Budgetanalyse 2017

November 2016

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Inhaltsverzeichnis 1

Zusammenfassung ......................................................................................................... 9

2

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ....................................................................16

3

Überblick über den Bundesvoranschlag 2017 ...............................................................19 3.1

Eckwerte .................................................................................................................19

3.2

Budget- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen .....................................................20

3.3

Änderungen im Finanzjahr 2016 .............................................................................23

3.4

Veränderung der Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz 2017 – 2020 ...............................................................28

3.5

Entwicklung der Rubriken und Untergliederungen ..................................................32

3.6

Wesentliche Veränderungen des Entwurfs zum Bundesvoranschlag 2017 gegenüber 2016 .....................................................................................................35

3.7

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2017 in ökonomischer Gliederung (Finanzierungs- und Ergebnishaushalt) ..................................................................37

3.8 4

5

6

Mittelbindungen im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2017 ....................................43

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung und Konjunkturwirkungen des Budgets ..........45 4.1

Defizit- und Schuldenentwicklung ...........................................................................45

4.2

Einhaltung nationaler und europäischer Fiskalregeln ..............................................49

4.3

Entwicklung der Staatsquoten.................................................................................51

4.4

Wechselwirkungen zwischen Konjunktur und Budget .............................................54

Öffentliche Abgaben und sonstige Einzahlungen...........................................................57 5.1

Die Einzahlungen des Bundes im Überblick............................................................57

5.2

Entwicklung der öffentlichen Abgaben ....................................................................58

5.3

Entwicklung der sonstigen Einzahlungen ................................................................64

Besondere Auszahlungsschwerpunkte und Querschnittsthemen im Budget 2017 .........68 6.1

Soziale Sicherungssysteme ....................................................................................68

6.2

Wachstum und Nachhaltigkeit.................................................................................84

6.3

Verwaltungs- und Strukturreformen ......................................................................107

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.4

Auswirkungen der Flüchtlingsmigration und der Integrationsbemühungen auf das Budget .............................................................109

7

8

9

Entwicklungen beim Personaleinsatz und beim Personalaufwand ...............................114 7.1

Überblick ..............................................................................................................114

7.2

Personalplan 2017 ................................................................................................116

7.3

Personalaufwand ..................................................................................................118

Das Budget als Transferhaushalt ................................................................................120 8.1

Transferströme im Bundeshaushalt ......................................................................120

8.2

Abbildung des Finanzausgleichs im Budget 2017 .................................................122

8.3

Transfers an Sozialversicherungsträger im Budget 2017 ......................................125

8.4

Budgetwirkung der Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes....................126

8.5

Förderungsmaßnahmen .......................................................................................131

Haftungen....................................................................................................................136 9.1

Haftungsrahmen im Bundeshaftungsobergrenzengesetz ......................................136

9.2

Ausschöpfung des Haftungsrahmens ...................................................................138

10 Nutzung von Haushaltsrücklagen ................................................................................139 11 Wirkungsorientierung als Budgetgrundsatz .................................................................143 11.1 Umsetzung der Angaben der Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 .....................143 11.2 Weiterentwicklung.................................................................................................145 11.3 Gleichstellung Frauen und Männer, Gender Budgeting ........................................146

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Abkürzungsverzeichnis ADK

Aufgaben- und Deregulierungskommission

AlVG

Arbeitslosenversicherungsgesetz

AMPFG

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

AWS

Austria Wirtschaftsservice GmbH

BFG

Bundesfinanzgesetz

BFG-E

Entwurf zum Bundesfinanzgesetz

BFRG

Bundesfinanzrahmengesetz

BFRG-E

Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz

BIG

Bundesimmobiliengesellschaft

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BMF

Bundesministerium für Finanzen

BRA

Bundesrechnungsabschluss

BVA

Bundesvoranschlag

BVA-E

Entwurf zum Bundesvoranschlag

B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz

EK

Europäische Kommission

ESVG

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen

EU

Europäische Union

F&E

Forschung und Entwicklung

FFG

Forschungsförderungsgesellschaft

FinStaG

Finanzmarktstabilisierungsgesetz

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FLAF

Familienlastenausgleichsfonds

GSBG

Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz

HETA

HETA Asset Resolution AG

IEF

Insolvenz-Entgelt-Fonds

IHS

Institut für höhere Studien

iHv

in Höhe von

KAF

Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds

Mio.

Millionen

MoU

Memorandum of Understanding

Mrd.

Milliarden

MTO

Medium-Term Objective

OECD

Organisation

für

wirtschaftliche

Zusammenarbeit

und

Entwicklung OeNB

Österreichische Nationalbank

rd.

rund

RH

Rechnungshof

UG

Untergliederung

WIFO

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

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Tabellenverzeichnis Tabelle 1:

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen .......................................................16

Tabelle 2:

Eckdaten der Entwicklung des Bundeshaushaltes ...........................................19

Tabelle 3:

Änderungen durch Novellen des BFG 2016 und des BFRG 2016 – 2019 ...................................................................................24

Tabelle 4:

Überschreitungsermächtigungen Novelle des BFG 2016 .................................25

Tabelle 5:

Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner bis September 2016 ............27

Tabelle 6:

Entwicklung der Bundesfinanzrahmen 2016 – 2019 und 2017 – 2020 .............29

Tabelle 7:

Novelle des BFRG 2017 – 2020, BVA-E 2017 .................................................30

Tabelle 8:

Entwicklung der Auszahlungen auf Untergliederungsebene.............................33

Tabelle 9:

Auszahlungen, wesentliche Änderungen .........................................................35

Tabelle 10: Einzahlungen, wesentliche Änderungen ..........................................................37 Tabelle 11: Auszahlungen und Aufwendungen nach ökonomischer Gliederung .................38 Tabelle 12: Einzahlungen und Erträge nach ökonomischer Gliederung ..............................40 Tabelle 13: Überleitung zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt ...........................42 Tabelle 14: Mittelverwendungsbindungen ..........................................................................44 Tabelle 15: Überleitung vom Nettofinanzierungsaldo des Bundes zum strukturellen Saldo des Staats ..................................................................48 Tabelle 16: Überleitung von den Finanzschulden des Bundes zur Maastricht-Schuld des Staats.....................................................................49 Tabelle 17: Öffentliche Finanzen 2010 bis 2017 .................................................................53 Tabelle 18: Entwicklung der für budgetäre Entwicklungen besonders relevanten volkswirtschaftlichen Kennzahlen .....................................................................56 Tabelle 19: Entwicklung der Einzahlungen des Bundes......................................................57 Tabelle 20: Entwicklung der öffentlichen Abgaben .............................................................59 Tabelle 21: Entwicklung der sonstigen Einzahlungen .........................................................65 Tabelle 22: Pensionsleistungen des Bundes ......................................................................68 Tabelle 23: Pensionsantrittsalter und Neupensionierungen ................................................70

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Tabelle 24: Wirkungsziele Pensionen .................................................................................72 Tabelle 25: Wesentliche Leistungen des Bundes für Pflege ...............................................73 Tabelle 26: Wirkungsziel Pflege .........................................................................................74 Tabelle 27: Wesentliche Sozialleistungen im Arbeitsmarktbereich .....................................75 Tabelle 28: Wirkungsziele Arbeitsmarkt ..............................................................................77 Tabelle 29: Wesentliche Sozialleistungen im Familienbereich ............................................78 Tabelle 30: Wirkungsziele Familie und Jugend ...................................................................80 Tabelle 31: Wesentliche Ausgaben des Bundes für Gesundheit .........................................81 Tabelle 32: Wirkungsziele Gesundheit ...............................................................................83 Tabelle 33: Wesentliche Auszahlungen des Bundes zu öffentlichen Infrastrukturinvestitionen ..................................................................................84 Tabelle 34: Investitionsvolumen ÖBB-Rahmenplan 2017 – 2022 und Finanzierung der ÖBB Infrastruktur AG .....................................................87 Tabelle 35: Wirkungsziele Infrastruktur ...............................................................................88 Tabelle 36: Wirkungsziele Umwelt und Nachhaltigkeit ........................................................92 Tabelle 37: EU 2020-Ziele Bildung, Forschung und Entwicklung ........................................93 Tabelle 38: Wirkungsziele Bildungsbereich ........................................................................95 Tabelle 39: Wirkungsziele Forschung .................................................................................99 Tabelle 40: Aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik ....................................................100 Tabelle 41: Wirkungsziele Arbeitsmarkt ............................................................................104 Tabelle 42: Wirkungsziele zum Themenbereich Sicherheit und deren Evaluierung ..........106 Tabelle 43: Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo .....................................109 Tabelle 44: Budgetmittel für Integrationsmaßnahmen ......................................................111 Tabelle 45: Wirkungsziele Integration ...............................................................................113 Tabelle 46: Personal im Überblick ....................................................................................114 Tabelle 47: Entwicklung der Planstellen des Bundes auf Untergliederungsebene 2013 bis 2020:..........................................................117 Tabelle 48: Personalaufwand Bund ..................................................................................118 Tabelle 49: Überblick über Transferströme im Bundesbudget ..........................................120 7 / 148

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Tabelle 50: Transferströme an Länder und Gemeinden im Bundesbudget .......................123 Tabelle 51: Transferströme an Sozialversicherungsträger im Bundesbudget ...................125 Tabelle 52: Auszahlungen an Ausgliederungen und Beteiligungen ..................................128 Tabelle 53: Einzahlungen von Ausgliederungen und Beteiligungen ..................................130 Tabelle 54: Förderungsvolumen – Überblick 2013 bis 2017 .............................................131 Tabelle 55: Förderungen nach Untergliederung ...............................................................133 Tabelle 56: Haftungsrahmen im Bundeshaftungsobergrenzengesetz ...............................136 Tabelle 57: Entwicklung des Rücklagenstandes ...............................................................140 Tabelle 58: Neu formulierte Wirkungsziele .......................................................................143

Grafikverzeichnis Grafik 1:

Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum Wachstum des realen BIP ..................................................................................17

Grafik 2:

Entwicklung von Defizit und Schuldenstand ........................................................45

Grafik 3:

Entwicklung der Staatsquoten.............................................................................51

Grafik 4:

Sicherheitsoffensive 2015 bis 2018...................................................................105

Grafik 5:

Planstellen in der Bundesverwaltung ................................................................116

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

1

Zusammenfassung

Der

von der

(BVA-E 2017)

Bundesregierung entspricht

in

vorgelegte Entwurf

den

wesentlichen

Bundesfinanzrahmengesetz 2017 – 2020

zum

Bundesvoranschlag

Aspekten

der

im

(BFRG 2017 – 2020)

2017

Frühjahr

im

beschlossenen

Rahmenplanung. Das Ziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP wird unter Berücksichtigung der Mehrauszahlungen für Migration und Terrorbekämpfung grundsätzlich beibehalten. Dazu tragen das weiterhin niedrige Zinsumfeld, leicht verbesserte konjunkturelle Rahmenbedingungen, eine günstiger als angenommene Entwicklung der Pensionsausgaben und

ein

restriktiver

Budgetvollzug

bei.

Allerdings

haben

sich

die

budget-

und

wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung verändert. Im BVA-E 2017 sind wie bereits im laufenden Finanzjahr durch entsprechende Überschreitungsermächtigungen in der Novelle des Bundesfinanzgesetz 2016 (BFG 2016) deutliche Mittelaufstockungen für die Bereiche Sicherheit und Integration sowie für die Bewältigung der Flüchtlingssituation vorgesehen. Ausgeweitet werden auch die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Zukunftsinvestitionen

(Verkehrsinfrastruktur,

Breitbandausbau)

zur

Stärkung

des

Wirtschaftsstandortes sollen forciert und die Voraussetzungen für private Investitionen (z.B. durch eine Start-Up-Förderung von insgesamt 185 Mio. EUR) verbessert werden. Diese Initiativen werden 2017 jedoch nur mit Teilbeträgen zahlungswirksam. Einzahlungsseitig wird die Steuerreform 2015/2016 ab 2017 ihre volle Wirkung entfalten. In einigen Bereichen wurden von der Bundesregierung in den letzten Wochen weitere Maßnahmen angekündigt, die sich budgetär teilweise bereits 2017 niederschlagen werden, im BVA-E 2017 allerdings noch nicht berücksichtigt werden konnten. Dies betrifft etwa die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen (z.B. Investitionszuwachsprämie) und zur Arbeitsmarktförderung (z.B. Ausbildungsgarantie bis 25) sowie die Verwendung der Einmalzahlung der Banken im Rahmen der geplanten Änderungen bei der Stabilitätsabgabe. Der neue Finanzausgleich, der im Dezember vom Nationalrat beschlossen werden soll, konnte ebenfalls noch nicht im BVA-E 2017 berücksichtigt werden. Insgesamt wird die Ausrichtung der Fiskalpolitik nach der Konsolidierungsphase von 2011 bis 2015 im laufenden Jahr und auch 2017 wieder etwas expansiver.

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Eckwerte des Budgets Der BVA-E 2017 sieht im Finanzierungshaushalt im Vergleich zum BVA 2016 einen Anstieg der Auszahlungen um 1,0 Mrd. EUR bzw. 1,3 % auf 77,5 Mrd. EUR vor. Beim Vergleich mit dem BVA 2016 ist allerdings zu beachten, dass durch die bereits beschlossene und

die

aktuell

vorliegende

Novelle

des

BFG 2016

zusätzliche

Überschreitungsermächtigungen iHv 2,4 Mrd. EUR vorgesehen sind, die nicht Teil des BVA 2016 sind. Bei vollständiger Ausnutzung dieser Überschreitungsermächtigungen würde sich ein Rückgang von 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,7 % gegenüber 2016 ergeben. Die geplanten Einzahlungen sollen im Jahr 2017 mit 73,2 Mrd. EUR um 1,3 Mrd. EUR bzw. 1,9 % über jenen des BVA 2016 liegen. Daraus würde sich für 2017 ein Nettofinanzierungsbedarf von 4,3 Mrd. EUR (1,2 % des BIP) ergeben. Deutlich schlechter soll im Ergebnishaushalt durch unterschiedliche Periodenabgrenzungen (darunter vor allem der Bundeszuschuss zur ÖBB Infrastruktur AG und die Zinszahlungen für die Bundesanleihen) und nichtfinanzierungswirksam Aufwendungen (v.a. Wertberichtigungen und Forderungsabschreibungen) mit rd. 9,0 Mrd. EUR (2,5 % des BIP) das negative Nettoergebnis als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ausfallen. Defizit und Schuldenstand Der BVA-E 2017 sieht für 2017 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 1,2 % des BIP vor, für 2016 wird derzeit mit 1,4 % ein etwas höheres Defizit erwartet. Unter Berücksichtigung von konjunkturellen Effekten und Einmalmaßnahmen ergibt sich laut Schätzung des BMF sowohl 2016 als auch 2017 ein Anstieg des strukturellen Defizits auf 0,9 % des BIP. Die europäischen Vorgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt werden dadurch sowohl 2016 als auch 2017 deutlich überschritten, die EK hat jedoch in Aussicht gestellt, bestimmte Mehrausgaben für Flüchtlinge und Terrorbekämpfung als erlaubte Abweichungen zu berücksichtigen. Das BMF weist unter Berücksichtigung dieser Mehrausgaben ein strukturelles Defizit von jeweils 0,5 % des BIP aus. Die gesamtstaatliche Verschuldungsquote soll nach den deutlichen Anstiegen im Zusammenhang mit den Bankenhilfen von einem Höchststand im Jahr 2015 (85,5 % des BIP) in den Jahren 2016 und 2017 deutlich auf 83,2 % bzw. 80,9 % des BIP zurückgehen. Die wesentlichen Ursachen für den Rückgang der Schuldenquote sind das steigende BIP und der Abbau von Verbindlichkeiten durch den Verkauf von Vermögenswerten bei den Abbaubanken.

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Konjunkturelles Umfeld Die Konjunkturentwicklung bildet für die Fiskalpolitik im Vergleich zu den Vorjahren ein etwas günstigeres Umfeld. Grundlage für die Budgetplanung ist die September-Prognose des WIFO. Für 2017 wird ein reales Wirtschaftswachstum von 1,5 % prognostiziert, die wesentlichen Wachstumsimpulse kommen von den privaten Konsumausgaben und den Bruttoanlageinvestition, dämpfend wirkt sich hingegen die Entwicklung des Außenhandels auf das BIP-Wachstum aus. Die Inflationsrate wird 2017 laut Prognose 1,7 % betragen und steigt damit gegenüber 2016 (1,0 %) deutlich an. Der Anstieg der Arbeitslosenquote dürfte sich auch 2017 fortsetzen, das WIFO erwartet hier einen Anstieg auf 9,4 %. Öffentliche Abgaben und sonstige Einzahlungen des Bundes Die im BVA-E 2017 veranschlagten Einzahlungen des Bundes belaufen sich auf 73,2 Mrd. EUR und steigen gegenüber dem BVA 2016 um 1,3 Mrd. EUR bzw. 1,9 %. Mehr als zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen Nettoabgaben, wesentliche Einzahlungen erzielt der Bund auch aus den abgabenähnlichen Erträgen (v.a. Beiträge zum FLAF und zur Arbeitslosenversicherung) und aus Einzahlungen aus Transfers (z.B. Rückflüsse aus der EU). Die

Entwicklung

der

öffentlichen

Abgaben

ist

auch

im

Jahr

2017

von

der

Steuerreform 2015/2016 geprägt. Sowohl die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Reform des Einkommensteuertarifs als auch die steuerlichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung wirken weiterhin fort, zudem werden einige der Maßnahmen erst ab 2017 wirksam. Die Abgabenquote, die 2016 gegenüber 2015 aufgrund der Steuerreform stark rückläufig war, wird sich 2017 gegenüber 2016 geringfügig auf 42,7 % des BIP erhöhen. Die größten veranschlagten

Einzahlungsanstiege

gegenüber

dem

BVA 2016

verzeichnen

die

Körperschaftsteuer (+1,2 Mrd. EUR), die Lohnsteuer (+900 Mio. EUR) und die Umsatzsteuer (+600 Mio. EUR). Durch den neuen Finanzausgleich dürfte es bei den Ab-Überweisungen zu gewissen Änderungen kommen, nähere Details sind derzeit noch nicht bekannt. In Summe ist die Steuerschätzung für den BVA-E 2017 plausibel, wobei eine detailliertere Erläuterung der zugrundeliegenden Annahmen und Methoden die Einschätzung erleichtern würde. Ausgaben des Bundes für die sozialen Sicherungssysteme Ein erheblicher Teil der Sozialleistungen des Bundes betrifft den Pensionsbereich. Die Pensionsauszahlungen entwickeln sich etwas günstiger als zuletzt angenommen, in den nächsten Jahren wird es in diesem Bereich jedoch weiterhin zu beträchtlichen Auszahlungsanstiegen kommen. Die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters zeigen bereits erste Auswirkungen, die 11 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Anzahl der Neuzugänge in die Pension ist sowohl in der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch bei den Beamtenpensionen rückläufig, auch das faktische Pensionsantrittsalter ist zuletzt

deutlich

angestiegen

(2015:

60,2 Jahre),

unter

Miteinbeziehung

von

RehabilitationsgeldbezieherInnen würde der Anstieg allerdings deutlich moderater ausfallen. Insgesamt entfallen knapp 26 % der Gesamtauszahlungen des Bundes auf den Pensionsbereich. Im Pflegebereich ist der Bund in erster Linie für die Finanzierung von Geldleistungen (Pflegegeld) zuständig, beim Pflegegeld kommt es gegenüber dem BVA 2016 nur zu einem geringen Auszahlungsanstieg. Über den Pflegefonds leistet der Bund auch einen Zweckzuschuss an die Länder und Gemeinden für den Bereich der Langzeitpflege, dieser wird wie bereits 2016 mit 350 Mio. EUR dotiert. Deutlich erhöht werden die veranschlagten Mittel zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung (BVA-E 2017: 110 Mio. EUR). Die Auszahlungen aus der Arbeitslosenversicherung entwickeln sich aufgrund der steigenden Arbeitslosenquote sehr dynamisch. Besonders stark fällt der Auszahlungsanstieg bei der Notstandshilfe aus (+15,9 % auf rd. 1,8 Mrd. EUR), da aufgrund der ansteigenden Zahl der Langzeitarbeitslosen immer mehr Personen Notstandshilfe statt Arbeitslosengeld beziehen. Die für das Arbeitslosengeld veranschlagten Auszahlungen iHv rd. 1,9 Mrd. EUR sind gegenüber dem BVA 2016 sogar rückläufig (-6,3 %). Der überwiegende Teil der familienbezogenen Sozialleistungen des Bundes wird aus dem FLAF bezahlt, den größten Posten stellt im BVA-E 2017 die Familienbeihilfe dar (3,4 Mrd. EUR). Die Auszahlungen für das Kinderbetreuungsgeld (1,2 Mrd. EUR) steigen u.a. aufgrund der im Frühjahr beschlossenen Reform des Kinderbetreuungsgeldes. Einzahlungsseitig

kommt

es

im

Jahr

2017,

bedingt

durch

die

Senkung

des

Dienstgeberbeitrags zum FLAF, zu einem deutlichen Rückgang, wodurch dieser nach den Überschüssen in den Vorjahren wieder ein Defizit aufweist. Im Gesundheitsbereich leistet der Bund nach dem BVA-E 2017 beträchtliche Transfers zur Krankenanstaltenfinanzierung

nach

dem

Krankenanstalten-

und

Kuranstaltengesetz

(635,4 Mio. EUR) sowie Zuschüsse für Krankenanstalten im Rahmen des Finanzausgleichs (174,3 Mio. EUR). Bei den Überweisungen aus dem Gesundheits- und SozialbereichsBeihilfegesetz kommt es gegenüber dem BVA 2016 zu einer deutlichen Erhöhung um 8,8 % auf rd. 2,2 Mrd. EUR. Der Zahngesundheitsfonds wird wie bereits 2016 mit 80 Mio. EUR dotiert, für BezieherInnen von Bedarfsorientierter Mindestsicherung leistet der Bund einen Kostenersatz an die Krankenversicherungsträger, der gegenüber dem BVA 2016 um 32,6 % auf 59 Mio. EUR ansteigt.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Ausgaben für Wachstum und Nachhaltigkeit Der überwiegende Teil der (Infrastruktur-)Investitionen auf Bundesebene wird von außerbudgetären Einheiten getätigt. Die geplanten Investitionen der ÖBB Infrastruktur AG, der ASFINAG und der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sollen 2017 um rd. 17,3 % auf 4,0 Mrd. EUR ansteigen. Im Bundesbudget selbst sind für Auszahlungen für Sachanlagen nur rd. 0,4 Mrd. EUR veranschlagt, deutlich höhere Auszahlungen aus dem Bundesbudget fließen als Investitionszuschüsse an öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden. Der mit Abstand größte Kapitaltransfer erfolgt an die ÖBB Infrastruktur AG, der im Jahr 2017 mit 2,2 Mrd. EUR veranschlagt und aufgrund der Annuitätenzuschüsse für Investitionen in den nächsten Jahren stark ansteigen wird. Die Auszahlungen im Bereich der UG 43-Umwelt sind im BVA-E 2017 um 19,3 Mio. EUR (3,1 %) niedriger budgetiert als im Vorjahr, in weiten Teilen (z.B. Thermische Sanierung, Klima- und Energiefonds, Umweltförderung im Inland) wurden die bereits im Vorjahr vorgesehenen Veranschlagungen beibehalten. Eine Aufstockung der Mittel in diesem zukunftsgerichteten Bereich sollte spätestens im Zusammenhang mit der 2017 zu erstellenden integrierten Klima- und Energiestrategie sichergestellt werden. Die Auszahlungen für die Bildung sind mit rd. 8,6 Mrd. EUR deutlich höher veranschlagt als im Vorjahr. Der 2016 in der UG 30-Bildung noch bestehende Fehlbetrag wurde in Form von Überschreitungsermächtigungen von insgesamt 565 Mio. EUR und mit zusätzlichen Mitteln iHv 23,75 Mio. EUR aus dem Integrationstopf ausgeglichen. Aus den Abschlagszahlungen der Banken für die Stabilitätsabgabe sollen 750 Mio. EUR für Zweckzuschüsse für ganztägige Schulformen bereitgestellt werden, die jedoch noch nicht veranschlagt sind. Die Budgetmittel für Forschung und Entwicklung in den federführend befassten Ressorts BMWFW (UG 31-Wissenschaft und Forschung und UG 33-Wirtschaft (Forschung)) und BMVIT (UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)) sollen laut BVA-E 2017 neuerlich um rd. 90,8 Mio. EUR auf 4,9 Mrd. EUR ansteigen. Zusätzliche Auszahlungen sind für den Klinischen Mehraufwand für Baumaßnahmen am AKH-Wien (42,5 Mio. EUR), den Ausbau des Fachhochschulsektors (13 Mio. EUR), die Universitäten (+20 Mio. EUR) und die Österreichische Akademie der Wissenschaften (+5 Mio. EUR) vorgesehen. Weitere Mittel sollen einmalig aus der Abschlagszahlung für die Stabilitätsabgabe bereitgestellt werden.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik werden im Jahr 2017 erneut deutlich erhöht. Anstiege

verzeichnen

vor

allem

die

Förderungsmittel

für

ältere

Personen,

Langzeitarbeitslose und Asylberechtigte. Zudem wird der Verwaltungskostenersatz für das AMS deutlich erhöht, die zusätzlichen Mittel sind in erster Linie für die geplante Ausweitung des Personalstandes um 400 Personen vorgesehen. Zusätzliche Mittel werden auch für die heuer beschlossene Ausbildungspflicht bis 18 bereitgestellt. In der UG 11-Inneres und der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport werden im Rahmen von Sonderinvestitionsprogrammen die Investitionen in die innere und äußere Sicherheit deutlich erhöht. Die „Sicherheitsoffensive 2015 bis 2018“ im Bereich des BMI umfasst insgesamt ein Volumen von 290 Mio. EUR, bis November 2016 wurden daraus Auszahlungen

iHv

144 Mio. EUR

geleistet.

Das

Sonderinvestitionsprogramm

des

Bundesheers „ÖBH 2018“ sieht von 2016 bis 2019 Auszahlungen von insgesamt 350 Mio. EUR vor, im Jahr 2017 sollen daraus 96 Mio. EUR investiert werden. Umsetzung von Verwaltungs- und Strukturreformen Dem BFG 2017 und den begleitenden Budgetunterlagen sind noch kaum umfassendere Strukturreformen zu entnehmen, weil sich diese derzeit überwiegend noch in Vorbereitung oder in einem Verhandlungsstadium befinden und daher noch keinen Niederschlag finden konnten. Die konkretesten Hinweise finden sich zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Deregulierung und Entbürokratisierung. Eine Regierungsvorlage zu einem umfassenden Sammelderegulierungsgesetz zur Serviceverbesserung für BürgerInnen, Entlastung von Unternehmen, Effizienzsteigerung der Verwaltung und dem Ausbau des E-Governments wird für Dezember 2016 in Aussicht gestellt. Budgetäre Auswirkungen der Flüchtlingsmigration und der Integrationsbemühungen Die Auswirkungen der Flüchtlinge auf den Haushaltssaldo wurden vom BMF in der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2017 für 2015 mit rd. 1,1 Mrd. EUR und für 2016 mit rd. 2,1 Mrd. EUR angegeben. Für 2017 ist den Budgetunterlagen kein konkreter Wert zu entnehmen, eine Präsentation des BMF zum BVA-E 2017 weist jedoch für das Bundesbudget 2017 ebenfalls budgetäre Vorsorgen iHv 2,1 Mrd. EUR aus. Die im Rahmen der

Novelle

des

BFG 2016

durch

Überschreitungsermächtigungen

aufgestockten

Budgetmittel für integrationspolitische Maßnahmen von insgesamt 248 Mio. EUR werden 2017 mit 250 Mio. EUR fortgeführt. Die Mittel sollen vor allem für Sprachförderung und Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden, um eine möglichst rasche Integration von Asylberechtigten in Österreich sicherzustellen.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Personal Nach einer leichten Reduktion der Planstellen für das Jahr 2015 kam es seither, insbesondere durch die aktuellen Migrationsbewegungen und die damit einhergehenden Herausforderungen, zu einem deutlichen Anstieg. Die Anzahl der Planstellen steigt von 2015 auf 2016 um 3.505 Stellen und in einem weiteren Schritt von 2016 auf 2017 um 1.258 Stellen (die wesentlichen Veränderungen betreffen dabei zusätzliche 872 Planstellen für die UG 11-Inneres und 382 zusätzliche Planstellen für die UG 30-Bildung). Der Personalplan geht davon aus, dass diese zusätzlichen Ressourcen ab 2018 zumindest teilweise wieder rückgeführt

werden

Personalaufwand

können.

iHv

Im

Ergebnishaushalt

9,4 Mrd. EUR

veranschlagt,

wird dies

für

das

Jahr

entspricht

2017

11,4 %

ein des

Gesamtaufwandes des Bundes. Wirkungsorientierung Im

Vorjahr

wurden

die

Angaben

zur

Wirkungsorientierung

im

Rahmen

einer

Qualitätsoffensive von vielen Ressorts überarbeitet und blieben daher in großen Teilen unverändert. Insgesamt sind 5 Wirkungsziele neu hinzugekommen (insbesondere beim Rechnungshof, der mit der neuen Präsidentschaft neue Schwerpunkte festgelegt hat), 6 sind entfallen und 2 Wirkungsziele wurden zusammengelegt. Weiterentwicklungspotentiale sieht der

Budgetdienst

weiterhin

in

einer

Straffung

und

höheren

Relevanz

der

Wirkungsinformationen, einem stärkeren Bezug zum Budget sowie einer stärkeren Berücksichtigung von ressortübergreifenden Zielsetzungen. Der Budgetdienst hat in Pkt. 6 seiner Analyse (Besonderen Auszahlungsschwerpunkte und Querschnittsthemen im Budget 2017) den jeweiligen Themen erstmals die dazu festgelegten Wirkungsziele zugeordnet. Damit soll ersichtlich werden, welche zentralen Wirkungen die Regierung in einzelnen Themenbereichen erreichen will und wie sie den Stand der Umsetzung in den letzten Jahren einschätzt.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

2

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Budgetplanung für 2017 basiert auf der WIFO-Kurzfristprognose vom September 2016. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick über die zentralen Eckwerte dieser Prognose und stellt zusätzlich die zeitgleich erstellten Prognosewerte des WIFO bis zum Ende der aktuellen Finanzrahmenperiode 2020 dar, die in der Tabelle angeführte Prognose für den Gesamtstaatlichen Haushalt entspricht den aktuellen Planwerten des BMF (Klammerwerte): Tabelle 1:

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Prognose 2016 2017

2012

2013

2014

2015

2018

2019

2020

0,7 2,7 317,1

0,1 1,7 322,5

0,6 2,4 330,4

1,0 2,9 339,9

1,7 3,6 352,2

1,5 3,1 363,0

1,4 3,1 374,1

1,5 3,3 386,6

1,5 3,4 399,5

Konsumausgaben Private Haushalte, real Staatlich, real

0,5 0,2

-0,1 0,7

-0,3 0,8

0,0 2,1

1,5 1,6

1,2 0,9

1,2 0,7

1,2 0,7

1,2 0,7

Bruttoanlageinvestitionen, real

1,4

2,2

-0,9

0,7

3,4

2,3

1,6

1,7

1,8

Außenhandel Exporte, real Importe, real

1,7 1,1

0,5 0,7

2,3 1,3

3,6 3,4

2,8 3,8

2,8 3,0

2,9 2,7

2,9 2,7

3,0 2,8

1,4

0,6

0,7

1,0

1,4

1,1

1,0

1,0

1,0

7,0

7,6

8,4

9,1

9,2

9,4

9,6

9,8

9,8

4,9

5,4

5,6

5,7

6,0

6,1

6,2

6,2

6,2

Lohn- und Gehaltssumme, brutto

4,2

2,7

2,7

3,0

2,8

2,7

3,0

3,2

3,2

Inflationsrate (VPI) in %

2,4

2,0

1,7

0,9

1,0

1,7

1,7

1,8

1,8

Zinssatz (Jahrsdurchschnitt) in % Kurzfristig Langfristig

0,6 2,4

0,2 2,0

0,2 1,5

0,0 0,7

-0,3 0,3

-0,3 0,3

0,0 1,7

0,3 2,1

0,5 2,4

-2,2 -1,8 82,0

-1,4 -1,2 81,3

-2,7 -0,7 84,4

-1,0 0,1 85,5

-1,4 -0,9 83,2

-1,2 -0,9 80,9

(-0,9) (-0,5) (80,8)

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in %

Bruttoinlandsprodukt Real Nominell Nominell, absolut in Mrd. EUR

Arbeitsmarkt Unselbständig aktiv Beschäftigte Arbeitslosenquote Nationale Definition in % der unselbstständig Erwerbspersonen

Eurostat

Gesamtstaatlicher Haushalt in % des BIP Maastricht-Saldo Struktureller Saldo Öff. Schuldenstand

(-0,7) (-0,4) (-0,5) (-0,4) (78,7) (76,6)

Anmerkung: Die in Klammer gesetzten Werte entstammen dem im April 2016 veröffentlichten Stabilitätsprogramm 2015 bis 2020 und sind nur bedingt mit den übrigen Werten der Tabelle vergleichbar. Quellen: WIFO, WIFO-Mittelfristprognose (Sept. 2016), Prognose Gesamtstaatlicher Haushalt lt. Übersicht über die Haushaltsplanung 2017 (für 2016 und 2017), Stabilitätsprogramm 2015 bis 2020 (für 2018 bis 2020), AMECO

16 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Das WIFO passte seine Prognose für das reale BIP-Wachstum gegenüber der dem BFRG zugrunde gelegten Prognose vom März 2016 nur leicht an und erwartet nunmehr Wachstumsraten von 1,7 % für 2016 (+0,1 %-Punkte gegenüber der März-Prognose) und von 1,5 % für 2017 (-0,1 %-Punkte). Grafik 1:

Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum Wachstum des realen BIP

Quellen: WIFO, WIFO-Mittelfristprognose (Sept. 2016)

Nachdem die privaten Konsumausgaben in den vergangenen Jahren rückläufig waren bzw. stagnierten, sollen sie im Jahr 2016 mit 0,8 %-Punkten zum BIP-Wachstum beitragen und damit einen wichtigen Faktor bei der Konjunkturerholung darstellen. Mit der realen Einkommenssteigerung aufgrund der Steuerreform (v.a. dauerhafte Konsumgüter), mit der verstärkten Flüchtlingsmigration (v.a. nichtdauerhafte Konsumgüter) sowie mit dem statistischen Effekt des Schalttages im Jahr 2016 kommen dabei einige Sondereffekte zum Tragen. Das WIFO erwartet auch für 2017 und die Folgejahre Wachstumsbeiträge des privaten Konsums iHv 0,6 %-Punkten pro Jahr. Das Wachstum des öffentlichen Konsums ist in den Jahren 2015 und 2016 vor allem durch die Ausgaben für die Flüchtlingsbetreuung getrieben, für die kommenden Jahre wird eine Verlangsamung dieses Wachstums und ein entsprechend geringerer Wachstumsbeitrag erwartet.

17 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Neben den Konsumausgaben dürften auch die Bruttoanlageinvestitionen im Jahr 2016 mit einem Anstieg um 3,4 % und einem Wachstumsbeitrag von 0,8 %-Punkten wesentlich zur Konjunkturbelebung beitragen. Für 2017 und die Folgejahre erwartet das WIFO zwar eine Abschwächung dieser Dynamik, die Investitionen sollen sich aber weiterhin deutlich besser als zuletzt entwickeln. Bei der Investitionstätigkeit dürfte es sich allerdings größtenteils um Ersatzinvestitionen handeln, Investitionen zur Kapazitätsausweitung sind derzeit kaum beobachtbar. Dämpfend wirkt sich derzeit hingegen die Entwicklung des Außenhandels auf das BIP-Wachstum aus. Aufgrund des kräftigen Anstiegs der inländischen Nachfrage und der gleichzeitigen Schwäche der internationalen Konjunktur (USA, Schwellenländer), wird das Wachstum der Importe im Jahr 2016 jenes der Exporte deutlich übersteigen. Der Außenbeitrag

wird

nach

Erwartung

des

WIFO

erst

ab

2018

wieder

merkbare

Wachstumsbeiträge leisten. Die Inflationsrate wird 2016 mit 1,0 % ein ähnliches Niveau wie 2015 aufweisen, für 2017 prognostiziert das WIFO, vor allem aufgrund der erwarteten Steigerung der Rohölpreise, einen Anstieg der Verbraucherpreise um 1,7 %. Die WIFO-Prognose unterstellt eine Verlängerung des Ende März 2017 auslaufenden Anleiheankaufprogramms der EZB um ein Jahr, ein schrittweiser Anstieg des Zinsniveaus wird erst ab 2018 erwartet. Der Anstieg der Arbeitslosenquote dürfte sich in den nächsten Jahren – etwas verlangsamt – fortsetzen, die WIFO-Prognose ist hier jedoch etwas optimistischer als im März. Für 2017 erwartet das WIFO eine Erhöhung auf 9,4 % (März-Prognose: 9,8 %), ein Plateau dürfte erst 2019 bei einer Arbeitslosenquote von 9,8 % (März-Prognose: 10,0 %) erreicht werden. Hintergrund dieser Entwicklung ist vor allem die dynamische Entwicklung des Arbeitskräfteangebots, zu der insbesondere die Zunahme der Ausländerbeschäftigung, die

Ausweitung

der

Frauenerwerbsbeteiligung

sowie

der

Anstieg

des

faktischen

Pensionsantrittsalters (z.B. durch Einschränkungen bei der Invaliditätspension) beitragen. Gleichzeitig wächst zwar auch die Beschäftigung, das Ausmaß des Anstiegs reicht jedoch nicht aus, um die Ausweitung des Arbeitskräfteangebots zu kompensieren.

18 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

3

Überblick über den Bundesvoranschlag 2017

3.1

Eckwerte

Die folgende Tabelle zeigt die Eckdaten der Entwicklung des Bundeshaushaltes für die Jahre 2012 bis 2017: Tabelle 2:

Eckdaten der Entwicklung des Bundeshaushaltes Erfolg in Mio. EUR

Finanzierungshaushalt Einzahlungen Auszahlungen Finanzierungssaldo Auszahlungen (inkl. Ermächt. 2016) Finanzierungssaldo (inkl. Ermächt. 2016)

2012 65.931,1 72.880,4 -6.949,3 72.880,4 -6.949,3

2013

2014

2015

BVA

BVA-E

2016

2017

%-Diff. BVA 2016 BVA-E 2017

71.363,7 75.567,3 -4.203,6 75.567,3 -4.203,6

71.463,5 74.652,5 -3.189,1 74.652,5 -3.189,1

72.728,4 74.589,5 -1.861,1 74.589,5 -1.861,1

71.827,8 76.452,2 -4.624,4 78.815,7 -6.987,9

73.158,7 77.457,2 -4.298,5 77.457,2 -4.298,5

1,9 1,3 -7,0 -1,7 -38,5 2,6

Ergebnishaushalt Erträge

-

70.873,1

69.881,8

73.478,4

71.305,6

73.180,6

Aufwendungen

-

78.109,7

78.932,0

78.249,7

80.643,3

82.144,4

1,9

Nettoergebnis

-

-7.236,6

-9.050,2

-4.771,3

-9.337,7

-8.963,8

-4,0

Nettoergebnis ohne Zinsaufwand

-

-151,2

-2.388,6

1.359,7

-3.336,4

-3.478,2

4,2

-4.581,0

-9.326,0

-3.988,0

-5.542,7

-5.013,4

-9,5

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Maastricht-Saldo, Bund

-6.880,8

Bruttoinlandsprodukt, nominell

317.117,0 322.539,2 330.417,6 339.896,0 352.157,5 363.044,6

3,1 in %-Punkten

in % des BIP

Maastricht-Saldo, Bund

-2,2

-1,4

-2,8

-1,2

-1,6

-1,4

0,2

Maastricht-Saldo, Gesamtstaat

-2,2

-1,4

-2,7

-1,0

-1,4

-1,2

0,2

Primärsaldo, Gesamtstaat

0,5

1,2

-0,3

1,3

0,8

0,8

0,0

strukt. Saldo, Gesamtstaat

-1,8

-1,2

-0,7

0,1

-0,9

-0,9

0,0

Quellen: BRA 2012, 2013, 2014 und 2015, BVA-E 2017, Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2017

Der BVA-E 2017 sieht im Vergleich zum BVA 2016 einen Anstieg der Auszahlungen um 1,0 Mrd. EUR bzw. 1,3 % auf 77,5 Mrd. EUR vor. Berücksichtigt man jedoch die durch die bereits beschlossene und die aktuell vorliegende Novelle des Bundesfinanzgesetz 2016 (BFG 2016) zusätzlich vorgesehenen Überschreitungsermächtigungen iHv 2,4 Mrd. EUR, so würde sich bei vollständiger Ausnutzung dieser Überschreitungsermächtigungen ein Rückgang von 1,4 Mrd. EUR bzw. 1,7 % gegenüber 2016 ergeben. Im BVA-E 2017 sind Rücklagenentnahmen iHv 417 Mio. EUR veranschlagt, mit denen die in der geplanten Novelle des BFRG 2017 – 2020 vorgesehene Auszahlungsobergrenze von 77,1 Mrd. EUR überschritten werden kann. Die geplanten Einzahlungen sollen im Jahr 2017 mit 73,2 Mrd. EUR um 1,3 Mrd. EUR bzw. 1,9 % über jenen des BVA 2016 liegen. Daraus würde sich für 2017 ein Nettofinanzierungsbedarf von 4,3 Mrd. EUR (1,2 % des BIP) ergeben. Der Nettofinanzierungsbedarf im Jahr 2016 würde, je nachdem in welcher Höhe die Überschreitungsermächtigungen genutzt werden, zwischen 4,6 Mrd. EUR und 7,0 Mrd. EUR liegen. 19 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Deutlich stärker negativ wird gemäß dem vorliegenden BFG-E 2017 das Nettoergebnis (Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen) ausfallen. Dieses soll im Jahr 2017 rd. -9,0 Mrd. EUR (2,5 % des BIP) betragen, gegenüber dem BVA 2016 würde dies eine leichte Verbesserung um 0,4 Mrd. EUR bedeuten. Rechnet man die derzeit stark rückläufigen Zinsaufwendungen für Finanzschulden aus dem Nettoergebnis heraus, so ergibt sich eine geringfügige Verschlechterung um rd. 0,1 Mrd. EUR. Eine Überleitung zwischen Nettofinanzierungssaldo und Nettoergebnis erfolgt in Pkt. 3.7. Eine Diskussion der Budgetplanung in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung findet sich unter Pkt. 4.

3.2

Budget- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen

Mit der mittelfristigen Budgetplanung 2017 – 2020 haben sich die budget- und wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung verändert. Die Bewältigung der Flüchtlingssituation erfordert verstärkte Integrationsmaßnahmen und zusätzliche Impulse in den Bereichen innere und äußere Sicherheit, die sich bereits in entsprechenden Ermächtigungen zum BFG

2016 sowie

im

BVA-E 2017 niederschlagen. Große

Budgetzuwächse entfallen in diesem Zeitraum daher auf die Untergliederungen des BMI, des BMLVS und des BMEIA. Dennoch soll 2016 und 2017 das mittelfristige Haushaltsziel (strukturelles Defizit von 0,5 %) unter Berücksichtigung der Mehrauszahlungen für Migration und Terrorbekämpfung eingehalten werden. Geplant ist ein strukturelles Budgetdefizit von 0,9 % des BIP, wobei von der EK 0,4 % des BIP als Mehrbelastung durch die Flüchtlingsmigration berücksichtigt werden

könnten.

Mittelfristiges

Ziel

ist

weiterhin

ein

über

den Konjunkturzyklus

ausgeglichener Haushalt. Dazu sollen Zukunftsinvestitionen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes forciert werden, wobei von der Bundesregierung besonders Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, der Breitbandausbau und Maßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz hervorgehoben werden. Für den Breitbandausbau ist bis zum Jahr 2020 ein Verpflichtungsvolumen von 1 Mrd. EUR vorgesehen, der geplante Mittelbedarf im BVA-E 2017 beträgt jedoch nur 110 Mio. EUR, weil die Investitionen und Projektabrechnungen einen entsprechenden Vorlauf haben. Auch zusätzliche Mittel für den Klimaschutz und die Energieeffizienz sind noch nicht konkret festgelegt.

20 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Voraussetzungen für private Investitionen sollen verbessert werden. Dazu hat die Bundesregierung im Juli 2016 ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Start-Ups in Österreich beschlossen. Dafür sollen Budgetmittel iHv insgesamt 185 Mio. EUR (davon 32,2 Mio. EUR im Jahr 2017) und weitere 100 Mio. EUR an Garantien für die Startphase von innovativen neuen Unternehmen eingesetzt werden. Auch den Investitionen in Bildung und Ausbildung kommt besondere Bedeutung zu. Das strukturelle

Defizit

im

Bereich

Überschreitungsermächtigung

für

2016

der

UG 30-Bildung

abgedeckt

und

der

wird

durch

eine

höhere

Ansatz

2017

weitergeführt. Im Bereich der Wissenschaft und Forschung sind im BVA-E 2017 steigende Budgetmittel für den Ausbau des Fachhochschulsektors (+13 Mio. EUR) und zusätzliche Mittel (42,5 Mio. EUR) für den Klinischen Mehraufwand (Bauinvestitionen im AKH Wien) vorgesehen. Aus Mitteln der Neugestaltung der Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute sollen einmalig insgesamt 1 Mrd. EUR auf mehrere Jahre verteilt bereitgestellt werden. Mit der Einmalzahlung sollen Investitionen in den Ausbau von ganztägigen Schulformen (750 Mio. EUR),

in

Innovationsstiftung

den Bildung

Ausbau

von

FH

(50 Mio. EUR)

Studienplätzen

und

die

(100 Mio. EUR),

Nationalstiftung

für

in

die

Forschung,

Technologie und Entwicklung (100 Mio. EUR) finanziert werden. Während ein Teil der Einmalzahlung iHv 250 Mio. EUR bereits im BVA-E 2017 veranschlagt ist, sind die Auszahlungen bislang nicht berücksichtigt. Auch eine entsprechende Regierungsvorlage zur Reform der Stabilitätsabgabe liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgetanalyse nicht vor. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dies umfasst einerseits gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und Förderungen für ältere ArbeitnehmerInnen und Langzeitarbeitslose, andererseits sollen kommunale und private Investitionen mobilisiert und der Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Dazu sind eine Reihe bereits laufender oder geplanter Maßnahmen vorgesehen, die jedoch im BVA-E 2017 teilweise noch nicht berücksichtigt sind und in den nächsten Wochen konkretisiert werden sollen. Im Bereich Arbeitsmarkt soll die Ausbildungsgarantie bis 25 in den Jahren 2017 und 2018 zur Reduktion von Jugendarbeitslosigkeit beitragen. Die Maßnahme soll jährlich 25 bis 40 Mio. EUR kosten. Auch ein neu gestaltetes Fachkräftestipendium wird wieder eingeführt, die Budgetmittel sollen nicht gesondert budgetiert werden. Zur Stärkung der privaten Investitionen soll eine KMU-Investitionszuwachsprämie eingeführt werden, die in den Jahren 2017 und 2018 jeweils mit Budgetmittel iHv 87,5 Mio. EUR dotiert werden soll. Die Forschungsprämie soll bei positiver Evaluierung ab 2018 erhöht werden. Zur verbesserten Unternehmensfinanzierung soll eine Finanzierungsgesellschaft unter dem Dach der Österreichischen Kontrollbank geschaffen werden. Schließlich zielt das Maßnahmenpaket 21 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

auf

die

Stärkung

kommunaler

Investitionen

ab,

indem

analog

zur

KMU-Investitionszuwachsprämie 2017 zusätzliche Investitionen der Gemeinden zur Modernisierung

der Infrastruktur gefördert und verstärkt

privates

Kapital für die

Kommunalfinanzierung mobilisiert werden soll. Auch Strukturreformen in den Bereichen Verwaltung, Bildung, Pensionen und Arbeitsmarkt sollen fortgesetzt werden. Ein wesentliches Instrument dafür soll der neue Finanzausgleich darstellen, der mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten soll. Aktuell finden Verhandlungen der Finanzausgleichspartner

statt,

die

finanziellen

Auswirkungen

eines

neues

Finanzausgleichsgesetzes auf die öffentlichen Haushalte bleiben abzuwarten. Die Regierung nennt als wesentliche Ziele eine Entflechtung von Aufgaben, eine Reduktion von Mischfinanzierungen

und

Transfers,

nachhaltige

Finanzierbarkeit,

eine

stärkere

Aufgabenorientierung und eine Beseitigung von Doppelgleisigkeiten. Darüber hinaus sollen die Eigenverantwortlichkeit der staatlichen Ebenen und das föderale Finanzsystem gestärkt werden. Der Kostendämpfungspfad (BIP-Koppelung) bei der Krankenanstaltenfinanzierung soll angepasst und verlängert werden. Bei den Sachleistungen für den Pflegebereich soll ebenfalls ein Ausgabenpfad eingeführt werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts soll der Bürokratieabbau vorangetrieben werden. Im Ministerratsvortrag

vom

2. November

2016

hat

die

Regierung

Maßnahmen

zur

Serviceverbesserung für Unternehmen und BürgerInnen und zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung präsentiert und ein Deregulierungsgesetz für den 13. Dezember 2016 angekündigt. Entsprechende Gesetzesentwürfe sind derzeit in Begutachtung. Trotz einer deutlichen Unterschreitung der ursprünglichen Annahmen bei den Pensionen werden die Auszahlungen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin deutlich ansteigen. Angestrebt wird, dass die Zuschüsse zu den öffentlichen Pensionssystemen durch eine weitere Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters stabil bleiben.

22 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

3.3 3.3.1

Änderungen im Finanzjahr 2016 Bundesfinanzrahmengesetz 2016 – 2019, Bundesfinanzgesetz 2016 und Novellen

Das im Herbst 2015 vom Nationalrat beschlossene BFG 2016 sah für das Gesamtjahr 2016 Einzahlungen von rd. 71,9 Mrd. EUR, Auszahlungen von rd. 77,0 Mrd. EUR und einen Nettofinanzierungsbedarf

von

rd. 5,1 Mrd. EUR

vor.

