Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.V., Detmold
Hygieneanforderungen beim Verkauf von Backwaren
Dipl.-Ing. Sabine Botterbrodt © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
Vorschriften zum Schutz der Verbraucher (EU & D) VO (EG) 178/2002 – EU Basisverordnung zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene (LMHV) mit HACCP Konzept (Ö mit Dokumentation) VO (EG) 882/2004 - Kontrolleurverordnung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ...
Die Stärkung der betrieblichen Eigenverantwortung ist das Ziel!!! © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
Umsetzung der EU-VO in Deutschland
BMVEL-Entwurf (08.2006) Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (ab 2007)
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VO (EG) 852/2004 über LM-Hygiene „Diese VO gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmittel...“ „Lebensmittelhygiene“ = „...die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist.“ Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt beim Lebensmittelunternehmer. © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
Lebensmittelüberwachung (LMÜ) im föderalen Deutschland
Durchführung der amtlichen LMÜ liegt in der Hoheit der Bundesländer; » eigene Zuständigkeitsregelungen und Ausführungsbestimmungen
Die Organisation nicht aber die Arbeitsweise der amtl. LMÜ der Bundesländer ist unterschiedlich! (?) Lebensmittelüberwachung wird durchgeführt von: „Lebensmittelüberwachungsämtern“ der unteren Verwaltungsbehörden (Kreis, kreisfreie Stadt, Ortspolizeibehörde oder Bezirksamt). Kontrollen in den Betrieben und Probenahme auf allen Handelsstufen erfolgt durch speziell ausgebildete Beamte; VO (EG) 882/2004 - Kontrolleurverordnung
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Auszug: Amtl. LMÜ – Hessen 2005
Bäckerei-Filialen: 62 % wurden aller Filialen wurden kontrolliert, davon 24,6 % mit Verstößen;
Bäckerei: 67,4 % Ö 34,4 % mit Verstößen;
Konditorei: 59,9 %, Ö 22,9 % mit Verstößen; Verstöße 2005
Eigenkontrolle
BäckereiFilialen
86
Bäckerei
89
Konditorei
3
Hygiene allg.
Zusammensetzung
Kennzeichnung
andere
395
4
112
16
300
6
45
17
26
0
4
1
(83 %) (94 %) (96 %)
Die Beanstandungsquote aller kontrollierten Betriebe ist nicht repräsentativ für den Qualitätszustand aller Lebensmittelbetriebe oder das Warenangebot in Hessen. Sowohl die Betriebsauswahl und die Festlegung der Überwachungsfrequenzen, als auch die Probenanforderung und Probenahme erfolgen risikoorientiert und beeinflussen somit direkt das Beanstandungsergebnis!
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
Konzept der Lebensmittelhygiene-Verordnung PFLICHTEN der Lebensmittelunternehmen 9 Hygienisch einwandfreie Bedingungen einhalten, 9 Hygiene-Vorschriften angemessen beachten, 9 Produkt-/Temperaturkriterien einhalten, 9 LM-Sicherheit durch Anwendung der Grundsätze des
HACCP-Konzeptes!!! Wareneingang Produktion
Fertigprodukt
Transport
Verkauf
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Gute Hygienepraxis - verschimmelte Ware - Retouren - Müll
- Hände - Arbeitsplätze - Geräte etc. Reinigung/ Desinfektion
Entsorgung - Kühleinrichtungen - Lagertemperaturen - Geräte/Anlagen
Schädlingsbekämpfung - Mäuse - Käfer, Ameisen - Insekten etc.
Hygieneplan
Wartung
Personalhygiene - Arbeitskleidung - Kopfbedeckung - Handschuhe etc. © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Allgemeinen Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer Ö 12 Kapiteln (ausgenommen Urproduktion)
§§
Kapitel umfassen die gesamte Lebensmittelherstellung: von den Anforderungen an die Betriebsstätten in denen Lebensmittel hergestellt werden bis hin zur Abfallentsorgung, Personalhygiene und Schulungspflicht der Mitarbeiter.
