Dauer der Sitzungen. 10 Sitzungen 27,05 Std. 35,29 Std. 4 Sitzungen 13,50 Std. 9 Sitzungen 35,10 Std

Verwaltungsbericht 2001 1. Allgemeines 1.1. Tätigkeit des Stadtrates und der Ausschüsse Gremium Anzahl und Dauer der Sitzungen Anzahl der Tagesordn...
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Verwaltungsbericht 2001

1. Allgemeines 1.1. Tätigkeit des Stadtrates und der Ausschüsse Gremium

Anzahl und Dauer der Sitzungen

Anzahl der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung

im nichtöffentlichen Teil der Sitzung

10 Sitzungen 27,05 Std.

169

39

10 Sitzungen 35,29 Std.

90

104

Stadtrat

Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuß Schul- und Kulturausschuß

5 Sitzungen 13,38 Std.

49

11

Bau-, Umwelt-, Landschafts- und Naherholungsausschuß

4 Sitzungen 5,37 Std.

53

11

Jugendhilfeausschuß

5 Sitzungen 18,52 Std.

52

12

Rechnungsprüfungsausschuß

1 Sitzungen 1,15 Std.

0

5

Sport-, Freizeit- und Sozialausschuß

4 Sitzungen 13,50 Std.

42

10

Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuß

9 Sitzungen 35,10 Std.

124

33

Grundstücksausschuß

4 Sitzungen 3,22 Std.

0

23

Wirtschaftsförderungs- 4 Sitzungen ausschuß 11,42 Std.

29

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1.2. Leitbild 2020 Im Juni 2000 beauftragte der Wirtschaftsförderungsausschuß die Verwaltung, ein Verfahren zur Erstellung eines Leitbildes - Kaarst 2020 - zu entwickeln. Das Leitbild soll Aussagen darüber treffen, wie Kaarst in 20 Jahren aussehen könnte und damit Impulse für die Zukunft setzen. Die Verwaltung zog zur Erarbeitung von Verfahrensvorschlägen zur Erstellung eines Leitbildes im August 2000 zunächst einen externen Berater hinzu. Ergebnis dieser Beratungen war das im Januar 2001 vorgelegte Diskussionspapier „Leitbild Kaarst 2020“, das als Leitfaden für die Erstellung des Leitbildes dienen kann. Dieses Diskussionspapier beriet der Verwaltungsvorstand im folgenden mit den Bereichsleitungen. Am 29.03.2001 wurde dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuß (HFA) ein Werkstattbericht zum Verfahren zur Erstellung eines „Leitbildes 2020“ (Arbeitstitel) vorgelegt, der aus dem Diskussionspapier sowie Ergebnissen aus der Bereichsleitungsrunde und Anmerkungen der Bereichsleitungen bestand. Nach Beratung dieser Unterlagen stimmte der HFA am 23.08.2001 dem Werkstattbericht der Verwaltung zu. Er beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Arbeiten auf dieser Basis fortzuführen und dabei insbesondere Erfahrungen aus anderen Kommunen und Einrichtungen zu berücksichtigen. Das Leitbild soll spätestens im Juni 2003 fertiggestellt sein. Die wesentlichen Ergebnisse sollen in einem Bericht zusammengefaßt und dieser als Abschluß des Projektes „Leitbild 2020“ als illustrierte Broschüre herausgegeben werden. 1.3. Projektplanungs- und Berichtssystem Kaarst (ProBeKa) Die Verwaltung stellte dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuß (HFA) am 01.03.2001 einen ersten Entwurf für ein Projektplanungs- und Berichtswesen der Stadt Kaarst (ProBeKa) vor. Hauptziele des Systems ProBeKa sind es, eine Grundlage für Zielvereinbarungen zwischen Verwaltung und Politik zu schaffen, die politische Steuerung zu verbessern und ein wirksames Controlling zu entwickeln. Der HFA stimmte dem ersten Entwurf von ProBeKa in seiner Sitzung am 29.03.2001 zu. Fraktionen und Verwaltungsvorstand haben Projekte für die Aufnahme in ProBeKa vorgeschlagen. Diese Vorschläge beriet der HFA am 03.05.2001. Am 07.06.2001 wurden dann aus den Vorschlägen 29 Projekte für ProBeKa mit einer hohen Priorität ausgewählt. Für diese Projekte wurde zwischen dem

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Verwaltungsvorstand und der jeweiligen Bereichsleitung ein Projektauftrag ausgehandelt und auf dieser Grundlage ein Projektdatenblatt ausgefüllt. Diese Datenblätter sollen künftig zweimal jährlich aktualisiert und dem HFA vorgelegt werden. Die Datenblätter - Stand 20.11.2001 - sind als Anlage unter Ziffer 8.2 diesem Verwaltungsbericht beigefügt. 1.4. Umstellung auf den Euro Mit den Maßnahmen zur Vorbereitung der Euro-Umstellung beschäftigt sich die Verwaltung schon seit geraumer Zeit. Zur geordneten Abwicklung zwischen den verschiedenen Bereichen wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Unter anderem wurde eine Euro-Anpassungssatzung erarbeitet und vom Rat erlassen, um Gebühren und Beiträge, die in den einzelnen Satzungen festgesetzt sind, auf der Grundlage gleicher Grundsätze in die neue Währung zu übertragen. Der Entwurf des Haushalts 2002, bereits in der neuen Euro-Währung aufgestellt, wurde am 25.10.2001 dem Rat der Stadt Kaarst zur Beratung vorgelegt. 1.5. Gründung der Stadtwerke Kaarst GmbH Nach Beschlußfassung des Rates am 14.12.2000 zur Gründung der Stadtwerke Kaarst GmbH auf der Grundlage des ausgehandelten Kooperationsvertrages wurde in der Folgezeit die Gründung der Gesellschaft mit je 50 %-iger Beteiligung der Stadt Kaarst und der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH, Duisburg (NGW), vollzogen. Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat haben ihre Tätigkeiten aufgenommen. Die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist erfolgt. Die notwendigen Verträge zwischen der Gesellschaft und den übrigen Beteiligten wurden abgeschlossen. Zur Verbesserung der Kundennähe wurden u.a. folgende Maßnahmen getroffen: In den Verwaltungsgebäuden der Stadt Kaarst (Rathaus Kaarst und Rathaus Büttgen) wurden Info-Säulen auf PC-Basis aufgestellt, an denen Kunden und sonstige Interessenten umfangreiche Informationen zum Produkt Erdgas, der

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Anwendung von Erdgas, der Umstellung auf Erdgas, der Stadtwerke Kaarst GmbH mit Ansprechpartnern, Serviceleistungen u.v.a.m. erhalten können. Unter der Service-Nr. 0180 / 19 99 99 1 können zum Ortstarif beim Betriebsführer NGW Auskünfte u.a. zu Verbrauchsabrechnungen eingeholt werden. Bei der Kämmerei im Rathaus Kaarst (Zimmer 203, Tel. 02131 / 987 403) ist zusätzlich eine Anlaufstelle eingerichtet worden. Soweit angesprochene Fragen nicht dort direkt geklärt werden können, erfolgt die Weiterleitung an den Betriebsführer NGW zur weiteren Bearbeitung. 1.6. Internetangebot der Stadt E-Government, Virtuelles Rathaus, Verwaltung online - es gibt viele Begriffe, um Optionen für die „Verwaltungspraxis der Zukunft" zu charakterisieren. Gemeint ist im Kern die Möglichkeit, Verwaltungsvorgänge zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden - in diesem Fall der www.kaarst.de Stadtverwaltung - auch auf elektronischem Wege zu erledigen. Ein persönlicher Besuch im Rathaus könnte damit in vielen Fällen überflüssig werden. Mittelfristig soll auch in der Stadtverwaltung Kaarst ein Großteil der klassischen Verwaltungsvorgänge über das Internet abgewickelt werden können. Dies wird den Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden und Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, von zu Hause oder vom Büro aus mit der Stadtverwaltung online zu kommunizieren, Anträge und Formulare „papierlos“ auszufüllen und digital zu unterschreiben. Bei allen Neuerungen gilt: Niemand wird in Zukunft gezwungen, das Virtuelle Rathaus in Anspruch zu nehmen. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, hat keine Nachteile zu befürchten. Der Bürgerservice in den Rathäusern Kaarst und Büttgen, das persönliche Gespräch und die Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch weiterhin Bestand haben. Rückblick 2001 Umstellung des Providers: Zur Eingliederung des Internetarbeitsplatzes in die verwaltungsinterne Bürokommunikation (Lotus Notes) wurde die Webpräsenz der Stadt Kaarst im September 2000 von einem privaten Anbieter zur Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Neuss (KDVZ) verlegt. Dies war auch in

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technischer Hinsicht eine große Herausforderung für alle Beteiligten, doch konnte diese Umstellung inzwischen in Teilbereichen erfolgreich abgeschlossen werden. Informationsangebot: Das schon umfangreiche Internetangebot der Stadt Kaarst wurde im Jahre 2001 kontinuierlich erweitert. Zu den bestehenden rund 300 aufrufbaren Onlineseiten, in denen u.a. die Themen Verwaltungsaufbau und Zuständigkeiten, Bürgerinnen- und Bürgerservice, NetzwerkKaarst e.V., Umstellung auf die Euro-Währung, Euroga 2000plus, aufsteigendes Grundwasser, Verkehrsinformationen etc. enthalten sind, wurde nun zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Formulare direkt am Bildschirm auszufüllen bzw. per Download auf den eigenen PC zu speichern. Dies gilt auch für Satzungen, Anträge und Bescheinigungen aus den Bereichen Stadtrecht, Gewerberecht, Meldewesen, Soziales, Steuern, Bauen und Wohnen und Fischereirecht. Anfang 2002 sollen außerdem das Kaarster Mailbuch, das Kaarster Forum und das Kaarster Gästebuch als Webangebote über Lotus-Notes-Module ins Netz gehen. Laut Statistik rufen täglich über 200 Bürgerinnen und Bürger die Kaarster Internetseiten auf. Im Jahr 2001 wurde die Zahl von 100.000 Besucherinnen und Besuchern (seit dem 12.01.1999) überschritten. Aktueller Stand am 03.12.2001 = 122.713 Besucherinnen und Besucher. Im Jahr 2002 sollen u.a. die Themen · e-mail für alle Bediensteten der Stadt Kaarst · Ratsinformationssystem (PV-Rat) im Internet · Veranstaltungskalender als Lotus-Notes-Modul · Erstellung Pflichtenheft zur Neustrukturierung des Internetangebotes · Re-Design der Kaarster Webpräsenz vordringlich angegangen und umgesetzt werden. 1.7. Personalwirtschaft 1.7.1. Grundsätze Personalwirtschaft Einstellungen, Beförderungen Es ist beabsichtigt, Grundsätze für die Personalwirtschaft zu entwickeln, die als Basis der Personalarbeit der kommenden Jahre zugrunde liegen und eine offene und transparente Personalentwicklung ermöglichen.

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Im Jahre 2000 wurden erstmalig in eigener Regie ganztägige Assessmentcenterverfahren für die Bewerberinnen- und Bewerberauswahl bei Stellen des höheren Dienstes bzw. Stellen mit Leitungsfunktion angewendet. Der Grundsatz „Rotation und Ausschreibung“ soll weiterhin zur Anwendung kommen. Im abgelaufenen Jahr 2001 sind bei der Stadt Kaarst insgesamt 36 Neueinstellungen erfolgt. Neben acht Übernahmen nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung sind 22 Stellenausschreibungsverfahren, davon 17 extern und fünf intern, durchgeführt worden. Die restlichen sechs Neueinstellungen erfolgten aus den vorliegenden Dauerbewerbungen. Nach den Möglichkeiten des Stellenplanes und der Tarifverträge konnten seit August 2000 vier Arbeiter, zwölf Angestellte und neun Beamtinnen bzw. Beamte höhergruppiert bzw. befördert werden. 1.7.2. Frauenförderplan Die Stadtverwaltung Kaarst hat sich zum Ziel gesetzt, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv beizutragen. Mit dem Frauenförderplan verfolgt die Stadtverwaltung Kaarst das Ziel, die vorhandenen Strukturen so zu verändern, daß Frauen zukünftig in allen Bereichen, Berufen und Funktionen paritätisch vertreten sind. Frauen und Männern wird gleichermaßen Familienarbeit ohne berufliche Benachteiligung ermöglicht. Die Stadtverwaltung Kaarst fördert die gleichwertige gesellschaftliche Teilhabe beider Geschlechter sowohl im personellen als auch in ihrem sachlichen Bereich. Bei allen Entscheidungsprozessen werden die unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Sichtweisen der Geschlechter berücksichtigt. Die aktive Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die von allen Organisationseinheiten gleichermaßen wahrzunehmen ist. Dies gilt auch für die paritätische Besetzung aller Gremien.

