Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Niederalteich. Anhang 1 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Niederalteich Anhang 1 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan Maßnahmenblätter Im Auftrag ...
Author: Andrea Amsel
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Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Niederalteich

Anhang 1 zum Landschaftspflegerischen Begleitplan

Maßnahmenblätter Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

Bearbeitung durch

ARGE Baader - Bosch

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan

Inhaltsverzeichnis I. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

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Seite

Einleitung ......................................................................................................... 1 Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen ..................................... 2 Anlage und Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten ....................................22 Anlage und Entwicklung LRT 91E0* und 91F0 ................................................38 Anlage und Entwicklung Extensivgrünland ......................................................45 Anlage Gewässer ............................................................................................64 Anlage und Entwicklung Gehölzstreifen ..........................................................71 Anlage Flachuferzonen ...................................................................................80 Anlage Abbruchkanten ....................................................................................84 produktionsintegrierte Maßnahmen PIK ..........................................................88 Anlage Seigen und Kiebitzfenster .................................................................101 Anlage Staudenfluren ....................................................................................105 Anlage und Entwicklung Waldrand ................................................................112 Förderung Alt- und Totholz ............................................................................118 Gehölzentwicklung ........................................................................................122 Nisthilfen und Fledermauskästen ..................................................................125 Gestaltungsmaßnahmen ...............................................................................132

I

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Einleitung

I.

Der vom Vorhaben betroffene Naturhaushalt unterliegt einem weitestmöglichen Schutzkonzept, der auf dem Stand der Technik und den entsprechenden Regelwerken (z.B. DINVorschriften) beruht. Grundsätzlich ist im Zuge der Umsetzung des Vorhabens eine Umweltbaubegleitung vorgesehen. 

Zum Bodenschutz werden die Vorgaben und Hinweise der DIN 18300 und DIN 18915 bei den anstehenden Boden- und Erdarbeiten beachtet und durch die Umweltbaubegleitung sichergestellt:



Vor Baubeginn wird der Oberboden von allen Bauflächen (ausgenommen sind die Baustraßen / -flächen in Auenbereichen) abgetragen, sachgerecht zwischengelagert und ggf. behandelt (z.B. Zwischenbegrünung). Der gelagerte Oberboden wird schnellstmöglich wieder eingebaut.



Der Oberboden wird der Herkunftsnutzung entsprechend gelagert und soweit möglich wiederverwendet. Böden von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen werden auf zukünftig landwirtschaftlich genutzten Flächen eingebaut (Mächtigkeit eines AhHorizontes auf Grünland bzw. eines Ap-Horizontes auf Ackerböden). Oberboden der Deiche werden in getrennten Mieten für landseitige- und wasserseitige Böschungsflächen hochwassersicher gelagert und soweit möglich im Bereich der Deicherhöhungen bzw. der neuen Deiche eingebracht. Durch den lagegleichen Einbau sollen die standörtliche Differenzierung und das variierende Nährstoffangebot der landseitigen- und wasserseitigen Deichoberböden erhalten und nicht nivelliert werden.



Der Abtrag und Einbau von Oberboden wird generell gesondert von den weiteren Bodenbewegungen durchgeführt.



Auf allen temporär genutzten Bauflächen wird der verdichtete Unterboden kreuzweise tiefengelockert.



Die freiwerdenden Aufstandsflächen nicht mehr benötigter Deiche werden dementsprechend rekultiviert.



Verdichtungsempfindliche bzw. schluffreiche Böden im Bereich von Baustraßen/ Bauflächen, die nicht ausgekoffert werden, sind durch eine Geotextil und eine 30 cm kornabgestufte Kiespackung gegenüber Verdichtung zu schützen.

Im Rahmen der Pflanzarbeiten stellt die Umweltbaubegleitung die Funktionsfähigkeit der vegetationstechnischen Maßnahmen sicher und begleitet die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege während der ersten 3 Jahre. Mit den Anwuchskontrollen werden soweit erforderlich Nachpflanzungen festgelegt und Pflegemaßnahmen angepasst.

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Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen Maßnahmenkomplex

Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmenkomplex-Nr.

1

Bezeichnung des Maßnahmenkomplexes

Maßnahmenkomplexunabhängig: Vermeidung zum Maßnahmenübersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.9

Blatt-Nr.: 1

Lage des Maßnahmenkomplexes

Bauanfang bis Bauende zwischen südlich Deggenau und nördlich Winzer Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte

s. Maßnahmenblatt (Einzelmaßnahme) Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

s. Maßnahmenblatt (Einzelmaßnahme) Zielkonzeption der Maßnahmen

s. Maßnahmenblatt (Einzelmaßnahme) Zugehörige Maßnahmen zum Maßnahmenkomplex Zugehörige Maßnahmen zum Maßnahmenkomplex

      

1-1 VFFH

Bauzeitenregelung

1-2 VCEF

Inspektion des Baufeldes einschließlich Bäumen und Gebäuden und technischer Bauwerke (Umweltbaubegleitung) auf potenzielle Fledermausquartiere

1-3 VFCS

Anlage eines temporären Amphibienschutzzaunes

1-4 VFCS

Umsiedelung von Individuen der Zauneidechse

1-5 VFFH

Vergrämung von Individuen des Dunklen WiesenknopfAmeisenbläulings

1-6 VCEF

Schutz bzw. Erhaltung von Einzelbäumen

1-7 V

Anlage von Schutzzäunen zur Begrenzung des Baufeldes

Fläche des Maßnahmenkomplexes

2

Maßnahmentyp V Vermeidungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF funktionserhaltende Maßnahme FCS Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Größe: n.q.

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmen-Nr.

1-1 VFFH

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Bauzeitenregelung

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage:

Blatt-Nr.:

3.1.10 (nur für Vögel dargestellt)

1, 3, 5 (nur für Vögel dargestellt)

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Fledermäuse: Alle Rodungsbereiche mit Höhlenbäumen, insbesondere die Bereiche Luberweiher, Alte Seebacher Donau, Scheibe, nordwestlich Niederalteich Biber: Bereich Scheibe, 100m-Radius um Biberburg Vögel:



Räumung des Baufeldes (Rodung und Oberbodenabtrag im Offenland) außerhalb der Brutzeit in allen anlage- und baubedingt in Anspruch genommenen Flächen



Verzicht auf Bautätigkeiten während der Brutzeit zur Vermeidung baubedingter temporärer Revierverluste: Rodung, Deichabtrag und Deichneubau an der Alten Seebacher Donau, Deichabtrag zwischen Alter Seebacher Donau und Niederalteich, Deicherhöhung und Baustraßen südwestlich Niederalteich bis Gundelau

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen verschiedener Vogelarten, Fledermäuse und des Bibers im Zuge der Bautätigkeiten Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Zeitliche Vorgaben für die Baufeldräumung und für die Durchführung der Baumaßnahmen   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Fledermäuse: Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fran-

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-1 VFFH

senfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus Weitere Säugetiere: Biber Vögel: Räumung des Baufeldes (Rodung und Oberbodenabtrag) außerhalb der Brutzeit zur Vermeidung von Individuenverlusten: alle im Bereich des Baufeldes vorkommenden Brutvögel Verzicht auf Bautätigkeiten während der Brutzeit zur Vermeidung baubedingter temporärer Revierverluste: Beutelmeise, Blaukehlchen, Drosselrohrsänger, Eisvogel, Feldlerche, Gänsesäger, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Kiebitz, Kleinspecht, Lachmöwe, Mittelspecht, Pirol, Schlagschwirl, Schnatterente, Tafelente, Teichrohrsänger, Tüpfelsumpfhuhn, Turmfalke, Wachtelkönig, Wasserralle, (Rastvögel*) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Fledermäuse Rodungen von Bäumen mit unverschlossenen potenziellen Fledermausquartieren erfolgen ausschließlich im Zeitraum von Mitte September bis Ende Oktober. Zu diesem Zeitpunkt sind die W ochenstuben aufgelöst und die Fledermäuse noch nicht im Winterschlaf. Beeinträchtigungen durch Fällarbeiten sind für Fledermäuse zu diesem Zeitpunkt am wenigsten störend. Biber Bauzeiten im Umfeld der besetzten Biberburgen außerhalb der Jungenaufzuchtzeit von Mai bis Ende Juli in einem Radius von 100 m um die Biberburg im Bereich Scheibe. Bauvorbereitende Maßnahmen und der Bau sind außerhalb dieser Zeiten durchzuführen.

Vögel Baufeldräumung (Rodungen und Oberbodenabtrag) außerhalb der Brutzeit: Zur Vermeidung von Individuenverlusten der Brutvögel erfolgt die Räumung des Baufeldes im Zeitraum von Mitte September bis Ende Februar. Verzicht auf Bautätigkeiten während der Brutzeit zur Vermeidung baubedingter temporärer Revierverluste: Vollständiger Verzicht auf Bautätigkeiten während der Brut- und Aufzuchtzeiten vom 01.03. bis 30.06. im Abschnitt Deichnaubau entlang des Waldes Gundelau, Vollständiger Verzicht auf Bautätigkeiten während der Brut- und Aufzuchtzeiten vom 01.03. bis 31.07. in allen anderen beschriebenen Abschnitten. Vor Freigabe der Bautätigkeiten erfolgt im Rahmen der Umweltbaubegleitung eine Überprüfung der

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-1 VFFH

potenziell besiedelten Flächen auf Junge führende oder brütende Vögel. Sofern noch brütende oder Junge führende Individuen festgestellt werden, ist der Beginn der Bautätigkeiten weiter zu verschieben. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

--Unterhaltungszeitraum:

--Hinweise zur Funktionskontrolle

--Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

---

Flächengröße der Maßnahme

*

Größe: ---

Durch die Vermeidungsmaßnahme Durchführung der Baumaßnahmen außerhalb des Zeitraumes 15.03. bis 31.07. werden

die Störungen zum Teil auch für einige Rastvögel reduziert, da in diesem Zeitraum für einzelne Arten auch der Großteil des Frühjahrszuges stattfindet (SCHLEMMER 2011b). Die Störungen können hierdurch jedoch nicht vollständig vermieden werden.

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Inspektion des Baufeldes einschließlich Bäumen und Gebäuden und technischer Bauwerke (Umweltbaubegleitung) auf potenzielle Fledermausquartiere zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: nicht dargestellt

Blatt-Nr.: nicht dargestellt

Maßnahmen-Nr.

1-2 VCEF

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

flächendeckend Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen verschiedener Fledermausarten im Zuge der Bautätigkeiten Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Vermeidung von Individuenverlusten der Fledermäuse in ihren Quartieren   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Abendsegler, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-2 VCEF

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Inspektion des Baufeldes einschließlich von Bäumen und Gebäuden und technischer Bauwerke auf potenzielle Fledermausquartiere durch eine Umweltbaubegleitung. Rechtzeitig vor der Fällung bzw. dem Gebäuderückbau sollen potenzielle Fledermausquartiere soweit wie möglich verschlossen werden. Vor dem Verschließen muss durch Untersuchung der potenziellen Quartiere sichergestellt sein, dass sich in dem Quartier keine Individuen mehr befinden. Bei Verdacht auf Besatz darf ein Quartier nur mit Folien verschlossen werden, welche einen Ausflug, aber keine erneute Quartierbenutzung erlauben. Alternativ kann ein Verschluss nach dem Ausflug der Fledermäuse am Abend erfolgen. Ein besonders geeigneter Zeitpunkt für die Kontrolle ist der September und der Oktober, wenn die Wochenstubenzeit beendet ist und die Winterquartiere noch nicht bezogen sind (KOORDINATIONSSTELLEN FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ IN BAYERN 2011). Dadurch wird sichergestellt, dass im Rahmen der Baufeldfreimachung keine Tötungen von Fledermäusen erfolgen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

--Unterhaltungszeitraum:

--Hinweise zur Funktionskontrolle

--Trägerschaft der Maßnahme

--Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

---

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Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Flächengröße der Maßnahme

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Maßnahmen-Nr.

1-2 VCEF

Größe: 10,75 ha

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Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Anlage eines temporären Amphibienschutzzaunes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1

Maßnahmen-Nr.

1-3 VCEF

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Alte Seebacher Donau, Teilgewässer Nord (südlich angrenzend an BAB A 3) Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen verschiedener Amphibienarten, insbesondere des Kleinen Wasserfrosches im Zuge der Bautätigkeiten Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Vermeidung von Individuenverlusten der Amphibien, insbesondere des Kleinen Wasserfrosches und des Springfrosches 

 

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae), Springfrosch (Rana dalmatina)

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-3 VCEF

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Maßnahme zur Minimierung der Tötung von Amphibien-Individuen durch Bautätigkeiten bzw. die Inanspruchnahme des Landlebensraumes im Umfeld des Laichgewässers sowie die Inanspruchnahme eines Laichgewässers durch Anlage eines einseitig überwindbaren, temporären Amphibienschutzaunes zur Abgrenzung des Baufeldes. Rund um den als Laichgewässer des Kleinen Wasserfrosches genutzten Teilbereich der Alten Donau (Laichgewässer Nr. 3246-0009) werden als Abgrenzung zum Baufeld einseitig überwindbare Amphibienschutzzäune während der Wanderzeiten des Kleinen Wasserfrosches aufgebaut, um den anwandernden Amphibien einerseits das Erreichen des Laichgewässers zu ermöglichen und andererseits zu verhindern, dass abwandernde Amphibien in den Baustellenbereich geraten. Rund um das Laichgewässer des Springfrosches wird zur Abgrenzung zum Baufeld ein einseitig überwindbarer Amphibienschutzzaun vor Beginn der Laichperiode des Springfrosches aufgebaut, um zu verhindern, dass Amphibien in das Gewässer einwandern und zu gewährleisten, dass im Gewässer vorhandene Amphibien aus dem Gewässer abwandern können, um so Individuenverluste im Zuge der Verfüllung des Gewässers zu vermeiden. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Die Zäune sind mit Beginn der Wanderzeit der Amphibien (i.d.R. ab Ende Februar) 1 Jahr vor Baubeginn aufzustellen. Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Zäune sind bis zum Ende der Bautätigkeiten instand zu halten. Nach den Bautätigkeiten werden die Zäune abgebaut. Unterhaltungszeitraum:

temporär für die Dauer des Bauvorhabens Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

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Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-3 VCEF

Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

--Flächengröße der Maßnahme

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Größe: ca. 500 lfd. m

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Umsiedelung von Individuen der Zauneidechse

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

1-4 VFCS

Blatt-Nr.: 1, 3, 4, 5

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Deicherhöhung zwischen Donau und BAB A 3 nordwestlich des Luberweihers, Deichneubau, Anlage von Betriebswegen / Straßen und Baustraßen zwischen Luberweiher und Alter Donau, Deichabtrag entlang der Donau zwischen Alter Donau und Scheibe, Deichabtrag entlang der Hengersberger Ohe zwischen BAB A 3 und Ortsrand Niederalteich, Deichabtrag entlang der Hengersberger Ohe südlich Altenufer und Deichneubau entlang des Altwassers Ochsenwörth Gemarkung

Flurstück-Nr.:

Nordalteich

645, 675, 676, 840, 840/3, 840/4, 840/5, 955, 956, 1005, 1063, 1091/2,

Seebach

116, 125, 144, 144/2, 144/3, 144/4, 146/3

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen der Zauneidechse im Zuge der Bautätigkeiten durch Inanspruchnahme der Fortpflanzungs- und Ruhestätten Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Vermeidung von Individuenverlusten der Zauneidechse im Zuge der Bautätigkeiten 

 

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Zauneidechse (Lacerta agilis)

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-4 VFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Abfangen der Zauneidechsen in deren mobilen Zeiten (Anfang April bis Ende Mai und Mitte August bis Ende September) in den durch das Vorhaben in Anspruch genommenen Vorkommen der Zauneidechse. Die abgefangenen Individuen werden auf die vorbereiteten Flächen verbracht (Maßnahmen 2.1 AFCS, 2.2 AFCS, 2.3 AFCS, 2.4 AFCS und 2.5 AFCS). Das Abfangen und Umsiedeln ist bis zum Beginn der Baufeldfreimachung durchzuführen. Das Abfangen (Schlingen-, Kescher- und Handfang) und die Umsiedlung haben durch fachlich qualifizierte Personen (Dipl.-Biologe oder vergleichbar) zu erfolgen (in Absprache mit der Umweltbaubegleitung). Optional kann auf den betroffenen Deichabschnitten zur Verbesserung der Abfangmöglichkeiten zusätzlich eine Vergrämung vorgesehen werden. Die Vergrämung erfolgt durch eine intensive Mahd (alle 2 bis 3 Wochen) mit Abtransport des Mähgutes. Die Vergrämungsmahd beginnt im Frühjahr (ab März) und erfolgt in Kombination mit der Anlage künstlicher Verstecke, in die die Zauneidechsen aus den gemähten Flächen ausweichen können und die ein leichteres Kontrollieren und Abfangen der Tiere ermöglichen. Dementsprechend werden andere, schlecht abfangbare Strukturen, die als Versteck dienen könnten, nach Möglichkeit entfernt. Bei der Vergrämungsmahd ist außerdem darauf zu achten, dass abschnittsweise sonnenexponierte, schmale Säume belassen werden, die ebenfalls das Auffinden und Abfangen der Tiere erleichtern. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsiedlung der Zauneidechse ab Anfang April 2015 bis Herbst 2016 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

-Unterhaltungszeitraum:

bis Baubeginn Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-4 VFCS

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

--Flächengröße der Maßnahme

Größe: 5,77 ha Anzahl der Teilflächen: 6

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Vergrämung von Individuen des Dunklen WiesenknopfAmeisenbläulings (Maculinea nausithous) zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 4, 5

1-5 VFFH

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings auf dem Deichabschnitt zwischen Niederalteich (nordwestlicher Ortsrand) und Waldrand Gundelau Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

120/1, 645, 675

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Zuge der Bautätigkeiten Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Vermeidung von Individuenverlusten des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Zuge der Bautätigkeiten 

 

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) CEF-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-5 VFFH

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die vom Vorhaben beanspruchten Lebensräume des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind zur Vermeidung von Verlusten von Entwicklungsformen durch Mahd ungünstig für die Eiablage zu gestalten. Die Mahdtermine sind so zu legen, dass die Eiablage- und Larvenfutterpflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) nicht zur Blüte gelangt. Die erste Mahd erfolgt Anang Juni. Anschließend muss im Rahmen der Umweltbaubegleitung überprüft werden ob und wie schnell sich auf der Fläche neue Wiesenknopf-Blütenstände entwickeln. Da bevorzugt die relativ kleinen/jungen Blütenstände mit Eiern belegt werden, kann eine wöchentliche Nachmahd bis Mitte August erforderlich werden. Das entsprechende Mahdregime ist im Frühjahr vor Baufeldräumung einzuführen. Um die Beeinträchtigungen für die Population des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings so gering wie möglich zu halten, ist diese Maßnahme räumlich und zeitlich auf das nötige Mindestmaß zu beschränken. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung ab Frühjahr 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Zweischürige Mahd Unterhaltungszeitraum:

Frühjahr vor Baufeldräumung bis Baufeldräumung Hinweise zur Funktionskontrolle

--Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

--Flächengröße der Maßnahme

16

Größe: 2 ha

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-5 VFFH

Anzahl der Teilflächen: 5

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Schutz bzw. Erhaltung von Einzelbäumen

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

1-6 VCEF

Blatt-Nr.: 1, 3

Lage der Maßnahme

Rodungsbereiche nordwestlich des Luberweihers und an der Alten Seebacher Donau Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

676, 718, 719, 720, 840, 840/4, 840/5, 841, 841/1

Seebach

144/3, 144/6

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen verschiedener Fledermausarten im Zuge der Bautätigkeiten Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Vermeidung von Individuenverlusten der Fledermäuse in ihren Quartieren, Vermeidung der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Kleinspechtes und des Pirols. 

