Die Deutschland-CARICADE Ausstellung in der Gerichtslaube

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar ■ 17/11 ■ 20. Jahrgang ■ 22.10.2011 Die Deutschland-CARICADE Ausstellung in der Gerichtslaube ...
Author: Arwed Baum
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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar ■ 17/11 ■ 20. Jahrgang ■ 22.10.2011

Die Deutschland-CARICADE

Ausstellung in der Gerichtslaube

Sie, liebe Leserinnen und Leser sind herzlich zu der Eröffnung der Ausstellung „Deutschland-Caricade“ am Mittwoch, dem 26. Oktober 1011 um 19:30 Uhr in die Gerichtslaube eingeladen. Vom 27. Oktober bis 20. November 2011, zeigt die Ausstellung in der Gerichtslaube sechzig Jahre im (Zerr-)Spiegel der Karikatur. Erfolge aber auch Schattenseiten der Geschichte unserer Demokratie werden lebendig. Noch heute stupst die Karikatur die Politgrößen aller Couleur in Richtung Wahrheit. Da wird weder mit Adenauer, Erhard, Ulbricht oder Kiesinger, noch mit Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder oder Merkel zimperlich umgegangen. Auch Präsidenten und andere Prominente kriegen ihr Fett weg. Sechzig politische Zeichnungen chronologisch geordnet und mit erläuternden Texten versehen bringen in treffsicheren Kurzkommentaren die Geschichte der bald 60-jährigen Bundesrepublik Deutschland auf den Punkt. Alles auf den Punkt gebracht, unverpackt und ausgewogen, witzig aber auch bissig, nachdenklich und spöttisch- auf jeden Fall immer eindeutig. 1949 bis 2009 - das sind seit 60 Jahren Frieden in einer unruhigen Welt trotz der Jahrzehnte des Kalten Krieges, sechzig Jahre Erfolg und Wohlstand

trotz Börsenkarussell und Arbeitslosigkeit, sechzig Jahre Leistung und Ansehen in der Welt, trotz Rückschlägen und Globalisierungsgefahr ... ein guter Grund für einen Blick zurück in die jüngere Vergangenheit. Grund zum kritischen Nachdenken, aber auch ein Grund zum Feiern. Dass die 40 Jahre DDR-Geschichte in diese Sammlung nur wenig und wenn, dann aus der Sicht westlicher Karikaturisten Eingang finden, liegt in der Natur des Mediums „Karikatur“. Sie ist bildhafter Ausdruck einer freien Meinung in einer freien Presse. Und davon kann auf dem Boden der ehemaligen DDR erst Ende 1989 die Rede sein. So sollte der Besucher dieser Ausstellung die Bildsituationen mit kritischem Humor betrachten, auch wenn sie manchmal bissig und voller sarkastischem Spott scheinen. Der Wiener Karikaturist Gustav Pechl (Ironismus): „aber noch schlimmer ist es für einen Politiker, nicht karikiert zu werden“. Willy Brandt dagegen: Die Karikatur hat „bei aller Schärfe immer auch etwas Versöhnliches“. Übrigens: die Abteilung Kultur plant 2012 eine Ausstellung mit 100 Karikaturen zum 100. Geburtstag von Willy Brandt mit dem Titel: MAN HAT SICH BEMÜHT Die Ausstellung ist täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Stiften - Fördern Engagieren Einladung zum Stiftungstag Mecklenburg-Vorpommern am Samstag, 19. November 2011 in St. Georgen Weitere Informationen dazu unter E-Mail: [email protected] oder www.anstiftung-mv.de bzw. unter Telefon: 03841 257929

In dieser Ausgabe lesen Sie: Angebote der Volkshochschule/Sonntagsmatinee.............................................................................. Seite 3 Unternehmerinnen-Stammtisch/Weihnachtsmann gesucht ............................................................. Seite 4 Hundesteuersatzung/Sitzungübergang ...................................................................................Seiten 5 und 6 Förderaktivitäten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ............................................................... Seite 7

