Grande REGION

Anforderungen an die Tiergesundheit beim Viehverkehr in der Groß / Grande REGION Verantwortliche Herausgeber Mit nanzieller Unterstützung von ...
Author: Christa Böhme
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Anforderungen an die Tiergesundheit beim Viehverkehr

in der

Groß / Grande

REGION

Verantwortliche Herausgeber

Mit nanzieller Unterstützung von

Erscheinungsdatum März 2013

Viehverkehr in der Großregion Diese Broschüre möchte den hauptberuichen Züchtern wichtige Informationen liefern, die Kenntnis der Vorschriften bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Rindern verbessern und den Tierhaltern bei der Erfüllung der regionalen und nationalen Gesundheitsanforderungen helfen. Sie ist aus der gemeinsamen Arbeit der Partnerländer entstanden, die sich im Laufe der letzten 2 Jahre in Ciney, Ettelbrück, Lebach, Metz, Thionville, Trier, St. Vith oder Bitburg getroffen haben. Wir danken Herrn Masseret, der die lothringische Präsidentschaft des 13. Gipfels der Großregion (24.01.2011 – 24.01.2013) inne hatte, dass er uns die Ehre erwiesen hat, das Vorwort für dieses Dokument zu schreiben.

Vorwort Ein vorrangiges Ziel der Großregion ist es, die Tierzucht über ihre Produktivität, die Lebensqualität ihrer Tierhalter sowie den Umweltschutz zu einem modernen Wirtschaftszweig zu machen. In Lothringen, der Heimat zahlreicher Tierzüchter, unterstützt die Region in bedeutendem Umfang die Projekte zur Förderung nachhaltiger Zuchtmethoden, der Modernisierung der Produktionsanlagen und der Aufwertung der regionalen Produktion in allen Bereichen. Jean-Pierre MASSERET Präsident der Region Lothringen

Diese Broschüre ist Teil eines gemeinsamen Wunsches, alle Tierhalter auf die Notwendigkeit der Entwicklung einer Tierproduktion hinzuweisen, die wettbewerbsfähig ist mit Respekt für Biosicherheit, Tiergesundheit und die Rentabilität der Betriebe. Dieser Leitfaden ist eine erste gemeinsame Errungenschaft, die sowohl die Dynamik des landwirtschaftlichen Berufsstandes als auch die möglichen Synergien auf Ebene der Großregion widerspiegelt. Mit der Einrichtung von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch und der Verbreitung von Informationen drücke ich meinen Wunsch aus, dass diese Broschüre einer verstärkten Zusammenarbeit vorausgeht und weitere Projekte im Dienste der Landwirtschaft in der Großregion durchgeführt werden. Ich hoffe, dass all diejenigen, die zur Erstellung dieser Broschüre beigetragen haben, sich in ihrer Initiative unterstützt fühlen und danke ihnen für ihren Einsatz im Dienste der Tierzucht in der Großregion. 3

Erläuterung der Abkürzungen

4

FASNK

Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette

Ak

Antikörper

ARSIA

Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -identifizierung (Association Régionale de Santé et d´Identification Animales)

ASV

Veterinäramt (Administration des Services Vétérinaires)

BHV1

Bovine Herpesvirus 1

BVD

Bovine Virusdiarrhoe

CONVIS

Luxemburger Landwirtschaftliche Genossenschaft für Tierzucht und Beratung

DDPP DDCSPP

Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz (Direction Départementale en charge de la Protection des Populations)

DGAL

Generaldirektion für Ernährung (Direction Générale de l´Alimentation)

GDS

Vereinigung für Tiergesundheitsschutz (Groupement de Défense Sanitaire)

LAV

Landesamt für Verbraucherschutz

LWK

Landwirtschaftskammer

TÄK

Tierärztekammer

TRACES

TRAde Control and Expert System Das System TRACES ist ein Instrument zur Verwaltung der Transporte von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der EU (Anmeldung, Bescheinigung und Kontrolle)

