Einwohnergemeinde Cham

Protokoll der Gemeindeversammlung Cham vom 25. Juni 2007, 19.30 Uhr, Lorzensaal

Anwesend

Bruno Werder (Vorsitz) 361 Stimmberechtigte Einwohner/innen Markus Aeby Ursi Luginbühl Charles Meyer Beat Schilter Roland Britt (Protokoll) Cornelia Odermatt (Protokoll)

Traktanden 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 Geschäftsbericht und Rechnung 2006 Kredit für die Ersatzbeschaffung eines Mulitfunktionsfahrzeuges mit Zusatzgerät für den Werkhof Bebauungsplan Hammer Personalreglement Modulare Tagesschulen Cham Erweiterung Schulanlage Hagendorn: Verkehrslösung Motion von Georges Helfenstein zur finanziellen Entlastung von Jugend fördernden Vereinen Motion CVP betreffend öffentlicher Nutzung der Turnhalle Kirchbühl Interpellation der SP Cham betreffend finanzieller Beteiligung der Gemeinde Cham an der "Ennetsee Zeitung" zur Umfahrung Cham-Hünenberg 11. Interpellation der CVP Cham betreffend Erweiterung Chinderhuus 12. Interpellation der FDP Cham betreffend Ausnutzung des im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes möglichen Spielraumes für Steuersenkungen 13. Diverses

Begrüssung Im Namen des Gemeinderates begrüsst Gemeindepräsident Bruno Werder die Stimmberechtigten zur heutigen Gemeindeversammlung, speziell begrüsst er die neuen Mitglieder des Gemeinderates Beat Schilter und Markus Aeby, die Neuzugezogenen, die Jungbürgerinnen und Jungbürger sowie die Vertretung der Medien. Er bedankt sich für das Interesse am Geschehen in der Gemeinde und das Wahrnehmen der staatsbürgerlichen Verantwortung und erklärt die Versammlung für eröffnet. Formell hält er fest, dass die Vorlagen rechtzeitig an die Haushaltungen zugestellt wurden. Weitere Exemplare konnten bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Schliesslich sind weitere Vorlagen der heutigen Gemeindeversammlung beim Eingang des Lorzensaals aufgelegt worden. Die Gemeindeversammlung wurde gesetzesgetreu zweimal im kantonalen Amtsblatt des Kantons Zug publiziert. Der Gemeindepräsident macht auf die Stimmberechtigung gemäss § 63 des Gemeindegesetzes aufmerksam. Es

sind an der Gemeindeversammlung nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die in Cham wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 10 Tage vor dem heutigen Datum den Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben. Nicht stimmberechtigte Personen haben separat in der vordersten Reihe Platz zu nehmen.

Stimmenzähler/innen Es werden vorgeschlagen: • Obmann: Franz Bellmont • Stellvertreter: • Block A (vorne links): Christoph Bruckbach • Block B (hinten links): Bruno Würsch • Block C (hinten rechts): Mike Limacher • Block D (vorne rechts): Jutta Oeggerli • Estrade links: Othmar Hausheer • Estrade rechts: • Galerie: ://:

Die Stimmenzähler/innen werden wie vorgeschlagen gewählt.

Traktandum 13: Diverses Die SP Cham hat eine Motion mit dem Titel „Kinderfreundliche Gemeinde“ sowie eine solche zur Aufhebung der Verordnung zum Hirsgartenareal eingereicht. • Es wurden keine weiteren Motionen und Interpellationen eingereicht. • Die nächste Gemeindeversammlung findet am 17. September 2007 statt. Herr Landammann Joachim Eder wird an der nächsten Gemeindeversammlung teilnehmen. • Verordnung über die Benützung des Hirsgartenareals Charles Meyer, Vorsteher Planung und Hochbau nimmt Stellung zu folgenden vier Fragen: 1. Braucht es eine Verordnung? Ja, denn mit dem Investor, Familie Pacher, wird ein Duldungsvertrag abgeschlossen. Dadurch wird Klarheit geschaffen, was der Investor auf der Festwiese nebenan dulden muss. Diese Verordnung ist ein Gebot der Fairness und bringt Klarheit für künftige gute Nachbarschaft. 2. Sind die heutigen Anlässe gesichert? Damit die Anlässe gesichert werden, wurde die Verordnung erstellt. Auch Anlässe, welche bis am Morgen um 02.00 Uhr oder sogar 03.00 Uhr stattfinden, dürfen weiterhin durchgeführt werden. Dies ist Teil des Duldungsvertrages. Nur Rockkonzerte werden bis 24.00 Uhr eingeschränkt, überall in der Schweiz ist dies so geregelt. 3. Braucht es dieses Punktesystem? Der Gemeinderat hat das Punktesystem nicht erfunden. Die Stadt Zug wendet dieses Punktesystem auch auf dem Landsgemeindeplatz an. Anhand des Punktesystems kann die Verwaltung beurteilen, was bewilligt werden kann und was nicht. Es gibt einen Spielraum für weitere Anlässe, denn neben den bisherigen Anlässe können weitere Anlässe gewährt werden, bis zu 100 Punkten. Findet ein Anlass, wie zum Beispiel das Villette Fest nicht statt, können diese Punkte für ein anderes Fest verwendet werden. •

Wie geht es weiter? Eine Motion zur Abschaffung der Verordnung sowie einige Einsprachen zur Verordnung sind beim Gemeinderat eingegangen. In nächster Zeit werden die Gespräche mit den Einsprechern gesucht. Die Verordnung wird voraussichtlich klarer formuliert, damit Missverständnisse nicht mehr möglich sind. Ziel ist es, dass die Festwiese den Chamern erhalten bleibt. Markus Jans ist erstaunt über das was an der Gemeindeversammlung passiert ist. Es ist völlig unüblich, dass der Gemeinderat bereits im Vorfeld zu einer Motion in dieser Ausführlichkeit Stellung nimmt. Er ist empört, dass sich der linke Vertreter dermassen für die Reichen einsetzt anstatt für die Gemeinde Cham. Das die Verordnung ungenau ist, zeigt folgende Formulierung: „stark und mässig störende musikalische Veranstaltungen insbesondere“ Das heisst, dass stark störende Anlässe nicht zugelassen werden, welche bis 02.00 Uhr gehen und insbesondere Rock-Openairs will der Gemeinderat nicht. Markus Jans bittet den Gemeinderat, zukünftig fairer zu den Motionen Stellung zu nehmen. Die Gegnerschaft sollte bereits von Anfang an die Gelegenheit haben, etwas dazu zu sagen. Die Versammlung endet um 22.50 Uhr. 4.



Für das Protokoll

Cham, 25. Juni 2007

Roland Britt Gemeindeschreiber

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Gemeindeverwaltung

Nr. 1

Traktandum 1: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006

Vorlagentext / Einführung An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 im Lorzensaal haben 425 Stimmberechtigte teilgenommen. 1.

Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2006 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2006 wird ohne Gegenstimme genehmigt.

2.

Budget 2007, Finanzplan 2008 – 2011 2.1. Der Steuerfuss der Einwohnergemeinde Cham wird für das Jahr 2007 unverändert bei 73 Einheiten belassen, wir gewähren jedoch einen Rabatt von 6 Einheiten (einstimmig). 2.2. Das Budget der Einwohnergemeinde Cham für das Jahr 2007 wird ohne Gegenstimme genehmigt.

3.

Projektierungskredit für die Gesamtsanierung und die Erweiterung der Schulanlage Hagendorn 3.1. Der Antrag von Toni Roth für eine Machbarkeitsstudie über den gesamten unteren Schulkreis wird bei wenigen Gegenstimmen abgelehnt. 3.2. Der Zusatzantrag von Thomas Bär, dass das Projekt eine alternative Linienführung zulassen bzw. ermöglichen muss, sollte keine der beiden aufgezeigten Varianten realisierbar sein, wird bei wenigen Gegenstimmen abgelehnt. 3.3. Das aufgezeigte Raumprogramm der Schulanlage Hagendorn wird bei einzelnen Gegenstimmen genehmigt. 3.4. Für die Erweiterung der Schulanlage Hagendorn wird bei einzelnen Gegenstimmen ein Projektierungskredit von CHF 770'000.00 inkl. 7,6 % MWSt, zuzüglich einer allfälligen Bauteuerung zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

4.

Projektierungskredit für die Umfahrung der Schulanlage Hagendorn 4.1. Der Rückweisungsantrag von René Bär wird mit 2/3 zu 1/3 abgelehnt. 4.2. Der Gegenantrag von Thomas Bär, dass der Gemeinderat beauftragt wird, eine der alternativen Varianten 7d, 7x oder 2a weiter zu verfolgen und auf die geplante Variante 4 über das Grundstück 2465 zu verzichten, wird mit 190 zu 171 angenommen.

5.

Interpellation von Guido Käch betreffend Schulraumbedarf: Wie viel, warum und wo? (mündliche Beantwortung) Die Interpellation wird mündlich beantwortet und der Interpellant äussert sich aus seiner Sicht zu den Inhalten.

6.

Projektierungskredit für den Neubau des Schulhauses Eichmatt 6.1. Dem Raumprogramm für das neue Schulhaus Eichmatt wird bei einigen Gegenstimmen zugestimmt. 6.2. Der Planungskredit für das neue Schulhaus Eichmatt in der Höhe von CHF 1,1 Mio. (inkl. 7,6 % MWSt) wird bei einigen Gegenstimmen bewilligt. 6.3. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Hünenberg zur anderen Hälfte des Projektierungskredits von ebenfalls CHF 1,1 Mio.

7.

Umfassende Blockzeiten und erweiterte Betreuung an der Schule Cham Für die Einführung einer freiwilligen und unentgeltlichen Auffang-Betreuung ab dem Schuljahr 2007/2008 wird bei einigen Gegenstimmen ein Kredit von CHF 45'000.00 bewilligt. Die Schulabteilung wird beauftragt, die Betriebs- und Umsetzungskonzepte für die „sozial-pädagogischen Minimaleinheiten“ (Leitziel: modulare Tagesschule) im Kirchbühl, im Städtli und in Hagendorn auszuarbeiten und die Kostenfolgen an der Gemeindeversammlung im Juni 2007 hinsichtlich des Budgetprozesses darzulegen.

8.

Motion von Thomas Landolt betreffend Reduktion der Software-Unterhaltskosten Die Motion von Thomas Landolt betreffend Reduktion von Software-Unterhaltskosten gilt mit grossem Mehr als erledigt und wird abgeschrieben.

9.

Motion von Adolf Durrer und Mitunterzeichnenden für die Beibehaltung der beiden schwimmenden Kinderbecken in der Badanstalt Hirsgarten Die Motion von Adolf Durrer und Mitunterzeichnenden wird mit grossem Mehr erheblich erklärt.

10.

Diverses 10.1. Interpellation von Claudio Meisser, Markus Jans und Hans Baumgartner zur Umfahrung Cham Hünenberg und weiteren Verkehrsthemen Die Interpellation von Claudio Meisser, Markus Jans und Hans Baumgartner zur Umfahrung Cham Hünenberg und weiteren Verkehrsthemen wird mündlich beantwortet. Die Interpellanten erklären sich mit der Antwort zufrieden. 10.2. Die zurücktretenden Gemeinderatsmitglieder Esther Britschgi und Mark Küffer werden unter grossem Applaus verabschiedet. 10.3. Die nächste Gemeindeversammlung findet am 25. Juni 2007 statt. 10.4. Die Versammlung endet um 23.25 Uhr. Anschliessend findet ein Apéro statt.

11.

Protokollgenehmigung 11.1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 5. März 2007 zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. 11.2. Es liegt ab Donnerstag, 14. Juni 2007 während der ordentlichen Bürozeit im Mandelhof (Mandelhof 1. Stock, Büro 1.11) zur Einsichtnahme auf und kann unter www.cham.ch  Menu „Politik“  Auswahl „Polit-News“ heruntergeladen werden.

Diskussion Das Wort wird nicht verlangt.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 wird ohne Gegenstimmen genehmigt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Gemeindeverwaltung

Nr. 2

Traktandum 2: Geschäftsbericht und Rechnung 2006

Einführung Bruno Werder, Gemeindepräsident, führt ins Traktandum ein. Den Geschäftsbericht erhielten die Einwohnerinnen und Einwohner von Cham in die Haushaltungen. Bruno Werder nimmt an, dass die Rechnung und der Geschäftsbericht studiert wurden. Die Rechnung schliesst mit CHF 3,5 Mio. positiv ab, was auch aus dem Geschäftsbericht entnommen werden konnte. Die Abweichungen sind auf S. 44 und 45 begründet, dass es mehr Einnahmen, mehr Ausgaben oder weniger Mehrausgaben gegeben hat. Die Abweichungen können im Geschäftsbericht nachvollzogen werden. Auf S. 12 und 13 des Geschäftsberichtes sind die Nettoverschuldung, der Eigenfinanzierungsgrad und auch die Gesamtrechnung abgebildet. Bruno Werder verzichtet auf weitere Erklärungen und darauf, auf einzelne Zahlen einzugehen. Von dieser Seite her kann nicht mehr viel verändert werden. Bruno Werder glaubt, dass die Unterlagen intensiv studiert wurden und sich somit weitere Erklärungen erübrigen. Selbstverständlich können anschliessend Fragen gestellt werden. Was wird der Gemeinderat mit den 3,5 Mio. machen? Wie auf S. 45 des Geschäftsberichtes aufgeführt, werden CHF 3 Mio. zusätzliche Abschreibungen gemacht, damit die Mehrinvestitionen, welche im letzten Jahr gemacht worden sind oder auch in diesem Jahr gemacht werden, aufgefangen werden können. Weiter werden CHF 250'000.00 für das Konto Jugend, Sport und Kultur zu Gunsten der 1150-Jahr-Feier (wie im Geschäftsbericht auf S. 45 zusammenstellt, rund CHF 70'000.00 für Infrastruktur, CHF 120'000.00 für Produktionen, Installationen, Werbung und Sicherheit) verwendet. Das Fest, welches nächstes Jahr durchgeführt wird, findet am ersten Wochenende im September im Dorf statt. An zwei Tagen wird das Dorf Cham vom Restaurant Sternen bis zum Restaurant Raben gesperrt, damit die 1150 Jahr-Feier im Dorf eins zu eins miterlebt werden kann. Dies kostet dementsprechend etwas. Ein Organisationskomitee ist intensiv daran, ein Programm zusammenstellen. Der Gesamtkredit beträgt CHF 250'000.00, den die Gemeinde zur Verfügung stellt. Dieser Betrag ist für die Einlage ins Konto 2040 und der Rest kommt in das „Freies Gemeindevermögen“.

Dies waren die Ausführungen von Bruno Werder. Er übergibt das Wort dem Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission (RPK), für Erläuterungen oder Ergänzungen zur Rechnung. Anschliessend gibt er das Wort frei. Der RPK-Präsident ist nicht anwesend und niemand sonst der RPK wünscht das Wort. Der Bericht der RPK befindet sich auf S. 46, 47 und 48 des Geschäftsberichts. Die RPK beantrag die Rechnung gemäss Antrag 1 zu genehmigen und im Antrag 2, dem Ertragsüberschuss zuzustimmen und anschliessend die Gemeinderäte, den Gemeindeschreiber und die Verwaltung zu entlasten. Bruno Werder fragt an, ob es Fragen zum Geschäftsbericht, zur Gesamtrechnung oder zu den einzelnen Abteilungen gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird über die Gewinnverwendung abgestimmt.

Diskussion Walter Ehrbar, Präsident FDP Cham, hat keine Frage, sondern einen Kommentar. Ein sehr erfreuliches Jahr liegt hinter uns mit einem Überschuss von CHF 3,6 Mio., Mehrerträge zum letzten Jahr von CHF 5 Mio. und aber auch Mehraufwendungen von CHF 6,5 Mio. Trotzdem gibt es einen grossen Überschuss, weil dieser letztes Jahr noch grösser war. Bilanz Die Nettoverschuldung ist auf einem historischen Tiefstand. Die Gemeinde hat CHF 6,5 Mio. Nettoschulden und Walter Ehrbar kann sich noch gut erinnern, als die Gemeinde noch CHF 50 Mio. Nettoschulden hatte. Diese sind abhängig von der Investitionstätigkeit der Gemeinde. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren einen Menge Reserven gebildet. Sie hat beispielsweise das Eigenkapital, also das Nettovermögen der Gemeinde, von CHF 17 Mio. auf CHF 29 Mio. erhöht und hat stille Reserven in Form von zusätzlichen Abschreibungen von CHF 9 Mio. gebildet. Der Gemeinde geht es sehr gut. Sie nähert sich an einem Punkt, wo es gefährlich wird und er zitiert da sinnesgemäss den Finanzleiter Jonny Luck. Dieser hat einmal in einem Bericht, Jahresbericht oder in einem Budget gesagt: „Die grössten Dummheiten macht man, wenn man einen Haufen Geld zur Verfügung hat.“ Bei diesen Punkt ist die Gemeinde jetzt angekommen. Er hofft, dass der Gemeinderat diese Äusserung, welche aus dem eigenen Haus stammt, auch ernst nimmt. Gewinnverwendung Zur Gewinnverwendung schlägt der Gemeinderat wieder vor, CHF 3 Mio. zusätzliche Abschreibungen zu machen. Die FDP Cham wird keinen Gegenantrag stellen. Sie ist jedoch der Meinung, dass dies nicht gut sei, weil die stillen Reserven auf einmal vergessen gehen und dadurch die Erfolgsrechnung verfälscht werde. Die effektive Rechnung wird verfälscht, wenn jetzt die CHF 3 Mio. Abschreibungen gemacht werden, die Gemeinde hat im nächsten Jahr CHF 300'000.00 weniger Abschreibungen. Das sei betriebswirtschaftlich nicht korrekt, dies wird vermutlich in der Finanzkommission noch besprochen werden. Rechnung Zur Darstellung der Rechnung: Die FDP Cham ist der Meinung, dass die Rechnung viel zu buchhalterisch dargestellt werde und wenn sich der Bürger ein Bild machen wolle, selbst als Fachmann, müsse dieser mindestens zwei bis drei Stunden investieren, damit er etwa wisse, was gelaufen sei. Es hat keinen Mehrjahresüberblick, in welchem zu sehen ist, wo die Gemeinde liegt. Als Beispiel führt er die Aufwendungen von CHF 800'000.00 an, die in den Unterhalt hineingebucht wurden (Dach Lorzensaal), welche im Prinzip buchhalterisch korrekt in die Investitionen gehören. So hat die Gemeinde eine Erfolgsrechnung, die erstens nicht gut durchschaubar und zweitens lausig in der Darstellung ist.

Walter Ehrbar bittet den Gemeinderat, dass die Erarbeitung einer neuen Darstellung forciert werde. Er weiss, dass ein Projekt am Laufen sei, welches forciert an die Hand genommen werden soll. So soll die Rechnung in einer halben Stunde studiert werden können und der Bürger wisse nachher, was läuft. Bruno Werder macht zur Aussage von Walter Ehrbar zwei, drei Ergänzungen: Betreffend Dach des Lorzensaals, welches Walter Ehrbar am Schluss erwähnt hat, hat die Abteilung Finanzen und Verwaltung die Kosten bewusst ins Budget genommen, weil diese dadurch direkt abgeschrieben werden können, was bei einer Investition nicht möglich ist. Es war eine Reparatur des Dachs. Zu den CHF 6 Mio. Mehraufwand: Die Gemeinde musste fast CHF 2,5 Mio. Ergänzungsleistungen an den Kanton zurückzahlen, weil dieser den Gesetzesvollzug nicht gemacht hatte. Die Gemeinde hatte dafür keine Rückstellungen gemacht und diese erscheinen daher auch im Mehraufwand. Die Verschuldung hat ein bisschen zugenommen. Dies im Zusammenhang, dass die CHF 2, 5 Mio. nicht budgetiert waren, welche die Gemeinde jetzt zurückzahlen musste. Sonst hätte die Verschuldung nicht zugenommen, sondern wäre tiefer. Abschreibungen Bei den Abschreibungen ist es wichtig für den Finanzplan, dass diese immer linear durchgezogen werden. Die Mehrinvestitionen, welche die Gemeinde gemacht hatte oder auch der Landkauf im Eichmatt, konnten damit aufgefangen werden. Das heisst auch, dass die zusätzlichen Investitionen den Finanzplan nicht mehr belasten. Betreffend der Darstellung: Walter Ehrbar weiss, dass der Finanzkommissionen ein Vorschlag unterbreitet wurde. Dieser konnte noch nicht ins Budget 2008 aufgenommen werden, da weitere Details noch ausgearbeitet werden müssen. Es wird eine andere Zusammenstellung gemacht. Vor allem werden Indikatoren geschaffen, welche die Vorlage präziser und aussagekräftiger machen. Die Finanzkommission arbeitet daran. Auf das Budget 2008 ist es zu kurzfristig, da die Gemeinde an der Kosten- und Leistungsrechnung und der Produktedefinition arbeitet, was ineinander hineinlaufen muss. Die Erarbeitung der neuen Vorlage wird auf das Budget 2009 geplant. Die anderen Punkte nimmt Bruno Werder zur Kenntnis. Es wird darauf geachtet, dass die Mittel optimal eingesetzt werden. Bruno Werder fragt an, ob es weitere Meinungen oder Fragen zur Rechnung gibt, ansonsten wird darüber, gemäss den Anträgen auf S. 46 des Geschäftsberichtes abgestimmt. Bruno Werder nutzt die Gelegenheit als Finanzchef, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Geschäftsleitung, den Abteilungsleitungen und auch allen Kommissionen recht herzlich zu danken, denn überall wird immer darauf geachtet, dass mit den Mittel optimal umgegangen wird und alle dazu beitragen, einen guten Abschluss zu erbringen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

Der in der laufenden Rechnung ausgewiesene Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 3'592'571.77 wird einstimmig wie nachstehend verwendet: - CHF 3'000'000.00 Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen - CHF 250'000.00 Einlage in Konto 2040.12 „Jugend, Sport & Kultur“ - CHF 342'571.77 Einlage in Konto 2310.02 “Freies Gemeindevermögen“

2.

Die vorliegende Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Cham wird unter Entlastung aller verantwortlichen Organe ohne Gegenstimme genehmigt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Strassen und Kanalisationen

Nr. 3

Traktandum 3: Kredit für die Ersatzbeschaffung eines Mulitfunktionsfahrzeuges mit Zusatzgerät für den Werkhof

Vorlagentext / Einführung I.

II.

Der vorhandene Unimog U 1250 ist seit dem 22. Februar 1989 im Werkhof Cham in Betrieb. Er wird hauptsächlich für Unterhalts- und Transportarbeiten in den Parkanlagen sowie im Winterdienst eingesetzt. Das Fahrzeug erfordert einen zunehmend hohen Unterhaltsaufwand. Der technische Zustand gewährleistet die stete Verfügbarkeit des Fahrzeuges nicht mehr. Diese ist aber gerade für den Strassenunterhalt von grosser Bedeutung. Es besteht die Gefahr, dass plötzlich sehr hohe, nicht geplante Unterhaltskosten notwendig werden. Abklärungen haben ergeben, dass in nächster Zeit grosse Reparaturen (Motor- und Getriebereparatur oder Ersatz) mit Kosten von ca. CHF 45'000.00 bis CHF 65'000.00 ausgeführt werden müssten. Bei einem Fahrzeug mit einer solch hohen Kilometeranzahl (rund 300'000), sowie mit ca. 12'000 Betriebsstunden sind solche Unterhaltsaufwände wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, da bald weitere Unterhaltskosten anfallen werden. Die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeuges ist daher nicht mehr gegeben. Auf eine umfassende Revision des 18-jährigen Fahrzeuges und auf die erforderlichen Anpassungen an die heutigen Normen soll daher verzichtet werden. Lösungsfindung Mit der Anschaffung eines neuen, den aktuellen Bedürfnissen angepassten Fahrzeuges soll ein wirtschaftlicher Betrieb sichergestellt werden. Die Verfügbarkeit des Fahrzeuges ist auch im Winter jederzeit zu gewährleisten. Mit der Ersatzbeschaffung wurde bewusst gewartet, da mit dem Bezug des neuen Ökihofs neue Anforderungen an das Fahrzeug bestehen und grössere Unterhaltsarbeiten immer wieder hinausgezögert werden konnten. Ein neues Kommunalfahrzeug erzeugt wesentlich weniger Schadstoffe, als dies der 18-jährige Unimog (ohne Partikelfilter) tut, da die neuste EURO-4-Norm vollumfänglich erfüllt werden kann. Solche Fahrzeuge sind erst seit diesem Jahr erhältlich. Zudem wurde die Markteinführung von neuen, betriebsoptimierten Fahrzeugen abgewartet.

III.

Anforderungen, Evaluation Die zukünftigen Anforderungen an ein Multifunktionsfahrzeug wurden detailliert geklärt. Das Fahrzeug soll der neuen EURO-4-Norm (Emissionen) entsprechen. Die Spurbreite muss kleiner als 2.20 m sein, damit die Wege und Durchfahrten in der Villette und in den Sportanlagen befahren werden können. Wichtig ist, dass die bestehenden Zusatzausrüstungen (Schneepflug usw.) möglichst weiter verwendet werden können und nicht auch ersetzt werden müssen. Ein weiterer Punkt ist eine hohe Wirtschaftlichkeit durch geringeren Treibstoffverbrauch, weniger Serviceanforderungen, geringe Beschaffungskosten, lange Verfügbarkeit, hohe Bedienerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit sowie eine gute Ergonomie usw. Umfangreiche Abklärungen bei verschiedenen Herstellern und Lieferanten ergaben, dass aufgrund der Anforderungskriterien nur ein Fahrzeugtyp in Frage kommt. Einzig das Multifunktionsfahrzeug Unimog U 400 erfüllt die beschriebenen Anforderungen. Daher kommt nur ein Anbieter für die Ersatzbeschaffung in Frage und es gibt keine angemessene Alternative (§ 9 c Submissionsverordnung). Der Unimog U 400 hat eine maximale Spurweite von 2.15 m und kann daher überall eingesetzt werden. Alle anderen Kommunalfahrzeuge dieser Fahrzeugklasse haben grössere Spurweiten (ab 2.38 m) und sind daher für die vorgesehenen Transporte und Arbeiten in den Parks und Sportanlagen ungeeignet. Ferner kann mit dem Unimog der vorhandene Schneepflug weiter verwendet werden. Die notwendigen Zusatzausrüstungen, wie Hecksteckkran, Elektro- und Hydraulikergänzungen werden mit dem Kauf des Unimog U 400 beschafft. In einem zweiten Schritt wurde ein Lieferant evaluiert, welcher das in Frage kommende Fahrzeug am kostengünstigsten liefern kann und der eine gute Serviceleistung erbringt. Die Firma Aebi hat zurzeit ein Unimog Typ U 400 als Vorführfahrzeug zur Verfügung. Dieses hat gegenüber der „normalen“ Ausführung unter anderem den Vorteil, dass die Steuerung beidseitig erfolgen kann: Das heisst, dass der Fahrzeuglenker bei Schneepflugarbeiten rechts sitzen kann und so eventuelle Hindernisse besser sieht, als bei einem linksgesteuerten Fahrzeug. Das Vorführfahrzeug wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeversammlung reserviert.

IV.

Intensive Abklärungen ergaben, dass keine Alternativen bestehen. Gestützt auf die vorgenannten Fakten rechtfertigt sich das freihändige Verfahren, mit dem der Auftrag zur Beschaffung des Unimog Typ U 400 Vorführfahrzeugs der Firma Robert Aebi AG, Regensdorf, erteilt wird. Kosten Die dargelegten Argumente haben den Gemeinderat bewogen, den Unimog U 400 zu beschaffen. Es ist vorgesehen, das Multifunktionsfahrzeug mit einem Zusatzgerät anzuschaffen: Unimog U-400, komplett ausgerüstet inkl. Elektro- und Hydraulikergänzungen, Führerschein Kat. C, Vorführfahrzeug Jahrgang 2006 (Neupreis CHF 238'800.00) CHF 214'800.00 Abzüglich Rücknahmepreis ./. CHF 23'800.00 Hecksteckkran CHF 57'700.00 Unvorhergesehenes CHF 2'230.00 Mehrwertsteuer MWSt 7,6 % CHF 19'070.00 Total Beschaffungskosten CHF 270'000.00

V.

VI.

Im Investitionsplan 2007 bis 2014 ist für den Ersatz des Unimog Werkhof ein Kredit von CHF 300'000.00 enthalten. Antrag Für die Anschaffung eines neuen Unimog mit Heckkran wird zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 270'000.00, inkl. 7.6% MwSt, bewilligt. Einführung (Anhang 1) Bruno Werder, Gemeindepräsident, führt in das Traktandum ein und verzichtet darauf, die Vorlage abzulesen. Bei Fragen können diese selbstverständlich gestellt werden, die Verkehr- und Sicherheitschefin wird diese beantworten. Bruno Werder fragt an, ob jemand Fragen dazu habe. Er erläutert, dass es sich bei diesem Geschäft um ein Ersatzfahrzeug handle und da es eine Investition sei, komme der Gemeinderat mit diesem Geschäft an die Gemeindeversammlung.

Diskussion Das Wort wird nicht verlangt.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: Für die Anschaffung eines neuen Unimog mit Heckkran wird ohne Gegenstimme zu Lasten der Investitionsrechnung ein Kredit von CHF 270'000.00, inkl. 7.6% MwSt, bewilligt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Raumplanung

Nr. 4

Traktandum 4: Bebauungsplan Hammer

Vorlagentext / Einführung VII.

Die Hammer Retex AG hat im Oktober 2004 einen Studienauftrag unter sechs eingeladenen Architekten für die zukünftige mögliche Nutzung im Gutsbetrieb Hammer ausgelöst. Dieses Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Planung und Hochbau und der kantonalen Denkmalpflege durchgeführt. Als planerische Grundlagen dienten der jeweilige Planungsstand des neuen kantonalen Richtplanes und der Revision der gemeindlichen Ortsplanung. Zwischenzeitlich wurde das Wettbewerbsprojekt durch EM2N Architekten, Zürich, Schweingruber Zulauf, Landschaftsarchitekten, Zürich, und IBV Hüsler Verkehrsplanung AG, Zürich, weiter bearbeitet. Für das Grundstück der Familie von Planta wurde zudem eine Studie für eine Autoeinstellhalle durch die BKG Architekten AG, Zürich, erstellt. Anschliessend wurden die Vorprojekte in den Bebauungsplan Hammer umgesetzt. In einem separaten Verfahren hat die Kantonale Baudirektion in Koordination mit dem Bebauungsplan Hammer einen Baulinienplan entlang der Sinserstrasse erarbeitet. Das Kantonsforstamt führte nachträglich vom 16. März bis 20. April 2007 für die Waldfeststellung ‚Hammerwäldli’ und die linksufrige Lorzenbestockung die öffentliche Auflage durch. Das ‚Hammerwäldli’ ist im Bebauungsplan Hammer als Wald berücksichtigt. Gegen die Waldfeststellung der linksufrigen Lorzenbestockung hat die Hammer Retex AG eine Einwendung gemacht. Dieses Waldfeststellungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen. Gemäss Kantonalem Forstamt zeichnet sich eine Lösung ab. Im Zonenplan 1990 lagen die betreffenden Grundstücke in der Landwirtschaftszone, überlagert ist die Ortsbildschutzzone. In der Bauordnung 1997 ist die Ortsbildschutzzone in Art. 32 umschrieben. Für die Zone Hammergut bestehen weitergehende Richtlinien im Anhang der Bauordnung. Planungsrechtlich lagen die Grundstücke im Nichtbaugebiet.

VIII.

Im Kantonalen Richtplan, beschlossen vom Kantonsrat am 28. Januar 2004, ist das Hammergut als Gebiet mit speziellen Vorschriften für historisch wertvolle Gebäude und Anlagen bezeichnet. Dies ermöglicht der Gemeinde, spezielle Vorschriften für dieses Gebiet zu erlassen. Zitat: „Mit dieser Zone sind die heutigen Qualitäten der Gebäudegruppe und ihrer Umgebung gesamtheitlich zu verbessern. Die Zone ist klein zu halten und die denkmalpflegerischen Anliegen sind zu berücksichtigen.“ In der Ortsplanungsrevision, Stand Genehmigung durch den Regierungsrat vom 20. März 2007, liegen die betreffenden Grundstücke in einer Bauzone mit speziellen Vorschriften, mit den Teilbereichen A, B und C. Nördlich der Verbindung von Sinser- zu Knonauerstrasse ist die Ortsbildschutzzone Hammer, südlich der Verbindung ist eine Landschaftsschutzzone überlagert. Zudem besteht eine Bebauungsplanpflicht. In der Bauordnung, Stand Genehmigung durch den Regierungsrat vom 20. März 2007, ist in § 25 die Bauzone mit speziellen Vorschriften umschrieben. Im gemeindlichen Richtplan, Stand Genehmigung durch die Baudirektion vom 20. März 2007, sind unter S6 die zu verfolgenden Ziele und unter S7 die zu verfolgenden Ziele der Ortsbildschutzzone aufgeführt. Der Perimeter des vorliegenden Bebauungsplanes übernimmt die Inhalte der Ortsplanungsrevision und entwickelt diese weiter. Die kantonale Genehmigung der Ortsplanungsrevision lag vom 30. März 2007 bis 30. April 2007 öffentlich auf. Nach Ablauf dieser Frist traten die nicht angefochtenen Bauvorschriften in Kraft. Inhalt des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan wird die zukünftige Entwicklung sichergestellt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke 407, 1801, 1802, 1782 und 2161. Folgende Dokumente sind Bestandteil des Bebauungsplanes: Bebauungsplan 1:500, Umgebungsplan 1:500, Lärmgutachten, Modell 1:500 und Planungsbericht. Städtebau, Umgebungsgestaltung und Nutzung Im Bebauungsplan werden innerhalb des Teilbereichs A zwei Baufelder festgelegt. Baufeld 1 umfasst die Gebäude des ehemaligen bäuerlichen Gutsbetriebs Hammer. Um eine wirtschaftliche Nutzungsmischung zu erhalten, werden der Wagenschopf, die Trotte, die Obstscheune und der Kuhstall abgebrochen und durch neue, drei- oder viergeschossige Gebäude ersetzt. Die Neubauten beziehen sich in Grösse, Lage und Ausrichtung auf die abzubrechenden Bauten und werden mit Schrägdächern versehen. Damit bleiben das charakteristische Siedlungsmuster und die einheitliche Dachlandschaft erhalten. In den bestehenden, schützenswerten Gebäuden sind Arbeitsnutzungen vorgesehen, in den Neubauten sind Wohnungen geplant. Die Anordnung der Neubauten macht es zudem möglich, darunter eine Tiefgarage für 105 Parkplätze und Kellerräume zu bauen. Die maximalen anrechenbaren Geschossflächen betragen bei den Neubauten 4'935 m2 und bei den umgebauten Altbauten 2'080 m2. Baufeld 2 umfasst die Tiefgarage für maximal 21 Parkplätze. Im Teilbereich B werden anlässlich von Veranstaltungen in der Villa Hammer (einige Male pro Jahr) Autos abgestellt. Neu soll das Wiesland mit Schotterrasen ausgestattet werden dürfen. Über den gesamten Perimeter des Bebauungsplanes wurde ein Umgebungsplan erstellt, welcher die Umgebung definiert und insbesondere die Erhaltung und Neuschaffung von Kleinstrukturen sowie die Biotopenvernetzung (Wildtierkorridor und Wasenbächli) aufzeigt. Die Pflege und Bewirtschaftung wird ebenfalls festgehalten. Die terrestrische Vernetzung entlang der nördlichen Bebauungsplanabgrenzung werden durch Vereinbarungen zwischen Grundeigentümer und Gemeinde Cham sowie Grundeigentümer und Kanton Zug geregelt.

Verkehr Die Erschliessung für das Hammergut und die Villa Hammer erfolgt ab der Sinserstrasse. Die Einfahrt zur Tiefgarage Hammergut befindet sich beim so genannten Punkthaus. In der Tiefgarage sind 105 Parkplätze angeordnet. Die Zufahrt zur Villa Hammer erfolgt über die bestehende Zufahrt. In der Tiefgarage der Villa Hammer hat es 21 Parkplätze. Die notwendigen und für die Öffentlichkeit wichtigen Fuss- resp. Fahrwegrechte werden im Bebauungsplan gesichert. Bezüglich Unterhalt und Betrieb dieser Verbindungen wird zwischen dem Grundeigentümer und der Gemeinde eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Notzufahrt und die Zufahrt für die Feuerwehr sind ausgewiesen.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

Lärmimmissionen Das Planungsgebiet liegt gemäss Lärmschutzverordnung in der Empfindlichkeitsstufe III. Da die Einzonung des Bebauungsplangebietes mit der Ortsplanungsrevision 2002 – 2007 erfolgt, d. h. nach Inkrafttreten von Umweltschutzgesetzgebung und Lärmschutzverordnung, ist für Neubauten und wesentliche Umbauten der Planungswert massgebend. Für die bestehenden Wohnbauten gilt der Immissionsgrenzwert. Im Lärmgutachten vom 17. Januar 2007 ist nachgewiesen, dass die Vorgaben der Lärmschutzverordnung bei allen Gebäuden eingehalten werden können. Mitwirkung Alle Arbeiten des Studienauftrages wurden vom 12. bis 22. April 2005 im Mandelhof öffentlich ausgestellt. Die Mitwirkung für die Bevölkerung zum Bebauungsplan wurde in Form einer öffentlichen Ausstellung vom 20. Februar bis 3. März 2006 im Mandelhof sichergestellt. Bei dieser Mitwirkung gingen keine Anträge aus der Bevölkerung ein. Vorprüfung Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan der Baudirektion des Kantons Zug am 24. April 2006 zur Vorprüfung zugesandt. Mit Schreiben vom 12. Juli 2006 und Nachtrag vom 8. September 2006 wurde uns der Vorprüfungsbericht zugestellt. In der Vorprüfung wurden einige Vorbehalte, Empfehlungen und Hinweise gemacht. Aufgrund der Überarbeitung der Planungsdokumente wurden alle Vorbehalte (Wald nicht im Bebauungsplanperimeter, Verkleinerung Baufeld B2, Erarbeitung eines Umgebungsplanes, temporären Parkplatz an der Lorze reduzieren, Biotopenvernetzung entlang des nördlichen Perimeters, Anpassungen der Kantonsstrasse, separater Baulinienplan erarbeiten, einige Präzisierungen bezüglich Plandarstellungen) berücksichtigt. Insbesondere wurden ein Umgebungsplan 1:500, ein Lärmgutachten und eine Vereinbarung für die terrestrische Vernetzung ausserhalb des Bebauungsplanes erarbeitet. Der Umgebungsplan wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumplanung erstellt. Öffentliche Auflage Gemäss Planungs- und Baugesetz wurden die Planungsdokumente (Bebauungsplan 1:500, Umgebungsplan 1:500, Lärmgutachten, Modell 1:500 und Planungsbericht) vom 26. Januar bis 26. Februar 2007 öffentlich aufgelegt. Es wurden keine Einwendungen eingereicht. Stellungnahme des Gemeinderates Der Gemeinderat ist überzeugt, dass der vorliegende Bebauungsplan eine gute Grundlage für eine qualitative Entwicklung darstellt. Insbesondere überzeugt das Resultat des Studienauftrags, das eine adäquate Antwort hinsichtlich Städtebau, Architektur, Aussenraum, Erschliessung und Nutzung ist. Antrag Dem Bebauungsplan Hammer wird zugestimmt.

XIV.

Einführung Charles Mayer, Vorsteher Planung und Hochbau, stellt fest, dass es im Vorfeld zu dieser Gemeindeversammlungsvorlage keine Leserbriefe und auch keine Kommetare aus den Parteien gegeben hat. Er hofft, dies sei ein gutes Projekt. Er wird sich kurz halten und falls es Fragen geben sollte, kann immer noch näher auf diese eingegangen werden. Die IC Holding ist einer der grössten Arbeitgeber in Cham. Ihr gehört die Papierfabrik und die Hammer Retex AG. Bis vor ein paar Jahren hatte die IC Holding noch einen landwirtschaftlichen Betrieb. Diesen haben sie aufgegeben, da er nicht zu ihrer Kernkompetenz gehörte und den Hof ausser Betrieb gesetzt. Aus dieser Erbmasse konnte die Gemeinde bereits zweimal profitieren. Charles Meyer erinnert daran, dass die Gemeinde den Maststall dieses Betriebes kaufen konnte. Diesen hat die Gemeinde zum Ökihof umgebaut. Im Zusammenhang mit Cham Nord konnte die Gemeinde rund 4 ha Land kaufen und hat zusätzlich 1 ha Wald dazu geschenkt bekommen. Jetzt geht es darum, den ehemaligen Gutsbetrieb in eine neue Nutzung zu überführen. Es handelt sich hierbei um eine Landwirtschaftszone. Nach der neuen Ortsplanung ist es eine Zone, welche einen Bebauungsplan braucht, wenn etwas geändert werden möchte. Bebauungsplan heisst, dass damit die Bauordnung ausser Kraft gesetzt wird. Dafür muss der Gemeinderat mit diesem Geschäft an die Gemeindeversammlung gelangen. (Anhang 2) Im Anhang 2 ist das Modell des Hammergutes von oben abgebildet. Die Struktur ist sehr gut zu sehen, wie sie über die Jahrhunderte gewachsen ist: das Verwalterhaus, das Angestelltenhaus, der Rossstall, das Waschhaus und über Jahre und Jahrzehnte hat es immer wieder neue Ställe dazu gegeben. Wenn der Anhang 2 genau betrachtet wird, stellt man fest, dass es sich hier nicht um das heutige Hammergut handelt, sondern es zeigt das zukünftige Hammergut. Eine Dachform ist abgebildet, die sehr modern ist. Aber im Wesentlichen soll das Hammergut so umgebaut werden, dass es von der Gebäudegrösse her sowie der Stellung der Gebäude ziemlich genau gleich wie das heutige bleiben wird. (Anhang 3) Die alten Häuser, die man sieht, wenn man die Sinserstrasse hinaus fährt, bleiben alle bestehen: Das Waschhaus hinter dem Baum, das Verwalterhaus mit dem schönen Blumengarten und den vielen Geranien, das Angestelltenhaus und die Pferdescheune. Diese Häuser werden im Innern neu zu Wohnungen und zum Teil zu kleinen Ateliers und Gewerberäumen ausgebaut. (Anhang 4) Anhang 4 zeigt den Plan, über den abgestimmt wird. Die dunkelgrau, eher grau eingezeichneten Häuser bleiben stehen, werden renoviert und schön ausgebaut. Rot eingezeichnet sind Häuser, welche in der gleichen Grösse wieder aufgebaut werden, wie sie jetzt bestehen. Dies sind Unterstände und neuere Scheunen, die nicht mehr gebraucht werden können. Es wird Wohnhäuser geben, welche die genau gleiche Kubatur haben werden wie diese zuvor war und die gleichen Gassen und Plätze in diesem Quartier bleiben bestehen. Das Wesentliche des Bebauungsplanes ist, dass die alte Substanz gerettet wird, wo sie noch schön ist. Die Gemeinde konnte auch die Struktur des Quartiers retten und dadurch bleibt die Hammersiedlung erhalten. Es werden nicht nur Wohnungen gebaut, sondern es wird auch Gewerbe im Hammergut geben, dass heisst, das Hammergut wird öffentlich zugänglich. Eine der Hauptinteressen der öffentlichen Hand ist, dass die Gemeinde durchs ganze Hammergut ein Wegrecht bekommt. Der Weg von der Sinserstrasse durchs Hammergut führt heute bis zur Obstplantage. Es ist ein Trampelpfad, welcher bei der Autobahnbrücke beim Brückenkopf unter der Autobahn hindurch geht. Dort hat sich ganz fein durch Spaziergängern ein Trampelpfad bis nach Lindencham gebildet. Bei dieser Gelegenheit wird die Gemeinde den Weg vom Hammergut unter der Autobahn hindurch bis nach Lindencham so herstellen, dass man zu Fuss, mit dem Kinderwagen oder mit einem Fahrrad durchgehen kann. So kommt Lindencham zu einer Fussgängerverbindung zum Zentrum. Bei dieser Gelegenheit wird die Gemeinde auch den Wald miteinbeziehen. Charles Meyer erinnert daran, dass wenn

man die Sinserstrasse hinaus fährt, rechts ein kleines Wäldchen ist. Das Wäldchen bleibt dadurch bestehen und unangetastet. Bruno Werder, Gemeindepräsident, bedankt sich beim Bauchef und fragt an, ob es noch Fragen zum Bebauungsplan Hammer gibt.

Diskussion Claudio Meisser stellt eine formelle Frage: Er möchte wissen, warum in den beiden Plänen das B2 unterschiedlich eingezeichnet worden ist. Im Umgebungsplan ist das B2 anders eingezeichnet als im ersten Plan (Anhang 4) (Gemeindeversammlungsvorlage S. 13 und S. 19). Er fragt an, ob es dafür einen Grund gibt. Charles Meyer erläutert, dass es sich beim B2 um den kleinen Vorpark zur Villa Hammer handelt. (Anhang 4). Im Anhang 4 ist ein Baufeld eingezeichnet, damit der Eigentümer der Villa unter seinem Park eine Tiefgarage bauen kann. Das Haus hat noch keine Tiefgarage. Die Mieter, welche in der Villa wohnen, besitzen sehr schöne Autos und möchten diese in eine Tiefgarage stellen. Die Gemeinde hat eine mögliche Zufahrt in die Tiefgarage eingezeichnet. Claudio Meisser ergänzt, dass es nicht um das U2 geht, sondern um das B2. Das B2 geht im einen Fall bis nach hinten zu den Ställen und beim anderen Fall ist es nur das Haus inklusive dem Untergeschoss. Es gebe sicher einen Grund dafür. Claudio Meisser möchte ihn einfach hören. Erich Staub erklärt, dass der Bebauungsplan verbindlich ist (Anhang 4). Im Anhang 4 ist B2 richtig eingezeichnet. Auf dem Umgebungsplan ist noch ein alter Perimeter als B2 eingezeichnet worden, waso nicht korrekt ist. Bruno Werder bedankt sich bei Erich Staub und fragt an, ob es noch weitere Fragen zum Bebauungsplan gebe, was nicht der Fall ist.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: Dem Bebauungsplan Hammer wird mit einer Gegenstimme zugestimmt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Gemeindeverwaltung

Nr. 5

Traktandum 5: Personalreglement

Vorlagentext / Einführung I.

Der bis Ende letzten Jahres im Amt stehende Gemeinderat hatte in seinen damaligen Legislaturzielen (2003 - 2006) definiert, dass verschiedene Gemeindereglemente dem heutigen Umfeld wie auch modernen Organisations- und Führungsgrundsätzen angepasst werden sollen. Als erster Schritt wurde an der Gemeindeversammlung am 27. Juni 2005 das Zuständigkeits- und Organisationsreglement (ZOR) genehmigt, mit dem die politische Führung dem Gemeinderat und die Verwaltungsführung der Geschäftsleitung übertragen wurde. Als zweiter Schritt wurden mit dem Behördenreglement die Entschädigungen für Mitglieder von Behörden und Kommissionen sowie für weitere, unabhängig von der Gemeindeverwaltung arbeitenden Funktionen aus dem Personalreglement heraus gelöst und in einem eigenen Erlass geregelt. Als letzter Schritt ist nun noch das neue Personalreglement zu beschliessen. Ein Hauptpunkt des neuen Reglements sind die Kompetenzdelegationen an die entsprechenden Stellen. Diese sollen dazu beitragen, den Auftrag der Gemeindeversammlung zu erfüllen, die Gemeinderatspensen möglichst niedrig zu halten. Damit sind die Grundlagen für eine zeitgemässe und effektive Führung der Gemeinde sowohl auf politischer als auch auf Verwaltungsebene gegeben.

II.

Lange hatte man darauf gehofft, dass auch der Kanton sein Personalgesetz ändert. Dann hätte sich auch Cham einem moderneren Gesetz anschliessen können. Nachdem diese Bestrebungen seitens Kanton jedoch abgebrochen wurden, hat sich der Gemeindeart entschieden, ein eigenständiges Personalreglement zu erstellen. Vorgehen Der Gemeinderat hat sich für das vorliegende Reglement die folgenden Vorgaben gegeben: 1. Erstellen eines schlanken Reglements (keine Wiederholung von kantonalen Bestimmungen) 2. Abschaffung von Lohnautomatismen (wie die Treue- und Erfahrungszulage TREZ)

3. Schaffung eines flexibleren Lohnsystems (Lohnbänder statt Lohnklassen und -stufen, Lohnerhöhungen werden so auch in einem kleineren Umfang möglich als im heutigen System). 4. Flexibilisierung der Rahmenbedingungen und Kompetenzdelegationen an die zuständigen Führungsebenen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der erste Punkt dazu führt, dass alle Inhalte, die im kantonalen Recht geregelt sind, im neuen Reglement nicht mehr erwähnt werden. Er befürwortet aber ein schlankes Reglement. Zur Ergänzung wird allen Mitarbeitenden eine Version des kantonalen Personalgesetzes abgegeben. Dieses ist auch via Internet abrufbar unter http://www.zug.ch/bgs/data/154-21.pdf (benötigt den Adobe Reader). Das erarbeitete Reglement wurde den Ortsparteien sowie den Mitarbeitenden zur Vernehmlassung zugestellt. Der Gemeinderat hat nach der Kenntnisnahme dieser Antworten die vorliegende Schlussfassung einstimmig verabschiedet. Zudem wurde bereits eine Vorprüfung beim Kantonalen Personalamt durchgeführt.

III.

In der Vernehmlassung wurden oft die zahlreichen Delegationen in die Verordnung angesprochen. Diese sind jedoch die konsequente Folge der Aufteilung zwischen politischer und Verwaltungsführung. Es ist zudem ein altes Gebot der Managementlehre, dass die Aufgabe, die Verantwortung und die Kompetenz am gleichen Ort anzusiedeln sind. Somit soll der Gemeinderat, oder wo delegiert, die Geschäftsleitung die operativen Vorgaben erstellen (z. B. Arbeitszeit, Lohnauszahlung, Ersatz von Auslagen etc.). Diese sind auch für die Kontrolle derer Einhaltung verantwortlich. Somit beinhaltet das Reglement die Hauptvorgaben, nach denen die Gemeinde Cham Personal einstellt. Alle Ausführungs- und Detailfragen werden in der Verordnung behandelt. Reglementstext Anschliessend folgt der Text des neuen Personalreglements. Der Übersicht halber wird nur der neue Reglementstext abgedruckt. Wen die detaillierten Angaben dazu interessieren, was mit den jeweiligen Inhalten des bisherigen Reglements geschehen ist, für den steht eine Synopse zur Verfügung. Diese orientiert sich an der Reihenfolge des bisherigen Reglements. Damit lässt sich genau verfolgen, was mit den Inhalten des bisherigen Reglements geschieht, dafür ist aber die Reihenfolge der neuen Paragrafen nicht fortlaufend. In der linken Spalte der Synopse findet sich der bisherige, in der mittleren der neue Reglementstext. Rechts sind vereinzelte Bemerkungen des Gemeinderates zu den Inhalten vermerkt. Da diese Synopse sehr umfangreich ist, kann sie auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung bestellt (Tel. 041 784 47 03), am Infoschalter Mandelhof abgeholt oder von deren Homepage herunter geladen werden (www.cham.ch/Politik/Gemeindeversammlungen/25. Juni 2007). Der Gemeinderat möchte auf folgende Inhalte speziell hinweisen: - Da sich die Schulorganisation in den letzten Jahren stark verändert hat, wurden die Leitungsfunktionen der Schule in das Reglement aufgenommen (s. § 1 Abs. 6 und 8, § 3 Abs. 3) - Für Lehrpersonen gilt wie bisher vollumfänglich das Lehrerbesoldungsgesetz des Kantons Zug (s. § 1 Abs. 2). - Bei einer fristlosen Kündigung fällt das rechtliche Gehör weg, was bereits rechtlich mit dem Kantonalen Personalamt abgeklärt wurde. Ein solches macht bei einer fristlosen Kündigung keinen Sinn, da für diese schwerwiegende und offensichtliche Fakten vorhanden sein müssen (§ 4 Abs. 3). - Das Pensionsalter orientiert sich weiterhin an demjenigen des Kantonalen Personalgesetzes. Wenn dieses dort angehoben wird, so gilt dies auch für Cham (§ 5 Abs. 2).

-

IV.

V. VI.

Das Lohnsystem wurde vereinfacht und flexibilisiert. Es besteht neu noch aus sieben Lohnbändern (LB 0 bis 6), die alle Funktionen der Verwaltung beinhalten. So können neu auch kleinere Lohnerhöhungen gewährt werden als dies mit den bisherigen Stufen möglich war (§ 17). - Die pauschale Familienzulage wird abgeschafft und durch eine höhere Kinderzulage ersetzt (§ 19 Abs. 2). Ein solches System ist sozialer, da es sich auf die Anzahl Kinder bezieht und nicht pro Familie gewährt wird. - Die Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) wird abgeschafft. Diese steigt im heutigen System vom 3. bis zum 15. Dienstjahr jeweils automatisch um 1/15 des Monatslohnes an. Künftig wird ein Jahresgehalt ausbezahlt, das die Erfahrung mitberücksichtigen soll. Der Treueanteil wird mit der Modernisierung der Dienstaltersgeschenke berücksichtigt (§ 21). - Analog der Altersentlastung von Lehrpersonen sollen Mitarbeitende vom 60. Altersjahr an statt wie bisher fünf neu sechs Wochen Ferien erhalten (§ 10 lit. c). - Neu sind die Vormittage des 24. und des 31. Dezembers ebenfalls frei und die Verwaltung künftig geschlossen. Dies kompensiert sich mit der bisherigen Regelung, dass an Vorfeiertagen (z. B. Mittwoch vor Auffahrt etc.) 1,5 Stunden weniger zu arbeiten waren, was neu wegfällt (§ 11). Finanzielles Das neue Reglement beinhaltet wohl ein neues Lohnsystem, bringt aber in sich selber keine anderen Löhne hervor. Die bisherigen Löhne werden mit der gleichen Lohnerhöhungs-Praxis, wie dies bisher geschah, in das neue Lohnsystem überführt. Ab 2009 kann das neue System, das dann auch Lohnerhöhungen in einem kleineren Umfang als den heutigen Stufenanstiegen möglich macht, dann greifen. Der Gemeinderat und die Finanzkommission empfehlen Ihnen, dem Reglement in der vorliegenden Form zuzustimmen. Antrag Das Personalreglement wird beschlossen. Einführung Bruno Werder, Gemeindepräsident, führt ins Traktandum ein. Zur Ausgangslage: Am 27. Juni 2006 wurde das Zuständigkeits- und Organisationsreglement genehmigt. Anschliessend hat der Gemeinderat das Behördenreglement an die Gemeindeversammlung gebracht und heute geht es um das Personalreglement, weil nach dem alten Personalreglement die Behörden und das Personal im gleichen Reglement enthalten sind. Dies wurde nun getrennt. Das Behördenreglement wurde bereits genehmigt und heute geht es um das Personalreglement. Die grössten Abweichungen sind auf S. 4 der Gemeindeversammlungsvorlage abgedruckt. Die Hauptinhalte, welche geändert worden sind, konnten die Einwohnerinnen und Einwohner nachlesen. Bruno Werder geht somit nicht auf die einzelnen Details ein. Er geht davon aus, dass die Vorlage genau studiert wurde. Bruno Werder fragt an, ob es zu den einzelnen Paragraphen Fragen oder Anträge gestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird seitenweise vorangegangen.

Diskussion § 4 Abs. 2: rechtliches Gehör bei fristloser Kündigung Ruedi Kleiner, CVP, erläutert, dass die CVP das Personalreglement intensiv studiert hat und auf eine Unstimmigkeit gestossen ist. § 4 Abs. 2 sagt, dass eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne rechtliches Gehör möglich ist. Die CVP findet dies rechtlich nicht zulässig. Einerseits verstösst dieser Absatz gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze und er muss nicht so weit gehen und die Menschenrechte zitieren, aber es verstösst anderseits gegen das OR. Ruedi Kleiner hat nirgends eine Bestimmung gefunden, bei der dies möglich wäre. Vor allem verstösst dieser Absatz gegen das jetzt noch gültige kantonale Gesetz, welches ausdrücklich festhält, dass bei einer fristlosen Entlassung eines Mitarbeiters das rechtliche Gehör zu gewähren sei. Ruedi Kleiner findet, dass das rechtliche Gehöhr auch einen praktischen Hintergrund hat. Erstens ist es ein Akt der Fairness gegenüber des Mitarbeiters, dass der Arbeitgeber ihn anhört, und zweitens muss der Arbeitgeber sich ein Bild machen können über die Einwendungen des Mitarbeiters, weil solche Entlassungen teilweise einen komplizierten Prozess zur Folge haben, welcher wiederum zu grossen Kosten für die Gemeinde im Falle des Unterliegens führen könnte. Darum schlagen die CVP und Ruedi Kleiner vor, dass § 4 Abs. 2 ersatzlos gestrichen wird. Denn wenn eine solche Situation eintrifft, entbindet es den Arbeitgeber nicht, das rechtliche Gehör nicht zu gewähren, aber in den meisten Fällen ist es angebracht. Ruedi Kleiner glaubt, dass damit die Gemeinde und viele andere eine menge Ärger sparen. Er stellt den Antrag, § 4 Abs. 2 zu streichen. Bruno Werder bedankt sich bei Ruedi Kleiner und gibt das Wort dem Gemeindeschreiber, damit dieser begründen kann, warum der Gemeinderat das rechtliche Gehör im Personalreglement nicht gewähren möchte. Über diesen Punkt wurde in den Parteien, in der Finanzkommission und überall die gleiche Frage gestellt, aber es hat einen Grund. Darum übergibt Bruno Werder das Wort dem Gemeindeschreiber und beantrag, danach darüber abzustimmen. Roland Britt, Gemeindeschreiber, erläutert, dass Ruedi Kleiner erwähnt hat, dass es im kantonalen Gesetz vorgesehen ist, dass der Arbeitgeber ein rechtliches Gehör bei einer fristlosen Kündigung durchführen muss. Der Gemeinderat hat explizit ins Reglement geschrieben, dass er dieses nicht möchte, und zwar auch auf Input des kantonalen Personalamtes hin, da sie mit dieser Regelung sehr schlecht gefahren sind. (Anhang 5) Im Anhang 5 wird aufgezeigt, um was es geht. Für eine fristlose Kündigung braucht es ein ganz ausserordentliches, also ein gravierendes Ereignis, denn ansonsten wäre eine fristlose Kündung nicht gerechtfertig. Das Problem ist, wenn dann noch ein rechtliches Gehör gewährt wird, könnte es unter Umständen eine langwierige Geschichte geben. Roland Britt zitiert die Aussage des kantonalen Personalamtes: „Eine fristlose Entlassung muss immer sofort nach dem jeweiligen Ereignis erfolgen. Fristlos heisst fristlos und nicht erst nach Durchführung des relativ zeitaufwändigen Verfahrens des rechtlichen Gehörs. Ein rechtliches Gehör beansprucht in der Regel mehrere Wochen, und dann verliert man gegenüber allfälligen Rechtsmittelinstanzen jegliche Glaubwürdigkeit, wenn die Person noch länger im Amt bleibt. Das zur fristlosen Entlassung führende Ereignis ist immer dermassen gravierend, dass ein Weiterbestand des Dienstverhältnisses absolut ausgeschlossen ist. Das heisst nichts anderes, als dass das Instrument der fristenlosen Entlassung schon vom Sinn her schlicht ein rechtliches Gehör von vornherein ausschliesst.“ Das ist die Aussage des kantonalen Personalamtes, welches sagt, dass sie sich „die Finger lecken“ würden, wenn sie unsere Variante hätten und nicht die ihrige. Dies ist der Grund, wieso der Gemeinderat diesen Absatz ins Personalreglement aufgenommen hat. Bruno Werder fragt Ruedi Kleiner an, ob er den Antrag stehen lassen möchte. Dann wird darüber abgestimmt.

Ruedi Kleiner beantragt, dass der Antrag bestehen bleibt. Denn ein rechtliches Gehör heisst ja einfach, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter anhöre und was nachher an Verfahren kommt, ist wieder etwas anderes. Er ist erstaunt, über die Aussage des Personalamtes, die dem eigenen Gesetz des Kantons widerspricht und findet, dass die Rechtswahrung vorgehe, denn es geht hier um das, was recht ist und nicht um irgendwelche anderen Gesichtspunkte. Roland Britt ergänzt, dass das Recht gewahrt wird. Eine Kündigung anfechten, dass kann der Mitarbeitende sowieso. Er kann eine Beschwerde einreichen, denn der Weg nach Verwaltungsrechtspflegegesetz ist auf jedem Fall gegeben. Es geht darum, das Arbeitsverhältnis beenden zu können, und zwar sofort, wenn ein solcher Fall eintritt. Dies ist nur möglich, wenn das rechtliche Gehör nicht durchgeführt werden muss. Ansonsten bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, bis das rechtliche Gehör durchgeführt und abgeschlossen ist. René Bär definiert das rechtliche Gehör etwas anders. Wenn ein Arbeitgeber jemanden einer fristlose Kündigung unterstellen will, so muss er diese begründen. Dafür braucht der Arbeitgeber nicht vier Wochen, sondern könnte dies an Ort und Stelle tun, wo die Entscheidung getroffen wird. Der Arbeitgeber sollte anhören, was die Meinung des Mitarbeitenden ist und wie er sich dazu äussert. Dass heisst nicht, dass damit vier Wochen gewartet werden muss. Wenn das in der Gemeindeverwaltung so wäre, dass erst nach vier Wochen eine Antwort gegeben werden kann, hätte René Bär Mühe damit. Aber rechtliches Gehör heisst bei René Bär, dass auch die Meinung des Mitarbeitenden angehört werden muss. Vreni Sidler erläutert, dass eine fristlose Entlassung zwei Abmahnungen im Voraus habe und diese nur ausgesprochen werde, wenn es wirklich gravierende Sachen seien. Der Rechtsweg ist immer und jederzeit gewährleistet. Sie ist der Meinung, wenn es so etwas Gravierendes ist, müsse der Mitarbeitende sofort freigestellt werden. Bruno Werder schlägt vor, dass über diesen Antrag abstimmt wird. Der Antrag lautet, dass § 4 Abs. 2 gestrichen wird. Der Gemeinderat möchte den Paragraphen gemäss Gemeindeversammlungsvorlage stehen lassen. Der Antrag wird mit 2/3 zu 1/3 der Stimmen abgelehnt. Vaterschaftsurlaub Esther Haas stellt im Namen des Kritischen Forum Alternative Cham den Antrag auf Gewährung eines Vaterschaftsurlaubes. Sie ist der Meinung, dass die Gemeinde Cham hiermit ein Zeichen als aufgeschlossene Arbeitgeberin setzen würde. (Anhang 6) Im Anhang 6 wird dies begründet. Die Gemeinde Cham wäre damit in guter Gesellschaft von verschiedensten Unternehmen. Im Anhang 6 ist zu sehen, dass die katholische Kirche des Kantons Zürich vier Wochen Vaterschaftsurlaub gewährt. Die IBM Schweiz, die Gemeinde Bolligen, die Stadt Bern gewähren drei Wochen. Die Swisscom, die SwissRe, die Migros und die CS gewähren zwei Wochen. Damit die Einwohnerinnen und Einwohner auch eine Vorstellung über die Dimension haben, was dies für die Gemeinde Cham heisst, teilt Esther Haas mit, dass sich in den letzen drei Jahren, und dabei geht es nur um Verwaltungsangestellte, drei Vaterschaften ergaben, eine davon für zwei Kinder. Dies bedeutet, dass es in den letzten drei Jahre eine Vaterschaft pro Jahr gab, also nicht eine wahnsinnige Anzahl. Das Kritische Forum Alternative Cham hat bewusst keine Zahl genannt, wie viele Wochen oder Tage. Es geht darum, ein Zeichen zu setzen, dass auch für die Väter die Vaterschaft ein einschneidendes und bleibendes Ereignis sein sollte, auch von Seiten des Arbeitsgebers her. Esther Haas würde es sehr freuen, wenn die Gemeindeversammlung dem Antrag des Kritischen Forums Alternative Cham Folge leisten und zum Vorschlag Vaterschaftsurlaub ja sagen würde.

Bruno Werder fragt nach, ob der Antrag heisst, dass ein angemessener Vaterschaftsurlaub im Personalreglement aufzunehmen ist und dass der Gemeinderat, wenn der Antrag angenommen wird, in der Verordnung festlegt, ob es zwei, drei Wochen oder so sind. Esther Haas bestätigt dies. Bruno Werder fragt an, ob es noch weitere Meinungen dazu gibt. Der Gemeinderat schlägt vor, dass kein Vaterschaftsurlaub gewährt wird. In der Gemeindeversammlungsvorlage besteht der Mutterschaftsurlaub. Selbstverständlich gehen die Meinungen auseinander und wenn die Gemeindeversammlung den § Vaterschaftsurlaub annehmen würde, käme dieser nach dem § 13 Mutterschaftsurlaub oder vorher. Rolf Ineichen fragt an, was heute in der Gemeinde Cham üblich ist, was die Verordnung besagt. Es sei ja nicht so, dass die Väter nichts bekommen. Roland Britt bestätigt, dass heute zwei Tage gewährt werden. Bruno Werder dankt für die Informationen. Er schlägt vor, dass über diesen Antrag abgestimmt wird. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

§ 19 Kinderzulage Bruno Werder, Gemeindepräsident, erklärt, dass im alten Reglement unter § 19 eine Familienzulage gewährt wurde, welche aus dem Reglement genommen wurde. Heute steht unter § 19 Abs. 2, dass es zusätzlich CHF 100.00 pro Kind gibt. Der Gemeinderat hatte das Gefühl, dass dies so richtig sei, denn die Kinder kosten ja eigentlich etwas und auf Grund dessen ist es wichtig, dass es eine kindbezogene Zulage gibt und nicht eine auf die Familie bezogene. Er glaubt, dass dies in der heutigen Zeit angebracht ist und die Gemeinde ein kinderfreundliches Reglement hat. §26 Abs. 2 Rolf Ineichen stellt zuerst etwas richtig. In der Gemeindeversammlungsvorlage steht, dass „Der Gemeinderat und die Finanzkommission empfehlen Ihnen, dem Reglement in der vorliegenden Form zuzustimmen“. Die Finanzkommission hat, wie andere Kommissionen auch, das Reglement beraten, auf eineinhalb Seiten Vorschläge gemacht und diese dem Gemeinderat zugestellt. Aber die Vorschläge sind nicht mehr an die Finanzkommission zurückgekommen. Infolge dessen hat die Finanzkommission keine Empfehlung auszusprechen. Er bittet den Gemeinderat, in der Zukunft bei den Tatsachen zu bleiben. Punkt 2: Als Co-Präsident der SVP Cham beantragt Rolf Ineichen den § 26 Abs. 2 zu streichen. In diesem steht: „Zur Bindung von besonders geeignetem Personal kann der Gemeinderat Einlagen in die Pensionskasse oder eine andere Form der gebundenen Vorsorge beschliessen.“ In diesem Absatz steht jetzt Bindung, früher stand Gewinnung drin. Dieser Absatz öffnet individuellen Zuwendungen Tür und Tor und fördert damit eine ungleiche Behandlung. Wenn neue Mitarbeitende rekrutiert werden und diese mit dem Lohn bereits am obersten Limit sind, kann der Arbeitgeber eine Zuwendung in die Pensionskasse vornehmen. Dies beschliesst der Gemeinderat. Rolf Ineichen ist hier der Meinung, wie er bereits gesagt hat, dass dieser Absatz Tür und Tor für alle möglichen Zuwendungen öffnet und eine Gleichbehandlung nicht garantiert ist. Zumal muss heute gesehen werden, dass bei der Pensionskasse die Freizügigkeit besteht. Jemand, der zu einer Pensionskasse kommt, bringt sein Kapital mit. Dies war früher ein bisschen anders. Die SVP Cham stellt den Antrag § 26 Abs. 2 zu streichen.

Bruno Werder dankt Rolf Ineichen und stellt richtig, dass die Empfehlung der Finanzkommission in Gemeindeversammlungsvorlage nicht hätte erwähnt werden dürfen. Dafür entschuldigt sich der Gemeinderat. Zu § 26 Abs. 2: Bruno Werder erläutert, dass dieser Artikel nicht neu ist, sondern bereits im alten Reglement enthalten war und nicht neu hinein genommen wurde. Bruno Werder kann bestätigen, dass dieser Artikel in der Vergangenheit nicht oft angewendet wurde. Er wurde angewendet, wenn Mitarbeiter x Jahre bei der Gemeinde gearbeitet hatten und mit dem Lohn nichts mehr zu machen war. Für besondere Leistungen bestand die Möglichkeit, noch etwas in die Pensionskasse einzuzahlen. So lange Bruno Werder weiss, kam dies ein- oder zweimal vor. Missbrauch ist hier nicht der Fall. Aber die Gemeindeversammlung kann über diesen Antrag abstimmen. Bruno Werder fragt an, ob es noch weitere Meinungen zu diesem Absatz gibt. Wenn nicht, wird über diese Antrag abstimmt werden. Der Antrag lautet, dass § 26 Abs. 2 zu streichen ist. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Das Wort wird nicht mehr verlangt.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. 2. 3. 4.

Das Personalreglement wird bei vier Gegenstimmen beschlossen. Der Antrag der CVP, § 4 Abs. 2 (kein rechtliches Gehör bei fristloser Kündigung) zu streichen, wird mit 2/3 zu 1/3 abgelehnt. Der Antrag des Krifo Alternative Cham, einen Vaterschaftsurlaub ins Reglement aufzunehmen, wird mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der SVP, § 26 Abs. 2 (Zusatzbeitrag in 2. od. 3. Säule zur Personalbindung) zu streichen, wird mehrheitlich abgelehnt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Schule

Nr. 6

Traktandum 6: Modulare Tagesschulen Cham

Vorlagentext / Einführung I.

Die im Jahr 2004 durchgeführte Studie zur Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Nachfrage an Angeboten familienergänzender Kinderbetreuung im Kanton Zug (infras/Tassinari Beratungen/Mecop, 2005) kommt zum Schluss, dass Angebot und Nachfrage vor allem im Schulbereich weit auseinander klaffen. Für die Gemeinde Cham wird ein Nachfragepotenzial von 200 Tagesschulplätzen veranschlagt (entspricht rund 400 Schüler/innen, die für rund 2 Tage eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten). Wie die Autor/innen festhalten, sind diese Zahlen ‚als Obergrenze zu interpretieren’. Um die Nachfrage der Bevölkerung in mittlerer Perspektive (d.h. in den nächsten 3 bis 5 Jahren) ausreichend abzudecken, schlagen die Autor/innen den Agglomerationsgemeinden im Kanton Zug für den Schulbereich einen Ausbau bis zu einem Versorgungsgrad von 14-16% vor. Konkret heisst das für Cham, dass 70 – 80 Tagesplätze für etwa die doppelte Anzahl Schüler/innen geschaffen werden sollten. An der Einwohnergemeindeversammlung im Juni 2005 wird eine Motion des ‚KRIFO Alternative Cham’ erheblich erklärt, welche die Schaffung von erweiterten schulischen Betreuungsangeboten verlangt, um Eltern zu ermöglichen, wenigstens halbtags einer Beschäftigung nachzugehen. Deshalb führt das Institut INTERFACE Ende November 2005 eine Bedarfsabklärung durch. Die Umfrage ergibt, dass ein erheblicher Bedarf an Betreuungsangeboten besteht. Dabei gehen die von vielen Eltern favorisierten Betreuungsstrukturen in Richtung einer Tagesschule, d.h. Betreuungsangebote vor dem Unterricht, über Mittag und am Nachmittag nach Unterrichtsende. Das heutige Angebot der Gemeinde Cham verfügt bereits über einen Mittagstisch an zwei Wochentagen, über einen Ufzgi-Club am Nachmittag im Anschluss an den Unterricht sowie über erweiterte Blockzeiten am Vormittag (3 Zeiteinheiten). An der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 11. Dezember 2006 wird zudem einer kostenlosen Auffangbetreuung ab dem Schuljahr 2007/2008 zugestimmt. Schliesslich wird die Abteilung Bildung beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Einführung einer Modularen Tagesschule auszuarbeiten und insbesondere die Kostenfolge aufzuzeigen.

II.

Die Direktion für Bildung und Kultur DBK des Kantons Zug hat im Frühjahr 2007 die Richtlinien zu den umfassenden Blockzeiten festgelegt und die Gemeinden verpflichtet, ab dem Schuljahr 2008/2009 die umfassenden Blockzeiten (4 Zeiteinheiten am Vormittag) einzuführen. Modulare Tagesschule 2.1 Konzeption Mit der Konzeption der ‚Modularen Tagesschulen Cham’ sollen im schulischen Rahmen familienergänzende Betreuungsangebote geschaffen werden, welche … - dezentral in allen Primarschulhäusern zu Verfügung stehen, - den schulischen Gesamtauftrag optional erweitern, - unterschiedliche Familienmodelle unterstützend, bedarfsgerecht und individuell nutzbar sind (Stichwort: modular), - gemischt finanziert werden (Anstossfinanzierung durch den Bund, Eltern- und Gemeindebeiträge). Die Modularen Tagesschulen gewährleisten Schulunterricht und freiwillige Ganztagesbetreuung für Kindergartenkinder und Schüler/innen der Primarschule während den Schulwochen. In den Schulferien wird keine Betreuung angeboten. Die Modularen Tagesschulen sind ein öffentliches Angebot. Das modular ausgerichtete Modell besteht aus einer die Blockzeiten des Schulunterrichts ergänzenden Mittagsbetreuung (inkl. Verpflegung), den Unterricht ergänzenden Nachmittagsmodulen und einer Morgenbetreuung vor dem Unterrichtsbeginn. Kinder, die diese Tagesschul-Angebote nutzen, besuchen gemeinsam mit allen anderen Kindern den regulären Unterricht in ihren jeweiligen Klassen. In der unterrichtsergänzenden Betreuung werden sie von pädagogisch ausgewiesenem Fachpersonal betreut. Die Modularen Tagesschulen Cham werden an den drei Schulstandorten Hagendorn, Städtli und Kirchbühl eingerichtet. Die bereits bestehenden Strukturen und Angebote werden integriert, insbesondere der Besuch der Musikschule, der Ufzgi-Club, die Schulbibliotheken und die Freizeitkurse. Modular heissen die Tagesschulen, weil die verschiedenen Betreuungsangebote auch einzeln belegt werden können. Die Familien können sich so die für ihre Kinder und ihre Familiensituation genau passende familienergänzende Betreuung organisieren. Abrechungsperiode ist das Semester. Anmeldungen für bestimmte Betreuungsmodule sind für ein Semester verbindlich und können auf das folgende Semester verändert werden. 2.2 Angebot (Module) Schulunterricht und Blockzeiten: Herzstück der Modularen Tagesschulen bildet der Schulunterricht, der für alle Schulklassen jeden Morgen innerhalb der umfassenden Blockzeiten von 08.15 – 11.45 Uhr und nachmittags nach dem für die einzelnen Klassen geltenden Stundenplan erteilt wird. Auffang-Betreuung: Ab 07.30 Uhr besteht in den Tagesschulen eine Morgenbetreuung bis zum Unterrichtsbeginn. Die Kinder beginnen den Schultag in einer kleinen Gruppe mit Bewegung, Spiel oder Lesen.

Mittagsbetreuung: Zwischen 11.45 Uhr und 13.45 Uhr wird den Schüler/innen ein nahrhaftes und ausgewogenes Mittagessen abgegeben. In der zweiten Betreuungsstunde besteht die Möglichkeit, im Ufzgi-Club Hausaufgaben zu erledigen, den Musikschulunterricht zu besuchen, zu lesen oder gemeinsam mit den anderen Kindern zu spielen. Für Kindergartenkinder und Schüler/innen des ersten Schuljahres besteht die Möglichkeit, sich in einen ruhigen Raum zurück zu ziehen. Nachmittagsbetreuung: Der Nachmittag ist aufgeteilt in zwei Module, da nicht alle Kindergartenkinder und Schüler/innen während des ganzen Nachmittags Betreuung brauchen, zum Beispiel weil Schulunterricht stattfindet oder weil die Eltern die Betreuung vor 17.00 Uhr selbst übernehmen können und wollen. Nachmittagsspielclub 1: 13.45 – 15.15 Uhr; Nachmittagsspielclub 2: 15.15 – 17.00 Uhr. Der Ufzgi-Club wird integriert, so dass die Schüler/innen in der Regel zu Hause keine Schulaufgaben mehr zu erledigen haben. Schüler/innen, die nicht in Freizeitkursen oder individuellen Ausbildungen (Musikschule usw.) engagiert sind, beschäftigen sich im selbstgesteuerten Spiel, beim Lesen oder mit den zur Verfügung stehenden computergestützten Lernstationen. Ufzgi-Club: Der Ufzgi-Club wird vollständig in die Betreuung integriert. Es werden zusätzliche Zeitschienen für den Ufzgi-Club angeboten (13.00 – 13.45 Uhr und 14.00 – 14.45 Uhr). Weiterhin wird es allerdings möglich sein, zu ähnlichen Bedingungen wie bisher Schüler/innen ausschliesslich für den Ufzgi-Club anzumelden, ohne weitere Betreuungsmodule in Anspruch zu nehmen. Mit den obgenannten Angeboten (Module) wird in die 3-jährige Pilotphase gestartet. Danach wird das Angebot überprüft und nach Bedarf angepasst. 2.3 Der sozial-pädagogische Auftrag der Schulen Die unterrichtsergänzende Betreuung ist ein Angebot der gesamten Schule und Bestandteil ihres Lern- und Lebensraumes (Stichwort: ‚pädagogischer Ort’). Sie erweitert die Bildungsqualität der Schulen. Die Verbindung von Unterricht und Betreuung fördert speziell - den Erwerb von Schlüsselqualifikationen, wie Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude usw. - den Erwerb sozialer Kompetenzen, wie Toleranz, Rücksicht nehmen, kooperativ sein, sich in gruppendynamische Prozesse einordnen usw. - den Erwerb von Wertorientierungen, d.h. von sozialen, demokratischen und persönlichen Werten. Die unterrichtsergänzende Betreuung bietet individuelle schulische und soziale Förderung, Möglichkeiten zu selbst gesteuerter und/oder angeleiteter Aktivität und Ruhezeiten. Eine Betreuungsgruppe wird von Schüler/innen aus verschiedenen Schulklassen und den Kindergärten des gleichen Schulstandortes besucht. Die unterrichtsergänzende Betreuung kein "Hütedienst", sondern ein eigenständiges, dem Unterricht gleichgestelltes Arbeitsfeld. Das Engagement von Lehrkräften in die Betreuung und Animation in der unterrichtsergänzenden Betreuung hat pädagogisch bedeutsame Vorteile und Chancen. Auf freiwilliger Basis ist darum der Einbezug von Lehrer/innen (unter entsprechender Reduktion ihres Unterrichtspensums) zu ermöglichen.

2.4 Organisation Ebene Rektorat/Schulen Cham: Für konzeptionelle Fragen bezüglich der unterrichtsergänzenden Betreuung ist das Rektorat zuständig, ebenso für die operative Gesamtleitung der drei Unterrichtsergänzenden Betreuungen. Diese primär administrativen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben umfassen insbesondere: - Anmeldeverfahren der Tagesschüler/innen - Bearbeiten der Elternbeitragsvereinbarungen - Semesterweise Rechungsstellung für die Elternbeiträge. - Zahlungskontrolle der Elternbeiträge - Budget, Budgetkontrolle und Jahresabschluss - Benützungsreglemente, Betriebs- und Betreuungsrichtlinien Ebene Schulleitung/Schulhaus bzw. –zentrum: Die unterrichtsergänzenden Betreuungen sind den entsprechenden Schulhausleitungen unterstellt und werden von einer ausgebildeten Sozialpädagogin/einem ausgebildetem Sozialpädagogen geleitet. Diese Leitung ist für die Organisation und die pädagogische Ausrichtung verantwortlich. Nebst der Betreuung und Animation der Schüler/innen ist sie für folgende Aufgaben zuständig: - Belegungsplanung, Führen der Belegungsstatistik - Einsatzplanung der Mitarbeitenden - Qualitätssicherung und -entwicklung der unterrichtsergänzenden Betreuung - Finanzverantwortung vor Ort, Budgetkontrolle - Elternarbeit (Aufnahmegespräche, Elterninformation usw.) - Wahrnehmen von ausserordentlichen Schwierigkeiten der betreuten Schüler/innen und einleiten der nötigen Massnahmen in Absprache mit der Schulleitung. - Kooperation mit der Schulleitung (Betrieb, Planung, Vereinbarungen und Regelungen im pädagogischen und organisatorischen Bereich usw.) - Teilnahme an den Schulsitzungen, resp. Teamsitzungen - Informationsaustausch mit den Lehrer/innen, den schulischen Heilpädagoge/innen und der Schulsozialarbeit Fachpersonal: Es werden hohe qualitative Anforderungen an die Pädagogen/innen gestellt. Der Betreuungsschlüssel, das heisst das Verhältnis zwischen der Zahl der zu begleitenden Schüler/innen und der Anzahl (ausgebildeter) Betreuungspersonen, richtet sich nach den kantonalen Vorgaben. In der Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbeutreuungsverordnung) des Kantons Zug vom 14. November 2006 sind die Qualitätsanforderungen für Mittagstische und Randzeitenbetreuungen von Schulkindern definiert: - Als allgemeine Richtzahl gelten 12 – 17 Plätze pro Gruppe. - Für eine Gruppe von 12 – 17 Kindern müssen mindestens 2 Betreuungspersonen anwesend sein. 2.5. Infrastrukturelle Anpassungen Bedarfsabschätzung: Wie die Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen, entsprechen erhobene Bedarfszahlen nicht den effektiven Belegungszahlen, die die entsprechenden Angebote dann in den ersten Betriebsjahren aufweisen. Dies liegt daran, dass sich viele Familien mit zusätzlichem Betreuungsbedarf bereits privat organisiert haben. Sie haben beispielsweise private Betreuungsformen realisiert oder die ausserhäusliche Arbeit entsprechend reduziert. In der Regel nimmt die Anzahl der nachgefragten Plätze in den ersten Betriebsjahren relativ stark zu. Aufgrund dieser Überlegungen lässt sich die Nachfrage für die ersten drei Jahre wie folgt abschätzen:

Hagendorn Städtli Kirchbühl Jahrstotal

Nachgefragte Plätze für die ersten drei Betriebsjahre 1. Betriebjahr (100%) 2. Betriebsjahr 3. Betriebsjahr (150%) (200%) VM M NM VM M NM VM M NM 8 13 8 12 19 12 16 25 16 17 10

31 18

20 12

26 15

47 27

30 18

34 20

62 36

40 24

35

62

40

53

93

60

70

123

80

Für die Folgejahre wird mit einer stabilisierten Nachfrage gerechnet. Räumlichkeiten: Sinnvollerweise legt man der Planung der Räumlichkeiten die Nachfragzahlen ab dem dritten Betriebsjahr zugrunde, da Räumlichkeiten und Einrichtung in der Regel nicht jährlich angepasst werden können. Neben einem zentralen Ess- und Aufenthaltsraum sind mindestens ein weiterer Spielraum und ein Ruheraum vorzusehen. Zusätzlich können die Aussenräume der Schulen jederzeit benutzt werden. Schulräume wie Turnhalle oder Bibliothek stehen der unterrichtsergänzenden Betreuung nach Absprache ebenfalls zur Verfügung. Modulare Tagesschule Hagendorn: Die erwartete Nachfrage nach Vormittags- und Nachmittagsbetreuung am Schulstandort Hagendorn bewegt sich in den ersten drei Betriebsjahren zwischen 8 und 16 Plätzen. Modulare Tagesschule Städtli: Die erwartete Nachfrage nach Nachmittagsbetreuung am Schulstandort Städtli bewegt sich in den ersten drei Betriebsjahren zwischen 20 und 40 Plätzen (Vormittagsbetreuung leicht tiefer). Modulare Tagesschule Kirchbühl: Die erwartete Nachfrage nach Nachmittagsbetreuung am Schulstandort Kirchbühl bewegt sich in den ersten drei Betriebsjahren zwischen 12 und 24 Plätzen (Vormittagsbetreuung leicht tiefer). Mittagsverpflegung/Küche: Die Erfahrungen verschiedener Mittagstische und Tagesschulen zeigen, dass Selberkochen in der Regel die teurere Variante ist, da die Lohnkosten des Küchenpersonals und die Investitionen für den Einbau/Ausbau der Küche auf die einzelnen abgegebenen Mahlzeiten umgelegt werden muss. Nur wenn eine grössere Anzahl Mahlzeiten gleichzeitig hergestellt werden kann, lassen sich die Fixkosten pro Einheit auf ein vernünftiges Mass reduzieren. Neben der Kostenfrage ist auch die Qualität der Verpflegung in Betracht zu ziehen. Qualitätskriterien sind: - Die Verpflegung ist gesund und ausgewogen. - Die Menüwahl entspricht dem Alter der Schüler/innen. - Die Nahrungsmittel werden genussvoll/appetitanregend dargeboten. - Die Schüler/innen haben die Möglichkeit, die Menge der einzelnen Menubestandteil individuell zu bestimmen (auch Saucen, Salatzutaten usw.). - Die Rückmeldungen der Schüler/innen fliessen in die Menugestaltung ein.

Die Erfahrungen zeigen, dass diese Qualitätskriterien nicht von allen Zulieferern eingehalten werden. Eine Variante wäre, dass die Nahrungsmittel wo möglich und sinnvoll vorgekocht geliefert werden und in der Tagesschule – eventuell in Zusammenarbeit mit den Schüler/innen – fertig zubereitet werden (Gemüse halbgar usw.). Für die Modularen Tagesschulen Cham bedeuten diese Überlegungen, dass es sich nicht lohnt, an allen drei Standorten die Infrastruktur zum Selberkochen einzurichten. Die Küchen-Infrastruktur soll darauf ausgerichtet werden muss, dass - die von einem Cateringunternehmen gelieferten Nahrungsmittel fertig gekocht, ergänzt und warm gehalten werden können; - die Zwischenverpflegungen zubereitet und die Zutaten fachgerecht aufbewahrt werden können; - die für den Abwasch nötige Infrastruktur vorhanden ist; - genügend Stauraum für Geschirr usw. vorhanden ist. 2.6 Kosten und Finanzierung Kosten: Die Kosten der Modularen Tagesschulen Cham umfassen: Personalkosten, Verpflegungskosten, Verbrauchs- und Büromaterial. Auf der Ertragsseite stehen neben den Elternbeiträgen auch die Bundesbeiträge. Aufgrund der jeweiligen Auslastungserwartungen sind für die ersten Betriebsjahre differenzierte Budgets zu veranschlagen (siehe Antrag). Grundsätze Elternbeiträge: Die von den Modularen Tagesschulen Cham angebotenen Betreuungsmodule bilden eine zusätzliche Leistung, die für die Kinder und ihre Eltern einen Nutzen haben. Daher ist es legitim, dass sich die Eltern an diesen Kosten beteiligen. Gemäss dem kantonalen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (und der entsprechenden Verordnung) ist für die Festlegung der Elternbeiträge das steuerbare Einkommen und Vermögen massgebend. Bei der Berechung der einkommensabhängigen Tarife sind folgende Aspekte zu beachten: - Die Tarife der Tagesschule und deren Module sollten grundsätzlich jenen von anderen Betreuungseinrichtungen entsprechen. - Eine Tagesschule sollte auch für Familien mit niedrigem Einkommen erschwinglich sein. - Die hohen Preise für Familien mit guten Einkommen können abschreckend wirken. Unter Umständen ist eine Privatschule günstiger. Dadurch wäre die soziale Durchmischung nicht mehr gewährleistet. - Die Tarife sollten nach oben begrenzt sein, so dass höchstens die pro Kind ausgewiesenen Kosten für Betreuung und Verpflegung gedeckt werden (Vollkosten).

Elternbeiträge Angebotene Betreuungseinheiten

Ganzer Tag mit Auffangzeiten Morgen

Zeiten der Betreuungseinheit Belegungsprozent

7.30 - 17.00 11.45 - 13.45 11.45 - 17.00 100% 50% 90% Elternbeitrag pro Einheit (Haushaltsgrösse 4)

Reduktion für Haushaltsgrösse Massgebendes Einkommen 45'000 45'001 50'000 50'001 55'000 55'001 60'000 60'001 65'000 65'001 70'000 70'001 75'000 75'001 80'000 80'001 85'000 85'001 90'000 90'001 95'000 95'001 100'000 100'001 105'000 105'001 110'000 110'001 115'000 115'001 120'000 120'001 125'000 125'001 130'000 130'001 135'000 135'001 140'000 140'001 145'000 145'001 -

2 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 0% 0% 0% 0%

3 85% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 0% 0% 0%

4 85% 85% 85% 80% 75% 70% 65% 60% 55% 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 0% 0%

Geschätzter durchschnittlicher Elternbeitrag pro Tag

5 6+ 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 85% 80% 85% 75% 80% 70% 75% 65% 70% 60% 65% 55% 60% 50% 55% 45% 50% 40% 45% 35% 40% 30% 35% 25% 30% 20% 25% 15% 20% 10% 15% 5% 10% 0% 5% 0% 0%

14.00 14.00 14.00 14.00 17.50 21.00 24.50 28.00 31.50 35.00 38.50 42.00 45.50 49.00 52.50 56.00 59.50 63.00 66.50 70.00 70.00 70.00

Mittagsbetreuung (inkl. Essen)

11.00 11.00 11.00 11.00 11.00 11.00 12.30 14.00 15.80 17.50 19.30 21.00 22.80 24.50 26.30 28.00 29.80 31.50 33.30 35.00 35.00 35.00

21.00

Mittagsbetreuung und Nachmittag

9.50 9.50 9.50 12.60 15.80 18.90 22.10 25.20 28.40 31.50 34.70 37.80 41.00 44.10 47.30 50.40 53.60 56.70 59.90 63.00 63.00 63.00

Nachmittag bis 16 Uhr

Nachmittag bis 17 Uhr

Auffangbetreuung Nachmittag

13.45 - 16.00 30%

13.45 - 17.00 40%

15.15 - 16.00 16.00 - 17.00 10%

3.20 3.20 3.20 4.20 5.30 6.30 7.40 8.40 9.50 10.50 11.60 12.60 13.70 14.70 15.80 16.80 17.90 18.90 20.00 21.00 21.00 21.00

4.20 4.20 4.20 5.60 7.00 8.40 9.80 11.20 12.60 14.00 15.40 16.80 18.20 19.60 21.00 22.40 23.80 25.20 26.60 28.00 28.00 28.00

1.10 1.10 1.10 1.40 1.80 2.10 2.50 2.80 3.20 3.50 3.90 4.20 4.60 4.90 5.30 5.60 6.00 6.30 6.70 7.00 7.00 7.00

Anstossfinanzierung des Bundes: Der Bund verfügt über einen bis ins Jahr 2011 befristeten Fonds zur Anstossfinanzierung von familienergänzenden Betreuungseinrichtungen. Auf der Basis einen detaillierten Gesuches werden Beiträge pro geplantem, resp. belegtem Betreuungsplatz ausgerichtet. Auf der Basis der erwarteten Nachfrage für die Modularen Tagesschulen Cham kann mit einem jährlichen Bundesbeitrag von CHF 124'000.00 bis CHF 188'000.00 gerechnet werden. Infrastrukturelle Anpassungen: Die infrastrukturellen Anpassungen im Kirchbühl und im Städtli erfolgen im ersten Semester 2008. Hierzu sind einmalige Investitionen in der Höhe von voraussichtlich CHF 380’000.00 vorgesehen (Grobkostenschätzung). Diese werden im Rahmen des Budgetprozesses durch den Gemeindrat aufgenommen. Die Kosten für die infrastrukturellen Anpassungen im Schulhaus Hagedorn sind im Baukredit für die Erweiterung der Schulanlage Hagendorn enthalten. Betriebskosten: Die Betriebskosten der Modularen Tagesschulen Cham für die nächsten drei Schuljahre setzen sich wie folgt zusammen:

III.

IV.

Schuljahre

Gesamtkosten

Elternbeiträge

2008/2009 2009/2010 2010/2011

490'000.00 780'000.00 850'000.00

170'000.00 280'000.00 340'000.00

Bundessubventionen 120'000.00 150'000.00 170'000.00

Gemeindebeitrag 200'000.00 330'000.00 340'000.00

Anträge 1. Der Gemeinderat wird beauftragt, die Modularen Tagesschulen im Kirchbühl, im Städtli und in Hagendorn gemäss Grobkonzeption auf das Schuljahr 2008/2009 und vorläufig als Projekt mit dreijähriger Laufzeit umzusetzen. 2. Der Gemeinderat wird beauftragt, eine kostengünstige Lösung für die infrastrukturellen Anpassungen der Schulhäuser Kirchbühl und Städtli zu finden und diese im Budget 2008 aufzunehmen. 3. Die Betriebskosten der Modulare Tagesschulen Cham gehen zu Lasten des ordentlichen Budgets. Für die nächsten drei Schuljahre werden folgende Netto-Betriebskosten bewilligt: 2008/2009: CHF 200'000.00 2009/2010: CHF 330'000.00 2010/2011: CHF 340'000.00 Einführung Beat Schilter, Vorsteher Bildung, freut es, dass er an seiner ersten Gemeindeversammlung als Gemeinderat ein so zukunftsorientiertes Projekt vorstellen darf. Die Ausgangslage ist so, dass bereits im Jahr 2005 eine Motion vom Kritischen Forums Cham eingereicht worden ist. An der Gemeindeversammlung wurde zusätzliche Betreuung für Kinder gutgeheissen. Auf Grund dessen hat das Institut Interface Ende November 2005 eine Bedarfsabklärung durchgeführt. Die Umfrage hat ergeben, dass ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen besteht. Er möchte nicht die ganze Gemeindeversammlungsvorlage, wie sie zugestellt worden ist, vorlesen, sondern das Geschäft anhand von Beispielen vorstellen. (Anhang 7) Welche Leistungsangebote bietet die Schule Cham mit den Modularen Tagesschulen Cham an? Die Modularen Tagesschulen sind in drei Module aufgeteilt. Das erste Modul: Der Morgen mit einer Auffangbetreuung von 07.30 bis 08.15 Uhr. Es ist vorgesehen, dass Kinder vor ihrem offiziellen Schulunterricht verschiedene Angebote wahrnehmen können wie zum Beispiel lesen, sich bewegen, spielen usw., bis der normale Schulun-

terricht bei den Klassenlehrperson beginnt. Am Mittag werden nebst einer ausgewogenen und nahrhaften Ernährung auch andere Gefässe angeboten, wie der Ufzgi-Club, Ruheräume für die Kleinen, Lesungen usw. Sinn und Zweck ist, dass die Kinder gemeinsam im jeweiligen Schulzentrum essen und so zum Beispiel zusammen auftischen oder abräumen. Das eine oder andere Kind lernt dabei den Umgang mit anderen Kindern. Die Nachmittagsbetreuung ist in zwei Teile aufgeteilt: Die Nachmittagsbetreuung 1 ist bis 15.15 Uhr für Kinder, die am Nachmittag keinen Unterricht haben. Die Nachmittagsbetreuung 2 findet nach dem Schulunterricht von 15.15 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Hier werden bestehende Angebote wie zum Beispiel Unihockey, Tanz usw. und bestehende Räume, sprich Turnhalle, Bibliothek und andere genutzt. Die Schule Cham hat lange gesucht und festgestellt, dass es keine „Familie Muster“ gibt, die dem Durchschnitt entspricht, denn die Bedürfnisse sind heute grundlegend verschieden. (Anhang 8) Beim Beispiel gemäss Anhang 8 hat die Schule Cham angenommen, dass die Mutter Architektin ist, dass sie zu 60 % arbeitet und dass sie am Montag und Freitag frei hat. Der Vater ist Bankangestellter zu 80 % und hat am Mittwoch frei. Anika geht in die vierte Klasse und Viviane in die erste Klasse. (Anhang 9) Gemäss Anhang 9 sieht es für Anika wie folgt aus: Am Dienstag braucht sie eine Mittagsbetreuung und am Nachmittag eine Nachmittagsbetreuung 2 inklusive Ufzgi-Club. Am Donnerstag braucht sie eine Auffangsbetreuung, eine Mittagsbetreuung und die Nachmittagsbetreuung 2 inklusive Ufzgi-Club. (Anhang 10) Bei Viviane sieht es ähnlich aus. Sie braucht am Dienstag die Mittagsbetreuung, die Nachmittagbetreuung 1 und 2, weil sie am Nachmittag keinen Unterricht hat und auch den Ufzgi-Club. Am Donnerstag braucht sie am Morgen die Auffangsbetreuung, die Mittagsbetreuung und den Ufzgi-Club. Viviane braucht keine Nachmittagsbetreuung, da die Schule davon ausgeht, dass Viviane ihrem Hobby nachgeht und reiten geht. (Anhang 11) Im Wochenplan sieht es, wie erwähnt, für Anika wie folgt aus: Am Dienstag die beiden Betreuungsmodule, ebenfalls am Donnerstag drei Module und die Morgenauffangszeit. Dazu kommt Viviane, diese trifft natürlich bei der Mittagsbetreuung und bei der Nachmittagsbetreuung auf ihre Schwester. Am Mittwoch übernimmt der Vater die Betreuung, da er an diesem Tag nicht arbeitet. (Anhang 12) Die Betreuung kostet. Die Schule Cham geht von einem steuerbaren Einkommen von CHF 110'000.00 aus. Dies wären 4mal Mittagsbetreuung für Anika und Viviane, eine Auffangsbetreuung von CHF 5.30 und eine Nachmittagsbetreuung. Die Kosten pro Woche betragen CHF 137.00, im Semester CHF 2'740.00. Der Ufzgi-Club kommt auch noch dazu, somit kostet dieses Beispiel CHF 2’815.00. (Anhang 13) Die Schule Cham hat ein zweites Beispiel vorbereitet: Hier ist der Vater Chefkoch, arbeitet zu 100 % und hat eine Tochter. Die Schule Cham geht davon aus, dass der Vater allein erziehend ist, denn auch dies kann es in den heutigen Familienformen geben. Die Tageschule für Lisa sieht wie folgt aus: Da ihr Vater zu 100 % berufstätig ist, braucht sie von Montag bis Freitag die komplette Betreuung, Auffangsbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Mittagsbetreuung, Ufzgi-Club und am Mittwoch Auffangsbetreuung und Mittagsbetreuung. Der Mittwochnachmittag ist zurzeit noch nicht im Angebot. (Anhang 15) Anhang 15 zeigt den Wochenspiegel für Lisa. Wenn Lisa im gleichen Schulzentrum in die Schule geht wie Anika und Viviane, trifft sie selbstverständlich am Mittag und in den Betreuungsangeboten auf die zwei Mädchen. (Anhang 16) Die Elternbeiträge oder in diesem speziellen Fall der Vaterbeitrag beträgt vier x CHF 31.50 und am Mittwoch CHF 19.00, dies kostet CHF 145.00 in der Woche oder CHF 2’900.00 im Semester. Es muss klar gesagt werden, dass diese Variante einer 100 %Betreuung entspricht, somit vergleichbar mit einer reinen Tagesschule. Damit ist die Betreuung komplett abgedeckt. Die Modulare Tagesschule Cham ist eine ideale Ergänzung zum Unterricht. Die Kinder sind im gleichen Schulzentrum, in welchem sie zur Schule gehen und mit

den gleichen Kameraden zusammen. Die Modulare Tagesschule Cham unterstützt selbstverständlich alle Familienmodelle, auch diese Familienmodelle, welche nur eine Mittagsbetreuung, nur eine Morgenbetreuung oder gar keine Betreuung brauchen. Aber auch die bestehenden Angebote können unabhängig von der Modularen Tagesschule Cham besucht werden, wie der Ufzgi-Club. (Anhang 17) Ziel ist es, die Modulare Tagesschule sowohl im Städtli, im Kirchbühl und auch in Hagendorn einzuführen. Dies soll pro Schulzentrum geschehen, damit über Mittag keine grosse Standortwechsel vorgenommen werde müssen. Beat Schilter ist der Meinung, dass es ein sehr vielseitiges und darum auch modulares Angebot ist. Das Angebot ist sehr differenziert. Dadurch kann jede erziehende Person, Vater oder Mutter herauspicken, was gebraucht wird. Ziel ist es, dass die Angebote durch qualifiziert Personen erbracht werden. Im Weiteren ist es das Ziel, dass die Kinder nicht nur ins Schulhaus gehen um zu lernen, sondern dass die Schule ein pädagogischer Ort ist, an welchem die Kinder einen Teil ihrer Freizeit zusammen verbringen können und wo geführt wird, damit die Kinder eine umfassende Betreuung erhalten. Die Einführung der Modularen Tagesschule Cham ist selbstverständlich nicht gratis, sondern kostet auch, wie dies aus der Gemeindeversammlungsvorlage entnommen werden konnte. Die Schule hat eine Anstossfinanzierung des Bundes zu gute, und zwar für die ersten drei Jahre. Anschliessend entfällt die Anstossfinanzierung. Die Bedingung dafür ist, dass die Schule das Projekt weiterführen muss. (Anhang 18) Die Gesamtkosten ohne Elternanteil sind im Anhang 18 in der vordersten Kolonne abgebildet. Diese werden auch bleiben, wenn die Anstossfinanzierung wegfällt. Die Anstossfinanzierung sieht gemäss Anhang 18 Kolonne 3 wie folgt aus: CHF 120'000.00, CHF 150'000.00 und CHF 170'000.00. Dieser Betrag wird nur in den ersten drei Jahren fällig werden. Die Elternbeiträge werden steigen, da die Schule davon ausgeht, dass die Schülerzahlen zunehmend sein werden, welche dieses Angebot benützen und nicht weil die Schule die Preise erhöht. Anhand der Studie ist nachgewiesen, dass im ersten Jahr am wenigsten Schüler teilnehmen, denn die Modulare Tagesschule Cham muss sich zuerst einspielen und wird dann fortlaufend mehr genutzt. Die Studie zeigt auf, dass nach ca. drei Jahren eine stabile Teilnehmerzahl erreicht wird. In diesem Sinne möchte Beat Schilter der Gemeindeversammlung die drei Anträge des Gemeinderates beliebt machen. Bruno Werder bedankt sich beim Schulpräsidenten für die Erklärungen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass jetzt mit dem Pilotprojekt gestartet werden soll. Die Auffangsbetreuung beginnt um 07.30 Uhr und nicht bereits um 07.00. Uhr. Es ist wichtig, dass zuerst Erfahrungen gesammelt werden. Der Mittwoch-Nachmittag ist auch noch ein anderes Thema. Darum schlägt der Gemeinderat vor, mit dem Pilotprojekt zu starten und Erfahrungen zu sammeln. Anhand der Erfahrungen kann festgestellt werden, welche Bedürfnisse vorhanden sind oder nicht. Es sind verschiedene Fragen im Vorfeld aufgetaucht. Bruno Werder gibt das Wort frei.

Diskussion Rainer Suter, SVP Cham, erläutert, dass sich die SVP Cham grundsätzlich positiv zur Einführung der Modularen Tagesschule Cham stellt. Die Gemeindeversammlungsvorlage basiert zum grössten Teil auf Annahmen. Es ist nicht abschätzbar, wie hoch die Kosten für das Projekt letztlich zu stehen kommen. Die Vorlage soll deshalb unter Einbezug der nachstehend aufgeführten Fragen nochmals überarbeitet werden.

Die SVP hat die Fragen dem Schulpräsidenten vorgehend zukommen lassen. Es gibt Rainer Suter zu denken, gerade wenn man vorher die Zahlen gesehen hat, dass der Vater als Koch CHF 2'900.00 in einem Semester zahlen und sicher um 17.00 Uhr daheim sein muss, da das Mädchen nämlich vor der Türe steht. Er denkt, dass dies sehr grosse Beträge und Sachen sind, welche wahrscheinlich nicht funktionieren werden. Bruno Werder dankt Rainer Suter und gibt das Wort an den Schulpräsidenten zur Stellungnahme weiter. Beat Schilter nimmt Stellung zu den Fragen. Er hat jedoch eine andere Fassung der Fragen bekommen, diese wurden ihm leider nicht zugestellt. 1. War die Schulabteilung Cham bei der Bedarfsabklärung der Umfrage beteiligt? Wann wurde diese erhoben? Ja, die Bedarfsabklärungen wurden gemeinsam gemacht, dazu gibt es Studien, welche Beat Schilter eingangs erwähnt hatte. Die Studien wurden ausführlich durchgeführt und es gibt Untersuchungen des Kantons, welche diese ganz klar bestätigen. 2. Bleiben die heute bestehenden Angebote für Mittagstisch und Ufzgi-Club weiterhin zusätzlich bestehen? Mittagstisch und Ufzgi-Club werden in das bestehende Angebot integriert. Aus Sicht der Schule macht es keinen Sinn, wenn der Mittagstisch doppelt geführt wird. Mit den Betroffenen, welche bis anhin den Mittagstisch organisiert haben, wurde dies dementsprechend abgesprochen. 3. Ist es Aufgabe der Schule, familienergänzende Angebote zu schaffen? Diese Frage könnte auch lauten, wer ist sonst dafür zuständig? Die Schule ist der Ansicht, dass die Kinder bereits in die Schule gehen und dort in den Schulzentren die nötige Infrastruktur vorhanden ist. Die Schule ist der Meinung, dass nicht noch nebenher etwas Neues aufgebaut werden muss. Die Idee ist effektiv und das bestehende Angebot wird genutzt sowie auch die Räumlichkeiten, soweit diese vorhanden sind. Bibliothek, Sporthalle, Mediaräume und Gruppenräume sind schon vorhanden. 4. Erhält der Verein „Familie plus“ weiterhin finanzielle Unterstützung der Gemeinde für diese bereits eingeführten Angebote? Wie ist der aktuell geleistete Betrag? Klar, der Verein Familie plus wird weiterhin unterstützt. Jedoch wird der Leistungsauftrag angepasst. Der Mittagstisch, welcher heute rund CHF 40'000.00 ausmacht, wird dementsprechend angepasst, wenn das neue Angebot steht und die Schule genau weiss, wie es aussieht. 5. Haben wir in den Schulhäusern Hagendorn, Kirchbühl und Städtli Räumlichkeiten für diese Angebote? Wie sieht es im Schulhaus Hagendorn ab Schuljahr 2008/2009 aus? In Hagendorn, wie die Gemeindeversammlung weiss, wird der Gemeinderat im Herbst / Winter mit einem Baukredit an die Urne gelangen. Dort sind die Räumlichkeiten in der Planung vorgesehen und werden bereits jetzt in der Planung berücksichtigt. In den anderen zwei Schulhäusern braucht es Anpassungen. Es braucht Möglichkeiten, wo die Kinder Essen können, denn es gibt gewisse Vorschriften, dass es nicht erlaubt ist, in einem bestehenden Schulzimmer zu Essen, in deem nachher noch Schule gegeben wird. Es braucht auch Anpassungen, wo das Essen zum Beispiel aufgewärmt werden kann. In der Gemeindeversammlungsvorlage sind die Kosten mit CHF 380'000.00 angegeben, was auch Schätzungen sind. Im Moment können diese nicht auf den Franken genau beziffert werden, aber von den Räumlichkeiten her ist es an allen drei Orten möglich.

6. Wie viel zusätzliches Personal wird für die Modulare Tagesschule Cham eingestellt? Welcher Betrag wird im Budget 2008 eingesetzt? Auch dieser Betrag ist in den Kosten gemäss Gemeindeversammlungsvorlage ausgewiesen. Es ist klar, dass es neues Personal braucht. Die Kosten und auch ein Pensum von 30 % im Sekretariat wurden bereits kalkuliert. Die Stelle wird die Planung, die Koordination der Angebote bzw. auch die Einteilung der Kinder vornehmen. 7. Wurde bezüglich der Zeitangebote auch befragt? Wie sieht die Betreuung am Mittwochnachmittag und in den Schulferien aus? Diese Fragen wurden in der Umfrage gestellt. Der Schule Cham ist bewusst, dass es auch Personen gibt, die früher als um 07.30 Uhr oder 08.00 Uhr zur Arbeit müssen. Ihr ist aber bewusst, dass es auch Personen gibt, welche noch früher als um 07.00 Uhr zur Arbeit müssen oder solche, die bereits um 05.00 Uhr anfangen zu arbeiten. Beat Schilter denkt, dass es wichtig ist, wie dies auch der Gemeindepräsident bereits erwähnt hat, dass die Schule mit diesem Projekt starten kann. Wenn der Bedarf so riesig sein sollte, dass bereits um 07.00 Uhr angefangen werden müsse, könne das Angebot ausgedehnt werden, da die Infrastruktur bereits vorhanden ist. 8. Benötigt die Schulabteilung für die komplizierte Administration zusätzliches Personal? Diese Antwort hat Beat Schilter bereits ganz kurz erwähnt. Es braucht ca. 30 Stellenprozente mehr, welche die Koordination ausführt. Die Schulabteilung hat den Vorteil, dass sie dank der Musikschule und den Schülern, welche in Cham zur Schule gehen, bereits alle Adressen besitzt und diese im bereits vorhandenen System gepflegt werden können. Da die Schule bereits alle Kontakte hat, macht es Sinn, wenn die Schule die Angebote anbietet und diese nicht anderweitig vergeben werden. In der Schule Cham sind bereits alle Daten vorhanden. 9. Wurden die Eltern befragt, ob sie bereit sind, sich an den Kosten (gem. Tabelle) zu beteiligen? Diese Frage wurde auch in der Umfrage erstellt. Anhand dieser und anhand anderer Modelle wurde der Kostenbeitrag für die Eltern errechnet. Es wurde auch geprüft, ob dieser sozialverträglich ist. 10. Wurde beim Bund bereits ein Gesuch für die Anstossfinanzierung eingereicht? Haben wir eine Zusage für die Anstossfinanzierung des Bundes? Wie hoch ist diese? Die Schule hat beim Bund noch kein Gesuch gestellt. Für dies müsste erstens die Gemeindeversammlung der Modularen Tagesschule Cham zustimmen und zweitens müsste diese eingeführt werden, bevor ein Gesuch gestellt werden kann. Die Schule hat jedoch bei einem externen Büro die rechtliche Lage abgeklärt. Dieses machte die Zusicherung, dass die Schule subventions- bzw. anstossfinanierzungsberechtigt sei. Die Schule weiss, dass sie die Anstossfinanzierung erhalten wird. 11. Warum wurde in der Vorlage nicht erwähnt, dass bei Abbruch des Pilotprojektes innerhalb von sechs Jahren eine Rückerstattung an den Bund erfolgen muss? Wie sieht eine allfällige Rückerstattung aus? Dazu erläutert Beat Schilter, dass in der Gemeindeversammlungsvorlage steht, dass es sich hierbei um eine Anstossfinanzierung handelt und eigentlich nicht um eine Subvention, die fortlaufend ist. Mit der Rückzahlung sieht es wie folg aus: Pro Jahr, welches von der Schule nicht weiterführt wird, muss zurückgezahlt werden. Wenn die Schule das Angebot für fünf Jahre anstatt sechs Jahre anbietet, müsste ein Jahr oder bei nur vier Jahre müssten zwei Jahre zurückgezahlt werden.

12. Könnten die extrem hohen Kosten bei einer nochmaligen Prüfung von verschiedenen Varianten nicht zu einem besseren Kosten-/Nutzenverhältnis führen? Ist es zwingend, ab Schuljahr 2008/2009 mit diesem Pilot-Projekt zu starten? Zu den Kosten kann die Schule nur mitteilen, dass diese gut angeschaut wurden. Es wurde auch überprüft, was es an anderen Orten kostet. Die Kostenschätzungen liegen bei ± 10 - 15 %. Im Moment kann nicht genau gesagt werden, wie hoch die Kosten wirklich ausfallen werden. Auch kann zurzeit nicht gesagt werden, bei welchen Bevölkerungsschichten die Nachfrage bestehen wird und von wie vielen Elternbeiträgen ausgegangen werden kann. 13. Weshalb wird bei den Anträgen der Gemeinde für dieses Pilotprojekt lediglich von einer dreijährigen Laufzeit gesprochen? Nach drei Jahren möchte die Schule kam aufzeigen, wo sie steht, was es wirklich kostet. Mit dem Entscheid zur Weiterführung möchte die Schule Cham dann wieder an die Gemeindeversammlung kommen und die Resultate vorlegen: Was ist in den letzten drei Jahren passiert, wo muss ausgebaut werden, wo lag man daneben? Grundsätzlich ist Beat Schilter der Meinung, dass gestartet werden muss, um eine geeignete Lösung zu finden. Die Schule ist sich bewusst, dass es sich hier um ein komplexes Thema handelt und dass viel Arbeit auf die Schule wartet. Aber ohne zu Starten ist man in einem Jahr definitiv nicht weiter. Es können noch Abklärungen getroffen und Offerten einholt werden, was die Umbauten kosten werden, aber es bringt die Schule nicht wirklich weiter und generiert dadurch nur noch mehr Kosten, ohne dass die Schule weiss, ob in einem Jahr gestartet werden kann. Darum macht Beat Schilter nochmals beliebt, dass die Anträge, welche der Gemeinderat vorgeschlagen hat, genehmigt werden. René Bär hat zwei Fragen. Zur ersten Frage. Es wurde gesagt, dass pädagogisch ausgebildetes Personal angestellt wird, welches die Kinder betreut. Werden diese Personen mit Lehrerlöhnen angestellt? Die zweite Frage ist, was wird mit den Kindern während den Schulferien gemacht? Sind diese dann einfach auf der Strasse? Beat Schilter erläutert zur ersten Frage, dass nicht nur Lehrpersonen pädagogisches Personal sind, sondern eine Menge andere Personen auch. Die Schule ist von der rechtlichen Seite her gezwungen, pädagogisches Personal einzustellen. Das heisst aber nicht, dass weiterhin zusätzliches Betreuungspersonal, wie man dies bis jetzt beim Ufzgi-Club gehabt hat, benötigt wird. Zur anderen Frage betreffend Ferien ist zu sagen, dass dies erstens Sache der Eltern ist und zweitens gibt es viele Projekte während den Ferien, welche stattfinden wie Ferienlager, Pfadi/Jungwacht, Sportlager, Computerlager. Es gibt bereits ein reichhaltiges Angebot und darum hat die Schule beschlossen, die Modulare Tagesschule Cham nicht während den Schulferien anzubieten. Sylvia Imfeld fehlt ganz klar in der Gemeindeversammlungsvorlage die Mittwochnachmittagsbetreuung. Sie findet auch, dass viele Teilzeitstellen oder auch Bürojobs nicht so ausgelegt werden, dass man bereits um 17.00 Uhr zu Hause sein kann. Für sie stellt sich die Frage, warum gerade jetzt beim Pilotprojekt nicht von Anfang an am Abend eine Stunde mehr wie auch die Mittwochnachmittagsbetreuung dazu genommen wird. Die Kostenerhebung wurde dafür sicher gemacht und der Gemeinderat wisse, wie viel es noch zusätzlich kostet. Sylvia Imfeld ist erstaunt, dass gemäss der Durchschnittsfamilie in der Präsentation in Cham alles Akademiker wohnen. Sie ist der Meinung, dass die Durchschnittsfamilie ein wenig zu hoch angesetzt worden ist.

Bruno Werder erläutert, dass zur Frage Mittwochnachmittagsbetreuung oder auch früher anzufangen Erfahrungen gesammelt werden müssen. Er hat am Anfang und auch zwischendurch erwähnt, dass es wichtig ist, dass mit dem Projekt gestartet werden könne, denn die Gemeinde Cham ist die erste Gemeinde des Kantons Zug mit einem solchen Projekt. Es müssen Erfahrungen gesammelt werden. Nachher kann immer noch ausgebaut werden. Er glaubt, dass es wichtig ist, und dies hat sich der Gemeinderat auch so überlegt, dass die Fuhre nicht überladen wird, sondern dass die Schule Cham mit den Grundbedürfnissen einmal anfängt und dass in drei Jahren wieder neu darüber geurteilt wird. Sylvia Imfeld fragt nach, ob die Kostenrechnungen gemacht worden sind und ob der Gemeinderat mitteilen kann, was die Mittwochnachmittagsbetreuung und die Betreuung bis 18.00 Uhr kosten würden. Beat Schilter bestätigt, dass der Gemeinderat die Zahlen berechnet hat. Zuerst jedoch zur Durchschnittsfamilie. Es wurde gesagt, dass es eine Muster- und nicht eine Durchschnittsfamilie ist. Er ist sich bewusst, dass es keine Durchschnittsfamilie sei. Die Kosten: Mittwochnachmittag zusätzlich CHF 15'000.00 im Jahr, bis 18.00 Uhr zusätzlich CHF 20'000.00 im Jahr, Vormittag ab 7.00 Uhr zusätzlich CHF 20'000.00 im Jahr, plus ein zusätzlicher Ufzgi-Club am Mittwochnachmittag CHF 7'000.00 im Jahr. Sebastian Dudli weist darauf hin, dass die Anträge in der Gemeindeversammlungsvorlage bindend sind, also auch die Beiträge. Er ist der Meinung, dass sich ein Rechenfehler eingeschlichen hat. Wenn er davon ausgeht, dass der Gemeindebeitrag das Resultat sein soll, von den Gesamtkosten abzüglich Elternbeitrag / Bundessubventionen, dann müsste für das Jahr 2009/2010 der Betrag von CHF 350'000.00 und nicht CHF 330'000.00 in der Gemeindeversammlungsvorlage stehen. Im Anhang 18 war der Betrag richtig. Jedoch im Antrag, welcher vorgelesen wurde und in der Gemeindeversammlungsvorlage abgedruckt ist steht CHF 330'000.00. Bruno Werder bedankt sich für den Hinweis und fragt an, ob es noch weitere Fragen oder Hinweise gibt, ansonsten würde er gerne zur Abstimmung kommen. Bernadette Melliger-Müller möchte, obwohl es bereits zweimal erwähnt worden ist, nochmals gerne auf die Abendbetreuung zurückkommen. Sieht man das Ganze realistisch, können Frauen, Mütter oder Väter, die das Angebot brauchen und den ganzen Tag in Baar, Rotkreuz oder Thalwil arbeiten, nicht bereits um 17.00 Uhr von der Arbeit zurück sein. Es ist absolut unrealistisch. Sie würde das Angebot gerne nutzen, denn sie findet, das Ganze sei sensationell aufgebaut. Sie könnte dies aber nicht, da sie nicht um 17.00 Uhr zurück sein kann. Und sie fragt sich, was dann mit ihrem Kind passiert. Steht dieses dann vor der Tür? Somit kann sie das Angebot nicht nutzen. Wenn sie eine andere Möglichkeit suchen müsse, wo sie ihr Kind lassen kann, würde sie eine Lösung für den ganzen Tag suchen. Sie möchte nicht, dass ihr Kind am Morgen da ist, am Mittag am Mittagstisch im Röhrliberg und nach der Schule nochmals an einem anderen Ort; und überall müsste sie bezahlen. Entweder wird ihr Kind an einem Ort betreut, ansonsten geht es nicht. Ein achtjähriges Kind kann nicht einfach von einem Ort zum andern geschickt werden. Das Angebot sollte bis 18.00 Uhr möglich sein. Bruno Werder fragt an, ob Frau Melliger-Müller einen Antrag stellt. Bernadette Melliger-Müller stellt den Antrag, dass die Betreuung am Nachmittag bis um 18.00 Uhr verlängert wird und die Betreuung für den Mittwochnachmittag angeboten wird.

Ralf Wipfli, Mitglied Bildungskommission, findet die Anträge nicht schlecht, welche gestellt wurden. Er hat aber das Problem, dass die Fuhre überladen wird, wie dies Bruno Werder bereits gesagt hat und dass somit das Ganze abgelehnt werden könnte. So würde etwas geschehen, was am Schluss nicht gewollt wäre. Die Gemeinde Cham hat dann gar nichts und die wertvolle Arbeit, welche über längere Zeit erfolgte, wäre für nichts gewesen. Er bitte die Gemeindeversammlung, den Vorschlag so anzunehmen, wie er in der Gemeindeversammlungsvorlage abgedruckt ist, denn dann hat die Gemeinde etwas Gutes, auf dem aufgebaut werden kann. Bruno Werder erläutert, dass wenn von 17.00 Uhr auf 18.00 Uhr verlängert wird und die Mittwochnachmittagsbetreuung dazu genommen wird, dies zusätzlich CHF 35'000.00 kostet. Er schlägt vor, dass zuerst über die Anträge des Gemeinderates abgestimmt wird und anschliessend separat über die Zusatzanträge. Wichtig ist, dass der Grundsatz gefällt wird und die anderen Anträge Ergänzung zu den Anträgen des Gemeinderates sind. Marlies Beck stellt sich kurz vor. Sie arbeitet und wohnt in Cham und hat das Glück, dass sie nicht einen langen Heimweg hat. Sie ist aber auch seit Jahren allein erziehend und kennt die Problematik. Sie würde es ausserordentlich schade finden, wenn der Antrag nicht zustande kommen sollte auf Grund dessen, dass immer mehr und mehr gefordert wird, und dieser dann abgelehnt wird. Verkäuferinnen arbeiten auch bis 19.00 Uhr und kommen um 19.30 Uhr nach Hause. Von Kolleginnen hört sie, dass es nicht eine einzige Lösung gibt für die Kinderbetreuung. Die Schule Cham bietet jetzt etwas wirklich Gutes an. Sie ist der Meinung, dass es einen Versuch Wert ist und es müssen immer wieder zusätzliche Lösungen für Kinder gesucht werden, denn es ist einfach so. In diesem Sinne möchte sie der Gemeindeversammlung den Antrag des Gemeinderates beliebt machen. Richard Wick bittet Bernadette Melliger-Müller ihren Antrag betreffend Mittwochnachmittagsbetreuung und Betreuung bis 18.00 Uhr zweiteilig zu stellen, damit über die Mittwochnachmittagsbetreuung und die Betreuung bis 18.00 Uhr separat abgestimmt werden kann. Vielleicht besteht dadurch die Möglichkeit, einem dieser Vorschläge zuzustimmen. Bruno Werder fragt an, ob es noch weitere Voten oder Meinungen gebe, ansonsten schlägt er vor, das Abstimmungsprozedere vorzunehmen. Wie er bereits gesagt hat, wird zuerst über die Anträge 1 bis 3 des Gemeinderates abgestimmt und anschliessend separat über die Mittwochnachmittagsbetreuung (zusätzlich CHF 15’0000.00) und die Nachmittagsbetreuung bis 18.00 Uhr (zusätzlich CHF 20'000.00). Doris Meyer macht darauf aufmerksam, dass über die korrigierte Zahl von CHF 350'000.00 für das Jahr 2009/2010 abgestimmt wird.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

2.

Der Gemeinderat wird grossmehrheitlich beauftragt, die Modularen Tagesschulen im Kirchbühl, im Städtli und Hagendorn gemäss Grobkonzeption auf das Schuljahr 2008/2009 und vorläufig als Projekt mit dreijähriger Laufzeit umzusetzen. Der Gemeinderat wird grossmehrheitlich beauftragt, eine kostengünstige Lösung für die infrastrukturellen Anpassungen der Schulhäuser Kirchbühl und Städtli zu finden und diese im Budget 2008 aufzunehmen.

3.

4.

5.

Die Betriebskosten der Modularen Tagesschulen Cham gehen zu Lasten des ordentlichen Budgets. Für die nächsten drei Schuljahre werden grossmehrheitlich folgende NettoBetriebskosten bewilligt: 2008/2009: CHF 200'000.00 2009/2010: CHF 350'000.00 2010/2011: CHF 340'000.00 Der Antrag Müller, auch den Mittwochnachmittag mit Kosten von CHF 22'000.00 (Nachmittagsbetreuung CHF 15'000.00 und zusätzlicher Ufzgi-Club CHF 7'000.00) abzudecken, wird grossmehrheitlich abgelehnt. Der Antrag Müller, die Betreuung jeweils bis 18.00 Uhr statt nur bis 17.00 Uhr mit Kosten von CHF 20'000.00 anzubieten, wird mit 146:133 Stimmen angenommen.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Verkehr

Nr. 7

Traktandum 7: Erweiterung Schulanlage Hagendorn: Verkehrslösung

Vorlagentext / Einführung I.

Mit der Erweiterung der Schulanlage Hagendorn soll das Schulhausareal vom Verkehr befreit werden. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2004 wurde mit der Bewilligung des Projektwettbewerbes für die Erweiterung der Schulanlage Hagendorn beschlossen, dass mit dem Neubau des Schulhauses Hagendorn die Verlegung der Strasse südlich der Schulanlage erfolgen soll und mit dem Baukredit für das Schulhaus Hagendorn auch den Kredit für die Verlegung der Strasse südlich der Schulanlage zu beantragen sei. Der Gemeinderat beabsichtigte, eine neue Strasse südlich der Schulanlage Hagendorn zu erstellen. Die Südumfahrung sollte gemäss dem Verkehrsrichtplan, den der Gemeinderat am 3. April 2006 beschlossen hat, in der Verlängerung der Strasse Hofmatt um die Schulanlage Hagendorn als Erschliessungsstrasse geführt werden. So könnten die Aussenräume der Schulanlage miteinander verbunden und vom Durchgangsverkehr befreit werden. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 beantragte der Gemeinderat einen Projektierungskredit für eine solche Südumfahrung des Schulhauses Hagendorn (Variante 4). Ein Gegenantrag von Thomas Bär, eine der alternativen Varianten 7d, 7x oder 2a weiter zu verfolgen und auf die geplante Variante 4 über das Grundstück 2465 zu verzichten, wurde mit 190 zu 171 Stimmen angenommen. Die Verkehrskommission und der Gemeinderat haben aufgrund der bereits erarbeiteten Unterlagen die verschiedenen Varianten aufgrund des Auftrages durch die Gemeindeversammlung beraten und das Variantenspektrum nochmals erweitert. Im Rahmen des Variantenstudiums für den Vorschlag der Südumfahrung des Schulhauses Hagendorn wurden bereits im März 2006 insgesamt 9 Varianten erarbeitet. Die Variante 7 mit Ausbau der Lorzenweidstrasse wurde vertieft untersucht und auf der Grundlage einer Bestvariante ein Vorprojekt erarbeitet. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 wurde die Variante 7D dokumentiert.

Aus den Grundbuchauszügen ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Lorzenweidstrasse ist ab dem Schulhaus Hagendorn bis zum Ökihof eine private Strasse. Der Kanton verfügt darauf über ein Wegrecht für den Veloverkehr, da die Lorzenweidstrasse Bestandteil einer kantonalen Radroute ist. Vom Schulhaus bis zu den Kosthäusern besteht im Weiteren ein privates Wegrecht zur Erschliessung der Kosthäuser von der Dorfstrasse in Hagendorn her. In Richtung Lindencham sind auf der Lorzenweidstrasse keine Wegrechte zu Gunsten der Kosthäuser begründet. Aufgrund der Grundbucheinträge ist daher keine Linienführung über die Lorzenweidstrasse in Richtung Lindencham möglich und durchsetzbar.

II.

Die Gemeinde muss die Erschliessung von Bauland und von bestehenden Liegenschaften gewährleisten. Diese ist heute über die Lorzenweidstrasse von der Dorfstrasse bis zu den Kosthäusern via Schulhausvorplatz gewährleistet. Die heutige Erschliessung ist aber bezüglich der Verkehrssicherheit unbefriedigend. Lösungsvarianten Der Auftrag der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 an den Gemeinderat besagt, dass alternative Varianten zu prüfen und darzulegen sind. Die alternativen Varianten 7d, 7x oder 2a basieren auf bereits im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom Dezember 2006 ausgearbeiteten Varianten. 2.1 Lösungsvariante 7 Der optimierten Variante der Lorzenweidstrasse, welche an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 ausgestellt wurde, entsprach der Variante 7D. Für die Entwicklung der Untervarianten 7 wurden verschiedene Möglichkeiten untersucht. Die Beratungen der Verkehrskommission ergaben, dass nur die Variante 7D als einzig sinnvolle und verkehrstechnisch sichere Variante weiter zu verfolgen ist. Diese Beurteilung teilt der Gemeinderat vollumfänglich. Sollte die Variante 7D als zukünftige Erschliessung der Kosthäuser beschlossen werden, müsste die Gemeinde die nutzniessenden Eigentümer/innen an die Erschliessungskosten gemäss dem Strassen- und Wegreglement einbinden, da die Lorzenweidstrasse in Richtung Lindencham nicht über einen gesetzes- und normgerechten Ausbau als Erschliessungs- oder Zufahrtsstrasse verfügt. Weitere Diskussionen über die Varianten 7 (Ausbau Lorzenweidstrasse von Lindencham bis Kosthäuser) erübrigen sich aber, da Gespräche mit den involvierten Grundeigentümern ergaben, dass diese nicht gewillt sind, Land für den Ausbau der Lorzenweidstrasse zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es nicht im Interesse der Anstösser/innen, insbesondere der Heilpädagogischen Schule Hagendorn, wieder Durchgangsverkehr auf der Lorzenweidstrasse zu ermöglichen. Das rechtsgültige Fahrverbot zwischen dem Ökihof und den Kosthäusern müsste wieder aufgehoben werden. Das Fahrverbot wurde aufgrund von Begehren der Lindenchamer Bevölkerung erwirkt, damit die Kinder von Lindencham über einen sicheren Schulweg zum Schulhaus Hagendorn verfügen. Würde das Fahrverbot entfallen, müsste die Gemeinde für einen sicheren Schulweg besorgt sein. Dies könnte nur mit Variante 7D gewährleistet werden. Die Eigentumsverhältnisse entlang der Lorzenweidstrasse verändern sich. Die Strasse wird als Güterweg an die Landwirte abgetreten. Damit erhält die Lorzenweidstrasse zwischen den Kosthäusern und der Heilpädagogischen Schule den Charakter eines landwirtschaftlichen Güterweges mit einer kantonalen Radroute (Wegrecht des Kantons Zug).

Ein Ausbau der Lorzenweidstrasse (Varianten 7D) würde vielfältige juristische Schritte erfordern inkl. Enteignungsverfahren. Ein Enteignungsverfahren ist aber kaum erfolgreich durchzuführen, da diese Linienführung kaum zweckmässig, unverhältnismässig ist und nicht die beste Lösung darstellt. Zudem sind die Kosten für den Ausbau der Lorzenweidstrasse von Lindencham bis zum Schulhaus mit ca. CHF 1.4 Mio. sehr hoch ohne dass damit Synergien genutzt werden können. 2.2 Lösungsvariante 2 Die Variante 2 stellt eine Umfahrung um das Schulhaus Hagendorn dar ohne Einbezug der Hofmatt. Diese Variante wurde bereits bei der ersten Variantenevaluation geprüft. Das Spektrum der Untersuchung wurde aber erweitert. Es wurde eine Variante 2A ohne Beeinträchtigung der Spiel- und Sportwiese des Schulhauses, eine Variante 2B mit möglichst gerader Linienführung aber ohne grosse Beeinträchtigung der Spiel- und Sportwiese, eine Variante 2C mit Beeinträchtigung der Spiel- und Sportwiese und eine Variante 2D ohne zusätzlichen Landerwerb aber mit grosser Beeinträchtigung der Spiel- und Sportwiese skizziert. Die Beurteilung der Varianten 2 ergab folgendes Resultat: - Der Schulhausvorplatz wird verkehrsfrei. - Der Schulweg entlang der Lorzenweidstrasse von der Hofmatt resp. Dorfstrasse bis zum Schulareal wird durch diese Verkehrslösung nicht sicherer, der Verkehr verbleibt auf dem Schulweg im Mischverkehr (zum grössten Teil ohne Trottoir). Daher entsteht keine echte Verbesserung der Verkehrsführung. - Unlogische, kurvige Linienführung der Strasse. - Keine haushälterische Bodennutzung, da viel Strasse für wenig Verkehr erstellt würde. - Der Bachlauf wird beeinträchtigt, Grünraum wird beansprucht. Gemäss Landschaftsentwicklungs-Konzept (LEK) sollte der Grobmoosbach renaturisiert und aufgewertet werden. Die Linienführungen der Varianten 2 widersprechen diesem Anliegen. - Bei Variante 2A: sehr hohe Kosten durch Baulanderwerb. - Bei Variante 2B: Beeinträchtigung der Spiel- und Sportanlage, hohe Kosten durch Baulanderwerb. - Bei Variante 2C: keine Sportanlage mehr möglich. Baulanderwerb erforderlich. - Bei Variante 2D: keine Sportanlage mehr und nur eine eingeschränkte Spielwiese möglich. Kein zusätzlicher Baulanderwerb erforderlich. - Die Verbindung Hofmatt zur Südumfahrung muss in jedem Fall für den landwirtschaftlichen Verkehr erstellt werden. Diesbezüglich sind die Durchfahrrechte und der Landerwerb sichergestellt und es bestehen vertragliche Verpflichtungen. Diese liegen in der alleinigen Kompetenz des Gemeinderates. - Die ersten beiden Varianten beanspruchen zum Teil massiv Bauland von Privatpersonen. Abklärungen ergaben, dass die betroffenen Grundeigentümer nicht bereit sind, Land für eine Strassenführung auf der Grundlage der Variante 2 zur Verfügung zu stellen. Wenn das erforderliche Land nicht freihändig erworben werden kann, müsste mittels eines Strassenplanes ein Enteignungsverfahren durchgeführt werden. Ein solches Enteignungsverfahren ist aber aussichtslos, da die Varianten 2 nicht die zweckmässigsten Varianten darstellen. Nur die Variante 2D könnte realisiert werden, da kein zusätzlicher Landerwerb notwendig ist. Dennoch könnte von den angrenzenden Grundeigentümern eine Einsprache den Bau der Variante 2D verzögern, wenn nicht gar verhindern. Mit der Variante 2D ist aber keine Sportanlage mehr auf der Wiese realisierbar. Es könnte nur noch ein Spielfeld mit einer Grösse von ca. 60 m x 40 m (anstelle der projektierten, notwendigen Grösse von 80 m x 40 m) erstellt werden, welche den Anforderungen und Bedürfnisse der Schule wie den Vereinen nicht gerecht wird.

Aus rechtlichen und politischen Gründen könnte einzig die Variante 2D erstellt werden. Daher wurde ein grober Kostenvoranschlag erstellt. Kostenelemente

Variante 2D

Strassenbau Anpassungen, Nebenkosten, Zaun Grundlagen, Planung, Projekt, Bauleitung, Honorare Unvorhergesehenes, Verschiedenes Mehrwertsteuer MWSt 7,6 %

CHF CHF CHF CHF CHF

520'000.00 110'000.00 100'000.00 60'000.00 60'000.00

Baukosten Variante 2D

CHF

850'000.00

Landkosten für Linienführung südlich Schulhaus Landkosten für Linienführung entlang Bach

CHF CHF

130'000.00 270'000.00

Total Anlagekosten Variante 2D

CHF

1'200'000.00

Kostengenauigkeit: Globalpreise +/- 20% nicht enthalten sind: Beleuchtung, Werkleitungen und Bepflanzungen Im Investitionsplan sind Baukosten von CHF 500'000.00 enthalten und für den Landerwerb CHF 180'000.00 berücksichtigt. Die Verkehrskommission und der Gemeinderat empfehlen daher, auf eine bauliche Lösung mittels einer neuen Strasse vorläufig zu verzichten. Keine der Varianten, welche an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 vorgeschlagen wurden, überzeugt und würde einen derartigen hohen finanziellen Mitteleinsatz rechtfertigen. Falls die Gemeindeversammlung dennoch eine Umfahrungsvariante erstellt haben will, muss die Variante 2D beschlossen werden. Auf der Grundlage der Varianten 2A, 2B und 2C kann kein Enteignungstitel – sprich Strassenplan – begründet werden, da das öffentliche Interesse gegenüber dem grossen privaten Eingriff in das Grundeigentum nicht ausreichend begründet werden kann. Es bestehen andere Lösungsmöglichkeiten mit weit geringerem Eingriff in das private Grundeigentum wie die Variante 4 oder Variante 2D. Wird die Variante 2D realisiert, kann kein geeigneter Sport- und Spielplatz beim Schulhaus Hagendorn erstellt werden. Aufgrund der Schulhauserweiterung wird die bestehende Spielwiese eliminiert, daher ist ein Ersatz sowie eine Vergrösserung der Sport- und Spielfläche notwendig. Die Schule und die Vereine sind aber auf eine zweckmässiges Sport- und Spielfeld sowie weitere Aussenanlagen angewiesen, damit die sportlichen Aktivitäten ausgeführt werden können. Mit der Variante 2D hätten die Schule und Vereine keine entsprechende Aussenanlage für die sportlichen Aktivitäten zur Verfügung. Der Gemeindrat ist der Ansicht, dass der Auftrag, alternative Lösungen zu suchen, damit erfüllt ist.

III.

Lösungsvorschlag Die Verkehrskommission und der Gemeinderat haben in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro TeamVerkehr und der Abteilung Verkehr und Sicherheit eine weitere Lösungsmöglichkeit entwickelt. Immer wieder wurde betont, dass das Verkehrsaufkommen von und zu den Kosthäusern sehr gering sei. Ein Gefährdungspotential besteht vor allem in der Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Mittels einer Begegnungszone mit entsprechender baulicher, gestalterischer und signalisationstechnischer Ausgestaltung könnte die Verkehrssicherheit erheblich verbessert werden. In einer Begegnungszone beträgt die maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit 20 km/h. Fussgänger/innen haben Vortritt. Das Spielen auf der Strasse ist gestattet. Der grosse Nachteil besteht darin, dass der Schulhausvorplatz nicht verkehrsfrei wird und der Auftrag aus der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2004 damit nicht erfüllt werden kann. Mit einer entsprechenden Ausgestaltung des Schulhausplatzes wäre eine Durchfahrt im Rahmen einer Begegnungszone möglich. Die Ausgestaltung könnte praktisch kostenneutral mit der Umgebungsgestaltung des Schulhausplatzes erfolgen. Die Mehrkosten beschränken sich auf das vom Gesetzgeber verlangte verkehrstechnische Gutachten (ca. CHF 10'000.00), auf die Signalisation und die Markierung (weitere ca. CHF 15'000.00). Somit könnte die gesamte Begegnungszone über den Baukredit für die Schulhauserweiterung finanziert werden. Die Begegnungszone kann gut in die Umgebungsgestaltung des Schulhauses integriert werden und soll ein verbindendes Element zwischen den verschiedenen Umgebungsräumen bzw. Plätzen ergeben. Mit einer Begegnungszone können auch die verschiedenen Bedürfnisse bezüglich der Platznutzung (z.B. Velorennen auf Lorzenweidstrasse) erfüllt werden. Die erforderlichen Sicherheitsanforderungen (Sichtweiten) können im Schulhausprojekt berücksichtigt werden.

IV.

V.

Führt die Begegnungszone nach deren Realisierung weiterhin zu Konflikten mit dem Schulbetrieb, könnte in einer zweiten Phase mittels temporärer Sperrungen durch versenkbare Poller oder einer Barriere (Schulbeginn und Ende, während den Pausen) der Schulhausvorplatz zeitweise während je ca. 15 Minuten verkehrsfrei gehalten werden. Damit wäre die Erschliessung der Kosthäuser weiterhin gewährleistet. Vorgehen, Termine Wird die Begegnungszone beschlossen, wird der Schulhausvorplatz entsprechend ausgestaltet und in das Bauprojekt Schulhauserweiterung integriert. Die Abteilung Verkehr- und Sicherheit lässt das notwendige Gutachten ausarbeiten und fordert die entsprechende Genehmigung bei der Sicherheitsdirektion ein. Der Auftrag, den Schulhausvorplatz vom Verkehr zu entlasten, bleibt bestehen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Umfahrung des Schulhauses möglich (z.B. Baulanderschliessung) wird der Auftrag erfüllt. Kosten Begegnungszone Verkehrstechnisches Gutachten Signalisation und Markierungen Platzintegration, Anpassungen, Berücksichtigung Sichtweiten Mehrwertsteuer MWSt 7,6 %, Unvorhergesehenes

CHF 10'000.00 CHF 15'000.00 kostenneutral CHF 2'500.00

Total Begegnungszone

CHF

27'500.00

Die Kosten für das Gutachten werden über das laufende Budget abgerechnet. Die Kosten für Signalisierung und Markierung über den Objektkredit Umgebungsgestaltung der Schulhauserweiterung. Wird zu einem späteren Zeitpunkt der Schulhausvorplatz verkehrsfrei, kann die Begegnungszone aufgehoben werden. Die Platzgestaltung bleibt erhalten und muss nicht geändert werden.

VI.

VII.

In Anbetracht des Kosten-/Nutzen-Verhältnisses, des geringen Verkehrsaufkommens und dass die Verkehrssicherheit mit einer Begegnungszone gewährleistet werden kann, empfehlen die Verkehrskommission und der Gemeinderat, auf eine Umfahrung des Schulhauses vorläufig zu verzichten und dafür eine Begegnungszone einzurichten. Anträge 1. Von den alternativen Varianten 7D und 2D wird Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat wird beauftragt, auf dem Schulhausvorplatz Hagendorn im Zusammenhang mit der Schulhauserweiterung und im Rahmen der vorgenannten Kosten eine Begegnungszone einzurichten. Einführung Ursi Luginbühl, Vorsteherin Verkehr und Sicherheit, schlägt unter Traktandum 7 eine weitere Verkehrslösung für die Erweiterung der Schulanlage Hagendorn vor. Die Details haben die Einwohnerinnen und Einwohner in der Gemeindeversammlungsvorlage sehr ausführlich vorgelegt bekommen. Die Ausgangslage für die heutige Vorlage ist folgende: An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2004, bei der Bewilligung zum Projektwettbewerb für die Erweiterung der Schulanlage Hagendorn, ist unter anderem beschlossen worden, dass die Verlegung der Lorzenweidstrasse südlich der Schulanlage durchgeführt werden sollte, d. h. dass der Schulhausvorplatz verkehrsfrei sein sollte. Im Verkehrsrichtplan vom 3. April 2006 hat dies der Gemeinderat auch beschlossen und die Verlängerung der Hofmatt als südliche Umfahrung der Schulanlage vorgesehen. An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 hat der Gemeinderat die so genannte Variante 4 vorgeschlagen. (Anhang 19) An der Gemeindeversammlung ist aber dann der Gegenantrag von Thomas Bär angenommen worden. Dieser hat gelautet: „Auf Variante 4 sei zu verzichten und Varianten 7 und 2 sollen weiterverfolgt werden.“ Der neue Antrag basiert auf bereits ausgearbeiteten Variantenstudien. Ursi Luginbühl kommt jetzt zu den Lösungsvarianten. (Anhang 20) Die Lorzenweidstrasse ist eine Privatstrasse, d. h. von der Schule Hagendorn bis zum Ökihof hinauf. Auf dieser Strasse führt auch die kantonale Radroute durch. Von der Schulanlage bis zu den Kosthäusern oder auch zur Fabrikantenvilla gibt es ein privates Durchfahrtsrecht, aber nur von der Dorfstrasse her und wieder zurück, also nicht Richtung Lindencham. So ist es auch im Grundbuch eingetragen. (Anhang 21) Die Variante 7 hat der Gemeinderat schon an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2006 unterbreitet und vorgestellt. Die Abteilung Verkehr und Sicherheit hat weitere Abklärungen bezüglich dieser Variante gemacht und bereits mit den Anstössern und Grundeigentümern das Gespräch geführt. Es ist so, dass grosser Widerstand gegen die Aufhebung der heutigen Rechtsgültigkeiten herrscht. Die Strasse wird in Zukunft vermehrt als Güterweg für die Landwirtschaft benutzt. Es wird einen Besitzwechsel geben und somit ist ein Enteignungsverfahren aus heutiger Sicht kaum erfolgreich. (Anhang 22) Bei der Variante 2 hat die Abteilung Verkehr und Sicherheit verschiedene Untervarianten geprüft. Die Pläne sind auf S. 32 der Gemeindeversammlungsvorlage abgedruckt. Die Verkehrskommission und der Gemeinderat haben übrigens die Varianten alle nochmals eingehend behandelt. Bei der Variante 2A besteht eine Linienführung über Privatland, d. h. hier müsste die Gemeinde für die Strasse Land erwerben. Der Besitzer dieses Landes hat klar gesagt, er wolle keine Strasse auf seinem Bauland. Die geplante Spiel- und Sportanlage würde aber bei dieser Variante erhalten bleiben. Bei der Variante 2B benötigt die Gemeinde ein bisschen weniger privates Bauland für

die Umfahrungstrasse; sie würde aber die Spiel- und Sportanlage bereits verkleinern. Das Plus ist, dass es weniger Landkosten gibt, die berappt werden müssten. Bei der Variante 2C sieht man bereits, dass bei dieser Linienführung keine Sportanlage mehr möglich wäre, sondern es könnte nur noch ein Spielplatz realisiert werden. Zu diesen drei Varianten fügt Ursi Luginbühl an, dass der Gemeinderat diese nicht empfehlen möchte, weil das Kosten-/Nutzen-Verhältnis nicht stimmt. Ursi Luginbühl stellt die nächste Variante, Untervariante 2 vor: Diese ist auf S. 33 der Gemeindeversammlungsvorlage abgedruckt. (Anhang 23) Bei dieser Variante besteht der ganz klare Vorteil, dass für die Strassenführung kein privates Land gebraucht wird. Das heisst aber auch, dass es Nachteile gibt, und zwar in den Augen von Ursi Luginbühl sehr grosse. Es könnte keine Sportanlage mehr gebaut werden und die Spielwiese werde auch noch vermehrt eingeschränkt. Bei allen Untervarianten der Variante 2 hat die Gemeinde noch das Problem, dass es für die Kinder keine saubere Lösung betreffend Strassenführung ins Schulhaus gibt. Von Lindencham her, von der Hofmatt und auch vom Dorf her ist immer ein Verkehrsweg im Weg. Für Ursi Luginbühl ist vor allem ein Problem, dass in diesem Gebiet immer noch Schleichverkehr ist, denn dieser ist mit dieser Linienführung immer noch Richtung Lindencham und umgekehrt möglich. Beratungen in der Verkehrskommission und im Gemeinderat haben folgende Empfehlung ergeben: Es sei auf eine bauliche Lösung einer neuen Strasse vorläufig zu verzichten. Das Kosten-/Nutzungsverhältnis stimmt einfach nicht. (Anhang 24) Der Gemeinderat schlägt aber eine andere Lösungsvariante vor: er möchte im Schulanlagenbereich eine Begegnungszone einrichten. Diese hat natürlich auch Nachteile: Der Schulhausvorplatz wird keine verkehrsfreie Zone, d. h. der Auftrag vom 13. Dezember 2004 ist so nicht gewährleistet. Aber die Vorteile einer Begegnungszone sollten gesehen werden: Der Vortritt gilt in dieser Zone für die Fussgänger und Spielen auf der Strasse ist erlaubt. Der motorisierte Verkehr muss mit 20 km/h durchfahren. Ursi Luginbühl stellt auch fest, dass der Gemeinderat eine Lösung für die Erschliessung der Kosthäuser, der Fabrikhäuser und der Villa Sidler sucht. Sie ist der Meinung, dass es wenige Autos sind und dass es wenig Verkehr hat, der durch die Schulanlage Hagendorn bewegt wird. Daran sollte man im Hintergrund auch denken. Der kantonale Radweg könnte bei einer Begegnungszone weiter durch die Schulanlage Hagendorn weiter geführt werden. Velorennen sind auch möglich und die Veranstalter können bei diesen Rennen wiederum die Infrastruktur der Schulanlage benützen. Die Kosten der verkehrstechnischen Ausführungen liegen bei ca. CHF 27'000.00. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Begegnungszone gerade jetzt in die Umgebungsgestaltung der Schulbauten integriert werden könnte. Dies sind die kurzen Ausführungen von Ursi Luginbühl zu einer Verkehrslösung Schulanlage Hagendon. Zum weiteren Vorgehen, wie es sich der Gemeinderat vorstellt: Die Abteilung Verkehr und Sicherheit lässt die notwendigen Gutachten ausarbeiten und fordert die entsprechende Genehmigung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug ein. Und ganz wichtig für Ursi Luginbühl ist, dass der Auftrag, den Schulhausvorplatz vom Verkehr zu entlasten, bestehen bleiben soll. Wenn nämlich zu einem späteren Zeitpunkt eine Umfahrung des Schulhauses möglich ist, dies könnte bei einer Baulanderschliessung der Fall sein, dann könnte dieser Auftrag erfüllt werden. Die Bauten, welche auf dem Vorplatz der Schulanlage gemacht werden, bleiben weiterhin bestehen und können benutzt werden. Sie kommt zu den Anträgen: 1. Von den alternativen Varianten 7D und 2D wird Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat wird beauftrag, auf dem Schulhausvorplatz Hagendorn im Zusammenhang mit der Schulhauserweiterung und im Rahmen der vorgenannten Kosten eine Begegnungszone einzurichten.

Bruno Werder, Gemeindepräsident, bedankt sich bei der Verkehrs- und Sicherheitschefin. Sie hat richtig erwähnt, dass es wichtig ist, dieses Gemeindeversammlungsgeschäft heute zum Abschluss zu bringen, damit der Gemeinderat mit der Schulhausplanung weiter machen kann. Der Gemeinderat hat nach langem Diskutieren und auch nach Aufnahme verschiedener Möglichkeiten einen Vorschlag erarbeitet. Bruno Werder glaubt, dass der vorliegende Vorschlag ein Konsens sei, der für alle stimmen könnte. Es sei ein Konsens, welcher wirklich in einem Verhältnis steht, das auch vertretbar sei.

Diskussion Sylvia Imfeld erläutert, dass es nicht sein kann, dass jetzt im heutigen Zeitpunkt eine Begegnungszone auf einem Schulhausplatz geplant wird. Sie ist der Meinung, dass Kindergärtler immer jünger werden und Lastwagen immer grösser oder auch Traktoren, welche beim Schulhaus Hagendorn ein Durchgangsrecht haben. Irgendwie vereinbart sich dies nicht. Vor allem nachdem vor etwa drei Wochen ein Zeitungsartikel von gesteigerten Lebensqualitäten in Cham gelesen werden konnte. Im Weiteren heisst es „Fit for future“, „Schule bewegt sich“. Die Schule bietet Sporttage und Sportwochen an und die Eltern und Lehrer müssen die Kinder animieren und motivieren, dass sie sich bewegen. Sie arbeitet selber an einer Schule und sieht, wie die Kinder in der Pause das Bedürfnis haben herumzurennen. Sie kann sich nicht vorstellen, dass den Kindern jeden Tag immer wieder gesagt werden muss, dass sie nicht zur Schulhaustüre herausspringen dürfen. Es ist auch eine Freude, wenn die Schule aus ist. Sie erinnert die Hagendorner daran, über was sie heute Abend hier abstimmen werden. Sylvia Imfeld ist auch der Meinung, dass der Gemeinderat seinen Auftrag nicht erfülle, denn es wurde gesagt, dass die Gemeinde einen autofreien Pausenplatz will. Rolf Ineichen hat noch eine andere Frage. Wenn beim Schulhaus Hagendorn eine Begegnungszone errichtet wird, was wird mit den Parkplätzen passieren, die jetzt im Bereich der Begegnungszone sind, also neben der Turnhalle? Bleiben diese bestehen oder werden diese ausserhalb der Begegnungszone gesetzt? Charles Meyer erklärt, dass die Parkplätze aus der Begegnungszone heraus kommen. (Anhang 24) So wie das Projekt aussieht, bleibt die Zufahrt für die Lehrer bestehen, jedoch kommen die Parkplätze auf die Wiese neben dem Schulhaus und nicht mehr vor das Schulhaus. Stefan Poth stellt im Namen der Direktbetroffenen, dass heisst der Anwohner der Lorzenweidstrasse, die beim Schulhaus wohnen (der Fabrik zur Lorzenweid, der Familie Sidler aber auch des Stiftungsratspräsidenten und der Schulleitung des Heilpädagogischen Zentrums) einen Zusatz- bzw. einen Ergänzungsantrag. Dieser betrifft die Sicherheit und eine einfache Lösung, wie der Schleichweg, der von Gemeinderätin Ursula Luginbühl erwähnt wurde, endlich unterbunen werden kann. Die Betroffenen befinden sich in einer Zone, welche eigentlich nur für Anwohner bzw. eine so genannte Zubringerzone vorgesehen ist. Die gesetzliche Grundlage, dass auf der Lorzenweidstrasse nicht vom Kinderheim bis zum Schulhaus gefahren werden darf, ist bereits gegeben, nur wird diese leider nicht berücksichtig Die Lorzenweidstrasse hat immer noch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen von unberechtigtem Verkehr zwischen Lindencham und Schulhaus Hagendorn. Namentlich sind das meistens Mami/Papi-Taxis (wegen diesen das Durchfahrtsverbot gemacht wurde), Anwohner, Lehrer/innen, Vereinsmitglieder etc. Die Direktbetroffenen möchten, dass die Begegnungszone und der Weg der Kinder aus Lindencham soweit verkehrsfrei wird, dass diese Zone mit einer baulichen Massnahme vom Durchgangsverkehr endgültig befreit wird. Durch einen Pfosten, eine Barriere oder eine andere geeignete Massnahmen könnte der Verkehr massiv eingeschränkt werden. Bezüglich des heutigen illegalen Verkehrs wurde festgestellt, dass die Polizei die Kontrolle leider ungenügend macht oder diese nicht gewährleisten kann. Es soll kein Vorwurf an die Polizei sein, denn die haben Sinnvolleres zu tun, als in den Bü-

schen des Kinderheims zu warten, bis jemand vorbei fährt. Es wird aber trotzdem durchgefahren. Darum schlagen die Direktbetroffenen als Ergänzungsantrag vor, dass bei der oberen Lorzenweidstrasse, sprich in der Zone des heutigen Verbots, eine bauliche Massnahme vorgenommen wird, welche den illegalen motorisierten Verkehr definitiv unterbindet. Eine temporäre Öffnung der Lorzenweidstrasse für Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei etc. auch für das Velorennen oder Festaktivitäten im Schulhausareal bleibt gewährleistet. Gerold Arnold erklärt, dass er Anstösser zum Schulhaus ist und dass sein Land direkt bis ans Schulhaus geht. Jeden Tag muss er viermal durch das Areal fahren. Das Schulhaus Hagendorn ist heute bereits ein Begegnungszentrum, denn bereits jetzt spielen sehr viele Kinder auf dem Schulhausareal. Es ist sehr gefährlich. Ein Lieferant bringt ihm mit einer 35-Kubik-Mulde Material. Dieser fährt mit dem Traktor durch das Schulareal. Wer mit dem Traktor durchs Areal fährt, hat nur die Möglichkeit nach vorne zu schauen, denn wenn er nach hinten schaut, läuft im bereits ein Kind vorne rein. Die Kinder schauen nicht, sie laufen einfach. Auf der Strasse wird gekämpft, es wird mit dem Ball gespielt und es werden Kinder geschubst. Unvorstellbar, was wäre, wenn ein Kind ein anders schupst und dieses unter das Rad des Traktors fällt. Er ist der Meinung, dass das Schulhausareal verkehrsfrei gemacht werden muss. Eine Lösung muss gefunden werden und nicht erst dann, wenn ein Unfall passiert ist. Dann ist es zu spät und es war ein Unfall zuviel. Es ist heute gar nicht möglich, mit 20 km/h durch das Schulhausareal zu fahren. Er fährt höchstens im ersten Gang mit ca. 5 bis 10 km/h durchs Areal, denn schneller kann man dort gar nicht fahren. Mit dem neuen Schulhaus wird es nochmals 100 Kinder mehr geben, das Begegnungszentrum wird weiter ausgebaut und es werden noch mehr Aktivitäten auf dem Areal stattfinden. Er ist der Meinung, dass der Zeitpunkt gekommen ist, um das Gebiet zu umfahren. Er bittet darum, dass nicht erst eine Umfahrung gebaut wird, wenn es zu spät ist und ein Unfall bereits geschehen ist. Bruno Werder erläutert, dass der Gemeinderat im Vorfeld viele Abklärungen getroffen hat und damit immer wieder an die Gemeindeversammlung gekommen ist. Die Haltung des Gemeinderates war dazumal immer klar. Es musste nun eine Lösung gefunden werden, die für alle tragbar ist. Selbstverständlich muss es auch Kompromisse geben, aber die Begegnungszone ist eine gute Lösung. Markus Jans bestätigt, dass der Auftrag, wie Bruno Werder erwähnt hatte, klar gewesen war. Am 13. Dezember 2004 wurde an der Gemeindeversammlung beschlossen, dass mit dem Umbau des Schulhauses auch die Umfahrung realisiert wird. Er weiss, dass die Begegnungszone ein Kompromiss aus verschiedenen Situationen heraus sei, den der Gemeinderat jetzt vorschlägt. Wer die Begegnungszone am Bahnhof in Baar schon mal beobachtet hat, stellt fest, dass es sich hier um eine mittlere Katastrophe handelt. In der Zwischenzeit braucht es die Securitas, welche den Verkehr regelt. Am Abend, wenn die Züge ankommen, wird am Bahnhof wild parkiert. Mami-Taxis würde man im Schulhaus Hagedorn sagen, bei anderen ist es der Zubringerdienst respektive der Abholverkehr vom Bahnhof. Hier wird darauf geachtet dass die Leute nicht wild parkieren, sondern in nützlicher Frist wieder wegfahren. Wie die Automobilisten mit den Securitas umgehen, hat er persönlich erlebt, und dies nicht nur einmal. Es ist sehr unangenehm. Ob in Hagendorn das Gleiche passiert, sei für ihn nicht klar. Markus Jans macht beliebt, dass jetzt an die Umfahrung herangegangen wird, denn in den nächsten 15 Jahren wird auf dieser Seite Chams sicher nichts eingezont. Ob in nächster Zeit, in den nächsten 30 Jahren, das heisst mit der nächsten Zonenplanung die erweiterte Herrenmatt eingezont wird ist unklar. Dies sagt der Kanton mit dem Richtplan. Die Gemeinde kann dazu gar nichts sagen. Die Gemeinde kann höchstens noch den Wunsch anbringen, dass die Hofmatt eingezont wird. Auf Grund dessen stellt Markus Jans folgenden Antrag: Die ursprüngliche Variante mit der Erschliessung über die Hofmatt ist weiter zu verfolgen und sollte keine Einigung mit den Eigentümern möglich sein, eine Enteignung einzuleiten.

Eine Enteignung auch deshalb, da der Kanton über die Umfahrung Cham-Hünenberg abgestimmt hat und in der Zwischenzeit begonnen wurde, das Land bei allen Landwirten zu enteignen. Diese erhalten CHF 12.00 bis CHF 20.00 pro Hektar. Hektarenweise, 10 Hektaren werden enteignet oder Vereinbarungen werden abgeschlossen und dies ist möglich. Ihn interessiere, warum hier für 150 Kinder nicht eine Enteignung für ungefähr 500 Quadratmeter durchzubringen ist. Bruno Werder erläutert, dass die Gemeindeversammlung beim letzten Mal die Weiterverfolgung eigentlich abgelehnt hat. Der Antrag wäre somit ein Rückkommensantrag, dass auf diesen Beschlus wieder zurückgekommen werden muss, damit diese Variante weiter verfolgt werden kann. Er schlägt vor, dass die Gemeindeversammlung über diesen Antrag abstimmen muss: Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird über den Antrag des Gemeinderates abgestimmt und anschliessend über den Zusatzantrag von Stefan Poth. Paul Lichtsteiner, Schulhausleiter Hagendorn, erwähnt, dass er auf eine Seite enttäuscht über die Lösung mit der Begegnungszone sei. Er weiss jedoch, dass es äusserst kompliziert war und das viele daran gearbeitet und mitgedacht haben. Er möchte jedoch beliebt machen, dass der Gemeinderat an einer anderen Lösung dran bleibt und dass das Schulareal nicht einfach als Begegnungszone belassen wird. Er versteht diese Lösung als Provisorium zu Gunsten des Vorwärtsmachens des Baus und hofft, dass dieser Antrag durchgeht. Er hat sich auf den Neubau gefreut, denn dieser ist mit seinem riesigen Vordach sehr stark auf die Strasse bzw. auf die Begegnungszone ausgerichtet. Gewisse Bauten werden direkt an die Strasse heran kommen und die Schule Hagendorn hat nicht viele Möglichkeiten, den Verkehr geschickt durch die Begegnungszone durchzuführen. Bei der Strasse hinter dem Schulhaus, welche vorher angesprochen wurde, wurde geltend gemacht, dass diese nicht gebaut wird, da dadurch die Hinterseite der Schulanlage eingeschränkt wird und es somit nicht mehr möglich ist zu expandieren, wenn die Schule grösser werden sollte. Er sieht mit den zwei Pfosten auch keine Lösung, da er das Gefühl hat, dass es grundsätzlich nur gefährlicher für die Kinder wird. Ob jetzt Pause ist oder nicht, sind die Posten oben oder nicht, er ist der Ansicht, wenn weniger Kinder auf dem Pausenplatz sind, ist es gefährlicher als wenn alle Kinder in der Pause den Weg versperren. Aber der Wunsch der Schule Hagendorn ist, die Strasse verschwinden zu lassen und diese zu einem Pausenplatz umzugestalten. Dies ist im Moment leider nicht möglich. Hans Ambühl hat noch einen Antrag zur Begegnungszone. Die Begegnungszone sei nur provisorisch, aber diese müsste während der Pause, am Morgen vor der Schule und am Mittag richtig zu gemacht werden, dass die Anwohner nicht durchfahren können. Ansonsten bringt die Begegnungszone nichts. Fredy Sidler hatte das Glück, an der Lorzenweidstrasse 21 aufwachsen zu dürfen. Er möchte darauf aufmerksam machen, dass auf der Lorzenweidstrasse vom Schulhaus nach Lindencham reger Verkehr herrsche, den die Anwohner täglich geniessen dürfen. Er ist der Meinung, dass die Gemeindeversammlung eine gute Lösung für die Umfahrung des Schulhauses Hagendorn finden wird. Er denkt, dass eine schnelle und gute Massnahme ein Pfosten ist, der irgendwo zwischen dem Herrenhaus und dem Heilpädagogischen Zentrum gesetzt werden kann. Somit würden ca. 70 bis 80 Prozent des Durchgangsverkehrs eliminiert. Die Anwohner stellen immer wieder Schleichwegbenützer fest. Er selber fährt hie und da seine Mutter besuchen und wenn er sich mit der Zeit verschätzt und in der Zeit, in welcher die Kinder zu Schule fahren, durchfährt, kommen ihm x Velos entgegen. Es ist immer ein Abenteuer auf dem Weg von Lindencham nach Hagendorn, kein Fahrrad mit dem Auto zu touchieren. Er bittet die Gemeindeversammlung den Antrag von Stefan Poth zu unterstützen und ist der Meinung, dass mit einem Pfosten schnell eine rechte Entlastung für den Verkehr gefunden werden kann.

Bruno Werder schlägt das Abstimmungsprozedere vor. Zuerst muss die Gemeindeversammlung über den Antrag von Markus Jans abstimmen. Dieser beantragt, die Variante Hofmattverlängerung, welche der Gemeinderat dazumal gemacht hatte, weiter zu verfolgen und allenfalls ein Enteignungsverfahren einzuleiten. Anschliessend wird die Gemeindeversammlung über die anderen Anträge abstimmen. Er möchte nochmals die Stellungnahme des Gemeinderates darlegen. Dieser hat eine Vorlage erarbeitet, diese angepasst, Lösungen gesucht und die Hofmättler ernst genommen. Mit der Begegnungszone hat die Gemeinde eine Lösung, die funktionieren kann und die, auch wenn der Antrag von Stefan Poth unterstützt wird, machbar ist. Er appelliert an die Gemeindeversammlung, den Antrag von Markus Jans abzulehnen, denn der Gemeinderat möchte weiter machen. Ansonsten ist dies nicht möglich und es würde sich ein langer Prozess daraus ergeben. Bruno Werder lässt über den Antrag Jans abstimmen und gibt das Resultat bekannt: Der Antrag wird mit 135 zu 132 Stimmen angenommen, d. h. dass diese Variante weiterverfolgt wird. Da aber die Begegnungszone kostenrelevant ist und diese innerhalb des Schulareals trotzdem weiterverfolgt werden muss, auch auf Grund dessen, dass die Hofmattverlängerung ein längeres Prozedere mit sich ziehen wird, macht er beliebt, die Begegnungszone trotzdem zu realisieren. Das andere Projekt sei eine Folge daraus. Markus Jans dankt der Gemeindeversammlung für das Resultat, auch wenn es knapp war. Er hat jedoch schon mehr als einmal knapp verloren. Er ist mit dem Gemeinderat einverstanden, dass die Begegnungszone gemacht wird und zugleich der andere Auftrag inklusive Enteignungsverfahren, welchen die Gemeindeversammlung dem Gemeinderat heute nochmals erteilt hat, an die Hand genommen wird. In den nächsten fünf Jahren wird sicher nichts passieren. S soll in der Zwischenzeit die Lösung anstrebt wird, welche der Gemeinderat vorschlägt. René Bär macht darauf aufmerksam, dass dieses Geschäft nicht tranktandiert war, und das über ein nicht traktandiertes Geschäft nicht abgestimmt werden darf. Er wird diesbezüglich eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Bruno Werder erläutert, dass ein Rückkommensantrag an der Gemeindeversammlung immer möglich ist. Gemäss § 76 Abs. 3 Gemeindegesetz kennt die Gemeindeversammlung die Konsequenzen und Auswirkungen des Antrags. Somit kann der Rückkommensantrag gestellt werden und dieser ist rechtsgültig. Damit die Begegnungszone zusammen mit dem Schulhausbau gebaut werden kann, muss trotzdem noch über diese abgestimmt werden.Über die Begegnungszone und den Antrag von Stefan Poth wird gemeinsam abgestimmt.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

2.

3.

Der Antrag Jans, die ursprüngliche Variante einer Erschliessung via Hofmatt weiter zu verfolgen und, falls keine Einigung mit den Eigentümern möglich ist, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, wird mit 135:132 Stimmen angenommen. Der Gemeinderat wird bei einzelnen Gegenstimmen beauftragt, in der Zwischenzeit auf dem Schulhausvorplatz Hagendorn im Zusammenhang mit der Schulhauserweiterung und im Rahmen der vorgenannten Kosten (CHF 27'500.00) eine Begegnungszone einzurichten. Der Ergänzungsantrag Poth, zudem das bestehende Fahrverbot auf der oberen Lorzenweidstrasse für den motorisierten Verkehr mittels baulicher Massnahmen (versenkbare Pfosten, Barriere oder andere geeignete Massnahmen) durchzusetzen, wird bei einzelnen Gegenstimmen angenommen.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Kultur und Sport

Nr. 8

Traktandum 8: Motion von Georges Helfenstein zur finanziellen Entlastung von jugendfördernden Vereinen

Vorlagentext / Einführung I.

Am 3. November 2006 hat Herr Georges Helfenstein nachstehende schriftliche Motion „zur finanziellen Entlastung von jugendfördernden Vereinen“ eingereicht: 1. Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Verordnung zu erarbeiten, in welcher Vereine welche Jugendliche durch Trainer oder Lehrer ausbilden, finanziell gefördert werden. 2. Der Betrag wird pro jugendliches Mitglied (bis 18. Altersjahr) dem Verein zur Finanzierung des Trainingsaufwandes bezahlt. 3. Die Höhe des Betrages soll mindestens zwischen 150.00 bis 200.00 Franken liegen, allenfalls wäre ein zusätzlicher Sockelbeitrag pro Verein festzulegen. 4. Diese Finanzhilfe an jugendfördernde Vereine wird auf 3 Jahre befristet, um danach der Gemeindeversammlung wieder neu unterbreitet zu werden. 5. Die bisherigen von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Leistungen, dürfen nicht in diese Berechnungen eingebracht werden oder gestrichen werden. Begründung des Motionärs: In der Gemeinde Cham gibt es sehr viele Vereine, in welcher Jugendliche eine Ausbildung, sei es sportlich oder musisch, geniessen dürfen. Zunehmend wird es aber für solche Vereine schwieriger, für diese Ausbildung geeignete, vor allem aber genügend Trainer oder Ausbildungspersonen zu finden. Einer der Hauptgründe ist sicher der finanzielle Aufwand, welcher Betreuer und Verein in diesem Miliz-System auf sich nehmen müssen. Um diese Ausgaben in Grenzen zu halten, müssen Vereine immer mehr Sponsorengelder auch aus der Wirtschaft generieren, oder die Elternbeiträge dermassen erhöhen, dass sich vor allem kinderreiche Familien gewisse Aktivitäten ihrer Kinder nur noch schwer leisten können.

Die Gemeinde Cham profitiert davon, wenn Jugendliche sich in Vereinen finden und dort sozial integriert einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen. Vereine sind wichtige Träger in der sozialen Gestaltung und Förderung der Jugend. Für diese Aufwendungen bezogen auf die Organisation, Schulung der Ausbildner und strukturelle Verbesserungen ist es sinnvoll, wenn sich die Gemeinde finanziell daran beteiligt. Die Verordnung der Gemeinde soll auch Pflichten für die Vereine enthalten, damit sich diese strukturell und finanziell ausweisen, und entsprechende Angebote den Jugendlichen liefern. Die Vereine sollen sich jährlich um diese Beiträge bemühen und die Bedürfnisse nachweisen.

II.

Der Gemeinde Cham, als kulturell und sportlich angesehener Wohnort, würde dieses Engagement zu Gunsten unserer Jugend sicher gut anstehen. Stellungnahme des Gemeinderates Der Gemeinderat von Cham unterstützt die Grundgedanken des Motionärs bezüglich der Jugendförderung. Unabhängig von der vorliegenden Motion hat er bereits vorgängig die Verwaltung beauftragt, eine neue Verordnung über die Gewährung von Beiträgen zu erarbeiten. Diese ist am 27. November 2006 vom Gemeinderat verabschiedet und per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt worden. Die Verordnung ist auf der gemeindlichen Homepage www.cham.ch (unter Verwaltung, Erlasse, 360.11) gespeichert und kann auch bei der Gemeindeverwaltung (Zentrale Dienste) bezogen werden. Das entsprechende Antragsformular ist ebenfalls auf der Homepage (Verwaltung, Online-Schalter) verfügbar. Die Verordnung ist auch als Anhang zu dieser Motion enthalten. In dieser Verordnung unterstreicht der Gemeinderat den Stellenwert der Vereine ganz allgemein und die Förderung von Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Speziellen. Die Grundprinzipien der Vereinsphilosophie, von Eigeninitiative, Freiwilligkeit und Solidarität dürfen nicht verwässert werden. Dies wurde bei der Erarbeitung der Verordnung entsprechend berücksichtigt. Ausser bei den Lagerbeiträgen (CHF 30.00 pro Lagerteilnehmer/in) wurden bewusst keine generellen Fixbeiträge festgelegt. Die Strukturen der Vereine sind sehr unterschiedlich. Je nach Infrastruktur und den übrigen Bedürfnissen wie Geräte, Instrumente, Hilfsmittel, Reiseaufwand etc. sind auch die anfallenden Kosten verschieden. Die neue Verordnung ermöglicht den einzelnen Vereinen, entsprechende Beitragsgesuche zu verfassen, die dann gemäss dem beschriebenen Ablauf behandelt und beantwortet werden. Wie bereits eingangs erwähnt, sind die Grundgedanken des Motionärs und des Gemeinderates annähernd deckungsgleich. Die Verabschiedung der gemeindlichen Verordnung und die Motion von Georges Helfenstein haben sich zeitlich überschnitten. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Bedürfnisse einerseits genügend abgedeckt sind und anderseits ein gewisser Spielraum für aussergewöhnliche Situationen offen bleibt.

III.

Cham hat ca. 100 Vereine mit vielen jugendlichen Mitgliedern. Ein genereller Sockelbeitrag und ein zusätzlicher Beitrag von ca. CHF 150.00 bis CHF 200.00 pro jugendliches Mitglied sind, nach Meinung des Gemeinderates, finanziell nicht tragbar. Die Gemeinde Cham stellt den Vereinen bereits heute und auch in den nächsten Jahren sehr grosszügige Kultur-, Freizeitund Sport-Infrastrukturen zur Verfügung. Antrag Aufgrund der inzwischen veränderten Sachlage wird die „Motion zur finanziellen Entlastung von jugendfördernden Vereinen“ als nicht erheblich erklärt.

IV.

Einführung Markus Aeby, Vorsteher Gesundheit und Soziales, führt ins Traktandum ein. Am 3. November 2006 wurde von Georges Helfenstein eine Motion zur finanziellen Entlastung von jugendfördernden Vereinen eingereicht. Der Gemeinderat wird in der Motion beauftragt, eine Verordnung zu erarbeiten, damit Vereine mit Jugendlichen, welche durch Trainer und Lehrer ausgebildet werden, finanziell unterstützt und gefördert werden. Die Betragshöhe liegt zwischen CHF 150.00 und CHF 200.00 pro Jugendlichen und eventuell zusätzlich noch einen Sockelbeitrag für den Verein. Die Begründung des Motionärs lautet, dass es für Vereine zunehmend schwieriger wird, geeignete Trainer oder Ausbildungspersonen zu finden. Einer der Hauptgründe ist der finanzielle Aufwand für die Betreuer und den Verein, welche diese auf sich nehmen müssen. Sponsorengelder müssen somit aus der Wirtschaft generiert oder Elternbeitrage müssen so erhöht werden, dass kinderreiche Familien sich dies nur schwer leisten können. Die Gemeinde profitiert, wenn sich Jugendliche in den Vereinen befinden, sich dort sozial integrieren und einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen. Der Gemeinderat unterstützt den Grundgedanken des Motionärs bezüglich Jugendförderung voll und ganz. Unabhängig von dieser Motion hat der Gemeinderat vorgängig die Verwaltung beauftragt, eine neue Verordnung über die Gewährung von Beiträgen zu erarbeiten. Diese Verordnung wurde am 27. November 2006 verabschiedet und ist bereits seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Es hat somit eine zeitliche Überschneidung zwischen der Erarbeitung der Verordnung und der vorliegenden Motion gegeben. In der jetzt bestehenden Verordnung unterstreicht der Gemeinderat den Stellenwert der Vereine ganz allgemein und die Förderung von Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Speziellen. Die Grundprinzipien Vereinsphilosophie, Eigeninitiative, Freiwilligkeit und Solidarität dürfen nicht verwässert werden. Ausser bei Lagerbeiträgen von CHF 30.00 pro Lagerteilnehmer sind explizit keine weiteren Beiträge festgelegt worden. Die Strukturen der Vereine sind sehr unterschiedlich. Die anfallenden Kosten, je nach Infrastruktur der Vereine, sind sehr verschieden. Die neue Verordnung ermöglicht es den Vereinen, entsprechende Beitragsgesuche einzureichen. Diese werden entsprechend behandelt. Cham hat ca. 100 Vereine mit vielen jugendlichen Mitgliedern. Ein genereller Sockelbeitrag und ein zusätzlicher Beitrag von ca. CHF 150.00 bis CHF 200.00 pro Jugendlichen sind nach Meinung des Gemeinderates finanziell nicht tragbar. Die Gemeinde Cham stellt den Vereinen bereits heute und auch in den nächsten Jahren sehr grosszügige Kultur- und Sportinfrastrukturen zur Verfügung.

Diskussion Georges Helfenstein ist als Motionär mit der Begründung des Gemeinderates nicht einverstanden und hält an seinem Antrag fest. Zuerst dankt er dem Gemeinderat für die Beantwortung der Motion und er anerkennt den Willen der Gemeinde, die Vereine zu unterstützen. Es ist auch bekannt, dass die Gemeinde dies heute schon macht. Leider möchte der Gemeinderat die Motion nicht erheblich erklären lassen, obwohl das Anliegen von Georges Helfenstein erkannt und mit der Verordnung zum Teil erfüllt worden ist. Dass die Gemeinde gewisse Räume zur Verfügung stellt und Lokale anbietet, betrachtet er als Steuerzahler und Bewohner von Cham als selbstverständlich. Aber Vereine in Cham tragen dazu bei, dass Jugendliche sich in unserer Gesellschaft zurechtfinden, ein soziales Netz aufbauen können und dass sie auch entsprechende Fähigkeiten im sozialen Umgang mitbekommen. Dies sind Themen, von denen wir laufend hören und bei welchen wir in Zukunft immer Geld in die Hand nehmen müssen, damit diese erfüllt werden können. Sein Anliegen zielt darauf, dass ein Beitrag von CHF 150.00 bis CHF 200.00 pro Jugendlichen geleistet wird. Vereine müssen diesen Beitrag dem Gemeinderat gemäss Verordnung begründen. Sie können dieses Geld nicht für etwas anderes verwenden, sondern dieser Beitrag soll für die Jugendförderung ausgegeben werden, soll für die Trainer und

für zusätzliche Mittel verwendet werden, damit die Jungendlichen in ihrem Amt walten können. Es geht nicht nur um Sportvereine, es geht um Kulturvereine, um Musikvereine usw. In der Verordnung des Gemeinderates steht kein fester Beitrag. Der Ausdruck „angemessen“ ist gummig. Je nach Verein, je nach Amtsvorsteher und Tagesform kann angemessen entsprechend ausgelegt werden. Für die Vereine ist es aus seiner Sicht wichtig, dass sie wissen, was sie bekommen. In der Motion geht es nicht darum, spezielle Vorhaben zu finanzieren, wie es in der Verordnung gegen den Schluss länger denn je zum Vorschein kommt, sondern es geht darum, dass die ganze Ausbildung während des Jahres finanziell unterstützt werden können. Das Eine schliesst aus seiner Sicht das Andere nicht aus. Der Gemeinderat kann Veranstaltungen weiterhin finanziell unterstützen. Er findet dies Kultur fördernd und dies kann ungeniert weiter gemacht werden. Er spricht mehr von Sozialförderung in den Vereinen. Es geht nicht um einzelne Projekte. Unter Punkt 4 in der Verordnung ist die ganze Spannbreite dargelegt. Es ist immer abhängig von den zuständigen Stellen und es ist immer relativ, wer entscheidet und wer was macht. Die Verordnung zielt im ersten Teil auf Vereine, wird dann aber auf einzelne Anlässe ausgerichtet. Georges Helfenstein interessiert, wie der interne Raster aussieht. Er fasst nochmals kurz zusammen: Die Verordnung des Gemeinderates ist gut, spricht jedoch nicht auf sein Anliegen direkt an. Die Vereine sind für ihn wichtig in Cham. Diese sollen auch etwas bekommen, was Hände und Füsse hat. Seine Forderungen nach fixen Beiträgen sollen vor allem für Trainingsaufwand und für die Kosten für Trainer und Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Beiträge für einzelne Anlässe schliessen andere Sachen nicht aus und können auch ruhig gesprochen werden. Die Gemeinde Baar zum Beispiel hat dies in ihren Richtlinien, sie zahlt CHF 150.00 pro Jugendlichen. Aus der Beantwortung des Gemeindrates sieht man nicht, wie viele Jugendliche davon profitieren würden. Der Gemeinderat hatte ein halbes Jahr Zeit, diese Motion zu beantworten. Die Gemeindeversammlung sieht keine Zahlen, wie viele Jugendliche davon effektiv profitieren würden. Er findet dies schade. In der Gemeindeversammlungsvorlage hätten diese Zahlen aufgelistet werden können. Er ist der Meinung, dass es nicht mehr als CHF 100'000.00 im Jahr ausmacht. Wenn er daran denkt, dass für anderes auch immer Geld ausgegeben wird, ist er der Meinung, dass dies es für die Jugendlichen mehr als recht sei und sich auch auszahlen würde. Er hält an seine Motion fest und bittet die Anwesenden, seinen Antrag zu unterstützen. Bruno Werder erläutert, dass die Gemeinde die Vereine in Cham auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Er glaubt, dies könne die Gemeinde auch beweisen. Einerseit infrastrukturmässig, veranstaltungsmässig und in anderen Bereichen. Die Gemeinde hat eine Umfrage gemacht und von den Einwohnern sind ca. 60 % in einem Verein tätig. Wenn dafür die Rechnung gemacht wird, von den 8jährigen bis zu den 17-jährigen, wären dies rund 1'400 Kinder, welche von diesem Beitrag profitieren würden. Was es kosten würde, wenn CHF 100.00 pro Kind eingesetzt wird, kann sich jeder denken. Das Grundanliegen des Gemeinderates ist, dass die Freiwilligenarbeit in der Gemeinde Cham, welche von und in den Vereinen geleistet wird, in Frage gestellt würde, wenn dieser Beitrag bezahlt wird. In den letzen Jahren ist die Gemeinde wie bis anhin gut gefahren. Die Gemeinde hatte Richtlinien und mit der Verordnung wurden diese dementsprechend angepasst. Auf Grund dieser Begründungen ist es aus Sicht des Gemeinderates nicht vertretbar, wenn die Motion erheblich erklärt werde. Andreas Georg, Vorstandsmitglied CVP Cham, erläutert, dass es immer schwierig sei, wenn ein Mitglied aus der eigenen Partei eine Motion einreicht. Georges Helfenstein hat eine Motion als Privatperson eingereicht und die CVP ist nicht ganz dafür. Er möchte in einer doppelten Rolle zur Gemeindeversammlung sprechen. Einerseits als Vorstandsmitglied der CVP Cham und anderseits als Person, welche selber in verschiedenen Vereinen engagiert war, engagiert ist und weiterhin sein wird. Auf den ersten Blick tönt die Motion von Georges Helfenstein tatsächlich verlockend. Die CVP hat die Motion sehr eingehend geprüft und festgestellt, dass die Motion aus zwei Gründen nicht durchführbar ist. Dazu ein kurzer Exkurs: Er glaubt, dass alle, die in Vereinen mitmachen, wissen, dass die Vereine direkt und indirekt sehr viel für die Gemeinde leisten. Er möchte bei dieser Gelegenheit der Gemeinde ein

Lob aussprechen. Die Vereine erhalten von der Gemeinde ausgezeichnete Infrastrukturen, er denkt dabei an den Unterhalt Eizmoos, die Probelokale für die Musikvereine, an die neue Dreifachturnhalle Röhrliberg usw. Er denkt aber auch an die ordentlichen Beiträge, Beiträge für Projekte usw. Er sowie auch die CVP glauben, dass die vorgeschlagene Motion mit diesen Beiträgen den finanziellen Rahmen sprengen würde. Die Gemeinde wäre gezwungen, wieder Einsparungen durchzuführen. Wo diese gemacht werden steht nicht in der Motion. Die finanzielle Seite ist ein Teil dieser Sache. Wenn die Motion von Georges Helfenstein angenommen würde, würde dies ein Gieskannenprinzip auslösen. Heute kann der Gemeinderat mit seiner Verordnung und auch mit seiner Politik sehr gezielt auf die Vereine eingehen. Er kann jeden einzelnen der ganz unterschiedlichen Vereine individuell anschauen. Der Gemeinderat hat diesen Spielraum. Andreas Georg glaubt auch, dass die Motion von Georges Helfenstein wahrscheinlich die Anzahl der Jugendlichen, welche in den Vereinen mitmachen, doch in eine sehr hohe Anzahl steigen lassen würde. Als Folge davon müsste die Gemeindeverwaltung anfangen zu überprüfen, welche Jugendliche tatsächlich aktiv in den Vereinen mitmachen. Dass heisst, es müssten Absenzenbüchlein eingeschickt werden: Wer ist auf der Liste, wer ist tatsächlich gekommen ist und wer arbeitet tatsächlich mit. Dies würde einen anständigen administrativen Aufwand geben und die Gemeinde würde den Vereinen ganz hübsch in die tägliche Arbeit hineinreden. Er würde sich dafür bedanken. Er glaubt, dass die Vereine eine gute Infrastruktur nützen können und diese sollen mit ihren individuellen Anliegen auch individuell behandelt werden können. Für Andreas Georg sind pauschale Gieskannenlösungen in diesem Fall der falsche Weg. Er bittet in diesem Sinne, dem Antrag des Gemeinderates Folge zu leisten. Georges Helfenstein schätzt es, dass es in der Partei Diskussionen und andere Meinungen geben darf, denn er wird im nächsten Traktandum auch nicht die Meinung der CVP vertreten. Er möchte zu den Äusserungen von Andreas Georg Stellung nehmen. Er ist der Meinung, dass jeder Verein eine Mitgliederliste führt und er spricht nicht Vereine an, welche nachher mehr Mitglieder haben. Die Beträge sind begrenzt auf eine gewisse Alterstruktur und es sind nicht Vereine gemeint, die nur fünf Mitglieder haben. Die Vereine müssen bereits heute gemäss Verordnung dem Gemeinderat ihre Bücher aufmachen, die Mitgliederzahlen darlegen und das Budget vorzeigen, damit sie einen roten Rappen der Gemeinde bekommen, dieses Argument zählt nicht. Es wird von Einsparungen gesprochen. Er ist der Meinung, dass eingespart wird, wenn die Jungendlichen sozial integriert werden können und ihnen eine Chance gegeben wird, etwas zu machen. Auf der anderen Seite wird den Vereinen eine Chance oder eine Möglichkeit gegeben, ein Konzept aufzustellen, wie sie Jungendliche gewinnen können. Heute hat es genug Vereine, die mit jungen Nachwuchstalenten oder Nachwuchsleuten arbeiten und es kann ein Anreiz sein für eine Anstossfinanzierung, wie es die Gemeindeversammlung vor zwei, drei Traktanden gehöhrt hat. Eine Anstossfinanzierung für Vereine, dass sie Jungendlichen wieder für ihre Vereine gewinnen, weil sie dafür gewisse administrative Aufwendungen finanziell abdecken können. Es gibt kein Giesskannenprinzip, die Gemeinde Cham hat nicht auf einmal 10'000 Kinder mehr in Cham. Die Kinderzahlen in den nächsten Jahren werden vielleicht ansteigen, gehen vielleicht runter, dies kann niemand sagen. Er ist der Meinung, dass dieser finanzielle Beitrag etwas Wert sein soll, auch im Interesse der Jugendlichen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: Aufgrund der inzwischen veränderten Sachlage wird die Motion mit klarer Mehrheit als nicht erheblich erklärt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Öffentliche Liegenschaften

Nr. 9

Traktandum 9: Motion der CVP Cham betreffend öffentlicher Nutzung der Turnhalle Kirchbühl

Vorlagentext / Einführung I.

Die CVP Cham hat am 19. Januar 2007 folgende Motion betreffend öffentlicher Nutzung der Turnhalle Kirchbühl Cham eingereicht: Der Gemeinderat wird beauftragt, eine Vorlage zur Nutzung der Turnhalle Kirchbühl für kulturelle Belange, die der gesamten Bevölkerung von Cham zugute kommen, zu erarbeiten. Gleichzeitig seien für den Schwingclub und den Kleinkaliber Schiessverein alternative Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der dazu nötige Aufwand soll im Investitionsplan aufgenommen werden. Begründung: Die alte Turnhalle Kirchbühl ist ein wunderschönes Gebäude, welches im Inventar erhaltenswerter Kulturobjekte vermerkt ist und an zentralster Lage im Dorf Cham liegt. Zurzeit wird diese Halle lediglich vom Schwingclub Ennetsee und vom Kleinkaliber Schiessverein genutzt. In der übrigen Zeit steht die Halle leer. Der Standort der Turnhalle mitten im Dorf und das Ambiente drängen sich geradezu auf für kleinere Anlässe wie Vortragsübungen der Musikschule, Vernissagen, einheimische Künstler, Lesungen, Preisübergaben, Apéros und Ähnliches mehr. Das markante Gebäude auf der Hügelkante neben dem alten Gemeindehaus, dessen Qualität (grosser Raum, Fenster, Atmosphäre) erhalten werden sollten, erlebte eine Aufwertung und das Kultur- und Vereinsleben von Cham könnte weiter belebt werden. Dabei sieht die CVP Cham es als selbstverständlich an, dass dem Schwingclub und dem Kleinkaliber Schiessverein Alternativen für ihre Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden. Die CVP ist überzeugt, dass mit dem Aufnehmen unseres Anliegens die gesamte Bevölkerung von verschiedenen kulturellen Anlässen und Begegnungen profitieren könnte. Ein weiterer Schritt für ein aktives Zusammenleben könnte gegangen werden.

II.

Stellungnahme des Gemeinderates Planungsrechtliche Rahmenbedingungen Die ehemalige Turnhalle, Ass. Nr. 141c befindet sich auf Grundstück 121. Grundstück und Gebäude sind im Eigentum der Einwohnergemeinde Cham. Das Grundstück liegt in der Zone für öffentliche Bauten, mit Empfindlichkeitsstufe II; überlagert ist eine Ortsbildschutzzone. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Kernrichtplanes. Für die Gebäude Mandelhof, ehemaliges Gemeindehaus und ehemalige Turnhalle besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan, welcher durch den Regierungsrat am 19. März 1996 genehmigt wurde. Der heutige Gebäudebestand entspricht dem rechtsgültigen Bebauungsplan, mit Ausnahme des Bereiches auf der Westseite mit den Fahrradunterständen. Die ehemalige Turnhalle steht seit dem 16. Oktober 2002 unter Kantonalem Denkmalschutz. Gebäude / Ist-Zustand Die im Jahre 1906 erstellte ehemalige Turnhalle Kirchbühl wird seit 1980 im Erdgeschoss durch den Schwingclub Cham-Ennetsee und im Obergeschoss durch die Luftgewehrsektion Cham als Übungs- und Wettkampflokal genutzt. Im Obergeschoss liegen auch die beiden Vereinsräume. Beim Umbau leisteten die beiden Vereine sehr viel Eigenleistung (CHF 150'000.00), so dass die Einwohnergemeinde zur Hauptsache für Materialkosten (CHF 131'000.00) aufzukommen hatte. Die weitere Nutzung und die Kostenaufteilung für den notwendigen Umbau wurden mit einer gegenseitigen Vereinbarung geregelt. Laut Vereinbarung von 1980 stellt die Einwohnergemeinde Cham den beiden Vereinen die Räume auf unbestimmte Zeit unentgeltlich zur Verfügung. Der Gebäudeunterhalt und die Nebenkosten, wie Strom und Heizung, werden durch die Gemeinde getragen. Die Vereine sind für den Unterhalt der Einrichtungen und die Reinigung verantwortlich. 2002 wurden die Fenster ersetzt und eine mechanische Lüftung eingebaut. Dieser Umbau kostete CHF 182'100.00, wobei die Vereine Freiwilligenarbeit im Wert von mindestens CHF 20'000.00 oder 480 Stunden leisteten. Die kantonale Denkmalpflege leistete einen Beitrag von CHF 8'600.00 an die Erneuerung der Fenster und den Fassadenanstrich. Heute variieren die jährlichen Unterhaltskosten zwischen CHF 1'000.00 bis 3'000.00, die Stromkosten belaufen sich auf CHF 3'000.00 bis 4'000.00, die Heizkosten auf CHF 5'000.00 pro Jahr. Das Gebäude wirft keine Erträge ab. Benutzungszeiten Der Schwingclub Cham-Ennetsee trainiert immer am Donnerstagabend, von Anfangs Januar bis Ende Oktober. Die Luftgewehrsektion trainiert von Oktober bis März täglich in organisierten Trainings, von April bis September finden individuelle Trainings statt. Dem Schwingclub Cham-Ennetsee gehören 25 Aktive und 25 Jungschwinger an, die regelmässig trainieren. Pro Training sind dies 15 - 20 Personen. Die Luftgewehrsektion hat 70 Mitglieder. Bedarf für kulturelle Nutzung Die Motion zielt auf eine Nutzung für kulturelle Belange. Momentan finden kulturelle Anlässe primär im Lorzensaal, im Restaurant Kreuz, in der Villette, im Jugend- und Gemeinschaftszentrum Furenmatt und in Räumlichkeiten der Schulanlagen statt. Diese werden hauptsächlich durch Cham Tourismus, den Kulturträff Cham und durch die verschiedenen Chamer Vereine und durch Private organisiert.

Die ehemalige Turnhalle Kirchbühl mit ihrer prominenten Lage in der Gemeinde erscheint für eine kulturelle Nutzung grundsätzlich geeignet. Sehr positiv und ausstrahlend sind auch die historischen Bezüge und die architektonischen Qualitäten der ehemaligen Turnhalle. Die Umgebung mit dem alten Gemeindehaus, Mandelhof, Spritzenhaus, Restaurant Schiess und Doktorhaus ist äusserst schön und wertvoll. Unabhängig von diesem Grundsatz sind jedoch der kulturelle Bedarf, die finanziellen Auswirkungen (Umbau, Betrieb, Unterhalt) und die mögliche Betriebsorganisation zu erfassen resp. abzuklären. Erst eine seriöse Untersuchung wird die zu erwartenden Konsequenzen aufzeigen.

III.

IV.

Mögliche Lösungen für alternative Räumlichkeiten für die Luftgewehrsektion und den Schwingclub. Nebst dem Nachweis für die beabsichtigte kulturelle Nutzung für die Öffentlichkeit, sind sinnvolle Alternativen für den Schwingclub und die Luftgewehrsektion zu evaluieren. Ebenso sind lösungsabhängig auch diese Kosten (Baukosten, Betriebskosten) zu beziffern. Bisherige Abklärungen Mit den Motionären und Vereinsvertretern wurde je eine Besprechung durchgeführt. Die Vereinsvertreter äusserten ihre Zufriedenheit an der heutigen Situation und bestätigen die optimale Zusammenarbeit unter den beiden Vereinen. Bei einer allfälligen neuen Lösung wünschen sie vollwertigen Ersatz. Die Vereinsvertreter wurden informiert, dass der Gemeinderat beabsichtigt, diese Motion durch die Gemeindeversammlung erheblich erklären zu lassen. Die Gespräche verliefen in sehr konstruktivem Rahmen. Weiteres Vorgehen Der Gemeinderat empfiehlt die Motion erheblich zu erklären, damit folgende Themen bearbeitet werden können: - Bedarf für eine kulturelle Nutzung in der ehemaligen Turnhalle (Bedarfsnachweis) - Vorstudie mit Grobkostenschätzung für die ehemalige Turnhalle mit kultureller Nutzung - Lösungsmöglichkeiten für den Schwingclub und die Luftgewehrsektion (Standortfrage) - Vorstudie mit Grobkostenschätzung für Ersatzlösung für Schwingclub und Luftgewehrsektion Dazu soll eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Gemeinderat, Verwaltung, Motionären, Schwingclub und Luftgewehrsektion, Cham Tourismus und/oder Chamer Kulturträff und einer externen Fachperson mit spezifischem Know-how im Bereich Kultur (Bedarf, Konzeption) eingesetzt werden. Für diese Abklärungen sind CHF 5'000.00 – 15'000.00 (für externes Konzept und Entschädigung der Arbeitsgruppenmitglieder) zu budgetieren. Für die Standortfrage und im Speziellen für die Vorstudien ist eine Architektin oder ein Architekt beizuziehen. Dazu sind CHF 20'000.00 zu budgetieren.

V.

Der Gemeinderat wird, wenn die Abklärungen und Konsequenzen vorliegen, anhand der Prioritäten der Investitionen entscheiden, wann die Umnutzung realisiert werden soll. Es ist für den Gemeinderat wichtig, dass ein Ersatz für die Vereine gefunden werden kann, der auch verhältnismässig ist oder bei dem Synergien genutzt werden. Anträge 1. Die Motion der CVP Cham betreffend öffentlicher Nutzung der ehemaligen Turnhalle Kirchbühl wird erheblich erklärt. 2. Zur Abklärung des kulturellen Bedarfes, Ersatzlösungen für den Schwingclub und die Luftgewehrsektion inkl. notwendiger Vorstudien mit Grobkostenschätzung wird ein Kredit von CHF 35'000.00, inkl. 7.6% MwSt., zu Lasten des Budgets 2007 bewilligt. 3. Die Motionsbeantwortung erfolgt innert Jahresfrist.

VI.

Einführung Charles Meyer, Vorsteher Planung und Hochbau, erwähnt, dass die CVP die Gemeindeversammlung heute noch ein paar Mal beschäftigen wird. Bei dieser Idee ist der Gemeinderat sehr dafür. (Anhang 25) Die Turnhalle Kirchbühl stammt aus dem Jahr 1906. Sie wird heute seit 27 Jahren vom Schwingclub Ennetsee und von der Luftgewehrsektion genutzt. Wer heute die Treppe zur Turnhalle Kirchbühl hinauf läuft, stellt fest, dass die Türe, welche früher der Hauptzugang war, zu ist und nicht geöffnet werden kann. Wer in die Halle hinein schaut, sieht ca. auf Fensterhöhe einen Boden durchgehen. Unten sind die Schwinger und oben die Luftgewehrschützen eingemietet. Die CVP möchte mit ihrer Motion den Gemeinderat beauftragen, eine Nutzung für die Halle zu finden, welche der Öffentlichkeit dient und gleichzeitig für den Schwingclub und für die Luftgewehrschützen eine Alternative zu suchen. Die Abteilung Planung und Hochbau hat die Halle zusammen mit den Schwingern und Luftgewehrschützen angeschaut und Charles Meyer kann bestätigen, dass die Schwinger und Schützen die Halle sehr gut eingerichtet haben. Mit wenig Mitteln und aber auch sehr viel Eigenleistung haben sie ein gutes Trainingslokal und eine sehr gemütliche Schwingerstube errichtet. Charles Meyer empfiehlt der Gemeindeversammlung einmal an einem Donnerstag zuzuschauen, wenn die Knaben oder wenn auch die Erwachsenen schwingen. Sie machen eine gute Sache. Eigentlich könnte man sagen, damit hat es sich. Aber der Gemeinderat beantragt trotzdem, dieser Motion nachzugehen und zwar aus folgenden Gründen: (Anhang 25) Die schöne Turnhalle Kirchbühl steht mitten im Zentrum auf einem Hügel. Jeder der durch Cham fährt sieht diese Halle. Die Halle ist für einen öffentlichen Auftritt prädestiniert. Eigentlich wäre dies die Halle, in welcher eine Preisverleihung durch die Gemeinde durchgeführt werden könnte oder die CVP hat auch noch andere Ideen. Die Halle ist einfach dazu da, Cham zu repräsentieren. Wer die Halle nämlich genau betrachtet, sieht, dass sie im Innern blind ist und man hat das Gefühl, dass damit etwas nicht stimmt. Auf Grund dessen möchte der Gemeinderat von der Gemeindeversammlung hören, ob sie nein sagt. Dann wird die Halle so belassen und das Thema ist damit für die nächsten paar Jahren vom Tisch; oder ob sie ja sagt, dann sucht der Gemeinderat eine Möglichkeit, eine Lösung, wie er in den nächsten Jahre an dieses Thema heran gehen kann. Im Moment sind einige Bewegungen am Laufen. Dadurch hat die Motion ein paar Chancen. Die Gemeinde baut zwei Schulhäuser: eines in Hagendorn und eines in der Eichmatt. Dies gibt Veränderungen bei der Schulraumplanung. Gewisse Räume werden frei wie zum Bespiel das Kleinschulhaus Alpenblick und das Schulhaus Enikon. Es sind Fragen an die Abteilung Planung und Hochbau betreffend Sanierung Röhrliberg eingegangen. Im Röhrliberg gibt es eine kleine Turnhalle, welche nicht so recht gebraucht wird. Es wird dadurch Alternativen für die Schwinger und Schützen geben, welche machbar wären. Wenn die Gemeindeversammlung heute Abend nein sagt, muss der Gemeinderat die öffentliche Nutzung der Turnhalle Kirchbühl nicht weiter verfolgen. Wenn die Gemeindeversammlung ja sagt, wird der Gemeinderat bei der Planung in ein paar Jahren, wenn der Röhrliberg saniert wird, wenn die Schulhäuser neu genutzt werden, darauf achten, ob Möglichkeiten für die Schwinger vorhanden wären. Gleichzeitig gibt es Veränderungen bei den Luftgewehrschützen. In Cham hat es mehrere Schützenvereine, welche Mitgliedersorgen haben, Die Schützenvereine möchten sich zusammen tun: Standschützen, Luftgewehrschützen und andere Schützenvereine. Die Gemeinde Cham hat ein Schützenhaus in Niederwil und ein Schützenhaus an der Knonauerstrasse. Es gibt Veränderungen und wenn die Gemeindeversammlung heute Abend nein sagt, hört der Gemeinderat auf, darüber nachzudenken. Wenn die Gemeindeversammlung ja sagt, wird der Gemeinderat um die Schützen besorgt sein und eine gute Lösung finden. Damit dies gemacht werden kann steht im Antrag, dass der Gemeinderat CHF 35'000.00 möchte, um die Planung an die Hand zu nehmen. Es muss geklärt werden, was es kostet, die Turnhalle für kulturelle Zwecke herzurichten und eine Schwingerhalle einzurichten. Dies muss geplant werden. Wie gesagt muss dies nicht morgen, nicht nächstes Jahr und nicht übernächstes Jahr sein, dies wäre

eine langfristige Planung. Daher empfiehlt der Gemeinderat, die Motion der CVP anzunehmen, um dieses Thema weiterverfolgen zu können.

Diskussion Alfons Hegglin, Präsident CVP, dankt dem Gemeinderat für die Behandlung der Motion und der Erheblichkeitserklärung betreffend der öffentlichen Nutzung dieser Turnhalle. Breite öffentliche Nutzung von Gebäuden an zentraler Lage ist für den Ortskern überlebenswichtig. (Anhang 26) Die Gebäudegruppe mit dem speziellen Ambiente auf dem Kirchbühl ist gerade dazu prädestiniert. Die Gemeinde Cham entwickelt sich rasch und es wird immer wichtiger, gute Räumlichkeiten für verschiedensten Anlässe zu haben. Ebenfalls ist bekannt, dass dort, wo mehrere verschiedene öffentlich genutzte Räume vorhanden sind inklusive den vorhandenen Restaurants, nicht Konkurrenz entsteht, sondern eher bereichernde Synergien entstehen. (Anhang 27) Im Zusammenhang mit der Bearbeitung des neuen Kernrichtplanes müssen gerade solche Überlegungen gemacht werden. Es ist wichtig, dass darüber nachgedacht wird und somit ein lebendiges, vielseitiges Zentrum Chams entstehen kann. Es ist der CVP bewusst, dass hiermit ein heisses Eisen berührt worden ist. Alfons Hegglin glaubt, dass wer die Motion richtig und gut durchgelesen hat, versteht was die CVP meint. Es geht nicht darum, einen traditionsreichen, bekannten und erfolgreichen Verein einfach hinaus zu werfen. Das ist überhaupt nicht die Idee. Er möchte es nicht auf einen „Hosenlupf“ mit den Schwingern ankommen lassen. Es geht darum, dass jetzt die Überlegungen gemacht werden, Prioritäten zu setzen und wo wichtig, längerfristige Veränderungen zu machen. Die Veränderungen sind vielleicht zurzeit noch nicht ganz klar. Wichtig ist es aber, dass die Halle breit genutzt werden kann und dass auch Kostenüberlegungen gemacht werden, welche vertretbar und längerfristig sind. Er möchte nicht irgendwann, wenn man in Not kommt oder unter Zeitdruck steht, sagen, dass die Schwinger und Luftgewehrschützen aus der Halle raus müssen, weil die Gemeinde andere Ansprüche für die Halle hat. Es geht bei der Motion darum, dass miteinander gesprochen wird und Lösungen gefunden werden. Diese Lösungen entstehen nicht heute, morgen oder vielleicht übermorgen. Er glaubt, es ist wichtig, dass diese Gedanken jetzt gemacht werden und bittet die Gemeindeversammlung mit diesen Überlegungen der Motion zuzustimmen. Hans-Martin Oehri, Cham Tourismus, ist der Ansicht, dass das Rednerpult für etwas aufgestellt wird und erlaubt sich somit, dieses zu benützen. Die Motion der CVP Cham hat Cham Tourismus mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie hat durchaus berechtigte Ansätze. Nur, so glaubt Cham Tourismus, dass die Motion nicht aus der Gesamtheit herausgerissen werden sollte, aus dem Überbauungsplan Gemeindehausplatz-Rigiplatz, weil es noch andere Objekte hat, welche es zu beurteilen gilt. Die Begründung und Überlegung von Cham Tourismus ist, dass die Gemeinde Cham auf dem Gemeindehausplatz ein Kleinod aus vergangen Zeiten hat und sie sind der Meinung, dass dieses Ensemble erhalten werden sollte. Die alte Turnhalle, richtigerweise erkannt als markante Stelle, an markantem Ort, darf nicht als einzelner Mosaikstein aus dem Ganzen herausgenommen werden. Cham Tourismus glaubt, dass ein Kultur- und Begegnungszentrum kaum von Nutzen sein wird, oder im Moment zumindest nicht. Zudem kann Cham Tourismus mitteilen, dass im Zentrum im Moment wahrscheinlich kaum ein solches Zentrum notwendig ist, denn zurzeit verfügt die Gemeinde Cham über total zwölf Lokalitäten mit über 20 Räume für kulturelle und andere Veranstaltungen (Anhang 28). Im Anhang 28 sieht man die Vielfalt der Räumlichkeiten. Hier ist sowohl das Kleinkulturelle, er denkt dabei ans Restaurant Kreuz, aber auch an Räume des Lorzensaals oder auch an anderen Gebäude, abgedeckt. Für die Musikschule stellt die Gemeinde die verschiedenen Aulas Röhliberg, Kirchbühl und den Singsaal im Städtli zur Verfügung. Wenn sich dies vor Augen geführt wird, ist eine grosse Vielzahl von Räumen vorhanden. Er möchte auch an die Villette erinnern, welche damals 1986 als Kultur- und Kunstzentrum eingerichtet worden ist,. In der Villette kann einiges angeboten werden, welches in den kulturellen Bereich geht. Zudem glaubt Cham Tourismus zu erkennen, dass für kultu-

relle Zwecke, wie dies unter anderem vorgesehen ist, sprich Kleinkunst, im Moment Mühe besteht, das Publikum zu mobilisieren. Dies sieht man an verschiedenen Orten, sei dies in der Industrie 45, in der Galvanik, in der Chollerhalle (bei welcher die Stadt Zug wiederum ein namhaften Betrag dazu sprechen musste, damit diese weiter betrieben werden kann), sei dies im Burgbachkeller, welcher Mühe hat, die Leute zu mobilisieren und sei dies die Rathausscheune in Baar usw. Hier in Cham ist die Gemeinde in guter Gesellschaft bezüglich Kultur, denn der Kulturtreff hat öfters probiert, Leute mit wirklich hochkarätigen Künstlern ins Kreuz oder auch in den Lorzensaal zu locken. Es wurde festgestellt, dass inklusive den eigenen Leuten, ca. 30 Personen teilgenommen haben. Die Nachfrage nach solchen Räumlichkeiten ist eher bescheiden. Wenn von der Umnutzung der alten Turnhalle ausgegangen wird, wie es die Motionäre vorsehen, ist Cham Tourismus der Meinung, dass dies mit immensen Kosten verbunden wäre. In der Turnhalle wurde ein Boden durchgezogen, welcher total umgebaut werden müsste. Dies muss auch in Betracht gezogen werden. Cham Tourismus ist der Meinung, dass eine gesamtheitliche Lösung über die Kernzonennutzung und -gestaltung angestrebt werden muss, hier teilt Cham Tourismus die Meinung der CVP. Cham Tourismus ist aber auch der Meinung, wenn die Kernzonennutzung beurteilt wird, sollte auch der Rigiplatz, bei dem übrigens ein Projekt vorhanden ist, der alte Werkhof, welcher nicht unbedingt „das gelbe vom Ei“ ist in der Planung von Cham, mit einbezogen werden. Weiter sollten selbstverständlich auch die Begehren der Gemeindeverwaltung berücksichtigt werden. Es ist bekannt, dass der Mandelhof heute schon aus allen Nähten platzt und dort auch schon bald Handlungsbedarf vorhanden sein wird. Trauungen zum Beispiel finden heute bereits zu einem guten Teil extern statt und nicht mehr im Gemeindehaus. Cham Tourismus ist der Meinung, dass die Zukunft nicht verbaut werden darf, sondern zukunftsorientierte und ortsbilderhaltende Lösungen anzustreben seien. Dies gesamtheitlich über den Gemeindehausplatz, denn der Wakkerpreis, welchen die Gemeinde 1991 erhalten hat, verpflichtet zu diesem Tun. Cham Tourismus stellt folgenden Antrag: „Die Motion der CVP Cham, betreffend öffentlicher Nutzung der ehemaligen Turnhalle sei als nicht erheblich zu erklären.“ aber mit dem Zusatz: „Zudem wird der Gemeinderat beauftragt, im Zusammenhang mit der Kernzonenplanung Rigiplatz eine gesamtheitliche Lösung unter Einbezug Mandelhof, Altes Gemeindehaus, Spritzenhäuschen, alte Turnhalle, alter Werkhof und angrenzende Gebäude zu präsentieren.“ Cham Tourismus bittet die Gemeindeversammlung, den Gegenantrag zu unterstützten und dankt für die Aufmerksamkeit. Heinrich Baumgartner erläutert, dass er, obwohl er ein engagierter Politiker der CVP Cham ist und sehr viel für die Gemeinde gesorgt hat, diese Motion nicht unterstützen kann. Ihn freut es, dass der Vorstand der CVP die Initiative ergriffen und ein Problem aufgeworfen hat. Dadurch fühlen sich viele Jugendliche, welche die Verhältnisse in Cham zu wenig kennen und Neuzuzüger, welche nicht wissen, was in der Vorzeit alles gegangen ist, bewegt. Beim näheren Hinsehen wie dies funktioniert, ist es offensichtlich, dass dieses Thema wohl diskussionswürdig, aber im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht akut ist. Es wird statt einer Verbesserung nur eine Scheinlösung bringen und für die Gemeinde und die Vereine nur unnötige massive Kosten verursachen. Er kann an und für sich die Antwort des Gemeinderates nicht akzeptieren, weil dieser den Antrag stellt, dass jetzt schon ein Kreditbegehren von CHF 35'000.00 für die Vorabklärungen zu bewilligen ist. Es sind zu wenige Abklärungen vorhanden. Die, die sich bewusst sind, was alles gelaufen ist und wie es aussieht und wie es zustande gekommen ist, kennen die Tatsachen. Sie wissen auch, wie viel dies kosten wird und auch, dass das Kulturobjekt, welches heute so gerühmt wird, nur von aussen schön ist und innen vollständig neu umgestaltet werden müsste, wenn es eine entsprechende Aufgabe übernehmen muss. Auf Grund dessen beantragt Heinrich Baumgartner, die Motion der CVP abzulehnen und den Antrag von Cham Tourismus anzunehmen. Dies im Sinne, dass dieses Problem weiterverfolgt wird und wenn notwendig, dass etwas eingerichtet wird, das den Ansprüchen der Schwinger und der Schützen entspricht. Aber auch hier muss ein Zusatz und einen Vorbehalt gemacht werden.

Die Gutheissung der Abstimmung heisst nicht unbedingt, dass bei einer nächsten Gemeindeversammlungsvorlage zum Thema, diese angenommen werden muss, weil heute dem Antrag zugestimmt worden ist. Dies ist sein Antrag und er dankt der Gemeindeversammlung, wenn sie so vorgeht, wie dies Cham Tourismus und auch im Grunde genommen der Gemeinderat Cham vorsieht, aber ohne zusätzliche Kosten. Bruno Werder fragt nach, ob dies ein Antrag auf nicht erheblich erklären ist oder was genau der Antrag sei. Heinrich Baumgartner stellt den Antrag, den Antrag von Cham Tourismus anzunehmen. Esther Haas erläutert, dass sie die Bedenken von Hans-Martin Oehri und Cham Tourismus versteht. Sie ist jedoch der Meinung, dass diese unbegründet sind. Cham Tourismus müsse nicht vor unliebsamer Konkurrenz Angst haben, wenn die Motion erheblich erklärt wird. Die vorgeschlagenen Nutzungsmöglichkeiten der CVP haben nach Ansicht von Esther Haas Chancen zur Umsetzung. Deshalb empfiehlt sie der Gemeindeversammlung sehr, die Motion erheblich zu erklären und damit anderen kulturellen Möglichkeiten eine Chance zu geben. Rolf Ineichen erklärt, dass die SVP Cham die Besonderheit und Einmaligkeit des Gebäudes akzeptiert. De SVP kann auch der Idee für eine breitere kulturelle Nutzung ein gewisses Verständnis entgegen bringen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass auch die beiden Vereine Bestandteil der Chamer Kultur sind. In x-tausend Fronstunden und unter Einsatz von beträchtlichen finanziellen Mitteln ist aus einer nüchternen alten Turnhalle, in welcher er früher selber noch geturnt hat, in den vergangen Jahren ein schmuckes Trainings- und Vereinslokal entstanden. Viel Eigeninitiative und Herzblut sind investiert worden. Für die angesprochenen kulturellen Anlässe stehen heute in der Gemeinde Cham bereits die verschiedensten gemeindlichen wie privaten Lokalitäten zu Verfügung. Hans-Martin Oehri hat diese aufgezeigt. Ein dringender Bedarf ist somit nicht vorhanden. Die SVP Cham beantragt, dass die Idee in einen Ideenfundus der Gemeinde aufgenommen wird, aber auf eine Erheblicherklärung der Motion verzichtet werden soll. Die SVP Cham kann auch dem Antrag, welchen Cham Tourismus gestellt hat, absolut beipflichten. Aber die Motion, wie sie heute vorliegt, soll als nicht erheblich erklärt werden. Josef Huwiler spricht im Namen der Trägerschaft des Restaurants Kreuz. Dies ist eine private Organisation, welche finanziell relativ schmalbrüstig seit Jahren probiert, den Saal über die Runden zu bringen. Er bittet die Gemeindeversammlung, dieses Unternehmen nicht zu gefährden. Er sieht es nicht unbedingt als Aufgabe des Staates an, dass jetzt mit staatlichen Mittel wieder etwas gemacht wird, was die privaten Anbieter konkurrenziert. Vielleicht sieht dies in zehn, zwanzig Jahren wieder anders aus, aber jetzt sind genügend Angebote vorhanden. Die Trägerschaft unterstützt die Motion von Cham Tourismus. Ruedi Kleiner erläutert, dass er die Motion als interessant ansieht. Diese zeigt bemerkenswerte Aspekte auf und sie ist vor allem nicht gegen die Schwinger und Schützen gerichtet. Dies zeigt sich im Antrag 2, dass für die Schwinger und Schützen zuerst eine Ersatzmöglichkeit zu finden ist. Und dies ist für ihn das Hauptproblem. Er sieht keine grossen Lösungen für die Schwinger und Schützen und vor allem wird es wahnsinning viel kosten, wenn etwas gemacht wird. Sowohl die Schützen als auch die Schwinger müssen etwas Neues haben. Diese hätten sicher nichts gegen einen schönen Sporttempel, aber es geht ins Geld. Er ist eigentlich lieber für die einfache, bewährte Lösung und hätte lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach oder sogar auf dem Kirchenturm. Auf Grund dessen unterstützt er den Antrag von Cham Tourismus und von Herrn Oehri.

Charles Meyer nimmt Stellung zu zwei, drei Themen die genannt wurden, wie beispielsweise die Kosten. Heute Abend wird überhaupt nicht über etwas Definitives abgestimmt. Wenn ein Projekt durchgeführt wird, wird dieses in ein paar Jahren wieder an die Gemeindeversammlung kommen und es besteht dann immer noch die Möglichkeit, dazu ja oder nein zu sagen. Bevor gesagt wird, dass es viel kostet, möchte der Gemeinderat zuerst darüber befinden. Mit dem Antrag von Cham Tourismus hat Charles Meyer Mühe. Ein kulturelles Thema in eine Kernzonenplanung zu nehmen ist nicht passend. Der Gemeinderat ist daran, den Kern und die Kernzone zu planen, aber hierbei geht es um Verkehrfragen, um Fragen von Baukuben, wie diese verdichtet werden können und es geht um Fragen, wie die Stadt baulich aufgewertet werden kann. Der Gemeinderat benötigt einen Zusatzkredit, wenn im Kernzonenplan noch kulturelle Aspekte berücksichtig werden müssen. Charles Meyer findet es nicht ganz sauber, wenn das Ganze in den Kernzonenplan hinein genommen wird. Der Kernzonenplan ist ein politisches Instrument, auf Grund dessen werden Baugesuche geprüft und der Verkehr geregelt. Er macht der Gemeindeversammlung beliebt, diesen Antrag nicht anzunehmen und schon gar nicht als Trost für die CVP, wenn vielleicht ihr Antrag nicht angenommen wird. Für dies ist er nicht tauglich. Er empfiehlt, den Antrag von Cham Tourismus abzulehnen. Bruno Werder gibt noch zwei drei Erklärungen ab: Wie bereits gesagt worden ist und wovon auch der Gemeinderat überzeugt ist, ist die Motion als erheblich zu erklären. Es geht um den Grundsatz, ob man der Gesamtbevölkerung mittel- bis längerfristig eine andere Nutzung der Turnhalle zugänglich machen könnte. Auf dem Rigiplatz und dem Gemeindehausplatz finden Treffen von Guggenmusiken oder sogar Fasnachtseröffnungen statt, welche ihre Zelte auf dem Platz aufstellen müssen. Es hat viele öffentliche Lokale um die Plätze herum, jedoch sind diese alle reserviert. Es kann nirgends hineingegangen werden, um diese zu betreiben. Die Bevölkerungsumfrage hat gezeigt, dass es immer ein Thema war und ist, dass es im Dorf Leben geben soll. Es geht darum, die Nutzungen der Gebäude vermehrt zur Verfügung zu stellen. Bei dieser Abstimmung geht es um den Grundsatz. Anschliessend werden die Abklärungen getroffen, wie viel eine Umnutzung kosten wird. Dann werden die Kosten in das Investitionsprogramm aufgenommen. Mit dem Kernrichtplan wird das Problem nicht gelöst, aber der Grundsatzentscheid muss trotzdem gefällt werden. Wie dann was umsetzt wird, ist es ein anderes Thema.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1. 2.

Die Motion wird grossmehrheitlich als nicht erheblich erklärt. Der Antrag von Cham Tourismus, den Gemeinderat nach Nicht-Erheblicherklärung zudem zu beauftragen, im Zusammenhang mit der Kernzonenplanung Rigiplatz eine gesamtheitliche Lösung unter Einbezug Mandelhof, altes Gemeindehaus, Spritzenhäuschen, alte Turnhalle, alter Werkhof und angrenzenden Gebäuden zu präsentieren, wird mehrheitlich abgelehnt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Abstimmungen und Wahlen

Nr. 10

Traktandum 10:Interpellation der SP Cham betreffend finanzieller Beteiligung der Gemeinde Cham an der „Ennetsee Zeitung“ zur Umfahrung Cham – Hünenberg“

Vorlagentext / Einführung I. Mit Datum vom 6. Februar 2007 erschien die „Ennetsee Zeitung“ zur Umfahrung Cham – Hünenberg. Aus den Medien konnte entnommen werden, dass die Zeitung durch die Gemeinden, Cham, Hünenberg, Risch und Steinhausen mit Steuergeldern in der Höhe von Fr. 45'000 finanziert wurde. Das Abstimmungskomitee „Cham umfahren für 63 Millionen“ kommt in der Zeitung nicht zu Wort. Damit verstösst die Abstimmungszeitung gegen das Gesetz über Wahlen und Abstimmung (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1). Gemäss diesem Gesetz sind bei der Abstimmung über Initiativen- und Referendumsvorlagen die Argumente des Urheberkomitees angemessen zu berücksichtigen. Das bisher einmalige Vorgehen des Gemeinderates von Cham erstaunt und lässt für die Zukunft nichts Gutes erahnen. Deshalb möchten wir vom Gemeinderat die nachfolgenden Fragen beantwortet haben: 1. Wie hoch war die gesamte finanzielle Beteilung der Gemeinde Cham im Komitee für die Umfahrung Cham – Hünenberg und an der Ennetsee-Zeitung? 2. Auf welchem Konto wurden diese Gelder belastet? 3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basierte der Gemeinderatsbeschluss? 4. War dem Gemeinderat bei seinem Entscheid bewusst, dass die Gegner der Umfahrung Cham – Hünenberg in der „Ennetsee Zeitung“ nicht zu Wort kommen und er somit gegen das WAG verstösst? 5. Wird sich der Gemeinderat im Abstimmungskampf zum Bebauungsplan Schloss St. Andreas mit ähnlichen Mitteln (ideell, finanziell und personell) wie bei der Umfahrung Cham – Hünenberg einsetzen oder wird er sich in Zurückhaltung üben? 6. Ist der Gemeinderat Cham bereit, die Regeln zum Verhalten in Abstimmungskämpfen, welche sich der Zuger Regierungsrat im Januar 2007 auferlegte, ebenfalls einzuhalten? Wenn nein, weshalb nicht?

II.

III.

Antwort Grundsätzlich: Die Aussage im Interpellationstext, die Ennetsee Zeitung sei eine Abstimmungsunterlage und unterliege daher dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) ist eine Fehlinterpretation, was nachfolgend aufgezeigt wird. Auch der Regierungsrat hat dies in seiner Antwort an den Kantonsrat gestützt. Einführung Bruno Werder, Gemeindepräsident, möchte einleitend zwei drei Erläuterungen als Gemeindepräsident im Namen des Gemeinderates dazu mitteilen. Er möchte die Gemeindeversammlung in die Lage versetzten, in welcher sich der Gemeinderat in der täglichen Arbeit befindet. Der Gemeinderat hat seit sechs Jahren an der ganzen Planung für die Umfahrungsstrasse gearbeitet. Er hat in Kommissionen und mit Nachbargemeinden nach Lösungen gesucht. Anschliessend wurden die Lösungen optimiert und nochmals optimiert und es wurde darüber abstimmt Anschliessend kam die Umfahrung schlussendlich in den Richtplan. Den Richtplan hat der Kantonsrat genehmigt. Nachdem der Richtplan erstellt worden ist, haben die Regierung und die Gemeinden gemeinsam die Prioritäten festgelegt. Anschliessend hat die kantonsrätliche Kommission die Prioritäten umgekehrt und daraus ein Gesamtpaket erarbeitet. Die Regierung hat das Gesamtpaket vor dem Gesamtparlament unterstützt und dies wurde so verabschiedet. Auf Grund dessen wurde ein Referendum ergriffen und dadurch das Thema zur Abstimmung vorgelegt. Bruno Werder möchte damit sagen, dass auch die Gemeinden, welche bereits die Strategie festgelegt hatten, dadurch ausser Kraft gesetzt wurden, auch bezüglich der kantonalen Abstimmung. Dies war der Grund, wieso die Gemeinden sich dafür entschieden haben, für die Sache zu kämpfen und eine Botschaft an alle elf Gemeinden zu versenden. Frage 1: Antwort:

Frage 2: Antwort: Frage 3: Antwort:

Frage 4:

Wie hoch war die gesamte finanzielle Beteilung der Gemeinde Cham im Komitee für die Umfahrung Cham-Hünenberg und an der Ennetsee-Zeitung? Es wurde keinerlei finanzielle, materielle oder personelle Unterstützung an das Komitee für die Umfahrung Cham-Hünenberg geleistet. Der Chamer Anteil für die Ennetsee Zeitung betrug CHF 15'000.00. Auf welchem Konto wurden diese Gelder belastet? Die wurde über das Konto 101.310.01, Drucksachen Einwohnergemeinde verrechnet. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basierte der Gemeinderatsbeschluss? Im § 84 Abs. 1 des Gemeindegesetz steht: Der Gemeinderat besorgt die Gemeindeangelegenheiten, soweit sie nicht durch Gesetz oder Gemeindebeschluss einem andern Organ zugewiesen sind. § 85 Abs. 1 Gemeindegesetz: Der Gemeinderat vertritt die Einwohnergemeinde nach aussen. § 8, das Zuständigkeits- und Organisationsreglement ist die Kompetenz des Gemeinderates, bei welcher der Gemeinderat ausserhalb des Budget beschliessen kann. Die Ennetsee Zeitung wurde innerhalb des Budgets abgerechnet. War dem Gemeinderat bei seinem Entscheid bewusst, dass die Gegner der Umfahrung Cham-Hünenberg in der „Ennetsee Zeitung“ nicht zu Wort kommen und er somit gegen das WAG verstösst?

Antwort:

Frage 5:

Antwort:

Frage 6:

Antwort:

Der Gemeinderat hat nicht gegen das WAG verstossen, denn im § 25 WAG steht, dass gemäss § 8 Abs. 1 WAG steht, dass „Das Stimmmaterial ... aus dem Stimmrechtsausweis, der Abstimmungsvorlage mit Erläuterung, den Wahl- oder Stimmzetteln und dem verschliessbaren Stimmzettelkuvert. Es wird den Stimmberechtigten in einem Kuvert zugestellt, das als Rücksendekuvert für die briefliche Stimmabgabe verwendet werden kann“. Hieraus geht klar hervor, dass nur Unterlagen dem WAG unterstehen, die im amtlichen Abstimmungscouvert versandt werden. Dies trifft auf die Ennetsee Zeitung nicht zu. Ausserdem spricht das WAG von der Abstimmungsvorlage mit Erläuterung in Einzahl. Daher können keine weiteren Publikationen als solche gelten. Es kann somit nicht mehr in dieses Couvert getan werden und die Zeitung kam unabhängig. Ziel des Gemeinderates war es, mit einem gemeinsamen Auftritt der Ennetseegemeinden zu zeigen, dass die kommunalen Behörden geschlossen hinter der Umfahrungsstrasse stehen. Aus diesem Grund waren auch keine Aussagen der Gegnerschaft geplant. Der Bevölkerung sollte die das Projekt unterstützende Haltung der vier Gemeinderäte kommuniziert werden. Das primäre Anliegen war die sachliche Informationsvermittlung. Da es sich um eine kantonale Abstimmung handelt, haben die Gemeinden keine Plattform, aus der diese Haltung ersichtlich ist. Wird sich der Gemeinderat im Abstimmungskampf zum Bebauungsplan Schloss St. Andreas mit ähnlichen Mitteln (ideell, finanziell und personell) wie bei der Umfahrung Cham – Hünenberg einsetzen oder wird er sich in Zurückhaltung üben? Beim Bebauungsplan St. Andreas handelt es sich um eine gemeindliche Abstimmung. Der Gemeinderat wird wie üblich, wie Eichmatt, eine normale Abstimmungsvorlage erarbeiten. Die Umfahrungsstrasse war eine einmalige Sache. Ist der Gemeinderat Cham bereit, die Regeln zum Verhalten in Abstimmungskämpfen, welche sich der Zuger Regierungsrat im Januar 2007 auferlegte, ebenfalls einzuhalten? Wenn nein, weshalb nicht? Der Gemeinderat hat sich an diese Regeln, insbesondere die Aussagen 1 bis 3 des Regierungsrats, gehalten. Der Gemeindepräsident wurde als Mitglied in das Abstimmungskomitee delegiert, welches das Anliegen des Gemeinderates vertritt (1 und 2). Dem Abstimmungskomitee wurde keinerlei logistische, ideelle oder finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt. Der Rat beschränkte sich auf eine pro-aktive Öffentlichkeitsarbeit (3).

Diskussion Markus Jans, dankt für die Antwort. Es ist wie immer schwierig, wenn die Antwort erst jetzt gehört wird und er sofort darauf reagieren muss, dass dann eine richtige Antwort gegeben werden kann. Er bittet den Gemeinderat einmal mehr, in Zukunft dem Interpellant oder der Interpellantin auch die Antworten im Minimum einen Tag vor der Gemeindeversammlung zuzustellen. Die Vorgeschichte ist im Wesentlichen bekannt. Es geht in dieser Interpellation um die Anwendung des Bundesrechtes und nicht um die Anwendung des kantonalen Wahl- und Abstimmungsgesetzes. Gemäss Art. 34 Abs. 2 der Bundesverfassung werden die politischen Rechte geschützt und die freie Willensbildung in der Stimmabgabe garantiert. Hierbei sind die Behörden selbstverständlich nicht zur völligen Abstinenz verpflichtet. Verpflichtet sind sie aber zur Sachlichkeit, und diese Sachlichkeit hat der Gemeinderat mit der Unterstützung dieser Abstimmungszeitung klar vermissen lassen. Erst wenn sich der Zeitpunkt eines Volksentscheides nähert, muss sich der Gemeinderat grundsätzlich jeder Einflussnahme auf die Stimmbürgerschaft enthalten. Damit ist nicht nur die Art und Weise der Einflussnahme entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt. Damit die Gleichheit von an der Auseinandersetzung beteiligten Personen soweit als möglich gewahrt bleibt, darf nach dem Erlass der behördlichen Abstimmungsvorlage nicht mehr aufgewendet werden, als was die andere Partei und andere Interessengruppen ohne erhebliche Opfer auch erbringen können. Mit den CHF 15'000.00 hat der Gemeinderat nach seiner Vorstellung sein Ermessen weit überspitzt. Der Sinn und Zweck des § 25 WAG, im Gegensatz zu dem, was Bruno Werder genannt hat, ist aber, dass eine Abstimmungszeitung, welche mit Gemeindewappen von mehreren Gemeinden bedruckt ist und daher einen amtlichen Charakter hat, sachlich, objektiv und vor allem ausgewogen informieren sollte. Über die Sachlichkeit lässt sich noch diskutieren, wird man wahrscheinlich auch. Objektiv und ausgewogen ist diese Abstimmungszeitung definitiv nicht gewesen. Und unter dem Gesichtspunkt, bei 18'000 Stimmenden mit 250 Stimmen zu verlieren, ist so eine Niederlage besonders bitter. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Abstimmungszeitung zur Umfahrung Cham-Hünenberg den Anforderungen vom § 25 des kantonalen Abstimmungsgesetzes nicht genügt hat. Sind doch auf Grund dieses Gesetzes die Auffassungen von wesentlichen Minderheiten auch zu berücksichtigen. Es freut ihn, dass er heute vom Gemeinderat gehört hat, dass sich dieser bei der Abstimmung zum Schloss St. Andreas in der entsprechenden Zurückhaltung übt. Dies ermöglicht der Gegnerschaft einen fairen Abstimmungskampf und eine faire Auseinandersetzung. Er möchte den Gemeinderat bereits jetzt schon bitten, dass die Gegner des Bebauungsplans auch bei den nächsten Versammlungen ein entsprechendes Zeitgefäss eingeräumt wird, ihre Argumente darzulegen. So geht übrigens in Zukunft auch die Regierung vor. Bruno Werder dankt für die Ausführungen. Der Gemeinderat nimmt diese so zur Kenntnis und bestätigt, dass dies eine einmalige Sache war. So eine Abstimmung wird es nie mehr geben und die gemeindlichen Abstimmungen werden wie üblich durchgeführt.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Raumplanung

Nr. 11

Traktandum 11:Interpellation der CVP Cham betreffend Erweiterung Chinderhuus

Einführung / Vorlagentext I.

Mit Bedauern hat die CVP Cham vom Entscheid des Regierungsrates betreff Baubewilligung zur Erweiterung Chinderhuus Kenntnis genommen. Die gesellschaftliche Entwicklung verlangt nach familienergänzenden Betreuungsstätten, dies ist als wirtschaftliches und soziales Anliegen allerorts erkannt. Die CVP stellt mit Nachdruck fest, dass sie seit jeher dieser Entwicklung eine zentrale Bedeutung beimisst und sich in der Vergangenheit stets für Anlieger der Familie eingesetzt hat. Auch in Zukunft ist die Familienpolitik ein Schwerpunktthema der CVP Cham. In diesem Sinne will sie aktiv bleiben und weiterhin Hand bieten für eine optimale Lösung beim Projekt „Chinderhuus“ Cham. Die Beschwerde gegen das Projekt wurde vom Kanton gutgeheissen, weil in der Gemeindeversammlungsvorlage der schriftliche Vermerk auf einem Bebauungsplan fehlte. Dass ein solch wichtiges Projekt auf Grund eines Verfahrensfehlers zurückgestellt wird, ist ärgerlich. In diesem Zusammenhang stellt die CPV Cham dem Gemeinderat folgende Fragen: 1. Welche juristischen und baurechtlichen Abklärungen wurden im Vorfeld der Gemeindeversammlung getroffen? 2. Ist der Gemeinderat der Auffassung, dass die getätigten Abklärungen reichten? 3. Wenn ja, wie erklärt sich die Gutheissung der Beschwerde? 4. Wenn nein, wie gedenkt der Gemeinderat in Zukunft formaljuristische Fragen mit komplexen Zusammenhängen zu prüfen? 5. Welche Konsequenzen zieht der Gemeinderat aus dem oben genannten Vorfall? 6. Sind in der Gemeinde Cham weitere baurechtliche Verfahren hängig, bei denen mit ähnlichen Konsequenzen zu rechnen ist? 7. Wie geht der Gemeinderat bei Themen mit komplexen Zusammenhängen und juristischen Fragestellungen vor? Welche personellen Ressourcen können bereits heute in der Verwaltung dafür in Anspruch genommen werden? 8. Welches sind die mittel- längerfristigen Schritte im Bereich ausserfamiliärer Kinderbetreuung, die der Gemeinderat plant?

II.

III.

Antwort Die Gemeindeversammlung Cham hat am 19. Juni 2006 dem Traktandum 4 (Erweiterung Chinderhuus, Erhöhung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Familie Plus; Motion von Böbbi Schiess betreffend Ortskern Kirchbühl) mit wenigen Gegenstimmen zugestimmt und gleichzeitig die erwähnte Motion abgelehnt. Gegen diesen Beschluss wurde am 27. Juni 2006 eine Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Mit Beschluss vom 20. März 2007 hat der Regierungsrat die Beschwerde gutgeheissen. Der Hauptgrund für die Gutheissung der Beschwerde war, dass in der Gemeindeversammlungsvorlage nicht alle relevanten Planungsmittel (Zonenplan, Bauordnung, Kernrichtplan) beschrieben oder dokumentiert wurden. Der Gemeinderat akzeptiert, bedauert jedoch diesen Entscheid des Regierungsrates. Einführung Charles Meyer, Vorsteher Planung und Hochbau, führt ins Traktandum ein. Die CVP hat eine Interpellation zum Thema Chinderhuus eingereicht und Fragen gestellt, welche in der Gemeindeversammlungsvorlage auf S. 41 abgedruckt sind. Er bedankt sich bei der CVP für diese Fragen. Diese geben dem Gemeinderat die Gelegenheit, seine Sicht darzustellen, denn in den Zeitungen werden jeweils nur ein Satz oder zwei Sätze zitiert. Charles Meyer entschuldigt sich bei all denen, die gehofft haben, dass Cham nach der Gemeindeversammlung vor einem Jahr ein Standort mit genügend Kinderbetreuung wird. Auch die Behörde und der Verein FamiliePlus haben dies gehofft und sind nun enttäuscht. Beim Regierungsrat wurd eine Beschwerde eingereicht, welche von diesem gutgeheissen wurde und dadurch das Chinderhuus gekippt hat. Dafür entschuldigt sich Charles Meyer und erklärt den Fehler, welchen der Regierungsrat dem Gemeinderat ankreidet. Damit wird die Gemeindeversammlung die Fragen der CVP und nachher die Antworten des Gemeinderates verstehen. Der Fehler, welcher passiert ist, ist folgender: In der Gemeindeversammlungsvorlage, welche der Gemeinderat vor einem Jahr vorgelegt hat, ging es um die Erhöhung des Leistungsauftrages an den Verein Familie Plus im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung. In dieser Leistungsauftragserhöhung war ein Baurecht enthalten. Die Gemeinde hat ein Grundstück, welches sie dem Verein Familie Plus im Baurrecht übergeben wollte, damit der Verein FamiliePlus das Grundstück bebauen kann. Der Verein hatte dafür bereits ein Projekt erarbeitet, mit dem der Gemeinderat einverstanden war. Das Grundstück, welches der Gemeinderat dem Verein übergeben wollte, ist behaftet mit einer so genannten Bebauungsplanpflicht. Vielleicht sagt dies den Anwesenden nicht sehr viel, jedoch geht es um Folgendes: Entweder wird ein Haus nach der ordentlichen Bauordnung gebaut oder es wird, wenn es um ein spezielles Gebiet geht oder dieses verdichtet ist, nach einem Bebauungsplan bebaut. Beim Bau nach der normalen Bauordnung dauert es ca. zwei bis drei Monate, bis man eine Baubewilligung hat. Für eine Baubewilligung nach Bebauungsplan muss zuerst ein Antrag für einen solchen gestellt werden. Dieses Verfahren dauert zwei bis drei Jahre. Der Druck in Cham nach Kinderbetreuung war und ist sehr gross. Der Gemeinderat wollte nicht, dass man bis zur Baubewilligung drei Jahre warten muss und entschied sich darum für die schnellere Art. Der Gemeinderat hatte das Recht, dies so zu machen. In der Bauordnung steht, dass der Gemeinderat bei Bebauungsplanpflicht Ausnahmen machen kann. Dies hat der Gemeinderat auch gemacht und es war rechtens. Vor einem Jahr an der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat den Anwesenden dies so erläutert. Der Gemeinderat teilte mit, dass dem Grundstück eine Bebauungsplanpflicht auferlegt ist. Da jedoch der Gemeinderat vorwärts machen wollte, hatte er sich für das schnellere Verfahren entschieden. Auch auf Grund dessen, dass das Projekt innerhalb der Bauordnung lag, dass es klein war und nur ein Provisorium, wollte der Gemeinderat auf den Bebauungsplan verzichten. Diese Punkte wurden den Anwesenden erläutert. Der Regierungsrat teilte mit, dass nur eine Erkärung nicht genügt. In der Gemeindeversammlungsvorlage hätten diese Punkte schriftlich und vorher gesagt werden müssen. Es könnte sein, dass wenn die Einwohnerinnen und Einwohner gewusst hätten, dass das Grundstück mit einer Bebauungsplanpflicht

belegt ist, dies das Abstimmungsresultat hätte ändern können. Das Abstimmungsresultat lautete 300 dafür und 4 dagegen. Der Gemeinderat hat sehr Mühe mit dem Regierungsratsentscheid. Der Gemeinderat wird aber nicht mit der Regierung streiten, sondern sucht eine neue Lösung. 1. Welche juristischen und baurechtlichen Abklärungen wurden im Vorfeld der Gemeindeversammlung getroffen? Es wurden keine juristischen Abklärungen im Vorfeld getroffen. Der Entscheid keinen Bebauungsplan zu machen, wurde durch den Gemeinderat getroffen. Der Gemeinderat war der Meinung, auf der rechtlich korrekten Seite zu sein. 2. Ist der Gemeinderat der Auffassung, dass die getätigten Abklärungen reichten? Der Gemeinderat war damals der Meinung, dass die Abklärungen genügt haben. Der Gemeinderat hatte die Absicht, zu helfen und vorwärts zu machen und fällte damit den Entscheid, nach der Bauordnung zu bauen anstelle eines Bebauungsplanes. Er wusste nicht, dass dies schriftlich in der Gemeindeversammlungsvorlage mitgeteilt werden musste. 3. Wenn ja, wie erklärt sich die Gutheissung der Beschwerde? Charles Meyer kann sich die Gutheissung nur schwierig erklären. Es ist tatsächlich ein Formfehler passiert, auf den man nicht geachtet hat. 4. Wenn nein, wie gedenkt der Gemeinderat in Zukunft formaljuristische Fragen mit komplexen Zusammenhängen zu prüfen? In Zukunft werden bei solchen Geschäften Juristen bei gezogen, denn es wird nicht einfacher. 5. Welche Konsequenzen zieht der Gemeinderat aus dem oben genannten Vorfall? Von jetzt an wird der Gemeinderat alle planungsrechtliche Grundlagen Schritt für Schritt erklären. 6. Sind in der Gemeinde Cham weitere baurechtliche Verfahren hängig, bei denen mit ähnlichen Konsequenzen zu rechnen ist? In Zug wurde über den Bebauungsplan Epa entschieden. Mehrere Entscheide vom Parlament und der Stadtregierung wurden getroffen, die Einwohnerinnen und Einwohner haben an der Volksabstimmung mit 75 % ja gesagt und die Regierung hat das ganze Projekt doch gekippt. Er kann somit die Frage nicht beantworten. Die Gemeinde hat mehrere Bebauungspläne in Bearbeitung. St. Andreas wird sehr interessant werden. 7. Wie geht der Gemeinderat bei Themen mit komplexen Zusammenhängen und juristischen Fragestellungen vor? Welche personellen Ressourcen können bereits heute in der Verwaltung dafür in Anspruch genommen werden? Innerhalb der Verwaltung ist sehr viel Know-how vorhanden. Die Angestellten sind teilweise seit Jahren und Jahrzehnte dabei und kennen die Verwaltung sehr gut. Zudem hat die Gemeinde die Möglichkeit, beim Kanton juristische Hilfe einzuholen. Dies wird auch sehr oft gemacht. Bei schwierigen Fragen wird sofort der Kanton angegangen. Die Gemeinde hat auch externe Juristen, welche sie beiziehen kann. Nur wenn bei jedem Fall Juristen beigezogen werden müssen, würde dies speziell teuer. Dies wird aber in Zukunft vermehrt gemacht.

8. Welches sind die mittel- und längerfristigen Schritte im Bereich ausserfamiliärer Kinderbetreuung, die der Gemeinderat plant? Der Gemeinderat steckt zurzeit in einem Debakel. Er könnte mit der Regierung streiten und vor Gericht gehen. Dies macht er nicht. Der Gemeinderat könnte einen Bebauungsplan bringen, wie dies die Regierung verlangt. Es dauert jedoch drei Jahre, bis die Gemeinde eine Baubewilligung hat und darum wird dies nicht gemacht. Den Artikel, mit welchem der Gemeinderat dazumal den Bebauungsplan umgehen konnte, gibt es mittlerweile nicht mehr, da die Gemeinde eine neue Bauordnung hat. Dieser Weg geht also auch nicht. Das heisst, der Gemeinderat muss eine neue Lösung finden. Der Verein FamiliePlus kann notfallmässig in der Rigistrasse 7, vis à vis des heutigen Chinderhuuses, eine Wohnung mieten. Wie lange die Wohnung gemietet werden kann, weiss der Gemeinderat nicht. Am liebsten würde der Gemeinderat das Haus ausbauen. Das Haus an der Rigistrasse 7 gehört aber der Bürgergemeinde und es sind sehr viele daran interessiert, die Klinik usw. Die Verhandlungen sind am laufen. Es ist aber nicht sicher, ob innert nützlicher Frist eine Lösung gefunden wird. Wie gesagt werden die Schulhäuser Enikon und Alpenblick in nächster Zeit frei. Der Gemeinderat ist dran und möchte den Willen der Gemeindeversammlung, welcher dazumal mit 300 zu 4 Stimmen gefällt wurde, durchsetzen.

Diskussion Christina Blättler bedankt sich im Namen der CVP für die Beantwortung der Interpellation. Familien sind das zentrale Element unserer Geschichte, unserer Kultur und unserer Gesellschaft und es ist wirklich schade, dass auf Grund eines Formfehlers eine gute Sache bachab gegangen ist. Die CVP erwartet, dass bei komplexen Zusammenhängen die rechtlichen Abklärungen bei den zuständigen Stellen (Juristen oder Kanton) gemacht werden, damit bei Geschäften, zu denen das Volk ja gesagt hat, keine Chancen für Beschwerdemöglichkeiten bestehen. Es ist auch ein Muss, dass die Gemeindeversammlungsvorlage vollständig und fehlerfrei an Chamer Bevölkerung verteilt wird. Die Gemeindeversammlungsvorlage ist auch jetzt wieder gespickt mit Schreibfehlern. Dies macht sie nachdenklich. Es ist zu wünschen, dass im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie stärker gefördert wird, damit die Kinder auf der Warteliste des Chinderhuuses schnellst möglich einen Betreuungsplatz erhalten.

GEMEINDEVERSAMMLUNG CHAM Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 25. Juni 2007

Gemeinde

Nr. 12

Traktandum 12:Interpellation der FDP Cham betreffend Ausnutzung des im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes möglichen Spielraumes für Steuersenkungen

Vorlagentext / Einführung I.

Bis vor kurzem war es die einwohnerfreundliche Politik der Gemeinde Cham, den Steuerfuss so tief anzusetzen wie es das kantonale Finanzausgleichsgesetz zuliess, ohne dass dabei Rückzahlungen geleistet werden mussten. Diese Politik war getragen von einem allgemeinen Konsens und brachte Cham trotz aller bestehenden Differenzen zu andern Gemeinden, in den Ruf, eine einwohner- und unternehmensfreundliche Steuerpolitik zu betreiben. Mi dem Voranschlag 2007 wurde von diesem bewährten Prinzip abgewichen. Anstatt eine Reduktion auf möglichen 65 Einheiten vorzuschlagen, wurde der Steuerfuss nur auf 67 Einheiten reduziert. Die zwei Einheiten, also die Differenz zwischen vorgeschlagener und steuerfreundlicher Finanzpolitik entspricht rund einer Million Franken. Es ist klar, dass sich der niedrigste Steuerfuss nicht nach den Möglichkeiten zu richten hat, welche der Finanzausgleich zulässt, sondern nach den finanziellen Gegebenheiten der Gemeinde. Diese sind nun mal so, dass die Überschüsse der letzten Jahre und die zukünftig zu erwartenden Erträge eine weitere Senkung durchaus zuliessen, abgesehen davon, dass die Differenz wohl gross, im Verhältnis zum Gesamtbudget aber nicht als substantiell betrachtet werden kann. Auch die Hinweise auf die zu tätigenden Investitionen und Unklarheiten betreffend des kantonalen und eidgenössischen Finanzausgleiches lassen eine Änderung der bisherigen bewährten Praxis nicht rechtfertigen, zumal die Nettoschulden der Gemeinde auf einem beneidenswert tiefen Niveau liegen.

II.

III.

Interpellation Die FDP Cham interpelliert deshalb an den Gemeinderat, die Steuerfüsse in Zukunft wieder im Rahmen des kantonalen Finanzausgleichsgesetz so tief wie finanzpolitisch vertretbar (ohne Rückzahlungskonsequenzen) zu halten. Die FDP Cham setzt sich damit für die Einwohner/innen von Cham ein und appelliert an den Gemeinderat zu zeigen, dass er gewillt ist, die durch Gesetz und Verordnungen verlangten Leistungen effizient und kostengünstig zu erbringen. So sein „Streben nach einem ausgeglichenen Finanzhaushalt mit einem konkurrenzfähigen Steuerfuss“ (Leitbild der Gemeinde Cham von 2007. Finanzen). Die FDP Cham fragt den Gemeinderat, wieso er den Steuerfuss 2 Einheiten zu hoch angesetzt habe und was er im Voranschlag 2008 zu tun gedenke. Einführung Bruno Werder, Gemeindepräsident, führt ins Traktandum ein. Im Jahr 2008 wird das neue Gesetz über den Finanzausgleich in Kraft treten. Der Kantonsrat wird am Donnerstag, 28. Juni 2007 das Aufgabenpaket mit dem Finanzausgleich beraten. In diesem Aufgabenpaket gibt es eine neue Regelung, welche per 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Das heisst, dass im neuen Finanzausgleichsgesetz steht, dass die Gemeinden nicht mehr gezwungen werden, mit den Steuern herunter zu gehen. Entweder ist die Gemeinde eine Nehmer- bzw. eine Gebergemeinde und kann sich frei in diesem Rahmen bewegen. Die Thematik, welche in den letzten Jahren bestand, die Steuern immer wieder zu senken, zu erhöhen usw. wird es ab 1. Januar 2008 nicht mehr geben. Wieso ist der Gemeinderat die 2 Einheiten nicht runter gegangen? (Anhang 29) Im Anhang 29 ist die Entwicklung des Steuerfusses aufgezeigt. In gelb ist der tiefstmögliche Steuerfuss eingezeichnet. Dieser ist entscheidend dafür, in welche Richtung die Gemeinde gehen muss. In den letzten Jahren wurde dies im Rahmen des Machbaren immer voll und ganz ausgenützt. (Anhang 30) Die Kolonne 2 (Steuerfuss Vorgabe) im Anhang 30 zeigt auf, welchen Steuerfuss der Kanton anhand des letztjährigen Abschlusses den Gemeinden vorgibt. Die Zahlen sind in Prozent angegeben. 2007 hat der Kanton 67 Steuereinheiten vorgegeben und diese wurden auch so in das Budget 2007 übernommen. Der tiefstmöglichste Steuerfuss im Jahr 2007 ist bei 65 %. Wenn die Vorgaben des Kantons nicht eingehalten werden, muss entweder zurückgezahlt werden oder die Gemeinde fällt aus dem Finanzausgleich. Zur Rechnung 2006: Wäre die Gemeinde mit dem Steuerfuss nicht herunter gegangen, hätte sie CHF 3,6 Mio. in den Finanzausgleich zurückzahlen müssen. Wäre die Gemeinde noch weiter herunter gegangen, wäre sie aus dem Finanzausgleich heraus gefallen. Dies waren immer die Rahmenbedingungen: entweder bekommt die Gemeinde etwas vom Finanzausgleich oder nicht. Die Gemeinde hat darauf geachtet, den Ausgleich zu schaffen und wenn es etwas aus dem Finanzausgleich gab, wurde dies auch genommen. Es wurde auch schon der Steuerfuss erhöht, damit die Gemeinde nicht aus dem Finanzausgleich gefallen ist. Im Jahr 2007 sind es CHF 14 Mio. an Finanzausgleich. Hätte die Gemeinde hierbei einen Formfehler gemacht, wäre sie aus dem Finanzausgleich gefallen. Die Vorgabe lautet, entweder in den Finanzausgleich zurückzuzahlen oder aus diesem herauszufallen. Die Gemeinde hat immer versucht, das letzte Detail auszureizen, damit das Geld möglichst in Cham bleibt und möglichst wenig zurückgezahlt werden müsste. Per 1. Januar 2008 wird sich sowieso alles ändern.

Diskussion Walter Ehrbar, FDP Cham, dankt für die Beantwortung. Er hat an und für sich keine befriedigende Antwort erwartet und diese ist auch nicht gekommen. (Anhang 30) Die Forderung der FDP Cham war, dass im Budget 2007 auf 65 Einheiten hinunter gegangen wird. Dies wäre möglich gewesen, ohne dass ein Franken an den Finanzausgleich hätte zurückgezahlt werden müssen. An dem stört sich die FDP und er hat dem Gemeinderat geschildert, wie viele Reserven, wie viele stille Reserven, wie viele offene Reserven die Gemeinde in der Bilanz hat. Er findet es nicht gut, dass der Gemeinderat, im Hinblick auf den Finanzausgleich, der bereits weitgehend schon klar is, in die letzten fünf Jahren immer recht grosse Überschüsse ausgewiesen hat. Die FDP Cham ist der Meinung, dass im Jahr 2008 berücksichtigt wird, dass die Gemeinde wegen dem Finanzausgleich mit den Steuern nie nach unten gehen konnte und darum so viele Reserven hat. Da diese aber nicht mehr gebraucht werden, erwartet er vom Gemeinderat, dass dieser einen rechten Rutsch macht und nicht immer sagt, dass auf den Finanzausgleich geschaut werden muss. Hinter dem Finanzausgleich hat sich der Gemeinderat immer versteckt und so auch heute wieder. Bruno Werder begründet, dass die Gemeinde ansonsten aus dem Finanzausgleich gefallen wäre. Walter Ehrbar erwidert, dass dies nicht der Fall sei. Auf Grund dessen, dass der Gemeinderat den Spielraum von 67 auf 65 Einheiten nicht ausgenutzt hat, hat Walter Ehrbar die Interpellation eingereicht. Roger Mohr bestätigt, dass die Aussage von Walter Ehrbar stimmt. Der Gemeinderat hat jedoch in der Vergangenheit die Politik gewählt, dass er die Anzahl Steuerprozente hinunter gegangen ist, welche er gemäss Gesetz gehen musste. Bruno Werder weist nochmals darauf hin, dass sich dies ab 1. Januar 2008 so oder so ändert. Wichtig ist, was die Kantonsräte am nächsten Donnerstag entscheiden.