Große Kriminacht mit vielen Gästen - Soko Wismar kommt zur Autogrammstunde Am Samstag, dem 22. Oktober 2011 um 18:00 Uhr ist es wieder soweit. Zu später Stunde schließt die Bibliothek nicht ihre Türen, sondern öffnet sie zur Kriminacht. Dabei wird wieder für alle Altersklassen etwas im Zeughaus geboten: Angefangen vom Chor der IGS über die Putzfrau Ilona, die beim Abstauben nebenbei Kriminalfälle löst, erwartet die kleinen und großen Besucher ein besonderes Highlight: Die Hauptdarsteller der Soko Wismar kommen gegen 20:00 Uhr zur Autogrammstunde. Aber das ist noch lange nicht alles: Die jüngeren Besucher können ihre kriminalistischen Fähigkeiten testen und die Detektivprüfung ablegen. Das Filmbüro erstellt Fahndungsfotos mit den Besuchern. Die Stadtwerke stellen einen Schminkstand, an dem man sich entsprechend gestalten lassen kann. Mitarbeiterinnen stellen Neues vom Krimi-Buchmarkt vor. Eckhard Teßnow liest zu später Stunde aus seinem neuen Wismarkrimi: „Tod am Altwismartor“. Es dürfen auch wieder aussortierte Bücher getauscht und natürlich auch gekauft werden. Für den Büchertausch bittet die Stadtbibliothek, interessante eigene Bücher zum Tauschen mitzubringen. Detektivische Fähigkeiten sind beim Krimiquiz gefragt. Der Förderverein sorgt wieder für Essen und Trinken. Den feurigen Höhepunkt des Abends bietet die Feuershow von Sebastian Hollatz. Mittwoch, 2. November 2011 17.00 Uhr im Bürgerschaftssaal Die Hansestadt Wismar stellt das Realisierungskonzept zum ruhenden Verkehr Altstadt Wismar vor. Die Anwohner sind recht herzlich zur Vorstellung und Diskussion eingeladen.

Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 05. November 2011.

BÜRGERSCHAFT

27. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Wahlperiode 2009 - 2014) am Donnerstag, dem 27. Oktober 2011 um 17:00 Uhr im Rathaus, Bürgerschaftssaal

Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft 2. Einwohnerfragestunde 3. Eröffnung/Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Personelle Veränderungen in den Ausschüssen 5. Genehmigung des Protokolls 6. Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft 7. Mitteilungen des Bürgermeisters Anträge des Bürgermeisters

8.1

Drucksache 0471-27/11 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“ 1. Änderung, Teilbereich 2 Hier: Öffentliche Auslegung Ziel der Planung: Änderung ausgewählter Festsetzungen im Bebauungsplan als Voraussetzung für eine städtebaulich attraktive Bebauung und Nutzung von zwei Baufeldern Drucksache 0472-27/11 Festlegung von Straßennamen Planstraße C: „Am Ankerplatz“ Drucksache 0473-27/11 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 für den Entsorgungsund Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar Drucksache 0476-27/11 Nachbenennung eines Vertreters der Hansestadt Wismar in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg

8.4

9.

Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

9.1 9.2 9.3

Drucksache 0479-27/11 FÜR-WISMAR-Fraktion Kinder- und Jugendparlament in der Hansestadt Wismar Drucksache 0480-27/11 CDU-Fraktion Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ Drucksache 0481-27/11 Bürgerfraktion Wahl der weiteren Vertreter der Hansestadt Wismar in die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Drucksache 0482-27/11 Bürgerfraktion Bericht des Bürgermeisters über abgeschlossene und laufende Rechtstreitigkeiten der Hansestadt Wismar

9.4

10.

Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

2

Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Nach § 13 (1) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft findet im Falle einer Vertagung die Fortsetzung dieser Sitzung am darauffolgenden Donnerstag um 17:00 Uhr am selben Ort statt.

Termine der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat November 2011 (Wahlperiode 2009 - 2014) Ausschüsse/ Datum Uhrzeit Ort Bürgerschaft Betriebsausschuss 01.11.2011 17:00 Uhr Rathaus, für den EVB Raum 28 Ausschuss für Wirtschaft 01.11.2011 18:00 Uhr und kommunale Betriebe Ausschuss für Kultur, 07.11.2011 16:30 Uhr Sport und Bildung Verwaltungsausschuss 07.11.2011 18:00 Uhr

Rathaus, Raum 28 Rathaus, Raum 28 Rathaus, Raum 28

Finanz- und Liegen- 09.11.2011 18:15 Uhr Rathaus, schaftsausschuss Raum 28 Sanierungsausschuss 10.11.2011 17:00 Uhr DSK, Hinter dem Chor 9 Bauausschuss 14.11.2011 17:00 Uhr

Bürocenter Kopenhagener Straße Raum 234

Rechnungsprüfungs- 17.11.2011 18:00 Uhr Rathaus, ausschuss Raum 119 28. Sitzung der 24.11.2011 17:00 Uhr Rathaus, Bürgerschaft Bürgerschaftssaal

Nicht öffentlicher Teil 11. Anfragen und Anträge 11.1

11.3 11.4

Drucksache 0475-27/11 Kauf eines kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges mit Wasseraufbereitungsanlage Drucksache 0477-27/11 Vergleichsvorschlag in einem Rechtsstreit Drucksache 0478-27/11 Verpachtung der Markthalle am Alten Hafen der Hansestadt Wismar

Dr. Gerd Zielenkiewitz Präsident der Bürgerschaft

8.

8.2 8.3

11.2

Drucksache 0474-27/11 Vergabe der Bauleistung „Schmutzwasserüberleitung Gewerbegebiet Dargetzow/Wismar-Kritzow 1. Bauabschnitt“

Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die aktuelle Terminübersicht, die Tagesordnungen und weitere Informationen über die Bürgerschaft finden Sie auf www.wismar.de/bürgerschaft.