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Die Realisierung der in diesem Frauenförderplan formulierten grundsätzlichen Ziele ist Führungsaufgabe. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere solche mit Personalverantwortung, sind aufgefordert, an dieser Aufgabe aktiv mitzuarbeiten. Der Frauenförderplan ist den Veränderungen, die sich aus Reformen und gesellschaftlichen Entwicklungen ergeben, jeweils anzupassen. Seit dem 20.11.1999 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen, kurz Landesgleichstellungsgesetz (LGG), in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden, jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen (§ 5a LGG). Darüber hinaus macht das LGG (§ 6) konkrete Vorgaben zum Inhalt des Frauenförderplans. So muß der Frauenförderplan z. B. aus einer Problemanalyse, einer Prognose, einer Festlegung konkreter Zielvorgaben und einem Maßnahmekatalog bestehen. Der Frauenförderplan hat eine Geltungsdauer von drei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein Bericht über die Umsetzung der Frauenfördermaßnahmen im Berichtzeitraum zu erstellen und der Frauenförderplan fortzuschreiben. Am 22.11.2001 hat der Rat der Stadt Kaarst den Frauenförderplan beschlossen. Er enthält sowohl eine Vielzahl von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch verbindliche Zielvorgaben für die nächsten drei Jahre. 1.7.3. Ausbildung Die Stadt Kaarst ist seit Jahren in der Anzahl der Ausbildungsstellen im Kreisgebiet führend. Im Jahr 2001 wurden folgende Ausbildungsstellen besetzt:

Fachrichtung: Nachwuchskräfte des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Anzahl: 2

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Fachrichtung:

Anzahl:

Nachwuchskräfte des mittleren nichttechnischen Dienstes

2

Ausbildung für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten / des Verwaltungsfachangestellten

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Ausbildung für den Beruf der Bauzeichnerin / des Bauzeichners

1

Da geeignete Bewerberinnen bzw.Bewerber fehlten, konnten folgende Ausbildungsstellen im Jahr 2001 nicht besetzt werden:

Ausbildung für den Beruf der Fachangestellten / des Fachangestellten für Bäderbetriebe

1

Ausbildung für den Beruf der Fachangestellten / des Fachangestellten in der Straßenunterhaltung

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1.7.4. Förderung von privaten Ausbildungsplätzen Ziel des Ratsbeschlusses vom 09.10.1997 war es, durch eine städtische finanzielle Förderung zusätzliche Ausbildungsstellen bei Kaarster Unternehmungen zu schaffen und den Jugendlichen bei der Suche nach Arbeitsplätzen zu helfen. In den Vereinbarungen mit den Unternehmen wird festgelegt, daß 50 % der Ausbildungsvergütung von der Stadt Kaarst getragen wird. Nachdem in den Jahren zuvor Ausbildungsstellen - teilweise sehr erfolgreich - gefördert wurden, sollten nach dem Beschluß des Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses (HFA) ab September 2000 wiederum zwei zusätzliche Ausbildungsplätze mit finanzieller Unterstützung der Stadt eingerichtet werden. In enger Kooperation mit den verschiedenen Dienststellen, den in Frage kommenden Jugendlichen und den interessierten Kaarster mittelständigen Unternehmungen war es möglich, zwei Kaarster Jugendlichen innerhalb kürzester Zeit einen zusätzlichen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. So konnten in zwei Kaarster Ausbildungsbetrieben einmal eine Ausbildungsstelle als Werbekauffrau und einmal eine Ausbildungsstelle als

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Groß- und Einzelhandelskaufmann eingerichtet und besetzt werden. Anläßlich einer Pressekonferenz wurde der städtische Einsatz von den Betroffenen als ein besonderer Beitrag im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik gesehen und somit auch ein besonderer Wirtschaftsförderungsakzent gesetzt. 1.8. Stadtlogo In den Bereichen Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit sieht es die Stadt Kaarst als eine wichtige Aufgabe an, das „Stadtmarketing“ bewußt wahrzunehmen und auszubauen. Ein Teilaspekt des Stadtmarketing ist dabei die Entwicklung eines einheitlichen und guten „Außenauftritts“. Ein Logo (von "logisch" kommend und mit "Das ist doch ....." übersetzt) soll ermöglichen, daß eine Stadt aufgrund eines bildlichen Zeichens spontan erkannt werden kann. Durch einstimmigen Beschluß des Wirtschaftsförderungsausschusses wurde die Verwaltung am 17.01.2001 beauftragt, ein „Logo für die Stadt Kaarst“ zu entwickeln. Die Entwicklung des Logos zielt darauf ab, den „Auftritt“ der Stadt Kaarst in der Öffentlichkeit zu verbessern und einheitlich zu gestalten. Wir wollen: · ·

·

Aufmerksamkeit für die Anliegen unserer vitalen und aufstrebenden Stadt wecken, nach innen und außen ein positives Lebensgefühl vermitteln, weil unsere Stadt sehr gute Voraussetzungen für ein angenehmes, kreativ und individuell zu gestaltendes - „buntes“ - Leben bietet, die Stärken unserer Stadt besonders herausstellen und vermitteln.

Zur Entwicklung von Vorschlägen für ein städtisches Logo wurde ein Wettbewerbsverfahren mit fachlicher Begleitung durchgeführt. Mit ausgeprägtem Engagement präsentierten die Wettbewerbsteilnehmer ihre vielfältigen Entwürfe. Unter der Leitung von Herrn Prof. Klaus Winterhager – Professor für Graphik und Design an der Universität in Wuppertal - und Frau Prof. Monika Hagenberg von der FH Niederrhein erarbeitete die Jury die wesentlichen Kriterien für die Beurteilung der Tragfähigkeit und Überzeugungskraft der Entwürfe: · ·

gute Außen– und Innenwirkung überzeugende Ästhetik/Emotionalität/„Musikalität“ eines Entwurfs

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· · ·

Chance, Konkurrenz auszuhalten Zweckmäßigkeit im Hinblick auf vielfältigen und wirtschaftlichen Einsatz Slogan hat nachrangige Bedeutung.

Nach intensiver Diskussion wurden aus den zahlreichen Entwürfen zwei Entwürfe von Kaarster Agenturen ausgewählt, die die Jury als gute Grundlage für eine weitere Bearbeitung bewertete. Nachdem der Wirtschaftsförderungsausschuß und der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuß über den Zwischenstand informiert wurden, wurde bei der zweiten Jurysitzung am 09.10.2001 die überarbeiteten Vorschläge durch die beiden Agenturen präsentiert. Bei der anschließenden intensiven Diskussion unter fachlicher Beratung von Herrn Prof. Winterhager und Frau Prof. Hagenberg wurde festgehalten, daß keines der überarbeiteten Signets den hohen Erwartungen entsprach. Damit ist das Wettbewerbsverfahren abgeschlossen, die Aufgabe aber noch nicht gelöst. Der Verwaltungsvorstand wird in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsförderungsausschuß und dem Schul- und Kulturausschuß das weitere Vorgehen zur Verbesserung und Vereinheitlichung des „Außenauftritts“ der Stadt vorbereiten. 1.9. Tag der Archive Die Aufgaben des Stadtarchivs, dem „Gedächtnis der Stadt“, der „Fundgrube für Stadtgeschichte“, werden im Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (GV NRW 1989, 302 – SGVNRW 221) und der Archivbenutzungsordnung der Stadt Kaarst vom 29.11.1983 sinngemäß damit beschrieben, daß das Stadtarchiv alle in der Verwaltung angefallenen Unterlagen auf ihre Archivwürdigkeit überprüft, archivwürdiges Schriftgut erhält, erschließt und nutzbar macht. Weiterhin werden zeitgeschichtlich bedeutende Dokumente zur Stadtgeschichte gesammelt. Am 19.05.2001 wurde im Rahmen des erstmalig bundesweit durchgeführten „Tages der Archive“ im Stadtarchiv Kaarst ein „Tag der offenen Tür“ veranstaltet. In mehreren Führungen wurden den Besucherinnen und Besuchern das Stadtarchiv gezeigt und seine Aufgaben erläutert. Darüber hinaus informierten Archivmitarbeiterinnen und Archivmitarbeiter in intensiven Gesprächen über die Bestände vor Ort und über ihre Arbeit. Der Scan-Arbeitsplatz und der Internet-Arbeitsplatz wurden vorgestellt. Auch die Ausstellung, in der ein Querschnitt durch die zeitgeschichtlichen Sondersammlungen präsentiert

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wurde und von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Stadtarchivs erstellt worden ist, fand rege Beachtung. Die Veranstaltung ist für das Stadtarchiv erfolgreich verlaufen und man war mit der Besucherresonanz zufrieden. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde einer Gruppe vom „Haus der Senioren“ in einer mehrstündigen Veranstaltung das Stadtarchiv Kaarst gezeigt, Archivtätigkeiten demonstriert, historische Filme präsentiert und zeitgeschichtliche Sammlungen näher erläutert. Zwischenzeitlich ist auch einigen Schulklassen im Rahmen der Rathausbesichtigung die Arbeit des Stadtarchivs näher gebracht worden. 1.10. Tag der Deutschen Einheit

Am Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2001 fand auf Einladung des Stadtrates und der Verwaltungsleitung eine Feierstunde im Rathaus statt. Über 150 Gäste, hierunter eine Delegation aus der Stadt Perleberg, Vertreterinnen und Vertreter der Kaarster Verbände, Vereine und Vereinigungen sowie interessierte Kaarster Bürgerinnen und Bürger versammelten sich im Atrium des Rathauses, um diesen Tag feierlich zu begehen. Ein besonderes Anliegen war es, im Rahmen einer Feierstunde einige Fragen anzureißen, die das gesellschaftliche Leben in Deutschland betreffen und sich aus der Wiedervereinigung ergeben oder mit ihr verbunden sind. Es sollte die Gelegenheit geboten werden, sich den Chancen, Entwicklungen und Veränderungen zuzuwenden, die die Deutsche Einheit den Bürgerinnen und Bürgern gebracht hat und die Auswirkungen im kulturellen und politischen Leben haben. Nicht zuletzt sollte der Frage nachgegangen werden, welche Bedeutung die Menschen der Wiedervereinigung beimessen und wie sie mit ihr, auch mit Blick auf die Entwicklungen in Europa, umgehen. Vor diesem Hintergrund referierte Herr Prof. Dr. Bernd Faulenbach zu dem Thema „Getrennte Geschichte – Gemeinsame Zukunft. Versuch einer Bilanz nach elf Jahren“. Herr Prof. Dr. Faulenbach ist Honorarprofessor an der Universität Bochum am Lehrstuhl für Neuere Geschichte und Leiter des Forschungsinstitutes für Arbeit, Bildung, Partizipation in Recklinghausen. Einer seiner Arbeitsschwerpunkte liegt in der Erforschung des deutschen Geschichtsbewußtseins und der Geschichtskultur nach der Epochenwende 1989/1990. Einen weiteren Programmpunkt gestalteten Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler des Gemeinschaftsleistungskurses Geschichte des AlbertEinstein-Gymnasiums und des Georg-Büchner-Gymnasiums. Mit der Auffüh-

