GEMEINDE- GEMEINDE EGG VERSAMMLUNG. Politische Gemeinde Mo

GEMEINDEG EMEINDE E GG VERSAMMLUNG Politische Gemeinde Mo 19.3.2012 Schulgemeinde Mo 19.3.2012 Einladung zu den Gemeindeversammlungen der Polit...
Author: Minna Gerhardt
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GEMEINDEG EMEINDE E GG

VERSAMMLUNG

Politische Gemeinde

Mo 19.3.2012

Schulgemeinde

Mo 19.3.2012

Einladung zu den Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Egg. Die Versammlungen finden wie folgt statt: Politische Gemeinde und Schulgemeinde am Montag, 19. März 2012, 20.00 Uhr, Hirschensaal, Egg

Geschäftsliste

Seite

Politische Gemeinde Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck / Genehmigung

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Esslinger Dreieck / Auflösung einfache Gesellschaft Parkhaus Esslingen / Verkauf Kat. 3518 und Kat. 4131 / Genehmigung

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Privater Gestaltungsplan Sandgrueb / Genehmigung Schulgemeinde Schulanlage Esslingen / Baukredit

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Schulanlage Kirchwies / Teilsanierung und Umbau inkl. dritte Lernlandschaft

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Einführung Schulsozialarbeit an den Schulen Egg

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Stimmregister und Akten liegen 14 Tage vor den Versammlungen in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Im Auftrag der Behörden Gemeinderatskanzlei Egg

Umschlag: Schema Gestaltungsplan Esslinger Dreieck

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POLITISCHE GEMEINDE EGG Geschäft 1 Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck / Genehmigung Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung: 1.

Die Gesamtrevision des öffentlichen Gestaltungsplanes Esslinger Dreieck, bestehend aus dem Situationsplan und den Gestaltungsplanbestimmungen, wird genehmigt.

2.

Die Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich bleibt vorbehalten.

3.

Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen, die sich aus nachträglichen Rekurs- und Genehmigungsverfahren zwingend ergeben, nachträglich in eigener Kompetenz vorzunehmen; solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.

Weisung Ausgangslage Im Dorfteil Esslingen der Gemeinde Egg besteht unmittelbar neben der Forchbahn-Endstation ein grösseres Entwicklungsgebiet mit rund 28'000 m2 Fläche, das von der Forchstrasse, der Usterstrasse und der Löwenstrasse begrenzt ist und „Esslinger Dreieck“ genannt wird. Im Jahre 1991 wurde für dieses Gebiet ein öffentlicher Gestaltungsplan festgesetzt, mit dem Ziel, eine Überbauung mit gemischter Nutzung (Arbeitsplätze, Dienstleistungen und Wohnen) mit hoher Gesamtqualität zu erreichen. Ein Teilbereich dieses Gestaltungsplanes wurde mit der Verlegung und Neugestaltung des Vollikerbaches sowie dem Bau von drei Gewerbebauten, der Tiefgarage und dem darüber liegenden provisorischen Laden bereits realisiert. In einer nächsten Etappe sollen nun auch Wohnungen erstellt werden. Der bestehende Gestaltungsplan ist vollständig auf das damals als Grundlage für den Gestaltungsplan entwickelte Überbauungskonzept ausgerichtet und lässt nur wenig Spielraum für eine Weiterentwicklung im Rahmen der Projektierung. Das erweist sich 20 Jahre später als Hypothek, insbesondere für die Realisierung des Wohnanteils. Die damals vorgesehenen Zeilenbauten mit schmalen Grundrissen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an zeitgemässes Wohnen. Auch eine im Jahre 2003 durchgeführte Teilrevision mit Integration der ehemaligen Liegenschaft Alder und Verlegung der Einfahrt zu den unterirdischen Parkplätzen vermag dieses grundsätzliche Problem nicht zu lösen.

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Perimeter Gestaltungsplan Esslinger Dreieck

Neues Überbauungskonzept Die Eigentümerschaft hat deshalb vier qualifizierte Architekturbüros zu einem Studienauftrag eingeladen mit dem Ziel, für das Esslinger Dreieck ein neues, zeitgemässes Überbauungskonzept insbesondere für den Wohnbereich zu entwickeln. Der Studienauftrag wurde vom gleichen Architekturbüro gewonnen, das bereits das erste Überbauungskonzept entwickelt hatte. Wesentliche Ideen des bisherigen Konzeptes wurden beibehalten, insbesondere die Gliederung des Areals in zwei durch den Vollikerbach getrennte Bereiche, das Band mit den Gewerbebauten, welches den Wohnbereich vor den Immissionen der Verkehrsträger schützt, und der öffentliche Bereich des Bahnhofplatzes. Neu sollen anstelle der bisher vorgesehenen kammartigen Zeilenbauweise vier kompakte Einzelbauten mit Geschosswohnungen erstellt werden, welche grosszügigere Grundrisse und eine ökologischere Bauweise ermöglichen. Südlich des Vollikerbaches soll anstelle der „Dorfwiese“, welche an diesem Ort keinem Bedürfnis entspricht, gewerbliche Nutzung ermöglicht werden. Der Studienauftrag hat im Weiteren ergeben, dass die bisherige Gesamtausnützung beibehalten werden soll. Eine gewisse bauliche Verdichtung ist im Gewerbebereich Süd durch den Wegfall der bisherigen Dorfwiese möglich. Dieses neue Überbauungskonzept, die seither realisierten Bauten und Anlagen und veränderte planungsrechtliche Randbedingungen haben dazu geführt, dass der bestehende Gestaltungsplan grundsätzlich überarbeitet und im Aufbau neu konzipiert werden musste. Wesentliche Inhalte, welche die Qualität des bestehenden Gestaltungsplanes ausmachten, wurden jedoch beibehalten. Der neue Gestaltungsplan

Mögliche Gestaltung aufgrund des revidierten Gestaltungsplanes (Quelle: agps architecture, Zürich)

Inhalt und Festlegungen Der Gesamtperimeter umfasst rund 28'000 m2 und entspricht mit einer geringfügigen Korrektur an der Westecke dem bisherigen Plan. Rund 2'000 m2 liegen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, sodass in der Zone WG60 (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung) rund 26'000 m2 Grundstücksfläche verbleiben. Vollikerbach Der Vollikerbach wurde auf der Grundlage des bisherigen Gestaltungsplanes bereits verlegt und neu gestaltet. Diese Arbeiten sind abgeschlossen, weshalb der Bach mit seinem Uferbereich nun als bestehende Gegebenheit übernommen werden kann.

