Ergebnisse im Vorhaben NOW II

Ergebnisse im Vorhaben NOW II Entwurf für eine „Rahmenprüfungsordnung“ für weiterbildende Studien mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden...
Author: Ulrich Dunkle
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Ergebnisse im Vorhaben NOW II Entwurf für eine „Rahmenprüfungsordnung“ für weiterbildende Studien mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format

Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH12012 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor/bei der Autorin.

Autor Marion Wadewitz, Christoph Krause

Erstellt im Rahmen des Vorhabens NOW II – Nachfrage- und adressatenorientierte akademische Weiterbildung an der Universität Erfurt.

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Vorbemerkungen Im Vorhaben NOW werden u. a. weiterbildende Zertifikatsstudien konzipiert, erarbeitet und implementiert. Ein zu erstellendes Grundlagendokument für die Einrichtung eines weiterbildenden Zertifikatsstudiums ist eine spezifische Studien- und Prüfungsordnung. Diese enthält zum einen Bestimmungen, die die Rahmenbedingungen eines Studiums abstecken und zum anderen studienspezifische Inhalte. Eine Untersuchungsrichtung im Rahmen der Projektarbeit war es zu prüfen, inwieweit eine Rahmenprüfungsordnung hier Prozesse vereinfachen kann. Im Ergebnis erfolgte die Erstellung des Entwurfs für eine solche Rahmenprüfungsordnung. (Stand: 09/2017)

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Inhalt 1. Problembeschreibung ......................................................................................................................... 5 2. Rahmenprüfungsordnungen im hochschulischen Kontext ................................................................. 5 3. Prozess der Erstellung einer Rahmenprüfungsordnung für weiterbildende Zertifikatsstudien ......... 7 3.1 Zielausrichtung, Eingrenzung ........................................................................................................ 7 3.2 Vorgehen bei der Konzipierung ..................................................................................................... 7 3.2.1 Zu 1.: Äquivalenzvergleich und Erstellen einer Entwurfsfassung............................................... 8 3.2.2 Zu 2.:Prüfen auf Erweiterung ..................................................................................................... 8 3.2.3 Zu 3.: Fertigstellen der Entwurfsfassung für eine Rahmenprüfungsordnung für weiterbildende Studien in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format .................. 9 4. Fazit ..................................................................................................................................................... 9 Literatur ................................................................................................................................................. 11 Anhang .................................................................................................................................................. 13

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1. Problembeschreibung Im NOW-Projekt (Nachfrage- und adressatenorientiert akademische Weiterbildung an der Universität Erfurt) wurden Zertifikatsstudien für die allgemeinbildenden Unterrichtsfächer Mathematik und Sozialkunde (Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften) konzipiert. Regelungen zu diesen Studien wurden in jeweils einer spezifischen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Die beiden erstellten Studien- und Prüfungsordnungen enthalten eine Vielzahl an übereinstimmenden Regelungen. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich von Fachspezifika und der Ausgestaltung von Studienmodulen. Im Kontext der Frage nach einer möglichen Vereinfachung der Prozessabläufe bei einer Erweiterung des Angebotes um weitere Fächer bildete eine Untersuchungsrichtung: die Möglichkeit zur Schaffung einer Rahmenprüfungsordnung. In Hochschulen stellen Rahmenprüfungsordnungen übliche Dokumente dar. So existieren beispielsweise an der Universität Erfurt für alle angebotenen Bachelor- und auch Master-Studiengänge Rahmenprüfungsordnungen. Diese regeln u. a. Aspekte zu Prüfungen, welche studiengangübergreifend zutreffend sind. Beispielhaft zu nennen sind hier: die Regelung im Falle eines Wiederholens einer Prüfungsleistung oder etwa die Regelungen im studentischen Krankheitsfall.

