Gesetze. und. Planungsgrundlagen. Arbeitsheft Nr. 17

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Author: Ursula Hausler
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Gesetze

und

Planungsgrundlagen Arbeitsheft Nr. 17

Inhalt

Seite

Gesetze und Planungsgrundlagen für pädgogisch betreute Spielplätze

1

Anforderungen an Platzgestaltung, Betreuung und Ausstattung

2

1.

Orientierungswerte für Flächenaufteilung

2

2.

Orientierungswerte für die Aufteilung der beheizbaren Räumlichkeiten

3

Orientierungswerte für die Arbeitskräftebedarfsberechnung

4

4.

Qualitative Ausstattung / Erfahrungsfelder

4

5.

Behindertengerechte Gestaltung

6

3.

__________________________________________________________________ Herausgeber:

Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. Haldenwies 14 70567 Stuttgart Tel.: 0711-6872302 Fax: 0711-6788569 Email: [email protected] http://www.bdja.org Stuttgart im September 2002 © Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V., Stuttgart

Text: Gestaltung: Illustration:

Oliver Ginsberg, Berlin Hans-Jörg Lange, Leinfelden-Echterdingen Felix Bremstahler, Stuttgart

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Gesetze und Planungsgrundlagen für pädagogisch betreute Spielplätze Spielen ist die Arbeit des Kindes. Im Spiel setzen sich Kinder mit sich, den anderen und der Umwelt auseinander. Kinder brauchen zu ihrer gesunden Entwicklung naturnahe, gestaltbare Räume und die Möglichkeit sich im Spiel zu entfalten. Die bundesdeutsche Gesetzgebung hat dieser Erkenntnis Rechnung getragen, indem sie Gesetzesgrundlagen geschaffen hat, die die Errichtung von pädagogisch betreuten Spielplätzen ermöglicht. Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII - auch bekannt als "Kinder- und Jugendhilfegesetz") verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also in der Regel die Kommunen, jungen Menschen, die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (§11 in Verbindung mit §3): Diese "sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von diesen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen." Entgegen landläufigen Annahmen handelt es sich also hier nicht um freiwillige, sondern um - freilich nicht individuell einklagbare - Pflichtleistungen der öffentlichen Hand. Zu diesen im SGB VIII erwähnten Angeboten gehören auch die pädagogisch betreuten Spielplätze. Einige Kommunen und Länder haben dies inzwischen in soweit konkretisiert, dass sie Bedarfswerte für die Einrichtung dieser Plätze formuliert haben. So sieht der Jugendfreizeitstättenplan des Landes Berlin vor, dass für 4.8% der Altersgruppe von 6-25 Jährige, Freizeitplätze auf pädagogisch betreuten Spielplätzen einzurichten sind. Freiraumplanerische Bedarfswerte sind darüber hinaus oftmals in Kinderspielplatzgesetzen und der Spielraumentwicklungsplanung vorgesehen. Durch die Bauleitplanung sind Möglichkeiten zur Anlage öffentlicher Spielplätze seien es betreute oder unbetreute zu eröffnen. Nach §1(5)3. Baugesetzbuch sind dabei "insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung" zu berücksichtigen, Bei der heutigen Siedlungsstruktur und Verkehrsdichte sind für Kinder im Interesse ihrer Sicherheit und Gesundheit Kinderspielplätze erforderlich. Schon im Flächennutzungsplan können deshalb Flächen für Spielanlagen dargestellt werden (§5(2)2. Bundesbaugesetz). Im Bebauungsplan können Kinderspielplätze rechtsverbindlich als öffentliche Grün- oder Gemeinbedarfsflächen oder als Flächen für Gemeinbedarfsanlagen, die für Wohngebiete erforderlich sind, festgesetzt werden (vgl.: BauGB §9(1) 4.,5.,15. & 22.

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In den Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) finden sich weitere Aussagen über die Voraussetzungen der Ausweisung von Flächen für Spielplätze. Durch die Bauordnung wird den Gemeinden auferlegt, Spielflächen auszuweisen. Wie diese Flächen gestaltet werden oder ob gar ein pädagogisch betreuter Spielplatz errichtet wird, hängt allerdings auch ab vom Engagement betroffener Eltern und Bürger und Bürgerinnen. Einige sinnvolle Hinweise für die Planung bzw. Ausstattung von pädagogisch betreuten Spielplätzen finden sich auch in Abs 4.3.8. der DIN-Norm 18034 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen" von 1998. Es handelt sich allerdings lediglich um Empfehlungen ohne gesetzlich bindenden Charakter. Konkrete Zahlen zum Flächenbedarf finden sich in der DIN-Norm seit der letzten Überarbeitung leider nicht mehr.



