Gesamtschule mit Grundstufe Schulleitung und Schulmanagement

1 Konzept Schulleitungssystem Gesamtschule mit Grundstufe Schulleitung und Schulmanagement Oktober 2015 Vorbemerkung Mit dem „Schulleitungssystem 2...
Author: Gerhard Böhme
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Konzept Schulleitungssystem

Gesamtschule mit Grundstufe Schulleitung und Schulmanagement Oktober 2015

Vorbemerkung Mit dem „Schulleitungssystem 2015-2016“ werden Schulleitung und Schulmanagement der Christine-Brückner-Schule in einem vorläufigen Konzept beschrieben. Eine dauernde Struktur ist nicht darstellbar, weil krankheitsbedingte Ausfälle und personelle Veränderungen zu erwarten sind und spontane Verantwortungsübernahmen bzw. situationsbedingte Aufgabenübertragungen erforderlich sein werden. 1. Die schulischen Entscheidungsgremien Grundsatzentscheidungen mit Bezug auf das pädagogische Profil, auf die Organisationsstruktur oder auf die Organisationsentwicklung der Schule werden in den schulischen Gremien getroffen. Schulkonferenz, Gesamtkonferenz, Schülerrat und Elternbeirat sind – je nach Zuständigkeit – die entscheidenden Gremien.

2. Die Schulleitung Der Schulleiter, der Stellvertreter und 3 weitere Inhaber von Funktionsstellen bilden die Schulleitung. Die Mitglieder der Schulleitung nehmen ihre Aufgabe auf der Grundlage eines Geschäftsverteilungsplans selbständig und eigenverantwortlich wahr. a. Der Schulleiter Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule: Er verantwortet die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, die ordnungsgemäße Organisation und Verwaltung sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung. Er führt die Aufsicht über Schulgebäude und Schulgelände sowie über Einrichtungen und Ausstattungen. Er verwaltet die der Schule zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und vertritt die Schule gegenüber der Öffentlichkeit. Der Schulleiter leitet sein Führungshandeln ab  aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften,  aus den Weisungen der Schulaufsichtsbehörde  aus den Beschlüssen der schulischen Gremien und  aus dem Abstimmungsprozess in der Schulleitung und im Schulmanagement Im Rahmen seiner Funktion als Vorgesetzter überträgt der Schulleiter Führungsaufgaben auf die anderen Schulleitungsmitglieder und beauftragt andere Lehrkräfte mit „besonderen Aufgaben“. Im Verhinderungsfalle tritt der Stellvertretende Schulleiter in alle Rechte und Pflichten des Schulleiters ein. Im Verhinderungsfall von Schulleiter und Stellvertretendem Schulleiter übernimmt ein Schulleitungsmitglied bzw. der gewählte Abwesenheitsvertreter die Verantwortung für die Schule. b. Das Schulleitungsteam Die zentralen Aufgaben der Schulorganisation, der Schulverwaltung sowie der Unterrichtsentwicklung werden vom Schulleitungsteam erledigt. Zum Schulleitungsteam gehören:  der Schulleiter  der Stellvertretende Schulleiter  die Stufenleiterin 1 – 4  die Stufenleiterin 5 + 6  der Stufenleiter 7 – 10  der Koordinator des Ganztagsschulprogramms

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Die Mitglieder der Schulleitung erfüllen ihre Aufgaben:  gemäß der gesetzlicher Bestimmungen  gemäß des Geschäftsverteilungsplans  gemäß der Beschlüsse der schulischen Gremien  gemäß der Vorgaben des Schulleiters  in Absprache mit ihren Kolleginnen und Kollegen Die Mitglieder des Schulleitungsteams koordinieren ihre Aufgaben in wöchentlichen Dienstbesprechungen.

3. Das Schulmanagement Fachspezifische Konzepte und einzelne Projekte werden - auf der Grundlage von Konferenzbeschlüssen und des Schulprogramms sowie in Abstimmung mit der Schulleitung - in Bereichs- oder Projektgruppen, in Fachkonferenzen oder von Lehrern mit besonderen Aufgaben verantwortet. Zum Schulmanagement gehören:  die Fachvorsteher  die Bereichsgruppen- und Projektgruppenleiter  Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Aufgaben

Schulleiter (W. Engelmeyer)

Stv. Schulleiter

(O. Friedrich)

Leiterin 1 - 4

Leiterin 5 + 6

Leiter 7 - 10

(M. Wehmeier)

(H. Völkerding)

(K. Sprafke)

Unser Führungsverständnis Schulleitung und Schulmanagement stützen sich auf folgende Prinzipien:  deutlicher Führungsanspruch  klare Verantwortungsübernahme  flache Hierarchie  offene Kommunikation  weitgehende Partizipation  intensive Kooperation