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Baubereiche Entsprechend der zulässigen Nutzung werden zwei Baubereiche bezeichnet, ein Bereich für Wohnen und ein Bereich für Gewerbe, wobei der Baubereich Gewerbe in einen Teilbereich Nord und einen Teilbereich Süd unterteilt ist. Der Baubereich Wohnen wird gemäss Überbauungskonzept vollständig neu überbaut. Für die Wohnbauten wird neben Bestimmungen über Gebäudehöhe, Dachgestaltung und vertikale Staffelung vor allem die Verpflichtung festgelegt, das Bauvolumen auf mindestens vier Bauten aufzuteilen. Damit besteht ausreichend Spielraum, um das aus dem Studienauftrag hervorgegangene neue Überbauungskonzept im Rahmen der Weiterbearbeitung zu optimieren. Im Baubereich Gewerbe Nord sollen die Büro- und Gewerbebauten gemäss bisherigem Konzept weitergebaut werden, wobei für die noch nicht realisierten Gebäude der nötige Projektierungsspielraum für Anpassungen an veränderte Verhältnisse und Bedürfnisse gewährt wird. Im Baubereich Gewerbe Süd wird anstelle der bisherigen Dorfwiese eine gewerbliche Nutzung ermöglicht. Der bestehende Laden hat Bestandesgarantie und kann in angemessenem Umfang erweitert werden. Der Raum zwischen Gewerbebereich und Strasse soll, soweit er nicht für Zufahrten benötigt wird, als ökologische Ausgleichsfläche gestaltet werden. Für das im Bahnhofplatzbereich bestehende Postgebäude und das ergänzend erwünschte Café/Restaurant in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wird die max. zulässige anrechenbare Geschossfläche definiert. Bahnhofplatz Der Bahnhofplatz soll im Zusammenhang mit der weiteren Bautätigkeit als attraktive Mischfläche für alle Verkehrsarten gestaltet werden, wobei eine angemessene Anzahl von Kurzzeitparkplätzen für Autos und von Abstellplätzen für Velos anzubieten ist. Erschliessung Mit Ausnahme von Kunden- und Besucher-Parkplätzen wird die gesamte Garagierung in zwei unterirdischen Tiefgaragen zusammengefasst. Die südlich des Vollikerbaches bestehende Garage bleibt wie heute primär für öffentliche Bedürfnisse und für die gewerbliche Nutzung bestimmt und ist nach Bedarf zu erweitern. Nördlich des Vollikerbaches wird, wie im bisherigen Gestaltungsplan, eine neue Tiefgarage im Zusammenhang mit den Wohnbauten erstellt und neben den Wohnungen auch den Gewerbeflächen dienen. Sie ist als eigenständige Anlage konzipiert und wird von der Löwenstrasse/Güeterstalstrasse her erschlossen. Gestaltung, Ausstattung, Besonderes Mit dem Grundsatz, dass alle Bauten und Anlagen den gestalterischen Anforderungen an Arealüberbauungen entsprechen müssen, wird nicht nur eine befriedigende Gesamtwirkung (§ 238 des Planungs- und Baugesetzes PBG), sondern eine besonders gute Gestaltung (§ 71 PBG) verlangt. Die Forderung, mindestens den Minergiestandard einzuhalten, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Die Bestimmung, dass die Überbauung so zu gestalten ist, dass für den Betrieb möglichst weitgehend erneuerbare Energie eingesetzt werden soll, geht einen Schritt weiter und legt den Fokus nicht nur auf eine gute Wärmedämmung, sondern auf den gesamten Energiehaushalt. In Bezug auf Grundwasser, Altlasten, Natur und Bodenschutz bestehen keine Probleme, weshalb der Gestaltungsplan keine diesbezüglichen Vorschriften enthält.

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Situationsplan neuer Gestaltungsplan Esslinger Dreieck

Fazit Der neue Gestaltungsplan Esslinger Dreieck schafft, wie bereits schon sein Vorgänger, die planerische Voraussetzung, damit das einbezogene Areal neu überbaut und seiner Lage entsprechend genutzt werden kann. Die gemischte Nutzung mit einem hohen Gewerbeanteil trägt zur Belebung des Dorfteils Esslingen bei und entspricht damit kommunalen planerischen Zielsetzungen. Das dem Gestaltungsplan zugrunde liegende Überbauungskonzept nimmt mit Volumetrie und Höhenentwicklung Rücksicht auf die besondere Lage im Dorfteil Esslingen. Die gestalterischen Vorschriften stellen sicher, dass ein Projekt mit hoher architektonischer Qualität realisiert wird. Übrige Planungen der Gemeinde sowie Konzepte und Planungen der Region, des Kantons oder des Bundes werden nicht berührt. Während der öffentlichen Auflage und der Anhörung vom 1. Juli bis 29. August 2011 im Sinne von § 7 PBG sind keinerlei Einwendungen oder Anregungen eingegangen. Die kantonale Vorprüfung hat zudem ergeben, dass die Genehmigung des Gestaltungsplanes in Aussicht gestellt werden kann. Der vorliegende öffentliche Gestaltungsplan Esslinger Dreieck ist durch die Gesamtrevision zukunftsorientiert, wahrt die Interessen der Bevölkerung im Sinne einer lagegerechten Nutzung des Areals und ermöglicht eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Realisierung der Wohn- und Gewerbebauten. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, diesem Geschäft zuzustimmen. Behördlicher Referent:

Silvano Murchini, Hochbauvorstand

Weitere Informationen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf den Abdruck der Detailunterlagen in dieser Weisung verzichtet. Die Stimmberechtigten werden gebeten, die umfassenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Egg, www.egg.ch, Link Politik, Gemeindeversammlung vom 19. März 2012, abzurufen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auflagefrist vom 5. bis 19. März 2012 bei der Gemeinderatskanzlei einzusehen.

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Gestaltungsplangebiet von Westen her

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POLITISCHE GEMEINDE EGG Geschäft 2 Esslinger Dreieck / Auflösung einfache Gesellschaft Parkhaus Esslingen / Verkauf Kat. 3518 und Kat. 4131 / Genehmigung

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung: 1.

Der Übertragung von Kat. 3518 und Kat. 4131 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird zugestimmt.

2.

Dem Verkauf von Kat. 3518 und Kat. 4131, der Auflösung der einfachen Gesellschaft Parkhaus Esslingen mit Liquidation und Löschung des Baurechts, der Eintragung eines Vorkaufsrechts sowie der Eintragung einer neuen Dienstbarkeit für 50 P&R-Parkplätze wird zugestimmt.

3.

Ziffern 1 und 2 stehen unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung die Gesamtrevision des öffentlichen Gestaltungsplanes Esslinger Dreieck genehmigt.

