extra
KVNO n
ArzneiArznei- und und Heilmittelvereinbarung Heilmittelvereinbarung 2012 2012
Inhalt Arzneimittelvereinbarung 2012�������������������������������2 Heilmittelvereinbarung 2012����������������������������������14 Me-too-Liste 2012����������������������������������������������������16 Übersicht der Wirkstoffgruppen���������������������������18
Mitarbeiterinnen der Abteilung Pharmakotherapieberatung sowie beratende Ärzte der KV Nordrhein stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Anfragen zu Arznei- und Heilmitteln Telefon 0211 5970 8111 Telefax 0211 5970 8136 E-Mail
[email protected] E-Mail
[email protected] Anfragen zum Sprechstundenbedarf Telefon 0211 5970 8666 Telefax 0211 5970 8136 E-Mail
[email protected] Dr. Holger Neye, Berat. Apotheker Telefon 0211 5970 8275 E-Mail
[email protected] Dr. med. Manfred Eggen, Berat. Arzt Telefon 0211 5970 8395 E-Mail
[email protected] Cristina Deibert, Berat. Ärztin Telefon 0211 5970 8469 E-Mail
[email protected]
Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr Freitag von 8 bis 13 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in Nordrhein haben je eine Vereinbarung über das Ausgabenvolumen für Arznei- und Verbandstoffe und für Heilmittel für das Jahr 2012 geschlossen. Die Vereinbarungen für 2012 haben sich im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert. Weiterhin gelten neben der Generika- und eventuell Me-too-Quote nur bis zu vier DDDQuoten je Fachgruppe. Beim Verfehlen einzelner Quoten würde ein Beratungsgespräch angeboten werden. Hingegen gilt auch in 2012: Wer seine Quoten einhält, wird
von der Richtgrößenprüfung befreit. Neu sind Vorgaben zur wirtschaftlichen Verordnung von Blutzuckerteststreifen. Sowohl die Menge der Verordnung als auch die Auswahl des Testgerätes und der Teststreifen sollten unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen. Hierzu haben die Krankenkassen Staffelpreise vereinbart, über die wir informieren. Mit diesem Sonderheft geben wir Ihnen einen Überblick über die jeweiligen Vereinbarungen für 2012 in Nordrhein, um die Steuerungsmechanismen zu erläutern und Sie vor Prüfungen zu bewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Peter Potthoff Vorsitzender des Vorstandes
Bernhard Brautmeier Vorstand
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
1
Arzneimittelvereinbarung 2012 Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in Nordrhein schließen jährlich eine Vereinbarung über das Ausgabenvolumen für Arzneimittel. Für 2012 wurde ein Volumen von 3.306.547.579 Euro vereinbart. Die Vereinbarung und die Anpassung des Volumens basieren auf gesetzlichen Vorgaben. Ferner schreibt der Gesetzgeber vor, dass Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete Maßnahmen vereinbart werden, um das Volumen einzuhalten und die Ausgaben zu steuern.
Wirtschaftliche Verordnung von Blutzuckerteststreifen
Die Vereinbarung über das Arzneimittelausgabenvolumen entspricht in großen Zügen der Vereinbarung von 2011. Nur wenige Punkte wurden angepasst:
In 2010 wurden in Nordrhein für circa 80 Mio. Euro Harnund Blutzuckerteststreifen verordnet. Zum Vergleich: Insuline wurden im selben Zeitraum für circa 122 Mio. Euro auf einem Kassenrezept verschrieben. Um Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben, haben die Krankenkassen mit den Apothekern Staffelpreise für Blutzuckerteststreifen vereinbart. Bei insulinpflichtigen Diabetikern sollte somit bevorzugt ein Quartalsbedarf verordnet werden, damit die Preisvorteile großer Packungen genutzt werden können.
Die Richtgrößen wurden neu berechnet Generika-, Me-too- und DDD-Quoten wurden teilweise angepasst Die Citalopramquote für Nervenärzte wurde gestrichen Für die Verordnung von Blutzuckertestgeräten und Teststreifen wurde eine neue Regelung aufgenommen
Bei der Verordnung von Blutzuckertestgeräten und bei deren Abgabe im Rahmen von Schulungen sollten Geräte ausgewählt werden, zu denen Testreifen aus dem mittleren Preissegment passen. Eine Übersicht der Geräte und jeweiligen Teststreifen zeigt die Tabelle (auf der nächsten Seite).
Weiterhin gilt der Orientierungsrahmen zur Verordnung wirtschaftlicher Gesamtmengen an Harn- und Blutzu-
ckerteststreifen. Dieser wurde der aktuellen Änderung der Arzneimittel-Richtlinie angepasst:
Diagnose/ Therapie
Verordnungsfähigkeit von
Diabetes mellitus Typ-2: Nicht-insulinpflichtige Diabetiker
Urin- und Blutzuckerteststreifen gemäß Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie
Diabetes mellitus Typ-2: Insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker
Blutzuckerteststreifen, in der Regel 100 Teststreifen pro Quartal, maximal 200 Teststreifen pro Quartal
Diabetes mellitus Typ-1
Generell 400 Blutzuckerteststreifen pro Quartal
ICT- und Pumpentherapie (Typ-1- und Typ-2-Diabetiker) 600 Blutzuckerteststreifen pro Quartal
Keine neuen Praxisbesonderheiten In die Richtgrößenvereinbarung 2012 wurden keine weiteren Praxisbesonderheiten aufgenommen. Wirkstoffe, die ab 2011 neu auf den Markt kommen, werden einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Auf der Basis dieser Bewertung wird der Gemeinsame Bundesausschuss festlegen, ob und in welchem Umfang für einen neuen Wirkstoff ein Zusatznutzen gegenüber einer Standardtherapie besteht. Dies wurde durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) geregelt. 2
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
Auf der Basis der Nutzenbewertung, die regelhaft ein halbes Jahr nach Markteinführung vorliegen sollte, werden der Spitzenverband der Krankenkassen und der jeweilige Pharmazeutische Unternehmer einen Erstattungspreis vereinbaren. Diese Vereinbarung soll vorsehen, dass Verordnungen des Arzneimittels von der Prüfungsstelle als Praxisbesonderheit anerkannt werden. So ist es im § 130b Abs. 2 des SGB V neu geregelt worden.
Blutzuckerteststreifen und Preisgruppen Bei Neueinstellungen und Schulungen sollten Diabetiker auf ein Testgerät vom Arzt eingestellt werden, zu dem Teststreifen der Preisstufe B benötigt werden. So ist es in der Arzneimittelvereinbarung 2012 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen in Nordrhein geregelt. Ferner sollte immer ein Quartalsbedarf an
Teststreifen verordnet werden, damit günstige Staffelpreise realisiert werden können. Die Tabellen listen die Blutzuckerteststreifen nach Preisgruppen, die zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen und dem Apothekerverband in Nordrhein vereinbart wurden. Die Teststreifen, respektive Geräte der Preisgruppe B sollen bevorzugt werden.
