Hamburg Elbphilharmonie Konzert mit den Regensburger Domspatzen

Hamburg – Elbphilharmonie Konzert mit den Regensburger Domspatzen 18.10. – 21.10.2018 (Do-So) Zugreise 30,- € Rabatt 1 Sie ist Hamburgs neues Wah...
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Hamburg – Elbphilharmonie Konzert mit den Regensburger Domspatzen

18.10. – 21.10.2018 (Do-So) Zugreise

30,- € Rabatt

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Sie ist Hamburgs neues Wahrzeichen – die Elbphilharmonie. Mitten in der Hafenstadt gelegen, gehört der kühne Glasbau zwischenzeitlich zu den besten Konzerthäusern der Welt. Erleben Sie auf Ihrer Reise Hamburg mit seinen unzähligen Museen, eleganten Einkaufsstraßen, erlesenen Gourmet-Tempeln, originellen Kneipen, als Höhepunkt dieser Reise, ein Festkonzert der Regensburger Domspatzen in der Elbphilharmonie.

Samstag, 20.10.2018 Stadtführung Altes und Neues Hamburg Nach dem Frühstück Abfahrt um 09:30 Uhr mit dem Bus zur Speicherstadt. Beginn der ca. 2-stündigen Stadtführung mit dem Thema „Altes und Neues Hamburg“. Entdecken Sie mit Ihrer örtlichen Reiseleitung zu Fuß die Speicherstadt mit ihren historischen Fachsteinbauten und erleben Sie im Anschluss den architektonischen Kontrast in der Hamburg HafenCity. Dieses Areal verbindet den historischen Charakter des weltberühmten Hamburger Hafens mit der Moderne. Hier entstand in den letzten Jahren ein neuer Stadtteil, der vollständig von Fluss- und Kanalläufen umgeben ist und an die Speicherstadt angrenzt. Heute gehört dieser neue Stadtteil bereits zu den begehrtesten Wohn- und Arbeitslagen in Hamburg. Der Nachmittag und der Abend stehen Ihnen zur freien Verfügung. Auf Wunsch und gegen Aufpreis (72,- €) können Sie für den Abend eine Schifffahrt mit Abendessen und Musik auf der Elbe hinzubuchen. Bitte nehmen Sie Ihre Buchung sofort bei der Anmeldung vor. Die Plätze sind begrenzt. Treffpunkt um 18:00 Uhr im Hotel und Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (gegen eigene Gebühr) zu den Landungsbrücken. Schifffahrt auf der Elbe inklusive Abendessen. (Getränke extra vor Ort zu bezahlen). Ca. 22:00 Uhr Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrmsitteln (gegen eigene Gebühr) zum Hotel.

Reiseverlauf Donnerstag, 18.10.2018 Regensburg – Hamburg Abendessen Am Morgen Abfahrt am Hauptbahnhof Regensburg. Nach Ihrer Zugfahrt in den hohen Norden kommen Sie mittags in der Hansestadt Hamburg an. Anschließend Transfer vom Bahnhof zum Hotel und Check-in. Ihr Hotel befindet sich im Zentrum von Hamburg. Geplant ist das 4*Sterne Hotel Arcotel Rubin. (Änderungen vorbehalten). Der Nachmittag steht Ihnen anschließend zur freien Verfügung. Vielleicht unternehmen Sie schon einen ersten Spaziergang entlang der Alsterarkaden und der Binnenalster! Abendessen im Hotel oder in einem Restaurant. (im Preis inkludiert, Getränke extra vor Ort zu bezahlen). Freitag, 19.10.2018 Stadtrundgang Hamburg, Konzert Regensburger Domspatzen Nach dem Frühstück starten Sie um 09:30 Uhr ab Hotel mit Ihrer örtlichen Reiseleitung zu einem etwa 3-stündigen Stadtrundgang. Sie werden wichtige Sehenswürdigkeiten Hamburgs entdecken, darunter die Innenstadt, die Alster, Jungfernstieg und das Rathaus. Am Nachmittag haben Sie Zeit zur freien Verfügung und können die gewonnenen Eindrücke vertiefen. Als Tipp‘s empfehlen wir Ihnen: Internationales Maritimes Museum Hamburg, Hamburger Kunsthalle, Planten un Blomen, Hamburg Dungeon, Rickmer Rickmers, Chocoversum, Spicy’s Gewürzmuseum. 18:30 Uhr Abfahrt ab Hotel mit dem Bus zur Elbphilharmonie. Mit Ihrem Ticket können Sie auch die Plaza besuchen, die öffentliche Aussichtsplattform der Elbphilharmonie. Auf 37 Metern Höhe kann man hier einen einmaligen Rundumblick auf Stadt und Hafen genießen. 20:00 Uhr Beginn Konzert Regensburger Domspatzen in der Elbphilharmonie Anschließend Rückfahrt mit dem Bus zu Ihrem Hotel.