Weisung Ausgangslage Anfangs der 90er Jahre wurde die Forchbahn-Endstation in Esslingen an ihren heutigen Standort verlegt. Damals wurden umfangreiche Landumlegungen vorgenommen, wovon zur Hauptsache die Politische Gemeinde Egg sowie die Rehalp-Verwaltungs AG (dies ist die Immobiliengesellschaft der Basler & Hofmann-Gruppe) betroffen waren. Letztere ist Eigentümerin des Grundstücks Kat. 4125 am Bahnhof Esslingen, auf welchem bisher drei von fünf geplanten Bürogebäuden erstellt wurden und eine Wohnüberbauung vorgesehen ist.

Bahnhofplatz Esslingen

Um den öffentlichen Verkehr zu fördern, haben die Politische Gemeinde Egg und die RehalpVerwaltungs AG (Rehalp) im Jahr 1993 zum Zweck des gemeinsamen Bauens einer Unterniveaugarage mit geplanten 200 Autoabstellplätzen samt Heizzentrale und Trafostation im Esslinger Dreieck eine einfache Gesellschaft gegründet. Die Gemeindeversammlung hatte damals diesem Geschäft zugestimmt.

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Effektiv sind bis heute 89 Parkplätze in der bestehenden Tiefgarage erstellt worden, davon sind 50 sog. P&R-Parkplätze. Im Hinblick auf die geplante Überbauung der Landflächen der Rehalp auf Kat. 4125 sowie damit verbunden die Erweiterung der Unterniveaugarage beabsichtigen die Parteien, dieses Rechtsverhältnis aufzulösen und grundbuchlich neu zu regeln. Hintergrund ist der im Jahr 1991 von der Gemeindeversammlung festgesetzte Gestaltungsplan, welcher nun einer Gesamtrevision unterzogen wird. Diesen hat die Gemeindeversammlung noch mit separatem Beschluss zu genehmigen (siehe Geschäft 1 dieser Gemeindeversammlung). In einem ersten Schritt soll das Grundstück, auf dem die Unterniveaugarage grossmehrheitlich gebaut und die Erweiterung geplant ist, der Rehalp verkauft werden. Gleichzeitig soll die einfache Gesellschaft Parkhaus Esslingen (GPE) aufgelöst und damit verbunden das im Grundregister eingetragene Baurecht gelöscht werden. Weiter sollen die bestehenden nachbarrechtlichen Vereinbarungen neu geregelt und das künftige Benützungsrecht der Gemeinde an den 50 P&R-Parkplätzen in der Unterniveaugarage grundbuchlich sichergestellt werden. Bereinigung Eigentumsverhältnisse Die heutigen Vertrags- und Eigentumsverhältnisse sind sehr kompliziert. Zudem hat sich der Zweck der sogenannten Dorfwiese auf Kat. 4131 geändert. Gemäss dem neuen Gestaltungsplan ist vorgesehen, auf dieser Parzelle Gewerbebauten erstellen zu können, was die Parzelle enorm aufwertet. Heute ist für diese Parzelle keine Ausnutzung vorgesehen, obwohl sie in der Zone WG60 liegt. Durch den Kauf der Parzelle kann die Rehalp bei Bedarf die Parkgarage erweitern. Die bestehenden P&R-Parkplätze werden durch eine Dienstbarkeit gesichert und bleiben der Öffentlichkeit erhalten. Dadurch müssen auch die anlässlich des Baus der Anlage geflossenen Bundesbeiträge in der Höhe von rund Fr. 2,6 Mio. nicht zurückerstattet werden. Zudem macht es Sinn, Kat. 3518 im gleichen Zug zu verkaufen, da dieses kleine Grundstück keinem öffentlichen Zweck dient und das Gestaltungplangebiet abrundet. Kaufpreis Kat. 3518/4131 Die Berechnungsgrundlage für den Verkauf von Kat. 4131 mit den insgesamt 3'575 m2 bildet das gemeindeeigene Gewerbeland im Längi-Hanselmaa, welches einen Verkaufspreis von Fr. 450.00/m2 aufweist. Bedingt durch die tiefere Nutzungsmöglichkeit im Esslinger Dreieck rechtfertigt sich ein Preis von Fr. 350.00/m2. Das Grundstück wird durch den neuen Gestaltungsplan stark aufgewertet und der Gemeinde Egg fliesst ein hoher effektiver Gewinn zu. Daher kann auch das kleinere Grundstück Kat. 3518, welches 273 m2 umfasst, in diesen Preis mit einbezogen werden. Gesamthaft werden der Politischen Gemeinde Egg Fr. 1'251 Mio. zufliessen. Der heutige Landwert gemäss Buchhaltung beträgt rund Fr. 135'000.00, da sich die Grundstücke noch im Verwaltungsvermögen befinden.

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Parkgarage Die Gemeinde Egg zieht heute keinen Nutzen mehr aus der Parkgarage und ist nicht an einer Beteiligung an der Erweiterung der Parkgarage interessiert. Im Gegensatz dazu ist die Rehalp auf neuen Parkraum angewiesen, um die notwendigen Pflichtparkplätze sicherzustellen. Bereits heute behilft sie sich mit einem Notparkplatz auf dem eigenen Grundstück, welcher spätestens bei der Realisierung der Wohnbauten weichen muss. Die bestehenden P&R-Parkplätze werden durch eine Grunddienstbarkeit gesichert und stehen der Öffentlichkeit auch nach der Abtretung an die Rehalp weiterhin zur Verfügung.

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Die Verhandlungen haben ergeben, die Abgeltung auf Fr. 600'000.00 festzulegen. Dies entspricht ziemlich genau demjenigen Betrag, welcher die Gemeinde im Jahr 1993 für die Erstellung der Parkgarage aufgewendet hat. Die restlichen Mittel waren Subventionen von über Fr. 2 Mio. von Bund und Kanton, welche auch im konkreten Verkaufsfall nicht zurückerstattet werden müssen. Daneben investierte die Rehalp nochmals rund Fr. 2,1 Mio. für den Bau .Die Parkgarage weist derzeit einen Buchwert von Fr 85'000.00 in der Gemeindebuchhaltung auf.