Für

das

gesamtstaatliche

Maastricht-Defizit wurde ein Wert von 1,4 % des BIP (Bund: 1,6 %) angenommen, für das strukturelle Defizit ein Wert von 0,5 %. Durch bereits beschlossene oder aktuell vorliegende Novellen des BFG 2016 erfolgten wesentliche Änderungen, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden. Im Mai 2016 beschloss der Nationalrat neben dem Bundesfinanzrahmengesetz 2017 – 2020 (BFRG 2017 – 2020) auch die bereits zweite Novelle des BFRG 2016 – 2019 und eine Novelle des BFG 2016 mit erheblichen budgetären Änderungen. Einerseits wurden die Auszahlungen um 573,3 Mio. EUR (insbesondere bei den Pensionen) vermindert und die veranschlagten Einzahlungen geringfügig um 74,7 Mio. EUR reduziert, wodurch sich der ausgewiesene

Nettofinanzierungsbedarf

insgesamt

verringerte,

andererseits

wurden

zusätzliche Überschreitungsermächtigungen iHv 1,8 Mrd. EUR in den Art. VI BFG 2016 aufgenommen, die bei einer vollständigen Inanspruchnahme den Nettofinanzierungsbedarf deutlich erhöhen würden. Durch

die

Verschiebung

der

Zuständigkeit

für

Frauenangelegenheiten

vom

Bundesministerium für Bildung in das Bundesministerium für Gesundheit kam es im Juli 2016 im Rahmen einer weiteren Novelle des BFG 2016 und des BFRG 2016 – 2019 zu einer budgetneutralen Umschichtung von Auszahlungen iHv 7,6 Mio. EUR. In den aktuell vorliegenden Novellen des BFG 2016 und des BFRG 2016 – 2019 sind zusätzliche Überschreitungsermächtigungen in der UG 30-Bildung, durch die der erwartete Mehrbedarf für Lehrerpersonal berücksichtigt wird, und in der UG 20-Arbeit iHv insgesamt 531,8 Mio. EUR vorgesehen. Das geänderte BFG 2016 (BGBl. I. Nr. 34/2016) sieht im Finanzierungshaushalt nunmehr Einzahlungen von rd. 71,8 Mrd. EUR, Auszahlungen von rd. 76,5 Mrd. EUR und einen Nettofinanzierungsbedarf von 4,6 Mrd. EUR vor. Bei Inanspruchnahme der bereits beschlossenen und der aktuell geplanten Überschreitungsermächtigungen würden die Auszahlungen

auf

78,8 Mrd. EUR

ansteigen,

der

Nettofinanzierungsbedarf

würde

rd. 7 Mrd. EUR betragen. Die im Rahmen aller Novellen des BFG 2016 vorgenommenen Änderungen werden nachstehend im Überblick dargestellt: 23 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 3:

Änderungen durch Novellen des BFG 2016 und des BFRG 2016 – 2019 BFG 2016

UG Bezeichnung in Mio. EUR

01 02 03 04 05 06 10 11 12 13 14 15 16 20

21 22 23 24 25 30 31 32 33 34 40 41 42 43 44

45

46 51 58

Präsidentschaftskanzlei Bundesgesetzgebung Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Volksanwaltschaft Rechnungshof Bundeskanzleramt Inneres Äußeres Justiz Militärische Angelegenheiten und Sport Finanzverwaltung Öffentliche Abgaben Arbeit hievon fix hievon variabel Soziales und Konsumentenschutz Pensionsversicherung Pensionen – Beamtinnen und Beamte Gesundheit und Frauen Familien und Jugend Bildung Wissenschaft und Forschung Kunst und Kultur Wirtschaft (Forschung) Verkehr, Innovation u. Technologie (Forschung) Wirtschaft Verkehr, Innovation u. Technologie Land-, Forst- und Wasserwirtschaft Umwelt Finanzausgleich hievon fix hievon variabel Bundesvermögen hievon fix hievon variabel Finanzmarktstabilität Kassenverwaltung Finanzierungen, Währungstauschverträge Gesamtsumme

BVA 2016 8,16 196,15 14,86 19,38 10,56 32,93 401,65 3.027,59 427,99 1.305,26 2.071,93 1.167,05 0,00 8.091,33 1.913,80 6.177,53 3.050,78 11.018,87 9.374,94 1.043,17 7.087,81 8.099,16 4.278,34 441,25 101,59 428,08 322,99 3.830,77 2.135,73 627,47 976,04 166,06 809,97 1.035,45 1.035,44 0,01 771,66 4,50 5.622,13 77.025,54

bisherige BFG 2016 Novellen Reduktionen 2016

246,47 275,61 14,18 14,71

22,00 0,36

573,33

BVA 2016 8,16 196,15 14,86 19,38 10,56 32,93 401,65 3.027,59 427,99 1.305,26 2.071,93 1.167,05 0,00 8.091,33 1.913,80 6.177,53 3.050,78 10.772,40 9.099,33 1.036,58 7.073,10 8.091,56 4.278,34 441,25 101,59 428,08 322,99 3.808,77 2.135,37 627,47 976,04 166,06 809,97 1.035,45 1.035,44 0,01 771,66 4,50 5.622,13 76.452,21

geplante BFG Nov.

BFRG 2016-2019 (4. Novelle)

BVA 2016 Ermächtigungen Ermächtigungen plus Auszahlungs2016 2016 Ermächtigung obergrenzen 2016 en 8,16 7,86 196,15 192,75 0,12 14,98 14,88 19,38 19,28 10,56 10,26 32,93 30,83 52,50 454,15 450,15 629,50 3.657,09 3.647,99 57,32 485,31 472,68 109,30 1.414,56 1.378,79 196,00 2.267,93 2.267,93 35,00 1.202,05 1.173,15 0,00 0,00 108,00 6,80 8.206,13 8.403,70 108,00 2.021,80 2.038,60 6.177,53 6.365,10 72,26 3.123,04 3.123,04 10.772,40 10.772,40 9.099,33 9.099,33 1.036,58 1.036,58 7.073,10 7.073,10 40,00 525,00 8.656,56 8.655,70 5,00 4.283,34 4.283,34 5,36 446,60 446,60 101,59 101,59 428,08 428,08 11,60 334,59 332,12 3.808,77 3.528,77 2.135,37 2.135,37 627,47 615,47 976,04 984,10 166,06 171,66 809,97 812,43 1.035,45 1.035,45 1.035,44 1.035,44 0,01 0,01 771,66 671,66 15,30 19,80 19,80 494,42 6.116,55 6.116,55 1.831,67 531,80 78.815,68 78.529,29

Anmerkung: Die Differenz zwischen der Auszahlungsobergrenze auf Rubrikenebene in der vierten Novelle des BFRG 2016 – 2019

iHv 78,639 Mrd. EUR

und

der

Summe

der

Auszahlungsobergrenzen

der

einzelnen

Untergliederungen

iHv 78,529 Mrd. EUR ist auf die Marge iHv 110 Mio. EUR zurückzuführen. Quellen: BFG 2016; Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden

Zu den bereits bestehenden Ermächtigungen von 1,8 Mrd. EUR kommen durch die aktuelle Novelle Überschreitungsermächtigungen in der UG 30-Bildung iHv 525 Mio. EUR für Lehrerpersonal und in der UG 20-Arbeit iHv 6,8 Mio. EUR für die Ausbildungspflicht hinzu. Für insgesamt 15 Untergliederungen würden damit Überschreitungsermächtigungen iHv insgesamt 2,4 Mrd. EUR erteilt werden. Die betragsmäßig größten Ermächtigungen betreffen insbesondere jene Untergliederungen, für die aufgrund der Flüchtlingssituation (inkl. Integrationsmaßnahmen) und der geplanten Investitionen in den Bereichen innere und äußere Sicherheit zusätzliche Mittel für das Jahr 2016 bereitgestellt werden, darüber hinaus wurde auch für Zinszahlungen in der

24 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge eine hohe Überschreitungsermächtigung vorgesehen. Der Gegenstand der jeweiligen Ermächtigung und der Stand der mit 30. September

2016

aus

diesem

Titel

bereits

in

Anspruch

genommenen

Überschreitungsermächtigungen werden in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Tabelle 4:

Überschreitungsermächtigungen Novelle des BFG 2016

UG Bezeichnung Gegenstand der Ermächtigung in Mio. EUR

03 10

11

Verfassungsgerichtshof Bundeskanzleramt

Inneres

12

Äußeres

13

Justiz

14

Militärische Angelegenheiten und Sport

Beitragsgruppenumstellung im Sozialversicherungsbereich Bezüge für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre, Landeshauptmänner und -stellvertreter Programm at:net; zusätzliche Digitalisierungsprojekte Mehrauszahlungen beim laufenden Betrieb Zahlungen für Beschwerdeverfahren gem. Art. 131 Abs. 2 Zahlungen für Sicherheitsmaßnahmen und Personal Summe UG 10 Sicherheitsrelevante Investitionen und laufender Betrieb Personalaufstockung Grenzpolizei und Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl inkl Sachkosten; Durchführung Maßnahmen Grenzmanagement ; Betreuungs- und Grundversorgungsleistungen für Asylwerber und für Fremde, inkl. Errichtung von Containerunterkünften und die Schaffung von Quartieren; Durchführung zusätzlicher Asylverfahren; Betreuungs- und Unterstützungsleistungen von Hilfs- und Rettungsorganisationen sowie Leistungen von Verwaltungshelfern und Transportleistungen betreffend die Bewältigung der außerordentlichen zusätzlichen Fürsorgemaßnahmen für Fremde; Sicherheitspolizeiliche Maßnahmen aufgrund der Flüchtlingskrise in Bezug auf die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit Summe UG 11 Internationale Beiträge Beiträgen Österreichs zur Türkeifazilität der EU Integrationsmaßnahmen Summe UG 12 Betreffend gesamtes Leistungsspektrum des Bundesministeriums für Justiz („Sockelbereinigung“) Durchführung von Grenzkontrollen und dem diesbezüglichen Assistenzeinsatz; Stärkung der Einsatzkräfte zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft und als Vorhaltewirkung (Investitionen; Betrieb und Personal)

15

Finanzverwaltung

Handwerkerbonus Zahlungen an Internationale Organisationen

20

Arbeit

Durchführung zusätzlicher Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktadministration Ausbildungspflicht*

Summe UG 15

21

Soziales und Konsumentenschutz

30

Bildung

31 32

Wissenschaft und Forschung Kunst und Kultur

40

Wirtschaft

51

Kassenverwaltung Finanzierungen, Währungstauschverträge

58

Summe UG 20 Personal- und Sachausgaben in der Zentralleitung und im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Pflegegeld und die 24-Stunden-Betreuung Summe UG 21 Zusätzliche Integrationsmaßnahmen Mehrbedarf Lehrerpersonal* Summe UG 30 Zusätzliche Mittel für die Forschung Kunst- und Kulturinitiativen Deckung des Abganges 2016 der Leopold Museum-Privatstiftung Mieten an die BIG Weiteren Investitionen in die Bundesmuseeninfrastruktur Summe UG 32 Präsentation der heimischen Wirtschaft bei der EXPO Astana und betrieblichen Investitionen sowie dem Haus der Geschichte Geldverkehr des Bundes Zinsen und sonstiger Aufwand

Überschreitungsbis inkl. 3 Quartal ermächtigung 2016 2016 bereits inkl. Novelle genehmigt 0,12 6,00

6,00

20,00 15,84 9,70 0,96 52,50 125,00

20,00 15,84 9,70 0,96 52,50 0,70

504,50

171,40

629,50 28,80 13,52 15,00 57,32

28,77 13,52

109,30

196,00

29,13

20,00 15,00 35,00

20,00

108,00

108,00

6,80 114,80 9,70

9,52

62,56 72,26 40,00 525,00 565,00 5,00 3,00 1,00 0,86 0,50 5,36

62,56 72,08 40,00

11,60

1,10

3,00 1,00 0,86 0,50 5,36

15,30 494,42

Gesamtsumme

2.363,47

542,55

Quelle: Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 und das Bundesfinanzgesetz 2016 geändert werden

25 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Von den gesamten Überschreitungsermächtigungen des BFG 2016 wurden bis zum 30. September 2016 insgesamt rd. 542,6 Mio. EUR in Anspruch genommen, wobei der Großteil der Überschreitungsermächtigungen voraussichtlich auf das vierte Quartal entfallen wird. Die betragsmäßig größte Überschreitungsermächtigung betrifft die UG 11-Inneres mit insgesamt

629,5 Mio. EUR,

wovon

504,5 Mio. EUR

auf

zusätzliche

Ausgaben

im

Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation entfallen. Bis Ende September 2016 wurden 171,4 Mio. EUR für Zahlungen im Bereich der Grenzpolizei und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und 0,7 Mio. EUR im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Investitionen und dem laufenden Betrieb in Anspruch genommen, die verbleibende Ermächtigung wird laut Budgetcontrolling voraussichtlich nicht zur Gänze ausgeschöpft werden. Ebenfalls erst teilweise genehmigt wurden die Überschreitungsermächtigungen in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport, die Ermächtigung soll bis Ende 2016 iHv 143 Mio. EUR

genutzt

werden.

Bereits

zur

Gänze

ausgeschöpft

wurden

die

Überschreitungsermächtigungen der UG 10-Bundeskanzleramt, der UG 32-Kunst und Kultur und der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz. Auch in der UG 12-Äußeres, der UG 13-Justiz, der UG 20-Arbeit und der UG 30-Bildung ist von einer weitgehend vollständigen Inanspruchnahme der Überschreitungsermächtigungen auszugehen. Die hohe Überschreitungsermächtigung

in

der

UG 58-Finanzierungen,

Währungstauschverträge

iHv 494,4 Mio. EUR wird laut Budgetcontrolling voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden. 3.3.2

Laufender Budgetvollzug und Vorausschau für das Gesamtjahr 2016

Die derzeit aktuellsten (verfügbaren) Daten zum laufenden Budgetvollzug 2016 umfassen die ersten drei Quartale. Die nachfolgende Tabelle weist die Eckwerte des Budgetvollzugs Jänner bis September 2016 aus und stellt sie den Vorjahreswerten gegenüber, für eine ausführliche Analyse des Budgetvollzugs Jänner bis September 2016 wird auf die diesbezügliche Analyse des Budgetdienstes verwiesen:1

1

Siehe Analyse des Budgetdienstes zum Budgetvollzug Jänner bis September 2016

26 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 5:

Entwicklungen im Finanzierungshaushalt Jänner bis September 2016 Monatserfolg kumuliert

Monatserfolg Finanzierungsrechnung

Jän-Sept 2015

Sept 2016

Jän-Sept 2016

Jahreswerte

Unterschied Unterschied in Mio. EUR in %

Erfolg 2015

BVA 2016

Unterschied Unterschied in Mio. EUR in %

Allgemeine Gebarung Einzahlungen

6.015,4

51.267,6

51.743,8

476,3

0,9

72.728,4

71.827,8

-900,5

Auszahlungen

6.192,1

54.416,7

56.031,3

1.614,5

3,0

74.589,5

76.452,2

1.862,7

-1,2 2,5

Nettofinanzierungsbedarf

-176,7

-3.149,1

-4.287,4

-1.138,3

-36,1

-1.861,1

-4.624,4

-2.763,2

-148,5

Anmerkung: Die Jahreswerte des BVA 2016 entsprechen den Novellen des BFG 2016 BGBl. I Nr. 34 vom 8. Juni 2016 und BGBl. I Nr. 60 vom 22. Juli 2016. Die in Form von Überschreitungsermächtigungen bereitgestellten Mittel iHv 2,36 Mrd. EUR sind nicht Teil des BVA 2016. Bei voller Inanspruchnahme der Ermächtigungen würde sich der Nettofinanzierungsbedarf 2016 auf rd. 7 Mrd. EUR erhöhen. Quelle: BMF Monatserfolg September 2016

Die Einzahlungen betrugen von Jänner bis September 2016 rd. 51,7 Mrd. EUR und sind um 476,3 Mio. EUR bzw. 0,9 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Für das Gesamtjahr 2016 wurde ein Rückgang von 900,5 Mio. EUR bzw. 1,2 % gegenüber dem Erfolg 2015 budgetiert. Der bisherige Budgetvollzug deutet darauf hin, dass die veranschlagten Einzahlungen überschritten werden können, allerdings wird der Anstieg per Jahresende voraussichtlich geringer ausfallen, weil die durch Vorzieheffekte bedingten außergewöhnlich hohen Einzahlungen aus den Kapitalertragsteuern vom Dezember des Vorjahres heuer nicht erreicht werden können. Bei den Auszahlungen kam es gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zu einer Steigerung um rd. 1,6 Mrd. EUR bzw. 3,0 % auf rd. 56,0 Mrd. EUR, für das Gesamtjahr wurde ein Auszahlungsanstieg um rd. 2,5 % veranschlagt. Allerdings sind im BVA 2016 die im

Frühjahr

im

Rahmen

der

Novelle

des

BFG

beschlossenen

Überschreitungsermächtigungen iHv 1,8 Mrd. EUR sowie die in der am 12. Oktober 2016 vorgelegten (weiteren) Novelle des BFG iHv 532 Mio. EUR noch nicht enthalten (würden einen Auszahlungsanstieg von rd. 5,7 % bewirken). Die Überschreitungsermächtigungen werden zwar voraussichtlich nicht zur Gänze in Anspruch genommen (bis zum dritten Quartal

wurden

aus

der

Novelle

des

BFG

Überschreitungsermächtigungen

iHv 542,6 Mio. EUR genehmigt), dennoch werden die veranschlagten Auszahlungen überschritten werden. Das BMF erwartet im Bericht zur Entwicklung des Bundeshaushaltes Jänner-September 2016 für 2016 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 1,4 % des BIP, im Frühjahr 2016

wurde

noch

ein

Defizit

von

1,6 %

erwartet.

Das WIFO

geht

in seiner

September-Prognose für 2016 von einem Defizit von 1,6 % aus, in der März-Prognose wurde mit 1,7 % noch ein geringfügig höheres Defizit prognostiziert. Die wirtschaftliche Entwicklung verläuft im laufenden Finanzjahr etwas günstiger als noch im Frühjahr 27 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

angenommen wurde. Nach oben korrigiert wurde insbesondere die Prognose für die für die Einnahmen wichtige Lohn- und Gehaltsumme (+0,2 %-Punkte) und für das reale BIP (+0,1 %-Punkte), optimistischer fällt auch die Prognose für die Arbeitslosenquote aus (-0,3 %-Punkte). Auf

der

Ausgabenseite

gibt

es

einige

gegenläufige

Effekte,

wobei

die

auszahlungserhöhenden Effekte etwas überwiegen dürften. Zu höheren Ausgaben kommt es insbesondere

in

jenen

Bereichen,

in

denen

im

Zuge

der

Novellen

des

BFG

Überschreitungsermächtigungen beschlossen wurden bzw. geplant sind (v.a. im Sicherheitsund im Bildungsbereich). In einigen anderen Bereichen kommt es hingegen zu einem deutlich geringeren Mittelbedarf. Dies betrifft vor allem den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, die Zinsen und den Bankenbereich. Auch auf der Einnahmenseite zeichnen sich einige gegenläufige Effekte ab. Bei den öffentlichen Abgaben werden zwar voraussichtlich insbesondere die Einzahlungen aus der Umsatzsteuer und den Kapitalertragsteuern deutlich unter dem veranschlagten Wert liegen, im Gegenzug werden jedoch vor allem die Einzahlungen aus der Körperschaftsteuer sowie aus einigen Verbrauchs- und Verkehrsabgaben höher als veranschlagt ausfallen. Auch die von der Lohnsumme abhängigen Einzahlungen aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen und dem Dienstgeberbeitrag zum FLAF sowie die Dividendeneinzahlungen in der UG 45-Bundesvermögen und die Einzahlungen aus Gebühren in der UG 13-Justiz entwickeln sich besser als erwartet.

3.4

Veränderung der Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzrahmengesetz 2017 – 2020

Ein Überblick über den BVA-E 2017 und insbesondere zu den damit verbundenen Änderungen zu den Vorjahren ist äußerst komplex, weil sowohl die dafür maßgeblichen BFRG als auch das BFG 2016 mehrfach novelliert wurden, in den Novellen zum BFG 2016 erhebliche

Überschreitungsermächtigungen

iHv 2,4 Mrd. EUR

vorgesehen

sind

und

budgetierte Rücklagenentnahmen im BVA-E 2017 eine Überschreitung des BFRG 2017 – 2020 ermöglichen. In den nachfolgenden Abschnitten werden diese Änderungen in Teilschritten dargestellt und erläutert.

28 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die folgende Tabelle zeigt zunächst die Entwicklung des BFRG 2016 – 2019 und des BFRG 2017 – 2020 auf Ebene der Rubriken. Tabelle 6: RuBezeichnung brik

0,1 Recht und Sicherheit

Arbeit, Soziales, 2 Gesundheit und Familie 3

Bildung, Forschung, Kunst und Kultur

Wirtschaft, 4 Infrastruktur und Umwelt 5 Kassa und Zinsen

Entwicklung der Bundesfinanzrahmen 2016 – 2019 und 2017 – 2020

in Mio. EUR

fix variabel

Erfolg 2015

2016

BFRG 2016-2019 Änderung Änderung Änderung 1. Novelle 2+3. Nov 4. Novelle 471,8 1.096,7 0,0 0,0 0,0 0,0 471,8 1.096,7 0,0 30,0 17,0 0,0

9.578,2 75,1 9.653,3 10,0

21.754,3 17.768,9 39.523,2 15,0

21.979,7 18.694,7 40.674,4 10,0

-254,1 -788,3 -1.042,4 0,0

21.725,6 17.906,4 39.632,0 10,0

525,0 0,0

13.943,3 28,0

13.650,7 10,0

316,9 0,0

-2,1 2,5 0,4 -5,0

0,0 0,0 0,0 0,0

7.178,3 2.129,6 9.307,9 5,0

7.323,5 2.155,4 9.478,9 10,0

3,5 0,0

504,7 -5,0

0,0 0,0

6.141,3 5,0

95,0 60,0

1.471,2 0,0

531,8 0,0

78.639,3 110,0

8.079,9 75,1 8.155,0 10,0

Summe davon Marge

21.364,3 16.754,7 38.119,1 -

21.966,8 18.192,1 40.158,9 10,0

-111,9 -350,1 -462,0 20,0

-107,4 -73,1 -180,5 -15,0

6,8 0,0 6,8 0,0

fix, Summe davon Marge

13.330,7 -

13.358,9 10,0

9,5 10,0

49,9 8,0

Summe davon Marge

7.492,7 1.694,4 9.187,1 -

7.144,8 2.090,5 9.235,3 10,0

35,6 36,7 72,3 0,0

fix, Summe davon Marge

5.252,5 -

5.633,1 10,0

Gesamtsumme davon Marge

74.589,5 -

76.541,2 50,0

Summe davon Marge fix variabel

fix variabel

BFRG-E 2017-2020 2017 2018 aktuell 9.578,5 9.160,9 75,1 75,1 9.653,6 9.236,0 10,0 10,0

Änderung BFRG-E 0,3 0,0 0,3 0,0

8.539,1 161,0 8.700,1 -

2016 aktuell 9.648,4 75,1 9.723,5 57,0

2017

2019

2020

9.177,4 75,1 9.252,5 10,0

9.450,6 75,1 9.525,7 10,0

22.245,4 19.608,5 41.853,9 10,0

22.733,4 20.590,9 43.324,4 10,0

23.255,1 21.593,9 44.849,0 10,0

13.967,6 10,0

13.849,1 10,0

13.953,0 10,0

14.181,9 10,0

-387,7 0,0 -387,7 0,0

6.935,8 2.155,4 9.091,2 10,0

7.355,5 2.191,5 9.546,9 10,0

7.290,9 2.228,2 9.519,1 10,0

7.373,1 2.267,7 9.640,8 10,0

4.745,4 10,0

0,0 0,0

4.745,4 10,0

4.328,2 10,0

4.359,7 10,0

4.840,9 10,0

78.202,7 50,0

-1.112,9 0,0

77.089,8 50,0

78.814,1 50,0

80.408,7 50,0

83.038,4 50,0

Quellen: BFRG 2016 – 2019, BFRG 2017 – 2020, vorliegende Novellen

Durch die vorliegende Novelle des im Mai vom Nationalrat beschlossenen BFRG 2017 – 2020 kommt es im Jahr 2017 zu einer Reduktion der Auszahlungsobergrenzen um insgesamt 1,1 Mrd. EUR (-1,4 %) auf 77,1 Mrd. EUR, die Auszahlungsobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2020 bleiben unverändert (obwohl bestimmte strukturelle Entwicklungen aus Sicht des Budgetdienstes ebenfalls eine Änderungsnotwendigkeit ergeben hätten). Der BVA-E 2017 erhöht die Auszahlungsobergrenzen des BFRG wieder um die budgetierten Rücklagenentnahmen. Unter Berücksichtigung bereits budgetierter Rücklagenentnahmen ergibt sich bei den Untergliederungen die nachfolgende Entwicklung:

29 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 7:

Novelle des BFRG 2017 – 2020, BVA-E 2017 BFRG 2017 - 2020

UG Bezeichnung 2017 (Novelle

in Mio. EUR BGBl. I 60/2016)

01 02 03 04 05 06 10

Präsidentschaftskanzlei Bundesgesetzgebung Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Volksanwaltschaft Rechnungshof Bundeskanzleramt hievon variabel

11 12 13 14 15 16 20 21 22 23 24 25 30 31 32 33 34 40 41 42 43 44 45 46 51 58

Inneres Äußeres Justiz Militärische Angelegenheiten und Sport Finanzverwaltung Öffentliche Abgaben Arbeit hievon variabel Soziales und Konsumentenschutz Pensionsversicherung hievon variabel Pensionen – Beamtinnen und Beamte Gesundheit und Frauen hievon variabel Familien und Jugend Bildung Wissenschaft und Forschung Kunst und Kultur Wirtschaft (Forschung) Verkehr, Innovation u. Technologie (Forschung) Wirtschaft Verkehr, Innovation u. Technologie Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hievon variabel Umwelt Finanzausgleich hievon variabel Bundesvermögen hievon variabel Finanzmarktstabilität hievon variabel Kassenverwaltung Finanzierungen, Währungstauschverträge Gesamtsumme Marge

Veränderung

8,027 211,334 15,163 19,775 10,458 31,655 452,926 75,100 3.459,015 529,994 1.399,068 2.318,286 1.187,642 0,000 8.803,142 6.779,500 3.121,744 11.279,800 11.279,800 9.520,650 1.063,148 635,408 6.875,929 8.346,930 4.314,968 449,083 101,591 428,079 336,632 3.716,226 2.138,642 1.282,100 608,164 969,304 849,558 1.043,171 0,006 656,760 23,752 15,251 4.720,146 78.152,703 50,000

0,275

-168,600 -189,000 -599,300 -599,300 -274,479

300,000 5,000 5,230 3,100 3,600 20,500 -32,100

-7,100 -241,981 -127,000

-1.112,855

Rücklagen

BVA-E

2017 (Novelle Budgetierte BVA-E 2017 Entwurf 1283 d.B.) Verwendung 8,027 0,300 8,327 211,334 3,400 214,734 15,163 0,500 15,663 19,775 0,100 19,875 10,458 0,300 10,758 31,655 1,300 32,955 453,201 4,000 457,201 75,100 75,100 3.459,015 9,100 3.468,115 529,994 21,920 551,914 1.399,068 35,767 1.434,835 2.318,286 0,000 2.318,286 1.187,642 3,100 1.190,742 0,000 0,000 0,000 8.634,542 8.634,542 6.590,500 6.590,500 3.121,744 3.121,744 10.680,500 10.680,500 10.680,500 10.680,500 9.246,171 9.246,171 1.063,148 1.063,148 635,408 635,408 6.875,929 6.875,929 8.646,930 0,000 8.646,930 4.319,968 42,500 4.362,468 454,313 0,000 454,313 104,691 0,000 104,691 431,679 0,000 431,679 357,132 13,050 370,182 3.684,126 110,000 3.794,126 2.138,642 0,000 2.138,642 1.282,100 0,000 1.282,100 608,164 0,000 608,164 962,204 962,204 849,558 849,558 801,190 20,500 821,690 0,006 0,006 529,760 151,500 681,260 23,752 150,000 173,752 15,251 15,251 4.720,146 4.720,146 77.039,848 417,337 77.457,185 50,000 -

Quellen: BVA-E 2017, BFRG 2017 – 2020, vorliegende Novelle

Im Vergleich zum BFRG 2017 – 2020 vom Mai 2016 werden die Auszahlungsobergrenzen im BVA-E 2017 in 7 Untergliederungen um insgesamt 337,7 Mio. EUR erhöht und in 7 Untergliederungen um insgesamt 1,5 Mrd. EUR reduziert. Die betraglich bedeutendste Erhöhung betrifft die UG 30-Bildung iHv 300 Mio. EUR (+3,6 %) für das Jahr 2017. Im Strategiebericht 2017 – 2020 vom April 2016 wurde darauf verwiesen, dass die tatsächlichen finanziellen

Erfordernisse

der

UG 30 für

die

Jahre

bis

2020

im

Rahmen

der

Finanzausgleichsverhandlungen sowie der Umsetzung der Bildungsreform im Herbst evaluiert und in einer Novelle des BFG sowie in einer Novelle des BFRG bedeckt werden 30 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

sollen.

Der

Mehrbedarf

im

Finanzjahr

2016

soll

durch

eine

zusätzliche

Überschreitungsermächtigung im BFG 2016 iHv 525 Mio. EUR finanziert werden, die Auszahlungsobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2020 wurden nicht verändert. Darüber

hinaus

werden

zur

Finanzierung

von

Start-Up

Fördermaßnahmen

die

Auszahlungsobergrenzen im Jahr 2017 in vier Untergliederungen um 32,2 Mio. EUR angehoben. In der UG 31-Wissenschaft und Forschung beträgt der Anstieg 5 Mio. EUR, in der UG 33-Wirtschaft (Forschung) 3,1 Mio. EUR, in der UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) 3,6 Mio. EUR und in der UG 40-Wirtschaft 20,5 Mio. EUR. Die finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenpakets zur Stärkung der Start-Ups in Österreich führen zu keiner Änderung der Auszahlungsobergrenzen ab 2018. In der UG 32-Kunst und Kultur wird die Auszahlungsobergrenze 2017 aufgrund von Zusatzmittel für die Bundesmuseen um 5,2 Mio. EUR (+1,2 %) angehoben, in der UG 10-Bundeskanzleramt

wird

Vorsorge

für

zusätzliche

Mittelverwendungen

iHv 0,275 Mio. EUR, insbesondere für ein Koordinationsbüro zur Vorbereitung des Gedenkund Erinnerungsjahres, getroffen. Deutlich niedriger soll die Auszahlungsobergrenze des BFRG für das Jahr 2017 in der UG 22-Pensionsversicherung ausfallen, sie wird aufgrund der Zunahme der Beschäftigung sowie des Basiseffekts aus dem niedrigeren Pensionsaufwand im Jahr 2015 um 599,3 Mio. EUR (-5,3 %) gekürzt. Auch die Pensionen für Beamtinnen und Beamte sollen 2017 um 274,5 Mio. EUR (-2,9%) geringer ausfallen, weil die Entwicklung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse günstiger ist als noch im Frühjahr angenommen. Ebenfalls reduziert werden

die

Auszahlungen

der

UG 20-Arbeit

(geringere

variable

Auszahlungen

iHv 189 Mio. EUR aufgrund eines geringeren Anstiegs der Anzahl der Arbeitslosen, höhere fixe Auszahlungen von 20,4 Mio. EUR aufgrund des Jugendausbildungsgesetzes).

31 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Zu substantiellen Reduktionen der Auszahlungsobergrenzen soll es auch in einigen Untergliederungen

der

Rubrik

4

kommen.

Die

Auszahlungsobergrenze

in

der

UG 45-Bundesvermögen wird insbesondere aufgrund einer geringeren Budgetierung für Vorsorgen im Bereich des Ausfuhrförderungsverfahrens (AusfFG), bei dem die Erfolgswerte bereits seit Jahren deutlich unter den veranschlagten Auszahlungen liegen, um knapp ein Viertel

(23,2 %

bzw.

242 Mio. EUR)

auf

801,2 Mio. EUR

herabgesetzt.

Die

Auszahlungsobergrenze in der UG 46-Finanzmarktstabilität wird um 127 Mio. EUR (-19,3 %) gekürzt, weil die bisher aus dem Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe veranschlagten Auszahlungen

aus

iHv 128 Mio. EUR

dem

Fonds

weitestgehend

gemäß

entfallen.

Finanzmarktstabilitätsgesetz In

der

UG 41-Verkehr,

(FinStaG)

Innovation

und

Technologie soll die Auszahlungsobergrenze geringfügig um 32,1 Mio. EUR (-0,9 %) sinken.

3.5

Entwicklung der Rubriken und Untergliederungen

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die im BVA-E 2017 für die einzelnen Rubriken und Untergliederungen vorgesehenen Auszahlungen und stellt diese dem BVA 2016 sowie den Erfolgswerten der Vorjahre und den Planwerten aus dem BFRG 2017 – 2020 gegenüber:

32 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 8:

Entwicklung der Auszahlungen auf Untergliederungsebene BVA

BVA+Erm.

BVA-E

2012

Erfolg 2015

2016

2016

2017

2017

2018

2019

7,8 163,4 12,6 16,8 7,7 30,3 277,4 2.404,1 398,3 1.276,4 2.205,3 1.143,2 0,0 7.943,6 0,1 6.110,5 2.986,9 9.795,3 8.917,9 949,9 6.371,4 35.131,9 0,5 8.353,6 3.777,6 110,0 339,6 12.580,7 0,2 460,0 2.814,5 2.108,9 735,5 708,7 1.556,7 1.887,4 10.271,7 0,1 336,9 6.615,6 6.952,6 0,1 72.880,4

8,1 160,6 14,6 19,3 10,3 31,5 480,9 2.850,4 441,6 1.477,2 2.079,5 1.126,0 0,0 8.700,1 0,1 7.905,4 3.041,7 10.174,0 9.011,4 963,2 7.023,3 38.119,1 0,5 8.260,2 4.106,5 425,1 109,6 429,2 13.330,7 0,2 361,1 3.492,7 1.715,9 678,7 897,2 549,7 1.491,9 9.187,1 0,1 4,0 5.248,6 5.252,5 0,1 74.589,5

8,2 196,2 14,9 19,4 10,6 32,9 401,7 3.027,6 428,0 1.305,3 2.071,9 1.167,0 0,0 8.683,5 0,1 8.091,3 3.050,8 10.772,4 9.099,3 1.036,6 7.073,1 39.123,5 0,5 8.091,5 4.278,3 441,2 101,6 428,1 13.340,8 0,2 323,0 3.808,8 2.135,4 627,5 976,0 1.035,4 771,7 9.677,8 0,1 4,5 5.622,1 5.626,6 0,1 76.452,2

8,2 196,2 15,0 19,4 10,6 32,9 454,2 3.657,1 485,3 1.414,6 2.267,9 1.202,0 0,0 9.763,2 0,1 8.206,1 3.123,0 10.772,4 9.099,3 1.036,6 7.073,1 39.310,6 0,5 8.656,5 4.283,3 446,6 101,6 428,1 13.916,2 0,2 334,6 3.808,8 2.135,4 627,5 976,0 1.035,4 771,7 9.689,4 0,1 19,8 6.116,5 6.136,3 0,1 78.815,7

8,3 214,7 15,7 19,9 10,8 33,0 457,2 3.468,1 551,9 1.434,8 2.318,3 1.190,7 0,0 9.723,4 0,1 8.634,5 3.121,7 10.680,5 9.246,2 1.063,1 6.875,9 39.622,0 0,5 8.646,9 4.362,5 454,3 104,7 431,7 14.000,1 0,2 370,2 3.794,1 2.138,6 608,2 962,2 821,7 681,3 9.376,3 0,1 15,3 4.720,1 4.735,4 0,1 77.457,2

8,0 211,3 15,2 19,8 10,5 31,7 453,2 3.459,0 530,0 1.399,1 2.318,3 1.187,6 0,0 9.653,6 0,1 8.634,5 3.121,7 10.680,5 9.246,2 1.063,1 6.875,9 39.632,0 0,5 8.646,9 4.320,0 454,3 104,7 431,7 13.967,6 0,2 357,1 3.684,1 2.138,6 608,2 962,2 801,2 529,8 9.091,2 0,1 15,3 4.720,1 4.745,4 0,1 77.089,8

8,2 225,9 15,4 20,2 10,6 32,4 445,5 3.095,2 472,7 1.416,7 2.279,5 1.203,7 0,0 9.236,0 0,1 9.034,9 3.126,0 11.850,0 9.703,0 1.094,9 7.035,1 41.853,9 0,5 8.456,2 4.401,3 452,0 101,6 428,1 13.849,1 0,2 326,8 3.913,4 2.155,9 600,5 967,7 1.043,9 528,8 9.546,9 0,1 13,3 4.305,0 4.328,2 0,1 78.814,1

8,3 264,5 15,7 20,7 10,8 33,1 446,7 2.954,4 478,4 1.435,4 2.351,7 1.222,8 0,0 9.252,5 0,1 9.299,3 3.195,7 12.514,0 10.104,0 1.142,1 7.059,3 43.324,4 0,5 8.539,0 4.421,9 452,4 101,6 428,1 13.953,0 0,2 330,1 4.094,2 2.160,2 591,7 954,5 1.049,7 328,8 9.519,1 0,1 9,3 4.340,4 4.359,7 0,1 80.408,7

in Mio. EUR, gerundet

UG 01 02 03 04 05 06 10 11 12 13 14 15 16

Bezeichnung Präsidentschaftskanzlei Bundesgesetzgebung Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Volksanwaltschaft Rechnungshof Bundeskanzleramt Inneres Äußeres Justiz Militärische Angelegenheiten und Sport Finanzverwaltung Öffentliche Abgaben Rubrik 0,1-Recht und Sicherheit Anteil von Gesamt 20 Arbeit 21 Soziales und Konsumentenschutz 22 Pensionsversicherung (Sozialversicherung) 23 Pensionen - Beamtinnen und Beamte 24 Gesundheit und Frauen 25 Familien und Jugend Rubrik 2-Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Anteil von Gesamt 30 Bildung 31 Wissenschaft und Forschung 32 Kunst und Kultur 33 Wirtschaft (Forschung) 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) Rubrik 3-Bildung, Forschung, Kunst und Kultur Anteil von Gesamt 40 Wirtschaft 41 Verkehr, Innovation und Technologie 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 43 Umwelt 44 Finanzausgleich 45 Bundesvermögen 46 Finanzmarktstabilität Rubrik 4-Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt Anteil von Gesamt 51 Kassenverwaltung 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge Rubrik 5-Kassa und Zinsen Anteil von Gesamt Allgemeiner Haushalt

Quellen: BRA 2013, 2014 und 2015, BVA-E 2017, BFRG 2017 – 2020

BFRG-E

Diff. BVA 2016-2017 Veränderung in % p.a. 2020

ohne Erm. mit Erm. 2012-2017 2017-2020 8,5 2,0% 2,0% 1,2% 0,6% 267,0 9,5% 9,5% 5,6% 7,5% 16,0 5,4% 4,6% 4,4% 0,6% 21,1 2,6% 2,6% 3,4% 2,1% 11,0 1,9% 1,9% 6,8% 0,8% 33,9 0,1% 0,1% 1,7% 1,0% 435,5 13,8% 0,7% 10,5% -1,6% 2.943,8 14,6% -5,2% 7,6% -5,3% 495,5 29,0% 13,7% 6,7% -3,5% 1.455,6 9,9% 1,4% 2,4% 0,5% 2.584,5 11,9% 2,2% 1,0% 3,7% 1.243,3 2,0% -0,9% 0,8% 1,5% 0,0 9.525,7 12,0% -0,4% 4,1% -0,7% 0,1 9.541,0 6,7% 5,2% 7,2% 3,4% 3.351,4 2,3% 0,0% 0,9% 2,4% 13.258,3 -0,9% -0,9% 1,7% 7,5% 10.414,9 1,6% 1,6% 0,7% 4,0% 1.175,2 2,6% 2,6% 2,3% 3,4% 7.098,2 -2,8% -2,8% 1,5% 1,1% 44.849,0 1,3% 0,8% 2,4% 4,2% 0,5 8.745,4 6,9% -0,1% 0,7% 0,4% 4.443,8 2,0% 1,8% 2,9% 0,6% 453,0 3,0% 1,7% -0,1% 101,6 3,1% 3,1% -1,0% -1,0% 428,1 0,8% 0,8% 4,9% -0,3% 14.181,9 4,9% 0,6% 2,2% 0,4% 0,2 333,8 14,6% 10,6% -4,3% -3,4% 4.208,4 -0,4% -0,4% 6,2% 3,5% 2.164,8 0,2% 0,2% 0,3% 0,4% 582,5 -3,1% -3,1% -3,7% -1,4% 994,1 -1,4% -1,4% 6,3% 1,1% 1.019,4 -20,6% -20,6% -12,0% 7,5% 327,8 -11,7% -11,7% -18,4% -21,6% 9.640,8 -3,1% -3,2% -1,8% 0,9% 0,1 4,2 238,8% -23,0% -46,2% -35,2% 4.826,8 -16,0% -22,8% -6,5% 0,7% 4.840,9 -15,8% -22,8% -7,4% 0,7% 0,1 83.038,4 1,3% -1,7% 1,2% 2,3%

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Der größte Anteil der Auszahlungen im Bundeshaushalt entfällt auf die Rubrik 2-„Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie“. Der BVA-E 2017 sieht für diese Rubrik Auszahlungen iHv 39,6 Mrd. EUR (51,2 % der Gesamtauszahlungen) vor, von denen ca. die Hälfte auf den Bereich Pensionen (UG 22-Pensionsversicherung, UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte) entfällt. Gegenüber dem BVA 2016 (inkl. Ermächtigungen) ist eine Steigerung der Auszahlungen um 0,8 % budgetiert, womit sich die Dynamik gegenüber dem Zeitraum seit 2012

(+2,4 %

p.a.)

nach

einem

deutlichen

Anstieg

im

Jahr

2016

(+3,1 %

inkl. Ermächtigungen) wieder verlangsamt. Gemäß der Planung im BFRG 2017 – 2020 wird sich das Auszahlungswachstum der Rubrik 2 in den nächsten Jahren, vor allem aufgrund der Bereiche Pensionen und Arbeit, wieder deutlich beschleunigen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit der vorliegenden Novelle des BFRG 2017 – 2020 nur die Auszahlungsobergrenzen für das Jahr 2017 angepasst werden. Rubrik 3-„Bildung, Forschung, Kunst und Kultur“ ist mit Auszahlungen iHv 14,0 Mrd. EUR (18,1 % der Gesamtauszahlungen) die zweitgrößte Auszahlungskategorie im BVA-E 2017, wobei 61,8 % der Auszahlungen dieser Rubrik auf die UG 30-Bildung entfallen. Gegenüber dem BVA 2016 (inkl. Ermächtigungen) sieht der vorliegende BVA-E 2017 nur ein geringes Wachstum um 0,6 % vor. Bis 2020 soll das Auszahlungswachstum der Rubrik 3 gemäß dem aktuellen BFRG mit 0,4 % p.a. wachsen und damit real zurückgehen. Für

die Rubrik

0,1-„Recht

und Sicherheit“ sieht

der

BVA-E 2017 Auszahlungen

iHv 9,7 Mrd. EUR (12,6 % der Gesamtauszahlungen) vor, wobei die größten Anteile der Auszahlungen dieser Rubrik auf die UG 11-Inneres (35,7 %) und die UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport (23,8 %) entfallen. Gegenüber dem BVA 2016 (ohne Ermächtigungen), der ungefähr dem Niveau des Erfolgs 2015 entspricht, ist im BVA-E 2017 in dieser Rubrik ein kräftiger Anstieg der Auszahlungen um 12,0 % budgetiert. Berücksichtigt man jedoch die im BVA 2016 vorgesehenen Ermächtigungen, so ergibt sich für 2017 ein leichter Rückgang um 0,4 %. Mittelfristig sieht das BFRG für diese stark von den Kosten zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms betroffenen Rubrik einen Rückgang von 0,7 % p.a. vor. Auf die Rubrik 4-„Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt“ entfallen gemäß BVA-E 2017 Auszahlungen iHv 9,4 Mrd. EUR (12,1 % der Gesamtauszahlungen), von denen 40,5 % in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie und 22,8 % in der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

erfolgen.

(inkl. Ermächtigungen)

Der

BVA-E 2017

insbesondere

aufgrund

sieht

gegenüber

geringerer

dem

Auszahlungen

BVA 2016 in

der

UG 45-Bundesvermögen und in der UG 46-Finanzmarktstabilität einen Rückgang um 3,2 % vor. Mittelfristig wird im BFRG wieder ein leichter Anstieg budgetiert.

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Der kleinste Anteil der Auszahlungen entfällt auf die Rubrik 5-„Kassa und Zinsen“, wobei nahezu die gesamten Auszahlungen in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge anfallen. Der BVA-E 2017 sieht in dieser Rubrik Auszahlungen iHv 4,7 Mrd. EUR (6,1 % der Gesamtauszahlungen) vor, womit sich gegenüber dem BVA 2016 (inkl. Ermächtigungen) ein Rückgang um 22,8 % ergibt. Obwohl das Ausmaß dieses Rückgangs durch die Fälligkeit einer Nullkuponanleihe und die damit verbundenen außergewöhnlich hohen Zinszahlungen im Finanzierungshaushalt im Jahr 2016 getrieben ist, lässt sich gegenüber 2012 eine deutliche Reduktion der Zinsauszahlungen beobachten (-6,5 % p.a.). Aufgrund des erwarteten schrittweisen Anstiegs des Zinsniveaus gegen Ende der Planungsperiode wird im BFRG 2017 – 2020 wieder mit einer leichten Erhöhung der Auszahlungen in dieser Rubrik gerechnet.

3.6

Wesentliche Veränderungen des Entwurfs zum Bundesvoranschlag 2017 gegenüber 2016

Nachfolgend werden auszugsweise jene Untergliederungen dargestellt, bei denen es im BVA-E 2017 zu wesentlichen absoluten oder prozentuellen Änderungen der Auszahlungen gegenüber dem Jahr 2016 kommen soll. Da die Auszahlungsänderung teilweise wesentlich vom Grad der Ausnutzung der für 2016 vorgesehenen Ermächtigungen abhängt, wird die Veränderung gegenüber dem BVA 2016 jeweils exkl. und inkl. Ermächtigungen angeführt: Tabelle 9:

Auszahlungen, wesentliche Änderungen

UG Bezeichnung in Mio. EUR

20 23 31 12 14 40 51 30 43 11 25 45 58

Arbeit Pensionen - Beamtinnen und Beamte Wissenschaft und Forschung Äußeres Militärische Angelegenheiten und Sport Wirtschaft Kassenverwaltung Bildung Umwelt Inneres Familien und Jugend Bundesvermögen Finanzierungen, Währungstauschverträge

BVA Ermäch2016 tigungen 8.091,3 114,8 9.099,3 4.278,3 5,0 428,0 57,3 2.071,9 196,0 323,0 11,6 4,5 15,3 8.091,5 565,0 627,5 3.027,6 629,5 7.073,1 1.035,4 5.622,1 494,4

BVA-E Veränderung Veränderung Veränderung Veränderung 2017 ohne Erm. in % ggf. m. Erm. in % 8.634,5 543,2 6,7% 428,4 5,2% 9.246,2 146,8 1,6% 146,8 1,6% 4.362,5 84,1 2,0% 79,1 1,8% 551,9 123,9 29,0% 66,6 13,7% 2.318,3 246,4 11,9% 50,4 2,2% 370,2 47,2 14,6% 35,6 10,6% 15,3 10,8 238,8% -4,5 -23,0% 8.646,9 555,4 6,9% -9,6 -0,1% 608,2 -19,3 -3,1% -19,3 -3,1% 3.468,1 440,5 14,6% -189,0 -5,2% 6.875,9 -197,2 -2,8% -197,2 -2,8% 821,7 -213,8 -20,6% -213,8 -20,6% 4.720,1 -902,0 -16,0% -1.396,4 -22,8%

Quelle: BMF

Die höchste absolute Auszahlungssteigerung im BVA-E 2017 gegenüber dem BVA 2016 (inkl. Ermächtigungen) ist in der UG 20-Arbeit (+428,4 Mio. EUR bzw. 5,2 %) vorgesehen. Die höheren Auszahlungen sind auf zusätzliche Leistungen aufgrund der höheren Arbeitslosigkeit sowie auf höhere Budgetansätze für die aktive Arbeitsmarktpolitik zurückzuführen,

wobei

die

Auszahlungen

bereits

2016

höher

als

budgetiert

(inkl. Ermächtigungen) ausfallen dürften. Auch in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte (+147 Mio. EUR bzw. 1,6 %) dürfte es bereits 2016 zu einer geringen 35 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen kommen, sodass der Anstieg im Jahr 2017, der auf die Pensionsanpassung sowie auf die höhere Zahl der Ruhe- und Versorgungsgenussbezieher zurückzuführen ist, gegenüber dem Erfolg etwas unter 1,6 % liegen dürfte. Die geplante Auszahlungssteigerung in der UG 31-Wissenschaft und Forschung betrifft vor allem den Klinischen Mehraufwand (Bauinvestitionen) am AKH-Wien und den Fachhochschulsektor. Die in der UG 12-Äußeres für 2016 budgetierten Auszahlungen (inkl.