STADTANZEIGER | 22. Oktober 2011

FREIZEIT & BILDUNG

Volkshochschule

„… und erwarten den Sonntag“ 1. Literarische Sonntags-Matinee

Gesellschaft/Politik/Umwelt: P10521 Einführung in die Mediation (Vortrag) 01.11.2011/18:00 Uhr (Dienstag) P10522 Einführung in die Mediation (Workshop) 05.11.2011/09:00 Uhr (Samstag)

Kultur/Kreatives Gestalten: P206A „Wärmende Wegbegleiter“ Herbst- und Wintergarderobe selbst geschneidert 25.10.2011/16:30 Uhr (Dienstag) P208C Schneiderworkshop II 05.11.2011/14:00 Uhr (Samstag) P210B „einfach tanzen” (Workshop) 12.11.2011/15:00 Uhr (Samstag) P211B „einfach tanzen“ (Kurs) 18.11.2011/18:45 Uhr (Freitag)

Gesundheit: P319 Kinder in der Naturheilpraxis (Vortrag) 21.11.2011/19:00 Uhr (Montag)

Arbeit/Beruf:

Der Bibliotheksverein und die Stadtbibliothek Wismar laden am 6. November 2011 um 10:30 Uhr ins Zeughaus zu einer literarischen Matinee ein. Zu Gast sind die Schweriner Autorinnen Sonja Voß-Scharfenberg und Bianka Hadler. Sonja Voß-Scharfenberg, Jahrgang 1957, ist Absolventin des Instituts für Literatur Leipzig 1984, Mitglied des VS, Anna-Seghers-Stipendiatin der Akademie der Künste 1990 und hat verschiedene Bücher veröffentlicht, u. a. IM GELBEN, Geschichten aus Mecklenburg-Vorpommern. Bianka Hadler, Jahrgang 1959, ist Diplombibliothekarin und vielen Lesern der Bibliothek sicher noch aus ihrer Wismarer Zeit bekannt, oder aber auch als langjährige Betreuerin der Schreibgruppe beim Psychosozialen Zentrum „Das Boot“ Wismar e. V., die zu jener Zeit mit Lesungen und der Veröffentlichung „Vielleicht sehen wir uns“ von sich reden machte. Beide Frauen sind dem Alltag noch immer literarisch auf der Spur. In ihren Geschichten versuchen sie, den Dingen Benennung zu geben, den Freuden Gesicht und Hand und Fuß und den Ängsten Halt und Maß. Karten für die Veranstaltung gibt es ab sofort in der Stadtbibliothek zum Preis von 3,00 Euro. Vorbestellungen unter 03841 251-4020 oder [email protected].

P52 Computerschreiben in 5 Stunden 07.11.2011/17:00 Uhr (Montag)

Seniorenprogramm P501SEGWIB Grundkurs Windows Senioren (Anfängerkurs) 22.11.2011/ 08:00 Uhr (Dienstag und Donnerstag) P504SEGEXA Grundkurs Excel Senioren (Anfängerkurs) 22.11.2011/10:00 Uhr (Dienstag und Donnerstag)

Bildungsfahrt P704 Dresden 09.12.2011 - 11.12.2011 Besuchen Sie die Landeshauptstadt Sachsens mit ihren Prachtbauten aus längst vergangenen Zeiten. Prachtvolle Uferpromenaden, interessante Museen und Einrichtungen, technische Denkmäler, liebenswerte Details - Dresden hält viele Entdeckungen für Sie bereit. Stationen der Reise sind unter anderem ein Besuch des historischen Stadtkerns sowie das Panometer Dresden. Außerdem erwartet Sie eine Orgelandacht sowie eine Führung in der Frauenkirche. Hinweis: Für Bildungsreisen werden ausschließlich persönliche Anmeldungen entgegen genommen!

„Sex und Kreim im Altenheim“ mit dem Theater die BÖSEN SCHWESTERN Chris Palmer und Adrian Im Heim geht`s wieder mal drunter und drüber: Die Gelder der Bewohner wurden veruntreut, Pastor Laube sitzt im Knast, das Finanzamt erklärt den „Tag der offenen Tür“ zum Tag der offenen Bücher und die Heimleitung Horst Köhler ... entschuldigung ... Frau Löhlein verabschiedet sich mit einem Nervenzusammenbruch! Da bleibt es wieder mal an Ungarns Exportschlager Anita Palmerova und der kleinen nervigen Freundin Magda „Matitschuku“ Anderson hängen, das Heim und all seine wunderlich-liebenswerten Bewohner zu retten. Mittwoch, 26. Oktober 2011, 19:30 Uhr Karten erhalten Sie im Theater, Telefon: 03841 326040 in der Tourist-Information am Markt und im Verlagshaus der Ostsee-Zeitung sowie an der Abendkasse.

