Generationswechsel: Den neuen GGF versorgen?

Generationswechsel: Den neuen GGF versorgen? Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Generalbevollmächtigte für...
Author: Ralph Hofer
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Generationswechsel: Den neuen GGF versorgen?

Dr. Henriette Meissner Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. bbg-Forum Kassel, den 23.06.2015

Agenda.

1. Der Jung-GF 2. Die große Hürde: vGA 3. Kombination pAV+bAV? 4. bAV: Ukasse vs. Pensionszusage 5. Die Besonderheiten des Arbeitsrechts 6. Die 10 Gebote für die GGF Versorgung 7. Straßenkarte Jung-GF

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 2

Der Jung-GF.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 3

Der Jung-GF. Wie der GF in den Betrieb kommt Neugründung

von außen

Management Buy-In Übernahme von Gesellschaftsanteilen

Aufstieg im Unternehmen/Familienmitglied Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 4

Der Jung-GF. Der Reihe nach

Statusprüfung

Ganzheitliche Analyse privat / bAV

Versorgung

Wer ist der Mandant? GmbH oder GGF? Unproblematisch: Allein-GGF

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 5

Der Jung-GF. Statusprüfung

SV-Recht

GRV/ALV, etc?

Arbeitsrecht

Schutz des BetrAVG PSV-Sicherung oder privatrechtliche Maßnahmen

Steuerrecht

vGA-Problematik

Ausgestaltung des Dienst- und des Gesellschaftervertrages vorab prüfen: Weichenstellung für den Status Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 6

Der Jung-GF. SV-Status-Prüfung

GesellschafterVertrag / Dienstvertrag

Familienunternehmen mit Minderheitenbeteiligung

Statusfeststellung durch DRV-Bund

Kriterien werden immer enger ausgelegt. Dienst- und Gesellschaftervertrag sind vorab richtig zu gestalten Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 7

Der Jung-GF. SV-Status-Prüfung

Absicherung in bAV/pAV nötig

Keine SV-Pflicht!

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 8

Die große Hürde: vGA.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 9

Die große Hürde: vGA. Steuer-Status

Beherrschung? Nicht-Beherrschung? Nahestehende Person?

Dr. Henriette Meissner

vGA und besondere Kriterien sind zu beachten

bbg-Forum 2015

23.06.2015 10

Die große Hürde: vGA. Prüfkriterien vGA auf der 2. Stufe Es sollte immer der Steuerberater eingeschaltet sein, der folgendes klärt: ●

Warte- und Probezeit



Nachzahlungsverbot



Erdienbarkeit



Angemessenheit der Gesamtvergütung



Ernsthaftigkeit/Finanzierbarkeit



Altersgrenzen/Mindestpensionsalter



Gleichzeitiger Bezug von Betriebsrente und Vergütung Dokumentation der Abnahme durch den Steuerberater dringend empfohlen!

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 11

Die große Hürde: vGA. Exkurs: Nahestehende Personen = der spätere Jung-GGF? Arbeitsverhältnisse mit nahen Angehörigen (z.B. Eheleuten, Kindern) stehen unter der besonderen Beobachtung der Finanzbehörden. Um steuerlich anerkannt zu werden müssen diese:



zivilrechtlich wirksam sein (insb. Vorliegen eines Gesellschafterbeschlusses)



klar und eindeutig schriftlich vereinbart sein, und



die Vereinbarungen müssen unter Fremden üblich sein (z.B. kein überhöhtes Gehalt an die Ehefrau).

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 12

Die große Hürde: vGA. Exkurs: Nahestehende Personen Die Prüfung auf der 2. Ebene umfasst die gleichen Kriterien wie beim bGGF ●

Warte- und Probezeit



Nachzahlungsverbot



Erdienbarkeit



Angemessenheit der Gesamtvergütung



Ernsthaftigkeit/Finanzierbarkeit



Altersgrenzen/Mindestpensionsalter



Gleichzeitiger Bezug von Betriebsrente und Vergütung

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 13

Die große Hürde: vGA. Exkurs: Nahestehende Personen Für Entgeltumwandlungen sind Versicherungsbeiträge steuerlich nur anzuerkennen, wenn ●

ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis vorliegt und



der Lohnanspruch vor Umwandlung angemessen ist sowie



die Entgeltumwandlung nicht auf privaten Erwägungen basiert (Fremdvergleich)

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 14

Die große Hürde: vGA. Das „Zeitproblem“ am Anfang Persönliche Probezeit 2-3 Jahre Ausnahmen, z.B.: ●

Wechsel der Gesellschaftsform von GbR zur GmbH

Unternehmensbestand i.d.R. 5 Jahre Ausnahmen, z.B.: ● ●



Keine AG-finanzierte Versorgung



OFD Niedersachsen: Gilt auch für Entgeltumwandlungen



Vorsicht bei sog. „ersetzenden Zusagen“, die per BOLZ die SV-Pflicht „ersetzen“

Management-Buy-Out Wechsel der Gesellschaftsform Keine Versorgung ohne Steuerberater und Betriebsstättenfinanzamt

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 15

Kombination bAV/pAV?

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 16

Kombination bAV/pAV?

2-3 Jahre

5 Jahre

bAV + pAV

pAV

Dr. Henriette Meissner



Vorzeitige Risiken, insbesondere



BU / EU



Tod

bbg-Forum 2015

23.06.2015 17

Kombination bAV/pAV? Vorsicht bei Kombination Basisrente + bAV ●

Seit 2008 können beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, anders als rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Beiträge zu einer privat abgeschlossenen Basisrente nur sehr eingeschränkt in der Einkommensteuer geltend machen, wenn daneben auch noch eine bAV besteht („Verpuffungseffekt“).



Auch eine sehr kleine Direktversicherung reicht aus, um diesen Effekt auszulösen.



Es kommt auch nicht darauf an, ob die Direktversicherung beitragsfrei gestellt wurde oder wird (keine Flucht durch Beitragsfreistellung).

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 18

Kombination bAV/pAV? So wird gerechnet Beispiel: GGF, Jahresbrutto 100.000 €, DV + Basisrentenvertrag mit jährlichem Aufwand von 23.000 € Förderrahmen 22.172 € (Stand 2015) Kürzung um 18,9% des Bruttogehalts von 100.000 €, maximal 18,7% von 62.400 € (BBG-Ost) Noch zur Verfügung stehender Förderrahmen 80 % als Sonderausgaben ansetzbar (Stand 2015) „Verpuffung“ durch bAV

mit bAV

ohne bAV

11.668 €

0€

10.504 €

22.172 €

8.403 € (80 % von 10.504 €)

17.737 € (80% von 22.172 €)

9.334 €

Mögliche Beratungshaftung für den Makler/Steuerberater Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 19

Kombination bAV/pAV? Der BFH, (15.07.2014 - X R 35/12) sieht in der ungleichen Behandlung von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und beherrschenden GGFs kein Verstoß gegen Art. 3 GG, denn ●

beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben es in der Hand, ihre Altersversorgung zu gestalten.



auf die Auswirkungen der Gesetzesänderung können sie entsprechend reagieren und ihre Vorsorgesituation anpassen.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 20

Kombination bAV/pAV? Zusatzproblem: Ist die nur beschränkt mögliche Abziehbarkeit der Basisrentenbeiträge bei Versteuerung der späteren Leistung kein Fall der Doppelbesteuerung? Das kann schon sein, aber... ●

Sollte es zu einem Verstoß gegen das Verbot der doppelten Besteuerung kommen (was der Kläger nicht behauptet), ist dies in den Veranlagungszeiträumen der Versorgungsphase zu rügen, in denen die Altersbezüge der Besteuerung unterworfen werden. Klage erst nach Eintritt des Versorgungsfalls. Bescheide offen halten

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 21

Kombination bAV/pAV? Tipp für die Praxis: ●

Hinweis auf mögliche Kollision in das Beratungsprotokoll aufnehmen.



Einbeziehung des steuerlichen Beraters für die eigene Enthaftung.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 22

Kombination bAV/pAV? Riester: Wer kann alles teilnehmen? ●

Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig sind (unmittelbar Begünstigte)



Eheleute von unmittelbar Begünstigten



Lebenspartner i.S.d. LPartG von unmittelbar Begünstigten Riesterförderung immer mitnehmen, wenn der GGF als Unternehmer „mittelbar“ begünstigt ist.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 23

bAV: UK vs. PZ.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 24

bAV: UK vs. PZ.