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Lehrer mit besonderen Aufgaben In einem offenen Diskussions- und Abstimmungsprozess mit den Kolleginnen und Kollegen, der Frauenbeauftragten und mit dem Personalrat wurden Aufgaben vergeben, Funktionen bestimmt und Zuständigkeiten festgelegt. Lehrerin / Lehrer Brzezina, Kathrin Cron, Scarlet

Besondere Aufgaben FV Religion LRS-Beauftragte / Kooperation Kindergarten-Schule, Schulkonferenz, Betreuung der Lesepaten Döbel, Elke FB Arbeitslehre / Berufsorientierung Engelmeyer, Wolfgang Schulleitung (s. GVP) Ewald, Guido Beauftragter Ganztagsschule / AG- + WP-Angebote Frey, Alexander Lehrmittelsammlung / Personalrat Friedrich, Oskar Stv. Schulleiter (s. GVP) / BG Neue Medien Götze, Corinna MÜSC, Konzept „Bewegte Schule“ Götze, Marc FV Sport / AO Studienseminar / LiV + Studenten-Mentoring Gurtmann, Thomas BG Schule & Gesundheit / Schulwald & Schulgarten / Olov-Beauftragter Haverkamp, Marlis Lesebeauftragte / Unterricht in Herkunftssprachen / Lektüren Heinze, Jessica Vergleichsarbeiten / Lernstandserhebungen Landau, Johanna FV Deutsch / SOL-Coach Löwenstein, Bodo Mentor Maser, Marina LiV Manske-Kaudewitz PiT Most, Dr. Kerstin FV Physik / SOL-Coach / Müller, Markus Sicherheitsbeauftragter / SOL-Coach Neukäter, Julia Elternzeit Paul, Tanja FV Englisch / SOL-Coach Reinhold, Gabriele WP- und AG-Angebote Reiting, Judith Leitung des Chors / Schulkonferenz / BG Veranstaltungen / SOL-Grundstufe Reitze, Ute Umweltbeauftragte (Grundstufe) Rudenko, Svetlana FV Mathe / SOL-Coach Schönhalz, Nelly Verbindungslehrerin Sprafke, Klaus Schulleitung 7 – 10 (s. GVP) /Abwesenheitsvertreter / AO Staatliches Schulamt Storm, Tanja IB-Lehrerin Vater, Kirsten FV Musik / BG Veranstaltungen / Völkerding, Heidi Schulleitung (s. GVP) / Fortbildung / Inklusionsbeauftragte Wachs, Hilka FV Gesellschaftslehre Wehmeier, Melanie Schulleitung (s. GVP) / Schulwegesicherheit / Ganztagsprogramm Wellach, Christa FV Bio u. Chemie / Prävention / NaWi-Ausstattung Zeiger, Ulrike Beauftragte „Anti-Mobbing“ (NBA) gez. Wolfgang Engelmeyer, Schulleiter

Aufgaben und Zuständigkeiten

1. Der Schulleiter

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Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule: Er ist für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags verantwortlich und hat die Aufsicht über Schulgebäude und Schulgebäude, Einrichtung und Ausstattung. Zuständigkeiten im Regelfall Gemäß § 87 Abs. 2 und 3 HSchG ist der Schulleiter verantwortlich für  die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms sowie für die interne Evaluation,  die Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne  die Verteilung der Klassen und Lerngruppen  die Qualität des Unterrichtsgeschehen (= Unterrichtsbesuche!)  die Beratung der Lehrkräfte a. im Sinne eines Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechenden Unterrichts b. zur Gewährleistung der Zusammenarbeit der Lehrer c. zur Gewährleistung des fächerverbindenden und fachübergreifenden Lernens d. Umsetzung der pädagogischen Ziele des Schulprogramms  die Ausbildung, Fortbildung, Qualifizierung und Entwicklung der Unterrichtskompetenz der Lehrer  Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen,  Unterstützung der Arbeit der Schüler- sowie der Elternvertretung  Öffnung der Schule zum Umfeld Im Rahmen des ordnungsgemäßen Verwaltungsablauf in der Schule ist er verantwortlich für  Veranstaltungen der Schule  Vertretung der Schule gegenüber der Öffentlichkeit;  Aufnahme und Entlassung Schüler,  Erfüllung der Schulpflicht,  Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule,  Steuerung des Schulbudgets  Kontrolle von Konferenzbeschlüssen und Sicherstellung ihrer Umsetzung  Beurlaubungen von Lehrern und Schülern,  Erstellung von Leistungsberichten und dienstlichen Beurteilungen  Durchführung von Ordnungsmaßnahmen  Durchführung von Schulkonferenzen, Gesamtkonferenzen und Schulleitungskonferenzen  Gestattung von Besuchen und Unterrichtshospitationen  Genehmigungen von Klassenarbeiten  Genehmigung von Wandertagen, Exkursionen und Klassenfahrten  Öffentlichkeitsarbeit: Presse, Homepage, Informationsbriefe  Terminplanung  Steuerung von Unfallschutz, Brandschutz und Krisenmanagement  Verteilung des Posteingangs  Zeichnung von Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnissen

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2. Stellvertretender Schulleiter Der stellvertretende Schulleiter vertritt bei dessen Abwesenheit den Schulleiter. Er ist in diesem Fall für „alles“ verantwortlich.               