2. Rahmenprüfungsordnungen im hochschulischen Kontext Der Begriff „Rahmenprüfungsordnung“ findet sich im Regelwerk der Kultusministerkonferenz im Zusammenhang mit Bestrebungen, die Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen und darauf basierender Studienabschlüsse zwischen Hochschulen - und damit einen Hochschulwechsel zu ermöglichen. So tragen nach § 9 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) die Bundesländer gemeinsam mit den Hochschulen und der Berufspraxis dafür Sorge, dass ein Wechsel zwischen Hochschulen gewährleistet werden kann. Als unterstützende Dokumente hierfür dienten bis zum Jahr 2002 so genannte Rahmenprüfungsordnungen, welche von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossen wurden. Diese beinhalten allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Form von Musterrahmenordnungen für Diplomstudiengänge, Allgemeine Bestimmungen für Magisterstudiengänge sowie Fachspezifische Rahmenprüfungsordnungen für Diplomstudiengänge und Fachspezifische Bestimmungen für Magisterstudiengänge. Diese Musterregelungen waren durch die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen in geltendes Prüfungsrecht umzusetzen. Mit der Einführung von Bachelor-und Masterstudiengängen nach § 19 HRG wurde dieses System der Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen über Rahmenprüfungsordnungen durch ein System der Qualitätssicherung über eine Akkreditierung abgelöst. (KMK 2017) Rahmenprüfungsordnungen dienen den Universitäten und Hochschulen nach wie vor als ein probates Mittel, auf der Grundlage einer übergeordneten Struktur, Prüfungs- und Studien-leistungen an der Hochschule zu regeln. Dabei umfasst eine Rahmenprüfungsordnung jene speziellen Prüfungsaspekte, welche in allen der Rahmenprüfungsordnung untergeordneten Strukturen und Verordnungen anwendbar sind. Es gilt das Ausschließlichkeitsprinzip, das bedeutet, ließe sich ein Aspekt nicht auf eine untergeordnete Struktur (bspw. einen anderen Studiengang) anwenden, so darf er in der Rahmenprüfungsordnung

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nicht verankert sein. Oftmals sind das fakultätsbezogene Aspekte, welche sich von Zulassungsbeschränkungen bis hin zum Studienablauf ziehen. Bei einer Betrachtung der Ordnungen an deutschen Hochschulen fällt auf, dass Rahmenprüfungsordnungen bei den grundständigen Studiengängen fest verankert sind, während im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung hingegen keine flächendeckende Anwendung erkennbar ist. Möglicherweise liegt das auch daran, dass von Hochschulen Weiterbildungsmaßnahmen nicht so flächendeckend angeboten werden. Einzelne Hochschulen, welche ein durchaus breites Spektrum an weiterbildenden Studiengängen aufweisen, besitzen aber auch Rahmenprüfungsordnungen in diesem Bereich. Beispielhaft zu nennen sind hier die Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, die Fachhochschule Erfurt und die Leuphana Universität Lüneburg 1. 0F

Im Ergebnis einer vergleichenden Betrachtung der Rahmenprüfungsordnungen (nachfolgend: RPO) dieser genannten Hochschulen konnte festgestellt werden, dass auch im Segment der Weiterbildung eine Rahmenprüfungsordnung die Aufgabe hat, prüfungsrelevante allgemeingültige Aspekte zu verankern. Dabei weisen die einzelnen Rahmenprüfungsordnungen kleinere Abweichungen auf, in der Grundsubstanz jedoch verweisen sie in ihrer Funktion auf prüfungsrelevante Organisationsaspekte. Alle Rahmenprüfungsordnungen beinhalten folgende Aspekte: -

Ziele des Studiums, ebenso den Aufbau, Prüfungsangelegenheiten, darunter der Prüfungsausschuss oder Regelungen zur Durchführung der Prüfungen, Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung oder anderen Verstößen während Prüfungsangelegenheiten, Bestimmungen über die Abschlussarbeit und das Abschlusszeugnis, und letztlich das Inkrafttreten der jeweiligen RPO.