Parkgarage Esslingen von Osten her gesehen

Erwägungen Durch die Verkäufe werden die unübersichtlichen Rechtsverhältnisse im Esslinger Dreieck vereinfacht und die geordnete Umsetzung des noch zu genehmigenden Gestaltungsplanes kann sichergestellt werden. Finanziell ist das Geschäft für die Gemeinde sehr lukrativ, erhält sie doch aus der Aufwertung der bisherigen Dorfwiese rund Fr. 1,2 Mio. und zudem die Rückzahlungen der damaligen Kosten für den Bau der Parkgarage von Fr. 600'000.00. Die Gemeinde Egg hat keine Verwendung mehr für die ursprüngliche Dorfwiese und fördert mit der Übertragung des Eigentums an die Rehalp das Gewerbe, indem sie das Gebiet frei gibt und den Bau von Gewerbebauten ermöglicht. Dieser Zweck ist durch die Gesamtrevision des Gestaltungsplanes gesichert. Es ist keinesfalls das Ziel des Gemeinderates, selber als Bauherrin aufzutreten. An einer Beteiligung an der Erweiterung der Parkgarage ist die Gemeinde ebenfalls nicht interessiert, entstehen doch lediglich Kosten für den Bau und den Unterhalt. Es ist keinesfalls Aufgabe der öffentlichen Hand, in diesem Gebiet weiteren Parkraum zur Verfügung zu stellen. Dieses Geschäft ist unmittelbar abhängig von Geschäft 1 dieser Gemeindeversammlung, da die Bereinigung der Eigentumsverhältnisse damit zusammenhängen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, diesem Geschäft zuzustimmen. Behördlicher Referent:

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Rolf Rothenhofer, Liegenschaftenvorstand

POLITISCHE GEMEINDE EGG Geschäft 3 Privater Gestaltungsplan Sandgrueb / Genehmigung Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung: 1.

Der private Gestaltungsplan Sandgrueb, bestehend aus dem Situationsplan und den Gestaltungsplanbestimmungen, wird genehmigt.

2.

Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird festgesetzt.

3.

Die Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich bleibt vorbehalten.

4.

Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen am privaten Gestaltungsplan in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder von Auflagen im Genehmigungsverfahren zwingend ergeben. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.

Weisung Ausgangslage Das Gebiet Sandgrueb wurde in der Vergangenheit als Gärtnerei und Baumschulbetrieb mit Werkhof genutzt. So sind verschiedene Gewächshäuser, Betriebsgebäude, Unterstände, befestigte Flächen, Wege und hohe Einzäunungen rechtmässig entstanden. Aus der heutigen raumplanerischen Sicht ist es seit längerem ein Wunsch, möglichst viele dieser übers ganze Gebiet zerstreuten Gebäude, Flächen und Zäune zurückzubauen. Die Grundeigentümer im Gebiet Sandgrueb beabsichtigen, ihre Grundstücke zu sanieren und landschaftlich sowie ökologisch aufzuwerten. Um dies zu ermöglichen, soll auf dem Gebiet ein ökologischer Pferdezuchtbetrieb entstehen, der in massvoller Grösse in die Landschaft eingebettet wird. Mit einem Gestaltungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben geschaffen werden. Das rund 75'000 m2 grosse Gestaltungsplangebiet liegt rund 1 km westlich vom Dorfzentrum Egg und ca. 60 m neben dem bereits umgesetzten Gestaltungsplan Lätten an der Grenze zur Gemeinde Mönchaltorf in der Landwirtschaftszone. Landschaftskonzept / Ökologische Aspekte Das Gebiet im Gestaltungsplanperimeter wird landschaftlich und ökologisch stark aufgewertet. Die vorgesehenen Massnahmen bewirken Folgendes: -

Es werden 22'600 m2 neue Fruchtfolgeflächen generiert. Es werden über 5'200 m2 bebaute und befestigte Flächen zurückgebaut und renaturiert. Die ca. 2 m hohe Maschendrahtumzäunung wird entfernt. Die exotischen Pflanzen werden entfernt und mit einheimischen Sträuchern, Wildhecken, Bäumen und Hochstammobstbäumen ersetzt. Es wird eine Gewässerparzelle ausgeschieden, in der ein Bachlauf mit grosszügigen Uferbereichen renaturiert wird. Die Waldränder werden geschützt. Bereiche mit Magerwiesen werden gefördert.

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Die Anzahl Bauten werden von 16 auf insgesamt 6 (bestehende und neue Bauten) reduziert und um das bestehende alte Bauernhaus gegliedert. Mit den drei neuen Bauten wird das bestehende Gebäudevolumen nur massvoll erweitert; Flächenerweiterungen werden keine erlaubt. Die neuen Gebäude sollen Solarenergie produzieren. Die Aufwertungen des Gebietes erfolgen ohne Kosten für die Gemeinde.

Betriebskonzept Auf dem Gestüt Sandgrueb soll eine qualitätsvolle Warmblutpferdezucht für Dressurpferde entstehen. Dafür muss eine ruhige Umgebung für die Zucht und Ausbildung der Jungpferde geschaffen werden. Um das ca. 200 Jahre alte Bauernhaus werden die notwendigen Gebäude erstellt, nämlich ein Stuten- / Fohlenstall, Stallungen für die Jungherden und Pferde in Ausbildung sowie die Halle zur täglichen Ausbildung derselben. Diese Ausbildung und eine ruhige, würdevolle Atmosphäre sind wesentliche Aspekte für den späteren Erfolg, die Leistungsbereitschaft und die Gesundheit der Pferde. Basis für die Zucht ist die sorgfältig selektionierte und hohe Qualität der Zuchtstuten und Fohlen. Nebst der Genetik wird auch grössten Wert auf eine artgerechte Haltung der Pferde gelegt. In den ersten Jahren werden gleichaltrige Pferde in Gruppen auf der Weide und in Gruppenställen gehalten. Erst später werden sie schrittweise ausgebildet. Insgesamt ist die Haltung von ca. 26 bis 36 Pferden vorgesehen. Die Anzahl Tiere variiert jeweils aufgrund des Zuchterfolges und der Nachfrage. Für den Betrieb des Gestüts Sandgrueb übernimmt der Gärtner und Landschaftsarchitekt Stefan Fritz als einer der Landeigentümer die Gesamtleitung und Verwaltung. Die Leitung der Zucht wird von einem ausgebildeten Landwirt und gesamtschweizerisch anerkannten Pferdezüchter übernommen. Insgesamt werden ca. fünf Vollzeitarbeitsstellen geschaffen, die auf sechs bis sieben Personen und ein bis zwei Lehrlinge verteilt werden sollen. Es wird angestrebt, dass die meisten der in der Sandgrueb arbeitenden Personen im Bauernhaus wohnen werden. Es soll eine möglichst ruhige und störungsfreie Zucht- und Ausbildungsstätte für die Pferde und die Nachbarschaft gewährleistet werden. Daher werden kein Reitunterricht und keinerlei reiterliche Veranstaltungen irgendwelcher Art abgehalten. Möglich wäre hingegen, dass Führungen von Schulklassen aus der Gemeinde Egg durchgeführt werden können. Verkehr und Arbeitslärm Mit dem vorgesehenen Konzept werden der Verkehr und der Einsatz von Maschinen minimal gehalten. Gegenüber der bisherigen Nutzung werden der Verkehr und der Lärm deutlich reduziert. Insbesondere gegenüber einer wiederkehrenden Nutzung als Gärtnerei und/oder Baumschule wird die vorgesehene Nutzung als ökologische Pferdezucht wesentlich extensiver und ruhiger ausfallen. Bestimmungen / Auflagen In den ergänzenden Bestimmungen zum Gestaltungsplan werden die Grundstückbesitzer gezwungen, mit der Umsetzung der baulichen Massnahmen alle Rückbauten sowie die vorgesehenen Renaturierungen inklusive Bachbau zu vollziehen. Alle oben aufgeführten Vorteile für Landschaft, Ökologie und Nachbarschaft sind somit garantiert. Zudem kann die vorgesehene Nutzung nicht umgangen werden. Dies wird in den strengen Bestimmungen wie folgt festgehalten und im Grundbuch vermerkt: „Bei Aufgabe der Pferdezucht- und Ausbildungsanlage sind sämtliche neu erstellten Bauten und Anlagen in den Baubereichen B1, B2, B3 und C sowie die dazugehörenden Verkehrsflächen, die nach dem 1.1.2012 gebaut wurden, abzubrechen, und es sind wieder Böden mit standorttypischer Bodenfruchtbarkeit herzustellen. Die Pflicht zur Herstellung der Böden ist im Grundbuch einzutragen.“