Preisgruppe B (Stand 01.12.2011) Preise je Packung (50 St.) inkl. MwSt.: 1 Packung:
27,19 €
3-5 Packungen
24,99 €
2 Packungen:
27,07 €
6 und mehr Packungen:
23,80 €
Produktname
Anbieter
A ADVANCE Monometer
Cardimac GmbH
ALPHACHECK
Berger Med GmbH
B BETACHEK Visual Diabetes Kontroll Test
Medvec International
BEURER GL
Beurer GmbH
BIONANO
Imaco GmbH
BIONIME GS / GS 101 / Blutzuckerteststreifen Rightest
Ypsomed GmbH
BLUTZUCKER TESTSTREIFEN Beurer GL
Beurer GmbH
C CARESENS
Diagent GmbH
D DIA LOG
Medimatik GmbH
DIACHECK
Pharmadoc GmbH
DIAMET
SanTec Trade Inc
E EASY CHEK
Easy Check GmbH & Co KG
EASYLINE Cignus
Cignus GmbH
ELEGANCE CT X 12
Convergent GmbH
EU AGAMATRIX Presto
AgaMatrix Inc.
EU WAVES
AgaMatrix Inc.
F FINETEST
Metrado GmbH
Finetouch, Terumo Finetouch
MeDiTa-Diabetes GmbH
G GLUCO 5
Gecko Pharma GmbH
GLUCO CHECK XL, Excellent, Comfort
Aktivmed GmbH
GLUCO TEST / Plus
Esparma GmbH
GLUCOFAST OK
Imcarmed GmbH
GLUCOFLEX R
H&H diabetescare GmbH
GLUCOMEN GM Sensor
Berlin Chemie AG
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
3
Arzneimittelvereinbarung 2012 Produktname
Anbieter
G GLUCOSMART
MSP Bodmann GmbH
GLUKOSETESTSTREIFEN multiCare in
Hitrade GmbH
GM 300 Mylife Blutzuckerteststreifen
actiPart GmbH
I IME DC
IME-DC GmbH
M MAJOR II Blutzucker Mess Elektroden
Medpro GmbH, 1001 Artikel Medical
MEDISANA GlucoDock
Medisana GmbH
MEDISIGN
Wörner Medizinprodukte GmbH
MEDITOUCH
Medisana GmbH
MEDPRO Maxi & Mini
Medpro GmbH
MGH TS
HCS HelathCareSolutions UG
MICRODOT
MTB GmbH
MONOMETER
Cardimac GmbH
MY LIFE GM 300 Bionime
Ypsomed GmbH
O OMNITEST
B. Braun Melsungen AG
OMRON
Omron Medizintechnik HandelsGmbH
P PALM LAB
Medipan GmbH
PRESTO
H&H Diabetescare GmbH, 1001 Artikel Medical
S SENSOCARD
MTB GmbH
SMART CHEK
Medpro GmbH
SMART DiaCheck
Pharmadoc GmbH
STADA Gluco Result
actiPart GmbH
STADA Glucocheck
Hemopharm GmbH
Preisgruppe A (Stand 01.12.2011) Preise je Packung (50 St.) inkl. MwSt.: 1 Packung: 2 Packungen:
31,06 € 30,94 €
Produktname
3-5 Packungen 6 und mehr Packungen:
28,86 € 27,67 €
Anbieter
A
4
ACCU CHEK Aviva
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
ACCU CHEK Compact
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
ACCU CHEK Mobile
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
ACCU CHEK Sensor
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
ACCUTREND Glucose
Roche Diagnostics Deutschland GmbH
ASCENSIA Autodisc
Bayer Vital GmbH
ASCENSIA Breeze
Bayer Vital GmbH
ASCENSIA Contour
Bayer Vital GmbH
ASCENSIA Dex 2
Bayer Vital GmbH
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
Produktname
Anbieter
A ASCENSIA Elite Sensoren
Bayer Vital GmbH
AUTODISC Ascensia
1001 Artikel Medical
AUTODISC Sensoren
Bayer Vital GmbH
B BGSTAR Teststreifen
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
BIONIME GM300 Set Teststr. 50 Mylife+25 Lanz.
actiPart GmbH
BREEZE 2
Bayer Vital GmbH
C CALLA Wellion
actiPart GmbH
CONTOUR
Bayer Vital GmbH, 1001 Artikel Medical
D DANA
IME-DC GmbH
E EASYGLUCO
Dytrex Ltd Div Infopia
ELEGANCE CT X10/Combi, CT X10
Convergent GmbH
ELITE SENSOREN
Bayer Vital GmbH
F FREESTYLE
Abbot Diabetes Care
G GLUCO TALK
Axis Shield GmbH
GLUCO TEST Plus Blutzuckerteststreifen PZN 6799895
Esparma GmbH
GLUCO TOUCH
Diaprax GmbH
GLUCOFAST Duo
Imcarmed GmbH
GLUCOMEN LX / Sensor / Teststreifen / Visio
Berlin Chemie AG
GLUCOSTIX
Opti-Arznei GmbH
GLUCOTEL
BodyTel Europe GmbH
L LIFETOUCH Blutzucker
Diaprax GmbH
LINUS Wellion
actiPart GmbH
M MEDISENSE Precision
actiPart GmbH
MEDISMART
1001 Artikel Medical
MULTICHECK
1001 Artikel Medical
MY LIFE Pura
Ypsomed GmbH, 1001 Artikel Medical
O ONE TOUCH Ultra
LifeScan GmbH
ONE TOUCH Verio
LifeScan GmbH
ONE TOUCH Vita
LifeScan GmbH
P PRECISION Freestyle
1001 Artikel Medical
PRECISION Xtra Plus
1001 Artikel Medical, actiPart GmbH
PROFILINE Teststreifen Cignus
Cignus GmbH KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
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Arzneimittelvereinbarung 2012 Produktname
Anbieter
PURA
Ypsomed GmbH, 1001 Artikel Medical
SENIORLINE
Cignus GmbH
SENOVA
MTB GmbH
SMARTLAB pro
HMM Vertriebs GmbH, 1001 Artikel Medical
SMARTSYSTEM Teststreifen
1001 Artikel Medical
TESTSTREIFEN MediSmart
Lobeck Medical AG
TRUETRACK Wellion
ActiPart GmbH
TRUEYOU Blutglukose Teststreifen
Dia-Medical AG
WELLION CALLA
Med Trust GmbH, 1001 Artikel Medical
WELLION Linus
Med Trust GmbH, 1001 Artikel Medical
WELLION TrueTrack
Med Trust GmbH, 1001 Artikel Medical
ZUCKERCHECKER Blutzucker Teststreifen
Dr. Bosshammer Pharma GmbH
ZUCKERTHORSTEN Sensoren Teststreifen
Dr. Bosshammer Pharma GmbH
Richtgrößen nen als so genannte Praxisbesonderheit anerkannt. Dies Die fachgruppenspezifischen Richtgrößen geben an, wie spielt bei der Richtgrößenprüfung eine wichtige Rolle. viel Euro durchschnittlich je Patient und Quartal für ArzDie Richtgrößen werden jeweils zum Jahresende für das neimittel beziehungsweise Heilmittel zur Verfügung stefolgende Kalenderjahr in der KVNO aktuell und im Rheihen. Richtgrößen für Arzneimittel sind seit 1998 gesetznischen Ärzteblatt veröffentlicht. Zusätzlich werden die lich vorgeschrieben, sie dienen zunächst zur Orientierung jeweiligen Richtgrößen von der KV Nordrhein den einzelund sind der „Tacho“ zur Kontrolle der Arzneimittelausganen Softwareanbietern zur Verfügung gestellt, so dass ben in der Praxis. Die Richtgrößen werden berechnet und sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem hinterlegt sein stellen den Verordnungsdurchschnitt je Fachgruppe dar. sollten. Sie basieren auf einem vereinbarten Richtgrößenvolumen. Abb.: Berechnungen für Richtgrößen (Beispiel) Dieses wird gemäß der Verordnungsanteile auf einzelne Fachgruppen verteilt und entsprechend den Volumen Fallzahlen auf Ausgaben je Mitglied/ Fa2.000.000.000 Euro milienangehöriger bzw. Rentner heruntergebrochen (Abb.). Für die Ausgabenanteile 50 % 12,2 % 0,3 % Sonstige und Fallzahlen werden jeweils die Werte Allgemeinärzte Internisten Anästhesisten des Vorjahres herangezogen. Änderungen der Richtgrößen im Vergleich zum Vorjahr R AV resultieren somit aus einem veränderten 60 % 40 % Richtgrößenvolumen und aus veränderten Verordnungsanteilen oder Fallzahlen in den Fälle Fälle einzelnen Fachgruppen. Die Richtgrößen dienen zunächst der Steuerung. Zahlreiche Arzneimittel und Heilmittel werden bei bestimmten Indikatio6