Ermächtigungen)

werden voraussichtlich überschritten,

weitere

Auszahlungssteigerungen im BVA-E 2017 betreffen insbesondere die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit. In der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport dürften die Auszahlungen laut Budgetcontrolling im Jahr 2016 um rd. 230 Mio. EUR über dem Erfolg 2015 liegen, damit steigen die im Jahr 2017 vorgesehenen Auszahlungen nur noch geringfügig. Für die UG 40-Wirtschaft sieht der BVA-E 2017 höhere Auszahlungen im Bereich der Wirtschaftsförderung, insbesondere für das Start-Up-Paket vor. Einen Sonderfall stellt die UG 30-Bildung dar, bei der die strukturell fehlenden Mittel im Jahr 2016 durch eine in der vorliegenden Novelle des BFG 2016 vorgesehene Ermächtigung im Ausmaß von 525,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Nach Berücksichtigung dieser Ermächtigung, die voraussichtlich zur Gänze ausgeschöpft wird, ergibt sich für 2017 ein leichter Rückgang der budgetierten Mittel um 0,1 % (es entfallen die 2016 vorgenommenen doppelten Mietzahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)). Deutliche Auszahlungsreduktionen gegenüber dem BVA 2016 sieht der BVA-E 2017 in der UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge vor. Dies ist zum einen auf das niedrige Zinsniveau, zum anderen auf einen Sondereffekt im Jahr 2016 (Fälligkeit einer NullkuponAnleihe) zurückzuführen. Der Auszahlungsrückgang in der UG 45-Bundesvermögen ist im Wesentlichen auf die geringere Budgetierung im Bereich des Ausfuhrförderungsverfahrens zurückzuführen. In der UG 25-Familien und Jugend wird aufgrund von Minderauszahlungen durch den Entfall des FLAF-Überschusses ein Rückgang erwartet, dem jedoch Mehrauszahlungen in einigen Bereichen (v.a. Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld) gegenüberstehen. Die Auszahlungen in der UG 11-Inneres steigen bereits 2016 vor allem aufgrund höherer Ausgaben in den Bereichen Sicherheit und Flüchtlings-/Fremdenwesen deutlich

an,

werden

aber

voraussichtlich

unter

dem

BVA 2016

inkl. der

hohen

Ermächtigungen zurückbleiben, sodass die Veränderung des BVA-E 2017 gegenüber dem Vorjahreserfolg geringer ausfallen dürfte als in der Tabelle ersichtlich. Die Auszahlungen in der UG 43-Umwelt werden für 2017 aufgrund geringerer Auszahlungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft und der Klimafinanzierung etwas unter dem Wert von 2016 angesetzt. In der UG 51-Kassenverwaltung entstehen derzeit aufgrund der Negativzinsen erhöhte Kosten aus der Liquiditätshaltung. 36 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Nachfolgend werden auszugsweise jene Untergliederungen dargestellt, bei denen es im BVA-E 2017 zu wesentlichen absoluten oder prozentuellen Änderungen der Einzahlungen gegenüber dem BVA 2016 kommen soll: Tabelle 10:

Einzahlungen, wesentliche Änderungen

UG Bezeichnung in Mio. EUR

16 20 13 40 46 44 43 11 45 25

Öffentliche Abgaben Arbeit Justiz Wirtschaft Finanzmarktstabilität Finanzausgleich Umwelt Inneres Bundesvermögen Familien und Jugend

BVA 2016 49.377,5 6.477,7 1.020,0 248,2 2,0 570,5 564,4 167,8 1.267,8 7.294,7

BVA-E Veränderung Veränderung 2017 in % 51.023,0 1.645,5 3,3% 6.721,8 244,1 3,8% 1.209,1 189,1 18,5% 341,6 93,3 37,6% 54,8 52,8 2587,2% 599,1 28,6 5,0% 555,7 -8,7 -1,5% 144,8 -23,0 -13,7% 979,1 -288,7 -22,8% 6.677,7 -617,0 -8,5%

Quelle: BMF

Der größte absolute Einzahlungsanstieg wird in der UG 16-Öffenliche Abgaben veranschlagt, vor allem bei der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer wurden deutlich höhere Einzahlungen als im BVA 2016 budgetiert. In der UG 20-Arbeit wird aufgrund der steigenden Lohn- und Gehaltsumme mit höheren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gerechnet, in der UG 13-Justiz kommt es infolge einer weitgehenden Bereinigung der bisherigen Unterbudgetierung zu einer höheren Veranschlagung. Zu einem deutlichen Rückgang der veranschlagten Einzahlungen kommt es vor allem in der UG 25-Familien und Jugend und in der UG 45-Bundesvermögen. In der UG 25 ist der Rückgang im Wesentlichen auf die Senkung der Dienstgeberbeiträge zum FLAF per 1. Jänner 2017 zurückzuführen, in der UG 45 auf geringere sonstige Erträge, die im BVA 2016 mit 405 Mio. EUR veranschlagt und im Zusammenhang mit dem Einmalertrag aus der Novelle des Scheidemünzengesetzes auch vereinnahmt wurden. Eine eingehende Analyse der Einzahlungen des Bundes erfolgt im Pkt. 5.

3.7

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2017 in ökonomischer Gliederung (Finanzierungs- und Ergebnishaushalt)

Während das Budget in den übrigen Kapiteln der Analyse in organisatorischer Sichtweise dargestellt

ist,

wird

nachfolgend

eine

Betrachtung

nach

ökonomischen

Kriterien

vorgenommen. Dabei werden auch die Unterschiede zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt aufgezeigt.

37 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Mittelverwendungen im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt in ökonomischer Gliederung dar, wobei zunächst jene Kategorien angeführt sind, die beide Haushalte betreffen. Der untere Teil der Tabelle beinhaltet Mittelverwendungen, die nicht finanzierungswirksam sind und daher nur im Ergebnishaushalt erfasst werden, sowie Mittelverwendungen denen ein entsprechender Zuwachs an Vermögenswerten (z.B. Beteiligungen, Sachanlagen) bzw. Forderungen gegenübersteht und die daher nur im Finanzierungshaushalt aufscheinen:2 Tabelle 11:

Auszahlungen und Aufwendungen nach ökonomischer Gliederung

in Mio. EUR

Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal Bezüge Mehrdienstleistungen Sonstige Nebengebühren Gesetzlicher Sozialaufwand Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen Freiwilliger Sozialaufwand Aufwandsentschädigung für Personal Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) Vergütungen innerhalb des Bundes Materialaufwand (ink l. Ausz. für Vorräte) Mieten Instandhaltung Telek ommunik ation und Nachrichtenaufwand Reisen Aufwand für Werk leistungen Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund Transporte durch Dritte Heeresanlagen Entschäd. an Präsenz- u. Zivildienstleistende Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sonstiger betrieblicher Sachaufwand Auszahlungen / Aufwand für Finanzaufwand Auszahlungen / Aufwand für Transfer an öffentl. Körperschaften und Rechtsträger an ausländ. Körperschaften und Rechtsträger an Unternehmen an private Haushalte/Institutionen Sonstige Transfers Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen Abschreibungen auf Vermögenswerte Aufwand durch Bildung von Rückstellungen Abfertigungen Jubiläumszuwendungen Nicht k onsumierte Urlaube Prozesse Haftungen Sonstige Aufwand aus Wertberichtigungen Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Beteiligungen Darlehen und Vorschüsse Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen Auszahlungen aus Finanzhaftungen Auszahlungen aus gewährten Vorschüssen Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt

Erfolg 2015

Finanzierungshaushalt - Auszahlungen BVA BVA-E Diff. BVA 2016 2016 2017 BVA-E 2017

73.972,3

75.437,1

76.457,4

8.638,0 5.928,5 663,0 382,7 1.531,0 77,5 19,4 35,9 6.995,4 21,7 10,5 976,9 239,9 110,9 96,6 2.666,2 247,5 485,4 90,2 73,7 41,2 1.934,6 5.252,8 53.086,0 29.523,3 510,3 7.726,0 15.006,9 319,4

8.760,8 6.106,7 612,3 375,5 1.532,2 78,8 19,2 36,2 5.937,1 19,9 10,8 1.080,2 268,7 107,9 96,4 2.696,2 254,3 506,7 78,9 54,4 49,0 713,6 5.650,7 55.088,5 30.460,5 537,2 8.754,6 15.041,0 295,1

9.185,5 424,6 6.411,5 304,8 702,7 90,4 391,1 15,6 1.541,0 8,8 82,8 4,0 19,7 0,5 36,8 0,6 6.116,7 179,7 19,4 -0,5 11,8 0,9 1.033,3 -47,0 273,2 4,5 115,5 7,6 103,6 7,2 2.783,7 87,5 264,8 10,5 501,5 -5,2 102,3 23,4 57,2 2,8 57,3 8,3 793,2 79,6 4.735,7 -915,0 56.419,5 1.331,0 31.279,5 818,9 591,3 54,0 7.753,7 -1.000,9 16.499,3 1.458,4 295,7 0,5

1.020,3

341,0 319,1 1,1 20,8 276,2 0,0 131,1 145,1 74.589,5

329,5 275,2 1,2 53,1 685,6 0,4 533,5 151,8 76.452,2

439,3 404,2 1,3 33,9 560,4 0,4 410,6 149,5 77.457,2

Erfolg 2015

Ergebnishaushalt - Aufwendungen BVA BVA-E Diff. BVA 2016 2016 2017 BVA-E 2017

Diff. EH-FH BVA-E 2017

1,4%

75.901,4

78.509,6

80.086,1

1.576,4

2,0%

3.628,7

4,8% 5,0% 14,8% 4,1% 0,6% 5,0% 2,6% 1,8% 3,0% -2,5% 8,7% -4,3% 1,7% 7,1% 7,4% 3,2% 4,1% -1,0% 29,7% 5,2% 17,0% 11,2% -16,2% 2,4% 2,7% 10,1% -11,4% 9,7% 0,2%

8.558,3 5.919,5 671,0 378,6 1.532,5 1,8 19,4 35,4 5.707,2 21,8 9,8 966,2 246,2 112,3 96,6 2.629,7 247,9 482,7 74,1 73,4 41,2 705,4 6.133,1 55.502,7 30.040,3 608,6 9.531,3 15.003,2 319,4 2.348,3 917,2 469,0 47,4 99,7 13,7 0,0 238,6 69,5 962,2

8.687,8 6.108,3 612,2 375,0 1.531,9 5,1 19,2 36,2 5.866,5 19,9 10,5 999,3 268,7 109,0 96,3 2.704,7 254,7 506,7 78,9 54,4 49,1 714,3 6.032,7 57.922,5 30.454,0 591,4 11.543,2 15.038,7 295,1 2.133,7 491,9 360,8 80,0 145,4 14,4 0,0 66,0 55,0 1.281,0

9.113,1 6.413,4 702,7 391,1 1.541,8 7,6 19,7 36,8 6.122,4 19,9 11,2 1.019,8 280,2 115,5 103,6 2.795,9 265,2 501,5 102,3 57,2 57,3 792,8 5.495,7 59.354,9 31.317,0 618,5 10.626,8 16.496,9 295,7 2.058,4 506,2 292,8 78,1 141,5 8,9 0,0 0,0 64,4 1.259,3

425,2 305,1 90,4 16,0 9,9 2,6 0,5 0,6 255,9 -0,0 0,8 20,5 11,4 6,5 7,3 91,2 10,5 -5,2 23,4 2,8 8,2 78,5 -537,0 1.432,3 863,0 27,1 -916,5 1.458,2 0,5 -75,3 14,3 -67,9 -1,9 -3,9 -5,5 0,0 -66,0 9,4 -21,7

4,9% 5,0% 14,8% 4,3% 0,6% 50,7% 2,7% 1,8% 4,4% 0,0% 7,6% 2,0% 4,3% 6,0% 7,5% 3,4% 4,1% -1,0% 29,7% 5,2% 16,7% 11,0% -8,9% 2,5% 2,8% 4,6% -7,9% 9,7% 0,2% -3,5% 2,9% -18,8% -2,4% -2,7% -38,1% -100,0% 17,0% -1,7%

78.249,7

80.643,3

82.144,4

1.501,1

1,9%

-72,4 1,9 0,0 0,0 0,8 -75,1 0,0 0,0 5,7 0,5 -0,5 -13,5 7,0 0,0 0,0 12,2 0,4 0,0 0,0 0,0 -0,0 -0,4 760,0 2.935,4 37,6 27,2 2.873,0 -2,4 0,0 2.058,4 506,2 292,8 78,1 141,5 8,9 0,0 0,0 64,4 1.259,3 -439,3 -404,2 -1,3 -33,9 -560,4 -0,4 -410,6 -149,5 4.687,3

109,9 33,4% 129,0 46,9% 0,1 11,9% -19,2 -36,2% -125,2 -18,3% 0,0 0,0% -122,9 -23,0% -2,3 -1,5% 1.005,0 1,3%

Anmerkung: Es können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Quellen: HIS, BVA-E 2017

2

Bei den nachfolgenden Vergleichen mit dem BVA 2016 sind die Überschreitungsermächtigungen nicht berücksichtigt.

38 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Transfers machen mit 72,8 % den mit Abstand größten Teil der im BVA-E 2017 vorgesehenen Auszahlungen aus. Die übrigen Auszahlungen entfallen zu 11,9 % auf Personalaufwand, zu 7,9 % auf betrieblichen Sachaufwand, zu 6,1 % auf Finanzaufwand und zu 1,3 % auf Auszahlungen für Investitionstätigkeit, Darlehen und Vorschüsse. Gegenüber den Vorjahren setzt sich der Trend einer Abnahme des Anteils der Auszahlungen aus Finanzaufwand (-2,4 %-Punkte gegenüber 2013) und einer Zunahme des Anteils der Auszahlungen aus Transfers (+5,8 %-Punkte gegenüber 2013) fort. Der Anstieg der Transferauszahlungen um 1,3 Mrd. EUR (2,4 %) gegenüber dem BVA 2016 ist vor allem auf eine Steigerung der Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger zurückzuführen, von denen 546 Mio. EUR auf höhere budgetierte Transfers an die Länder für die LandeslehrerInnen (UG 30-Bildung) und 294 Mio. EUR auf höhere Kostenersätze

für

die

Grundversorgung

(UG 11-Inneres)

entfallen

(in

beiden

Untergliederungen sind bereits für 2016 bedeutende Überschreitungsermächtigungen vorgesehen). Weitere Steigerungen der Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger betreffen v.a. die UG 20-Arbeit (+176 Mio. EUR, u.a. an AMS, SV-Träger, ATF). Auch die Transfers an Unternehmen beinhalten wesentliche Steigerungen im Arbeitsmarktbereich, insbesondere für Altersteilzeit (+120 Mio. EUR) und für Maßnahmen für Ältere, Langzeitarbeitslose und Asylberechtigte (+100 Mio. EUR).3 Gleichzeitig kommt es aufgrund einer Änderung des Poststrukturgesetzes zu einer größeren Verschiebung von Pensionszahlungen für die BeamtInnen der Post-Unternehmen (UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte), die ab 2017 nicht mehr als Transfers an Unternehmen sondern als Transfers an private Haushalte/Institutionen verbucht werden. Dies erklärt einen Gutteil des Anstiegs der Transfers an private Haushalte/Institutionen und den entsprechenden Rückgang der Transfers an Unternehmen. Die Auszahlungen aus Personalaufwand sollen laut BVA-E 2017 im Vergleich zum BVA 2016 u.a. aufgrund der Aufstockungen um insgesamt 425 Mio. EUR (+4,8 %) steigen. Der Anstieg entfällt insbesondere auf die personalintensiven Ressorts.

3

Im BVA 2016 sind für Maßnahmen für Ältere, Langzeitarbeitslose und Asylberechtigte iHv 250 Mio. EUR veranschlagt, tatsächlich standen im Jahr 2016 für diesen Personenkreis Förderungsmittel aus dem variablen Bereich der UG 20-Arbeit iHv 300 Mio. EUR zur Verfügung (§13 AMPFG).

39 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand sollen im Vergleich zum BVA 2016 um 180 Mio. EUR (+3,0 %) wachsen, wobei die größten Anstiege auf Werkleistungen (+87 Mio. EUR, v.a. UG 20-Arbeit, UG 13-Justiz und UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport) und sonstigen betrieblichen Sachaufwand (+80 Mio. EUR, v.a. UG 14 und UG 11-Inneres) entfallen. Ein deutlicher Anstieg gegenüber dem BVA 2016 ist auch bei den Auszahlungen für Sachanlagen (+129 Mio. EUR, v.a. UG 14, UG 11 und UG 02-Bundesgesetzgebung) budgetiert. Gleichzeitig sollen die Auszahlungen aus Finanzhaftungen aufgrund geringerer Auszahlungen im Ausfuhrförderungsverfahren um 123 Mio. EUR zurückgehen. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Mittelaufbringungen im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

in

ökonomischer

Gliederung

dar,

eine

Analyse

der

Einzahlungsentwicklungen erfolgt im Pkt. 5: Tabelle 12:

Einzahlungen und Erträge nach ökonomischer Gliederung

in Mio. EUR

Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ Finanzierungswirksame Erträge Abgaben - brutto Eink ommen- und Vermögensteuern Verbrauchs- und Verk ehrsteuern Sonstige Abgaben und Gebühren Ab-Überweisungen Überweisungen an Gebietsk örperschaften EU-Beitrag Fonds etc. Abgaben - netto Abgabenähnliche Erträge Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds Sonstige (v.a. Nachtschwerarbeits-Beitrag) Einzahlungen/Erträge aus wirtschaftl. Tätigkeit Kostenbeiträgen und Gebühren Einzahlungen/Erträge aus Transfers von öffentl. Körperschaften u. Rechtsträgern von ausl. Körperschaften u. Rechtsträgern von Unternehmen von priv. Haushaushalten u. gemeinnütz. Einr. innerhalb des Bundes von Sozialbeiträgen Vergütungen innerhalb des Bundes Sonst. Einzahlungen/Erträge Finanzerträge Nicht finanzierungswirksame Erträge Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers Erträge aus Auflösungen von Rück stellungen Übrige Erträge operative Verw. u. Transfers Finanzerträge Investitionstätigkeit Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände Beteiligungen Darlehen und Vorschüsse Einzahlungen / Erträge insgesamt Nettofinanzierungsbedarf / Nettoergebnis

Erfolg 2015

Finanzierungshaushalt - Einzahlungen BVA BVA-E Diff. BVA 2016 2016 2017 BVA-E 2017

Erfolg 2015

Ergebnishaushalt - Erträge BVA BVA-E Diff. BVA 2016 2016 2017 BVA-E 2017

Diff. EH-FH BVA-E 2017

72.502,3

71.499,5

72.978,9

1.479,4

2,1%

73.070,3

71.187,6

73.111,2

1.923,6

2,7%

132,3

82.427,1 42.796,8 38.900,1 730,2 -32.055,1 -25.104,2 -2.452,2 -4.498,7 50.372,0 12.932,8 6.079,0 6.812,1 41,7 326,3 1.629,2 6.102,0 903,5 1.459,4 635,7 308,1 2.246,2 549,1 21,7 497,4 620,9

81.850,0 39.908,0 41.306,9 635,2 -32.472,5 -25.005,4 -3.000,0 -4.467,1 49.377,5 13.146,2 6.216,6 6.887,8 41,8 394,9 1.425,3 6.064,6 832,6 1.480,6 557,1 305,6 2.344,9 543,7 18,4 589,9 482,7

84.425,0 41.686,0 42.101,4 637,7 -33.402,0 -25.738,4 -3.000,0 -4.663,6 51.023,0 13.062,6 6.444,0 6.574,9 43,7 481,8 1.606,2 5.777,8 537,0 1.496,7 542,1 302,1 2.346,0 553,9 18,8 410,8 597,8

2.575,0 1.778,0 794,5 2,5 -929,5 -733,1 0,0

3,1% 4,5% 1,9% 0,4% 2,9% 2,9% 0,0%

83.536,9 43.342,4 39.530,8 663,7 -32.172,1 -25.104,8 -2.569,6 -4.497,7 51.364,8 12.963,7 6.079,1 6.842,7 41,9 327,6 1.579,9 5.624,2 551,6 1.338,8 635,8 307,8 2.243,6 546,6 21,7 515,0 673,3 408,1 310,9 178,9 132,0 97,2

81.850,0 39.908,0 41.306,9 635,2 -32.472,5 -25.005,4 -3.000,0 -4.467,1 49.377,5 13.146,2 6.216,6 6.887,8 41,8 385,5 1.440,0 5.742,6 515,7 1.480,6 557,6 305,4 2.344,6 538,8 18,4 594,8 482,7 118,0 118,0 91,1 26,9 0,0

84.425,0 41.686,0 42.101,4 637,7 -33.402,0 -25.738,4 -3.000,0 -4.663,6 51.023,0 13.062,6 6.444,0 6.574,9 43,7 481,8 1.678,7 5.776,1 537,0 1.496,7 542,1 302,2 2.346,0 552,0 18,8 412,3 657,8 69,4 69,4 40,9 28,5 0,0

2.575,0 1.778,0 794,5 2,5 -929,5 -733,1 0,0

3,1% 4,5% 1,9% 0,4% 2,9% 2,9% 0,0%

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

1.645,5 -83,6 227,4 -312,9 1,9 96,3 238,8 33,5 21,3 16,1 -15,4 -3,2 1,5 13,3 0,4 -182,4 175,1 -48,5 -48,5 -50,2 1,6 0,0

3,3% -0,6% 3,7% -4,5% 4,5% 25,0% 16,6% 0,6% 4,1% 1,1% -2,8% -1,1% 0,1% 2,5% 2,3% -30,7% 36,3% -41,1% -41,1% -55,1% 6,1% -

262,7 70,7 0,0 192,0 -36,7 72.728,4

19,8 19,7 0,0 0,0 308,6 71.827,8

23,3 23,3 0,0 0,0 156,6 73.158,7

73.478,4

71.305,6

73.180,6

1.875,0

2,6%

0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,0 72,5 -1,7 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 -1,9 0,0 1,5 60,0 69,4 69,4 40,9 28,5 0,0 -23,3 -23,3 0,0 -0,0 -156,6 21,8

-1.861,1

-4.624,4

-4.298,4

-4.771,3

-9.337,8

-8.963,9

373,9

-4,0%

-4.665,4

1.645,5 3,3% -83,6 -0,6% 227,4 3,7% -312,9 -4,5% 1,9 4,5% 86,9 22,0% 181,0 12,7% -286,8 -4,7% -295,6 -35,5% 16,1 1,1% -15,0 -2,7% -3,5 -1,2% 1,1 0,0% 10,2 1,9% 0,4 2,3% -179,1 -30,4% 115,1 23,8%

3,5 17,9% 3,5 17,9% 0,0 0,0 0,0% -152,0 -49,3% 1.330,9 1,9% 325,9

-7,0%

Anmerkung: Es können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Quellen: HIS, BVA-E 2017

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Das Nettoergebnis wird im Jahr 2017 gemäß vorliegendem BFG-E 2017 mit rd. 9 Mrd. EUR um 4,7 Mrd. EUR schlechter ausfallen als der Nettofinanzierungssaldo mit -4,3 Mrd. EUR. Dieser Unterschied zwischen dem Saldo des Finanzierungshaushalts, der auf die Zahlungsströme innerhalb einer Periode abstellt, und dem Saldo des Ergebnishaushalts, der den tatsächlichen Ressourcenverbrauch einer Periode abbilden und daher das wirtschaftlich aussagekräftigere Ergebnis liefern sollte, ist auf 

unterschiedliche Periodenabgrenzungen (darunter vor allem der Bundeszuschuss zur ÖBB Infrastruktur AG und die Zinszahlungen für die Bundesanleihen),



nichtfinanzierungswirksame Aufwendungen (insbesondere für die Dotierung von Rückstellungen,

Wertberichtigungen

und

Forderungsabschreibungen

sowie

Abschreibungen auf Sachanlagen) und nichtfinanzierungswirksame Erträge und 

nichtergebniswirksame

Auszahlungen

(v.a.

Investitionen

in

Sachanlagen,

Auszahlungen für Finanzhaftungen) und nichtergebniswirksame Einzahlungen (z.B. Rückzahlung des Reservefonds für Familienbeihilfen, Rückersätze aus dem Ausfuhrförderungsverfahren) zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung zwischen den beiden Rechnungen dar, eine nähere Erläuterung der einzelnen Positionen erfolgt in den Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes:

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 13:

Überleitung zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt

Mittel Mittel -verwendung -aufbringung in Mio. EUR Auszahlungen, Einzahlungen, Nettofinanzierungssaldo 77.457,2 73.158,7 Finanzierungs- und ergebniswirksam (Periodenabgrenzung) -3.629,2 132,3 Jubiläumszuwendungen (v.a. UG 11, 30, 14, 15) 60,4 Abfertigungen (v.a. UG 30) 14,8 Mieten (v.a. UG 02) 13,5 Werkleistungen (v.a. UG 41, 21) -12,2 Zinsen und Aufwendungen für Finanzschulden (UG 58) -760,0 Transfers an SV-Träger (UG 21) -29,2 Transfers an Länder (v.a. Pensionen d. Landeslehrer UG 23) 6,6 Transfers an Gemeinden (Zuschuss gem. Schienenverbundvertrag UG 41) -15,0 Bundeszuschuss zur ÖBB-Infrastruktur AG gemäß § 42 BBG (UG 41) -2.888,0 Pensionen und Pflegegeld Post und ÖBB (UG 23) 16,0 Kapitaltransfers an Internationale Finanzinstitutionen (UG 45) -27,2 Haftungsentgelte (UG 45, 46) 72,5 Verzinsung von Darlehen (UG 46) 60,0 sonstige Positionen -8,7 -0,2 Ergebniswirksam (nur Aufwendungen und Erträge) -2.058,4 69,4 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (v.a. UG 14, 40, 30) -463,9 Geringwertige Wirtschaftsgüter (UG 14) -42,2 Dotierung von Personalrückstellungen (v.a. UG 30, 11, 13, 15) -254,5 Dotierung von Prozesskostenrückstellungen (v.a. UG 41, 30) -37,4 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (v.a. UG 13, 45, 11) 40,9 Forderungsabschreibungen aus Abgaben, Zoll, u.a. (v.a. UG 16) -681,5 Abschreibung von Forderungen aus Haftungen gemäß AusfFG (UG 45) -70,0 Wertberichtigungen zu Forderungen (v.a. UG 46, 16) -228,3 Abschreibung von Forderungen aus Unterhaltsvorschüssen (UG 25) -19,0 Mehrertrag Veräußerung von Anlagen (v.a. UG 45) 22,3 Aufwand aus Vorperioden (v.a. UG 45, 13) -238,6 sonstige Positionen -22,9 6,2 Finanzierungswirksam (nur Aus- und Einzahlungen) 1.000,3 -179,9 Zu- und Abgang von Sachanlagen (v.a. UG 14, 11, 30) 404,2 -23,3 Auszahlungen aus dem Zugang von Beteiligungen (v.a. UG 45) 33,9 -0,0 Aus- bzw. Einzahlungen aus Forderungen aus Finanzhaftungen (UG 45, 46) 410,6 -57,7 Aus- bzw. Einzahlungen aus Unterhaltsvorschüssen (UG 25) 135,6 -86,3 sonstige Positionen 16,1 -12,6 Erträge, Aufwendungen, Nettoergebnis 82.144,4 73.180,6

Saldo -4.298,4 -3.496,9 60,4 14,8 13,5 -12,2 -760,0 -29,2 6,6 -15,0 -2.888,0 16,0 -27,2 72,5 60,0 -8,9 -1.989,0 -463,9 -42,2 -254,5 -37,4 40,9 -681,5 -70,0 -228,3 -19,0 22,3 -238,6 -16,7 820,4 380,9 33,9 352,9 49,3 3,5 -8.963,9

Quelle: BVA-E 2017, eigene Darstellung

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

3.8

Mittelbindungen im Entwurf zum Bundesvoranschlag 2017

Im BFG-E 2017 werden im Rahmen der Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln im Artikel XIV Mittelverwendungsbindungen iHv 1,8 Mrd. EUR im Finanzierungshaushalt vorgesehen, das entspricht rd. 2,3 % der gesamten Auszahlungen. Die Verfügungsmacht über diese Mittel wird eingeschränkt, weil gebundene Beträge nur mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen für einen spezifizierten Zweck in Anspruch genommen werden können. Die in den Teilheften4 ausgewiesenen Bindungen werden vom Bundesminister für Finanzen aufgehoben, wenn der Bedarf für den jeweiligen Zweck nachgewiesen ist bzw. wenn die ausgewiesenen Bedingungen erfüllt sind. Mittelverwendungsbindungen wurden vom BMF insbesondere auf jene Budgetzuwächse gelegt, die im BFRG 2017 – 2020 für das Jahr 2017 im Vergleich zum vorangegangenen BFRG zusätzlich vorgesehen wurden. Die Mittelverwendungsbindungen sind aus den jeweiligen Teilheften ersichtlich. Eine Mittelverwendungsbindung ist für den Bundesminister für Finanzen ein Instrument zur Budgetsteuerung, in dem gebundene Budgetmittel nur für einen spezifizierten Zweck

in Anspruch genommen werden

können. Gebundene

Mittelverwendungen sind grundsätzlich nicht rücklagefähig und führen daher zu einem ähnlichen

Ergebnis

wie

das

im

BFG 2016

eingesetzte

Instrument

der

Überschreitungsermächtigungen. Da nicht verbrauchte Mittelverwendungen keiner Rücklage zugeführt werden können, begrenzen diese Instrumente die Bildung neuer Rücklagen. Im Rahmen des BVA-E 2017 werden jedoch auch Rücklagenentnahmen iHv 417,3 Mio. EUR veranschlagt, die zu einem erheblichen Teil wieder gebunden werden und daher nur für einen spezifizierten Zweck in Anspruch genommen werden können. Allerdings verfallen veranschlagte und nicht verbrauchte Rücklagenentnahmen zum Jahresende nicht (siehe dazu Pkt. 10). Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Mittelverwendungsbindungen auf Ebene der Untergliederungen und zeigt die veranschlagten Rücklagenentnahmen, die jeweils von einer Mittelverwendungsbindung betroffen sind:

4

Die Bindungen finden sich in den Teilheften zum BVA-E 2017, unter Punkt II.D ist jeweils eine Übersicht über die Bindungen im Rahmen der Veranschlagung enthalten.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 14:

Mittelverwendungsbindungen BVA-E 2017

Untergliederung in Mio. EUR

UG 01-Präsidentschaftskanzlei UG 02-Bundesgesetzgebung UG 03-Verfassungsgerichtshof UG 04-Verwaltungsgerichtshof UG 05-Volksanwaltschaft UG 06-Rechnungshof UG 10-Bundeskanzleramt UG 11-Inneres UG 12-Äußeres UG 13-Justiz UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport UG 15-Finanzverwaltung UG 16-Öffentliche Abgaben UG 20-Arbeit UG 21-Soziales und Konsumentenschutz UG 22-Pensionsversicherung UG 23-Pensionen - Beamtinnen und Beamte UG 24-Gesundheit und Frauen UG 25-Familien und Jugend UG 30-Bildung UG 31-Wissenschaft und Forschung UG 32-Kunst und Kultur UG 33-Wirtschaft (Forschung) UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) UG 40-Wirtschaft UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft UG 43-Umwelt UG 44-Finanzausgleich UG 45-Bundesvermögen UG 46-Finanzmarktstabilität UG 51-Kassenverwaltung UG 58-Finanzierungen, Währungstauschverträge Gesamt

8,327 214,734 15,663 19,875 10,758 32,955 457,201 3.468,115 551,914 1.434,835 2.318,286 1.190,742 0,000 8.634,542 3.121,744 10.680,500 9.246,171 1.063,148 6.875,929 8.646,930 4.362,468 454,313 104,691 431,679 370,182 3.794,126 2.138,642 608,164 962,204 821,690 681,260 15,251 4.720,146 77.457,185

Mittelverwendungs- veranschlagte RLbindung (FinHH) Entnahme 2017 0,000 0,000 0,519 0,000 0,000 0,000 16,370 811,756 147,783 109,300 223,000 38,072 0,000 0,000 24,072 0,000 0,000 0,500 5,000 130,000 62,500 6,400 0,000 0,000 15,315 0,000 0,000 0,000 0,000 41,776 180,250 0,000 0,000 1.812,613

0,300 3,400 0,500 0,100 0,300 1,300 4,000 9,100 21,920 35,767 0,000 3,100 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 42,500 0,000 0,000 0,000 13,050 110,000 0,000 0,000 0,000 20,500 151,500 0,000 0,000 417,337

veranschlagt RLEntnahme mit Bindung 2017 0,000 0,000 0,500 0,000 0,000 0,000 0,000 9,100 21,920 35,767 0,000 3,072 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 42,500 0,000 0,000 0,000 13,050 0,000 0,000 0,000 0,000 20,500 151,500 0,000 0,000 297,909

Quelle: BVA-E 2017 Teilhefte, eigene Darstellung

Mittelverwendungsbindungen finden sich in 16 von 33 Untergliederungen. In der UG 11-Inneres sind mit 811,8 Mio. EUR rd. 23,4 % der gesamten Auszahlungen der Untergliederung gebunden. Der höchste Anteil der Gesamtauszahlungen mit 26,8 % (147,8 Mio. EUR) ist in der UG 12-Äußeres gebunden. Weitere substantielle Bindungen finden sich in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport (223 Mio. EUR bzw. 9,6 %) und in der UG 13-Justiz (109,3 Mio. EUR). Auch 26,5 % der Auszahlungen in der UG 46-Finanzmarktstabilität sind gebunden.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

4

4.1

Gesamtstaatliche Haushaltsentwicklung und Konjunkturwirkungen des Budgets Defizit- und Schuldenentwicklung

Der vorgelegte BVA-E 2017 geht laut Budgetbericht von einer deutlichen Verschlechterung des strukturellen Budgetsaldos gegenüber dem Ergebnis von 2015 aus (siehe Grafik 2), und zwar von +0,1 % des BIP im Jahr 2015 auf jeweils -0,9 % des BIP in den Jahren 2016 und 2017. Hauptgründe für die starke Verschlechterung 2016 sind die Effekte der Steuerreform (inkl. Wegfall der Vorzieheffekte bei der Kapitalertrag- und Grunderwerbsteuer) und Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsmigration, die den starken Rückgang der Zinsausgaben bei weitem überkompensieren. Gegenüber 2016 verändert sich der strukturelle Saldo 20175 nur noch marginal. Grafik 2:

Entwicklung von Defizit und Schuldenstand

Quelle: Budgetbericht 2017, Statistik Austria, Eurostat

Der Maastricht-Saldo, der im Gegensatz zum strukturellen Saldo nicht um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigt wird, verschlechtert sich hingegen in den Jahren 2016 und 2017 gegenüber 2015 in einem weitaus geringeren Ausmaß. Dies ergibt sich durch eine Annäherung der geschätzten Konjunkturkomponente gegen Null (2016 und 2017 liegt das

5

Der strukturelle Primärsaldo (struktureller Saldo bereinigt um Zinszahlungen) für 2017 verschlechtert sich gegenüber 2016 um weniger als 0,1 % des BIP.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

BIP-Wachstum über dem geschätzten Potenzialwachstum) und durch eine Verringerung der Einmaleffekte aus dem Bankenpaket. Der Maastricht-Saldo liegt im Jahr 2016 bei -1,4 % des BIP und wird für 2017 bei -1,2 % des BIP erwartet. Gleichzeitig kommt es laut Budgetbericht in den Jahren 2016 und 2017 zu einem relativ deutlichen Rückgang der Schuldenquote ausgehend von 85,5 % des BIP (2015) auf 83,2 % (2016) und 80,9 % (2017), was unter anderem auch am negativen Stock-Flow-Adjustment (SFA)6 liegt. 2014 und 2015 lag der Anstieg des Schuldenstands jeweils weit über dem Budgetdefizit (das SFA war positiv). Dies war vor allem auf Vorgänge im Zusammenhang mit den im Staatssektor klassifizierten Abbaubanken HETA, KA Finanz und immigon zurückzuführen.7 Laut Budgetbericht 2017 wird sich dies 2016 und 2017 umkehren, was teilweise ebenfalls auf die Abbaubanken zurückgehen dürfte (Abbau von Verbindlichkeiten durch

den

Verkauf

von

Vermögenswerten

bei

KA

Finanz

AG

und

immgion,

Gläubigerbeteiligung bei HETA). Tabelle 15 zeigt eine verkürzte Ableitung des Maastricht-Saldos und des strukturellen Saldos, sie geht – wie auch die Überleitungstabelle der Statistik Austria im Rahmen der Maastricht-Notifikation – vom Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts aus.8 Die wesentlichsten Unterschiede des Nettofinanzierungssaldos zum Maastricht-Saldo des Bundes bestehen in Periodenabgrenzungen, der Bereinigung um finanzielle Transaktionen im Finanzierungshaushalt und in der Berücksichtigung der Finanzierungssalden anderer in den Bundessektor klassifizierter Einheiten (v.a. Abbaubanken und ÖBB Infrastruktur AG). Einige

Periodenabgrenzungen

(z.B.

die

Abgrenzung

der

Zinszahlungen

und

der

Beitragszahlungen an die EU) ähneln jenen des Ergebnishaushalts; zudem wurden auch im Ergebnishaushalt die wesentlichen in Tabelle 15 angeführten finanziellen Transaktionen als nicht ergebniswirksam verbucht (z.B. Privatisierungserlöse sowie Vorauszahlung an den Freistaat Bayern 2015).

6

Das Stock-Flow-Adjustment weist den Unterschied zwischen dem Budgetdefizit und der Veränderung des Schuldenstandes in einem bestimmten Jahr aus. Beispiele für das SFA ergeben sich etwa aus einem nicht defizitwirksamen Rückgang der gesamtstaatlichen Verbindlichkeiten sowie aufgrund unterschiedlicher Periodenabgrenzungen bei Schulden und Defizit. 7

2014: Klassifikation der "Bad Bank" HETA in den Sektor Staat. 2015: Übernahme von Vermögenswerten und Schulden der privatisierten Kommunalkredit Austria AG durch die KA Finanz AG, Reklassifikation von immigon in den Sektor Staat, Vorauszahlung an den Freistaat Bayern im Rahmen des Generalvergleichs. 8

Die Überleitungstabelle des BMF geht für 2016 vom novellierten BFRG des Frühjahrs 2016 aus. Dort nicht enthalten sind wichtige defiziterhöhende Faktoren wie die Ermächtigungen für die UG 30-Bildung sowie defizitsenkende Faktoren wie die geringeren Auszahlungen der UG 22-Pensionsversicherung.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Trotzdem

liegt

der

Maastricht-Saldo

2016

und

2017

weitaus

näher

beim

Finanzierungshaushalt als beim Ergebnishaushalt. Hierzu dürften die UG 16-Öffentliche Abgaben und die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie wesentlich beitragen. Im Budgetbericht wird unterstellt, dass im Jahr 2017 die Periodenabgrenzung der Steuern (v.a. relevant bei Lohnsteuer und Umsatzsteuer) in der Maastricht-Rechnung zu einem um 245 Mio. EUR besseren Ergebnis als im Finanzierungshaushalt führt, während der für 2017 angenommene Saldo der UG 16 im Ergebnishaushalt um 750 Mio. EUR unter jenem des Finanzierungshaushalts liegt.9 Zudem werden im Ergebnishaushalt die Transfers an die ÖBB Infrastruktur AG aufgrund der dortigen Erfassung von Verpflichtungen aus dem Zuschussvertrag um rd. 2,8 Mrd. EUR (2016) bzw. rd. 2,9 Mrd. EUR (2017) höher angesetzt als im Finanzierungshaushalt. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass das Defizit der dem Bundessektor zugerechneten Unternehmen und sonstigen Einheiten (inklusive ÖBB Infrastruktur AG) 2016 und 2017 jeweils unter 0,5 Mrd. EUR liegen wird.10

9

Für 2017 wurden in der UG 16-Öffentliche Abgaben im Ergebnishaushalt 750 Mio. EUR für Aufwendungen aus der Wertberichtigung und dem Abgang von Forderungen veranschlagt. Gleichzeitig wurden die Erträge im Ergebnishaushalt aber nur in gleicher Höhe budgetiert wie die Einzahlungen im Finanzierungshaushalt (in letzterem gibt es in der UG 16 keine Auszahlungen). 10

Da die ÖBB Infrastruktur AG laut VGR ebenfalls Teil des Sektors Staat ist, hat die Höhe der Zuschüsse des Bundes an dieses Unternehmen keinen Effekt auf den Maastricht-Saldo.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 15:

Überleitung vom Nettofinanzierungsaldo des Bundes zum strukturellen Saldo des Staats

in Mio. EUR

Saldo Finanzierungsrechnung des Bundes** Periodenabgrenzung Zinszahlungen (UG 58) Periodenabgrenzung Steuern Periodenabgrenzung EU-Beiträge Periodenabgrenzung EU-Rückflüsse, EFS, EFRE Periodenabgrenzung UG 22 Sonstige Periodenabgrenzungen Bayern-Vergleich Verkauf Kommunalkredit und HAAG/SEE-Netzwerk Rückzahlung Partizipationskapital Eigenkapitalinjektion ESM Vermögenstransfer aufgrund von Gründung der HETA Budgetsalden anderer Bundeseinheiten (ÖBB-Infra, HETA, ...)*** Sonstige Maastricht-Saldo des Bundessektors Maastricht-Saldo Länder und Gemeinden Maastricht-Saldo SV-Träger Maastricht-Saldo Staat

Erfolg 2014 -3.189 83 112 123 212 125 112

-2.100 445 -4.672 -628 50 -9.326 -31 302 -9.055

Erfolg 2015 -1.861 -964 466 -354 -250 412 -344 1.230 -192

BFRG* 2016 -5.778 180

-2.162 32 -3.988 180 266 -3.543

-463 0 -5.543 169 476 -4.898

-400 0 -5.013 163 449 -4.402

-1,2 0,1 0,1 -1,0 0,7 0,5 0,1 0,1 0,3

-1,6 0,0 0,1 -1,4 0,3 0,1 -0,9 0,4 -0,5

-1,4 0,0 0,1 -1,2 0,2 0,2 -0,9 0,4 -0,5

100 80 250 88

BVA-E 2017 -4.298 -760 245 100 100

in % des BIP

Maastricht-Saldo des Bundessektors Maastricht-Saldo Länder und Gemeinden Maastricht-Saldo SV-Träger Maastricht-Saldo Staat Konjunktureffekt Einmalmaßnahmen Struktureller Saldo laut EK-Definition Mehrkosten Flüchtlinge + Terrorbekämpfung "Struktureller Saldo II" laut BMF-Definition

-2,8 0,0 0,1 -2,7

-0,7 0,0 -0,7

* In der Fassung vom Frühjahr 2016 ** Werte der Überleitung vom Saldo Finanzierungsrechnung zum Maastricht-Saldo des Bundessektors von 2014 bis 2016 laut Notifikationstabelle an Eurostat, 2017 laut BMF. *** 2015 Sondereffekt aufgrund der Aufhebung des HAASanG von etwa 1,7 Mrd. EUR. Quellen: Budgetbericht 2017, Statistik Austria, Eurostat

Die wesentlichsten Schritte der in Tabelle 16 gezeigten Überleitung von der unbereinigten Finanzschuld des Bundes zur Maastricht-Schuld sind die Berücksichtigung der Finanzschulden anderer dem Staat zugeordneter Einheiten und die Vermeidung von Doppelzählungen

im

Zusammenhang

mit

innerstaatlichen

Forderungen

und

Verbindlichkeiten (insb. Darlehen der ÖBFA an die Bundesländer und Bundesanleihen im Besitz von Bundeseinheiten).

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 16:

Überleitung von den Finanzschulden des Bundes zur Maastricht-Schuld des Staats

in Mio. EUR

Nichtfällige Finanzschulden lt. BRA zuzüglich: Schulden aus Währungstauschverträgen abzüglich: Forderungen aus Währungstauschverträgen abzüglich: in Bundesbesitz befindliche Wertpapiere Finanzschuld bereinigt unter Berücksichtigung von Schulden und Forderungen aus Währungstauschverträgen* ÖBFA-Darlehen für Rechtsträger und Länder ÖBB EFSF Verbindlichkeiten aus EURO-Scheidemünzen BIG KA Finanz AG HETA Sonstige außerbudgetäre Einheiten (2015 Anstieg wegen immigon) abzüglich: Konsolidierung innerhalb des Bundessektors** abzüglich: Finanzielle zwischenstaatliche Forderungen des Bundes*** Schuldenstand des Bundessektors laut VGR Schuldenstand Länder und Gemeinden laut VGR Schuldenstand Sozialversicherungsträger laut VGR Schuldenstand Sektor Staat

Erfolg 2014 207.927 7.738 -8.024 -11.431 196.211

Erfolg 2015 210.775 7.336 -7.572 -11.427 199.113

BVA* 2016 220.336 6.121 -6.059 -11.427 208.972

BVA-E* 2017 224.641 6.058 -6.001 -11.427 213.272

9.421 19.895 5.592 1.391 3.763 6.666 14.188 385 -2.412 -10.913 244.188 33.406 1.325 278.919

9.933 20.528 5.266 1.447 3.755 11.875 15.338 3.095 -2.999 -12.627 254.725 34.363 1.674 290.762

293.060

293.660

73,9 10,1 0,4 84,4

74,9 10,1 0,5 85,5

83,2

80,9

in % des BIP

Schuldenstand des Bundessektors laut VGR Schuldenstand Länder und Gemeinden laut VGR Schuldenstand Sozialversicherungsträger laut VGR Schuldenstand Sektor Staat

* Schuldenstand lt. Schätzung der OeBFA vom September 2016; laut Budgetbericht 2017 inkl. 4 Mrd. EUR für HETA ** insbesondere Forderungen der Bundesfonds an andere Einheiten des Bundessektors *** insbesondere Forderungen des Bundes aus ÖBFA-Darlehen an Länder, Gemeinden und sonstige öffentliche Rechtsträger Quellen: Statistik Austria, Budgetbericht 2017

4.2

Einhaltung nationaler und europäischer Fiskalregeln

Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) muss Österreich die Vorgaben des korrektiven Arms (Budgetdefizit iHv maximal 3 % des BIP, Schuldenstand iHv maximal 60 % des BIP bzw. hinreichend rückläufig) sowie das im präventiven Arm festgelegte mittelfristige Haushaltsziel (MTO) eines strukturellen Saldos von maximal -0,5 % des BIP11 einhalten. Die Regeln des korrektiven Arms werden von Österreich jedenfalls erfüllt. Die Vorgaben des präventiven Arms werden zwar gemäß Budgetplanung sowohl 2016 als auch 2017 mit einem strukturellen Defizit von jeweils -0,9 % des BIP deutlich überschritten, dies könnte jedoch

11

Das MTO Österreichs liegt ab 2017 bei -0,5 % des BIP, bis Ende 2016 hat noch das alte MTO von -0,45 % Gültigkeit.

49 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

ohne Folgen bleiben, da die EK in Aussicht gestellt hat, bestimmte Mehrausgaben für Flüchtlinge und Terrorbekämpfung als erlaubte Abweichungen zu berücksichtigen. Für das Ausmaß der zusätzlich erlaubten Abweichung ist die Steigerung der berücksichtigten Kosten gegenüber dem Vorjahr ausschlaggebend, eine endgültige Entscheidung zur Höhe dieser Kosten wird von der EK jeweils bei der Ex-post-Beurteilung der Einhaltung der Fiskalregeln getroffen. In ihrer Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm 2015 bis 2020 vom 26. Mai 2016 legte die EK die zusätzlich erlaubte Abweichung für das Jahr 2015 mit 0,09 % des BIP fest, wobei die für 2015 genehmigte Abweichung zusätzlich auch für 2016 geltend gemacht werden

kann.12

Das

BMF

hat

in

der

Haushaltsplanung 2016 die aus seiner Bewältigung

des

Flüchtlingszustroms

Übersicht

Sicht

und

zur

über

die

österreichische

berücksichtigungsfähigen Kosten zur Terrorismusbekämpfung

tabellarisch

aufgelistet und rechnet für 2016 und 2017 jeweils mit einer erlaubten Abweichung iHv 0,4 % des BIP. Die Stellungnahme der EK zur Übersicht über die Haushaltsplanung liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 (ÖStP) sieht ab 2017 einen strukturellen Saldo 13 von maximal -0,45 % des BIP auf gesamtstaatlicher Ebene vor, die Vorgabe für den Bund (einschließlich Sozialversicherungsträger) liegt bei -0,35 % des BIP, jene für Länder und Gemeinden bei insgesamt -0,1 %. Abweichungen einzelner Gebietskörperschaften werden jeweils auf einem Kontrollkonto eingetragen (im Herbst des Folgejahres; für 2017 also im Herbst

2018),

wobei

auf

europäischer

Ebene

genehmigte

Ausnahmen

(z.B. Flüchtlingskosten) analog (aufgeteilt auf die Gebietskörperschaften) berücksichtigt werden dürften.14 Überschreitet der negative Saldo am Kontrollkonto des Bundes einen Wert von -0,35 % des BIP, so hat dieser Maßnahmen zur Reduktion des negativen Saldos einzuleiten. Ab einem negativen Saldo von -1,25 % des BIP auf dem Bundeskonto sieht der ÖStP auch Sanktionsmöglichkeiten vor, sofern keine konjunkturgerechte Rückführung stattfindet.

12

Für 2017 wäre eine Abweichung in Höhe der für 2015 und 2016 genehmigten Abweichungen möglich. Die Anwendung der Fiskalregeln dürfte hier im Wesentlichen analog zur erlaubten temporären Abweichung bei Strukturreformen erfolgen, bei denen eine Abweichung jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren geltend gemacht werden kann. 13

Für den ÖStP werden die Haushaltsergebnisse um die Kammern bereinigt, womit sich die hierfür relevanten Zahlen geringfügig von jenen der Übersicht über die Haushaltsplanung unterscheiden (der die Bundes- und Landeskammern inkludiert). 14

Siehe dazu Artikel 11 ÖStP.

50 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

4.3

Entwicklung der Staatsquoten

Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über die Entwicklung der Staatsquoten von 2005 bis 2017, die Werte für 2016 und 2017 sind Prognosewerte aus der aktuellen Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2017: Grafik 3:

Entwicklung der Staatsquoten

Anmerkung: Im Zuge der Maastricht-Notifikation im September 2016 kam es zu einer Revision der Einnahmen und Ausgaben des Sektors Staat, die auch rückwirkend bis 1995 zu Erhöhungen der Staatsquoten geführt hat. Die wesentlichste Änderung war die Eingliederung des ORF in den Sektor Staat (die ORF-Gebühren werden nun als Steuern verbucht). Quellen: Statistik Austria, BMF

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Aus der Entwicklung der Staatsausgaben- und Staatseinnahmenquote ist die Ausrichtung der Fiskalpolitik der letzten Jahre gut ablesbar. Ausgehend von 2005 waren die Staatsaugaben in Relation zum BIP bis 2007 stark rückläufig, das Maastricht-Defizit ging im selben Zeitraum von 2,6 % auf 1,4 % des BIP zurück.15 Nach dieser Konsolidierungsphase kam es infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu hohen Budgetdefiziten. Die Wirkung der automatischen

Stabilisatoren

und

zusätzliche

diskretionäre

Maßnahmen

der

Bundesregierung zur Stabilisierung der Konjunktur sowie Hilfsmaßnahmen für den Finanzsektor führten in den Jahren 2009 und 2010 zu einem Anstieg der Budgetdefizite auf 5,4 % bzw. 4,5 % des BIP. Beginnend mit dem Loipersdorf-Paket aus dem Herbst 2010 wurde erneut eine Konsolidierungsphase eingeleitet, die mit dem Stabilitätspaket aus dem Jahr

2012

und

weiteren

Konsolidierungsbemühungen

im

Jahr 2014

(v.a.

Abgabenänderungsgesetz 2014) fortgesetzt wurde.16 Die beschlossenen Maßnahmen führten zu einer steigenden Staatseinnahmenquote, einer sinkenden Staatsausgabenquote und

einer

damit

einhergehenden

Reduktion

des

Defizits,

begünstigt

wurde

die

Konsolidierung durch das niedrige Zinsumfeld und die Wirkung der kalten Progression. Bis zum Jahr 2015 sank das Maastricht-Defizit auf 1,0 %, der strukturelle Budgetsaldo war sogar ausgeglichen.17 Im laufenden Finanzjahr ist die Fiskalpolitik wieder expansiver, das Defizit wird 2016 vor allem durch die Steuerreform und die Mittelaufstockungen insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Integration etwas ansteigen, bereits 2017 ist wieder ein (geringer) Defizitrückgang geplant.