Schwellen sollten nicht höher als 3 cm sein.



Im Gartenbereich und im Spielbereich sollte ein Teil der Anlagen immer auch die Nutzung vom Rollstuhl aus ermöglichen (z.B. Hochbeete)



Wegen möglicher Sichtbehinderung ist immer ein Kopffreiraum von 200 cm Höhe einzuhalten. Gegebenenfalls sind an Hindernissen taktile Orientierungshilfen anzubringen.



Längere Wege sollten in Abständen von ca. 15-20 m durch Ruhe- und Kontaktzonen aufgelockert sein.



Geländer können eine Hilfe für Gehbehinderte sein und auch die Orientierung erleichtern. Sie sollten aber eine einheitliche Höhe von 85 cm aufweisen. Dementsprechend ist darauf zu achten, dass Zäune von Gehegen immer auch eine Querstrebe in dieser Höhe aufweisen.



An Böschungen, Rampen, Brücken etc. ist immer ein seitlicher Radabweiser von mindestens 10 cm Höhe anzubringen.



Mindestens eine behindertengerechte Toilette sollte immer vorhanden sein

Anforderungen an Platzgestaltung, Betreuung und Ausstattung Es wird sich der eine oder die andere die Frage gestellt haben, ob der Betrieb und die Errichtung einer Jugendfarm oder eines Aktivspielplatzes nicht sehr aufwendig ist und wie viel an Ausstattung denn notwendig ist. Zunächst ist festzustellen, dass ein provisorischer Betrieb auch mit sehr geringem Aufwand möglich ist: ein Gelände, ein alter Bauwagen oder eine alte Baracke, ein wenig Werkzeug, ein LKW voll Holzpaletten, ein paar engagierte Leute und vielleicht noch ein paar Schafe, Kaninchen oder ein Esel - damit kann schon viel passieren. Auf Dauer lässt sich mit dieser "Ausstattung" allerdings nicht vernünftig und sinnvoll arbeiten.

Diese wenigen Punkte können bei einer Neuplanung ohne großen Aufwand berücksichtigt werden und ermöglichen einem Großteil von Körperbehinderten die selbständige Nutzung der Einrichtung.

Aber auch ein Platz mit hauptamtlichen Kräften, einem festen Haus, Werkstätten, einem Hüttenbaubereich, Feuer- und Wasserstelle, Tieren und einer abwechslungsreich gestalteten Spiellandschaft ist im Vergleich zu den öffentlichen Leistungen, die für Einzelfallbetreuung vernachlässigter oder durch Bewegungsmangel geschädigter Kinder ausgegeben werden muss, geradezu kostengünstig. Im Folgenden stellen wir Orientierungswerte für die Anlage von pädagogisch betreuten Spielplätzen dar.

1.

Orientierungswerte für Flächenaufteilung

Die nachstehenden Orientierungswerte gelten für einen optimal ausgestatteten Platz mit etwa 15.000 m² Grundfläche. Die prozentualen Anteile können auch für Einrichtungen bis rund 6.000 m² angewendet werden. Darunter sind qualitative Abstriche zu machen.

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zung pflanzlicher und tierischer Produkte als Futter- bzw. Nahrungsmittel, für medizinische Zwecke oder im technischen Bereich durch die Verwendung als nachwachsende Rohstoffe.

• Der kreativ-schöpferische Bereich steht für den kulturpädagogischen Ansatz im engeren Sinn. Er beinhaltet künstlerische Angebote wie Malen, Theater, Musik, aber auch zirkuspädagogische Elemente und andere Mittel sich selbst auszudrükken und darzustellen. Dabei wird die Auseinandersetzung mit traditionellen Materialien und Techniken genauso gefördert wie der Umgang mit Neuem oder Unüblichem bzw. die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen.

Flächennutzung

Flächenanteil absolut prozentual Spiel- und Sportflächen 3.500 - 4.500 m² 23-30 % Gebäude und Stallungen 500 - 1.000 m² 3-7 % Gehege und Reitflächen 1.000 - 2.000 m² 7-13 % Wiese und Weidefläche 5.000 - 6.000 m² 33-40 % Obst- und Gemüsegärten 1.000 - 1.500 m² 7-10 % Brachfläche / Gehölze / Naturteich 750- 1.500 m² 5-10 % Befestigte Wege- und Platzflächen 750- 1.000 m² 5-7 % Gesamtfläche

5.

