Going Europe – Mit ERASMUS im Ausland studieren

Samia Jalal-Tiede und Miriam Sterz | International Office Hüfferstr. 27 | 48149 Münster Tel. 0251 83 64109 | [email protected]

Going Europe – Mit ERASMUS im Ausland studieren

1. Warum überhaupt ERASMUS? 2. Die Dokumente und der Ablauf 3. Die Förderung 4. … mehr Fragen:

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Warum überhaupt ERASMUS?

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Quelle: http://www.webstehle.de/katechismusfragen/erasmus.htm Samia Jalal-Tiede und Miriam Sterz - Going Europe - Mit ERASMUS im Ausland studieren

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Was ist ERASMUS+? Allgemeines in aller Kürze

ERASMUS = European Region Action Scheme for the Mobility of University Students Namensgeber: ERASMUS von Rotterdam (1465 – 1536): der erste “Europäer” Förderprogramm der EU-Kommission seit 1987: SOKRATES/ERASMUS Ab 2014/2015: Studierendenaustausch unter dem Dach der neuen Programmgeneration ERASMUS+ Übergangsjahr 2014/2015 Und was soll das Ganze? Stärkung der persönlichen Entwicklung und der internationalen Kompetenzen Fachliche Weiterentwicklung Bereicherung der Ausbildung an der Gasthochschule Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gast- und Heimathochschule ERASMUS soll Teile der Mobilitätskosten tragen und dadurch ein Studium im Ausland ermöglichen

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Grundsätzliches zum ERASMUS-Studium

Jeder Student verfügt über ERASMUS-Mobilitätskontingente: 12 Monate im Bachelor; 12 Monate im Master; 12 Monate während der Promotion (12 Monate entsprechen 360 Tagen)

Teilnahmevoraussetzungen im ERASMUS-Studium Immatrikulation an der FH Münster (ausgenommen: Gaststudierende) mind. erstes Studienjahr abgeschlossen fachlicher Zusammenhang des Auslandsstudiums mit Ihrem Studium an der FH Münster ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule

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Die Dokumente und der Ablauf

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Die Dokumente und der Ablauf

www.fh-muenster.de/erasmusplus

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Die Dokumente und der Ablauf Vor dem Aufenthalt

Sie wurden vom Koordinator am Fachbereich ausgewählt Anmeldung mittels des Anmeldeformulars (provisorisch) Bewerbung und Anmeldung an der Gasthochschule unter Beachtung der Fristen Zusage durch die Gasthochschule

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Die Dokumente und der Ablauf Grant Agreement

Fördervertrag mit … persönlichen Daten Kontodaten Notfallkontakt… Pflichten und Rechten der Vertragsparteien

genaue Angabe der Förderzeitraums Eingabe der Daten in Online-Plattform Grant Agreement wird im Sommer 2014 von der EU bereitgestellt

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Die Dokumente und der Ablauf Grant Agreement

Verpflichtungen: 1. Vollständig unterzeichnetes Learning Agreement vor Beginn des Aufenthaltes 2. Vorlage von Nachweisen nach dem Aufenthalt 3. Nutzung des ERASMUS-Zuschusses für den Auslandsaufenthalt 4. Eigenständige Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz

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Die Dokumente und der Ablauf Learning Agreement Lernvereinbarung zur Anerkennung von Studienleistungen ( Prüfungsamt) Muss VOR dem Aufenthalt erstellt werden Keine 1 zu 1-Anerkennung nötig Ausführlicher Leitfaden im Internet Sollten Sie noch das alte Formular benutzt haben, müssen Sie kein neues Learning Agreement aufsetzen Das International Office benötigt das unterzeichnete Dokument per Scan/als Kopie

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Die Dokumente und der Ablauf Learning Agreement

Änderungen möglich Zeitrahmen: 1 Monat nach Aufenthaltsbeginn Kontakt: Prüfungsamt!

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Die Dokumente und der Ablauf Certificate of Arrival

Datum der Einschreibung im Ausland & voraussichtliches Aufenthaltsende wird von Gasthochschule bestätigt Weiterleitung als Scan oder Fax an das IO der FH Münster Entscheidend: Erster studienbedingter Aufenthaltstag Wichtig: Formular aufheben, da es am Ende noch benötigt wird!!!

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Die Dokumente und der Ablauf Am Ende des Aufenthalts

Mindestens 4 Wochen vor Studienende sollte Sie klären, von wem Sie die nötigen Nachweis-Dokumente (Transcript of Records, Certificate of Departure) erhalten - International Office der Gasthochschule - Betreuer im Fachbereich der Gasthochschule - Fachbereichsmitarbeiter der Gasthochschule Reichen Sie die Unterlagen fristgerecht ein!

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Die Dokumente und der Ablauf Certificate of Departure (=Letter of Confirmation)

Datum des Aufenthaltsendes wird von Gasthochschule bestätigt: Tag der letzten Klausur oder der letzten Lehrveranstaltung Weiterleitung als Scan, Fax oder im Original an das IO der FH Münster Wichtig: Formular ist entscheidend für die endgültige Förderhöhe

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Die Dokumente und der Ablauf Bericht und Fragebogen

Fragebogen zum Studienaufenthalt: Link zur Online-Maske wird nach dem Aufenthalt automatisch per EMail verschickt 1-3seitiger frei formulierter Erfahrungsbericht per E-Mail an der IO der FH Münster (Muster wird bereitgestellt)

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Die Dokumente und der Ablauf Transcript of Record

Zeugnis über die erbrachten Studienleistungen Angabe der ECTS wird in den meisten Fällen postalisch verschickt Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen ( Prüfungsamt) Das International Office benötigt eine Kopie.