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
10 Mio.
5 Mio.
40 Euro
120 Euro
Generika-, Me-too- und DDD-Quoten Zur weiteren Steuerung der Arzneimittelausgaben haben die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen
in Nordrhein Verordnungsquoten vereinbart, die den Vertragsärzten als Orientierung dienen sollen.
Richtgrößen Arzneimittel 2012 Arztgruppe Allgemeinmediziner Anästhesisten Augenärzte Chirurgie Gynäkologen Hautärzte Hals-Nasen-Ohren-Ärzte Internisten (hausärztlich) Internisten (fachärztlich) Kinderärzte MKG-Chirurgen Nervenärzte/Neurologen Orthopäden Urologen
Allgemeinversicherte (in Euro) 46,88 45,49 5,94 7,62 20,08 24,17 12,48 46,88 270,52 28,17 5,82 138,58 6,23 24,81
Rentner (in Euro) 123,66 128,94 13,77 14,08 62,70 20,68 5,02 123,66 337,01 53,57 3,93 163,05 17,24 61,51
Generikaquote 2012 Die Generikaquote gibt den Anteil generischer Präparate am generikafähigen Markt an. Ausgewiesen werden die Arztgruppe Allgemeinmediziner Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Gynäkologen Hautärzte HNO-Ärzte Internisten (hausärztlich) Internisten (fachärztlich) Kinderärzte Nervenärzte/ Neurologen Orthopäden Psychotherapeuten/ Psychiater Urologen
Anteile bezogen auf die Kosten (Brutto) und die Verordnungen Generikaquote Anteil Brutto 85,1 % 76,8 % 80,4 % 70,5 % 80,8 % 80,4 % 89,4 % 85,1 % 65,0 % 82,7 % 73,1 % 85,4 % 71,0 % 80,7 %
Generikaquote Anteil Verordnungen 90,3 % 82,3 % 90,2 % 90,6 % 86,5 % 80,4 % 91,5 % 90,3 % 84,0 % 83,0 % 85,3 % 90,6 % 86,0 % 88,1 %
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
7
Arzneimittelvereinbarung 2012 Me-too-Quoten 2012
Anästhesisten
Die Me-too-Quote gibt den Brutto-Anteil an Me-tooPräparaten am Arzneimittelvolumen der Praxis an. Arztgruppe
Me-too-Quote
DDD-Zielquote
Opioide, Anteil Generika
70 %
Btm-pflichtige Opioide, Anteil nicht transdermale Opioide
70 %*
Allgemeinmediziner
4,5 %
Augenärzte
1,5 %
* entspricht einem Anteil Pflaster von maximal 30 Prozent
Gynäkologen
1,8 %
Augenärzte
Hautärzte
1,8 %
Arzneistoffgruppe
HNO-Ärzte
4,0 %
Internisten (hausärztlich)
4,5 %
Glaukomtherapeutika, Anteil Generika
Internisten (fachärztlich)
4,5 %
Chirurgen
Kinderärzte
1,0 %
Arzneistoffgruppe
Nervenärzte/Neurologen
9,0 %
95 %
Urologen
2,0 %
Systemisch anzuwendende Antibiotika, Anteil Generika Opioide, Anteil Generika
70 %
Btm-pflichtige Opioide, Anteil nicht-transdermale Opioide
70 %*
DDD-Quoten 2012 Die DDD-Quoten geben den Anteil der Wirkstoffe oder Generika in Prozent an, die in der jeweiligen Indikationsgruppe mindestens erreicht werden sollen. Für die Berechnung der Quoten werden jeweils die durchschnittlichen definierten (amtlichen) Tagesdosen herangezogen. Die DDD-Quoten gelten jeweils nur in der angegebenen Fachgruppe. Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten Arzneistoffgruppe
DDD-Zielquote
Lipidsenker inkl. Kombinationen, Anteil Simvastatin (mono)
82 %
Antidiabetika ohne Insulin, Anteil Glibenclamid/Glimepirid/Metformin
86 %
Systemisch anzuwendende Antibiotika, Anteil Generika
95 %
Wirkstoffe des Renin-AngiotensinSystems, Anteil Generika 8
Arzneistoffgruppe
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
79,5 %
DDD-Zielquote 42 %
DDD-Zielquote
* entspricht einem Anteil Pflaster von maximal 30 Prozent
Fachärztliche Internisten Arzneistoffgruppe
DDD-Zielquote
Lipidsenker inkl. Kombinationen, Anteil Simvastatin (mono)
75 %
Antidiabetika ohne Insulin, Anteil Glibenclamid/Glimepirid/Metformin
80 %
Wirkstoffe des Renin-AngiotensinSytems, Anteil Generika
70 %
nur für Nephrologen Erythropoietin, Anteil Biosimilars
40 %
Gynäkologen, HNO- und Kinderärzte Arzneistoffgruppe Systemisch anzuwendende Antibiotika, Anteil Generika
DDD-Zielquote 95 %
Me-too-Liste
Orthopäden Arzneistoffgruppe
DDD-Zielquote
Die Me-too-Liste wurde in Nordrhein erstmals 2006 eingeführt. Sie enthält, vereinfacht dargestellt, Analogpräparate, für die preiswerte Alternativen zur Verfügung stehen.
Bisphosphonate zur Osteoporosetherapie inkl. Kombinationen, Anteil Alendronat (mono)
58 %
Opioide, Anteil Generika
83 %
Definition Me-too-Präparate
Btm-pflichtige Opioide, Anteil nicht transdermale Opioide
65 %*
Als patentgeschützte Analogpräparate (Me-tooPräparate) werden Arzneimittel bezeichnet, für die Patentschutz in irgendeiner Form (zum Beispiel Wirkstoff-, Herstellungs-, Verwertungs- oder Unterlagenschutz) besteht und für die keine Generika mit gleichartigen Wirkstoffen verfügbar sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Arzneimittel nach den Kriterien der Methode von Fricke und Klaus als Analogpräparate mit keinen oder nur marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten klassifiziert wurden oder klassifizierbar sind, oder Analogpräparate ohne wesentlichen therapeutischen Zusatznutzen gegenüber bereits verfügbaren Arzneimitteln gleicher Indikation sind, wenn sie aufgrund der chemischen Struktur als neuartig oder als Veränderung bekannter Wirkprinzipien bezeichnet werden können.