 

18

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-6 VCEF

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Möglichst vollständige Sicherung und Erhaltung der im Eingriffsbereich vorhandenen Höhlenbäume sowie Sicherung eines möglichst großen Anteils an älteren sowie standortgerechten Laubbäumen. Die Bäume sind vor Beginn der Rodungsarbeiten eindeutig zu markieren und bis zu ihrem Absterben in der Fläche zu belassen. Die für den Erhalt vorgesehenen Einzelbäume werden auf den unteren 3-4 m aufgeastet und in einem Abstand von je ca. 15 m stehen gelassen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

--

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

--Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

--Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 5,35 ha Anzahl der Teilflächen: 4

10.10.2014

19

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von Schutzzäunen zur Begrenzung des Baufeldes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1, 3, 4, 5

Maßnahmen-Nr.

1-7 V

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Baustraße nördlich BAB A 3, Deichbaumaßnahmen nordwestlich des Luberweihers, an der Alten Seebacher Donau, entlang des abzutragenden Deiches zwischen Alter Seebacher Donau und Niederalteich, Baustraßen im Bereich Scheibe, Baustraße und Deichbau nördlich Niederalteich, Bereich Gundelau sowie zwischen Gundelau und Ochsenwörth Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Beeinträchtigungen der an das Baufeld angrenzenden Vegetation im Zuge der Baudurchführung Beeinträchtigungen des Bodens im Zuge der Baudurchführung Beeinträchtigungen des Oberboden im Zuge der Bauarbeiten Beeinträchtigungen des Bodens durch Verdichtung im Bereich von Baustraßen/Bauflächen Beeinträchtigungen durch Eingriffe in landschaftsprägende Strukturen, insbesondere Gehölze Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

-Zielkonzeption der Maßnahme

Vermeidung von Verlusten bzw. Beeinträchtigungen wertvoller Bereiche bzw. Strukturen während der Bauphase 

 

20

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

1-7 V

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Der Baustellenverkehr, die Lagerung von Baustoffen und die Zwischenlagerung von Oberboden sind prinzipiell auf die im Maßnahmenplan dargestellten Baueinrichtungsflächen zu beschränken. Darüber hinaus sind hoch wertvolle und besonders empfindliche Bereiche vor Beginn der Bauarbeiten durch Bauzäune oder entsprechend wirkungsvolle Maßnahmen (gemäß DIN 18920) vom Baufeld auszugrenzen. Materialablagerungen, Befahren und Betreten während der Bauphase sind außerhalb der als Baufeld vorgesehenen Flächen nicht möglich. Die Schutzzäune sind im Rahmen der Umweltbaubegleitung auf Grundlage der Darstellung im Maßnahmenplan und in Anpassung an die konkrete Ausdehnung der jeweiligen wertvollen und empfindlichen Lebensräume vor Ort anzupassen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

--

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

--Unterhaltungszeitraum:

bis zum Abschluss der Baumaßnahme Hinweise zur Funktionskontrolle

--Trägerschaft der Maßnahme

--Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

--Flächengröße der Maßnahme

10.10.2014

Größe: ca. 4.000 lfd. m

21

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

2

Anlage und Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten

2.1 AFCS

Anlage von strukturiertem Extensivgrünland für die Zauneidechse

2.2 ACCS

Entwicklung von strukturierten, lichten Laubholzbeständen für die Zauneidechse

2.3 AFCS

Entwicklung von strukturierten, lichten Laubholzbeständen für die Zauneidechse

2.4 AFCS

Anlage von strukturiertem Extensivgrünland für die Zauneidechse

2.5 AFCS

Anlage von strukturiertem Extensivgrünland für die Zauneidechse

22

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von strukturiertem Extensivgrünland für die Zauneidechse

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 3

2.1 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Nordwestlich Niederalteich, zwischen Donau und DEG 24, angrenzend an neue Deichlinie. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

698, 702, 703, 704

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T8

Beeinträchtigung von Zauneidechsenlebensräumen

Verlust von Lebensräumen der Zauneidechsen durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deichbaumaßnahmen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerfläche, angrenzend an Ufersaum (nördlich Teilfläche) bzw. Laubholzforst (südliche Teilfläche). Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von magerem, strukturreichem Extensivgrünland als Lebensraum für die Zauneidechse   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T8 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Zauneidechse (Lacerta agilis)

10.10.2014

23

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.1 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt durch Ansaat mit naturraumtreuem Saatgut in Kombination mit Heumulchsaat von naheliegenden geeigneten Spenderflächen entsprechend der „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014) und anschließender extensiver Nutzung (s. unten). Dabei soll eine lockere Einsaat erfolgen um möglichst einen lückigen Vegetationsbestand zu erzielen. Im Zentrum jeder Teilfläche ist als Überwinterungsplatz eine Steingrube mit einem Durchmesser 2 von 3-4 m anzulegen (ca. 10 m ). Dabei handelt es sich um eine frostsicher in das Erdreich eingebundene Steinschüttung (Steine ca. 10 bis 40 cm Durchmesser), die an der höchsten Stelle mind. 1 m Höhe über Umgebungsniveau und an der tiefsten Stelle mind. 1 m unter Umgebungsniveau aufweist. Auf der Nordseite der Steinschüttungen erfolgen (nicht zwingend) eine leichte Übererdung im unteren Drittel der Steinschüttung sowie die Pflanzung von einzelnen flach- bzw. niedrigwüchsigen Sträuchern wie z.B. Brombeeren. Rings um die Steingrube werden 4 bis 5 ca. 10 m lange, halbkreisförmig gebogene und mit den offenen Seiten nach Süden ausgerichtete Erdwälle von mind. 1m Höhe und einer Breite von ca. 23 m aus einem Boden-/Schottergemisch angelegt. Auf der Nordseite werden einzelne flach- bzw. niedrigwüchsige Sträucher wie z.B. Brombeeren angepflanzt. Im Umfeld der Erdwälle werden in je 3-5 m Abstand zum Erdwall und untereinander Sonnplatz- und Versteckelemente ausgebracht. Diese werden als aus der umgebenden Vegetation herausragende, mind. 50 cm hohe Strukturen wie Felsblöcke, kleine Steinhaufen, große Wurzelstöcke, Baumstammstücke oder Totholzhaufen (diese mit einem Durchmesser von ca. 2 m, bzw. einer Fläche 2 von ca. 3 m und einer Höhe von ca. 0,5 bis 1 m), o. ä ausgebracht. Je Erdwall sind ca. 5 dieser Strukturen anzulegen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivwiese (G212)

0,44

Intensiv bewirtschaftete Äcker (A1)

0,44

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen Bauarbeiten

nach

Abschluss



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

der

Umsetzung der Maßnahme: Frühjahr 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Fläche sollte möglichst im Rahmen der Schafbeweidung der angrenzenden Deichabschnitte 1x jährlich mit beweidet werden. Sofern eine Beweidung nicht möglich ist, erfolgt die Mahd der Wiesenfläche einschürig im Herbst mit Abtransport des Mahdgutes. Der Mahdzeitpunkt sollte so spät wie

24

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.1 AFCS

möglich gewählt werden um eine Verletzung oder Tötung juveniler Zauneidechsen zu vermeiden. Auf Dünger und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Alle 3 Jahre sollte ein winterlicher Gehölzrückschnitt erfolgen damit die angelegten Strukturen nicht beschattet werden. Im Rahmen des Gehölzrückschnittes anfallendes Schnittgut kann bei Bedarf zur Ausbesserung der ausgebrachten Totholzhaufen verwendet werden. Um ein Rückwandern der umgesiedelten Zauneidechsen (s. Maßnahme 1-4 VCEF) und ein Einwandern der Zauneidechsen in die baubedingt beanspruchten Bereiche zu verhindern, ist die Fläche in der Aktivitätsperiode im Jahr der Umsiedlung und bis zum Abschluss der Bauarbeiten (angrenzender Deichneubau) mit einem Reptilien- bzw. Amphibienschutzzaun zu umzäunen. Weiterhin kann in Abhängigkeit von der fachgutachterlichen Einschätzung der Entwicklung der Maßnahmenflächen aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufes der Maßnahme ggf. eine Zufütterung (dann auch zusätzlicher Prädatorenschutz und Versteckmöglichkeiten) in den ersten 1-2 Jahren erfolgen. Über die Notwendigkeit einer Zufütterung entscheidet der die Umsiedlung durchführende Herpetologe im Rahmen der Umweltbaubegleitung. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung einer überlebensfähigen Population der Zauneidechse auszugehen. Empfehlung: 

Monitoring des Bestands der Zauneidechse in den Jahren 1, 2, 3, 5 und 10 ab Umsetzung der



Maßnahme. Risikomanagement: Optimierung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, Optimierung der Versteck- und Sonnplätze sowie der Nahrungsverfügbarkeit)

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,44 ha Anzahl der Teilflächen: 2

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung von strukturierten, lichten Laubholzbeständen für die Zauneidechse zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 3

2.2 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Nordwestlich Niederalteich, zwischen Donau und DEG 24, angrenzend an neue Deichlinie sowie an Maßnahmen 2.1 AFCS und 2.3 AFCS. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

701

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern

T8

Beeinträchtigung von Zauneidechsenlebensräumen

Verlust von Lebensräumen der Zauneidechsen durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deichbaumaßnahmen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Laubbaumbestand, angrenzend an intensiv genutzten Acker (vgl. Maßnahme 2.2 AFCS) Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von reich strukturiertem, halboffenem Lebensraum für die Zauneidechse   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T8 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Zauneidechse (Lacerta agilis) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anlage von Habitaten für Zauneidechsen durch Auflichtung des vorhandenen Laubholzforstes durch

26

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.2 AFCS

Entnahme von vor allem standortfremden Gehölzen und Entwicklung von strukturiertem Extensivgrünland. Anzustreben ist ein Anteil von ca. 30 % Bäumen und Sträuchern in einem lockeren und lichten, „hutewaldartigen“ Bestand und ca. 70 % Krautschicht (Extensivgrünland). Im Zentrum der 2 Fläche sollte eine gehölzfreie „Lichtung“ von ca. 100-150 m Größe entstehen, an deren nördlichem Rand ein Überwinterungsplatz (s. unten) anzulegen ist. Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt durch Ansaat mit naturraumtreuem Saatgut in Kombination mit Heumulchsaat von naheliegenden geeigneten Spenderflächen entsprechend der „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014) und anschließender extensiver Nutzung (s. unten). Dabei soll eine lockere Einsaat erfolgen um möglichst einen lückigen Vegetationsbestand zu erzielen. Im Zentrum jeder Teilfläche ist als Überwinterungsplatz eine Steingrube mit einem Durchmesser 2 von ca. 3 m anzulegen (ca. 7-10 m ). Dabei handelt es sich um eine frostsicher in das Erdreich eingebundene Steinschüttung (Steine ca. 10 bis 40 cm Durchmesser), die an der höchsten Stelle mind. 1 m Höhe über Umgebungsniveau und an der tiefsten Stelle mind. 1 m unter Umgebungsniveau aufweist. Auf der Nordseite der Steinschüttungen erfolgt (nicht zwingend) eine leichte Übererdung im unteren Drittel der Steinschüttung sowie die Pflanzung von einzelnen flach- bzw. niedrigwüchsigen Sträuchern wie z.B. Brombeeren.. Rings um die Steingrube werden 4 bis 5 ca. 10 m lange, halbkreisförmig gebogene und mit den offenen Seiten nach Süden ausgerichtete Erdwälle von mind. 1 m Höhe und einer Breite von ca. 2-3 m aus einem Boden-/Schottergemisch angelegt. Auf der Nordseite werden einzelne flach- bzw. niedrigwüchsige Sträucher wie z.B. Brombeeren angepflanzt. Im Umfeld der Erdwälle werden in je 3-5 m Abstand zum Erdwall und untereinander Sonnplatz- und Versteckelemente ausgebracht. Diese werden als aus der umgebenden Vegetation herausragende, mind. 50 cm hohe Strukturen wie Felsblöcke, kleine Steinhaufen, große Wurzelstöcke, Baumstammstücke oder Totholzhaufen (diese mit einem Durchmesser von ca. 2 m, bzw. einer Fläche 2 von ca. 3 m und einer Höhe von ca. 0,5 bis 1 m), o. ä ausgebracht. Je Erdwall sind ca. 5 dieser Strukturen anzulegen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

sehr lichte sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder (L62)

0,19

junge, nicht-standortgerechte Laubwälder (L711)

0,19

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme: Frühjahr 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Fläche sollte möglichst im Rahmen der Schafbeweidung der angrenzenden Deichabschnitte 1x

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.2 AFCS

jährlich mit beweidet werden. Sofern eine Beweidung nicht möglich ist, erfolgt die Mahd der Wiesenfläche einschürig im Herbst mit Abtransport des Mahdgutes. Der Mahdzeitpunkt sollte so spät wie möglich gewählt werden um eine Verletzung oder Tötung juveniler Zauneidechsen zu vermeiden. Auf Dünger und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Alle 3 Jahre sollte ein winterlicher Gehölzrückschnitt erfolgen damit die angelegten Strukturen nicht beschattet werden. Im Rahmen des Gehölzrückschnittes anfallendes Schnittgut kann bei Bedarf zur Ausbesserung der ausgebrachten Totholzhaufen verwendet werden. Um ein Rückwandern der umgesiedelten Zauneidechsen (s. Maßnahme 1-4 VCEF) und ein Einwandern der Zauneidechsen in die baubedingt beanspruchten Bereiche zu verhindern, ist die Fläche in der Aktivitätsperiode im Jahr der Umsiedlung und bis zum Abschluss der Bauarbeiten (angrenzender Deichneubau) mit einem Reptilien- bzw. Amphibienschutzzaun zu umzäunen. Weiterhin kann in Abhängigkeit von der fachgutachterlichen Einschätzung der Entwicklung der Maßnahmenflächen aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufes der Maßnahme ggf. eine Zufütterung (dann auch zusätzlicher Prädatorenschutz und Versteckmöglichkeiten) in den ersten 1-2 Jahren erfolgen. Über die Notwendigkeit einer Zufütterung entscheidet der die Umsiedlung durchführende Herpetologe im Rahmen der Umweltbaubegleitung. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung einer überlebensfähigen Population der Zauneidechse auszugehen. Empfehlung: 

Monitoring des Bestands der Zauneidechse in den Jahren 1, 2, 3, 5 und 10 ab Umsetzung der



Maßnahme. Risikomanagement: Optimierung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (Optimierung der Versteck- und Sonnplätze sowie der Nahrungsverfügbarkeit)

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,19 ha Anzahl der Teilflächen: 1

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10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung von strukturierten, lichten Laubholzbeständen für die Zauneidechse zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 3

2.3 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Nordwestlich Niederalteich, zwischen Donau und DEG 24, angrenzend an neue Deichlinie. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

700

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern

T8

Beeinträchtigung von Zauneidechsenlebensräumen

Verlust von Lebensräumen der Zauneidechsen durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deichbaumaßnahmen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Nadelholzforst, angrenzend an Laubbaumbestand (vgl. Maßnahme 2.2 AFCS) Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von reich strukturiertem, halboffenem Lebensraum für die Zauneidechse   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B6, T8 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Zauneidechse (Lacerta agilis) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anlage von Habitaten für Zauneidechsen durch starke Auflichtung des vorhandenen Nadelholzforstes durch Entnahme von vor allem standortfremeden Gehölzen und Entwicklung von strukturiertem

10.10.2014

29

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.3 AFCS

Extensivgrünland. Anzustreben ist ein Anteil von ca. 30 % Bäumen und Sträuchern in einem lockeren und lichten, „hutewaldartigen“ Bestand und ca. 70 % Krautschicht (Extensivgrünland). Der betsehende Nadelholzforst ist langfristig zu einem standortgerechten Laubmischwald zu entwickeln. Dazu ist er so stark aufzulichten, dass eine zusätzliche Pflanzung mit heimischen standortgerechten Baumarten (z.B. Stiel-Eiche) erfolgen kann. Im Zentrum der Fläche sollte eine gehölzfreie „Lichtung“ 2 von mind. 100-150 m Größe entstehen, an deren nördlichem Rand ein Überwinterungsplatz (s. unten) anzulegen ist. Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt durch Ansaat mit naturraumtreuem Saatgut in Kombination mit Heumulchsaat von naheliegenden geeigneten Spenderflächen entsprechend der „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014) und anschließender extensiver Nutzung (s. unten). Dabei soll eine lockere Einsaat erfolgen um möglichst einen lückigen Vegetationsbestand zu erzielen. Im Zentrum jeder Teilfläche ist als Überwinterungsplatz eine Steingrube mit einem Durchmesser 2 von ca. 3 m anzulegen (ca. 7-10 m ). Dabei handelt es sich um eine frostsicher in das Erdreich eingebundene Steinschüttung (Steine ca. 10 bis 40 cm Durchmesser), die an der höchsten Stelle mind. 1 m Höhe über Umgebungsniveau und an der tiefsten Stelle mind. 1 m unter Umgebungsniveau aufweist. Auf der Nordseite der Steinschüttungen erfolgt (nicht zwingend) eine leichte Übererdung im unteren Drittel der Steinschüttung sowie die Pflanzung von einzelnen flach- bzw. niedrigwüchsigen Sträuchern wie z.B. Brombeeren. Rings um die Steingrube werden 4 bis 5 ca. 10 m lange, halbkreisförmig gebogene und mit den offenen Seiten nach Süden ausgerichtete Erdwälle von mind. 1 m Höhe und einer Breite von ca. 2-3 m aus einem Boden-/Schottergemisch angelegt. Auf der Nordseite werden einzelne flach- bzw. niedrigwüchsige Sträucher wie z.B. Brombeeren angepflanzt. Im Umfeld der Erdwälle werden in je 3-5 m Abstand zum Erdwall und untereinander Sonnplatz- und Versteckelemente ausgebracht. Diese werden als aus der umgebenden Vegetation herausragende, mind. 50 cm hohe Strukturen wie Felsblöcke, kleine Steinhaufen, große Wurzelstöcke, Baumstammstücke oder Totholzhaufen (diese mit einem Durchmesser von ca. 2 m, bzw. einer Fläche von 2 ca. 3 m und einer Höhe von ca. 0,5 bis1 m), o. ä ausgebracht. Je Erdwall sind ca. 5 dieser Strukturen anzulegen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

sehr lichte sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder (L62)

0,25

Nadelholzforst (N7)

0,25

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme: Frühjahr 2015

30

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.3 AFCS

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Fläche sollte möglichst im Rahmen der Schafbeweidung der angrenzenden Deichabschnitte 1x jährlich mit beweidet werden. Sofern eine Beweidung nicht möglich ist, erfolgt die Mahd der Wiesenfläche einschürig im Herbst mit Abtransport des Mahdgutes. Der Mahdzeitpunkt sollte so spät wie möglich gewählt werden um eine Verletzung oder Tötung juveniler Zauneidechsen zu vermeiden. Auf Dünger und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Alle 3 Jahre sollte ein winterlicher Gehölzrückschnitt erfolgen damit die angelegten Strukturen nicht beschattet werden. Im Rahmen des Gehölzrückschnittes anfallendes Schnittgut kann bei Bedarf zur Ausbesserung der ausgebrachten Totholzhaufen verwendet werden. Um ein Rückwandern der umgesiedelten Zauneidechsen (s. Maßnahme 1-4 VCEF) und ein Einwandern der Zauneidechsen in die baubedingt beanspruchten Bereiche zu verhindern, ist die Fläche in der Aktivitätsperiode im Jahr der Umsiedlung und bis zum Abschluss der Bauarbeiten (angrenzender Deichneubau) mit einem Reptilien- bzw. Amphibienschutzzaun zu umzäunen. Weiterhin kann in Abhängigkeit von der fachgutachterlichen Einschätzung der Entwicklung der Maßnahmenflächen aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufes der Maßnahme ggf. eine Zufütterung (dann auch zusätzlicher Prädatorenschutz und Versteckmöglichkeiten) in den ersten 1-2 Jahren erfolgen. Über die Notwendigkeit einer Zufütterung entscheidet der die Umsiedlung durchführende Herpetologe im Rahmen der Umweltbaubegleitung. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung einer überlebensfähigen Population der Zauneidechse auszugehen. Empfehlung: 

Monitoring des Bestands der Zauneidechse in den Jahren 1, 2, 3, 5 und 10 ab Umsetzung der Maßnahme.