Zuständigkeiten im Regelfall Außenvertretung der Schule Beratung des pädagogischen Personals Führung der Lehrerstundenkonten Aufnahme von Personalveränderungen und Planung von Personalmaßnahmen Beratung des Schulleiters bei der Erstellung von Beurteilungen Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtsverteilung Erstellung von Stundenplänen, Vertretungsplänen und Aufsichtsplänen Erstellung von Statistiken für Schulträger, Staatliches Schulamt und Ministerium LUSD – Administration und Eingabe des Unterrichts Absprachen und Organisation von besonderen Veranstaltungen und schulischen Ereignissen Organisation und Abrechnung von „Verlässliche Schule“ (VSS) und des Budgets „Pädagogischer IT-Support“ Planung von Wahlpflichtunterricht, Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangeboten Koordination mit der RKH (= Regionalverkehr Kurhessen) Umsetzung der pädagogischen Zielvorgabe „Rhythmisierung des Unterrichts“

14. Stufenleiter/in Die Stufenleiter nehmen die übertragenen Aufgaben zur Leitung der Schulstufen (1-4, 5+6, 7-10) wahr.            

Zuständigkeiten im Regelfall Aufnahme von Schülern in Absprache mit dem Schulleiter Beratung der Kolleginnen und Kollegen Beratung des Schulleiters bei der Personalentwicklung (= Einstellungen, Beurteilungen, Bewertungen) Kontrolle von Akten und Listen (Schülerakten, Klassenbücher, Krankmeldungen, Leistungsnachweise) Leitung von Stufenkonferenzen Steuerung von Vergleichs- und Abschlussarbeiten Steuerung der Klassen- und Kurszusammensetzung in Absprache mit dem Schulleiter Steuerung von Übergangsverfahren Kooperation mit Verbundschulen und Weiterführenden Schulen Steuerung von Begrüßungsfeiern und Informationsveranstaltungen Überwachung des Beschwerdemanagements Vorbereitung und Leitung von Zeugniskonferenzen und Förderplankonferenzen

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4. Klassenlehrer/in Die Klassenlehrer übernehmen die Aufgaben zur Leitung einer Schulklasse wahr.             

Zuständigkeiten im Regelfall Beratung und Information von Schülern und Eltern Durchführung von Wandertagen, Exkursionen und Klassenfahrten Kontrolle der Klassenbücher Führung der Personalakten der Schüler Organisation des Klassenlehrerunterrichts Kontrolle der Krankmeldungen Überwachung der Schulpflicht Überwachung der Förderpläne Vorbereitung von Zeugniskonferenzen und Förderplankonferenzen Leitung von Klassenkonferenzen Organisation von Pädagogischen Maßnahmen / Ordnungsmaßnahmen Kommunikation von Informationen (Elternbriefen) Terminabstimmungen im Jahrgangsteam

5.Fachvorsteher Die Fachvorsteher kontrollieren und koordinieren die Qualitätsentwicklung in einem Fachbereich.        

Zuständigkeiten im Regelfall Abwicklung der Lehrmittelfreiheit Entwicklung des Fachcurriculums Kontrolle von Arbeitsplänen Förderung der Unterrichtsqualität Sicherstellung der Unterrichtsmaterialien Organisation und Leitung von Fachkonferenzen (Protokolle) Überwachung der Konferenzbeschlüsse Bausteine für das Schulprogramm entwickeln

6. Bereichs- und Projektgruppenleiter Bereichs- und Projektgruppenleiter steuern und verantworten langfristige, wiederkehrende Aufgaben oder kurzfristige Projekte - auf der Grundlage des Schulprogramms, mit Zustimmung des Schulleiters. Sie evaluieren ihre Arbeit selbstständig und informieren die GK über wesentliche Entwicklungsziele.    

Zuständigkeiten im Regelfall Sitzungen der Bereichsgruppe / Projektgruppe organisieren und leiten Vorhaben planen / evaluieren Beiträge zum Schulprogramm liefern Arbeitsergebnisse der BG/PG präsentieren

Wolfgang Engelmeyer, Schulleiter