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Die Dokumente und der Ablauf

Certificate of Arrival MUSS innerhalb eines Monats nach Ankunft an der Gasthochschule im IO eingereicht werden Certificate of Departure, Fragebogen & Erfahrungsbericht MÜSSEN nach dem Studienaufenthalt im IO eingereicht werden. FRIST: 1 Monat nach Ende des bestätigen Aufenthalts (gemäß Certificate of Departure) Erst wenn alle Dokumente vorliegen, kann die Schlussrate des regulären ERASMUS-Zuschusses ausgezahlt werden Werden die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht, kann der komplette ERASMUS-Zuschuss zurückgefordert werden!

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Die ERASMUS-Förderung

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Das ERASMUS-Stipendium Eckpunkte

Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule Zahlung eines Mobilitätszuschusses für max. 12 Monate: länderspezifische Fördersätze Gruppe 1 Programmländer mit höheren Lebenshaltungskosten

Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten

Gruppe 3 Programmländer mit niedrigeren Lebenshaltungskosten

Länder

Bulgarien, Estland, Belgien, Tschechische Dänemark, Irland, Lettland, Litauen, Republik, Griechenland, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen, Spanien, Kroatien, Österreich, Finnland, Rumänien, Slowakei, Zypern, Luxemburg, Vereinigtes Sondermittel Schweden, für Studierende mit einer Behinderung von mind. ehem. jugosl. Republik Niederlande, Portugal, Königreich, Liechtenstein, 50% Slowenien, Island, Türkei Mazedonien Norwegen

Förderrate je Monat (=30 Tage)

mind. 250

Euro, max. 500 Euro

mind. 200

Euro, max. 450 Euro

mind. 150

Euro, max. 400 Euro

kein Rechtsanspruch auf ERASMUS-Förderung

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Weitere mögliche Neuerungen im Jahr 2014/2015

Online-Sprachtests ab Herbst 2014: Pflicht für Outgoings des SoSe 2015 – vorher und nachher Online-Sprachkurse ab Herbst 2014: Angebot für Outgoings des SoSe 2015 – Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch

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Frage: Ich möchte meinen Auslandsaufenthalt verlängern, was muss ich tun? a) Verlängerung um ein Semester oder b) Verlängerung um x Tage/Monate Endgültige Informationen der EU stehen noch aus. Eine Förderung kann nicht automatisch zugesagt werden!

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Frage: Ich muss meinen Aufenthalt abbrechen oder verkürzen, was muss ich tun? Um mit ERASMUS gefördert zu werden, muss der Aufenthalt mindestens 3 Monate (= 90 Tage) dauern. Sollte er kürzer sein, muss im Normalfall der ERASMUS-Zuschuss zurückgezahlt werden. Bei Krankheit etc. kann der Aufenthalt verkürzt oder abgebrochen werden. Lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen und geben Sie sofort dem IO Bescheid. In diesen Fällen erfolgt eine Einzelfall-Entscheidung über die Rückzahlung des Zuschusses.

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Frage: Welches Datum wird auf dem Certificate of Arrival/Departure bestätigt? Entscheidend ist der studienbedingte Aufenthalt Wohnungssuche, Vorlauf zur Akklimatisierung oder anschließender Urlaub sind nicht förderrelevant Enddatum = Tag der letzten Klausur/Lehrveranstaltung Vorgeschalteter Sprachkurs im Gastland: Sprachkursbestätigung mit taggenauer Teilnahmedauer im IO einreichen – Förderung wird geprüft

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Frage: Ich möchte im Anschluss ein Praktikum machen. Ist das möglich? Förderung über ERASMUS Praktikum möglich Voraussetzung: weiterhin Immatrikulation an der FH Münster; Praktikumsdauer mind. 2 Monate (=60 Tage) Die nötigen Original-Unterlagen müssen vor dem Beginn des Praktikums im IO vorliegen

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… mehr Fragen Frage: Wer zahlt meine Reisekosten? Es gibt keine zusätzlichen Mittel für die Erstattung von Reisekosten durch die FH oder das ERASMUS-Programm.

Frage: Bin ich während des Auslandstudiums über die FH krankenversichert? Nein, Sie sind nicht über die FH krankenversichert! Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und schließen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz ab. z.B. DAAD-Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) https://www.daad.de/deutschland/in-deutschland/gruppenversicherung/de/11062-daad-gruppenversicherung/

Die FH/das ERASMUS-Programm übernimmt keine Versicherungskosten.

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Frage: Wie viele ECTS muss ich nachweisen, um vom ERASMUS-Programm gefördert zu werden? Der offizielle Richtwert sind 30 ECTS Grundsätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie sich vor Ort vornehmlich zu Studienzwecken aufgehalten haben und eine Leistung in Ihrer Fachrichtung erzielt haben.

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Frage: Erhalte ich weiterhin mein Bafög? Sie können für Ihr Auslandsstudium Auslands-Bafög beantragen Kümmern Sie sich frühzeitig – die Bearbeitung kann dauern! Das IO stellt auf Wunsch Bafög-Bescheinigungen aus

Mehr Infos: http://www.auslandsbafoeg.de

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Vielen Dank!

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Miriam Sterz 0251 83-64109

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Dienstag 10-12 Uhr und 13-15.30 Uhr Donnerstag 10-13 Uhr

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