* entspricht einem Anteil Pflaster von maximal 35 Prozent
Urologen Arzneistoffgruppe alpha-Rezeptorenblocker, Anteil Tamsulosin Systemisch anzuwendende Antibiotika, Anteil Generika Urospasmolytika, Anteil Generika
DDD-Zielquote 80 % 90 % 35 %
Generikaquote Im Jahr 2010 waren 70,7 Prozent aller Verordnungen in Deutschland Generika und machten einen Brutto-Umsatzanteil von 34,1 Prozent aller Arzneimittelausgaben aus; Quelle: GAmSi. Generika sind somit deutlich günstiger als Originalpräparate und leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Arzneimittelausgaben. Daher sollten sie aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugt eingesetzt werden. In Nordrhein gibt es Generikaquoten in einzelnen Fachgruppen. Die Quoten beziehen sich auf den Anteil der Generika im generikafähigen Markt. Wenn für ein Präparat das Patent abläuft, wird es als „generikafähig“ eingestuft, unabhängig davon, ob tatsächlich Generika im Markt angeboten werden. Daher kann die Quote der Generika am generikafähigen Markt nicht 100 Prozent betragen, sie sollte jedoch so hoch wie möglich sein. Bundesweit lag die Quote der Generika am generikafähigen Markt bei 77,0 Prozent bezogen auf die Brutto-Umsatzanteile; Quelle: GAmSi 2010. Die Generikaquote in Nordrhein wird nach den Bruttokosten der Arzneimittel berechnet. Zusätzlich weisen wir ab 2011 auch einen Anteil nach Verordnungen (Packungen) aus, der ist unabhängig von den Preisen. Die Quote nach Packungen wird ab 2012 bevorzugt betrachtet.
Die Klassifikation von neuen Arzneimitteln geht zurück auf eine Methode der beiden Kölner Pharmakologen Uwe Fricke und Wolfgang Klaus. Sie unterscheiden bei neuen Arzneimitteln: A. Innovative Struktur oder neuartiges Wirkprinzip mit therapeutischer Relevanz B. Verbesserung pharmakodynamischer oder pharmakokinetischer Eigenschaften bereits bekannter Wirkprinzipien C. Analogpräparat mit keinen oder nur marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten D. Eingeschränkter therapeutischer Wert bzw. nicht ausreichend gesichertes Therapieprinzip Diese bewertende Klassifikation wird seit 1982 unverändert verwendet und weist damit eine bemerkenswerte Kontinuität über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
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Arzneimittelvereinbarung 2012 auf. Bis auf wenige Einzelfälle haben sich die ursprünglichen Bewertungen neuer Arzneimittel als korrekt erwiesen und mussten nicht durch spätere Studienergebnisse überarbeitet werden. Die Me-too-Liste enthält 75 Präparate (Stand 01.01.2012), die zurückhaltend und nur in Einzelfällen verordnet werden sollten. Die KV Nordrhein veröffentlicht jeweils zu Jahresbeginn eine Marktübersicht, in der die Alternativen zu den Me-too-Präparaten genannt werden. Arzneimittel, die nach dem 01.01.2011 in Deutschland eingeführt wurden, werden für die Metoo-Liste nicht mehr berücksichtigt. Nach den Vorgaben des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sollen alle neuen Wirkstoffe, die ab 2011 in Deutschland auf den Markt kommen, einer frühen Nutzenbewertung unterzogen werden. Dies wurde in Paragraph 35a des SGB V geregelt. Die Beurteilung neuer Arzneimittel obliegt nunmehr dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Auf der Basis dieser Beurteilungen werden der GKV Spitzenverband und der jeweilige Pharmazeutische Unternehmer einen Erstattungspreis verhandeln.
Me-too-Quote Für Nordrhein wurden je Fachgruppe bestimmte Metoo-Quoten vereinbart. Diese geben den Brutto-Umsatzanteil der Me-too-Präparate am Gesamtverordnungsvolumen einer Praxis an. Eine Me-too-Quote von beispielsweise 4,5 Prozent bedeutet, dass bei einem Arzneimittelvolumen von 100.000 Euro in einer Praxis für 4.500 Euro Me-too-Präparate verordnet werden können, ohne die Quote zu reißen. Auswertungen der letzten Jahre zeigen, dass circa 90 Prozent der Ärzte einer Fachgruppe die Me-too-Quote einhalten. Für 2012 wurden die Quoten erneut angepasst, da im Laufe des Jahres zehn Präparate von der Liste gestrichen wurden.
DDD-Quoten/ Leitsubstanzen Zur weiteren Steuerung der Arzneimittelverordnungen wurden erstmals in 2009 DDD-Quoten/ Leitsubstanzen für Nordrhein vereinbart. Diese orientierten sich an den Rahmenvorgaben der Vertragspartner auf Bundesebene (KBV und Spitzenverband Bund). Für 2011 wurden die Quoten vereinfacht, insgesamt reduziert und je Fachgruppe begrenzt. Die Quoten sind Mindestquoten. Im Gegensatz zu der Generika- und Me-too-Quote werden 10
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
die DDD-Quoten nicht auf Basis der Kosten der Arzneimittel, sondern auf der Basis definierter Tagesdosen (DDD) ermittelt. Mit dem „Umrechnungsfaktor DDD“ können Arzneistoffmengen miteinander verglichen werden. Wollte man beispielsweise den Verbrauch der Schmerzmittel Diclofenac, Ibuprofen und Metamizol miteinander vergleichen, so würde man zunächst die Wirkstoffmengen (in Gramm) in DDD umrechnen. Als Umrechnungstabelle dient der amtliche AnatomischTherapeutisch-Chemische (ATC) Code, der vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegeben wird. Für Diclofenac, Ibuprofen und Metamizol ist als orales Schmerzmittel eine Standardosis von 0,1g, 1,2 g und 3,0 g festgelegt.
Was sind definierte Tagesdosen? Die „defined daily doses“ (DDD) sind definiert als die angenommene mittlere Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. Eine DDD ist keine Dosierungsempfehlung, sondern eine rechnerische Größe. Mit der DDD lassen sich Wirkstoffmengen auf der Basis von Dosen vergleichen, indem die Milligramm (mg) oder Gramm (g) Wirkstoff in Dosen (DDD) umgerechnet werden.
Erfüllen und Verfehlen der Quoten Ärzte, die alle Quoten, also die Generika, Me-toound ihre jeweiligen DDD-Quoten einhalten, werden von der Richtgrößenprüfung befreit. Ärzte, die ein bis mehrere Quoten verfehlen, können zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden. Hierbei wird das Erfüllen oder Verfehlen der Quoten ausgewertet, unabhängig davon, ob die Praxis das Richtgrößenvolumen einhält oder überschreitet. Nimmt ein Vertragsarzt das Angebot zur Pharmakotherapieberatung nicht wahr oder ist nach Ablauf eines weiteren Quartals nach der Beratung eine Zielerreichung nicht feststellbar, droht ein Prüfantrag auf unwirtschaftliche Verordnungsweise. Bei einem bis vier Zielen wird beim Verfehlen eines Ziels eine Beratung angeboten, bei fünf und sechs Zielen müssen zwei Ziele verfehlt werden, damit eine Beratung angeboten wird. Hierbei zählen die Generika-, Me-too und die DDD-Quoten.
