Elterninformation zum Kindergarteneintritt

Herzlich willkommen.

Ziele 

Die Eltern kennen die Ziele des Kindergartens.



Die Eltern verfügen über die wichtigsten Informationen des freiwilligen Kindergarteneintritts.



Die Eltern werden in ihrem Entscheid für oder gegen das freiwillige Kindergartenjahr unterstützt.

Die Leistungen der Schule Vorschulalter

Kindergarten Primarschule Sekundarschule Basisstufe Betreuungsangebote

Familie

Spielgruppe

Kindergarten: 2 Jahre davon 1 Jahr obligatorisch Basisstufe: 3 - 5 Jahre

6 Jahre obligatorisch

Mittagangebot

3 Jahre obligatorisch

Schulische Unterstützungsangebote:

Kinderkrippe

• Förderangebote (IF, DAZ) • Schuldienste (SPD, Logo, Psychomotorik, SSA) • Sonderschulung • Gesundheit: Schularzt und Schulzahnarzt Musikschule ab 2. Lebensjahr

Ziele des Kindergartens

 Lernen durch Erleben und Spielen

 Fördern der individuellen Kinderpersönlichkeiten mit ihren Stärken und Schwächen

Lehrplan 21: Entwicklungsorientierte Zugänge

5

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Ein Tagesverlauf im Kindergarten

Voraussetzungen Freiwilliger Kindergarten

Obligatorischer Kindergarten

Anforderungen: - Alter: vor dem 1. August das vierte Altersjahr vollendet - Schulweg «selbstständig» oder mit Begleitung - Blockzeit: 08.15 – 11.45 - selbständig umkleiden

Anforderungen:

Unterrichtszeiten: - 22 Lektionen an 5 Vormittagen und an einem Nachmittag

Unterrichtszeiten: - 22 Lektionen an 5 Vormittagen und an einem Nachmittag

Die Kinder können ausserdem: 

sich für die Unterrichtszeit von zu Hause trennen



alleine auf die Toilette gehen

- Alter: vor dem 1. August das fünfte Altersjahr vollendet - Schulweg selbstständig (mit Begleitung) - Blockzeit: 8.15 – 11.45 - selbständig umkleiden

Eintrittsdaten Schuljahr 2018/2019 Kindergarten / Basisstufe Der Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr erfolgt ein Jahr vor dem gesetzlich vorgegebenen Eintritt in den obligatorischen Kindergarten (am 1. August das fünfte Altersjahr erfüllt). Kind geboren zwischen

Stufe

Eintritt

01.08.2013 und Kindergarten / Basisstufe 31.07.2014 freiwillig

20. 4. August Februar 2018 2019

01.08.2012 und Kindergarten / Basisstufe 31.07.2013 obligatorisch

20. August 2018

01.08.2011 und 1. Klasse 31.07.2012 (nach einem Jahr oblig. KG)

20. August 2018

Der Schulweg  Eingewöhnungszeit

 Selbständigkeit, mit Begleitung  Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern

Basisstufe Dauer

in der Regel 4 Jahre

Lehrplan

Kindergarten und 1./2. Primarschule

Unterrichtszeit

22 bis 25 Lektionen

Klassengrösse

zwischen 16 und 24 Lernende

Eintritt

halbjährlich möglich

Eintrittsalter

- freiwillig: 4 Jahre wie Kindergarten - obligatorisch: 5 Jahre, wie Kindergarten

Basisstufe Informationsabende

Büttenen

12. Juni 2018

Felsberg

22. Juni 2018, 10.15 Uhr (zusammen mit dem Schnuppervormittag der Kinder) im Schulhaus Unterlöchli oder Utenberg

Steinhof

27. Juni 2018, 10.15 Uhr (zusammen mit dem Schnuppervormittag der Kinder)

Unterrichts- und Betreuungszeiten Unterricht Vormittag

8.15 – 11.45 Uhr

Nachmittag

nach Stundenplan

Schulergänzende Betreuung (kostenpflichtig) Frühmorgenbetreuung

7.00 – 8.15 Uhr

Mittagstisch

11.45 – 13.45 Uhr

Nachmittagsbetreuung I

13.45 – 15.30 Uhr

Nachmittagsbetreuung II

15.30 – 18.00 Uhr

Ferienbetreuung (ausser Weihnachten , 1. Wo. Sommerferien) Ganztagesangebot, kostenpflichtig Reduziertes Platzangebot (40 – 60 Plätze) Zentral organisiert (1-2 Standorte)

Übertritt in die Primarschule  Kindergarten In der Regel nach 1 Jahr oblig. KG in die 1. Klasse der Primarschule. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung  Basisstufe In der Regel nach 4, oder auch nach 3 ev. 5 Jahren in die 3. Klasse der Primarschule  Rückstellung Die Eltern stellen ein schriftliches Gesuch um eine Rückstellung an die zuständige Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet.

Nicht vergessen Fit für den Kindergarten  Unterrichtsbesuch: regelmässig + ausgeruht + verpflegt  Zweckmässige Bekleidung (Jahreszeiten, besondere Anlässe, Ausflüge, Lehrausgänge usw.)

Kommunikation  Elterngespräche, informelle Gespräche, schriftliche Kontaktbüchlein, Mitteilungen, Internet, Telefon, Mail ..... Elternmitwirkung  Veranstaltungen, Ausflüge, Projekttage ....  Teilnahme an den Elterngesprächen

Nächste Schritte  Anmeldung für den freiwilligen Kindergarten (Unterlagen bereits zugestellt)  Anmeldung für die schulergänzende Betreuung liegt auf oder kann über unsere Internetseite oder beim Rektorat bezogen werden  Die Schulleitung teilt die Kinder in den Kindergarten ein.

 Ab Mitte Juni finden Schnuppertage in den einzelnen Kindergärten statt. Die Einladung dazu erfolgt jeweils von der Schulleitung oder Kindergartenlehrperson.

Termine  Anmeldeschluss freiwilliger Kindergarten: 19. Januar 2018  Anmeldeschluss Betreuung: 19. Januar 2018

 Die Klasseneinteilung für den Kindergarten und den Entscheid für den Betreuungsplatz erhalten die Eltern Ende März 2018.  Die Anmeldungen sind verbindlich. Spätere Abmeldungen benötigen ein schriftliches und begründetes Gesuch der Eltern an die Bereichsleitungen Schulleitung im Rektorat.

Weitere Informationen Stadt Luzern Rektorat Volksschule Winkelriedstrasse12a 6002 Luzern Telefon 041 208 86 15

www.volksschule.stadtluzern.ch www.volksschulbildung.lu.ch

Informationsveranstaltungen der Musikschule:  Samstag, 17. März 2018, Schulhaus Matt, Littau, 10.30 – 12.00 Uhr  Samstag, 24. März 2018, Südpol, 10.00 - 15.00 Uhr

www.musikschuleluzern.ch

Fragen und Anregungen Besten Dank.