Anforderungen an die Tiergesundheit beim Viehverkehr
in der
Groß / Grande
REGION
Verantwortliche Herausgeber
Mit nanzieller Unterstützung von
Erscheinungsdatum März 2013
Viehverkehr in der Großregion Diese Broschüre möchte den hauptberuichen Züchtern wichtige Informationen liefern, die Kenntnis der Vorschriften bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Rindern verbessern und den Tierhaltern bei der Erfüllung der regionalen und nationalen Gesundheitsanforderungen helfen. Sie ist aus der gemeinsamen Arbeit der Partnerländer entstanden, die sich im Laufe der letzten 2 Jahre in Ciney, Ettelbrück, Lebach, Metz, Thionville, Trier, St. Vith oder Bitburg getroffen haben. Wir danken Herrn Masseret, der die lothringische Präsidentschaft des 13. Gipfels der Großregion (24.01.2011 – 24.01.2013) inne hatte, dass er uns die Ehre erwiesen hat, das Vorwort für dieses Dokument zu schreiben.
Vorwort Ein vorrangiges Ziel der Großregion ist es, die Tierzucht über ihre Produktivität, die Lebensqualität ihrer Tierhalter sowie den Umweltschutz zu einem modernen Wirtschaftszweig zu machen. In Lothringen, der Heimat zahlreicher Tierzüchter, unterstützt die Region in bedeutendem Umfang die Projekte zur Förderung nachhaltiger Zuchtmethoden, der Modernisierung der Produktionsanlagen und der Aufwertung der regionalen Produktion in allen Bereichen. Jean-Pierre MASSERET Präsident der Region Lothringen
Diese Broschüre ist Teil eines gemeinsamen Wunsches, alle Tierhalter auf die Notwendigkeit der Entwicklung einer Tierproduktion hinzuweisen, die wettbewerbsfähig ist mit Respekt für Biosicherheit, Tiergesundheit und die Rentabilität der Betriebe. Dieser Leitfaden ist eine erste gemeinsame Errungenschaft, die sowohl die Dynamik des landwirtschaftlichen Berufsstandes als auch die möglichen Synergien auf Ebene der Großregion widerspiegelt. Mit der Einrichtung von Netzwerken zum Erfahrungsaustausch und der Verbreitung von Informationen drücke ich meinen Wunsch aus, dass diese Broschüre einer verstärkten Zusammenarbeit vorausgeht und weitere Projekte im Dienste der Landwirtschaft in der Großregion durchgeführt werden. Ich hoffe, dass all diejenigen, die zur Erstellung dieser Broschüre beigetragen haben, sich in ihrer Initiative unterstützt fühlen und danke ihnen für ihren Einsatz im Dienste der Tierzucht in der Großregion. 3
Erläuterung der Abkürzungen
4
FASNK
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
Ak
Antikörper
ARSIA
Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -identifizierung (Association Régionale de Santé et d´Identification Animales)
ASV
Veterinäramt (Administration des Services Vétérinaires)
BHV1
Bovine Herpesvirus 1
BVD
Bovine Virusdiarrhoe
CONVIS
Luxemburger Landwirtschaftliche Genossenschaft für Tierzucht und Beratung
DDPP DDCSPP
Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz (Direction Départementale en charge de la Protection des Populations)
DGAL
Generaldirektion für Ernährung (Direction Générale de l´Alimentation)
GDS
Vereinigung für Tiergesundheitsschutz (Groupement de Défense Sanitaire)
LAV
Landesamt für Verbraucherschutz
LWK
Landwirtschaftskammer
TÄK
Tierärztekammer
TRACES
TRAde Control and Expert System Das System TRACES ist ein Instrument zur Verwaltung der Transporte von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der EU (Anmeldung, Bescheinigung und Kontrolle)
TSK
Tierseuchenkasse
Inhaltsverzeichnis
Viehhaltung in der Großregion
6
Tiergesundheit in jeder Region
8
Lothringen
8
Luxemburg
9
Rheinland-Pfalz
10
Saarland
11
Wallonie
12
Gesundheitliche Situation
13
Krankheiten mit Regelung auf europäischer Ebene
13
Krankheiten mit Regelung auf nationaler Ebene