15

Das Maastricht-Defizit kann in der Grafik als Differenz zwischen Staatsausgaben- und Staatseinnahmenquote abgelesen werden. 16

Für einen Überblick über die Konsolidierungspakete seit 2011 siehe die Studie und Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zur Umsetzung der Konsolidierungspakete und Offensivmaßnahmen ab 2011 17

Der starke Anstieg der Staatsausgabenquote und der damit im Jahr 2014 einhergehende Anstieg des Maastricht-Defizits auf 2,7 % des BIP ist auf die Eingliederung der HETA in den Sektor Staat zurückzuführen.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

In der nachstehenden Tabelle ist die Entwicklung der gesamtstaatlichen Einnahmen und Ausgaben laut VGR sowie des Maastricht-Saldos und des strukturellen Saldos seit 2010 dargestellt: Tabelle 17:

Öffentliche Finanzen 2010 bis 2017 ESVGin % des BIP Klassifikation

Gesamtausgaben des Staates Arbeitnehmerentgelt Subventionen Zinsausgaben Sozialleistungen Vermögenstransfers Vorleistungen (Intermediärverbrauch) Bruttoanlageinvestitionen Sonstige Gesamteinnahmen des Staates Produktions- und Importabgaben Vermögenseinkommen Einkommen- und Vermögensteuern Sozialbeiträge Vermögenstransfers Sonstige Maastricht-Saldo Struktureller-Saldo Schuldenstand

D.1 D.3 D.41 D.62, D.632 D.9 P.2 P.51g

D.2 D.4 D.5 D.61 D.91

2010

2011

53,1 11,2 1,6 2,9 23,0 1,2 6,8 3,3 3,1 48,6 14,3 1,3 12,7 14,9 0,2 5,1 -4,5 -3,2 82,8

51,1 10,8 1,5 2,8 22,3 1,1 6,6 3,0 3,0 48,5 14,4 1,3 12,8 14,8 0,2 5,0 -2,6 -2,5 82,6

2012 51,5 10,8 1,5 2,7 22,5 1,5 6,5 3,0 3,1 49,2 14,6 1,2 13,1 14,9 0,2 5,2 -2,2 -1,8 82,0

2013 51,2 10,7 1,4 2,6 23,0 1,4 6,5 3,1 2,6 49,9 14,6 1,1 13,5 15,2 0,3 5,2 -1,4 -1,2 81,3

2014

2015

52,8 10,7 1,4 2,5 23,2 2,5 6,5 3,0 3,1 50,0 14,5 1,1 13,9 15,3 0,2 5,2 -2,7 -0,7 84,4

2016

51,6 10,8 1,4 2,4 23,3 1,3 6,4 2,9 3,2 50,6 14,5 1,0 14,4 15,4 0,1 5,2 -1,0 0,1 85,5

50,7 10,7 1,4 2,2 23,3 0,8 6,3 2,9 3,1 49,3 14,6 0,9 13,1 15,4 0,2 5,2 -1,4 -0,9 83,2

2017 50,5 10,7 1,4 2,0 23,3 0,9 6,3 2,8 3,1 49,3 14,4 0,9 13,3 15,4 0,2 5,1 -1,2 -0,9 80,9

Quellen: WIFO, BMF, EK

Der Rückgang der Staatsausgabenquote von 2010 bis 2015 um 1,5 %-Punkte ist vor allem auf die Zinsausgaben (-0,5 %-Punkte) und die Arbeitnehmerentgelte (-0,4 %-Punkte) zurückzuführen.

Aus

Staatsschuldenquote)

dem wird

Rückgang die

der

Bedeutung

des

Zinsausgaben

(trotz

gestiegener

niedrigen

Zinsniveaus

für

die

Budgetkonsolidierung ersichtlich, aus der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte sind die Konsolidierungsmaßnahmen (v.a. die moderaten Gehaltsanpassungen) erkennbar. Auch die Vorleistungen (-0,4 %-Punkte), Bruttoanlageinvestitionen (-0,4 %-Punkte) und Subventionen (-0,2 %-Punkte) gingen in Relation zum BIP zurück, diese Entwicklung zeigt die zurückhaltende Investitionstätigkeit des Staates in diesem Zeitraum. Das BMF erwartet für 2016 einen Rückgang der Staatsausgabenquote um 0,9 %-Punkte auf 50,7 % des BIP und für 2017 einen weiteren Rückgang auf 50,5 %-Punkte. Begünstigt wird die Entwicklung der Ausgabenquote auch durch ein im Vergleich zu den Vorjahren steigendes Wirtschaftswachstum. Allerdings kommt es 2016 und 2017 in einigen Bereichen zu Mittelaufstockungen (v.a. im Sicherheitsbereich) bzw. zu einem höheren Mittelbedarf (v.a. im Arbeitsmarktbereich). Mehrausgaben verursacht auch die Flüchtlingssituation (z.B. für die Grundversorgung und mit Verzögerung für die Mindestsicherung).

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Auf der Einnahmenseite führte vor allem die dynamische Entwicklung der Einkommen- und Vermögensteuern zwischen 2010 und 2015 zu einem Anstieg der Staatseinnahmenquote um 2,0 %-Punkte auf 50,6 % des BIP. Neben den umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen ist dieser Anstieg vor allem auf die Einkommensteuer-Progression und eine Erhöhung der Lohnquote im Beobachtungszeitraum zurückzuführen, zudem gab es 2015 große Vorzieheffekte bei der Kapitalertragsteuer. Auch die Sozialbeiträge (+0,5 %-Punkte) stiegen aufgrund der höheren Lohnquote und der Konsolidierungsmaßnahmen deutlich stärker als das BIP. Die Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der Verkehrs- und Verbrauchsteuern (inkl. Umsatzsteuer), die Einführung der Stabilitätsabgabe sowie der Anstieg der Lohnquote (Kommunalsteuer und Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds sind indirekte Steuern) trugen zur dynamischen Entwicklung der Produktions- und Importabgaben (+0,2 %-Punkte) bei. Die

Steuerreform

2015/2016

führte

zu

einem

deutlichen

Rückgang

der

Staatseinnahmenquote im Jahr 2016 auf 49,3 % des BIP. Für das Jahr 2017 geht das BMF ebenfalls

von

einer

Staatseinnahmenquote

iHv 49,3 %

des

BIP

aus.

Das

Gesamtentlastungsvolumen der Steuerreform wird ab 2017 voll wirksam, zudem kommt es per 1. Jänner 2017 zu einer deutlichen Senkung der Dienstgeberbeiträge zum FLAF und die Stabilitätsabgabe

soll

ab

2017

gesenkt

werden.

Die

Progressionswirkung

der

Einkommensteuer sowie Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Steuerreform, die zum Teil erst ab 2017 voll wirken, führen hingegen zu steigenden Einnahmen.

4.4

Wechselwirkungen zwischen Konjunktur und Budget

Zwischen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem Budget des Bundes bestehen umfangreiche Wechselwirkungen. Eine bessere Konjunktur führt tendenziell über höhere Steuereinnahmen und niedrigere Transferleistungen an Arbeitslose zu einem niedrigeren Budgetdefizit, während eine expansivere Fiskalpolitik die gesamtwirtschaftliche Nachfrage erhöht. Die Budgetplanung des BMF basiert jeweils auf der jüngsten verfügbaren WIFO-Prognose, die konjunkturellen Erwartungen fließen daher in die Budgetplanung ein. Bei der Erstellung der Konjunkturprognose können allerdings die Auswirkungen der Fiskalpolitik auf die Konjunktur aufgrund der Unsicherheiten über vorgesehene Maßnahmen nur unvollständig berücksichtigt werden.18 Da der vorliegende BVA-E 2017 in wesentlichen

18

International wird diesem Problem beispielsweise durch einen iterativen Prognoseprozess begegnet, bei dem in mehreren Runden eine Abstimmung zwischen Konjunkturprognose und Budgetplanung erfolgt, um einen möglichst hohen Grad an Konsistenz zwischen den beiden Elementen zu erreichen.

54 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Aspekten die Planung im BFRG fortschreibt, konnten bei der bereits im September (also noch vor Finalisierung des Budgetentwurfs) veröffentlichten WIFO-Prognose schon relativ viele

relevante

Faktoren

berücksichtigt

werden

(z.B.

Wirkung

der

Steuerreform,

Sicherheitsoffensive). Einige weitere Elemente, wie die geplante Investitionsoffensive19 oder die mit den Banken vereinbarte Einmalzahlung im Zusammenhang mit der Senkung der Stabilitätsabgabe, konnten aber weder im BVA-E 201720 noch in der Konjunkturprognose ausreichend berücksichtigt werden. Nach der Konsolidierungsphase von 2011 bis 2015 ist die Ausrichtung der Fiskalpolitik im Jahr 2016 vor allem bedingt durch die Steuerreform und die Mittelaufstockungen in den Bereichen Sicherheit und Integration wieder expansiver, wobei sich dieser Effekt im BVA-E 2017 etwas abschwächt, die expansiven Elemente aus dem Jahr 2016 werden jedoch größtenteils fortgesetzt. Auf der Einnahmenseite wirken einige Aspekte der Steuerreform 2015/2016 und ihrer Gegenfinanzierungsmaßnahmen nach; zudem leistet die Senkung der FLAF-Dienstgeberbeiträge von 4,5 % auf 4,1 % einen expansiven und die Progression der Einkommensteuer einen restriktiven Beitrag. Auf der Ausgabenseite werden die Konsolidierungsbemühungen zwar grundsätzlich fortgesetzt, allerdings gibt es in einigen Bereichen Mittelaufstockungen (z.B. für Sicherheit, Integration, aktive Arbeitsmarktpolitik, Förderung von Start-Ups) und die Infrastrukturinvestitionen der ausgegliederten Einheiten sollen 2017 relativ stark ansteigen.

19

Mit dem Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 wurden einige Maßnahmen zur Stärkung der privaten und kommunalen Investition (z.B. Investitionszuwachsprämie, kommunales Investitionsprogramm) vereinbart, ein Gesetzesentwurf liegt allerdings noch nicht vor. 20

Auf der Einzahlungsseite wurde zwar angenommen, dass ein Teil der Einmalzahlung (250 Mio. EUR) bereits 2017 fließen wird, auszahlungsseitig wurden diese Mittel allerdings noch nicht veranschlagt.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Konjunkturentwicklung bildet für die Fiskalpolitik im Vergleich zu den Vorjahren ein etwas günstigeres Umfeld. Für die Budgetplanung ist häufig die Entwicklung nomineller Kennzahlen von großer Bedeutung. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die erwartete

Entwicklung

einiger

volkswirtschaftlicher

Kennzahlen

mit

besonderer

Budgetrelevanz: Tabelle 18:

Entwicklung

der

für

budgetäre

Entwicklungen

besonders

relevanten

volkswirtschaftlichen Kennzahlen Prognose vom Sept 2016 2016 2017 2015 2016

2015

in Mrd. EUR

Bruttoinlandsprodukt, nominell Konsum privat, nominell Bruttobetriebsüberschuss Lohn- und Gehaltssumme, brutto

339,9 179,1 132,7 134,6

BIP, real (Index 2015=BIP, nom.) Verbraucherpreise (Index 2015=100)

339,9 100,0

363,0 189,5 144,4 142,2

2,9 1,4 2,3 3,0

351,1 102,7

1,0 0,9

3.496,7 361,3

3,6 2,8 4,7 2,8

VÄ ggü. VJ in %

3,1 2,9 4,0 2,7

Veränderung in % p.a.

345,7 101,0

in 1.000 Personen

3.448,7 354,3

Progn. März 2016 2015 2016 2017

VÄ ggü. VJ in %

352,2 184,1 138,9 138,4 Index

Unselbständig Aktiv-Beschäftigte Arbeitslose

2017

1,7 1,0

1,0 11,0

1,4 2,0

0,9 0,9

0,7

0,3

3,2 3,3 3,8 2,8

1,6 1,2

1,6 1,8

Veränderung in % p.a.

1,1 4,4

1,0 11,0

in %

Zins auf 10-jährige Bundesanleihen

3,7 3,4 4,2 2,6

Veränderung in % p.a.

1,5 1,7

Veränderung in % p.a.

3.533,7 377,3

2,4 1,4 1,8 2,7

1,2 6,5

1,2 3,7

in %

0,3

0,7

0,8

1,1

Quellen: WIFO, WIFO-Mittelfristprognose (September 2016)

Das für die Umsatzsteuerentwicklung relevante Wachstum der privaten Konsumausgaben wurde für 2016 und 2017 gegenüber der März-Prognose des WIFO relativ stark nach unten revidiert, das Wachstum der Bruttolohn- und Gehaltssumme wird nun hingegen für 2016 etwas höher und für 2017 etwas geringer eingeschätzt als noch im März. Diese Variable ist von besonderer Bedeutung für die Budgetentwicklung, weil ein relativ großer Teil der Abgaben

im

Bundesbudget

lohnabhängig

ist

(Lohnsteuer

der

ArbeitnehmerInnen,

DG-Beiträge zum FLAF, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Wohnbauförderungsbeitrag) und zudem die Entwicklung der von den Pensionsversicherungsträgern erhaltenen Sozialbeiträge

die

Höhe

der

Ausfallshaftung

in

der

UG 22-Pensionsversicherung

mitbestimmt. Die für die Gebarung der Arbeitslosenversicherung relevante Prognose zur Zahl der Arbeitslosen steigt zwar weiterhin an, wurde jedoch gegenüber der März-Prognose deutlich nach unten revidiert. Der Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitslosen und den Kosten der Arbeitslosenversicherung wird auch dadurch abgeschwächt, dass zusätzliche arbeitslose Asylberechtigte kein Arbeitslosengeld erhalten, sondern unter die Mindestsicherung fallen.

56 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

5

Öffentliche Abgaben und sonstige Einzahlungen

Dieser Abschnitt enthält zunächst eine überblicksartige Darstellung der gesamten Einzahlungen des Bundes und geht in weiterer Folge auf die Abgabenentwicklung (UG 16-Öffentliche

Abgaben)

sowie

auf

die

Einzahlungen

in

den

restlichen

Untergliederungen ein.

5.1

Die Einzahlungen des Bundes im Überblick

Mehr als zwei Drittel der Einzahlungen des Bundes stammen aus den Öffentlichen Nettoabgaben,

die

aus

den

Bruttoabgaben

abzüglich

der

Ab-Überweisungen

(v.a. Ertragsanteile Länder und Gemeinden, EU-Beitrag) resultieren. Die abgabenähnlichen Erträge (v.a. Beiträge zum FLAF und zur Arbeitslosenversicherung) tragen knapp 18 % zu den Gesamteinzahlungen bei, der Anteil der Einzahlungen aus Transfers (z.B. Rückflüsse EU) beträgt rd. 8 %. Vergleichsweise gering sind mit rd. 2 % bzw. 1 % die Anteile der Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren bzw. aus Finanzerträgen (v.a. Dividenden und Gewinnausschüttungen). In der nachstehenden Tabelle werden die gesamten Einzahlungen des Bundes überblicksartig dargestellt: Tabelle 19:

Entwicklung der Einzahlungen des Bundes

in Mio. EUR

UG 16-Öffentliche Abgaben Abgaben netto davon: Abgaben brutto Ab-Überweisungen Sonstige Einzahlungen Abgabenähnliche Erträge (v.a. FLAF- u. ALV-Beiträge) Transfers davon: Transfers von ausländischen Körperschaften und Rechtsträgern Transfers innerhalb des Bundes (ohne FLAF) Kostenbeiträge und Gebühren Finanzerträge Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Sonstiges (Mieten, Geldstrafen, Rechte …) Einzahlungen gesamt

Erfolg 2013

Erfolg 2014

Erfolg 2015

BVA 2016

BVA-E 2017

45.801,2

47.473,2

50.372,0

49.377,5

51.023,0

76.370,4 -30.569,1

78.502,8 -31.029,6

82.427,1 -32.055,1

81.850,0 -32.472,5

84.425,0 -33.402,0

12.063,9 6.370,3

12.513,2 5.816,1

12.932,8 6.102,0

13.146,2 6.064,6

13.062,6 5.777,8

1.565,6 2.531,3 1.586,4 922,5 1.464,2 3.155,2 71.363,7

1.208,2 2.177,5 1.548,3 1.074,2 2.179,4 859,0 71.463,5

1.459,4 2.246,2 1.629,2 620,9 262,7 808,8 72.728,4

1.480,6 2.344,9 1.425,3 482,7 19,8 1.311,8 71.827,8

1.496,7 2.346,0 1.606,2 597,8 23,3 1.068,0 73.158,7

Quellen: BRA 2013, 2014 und 2015, BVA 2016, BVA-E 2017

Nachdem die für 2016 veranschlagten Einzahlungen aufgrund der Steuerreform 2015/2016 hinter dem Erfolg 2015 liegen, verzeichnen die budgetierten Einzahlungen im BVA-E 2017 sowohl gegenüber dem BVA 2016 als auch gegenüber dem Erfolg 2015 einen deutlichen Anstieg und belaufen sich auf rd. 73,2 Mrd. EUR. Sie liegen damit um 1,3 Mrd. EUR bzw. 1,9 % über dem BVA 2016. Der Einzahlungsanstieg ist in erster Linie auf höhere Voranschlagsbeträge bei den Öffentlichen Abgaben und den Kostenbeiträgen und Gebühren zurückzuführen. Bei den Öffentlichen Abgaben werden insbesondere für die Einzahlungen 57 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

aus der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer deutliche Anstiege erwartet, bei den Kostenbeiträgen und Gebühren ist der Anstieg vor allem auf eine Bereinigung der bisherigen Unterbudgetierung in der UG 13-Justiz zurückzuführen. Einzahlungsrückgänge werden bei den abgabenähnlichen Erträgen und den Einzahlungen aus Transfers veranschlagt, wobei der Rückgang in beiden Fällen auf die per 1. Jänner 2017 wirksame Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF zurückzuführen ist. Diese wirkt sich unmittelbar auf die Dienstgeberbeiträge zum FLAF aus, zusätzlich entfällt die als Transfer verbuchte Rückzahlung des Reservefonds21, da der FLAF aufgrund der Betragssenkung keinen Überschuss

mehr

erzielen

wird.

Der

deutliche

Anstieg

der

Beiträge

zur

Arbeitslosenversicherung schwächt den Rückgang bei den abgabenähnlichen Erträgen ab.

5.2 Die

Entwicklung der öffentlichen Abgaben Entwicklung

der

öffentlichen

Abgaben

ist

auch

im

Jahr

2017

von

der

Steuerreform 2015/2016 geprägt. Sowohl die seit 1. Jänner 2016 gültige Reform des Einkommensteuertarifs als auch die steuerlichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung wirken weiterhin fort, zudem werden einige der Maßnahmen erst ab 2017 wirksam. Durch die kalte Progression wird das Entlastungsvolumen bereits 2017 wieder etwas geschmälert, aufgrund der niedrigen Inflationsrate ist dieser Effekt allerdings geringer als in den Vorjahren. Die im Jahr 2016 begonnene Erholung der Konjunktur setzt sich auch 2017 fort und wirkt sich positiv auf die Einzahlungsentwicklung aus. Die Abgabenquote, die 2016 gegenüber 2015 aufgrund der Steuerreform stark rückläufig war, wird sich 2017 gegenüber 2016 nur geringfügig auf 42,7 % des BIP erhöhen.

21

Der Überschuss des FLAF wird im Finanzierungshaushalt gleichzeitig als Auszahlung (Transfer an den Reservefonds im GB 25.01-„FLAF“) und als Einzahlung (Transfer des Reservefonds im GB 25.02-„Familie/Jugend“) erfasst. Das für 2017 erwartete Defizit des FLAF wird dargestellt, indem das Kinderbetreuungsgeld in eine zweckgebundene und in eine vom Bund vorfinanzierte Komponente aufgeteilt wird; dies führt im Gegensatz zum Fall von FLAF-Überschüssen zu keiner Bilanzverlängerung.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

In der nachstehenden Tabelle wird die Entwicklung der öffentlichen Abgaben gemäß dem BVA-E 2017 dargestellt: Tabelle 20:

Entwicklung der öffentlichen Abgaben

Finanzierungsrechnung - Einzahlungen

2014

2015

BVA 2016

0,0 3.383,9 25.942,3 116,9 2.769,5 5.906,1 264,1 27,5 0,2 935,5 18,0 31,8 6,4 586,4 39.988,5 25.471,5 1.713,2 195,2 171,6 5,7 4.135,0 850,0 437,5 51,3 2.126,4 1.101,1 100,0 866,8 78,5 489,1 106,9 53,7 37.953,6 481,4

0,0 3.617,3 27.272,4 73,5 3.863,1 6.320,4 3,5 72,5 0,5 965,0 18,1 30,4 5,6 554,4 42.796,8 26.013,2 1.776,3 189,0 120,4 18,5 4.201,1 931,3 394,5 49,0 2.181,5 1.122,1 108,8 1.014,3 101,8 515,4 107,2 55,7 38.900,1 511,5

0,0 4.150,0 24.800,0 100,0 3.000,0 6.300,0 1,0 15,0 1,0 985,0 19,0 30,0 7,0 500,0 39.908,0 28.200,0 1.900,0 200,0 160,0 20,0 4.250,0 880,0 450,0 51,9 2.320,0 1.130,0 110,0 970,0 10,0 490,0 110,0 55,0 41.306,9 500,0

BVA-E 2017 0,0 4.000,0 25.700,0 25,0 3.000,0 7.500,0 2,0 20,0 1,0 1.030,0 19,0 30,0 7,0 2,0 100,0 250,0 41.686,0 28.800,0 1.850,0 190,0 150,0 20,0 4.350,0 930,0 400,0 50,0 2.350,0 1.140,0 115,0 1.000,0 0,0 590,4 110,0 56,0 42.101,4 540,0

Vorwegbesteuerung Pensionskassen Veranlagte Einkommensteuer Lohnsteuer EU-Quellensteuer Kapitalertragsteuern Körperschaftsteuer Abgeltungssteuern aus internationalen Abkommen Stiftungseingangsteuer Abgabe von Zuwendungen Wohnbauförderungsbeitrag Kunstförderungsbeitrag Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Bodenwertabgabe Stabilitätsabgabe Stabilitätsabgabe 2017 Abschlagszahlung Stababgabe Einkommen- und Vermögensteuern Umsatzsteuer Tabaksteuer Biersteuer Alkoholsteuer Schaumweinsteuer - Zwischenerzeugnisse Mineralölsteuer Energieabgaben Normverbrauchsabgabe Kraftfahrzeugsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer Versicherungssteuer Flugabgabe Grunderwerbsteuer Kapitalverkehrsteuern Glückspielgesetz Werbeabgabe Altlastenbeitrag Verbrauchs- und Verkehrssteuern Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben Sonstige Abgaben, Resteingänge, Nebenansprüche und Kostenersätze Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstige Abgaben

0,0 2.678,2 21.783,9 75,4 2.712,2 5.277,1 0,0 17,8 0,9 843,7 17,4 20,3 5,6 509,9 33.942,5 23.391,4 1.568,4 188,9 131,9 1,2 4.212,5 791,8 481,1 58,9 1.661,8 1.071,5 59,3 754,0 77,5 501,1 111,3 52,8 35.120,6 466,9 327,7

301,1

299,3

79,3

218,7

135,2

97,7

794,6

778,4

775,7

560,7

730,2

635,2

637,7

Öffentliche Abgaben - Brutto

69.857,7

73.153,1

76.370,4

78.502,8

82.427,1

81.850,0

84.425,0

-8.200,9 -13.462,4 -137,7 -7,3 -298,4 -346,2 0,0 0,0 -22.452,9 -49,5 -988,2

-8.544,4 -13.831,8 -144,3 -7,3 -307,0 -358,8 -75,7 0,0 -23.269,3 -56,8 -1.140,9

-8.920,0 -14.486,7 -148,5 -7,3 -237,8 -455,7 -219,1 0,0 -24.475,2 -84,9 -996,3

-9.202,4 -14.983,5 -150,7 -7,3 -204,7 -424,4 -235,0 0,0 -25.208,0 -80,9 -1.086,4

-9.588,5 -15.515,7 -155,1 -7,3 -296,1 -432,6 -295,2 0,0 -26.290,4 -49,5 -1.160,5

-9.520,0 -15.485,4 -166,0 -7,3 -303,2 -404,5 -350,0 -33,7 -26.270,0 -65,0 -1.160,0

-9.768,7 -15.969,7 -174,3 -7,3 -295,6 -424,8 -350,0 -33,7 -27.024,1 -33,0 -1.225,0

-28,3

-30,7

-31,3

-31,0

-30,6

-30,0

-30,0

-859,2

-893,9

-899,0

-727,9

-876,9

-810,0

-920,0

-12,4 -333,3 -690,4 -2.961,3 -2.512,2 -2.512,2

-12,4 -363,6 -690,4 -3.188,7 -2.888,3 -2.888,3

-12,4 -408,1 -690,4 -3.122,5 -2.971,5 -2.971,5

-12,4 -440,6 -690,4 -3.069,7 -2.751,9 -2.751,9

-12,4 -492,2 -690,4 -3.312,5 -2.452,2 -2.452,2

-12,4 -434,7 -690,4 -3.202,5 -3.000,0 -3.000,0

-12,4 -467,0 -690,4 -3.377,9 -3.000,0 -3.000,0

41.931,3

43.806,8

45.801,2

47.473,2

50.372,0

49.377,5

51.023,0

Ertragsanteile an Gemeinden Ertragsanteile an Länder Krankenanstaltenfinanzierung Umsatzsteueranteil Gesundheitsförderung Umsatzsteueranteil Siedlungswasserwirtschaft Katastrophenfonds Pflegefonds Österreichfonds Finanzausgleich Ab-Überweisungen I Überweisungen an das Ausland Überweisungen an Länder (GSBG) Überweisungen an Österreichisches Rotes Kreuz (GSBG) Überweisung an den Hauptverband der SV-Träger (GSBG) Überweisungen gem. ASVG Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Anteile) Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Abgeltungen) Sonstige Ab-Überweisungen I Beitrag zur Europäischen Union EU Ab Überweisungen II Öffentliche Abgaben - Netto

2011

Erfolg 2013 0,8 3.119,9 24.597,1 128,2 2.589,9 6.018,0 717,1 10,8 0,3 914,9 17,8 29,4 5,8 587,7 38.737,9 24.866,7 1.662,1 193,1 129,5 1,1 4.165,5 885,8 457,4 47,9 1.782,4 1.055,9 97,9 790,3 67,4 490,5 110,2 53,2 36.856,8 476,4

2012 246,9 2.602,0 23.392,0 89,5 2.511,5 5.326,6 0,0 10,5 1,0 876,2 18,0 20,3 5,8 582,9 35.683,2 24.602,3 1.620,8 191,3 128,1 1,1 4.181,4 831,0 507,4 45,4 1.727,9 1.052,7 107,1 935,4 89,3 507,2 109,9 53,1 36.691,5 477,4

in Mio.EUR

Quellen: BRA 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015, BVA 2016, BVA-E 2017

59 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die öffentlichen Bruttoabgaben gemäß BVA-E 2017 werden gegenüber dem für 2016 veranschlagten Wert deutlich um rd. 2,6 Mrd. EUR bzw. 3,1 % auf rd. 84,4 Mrd. EUR ansteigen. Der Monatserfolg September 2016 deutet darauf hin, dass die für 2016 veranschlagten Bruttoabgaben vor allem aufgrund der außergewöhnlich guten Entwicklung bei der Körperschaftsteuer erreicht werden können, diese Einschätzung enthält jedoch insbesondere

im

Hinblick

auf

die

weiteren

Einzahlungen

aus

der

veranlagten

Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und den Kapitalertragsteuern noch einige Unsicherheiten. Die Einzahlungen aus der Umsatzsteuer werden hingegen deutlich unter dem budgetierten Wert zu liegen kommen. Die Steuerschätzung für das Jahr 2017 ist weiterhin von der Steuerreform 2015/2016 geprägt, weil nunmehr das gesamte Entlastungsvolumen der Steuerreform iHv 5,4 Mrd. EUR wirksam wird. Die Einzahlungen aus der veranlagten Einkommensteuer werden großteils erst ab 2017 durch die Tarifentlastung, die Erhöhung der Negativsteuer, die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die Verdoppelung des Kinderfreibetrags reduziert. Im Gegenzug entfalten auch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen erst ab 2017 ihre volle Wirkung, ohne die Selbstfinanzierung durch einen höheren Konsum beläuft sich das für 2017 in

den

Wirkungsorientierten

Folgenabschätzungen

ausgewiesene 22

Gegenfinanzierungsvolumen auf rd. 4,5 Mrd. EUR (2016: rd. 3,7 Mrd. EUR).

Der Anstieg

gegenüber 2016 ist vor allem auf die erwarteten Mehreinnahmen aus der Bekämpfung von Steuer-

und

Sozialbetrug

Immobilienabschreibung

im

(+270 Mio. EUR) Bereich

der

und

auf

die

Anpassung

Körperschaftsteuer

bei

der

(+380 Mio. EUR)

zurückzuführen. Auch aus der Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 13 %, die im Tourismusbereich erst ab Mai 2016 wirksam war, wird es zu zusätzlichen Einnahmen kommen.23 Die Einzahlungen aus den Einkommen- und Vermögensteuern im BVA-E 2017 (41,7 Mrd. EUR) steigen gegenüber dem BVA 2016 deutlich um 1,8 Mrd. EUR bzw. 4,5 %. Der Anstieg ist vor allem auf die dynamische Entwicklung bei der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer zurückzuführen, bei der veranlagten Einkommensteuer wird hingegen ein leichter Rückgang erwartet. Auch bei der Stabilitätsabgabe wird aufgrund der angekündigten

22

Siehe dazu auch Seite 69 der Analyse des Budgetdienstes zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017 – 2020: https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/BD_-_Bundesfinanzrahmen_2017_-_2020.pdf 23

Möglicherweise kam es hier zu Vorzieheffekten, aus den aggregierten Einzahlungen der Umsatzsteuer kann dies jedoch nicht abgelesen werden.

60 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Änderung ein Rückgang angenommen. Die Einzahlungen aus der Lohnsteuer steigen nach dem Rückgang 2016 aufgrund der Tarifreform erneut deutlich um 3,6 % auf 25,7 Mrd. EUR an.24 Neben der weiterhin steigenden Beschäftigung führen auch die Progressionswirkung des Tarifs sowie höhere Nominallöhne zu steigenden Einzahlungen. Der starke Anstieg bei der Körperschaftsteuer um 19,0 % auf 7,5 Mrd. EUR ist neben der deutlichen Unterbudgetierung

im

Vorjahr

auch

auf

Anpassungen

im

Bereich

der

Immobilienabschreibung zurückzuführen. Zudem dürfte die leichte Konjunkturerholung zu steigenden Unternehmensgewinnen führen. Die Erhöhung der Forschungsprämie wirkt sich hingegen dämpfend auf die Einzahlungen aus. Der für die veranlagte Einkommensteuer im BVA-E 2017 budgetierte Wert (4,0 Mrd. EUR) ist aus Sicht des Budgetdienstes optimistisch angesetzt. Gegenüber dem BVA 2016 wird nur ein geringer Rückgang um 150 Mio. EUR veranschlagt, vor allem die Tarifreform und die Erhöhung der Negativsteuer werden jedoch einen deutlichen Rückgang der Einzahlungen bewirken. Bei den Kapitalertragsteuern wird für 2017 mit 3,0 Mrd. EUR derselbe Wert wie im BVA 2016 veranschlagt. Die Nachwirkungen der Vorzieheffekte aus dem Jahr 2015 aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes auf 27,5 % sollten 2017 weitgehend abgeklungen sein. Das niedrige Zinsniveau wirkt sich allerdings weiterhin dämpfend auf die Einnahmenentwicklung aus, dieser Effekt kann nur zum Teil durch die Steuersatzerhöhung abgeschwächt werden. Die Einzahlungen aus der Stabilitätsabgabe sollen laut BVA-E 2017 deutlich sinken. Für die neue Stabilitätsabgabe werden Einzahlungen iHv 100 Mio. EUR veranschlagt,

zusätzlich

werden

aus

einer

Abschlagszahlung

Einzahlungen

iHv 250 Mio. EUR veranschlagt, wobei unterstellt wird, dass die mit den Banken vereinbarte Einmalzahlung von insgesamt 1 Mrd. EUR in vier Teilbeträgen geleistet wird. Ein konkreter Gesetzesvorschlag für die in Aussicht gestellte Änderung liegt derzeit allerdings noch nicht vor. Die veranschlagten Werte basieren auf dem Ministerratsvortrag vom 12. Juli 2016. Die

Einzahlungen

aus

den

Verbrauchs-

und

Verkehrssteuern

im

BVA-E 2017

(42,1 Mrd. EUR) steigen gegenüber dem BVA 2016 um 794,5 Mio. EUR bzw. 1,9 % an, wobei der Anstieg vor allem auf die Umsatzsteuer, die Mineralölsteuer und die Abgaben nach dem Glücksspielgesetz zurückzuführen ist. Die für die Umsatzsteuer veranschlagten Einzahlungen betragen 28,8 Mrd. EUR, dies entspricht einem Anstieg von 2,1 % gegenüber dem BVA 2016. Der für 2016 veranschlagte Wert wird allerdings deutlich unterschritten

24

Der Anstieg fällt etwas geringer aus als in den Jahren vor der Steuerreform. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2016 der Monatserfolg Jänner noch auf der alten Rechtslage basiert, da die Lohnsteuer mit einmonatiger Verzögerung nach ihrer wirtschaftlichen Begründung vereinnahmt wird.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

werden, daher wird der Anstieg gegenüber dem Erfolg 2016 deutlich höher ausfallen. Der erwartete Einzahlungsanstieg ist vor allem auf die weiterhin gute Entwicklung des Privatkonsums (das WIFO prognostiziert für 2017 einen Anstieg des nominellen Privatkonsums um 2,9 %) und auf eine höhere Inflationsrate zurückzuführen. Zudem wird sich die Einführung der Registrierkassenpflicht erst ab 2017 voll auswirken25, auch der höhere ermäßigte Umsatzsteuersatz von 13 % wird erst ab 2017 ganzjährig wirksam sein. Bei der Mineralölsteuer wird ein Anstieg gegenüber dem BVA 2017 um 2,4 % auf rd. 4,4 Mrd. EUR angenommen. Die erwartete Konjunkturerholung wirkt sich positiv auf die Einzahlungsentwicklung aus. Da die Mineralölsteuer eine Mengensteuer ist, sind die Einzahlungen weitgehend unabhängig von der Preisentwicklung. Allerdings hat das relative Preisniveau zu den Nachbarländern aufgrund des Tanktourismus einen wesentlichen Einfluss auf die Einzahlungen. Für die Einzahlungen aus der Tabaksteuer wird gegenüber dem BVA 2016 ein leichter Rückgang um 2,6 % auf rd. 1,9 Mrd. EUR veranschlagt. Ab 1. April 2017 ist die letzte Stufe der im Rahmen des Abgabenänderungsgesetz 2014 beschlossenen Steuererhöhungen wirksam, inwieweit es hier zu Vorzieheffekten kommen wird, ist schwer abschätzbar. Die Einzahlungen aus der Grunderwerbsteuer werden leicht auf 1,0 Mrd. EUR ansteigen. Neben den im Rahmen der Steuerreform beschlossenen Änderungen wirkt sich auch ein steigendes Transaktionsvolumen im Immobilienbereich positiv auf die Einzahlungsentwicklung aus. In Summe ist die Steuerschätzung für den BVA-E 2017 plausibel, eine detailliertere Erläuterung der zugrundeliegenden Annahmen und Methoden würde eine Einschätzung der veranschlagten Abgabenentwicklung jedoch deutlich erleichtern.

25

Die Pflicht zur Nutzung einer technischen Sicherheitseinrichtung und zum Druck eines maschinenlesbaren Codes besteht ab 1. April 2017.

62 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Von den öffentlichen Bruttoabgaben werden im Zuge des Finanzausgleichs rd. 36 % an die Länder und Gemeinden sowie an Fonds (z.B. Katastrophenfonds, Pflegefonds) und sonstige Rechtsträger

(z.B.

Hauptverband

der

SV-Träger)

überwiesen.

Die

veranschlagten

Finanzausgleich Ab-Überweisungen basieren noch auf der bestehende Rechtslage, ein neuer Finanzausgleich könnte hier noch zu Änderungen führen. Die Beitragszahlungen an die EU werden 2017 abermals mit 3,0 Mrd. EUR budgetiert. Grundlage für die Höhe des EU-Beitrags ist der neue Eigenmittelbeschluss aus dem Jahr 2014, der erst heuer von allen Ländern ratifiziert wurde. Nach Berücksichtigung dieser Abzüge werden dem Bund laut BVA-E 2017 Nettoabgaben iHv 51,0 Mrd. EUR zur Verfügung stehen, dies entspricht einem Anstieg um 3,3 % gegenüber dem BVA 2016. Für den neuen Finanzausgleich, die Änderungen bei der Stabilitätsabgabe und die angekündigte Investitionszuwachsprämie fehlen noch Gesetzesentwürfe. Die potentiellen finanziellen Auswirkungen für den Bund aus dem neuen Finanzausgleich sind offen, dem BVA-E 2017 wurde daher die bestehende Rechtslage zugrunde gelegt. Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen aus der neuen Stabilitätsabgabe wurden im Ministerratsvortrag vom 12. Juli 2016 nähere Angaben gemacht26 und im BVA-E 2017 einnahmenseitig gemäß diesen Werten veranschlagt (allerdings wurden keine Veranschlagungen hinsichtlich der Verwendung der Mittel vorgenommen). Eine KMU-Investitionszuwachsprämie wurde mit dem Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 angekündigt. Für die Jahre 2017 und 2018 sind jeweils 87,5 Mio. EUR an frischen Mitteln vorgesehen, die budgetäre Abwicklung und der zeitliche Anfall dieser Prämie ist derzeit noch nicht bekannt. Möglich wäre, ähnlich wie bei der Forschungsprämie, eine Bedeckung durch Erstattungen aus der Körperschaftsteuer. Keine Einigung konnte bislang auf nationaler Ebene für eine Regelung zur Beseitigung bzw. Abmilderung der kalten Progression und auf europäischer Ebene zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer gefunden werden. Bei der Finanztransaktionssteuer dürfte noch bis zum Jahresende eine Entscheidung fallen, ob die Steuer eingeführt wird. Zunehmend an Bedeutung gewinnen Aspekte der internationalen Besteuerung zur Eindämmung von Steuervermeidungspraktiken internationaler Konzerne. Basierend auf Empfehlungen der OECD (BEPS-Initiative27) hat die EU eine Reihe von Maßnahmen in Form einer Anti-BEPS-

26

Darin ist ab 2017 ein jährliches Aufkommen von 100 Mio. EUR vorgesehen (Erfolg 2015: 554,4 Mio. EUR) und eine Einmalzahlung der Banken von 1 Mrd. EUR, deren Zahlung auf bis zu vier Jahre aufgeteilt werden kann. 27

Unter der englischen Bezeichnung Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) versteht man die geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne. Die meisten Maßnahmen des BEPS-Aktionsplans haben das Ziel, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu identifizieren und zu verhindern.

63 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Richtlinie gegossen, mit deren Umsetzung im Jahr 2017 begonnen werden soll. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Informationsaustausch zwischen nationalen Steuerbehörden. Durch eine Änderung der EU-Amtshilferichtlinie wurden neue EU-weite Regelungen hinsichtlich des Informationsaustausches zwischen den nationalen Steuerverwaltungen geschaffen, die ab 2017 anzuwenden sind. Die neue Regelung soll dazu beitragen, dass die missbräuchliche Steuergestaltung (z.B. Gewährung selektiver Steuervorteile) einzelner Staaten erschwert wird.

5.3

Entwicklung der sonstigen Einzahlungen

Neben den in der UG 16-Öffentliche Abgaben abgebildeten Steuereinnahmen bezieht der Bund weitere beträchtliche Einzahlungen, die auf die sonstigen Untergliederungen aufgeteilt sind. Deren Entwicklung hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab, insgesamt ist eine Einschätzung zur Plausibilität der veranschlagten Werte deutlich schwieriger als bei den öffentlichen Abgaben. Im BVA-E 2017 wird bei den sonstigen Einzahlungen gegenüber dem BVA 2016 ein Rückgang veranschlagt, dieser ist in erster Linie auf die Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF zurückzuführen. In der nachstehenden Tabelle werden die sonstigen Einzahlungen im Detail dargestellt:

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 21:

Entwicklung der sonstigen Einzahlungen

in Mio. EUR

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) (UG 20) Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF; UG 25) davon: Dienstgeberbeiträge zum FLAF Abgabenanteile aus UG 16 Beiträge v. land- und forstwirtschaftl.Betrieben Sonstige abgabenähnliche Erträge (v.a. Nachtschwerarbeits-Beitrag UG 22) Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit davon: Mieten (v.a. UG 14, 40, 45) Verwertung öffentlicher Rechte (UG 40, 41) Veräußerung von Material (v.a. Emissionslizenzen UG 43) Kostenbeiträge und Gebühren davon: Kostenbeiträge und Gebühren UG 13 Haftungsentgelte UG 45 Haftungsentgelte UG 46 Transfers von öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern davon: Überweisungen Reservefonds (UG 25) UG 20 (v.a. IESG, Arbeitsmark trück lage, PV-Träger für Rehabilitation) UG 23 (v.a. PV-Beiträge Universitäten) Transfers von ausländischen Körperschaften und Rechtsträgern davon: Einhebungsvergütung EU (UG 15) EU-Transfers UG 51 (v.a. EGFL, ELER) Transfers von Unternehmen (v.a. Pensionsbeiträge Post, ÖBB in UG 23) Transfers von privaten Haushalten (v.a. Pensionssicherungsbeiträge UG 23) Transfers innerhalb des Bundes davon: PV-Dienstgeberbeiträge des Bundes für Beamte (UG 23) Transfers an Abgabenanteilen (v.a. UG 21, 43, 44)* Sonstige Transfers innerhalb des Bundes (v.a. UG 24, 41, 42) Sozialbeiträge (PV-Beiträge d. aktiven Bundesbeamten UG 23) Finanzerträge davon: Erträge aus Zinsen Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen (v.a. UG 40, 41, 42, 45) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit davon: Veräußerung von Beteiligungen und Finanzanlagen Sonstiges** davon: DB 45.01.01 AusfFG (ohne Haftungsentgelte, Zinsen, Transfers) Geldstrafen (v.a. UG 11, 13, 41) Rück flüsse Unterhaltsvorschüsse (UG 25) übrige sonstige Erträge DB 45.02.01 Kapitalbeteiligungen Einzahlungen ohne Abgabenerfolg

Erfolg 2013 5.605,5 6.423,9

Erfolg 2014 5.842,6 6.630,7

Erfolg 2015 6.079,0 6.812,1

BVA 2016 6.216,6 6.887,8

BVA-E 2017 6.444,0 6.574,9

5.319,2 1.098,5 6,1 34,5 2.523,8

5.493,1 1.131,0 6,6 39,9 498,4

5.623,1 1.182,6 6,3 41,7 326,3

5.756,4 1.125,0 6,3 41,8 394,9

5.410,8 1.157,4 6,6 43,7 481,8

52,8 2.192,0 74,0 1.586,4

55,3 183,1 70,9 1.548,3

66,8 127,9 101,3 1.629,2

32,0 114,3 224,7 1.425,3

32,9 204,7 222,9 1.606,2

872,4 296,6 180,1 781,9

947,4 242,2 117,5 948,6

1.068,9 251,7 51,7 903,5

920,5 301,6 2,0 832,6

1.107,8 241,1 54,8 537,0

277,8 236,4 112,2 1.565,6

380,4 319,3 101,6 1.208,2

352,5 277,6 108,2 1.459,4

316,9 245,4 94,2 1.480,6

0,0 262,2 123,7 1.496,7

55,0 1.467,2 630,0 308,8 2.531,3

59,8 1.116,3 631,6 308,7 2.177,5

66,0 1.339,2 635,7 308,1 2.246,2

24,6 1.411,5 557,1 305,6 2.344,9

48,4 1.413,1 542,1 302,1 2.346,0

769,4 1.080,0 681,9 552,7 922,5

771,3 1.022,0 384,2 541,6 1.074,2

792,1 1.134,6 319,4 549,1 620,9

828,9 1.230,9 285,1 543,7 482,7

808,5 1.252,0 285,5 553,9 597,8

-30,7 951,9 1.464,2

70,9 1.003,2 2.179,4

19,9 597,6 262,7

28,4 453,3 19,8

12,2 584,6 23,3

1.424,1 631,4

2.100,0 360,6

192,0 482,5

0,0 916,9

0,0 586,2

111,7 190,9 71,8 0,0 25.562,4

107,6 168,3 75,2 0,0 23.990,3

90,0 197,4 80,1 0,4 22.356,4

235,5 154,7 75,5 405,0 22.450,3

291,7 161,5 86,3 0,0 22.135,7

* „Transfers aus Abgabenanteilen“ enthalten nicht die Abgabenanteile für den FLAF, die unter „Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds“ verbucht werden. ** Summe aus „Vergütungen innerhalb des Bundes“, „Sonstige Einzahlungen/Erträge“ und „Darlehen und Vorschüsse“ in Übersicht 21 des Budgetberichts bzw. Tabelle 12 der Budgetanalyse des Budgetdienstes Quellen: BRA 2013, 2014 und 2015, BVA 2016, BVA-E 2017

Im BVA-E 2017 werden sonstige Einzahlungen iHv rd. 22,1 Mrd. EUR veranschlagt, dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem BVA 2016 um 1,4 %. Ein wesentlicher Teil der sonstigen Einzahlungen entfällt auf die in der UG 20-Arbeit bzw. in der UG 25-Familien und Jugend

vereinnahmten

Beiträge

zur

Arbeitslosenversicherung

bzw.

zum

Familienlastenausgleichsfonds. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Einnahmen zur

Finanzierung

Familienleistungen

von (v.a.

Leistungen

aus

Familienbeihilfe),

der

Arbeitslosenversicherung

deren

Entwicklung

stark

bzw.

von

von

der

Lohnsummenentwicklung abhängt. Aufgrund des prognostizierten Beschäftigungsanstiegs 65 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

und aufgrund von Lohnsteigerungen sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um rd. 3,7 %

höher

veranschlagt

Dienstgeberbeiträgen

zum

FLAF

als

im

sind

Vorjahr.

jedoch

Die

aufgrund

Einzahlungen der

aus

Beitragssenkung

den um

0,4 %-Punkte auf 4,1 % rückläufig. Neben den Dienstgeberbeiträgen wird der FLAF auch aus Ertragsanteilen des Bundes finanziert, die in der UG 16-Öffentliche Abgaben als Ab-Überweisung (negative Einzahlung) und in der UG 25 als Einzahlung erfasst werden. Ein weiterer großer Teil der sonstigen Einzahlungen im BVA-E 2017 stammt aus Transfers von in- und ausländischen Körperschaften und Rechtsträgern, von Unternehmen, von privaten Haushalten und auch von Transfers innerhalb des Bundes. Bei den Transfers von ausländischen Körperschaften und Rechtsträgern handelt es sich um Rückflüsse aus dem EU-Budget (1,4 Mrd. EUR) und um die Einhebungsvergütung für die Einhebung der Traditionellen Eigenmittel (48,4 Mio. EUR). Gegenüber dem BVA 2016 ist ein geringer Anstieg dieser Transfers um 1,1 % veranschlagt. Die Transfers von öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern im BVA-E 2017 (537,0 Mio. EUR) resultieren größtenteils aus den in der UG 20-Arbeit verbuchten Zahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher und aus einem Teil der in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte verbuchten Pensionsversicherungsbeiträge (v.a. Universitäten).28 Überweisungen des Reservefonds werden aufgrund der Senkung des Dienstgeberbeitrags zum FLAF keine veranschlagt, dadurch sind die Transfers von öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern insgesamt gegenüber dem BVA 2016 stark rückläufig (-35,5 %). Bei den Transfers von Unternehmen handelt es sich größtenteils um die in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte abgebildeten Pensionsbeiträge für die BeamtInnen der ÖBB und der Post, bei den Transfers von privaten Haushalten vor allem um die ebenfalls in der UG 23 enthaltenen Pensionssicherungsbeiträge der pensionierten BeamtInnen (inkl. ÖBB, Post und LandeslehrerInnen). Die kalkulierten PensionsDienstgeberbeiträge für die aktiven BeamtInnen der Hoheitsverwaltung sowie der LandeslehrerInnen werden in der UG 23 als Einzahlung aus Transfers innerhalb des Bundes und in den jeweiligen Dienststellen als Auszahlung verbucht. Die betragsmäßig größten

Transfers

(Ab-Überweisungen)

innerhalb für

des

bestimmte

Bundes Fonds

resultieren

(v.a.

aus

Pflegefonds,

Abgabenanteilen Katastrophenfonds,

28

Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage fallen auch in diese Kategorie, diese werden allerdings regelmäßig nicht budgetiert, weil die Höhe variiert. Im Jahr 2015 wurden 121,5 Mio. EUR aus der beim AMS liegenden Arbeitsmarktrücklage entnommen.

66 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Siedlungswasserwirtschaft), die in der UG 16-Öffentliche Abgaben als negative Einzahlung und in den jeweiligen anderen Untergliederungen als Einzahlungen erfasst werden. Beim Katastrophenfonds erfolgt die Einzahlung zunächst in der UG 44-Finanzausgleich, ein erheblicher Teil wird von dort an die UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und an die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie weiterüberwiesen und scheint in diesen Untergliederungen erneut als Einzahlung auf. Insgesamt bleibt die Höhe der veranschlagten Transfers innerhalb des Bundes gegenüber dem BVA 2016 fast unverändert. Die Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren sollen 2017 mit rd. 1,6 Mrd. EUR zu den Einzahlungen des Bundes beitragen, dabei handelt es sich in erster Linie um Gerichtsgebühren (UG 13-Justiz) und Haftungsentgelte (UG 45-Bundesvermögen). Bei den Einzahlungen der UG 13 kommt es gegenüber dem BVA 2016 zu einem starken Anstieg (+20,3 %), womit auch die Unterbudgetierung der vergangenen Jahre bereinigt werden soll. Die

ausgewiesenen

Einzahlungen

aus

Sozialbeiträgen

umfassen

die

Pensions-

Dienstnehmerbeiträge der aktiven BeamtInnen der Hoheitsverwaltung, diese werden im BVA-E 2017 mit 553,9 Mio. EUR veranschlagt. Die Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit resultieren in erster Linie aus der Verwertung öffentlicher Rechte (v.a. Flächen-, Feld-,

Speicher-

und

Förderzinsen)

und

aus

der

Veräußerung

von

Material

(v.a. Emissionslizenzen), dürften jedoch überhöht angesetzt sein (der hohe Betrag im Jahr 2013 war auf die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen zurückzuführen). Einzahlungen aus Finanzerträgen (BVA-E 2017: 597,8 Mio. EUR) resultieren in erster Linie aus Dividenden und ähnlichen Gewinnausschüttungen (v.a. OeNB, Verbund, ÖBIB). Eine geringe Rolle spielen die veranschlagten Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit, die hohen

Einzahlungen

2013

und

2014

resultierten

aus

den

Rückzahlungen

von

Partizipationskapital österreichischer Banken.