Stadtteilgespräche 2011

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an! Online-Anmeldungen sind unter www.wismar.de möglich. Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:

09:00 -12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr 09:00 -12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr 09:00 -12:00 Uhr 09:00 -12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr nur nach Vereinbarung

Geschäftsstelle: Badstaven 20, 23966 Wismar E-Mail: [email protected], Web: www.wismar.de Tel.: 03841 32670, Fax: 03841 326716

Altstadt/Wismar-Süd/Dargetzow/Kritzowburg/Molkereiviertel Dienstag, 1. November 2011, 19:30 Uhr im Rathaus Bürgermeister Thomas Beyer, Senator Michael Berkhahn und Andreas Wellmann sowie Vertreter der Bereiche Wobau, Stadtwerke, EVB, des Ordnungsamtes und des Bauamtes werden mit anwesend sein. Sie, liebe Bürger, haben die Möglichkeit, sich über geplante Vorhaben zu informieren und Probleme anzusprechen.

STADTANZEIGER | 22. Oktober 2011

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DIT & DAT

Unternehmerinnen-Stammtisch Wismar Förderung und Finanzierung für Existenzgründer Gleichstellungsbeauftragte Petra Steffan lädt zum Stammtisch für selbstständige Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen, Gründerinnen in Wismar am Donnerstag, dem 10. November 2011, 19:00 Uhr in das Rathaus, Raum 28 ein. Ziel ist, dass sich in einer ungezwungenen Runde Unternehmerinnen und Existenzgründerinnen regelmäßig austauschen. Jeder Stammtisch soll mit einem Kurzvortrag zu einem bestimmten Thema von einer fachkundigen Referentin bzw. einem fachkundigen Referenten eingeleitet werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, über das Thema zu diskutieren bzw. sich auszutauschen „Förderung und Finanzierung für Existenzgründer“ - das ist das Thema am 10. November 2011, zu dem Ulrike Fahden von der IHK Schwerin informiert. Alle Frauen, die selbstständig sind bzw. sich selbstständig machen wollen, sind herzlich zu dem Erfahrungsaustausch eingeladen. Wenn Sie am nächsten Stammtisch teilnehmen möchten, melden Sie sich an bei Petra Steffan, Telefon: 03841 251-9032 oder unter [email protected].

Präventionsrat der Hansestadt Wismar tagt Am Montag, dem 24. Oktober 2011, um 15:30 Uhr im Rathaus/Raum 28, tagt der Präventionsrat der Hansestadt Wismar. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung sind interessierte Bürger herzlich willkommen.

Öffentliche Bekanntmachung zur Bürgerschaftswahl am 07. Juni 2009 in der Hansestadt Wismar - Sitzübergang -

Gemäß § 46 (5) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Deuember 2010 (GVOBl. M-V Nr.23 Seite 690) gebe ich öffentlich bekannt, das Herr Michael Kuhn nach Verzichtserklärung (§ 65 (1) Nr. 1 LKWG M-V) seinen Sitz in der Bürgerschaft verloren hat. Dieser Sitz ist nunmehr gem. § 46 (2) LKWG M-V auf Herrn Horst Lüdemann (CDU, Wahlbereich 4) übergegangen. G. Fislage Gemeindewahlleiter Hinweis: Gemäß § 46 Absatz 4 LKWG M-V kann in Anwendung des § 35 LKWG M-V binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angab der Gründe beim Wahlleiter zu erheben. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Impressum Herausgeber: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar V. i. S. d. P.: Frank Junge, Redaktion: Petra Steffan, Tel.: 03841/251-9032, Fax: 03841/251-903, E-Mail: [email protected] Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Erscheinungsweise: 2 x monatlich, Auflage: 27.000 Verlag und Anzeigenverwaltung: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-27, E-Mail: [email protected] Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Verantwortlich für den außeramtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Druck: Druckhaus Wittich, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg /Elster Verteileragentur: Ralf Dunker, Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch, Tel./Fax: 03886/715742 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den o. g. Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Toturist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

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Die Hansestadt Wismar sucht einen Weihnachtsmann für den diesjährigen Weihnachtsmarkt. Interessenten können sich an Frau Franz bzw. an Herrn Welz wenden (Tel.: 03841 2519014).