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rung „Das verflixte 11. Jahr – Ein Fall für Dr. E. U. Ropa“ gelang den Schülerinnen und Schülern eine humorvolle und hintergründige Auseinandersetzung mit Vorurteilen, die in den sogenannten Neuen und Alten Bundesländern noch immer bestehen. Die Jazz-Band des Albert-Einstein-Gymnasiums begleitete die Feierstunde. Als Festredner sprachen der Stellvertretende Bürgermeister der Stadt Perleberg, Herr Manfred Schäffer, Herr Bürgermeister Franz-Josef Moormann sowie die Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Kaarst, Frau Elke Beyer. 1.11. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern Nach § 4 Absatz 1 der Satzung der Stadt Kaarst über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten vom 16.02.2001 verleiht der Rat der Stadt Kaarst in Anerkennung von Verdiensten, die sich Persönlichkeiten um das Wohl und das Ansehen der Stadt erworben haben, eine Ehrenmedaille. Auszeichnungen im Jahre 2001: Für Verdienste im Bereich des Umweltschutzes wurde Herrn Alfred Holtzhausen, wohnhaft Kaarst, Hasselstr. 56, die Ehrenmedaille verliehen. Für Verdienste im Rahmen eines sozialen Engagements wurden Herr Martin Karsch, wohnhaft Kaarst, Vom-Stein-Str. 36 b, Frau Traude Fröhlich, wohnhaft Kaarst, Lange Hecke 9, Frau Anna Schmidt, wohnhaft Kaarst, Lange Hecke 79, Frau Margot Reinemann, wohnhaft Kaarst, Kölner Str. 19, und Frau Dr. Rosemarie Wick, wohnhaft Kaarst, Frankfurter Weg 5, ausgezeichnet. Herr Reinhold Mohr, wohnhaft Kaarst, Lichtenvoorder Str. 8, erhielt die Ehrenmedaille für Verdienste im Rahmen eines heimatstädtischen, kulturellen und sportlichen Engagements. Auszeichnungen im Jahre 2000: Nach den für eine besondere Ehrung bestehenden satzungsrechtlichen Bestimmungen vor Februar 2001 wurden am 05.12.2000, dem Tag des Ehrenamtes, folgende Personen geehrt. Mit der Ehrengabe in Silber wurden Herr Hubert Bayer, Kaarst, Mathiasstraße 8, für seine Verdienste im Rahmen seines heimatstädtischen, sportlichen

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und politischen Engagements; Herr Josef Stamm, Kaarst, Gemsenstraße 2, für seine Verdienste im Rahmen seines heimatstädtischen, kulturellen und politischen Engagements; Frau Ursula Wiesemann, Kaarst, Tilsiter Weg 3, für ihre Verdienste im Rahmen ihres politischen Engagements und Herr Horst Wolf, Kaarst, Großer Mühlenweg 5, für seine Verdienste im Rahmen seines sozialen, sportlichen und politischen Engagements ausgezeichnet. Mit der Ehrengabe in Bronze wurde Herr Jakob Dicken, Kaarst, Alt Werret 12, für seine Verdienste im Rahmen eines sozialen und kulturellen Engagements geehrt.

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2. Feuerschutz 2.1. Neubau einer Feuerwache Die jetzige Feuerwache für die freiwillige Feuerwehr - Löschzug Kaarst die mitten in einer Wohnbebauung liegt und inzwischen von Verkehrsberuhigungen eingefaßt ist, stammt aus dem Jahre 1964 und entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften sowie der Arbeitsstättenverordnung. Außerdem ist die Wache, bedingt durch in den letzten Jahren notwendig gewordene Anschaffungen von Fahrzeugen, Gerätschaften und Materialien sowie im Hinblick auf die Anzahl der Feuerwehrleute (z.Zt. 45 Aktive sowie 22 Jugendfeuerwehrleute), zu klein. Eine Erweiterung ist wegen der Wohnbebauung und dem dahinter liegenden Schulgelände nicht möglich. Die ausrückenden Fahrzeuge und die ankommenden Feuerwehrleute haben Begegnungsverkehr. Die Stadt Kaarst hat im September 1997 fünf Facharchitekturbüros zur Abgabe eines Planungsgutachtens eingeladen. Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen durch ein Projektmanagementunternehmen tagte das Entscheidungs- und Beratungsgremium am 16.12.1997 und empfahl dem Rat, die Firma Penkhues Architekten, Kassel, mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Dieser Empfehlung ist der Rat in seiner Sitzung am 19.03.1998 gefolgt. Das beauftragte Architekturbüro legte daraufhin ein Konzept vor, welches für die Realisierung einer neuen Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr Kaarst Löschzug Kaarst - auf dem Grundstück Gustav-Heinemann-Straße/Ecke Neersener Straße (L 390) einen Gesamtausgabeansatz inklusive Planungskosten von 3,453 Mio. € vorsah. Ausgehend von Überlegungen zur weiteren Verbesserung des vorsorgenden Brandschutzes hat der Stadtrat mit Beschluß vom 06.09.2001 die Verwaltung beauftragt, die Planungen und Maßnahmen zur Errichtung einer Feuerwache im Ortsteil Kaarst fortzusetzen und voranzutreiben mit dem Ziel, zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Erd- und Fundamentierungsarbeiten auf dem Grundstück Erftstraße/Ecke L 390 zu beginnen. Architekt Prof. Penkhues wurde mit der Umplanung für diesen Standort beauftragt. Weiterhin sind Schallschutzgutachten und ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Mit Baumaßnahmen kann voraussichtlich im 4. Quartal 2002 begonnen werden, sofern die bau-

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rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden können. Das Gebäude könnte im Jahr 2003 fertiggestellt werden.

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3. Schule, Weiterbildung; Sport 3.1. Schule 3.1.1. Schulwegsicherung Mit der Aktualisierung der Schulwegsicherungspläne für die acht Kaarster Grundschulen wurde im Jahr 1999 begonnen. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind die Schulwegsicherungspläne für die Grundschulen in den Stadtteilen Kaarst, Holzbüttgen und Vorst überarbeitet und auf eine besser lesbare Kartengrundlage gestellt und mit neuem Layout versehen worden. Für das Jahr 2002 ist beabsichtigt, für die beiden restlichen Grundschulen im Stadtteil Büttgen die Schulwegsicherungspläne inhaltlich und grafisch auf den neuesten Stand zu bringen. 3.1.2. Schulentwicklungsplan Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Einzelmaßnahmen im Gebiet des öffentlichen Schulträgers. Er bestimmt und begründet die Ziele der örtlichen schulischen Entwicklung und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen. Die Schulentwicklungsplanung hat die Aufgabe, den Bedarf an Schulraum und die rechtzeitige Planung evtl. notwendig werdender Organisations- oder Baumaßnahmen vorauszusehen und in die Wege zu leiten. Ziel ist eine gleichmäßige schulische Versorgung auf allen Ausbildungsstufen und in allen Stadtteilen. Der künftige Schulraumbedarf ist so zu decken, daß die weitere Entwicklung des Schulwesens offen gehalten wird. Die Schulentwicklungsplanung muß folgende inhaltliche Anforderungen berücksichtigen: · ·

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das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schulgrößen (Schülerzahl, Zügigkeit) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten und die daraus abzuleitenden Schülerinnen- und Schülerzahlen nach Schulformen und Jahrgangsstufen,

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·

die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und Schulstandorten.

Der Schulentwicklungsplan für die Stadt Kaarst wurde am 06.09.2001 vom Rat der Stadt beschlossen. 3.1.3. Erweiterung der Grundschule Grünstraße Nach den Sommerferien 2001 konnte die Matthias-ClaudiusGrundschule in der Grünstraße den Erweiterungsbau mit zwei Klassen und einem Nebenraum beziehen. Die Investitionskosten betrugen 875.000 DM, hierzu hat die Stadt eine Landesförderung in Höhe von 422.000 DM erhalten. Für eine Erneuerung der Heizkesselanlage mit DDC-Regelung, einer Sanierung und Modernisierung des Außentoilettengebäudes, einer Sanierung des Pausenhallendaches und der Neuanlage von Außenanlagen wurden weitere 155.000 DM bereitgestellt. 3.1.4. Erweiterung der Realschule Kaarst Für die Erweiterung der Realschule in Kaarst um acht Klassen sowie einen Fachklassentrakt für die Sonderschule sind insgesamt 4.180.000 DM veranschlagt. Nachdem der Rat den vorzeitigen Baubeginn beschlossen hat, wurde die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben. Nach der Vergabe im Hauptausschuß am 29.11.2001 kann mit den Bauarbeiten ab Dezember 2001 begonnen werden. Mit dem Abschluß der Arbeiten ist im Oktober 2002 zu rechnen. 3.1.5. Erweiterung der Realschule Büttgen Die Elisabeth-Selbert-Realschule in Büttgen soll um drei Klassen sowie zwei Fachunterrichtsräumen für Chemie und Physik erweitert werden. Die Gesamtkosten betragen ca. 3.350.000 DM. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren und der Vergabe der Aufträge bis Ende November 2001 kann mit den Bauarbeiten im Dezember 2001 begonnen werden. Mit der Fertigstellung des Anbaues kann dann im Oktober 2002 gerechnet werden. 3.1.6. Modernisierung Albert-Einstein Forum und Foyer Im Albert-Einstein-Forum wurde Anfang des Jahres 2001 eine Klimaanlage inklusive Brandschutzmaßnahmen eingebaut. Die Gesamtkosten einschließlich Planungskosten betrugen 420.000 DM.

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3.2. Weiterbildung 3.2.1. Umbau des VHS-Gebäudes Die ehemalige Hauptschule in Kaarst wurde zur Nutzung durch die VHS, einen Kinderhort, der Pfadfinderschaft und der Kreisjugendmusikschule mit einem Kostenaufwand von 3,5 Mio. DM umgebaut. In einer Feierstunde zum 25-jährigen Bestehen der VHS wurde am 28.10.2001 dieses Gebäude in die Nutzung übernommen. Für die Neugestaltung der Außenanlagen am VHS-Gebäude sind rd. 150.000 DM aufgebracht worden. 3.3. Sport 3.3.1. Sportstättenbedarfsplan Der Sport-, Freizeit- und Sozialausschuß hat in seiner Sitzung am 30.8.2001 das Leistungsverzeichnis für die Erstellung des Sportstättenbedarfsplans beschlossen. Das Verzeichnis wurde den Firmen mit der Bitte um Abgabe eines neuen Angebotes zugesandt, und weitere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Prof. Hübner von der Berg. Universität Gesamthochschule - Wuppertal wurde um Unterstützung gebeten. Es wurde eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beantragt. Mit der Fertigstellung wird Ende 2002 gerechnet. 3.3.2. Ausbau der Sportanlage Kaarster See Die Sportanlage Kaarster See wurde im Jahr 1971 als C-Kampfbahn fertiggestellt. Aufgrund des Alters der Anlage waren einige Bereiche zur Zeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar. Mit Antrag vom 12.09.1996 wurde beim Land NRW ein Zuschußantrag für nachfolgende Maßnahmen gestellt:

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Die Kostenaufteilung für die B-Kampfbahn: Maßnahme Kostenschätzung 1. Erweiterung der Kurzstreckenlaufbahn von 7 auf 8 56.000 DM Bahnen 2. Leerrohrverlegung zur elektronischen Zeitmessung und 18.500 DM Aufstellung von zwei Kassenhäuschen 3. Umbau der Weitsprunganlage 44.000 DM 4. Verlegung von Wegeflächen 39.000 DM 5. Errichtung einer Kugelstoß-Trainingsanlage 30.500 DM 6. Gerätebeschaffung für die Hammer- und Diskusanlage 22.000 DM 7. Umbaubedingt vegetationstechnische Arbeiten 22.000 DM 8. Errichtung einer Flutlichtanlage für den Rasenplatz 140.000 DM 9. Herstellung einer Kunststoffdeckschicht für die Lauf675.000 DM bahnen 10. Herstellung einer Kunststoffdeckschicht für die Seg450.000 DM mente Gesamtkosten gerundet 1.500.000 DM

Mit dem Zuwendungsbescheid des Landes für die Modernisierung der leichtathletischen Anlagen als B-Kampfbahn wurde eine Zuwendung in Höhe von 421.358 DM bewilligt. Die Zuwendung für die Trainingsfeldbeleuchtung ist am 16.11.2000 erfolgt und beläuft sich auf 53.900 DM. Im Frühjahr 2001 wurde mit den Arbeiten zur Erneuerung der Sportanlage am Kaarster See begonnen und mit einem Schülersportfest am 09.09.2001 offiziell eröffnet. 3.3.3. Sanierung der Dreifachturnhalle Eine Gesamtsanierung und Modernisierung der Dreifachturnhalle in Kaarst ist mit Kosten in Höhe von 3,3 Mio. DM verbunden. In einem ersten Schritt soll nach öffentlicher Ausschreibung im Frühjahr 2002 das Dach der Turnhalle und über dem Gemeinschaftsraum saniert werden. Hierfür sind 300.000 DM bereitgestellt. Eine Sanierung des Schwingbodens, des umlaufenden Prallschutzes, der ausfahrbaren Stahltribünen sowie der Duschumkleide- und der Sanitärräume ist erst dann angezeigt, wenn eine neue Betreiber- und Benutzerlösung gefunden ist. 3.3.4. Schwimmbadsanierung Hallenbad Büttgen Das Hallenbad Büttgen wird seit dem Jahr 1995 saniert. In einem ersten Schritt konnte das Sportbecken nach dem Einbau einer Stahlwanne am 08.09.2000 wieder eröffnet werden. Das Bad wird in der Bevölkerung gut angenommen.