TSK

Tierseuchenkasse

Inhaltsverzeichnis

Viehhaltung in der Großregion

6

Tiergesundheit in jeder Region

8

Lothringen

8

Luxemburg

9

Rheinland-Pfalz

10

Saarland

11

Wallonie

12

Gesundheitliche Situation

13

Krankheiten mit Regelung auf europäischer Ebene

13

Krankheiten mit Regelung auf nationaler Ebene

14

Krankheiten mit freiwilliger Bekämpfung

14

Vergleich des BHV1-Status in den verschiedenen Regionen

15

Grenzübergreifende Verbringung von Rindern

16

Vorgehensweise beim Import

16

Vorgehensweise beim Weidegang / Weideauftrieb

19

Vorgehensweise bei Wettbewerben und Tierschauen

20

Kontakte

21

Lothringen

21

Luxemburg

22

Rheinland-Pfalz

23

Saarland

24

Wallonie

25

Impressum

26

Die Angaben in dieser Broschüre basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und geltender Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Weitere Einzelheiten und eventuelle Aktualisierungen finden Sie unter www.viehverkehr-grossregion.eu 5

Viehhaltung in der Großregion Verteilung und Anzahl der Tierhalter Lothringen

Luxemburg

Rinder

7 400

1 400

Schafe

1 840

Ziegen

400

Tierhalter

Rheinland-Pfalz Saarland

Wallonie

6 100

800

12 000

220

3 850

820

8 240

100

2 000

450

3 350

Rheinland-Pfalz Saarland

Wallonie

Verteilung und Anzahl der Nutztiere Lothringen

Luxemburg

Rinder (Gesamtzahl)

940 000

193 000

365 000

50 000

1 251 000

Schafe (ohne Lämmer)

172 000

9 000

84 000

16 000

65 000

Ziegen (ohne Lämmer)

4 000

6 000

11 800

3 500

10 500

Rheinland-Pfalz Saarland

Wallonie

Tiere

Aufteilung der Rinder nach Typ und Gesamtzahl Lothringen

Luxemburg

Milchtyp

50 %

50 %

61 %

55 %

28 %

Fleischtyp

45 %

44 %

25 %

42 %

64 %

5%

6%

14 %

3%

8%

940 000

193 000

365 000

50 000

1 251 000

Nutzungstyp

Sonstige Total

6

Anzahl der Rinder und Verteilung nach Produktionstyp in den Regionen

Namur

Mainz

Luxemburg

Saarbrücken Metz

Nancy

Legende Rinder Milchproduktion Fleischproduktion

500.000 Rinder

Sonstige

7

Tiergesundheitsorganisationen in jeder Region Lothringen

DGAL Ministerium für Landwirtschaft Generaldirektion für Ernährung

DRAAF Regionaldirektion für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

DD(CS)PP Departementsdirektion zum Bevölkerungsschutz = Öffentlicher Veterinärdienst

ASR Regionale Gesundheitsorganisation / Fachgebiet Tier OVS Organisation für Tiergesundheit Tierärzte OVVT Tierärzteorganisation

Landwirtschaftliche Berufsverbände

4 GDS in den Departementen Tierhalter

Die Generaldirektion für Ernährung (DGAL) ist für die nationalen Regelungen bezüglich der Gesundheit und des Schutzes der Nutztiere zuständig. Die regionale Gesundheitsorganisation ASR ist der Zusammenschluss von Institutionen zur Koordination von Bekämpfungsmaßnahmen auf regionaler Ebene. Die Veterinärdienste sind für die Überwachung der Tierseuchen und die offiziellen Tiergesundheitsbescheinigungen auf Departementsebene verantwortlich. Hauptsächliche Ansprechpartner der Tierhalter sind die Tierärzte und die GDS (Vereinigung für Tiergesundheitsschutz). Die praktischen Tierärzte sind durch die Veterinärverwaltung mit Aufgaben der Seuchenüberwachung (meldepflichtige und andere Krankheiten) und der Durchführung von obligatorischen Untersuchungs– und Prophylaxemaßnahmen betraut. Die ‘GDS’ sind Vereinigungen von Tierhaltern, deren Aufgabe darin besteht, den Gesundheitszustand der Herden mit Unterstützung der Gesundheitsbehörden zu verbessern. Aktivitäten wie Sanierungs- und Zertifizierungspläne sowie Dienstleistungen in den Bereichen Hygiene, Biosicherheit und Gesundheitsqualität werden gemeinsam entwickelt. Adressen/Kontakte: siehe Seite 21 8

