GYMNASIUM IMMENSTADT SPRACHLICHES UND NATURWISSENSCHAFTLICH-TECHNOLOGISCHES GYMNASIUM

Gymnasium Immenstadt Sprachliches Gymnasium Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Allgäuer Str. 7/9 87509 Immenstadt Tel: 08323/963630 Fax: ...
Author: Max Hartmann
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Gymnasium Immenstadt Sprachliches Gymnasium Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Allgäuer Str. 7/9 87509 Immenstadt Tel: 08323/963630 Fax: 08323/963643

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GYMNASIUM IMMENSTADT SPRACHLICHES UND NATURWISSENSCHAFTLICH-TECHNOLOGISCHES GYMNASIUM Die Hausordnung soll das Zusammenleben der Mitglieder unseres Gymnasiums so regeln, dass die Ziele der Schule in einer für alle erfreulichen Atmosphäre erreicht werden können. Die Bestimmungen der Schulordnung für Gymnasien (GSO), wie auch die Selbstverständlichkeiten des mitmenschlichen Umgangs, werden hier nicht aufgeführt. In einem Satz: Alle Mitglieder der Schule werden aufgefordert, sich um ein wertschätzendes gegenseitiges Miteinander, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zu bemühen, so dass der Schulbetrieb in einem für alle angenehmen Rahmen ungestört ablaufen kann.

1. Unterrichtsbeginn, Feststellung von Absenzen Das Schulgebäude ist an Schultagen ab 7.15 Uhr geöffnet. Mit Ausnahme der Oberstufe halten sich die Schülerinnen und Schüler (im Folgenden ausredaktionellen Gründen einheitlich als Schüler bezeichnet) in der Aula oder im Flurbereich des 1. OG auf. Die Klassenzimmer werden von den aufsichtführenden Lehrern bis 7.50 Uhr aufgesperrt. Um 7.50 Uhr dürfen die Schüler in die Klassenzimmer bzw. in die Gänge vor den Fachräumen. Die Fachräume selbst werden rechtzeitig von den Fachlehrern geöffnet. Ab 7.55 Uhr sind alle Schüler im Klassenzimmer bzw. im Fachraum anwesend. Zwischen 7.45 und 7.55 Uhr sind die Absentenlisten von den hierzu beauftragten Schülern im Sekretariat abzuholen. Alle Verspätungen, Absenzen und Befreiungen werden in dieser Liste zuverlässig eingetragen und die Entschuldigungen gesammelt. Die Absentenheftführer melden spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn jeden Schüler, der unentschuldigt fehlt, im Sekretariat. Dort wird im Falle von noch nicht entschuldigten Schülern bei den Erziehungsberechtigten der Grund des Fernbleibens nachgefragt. Es ist daher dringend notwendig, dass jeder Schüler, der nicht zum Unterricht erscheinen kann, dafür sorgt, dass ein Erziehungsberechtigter (volljährige Schüler selbst) ihn bis 7.45 Uhr im Sekretariat entschuldigt.

2. Unterrichtsablauf Der Unterricht beginnt mit dem Gongzeichen um 8.00 Uhr. Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10, deren Unterricht später beginnt, begeben sich um spätestens 8.00 Uhr in den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsraum.

Gymnasium Immenstadt Sprachliches u. Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse bzw. eine Gruppe noch ohne Lehrer/Lehrerin ist, meldet dies der/die Klassensprecher(in) oder sein(e) Stellvertreter(in) im Sekretariat. Beim Stundenwechsel bleiben alle Schüler im Klassenzimmer, es sei denn, der nächste Unterricht erfolgt in einem anderen Raum. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Platzes im Unterrichtsraum verantwortlich! Flaschen dürfen in den Klassenzimmern und Fachräumen nicht sichtbar abgestellt werden. Die Klassenleitung bestimmt einen Ordnungsdienst. Dieser wechselt im Normalfall wöchentlich und sorgt nach jeder Unterrichtsstunde für die Sauberkeit der Tafel, die Ordnung im Klassenzimmer bzw. Fachraum und die Abfallentsorgung. Außerdem überprüft er am Ende des Unterrichts zusammen mit der Lehrkraft, dass - alle Fenster geschlossen sind, - die Lichter aus sind, - die Stühle aufgestuhlt sind! Dies gilt auch für die Oberstufe! Im Sinne des Schutzes unserer Umwelt gelten folgende Grundsätze: - Abfall ist, wenn irgend möglich zu vermeiden! - Anfallender Abfall ist nach Papier und Restmüll zu sortieren. - Die Papierentsorgung erfolgt mindestens einmal wöchentlich in die blauen Tonnen, außen am Gebäude neben der Bibliothek. - Die Restmüllentsorgung übernimmt das Reinigungspersonal. Ein Aufenthalt in der Aula ist aus Lärmschutzgründen (fehlende Dämmung in Musikräumen) während der Unterrichtszeit nicht gestattet.