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Die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ebenfalls durch den Einbau eines Edelstahlbeckens wird voraussichtlich Ende Dezember 2001 abgeschlossen sein. Das Edelstahlbecken ist vollständig hergestellt. Die noch auszuführenden Fliesenarbeiten der Umgangsflächen am Lehrschwimmbecken werden in der 47. Kalenderwoche (KW) begonnen. Ebenso werden dann im Technikbereich die Schwallwasserleitungen und die badetechnischen Anlagen installiert. Ab 17.12.01 soll die Grundreinigung und Demontage der provisorischen Bauzwischenwand durchgeführt werden. Anschließend erfolgen die Einregulierung der Badewassertechnik, Färbetest und Abnahme durch das Gesundheitsamt sowie die bauordnungsrechtliche Schlußabnahme. Das Schwimmbad muß deshalb vom 11.12.01 bis 01.01.02 geschlossen werden, bevor das Hallenbad in seiner Gesamtheit wieder genutzt werden kann. 3.3.5. Sanierung von Allwetterplätzen Im abgelaufenen Jahr ist die Sanierung der Allwetterplätze Stakerseite, Kaarster See und Lichtenvoorder Straße durchgeführt worden. Diese Plätze wurden mit einer neuen Verschleißschicht belegt. Die Arbeiten sind abgeschlossen und die Plätze wurden zur Nutzung wieder freigegeben. 3.3.6. Sportforum Büttgen Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.03.1998 mit 38 gegen 2 Stimmen beschlossen, daß das Landesleistungszentrum für Radsport in Büttgen für eine multisportliche Nutzung für Kaarster Sportvereine und den Landesradsport erhalten werden soll. Dieser Beschluß wurde unter der Voraussetzung gefaßt, daß ·

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sich ein Trägerverein gründet, der die Bau- und Betriebsträgerschaft übernimmt und Landeszuschüsse zu den Modernisierungskosten beantragt, und diese zur Verfügung gestellt werden.

Daraufhin hat sich aus verschiedenen Kaarster Sportvereinen der „Trägerverein Sportforum Kaarst-Büttgen e.V.“ gegründet, der unverzüglich die Vorplanung als Grundlage für den Förderantrag in Auftrag gab. Der

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entsprechende Zuwendungsantrag des Trägervereins Sportforum Kaarst-Büttgen e.V. wurde mit allen erforderlichen Anlagen am 06.05.1998 durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Parallel zur Erarbeitung des Zuschußantrages mit Planung wurden zwischen dem Trägerverein und der Verwaltung Verhandlungen über den Abschluß eines Nutzungs- und Betriebsträgervertrages geführt. Dem ausgehandelten Vertrag hat der Rat am 23.06.1998 zugestimmt. Der Vertragsabschluß erfolgte am 22.07.1998. In dem Vertrag hat sich die Stadt verpflichtet, zur Abdeckung von Betriebskostendefiziten Zuschüsse von maximal 240.000 DM jährlich zu leisten. Wirtschaftlicher Übergang der Betriebsträgerschaft war am 17.08.1999. Die Modernisierung der Anlage mit einem Kostenaufwand von 6.170.000 DM erfolgte in den Jahren 1999 und 2000. Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie folgt dar: 1. Zuschuß der Stadt Kaarst zur Erstellung der Planungsunterlagen 2. Zuschuß der Stadt Kaarst zur Investitionsförderung 3. Vorleistung der Stadt Kaarst auf einen eventuellen Bundeszuschuß 4. Landeszuschuß zur Durchführung der Maßnahme (Die Stadt Kaarst ist auch hier mit einem Betrag von 769.400 DM in Vorleistung getreten, den das Land NRW in Teilbeträgen am 20.12.2000 und 01.08.2001 erstattet hat) 5. Kreditaufnahme des Trägervereins Sportforum KaarstBüttgen e.V. mit Bürgschaft durch die Stadt Kaarst 6. Eigenmittel des Trägervereins Sportforum KaarstBüttgen e.V. 7. Kreditaufnahme des Trägervereins Sportforum KaarstBüttgen e.V. mit Bürgschaft durch die Stadt Kaarst Gesamtsumme:

124.700 DM 2.005.900 DM 1.150.000 DM 1.769.400 DM

600.000 DM 150.000 DM 370.000 DM 6.170.000 DM

In 2001 fanden mehrere erfolgreiche Radsportveranstaltungen statt, zuletzt die „Sixdaynight“, die hohe Anerkennung fand. 3.3.7. Sport- und Gesundheitszentrum Kaarst Die Sportgemeinschaft Kaarst ist ein wachstumsorientierter Sportverein, u.a. mit den Schwerpunkten Gymnastik, Kinder- und Seniorensport. Um die geänderten Bedürfnisse und Anforderungen im Freizeitbereich gerecht zu werden, war es Ziel der Sportgemeinschaft

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Kaarst, eine eigene Tanz- und Gymnastikhalle mit Fitneß- und Gesundheitsbereich sowie Verwaltungs- und Clubraumbereich in mehreren Bauabschnitten zu erstellen. Mit Schreiben vom 08.06.2000 beantragte die Sportgemeinschaft Kaarst 1912/35 e. V. von der Stadt Kaarst die Überlassung des städtischen Grundstückes an der Pestalozzistraße zwischen der Grundschule und der Dreifachturnhalle zur Durchführung ihres Projektes „vereinseigenes Gesundheits- und Bewegungszentrum“. Von Rat und Verwaltung wurde diese Initiative als ein besonderer – auch städtebaulicher und wirtschaftsförderungsseitiger - Akzent gesehen und mit breiter Mehrheit wurde der Sportgemeinschaft Kaarst im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages das entsprechende Grundstück zur Verfügung gestellt. Nach rund achtmonatiger Bauzeit wurde das Sport- und Gesundheitszentrum offiziell in einer Feierstunde am 24.11.2001 eingeweiht.

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4. Kultur 4.1. Kulturveranstaltungen der Stadt 4.1.1. Kabarett und Kleinkunstprogramm der Stadt Kaarst Die Stadt Kaarst verfügt seit mehr als zwöf Jahren über ein breitgefächertes, über die Stadtgrenzen hinaus bekanntes Angebot an kulturellen Veranstaltungen. Im abgelaufenen Jahr sind vom Bereich Kultur 13 Aboreihen mit insgesamt 90 Veranstaltungen zusammengestellt worden. Darüber hinaus wurden 25 Einzelveranstaltungen auf den Gebieten Musik, Comedy, Kabarett und vieles mehr organisiert. Insgesamt wurden die kulturellen Veranstaltungen der Stadt Kaarst von rund 40.000 Besucherinnen und Besuchern angenommen. 4.1.2. Veranstaltungen im Bereich Bildender Kunst Im Rahmen des vom Kulturausschuß beschlossenen Kulturprogramms wurden vom Bereich Kultur in der Städtischen Galerie im Rathaus Büttgen sechs Kunstausstellungen organisiert und durchgeführt, im Rathaus Kaarst vier Ausstellungen, zwei Podiumsdiskussionen sowie weitere Veranstaltungen. Einzelkünstler und Künstlergruppen hatten die Möglichkeit, ihre Kunstwerke der Öffentlichkeit vorzustellen. Im Jahr 2001 waren rund 5.200 Besucherinnen und Besucher im Bereich Bildender Kunst zu verzeichnen. Auch für das kommende Jahr sind die Haushaltsmittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt worden, so daß das von der Bevölkerung gut angenommene Kulturangebot weitergeführt werden wird. 4.2. Euroga 2002 plus Entsprechend der Beschlußfassungen des Kulturauschusses am 17.08.1999 und des Stadtrates am 31.08.1999 beteiligt sich die Stadt Kaarst an drei Leitprojekten der EUROGA 2002 plus. 4.2.1. Studentenwettbewerb Die Verwaltung hat zur Präsentation der Euroga-Projekte auf Kaarster Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Aachen einen Studentenwettbewerb ausgelobt, der zum Ziel hat, einen Informationsstand auf dem Kaarster Stadtgebiet zu schaffen. Die Er-

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gebnisse sollen im Rahmen des Bürgerfrühschoppens 2002 vorgestellt werden. 4.2.2. Brücken über den Nordkanal Das Kommunikationsmodell besteht aus fünf hausähnlichen Gebilden, die jeweils auf elf m hohen, sich nach oben verjüngenden Stelzen ruhen. Die Form der Häuser erinnert an Hochsitze, Wachtürme oder andere seit alters in die Natur eingepaßte Bauten. Die Einzelobjekte sind um die vorhandene Fußgängerbrücke gruppiert, die von der L 390 (alte B7) her den Nordkanal zum Haltepunkt „Kaarster See“ hin überquert. Diese Brücke ist in die Gestaltung einbezogen. Von ihr aus hat man -gleichsam aus dem Zentrum des Kunstwerkes heraus- abwechslungsreiche Perspektiven nach allen Seiten und nach unten und oben. Die fünf Wohntürme sind durch Stiegen, Brücken und Leitern vielfältig untereinander verbunden. Ein historischer Interpretationsansatz beruht auf der Tatsache, daß die Stadt Kaarst ehemals aus fünf Dörfern bestand - symbolisiert durch die fünf Hochsitze - deren endgültiges Zusammenwachsen zeitweilig Probleme aufwirft. Die Gesamtkosten der Großplastik betragen 178.000 DM (91.009,95 €) und werden zu 20% teilfinanziert durch die Stadt Kaarst und zu 80% durch das Land NRW. 4.2.3. Skalierungsband entlang der Trasse Nordkanal Das von der EUROGA GmbH initiierte Projekt "Nordkanal" wird von der Stadt Kaarst unterstützt. Ein blaues Skalierungsband kennzeichnet den Radweg von Neuss nach Venlo, entlang der 6,2 km langen Strecke am Nordkanal im Kaarster Stadtgebiet. Nach aktuellem Sachstand beteiligen sich alle neun deutschen am Nordkanal gelegenen Kommunen in der o.g. Form. Die Gesamtkosten für die Finanzierung dieses Projektes belaufen sich auf 130.189 DM. 80% dieser Kosten werden aus Mitteln des Förderprogrammes INTERREG III finanziert. Die übrigen 20% der Gesamtkosten trägt die Stadt Kaarst.

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4.2.4. Tuppenhof Hof und Gartenanlagen des Tuppenhofes haben sich im Laufe von Jahrhunderten kontinuierlich entwickelt und immer wieder verändert. Auf Grundlage der Bauforschung ist davon auszugehen, daß der Hof bereits vor dem 30-jährigen Krieg entstanden ist. Auf der Grundlage noch vorhandener, historisch nachvollziehbarer Strukturen und unter Berücksichtigung sich aus der Museumsnutzung ergebender funktionaler Vorgaben wurde bereits 1998 ein Gestaltungskonzept für die Außenanlagen entwickelt. Das Projekt "Bauerngarten/Streuobstwiese" sowie die "Wiederherstellung des Scheunenfußbodens" und die "Sanierung des ehemaligen Pferdestalls" wurden als EUROGA-Projekte und somit als förderungsfähig anerkannt. Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Bauerngartens und der Streuobstwiese belaufen sich auf 161.000 DM (82.317,99 €). Die Instandsetzung der Scheune und des Pferdestalls kosten 560.000 DM (286.323,45 €). Beide Projekte werden mit jeweils 70% Landesmitteln gefördert. 4.2.5. Turmwindmühle Braun in Büttgen Nach Anerkennung des Büttgener Wahrzeichens "Braunsmühle" als kulturhistorisches Projekt der "EUROGA 2002 plus" gründete sich im Oktober 2000 ein Förderverein, die "Fördergemeinschaft BraunsMühle Büttgen e.V." Das derzeitige Erscheinungsbild der Braunsmühle ist durch Witterungseinflüsse stark beeinträchtigt. Der Förderverein hat das kulturhistorische Kleinod von seinen Eigentümern, den Geschwistern Guido und Yvonne Nilgen, zu einer symbolischen Jahrespacht von einem Euro gepachtet. Nach ihrer Restaurierung soll die Braunsmühle wieder in Betrieb genommen und für interessierte Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Des weiteren ist der Ausbau des angrenzenden früheren Wirtschaftsgebäudes zu einem kleinen Mühlen-Café vorgesehen.