Luxemburg

Landwirtschaftsministerium

(ASV) Veterinäramt & SANITRACE / SANITEL

Landwirtschaftskammer

Tierärzte

Tierhalter

Das Tiergesundheitssystem untersteht dem Landwirtschaftsministerium. Das Veterinäramt (ASV) ist für die Verwaltung und Überwachung der anzeigepflichtigen und anderer Krankheiten zuständig. Angegliedert an die ASVs ist das Sanitrace (Kennzeichnungs- und Registriersystem). Die praktizierenden Tierärzte sind neben ihrer Arbeit als betreuende und beratende Haustierärzte für die staatlich angeordneten Maßnahmen zuständig, wie z.B. Blutprobenentnahme, Bestandsimpfungen. CONVIS ist die luxemburgische Bauerngenossenschaft für Tierzucht und Beratung. Neben einem vielfältigem Angebot an Dienstleistungen, wie z.B. Milchleistungsprüfung, Fruchtbarkeits- und Fütterungsprogrammen, Im- und Exporte von Zuchttieren, steht CONVIS den Tierhaltern in allen Fragen beratend und unterstützend zur Seite. Adressen/Kontakte: siehe Seite 22 9

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

24 Kreisveterinärbehörden

Tierärzte

Tierhalter

Tierseuchenkasse bei der Landwirtschaftskammer

Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Dieses bedient sich des Landesuntersuchungsamtes als Mittelbehörde des Gesetzesvollzugs und als zentrale Untersuchungseinrichtung. Durchführende lokale Veterinärbehörden sind bei den Kreisverwaltungen aller Landkreise in Rheinland-Pfalz angesiedelt. Die praktizierenden Tierärzte und die lokalen Veterinärbehörden sind Hauptansprechpartner der Tierhalter bei allen Fragen der Tiergesundheit. Die Tierärztekammer als Vertretung aller Tierärzte und die Landwirtschaftskammer haben beratende Funktionen. Die Tierseuchenkasse ist für Entschädigungen und Beihilfen im Fall von Tierseuchen und verlustreichen Tierkrankheiten zuständig. Adressen/Kontakte: siehe Seite 23 10

Saarland

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Landesamt für Verbraucherschutz (LAV Zentrale)

TÄK Regionalstellen des LAV

Tierärzte

Tierhalter

Tierseuchenkasse des Saarlandes

Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Durchführende, untere Veterinärbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LAV). Das LAV gliedert sich in 3 Regionalstellen/Veterinärämter (West, Mitte, Ost). Die Regionalstellen sind Hauptansprechpartner der Tierhalter bei allen Fragen der Tiergesundheit. Die Tierärztekammer und die Landwirtschaftskammer haben beratende Funktionen. Die Tierseuchenkasse hilft den Tierhaltern finanziell im Falle von Tierseuchenausbrüchen. Adressen/Kontakte: siehe Seite 24 11

Wallonie

CODA - CERVA

AFSCA

Tierärzte

-

Tierhalter

Vor Ort werden die zugelassenen Tierärzte seitens der Behörde mit der epidemilogischen Überwachung beauftragt. Die ARSIA, führendes Labor und Beratungsdienst für Züchter und Tierärzte, gewährleistet die Diagnosen und bietet sanitäre und administrative Betreuung an. Die Referenzlaboratorien bestätigen die Diagnosen und führen eventuell zusätzliche Untersuchungen durch. Die FASNK, Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ist das nationale Kontrollorgan der Gesundheit der Haustiere.

Die ARSIA VoG (Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und – identifizierung) ist von der öffentlichen Behörde anerkannt und gewährleistet die Betreuung der Züchter bei der Ausübung der Verpflichtungen in Sachen Identifizierung und Tiergesundheit. Identifizierung und Registrierung der Tierverbringungen: die ARSIA nimmt am epidemiologischen Überwachungsnetz anhand der nationalen Datenbank SANITRACE teil. Tiergesundheit: die tierärztliche Diagnose wird durch eine Therapieempfehlung und eine Zertifizierung und gesundheitliche Betreuung der Herden ergänzt. Adressen/Kontakte: siehe Seite 25 12

Gesundheitliche Situation Krankheiten mit Regelung auf europäischer Ebene Status in der Großregion betreffend gesetzlich geregelte Krankheiten (gemäß Entscheidung 2004/467/EG und Verordnung 1266/2007/EG) Krankheit

Lothringen

Luxemburg

Rheinland-Pfalz & Saarland

Tuberkulose

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Leukose

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Brucellose

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Blauzungenkrankheit / Blue Tongue

