Checkliste Auslandspraktikum

Checkliste Auslandspraktikum A Ansprechpartnerin: Ansprechpartnerin zur Planung und Organisation Ihres Auslandspraktikums ist im Institut für Sozialw...
Author: Mina Keller
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Checkliste Auslandspraktikum

A Ansprechpartnerin: Ansprechpartnerin zur Planung und Organisation Ihres Auslandspraktikums ist im Institut für Sozialwesen Frau Haßler (Arnold-Bode-Str. 10 / R. 2111; Tel.: 0561 804 2980; Email: [email protected], Sprechstunde immer dienstags von 9:00 – 10:30 Uhr). Antrag auf Anerkennung einer Praktikumseinrichtung: Den Antrag auf Anerkennung einer Praktikumseinrichtung im Ausland erhalten Sie bei Frau Haßler (deutsche, englische uns spanische Version). Dieser ist bei Praktikumseinrichtungen im Ausland immer und frühzeitig zu erstellen und bei Fr. Böttcher im BPS-Büro und Fr. Haßler (gerne per Mail) einzureichen. Wichtig: Bitte unbedingt als Anlage zu diesem Antrag einen mind. einseitigen Rahmenausbildungsplan sowie weitere Informationen (z.B. Konzeption, Organigramm, Satzung, Jahresbericht) von der Praktikumseinrichtung beifügen lassen. Ausbildungsvertrag für das Praxismodul „Berufspraktischen Studien“: Den Ausbildungsvertrag für das Praxismodul „Berufspraktischen Studien“ erhalten Sie bei Frau Haßler (deutsche, englische uns spanische Version). Dieser ist in dreifacher Ausfertigung bei Frau Böttcher im BPS-Büro und Fr. Haßler (gerne per Mail) vorzulegen. Auslandsbafög: Für Auslandsbafög können sich auch Studierende bewerben, die kein Inlandsbafög erhalten, weil die Berechnung anders gehandhabt wird. Eine genaue Nachfrage über die Voraussetzungen beim jeweiligen Auslandsbafögamt des gewünschten Ziellandes lohnt sich. Weitere Infos hierzu unter https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php.

B Berufspraktische Studien: Die Studierenden des BA-Studiengangs Soziale Arbeit absolvieren in Modul 9 ein theoriegeleitetes und anwendungsbezogenes berufspraktisches Studiensemester im Umfang von 768 Stunden (https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/praxisphasen/berufspraktischestudien-modul-9.html).

Berufspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als SozialarbeiterIn: Die AbsolventInnen des BA-Studiengangs Soziale Arbeit, die die staatliche Anerkennung anstreben, müssen - über das im Studium integrierte Praktikum hinaus - nach dem Abschluss weitere Praxiszeiten von einem halben Jahr (Umfang von 768 Stunden) nachweisen. Begleitend zu Ihrem Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung müssen Sie an folgenden Veranstaltungen teilnehmen: Studienwoche, Begleitveranstaltung, Fachspezifische Veranstaltung sowie 15 Supervisionssitzungen (https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/praxisphasen/berufspraktikumund-staatliche-anerkennung.html). Begleit- und Auswertungsseminar für Auslandspraktika mit Auslandssupervision: •

Vorbereitungsphase (ca. August/September): Vor dem Auslandsaufenthalt findet ein erstes Reflektions- und Kontraktgespräch statt. Dieses geschieht in einer Kleingruppe mit den beteiligten PraktikantInnen und dem Supervisor.



eine begleitende, internet-basierte Hauptphase (ab September/Oktober bis März/April): Während des Auslandsaufenthalts haben die PraktikantInnen im Rahmen der internet-basierten Supervision Gelegenheit, ihre Erfahrungen und ihr fachliches Handeln zu reflektieren.



eine Abschluss- und Auswertungsphase (ca. April/Mai): Nach Beendigung des Praktikums und Rückkehr aus dem Ausland findet ein abschließendes Auswertungstreffen mit der Supervisionsgruppe statt.