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Die Kosten für die Restaurierung der Mühle einschließlich der vorhandenen Mühlentechnik betragen 900.000 DM (460.162,69 €). Für den ersten Bauabschnitt sind Kosten i.H.v. 550.000 DM (281.210,53) angesetzt, von denen das Land 40% = 220.000 DM (112.484,21) fördert, der städtische Eigenanteil beträgt 330.000 DM (168.726,32). Die Gesamtkosten für die Instandsetzung des Mühlenberges, des denkmalgeschützten Wirtschaftsgebäudes und des Flügelkreuzes in Höhe von 615.000-DM werden mit Mitteln des Landes, der Sparkassenstiftung und der Stadt finanziert, die Finanzierung ist bereits teilweise gesichert. 4.2.6. Kulturgeschichtliche Ausstellung "Bauern Leid - Soldaten Glück" Schwerpunkt der Ausstellung ist das bäuerliche Leben während des 30jährigen Krieges im Bereich des Niederrheins. Die Bauern, Hauptleidtragende, waren im Gegensatz zur Zivilbevölkerung, die sich hinter Befestigungsmauern verschanzen konnten, den feindlichen Söldnern, die das Vieh schlachteten, die leichtgebauten Häuser in Brand setzten und die Bewohner erschlugen oder folterten, schutzlos ausgeliefert. Teilaspekt der Ausstellung ist der 350. Todestag des Reitergenerals Jan von Werth. Ursprünglich kleinbäuerlicher Herkunft, bot ihm der Krieg die Chance, aus seinen ärmlichen, bäuerlichen Verhältnissen auszubrechen und aufzusteigen. Seine Verbindung zum Niederrhein und zu seiner Geburtsstadt Büttgen zeigte sich zuletzt in seinem Testament, in dem er verfügte, daß u.a. der Kirche zu Büttgen und den dortigen Armen jeweils tausend Taler zufallen sollten. Standort der kulturhistorischen Ausstellung, deren Gesamtkosten sich auf 60.000 DM (30.677,51 €) belaufen und deren Kosten zu 50% von der EUROGA GmbH gefördert werden, ist die Museale Begegnungsstätte für bäuerliche Geschichte und Kultur "Tuppenhof". 4.3. Umbau der Pampusschule Die ehemalige Pampusschule wird um einen Anbau für die Katholische Bücherei erweitert und für die Nutzung durch die Sankt-Sebastianus-Schützen, die VHS und Jugendraum DRK umgebaut und modernisiert. Der Anbau ist weitgehend fertiggestellt, im Altbau werden Fensteranlagen eingebaut sowie

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der Innenausbau vorangetrieben. Mit der Fertigstellung des Gebäudes ist im März 2002 zur rechnen. Ein Nutzungsvertrag mit der Sankt-Sebastianus-Bruderschaft Büttgen e.V. ist im Entwurf fertiggestellt und soll bei Fertigstellung und Einrichtung des Gebäudes abgeschlossen werden.

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5. Jugend und Soziales 5.1. Jugend 5.1.1. Neubau der Tageseinrichtung Alte-Heerstraße In den Jahren 2001 bis 2005 werden im Westen der Stadt Kaarst ca. 325 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern und 173 Wohneinheiten im Geschoßwohnungsbau entstehen. Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ist davon auszugehen, daß in diesem Zeitraum ca. 138 Kinder im Kindergartenalter und ca. 156 Kinder im Alter von null bis drei Jahren hinzuziehen werden. Um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz sichern zu können, wurde im Jugendhilfeausschuß der Stadt Kaarst am 30.08.00 beschlossen, in diesem Neubaugebiet, auf dem im B-Plan vorgesehenen Grundstück Bussardstr./ Alte Heerstraße eine viergruppige Tageseinrichtung, bestehend aus drei Kindergartengruppen und einer Tagesstättengruppe, zu errichten. Die Gesamtfinanzierung für die mit 2,65 Mio. DM veranschlagten Baumaßnahme wird mit 1.465.000 DM durch Bauinvestoren, mit ca. 1.012.000 DM Zuschuß des Landes NRW sowie 173.000 DM Eigenanteil der Stadt Kaarst finanziert. Da derzeit nach der Mitteilung des Landschaftsverbandes Rheinland keine Landesmittel verfügbar sind, kann z.Zt. kein Zuwendungsbescheid erteilt werden. Die Stadt Kaarst hat deshalb einen Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Nach Vorliegen dieser Genehmigung kann vom Bereich Hochbau die geplante Maßnahme zuschußunschädlich ausgeschrieben und vergeben werden. Mit dem Bau könnte dann im Frühjahr 2002 begonnen und die Maßnahme im Frühjahr 2003 fertiggestellt werden. 5.1.2. Kindertagesstätte Kaarst e.V. Der ehemalige Verwaltungspavillon an der Jahnstraße auf dem Gelände der Grundschule Alte Heerstraße wurde für Zwecke der Kindertagesstätte Kaarst e.V. mit einem Kostenaufwand von insgesamt 266.000 DM inklusive Außenanlagen und Planungskosten umgebaut. Das Landesjugendamt hat hierzu einen Zuschuß in Höhe von 133.000 DM bewilligt. Die Baumaßnahmen innerhalb des Pavillons sind abgeschlossen. Mit dem Abschluß der Arbeiten am Außenspielgelände wird im November 2001 gerechnet. Von diesem Zeitpunkt an kann die Kindertagesstätte von ihrem Pavillon auf dem Gelände der Sonder-

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schule an der Realschule in Kaarst in ihr neues Domizil an der Jahnstraße umziehen. 5.1.3. Kinder- und familienfreundliche Stadt Kaarst Ausgelöst durch einen Bundeswettbewerb zum Thema "Kinder- und familienfreundliche Gemeinde", wurde Anfang 1997 der Stein ins Rollen gebracht, Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Stadt Kaarst umzusetzen bzw. gezielt weiterzuentwickeln. Am 24.04.1997 erkannte der Rat der Stadt Kaarst ausdrücklich die Bedeutung von Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Kommune an und faßte den Beschluß, die Verwaltung zu beauftragen, die Zielsetzungen des Bundeswettbewerbes als Schwerpunktthema in die Stadtentwicklungsplanung einzubringen. Mit Beteiligung der gesamten Verwaltung und relevanter Institutionen wurden als erstes vom Bereich Jugend und Familie alle kinder- und familienfreundlichen Leistungen in der Stadt Kaarst ermittelt und in der Bestandsaufnahme "Auf dem Weg zu einer kinderund familienfreundlichen Stadt Kaarst / Materialien zur Bestandsaufnahme." veröffentlicht. Weiterhin entwickelten der Unterausschuß Jugendhilfeplanung und der Bereich Jugend und Familie einen Kriterienkatalog zur Umsetzung von Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Kommune, der am 27.01.2000 vom Rat der Stadt Kaarst beschlossen wurde. Die Verwaltung bekam den Auftrag, "die Umsetzung zügig und in möglichst allen Bereichen voranzutreiben". Im Jahre 1999 fanden vier Familienforen in Kaarst, Holzbüttgen, Büttgen und Vorst statt. Auf diesen Foren konnten die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Kritik zur Ausgestaltung der Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Stadt Kaarst äußern. Dies fand großen Anklang. Der Bürgermeister veranlaßte im April 2000, diese Anregungen bzw. Kritikpunkte verwaltungsintern zu bearbeiten. Wenn Familie nicht nur als zu unterstützende Einheit, sondern auch als Standortpotential betrachtet wird, betrifft die Umsetzung der Kinder- und Familienfreundlichkeit fast alle Bereiche der Stadtverwaltung Kaarst. Gleichzeitig mit allen Bereichen an der Umsetzung eines Konzeptes zur Kinder- und Familienfreundlichkeit zu arbeiten, wurde jedoch als schwierig erachtet. Sinnvoller erschien es, mit einem Bereich Umset-

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zungskriterien zu entwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt das Thema in den anderen Bereichen zu beleuchten. Da die Stadtplanung einen zentralen Baustein auf dem Weg zu einer kinder- und familienfreundlichen Kommune darstellt, begannen Beratungen zwischen den Bereichen Jugend und Familie sowie Stadtentwicklung/Planung. Hierbei wurde deutlich, daß die Umsetzung der Kriterien in einen Prüfbogen nicht durch reine Diskussionen erreicht werden kann. Diese Beratungen führten zu der am 29.05.2001 im Jugendhilfeausschuß getroffenen Entscheidung, daß die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung und die jeweiligen planungspolitischen Sprecher der Fraktionen gemeinsam in einem extern begleiteten Workshop einen Prüfbogen für eine kinder- und familienfreundliche Stadtplanung entwickeln. Leitlinien für eine Kinder- und Familienfreundlichkeit zu entwickeln und in die Stadtplanung mitaufzunehmen, bedeutet jedoch zunächst, eine Vorstellung darüber zu entwickeln, was der Begriff Kinder- und Familienfreundlichkeit beinhaltet und welche Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis bestehen. Aus diesem Grund wurde am 19.09.2001 in einer gemeinsamen Sitzung von Jugenhilfeausschuß (JHA) und Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuß (PVA) ein Grundlagenreferat gehalten. Die konkrete Entwicklung der Umsetzungsstrategien von Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Stadt Kaarst beginnt noch in diesem Jahr für den Bereich Stadtplanung. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Umsetzungsmöglichkeiten in den anderen Bereichen beleuchtet werden. Neben dieser kontinuierlichen Standardentwicklung sollen jährlich Beteiligungsformen - Familienforum und Jugendforum - stattfinden. Weiterhin werden u.a. durch sozialräumliche Analysen die Bedürfnisse der Familien bezüglich Kinderbetreuung und Wohnsituation ermittelt. Die zukünftigen Planungen sollen sich an den entsprechenden Bedarf anlehnen. 5.1.4. Netzwerk für Toleranz – gegen Gewalt Im August des Jahres 2000 wurde durch die Landesregierung ein Bündnis für Toleranz und Zivilcourage - gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit ins Leben gerufen. Im September desselben Jahres hat der Rat der Stadt Kaarst beschlossen, sich diesem Bündnis anzuschließen und einen Aufruf zu Toleranz und Zivilcourage – gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit veröffentlicht.

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Um nicht nur mit einer einmaligen Maßnahme einem angestoßenen Aktionismus zu folgen, wurde auf Initiative des Bereiches Jugend und Familie im Dezember 2000 das Netzwerk für Toleranz - gegen Gewalt gegründet, ein Zusammenschluß ortsansässiger Vereine, Gremien, Organisationen und Institutionen. Durch die Vielfältigkeit der Beteiligten können alters- und interessenübergreifend viele Menschen für dieses Thema interessiert werden. Bereits bestehende Aktionen sollten aufgegriffen und ggf. bekannt gemacht sowie neue Projekte entwickelt werden. In einem zweiten Netzwerktreffen wurden die für 2001 geplanten Aktionen sowie das Plakat „Kaarst reagiert“, welches alle Veranstaltungen begleiten soll, vorgestellt. Durch das Förderprogramm der Landesregierung stehen der Stadt Kaarst für das Jahr 2001 Mittel in Höhe von 42.187 DM zur Verfügung. Das Netzwerk für Toleranz - gegen Gewalt wird von allen Beteiligten als eine gute und wichtige Institution gesehen, die es ermöglicht, auf verschiedenen Ebenen die Bürger dieser Stadt mit den Themen Gewalt und Toleranz zu konfrontieren. Im Dezember 2001 soll ein drittes Treffen aller ortsansässigen Vereine und Institutionen stattfinden, bei dem die Wünsche und Möglichkeiten für eine Fortsetzung der verschiedenen Aktionen im Rahmen des Netzwerkes für Toleranz - gegen Gewalt für 2002 geplant bzw. vorgestellt werden sollen. Folgende Aktionen wurden und werden im Rahmen des Netzwerkes für „Toleranz – gegen Gewalt 2001“ von Januar bis Dezember diesen Jahres durchgeführt:

Aktionen Bandfestival im Bebop Café international Theaterpädagogisches „Nein heißt Nein“ Midnightsports

Kooperierende Teilnehmer Bereich Jugend und Familie, Kaarster Jugendbands, Musikschule Alte Heerstr, Polizei, Bebop VHS Projekt Kaarster Grundschulen

