Handbuch SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Handbuch SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) 480.87 de (pf.ch/dok.pf) 03.2017 PF Für die Abwicklung von Belastungsaufträgen in den SEPA-Lastschrift...
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Handbuch SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)

480.87 de (pf.ch/dok.pf) 03.2017 PF

Für die Abwicklung von Belastungsaufträgen in den SEPA-Lastschriftverfahren

Kundenbetreuung

Beratung und Verkauf Telefon +41 848 848 848 (ab Festnetz CHF 0.08/Min.) Kontaktcenter Telefon +41 848 848 424 Telefax +41 58 667 66 00 E-Mail [email protected] Rückzugsbegehren PostFinance AG Zahlungsbearbeitung Engehaldenstrasse 35 3002 Bern Telefon +41 58 667 97 69 Telefax +41 58 667 62 03 Nachforschungen PostFinance AG Nachforschungen Internationaler Zahlungsverkehr Engehaldenstrasse 35 3002 Bern Telefon +41 58 667 97 61 Telefax +41 58 667 62 74

Impressum PostFinance AG 3030 Bern Version März 2017 Ausgangslage /Anpassungen Basis-Handbuch mit ISO-20022-Ergänzungen mit Gültigkeit ab Q1-2017 Handbuch SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) Version März 2017

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Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Informationen 1.1 Zielgruppe 1.1.1 Single Euro Payments Area (SEPA) 1.2 Gebrauch des Handbuchs 1.2.1 Gesamtübersicht der Dokumentenlandschaft 1.2.2 Abgrenzung 1.3 Anwendbare Bestimmungen und Handbücher 1.4 Anmeldung 1.5 Preise und Konditionen 1.6 Begriffsdefinitionen

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2. Dienstleistungsangebot 2.1 Funktionsweise 2.2 Gutschriftskonto 2.3 Prozessschritte 2.3.1 Einlieferung und Auftragserteilung 2.3.2 Kanäle/Datenmedien 2.3.3 Empfangs- und Ausführungsbestätigung  2.3.4 Avisierung elektronische Kontodokumente 2.3.5 Kontoauszug und Detailavisierung, R-Transaktionen

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3. Voraussetzungen, Test und Inbetriebnahme 3.1 Voraussetzungen 3.2 Testverfahren, Empfehlungen PostFinance 3.3 Inbetriebnahme

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4. Betrieb 16 4.1 Ansprechpartner 16 4.2 Lieferzeiten und Fristen 16 4.2.1 Vorankündigung durch den Zahlungsempfänger 16 4.2.2 Anlieferungszeiten und Freigabefrist für SEPA-Lastschrift­aufträge 16 4.3 Auftragserteilung 18 4.3.1 Erstellen der SEPA-Lastschrift-Mandate 18 4.3.2 Meldungstyp Belastungsauftrag 19 4.3.3 Datenrekonstruktion durch Kunde 19 4.3.4 Limitierung Filegrösse 19 4.3.5 Freigabe 19 4.3.6 Doppeleinlieferungskontrolle 20 20 4.4 Mutationen 4.4.1 Rückzüge und Mutationen von SEPA-Lastschriftaufträgen/ -transaktionen20 4.4.2 Annullation von fehlerhaften SEPA-Lastschriftaufträgen/ -transaktionen21 4.4.3 Mutation von Mandatsdaten 21 4.4.4 Mutation von Kundendaten 22 4.5 Auftragsavisierung 22 4.5.1 Datenauslieferung  22 23 4.5.2 Gut- und Lastschriftavisierung 4.5.3 R-Transaktionen 25 4.6 Nachforschungen 26 4.7 Kündigung 26

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5. Technische Spezifikationen 5.1 Unterstützte ISO-Versionen 5.2 Kanalspezifische Dateinamen 5.2.1 Aufbau Dateinamen 5.2.2 Übersicht der Dateinamen nach Meldungstyp und Kanal 5.3 Meldungstypen 5.3.1 Zeichensatz  5.3.2 pain.008 5.3.3 pain.002 5.4 Durchgängigkeit und Schlüsselfelder 5.4.1 Identifikation eines Zahlungsauftrags 5.4.2 Ausschnitt aus dem SEPA-Lastschrift-Schema 5.4.3 Creditor Identifier (Creditor ID) 5.4.4 Message Identification (A-Level) 5.4.5 Payment Information Identification (B-Level) 5.4.6 Instruction Identification (C-Level) 5.4.7 End-to-End Identification (C-Level) 5.4.8 Mandate Identification (C-Level) 5.5 Beispiele und Muster 5.5.1 SEPA-Basislastschrift-Mandat 5.5.2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

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Alle im März 2017 inhaltlich geänderten Abschnitte sind am Rand mit einem Strich markiert.

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1. Allgemeine Informationen

1.1 Zielgruppe Die PostFinance AG bietet ihren Geschäftskunden das SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) sowie das SEPA-Firmenlastschriftver­ fahren (SEPA B2B Direct Debit) an. Das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht es, Euro-Forderungen im europäischen Ausland und in der Schweiz mittels standardisierten Formaten elektronisch einzuziehen. Die Dienstleistung SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) richtet sich an finanzstarke, mittlere bis grosse Geschäftskunden der PostFinance, welche regelmässig EUR-Lastschrifteinzüge im SEPA-Raum vornehmen (z.B. Belastung Zeitungsabo). Das Lastschriftverfahren eignet sich für Einzugsbeträge im kleinen bis mittleren Bereich, Grösstbeträge werden von PostFinance abgewiesen. 1.1.1 Single Euro Payments Area (SEPA) Einheitlicher Euro-Zahlungsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) ist das Gebiet der EU/EWR-Länder und der Schweiz, in dem Bürger, Unternehmen und andere Wirtschaftsakteure Zahlungen in Euro tätigen und entgegennehmen können, unabhängig davon, ob diese innerhalb der Landesgrenzen oder über diese hinaus abgewickelt werden, und zwar zu gleichen Bedingungen und mit gleichen Rechten und Verpflichtungen – unabhängig vom jeweiligen Ort. Teilnehmerverzeichnis Erreichbar sind alle an den SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmenden Finanzinstitute im SEPA-Raum. Der SEPA-Raum umfasst alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ­sowie die Schweiz, d. h. insgesamt 34 Länder. Der Zahlungsempfänger kann auf www.postfinance.ch/sdd ein Verzeichnis von Finanzinstituten beziehen, das jene Banken aufführt, die am SEPALastschriftverfahren angeschlossen sind. 1.2 Gebrauch des Handbuchs 1.2.1 Gesamtübersicht der Dokumentenlandschaft Die nachfolgende Grafik zeigt eine Gesamtübersicht der Dokumentenlandschaft von PostFinance gegliedert nach den Themenbereichen Kreditoren-, Debitoren-, Cash- und Liquiditätsmanagement für PostFinance und den Finanzplatz Schweiz. PostFinance empfiehlt, in Vorbereitung der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens zunächst das «Anwenderhandbuch Post­ Finance AG zur Harmonisierung Zahlungsverkehr» zu lesen. Dieses Handbuch baut darauf auf. Für weiterführende, technische Informationen können die Schweizer Empfehlungen des Finanzplatzes (Business Rules und Implementation Guide­ lines) herangezogen werden (www.iso-payments.ch).

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Kreditorenmanagement Merkblatt EZAG

Merkblatt ASR

Debitorenmanagement Merkblatt ESR

Cash- und Liquiditätsmanagement

Merkblatt CH-DD

Merkblatt SEPA-DD

Merkblatt Elektronische Kontodokumente

Management

Anwenderhandbuch PostFinance AG zur Harmonisierung Zahlungsverkehr Handbuch EZAG

Handbuch ASR

Handbuch ESR

Handbuch CH-DD

Handbuch SEPA-DD

Handbuch Elektronische Kontodokumente

Fachspezialist

Dokumente zur Testdurchführung Implementierung

Finanzplatz Schweiz

Testplattform PostFinance AG

Swiss Usage Guide

Management und Fachspezialist

Business Rules Implementation Guidelines für Überweisungen

Implementation Guidelines für CH-Lastschriften

Implementation Guidelines für SEPA-Lastschriften

Implementation Guidelines für Cash Management

Implementierung

Validierungsplattform Kunde – Bank

Diese Übersicht zeigt eine Auswahl der wichtigsten Dokumente rund um den Zahlungsverkehr. Weitere Dokumente finden Sie im Internet auf www.postfinance.ch/handbuecher; Stand Oktober 2015

1.2.2 Abgrenzung Die in diesem Handbuch beschriebene Dienstleistung SEPA-Lastschrift deckt beide Verfahren (SEPA-Basislastschrift- und SEPA-Firmenlastschrift­ verfahren) ab und ermöglicht den teilnehmenden Zahlungsempfängern, SEPA-Lastschriftaufträge in Euro im SEPA-Raum durchzuführen. Unterschiede in den beiden Verfahren werden in jeweils separaten Kapiteln oder Abschnitten beschrieben. Alle übrigen Aussagen gelten für beide Aus­ prägungen. Geltungsbereich Das SEPA-Lastschriftverfahren in der Single Euro Payments Area (SEPA) ermöglicht dem Zahlungsempfänger, seine Geldforderungen in Euro bei in- und ausländischen Zahlungspflichtigen gestützt auf eine Belastungs­ ermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) via PostFinance bei den Finanz­ instituten seiner Zahlungspflichtigen einzuziehen. Das vorliegende Handbuch «SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)» regelt die Beziehung zwischen dem Zahlungsempfänger und PostFinance im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren. Es gilt lediglich für SEPA-Lastschriften in Euro, die mittels SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Rechtsverhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und den Zahlungs­pflichtigen Die den Lastschriften und damit den SEPA-Lastschrift-Mandaten zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse zwischen dem Zahlungsempfänger und seinen Zahlungspflichtigen (z. B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag, Mietvertrag) sind nicht Bestandteil dieses Handbuchs. Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche aus dem einem Belastungsauftrag zugrunde liegenden Rechtsverhältnis mit dem Zahlungspflichtigen direkt gegenüber diesem geltend zu machen und allfällige Streitigkeiten daraus zu erledigen.