Auch finden sich Regelungen, besonders im weiterbildenden Bereich sehr wichtig, wie mit bisher erbrachten Studienleistungen und deren Anerkennung verfahren wird. Einen weiteren Aspekt in den Rahmenprüfungsordnungen bildet der Geltungsbereich, welcher regelt, für was die RPO gilt. Ein solcher Paragraph findet sich in den RPO der FH Erfurt in Paragraph 1 (vgl. RPO FHEF §1) und der Leuphana Universität Lüneburg in Paragraph 1(vgl. RPO LPa §1). Die Fachhochschule Erfurt regelt in diesem Bezug, dass die RPO für alle Angebote mit der Bezeichnung „Weiterbildungsprojekte“ gilt. In den fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengängen der Leuphana Universität Lüneburg besteht der Geltungsbereich für alle Studien, welche in der Professional School angesiedelt sind. Zusätzlich besteht an der Leuphana Universität die Möglichkeit der akademischen Zertifikatsstudien im Umfang von 15 ECTS, für die eine weitere Rahmenprüfungsordnung gültig ist. Bei einem größeren Angebot an weiterbildenden Studiengängen und/oder Zertifikatsstudien, zumal wenn mehrere Struktureinheiten (z. B. Fakultäten) analoge Angebote erarbeiten und umsetzen, scheinen Rahmenprüfungsordnungen ein geeignetes Instrument darzustellen.

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Vgl. RPO FHEF (2007/2014), RPO LPa (2014), RPO LPb (2014), SPO OB (2015)

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3. Prozess der Erstellung einer Rahmenprüfungsordnung für weiterbildende Zertifikatsstudien 3.1 Zielausrichtung, Eingrenzung An der Universität Erfurt ist es bereits seit Jahren möglich, ein weiterbildendes Studium in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung zu absolvieren. - Diese Studienmöglichkeit ist daran gebunden, dass die Lehrveranstaltungen im grundständigen Studium besucht werden. - Die mit dem Ausfertigungsstand 2012 vorliegenden „Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für weiterbildende Studien mit Zertifikatsabschluss in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung der Universität Erfurt“ ( vgl. ZuVB 2012) enthalten ebenso nicht fachspezifische Vorgaben zum Prüfungsrecht und den Prüfungsverfahren, verweisen jedoch in diesem Bereich hauptsächlich auf die Rahmenprüfungsordnung der Bachelorstudiengänge (nachfolgend B-RPO) 2. 1F

Im Vergleich zu den Rahmenprüfungsordnungen der oben genannten drei Hochschulen sind kaum große Unterschiede im Inhalt oder den einzelnen Paragraphen zu verzeichnen. Lediglich der genannte Verweis zur Rahmenprüfungsordnung der Bachelorstudiengänge hat zur Folge, dass bestimmte Passagen, welche sonst in einer Rahmenprüfungsordnung geregelt sind, nicht erneut in den Zugangsund Verfahrensbestimmungen verankert wurden. Eine Frage, die sich stellt, ist der Terminus für eine angestrebte Regelung. In der Namensgebung können beide Varianten in Betracht gezogen werden: „Rahmenprüfungsordnung“ oder aber „Zugangsund Verfahrensbestimmungen“. Sollte ein Verweis auf die B-RPO beibehalten werden, so bietet sich auch der Zuordenbarkeit wegen - wahrscheinlich eher an, das neue Dokument Zugangs- und Verfahrensbestimmungen zu titulieren und damit in das an der Universität Erfurt bereits etablierte System einzugliedern.