Vorbereitung des Praxisberichts und Erarbeitung von "Schlüsselsituationen" (ca. April/Mai): In einem weiteren Treffen werden die Anforderungen an den Praxisbericht besprochen sowie offene Fragen geklärt. Die Anmeldung für diese spezielle Auswertungsveranstaltung mit Auslandssupervision erfolgt über Fr. Haßler, eine Einwahl im HIS ist nicht nötig. Die Teilnahme an allen vier Phasen ist verpflichtend. Nur wenn alle Phasen erfolgreich absolviert wurden, wird die Begleitveranstaltung anerkannt. BerufspraktikantInnen müssen zusätzlich vor dem Auslandspraktikum an der Studienwoche (März oder September) teilnehmen und eine fachspezifische

Veranstaltung belegen. Bei Letztgenannter ist es den PraktikantInnen überlassen, ob diese Veranstaltung vor oder nach dem Auslandspraktikum absolviert wird (es können jedoch nur Veranstaltungen nach Abschluss des Bachelorstudiums anerkannt werden). Berufspraktikumsvertrag: Den Berufspraktikumsvertrag erhalten Sie bei Frau Haßler (deutsche, englische uns spanische Version). Dieser ist in dreifacher Ausfertigung bei Frau Böttcher im BPS-Büro und Fr. Haßler (gerne per Mail) vorzulegen. BPS-Team: Das BPS-Team unterstützt alle Studierenden und AbsolventInnen des BA-Studiengangs „Soziale Arbeit“ bei der Planung und Organisation von Praktika im In- und Ausland (https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/praxisphasen/bps-team.html).

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D Dauer: Die Dauer der Berufspraktischen Studien und des Berufspraktikums umfasst jeweils einen Umfang von 768 Stunden (jeweils 6 Monate). Studierende haben die Möglichkeit ihre Berufspraktischen Studien in zwei unterschiedlichen Institutionen zu absolvieren. Dabei muss eine Praxisphase mindestens 6 Wochen umfassen. Eine Splittung des Berufspraktikums ist nicht möglich. Hier ist die gesamte Praxiszeit von 768 Stunden in einer Praktikumseinrichtung abzuleisten.

E Erfahrungsberichte: Erfahrungsberichte ehemaliger AuslandspraktikantInnen finden Sie unter https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/auslandserfahrung/auslandspraktiku m/erfahrungsberichte.html. Zudem besteht bei Informationsveranstaltungen die Möglichkeit zum direkten Austausch mit ehemaligen AuslandspraktikantInnen (gesondert gekennzeichnet).

F Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Information und Beratung zu verschiedenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten erhalten Sie im International Office der Universität Kassel. Bitte unbedingt auf die Bewerbungsfristen achten (https://www.uni-kassel.de/uni/internationales/international-service/gointernational-studierende/studium-und-praktikum-imausland/foerdermoeglichkeiten.html).

G Gehalt: BerufspraktikantInnen haben während des Berufspraktikums Anspruch auf ein dem Praktikantentarif entsprechendes Gehalt. Dieses ist individuell mit der Praktikumseinrichtung zu verhandeln.

H Hilfe: Hilfe und Unterstützung bei Planung und Organisation eines Auslandspraktikums erhalten Sie von den AnsprechpartnerInnen des BPS-Teams sowie des International Office.

I Impfschutz: Bitte denken Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes frühzeitig an den entsprechenden Impfschutz. International Spirit Zertifikat: Studierende, die am Zertifikatsprogramm „International Spirit“ teilnehmen können sich Auslandspraktika, internationale Exkursionen, etc. im Studienbuch eintragen lassen (https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/internationalisierungszertifikat.html).

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K Kosten: Für Studierende und AbsolventInnen fallen für die Beratung bezüglich Auslandspraktika durch die AnsprechpartnerInnen der Universität Kassel keine Kosten an. Bitte beachten Sie, dass Praktikumsvermittlungsorganisationen/agenturen häufig kostenpflichtige Praktika anbieten. Bitte nehmen Sie unbedingt zuvor Kontakt mit Fr. Haßler auf.