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1.3 Anwendbare Bestimmungen und Handbücher Soweit das Handbuch keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die –– Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von PostFinance, –– Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SEPA-Basislastschrift von PostFinance (Angebot für Zahlungsempfänger), –– Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SEPA-Firmenlastschrift von PostFinance (Angebot für Zahlungsempfänger), –– Teilnahmebedingungen Elektronische Dienstleistungen, à alle zu finden unter www.postfinance.ch sowie –– die Schweizer Implementation Guidelines für SEPA-Lastschriften, –– das Handbuch Schweizer Business Rules à zu finden unter www.iso-payments.ch. 1.4 Anmeldung Der zuständige Kundenberater unterstützt die Geschäftskunden von PostFinance bei der Anmeldung für das SEPA-Lastschriftverfahren. Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular «Anmeldung/Mutation SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)». Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit gültiger Einzel- oder Kollektivunterschrift versehen an PostFinance gesandt werden. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gemäss Kapitel 1.3 akzeptiert. Erst nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung darf das SEPA-Lastschriftverfahren aktiv genutzt werden. PostFinance behält sich das Recht vor, die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von Geschäftskunden (Bonität) sowohl erstmalig in der Anmelde- als auch später in der Betriebsphase zu überprüfen und entsprechende Zusatzunterlagen einzufordern. Werden die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an der Dienstleistung nicht resp. nicht mehr erfüllt, kann PostFinance ohne Angabe von Gründen die Anmeldung ablehnen resp. eine weitere Zusammenarbeit fristlos kündigen. Die technischen und vertraglichen Voraussetzungen für das SEPA-Lastschriftverfahren sind im Kapitel 3.1 beschrieben. 1.5 Preise und Konditionen Die aktuell gültigen Preise sind unter www.postfinance.ch/sdd aufgeführt oder werden auf Anfrage vom Kundenberater mitgeteilt. Die Preise für genutzte Dienstleistungen von PostFinance werden jeweils per Ende Monat verrechnet. Der Kunde sorgt deshalb dafür, dass auf dem entsprechenden Gebührenkonto genügend Deckung vorhanden ist.

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1.6 Begriffsdefinitionen Begriff

Abkürzung

Definition

Business-to-Business

B2B

Steht für Kommunikations- und Handelsbeziehungen zwischen mindestens zwei Unter­ nehmen.

Business-to-Customer

B2C/Core

Business-to-Customer (B2C) steht für Kommunikations- und Handelsbeziehungen zwischen Unternehmen und Konsumenten (Privat- und Geschäftskunden).

Bruttoprinzip

camt-Meldungstypen

Mit dem Bruttoprinzip wird die Summe aller zur Ausführung übernommenen Transaktionen gebucht. Nicht ausführbare Transaktionen werden mit gleicher Valuta dem auftraggebenden Kunden wieder verrechnet. camt

camt ist die Abkürzung für Cash Management. Diese XML-basierten Meldungstypen dienen als Reporting zwischen Bank und Kunde gemäss den Definitionen des ISO20022-Standards.

camt.053

Die camt.053-Meldung ist der ISO-20022-Standard für Kontoauszüge und wird standardmässig mit den von der ISO publizierten Bank Transaction Codes (BTC) avisiert. Bei der Avisierung von camt.053-Kontoauszügen gelten grundsätzlich die ISO-20022-Definitionen, die in den Schweizer Business Rules sowie in den Implementation Guidelines für Cash Management festgehalten sind.

camt.054

Detailavisierungen der Gutschriften bzw. Lastschriften werden im ISO-20022-Standard durch camt.054-Meldungen abgedeckt. Eine Detailavisierung bei PostFinance kann auf Wunsch im Format camt.054 oder im Format camt.053 (Kontoauszug mit Detailavisierung) avisiert werden. Eine Doppelauslieferung ist nicht möglich.

Customer Payment Status Report ­(Verarbeitungsmeldung)

pain.002

Die XML-Meldung Customer Payment Status Report (pain.002) wird zur Information des Kunden über den Status von übermittelten Einzugsaufträgen pain.008 durch das Finanz­ institut verwendet.

Customer Direct Debit Initiation

pain.008

Die XML-Meldung Customer Direct Debit Initiation (pain.008) wird zur elektro­nischen Beauftragung von Lastschriftaufträgen durch den Kunden an das Finanzinstitut verwendet.

Gutschriftskonto

Die in Euro erteilten SEPA-Lastschriftaufträge werden dem Postkonto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Es kann nur ein Konto in Euro als Gutschriftskonto verwendet werden. Die Gutschrift muss für den Kontoinhaber des Gutschriftskontos bestimmt sein.

Lastschriftkonto

SEPA-Lastschriften erfolgen in der Währung Euro, wobei das zu belastende Konto kein Euro-Konto sein muss.

pain-Meldungstypen

pain

pain (Payments Initiation) bezeichnet XML-Meldungen im Verkehr Kunde – Bank gemäss den Definitionen des ISO-20022-Standards.

Rückweisung (Reject)

Das Institut des Zahlers kann die Rückweisung (Reject) eines Einzugs im Lastschriftverfahren oder einer Zahlung im Überweisungsverfahren vor der Verrechnung aus technischen Gründen veranlassen oder weil es aus anderweitigen Gründen nicht in der Lage ist, den Einzug bzw. die Überweisung anzunehmen (R-Transaktion).

R-Transaktionen

Eine Transaktion, die während des Zahlungsvorgangs in einer Ausnahmeverarbeitung resultiert, wird als R-Transaktion bezeichnet. Eine R-Transaktion bezeichnet einen Zahlungsvorgang, der von einem Zahlungsdienstleister nicht ordnungsgemäss ausgeführt werden kann oder in einer Ausnahmeverarbeitung resultiert, unter anderem wegen fehlender Mittel, eines Widerrufs, eines falschen Betrags oder eines falschen Termins, eines fehlenden Mandats oder eines falschen oder geschlossenen Zahlungskontos.

SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

SEPA-DD B2B

Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren ohne Widerspruchsrecht ist das Zahlungs­verfahren für die Abwicklung von Lastschriften in Euro im SEPA-Raum für Geschäftskunden als Zahlungsempfänger und Zahler, wie es im entsprechenden Regelwerk (Rulebook) festgelegt ist.

SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)

SEPA-DD Core

Das SEPA-Basislastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht ist das Zahlungsverfahren für die Abwicklung von Lastschriften von Geschäftskunden zulasten von Konsumenten in Euro im SEPA-Raum, wie es im entsprechenden Regelwerk (Rulebook) festgelegt ist.

XML Schema Definition

XSD

Ein XML-Schema beschreibt die Elemente und den Aufbau einer XML-Datei.

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2. Dienstleistungsangebot

Es existieren zwei Verfahren, das SEPA-Basislastschriftverfahren und das SEPA-Firmenlastschriftverfahren. Der EPC (European Payments Council) ist Eigentümer der Verfahren und legt die grundlegenden Regeln und Abläufe fest. SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Business-to-Consumer «Core» Direct Debit) Grundlage für die Verarbeitung von SEPA-konformen Lastschriften mit Geschäftskunden als Zahlungsempfänger und Konsumenten als Zahlungspflichtige (Business-to-Consumer) ist das vom EPC verabschiedete Regelwerk «SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook». Es definiert die Regeln, Abläufe und Standards beim europäischen Lastschriftverfahren. Das Regelwerk definiert die international gültigen Prozesse, Fristen und Formvorschriften (z. B. Mandatsverwaltung, einmalige und wiederkehrende Lastschriften) und legt unter anderem fest, dass –– das Voravisieren des Zahlungspflichtigen durch den Zahlungsempfänger über einen kommenden Belastungsauftrag nötig ist, –– klar definierte Rückrechnungsprozesse existieren und –– die Transaktionen durch einheitliche Formate (ISO 20022) und Daten­ inhalte abgewickelt werden, unter anderem mit Angabe von IBAN und BIC, sowie –– dem Zahlungspflichtigen ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden muss. Das heisst, der Zahlungspflichtige hat innert acht Wochen (56 Kalendertage) ab Belastung die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben, ohne dass er dafür Gründe angeben muss. Bei unautorisierten ­Belastungen aufgrund nicht vorhandener oder ungültiger SEPA-Lastschrift-Mandate hat der Zahlungspflichtige ein Widerspruchsrecht von 13 Monaten ab Belastung, das er unverzüglich nach Kenntnis des ­Belastungsauftrags geltend machen muss. SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA Business-to-Business «B2B» Direct Debit) Das SEPA Business-to-Business Direct Debit Scheme für Geschäftskunden als Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige definiert die Unterschiede zum SEPA-Basislastschriftverfahren. Im Wesentlichen sind dies, dass –– der Zahlungspflichtige kein «Konsument (natürliche Person)» sein darf, –– kürzere Fristen angewendet werden können, –– die Mandate dem Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen vor dem Einzug vorzulegen sind und –– dem Zahlungspflichtigen kein Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Nur bei unautorisierten Belastungen aufgrund nicht vorhandener oder ungültiger SEPA-Lastschrift-Mandate hat der Zahlungspflichtige ein Widerspruchsrecht von 13 Monaten ab Belastung, das er unverzüglich nach Kenntnis des Belastungsauftrags geltend machen muss.

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2.1 Funktionsweise

PostFinance AG

(SEPA-Firmenlastschriftverfahren)

5. CSM

Zahlungspflichtiger

1. Information Mandatsdaten

2. Mandat

4. Kontovertrag

3. Kontovertrag

Vertrag SEPA Direct Debit

Zahlungsempfänger

Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen

CSM = Clearing and Settlement Mechanism

1. Im SEPA-Firmenlastschriftverfahren lässt der Zahlungspflichtige seinem Finanzinstitut die Mandatsdaten bzw. das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zukommen. Das Finanzinstitut speichert die Mandatsdaten und prüft gestützt darauf, ob die zukünftigen Belastungen autorisiert sind. 2. Basis für die Zahlungsabwicklung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen bildet das SEPA-Lastschrift-Mandat. 3. Der Zahlungsempfänger unterhält auf Ebene Konto und Dienstleistung SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) vertragliche Beziehungen mit PostFinance. 4. Der Zahlungspflichtige unterhält mit seinem Finanzinstitut auf Ebene Konto vertragliche Beziehungen. 5. Das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers und das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen sind über das gewählte CSM (Clearing and Settlement Mechanism) verbunden. 2.2 Gutschriftskonto Die Teilnahme an der Dienstleistung SEPA-Lastschrift setzt voraus, dass der Zahlungsempfänger ein Postkonto in EUR besitzt. Die Gutschriften aus der SEPA-Lastschrift müssen für den Kontoinhaber des Gutschriftskontos bestimmt sein. Pro Zahlungsempfänger und Gutschriftskonto wird grundsätzlich nur eine Creditor ID (Identifikationsnummer) vergeben. Dies bewirkt, dass bei einer Änderung des Gutschriftskontos auch eine neue Creditor ID gelöst wird. Der Kunde muss vorgängig seinen Kundenbetreuer kontaktieren, da die ­Änderung organisatorische Vorkehrungen bei PostFinance bedingt. Weitere Informationen zur Creditor ID sind im Kapitel 5.3.3. zu finden.