3.2 Vorgehen bei der Konzipierung Um einen Entwurf für eine Rahmenprüfungsordnung - deren Aufgaben und Notwendigkeiten gerecht - konzipieren zu können, wurde es einerseits als hilfreich erachtet, die bereits durch das Vorhaben NOW erarbeiteten Studien- und Prüfungsordnungen für die Zweitfächer als Grundlage zu nutzen. Beide Studien- und Prüfungsordnungen haben erfolgreich die hochschulinternen Gremien durchlaufen. Andererseits bot es sich an die bereits etablierten „Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium mit Zertifkatsabschluss in einer Bachelor- Nebenstudienrichtung der Universität Erfurt“ mit heranzuziehen. Insbesondere in Bezug auf eine sinnvolle Ergänzung um weitere Aspekte wurden Rahmenprüfungsordnungen anderer Hochschulen einbezogen. 2

Vgl. hierzu weiterführend: https://sulwww.unierfurt.de/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen/B_2012/B_RPO_2010__2010-10-29.pdf

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Bei der Erstellung der Rahmenprüfungsordnung wurde in folgenden Schritten vorgegangen: 1. Äquivalenzvergleich zu den Dokumenten a. Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium mit Zertifkatsabschluss in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung der Universität Erfurt b. Studien- und Prüfungsordnung für das Zertifikatsfernstudium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaft c. Studien- und Prüfungsordnung für das Zertifikatsfernstudium Mathematik und Erstellen einer ersten Entwurfsfassung für eine Rahmenprüfungsordnung 2. Prüfen auf sinnvolle Erweiterungen 3. Fertigstellen der Entwurfsfassung für eine Rahmenprüfungsordnung

3.2.1 Zu 1.: Äquivalenzvergleich und Erstellen einer Entwurfsfassung Die Grundlage bildete zunächst ein Vergleich der Studien- und Prüfungsordnungen für die Fernstudien Mathematik und Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften. In einem zweiten Schritt wurden die Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Studium mit Zertifkatsabschluss in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung der Universität Erfurt hinzugezogen. Dieses fungiert an der Universität Erfurt als übergeordnete ‚Rahmenprüfungsordnung‘ im Bereich der Zertifikatsstudien in einer BA-Nebenstudienrichtung und bieten daher den größtmöglichen Gegenstandsbereich an, welcher auch im eigenen Entwurf bedacht werden sollte. Die drei Prüfungsordnungen sind mit 60 Leistungspunkten (ECTS) Studien-Umfang gleich gelagert. Darin enthaltene Regelungen beinhalten neben allgemeingültigen Angaben auch studienspezifische Aspekte, bspw. den Ablauf und die Ziele des jeweiligen Studiums. Solche Passagen galt es in einem ersten Schritt zu kennzeichnen, da sie für die Erarbeitung einer studienübergreifenden Ordnung nicht nutzbar sind. In einem weiteren Arbeitsschritt wurden ausgewählte Passagen mit Kommentierungen versehen, welche inhaltliche Erklärungen oder Vorschläge für ein künftiges Umgehen mit dem betreffenden Aspekt liefern. So bestand eine Überlegung beispielsweise darin, dass Angaben zu den Gebühren in unterschiedlichen Dokumenten verortet werden können: zum einen in dem zu erarbeitenden Entwurf einer Rahmenprüfungsordnung, zum anderen in Form der Einbindung und Verankerung in die bestehende Gebührenordnung der Universität Erfurt. Auch berücksichtigten Kommentierungen Passagen, welche einer grundlegenden Klärung durch hochschulinterne Stellen bedürfen. In Ergebnis von Diskussionsprozessen entstand eine Arbeitsversion für den Entwurf einer ‚Rahmenprüfungsordnung‘ für das weiterbildende Studium mit Zertifikatsabschluss in einer BachelorNebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format an der Universität Erfurt.

3.2.2 Zu 2.:Prüfen auf Erweiterung Neben den für eine ‚Rahmenprüfungsordnung‘ als sinnvoll erachteten Abschnitten und Paragraphen, ermittelt auf Grundlage bestehender Ordnungen, wurde insbesondere die Idee zur Modularisierung von Studien als ein wünschenswerter, zu ergänzender Aspekt aufgegriffen. Der Vorteil wird in der Möglichkeit eines besseren Zuschnittes von Studien für eine stärker ausdifferenzierte, an konkreten Bedarfen von Adressaten ausgerichtete Weiterbildung gesehen. 170919_EB_Entwurf Rahmenprüfungsordnung(10).docx

