Bundeswettbewerb Energieeffiziente Stadtbeleuchtung Abschlussbericht - Anhang. Anhang 1 Projektbeschreibungen der Gewinnerkommunen

Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ Abschlussbericht - Anhang Anhang 1 Projektbeschreibungen der Gewinnerkommunen AALEN OSTALBKRE...
Author: Lennart Fried
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Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ Abschlussbericht - Anhang

Anhang 1 Projektbeschreibungen der Gewinnerkommunen

AALEN OSTALBKREIS BADEN-WÜRTTEMBERG

Die Stadt Aalen wurde etwa 1240 am Fuße der Schwäbischen Alb gegründet. Der wirtschaftliche Aufschwung Aalens kam 1828 mit der Industrialisierung. Ein halbes Jahrhundert später wurden die benachbarten Dörfer durch Eisenbahnlinien erschlossen und 1935 wurde die elektrische Straßenbeleuchtung eingerichtet. Die Eingliederung einiger benachbarter Gemeinden in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts bestimmen das heutige Bild der Flächenstadt mit ihren sieben Stadtbezirken. Aalen ist mit etwa 66.000 Einwohnern heute wirtschaftliches Zentrum der Region Ostwürttemberg, wobei der produzierende Bereich, vor allem die Metallverarbeitung, immer noch die Wirtschaftsstruktur bestimmt. Aalens Stadtbeleuchtung im Wandel | Quelle: Tiefbauamt Stadt Aalen

STRASSENBELEUCHTUNG In der historischen Innenstadt Aalens bestimmen differenzierte Raumfolgen mit unterschiedlichen Straßenquerschnitten, Natursteinpflasterbeläge und einzelne Baumgruppen das Bild. Die Straßenbeleuchtung war bisher nur auf die Horizontale ausgerichtet. Mit der Realisierung des Projekts spart Aalen jetzt jährlich 3.430 Euro (bei 0,15 Euro / kWh) an Energiekosten für 68 umgebaute Leuchtstellen und damit 13,6 t CO2 ein. Pro Leuchtstelle bedeutet das eine jährliche Einergiekosteneinsparung von etwa 50 Euro.

WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte Straßenkilometer Alter der zu sanierenden Anlage Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtleuchtung

9.031 367 km 23–30 Jahre 3,79 Mio. kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Trotz einer energiesparenden, innovativen Beleuchtung soll die Aalener Altstadt ihren historischen Charakter beibehalten. Licht und Raum sollen in Einklang gebracht und eine angenehme Atmosphäre am Abend und bei Nacht geschaffen werden. Mit dem Aalener Beleuchtungskonzept, das Teil eines innerstädtischen Gesamtkonzeptes ist, ist dies gelungen. Am historischen Markplatz, dem Alten Kirchplatz und in drei angrenzenden Straßen wurden frei strahlende Kugelleuchten, die mit ineffizienten Quecksilberdampf-Hochdrucklampen bestückt waren, gegen Flächenstrahler, die an den Gebäuden in etwa 12 m Höhe befestigt sind, ausgetauscht und mit Halogen-Metalldampflampen (35 W) bestückt. Mittels der Strahlungscharakteristik der neuen Leuchten (Abstrahlwinkel 2 x 20° in Querrichtung und 2 x 45° in Längsrichtung) in Verbindung mit der Leuchtmitteltechnik (Leuchtmittel in Kombination mit dem Vorschaltgerät) wird eine erhebliche Verringerung des Energieverbrauchs erreicht. Die Erhöhung der vertikalen Beleuchtungsstärke verbessert außerdem die Gesichtserkennung und steigert damit das Sicherheitsgefühl der Passanten. Die unter den Giebeln der Gebäude angebrachten Strahler erhellen zu einem Teil auch die Hausfassaden und tragen so zu einer verbesserten räumlichen Wahrnehmung bei. Die Orientierung im Raum wird so für die Fußgänger erleichtert. Der Einsatz elektronischer Vorschaltgeräte erschließt weitere Energieeinsparpotenziale von etwa 10 % gegenüber konventionellen Vorschaltgeräten.

Alte Kugelleuchten | Quelle: Tiefbauamt Aalen

VORHER      

Anzahl der Leuchtstellen: 76 Leuchtstellen mit insgesamt 96 Lampen Lampe: Quecksilberdampf-Hochdrucklampe Leistung: insg. 8,4 kW Brennstunden pro Jahr: 4.000 Energieverbrauch: 33.664 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

Aalens Altstadt im neuen Licht | Quelle: Tiefbauamt Aalen

NACHHER      

Anzahl der Leuchtstellen: 68 (Leuchte: Platzstrahler Acryl HCI-T 35W / WDL) Lampe: Halogen-Metalldampflampe Leistung: insg. 2,7 kW Brennstunden pro Jahr: 4.000 Energieverbrauch: 10.800 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

14.10.2009, 21:30 Uhr

16.03.2010, 19:45 Uhr

Emin [lx] = 2,0 Emax [lx] = 28,1 Emittel [lx] = 7,1 (E = Beleuchtungsstärke)

Emin [lx] = 9,5 Emax [lx] = 36,1 Emittel [lx] = 22,3 (E = Beleuchtungsstärke)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,28 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,43 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

AUSWERTUNG  

ungleichmäßig ausgeleuchtete Straße niedriges durchschnittliches Beleuchtungsniveau

AUSWERTUNG    

gleichmäßigere Ausleuchtung der Straße hohes durchschnittliches Beleuchtungsniveau, auch an den Straßenrändern gute neue Flächen strahler

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN     

Abbau der alten Kugelleuchten | Quelle: Tiefbauamt Stadt Aalen

Beleuchtungsmessung vor dem Umbau Anbringen von 68 Flächenstrahlern an die Gebäudefassaden Einstellung des Ausstrahlungswinkels Abbau der alten 76 Masten Beleuchtungsmessung nach dem Umbau

Unter dem Giebel angebrachter Flächenstrahler | Quelle: Tiefbauamt Stadt Aalen

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 22.864 kWh auf, was 13.627 kg CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich von 5.050 Euro / a auf 1.620 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: vermindert sich um fast 70 % von 8,4 kW auf 2,7 kW.



Ersatzteilkosten (diese ergeben sich aus den Wechselzyklen sowie den Kosten der Lampen und den sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden): sie reduzieren sich um 59 %.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 185.737 Euro mit Hilfe einer 60 %igen Förderung über einen Zeitraum von etwa 19 Jahren amortisieren.



Durch die Umrüstung der 68 Lampen und Leuchten im historischen Stadtkern kann eine enorme Energieeinsparung erreicht werden. Die weiteren Sanierungen, die sich nun anschließen, werden weitere Minderungen bringen und Kosteneinsparpotenziale freisetzen.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS vorher

nachher

76

68

66 x 1; 10 x 3

1

1

1

275 W; 83 W; 59 W (insgesamt 8.416 W)

39 W (insgesamt: 2.652 W)

4.000 h / a

4.000 h / a

10-30 m

(im Giebel der Hausfassaden angebracht, unterschiedliche Abstände)

3,20 m

ca. 12 m

Ersatzteilkosten / Jahr

1.995 Euro / a

voraussichtlich 811 Euro / a

Energiekosten / Jahr

5.050 Euro / a

1.620 Euro / a

QuecksilberdampfHochdrucklampen

Halogen-Metalldampflampe

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

nein

7,1 lx (14.10.2009)

22,3 lx (16.03.2010)

33.664 kWh

10.800 kWh



2.731 Euro



185.737 Euro

Anzahl der Leuchtstellen Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle Anzahl der Lampen je Leuchte Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen

eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Projektleitung: Herr Herbert Gail Stadt Aalen Tiefbauamt, Verkehrsplanung Marktplatz 30, 73430 Aalen Telefon: 07361-52-1315, Fax: 07361-52-1903 E-Mail: [email protected] www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

BALTRUM LANDKREIS AURICH NIEDERSACHSEN

Baltrum ist mit einer Fläche von gerade einmal sechseinhalb Quadratkilometern die flächenmäßig kleinste ostfriesische Insel, die aus den drei Ortsteilen Westdorf, Ostdorf und das Alte Ostdorf besteht. Die Gemeinde wurde im Jahr 1398 erstmals urkundlich erwähnt, 1876 zum Seebad erklärt und 1966 als Nordseeheilbad anerkannt. Die 475 Einwohner der Insel leben hauptsächlich von den ca. 30.000 Touristen, die es jährlich auf die Insel zieht. Die mittlerweile autofreie Inselgemeinde liegt im Wattenmeer, das 2009 zum Weltnaturerbe erklärt wurde.

Eine neue, effiziente Beleuchtungsanlage erhellt nun Straßen Baltrums Quelle: Kommune Baltrum

STRASSENBELEUCHTUNG Die öffentliche Straßenbeleuchtung der Gemeinde stammt teilweise noch aus den 1960er Jahren und war gekennzeichnet durch eine veraltete und ineffiziente Technik mittels Quecksilberdampflampen. Zwar war das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Modernisierung der Beleuchtung bei den Einwohnern vorhanden, aber die geringen Haushaltsmittel hinderten die Kommune Investitionen in eine moderne und energieeffiziente Technik durchzuführen. Mit dem Bundeswettbewerb bot sich der Gemeinde eine Chance, die notwendigen Energieeinsparungen zu realisieren.

WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte Straßenkilometer

184 25 km

Alter der zu sanierenden Anlage

bis 50 Jahre

Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtleuchtung

55.700 kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Das Ziel der Modernisierung der Beleuchtungsinfrastruktur war neben den Einsparungen im Stromverbrauch ein Erhalt bzw. eine Steigerung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität im Einklang mit der Natur, um dem Anspruch als Naturheilbad weiterhin gerecht zu werden. Das Gesamtvorhaben setzte sich aus der Sanierung der Straßenbeleuchtung und der Illumination des Dorfplatzes zusammen. Die alte Straßenbeleuchtung bestand vorwiegend aus Pilzleuchten, in denen Quecksilberdampflampen unterschiedlicher Leistung (50 W, 80 W bzw. 125 W) zum Einsatz kamen. Der Energieverbrauch der 184 Leuchtstellen lag bei gut 55.700 kWh. Die neue Beleuchtung besteht aus Mastaufsatzleuchten mit Energiesparlampen (26 W). Trotz einer erheblichen Senkung der elektrischen Leistung, die durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten verstärkt wird, konnte die Beleuchtungsstärke auf einem konstanten Niveau gehalten, teilweise sogar verbessert werden. Für die Illumination des Dorfplatzes entschied sich Baltrum für vier LED-Leuchten mit einer Anschlussleistung von jeweils 24 W. Durch diese innovative Beleuchtung wird der Dorfplatz als besonderer Ort auf der Insel hervorgehoben.

Alte Straßenbeleuchtung mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen Quelle: Kommune Baltrum

VORHER     

NACHHER

Anzahl der Leuchtstellen: 184, je 1-2 Lampen Lampe: Quecksilberdampf-Hochdrucklampe Leistung: insg. 19,9 kW Brennstunden pro Jahr: 2.805 Energieverbrauch: 55.700 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG Dorfplatz 11.03.2010, 20.00 Uhr Emin [lx] = 0,44 Emax [lx] = 11,2 Emittel [lx] = 2,09 (E = Beleuchtungsstärke)

     

Anzahl der Leuchtstellen: 184 Lampe: 4 LED-Leuchten, 180 Kompaktleuchtstofflampen Leistung: insg. 4,8 kW Brennstunden pro Jahr: 2.805 Energieverbrauch: 13.400 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG Straßenbeleuchtung 11.03.2010, 20:45 Uhr Emin [lx] = 0,05 Emax [lx] = 5,90 Emittel [lx] = 0,66

Gleichmäßgkeit Emin / Emittel = 0,21 Emin/Emittel = 0,08 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.) AUSWERTUNG   

Neue Straßenbeleuchtung mit Kompaktleuchtstofflampen Quelle: Kommune Baltrum

ungleichmäßig ausgeleuchtete Straßen und Dorfplatz niedriges durchschnittliches Beleuchtungsniveau

Dorfplatz 05.11.2010, 17:15 Uhr Emin [lx] = 2,1 Emax [lx] = 9,3 Emittel [lx] = 4,4 (E = Beleuchtungsstärke)

Straßenbeleuchtung 05.11.2010, 17:30 Uhr Emin [lx] = 0,2 Emax [lx] = 7,4 Emittel [lx] = 1,65

Gleichmäßgkeit Emin/Emittel = 0,12 Emin / Emittel = 0,48 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.) AUSWERTUNG  

gleichmäßigere Ausleuchtung des Dorfplatzes höheres durchschnittliches Beleuchtungsniveau

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN     

Neu installierter Mast inkl. Kelchleuchte | Quelle: Kommune Baltrum

Beleuchtungsmessung für zwei Messfelder vor dem Umbau Demontage aller 184 Leuchten und Lampen, Abbau von 51 Masten Montage von 51 Masten, Installation der neuen Mastaufsatzleuchten inkl. Leuchtmittel Einbau eines Stromzählers zwei Beleuchtungsmessungen nach dem Umbau

Demontage der alten Leuchten | Quelle: Kommune Baltrum

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 42.300 kWh auf, was 25.210 kg CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich um 6.135 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: vermindert sich um 15,1 kW.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 73.172 Euro mit Hilfe einer 50 %igen Förderung über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren amortisieren (statische Rückflussdauer).



Das Beleuchtungsniveau konnte bei einer gleichzeitigen Reduktion der laufenden Kosten und des Verbrauchs gesteigert werden. Dabei wurden die natürlichen und touristischen Anforderungen berücksichtigt.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS vorher

nachher

184

180 + 4 LED

1 bzw. 2

1

1

1

108 W im Mittel

26 W, 24 W (LED)

2.805 h / a

2.805 h / a

Mastabstand der Leuchtstellen

30-50 m

30-50 m

Höhe der Leuchtstellen

3,5-4 m

3,5-4 m

in den letzten 5 Jahren durchschnittlich etwa 2.750 Euro / a

noch nicht absehbar

8.355 Euro / a

2.010 Euro / a

QuecksilberdampfHochdrucklampen

Energiesparlampen bzw. LED

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

nein

Dorfplatz - Emittel 2,09 lx Straßenbeleuchtung - Emittel 0,66 lx

Dorfplatz - Emittel 4,39 lx Straßenbeleuchtung - Emittel 1,65 lx

55.700 kWh

13.400 kWh



398 Euro



73.172 Euro

Anzahl der Leuchtstellen Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle Anzahl der Lampen je Leuchte Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr

Ersatzteilkosten / Jahr Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh) eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Harm Olchers Gemeinde Baltrum Ordnungs- und Bauamt, Haus Nr. 130, 26579 Baltrum Telefon: 04939-80-25 E-Mail: [email protected] www.baltrum.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

GESEKE KREIS SOEST NORDRHEIN-WESTFALEN

Bereits im 6. Jahrhundert befand sich auf dem Stadtgebiet von Geseke eine frühmittelalterliche Siedlung, die im Jahr 833 zum ersten Mal schriftlich erwähnt wurde. Geseke ist am Hellweg gelegen, der mittelalterlichen Verbindung von Rhein und Elbe, einer historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße. Die Entwicklung Gesekes ist seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wesentlich von den Kalksteinvorkommen und den Karstquellen der Umgebung geprägt. Es entstand eine ausgedehnte Zementindustrie, die zahlreiche Steinbrüche im Süden der Stadt hervorbrachte. Sie prägen das heutige Landschaftsbild. Heute leben in der westfälischen Stadt rund 21.500 Einwohner. Installation der neuen Leuchtmittel | Quelle: Stadt Geseke

STRASSENBELEUCHTUNG Die öffentliche Stadtbeleuchtung Gesekes soll energieeffizient umgerüstet werden. Im Zuge der aktuellen Planung wurden in einem ersten Schritt vorrangig die Straßenbereiche modernisiert, die über Lichtpunkte mit hohem Energiebedarf sowie technisch veraltete Leuchten verfügen. Das war unter anderem in den Straßen Bürener Straße, Van der Reis Weg, Störmeder Straße, Van Loon Straße und Alfred-DelpStraße der Fall, deren Beleuchtung im Rahmen des Bundeswettbewerbs energieeffizient saniert wurde.

WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte Straßenkilometer Alter der zu sanierenden Anlage Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtleuchtung

2.628 113 km 23 Jahre 703.220 kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Die Spiegeltechnik der Leuchten der alten Beleuchtungsanlage war veraltet, und die Steuerung bezog sich nur auf den Ein- und Ausschaltzeitpunkt in den Dämmerungsphasen. Zudem gab es keine Leistungsreduzierung in den Nachtstunden. Ziel war es, die Beleuchtungsanlage auf den technologisch neuesten Stand auszubauen. Neben dem Einsatz von lichttechnisch hocheffizienten, wartungsfreundlichen Leuchten werden diese zur erweiterten Effizienzsteigerung zusätzlich über ein Beleuchtungsmanagement gesteuert und überwacht. Dadurch wird das Kabelnetz ein Datenübertragungsnetz und jeder Lichtpunkt zu einem Datenpunkt. So wird das Stromnetz zur Schnittstelle für Kommunikation, und es ergeben sich eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten (z.B. WLAN-Internetzugang, ansteuerbare Parkleitsysteme, beleuchtete Werbetafeln, Steckdosen mit Abrechnungssystemen zum Aufladen von E-Bikes an den Masten oder Vehicle-to-Grid – V2G). Bis auf 9 Leuchten, die mit Kompaktleuchtstofflampen betrieben wurden, werden alle Leuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen bestückt und mit elektronischen Vorschaltgeräten betrieben. Damit wird sichergestellt, dass für jede Verkehrssituation die Straßenbeleuchtung bedarfsgerecht betrieben wird. Mit dem Einsatz der neuen Leuchten- und Lampentechnologie werden über 30 % der elektrischen Leistung eingespart. Durch das Managementsystem und die damit mögliche dynamische Anpassung des Beleuchtungsniveaus wird eine zusätzliche Energieeinsparung von nochmals gut 30 % erreicht.

Leuchtenkopf mit alten Lampen vor der Umrüstung | Quelle: RWE

VORHER      

Leuchtenkopf nach dem Umbau mit nur einer energieeffizienten Lampe Quelle: RWE

NACHHER

Anzahl der Leuchtstellen: 107 Lampe: Natriumdampf-Hochdrucklampen, Kompaktleuchtstofflampen Leistung: insg. 16,3 kW Brennstunden pro Jahr: 4.065 Energieverbrauch: 70.227 kWh / a

     

Anzahl der Leuchtstellen: 107 Lampe: Natriumdampf-Hochdrucklampen, Kompaktleuchtstofflampen Leistung: insg. 11,3 kW Brennstunden pro Jahr: 4.065 Energieverbrauch: 26.371 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

LEUCHTDICHTEMESSUNG Rechte Spur

Linke Spur

Rechte Spur

Linke Spur

Lmin [cd/m²] = 0,20 Lmax [cd/m²] = 1,78 Lmittel [cd/m²] = 0,33 (L = Leuchtdichte)

Lmin [cd/m²] = 0,17 Lmax [cd/m²] = 0,53 Lmittel [cd/m²] = 0,29

Lmin [cd/m²] = 0,18 Lmax [cd/m²] = 0,62 Lmittel [cd/m²] = 0,38 (L = Leuchtdichte)

Lmin [cd/m²] = 0,16 Lmax [cd/m²] = 0,48 Lmittel [cd/m²] = 0,3

Gleichmäßigkeit Uo Lmin / Lmittel = 0,60 Lmin/Lmittel = 0,58 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.) AUSWERTUNG  

gleichmäßig ausgeleuchtete Straßen niedrige durchschnittliche Leuchtdichte

Gleichmäßigkeit Uo Lmin / Lmittel = 0,47 Lmin/Lmittel = 0,55 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.) AUSWERTUNG  

gleichmäßig ausgeleuchtete Straßen etwas höhere durchschnittliche Leuchtdichte

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN    

Beleuchtung in der Störmeder Straße | Quelle: Stadt Geseke

Leuchtdichtemessung vor dem Umbau auf der linken und rechten Spur Demontage der 107 Leuchtenköpfe und Installation von zwei Lampen je Leuchte Einbau eines Stromzählers Leuchtdichtemessung nach dem Umbau auf der linken und rechten Spur

Installation der neuen Leuchten | Quelle: Stadt Geseke

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 43.856 kWh auf, was 26.138 kg CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich um 6.578 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: Verminderung um 5 kW.



Ersatzteilkosten (diese ergeben sich aus den Wechselzyklen sowie den Kosten der Lampen und den sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden): reduzieren sich um 107 Euro / a.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 62.867 Euro mit Hilfe einer 40 %igen Förderung über einen Zeitraum von etwa sechs Jahren amortisieren (statische Rückflussdauer).



Das Beleuchtungsniveau konnte bei einer gleichzeitigen Reduktion der laufenden Kosten und des Verbrauchs gesteigert werden. Dabei wurden die natürlichen und touristischen Anforderungen berücksichtigt.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS vorher

nachher

107

107

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

2

1

9x38 W, 3x62 W, 1x115 W, 85x166 W, 9x170 W

9x38 W, 3x59 W, 86x109 W, 9x159 W

4.065 h / a

4.065 h / a

55, 66 m

55, 66 m

8 m, 4,6 m

8 m, 4,6 m

Ersatzteilkosten / Jahr

1.284 Euro / a

1.177 Euro / a

Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh)

10.534 Euro / a

3.956 Euro / a

Natriumdampf-Hochdrucklampen Kompaktleuchtstofflampen

Natriumdampf-Hochdrucklampen Kompaktleuchtstofflampen

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

ja, auf 70 % (21:00-23:00), auf 50 % (23:00-04:30)

rechte Spur - 0,33 cd/m² linke Spur - 0,29 cd/m²

rechte Spur - 0,38 cd/m² linke Spur - 0,29 cd/m²

70.227 kWh

26.371 kWh



588 Euro



62.867 Euro

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen

eingesetzte Technik Vorschaltgerät

Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Ulrich Herber Stadt Geseke An der Abtei 1, 59590 Geseke Telefon: 02942 500-30 E-Mail: [email protected] www.geseke.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

GÖTTINGEN STADT GÖTTINGEN NIEDERSACHSEN

Die alte ineffiziente Beleuchtungsanlage im Nonnenstieg Quelle: E.ON Mitte AG

STRASSENBELEUCHTUNG Die veraltete Straßenbeleuchtung bestand überwiegend aus Pilzleuchten mit einer geringen Leuchteneffizienz, hohem Streulichtanteil nach oben und zur Seite und war mit ineffizienten Quecksilberdampflampen bestückt. Auf der Suche nach Standardlösungen für die Sanierung der Wohn- und Anliegerstraßen im gesamten Stadtgebiet wurden drei unterschiedliche Konzepte erarbeitet. Dabei wurde besonderer Wert auf ihre Energie- und CO2-Emissionsbilanz und die Wirtschaftlichkeit gelegt. Die drei Konzepte wurden in den Sanierungsprojekten der Straßen Königsstieg, Merkelstraße und Nonnenstieg realisiert.

Die Besiedelung des Stadtgebiets Göttingens geht bis in die Jungsteinzeit zurück. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Göttingen im Jahr 953 n.Chr. unter dem Namen „Gutingi“, damals noch ein Dorf. Die eigentliche Stadtgründung fand jedoch westlich dieses Dorfes im Leinetal statt. 1734 wurde Göttingen Universitätsstadt und hat sich bis heute zu einer Hochschulund Wissenschaftsstadt entwickelt. An der traditionsreichen Georg-August-Universität und zwei weiteren Hochschulen studieren rund 27.000 Studierende. Sie stellen gut 20 % der 128.000 Einwohner der Großstadt dar. Im Jahr 2010 hat die Stadt Göttingen ein Klimaschutzkonzept aufgestellt, mit dem Ziel bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um 40 % zu reduzieren. Ein Bestandteil unter vielen ist die energetische Sanierung der Stadtbeleuchtung, die in den nächsten Jahren vollständig umgesetzt werden soll. WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte

11.700

Straßenkilometer

365 km

Alter der zu sanierenden Anlage Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtleuchtung

45-50 Jahre 6,2 Mio. kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG - KÖNIGSSTIEG Bei der Modernisierung der Beleuchtung der Straße Königsstieg wurden 25 veraltete Pilzleuchten, die mit Quecksilberdampflampen bestückt waren, durch 12 neue technische Leuchten mit Metallhalogendampflampen ersetzt. Die breitstrahlende Spiegeloptik führte dazu, dass 13 Leuchten eingespart werden konnten. Die Entfernung zwischen den Masten erhöhte sich von 35 auf 70 m. Die gewählten Metallhalogendampflampen weisen eine wesentlich höhere Lichtausbeute und Lebensdauer auf. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war es, die gleiche Beleuchtungsqualität zu erreichen wie vorher oder diese gegebenenfalls zu verbessern. Dieses Ziel konnte in einem Teilabschnitt nicht ganz erreicht werden. Die durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Königsstiegs konnte im Vergleich zur Ausgangssituation erhöht werden. Da aber in einem Straßenabschnitt die Leuchten auf einer Seite angebracht sind, auf der auch relativ hohe Bäume stehen, hat sich dort die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verringert (große Masthöhe, große Distanz zwischen den Masten). Es wurden aber bereits verschiedene Lösungsansätze entwickelt, um die aktuelle Situation zu verbessern (beispielsweise eine Erhöhung der Lampenleistung). In den anderen Teilabschnitten hat sich das Beleuchtungsniveau deutlich erhöht.