14
Krankheiten mit freiwilliger Bekämpfung
14
Vergleich des BHV1-Status in den verschiedenen Regionen
15
Grenzübergreifende Verbringung von Rindern
16
Vorgehensweise beim Import
16
Vorgehensweise beim Weidegang / Weideauftrieb
19
Vorgehensweise bei Wettbewerben und Tierschauen
20
Kontakte
21
Lothringen
21
Luxemburg
22
Rheinland-Pfalz
23
Saarland
24
Wallonie
25
Impressum
26
Die Angaben in dieser Broschüre basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und geltender Praxis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Weitere Einzelheiten und eventuelle Aktualisierungen finden Sie unter www.viehverkehr-grossregion.eu 5
Viehhaltung in der Großregion Verteilung und Anzahl der Tierhalter Lothringen
Luxemburg
Rinder
7 400
1 400
Schafe
1 840
Ziegen
400
Tierhalter
Rheinland-Pfalz Saarland
Wallonie
6 100
800
12 000
220
3 850
820
8 240
100
2 000
450
3 350
Rheinland-Pfalz Saarland
Wallonie
Verteilung und Anzahl der Nutztiere Lothringen
Luxemburg
Rinder (Gesamtzahl)
940 000
193 000
365 000
50 000
1 251 000
Schafe (ohne Lämmer)
172 000
9 000
84 000
16 000
65 000
Ziegen (ohne Lämmer)
4 000
6 000
11 800
3 500
10 500
Rheinland-Pfalz Saarland
Wallonie
Tiere
Aufteilung der Rinder nach Typ und Gesamtzahl Lothringen
Luxemburg
Milchtyp
50 %
50 %
61 %
55 %
28 %
Fleischtyp
45 %
44 %
25 %
42 %
64 %
5%
6%
14 %
3%
8%
940 000
193 000
365 000
50 000
1 251 000
Nutzungstyp
Sonstige Total
6
Anzahl der Rinder und Verteilung nach Produktionstyp in den Regionen
Namur
Mainz
Luxemburg
Saarbrücken Metz
Nancy
Legende Rinder Milchproduktion Fleischproduktion
500.000 Rinder
Sonstige
7
Tiergesundheitsorganisationen in jeder Region Lothringen
DGAL Ministerium für Landwirtschaft Generaldirektion für Ernährung
DRAAF Regionaldirektion für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
DD(CS)PP Departementsdirektion zum Bevölkerungsschutz = Öffentlicher Veterinärdienst
ASR Regionale Gesundheitsorganisation / Fachgebiet Tier OVS Organisation für Tiergesundheit Tierärzte OVVT Tierärzteorganisation
Landwirtschaftliche Berufsverbände
4 GDS in den Departementen Tierhalter
Die Generaldirektion für Ernährung (DGAL) ist für die nationalen Regelungen bezüglich der Gesundheit und des Schutzes der Nutztiere zuständig. Die regionale Gesundheitsorganisation ASR ist der Zusammenschluss von Institutionen zur Koordination von Bekämpfungsmaßnahmen auf regionaler Ebene. Die Veterinärdienste sind für die Überwachung der Tierseuchen und die offiziellen Tiergesundheitsbescheinigungen auf Departementsebene verantwortlich. Hauptsächliche Ansprechpartner der Tierhalter sind die Tierärzte und die GDS (Vereinigung für Tiergesundheitsschutz). Die praktischen Tierärzte sind durch die Veterinärverwaltung mit Aufgaben der Seuchenüberwachung (meldepflichtige und andere Krankheiten) und der Durchführung von obligatorischen Untersuchungs– und Prophylaxemaßnahmen betraut. Die ‘GDS’ sind Vereinigungen von Tierhaltern, deren Aufgabe darin besteht, den Gesundheitszustand der Herden mit Unterstützung der Gesundheitsbehörden zu verbessern. Aktivitäten wie Sanierungs- und Zertifizierungspläne sowie Dienstleistungen in den Bereichen Hygiene, Biosicherheit und Gesundheitsqualität werden gemeinsam entwickelt. Adressen/Kontakte: siehe Seite 21 8
Luxemburg
Landwirtschaftsministerium
(ASV) Veterinäramt & SANITRACE / SANITEL
Landwirtschaftskammer
Tierärzte
Tierhalter