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Seuchenfrei

Wallonie

März 2013 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments besitzen die betroffenen Länder den amtlich anerkannten Freiheitsstatus für Tuberkulose, Brucellose und enzootische Rinderleukose. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments sind Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Belgien anerkannt frei von allen Serotypen der Blauzungenkrankheit. Um die aktuelle Seuchensituation zu verfolgen siehe Internetseite www.viehverkehr-grossregion.eu

13

Krankheiten mit Regelung auf nationaler Ebene Verpflichtend bekämpfte Krankheiten in wenigstens einer der Regionen

Krankheit

Lothringen

Luxemburg

Rheinland-Pfalz & Saarland

Wallonie

BHV1

V

F

V

V

BVD

F

V

V

F

F**

V

-

F

Salmonellose

-

-

V*

V

Rinderdassel

V

-

-

-

Paratuberkulose

März 2013 V F * **

verpflichtende staatliche Bekämpfung freiwilliges unterstütztes Bekämpfungsprogramm keine Bekämpfung oder nur im Bestand in Eigeninitiative Bekämpfung systematisch nur nach Erregernachweis in Einzelbeständen freiwillige Garantie eines Bestandes

Krankheiten mit freiwilliger Bekämpfung Andere Krankheiten, die Gegenstand einer freiwillig organisierten Bekämpfung oder Garantie sind Krankheit

Lothringen

Luxemburg

Rheinland-Pfalz & Saarland

Wallonie

Neosporose

-

-

-

F

Q-Fieber

F

-

-

-

„Plan Fehlgeburten“

F*

-

-

F

März 2013 F *

freiwilliges unterstütztes Bekämpfungsprogramm in Planung

Kontaktieren Sie die Veterinärverwaltung oder für Tiergesundheit zuständige Berufsorganisation für Einzelheiten (Veterinäramt, LWK, TSK, CONVIS, ARSIA, ...)

14

Vergleich des BHV1-Status in den verschiedenen Regionen BHV1-Sanierung in den verschiedenen Regionen

Lothringen Status Ungeimpfte Herde

Status Herde oder Einzeltiere geimpft

Rheinland-Pfalz & Saarland

Wallonie

Frei A

1

Frei*

Frei I4

Ak Vollvirus / gB negativ

Ak gB negativ

Ak Vollvirus / gB negativ

Ak gB negativ

Kontrolliert B

2

Frei*

Frei I3

Impfung möglich Ak gE negativ und bei > 48 Monate; Impfung Andere: Ak gB / (insgesamt oder Vollvirus negativ teilweise)

Ak gE negativ (geimpfte Tiere), Andere : Ak gB / Vollvirus negativ

Ak gE negativ (Impfung möglich)

Status Herde geimpft und Feldvirus positive Tiere Offizielles Programm

Luxemburg

3

I2

Kontrollierte Impfung (Ak positiv gE und gB)

Kontrollierte Impfung alle Tiere (Ak positiv gE und gB)

Ja

Nein

Ja

Ja

Verpflichtende Sanierung

Ja***

Nein

Ja

Nein

Anerkennung des Verfahrens durch die EU

Nein

Nein

Ja

Nein

GDS

Veterinärverwaltung

Veterinärverwaltung / Amtsveterinär

ARSIA/ FASNK

Isolierung nach der Isolierung nach der Einfuhr Einfuhr (Empfohlen)

Quarantäne vor Einfuhr**

Isolierung nach Einfuhr

Bescheinigung / Unterschrift Quarantäne

März 2013 * In Deutschland kann ein Bestand mit und ohne Impfung BHV1-frei sein. Die Impfung mit markiertem BHV1-Impfstoff muss auf der BHV1-Freiheitsbescheinigung vermerkt sein. ** Geregelt in der Entscheidung 2004/558/EG *** Verpflichtende jährliche Überwachung, freiwillige Zertifizierung In Deutschland existiert auch ein BHV1-Freiheitsstatus für ein Einzeltier aus einem regelmäßig im 6Monatsabstand geimpften Bestand. Die Zahl der BHV1-positiven Tiere im Herkunftsbestand muss langfristig konstant sein, und das Tier muss frühestens 14 Tage vor Bescheinigungsausstellung negativ auf gB- oder gE-Antikörper untersucht sein. In Lothringen ist die Mehrzahl der Herden BHV1-frei zertifiziert. Die Impfung und der Ankauf positiver und geimpfter Tiere sind in zertifizierten Betrieben nicht erlaubt.