Aufruf zu KUNST OFFEN 2012 Schon zur Tradition geworden, werden zum Pfingstfest 27./28. Mai 2012 wieder die gelben Regenschirme in Ateliers und Ausstellungen „führen“. Als guter Wegweiser auf dem „Kunstpfad“ haben sich diese originellen Farbtupfer bewährt. Aufbauend auf die positiven Ergebnisse der Aktion in den letzten Jahren laden wir alle Interessenten mit guten Ideen und vielfältigen Aktivitäten ein, dabei zu sein. Landesweit öffnen Künstler ihre Werkstätten und Ateliers, um den Besuchern einen „Blick über die Schulter“ zu ermöglichen. Wer sich an dieser Aktion aktiv als Künstler beteiligen möchte und in der Hansestadt Wismar wohnt: Meldungen bitte schriftlich bis 07. November 2011 an: Amt für Kultur, Schulverwaltung und Sport/Abt. Kultur/Hinter dem Rathaus 06. Einen aussagekräftigen Überblick über alle teilnehmenden Künstler, Galerien, Museen und Ateliers in Mecklenburg-Vorpommern wird es dann rechtzeitig geben. Geordnet nach Standorten und Genres (Bildende Kunst, Kunsthandwerk, Textilgestaltung, Galerien/Museen, Fotografie), ist auch zu erfahren, wie die Teilnehmer telefonisch zu erreichen sind und wer Mitglied im Künstlerbund M-V e. V. ist. Bewerber sollten entsprechende Angaben bitte unbedingt mit einreichen.

Information zu den Gedenk- und Trauertagen Am Volkstrauertag und Totensonntag, an denen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen, sind alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt, die nicht den ernsten Charakter dieser Tage wahren. Das Ordnungsamt weist bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen am Volkstrauertag (13. November 2011) und am Totensonntag (20. November 2011) auf folgende Rechtslage hin:

Verbotene Veranstaltungen Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 einschl. erfolgter Änderungen sind am Volkstrauertag und am Totensonntag in der Zeit von 4:00 bis 24:00 Uhr verboten: 1. öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, öffentliche Aufund Umzüge und öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, wenn und soweit sie den Gottesdienst unmittelbar stören, 2. alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt.

Verbot von Sport-, Tanz- und sonstigen Veranstaltungen

Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung der Hansestadt Wismar

Weihnachtsmann gesucht

Gemäß § 6 Abs. 1 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Totensonntag ab 5:00 Uhr verboten: 1. öffentliche sportliche Veranstaltungen. Gemäß § 6 Abs. 2 FTG Mecklenburg-Vorpommern sind am Volkstrauertag und am Totensonntag von 5:00 bis 24:00 Uhr verboten: 1. öffentliche Tanzveranstaltungen, 2. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, 3. der Betrieb von Spielhallen. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. März 2002 einschl. erfolgter Änderungen sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Hansestadt Wismar Der Bürgermeister - Ordnungsamt -

STADTANZEIGER | 22. Oktober 2011

Amtliche Bekanntmachungen

Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 29.09.2011 wird folgende Satzung erlassen aufgrund von § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833):

3. junge Hunde (Welpen), die nach der Geburt beim Halter der Hündin verbleiben, jedoch nur für den Zeitraum von 4 Monaten nach Beginn der Steuerpflicht, 4. Hunde, die aus Tierheimen oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen, die Hunde aus dem Stadtgebiet der Hansestadt Wismar aufnehmen bzw. vermitteln, in den Haushalt aufgenommen werden, jedoch nur für den Zeitraum von 12 Monaten nach Beginn der Steuerpflicht.

§1 Steuergegenstand Der Besteuerung unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar, soweit das Halten nicht überwiegend der Erzielung von Einnahmen dient. Das Halten dient überwiegend der Erzielung von Einnahmen, wenn die Berufs- oder Gewerbeausübung ohne die Hundehaltung nicht möglich wäre oder erheblich erschwert würde.

§8 Steuerermäßigung Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für: 1. Hunde, wenn und solange deren Halter Empfänger folgender Leistungen ist: a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) in der jeweils geltenden Fassung, b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) in der jeweils geltenden Fassung, 2. Hunde, die von Inhabern eines Jagdscheines, die nicht Berufsjäger sind, auch zur Ausübung der Jagd gehalten werden. Eine Steuerermäßigung kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.

§2 Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so schulden sie die Steuer als Gesamtschuldner. §3 Haftung Neben dem Halter haften der Eigentümer sowie der Besitzer des Hundes als Gesamtschuldner für die Steuer. §4 Erhebungszeitraum, Entstehung der Steuerschuld (1) Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuer entsteht am 1. Januar oder im Laufe des Jahres mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuergegenstand erstmals verwirklicht wird. §5 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen bzw. in einem Haushalt geboren wird oder in dem der Hundehalter in das Stadtgebiet zuzieht. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. §6 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Der jährliche Steuersatz beträgt für: den 1. Hund 90,00 Euro, den 2. Hund 120,00 Euro, den 3. und jeden weiteren Hund 144,00 Euro. (2) Für gefährliche Hunde beträgt der jährliche Steuersatz 636,00 Euro. Gefährliche Hunde sind Hunde, die gemäß § 2 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) in der jeweils geltenden Fassung als gefährlich gelten. (3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 7 dieser Satzung gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. (4) Hunde, für die die Steuer nach § 8 dieser Satzung ermäßigt wird, gelten als 1. Hunde. (5) Bestand die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf so viele Zwölftel wie die Anzahl der Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht bestanden hat. §7 Steuerbefreiung Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: 1. Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder anderweitig schwerbehinderter Menschen benötigt werden, 2. Hunde, die in der tiergestützten medizinischen Behandlung insbesondere im Rahmen einer Psycho-, Ergo-, Physio-, Sprach- und Sprechtherapie oder in der tiergestützten Heilpädagogik eingesetzt werden (Therapiehunde),