Sonntag, 21.10.2018 Heimreise Nach dem Frühstück Check-out. Um 10:45 Uhr Abfahrt vom Hotel mit dem Bus zum Hauptbahnhof. Programmänderungen aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen vorbehalten! Tipp: Miniatur Wunderland (Buchung gegen Aufpreis möglich pro Pers. 15,- €) Entdecken Sie die größte Modelleisenbahn der Welt und eine der größten Touristenattraktionen Deutschlands in der Hamburger Speicherstadt. Auf über 1.300 qm können Sie sich auf eine Reise von Skandinavien über Deutschland, Österreich und der Schweiz bis hin ins weit entfernte Amerika begeben. Es stehen für unsere Gäste vier Zeitfenster für einen schnellen Gruppeneinlass bereit. Sie können ein Zeitfenster nach Ihrer Wahl buchen. Je nach Verfügbarkeit können wir Ihnen diese Buchung bestätigen. Bitte nehmen Sie Ihre Buchung sofort bei der Ameldung vor. Buchungsmöglichkeit solange vorrätig. Fr, 19.10.2018: 15:00 und 15:30 Sa, 20.10.2018: 15:00 und 15:30

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nen Chef, an Roland Büchner. Chor und Chorleiter haben sich auf einen Klang eingeschworen, in dem die Chorwerke zu strahlenden Denkmälern erwachsen.“ Roland Büchner, seit 1994 im Amt des Domkapellmeisters als Kirchenmusiker und Dirigent mit großer Leidenschaft, versteht er es immer wieder, die Jungs zu Höchstleistungen zu motivieren, sei es in der täglichen Probenarbeit oder in Gottesdienst und Konzert. So dürfen sich die Besucher des Konzertes im Großen Saal der Elbphilharmonie auf Chormusik vom Allerfeinsten freuen. Geistliche Musik u.a. von Palestrina bis Mendelssohn, Duruflé und Rheinberger steht ebenso auf dem Programm wie Madrigale von Lasso, Sololieder von Schubert, bekannte Volkslieder, romantische Chormusik von Dvořak und Brahms und ein Ausflug in die Popmusik mit Songs von den Beatles, Abba oder Sting. Das sind die Domspatzen. Freuen Sie sich darauf. Seien sie dabei!

Allgemeine Hinweise Zugfahrt - Voraussichtliche Fahrtzeiten: Sitzplatzreservierung, 2. Klasse 18.10.18 ab Regensburg 08:27 Uhr ICE 2024 an Nürnberg 09:26 Uhr ab Nürnberg 10:32 Uhr ICE 1180 an Hamburg 14:54 Uhr 21.10.18 ab Hamburg 12:01 Uhr ICE 789 an Nürnberg 16:24 Uhr ab Nürnberg 17:36 Uhr Nahverkehrszug an Regensburg 18:38 Uhr Änderungen der Fahrtzeiten vorbehalten.

Eingeschlossene Leistungen  Zugfahrt in der 2. Klasse ab/bis Regensburg nach Hamburg (RE und ICE) inkl. Sitzplatzreservierung im ICE  3 x Ü/F im guten zentral gelegenen Mittelklassehotel in Hamburg, z.B. 4*Arcotel Rubin  1 x Abendessen am Ankunftstag (Getränke nicht inkludiert)  Fr: Geführter Stadtrundgang Hamburg-Zentrum, Dauer ca. 3 Std.  Fr: Eintrittskarte der PK 3 für das Konzert der Regensburger Domspatzen in der Elbphilharmonie (Großer Saal)  Sa: Geführter Stadtrundgang Speicherstadt und HafenCity, 2 Stunden  Alle notwendigen Bustransfers vor Ort  M-tours Live Reiseleitung  Reiseliteratur