15

Grenzübergreifende Verbringung von Rindern Vorgehensweise beim Import A. Grundregeln (Zertifizierung, Identifizierung, Transport) Veterinärbescheinigungen Innerhalb der Großregion dürfen nur Rinder importiert/exportiert werden, die ein Ausdruck aus dem TRACES-System begleitet. Die Bescheinigung erfolgt über das TRACES-System des zuständigen Veterinäramtes des Versandlandes an das zuständige Veterinäramt des Bestimmungslandes. Diese ist höchstens 10 Tage gültig. Folgende Maßnahmen sind gemäß 64/432/EWG zu berücksichtigen: Die Tiere wurden in den letzten 24 Stunden vor Beginn des Versandes von einem amtlichen Tierarzt einer klinischen Untersuchung unterzogen und für frei von klinischen Krankheitsanzeichen befunden, sind seit mindestens 30 Tagen in dem Herkunftsbetrieb gemeldet, oder wenn sie jünger sind als 30 Tage seit Geburt, stammen weder aus einem Betrieb, noch aus einem Gebiet, das tierseuchenrechtlich gesperrt oder gemaßregelt ist, sind nach Maßgabe der Richtlinie 1760/2000 EWG gekennzeichnet. In dem Tiergesundheitszeugnis nach EWG 64/432 Anhang F Muster 1 muss bescheinigt werden, dass das Rind gemäß 2003/467/EG frei ist von Brucellose, Leukose und Tuberkulose. Die Bescheinigungen werden entweder im Herkunftsbetrieb erstellt oder in einer Sammelstelle. Identifizierung der Rinder Rinderpass mit Unterschrift des letzten Halters und Abgangsdatum. Das Tier muss die beiden Ohrmarken tragen. Die Zugangsmeldung in der nationalen Datenbank ist verpflichtend. Der Rinderpass des Versandlandes wird durch einen Rinderpass des Zugangslandes ersetzt. Weitere Details im Internet unter www.viehverkehr-grossregion.eu. Transport Beim Transport ist auf die Einhaltung der Tierschutztransportverordnung VO(EG) Nr. 1/2005 zu achten. Folgendes muss besonders berücksichtigt werden: a) Tiere, denen der Gesundheitsstatus bescheinigt wurde (z. B. BHV1-frei), dürfen keinerlei Kontakt zu Tieren haben, die einen niedrigeren Status besitzen. b) Die Zertifizierung erfolgt pro Bestimmungsort, d. h. mehrere Tiere können mit einer Bescheinigung exportiert werden. c) Die gesetzlichen Vorschriften für die Fahrzeuge (einschließlich Reinigung und Desinfektion vor dem Laden) die Transporteure und die Sammelstellen. Ein Transport-Befähigungsnachweis von der zuständigen Behörde ist zum Transport von Vieh notwendig, wenn die Strecken 65 km überschreiten.

16

B. Besondere Maßnahmen Außer den in der EU allgemein gültigen Grundregeln gelten in der Großregion noch weitere Regelungen und tiergesundheitliche Maßnahmen. Anhand der folgenden Tabelle können Sie ersehen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein Rind aus einer der Regionen einzuführen. Bestimmungsland

Sanitäre Anforderungen für den Import

Für alle Regionen

Frei von gemaßregelten Tierseuchen (TRACES Bescheinigung)

Lothringen

BHV1: für zertifizierte Herden - Ankauf von positiven oder geimpften Tieren verboten - Isolierung und ein serologischer Test, wenn Ankauf aus einer Herde mit niedrigerem Status Rinderdassel: Jedes Rind, das aus einer nicht Dasselfliegen-freien-Zone stammt und sich dort zwischen April und Oktober aufgehalten hat: Vorsorgliche antiparasitäre Behandlung oder Bescheinigung für beantragte Behandlung

Luxemburg

BVD: negatives BVD-Ag-Laborergebnis oder Tierpass mit „BVD-unverdächtig/ frei“ Paratuberkulose: ELISA-Antikörper- oder PCR-Untersuchung (bei Rindern > 2 Jahren)

Rheinland-Pfalz und BHV1: 30 Tage Quarantäne und negativer Untersuchungsbefund BHV1 auf Saarland Antikörper am 21. Tag BVD: negativer Untersuchungsbefund BVD-Virus im Einfuhrbetrieb: Zuchtviehhandel nur mit BVD-unverdächtigen Rindern Wallonie

BHV1: für Herden Status I4 und I3: - der Ankauf positiver Tiere ist verboten (gB bei I4, oder gE bei I3, Ankauf nur aus freiem Bestand) - Isolierung und ein negativer serologischer Test, wenn Ankauf aus einer Herde mit gleichwertigem Status - Isolierung und 2 Tests, wenn Ankauf aus einer Herde mit niedrigerem Status

März 2013 Zur weiteren Information über nationale und regionale Tiergesundheitsprogramme besuchen Sie die Internetseite www.viehverkehr-grossregion.eu.