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Verfahren Da Veränderungen in der Landwirtschaftszone die notwendige grosse Sorgfalt verlangen, haben die Grundeigentümer bereits im Jahre 2008 das Gespräch mit den kommunalen und kantonalen Behörden gesucht. Nach Abstimmungen der Bedürfnisse der Grundeigentümer mit jenen der Gemeinde, wurden bei verschiedenen Ämtern des Kantons die Rahmenbedingungen vertieft abgeklärt. Die zusammengetragenen Erkenntnisse wurden von Fachleuten in einem Konzept zusammengefasst und zur Stellungnahme beim Kanton eingereicht. In der Stellungnahme vom März 2010 würdigte der Kanton die beabsichtigten Vorkehrungen und sicherte seine Unterstützung zu. Zur Umsetzung empfahl er die Erstellung eines Gestaltungsplanes. Folglich wurde die Gestaltungsplanung mit allen dazugehörenden Massnahmen wie Waldfeststellungsverfahren, Bodenproben, Bachgestaltungskonzept etc. in Angriff genommen. Alle kommunalen und kantonalen Anliegen wurden im Gestaltungsplan umgesetzt. Der Gestaltungsplan wurde dem kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) im Januar 2011 zur Vorprüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom März 2011 wurde der Gestaltungsplan im Wesentlichen aufgrund des zu grossen Neubauvolumens und der grossen Distanz zum Siedlungsgebiet als nicht bewilligungsfähig taxiert. Aufgrund weiterer Gespräche zwischen Grundeigentümer, Gemeinde und Kanton wurde der Gestaltungsplan überarbeitet und die Bilanz der Gebäudevolumen (Rückbauten-Neubauten) stark reduziert. Der nun zur Abstimmung vorgelegte Gestaltungsplan weist eine massvolle Volumenerweiterung von maximal 30 % auf (Gebäudevolumen auf dem gesamten Gestaltungsplanperimeter bestehend 10'900 m3, neu 14'170 m3). Diese Volumenerweiterung ist damit zu begründen, dass die Pferde wesentlich höhere Räume als die Gebäude für die Pflanzenproduktion verlangen. Dennoch bleiben die eingangs aufgezählten, wesentlichen raumplanerischen Vorteile bestehen. Der revidierte Gestaltungsplan wurde durch das ARE erneut vorgeprüft. Mit Bericht vom 19. Januar 2012 teilt das ARE mit, dass die notwendige Interessenabwägung nicht zugunsten des Vorhabens ausfällt und daher kein positiver Antrag auf Genehmigung des Gestaltungsplanes in Aussicht gestellt werden kann. Es wird zwar gewürdigt, dass mit dem Vorhaben die Summe der befestigten Flächen reduziert wird, das Areal ökologisch aufgewertet wird und bestehende Bauten zurückgebaut werden. Zusammenfassend ergibt sich laut ARE jedoch, dass aus präjudiziellen Gründen die räumliche Verbesserung als nicht so erheblich zu beurteilen ist und der strikten Trennung von Bauund Nichtbaugebiet Vorrang einzuräumen ist. Gegenüber dem ARE beurteilen alle anderen kantonalen Amtsstellen wie bereits bei der Stellungnahme 2010 und dem Vorentscheid 2011 das Projekt weiterhin positiv. Auch die zur Beurteilung beigezogenen Raumplaner und Juristen beurteilen den Gestaltungsplan unter Berücksichtigung der sachgerechten Interessensabwägung als bewilligungsfähig. Während der öffentlichen Auflage und Anhörung vom 28. Januar bis 28. März 2011 im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind von fünf Antragstellern vier Einwendungen eingegangen. Drei davon wurden vollständig berücksichtigt. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wurde gemäss § 7 PBG ein Bericht erstellt, welcher zusammen mit dem privaten Gestaltungsplan Sandgrueb festzusetzen ist. Fazit Den Zielen und Planungsgrundsätzen gemäss Art. 1 und 3 des Raumplanungsgesetzes (RPG) steht nichts entgegen. Durch die Konzentration des Betriebes am bestehenden Standort und den Rückbau angrenzender Einzelnutzungen kann so die bestehende Zersiedelung im Gebiet Sandgrueb entscheidend verkleinert und die negativen Folgen auf Raum und Umwelt aufgehoben werden. Vielmehr werden diesbezüglich Missstände durch eine Konzentration der Bauten an einem planerisch sinnvollen Ort beseitigt. Gleichzeitig werden zahlreiche andere gesetzliche Ziele der Raumplanung im Bereiche des Landschaftsschutzes, des Wasserbaus und der Ökologie erfüllt. Der Gestaltungsplan ist auch kein Bauprojekt. Sämtliche baulichen und betrieblichen Veränderungen bedürfen einer baurechtlichen Bewilligung der Gemeinde Egg.

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Der Gemeinderat ist trotz der ablehnenden Haltung des Kantons der Ansicht, dass mit dem vorliegenden Gestaltungsplan die grossen Vorteile für das raumplanerische, öffentliche Interesse überwiegen und damit die Rechtssicherheit in diesem Gebiet wieder hergestellt werden kann. Deshalb empfiehlt der Gemeinderat die Zustimmung für den Gestaltungsplan Sandgrueb, damit dieses Gebiet im Interesse der Öffentlichkeit saniert werden kann. Behördlicher Referent:

Silvano Murchini, Hochbauvorstand

Weitere Informationen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf den Abdruck der Detailunterlagen in dieser Weisung verzichtet. Die Stimmberechtigten werden gebeten, die umfassenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Egg, www.egg.ch, Link Politik, Gemeindeversammlung vom 19. März 2012, abzurufen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auflagefrist vom 5. bis 19. März 2012 bei der Gemeinderatskanzlei einzusehen.