§9 Bestimmungen für Steuervergünstigungen (1) Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen nach den §§ 7 und 8 dieser Satzung (Steuervergünstigungen) werden auf schriftlichen Antrag frühestens vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats an gewährt. Sie enden mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hierfür fortfallen. Der Fortfall der Voraussetzungen ist der Hansestadt Wismar binnen zwei Wochen anzuzeigen. (2) Für gefährliche Hunde gemäß § 6 Absatz 2 dieser Satzung wird eine Steuervergünstigung nicht gewährt. § 10 Fälligkeit der Steuer (1) Die Steuer wird für das Kalenderjahr erhoben. Sie wird am 05. März und am 05. September mit jeweils der Hälfte ihres Jahresbetrages fällig. (2) Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres, so ist der gesamte Steuerbetrag, dessen Berechnung sich nach § 6 Absatz 5 dieser Satzung richtet, einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. § 11 An- und Abmeldung (1) Wer einen Hund hält, hat dieses der Hansestadt Wismar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt bzw. nach der Geburt des Hundes in dem Haushalt anzuzeigen (Anmeldung). Bei der Anmeldung ist die Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Rasse anzugeben. Wird ein Hund erworben, so sind der Hansestadt Wismar der Name und die Anschrift des bisherigen Halters bei der Anmeldung anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung, so ist dieses der Hansestadt Wismar innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen (Abmeldung). Wird der Hund abgegeben, so sind der Hansestadt Wismar bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters mitzuteilen. § 12 Steuermarke (1) Jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung eines Hundes eine Steuermarke. (2) Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters mit einer gültigen und sichtbar befestigten Steuermarke versehen sein. (3) Steuermarken sind ab 2013 jeweils fünf Kalenderjahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden den Hundehaltern neue Steuermarken übersandt. Bis zur Ausgabe neuer Marken sind die Hunde mit den alten Steuermarken zu versehen. (4) Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt. (5) Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Hansestadt Wismar zurückzugeben.

STADTANZEIGER | 22. Oktober 2011

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Amtliche Bekanntmachungen (6) Der Hundehalter oder Führer des Hundes ist verpflichtet, den Beauftragten der Hansestadt Wismar die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. (7) Die Steuermarke darf vom Hundehalter nur für einen von ihm angemeldeten Hund verwendet werden. § 13 Auskunfts- und Mitteilungspflicht Dritter Jeder Grundeigentümer oder dessen Vertreter sowie jedes Haushaltsmitglied ist verpflichtet, der Hansestadt Wismar auf Befragen wahrheitsgemäß mündliche oder schriftliche Auskunft über die auf dem betreffenden Grundstück bzw. in dem Haushalt gehaltenen Hunde zu geben. Der Führer eines Hundes hat auf Befragen der von der Hansestadt Wismar Beauftragten Auskunft über den Hundehalter zu geben. § 14 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 KAG M-V in seiner jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen § 9 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung den Fortfall der Voraussetzungen für Steuervergünstigungen nicht fristgemäß anzeigt, 2. als Hundehalter entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 dieser Satzung einen Hund nicht fristgemäß anmeldet, 3. als Hundehalter entgegen § 11 Absatz 1 Satz 2 dieser Satzung die Anzahl der Hunde und deren Rasse unrichtig angibt, 4. als Hundehalter entgegen § 11 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung den vorherigen Halter nicht oder unrichtig angibt, 5. als Hundehalter bei der Abmeldung entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 dieser Satzung den zukünftigen Halter nicht oder unrichtig angibt, 6. als Hundehalter entgegen § 12 Absatz 2 dieser Satzung nicht dafür sorgt, dass der Hund die Steuermarke sichtbar trägt, 7. als Halter oder Führer des Hundes entgegen § 12 Absatz 6 dieser Satzung die Steuermarke bei einer Kontrolle nicht vorzeigt, 8. als Führer eines Hundes eine Steuermarke entgegen § 12 Absatz 7 dieser Satzung vorschriftswidrig verwendet, 9. als Auskunfts- und Mitteilungspflichtiger entgegen § 13 dieser Satzung nicht oder nicht wahrheitsgemäß Auskunft über den Hundehalter erteilt und es dadurch ermöglicht, die Hundesteuer zu verkürzen. § 15 Inkrafttreten Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 12. Dezember 2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2003 außer Kraft. Wismar, den 11.10. 2011 Thomas Beyer Bürgermeister Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden. Die derzeit gültige Fassung des § 2 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), auf den der § 6 Absatz 2 der Hundesteuersatzung Bezug nimmt, wird nachfolgend nachrichtlich abgedruckt: §2 Gefährliche Hunde (1) Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, 1. bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, 6