3. Pausen ( 9.30 - 9.50 Uhr und 11.18 - 11.32 Uhr ) Während der Pausen müssen sich alle Schüler so verhalten, dass sie sich und andere nicht gefährden. In den Pausen ist allen Schülern der Aufenthalt in den Klassenzimmern, Gängen und Treppenhäusern untersagt! Als Pausenfläche stehen für die Klassen 5 mit 10 das Freigelände (nördl. Begrenzung: Rundweg, ohne Brücke, östl. Begrenzung: Hallenbadtrakt, ohne Sportanlagen, südl. Begrenzung: Gehweg bis zur Telefonzelle), die Aula und der Gang über der Aula zur Verfügung. Achtung: In beiden Pausen ist der Aufenthalt im Vorraum der Turnhalle nicht gestattet. Für die Oberstufe (11 – 12) gilt: Die Schüler können sich darüber hinaus in den ihnen eigens zugewiesenen Räumen aufhalten. Beim 1. Gongzeichen um 9.45 Uhr bzw. 11.28 Uhr gehen alle Schüler unaufgefordert in ihre Unterrichtsräume. Beim Gong um 9.50 und 11.32 beginnt der Unterricht erneut.

4. Verlassen des Schulgebäudes, Mittagspause Das Verlassen der Schulanlage (Schulgebäude bzw. Schulgelände während der Vormittagsund Nachmittagspausen sowie in Zwischenstunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines aufsichtführenden Lehrers möglich. Der Schüler muss sich bei demselben Lehrer zurückmelden. Den Schülern der Oberstufe (11 – 12) ist das Verlassen des Schulgeländes auf eigenes Risiko gestattet.

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Gymnasium Immenstadt Sprachliches u. Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Für die Mittagspause gilt für minderjährige Schüler folgende Regel: Das Verlassen des Schulgeländes ist möglich, sofern die Eltern Ihrem Kind dazu die Zustimmung gegeben haben. abhängig. Die Schule kann die Einhaltung dieser Regelung zwischen den Eltern und ihrem Kind allerdings nicht überwachen. In allen o.g. Fällen gilt: Der Versicherungsschutz des Schülers erlischt außerhalb des Schulgeländes. Versicherungsschutz der Schülerunfallversicherung besteht nur für die Anwesenheit auf dem Schulgelände und für den Weg zur Schule bzw. nach Hause. Von 13.00 bis 13.45 Uhr dürfen sich die Schüler/Schülerinnen der 5. bis 10. Jgst. im Außenbereich und in der Aula aufhalten. Während der Mittagspause ist das Essen im Schulgebäude nur im gefliesten Bereich der Aula gestattet. Anfallender Müll ist sofort zu entsorgen, Verschmutzungen müssen beseitigt werden!

5. Unterrichtsende Am Ende der Stunde, in der das Klassenzimmer am jeweiligen Vormittag zum letzten Mal verwendet wird, sind alle Stühle aufzustuhlen und die Tafel zu putzen. Der Absentenheftführer bzw. die Absentenheftführerin bringt die Absentenhefte sofort nach Unterrichtsschluss ins Sekretariat zurück. Die Schule wird Montag bis Donnerstag um 18.00 Uhr, am Freitag um 15.00 Uhr geschlossen.

6. Wertsachen – Fahrräder – Sicherheit – Unfälle – Sonstiges Für Wertsachen, die in die Schule mitgebracht werden sowie für Garderobe kann keine Haftung übernommen werden. Diebstähle oder Beschädigungen sollten aber trotzdem unbedingt unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es nicht gestattet, Fahrräder im Eingangsbereich von Schulzentrum und Hallenbad abzustellen. Für Fahrräder kann keine Haftung übernommen werden! Das Betreten der Notausgänge ist aus versicherungstechnischen Gründen nur im Alarm- bzw. Notfall gestattet. Das Aufhängen von Plakaten auf dem Schulgelände bedarf der Zustimmung der Schulleitung. Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtszeiten sind der Schulleitung anzuzeigen!

7. Allgemeine Verhaltensregeln - Schüler dürfen den Verwaltungstrakt der Realschule nicht als Durchgang benutzen. - Essen und Trinken (außer von Mineralwasser) ist in der Regel in den Unterrichtsräumen nicht erlaubt. - Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet! - Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände generell verboten! - Das Kaugummi-Kauen ist aus Hygiene- und Sauberkeitsgründen zu unterlassen! - Das Mitbringen von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit der Schule stören oder gefährden können, ist verboten. - Handys und Geräte mit digitalen Speichermedien (soweit sie nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden) müssen im gesamten Schulbereich abgeschaltet sein. 3

