Deutsche Telekom AG. Group Business Security

Deutsche Telekom AG Group Business Security Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochterge...
Author: Ilse Diefenbach
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Deutsche Telekom AG Group Business Security Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften für Auftragnehmer und deren Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen. 30.04.2013

Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften für Auftragnehmer und deren Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen.

Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................................................................................................................................................................3 Das Telekom Sicherheitsmanagement ....................................................................................................................................3 1

Einleitung............................................................................................................................................................................4

2

Generelle Regelungen .....................................................................................................................................................4

3

Vertraulichkeit....................................................................................................................................................................4

4

Sichtausweis ......................................................................................................................................................................4

5

Zutritt....................................................................................................................................................................................4

6

Zutrittsmittel und Sichtausweis ......................................................................................................................................5

7

Verhalten in Räumen........................................................................................................................................................5

8

Brandschutz .......................................................................................................................................................................5

Impressum......................................................................................................................................................................................6

Deutsche Telekom AG, Stand 30.04.2013

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Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften für Auftragnehmer und deren Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen.

Vorwort Ein sehr entscheidender Faktor im Wettbewerb ist die Sicherheit von Systemen und Anwendungen. Bei der Deutschen Telekom nimmt dies einen hohen Stellenwert ein. Vorausschauende Sicherheitsmaßnahmen garantieren den Kunden ein Höchstmaß an Vertrauen in die Produkte und Leistungen unseres Unternehmens. In einer modernen Informationsgesellschaft nutzen Staat, Wirtschaft und Bürger gleichermaßen die Vorteile von Informations- und Kommunikationstechniken. Mit deren zunehmender Verbreitung in allen Lebensbereichen sind jedoch neuartige Bedrohungen verbunden. Immer mehr Bereiche in unserem gesellschaftlichen Leben sind nur noch arbeitsfähig, wenn Informations- und Kommunikationstechnik sicher und zuverlässig funktionieren. Wenn das Funktionieren unserer Gesellschaft zunehmend von dem Funktionieren der sie unterstützenden Informationstechnik abhängt, muss dafür Sorge getragen und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, dass diese Technik auch wirklich sicher und zuverlässig zur Verfügung steht. Deshalb müssen geeignete Lösungen zur Minimierung von Risiken und Gefahren gefunden werden.

Das Telekom Sicherheitsmanagement Als Regelungsgeber definiert das Telekom Sicherheitsmanagement die Sicherheitsanforderungen und verifiziert deren Umsetzung. Das Telekom Sicherheitsmanagement berät und unterstützt die Sicherheitsorganisationen der Geschäftseinheiten bei der Auswahl und Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen und kontrolliert mittels Audits die Einhaltung bestehender Sicherheitsvorgaben.

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Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften für Auftragnehmer und deren Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen.

1 Einleitung In dieser Anlage sind die relevanten Sicherheitsregelungen für die Gebäude- und Objektsicherheit der Deutschen Telekom AG sowie ihrer Tochtergesellschaften - nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – beschrieben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass diese von seinen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmern - nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt - eingehalten werden.

2 Generelle Regelungen Auftragsspezifische Regelungen sind im jeweiligen Arbeitsauftrag des Auftragnehmers beschrieben. Darüber hinaus gehende Handlungen (z.B. unautorisierter Zugriff/Einsatz auf Netzwerk-Schnittstellen, Hard- und Software, …) sind dem Arbeitnehmer ohne vorherige Zustimmung durch den Auftraggeber untersagt. In allen Gebäuden der Deutschen Telekom besteht ein generelles Fotografier- und Filmverbot. Sofern eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist diese vom Auftragnehmer immer mit sich zu führen. In allen Gebäuden der Deutschen Telekom besteht ein generelles Rauchverbot. Gebots- und Verbotsschilder sind strikt zu beachten. Besondere Vorkommnisse, bzw. auftretende Schäden an Gebäuden und Objekten sowie an der Infrastruktur, sind sofort dem zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers oder der Service-Hotline der STRABAG-PFS unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800 3304040 zu melden. Telefoneinrichtungen der Deutschen Telekom dürfen vom Auftragnehmer nur zur unmittelbaren Auftragserledigung genutzt werden.