Soziales Kompetenztraining Internetseite: www.netzwerk-kaarst.de

Nereich Jugend und Familie, Kommissariat Vorbeugung, Kaarster Sportvereine, Kreis Sportbund, Bebop Bereich Jugend und Familie, Kaarster Grundschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Robert Hotstegs

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Elterninfos: „Grenzen sind wichtig!“ „Erziehung zu Toleranz und Zivilcourage“ „Wo sind unsere Werte geblieben?“ Ausstellung: „Gesichter Indiens“ Fotoausstellung im Park „Kinder“

Katholische Arbeisgemeinschaft, Kaarster Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Albert-Einstein Gymnasium, VHS Bebop, Gemeinschafts-Grundschule Stakerseite

Stadtfest „Viele Nationen eine Bereich Soziales Stadt“ Kunstaktion Bebop, Gemeinschafts-Grundschule Stakerseite, Albert-Einstein-Gymnasium Sportwoche Bebop, Albert-Einstein-Gymnasium, Gemein„Toleranz und Fairness“ schafts-Grundschule Stakerseite Gottesdienst „Ausländerfeind- Pfadfinderschaft Kaarst, St. Martinus lichkeit-Toleranz“ Multiplikatorenfortbildung Katholische Arbeitsgemeinschaft „Wir grenzen niemanden aus“ Breakdance Event Beboys, Bebop „Battle gegen Rechts“ Unterwegs mit dem Schiff für Bereich Jugend und Familie Toleranz „andere Sitten und Gebräuche kennenlernen“ Vortrag: VHS, Bereich Jugend und Familie, Georg„Und raus bist du“ Büchner-Gymnasium Chat-Angebot Katholische Arbeitsgemeinschaft „Mit Nazis kann man doch reden“ Musical „Inside – Outside“ Musikschule Alte Heerstr. Skate Event

Jusos, VfR Büttgen

5.2. Soziales 5.2.1. Betreutes Wohnen Die Verwaltung hat mehrere Ansatzpunkte aufgegriffen, die Wohnangebote für ältere Menschen hier in Kaarst weiter zu verbessern. Es geht darum, in zentralen Lagen in den Ortsteilen Büttgen und Kaarst Wohnangebote zu schaffen, die eingebettet sind in eine Situation, die Hilfeleistung ermöglicht und bereitstellt in dem Umfang, in dem Menschen wegen höheren Lebensalters oder krankheitsbedingt fremde Hilfe benötigen. Betreutes Wohnen ist ein wichtiger Punkt für die Zukunft der Stadt, ein Agenda 21-Projekt. Die Stadt wird sich mit großer Intensität und Bereitschaft auf alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen einlassen und hier im nächsten Jahr einen Schwerpunkt setzen.

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Die Johanniter-Seniorenzentrum gemeinnützige GmbH plant in Kaarst die Errichtung einer stationären Altenpflegeinrichtung (Johanniter-Stift Kaarst) und 15 Seniorenwohnungen mit einem besonderen Betreuungsangebot. Der Kreissozialausschuß des Kreises Neuss hat bereits die förmliche Bedarfsaussage beschlossen. Die Standortauswahl erfolgt zur Zeit in Zusammenarbeit mit dem Bereich 61 – Stadtentwicklung / Planung / Bauordnung. Es sind fünf Standorte in der Vorauswahl. Die tatsächliche Umsetzung dieses Projektes hängt jedoch von der Bedarfzusage und der damit verbundenen Förderung durch den Landschaftsverband Rheinland ab. Dort ist zur Zeit eine Haushaltssperre verhängt, und eine Förderzusage kann deshalb zur Zeit nicht erfolgen. Darüber hinaus hat ein privater Investor die Errichtung einer Wohnanlage für Betreutes Wohnen ins Auge gefaßt. Es sind ca. 70 Wohnungen geplant. 5.2.2. Neubau einer städt. Wohnanlage für soziale Zwecke Auf einem städtischen Grundstück an der Straße „An der Feuerwache“ sollen in zwei Gebäuden insgesamt 18 Ein- und Zweizimmerwohnungen als städtische Wohnanlage für soziale Zwecke errichtet werden. Die Planungs- und Vergabephase soll im Dezember mit der Generalunternehmervergabe zur schlüsselfertigen Erstellung dieser Gebäude beendet werden. Der Baubeginn ist witterungsabhängig, mit der Fertigstellung dieser Baumaßnahme mit einem Gesamtvolumen von ca. 2,6 Mio. DM wird für Ende 2002/Anfang 2003 gerechnet. 5.2.3. Wohnungsbauförderung mit staatlichen Mitteln Im Neubaugebiet „Niederdonker Straße“ sind zwischenzeitlich alle 108 Einfamilienhäuser bezogen. Für 29 Erwerber wurden öffentliche Mittel im Rahmen der Wohnungsbauförderung bewilligt. Nach Abschluß der Restarbeiten und Durchführung der Straßenbeschilderung erfolgt die Übernahme der Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen durch die Stadt. 60 Einfamilienhäuser wurden im Neubaugebiet „An der Feuerwache“ errichtet, welche zum großen Teil bezogen worden sind. Für 19 Häuser wurden öffentliche Mittel beantragt und bewilligt. Derzeit erfolgt die Anlegung der Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen.

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An der Mittelstraße und an der Kirchstraße sind in zwei Bauabschnitten 28 Sozialwohnungen im Geschoßwohnungsbau errichtet worden. Die Vermietung der Wohnungen erfolgte auf Vorschlag des Bereiches 60 – Bauverwaltung und Wohnen - über die hiesige Wohnungssuchendenkartei. Neben den 140 Einfamilienhäusern im Neubaugebiet „Stodiek“ entstehen dort 60 Sozialwohnungen im Geschoßwohnungsbau. Zwischenzeitlich wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die Belegung der Sozialwohnungen erfolgt durch den Bereich 60 – Bauverwaltung und Wohnen -.

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6. Planen, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Umwelt 6.1. Planen und Bauen 6.1.1. Wirksamkeit von Flächennutzungsplanänderungen Nachfolgende Flächennutzungsänderungen wurden im zurückliegenden Jahr wirksam: · 25. FNP-Änderung "Altes Dorf Süd" –Kaarst- wirksam mit Datum 23.12.2000 · 49. FNP-Änderung "An der Feuerwache" –Kaarst- wirksam mit Datum 27.12.2000 · 50. FNP-Änderung "Großer Mühlenweg" –Büttgen- wirksam mit Datum 23.12.2000 · 53. FNP-Änderung "Stodiek" – Kaarstwirksam mit Datum 23.12.2000 6.1.2. Rechtswirksamkeit von Bebauungsplänen Nachfolgende Bebauungspläne wurden im zurückliegenden Jahr rechtsverbindlich: · Bebauungsplan Nr. 2 Blatt 1 - Büttgen - 3. Änderung (Bereich Rathausplatz östlich des Rathauses) Rechtskraft 27.12.2000 · Bebauungsplan Nr. 54 "Gewerbegebiet Büttgen" - Büttgen - Rechtskraft 22.12.2000 · Bebauungsplan Nr. 75 "Großer Mühlenweg" - Büttgen - Rechtskraft 23.12.2000 · Bebauungsplan Nr. 42 "Neusser-, Cusanus-, Grün- und Maubisstraße" – 2. Änderung - Kaarst - Rechtskraft 22.12.2000 · Bebauungsplan Nr. 66 "Altes Dorf Süd" - Kaarst - Rechtskraft 23.12.2000 · Bebauungsplan Nr. 74 "An der Feuerwache" - Kaarst - Rechtskraft 29.06.2001 · Bebauungsplan Nr. 94 "Stodiek" - Kaarst - Rechtskraft 23.12.2000 Daneben werden zur Zeit nachfolgende Bauleitplanverfahren vorrangig bearbeitet: · Bebauungsplan Nr. 62 "Commerhof" - Büttgen - (Wohnen + Gewerbe) · Bebauungsplan Nr. 69 "Am Haindörnchen" - Büttgen - (Wohnentwicklung / Ortsrandgestaltung)

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Bebauungsplan Nr. 79 "Büttgen-Nordost / Anbindung Sportforum" - Büttgen Bebauungsplan Nr. 99 "Neusser Str./Halestraße" - Kaarst - Städtebauliche Entwicklung Kerngebiet Neusser Straße/konkrete Investitionsvorhaben Bebauungsplan Nr. 101 "Neersener Str./Feuerwache" - Kaarst (Stadteingangsgestaltung/Neubau Feuerwache/Betreutes Wohnen)

6.1.3. Gestaltung der Ortsmitte Vorst Im März 2001 wurden die ersten Planungsüberlegungen zur Gestaltung des Markt- und Festplatzes sowie der Spiel- und Festwiese im Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuß (PVA) beraten. Von der Seite der Politik wurde die Idee zur Durchführung eines Werkstattverfahrens für mehr Ideenvielfalt und eine stärkere Einbeziehung der Bürger eingebracht, zu einem entsprechenden Durchführungsauftrag kam es jedoch bisher nicht. Derzeit führt die Verwaltung intensive Abstimmungsgespräche mit einem Initiativkreis engagierter Vorster Bürgerinnen und Bürger und Architekten mit dem Ziel, auf der Basis der ersten Planungsüberlegungen einen neuen Planungsansatz für die Gestaltung des St.-Euchstachiusplatzes zu finden. 6.1.4. Entwicklung Stadtmitte / Maubisstraße / Altes Rathaus Im Juni 2001 fassen der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuß (PVA) und der Rat der Stadt den einstimmigen Beschluß, für die Stadtmitte Kaarst, insbesondere den Bereich der Maubisstraße/Altes Rathaus, ein städtebauliches Gesamtkonzept in einem "bürgernahen Verfahren" (z.B. Werkstattverfahren) zu entwickeln. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt die Vorzugsvariante drei zur Umgestaltung der Maubisstraße in die Bürgerbeteiligung einzubeziehen. In Haushaltsentwurf 2002 wurden Finanzmittel zur Entwicklung eines Stadtmittekonzeptes und zur Durchführung eines bürgernahen Verfahrens entsprechend eingestellt.

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6.1.5. Standortfrage IKEA Zur beabsichtigten Umsiedlung und Erweiterung des IKEA-Einrichtungshauses in Kaarst wurde Anfang 2001 zur Prozeßsteuerung eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, zu der zur Beratung die Kanzlei Heuking & Partner hinzugezogen wurde. Nach dem Filtern aller denkbaren Standorte verblieben zwei potentielle Standorte für eine nähere Betrachtung. In enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmen IKEA wurden für beide Standorte in umfassende verkehrliche, ökologische und landesplanerische Untersuchungen eingetreten, die in Zwischenergebnissen mit der Politik und in einer ersten Bürgerversammlung im September 2001 mit den Bürgern diskutiert wurden. Daneben ist eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden, den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, dem Kreis Neuss, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie den Gewerbenachbarn von IKEA am Altstandort eingeleitet. Derzeit werden Gespräche und Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern an beiden Standorten geführt, von deren Ausgang der weitere Fortgang der Umsiedlung und Erweiterung IKEA abhängig ist. 6.1.6. Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben/ Erteilung von Baugenehmigungen In den derzeit aktuellen Gewerbegebieten "An der Feuerwache", "Commerhof" und "Hüngert" im Kaarster Stadtgebiet wurden zahlreiche neue Gewerbebetriebe errichtet bzw. für deren Ansiedlung Baugenehmigungen erteilt. Im Hüngert waren dies insbesondere die Firmen Sturm/Skania, Maschinenbau Buchwalt, Containerdienst Schug, Banzhaff und Rath. An der Feuerwache ist der erste Gewerbehof mit insgesamt vier Gewerbebetrieben im Bau bzw. genehmigt. Der Ansiedlung von L'Oreal im Gewerbegebiet Commerhof kommt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt eine besondere Bedeutung zu. 37

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6.2. Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung 6.2.1. Stadtmarketing In seiner Sitzung vom 13.03.2001 hat der Wirtschaftsförderungsausschuß (WA) unter anderem beschlossen, daß ein eintägiger Workshop mit Vertretern aller relevanten und interessierten Gruppierungen der Bevölkerung und der Wirtschaft durchgeführt werden sollte. Ziel des Workshops sollte es sein, die Ziele eines Stadtmarketingkonzeptes für Kaarst zu überprüfen, vorhandene Strategien ggfls. zu erweitern und zu konkretisieren, sowie konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen. Der Workshop mit dem Titel „Stadtmarketing“ fand am 19.05.2001 statt. Er war in jeder Hinsicht ein voller Erfolg, insbesondere die Einbeziehung der interessierten Bevölkerungsgruppen. In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 22.05.2001 stellte der von der Stadt beauftragte Unternehmensberater die Ergebnisse des Workshops dar und übergab eine erste Dokumentation. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der Ergebnisse des Workshops vorzulegen. Eine weitere Auswertung speziell zu dem Thema „Innenstadt- und Ortsteilzentrenentwicklung“ wurde in der Sitzung des WA am 04.09.2001 vorgelegt und erörtert. Sie wird im kommenden Jahr Gegenstand weiterer Überlegungen in den politischen Gremien. Der Wirtschaftsförderungsausschuß (WA) hat in seiner Sitzung am 04.09.2001 zunächst folgende Eckpunkte festgelegt:

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·

Es wird vom Wirtschaftsförderungsausschuß eine Arbeitsgruppe „Ziele 2004 für das Stadtmarketing Kaarst“ eingerichtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus neun Personen. Mitglieder sind der Bürgermeister und je eine Vertreterin/ein Vertreter aus den Bereichen Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistung. Die Verwaltung spricht Personen der Wirtschaft an.

