Community Policing. Kantonspolizei Basel-Stadt. Community Policing. Wm1 Ruedi Spaar Postfach 4001 Basel

Umschlag Broschüre CP 09.01.2004 Kantonspolizei Basel-Stadt Community Policing Wm1 Ruedi Spaar Postfach 4001 Basel [email protected] www.polize...
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Umschlag Broschüre CP

09.01.2004

Kantonspolizei Basel-Stadt Community Policing Wm1 Ruedi Spaar Postfach 4001 Basel [email protected] www.polizei.bs.ch

16:50 Uhr

Seite 40

Community Policing

VORWORT

Praktisch alle, die sich für den Beruf der Polizistin oder des Polizisten in unserem Kanton entschieden haben, schrieben - nach den Gründen für diese Berufswahl befragt - in den Bewerbungsunterlagen, sie möchten mit Menschen arbeiten, helfen, zur Sicherheit beitragen, selbständig handeln können. Diese persönlichen Wünsche als Faktoren beruflicher Befriedigung können mit der „Philosophie“ der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing oder kurz CP) noch weit besser erfüllt werden - jede und jeder für sich und im Team. Die Kompetenzen nehmen zu, die Wirkungsmöglichkeiten werden erweitert, der direkte Kontakt mit den Mitmenschen wird gezielt verdichtet. Es liegt an der persönlichen Initiative, am persönlichen Engagement, die berufliche Befriedigung noch zu steigern; also sich darüber zu freuen, etwas Konkretes zur Verbesserung einer Situation beigetragen und nicht nur überwiegend „verwaltet“ zu haben. Die Einführung der Berufsprüfung zum Schutz der Berufsbezeichnung „Polizist/Polizistin“ (die Polizeischule 2003/04 wird erstmals nach dem entspr echenden Reglement geprüft) beinhaltet u.a. auch einen wesentlichen Anteil des CP, wofür die dazu notwendige Ausbildung von bisher einer auf zwei Wochen erweitert wurde. Diese Neuerung motivierte uns CP-(Haupt)Verantwortlichen, aufgrund der vorgegebenen sprachlichen Klassifikations- und praktischen Anwendungskriterien des CP eine Broschüre zu erarbeiten, um die angestrebte Handlungskompetenz zu erlangen. Dieser Leitfaden dient in der Grundausbildung der Polizeianwärter/-innen als Ausbildungsgrundlage; in den Kaderkursen stufengerecht als Weiterbildung. Im Rahmen des politischen Auftrages, wonach CP als Arbeitsinstrument auf allen Stufen anzuwenden ist, möchten wir die Broschüre aber auch allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen. Community Policing ist eine „gefreute“ Tätigkeit. Macht mit; es lohnt sich.

Basel, im Januar 2004

INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS

3

DAS COMMUNITY POLICING

4

1.1 1.2 1.3 1.3.1

4 4 5 5

DEFINITION ZIELE DES COMMUNITY POLICING UNTERSCHIEDE DER TRADITIONELLEN POLIZEIARBEIT ZU COMMUNITY POLICING N EUE PERSPEKTIVEN

THEORETISCHER HINTERGRUND

7

2.1 2.2

7 7

ERKENNTNISSE ZU COMMUNITY POLICING ANFORDERUNGEN UND AUSWIRKUNGEN FÜR EINE POLIZEILICHE ORGANISATION

ELEMENTE DES COMMUNITY POLICING 3.1 3.2 3.3 3.4

8

COMMUNITY P ARTNERSHIP PROBLEM SOLVING REPRESSIVER ANSATZ PRÄVENTIVER ANSATZ

8 8 9 10

KRIMINAL- UND UNFALLPRÄVENTION

11

4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.2 4.3

11 11 11 11 12 12 13 13

KRIMINAL- UND UNFALLPRÄVENTION ALS GESAMTGESELLSCHAFTLICHE AUFGABE SICHERHEIT UND L EBENSQUALITÄT NOTWENDIGKEIT ÜBERGREIFENDER P RÄVENTIONSARBEIT KOMMUNALE EBENE EIGENSTÄNDIGE PRÄVENTIONSAUFGABEN DER POLIZEI M ITWIRKUNG AN PRÄVENTIONSMASSNAHMEN SICHERHEITSGEFÜHL / VERBRECHENSFURCHT KRIMINALITÄTSDREIECK

NEUAUSRICHTUNG DER POLIZEIARBEIT

14

5.1 5.2

14 14

DAS PROGRAMM ORGANISATION UND I NSTRUMENTE

WAS COMMUNITY POLICING NICHT IST

3

17

1. DAS COMMUNITY POLICING

Vorbemerkung: Einzelne Fachausdrücke innerhalb von Community Policing sind – wie dieser selbst – in Englisch. Um die Verständigung mit Polizeiangehörigen anderer Länder zu erleichtern, werden diese Ausdrücke auch hier in der Englischen Sprache verwendet.