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Ergänzende Recherchen zeigten, dass beispielsweise im Bundesland Bayern an vielen Hochschulen ein sogenanntes Modulstudium angeboten wird. Dieses erlaubt es Studentinnen und Studenten ausgewählte Teilmodule eines Studiengangs zu belegen, anstatt nur komplette Studienmodule und gänge. Das Verfahren der Umsetzung sieht dabei eine Immatrikulation in den Studiengang, jedoch nur in vorher bestimmte Module vor. Gerade auch bezogen auf die Thematik der Lehrerbildung wird eine solche Lösung als sehr vorteilhaft betrachtet. So ergeben sich bei der Bewertung von Studienabschlüssen von Seiten- und Quereinsteigern oft unterschiedliche Bedarfe an noch zu erbringenden Studienleistungen. Beispielhaft zu nennen sind Anteile an fachdidaktischen oder fachwissenschaftlichen Inhalten mit einem unterschiedlichen Umfang an nachzuweisenden Leistungspunkten (ECTS). Aktuell würde dies nur über eine Immatrikulation in einen adäquaten Studiengang erfolgen können mit den dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen. Ein Modulstudium hingegen bietet die Chance, Personen mit unterschiedlichen Studienzielen im Rahmen eines Studiengangs die Möglichkeit zu eröffnen, notwendige Studienleistungen zu absolvieren. Aus diesem Grund wurde im Entwurf einer ‚Rahmenprüfungsordnung‘ des NOW-Vorhabens ein Passus aufgenommen, welche ein Modulstudium möglich macht. Ein Beispiel, an dem sich der gewählte Passus orientiert ist das Angebot eines Modulstudiums an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und ihrer für das Modulstudium konzipierten „Ordnung für das Modulstudium an der Otto-FriedrichUniversität Bamberg“ 3. 2F

3.2.3 Zu 3.: Fertigstellen der Entwurfsfassung für eine Rahmenprüfungsordnung für weiterbildende Studien in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format Auf Grundlage der Vorarbeiten wurde eine ergänzte Entwurfsfassung für die ‚Rahmenprüfungsordnung‘ erstellt. Als förderliche Voraussetzung für eine Umsetzung in die Hochschulpraxis wird gesehen, dass die genutzten Vorlagen alle samt in ihren Bestandteilen hochschulintern geprüft und akzeptiert wurden, was wiederrum zu einer Erhöhung der Akzeptanz für den Entwurf der ‚Rahmenprüfungsordnung‘ beitragen kann. Besondere studienspezifische Aspekte konnten in der erstellten Dokumentenfassung nicht berücksichtigt werden. Eine Lösungsalternative wird darin gesehen, gewisse Passus in den Anhang zu verorten.

4. Fazit Im Anhang 1 ist das Ergebnis, der Entwurf einer ‚Rahmenprüfungsordnung‘ für weiterbildende Studiengänge mit Zertifikatsabschluss in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format an der Universität Erfurt, einsehbar. Eine Überführung in den universitären Alltag liegt im Ermessen hochschulinterner Gremien.

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Vgl: SOP Bamberg (2012). Link zur Originalquelle: http://www.unibamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2012/2012-48.pdf

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Der spezifische Adressatenkreis, auf den das weiterbildende Studium mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format abzielt, erfordert die Regelung übergeordneter Aspekte, welche neben Prüfungsmodalitäten auch solche des Zugangs oder der Gebühren beinhalten. Dies wurde im vorliegend erarbeiteten Entwurf berücksichtigt. Ergänzend wurde die Möglichkeit des Modulstudiums in den Entwurf eingearbeitet. Dieses eröffnet die Chance, einen erweiterten Adressatenkreis passfähige Angebote zu unterbreiten, bspw. Personen mit noch zu studierenden Auflagen als Grundlage für die Einstellung in ein Lehramt, welche nur das Absolvieren ausgewählter (Teil-)Module eines Studiums erforderlich macht. Das Modulstudium kann damit die Möglichkeit für einen individuelleren Zuschnitt von Angeboten eröffnen.