12.500-17,500 m²

100 %

Behindertengerechte Gestaltung

Behinderte Menschen und insbesondere behinderte Kindern sind von einer Vielzahl von Aktivitäten in unserer Gesellschaft ausgeschlossen und zwar auch dann, wenn sie sich im Prinzip auch selbstständig bewegen können. Ihnen sollte grundsätzlich die Nutzung jeder öffentlichen Einrichtung ermöglicht werden, also auch die Nutzung von Jugendfarmen und Aktivspielplätzen. Diese Forderung führt oftmals zu dem Missverständnis, dass beispielsweise keine risikoreichen Anlagen und Hindernisse mehr vorhanden sein sollten. Tatsächlich geht es aber vor allem darum, behinderte Kinder überhaupt in die Nutzung einzubeziehen und ihnen zumindest die wichtigsten Wege und Räumlichkeiten zugänglich zu machen. Die Beschäftigung beispielsweise mit Tieren ist für behinderte Kinder genauso spannend wie für nicht behinderte und über das Medium Tier können auch zwanglose Kontakte zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern und Erwachsenen entstehen. Es sollen hier nicht sämtliche Planungsregeln für barrierefreie Gestaltung wiedergegeben werden, sondern nur auf ein paar einfache Grundsätze hingewiesen werden, die aber schon einen Großteil der üblichen Nutzungsschwierigkeiten beseitigen helfen:



Die Hauptwege sollten grundsätzlich breit genug sein, damit sich zwei Rollstuhlfahrerinnen aneinander vorbei bewegen können (ca. 150 cm). Sie sollten außerdem möglichst eben und ohne Rillen sein, in denen sich die Räder verkannten können. Das Weggefälle sollte nicht steiler als 6% sein.



Zum Rangieren und Wenden brauchen Rollstuhlfahrer in etwa eine Grundbewegungsfläche von 150x150 cm bzw. eine Kreisfläche von 150 cm Durchmesser. Dieser Freiraum ist besonders wichtig im Sanitärbereich, an Einund Ausgängen, beiderseits von Rampen und Treppen, an Ruhezonen und Sitzgelegenheiten etc.

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2.

Orientierungswerte für die Aufteilung der beheizbaren Räumlichkeiten

Im Folgenden sind Werte für beheizte Räumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von 100 bzw. 250m² angegeben. In diesem Bereich bewegt sich die notwendige Grundaus-stattung für 50 bis 100 Kinder. Bei geringerem Raumangebot sind qualitative Abstriche zu machen. Bei zusätzlichem Raumangebot lassen sich die Angebote erweitern. Bei einer deutlichen Überdimensionierung besteht allerdings die Gefahr, dass sich der Spielbetrieb vom Freien zu sehr ins Haus verlagert. Sinnvoll kann ein größeres Raumangebot dann sein, wenn der Platz als zentrale Nachbarschaftseinrichtung sehr stark von unterschiedlichen Altersgruppen genutzt wird.

Nutzungsbereich

Grundstufe

Ausbaustufe

Aufenthaltsräume / Gruppenräume Küchenbereich Verpflegungsraum / Café Sanitärbereich Werkstätten / Lagerräume Büro separater Veranstaltungsraum

40 m² 15 m² 10 m² 10 m² 15 m² 10 m² -

60 m² 25 m² 45 m² 15 m² 45 m² 10 m² 50 m²

Gesamtfläche

100 m²

250 m²

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3.

Orientierungswerte für die Arbeitskräftebedarfsberechnung

Auf der Grundlage von 6 Öffnungstagen in der Woche je 6 Stunden: Pädagogische Betreuung Hilfssarbeiten 52 Wo/a x 6d/Wo x 2 Betreuer 365d/a h/a

h/a

h/a

Vorbereitungszeit * 0,5h/d x 2 B x 312d

730

Leitungsaufgaben 12h/wo x 52 wo 624

Pädagogische Arbeit* 6,0h/d x 2B x 312d Nachbereitung* 0,5h/d x 2 B x 312d

312

Tierpflege 2h/d x 365d

Wartungs3.744 arbeiten und Instandhaltung 2h/d x 365d 312

Management

Finanzbuchhaltung/ Verwaltung 4h/wo x 52wo 208 730

betreute Spielplätze sowohl von konventionellen Spielplätzen als auch von anderen Freizeit- angeboten, Die im folgenden beschriebenen Erfahrungsbereiche lassen sich in der Praxis nicht streng von einander trennen, sondern ergänzen und bedingen sich gegenseitig. Sie dienen lediglich der Anregung für die qualitative Ausstattung:



Der soziale Bereich ist geprägt von den Beziehungen zwischen Einzelnen und der Gruppe, zwischen Kindern und Betreuerlnnen, zwischen den Generationen und unterschiedlichen Kulturen. Die Plätze sind Übungsfeld für gegenseitige Hilfe und soziale Verantwortung, offenes Ausdrücken von Wünschen und Bedürfnissen und angemessenes Austragen von Konflikten. Beim Knüpfen von sozialen Kontakten spielen Tiere eine wichtige Rolle. Tiergehege und Ställe sind deswegen nicht nur unter tierhalterischen Aspekten anzulegen, sondern auch als Treffpunkte zu gestalten. Offene Platzsituationen schaffen Raum für Gemeinschaftsaktivitäten und Feste, aber auch informelle Treffpunkte, Nischen und Rückzugsorte sind wichtig.

• Teamgespräch 3h/wo x 46 wo/a x 2B

368

Supervision 11mo x 2h x 2B

44

SUMME Arbeitskräftebedarf

Teamgespräch 3h/wo x 46 Wo/a

138

Supervision 22

4.780

1.598

834

3,0

1,0

0,5

Abkürzungen: a= Jahr. mo= Monat. wo= Woche. d= Tag. h= Stunde, B= Betreuer Das Arbeitsvermögen einer Vollzeitkraft, abzüglich Urlaubszeit und Feiertagen, Weiterbildung und Krankheit wird auf ca.1.600h/a veranschlagt * Vorbereitungszeit beinhaltet: Sicherheitsprüfungen, Einkäufe, Dienstplanung, Tagesabsprachen, Planung/Organisation v. Festen, Einweisung neuer Mitarbeiter, Arbeitsschutzbelehrung, Übergabe an andere Betreuer Pädagogische Arbeit beinhaltet: Betreuung von Ki/Ju auf dem Gelände. bei Ausflügen u. Fahrten, Gespräche mit Besuchern & Eltern, Aufräumarbeiten, Programmplanung Nachbereitung beinhaltet: Tagesauswertung/Tagebuch/Berichterstattung & Dokumentation, Vorbereitung des nächsten Tages, Aufräum- und Schließdienste

4.

Qualitative Ausstattung / Erfahrungsfelder

Die Erfahrungsfelder stellen einen zentralen Aspekt der pädagogisch betreuten Spielplätze dar. Sie ermöglichen erst die umfangreiche Abdeckung von kindgerechten Spiel- und Erfahrungsbedürfnissen bzw. -interessen und unterscheiden pädagogisch

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Der sensomotorische - Bereich dient der Förderung körperlicher Aktivitäten und Sinneswahrnehmungen. Über eine Modellierung und abwechslungsreiche Gestaltung lassen sich Bewegungsaktivitäten (Laufen, Klettern, Springen, Balancieren etc.) und sinnliche Wahrnehmung (Schmecken, Fühlen, Riechen, Tasten, Hören) anregen. Dazu gehören beispielsweise die Wahrnehmung vom Knistern des Feuers, seiner Wärme und seines Geruches, dem Duft und der Farbe von Beeren, Blumen und Kräutern und der Weichheit eines Tierfells oder dem Zwitschern eines Vogels genauso wie die Struktur von Werkstoffen oder der Geruch und Geschmack von selbst zubereiteten Speisen und Getränken.



Im handwerklich-technischen Bereich können sich durch Angebote wie Hüttenbau und die Nutzung verschiedener Werkstattbereiche handwerkliche Fertigkeiten entfalten. Hier wird bis zu einem gewissen Grad die für das Heranwachsen problematische Trennung zwischen Spiel und Arbeit, zwischen Lebensweit und Arbeitsweit aufgehoben, Die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen an den verschiedenen Tätigkeiten trägt zum Abbau von klischeehaften Rollenverständnissen bei.



Der Natur- und Umweltbereich ermöglicht den Kindern und Jugendlichen durch direkten Umgang mit den natürlichen Elementen Erde, Wasser, Feuer, Luft. Pflanzen und Tieren Primärerfahrungen, die dazu beitragen, den Kindern Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Mensch und Natur zu verdeutlichen. Die Kinder werden für Umweitthemen sensibilisiert und zu verantwortungsvollem Umgang mit Pflanzen, Tieren und der natürlichen Umwelt animiert, wobei sie auch angeregt werden, auf ihre Umwelt ökologisch sinnvoll gestaltend Einfluss zu nehmen.



Im tierpflegerisch-gärtnerischen Bereich beschäftigen sich die Kinder mit Fragen der Tierhaltung und -pflege, mit Gartenbau und -Gestaltung sowie mit der Nut-

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