Risikomanagement: Optimierung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (Optimierung der Versteck- und Sonnplätze sowie der Nahrungsverfügbarkeit)

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,25 ha Anzahl der Teilflächen: 1

10.10.2014

31

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von strukturiertem Extensivgrünland für die Zauneidechse

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 4

2.4 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Entlang des Deiches Gundelau, zwischen Deich und Wald Gundelau Gemarkung:

Flurstücks-Nr.:

Niederalteich

1102

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T8

Beeinträchtigung von Zauneidechsenlebensräumen

Verlust von Lebensräumen der Zauneidechsen durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deichbaumaßnahmen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv bewirtschafteter Acker, angrenzend an Laubwald Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von magerem, strukturreichem Extensivgrünland als Lebensraum für die Zauneidechse   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T8 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Zauneidechse (Lacerta agilis) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt durch Ansaat mit naturraumtreuem Saatgut in Kombination mit Heumulchsaat von naheliegenden geeigneten Spenderflächen entsprechend der „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014) und anschließender extensiver Nutzung (s. unten). Dabei soll eine lockere Einsaat erfolgen um möglichst einen lückigen

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Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.4 AFCS

Vegetationsbestand zu erzielen. Im Zentrum jeder Teilfläche ist als Überwinterungsplatz eine Steingrube mit einem Durchmesser 2 von 3-4 m anzulegen (ca. 10 m ). Dabei handelt es sich um eine frostsicher in das Erdreich eingebundene Steinschüttung (Steine ca. 10 bis 40 cm Durchmesser), die an der höchsten Stelle mind. 1 m Höhe über Umgebungsniveau und an der tiefsten Stelle mind. 1 m unter Umgebungsniveau aufweist. Auf der Nordseite der Steinschüttungen erfolgt (nicht zwingend) eine leichte Übererdung im unteren Drittel der Steinschüttung sowie die Pflanzung von einzelnen flach- bzw. niedrigwüchsigen Sträuchern wie z.B. Brombeeren. Rings um die Steingrube werden 4 bis 5 ca. 10 m lange, halbkreisförmig gebogene und mit den offenen Seiten nach Süden ausgerichtete Erdwälle von mind. 1 m Höhe und einer Breite von ca. 2-3 m aus einem Boden-/Schottergemisch angelegt. Auf der Nordseite werden einzelne flach- bzw. niedrigwüchsige Sträucher wie z.B. Brombeeren angepflanzt. Im Umfeld der Erdwälle werden in je 3-5 m Abstand zum Erdwall und untereinander Sonnplatz- und Versteckelemente ausgebracht. Diese werden als aus der umgebenden Vegetation herausragende, mind. 50 cm hohe Strukturen wie Felsblöcke, kleine Steinhaufen, große Wurzelstöcke, Baumstammstücke oder Totholzhaufen (diese mit einem Durchmesser von ca. 2 m, bzw. einer Fläche 2 von ca. 3 m und einer Höhe von ca. 0,5 bis1 m), o. ä ausgebracht. Je Erdwall sind ca. 5 dieser Strukturen anzulegen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivwiese (G212)

0,42

bewirtsch. Äcker (A1)

0,42

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme: Frühjahr 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Fläche sollte möglichst im Rahmen der Schafbeweidung der angrenzenden Deichabschnitte 1x jährlich mit beweidet werden. Sofern eine Beweidung nicht möglich ist, erfolgt die Mahd der Wiesenfläche einschürig im Herbst mit Abtransport des Mahdgutes. Der Mahdzeitpunkt sollte so spät wie möglich gewählt werden um eine Verletzung oder Tötung juveniler Zauneidechsen zu vermeiden. Auf Dünger und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Alle 3 Jahre sollte ein winterlicher Gehölzrückschnitt erfolgen damit die angelegten Strukturen nicht beschattet werden. Im Rahmen des Gehölzrückschnittes anfallendes Schnittgut kann bei Bedarf zur Ausbesserung der ausgebrachten Totholzhaufen verwendet werden. Um ein Rückwandern der umgesiedelten Zauneidechsen (s. Maßnahme 1-4 VCEF) und ein Einwandern der Zauneidechsen in die baubedingt beanspruchten Bereiche zu verhindern, ist die Fläche in

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.4 AFCS

der Aktivitätsperiode im Jahr der Umsiedlung und bis zum Abschluss der Bauarbeiten (angrenzender Deichneubau) mit einem Reptilien- bzw. Amphibienschutzzaun zu umzäunen. Weiterhin kann in Abhängigkeit von der fachgutachterlichen Einschätzung der Entwicklung der Maßnahmenflächen aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufes der Maßnahme ggf. eine Zufütterung (dann auch zusätzlicher Prädatorenschutz und Versteckmöglichkeiten) in den ersten 1-2 Jahren erfolgen. Über die Notwendigkeit einer Zufütterung entscheidet der die Umsiedlung durchführende Herpetologe im Rahmen der Umweltbaubegleitung. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung einer überlebensfähigen Population der Zauneidechse auszugehen. Empfehlung: 

Monitoring des Bestands der Zauneidechse in den Jahren 1, 2, 3, 5 und 10 ab Umsetzung der



Maßnahme. Risikomanagement: Optimierung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, Optimierung der Versteck- und Sonnplätze sowie der Nahrungsverfügbarkeit)

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,42 ha Anzahl an Teilflächen: 1

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Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von strukturiertem Extensivgrünland für die Zauneidechse

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 5

2.5 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Bereich Gundelau, südlich angrenzend an Waldrand (Eichen-Hainbuchen-Wald) Gemarkung:

Flurstücks-Nr.:

Niederalteich

1123, 1124

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

T8

Beeinträchtigung von Zauneidechsenlebensräumen

Verlust von Lebensräumen der Zauneidechsen durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deichbaumaßnahmen Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv bewirtschafteter Acker südlich angrenzend an Waldrand (Eichen-Hainbuchen-Wald) Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von magerem, strukturreichem Extensivgrünland als Lebensraum für die Zauneidechse   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T5, T8 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Zauneidechse (Lacerta agilis), Pirol Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt durch Ansaat mit naturraumtreuem Saatgut in Kombination mit Heumulchsaat von naheliegenden geeigneten Spenderflächen entsprechend der „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014) und anschließender ex-

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Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.5 AFCS

tensiver Nutzung (s. unten). Dabei soll eine lockere Einsaat erfolgen um möglichst einen lückigen Vegetationsbestand zu erzielen. Im Zentrum jeder Teilfläche ist als Überwinterungsplatz eine Steingrube mit einem Durchmesser 2 von 3-4 m anzulegen (ca. 10 m ). Dabei handelt es sich um eine frostsicher in das Erdreich eingebundene Steinschüttung (Steine ca. 10 bis 40 cm Durchmesser), die an der höchsten Stelle mind. 1 m Höhe über Umgebungsniveau und an der tiefsten Stelle mind. 1 m unter Umgebungsniveau aufweist. Auf der Nordseite der Steinschüttungen erfolgt (nicht zwingend) eine leichte Übererdung im unteren Drittel der Steinschüttung sowie die Pflanzung von einzelnen flach- bzw. niedrigwüchsigen Sträuchern wie z.B. Brombeeren. Rings um die Steingrube werden 4 bis 5 ca. 10 m lange, halbkreisförmig gebogene und mit den offenen Seiten nach Süden ausgerichtete Erdwälle von mind. 1 m Höhe und einer Breite von ca. 2-3 m aus einem Boden-/Schottergemisch angelegt. Auf der Nordseite werden einzelne flach- bzw. niedrigwüchsige Sträucher wie z.B. Brombeeren angepflanzt. Im Umfeld der Erdwälle werden in je 3-5 m Abstand zum Erdwall und untereinander Sonnplatz- und Versteckelemente ausgebracht. Diese werden als aus der umgebenden Vegetation herausragende, mind. 50 cm hohe Strukturen wie Felsblöcke, kleine Steinhaufen, große Wurzelstöcke, Baumstammstücke oder Totholzhaufen (diese mit einem Durchmesser von ca. 2 m, bzw. einer Fläche 2 von ca. 3 m und einer Höhe von ca. 0,5 bis 1 m), o. ä ausgebracht. Je Erdwall sind ca. 5 dieser Strukturen anzulegen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivwiese (G212)

0,24

bewirtsch. Äcker (A1)

0,24

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme: Frühjahr 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Einschürige Mahd der Wiesenfläche im Herbst mit Abtransport des Mahdgutes. Der Mahdzeitpunkt sollte so spät wie möglich gewählt werden um eine Verletzung oder Tötung juveniler Zauneidechsen zu vermeiden. Auf Dünger und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Alle 3 Jahre sollte ein winterlicher Gehölzrückschnitt erfolgen damit die angelegten Strukturen nicht beschattet werden. Im Rahmen des Gehölzrückschnittes anfallendes Schnittgut kann bei Bedarf zur Ausbesserung der ausgebrachten Totholzhaufen verwendet werden. Um ein Rückwandern der umgesiedelten Zauneidechsen (s. Maßnahme 1-4 VCEF) zu verhindern, ist die Fläche in der Aktivitätsperiode im Jahr der Umsiedlung mit einem Reptilien- bzw. Amphibienschutzzaun zu umzäunen.

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

2.5 AFCS

Weiterhin kann in Abhängigkeit von der fachgutachterlichen Einschätzung der Entwicklung der Maßnahmenflächen aufgrund des geringen zeitlichen Vorlaufes der Maßnahme ggf. eine Zufütterung (dann auch zusätzlicher Prädatorenschutz und Versteckmöglichkeiten) in den ersten 1-2 Jahren erfolgen. Über die Notwendigkeit einer Zufütterung entscheidet der die Umsiedlung durchführende Herpetologe im Rahmen der Umweltbaubegleitung. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung einer überlebensfähigen Population der Zauneidechse auszugehen. Empfehlung: 

Monitoring des Bestands der Zauneidechse in den Jahren 1, 2, 3, 5 und 10 ab Umsetzung der



Maßnahme. Risikomanagement: Optimierung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, Optimierung der Versteck- und Sonnplätze sowie der Nahrungsverfügbarkeit)

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,24 ha Anzahl der Teilflächen: 1

10.10.2014

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Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

3

Anlage und Entwicklung LRT 91E0* und 91F0

3.1 AFFH

Umbau von Hybrid-Pappelbestände zu Beständen der Weichholzaue (LRT 91E0*)

3.2 EFFH

Anlage von Hartholzauwald (LRT 91F0)

38

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Umbau von Hybrid-Pappelbeständen zu Beständen der Weichholzaue (LRT 91E0*)

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

3.1 AFFH

Blatt-Nr.: 1

Lage der Maßnahme

westlich Luberweiher / Alte Donau Nord (ca. 80 m nördlich BAB A 3) Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

840/1

Seebach

109

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern (teilweise LRT 91E0*, 91F0) (L5, L7, W1)

Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Hybrid-Pappelbestände, angrenzend an Verlandungsgesellschaften (Schilfröhricht), nitrophile Staudenfluren und Eschenforst. Innerhalb des Eschenforstes, südöstlich entlang der Alten Donau Nord, finden sich bestehende Bestände des LRT *91E0. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung eines bestehenden Hybrid-Pappelbestandes zu naturnahem Weichholzauwald (LRT *91E0) durch Bestandsumbau.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B6 Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

LRT *91E0 Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von Weichholzaue (Verband Salicion albae) aus Hybrid-Pappelforst unter Nutzung von

10.10.2014

39

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

3.1 AFFH

Beständen des LRT 91E0* im nahen Umfeld von vorhandenen Nebenbeständen als Kontakt- und Spenderhabitate. Der Bestand wird durch die Entnahme von Hybrid-Pappeln (Populus x canadensis) aufgelichtet und durch Baumarten der Weichholzaue ersetzt. Als Nist- und Höhlenbäume genutzte und potenziell geeignete Exemplare werden bei der Rodung ausgespart und verbleiben auf der Fläche bis zum Absterben (vollständiger Nutzungsverzicht). Die zur Entnahme vorgesehenen Hybrid-Pappeln können unter Berücksichtigung der örtlichen Situation auch anstelle der direkten Entnahme durch Ringelung geschädigt werden, um den Totholzanteil zu erhöhen. Kleinräumig auftretende Seggenröhrichte sind zu erhalten und zu schonen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

ältere, standortgerechte Weichholzauwälder (L522-WA91E0*)

0,33

nicht standortgerechte Laubmischwälder (L722)

0,33

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Gehölzpflanzungen sind einzuzäunen. Eine weitere Unterhaltungspflege ist auf den Flächen nicht erforderlich. Eine forstliche Nutzung des Bestandes ist nicht vorgesehen. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung von Weichholzauwäldern auszugehen, diese müssen pflanzensoziologisch den Kriterien des LRT 91E0* entsprechen. Empfehlung: Überprüfung der Entwicklung des LRT 91E0* (hier auch das Aufkommen von Neophyten und von Pflanzenarten, die nicht dem Standortpotenzial entsprechen) ) auf Dauerbeobachtungsflächen in den Jahren 0, 3, 6, 10 und 15 nach Umsetzung der Maßnahme. Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

40

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Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

3.1 AFFH

Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,33 ha Anzahl der Teilflächen: 1

10.10.2014

41

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage von Hartholzauwald (LRT 91F0)

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

3.2 EFFH

Blatt-Nr.: 5

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Bereich Gundelau, zwischen Altwasser Ochsenwörth und Laubwald (LRT 9170) Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1064, 1065

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern (teilweise LRT 91E0*, 91F0) (L5, L7, W1)

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

Verlust von Flächen des LRT 91F0 sowie anlagebedingte Inanspruchnahme (Rodung) im Bereich von Revieren des Kleinspechtes und des Pirols. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Baustelleneinrichtungsfläche auf einem davor Intensiv genutzten Acker zwischen Waldrand Gundelau und Altwasser Ochsenwörth, angrenzend an bestehende Hartholzauwälder sowie mesophile Gebüsche und Laubwälder (Waldrand Gundelau) und Wirtschaftsgrünland (Deich Ochsenwörth). Zielkonzeption der Maßnahme

Neuanlage von Hartholzauwald durch Aufforstung.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt: B6, T5

FFH-Maßnahme für

LRT 91F0 FCS-Maßnahme für

Pirol

42

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

3.2 EFFH

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Aufgrund der Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche und der vorherigen Ackernutzung sind Bodenverdichtungen oder –gefügeschäden nicht auszuschließen. Um für die Pflanzung der Strauchund Baumarten geeignete Standortverhältnisse herzustellen, kann vor der Pflanzung je nach Zustand der Fläche eine Beseitigung möglicher Bodenverdichtungen durch z.B. mechanische Tiefenlockerung erforderlich sein. Anlage von Hartholzaue (Querco-Ulmenion minoris) durch Initialpflanzung der diagnostisch wichtigen und standorttypischen Arten Stiel-Eiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior), FeldAhorn (Acer campestre), Winter Linde (Tilia cordata), Feld-Ulme (Ulmus minor), Berg-Ulme (Ulmus glabra), Flatter-Ulme (Ulmus laevis) ggf. auch Vogelkirsche (Prunus avium), Traubenkirsche (Prunus padus) und Hainbuche (Carpinus betulus) auf zwei Dritteln der Fläche. Zu beachten ist, dass die Esche aufgrund des Eschentriebsterbens und den damit einhergehenden Ausfällen in der Pflanzung nur untergeordnet in geringen Mengenanteilen beizumischen ist. Ein Drittel der Fläche bleibt der Sukzession durch Pionierbaumarten der Weichholzaue vorbehalten. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Ältere, standortgerechte Hartholzauwälder (L533-WA91F0)

1,38

Nicht begrünter Rohboden (O7)

1,38

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Fläche ist mit einem "Hasen- und Rehwildsicheren", 1,6 m hohen Knotengeflecht zu zäunen. Evtl. ist ein Einzelbaumschutz vorzunehmen. Die Pflanzflächen sind in den ersten Jahren nach der Pflanzung bis zur Etablierung des Bestandes 2x pro Jahr zu mähen bzw. zu mulchen. Die erste Mahd sollte vor der Blüte der Goldruten (Solidago canadensis, Solidago gigantea) Ende Mai / Anfang Juni erfolgen, die 2. Mahd während des Blühbeginns des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) und vor deren Samenreife im Juli / August. Der genaue Zeitpunkt ist in Abhängigkeit der Witterung festzulegen Sicherstellung eines ausreichenden Abstandes der Gehölze zum Deichfuß gem. DIN 19712 Ziffer 7.5.5. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft

10.10.2014

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Vorhabensträger

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

3.2 EFFH

Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe:1,38 ha Anzahl der Teilflächen: 1

44

10.10.2014

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4

Anlage und Entwicklung Extensivgrünland

4.1 AFCS

Anlage bzw. Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland

4.2 AFFH

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland für Maculinea nausithous

4.3 AFFH

Entwicklung Extensivgrünland mit Seigen

4.4 AFCS

Anlage einer artenreichen Flachland-Mähwiese

4.5 AFFH

Anlage bzw. Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland für Maculinea nausithous

4.6 AFFH

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland (LRT 6510) für den Maculinea nausithous

Die Maßnahmen zur Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland sind PIK Maßnahmen im Sinne der Anlage 4.1 der BayKompV.

10.10.2014

45

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage bzw. Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: Blatt 1

4.1 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

zwischen Luberweiher und BAB A 3, angrenzend an Maßnahme 5.1 AFFH Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Seebach

144/4, 144/5, 144/6

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B3

Anlage- und baubedingter Verlust von Extensivgrünland (teilweise LRT 6510) sowie Intensivgrünland (G1, G2)

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

T9

Störung und dauerhafter Lebensraumverlust von Amphibien

Verlust von aquatischen und terrestrischen Lebensräumen des Springfrosches und des Kleinen Wasserfrosches sowie von Habitatstrukturen des Pirols im Umfeld des Luberweihers und der Alten Seebacher Donau durch Flächeninanspruchnahme und Rodungsarbeiten. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Das Extensivgrünland wird im Bereich der derzeit intensiv bewirtschafteten Äcker angelegt. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung eines artenreichen Extensivgrünlandes als Landlebensraum für Amphibien sowie als Bestandteil eines halboffenen, struktur- und insektenreichen Lebensraumes für den Pirol (vgl. Maßnahmen 6.1 AFCS und 6.2 AFCS). 