Alte Straßenbeleuchtung mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen Quelle: E.ON Mitte AG

VORHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 25, je eine Lampe Lampe: Quecksilberdampflampe Leistung: 3,4 kW Brennstunden pro Jahr: 4.100 h / a Energieverbrauch: 12.398 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

Neue Straßenbeleuchtung mit Metallhalogendampflampen Quelle: E.W. Kurth

NACHHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 12, je eine Lampe Lampe: Metallhalogendampflampe Leistung: 0,8 kW Brennstunden pro Jahr: 4.100 h / a Energieverbrauch: 3.347 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

08.12.2010

25.05.2011

Emin [lx] = 0,1 Emax [lx] = 3,8 Emittel [lx] = 0,8 E = Beleuchtungsstärke

Emin [lx] = 0,1 Emax [lx] = 20,2 Emittel [lx] = 3,6 E = Beleuchtungsstärke

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,13 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,03 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

AUSWERTUNG  

ungleichmäßig ausgeleuchtete Straßen niedriges durchschnittliches Beleuchtungsniveau

AUSWERTUNG    

die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung der Straßen hat in einem Teilabschnitt etwas abgenommen wesentlich höheres durchschnittliches Beleuchtungsniveau

PROJEKTBESCHREIBUNG - MERKELSTRASSE Bei der Merkelstraße handelt es sich um eine Wohnstraße mit Durchgangs- und Anliegerverkehr. Die 45 bis 50 Jahre alte Straßenbeleuchtung bestand aus Pilzleuchten mit opaker Abdeckung und Quecksilberdampflampen (80 W und 125 W). Insgesamt wurden 180 Leuchten inkl. Masten demontiert und durch neue Pilzleuchten mit Spiegeloptik, glasklarer Abdeckung und hausseitiger Abschirmung ersetzt. Bestückt wurden diese mit je zwei Kompaktleuchtstofflampen (2 x 18 W). Die gewählte Pilzleuchte zählt zu den dekorativen Leuchten und ist eine preisgünstige, aber dennoch hochwertige Standardleuchte. Über ein Rundsteuersignal wird jeweils eine Lampe in der verkehrsärmeren Zeit (22:00 bis 05:30 Uhr) weggeschaltet. Dazu wurden 14 Einspeisestellen auf die neue Rundsteuertechnik umgerüstet. Die Beleuchtungsstärke hat im Vergleich zu der alten Beleuchtung abgenommen. Leuchtdichtemessungen haben ergeben, dass die Leuchtdichte geringer ist, es aber keine vollständig dunklen Stellen gibt. Aufgrund der verringerten Blendwirkung der neuen Leuchten wird die Straße subjektiv als heller empfunden. Auch bei dieser Konzeptumsetzung wurden Lösungen erarbeitet, wie die Beleuchtungsstärke angehoben werden kann (gegebenenfalls Erhöhung der Lampenleistung).

Alte Straßenbeleuchtung mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen Quelle: E.ON Mitte AG

VORHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 180, je eine Lampe Lampe: Quecksilberdampflampe Leistung: 24,6 kW Brennstunden pro Jahr: 4.100 h / a Energieverbrauch: 92.742 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

Neue Straßenbeleuchtung mit Kompaktleuchtstofflampen Quelle: E.W. Kurth

NACHHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 180, je zwei Lampen Lampe: Kompaktleuchtstofflampe Leistung: 6,8 kW Brennstunden pro Jahr: 4.100 h / a Energieverbrauch: 18.003 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

08.12.2010

25.05.2011

Emin [lx] = 0,1 Emax [lx] = 5,2 Emittel [lx] = 0,9 (E = Beleuchtungsstärke)

Emin [lx] = kein Wert gemessen Emax [lx] = 3,2 Emittel [lx] = 0,6 (E = Beleuchtungsstärke)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,11 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = kein Wert (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

AUSWERTUNG  

ungleichmäßig ausgeleuchtete Straßen niedriges durchschnittliches Beleuchtungsniveau

AUSWERTUNG   

die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung der Straßen hat abgenommen das Beleuchtungsniveau hat sich etwas verringert

PROJEKTBESCHREIBUNG - NONNENSTIEG Im Nonnenstieg, einer Wohnstraße mit Anlieger- und Durchgangsverkehr, wurden 15 Leuchten erneuert (inkl. Erdarbeiten und Mastaustausch). Die verwendeten modernen LED-Leuchten wurden mit einer Sensortechnik kombiniert, die jederzeit eine bedarfsgerechte Beleuchtung sicherstellt. Die Lampen (warmweiß, 30 W) dimmen im Ruhezustand automatisch auf 20 % herunter (an Straßeneinmündungen bzw. Kreuzungen auf 40 %). Sobald sich ein Verkehrsteilnehmer nähert, erhöhen die betroffene und die beiden nächsten Leuchten das Licht wieder auf 100 %, so dass sich die Helligkeit dem Verkehrsteilnehmer vorausbewegt. Das kommunizierende Sensorsystem wurde in Göttingen deutschlandweit zum ersten Mal eingesetzt. Die Beleuchtungssituation konnte im Nonnenstieg verbessert werden. Die mittlere Beleuchtungsstärke hat sich fast verdoppelt und die Gleichmäßigkeit hat sich deutlich verbessert. Die Sensoren zeichnen ihre Schalttätigkeit auf, so kann die Steuerung analysiert und die Aktivität der Sensoren ggf. optimiert werden.

Alte Straßenbeleuchtung mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen Quelle: E.ON Mitte AG

VORHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 15, je eine Lampe Lampe: Quecksilberdampflampe Leistung: 2 kW Brennstunden pro Jahr: 4.100 h / a Energieverbrauch: 8.097 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

Neue Straßenbeleuchtung mit LED Quelle: E.W. Kurth

NACHHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 15, je eine Lampe Lampe: LED Leistung: 0,5 kW Brennstunden pro Jahr: 4.100 h / a Energieverbrauch: 1.142 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

08.12.2010

25.05.2011

Emin [lx] = 0,1 Emax [lx] = 6,6 Emittel [lx] = 1,1 (E = Beleuchtungsstärke)

Emin [lx] = 0,3 Emax [lx] = 6,3 Emittel [lx] = 2,0 (E = Beleuchtungsstärke)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,09 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,15 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.)

AUSWERTUNG  

ungleichmäßig ausgeleuchtete Straßen niedriges durchschnittliches Beleuchtungsniveau

AUSWERTUNG   

die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung der Straßen hat sich erhöht höheres durchschnittliches Beleuchtungsniveau

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN - INSGESAMT     

Neue Leuchte in der Leinestraße (vergleichbar zur Merkelstraße) Quelle: Stadt Göttingen

Beleuchtungsmessung für drei Messfelder (drei Projekte) vor dem Umbau Demontage der insgesamt 220 Leuchten (inkl. Erdarbeiten und Mast) Montage von 207 Masten, Installation der neuen Mastaufsatzleuchten inkl. Leuchtmittel Einbau von drei Stromzählern drei Beleuchtungsmessungen nach dem Umbau

LEDs sind nun auch in den Leuchten im Nonnenstieg Quelle: Stadt Göttingen

ERGEBNISSE DER DREI KONZEPTE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 91.262 kWh auf, was 54 t CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich um 13.613 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: vermindert sich um 25,5 kW von 30,1 kW auf 4,7 kW.



Ersatzteilkosten (diese ergeben sich aus den Wechselzyklen sowie den Kosten der Lampen und den sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden): reduzieren sich um etwa 28 % (Projekt Königsstieg), 49 % (Projekt Merkelstraße) und 5 % (Projekt Nonnenstieg).



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 262.000 Euro mit Hilfe einer 40 %igen Förderung über einen Zeitraum von 10,5 Jahren amortisieren (statische Rückflussdauer).

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS - KÖNIGSSTIEG vorher

nachher

25

12

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

1

1

137 W

66 W

4.100 h / a

4.100 h / a

Mastabstand der Leuchtstellen

35 m

70 m

Höhe der Leuchtstellen

3,5 m

6m

358 Euro / a

280 Euro / a

1.860 Euro / a

502 Euro / a

Quecksilberdampflampen keine Steuerung

Metallhalogendampflampe keine Steuerung

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

nein

Emittel 0,8 lx

Emittel 3,4 lx

12.398 kWh

3.347 kWh



1.675 Euro



20.100 Euro

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr

Ersatzteilkosten / Jahr Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh) eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dinah Epperlein Stadt Göttingen, Fachdienst Klimaschutz und Energie Hiroshimaplatz 1-4, 13083 Göttingen Telefon: 0551 400-2616 E-Mail: [email protected] www.goettingen.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS - MERKELSTRASSE vorher

nachher

180

180

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

1

2

137 W

19 W

4.100 h / a

4.100 h / a

Mastabstand der Leuchtstellen

35 m

35 m

Höhe der Leuchtstellen

3,5 m

4m

Ersatzteilkosten / Jahr

2.580 Euro / a

1.320 Euro / a

Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh)

13.911 Euro / a

2.700 Euro / a

Quecksilberdampflampen keine Steuerung

Kompaktleuchtstofflampe Rundsteuerempfänger

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

ja, auf 50 % von 22:00 bis 05:30 Uhr

Emittel 0,9 lx

Emittel 0,6 lx

92.742 kWh

18.003 kWh



1.188 Euro



213.772 Euro

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr

eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dinah Epperlein Stadt Göttingen, Fachdienst Klimaschutz und Energie Hiroshimaplatz 1-4, 13083 Göttingen Telefon: 0551 400-2616 E-Mail: [email protected] www.goettingen.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS - NONNENSTIEG vorher

nachher

15

15

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

1

1

137 W

31 W

4.100 h / a

4.100 h / a

Mastabstand der Leuchtstellen

35 m

35 m

Höhe der Leuchtstellen

3,5 m

4m

215 Euro / a

205 Euro / a

1.215 Euro / a

171 Euro / a

Quecksilberdampflampen keine Steuerung

LED kommunizierende Sensoren

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

ja, auf 20 % bzw. auf 40 %

Emittel 1,1 lx

Emittel 2,0 lx

8.097 kWh

1.142 kWh



1.886 Euro



28.295 Euro

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr

Ersatzteilkosten / Jahr Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh) eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dinah Epperlein Stadt Göttingen, Fachdienst Klimaschutz und Energie Hiroshimaplatz 1-4, 13083 Göttingen Telefon: 0551 400-2616 E-Mail: [email protected] www.goettingen.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

GOLDENSTEDT LANDKREIS VECHTA NIEDERSACHSEN

Goldenstedts neue Straßenbeleuchtung | Quelle: Gemeinde Goldenstedt

STRASSENBELEUCHTUNG In der Gemeinde Goldenstedt sind mit dem Stand von heute insgesamt 698 Straßenlampen installiert worden. Mit der Installation einer durchgängigen Straßenbeleuchtung wurde 1958 begonnen. Diese ist seit dieser Zeit ständig erweitert worden. Die veraltete Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Auf der Lieth“ (Baujahr Anfang der 70er Jahre) sollte mit der Realisierung des Sanierungsprojekts energieeffizient gestaltet werden. Goldenstedt spart jetzt jährlich 4.355 Euro (bei 0,15 Euro / kWh) an Energiekosten für 98 umgerüstete Leuchtstellen. Pro Leuchtstelle bedeutet das eine jährliche Energiekosteneinsparung von etwa 44 Euro. Durch die Energieeinsparung der neuen Straßenbeleuchtung werden 17,3 t CO2 eingespart.

Die Gemeinde Goldenstedt liegt zentral im Städtedreieck Oldenburg, Bremen und Osnabrück und ist landschaftlich eingerahmt von dem Naturpark Wildeshauser Geest im Norden, im Osten von der Hunte, im Westen vom Staatsforst „Herrenholz“ und im Süden vom „Großen Moor“. Goldenstedt wurde im Jahr 1080 erstmals in einer lateinischen Urkunde unter dem Namen „Goldensteti“ erwähnt. Das heutige Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 88 km² und hat eine Einwohnerzahl von etwa 9.350. Die am Wirtschaftsstandort Goldenstedt ansässigen mittelständischen Unternehmen sind im Wesentlichen in den Branchen Maschinenbau, Holzverarbeitung, Nahrungsmittelindustrie, Gastronomieeinrichtungen, Torfindustrie und dem Baugewerbe tätig. WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte Straßenkilometer Alter der zu sanierenden Anlage Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtleuchtung

698 121 km 35 Jahre 212.000 kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Goldenstedt zeichnete sich durch ineffiziente und veraltete Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen aus. Da in der Vergangenheit lediglich Defekte an den Lampen repariert und keine Erneuerungen durchgeführt wurden, konnte durch eine Umrüstung auf energieeffiziente Leuchten eine enorme Energieverbrauchsreduzierung erreicht werden. In dem Baugebiet „Auf der Lieth“, das Anfang der 1970er Jahre erschlossen wurde und die höchste Einwohnerzahl der Gemeinde verzeichnet, sollte eine vollständige Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Insgesamt wurden im Rahmen von drei Teilvorhaben 98 Leuchtenköpfe durch effiziente LED-Leuchten ersetzt. Die Lichtmasten, einschließlich Verkabelung, Steuer- und Versorgungsschaltschränke sind nicht erneuert, sondern weiter verwendet worden. Damit konnten auch Ressourcen im Bereich der Herstellung und Entsorgung gespart werden. Statt konventioneller Vorschaltgeräte sind nun elektronische Vorschaltgeräte im Einsatz. Die neuen Leuchten sind mit einem zeitgesteuerten Dimm-Modul zur automatischen Nachtabsenkung ausgestattet worden. Dieses Modul reduziert die Straßenbeleuchtung während der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, d.h. in den verkehrsschwachen Zeiten, automatisch auf 50 % der Lichtleistung. Das Modul verfügt zudem über eine „interne“ Uhr, mit der die Einschaltzeiten in der Nacht erfasst werden. Der Durchschnitt der letzten drei Betriebstage wird als Referenz für die Umschalt- bzw. Absenkungszeit des aktuellen Tages verwendet. Es werden dabei keine Leuchten abgeschaltet, d.h. eine verkehrsgefährdende Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung im Halbnachtbetrieb wird vermieden.

Alte Beleuchtungsanlage mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen | Quelle: Gemeinde Goldenstedt

VORHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 98 Lampe: Quecksilberdampf-Hochdrucklampe, Kompaktleuchtstofflampe, Leuchtstofflampe Leistung: insg. 10,2 kW Brennstunden pro Jahr: 4.000 Energieverbrauch: 40.600 kWh / a

VORHER Lmittel (cd/m²): 0,11 bis 2,27 (L = Leuchtdichte)

AUSWERTUNG  

ungleichmäßig ausgeleuchtete Straße niedrige Leuchtdichte

Beleuchtungsanlage mit dem neuen LED-System | Quelle: Gemeinde Goldenstedt

NACHHER     

Anzahl der Leuchtstellen: 98 Lampe: LED Leistung: insg. 2,9 kW Brennstunden pro Jahr: 4.000 Energieverbrauch: 11.600 kWh / a

NACHHER Lmittel (cd/m²): 0,21 bis 0,64 (L = Leuchtdichte)

AUSWERTUNG  

gleichmäßigere Ausleuchtung der Straße höhere Leuchtdichte

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN   

Abbau der alten ineffizienten Leuchten | Quelle: Gemeinde Goldenstedt

Leuchtdichtemessung vor dem Umbau Austausch von 98 Leuchtenköpfen Leuchtdichtemessung nach dem Umbau

Umbauarbeiten in der Gemeinde Goldenstedt | Quelle: Gemeinde Goldenstedt

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 29.036 kWh auf, was 17.305 kg CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich von 6.090 Euro / a auf 1.735 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: vermindert sich um über 70 % von 10,2 kW auf 2,9 kW.



Ersatzteilkosten (diese ergeben sich aus den Wechselzyklen sowie den Kosten der Lampen und den sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden): sie reduzieren sich um 20 %.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die etwas niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 104.420 Euro mit Hilfe einer 60 %igen Förderung über einen Zeitraum von etwa 9,2 Jahren amortisieren.



Durch die Umrüstung der 98 Leuchten im Baugebiet „Auf der Lieth“ kann der Energieverbrauch um über 70 % verringert werden.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS vorher

nachher

98

98

1

1

1 bis 2

1

11 bis 125 W

38 W

4.000 h / a

4.000 h / a

25-90 m

25-90 m

3,5 - 7,5 m

3,5 - 7,5 m

882 Euro / a

voraussichtlich 706 Euro / a

6.090 Euro / a

1.735 Euro / a

Quecksilberdampf-Hochdrucklampe, Kompaktleuchtstofflampe, Leuchtstofflampe

LED

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

ja, 22:00 bis 6:00 Uhr auf 50%

0,11 bis 2,27cd/m²

0,21 bis 0,64 cd/m²

40.600 kWh

11.564 kWh

Anzahl der Leuchtstellen Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle Anzahl der Lampen je Leuchte Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen Ersatzteilkosten / Jahr Energiekosten / Jahr eingesetzte Technik

Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus Leuchtdichte Lmittel Energieverbrauch Kosten  Investitionskosten (Material,  Fremdlieferungen und -leistungen,  Personal, Sondereinzelkosten; inkl.  Umsatzsteuer) je Leuchtstelle  gesamt (Material, Fremdlieferun gen und -leistungen, Personal,  Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Herr Ludger Hüsing Fachbereich III Gemeinde Goldenstedt Haupstraße 39, 49424 Goldenstedt Telefon: 04444/2009-44 Fax: 04444/2009-77 E-Mail: [email protected] www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de





Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2012

1.066 Euro

104.420 Euro

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

KARLSRUHE BADEN-WÜRTTEMBERG

Karlsruhe ist mit einer Bevölkerung von 291.960 Einwohnern nach Stuttgart und Mannheim die drittgrößte Stadt in Baden-Württemberg. Die Stadt wurde im Jahre 1715 erstmals namentlich erwähnt und als eine der letzten Städte Europas als Planstadt entworfen. Das auffälligste Wahrzeichen der Stadt ist die Turmburg Durlach, die in 277 m Höhe über der Stadt thront und Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen ist. Das Gebäude wurde bei seinem Bau im 11. Jahrhundert als Kloster errichtet, dessen Nutzung jedoch im 12. Jahrhundert in das einer Burganlage überführt wurde.

Das Wahrzeichen der Stadt Karlsruhe - die Turmburg Durlach Quelle: Stadt Karlsruhe

ILLUMINATION Die Anstrahlung des Turms bei Dunkelheit betont den Wert des Gebäudes als eines der auffälligsten Wahrzeichen der Stadt. Durch seine Exposition und die Lage ist der Turm der Burg von nahezu jeder Stelle im Stadtgebiet zu sehen und dient so den Einwohnern auch als Orientierungspunkt, so dass der Illumination auch ein passiver funktioneller Nutzen zugeschrieben werden kann.

WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte Illuminationsobjekt Alter der zu sanierenden Beleuchtungsanlage Jährlicher Energieverbrauch für die Illumination

2 Strahler Turm 20 Jahre 8.411 kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Vor der Umgestaltung der Beleuchtungsanlage wurde die Anstrahlung des Gebäudes mittels zwei Natriumdampf-Hochdruckstrahlern realisiert. Diese hatten eine Gesamtanschlussleistung von 2.080 W und wurden an 4.044 Stunden im Jahr betrieben. Die Abstrahlungsverluste der Anlage und die Lichtverschmutzung waren sehr hoch. Zudem war das Gebäude in der Nacht durch die einseitige Anleuchtung der westlichen Fassade nur aus einer Himmelsrichtung gut erkennbar. Nach der Sanierung Ende Juli 2010 ist das Gebäude von überall her gut erkennbar, da der Turm nun aus vier Richtungen von sechs Strahlern mit Metallhalogendampflampen (Anschlussleistung von 172 W) angestrahlt wird. Eine technische Neuheit auf dem Gebiet der Beleuchtung, die sogenannte „Gobotechnik“, verringert die Abstrahlung in den Himmel auf ein Minimum. Mit dieser Lichttechnik wird ein gleichmäßiges Erscheinungsbild erreicht und die beleuchtete Fläche präzise begrenzt. Das verwendete Lichtprojektionsverfahren projiziert verzugskorrigierte Bildvorlagen an die Fassaden der Illuminationsobjekte. Die neue Anlage hat eine Gesamtanschlussleistung von 1.032 W und wird weiterhin an 4.044 Stunden im Jahr betrieben. Insgesamt konnten die CO2-Emissionen um 50 % reduziert werden.

Die alte Turmbeleuchtung mit hoher Lichtemission Quelle: Stadt Karlsruhe

WISSENSCHAFTLICHE PROJEKTBEGLEITUNG Die Planung und Umsetzung der neuen Illumination wurde wissenschaftlich von der Fachhochschule Nordwestschweiz begleitet und ausgewertet. Unterstützung bekam die FH dabei von der schweizerischen Kommission für technische Innovationen (KTI). Die Erkenntnisse und Erfahrungen von anderen Illuminationsobjekten, die mit der gleichen Lichtprojektionstechnik ausgerüstet sind, führten zu einer qualitativ hochwertigen Umsetzung des Illuminationsprojekts „Turmburg Durlach“. Untersuchungen zur Lichtemission und Genauigkeit der Projektion wurden stellvertretend am Prototypen des Lichtprojektionsverfahrens (an der Kirche der Gemeinde Plauen, Schweiz) durchgeführt. Dabei wurde das Verhältnis von ausgestrahltem Licht zu dem auf dem Objekt auftreffenden Licht und damit die Energieeffizienz der Technik und die Menge der Lichtemission bestimmt.

Neue Lichttechnik am Turm der Burg Durlach | Quelle: Stadt Karlsruhe

VORTEILE DES LICHTPROJEKTIONSVERFAHRENS Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen können sich sehen lassen. Die Installation und der Unterhalt der Illuminationsanlage sind kostengünstig, da nur wenige Projektoren eingesetzt werden müssen. Durch eine exakte Anpassung der Schablone kann das Objekt bzw. Gebäude punktgenau ausgeleuchtet werden, was eine Reduzierung der Lichtverschmutzung auf ein Minimum zur Folge hat. Fenster, Türen oder andere Bereiche, die nicht beleuchtet werden sollen, können dabei ausgespart werden – Blendungen werden somit vermieden. Der Vorteil gegenüber dem Mehrleuchtenverfahren, bei dem eine Vielzahl von Leuchten direkt an den Fassaden angebracht wird, ist der geringe Energiebedarf. Ein Wechsel der Bildvorlage ist leicht realisierbar und damit eine große Variabilität der lichttechnischen Gestaltung eines Gebäudes möglich.

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN    

Der neu beleuchtete Turm thront über der Stadt Quelle: Stadt Karlsruhe

Demontage der zwei alten Leuchten und des einzelnen Masts Prüfung der technischen und gestalterischen Ansprüche vor Ort Installation der sechs Flächenstrahler an den vier um das Gebäude angeordneten Standorten Anpassung und Ausrichtung der Projektion

Demontage der alten Strahler | Quelle: Stadt Karlsruhe

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 4.238 kWh auf, was einer Emissionsminderung von 2.525 kg CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich von 1.262 Euro / a auf 626 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh). Damit ergibt sich eine jährliche Einsparung von 636 Euro / a.



Elektrische Leistung: vermindert sich um etwa 1 kW. Die Senkung des Energieverbrauchs ist mit einer Kosteneinsparung von 50 % und einer entsprechenden Emissionsminderung verbunden. Die Wartungskosten erhöhen sich aufgrund der gestiegenen Anzahl an Leuchtstellen um 96 Euro / a.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung wird sich die Investition von 75.821 € abzüglich einer 40 %igen Förderung über einen Zeitraum von 84 Jahren amortisieren. Diese lange Rückflussdauer wurde bei der Umsetzung des Projekts in Kauf genommen, da der Schwerpunkt bei der Halbierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Reduktion lag.



Aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes am Turmberg war ein weiterer wichtiger Punkt die signifikante Reduzierung der Lichtverschmutzung. Diese konnte von 60-70 % Abstrahlung in den Nachthimmel auf nahezu 0 % vermindert werden. Zudem wurde auf eine funktionalere und ästhetischere Gestaltung Wert gelegt.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS vorher

nachher

Anzahl der Leuchtstellen

1

4

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

2

2x2, 2x1

Anzahl der Lampen je Leuchte

1

1

1.040 W

172 W

4.044 h / a

4.044 h / a

-

25-30 m

6m

4-6 m

62 Euro / a

noch nicht absehbar

1.262 Euro / a

626 Euro / a

NatriumdampfHochdrucklampen

Halogenmetalldampflampen

Verlustarmes Vorschaltgerät

Verlustarmes Vorschaltgerät

nein

nein

8.411 kWh

4.173 kWh



12.637 Euro



75.821 Euro

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen Ersatzteilkosten / Jahr Energiekosten / Jahr eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dipl.-Ing. Sigrun Hüger Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Telefon: 0721 133-6195 Fax: 0721 133-6190 E-Mail: [email protected] www.karlsruhe.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

LIPPSTADT KREIS SOEST NORDRHEIN-WESTFALEN

Die Gründung Lippstadts als Planstadt geht auf das Jahr 1185 zurück. Davor gab es bereits Siedlungen auf dem heutigen Stadtgebiet. Die Lage an der Lippe war günstig, und die Stadt konnte sich als Handelsknotenpunkt gut entwickeln. Im 17. Jhd. wurde Lippstadt zur stärksten Festung zwischen Rhein und Weser ausgebaut. Seit 1975 gehört die Stadt dem Kreis Soest an und verfügt heute über eine Einwohnerzahl von 70.885.