1.1

DEFINITION

Die Ursprünge von Community Policing stammen aus den USA. Sie sind im Kern ein „gesamtgesellschaftlicher Ansatz". Die Bevölkerung soll dabei in die Kriminalitäts- und Unfallbekämpfung und -prävention auf lokaler Ebene einbezogen werden. Bei Community Policing handelt es sich nicht um ein Projekt oder ein einheitliches Konzept, sondern vielmehr um eine „Philosophie“ und eine methodische Strategie zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und der Partnerschaft „subjektiven“ (Un-) Sicherheitsempfindung von und mit der Bevölkerung und Teilen von ihr. Community Policing ist eine nicht abschliessend Allgemein liesse sich Community Policing als „Partnerfestgelegte Methode zur schaft zwischen der Polizei und Bürgern zur Schaffung Verbesserung der Lebenseines permanenten Problemlösungsprozesses“ definiequalität punkto Sicherheit ren, „um auf diese Weise die Lebensqualität in der unter Einbindung der BeNachbarschaft oder Gemeinde zu verbessern“. völkerung.

1.2

ZIELE DES C OMMUNITY POLICING

Ø Verhinderung bzw. Reduktion von Kriminalität und Unfällen Ø Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung Ø Verbesserung und Intensivierung der Beziehung zwischen Bevölkerung und Polizei Ø Höhere Lebensqualität in den Gemeinden/Städten

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1.3

UNTERSCHIEDE DER TRADITIONELLEN P OLIZEIARBEIT ZU COMMUNITY POLICING

1.3.1 NEUE P ERSPEKTIVEN Dies bedeutet zunächst eine Abkehr vom rein obrigkeitlichen Verständnis der Polizei. Die Polizei wandelt sich – innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes – zum Dienstleistungsbetrieb, ohne dabei allerdings ihre besonderen Aufgaben und Kompetenzen zu verlieren. Die Polizei ist Partnerin der Bevölkerung, der sie dient. Ohne sich anzubiedern oder gar in einzelne Abhängigkeiten zu geraten, die sie an ihrer rechtskonformen Aufgabenerfüllung hindert, arbeitet sie mit einer Vielzahl von Interessierten zusammen. Dabei legt sie besonderes Gewicht auf die Verhütung von Delikten und Unfällen. Die bisherige Polizeiarbeit und -methodik allein kann den Anforderungen der heutigen und künftigen Bevölkerung nicht mehr gerecht werden. Das heisst aber nicht, dass alles Bisherige aufgegeben würde. Es bedeutet vielmehr, dass Bewährtes in neue Zielsetzungen, Methoden und Formen der Polizeiarbeit eingebettet wird. Es versteht sich von selbst, dass die gesamte Polizeiarbeit, Ziele, Methoden und Formen, einwandfreie rechtliche Grundlagen haben muss.

Vorbeugen statt strafen Die Polizei hat zwei Aufgaben: erstens Unglücke und Verbrechen verhüten, zweitens Straftaten verfolgen. Wir wollen der ersten Au fgabe wieder mehr Gewicht geben.

Übergeordnetes Ziel der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit ist die Verbesserung sicherheitsbeeinträchtigender Zustände im Gegensatz zur reinen Symptombekämpfung. Es geht also vielmehr um Problemlösungen. Der vorbeugende Teil polizeilicher Dienstleistung soll ein bedeutend grösseres Gewicht erhalten. Selbstverständlich wird deswegen die Verfolgung begangener Straftaten nicht vernachlässigt. Angestrebt wird eine Reduktion strafrechtlich erfassbarer Verhaltensweisen durch konkrete Massnahmen verschiedenster Art. Die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung soll dadurch verbessert werden, dass Kriminalitäts- und Unfallzahlen nicht mehr nur als unbeeinflussbare Grösse ausgewiesen und hingenommen, „verwaltet“ werden. Dazu dienen sowohl der ursachen- und problemorientierte wie auch der bedürfnisorientierte Ansatz der Polizeiarbeit.

Neuorientierung der Polizeiarbeit Durch Verstärkung des präventiven Teils die Ve rbesserung sicherheitsbeeinträchtigender Zustände anstreben.

Dies bedeutet, dass wir - die Polizeiangehörigen - in jedem Fall von uns aus prüfen, ob zumindest auf der Opferseite vernünftige Möglichkeiten denkbar sind, sich künftig besser zu schützen. Ebenso machen wir es konkret zu unserem Anliegen, allfällige Umstände (ausserhalb des Einflussbereiches einzelner), die das Begehen von Delikten begünstigen, zu erkennen. Gegebenenfalls verwenden wir uns persönlich dafür, dass geeignete Gegenmassnahmen ergriffen werden.

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Die Lebensqualität hängt heutzutage zu einem wesentlichen und derjenigen der Nächsten ab. Sicherheit und Unsicherheit werden individuell wahrgenommen. Das persönliche Sicherheits- oder Unsicherheitsempfinden muss dabei keineswegs dem entsprechen, was als mit Zahlen ausdrückbares Risiko beschrieben werden kann. Massgebend bleibt für den einzelnen Menschen immer seine persönliche Beurteilung. Daher soll die Bevölkerung in die Gestaltung der Polizeiarbeit, d.h. in erster Linie in das Setzen von Prioritäten polizeilicher Tätigkeiten, mit einbezogen werden.

Teil von der eigenen Sicherheit

Zusammen mit der Bevölkerung Die Polizei arbeitet für die Bevölkerung. Deutlicher: Die Polizei arbeitet mit der Bevölkerung. Zusammen sorgen wir für mehr Sicherheit.