 

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B3, T5, T9 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae), Pirol

46

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.1 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anlage von arten- und blütenreichem Extensivgrünland auf der Baustellenfläche und den Ackerflächen durch Einsaat mit einer geringen Saatgutmenge (ca. 5 g / m²), um eine natürliche Entwicklung / Besiedelung durch heimische Gräser und Kräuter aus der Umgebung zu fördern. Eine standortgerechte Entwicklung soll durch Aufbringen von autochthonem Saatgut als Initialansaat und/oder bei der Notwendigkeit der Etablierung naturschutzfachlicher Zielarten mittels Heumulch- oder Wiesendruschsaat von Extensivwiesen vergleichbarer Standorte in der Umgebung auf Initialflächen erfolgen. Das bestehende Grünland ist in die Pflege zu integrieren. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivgrünland (G212)

1,91

Nicht begrünter Rohboden (O7)

0,79

Ackerflächen (A11)

0,65

Intensivgrünland(G11)

0,03

Extensivgrünland (G211)

0,44

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege



extensive Nutzung unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel

 

kein Walzen und kein Abschleppen



anschließend 2-schürige Mahd (Frühsommer und Spätherbst)



jeweils Belassen eines jährlich wechselnden Altgrasstreifens auf 5-10 % der Fläche (ca. 10x100 m)



Mahd zum Altgrasstreifen hin



das Mähgut ist zu entfernen



möglichst Einsatz von Balkenmähern

im Bereich des Ausgangsbiotoptyps Acker: Ausmagerung in den ersten 1-2 Jahren durch 3schürige Mahd

Unterhaltungszeitraum:

10.10.2014

47

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.1 AFCS

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 1,91 ha Anzahl der Teilflächen: 1

48

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland für Maculinea nausithous

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

4.2 AFFH

Blatt-Nr.: 2

Lage der Maßnahme

Die Anlage des Extensivgrünlandes erfolgt westlich des Konsees, angrenzend an nachgewiesene Vorkommen des Maculinea nausithous. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Schwarzach

538, 539

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B3

Anlage- und baubedingter Verlust von Extensivgrünland (teilweise LRT 6510) sowie Intensivgrünland (G1, G2)

T10

Beeinträchtigung von Tagfaltern

Verlust von Lebensräumen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deicherhöhung südöstlich Niederalteich. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt im Bereich einer Frischwiese und einer Feuchtwiese nährstoffreicher Standorte. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland als Lebensraum für den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling durch Nutzungsextensivierung.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B3, T10 Ersatz für Konflikt:

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.2 AFFH

FFH-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) FCS-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland als Lebensraum für den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling durch Anpassung der Mahdzeitpunkte und -häufigkeiten sowie Anlage von Brachestreifen. Falls nur äußerst vereinzelt Wirtspflanzen (Großer Wiesenknopf Sanguisorba officinalis) auf der Maßnahmenfläche vorhanden sind, erfolgt eine Förderung der Art durch das gezielte Einbringen von Sanguisorba officinalis entweder durch Nachsaat oder durch Umsetzung einzelner Pflanzen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivgrünland (G212)

1,96

Extensivgrünland (G212, G223)

1,03

Intensivgrünland (G11)

0,93

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung ab Frühjahr 2015, bis spätestens Herbst 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Anpassung der Mahdzeitpunkte und -häufigkeiten: Im Bereich des Intensivgrünlandes erfolgt in den ersten zwei Jahren eine Aushagerung der Fläche durch jeweils zwei Schnitte vor dem 01.06. sowie einen weiteren Schnitt ab dem 15.09., jeweils auf der gesamten Fläche mit Abtransport des Mähgutes. Nachfolgend ab dem dritten Jahr sowie im Bereich des Extensivgrünlandes ab dem ersten Jahr erfolgt eine zweischürige Mahd, jeweils erster Schnitt vor dem 01.06., zweiter Schnitt ab dem 15.09. Ab dem dritten Jahr wird im Zuge der Mahd im September zur Förderung der Haupt-Wirtsameise auf jeweils der Hälfte der Maßnahme ein 8 m breiter Brachestreifen belassen, welcher nachfolgend im zweijährigen Turnus zu mähen ist. Grundsätzlich ist auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel zu verzichten und das Mähgut ist zu entfernen. Keine Beweidung der Flächen und keine weitere Bodenbearbeitung (z.B. kein Walzen und Abschleppen).

50

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Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.2 AFFH

Unterhaltungszeitraum: dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Ansiedlung einer bodenständigen Population der Zielart Maculinea nausithous auszugehen. Empfehlung: Monitoring (Zählung der Anzahl der blühenden Blütenköpfe [nicht Pflanzen] des Großen Wiesenknopfes [S. officinalis], Kontrolle auf Vorkommen der Wirtsameisenart Myrmica rubra, Zählung der Gesamtanzahl der Falter und möglichst Dokumentation der Eiablage = Bodenständigkeitsnachweis) in den Jahren 1 - 3 nach Fertigstellung der Maßnahme. Anschließend ggf. Fortführung des Monitorings in Abhängigkeit von der Entwicklung der Flächen und Populationen. Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 1,96 ha Anzahl der Teilflächen: 1

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Entwicklung von Extensivgrünland mit Seigen

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

4.3 AFFH

Blatt-Nr.: 2, 4

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Zwischen Konsee und Mühlgraben (westlich der Amlohwiesen) Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Schwarzach

545

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B3

Anlage- und baubedingter Verlust von Extensivgrünland (teilweise LRT 6510) sowie Intensivgrünland (G1, G2)

T2

Beeinträchtigung von Vögeln der offenen Feldflur

T7

Beeinträchtigung von Lebensräumen der Rast- und Zugvögel sowie der Wasservögel

Dauerhafter Verlust von Revieren des Kiebitz durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme und Silhouettenwirkung der neuen Deichlinien sowie temporärer Verlust von Rasthabitaten der Limikolen und Gründelenten durch baubedingte Störungen. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Entwicklung des Extensivgrünlandes im Bereich der bestehenden Grünlandflächen westlich der Amlohwiesen. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von Extensivgrünland mit Seigen mit dem Ziel der Etablierung von ca. 4 Brutrevieren des Kiebitz sowie geeigneter Rastlebensräume für durchziehende Limikolen und Gründelenten.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B3, T2, T7 Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

Rast- und Zugvögel

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.3 AFFH

CEF-Maßnahme für

Kiebitz Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von mäßig extensiv genutztem, artenreichem Feuchtgrünland auf bestehendem artenarmen Grünlandflächen durch Nutzungsextensivierung sowie die Anlage von Seigen als Lebensraum für Wiesenbrüter, insbesondere den Kiebitz. Anlage von zwei Mulden mit zur Brutzeit überspannten Seigen und Vernässungsbereichen von je 0,5 ha Größe. Die Böschungen der Seigen sind flach auszuziehen (max. 1:10, keine Abtreppungen, Wassertiefe: max. 0,8 m). Die Seigen sollten zur Zeit der Revierbildung (März / April) eine Überspannung auf mindestens 0,15 ha aufweisen. Zum Schutz der Wiesenbrüter sowie der Zug- und Rastvögel ist ein Betretungsverbot vorzusehen. Zielbiotop: mäßig extensiv genutztes, artenreiches Grünland (G212)

ha 3,72

Ausgangsbiotop: mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland (G211)

ha 3,72

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme ab August 2015 bis spätestens Anfang März 2016 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

extensive Nutzung unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel kein Walzen und kein Abschleppen ab 15.03 keine Bewirtschaftung vom 15.03. bis 15.06.; Verluste von Junge führenden Altvögeln sind durch vorherige Kontrolle der Flächen auszuschließen insgesamt zweischürige Mahd, von innen nach außen oder von außen zur Seige hin, erste Mahd ab 15.06., zweite Mahd ab 15.09.; das Mähgut ist nach 1 bis 3 Tagen zu entfernen. Schaffung und Erhaltung kurzwüchsiger und lückig bewachsener Bereiche zur Brut und Jungenaufzucht, z.B. durch Frühmahdstreifen (10 – 20 % Flächenanteil in Kombination mit vorhergehender Kontrolle auf brütende oder Junge führende Wiesenbrüter: Verluste von Gelegen und Junge führenden Altvögeln sind auszuschließen) oder durch Schaffung magerer Teilbereiche möglichst Schaffung eines Nutzungsmosaiks aus mageren, lückigeren Bereichen (ggf. Aushagerung erforderlich) und weniger nährstoffarmen Bereichen (ohne Aushagerung)

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Vorhabensträger

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.3 AFFH

eventuell vorhandene Drainagen sind zur Wiedervernässung der Flächen funktionsuntüchtig zu machen. Im Bereich der Seigen ist aufkommender Bewuchs mit Röhrichten oder Gehölzen zu verhindern. Erhalt und ggf. sofern erforderlich Schaffung von Rohbodenanteilen (mind. 50 %) in den nicht überspannten Bereichen der Seige Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Etablierung von 4 KiebitzRevieren auszugehen. Empfehlung: Populationsbezogene Wirkungskontrolle Überprüfung der Nutzung der Maßnahmenfläche durch die Zielart Kiebitz (Maßnahmenziel: Etablierung von 4 Revieren) durch Raumnutzungskartierung mit 10 Begehungen; im Zuge dessen möglichst Feststellung des Bruterfolges Erfassungen jährlich bis zum Feststellen des Maßnahmenerfolges (= erfolgreiches Brüten auf den Maßnahmenflächen nachgewiesen) und mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme (bei schneller Feststellung des Maßnahmenerfolges ggf. mit verringertem Untersuchungsaufwand); darauffolgend Erfassungen in 2-jährigem Turnus bis 10 Jahre nach Fertigstellung Risikomanagement: Anpassung der Bewirtschaftung und Pflege, zusätzlich produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker, bzw. Unterstützung des Bruterfolges in bekannten Siedlungsschwerpunkten auf Acker Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 3,72 ha Anzahl der Teilflächen: 1

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage einer artenreichen Flachland-Mähwiese

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

4.4 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Westlich der Kiesweiher in der Gundelau Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1137

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B3

Anlage- und baubedingter Verlust von Extensivgrünland (teilweise LRT 6510) sowie Intensivgrünland (G1, G2)

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

Verlust von Lebensräumen des Pirols durch Rodungen und baubedingte Störungen an der Alten Donau, am Luberweiher und an der Hengersberger Ohe Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Anlage der artenreichen Flachlandmähwiese im Bereich der intensiv genutzten Ackerflächen in der Gundelau Zielkonzeption der Maßnahme

Anlage einer artenreichen Flachlandmähwiese (LRT 6510) entlang eines neu anzulegenden Gehölzstreifens (vgl. Maßnahme 6.3 AFCS) als Bestandteil eines halboffenen, struktur- und insektenreichen Lebensraumes für den Pirol (vgl. Maßnahmen 6.1 AFCS und 6.2 AFCS).   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B3, T5 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol Umsetzung der Maßnahme

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.4 AFCS

Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die Anlage des Lebensraumtyps erfolgt durch Aushagerung und Umbau bisheriger Ackerflächen. Ziel der Maßnahme sind artenreiche, extensiv bewirtschaftete Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (planar bis submontan) des Verbandes Arrhenatherion Die Aushagerung von Ackerflächen erfolgt über den Anbau von Senf im Sommer und von WinterTriticale im frühen Herbst ohne Düngergaben während zwei Jahren. Um die Aushagerung des Bodens zu beschleunigen, kann, alternativ zu dem beschriebenen Anbau von Senf und Triticale, eine ca. 15 – 20 cm starke Schicht des nährstoffreichen Oberbodens abgeschoben werden. Der Oberboden sollte möglichst im Herbst abgetragen werden, weil zu dieser Zeit frisch gewonnenes Mähgut ohne Zeitverlust übertragen werden kann. Auf diese Weise wird dem Keimen von Gehölzen vorgebeugt. Der Oberbodenabtrag kann aus Kostengründen auf eine Teilfläche (beispielsweise auf einen diagonalen Streifen) reduziert werden, während der Rest der Fläche nach dem oben beschriebenen Prozedere ausgehagert und eingesät wird. Auf dem abgeschobenen Bereich wird sich eine artenreiche Wiese einstellen, von der aus die gewünschten Arten nach und nach in die Restfläche vordringen können. Danach wird Heumulch von geeigneten Spenderflächen auf die Fläche aufgebracht. Ist eine direkte Übertragung nicht möglich, ist autochthon anzusäen. Um dem Aufkommen von unerwünschten Ruderalpflanzen entgegenzuwirken und bereits zu Beginn eine geschlossene Vegetationsschicht zu erreichen, kann der Saatgutmischung Hafer beigemengt werden. In den Folgejahren können die Samen der gewünschten Arten der Glatthaferwiesen zusätzlich in das Grünland eingebracht werden. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivgrünland (G212-LR6510)

0,16

bewirtsch. Äcker (A11)

0,16

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Auf der Fläche findet eine extensive Nutzung unter Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel statt. Ein- bis zweimaliger Schnitt pro Jahr, bei nährstoffreichen Beständen häufiger. Das Mähgut ist zu entfernen. Der erste Heuschnitt erfolgt nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser, also nicht vor Mitte Juni. Auf Teilflächen sollte der Zeitpunkt der zweiten Mahd im September liegen, um so spätblühende Arten wie z.B. den Großen Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) und die Wiesensilge

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Vorhabensträger

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.4 AFCS

(Silaum silaus) zur Samenreife kommen zu lassen. Bei Verbuschung der Flächen sind die aufkommenden Gehölze zu entfernen. Eine Unterhaltungspflege erfolgt im Bereich der auf Ackerflächen zu entwickelnden Bestände erst nach Narbenschluss des Bestandes (1 bis 2 Jahre). Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,16 ha Anzahl der Teilflächen: 1

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Vorhabensträger

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage bzw. Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland für Maculinea nausithous

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 5

4.5 AFFH

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Bereich Gundelau / In der Kehr Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1233, 1238, 1239

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B3

Anlage- und baubedingter Verlust von Extensivgrünland (teilweise LRT 6510) sowie Intensivgrünland (G1, G2)

T10

Beeinträchtigung von Tagfaltern

Verlust von Lebensräumen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deicherhöhung südöstlich Niederalteich. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Anlage und Entwicklung des Extensivgrünlandes im Bereich von kleiner parzellierten Ackerflächen Zielkonzeption der Maßnahme

Anlage von artenreichem Extensivgrünland als Lebensraum für den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling durch Umwandlung von Acker in Grünland, angrenzend an bereits besiedelte Lebensräume des Maculinea nausithous.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B3, T 10 Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) FCS-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.5 AFFH

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland als Lebensraum für den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling durch Umwandlung von Acker in Grünland. Zur Förderung der Wirtspflanze erfolgt eine Ansaat mit autochthonem Saatgut entsprechend der „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014). In der Ansaatmischung ist Sanguisorba minor durch Sanguisorba officinalis zu ersetzen. Falls nur äußerst vereinzelt Wirtspflanzen (Großer Wiesenknopf Sanguisorba officinalis) auf der Maßnahmenfläche vorhanden sind, erfolgt eine Förderung der Art durch das gezielte Einbringen von Sanguisorba officinalis entweder durch Nachsaat oder durch Umsetzung einzelner Pflanzen. Die Aushagerung der Ackerflächen erfolgt über den Anbau von Senf im Sommer und von WinterTriticale im frühen Herbst ohne Düngergaben während zwei Jahren. Um die Aushagerung des Bodens zu beschleunigen, kann, alternativ zu dem beschriebenen Anbau von Senf und Triticale, eine ca. 15 – 20 cm starke Schicht des nährstoffreichen Oberbodens abgeschoben werden. Der Oberboden sollte möglichst im Herbst abgetragen werden, weil zu dieser Zeit frisch gewonnenes Mähgut ohne Zeitverlust übertragen werden kann. Auf diese Weise wird dem Keimen von Gehölzen vorgebeugt. Der Oberbodenabtrag kann aus Kostengründen auf eine Teilfläche (beispielsweise auf einen diagonalen Streifen) reduziert werden, während der Rest der Fläche nach dem oben beschriebenen Prozedere ausgehagert und eingesät wird. Auf dem abgeschobenen Bereich wird sich eine artenreiche Wiese einstellen, von der aus die gewünschten Arten nach und nach in die Restfläche vordringen können. Danach wird Heumulch von geeigneten Spenderflächen auf die Fläche aufgebracht. Ist eine direkte Übertragung nicht möglich, ist autochthon anzusäen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivgrünland (G212)

0,95

Ackerflächen (A11)

0,95

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung ab Frühjahr 2015, bis spätestens Herbst 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

In den ersten zwei Jahren erfolgt eine Aushagerung der Fläche durch zwei Schnitte vor dem 01.06. sowie einen weiteren Schnitt ab dem 15.09., jeweils auf der gesamten Fläche. Nachfolgend ab dem dritten Jahr erfolgt eine zweischürige Mahd, jeweils erster Schnitt vor dem 01.06., zweiter Schnitt ab dem 15.09. Ab dem zweiten Jahr wird im Zuge der Mahd im September zur Förderung der

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.5 AFFH

Haupt-Wirtsameise ein 8 m breiter Altgrasstreifen über die gesamte Länge der Fläche (ca. 70 m je Teilfläche) belassen, welcher nachfolgend im zweijährigen Turnus zu mähen ist. Grundsätzlich ist auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel zu verzichten und das Mähgut ist zu entfernen. Keine Beweidung und keine weitere Bodenbearbeitung (z.B. kein Walzen und Abschleppen). Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Ansiedlung einer bodenständigen Population der Zielart Maculinea nausithous auszugehen. Empfehlung: Monitoring (Zählung der Anzahl der blühenden Blütenköpfe [nicht Pflanzen] des Großen Wiesenknopf [S. officinalis], Kontrolle auf Vorkommen der Wirtsameisenart Myrmica rubra, Zählung der Gesamtanzahl der Falter und möglichst Dokumentation der Eiablage = Bodenständigkeitsnachweis) in den Jahren 1-3 nach Fertigstellung der Maßnahme. Anschließend ggf. Fortführung des Monitorings in Abhängigkeit von der Entwicklung der Flächen und Populationen. Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,95 ha Anzahl der Teilflächen: 2

60

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von artenreichem Extensivgrünland (LRT 6510) für Maculinea nausithous

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

4.6 AFFH

Blatt-Nr.: 5

Lage der Maßnahme

Bereich Gundelau / In der Kehr Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1236

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B3

Anlage- und baubedingter Verlust von Extensivgrünland (teilweise LRT 6510) sowie Intensivgrünland (G1, G2)

T10

Beeinträchtigung von Tagfaltern

Verlust von Lebensräumen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings durch Flächeninanspruchnahme im Zuge der Deicherhöhung südöstlich Niederalteich. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Die Entwicklung des Extensivgrünlandes erfolgt im Bereich einer Frischwiese, angrenzend an bereits besiedelte Lebensräume des Maculinea nausithous. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland (LRT 6510) als Lebensraum für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling durch Nutzungsextensivierung.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B3, T10 Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous), LRT 6510 FCS-Maßnahme für

10.10.2014

61

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.6 AFFH

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland als Lebensraum für den Dunklen WiesenknopfAmeisenbläuling durch Anpassung der Mahdzeitpunkte und -häufigkeiten sowie Anlage von Brachestreifen. Falls nur äußerst vereinzelt Wirtspflanzen (Großer Wiesenknopf Sanguisorba officinalis) auf der Maßnahmenfläche vorhanden sind, erfolgt eine Förderung der Art durch das gezielte Einbringen von Sanguisorba officinalis entweder durch Nachsaat oder durch Umsetzung einzelner Pflanzen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Extensivgrünland (G212-LR6510)

1,38

Intensivgrünland (G1)

1,38

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung ab Frühjahr 2015, bis spätestens Herbst 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Anpassung der Mahdzeitpunkte und -häufigkeiten: In den ersten zwei Jahren erfolgt eine Aushagerung der Fläche durch jeweils zwei Schnitte vor dem 01.06. sowie einen weiteren Schnitt ab dem 15.09., jeweils auf der gesamten Fläche. Nachfolgend ab dem dritten Jahr erfolgt eine zweischürige Mahd, jeweils erster Schnitt vor dem 01.06., zweiter Schnitt ab dem 15.09. Ab dem dritten Jahr wird im Zuge der Mahd im September zur Förderung der Haupt-Wirtsameise 8m breiter Brachestreifen über die gesamt Länge der Fläche (ca. 180 m) belassen, welcher nachfolgend im zweijährigen Turnus zu mähen ist. Grundsätzlich ist auf den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel zu verzichten und das Mähgut ist zu entfernen. Keine Beweidung der Flächen und keine weitere Bodenbearbeitung (z.B. kein Walzen und Abschleppen). Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Ansiedlung einer bodenständigen Population der Zielart Maculinea nausithous auszugehen. Empfehlung: Monitoring (Zählung der Anzahl der blühenden Blütenköpfe [nicht Pflanzen] des Großen Wiesenknopf [S. officinalis], Kontrolle auf Vorkommen der Wirtsameisenart Myrmica rubra,

62

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

4.6 AFFH

Zählung der Gesamtanzahl der Falter und möglichst Dokumentation der Eiablage (= Bodenständigkeitsnachweis) in den Jahren 1-3 nach Fertigstellung der Maßnahme. Anschließend ggf. Fortführung des Monitorings in Abhängigkeit von der Entwicklung der Flächen und Populationen. Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 1,38 ha Anzahl der Teilflächen: 1

10.10.2014

63

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5

Anlage Gewässer

5.1 AFH

Anlage von Stillgewässern (LRT 3150)

5.2 AFCS

Anlage Laichgewässer Springfrosch

64

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage von Stillgewässern (LRT 3150)

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

5.1 AFFH

Blatt-Nr.: 1

Lage der Maßnahme

zwischen Luberweiher und BAB A 3, angrenzend an Maßnahmen 4.1 A FCS und 6.1 AFCS bzw. 6.2 AFCS Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

841

Seebach

144/5, 144/6

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B1

Anlage- und baubedingter Verlust von Fließgewässern (F1)

B4

Anlage- und baubedingter Verlust von Röhrichten und Großseggenriedern (R1, R2, R3)

T3

Beeinträchtigung von Röhricht bewohnenden Vögeln

T6

Beeinträchtigung von Gewässer bewohnenden Vögeln

T7

Beeinträchtigung von Lebensräumen der Rast- und Zugvögel sowie der Wasservögel

T9

Störung und dauerhafter Lebensraumverlust von Amphibien

T11

Beeinträchtigung von Weichtierlebensraum

Verlust von aquatischen und terrestrischen Lebensräumen des Springfrosches und des Kleinen Wasserfrosches sowie von Habitatstrukturen von Vogelarten der Stillgewässer, Röhrichte und Verlandungszonen (z.B. Blaukehlchen, durchziehende Limikolen und Gründelenten) durch Flächeninanspruchnahme, Rodungsarbeiten und baubedingte Störungen. Verlust von Flächen des LRT 3150 durch direkte Beeinträchtigung. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Die Stillgewässer werden im Bereich des Offenlandes (intensiv bewirtschafteter Acker) und im Bereich des teilweise zu rodenden Laubholzforstes angelegt. Zielkonzeption der Maßnahme

Die Maßnahme dient der Herstellung natürlicher Stillgewässerflächen des LRT 3150 mit Flachwas-

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

5.1 AFFH

ser- und entsprechenden Verlandungszonen, die als Lebensraum für Amphibien und Vogelarten der Stillgewässer und Verlandungszonen geeignet sind.   