Risikobasierte Betrachtungsweise!!! Hygiene HACCP © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. I: Allg. Vorschriften für Betriebsstätten in denen mit LM umgegangen wird
Sauberkeit und Instandhaltung,
geeignete Bearbeitungs- und Lagerräume,
Möglichkeiten zur Temperatur-Überwachung,
Handwaschbecken (heiß/kalt, R & D), evtl. getrennt von Spülbecken in denen LM gewaschen werden,
Belüftung/Beleuchtung angemessen,
Toiletten mit Vorraum,
evtl. geeignete Umkleidebereiche (Personal),
Reinigungs- und Desinfektionsmittel getrennt von LM,
GHP – Schutz vor Kontaminationen, Schädlingen; © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. II: Besondere Vorschriften für Räume in den LM zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden Fußböden und Wände müssen in einem hellen Farbton und leicht zu reinigen sein; empfohlen werden Fliesen. Sämtliche Einrichtungsgegenstände müssen leicht zu reinigen sein; empfohlen wird Edelstahl. Decken: Schmutzansammlungen, Kondensation und Ablösen von Materialteilen sind zu vermeiden; Geeignete Vorrichtungen zum Reinigen, Desinfizieren und Lagern von Arbeitsgeräten müssen vorhanden sein (u.U. getrennt von Spülbecken in denen LM gewaschen werden)
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VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. III: Vorschriften an ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten
Kap. IV: Vorschriften an Beförderung Beim wechselseitigen Transport (Restmüll / Retouren aus den VKST - Produktion) ist das Transportmittel (Kiste, Korb, Fahrzeug) zu reinigen, Werden Handelswaren, R & D - Mittel, Backwaren (warm und kalt) zusammen transportiert ist eine Kontamination zu vermeiden (u.U. strikte Trennung); Kühltemperaturen müssen eingehalten werden und ggf. Temperaturkontrolle bei empfindlichen Feinen Backwaren / Snacks; © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
Transportanforderungen & Kühlkette Transportmittel und Behälter zur Beförderung von Lebensmitteln (Fahrzeuge, Körbe, Bleche etc.) müssen sauber und instand gehalten werden. Regelmäßige Nassreinigung von Blechen, Körben etc. gehört zur Basishygiene in einem Betrieb. Kontaminationsgefahr gering halten! Rollwagen od. ä. müssen verwendet werden. Evtl. müssen sensible Produkte in Kühlboxen etc. transportiert werden.
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Transportanforderungen & Kühlkette An den jeweiligen Kühleinrichtungen (Kühlschrank, Theke etc.) müssen in regelmäßigen Abständen Temperaturen überprüft und dokumentiert werden. Interne "Mindesthaltbarkeitsdaten" sollten auch bei nichtverpackten Produkten festgelegt und eingehalten werden. Herstellungszeitpunkt notieren!
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VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. V: Vorschriften für Ausrüstungen Gegenstände (z.B. Messer, Schneidebretter), Armaturen und Ausrüstungen (Kühlmöbel, Sahneautomaten), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, müssen: gründlich gereinigt (evtl. desinfiziert) werden, so gebaut, instand gehalten werden, dass eine Kontamination möglicht vermieden wird! Temperaturkontrolle ermöglichen!