3 Vertraulichkeit Der Auftragnehmer hat die in seinem Vertrag mit der Deutschen Telekom Gruppe geregelten Vereinbarungen einzuhalten.

4 Sichtausweis In nichtöffentlichen Bereichen von Gebäuden mit Nutzung der Deutschen Telekom besteht eine Ausweistragepflicht. Nichtöffentliche Bereiche sind Flächen oder Räume, sowie die dazugehörigen Verkehrs- und Nebennutzflächen für den internen Geschäftsbetrieb. Sichtausweise sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Weitergehender Regelungen sind vom Auftraggeber im Arbeitsauftrag festzulegen.

5 Zutritt Der Zutritt zu nichtöffentlichen Bereichen von Gebäuden mit Nutzung der Deutschen Telekom ist zwecks Arbeitserledigung nur nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber gestattet. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass durch sein Verhalten keine unberechtigten Personen der Zutritt zu nichtöffentlichen Bereichen von Gebäuden mit Nutzung der Deutschen Telekom ermöglicht wird.

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6 Zutrittsmittel und Sichtausweis Überlassene Zutrittsmittel und Sichtausweise sind vom Firmeninhaber oder dessen Bevollmächtigten personengebunden zu verteilen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Zutrittsmittel zu Liegenschaften / Räumen ausschließlich zweckbestimmt zur Auftragsausführung zu nutzen. Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber bzw. der Zutrittsmittel ausgebenden Stelle die Überlassung bzw. Rückgabe der Zutrittsmittel durch Unterschrift. Die ausgehändigten Zutrittsmittel dürfen nicht nach ihrem Verwendungszweck gekennzeichnet werden. Zutrittsmittel und Sichtausweise dürfen nicht offen oder im Fahrzeug aufbewahrt werden. Der Verlust und auch bereits der noch ungeklärte Verbleib von Zutrittsmittel und Sichtausweise ist unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer gibt die überlassenen Zutrittsmittel umgehend nach Abschluss des mit dem Auftraggeber geschlossenen Auftrags nachweislich an den Auftraggeber zurück, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Der Auftragnehmer haftet bei Zuwiderhandlungen oder bei Verlust von Zutrittsmitteln für den daraus entstehenden oder entstandenen nachweisbaren Schaden gegenüber dem Auftraggeber. Ohne Nachweis über einen entstandenen Schaden ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 1.000 € je nicht zurückgegebenen mechanischen Zutrittsmittel, 5.000 € je Generalschlüssel oder 200 € je nicht zurückgegebenen elektronischen Zutrittsmittel zu verlangen oder einzubehalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den über den Verlust der Zutrittsmittel hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zutrittsmittel gegen eine Bank-Bürgschaft auszugeben.

7 Verhalten in Räumen Türen dürfen nur zur unmittelbaren Benutzung geöffnet sein, eine „Unterkeilung der Tür“ ist untersagt. Wenn eine Offenzeit von 45 Sekunden bei elektronisch gesicherten Türen überschritten wird, ertönt ein akustisches Signal, das durch sofortiges Schließen der betreffenden Tür abgestellt werden kann. Bei Ignorierung dieses Signals wird ein ggf. kostenpflichtiger Alarm ausgelöst. Die Kosten für einen durch den Auftragnehmer verursachten Fehlalarms aufgrund Offenhaltens von Türen länger als 45 Sekunden trägt der Auftragnehmer. Diese können ihm vom Auftrageber in Rechnung gestellt werden. Beim Verlassen des Gebäudes / Raumes sind Fenster und Türen zu verschließen. Bei Anwesenheit von Mitarbeitern der Deutschen Telekom oder anderen Auftragnehmern hat dies in Absprache zu erfolgen.

8 Brandschutz Vorhandene Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind im Bedarfsfall zu aktivieren. Vorhandene Feuerlöscher und nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen sind im Falle eines Entstehungsbrandes effektiv zu nutzen. Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege, einschließlich Flure, Treppenhäuser und Ausgänge sind stets freizuhalten, sie dürfen niemals zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen oder Materialien benutzt werden. Zusätzliche Brandlasten durch Auftragnehmerarbeiten in Technikräumen müssen vermieden werden. Kartonagen, brennbare Abfälle etc. sind täglich zum Arbeitsende aus den Räumen zu entfernen.

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