Die Polizei versteht sich dabei auch als Vermittlerin in Problemfällen. Aufgrund ihres engen Kontaktes zur Bevölkerung wird sie immer dann, wenn Probleme (auch) in andere Kompetenzbereiche fallen, mit den zuständigen Instanzen und den Betroffenen gemeinsam nach konkreten Lösungen suchen oder Lösungen durch die sachlich zuständige Behörde vermitteln. Das Produkt dieser gemeinsamen Anstrengungen ist dementsprechend ein gesteigertes Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, für das unter anderem auch eine nachweisbare Reduktion des Risikos, Opfer eines Deliktes zu werden, wegleitend ist.

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2. THEORETISCHER HINTERGRUND

2.1

ERKENNTNISSE ZU COMMUNITY P OLICING

Community Policing ist nicht nur eine Philosophie oder Strategie für Grossstädte - es gilt ebenso für ländliche Regionen. Sie betrifft die gesamte polizeiliche Organisation, d.h. alle Polizeiangehörigen ohne Ausnahme, und ihr ganzes Aufgabengebiet. Einzelne Komponenten von Community Policing (z.B. Fusspatrouillen, Verkehrsregelung, Beratung u.a.m.) waren auch Teile der herkömmlichen Polizeiarbeit. Oft wurden solche Aktivitäten aber rein intuitiv, manchmal fast zufällig ausgeübt, auch von den Erfahrungen und der Motivation Einzelner gesteuert - oder beeinträchtigt. Im Rahmen von Community Policing werden diese Tätigkeiten auf Grund von ausgewerteten Erkenntnissen und den Bedürfnissen der direkt interessierten Bevölkerungskreise zielgerichtet durchgeführt.

2.2

ANFORDERUNGEN UND A USWIRKUNGEN FÜR EINE POLI ZEILICHE O RGANISATION

Community Policing ist nicht nur eine mit Aussenwirkung versehene polizeiliche Strategie, sondern muss sich auch nach innen in der gesamten polizeilichen Organisation als „gelebte Unternehmenskultur“ abbilden. Das mag Organisationsänderungen und Verschiebungen von Kompetenzen zur Folge haben.

Unternehmenskultur Community Policing ist nicht nur eine polizeiliche Strategie mit Aussenwirkung; diese Kultur muss von der gesamten Organisation „gelebt“ werden.

Ø In der Vorbereitung von Community Policing sind „Steuerungsgruppen“ in der polizeilichen Organisation zu bilden, die allenfalls notwendige Organisationsveränderung vorbereiten. Je nach Ausmass und Grösse der Polizei sollten externe Fachpersonen hinzugezogen werden

Ø Eine klare Umschreibung der Ziele und Prozesse („Philosophie“, Strategie [mission statement]) ist erforderlich Ø Unabdingbar ist vor dem Beginn der Umsetzung von Community Policing die entsprechende Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten und der Kader. Ziel ist dabei neben der Wissens- und Methodenvermittlung insbesondere die Verinnerlichung der „Unternehmensphilosophie“, die mit Community Policing verbunden ist. Kontinuierlich ist Fortbildung zu betreiben, auch in gemeinsamen Ausbildungsmassnahmen von Bürger und Polizei Ø In der polizeilichen Organisationsstruktur, in der Führungsmethodik und im polizeiinternen Umgang miteinander muss sich Community Policing erkennbar abbilden.

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3. ELEMENTE DES COMMUNITY POLICING

3.1

COMMUNITY P ARTNERSHIP

Community partnership bedeutet von Seiten der Polizei die auf Dauer angelegte Einbeziehung der Gemeinde (Bevölkerung, andere Verwaltungseinheiten, Geschäftsleute, Religionsgemeinschaften, Schulen, Krankenhäuser, Vereine usw.) in den Prozess zur Identifizierung von Probleme und ihrer Ursachen sowie zur Erarbeitung spezifischer Lösungen. Die Polizei übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Verantwortung, zumindest für die Koordination. Die nicht-polizeilichen Verwaltungseinheiten übernehmen die Verantwortung für ihre vereinbarten Beiträge ausserhalb der polizeilichen Zuständigkeit. Eine Netzwerkbildung soll ausdrücklich auch mit Vereinen und nicht-staatlichen Organisationen angestrebt werden. Notwendig ist die Schaffung ständiger Kontakte zwischen Polizeiangehörigen und der Bevölkerung. Die bisher übliche Streifentätigkeit wird durch Formen polizeilicher Präsenz ergänzt, die möglichst viele direkte Kontakte zur Bevölkerung gewährleisten. Polizeiliche Beratungsstellen dienen als Anlaufstelle für Ratsuchende. Die Polizei übernimmt eine „Servicefunktion“, in der sie als Mittler zu anderen Behörden und Organisationen tätig wird.