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Die Arbeitsgruppe erhält den Auftrag, bis zum Ende der 44. Woche eine Ausarbeitung für eine Beratung im Wirtschaftsförderungsausschuß vorzulegen, die Ziele für das Stadtmarketing der Stadt Kaarst bis zum Jahre 2004 vorschlägt. Ziele in diesem Sinne sind konkrete

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Zustände oder Aktivitäten, die erreicht oder verwirklicht werden sollen. Die Verwirklichung muß anhand objektiver Umstände nachprüfbar sein. ·

Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Unterrichtung der Fachausschüsse des Stadtrates zu sorgen, damit eine rechtzeitige und umfassende Beteiligung sichergestellt ist.

Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich getagt und ein Diskussionspapier erstellt, das in der nächsten Sitzung des WA präsentiert wird. 6.2.2. Innenstadtbegehung In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschuß (WA) am 17.01.2001 wurde unter TOP 3, Ziffer 2 und 4 folgender einstimmiger Beschluß gefaßt: ·

Für den Prozeß eines erfolgreichen Stadtmarketings hat ein Zentrenkonzept hohe Bedeutung. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Projekt zur Verbesserung der Beleuchtung und Möblierung in der Stadtmitte durchzuführen. Das Projekt beinhaltet eine Ist-Analyse, Vorschläge zur Verbesserung der Gesamtsituation und die Durchführung der Maßnahmen. Der jeweilige Stand des Projektes wird im Wirtschaftsförderungsausschuß und im Planungs- und Verkehrsausschuß vorgestellt.

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Die Verwaltung wird beauftragt, die zu erwartenden Kosten zu ermitteln. Der Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuß wird gebeten, die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.

Eine Innenstadtbegehung wurde 2001 unter Beteiligung der Fraktionen und Vertretern der Werbegemeinschaften durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden in einem Protokoll festgehalten. 6.2.3. Unternehmensbesuche / Bestandsförderung Der Wirtschaftsförderungsausschuß hat die Verwaltung beauftragt, Unternehmensbesuche durchzuführen, um in der Funktion als „Kümmerer“ für die Unternehmen deren Sorgen und Nöte zu erfahren. Seit Juni diesen Jahres hat der Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften mit der Umsetzung dieses Projektes begonnen. Bisher

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wurden 15 Unternehmen in dem Gewerbegebiet Kaarst-Ost besucht. Die Verwaltung hat die Unternehmen, welche besucht werden sollten, zunächst angeschrieben und das Projekt kurz vorgestellt. Soweit von seiten der angeschriebenen Unternehmen Interesse bestand, wurden anschließend die Termine telefonisch vereinbart. Bisher war die Resonanz überwiegend positiv. Lediglich drei Unternehmen hatten kein Interesse an einem Besuch der Mitarbeiter des Bereiches Wirtschaftsförderung und Liegenschaften. Weitere Besuche im Gewerbegebiet Kaarst-Ost sind zur Zeit in Vorbereitung. Kaarst-Ost: Im Zuge der Unternehmensbesuche kam von den Unternehmen zum Ausdruck, daß gemeinsame Aktivitäten erwünscht seien. Diesbezüglich wird angeregt, daß die Stadt ein Quartiersgespräch anberaumt. Dieses Gespräch soll u.a. das Ziel verfolgen, mittelfristig eine organisierte Gemeinschaft zu bilden, die gemeinsame Ziele verfolgt und als Ansprechpartner der Verwaltung für das Gewerbegebiet fungieren soll. Nach Abschluß der Unternehmensbesuche im GE-Gebiet KaarstOst wird daher ein Quartiersgespräch vorbereitet. Maubiscenter: In der Werbegemeinschaft Maubiscenter wird die Vereinsarbeit zur Zeit neu organisiert. Von den 32 ansässigen Einzelhändlern sind nur noch ca. zehn in der Gemeinschaft organisiert. Vertreterinnen und Vertreter des dortigen Einzelhandels wünschen von der Verwaltung eine Initiative zur Wiederbelebung der Werbegemeinschaft. Ein Quartiersgespräch soll unter Moderation der Verwaltung im Januar 2002 stattfinden.

6.2.4. Ankauf / Vermarktung von Bau- uns Gewerbeflächen Im Rahmen einer aktiven Bodenvorratspolitik wurden ca. 85.000 qm Flächen angekauft. Es wurden im Ortsteil Kaarst vier Baugrundstücke und in der Ortsmitte Vorst drei Baugrundstücke veräußert. Für 2002 wird zur Zeit eine Grundstücksbörse vorbereitet. Vermarktung der Gewerbeflächen Holzbüttgen-Ost An drei Firmen wurden insgesamt 11.165 qm Gewerbefläche verkauft und in weiteren Fällen stehen die Verhandlungen kurz 40

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vor dem Abschluß. Es bestehen entsprechende Optionen. Insgesamt sollen ca. 50 Arbeitsplätze geschaffen werden. Noch dort verfügbare Gewerbefläche aktuell: 43.000 qm Stadt, 30.000 qm privat. Kaarst-West An vier Firmen wurden insgesamt 5.871 qm Gewerbefläche verkauft. Insgesamt sollen ca. 70 Arbeitsplätze geschaffen werden. Noch dort verfügbare Gewerbefläche: 11.500 qm Stadt, 3.050 qm privat. Commerhof Die Gewerbeflächen, überwiegend im Privateigentum, sind inzwischen in Zusammenarbeit mit der Stadt komplett veräußert und belegt worden. Unter anderem wurde der südliche Teilbereich (ca. 22.000 qm von Gewerbepark Kaarst/3.660 qm Stadt) zur Ansiedlung der Firma L’Oreal veräußert. Zudem wird eine Optionsfläche in Größe von ca. 7.000 qm zur späteren Erweiterung seitens der Stadt angeboten. 6.2.5. Eventmanagement / Citymanagement Stadtfest Kaarst Total - 1. und 2. September 2001/Empfang am 30.08.2001 Der Initiativkreis Kaarst Total hat zum dritten Mal mit großem Erfolg das Stadtfest veranstaltet. Die Verwaltung war bei der Vorbereitung und Durchführung beratend tätig. Der Empfang am 30.08.2001 wurde von der Verwaltung federführend organisiert. Die mehr als 400 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung waren sehr zufrieden mit der Veranstaltung und begrüßen eine Fortführung. Handwerkermarkt Rund ums Haus – 31.03. und 01.04.2001 Die Veranstaltung wurde von Kaarster Handwerksbetrieben zum vierten Mal durchgeführt. Die Stadt hat sich mit einem Zuschuß und Bereitstellung von Materialien beteiligt. Drehorgelfest am 14.10.2001 Das Fest wurde von der Werbegemeinschaft Büttgen zum zweiten Mal mit Erfolg auf dem Rathausplatz durchgeführt. Die Stadt beteiligte sich mit einem Zuschuß von 500 DM.

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Oktoberfest der Büttgener Handwerker am 06. und 07.10.2001 Die Büttgener Handwerker und Dienstleister haben erstmalig das Oktoberfest auf der Gutenbergstraße im GE-Gebiet Büttgen-Süd durchgeführt. Die Stadt hat einen Zuschuß in Höhe von 1.000 DM bereitgestellt. Sixdaynight am 31.10.2001 Erstmalig wurde im Sportforum mit großem Erfolg die Sixdaynight mit Radsportgrößen aus aller Welt veranstaltet. Die Stadt stellte einen Zuschuß und eine Präsentationswand für die Pressekonferenz und Siegerehrung zur Verfügung. Weihnachtsmärkte in Büttgen (08./09.12.2001) und Kaarst (01./02.12.2001) Die Weihnachtsmärkte werden von den jeweiligen Werbegemeinschaften durchgeführt. Diese werden von der Verwaltung beratend unterstützt. Wirtschaftstreff Im Jahre 2001 wurde der einzige Wirtschaftstreff am 04.07.2001 mit dem Thema „Bundeskanzleramt in Berlin“ durchgeführt. Ein weiterer Wirtschaftstreff ist für Januar 2002 geplant – Thema: „Stadtmarketing“. Methoden-Netzwerk Kaarst Das Methodennetzwerk hat mit seinem Beratungs- und Dienstleistungsangebot zur Förderung und Stärkung des Kaarster Mittelstandes Fuß gefaßt. Es laufen zur Zeit diverse Info-Veranstaltungen, die von der Verwaltung unterstützt werden.

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6.3. Umwelt 6.3.1. Stadtreinigungskonzept Der bestehende Straßenreinigungsvertrag wurde fristgerecht zum 31.12.2002 gekündigt. Im Bereich der maschinellen Straßenreinigung sind künftig einige konzeptionelle Änderungen vorgesehen. Unterhaltung und Pflege exponierter Flächen und Grünanlagen, Handreinigung und Papierkorbentleerung werden im kommenden Jahr ausgeschrieben und möglicherweise extern vergeben. Der städtische Bauhof wird weiterhin den Winterdienst wahrnehmen. Zurückgehend auf eine Anregung aus der „Neuen Steuerung“ und der Bürgerinnenund Bürgerbefragung aus dem Jahr 1999 ist seit Oktober 2001 ein umgerüstetes Fahrzeug aus dem städtischen Bestand mit einer drei Personen starken mobilen Einsatzgruppe unterwegs. Unter der Rufnummer 987-601 können Kaarster Bürgerinnen und Bürger wilde Müllkippen melden, die dann umgehend beseitigt werden. Zur Namensgebung dieser Einsatztruppe wurde unter den Kaarster Grundschulen ein Wettbewerb ausgeschrieben und der beste Vorschlag „Tipp-Topp-Mobil“ wurde prämiert. Unter dem Motto „Kaarst – die saubere Stadt“ wurden auch die Bürgerinnen und Bürger ermuntert und aufgefordert, sich einzubringen. Mit Beteiligung des Baubetriebshofes wurde von der Schützenbruderschaft Kaarst im Frühjahr ein „Drei-Besen-Tag“ organisiert. An diesem „DreiBesen-Tag“ wurde im gesamten Stadtgebiet von der Bevölkerung der in öffentlichen Anlagen befindliche Unrat gesammelt und von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes entsorgt. Des weiteren wurde von dem Bereich Tiefbau eine Laubsammelaktion ins Lebens gerufen. Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kaarst wurden Laubsammelsäcke zur Verfügung gestellt, die am 10.11.2001 von den Bediensteten des Baubetriebshofes an den Sammelstellen in den jeweiligen Ortsteilen entgegengenommen worden sind. Da aufgrund der Witterung bis zu diesem Termin nicht gerade ein Laubregen eingesetzt hatte, ist diese Aktion Ende November wiederholt worden.