Vermeidung Ausgleich für Konflikt: B1, B4, T3, T6, T7, T9, T11 Ersatz für Konflikt

FFH-Maßnahme für

LRT 3150, Blaukehlchen, Schnatterente, Teichrohrsänger, Rastvögel, Wasservögel FCS-Maßnahme für

Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae) Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anlage von 2 Stillgewässern von je ca. 0,5 bzw. 0,9 ha Größe durch Bodenabtrag von 3,5 bis 4 m. Die Gewässertiefe sollte auf ca. 50 % eine Wassertiefe von ca. 1,5 – 2,5 m betragen, um den Pflanzenarten (aquatische Makrophyten) der entsprechenden Vegetation (Typ Magnopotamion oder Hydrocharition, Schwimm- und Wasserpflanzengesellschaften) das Wachstum zu ermöglichen. Die Entwicklung erfolgt durch natürliche Sukzession. Ggf. nach Fertigstellung der Gewässer autochthone Wasserpflanzen aus nahegelegenen oder von der Planung betroffenen Kleingewässern des Magnopotamions und Hydrocharitions in das Gewässer eintragen. Die Uferbereiche sind möglichst flach auszuziehen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:10. In den so entstehenden Verlandungsbereichen ist eine Ufervegetation aus Röhrichten, Großseggenrieden und feuchten Hochstaudenfluren durch gelenkte Sukzession zu entwickeln. Je nach Sukzessionsstadium, Standortvoraussetzung und Verlandungszonierung wird es hierbei zu einer mosaikartigen engen Verzahnung von Stillwasserröhrichten (neben Schilfröhricht, Phragmitetum australis, z. B. Wasserschwadenröhricht, Glycerietum maximae oder Rohrkolbenröhricht, Typhetum latifoliae), Großseggenriede (Magnocaricion elatae) sowie Uferstauden- und Saumgesellschaften (Senecion fluviatlis, Covolvulion sepium, Filipendulion ulmariae) kommen, die der natürlichen Uferzonierung entspricht. Die Modellierung der Gewässer erfolgt nur außerhalb der Brutzeiten von Vögeln (also nur von Anfang Oktober bis Ende Februar). Die Abgrenzung des LRT 3150 umfasst entsprechend der Kartierungshinweise nach Ssymank et al. (1998: 182) und LFU & LWF (2010: 39) „das gesamte Gewässer, in oder an dem Vegetation der aufgeführten Syntaxa nachgewiesen werden kann“. Zum Schutz von Brut-, Rast- und Zugvögeln und zur Vermeidung von Störungen durch Erholungssuchende ist ein Betretungsverbot vorzusehen.

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Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

5.1 AFFH

Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

eutrophes Stillgewässer (S132-LR3150)

1,51

Ackerflächen (A11) artenarmes Extensivgrünland (G211) Periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Fließgewässern (F3) Laubholzforste (L7)

0,56 0,02 0,1 0,83

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Im direkten Gewässerbereich sind derzeit keine Pflegemaßnahmen vorzusehen. Bei Bedarf ist zu entscheiden, ob die Gewässer entlandet bzw. entkrautet werden müssen (Bedarfspflege). Zur Funktionserhaltung sind aufkommende Gehölze in regelmäßigen Abständen zu entfernen bzw. zurückzuschneiden um eine teilweise Besonnung der Gewässer zu sichern. Ab dem 5. Jahr ist zur Funktionserhaltung der Röhrichte und Hochstaudenfluren eine extensive Mahd (nach dem 10. September, Schnitthöhe >10 cm) je nach standörtlicher Entwicklung abschnittsweise auf je 1/3 der Fläche in einem Abstand von 2 bis 3 Jahren vorzunehmen. Durch eine kontrollierte Mahd kann die Produktivität und damit die Konkurrenzkraft der Röhrichte und Staudenfluren erhöht werden, wodurch einerseits das Aufkommen von Gehölzen erschwert sowie andererseits das Sukzessionsstadium stabilisiert und dadurch die weitere Verlandung verlangsamt wird. Der Abtransport des Mähguts erfolgt dann nach 1-3 Tagen. Bei einem winterlichen Schilfschnitt ist darauf zu achten, dass nur das abgestorbene oberirdische Material entfernt wird und die unterirdischen Rhizome unbeschädigt bleiben. Ein Besatz der Gewässer mit Fischen ist nicht vorgesehen. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Empfehlung: Überprüfung der Entwicklung des LRT 3150 durch pflanzensoziologische Aufnahmen in den Jahren 1, 2, 4, 6 und 10 nach Fertigstellung der Maßnahme. Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

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Größe: 1,51 ha

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Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

5.1 AFFH

Anzahl der Teilflächen: 2

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage Laichgewässer für den Springfrosch

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

5.2 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Lage der Maßnahme

Die Anlage des Laichgewässers erfolgt durch die ökologische Gestaltung des Mahlbusens am Schöpfwerk Gundelau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1016, 1083, 1084, 1092

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T9

Störung und dauerhafter Lebensraumverlust von Amphibien

T11

Beeinträchtigung von Weichtierlebensraum

Verlust von aquatischem und terrestrischem Lebensraum des Springfrosches durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie Rodungsarbeiten im Bereich der Alten Seebacher Donau und im Bereich Schöpfwerk Gundelau. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Die Anlage der Laichgewässer erfolgt auf Ackerflächen angrenzend an nitrophile Staudenfluren, gepflanzte Laubbaumbestände sowie einen Weg entlang des Grabens in der Gundelau. Zielkonzeption der Maßnahme

Ökologische Gestaltung des Mahlbusens durch Entwicklung von besonnten und fischfreien Kleingewässern mit Flachwasserzonen als Lebensraum für den Springfrosch.   

Vermeidung Ausgleich für Konflikt: T9, T11 Ersatz für Konflikt

FCS-Maßnahme für

Springfrosch (Rana dalmatina)

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

5.2 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Optimierung der Mahlbusen durch die Anlage ausgedehnter Flachwasserbereiche und Verlandungszonen als Laichgewässer für den Springfrosch. Die Wassertiefe in den Flachwasserbereichen sollte ca. 10-25 cm betragen. Die Böschungsneigung sollte 1:7 bis 1:10 betragen. Ein gelegentliches Austrocknen des Gewässers im Laufe des Sommers ist möglich. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

eutrophes Stillgewässer (S132)

0,11

Intensivacker (A1) Säume und Staudenfluren, artenarm (K11) befestigte Wege (V12)

0,08 0,02 0,01

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege



Die Flachwasserbereiche können mit Ausnahme der regelmäßigen Entlandungsmaßnahmen der natürlichen Sukzession überlassen werden.



Bei Bedarf sind gezielte Entladunsmaßnahmen vorzunehmen.



Vermeidung von Fischbesatz

Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,11 ha Anzahl der Teilflächen: 1

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6

Anlage und Entwicklung Gehölzstreifen

6.1 AFCS

Anlage Gehölzstreifen

6.2 AFCS

Entwicklung von Gehölzstreifen durch Sicherung des Bestandes

6.3 AFCS

Anlage Gehölzstreifen

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage Gehölzstreifen

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

6.1 AFCS

Blatt-Nr.: 1

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Offenlandbereich zwischen Autobahn A3 und Donau, westlich des Luberweihers Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Seebach

144/6

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B7

Anlage- und baubedingter Verlust von Gebüschen, Hecken und Feldgehölzen

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

T9

Störung und dauerhafter Lebensraumverlust von Amphibien (Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae))

Verlust von aquatischen und terrestrischen Lebensräumen des Springfrosches und des Kleinen Wasserfrosches sowie von Habitatstrukturen des Pirols im Umfeld des Luberweihers und der Alten Seebacher Donau durch Flächeninanspruchnahme und Rodungsarbeiten. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv ackerbaulich genutzter Bereich. Zielkonzeption der Maßnahme

Anlage eines Gehölzstreifens entlang des neu anzulegenden Stillgewässers (siehe Maßnahme 5.1 AFFH), um geeignete Landhabitatstrukturen für Amphibien und Habitatstrukturen für den Pirol im Umfeld der durch das Vorhaben beanspruchten Strukturen zu entwickeln.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B7, T5, T9 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol (Oriolus oriolus), Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)

72

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

6.1 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anlage eines dichten uferbegleitenden, ca. 20 m breiten Feldgehölzstreifens. Pflanzung der standortgerechten Baumarten Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Grau-Erle (Alnus incana) und Silberweide (Salix alba) sowie als standortgerechte Sträucher Purpur-Weide (Salix purpurea) und Korb-Weide (Salix viminalis). Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Feldgehölz (B213-WN00BK)

0,32

Ackerflächen (A11)

0,32

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Bei Bedarf Gatterung zum Schutz gegen Wildverbiss vorsehen. Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei einer Nutzung der Fläche durch den Pirol auszugehen. Empfehlung:



Überprüfung der Maßnahmenfläche sowie der angrenzenden Maßnahmen 6.2 AFCS und 1-6 VCEF sowie des gesamten Waldbereiches nordwestlich des Luberweihers hinsichtlich der Besiedlung durch den Pirol (Revierkartierung) in den Jahren 0, 3, 6 und 10 nach Umsetzung der Maßnahme, dabei möglichst auch Dokumentation aller Beobachtungen Nahrung suchender Pirole, insbesondere auch im Bereich der Maßnahme 4.1 AFCS. Zeitgleiche Überprüfung des Bestands auf ausgewählten Referenzflächen in der Umgebung.



Risikomanagement: Anpassung des Pflege- und Nutzungskonzeptes, zusätzliche Entwicklung von struktur- und blüten-, bzw. insektenreichen (inneren und äußeren) Waldrändern

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

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Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

6.1 AFCS

Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,32 ha Anzahl der Teilflächen: 1

74

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung von Gehölzstreifen durch Sicherung des Bestandes

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1

6.2 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Innerhalb des Laubholzforstes nordwestlich des Luberweihers Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

841

Seebach

144/6

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B7

Anlage- und baubedingter Verlust von Gebüschen, Hecken und Feldgehölzen

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzauebewohnenden Vögeln

T9

Störung und dauerhafter Lebensraumverlust von Amphibien (Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae))

Verlust von aquatischen und terrestrischen Lebensräumen des Springfrosches und des Kleinen Wasserfrosches sowie von Habitatstrukturen des Pirols im Umfeld des Luberweihers und der Alten Seebacher Donau durch Flächeninanspruchnahme und Rodungsarbeiten. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Junger standortgerechter Laubholzforst im Bereich der vom Vorhaben vorgesehenen Rodungsflächen mit Erhalt von aufgeasteten Einzelbäumen. Zielkonzeption der Maßnahme

Erhaltung bzw. Entwicklung von dichten Gehölzstreifen als Habitatstrukturen für den Pirol und für die vorkommenden Amphibien.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B7, T5, T9 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol, Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae)

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

6.2 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entlang des nördlichen Ufers des neu anzulegenden Stillgewässers (s. Maßnahme 5.1 AFCS) ist ein ca. 10 m breiter Ufergehölzstreifen zu entwickeln, in dem die ansonsten in diesem Bereich vorgesehenen Rodungen unterbleiben. Bei Bedarf, d.h. wenn der gesicherte Bestand sehr licht ist, ist die Baumschicht durch standortgerechte und –heimische Arten wie z.B. Silberweiden (Salix alba) und die Strauchschicht mit Purpur- (Salix purpurea) oder Korbweiden (Salix viminalis) nachzupflanzen. Ebenso kann es durch die Freistellung und des folgenden „Sonnenbrands“ erforderlich sein, Unterpflanzungen mit Sträuchern und Bäumen II. Ordnung vorzunehmen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

junge, nicht-standortgerechte Laub(misch)wälder (L711)

0,22

Periodisch bis episodisch trockenfallende Lebensräume an Fließgewässern (F3)

0,01

Laubholzforste (L7)

0,21

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Bei Bedarf Gatterung zum Schutz gegen Wildverbiss vorsehen. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,22 ha Anzahl der Teilflächen: 1

76

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage Gehölzstreifen

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

6.3 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Westlich angrenzend an die Kiesweiher nördlich des Waldbestandes in der Gundelau Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1095, 1096, 1137, 1138

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B7

Anlage- und baubedingter Verlust von Gebüschen, Hecken und Feldgehölzen

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

Verlust von Habitatstrukturen des Pirols im Umfeld des Luberweihers und der Alten Seebacher Donau durch Flächeninanspruchnahme und Rodungsarbeiten sowie baubedingte Störungen des Pirols im Bereich des Deichneubaus Hengersberger Ohe. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Überwiegend intensiv genutzte Ackerflächen direkt angrenzend an die mit sehr schmalen Vorwaldstreifen bestandenen Kiesweiherufer. Bei dem südlichen Weiher grenzt an den Vorwaldstreifen noch ein schmaler Extensivgrünlandstreifen an, der als LRT 6510 kartiert wurde. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von Habitatstrukturen für den Pirol durch Erweiterung bereits bestehender sehr schmaler und damit suboptimaler Gehölzstreifen mit vorgelagerten Saumstrukturen (s. Maßnahmen 4.4 AFCS und 11.2 AFCS).   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B7, T5 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol

10.10.2014

77

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

6.3 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anlage eines dichten uferbegleitenden ca. 10 m breiten Gehölzstreifens. Pflanzung von standortgerechten Baumarten: wie z.B. Silberweide (Salix alba) und Stieleiche (Quercus robur). Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Feldgehölz (B213-WN00BK)

0,39

Ackerflächen (A11)

0,23

artenarmes Extensivgrünland (G211

0,09

artenarmes Extensivgrünland (G213-LR6510)

0,07

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Bei Bedarf Gatterung zum Schutz gegen Wildverbiss vorsehen. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei einer Nutzung der Flächen durch den Pirol auszugehen. Empfehlung:



Überprüfung der Maßnahmenfläche sowie der angrenzenden Maßnahmen 3.2 EFFH, 12.1 AFCS, 12.2 AFCS, 14 AFCS sowie 13 AFCS (d.h. des gesamten Waldes in der Gundelau) hinsichtlich der Besiedlung durch den Pirol (Revierkartierung) in den Jahren 0, 3, 6 und 10 nach Umsetzung der Maßnahme, dabei möglichst auch Dokumentation aller Beobachtungen Nahrung suchender Pirole, insbesondere auch im Bereich der Maßnahmen 2.5 AFCS, 4.4 AFCS und 11.2 AFCS. Zeitgleiche Überprüfung des Bestands auf ausgewählten Referenzflächen in der Umgebung.



Risikomanagement: Anpassung des Pflege- und Nutzungskonzeptes, zusätzliche Entwicklung von struktur- und blüten-, bzw. insektenreichen (inneren und äußeren) Waldrändern

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

78

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

6.3 AFCS

Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe:0,39 ha Anzahl der Teilflächen: 2

10.10.2014

79

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

7 7 AFFH

80

Anlage Flachuferzonen Anlage von Flachuferzonen

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage von Flachuferzonen

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

7 AFFH

Blatt-Nr.: 1, 3

Zusatzindex FFH = Schadensbegrenzungsmaßnahme/ Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Nordöstlicher bis südöstlicher Uferbereich des südlichen Teils der Alten Seebacher Donau Gemarkung:

Flurstück-Nr.

Niederalteich

840

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T3

Beeinträchtigung von Röhricht bewohnenden Vögeln

T6

Beeinträchtigung von Gewässer bewohnenden Vögeln

T7

Beeinträchtigung von Lebensräumen der Rast- und Zugvögel sowie der Wasservögel

T11

Beeinträchtigung von Weichtierlebensraum

Baubedingte Störungen sowie indirekte Beeinträchtigungen von Blaukehlchen, Teichrohrsänger und Schnatterente sowie Beeinträchtigungen von Arten der Gewässer (Weichtiere, Rast- und Zug- sowie Wasservögel) durch bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme im Bereich des Luberweihers und der Alten Seebacher Donau. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Nährstoffreiches Stillgewässer mit Unterwasser- und Schwimmblattvegetation. Zielkonzeption der Maßnahme

Schaffung von Schilf bestandenen Flachwasserbereichen als Habitatstrukturen für Blaukehlchen, Teichrohrsänger und Schnatterente   

Vermeidung Ausgleich für Konflikt: T3, T6, T7, T11 Ersatz für Konflikt

FFH-Maßnahme für

Blaukehlchen, Schnatterente, Teichrohrsänger, Rast- und Zugvögel, Wasservögel

10.10.2014

81

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

7 AFFH

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Südwestlich des neuen Deiches, der die „Alte Donau“ auf Höhe der Kiesabbaufläche am Luberweiher quert, werden Flachuferbereiche als Bruthabitat für Blaukehlchen (Luscinia svecica) und Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) modelliert. Dazu sind die Gewässersohlen durch Auffüllung anzuheben und als Uferböschungen mit einer Neigung von ca. 1 : 10 auf einer Breite von ca.15 m flach auszuziehen. In den Flachuferzonen sollen Schilfröhrichte durch Initialpflanzungen angelegt werden. Die geeignete Pflanzmethode (z. B. Wurzelstecklinge, Rhizompflanzungen, flächige Vegetationsmatten, kleinflächige Umsiedlung von Schilfbeständen aus der Umgebung) sowie die Auswahl und Herkunft der Schilfklone sind jeweils entsprechend auf die Standortverhältnisse abzustimmen. Zielbiotop: R113-GR00BK

ha 0,53

Ausgangsbiotop:

ha

S132-SU3150 S132-VU3150

0,04 0,49

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Dort, wo es möglich ist, Umsetzung direkt nach Planfeststellungsbeschluss (südöstliches Ufer), angrenzend an den Deich im Zuge der Bauarbeiten Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Es ist keine weitere Pflege erforderlich, sondern die natürliche Sukzession ist zuzulassen. Bei Bedarf ist zu entscheiden, ob die Gewässer entlandet bzw. entkrautet werden müssen (Bedarfspflege). Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

82

Größe: 0,53 ha

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

7 AFFH

Anzahl der Teilflächen: 2

10.10.2014

83

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

8 8 AFFH

84

Anlage Abbruchkanten Entwicklung von Abbruchkanten an der „Alten Seebacher Donau“

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung von Abbruchkanten an der „Alten Seebacher Donau“

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1, 3

Maßnahmen-Nr.