Bestehende Situation

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Gestaltungsplan Sandgrueb

SCHULGEMEINDE EGG Geschäft 1 Schulanlage Esslingen / Baukredit

Antrag Die Schulpflege beantragt der Schulgemeindeversammlung zur Beschlussfassung: Der Baukredit von Fr. 2'475'000.00 (inkl. MwSt.) für die Realisierung des Bauprojektes Schulanlage Esslingen wird genehmigt. Weisung Ausgangslage An der Schulgemeindeversammlung vom 6. Juni 2011 wurde dem Projektierungskredit Schulanlage Esslingen von Fr. 180'000.00 zugestimmt. Erwägungen Die Schulpflege Egg hat sich im Dezember 2010 dafür entschieden, den Schulstandort Esslingen beizubehalten. Das pädagogische Konzept sieht zeitgerechte Lehr- und Lernformen vor. Ab Schuljahr 2012/2013 werden sowohl in der Unterstufe als auch in der Mittelstufe je zwei jahrgangsdurchmischte Klassen geführt. Um den pädagogischen Ansprüchen sowie den schwankenden Schülerzahlen gerecht zu werden, bedarf das Schulhaus Vogelsang einer Modifikation. Das Schulhaus ist zudem durch den heutigen Betrieb deutlich übernutzt. Es wird angestrebt, die primären Anpassungen im bestehenden Baukörper zu realisieren und mit einem minimalen Erweiterungsbau von rund 150 m2 zu ergänzen, um die fehlenden Flächen bereitzustellen. Dieses Vorhaben ist eingebettet in die Masterplanstrategie der Schulen Egg, welche u.a. auf folgenden Leitgedanken basiert: -

Konzentration innerhalb der Schulstandorte und Erfüllen der minimalen Vorgaben der Schulbaurichtlinien Integration des Musikschulangebots in die Schulstandorte (Aufteilung entsprechend der Nachfrage) Integration der Tagesstrukturen eggXtra (Mittagstisch und Betreuung) in die Schulstandorte Optimierung der Liegenschaftsbewirtschaftung Energetische Sanierung (im Rahmen von Umbauten) Einhalten von Sicherheits- und Brandschutzauflagen

Verwendung des Projektierungskredites Grundlagenerarbeitung Bereits für die Bewilligung des Projektierungskredites hat die Baukommission verbindliche Planungsgrundlagen und ein Betriebskonzept mit folgendem Inhalt erarbeitet: -

Raumbedarf optimiertes Um- und Anbaulayout Grobkostenschätzung und Zeitplan

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Auswahl des Architekten Gestützt auf diesen Vorgaben sind für den Planungsauftrag sieben Büros zur Offertstellung eingeladen worden, drei davon haben sich beworben. Die Auswahl erfolgte nach den gängigen submissionsrechtlichen Kriterien. Das Architekturbüro Sonderegger AG aus Esslingen hat den Zuschlag als Generalplaner erhalten. Erstellung des Bauprojektes Das Bauprojekt mit zugehörigem Kostenvoranschlag und verbindlichem Baubeschrieb liegt vor. Die Baueingabe liegt zur Prüfung bei der Baubehörde. Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag liegt mit einer Genauigkeit von ±10 % vor und wurde vom beratenden Architekten plausibilisiert BKP1 1 BKP 2

BKP 4 BKP 5 BKP 6 BKP 9

Vorbereitungsarbeiten Fr. 260'500.00 (Abbrüche, Provisorien und Kanalisationssanierung) Gebäude Fr. 1'896'500.00 (Anbau und Umbau, Solaranlage, Notausgang Turnhalle inkl. Planerhonorare) Umgebung Fr. 35'000.00 Baunebenkosten Fr. 88'000.00 (Gebühren, Kopien, Versicherungen etc.) Reserve Fr. 100'000.00 (Reserve in Kompetenz der Baukommission) Ausstattung Fr. 95'000.00 (Ergänzungen Mobiliar und Einrichtungen Mehrzwecksaal) ————————————————————————————————————— TOTAL inkl. 8 % MwSt. Fr. 2'475'000.00

Verwendung des Baukredites Der Baukredit in der Höhe von Fr. 2'475'000.00 ermöglicht die Anpassung des Schulhauses Vogelsang an die pädagogischen Anforderungen einer zeitgemässen Schule sowie an die Schulbaurichtlinien und trägt den standortbedingten Rahmenbedingungen Rechnung: -

Es wird Raum geschaffen, um mit Mehrjahrgangsklassen der heterogenen Schülerzusammensetzung wie auch den schwankenden Schülerzahlen gerecht zu werden (je ein Gruppenraum direkt neben dem Klassenzimmer). Das Schulhaus erhält seinen langersehnten Mehrzweckraum für einen lebendigen Unterricht (Theater, Tanz, Projektarbeit, Ausstellungen, Vereinsaktivitäten, Elterngespräche etc.). Die Bibliothek wird aus dem Untergeschoss geholt und findet im Eintrittsgeschoss ihren adäquaten Platz und besseren Zugang.

-

Mit dem Umbau werden gleichzeitig verschiedene Anforderungen und Auflagen erfüllt und die Bewirtschaftung wesentlich vereinfacht: -

Durch den Einbau einer Liftanlage wird das Schulhaus behindertengerecht ausgestaltet und kann effizienter bewirtschaftet werden (Transport Reinigungsmaschinen). Die feuerpolizeilichen Anforderungen können durch den Notausgang in der Turnhalle erfüllt werden und ermöglichen eine vielfältigere sowie wirtschaftlichere Benutzung des Raumes für Veranstaltungen über 100 Personen. Eine Solaranlage auf dem Turnhallendach deckt den Warmwasserbedarf der Anlage. Die undichten Kanalisationsleitungen werden saniert.

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1

BKP = Baukostenposition

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Zeitplanung und Provisorien Der Umbau ist auf Sommer 2012 bis Frühjahr 2013 geplant. Während der Umbauzeit kann der Schulbetrieb mit vier zugemieteten Containerklassenzimmern und zwei Gruppenräumen inkl. sanitären Anlagen auf dem Pausenareal sichergestellt werden. Ein Teil des bestehenden Schulhauses kann mittels etappierter Bauweise auch während des Umbaus weiter genutzt werden. Weitere Informationen Das Bauprojekt wird im Schulhaus Vogelsang an folgenden Daten vorgestellt: Am 12. März 2012 von 8.30 bis 12.00 Uhr und am 15. März 2012 von 18.30 bis 21.00 Uhr stehen der Architekt, die Schulleitung und Vertreter der Schulpflege für Fragen zur Verfügung.