Die neuen Leuchten erhellen nun die Straßen Lippstadts Quelle: Stadt Lippstadt

STRASSENBELEUCHTUNG Die Stadt Lippstadt hat insgesamt einen Bestand von ca. 9.500 Maststandorten mit 44 unterschiedlichen Lampentypen und 20 verschiedenen Leuchtmitteln, deren Leistungen zwischen 11 und 200 W liegen. Dies bedeutet, dass die Straßenbeleuchtung der Stadt Lippstadt in hohem Maße energieineffizient sowie äußerst wartungsintensiv ist. Es wurden bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs durchgeführt. Mit der Einführung der neuen LED-Technologie in einigen Straßenzügen konnten bereits massive Senkungen der Energiekosten, des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen realisiert werden.

WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte Straßenkilometer Alter der zu sanierenden Anlage Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtleuchtung

9.450 554 km 46 Jahre 3,3 Mio. kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Ziel der Beleuchtungssanierung war und ist es, eine effiziente und zukunftsorientierte Straßenbeleuchtung in Lippstadt zu installieren. Dafür wurde mit einem ortsansässigen Unternehmen ein modulares LED-Straßenbeleuchtungssystem entwickelt, welches sich durch eine hohe Wirtschaftlichkeit, einen einfachen Austausch der Leuchtmittel durch ein Modulsystem (kein Einwegsystem), Ersatzteilgarantie sowie eine einfache Handhabung auszeichnet. Basis der Produkte sind LED-Module, die es ermöglichen, Licht mittels optischer Linsen höchst effizient auf den Boden zu lenken. Im Zuge des Bundeswettbewerbs wurden 178 Pilzleuchten mit alter Technologie (Quecksilberdampflampen / 3 U-Leuchtstoffröhren) in 3 Anwohnergebieten im Stadtgebiet durch die o.g. LED-Beleuchtung ausgetauscht. Die Umrüstungsphase wurde durch die TU Darmstadt wissenschaftlich begleitet und eine Akzeptanz-Befragung der Anwohner zum Thema „Beleuchtung“ durchgeführt. Diese fand im Vorfeld und nach Realisierung der Umrüstungsarbeiten statt. So sollte Problemen bei der Sanierung der Beleuchtungsanlage von Seiten der Anwohnerschaft entgegengewirkt werden. Die unternommenen Messungen des Energieverbrauchs bestätigten die geplante Energieeinsparung von 70 %. Die Beleuchtungsmessungen zeigten, dass sich die Beleuchtungsstärke gegenüber der alten Anlage deutlich erhöht, die Gleichmäßigkeit dagegen etwas reduziert hat.

Alte Straßenbeleuchtung mit Quecksilberdampf-Hochdrucklampen Quelle: Stadt Lippstadt

VORHER     

Neue LED-Straßenbeleuchtung | Quelle: Stadt Lippstadt

NACHHER

Anzahl der Leuchtstellen: 178 Lampe: Quecksilberdampf-Hochdrucklampe / Leuchtstofflampe Leistung: insg. 23 kW Brennstunden pro Jahr: 4.000 Energieverbrauch: 91.948 kWh / a

    

Anzahl der Leuchtstellen: 178 Lampe: LED Leistung: insg. 7,2 kW Brennstunden pro Jahr: 4.000 Energieverbrauch: 24.560 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

BELEUCHTUNGSMESSUNG 23.09.2009, 19:00-20:00 Uhr // 10.11.2011, 17:3020:30 Uhr

19.11.2009, 17:00-20:00 Uhr // 04.03.2010 19:0022:00 Uhr // 10.05.2010, 21:00-00:00 Uhr

Lippstadt Süd Emin [lx] = 0,18 Emax [lx] = 9,07 Emittel [lx] = 1,59

Emin / Emittel = 0,11

Lippstadt Süd Emin [lx = 0,60 Emax [lx] = 16,3 Emittel [lx] = 4,82

= 0,18

OT Benninghausen Emin [lx] = 0,56 Emax [lx] = 15,3 Emittel [lx] = 4,56

Emin/Emittel

= 0,12

= 0,14

OT Bad Waldliesborn Emin [lx] = 0,34 Emax [lx] = 15,5 Emittel [lx] = 4,25

Emin/Emittel

= 0,08

OT Benninghausen Emin [lx] = 0,38 Emax [lx] = 8,62 Emittel [lx] = 2,09 OT Bad Waldliesborn Emin [lx] = 0,33 Emax [lx] = 12,6 Emittel [lx] = 2,39 (E = Beleuchtungsstärke)

Gleichmäßigkeit

Emin/Emittel

Emin/Emittel

(Je größer der Wert, desto gleichmäßiger die Ausleuchtung der Straße)

(E = Beleuchtungsstärke)

Gleichmäßigkeit Emin / Emittel = 0,12

(Je größer der Wert, desto gleichmäßiger die Ausleuchtung der Straße)

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN     

Montage- und Installationsarbeiten der neuen Beleuchtungsanlage Quelle: Stadt Lippstadt

Beleuchtungsmessung für drei Messfelder vor dem Umbau Demontage aller 178 Pilzleuchten Installation der LED-Leuchten Einbau eines Stromzählers Drei Beleuchtungsmessungen nach dem Umbau

Filmaufnahmen der neuen Leuchten | Quelle: Stadt Lippstadt

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 67.388 kWh auf, was 40,2 t CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich um 10.108 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: vermindert sich um 15,8 kW.



Ersatzteilkosten (diese ergeben sich aus den Wechselzyklen sowie den Kosten der Lampen undden sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden): konnten um 2.528 Euro / a reduziert werden.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 186.757 Euro mit Hilfe einer 40 %igen Förderung über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren amortisieren (statische Rückflussdauer).



Auswertung Beleuchtungsmessung: das durchschnittliche Beleuchtungsniveau konnte angehoben werden, die Gleichmäßigkeit hingegen verringerte sich geringfügig.



Die verwendete Technologie ist durch ihre Lichtfarbe insektenfreundlicher als herkömmliche Leuchtmittel.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS - LIPPSTADT SÜD vorher

nachher

50

50

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

1

32

118 W

40 W

4.000 h / a

4.000 h / a

43, 40 m

43, 40 m

4m

4,60 m

Ersatzteilkosten / Jahr

1.190 Euro / a

480 Euro / a

Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh)

3.540 Euro / a

1.200 Euro / a

QuecksilberdampfHochdrucklampen

LED

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

nein

Emittel 1,59 lx

Emittel 4,82 lx

23.600 kWh

8.000 kWh



1.049 Euro



186.757 Euro

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen

eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten (alle drei Konzepte)       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dipl. Bauingenieur Stephan Feldewert Stadt Lippstadt Klusetor 21, 59555 Lippstadt Telefon: 02941-980 78 557 E-Mail: [email protected] www.lippstadt.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS - OT BENNINGHAUSEN vorher

nachher

79

79

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

3

32

140 W

40 W

4.000 h / a

4.000 h / a

46, 60 m

46, 60 m

5,2 m

4,9 m

Ersatzteilkosten / Jahr

1.880 Euro / a

758 Euro / a

Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh)

6.636 Euro / a

1.422 Euro / a

Leuchtstofflampen (U-Rohr)

LED

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

Absenkung des Beleuchtungsniveaus ja (z.B. Dimmung) (um 33 % von 23:00-05:00 Uhr)

ja (um 50 % von 23:00-05:00 Uhr)

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen

eingesetzte Technik Vorschaltgerät

Beleuchtungsstärke Energieverbrauch

Emittel 2,09 lx

Emittel 4,56 lx

44.240 kWh

9.480 kWh



1.049 Euro



186.757 Euro

Kosten (alle drei Konzepte)       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dipl. Bauingenieur Stephan Feldewert Stadt Lippstadt Ostwall 1, 59555 Lippstadt Telefon: 02941-98078 557 E-Mail: [email protected] www.lippstadt.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS - OT BAD WALDLIESBORN vorher

nachher

49

49

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

3

32

123 W

40 W

4.000 h / a

4.000 h / a

Mastabstand der Leuchtstellen

40 m

40 m

Höhe der Leuchtstellen

4,5 m

4,7 m

Ersatzteilkosten / Jahr

1.166 Euro / a

470 Euro / a

Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh)

3.616 Euro / a

1.062 Euro/ a

Leuchtstofflampen (U-Rohr)

LED

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

Absenkung des Beleuchtungsniveaus ja (z.B. Dimmung) (um 33 % von 23:00-05:00 Uhr)

ja (um 50 % von 23:00-05:00 Uhr)

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr

eingesetzte Technik Vorschaltgerät

Beleuchtungsstärke Energieverbrauch

Emittel 2,39 lx

Emittel 4,25 lx

24.108 kWh

7.080 kWh



1.049 Euro



186.757 Euro

Kosten (alle drei Konzepte)       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Dipl. Bauingenieur Stephan Feldewert Stadt Lippstadt Ostwall 1, 59555 Lippstadt Telefon: 02941-98078 557 E-Mail: [email protected] www.lippstadt.de www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

HOCHHEIM MAIN-TAUNUS-KREIS HESSEN

Der Main-Taunus-Kreis, im Rhein-Main-Gebiet gelegen, ist Schulträger von 56 Schulen, an denen durch verschiedene Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt werden konnte. Zu diesen Schulen gehört auch die Heinrich-von-Brentano-Schule, eine Gesamtschule, in der 720 Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge Hauptschule, Realschule und Gymnasium weitestgehend gemeinsam lernen. Im Sinne einer energieeffizienten Sanierung der Schule wurden in den vergangenen sechs Jahren bereits Investitionen in eine Schadstoff- und Heizungssanierung getätigt. Durch den Bundeswettbewerb konnte nun auch das neue Beleuchtungskonzept für ein Schulgelände leichter umgesetzt werden. Die neue Pausenhof- und Parkplatzbeleuchtung der Schule Quelle: Main-Taunus-Kreis

STRASSENBELEUCHTUNG Im Main-Taunus-Kreis wurden in der nahen Vergangenheit zunehmend energiesparende LED-Leuchten an Schulen eingesetzt. Diesem Trend folgend hat die Stadt Hochheim 36 Mastleuchten auf dem Schulgelände der Heinrich-von-Brentano-Schule platziert. Eine bedarfsgerechte Lichtsteuerung wird integriert, die den Energieverbrauch und folglich auch CO2Emissionen senkt. Das Projekt ist der erste öffentliche Bereich, der mit der neuen Technologie ausgestattet wird. Das Konzept soll bei weiteren Außenanlagen der Kommune umgesetzt werden.

WICHTIGE KENNWERTE Lichtpunkte

SCHULGELÄNDE 60

Fläche

5.400 m²

Alter der zu sanierenden Anlage

30 Jahre

Jährlicher Energieverbrauch für die Schulbeleuchtung

30.623 kWh

PROJEKTBESCHREIBUNG Die alte verbrauchsstarke Beleuchtung bestand aus 50 Masten, in deren Kugelleuchten Quecksilberdampflampen zum Einsatz kamen. Sie waren so stark verschmutzt, dass die heute geforderten Beleuchtungsstärken nicht mehr eingehalten werden konnten. In der neuen Beleuchtungsanlage kommen LED-Komplettsysteme zum Einsatz, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. Die aus 86 Einzel-LEDs bestehenden Module haben in Verbindung mit der nötigen Vorschaltelektronik eine Anschlussleitung von insgesamt 110 W. Eine intelligente Lichtsteuerung passt das Beleuchtungsniveau mittels Bewegungsmeldern in drei Stufen bedarfsgerecht an. Es wird auf einem konstanten Grundniveau von 20 % gehalten und bei Personenverkehr auf 70 % angehoben. Im Fall eines Brandes auf dem Schulgelände wird das Niveau automatisch auf die volle Beleuchtungsstärke gebracht. Die Helligkeitsniveaus variieren je nach Jahreszeit und Frequenz der Nutzung der Außenanlage durch Fußgänger und Radfahrer.

Stark verschmutzte alte Kugelleuchten mit Quecksilberdampflampen Quelle: Main-Taunus-Kreis

VORHER     

NACHHER

Anzahl der Leuchtstellen: 50, je 1 Leuchte Lampe: Quecksilberdampflampe Leistung: insg. 7,55 kW Brennstunden pro Jahr: 3.380 Energieverbrauch: 25.519 kWh / a

Sportplatz 17.11.2009, 05:00 Uhr Emin [lx] = 0,6 Emax [lx] = 18 Emittel [lx] = 3,0

Gleichmäßgkeit Emin / Emittel = 0,06 Emin/Emittel = 0,2 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.) AUSWERTUNG  

    

Anzahl der Leuchtstellen: 36, je 1 Leuchtenkopf Lampe: LED-Komplettsystem mit 86 LEDs Leistung: insg. 3,96 kW Brennstunden pro Jahr: 3.380 Energieverbrauch: 6.495 kWh / a

BELEUCHTUNGSMESSUNG

BELEUCHTUNGSMESSUNG Pausenhof 17.11.2009, 05:00 Uhr Emin [lx] = 0,1 Emax [lx] = 10 Emittel [lx] = 1,7 (E = Beleuchtungsstärke)

Neue Leuchten mit LED-Komplettsystemen auf dem Schulgelände Quelle: Main-Taunus-Kreis

ungleichmäßig ausgeleuchtete Flächen niedriges durchschnittliches Beleuchtungsniveau

Pausenhof 19.04.2010, 22:15 Uhr Emin [lx] = 9,5 Emax [lx] = 51,6 Emittel [lx] = 22,6 (E = Beleuchtungsstärke) Gleichmäßgkeit Emin / Emittel = 0,42 (Je größer der Wert ist, desto gleichmäßiger ist die Ausleuchtung der Straße.) AUSWERTUNG   

sehr viel gleichmäßigere Ausleuchtung der Flächen deutlich höheres durchschnittliches Beleuchtungsniveau

DURCHGEFÜHRTE MASSNAHMEN    

 

Neu installierter Mast mit neuem Leuchtenkopf Quelle: Main-Taunus-Kreis

Beleuchtungsmessung für zwei Messfelder vor dem Umbau Demontage aller 50 Masten, Leuchten und Lampen Ausheben der Kabelgräben und Verziehung der Kabel Installation der 36 Masten, Montage der Leuchtenköpfe und Bewegungsmelder, Montage der Unterverteilung der Lüftungszentrale Einbau eines Stromzählers Beleuchtungsmessungen nach dem Umbau

Umbauarbeiten vor der Schule | Quelle: Main-Taunus-Kreis

ERGEBNISSE 

CO2-Einsparung: die neue Beleuchtung weist gegenüber der alten eine jährliche Energieeinsparung von 19.024 kWh auf, was 11.338 kg CO2 (bei 596 g / kWh) entspricht.



Energiekosten: reduzieren sich um 2.854 Euro / a (bei 0,15 Euro / kWh).



Elektrische Leistung: vermindert sich um 3,59 kW.



Ersatzteilkosten (diese ergeben sich aus den Wechselzyklen sowie den Kosten der Lampen und den sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden): reduzieren sich um 1.070 Euro / a.



Amortisationszeit: durch die Energiekosteneinsparung und die niedrigeren Ersatzteilkosten wird sich die Investition von 257.403 Euro mit Hilfe einer 50 %igen Förderung über einen Zeitraum von etwa 32 Jahren amortisieren (statische Rückflussdauer).



Das Beleuchtungsniveau konnte bei einer gleichzeitigen Reduktion der laufenden Kosten und des Verbrauchs gesteigert werden.

ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN KENNWERTE DES PROJEKTS vorher

nachher

50

36

Anzahl der Leuchten je Leuchtstelle

1

1

Anzahl der Lampen je Leuchte

1

86

151 W

110 W

3.380 h / a

3.380 h / a

unterschiedlich

unterschiedlich

3,5 m

4,6 m

Ersatzteilkosten / Jahr

1.250 Euro / a

180 Euro / a

Energiekosten / Jahr (bei 0,15 Euro / kWh)

3.828 Euro / a

974 Euro / a

Quecksilberdampflampen

LED

Konventionelles Vorschaltgerät (KVG)

Elektronisches Vorschaltgerät (EVG)

nein

ja, im Mittel auf ca. 45 %

Emittel 3,5 lx

Emittel 17,2 lx

25.519 kWh

6.495 kWh



7.150 Euro



257.403 Euro

Anzahl der Leuchtstellen

Leistung der eingesetzten Lampen (inkl. Betriebsmittel) Betriebsstunden / Jahr Mastabstand der Leuchtstellen Höhe der Leuchtstellen

eingesetzte Technik Vorschaltgerät Absenkung des Beleuchtungsniveaus (z.B. Dimmung) Beleuchtungsstärke Energieverbrauch Kosten       

Investitionskosten (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. Umsatzsteuer) je Leuchtstelle gesamt (Material, Fremdlieferungen und -leistungen, Personal, Sondereinzelkosten; inkl. USt.)

Kontakt Thomas Volkmann Main-Taunus-Kreis Amt 66, Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim Telefon: 06192-201 1347 E-Mail: [email protected] www.mtk.org www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Herausgeber Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau www.umweltbundesamt.de Fachgebiet III 1.1 Umweltinnovationsprogramm Fachgebiet I 2.2 Energiestrategien und -szenarien Redaktion: Karin Fischer, Dr. Peter Pichl und Kathrin Umstädter © Copyright Umweltbundesamt 2010

UMWELTINNOVATIONSPROGRAMM Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist mindestens 20 Jahre alt. Eine veraltete Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsintensiv. Ineffiziente QuecksilberdampfHochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das belastet die Haushalte der Kommunen und schadet dem Klima erheblich. In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund 1 Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) von über 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen und damit ihre Kosten langfristig senken können, hatten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Das dokumentierte Projekt errang einen Preis in diesem Wettbewerb und wurde mit finanziellen Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU gefördert. Kriterien für eine Förderung waren eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik. Als Projekt mit „Leuchtturmcharakter“ soll es anderen Kommunen als Vorbild dienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“: www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de

Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ Abschlussbericht - Anhang

Anhang 2 Unterlagen Kommunenwettbewerb

Kommunenwettbewerb

Informationen

Einsendeschluss: 27. Februar 2009

Informationen zum Kommunenwettbewerb

Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen beim Kommunenwettbewerb, dem zweiten Teil des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Ich möchte Sie, die Kommunen, herzlich einladen, durch Ihre Teilnahme am Wettbewerb bei der Beleuchtung Ihrer Straßen und Plätze Energie und Ausgaben einzusparen und dabei die Umwelt und das Klima zu schützen. Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre alt und älter. Jedes Jahr werden in Deutschland für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund eine Millionen Haushalte benötigen. Dies führt zu einem klimaschädlichen CO2-Ausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Dabei können mit der bereits heute verfügbaren Technik diese CO2-Emissionen halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Viele Kommunen scheuen bislang aus Kostengründen die Erneuerung ihrer Beleuchtungsanlagen. Bei stetig steigenden Energiepreisen bedeutet der Betrieb ineffizienter und wartungsanfälliger Beleuchtungsanlagen jedoch eine wachsende Belastung der kommunalen Haushalte. Das Bundesumweltministerium (BMU), das Umweltbundesamt und die KfW Bankengruppe haben deshalb den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ ausgerufen. Im ersten Teil des Bundeswettbewerbs wurden durch zahlreiche Anbieter aus dem In- und Ausland effiziente und umweltfreundliche Beleuchtungstechniken und -systeme vorgestellt. Die aus diesem Technikwettbewerb hervorgegangene Sammlung (s. www.bundeswettbewerbstadtbeleuchtung.de) hilft Ihnen dabei, das für Ihre Kommune passende, energieeffiziente Beleuchtungssystem auszuwählen. Jetzt sind Sie aufgerufen, innovative Konzepte zur Erneuerung Ihrer Stadtbeleuchtung vorzulegen. Die besten Beiträge werden öffentlich ausgezeichnet und können für die Umsetzung eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU erhalten. Darüber hinaus unterstützt das BMU im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte, in die sich eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung sinnvollerweise einfügt. Zudem wird die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung einschließlich der Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert (Klimaschutzinitiative des BMU). Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Teilnahme an dem Wettbewerb! Sigmar Gabriel Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

Inhalt

1

Hintergrund zum Bundeswettbewerb.............................................................4

2

Teilnahmebedingungen Kommunenwettbewerb ...........................................5

3

Informationsmöglichkeiten .............................................................................7

4

Bewertung ........................................................................................................8

5

Auszeichnung ..................................................................................................9

6

Hinweise zur Bewerbung...............................................................................12

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

1

Hintergrund zum Bundeswettbewerb

Nicht dem heutigen Stand entsprechende Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsanfällig. Ineffiziente Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Das kostet Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern Geld und schadet dem Klima erheblich. Bereits mit der heute verfügbaren Technik kann der Energieverbrauch der Stadtbeleuchtung um 50 Prozent gesenkt werden. Zwar ist eine moderne, Strom sparende Straßenbeleuchtung in der Anschaffung möglicherweise teurer, auf längere Sicht werden die Betriebkosten aber erheblich gesenkt. Zudem wird in der Regel auch die Lichtqualität deutlich verbessert. Bislang werden jährlich nur rund 3 Prozent der Stadtbeleuchtung in Deutschland erneuert. Ziel des Bundeswettbewerbs Vorrangiges Ziel ist es, den Einsatz energieeffizienter Stadtbeleuchtungstechnik zu forcieren. Als Ergebnis des vorausgegangenen Technikwettbewerbs erhalten Kommunen einen erleichterten Zugang zu Informationen über moderne, energieeffiziente Techniken und deren wirtschaftliche Einsatzmöglichkeiten. Dadurch werden sie in ihrer Entscheidung für eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung unterstützt und müssen die für sie geeigneten technischen Lösungen nicht mehr selbst aufwendig ermitteln. Durch den Kommunenwettbewerb werden beispielhafte Projekte unterstützt, die eine sehr gute Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit sowie eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik erreichen, „Leuchtturmcharakter“ besitzen und damit als Vorbild für andere Kommunen dienen sollen. Die ausgezeichneten Kommunen können Mittel aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU für die Umsetzung ihrer Konzepte erhalten. Der Wettbewerb legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die zeitnahe Umsetzung der Konzepte.

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

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Teilnahmebedingungen Kommunenwettbewerb

Teilnehmer Teilnehmer können alle Kommunen in Deutschland sein. Im Sinne des Bundeswettbewerbs sind Kommunen folgende Gebietskörperschaften: Städte, Landkreise und Gemeinden. Außerdem können sich Eigentümer von kommunaler Stadtbeleuchtung sowie Dienstleister in Kooperation mit Kommunen beteiligen. Innovative Finanzierungskonzepte wie Contracting oder Intracting sind als Wettbewerbsbeitrag zugelassen. Kleine Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern können sich gemeinsam bewerben. Gegenstand des Kommunenwettbewerbs Der Gegenstand des Kommunenwettbewerbs ist die Sanierung von Straßen- und Platzbeleuchtung innerhalb der Kommune. Besonders innovative Beiträge zum Neubau von Straßenbeleuchtung können ebenfalls eingereicht werden. Kommunen, die einen Beitrag zur Sanierung der Stadtbeleuchtung einreichen, können auch einen Beitrag für die Sanierung der Illumination eines Bauwerks oder Ensembles einreichen. Der Neubau von Illuminationen ist kein Gegenstand des Bundeswettbewerbs. Ein Beitrag entspricht einem ausgefüllten Fragebogen. Für jeweils eine Technik oder eine Straßengeometrie ist ein eigener Fragebogen auszufüllen. Ein Konzept besteht aus allen ausgefüllten Fragebögen. Die Sanierung oder der Neubau einzelner Leuchtstellen (ein Mast entspricht hier einer Leuchtstelle) kann nicht zum Wettbewerb eingereicht werden. Es wird erwartet, das Konzept für den Kommunenwettbewerb in eine Gesamtstrategie zur Energieeffizienz und/oder Klimaschutz einzubetten, da die als Ergebnis des Wettbewerbs durchgeführten Maßnahmen keine Einzelaktionen bleiben sollen. Solche Konzepte können auch durch die Klimaschutzinitiative des BMU gefördert werden. Kategorien Es können Bewerbungen für die folgenden Kategorien eingereicht werden: •

Sanierung Unter Sanierung der Stadtbeleuchtung fällt jede Erneuerung der Beleuchtung in einem Gebiet, das bereits beleuchtet war. Wird eine Bewerbung für die Sanierung der Stadtbeleuchtung eingereicht, so kann ebenfalls ein Beitrag zur Sanierung der Illumination eines Bauwerks oder Bauwerk-Ensembles abgegeben werden.



Neubau Die Kategorie Neubau umfasst den Aufbau einer Stadtbeleuchtung in Gebieten, die bisher nicht beleuchtet waren, wie beispielsweise neuen Wohn- oder Gewerbegebieten.