Das Tiergesundheitssystem untersteht dem Landwirtschaftsministerium. Das Veterinäramt (ASV) ist für die Verwaltung und Überwachung der anzeigepflichtigen und anderer Krankheiten zuständig. Angegliedert an die ASVs ist das Sanitrace (Kennzeichnungs- und Registriersystem). Die praktizierenden Tierärzte sind neben ihrer Arbeit als betreuende und beratende Haustierärzte für die staatlich angeordneten Maßnahmen zuständig, wie z.B. Blutprobenentnahme, Bestandsimpfungen. CONVIS ist die luxemburgische Bauerngenossenschaft für Tierzucht und Beratung. Neben einem vielfältigem Angebot an Dienstleistungen, wie z.B. Milchleistungsprüfung, Fruchtbarkeits- und Fütterungsprogrammen, Im- und Exporte von Zuchttieren, steht CONVIS den Tierhaltern in allen Fragen beratend und unterstützend zur Seite. Adressen/Kontakte: siehe Seite 22 9
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24 Kreisveterinärbehörden
Tierärzte
Tierhalter
Tierseuchenkasse bei der Landwirtschaftskammer
Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Dieses bedient sich des Landesuntersuchungsamtes als Mittelbehörde des Gesetzesvollzugs und als zentrale Untersuchungseinrichtung. Durchführende lokale Veterinärbehörden sind bei den Kreisverwaltungen aller Landkreise in Rheinland-Pfalz angesiedelt. Die praktizierenden Tierärzte und die lokalen Veterinärbehörden sind Hauptansprechpartner der Tierhalter bei allen Fragen der Tiergesundheit. Die Tierärztekammer als Vertretung aller Tierärzte und die Landwirtschaftskammer haben beratende Funktionen. Die Tierseuchenkasse ist für Entschädigungen und Beihilfen im Fall von Tierseuchen und verlustreichen Tierkrankheiten zuständig. Adressen/Kontakte: siehe Seite 23 10
Saarland
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV Zentrale)
TÄK Regionalstellen des LAV
Tierärzte
Tierhalter
Tierseuchenkasse des Saarlandes
Oberste Landesveterinärbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Durchführende, untere Veterinärbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LAV). Das LAV gliedert sich in 3 Regionalstellen/Veterinärämter (West, Mitte, Ost). Die Regionalstellen sind Hauptansprechpartner der Tierhalter bei allen Fragen der Tiergesundheit. Die Tierärztekammer und die Landwirtschaftskammer haben beratende Funktionen. Die Tierseuchenkasse hilft den Tierhaltern finanziell im Falle von Tierseuchenausbrüchen. Adressen/Kontakte: siehe Seite 24 11
Wallonie
CODA - CERVA
AFSCA
Tierärzte
-
Tierhalter
Vor Ort werden die zugelassenen Tierärzte seitens der Behörde mit der epidemilogischen Überwachung beauftragt. Die ARSIA, führendes Labor und Beratungsdienst für Züchter und Tierärzte, gewährleistet die Diagnosen und bietet sanitäre und administrative Betreuung an. Die Referenzlaboratorien bestätigen die Diagnosen und führen eventuell zusätzliche Untersuchungen durch. Die FASNK, Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ist das nationale Kontrollorgan der Gesundheit der Haustiere.
Die ARSIA VoG (Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und – identifizierung) ist von der öffentlichen Behörde anerkannt und gewährleistet die Betreuung der Züchter bei der Ausübung der Verpflichtungen in Sachen Identifizierung und Tiergesundheit. Identifizierung und Registrierung der Tierverbringungen: die ARSIA nimmt am epidemiologischen Überwachungsnetz anhand der nationalen Datenbank SANITRACE teil. Tiergesundheit: die tierärztliche Diagnose wird durch eine Therapieempfehlung und eine Zertifizierung und gesundheitliche Betreuung der Herden ergänzt. Adressen/Kontakte: siehe Seite 25 12
Gesundheitliche Situation Krankheiten mit Regelung auf europäischer Ebene Status in der Großregion betreffend gesetzlich geregelte Krankheiten (gemäß Entscheidung 2004/467/EG und Verordnung 1266/2007/EG) Krankheit
Lothringen
Luxemburg
Rheinland-Pfalz & Saarland
Tuberkulose
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Leukose