8 AFFH

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Nordwestliche und südöstliche Uferabschnitte der Alten Seebacher Donau Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T6

Beeinträchtigung von Gewässer bewohnenden Vögeln

Mögliche Beschädigungen der vom Eisvogel als Bruthabitat genutzten Uferbereiche durch Rodungsarbeiten im Bereich der Alten Seebacher Donau. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Das nordöstliche Ufer wird durch den mit schmalen Auwaldstreifen und standortgerechten Feldgehölzen bestandenen Deich zwischen Luberweiher und Alter Seebacher Donau gebildet. Das südöstliche Ufer wird von Hartholzauwaldresten gesäumt. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von Abbruchkanten im Bereich der Ufer als Bruthabitate für den Eisvogel.   

Vermeidung Ausgleich für Konflikt: T6 Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

Eisvogel Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Herstellung von 5 Abbruchkanten in dem Blatt-Nr.: 1, 3 dargestellten Bereichen der Alten Seebacher Donau. Im Bereich des nordwestlichen Ufers (Deich zwischen Luberweiher und Alter Seebacher Donau) wird der vorhandene Deich auf HQ10-Niveau zurückbaut. Zur Schaffung von Steilwänden sollen 2 ca. 20 m lange Deichabschnitte stehen gelassen werden, so dass an den senkrecht zur Uferlinie stehenden Deichresten beidseitig ca. 10 - 20 m breite (am Deichfuß) Steilwände ent-

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

8 AFFH

stehen, an denen insgesamt 4 Abbruchkanten hergestellt werden. Dort sind dann, ebenso wie im Bereich des südöstlichen Ufers (hier Herstellung von 1 Abbruchkante), Abbruchkanten mit leicht überhängendem Ufer durch mehr oder weniger senkrechtes Abstechen zu entwickeln, so dass insgesamt 5 Abbruchkanten zur Verfügung stehen. Die Festlegung der konkreten Lage der herzustellenden Abbruchkanten erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung. Geeignete Uferwände für den Eisvogel müssen eine Höhe von mindestens 1,5 m bis 3 m aufweisen, die so geschaffenen Steilwände sollen eine Mindestgröße von 1,50 m x 1,30 m aufweisen. Zielbiotop:

ha

---

Ausgangsbiotop:

ha

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Deichabtrag und Rodungsarbeiten dürfen aufgrund der vorgesehenen Bauzeitenregelung (s. Maßnahme 1-1 VFFH) nur außerhalb der Brutzeit vom 01.08. bis 28.02. (bzw. Rodung und Baufeldräumung 16.09. bis 28.02.) durchgeführt werden. Im Zuge dieser Arbeiten sollen auch die Abbruchkanten hergestellt werden. Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die 5 Uferabbrüche sind jährlich nach der Frostperiode zu kontrollieren und ggf. nachzubessern. Ggf. kann als Schutz vor Prädation ein Drahtgeflecht auf die Steilwand aufgelegt werden, um ein Aufgraben der Steilwand zu verhindern. Dieses ist dann ebenfalls jährlich zu kontrollieren und ggf. auszubessern. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

86

Größe: 5 Abbruchkanten

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87

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9

produktionsintegrierte Maßnahmen PIK auf Acker

9.1 ACEF

Anlage produktionsintegrierter dauerhafter und temporärer Maßnahmen auf Acker für die Feldlerche und den Kiebitz

9.2 ACEF

Anlage produktionsintegrierter dauerhafter Maßnahmen auf Acker für den Kiebitz

9.3 ACEF

Anlage produktionsintegrierter dauerhafter Maßnahmen auf Acker für den Kiebitz

9.4 ACEF

alternativer Suchraum für die Anlage produktionsintegrierter temporärer und / oder dauerhafter Maßnahmen auf Acker für den Kiebitz

88

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage produktionsintegrierter dauerhafter und temporärer Maßnahmen auf Acker für die Feldlerche und den Kiebitz

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

9.1 ACEF

Blatt-Nr.: 3, 4

Lage der Maßnahme

Ackerflächen im Bereich Scheibe nordwestlich Niederalteich Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

753, 757, 757/1, 758, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 814, 815, 816, 817, 818, 819, 839

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T2

Beeinträchtigung von Vögeln der offenen Feldflur

Dauerhafte Beeinträchtigungen von Revieren der Feldlerche durch Silhouettenwirkung der Deiche im Bereich Scheibe südlich Luberweiher / Alte Seebacher Donau. Temporäre Beeinträchtigung von Revieren des Kiebitzes im Zuge der Bauarbeiten. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen. Zielkonzeption der Maßnahme

Dauerhafte Optimierung des Brutplatz- und Nahrungsangebotes für die Feldlerche durch die Integration extensiverer Strukturen in die ansonsten intensiv genutzten Ackerflächen. Temporäre Aufwertung des Kiebitzlebensraumes durch extensivere Nutzung im Umfeld der durch die Bauarbeiten gestörten Bereiche, um Ausweichmöglichkeiten in störungsärmere Bereiche zur Verfügung zu stellen.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T2 Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Feldlerche, Kiebitz

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Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.1 ACEF

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Dauerhafte Maßnahmen für die Feldlerche: Entwicklung von geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten für 3 Reviere der Feldlerche durch Schaffung von Anflugmöglichkeiten im Getreide sowie blüten- und insektenreichen Randstrukturen in Form von Lerchenfenstern sowie Blüh-, und Brachestreifen. Es werden insgesamt 30 Lerchenfenster und 3 Blüh- und Brachestreifen (Nr. 3a gem. Tab. 46 im LBP) angelegt. Dabei werden jeweils 10 Lerchenfenster und ein Blühstreifen über eine Fläche von 3 ha verteilt. Die Lerchenfenster sind durch fehlende Aussaat (Anheben der Sämaschine) mit einer 2 Größe von ca. 20 m in einer Dichte von je 2-4 Stk. / ha anzulegen. Die Blüh- und Brachestreifen werden mit einer Größe von je 0,2 ha angelegt. Die Blüh- und Brachestreifen sollen je zur Hälfte durch Aussaat in geringen Saatgutmengen mit niedrigwüchsigen Arten und als selbstbegrünende Brache angelegt werden, mit einer Streifenbreite von je 10 m. Es sind für den Naturraum typische Blühmischungen zu verwenden. Die Lerchenfenster sowie Blüh- und Brachestreifen können innerhalb des angegebenen Suchraumes (s. Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) im Rahmen der Fruchtfolge jährlich rotieren und sollten spätestens alle 3 Jahre auf wechselnden Flächen angelegt werden. Dabei sind grundsätzlich folgende Vorgaben zu berücksichtigen:  max. 250 m Abstand zu bekannten Brutrevieren der Art  mind. 25 m Abstand der Lerchenfenster vom Feldrand  Abstand von mind. 100 m Abstand zu Vertikalkulissen wie Sträuchern, Bäumen, Energiefreileitungen, Gebäuden o. ä. sowie Straßen und Wegen, bei Straßen mit einer Verkehrsbelastung > 10.000 Kfz / 24 h bis zu 500 m (vgl. Garniel & Mierwald 2010) Alternativ zur Anlage von Lerchenfenstern mit Blüh- und Brachestreifen können gem. Tab. 46 im LBP auch folgende Maßnahmentypen umgesetzt werden:  Nr. 3b: Blühfläche / Blühstreifen oder Ackerbrache (dann Gesamtumfang der Maßnahme für 3 Reviere 1,5 ha)  Nr. 3c: erweiterter Saatreihenabstand und Verzicht auf Dünger / Pflanzenschutzmittel (dann Gesamtumfang der Maßnahme für 3 Reviere 3 ha) Eine genauere Beschreibung der alternativen Maßnahmentypen ist der tabellarischen Darstellung produktionsintegrierter / agrarökologisch wirksamer CEF-Maßnahmen in Tab. 46 des LBP zu entnehmen. Flächengröße dauerhafte Maßnahmen für Feldlerche, je nach gewählter Maßnahmenart: 0,66 bis 3 ha

90

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.1 ACEF

Temporäre Maßnahmen für den Kiebitz: Entwicklung von geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten für 3 Kiebitzreviere für die Dauer von ca. 4 - 5 Jahren (1 Jahr vor Baubeginn und 3 Jahre nach Bauende). Anlage von Kiebitzfenstern (Nr. 1c gem. Tab. 46 im LBP) durch grubbern oder umbrechen und eggen der intensiv genutzten Ackerflächen bis zum 15.03. des Jahres. Alternativ Anlage eines Kiebitzfensters durch Belassen von Mais- oder Zwischenfruchtstoppelbrachen, ggf. Zerkleinerung im Frühjahr bis 15.03.. Die Maßnahme kann in mehreren Teilflächen umgesetzt werden, wobei die Mindestgröße der einzelnen Teilflächen 1 ha beträgt. Bei Umsetzung der Maßnahme als zusammenhängende Fläche werden für die 3 zu entwickelnden Reviere 6 ha benötigt (2 ha / BP), bei der Umsetzung in Teilflächen 9 ha (3 ha / BP). Eine Rotation der Maßnahmenflächen im Rahmen der Fruchtfolge ist innerhalb des angegebenen Suchraumes (s. Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) und unter Berücksichtigung folgender Vorgaben möglich:  max. 250 m Abstand zu bekannten Brutrevieren der Art  Abstand von mind. 100 m zu Vertikalkulissen wie Sträuchern, Bäumen, Energiefreileitungen, Gebäuden o. ä. sowie Straßen und Wegen, bei Straßen > 10.000 Kfz / 24 h oder sehr starker Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer bis zu 200-400 m (vgl. Garniel & Mierwald 2010) Alternativ zur Anlage von Kiebitzfenstern kann gem. Tab. 46 im LBP für die temporär umzusetzenden Maßnahmen auch der folgende Maßnahmentyp umgesetzt werden:  Nr. 1d: extensive Nutzung mit Kiebitzfenstern (dann Gesamtumfang der Maßnahme mind. 9 ha bis max. 12 ha). Eine genauere Beschreibung der alternativen Maßnahmentypen ist der tabellarischen Darstellung produktionsintegrierter / agrarökologisch wirksamer CEF-Maßnahmen in Tab. 46 des LBP zu entnehmen. Flächengröße temporäre Maßnahmen für Kiebitz, je nach gewählter Maßnahmenart: 6 bis 12 ha Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Ackerbrache (A2)

je nach Maßnahmenart 6,66 -15

Ackerflächen (A11)

je nach Maßnahmenart 6,66 - 15

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme bis Anfang März 2016

10.10.2014

91

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.1 ACEF

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

 keine mechanische Unkrautbekämpfung. 

kein Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel

 Blüh- und Brachestreifen für die Feldlerche sind zum Erhalt einer niedrigen und lückigen Vegetationsstruktur jährlich umzubrechen und neu anzulegen (vor der Brutzeit, d.h., vor dem 15.03.).  Bearbeitungsgänge zwischen dem 15.03. und 01.07. sind zu unterlassen (auf den Kiebitzfenstern ist eine Mulchsaat im Herbst zuvor möglich) Unterhaltungszeitraum:

 dauerhaft für Maßnahmen Feldlerche 

temporär (ca. 4 Jahre) für Maßnahmen Kiebitz. Die Maßnahme dient der Sicherung des Erhaltungszustandes des Kiebitzes während der Zeit baubedingter Störungen. Sie ist vorgreiflich umzusetzen (1 Jahr vor Baubeginn), um die Funktionsfähigkeit vor Beginn der Beeinträchtigungen durch baubedingte Störungen sicher zu stellen. Sie ist bis mindestens 3 Jahre (3 Brutperioden) nach Bauende zu belassen. Danach können die Flächen wieder ohne Nutzungsauflagen, bzw. ohne Kiebitzfenster bewirtschaftet werden.

Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei Etablierung von 3 Kiebitz-Revieren im Zeitraum von Baubeginn bis 3 Jahre (3 Brutperioden) nach Bauende und der dauerhaften Etablierung von 3 Feldlerchen-Revieren auszugehen. Empfehlung: Populationsbezogene Wirkungskontrolle für den Kiebitz Überprüfung der Nutzung der Maßnahmenfläche durch die Zielart Kiebitz (Maßnahmenziel: Etablierung von 3 Revieren) durch Raumnutzungskartierung mit 10 Begehungen; im Zuge dessen möglichst Feststellung des Bruterfolges Erfassungen jährlich für die Dauer von 4 Jahren Risikomanagement: Anpassung der Bewirtschaftung und Pflege, zusätzlich produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker, bzw. Unterstützung des Bruterfolges in bekannten Siedlungsschwerpunkten auf Acker Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

92

Größe: dauerhaft: 0,66 – 3 ha temporär: 6 – 12 ha

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage produktionsintegrierter dauerhafter Maßnahmen auf Acker für den Kiebitz

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

9.2 ACEF

Blatt-Nr.: 2, 4

Lage der Maßnahme

Ackerflächen südlich angrenzend an die Amelohwiesen, nördlich der BAB A3. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Schwarzach

430, 431, 432, 433, 435, 436, 439, 440, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 528, 542, 543

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T2

Beeinträchtigung von Vögeln der offenen Feldflur

Dauerhafte Beeinträchtigungen von Revieren des Kiebitzes durch Silhouettenwirkung der Deiche bzw. anlagebedingte Flächeninanspruchnahme im Bereich Alter Donau und Niederalteich. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen Zielkonzeption der Maßnahme

Schaffung von Seigen und extensiv genutzten Strukturen innerhalb der intensiv genutzten Ackerflächen, als Anziehungspunkt für Kiebitze zur dauerhaften Etablierung von 4 Kiebitz-Revieren.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T2 Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Kiebitz Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten für 4 Reviere des Kiebitzes durch die

10.10.2014

93

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.2 ACEF

Anlage von Seigen und Kiebitzfenstern (Nr. 1b gem. Tab. 46 im LBP). Anlage von 2 ca. 0, 5 ha großen Mulden (50 x 100 m bis 70 x 70 m) mit Seigen (zur Brutzeit überspannt, ca. 0,80 m tief, Böschungsneigungen von max. 1:10 ohne Abtreppungen) und Vernässungsbereichen (Entwicklung z. B. als Kleinseggensumpf, Zwergbinsenflur oder kleinbinsenreiche Bestände). Die Seigen sollten zur Zeit der Revierbildung (März / April) eine Überspannung auf mindestens 0,15 ha aufweisen. Unmittelbar angrenzend an die Seigen und bis zu einem Abstand von maximal 100 m sind jeweils ca. 1,50 ha große Kiebitzfenster durch Umbrechen und Eggen der Fläche bis zum 15.03. jeden Jahres anzulegen. Alternativ Anlage des Kiebitzfensters durch Belassen von Mais- oder Zwischenfruchtstoppelbrachen, ggf. Zerkleinerung im Frühjahr bis 15.03.. Eine Rotation der Maßnahmenflächen im Rahmen der Fruchtfolge ist innerhalb des angegebenen Suchraumes (s. Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) im Abstand von bis zu 100 m zu den Seigen und unter Berücksichtigung folgender Vorgaben möglich:  max. 250 m Abstand zu bekannten Brutrevieren der Art  Abstand von mind. 100 m zu Vertikalkulissen wie Sträuchern, Bäumen, Energiefreileitungen, Gebäuden o. ä. sowie Straßen und Wegen, bei Straßen > 10.000 Kfz / 24 h oder sehr starker Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer bis zu 200-400 m (vgl. Garniel & Mierwald 2010) Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Seige (S132) Ackerbrache (A2)

1,00 3,00

Ackerflächen (A11)

4,00

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme bis Anfang März 2016 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

 Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel seit der letzten Ernte  Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung  Bearbeitungsgänge zwischen dem 15.03. und 01.07. sind zu unterlassen (auf den Kiebitzfenstern ist eine Mulchsaat im Herbst zuvor möglich) Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

94

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.2 ACEF

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Etablierung von 4 KiebitzRevieren auszugehen. Empfehlung: Populationsbezogene Wirkungskontrolle Überprüfung der Nutzung der Maßnahmenfläche durch die Zielart Kiebitz (Maßnahmenziel: Etablierung von 4 Revieren) durch Raumnutzungskartierung mit 10 Begehungen; im Zuge dessen möglichst Feststellung des Bruterfolges Erfassungen jährlich bis zum Feststellen des Maßnahmenerfolges (= erfolgreiches Brüten auf den Maßnahmenflächen nachgewiesen) und mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme (bei schneller Feststellung des Maßnahmenerfolges ggf. mit verringertem Untersuchungsaufwand); darauffolgend Erfassungen in 2-jährigem Turnus bis 10 Jahre nach Fertigstellung Risikomanagement: Anpassung der Bewirtschaftung und Pflege, zusätzlich produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker, bzw. Unterstützung des Bruterfolges in bekannten Siedlungsschwerpunkten auf Acker Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

10.10.2014

Größe: 4 ha

95

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage produktionsintegrierter dauerhafter Maßnahmen auf Acker für den Kiebitz

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

9.3 ACEF

Blatt-Nr.: 5

Lage der Maßnahme

Ackerflächen zwischen Niederalteich und Gundlau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1007, 1017, 1018, 1019, 1020, 1025, 1026, 1027, 1028, 1028/1, 1029, 1030, 1031, 1031/1, 1032, 1042, 1043, 1046, 1049, 1050, 1051, 1052, 1052/1, 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1059, 1060, 1060/1, 1061, 1062, 1068, 1074

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T2

Beeinträchtigung von Vögeln der offenen Feldflur

Dauerhafte Beeinträchtigungen von Revieren des Kiebitzes durch Silhouettenwirkung der Deiche im Bereich südlich Niederalteich. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen. Zielkonzeption der Maßnahme

Aufwertung des Kiebitzlebensraumes durch extensivere Nutzung im Umfeld der durch die erhöhten bzw. vorverlegten Deiche dauerhaft beeinträchtigten Habitate.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T2 Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Kiebitz Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

96

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.3 ACEF

Entwicklung von geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten für 3 Kiebitzreviere. Anlage von Kiebitzfenstern (Nr. 1c gem. Tab. 46 im LBP) durch grubbern oder umbrechen und eggen der intensiv genutzten Ackerflächen bis zum 15.03. des Jahres. Alternativ Anlage des Kiebitzfensters durch Belassen von Mais- oder Zwischenfruchtstoppelbrachen, ggf. Zerkleinerung im Frühjahr bis 15.03.. Die Maßnahme kann in mehreren Teilflächen umgesetzt werden, wobei die Mindestgröße der einzelnen Teilflächen 1 ha beträgt. Bei Umsetzung der Maßnahme als zusammenhängende Fläche werden für die 3 zu entwickelnden Reviere 6 ha benötigt (2 ha / BP), bei der Umsetzung in Teilflächen 9 ha (3 ha / BP). Eine Rotation der Maßnahmenflächen im Rahmen der Fruchtfolge ist innerhalb des angegebenen Suchraumes (s. Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen) und unter Berücksichtigung folgender Vorgaben möglich:  max. 250 m Abstand zu bekannten Brutrevieren der Art  Abstand von mind. 100 m zu Vertikalkulissen wie Sträuchern, Bäumen, Energiefreileitungen, Gebäuden o. ä. sowie Straßen und Wegen, bei Straßen > 10.000 Kfz / 24 h oder sehr starker Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer bis zu 200-400 m (vgl. Garniel & Mierwald 2010) Alternativ zur Anlage von Kiebitzfenstern kann gem. Tab. 46 im LBP auch der folgende Maßnahmentyp umgesetzt werden:  Nr. 1d: extensive Nutzung mit Kiebitzfenstern (dann Gesamtumfang der Maßnahme mind. 9 ha bis max. 12 ha). Eine genauere Beschreibung der alternativen Maßnahmentypen ist der tabellarischen Darstellung produktionsintegrierter / agrarökologisch wirksamer CEF-Maßnahmen in Tab. 46 des LBP zu entnehmen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Ackerbrache (A2)