L Links: Sie finden unter (https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/auslandserfahrung/auslandspraktiku m/interessante-links.html) eine Liste mit interessanten und empfehlenswerten Links und Websites. Länder: Auslandspraktika sind generell in allen Ländern der Welt möglich.

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N Nachweis: Zur Anerkennung Ihrer Praktikumszeit legen Sie bitte nach erfolgreichem Abschluss Ihres Auslandspraktikums die Nachweisbescheinigung im BPS-Büro vor. Diese finden Sie online unter https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/auslandserfahrung/auslandspraktiku m/formalia.html.

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P Praktikumseinrichtungen: Eine Liste mit Praktikumseinrichtungen weltweit kann bei Frau Haßler im Büro eingesehen werden. Praxisbericht: Auf die Erstellung des Praxisberichtes werden Sie im Rahmen des Begleit- und Auswertungsseminares vorbereitet. Grundlegende Informationen zur Erstellung des Praxisberichtes finden Sie unter https://www.unikassel.de/fb01/institute/sozialwesen/studium/praxisphasen/erstellungpraxisberichte.html.

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S Sprachkurs: Der Fachbereich bietet Ihnen zwei kostenlose Sprachkurse im Studium. Hierzu wählen Sie im Kursangebot des Sprachenzentrums die gewünschte Sprache und dann Ihr Studienfach. Leider sind die kostenfreien Plätze (Patenplätze / Studium International) im Semester schnell ausgebucht. Deswegen empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Anmeldung. Sollten Sie sich über die entgeltpflichtigen Kurse anmelden, ist eine spätere Umbuchung nicht möglich. Zusätzlich kann ein dritter Sprachkurs erstattet werden, wenn Sie ernsthaft einen Auslandsaufenthalt (Semester/Praktikum) planen. Bitte setzten Sie sich hierzu zunächst mit Fr. Haßler in Verbindung. Sprechstunde: Die Sprechstunde bei Fr. Haßler findet immer dienstags von 9:00 – 10:30 Uhr statt.

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V Versicherungsschutz: AuslandspraktikantInnen müssen sich für die Zeit Ihres Auslandspraktikums um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern. Sie sollten mindestens über folgenden Versicherungsschutz verfügen: eine Auslandskrankenversicherung (gültig für das Zielland, einschließlich Rückführung aus dem Ausland im Krankheits- und Todesfall), eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung. Da Sie nicht in allen Ländern über den Arbeitgeber gegen Unfälle am Arbeitsplatz und von Ihnen verursachte Schäden versichert sind, müssen Sie das mit Ihrem Praktikumsgeber klären und sich ggf. selber versichern. Visum: Bitte informieren Sie sich bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes frühzeitig über die jeweiligen Visabedingungen (z.B. Dauer, Kosten, etc.) Ihres Ziellandes und stellen entsprechende Visaanträge.

W Wege: Das Institut für Sozialwesen der Universität Kassel bietet Studierenden und AbsolventInnen verschiedene Wege Auslandserfahrungen zu sammeln. 1. Weg: während des Bachelorstudiums a) Auslandsstudium ab dem 3. Semester b) Berufspraktische Studien im Ausland i.d.R. ab dem 5. Semester 2. Weg: nach dem Bachelorabschluss Berufspraktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als SozialarbeiterIn im Ausland

3. Weg: während des Masterstudiums Auslandsstudium und –praktikum (Bei Fragen zum Auslandsaufenthalt während eines Masterstudiums, wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Studiengangskoordination.) Weltkarte: Eine Weltkarte mit allen Städten, Ländern und Kontinenten, die von unseren AuslandspraktikantInnen bereits entdeckt wurden, finden Sie im Institut für Sozialwesen direkt gegenüber vom Büro von Fr. Haßler (Arnold-Bode-Straße 10, Raum 2111).

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Z Zeitmanagement: Bitte melden Sie sich frühzeitig (je früher, desto besser, circa ein Jahr im Voraus), sodass wir gemeinsam eine passende Praktikumseinrichtung im Ausland für Sie finden können.

Diese Checkliste soll Ihnen bei der Planung und Organisation Ihres Auslandspraktikums behilflich sein, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.