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Brucellose
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Blauzungenkrankheit / Blue Tongue
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Seuchenfrei
Wallonie
März 2013 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments besitzen die betroffenen Länder den amtlich anerkannten Freiheitsstatus für Tuberkulose, Brucellose und enzootische Rinderleukose. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments sind Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Belgien anerkannt frei von allen Serotypen der Blauzungenkrankheit. Um die aktuelle Seuchensituation zu verfolgen siehe Internetseite www.viehverkehr-grossregion.eu
13
Krankheiten mit Regelung auf nationaler Ebene Verpflichtend bekämpfte Krankheiten in wenigstens einer der Regionen
Krankheit
Lothringen
Luxemburg
Rheinland-Pfalz & Saarland
Wallonie
BHV1
V
F
V
V
BVD
F
V
V
F
F**
V
-
F
Salmonellose
-
-
V*
V
Rinderdassel
V
-
-
-
Paratuberkulose
März 2013 V F * **
verpflichtende staatliche Bekämpfung freiwilliges unterstütztes Bekämpfungsprogramm keine Bekämpfung oder nur im Bestand in Eigeninitiative Bekämpfung systematisch nur nach Erregernachweis in Einzelbeständen freiwillige Garantie eines Bestandes
Krankheiten mit freiwilliger Bekämpfung Andere Krankheiten, die Gegenstand einer freiwillig organisierten Bekämpfung oder Garantie sind Krankheit
Lothringen
Luxemburg
Rheinland-Pfalz & Saarland
Wallonie
Neosporose
-
-
-
F
Q-Fieber
F
-
-
-
„Plan Fehlgeburten“
F*
-
-
F
März 2013 F *
freiwilliges unterstütztes Bekämpfungsprogramm in Planung
Kontaktieren Sie die Veterinärverwaltung oder für Tiergesundheit zuständige Berufsorganisation für Einzelheiten (Veterinäramt, LWK, TSK, CONVIS, ARSIA, ...)
14
Vergleich des BHV1-Status in den verschiedenen Regionen BHV1-Sanierung in den verschiedenen Regionen
Lothringen Status Ungeimpfte Herde
Status Herde oder Einzeltiere geimpft
Rheinland-Pfalz & Saarland
Wallonie
Frei A
1
Frei*
Frei I4
Ak Vollvirus / gB negativ
Ak gB negativ
Ak Vollvirus / gB negativ
Ak gB negativ
Kontrolliert B
2
Frei*
Frei I3
Impfung möglich Ak gE negativ und bei > 48 Monate; Impfung Andere: Ak gB / (insgesamt oder Vollvirus negativ teilweise)
Ak gE negativ (geimpfte Tiere), Andere : Ak gB / Vollvirus negativ
Ak gE negativ (Impfung möglich)
Status Herde geimpft und Feldvirus positive Tiere Offizielles Programm
Luxemburg
3
I2
Kontrollierte Impfung (Ak positiv gE und gB)
Kontrollierte Impfung alle Tiere (Ak positiv gE und gB)
Ja
Nein
Ja
Ja
Verpflichtende Sanierung
Ja***
Nein
Ja
Nein
Anerkennung des Verfahrens durch die EU
Nein
Nein
Ja
Nein
GDS
Veterinärverwaltung
Veterinärverwaltung / Amtsveterinär
ARSIA/ FASNK
Isolierung nach der Isolierung nach der Einfuhr Einfuhr (Empfohlen)
Quarantäne vor Einfuhr**
Isolierung nach Einfuhr
Bescheinigung / Unterschrift Quarantäne
März 2013 * In Deutschland kann ein Bestand mit und ohne Impfung BHV1-frei sein. Die Impfung mit markiertem BHV1-Impfstoff muss auf der BHV1-Freiheitsbescheinigung vermerkt sein. ** Geregelt in der Entscheidung 2004/558/EG *** Verpflichtende jährliche Überwachung, freiwillige Zertifizierung In Deutschland existiert auch ein BHV1-Freiheitsstatus für ein Einzeltier aus einem regelmäßig im 6Monatsabstand geimpften Bestand. Die Zahl der BHV1-positiven Tiere im Herkunftsbestand muss langfristig konstant sein, und das Tier muss frühestens 14 Tage vor Bescheinigungsausstellung negativ auf gB- oder gE-Antikörper untersucht sein. In Lothringen ist die Mehrzahl der Herden BHV1-frei zertifiziert. Die Impfung und der Ankauf positiver und geimpfter Tiere sind in zertifizierten Betrieben nicht erlaubt.