Durch die periodengerechte Ausfinanzierung ist das Thema Unterdeckung erledigt, wenn bei GGF die Anpassung der Rente richtig geregelt ist



Keine Bilanzberührung



Kein Einfluss auf die Ausschüttungen an die Gesellschafter (Ausschüttungssperre durch Rückstellungen)



Beitragsaufwand ist - richtig gemacht - voller Betriebsausgabenabzug

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 25

bAV: UK vs. PZ. Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug nach § 4d EStG Die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen sind auch bei Unterstützungskassen zu beachten. § 4d Abs. 1 S. 1 EStG: Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit die Leistungen der Kasse, wenn sie vom Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem betrieblich veranlasst wären, ...

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 26

bAV: UK vs. PZ. Die Auswirkungen einer vGA ●

Die Zusage ist grundsätzlich ganz oder teilweise im Rahmen des § 4d EStG nicht anzuerkennen.



Insoweit eine vGA vorliegt, liegt auch kein zulässiges Kassenvermögen vor.



Nach der Vorschrift des § 4d Abs. 1 Nr. S. 2 EStG gilt:

„Zuwendungen dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn das Vermögen der Kasse ohne Berücksichtigung künftiger Versorgungsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres das zulässige Kassenvermögen übersteigt.“ Die Folge: Dauerhaft kein Betriebsausgabenabzug für den GGF (und das trifft auch ALLE anderen UKassenversorgungen des Unternehmens!)

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 27

bAV: UK vs. PZ. vGA bei Betriebsprüfung und die Folgen... Häufige Reaktion der Trägerunternehmen: ●

Verzicht auf Zusage und Aufforderung an UKasse das Vermögen auszuzahlen



Problem: Zweckbindung des Kassenvermögens sperrt jegliche Auszahlung.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 28

bAV: UK vs. PZ. Leistungszusage, beherrschender GGF, Kongruent rückgedeckt, Tarif 33Ro, Bonus, Dynamische Rente Pensionszusage

Unterstützungskasse

Zuführung zur Rückstellung

687.227,61 €

-

Versicherungsbeiträge

735.244,80 €

735.244,80 €

Aktivwertzuwachs

1.385.364,19 €

-

Gewinnminderung

37.108,22 €

735.244,80 €

Steuerersparnis

10.761,38 €

213.220,99 €

-724.483,42 €

-522.023,81 €

Liquiditätsauswirkung unverzinst

5.000 € Altersrente, Geb. 01.10.1979, Diensteintritt 01.10.2009 Zusagedatum 01.10.2014, Ertragssteuersatz 29 % Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 29

bAV: UK vs. PZ. Fazit ●

Eine Ukassen-Versorgung muss genauso sorgfältig steuerlich geprüft werden wie eine Pensionszusage



Der steuerliche Berater ist immer einzuschalten



Die Konsequenzen einer vGA ist deutlich abschreckender als bei einer Pensionszusage (keine Auszahlung wg. Zweckbindung, dauerhafter Verlust des Betriebsausgabenabzugs)



Nahestehende Personen sind ebenso genau zu prüfen

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 30

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 31

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts. Arbeitsrechtlicher Status



Kein Schutz durch BetrAVG



Kein PSV-Schutz

Unternehmer ja/nein?

GF ja/nein

Dr. Henriette Meissner

Vereinbarung abweichend vom BetrAVG für GGF im Rahmen des § 17 Abs.3 BetrAVG möglich

bbg-Forum 2015

23.06.2015 32

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts. Bei GF Schutz durch Verpfändung Ohne zu sichernde Forderung (Zusage) kein Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung

Beschluss Gesellschafterversammlung auch für die Verpfändung erforderlich (OLG Düsseldorf, 23.4.2009, I-6 U 58/08) Beachtung von Formalien, u.a. genaue Bezeichnung der verpfändeten RDV mit Versicherungsnummer erforderlich. Zusage und RDV müssen eindeutig zusammengehören Anzeige der Verpfändung an den Schuldner der verpfändeten Forderung (Versicherer) ist Wirksamkeitsvoraussetzung