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

Mindestumfang der Sanierung Voraussetzung für die Teilnahme einer Kommune in der Kategorie Sanierung ist ein Mindestumfang der Sanierung, der sich nach der Größe der Kommune richtet. In kleinen Kommunen (bis 25.000 Einwohner) sind mindestens 25 Leuchtstellen zu sanieren. Große Kommunen (ab 500.000 Einwohner) müssen zumindest 500 Leuchtstellen sanieren. Für Kommunen zwischen 25.000 und 500.000 Einwohnern errechnet sich die Anzahl der zu sanierenden Leuchtstellen dadurch, dass die Einwohnerzahl der Kommune durch 1.000 dividiert wird (z. B. müssen bei 50.000 Einwohnern 50 Leuchtstellen saniert werden). Bewerbungsunterlagen Folgende Unterlagen reichen Sie bitte für die Teilnahme am Wettbewerb ein (siehe Checkliste auf dem Teilnahmeformular): •

Anschreiben



Teilnahmeformular mit Unterschrift



Kurze Darstellung der Einbettung des Konzeptes in eine Gesamtstrategie zur Energieeffizienz und/oder Klimaschutz



Fragebögen entsprechend der Anzahl der verschiedenen Abschnitte und Techniken (siehe Kapitel 6)



Eventuell Zusatzinformationen über die Beleuchtung in Ihrer Kommune oder das Konzept oder die geplante Illumination



Fotos

Unterschriften Die Bewerbung muss vom zuständigen Hauptverwaltungsbeamten der Kommune unterschrieben sein, der bestätigt, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen und mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. In den anderen Fällen (Eigentümer von kommunaler Stadtbeleuchtung sowie Dienstleister in Kooperation mit Kommunen) ist neben der Unterschrift eines Unternehmensverantwortlichen auch die schriftliche Zustimmung (Unterschrift Hauptverwaltungsbeamter) der kooperierenden Kommune erforderlich. Die schriftliche Zustimmung des zuständigen Hauptverwaltungsbeamten ist in einem gesonderten Schreiben der Bewerbung beizulegen. Bei Unternehmen sind die Angaben subventionserheblich i.S. des StGB. Es muss zugesagt werden, dass mit der Umsetzung des Konzeptes zeitnah begonnen wird, falls die Kommune zu den Preisträgern gehört. Weiterhin muss Ihr Einverständnis gegeben werden, dass der Name der Kommune in einer Teilnehmerliste des Bundeswettbewerbs veröffentlicht werden darf. Im Fall einer Auszeichnung müssen weitere Daten für die Erstellung einer Publikation bereit gestellt werden. Die Berliner Energieagentur behält sich vor, zu einzelnen Angaben Belegmaterial anzufordern.

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

Bewerbungsschluss Die Bewerbungen sind bis zum 27.02.2009 (Datum des Poststempels) bei der Berliner Energieagentur einzureichen. Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Originalbögen (keine Kopie) an die folgende Adresse: Bundeswettbewerb "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" Bewerbung Kommunenwettbewerb c/o Berliner Energieagentur Französische Str. 23 10117 Berlin

3

Informationsmöglichkeiten

Während der Laufzeit des Kommunenwettbewerbs steht Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr eine Kontaktperson bei der Berliner Energieagentur für die Beantwortung von Fragen zu den Teilnahmeunterlagen und Wettbewerbsbedingungen zur Verfügung. Tel.: 030 / 29 33 30 56 E-Mail: [email protected] Eine Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ-Rubrik) ist auf der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de zusammengestellt. Eine Aktualisierung dieser Liste wird regelmäßig per E-Mail an alle Kommunen geschickt, die sich auf der Internetseite für die Zusendung von Informationen registriert haben. Sammlung energieeffizienter Techniken zur Stadtbeleuchtung Als Ergebnis des Technikwettbewerbs liegt eine Sammlung am Markt verfügbarer energieeffizienter Beleuchtungstechniken vor. Sie steht zum kostenlosen Download und zur Nutzung unter www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de bereit. Die Sammlung erhebt ausdrücklich nicht den Anspruch einer vollständigen und ausschließlichen Marktübersicht. Sie stellt eine Handreichung dar und bietet einen Einblick in den Markt auf der Basis der Beiträge im vorangegangenen Technikwettbewerb, Stand: Oktober 2008. Sofern keine oder nur teilweise Techniken aus der Sammlung im vorgeschlagenen Projekt verwandt werden sollen, muss das Energieeffizienz- und Klimaschutzniveau der Sammlung mindestens erreicht werden. Hierzu sind dann entsprechende Nachweise nötig.

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

Externe Berater Jeder Kommune steht es frei, sich für die Erstellung ihres Beleuchtungskonzeptes Partner zu suchen, z. B Anbieter von Beleuchtungstechnik, Dienstleister, Energieberater etc. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, auch Teilkonzepten, kann im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten bezuschusst werden. Internet Weitere Informationen zu Straßenbeleuchtung erhalten Sie unter: •

www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de



www.energiesparende-beleuchtung.de



www.strassenlicht.de



www.licht.de



www.energieeffizienz.ch



www.greenlabelspurchase.net/de



www.nabu.de/stadtbeleuchtung

4

Bewertung

Die Antworten auf die Fragen werden, wie in dem Teilnahmeformular und den Fragebögen angegeben, mit einer vorher festgelegten Punktzahl bewertet. Folgende Beurteilungskriterien werden herangezogen: •

Energieeffizienz der neuen Beleuchtungstechnik



Bisher durchgeführte Maßnahmen in der Kommune



Aufbau auf ein Beleuchtungskonzept oder Sanierungsplan



Umfang des eingereichten Konzepts



Nutzlebensdauer der Lampe



Insektenfreundlichkeit



Gesamtkosten der neuen Beleuchtungstechnik

Für besonders innovative Techniken und Techniken mit herausragenden Eigenschaften können Bonuspunkte vergeben werden. Unter den besten Konzepten werden die Preisträger unter Einbeziehung einer Fachjury ermittelt.

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Fachjury Die Fachjury setzt sich aus Repräsentanten der folgenden Organisationen zusammen (in alphabetischer Reihenfolge): •

Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)



Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), vorm. Verband der Netzbetreiber (VDN) beim VDEW



Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)



Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)



Deutscher Städtetag



Umweltzentren der Handwerkskammern



Verband der europäischen Leuchtenhersteller (CELMA)



Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)



Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)

5

Auszeichnung

Die Auszeichnung der Preisträger wird im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung im ersten Halbjahr 2009 durch das BMU erfolgen. Die Preisträger können eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU erhalten. Sanierung Für Sanierungen werden Preisträger in folgenden Einwohnerzahlen-Kategorien ermittelt: •

über 500.000 Einwohner



über 100.000 bis 500.000 Einwohner



über 50.000 bis 100.000 Einwohner



10.000 bis 50.000 Einwohner



unter 10.000 Einwohner

Ein Fragebogen zur Sanierung der Illumination eines Bauwerks oder eines Ensembles kann nur in Zusammenhang mit der Einreichung eines Beitrags zur Sanierung der Stadtbeleuchtung vorgenommen werden. Die Preisträger können für die Sanierung der Illumination ebenfalls eine Förderung erhalten, wenn ein entsprechender Fragebogen ausgefüllt und der Bewerbung Unterlagen zu der geplanten Illumination beigelegt wurden, die den Einsatz energieeffizienter und umweltfreundlicher Beleuchtungstechniken nachweisen. Vorraussetzung für die Förderung ist weiterhin, dass durch die Sanierung mindestens 50 Prozent des Energiebedarfs für die Illumination eingespart und eine Abstrahlung in den Himmel weitestgehend vermieden wird.

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Neubau Für Neubauten werden Preisträger in folgenden Kategorien ermittelt: •

bis 50.000 Einwohner



über 50.000 Einwohner

Alle ausgezeichneten Kommunen des Wettbewerbs werden auf der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de sowie in einer abschließenden Broschüre über den Bundeswettbewerb für ihr Engagement gewürdigt und vorgestellt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen ist zeitnah zu beginnen.

Wichtiger Hinweis Für die Umsetzung der besten Beiträge stellt das BMU im Rahmen seiner Klimaschutzinitiative Fördermittel aus dem Umweltinnovationsprogramm zur Verfügung. Zum Abschluss des Wettbewerbs im ersten Halbjahr 2009 werden die in Frage kommenden, ausgezeichneten Kommunen von der KfW zur formalen Antragstellung aufgefordert. Um die Chance zum Erhalt von Fördermitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm zu wahren, darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn dem Antragsteller eine Förderzusage vorliegt. Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Das Erstellen des Konzepts bzw. das Einstellen von Mitteln für die Sanierung der Stadtbeleuchtung in den Haushaltsplan sowie Planungen, Genehmigungsverfahren, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten eines Gründstücks gelten nicht als Vorhabensbeginn und sind möglich. Im Zusammenhang mit dem Förderantrag kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen entsprechenden Antrag hin ein förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabensbeginn vom BMU genehmigt werden. Weitere Informationen zum Umweltinnovationsprogramm und den Förderbedingungen erhalten Sie unter: •

BMU



KfW

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Weitere Fördermöglichkeiten Zusätzlich zum dargestellten Bundeswettbewerb existieren aktuell weitere Fördermöglichkeiten zum Thema Straßen-/Stadtbeleuchtung im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des BMU. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de unter der Rubrik „Weitere Fördermöglichkeiten“. Insbesondere existieren Fördermöglichkeiten für folgende Klimaschutzmaßnahmen: •

Erstellung von Klimaschutzkonzepten, auch Teilkonzepte - in die sich eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung sinnvoller Weise einfügt (Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten) sowie



die Förderung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung, hierbei wird auch die Installation effizienter Straßenbeleuchtung gefördert.

Detaillierte Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -kriterien und -umfang finden sich in der einschlägigen Richtlinie und unter Ziffer 1.3 des einschlägigen Merkblatts. Im Merkblatt sind auch die entsprechenden Antragsformulare als Link enthalten. Anträge sind beim Projektträger Jülich einzureichen. Die im Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ auszuzeichnenden kommunalen Projekte können auf Grund Ihres Pilot- bzw. Demonstrationscharakters eine finanzielle Unterstützung deutlich über dem Niveau der o. a. Förderung erhalten. Bei allen vorgenannten Fördermöglichkeiten sollten insbesondere die Regelungen zu etwaigen Kumulierungen öffentlicher Förderungen genau betrachtet werden.

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6

Hinweise zur Bewerbung

Füllen Sie bitte für Ihre Kommune ein Teilnahmeformular aus. Kommunen mit unter 10.000 Einwohnern haben die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen Kommunen mit ebenfalls unter 10.000 Einwohnern zu bewerben. In diesem Fall füllt bitte jede Kommune ein eigenes Teilnahmeformular aus. Diese sind mit einem begleitenden Anschreiben einzureichen, aus dem die Kooperationspartner ersichtlich werden. Des Weiteren ist für jede eingereichte Technologie und jeden Sanierungsabschnitt ein separater Fragebogen in der entsprechenden Kategorie auszufüllen. Ein Fragebogen zur Sanierung der Illumination von Bauwerken kann nur zusammen mit mindestens einem Fragebogen zur Sanierung der Straßenbeleuchtung eingereicht werden. Ein Fragebogen zum Neubau kann unabhängig oder auch zusätzlich zu einem Sanierungsbeitrag eingereicht werden. Der Neubau von Illuminationen ist nicht als Wettbewerbsbeitrag möglich. Bitte füllen Sie jeweils einen eigenen Fragebogen aus, wenn sich die Technik oder die Straßengeometrie wesentlich ändert. Das eingereichte Konzept zu Ihrer Stadtbeleuchtung besteht aus allen eingereichten Fragebögen sowie den sonstigen Informationen. Die Kategorien Neubau und Sanierung werden getrennt voneinander bewertet. Bei den einzelnen Kriterien müssen Sie lediglich die Fragen in den gelben Kästen beantworten. Zu jeder Frage werden zusätzlich Informationen sowie gegebenenfalls die Bewertung des Kriteriums dargestellt. Reichen Sie als Bewerbung bitte nur das Teilnahmeformular und die Fragebögen ohne die Deckblätter in zusammengehefteter Form ein. Zur leichteren Bearbeitung füllen Sie das Teilnahmeformular und die Fragebögen bitte am Computer aus, bevor Sie sie ausdrucken und unterschreiben.

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CO2-Emissionen Die Minderung der CO2-Emissionen durch die Sanierung der Stadtbeleuchtung stellt für den Bundeswettbewerb eine zentrale Rolle dar. Die CO2-Emissionen werden von der Berliner Energieagentur anhand des Energieverbrauchs der gesamten Anlage errechnet. Zugrunde gelegt werden 596 g/CO2/kWh (Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/energie/archiv/co2strommix.pdf). Referenzabschnitt Bei den Kriterien •

Energieverbrauch der neuen Anlage



Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge



Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten

wird jeweils auf einen Referenzabschnitt Bezug genommen, der hier definiert wird. Bei Straßen beträgt die Länge des Referenzabschnitts 1.000 Meter, ist kreuzungs- und kurvenfrei und enthält keine Steigungen, Gefälle oder sonstige Besonderheiten. Ein Platz im städtebaulichen Kontext ist eine von Gebäuden umbaute, freie Fläche in Gemeinden. Referenz für Plätze ist die Beleuchtung auf einem Quadratmeter. Teil der Platzbeleuchtung kann auch die Illumination der angrenzenden Bauwerke sein. Diese Bauwerke stellen ein Ensemble dar und für die Illumination ist ein Konzept zur Illumination einzureichen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es sich um eine Sanierung der Illumination handelt. Die Angaben über die Energieeffizienz für die neue Stadtbeleuchtung für Straßen können der Sammlung energieeffizienter Techniken1 entnommen werden, wenn eine Technik der Sammlung gewählt wird. Referenzjahr Alle anzugebenden Daten über Ihre derzeitige Stadtbeleuchtung (Energieverbrauch etc.) beziehen sich auf das Jahr 2007. Fehlende Angaben Falls einzelne Angaben zu der Stadtbeleuchtung in Ihrer Kommune nicht zur Verfügung stehen, können Sie auch einen geschätzten Wert angeben. In diesem Fall schreiben Sie bitte hinter den Wert in Klammern „Schätzung“.

1

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

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Informationen zum Kommunenwettbewerb

Mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–56 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: [email protected]

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Kommunenwettbewerb

Teilnahmeformular

Einsendeschluss: 27. Februar 2009

Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

Inhalt 1

Angaben zur Kommune...................................................................................3

2

Gesamtfinanzierungsvolumen und Organisation der Wartung ....................4

3

Bewertungskriterien ........................................................................................5 3.1

Aktueller Energieverbrauch ............................................................................5

3.2

Beleuchtungskonzept......................................................................................6

3.3

Sanierungsplan................................................................................................7

3.4

Sanierungsumfang ..........................................................................................8

3.5

Verursachergerechte Abrechnung .................................................................9

4

Unterschrift ....................................................................................................10

5

Fragebögen ....................................................................................................11

6

Checkliste.......................................................................................................11

Dieses Teilnahmeformular füllen Sie bitte pro Kommune 1 x aus und unterschreiben es. Die Fragen in diesem Teilnahmeformular betreffen allgemeine Angaben zu Ihrer Kommune sowie zu Ihrer Stadtbeleuchtung. Es sind nur die gelb umrandeten Kästen auszufüllen.

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Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

1

Angaben zur Kommune

Gemeinde/Stadt/Landkreis: Titel, Vorname und Name des Bürgermeisters/Oberbürgermeisters/Landrats: Anschrift (Straße/Postfach): PLZ, Ort: Telefon:

Fax:

E-Mail: Internetadresse Ihrer/s Gemeinde/Stadt/Landkreises: Antragsteller1: Bei Rückfragen zu den Wettbewerbsunterlagen gibt Auskunft: Dienststelle des Ansprechpartners: Anschrift (Straße/Postfach): PLZ, Ort: Telefon:

Fax:

E-Mail: Statistische Angaben zur Kommune Gemeinde Stadt Landkreis Bundesland: Anzahl der Einwohner (Hauptwohnsitz, Datenquelle: Einwohnermeldeamt, Stichtag: 31.12.2007): Anzahl der Leuchtstellen:

1

Ist ein Unternehmen Eigentümer der Beleuchtungsanlage hier bitte die Kontaktdaten des Unternehmens eintragen.

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2

Gesamtfinanzierungsvolumen und Organisation der Wartung

Bitte geben Sie eine Abschätzung des Gesamtfinanzierungsvolumens an. Für die Teilnahme am Bundeswettbewerb ist es nicht notwendig, dass das Vorhaben bereits ein zustimmendes Votum der zuständigen Kommunalvertretung hat.

Abschätzung des Gesamtfinanzierungsvolumens:

Euro

An dieser Stelle möchten wir Sie ausdrücklich auf die Kommunalkredite der KfW Bankengruppe als Finanzierungsmöglichkeit hinweisen.

Weiterhin ist anzugeben, wie die Wartung der Stadtbeleuchtung erfolgen wird. Beispielhaft werden hier einige Wartungsmodelle angegeben: •

Eigenregie



Einzelbetreuung von defekten Lampen/Leuchten über Dienstleister (z. B. Elektriker/Stadtwerke)



Betriebsführungsvertrag mit einem Dienstleister (z. B. Stadtwerken)



Contracting (Lichtliefercontracting, Betriebsführungscontracting)



Intracting

Organisation der Wartung Defekte Lampen werden einzeln ausgetauscht. Es erfolgen Gruppenwechsel alle

Jahre.

Wartung entsprechend der oben genannten Modelle:

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Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

3 3.1

Bewertungskriterien Aktueller Energieverbrauch

Straßenkilometer in Ihrer Kommune:

km

Jährlicher Energieverbrauch für die Stadtbeleuchtung:

kWh

Wenn Ihre Kommune bereits in effiziente Beleuchtungstechnik investiert hat, so werden diese Maßnahmen durch dieses Kriterium mit einem Punkt belohnt. Dieser Kennwert wird als Durchschnittswert für die gesamte Kommune angegeben. Das Kriterium Energieverbrauch pro Längeneinheit (Kilowattstunden pro Meter, kWh/m) gibt den spezifischen Energieverbrauch bezogen auf ein Jahr, d. h. etwa 4.000 Betriebsstunden, für den Bereich der öffentlichen Beleuchtung an. Die Berliner Energieagentur errechnet den Kennwert aus Ihren Angaben zu den Straßenkilometern Ihrer Kommune und dem jährlichen Energieverbrauch der Stadtbeleuchtung. Der Energieverbrauch ist in der Jahresstromrechnung Ihrer Kommune enthalten. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

unter 10.000 Einwohner

8 kWh/m pro Jahr

10.000 bis 50.000 Einwohner

10 kWh/m pro Jahr

über 50.000 bis 100.000 Einwohner

12 kWh/m pro Jahr

über 100.000 Einwohner

14 kWh/m pro Jahr

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3.2

Beleuchtungskonzept

Existiert in Ihrer Kommune ein Beleuchtungskonzept, das seit 2002 aktualisiert oder nach 2002 erstellt wurde? Ja Nein Enthält das Konzept Kriterien zu Energieeffizienz und Umwelt? Ja Nein

Unter Beleuchtungskonzept (z. B Lichtmasterplan) wird ein (informelles) strategisch angelegtes Planungsinstrument verstanden, mit dem die Kommune zum Ausdruck bringt, wie ihr Nachtbild aussehen soll. Beispielsweise ist darin enthalten, welche Orte durch Beleuchtung besonders hervorgehoben werden sollen und in welchen Bereichen das Beleuchtungsniveau eventuell abgesenkt werden kann. Ein Beleuchtungskonzept zeigt, dass sich die Kommune bereits mit der öffentlichen Außenbeleuchtung auseinandergesetzt hat. Der Einsatz von Fördermitteln ist dadurch besonders sinnvoll, da die Bewerbung/Sanierung nicht eine Einzelaktion bleibt, sondern strategisch eingebettet ist. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

2

Existiert ein Beleuchtungskonzept, das seit 2002 aktualisiert oder nach 2002 erstellt wurde?

Ja

Das Konzept enthält Energieeffizienz- und Umweltkriterien: Minimierung der Abstrahlung in den oberen Halbraum, Insektenschutz, etc.

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3.3

Sanierungsplan

Hat Ihre Kommune einen Sanierungsplan erstellt? Ja Nein Wenn Sie diese Frage mit ja beantwortet haben: Der Sanierungsplan umfasst Jahr .

Leuchtstellen und den Zeitraum vom Jahr

bis zum

Existieren für mindestens 50 % der Leuchtstellen Daten zur installierten Technik (Leuchtentyp, Lampe, Anschlussleistung der Leuchtstelle etc.)? Ja Nein

Auf Grund der größtenteils veralteten Stadtbeleuchtung steht die Erneuerung der Stadtbeleuchtung bei vielen Kommunen auf dem Programm. Für ein planvolles Handeln ist die Erstellung eines Sanierungsplans empfehlenswert, in dem die wesentlichen zu sanierenden Straßenabschnitte bzw. Stadtteile dargestellt werden. In einem Sanierungsplan sollte festgehalten sein, wann die Sanierung welcher Straßenzüge geplant ist. Im besten Fall kann ein Sanierungsplan anhand eines Beleuchtungskatasters erstellt werden. Dann sind Alter, Standort und Technik der Beleuchtung bekannt. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Existiert ein Sanierungsplan / Beleuchtungskataster

Ja. Zusätzlich existieren für mind. 50 % der Leuchtstellen Daten zur installierten Technik (Leuchtentyp, Lampe, Anschlussleistung der Leuchtstelle etc.).

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3.4

Sanierungsumfang

Reichen Sie eine Sanierung ein? Ja Nein Wenn Sie die erste Frage mit ja beantwortet haben: Wie viele Leuchtstellen sollen insgesamt im Rahmen Ihres eingereichten Konzepts saniert werden?

Der Anteil der Sanierung bei der Straßenbeleuchtung in Deutschland liegt bei ca. 3 % pro Jahr. Durch den Wettbewerb soll die Sanierung mit effizienter Technik beschleunigt werden. Deshalb wird es positiv bewertet, wenn ein hoher Anteil der Außenbeleuchtung saniert wird. Der Grenzwert für die Sanierung ist nach Kommunengröße gestaffelt. Der Anteil der Stadtbeleuchtung, der saniert werden muss, um am Kommunenwettbewerb teilnehmen zu können, ist abhängig von der Größe der Kommune. In kleinen Kommunen (bis unter 25.000 Einwohner) sind mindestens 25 Leuchtstellen zu sanieren. Große Kommunen (über 500.000 Einwohner) müssen zumindest 500 Leuchtstellen sanieren. Für Kommunen zwischen 25.000 und 500.000 Einwohnern errechnet sich die Anzahl der zu sanierenden Leuchtstellen dadurch, dass die Einwohnerzahl der Kommune durch 1.000 dividiert wird (z. B. müssen bei 50.000 Einwohnern 50 Leuchtstellen saniert werden). Je mehr Einwohner eine Kommune hat, desto mehr Leuchtstellen sind zu sanieren. Saniert eine Kommune mindestens 10 % mehr als das Mindestkriterium erfordert, so wird ein Extrapunkt vergeben. Die Berliner Energieagentur errechnet aus Ihren Angaben zu den vorhandenen und zu sanierenden Leuchtstellen den Anteil der vorgesehenen Sanierung. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Anteil der Leuchtstellen, die zusätzlich zu der jeweils zu sanierenden Mindestanzahl an Leuchtstellen saniert werden

mindestens 10 %

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Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

3.5

Verursachergerechte Abrechnung

Erfolgt die Abrechnung des Energieverbrauchs und der Wartung verursachergerecht? Ja Nein

Die Bewertung erfolgt danach, ob die zu erwartenden Kosten transparent aufgezeigt und verursachergerecht bezahlt werden. Wird für die Finanzierung ein Contracting- oder Intracting-Modell gewählt, so sollte darauf geachtet werden, dass die jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung ersichtlich sind. Messeinrichtungen in den Stadtbeleuchtungsanlagen erleichtern die verursachergerechte Abrechnung und Schwachstellen können dadurch aufgedeckt werden. Über eine Messeinrichtung kann der Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung (pro Leuchtstelle oder abschnittsweise) gemessen werden.

Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Erfolgt die Abrechnung des Energieverbrauchs und der Wartung Ja verursachergerecht?

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Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

4

Unterschrift

Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben in dem Teilnahmeformular und den Fragebögen. Mit dem Vorhaben ist noch nicht begonnen worden. Falls unsere Kommune zu den Preisträgern gehört, werden wir mit der Umsetzung des Konzepts zeitnah beginnen. Wir sind damit einverstanden, dass der Name unserer Kommune in einer Teilnehmerliste des Bundeswettbewerbs veröffentlicht wird. Im Fall einer Auszeichnung werden wir weitere Daten für die Erstellung einer Publikation bereitstellen.

___________________________ Datum / Unterschrift(en) / Stempel

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Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

5

Fragebögen

An dieser Stelle der Bewerbung fügen Sie bitte die in Frage kommenden Fragebögen ein.