2. die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein (bissige Hunde), 3. die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben. (2) Bei Zweifeln hinsichtlich der Gefährlichkeit eines Hundes kann die örtliche Ordnungsbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 feststellen. Der zuständige Amtstierarzt soll vor einer Entscheidung nach Satz 1 angehört werden. (3) Bei Hunden der Rassen und Gruppen 1. American Pitbull Terrier, 2. American Staffordshire Terrier, 3. Staffordshire Bull Terrier, 4. Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 handelt. Der Hundehalter kann der örtlichen Ordnungsbehörde im Einzelfall, insbesondere durch eine Bescheinigung des Amts- oder eines durch diesen beauftragten Tierarztes, nachweisen, dass der von ihm gehaltene Hund keine gesteigerte Kampfesbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Satz 2 gilt sinngemäß für nichtgewerbsmäßige Hundezüchter und die von ihnen gezüchteten Hunde. Über den Nachweis des Nichtvorliegens gefahrdrohender Eigenschaften stellt die örtliche Ordnungsbehörde eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung verliert mit dem Wechsel des Hundehalters sowie nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Ausstellung ihre Gültigkeit. Beim Führen der in der Bescheinigung aufgeführten Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ist die Bescheinigung mitzuführen und den zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Satz 6 gilt auch für Personen, die gefährliche Hunde an Stelle des Halters führen. (4) Ist ein nach Absatz 1 als gefährlich eingestufter Hund nicht mit einer unveränderlichen Kennzeichnung, insbesondere mit einer tätowierten Zuchtregistrier-Nummer oder einem implantierten und nach einem öffentlich anerkannten Standard codierten Mikrochip, versehen, so hat die örtliche Ordnungsbehörde anzuordnen, dass der Halter des Hundes eine unveränderliche Kennzeichnung binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist auf seine Kosten anbringt oder anbringen lässt und dies der Behörde nachweist.

Nachruf Tief bewegt erfuhren wir, dass am 09. Oktober 2011 unser ehemaliger Mitarbeiter

Herr Manfred Rueß verstorben ist. Wir verlieren in ihm einen zuverlässigen und engagierten Kollegen, der viele Jahre treue Dienste für die Hansestadt Wismar leistete. Wir werden Herrn Rueß ein ehrendes Andenken bewahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie. Der Bürgermeister, Personalrat und Beschäftigte der Hansestadt Wismar

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UNESCO

Förderaktivitäten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Wismar und Umgebung Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) ist eine private Stiftung und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Sie kann inzwischen auf 26 Jahre Fördertätigkeit zurückblicken und ist bei der Förderung von denkmalgeschützten Projekten wegen des großen Nachholebedarfs bisher vorrangig in den neuen Bundesländern tätig. Das Anliegen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz besteht u. a. in Folgendem: - Sensibilisieren der Bürger für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege - Rettung, Erhalt und dauerhafte Pflege bedrohter Kulturdenkmale - Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit für den Gedanken des Denkmalschutzes - Fortbildungen und Weiterbildung in der Denkmalpflege - Förderung von Jugendbauhütten Das Ortskuratorium Wismar der DSD ist eines von derzeit bundesweit tätigen 78 Ortskuratorien, darunter 5 in Mecklenburg-Vorpommern und besteht aus einem kleinen Kreis von Ehrenamtlichen. Es repräsentiert die Stiftung vor Ort und unterstützt ihr Anliegen in der Region. Bisher haben sich bundesweit seit 1985 ca. 190.000 Bürger mit kleinen und großen Spenden an der Förderung denkmalgeschützter Objekte beteiligt. Die DSD ist somit die größte Bürgerinitiative in Deutschland für den Denkmalsschutz und die Denkmalpflege. Auf welchem Wege kann die Arbeit der DSD unterstützt werden? Neben der allgemeinen oder objektbezogenen Spendentätigkeit kann dies zum Beispiel im Rahmen des Verzichts auf Geschenke zu besonderen Jubiläen zugunsten der DSD geschehen, oder auch in Form von Zustiftungen, Vermächtnissen oder Erbschaften. Dadurch konnten seit Bestehen der Stiftung bei mehr als 3.800 Denkmälern neben den staatlichen und kirchlichen Förderungen bis 2010 mehr als 470 Millionen Euro für die Restaurierungen bereitgestellt werden. Nur mit Hilfe vieler Spender und Stifter können auch in Zukunft die Denkmalsanierungen vollendet und weitere Kunstschätze vor dem Verfall gerettet werden. Wesentliche Mittel der Stiftung flossen auch in die Hansestadt Wismar. Hier kamen bisher 14 Objekte in den Genuss solcher Fördermittel. Schwerpunkt war dabei der Wiederaufbau der St.-Georgen-Kirche, der noch weitere finanzielle Mittel für die Vollendung benötigt. Für die dauerhafte denkmalgerechte Unterhaltung und Pflege bedarf es weiterhin kontinuierlicher Spenden. Bisher unterstützte die DSD den Wiederaufbau der St.-Georgen-Kirche mit ca. 16 Millionen Euro. Dahinter verbergen sich bundesweit immerhin die Spenden von 46.000 Förderern, Mittel der Lotterie GlücksSpirale, die Rentenlotterie von Lotto, sowie die Erträgnisse von zwei treuhänderischen Stiftungen. Aber die umfangreichen Aktivitäten der DSD beschränken sich nicht nur auf St. Georgen als dem „Wunder von Wismar“. Weitere Förderobjekte der DSD in Wismar waren bisher im sakralen Bereich die Kirchen Heiligen Geist, St. Nikolai und St. Marien, die Kunstgutsicherung in den Kirchen sowie weitere Denkmäler im öffentlichen Bereich wie die Alte Wasserkunst am Markt oder das Wassertor am Hafen, aber auch verschiedene Restaurierungen denkmalgeschützter Häuser im privaten Bereich sowie die Bergung und Konservierung der Poeler Kogge in der Wismarbucht. Die bisher dafür eingesetzten Mittel der DSD betrugen insgesamt rund 2,7 Millionen Euro. Förderungen durch die DSD erhielten auch über 33 Objekte in der Umgebung von Wismar bzw. im bisherigen Landkreis NWM, allen voran die zahlreichen „Schönen vom Lande“, die Dorfkirchen sowie die Stadtbzw. Klosterkirchen in Gadebusch, Klütz, Neukloster und Rehna. Doch auch Denkmäler wie Herrenhäuser, Parkanlagen und technische Anlagen kamen in den Genuss von Fördermitteln. Genannt seien hier beispiels