3.2

PROBLEM SOLVING

Unter problem solving versteht man, dass Probleme, die die Bevölkerung oder Teile von ihr belasten und zum Bereich der öffentlichen Sicherheit Problem solving und Ordnung gehören, unter Einbeziehung anderer Behörden und Organisationen identifiziert, analysiert Problemidentifizierung und und gelöst werden sollen. Problemlösung sind zentrale Elemente. Die Problemidentifizierung und Problemlösung sind die zentralen Elemente von Community Policing. Dabei bedeutet Problemlösung weit mehr als nur die Lösung von solchen Problemen, die unmittelbar die blosse Reduktion oder Verhinderung von Kriminalität und Unfällen betreffen: Es sollen vielmehr die Ursachen von Kriminalität, Unfällen und sozialer Desorientierung in kleineren geographischen Bezirken abgebaut werden. Ziele der angestrebten Problemlösungen (einzeln oder, wo sinnvoll, in Kombination): Ø Grundlegende Beseitigung des Problems Ø Reduktion der Häufigkeit der Vorkommnisse Ø Empfehlung von Verhaltensmassregeln für potentielle Betroffene (potentielle Opfer) Ø Beseitigung (mit-)ursächlicher (z.B. kriminogener) Umfeldfaktoren

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STRUKTUR DES PROBLEMLÖSUNGSPROZESSES (SARA) a. Scanning-Phase = Problemidentifikation und Definition (präzise Umschreibung) auf der Basis der tatsächlichen Verhältnisse b. Analysis-Phase = Aufbau eines grösseren Verständnisses für das Problem und die zugrunde liegenden Bedingungen (Ursachen und beitragende Faktoren) c. Response -Phase = Aufbau von Handlungsansätzen zur Verhinderung bzw. Reduktion des Problems (genaue Beschreibung der Aktivitäten und der dadurch erwarteten [risikomindernden] Wirkungen) d. Assessment-Phase = Festlegung der Kriterien und entsprechende Datensammlung zur Beurteilung der Wirkungen Für die Polizei, die mitunter über eine andere Sichtweise als Bürgerinnen und Bürger verfügt, bedeutet dies auch Verständnis zu entwickeln und Zugeständnisse zu machen, um diese Sichtweise zu erweitern. Viele sozial auffällige bzw. die öffentliche Ordnung störende Erscheinungen stehen zunächst in keinem direkten Zusammenhang mit Kriminalität; dennoch tragen diese Faktoren gemäss der Broken-Windows-Theorie (vgl. Ziffer 3.3) zum Entstehen einer „Infrastruktur“ für Kriminalität oder Unfallgeschehen bei. Insofern sind über die rein polizeiliche Auffassung hinaus Sorgen und Bedenken der Gemeinschaft als Teil des partnerschaftlichen Prozesses Polizei – Bürger einzubeziehen.

3.3

REPRESSIVER A NSATZ

Eine der Grundlagen des Community Policing Konzeptes ist die "Broken Windows Theorie": Wird eine zerbrochene Fensterscheibe in einem Haus nicht schnell genug repariert, sind dort bald alle Fensterscheiben zerbrochen. Dies hat weiteren Vandalismus zur Folge und zieht schliesslich dunkle Gestalten an. Es kommt zur Verwahrlosung dieses Bereiches und zu einer Infrastruktur für Kriminalität. Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und zur Erhöhung der Lebensqualität wird die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durch eine konsequente Korrektur negativer Faktoren (u.a. auch durch verhältnismässige Sanktionen für kleinere Delikte) angestrebt. Stichworte dazu sind etwa: Ø Handel mit illegalen Drogen (auch Kleinmengen) Ø rücksichtsloses Verhalten im Strassenverkehr Ø Graffiti Ø Strassenprostitution Ø Abfall in den Strassen Ø unzivilisiertes Verhalten (Formen rücksichtslosen, aggressiven, ungehörigen Benehmens, Verstösse gegen die gegenseitige Achtung, Verpflichtung zum Anstand). Schon diese kurze Liste zeigt, dass die Mitwirkung aller an Sicherheit und Ordnung Interessierten notwendig ist.

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3.4

PRÄVENTIVER A NSATZ

Statt eines Rückzuges auf die „formale Zuständigkeit“ sollen die Polizeiangehörigen aktiv und in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern sicherheitsrelevante Probleme identifizieren und nach Lösungen suchen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen ist dabei unerlässlich. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Polizei soll ständig vertieft werden.

Prävention Pro-aktive Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen Behörden ist unerlässlich.

Im einzelnen sind folgende Ansätze hervorzuheben: Ø Wesentlicher Bestandteil des Community Policing ist die institutionalisierte Bevölkerungsbeteiligung (Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter) Ø Kriminalitätsanalyse als Service Ø Gemeinsame Schulungen mit der Bevölkerung und Polizeiangehörigen im Bereich integraler Problemlösungen Ø Bevölkerungsbeteiligung bei der polizeilichen Zielbildung (Zielvereinbarung) Ø Intensivierung der Zusammenarbeit mit kommunalen und anderen Einrichtungen Ø Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem Sicherheitspersonal von Unternehmen Ø Zusammenarbeit mit Jugendlichen bzw. speziellen Bevölkerungsgruppen (z.B. Glaubensgemeinschaften, Ethnien) bei nicht vollzugspolizeilichen Angelegenheiten Ø Gezielte Präventionsarbeit, z. B. Drogenbekämpfungsprogramm, Konfliktlösung ohne (häusliche) Gewalt, Schutz vor sexuellem Missbrauch Ø Kundenorientierung und Servicegedanken für Bürgerinnen und Bürger Ø Spezifische Minderheitenanliegen im Bereich der Sicherheit.