Behördliche Referentin:

Beatrice Gallin, Ressort Schüler

Fachreferentin:

Ania Winistörfer, Schulleiterin Esslingen

Fachreferent:

Thomas Sonderegger, Architekt

Vollständige Dokumentation als Download unter www.schulenegg.ch Umbau Schulanlage Esslingen

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SCHULGEMEINDE EGG Geschäft 2 Schulanlage Kirchwies / Teilsanierung und Umbau inkl. dritte Lernlandschaft

Antrag Die Schulpflege beantragt der Schulgemeindeversammlung zur Beschlussfassung: Der Baukredit von Fr. 1'091'000.00 (inkl. MwSt.) für die Teilsanierung und den Umbau des Schulhauses Kirchwies inkl. dritte Lernlandschaft wird genehmigt. Weisung Ausgangslage Die Oberstufe benötigt eine dritte Lernlandschaft für das kommende Schuljahr, um die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes abzuschliessen. Erst zwei Jahrgänge verfügen über eine Lernlandschaft. Aufgrund des pädagogischen Konzepts wurde von der Schulgemeindeversammlung am 21. März 2011 die erste und zweite Lernlandschaft bewilligt. Die Erfahrungen der beiden Jahrgänge, die bereits mit Lernlandschaften arbeiten, und die Schülerzahlen zeigen, dass vier Inputzimmer (Unterrichtszimmer) pro Lernlandschaft nötig sind. Die Brandschutzrichtlinien und die Feuerpolizei fordern bei einer Bruttogeschossfläche (BGF) ab 600 m2 eine zweite Treppenanlage. Die BGF im Obergeschoss Kirchwies beträgt ohne Anbau 845 m2. Das Bedürfnis nach einer zweiten Treppe ist somit schon gegeben. Die Oberstufe verfügt momentan über einen provisorischen Mehrzweckraum (ehemaliges Lehrerzimmer), welcher den minimalsten Anforderungen nicht genügt. Der Mehrzweckraum der Primarschule Zentrum ist stark ausgelastet. Gemäss Schulbaurichtlinien benötigt jede Schuleinheit der Grösse der Oberstufe einen Mehrzweckraum und einen Kombiraum für Mal- und Kunstunterricht. Eine Aussensanierung der Fassade (Aussenwärmedämmung) wurde 2011 zurückgestellt, da die bauliche Entwicklung des Gebäudes unklar war. Der Wärmeverlust ist sichtbar und messbar, was Thermografie-Aufnahmen im Dezember 2010 bewiesen haben. Öffentliche Gebäude müssen behindertengerecht erschlossen werden. Erwägungen Das Schulhaus Kirchwies ist das Hauptgebäude der Oberstufe und beheimatet zwei Jahrgänge. Das im letzten Sommer umgebaute Obergeschoss mit einer Lernlandschaft und vier Inputzimmern hat sich bewährt. Das Übernehmen dieser Grundstruktur für das Erdgeschoss ist daher zu empfehlen. Im Erdgeschoss befindet sich das Physik/Chemie-Zimmer und daher fehlt ein Inputzimmer. Es ist von zentraler Bedeutung, dass sich die vier Inputzimmer räumlich in der Nähe der Lernlandschaft befinden. Dadurch ist einerseits der reguläre Schulbetrieb ab Sommer 2012 gewährleistet und andererseits könnten auch steigende Schülerzahlen ohne Probleme und weitere Baumassnahmen gemeistert werden. Durch den Anbau im Innenhof entsteht im Erdgeschoss das benötigte Inputzimmer inkl. einem Material- und Kopierraum. Das Obergeschoss erhält dadurch einen Saal, der sowohl als Mehrzweckraum für Elternabende, Anlässe, Präsentationen und Musikunterricht dienen kann, aber auch als Kombiraum für Mal- und Kunstunterricht genutzt werden darf. Dieser Mehrzweckraum entlastet gleichzeitig den Mehrzweckraum Zentrum und bietet sich für weitere Nutzungen an.

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Durch das Integrieren einer Treppenanlage in den Innenhofanbau wird gleichzeitig die feuerpolizeiliche Forderung nach einer zweiten Treppenanlage erfüllt. Durch den Anbau braucht die Fassade im Innenhof nicht saniert zu werden. Dieser Teil entspricht ca. 25 % der Gesamtfassade. Eine Zutrittsrampe am Haupteingang erfüllt die minimalen Standards für den behindertengerechten Zugang. Die notwendigen Vorarbeiten für den Einbau eines Liftes werden vorgenommen. Die räumlichen Anpassungen für das pädagogische Konzept sind somit abgeschlossen. Das gesamte Vorhaben ist eingebettet in die Masterplanstrategie der Schulen Egg. Verwendung des Baukredites Der Baukredit von Fr. 1'091'000.00 ermöglicht die vollständige Anpassung des Schulhauses Kirchwies an die pädagogischen Anforderungen der Oberstufe sowie an die Schulbaurichtlinien und an die Behindertengerechtigkeit: -

Innenhof-Anbau mit viertem Inputzimmer und Mehrzweckraum zweites Treppenhaus dritte und letzte Lernlandschaft Zugangsrampe

Kostenvoranschlag Vorbereitungsarbeiten (Rodungen und Abbrüche)

Fr.

7'000.00

Gebäude (Innenhof-Anbau, Lernlandschaft, 2. Treppenanlage und Zugangsrampe)

Fr.

981'000.00

Umgebung

Fr.

2'500.00

Baunebenkosten

Fr.

55'500.00

Ausstattung Fr. 45'000.00 —————————————————————————————————————————— TOTAL inkl. 8 % MwSt. Fr. 1'091'000.00

Behördlicher Referent:

Christoph Domeisen, Ressort Öffentlichkeit

Fachreferent:

Claudio Zambotti, Schulleitung Oberstufe

Fachreferentin:

Bettina Ebert-Stoll, Architektin

Vollständige Dokumentation als Download unter www.schulenegg.ch Teilsanierung und Umbau Kirchwies inkl. dritte Lernlandschaft

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SCHULGEMEINDE EGG Geschäft 3 Einführung der Schulsozialarbeit an den Schulen Egg