67 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6

6.1

Besondere Auszahlungsschwerpunkte und Querschnittsthemen im Budget 2017 Soziale Sicherungssysteme

Der Bund leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Finanzierung und Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme, wobei die Rolle des Bundes in den einzelnen Bereichen zum Teil sehr unterschiedlich gestaltet ist. Diese Sicherungssysteme betreffen insbesondere die Pensionen, die Pflege, die Absicherung bei Arbeitslosigkeit und die Familienleistungen. In den nachstehenden Kapiteln werden für die einzelnen Bereiche die wesentlichen budgetären Entwicklungen sowie die Entwicklung zentraler Indikatoren (z.B. Pensionsantrittsalter, Arbeitslosenquote) dargestellt. 6.1.1

Pensionen und soziale Sicherheit

Ein erheblicher Teil der Sozialleistungen des Bundes betrifft den Pensionsbereich. Während der Bund im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung (UG 22-Pensionsversicherung) einen Zuschuss an die zuständigen Pensionsversicherungsträger leistet (v.a. Bundesbeitrag, Ausgleichzulagen), werden die Beamtenpensionen (UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte) zur Gänze vom Bund finanziert. Der Pensionsaufwand außerhalb dieser beiden Untergliederungen ist vergleichsweise gering und resultiert in erster Linie aus Leistungen für Kriegsopfer und Heeresversorgung (UG 21-Soziales und Konsumentenschutz) sowie aus Pensionszahlungen

für

ehemalige

Abgeordnete

(UG 02-Bundesgesetzgebung)

und

Regierungsmitglieder (UG 10-Bundeskanzleramt). Tabelle 22:

Pensionsleistungen des Bundes

in Mio. EUR

Pensionen Transferausgaben UG 22 Pensionsversicherung davon: Bundesbeitrag, Partnerleistung Ausgleichszulagen Transferausgaben GB 23.01-Ruhe und Versorgungsgenüsse inkl. SV davon: Hoheitsverwaltung und ausgegliederte Institutionen Post ÖBB Landeslehrer Leistungen für Kriegsopfer und Heeresversorgung (UG 21) Pensionsaufwand außerhalb von UGs 21-23 (v.a. UG 02 und 10; ohne LHL)

Erfolg 2013

Erfolg 2014

Erfolg 2015

BVA 2016

BVA-E 2017

9.793,1

10.402,8

10.174,0

10.772,4

10.680,5

8.743,2 1.001,5 8.404,8

9.332,6 1.022,4 8.786,5

9.140,7 989,7 8.800,2

9.742,5 983,1 8.879,7

9.650,1 974,1 9.025,1

3.772,7 1.177,1 2.072,2 1.382,9 138,0 28,1

3.905,4 1.206,7 2.065,8 1.608,6 119,8 27,5

3.952,7 1.207,5 2.060,7 1.579,3 107,1 27,1

3.997,7 1.209,0 2.057,1 1.615,8 84,8 25,2

4.090,3 1.233,7 2.047,8 1.653,4 76,8 28,0

Quellen: HIS, BMF, BVA 2016, BVA-E 2017

68 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die in der UG 22-Pensionsversicherung veranschlagten Auszahlungen belaufen sich im BVA-E 2017

auf

rd. 10,7 Mrd. EUR

und

sind

damit

gegenüber

dem

BVA 2016

(rd. 10,8 Mrd. EUR) leicht rückläufig, allerdings dürfte der für 2016 veranschlagte Wert deutlich unterschritten werden.29 Aktuelle Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Entwurf zum mittelfristigen Pensionsgutachten) deuten darauf hin, dass auch der für 2017 veranschlagte Wert zu hoch angesetzt wurde. Der größte Teil der Auszahlungen in der UG 22 entfällt mit rd. 9,7 Mrd. EUR auf den Bundesbeitrag und die Partnerleistung, die Zahlungen für Ausgleichszulagen belaufen sich laut BVA-E 2017 auf rd. 974 Mio. EUR. Derzeit nicht budgetiert ist die in Diskussion stehende zusätzliche Pensionserhöhung, über die es noch keine Einigung gibt. In den Budgetunterlagen wird von einem Anstieg der Pensionen um 0,8 %30 ausgegangen, sollte die beschlossene Pensionserhöhung über diesem Wert liegen, würde dies zu einem entsprechenden Mehrbedarf in der UG 22 führen. Auch die Zahlung der Bank Austria iHv rd. 730 Mio. EUR im Zusammenhang

mit

der

Überführung

von

MitarbeiterInnen

aus

dem

eigenen

Pensionssystem in die gesetzliche Pensionsversicherung, die voraussichtlich im Jahr 2017 geleistet werden wird, ist im BVA-E 2017 nicht berücksichtigt. Diese Zahlung würde den Bundesbeitrag in gleicher Höher reduzieren, allerdings würde die Zahlung nicht das Maastricht-Defizit senken.31 In der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte sind die Auszahlungen aus dem GB 23.01-„Ruhe- und Versorgungsgenüsse inkl. SV“ dem Pensionsbereich zuzuordnen. Im BVA-E 2017 sind hierfür Auszahlungen iHv 9,0 Mrd. EUR veranschlagt, davon entfallen rd. 4,1 Mrd. EUR

auf

die

Hoheitsverwaltung

und

ausgegliederte

Institutionen,

rd. 2,0 Mrd. EUR auf die ÖBB-Pensionen, rd. 1,7 Mrd. EUR auf die Pensionen der LandeslehrerInnen und rd. 1,2 Mrd. EUR auf die Post-Pensionen. Gegenüber dem BVA-2016 verzeichnen die Auszahlungen aus diesem Globalbudget einen Anstieg um 1,6 %. Auch in der UG 23 wurde eine allfällige zusätzliche Pensionserhöhung nicht budgetiert.

29

Der für 2016 veranschlagte Wert wurde bereits im Rahmen der Novelle des BFG 2016 im Frühjahr deutlich um 246,5 Mio. EUR gesenkt (ursprünglicher Wert im BVA 2016: 11,0 Mrd. EUR), nun geht das BMASK von noch geringeren Auszahlungen aus. Teilweise ist dies auf die Abrechnungen mit den Pensionsversicherungsträgern für das Jahr 2015 zurückzuführen, die zu einer auszahlungsmindernden Gutschrift im Jahr 2016 iHv rd. 400 Mio. EUR geführt hat. 30

Dieser Wert entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2015 bis Juli 2016.

31

Durch die Übernahme in das gesetzliche Pensionssystem entstehen für die Pensionsversicherungsträger (und über die Ausfallhaftung auch für den Bund) Verbindlichkeiten für zukünftige Verpflichtungen, die entsprechend zu berücksichtigen sind. Für den Fall einer Unterdeckung (d.h. die Einmalzahlung ist niedriger als der Barwert der zukünftigen Pensionszahlungen) könnte die Vereinbarung sogar defiziterhöhend wirken.

69 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters zeigen bereits erste Auswirkungen. Tabelle 23:

Pensionsantrittsalter und Neupensionierungen

Gesetzliche Pensionsversicherung Jahre Pensionsantrittsalter (in Jahren) Anzahl Anzahl Neuzugänge Beamtenpensionen (Bundesdienst) Jahre Pensionsantrittsalter Anzahl Anzahl Neuzugänge

2011

2012

2013

2014

2015

58,3 93.053

58,4 90.731

58,5 91.135

59,6 81.332

60,2 69.877

60,5 3.232

60,5 3.425

60,7 4.046

60,9 1.889

61,2 1.699

Anmerkung: Bei den Beamtenpensionen ist nur die Entwicklung der Beamten der Hoheitsverwaltung und ausgegliederten Institutionen (exkl. Post/Telekom/Postbus und ÖBB) ausgewiesen. Quelle: Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring, Monitoring der Beamtenpensionen im Bundesdienst

Im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung ist das faktische Pensionsantrittsalter im Jahr 2015 gegenüber 2011 um 1,9 Jahre auf 60,2 Jahre angestiegen. Der Anstieg ist zu einem erheblichen Teil auf die Einführung des Rehabilitationsgeldes im Rahmen der Invaliditätspension-Neu

zurückzuführen.32

Unter

Berücksichtigung

der

RehabilitationsgeldbezieherInnen beträgt das faktische Pensionsantrittsalter im Jahr 2015 nur

59,1 Jahre.33

Auch

bei

den

BeamtInnen

des

Bundes

(exkl.

ÖBB,

Post,

LandeslehrerInnen) stieg das Pensionsantrittsalter an, von 60,5 Jahre im Jahr 2011 auf 61,2 Jahre im Jahr 2015. Die Anzahl der Neuzugänge ist sowohl im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch bei den Beamtenpensionen rückläufig. Zusätzlich zum Anstieg des Pensionsantrittsalters tragen auch die niedrigen Inflationsraten sowie der starke Beschäftigungsanstieg der letzten Jahre dazu bei, dass die Auszahlungen für Pensionen in geringerem Ausmaß ansteigen als zuletzt erwartet wurde. In der UG 22-Pensionsversicherung wurde der BVA 2015 um rd. 506 Mio. EUR unterschritten, auch der BVA 2016 dürfte deutlich unterschritten werden. Die Auszahlungsobergrenzen im BFRG 2017 – 2020 wurden zudem bereits sowohl in der UG 22 als auch in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte gegenüber dem zuvor gültigen BFRG wesentlich nach unten korrigiert.

32

Das Rehabilitationsgeld ist keine Pension und wird über die Krankenversicherung administriert (mit Kostenersatz durch die Pensionsversicherung). BezieherInnen von Rehabilitationsgeld scheinen daher nicht in der Pensionsstatistik auf. 33

Siehe Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2015/Textteil Band 2: Untergliederungen (S. 202)

70 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Trotz dieser Entwicklung werden die Auszahlungen für Pensionen in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung weiterhin deutlich ansteigen. Das neue Gutachten der Pensionskommission erwartet einen Anstieg des Bundeszuschusses zur Pensionsversicherung von 10,2 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf 13,4 Mrd. EUR im Jahr 2021.34 Auch die Langfristprognose des BMF weist für die nächsten Jahrzehnte einen nicht unerheblichen Anstieg der Pensionskosten aus, die gesamtstaatlichen Pensionsausgaben steigen laut Prognose von 14,1 % des BIP im Jahr 2015 auf 14,6 % bzw. 15,1 % des BIP (je nach

Annahme

bzgl.

der

Beschäftigungsentwicklung)

im

Jahr

2035

an.35

Der

Pensionsbereich ist daher auch trotz der bereits umgesetzten Reformmaßnahmen weiterhin eines jener Politikfelder, in dem von nationalen und internationalen Einrichtungen regelmäßig Reformen eingefordert werden. Zu den wesentlichen Maßnahmen, die in den letzten Jahren getroffen wurden, zählen die Einführung des Pensionskontos, die Invaliditätspension-Neu sowie Verschärfungen bei der Langzeitversichertenpension und der Korridorpension. Mit der Einführung einer Teilpension und der Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative 50+ wurden zudem Anreize und Förderungen geschaffen, um ältere Personen länger im Erwerbsprozess zu halten. Derzeit befindet sich ein Gesetz in Begutachtung (Sozialversicherungsänderungsgesetz 2016), mit dem Teile der im Rahmen des Pensionsgipfels am 29. Februar 2016 vereinbarten Änderungen umgesetzt werden sollen. Die wesentlichen Elemente des Gesetzesentwurfes sind die Halbierung der Beitragslast bei Aufschub des Pensionsantritts, ein Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, ein erhöhter Ausgleichszulagenrichtsatz bei längerem Versicherungslauf sowie eine Erweiterung der Möglichkeit zum freiwilligen Pensionssplitting. Laut Wirkungsorientierter Folgenabschätzung resultiert aus dem Gesetzesentwurf eine Verschlechterung

des

Finanzierungssaldos

für

das

Jahr

2017

iHv 31,5 Mio. EUR

(2021: 51,2 Mio. EUR).

34

Die im Gutachten der Pensionskommission angegebenen jährlichen Beträge beruhen auf den Rechnungsvorschriften für die Sozialversicherungsträger und sind mit den Auszahlungen in den Bundesvoranschlägen aufgrund zeitlicher Abgrenzungsunterschiede (Abrechnungszeiträume) nicht völlig ident. 35

Bis 2060 wird ein leichter Rückgang auf 14,5 % bzw. 14,8 % des BIP prognostiziert. Im Vergleich zum Gesundheits- und Pflegebereich fallen die Zuwachsraten bei den Pensionen vergleichsweise gering aus. Zu berücksichtigen ist, dass die Werte in Prozent des BIP ausgedrückt sind und für deren Realisierung das angenommenen Wirtschaftswachstum (für die Periode 2020 bis 2060 1,4 % p.a.) auch eintreten müsste.

71 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Wirkungsziele zum Themenbereich Pensionen In den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 befassen sich in den Untergliederungen 22-Pensionsversicherung und 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte mehrere Wirkungsziele explizit mit den von der Regierung im Bereich der Pensionen angestrebten Wirkungen. Die auf den internen Evaluierungen beruhenden Berichte zur Wirkungsorientierung zeigen folgende Einschätzungen der Ressorts über den bisherigen Zielerreichungsgrad in den Jahren 2013 bis 2015. Demnach wurden die Wirkungsziele, die von den Ressorts bereits intern evaluiert wurden, auf Basis der festgelegten Zielwerte bisher jeweils zur Gänze erreicht: Tabelle 24:

Wirkungsziele Pensionen

UG

Wirkungsziel Anhebung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters.

22

Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben. Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems.

23

Zielerreichung 2013 2014 2015 *)

*)

*)

*)

*)

*)

**)

Angemessene Altersversorgung und finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

*) Wirkungsziel neu ab BVA 2016, deshalb liegen noch keine Evaluierungsergebnisse vor **) Wirkungsziel neu ab BVA 2014, deshalb keine Evaluierungsergebnisse für 2013 Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

6.1.2

Pflege

Im Pflegebereich ist der Bund in erster Linie für die Finanzierung von Geldleistungen (Pflegegeld) zuständig, hier hat der Bund auch im Hinblick auf Höhe und Vergabekriterien eine Steuerungskompetenz. Die Vergabe des Pflegegelds wird von den gesetzlichen Pensions- und Unfallversicherungsträgern abgewickelt. Bei den Sachleistungen leistet der Bund über seinen Beitrag zum Pflegefonds, der durch einen Vorwegabzug der gemeinschaftlichen Bundesabgaben finanziert wird, einen Zweckzuschuss an die Länder und Gemeinden für den Bereich der Langzeitpflege. Zusätzlich leistet der Bund einen Beitrag zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung und zum Pflegekarenzgeld.

72 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 25:

Wesentliche Leistungen des Bundes für Pflege in Mio. EUR

Pflege Pflegegeld (GB 21.02) Pflegegeld für Beamtinnen und Beamte (Transfers GB 23.02) Dotierung Pflegefonds (GB 21.02) Förderung 24h-Betreuung (GB 21.02) Pflegekarenzegeld (GB 21.02)

Erfolg 2013 2.265,8 205,8 214,2 76,3 0,0

Erfolg 2014 2.283,1 212,2 239,8 87,7 4,6

Erfolg 2015 2.323,1 210,9 295,1 74,0 6,5

BVA 2016

BVA-E 2017

2.314,2 219,3 349,9 80,2 5,8

2.330,3 220,8 349,9 110,1 8,0

Quellen: HIS, BMF, BVA 2016, BVA-E 2017

Die Auszahlungen des Bundes für den Pflegebereich sind im Wesentlichen in den Globalbudgets

21.02-„Pflege“

(UG 21-Soziales

und

Konsumentenschutz)

und

23.02-„Pflegegeld“ (UG 23-Pensionen-Beamtinnen und Beamte) veranschlagt. In der UG 21 steigen die in diesem Globalbudget veranschlagten Auszahlungen gegenüber dem BVA 2016 um 1,7 % auf rd. 2,8 Mrd. EUR an. Der Anstieg ist zu einem wesentlichen Teil auf die Erhöhung der Mittel für die 24-Stunden-Betreuung zurückzuführen (+37,3 % auf 110,1 Mio. EUR), die Auszahlungen für Pflegegeld und Pflegekarenz (DB 21.02.01) steigen nur um 0,8 % auf rd. 2,3 Mrd. EUR an, jene für den Pflegefonds iHv 349,9 Mio. EUR bleiben gegenüber dem BVA 2016 unverändert. Die größte Position in der UG 21 ist der Kostenersatz

für

das

Pflegegeld

an

die

Pensionsversicherungsanstalt

(BVA-E 2017: 1,5 Mrd. EUR). In der UG 23 steigen die veranschlagten Auszahlungen für Pflegegeld gegenüber dem BVA 2016 nur geringfügig um 0,7 % auf 220,8 Mio. EUR an, davon entfallen 114,1 Mio. EUR auf die Hoheitsverwaltung und ausgegliederte Institutionen und 45,7 Mio. EUR auf den Pflegegeldersatz für die ÖBB. Das Pflegegeld wurde zuletzt per 1. Jänner 2016 um 2 % erhöht, für das Jahr 2017 ist keine Erhöhung vorgesehen, wodurch die Ausgabenentwicklung gedämpft wird. Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 wurde ab 2015 erschwert, indem die Stundenwerte als Anspruchsvoraussetzungen in diesen Stufen erhöht wurden. Deutlich aufgestockt wurden die Auszahlungen für die 24-Stunden-Betreuung. Diese Förderung, deren Kosten sich Bund und Länder im Verhältnis 60 % zu 40 % aufteilen, weist hohe Zuwachsraten auf. Während im Jahr 2013 noch rd. 16.600 Personen diese Förderung in Anspruch nahmen, waren es 2015 bereits rd. 21.900 Personen (siehe Kennzahl 21.1.3 zum Wirkungsziel 1 der UG 21). Mit dieser Förderung wird das Ziel, pflegebedürftige Personen verstärkt in der gewohnten Umgebung betreuen zu können, unterstützt. Für die im BVA-E 2017 veranschlagten Zahlungen an den Pflegefonds iHv 349,9 Mio. EUR bedarf es noch einer gesetzlichen Regelung, die voraussichtlich im Rahmen des neuen Finanzausgleichs beschlossen werden wird. Derzeit sieht das Pflegefondsgesetz nur eine Zahlung bis einschließlich 2016 vor. Generell ist die Pflege ein Bereich mit zwischen den Gebietskörperschaften geteilten Zuständigkeiten, die Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlung können daher noch zu weiteren Änderungen führen. 73 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Der Pflegebereich ist einer jener Bereiche, der bei langfristigen Projektionen der Staatsausgaben (z.B. Ageing Report der EK, Langfristprognose des BMF) die größten Zuwachsraten aufweist. Laut Langfristprognose des BMF beträgt der Anteil der Pflegeausgaben im Jahr 2015 1,8 % des BIP, bis 2060 wird ein Anstieg auf 3,4 % bzw. 3,1 % (je nach Annahme zur Beschäftigungsentwicklung) prognostiziert.36 Die Finanzierung und Ausgestaltung des Pflegebereichs wird daher in den nächsten Jahren zu erheblichen Herausforderungen führen. Wirkungsziel zum Themenbereich Pflege und deren Evaluierung In den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz befasst sich ein Wirkungsziel zentral mit den von der Regierung im Bereich Pflege angestrebten Wirkungen. Die auf den internen Evaluierungen der Ressorts beruhenden

Berichte

zur

Wirkungsorientierung

zeigen

deren

Einschätzung

zum

Zielerreichungsgrad. Demnach wurde dieses Wirkungsziel auf Basis der festgelegten Zielwerte bisher jeweils zur Gänze erreicht: Tabelle 26:

Wirkungsziel Pflege

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld und 21 Förderung der 24-Stunden-Betreuung), um durch eine qualitätsvolle Betreuung und Pflege den betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Angehörige zu unterstützen.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

36

Bis 2030 wird ein Anstieg auf 2,2 % bzw. 2,1 % des BIP erwartet. Siehe auch die Analyse des Budgetdienstes zur Langfristigen Budgetprognose des BMF: BD - Langfristige Budgetprognose 2016

74 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.1.3

Arbeitsmarkt

Eine zentrale Rolle nimmt der Bund im Arbeitsmarktbereich ein. Der Bund erzielt aus den Beiträgen

zur

Arbeitslosenversicherung

(BVA-E 2017:

6,4 Mrd. EUR)

erhebliche

zweckgebundene Einzahlungen, allerdings reichen diese Einnahmen nicht zur Bedeckung der Ausgaben in der Gebarung der UG 20-Arbeit aus, weshalb weitere Mittel aus dem Budget bereitgestellt werden müssen. Als Sozialleistungen werden in der nachstehenden Tabelle vor allem passive Leistungen (v.a. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, PV- und KV-Beitrag für die BezieherInnen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)) ausgewiesen, die Leistungen für aktive Arbeitsmarktpolitik werden hier nicht als Sozialleistung betrachtet.37 Tabelle 27:

Wesentliche Sozialleistungen im Arbeitsmarktbereich

in Mio. EUR

Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld Notstandshilfe Weiterbildungsgeld Bildungsteilzeit und Umschulungsgeld Pensionsversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AlVG Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AlVG Krankengeldaufwand nach dem AlVG Altersteilzeitgeld und Teilpensionen Transfers an den Insolvenz-Entgelt-Fonds gem. § 14 AMPFG

Erfolg 2013 1.730,0 1.179,7 108,7 1,3 1.069,3 240,4 166,1 204,1 52,0

Erfolg 2014 1.810,8 1.343,9 102,3 9,4 1.325,7 261,0 170,9 214,0 97,6

Erfolg 2015 1.898,4 1.513,4 106,7 14,3 1.450,2 281,7 181,5 268,9 111,9

BVA 2016 2.010,1 1.514,8 110,0 70,1 1.393,7 289,2 185,0 233,9 112,1

BVA-E 2017 1.883,8 1.754,9 115,0 31,1 1.470,3 308,6 195,0 361,4 119,7

Quellen: HIS, BMF, BVA 2016, BVA-E 2017

Für die UG 20-Arbeit wurden im BVA-E 2017 Auszahlungen iHv rd. 8,6 Mrd. EUR veranschlagt, dies entspricht einem Anstieg von 6,7 % gegenüber dem BVA 2016 , der für 2016 veranschlagte Wert dürfte jedoch im Vollzug um etwa 150 Mio. EUR überschritten werden. Die in der Tabelle für den Arbeitsmarktbereich ausgewiesenen Sozialleistungen sind zur Gänze dem DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMASK“ zuzuordnen, die Auszahlungen aus diesem Detailbudget belaufen sich laut BVA-E 2017 auf rd. 6,7 Mrd. EUR (+6,7 % gegenüber dem BVA 2016). Besonders stark fällt der Anstieg der Auszahlungen für die Notstandshilfe aus (+15,9 % auf rd. 1,8 Mrd. EUR), da aufgrund der ansteigenden Zahl der Langzeitarbeitslosen immer mehr Personen Notstandshilfe statt Arbeitslosengeld beziehen. Die für das Arbeitslosengeld veranschlagten Auszahlungen iHv rd. 1,9 Mrd. EUR sind gegenüber dem BVA 2016 sogar rückläufig (-6,3 %). Aus budgetärer Sicht führt diese Verschiebung zu einer Entlastung, weil dadurch die durchschnittliche Leistungshöhe sinkt.

37

Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird im Pkt. 6.2.3 näher erläutert. Das Altersteilzeitgeld zählt zu den aktivierenden Maßnahmen, wird jedoch nicht als Förderung klassifiziert.

75 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die zunehmende Verweildauer in Arbeitslosigkeit ist jedoch aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sicht sehr problematisch, weil die Vermittlung dieses Personenkreises deutlich schwieriger ist. Im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wurden die Mittel für den Personenkreis daher entsprechend erhöht, im Jahr 2017 stehen für Personen, deren Arbeitslosigkeit 365 Tage überschreitet, variable Mittel von bis zu 120 Mio. EUR zur Verfügung. Ein weiterer Aspekt, der dazu führt, dass die Auszahlungen für Leistungen nach dem AlVG nicht im selben Ausmaß ansteigen wie die Arbeitslosigkeit, liegt darin, dass zunehmend asylberechtigte Personen in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen, die jedoch in der Regel Mindestsicherung und nicht eine Leistung nach dem AlVG beziehen, weil sie noch keine Versicherungsmonate erworben haben. Die Arbeitsmarktlage bleibt weiterhin sehr angespannt, auch wenn die jüngsten Prognosen etwas günstiger ausgefallen sind als jene aus dem Frühjahr 2016. Das WIFO erwartet in seiner September-Prognose für 2016 eine Arbeitslosenquote (nat. Def.) iHv 9,2 % und für 2017 iHv 9,4 %. In der für die Erstellung des BFRG 2017 – 2020 maßgeblichen Prognose aus dem Frühjahr ging das WIFO für 2017 noch von einer Arbeitslosenquote iHv 9,8 % aus. Diese leichte Verbesserung der Prognose bewirkt, dass die Auszahlungsobergrenze in der UG 20-Arbeit für 2017 um 168,6 Mio. EUR gegenüber dem BFRG 2017 – 2020 gesenkt werden kann. Auch die Beschäftigung dürfte im kommenden Jahr weiter ausgeweitet werden, das WIFO erwartet für 2017 einen Anstieg um 1,1 % (2016: 1,4 %) bei den unselbständig aktiv Beschäftigten. Der Beschäftigungsanstieg reicht jedoch nicht aus, um ein weiteres Anwachsen der Arbeitslosigkeit zu verhindern, weil das Arbeitskräftepotential aufgrund der Flüchtlingsmigration und der erhöhten Erwerbsbeteiligung von älteren Personen und Frauen noch stärker wächst. Neben der Gewährleistung eines Einkommensersatzes für den Fall der Arbeitslosigkeit (passive Leistungen) ist es eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, Menschen wieder in den Erwerbsprozess zu vermitteln bzw. gegebenenfalls Qualifizierungsmaßnahmen sowie sonstige arbeitsmarktfördernde Maßnahmen durchzuführen (aktive Arbeitsmarktpolitik). Die budgetäre Entwicklung in diesem Bereich und die wesentlichen geplanten bzw. in der jüngsten Vergangenheit umgesetzten Maßnahmen werden im Pkt. 6.2.3 dargestellt.

76 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Wirkungsziele zum Themenbereich Arbeitsmarkt Zentrale Angaben zu den von der Regierung angestrebten Wirkungen um Thema Arbeitsmarkt finden sich in der UG 20-Arbeit und in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz. Aus der nachstehenden Tabelle ist der vom BMASK in den internen Evaluierungen ermittelte Zielerreichungsgrad ersichtlich. Aufgrund des weiteren Anstiegs der Arbeitslosigkeit konnten die angestrebten Zielwerte in den Jahren 2013 bis 2015 bei den meisten Wirkungszielen nur überwiegend oder teilweise erreicht werden. Insbesondere die negativen Auswirkungen der abgeschwächten Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit konnten nicht ausreichend gedämpft werden. Tabelle 28:

Wirkungsziele Arbeitsmarkt

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen. Verbesserung der Erwerbsintegration älterer ArbeitnehmerInnen (50+).

20

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit. Dämpfung negativer Auswirkungen einer abgeschwächten Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge langfristige Senkung der Arbeitslosigkeit. Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt. Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, um in der Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens weitere Verbesserungen zu erzielen.

21

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

Anmerkung: Das WZ der UG 20-Arbeit „Forcierung der Integration von Jugendlichen am Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ war bis Finanzjahr 2016 „Gewährleistung eines garantierten Lehr- und Ausbildungsplatzes für Jugendliche an der Schnittstelle Schule/Arbeitsmarkt (zur Absicherung der Integration am Arbeitsmarkt)“. Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.1.4

Familien- und Jugendförderung

Die wesentlichen Leistungen des Bundes für den Bereich Familie, Schüler und Studierende sind

die

Familienbeihilfe,

das

Kinderbetreuungsgeld

und

Pensionsbeiträge

für

Kindererziehungszeiten. Für die Leistungen des FLAF erzielt der Bund auch eigene Einnahmen (v.a. Dienstgeberbeiträge zum FLAF). Nicht im Bundesbudget sichtbar, sind die Kinderabsetzbeträge (Erfolg 2015: 1,3 Mrd. EUR), die in Form von Erstattungen von den Einzahlungen aus der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer abgezogen werden, bevor diese vereinnahmt werden. Weitere Sozialleistungen im Familienbereich sind etwa Schülerbeihilfen und die Studienbeihilfe. Von dieser Darstellung ausgenommen, sind die in der UG 30-Bildung budgetierten Sachleistungen im Schulbildungsbereich, die im Pkt. 6.2.2.1 beschrieben werden. Die Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden für Kinderbetreuung werden der Vollständigkeit halber angeführt. Tabelle 29:

Wesentliche Sozialleistungen im Familienbereich

in Mio. EUR

Familie, Schüler, Studierende Familienbeihilfe (DB 25.01.01) Kinderbetreuungsgeld (DB 25.01.02) Ausgaben des FLAF für Fahrtbeihilfe, Freifahrten, Schulbücher (DB 25.01.03) davon: Freifahrten Schulbücher Transfers des FLAF an Sozialversicherungsträger (DB 25.01.04) davon: Pensionsversicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten Teilersatz der Aufwendungen für das Wochengeld Erstattungen Kinderabsetzbeträge (UG 16, nicht sichtbar im BVA) Schülerbeihilfen u.ä. (DB 30.01.07, Gru 768) Studienbeihilfe u.ä. (DB 31.02.03, Gru 768) Zuschüsse des Bundes für Kinderbetreuung an Länder und Gemeinden Beitrag für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr (DB 25.02.01) Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen an Länder (DB 44.01.04)

Erfolg 2013

Erfolg 2014

Erfolg 2015

BVA 2016

BVA-E 2017

3.164,0 1.073,9 512,6

3.129,0 1.098,9 531,4

3.378,6 1.129,4 551,0

3.358,7 1.125,3 585,1

3.419,0 1.170,1 579,2

399,9 105,8 1.236,3

421,8 105,6 1.369,9

443,4 104,1 1.284,8

471,5 108,7 1.350,6

465,4 110,1 1.365,2

834,5 294,3 1.299,6 53,6 188,3

927,7 312,5 1.258,1 54,6 185,5

822,0 332,9 1.311,7 52,8 184,3

882,8 340,0 n.v. 55,0 199,8

891,6 345,0 n.v. 55,0 199,8

70,0 15,0

70,0 80,3

64,5 95,3

70,0 80,1

70,0 30,0

Quellen: HIS, BMF, BVA 2016, BVA-E 2017, BRA 2014 und 2015

Der überwiegende Teil der familienbezogenen Sozialleistungen des Bundes wird aus dem FLAF (GB 25.01) bezahlt. Den größten Posten in diesem Globalbudget stellt die Familienbeihilfe dar, diese wurde zuletzt Anfang 2016 angehoben. Der für 2017 budgetierte Anstieg (+1,8 %) wird mit einem erwarteten Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten begründet.

Per

März

2017

kommt

es

auch

zu

Änderungen

bei

der

einkommensunabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgelds, die die Väterbeteiligung und die Flexibilität der Inanspruchnahme erhöhen sollen. Diese Maßnahmen wirken laut WFA insgesamt ausgabenerhöhend und führen – gemeinsam mit Geburtensteigerungen und erhöhter Inanspruchnahme der einkommensabhängigen Variante – in diesem Bereich zu einem Anstieg der Ausgaben um 44,8 Mio. EUR auf rd. 1,2 Mrd. EUR. Nach einem relativ starken Anstieg in den vorangegangenen Jahren wird für die Ausgaben für Schüler- und 78 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Lehrlingsfreifahrten

ein

geringfügiger

Rückgang

budgetiert.

Die

Transfers

an

Sozialversicherungsträger (BVA-E 2017: 1,4 Mrd. EUR) umfassen insbesondere den Anteil des FLAF an den Pensionsbeiträgen für Kindererziehungszeiten, der 2016 von 72 % auf 75 % angehoben wurde (was zum hohen budgetierten Anstieg dieses Postens im Jahr 2016 beiträgt). Die Entwicklung der Ausgaben sowie die Absenkung der Dienstgeberbeiträge zum FLAF führen laut BVA-E 2017 schon 2017 zu einem Defizit des FLAF, das sich 2018 voraussichtlich (dank weiterer Beitragssenkung und Erhöhung der Familienbeihilfe) weiter vergrößern wird. Dies führt aber nicht unmittelbar zu Leistungskürzungen, weil dieses Defizit durch allgemeine Budgetmittel bedeckt wird. Umfangreiche familienbezogene Stützungsleistungen sind auch im Einkommensteuergesetz geregelt. Hier ist insbesondere der Kinderabsetzbetrag hervorzuheben, dessen Bezug an die Familienbeihilfe gekoppelt ist und der auch gemeinsam mit ihr ausbezahlt wird. Der Kinderabsetzbetrag wird im Bundesbudget allerdings nicht als Ausgabe, sondern als Abzug von Lohnsteuer (zu 75 %) und Einkommensteuer (zu 25 %) erfasst. Die für 2016 und 2017 geplanten Ausgaben sind somit nicht aus den Budgetdokumenten ersichtlich, die Werte für 2013 bis 2015 finden sich aber im Zahlenteil des BRA. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben hierfür

bei

rd. 1,3 Mrd. EUR.

Kinderabsetzbetrag

in

einkommensteuerrechtliche

den

Im

Gegensatz

letzten

zur

Jahren

Familienbeihilfe nicht

Familienförderungsmaßnahmen

wurde

valorisiert. (Alleinverdiener-

der

Weitere und

Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderfreibetrag etc.) werden hier nicht angeführt, weil sie nur über die Lohnverrechnung und/oder Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können und somit einen stärkeren „steuerlichen Charakter“ aufweisen. Die wichtigsten sozialen Geldleistungen aus den Untergliederungen 30-Bildung und 31-Wissenschaft und Forschung betreffen die Schüler- und Studienbeihilfen. Für beide Positionen werden für 2017 die gleichen Werte wie für 2016 budgetiert.

79 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Wirkungsziele zum Themenbereich Familie und Jugend Die im Rahmen der Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 von der Regierung zentral angestrebten Wirkungsziele zum Thema Familie und Jugend sind in untenstehender Tabelle ausgewiesen, aus der der in den internen Evaluierungen ermittelte Zielerreichungsgrad ersichtlich ist. Die angestrebten Zielzustände konnten in den Jahren 2013 bis 2015 bei mehreren Wirkungszielen nur überwiegend oder teilweise erreicht werden. Überplanmäßig erreicht

wurde

aus

Sicht

des

Ressorts

hingegen

das

Ziel

des

Lasten-

und

Leistungsausgleichs zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten. Tabelle 30:

Wirkungsziele Familie und Jugend

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der 20 Jugendarbeitslosigkeit. Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, 25 Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung Stärkung beider Elternteile in der gewaltfreien Erziehung, Vermeidung von physischer, psychischer und sexueller Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen. Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

Anmerkung: Das WZ der UG 20 „Forcierung der Integration von Jugendlichen am Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ war bis Finanzjahr 2016 „Gewährleistung eines garantierten Lehr- und Ausbildungsplatzes für Jugendliche an der Schnittstelle Schule/Arbeitsmarkt (zur Absicherung der Integration am Arbeitsmarkt)“. Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.1.5 Im

Gesundheit Gesundheitsbereich

leistet

der

Bund

beträchtliche

Transfers

zur

Krankenanstaltenfinanzierung sowie Zuschüsse im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfegesetzes. Die Krankenanstaltenfinanzierung kann nicht als soziale Sicherheitsleistung im engeren Sinn betrachtet werden, dient aber dem im BVA-E 2017 angegebenen Wirkungsziel einer flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten Gesundheitsversorgung und wird daher hier ausgewiesen. Eine betragsmäßig geringere Bedeutung spielt die Dotierung des Zahngesundheitsfonds sowie der Kostenanteil im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen. Tabelle 31:

Wesentliche Ausgaben des Bundes für Gesundheit

in Mio. EUR

Erfolg 2013

Gesundheit Krankenanstaltenfinanzierung nach dem KAKuG (UG 24) Zuschüsse für Krankenanstalten UG 44 Überweisungen aus dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfegesetz (UG 16) Abgeltung des Mehraufwandes durch FLAF- Zahlungen (UG 24) Klinischer Mehraufwand (Klinikbauten) (UG 31) Dotierung des Zahngesundheitsfonds (UG 24) Kostenanteil für Untersuchungen (UG 24: Mutter-Kind-Pass) Kassenstrukturfonds (UG 24) Bedarfsorientierter Mindestsicherung / KV (UG 24)

Erfolg 2014

603,9 148,5 1.926,6 66,6 31,1 0,0 37,0 40,0 33,5

627,6 150,7 1.845,3 66,6 43,4 0,0 38,8 40,0 36,5

Erfolg 2015 641,1 155,1 2.068,0 66,6 68,6 20,0 39,4 0,0 39,8

BVA 2016

BVA-E 2017

631,4 166,0 2.000,0 66,7 19,6 80,0 40,0 10,0 44,5

635,4 174,3 2.175,0 66,7 62,1 80,0 40,6 10,0 59,0

Quellen: HIS, BMF, BVA 2016, BVA-E 2017, BRA 2014 und 2015

Die wesentlichen Beiträge des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung sind gesetzlich geregelt, die Rolle des Bundes beschränkt sich neben der Festlegung von gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Vereinbarung von Grundlagen für die Steuerung des Gesundheitswesens im Wesentlichen auf die Auszahlungen der Transfers. Diese sind im Betrachtungszeitraum 2013 bis 2017 auf relativ gleichem Niveau geblieben und werden in verschiedenen Untergliederungen veranschlagt. Die Beiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung in Verbindung mit der Zielsteuerung des Gesundheitswesens nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz werden in der UG 24-Gesundheit

und

Frauen

veranschlagt

und

bemessen

sich

am

Gesamtsteueraufkommen. Abhängig von dessen Höhe ändern sich diese variablen Budgetmittel, die im BVA-E 2017 mit 635,4 Mio. EUR (2016: 631,4 Mio. EUR) budgetiert werden.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Länder erhalten weiters 0,642 % des Aufkommens der Umsatzsteuer (abzüglich Beihilfen

gemäß

Gesundheits-

und

Sozialbereichs-Beihilfengesetz

(GSBG))

als

Zweckzuschuss zur Krankenanstaltenfinanzierung, der durch einen Vorwegabzug von den Ertragsanteilen der Gemeinden finanziert wird. Die Zuschüsse für Krankenanstalten aus der UG 44-Finanzausgleich werden im BVA-E 2017 mit 174,3 Mio. EUR (2016: 166 Mio. EUR) veranschlagt. Die

Überweisungen

aus

dem

GSBG

stellen

eine

Förderung

an

die

Sozialversicherungsträger, die Krankenfürsorgeeinrichtungen und an weitere Anbieter gesundheitlicher Dienstleistungen dar. Diese Zahlungen hängen mit der unechten Umsatzsteuerbefreiung in diesen Bereich zusammen. Um die Mehrbelastung durch nicht abziehbare Vorsteuern auszugleichen, erfolgt eine Abgeltung für bestimmte nicht abziehbare Vorsteuern. Im BVA-E 2017 sind hierfür Zahlungen iHv 2,2 Mrd. EUR veranschlagt (BVA 2016: 2,0 Mrd. EUR). Die Abgeltung des Mehraufwandes durch FLAF-Zahlungen betrifft die Abschaffung der Selbstträgerschaft38, mit der eine Dienstgeberbeitragspflicht für alle DienstnehmerInnen der Gebietskörperschaften und Krankenanstalten eingeführt wurde. Der den gemeinnützigen Krankenanstalten (rd. 67 Mio. EUR) und Gebietskörperschaften entstehende Mehraufwand wird vom Bund ersetzt. Die Mittel aus dem Fonds für Zahngesundheit (Beschluss im Frühjahr 2014) stehen der kieferorthopädischen Behandlung für Kinder und Jugendliche zur Behebung erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung zur Verfügung. Der Fonds wurde beim Hauptverband eingerichtet, der die Verteilung der Mittel an die Krankenversicherungsträger vornimmt. Zur Finanzierung der Leistungen werden vom Bund jährlich 80 Mio. EUR (2015: 20 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde der Krankenkassenstrukturfonds ab dem Jahr 2010 eingerichtet. Die Dotierung des Fonds erfolgte für die Jahre 2011 bis 2014 iHv 40 Mio. EUR. Im Budgetbegleitgesetz 2014 wurde die Dotierung für 2015 ausgesetzt. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird der Fonds in deutlich geringerem Ausmaß (10 Mio. EUR) ab 2016 wieder dotiert.

38

Befreiung vom Dienstgeberbeitrag für DienstnehmerInnen in der Hoheitsverwaltung der Gebietskörperschaften sowie bei gemeinnützigen Krankenanstalten bei gleichzeitiger Tragung der Familienbeihilfe

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist Angelegenheit der Länder. Der Bund ersetzt den Krankenversicherungsträgern lediglich die Mehrkosten, die aus dem Zugang zu Krankenversicherungsleistungen

für

die

MindestsicherungsbezieherInnen

und

deren

Angehörige entstehen. Für 2017 wurde hierfür eine Auszahlung iHv 59,0 Mio. EUR veranschlagt (+32,6 % gegenüber dem BVA 2016). Wirkungsziele zum Themenbereich Gesundheit Die im Rahmen der Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 zentral angestrebten Wirkungsziele zum Bereich Gesundheit sind in untenstehender Tabelle ausgewiesen, aus der der in den internen Evaluierungen ermittelte Zielerreichungsgrad ersichtlich ist. Die Zielerreichung wurde in den Jahren 2013 bis 2015 bei den einzelnen Zielen unterschiedlich eingeschätzt. Während die Zielzustände bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für 2015 als zur Gänze erreicht bewertet wurden, konnten die angestrebten Indikatoren beim Gleichstellungsziel zuletzt nicht erreicht werden. Tabelle 32:

Wirkungsziele Gesundheit

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht. Im Rahmen des Gleichstellungsziels Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und 24 Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens. Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (zB. Kinder).

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

*) neues Wirkungsziel Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.2 6.2.1

Wachstum und Nachhaltigkeit Investitionen in Infrastruktur, Umwelt und Nachhaltigkeit

Die öffentliche Hand tätigt vielfältige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, die Versorgung mit Energie, Wasser, Müllund Abwasserentsorgung und in die Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Landesverteidigung und Gesundheitswesen. Der Bund ist insbesondere in den Bereichen Straßen- und Schieneninfrastruktur und Hochbau tätig, die Bereitstellung der Infrastruktur erfolgt größtenteils durch ausgegliederte Gesellschaften (ÖBB, ASFINAG, BIG). Im Bundesbudget finden sich Investitionszuschüsse an ausgegliederte Einheiten, an weitere öffentliche Unternehmen, an Länder und Gemeinden und direkte Auszahlungen für Sachanlagen. Darüber hinaus werden aus dem Bundesbudget private Investitionen gefördert, der überwiegende Teil erfolgt über Abzüge von Abgaben (wie die Forschungsprämie) oder indirekt über Fördergesellschaften (FFG, AWS). Tabelle 33:

Wesentliche Auszahlungen des Bundes zu öffentlichen Infrastrukturinvestitionen

in Mio. EUR

Auszahlungen für Sachanlagen davon: UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport Kapitaltransfers* an Unternehmen in UG 41 davon: Zahlungen an die ÖBB gem. § 42 BBG (DB 41.02.02) BBT-Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz (DB 41.02.02) Sonstige Kapitaltransfers an Unternehmen in DB 41.02.02-Schiene Transfers an Via Donau-ÖWG (DB 41.02.06) Kapitaltransfers* an Gebietskörperschaften davon: Klinischer Mehraufwand (UG 31) U-Bahn-Bau (DB 41.02.02) DB 41.02.04-Straße Hochwasserschutz (DB 41.02.06) Finanzzuweisungen in Nahverk ehrsangelegenheiten (DB 44.01.02) Zuschüsse für Kinderbetreuung (DB 25.02.01 und 44.01.04) Wohnbauförderungs-Zweck zuschüsse an Länder (DB 44.01.04) Kapitaltransfers* DB 43.02.03-Siedlungswasserwirtschaft** Kapitaltransfers* GB 42.03-Forst-, Wasserressourcen, Naturgefahrenmanagement*** Breitbandoffensive via FFG (DB 41.02.03)**** Investitionen ausgewählter ausgegliederter Einheiten des Bundes BIG-Konzern ÖBB Infrastruk tur AG ASFINAG-Konzern

Erfolg 2013 444,8

Erfolg 2014 455,0

Erfolg 2015 319,1

BVA 2016 275,2

BVA-E 2017 404,2

326,5

327,4

188,0

142,6

217,7

1.689,8

1.922,9

2.051,3

2.177,6

2.316,1

1.584,1 0,3 64,5 37,6 281,6

1.800,0 45,9 29,8 36,4 366,1

1.850,4 145,8 26,1 23,5 478,0

2.069,1 30,0 30,1 42,1 403,4

2.206,7 30,0 31,1 42,0 398,5

31,1 78,0 5,0 18,1 40,3 85,0 5,4 338,7 146,2 0,0

43,4 78,0 7,9 21,2 41,1 150,3 2,4 343,6 205,8 0,0

68,6 78,0 48,7 39,5 42,0 159,8 30,2 339,8 180,6 0,7

19,6 78,0 0,0 43,7 41,4 150,1 50,9 348,6 141,7 280,0

62,1 78,0 0,0 43,5 43,1 100,0 50,6 340,2 141,9 110,0

3.109 721 1.684 704

3.061 507 1.645 909

3.039 425 1.656 959

3.435 601 1.767 1.067

4.028 722 1.852 1.454

* Kapitaltransfers laut Kontenplan ** Als Kapitaltransfer an Haushalte klassifiziert , geht aber faktisch vor allem an Gemeinden bzw. Gemeindeverbände *** Bereinigt um die Kapitaltransfers an Länder in diesem Globalbudget (2017 etwa 3,4 Mio. EUR) **** Als laufender Transfer klassifiziert Quellen: HIS, Budgetbericht 2017, Budgetunterlagen 2016 – Infrastrukturbeilage

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Laut BVA-E 2017 werden die Auszahlungen für Sachanlagen mit 0,4 Mrd. EUR veranschlagt. Der relativ starke Anstieg gegenüber 2016 geht neben der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport vor allem auf die UG 11-Inneres (Sicherheitsoffensive) und die UG 02-Bundesgesetzgebung (Parlamentsumbau) zurück. Vergleichsweise deutlich höhere Auszahlungen aus dem Bundesbudget fließen als Investitionszuschüsse an öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden. Der mit Abstand größte Kapitaltransfer an öffentliche Unternehmen39 sind die Zahlungen an die ÖBB Infrastruktur AG, die im Jahr 2017 mit 2,2 Mrd. EUR veranschlagt werden und aufgrund der Annuitätenzuschüsse für Investitionen in den nächsten Jahren stark ansteigen werden. Aus der UG 41-Verkehr, Innovation

und

Technologie

kommen

außerdem

Investitionszuschüsse

an

andere

Bundesunternehmen (v.a. Via Donau) und an die Gebietskörperschaften (U-Bahn-Bau, Straßenbau, Hochwasserschutz). Bedeutende Beiträge zur Förderung kommunaler Infrastrukturinvestitionen

werden

in

der

UG 43-Umwelt

im

DB 43.02.03-„Siedlungswasserwirtschaft“ (z.B. für Kanäle) und in der UG 42-Land-, Forstund

Wasserwirtschaft

Naturgefahrenmanagement“

im (z.B.

GB 42.03-„Forst-,

Wasserressourcen

für Wildbachverbauungen

und

und Hochwasserschutz)

veranschlagt. Auch die Zuschüsse des Bundes zur Kinderbetreuung (UG 25-Familien und Jugend und UG 44-Finanzausgleich) sind teilweise Investitionszuschüsse, die jedoch laut BVA-E 2017 einen budgetierten Rückgang um 50 Mio. EUR aufweisen. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots läuft bis 2017, der BVA-E 2017 geht hier auf 30 Mio. EUR zurück. Noch nicht im BVA-E 2017 berücksichtigt,

ist

ein

kommunales

Investitionsprogramm,

mit

dem

laut

Ministerratsvortrag 18/13 der Arbeitsgruppe 1 (Wirtschaft und Arbeitsmarkt) zusätzliche Investitionen der Gemeinden gefördert werden sollen. In der obenstehenden Tabelle werden auch die Investitionen ausgewählter ausgegliederter Einheiten angeführt, die nachfolgend näher analysiert werden.

39

In Tabelle 33 werden auch die vergleichsweise kleinen Kapitaltransfers an Unternehmen ohne Bundesbeteiligungen inkludiert, da es sich hier unter anderem um Zuschüsse an Bahngesellschaften im Landesbesitz handelt.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.2.1.1

Infrastruktur

Der überwiegende Teil der (Infrastruktur-)Investitionen auf Bundesebene wird von außerbudgetären Einheiten getätigt, insbesondere von der ÖBB Infrastruktur AG, der ASFINAG und der BIG.40 Die geplanten Investitionen dieser Unternehmen sollen 2017 um rd. 17,3 % auf 4,0 Mrd. EUR ansteigen, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den 2015 realisierten Investitionen von etwa 3,0 Mrd. EUR und dem Planwert für 2016 von rd. 3,4 Mrd. EUR bedeutet. Die ÖBB Infrastruktur AG investiert in die Schienenverkehrsinfrastruktur auf Grundlage jährlich zu erstellender sechsjähriger Rahmenpläne gemäß § 42 Bundesbahngesetz (BBG). Für 2016 und 2017 wird jeweils von einem Wachstum der Investitionen ausgegangen. Der Bund finanziert einen Großteil der getätigten Investitionen über ebenso jährlich zu vereinbarende Zuschussverträge zwischen der ÖBB Infrastruktur AG und dem BMVIT (im Einvernehmen mit dem BMF), einerseits für den Betrieb der Schieneninfrastruktur und deren Bereitstellung an die NutzerInnen (§ 42 Abs. 1 BBG) und andererseits für die Instandhaltung, die Planung und den Bau von Schieneninfrastruktur (§ 42 Abs. 2 BBG). Da die ÖBB Infrastruktur AG weniger als die Hälfte ihrer Kosten durch Markterlöse finanzieren kann (sondern durch Zuschüsse aus dem Bundesbudget), wird sie laut Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) zum Sektor Staat gerechnet. Der Beitrag des Bundesbudgets zu Betrieb und Instandhaltung wird über einfache jährliche Zuschüsse abgewickelt. Die Finanzierungsmodalitäten für Investitionen in die Infrastruktur sehen hingegen vor, dass der Bund ab 2017 80 % (zuvor 75 % bzw. 70 %) der jährlich getätigten Investitionen in Form einer auf 30 Jahre umgelegten Annuität zu tragen hat. Zur Finanzierung des österreichischen Anteils am Brenner Basistunnel übernimmt der Bund 100 % der Kosten in Form einer auf 50 Jahre umgelegten Annuität. Aus den bereits getätigten Investitionen seit 2007 wies der Bund in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2015 Verbindlichkeiten von rd. 17,1 Mrd. EUR aus.41 Für die nächsten Jahre ist ein starker Anstieg der Annuitätenzuschüsse vorgesehen.