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4. KRIMINAL -

4.1

UND U NFALLPRÄVENTION

KRIMINAL- UND UNFALLPRÄVENTION ALS GESAMTGESELLSCHAFTLICHE AUFGABE

4.1.1 SICHERHEIT UND L EBENSQUALITÄT Sicherheit gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Menschen und ist Bestandteil ihrer Lebensqualität. Zur Eindämmung von Kriminalität und schlimmen Verkehrsunfällen ist gegen deren vielfältige Ursachen genauso entschlossen vorzugehen wie gegen kriminelle Handlungen und verantwortungslose Fahrweisen selbst. Auch Ängste und Beeinträchtigungen der Bevölkerung müssen ernst genommen und in Präventionsüberlegungen einbezogen werden.

Gesamtgesellschaftliche Prävention Kriminal- und Verkehrsunfallprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Au fgabe. Auch Ängste und Beeinträchtigungen sind ernst zu nehmen.

4.1.2 NOTWENDIGKEIT ÜBERGREIFENDER P RÄVENTIONSARBEIT Eine nachhaltig wirkende Strategie der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention muss der Ursachenvielfalt Rechnung tragen. Dies erfordert ein übergreifendes, integratives Gesamtkonzept. Kriminal- und Unfallprävention ist somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die nicht nur die Polizei, sondern die Politik, andere staatliche und nichtstaatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie die Bevölkerung selbst Verantwortung tragen und ihre spezifischen Beiträge leisten müssen.

4.1.3 KOMMUNALE EBENE

Wirkung

Auf kommunaler Ebene (oder im Bezirk) kann Kriminalund Verkehrsunfallprävention wirksam mit zielgerichteter Projektarbeit betrieben werden. Dabei sollten alle örtlich relevanten Präventionsträger - insbesondere Kommunalbehörden, Polizei, Justiz, Medien, Schulen, Kirchen, Vereine, Verbände und die Bevölkerung – einbezogen werden. Anzustreben ist die Vernetzung der jeweiligen Projekte und Massnahmen sowie eine verstärkte Institutionalisierung der Bevölkerungs-

Da Kriminalität und Unfallgeschehen örtlich entstehen und erlebt werden, ist die Präventionsarbeit im eigenen Bezirk besonders wirksam.

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beteiligung. Die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung sollte den örtlichen Handlungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung vorbehalten bleiben.

4.1.4 EIGENSTÄNDIGE P RÄVENTIONSAUFGABEN DER POLIZEI Zu den eigenständig durch die Polizei wahrzunehmenden Präventionsaufgaben gehören insbesondere: Ø Erstellung von Kriminalitäts- und Verkehrsunfall-Lagebildern Ø situativ abgestimmte Präsenz (Zielsetzung!) Ø verhaltensorientierte Beratung Ø sicherungstechnische Beratung Ø präventive Öffentlichkeitsarbeit Ø Umsetzung von Schwerpunktprogrammen

Stellenwert Diese sind im Wesentlichen auf die Reduktion negativer Handlungsweisen und Geschehnisse ausgerichtet. Sie können Kriminalität und Unfälle verhindern oder doch ihre Folgen geringer halten, jedoch nicht tiefer liegende Ursachen individueller oder gesellschaftlicher Defizite beseitigen. Auf Bereiche wie Erziehung, Wohnsituation, örtliche Infrastruktur und Freizeitverhalten kann die Polizei allenfalls nur mittelbar Einfluss nehmen.

Prävention ist Aufgabe aller Polizistinnen und Polizisten. Es ist sinnvoller und „kostengünstiger“, Straftaten und Unfälle gar nicht erst entstehen zu lassen.

4.1.5 MITWIRKUNG AN PRÄVENTIONSMASSNAHMEN Mitwirkung an übergreifenden Präventionsmassnahmen bedeutet für die Polizei nicht die Übernahme kriminalpräventiver Aufgaben anderer Verantwortungsträger, sondern vor allem die Pflicht, andere Verantwortliche aktiv auf kriminalitätsrelevante Probleme hinzuweisen, die zur Problemlösung benötigten polizeilichen Informationen bereitzustellen und auf gemeinsame Präventionsmassnahmen hinzuwirken. Im Rahmen dieser Mitwirkung kommen der Polizei insbesondere folgende Aufgaben zu: Ø Frühwarnfunktion für kriminalitätsrelevante Entwicklungen Ø Erstellung von Sicherheitsanalysen und örtlichen Kriminalitätslagebildern unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten Ø Empfehlung geeigneter Präventionsmöglichkeiten aus Sicht der Polizei Ø Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung örtlicher Präventionskonzepte Ø Abstimmung der polizeilichen Präventionsaktivitäten mit Massnahmen anderer Dienste.