Antrag Die Schulpflege beantragt der Schulgemeindeversammlung zur Beschlussfassung: Die neuen wiederkehrenden Ausgaben von Fr. 180'000.00 für die Einführung der Schulsozialarbeit gemäss vorliegendem Konzept werden genehmigt. Weisung Ausgangslage Die Rolle der Schule und ihrer Aufgaben hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Sie ist nicht nur Ort des Lehrens und Lernens, sondern hat eine viel umfassendere Aufgabe. Sie versteht sich als einen pädagogischen Ort und nimmt die Aufgaben der Gestaltung von Lern- und Lebensräumen wahr. Lernen und Zusammenleben in einer Schule sind anspruchsvoll und verlangen danach, aktiv, umsichtig und systematisch gestaltet zu werden. So sind neue Organisationsformen, Konzepte und Instrumente gefragt, welche die Schule in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Schulsozialarbeit unterstützt die Schule und übernimmt eine wichtige Rolle in der Früherkennung und Bearbeitung von sozialen, persönlichen und kulturellen Problemen, welche die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen gefährden oder die das Schulklima und den Unterricht belasten. Die Fälle, in welchen Lehrpersonen, entgegen ihrer Funktion als Bildungsvermittler, als Schulsozialarbeiter agieren mussten, um geeignete Hilfestellungen anbieten zu können, nahmen in der Vergangenheit anhaltend zu. Handlungsbedarf Die Gemeinden werden im § 19 des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 14. März 2011 verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Schulsozialarbeit zu sorgen. Diese Bestimmung trat auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Von 44 Politischen Gemeinden in der Region Ost haben rund 90 % die Schulsozialarbeit eingeführt oder sind am Konzeptaufbau. Eine Bedarfsabklärung im Jahre 2009 in der gesamten Lehrerschhaft hat gezeigt, dass die Einführung der Schulsozialarbeit vom Kindergarten bis hin zur Oberstufe ein grosses Bedürfnis ist. Ein wesentliches Anliegen besteht in der Beratung und der Begleitung von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Problemstellungen. Die Einführung der Schulsozialarbeit an den Schulen Egg Das Konzept ist in Zusammenarbeit mit der Politischen Gemeinde und dem Jugendbeauftragten der Gemeinde Egg entwickelt worden. Schulsozialarbeit: -

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bietet ein niederschwelliges Beratungsangebot für Schüler, Eltern und Lehrpersonen trägt zur frühzeitigen Erkennung, Vorbeugung, Linderung und Lösung von sozialen und persönlichen Problemen von Schülern bei fördert ihre Selbstwahrnehmung und Lebenskompetenz und stärkt ihre gegenseitige Unterstützung interveniert bei Konflikten und trägt dazu bei, diese konstruktiv anzugehen

-

unterstützt bei Bedarf den Kontakt zwischen Schule und Eltern fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Schule und mit externen Diensten trägt zu einem angenehmen Schulhausklima bei unterstützt Schulleitungen und Lehrpersonen in ihrem erzieherischen Auftrag

Die Schulsozialarbeit erbringt ihre Leistungen für alle Stufen der Volksschule (Kindergarten bis Oberstufe). Die Erfahrung zeigt, dass bei jüngeren Kindern der erste Kontakt mit der Schulsozialarbeit mehrheitlich über die Lehrperson zu organisieren ist. Wichtig ist, dass Probleme bei Kindern und in Familien früh erkannt und begleitet werden können. Jugendliche suchen und finden einen ersten Kontakt meist direkt über die niederschwellige Beratung. Die Einführung einer bedarfsgerechten Schulsozialarbeit erfordert die Schaffung einer 120 %Stelle. Die Anstellungsprozente werden auf zwei Personen verteilt; nach Möglichkeit auf eine weibliche und männliche Person. Der Schulsozialarbeiter arbeitet hauptsächlich während der Schulzeit. Zusammenarbeit und Organisation Die politische Verantwortung der Schulsozialarbeit trägt die Schulgemeinde gemeinsam mit der Politischen Gemeinde. Sie konstituieren das Führungsgremium, welches die strategische Führung übernimmt und sich wie folgt zusammensetzt: -

ein Schulpflegemitglied ein Gemeinderatsmitglied zwei Schulleitungen Jugendbeauftragter als beratendes Mitglied Amt für Jugend- und Berufsberatung bei Bedarf als beratendes Mitglied

Der Jugendbeauftragte der Gemeinde übernimmt im Rahmen einer Delegation die personelle, administrative sowie fachliche Leitung der Schulsozialarbeit. Dafür setzt er 20 Stellenprozente ein, die durch die Schulgemeinde finanziert werden. Zusätzlich wird die Schulsozialarbeit zu Beginn durch das Amt für Jugend- und Berufsberatung, Region Ost, gezielt fachlich begleitet. Um Ressourcen und Kosten zu sparen sowie Synergien zu nutzen, berücksichtigt das Konzept die bestehenden lokalen Strukturen der Schulgemeinde wie auch diejenigen der Politischen Gemeinde. Kosten Die nachfolgende Kostenaufstellung gilt als Kostenrahmen und kann erst bei der Anstellung des Schulsozialarbeiters genauer definiert werden. Die Kosten sind im Voranschlag 2012 nicht enthalten.

Kostenart

Betrag

Lohnkosten

ca. Fr. 180'000.00

- Jahreslohn Jugendbeauftragter: 20 % (inkl. Sozialleistungen und weitere Arbeitgeberbeiträge) - Jahreslohn Schulsozialarbeiter: 120 % (Durchschnittlicher Grundlohn SSA, Klasse 17 inkl. Sozialleistungen und weitere Arbeitgeberbeiträge sowie Spesen und Weiterbildung)

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Dienstleistung des Amtes für Jugend- und Berufsberatung für ein bis zwei Jahre

ca. Fr. 7'000.00

Weitere Informationen Das Konzept Schulsozialarbeit an den Schulen Egg ist unter www.schulenegg.ch einsehbar.

Behördliche Referentin:

Claudia Beck, Bereich Schüler

Fachreferent:

Roland Rüegg, Jugendbeauftragter der Gemeinde Egg

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Die Bibliothek Egg...ein Treffpunkt für alle! Sie finden bei uns: o

Romane in Deutsch und Englisch

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Kinder- und Jugendbücher

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Sachbücher für Erwachsene, Jugendliche und Kinder

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Comics

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Zeitschriften

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Hörbücher für Erwachsene, Jugendliche und Kinder

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Computerspiele

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Musik-CDs

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Filme

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Abfragestation

Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag

16.00 – 19.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 17.00 – 20.00 Uhr geschlossen! 14.00 – 17.00 Uhr 10.00 – 12.00 Uhr

Während der Schulferien ist die Bibliothek jeden Mittwoch von 17 – 20 Uhr geöffnet! Wir sind rund um die Uhr für Sie da: www.schulenegg.ch/Bibliothek oder unser Online-Katalog www.bibliotheken-zh.ch/Egg

Willkommen in Ihrer Bibliothek!

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Die Erwachsenenbildung der Schulen Egg bietet Ihnen ein attraktives, günstiges Angebot von Kursen in folgenden Bereichen an: Kleidung, Mode Gestaltung Haushalt Ernährung Gesundheit Familie Elternschaft Kinder Staat Wirtschaft und Recht Informatik Das Kursprogramm erscheint jeweils halbjährlich, anfangs Januar und Juli. Unter der Homepage www.schulenegg.ch/Erwachsenenbildung sind online Anmeldungen möglich und auch Bilder zu den Kursen ersichtlich. Wir freuen uns an Ihrem Interesse!

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