Konzertprogramm in der Elbphilharmonie Freitag, 19.10.18, 20:00 Uhr, Großer Saal (Dauer ca. 2 Stunden inkl. Pause) Singvögel und Klangkraftwerk – Die Regensburger Domspatzen Dirigent und Domkapellmeister: Roland Büchner Domspatz - ein ungewöhnlicher Name für einen Sänger. Aber als Regensburger Domspatzen jubilieren diese besonderen Singvögel in der Hohen Domkirche St. Peter zu Regensburg zur Ehre Gottes und zur Freude für die Menschen. Dabei können sie auf eine über 1000jährige Geschichte zurückblicken. Im Jahre 975 gründete Bischof Wolfgang eine eigene Domschule. Und so entstand die Keimzelle der Spatzen, wo eine der wichtigsten Aufgabe der „scolares“ die Gestaltung der Liturgie im Dom St. Peter war. Das ist auch heute noch so, aber in der der Moderne angelangt, gastiert der Chor inzwischen weltweit, von Japan bis Südafrika, von den USA bis China, vom Vatikan bis zum Bundespräsidialamt. Nicht nur die Auszeichnung als „Kultureller Botschafter der Europäischen Föderation der Chöre der Europäischen Union“ oder „UNICEF-Kinderbotschafter“ zu wirken, verleiht der Regensburger Institution Glanz. Auch die Verantwortlichen in Stadt und Staat schicken den Chor gerne auf Reisen. Als Repräsentanten in Partnerstädten und Regionen wie 2014 in Tempe/Arizona in den USA oder 2012 in Qingdao in Chinas Provinz Shandong konzertieren die kleinen und großen Sänger vom Donaustrand und singen sich in die Herzen der Zuhörer. Ein Kritiker hat unlängst geradezu geschwärmt: „Die Domspatzen sind eine Naturgewalt, … sie musizieren mit Verve … und wie dieses Klangkraftwerk von Chor seine ausgelassene Kultiviertheit zur Geltung bringt, ist ein Kompliment an seinen eige-

Preise pro Person Doppelzimmer Einzelzimmer

729,- € 853,- €

Rabatt für MZ-Club-Mitglieder

-30,- €

Gegen Aufpreis buchbar (Preise pro Person)    

Aufpreis Konzert PK 1: Aufpreis Konzert PK 2: Eintritt Miniatur-Wunderland Schifffahrt auf der Elbe mit Abendessen und Musik am Samstagabend (Getränke nicht inkludiert)

20,- € 15,- € 15,- € 72,- €

Nicht im Reisepreis enthalten Trinkgelder und sonstige persönliche Ausgaben

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Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen. Einfach im Anmeldeformular ankreuzen, wie wir Sie beraten dürfen. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin Tel.: 0800 / 3696000, Fax: 0800 / 3699000 [email protected], https//www.versicherungsombudsmann.de

Die Elbphilharmonie Das 110 Meter hohe Konzerthaus in der Hafencity wurde erst im Januar dieses Jahres eröffnet. Es verfügt über 2100 Sitzplätze im Großen Konzertsaal und 550 Plätze im Kleinen Saal. Der gläserne Bau besticht durch die geschwungene Dachlandschaft und beherbergt zudem ein Hotel und Appartements. Die Plaza, eine großzügige Plattform, ist öffentlich zugänglich. Bereits kurz nach der Eröffnung gilt die Elbphilharmonie als eines der bedeutendsten Konzertsäle der Welt!

Unterbringung Die Unterbringung erfolgt ein einem guten Mittelklassehotel in zentraler Lage in Hamburg. Z.B. 4*Sterne Hotel Arcotel Rubin. Das Abendessen am Ankunftstag erfolgt entweder im Hotelrestaurant oder in einem Restaurant in der Nähe. Unterbringung im genannten Hotel oder gleichwertig – Änderungen vorbehalten!

Kostenloses E-Paper der Mittelbayerischen Zeitung

Hinweis Besetzung

Sie müssen während Ihrer Leserreise nicht auf Ihre tägliche Zeitung verzichten. Lesen Sie im Urlaub bequem das E-Paper der Mittelbayerischen Zeitung für einen Monat kostenlos. Einfach im Anmeldeformular ankreuzen. Rechtzeitig zu Ihrer Abreise erhalten Sie die Zugangs-Daten per E-Mail. So sind Sie auch im Urlaub bestens über das Geschehen in Ihrer Heimat informiert.

Eine kurzfristige Änderung in der Besetzung ist jederzeit möglich und vorbehalten. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf kostenlosen Rücktritt, Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz. Wir bitten dafür um ihr Verständnis.

Hinweis Karten Die Karten werden bei der Hinfahrt von unserer Reiseleitung verteilt. Die Karten sind Fremdleistungen, für die M-tours Live als Vermittler auftritt. Wir haben keinen Einfluss auf die Qualität der Veranstaltung sowie auf Platzzuteilung oder Sichtverhältnisse der Plätze und können deshalb dafür keine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Bei gemeinsamen Buchungen versuchen wir natürlich, Plätze nebeneinander zu bekommen, was in der Regel auch gelingt; eine Garantie dafür können wir jedoch nicht geben. Bei einer eventuellen Stornierung der Reise fallen für die Karten 100% Stornokosten an. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Bildnachweis Domspatzen Regensburg: Fotograf Michael Vogl, M-tours Live

Reiseunterlagen Ergänzende Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen etwa 10 Tage vor Abreise.

Mindestteilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise beträgt 25 Personen. Wir werden Sie spätestens 4 Wochen vor Reisetermin informieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Sitzplatzvergabe im Konzert

Reisebedingungen

Die Karten werden nach Buchungseingang zugeteilt. D.h. wer sich zuerst anmeldet, bekommt die besseren Karte.

Es gelten die aktuellen Reisebedingungen des Reiseveranstalters.

Reisebuchung

Reiseveranstalter

Sie können schriftlich oder auf elektronischem Weg buchen. Anschließend erhalten Sie die Reisebestätigung und Rechnung.

M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32, 93049 Regensburg

Bezahlung der Reise

Anmeldeschluss: 29.06.2018

Die Zahlung Ihrer gebuchten Reise ist per Rechnung oder per Lastschrift möglich. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Bei Online-Buchung ist ausschließlich die Bezahlung per Lastschrift möglich. Die Anzahlung beträgt 15% des Reisepreises. Der Restbetrag wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig.

Beratung und Buchung M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32, 93049 Regensburg T: 0941 – 29 70 80 F: 0941 – 29 70 829 M: [email protected] www.m-tours-live.de

Reiseschutz Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Für das Ausland empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung der Reise die gesetzlich vorgeschriebenen Stornierungsgebühren anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen!

Mo – Do: 09:00 – 12:30 u. 13:30 – 17:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:30 u. 13:00 – 16:00 Uhr

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M-tours Live Reisen Allgemeine Reisebedingungen gültig ab 01.07.2015 (ersetzen alle bisherigen Reisebedingungen) Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1 Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung des Reiseveranstalters und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ihnen der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform zukommen lassen. 1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. d) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). e) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und

telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann. f) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

preis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. 4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet: a) Flugreisen

4. Preiserhöhung Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. 4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reise-

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bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises ab 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt35% des Reisepreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises ab 7. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises b) Omnibusreisen/(PKW) Eigenanreise/Zugreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%, des Reisepreises ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reispreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises ab 6. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises c) Schiffspauschalreisen Bis 90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises bis 56 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises bis 28 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises bis 1 Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises am Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises d) Eintrittskarten Eintrittskarten können nicht rückerstattet werden und sind zu 100% bei allen Stornierungen vom Reisenden zu zahlen. 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zustellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. a) bei Buspauschalreisen bis zum 32. Tag vor Reiseantritt 25,- € b) bei anderen Reisearten bis zum 62Tag vor Reiseantritt 25,- €

6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 30 Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur

Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird. 10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

nen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reise-veranstalters ursächlich geworden ist. 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung 12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 12.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/ vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 12.4 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 12.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13. Verjährung 13.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 13.4 Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebe-

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise

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zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit vorliegen. 15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 16. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise und uns allen ein partnerschaftliches Miteinander. Reiseveranstalter M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32 D 93049 Regensburg Tel: +49 941 29 70 80 Fax: +49 941 29 70 829 [email protected] www.m-tourslive.de

Bitte die Anmeldung unterschrieben zurückschicken, faxen oder mailen: M-tours Live Reisen GmbH Puricellistr. 32, 93049 Regensburg Fax: 0941 – 29 70 829, E-Mail: [email protected] Reiseanmeldung: MZ-Leserreise Hamburg Domspatzen/Elbphilharmonie Zugreise Anmeldeschluss: 29.06.2018

18.10.-21.10.2018 (Do-So)