15
Grenzübergreifende Verbringung von Rindern Vorgehensweise beim Import A. Grundregeln (Zertifizierung, Identifizierung, Transport) Veterinärbescheinigungen Innerhalb der Großregion dürfen nur Rinder importiert/exportiert werden, die ein Ausdruck aus dem TRACES-System begleitet. Die Bescheinigung erfolgt über das TRACES-System des zuständigen Veterinäramtes des Versandlandes an das zuständige Veterinäramt des Bestimmungslandes. Diese ist höchstens 10 Tage gültig. Folgende Maßnahmen sind gemäß 64/432/EWG zu berücksichtigen: Die Tiere wurden in den letzten 24 Stunden vor Beginn des Versandes von einem amtlichen Tierarzt einer klinischen Untersuchung unterzogen und für frei von klinischen Krankheitsanzeichen befunden, sind seit mindestens 30 Tagen in dem Herkunftsbetrieb gemeldet, oder wenn sie jünger sind als 30 Tage seit Geburt, stammen weder aus einem Betrieb, noch aus einem Gebiet, das tierseuchenrechtlich gesperrt oder gemaßregelt ist, sind nach Maßgabe der Richtlinie 1760/2000 EWG gekennzeichnet. In dem Tiergesundheitszeugnis nach EWG 64/432 Anhang F Muster 1 muss bescheinigt werden, dass das Rind gemäß 2003/467/EG frei ist von Brucellose, Leukose und Tuberkulose. Die Bescheinigungen werden entweder im Herkunftsbetrieb erstellt oder in einer Sammelstelle. Identifizierung der Rinder Rinderpass mit Unterschrift des letzten Halters und Abgangsdatum. Das Tier muss die beiden Ohrmarken tragen. Die Zugangsmeldung in der nationalen Datenbank ist verpflichtend. Der Rinderpass des Versandlandes wird durch einen Rinderpass des Zugangslandes ersetzt. Weitere Details im Internet unter www.viehverkehr-grossregion.eu. Transport Beim Transport ist auf die Einhaltung der Tierschutztransportverordnung VO(EG) Nr. 1/2005 zu achten. Folgendes muss besonders berücksichtigt werden: a) Tiere, denen der Gesundheitsstatus bescheinigt wurde (z. B. BHV1-frei), dürfen keinerlei Kontakt zu Tieren haben, die einen niedrigeren Status besitzen. b) Die Zertifizierung erfolgt pro Bestimmungsort, d. h. mehrere Tiere können mit einer Bescheinigung exportiert werden. c) Die gesetzlichen Vorschriften für die Fahrzeuge (einschließlich Reinigung und Desinfektion vor dem Laden) die Transporteure und die Sammelstellen. Ein Transport-Befähigungsnachweis von der zuständigen Behörde ist zum Transport von Vieh notwendig, wenn die Strecken 65 km überschreiten.
16
B. Besondere Maßnahmen Außer den in der EU allgemein gültigen Grundregeln gelten in der Großregion noch weitere Regelungen und tiergesundheitliche Maßnahmen. Anhand der folgenden Tabelle können Sie ersehen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein Rind aus einer der Regionen einzuführen. Bestimmungsland
Sanitäre Anforderungen für den Import
Für alle Regionen
Frei von gemaßregelten Tierseuchen (TRACES Bescheinigung)
Lothringen
BHV1: für zertifizierte Herden - Ankauf von positiven oder geimpften Tieren verboten - Isolierung und ein serologischer Test, wenn Ankauf aus einer Herde mit niedrigerem Status Rinderdassel: Jedes Rind, das aus einer nicht Dasselfliegen-freien-Zone stammt und sich dort zwischen April und Oktober aufgehalten hat: Vorsorgliche antiparasitäre Behandlung oder Bescheinigung für beantragte Behandlung
Luxemburg
BVD: negatives BVD-Ag-Laborergebnis oder Tierpass mit „BVD-unverdächtig/ frei“ Paratuberkulose: ELISA-Antikörper- oder PCR-Untersuchung (bei Rindern > 2 Jahren)
Rheinland-Pfalz und BHV1: 30 Tage Quarantäne und negativer Untersuchungsbefund BHV1 auf Saarland Antikörper am 21. Tag BVD: negativer Untersuchungsbefund BVD-Virus im Einfuhrbetrieb: Zuchtviehhandel nur mit BVD-unverdächtigen Rindern Wallonie
BHV1: für Herden Status I4 und I3: - der Ankauf positiver Tiere ist verboten (gB bei I4, oder gE bei I3, Ankauf nur aus freiem Bestand) - Isolierung und ein negativer serologischer Test, wenn Ankauf aus einer Herde mit gleichwertigem Status - Isolierung und 2 Tests, wenn Ankauf aus einer Herde mit niedrigerem Status
März 2013 Zur weiteren Information über nationale und regionale Tiergesundheitsprogramme besuchen Sie die Internetseite www.viehverkehr-grossregion.eu.