6 - 12

bewirtschaft. Äcker (A11)

6 - 12

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme bis Anfang März 2016 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege



Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel seit der letzten Ernte

 Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung  Bearbeitungsgänge zwischen dem 15.03. und 01.07. sind zu unterlassen (auf den Kiebitzfenstern ist eine Mulchsaat im Herbst zuvor möglich) Unterhaltungszeitraum:

10.10.2014

97

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

9.3 ACEF

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Etablierung von 3 KiebitzRevieren auszugehen. Empfehlung: Populationsbezogene Wirkungskontrolle Überprüfung der Nutzung der Maßnahmenfläche durch die Zielart Kiebitz (Maßnahmenziel: Etablierung von 3 Revieren) durch Raumnutzungskartierung mit 10 Begehungen; im Zuge dessen möglichst Feststellung des Bruterfolges Erfassungen jährlich bis zum Feststellen des Maßnahmenerfolges (= erfolgreiches Brüten auf den Maßnahmenflächen nachgewiesen) und mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme (bei schneller Feststellung des Maßnahmenerfolges ggf. mit verringertem Untersuchungsaufwand); darauffolgend Erfassungen in 2-jährigem Turnus bis 10 Jahre nach Fertigstellung Risikomanagement: Anpassung der Bewirtschaftung und Pflege, zusätzlich produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker, bzw. Unterstützung des Bruterfolges in bekannten Siedlungsschwerpunkten auf Acker Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

98

Größe: 6 – 12 ha

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

alternativer Suchraum für die Anlage produktionsintegrierter temporärer und / oder dauerhafter Maßnahmen auf Acker für den Kiebitz

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

9.4 ACEF

Blatt-Nr.: 6

Lage der Maßnahme

Ackerflächen im Bereich Winzer Osterau südlich Gundelau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Altenufer

897, 899/1, 899/2, 899/3, 900, 902, 903, 904, 905, 906, 907, 908, 909, 910, 915, 916, 917, 917/1, 918, 924

Winzer

492/3, 690, 692, 695, 699, 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 712/1, 713, 714, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722, 723, 724, 725, 726, 727, 728, 729, 732

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T2

Beeinträchtigung von Vögeln der offenen Feldflur

Die Maßnahmen sind nur dann vorzusehen, wenn die in Maßnahme 9.1 ACEF vorgesehenen temporären Maßnahmen und / oder die dauerhaften Maßnahmen gemäß Maßnahme 9.3 ACEF nicht in den dort vorgesehenen Suchräumen umgesetzt werden können. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen. Zielkonzeption der Maßnahme

Aufwertung des Kiebitzlebensraumes durch extensivere Nutzung der Ackerflächen im Bereich von Vorkommen, wenn die Umsetzung von Maßnahmen in den Suchräumen der Maßnahme 9.1 A CEF und / oder 9.3 ACEF sowie der Maßnahme 10 AFFH nicht möglich ist.

10.10.2014

99

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich   

Maßnahmen-Nr.

9.4 ACEF

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T2 Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Kiebitz Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Durchführung der Maßnahme in Art und Umfang gemäß der Maßnahmen 9.1 A CEF, 9.3 ACEF und / oder 10 AFFH. Zielbiotop:

ha

siehe Maßnahme 9.1 ACEF und / oder 9.3 ACEF

Ausgangsbiotop:

ha

Ackerflächen (A11)

Umfang siehe Maßnahmen 9.1 ACEF und / oder 9.3 ACEF

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme bis Anfang März 2016 Siehe Maßnahmen 9.1 ACEF. 9.3 ACEF und / oder 10 AFFH. Unterhaltungszeitraum:

Siehe Maßnahmen 9.1 ACEF, 9.3 ACEF und / oder 10 AFFH. Hinweise zur Funktionskontrolle

Siehe Maßnahmen 9.1 ACEF, 9.3 ACEF und / oder 10 AFFH. Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: siehe Maßnahmen 9.1 ACEF, 9.3 ACEF und / oder 10 AFFH.

100

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

10 10 AFFH

10.10.2014

Anlage Seigen und Kiebitzfenster Anlage von Seigen mit Vernässungszonen angrenzend an Kiebitzfenstern

101

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von Seigen mit Vernässungszonen angrenzend an Kiebitzfenstern

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

10 AFFH

Blatt-Nr.:5

Lage der Maßnahme

Ackerflächen zwischen Niederalteich und Gundlau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1020, 1021, 1022

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B8

Anlage- und baubedingter Verlust von geringwertigen Biotopstrukturen

T2

Beeinträchtigung von Vögeln der offenen Feldflur

T7

Beeinträchtigung von Lebensräumen der Rast- und Zugvögel sowie der Wasservögel

Dauerhafte Beeinträchtigungen von Revieren des Kiebitzes durch Deichneubau südlich von Niederalteich und zwischen Altenufer und Gundelau sowie temporär baubedingte Beeinträchtigung der Rast- und Zugvögel. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen Zielkonzeption der Maßnahme

Schaffung eines Habitatkomplexes aus Seigen mit Vernässungsbereichen und umgebenden allenfalls extensiv genutzten, wenig bewachsenen Flächen. Die Flächen dienen als Anziehungspunkt für Kiebitze zur Sicherung des bisher vom Kiebitz gut angenommenen Bereiches als Bruthabitat, trotz der Einengung durch neue Deiche und Deicherhöhungen.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B8, T2, T7 Ersatz für Konflikt:

FFH-Maßnahme für

Rast- und Zugvögel

102

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

10 AFFH

CEF-Maßnahme für

Kiebitz Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von geeigneten Brut- und Nahrungshabitaten für den Kiebitz (4 Reviere) durch die Anlage von Seigen mit Vernässungszonen angrenzend an Kiebitzfenstern. Hierzu werden 3 ca. 0,5 ha große Mulden (50 x 100 m bis 70 x 70 m) mit Seigen (zur Brutzeit überspannt, ca. 0,80 m tief, Böschungsneigungen von max. 1:10 ohne Abtreppungen) angelegt.). Die Seigen sollten zur Zeit der Revierbildung (März / April) eine Überspannung auf mindestens 0,15 ha aufweisen. Die zwischen den Seigen liegenden Vernässungsbereiche sind vegetationsarm zu halten (Entwicklung als nährstoffarme, lückig bewachsene Feucht- bis Nasswiese). Angrenzend an den Vernässungsbereich sind die Flächen wie Kiebitzfenster (s. Maßnahmen 9.1 ACEF, 9.2 ACEF oder 9.3 ACEF bzw. Tab. 46 des LBP) jährlich bis zum 15.03. umzubrechen. Eine Rotation der Maßnahmenflächen im Rahmen der Fruchtfolge ist nicht möglich. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Kleingewässer (S 132/31) Feucht- und Nasswiesen (G221) Ackerbrachen (A2)

1,65 0,49 1,48

Ackerflächen (A11)

3,62

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme ab August 2015 bis spätestens Anfang März 2016 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege



Kein Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel seit der letzten Ernte



Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung



Bearbeitungsgänge zwischen dem 15.03. und 01.07. sind zu unterlassen (auf den Kiebitzfenstern ist eine Mulchsaat im Herbst zuvor möglich)



Im Bereich der Seigen ist aufkommender Bewuchs mit Röhrichten oder Gehölzen zu verhindern.



Erhalt und ggf. sofern erforderlich Schaffung von Rohbodenanteilen (ca. 50 %) in den nicht überspannten Bereichen der Seige bzw. in den angrenzenden Vernässungsbereichen

Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft

10.10.2014

103

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

10 AFFH

Hinweise zur Funktionskontrolle

Von einer erfolgreichen Umsetzung der Maßnahme ist bei dauerhafter Etablierung von 4 KiebitzRevieren auszugehen. Empfehlung: Populationsbezogene Wirkungskontrolle Überprüfung der Nutzung der Maßnahmenfläche durch die Zielart Kiebitz (Maßnahmenziel: Etablierung von 4 Revieren) durch Raumnutzungskartierung mit 10 Begehungen; im Zuge dessen möglichst Feststellung des Bruterfolges Erfassungen jährlich bis zum Feststellen des Maßnahmenerfolges (= erfolgreiches Brüten auf den Maßnahmenflächen nachgewiesen) und mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme (bei schneller Feststellung des Maßnahmenerfolges ggf. mit verringertem Untersuchungsaufwand); darauffolgend Erfassungen in 2-jährigem Turnus bis 10 Jahre nach Fertigstellung Risikomanagement: Anpassung der Bewirtschaftung und Pflege, zusätzlich produktionsintegrierte Maßnahmen auf Acker, bzw. Unterstützung des Bruterfolges in bekannten Siedlungsschwerpunkten auf Acker Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 3,62 ha Anzahl der Teilflächen: 5

104

10.10.2014

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11

Anlage Staudenfluren

11.1 AFCS

Anlage von strukturierten Staudenfluren bzw. Röhrichten und Großseggenriedern

11.2 AFCS

Anlage von Säumen und Staudenfluren

10.10.2014

105

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von strukturierten Staudenfluren bzw. Röhrichten und Großseggenriedern

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 5

11.1 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Angrenzend an die Mahlbusen (siehe Maßnahme 5.2 AFCS) des Schöpfwerkes Gundelau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1016, 1083, 1084, 1092

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B4

Anlage- und baubedingter Verlust von Röhrichten und Großseggenriedern

T9

Störung und dauerhafter Lebensraumverlust von Amphibien (Springfrosch (Rana dalmatina))

Verlust von aquatischem und terrestrischem Lebensraum des Springfrosches durch anlagebedingte Flächeninanspruchnahme sowie Rodungsarbeiten im Bereich der Alten Seebacher Donau und im Bereich Schöpfwerk Gundelau. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Baustelleneinrichtungsflächen nördlich der Mahlbusen des Schöpfwerkes Gundelau. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von Röhrichten bis zu feuchten Staudenfluren je nach Standortbedingungen. Optimierung als Springfroschhabitat durch zusätzliches Einbringen von Strukturen als Tagesverstecke.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B4, T9 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Springfrosch (Rana dalmatina)

106

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

11.1 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Angrenzend an die als Laichgewässer für den Springfrosch zu optimierenden Mahlbusen (siehe Maßnahme 5.2 ACEF) sind Röhrichte durch natürliche Sukzession zu entwickeln. Je nach Standortvoraussetzungen, Substrateigenschaften, Böschungsneigungen und dem angelegten Kleinrelief werden sich unterschiedliche uferbegleitende Pflanzengesellschaften in enger Verzahnung einstellen. Neben den Stillwasserröhrichten (Phragmition australis) sind Großseggenriede (Magnocaricion elatae) und typische Uferstauden- und Saumgesellschaften (Filipendulion ulmariae) wahrscheinlich. Aufbringen von Stubben und sonstigem Totholz als Tagesverstecke für den Springfrosch. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

artenreiche Säume, Röhrichte bzw. Großseggenriede (K133-GH00BK, R121-VH00BK, R123-VH00BK, R322-VC00BK)

0,14

Nicht begrünter Rohboden (O7)

0,14

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Ab dem 5. Jahr ist zur Funktionserhaltung der Röhrichte und Hochstaudenfluren eine extensive Mahd (nach dem 10. September, Schnitthöhe >10 cm) je nach standörtlicher Entwicklung abschnittsweise auf je 1/3 der Fläche in einem Abstand von 3 Jahren vorzunehmen. Der Abtransport des Mähguts erfolgt dann nach 1-3 Tagen. Bei einem winterlichen Schilfschnitt ist darauf zu achten, dass nur das abgestorbene oberirdische Material entfernt wird und die unterirdischen Rhizome unbeschädigt bleiben. Alle 5 bis 10 Jahre sind neue Stubben und Toholz als Tagesverstecke für den Springfrosch auszubringen. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

10.10.2014

107

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

11.1 AFCS

Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,14 ha Anzahl der Teilflächen: 2

108

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing – Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage von Säumen und Staudenfluren

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

11.2 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Südlich und südwestlich angrenzend an den Waldbestand der Gundelau sowie westlich angrenzend an die davon nördlich gelegenen Kiesweiher in der Gundelau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1096, 1106, 1107, 1118, 1143, 1261, 1262, 1262/1, 1065

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B5

Anlage- und baubedingter Verlust von Säumen, Ruderal- und Staudenfluren

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzauebewohnenden Vögeln

Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen von Lebensraum des Pirols im Bereich Hengersberger Ohe und Alte Seebacher Donau / Luberweiher sowie Überbauung von Staudenfluren. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung strukturreicher und blütenreicher Waldsäume zur Förderung des Insektenreichtums und damit Optimierung des Nahrungsangebotes und Gesamtlebensraumes für den Pirol.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B5, T5 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol

10.10.2014

109

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing – Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

11.2 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Entwicklung von strukturreichen Waldsäumen (in Vbdg. mit Maßnahme 12.1 AFCS) bzw. Gehölzsäumen (in Vbdg. mit Maßnahme 6.3 AFCS) durch Bildung von Rohbodenstandorten zur natürlichen Ansiedlung einer besonnten Wildkrautflur zur Förderung des Insektenreichtums als Nahrungsraum für den Pirol. Je nach vorhandenem Substrat ist dieses Ziel durch mehr oder weniger starkes Abschieben des Oberbodens (bei humosen Auflagen) oder durch einfaches Umpflügen (bei nährstoffärmeren Standorten) erreichbar. Die Begründung der notwendigen Vegetationsbestände erfolgt durch natürlichen Samenanflug oder mittels Ansaat mit naturraumtreuen Saatgut oder durch Heumulchsaat gemäß „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014). Sicherung und Abgrenzung des Krautsaumes gegenüber den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Ausbringen von liegendem Totholz oder Steinen / Steinriegeln. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

artenreiche Säume (K132)

1,10

Ackerflächen (A11)

1,10

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Mahd der Hochstaudenflur, je nach standörtlicher Entwicklung, nach ca. 2 Jahren das erste Mal; anschließende Mahd alle 3 - 5 Jahre (nach dem 15.09.), Schnitthöhe > 10 cm, Abtransport des Mähgutes nach 1 - 3 Tagen. Eventuell vorhandene Sukzessionsgehölze sind vollständig zu beseitigen (keine Ablagerung von Material auf der Fläche selbst). Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis

110

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing – Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Flächengröße der Maßnahme

Maßnahmen-Nr.

11.2 AFCS

Größe: 1,29 ha Anzahl der Teilflächen: 4

10.10.2014

111

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12

Anlage und Entwicklung Waldrand

12.1 AFCS

Anlage eines strukturreichen Waldrandes

12.2 AFCS

Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes durch Umbau

112

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Anlage eines strukturreichen Waldrandes

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

12.1 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Lage der Maßnahme

Südlich und südwestlich angrenzend an den Waldbestand der Gundelau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1106, 1107, 1118, 1124, 1129, 1151

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzauebewohnenden Vögeln

Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen von Lebensraum des Pirols im Bereich Hengersberger Ohe und Alte Seebacher Donau / Luberweiher sowie Überbauung von Waldbeständen. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerflächen. Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung eines buchtenförmigen, struktur- und insektenreichen Waldrandes als Brut- und Nahrungsraum für den Pirol.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: B6, T5 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol

10.10.2014

113

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

12.1 AFCS

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Gestaltung des südlichen Waldrandes durch vorgelagerte Anpflanzung von Sträuchern und einzelnen Bäumen (Stiel-Eichen Quercus robur). Verwendung heimischer, standortgerechter Strauch- und Baumarten, z.B. Hartriegel (Cornus sanguinea), Schlehe (Prunus spinosa), Weißdorn (Crataegus ssp.), Hasel (Corylus avellana), Stieleiche (Quercus robur), Vogelkirsche (Prunus avium). Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Waldmantel (W13-WX00BK)

0,98

Ackerflächen (A11)

0,98

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Der Strauchgürtel ist alle 5-10 Jahre zurückzuschneiden, um die Gebüschvegetation zu verjüngen. Ggf. Entfernung nachwachsender Bäume sowie Entfernung einheimischer Problemarten und invasiver Neophyten.

Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,98 ha Anzahl der Teilflächen: 4

114

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Entwicklung eines strukturreichen Waldrandes durch Umbau

zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 5

12.2 AFCS

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Im südlichen Bereich des zusammenhängenden Eichen-Hainbuchenbestandes in der Gundelau. Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1155, 1249

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzauebewohnenden Vögeln

Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen von Lebensraum des Pirols im Bereich Hengersberger Ohe und Alte Seebacher Donau / Luberweiher sowie Überbauung von Waldbeständen. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Junge, nicht standortgerechte Laubbaumpflanzungen Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung eines buchtenförmigen, struktur- und insektenreichen Waldrandes als Brut- und Nahrungsraum für den Pirol.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Pirol Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die abgegrenzten jungen Waldbestände sind durch buchtenförmiges Auflichten des Bestandes und

10.10.2014

115

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

12.2 AFCS

gelenkte Sukzession zu entwickeln. D.h., es werden in Buchten mit einer Tiefe von bis zu 30 m (betrifft insbesondere die südliche Teilfläche) die meisten Bäume entnommen, der übrige Bestand wird stark aufgelichtet, so dass es zu einer Förderung von Straucharten kommt. Ältere Laubbäume, stehendes Totholz, sowie Höhlenbäume sollten im Bestand verbleiben. In der nördlichen Teilfläche welche deutlich schmaler ist, wird mit Ausnahme einzelner Überhälter der Großteil der Bäume entnommen. In den aufgelichteten Bereichen sollen Schlagflora und Pionierbaumarten zugelassen werden, standortfremde Arten werden jedoch entfernt. Die Auflichtung des Bestandes kann auch durch Ringeln hochgewachsener Bäume erfolgen um stehendes Totholz zu erzeugen. Abgeschnittene Äste und Totholz sollten zu mehreren kleinen Haufen aufgeschichtet und in der Fläche verteilt werden. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Waldmantel (W12-WX00BK)

0,53

junge, nicht standortgerechte Laub(misch)wälder (L711)

0,53

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Sträucher sind alle 5-10 Jahre zurückzuschneiden, um die Gebüschvegetation zu verjüngen, ggf. Entfernung nachwachsender Bäume sowie Entfernung einheimischer Problemarten und invasiver Neophyten. Unterhaltungszeitraum: dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,53 ha Anzahl der Teilflächen: 2

116

10.10.2014

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10.10.2014

117

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

13 13 AFCS

118

Förderung Alt- und Totholz Förderung von Alt- und Totholz, Nutzungsverzicht von Einzelbäumen

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Förderung von Alt- und Totholz, Nutzungsverzicht von Einzelbäumen

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

13 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Lage der Maßnahme

Zusammenhängender Eichen-Hainbuchenbestand in der Gundelau. Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzaue bewohnenden Vögeln

Anlagebedingte Beeinträchtigung von Revieren des Kleinspechtes und des Pirols zwischen Luberweiher und Alter Seebacher Donau durch Deichabtrag und vorgesehene Rodungen. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Eichen-Hainbuchenwälder mittleren Alters (50 – 80 Jahre). Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1016, 1112, 1120, 1129, 1143, 1151, 1161, 1169, 1177, 1187, 1195, 1203, 1211, 1219, 1249, 1258

1102, 1113, 1122, 1130, 1144, 1152, 1162, 1170, 1180, 1188, 1196, 1204, 1212, 1220, 1250,

1106, 1114, 1123, 1131, 1145, 1154, 1163, 1171, 1181, 1189, 1197, 1205, 1213, 1221, 1251,

1107, 1115, 1124, 1138, 1146, 1155, 1164, 1172, 1182, 1190, 1198, 1206, 1214, 1243, 1252,

1108, 1116, 1125, 1139, 1147, 1156, 1165, 1173, 1183, 1191, 1199, 1207, 1215, 1245, 1253,

1109, 1117, 1126, 1140, 1148, 1157, 1166, 1174, 1184, 1192, 1200, 1208, 1216, 1246, 1254,

1110, 1118, 1127, 1141, 1149, 1158, 1167, 1175, 1185, 1193, 1201, 1209, 1217, 1247, 1255,

1111, 1119, 1128, 1142, 1150, 1159, 1168, 1176, 1186, 1194, 1202, 1210, 1218, 1248, 1256,

Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung und Sicherung hochwertiger alter struktur- und höhlenreicher Laubwälder mit hohem Alt- und Totholzanteil als Lebensraum insbesondere für Spechte.