Leitsubstanzen und Generikaquoten je Indikationsgebiet
Antidiabetika exklusive Insulin: Anteil Metformin, Glibenclamid, Glimepirid
Die vereinbarten Quoten für Nordrhein dienen einerseits zur Steuerung der Arzneiverordnungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ferner stellen die jeweiligen Leistsubstanzen auch den Therapiestandard dar und werden bisher überwiegend verordnet.
In der Gruppe der Antidiabetika sind Metformin und die beiden Sulfonylharnstoffe Glibenclamid und Glimepirid aus wirtschaftlichen Gründen die Leitsubstanzen. Glinide, DPP-IV-Inhibitoren, GLP-1-Analoga und alphaGlukosidasehemmer sollten weiterhin zurückhaltend verordnet werden, dies gilt auch für die Kombinationen.
Lipidsenker: Anteil Simvastatin Wenn Sie einen Lipidsenker verordnen, sollte es bevorzugt Simvastatin sein. Das Statin zählt zu den wirtschaftlichsten und hat die beste Studienlage. Zu der Gruppe der Lipidsenker werden neben den Statinen auch die Fibrate, Gallensäure bindende Mittel, Nicotinsäure, Omega-3-Fettsäuren und Ezetimib sowie alle Kombinationspräparate gezählt. Statine (ATC C10AA) wurden in Nordrhein in 2010 für 41,247 Mio. Euro verordnet (167,7 Mio. DDD). Auf Ezetimib-Präparate (Ezetrol, Inegy) entfielen zusätzliche 21,433 Mio. Euro (10,2 Mio. DDD), ohne dass Studien einen positiven Einfluss auf harte Endpunkte zeigen konnten. Ein Therapiehinweis, der Bestandteil der Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie ist, schränkt die Verordnung von Ezetimib ein. Danach ist die Verordnung von Ezetimib als Monotherapie bei der Behandlung von Hypercholesterinämien nur wirtschaftlich bei den wenigen Patienten, bei denen Statine nicht eingesetzt werden können (Unverträglichkeit, Nebenwirkungen). Die Kombination bleibt Patienten mit schwerwiegenden Fettstoffwechselstörungen vorbehalten, die ein hohes Risiko für Ereignisse haben. Zusätzlich ist für eine wirtschaftliche Verordnung zu fordern, dass bei den Patienten eine homozygote familiäre Sitosterinämie vorliegt oder eine ausgeprägte, nicht anders zu behandelnde familiäre homozygote Hypercholesterinämie vorliegt oder das Therapieziel die Verhinderung einer LDL-Apherese ist oder eine Unverträglichkeit oder Kontraindikation für Statine nachgewiesen wurde. Ezetimib und seine Kombinationen (Ezetrol und Inegy) sollten also nur in den genannten Ausnahmen verordnet werden.
Zu dem GLP-1-Analogon Exenatide und dem DPP-IVHemmer Sitagliptin wurde bereits 2008 ein Therapiehinweis in der Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Diese Hinweise sind auf die anderen GLP-1-Analoga und DDP-IV-Hemmer übertragbar. Ein allgemeiner Therapiehinweis für die DPP-IV-Inhibitoren ist in Vorbereitung. Nach der Arzneimittel-Richtlinie sollte der Einsatz von Exenatide (und anderer GLP-1-Analoga wie Liraglutid) Typ-2-Diabetikern vorbehalten bleiben, bei denen unter Ausschöpfung einer Therapie mit oralen Antidiabetika eine adäquate Blutzuckerkontrolle nicht erreicht werden konnte und die klinischen Befunde bei massivem Übergewicht (BMI > 30) vorrangig für eine Insulinresistenz sprechen, sodass bei Zugabe von Insulin mit einer weiteren Gewichtszunahme und hohen Insulindosierungen zu rechnen ist. Die Gabe von Sitagliptin (und anderer Gliptine wie Saxagliptin und Vildagliptin) ist auf die Fälle zu beschränken, bei denen die vorhandenen kostengünstigeren Alternativen aufgrund von Kontraindikationen nicht eingesetzt werden können, unverträglich sind oder nicht zu einer adäquaten Blutzuckerkontrolle führen. Metformin und Sulfonylharnstoffe sind bei belegtem Langzeitnutzen und günstigen Kosten orale Antidiabetika der ersten Wahl, so die Arzneimittel-Richtlinie.
Systemisch anzuwendende Antibiotika: Anteil Generika In der Gruppe der Antibiotika liegen fast alle Wirkstoffe als Generikum vor und sollten entsprechend bevorzugt verordnet werden. Nur in speziellen Fällen sind patentgeschützte Originalpräparate in der Reserve indiziert. Die Generikaquote für Antibiotika wurde bereits 2010 in Nordrhein eingeführt. KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
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Arzneimittelvereinbarung 2012 Wirkstoffe des RAA-Systems: Anteil Generika In der Gruppe der Mittel des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems sind Generika Trumpf. Fast alle ACEHemmer und einige Sartane (Losartan, Eprosartan, Valsartan) liegen als Generika vor. In der Gruppe der ACE-Hemmer, AT1-Antagonisten und Renininhibitoren (Aliskiren) sollten bevorzugt generische ACE-Hemmer verordnet werden. Beim leitliniengerechten Einsatz von ACE-Hemmern als Generika kann die Quote eingehalten werden. Ein genereller Vorteil von AT1-Antagonisten gegenüber ACE-Hemmern konnte in Studien nicht gezeigt werden. Nach der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) liegen für Sartane keine Studienergebnisse vor, die eine Überlegenheit gegenüber den ACE-Hemmern zeigen. Die Sartane sind indiziert, wenn ACE-Hemmer nicht vertragen werden (ACE-HemmerHusten) oder keine ausreichende Wirkung zeigen. Studien, die ACE-Hemmer und AT1-Antagonisten direkt verglichen haben, sehen keinen allgemeinen Vorteil der AT1-Antagonisten, weder in der Behandlung der Hypertonie noch bei speziellen Vorerkrankungen wie Herzinsuffizienz und koronarer Herzerkrankung oder Nephropathie.
Opioide: Anteil Generika Auch in der Gruppe der Opioide sollten aus wirtschaftlichen Gründen Generika verordnet werden. Morphin, Hydromorphon, Oxycodon, Buprenorphin, Fentanyl (Pflaster), Tilidin und Tramadol sind generisch verfügbar, so dass auch hier eine Wirtschaftlichkeitsreserve genutzt werden kann, indem diese Wirkstoffe als Generika verordnet werden.
BTM-pflichtige Opioide: Anteil nicht transdermaler Opioide Die Schmerzpflaster sollten aus wirtschaftlichen Gründen nur Schmerzpatienten mit Schluckbeschwerden, oder die mit einer oralen Therapie schwer einzustellen sind, verordnet werden. Nach den amerikanischen Fachinformationen sollten Schmerzpflaster nur bei den Patienten eingesetzt werden, die zuvor auf ein Opioid angesprochen haben, also opioidtolerant sind. In 2010 wurden insgesamt 147,6 Mio. DDD stark wirksame Opi12
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
oide in Deutschland zu Lasten der Krankenkassen verordnet. Davon entfielen 49 Prozent der Dosen auf Buprenorphin- und Fentanyl-Pflaster; Quelle: AVR 2011.