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2.3 Prozessschritte Die folgenden Unterkapitel beschreiben die einzelnen Prozessschritte des SEPA-Lastschriftverfahrens. 2.3.1 Einlieferung und Auftragserteilung SEPA-Lastschriftaufträge werden PostFinance vom Zahlungsempfänger als XML-Meldung pain.008 (ISO-20022-Format) aufbereitet und über eines der nachfolgenden Datenmedien angeliefert. Der Dateiname ist frei wählbar, die Länge ist auf 20 Positionen beschränkt. Der Filename muss dem Zeichensatz gemäss Schweizer Implementation Guidelines entsprechen. Auf Umlaute und Sonderzeichen ist zu verzichten. Richtigkeit Der Zahlungsempfänger ist für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich. Massgebendes Verbuchungsmerkmal für die Belastung ist die Kontonummer (IBAN und/oder Kontonummerformat, je nach SchemaVersion). Die Struktur und der Aufbau (A-, B-, C-Level) des Auftragsformats pain.008 werden im Kapitel 5.2.2 aufgezeigt. Weitere Informationen zum Auftragsformat pain.008 sind in den Schweizer Implementation Guidelines (www.iso-payments.ch) zu finden. 2.3.2 Kanäle/Datenmedien SEPA-Lastschriftaufträge können via Filetransfer über folgende Datenmedien angeliefert werden: –– E-Finance –– File Delivery Services (FDS) –– Telebanking Server (TBS) –– SWIFT FileAct –– H-Net Detaillierte Informationen über die Anlieferungskanäle sind unter www.postfinance.ch zu finden. 2.3.3 Empfangs- und Ausführungsbestätigung Technische Empfangsbestätigung (FDS, H-Net und SWIFT FileAct) Die Einlieferung eines SEPA-Lastschriftauftrags über die Kanäle FDS, H-Net und SWIFT FileAct werden von PostFinance mit einer technischen Verarbeitungsmeldung pain.002 bestätigt. Weitere Informationen zur technischen Empfangsbestätigung sind im Kapitel 4.5.1 zu finden. Verarbeitungsbestätigung Pro SEPA-Lastschriftauftrag (B-Level) erhält der Zahlungsempfänger einen «Customer Payment Status Report» (Verarbeitungsmeldung) im ISO-20022Format pain.002. Der pain.002 informiert sowohl bei ausführbaren als auch bei fehlerhaften Aufträgen (B-Level) sowie Transaktionen (C-Level) und gilt als Bestätigung des Beginns der Ver­arbeitung bei PostFinance. Weitere Informationen zur Verarbeitungsmeldung pain.002 sind in den Kapiteln 4.5.1 und 5.2.3 zu finden.

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Ausführungsbestätigung Die Ausführung des SEPA-Lastschriftauftrags sowie Rückabwicklungen werden durch das ISO-20022-Auslieferungsformat camt.053 und allenfalls detailliert mit camt.054 avisiert. Diese Meldungen sind im nachfolgenden Kapitel beschrieben. 2.3.4 Avisierung elektronische Kontodokumente Mit der Umstellung der Zahlungsverkehrsformate auf ISO-20022-Standard stehen folgende Angebote für Kontoauszüge und Detailavisierungen zur Verfügung. Elektronische Kontodokumente bei PostFinance Kontoauszug

ISO-20022-Kontoauszug camt.053 – mit/ohne Belegbild

SWIFT-Kontoauszug MT940 – mit/ohne Belegbild

Avisierungsangebote (ISO 20022)

Avisierung im Kontoauszug camt.053 – Transaktionsdetails integriert im camt.053

PDF-Kontoauszug – mit Belegbild

Separate Detailavisierung camt.054 je Produkt – ESR – ASR – ES (mit/ohne Belegbild) – CH-DD-Lastschrift – SEPA-Lastschrift Intraday-Konto­ bewegungen

ISO-20022-Intraday-Kontobewegungen camt.052

SWIFT-Intraday-Kontobewegungen MT942

Gutschrift- und Lastschriftanzeigen

ISO-20022-Gutschrift- und Lastschriftanzeigen camt.054

SWIFT-Gutschrift- und Lastschriftanzeigen MT900/910

2.3.5 Kontoauszug und Detailavisierung, R-Transaktionen Am Ausführungstag erhält der Zahlungsempfänger die Sammelgutschrift des SEPA-Lastschriftauftrags auf seinem Konto gutgeschrieben. Da das SEPA-Lastschriftverfahren im Bruttoprinzip verbucht wird, werden Last­schriften, die nicht belastet werden konnten, als Rückgabe (Return) valutagerecht zurückbelastet. Diese Rückgaben werden in der camtMeldung avisiert. Anfallende Preise für den Auftrag werden als Gesamttotal ausgewiesen.

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PostFinance bietet für die Avisierung elektronischer Kontodokumente nach ISO-20022-Standard folgende Wahlmöglichkeiten an: –– Kontoauszug (camt.053) Der ISO-20022-Kontoauszug kann mit oder ohne integrierte Detail­ avisierungen im Kontoauszug bezogen werden. –– Detailavisierungen Es kann zwischen zwei Arten der Detailavisierung gewählt werden: a) Detailavisierung im Kontoauszug (camt.053) Sämtliche Gut- und Lastschriften der Dienstleistungen ES, ESR, ASR, CH-DD und SEPA-DD sind in detaillierter Form im Kontoauszug camt.053 integriert. b) Separate Detailavisierung (camt.054) Die Gut- und Lastschriften in detaillierter Form können pro Dienst­ leistung (ES, ESR, ASR, CH-DD und SEPA-DD) in einem camt.054 ­ausgeliefert werden. Des Weiteren erhalten die Zahlungsempfänger auf Wunsch den Konto­ auszug weiterhin als MT940, PDF oder auf Papier. Die elektronischen Detailavisierungen und Kontoauszüge stehen gemäss gewünschter Periodizität spätestens am Folgetag um 06.00 Uhr zur Abholung auf dem Auslieferungskanal bereit. Folgende Periodizitäten der Auslieferung stehen zur Auswahl: –– täglich –– an ein bis vier bestimmten Postwerktagen pro Woche –– halbmonatlich –– monatlich Für weitere Informationen zur Gutschriftsavisierung siehe Kapitel 4.5.2 sowie das Handbuch «Elektronische Kontodokumente». R-Transaktionen Eine Transaktion, die während des Zahlungsvorgangs in einer Ausnahme­ verarbeitung resultiert, wird als R-Transaktion bezeichnet. Eine R-Transaktion bezeichnet einen Zahlungsvorgang, der von einem Zahlungsdienstleister nicht ordnungsgemäss ausgeführt werden kann oder in einer Ausnahme­ verarbeitung resultiert, unter anderem wegen fehlender Mittel, eines Widerrufs, eines fehlenden Mandats oder eines falschen oder geschlossenen Zahlungskontos. –– Werden Lastschriften vor der Verarbeitung abgewiesen, so wird dies in der Verarbeitungsmeldung pain.002 avisiert und der Brutto­betrag des SEPA-Lastschriftauftrags entsprechend reduziert. –– Lastschriften, die nach dem Fälligkeitsdatum als R-Transaktion abge­ wiesen werden, werden valutagerecht zurückbelastet und als Rückver­ gütung/Widerspruch (z. B. Refund) immer auf dem Kontoauszug (z.B. camt.053) als Einzeltransaktion avisiert. Die Transaktionsdetails sind je nach gewählter Avisierungsvariante a) auf dem Kontoauszug selber oder b) in der separaten Detailavisierung camt.054 ersichtlich. Die Ausprägungen aller R-Transaktionen werden im Kapitel 4.5.3 erläutert.

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3. Voraussetzungen, Test und Inbetriebnahme

3.1 Voraussetzungen Damit Kunden von PostFinance vom Angebot zur Testunterstützung profi­ tieren können, müssen die vertraglichen Angelegenheiten für die gewählten Produkte und Dienstleistungen abgeschlossen sein. Kunden mit einem entsprechenden Bedarf an Testunterstützung wird empfohlen, sich für eine Beratung direkt an den zuständigen Kundenberater zu wenden. Diese Voraussetzungen sind für das SEPA-Lastschriftverfahren bei PostFinance gegeben: –– Geschäftskonto in Euro, –– Anmeldung für die SEPA-Basislastschrift und/oder SEPA-Firmenlastschrift, –– Creditor ID (falls noch keine Identifikationsnummer vorhanden ist, lässt PostFinance diese eröffnen), –– Debitorensoftware oder Finanzbuchhaltungssoftware mit integrierter SEPA-Lastschrift-Schnittstelle zur Erstellung von pain.008-Meldungen und der Verarbeitung von pain.002 Customer Payment Status Report, basierend auf den Regeln der Schweizer Business Rules und den Implementation Guidelines, –– E-Finance-Teilnahme für die Freigabe (kanalspezifische Ausnahmen wie z. B. Telebanking Server TBS), Mutation und Annullation von SEPALastschriftaufträgen und -transaktionen. 3.2 Testverfahren, Empfehlungen PostFinance PostFinance bietet ein einfaches und umfangreiches Testangebot an, damit ihre Kunden die ISO-20022-Formate vollumfänglich testen können. Es wird das folgende, zweistufige Testverfahren empfohlen: Testplattform PostFinance PostFinance ermöglicht Kunden, auf der Testplattform PostFinance eigenständig Tests durchzuführen. Kunden können auf dieser Testplattform ihre Formate und Validierungen (End-to-End) sicher und selbstständig prüfen. Die Testdaten werden automatisch analysiert und als Report zur Verfügung gestellt. Damit auch der Fehlerfall geprüft werden kann, gibt es die Möglichkeit, jede fünfte Transaktion (C-Level) als Rückweisung (Reject) zu simulieren (bis zur 30. Transaktion). Zudem wird die siebte und zwölfte Transaktion als Rückweisung (Return) sowie die siebzehnte Transaktion als Widerspruch (Refund) zurückgewiesen. Des Weiteren werden Best-Practice-Fälle und die nötigen Hilfsmittel auf der Testplattform zur Verfügung gestellt. Produktiver Kundentest Nach erfolgreichen Format-Tests empfiehlt PostFinance, weiterführende Tests über das produktive Kundentestsystem (End-to-End) vorzunehmen. Die Erst­ausführung der Tests ist dem PostFinance-Kontaktcenter oder dem Kundenberater anzumelden. Damit auch im produktiven Kundentest der Fehlerfall geprüft werden kann, wird jede fünfte Transaktion (C-Level) bis zur 30. Transaktion als Reject simuliert und gekennzeichnet. Zudem wird die sechste Transaktion als Refund so-

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wie die elfte Transaktion als Refusal behandelt. Die 21.,26. und 31. Trans­ aktion simulieren den Return-Fall. Die Simulation der Fehlerfälle kann auf Wunsch deaktiviert werden. Fehlerhafte Testfiles können auf der Testplattform PostFinance im Detail analysiert werden. Nach der Korrektur wird empfohlen, den Testablauf auf der Testplattform PostFinance und im produktiven Kundentestsystem nochmals vollständig durchzuführen. Kann der Fehler nicht behoben werden, ist das PostFinance-Kontaktcenter zu kontaktieren. Weitere Informationen zum produktiven Kundentest sind dem Handbuch «Produktiver Kundentest» unter www.postfinance.ch/handbuecher zu entnehmen. 3.3 Inbetriebnahme Nach erfolgreichem Abschluss der empfohlenen Testaktivitäten kann das SEPA-Lastschriftverfahren in den produktiven Betrieb aufgenommen werden. Dazu sind keine weiteren Formalitäten notwendig. Falls bei produktiven Aufträgen Probleme auftreten, kann PostFinance kontaktiert werden.