Anzahl der eingereichten Fragebögen: Sanierung: Anstrahlung:

(Es kann nur ein Fragebogen eingereicht werden)

Neubau:

6

Checkliste

Bitte prüfen Sie vor der Einreichung Ihrer Bewerbung, ob folgende Unterlagen beigefügt sind: Anschreiben Teilnahmeformular mit Unterschrift(en) Fragebögen entsprechend der Anzahl der verschiedenen Abschnitte und Techniken Bei Sanierung: Fotos der zu sanierenden Abschnitte (bitte Tagesaufnahmen) 1x Straße oder Platz 1x zu sanierende Leuchte (inkl. Lampe) Bei Sanierung der Anstrahlung: Fotos des zu sanierenden Bauwerks oder Bauwerk-Ensembles 1x Tagesaufnahmen 1x Nachtaufnahme Unterlagen zu der geplanten Illumination (maximal 5 Seiten) Bei Neubau: Fotos der Straßen (bitte Tagesaufnahmen) Eventuell Zusatzinformationen über die Beleuchtung in Ihrer Kommune oder das Konzept Kurze Darstellung der Einbettung des Konzeptes in eine Gesamtstrategie zur Energieeffizienz und/oder Klimaschutz Auf dem Umschlag steht Bundeswettbewerb "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" - Bewerbung Kommunenwettbewerb

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Teilnahmeformular Kommunenwettbewerb

Vielen Dank für Ihre Angaben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–56 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: [email protected]

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Kommunenwettbewerb

Fragebogen Sanierung

Einsendeschluss: 27. Februar 2009

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Inhalt

1.

Allgemeine Angaben .......................................................................................3 1.1

Derzeitige Beleuchtung ...................................................................................4

1.2

Geplante Beleuchtung.....................................................................................5

2.

Bewertungskriterien ......................................................................................10 2.1

Energieverbrauch der neuen Anlage (nur Straße).......................................10

2.2

Energieverbrauch pro beleuchteter Fläche (nur Plätze) .............................12

2.3

Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge ...................................................13

2.4

Nutzlebensdauer der Lampe .........................................................................14

2.5

Lichtstromrückgang bei niedrigen Temperaturen.......................................15

2.6

Insektenfreundlichkeit ...................................................................................16

2.7

Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten ...............................................17

Dies ist der Fragebogen für die Sanierung Ihrer Stadtbeleuchtung. Bitte füllen Sie jeweils einen Fragebogen für jede neue Technik aus, bzw. wenn sich bei gleicher Technik die Straßengeometrie deutlich unterscheidet. Die Angaben in Kapitel 1 werden nicht explizit mit Punkten bewertet. Sie dienen der allgemeinen Beschreibung der derzeitigen und der geplanten Beleuchtung und können gegebenenfalls bei der Auswahl der Preisträger mit hinzugezogen werden. Bei Angaben, zu denen Sie keine genauen Daten haben, geben Sie bitte geschätzte Werte an und schreiben „Schätzung“ hinter den Wert.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

1. Allgemeine Angaben Fragebogen zur Sanierung Nr. Die geplante Technik kann für mehrere gleichartige Straßen oder Plätze angewendet werden. Straße 1: Straße 2: Straße 3: oder Platz 1: Platz 2: Platz 3:

Straßendaten Fahrbahnbreite:

m

Anzahl Fahrstreifen: Größe des Platzes:

m2

Kurze Beschreibung der Beleuchtungssituation (z. B. Verkehr, Bäume, Fußgänger, Radfahrer, Kurven, Fußgängerüberwege): Bitte fügen Sie der Bewerbung ein beschriftetes Foto der Straße oder des Platzes und ein Foto der derzeit eingesetzten Leuchte (Tagaufnahmen) bei.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

1.1

Derzeitige Beleuchtung

Anzahl der zu sanierenden Leuchtstellen: Anzahl der Leuchten pro Leuchtstelle: Anzahl der Lampen pro Leuchte: Leistung der Lampen (inkl. Betriebsmittel)

Watt

Betriebsstunden/Jahr:

Stunden/Jahr

Mastabstand der zu sanierenden Leuchtstellen:

Meter

Höhe der zu sanierenden Leuchtstellen:

Meter

Anzahl betroffener Schaltschränke: Ersatzteilkosten pro Jahr: Euro/Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) Energiekosten pro Jahr:

Euro/Jahr

Alter der Anlage:

Jahre

Anmerkungen: Das Beleuchtungsniveau wird nachts abgesenkt Wenn ja: Absenkung auf

% bei

Watt (Leistung) an

Stunden im Jahr.

Absenkung auf

% bei

Watt (Leistung) an

Stunden im Jahr.

Weitere Absenkungen:

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

1.2

Geplante Beleuchtung

Das Beleuchtungsniveau ist in Candela pro Quadratmeter (Leuchtdichte, cd/m2) anzugeben. Ist die Angabe der Leuchtdichte nicht praktikabel, kann das Beleuchtungsniveau in Lux (Beleuchtungsstärke, lx) angegeben werden. Das ursprüngliche Beleuchtungsniveau wird beibehalten bei

cd/m2 (ggf. Beleuchtungsstärke in Lux angeben:

lx)

wird nicht beibehalten, sondern erhöht auf maximal

cd/m2

minimal

cd/m2

Begründung (z. B. Nutzungsänderung der Straße): verringert auf maximal

cd/m2

minimal

cd/m2

Begründung (z. B. Nutzungsänderung der Straße, Abbau von Überdimensionierung): Falls die Leuchtdichte nicht angegeben werden kann: wird nicht beibehalten, sondern erhöht auf maximal

lx

minimal

lx

Begründung (z. B. Nutzungsänderung der Straße): beibehalten verringert auf maximal

lx

minimal

lx

Begründung (z. B. Nutzungsänderung der Straße, Abbau von Überdimensionierung):

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Anzahl der geplanten Leuchtstellen: Anzahl der Leuchten pro Leuchtstelle: Anzahl der Lampen pro Leuchte: Leistung der Lampe (inkl. Betriebsmittel):

Watt

Betriebsstunden/Jahr:

Stunden/Jahr

Mastabstand der geplanten Leuchtstellen:

Meter

Höhe der geplanten Leuchtstellen:

Meter

Ersatzteilkosten pro Jahr: Euro/Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) Energiekosten pro Jahr:

Euro/Jahr

Anmerkungen:

Neue eingesetzte Technik Die eingesetzte Technik ist in der Sammlung energieeffizienter Techniken enthalten, die als Ergebnis des im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ durchgeführten Technikwettbewerbs unter http://www.bundeswettbewerbstadtbeleuchtung.de/front_content.php?idcat=4 zur Verfügung steht.

Leuchte (Herstellerbezeichnung): Schutzart der Leuchte: Eine Schutzart von mindestens IP 54 ist Voraussetzung zur Teilnahme an dem Bundeswettbewerb. Die Schutzart einer Leuchte gibt über die Sicherheit gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser Aufschluss. Die Kennzeichnung der Schutzart (IP = Ingress Protection) besteht aus zwei Ziffern. Die erste Kennziffer (1 bis 6) beschreibt den Schutzumfang gegen das Eindringen von Fremdkörpern, die zweite Kennziffer (1 bis 8) informiert über den Grad des Feuchtigkeitsschutzes. Die Angabe der Schutzart erhalten Sie von dem Hersteller der Leuchte. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auf die elektrische Sicherheit der Leuchte zu achten, die beispielsweise durch das Vorhandensein des VDE-Zeichens nachgewiesen wird.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Leuchtentyp Dekorative Leuchte Technische Leuchte

Falls die Angaben zu Leuchte und Lampe nicht trennbar sind (z. B. bei LED-Leuchten), geben Sie bitte hier die eingesetzte Technik und Herstellerbezeichnung an:

Lampe:

Herstellerbezeichnung: Natriumdampf-Hochdrucklampen Natriumdampf-Niederdrucklampen Stabförmige Leuchtstofflampen Kompaktleuchtstofflampen Halogenmetalldampflampen Induktionslampen Keramikbrennerlampen Light Emitting Diodes (LEDs)

Wie gut ist die Farbwiedergabe der neuen Beleuchtung? Farbwiedergabeindex: Bei einer guten Farbwiedergabe der Beleuchtung sind Farben besser zu erkennen, was insbesondere in der repräsentativ zu gestaltenden Innenstadt und bei der Erkennbarkeit von Verkehrsschildern wichtig ist. Die Farbwiedergabequalität einer Lampe wird anhand des Farbwiedergabeindex (Ra) bestimmt. Der beste Wert mit der natürlichsten Farbwiedergabe ist Ra = 100. Die Angabe können Sie beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen oder der Sammlung energieeffizienter Techniken* entnehmen.

*

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

Seite 7

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Vorschaltgerät Elektronisches Vorschaltgerät (EVG) Verlustarmes Vorschaltgerät (VVG)

Das Beleuchtungsniveau wird nachts abgesenkt Wenn ja: Absenkung auf

% bei

Watt (Leistung) an

Stunden im Jahr.

Absenkung auf

% bei

Watt (Leistung) an

Stunden im Jahr.

Weitere Absenkungen: Wie erfolgt die Steuerung? Die Steuerung kann durch unterschiedliche Verfahren erfolgen, z. B. zweistufige Leistungsreduktion, stufenlose Dimmer etc. Bitte geben Sie an, welche Steuerung eingesetzt wird.

Die nächtliche Abschaltung sowie die Absenkung des Beleuchtungsniveaus auf weniger als 20 % sind als Beitrag zum Bundeswettbewerb nicht zulässig.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Folgende Bedingungen werden erfüllt: Die Erfüllung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Bundeswettbewerb. Eine gute Längsgleichmäßigkeit ist gegeben. Die Längsgleichmäßigkeit ist als das Verhältnis der niedrigsten zur höchsten Leuchtdichte in Längsrichtung entlang der Mittellinie jedes Fahrstreifens zu berechnen. Die Anzahl der Punkte in Längsrichtung sowie deren Abstand müssen den Werten bei der Berechnung der mittleren Leuchtdichte gleichen. Der Beobachterstandort muss in der Linie liegen, die von der Reihe der Berechnungspunkte gebildet wird.

Eine Blendungsbegrenzung wurde bei der Auslegung der Beleuchtungsanlage berücksichtigt. Blendung kann die Verkehrssicherheit erheblich negativ beeinflussen. Je nach Grad der Blendung können Unbehagen, Unsicherheit und Ermüdung (psychologische Blendung), aber auch merkbare Herabsetzung der Sehleistung (physiologische Blendung) auftreten.

Bezüglich des Schadstoffgehalts (Quecksilber, Blei, etc.) der Komponenten wird bestätigt, dass die geltenden Europäischen Richtlinien erfüllt werden (z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG vom 16. März 2005).

Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad in den unteren Halbraum beträgt mehr als 0,65 Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad in den oberen Halbraum beträgt weniger als 0,1 Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad ist ein wichtiges Kriterium für die energiewirtschaftliche Einstufung einer Leuchte. Er gibt das Verhältnis des von der Leuchte abgegebenen Lichtstroms zum Lichtstrom der in der Leuchte eingesetzten Lampen wieder. Da eine möglichst geringe „Lichtverschmutzung“ nach oben angestrebt ist, wird der Leuchtenbetriebswirkungsgrad nach oben und nach unten getrennt abgefragt.

(Quelle: http://www.wien.gv.at/licht/masterplan/erlaeuterungen.htm)

Seite 9

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2. Bewertungskriterien Zur Vergleichbarkeit der eingereichten Konzepte ist es nötig, Angaben wie Energieverbrauch auf Referenzabschnitte zu beziehen. Für Straßen ist der Referenzabschnitt 1 Kilometer, für Plätze 1 Quadratmeter. 2.1

Energieverbrauch der neuen Anlage (nur Straße)

Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch des neuen Beleuchtungssystems bezogen auf einen Referenzabschnitt von 1.000 Meter bei einem Beleuchtungsniveau von 100 %? kWh/(km*a)

Neu installierte Beleuchtungssysteme sollten einen deutlich niedrigeren jährlichen Energieverbrauch aufweisen als bestehende Beleuchtungsanlagen. Der Energieverbrauch wirkt sich direkt auf die CO2-Emissionen aus. Der Energieverbrauch muss das Gesamtsystem umfassen, also die Verlustleistungen der Vorschaltgeräte und gegebenenfalls Steuergeräte beinhalten (Referenzabschnitt = 1.000 Meter). Die Angaben zum Energieverbrauch der neuen Anlage können Sie beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen oder der Sammlung energieeffizienter Techniken* entnehmen. Bewertung Je niedriger der Energieverbrauch bei vergleichbarer Beleuchtungssituation ist, desto mehr Punkte werden vergeben. Über die Vergabe der Punkte wird anhand des folgenden Rasters entschieden. Das notwendige Beleuchtungsniveau hängt immer auch von der jeweiligen Straßengeometrie ab. Da für kleine Straßen hohe und für große Straßen kleine Beleuchtungsniveaus nicht relevant sind, wurden diese Angaben in dem Raster nicht aufgeführt.

*

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

Straßengeometrie 1

6.001 – 7.000

5.000 – 6.000

unter 5.000

Straßengeometrie 2

8.001 – 9.000

6.000 – 8.000

unter 6.000

Straßengeometrie 3

8.001 – 10.000

7.000 – 8.000

unter 7.000

Straßengeometrie 1

7.001 – 8.000

6.000 – 7.000

unter 6.000

Straßengeometrie 2

9.001 – 10.000

7.000 – 9.000

unter 7.000

Straßengeometrie 3

10.001 – 12.000

8.000 – 10.000

unter 8.000

Straßengeometrie 4

11.001 – 14.000

8.000 – 11.000

unter 8.000

Straßengeometrie 2

10.001 –11.000

9.000 – 10.000

unter 9.000

Straßengeometrie 3

12.001 – 14.000

10.000 – 12.000

unter 10.000

Straßengeometrie 4

14.001 – 17.000

11.000 – 14.000

unter 11.000

kWh/(km*a) (5 lx)

kWh/(km*a) (0,5 cd/m²)

kWh/(km*a) (1 cd/m²)

Straßengeometrien Straßenbreite

Leuchtenanordnung

Masthöhe in m

Mastabstand in m

Straßengeometrie 1

Breite 5,5 m

einreihig

4,5

35

Straßengeometrie 2

Breite 6,5 m

einreihig

7

35

Straßengeometrie 3

Breite 7,5 m

einreihig

8

40

Straßengeometrie 4

Breite 14 m

zweireihig (versetzt)

10

35 (70)*

*

Abstand zwischen zwei Masten bezogen auf den Mast der gegenüberliegenden Seite. Der Wert in der Klammer steht für den Abstand zwischen zwei Masten auf einer Straßenseite.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2.2

Energieverbrauch pro beleuchteter Fläche (nur Plätze)

Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr beleuchtete Fläche des Platzes? kWh/(m2 *a)

Der spezifische Energieverbrauch gibt Auskunft darüber, wie hoch der Bedarf an elektrischer Energie ist, um eine bestimmte Fläche zu beleuchten. Je niedriger der spezifische Energieverbrauch ist, desto effizienter wird eine Beleuchtungstechnik eingestuft. Die Angaben zur Leistung der neuen Anlage (inkl. Betriebsmittel) können Sie beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen. Aus der Leistung und den Betriebsstunden können Sie den jährlichen Energieverbrauch pro beleuchtete Fläche berechnen. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

kWh/m2

10 – 15

5 – 10

Unter 5

Seite 12

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2.3

Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge Anzahl der Leuchtstellen pro Kilometer (Referenzabschnitt) Lichtstrom pro Leuchte in Lumen

Falls Sie eine Technik der Sammlung energieeffizienter Techniken* nehmen, tragen Sie den Wert bitte hier direkt ein: kWh/Mlmh

Sinn und Zweck der Stadtbeleuchtung ist Licht zu liefern. Über die Angabe, wie viel Energie pro Lichtmenge aufgewandt werden muss, ist eine Bewertung der „Dienstleistung“ Licht möglich. Zur weiteren Beurteilung der Effizienz wird der Energieverbrauch pro jährlicher Lichtmenge der Gesamtanlage für den Referenzabschnitt bestimmt. Dieser Kennwert hat die Einheit Kilowattstunden pro Megalumenstunden (kWh/Mlmh) und ergibt sich aus dem Verhältnis des jährlichen Energieverbrauchs zur jährlich erzeugten Lichtmenge. Der Wert wird auf 4.000 Betriebsstunden jährlich bezogen. Eine eventuelle nächtliche Absenkung wird berücksichtigt. Die Angaben zum Energieeinsatz der neuen Anlage können Sie der Sammlung energieeffizienter Techniken* entnehmen. Falls Sie eine andere Technik verwenden, können sie die Angaben zum Lichtstrom beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

kWh/Mlmh

14 bis 18

10 bis 13,9

kleiner 10

*

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

Seite 13

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2.4

Nutzlebensdauer der Lampe

Wie hoch ist die Nutzlebensdauer der Lampe? Stunden

Eine hohe Nutzlebensdauer der Lampe ist für die Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorteilhaft, da die Lampe seltener gewechselt werden muss und weniger Abfall anfällt. Als Nutzlebensdauer der Lampe ist der Zeitpunkt anzugeben, zu welchem die Lampe in der Regel (im Gruppenwechsel) gewechselt werden muss, um den vorgesehenen Anlagenlichtstrom nicht zu unterschreiten, also die wirtschaftliche Nutzlebensdauer. Die Angaben über die Nutzlebensdauer der eingesetzten Lampe erhalten Sie von dem Anbieter des Beleuchtungssystems. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Wirtschaftliche Nutzlebensdauer der Lampe

Über 16.000 Stunden

Seite 14

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2.5

Lichtstromrückgang bei niedrigen Temperaturen

Bei niedrigen Temperaturen erfolgt ein Lichtstromrückgang: Ja Nein

Einige Lampen (Leuchtstofflampen) geben bei niedrigen Temperaturen deutlich weniger Licht ab. Eine Verringerung des Lichtstroms kann auch über die Konstruktion der Leuchte verhindert werden. Dieser Punkt ist für Beleuchtungssysteme mit geringer Leistung relevant, also für kleine Straßen.

Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Bei niedrigen Temperaturen erfolgt ein Lichtstromrückgang

Nein

Seite 15

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2.6

Insektenfreundlichkeit

Befindet sich das Lichtspektrum der neuen Beleuchtung überwiegend im gelben bis roten Bereich? ja nein

Durch Stadtbeleuchtung können nachtaktive Insekten beeinträchtigt werden. Aufgrund der höheren spektralen Empfindlichkeit der Insekten im kurzwelligeren Bereich (Wellenlängen zwischen 300 nm und 400 nm) werden diese durch blaue, violette und ultraviolette stärker angezogen als durch Strahlungen, die im gelb bis roten Spektrum der Farbskala liegen. Quecksilberdampf-Hochdrucklampen weisen einen hohen blau/violetten Strahlungsanteil auf. Durch Verwendung von Natriumdampf-Hochdrucklampen lassen sich bessere Bedingungen für Insekten schaffen. Die Gefahr des Kontaktes der Insekten mit Lampen mit hohen Oberflächentemperaturen kann durch die Verwendung von geschlossenen Leuchten, die auch das Eindringen von Kleininsekten verhindern, begegnet werden. Darüber hinaus vermindert der Einsatz von Spiegelsystemen mit einer nach unten gerichteten Lichtlenkung das Wahrnehmen aus der Ferne. Informationen über die Insektenfreundlichkeit von Lampen und Leuchten erhalten Sie von dem Anbieter des Beleuchtungssystems.

(Quelle: http://www.wien.gv.at/licht/masterplan/erlaeuterungen.htm)

Bewertung Kriterium / Punktzahl

1

Lichtspektrum überwiegend im gelben bis roten Bereich

ja

Seite 16

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

2.7

Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten

Energieeffiziente Beleuchtung sollte kosteneffizient über den gesamten Lebenszyklus sein. Unter dem Begriff Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten werden in dem Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ die Kosten der Beschaffung, des Energieverbrauchs sowie des Materials für die Instandhaltung verstanden. Die Investitions-, Energieund Ersatzteilkosten werden jeweils für den Referenzabschnitt (1.000 Meter/1 Quadratmeter) der Anlage berechnet. Die Angaben sind unabhängig von der Finanzierungsform. Bei verminderten Energie- und Ersatzteilkosten durch energieeffiziente Technik relativieren sich etwaige höhere Investitionskosten. Investitionskosten Die Investitionskosten ergeben sich aus der Summe der Angebotspreise für die Lampen, Leuchten und sonstige Komponenten (Steuerung). Die Investitionskosten sind ohne die Kosten für Installation und Finanzierung anzugeben. Energie- und Ersatzteilkosten Die jährlichen Energiekosten ergeben sich aus dem Energieverbrauch der Gesamtanlage inklusive der Verlustleistungen der Vorschaltgeräte und gegebenenfalls Steuergeräte und einem angenommenen Energiepreis von 0,12 Euro pro kWh. Die Ersatzteilkosten sind im Wesentlichen bestimmt von der Nutzlebensdauer und den Ersatzkosten der einzelnen Komponenten. Personalkosten und Mieten bzw. Unterhaltungskosten für Zusatzgeräte wie Hebebühnen u. Ä. können von Kommune zu Kommune erheblich abweichen und werden hier nicht berücksichtigt. Beispielrechnung für die Ersatzteilkosten für die Instandhaltung einer Lampe: •

Lampennutzlebensdauer 18.000 h geteilt durch 4.000 h Betriebsdauer pro Jahr ergibt einen Wartungszyklus von 4,5 Jahren. Vorzeitige Ausfälle einzelner Lampen werden nicht berücksichtigt.

• •

Die Kosten für die Lampe betragen 22,00 €. Auf ein Jahr umgerechnet ergeben sich Kosten für den Ersatz der Lampe von 4,90 €.

Seite 17

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Zur Berechnung Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten sind folgende Angaben notwendig:

Investitionskosten pro Referenzabschnitt: Euro Ersatzteilkosten in einem Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) pro Referenzabschnitt: Euro/Jahr

Bewertung Die Gesamtkosten der Anlage (Referenzstraßenabschnitt 1.000 Meter oder 1 Quadratmeter) bei einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ergeben sich aus der Summe der Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten. Je niedriger die Gesamtkosten sind, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Punkte werden differenziert nach angestrebtem Beleuchtungsniveau vergeben.

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

1.000 Euro/km (5 lx)

30 - 50

20 – 30

Unter 20

1.000 Euro/km (0,5 cd/m²)

40 – 50

20 - 40

Unter 20

1.000 Euro/km (1 cd/m²)

50 - 60

30 – 50

Unter 30

Platzbeleuchtung 1.000 Euro/m²

20 – 30

10 - 20

Unter 10

Seite 18

Fragebogen Kommunenwettbewerb Sanierung

Vielen Dank für Ihre Angaben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–56 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: [email protected]

Seite 19

Kommunenwettbewerb

Fragebogen Illumination

Einsendeschluss: 27. Februar 2009

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

Inhalt

1.

Allgemeine Angaben .......................................................................................3 1.1

Derzeitige Illumination.....................................................................................3

1.2

Geplante Beleuchtung.....................................................................................5

2.

Kriterien............................................................................................................7 2.1

Senkung des Energieverbrauchs für die Illumination ...................................7

2.2

Abstrahlung in den Himmel.............................................................................8

Dies ist der Fragebogen für die Sanierung Ihrer Illumination. Für die Sanierung Ihrer Illumination ist lediglich ein Fragebogen auszufüllen, da nur die Sanierung einer Illumination als Beitrag zum Bundeswettbewerb zulässig ist. Bitte fügen Sie der Bewerbung Unterlagen über die geplante Illumination bei. Der Umfang der Unterlagen sollte maximal 5 Seiten betragen. Der Fragebogen für die Illumination wird nur bei den Preisträgern für die Sanierung der Stadtbeleuchtung betrachtet. Ihre Angaben werden nicht mit Punkten bewertet. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass die sanierte Beleuchtung mindestens 50 % weniger Energie verbraucht als die alte Illumination und die Abstrahlung in den Himmel weitestgehend vermieden wird. Es wird davon ausgegangen, dass Vorkehrungen zum Schutz von Insekten getroffen werden und eine verursachergerechte Abrechnung der Energiekosten für die Illumination möglich ist. Bei Angaben, zu denen Sie keine genauen Daten haben, geben Sie bitte geschätzte Werte an und schreiben „Schätzung“ hinter den Wert.

Seite 2

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

1. Allgemeine Angaben Name des Bauwerks oder Bauwerk-Ensembles: Kurze Beschreibung des Bauwerks oder Bauwerk-Ensembles: Bitte fügen Sie der Bewerbung ein beschriftetes Foto des Bauwerks oder BauwerkEnsembles (Tagaufnahme) sowie Unterlagen über die geplante Illumination bei. Der Umfang der Unterlagen sollte maximal 5 Seiten betragen.

1.1

Derzeitige Illumination

Anzahl der zu sanierenden Lichtquellen: Betriebsstunden/Jahr:

Stunden/Jahr

Ersatzteilkosten pro Jahr: Euro/Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) Energiekosten pro Jahr:

Euro/Jahr

Alter der Anlage:

Jahre

Anmerkungen:

Seite 3

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

Derzeit eingesetzte Technik Leuchte Herstellerbezeichnung

Anzahl

Schutzart

Lampe Herstellerbezeichnung/ Leistung (inkl. Betriebsmittel)

Vorschaltgerät EVG1 oder VVG2

Farbwiedergabeindex

Lichtausbeute Lumen/Watt (lm/W)

Weitere: 1

Elektronisches Vorschaltgerät.