Bisphosphonate zur Osteoporosetherapie inkl. Kombinationen: Anteil Alendronat (mono) Eine Quote für Bisphosphonate zur Behandlung der Osteoporose wurde schon in 2010 eingeführt. Bundesweit wurden 2010 210,3 Mio. DDD Bisphosphonate zu Lasten der Krankenkassen verordnet; Quelle: AVR 2011. Davon entfielen zwei Drittel auf Alendronsäure, die auch aus wirtschaftlichen Gründen Leitsubstanz ist.
Alpharezeptorenblocker: Anteil Tamsulosin Von den vier selektiven Alpha1-Rezeptorenblockern Alfuzosin, Tamsulosin, Terazosin und Doxazosin entfielen 87 Prozent der DDD in 2010 auf Tamsulosin, so dass sich dieser Alphablocker in der Behandlung der benignen Prostatahyperplasie als Standard etabliert hat und auch für Nordrhein als Leitsubstanz übernommen wurde.
Glaukomtherapeutika: Anteil Generika In der Glaukomtherapie werden neben den Cholinergika (Pilocarpin) und alpha-Sympathomimetika (Clonidin, Brimonidin) besonders Betablocker, Carboanhydrasehemmer und Prostaglandinderivate eingesetzt. Bei den Betablockern, aber auch für Dorzolamid und ab 2012 Latanoprost, werden generische Ophthalmika angeboten, die aus wirtschaftlichen Gründen bevorzugt werden sollten. Bei bevorzugter Verordnung der Generika ist die Quote zu halten.
Urospasmolytika: Anteil Generika Zur Behandlung der Harninkontinenz sind in Deutschland sieben verschiedene Wirkstoffe als Urospasmolytika und der SNRI Duloxetin zugelassen. Von diesen Wirkstoffen stehen Oxybutynin, Propiverin und Trospiumchlorid als Generika zur Verfügung. Insgesamt zeigen die klinischen Studien kein eindeutiges Bild des therapeutischen Stellenwertes von anticholinergen Spasmolytika in der Behandlung der Harninkontinenz. Aus wirtschaftlichen Gründen sollten Generika bevorzugt werden, ihre Kosten
je DDD liegen bei circa 60 Prozent im Vergleich zu den Originalpräparaten; Quelle: AVR 2011.
Erythropoietin: Anteil Biosimilars Für den Einsatz von Erythropoietinen gibt es auch in 2012 eine Biosimilarquote in Nordrhein, diese gilt jedoch nur für Nephrologen. Eine Übersicht der Eyrthropoietin-Präparate ist in der Tabelle dargestellt. Nach dem Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Krankenkassen können die Epoetin alfa-Präparate Abseamed, Binocrit und Epoetin alfa Hexal, sowie die Epoetin zeta-Präparate Retacrit und Silapo im Rahmen von aut idem gegeneinander ausgetauscht werden.
Erythropoietine. Angegeben sind die Isoform und die Einteilung als Biosimilar Handelsname
Isoform
Abseamed
alfa (Biosimilar)
Aranesp
Darbepoetin alfa
Binocrit
alfa (Biosimilar)
Epoetin alfa Hexal
alfa (Biosimilar)
Erypo
alfa
Mircera
PEG-Epoetin beta
Neorecormon
beta
Retacrit
zeta (Biosimilar)
Silapo
zeta (Biosimilar)
Biopoin
theta (Biosimilar)
Eporatio
theta (Biosimilar)
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
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Heilmittelvereinbarung 2012 In 2012 stehen den Ärzten in Nordrhein 445 Millionen Euro für Heilmittel-Verordnungen zur Verfügung. Dieser Betrag soll für sämtliche Verordnungen von Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Podologie reichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen erwarten einen leichten Anstieg der Heilmittel-Umsätze auf Bundesebene. Die nordrheinischen Krankenkassen und die KV Nordrhein vereinbarten zudem, dass die Richtgrößenprüfung für Heilmittel im kommenden Jahr ausgesetzt wird, wenn das vereinbarte Heilmittelausgabenvolumen um
drei Prozent unterschritten wird. Wenn also die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Heilmittel 2012 unter 431 Millionen Euro liegen, dann gibt es keinen einzigen Richtgrößen-Regress in Nordrhein. Änderungen gibt es bei den Richtgrößen, die für 2012 neu berechnet wurden. Nur bei den Orthopäden ist die Richtgröße etwas geringer als in 2011. Die Änderungen resultieren vor allem aus Patientenbewegungen, also veränderten Fallzahlen. Und daran sind die Richtgrößen angepasst worden.
Richtgrößen Heilmittel 2012 Allgemeinversicherte (in Euro)
Rentner (in Euro)
5,53
16,42
12,14
17,06
4,75
2,68
Internisten (hausärztlich)
5,53
16,42
Internisten (fachärztlich) einschl. Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Internistische Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie*
2,07
3,72
Kinderärzte
23,63
31,56
Orthopäden einschl. orthopädischer Rheumatologie
23,78
25,48
Arztgruppe Allgemeinmediziner Chirurgen einschließlich Gefäß-, Plastische-, Unfall- und Visceralchirurgie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte einschließlich Phoniatrie und Pädaudiologie
*Die Richtgröße wird für die fachärztlichen Internisten mit Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie (früher Teilgebiet „Rheumatologie“) ausgesetzt. Für nicht genannte Fachgruppen wurden keine Richtgrößen ermittelt.
Heilmittel-Richtlinie Die Heilmittel-Richtlinie regelt im Sinne einer Positivliste die Verordnungen von Heilmitteln zu Lasten der Krankenkassen. Diese können nur in Abhängigkeit der jeweiligen Diagnose verschrieben werden. Bei Verstößen gegen die Heilmittel-Richtlinie können die Krankenkassen einen Antrag stellen. Diese liegen beispielsweise dann vor, wenn Verordnungen außerhalb des Regelfalles nicht als solche gekennzeichnet sind. Die Verordnungen umgehen somit den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkas14
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
sen – sofern die Kassen nicht darauf verzichtet haben. Auf die Genehmigung von begründungspflichtigen Heilmittel-Verordnungen haben bislang die AOK Rheinland/ Hamburg (bis auf Widerruf) sowie der Verband der Angestellten-Krankenkassen / Arbeiter-Ersatzkassen (bis auf Widerruf) verzichtet. Auch einzelne BKKen haben auf die Genehmigung verzichtet. Eine vollständige Liste der Kassen, die auf die Genehmigung verzichten, finden Sie im Internet unter www.kvno.de oder im Faxabruf unter
der Nummer 0211 5970 7539. Mit einigen Praxisverwaltungssystemen können Heilmittelrezepte elektronisch ausgefüllt werden. Das heißt, nach Einsetzen des Indikationsschlüssels in das Rezept bietet das Praxisverwaltungssystem nur das bei diesem Indikationsschlüssel zulässig verordnungsfähige Heilmittel an. Sind mehrere Heilmittel als vorrangige Heilmittel erforderlich, wird das entsprechende Heilmittel durch Klicken ausgewählt.
Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles muss der Arzt eine medizinische Begründung auf dem Vordruck abgeben. Auf Antrag des Versicherten kann die Kasse entscheiden, ob die Genehmigung für einen längerfristigen Zeitraum (mindestens ein Jahr) gelten soll. Diese Änderung hat im Bereich der KV Nordrhein keine große Wirkung, da die meisten Kassen auf die Genehmigung der Verordnung außerhalb des Regelfalles verzichten.