weise das Schloss Bothmer mit seinem Park, das Gutshaus in Schönfeld, der Stall und das ehemalige Inspektorenhaus auf Gut Wieschendorf, die Alte Schmiede in Dambeck oder die Windmühlen in Grevesmühlen und Stove. Insgesamt flossen hier durch die DSD Fördermittel in Höhe von ca. 3,3 Millionen Euro (Stand Ende 2009). Die von der DSD im Jahr 2004 gestartete Kampagne „Rettet unsere Dorfkirchen“ ist weiterhin notwendig. Es kamen bisher allein im Rahmen des Stiftungsfonds Dorfkirchen über 3,15 Millionen Euro an Spenden für die Förderung bedrohter Kirchen im Bundesgebiet zusammen. Die jahrhundertealten, unsere Landschaft prägenden Backstein-Dorfkirchen zu bewahren ist eine gewaltige Aufgabe. Sie kann trotz der Unterstützung durch die DSD, durch andere Stiftungen und Fördervereine von den Kirchgemeinden nur mit Hilfe vieler engagierter Bürger gemeinschaftlich bewältigt werden. Da die staatlichen Mittel für den Denkmalschutz begrenzt sind bzw. zukünftig weiter abnehmen werden, sind alle Bürger, Firmen und Institutionen umso mehr aufgerufen, im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten mit Spenden oder Zustiftungen dieses kulturelle Anliegen mit zu unterstützen. Damit können die Hansestadt Wismar sowie die benachbarten Städte und Gemeinden mit ihren vielen Dorfkirchen und anderen Sehenswürdigkeiten für die Bürger und die Besucher noch attraktiver werden. Viele Denkmäler warten noch auf ihre Rettung und Sanierung. Helfen Sie bitte mit, diese Kulturgüter zu pflegen und sie weiteren Generationen zu erhalten, auch im Sinne von Prof. Dr. Gottfried Kiesow: „Denkmalschutz ist der Dank an die Vergangenheit, die Freude an der Gegenwart und unser Geschenk an die Zukunft.“

Spendenkonten: Deutsche Stiftung Denkmalschutz Kto.Nr. 305 555 500 bei der Commerzbank Bonn BLZ 380 400 07

Foto: Pollex

Deutsche Stiftung Denkmalschutz Kto.Nr. 55 555 00 BLZ 370 800 40 Stichwort: Dorfkirchen Deutsche Stiftung Denkmalschutz Kto.Nr.: 305 555 506 BLZ 380 400 07 Zweck: 1001683 Wismar, Georgenkirche Förderer, die sich über Zustiftungen, eigene Stiftungen, Vermächtnisse oder Erbschaften informieren wollen, sollten sich am besten direkt an die DSD in Bonn wenden: Deutsche Stiftung Denkmalschutz Schlegelstraße 1 53113 Bonn, Tel.: 0228 9091-0 [email protected], www.denkmalschutz.de

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