2

Verlustarmes Vorschaltgerät.

Seite 4

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

1.2

Geplante Beleuchtung

Abschätzung des Gesamtfinanzierungsvolumens:

Euro

Anzahl der geplanten Lichtquellen: Betriebsstunden/Jahr:

Stunden/Jahr

Ersatzteilkosten pro Jahr: Euro/Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) Energiekosten pro Jahr:

Euro/Jahr

Anmerkungen:

Folgende Bedingung wird erfüllt: Die Erfüllung der Bedingung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an dem Bundeswettbewerb. Bezüglich des Schadstoffgehalts (Quecksilber, Blei, etc.) der Komponenten wird bestätigt, dass die geltenden Europäischen Richtlinien erfüllt werden (z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG vom 16. März 2005).

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auf die elektrische Sicherheit zu achten, die beispielsweise durch das Vorhandensein des VDE-Zeichens nachgewiesen wird.

Seite 5

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

Neu eingesetzte Technik Leuchte Herstellerbezeichnung

Anzahl

Schutzart

Lampe Herstellerbezeichnung/ Leistung (inkl. Betriebsmittel)

Vorschaltgerät EVG3 oder VVG4

Farbwiedergabeindex

Lichtausbeute Lumen/Watt (lm/W)

Weitere: 3

Elektronisches Vorschaltgerät.

4

Verlustarmes Vorschaltgerät.

Seite 6

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

2. Kriterien 2.1

Senkung des Energieverbrauchs für die Illumination

Energieverbrauch pro Jahr für alle in dem Fragebogen erfassten Lichtquellen inklusive Betriebsmittel: vor der Sanierung:

kWh im Jahr

nach der Sanierung:

kWh im Jahr

Ein hoher Energieverbrauch bedeutet hohe Kosten für Kommunen und die Umwelt. Die Preisträger in den Kategorien für die Sanierung können eine Förderung für ihre Illumination erhalten, wenn u. a. der Energieverbrauch der Illumination durch die Sanierung um mindestens 50 % reduziert wird.

Seite 7

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

2.2

Abstrahlung in den Himmel

Ist eine Planung zur Vermeidung der Abstrahlung in den Himmel vorhanden? Ja Nein Erfolgt die Illumination von oben nach unten? Ja Nein Wie viel Prozent der Illumination strahlt in den Himmel ab? %

Die Illumination von Bauwerken sollte genau auf ihre Notwendigkeit untersucht werden und ggf. von oben nach unten erfolgen. Die Abstrahlung nach oben kann den Nachthimmel „verschmutzen“, was u.a. zur Irritation von Zugvögeln und nachtaktiven Insekten führt. Sollte eine Illumination von Bauwerken als nötig erachtet werden, sollte diese so effizient wie möglich erfolgen und nur die Bauwerke und nicht den Nachthimmel beleuchten. Die Preisträger in den Kategorien für die Sanierung können eine Förderung für ihre Illumination erhalten, wenn u. a. die Abstrahlung in den Himmel weitestgehend vermieden wird.

Seite 8

Fragebogen Kommunenwettbewerb Illumination

Vielen Dank für Ihre Angaben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–56 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: [email protected]

Seite 9

Kommunenwettbewerb

Fragebogen Neubau

Einsendeschluss: 27. Februar 2009

Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Inhalt

1.

Allgemeine Angaben .......................................................................................3

2.

Bewertungskriterien ........................................................................................8 2.1

Energieverbrauch der neuen Anlage (nur Straße).........................................8

2.2

Energieverbrauch pro beleuchteter Fläche (nur Plätze) .............................10

2.3

Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge ...................................................11

2.4

Nutzlebensdauer der Lampe .........................................................................12

2.5

Lichtstromrückgang bei niedrigen Temperaturen.......................................13

2.6

Insektenfreundlichkeit ...................................................................................14

2.7

Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten ................................................15

Dies ist der Fragebogen für den Neubau Ihrer Stadtbeleuchtung. Bitte füllen Sie jeweils einen Fragebogen für jede neue Technik aus, bzw. wenn sich bei gleicher Technik die Straßengeometrie deutlich unterscheidet. Die Angaben in Kapitel 1 werden nicht explizit mit Punkten bewertet. Sie dienen der allgemeinen Beschreibung der geplanten Beleuchtung und können gegebenenfalls bei der Auswahl der Preisträger mit hinzugezogen werden. Bei Angaben, zu denen Sie keine genauen Daten haben, geben Sie bitte geschätzte Werte an und schreiben „Schätzung“ hinter den Wert.

Seite 2

Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

1. Allgemeine Angaben Fragebogen zum Neubau Nr. Die geplante Technik kann für mehrere gleichartige Straßen oder Plätze angewendet werden. Straße 1: Straße 2: Straße 3: oder Platz 1: Platz 2: Platz 3:

Straßendaten Fahrbahnbreite:

m

Anzahl Fahrstreifen: Größe des Platzes:

m2

Kurze Beschreibung der Beleuchtungssituation (z. B. Verkehr, Bäume, Fußgänger, Radfahrer, Kurven, Fußgängerüberwege): Bitte fügen Sie der Bewerbung ein beschriftetes Foto der Straße oder des Platzes (Tagaufnahmen) bei.

Seite 3

Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Geplante Beleuchtung Das Beleuchtungsniveau ist in Candela pro Quadratmeter (Leuchtdichte, cd/m2) anzugeben. Ist die Angabe der Leuchtdichte nicht praktikabel, kann das Beleuchtungsniveau in Lux (Beleuchtungsstärke, lx) angegeben werden. cd/m2 (ggf. Beleuchtungsstärke in Lux angeben:

lx)

Anzahl der geplanten Leuchtstellen: Anzahl der Leuchten pro Leuchtstelle: Anzahl der Lampen pro Leuchte: Leistung der Lampe (inkl. Betriebsmittel):

Watt

Betriebsstunden/Jahr:

Stunden/Jahr

Mastabstand der geplanten Leuchtstellen:

Meter

Höhe der geplanten Leuchtstellen:

Meter

Ersatzteilkosten pro Jahr: Euro/Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) Energiekosten pro Jahr:

Euro/Jahr

Anmerkungen:

Neue eingesetzte Technik Die eingesetzte Technik ist in der Sammlung energieeffizienter Techniken enthalten, die als Ergebnis des im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ durchgeführten Technikwettbewerbs unter http://www.bundeswettbewerbstadtbeleuchtung.de/front_content.php?idcat=4 zur Verfügung steht.

Leuchte (Herstellerbezeichnung): Schutzart der Leuchte: Eine Schutzart von mindestens IP 54 ist Voraussetzung zur Teilnahme an dem Bundeswettbewerb. Die Schutzart einer Leuchte gibt über die Sicherheit gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser Aufschluss. Die Kennzeichnung der Schutzart (IP = Ingress Protection) besteht aus zwei Ziffern. Die erste Kennziffer (1 bis 6) beschreibt den Schutzumfang gegen das Eindringen von Fremdkörpern, die zweite Kennziffer (1 bis 8) informiert über den Grad des Feuchtigkeitsschutzes. Die Angabe der Schutzart erhalten Sie von dem Hersteller der Leuchte. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auf die elektrische Sicherheit der Leuchte zu achten, die beispielsweise durch das Vorhandensein des VDE-Zeichens nachgewiesen wird.

Seite 4

Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Leuchtentyp Dekorative Leuchte Technische Leuchte

Falls die Angaben zu Leuchte und Lampe nicht trennbar sind (z. B. bei LED-Leuchten), geben Sie bitte hier die eingesetzte Technik und Herstellerbezeichnung an:

Lampe:

Herstellerbezeichnung: Natriumdampf-Hochdrucklampen Natriumdampf-Niederdrucklampen Stabförmige Leuchtstofflampen Kompaktleuchtstofflampen Halogenmetalldampflampen Induktionslampen Keramikbrennerlampen Light Emitting Diodes (LEDs)

Wie gut ist die Farbwiedergabe der neuen Beleuchtung? Farbwiedergabeindex: Bei einer guten Farbwiedergabe der Beleuchtung sind Farben besser zu erkennen, was insbesondere in der repräsentativ zu gestaltenden Innenstadt und bei der Erkennbarkeit von Verkehrsschildern wichtig ist. Die Farbwiedergabequalität einer Lampe wird anhand des Farbwiedergabeindex (Ra) bestimmt. Der beste Wert mit der natürlichsten Farbwiedergabe ist Ra = 100. Die Angabe können Sie beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen oder der Sammlung energieeffizienter Techniken* entnehmen.

*

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

Seite 5

Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Vorschaltgerät Elektronisches Vorschaltgerät (EVG) Verlustarmes Vorschaltgerät (VVG)

Das Beleuchtungsniveau wird nachts abgesenkt Wenn ja: Absenkung auf

% bei

Watt (Leistung) an

Stunden im Jahr.

Absenkung auf

% bei

Watt (Leistung) an

Stunden im Jahr.

Weitere Absenkungen: Wie erfolgt die Steuerung? Die Steuerung kann durch unterschiedliche Verfahren erfolgen, z. B. zweistufige Leistungsreduktion, stufenlose Dimmer etc. Bitte geben Sie an, welche Steuerung eingesetzt wird.

Die nächtliche Abschaltung sowie die Absenkung des Beleuchtungsniveaus auf weniger als 20 % sind als Beitrag zum Bundeswettbewerb nicht zulässig.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Folgende Bedingungen werden erfüllt: Die Erfüllung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Bundeswettbewerb. Eine gute Längsgleichmäßigkeit ist gegeben. Die Längsgleichmäßigkeit ist als das Verhältnis der niedrigsten zur höchsten Leuchtdichte in Längsrichtung entlang der Mittellinie jedes Fahrstreifens zu berechnen. Die Anzahl der Punkte in Längsrichtung sowie deren Abstand müssen den Werten bei der Berechnung der mittleren Leuchtdichte gleichen. Der Beobachterstandort muss in der Linie liegen, die von der Reihe der Berechnungspunkte gebildet wird.

Eine Blendungsbegrenzung wurde bei der Auslegung der Beleuchtungsanlage berücksichtigt. Blendung kann die Verkehrssicherheit erheblich negativ beeinflussen. Je nach Grad der Blendung können Unbehagen, Unsicherheit und Ermüdung (psychologische Blendung), aber auch merkbare Herabsetzung der Sehleistung (physiologische Blendung) auftreten.

Bezüglich des Schadstoffgehalts (Quecksilber, Blei, etc.) der Komponenten wird bestätigt, dass die geltenden Europäischen Richtlinien erfüllt werden (z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG vom 16. März 2005).

Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad in den unteren Halbraum beträgt mehr als 0,65 Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad in den oberen Halbraum beträgt weniger als 0,1 Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad ist ein wichtiges Kriterium für die energiewirtschaftliche Einstufung einer Leuchte. Er gibt das Verhältnis des von der Leuchte abgegebenen Lichtstroms zum Lichtstrom der in der Leuchte eingesetzten Lampen wieder. Da eine möglichst geringe „Lichtverschmutzung“ nach oben angestrebt ist, wird der Leuchtenbetriebswirkungsgrad nach oben und nach unten getrennt abgefragt.

(Quelle: http://www.wien.gv.at/licht/masterplan/erlaeuterungen.htm)

Seite 7

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2. Bewertungskriterien Zur Vergleichbarkeit der eingereichten Konzepte ist es nötig, Angaben wie Energieverbrauch auf Referenzabschnitte zu beziehen. Für Straßen ist der Referenzabschnitt 1 Kilometer, für Plätze 1 Quadratmeter. 2.1

Energieverbrauch der neuen Anlage (nur Straße)

Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch des neuen Beleuchtungssystems bezogen auf einen Referenzabschnitt von 1.000 Meter bei einem Beleuchtungsniveau von 100 %? kWh/(km*a)

Neu installierte Beleuchtungssysteme sollten einen deutlich niedrigeren jährlichen Energieverbrauch aufweisen als bestehende Beleuchtungsanlagen. Der Energieverbrauch wirkt sich direkt auf die CO2-Emissionen aus. Der Energieverbrauch muss das Gesamtsystem umfassen, also die Verlustleistungen der Vorschaltgeräte und gegebenenfalls Steuergeräte beinhalten (Referenzabschnitt = 1.000 Meter). Die Angaben zum Energieverbrauch der neuen Anlage können Sie beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen oder der Sammlung energieeffizienter Techniken* entnehmen. Bewertung Je niedriger der Energieverbrauch bei vergleichbarer Beleuchtungssituation ist, desto mehr Punkte werden vergeben. Über die Vergabe der Punkte wird anhand des folgenden Rasters entschieden. Das notwendige Beleuchtungsniveau hängt immer auch von der jeweiligen Straßengeometrie ab. Da für kleine Straßen hohe und für große Straßen kleine Beleuchtungsniveaus nicht relevant sind, wurden diese Angaben in dem Raster nicht aufgeführt.

*

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

Seite 8

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Kriterium / Punktzahl

1

2

3

Straßengeometrie 1

6.001 – 7.000

5.000 – 6.000

unter 5.000

Straßengeometrie 2

8.001 – 9.000

6.000 – 8.000

unter 6.000

Straßengeometrie 3

8.001 – 10.000

7.000 – 8.000

unter 7.000

Straßengeometrie 1

7.001 – 8.000

6.000 – 7.000

unter 6.000

Straßengeometrie 2

9.001 – 10.000

7.000 – 9.000

unter 7.000

Straßengeometrie 3

10.001 – 12.000

8.000 – 10.000

unter 8.000

Straßengeometrie 4

11.001 – 14.000

8.000 – 11.000

unter 8.000

Straßengeometrie 2

10.001 –11.000

9.000 – 10.000

unter 9.000

Straßengeometrie 3

12.001 – 14.000

10.000 – 12.000

unter 10.000

Straßengeometrie 4

14.001 – 17.000

11.000 – 14.000

unter 11.000

kWh/(km*a) (5 lx)

kWh/(km*a) (0,5 cd/m²)

kWh/(km*a) (1 cd/m²)

Straßengeometrien Straßenbreite

Leuchtenanordnung

Masthöhe in m

Mastabstand in m

Straßengeometrie 1

Breite 5,5 m

einreihig

4,5

35

Straßengeometrie 2

Breite 6,5 m

einreihig

7

35

Straßengeometrie 3

Breite 7,5 m

einreihig

8

40

Straßengeometrie 4

Breite 14 m

zweireihig (versetzt)

10

35 (70)*

*

Abstand zwischen zwei Masten bezogen auf den Mast der gegenüberliegenden Seite. Der Wert in der Klammer steht für den Abstand zwischen zwei Masten auf einer Straßenseite.

Seite 9

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2.2

Energieverbrauch pro beleuchteter Fläche (nur Plätze)

Wie hoch ist der jährliche Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr beleuchtete Fläche des Platzes? kWh/(m2 *a)

Der spezifische Energieverbrauch gibt Auskunft darüber, wie hoch der Bedarf an elektrischer Energie ist, um eine bestimmte Fläche zu beleuchten. Je niedriger der spezifische Energieverbrauch ist, desto effizienter wird eine Beleuchtungstechnik eingestuft. Die Angaben zur Leistung der neuen Anlage (inkl. Betriebsmittel) können Sie beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen. Aus der Leistung und den Betriebsstunden können Sie den jährlichen Energieverbrauch pro beleuchtete Fläche berechnen. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

kWh/m2

10 – 15

5 – 10

Unter 5

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2.3

Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge Anzahl der Leuchtstellen pro Kilometer (Referenzabschnitt) Lichtstrom pro Leuchte in Lumen

Falls Sie eine Technik der Sammlung energieeffizienter Techniken* nehmen, tragen Sie den Wert bitte hier direkt ein: kWh/Mlmh

Sinn und Zweck der Stadtbeleuchtung ist Licht zu liefern. Über die Angabe, wie viel Energie pro Lichtmenge aufgewandt werden muss, ist eine Bewertung der „Dienstleistung“ Licht möglich. Zur weiteren Beurteilung der Effizienz wird der Energieverbrauch pro jährlicher Lichtmenge der Gesamtanlage für den Referenzabschnitt bestimmt. Dieser Kennwert hat die Einheit Kilowattstunden pro Megalumenstunden (kWh/Mlmh) und ergibt sich aus dem Verhältnis des jährlichen Energieverbrauchs zur jährlich erzeugten Lichtmenge. Der Wert wird auf 4.000 Betriebsstunden jährlich bezogen. Eine eventuelle nächtliche Absenkung wird berücksichtigt. Die Angaben zum Energieeinsatz der neuen Anlage können Sie der Sammlung energieeffizienter Techniken* entnehmen. Falls Sie eine andere Technik verwenden, können sie die Angaben zum Lichtstrom beim Anbieter des Beleuchtungssystems erfragen. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

kWh/Mlmh

14 bis 18

10 bis 13,9

kleiner 10

*

Siehe Ergebnis des ersten Teils des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“, dem Technikwettbewerb, www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

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2.4

Nutzlebensdauer der Lampe

Wie hoch ist die Nutzlebensdauer der Lampe? Stunden

Eine hohe Nutzlebensdauer der Lampe ist für die Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorteilhaft, da die Lampe seltener gewechselt werden muss und weniger Abfall anfällt. Als Nutzlebensdauer der Lampe ist der Zeitpunkt anzugeben, zu welchem die Lampe in der Regel (im Gruppenwechsel) gewechselt werden muss, um den vorgesehenen Anlagenlichtstrom nicht zu unterschreiten, also die wirtschaftliche Nutzlebensdauer. Die Angaben über die Nutzlebensdauer der eingesetzten Lampe erhalten Sie von dem Anbieter des Beleuchtungssystems. Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Wirtschaftliche Nutzlebensdauer der Lampe

Über 16.000 Stunden

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2.5

Lichtstromrückgang bei niedrigen Temperaturen

Bei niedrigen Temperaturen erfolgt ein Lichtstromrückgang: Ja Nein

Einige Lampen (Leuchtstofflampen) geben bei niedrigen Temperaturen deutlich weniger Licht ab. Eine Verringerung des Lichtstroms kann auch über die Konstruktion der Leuchte verhindert werden. Dieser Punkt ist für Beleuchtungssysteme mit geringer Leistung relevant, also für kleine Straßen.

Bewertung

Kriterium / Punktzahl

1

Bei niedrigen Temperaturen erfolgt ein Lichtstromrückgang

Nein

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2.6

Insektenfreundlichkeit

Befindet sich das Lichtspektrum der neuen Beleuchtung überwiegend im gelben bis roten Bereich? ja nein

Durch Stadtbeleuchtung können nachtaktive Insekten beeinträchtigt werden. Aufgrund der höheren spektralen Empfindlichkeit der Insekten im kurzwelligeren Bereich (Wellenlängen zwischen 300 nm und 400 nm) werden diese durch blaue, violette und ultraviolette stärker angezogen als durch Strahlungen, die im gelb bis roten Spektrum der Farbskala liegen. Quecksilberdampf-Hochdrucklampen weisen einen hohen blau/violetten Strahlungsanteil auf. Durch Verwendung von Natriumdampf-Hochdrucklampen lassen sich bessere Bedingungen für Insekten schaffen. Die Gefahr des Kontaktes der Insekten mit Lampen mit hohen Oberflächentemperaturen kann durch die Verwendung von geschlossenen Leuchten, die auch das Eindringen von Kleininsekten verhindern, begegnet werden. Darüber hinaus vermindert der Einsatz von Spiegelsystemen mit einer nach unten gerichteten Lichtlenkung das Wahrnehmen aus der Ferne. Informationen über die Insektenfreundlichkeit von Lampen und Leuchten erhalten Sie von dem Anbieter des Beleuchtungssystems.

(Quelle: http://www.wien.gv.at/licht/masterplan/erlaeuterungen.htm)

Bewertung Kriterium / Punktzahl

1

Lichtspektrum überwiegend im gelben bis roten Bereich

ja

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2.7

Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten

Energieeffiziente Beleuchtung sollte kosteneffizient über den gesamten Lebenszyklus sein. Unter dem Begriff Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten werden in dem Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ die Kosten der Beschaffung, des Energieverbrauchs sowie des Materials für die Instandhaltung verstanden. Die Investitions-, Energieund Ersatzteilkosten werden jeweils für den Referenzabschnitt (1.000 Meter/1 Quadratmeter) der Anlage berechnet. Die Angaben sind unabhängig von der Finanzierungsform. Bei verminderten Energie- und Ersatzteilkosten durch energieeffiziente Technik relativieren sich etwaige höhere Investitionskosten. Investitionskosten Die Investitionskosten ergeben sich aus der Summe der Angebotspreise für die Lampen, Leuchten und sonstige Komponenten (Steuerung). Die Investitionskosten sind ohne die Kosten für Installation und Finanzierung anzugeben. Energie- und Ersatzteilkosten Die jährlichen Energiekosten ergeben sich aus dem Energieverbrauch der Gesamtanlage inklusive der Verlustleistungen der Vorschaltgeräte und gegebenenfalls Steuergeräte und einem angenommenen Energiepreis von 0,12 Euro pro kWh. Die Ersatzteilkosten sind im Wesentlichen bestimmt von der Nutzlebensdauer und den Ersatzkosten der einzelnen Komponenten. Personalkosten und Mieten bzw. Unterhaltungskosten für Zusatzgeräte wie Hebebühnen u. Ä. können von Kommune zu Kommune erheblich abweichen und werden hier nicht berücksichtigt. Beispielrechnung für die Ersatzteilkosten für die Instandhaltung einer Lampe: •

Lampennutzlebensdauer 18.000 h geteilt durch 4.000 h Betriebsdauer pro Jahr ergibt einen Wartungszyklus von 4,5 Jahren. Vorzeitige Ausfälle einzelner Lampen werden nicht berücksichtigt.

• •

Die Kosten für die Lampe betragen 22,00 €. Auf ein Jahr umgerechnet ergeben sich Kosten für den Ersatz der Lampe von 4,90 €.

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Zur Berechnung Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten sind folgende Angaben notwendig:

Investitionskosten pro Referenzabschnitt: Euro Ersatzteilkosten in einem Jahr (ergibt sich aus den Wechselzyklen sowie Kosten der Lampe und sonstigen Komponenten, die ausgetauscht werden) pro Referenzabschnitt: Euro/Jahr

Bewertung Die Gesamtkosten der Anlage (Referenzstraßenabschnitt 1.000 Meter oder 1 Quadratmeter) bei einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ergeben sich aus der Summe der Investitions-, Energie- und Ersatzteilkosten. Je niedriger die Gesamtkosten sind, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Punkte werden differenziert nach angestrebtem Beleuchtungsniveau vergeben.

Kriterium / Punktzahl

1

2

3

1.000 Euro/km (5 lx)

30 - 50

20 – 30

Unter 20

1.000 Euro/km (0,5 cd/m²)

40 – 50

20 - 40

Unter 20

1.000 Euro/km (1 cd/m²)

50 - 60

30 – 50

Unter 30

Platzbeleuchtung 1.000 Euro/m²

20 – 30

10 - 20

Unter 10

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Fragebogen Kommunenwettbewerb Neubau

Vielen Dank für Ihre Angaben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–56 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: [email protected]

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Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ Abschlussbericht - Anhang

Anhang 3 Unterlagen Technikwettbewerb

Bundeswettbewerb Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen beim Technikwettbewerb, dem ersten Teil des Bundeswettbewerbes „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Dieser Technikwettbewerb wendet sich an Sie, die Hersteller und Händler effizienter Beleuchtungstechnik. Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre alt und älter. Jedes Jahr werden in Deutschland für die Beleuchtung von Straßen und Plätzen drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht, soviel wie rund eine Million Haushalte benötigen. Dies führt zu einem klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Dabei ließe sich mit der bereits heute verfügbaren Technik der KohlendioxidAusstoß etwa halbieren und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessern. Sie als Hersteller und Händler verfügen über diese effizienten Beleuchtungstechniken. Bisher fragen die Kommunen besonders energieeffiziente Technik nur wenig nach. Viele scheuen – häufig aus Kostengründen – die Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtung. Und dort, wo beschafft wird, stehen oft nur die Anschaffungs- und nicht auch die Betriebskosten im Vordergrund. Bei steigenden Strompreisen bedeuten ineffiziente Beleuchtung jedoch wachsende finanzielle Belastungen. Auch die Wartungsanfälligkeit veralteter Anlagen erhöht die Betriebskosten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) haben den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ ausgerufen. Dieser hat das Ziel, innovative Ansätze für eine Erneuerung der Stadtbeleuchtung zu fördern. So sollen Beispiele für Energieeffizienz entstehen, die Impulse für eine weitere Verbreitung innovativer Konzepte geben. Über den ersten Teil des Bundeswettbewerbs, den Technikwettbewerb, können Sie Ihre effizienten Produkte in den Kommunen bekannt machen. Ihre Wettbewerbsbeiträge bilden die Grundlage für eine Übersicht über die auf dem Markt verfügbaren, energieeffizienten Techniken für die Stadtbeleuchtung. Die im Internet des UBA veröffentlichte Übersicht soll die Kommunen bei der Auswahl der geeigneten Technik unterstützen. Gleichzeitig zeigt die Übersicht die finanziellen Einsparmöglichkeiten, die mit einer effizienten Beleuchtungstechnik entstehen und gibt Anreize zur Erneuerung veralteter Straßenbeleuchtung. Im zweiten Teil des Bundeswettbewerbes sind Kommunen aufgefordert, Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung vorzulegen. Die besten Konzepte werden ausgezeichnet, und die ausgezeichneten Kommunen erhalten für deren Umsetzung eine Investitionsförderung. Ich wünsche Ihnen bei diesem für die Umwelt und Ihr Unternehmen vorteilhaften Wettbewerb viel Erfolg!