Gymnasium Immenstadt Sprachliches u. Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium - Photographien und Filmen von Personen ist ohne Einverständnis der Betroffenen grundsätzlich nicht erlaubt! Bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen ist zusätzlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten nötig. - Die Benutzung von Notebooks im Unterricht oder zu unterrichtlichen Zwecken im Schulhaus ist mit Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung zulässig. Die rechtlichen Vorgaben der Internetbenutzung sowie des Urheberrechts sind in jedem Fall einzuhalten! - Die Benutzung eines Handys aus triftigem Grund bedarf der vorherigen Zustimmung einer Lehrkraft oder des Hauspersonals. - Jeder Schüler/jede Schülerin trägt für die Sauberkeit des Schulgebäudes (einschließlich Turnhalle und Mensa) und des Schulgeländes sowie für die Schonung der Einrichtungsgegenstände die Mitverantwortung. Wer Schaden anrichtet, haftet auch dafür! Defekte sind sofort dem Klassenleiter/der Klassenleiterin oder dem Hausmeister zu melden. - Aus Sicherheitsgründen verbieten sich alle Aktivitäten im Schulgelände, die andere gefährden, z.B. Rennen im Schulgebäude, Fahren mit Skateboards oder ähnlichem, Schneeballwerfen. - Wegen der damit verbundenen Verschmutzung der Fenster ist auch das Ballspielen in der Mulde an der Außenseite des Musiksaals untersagt. - Den Anordnungen der Lehrkräfte (Gymnasium und Realschule) und des Hauspersonals ist Folge zu leisten. - Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

8. Fernbleiben vom Unterricht (Krankheit, Befreiungen, Beurlaubungen) (a) Erkrankung Kann ein Schüler wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, so ist im Interesse der Schüler und Eltern aus Gründen der Sicherheit die Schule darüber vor Unterrichtsbeginn (bis spätestens 7.45 Uhr) zu informieren. Wird die Abwesenheit vom Unterricht nicht ausreichend entschuldigt, so führt dies bei Versäumen eines Leistungsnachweises zur Bewertung mit der Note 6! Das bedeutet: - Am ersten Tag der Erkrankung ist die Schule (Sekretariat) schriftlich, fernmündlich oder auf andere zuverlässige Weise davon in Kenntnis zu setzen. - Bei eintägiger Abwesenheit genügt die telefonische Krankmeldung. - Bei mehrtägiger Abwesenheit ist am ersten Tag und an jedem weiteren Krankheitstag die Schule über die Fortdauer der Erkrankung (am besten fernmündlich oder auf andere zuverlässige Weise) zu informieren und am ersten Tag der Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. (Vordrucke sind im Sekretariat oder über die Homepage des Gymnasiums erhältlich.) (b) Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts (Befreiung vom Unterricht) Erkrankt ein Schüler im Laufe eines Unterrichtstages, so darf er den Unterricht vorzeitig verlassen, wenn er sich vorher durch das Direktorat befreien lässt. Eine Befreiung wird in der Regel nur nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ausgesprochen, d.h.: will ein Schüler vorzeitig nach Hause gehen, - füllt er den Antrag auf Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts aus und lässt die Lehrkraft unterschreiben - informiert er den Absentenheftführer - geht dann ins Sekretariat, - lässt seine Erziehungsberechtigten benachrichtigen, - wird im Absentenprogramm eingetragen und in Absprache mit den Eltern abgeholt. 4

Gymnasium Immenstadt Sprachliches u. Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium Schüler der Oberstufe, Klasse 10 und höher: Sie lassen ihren Befreiungswunsch zunächst von dem davon betroffenen Fachlehrer auf dem dafür vorgesehenen Vordruck gegenzeichnen und wenden sich dann an die Oberstufenkoordinatoren oder die Schulleitung. Oberstufenschüler, die sich nicht an diese Absprache halten, gelten als nicht ordnungsgemäß entschuldigt. (c) Beurlaubung Beurlaubungen werden nur durch das Direktorat ausgesprochen. Möchte ein Schüler aus vorhersehbarem Grund (z.B. Arztbesuch, Teilnahme an einer Sportveranstaltung usw.) vom Unterricht beurlaubt werden, so hat er bzw. haben seine Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen und gegebenenfalls entsprechend zu belegen. (Antragsformulare sind im Sekretariat oder über die Homepage des Gymnasiums erhältlich.) Dieser Antrag ist frühzeitig (in der Regel mindestens zwei Tage vor dem Termin) bei der Schulleitung einzureichen. Nur falls er nicht genehmigt wurde, setzt sich die Schulleitung mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung. (d) Sonderfälle: - Bei Erkrankungen unmittelbar vor und nach den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. - Wenn ein Schüler zum Unterricht gekommen ist, kann er für spätere Unterrichtsstunden nur durch das Direktorat befreit werden, nicht nachträglich durch die Eltern! Alle Absenzen, Beurlaubungen und Befreiungen werden im Absentenheft vermerkt!

9. Abschlusshinweis Erleidet ein Schüler auf dem Weg zur bzw. von der Schule oder in der Schule einen Unfall, so ist dies unverzüglich im Sekretariat zu melden, damit rechtzeitig mittels entsprechendem Formblatt eine Meldung beim Gemeindunfallversicherungsverband (GUV) erfolgen kann!

gez. M. Renner, Schulleiter

Immenstadt, den 03.09.2012

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