17
C. Zusatzempfehlungen Zusätzlich zu den nationalen Regelungen können den Tierhaltern weitere Vorsorgemaßnahmen empfohlen werden, die ihnen helfen, die Gesundheitsqualität der Tiere sicherzustellen, die sie in ihren Betrieb einführen.
Bestimmungsland
Sanitäre Empfehlungen
Lothringen
Die GDS empfehlen bei allen Einkäufen: - „BVD-unverdächtig/frei“ Tier oder negatives Laborergebnis für BVD-Antigen - Paratuberkulose: serologische Untersuchung bei Tieren > 18 Monate - Die Unterzeichnung einer privaten Vereinbarung mit dem Verkäufer
Luxemburg
BHV1: nur Tiere aus BHV1-Statusbetrieben und gE-negatives Untersuchungsergebnis, nicht älter als 4 Wochen
Rheinland-Pfalz und Keine Empfehlung Saarland
Wallonie
18
Die ARSIA empfiehlt bei allen Einkäufen: - Untersuchung auf BVD-Antigen, BHV1, Neospora und die Paratuberkulose durchführen zu lassen (“Einkaufkit“ unterstützt) - Die Unterzeichnung einer privaten Vereinbarung mit dem Verkäufer
Vorgehensweisen beim Weidegang / Weideauftrieb Damit ein Rind auf der anderen Seite der Grenze weiden kann, muss es generell frei von den gemaßregelten Tierseuchen Tuberkulose, Brucellose und Leukose sein (laut Gesundheitsbescheinigung) und den EG-Identifizierungsvorschriften entsprechen (siehe Vorgehensweise beim Import). Das Rind muss ebenfalls den besonderen Bedingungen der Bestimmungsregion genügen. Eine vereinfachte Bescheinigung kann zwischen den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Veterinärbehörden gelten und umfasst im Allgemeinen folgendes: -
eine genaue Liste der betreffenden Tiere die Kennung und die Lokalisierung der betreffenden Weiden die Verbringungsdaten (Zugang, Abgang, Auftrieb, Abtrieb).
Wichtige Anforderungen zum grenzüberschreitenden Weidegang sind in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst. Bestimmungsort Sanitäre Bedingungen des Weideauftriebs Alle Regionen
Brucellose-, Tuberkulose- und Leukosefreiheit (laut Gesundheitsbescheinigung) BHV1: negatives serologisches Ergebnis oder geimpftes Tier
Lothringen Rinderdassel: Behandlungsbericht gegen Dasselfliegen Luxemburg
Siehe Vorgehensweise wie bei Import
BHV1: negativer Untersuchungsbefund BHV1-Ak (+Quarantäne? siehe Rheinland-Pfalz und Luxemburg) Saarland BVD: negativer Untersuchungsbefund BVD-Virus/Antigen Wallonie
BHV1: negatives serologisches Ergebnis oder geimpftes Tier oder Herkunft eines BHV1-freien Bestandes
März 2013 Zur weiteren Information über die Vorgehensweisen informieren Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde.
19
Vorgehensweisen bei Wettbewerben und Tierschauen Jedes Rind, dass an einem Wettbewerb oder einer Tierschau in der Großregion teilnimmt, muss: -
frei von gemaßregelten Krankheiten sein den auf europäischer Ebene festgelegten Bedingungen zur Identifizierung und des Transports entsprechen (siehe Vorgehensweisen beim Import).