40

Größere Investitionen leisten zudem die Universitäten (inklusive in der VGR imputierter Forschungsinvestitionen) sowie die restlichen Teile des ÖBB-Konzerns (insbesondere für Fahrzeuge). 41

Für im Rahmenplan vorgesehene zukünftige Investitionen und daraus induzierte Annuitäten und zugesagte Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung, entstehen dem Bund Verpflichtungen in Form von sogenannten Vorbelastungen zukünftiger Finanzjahre.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 34:

Investitionsvolumen ÖBB-Rahmenplan 2017 – 2022 und Finanzierung der ÖBB Infrastruktur AG in Mio. EUR

Investitionen ÖBB Infrastruktur* Zuschüsse des Bundes an ÖBB Infrastruktur gem. § 42 BBG** davon: Betrieb der Schieneninfrastruktur Annuitätenzuschüsse für Investitionen Inspektion, Wartung, Entstörung u. Instandsetzung Verbindlichkeiten aus Annuitätenzuschüssen laut BRA***

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 1.684 1.645 1.656 1.767 1.852 2.335 2.655 2.817 2.748 2.795 1.584 1.800 1.850 2.028 2.164 2.254 2.391 2.499 2.596 2.706 688 614 499

671 678 501

791 700 536

828 786 551

852 841 561

875 933 584

875 1.030 594

871 1.122 603

871 1.220 615

13.903 15.294 17.087

* Werte für 2013 und 2014 laut Infrastrukturbeilage zum Budget 2016, Werte für 2015 und 2016 laut Budgetbericht 2017. ** Werte für 2014 und 2015 laut BRA, Werte für 2016 und 2017 laut Budgetbericht (Zahlen stimmen nicht mit BVA bzw. BVA-E überein), Werte ab 2018 laut Rahmenplan 2017 – 2022 *** Für bis zum Ende des jeweiligen Jahres getätigte Investitionen seit 2007 Quellen:

ÖBB-Rahmenplan

2017



2022

(Ministerratsvortrag,

Vorbelastungsgesetz),

Geschäftsberichte

der

ÖBB Infrastruktur AG, BRA 2014 und 2015, Budgetbericht 2017

Der ASFINAG-Konzern finanziert die Investitionen aus Mauteinnahmen, dem Verkauf der Autobahnvignette und über den Kapitalmarkt. Für 2016 und 2017 ist ein starker Anstieg der Investitionen gegenüber 2015 geplant. Der Schuldenstand der ASFINAG (11,6 Mrd. EUR per 31. Dezember 2015) soll aufgrund des derzeit geplanten Investitionsprogramms bis 2020 auf rd. 13 Mrd. EUR (2020) steigen, danach ist eine langfristige Schuldentilgung aus dem operativen Betrieb vorgesehen. Derzeit wird die ASFINAG nicht dem Sektor Staat zugerechnet. Auch beim BIG-Konzern ist ein starker Anstieg der Investitionen gegenüber 2015 geplant, die Gesamtinvestitionen sollen 2017 um rd. 20 % auf 722 Mio. EUR ansteigen. Laut Budgetbericht stammen rd. 95 % der Umsätze aus Mieten des Bundes und der Universitäten, weshalb die BIG als Hilfseinrichtung für den Bund gilt und damit dem Sektor Staat zugeordnet wird. Ähnlich wie bei der ÖBB Infrastruktur AG zählen die Verbindlichkeiten der BIG damit zur Staatsschuld. Zudem sind die Zahlungen zwischen BIG und Bund (neben Mieten v.a. Dividende in UG 40-Wirtschaft) für die Höhe des Maastricht-Saldo des Bundessektors irrelevant. Bis 2020 soll insgesamt 1 Mrd. EUR in den Ausbau von flächendeckenden BreitbandHochleistungsinfrastrukturen

investiert

werden,

die

Umsetzung

der

Förderungsmaßnahmen erfolgt mit dem Masterplan zur Breitbandförderung durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Im BFG 2016 wurden in der UG 41-Verkehr, Innovation

und

Technologie

für

den

Breitbandausbau

Rücklagenentnahmen

iHv 300 Mio. EUR budgetiert, mit der Novelle des BFG 2016 vom Mai 2016 wurden Budgetmittel iHv 20 Mio. EUR für das Teilprogramm AT:net von der UG 41 in die UG 10-Bundeskanzleramt transferiert. Bis 2018 sollen für das Programm AT:net und für

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

zusätzliche Digitalisierungsprojekte insgesamt 60 Mio. EUR (jährlich je 20 Mio. EUR) zur Verfügung stehen. In der UG 41 erfolgten bislang Ausschreibungen mit finanziellen Verpflichtungen iHv 185 Mio. EUR. Im Jahr 2016 werden insgesamt rd. 50 Mio. EUR zahlungswirksam, der BVA 2016 wird damit deutlich unterschritten werden. Der voraussichtliche Zahlungsbedarf steigt 2017 auf 110 Mio. EUR und dann in den Folgejahren bis 2021 deutlich an. In einer Entschließung des Nationalrats vom 12. Oktober 201642 wurde die

Bundesregierung

aufgefordert,

den

bisherigen

Vollzug

des

Masterplans

zur

Breitbandförderung mit Abschluss der ersten Phase zu evaluieren und einen Bericht über die Umsetzung und eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen. Die Ergebnisse der Evaluierung könnten in die weiteren Förderungsmaßnahmen einfließen, um beispielsweise die Verteilung der Mittel innerhalb der Bundesländer noch weiter zu optimieren. Wirkungsziele zum Themenbereich Infrastruktur Die Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 beinhalten in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie drei Wirkungsziele, die sich mit dem Thema Infrastruktur im Bereich Mobilität auseinandersetzen. Die auf den internen Evaluierungen der Ressorts beruhenden Einschätzungen über die bisherigen Zielerreichungsgrade der Wirkungsziele in den Jahren 2013 bis 2015 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Sie zeigt, dass diese bisher jeweils überplanmäßig oder zur Gänze erreicht wurden. Tabelle 35:

Wirkungsziele Infrastruktur

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Verbesserung der Verkehrssicherheit Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung 41 ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit Sicherstellung der Gendergerechtigkeit in der Mobilität sowie eines gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu allen Verkehrsdienstleistungen

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

42

Entschließung 172/E XXV. GP

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.2.1.2

Umwelt und Nachhaltigkeit

Auszahlungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit werden im Bundesbudget vor allem über die UG 43-Umwelt getätigt, es gibt jedoch in einigen Punkten Verbindungen und Überschneidungen mit anderen Untergliederungen. So wird beispielsweise ein Teil der Mittel für die Thermische Sanierung in der UG 40-Wirtschaft veranschlagt und im Vollzug auf die UG 43 umgeschichtet, weil das BMLFUW über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die Abwicklung für beide Ressorts übernimmt. Die Auszahlungen an den Klima- und Energiefonds verteilen sich auf die Untergliederungen 43 und 41. Weitere Überschneidungen betreffen etwa den Bereich des Strahlenschutzes (UG 43 und UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)) sowie Mittel aus den EU-Programmen ELER und EFRE, die vor allem im Bereich der Umweltförderung im Inland zur Verfügung stehen, bei denen jedoch nur der Anteil des Bundes an der Kofinanzierung in der UG 43 verbucht wird. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden aus den Budgets der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie (DB 41.02.06-„Wasser“) und aus der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft (GB 42.03-„Forst-, Wasserressourcen und Naturgefahrenmanagement“) finanziert. Die Auszahlungen der UG 43-Umwelt sind im BVA-E 2017 mit 608,2 Mio. EUR um 19,3 Mio. EUR (3,1 %) niedriger budgetiert als im BVA des Vorjahres, in weiten Teilen wurden die bereits im Vorjahr vorgesehenen Veranschlagungen beibehalten. Aus Sicht des Budgetdienstes wäre eine Aufstockung der Mittel in diesem zukunftsgerichteten Bereich anzustreben, die spätestens im Zusammenhang mit der 2017 zu erstellenden integrierten Klima- und Energiestrategie sichergestellt werden sollte. Die Mittel für die Thermische Sanierung wurden wie im Vorjahr mit 43,5 Mio. EUR (inkl. den Mitteln aus der UG 40-Wirtschaft) veranschlagt. Dies bedeutet eine deutliche Reduktion gegenüber dem ursprünglichen jährlich Zusagerahmen (ab 2011) iHv 100 Mio. EUR. Auch die Auszahlungen für den Klima- und Energiefonds wurden mit 84,7 Mio. EUR (gesamt aus UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie und UG 43-Umwelt) gegenüber 2016 nahezu unverändert budgetiert. Gegenüber dem Erfolg 2015 bedeutet dies einen deutlichen Rückgang um 30,4 Mio. EUR (26,4 %), der jedoch teilweise durch zusätzliche Mittel des BMVIT im Bereich der Elektromobilität kompensiert wird. Im Bereich der Umweltförderung im Inland (ohne Thermische Sanierung) haben die budgetierten Auszahlungen mit 61,4 Mio. EUR ein ähnliches Niveau wie bereits seit dem BVA 2014. In den Jahren 2014 und 2015 kam es unter anderem aufgrund des Fortschritts bereits genehmigter Projekte jeweils zu deutlichen Mehrauszahlungen gegenüber dem BVA.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Im Bereich Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz sieht der BVA-E 2017 Auszahlungen iHv 51,0 Mio. EUR vor, was eine Reduktion gegenüber dem BVA 2016 um 11,1 Mio. EUR bedeutet. Dies dürfte insbesondere den Bereich der internationalen Klimafinanzierung betreffen, für den im Jahr 2016 12 Mio. EUR aus einer Rücklagenentnahme veranschlagt waren, die 2017 entfallen. Diese Mittel dienten unter anderem zur Finanzierung des österreichischen Beitrags zum Green Climate Fund, für den Österreich bis 2018 Mittel iHv 20 Mio. EUR zugesagt hat. Laut Erläuterungen zur UG 43 im Budgetbericht 2017 konnte die Finanzierung dieses Betrags nunmehr gesichert werden. Ebenfalls geringere Auszahlungen sind im Jahr 2017 für die Siedlungswasserwirtschaft vorgesehen, aus der vor allem langfristige Förderungen (ca. 25 Jahre) für Maßnahmen zur kommunalen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung finanziert werden und die den mit Abstand größten Auszahlungsbereich der UG 43-Umwelt darstellt. Für 2017 sind hier Auszahlungen iHv 342,1 Mio. EUR budgetiert, der Rückgang um 8,7 Mio. EUR geht auf eine geringere Bedarfsschätzung zurück. Der langfristig erkennbare Trend eines rückläufigen Zusagerahmens im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft43 ist u.a. durch den bereits sehr hohen Versorgungsgrad der österreichischen Bevölkerung begründet. Abgesehen von den Erläuterungen zur UG 43, finden sich im Budgetbericht zu den Themen Umweltschutz bzw. Klima- und Energiestrategie keine weiteren Angaben, die vorgesehene Beilage zum Thema Umweltschutz liegt derzeit noch nicht vor. Österreich hat sich gemäß dem im Dezember 2008 verabschiedeten Energie- und Klimapaket der EU dazu verpflichtet, bis

2020

den

Anteil

erneuerbarer

Energieträger

auf

34 %

zu

erhöhen,

die

Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, bis 2020 um mindestens 16 % gegenüber 2005 zu reduzieren und die Energieeffizienz um 20 % zu erhöhen. Im Oktober 2014 hat der Europäische Rat weiterführende Ziele für die EU bis 2030 beschlossen,44 ein Vorschlag der EK zur Lastenteilung vom 20. Juli 2016 sieht für Österreich bis 2030 eine Reduktion der THG-Emissionen im Nicht-Emissionshandels-Bereich gegenüber 2005 um 36 % vor.

43

Der Zusagerahmen für Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft ist im Umweltförderungsgesetz 1993 (UFG) geregelt und beträgt für 2016 100 Mio. EUR, der Zusagerahmen ab 2017 ist Gegenstand des neuen Finanzausgleichs, nähere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Im Jahr 2000 lag der Zusagerahmen laut Umweltschutz-Beilage zum BFG 2016 noch bei 283 Mio. EUR. 44

Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber 1990), Energieeffizienzverbesserung um zumindest 27 %, Anteil erneuerbarer Energieträger von mindestens 27 %.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Laut vorläufiger Energiebilanz lag der Anteil erneuerbarer Energieträger 2015 wie bereits 2014 bei 33 %, eine Zielerreichung bis 2020 scheint daher wahrscheinlich. Die Emissionen im

Nicht-Emissionshandels-Bereich

unterschritten

im

Jahr

2014

mit

48,2 Mio. t

CO2-Äquivalent den laut Lastenteilung erlaubten Höchstwert iHv 52,1 Mio. t, womit der lineare Zielpfad wie bereits 2013 übererfüllt wurde.45 Laut Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes

ist

auch

Nicht-Emissionshandels-Bereich

für

2015

eine

wahrscheinlich,

Unterschreitung

obwohl

es

bei

des

Ziels

im

den

gesamten

THG-Emissionen zu einem Anstieg um 3,2 Mio. t kommen dürfte. Die Stabilisierung des Endenergieverbrauchs ist mit 26,8 Mtoe46 im Jahr 2014 gegenüber dem Grenzwert von 25,1 Mtoe noch nicht gesichert. Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris ein neues weltweites Klimaschutzabkommen beschlossen, mit dem unter anderem das Ziel einer langfristigen Klimaerwärmung um maximal 2°C völkerrechtlich verankert wurde. Die Industrienationen verpflichten sich mit dem Übereinkommen

eine

Vorreiterrolle

bei

der

Mobilisierung

der

internationalen

Klimafinanzierung einzunehmen. Das zum Zieljahr 2020 geltende Klimafinanzierungsziel eines gemeinsamen Beitrags iHv jährlich 100 Mrd. USD wird bis 2025 fortgeschrieben, für den Zeitraum danach wird ein neues Klimafinanzierungsziel festgelegt. Die Einhaltung des langfristigen Klimaziels sollte von den einzelnen Teilnehmerstaaten anhand eines konkreten Finanzierungsplans dargelegt werden. Nach Ratifizierung durch 72 Staaten, die zusammen rd. 57 % der globalen Treibhausgasemissionen verursachen, trat das Abkommen am 4. November 2016 in Kraft.

45

Die Unterschreitungen der Jahre 2013 und 2014 (insgesamt 6,4 Mio. t) können bis 2020 für spätere Überschreitungen gegengerechnet werden. 46

Millionen Tonnen Rohöleinheiten

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Wirkungsziele zum Themenbereich Umwelt und Nachhaltigkeit In den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 befassen sich die fünf Wirkungsziele der UG 43-Umwelt zentral mit den von der Regierung angestrebten Wirkungen im Umweltbereich. Die auf den internen Evaluierungen der Ressorts beruhenden Berichte zur Wirkungsorientierung zeigen deren Einschätzung zum Zielerreichungsgrad in den Jahren 2013 bis 2015, wonach diese bisher jeweils überplanmäßig, zur Gänze oder überwiegend erreicht wurden: Tabelle 36:

Wirkungsziele Umwelt und Nachhaltigkeit

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Stärkung der Umwelttechnologien, green jobs (Arbeitsplätze im Sektor Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz) und der ökologischen (öffentlichen) Beschaffung zur Steigerung der Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, langfristig ein hocheffizientes, auf erneuerbaren Energieträgern basierendes Energiesystem zu realisieren („Energiewende“) und Stärkung der Rolle der Frau im Klimaschutz Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, der Lebensqualität 43 sowie Schutz vor ionisierender Strahlung Nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Sekundärrohstoffen, Entkoppelung des Anteils an zu beseitigenden Abfällen vom Wirtschaftswachstum

Sicherung der Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser und der umweltgerechten Entsorgung der Abwässer

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.2.2

Budgetäre Vorsorgen für Bildung, Forschung und Entwicklung

Die nationalen EU 2020-Ziele wurden für den Bereich der Bildung, Forschung und Entwicklung wie folgt definiert: Tabelle 37:

EU 2020-Ziele Bildung, Forschung und Entwicklung EU-Gesamtziel in %

Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger Tertiärer Bildungsabschluss F&E Investitionen 1)

in % des BIP

Nationales Ziel Österreich

2020

Stand 2014

2020

Stand 2014

10,0

10,9 1)

9,5

7,3 1)

40,0

38,5 1)

38,0

39,1 1)

3,00

2,03

3,76

3,1 1)

(vorläufiger) Wert für 2015

Quelle: Nationales Reformprogramm 2016

6.2.2.1

Bildung

Im BVA-E 2017 sind in der UG 30-Bildung Auszahlungen iHv rd. 8,6 Mrd. EUR veranschlagt. Die Auszahlungen im BVA 2016 betrugen – ausschließlich Bildungsbereich ohne Frauen – 8,1 Mrd. EUR. In Form von Ermächtigungen wurden der UG 30 für das Jahr 2016 insgesamt 565 Mio. EUR (für den Themenbereich der Integration 40 Mio. EUR und 525 Mio. EUR im Zusammenhang mit Lehrpersonal) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden dem Bereich Bildung aus dem Integrationstopf 23,75 Mio. EUR aus der Marge zugesichert. Im BFRG 2017 – 2020 werden für das Jahr 2018 für die UG 30-Bildung 8,5 Mrd. EUR (2019: 8,5 Mrd. EUR; 2020: 8,7 Mrd. EUR) angeführt. Im Rahmen der Verhandlungen zum FAG sowie der Umsetzung der Bildungsreform werden im Februar 2017 die tatsächlichen finanziellen Erfordernisse der UG 30 für die Jahre 2017 bis 2020 evaluiert und im Rahmen einer Novelle des BFG sowie einer Novelle des BFRG bedeckt. Dies betrifft auch die dem Bildungsbereich aus der Abschlagszahlung der Banken für die Stabilitätsabgabe zugesagten Mittel

iHv 750 Mio. EUR

für

den

Ausbau

der

Nachmittagsbetreuung

bzw.

Ganztagsbetreuung. Zur Einhaltung der Auszahlungsobergrenzen nennt der Strategiebericht 2017 bis 2020 für die UG 30-Bildung als Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen insbesondere die laufende Überprüfung der Aufgaben und die Steigerung der Effizienz der Bildungsverwaltung (verstärktes Controlling und Stärkung der Verantwortung an den Schulstandorten), das Ausschöpfen

von

Effizienzpotentialen

in

der

Unterrichtsorganisation

bzw.

eine

Restrukturierung der mit der Unterrichtsorganisation verbundenen Ressourcenallokation sowie das Ausschöpfen von Effizienzpotenzialen unter Beschränkung der Auszahlungen aus Förderungen auf Kernbereiche. 93 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Das nationale Bildungsziel aus den EU 2020-Zielen, die frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger unter 9,5 % zu halten, wurde 2014 mit 7,3 % voraussichtlich bereits erreicht. Jedoch weist die EK im Länderbericht 2016 darauf hin, dass der Bildungserfolg stark vom sozio-ökonomischen Hintergrund beeinflusst wird und vor allem junge Menschen mit Migrationshintergrund häufiger vorzeitig aus dem Schulsystem ausscheiden. Das österreichische Bildungswesen ist im internationalen Vergleich durch hohe Ausgaben gekennzeichnet. Bei den Bildungsausgaben pro BildungsteilnehmerIn (Primar- bis Tertiärbereich) lag Österreich 2013 mit 14.361 Dollar über dem OECD-Schnitt von 10.493 bzw. dem EU 22-Durchschnitt von 10.548 Dollar (Bildung auf einem Blick 2016 OECD

Indikatoren).

In

seinen

Ausführungen

zur

effizienteren

Schulverwaltung

(Reihe 2016/1) hat der RH Problemfelder im Bildungsbereich, wie die Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung, Dienstrecht (Hauptproblematik Unterschiede zwischen Bundes- und LandeslehrerInnen), Leitungsverantwortung (Managementqualifikationen), Aufsplitterung Personalsteuerung und Controlling,

Aus-

und Fortbildung (z.B. Dienstrecht

neu),

Schulaufsicht, Gebäudemanagement, identifiziert. Dazu hat der RH vier handlungsleitende Grundsätze formuliert: Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung sowie interne Kontrolle in einer Hand, einheitliche Steuerung auf Basis strategischer Bildungsziele, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Leistungserbringung und weitgehende Autonomie der Schulen in Bezug auf Unterrichtsgestaltung und Personalauswahl. Im November 2015 hat sich die Regierung im Rahmen der Bildungsreform insbesondere auf Eckpunkte wie Elementarpädagogikpaket, Schuleingangsphase- und Volksschulpaket, Autonomiepaket, Modell-Region-Paket, Schulorganisations-Paket und Bildungsdirektion sowie Bildungsinnovationspaket geeinigt. Sämtliche im Bildungspaket vorgesehenen Maßnahmen wurden darin unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Im Juni 2016 wurde insbesondere zu den Bereichen Grundschule und Elementarpädagogik ein Schulrechtspaket beschlossen.

Der

Ministerratsvortrag

vom

18.

Oktober

2016

beinhaltet

weitere

Ausführungen, vorwiegend zum Autonomiemodell. Der Gesetzesentwurf lag zum Zeitpunkt der Analyse noch nicht vor.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Wirkungsziele zum Bildungsbereich und deren Evaluierung In den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 befinden sich in der UG 30-Bildung und in der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft die zentralen Wirkungsziele für den Bereich Bildung. Nachstehende Tabelle zeigt die auf der internen Evaluierungen der Ressorts beruhende Einschätzung des Zielerreichungsgrads der Wirkungsziele für die Jahre 2013 bis 2015. Demnach wurde der Zielerreichungsgrad für die Wirkungsziele der Ressorts bisher jeweils als zur Gänze erreicht und als überplanmäßig erreicht eingeschätzt: Tabelle 38:

Wirkungsziele Bildungsbereich

UG

Zielerreichung 2013 2014 2015

Wirkungsziel Erhöhung des Bildungsniveaus der SchülerInnen und Zielgruppen in der Erwachsenenbildung

*) Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen 30 Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung

Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Schülerinnen und Schülern in den höheren land- und 42 forstwirtschaftlichen Schulen

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

**)

**)

**)

***)

***)

***)

überwiegend

*) für dieses Wirkungsziel gab es 2013 noch keine Evaluierung **) Wirkungsziel ab 2016 neu , deshalb liegen noch keine Evaluierungsergebnisse vor ***) Wirkungsziel ab 2017 neu , deshalb liegen noch keine Evaluierungsergebnisse vor Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

6.2.2.2

Forschung und Entwicklung

Die österreichische Bundesregierung hat sich 2011 im Rahmen ihrer Strategie für Forschung,

Technologie

und

Innovation

das

Ziel

gesetzt,

die

Forschungsquote

(Auszahlungen für Forschung und Entwicklung in % des BIP) bis zum Jahr 2020 um 1 %-Punkt auf 3,76 % des BIP zu steigern, und hat sich auch im Rahmen des EU-Strategieprozesses EU 2020 auf dieses sehr ambitionierte Ziel festgelegt. Dabei sollen zumindest 66 %, möglichst aber 70 % der Investitionen von privater Seite getragen werden.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Im EU-Vergleich liegt Österreich 2014 mit einer Forschungsquote von 3,07 % des BIP hinter Finnland und Schweden, knapp vor Dänemark und Deutschland und weit über dem Durchschnitt der EU 28 von 2,03 %. Laut Globalschätzung der Statistik Austria werden die Gesamtauszahlungen für F&E in Österreich im Jahr 2016 voraussichtlich 10,7 Mrd. EUR betragen und damit im Vorjahresvergleich weiter wachsen. Die Forschungsquote soll im Jahr 2016 3,07 % erreichen und damit gegenüber 2015 (3,10 %) geringfügig um 0,03 %-Punkte sinken, sie bleibt aber deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Die Forschungsquote ist in Österreich in den letzten zwei Jahrzehnten – auch während der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise – stark angestiegen. Der Unternehmenssektor soll laut Globalschätzung der Statistik Austria im Jahr 2016 einen weiter wachsenden Anteil iHv 47,8 % der gesamten F&E-Ausgaben finanzieren (2014: 47,2 %). Ebenfalls weiter steigen soll der im internationalen Vergleich bereits hohe Anteil der aus dem Ausland finanzierten F&E-Ausgaben (16 %), gemeinsam betrachtet, ergibt sich ein steigender Finanzierungsanteil von 63,8 % in Richtung des F&E-Quotenziels von 70 % für den privaten Sektor. Im EU- und OECD-Vergleich entfällt nach wie vor ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Forschungsauszahlungen auf die öffentliche Hand, der insbesondere in den Jahren der Finanzkrise zunahm. Die F&E-Ausgaben des öffentlichen Sektors betragen 2016 voraussichtlich 3,8 Mrd. EUR, das entspricht einem Anteil von 35,7 % der gesamten F&E-Ausgaben. Mit 3,2 Mrd. EUR wird der Bund im Jahr 2016 voraussichtlich rd. 30,1 % der gesamten F&E-Ausgaben in Österreich finanzieren. Damit würden die Ausgaben des Bundes gegenüber 2015 stagnieren, im Vergleich zu 2009 bedeutet dies jedoch einen Zuwachs von rd. 41 %. Einen starken Anstieg verzeichnen im Jahr 2016 hingegen die F&E-Ausgaben der Länder (+3,7 % auf 478,5 Mio. EUR), seit 2009 ergibt sich ein Zuwachs um 75 %. Zur Halbzeit der 2011 beschlossenen FTI-Strategie der Bundesregierung liegt seit kurzem ein Mid-term-Report vor, der den Stand der Umsetzung beleuchtet und zusammenfassend festhält, dass insgesamt wesentliche Impulse zu Veränderungen gesetzt werden konnten (z.B. Einführung Hochschulraum-Strukturmittel). Trotz der Aufholprozesse der letzten Jahre sei jedoch eine Erreichung der übergeordneten Ziele (Innovation Leader, F&E-Quote von 3,76 %)

seit

dem

Beginn

der

Wirtschafts-

und

Finanzkrise

2008

zunehmend

unwahrscheinlicher geworden. Die große Herausforderung bezüglich des Quotenziels liegt in der Steigerung der F&E-Intensität des privaten Sektors. Der BVA-E 2017 sieht eine neuerliche Zunahme der F&E-Auszahlungen vor, damit sollen auch Anreize zur Stärkung von wissens- und technologieorientierten Start-Ups und akademische Spin-Offs finanziert werden.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Forschungsausgaben des Bundes setzen sich im Wesentlichen aus Budgetmitteln und

Steuerausfällen

aus

der

indirekten

Forschungsförderung

zusammen.

Die

F&E-Budgetmittel in den federführend befassten Ressorts BMWFW (UG 31-Wissenschaft und Forschung und UG 33-Wirtschaft (Forschung)) und BMVIT (UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung)) sollen laut BVA-E 2017 um rd. 90,8 Mio. EUR auf 4,9 Mrd. EUR ansteigen. Die Steigerungen sind für zusätzliche Auszahlungen für den Klinischen Mehraufwand für Baumaßnahmen am AKH-Wien (2017: +42,5 Mio. EUR, 2016 bis 2020 rd. 220 Mio. EUR), den Ausbau des Fachhochschulsektors (+13 Mio. EUR), die Universitäten (+20 Mio. EUR) und die Österreichische Akademie der Wissenschaften (+5 Mio. EUR) vorgesehen. Darüber hinaus werden 2017 Budgetmittel iHv 32,2 Mio. EUR für die Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Stärkung der Start-Ups in Österreich zur Verfügung gestellt. Im BVA-E 2017 sind von den Gesamtmitteln rd. 2,9 Mrd. EUR als forschungswirksame Auszahlungen ausgewiesen, das ergibt im Vergleich zum BVA 2016 einen Anstieg iHv 75,8 Mio. EUR (2,7 %). Von diesen Auszahlungen sind 2017 für die Forschungsquote 2,8 Mrd. EUR relevant (jene Beträge, die für F&E in Österreich vorgesehen sind), rd. 101 Mio. EUR sind für Beitragszahlungen an internationale Organisationen, die Forschung und Forschungsförderung als Ziel haben, vorgesehen. Der Großteil der forschungswirksamen Auszahlungen des Bundes entfällt mit rd. 77 % auf das BMWFW, weitere 16 % der Budgetmittel werden vom BMVIT verwaltet. Statistisch

werden

den

Ausgaben

des

Bundes

darüber

hinaus

die

Mittel

der

Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Stiftung) zugerechnet. Die Mittel stammen insbesondere aus den Zinserträgen von zweckgewidmeten Vermögen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und des ERP Fonds (European Recovery Program). Auf Grund der Entwicklungen auf den internationalen Kapitalmärkten unterliegen die Ausschüttungen großen Schwankungen. Nach Zuwendungen iHv 85 Mio. EUR im Jahr 2015 wurden für 2016 nur Mittelvergaben iHv 18 Mio. EUR beschlossen. Im Jahr 2016 erhält die FTE-Stiftung zusätzliche Budgetmittel aus dem Österreich-Fonds, der von der FTE-Stiftung

verwaltet

wird

und

Grundlagen-

und

angewandte

Forschung

sowie

Technologie- und Innovationsentwicklung fördert. Der Österreich-Fonds wurde mit der Steuerreform 2015/2016 zur Finanzierung von Forschungs- und Bildungsmaßnahmen eingerichtet

und

wird

durch

Mehreinnahmen

aus

der

befristeten

Erhöhung

des

Spitzensteuersatzes auf 55 % dotiert. Laut Finanzausgleichsgesetz sollen im Jahr 2016 insgesamt

33,7 Mio. EUR

an

den

Österreich-Fonds

fließen,

die

Dotierung

und

Mittelverwendung ab 2017 muss erst bundesgesetzlich geregelt werden. Schließlich sollen für die FTE-Stiftung einmalig insgesamt 100 Mio. EUR verteilt auf mehrere Jahre aus Mitteln der Abschlagszahlung für die Stabilitätsabgabe der Kreditinstitute bereitgestellt werden. 97 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Bedeutung steuerlicher Begünstigungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Nach einer Anhebung der Forschungsprämie von 8 % auf 10 % im Jahr 2011 und der Einführung einer verpflichtenden Begutachtung der für die Forschungsprämie eingereichten Forschungsaktivitäten durch die FFG, wurde 2015 der neuerliche Ausbau der indirekten Forschungsförderung beschlossen. Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurde die Forschungsprämie ab 2016 von 10 % auf 12 % erhöht. Seit 2004 ist der Steuerausfall des Bundes für die Forschungsprämie von 32 Mio. EUR auf prognostizierte 502 Mio. EUR im Jahr 2016 gestiegen, der zusätzliche Steuerausfall für die Erhöhung ab 2017 wird auf rd. 80 Mio. EUR pro Jahr geschätzt. Laut Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 zum Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe 1 (Wirtschaft und Arbeit) soll zur Stärkung der privaten Investitionen, insbesondere der F&E-Investitionstätigkeit, die Forschungsprämie bei einer positiven Evaluierung ab dem Jahr 2018 weiter erhöht werden. Wirkungsziele zum Themenbereich Forschung und deren Evaluierung In den Angaben zur Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 der UG 31-Wissenschaft und Forschung, UG 33-Wirtschaft (Forschung) und UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) befassen sich die in untenstehender Tabelle genannten Wirkungsziele zentral mit den von der Regierung im Bereich Forschung angestrebten Wirkungen. Die auf den internen Evaluierungen der Ressorts beruhenden Berichte zur Wirkungsorientierung zeigen deren Einschätzung zum Zielerreichungsgrad. Demnach wurden die Wirkungsziele auf Basis der festgelegten Zielzustände bisher von überplanmäßig bis nicht erreicht eingeschätzt.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 39:

Wirkungsziele Forschung

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes. Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit mit Bewusstsein für die Bedeutung von Wissenschaft und 31 Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste Ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EUForschungsrahmenprogramm Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers. Steigerung der Neugründung von wissens- und forschungsintensiven Unternehmen 33

*) Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation Steigerung der Forschungs-, Technologie und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors

Entwicklung von Technologien für eine moderne, effiziente, leistungsfähige und sichere Infrastruktur zur 34 Bewältigung der großen Zukunftsherausforderungen Klimawandel und Ressourcenknappheit Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

**)

**)

**)

überwiegend

*) Wirkungsziel war 2013 noch nicht vorhanden **) 2013 war noch keine Gesamtbeurteilung verfügbar Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

6.2.3

Aktive Arbeitsmarktpolitik und Förderung junger Unternehmen

Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist zentral für die Zusammenführung von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage. Neben der Vermittlung von Arbeitskräften auf offene Stellen sind die Qualifizierung

und Beratung

von Arbeitssuchenden sowie finanzielle Förderungen

wesentliche Bestandteile der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Laut Budgetbericht entwickeln sich die Ausgaben für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik wie folgt:

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 40:

Aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik 2015

in Mio. EUR

Auszahlungen für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik Aktive Arbeitsmarktpolitik Aktivierende Arbeitsmarktpolitik

2016

2017

Summe

Erfolg 1.309,0 1.102,0 2.411,0

Prognose 1.537,0 1.180,0 2.717,0

Plan 1.646,0 1.215,0 2.861,0

Summe Personal und Sachausgaben für die BeamtInnen des AMS (DB 20.01.04)

Erfolg 405,0 111,9 34,3 551,2 53,5

BVA 411,6 112,1 71,0 594,7 53,2

BVA-E 469,6 119,7 75,3 664,6 54,1

Überweisungen an das AMS Verwaltungskostenersatz (Überweisung gem. § 41 (2) AMSG) Überweisung gem. § 15 AMPFG Überweisung gem. § 2b u. § 17 AMPFG Überweisung gem. § 16 AMPFG

Anmerkung: Die aktive Arbeitsmarktpolitik gem. dieser Darstellung umfasst die nationale Arbeitsmarktförderung (DB 20.01.02.01-„Aktive Arbeitsmarktpolitik, zweckgebunden“), Mittel aus dem ESF (DB 20.01.02.02-„Aktive Arbeitsmarktpolitik, ESF, variabel“), Mittel gem. § 13 AMPFG (Kurzarbeit, Beschäftigungsinitiative 50+, variable Mittel für Langzeitbeschäftigungslose sowie Asyl- und Schutzberechtigte) und die IEF-finanzierte Lehrlingsausbildung (DB 20.01.01.02-„Arbeitsmarktadministration, sonstige“). Zusätzlich werden für 2016 und 2017 noch die geplanten Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage (für 2015 iHv 121,5 Mio. EUR), die nicht budgetiert werden, hinzugezählt. Zur aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zählen: Schulungsarbeitslosengeld und -notstandshilfe, Stiftungs-Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeit und Umschulungsgeld, jeweils inklusive SV-Beiträge für aktivierte AlV-Leistungen und für DLU gemäß § 35 AMSG; Altersteilzeitgeld Die Höhe der einzelnen Positionen ist nur zum Teil aus den Budgetdokumenten ablesbar. Quelle: Budgetbericht 2017

Für die Jahre 2016 und 2017 ist jeweils ein deutlicher Anstieg der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehen. Im Jahr 2016 werden die Mittel gegenüber 2015 voraussichtlich um 17,4 % auf rd. 1,5 Mrd. EUR ansteigen, für 2017 ist ein weiterer Anstieg um 7,1 % auf rd. 1,6 Mrd. EUR geplant. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die Ausweitung

der

Mittel

Beschäftigungsinitiative 50+

gem. § 13 (2) AMPFG sowie

für

(variable

Langzeitbeschäftigungslose

Mittel und

für

die

Asyl-

und

Schutzberechtigte) von 120 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 300 Mio. EUR im Jahr 2016 und auf 350 Mio. EUR im Jahr 2017 zurückzuführen. Zusätzlich verzeichnen auch die nationalen Fördermittel (u.a. für Integrationsmaßnahmen) und die vom IEF finanzierten Mittel für die Lehrlingsausbildung deutliche Anstiege. Die Mittel für die aktivierende Arbeitsmarktpolitik (v.a. Schulungsarbeitslosengeld und -notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) weisen ebenfalls eine steigende Tendenz auf, die Erhöhung ist vor allem auf die steigende Inanspruchnahme des Altersteilzeitgelds zurückzuführen.

Die

Mittelaufstockung

im

Bereich

der

aktiven

und

aktivierenden

Arbeitsmarktpolitik ist im Zusammenhang mit der weiterhin steigenden Arbeitslosigkeit und den zunehmenden Herausforderungen des AMS, insbesondere für die Integration von

100 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

älteren Personen, Asylberechtigten und Langzeitbeschäftigungslosen in den Arbeitsmarkt, zu sehen.

Grundsätzlich

ist

diese

Mittelaufstockung

zu

begrüßen,

da

die

aktive

Arbeitsmarktpolitik einen wesentlichen Beitrag für einen funktionierenden Arbeitsmarkt leisten kann. Im Vollzug wäre allerdings auf einen effizienten Mitteleinsatz Bedacht zu nehmen. Vom BMASK wurde dazu eine Studie zur Wirkung der im AMS eingesetzten Arbeitsmarktmittel angekündigt. Die Finanzierung des AMS ist in der Darstellung der aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik nicht enthalten und wird daher in der oberen Tabelle gesondert ausgewiesen. Laut BVA-E 2017 überweist der Bund einen Verwaltungskostenersatz an das AMS

für

Personal-

und

Sachausgaben

(Überweisung

gem. § 41 (2) AMSG)

iHv 469,6 Mio. EUR (+14,1 % gegenüber dem BVA 2016), der starke Anstieg ist vor allem auf die Ausweitung des Personalstandes beim AMS um 400 Personen zurückzuführen. 47 Zusätzlich übernimmt der Bund die Personal- und Sachausgaben für die (verbleibenden) BeamtInnen des AMS (BVA-E 2017: 54,1 Mio. EUR). Die weiteren Überweisungen an das AMS

gem.

Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz

sind

Zuführungen

zur

Arbeitsmarktrücklage, die ebenfalls nicht in den ausgewiesenen Mitteln für aktive bzw. aktivierende Arbeitsmarktpolitik enthalten sind (Entnahmen aus der Arbeitsmarktrücklage werden jedoch den Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik zugrechnet). Bei der Erstellung des BFRG 2017 – 2020 wurde weiters eine Mittelaufstockung bei den fixen Auszahlungen der UG 20-Arbeit um 99 Mio. EUR (gegenüber dem davor gültigen BFRG) beschlossen, davon entfallen 89 Mio. EUR auf Integrationsmaßnahmen aus dem Integrationstopf. Diese Mittelaufstockung wird im BVA-E 2017 beibehalten, zudem erhöhen sich

die

fixen

Auszahlungen

aufgrund

des

im

Juli

beschlossenen

Jugendausbildungsgesetzes (Ausbildungspflicht bis 18) um 20,4 Mio. EUR. Für diese Maßnahme ist auch für das laufenden Finanzjahr eine Überschreitungsermächtigung iHv 6,8 Mio. EUR vorgesehen.48 Im Ministerratsvortrag vom 25. Oktober 2016 wurden für 2017 zusätzliche Mittel für eine Ausbildungsgarantie bis 25 iHv 25 bis 40 Mio. EUR angekündigt, diese sind im BVA-E 2017 noch nicht berücksichtigt. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen dürfte dazu ein Abänderungsantrag eingebracht werden. Ein

47

Laut Auskunft des BMASK wird es bereits im Laufe des Jahres 2016 zu einer Aufstockung des Personalstandes um 100 Personen kommen, weitere 300 Personalaufnahmen sind für das Jahr 2017 geplant. 48

Die im Frühjahr im Rahmen der Novelle des BFG beschlossene Überschreitungsermächtigung iHv 108 Mio. EUR aus dem Integrationstopf dürfte zur Gänze ausgeschöpft werden, davon dürften etwa 80 Mio. EUR auf zusätzliche Fördermaßnahmen und 28 Mio. EUR auf die bereits 2016 begonnene Aufstockung des Personalstandes beim AMS entfallen.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Gesetzesentwurf für die Ausbildungsgarantie bis 25 liegt allerdings noch nicht vor. Auch ein neu gestaltetes Fachkräftestipendium wird wieder eingeführt, allerdings wird dieses nicht wie in der Vergangenheit aus variablen Mitteln bedeckt und wird daher nicht gesondert budgetiert. Laut Auskunft des BMASK sind für das neue Fachkräftestipendium Fördermittel von etwa 20 Mio. EUR vorgesehen. Laut einem Begutachtungsentwurf49 sind auch Änderungen bei den Kurzarbeitshilfen vorgesehen. Die Kurzarbeit soll ins Dauerrecht übergehen, zudem sind erweiterte Abgeltungen der Aufwendungen bei Kurzarbeit vorgesehen. Bereits

im

Vorjahr

wurde

im

Rahmen

des

Budgetbegleitgesetzes 2016

eine

Bonus-Malus-Regelung beschlossen, die die Anreize für Unternehmen zur Beschäftigung älterer Personen verbessern soll. Es sollen Quoten festgelegt werden, wie hoch der Anteil älterer MitarbeiterInnen in einer Branche sein soll. Unternehmen, die diese Quote bis 31. Oktober 2017 nicht erfüllen, müssen ab 2018 die doppelte Auflösungsabgabe zahlen (236 EUR statt 118 EUR). Für Unternehmen, die diese Quote erfüllen, kommt es ab 1. Jänner 2018 zu einer weiteren Senkung der FLAF-Beiträge um 0,1 %-Punkte. Diese Regelung wird allerdings nur dann wirksam werden, wenn zumindest einer der im § 1a AMPFG

festgelegten

30. Juni 2017

nicht

Zielwerte für

erreicht

wird.

Für

die Beschäftigung 55-

bis

älterer

59-Jährige

Personen

beträgt

der

zum

Zielwert

(Beschäftigungsquote) 73,6 %, für 60- bis 64-jährige Männer 33,1 % und für 55- bis 59-jährige Frauen 60,1 %. Ob diese Werte erreicht werden können, ist derzeit noch ungewiss. Die Wirkung der Bonus-Malus-Regelung ist schwer abschätzbar, insgesamt erscheint jedoch die Höhe des Bonus bzw. Malus zu gering, um eine deutliche Verhaltensänderung zu bewirken. Der Stärkung des Wachstums und damit der Förderung der Beschäftigung dient die Start-Up-Initiative der Bundesregierung. Im Juli 2016 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Start-Ups in Österreich beschlossen. Dafür sollen Budgetmittel iHv insgesamt 185 Mio. EUR (davon 32,2 Mio. EUR im Jahr 2017) und weitere 100 Mio. EUR an Garantien für die Startphase von innovativen neuen Unternehmen eingesetzt

werden.

In der

UG 31-Wissenschaft

und

Forschung

sollen

insgesamt

15 Mio. EUR für drei Jahre in die Einrichtung von Gründungs-Fellowships (Akademische Spin-Offs)

fließen,

davon

sind

im

BVA-E 2017

5 Mio. EUR

budgetiert.

Für

die

49

Siehe Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (258/ME)

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Frühphasenfinanzierung von wissens- und technologieorientierten Start-Ups (SeedFinanzierung) werden insgesamt 20 Mio. EUR und davon im Jahr 2017 je 3,1 Mio. EUR in den Untergliederungen 33-Wirtschaft (Forschung) und 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) vorgesehen. Der größte Teil des Maßnahmenpakets soll in die Förderung der Lohnnebenkosten für innovative und wachstumsstarke Start-Ups fließen. Dabei sollen nachweislich bezahlte Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für drei MitarbeiterInnen für drei Jahre mit einem Gesamtvolumen iHv 100 Mio. EUR gefördert werden. Im BVA-E 2017 werden in der UG 34 und der UG 40-Wirtschaft je 0,5 Mio. EUR für Implementierungskosten

veranschlagt,

die

Förderungen

führen

erst

ab

2018

zu

Auszahlungen. Im BFRG 2017 – 2020 wurden die finanziellen Auswirkungen des Maßnahmenpakets nur im Jahr 2017 berücksichtigt, die Auszahlungsobergrenzen ab 2018 blieben unverändert. Wirkungsziele zum Themenbereich Arbeitsmarkt Zentrale Angaben zu den von der Regierung angestrebten Wirkungen zum Thema Arbeitsmarkt

finden

sich

in

der

UG 20-Arbeit

und

in

der

UG 21-Soziales

und

Konsumentenschutz. Aus der nachstehenden Tabelle ist der vom BMASK in den internen Evaluierungen ermittelte Zielerreichungsgrad ersichtlich. Aufgrund des weiteren Anstiegs der Arbeitslosigkeit konnten die angestrebten Zielwerte in den Jahren 2013 bis 2015 bei den meisten Wirkungszielen nur überwiegend oder teilweise erreicht werden. Insbesondere die negativen Auswirkungen der abgeschwächten Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit konnten nicht ausreichend gedämpft werden.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 41:

Wirkungsziele Arbeitsmarkt

UG

Zielerreichung 2013 2014 2015

Wirkungsziel Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen. Verbesserung der Erwerbsintegration älterer ArbeitnehmerInnen (50+).

20

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit. Dämpfung negativer Auswirkungen einer abgeschwächten Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge langfristige Senkung der Arbeitslosigkeit. Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden verstärkt am Erwerbsleben beteiligt. Verstärkung der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, um in der Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des Lebens weitere Verbesserungen zu erzielen.

21

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

Anmerkung: Das WZ der UG 20-Arbeit „Forcierung der Integration von Jugendlichen am Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit“ war bis Finanzjahr 2016 „Gewährleistung eines garantierten Lehr- und Ausbildungsplatzes für Jugendliche an der Schnittstelle Schule/Arbeitsmarkt (zur Absicherung der Integration am Arbeitsmarkt)“. Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

6.2.4

Investitionen in die innere und äußere Sicherheit

Die Investitionen in die innere und äußere Sicherheit erfolgen in der UG 11-Inneres und in der

UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport,

insbesondere

im

Rahmen

von

Sonderinvestitionsprogrammen. Die Investitionen in der UG 11-Inneres sind im Wesentlichen in der „Sicherheitsoffensive 2015 bis 2018“ zusammengefasst, die insgesamt ein Volumen von 290 Mio. EUR umfasst. Darin ist neben den Investitionsmaßnahmen auch eine gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich reduzierte Personaltangente (aktuell 44 Mio. EUR) enthalten. Die nachfolgende

Grafik

zeigt

die

ursprüngliche

Planung

der

Mittelverwendung,

die

Planungsänderungen sowie die bisherigen Auszahlungen (bis November 2016 wurden aus der Sicherheitsoffensive insgesamt Auszahlungen iHv 144 Mio. EUR geleistet):

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Grafik 4:

Sicherheitsoffensive 2015 bis 2018

Quelle: BMI

Im BVA-E 2017 ist für Investitionen ein Betrag von 62,5 Mio. EUR vorgesehen. Die Schwerpunkte bilden dabei die Ausrüstung der Einsatzgruppe COBRA (Umstellung der Bewaffnung und Munition, ballistische Schutzwesten und -helme, geschützte Fahrzeuge), die Flugpolizei (3 Hubschrauber), die Kommunikation (mobile Kommunikation für die Polizei) sowie die IT-Infrastruktur (Großrechner-Ausbau, Umsetzung des 2-Standorte-Konzept für das Rechenzentrum). Die Investitionen im Bereich der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport werden im BVA-E 2017 mit 217,7 Mio. EUR veranschlagt, davon 52,9 Mio. EUR für technische Anlagen, Werkzeuge und Fahrzeuge. Auch für das Bundesheer wurde mit „ÖBH 2018“ ein Sonderinvestitionsprogramm vereinbart, das für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 350 Mio. EUR als Sonderfinanzierung umfasst. Im Jahr 2017 sollen 96 Mio. EUR aus dem Programm investiert werden, für die Folgejahre ist im Wesentlichen eine gleichmäßige Verteilung der verbleibenden Mittel (254 Mio. EUR) geplant. Schwerpunkt der Investitionen bildet neben der Verbesserung der Ausrüstung der Grundwehrdiener (Schutzhelme und westen), Fahrzeuge, Avionikpaket für die C130 und leichte gepanzerte Fahrzeuge sowie Radpanzer. 105 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Ab dem Jahr 2020 soll eine 2. Tranche an Sonderinvestitionen im Ausmaß von 266 Mio. EUR vorgenommen werden, sodass insgesamt 616 Mio. EUR zusätzlich in das Bundesheer investiert werden sollen Wirkungsziele zum Themenbereich Sicherheit und deren Evaluierung Im

BVA-E

2017

befassen

sich

die

Wirkungsziele

der

UG 11-Inneres

und

der

UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport zentral mit den von der Regierung im Bereich Sicherheit angestrebten Wirkungen. Die auf den internen Evaluierungen der Ressorts beruhenden

Berichte

zur

Wirkungsorientierung

zeigen

deren

Einschätzung

zum

Zielerreichungsgrad für die Jahre 2013 bis 2015. Demnach wurden die Wirkungsziele auf Basis der festgelegten Zielwerte bisher jeweils überplanmäßig, zur Gänze oder überwiegend erreicht, nur ein Ziel wurde 2014 nicht erreicht: Tabelle 42:

Wirkungsziele zum Themenbereich Sicherheit und deren Evaluierung

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und internationale Kooperation. Sicherstellung einer nachhaltigen Bekämpfung der Kriminalität in Österreich. 11

*)

*)

*)

Verbesserter Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Minderjährige.

Sicherstellung einer angemessenen Reaktionsfähigkeit im Rahmen der militärischen Landesverteidigung auf sich dynamisch ändernde sicherheitspolitische Verhältnisse unter Gewährleistung der staatlichen Souveränität. Gewährleistung der unmittelbaren Hilfestellung für die österreichische Bevölkerung im Katastrophenfall und des der Bedrohungslage angepassten Schutzes der kritischen Infrastruktur des Landes sowie 14 Berücksichtigung einer angemessenen Assistenz- und Unterstützungsfähigkeit zur Bewältigung der Auswirkungen der Migrationslage. Gewährleistung eines solidarischen Beitrages zur internationalen Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

*) Neu ab BVA 2016, deshalb noch keine Evaluierungsergebnisse Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.3

Verwaltungs- und Strukturreformen

Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform für die Bereiche Verwaltung und Förderungen wurden jährliche Einsparungen iHv 1,1 Mrd. EUR vorgesehen, die sich auf Bund, Länder und Gemeinden aufteilen sollen. Für den Bund beträgt das Einsparungsvolumen 700 Mio. EUR, welches durch Kostendämpfungen in der Verwaltung (500 Mio. EUR) und Einsparungen bei den Förderungen (200 Mio. EUR) erreicht werden soll. Dem Budget 2017 und den begleitenden Budgetunterlagen sind in der vorliegenden Form noch kaum umfassendere Strukturreformen zu entnehmen, weil sich diese derzeit überwiegend noch in Vorbereitung oder in einem Verhandlungsstadium befinden und daher noch keinen Niederschlag finden konnten. Die konkretesten Hinweise finden sich primär zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Deregulierung und Entbürokratisierung. 6.3.1

Deregulierung und Entbürokratisierung

Auf Grundlage des Arbeitsprogramms der Bundesregierung wurde eine Aufgaben- und Deregulierungskommission (ADK) mit Untergruppen zu den Themen „Bürokratieabbau“, „Wirtschaft“,

„Aufgabenreform“

und

„Förderungen“

eingesetzt.