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4.2

SICHERHEITSGEFÜHL / VERBRECHENSFURCHT

Furcht ist an sich eine überlebensnotwendige Reaktion des Menschen auf gefährliche Situationen. Angst vor Kriminalität und schwerwiegenden Unfällen können vor allem Menschen, die sich verwundbar und wehrlos fühlen, dazu veranlassen, den eigenen Aktionsradius einzuschränken, z.B. bestimmte Gegenden zu meiden. Durch eine derartige Selbstbeschränkung wird jedoch der erzielte Sicherheitsgewinn mit einem Verlust an persönlicher Gestaltungsfreiheit und Lebensqualität erkauft.

Verbrechensfurcht Furcht dient auch der überlebensnotwendigen Reaktion bei gefährlichen Situationen.

Eine Mischung teils rationaler Erfahrungs- und Informationsverarbeitung, teils auch irrationaler Stimmungen und Ängste bildet das gesellschaftliche Phänomen „Sicherheitsgefühl“ oder negativ ausgedrückt „Verbrechens- und Unfallfurcht“. Dieses darf zwar nicht unbedingt mit der tatsächlichen Sicherheitslage gleichgesetzt werden, ist aber gleichwohl sehr ernst zu nehmen, weil das gesamte Sozialverhalten zwischenmenschlicher Alltagsbeziehungen (z.B. Hilfsbereitschaft versus Misstrauen gegenüber Fremden) bis hin zu den politischen Entscheidungen dadurch beeinflusst wird. Die Verbrechensfurcht wird wesentlich verstärkt durch negativ wirkende Faktoren (z.B. ungenügende Strassenbeleuchtung, Schmutz/Müll, Vandalismus, Randständige, Schlägereien, Drogenhandel, Einbrüche, Raub oder sonstige Gewaltdelikte).

4.3

KRIMINALITÄTSDREIECK

Zur Veranschaulichung der Methode zur Identifizierung von Ursachen und beitragenden Faktoren von Kriminalität dient die folgende Darstellung: Dämmerung Dunkelheit Beleuchtung Gedränge Abgelegenheit Geographie Tageszeiten Wege durch Parkanlagen Milieu Ghetto Hitze-Hypothese Wirtschaftliche Gegebenheiten Soziale Divergenzen (Auseinandergehen/Auseinanderstreben von Meinungen/Zielen)

Äussere Umstände Täter

Dreiecks-Beziehung 07.01.04 - v7

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Typ Mann / Frau / Kind Gewohnheiten Alter Abenteuerlust Risikobereitschaft Verhalten

Opfer

Erziehung Kultur Umgang Umfeld Affekt Arbeitslosigkeit Fehlende Problemlösungsstrategien Lebensstil Alkohol Drogen Wertvorstellungen Individueller Charakter Individuelle kriminelle Intensität Wirtschaftliche Faktoren (Bereicherungsabsicht)

5. NEUAUSRICHTUNG DER POLIZEIARBEIT

5.1

D AS PROGRAMM

Grundlage der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit, einer neuen „Philosophie“ und Strategie der polizeilichen Aufgabenerfüllung, ist ein geändertes Selbstverständnis. Die Polizei versteht sich somit als Dienstleistungsunternehmen in der Sicherheitsbranche. Sie hat sich stets - und noch mehr als ein Unternehmen der Privatwirtschaft - um das Vertrauen ihrer Kundschaft zu bemühen, denn ihre Kundinnen und Kunden können, wenn es um Interventionen geht, keinen anderen „Lieferanten“ aussuchen. Die Sicherheit der Bevölkerung und ihr Sicherheitsempfinden sind unser „Produkt“. Wir wollen unsere "Geschäftspartnerinnen und -partner" zufriedenstellen, gerade weil diese keine andere Wahl eines Anbieters haben. Dabei ist aber in Erinnerung zu behalten, dass die Höchste AnfordePolizei auch (und überwiegend) die hoheitlichen rungen Aufgaben wahrnehmen muss, also jene, in denen ihr nach unserem Staats- und Rechtsverständnis das Der stete Wechsel zwiMonopol zusteht: Freiheitsbeschränkende Massschen zuvorkommender nahmen, im äussersten Fall gar Anwendung von Beratung der Bevölkerung Gewalt. Dann geht es um die Sicherheit hoher Rechtsund einer raschen güter und die Abwehr gravierender Störungen der (Re-)Aktion bei der Festöffentlichen Ordnung. nahme eines gefährlichen Dieses betriebswirtschaftlich gesehen sehr Gewalttäters stellt höchste diversifizierte Dienstleistungsunternehmen stellt an Anforderungen an die Poliseine Angehörigen höchste Ansprüche. Zwischen einer zei. zuvorkommenden Kundinnen- und Kundenberatung und der Festnahme von äusserst gefährlichen Gewalttäterinnen und -tätern können unter Umständen nur wenige Augenblicke liegen. Und wie setzen wir das um?

5.2

ORGANISATION UND INSTRUMENTE

KOMPETENZEN KOMPETENT AUSSCHÖPFEN

Sich gegenseitig kennen

Die Polizeieinheit eines Bezirks soll über jene Kompetenzen und Verantwortungen verfügen können, die ihr Problemlösungen, wie hier beschrieben, erlaubt. Polizistinnen und Polizisten sollen diejenigen Fähigkeiten besitzen, die ihnen erlauben, Kompetenzen kompetent anzuwenden, d.h. persönlich Probleme anzugehen und zu Lösungen beizutragen.