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6.3.2. Grundwasser Nachdem im März 2000 Anhaltspunkte bekannt wurden, daß das Grundwasserproblem auch für die Stadt Kaarst relevant sein könnte, stellte die Verwaltung erstmals für den Stadtrat (Sitzung am 13.04.2000) einen Bericht zum Thema „Grundwasser“ zusammen. Seitdem wurde regelmäßig in öffentlichen Sitzungen über die Grundwassersituation berichtet. Die Verwaltung beteiligte sich des weiteren an verschiedenen Informationsveranstaltungen der Stadt Korschenbroich. Anfang Juni 2000 wurde im Bereich Umwelt und Abfallbeseitigung eine "Servicestelle" unter der Rufnummer 02131/987-859 (Frau Krey) eingerichtet. Die Servicestelle berät in allen Einzelfällen zur Grundwasserthematik. Auf Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern werden alle der Stadt verfügbaren Informationen auch in schriftlicher Form übermittelt. So werden unter anderem regelmäßig aktuelle Werte von sechs „Referenzmeßstellen“ im Gebiet der Stadt Kaarst veröffentlicht. Auch im Internet, unter www.Kaarst.de, ist eine umfangreiche Informationsseite zur Grundwasserthematik eingerichtet worden. Die Stadt Kaarst hat sich an einem Gutachten, das durch die Stadt Korschenbroich an Professor Düllmann vergeben wurde, finanziell beteiligt. Dieses Gutachten liegt seit Juni 2001 vor. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaarst hatten die Möglichkeit, dieses Gutachten in der Verwaltungsbücherei einzusehen. Außerdem kann gegen Verwaltungsgebühr eine Ablichtung des Gutachtens bestellt werden. Ein ständiger Kontakt zum Erftverband, der Unteren Wasserbehörde, der Bezirksregierung und dem Landrat wurde und wird aufrechterhalten. Diesen Behörden und dem Gutachter wurde jede gewünschte und machbare Unterstützung gewährleistet. Unabhängig von diesen Informationen wurde, ebenso wie in Korschenbroich, auch in Kaarst eine Erhebung durchgeführt, in der die Bürger aufgerufen waren, grundwasserrelevante Daten der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hat diese Daten erfaßt, überprüft, ergänzt und sie an den Erftverband weitergeleitet. Zusammen mit die-

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sen Daten wurde dem Erftverband auch eine Datei über die Kanaldekkelhöhe übergeben, die in der Karte für den Worst-Case-Fall bereits Berücksichtigung fand. Die Verwaltung hat an verschiedenen Versammlungen teilgenommen und offene Bürgerinnen- und Bürgersprechstunden im Rathausfoyer Kaarst, auf dem Marktplatz in Vorst und im Pfarrzentrum Holzbüttgen durchgeführt. Am 30. Januar 2001 wurde ein Grundwasserhearing für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger veranstaltet. Herr Prof. Dr.Ing. Düllmann (Geotechnisches Büro Düllmann), Herr Dr. Wallbraun (Erftverband), Herr Esser und Herr Unterberg (Bezirksregierung), Herr Thissen (Kreiswerke Grevenbroich) sowie Herr Jentzsch (Kreis Neuss – Untere Wasserbehörde) haben an dieser Veranstaltung teilgenommen. Das Protokoll des Grundwasserhearings wurde als Informationsheft veröffentlicht. Es erfolgt eine regelmäßige Betreuung und Teilnahme an den Sitzungen der Bürgervereinigung „Grundwasserkommission Kaarst“; die Verwaltung arbeitet auf der Grundlage eines vom zuständigen Bau-, Umwelt-, Landschafts- und Naherholungsausschusses (BUNA) gebilligten Handlungskonzeptes. 6.3.3. Mobilfunk In der Öffentlichkeit wird seit einiger Zeit die Frage diskutiert, ob und inwieweit von Mobilfunksendeanlagen Gefahren für die Gesundheit des Menschen ausgehen. Der Stadt Kaarst stehen keine immissionsschutzrechtlichen Kompetenzen zu, die es ihr erlauben würden, auf die Errichtung oder die Inbetriebnahme von Mobilfunksendeanlagen in immissionsschutzrechtlicher Sicht einzuwirken. Lediglich im Bereich des Baurechts besitzt sie in bestimmten Fällen Eingriffsrechte. Die Frage, ob und inwieweit die Mobilfunksendeanlagen möglicherweise Gesundheitsgefahren für Menschen bergen, spielen bei der baurechtlichen Bewertung allerdings keine Rolle. Da die Mobilfunkbetreiber gesetzlich lediglich verpflichtet sind, die Standorte dem zuständigen Staatlichen Umweltamt anzuzeigen, nicht aber der Standortkommune, ermittelte die Verwaltung zunächst bei dem Staatlichen Umweltamt Krefeld die Standorte der Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet von Kaarst.

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Gleichzeitig wandte sich die Verwaltung an das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, an das Staatliche Umweltamt Krefeld sowie an den Städte- und Gemeindebund und bat diese Stellen um Übersendung von Informationsmaterial zum Thema Mobilfunksendeanlagen, sowie um eine Einschätzung, ob eigene Immissionsmessungen der Stadt Kaarst in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen zu empfehlen seien. Der Stadt Kaarst wurde einhellig von Messungen abgeraten. Im Juni 2001 empfing der Bürgermeister Vertreterinnen und Vertreter einer Bürgerinitiative gegen Elektrosmog im Rathaus und erörterte mit diesen deren Anliegen. Die Verwaltung stellte dem Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuß (PVA) und dem Bau-, Umwelt-, Landschafts- und Naherholungsausschuß (BUNA) im August umfangreiche Informationen zum Thema Mobilfunk zur Verfügung. So wurden u.a. Antworten der angeschriebenen zuständigen Behörden, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema Mobilfunk, die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Stellungnahme der Strahlenschutzkommission sowie ein Gutachten des Instituts für sozialökologische Forschung und Bildung den Ausschußmitgliedern übergeben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens festgestellt, daß der Betrieb einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach eines Wohnhauses in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Daraufhin wurde die rechtliche Situation im Stadtgebiet von Kaarst von der Verwaltung erneut überprüft und in einem Fall ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Um konkrete Handlungsanweisungen für den Umgang mit Mobilfunksendeanlagen zu erhalten, wurden das Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte angeschrieben, die Verwaltung der Stadt Kaarst anzuweisen, wie im Hinblick auf die Gefahrenvorsorge vorgegangen werden solle. Eine Antwort steht noch aus. Parallel zu diesen Aktivitäten führte und führt die Verwaltung Gespräche mit Mobilfunkunternehmen, um auf diesem Wege auf die Standorte der Mobilfunksendeanlagen einzuwirken. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Städte- und Gemeindebund und einigen Mobilfunkbe-

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treibern, zeigen diese die geplanten Standorte für Mobilfunksendeanlagen der Kommune nunmehr vor der Errichtung einer neuen Anlage an. Im November 2001 fand ein vom Bürgermeister initiierter Besuch im Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, bei Frau Staatssekretärin Friedrich statt, an dem neben dem Bürgermeister, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie der Stadtratsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative gegen Elektrosmog teilnahmen. Diese hatten die Möglichkeit, sich über die Aktivitäten des Ministeriums zu informieren und ihre eigenen Bedenken und Anregungen darzulegen. Die Verwaltung der Stadt Kaarst wird weiterhin neue Erkenntnisse über die Einschätzung möglicher Gefahren von Mobilfunksendeanlagen und den Umgang mit diesen Anlagen sammeln und auswerten. Sie wird auch in der Zukunft in enger Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden das ihr mögliche tun, um eine möglichst optimale Gesundheitsvorsorge für ihre Bevölkerung zu erreichen. 6.3.4. Ökomarkt Bis zum Februar 2001 führten die Marktbeschicker ihren ÖkoWochenmarkt auf dem Parkplatz an der Martinuskirche gegenüber dem alten Rathaus durch. Auf Wunsch der Marktbeschicker fand am 03.03.2001 der erste Ökomarkt auf der Fläche am Rathaus statt. Nach Ausbau der Fläche des Brachgrundstückes an der Alten Heerstraße – gegenüber dem Wochenmarkt – ist eine endgültige Verlegung des Ökomarktes dorthin vorgesehen. Ausschreibung und Auftragsvergabe dieser Ausbaumaßnahme ist zwischenzeitlich erfolgt. 6.3.5. Neubau der Kläranlage Die Kläranlage, gelegen an der L 390/K 34 N, ist an der Grenze der Kapazität angelangt. Eine Erweiterung ist nicht möglich und eine Aufrüstung auf den neuesten Stand der Technik unwirtschaftlich. Vom Erftverband ist deshalb einige Kilometer westlich des bisherigen Standortes der Bau eines neuen Klärwerkes mit erweiterter Kapazität und dem neuesten Stand der Technik geplant. Für diesen Neubau wurden Landeszuweisungen beantragt und bewilligt. Die Baugenehmigung ist erteilt und mit der Maßnahme dürfte im Frühjahr 2002 begonnen werden.

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6.3.6. Aktionen der Stadt

Bei der europaweiten Aktion „Mobil in die Stadt – ohne mein Auto“ am 22.09.2001 stand in der Stadt Kaarst der Freizeitsektor im Vordergrund. Es wurden geführte Touren in den Bereichen Walking, Fahrradfahren und Inline-Skating angeboten. Zum Tag der Umwelt am 05.06.2006 wurde von der Verwaltung ein Klimaschutzrätsel, welches bei den Schülerinnen und Schülern sehr guten Anklang fand, erarbeitet. Die ausgelobten Preise wurden in einer Feierstunde überreicht. In Sachen Fluglärm fand am 11.09.2001 auf dem Gelände des Flughafens Mönchengladbach ein Informationsgespräch über die geplante Erweiterung des Flughafens Mönchengladbach statt. Darüber hinaus wurde am 12.11.2001 ein Gesprächstermin mit Fluglärmbeschwerdeführerinnen und -führern und Herrn Bürgermeister Moormann durchgeführt. Die Anregungen aus diesem Gespräch wurden vom Bürgermeister in die Sitzung der Fluglärmkommission am 19.11.2001 transportiert. Vom Bereich 68 – Umwelt – wurden Materialien zu der „Aktion umweltfreundliche Schultasche“ zusammengestellt und den Grundschulen zur Ausgabe an die Eltern und Schülerinnen und Schüler übergeben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaarst haben die Bürgerinitiative „Kaarster Solarstammtisch“ gegründet. Organisatorisch wird dieser Solarstammtisch von der Verwaltung unterstützt. Ein Antrag auf Genehmigung der ersten Krötenquerungshilfe an der Broicherseite wurde bei der Unteren Landschaftsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Der positive Bescheid ist nunmehr eingegangen, so daß mit der Umsetzung der Maßnahme in Kürze begonnen werden kann.

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7. Maßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen; Kanalbau 7.1. Gestaltung des Rathausumfeldes Büttgen Nachdem wiederholt die Anträge auf Landeszuweisungen zu der Neugestaltung des Rathausumfeldes in der Prioritätenliste des Landes keine Berücksichtigung fand, hat der Rat der Stadt Kaarst im Sommer 2001 beschlossen, diese Maßnahme nunmehr ohne Landeszuweisungen durchzuführen. Der Auftrag für die Lieferung des Natursteinpflasters für die Oberflächengestaltung und eine beschränkte Ausschreibung für die Pflasterarbeiten sind in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Vergabeausschusses am 08.11.2001 beschlossen worden. Die Maßnahme wird im Laufe des Jahres 2002 sukzessive durchgeführt, wobei die Belange der angrenzenden Geschäfte, der Marktbeschicker und der im Rathausumfeld stattfindenden Veranstaltungen weitestgehend Berücksichtigung finden. 7.2. Kanal- und Straßenbaumaßnahme Jungfernweg Im Frühsommer wurden die Arbeiten zur Errichtung der Kanalisation einschließlich der Erstellung des Schwallspülwehres und der Straßenbaumaßnahme begonnen. Von der Giemesstraße aus gesehen ist ein großer Teil der Maßnahme bereits abgeschlossen. In Kürze wird die Buswendeschleife und der Parkplatz erstellt. Mit dem endgültigen Abschluß der Maßnahme dürfte bis Mitte 2002 gerechnet werden. 7.3. Verschiedene Erschließungsmaßnahmen Die beauftragte Firma hat die Arbeiten zur Entwässerung der Broicherseite aufgenommen und mit den Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung der Druckentwässerungsleitung begonnen. Die Baumaßnahme Willicher Straße befindet sich zur Zeit im Ausführungsstadium. Soweit die Witterungseinflüße es zulassen, dürfte die Maßnahme bis zum Jahresende 2001 abgeschlossen sein. Mit den Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Stodiekgeländes wurde begonnen. Zur Zeit werden Arbeiten zur Erstellung der Kanalisation durchgeführt.

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8. Anlagen 8.1. Verwaltungsbericht 2000 8.2. Datenblätter des Projektplanungs- und Berichtsystems Kaarst (ProBeKa)

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