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VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. VI: Lebensmittelabfälle Abfallbehälter sind mindestens bei Betriebsschluss zu entleeren. Kontamination von Lebensmitteln ausschließen. Auf jeden Fall Abfall in verschließbaren Behältern lagern und regelmäßig Behälter reinigen. Abfalllager müssen sauber und frei von tierischen Schädlingen gehalten werden können und nachteilige Beeinflussungen von Lebensmitteln müssen vermieden werden. Abfallsammelbehälter sollten möglichst weit entfernt von ins Freie führenden Türen, offenen Fenstern und Anlieferungszonen aufgestellt werden. © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. VII: Wasserversorgung Kap. VIII: Persönliche Hygiene Mitarbeiter müssen bei der Einstellung bzw. bei der Beschäftigungsaufnahme eine Bescheinigung über die Erstbelehrung IfSG - nicht älter als 3 Monate - vorlegen. Kopie in den Verkaufsstellen aufbewahren; Anfassen der Backwaren mit der bloßen Hand so wenig wie möglich (Tüte, Papier, Zange, Handschuh...); Ringe, Armbänder und Armbanduhren ablegen; Kurze, saubere, unlackierte Fingernägel; Hohes Maß an persönliche Sauberkeit und angemessene Arbeitskleidung; © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold
VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. IX: Vorschriften für Lebensmittel Backwaren sind vor Kontamination zu schützen (Ö reine und unreine Bereiche trennen); Schädlingsvorbeugung und -bekämpfung („Marktpartner“) einbinden; u.U. getrennte Lagerungsmöglichkeiten für Rohstoffe und Fertigprodukte (z.B. Snackbereich, Rohsahne) Ausreichende Warmhalte- und Kühleinrichtungen (Café, Snacks...) Reinigungs- und Desinfektionsmittel etc. sind zu beschriften und separat zu lagern;
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Kreuzkontaminationen vermeiden! Frisches ungewaschenes Obst, Gemüse (Erdanhaftungen) sowie Eier, Fisch, rohes Fleisch und Geflügel können hoch mit Keimen belastet sein. Diese Waren dürfen nicht mit anderen Fertigprodukten in Berührung (z.B. im Kühlraum) kommen und diese verunreinigen. Gerätschaften (z.B. Schneidebretter, Messer) müssen unverzüglich gereinigt und ggf. desinfiziert werden. Snackbereich/Café: für unterschiedliche Waren Schneidbretter, Messer etc. mit unterschiedlichen Farben verwenden; peinlichst auf die Handhygiene der Mitarbeiter achten, um eine Kreuzkontamination auszuschließen.
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VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. X: Vorschriften für das Umhüllen und Verpacken von Lebensmitteln Lebensmitteltauglich, Saubere, geschützte Aufbewahrung; Kap. XI: Wärmebehandlung (Konserven)
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VO (EG) Nr. 852/2004 – Anhang II Kap. XII: Schulung Hygieneschulungen (1 x /Jahr) der Mitarbeiter sind Pflicht! (LMHV und IfSG – Kopie der Nachweise in den VKST aufbewahren). Hygienebewusstsein schaffen, gesundheitliche Risiken die durch Nachlässigkeit entstehen können sind zu vermeiden. Mitarbeiterverhalten ein wichtiger Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Merkblatt: Hygieneanweisungen für den Verkauf
Hygiene & HACCP
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Hygienemängel im Verkauf Ursachen für Mängel Schlechter Hygienestatus Kontaminierte oder verdorbene Rohstoffe/Produkte Verkürzte Temperatureinwirkungen Zu lange Stand-/ Verkaufszeiträume Verschmutze Bleche/Körbe/Messer/ Paletten/Zangen Mangelhafte Personalhygiene
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Zusammenfassung Hygieneregeln für Verkaufsstellen einführen und ins HACCP-Konzept einbinden; Unterschiedliche Verkaufsstellen-Typen (Café/Snackbereich, Vorkassenzone, SB-Bereich, Bake-off-Stationen) berücksichtigen; Bei Neu-/Umbauten ist eine externe Beratung u.U. auch durch die LMÜ zu empfehlen = offener Dialog! Mikrobiologische Eigenkontrollen bei sensiblen Produkten / Ausrüstungsgegenständen sind zu empfehlen.
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Arbeitsgemeinschaft Getreideforschung e.V., Detmold
„Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“ (Franz Kafka)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dipl.-Ing. Sabine Botterbrodt © S. Botterbrodt – AGF e.V., Detmold