17

C. Zusatzempfehlungen Zusätzlich zu den nationalen Regelungen können den Tierhaltern weitere Vorsorgemaßnahmen empfohlen werden, die ihnen helfen, die Gesundheitsqualität der Tiere sicherzustellen, die sie in ihren Betrieb einführen.

Bestimmungsland

Sanitäre Empfehlungen

Lothringen

Die GDS empfehlen bei allen Einkäufen: - „BVD-unverdächtig/frei“ Tier oder negatives Laborergebnis für BVD-Antigen - Paratuberkulose: serologische Untersuchung bei Tieren > 18 Monate - Die Unterzeichnung einer privaten Vereinbarung mit dem Verkäufer

Luxemburg

BHV1: nur Tiere aus BHV1-Statusbetrieben und gE-negatives Untersuchungsergebnis, nicht älter als 4 Wochen

Rheinland-Pfalz und Keine Empfehlung Saarland

Wallonie

18

Die ARSIA empfiehlt bei allen Einkäufen: - Untersuchung auf BVD-Antigen, BHV1, Neospora und die Paratuberkulose durchführen zu lassen (“Einkaufkit“ unterstützt) - Die Unterzeichnung einer privaten Vereinbarung mit dem Verkäufer

Vorgehensweisen beim Weidegang / Weideauftrieb Damit ein Rind auf der anderen Seite der Grenze weiden kann, muss es generell frei von den gemaßregelten Tierseuchen Tuberkulose, Brucellose und Leukose sein (laut Gesundheitsbescheinigung) und den EG-Identifizierungsvorschriften entsprechen (siehe Vorgehensweise beim Import). Das Rind muss ebenfalls den besonderen Bedingungen der Bestimmungsregion genügen. Eine vereinfachte Bescheinigung kann zwischen den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Veterinärbehörden gelten und umfasst im Allgemeinen folgendes: -

eine genaue Liste der betreffenden Tiere die Kennung und die Lokalisierung der betreffenden Weiden die Verbringungsdaten (Zugang, Abgang, Auftrieb, Abtrieb).

Wichtige Anforderungen zum grenzüberschreitenden Weidegang sind in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst. Bestimmungsort Sanitäre Bedingungen des Weideauftriebs Alle Regionen

Brucellose-, Tuberkulose- und Leukosefreiheit (laut Gesundheitsbescheinigung) BHV1: negatives serologisches Ergebnis oder geimpftes Tier

Lothringen Rinderdassel: Behandlungsbericht gegen Dasselfliegen Luxemburg

Siehe Vorgehensweise wie bei Import

BHV1: negativer Untersuchungsbefund BHV1-Ak (+Quarantäne? siehe Rheinland-Pfalz und Luxemburg) Saarland BVD: negativer Untersuchungsbefund BVD-Virus/Antigen Wallonie

BHV1: negatives serologisches Ergebnis oder geimpftes Tier oder Herkunft eines BHV1-freien Bestandes

März 2013 Zur weiteren Information über die Vorgehensweisen informieren Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.

19

Vorgehensweisen bei Wettbewerben und Tierschauen Jedes Rind, dass an einem Wettbewerb oder einer Tierschau in der Großregion teilnimmt, muss: -

frei von gemaßregelten Krankheiten sein den auf europäischer Ebene festgelegten Bedingungen zur Identifizierung und des Transports entsprechen (siehe Vorgehensweisen beim Import).