Der

konsolidierte

Abschlussbericht der ADK lag mit Juni 2015 vor. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Reformdialogs im Juni 2015 ein Paket von Reformmaßnahmen beschlossen, die teilweise auf den von der ADK erarbeiteten Umsetzungsvorschlägen beruhten. Die Umsetzung des Gesamtpaketes

soll

mittelfristig

ein

Einsparungspotential

für

den

Bundeshaushalt

iHv 30 Mio. EUR pro Jahr bringen. Auf Seite der Unternehmen wird eine Kostenreduktion iHv 40 Mio. EUR erwartet. Im Ministerratsvortrag vom 5. September 2016 zum Themenbereich „Deregulierung und Entbürokratisierung“ wurden aufbauend auf den Ergebnissen der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission zentrale Projekte definiert, die die Serviceverbesserung für BürgerInnen, die Entlastung von Unternehmen, die Effizienzsteigerung der Verwaltung und den Ausbau des E-Governments betreffen. Der Schwerpunkt soll hier insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Beschleunigung von Kommunikationswesen bzw. effizienteren und bügerInnen- und unternehmerfreundlichen Verwaltungsverfahren liegen. Zu diesen Themenbereichen wurden bereits Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt, wie etwa das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres oder das Wasserrechtsgesetz des BMLFUW. Der Entwurf des BKA zum Deregulierungsgesetz 2017 hat insbesondere die Kommunikation mit den Behörden auf elektronischem Weg zum Inhalt. Die finanziellen Auswirkungen dieser vorgelegten Gesetzesvorschläge sind jedoch begrenzt. 107 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Im Ministerratsvortrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung vom 2. November 2016 wird in der Anlage weiters auf den Wegfall der Behördengänge bei der Familienbeihilfe bis 2019,

den

Ausbau

des

Unternehmensserviceportals,

die

E-Gründung

oder

eine

Gebührenreform verwiesen. Die Umsetzung der Projekte soll ab Jänner 2017 durch ein digitales Monitoring auf den Websites des BKA und des BMF nachvollziehbar sein. Ein umfassendes

Sammelderegulierungsgesetz

als

Regierungsvorlage

wird

für

13. Dezember 2016 in Aussicht gestellt. Die Reform der Gewerbeordnung, die die Verfahrenskosten senken und beschleunigen, Gewerbe liberalisieren, die unternehmensbezogene berufliche Bildung stärken und weiterentwickeln

sowie

die

Anwendungsquote

des

vereinfachten

Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens erhöhen soll, ist mit 4. November 2016 in Begutachtung gegangen. Bei den finanziellen Auswirkungen wird ein Entfall von Gebühren und Verwaltungsabgaben ab 2018 iHv 10,7 Mio. EUR angegeben. Der Budgetbericht 2017 weist darauf hin, dass das Instrument der „Spending Reviews“ eingesetzt werden soll, um einzelne Bereiche darauf zu analysieren, ob sie zeitgemäß sind, ob sie die gewünschten Resultate bringen, wo es sinnvolle Ansatzpunkte für Kürzungen und Einsparungen gibt und wo Aufgaben umverteilt und Ausgaben umgeschichtet werden müssen. Anhand von Pilotprojekten soll der Mehrwert von „Spending Reviews“ herausgearbeitet werden und die daraus resultierende Empfehlungen sollen in den Budgetprozess einfließen, wobei erste Ergebnisse Anfang 2017 präsentiert werden sollen. 6.3.2

Strukturreformen

Eine umfassende Verwaltungsreform zur strukturellen und nachhaltigen Verbesserung der staatlichen Aufgabenwahrnehmung steht derzeit jedoch weiterhin aus und ist erst in ersten Ansätzen konkret absehbar. Wesentliche öffentlichen Aufgaben, wie etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Familie, Pflege, Förderungen etc., werden aufgrund der derzeit bestehenden Regelungen von verschiedenen Gebietskörperschaften wahrgenommen bzw. finanziert. Im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich, der noch im Dezember im Parlament beschlossen werden soll, könnten hier erste Fortschritte erzielt werden. Bei der Bildung wurden bereits erste Ergebnisse erzielt und eine stärkere Autonomie der Schulen vereinbart. Im Rahmen des Finanzausgleichs soll bei der Zielsteuerung Gesundheit der Kostendämpfungspfad angepasst bzw. verlängert und die Versorgung

der

Bevölkerung

in

multiprofessionellen

und

interdisziplinären

108 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Primärversorgungszentren ausgebaut werden. Weiters wird im Rahmen der Kinderbetreuung ein Einstieg in die aufgabenorientierte Finanzierung angestrebt. Im Rahmen des Finanzausgleichs soll der Pflegefonds verlängert werden und ab 2018 um jährlich 4,5 % valorisiert werden. Im Bereich der Förderungen soll die Transparenzdatenbank zur Vermeidung

von

unerwünschten

Mehrfachförderungen

und

der

besseren

gebietskörperschaftsübergreifenden Koordination dienen, bei deren Umsetzung es jedoch bisher immer wieder zu Verzögerungen gekommen ist (siehe auch Pkt. 8.5 Veränderungen bei Förderungsmaßnahmen).

6.4

6.4.1

Auswirkungen der Flüchtlingsmigration und der Integrationsbemühungen auf das Budget Überblick

Nachdem im Gesamtjahr 2015 in Österreich 89.098 Asylanträge gestellt wurden, ist die Zahl im laufenden Jahr aufgrund der Schließung der Balkanroute rückläufig. Zum Stichtag 30. September 2016 wurden in Österreich 34.657 Asylanträge gestellt, das entspricht zum Stichtag einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 38,7 %. Die Bundesregierung beschloss im Ministerrat vom 7. Juni 2016 für den Zeitraum von 2016 bis 2019 jährliche Kapazitätsgrenzen. Für das Jahr 2016 wurde diese Obergrenze mit 37.500 zum inhaltlichen Asylverfahren zugelassenen Personen – unbeschadet des Asylantragsdatums – bestimmt50. Eine

umfassende

jahresbezogene

Zusammenstellung

der

Auswirkungen

der

Flüchtlingsmigration auf die öffentlichen Haushalte ist nur der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2017 zu entnehmen. Österreich hat die Berücksichtigung dieser Sonderkosten bei der Beurteilung des strukturellen Budgetsaldos beantragt: Tabelle 43:

Flüchtlinge – Auswirkungen auf den Haushaltssaldo

gerundet, in Mio. EUR

Anfängliche Aufnahmekosten (inkl. Gesundheitsversorgung) Transportkosten (inkl. Rettungsmaßnahmen) Verwaltungskosten (inkl. Bearbeitung von Asylanträgen) Beiträge zur Türkei-Fazilität (exkl. EU-Budget) und sonst. Int. Hilfen Sonstige Kosten und Maßnahmen Gesamtauswirkungen auf den Haushaltssaldo

2014

2015

265,0

508,3

0,0

71,8

69,0

82,0

Diff. 2015-2014 in %

91,8

2016

Diff. 2016-2015 in %

1.072,6

111,0

-

96,0

33,7

18,8

121,7

48,4

6,0

9,9

65,0

60,7

513,1

265,8

385,2

44,9

705,0

83,0

605,8

1.057,2

74,5

2.056,0

94,5

Quelle: Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2017

50

Diese Obergrenze wurde für das Jahr 2017 mit 35.000, für 2018 mit 30.000 und für 2019 mit 25.000 zum inhaltlichen Asylverfahren zugelassenen Personen festgesetzt.

109 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Auswirkungen der Flüchtlinge auf den Haushaltssaldo wurden für 2015 mit rd. 1,1 Mrd. EUR und für 2016 mit rd. 2,1 Mrd. EUR angegeben. Für das Jahr 2017 wird kein Wert ausgewiesen, dieser ist auch dem Budgetbericht nicht zu entnehmen. Eine Präsentation des Budgets auf der Homepage das BMF weist für 2017 im Bundesbudget jedoch ebenfalls budgetäre Vorsorgen iHv 2,1 Mrd. EUR aus. Im BVA-E 2017 bzw. in den Teilheften sind nur einzelne Positionen direkt der Migration und Integration zuzuordnen (z.B. Betreuung und Grundversorgung mit 667,6 Mio. EUR (BMI, DB 11.03.01), Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit 96,4 Mio. EUR (BMI, DB 11.03.03), Türkeifazilität mit 20,07 Mio. EUR (BMEIA, DB 12.02.02), Integration mit 92,1 Mio.

EUR

(BMEIA,

DB

12.02.03).

Bei

anderen

Budgetpositionen

haben

die

Migrationsbewegungen einen deutlichen Einfluss auf den budgetierten Anstieg, sind aber nicht

auf

Bevölkerungsgruppen

Bedarfsorientierten

zuzuordnen

Mindestsicherung

(BMGF,

(z.B.

Krankenversicherung

DB 24.02.03)).

Die

in

der

aktuellen

Migrationsbewegungen erfordern auch einen zusätzlichen Personalbedarf, insbesondere im BKA (Bundesverwaltungsgericht), im BMI (BFA, Exekutive, Verwaltung), im BMEIA (Integration), im BMJ (Justizwache), im BMB (Lehrkräfte) und im BMLVS (Grenzsicherung), der nach Stabilisierung der Situation zum Teil wieder abgebaut werden soll. Dem Budgetdienst liegt zu dieser Themenstellung eine aktuelle Anfrage vor. 6.4.2

Berücksichtigung der Kosten für Migration und Integration durch die Europäische Kommission

Die EK hat in Aussicht gestellt, in ihrer Beurteilung der Einhaltung der Fiskalregeln bestimmte Mehrausgaben für Flüchtlinge und Terrorbekämpfung als erlaubte Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel zu berücksichtigen. Für 2015 wurde eine erlaubte Abweichung von 0,09 % des BIP festgelegt, für 2016 und 2017 rechnet das BMF jeweils mit einer erlaubten Abweichung iHv 0,4 % (siehe dazu auch Pkt. 4.2).

110 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

6.4.3

Integrationsmaßnahmen

Die im Rahmen der Novelle des BFG 2016 durch Überschreitungsermächtigungen aufgestockten

Budgetmittel

für

integrationspolitische

Maßnahmen

von

insgesamt

248 Mio. EUR werden 2017 mit 250 Mio. EUR fortgeführt. Die Mittel sollen vor allem für Sprachförderung und Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden, um eine möglichst rasche Integration von Asylberechtigten in Österreich sicherzustellen. Tabelle 44:

Budgetmittel für Integrationsmaßnahmen

Budgetmittel für Integrationsmaßnahmen 2016 in Mio. EUR

BMASK BMB BMEIA BMI BMWFW Gesamt davon: Integrationstopf BMASK BMB BMEIA BMI BFG Ermächtigungen BMASK

Durchführung zusätzlicher Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktadministration

BMB BMEIA BMWFW

Zusätzliche Integrationsmaßnahmen Integrationsmaßnahmen Betriebliche Investitionen

bis 30. 9.2016 bereits ausgeschöpft

118,0 63,8 40,0 16,5 10,0 248,3

118,0 60,0 25,0 16,3

75,3 10,0 23,8 25,0 16,5 173,0

71,3 10,0 20,0 25,0 16,3

108,0

108,0

40,0 15,0 10,0

40,0

2017 89,0 80,0 56,0 15,0 10,0 250,0

219,3

Quelle: BMF, Bericht über Mittelverwendungsüberschreitungen 3. Quartal 2016

Im BFG 2016 wurde ein mit 75,3 Mio. EUR dotierter „Topf für Integration“, der im Rahmen einer Ermächtigung aus der Marge des BFRG in Anspruch genommen werden kann, eingerichtet. Im Rahmen der Novelle des BFG 2016 wurden die Budgetmittel für integrationspolitische Maßnahmen im Form von Überschreitungsermächtigungen auf insgesamt 248,3 Mio. EUR aufgestockt. Per Ende September 2016 sind 71,3 Mio. EUR des Integrationstopfes ausgeschöpft. Das BMB hat bislang 20 Mio. EUR von 23,8 Mio. EUR in Anspruch genommen, das BMASK (10 Mio. EUR), das BMI (16,3 Mio. EUR) und das BMEIA (25 Mio. EUR) haben ihre Budgetmittel aus dem Integrationstopf bereits abgerufen. Bereits ausgeschöpft

wurden

auch

die

Überschreitungsermächtigungen

des

BMASK

für

Integrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt iHv 108 Mio. EUR und jene des BMB für Sprachförderung, Basisbildung und Alphabetisierung iHv 40 Mio. EUR. Auch in der UG 12-Äußeres

ist

von

einer

weitgehend

vollständigen

Inanspruchnahme

der

Überschreitungsermächtigungen auszugehen. 111 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Im Jahr 2017 werden die Budgetmittel für integrationspolitische Maßnahmen nun im BVA-E 2017

veranschlagt.

In

der

UG 20-Arbeit

sind

im

BVA-E 2017

Mittel

für

Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen aus dem fixen Auszahlungsbereich iHv 89 Mio. EUR vorgesehen, diese Mittel wurden bereits bei der Erstellung des BFRG 2017 – 2020 im Frühjahr berücksichtigt. Zusätzlich stehen in der UG 20-Arbeit variable Mittel von bis zu 80 Mio. EUR für die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zur Verfügung (§ 13 (2) AMPFG)).51 In der UG 30-Bildung werden im BVA-E 2017 die Budgetmittel für die Integration von schulpflichtigen Flüchtlingskindern für das Jahr 2017 auf 80 Mio. EUR erhöht, 2016 wurden bereits zusätzliche Mittel iHv 63,8 Mio. EUR im Zuge einer Überschreitungsermächtigung und

aus

der

Marge

Sprachförderkurse

bereitgestellt. und

Mit

diesen

Budgetmitteln

Sprachstartgruppen,

sollen

begleitende

zusätzliche

pädagogische

Integrationsmaßnahmen, Lehrgänge für die Übergangsstufe für Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen und Kurse für Basisbildung/Alphabetisierung finanziert werden. Die Budgetmittel

sind

in

verschiedenen

Detailbudgets

veranschlagt,

ein

Teil

der

Integrationsmittel wurden auch im Bereich Qualitätsentwicklung und -steuerung budgetiert, wodurch sich die Auszahlungen in diesem Bereich um 8,3 Mio. EUR erhöhen. In der UG 12-Äußeres sind im BVA-E 2017 im DB 12.02.03-„Integration“ gegenüber dem BVA 2016 um 54,9 Mio. EUR mehr veranschlagt, dem BVA 2016 sind jedoch die Mittel aus dem Integrationstopf und der Überschreitungsermächtigung iHv insgesamt 40 Mio. EUR hinzuzurechnen. Die Beiträge zum Fonds zur Integration von Flüchtlingen steigen dabei im Vergleich zum BVA 2016 um 40 Mio. EUR auf 49,3 Mio. EUR, die Budgetmittel für Projekte des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) werden um 14,9 Mio. EUR erhöht. In der UG 11-Inneres stehen zusätzliche 15,0 Mio. EUR für Alphabetisierungskurse für Grundversorgte (als Vorstufe zur Integration) zur Verfügung, die im BVA-E 2017 beim DB 11.03.01-„Betreuung/Grundversorgung“ budgetiert wurden. Schließlich

finden

sich

Budgetmittel

für

Integration

iHv

10,0 Mio. EUR

in

der

UG 40-Wirtschaft (im DB 40.02.01-„Wirtschaftsförderung“ sind für unternehmensbezogene Arbeits- und Integrationsmaßnahmen 10,0 Mio. EUR veranschlagt).

51

Die diesbezügliche Gesetzesänderung erfolgte mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 in Form eines Abänderungsantrages; der Betrag ist in der Tabelle nicht berücksichtigt.

112 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Wirkungsziele zum Themenbereich Integration Zentrale Angaben zu den von der Regierung angestrebten Wirkungen zum Thema Integration finden sich in der UG 11-Inneres und in der UG 12-Äußeres. Aus der nachstehenden Tabelle sind die von den Ressorts aus den internen Evaluierungen ermittelten

Zielerreichungsgrade

ersichtlich.

Die

Wirkungsziele

wurden

nach

der

Einschätzung der Ressorts überplanmäßig bzw. zur Gänze erreicht. Tabelle 45:

Wirkungsziele Integration

UG

Wirkungsziel

Zielerreichung 2013 2014 2015

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl, Fremdenwesen und der legalen Migration. 11

12

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist.

*)

Prägung eines innovativ-kreativen Österreichbildes im Rahmen der Auslandskulturpolitik. Dem europäischen Grundsatz „Einheit in der Vielfalt“ sowie dem interkulturellen und interreligiösen Dialog wird dabei in besonderer Weise Rechnung getragen.

Legende überplanmäßig zur Gänze teilweise nicht

überwiegend

*) Im BVA 2013 war dieses Wirkungsziel noch nicht enthalten, deshalb liegen keine Evaluierungsergebnisse vor. Quellen: BVA-E 2017, Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2013, 2014 und 2015

113 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

7 7.1

Entwicklungen beim Personaleinsatz und beim Personalaufwand Überblick

Der Personalaufwand im weiteren Sinne für aktiv Bedienstete im Bundesbudget betrifft insbesondere

die

in

der

Bundesverwaltung

tätigen

Bundesbediensteten,

die

in

ausgegliederten Rechtsträgern tätigen Bundesbediensteten, den Transferaufwand für die LandeslehrerInnen und im Sachaufwand den Aufwand für Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der jeweiligen Positionen: Tabelle 46:

Personal im Überblick

Ergebnishaushalt 2013 Bundesbedienstete in der Bundesverwaltung Personalaufwand in Mio. EUR 8.512,30 Planstellen Anzahl 133.506 Bundesbedienstete in ausgegliederten Rechtsträgern Personalaufwand wird refundiert in Mio. EUR 1.381,19 Planstellen lt. akt. Personalplan Anzahl 27.035 LandeslehrerInnen Transferaufwand in Mio. EUR 3.688,50 Stellen Anzahl 68.040 Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse Sachaufwand in Mio. EUR 249,4

Erfolg 2014

2015

BVA 2016

BVA-E 2017

8.458,20 133.958

8.744,40 133.772

8.949,90 137.277

9.367,60 138.535

1.292,28 24.967

1.279,34 24.447

1.358,27 23.520

1.301,98 22.363

3.762,50 66.858

3.895,80 66.922

3.479,40 67.673

4.017,90 64.837

239,3

247,9

254,7

265,2

Quellen: Budgetbericht 2017, HIS, Personalpläne in der letztgültigen Fassung

Der Entwurf des Personalplans des Bundes 2017 sieht insgesamt 160.898 Planstellen vor, davon 138.535 Planstellen52 für die Bundesverwaltung und 22.363 Planstellen für Bundesbedienstete, die in den ausgegliederten Rechtsträgern tätig sind. Der Bund leistet auch die Personalkosten der BeamtInnen, die für ausgegliederte Rechtsträger tätig sind und deren Anzahl durch Pensionierungen kontinuierlich sinkt. Diesen Personalauszahlungen stehen in etwa gleich hohe Refundierungen dieser ausgegliederten Einheiten gegenüber. Im BVA werden die betreffenden Beträge nur netto dargestellt. Die Bruttodarstellung der Leistungen an die über die Personalämter der ausgegliederten Einheiten verrechneten BeamtInnen ist der Anlage II zum BFG-E 2017 zu entnehmen.

52

Planstellen dürfen nur insoweit besetzt werden, als gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Grenzen der Grundzüge des Personalplans, die Bedeckung im Finanzierungshaushalt und der Ausgleich im Ergebnishaushalt sowie die Einhaltung der durch Planstellen und Personalcontrollingpunkte festgelegten Personalkapazität an keinem Tag während des Finanzjahres überschritten wird.

114 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Insgesamt sind in den ausgegliederten Einheiten des Bundes laut Ausgliederungsbericht im Jahr 2015 105.013 Vollzeitäquivalente (VZÄ) tätig, diese Zahl umfasst auch die dort dienstzugewiesenen BeamtInnen. Der Großteil der VZÄ befand sich mit 40.710 VZÄ in der Österreichische Bundesbahnen-Holding AG und mit 35.287 VZÄ bei den Universitäten. Die Kosten des Bundes für die rd. 65.000 LandeslehrerInnen, für die der Bund nach dem Finanzausgleichsgesetz 2008 im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen einen 100 %-igen und bei berufsbildenden Pflichtschulen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen einen 50 %-igen Ersatz leistet, betrugen im Jahr 2017 rd. 4 Mrd. EUR und werden als Transferaufwand verrechnet. Die Kostenersätze wurden für 2016

ursprünglich

zu

niedrig

budgetiert

und

werden

nunmehr

aus

der

Überschreitungsermächtigung für die UG 30-Bildung bedeckt. Daraus erklärt sich der im Vergleich zum Vorjahr hohe Anstieg im BVA-E 2017 von 538,5 Mio. EUR (rd. 15 %). Personalaufwendungen im weiteren Sinn werden für den Bund im betrieblichen Sachaufwand veranschlagt. Für Personalleihen und sonstige Dienstverhältnisse zum Bund (insbesondere auch für VerwaltungspraktikantInnen) wurden im BVA-E 2017 insgesamt 265,2 Mio. EUR (2016: 254,7 Mio. EUR) veranschlagt. Die weitere Darstellung umfasst nur noch die Planstellen und den Personalaufwand der Bundesbediensteten in der Bundesverwaltung.

115 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

7.2

Personalplan 2017

Nachfolgende Grafik zeigt die vorgesehenen Planstellenstände laut BVA-E 2017 bzw. BFRG 2017 – 2020 und deren Entwicklung von 2013 bis 2020: Grafik 5:

Planstellen in der Bundesverwaltung

Quellen: Personalplan 2013 idFd 1. Anpassung 2013 vom 18. Juni 2013, Personalplan 2014, Personalplan 2015 idFd 2. Anpassung vom 30 Juni 2015, Personalplan 2016 idFd BGBl I, Nr. 60 vom 22. Juli 2016, Personalplan 2017 im BFG-E 2017

Nach einer leichten Reduktion der Planstellen für das Jahr 2015 kam es seither, insbesondere durch die aktuellen Migrationsbewegungen und die damit einhergehenden Herausforderungen zu einem deutlichen Anstieg. Die Anzahl der Planstellen steigt von 2015 auf 2016 um 3.505 Stellen und in einem weiteren Schritt von 2016 auf 2017 um 1.258 Stellen. Der Personalplan geht davon aus, dass diese zusätzlichen Ressourcen ab 2018 zumindest teilweise wieder rückgeführt werden können. Bis 2020 sollen die Planstellen wieder um insgesamt 636 Stellen auf 137.899 Planstellen reduziert werden.

116 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Für die einzelnen Untergliederungen ergeben sich folgende Planstellenstände: Tabelle 47:

Entwicklung der Planstellen des Bundes auf Untergliederungsebene 2013 bis 2020:

UG Bezeichnung 2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Planstellen

01 02 03 04 05 06 10 11 12 13 14 15 20 21 24 25 30 31 32 40 41 42 G

Präsidentschaftskanzlei Bundesgesetzgebung Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Volksanwaltschaft Rechnungshof Bundeskanzleramt Inneres Äußeres Justiz Militärische Angelegenheiten und Sport Finanzverwaltung Arbeit Soziales und Konsumentenschutz Gesundheit und Frauen Familien und Jugend Bildung Wissenschaft und Forschung Kunst und Kultur Wirtschaft Verkehr, Innovation und Technologie Land-, Forst- und Wasserwirtschaft Gesamt

81 420 98 184 73 325 1.031 31.631 1.373 11.192 22.634 11.655 401 1.187 387 0 43.946 755 0 2.547 896 2.690 133.506

81 416 96 199 73 323 1.208 31.991 1.367 11.293 22.116 11.353 414 1.150 379 125 44.434 735 312 2.352 888 2.653 133.958

80 416 96 199 73 323 1.218 32.184 1.349 11.263 21.903 11.440 412 1.149 376 125 44.315 725 295 2.323 877 2.631 133.772

80 430 100 200 75 323 1.344 34.110 1.340 11.375 22.157 11.951 411 1.158 431 125 44.847 723 296 2.291 895 2.615 137.277

80 430 100 200 75 323 1.415 34.982 1.327 11.364 22.063 11.951 411 1.140 431 125 45.229 717 307 2.262 982 2.621 138.535

79 430 100 200 75 323 1.289 34.472 1.321 11.196 22.157 12.031 411 1.139 431 125 45.190 712 307 2.234 1.086 2.591 137.899

79 430 100 200 75 323 1.283 34.737 1.307 11.108 22.157 12.031 411 1.119 429 125 45.149 703 307 2.193 1.072 2.558 137.896

79 430 100 200 75 323 1.283 34.737 1.307 11.108 22.157 12.031 411 1.119 429 125 45.152 703 307 2.193 1.072 2.558 137.899

Diff. 20172015 0 14 4 1 2 0 197 2.798 -22 101 160 511 -1 -9 55 0 914 -8 12 -61 105 -10 4.763

Diff. 20202017 -1 0 0 0 0 0 -131 -215 -27 -245 0 0 0 -38 -2 0 -78 -14 0 -77 -26 -63 -917

Quelle: Personalplan 2013 idFd 1. Anpassung 2013 vom 18. Juni 2013, Personalplan 2014, Personalplan 2015 idFd 2. Anpassung vom 30 Juni 2015, Personalplan 2016 idFd BGBl I, Nr. 60 vom 22. Juli 2016, Personalplan 2017 im BFG-E 2017, BFRG 2017 – 2020

Die Planstellen sollen von 2016 auf 2017 um 1.258 auf 138.535 Stellen steigen. Die wesentlichen Veränderungen des Personalplans 2017 betreffen zusätzliche 872 Planstellen für die UG 11-Inneres und 382 zusätzliche Planstellen für die UG 30-Bildung. Die

gesamte

Personalinitiative

zur

Bewältigung

der

aktuellen

Herausforderungen,

insbesondere durch die Flüchtlingsmigration, wird in der Erhöhung der Planstellen von 2015 auf 2017 (+4.763 Stellen) deutlich. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichnet die UG 11-Inneres mit 2.798 Planstellen für die Exekutive, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie die Verwaltung. Aufgrund des Asyl- und Sicherheitsschwerpunktes werden auch

die

Planstellen

in

der

UG 14-Militärische

Angelegenheiten

und

Sport

um

160 Planstellen und in der UG 13-Justiz um 101 Planstellen (insbesondere für die Justizwache) 197 zusätzliche

erhöht.

Der

Personalplan

Planstellen,

Bundesverwaltungsgericht,

der

insbesondere

UG 10-Bundeskanzleramt für

Planstellenverschiebungen

wurde

um

Verfahrensbeschleunigungen

im

und

die

Integration

von

Arbeitsleihverhältnissen, erhöht.

117 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Der

Personalplan

der

UG 30-Bildung

wird

hauptsächlich

wegen

der

steigenden

SchülerInnenzahlen im Bereich der Bundesschulen und zu einem geringen Teil wegen der Wiedereingliederung BIFIE (64 Planstellen) um insgesamt 914 Planstellen erhöht. Die 511 zusätzlichen Planstellen in der UG 15-Finanzverwaltung im Vergleich 2015 bis 2017 dienen insbesondere zur Stärkung der operativen Finanzverwaltung (Betrugsbekämpfung) und zu einem geringen Teil dem Mobilitätsprogramm (Post/Telekom). Die zusätzlichen 105 Planstellen in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie betreffen hauptsächlich die

Eingliederung

im

Bereich

des

Patentamts,

die

Einrichtung

der

Verkehrssicherheitsbehörde, den Personaltransfer aufgrund des Mobilitätsprogramms und die Einrichtung des Kompetenzzentrums Breitband. Der größte Abbau an Planstellen erfolgt in der UG 40-Wirtschaft mit 61 Stellen. In den Übergangsbestimmungen wird festgehalten, dass der Personalplan im Jahr 2017 vom BMF um bis zu 80 Planstellen, vom BMASK um bis zu 12 Planstellen für die Integration von bisherigen Leiharbeitsverhältnissen (aufgrund einer Empfehlung des Rechnungshofes) und weiters vom BMASK um bis zu 6 Planstellen zum Vollzug des Ausbildungspflichtgesetzes überschritten werden darf.

7.3

Personalaufwand

Im Ergebnishaushalt wird für das Jahr 2017 ein Personalaufwand iHv 9,4 Mrd. EUR veranschlagt, dies entspricht 11,4 % des Gesamtaufwandes des Bundes. Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Entwicklung des Personalaufwandes von 2013 bis 2017: Tabelle 48:

Personalaufwand Bund

in Mio EUR

Bezüge und bezugsgleiche ausbezahlte Zulagen Dienstgeberbeiträge Sozialversicherungsbeiträge Mehrdienstleistungen Zulagen Freiwilliger Sozialaufwand Belohnungen Aufwandsentschädigungen im Personalaufwand Nebentätigkeit Abfertigungen Jubiläumszuwendungen Nicht konsumierte Urlaube Sonstige Rückstellungen Personalaufwand gesamt

Erfolg 2013 5.644,13 867,68 590,68 654,52 313,75 18,11 29,80 35,17 12,18 90,75 163,96 91,56 0,00 8.512,29

Erfolg 2014 5.735,20 873,52 612,78 642,69 322,97 19,36 31,15 35,19 11,35 51,25 89,83 32,89 0,00 8.458,18

Erfolg 2015 5.919,52 896,32 636,20 671,03 333,26 19,44 33,78 35,43 11,59 48,29 100,66 13,68 25,16 8.744,35

BVA 2016 6.108,27 927,14 604,74 612,24 329,80 19,15 32,87 36,19 12,37 82,08 148,34 14,36 22,34 8.949,89

BVA-E 2017 6.413,39 912,94 628,84 702,69 341,77 19,67 37,62 36,84 11,70 80,16 147,01 8,89 26,09 9.367,61

%-Diff. BVA 2016 BVA-E 2017 5,0% -1,5% 4,0% 14,8% 3,6% 2,7% 14,4% 1,8% -5,4% -2,3% -0,9% -38,1% 16,8% 4,7%

Quelle: BVA-E 2017

118 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Der gesamte Personalaufwand soll von 8,9 Mrd. EUR im Jahr 2016 auf 9,4 Mrd. EUR im Jahr

2017

(d.s.

4,7 %)

steigen.

Für

nichtfinanzierungswirksame

Aufwendungen

(insbesondere die Dotierung der Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumszuwendungen, nicht konsumierte Urlaube) werden dabei rd. 260 Mio. EUR veranschlagt. Darin enthalten sind auch die erstmals für das Finanzjahr 2015 gebildeten Rückstellungen für die Zeitkonten der LehrerInnen53, die auch den höchsten Anstieg (16,8 %) verzeichnen. An Auszahlungen für den Personalaufwand sind 2017 somit 9,2 Mrd. EUR vorgesehen. Von den gesamten Personalaufwendungen des Bundes erfolgen rd. 73 % in drei Untergliederungen, in der UG 30-Bildung mit 3,4 Mrd. EUR, in der UG 11-Inneres mit 2,1 Mrd. EUR und in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport mit 1,2 Mrd. EUR. Für die UG 11-Inneres, UG 15-Finanzverwaltung und UG 30-Bildung sind die höchsten absoluten Zuwächse für 2017 budgetiert. Dies erklärt vermutlich auch die vergleichsweise hohen Anstiege bei den Mehrdienstleistungen iHv 14,8 % und bei den Belohnungen iHv 14,4 %, weil in diesen Bereichen aktuell sehr hohe Zusatzbelastungen bestehen, die zunächst teilweise mit Mehrleistungen bewältigt werden müssen.

53

Aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften für Bundes- und Landeslehrpersonal können, die in einem Unterrichtsjahr erbrachten Mehrdienstleistungen teilweise oder zur Gänze einem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Der Verbrauch der Zeitkontogutschrift kann in einer Folgeperiode nach freier Wahl der Lehrperson erfolgen (z.B. in Form einer Freistellung oder einer Herabsetzung der Jahresnorm ab Vollendung des 50. Lebensjahres). Im Bereich der sonstigen langfristigen Rückstellungen werden dafür Rückstellungen für die Zeitkonten der LehrerInnen verbucht.

119 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

8 8.1

Das Budget als Transferhaushalt Transferströme im Bundeshaushalt

Laut ökonomischer Gliederung sind 2017 mehr als zwei Drittel der Auszahlungen des Bundes Transfers.54 Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Auszahlungen aus Transfers (zur Vollständigkeit werden am Tabellenende auch die Ab-Überweisungen und Abzüge aus der UG 16-Öffentliche Abgaben sowie die Einzahlungen aus Transfers ausgewiesen): Tabelle 49:

Überblick über Transferströme im Bundesbudget in Mio. EUR

Auszahlungen aus Transfers Transfers an öffentliche Körperschaften und Rechtsträger davon: Transfers an Einrichtungen des Bundes Transfers an Sozialversicherungsträger Transfers an die Bundesfonds Transfers an Länder Transfers an Gemeinden und Gemeindeverbände Transfers an sonstige öffentliche Körperschaften und Rechtsträger Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger Transfers an Unternehmen davon: Transfers an Unternehmen mit Bundesbeteiligung* Transfers an Unternehmen ohne Bundesbeteiligung Transfers an private Haushalte/Institutionen davon: Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Leistungen für Kriegsopfer und Heeresversorgung Pensionsaufwand öffentlich Bediensteter, ÖBB, PTV, sonstige Sonstige Transfers an private Haushalte/Institutionen Sonstige Transfers innerhalb des Bundes Ab-Überweisungen UG 16 (Ertragsanteile, …) Abzüge von Abgaben UG 16 (Kinderabsetzbetrag, …) Einzahlungen aus Transfers

Erfolg 2013 50.622,3 27.895,7

Erfolg 2014 52.249,8 29.549,0

Erfolg 2015 53.086,0 29.523,3

BVA 2016 55.088,5 30.460,5

BVA-E 2017 56.419,5 31.279,5

0,7 14.744,3 1.566,1 6.014,2 247,8 5.322,5 577,8 7.574,9

0,7 15.771,6 1.657,4 6.455,9 253,6 5.409,8 569,0 7.276,2

3,7 15.619,0 1.792,9 6.754,3 252,8 5.100,6 510,3 7.726,0

53,5 16.310,9 1.577,3 6.437,4 280,8 5.800,7 537,2 8.754,6

61,5 16.346,7 1.355,9 7.326,3 288,4 5.900,8 591,3 7.753,7

6.307,8 1.267,1 13.892,2

5.991,3 1.284,9 14.471,8

6.336,9 1.389,1 15.006,9

6.970,1 1.784,5 15.041,0

5.872,6 1.881,1 16.499,3

4.244,5 3.328,4 138,0 4.168,3 2.013,1 681,7 30.569,1 1.808,5

4.231,7 3.597,2 119,8 4.359,8 2.163,3 384,0 31.029,6 1.847,6

4.510,7 3.869,4 107,1 4.407,9 2.111,8 319,4 32.055,1 1.894,7

4.488,4 4.029,4 84,8 4.456,3 1.982,1 295,1 32.472,5 n.v.

4.592,4 4.128,3 76,8 5.686,4 2.015,5 295,7 33.402,0 n.v.

6.370,3

5.816,1

6.102,0

6.064,6

5.777,8

* Differenz aus „Transfers an Unternehmen“ und „Transfers an übrige Unternehmen (ohne Bundesbeteiligung)“ Quelle: BRA 2014 und 2015, BVA-E 2017

Auch ohne Einrechnung der Ab-Überweisungen gehen zwei Drittel der Auszahlungen aus Transfers an andere öffentliche Körperschaften und Rechtsträger sowie an Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Die Transfers an Länder und Gemeinden veranschaulichen vor allem den hohen Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Pflichtschulen und Krankenanstalten. Der überwiegende Teil der Transfers an Sozialversicherungsträger, Bundesfonds, sonstige öffentliche Körperschaften und Rechtsträger sowie Unternehmen mit Bundesbeteiligung

54

Ohne die Transfers aus Ab-Überweisungen aus der UG 16-Öffentliche Abgaben (v.a. Ertragsanteile), da diese als negative Einzahlungen erfasst werden.

120 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

geschieht hingegen in Bereichen, in denen der Bund von ihm gesetzlich geregelte Transferleistungen nicht selbst administriert (Pensionen, Pflegegeld, diverse Förderungen) oder die Produktion von öffentlichen Dienstleistungen ausgegliederten Einheiten überlässt (Infrastruktur, Universitäten, Kulturbereich). Da die Beiträge ins EU-Budget als Ab-Überweisung aus der UG 16-Öffentliche Abgaben dargestellt werden, sind die Transfers an ausländische Körperschaften und Rechtsträger vergleichsweise klein. Hierbei handelt es sich größtenteils um Beiträge an internationale Organisationen (v.a. aus DBs 12.02.02-„Beiträge an internationale Organisationen“ und 45.02.04-„Besondere Zahlungsverpflichtungen“). Die Transfers an Unternehmen ohne Bundesbeteiligung werden größtenteils als Förderungen klassifiziert, wichtige Ausnahmen sind dabei das Altersteilzeitgeld (DB 20.01.03-„Leistungen/Beiträge BMASK“), Zuschüsse an Verkehrsverbünde (DB 41.02.01-„Gesamtverkehr und Beteiligungen im Verkehr“) sowie Transfers im Zusammenhang mit den Finanzhaftungen des Bundes (GB 45.01-„Haftungen des Bundes“). Eine Betrachtung der Transfers an private Haushalte veranschaulicht, welche wichtigen Teile des Sozialsystems vom Bund administriert werden. Dies sind insbesondere der Familienlastenausgleichsfonds, die Arbeitslosenversicherung sowie die Pensionen der BundesbeamtInnen (siehe Pkt. 6.1). Die Übernahme der Administration der Post-Pensionen durch das BVA-Pensionsservice führt im Jahr 2017 zu einem starken Anstieg des in der ökonomischen Gliederung ausgewiesenen Pensionsaufwands sowie zu einem Rückgang der Transfers an Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Die sonstigen Transfers an Haushalte beinhalten kleinere Sozialleistungen wie die Studien- und Schülerbeihilfe, der überwiegende Rest ist als Förderung klassifiziert. Auszahlungen aus Transfers innerhalb des Bundes sind gleichzeitig auch Einzahlungen. In den nachfolgenden Abschnitten werden die wesentlichsten Transfers im BVA-E 2017 analysiert, sofern sie nicht bereits in anderen Abschnitten der Analyse behandelt werden.

121 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

8.2

Abbildung des Finanzausgleichs im Budget 2017

Da Länder und Gemeinden umfangreiche Aufgaben wahrnehmen, aber (insbesondere die Länder) nur wenige eigene Einnahmen haben, erfolgen aus dem Bundesbudget Zahlungen an diese Einheiten in folgenden Formen: 

Ertragsanteile an öffentlichen Abgaben, die der Bund einhebt und die gemäß dem Finanzausgleich verteilt werden



Finanzzuweisungen, die in der Regel – wie die Ertragsanteile – frei verwendet werden können (z.B. die Finanzzuweisung des Bundes an die Gemeinden zur Finanzkraftstärkung)



Zweckzuschüsse (z.B. zur Krankenanstaltenfinanzierung)



Kostenübernahmen (z.B. der Ersatz der Kosten der LandeslehrerInnen)

Grundsätzlich werden diese Zahlungen im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Dieses ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern (Bund, Länder, Österreichischer Gemeindebund und Österreichischer Städtebund) und ist jeweils zeitlich befristet. Allerdings basiert ein Teil der Zahlungen des Bundes an die Länder und Gemeinden auch auf einer Reihe anderer Regelungen wie beispielsweise Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG. Diese sehen vielfach zusätzliche Auszahlungen des Bundes in Politikbereichen vor, in denen ein besonderes Interesse des Bundes besteht, die jedoch in die Kompetenz der Länder oder Gemeinden fallen (z.B. Sachleistungen in der Kinderbetreuung).

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 50:

Transferströme an Länder und Gemeinden im Bundesbudget

in Mio. EUR

Transfers an Länder und Gemeinden* Ertragsanteile Länder (Ab-Überweisung UG 16)** Ertragsanteile Gemeinden (Ab-Überweisung UG 16)** Gesundheit und Pflege Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (Ab-Überweisung UG 16)** Zweckzuschüsse Krankenanstalten (KaKuG; Transfer an Bundesfonds UG 24)** Klinischer Mehraufwand (UG 31) DB 44.01.03-Zuschüsse für Krankenanstalten Pflegefonds (UG 21) Bildung und Kinderbetreuung UG 30 Personalaufwand Landeslehrer ohne kalkulierte DGB Pensionen (GB 30.02) UG 30 Kalkulierte Dienstgeberbeiträge Landeslehrer*** UG 42 Personalaufwand Landeslehrer (DB 42.02.03) UG 23 Pensionen und Pflegegeld Landeslehrer Zuschüsse für schulische Tagesbetreuung (GB 30.02) Sprachliche Frühförderung (derzeit UG 12, zuvor UG 11) Beitrag für das kostenfreie letzte Kindergartenjahr (UG 25) Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen an Länder (DB 44.01.04) Infrastruktur Transfers aus UG 41 (v.a. Wiener Linien und Hochwasserschutz) DB 44.01.02-Finanzzuweisungen in Nahverkehrsangelegenheiten Sonstiges Zahlungen für Landeshauptleute (inkl. Stellvertreter und Pensionen; UG 10) Kostenersätze Grundversorgung an Länder (DB 11.03.01)* Aktive Arbeitsmarktpolitik (Länder und Gemeinden, DB 20.01.02) Finanzkraftstärkung der Gemeinden (UG 44) Wohnbauförderungs-Zweckzuschüsse an Länder (DB 44.01.04) Bedarfszuweisungen an Länder (DB 44.01.05) Katastrophenfonds (GB 44.02) Übrige sonstige Transfers von Ländern und Gemeinden davon: Kostenersätze Grundversorgung*

Erfolg 2013 31.269,1 14.486,7 8.920,0

Erfolg 2014 32.609,4 14.983,5 9.202,4

Erfolg 2015 33.913,0 15.515,7 9.588,5

BVA 2016 33.514,9 15.485,4 9.520,0

BVA-E 2017 35.213,5 15.969,7 9.768,7

996,3 603,9 31,1 148,5 214,2

1.086,4 627,6 43,4 150,7 239,8

1.160,5 641,1 68,6 155,1 295,1

1.160,0 631,4 19,6 166,0 349,9

1.225,0 635,4 62,1 174,3 349,9

3.385,0 244,7 40,7 1.382,9 43,1 4,6 70,0 15,0

3.503,2 240,3 41,0 1.608,6 65,9 4,9 70,0 80,3

3.609,2 245,6 41,0 1.579,3 96,1 9,9 64,5 95,3

3.181,6 256,0 41,7 1.615,8 99,0 20,0 70,0 80,1

3.727,8 246,3 42,4 1.653,4 113,8 20,0 70,0 30,0

120,0 79,7

121,7 81,2

180,7 83,0

133,4 81,8

133,6 85,4

4,7 94,5 25,5 124,4 5,4 4,0 168,1 56,0 53,0

4,8 115,5 17,8 128,7 2,4 9,3 106,3 73,9 39,6

4,8 145,7 18,5 132,0 30,2 11,6 84,2 56,8 64,0

4,9 177,3 32,8 132,7 50,9 25,0 110,6 68,9 76,0

5,8 471,7 28,2 136,1 50,6 29,0 115,8 68,5 51,8

7,3

8,1

18,4

42,5

20,0

* Die im Budgetbericht 2017 ausgewiesene Summe der Transfers an Länder und Gemeinden liegt etwas niedriger, da dort bei der Grundversorgung die Kostenersätze der Länder von den vom Bund gezahlten Ersätzen abgezogen werden. ** Diese vier Posten sind in der ökonomischen Gliederung in der Tabelle 49 nicht Teil der Transfers an Länder bzw. Gemeinden. *** Dieser Posten ist in der ökonomischen Gliederung Teil der Transfers an Länder, stellt aber an sich einen Transfer innerhalb des Bundes (an UG 23-Pensionen - Beamtinnen und Beamte) dar. Quelle: BVA-E 2017

Die Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Transfers an Länder und Gemeinden.55 Den größten Anteil haben die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden, die in der UG 16-Öffentliche Abgaben erfasst werden. Aufgrund des Einnahmenentfalls durch die Steuerreform wurde für 2016 ein leichter Rückgang gegenüber 2015 budgetiert, für 2017 wird wieder von einem Anstieg ausgegangen. Die Schwerpunkte der sonstigen Transferzahlungen liegen in den Bereichen Bildung und Krankenanstalten. Der in der Tabelle ausgewiesene

massive

Anstieg

der

Zuschüsse

für

den

Personalaufwand

der

55

Diese Tabelle orientiert sich an der Darstellung im Budgetbericht und umfasst damit bestimmte Transferzahlungen nicht, die überwiegend (aber nicht vollständig) den Ländern und Gemeinden zu Gute kommen, wie etwa die Abgeltung des Mehraufwands für FLAF-Zahlungen (UG 24) oder die Siedlungswasserwirtschaft (UG 43). Gleichzeitig werden die kalkulierten Pensionsversicherungs-Dienstgeberbeiträge als Transfers an die Länder erfasst, stellen aber an sich einen Transfer innerhalb des Bundes dar (Einnahme der UG 23).

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

LandeslehrerInnen im Jahr 2017 liegt an der starken Unterbudgetierung dieses Postens im BVA 2016, der nunmehr durch eine Überschreitungsermächtigung bedeckt wird. Die Kostenersätze an die Länder für die Grundversorgung von AsylwerberInnen weisen für 2017 ebenfalls einen sehr starken Anstieg aus, auch hier werden die Auszahlungen jedoch bereits 2016 deutlich über dem budgetierten Wert liegen (Überschreitungsermächtigung in der UG 11-Inneres). Das Finanzausgleichsgesetz 2008 sah zunächst eine Gültigkeitsperiode bis 2014 vor, wurde jedoch für zwei weitere Jahre verlängert (BGBl. I Nr. 17/2015) und tritt somit per Ende des Jahres 2016 außer Kraft.56 Mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis 2016 sollte der nötige zeitliche Rahmen für Beratungen über eine grundsätzliche Reform geschaffen werden. Das Regierungsprogramm sah neben der Erhöhung der Transparenz der Finanzströme auch die Anpassung an den vorgesehenen Konsolidierungspfad, die aufgabenorientierte Gestaltung und die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten als Eckpunkte vor. Zur Vorbereitung der Reform wurden auf Expertenebene Arbeitsgruppen zu den Themen

Abgabenautonomie,

Gesundheitsfinanzierung, Haftungsobergrenzen

Aufgabenkritik Pflege,

eingerichtet.

und

Aufgabenorientierung,

interkommunale Ein

Transfers,

Zusammenarbeit

abschließendes

Ergebnis

und der

Finanzausgleichsverhandlungen lag zum Zeitpunkt der Budgeterstellung noch nicht vor. Bei den

Zuschüssen

für

Kinderbetreuungseinrichtungen

gemäß

der

auslaufenden

Art. 15a B-VG-Vereinbarung wurden in der UG 44-Finanzausgleich für 2017 nur mehr Restzahlungen veranschlagt, während für den 2016 auslaufenden Pflegefonds eine im Jahr 2017 unveränderte Auszahlung unterstellt wurde.

56

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung würden die zuletzt geltenden Bestimmungen vorläufig weiter angewandt werden, einige einen integrierenden Bestandteil des Finanzausgleichs bildende 15a-Vereinbarungen würden jedoch ebenfalls mit Ende des Jahres 2016 außer Kraft treten.

124 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

8.3

Transfers an Sozialversicherungsträger im Budget 2017

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die verschiedenen Transfers an Sozialversicherungsträger aus dem Bundesbudget. Tabelle 51:

Transferströme an Sozialversicherungsträger im Bundesbudget

in Mio. EUR

Transfers an Sozialversicherungsträger laut ökonomischer Gliederung UG 20-Arbeit davon: Pensionsversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AlVG Krank engeldaufwand nach AlVG UG 21-Soziales und Konsumentenschutz davon: Pflegegeld UG 22-Pensionsversicherung davon: Bundesbeitrag, Partnerleistung Ausgleichszulagen UG 24-Gesundheit davon: Bedarfsorientierter Mindestsicherung / KV Dotierung des Zahngesundheitsfonds im Hauptverband Kostenanteil für Untersuchungen (Mutter-Kind-Pass) Krank enk assen-Struk turfonds** UG 25 davon: Teilersatz der Aufwendungen für das Wochengeld Pensionsversicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten*** Überweisung für Krank enversicherung Sonstige Untergliederungen (v.a. UG 15, UG 23) Sonstige größere Transfers an Sozialversicherungsträger Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher nach dem AlVG (UG 20)* Ab-Überweisungen aus UG 16 an Hauptverband (v.a. GSBG) Transfers an den Insolvenz-Entgelt-Fonds gem. § 14 AMPFG Einzahlungen aus Transfers von SV-Trägern laut ökonomischer Gliederung (v.a. UG 13, 20, 23) Einzahlung aus Überweisung gem. § 13e IESG (UG 20)

Erfolg 2013 14.744,3 1.305,3

Erfolg 2014 15.771,6 1.562,3

Erfolg 2015 15.619,0 1.700,8

BVA 2016 16.310,9 1.649,8

BVA-E 2017 16.346,7 1.737,1

1.069,3 166,1 2.274,3

1.325,7 170,9 2.290,6

1.450,2 181,5 2.329,9

1.393,7 185,0 2.321,2

1.470,3 195,0 2.348,3

2.265,8 9.793,1

2.283,1 10.402,8

2.323,1 10.174,0

2.314,2 10.772,4

2.330,3 10.680,5

8.743,2 1.001,5 112,8

9.332,6 1.022,4 117,6

9.140,7 989,7 101,5

9.742,5 983,1 164,6

9.650,1 974,1 179,6

33,5 0,0 37,0 40,0 1.236,2

36,5 0,0 38,8 40,0 1.369,8

39,8 20,0 39,4 0,0 1.284,8

44,5 80,0 40,0 0,0 1.350,6

59,0 80,0 40,6 0,0 1.365,2

294,3 834,5 74,1 22,5

312,5 927,7 75,7 28,6

332,9 822,0 78,1 28,1

340,0 882,8 77,4 52,3

345,0 891,6 80,7 36,0

240,4 911,4 52,0

261,0 740,3 97,6

281,7 889,4 111,9

289,2 822,4 112,1

308,6 932,4 119,7

65,2

85,9

69,8

129,0

160,1

162,1

165,7

148,6

169,4

179,4

* Teil von „Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung“ in der ökonomischen Gliederung der Bundesausgaben ** Für 2016 und 2017 wurden jeweils 10 Mio. EUR veranschlagt, allerdings wurden diese Beträge im Konto „Transfers innerhalb des Bundes“ erfasst. *** Ohne Pensionsversicherungsbeiträge für Pflegekinder und Pflege Schwerstbehinderter. Quelle: BVA-E 2017

Ein großer Teil dieser Transfers geht an die Pensionsversicherungsträger, dies sind hauptsächlich Partnerleistung,

die

Zuschüsse

der

UG 22-Pensionsversicherung

Ausgleichszulagen),

Arbeitslosenversicherung

(UG 20-Arbeit)

(Bundesbeitrag,

Pensionsversicherungsbeiträge und

von

Familienlastenausgleichsfonds

(UG 25-Familien und Jugend) sowie die Ersätze für das Pflegegeld (UG 21-Soziales und Konsumentenschutz).57 Der Bundesbeitrag für die Ausfallshaftung zur Pensionsversicherung

57

Die Darstellung des Budgetberichts des BMF (Tabelle 14 in Pkt. 6.3) weist nur diese Transfers aus.