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Literatur HRG (1999): "Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) geändert worden ist" URL: https://www.gesetze-iminternet.de/hrg/HRG.pdf (21.08.17) KMK (2017): Rahmenprüfungsordnungen/Fachspezifische https://www.kmk.org/de/themen/hochschulen/studium-undpruefungen/rahmenpruefungsordnungen.html (24.08.17)

Bestimmungen.

SPO Mathe (2015): Prüfungs- und Studienordnung für das weiterbildende ZertifikatsFernstudium Mathematik vom 16. Juli 2015. URL: https://www.unierfurt.de/uni/hochschulrecht/satzungsrecht/studium/ (24.08.17) SPO SK (2015): Prüfungs- und Studienordnung für das weiterbildende ZertifikatsFernstudium Staatswissenschaften-Sozialwissenschaften vom 16. Juli 2015. URL: https://www.uni-erfurt.de/uni/hochschulrecht/satzungsrecht/studium/ (24.08.17) ZuVB (2012): Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das weiterbildende Zertifikatsstudium in einer Bachelornebenstudienrichtung an der Universität Erfurt (2012). URL: https://www.uni-erfurt.de/uni/hochschulrecht/satzungsrecht/studium/ (24.08.17) SPO OB (2015): Prüfungsordnung für berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 23.9.2015. URL: http://www.innovationsmanagement.unioldenburg.de/download/2015_09_Gemeinsame_PO_Erste_Aenderung_Lesefassung_innovations management.pdf (24.08.17) RPO LPa (2014): Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden weiterbildenden Masterstudiengänge der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 18. Februar 2009, der zweiten Änderung vom 25. November 2010, der dritten Änderung vom 21. März 2012 und der vierten Änderung vom 16. Januar 2013 und der Berichtigung, der fünften Änderung vom 20. November 2013 und der sechsten Änderung vom 18. Juni 2014 IN: Gazette (2014): Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und Stiftung der Leuphana Universität Lüneburg. URL: http://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/files/Gazetten/Gazette_16_14_fin al.pdf#page=3 (24.08.17) RPO LPb (2014): Neufassung der Rahmenprüfungsordnung für die fakultätsübergreifenden akademischen Zertifikatsstudien der Leuphana Universität Lüneburg unter Berücksichtigung der ersten Änderung vom 20. Juni 2012, der zweiten Änderung vom 20. November 2013 und der dritten Änderung vom 18. Juni 2014. IN: Gazette (2014): Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und Stiftung der Leuphana Universität Lüneburg. URL: http://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/files/Gazetten/Gazette_17_14_fin al.pdf#page=3 (24.08.17) 170919_EB_Entwurf Rahmenprüfungsordnung(10).docx

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RPO FHEF (2007/2014): Rahmenprüfungs- und Rahmenstudienordnung für das weiterbildende Studium an der Fachhochschule Erfurt. Nichtamtliche Lesefassung. Vom 23.05.2007 in der geänderten Fassung vom 17.07.2014 URL: https://www.fherfurt.de/fhe/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/Material/Verkuendungsbla tt/Lesefassung/Lesefassung_RPO_WB_Aenderung_1.pdf&t=1467445675&hash=1e214add50 c2542864ab9739769e5507 (24.08.17) SOP Bamberg (2012): Ordnung für das Modulstudium an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 17. August 2012. URL: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2012/201248.pdf (11.09.17)

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Anhang Entwurf einer Rahmenprüfungsordnung für weiterbildende Zertifikatsstudien in einer Bachelornebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format

Entwurf ‚Rahmenprüfungsordnung‘ für weiterbildende Studien mit Zertifikatsabschluss in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format an der Universität Erfurt Stand: 17. Januar 2017

Gemäß § 3 Abs. 1 und §51 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472), in Verbindung mit §§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 Nr. 3 der Grundordnung der Universität Erfurt (GO) vom 5. Februar 2013 (Amtsblatt der Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. 3/2013 S. 47) sowie §6 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenordnung der Universität Erfurt in der Fassung vom 23. April 2012 (VerkBL UE Reg.NR: 2.7.4.5-5) erlässt die Universität Erfurt folgende Rahmenprüfungsordnung für ein weiterbildendes Zertifikatsstudium einer Bachelor-Nebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format. Der Senat der Universität hat diese Ordnung am XXXX beschlossen Sie ist mit ihrer Ausfertigung durch den Präsidenten der Universität Erfurt genehmigt.