An Wettbewerben oder Tierschauen teilnehmende Tiere müssen ebenfalls den tiergesundheitlichen/tierseuchenrechtlichen Anforderungen der Region/des Landes und den speziellen Anforderungen der jeweiligen Ausstellung genügen. Für aktuelle Informationen sind die Veranstalter zu kontaktieren. Die Grundanforderungen sind in unten stehender Tabelle zusammengefasst. Ort der Veranstaltung

Sanitäre Anforderungen

Alle Regionen

Frei von gemaßregelten Tierseuchen (TRACES Bescheinigung) BHV1: nur Tiere aus BHV1 freien Betrieben (besser ohne Impfung) und negatives serologisches Ergebenis 6 Monate Rinderdassel: Behandlungsbericht gegen Dasselfliegen Bei manchen Verkäufen von Zuchttieren: negatives Paratuberkulose Serologie und PCR Laborergebnis BVD: negatives BVD Ag Laborergebnis oder Tierpass mit „BVD unverdächtig/frei“

Luxemburg

BHV1: nur Tiere aus BHV1-Statusbetrieben und gE negatives Untersuchungsergebnis, nicht älter als 4 Wochen Paratuberkulose: ELISA Ak Untersuchung (bei Rindern > 2 Jahre)

BHV1: Quarantänemaßnahmen und negativer Untersuchungsbefund auf Rheinland-Pfalz und BHV1-Antikörper (< 14 Tage) Saarland BVD: negativer Untersuchungsbefund BVD-Virus Wallonie März 2013

20

BHV1: negatives serologisches Ergebnis oder geimpftes Tier oder aus einem freien Bestand stammend

Kontakte Lothringen Groupements de Défense Sanitaire départementaux Zertizierung, Beratung, Tierseuchenbekämpfung En Meurthe-et-Moselle et Moselle : Identizierung

GDS de Meurthe-et-Moselle 9, rue de la Vologne ~ 54524 LAXOU cedex Tel. +33 (0)3 83 93 44 76 [email protected] GDS de Meuse Place Saint Paul ~ 55100 VERDUN Tel. +33 (0)3 29 83 30 30 [email protected] GDS de Moselle 64, av André Malraux ~ 57045 METZ cedex 01 Tel. +33 (0)3 87 66 12 98 [email protected] GDS des Vosges Razimont ~ 102, rue André Vitu ~ 88025 EPINAL cedex Tel. +33 (0)3 29 68 20 20 [email protected]

Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz Veterinärbehörden: Gesundheits-Zertizierung

DDPP Meurthe-et-Moselle ~ Dienst Tiergesundheit 50, rue des ponts ~ 54036 NANCY cedex Tel.: +33 (0)3 83 29 80 40 [email protected] DDCSPP Meuse ~ Dienst Tiergesundheit 11, rue Jeanne-d´Arc ~ 55013 BAR-LE-DUC cedex Tel.: +33 (0)3 29 77 42 00 [email protected] DDPP Moselle ~ Dienst Tiergesundheit 4, rue des Remparts ~ BP 40443 ~ 57008 METZ cedex 1 Tel.: +33 (0)3 87 39 75 00 [email protected] DDCSPP Vosges ~ Dienst Tiergesundheit 4, av du Rose-Poirier ~ BP 61029 ~ 88050 ÉPINAL cedex Tel.: +33 (0)3 29 68 48 48 [email protected]

Landwirtschaftskammer Lothringen Identizierung, Leistungsprüfung, Beratung

Chambre régionale d'Agriculture de Lorraine 9, rue de la Vologne ~ 54520 LAXOU Tel.: +33 (0)3 83 96 80 60 www.cra-lorraine.fr

21

Luxemburg Veterinärämter Identikation und Gesundheitsbescheinigung

Abteilung Veterinärinspektion: Gesundheitsbescheinigung 211, route d´Esch ~ L-1471 Luxemburg Tel.: +35 (0)2 247 82520 [email protected] Abteilung Veterinärmedizinische Laboratorien 54, avenue Gaston Diderich ~ L-1420 Luxemburg Tel.: +35 (0)2 247 82544 [email protected] Sanitel Dienst (Identizierung) 211, route d´Esch ~ L-1471 Luxembourg Tel.: +35 (0)2 247 82517 [email protected]

Verwaltung der technischen Dienststellen für Landwirtschaft Technische Dienststelle für Landwirtschaft CONVIS Genossenschaft für Tierzucht Beratung, Organisation von Im- & Export

Landwirtschaftskammer

22

ASTA 16, route d´Esch ~ L1470 Luxembourg Tel.: +35 (0)2 45 71 72-1 http://www.asta.etat.lu CONVIS Zone artisanale et commerciale, 4 ~ L-9085 Ettelbrück Tel.: +35 (0)2 268120-0 [email protected] 261, route d´Arlon ~ L-8011 Strassen Tel.: +35 (0)2 31 38 76-1 [email protected]

Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

MULEWF Postfach 3160 ~ 55021 Mainz Tel.: +49 (0)6131 16-0 [email protected] Veterinärämter in jedem Kreis: siehe Liste und Adressen auf den Internetseiten: www.viehverkehr-grossregion.eu www.amtstieraerzte.de/adressen

Landesuntersuchungsamt Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen

LUA Abteilung 2 ~ Fachaufsicht und Risikomanagement Mainzer Straße 112 ~ 56058 Koblenz Tel.: +49 (0)261 / 9149-0 [email protected] Abteilung Tiermedizin Blücherstraße 34 ~ 56073 Koblenz Tel.: +49 (0)261 / 9149-0 [email protected]

Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz Milchleistungs- und Qualitätsprüfung, regionale Stelle Tierkennzeichnung und -registrierung

LKV Riegelgrube 15-17 ~ 55543 Bad Kreuznach Tel.: +49 (0)671/88 60 2-0 http://www.lkv-rlp.de

Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

TSK Burgenlandstraße 7 ~ 55543 Bad Kreuznach Tel.: +49 (0)671/ 7 93-1212 [email protected]

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

LWK Burgenlandstraße 7 ~ 55543 Bad Kreuznach Tel.: +49 (0)6 71 / 7 93-0 [email protected]

23

Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

MUV Keplerstraße 18 ~ 66117 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681 / 501-00 [email protected]

Landesamt für Verbraucherschutz

LAV Konrad-Zuse-Straße 11 ~ 66115 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681 / 9978-4500 [email protected]

LAV-Zentralstelle und LAV-Leitung

Veterinäramt für das Ostsaarland

LAV Ost Seminarstraße 25 ~ 66564 Ottweiler Tel.: +49 (0)681 / 9978-4650 [email protected]

Veterinäramt für die Region Saarbrücken

LAV Mitte Konrad-Zuse-Straße 11 ~ 66115 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681 / 9978-4550 [email protected]

Veterinäramt für das Westsaarland

LAV West Industriestraße 6 ~ 66740 Saarlouis Tel.: +49 (0)681 / 9978-4600 [email protected]

Landwirtschaftskammer Saarland

LWK Dillingerstraße 67 ~ 66822 Lebach Tel.: +49 (0)6881 / 928-203 oder -205 Fax: +49 (0)6881 / 928-100 [email protected]

Beratung und regionale Stelle Tierkennzeichnung und -registrierung

24

Wallonie Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identizierung VoG

ARSIA asbl Zoning de Biron Allée des Artisans 2 ~ B-5590 CINEY Tel.: +32 (0)83 23 05 15 [email protected] www.arsia.be

Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette

FASNK Centre administratif Botanique Food Safety Center Boulevard du Jardin Botanique 55 ~ B-1000 BRUXELLES Tel.: +32(0) 2 211 82 11 www.afsca.be

Generaldirektion der Veterinärämter

PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Namur

Veterinäramt BOUGE Tel.: +32 (0)81 20 62 00 [email protected]

PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Luxemburg

Veterinäramt LIBRAMONT Tel.: +32 (0) 61 21 00 60 [email protected]

PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Lüttich

Veterinäramt LIEGE Tel.: +32 (0)4 224 59 11 [email protected]

PKE Außenstelle St. Vith (deutschsprachig)

Veterinäramt SAINT VITH Tel.: +32 (0)80 29 11 90

PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Hennegau

Veterinäramt MONS Tel.: +32 (0)65 40 62 11 [email protected]

PKE (Provinziale Kontrolleinheit) WallonischBrabant

Veterinäramt OTTIGNIES Tel.: +32 (0)10 42 13 40 [email protected]

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Impressum Herausgeberausschuss Arsia asbl CONVIS GDS Lorraine Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Landwirtschaftskammer Saarland Mit freundlichen Unterstützung von Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes La Région Lorraine Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Landesmarktverband für Vieh und Fleisch Rheinland-Pfalz Bildnachweis © GDS de Moselle - 2012 Titelbild : © Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Redaktionsausschuss Arsia Wallonie : Marc Lomba, Sylvie Lecomte Convis Luxembourg : Marianne Vaessen, Louis Boonen FR-GDS Lorraine : Bernard Schmitt, Céline Schweitzer, Gilles Canteneur TSK Rheinland Pfalz : Roland Labohm LWK Saarland : Robert Zimmer, Richard Schreiner

Layout LWK Rheinland Pfalz : Verena Mecking Übersetzung Arsia Wallonie : Ursula Mollers

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