Partner müssen sich gut kennen. Der Kontakt zwischen Polizei und Bevölkerung muss aktiv gesucht werden. Polizistinnen und Polizisten bleiben deshalb lange im gleichen Bezirk.

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ENTSPANNT, UM SPANNENDES ZU LÖSEN Der Publikumsteil einer Polizeiwache hat nicht mehr viel mit einem „Schalterbetrieb“ zu tun. Er ist einladend gestaltet und fördert den Dialog und die Abwicklung vorgebrachter Anliegen, ohne die Diskretion für vertrauliche Gespräche zu vernachlässigen. Alle, die eine Polizeiwache betreten, sollen sich von Anfang an durch Atmosphäre und Gestaltung willkommen fühlen und spüren, dass ihr Anliegen auch das Anliegen der Polizei ist und sie dieses zur beidseitigen Zufriedenheit erledigen möchte.

AUF DIE BEVÖLKERUNG EINGEHEN Um zu erfahren, ob sich die Bevölkerung eines bestimmten Gebietes sicher bzw. weshalb und wo sie sich unsicher fühlt, führt die Polizei selbst entsprechende Erhebungen durch. In regelmässigen Abständen werden nach anerkannten Methoden ausgesuchte Personen von besonders ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten besucht, um von ihnen - selbstverständlich auf freiwilliger Basis - ihre Ansichten und Empfindungen zu Fragen der Sicherheit aufzunehmen. Die Vermerke in diesen Erhebungsbogen werden ausgewertet und analysiert. Das Ergebnis bildet dann jeweils einen wesentlichen Bestandteil für die Festlegung der Prioritäten polizeilichen Handelns.

VERANTWORTUNG WAHRNEHMEN UND GEMEINSAM TRAGEN Wesentlich sind für die Polizei auch die Auffassungen und Anliegen all jener innerhalb eines Polizeibezirks, die in verschiedensten Institutionen (Schulen, Kirchen, Quartiervereine, Spitäler, Altersheime, Interessengemeinschaften, usw.) Verantwortung tragen. In regelmässigen Gesprächen werden die Polizei-Kader ihre Einschätzungen und Vorschläge aufnehmen, sie mit denjenigen aus den systematischen Erhebungen über das Sicherheitsempfinden vergleichen und in die Lagebeurteilungen einfliessen lassen.

EIN OFFENES OHR FÜR PERSÖNLICHE ANLIEGEN Es ist aber nicht notwendig, dass jemand entweder eine Institution vertritt oder bei den systematischen Erhebungen erfasst wird, um der Polizei ihr oder sein Anliegen anvertrauen zu können. Jede Polizistin und jeder Polizist im entsprechenden Bezirk, vielen wohl bald namentlich bekannt, hat dafür auf den Patrouillengängen ein offenes Ohr oder empfängt Gesprächspartnerinnen und -partner gerne in der Wache. Auch diese individuellen Anliegen werden systematisch erfasst und bilden Bestandteil der Lagebeurteilung.

SICHERHEIT NICHT NUR VERWALTEN Wird eine Anzeige erstattet oder die Polizei wegen eines Deliktes an einen bestimmten Ort gerufen, so nimmt die Polizei den Sachverhalt präzise auf, versucht Hinweise auf die Täterschaft zu erlangen, ergreift allenfalls notwendige Sofortmassnahmen zum Schutze von Opfern sowie anderer Rechtsgüter und Spuren, und hält schliesslich alles in einem Rapport fest. Zur Bekämpfung der Kriminalität und zum Schutze potentieller weiterer Opfer ist aber noch nicht alles getan.

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Wir müssen weiterdenken Ein Unglück, ein Verbrechen hat immer auch eine Ursache. Nach der Aufnahme des Tatbestandes müssen wir deshalb weiterde nken: Dieses Unglück, dieses Verbrechen darf sich hier nicht mehr ereignen. Was muss ich also tun?

Es geht also künftig darüber hinaus darum, über das Erforschen von Ursachen Lösungen für eine Verbesserung zu suchen und solche im Zusammenwirken mit der Bevölkerung wie auch anderen staatlichen und privaten Organisationen zu verwirklichen.

DIE POLIZEI ALS BERATERIN Die Polizei soll in jedem Fall nach Möglichkeit Ø allfällige Zusammenhänge aufdecken Ø nach Hintergründen und eventuell vorhandenen tieferen Ursachen forschen Ø gegebenenfalls problematische, die Begehung von Delikten erleichternde Umstände erkennen und Ø vor allem diejenigen Personen, die Opfer eines Deliktes geworden sind, konkret und unmittelbar beraten, wie sie sich künftig vor solcher Unbill besser schützen können. Sie bemüht sich, den Kundinnen und Kunden mit dem zur Verfügung stehenden Fach- und Erfahrungswissen und den orts- und gesellschaftsspezifischen Kenntnissen aufzuzeigen, wie sie sich in der Gemeinschaft wirkungsvoller vor Delikten und Unfällen schützen können. Sie versucht, ihnen wieder etwas vom verminderten Sicherheitsgefühl zurückzugeben und ihnen auch künftig mit Beratung zur Verfügung zu stehen. Sofern möglich und tunlich, orientiert sie sich auch über den Ausgang „ihres Falles“. Kurz: Die Polizei benützt jede sich bietende Gelegenheit, von möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des einzelnen Bezirkes in Erfahrung zu bringen, was sie über ihre Sicherheit im eigenen Lebensbereich denken und empfinden und halten dies in besonderen Erhebungsblättern fest. Und sie erledigt - soweit es das Gesetz und der einzelne Fall erlauben - soviel als möglich direkt an der Quelle.

