Ein freier Beruf im Rahmen der Notwendigkeiten

Ein freier Beruf im Rahmen der Notwendigkeiten Berufsrechtliche, haftungsrechtliche und qualitätsorientierte Aspekte Vortrag auf der Tagung: „Geht die...
Author: Stefanie Brauer
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Ein freier Beruf im Rahmen der Notwendigkeiten Berufsrechtliche, haftungsrechtliche und qualitätsorientierte Aspekte Vortrag auf der Tagung: „Geht die Psychotherapie ins Netz? Projekte – Erfahrungen – Realisierbarkeit“ der LPPKJP Hessen Frankfurt am Main 9.11.2013

Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

I. I. Musterberufsordnung § 5 Sorgfaltspflichten (5) Psychotherapeuten erbringen psychotherapeutische Behandlungen im persönlichen Kontakt. Sie dürfen diese über elektronische Kommunikationsmedien nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten durchführen. Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Kammer und sind zu evaluieren. Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

I.II. Hessische Berufsordnung § 6 Allgemeine Pflichten (2) Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen erbringen Behandlungen im persönlichen Kontakt. Sie dürfen diese weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Kommunikationsnetze durchführen. Modellprojekte, insbesondere zur Forschung mit ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführter Psychotherapie sind möglich und bedürfen der Genehmigung der Landeskammer in Einzelfällen. Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

II. Fachliche Hintergründe A. Genese der heilberuflichen Verantwortung Die Zunahme der Bedeutung der Psychotherapie geht hervor aus der Begrenztheit der somatischen Medizin, psychische Ursachen von Erkrankungen erkennen und verstehen zu können. „Erleben“ als Ausdruck und als diagnostisches Mittel: „Erlebnisbedingte Krankheiten“: „Krankheiten entwickeln sich im Korrelationsfeld von Erlebnis und diesem Erlebnis zugeordneten körperlichen Leistungen“ (A. Mitscherlich) Ätiologie der Leib-Seele-Konversion „Sprechende Medizin“ Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

II. Fachliche Hintergründe B. Behandlungstechnik Sprache, Mimik und Gestik werden als individuelles leibseelisches Ausdrucksvermögen aufgefasst, das diagnostisch verstanden und interpretiert werden muss. Die Begegnung mit dem Patienten erschöpft sich nicht im Austausch von Informationen. Diagnostische Taxinomie dient dem strukturellen Verstehen des Krankheitsbildes, das jedoch nicht die individuellen Muster der psychischen Bearbeitung einschließt. Die Ressourcen und Fähigkeiten des Patienten zur Bearbeitung seiner Erkrankung erschließen sich im persönlichen Kontakt. Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

III. Haftungsrecht n n

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Primat fachlicher Standards Bei neuen Methoden sind Vor- und Nachteile hinsichtlich der Heilung/Gefährdung des Patienten abzuwägen. Diagnose, Aufklärung, Behandlung und Überwachung des psychotherapeutischen Prozesses sind gleichermaßen zu berücksichtigen. (hierzu: J. Rautschka-Rücker, Internetpsychotherapie – Rechtslage, Einordnung, Regelungsbedarfe, in: Psychotherapeutenjournal 2/2011, S. 169 ff.) Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

IV. Weitere Aspekte der qualitativen Bewertung n n n n n n

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Schweigepflicht Datenschutz Patientenrechte Qualitätsstandards der Programme/Anbieter Qualifikationen der Berater Terminologische Differenzierung: Was ist Psychotherapie? Was ist Beratung? Es gibt keine „Online-Psychotherapie“! Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

V. Weitergehende Überlegungen n

Sprache und Sprechen

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Information und Symbolisierung

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Resonanzraum in der Psychotherapie vs. Kommunikation als Informationsübertragung

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Medien verändern den Erfahrungsraum

Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

VI. Resümee

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Berufsrecht: „persönlicher Kontakt“

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Sozialrecht: Einsatz mediengestützter Kommunikation keine Leistung

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Verantwortung für Psychotherapie liegt beim Behandler Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

Vorschlag für eine Änderung der Berufsordnung Vorlage für 23. DPT: Psychotherapeuten erbringen psychotherapeutische Behandlungen im unmittelbaren und persönlichen Kontakt. Sie dürfen Fernbehandlungen nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten durchführen. Dabei ist grundsätzlich sicherzustellen, 1. dass die Einleitung einer Fernbehandlung auf Grundlage eines unmittelbaren Patientenkontakts erfolgt ist und 2. dass Patienten bei der Durchführung der Fernbehandlung die Möglichkeit haben, einen Angehörigen der in Absatz 6 genannten Berufe persönlich aufzusuchen; ist dies nicht sichergestellt, ist der Patient darüber ausdrücklich aufzuklären.“

Prof. Ulrich A. Müller Pschotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP)

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