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4. Betrieb

4.1 Ansprechpartner Das PostFinance-Kontaktcenter steht seinen Kunden bei allen Belangen in Zusammenhang mit der SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Kontaktcenter Telefon +41 848 848 424 Telefax +41 58 667 66 00 E-Mail [email protected] 4.2 Lieferzeiten und Fristen 4.2.1 Vorankündigung durch den Zahlungsempfänger Der Zahlungsempfänger soll in der Regel den Zahlungspflichtigen über einen bevorstehenden Belastungsauftrag spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum informieren, z. B. mittels einer Rechnung. Zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen kann bilateral eine andere Frist vereinbart werden. 4.2.2 Anlieferungszeiten und Freigabefrist für SEPA-Lastschrift­aufträge PostFinance empfiehlt, die Daten möglichst frühzeitig anzuliefern, damit für die Behandlung signalisierter Fehler Zeit bleibt und die fehlerhaften Transaktionen noch auf die gewünschte Fälligkeit hin neu angeliefert werden können. Früheste Annahmezeiten für die Einlieferung von SEPA-Lastschriftaufträgen sind zwei Jahre vor dem Fälligkeitsdatum. Davon ausgeschlossen sind jedoch Grossaufträge, die mehr als 1000 Transaktionen enthalten – diese dürfen maximal 90 Tage vor dem Fälligkeitsdatum an PostFinance über­ geben werden. Die folgenden Annahmeschlusszeiten gelten für die Einlieferung von ­SEPA-Lastschriftaufträgen und deren Freigabe bis jeweils 23.00 Uhr. ­PostFinance empfiehlt jedoch, Aufträge bis spätestens 22.00 Uhr freizu­ geben.* Als Annahmeschlusszeit gilt der Zeitstempel nach erfolgter ­Freigabe.

Für alle Einzüge:

SEPA-Basislastschrift

SEPA-Firmenlastschrift

1 Postwerktag + 1 Kalendertag vor Fälligkeit

1 Postwerktag + 1 Kalendertag vor Fälligkeit

* Dateneinlieferungen sowie die Freigabe via E-Finance sind grundsätzlich an allen Tagen rund um die Uhr (7 × 24 h) möglich. Ausnahmen sind ausserordentliche Systemunter­ brüche oder Wartungsarbeiten (in der Regel am Wochenende). Handbuch SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) Version März 2017

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Freigabefrist Aufträge, die nach den Annahmeschlusszeiten nicht oder nur teilweise ­freigegeben worden sind, bleiben noch pendent. Der SEPA-Lastschriftauftrag kann noch während fünf weiteren Postwerktagen freigegeben werden, ansonsten wird er annulliert. Der Zahlungsempfänger erhält eine Verarbeitungsmeldung pain.002 mit einem entsprechenden Hinweis. Bei einer allfälligen Freigabe wird das Ausführungsdatum automatisch auf den nächstmöglichen Postwerktag bzw. Target-Tag angepasst. Fälligkeitsdatum Das Fälligkeitsdatum im SEPA-Lastschriftauftrag ist das Datum, an dem die Zahlung vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger fällig wird. Es muss auf einen Postwerktag bzw. Target-Tag lauten. Am Fälligkeitsdatum erfolgt –– die Belastung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen, –– die Gesamtgutschrift des SEPA-Lastschriftauftrags (B-Level) auf dem Postkonto des Zahlungsempfängers. Entspricht das Fälligkeitsdatum nicht einem Bankwerktag im Land des Zahlungspflichtigen, erfolgt die Belastung des Zahlungspflichtigen durch dessen Finanzinstitut am nächstfolgenden Bankwerktag. Verspätet eintreffende Daten Bei Einlieferungen, die nach Annahmeschlusszeit erfolgen (Fälligkeitsdatum kann nicht eingehalten werden), wird das Ausführungsdatum auf den nächstfolgenden Postwerktag bzw. Target-Tag verschoben. Dies jedoch nur, wenn das Fälligkeitsdatum nicht mehr als 90 Kalendertage in der Vergangenheit liegt. Andernfalls wird der Auftrag annulliert. Das neue Ausführungsdatum wird dem Zahlungsempfänger mit der Ver­ arbeitungsmeldung pain.002 bekannt gegeben. Fristen beim Wechsel des Finanzinstituts Der Zahlungsempfänger nimmt zur Kenntnis, dass bei wiederkehrenden Lastschriften im Falle eines Kontowechsels des Zahlungspflichtigen zu einer anderen Bank dieselbe Frist gilt, wie bei einer normalen Lastschrift. Postwerktag/Target-Tag Als Postwerktag gelten die Wochentage Montag bis Freitag. Ausnahmen bilden die allgemeinen Feiertage. Im SEPA-Lastschriftverfahren sind nebst den Postwerktagen ebenfalls die sogenannten Target-Tage massgebend, an denen das TARGET2-System in Betrieb ist. Nicht-Target-Tage sind Samstage und Sonntage sowie folgende Feiertage: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25./26. Dezember. Entspricht das vom Zahlungsempfänger eingesetzte Fälligkeitsdatum nicht einem Postwerktag bzw. Target-Tag, wird der SEPA-Lastschriftauftrag am nächstfolgenden Postwerktag bzw. Target-Tag ausgeführt.

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4.3 Auftragserteilung 4.3.1 Erstellen der SEPA-Lastschrift-Mandate Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist die Ermächtigung für –– den Zahlungsempfänger zum Erteilen von Lastschriften, –– das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen zur Belastung des ange­ gebenen Schuldnerkontos. Der Zahlungsempfänger muss bei allen seinen Zahlungspflichtigen vor dem ersten Belastungsauftrag ein Mandat einholen. Weiter ist er für die Aufbewahrung des Originals und die Dematerialisierung des Mandats (Speichern von Mandatsinformationen in der Finanzbuchhaltungssoftware) zuständig. Jedem SEPA-Lastschriftauftrag müssen Mandatsinformationen und allfällige Mandatsänderungen mitge­geben werden. Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, das Mandat aufzubewahren und auf Verlangen von PostFinance vorzuzeigen (bis mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug). –– SEPA-Basislastschriftverfahren Die Mandate werden nur zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen ausgetauscht. Einforderung von Mandaten durch PostFinance PostFinance behält sich das Recht vor, Mandate beim Zahlungsempfänger einzufordern und zu überprüfen. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Mandate zu einem angelieferten Auftrag PostFinance zur Kontrolle innerhalb der vorgegebenen Frist zu unterbreiten. Die einverlangten Mandate müssen PostFinance vor der Auftragsausführung vorliegen. Bei fehlenden oder fehlerhaften Mandaten kann die Ausführung des SEPALastschriftauftrags verzögert oder durch PostFinance annulliert werden. –– SEPA-Firmenlastschriftverfahren Die Mandate werden zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen ausgetauscht. Zudem müssen Mandate dem Finanz­ institut des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Einzug vorgelegt werden. Der Zahlungsempfänger ist bei Änderungen des Mandats verpflichtet, PostFinance darüber zu informieren. Dem Zahlungsempfänger stehen verschiedene Möglichkeiten offen, wie er zu den benötigten SEPA-Lastschrift-Mandaten gelangt. Es gilt jedoch, die entsprechenden Bestimmungen –– CH-Richtlinien für das SEPA-Basislastschrift-Mandat bzw. –– CH-Richtlinien für das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu beachten (Unterlagen stehen unter www.postfinance.ch/sdd zum ­Herunterladen zur Verfügung). Mandatsvorlagen und Beispiele –– Dem Kunden steht unter www.postfinance.ch/sdd ein beschreibbares PDF-Dokument für die Basis- bzw. die Firmenlastschrift zur Verfügung (siehe auch die Muster im Kapitel 5.4). –– In den Richtlinien für SEPA-Lastschrift-Mandate ist ein Beispiel ersichtlich, wie der Mandatsteil in ein bestehendes Dokument (z. B. Vertrag) ­integriert werden kann.

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Wenn der Zahlungsempfänger gedruckte Formulare abgeben will, stehen ihm folgende Varianten zur Verfügung: –– Eigenkreation: Hierbei ist speziell darauf zu achten, dass die CH-Richt­ linien für SEPA-Mandate eingehalten werden. Das erstellte Formular ist bei der Anmeldung für die SEPA-Lastschrift zur Prüfung beizulegen. –– Druckauftrag an PostFinance: Der Zahlungsempfänger kann die SEPALastschrift-Mandate bei seinem Kundenberater bestellen. 4.3.2 Meldungstyp Belastungsauftrag Der Zahlungsempfänger übermittelt die Belastungsaufträge im SEPA-Lastschriftformat pain.008 gemäss Schweizer Implementation Guidelines an PostFinance. Der Dateiname ist frei wählbar, die Länge ist auf 20 Positionen beschränkt. Der Filename muss dem Zeichensatz gemäss Schweizer Implementation Guidelines entsprechen. Auf Umlaute und Sonderzeichen ist zu verzichten. Jeder Belastungsauftrag muss, abhängig vom SEPALastschrift-Mandat, entweder als –– einmalige Lastschrift (OOFF, one-off payment) oder als –– wiederkehrende Lastschrift* gekennzeichnet werden. Im Kapitel 4.2.2 sind die Einlieferungsfristen für die entsprechenden SEPALastschriftaufträge aufgeführt. 4.3.3 Datenrekonstruktion durch Kunde Der Zahlungsempfänger muss in der Lage sein, eine Kopie der an PostFinance gelieferten Daten pain.008 erstellen zu können, bis er die Gewissheit hat, dass die Aufträge korrekt eingelesen und verarbeitet werden konnten (z.B. positive Verarbeitungsmeldung pain.002). 4.3.4 Limitierung Filegrösse Die Filegrösse ist auf maximal 100 000 Transaktionen (C-Levels) begrenzt, PostFinance empfiehlt, eine Begrenzung auf 90 000 Transaktionen zu beachten. Über den Kanal E-Finance können nur Files bis max. 42 MB hochgeladen werden (entspricht ca. 20 000 Transaktionen). 4.3.5 Freigabe Bei der Freigabe der SEPA-Lastschriftaufträge (B-Level) bestehen kanalspezifische Unterschiede: –– E-Finance: Die Aufträge sind nach der Übermittlung noch freizugeben. Ausnahme: Der von einem User mit Einzelunterschrift angelieferte Auftrag gilt als unterzeichnet und fliesst direkt in die Verarbeitung. –– File Delivery Services (FDS): Die Aufträge sind nach der Übermittlung noch via E-Finance freizugeben. –– Telebanking Server (TBS): Keine Freigabe nötig, da die Sicherheitselemente bereits im Bereich der Übermittlung geprüft werden. –– SWIFT FileAct: Wahlweise mit oder ohne Freigabe via E-Finance. –– H-Net: Die Aufträge sind nach der Übermittlung noch via E-Finance freizugeben. * Bei wiederkehrenden Einzügen müssen die erste sowie die folgenden Lastschrift den ­Sequenztyp FRST (First) oder RCUR (Recurrent) enthalten, die letzte Lastschrift kann mit dem Code FNAL (Final) gekennzeichnet werden. Bei der Verwendung des Sequenztyp FNAL (Final) muss vorgängig eine entsprechende Lastschrift mit dem Sequenztyp FRST oder RCUR erstellt und ausgeführt worden sein. Handbuch SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) Version März 2017