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Probleme an der Quelle lösen Das Problem wird im Bezirk gelöst und nicht an eine andere Abteilung „abgeschoben“. Wir erledigen soviel als möglich direkt an der „Que lle“.

WAS COMMUNITY POLICING NICHT IST

Ø Community Policing ist kein Allheilmittel für sämtliche individuellen oder gesellschaftlichen Probleme Ø Auch Community Policing kann es nicht allen recht machen Ø Community Policing will in keiner Weise Denunziantentum fördern, sondern im Gegenteil das harmonische Zusammenleben begünstigen Ø Die persönlichen Auffassungen und Lebensumstände jeder und jedes Ei nzelnen interessieren nicht, so lange diese nicht die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen Ø Community Policing ist auch keine zero tolerance-(null Toleranz) Strategie. Wo rechtlich möglich, kann eine Ermahnung für eine Übertretung mehr Positives bewirken (Prävention!) als eine Strafe. Solche Toleranz darf aber weder missverstanden noch missbraucht werden!

VIEL ERFOLG!

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ANSPRECHPARTNER

Folgende Community-Policing-Beauftragte stehen Ihnen für Fragen während den üblichen Bürozeiten zur Verfügung:

BEZIRK CITY: Wm1 Heinz Rüegg Spiegelgasse 6, 4001 Basel Tel: 061 267 78 81 [email protected]

BEZIRK KLEINBASEL: Wm1 Max Morgenthaler Clarastrasse 38, 4058 Basel Tel. 061 267 78 33 [email protected]

BEZIRK OST: Wm1 Ruedi Spaar Bruderholzstrasse 58, 4053 Basel Tel: 061 365 94 02 [email protected]

BEZIRK W EST: Wm1 Jean-Pierre Roubaty Strassburgerallee 18, 4055 Basel Tel. 061 386 73 67 [email protected]

KLEINHÜNINGEN, RIEHEN UND B ETTINGEN: Wm1 Rudolf Koehlin Clarastrasse 38, 4058 Basel Tel. 061 267 79 75 [email protected]

Originaltitel der Community Policing Broschüre der Kantonspolizei Basel-Stadt: Community Policing Für die Bedürfnisse eines Community Policing Pilot Projektes in Požega, Serbien, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bern, Schweiz angepasst von Markus H.F. Mohler, Max Morgenthaler und Rudolf Spaar copyright © 2003 Kantonspolizei Basel – Stadt, Basel, Schweiz, www.polizei.bs.ch copyright © 2003 Markus H.F. Mohler Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, vorbehalten. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kantonspolizei Basel-Stadt ist unzulässig. Dies gilt auch für Vervielfältigungen jeder Art, Photokopien, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung bzw. Übermittlung in elektronische Systeme. Basel 2003 ISBN: 3-9521704-3-7 Umschlagsgestaltung Rudolf Spaar Gedruckt in der Schweiz

Original title of the community policing brochure of the Cantonal Police of Basel Community Policing To serve a community policing pilot project sponsored in Požega, Serbia, sponsored by the Swiss Agency for Development and Co-operation (SDC) of the Swiss Federal Department for Foreign Affairs (FDFA), Berne, Switzerland, adapted by Markus H.F. Mohler, Max Morgenthaler, and Rudolf Spaar copyright © 2003 Cantonal Police of Basel, Switzerland, www.polizei.bs.ch copyright © 2003 Markus H.F. Mohler All rights reserved. No part of this publication may be reproduced, translated, stored in a retrieval system or transmitted in any form, written, electronic, mechanical, photocopying, recording or otherwise without prior written permission of the Cantonal Police of Basel, Switzerland Basel 2003 ISBN 3-9521704-3-7 Cover Design Rudolf Spaar Printed in Switzerland

Originalni naslov Community Policing brošure kantonske policije Bazela: Community Policing Za potrebe Community Policing pilot projekta u Požegi, Srbija, od strane direkcije za razvoj i saradnju (SDC) Saveznog ministarstva za inostrane poslove,Bern, Švajcarska koju su prilagod Markus H.F. Mohler, Max Morgenthaler i Rudolf Spaar copyright © 2003 Kantonspolizei Basel - Stadt, Basel, Schweiz, www.polizei.bs.ch copyright © 2003 Markus. H.F. Mohler Sva prava su zadržana. Nijedan deo ove publikacije ne sme biti objavljivan, umnožavan, fotokopiran, prevoden, mikrofilmovan, memorisan i obradjen tj. prenošen u elektronske sisteme, bez prethodne pismene saglasnosti kantonske policije Bazela. Basel 2003 ISBN: 3-9521704-4-5 Dizajner omota Rudolf Spaar Štampano u Švajcarskoj

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