Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich

Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich Hinsichtlich des Freihandelsabkommens der Europäischen Union (EU) mit der Re...
Author: Sophie Pohl
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Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich Hinsichtlich des Freihandelsabkommens der Europäischen Union (EU) mit der Republik Korea (also Südkorea, im Folgenden der Einfachheit halber Korea genannt) gab es eine Reihe verschiedener Bedenken seitens der Wirtschaft. Das Abkommen wird ab dem 1. Juli 2011 vorläufig angewendet, zu diesem Zeitpunkt tritt der Zollabbau in Kraft. Dieser führt unmittelbar zu erheblichen Zollerleichterungen bei der Einfuhr von Waren nach Korea. Der koreanische Zolltarif weist ca. 12.000 Tariflinien auf, von denen ca. 2.000 Tariflinien regulär unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei sind. Bereits mit der ersten Stufe der Zollsenkungen laut Stufenplan des Abkommens, also zum 1. Juli 2011, werden für ca. 7.500 Tariflinien die Zollsätze auf Waren mit präferentiellem Ursprung in der EU abgeschafft. Für weitere 2.000 Tariflinien gibt es ab diesem Datum Zollsenkungen, die in weiteren Schritten in den Folgejahren zur Zollfreiheit führen; für die überwiegende Anzahl dieser Tariflinien ist dies innerhalb von 3 respektive 5 Jahren der Fall. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission werden sich die Zollerleichterungen für Ursprungswaren der EU auf ca. 1,6 Milliarden Euro jährlich addieren. Die Zollerleichterungen für die Einfuhr koreanischer Ursprungserzeugnisse in die EU werden hingegen nur 1,1 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Hintergrund ist, dass das Zollniveau in Korea grundsätzlich über dem in der EU liegt, insbesondere auch im industriellen Bereich. Mit dem 1. Juli 2011 werden hier für viele Produkte präferentielle Margen von z.B. 5%, 8%, 10% oder 13% möglich sein. Der aktuelle Einfuhrzolltarif Koreas unter Berücksichtigung der Präferenzzollsätze für EU-Ursprungswaren ist in deutscher Sprache und in verschiedenen Formaten beim Mendel Verlag erhältlich. Um in den Genuss dieses präferentiellen Zollvorteils bei der Wareneinfuhr nach Korea zu kommen, muss für die betreffenden Waren ein Ursprungsnachweis vorgelegt werden. Da das Freihandelsabkommen mit Korea keinen förmlichen Präferenznachweis, also keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis kennt, ist der Nachweis des präferentiellen Ursprungs im Regelfall über eine Ursprungserklärung auf einem geeigneten Handelsdokument, üblicherweise der Handelsrechnung, zu erbringen. Hervorzuheben ist, dass bei einem Warenwert von über 6.000 EUR nur ermächtigte Ausführer berechtigt sind, die Ursprungserklärung abzugeben. Diese Ursprungserklärung darf aber nur ausgefertigt werden, wenn die materiellen Ursprungsregeln des Protokolls „über die Bestimmung des Begriffs ‚Erzeugnisse mit Ursprung in’ oder ‚Ursprungserzeugnisse’ …“ erfüllt sind. Dasselbe gilt natürlich auch für die Nennung von Korea in Lieferantenerklärungen. Die Europäische Kommission legt Wert auf die Feststellung, dass das vorgenannte Protokoll hinsichtlich dieser Regeln im Wesentlichen den bereits bekannten Ursprungsprotokollen z.B. in der Pan-Euro-Med Zone entspricht. Dies ist grundsätzlich richtig, allerdings gibt es neben Unterschieden bei der Definition vollständig gewonnener oder hergestellter Waren, beim Territorialitätsprinzip und beim (nicht vorhandenen) Drawback-Verbot auch eine ganze Reihe von bemerkenswerten Unterschieden in der Verarbeitungsliste in Anhang II des Ursprungsprotokolls. Diese wird in Anhang II(a) noch um einige wählbare alternative Regeln ergänzt, die innerhalb jährlicher Kontingente für Ursprungswaren Koreas zur Verfügung stehen. Für Waren mit Ursprung in der EU stehen diese alternativen Regeln also nicht zur Verfügung. Hinsichtlich der Frage, ob die Unterschiede in der Verarbeitungsliste zu den angesprochenen bekannten Ursprungsprotokollen, z.B. dem des Freihandelsabkommens mit der Schweiz, zu strengeren oder weniger strengen Ursprungsregeln führen, soll der auf den folgenden Seiten dargestellte tabellarische Vergleich dienen. Dabei sind die Listenkriterien des Ursprungsprotokolls für Korea jeweils mit denen des Ursprungsprotokolls des Abkommens mit der Schweiz verglichen worden. Für jedes Kapitel des Zolltarifs ist angegeben, ob aus der Perspektive des Ursprungsprotokolls für Korea die Listenregeln gleich streng, strenger oder aber weniger streng sind. Für die Kapitel, bei denen die Listenregeln für Korea weniger streng als die für die Schweiz sind, kann davon ausgegangen werden, dass Ursprungswaren der EU im Sinne der Präferenzregelung mit der Schweiz auch für die Einfuhr nach Korea präferenzberechtigt sein werden. Bei den Kapiteln, wo die Listenkriterien für Korea sogar weniger streng sind, können Waren, die keinen präferentiellen Ursprung der EU im Verkehr mit der Schweiz haben, unter Umständen bei der Einfuhr nach Korea präferenzberechtigt sein. Die vorliegende Liste und ihr einleitender Text sind dazu gedacht, zumindest einige Bedenken hinsichtlich des neuen Abkommens zu nehmen. Den Blick in die Verarbeitungsliste für die jeweiligen Waren kann und will diese Liste aber nicht ersetzen. Auch die Feststellung der präferentiellen Marge sollte vorgenommen werden, bevor Aufwände bezüglich der Ursprungskalkulation und -dokumentation unternommen werden.

© Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich

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Übersicht der Listenkriterien der Verarbeitungsliste der Freihandelsabkommen mit Korea und der Schweiz Kapitel Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 Kapitel 4

Kapitel 5

Kapitel 6 Kapitel 7

Warenbeschreibung gemäß HS 2007 Lebende Tiere Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Vergleichsergebnis Regel Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng

Regel Korea grundsätzlich gleich streng

Regel Korea gleich streng Regel Korea gleich streng

Kapitel 9

Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Kaffee, Tee, Mate und Gewürze

Kapitel 10 Kapitel 11

Getreide Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen

Regel Korea gleich streng Regeln Korea grundsätzlich gleich streng

Kapitel 12

Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Regel Korea gleich streng Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Regeln Korea teilweise weniger streng Pflanzenauszüge

Kapitel 8

Kapitel 13

Kapitel 14 Kapitel 15

Kapitel 16

Kommentar

Regel Korea für ex Pos. 0502 (zubereitete Borsten von Haus- oder Wildschweinen) strenger

Regel Korea gleich streng Regeln Korea grundsätzlich gleich streng

Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit Regel Korea gleich streng weder genannt noch inbegriffen Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Regeln Korea überwiegend weniger streng Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Regel Korea gleich streng Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

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Regel Korea für UPos. 0902.10 (grüner Tee) strenger Regel Korea für UPos. 1106.10 (Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten) weniger streng

Regeln Korea für UPos. 1302.19, 1302.31, 1302.32 und 1302.39 weniger streng, für UPos. 1302.19 allerdings unter Ausschluss bestimmten Vormaterials

Zusätzliche Regel Korea für UPos. 1515.50 (Sesamöl und seine Fraktionen), hier Regel Korea strenger Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für Korea für ex

2

Kapitel

Warenbeschreibung gemäß HS 2007

Vergleichsergebnis

Kapitel 17 Kapitel 18 Kapitel 19

Zucker und Zuckerwaren Regeln Korea gleich streng Kakao und Zubereitungen aus Kakao Regel Korea gleich streng Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Regeln Korea überwiegend gleich streng

Kapitel 20

Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen Verschiedene Lebensmittelzubereitungen Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

Regeln Korea teilweise strenger

Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement Erze sowie Schlacken und Aschen Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen Organische chemische Erzeugnisse Pharmazeutische Erzeugnisse Düngemittel Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate;

Regeln Korea teilweise weniger streng Regel Korea gleich streng Regel Korea weniger streng

Kapitel 21 Kapitel 22 Kapitel 23 Kapitel 24

Kapitel 25 Kapitel 26 Kapitel 27 Kapitel 28

Kapitel 29 Kapitel 30 Kapitel 31 Kapitel 32

Kommentar UPos. 1604.20 (bestimmte Surimizubereitungen), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng

Regel Korea für Pos. 1901 strenger, für ex UPos. 1902.19 (Nudeln …), ex UPos. 1902.30 (Ramen und Fertignudeln …) und ex UPos. 1905.90 (Backwaren aus Reis) weniger streng; Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für ex UPos. 1905.90 (Kekse und ähnliches Kleingebäck), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng

Regeln Korea überwiegend strenger Regeln Korea überwiegend strenger Regeln Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng

Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für UPos. 2402.20 (Tabak enthaltende Zigaretten), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng

Regel Korea weniger streng

Regeln Korea überwiegend weniger streng Regeln Korea überwiegend weniger streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea teilweise weniger streng

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Kapitel

Kapitel 37 Kapitel 38

Warenbeschreibung gemäß HS 2007 Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten Etherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflegeoder Schönheitsmittel Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetallegierungen; leicht entzündliche Stoffe Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie

Kapitel 39 Kapitel 40

Kunststoffe und Waren daraus Kautschuk und Waren daraus

Regeln Korea überwiegend weniger streng Regeln Korea gleich streng

Kapitel 41 Kapitel 42

Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus Holz und Holzwaren; Holzkohle Kork und Korkwaren Flechtwaren und Korbmacherwaren Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuß) zur Wiedergewinnung Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne Seide Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus

Regeln Korea überwiegend weniger streng Regel Korea gleich streng

Kapitel 33 Kapitel 34

Kapitel 35 Kapitel 36

Kapitel 43 Kapitel 44 Kapitel 45 Kapitel 46 Kapitel 47 Kapitel 48 Kapitel 49

Kapitel 50 Kapitel 51

Vergleichsergebnis

Kommentar

Regeln Korea gleich streng Regeln Korea überwiegend gleich streng

Regel Korea für ex Pos. 3403 (zubereitete Schmiermittel …) strenger, Regel Korea für ex Pos. 3404 (künstliche und zubereitete Wachse …) teilweise weniger streng

Regeln Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea überwiegend weniger streng

Regel Korea für ex Pos. 3801 (Graphit) strenger Regel Korea für ex Pos. 4001 (geschichtete Platten aus Kautschuk für Sohlenkrepp) strenger

Regeln Korea gleich streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng

Regeln Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng

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Kapitel Kapitel 52

Kapitel 53 Kapitel 54

Warenbeschreibung gemäß HS 2007 Rosshaar Baumwolle

Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse

Vergleichsergebnis Regeln Korea gleich streng

Regeln Korea gleich streng

Synthetische oder künstliche Spinnfasern

Regeln Korea gleich streng

Kapitel 56

Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen Gewirke und Gestricke Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon Kopfbedeckungen und Teile davon Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon

Regeln Korea gleich streng

Kapitel 59 Kapitel 60 Kapitel 61 Kapitel 62 Kapitel 63 Kapitel 64 Kapitel 65 Kapitel 66

Ausnahmeregelung Korea im Rahmen jährlicher Kontingente für Pos. 5204, 5205, 5206 und 5207 (Nähgarne und Garne aus Baumwolle), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng

Regeln Korea gleich streng

Kapitel 55

Kapitel 57 Kapitel 58

Kommentar

Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für Pos. 5408 (Gewebe aus Garnen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Ausnahmeregelung Korea im Rahmen jährlicher Kontingente für Pos. 5508, 5509, 5510 und 5511 (Nähgarne und Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng

Regeln Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regel Korea weniger streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea überwiegend weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea gleich streng

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Kapitel Kapitel 67 Kapitel 68 Kapitel 69 Kapitel 70 Kapitel 71

Kapitel 72 Kapitel 73 Kapitel 74 Kapitel 75 Kapitel 76 Kapitel 77 Kapitel 78 Kapitel 79 Kapitel 80 Kapitel 81 Kapitel 82 Kapitel 83 Kapitel 84 Kapitel 85

Kapitel 86

Kapitel 87

Warenbeschreibung gemäß HS 2007 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen Keramische Waren Glas und Glaswaren Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen Eisen und Stahl Waren aus Eisen oder Stahl Kupfer und Waren daraus Nickel und Waren daraus Aluminium und Waren daraus (nicht belegt) Blei und Waren daraus Zink und Waren daraus Zinn und Waren daraus Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus Werkzeuge, Schneidwaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen Verschiedene Waren aus unedlen Metallen Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und

Vergleichsergebnis Regel Korea gleich streng

Kommentar

Regeln Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng

Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regel Korea weniger streng Regel Korea weniger streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea durchweg weniger streng Regeln Korea durchweg weniger streng

Regeln Korea teilweise weniger streng

Regeln Korea durchweg weniger streng

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Kapitel Kapitel 88 Kapitel 89 Kapitel 90

Kapitel 91 Kapitel 92 Kapitel 93 Kapitel 94

Kapitel 95 Kapitel 96 Kapitel 97

Warenbeschreibung gemäß HS 2007 Zubehör Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte Uhrmacherwaren Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör Verschiedene Waren Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Vergleichsergebnis

Kommentar

Regeln Korea gleich streng Regeln Korea gleich streng Regeln Korea durchweg weniger streng

Regeln Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regel Korea gleich streng Regeln Korea überwiegend gleich streng

Regel Korea für ex Pos. 9401 und ex Pos. 9403 (Möbel aus unedlen Metallen mit nicht gepolsterten Baumwollgeweben) strenger

Regeln Korea gleich streng Regeln Korea teilweise weniger streng Regel Korea gleich streng

Anmerkung: Die vorstehende Liste ist keine Auflistung der Unterschiede zwischen den Verarbeitungslisten des Abkommens mit Korea und des Abkommens mit der Schweiz. Hinsichtlich der Struktur der Liste (z.B. Ansprache von konkreten Unterpositionen in Korea), von den Kapitelregeln ausgenommenen Waren sowie den Formulierungen von einzelnen Regeln gibt eine Vielzahl von Unterschieden. Vielmehr geht es um die Bewertung dieser Unterschiede dahingehend, ob die Listenkriterien im Ergebnis für die angesprochenen Kapitel gleich streng oder aber strenger oder weniger streng sind.

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