Aufgrund der Einreise- und Beförderungsbestimmungen ist es zwingend erforderlich, dass Name, Vornamen und Titel, sowie Geburtsdaten den Angaben im maschinenlesbaren Teil des für diese Reise erforderlichen Ausweisdokumentes entsprechen. 1. Person

2. Person

Name Vorname Straße PLZ/Ort Tel. priv. Tel. untertags Tel. mobil Fax E-Mail Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung per Mail! Geb. datum Nationalität Notfallkontakt Tel. Notfallkontakt Name Bitte kreuzen Sie für jede Person einzeln an. Danke! Bitte buchen Sie für mich: Doppelzimmer Einzelzimmer Aufpreis Konzert Regensburger Domspatzen PK 1 Aufpreis Konzert Regensburger Domspatzen PK 2 Miniatur-Wunderwelt (Fr, 15:00 Uhr) Miniatur-Wunderwelt (Fr, 15:30 Uhr) Miniatur-Wunderwelt (Sa, 15:00 Uhr) Miniatur-Wunderwelt (Sa, 15:30 Uhr) Schifffahrt am Samstagabend auf der Elbe inkl. Abendessen und Musik

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Preise pro Person 729,- € 853,- € 20,- € 15,- € 15,- € 15,- € 15,- € 15,- € 72,- €

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Ich bin MZ-Club Mitglied und erhalte einen Vorzugsrabatt Meine MZ-Abonnentennummer lautet: ______________________________________

Reiseschutz Damit Sie Ihre bevorstehende Reise rundum genießen können, sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz denken. Gerne erhalten Sie von uns unverbindlich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Versicherungen der ERV (Europäische Reiseversicherung AG). Wie dürfen wir Sie beraten? Bitte rufen Sie mich unter meiner angegebenen Telefonnummer für eine Beratung zurück. Bitte senden Sie mir eine Übersicht der passenden Tarife an meine angegebene E-Mailadresse zu. Ich wurde von meinem Reisebüro darauf hingewiesen, dass eine Reise ohne Reiseschutz zu erheblichen Kosten für mich führen kann. Reiseschutz wird trotz Hinweis auf evtl. Risiken nicht gewünscht.

Bitte senden Sie mir künftig Ihren kostenlosen Newsletter per E-Mail zu. Diesen kann ich jederzeit z. B. durch eine E-Mail an [email protected] wieder abbestellen. ( ) ( ) Wie sind Sie auf diese Reise aufmerksam geworden?  Mittelbayerische Zeitung  Homepage M-tours Live  Radio  Auslage im Bus  Rundschau  Katalog  Newsletter  Facebook:  Homepage MZ  Bekannte / Freunde  Empfehlung Reiseleitung  Sonstige: ______________ Ich bin vom Veranstalter darauf hingewiesen worden, dass in den Leistungen keine persönlichen Reiseversicherungen eingeschlossen sind. Ich bin selbst für den Abschluss notwendiger persönlicher Reiseversicherungen verantwortlich (z.B. Reiserücktrittskostenversicherung, -unfallversicherung, -krankenversicherung, -gepäckversicherung, usw.). Bitte lesen Sie dazu den Hinweis: "Versicherungen". Die Anmeldung wird auf der Grundlage der Reiseausschreibung vorgenommen. Besondere Buchungswünsche werden nur Bestandteil des Reisevertrages, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir speichern über Sie personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die beiliegenden Reisebedingungen des Reiseveranstalters habe ich zur Kenntnis genommen. Siehe Anlage im Reiseprogramm. Ich erkenne sie auch im Auftrag aller angemeldeten Teilnehmer durch meine Unterschrift als verbindlich an. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Eltern notwendig – der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Aufsichtspflicht. Insbesondere bin ich darüber informiert, dass im Falle eines Rücktrittes Stornierungsgebühren anfallen. (siehe dazu "Rücktritt/Stornierung"). Hiermit melde ich mich und, als Vertreter, die vorstehend genannten Reiseteilnehmer verbindlich an. Ort/Datum

Ort/Datum

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Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Eltern notwendig. Nach Eingang meiner Buchung bei Ihnen erhalte ich eine Reisebestätigung/Rechnung. Die Zahlung leiste ich nach Erhalt der Rechnung.  per Überweisung (Angabe der Bankverbindung nicht notwendig)  mit dem Einzug von folgendem Konto bin ich einverstanden Kontoinhaber IBAN

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