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 33

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts. Bei der Verpfändung der Rückdeckungsversicherung bestehen folgende Besonderheiten ●

Soll auch eine Hibli-Leistung verpfändet werden, sollte in der Verpfändungsvereinbarung zwischen der Erlebens- und Todesfallleistung unterschieden werden



Soll die Ehefrau auch ein Pfandrecht erhalten und ist diese namentlich benannt, bekommt im Falle einer Scheidung und Wiederheirat die neue Ehefrau nicht automatisch ein Pfandrecht. Eine neue Vereinbarung muss geschlossen werden



Eine eventuell später gewünschte Aufhebung des Pfandrechts bei Minderjährigen ist nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes zulässig.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 34

Die Besonderheiten des Arbeitsrechts. Versorgung des Arbeitnehmers soll als GGF weitergeführt werden ●

Zeitratierlicher Schutz durch das BetrAVG als Arbeitnehmer



Bei Wechsel in eine GmbH als GGF (neu) gibt der PSV nicht die Zustimmung zur Fortführung einer Ukassenzusage durch neuen Arbeitgeber

Auch mit dem „einfachen“ GF können Abweichungen vom BetrAVG vereinbart werden (BAG 21.04.2009, 3 AZR 285/07), z.B. ●

Rentenanpassung



Höhe des unverfallbaren Anspruchs

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 35

Die 10 Gebote für die GGF-Versorgung.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 36

Die 10 Gebote für die GGF-Versorgung. 1. Einfach ist mehr: ●

Keine „Sonderlocken“ ohne verbindliche Anfrage beim Betriebsstättenfinanzamt.

2. Entgeltumwandlung und Unterstützungskasse sind kein Schlupfloch. 3. Keine GGF-Versorgung ohne Gesellschafterbeschluss. 4. Keine GGF-Versorgung ohne privatrechtlichen Insolvenzschutz. 5. Keine GGF-Versorgung ohne Statusprüfung.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 / 37

Die 10 Gebote für die GGF-Versorgung. 6. Keine „Gier“ (Überversorgung/Angemessenheit des Gehaltes). 7. Alle, ja alle Spielregeln einhalten (Erdienbarkeit, Wartezeit, …). ●

AG-finanziert



Entgeltumwandlung



Ersetzende Zusage

8. Neuzusagen als BOLZ. 9. Reine Altersrente oder Alterskapital. 10. Alle Gebote auch bei nahestehenden Personen beachten. Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 / 38

Straßenkarte Jung-GF.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 39

Checkliste Versorgungsaufbau. Analyse der vorhandenen Versorgung pAV ● ●

Kollision bAV/Basisrente vermeiden Riester, wenn möglich, mitnehmen

bAV ● ● ● ● ●

BOLZ vGA beachten Altersrente Hibli nur als Kapitalleistung Altersrente als Alterskapital

Analyse der Vor- und Nachteile ● aus Sicht des GGF ● aus Sicht der GmbH

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 40

Tipp: Restkapitalisierung



Durch Restkapitalisierung sind einmalige Zahlungen an Hinterbliebene möglich.



Umsetzung als „Hinterbliebenen-Versorgung light“ (PZ, GGF-Versorgung) ● ●

Absicherung der Hinterbliebenen-Leistung im Rahmen einer BOLZ Im Versorgungsfall ist die Leistungsverpflichtung „auf einen Schlag“ aus der Bilanz

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 41

Straßenkarte Jung-GF. Statusprüfung - Arbeitsrecht - Steuerrecht - SV-Recht

Rechtsdienstleister

Versorgungsanalyse pAV/bAV

Vermittler

Private Versorgung 0-5 Jahre (Probe-und Wartezeit BU/Hibli/Riester

Vermittler

bAV > 5 Jahre PZ/UK Dr. Henriette Meissner

StB/Vermittler

bbg-Forum 2015

23.06.2015 42

Hinweise Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen. Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten nicht begründet. Copyright by Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise, bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.

Dr. Henriette Meissner

bbg-Forum 2015

23.06.2015 43

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit