Eichinger Sicherheit und Service GmbH

Eichinger Sicherheit und Service GmbH VERKEHRSSICHERUNG www.sicherheit-eichinger.de Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Verkehrssicherung 1 Verkehr...
Author: Carsten Voss
0 downloads 4 Views 515KB Size
Eichinger Sicherheit und Service GmbH VERKEHRSSICHERUNG

www.sicherheit-eichinger.de

Inhaltsverzeichnis Inhalt

Seite

Verkehrssicherung

1

Verkehrsplanung - 1. Projektierung - 2. Genehmigungsverfahren - 3. Rechtsgrundlage

2 3 4 5

Verkehrssicherung - 1. Verkehrszeichen - 2. Signaltechnik

6 7 8

Markierung - 1. Baustellenmarkierung - 2. Tiefgaragenmarkierung / Parkplatzmarkierung Verkehrsübungsplätze

9 9 9

Baustellenüberwachung

10

Verkehrssicherung

Wir übernehmen bei Ihren Bauvorhaben, egal ob kleine oder große Bauprojekte, alle Arbeiten rund um die Verkehrssicherung. Von der Erstellung individueller Verkehrssicherungspläne, der Einholung aller Genehmigungen nach RSA, bis hin zur Bereitstellung der erforderlichen Schilder, Lichtsignalanlagen oder sonstigen Materialien zur Verkehrssicherung.

Wir beraten Sie gern.

Selbstverständlich übernehmen wir auch die tägliche Kontrolle Ihrer Baustellenabsicherung, so dass Ihr Bauvorhaben optimal abgesichert ist.

Seite – 1 –

Verkehrsplanung

Ihre Baustelle besteht aus mehreren Bauabschnitten, die jeweils eine individuelle Verkehrsführung erfordert. Nach RSA sind die Baustellen so zu planen, dass die Verkehrsabwicklung möglichst wenig behindert wird.

Wir erledigen diese komplexe Projektierung der Verkehrssicherung zu jedem Abschnitt und Zeitpunkt Ihres Bauvorhabens, holen die erforderlichen Genehmigungen nach RSA bei den Behörden ein und stimmen die Planung mit der örtlichen Polizei ab.

Seite – 2 –

1. Projektierung Ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherung ist die professionelle Ausarbeitung des Regelplans bzw. des Verkehrszeichenplans. Er ist der wichtigste Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Sind Änderungen aufgrund örtlicher Besonderheiten erforderlich, so dient der zu Beginn erstellte Regelplan als Grundbaustein für den Verkehrszeichenplan. Dieser Plan ist dann gegebenenfalls zu ergänzen oder zu ändern (RSA 95, Abschn. A-1.5). Bis ins Detail müssen hierbei folgende Punkte ausgearbeitet werden: -

Beschreibung der Örtlichkeit, großräumig Lage der Arbeitsstelle Breiten und Restbreiten von eingeschränkten Fahrbahnteilen zeitlicher Ablauf (Beginn/Ende, wenn nötig mit Detailangaben) Beschilderung Beleuchtung, Markierung, Absperrgeräte Abdeckung vorhandener Beschilderung Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Einsatz einer Lichtsignalanlage: Signalanlagenplan sowie Benennung des Verantwortlichen - bei Umleitung zusätzlicher Lageplan inklusive Beschilderung der Umleitungsstrecken - Name, Anschrift und Telefon des Verantwortlichen und eventuell seines Stellvertreters

Die Kombination aus professionellen Mitarbeitern, langjähriger Erfahrung, dem ausgezeichneten Wissen über regionale Gegebenheiten sowie dem Kontakt zu den entsprechenden Behörden, garantieren den maximalen Erfolg für Ihr Bauvorhaben.

Seite – 3 –

2. Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Ordnungsbehörde für die Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs wird von uns für Sie durchgeführt. Dieses umfangreiche und zeitaufwendige Verfahren ist bei uns in guten Händen. Wir haben langjährige Erfahrung, sowie guten Kontakt zu den Behörden.

Zu den Aufgaben, die wir für Sie übernehmen, gehören im Einzelnen: - Detailliertes Screening der örtlichen Gegebenheiten und Erfassen der notwendigen Maßnahmen Ihres Bauvorhabens - Schriftliche Ausarbeitung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung - Durchführen sämtlicher Behördengänge - Nachhalten und Beschleunigen des Genehmigungsverfahrens

Seite – 4 –

3. Rechtsgrundlage Professionalität ist nicht nur eine Frage des Handwerks. Wir sind vertraut mit allen Vorschriften und Rechtsgrundlagen, auch mit den Erfordernissen auf kommunaler Ebene. Baustellen müssen gegenüber dem öffentlichen Verkehr im Wesentlichen aus zwei Gründen abgesichert werden: 1. Die Baustelle kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. 2. Vom öffentlichen Straßenverkehr geht eine Gefahr für die Baustelle aus.

Die Absicherung von Baustellen ist in unterschiedlichen Rechtsvorschriften geregelt, welche zum Teil unterschiedliche Schutzziele beinhalten.

Die wichtigsten Grundlagen liefern: - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) - die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Stand 1995 - die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG-Vorschrift C 22, bisherige VBG 37) - die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) - Technische Lieferbedingungen (TL) - das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) sowie - die Baustellenverordnung

Seite – 5 –

Verkehrssicherung

Unser umfassendes Lager bietet alles - vom einfachen Straßenverkehrsschild bis hin zum Leitanhänger und der komplexen Lichtsignalanlage.

Die Ausstattung von großen, umfangreichen Baustellen gehört zu unserem täglichen Geschäft.

Seite – 6 –

1. Verkehrszeichen Wir haben alle im Verkehrszeichenkatalog aufgeführten Verkehrszeichen auf Lager und können diese daher bei Bedarf auch sehr kurzfristig auf Ihren Baustellen einsetzen. Die Qualität der Verkehrszeichen, sowie die regelgerechte Ausführung entsprechen der Straßenverkehrsordnung. In den Paragraphen 39 bis 43 StVO wird geregelt, dass nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden dürfen oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen. Die allgemeinen Regeln zur Ausführung der Gestaltung von Verkehrszeichen einschließlich der verkehrsrechtlichen erforderlichen Anforderungen an Ihre Materialien sind als Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) - (BAnz Nr. 66a vom 3. April 1992) - aufgeführt.

Absolutes Halteverbot

Gefahrenstelle

Eingeschränktes Halteverbot

Gegenverkehr

Seite – 7 –

2. Signaltechnik Für eine Einrichtung von mobilen Lichtsignalanlagen, z.B. Ampeln, bieten wir Ihnen alle Leistungen für die fachgerechte Realisierung Ihrer Verkehrsregelung im öffentlichen Verkehrsraum. Unsere Angebotspalette umfasst alle Möglichkeiten von der Einbahnwechsel-Lichtsignalanlage bis zur komplexen, transportablen Kreuzungsanlage bis 24 Signalgruppen, verkehrsabhängig oder von verschiedenen Tageszeitprogrammen gesteuert mit Einbindung von Bus- und Bahnverkehren.

Wir halten für Sie die modernen, mobilen Lichtsignalanlagen in ausreichender Anzahl vor. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Signallagepläne mit den signaltechnischen Berechnungen nach RiLSA. Nach Genehmigung der Anlagen programmieren wir die verkehrsabhängige Signalsteuerung und synchronisieren diese mit eventuell vorhandenen stationären Lichtsignalanlagen. Unsere Mitarbeiter montieren die Lichtsignalanlagen vor Ort und garantieren einen reibungslosen Betrieb. Während des Betriebes erfolgt durch unser qualifiziertes Personal die Wartung und Kontrolle nach ZTV-SA.

Unseren Leistungen liegen folgende Vorschriften und technische Bestimmungen zu Grunde: StVO: RiLSA "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" VDE 0832: TL-Transportable Lichtsignalanlagen

Signalanlage

Ampel Seite – 8 –

Markierung 1. Baustellenmarkierung Markierungen gehören zu jeder temporären Verkehrsführung, wie sie für Baustellen eingerichtet wird. Unterschiedliche Materialien werden je nach Erfordernis eingesetzt. Wir liefern für Ihre Baustelle die komplette Markierung in Dünnschichtfolie, Dickschichtfolie, in Farbe oder mit Markierungsnägeln, für Längsabsicherungen als durchgezogene Linie oder Strich-Lücke in den Breiten 12, 15 und 25 cm, als Quermarkierungen für FG-Furten und Haltebalken sowie für Markierungspfeile. Alle diese Leistungen werden nach den technischen Lieferbedingungen "TL – vorübergehende Markierungen 97" ausgeführt. Wir markieren innerörtliche und außerörtliche Straßen mit allen gängigen Materialien.

2. Tiefgaragenmarkierung / Parkplatzmarkierung / Verkehrsübungsplätze Optisches Sicherheitsleitsystem nach der ASR A3.4/3. Fluchtwegmarkierung, mit nachleuchtender Markierung nach DIN 67 510. Stellplatzmarkierung, Nummerierung, Bodensymbole, Beschilderung. Erneuern von Bestandsmarkierung.

Seite 9 –

Baustellenüberwachung

Nach den Vorschriften der RSA müssen Baustellen an Arbeitstagen zwei Mal und an arbeitsfreien Tagen ein Mal überprüft werden.

Die Prüfung des Verkehrssicherungsmaterial sowie der Lichtsignalanlagen übernimmt unser qualifiziertes Personal für Sie. Selbstverständlich gilt dies auch für die Zeit nach Arbeitsschluss, für die Nacht und für die Sonn- und Feiertage.

Baustellen, deren Schilder defekt oder deren Lichtsignalanlagen außer Betrieb sind, können kurzfristig von den Behörden geschlossen werden.

Die Verkehrssicherungsüberwachung ist ein "Muss" und absolut unumgänglich. Die regelmäßige Überprüfung der Baustelle ist notwendig und garantiert den reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens.

Alles aus einer Hand.

Seite – 10 –

WIR BERATEN SIE GERNE Eichinger Sicherheit und Service GmbH Junkersstr. 1 86343 Königsbrunn Telefon: 49 (0) 8231 988840 Telefax: 49 (0) 8231 9888429 e-Mail: [email protected] www.sicherheit-eichinger.de