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Die Annahmeschlusszeiten und Freigabefristen sind im Kapitel 4.2.2 beschrieben. 4.3.6 Doppeleinlieferungskontrolle Doppelte Meldungen werden automatisch abgewiesen und grundsätzlich mittels Verarbeitungsmeldung pain.002 als Rückweisung (Reject) avisiert. Doppeleinlieferungskontrolle Stufe File (A-Level) Die Doppeleinlieferungskontrolle erfolgt auf Ebene A-Level mit den Feldern Message Identification und Initiating Party. Die Eindeutigkeit wird auf einen Zeitraum von 90 Tagen geprüft (siehe Schweizer Implementation ­Guidelines). Wird das File über E-Finance angeliefert, so ist die Fehlermeldung im E-Finance in der Kachel «Übersicht SEPA Direct Debit» zu ent­ nehmen. Doppeleinlieferungskontrolle Stufe Auftrag (B-Level) Mehrere Aufträge (B-Level) mit gleichen Identifikationsmerkmalen können nicht automatisch verarbeitet werden. Solche Aufträge werden durch PostFinance annulliert. Folgende Identifikationsmerkmale werden fachlich in der Doppelverarbeitungskontrolle geprüft: –– Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (Creditor ID) –– Währung –– Fälligkeitsdatum –– Auftragsnummer (Payment Information ID) –– Sequenztyp –– Verfahren: SEPA-Basislastschrift- (Core) oder SEPA-Firmenlastschrift­ verfahren (B2B) 4.4 Mutationen 4.4.1 Rückzüge und Mutationen von SEPA-Lastschriftaufträgen/ -transaktionen Durch den Kunden Soll ein angelieferter SEPA-Lastschriftauftrag (B-Level) oder einzelne Trans­ aktionen (C-Level) vor deren Ausführung annulliert oder das Fälligkeitsdatum des Auftrags mutiert werden, kann dies durch den E-Finance-User selbstständig bis zur Annahmeschlusszeit gemäss Kapitel 4.2.2 getätigt werden. Durch PostFinance Der Kunde hat die Möglichkeit, bis zur Annahmeschlusszeit (siehe Kapitel 4.2.2), spätestens bis 22.00 Uhr, ganze Aufträge (B-Level) oder einzelne Transaktionen (C-Level) zurückzurufen. Rückzugsbegehren sind schriftlich an PostFinance, Zahlungsbearbeitung zu richten. Wurde eine entsprechende Vereinbarung hinterlegt, werden auch per Telefon oder Fax übermittelte Begehren anerkannt.

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Folgende Angaben sind durch den Zahlungsempfänger zu liefern: –– Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (Creditor ID) –– Fälligkeitsdatum –– Auftragsnummer (Payment Information ID) –– Verfahren: SEPA-Basislastschrift- (Core) oder SEPA-Firmenlastschriftverfahren (B2B) –– für die Annullation von einzelnen Transaktionen (C-Level) zusätzlich die Transaktionsidentifikation (Instruction ID) 4.4.2 Annullation von fehlerhaften SEPA-Lastschriftaufträgen/ -transaktionen SEPA-Lastschriftaufträge/-transaktionen werden im Fehlerfall durch PostFinance annulliert. Meldungen, die fehlerhaft sind, werden mittels ­Verarbeitungsmeldung pain.002 als Rückweisung (Reject) avisiert. Ganze pain.008-Meldungen (A-Level) werden abgewiesen, wenn –– mehr als ein Belastungsverfahren (d. h. SEPA-Basislastschrift und SEPAFirmenlastschrift im selben Auftrag) angeliefert wird, –– die pain.008-Meldung auf Stufe A-, B- und/oder C-Level nicht den gültigen Versionen des Schweizer XML-Schemas entspricht und nicht validiert werden kann, –– dieselbe Message Identification und Initiating Party innerhalb der vergangenen 90 Tage bereits angeliefert worden ist. Eine pain.008-Datei kann mehrere Sammelaufträge (B-Level) enthalten. Ganze Sammelaufträge werden annulliert, wenn –– die Minimalangaben (obligatorische Felder) unvollständig sind, –– der Feldinhalt formal inkorrekt ist, –– das Element nicht zugelassen ist oder ohne Inhalt angeliefert wird, –– keine ausführbaren Transaktionen im B-Level mehr enthalten sind (die Annullation des B-Levels wird in einem pain.002 RJCT inkl. dem annul­ lierten C-Level RJCT avisiert). Einzelne Transaktionen (C-Level) werden annulliert, wenn –– die Minimalangaben (obligatorische Felder) unvollständig sind, –– der Feldinhalt formal inkorrekt ist, –– das Element nicht zugelassen ist. 4.4.3 Mutation von Mandatsdaten Mandatsänderungen können sein: –– der Zahlungsempfänger ändert die eindeutige Mandate Identification eines existierenden Mandats, –– die Creditor ID des Zahlungsempfängers hat sich aufgrund einer Firmen­ änderung geändert, –– der Zahlungsempfänger hat seinen Namen geändert, –– der Zahlungspflichtige wechselt sein Belastungskonto beim gleichen Finanzinstitut, –– der Zahlungspflichtige wechselt seine Kontoverbindung zu einem anderen Finanzinstitut.

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In diesen Fällen wird kein neues Mandat notwendig, die Änderungen können als Nachträge Amendments zum bestehenden Mandat bei der nächsten Einlieferung eines pain.008 mitgeliefert werden. Es steht in der Verantwortung des Zahlungsempfängers, seinen Zahlungspflichtigen über die Änderungen zu informieren. 4.4.4 Mutation von Kundendaten Mutationen sind PostFinance schriftlich drei Postwerktage vor Inkrafttreten bekannt zu geben: –– Datenmediumwechsel (ein Mediumwechsel auf FDS dauert zwei bis vier Wochen) –– Wechsel des Gutschriftskontos –– Änderung Datenlieferant –– Wechsel der Vereinbarung betreffend Rückzüge und Mutationen –– Änderungen der Freigabeberechtigungen –– Adressänderungen 4.5 Auftragsavisierung Dieses Kapitel behandelt die verschiedenen Datenauslieferungen zum SEPALastschriftauftrag. In E-Finance können die Avisierungsdokumente (camt.053, camt.054 sowie pain.002) einzeln abgeholt oder selektiert als zip-Datei heruntergeladen werden. 4.5.1 Datenauslieferung Technische Empfangsbestätigung (FDS, H-Net und SWIFT FileAct) Im SEPA-Lastschriftverfahren werden sämtliche bei PostFinance eingehenden SEPA-Lastschriftaufträge pain.008 gegen das Schweizer XML-Schema validiert. PostFinance sendet dem Zahlungsempfänger bei den Übermittlungskanälen FDS, H-Net und SWIFT FileAct eine technische Empfangsbestätigung im ISO-Format pain.002. –– ACTC (technisch in Ordnung): gilt als positive Bestätigung und XSDPrüfung auf A-, B- und/oder C-Level. –– RJCT (rejected): steht für eine negative Rückmeldung und XSD-Fehler auf A-, B- und/oder C-Level oder für eine doppelt eingelieferte Meldung. Bei allen anderen Datenmedien wird diese Information durch das Kanal­ programm angezeigt. Verarbeitungsbestätigung Der Zahlungsempfänger erhält pro Auftrag (B-Level) eine Verarbeitungsmeldung pain.002 als Bestätigung des Beginns der Verarbeitung. Der pain.002 enthält die Information über korrekte sowie fehlerhafte Aufträge und Transaktionen. A-Level (File) –– Bei einem Fehler wird die gesamte Meldung (A-Level inkl. aller dazugehörigen B- und C-Levels) abgewiesen (RJCT).

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B-Level (Auftrag) –– Fehlerfreie Aufträge werden bei der Erteilung mit dem Status Accepted (ACCP) bestätigt. –– Bei einem Fehler wird der ganze Auftrag (B-Level inkl. aller dazugehörigen C-Levels) abgewiesen (RJCT). –– Akzeptierte Aufträge mit Hinweisen werden mittels Status Accepted with Change (ACWC) zurückgemeldet und enthalten eine Warnung. –– Aufträge mit einzelnen, fehlerhaften Transaktionen werden mit dem Status Partially Accepted (PART) avisiert, da der Auftrag teilweise korrekt ist. Die fehlerhaften Transaktionen aus diesem Auftrag werden als Rejected (RJCT) ausgewiesen. –– Sind alle Transaktionen fehlerhaft, wird der Auftrag (B-Level) als Rejected (RJCT) avisiert. C-Level (Transaktion) –– Akzeptierte Transaktionen mit Hinweisen werden mittels Status Accepted with Change (ACWC) zurückgemeldet und enthalten eine Warnung. –– Einzelne fehlerhafte Transaktionen werden nicht verarbeitet und abgewiesen (RJCT). Eine Korrektur der zurückgewiesenen Meldungen, Aufträge und Transaktionen ist nicht möglich, es ist ein neuer SEPA-Lastschriftauftrag pain.008 anzuliefern. Bei Meldungen mit Warnungen wird der SEPA-Lastschriftauftrag von Post­ Finance weiterverarbeitet. 4.5.2 Gut- und Lastschriftavisierung Dem Zahlungsempfänger wird der Totalbetrag aller als plausibel akzeptierten Transaktionen seines SEPA-Lastschriftauftrags in der Regel am Fälligkeitsdatum gutgeschrieben. Das SEPA-Lastschriftverfahren basiert auf dem Bruttoprinzip. Damit wird der Totalaufgabebetrag immer brutto (inkl. nicht ausführbare Transaktionen) gutgeschrieben. Annullierte Transaktionen werden am gleichen Tag (gleiche Valuta) wieder lastgeschrieben.