10.10.2014

119

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich   

Maßnahmen-Nr.

13 AFCS

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T5 Ersatz für Konflikt:

FCS-Maßnahme für

Kleinspecht, Pirol Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Nutzungsverzicht und dauerhafte Sicherung von 10 Altbäumen je ha mit einem BHD > 35 cm über eine Fläche von mind. 5 ha innerhalb des abgegrenzten Suchraumes (SR) von 20,95 ha. Absterbende Bäume sind als Totholz in der Fläche zu belassen. Bereits vorhandenes stehendes Totholz und Hochstümpfe sowie abgestorbene Seitenäste sind ebenfalls in der Fläche zu belassen. Sofern aktuell kein stehendes Totholz in der Fläche vorhanden ist, erfolgt eine Förderung von Totholz durch Ringeln des Stamms. Die Auswahl geeigneter Altbäume zur Sicherung und die ggf. erforderliche Auswahl zu ringelnder Bäume ist im Zuge der weiteren Planung abzustimmen. Anzustreben sind mind. 4-5 Bäume mit einem hohen Totholzanteil bzw. Totholzbäume / ha bzw. 30 fm liegendem/stehendem Totholz. Dabei können für die Zielart Kleinspecht auch geeignete Altbäume geringerer Qualitäten und insbesondere weichholzige Arten (z.B. Birke) einbezogen werden. Bei Umsetzung der Maßnahme sind die Verkehrssicherungspflichten entlang von Wegen zu berücksichtigen, ggf. wird ein Schild mit dem Hinweis auf erhöhte Gefahr durch Alt- und Totholz aufgestellt. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

L113-LR9170

SR 20,95

L112-LR9170

SR 20,95

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme direkt nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Der restliche Bestand kann unter Beachtung der „guten fachliche Praxis“ weiterhin genutzt werden. Vorrangig Entnahme von standortfremden Gehölzen. Die aus der Nutzung genommenen Bäume sind eindeutig und individuell zu markieren. Unterhaltungszeitraum:

120

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

13 AFCS

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

Kontrolle hinsichtlich eines ausreichenden Anteils an Alt- und Totholz nach 0, 5, 10 und 15 Jahren Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

1

Größe: n.q.

1

Keine flächenhafte Maßnahme, weil Nutzungsverzicht sich als punktuelle Maßnahme auf einzelne Bäume bezieht

10.10.2014

121

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

14 14 AFCS

122

Gehölzentwicklung Gehölzentwicklung durch ungelenkte Sukzession

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme

Gehölzentwicklung durch ungelenkte Sukzession

Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

14 AFCS

Blatt-Nr.: 5

Lage der Maßnahme

Nördlich angrenzend an den Waldbestand und östlich angrenzend an den Kiesweiher im Bereich der Gundelau Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Niederalteich

1180, 1181/1

Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

B6

Anlage- und baubedingter Verlust von Laub(misch)wäldern verschiedener Standorte sowie Auenwäldern

T5

Beeinträchtigung von die Weichholzauebewohnenden Vögeln

Anlage- und baubedingte Beeinträchtigungen von Lebensraum des Pirols im Bereich Hengersberger Ohe und Alte Seebacher Donau / Luberweiher sowie Überbauung von Waldbeständen. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Intensiv genutzte Ackerfläche Zielkonzeption der Maßnahme

Entwicklung von naturnahen standortgerechten Wäldern als Lebensraum für den Pirol.   

Vermeidung Ausgleich für Konflikt: B6, T5 Ersatz für Konflikt

FCS-Maßnahme für

Pirol Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die Fläche ist der natürlichen Sukzession zu überlassen.

10.10.2014

123

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

14 AFCS

Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Alte standortgerechte Laub(misch)wälder (L113)

0,42

Ackerflächen (A11)

0,42

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme nach Planfeststellungsbeschluss Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Gegen Wildverbiss ist die Fläche mit einem "Hasen und Rehwild sicheren", 1,6 m hohen Knotengeflecht zu zäunen. Ansonsten sind keine Pflegemaßnahmen vorzusehen. Unterhaltungszeitraum:

dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

Größe: 0,42 ha Anzahl der Teilflächen: 1

124

10.10.2014

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15

Nisthilfen und Fledermauskästen

15.1 ACEF

Anlage von Fledermauskästen und künstlichen Baumhöhlen

15.2 ACEF

Temporäre Anlage von Nisthilfen für den Turmfalken

10.10.2014

125

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von Fledermauskästen und künstlichen Baumhöhlen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 5

Maßnahmen-Nr.

15.1 ACEF

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Zusammenhängender Eichen-Hainbuchenbestand in der Gundelau. Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T1

Störung und dauerhafter Verlust von potentiellen Fledermausquartierbäumen durch Rodungsarbeiten

Anlage- und baubedingte Verluste von potenziellen Fledermausquartieren durch die Rodung von Höhlenbäumen. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Eichen-Hainbuchenwälder mittleren Alters. Zielkonzeption der Maßnahme

Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T1 Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus

126

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

15.1 ACEF

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Um möglichst viele verschiedene Quartiere anzubieten und damit die Erfolgschancen einer Nutzung durch die Fledermäuse zu erhöhen, werden sowohl unterschiedliche Fledermauskästen als auch künstlich angelegte Baumhöhlen als Ersatzquartiere vorgesehen. Da diese oft nicht sofort angenommen werden, wird als Sicherheitszuschlag ca. die fünffache Menge der verlorengehenden potenziellen Fledermausquartiere angelegt, jeweils zur Hälfte als Fledermauskästen und als künstlich angelegte Baumhöhlen. Insbesondere zur Anlage der Baumhöhlen können auch die im Rahmen der Maßnahme 13 AFCS ausgewählten Bäume genutzt werden. Die aufzuhängenden Fledermauskästen sollen eine Mischung verschiedener Kästen (Flach- und Rundkästen, Großraumhöhlen, Überwinterungshöhle) sein, damit ein breites Artenspektrum abgedeckt wird. Die Fledermauskästen werden in Gruppen von 5 Kästen verteilt und in einer Höhe von ca. 2-4 m an einem Baum platziert. Eine günstige An- und Abflugmöglichkeit muss gewährleistet sein und eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen. Die Kästen können an Standorten mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand oder im Bestandesinneren) ausgebracht werden. Die Anlage von künstlichen Baumhöhlen für Fledermäuse erfolgt durch Bohren in geeigneten Bäumen mit einem Mindest-Brusthöhendurchmesser von 40 cm auf einer Höhe von 4 - 5 m. Die Form und Größe der Baumhöhlen orientiert sich an mittelgroßen Spechthöhlen. Das Ausbringen der Kästen und Anlegen der Baumhöhlen ist im Bereich der Maßnahme 13 AFCS vorgesehen. Die konkrete Festlegung der Standorte erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer der Fläche. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme ab Frühjahr 2015 bis spätestens September 2015 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Fledermauskästen sind alle drei Jahre zur reinigen und auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Kästen müssen gründlich ausgefegt werden. Die Kontrolle erfolgt außerhalb der Wochenstubenzeit und außerhalb der Überwinterungszeit (geeigneter Zeitraum z.B. September bis Oktober).

10.10.2014

127

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

15.1 ACEF

Unterhaltungszeitraum:

Bis 10 Jahre nach Durchführung der Fällungen. Danach kann damit gerechnet werden, dass auf natürlichem Weg ausreichend neue Höhlen (z.B. Spechthöhlen) im Umfeld entstanden sind. Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

128

Größe: 50 St (25 künstl. Baumhöhlen und 25 Fledermauskästen)

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Anlage von Nisthilfen für den Turmfalken

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1, 2, 4

Maßnahmen-Nr.

15.2 ACEF

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Nördlich der Autobahn A3 zwischen Luberweiher und Seebach und südlich der Autobahn A3 zwischen Luberweiher und Niederalteich. Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

T4

Beeinträchtigung von Vögeln der halboffenen Landschaft

Temporärer Verlust eines Turmfalkenreviers durch baubedingte Störungen westl. des Luberweihers. Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Feldgehölze, Waldränder oder sonstige Laubbaumpflanzungen. Zielkonzeption der Maßnahme

Schaffung von Ersatznistplätzen.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: T4 Ersatz für Konflikt:

CEF-Maßnahme für

Turmfalke

10.10.2014

129

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

15.2 ACEF

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Anbringung von 5 Nisthilfen für den Turmfalken (Falco tinnunculus) im Bereich von Feldgehölzen, Waldrändern und Laubbaumpflanzungen. Je nach Standortbedingungen sind Nisthöhlen oder Nistkörbe zu verwenden. Die Nisthilfen sind im Jahr vor Baubeginn anzubringen. Nisthöhlen (s. Abb. rechts oben) werden nach Möglichkeit in ca. 6-8 m Höhe an einem Baum platziert. Sie werden nach Südosten ausgerichtet. Die Einflugöffnung ist eckig und hat die Ausmaße von ca. 17x24 cm. Der Brutinnenraum ist ca. 30x30 cm groß. Bewährt hat sich eine Ansitzstange. Um eine Ansiedlung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, in die Nisthöhlen ein Gemisch von groben Säge-, Hobelspänen und gewaschenem Sand feucht einzubringen.

Nistkörbe z. B. aus Weidengeflecht (s. Abb. rechts unten) sind in Form und Durchmesser den Vogelnestern von Krähen und Greifvögeln nachempfunden. Sie haben einen Durchmesser von ca. 40 cm und werden nach Möglichkeit in ca. 5 m Höhe in Baumastgabelungen festgebunden. Um eine Ansiedlung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, in den Nistkorb ein feuchtes Gemisch aus Rindenmulch einzubringen und fest zu drücken.

Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

---

---

---

---

130

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

15.2 ACEF

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Umsetzung der Maßnahme ab Frühjahr 2015 bis spätestens Frühjahr 2016 Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Nisthilfen sind jährlich nach der Brutzeit (also im September/Oktober) zu reinigen. Zum Reinigen der Nisthöhlen sind keine scharfen chemischen Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel zu verwenden. Nisthöhlen und Nistkörbe müssen gründlich ausgefegt, bei starkem Parasitenbefall mit klarem Wasser und gegebenenfalls etwas Sodalauge ausgespült und anschließend gut getrocknet werden. Die Pflege kann bis zur Wiederverfügbarkeit der ursprünglichen Habitate nach 3-5 Jahren nach Ende der Bautätigkeiten eingestellt werden. Unterhaltungszeitraum:

Da die Eingriffe ausschließlich temporär erfolgen, kann die Pflege bei Wiederverfügbarkeit der ursprünglichen Habitate nach Ende der Bautätigkeiten eingestellt werden. Hinweise zur Funktionskontrolle

-Trägerschaft der Maßnahme

Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

10.10.2014

Größe:5 St

131

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16

Gestaltungsmaßnahmen

16.1 G

Naturnahe Begrünung der neuen und teilrückgebauten Deiche

16.2 G

Rekultivierung der Deichabtragsflächen und Anlage von Grünland

16.3 G

Ansaat auf Schutzstreifen, Kleinstflächen und -böschungen

132

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Naturnahe Begrünung der neuen und teilrückgebauten Deiche

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1, 2, 3, 4, 5

Maßnahmen-Nr.

16.1 G

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Bauanfang bis Bauende auf den Deichen Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort Naturnahe Gestaltung und Pflege der neuen und teilrückgebauten Deiche gem. Vollzugshinweise zum Hochwasserschutz

Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Neu hergestelltes bzw. in Teilen auf HW 1 bzw. HW 10 rückgebautes Erdbauwerk (s.a. folg. Abbildung für teilrückgebaute Abschnitte, rot umrandet) mit den technisch vorgegebenen Anforderungen.

10.10.2014

133

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

16.1 G

Zielkonzeption der Maßnahme

Naturnahe Gestaltung und Begrünung der Deiche unter Nutzung des naturschutzfachlichen Standortpotenzials bei vorrangiger Beibehaltung der Schutzfunktion und -ziele der Deiche

134

10.10.2014

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich   

Maßnahmen-Nr.

16.1 G

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Für diese Maßnahme ist v.a. anfallender Oberboden von rückzubauenden Deichen zu verwenden. Dieser ist getrennt nach wasser- und landseitiger Böschung zwischenzulagern und lagegleich im zukünftigen Deichquerschnitt inselartig zu übertragen. Neu anzudeckender Oberboden ist bezüglich seiner Mächtigkeit nicht über das erforderliche Maß hinaus einzubauen. Das Nährstoffdargebot des neu einzubauenden Oberbodens soll von der Trophie her artenreiche Mähwiese ermöglichen. Bei Abschnitten des bestehenden Deiches westlich des Luberweihers kann vor dem Abtrag Sodenmaterial von LRT 6510, die im Erhaltungszustand des Arteninventars mit A oder B eingestuft sind, gewonnen werden. Die Soden sind wenn möglich auf den landseitigen Böschungsflächen, die in der Regel ein höherwertiges Arteninventar führen und im Gegensatz zum Abschälen auf der wasserseitigen Böschung aus Sicht des Hochwasserschutzes unbedenklicher sind, abzuschälen und ohne Zwischenlagerung auf den bereits hergestellten HQ 100-Deich Scheibe als Inseln fugenlos so einzubauen, dass sie sich im obersten Kronenberich oder der Landseite befinden. Um diese Soden herum, ist anfallender Oberboden vorzugsweise von rückzubauden Deichen einzubringen. Gleiches gilt für die Erhöhung des Deiches Niederalteich westlich und östlich der Kläranlage. Hier werden teilweise bestehende artenreiche Mähwiesen mit Erhaltungszustand B beim Arteninventar überbaut. Ähnlich wie bei beim Arteninventar der wertvollen LRT-6510 Bestände ist mit floristisch bedeutsamen Wuchsorten, die auf den rückzubauenden Deichflächen liegen, zu verfahren. Da diese mit den LRT-Beständen oft flächenkongruent sind, ist mit der Sodenverpflanzung auch deren Umsetzung sichergestellt. Soweit möglich, sind die dann noch unbegrünten Deichflächen mit naturraumtreuem Saatgut zu begrünen. Hier bietet es sich an Heumulch aus hochwertigen Beständen der LRT 6510 und 6210 (Erhaltungszustand A bzw. B bzgl. des Arteninventars) auf geeigneten Spenderflächen einzutreiben. Dabei kommen z.B. bestehende Deichflächen und hochwertige Flächen im Isarmündungsgebiet als Spenderflächen infrage. Ist ein Zukauf von Saatgut erfordelrich ist eine Begrünung mit gebietseigenem Saatgut gemäß den „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (FLL 2014) vorzunehmen, (s.hierzu auch die Empfehlungen des Umweltministeriums http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/autochthon/umsetzung/index.htm.. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Artenreichen Frischwiesen bei südexponierter Lage und landseitigen Böschungsflächen Trocken bzw. Magerrasen (G212/G214/G31)

22,87

Nicht begrünter Rohboden (O7)

22,87

10.10.2014

135

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

16.1 G

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Maßnahmen zur Saatgewinnung sind soweit als möglich im Vorlauf evtl. in gesonderten vorgezogenen Ausschreibungen durchzuführen, während die eigentliche Begrünung nach dem Abschluss der Bauarbeiten auf dem konkreten Bauabschnitt erfolgt Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Unterhaltungspflege erfolgt erst nach Narbenschluss des Bestandes (nach 1 bis 2 Jahren). Die Deiche sind 1- bis 2-mal jährlich möglichst streifenweise, hangparallel und ohne Einsatz von Schlegelmähern zu mähen. Das Mähgut ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Alternativ können die Deiche auch extensiv durch Schafe dann beweidet werden, wenn sich ein Narbenschluss eingestellt hat. Die Mahd- bzw. Beweidungszeitpunkte sind an die Erreichung des Zielbiotopes magere, artenreiche Wiesen auszurichten. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel sowie das Pferchen von Schafen sind nicht zulässig. Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

136

Größe: 22,87 ha

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

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Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Rekultivierung der Deichabtragsflächen und Anlage von Grünland

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 4 und 5

Maßnahmen-Nr.

16.2 G

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Deichabtragsflächen im Bereich der Hengersberger Ohe östlich von Niederalteich in den erweiterten Deichvorländern Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Schleifen der Deiche Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Vollständig rückgebauter Deichabschnitt Zielkonzeption der Maßnahme

Begrünung der rekultivierten Flächen.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Nach dem Abtrag der Deiche ist auf den entstehenden Flächen mit autochthoner Anssat ein artenreiches Grünland herzustellen. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Artenreiche Frischwiesen (G212)

1,64

Nicht begrünter Rohboden (O7)

1,64

10.10.2014

137

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

16.2 G

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Grünlandansaat Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Unterhaltungspflege bzw. zukünftige Nutzung erfolgt erst nach Narbenschluss des Bestandes (nach 1 bis 2 Jahren). Die Pflege bzw. Nutzung der Flächen ist so zugestalten, dass die Abflussund Retentionsfunktion im Hochwasserfall sichergestellt ist. Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

138

Größe: 1,64 ha

10.10.2014

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Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich Bezeichnung der Maßnahme

Ansaat auf Schutzstreifen, Kleinstflächen und -böschungen

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen: Anlage: 3.1.10

Blatt-Nr.: 1 bis 5

Maßnahmen-Nr.

16.3 G

Maßnahmentyp V= Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E= Ersatzmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex FFH = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes

Lage der Maßnahme

Hier handelt es sich v.a. um die den neuen Deichen vorgelagerten Schutzstreifen sowie um einzelne Kleinstflächen und Kleinstböschungen Begründung der Maßnahme Auslösende Konflikte / notwendige Maßnahmen und Anforderungen an deren Lage / Standort

Ausgangszustand der Maßnahmenflächen

Rohboden Zielkonzeption der Maßnahme

Begrünung der rekultivierten Flächen.   

Vermeidung: Ausgleich für Konflikt: Ersatz für Konflikt:

Umsetzung der Maßnahme Beschreibung der Maßnahme / Entwicklungsziel

Die Flächen sind mit einer handelsüblichen Grundmischung anzusäen. Gebietsheimisches Regiosaatgut ist zu verwenden. Zielbiotop:

ha

Ausgangsbiotop:

ha

Artenreiche Frischwiesen (G212)

7,61

Nicht begrünter Rohboden (O7)

7,61

10.10.2014

139

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen, HWS Niederalteich Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter

Maßnahmenblatt Projektbezeichnung

Vorhabensträger

Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen

Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA Deggendorf

Hochwasserschutz Niederalteich

Maßnahmen-Nr.

16.3 G

Zeitliche Zuordnung



Maßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten



Maßnahmen nach Abschluss der Bauarbeiten



Maßnahmen im Zuge der Bauarbeiten

Grünlandansaat Beschreibung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Die Unterhaltungspflege bzw. zukünftige Nutzung erfolgt erst nach Narbenschluss des Bestandes (nach 1 bis 2 Jahren). Die Pflege bzw. Nutzung der Flächen ist so zugestalten, dass die Abflussund Retentionsfunktion im Hochwasserfall sichergestellt ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist nicht vorgesehen. Unterhaltungszeitraum:

Dauerhaft Hinweise zur Funktionskontrolle

-Betroffene Grundfläche und Sicherung der Maßnahme

siehe Grunderwerbsverzeichnis Flächengröße der Maßnahme

140

Größe: 7,61 ha

10.10.2014