§1 Geltungsbereich und Rechtscharakter (1) Diese Satzung enthält die Zugangs- und Verfahrensbestimmungen für das Weiterbildende Studium mit Zertifikatsabschluss in einer Bachelor-Nebenstudienrichtung in einem berufsbegleitenden Format der Universität Erfurt.

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(2) Das Studium wird als viersemestriges Teilzeitstudium (Regelstudienzeit) im Umfang von 60 Leistungspunkten (60 LP) angeboten. Die Prüfungs- und Studienregeln werden soweit in dieser Ordnung nicht ausdrücklich geregelt ergänzt durch die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (B-PRO) in der Fassung vom 15. September 2010 (VerkBl. UE Nr.: 2.3.3.1-3) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Das Studium mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format ist öffentlichrechtlich gestaltet. Es kann in der Regel nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Werden die erforderlichen Prüfungsleistungen zum Ende eines Semesters vollständig nachgewiesen, kann das Studium auch vorfristig abgeschlossen werden.

§2 Zugangs- und Verfahrensbestimmungen (1) Zum weiterbildenden Zertifikatsstudium in einem berufsbegleitenden Format kann zugelassen werden, wer (a)ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweist oder (b) die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben hat oder (c) der eine für das Fachstudium geforderte spezielle Eignung (Eignungsprüfung, Eignungsfeststellungsverfahren) nachweist. Die Eignung wird durch den Bachelor-Prüfungsausschuss der Fakultät, die die gewählte Nebenstudienrichtung anbietet, auf Empfehlung des die Nebenstudienrichtung verantwortenden Faches festgestellt. (2) Der Zugang zum weiterbildenden Studium in einem berufsbegleitenden Format ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen (a) oder (b) oder (c) des Abs. 1 nicht erfüllt sind.

§3 Studien- und Prüfungsleistungen (1)Die inhaltlichen Auflagen für den erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Studiums einer Bachelor-Nebenstudienrichtung mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format im Umfang von 60 LP richten sich, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, nach den Studien- und Prüfungsauflagen, die in der zum Zeitpunkt der Immatrikulation geltenden Prüfungsordnung dieser Nebenstudienrichtung festgelegt sind. Diese Prüfungs- und Studienregelungen werden ergänzt durch die allgemeinen Regeln der BPRO. 170919_EB_Entwurf Rahmenprüfungsordnung(10).docx

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(2) Für das weiterbildende Studium einer Bachelor-Nebenstudienrichtung mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format sind mindestens 42 LP auf Modulen der Universität Erfurt zu erbringen. Es können maximal Studienvorleistungen im Umfang von 18 LP in das weiterbildende Studium eingebracht werden.