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Avisierung mit ISO 20022 PostFinance verfügt über das folgende Standard-Avisierungsangebot für SEPA-Lastschriftaufträge: Avisierungsart

ISO 20022 (XML)

Angebot

SEPA-Lastschriftavisierung

Kontoauszug (camt.053) mit integrierten Transaktionsdetails Kontoauszug mit Detail­ avisierung

camt.053

Avisierung sämtlicher Sammel­ buchungen und Detailtrans­ aktionen in einem elektronischen Kontoauszug (camt.053).

A-Level: Group Header B-Level: Account Statement C-Level: Sammelbuchung SEPA-Lastschriftauftrag D-Level: Details Einzelbuchungen SEPA-Lastschrifttransaktionen

Kontoauszug (camt.053) ohne Transaktionsdetails und separate Detailavisierung camt.054 Kontoauszug ohne integrierte Detailavisierung für SEPA-Lastschrift

camt.053

Avisierung sämtlicher Sammel­ buchungen erfolgt in einem elektronischen Kontoauszug (camt.053).

A-Level: Group Header B-Level: Account Statement C-Level: Sammelbuchung SEPA-Lastschriftauftrag

Separate Detailavisierung SEPA-DD Core und SEPA-DD B2B

camt.054

Sämtliche Detailtransaktionen erfolgen in einer separaten elektronischen Detailavisierung (camt.054).

A-Level: Group Header B-Level: Account Statement C-Level: Sammelbuchung SEPA-Lastschriftauftrag D-Level: Details Einzelbuchungen SEPA-Lastschrifttransaktionen

Die Cash-Management-Meldungen (camt.053 und camt.054) für SEPA-Lastschriften sind grundsätzlich wie folgt strukturiert: Document (Message) A-Level Group Header [1..1] B-Level Account Statement [1..1] C-Level Bulk Bookings [0..n] D-Level Transaction Details [0..n] C-Level Single Bookings [0..n] D-Level Transaction Details [0..n]

A-Level: Meldungs-Ebene Group Header. Dieser Block ist genau einmal vorhanden. B-Level: Konto-Ebene Account Statement. Dieser Block ist genau einmal vorhanden. C-Level: Sammelbuchung des SEPALastschriftauftrags Bulk Bookings sowie Einzelbuchungen der R-Trans­ aktionen Single Bookings. D-Level: Details Einzelbuchungen Transaction Details. Die Details zu den Einzelbuchungen werden nur bei der Detailavisierung (camt.053 mit Detailavisierung, separate Detailavisierung camt.054) angezeigt. Dieser Block kann bis zu n-mal vorhanden sein.

PostFinance verweist für weitere Informationen zu den Avisierungsformaten auf das Handbuch «Elektronische Kontodokumente».

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4.5.3 R-Transaktionen Mit R-Transaktionen werden Lastschriften vor dem Fälligkeitsdatum abgewiesen oder nach dem Fälligkeitsdatum valutagerecht zurückbelastet. Jede Rückabwicklung erfolgt mit demselben Euro-Betrag wie der Belastungs­ auftrag. Ein rückabgewickelter Belastungsauftrag wird dem Konto des Zahlungsempfängers belastet. Der Kontostand ist daher so zu bemessen, dass für allfällige Rückbelastungen genügend Deckung vorhanden ist. Rückweisungen (Rejects) Mit Rückweisungen (Rejects) werden Belastungsaufträge zurückgewiesen, die fehlerhaft sind oder durch eine beteiligte Partei nicht verarbeitet werden können. Rückweisungen erfolgen immer vor dem der Ableitung (Ausführungsdatum) des Belastungsauftrags und reduzieren den Bruttobetrag des SEPA-Lastschriftauftrags. Der Zahlungspflichtige ist berechtigt, angekündigte Lastschriften vor der Belastung bei seinem Finanzinstitut abzulehnen. Rückgaben (Returns) Mit Rückgaben (Returns) werden Belastungsaufträge retourniert, die das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen nicht belasten kann, z. B. wegen unzureichender Deckung. Rückgaben erfolgen innerhalb von – fünf Postwerktagen nach Fälligkeit beim SEPA-Basislastschriftverfahren, – zwei Postwerktagen nach Fälligkeit beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren. Rückvergütungen/Widersprüche (Refunds) Damit werden bereits verbuchte Belastungsaufträge zurückgemeldet, die der Zahlungspflichtige nicht akzeptiert. –– I m SEPA-Basislastschriftverfahren Der Zahlungspflichtige hat das Recht, autorisierte Transaktionen innerhalb von acht Wochen (56 Kalendertage) nach dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen bei seinem Finanzinstitut abzulehnen. Nicht autorisierte Transaktionen (aufgrund nicht vorhandener oder ungültiger SEPABasislastschrift-Mandate) kann er bis zu 13 Monate nach Belastungs­ datum ablehnen. Rückvergütungen werden dem Zahlungsempfänger wieder belastet. Der Zahlungsempfänger ist vorbehaltlos damit einverstanden, dass bereits gutgeschriebene Beträge seinem Gutschriftskonto valutagerecht rück­ belastet werden. Der Kontostand ist daher so zu bemessen, dass für allfällige Rückbelastungen genügend Deckung vorhanden ist. –– Im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Der Zahlungspflichtige hat bei autorisierten Transaktionen kein Widerspruchsrecht. Nur bei nicht autorisierten Transaktionen (aufgrund nicht vorhandener oder ungültiger SEPA-Firmenlastschrift-Mandate) kann er bis zu 13 Monate nach Belastungsdatum Lastschriften ablehnen. Rückvergütungen werden in diesem Ausnahmefall dem Zahlungsempfänger wieder belastet.

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4.6 Nachforschungen Der Zahlungsempfänger sendet das schriftliche Nachforschungsbegehren an: PostFinance AG Nachforschungen Internationaler Zahlungsverkehr Engehaldenstrasse 35 3002 Bern Folgende Angaben sind zu machen: –– Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (Creditor ID) –– Fälligkeitsdatum –– Auftragsnummer (Payment Information ID) –– Sequenztyp –– Verfahren: SEPA-Basislastschrift- (Core) oder SEPA-Firmenlastschrift­ verfahren (B2B) –– für die Nachforschung von einzelnen Transaktionen (C-Level) zusätzlich die Transaktionsidentifikation (Instruction ID) 4.7 Kündigung Der Zahlungsempfänger kann die Teilnahme an der Dienstleistung SEPALastschrift (SEPA Direct Debit) schriftlich oder telefonisch bei PostFinance aufheben lassen. Die Kündigung der Dienstleistung ist für die SEPA-Basis­ lastschrift wie auch für die SEPA-Firmenlastschrift gesondert möglich. PostFinance hat das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sollte der Zahlungsempfänger die Dienstleistung SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) missbräuchlich verwenden, oder sollten die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an der Dienstleistung gemäss Kapitel 1.4 nicht mehr erfüllt sein.

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5. Technische Spezifikationen

Dieses Kapitel beschreibt die technischen Spezifikationen, die bei ­PostFinance von den Schweizer Business Rules und Implementation ­Guidelines abweichen. 5.1 Unterstützte ISO-Versionen PostFinance unterstützt die von SIX Interbank Clearing aktuelle und die zuletzt gültige Version der publizierten Business Rules und Implementation Guidelines. Diese Schweizer Empfehlungen basieren auf den Dokumenten von ISO und EPC und geben Auskunft über die unterstützten ISO-Versionen. Die Schweizer Business Rules und Implementation Guidelines stehen unter www.iso-payments.ch als Download zur Verfügung. 5.2 Kanalspezifische Dateinamen Das nachfolgende Kapitel beschreibt die Dateinamen der einzelnen Meldungstypen in Bezug auf Ihre Auslieferungskanäle. Der Kanal TBS wird hier ausgenommen, da bei diesem kanalspezifische Regeln gelten und dadurch kein einheitlicher Dateiname definiert werden kann. 5.2.1 Aufbau Dateinamen Um die Identifikation der ausgelieferten camt- und pain.002-Meldungen zu erleichtern, wurde der Aufbau des Dateinamens wie folgt definiert: Mess. Type

File Type

Contract Ref.

DI No.

Cust. Ref.*

Time Stamp

Suffix

–– –– –– –– ––

Meldungstyp (MessageType: Bsp. camt.053) Verarbeitungstyp (File Type: Productive/Test/Reconstruction) Vertragsreferenz (Contract Ref. Bsp. IBAN) Auslieferungsnummer (DI No: Bsp. 123456789) Kundenindividuelle Dateireferenz (Cust. Ref* Bsp. „Abteilung“, wird keine Referenz definiert erscheint 0) –– Zeitstempel (Timestamp Bsp. 2016091211011199) –– Dateinamenerweiterung (Suffix Bsp .xml) * Bis Frühling 2018 sind nur für die pain.002-Meldungen CH-DD-/SEPA-Lastschrift maximal 15 Stellen möglich. Ab diesem Zeitpunkt sind diese maximal 15 Stellen für alle Meldungs­ typen möglich.

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5.2.2 Übersicht der Dateinamen nach Meldungstyp und Kanal Meldungstyp

Kanal

Dateiname

Kontoauszug camt.053

E-Finance

Aktuell & Frühling 2018 camt.053_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014091011011199.xml

File Delivery Service

Aktuell camt.053_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014091011011199.xml Ab Frühling 2018 camt.053_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014091011011199.xml

SWIFT FileAct

Aktuell CAMT-053-TEST_ESBPF_SAG_POFICHBE_2010102811435899_ camt.053_P_CH8809000000123456789_999999999_0_2014091011011199.xml Ab Frühling 2018 camt.053_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014091011011199.xml

camt.054 Detailavisierung

E-Finance

Aktuell & Frühjahr 2018 camt.054-SDD_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014111311011199.xml

File Delivery Service

Aktuell camt.054-SDD_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014111311011199.xml Ab Frühling 2018 camt.054-SDD_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014111311011199.xml

SWIFT FileAct

Aktuell CAMT-054_ESBPF_SAG_POFICHBE_2010102811435899_ camt.054-SDD_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014111311011199.xml Ab Frühling 2018 camt.054-SDD_P_CH0309000000250090342_999999999_0_2014111311011199.xml

Verarbeitungsmeldung pain.002 SEPA-Lastschrift

E-Finance

Aktuell & Frühling 2018 pain.002-SDD-CORE_P_CH0309000000250090342_1000000100_0_2014091011011199.xml

File Delivery Service

Aktuell pain.002-SDD-B2B_P_CH0309000000250090342_1000000100_0_2016092717590641.xml Ab Frühling 2018 pain.002-SDD-B2B_P_CH0309000000250090342_1000000100_0_2014091011011199.xml

SWIFT FileAct

Aktuell PAIN-002_ESBPF_SAG_POFICHBE_2010102811435899_pain.002-SDD-CORE_P_ CH0309000000250090342_0_0_2010102811435900.xml Ab Frühling 2018 pain.002-SDD-CORE_P_CH0309000000250090342_1000000100_0_2010102811435900.xml

Mögliche Message-Types: pain.002-SDD-CORE oder pain.002-SDD-B2B

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5.3 Meldungstypen 5.3.1 Zeichensatz Im SEPA-Lastschriftverfahren wird der Zeichensatz gemäss Schweizer Implementation Guidelines angewendet. Bei der Umwandlung in andere Zeichen wird immer nur ein Zeichen ausgegeben, z. B. ä wird zu a, ß wird zu s. 5.3.2 pain.008 Die Belastungsaufträge werden durch den Zahlungsempfänger als XMLMeldung pain.008 (ISO-20022-Format) aufbereitet (siehe Schweizer Implementation Guidelines sowie Kapitel 5.3.2). Die XML-Meldung pain.008 ist wie folgt strukturiert: Document (Message) A-Level Group Header [1..1] B-Level Payment Information [1..n] – – C-Level – Direct Debit Transaction – Information [1..n] – – – –

A-Level: Meldungs-Ebene Group Header. Dieser Block ist genau einmal vorhanden. B-Level: Seite des Zahlungsempfängers (Gutschriftseite) Payment Information. Dieser Block muss mindestens einmal vorkommen und enthält in der Regel mehrere C-Levels. C-Level: Seite des Zahlungspflichtigen (Belastungsseite) Direct Debit Transaction Information. Dieser Block muss mindestens einmal pro B-Level vorkommen. Er enthält alle zum B-Level (Gutschrift) zugehörigen C-Levels (Transaktionen).