Prof. Dr. Andreas Troge

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Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Inhalt 1

2

Allgemeine Information zum Technikwettbewerb___________________________ 4 1.1

Ziel __________________________________________________________________ 4

1.2

Ausgangslage __________________________________________________________ 4

Teilnahmevoraussetzungen ____________________________________________ 5 2.1

Wer kann teilnehmen? __________________________________________________ 5

2.2

Gegenstand des Wettbewerbs_____________________________________________ 5

2.3

Einzureichende Unterlagen ______________________________________________ 6

2.4

Bewerbungsfrist________________________________________________________ 6

2.5

Ergebnis des Technikwettbewerbs_________________________________________ 7

3

Übersicht zum Ablauf des Bundeswettbewerbs _____________________________ 8

4

Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeformulars – Teil II ___________________ 9

5

4.1

Tabelle „Deckblatt“_____________________________________________________ 9

4.2

Tabelle „Grundinformation zum teilnehmenden Unternehmen“________________ 9

4.3

Tabelle „Datenerfassung1“_______________________________________________ 9

4.4

Tabelle „Datenerfassung2“______________________________________________ 14

Bewertung der Daten ________________________________________________ 15 5.1

Leuchtmitteldaten _____________________________________________________ 15

5.2

Leuchtendaten ________________________________________________________ 15

5.3

Energieverbrauch _____________________________________________________ 16

5.4

Investitions- und Betriebskosten _________________________________________ 17

5.5

Kennwerte Umwelt ____________________________________________________ 17

5.6

Bonuspunkte _________________________________________________________ 17

Seite 3

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

1 Allgemeine Information zum Technikwettbewerb Alle Informationen zum Technikwettbewerb sind im www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de.

Internet

zu finden unter:

Im Laufe des Wettbewerbs wird eine Liste der häufig gestellten Fragen (FAQ-Rubrik) erstellt, die ebenfalls auf dieser Internetseite zu finden ist. Für die Beantwortung von evtl. auftretenden Fragen steht zu den üblichen Bürozeiten unter Tel: 030 / 29 33 30 – 56 eine Kontaktperson bei der Berliner Energieagentur zur Verfügung. Fragen können auch an die E-Mail-Adresse [email protected] gerichtet werden.

1.1 Ziel Ziel ist des Technikwettbewerbs ist es, eine Sammlung von energieeffizienten Techniken zu erhalten, die als Bestandteile kommunaler Beleuchtungskonzepte zu förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ herangezogen werden können. Hierbei sollen energieeffiziente Beleuchtungssysteme und –komponenten sich besonders durch niedrige Betriebskosten und damit hohe Wirtschaftlichkeit sowie durch eine hohe Qualität der Beleuchtungstechnik (Lebensdauer, Wartungsintervalle) auszeichnen.

1.2 Ausgangslage Rund ein Drittel der Straßenbeleuchtung in Deutschland ist 20 Jahre alt und älter. Nicht dem heutigen Stand entsprechende Technik verursacht unnötig hohe Energiekosten und ist sehr wartungsanfällig. Ineffiziente Quecksilberdampf-Hochdrucklampen und veraltete Leuchten sind noch häufig im Stadtbild zu finden. Bei steigenden Energiepreisen bedeuten ineffiziente Beleuchtungsanlagen wachsende finanzielle Belastungen. Auf Grund der finanziellen Situation vieler Kommunen gibt es einen Investitionsstau bei der öffentlichen Beleuchtung, d. h. es werden nur die nötigsten Maßnahmen ergriffen und größere Erneuerungen häufig verschoben. Außerdem orientiert sich die Anschaffung neuer Beleuchtungstechnik in erster Linie an den Anschaffungs- und nicht an den Betriebskosten In Deutschland werden für die Beleuchtung von Straßen, Plätzen und Brücken jedes Jahr drei bis vier Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht; soviel wie rund eine Millionen Haushalte benötigen. Dies führt zu einem klimaschädlichen CO2-Ausstoß von über zwei Millionen Tonnen pro Jahr. Bereits mit der heute verfügbaren Technik könnte der CO2-Ausstoß halbiert und gleichzeitig die Lichtqualität deutlich verbessert werden. Bislang werden aber jährlich nur rund drei Prozent der Straßenbeleuchtung in Deutschland erneuert.

Seite 4

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Für die Hersteller von Beleuchtungstechnik gab es bisher wenig Anreize, sich durch besonders sparsame Produkte auf dem Markt zu profilieren, weil effiziente Techniken bislang von den Kommunen wenig nachgefragt wurden. Um auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie Kommunen Energie einsparen, ihre Betriebskosten langfristig senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, , haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die KfW Bankengruppe und das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Klimaschutzinitiative des BMU den Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ initiiert. Der erste Teil des geplanten Bundeswettbewerbs richtet sich an die Anbieter moderner Beleuchtungstechnik. Bei dem im Herbst anschließenden zweiten Teil, dem Kommunenwettbewerb, sind Kommunen aufgefordert, Konzepte zur Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung vorzulegen. Die besten Konzepte werden ausgezeichnet. und können für die Umsetzung eine Investitionsförderung aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU erhalten.

2 Teilnahmevoraussetzungen 2.1 Wer kann teilnehmen? Teilnehmen am Technikwettbewerb können alle Unternehmen, die in der Beleuchtungstechnik tätig sind, d.h. Hersteller und Vertrieb von Komponenten und Systemen sowie Dienstleister, z. B. Contractoren für Stadtbeleuchtung oder Energieversorger, die Dienstleistung für Stadtbeleuchtung anbieten.

2.2 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs sind Beleuchtungssysteme und –einzelkomponenten, die eine möglichst effiziente und qualitativ hochwertige Beleuchtung eines Referenzstraßenabschnitts von einem Kilometer Länge ermöglichen. Bzgl. der Bewerbung mit einzelnen technischen Komponenten wird darauf hingewiesen, dass Angaben zu den anderen Komponenten eines Gesamtsystems nach Möglichkeit mitgeliefert werden, damit jeweils eine aussagekräftige Bewertung hinsichtlich des Referenzstraßenabschnitts möglich ist. Diese Daten können aus Datenblättern passender Komponenten anderer Hersteller ermittelt oder bei den Herstellern abgefragt werden. Ebenso sind Voraussetzungen für die Kompatibilität mit anderen Komponenten soweit wie möglich zu benennen. Komponenten zur Lichtsteuerung können als Einzelkomponenten zum Wettbewerb eingereicht werden.

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Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

2.3 Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind für die Teilnahme am Technikwettbewerb einzureichen: •

Anschreiben



Vollständig ausgefülltes Teilnahmeformular o

in elektronischer Form (CD-ROM)

o

als unterschriebener Ausdruck



Fotos der Komponenten/Systemen mit denen am Technikwettbewerb teilgenommen wird



ggf. Zusatzinformation zu den Besonderheiten der eingereichten Technik



Referenzen für die eingereichte Technik (soweit vorhanden)



Erklärung zur Marktverfügbarkeit der Technik.

Die Bewerbung muss von einem verantwortlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben sein, wodurch die Richtigkeit aller Angaben bestätigt wird. Die Berliner Energieagentur behält sich vor, zu einzelnen angegebenen Daten Belegmaterial anzufordern. Für Techniken, die in die Sammlung effizienter Techniken aufgenommen werden sollen, kann ggf. ein Muster angefordert werden. Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeformulars (Excel-Datei) sind in Kapitel 4 zu finden.

2.4 Bewerbungsfrist Bewerbungsschluss ist der 25. Juli 2008 (Datum des Poststempels) Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht (Datum des Poststempels) in einem doppelten verschlossenen Umschlag an die folgende Adresse einzureichen: Bundeswettbewerb "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" c/o Berliner Energieagentur Französische Str. 23 10117 Berlin

Der innere verschlossene Umschlag ist mit folgender Aufschrift zu kennzeichnen: Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ Bewerbungsunterlagen Technikwettbewerb [Unternehmen] [Stempel]

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Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Die eingehenden Beiträge werden von der Berliner Energieagentur gesammelt und mit Eingangsstempeln versehen. Die inneren verschlossenen Umschläge aller Bewerbungen werden erst nach Ende der Bewerbungsfrist gemeinsam geöffnet.

Beiträge die nach Bewerbungsschluss eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

2.5 Ergebnis des Technikwettbewerbs Als Ergebnis des Technikwettbewerbs wird eine Sammlung effizienter, auf dem Markt verfügbarer Techniken vorliegen. Ziel dieser Sammlung ist es, diese Techniken in verständlicher, ansprechender, ausreichend detaillierter aber überschaubarer Weise darzustellen. Dadurch wird den Kommunen die Auswahl zwischen verschiedenen Techniken für die Erneuerung ihrer Stadtbeleuchtung erleichtert und es wird vermieden, dass Kommunen die besten technischen Lösungen erst aufwendig ermitteln müssen. Innerhalb der Sammlung wird es kein Ranking der einzelnen Produkte geben. Es erfolgt eine Sortierung nach Techniken und anschließend ggf. alphabetisch nach Herstellern.

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Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

3 Übersicht zum Ablauf des Bundeswettbewerbs

Teil 1: Technikwettbewerb

Teil 2: Kommunenwettbewerb

Zielgruppe: Hersteller von und Dienstleister für Beleuchtungstechnik

Zielgruppe: Kommunen (bzw. Eigentümer von Stadtbeleuchtung)

Gegenstand: effiziente Techniken zur Stadtbeleuchtung

Bewerbung bis 25. Juli 2008

Ergebnis Teil 1

Sammlung effizienter Techniken zur Stadtbeleuchtung

Herbst 2008

Basis für Teil 2

Gegenstand: Konzepte zur Erneuerung von Stadtbeleuchtung mit energieeffizienter Technik

Bewerbung im Herbst/ Winter 2008

Ziele: Auszeichnung der Kommunen mit den besten Konzepten und Umsetzung der ausgezeichneten Konzepte mit Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm des BMU

Frühjahr 2009

Seite 8

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

4 Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeformulars Das Teilnahmeformular steht in Form eines Exceldokuments zum Herunterladen von der Internetseite www.bundeswettbewerb-stadtbeleuchtung.de zur Verfügung. Im Folgenden werden Hinweise zum Ausfüllen des Teilnahmeformulars gegeben. Die Dateneingabe erfolgt sowohl über Felder mit Drop-Down-Menüs, bei denen vorgegebene Werte ausgewählt werden, als auch über Felder mit direkter Eingabe. Dabei ist auf die angegebenen Einheiten zu achten.

4.1 Tabelle „Deckblatt“ Keine Ausfüllhinweise.

4.2 Tabelle „Grundinformation“ Im Tabellenblatt „Grundinformation“ werden Kontaktdaten des teilnehmenden Unternehmens und Daten zu statistischen Zwecken abgefragt. Des Weiteren ist auf diesem Blatt – in der eingereichten Druckversion - die Richtigkeit der Daten per Unterschrift zu bestätigen. In der eingereichten elektronischen Version muss keine Signatur erfolgen.

4.3 Tabelle „Datenerfassung 1“ bis „Datenerfassung 12“ Die Vorlagen für die Tabellen Datenerfassung 1 bis Datenerfassung 12 sind identisch. Für jeden zum Technikwettbewerb eingereichten Beitrag ist jeweils ein Tabellenblatt „Datenerfassung X“ auszufüllen. 4.3.1 Allgemeine Vorgaben

Betriebsstunden Für sämtliche Angaben im Rahmen des Wettbewerbs sind als Gesamtbetriebsstunden pro Jahr 4.000 Stunden anzunehmen. Davon ist das Beleuchtungsniveau wie folgt einzuhalten: 1.) während 1.600 h zu 100 % Wartungswert. 2.) während 1.400 h zu mindestens 50 % Wartungswert. Kann mit Hilfe der Technik nicht auf 50 % des Beleuchtungsniveaus gesenkt werden, ist der geringste mögliche Wert (jedoch über 50 %) anzunehmen. 3.) während 1.000 h zu mindestens 20 % Wartungswert. Kann mit Hilfe der Technik nicht auf 20 % des Beleuchtungsniveaus gesenkt werden, ist der geringste mögliche Wert (jedoch über 20 %) anzunehmen. Die völlige Abschaltung einzelner Leuchten oder der gesamten Beleuchtung während der Nachtstunden ist bei der Berechnung der Daten im Technikwettbewerb nicht vorgesehen.

Seite 9

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Referenzstraßenabschnitt Alle Daten sind für einen Referenzstraßenabschnitt – wie folgt - anzugeben • Länge des zu betrachtenden Abschnitts: 1.000 Meter • gerader Straßenabschnitt • keine Kreuzung • keine Kurven • keine sonstigen Besonderheiten • Homogener Straßenbelag, trocken, glatt (R3), mittelhell (q0 = 0,08) Die Datenerfassung gliedert sich in sieben Teilbereiche, die mit den Buchstaben A bis H versehen sind. Im Teilbereich A werden Daten zur Beleuchtungssituation ausgewählt. In den Teilbereichen B bis H werden die Daten des Beleuchtungssystems erfasst. 4.3.2 Teilbereich A „Beleuchtungssituation“ Zur Vergleichbarkeit werden Beleuchtungssituationen vorgegeben, für die Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden sollen. Die folgende Tabelle gibt an welche Varianten im Teilnahmeformular auszuwählen sind. Die Varianten unterscheiden sich in der Anzahl und Breite der Fahrstreifen sowie in den vorgegebenen Masthöhen bzw. den minimal anzunehmenden Mastabständen. Es ist jeweils ein Datenerfassungsblatt zu jeder Variante auszufüllen. Wird für eine oder mehrere der Varianten keine Technik angeboten, so ist dies explizit anzugeben. Anzahl der Fahrstreifen

Fahrbahnbreite

Leuchtenanordnung

zweistreifig

Breite 5,5 m

zweistreifig

Masthöhe in m

Mastabstand in m*

einreihig

4,5

35

Breite 6,5 m

einreihig

7

35

zweistreifig

Breite 7,5 m

einreihig

8

40

vierstreifig ohne Mittelstreifen

Breite 14 m

zweireihig (versetzt)

10

45

* Im Tabellenblatt „Datenerfassung Extra“ kann für eine Fahrbahnbreite das optimale Masthöhe/Mastabstand-Verhältnis angegeben werden (s. 4.4)

Seite 10

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Die folgenden Vorgaben betreffen alle Varianten: • die Maste sind direkt am Fahrbahnrand positioniert • der erste Mast steht am Beginn des 1.000 Meter langen geraden Straßenstücks • die Leuchtenaufneigung ist anzugeben und sollte möglichst gering sein (Lichtimmission) • der Lichtpunktüberhang ist anzugeben. Die Daten sind für eines der folgenden Leuchtdichte-/Beleuchtungsstärkeniveaus (Wartungswert mittlere Leuchtdichte/Beleuchtungsstärke) anzugeben: o

0,5 cd/m²

o

1,0 cd/m²

o

5 lx

Die mittlere Leuchtdichte bzw. die mittlere Beleuchtungsstärke, sind nach EN 13201-3 und EN 13201-4 unter Berücksichtigung der entsprechenden Werte für Gleichmäßigkeit und Blendung zu berechnen. 4.3.3 Teilbereich B „Leuchtmitteldaten“ Dieser Teilbereich umfasst Angaben zum vorgesehenen Leuchtmittel. Der Lampentyp (Drop-Down-Auswahl) und die genaue Herstellerbezeichnung sind zu nennen, da sich Lebensdauern, Lichtstrom etc. von Hersteller zu Hersteller unterscheiden können. Die elektrische Leistung des Leuchtmittels (inkl. Betriebsgeräte) sowie der Lichtstrom bei den Beleuchtungsniveaus 100 %, 50 % und 20 % sind anzugeben. Kann mit Hilfe der Technik nicht auf 50 % (bzw. 20%) des Beleuchtungsniveaus gesenkt werden, ist der geringste mögliche Wert - jedoch über 50 % (bzw. über 20 %) - anzunehmen. Es ist auszuwählen, ob das Leuchtmittel an einem verlustarmen Vorschaltgerät (VVG) oder einem elektronischen Vorschaltgerät (EVG) betrieben wird. Angaben zum Farbwiedergabeindex, zur Lichtfarbe und zur Farbtemperatur werden benötigt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Lebensdauer des Leuchtmittels. Als Lebensdauer des Leuchtmittels ist der Zeitpunkt anzugeben, zu welchem das Leuchtmittel in der Regel (im Gruppenwechsel) gewechselt werden muss, um den vorgesehenen Anlagenlichtstrom nicht zu unterschreiten, also die wirtschaftliche oder Nutzlebensdauer. Der Lichtstrom kann in Abhängigkeit der Temperatur variieren. Angaben in Datenblättern beziehen sich in der Regel auf Standardtemperatur (z. B 25°C). Für die Außenbeleuchtung sind Lichtströme auch bei niedrigen Temperaturen relevant. Es ist der Lichtstrom des Leuchtmittels bei + 5°C in % des Anfangslichtstroms bei Standardtemperatur anzugeben.

Seite 11

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

4.3.4 Teilbereich C „Leuchtendaten“ Dieser Teilbereich umfasst Angaben zu den vorgesehenen Leuchten. Die genaue Herstellerbezeichnung der Leuchte ist zu nennen. Es ist anzugeben, ob es sich um eine dekorative oder eine technische Leuchte handelt. Die Schutzart der Leuchte ist zu nennen. Wichtig für die Beurteilung von Effizienz und Lichtimmission sind der Leuchtenbetriebswirkungsgrad sowie die Abstrahlung der Leuchte in den oberen Halbraum. Kriterien hierfür sind der Gesamtleuchtenbetriebswirkungsgrad sowie die Leuchtenbetriebswirkungsgrade in den unteren und den oberen Halbraum. 4.3.5 Teilbereich D „Anlagensteuerung“ Im Teilbereich D werden Angaben zur Steuerung der Beleuchtungsanlage erfasst. Die Anlagensteuerung kann einzelne Lampen bzw. einzelne oder mehrerer Lichtpunkte umfassen. Die Art der Steuerung ist zu beschreiben. Ggf. ist eine Beschreibung des Steuergerätes den Teilnahmeunterlagen beizufügen. Es ist anzugeben, - wie viele Lichtpunkte pro Steuergerät gesteuert werden können, falls dies die begrenzende Größe ist oder - welche Leistung pro Steuergerät gesteuert werden kann, falls dies die begrenzende Größe ist. Die Verlustleistung des Gerätes ist zu nennen. Zudem ist für den Referenzstraßenabschnitt anzugeben wie viele Geräte benötigt werden und wir hoch die Verlustleistung der Steuerung der in Teilbereich A ausgewählten Beleuchtungssituation ist. 4.3.6 Teilbereich E „Kennwerte Licht“ Im Teilbereich E werden die Kennwerte welche die „Dienstleistung Licht“ betreffen abgefragt bzw. aus den bereits angegebenen Daten berechnet.

Wartungsfaktor Aufgrund von Verschmutzung und Alterung vermindert sich die von der Gesamtanlage zur Verfügung gestellte Lichtmenge. Dies wird über den Wartungsfaktor ausgedrückt. Im Rahmen des Technikwettbewerbs wird davon ausgegangen, dass der Lampenwechsel im kombinierten Einzel/Gruppenwechsel durchgeführt wird, dadurch muss die Ausfallrate (Lampenlebensdauerfaktor) nicht berücksichtigt werden. Der Wartungsfaktor ergibt sich somit aus der Multiplikation von Lampenlichtstromwartungsfaktor (Angabe des Lampenherstellers) und Leuchtenwartungsfaktor (Angabe des Leuchtenherstellers). Beide Faktoren sind anzugeben.

Seite 12

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Lichtstrom der Anlage über ein ganzes Jahr Für die Berechnung des Kennwertes „Energieeinsatz pro jährliche Lichtmenge“ (s.u.) wird der Gesamtlichtstrom der Anlage für ein ganzes Jahr in der Einheit Kilolumen-Stunden (klmh) benötigt. Der jährliche Lichtstrom der Anlage ergibt sich aus der Summe des Lichtstroms der Anlage bei den jeweiligen Beleuchtungsniveaus (siehe 4.3.3) multipliziert mit den jeweiligen Betriebsstunden (siehe 4.3). 4.3.7 Teilbereich F „Kennwerte Effizienz“ Im Teilbereich F werden die Kennwerte welche die Energieeffizienz der Anlage betreffen abgefragt bzw. aus den bereits angegebenen Daten berechnet.

Energieverbrauch der Gesamtanlage Zur Berechnung des Energieverbrauchs ist zunächst die Anschlussleistung in Kilowatt pro Kilometer (kW/km) bei den drei Beleuchtungsniveaus 100 %, mindestens 50 % und mindestens 20 % anzugeben. Die Anschlussleistung muss das Gesamtsystem (Referenzstraßenabschnitt 1.000 Meter wie oben angegeben) umfassen, also die Verlustleistungen der Vorschaltgeräte und ggf. Steuergeräte beinhalten. Aus der Anschlussleistung und den jeweiligen Betriebsstunden (siehe 4.3) wird der jährliche Energieverbrauch pro Kilometer errechnet.

Energieeinsatz pro jährlicher Lichtmenge Zur Beurteilung der Effizienz bezogen auf die Lichtmenge wird der Energieverbrauch pro jährlicher Lichtmenge für die Gesamtanlage bestimmt. Dieser Kennwert hat die Einheit Kilowattstunden pro Kilolumen-Stunden (kWh/klmh) und ergibt sich aus dem Verhältnis des jährlichen Energieverbrauchs zur jährlich erzeugten Lichtmenge, also dem oben berechneten jährlichen Lichtstrom. 4.3.8 Teilbereich G „Kennwerte Kosten“ Im Teilbereich G sind die entstehenden Kosten anzugeben. Die Gesamtkosten für die Anlage werden über einen Zeitraum von 15 Jahren aus den Investitions- und den Betriebskosten ermittelt. Bei verminderten Betriebskosten durch energieeffiziente Technik relativieren sich etwaige höhere Investitionskosten.

Investitionskosten Es sind die Investitionskosten (Listenpreise Mai 2008, Abnahmemenge 50 Stk.) für die einzelnen Komponenten Leuchtmittel, Leuchte und sonstige Komponenten (Steuerung) anzugeben. Die Gesamtinvestition ergibt sich dann aus der Summe der einzelnen Posten.

Betriebskosten Die Betriebskosten setzen sich aus den Energiekosten und den Wartungskosten zusammen. Die jährlichen Energiekosten ergeben sich aus dem oben berechneten Energieverbrauch der Gesamtanlage (siehe 4.3.7) und einem angenommenen Energiepreis von 0,12 Euro pro kWh. Seite 13

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Die Wartungskosten sind im Wesentlichen bestimmt von der Lebensdauer und den Ersatzkosten der einzelnen Komponenten. Personalkosten und Mieten bzw. Unterhaltungskosten für Zusatzgeräte wie Hebebühnen u. Ä. können von Kommune zu Kommune erheblich abweichen und werden hier nicht berücksichtigt. Es sind die Wartungszyklen für die Komponenten in Jahren und die Kosten für die Ersatzbeschaffung ((Listenpreis Mai 2008, Abnahmemenge 50 Stk.) anzugeben. Beispielrechnung für die Wartungskosten eines Leuchtmittels: • • •

Leuchtmittellebensdauer 18.000 h geteilt durch 4.000 h Betriebsdauer pro Jahr ergibt einen Wartungszyklus von 4,5 Jahren. Die Kosten für das Leuchtmittel betragen 22,00 €. Auf ein Jahr umgerechnet ergeben sich Kosten für den Ersatz des Leuchtmittels von 4,90 €.

Gesamtkosten Die Gesamtkosten der Anlage (Referenzstraßenabschnitt 1.000 Meter) und Jahr bei einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren ergeben sich aus der Summe der Investitionsund Betriebskosten. 4.3.9 Teilbereich H „Umwelt“ Im Teilbereich Umwelt werden die Emissionen und sonstigen Umwelteinflüsse berücksichtigt. Die jährlichen CO2-Emissionen, die durch den Betrieb der angegebenen Technik für den Referenzabschnitt entstehen, werden aus dem Gesamtenergieverbrauch der Anlage und den CO2-Faktor 596 g CO2/kWh (UBA, deutscher Strom-Mix 2006) errechnet. Bzgl. des Schadstoffgehalts (Quecksilber, Blei, etc.) der Komponenten ist zu bestätigen, dass die geltenden Europäischen Richtlinien erfüllt sind (z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG vom 16. März 2005). Die nächtliche Beleuchtung hat einen unerwünschten Einfluss auf nachtaktive Insekten. Da Leuchtmittel mit hohem Blauanteil ziehen mehr Insekten anziehen als Leuchtmittel mit hohem Rotanteil, haben Leuchtmittel mit geringem Blauanteil weniger Einfluss. Insektenfreundliche Leuchten weisen möglichst keine Abstrahlung nach oben auf. Dieses Kriterium ist bereits oben in der Bewertung des Leuchtenbetriebswirkungsgrades (siehe 4.3.4) berücksichtigt.