§4 Bestehen des weiterbildenden Studiums, Notenbildung und Zertifikat (1) Das weiterbildende Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Weiterbildungsprüfung bestanden ist. Diese ist bestanden, wenn die 60 LP nach § 3 in erfolgreich abgeschlossenen Modulprüfungen nachgewiesen sind und die Gesamtnote mindestens ausreichen (4,00) ist. Kann zum Ende der Regelstudienzeit, des 2. Studienjahres; das Bestehen nicht festgestellt werden, hat die bzw. der Studierende zwei weitere Semester um die fehlenden Prüfungsauflagen nachzuweisen. (2) Für das erfolgreich abgeschlossene weiterbildende Studium ist eine Gesamtnote zu bilden. Aus den anzurechnenden Modulnoten sowohl der Orientierungs- als auch der Qualifizierungsphase wird, mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen nach dem Komme, die Gesamtnote errechnet. Dabei werden die ersten beiden Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Noten der Module werden mit den dazugehörigen leistungspunkten multipliziert und die addierten Multiplikationsergebnisse durch die Summe der Leistungspunkte (60 LP) dividiert. (3) Sind für ein Teilmodul mehr Leistungspunkte nachgewiesen als erforderlich, werden die Lehrveranstaltungen mit den besten Lehrveranstaltungsnoten für die Berechnung herangezogen. (4) Hat der Prüfling die Weiterbildungsprüfung bestanden, erhält er ein Zertifikat (Anlage XXX). Das Zertifikat enthält die Gesamtnote und weist in einer Anlage die abgeschlossenen Module mit Noten aus. Die Noten werden mit einer Genauigkeit von einer Dezimalstelle nach dem Komma ausgewiesen. Die 2. Dezimalstelle wird ohne Rundung gestrichen. (5) Das Zertifikat wird von der bzw. dem Vorsitzenden des Bachelor Prüfungsausschusses der für die gewählte Nebenstudienrichtung zuständigen Fakultät unterschrieben.

§5 Modulstudium (1) Im Zuge des weiterbildenden Studiums mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format ist es möglich, ein sogenanntes Modulstudium durchzuführen. Dieses versteht sich als qualifizierender Nachweis einzelner Module einer bestimmten Fachrichtung, ohne den Gesamtinhalt der jeweiligen Fachrichtung studieren zu müssen. Grundlage hierfür bietet neben dieser Prüfungsordnung die jeweilige Prüfungs- und Studienordnung der ge170919_EB_Entwurf Rahmenprüfungsordnung(10).docx

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wählten Fachrichtung und die Rahmenprüfungsordnung B-PRO, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Voraussetzungen für ein solches Modulstudium sind die Erfüllung der fachspezifischen Qualifikations- und Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs, aus dem das Modul stammt, und die damit verbundene Einschreibung in den Studiengang der Fachrichtung. (3) Die im Rahmen eines Modulstudiums wählbaren Module werden hochschulöffentlich bekannt gegeben, die freie Auswahl und Angabe bei Einschreibung erfolgt durch den bzw. die Studierende. In einem Semester können Module im Umfang von insgesamt höchstens 30 ECTS (30 LP) absolviert werden. (4) (a) Die Regelstudienzeit beträgt für das jeweilige Modulstudium ein Fachsemester. (b) Abweichend von Satz 1 gelten für Module, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, jeweils entsprechend längere Regelstudienzeiten, die hochschulöffentlich bekannt gegeben werden. (5) Ein Modulstudium gilt als bestanden, wenn die in den jeweiligen Modulen ausgegebenen Prüfungsleistungen mit mind. Ausreichend (4,00) bestanden sind. Die jeweiligen Prüfungsleistungen richten sich fachspezifisch nach der jeweiligen Prüfungsordnung der Fachrichtung, aus der das Modul stammt. (6) Über den erfolgreichen Abschluss eines insgesamt oder in Teilen bestandenen Modulstudiums wird eine Bescheinigung erstellt, die die absolvierten Module, deren Benotung und die dabei erzielten ECTS-Punkte (LP) beinhaltet. Die Bescheinigung trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung abschließend bewertet wurde.

§6 Gebühren (1) Das weiterbildende Studienangebot einer Bachelor-Nebenstudienrichtung mit Zertifikatsabschluss in einem berufsbegleitenden Format ist gebührenpflichtig. Näheres zu den Gebühren, insb. die Gebührenhöhe, ist in der Gebührenordnung der Universität Erfurt XXX in der jeweils geltenden Fassung geregelt. (a) Für das Studium im Umfang von 60 LP beträgt die Höhe der Gebühr XXX. (b) Für das Studium von Modulen betragen die Gebühren XXX. Die jeweiligen Gebüh ren richten sich nach XXX. §7 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft.

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