Folgendes muss beachtet werden: –– Innerhalb des A-Levels müssen alle Einzüge entweder das SEPA-Basis­ lastschrift- oder das SEPA-Firmenlastschriftverfahren betreffen (artenrein). Bei gemischter Einlieferung werden alle Transaktionen abgewiesen. –– Die Anzahl Transaktionen (C-Level) über die gesamte Meldung (A-Level) ist zu totalisieren. Es wird empfohlen, die Summe der Beträge aller C-Levels (Element «Instructed Amount») zu bilden. –– In den Belastungsaufträgen ist das Verfahren, das im jeweiligen Fall angewendet wird (SEPA-Basislastschrift- «Core» oder SEPA-Firmen­ lastschriftverfahren «B2B»), anzugeben. –– Jedem Belastungsauftrag sind Informationen des zugrunde liegenden SEPA-Lastschrift-Mandats mitzugeben. –– Zudem sind die Lastschriften im Feld Sequence Type als einmalige Lastschrift (OOFF) oder als wiederkehrende Lastschrift zu kennzeichnen. Wiederkehrende Lastschriften sind als erstmalige Lastschrift (FRST), Folgelastschriften (RCUR) oder letzte Lastschrift (FNAL) zu kennzeichnen. –– Das Postkonto soll im IBAN-Format mitgeliefert werden. –– Die Belastungsaufträge werden mit einem Fälligkeitsdatum versehen. An diesem Datum wird der Zahlungspflichtige belastet. An diesem Datum erfolgt ebenfalls die Verrechnung zwischen den Finanzinstituten (Verrechnungsdatum) sowie die Gutschrift des Zahlungsempfängers. Fällt dieses Datum auf einen Nicht-Postwerktag bzw. Nicht-Target-Tag, wird das Fälligkeitsdatum durch den nächstfolgenden Postwerktag bzw. Target-Tag ersetzt.

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–– Mit ISO 20022 kann der Zahlungsempfänger mit dem Feld Batch Booking (Wert true oder false) im pain.008 bestimmen, ob eine Gutschrift pro Transaktion (false) oder ob eine Sammelgutschrift pro Auftrag (true) ausgewiesen werden soll. PostFinance bietet jedoch nur Sammelbuchungen auf B-Level an, weshalb das Feld Batch Booking auf true gesetzt werden muss oder das Feld gar nicht angeliefert wird. –– Enthält die pain.008-Meldung Werte in den Feldern «Ultimate Creditor», wird dem Zahlungspflichtigen zusätzlich zur «Kontobezeichnung» der Name des Auftraggebers gemäss dem «Ultimate Creditor» angegeben. –– Treten Änderungen des SEPA-Lastschrift-Mandats auf, sind sie weiter­ zugeben und der Amendment Indicator ist entsprechend auf true zu setzen. Die ursprünglichen Elemente, die vor dieser Änderung gültig waren, sind bei Amendment Information Detail mitzuliefern. Dabei dürfen nur diejenigen Elemente geliefert werden, die geändert haben. 5.3.3 pain.002 Der Zahlungsempfänger wird von PostFinance mittels pain.002 über den Status und allfällige Fehler des SEPA-Lastschriftauftrags (B-Level) und der Transaktionen (C-Level) informiert. Die XML-Meldung pain.002 ist wie folgt strukturiert: Document (Message) A-Level Group Header [1..1] B-Level Original Group Information and Status [1..1] C-Level Original Payment Information and Status [1..1] D-Level Transaction Information and Status [0..n]

A-Level: Meldungs-Ebene Group Header. Dieser Block ist genau einmal vorhanden. B-Level: Information zur ursprünglichen Meldungs-Ebene Original Group Information and Status. Dieser Block ist genau einmal vorhanden. C-Level: Information zu ursprünglichen Auftragsinformationen Original Payment Information and Status. Dieser Block ist im pain.002 genau einmal vorhanden. D-Level: Information zu ursprünglichen Transaktionen Transaction Information and Status. Dieser Block kann bis zu n-mal vorhanden sein.

Hinweis: Aktuell wird der BIC (Bank Identifier Code) der PostFinance ­(POFICHBE) beim Statusreport pain.002 Lastschriften im Feld «Creditor Agent» ausgeliefert. Ab 3. April 2018 wird er neu im Feld «Initiating Party» angezeigt. PostFinance liefert immer einen pain.002 pro Auftrag (B-Level) aus. Deshalb enthalten die pain.002 keinen Group Status, sondern den Payment Infor­ mation bzw. Transaction Status. Die nachfolgende Matrix bildet die Statusverwendung ab:

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pain.008

pain.002-Verarbeitungsmeldung (Customer Payment Status Report) Status

Fehler auf Gesamter Meldung (A-/Bund/oder C-Level) XSDfailed (nur FDS, H-Net und SWIFT FileAct)

Group

Ursprüngliche IDs aus pain.008 Order

RJCT

RJCT

C-Level (alle)

RJCT

C-Level (einige eines B-Levels) Group

Message

Order

Transaction

End-to-End

×

B-Level (einige oder alle)

Warnungen auf

Transaction

×

×

RJCT

×

×

×

×

PART

RJCT

×

×

×

×

Order

Transaction

Message

Order

Transaction

End-to-End

×

×

B-Level (einige oder alle)

ACWC

C-Level (einige oder alle)

ACWC

ACWC

×

×

×

×

Order

Transaction

Message

Order

Transaction

End-to-End

Keine Fehler

Group

Gesamte Meldung (A-/B-/C-Level) XSD-korrekt (nur FDS, H-Net und SWIFT FileAct)

ACTC

B-Level

×

ACCP

×

×

Entsprechende Ursprungsreferenz aus jeweiliger pain.008-Meldung wird ausgegeben. ×: ACCP: Accepted: Überprüfung von Syntax und Semantik war erfolgreich über sämtliche B- und C-Levels. ACTC: Accepted: Überprüfung von Syntax und Semantik war erfolgreich über sämtliche A-, B- und C-Levels (pain.002 nur bei den Kanälen FDS, H-Net und SWIFT FileAct). ACWC: Accepted with Change: Ganze Meldung wird akzeptiert. PART: Partially accepted: Ein B-Level oder mehrere B-Levels waren nicht korrekt, oder ein C-Level oder mehrere C-Levels von einem B-Level waren nicht korrekt. RJCT: Rejected: Wenn im Group Status: Ganze Meldung wird abgewiesen. A-, B- und/oder C-Level sind nicht korrekt (pain.002 nur bei den Kanälen FDS, H-Net und SWIFT FileAct). Wenn Payment Information: Alle Transaktionen des entsprechenden B-Levels werden abgewiesen.

5.4 Durchgängigkeit und Schlüsselfelder In den Schweizer Implementation Guidelines (www.iso-payments.ch) gibt es obligatorische und optionale Felder. Die optionalen Felder können von den jeweiligen Finanzinstituten unterschiedlich verwendet werden. Die folgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie einige dieser Felder bei PostFinance verwendet bzw. behandelt werden. 5.4.1 Identifikation eines Zahlungsauftrags Auf B-Level werden die Angaben des Zahlungsempfängers (Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Finanzinstitut und Konto des Zahlungsempfängers) sowie das Fälligkeitsdatum und der Sequenztyp angegeben. Alle Einzüge (Transaktionen auf C-Level) mit identischen Angaben in diesen fünf Feldern können deshalb zu einer Payment Information (B-Level) zu­ sammengezogen werden.

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5.4.2 Ausschnitt aus dem SEPA-Lastschrift-Schema ISO-Index

Message Item

Bemerkungen PostFinance

1.8

Group Header +Initiating Party ++Identification +++Organisation Identification ++++Other +++++Identification

Muss eine eindeutige, mit dem Empfänger vereinbarte Absender-ID enthalten. Bei der SEPA-Lastschrift ist dies die Creditor ID.

1.8

Group Header +Initiating Party ++Identification +++Organisation Identification ++++BIC Or BEI

Bei PostFinance darf der BIC im A-Level nicht mitgeliefert werden.

2.3

Payment Information +Batch Booking

Bei der SEPA-Lastschrift darf das Feld nicht mitgeliefert werden oder der Wert true ist zu verwenden.

2.10

Payment Information +Payment Type Information ++Service Level +++Prty

Nur SEPA ist erlaubt.

2.12

Payment Information +Payment Type Information ++Local Instrument +++Code

Nur Code Core und B2B zugelassen (pro Verfahren muss ein separates File angeliefert werden).

2.14

Payment Information +Payment Type Information ++Sequence Type

Einmalige Lastschrift: OOFF Wiederkehrende Lastschrift: erste FRST (optional), Folgelastschrift RCUR, letzte FNAL

2.18

Payment Information +Requested Collection Date

Für Core und B2B gelten die in Kapitel 4.2.2 definierte Einlieferfrist. Bei Verletzung der Einlieferfristen wird das Requested Collection Date (bzw. Interbank Settlement Date) auf den nächstmöglichen Postwerk- bzw. Target-Tag gesetzt.

2.20

Payment Information +Creditor Account ++Identification

PostFinance empfiehlt, die IBAN zu verwenden. Falls die Postkonto-Nr. verwendet wird, wird diese im Feld / ­mitgeliefert.

2.24

Payment Information +Charge Bearer

Nur SLEV ist erlaubt.