Durch dieses elektronische Ausfüllen der Heilmittelrezepte ist es nicht mehr möglich, unzulässige Heilmittelverordnungen zu tätigen und formal gegen die Heilmittel-Richtlinie zu verstoßen.
Darüber hinaus ist für bestimmte Kinder und Jugendliche künftig ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich. In Paragraf 11 der Heilmittel-Richtlinie heißt es: „Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, (…) möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind. Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.“
Neufassung der HeilmittelRichtlinie trat 2011 in Kraft Die neue Heilmittel-Richtlinie trat am 1. Juli 2011 in Kraft. Wesentliche Änderungen für die verordnenden Ärzte und Ärztinnen ergeben sich nicht. Eine Neuerung ist rein formal: Die neue Heilmittel-Richtlinie ist nicht mehr nach Punkten sondern nach Paragrafen gegliedert. Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Auf Antrag des Versicherten kann die Kasse die verordnungsfähigen Leistungen langfristig genehmigen, wenn die ärztliche Begründung der Langfristverordnung zum Beispiel eine besondere Schwere der funktionellen Schädigungen erkennen lässt. Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.
Zudem ist nun der Beginn der Heilmittelbehandlung einheitlicher festgelegt. Wenn auf dem Verordnungsvordruck keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn gemacht wurde, beginnt eine physikalische Therapie, eine Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder eine Ergotherapie innerhalb von 14 Kalendertagen; bei Podologen innerhalb von 28 Tagen.
Heilmittelverordnungen: Häufige Beanstandungen
Anzahl der Verordnungen ist größer als die festgelegte Verordnungsmenge je Erst- oder je Folgeverordnung Anzahl der Verordnungen liegt über Gesamtverordnungsmenge im Regelfall Medizinische Begründung fehlt oder ist nicht ausreichend bei Verordnung außerhalb des Regelfalls Indikationsschlüssel fehlt Verordnetes Heilmittel passt nicht zum Indikationsschlüssel Indikationsschlüssel falsch, zum Beispiel ID-Schlüssel für Ergotherapie auf Verordnungsblatt für Physiotherapie Wöchentliche Therapiefrequenz ist nicht angegeben Zwei Diagnosegruppen auf einer Verordnung sind nicht zulässig Falsche Heilmittelkombinationen, zum Beispiel vorrangiges und optionales Heilmittel gleichzeitig verordnet Diagnose mit Leitsymptomatik nicht ausreichend ausgeführt KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
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Me-too-Liste 2012 Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste 2012 in der modifizierten Fassung von 2011) Quelle: Prof. Ulrich Schwabe im Projektauftrag der nordrheinischen Krankenkassen und der KV Nordrhein Als patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Präparate) werden Arzneimittel bezeichnet, für die Patentschutz in irgendeiner Form (zum Beispiel Wirkstoff-, Herstellungs-, Verwertungs- oder Unterlagenschutz) besteht und für die keine Generika mit gleichartigen Wirkstoffen verfügbar sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Arzneimittel nach den Kriterien der Methode von Fricke und Klaus als Analogpräparate mit keinen oder nur marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten klassifiziert wurden oder klassifizierbar sind, oder Analogpräparate ohne wesentlichen therapeutischen Zusatznutzen gegenüber bereits verfügbaren Arzneimitteln gleicher Indikation sind, wenn sie aufgrund der chemischen Struktur als neuartig oder als Veränderung bekannter Wirkprinzipien bezeichnet werden kön-
nen. Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Aufnahme in die vorliegende Aufstellung, dass der Patentschutz am 1. November 2010 noch nicht abgelaufen war, die Arzneimittel am 1. November 2010 im Handel waren und dass ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel für die Hauptindikation mit günstigeren Tagestherapiekosten für die verordnungshäufigste Packungsgröße als Substitution verfügbar war. Wenn keine Daten über die verordnungshäufigste Packung verfügbar waren, wurde ersatzweise die größte Normpackung in einer mittleren therapeutischen Wirkstärke zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels für die Hauptindikation mit günstigeren Tagestherapiekosten zugrunde gelegt.
Präparat*
Wirkstoff
Präparat*
Wirkstoff
Abilify
Aripiprazol
Bonviva
Ibandronsäure
Adenuric
Febuxostat
Bonviva Fertigspritze Ibandronsäure
Allegro
Frovatriptan
Cholestagel
Colesevelam
Almogran
Almotriptan
Cipralex
Escitalopram
Alomide
Lodoxamid
Cosmofer
Eisen(III)oxid-Dextran-Komplex
Altargo
Retapamulin
Crestor
Rosuvastatin
Andante
Bunazosin
Deltaran
Dexibuprofen
Anemet
Dolasetron
Diastabol
Miglitol
Asmanex
Mometason
Dolomagon
Dexibuprofen
Atemur
Fluticason
Dynorm Plus
Cilazapril und Diuretika
Avamys
Fluticason furoat
Ecalta
Anidulafungin
Avodart
Dutasterid
Elosalic
Mometason
Azilect
Rasagilin
Emadine
Emedastin
Bambec
Bambuterol
Faslodex
Fulvestrant
Beofenac
Aceclofenac
Fempress
Moexipril
*Hierunter werden ebenfalls namensgleiche und -ungleiche Arzneimittel der Reimporte und Importe erfasst. 16
KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
Präparat*
Wirkstoff
Präparat*
Wirkstoff
Fempress plus
Moexipril und Diuretika
Remodulin
Treprostinil
Fenistil Pencivir
Penciclovir
Rupafin
Rupatadin
Firmagon
Degarelix
Serdolect
Sertindol
Fluticason
Seroquel
Quetiapin
Sortis
Atorvastatin
Starlix
Nateglinid
Sympal
Dexketoprofen
Targin
Oxycodon, in Kombinationen
Urorec
Silodosin
Urtimed
Rupatadin
Zebinix
Eslicarbazepin
Zeldox
Ziprasidon
Zemplar
Paricalcitol
Zoladex-GYN
Goserelin
Zolim
Mizolastin
Flutide (ausgenommen Kinder von 0-12 Jahre)
Fraxiparin
Nadroparin
Gabitril
Tiagabin
Idom
Dosulepin
Inegy
Simvastatin und Ezetimib
Invega
Paliperidon
Liviella
Tibolon
Lotemax
Loteprednol
Lyrica
Pregabalin
Manyper
Manidipin
Maxalt
Rizatriptan
Mizollen
Mizolastin
Multaq
Dronedaron
Nasonex
Mometason
Neupro
Rotigotin
Opatanol
Olopatadin
Palexia retard
Tapentadol
Pariet
Rabeprazol
Plenaxis
Abarelix
Pletal
Cilostazol
Quadropril
Spirapril
Rasilez
Aliskiren
Rasilez HCT
Aliskiren und Hydrochlorothiazid
Reactine duo retard
Cetirizin, in Kombinationen
Relestat
Epinastin
Relpax
Eletriptan
*Hierunter werden ebenfalls namensgleiche und -ungleiche Arzneimittel der Reimporte und Importe erfasst.