An Wettbewerben oder Tierschauen teilnehmende Tiere müssen ebenfalls den tiergesundheitlichen/tierseuchenrechtlichen Anforderungen der Region/des Landes und den speziellen Anforderungen der jeweiligen Ausstellung genügen. Für aktuelle Informationen sind die Veranstalter zu kontaktieren. Die Grundanforderungen sind in unten stehender Tabelle zusammengefasst. Ort der Veranstaltung
Sanitäre Anforderungen
Alle Regionen
Frei von gemaßregelten Tierseuchen (TRACES Bescheinigung) BHV1: nur Tiere aus BHV1 freien Betrieben (besser ohne Impfung) und negatives serologisches Ergebenis 6 Monate Rinderdassel: Behandlungsbericht gegen Dasselfliegen Bei manchen Verkäufen von Zuchttieren: negatives Paratuberkulose Serologie und PCR Laborergebnis BVD: negatives BVD Ag Laborergebnis oder Tierpass mit „BVD unverdächtig/frei“
Luxemburg
BHV1: nur Tiere aus BHV1-Statusbetrieben und gE negatives Untersuchungsergebnis, nicht älter als 4 Wochen Paratuberkulose: ELISA Ak Untersuchung (bei Rindern > 2 Jahre)
BHV1: Quarantänemaßnahmen und negativer Untersuchungsbefund auf Rheinland-Pfalz und BHV1-Antikörper (< 14 Tage) Saarland BVD: negativer Untersuchungsbefund BVD-Virus Wallonie März 2013
20
BHV1: negatives serologisches Ergebnis oder geimpftes Tier oder aus einem freien Bestand stammend
Kontakte Lothringen Groupements de Défense Sanitaire départementaux Zertizierung, Beratung, Tierseuchenbekämpfung En Meurthe-et-Moselle et Moselle : Identizierung
GDS de Meurthe-et-Moselle 9, rue de la Vologne ~ 54524 LAXOU cedex Tel. +33 (0)3 83 93 44 76
[email protected] GDS de Meuse Place Saint Paul ~ 55100 VERDUN Tel. +33 (0)3 29 83 30 30
[email protected] GDS de Moselle 64, av André Malraux ~ 57045 METZ cedex 01 Tel. +33 (0)3 87 66 12 98
[email protected] GDS des Vosges Razimont ~ 102, rue André Vitu ~ 88025 EPINAL cedex Tel. +33 (0)3 29 68 20 20
[email protected]
Departementsdirektion für Bevölkerungsschutz Veterinärbehörden: Gesundheits-Zertizierung
DDPP Meurthe-et-Moselle ~ Dienst Tiergesundheit 50, rue des ponts ~ 54036 NANCY cedex Tel.: +33 (0)3 83 29 80 40
[email protected] DDCSPP Meuse ~ Dienst Tiergesundheit 11, rue Jeanne-d´Arc ~ 55013 BAR-LE-DUC cedex Tel.: +33 (0)3 29 77 42 00
[email protected] DDPP Moselle ~ Dienst Tiergesundheit 4, rue des Remparts ~ BP 40443 ~ 57008 METZ cedex 1 Tel.: +33 (0)3 87 39 75 00
[email protected] DDCSPP Vosges ~ Dienst Tiergesundheit 4, av du Rose-Poirier ~ BP 61029 ~ 88050 ÉPINAL cedex Tel.: +33 (0)3 29 68 48 48
[email protected]
Landwirtschaftskammer Lothringen Identizierung, Leistungsprüfung, Beratung
Chambre régionale d'Agriculture de Lorraine 9, rue de la Vologne ~ 54520 LAXOU Tel.: +33 (0)3 83 96 80 60 www.cra-lorraine.fr
21
Luxemburg Veterinärämter Identikation und Gesundheitsbescheinigung
Abteilung Veterinärinspektion: Gesundheitsbescheinigung 211, route d´Esch ~ L-1471 Luxemburg Tel.: +35 (0)2 247 82520
[email protected] Abteilung Veterinärmedizinische Laboratorien 54, avenue Gaston Diderich ~ L-1420 Luxemburg Tel.: +35 (0)2 247 82544
[email protected] Sanitel Dienst (Identizierung) 211, route d´Esch ~ L-1471 Luxembourg Tel.: +35 (0)2 247 82517
[email protected]
Verwaltung der technischen Dienststellen für Landwirtschaft Technische Dienststelle für Landwirtschaft CONVIS Genossenschaft für Tierzucht Beratung, Organisation von Im- & Export
Landwirtschaftskammer
22
ASTA 16, route d´Esch ~ L1470 Luxembourg Tel.: +35 (0)2 45 71 72-1 http://www.asta.etat.lu CONVIS Zone artisanale et commerciale, 4 ~ L-9085 Ettelbrück Tel.: +35 (0)2 268120-0
[email protected] 261, route d´Arlon ~ L-8011 Strassen Tel.: +35 (0)2 31 38 76-1
[email protected]
Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
MULEWF Postfach 3160 ~ 55021 Mainz Tel.: +49 (0)6131 16-0
[email protected] Veterinärämter in jedem Kreis: siehe Liste und Adressen auf den Internetseiten: www.viehverkehr-grossregion.eu www.amtstieraerzte.de/adressen