2.27

Payment Information +Creditor Scheme Identification ++Identification +++Private Identification ++++Other +++++Scheme Name ++++++Proprietary

Muss für SEPA-Lastschrift den Wert SEPA enthalten.

2.44

Payment Information +Direct Debit Transaction Information ++Instructed Amount

Nur EUR erlaubt.

2.45

Payment Information +Direct Debit Transaction Information ++Charge Bearer

Nur SLEV ist erlaubt.

2.50

Payment Information +Direct Debit Transaction Information ++Direct Debit Transaction +++Mandate Related Information ++++Amendment Indicator

true: eine oder mehrere Mandatsänderungen sind vorhanden. false oder nicht vorhanden: keine Mandatsänderung gewünscht.

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ISO-Index

Message Item

Bemerkungen PostFinance

2.53

Payment Information +Direct Debit Transaction Information ++Direct Debit Transaction +++Mandate Related Information ++++Amendment Information Details +++++Original Creditor Scheme Identification ++++++Identification +++++++Private Identification ++++++++Other +++++++++Scheme Name ++++++++++Proprietary

Muss bei der SEPA-Lastschrift den Wert SEPA enthalten.

2.66

Payment Information +Direct Debit Transaction Information ++Direct Debit Transaction +++Creditor Scheme Identification ++++Identification +++++Private Identification ++++++Other +++++++Scheme Name ++++++++++Proprietary

Muss für SEPA-Lastschrift den Wert SEPA enthalten.

5.4.3 Creditor Identifier (Creditor ID) Der Zahlungsempfänger wird durch die Identifikationsnummer (Creditor Identifier) identifiziert. Die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers muss dauerhaft sein, damit der Zahlungspflichtige (Debtor) und dessen Finanzinstitut für Rückzahlungen und Beschwerden auf den Zahlungsempfänger zugreifen können und damit das Vorliegen eines gültigen LastschriftMandats geprüft werden kann. In Verbindung mit der vom Zahlungsempfänger vergebenen Mandate Identification und zusammen mit der Identifikationsnummer des Zahlungs­ empfängers (Creditor Identifier) sowie der Angabe des Verfahrens in der XML-Meldung pain.008 ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines SEPA-Lastschrift-Mandats. Basierend auf diesen Elementen kann der Zahlungspflichtige eine Mandatsprüfung vornehmen bzw. kann sein Finanzinstitut ihm eine solche Leistung anbieten. In der Schweiz wird jedem Zahlungsempfänger eine eindeutige Identifikationsnummer (Creditor Identifier) mit einer fixen Länge von 18 Zeichen zugeteilt.

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Der Creditor Identifier ist wie folgt strukturiert:

CH1312300000012345 Teil d: Nationale Identifikationsnummer Teil c: Creditor Business Code Teil b: Prüfziffer Teil a: ISO-Ländercode

Teil a Stelle 1 und 2: ISO-Ländercode der Schweiz (CH) Teil b Stelle 3 und 4: Zweistellige Prüfziffer Teil c Stelle 5 bis 7: Dreistelliger Creditor Business Code, der vom Zahlungsempfänger bei Bedarf für die Kennzeichnung einzelner Geschäftsfelder beliebig festgelegt werden kann. Wird kein Creditor Business Code verwendet, ist als Platzhalter ZZZ einzu­ fügen. Teil d Stelle 8 bis 18: 11-stellige, numerische Schweizer Identifikationsnummer, die den Zahlungsempfänger innerhalb der Schweiz ­eindeutig identifiziert. PostFinance teilt dem Zahlungsempfänger den zugeteilten Creditor Identifier schriftlich mit. Für beide Lastschriftverfahren kann dieselbe Identifikationsnummer verwendet werden. Zusätzliche Details zum Creditor Identifier kann den Schweizer Implementation Guidelines (www.iso-payments.ch) entnommen werden. 5.4.4 Message Identification (A-Level) Die eindeutige Meldungsreferenz bzw. der Filename wird vom Zahlungsempfänger vergeben. Die Message Identification muss eindeutig sein und wird von PostFinance innerhalb der letzten 90 Tage geprüft (siehe Kapitel 4.3.6). Es wird empfohlen, die Message Identification generell so lange wie möglich eindeutig zu halten, um auch langfristige Nachforschungen zu erleichtern. 5.4.5 Payment Information Identification (B-Level) Die Payment Information Identification (Auftragsnummer) ist eine durch den Zahlungsempfänger generierte Referenz im SEPA-Lastschriftauftrag (B-Level). Sie muss eindeutig sein und darf nicht mehrmals verwendet werden. 5.4.6 Instruction Identification (C-Level) Diese Referenz der Transaktion (C-Level) muss eindeutig innerhalb des SEPALastschriftauftrags (B-Level) sein.

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5.4.7 End-to-End Identification (C-Level) Für eine automatisierte Debitorenbuchhaltung empfiehlt PostFinance ausdrücklich die Verwendung einer eindeutigen End-to-End-ID. Diese Referenznummer wird, wenn sie im Ursprungsauftrag an­geliefert wurde, dem Zahlungspflichtigen auf der Lastschriftanzeige angezeigt. Zudem wird sie dem Zahlungsempfänger in allen R-Transaktionen (Rückweisungen, Rückgaben und Rückvergütungen) wieder zurückgegeben. Der Zahlungsempfänger kann sich bei allfälligen Rückfragen auf diese ­ ngabe beziehen. Er kann durch die Vergabe dieser Referenznummern A ­sicherstellen, dass R-Transaktionen bis zu 14 Monate zurück wieder der ­ursprünglichen Rechnung zugeordnet werden können. 5.4.8 Mandate Identification (C-Level) Jedes Mandat muss vom Zahlungsempfänger eine eindeutige Referenznummer zugeteilt bekommen. PostFinance empfiehlt, diese Nummer anhand der eigenen Kundenidentifikation (z. B. Kundennummer, Police-Nr., Vertragsnummer) zu vergeben. Die Mandate Identification muss der Zahlungsempfänger beim SEPA-Lastschriftauftrag im C-Level anliefern. In Verbindung mit der vom Zahlungsempfänger vergebenen Mandate Identification und der Creditor ID des Zahlungsempfängers sowie der Angabe des Verfahrens in der XML-Meldung pain.008 ergibt sich eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandates.

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5.5 Beispiele und Muster 5.5.1 SEPA-Basislastschrift-Mandat

SEPA-Basislastschrift-Mandat (Mit Widerspruchsrecht)

Zahlungsempfänger

Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz* *Vom Zahlungsempfänger auszufüllen

Zahlungspflichtiger Mit der Unterzeichnung dieses Mandats ermächtigen Sie einerseits (Name des Zahlungsempfängers)

,

Ihr Finanzinstitut anzuweisen, Ihr Konto mittels Lastschrift zu belasten, und andererseits ermächtigen Sie Ihr Finanzinstitut, Ihr Konto entsprechend den Weisungen von (Name des Zahlungsempfängers)

zu belasten.

Sie haben gegenüber Ihrem Finanzinstitut gemäss den mit ihm vereinbarten Bedingungen ein Recht auf Rückerstattung des belasteten Betrages. Eine Rückerstattung muss innerhalb von acht Wochen seit der Belastung Ihres Kontos verlangt werden. Name, Vorname Firma Strasse, Nr. PLZ, Ort Land Kontonummer (IBAN) Finanzinstitut (Name und BIC) Wiederkehrende Zahlung

Zahlungsart

Einmalige Zahlung

Ort, Datum

Unterschrift*

Unterschrift* *Unterschrift des Vollmachtgebers oder Bevollmächtigten auf dem Konto. Bei Kollektivzeichnung sind zwei Unterschriften erforderlich.

Bitte das vollständig ausgefüllte SEPA-Basislastschrift-Mandat an die oben erwähnte Adresse des Zahlungsempfängers einsenden.

Zahlungsempfänger

1

Zahlungspflichtiger

460.89 de (pf.ch/dok.pf) 04.2016 PF

2

1. Der Zahlungsempfänger stellt dem Zahlungspflichtigen das SEPABasislastschrift-Mandat zur Verfügung. 2. Der Zahlungspflichtige sendet das vollständig ausgefüllte SEPABasislastschrift-Mandat dem Zahlungsempfänger zurück.

Hinweis: Ihre Rechte zum obigen Mandat sind in einem Merkblatt enthalten, das Sie von Ihrem Finanzinstitut erhalten können.

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Der Gebrauch des SEPA-Logos erfolgt gemäss den Bedingungen des European Payments Council. © PostFinance AG, April 2016

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5.5.2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (Ohne Widerspruchsrecht. Nur für Firmen)

Zahlungsempfänger

Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz* *Vom Zahlungsempfänger auszufüllen

Zahlungspflichtiger Mit der Unterzeichnung dieses Mandats ermächtigen Sie einerseits (Name des Zahlungsempfängers)

,

Ihr Finanzinstitut anzuweisen, Ihr Konto mittels Lastschrift zu belasten, und andererseits ermächtigen Sie Ihr Finanzinstitut, Ihr Konto entsprechend den Weisungen von (Name des Zahlungsempfängers)

zu belasten.

Dieses Mandat gilt nur für Einzüge unter Firmen. Sie haben nach erfolgter Belastung gegenüber Ihrem Finanzinstitut keinen Anspruch auf Rückerstattung des belasteten Betrages. Sie sind jedoch berechtigt, Ihr Finanzinstitut bis zum Fälligkeitstag der Zahlung anzuweisen, Ihr Konto nicht zu belasten. Name, Vorname Firma Strasse, Nr. PLZ, Ort Land Kontonummer (IBAN) Finanzinstitut (Name und BIC) Zahlungsart

Wiederkehrende Zahlung

Einmalige Zahlung

Ort, Datum

Unterschrift*

Unterschrift* *Unterschrift des Vollmachtgebers oder Bevollmächtigten auf dem Konto. Bei Kollektivzeichnung sind zwei Unterschriften erforderlich.

Zahlungsempfänger

1 4

Zahlungspflichtiger 2

460.90 de (pf.ch/dok.pf) 09.2015 PF

Finanzinstitut

3

1. Der Zahlungsempfänger stellt dem Zahlungspflichtigen das SEPAFirmenlastschrift-Mandat zur Verfügung. 2. Der Zahlungspflichtige sendet das vollständig ausgefüllte Mandat an sein Finanzinstitut. 3. Nach Freischaltung durch das Finanzinstitut erhält der Zahlungspflichtige das Mandat zurück. 4. Der Zahlungspflichtige stellt dem Zahlungsempfänger das vollständig ausgefüllte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu.

Hinweis: Ihre Rechte zum obigen Mandat sind in einem Merkblatt enthalten, das Sie von Ihrem Finanzinstitut erhalten können.

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Der Gebrauch des SEPA-Logos erfolgt gemäss den Bedingungen des European Payments Council. © PostFinance AG, September 2015

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