Stand: 01.02.2012
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Übersicht der Wirkstoffgruppen Übersicht der Wirkstoffgruppen, für die Leitsubstanzen oder Generikaquoten vereinbart wurden Dargestellt sind die Wirkstoffe, die in Deutschland im Handel sind und die jeweiligen DDD. Leitsubstanzen sind hervorgehoben. Quelle: ATC Code des DIMDI 2012
Systemisch anzuwendende Antibiotika, Anteil Generika
Antidiabetika ohne Insulin, Anteil Glibenclamid, Glimepirid, Metformin
Hierzu zählen Tetracycline, Amphenicole, Beta-Lactam-Antibiotika inklusive Cephalosporine, Monobactame und Carbapeneme, Sulfonamide, Makrolide, Aminglykosidantibiotika, Chinolone und andere Antibiotika wie beispielsweise Glykopeptidantibiotika.
Metformin
2gO
Glibenclamid
10/ 7 mg O*
Gliquidon
60 mg O
Gliclazid
0,16 g O
Lipidsenker inkl. Kombinationen, Anteil Simvastatin (mono)
Glimepirid
2 mg O
Liraglutid
1,2 mg P
Acarbose
0,3 g O
Miglitol
0,3 g O
Sitagliptin
0,1 g O
Vildagliptin
0,1 g O
Saxagliptin
5 mg O
Repaglinid
4 mg O
Nateglinid
0,36 g O
Exenatid
15 mcg P
Liraglutid
1,2 mg P
Simvastatin
30 mg O
Lovastatin
45 mg O
Pravastatin
30 mg O
Fluvastatin
60 mg O
Atorvastatin
20 mg O
Rosuvastatin
10 mg O
Pitavastatin
2 mg O
Clofibrat
2gO
Bezafibrat
0,6 g O
Gemfibrozil
1,2 g O
Fenofibrat
0,2/ 0,25 g O*
Etofibrat Colestyramin
14 g O
Colesevelam
3,75 g O
Nicotinsäure
2gO
Omega-3-Fettsäuren inkl. andere Ester und Säuren Ezetimib Kombinationen
10 mg O
Kombinationen
Wirkstoffe des Renin-AngiotensinSystems, Anteil Generika Captopril
50 mg O
Enalapril
10 mg O,P
Lisinopril
10 mg O
Perindopril
4 mg O
Ramipril
2,5 mg O
Quinapril
15 mg O,P
* bei einzelnen Wirkstoffen hängt die DDD von der Struktur des Stoffes (kristallin, mikrokristallin) ab O oral, P parenteral, AT Augentropfen, AS Augensalbe, R rektal, SL sublingual, TD transdermal
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KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
Wirkstoffe des Renin-AngiotensinSystems, Anteil Generika (Forts.)
Opioide, Anteil Generika (Forts.) Pethidin
0,4 g O,P,R
Fentanyl
0,6 mg SL; 1,2 mg TD
Piritramid
45 mg P
Buprenorphin
1,2 mg P,SL,TD
Nalbufin
80 mg P
Tilidin
0,2 g O,P
Benazepril
7,5 mg O
Cilazapril
2,5 mg O
Fosinopril
15 mg O
Trandolapril
2 mg O
Spirapril
6 mg O
Moexipril
15 mg O
Tramadol
0,3 g O,P,R
Losartan
50 mg O
Tapentadol
0,3 g O
Eprosartan
0,6 g O
Kombinationen
Valsartan
80 mg O
Irbesartan
0,15 g O
Candesartan
8 mg O
Telmisartan
40 mg O
Olmesartan medoxomil
20 mg O
Aliskiren
0,15 g O
Aliskiren und HCT Kombinationen
BTM-Pflichtige Opioide, Anteil nicht transdermale Opioide
Opioide, Anteil Generika Morphin
0,1 g O; 30 mg P,R
Hydromorphon
20 mg O; 4 mg P,R
Oxycodon
75 mg O; 30 mg P
Oxycodon plus Naloxon
75mg O bezogen auf Oxycodon
Dihydrocodein
0,15 g O
Glaukomtherapeutika, Anteil Generika Apraclonidin
0,3 ml
Clonidin
0,25 ml AT
Brimonidin
0,2 ml
Pilocarpin
0,285 Lamelle; 0,4 ml; 0,4 g AS
Carbachol
0,4 ml
Acetazolamid
0,75 g O,P
Dorzolamid
0,3 ml
Brinzolamid
0,2 ml
Timolol
0,2 g AS; 0,2 ml AT
Betaxolol
0,2 ml AT
Levobunolol
0,2 ml AT
Metipranolol
0,2 ml AT
Carteolol
0,2 ml AT
Latanoprost
0,1 ml AT
Bimatoprost
0,1 ml AT
Travoprost
0,1 ml AT
Tafluprost
1 DE AT; 0,1 ml AT
Kombinationen
O oral, P parenteral, AT Augentropfen, AS Augensalbe, R rektal, SL sublingual, TD transdermal KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
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Übersicht der Wirkstoffgruppen Bisphosphonate zur Osteoporosetherapie inkl. Kombinationen, Anteil Alendronat (mono) Etidronsäure
0,4 g O
Alendronsäure
10 mg O
Ibandronsäure
5 mg O; 33 mcg P
Risedronsäure
5 mg O Osteoporose
Zoledronsäure
14 mcg P
Kombinationen
Alpha-Rezeptorenblocker bei benigner Prostatahyperplasie, Anteil Tamsulosin Alfuzosin
7,5 mg O
Tamsulosin
0,4 mg O
Terazosin
5 mg O
Doxazosin
6 mg O
Urospasmolytika, Anteil Generika Oxybutynin
15 mg O; 3,9 mg TD
Propiverin
30 mg O; 20 mg O Kinder DDD
Tolterodin
4 mg O
Solifenacin
5 mg O
Trospiumchlorid
40 mg O
Darifenacin
7,5 mg O
Fesoterodin
4 mg O
Duloxetin
80 mg O
O oral, P parenteral, AT Augentropfen, AS Augensalbe, R rektal, SL sublingual, TD transdermal
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KVNO extra n Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2012
Literatur und Ansprechpartner Mitarbeiterinnen der Abteilung Pharmakotherapieberatung sowie beratende Ärzte der KV Nordrhein stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Anfragen zu Arznei- und Heilmitteln Telefon 0211 5970 8111 Telefax 0211 5970 8136 E-Mail
[email protected] E-Mail
[email protected]
Die folgenden Vereinbarungen und Übersichten sind besonders relevant. Diese sind im Internet unter www.kvno.de abzurufen. n Arzneimittelvereinbarung n Heilmittelvereinbarung n Richtgrößenvereinbarungen n Arzneimittel-Richtlinie n Heilmittel-Richtlinie n Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Anfragen zum Sprechstundenbedarf Telefon 0211 5970 8666 Telefax 0211 5970 8136 E-Mail
[email protected]
n
Schutzimpfungs-Richtlinie, Impfvereinbarung n Übersichten der Praxisbesonderheiten für Arznei- und Heilmittel n Me-too-Liste, Marktübersicht
Dr. Holger Neye, Berat. Apotheker Telefon 0211 5970 8275 Telefax 0211 5970 9275 E-Mail
[email protected] Dr. med. Manfred Eggen, Berat. Arzt Telefon 0211 5970 8395 Telefax 0211 5970 9395 E-Mail
[email protected] Heinz Lersch, Berat. Arzt Telefon 0221 7763 6604 Telefax 0221 7763 5604 E-Mail
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