Landesuntersuchungsamt Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen
LUA Abteilung 2 ~ Fachaufsicht und Risikomanagement Mainzer Straße 112 ~ 56058 Koblenz Tel.: +49 (0)261 / 9149-0
[email protected] Abteilung Tiermedizin Blücherstraße 34 ~ 56073 Koblenz Tel.: +49 (0)261 / 9149-0
[email protected]
Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz Milchleistungs- und Qualitätsprüfung, regionale Stelle Tierkennzeichnung und -registrierung
LKV Riegelgrube 15-17 ~ 55543 Bad Kreuznach Tel.: +49 (0)671/88 60 2-0 http://www.lkv-rlp.de
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
TSK Burgenlandstraße 7 ~ 55543 Bad Kreuznach Tel.: +49 (0)671/ 7 93-1212
[email protected]
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
LWK Burgenlandstraße 7 ~ 55543 Bad Kreuznach Tel.: +49 (0)6 71 / 7 93-0
[email protected]
23
Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
MUV Keplerstraße 18 ~ 66117 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681 / 501-00
[email protected]
Landesamt für Verbraucherschutz
LAV Konrad-Zuse-Straße 11 ~ 66115 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681 / 9978-4500
[email protected]
LAV-Zentralstelle und LAV-Leitung
Veterinäramt für das Ostsaarland
LAV Ost Seminarstraße 25 ~ 66564 Ottweiler Tel.: +49 (0)681 / 9978-4650
[email protected]
Veterinäramt für die Region Saarbrücken
LAV Mitte Konrad-Zuse-Straße 11 ~ 66115 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681 / 9978-4550
[email protected]
Veterinäramt für das Westsaarland
LAV West Industriestraße 6 ~ 66740 Saarlouis Tel.: +49 (0)681 / 9978-4600
[email protected]
Landwirtschaftskammer Saarland
LWK Dillingerstraße 67 ~ 66822 Lebach Tel.: +49 (0)6881 / 928-203 oder -205 Fax: +49 (0)6881 / 928-100
[email protected]
Beratung und regionale Stelle Tierkennzeichnung und -registrierung
24
Wallonie Regionale Vereinigung der Tiergesundheit und -Identizierung VoG
ARSIA asbl Zoning de Biron Allée des Artisans 2 ~ B-5590 CINEY Tel.: +32 (0)83 23 05 15
[email protected] www.arsia.be
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
FASNK Centre administratif Botanique Food Safety Center Boulevard du Jardin Botanique 55 ~ B-1000 BRUXELLES Tel.: +32(0) 2 211 82 11 www.afsca.be
Generaldirektion der Veterinärämter
PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Namur
Veterinäramt BOUGE Tel.: +32 (0)81 20 62 00
[email protected]
PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Luxemburg
Veterinäramt LIBRAMONT Tel.: +32 (0) 61 21 00 60
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PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Lüttich
Veterinäramt LIEGE Tel.: +32 (0)4 224 59 11
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PKE Außenstelle St. Vith (deutschsprachig)
Veterinäramt SAINT VITH Tel.: +32 (0)80 29 11 90
PKE (Provinziale Kontrolleinheit) Hennegau
Veterinäramt MONS Tel.: +32 (0)65 40 62 11
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PKE (Provinziale Kontrolleinheit) WallonischBrabant
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Impressum Herausgeberausschuss Arsia asbl CONVIS GDS Lorraine Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Landwirtschaftskammer Saarland Mit freundlichen Unterstützung von Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes La Région Lorraine Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Landesmarktverband für Vieh und Fleisch Rheinland-Pfalz Bildnachweis © GDS de Moselle - 2012 Titelbild : © Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Redaktionsausschuss Arsia Wallonie : Marc Lomba, Sylvie Lecomte Convis Luxembourg : Marianne Vaessen, Louis Boonen FR-GDS Lorraine : Bernard Schmitt, Céline Schweitzer, Gilles Canteneur TSK Rheinland Pfalz : Roland Labohm LWK Saarland : Robert Zimmer, Richard Schreiner
Layout LWK Rheinland Pfalz : Verena Mecking Übersetzung Arsia Wallonie : Ursula Mollers
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