4.4 Tabelle „Datenerfassung Extra“ Tabelle „Datenerfassung Extra“ ermöglicht es, die eingereichte Technik unter optimalen Bedingungen darzustellen. Es werden die gleichen Daten abgefragt wie in den Tabellen „Datenerfassung X“, insofern gelten die in Kapitel 4.3 beschriebenen Hinweise. Abweichend davon sind die Masthöhe und der Mastabstand nicht vorgegeben, sondern können frei gewählt werden.

Seite 14

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Die Angaben in „Datenerfassung Extra“ gehen nicht in die Grundbewertung mit ein, bieten jedoch die Möglichkeit die besonders hervorzuhebenden Eigenschaften einer Technik deutlich zu machen. Pro Unternehmen können maximal drei Tabellen „Datenerfassung Extra“ eingereicht werden.

5 Bewertung der Daten Die Daten aus Tabellen „Datenerfassung 1“ bis „Datenerfassung 12“ werden anhand des im Folgenden dargestellten Punktesystems bewertet. Die erreichten Punkte werden summiert. Die Techniken mit den höchsten Punktzahlen werden in Abstimmung mit einer Fachjury und nach Entscheidung des BMU in die Sammlung effizienter Techniken zur Stadtbeleuchtung aufgenommen. Gegebenenfalls können die Angaben aus der Tabelle „Datenerfassung Extra“ und weitere Zusatzangaben mit berücksichtigt werden.

5.1 Leuchtmitteldaten 5.1.1 Lichtstromrückgang Temperatur Ein hoher Lichtstromrückgang über der Temperatur beeinflusst das Beleuchtungsniveau in der Außenbeleuchtung. Der Kennwert Lampenlichtstrom bei +5°C ist in Prozent des Anfangslichtstroms bei Standardtemperatur anzugeben. Kriterium / Punktzahl

0

1

2

3

Lampenlichtstrom bei +5°C

kleiner 70 %

70 bis 80 %

81 bis 90 %

größer 90 %

5.2 Leuchtendaten 5.2.1 Leuchtenbetriebswirkungsgrad Ein hoher Leuchtenbetriebswirkungsgrad (bezogen auf die Abstrahlrichtung) ist ein Kriterium für die Effizienz der Leuchte. Kriterium / Punktzahl

0

1

2

3

Leuchtenwirkungsgrad in den unteren Halbraum

kleiner 0,65

0,65 bis 0,7

0,71 bis 0,8

größer 0,8

Leuchtenwirkungsgrad in den oberen Halbraum

größer 0,1 0,06 bis 0,1

0,04 bis 0,059

kleiner 0,04

Seite 15

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

5.3 Energieverbrauch 5.3.1 Energieverbrauch pro km und Jahr Der Energieverbrauch pro Kilometer entspricht dem jährlichen Gesamtenergieverbrauch der Anlage (siehe 4.3.7), da alle Anlagen auf 1.000 Meter Straßenlänge festgelegt sind. Einheit: 1.000 Kilowattstunden pro Kilometer und Jahr [1.000 kWh/km*a] Kriterium / Punktzahl

0

1

2

3

1.000 kWh/km*a (1 cd/m²)

größer 15

11 bis 15

8 bis 10,9

unter 8

1.000 kWh/km*a (0,5 cd/m²)

größer 8

6,5 bis 8

5 bis 6,49

unter 5

1.000 kWh/km*a (5 lx)

größer 6

5 bis 6

4 bis 4,9

unter 4

Durch die Bewertung des Energieverbrauchs werden die CO2-Emissionen der Anlage berücksichtigt. 5.3.2 Energieverbrauch pro Lichtmenge Dieser Kennwert wird für die Gesamtanlage gerechnet, also für 1.000 Meter. Der jährliche Energieverbrauch pro jährlicher Lichtmenge wird in der Einheit Kilowattstunden pro 1.000 Kilolumen-Stunden [kWh/1.000*klmh] angegeben und errechnet sich aus: •

der Anzahl der Lichtpunkte (ergibt sich aus dem Mastabstand, siehe 4.3.2)



dem jährlichen Gesamtenergieverbrauch der Anlage (siehe 4.3.7)



dem jährlichen Gesamtlichtstrom der Anlage (der jährliche Gesamtlichtstrom ergibt sich aus der Summe der Lichtströme beim jeweiligen Beleuchtungsniveau multipliziert mit den entsprechenden Betriebsstunden, d.h. nicht reduziert: 1.600 Stunden; 50% reduziert: 1.400 Stunden; 20% reduziert: 1000 Stunden) (siehe auch 4.3.6)

Kriterium / Punktzahl

0

1

2

3

kWh / 1.000 * klmh

größer 18

14 bis 18

10 bis 13,9

kleiner 10

Seite 16

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

5.4 Investitions- und Betriebskosten 5.4.1 Wartungszyklen Die Wartungszyklen ergeben sich aus der Lebensdauer der Leuchtmittel bzw. weiterer Komponenten (siehe 4.3.8). Kriterium / Punktzahl

0

1

2

3

Wartungszyklus (Leuchtmittel)

kleiner 3

3 bis 3,9

4 bis 4,9

über 5

Wartungszyklus (andere Komponenten)

kleiner 5

5 bis 7,5

7,6 bis 9,9

über 10

5.4.2 Gesamtkosten Die Gesamtkosten werden für einen Zeitraum von 15 Jahren kalkuliert. Sie setzen sich aus den Investitions-, Energie- und Wartungskosten zusammen (siehe 4.3.8): Kriterium / Punktzahl

0

1000 € (1 cd/m²)

größer 60

1000 € (0,5 cd/m²) 1000 € (5 lx)

1

2

3

45 bis 60

30 bis 44,9

unter 30

größer 40

30 bis 40

20 bis 29,9

unter 20

größer 30

20 bis 30

10 bis 19,9

unter 10

5.5 Kennwerte Umwelt Die CO2-Emissionen der Anlage werden über die Bewertung des Energieverbrauchs berücksichtigt. Leuchtmittel mit einem geringen Blauanteil erhalten für die Insektenfreundlichkeit einen Zusatzpunkt. Die Abstrahlung in den oberen Halbraum wird bereits beim Leuchtenbetriebswirkungsgrad bewertet.

5.6 Bonuspunkte Für besonders innovative Techniken und Techniken mit herausragenden Eigenschaften können Bonuspunkte vergeben werden

Seite 17

Information zur Teilnahme Technikwettbewerb

Vielen Dank für Ihre Angaben. Wir werden sie sorgfältig bearbeiten und auswerten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

mit der Begleitung des Bundeswettbewerbs beauftragt: Berliner Energieagentur GmbH Französische Straße 23 10117 Berlin Tel.: (0 30) 29 33 30–34 Fax: (0 30) 29 33 30–99 E-Mail: [email protected]

Seite 18

Bundeswettbewerb

Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Technikwettbewerb

Teilnahmeformular

Teilnahmeformular Technikwettbewerb

Bundeswettbewerb Effiziente Stadtbeleuchtung Grundinformationen zum teilnehmenden Unternehmen Name Anschrift Homepage (falls vorhanden)

Ansprechpartner im Unternehmen Name Vorname E-mail Telefonnummer

Verantwortliche Person für die Richtigkeit der Daten Name Vorname Position E-mail Telefonnummer

Statistische Unternehmensdaten Anzahl der Mitarbeiter Umsatz 2007 [Mio. Euro] Sind an Ihrem Unternehmen noch andere Firmen zu mehr als 25 % beteiligt? (KMU-Kriterium) Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben im vorliegenden Teilnahmeformular

Firma

Ort

Stempel, Unterschrift

Tabellenblatt: Grundinformation

Seite 1 von 1

Teilnahmeformular Technikwettbewerb

Name des Unternehmens

0

Name des Ansprechpartners

0

Datenerfassung (1) Beurteilungskriterien

Hinweise zum Ausfüllen Art der Eingabe

Einheiten

Kurzbeschreibung

Weitere Hinweise siehe "Information zur Teilnahme"

A Beleuchtungssituation 1 Straßenbreite

[m]

Die Straßenbreite ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge aus dem Drop-Down-Menü Drop-Down-Menü auszuwählen.

Kapitel 4.3.2

2 Masthöhe

[m]

Die Masthöhe ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge aus dem Drop-Down-Menü Drop-Down-Menü auszuwählen.

Kapitel 4.3.2

3

Beleuchtungsniveau (mittlere Leuchtdichte)

[cd/m²] Drop-Down-Menü

4

Beleuchtungsniveau (mittlere Beleuchtungsstärke)

Das Beleuchtungsniveau (mittlere Leuchtdichte) ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge aus dem DropDown-Menü auszuwählen.

Das Beleuchtungsniveau (mittlere Beleuchtungsstärke) ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge aus dem Drop-Down-Menü Drop-Down-Menü auszuwählen.

[lx]

Kapitel 4.3.2

Kapitel 4.3.2

5 Leuchtenaufneigung

[Grad]

Freie Eingabe (Zahl)

Die Leuchtenaufneigung ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.2

6 Lichtpunktüberhang

[m]

Freie Eingabe (Zahl)

Der Lichtpunktüberhang ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.2

Keine Eingabe

Die Straßenbreite wird automatisch aus der Dateneingabe übernommen.

Keine Eingabe

Die Anzahl der Fahrstreifen wird automatisch berechnet aus der Straßenbreite und der Masthöhe.

Keine Eingabe

Die Leuchtenanordnung wird automatisch berechnet aus der Straßenbreite und der Masthöhe.

Keine Eingabe

Die Masthöhe wird automatisch aus der Dateneingabe übernommen.

Keine Eingabe

Die Mastabstände werden automatisch berechnet aus der Straßenbreite und der Masthöhe.

Keine Eingabe

Das Beleuchtungsniveau (mittlere Leuchtendichte) wird automatisch aus der Dateneingabe übernommen.

Keine Eingabe

Das Beleuchtungsniveau (mittlere Beleuchtungsstärke) wird automatisch aus der Dateneingabe übernommen.

Keine Eingabe

Die Leuchtenaufneigung wird automatisch aus der Dateneingabe übernommen.

Keine Eingabe

Der Lichtpunktüberhang wird automatisch aus der Dateneingabe übernommen.

Sie haben folgende Variante ausgewählt 1 Straßenbreite

[m]

0,0

2 Anzahl der Fahrstreifen

-

3 Leuchtenanordnung

-

4 Masthöhe

[m]

0,0

5 Mastabstände

[m]

1000

[cd/m²]

-

[lx]

-

Beleuchtungsniveau 6 (mittlere Leuchtdichte) 7

Beleuchtungsniveau (mittlere Beleuchtungsstärke)

8 Leuchtenaufneigung

0,0

9 Lichtpunktüberhang

0,00

B Leuchtmitteldaten Der Lampentyp ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge aus der Drop-Down-Auswahl Drop-Down-Menü auszuwählen.

1 Lampentyp

2 Genaue Herstellerbezeichnung

3

Wirtschaftliche bzw. Nutzlebensdauer

Elektrische Leistung Leuchtmittel 4 (inklusive Vorschaltgerät)

Freie Eingabe (Text)

[h] [kW]

Freie Eingabe (Zahl) Freie Eingabe (Zahl)

Die genaue Herstellerbezeichnung des Leuchtmittels ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Die wirtschaftliche bzw. Nutzlebensdauer ist zur Bestimmung der Wartungsintervalle anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Die elektrische Leistung ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Die Art des Vorschaltgeräts ist zur Vergleichbarkeit der Drop-Down-Menü Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

5 Art des Vorschaltgeräts

Kapitel 4.3.3

Kapitel 4.3.3

Anfangslichtstrom der einzelnen 6 Leuchtmittel nach 100 h

a bei 100 % Beleuchtungsniveau

Der Anfangslichtstrom des einzelnen Leuchtmittels nach 100 h Betriebszeit bei 100 % Beleuchtungsniveau ist zur Bestimmung der Lichtmenge anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Der Anfangslichtstrom des einzelnen Leuchtmittels nach 100 h Betriebszeit bei 50 % Beleuchtungsniveau ist zur Bestimmung der Lichtmenge anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Der Anfangslichtstrom des einzelnen Leuchtmittels nach 100 h Betriebszeit bei 20 % Beleuchtungsniveau ist zur Bestimmung der Lichtmenge anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Freie Eingabe (Zahl)

Der Lampenlichtstrom bei +5°C ist zur Vergleichbark eit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.3

Freie Eingabe (Zahl)

Der Farbwiedergabeindex ist eine Information zur Technik (ohne Bewertung)

Kapitel 4.3.3

Die Lichtfarbe ist eine Information zur Technik (ohne Bewertung)

Kapitel 4.3.3

Die Farbtemperatur ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.3

[lm] Freie Eingabe (Zahl)

bei mindestens 50 % b Beleuchtungsniveau (reduzierter Betrieb I)

[lm]

bei mindestens 20 % c Beleuchtungsniveau (reduzierter Betrieb II)

[lm]

7 Lampenlichtstrom bei +5°C

[%]

Freie Eingabe (Zahl)

Freie Eingabe (Zahl)

8 Farbwiedergabeindex

9 Lichtfarbe Drop-Down-Menü

10 Farbtemperatur

Tabellenblatt: Datenerfassung (3)

[K]

Freie Eingabe (Zahl)

Seite 1 von 3

Teilnahmeformular Technikwettbewerb

Name des Unternehmens

0

Name des Ansprechpartners

0

Datenerfassung (1) Beurteilungskriterien

Hinweise zum Ausfüllen Art der Eingabe

Einheiten

Kurzbeschreibung

Weitere Hinweise siehe "Information zur Teilnahme"

C Leuchtendaten 1 Leuchtentyp (Herstellerbezeichnung)

Freie Eingabe (Text)

Die Leuchtenart ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge aus dem Drop-Down-Menü Drop-Down-Menü auszuwählen.

2 Leuchtenart

3 Schutzart (mindestens IP 54)

4

Leuchtenbetriebswirkungsgrad unterer Halbraum

5

Leuchtenbetriebswirkungsgrad oberer Halbraum

6

Leuchtenbetriebswirkungsgrad insgesamt

Der Leuchtentyp (Herstellerbezeichnung) ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.4

Kapitel 4.3.4

Die Schutzart der Leuchte ist zur Vergleichbarkeit der Wartungsfaktoren anzugeben. Die Schutzart muss mindestens IP 54 sein

Kapitel 4.3.4

Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad für den unteren Halbraum ist zur Bestimmung der Effizienz anzugeben.

Kapitel 4.3.4

Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad für den Halbraum ist zur Bestimmung der Effizienz und der Lichtimmission anzugeben.

Kapitel 4.3.4

Der Leuchtenbetriebswirkungsgrad der gesamten Leuchte ist zur Bestimmung der Effizienz anzugeben.

Kapitel 4.3.4

Die Art der Steuerung des Beleuchtungssystems ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu beschreiben. Aufgrund des begrenzten Platzes in diesem Formular, kann ein zusätzliches Dokument mit ausführlicher Beschreibung der Steuerung den Teilnahmeun

Kapitel 4.3.5

Es ist anzugeben, ob eine Beschreibung zur Steuerung als zusätzliche Beschreibung den Teilnahmeunterlagen beigefügt wurde.

Kapitel 4.3.5

Drop-Down-Menü

Freie Eingabe (Zahl)

Die maximale Anzahl der steuerbaren Lichtpunkte pro Gerät ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.5

Die maximal steuerbare Leistung pro Gerät ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.5

Die Anzahl der für die Anlage benötigten Steuergeräte ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs und der Wartungskosten anzugeben.

Kapitel 4.3.5

Die Verlustleistung des einzelnen Steuergeräts ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs anzugeben.

Kapitel 4.3.5

Die Verlustleistung der Steuerung für die Gesamtanlage ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs anzugeben.

Kapitel 4.3.5

Der Wartungsfaktor wird automatisch berechnet aus dem Produkt des Lampenlichtstromwartungsfaktors und des Leuchtenwartungsfaktors.

Kapitel 4.3.6

Der Lampenlichtstromwartungsfaktor ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.6

Der Leuchtenwartungsfaktor ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.6

Der Gesamtlichtstrom im Jahr auf 1.000 Metern wird automatisch berechnet aus der Summenbildung des Lichtstroms der Gesamtanlage bei 100 %, 50 % und 20 % Beleuchtungsniveau unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsstunden.

Kapitel 4.3.6

Der Lichtstrom der Gesamtanlage im Jahr bei 100 % Beleuchtungsniveau wird automatisch berechnet aus dem Produkt des Lichtstroms des einzelnen Leuchtmittels, der jährlichen Betriebszeit und der Mastanzahl.

Kapitel 4.3.6

Der Lichtstrom der Gesamtanlage im Jahr bei 50 % Beleuchtungsniveau wird automatisch berechnet aus dem Produkt des Lichtstroms des einzelnen Leuchtmittels, der jährlichen Betriebszeit und der Mastanzahl.

Kapitel 4.3.6

Der Lichtstrom der Gesamtanlage im Jahr bei 20 % Beleuchtungsniveau wird automatisch berechnet aus dem Produkt des Lichtstroms des einzelnen Leuchtmittels, der jährlichen Betriebszeit und der Mastanzahl.

Kapitel 4.3.6

Freie Eingabe (Text)

Freie Eingabe (Zahl)

Freie Eingabe (Zahl)

Freie Eingabe (Zahl)

D Anlagensteuerung

1 Steuerungsart Freie Eingabe (Text)

2 Zusätzliche Beschreibung beigefügt

3

Maximale Anzahl der steuerbaren Lichtpunkte pro Gerät

4

Maximal steuerbare Leistung pro Gerät

5

Anzahl der für die Anlage benötigten Steuergeräte

6

Verlustleistung des einzelnen Steuergeräts

[W]

7

Verlustleistung der Steuerung für die Gesamtanlage

[W]

[kW]

Freie Eingabe (Zahl)

Freie Eingabe (Zahl)

Freie Eingabe (Zahl)

Freie Eingabe (Zahl)

E Kennwerte Licht 1 Wartungsfaktor

Keine Eingabe

a Lampenlichtstromwartungsfaktor

Freie Eingabe (Zahl)

b Leuchtenwartungsfaktor

Freie Eingabe (Zahl)

2 Lichtstrom der Anlage über ein Jahr

[klmh/km]

1 Keine Eingabe

a bei 100% Beleuchtungsniveau

[klmh/km]

Keine Eingabe

b

bei 50 % Beleuchtungsniveau (reduzierter Betrieb I)

[klmh/km]

Keine Eingabe

c

bei 20 % Beleuchtungsniveau (reduzierter Betrieb II)

[klmh/km]

Keine Eingabe

Tabellenblatt: Datenerfassung (3)

Seite 2 von 3

Teilnahmeformular Technikwettbewerb

Name des Unternehmens

0

Name des Ansprechpartners

0

Datenerfassung (1) Beurteilungskriterien

Hinweise zum Ausfüllen Art der Eingabe

Einheiten

Kurzbeschreibung

Weitere Hinweise siehe "Information zur Teilnahme"

F Kennwerte Effizienz 1

Elektrische Anschlussleistung pro Kilometer (alle Komponenten)

Keine Eingabe

a bei 100% Beleuchtungsniveau

[kW/km]

b

bei 50 % Beleuchtungsniveau (reduzierter Betrieb I)

[kW/km]

c

bei 20 % Beleuchtungsniveau (reduzierter Betrieb II)

[kW/km]

Energieverbrauch pro Kilometer und 2 Jahr (Ganznachtschaltung)

[kWh/km*a]

Energieverbrauch pro Kilometer und 3 Jahr (reduzierter Betrieb)

[kWh/km*a]

4

Energieverbrauch pro Lichtmenge im Jahr

Freie Eingabe (Zahl)

Die elektrische Anschlussleistung der Anlage bei 100 % Beleuchtungsniveau ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs anzugeben.

Kapitel 4.3.7

Freie Eingabe (Zahl)

Die elektrische Anschlussleistung der Anlage bei 50 % Beleuchtungsniveau ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs anzugeben.

Kapitel 4.3.7

Freie Eingabe (Zahl)

Die elektrische Anschlussleistung der Anlage bei 20 % Beleuchtungsniveau ist zur Bestimmung des Energieverbrauchs anzugeben.

Kapitel 4.3.7

Der Energieverbrauch bei Ganznachtschaltung wird automatisch berechnet aus der elektrischen Anschlussleistung mal 4.000 Betriebsstunden .

Kapitel 4.3.7

Der jährliche Energieverbrauch im reduzierten Betrieb wird automatisch berechnet aus der elektrischen Anschlussleistung und den jeweiligen Betriebsstunden.

Kapitel 4.3.7

Der Energieverbrauch pro Lichtmenge der Gesamtanlage wird automatisch berechnet aus der Division des jährlichen Energieverbrauchs durch den Gesamtlichtstrom im Jahr.

Kapitel 4.3.7

0 Keine Eingabe

0 Keine Eingabe

[kWh/ 1.000 klmh]

0,00 Keine Eingabe

G Kennwerte Kosten 1 Kosten pro kWh 2

Preis pro Leuchtmittel (Listenpreis Mai 2008, 50 Stk.)

Preis pro Steuergerät 3 (Listenpreis Mai 2008, 50 Stk.) Preis pro Leuchte 4 (Listenpreis Mai 2008, 50 Stk.)

5 Investitionskosten (gesamt)

[Euro/kWh]

0,12 €

[Euro/Stück] [Euro/Stück] [Euro/Stück]

[Euro/km]

Kosten pro kWh ist ein vorgegebener Wert

Kapitel 4.3.8

Freie Eingabe (Zahl)

Der Preis pro Leuchtmittel ist zur Bestimmung der Kosten anzugeben.

Kapitel 4.3.8

Freie Eingabe (Zahl)

Der Preis pro Betriebsgerät ist zur Bestimmung der Kosten anzugeben.

Kapitel 4.3.8

Freie Eingabe (Zahl)

Der Preis pro Leuchte ist zur Bestimmung der Kosten anzugeben.

Kapitel 4.3.8

Die Investitionskosten werden automatisch berechnet aus den Anschaffungskosten der Leuchtmittel, Betriebsgeräte und Leuchten für die Gesamtanlage.

Kapitel 4.3.8

Das Wartungsintervall ergibt sich aus der Lebensdauer des Leuchtmittels.

Kapitel 4.3.8

Das Wartungsintervall des Steuergeräts ist zur Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge anzugeben.

Kapitel 4.3.8

Die jährlichen Energiekosten ergeben sich aus dem Energieverbrauch und dem Preis pro kWh

Kapitel 4.3.8

Die jährlichen Wartungskosten ergeben sich aus den Wartungsintervallen und den Komponentenpreisen

Kapitel 4.3.8

Die jährlichen Gesamtkosten ergeben sich aus den Investitionskosten und den jährlichen Betriebskosten unter Berücksichtigung des Betrachtungszeitraums von 15 Jahren.

Kapitel 4.3.8

Die jährlichen CO2-Emissionen der Anlage ergeben sich aus dem Energieverbrauch.

Kapitel 4.3.9

Die Erfüllung europäischer Richtlinien ist eine Voraussetzung zur Teilnahme am Technikwettbewerb.

Kapitel 4.3.9

Die Insektenfreundlichkeit im Sinne des Blauanteils im Leuchtmittel ist anzugeben.

Kapitel 4.3.9

Keine Eingabe

0,00 € Keine Eingabe

6 Wartungsintervall Leuchtmittel

[1/a]

1,00 Keine Eingabe

7 Wartungsintervall Steuergerät

8

Jährliche Energiekosten der Gesamtanlage (reduzierter Betrieb)

[1/a]

[Euro/km*a]

Freie Eingabe (Zahl)

0,00 € Keine Eingabe

9

Jährliche Wartungskosten der Gesamtanlage

[Euro/km*a]

0 Keine Eingabe

10

Gesamtkosten der Anlage bei einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren

[Euro/km*a]

0,00 € Keine Eingabe

H Kennwerte Umwelt 1

Jährliche CO2-Emission der Anlage (Strommix Deutschland, UBA, 2006)

[kg/km*a]

0 Keine Eingabe

2 Erfüllung europäischer Richtlinien Drop-Down-Menü

3

Insektenfreundlichkeit (geringer Blauanteil, Leuchtmittel)

Tabellenblatt: Datenerfassung (3)

Drop-Down-Menü

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Bundeswettbewerb „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ Abschlussbericht - Anhang

Anhang 4 Mitglieder der Fachjury (alphabetische Reihenfolge) •

Dr. Alexander Barthel, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)



Dipl.-Ing. (FH) Torsten Brose, Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)



Timm Fuchs, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)



Dipl.-Ing. Frank Hohle, Umweltzentren der Handwerkskammern



Dipl.-Pol. Oliver Mietzsch, Deutscher Städtetag Hauptgeschäftsstelle



J. Robert Pfarrwaller, Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)



Dipl.-Ing. Werner Rödiger, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW),



Klaus-Peter Siemssen, Verband der europäischen Leuchtenhersteller (CELMA)



Carsten Wachholz, Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR) Bundesgeschäftsstelle