125 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

sowie

die

Beiträge

aus

der

Arbeitslosenversicherung

unterliegen

relativ

starken

Schwankungen, diese sind vor allem durch die konjunkturell bedingten Veränderungen in den Beitragsgrundlagen für die

Pensionsversicherungsbeiträge und der Zahl der

Arbeitslosen bedingt. In den in der ökonomischen Gliederung ausgewiesenen Auszahlungen aus Transfers an die Sozialversicherungsträger

sind

Krankenversicherungsträger

zudem

noch

enthalten,

diverse

insbesondere

Transfers

an

Überweisungen

die der

Arbeitslosenversicherung (v.a. Ersatz des Krankengeldaufwands nach dem AlVG), des FLAF (v.a.

Teilersatz

für

UG 24-Gesundheit

das

Wochengeld)

und

Frauen

sowie

mehrere

kleinere

(Zahngesundheitsfonds,

Posten

aus

der

Mutter-Kind-Pass,

Krankenversicherung für MindestsicherungsbezieherInnen). Zusätzliche Finanzverflechtungen mit den Sozialversicherungsträgern gibt es noch über Ab-Überweisungen aus der UG 16-Öffentliche Abgaben, die größtenteils auf das GSBG zurückgehen. Hinzu kommen die Krankenversicherungsbeiträge für BezieherInnen von Leistungen des AlVG, diese werden in der ökonomischen Gliederung der Ausgaben als Transfers

an

private

Haushalte

verbucht.

Die

Pensionsversicherungsbeiträge

für

BezieherInnen von Leistungen des AlVG werden hingegen als Transfers an die Sozialversicherungsträger erfasst.58 Der IEF stellt in der Logik des Bundesbudgets einen Bundesfonds dar, wird in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aber ebenfalls den Sozialversicherungsträgern zugeordnet. Deshalb werden die Verflechtungen des IEF mit der UG 20-Arbeit der Vollständigkeit halber angeführt.

8.4

Budgetwirkung der Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes

Der Bund war im Jahr 2015 an 100 Gesellschaften direkt und mehrheitlich beteiligt, dazu zählen neben Unternehmen mit Bundesbeteiligung auch Gesellschaften und Anstalten öffentlichen Rechts wie beispielsweise die Universitäten. Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) 105.013 (entspricht rd. 80 % des Personalstands in der Bundesverwaltung) und blieb damit seit 2011 relativ konstant. In den Jahren 2011 bis 2015 nahm jedoch die Zahl der Beschäftigten an den Universitäten um 1.662 MitarbeiterInnen zu und in der ÖBB um 2.589 ab.

58

Einen Grenzfall stellen die in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte erfassten (Krankenversicherungs-)Dienstgeberbeiträge für PensionistInnen des Bundes dar, diese werden nicht in Tabelle 51 gezeigt.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Verflechtungen der ausgegliederten Unternehmen mit dem Bundeshaushalt sind vielfältig, die Auszahlungen aus dem Bundesbudget umfassen neben Abgeltungen aufgrund der Ausgliederungsgesetze, Kapital- und Investitionszuschüssen auch Budgetmittel, die zur Abwicklung übertragen werden und Zahlungen für Lieferungen und Leistungen. Zu Einzahlungen in das Bundesbudget führen beispielsweise Dividenden und Gewinnanteile oder Miet- bzw. Pachteinnahmen und Fruchtgenussentgelte. Die Darstellung der finanziellen Verflechtungen mit den Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes orientiert sich in der vorliegenden Budgetanalyse an der ökonomischen Gliederung der Ein- und Auszahlungen im BVA-E 2017 (Transfers an „sonstige öffentlichen Körperschaften und Rechtsträger“ und „Unternehmen mit Bundesbeteiligung“) und nicht am Bericht über die Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes (dieser erfasst die Verflechtungen mit dem Bundesbudget nach organisatorischen Gesichtspunkten), ist damit aber weitgehend vergleichbar.59 Der Bericht über die Ausgliederungen und Beteiligungen stellt die Zahlungsströme im Zusammenhang mit den in den ausgegliederten Einheiten tätigen BeamtInnen (v.a. relevant bei Universitäten) brutto dar, während sie im BVA-E 2017 saldiert werden.60 Überdies sind die Darstellungen im Bericht über die Ausgliederungen und Beteiligungen

nicht

immer

systematisch

einheitlich61

(z.B.

werden

einzelne

von

ausgegliederten Einheiten administrierte Förderungen als Auszahlungen des Bundes an diese Ausgliederungen erfasst (FFG), andere jedoch nicht (v.a. AMA und AWS)).

59

Fast alle wesentlichen Ein- und Auszahlungen aus Transfers an „sonstige öffentliche Körperschaften und Rechtsträger“ und „Unternehmen mit Bundesbeteiligung“ erfolgen mit den im Bericht über die Ausgliederungen und Beteiligungen gelisteten Einheiten, bedeutende Ausnahmen hiervon sind die Post AG (große Zahlungsverflechtungen in UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte, aber nur Minderheitsbeteiligung des Bundes) und die Kammern (Empfänger kleinerer Transfers aus diversen Untergliederungen). 60

Die Auszahlungen des Bundes für BeamtInnen ausgegliederter Einheiten werden von den Personalämtern im Wesentlichen ersetzt, d.h. sie sind nur ein Durchlaufposten im Bundeshaushalt. Im Bundesbudget werden diese Auszahlungen für Personal und Einzahlungen aus Refundierungen seit der Haushaltsrechtsreform 2013 saldiert (Ausweis in den Teilheften unter „Personalämter“ bzw. „Personal, das für Dritte leistet“). 61

Die unterschiedliche Arten der Verflechtung werden im technischen Teil des Ausgliederungsberichts aufgelistet, es erfolgt auch in den Übersichten jedoch keine systematische Darstellung nach funktionalen Gesichtspunkten.

127 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 52:

Auszahlungen an Ausgliederungen und Beteiligungen in Mio. EUR

Transfers an sonstige öffentliche Körperschaften und Rechtsträger Statistik Austria, Pauschalabgeltung Arbeitsmarktservice (AMS) BIFIE Universitäten Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institute of Science and Technology Bundesmuseen UG 42 (größtenteils Agrarmarkt Austria (AMA), auch Transfers an LWK) Sonstiges (v.a. diverse Transfers an Kammern) Transfers an Unternehmen mit Bundesbeteiligung* Austrian Development Agency (ADA) Pensionen Post (UG 23)** Pensionen und Pflegegeld ÖBB (UG 23) UG 24 (insb. AGES) UG 25 (Familie und Beruf Management GmbH) Bundestheater Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Austria Wirtschaftsservice (AWS) (UG 33)*** FFG, AWS, Austrian Institute of Technology (AIT), Nuclear Engineering Seibersdorf (UG 34) DB 40.02.01-Wirtschaftsförderung (v.a. AWS) Breitbandoffensive via FFG DB 41.02.02-Schiene davon: Schienengüterverk ehrsförderung BBT-Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz Zahlungen an die ÖBB gem. § 42 BBG Austro Control GmbH Via Donau - Österreichische Wasserstraßen GmbH DB 42.01.02-Beteiligungen (v.a. AMA, AGES, BFW) GB 43.01-Allgemeine Umweltschutzpolitik (v.a. UBA, Nuclear Engin. Seibersdorf) Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW) UG 46 Finanzmarktstabilität Sonstiges Bedeutende Auszahlungen aus betrieblichem Sachaufwand an Ausgliederungen BIG-Mieten (v.a. UG 11, 13, 30; Post 7024) Werkleistungen von Bundesrechenzentrum (v.a. UG 15) Werkleistungen gem. §48 BBG u. VDV-SCHIG (PV) Sonst. Transfers (an Haushalte, SV-Träger) in UG 23 für Pensionen, Pflegegeld (Post)** Sonst. Transfers (an Haushalte, SV-Träger) in UG 23 für Pensionen, Pflegegeld (ÖBB)

veranschlagt in DB DB DB DB DB DB

10.01.04 20.01.01 30.01.04 31.02.01 31.03.02 32.03.01

DB 12.02.01

DB 32.03.02

DB 41.02.03

Erfolg 2013 5.322,5 50,4 458,2 19,6 2.944,0 129,0 120,3 1.546,0 55,0 6.307,8 77,0 1.145,7 1.938,2 53,0 2,7 149,8 84,1 298,0 52,6 0,0 1.713,4

Erfolg 2014 5.409,8 43,4 530,8 19,6 2.993,3 123,4 129,0 1.506,0 64,3 5.991,3 77,0 1.120,8 1.930,7 54,4 2,7 149,1 104,5 333,7 31,0 0,0 1.991,8

Erfolg 2015 5.100,6 50,5 551,2 17,1 3.030,2 148,2 111,5 1.129,6 62,4 6.336,9 77,0 1.121,7 1.922,6 54,0 2,7 149,0 92,4 351,9 32,8 0,7 2.159,9

BVA 2016 5.800,7 50,8 594,7 18,0 3.219,6 158,5 121,6 1.578,0 59,4 6.970,1 75,4 1.122,5 1.922,6 51,5 2,7 163,4 0,0 351,0 23,9 280,0 2.246,9

BVA-E 2017 5.900,8 50,9 664,6 12,0 3.239,5 165,7 126,8 1.575,2 66,1 5.872,6 92,5 14,5 1.912,7 51,5 2,7 163,4 3,1 356,1 45,6 110,0 2.388,0

79,2 0,3 1.584,1 13,9 47,2 62,2 29,5 17,0 600,0 23,8

105,5 45,9 1.800,0 12,7 46,1 68,8 27,7 11,0 7,9 21,5

109,5 145,8 1.850,4 13,0 33,2 66,3 25,6 11,0 202,9 20,2

105,9 30,0 2.069,1 13,3 51,8 67,6 29,5 11,0 500,0 57,3

108,5 30,0 2.206,7 13,5 51,8 67,6 29,0 11,0 500,0 59,8

725,5 183,3 641,4

578,2 160,3 635,5

710,7 171,5 722,3

800,6 152,3 683,1

726,3 159,2 702,9

65,9

120,9

120,9

121,9

1.254,6

181,3

182,3

181,4

180,2

180,7

DB 41.02.05 DB 41.02.06

DB 45.02.04

DB 41.02.02 DB 23.01.02 DB 23.02.02 DB 23.01.03 DB 23.02.03

* Differenz aus „Transfers an Unternehmen“ und „Transfers an übrige Unternehmen (ohne Bundesbeteiligung)“ ** Durch die Übernahme der Administration der Post-Pensionen durch das BVA-Pensionsservice im Jahr 2017 kommt es in der UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte zu einer Verschiebung von „Transfers an Unternehmen“ zu „Transfers an Haushalte“ *** Im BVA wird in der UG 33 nicht auf Ebene der Fördereinrichtungen budgetiert (sondern nur auf Programmebene) Quelle: BVA-E 2017, Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes 2016

Für das Jahr 2017 sind Transfers an sonstige öffentliche Körperschaften und Rechtsträger sowie an Unternehmen mit Bundesbeteiligung von jeweils rd. 5,9 Mrd. EUR (zusammen etwa 11,8 Mrd. EUR) vorgesehen. Darüber hinaus sind auch im betrieblichen Sachaufwand bedeutende

Auszahlungen

an

Unternehmen

mit

Bundesbeteiligung

enthalten

(im

BVA-E 2017 sind 726,3 Mio. EUR an BIG-Mieten, 702,9 Mio. EUR für gemeinwirtschaftliche Leistungen

und

159,2 Mio. EUR

für

Werkleistungen

des

Bundesrechenzentrums

veranschlagt). Hinzu kommen weitaus kleinere Zahlungen für Werkleistungen an andere Ausgliederungen wie die z.B. an die Justizbetreuungsanstalt. Die bedeutendsten budgetierten Auszahlungen im Jahr 2017 betreffen die jährlichen Zuschüsse (Transfers) des Bundes an die Universitäten und die Transfers an den Österreichische Bundesbahn-Konzern (ÖBB). Nach einem starken Anstieg im Jahr 2016 aufgrund der neuen Leistungsvereinbarungsperiode 2016 – 2018 sollen die Transfers an die 128 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Universitäten im BVA-E 2017 nur geringfügig auf 3,2 Mrd. EUR ansteigen. Die Auszahlungen an die ÖBB sollen 2017 um 3 % auf rd. 5,0 Mrd. EUR ansteigen, davon entfallen 2,2 Mrd. EUR auf Zahlungen für die Infrastruktur, 2,1 Mrd. EUR auf ÖBB-Pensionen (inkl. KV-Beiträge) und Pflegegeld sowie 0,7 Mrd. EUR auf gemeinwirtschaftliche Leistungen. Den Auszahlungen für ÖBB-Pensionen stehen aber auch Einzahlungen aus Pensions- und Pensionssicherungsbeiträgen gegenüber (siehe Tabelle 52). Weitere substantielle Transfers fließen aus der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft an die Agrarmarkt Austria (AMA) zur Abwicklung von Marktordnungsmaßnahmen und Programmen der Ländlichen Entwicklung. Nach hohen Minderauszahlungen im Jahr 2015 infolge der verzögerten Auszahlungen von EU-Förderungen und dadurch bedingten Verschiebungen

von

2015

nach

2016

werden

die

Transfers

im

BVA-E 2017

iHv rd. 1,6 Mrd. EUR auf dem Niveau des BVA 2016 fortgeschrieben. Die Transfers an das Arbeitsmarktservice für den Verwaltungskostenersatz und die Überweisungen gemäß Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz

(AMPFG)

sollen

2017

um

11,8 %

auf

664,6 Mio. EUR ansteigen. Im

Bereich

der

Forschungsförderung

fließen

Budgetmittel

einerseits

direkt

an

Forschungseinrichtungen und andererseits an Fördereinrichtungen, die F&E Dritter fördern. Deutlich erhöht wurden bereits im BVA 2016 die Transfers an die FFG indem für die Breitbandförderung (Programm Breitband Austria 2020) 280 Mio. EUR vorgesehen wurden. Im BVA-E 2017 werden die Transfers für dieses Programm nunmehr mit 130 Mio. EUR (davon 20 Mio. EUR in der UG 10-Bundeskanzleramt) budgetiert. Das Maßnahmenpaket zur Stärkung

der

Start-Ups

in

Österreich

soll

im

Wesentlichen

durch

die

Austria

Wirtschaftsservice GmbH (AWS) abgewickelt werden, im BVA-E 2017 steigen die Transfers an die AWS aus der UG 33-Wirtschaft (Forschung), aus der UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) und aus der UG 40-Wirtschaft. Bei den Forschungseinrichtungen sieht der BVA-E 2017 eine Erhöhung der Transfers an die Österreichischen Akademie der Wissenschaften um 6,9 % auf 112,2 Mio. EUR vor. Deutliche Steigerungen der Basisabgeltungen sind 2017 bei den Bundesmuseen geplant, der BVA-E 2017 wird um 4,3 % auf 126,8 Mio. EUR erhöht. Die Transfers an die ADA für Entwicklungszusammenarbeit sollen 2017 um 22,7 % auf 92,5 Mio. EUR aufgestockt werden, die budgetierte Basisabgeltung wird mit 8,8 Mio. EUR fortgeschrieben. Bedeutende Auszahlungen für Lieferungen und Leistungen werden für Mieten an die BIG getätigt, die im BVA-E 2017 im Vergleich zum BVA 2016 aufgrund der gestundeten Mieten aus Vorjahren um 9,3 % auf rd. 726,3 Mio. EUR zurückgehen. Die Auszahlungen für Werkleistungen an das Bundesrechenzentrum werden um 4,5 % auf 159,2 Mio. EUR ansteigen. 129 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 53:

Einzahlungen von Ausgliederungen und Beteiligungen in Mio. EUR

Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen davon: UG 40 (BIG) UG 41 (ASFINAG) UG 42 (v.a. Bundesforste) UG 45 (OeNB, Verbund, ÖBIB, …) davon: Dividende ÖBIB (vormals ÖIAG) Dividende Verbund Gewinnabfuhr OeNB UG 46 (Dividenden für Partizipationsk apital von RBI, Erste u. BAWAG) Übrige sonstige Erträge DB 45.02.01 Kapitalbeteiligungen Transfers von sonstigen öffentlichen Körperschaften und Rechtsträgern davon: UG 23 (v.a. PV-Beiträge Universitäten) Überweisung gem. § 51 AMSG (Entnahmen Arbeitsmark trück lage in UG 20) Transfers von Unternehmen mit Bundesbeteiligung* davon: Pensionsbeiträge für ak tive Post-Beamte (DB 23.01.02) Pensionsbeiträge für ak tive ÖBB-Beamte (DB 23.01.03) Zahlungen gem. § 8a ASFINAG-Gesetz für BBT (UG 41) Pensionssicherungsbeiträge Post (DB 23.01.02) Pensionssicherungsbeiträge ÖBB (DB 23.01.02)

Erfolg 2013 951,9

Erfolg 2014 1.003,2

Erfolg 2015 597,6

BVA 2016 453,3

BVA-E 2017 584,6

20,0 100,0 24,0 518,3

65,0 145,0 24,0 516,8

69,5 95,0 23,3 409,0

99,1 90,0 23,0 241,1

98,7 85,0 22,4 378,5

152,0 106,3 248,9 289,6 0,0 180,1

154,0 177,2 175,4 252,4 0,0 227,9

125,0 51,4 224,2 0,0 0,4 221,3

81,1 50,0 100,0 0,0 405,0 92,1

218,5 50,0 100,0 0,0 0,0 97,5

97,6 68,2 619,7

85,5 126,0 609,7

83,7 121,5 604,8

78,9 0,0 538,8

81,5 0,0 523,7

208,2 284,9 30,5 34,2 95,1

203,6 286,1 33,7 34,1 94,1

201,6 295,2 38,2 33,7 93,4

199,0 288,8 30,0 33,8 93,6

180,5 294,0 30,0 33,0 90,8

* Differenz aus „Transfers an Unternehmen“ und „Transfers an übrige Unternehmen (ohne Bundesbeteiligung)“ Quellen: BVA-E 2017, Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes 2016

Bei den Einzahlungen von Ausgliederungen und Beteiligungen sind Dividenden bzw. Gewinnabfuhren von Unternehmen an den Bund (584,6 Mio. EUR) von besonderer Bedeutung. Die im BVA-E 2017 budgetierten Einzahlungen sollen knapp den Erfolg des Jahres 2015 (597,6 Mio. EUR) erreichen, der BVA 2016 wird insbesondere in der UG 45-Bundesvermögen aufgrund der deutlich höheren Gewinnabfuhren der OeNB (+402,2 Mio. EUR) und der Dividende der ÖBIB (+98,9 Mio. EUR) deutlich übertroffen werden. Im Jahr 2017 soll nur die Einzahlung aus der Dividende der ÖBIB um weitere 21 % auf 218,5 Mio. EUR ansteigen, bei der Gewinnabfuhr der OeNB wird der BVA 2016 (100 Mio. EUR) fortgeschrieben. Auch die Einzahlung aus der Dividende der Verbund AG wurde im BVA-E 2017 mit 50 Mio. EUR fortgeschrieben und würde damit im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2016 um 12 Mio. EUR zurückgehen. Die Dividende der BIG soll 2017 mit 98,7 Mio. EUR (-0,4 %) geringfügig niedriger ausfallen als im BVA 2016, im Vergleich zum Erfolg 2015 (69,5 Mio. EUR) jedoch deutlich ansteigen. Ein neuerlicher Rückgang ist 2017 für die Einzahlung der Dividende der ASFINAG vorgesehen, sie soll um 5 Mio. EUR auf 85 Mio. EUR sinken. Auch die Einzahlungen aus der Österreichischen Bundesforste AG sollen 2017 auf 28,4 Mio. EUR zurückgehen (Rückgang der Fruchtgenussentgelte um 2,5 Mio. EUR).

130 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Größere einzahlungsseitige Verflechtungen mit bestehen

neben

den

Gewinnausschüttungen

Ausgliederungen und Beteiligungen vor

allem

in

Entnahmen

aus

der

Arbeitsmarktrücklage (die im BVA-E 2017 nicht dargestellt werden) sowie den geleisteten Pensionsbeiträgen für BeamtInnen (v.a. von ÖBB, Post und Universitäten). Weiterführende Informationen zu den Verflechtungen der einer Untergliederung zugehörigen Ausgliederungen

und

Beteiligungen

mit

dem

Bundesbudget

finden

sich

in

den

Untergliederungsanalysen des Budgetdienstes und im Bericht über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes.

8.5

Förderungsmaßnahmen

Die Förderungen des Bundes sind aus den Unterlagen zum BVA-E 2017 bzw. aus den Budgetbeilagen nicht unmittelbar zu entnehmen. Grundlage für die nachfolgende Analyse bilden jene Konten, die für die Erstellung der Förderungsberichte des Bundes62 herangezogen und daher als direkte Förderungen klassifiziert werden. Die für den BVA 2016 und 2017 ausgewiesenen Werte sind daher mit den Ausweisen in den Förderungsberichten der vergangenen Jahre vergleichbar. Tabelle 54:

Förderungsvolumen – Überblick 2013 bis 2017

in Mio. EUR

Förderungen Gesamtauszahlungen Bund Anteil

Erfolg 2013 5.157,2 75.566,7 6,8%

Erfolg 2014 5.259,2 74.652,5 7,0%

Erfolg 2015 4.876,6 74.589,5 6,5%

BVA 2016 5.528,8 76.452,2 7,2%

BVA-E 2017 5.547,3 77.457,2 7,2%

Quelle: BMF, eigene Auswertung und Darstellung

Der BVA-E 2017 sieht in allen Untergliederungen Förderungen im Ausmaß von insgesamt 5,55 Mrd. EUR vor, das entspricht einer geringfügigen Steigerung von 0,3 % gegenüber dem BVA 2016. Wie im Vorjahr beträgt der Anteil der Förderungen an den Gesamtauszahlungen 2017 7,2 %. Der deutlich Anstieg von rd. 650 Mio. EUR gegenüber dem Förderungen des Jahres 2015, die jedoch erheblich unter den Vorjahren lagen, ist insbesondere auf höhere Förderungen für ältere ArbeitnehmerInnen in der UG 20-Arbeit, den Anlauf der Förderungen aus der Breitbandinitiative in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie sowie die Verzögerungen bei der Auszahlung der Förderungen in der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, die zu Verschiebungen in das Jahr 2016 führten, zurückzuführen.

62

Zuletzt ist der Förderungsbericht 2014 erschienen.

131 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der direkten Förderungen nach Untergliederungen und weist bei den einzelnen Untergliederungen die wesentlichen Förderungsbereiche aus. Da es im Zeitraum von 2013 bis 2014 zu Änderungen in der Zuständigkeit der Bundesministerien gekommen ist (betrifft insbesondere die Förderungen für Kunst und Kultur sowie Frauen in den UGs 10-Bundeskanzleramt, 24-Gesundheit und Frauen, 30-Bildung und 32-Kunst und Kultur) wurden die Zeitreihen zur besseren Vergleichbarkeit gemäß der Zuständigkeiten des Jahres 2017 angepasst.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 55:

Förderungen nach Untergliederung

in Mio. EUR

Gesamt UG 02-Bundesgesetzgebung (Klubförderung, Opfer Nationalsozialismus) UG 10-Bundeskanzleramt Zuwendungen an politische Akademien und Parteien (DB 10.01.01) Sonstiges (v.a. Presseförderung, FFG Breitband AT-net, Volksgruppen) UG 11-Inneres (v.a. AMIF-Projekte, Rettungsdienste) UG 12-Äußeres davon: DB 12.02.01-Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskatastrophenfonds DB 12.02.02-Beiträge an Internationale Organisationen UG 13-Justiz (v.a. Sachwalter- und Patientenanwaltschaft) UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport davon: Sportförderung (GB 14.06) UG 15-Finanzverwaltung davon: Zuschuss OeKB (DB 15.01.01) Förderung von Handwerkleistungen (DB 15.01.01)* UG 20-Arbeit DB 20.01.01-Arbeitsmarktadministration BMASK (Lehrlingsbeihilfen) DB 20.01.02-Aktive Arbeitsmarktpolitik DB 20.01.03-Leistungen/ Beiträge BMASK (v.a. Maßnahmen für Ältere) UG 21-Soziales und Konsumentenschutz davon: GB 21.02-Pflege (24h-Betreuung, pflegende Angehörige) DB 21.04.01-Maßnahmen für Behinderte, spezielle Förderprogramme UG 24-Gesundheit und Frauen** UG 25-Familien u. Jugend (v.a. Familienberatungsstellen, Jugendförd.) UG 30-Bildung davon: DB 30.01.06-Lebenslanges Lernen UG 31-Wissenschaft und Forschung davon: DB 31.02.02-Fachhochschulen DB 31.03.01-Projekte und Programme DB 31.03.02-Basisfinanzierung v. Inst. (v.a. FWF, ÖAW, ISTA, CERN) UG 32-Kunst und Kultur** UG 33-Wirtschaft (Forschung) UG 34-Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) [v.a. FFG] UG 40-Wirtschaft (v.a. AWS, WKÖ, ÖHT) UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie davon: Zuschuss U-Bahn-Bau Wien (DB 41.02.02) Schienengüterverkehrsförderung (DB 41.02.02) Sonstige Förderungen DB 41.02.02-Schiene FFG Breitband Austria 2020 Förderungen (DB 41.02.03) DB 41.02.06-Wasser (v.a. Hochwasserschutz Gemeinden) UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft davon: DB 42.02.01.01-Ländliche Entwicklung - EU, variabel DB 42.02.01.02-Ländliche Entwicklung - Bund DB 42.02.02.01-Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei - EU, variabel DB 42.02.02.02-Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei - Bund DB 42.02.03-Forschung und Sonstige Maßnahmen GB 42.03-Forst-, Wasserressourcen und Naturgefahrenmanagement UG 43-Umwelt GB 43.01-Allgemeine Umweltschutzpolitik DB 43.02.02.00-Altlastensanierung DB 43.02.03.00-Siedlungswasserwirtschaft UG 44-Finanzausgleich (Hagelversicherung) UG 45-Bundesvermögen DB 45.02.04-Besondere Zahlungsverpflichtungen

Erfolg 2013 5.157,2 27,4 60,9 46,2 14,7 11,1 118,6

Erfolg 2014 5.259,2 24,8 67,4 53,2 14,2 14,5 106,6

Erfolg 2015 4.876,6 26,6 54,0 39,9 14,1 50,4 114,1

BVA 2016 5.528,8 27,9 53,7 39,9 13,9 18,6 120,3

BVA-E 2017 5.547,3 29,0 68,3 39,9 28,5 16,4 152,7

81,7 16,0 40,3 103,8

83,0 13,2 43,2 115,0

82,0 14,7 42,7 110,5

95,4 14,9 43,8 122,0

112,5 15,4 48,4 122,8

103,6 52,1

114,8 52,8

110,2 65,5

121,7 42,9

122,5 33,3

24,0 0,0 821,3 157,2 598,1 66,0 161,1

19,2 9,9 917,4 159,0 655,3 103,0 166,9

27,2 19,2 856,4 142,4 589,2 124,8 153,5

25,1 0,0 1.031,0 162,7 598,3 270,0 145,9

0,0 20,0 1.089,0 172,7 546,3 370,0 179,9

86,3 64,4 15,1 22,9 69,9

96,7 60,4 13,4 23,3 61,0

86,0 55,3 13,2 24,1 55,2

92,2 44,1

121,3 48,1

45,8 608,6

40,0 628,8

245,8 28,9 328,6 106,3 80,5 108,8 127,0 270,3

-

23,7 63,6

24,3 67,0

39,5 691,7

47,4 689,2

47,2 714,9

255,4 31,3 338,8 111,5 98,2 141,8 84,6 266,6

265,6 35,1 388,3 112,7 90,0 168,6 97,6 284,7

281,6 36,8 367,6

294,6 41,8 375,0

78,0 79,2 83,8 0,0 24,2 1.742,3

78,0 105,5 40,2 0,0 23,3 1.656,5

516,4 255,7 731,8 15,8 17,2 204,1 538,7 156,0 43,9 338,7 19,4 50,7 50,7

491,0 251,9 714,8 15,0 19,2 163,9 599,3 201,6 54,1 343,6 19,8 46,1 46,1

-

99,8 139,9 68,7 543,3

102,9 145,0 110,7 388,0

78,0 109,5 48,3 0,0 41,5 1.266,3

78,0 105,9 38,1 267,6 46,8 1.698,2

78,0 108,5 39,1 105,6 46,8 1.681,1

419,0 202,7 468,6 10,5 13,2 151,5 543,6 170,7 33,1 339,8 19,2 36,1 36,1

545,5 278,1 718,0 5,2 16,1 134,2 479,9 106,5 24,8 348,6 20,0 55,0 55,0

537,1 272,4 719,6 5,3 11,4 134,2 470,1 98,3 31,6 340,2 20,0 45,1 45,1

* Im Jahr 2016 wurde der Handwerkerbonus über eine Ermächtigung iHv 20 Mio. EUR ausbezahlt. ** In der UG 24-Gesundheit und Frauen und in der UG 32-Kunst und Kultur wird in der obigen Tabelle für den BVA 2016 und 2017 kein Wert ausgewiesen, weil die Spezifizierung der Förderungskonten nicht plausibel erschien (auch im letzten Förderungsbericht 2014 ist der Voranschlagswert für 2015 in der UG 32 offensichtlich zu niedrig, relevante Konten sind nicht als Förderungen spezifiziert). Quelle: BVA-E 2017, BMF; eigene Auswertung und Darstellung

133 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die größten Förderungsvolumina entfallen im BVA-E 2017 auf die nachfolgenden Untergliederungen.

Mit

einem

Volumen von 1,7 Mrd. EUR erfolgen die höchsten

Förderungen in der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, wobei der überwiegende Teil dieser Mittel aus EU-Förderungen stammt. In der UG 20-Arbeit werden Förderungen von insgesamt 1,1 Mrd. EUR insbesondere für die aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet. Die Förderungen in der UG 31-Wissenschaft und Forschung von 0,7 Mrd. EUR werden insbesondere

für

die

Fachhochschulen,

den

Wissenschaftsfonds

FWF

und

die

Österreichische Akademie der Wissenschaften verwendet. In der UG 43-Umwelt werden die Förderungen von 0,5 Mrd. EUR insbesondere für die Siedlungswasserwirtschaft verwendet. Auf diese vier Untergliederungen entfallen rd. 71 % aller im Förderungsbericht erfassten direkten Förderungen des Bundes. Der budgetierte hohe Anstieg der Förderungen im Jahr 2016 geht auf die Entwicklungen des EU-finanzierten Teils der Agrarförderungen (DBs 42.02.01.01-„Ländliche Entwicklung - EU, variabel“ und 42.02.02.01-„Marktordnungsmaßnahmen und Fischerei - EU, variabel“) und auf die Breitband-Förderungen in der UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie zurück. Laut Budgetbericht 2017 werden für Letztere 2016 nur rd. 30 Mio. EUR zahlungswirksam werden, sodass es hier im Jahr 2017 zu einer Steigerung kommen wird (und nicht zu einem starken Rückgang wie in Tabelle gezeigt). Neben der Entwicklung dieser Breitband-Förderungen stechen bei einem Vergleich der Zahlen von 2016 und 2017 der Anstieg in der UG 40-Wirtschaft (Start-Up-Initiative) und in der UG 20-Arbeit (Maßnahmen für Ältere) hervor. Einsparungen im Bereich der Förderungen bzw. eine generelle Förder-Reform stellten sowohl in den drei Konsolidierungspaketen seit 2011 als auch zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/16 einen wichtiger Faktor zur Erreichung der jeweiligen Zielsetzungen dar.63 So sah z.B. das Konsolidierungspaket II (Stabilitätspaket) Einsparungen im Bereich der Förderungen iHv 1 Mrd. EUR vor, die insbesondere durch die Einführung der Transparenzdatenbank bewirkt werden sollten. Obwohl die angestrebten Einsparungen zumindest teilweise durch generelle Abschläge auf die Budgets der Ressorts umgelegt wurden, sind insgesamt aus der Entwicklung der direkten Förderungen keine nachhaltigen Tendenzen ablesbar. Schwankungen in einzelnen Förderungsbereichen waren durch Verschiebungen von Zahlungszeitpunkten,

nicht

jedoch durch gezielte strukturelle

63

Vgl. dazu insbesondere die Studie und Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zur Umsetzung der Konsolidierungspakete und Offensivmaßnahmen ab 2011.

134 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Maßnahmen zur Neugestaltung des Förderungswesens bedingt. Offensivmaßnahmen werden in hohem Ausmaß durch neue Förderungen umgesetzt. Im Hinblick auf eine Reform des Förderwesens in Österreich zeichnen sich insgesamt noch kaum Fortschritte ab. Kritisiert werden in diesem Zusammenhang – zuletzt von der ADK – folgende Punkte: 

Das Fördersystem ist unübersichtlich, keine zentrale systematische Erfassung der Förderungen (Transparenzdatenbank derzeit noch unzureichend)



Mangelnde gebietskörperschaftenübergreifende Abstimmung führt zu unerwünschten Mehrfachförderungen



Mangelnde (Wirkungs-)Zieldefinition, Inputbetrachtung statt Wirkungsorientierung, kurzfristige Effekte vor langfristigen ökonomischen und ökologischen Wirkungen



Fehlende Nachhaltigkeit und Ökologisierung von Förderungsmaßnahmen



Fehlende Mindeststandards für die Förderungsgewährung, -abwicklung und -kontrolle

Zur

Vermeidung

von

unerwünschten

Mehrfachförderungen

und

der

besseren

gebietskörperschaftsübergreifenden Koordination sollte die Transparenzdatenbank dienen, die durch das Transparenzdatenbankgesetz 2012 eigeführt wurde und zu deren Implementierung eine Art. 15a B-VG-Vereinbarung mit den Ländern geschlossen wurde. Bei der Umsetzung der Transparenzdatenbank kam es in weiterer Folge jedoch immer wieder zu Verzögerungen.

Bislang

hat

nur

der

Bund

die

entsprechende

Befüllung

der

Transparenzdatenbank mit den personenbezogenen Leistungsdaten vorgenommen. Die Länder haben zwar das jeweilige Leistungsangebot, allerdings ohne die entsprechenden personenbezogenen Leistungsdaten eingespeist. In einer Landesfinanzreferentenkonferenz im November 2015 wurde beschlossen, dass die Transparenzdatenbank anhand von rund fünf

zu

definierenden

Tätigkeitsbereichen

(die

Transparenzdatenbank

umfasst

18 Tätigkeitsbereiche) getestet werden soll. Im Rahmen eines Pilotversuchs melden die Länder anhand der Tätigkeitsbereiche Energie und Umwelt nunmehr auch Einzelförderungen ein und die Ergebnisse sollen durch eine (neue) Art. 15a B-VG-Vereinbarung umgesetzt werden.

135 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

9 9.1

Haftungen Haftungsrahmen im Bundeshaftungsobergrenzengesetz

Für Haftungen des Bundes und der Länder (Länder auch für Gemeinden) sind aufgrund des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 rechtlich verbindliche Haftungsobergrenzen über einen mittelfristigen Zeitraum festzulegen. Diese Vorgabe wurde im Bundesbereich mit dem Bundeshaftungsobergrenzengesetz (BHOG) umgesetzt. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Haftungsrahmen des Bundes gemäß dem BHOG auf: Tabelle 56:

Haftungsrahmen im Bundeshaftungsobergrenzengesetz Zeitraum 2015 - 2018

Budgetbegleitgesetz Budgetbegleitgesetz Änderung des Scheide- Haftungsgesetzin Mio. EUR 2014 2016 münzengesetzes 1988 Kärnten Haftungsrahmen für abreifende Haftungen 1.877 1.877 1.877 1.877 Revolvierender Haftungsrahmen 178.123 178.123 180.123 192.623 Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten 900 2.500 2.500 2.500 Gesamt 180.900 182.500 184.500 197.000

Quellen: Novelle BGBl. I Nr. 144/2015, Novelle BGBl. I Nr. 13/2016, Novelle BGBl. I Nr. 69/2016, eigene Darstellung

Im Zeitraum 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2018 darf der jeweils ausstehende Gesamtbetrag an Haftungen des Bundes 197 Mrd. EUR an Kapital nicht übersteigen. Zinsen und Kosten sind auf diesen Höchstbetrag nicht anzurechnen. Das BHOG unterscheidet folgende drei Haftungsrahmen: Ein Rahmen iHv rd. 1,9 Mrd. EUR für Haftungen, die auf Sondergesetzen (ÖIAG-Anleihegesetz, Postsparkassengesetz) beruhen, der kontinuierlich abreift. Der zweite Haftungsrahmen iHv 192,6 Mrd. EUR ist revolvierend ausnutzbar und für alle übrigen Haftungen des Bundes heranzuziehen. Das BHOG umfasst weiters eine Haftungsobergrenze

iHv 2,5 Mrd. EUR

für

die

dem

Sektor

Staat

zugehörigen

außerbudgetären Einheiten des Bundes. Die Bundeshaftungsobergrenzen für den Zeitraum 2015 bis 2018 wurden zuletzt mehrmals substantiell

erhöht.

Im

Rahmen

des

Budgetbegleitgesetzes

2014

wurde

die

Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten auf 900 Mio. EUR angehoben, um der Neuzuordnung von außerbudgetären Einheiten zum Sektor Staat gemäß ESVG 2010 ausreichend Rechnung zu tragen. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2016 beschloss die Regierung eine Erhöhung der Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten auf 2,5 Mrd. EUR für die Jahre 2015 bis 2018. Damit sollen die Haftungen hinzugekommener außerbudgetärer Rechtsträger, wie z.B. der KA Finanz AG, der HETA und der Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) berücksichtigt werden.

136 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Mit der Änderung des Scheidemünzengesetzes 1988 und des BHOG vom März 2016 wurde die bestehende gesetzliche Beschränkung zur Bildung von Rücklagen und Rückstellungen zur Erfüllung der Umtauschverpflichtungen der Münze Österreich AG erweitert und durch eine Schadloshaltung des Bundes ergänzt. Die hierfür bei der Münze Österreich AG gebundenen

Mittel

Gewährleistungen

aus

der

gemäß

Rücklösungsrücklage

Scheidemünzengesetz

und

einer

wurden

Rückstellung

2016

als

für

Dividende

ausgeschüttet.64 Für die Schadloshaltung des Bundes wurde der im BHOG festgelegte revolvierende Haftungsrahmen um 2 Mrd. EUR erhöht. Schließlich wurden mit dem Beschluss des Haftungsgesetzes-Kärnten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, ein Memorandum of Understanding (MoU) mit Gläubigern der HETA zum Rückkauf landesbehafteter Schuldtitel umzusetzen. Dieses MoU sieht u.a. die Möglichkeit vor, landesbehaftete Schuldtitel gegen vom Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) emittierte Nullkupon-Inhaberschuldverschreibungen zu tauschen, die mit einer Bundesgarantie

ausgestattet

sind.

Für

die

Bundesgarantie

war

eine

gesetzliche

Ermächtigung erforderlich, die es dem Bundesminister für Finanzen ermöglicht, Haftungen für Kreditoperationen des KAF iHv 11 Mrd. EUR zu übernehmen. Für einen Teil der Finanzierung

des

KAF

wurde

die

Möglichkeit

der

Gewährung

eines

Gesellschafterzuschusses oder die Übernahme einer Haftung für Verbindlichkeiten der ABBAG geschaffen, dafür wurde der Rahmen des FinStaG um 1,5 Mrd. EUR auf 23,5 Mrd. EUR angehoben. Die Haftungsermächtigung für Kreditoperationen des KAF und die Erhöhung des Rahmens des FinStaG iHv 1,5 Mrd. EUR erforderten im BHOG eine entsprechende Erhöhung der Obergrenze um 12,5 Mrd. EUR auf 192,6 Mrd. EUR für sämtliche

vom

Bundesminister

für

Finanzen

übernommenen

Haftungen

und

Schadloshaltungsverpflichtungen. Der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds, legte am 6. September 2016 ein Angebot an vorrangige und nachrangige Gläubiger der HETA zum Rückkauf landesbehafteter Verbindlichkeiten,

das

die

gesetzlich

erforderlichen

Mehrheiten

erreichte.

Der

Liquiditätsbedarf des Bundes für die Finanzierung des KAF kann bis zu 3,7 Mrd. EUR betragen und der Zeitpunkt wird davon abhängen, wann die Gläubiger den Rücktausch durchführen. Der Rücktausch beginnt mit 1. Dezember 2016 und endet Ende Mai 2017. Die Auszahlungen sollen in der UG 46-Finanzmarktstabilität aus Rücklagen erfolgen, sie haben jedoch auf das Maastricht-Ergebnis keine Auswirkung.

64

siehe Analyse des Budgetdienstes zum Scheidemünzengesetz 1988 und Bundeshaftungsobergrenzengesetz

137 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

9.2

Ausschöpfung des Haftungsrahmens

Die Gesamthaftungen des Bundes für Kapital betrugen mit Ende Dezember 2015 insgesamt rd. 94,6 Mrd. EUR und verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 686 Mio. EUR (0,7 %). Während die Haftungen aus der Förderung des Außenhandels (49,6 Mrd. EUR) neuerlich um 5,7 % zurückgingen und die Haftungen für die ÖBB Infrastruktur AG (insgesamt 15,2 Mrd. EUR) stagnierten, stiegen die Haftungen gemäß FinStaG wegen einer Bürgschaft für eine Nachranganleihe der KA Finanz AG und der Besicherung der Ansprüche des Käufers des SEE-Netzwerks der Hypo Group Alpe Adria um 113,9 % auf 7,4 Mrd. EUR stark an. Die Haftungen für die Stabilisierung der Zahlungsbilanz/EFSF sanken um 5,1 % auf 8,7 Mrd. EUR, jene für die ASFINAG um 2,5 % auf 8,8 Mrd. EUR. Gemäß dem BRA 2015 war die Haftungsobergrenze des Bundes von 184,5 Mrd. EUR an Kapital zum Jahresende 2015 mit 96,4 Mrd. EUR (52,4 %) ausgenutzt. Der RH hat darauf hingewiesen, dass die Gesamthaftungsobergrenzen des BHOG Zinsen und Kosten außer Acht lassen und daher die sich aus der Übernahme von Haftungen ergebenden Auswirkungen auf den Bundeshaushalt unzureichend darstellen. Gemäß österreichischem Stabilitätspakt 2012 sind auch die Länder verpflichtet, für Länder und Gemeinden rechtlich verbindliche Haftungsobergrenzen festzulegen. Es kam dabei allerdings zu einer sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Haftungsobergrenzen. Der RH und der Fiskalrat gehen davon aus, dass eine ausreichende Risikobegrenzung durch die bestehenden Haftungsobergrenzen nicht gegeben ist. Die von der Statistik Austria veröffentlichten Daten zu Eventualverbindlichkeiten zeigen im Jahr 2015 für Österreich konsolidierte Staatshaftungen von 77,8 Mrd. EUR, davon werden mehr als die Hälfte von Ländern (ohne Wien) (24,3 Mrd. EUR) und Gemeinden (10,2 Mrd. EUR) gehalten. Im Vorjahresvergleich sind die Haftungen um 8 Mrd. EUR auf 22,9 %

des

BIP

zurückgegangen.

Laut

Übersicht

über

die

österreichische

Haushaltsplanung 2016 sollen die Eventualverbindlichkeiten weiter sinken und 2017 nur noch 17,8 % des BIP betragen. Während die Haftung des Bundes mit rd. 12,5 % stagnieren, sollen jene der Länder und Gemeinden auf 5,3 % des BIP zurückgehen, davon jene im Zusammenhang mit dem Finanzsektor von 6,9 % im Jahr 2015 auf 2,5 % im Jahr 2017.

138 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

10

Nutzung von Haushaltsrücklagen

Rücklagen nach dem neuen Haushaltsrecht sollen den haushaltsleitenden Organen einen flexibleren Mitteleinsatz ermöglichen, indem nicht verbrauchte Budgetmittel am Ende des Jahres einer Rücklage zugeführt und zu einem späteren Zeitpunkt – mit Zustimmung des BMF – entnommen werden können. Die Bildung von Rücklagen reduziert zunächst den Nettofinanzierungsbedarf (Budgetdefizit), die spätere Entnahme muss jedoch durch zusätzliche Kreditoperationen finanziert werden und wird dann defizitwirksam. Der Rücklagenbestand zum 31. Dezember 2015 betrug 19,4 Mrd. EUR. Die nachstehende Tabelle zeigt den Stand der Rücklagen mit Ende 2014 und Ende 2015 sowie die bis zum 30. September 2016 erfolgten Veränderungen durch Rücklagenentnahmen:

139 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Tabelle 57:

Entwicklung des Rücklagenstandes

Entwicklung des Rücklagenstandes

Stand 31.12.2014

in Mio. EUR

Rubrik 0,1: Recht und Sicherheit 01 Präsidentschaftskanzlei 02 Bundesgesetzgebung 03 Verfassungsgerichtshof 04 Verwaltungsgerichtshof 05 Volksanwaltschaft 06 Rechnungshof 10 Bundeskanzleramt 11 Inneres 12 Äußeres 13 Justiz 14 Militärische Angelegenheiten und Sport 15 Finanzverwaltung 16 Öffentliche Abgaben Rubrik 2: Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie 20 Arbeit 21 Soziales und Konsumentenschutz 22 Pensionsversicherung 23 Pensionen - Beamtinnen und Beamte 24 Gesundheit und Frauen 25 Familien und Jugend Rubrik 3: Bildung, Forschung, Kunst und Kultur 30 Bildung 31 Wissenschaft und Forschung 32 Kunst und Kultur 33 Wirtschaft (Forschung)

1.484,38 1,87 38,63 1,38 1,26 3,15 6,73 127,70 163,43 87,27 237,36 112,22 700,46 2,91 417,46 97,99 63,02 0,00 160,37 65,91 30,17 1.058,72 70,30 567,79 5,67 53,17

34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) Rubrik 4: Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt 40 Wirtschaft 41 Verkehr, Innovation und Technologie 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 43 Umwelt 44 Finanzausgleich 45 Bundesvermögen 46 Finanzmarktstabilität Rubrik 5: Kassa und Zinsen 51 Kassenverwaltung 58 Finanzierungen, Währungstauschverträge Gesamtsumme Detailbudgetrücklagen Variable Auszahlungsrücklagen Rücklagen aus Mehreinzahlungen von der EU Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen

Stand 31.12.2015

Veränderung 31.12.2015 30.9.2016

1.245,04 1,87 24,18 1,28 1,16 3,03 5,40 46,19 99,37 59,42 211,93 98,18 689,30 3,71 659,48 120,43 21,39 0,00 455,61 52,01 10,04 921,22 88,78 400,14 25,33 45,18

361,80

361,80

12.388,31 378,87 1.989,98 301,39 723,71 148,76 3.073,01 5.772,58 3.028,00 392,28 2.635,72 18.376,87 15.398,77 787,29 148,91 2.041,90

12.250,90 360,42 1.948,95 676,94 713,70 225,27 3.407,78 4.917,85 4.339,66 395,05 3.944,61 19.416,30 16.150,29 974,05 155,67 2.136,29

Budgetierte RLVerwendung BVA-E 2017

Stand 30.9.2016

-249,01 -0,30 -3,40 -0,10 -0,10 -0,30 -2,10 -4,00 -12,09 -12,63 -35,77

996,03 1,57 20,78 1,18 1,06 2,73 3,30 42,19 87,28 46,80 176,16 98,18 512,00 2,79 659,97 120,43 21,39 0,00 455,61 52,50 10,04 891,65 74,21 400,14 25,33 30,18

-177,30 -0,92 +0,49

+0,49 -29,57 -14,57

-15,00

-79,79 -0,30 -3,40 -0,50 -0,10 -0,30 -1,30 -4,00 -9,10 -21,92 -35,77 -3,10

-42,50 -42,50

361,80 -457,80 -16,76 -320,55 -6,69 -12,00

11.793,10 343,66 1.628,40 670,24 701,70 225,27 3.405,98 4.817,85 4.325,90 381,29 3.944,61 18.666,66 15.529,63 874,05 141,92 2.121,07

-1,80 -100,00 -13,75 -13,75 -749,63 -620,66 -100,00 -13,75 -15,22

-295,05 -13,05 -110,00

-20,50 -151,50

-417,34

Rücklagenrest in % des BVA-E 2017

Rücklagen -rest

916,24 1,27 17,38 0,68 0,96 2,43 2,00 38,19 78,18 24,88 140,40 98,18 508,90 2,79 659,97 120,43 21,39 0,00 455,61 52,50 10,04 849,15 74,21 357,64 25,33 30,18

8,1% 4,4% 4,8% 22,6% 6,1% 8,4% 2,3% 4,5% 9,8% 4,2% 42,7% 1,7% 1,4% 0,7% 0,0% 4,9% 4,9% 0,1% 6,1% 0,9% 8,2% 5,6% 28,8%

361,80

83,8%

11.498,05 330,61 1.518,40 670,24 701,70 225,27 3.385,48 4.666,35 4.325,90 381,29 3.944,61 18.249,33 15.529,63 874,05 141,92 2.121,07

122,6% 89,3% 40,0% 31,3% 115,4% 23,4% 412,0% 685,0% 91,4% 2.500,1% 83,6% 23,6%

Anmerkungen: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Zweckgebundene Einzahlungsrücklagen dürfen nur im Rahmen einer zweckgebundenen Gebarung verwendet werden.

Variable

zweckgebunden.

Auszahlungsrücklagen EU-Einzahlungsrücklagen

sind

Rücklagen

stammen

aus

aus

Bereichen

mit

Mehreinzahlungen

variablen der

Auszahlungsgrenzen

Europäischen

Union

und

und sind

zweckgebunden. Quellen: BRA, BVA-E 2017

Im Jahr 2015 wurden 2,2 Mrd. EUR an Rücklagen entnommen, wobei die höchste Rücklagenentnahme die UG 46-Finanzmarktstabiltät für die Zahlung an den Freistaat Bayern iHv 1,2 Mrd. EUR betraf. Dennoch erhöhte sich der Rücklagenbestand 2015 weiter, da 3,3 Mrd. EUR

neu

UG 58-Finanzierungen,

zugeführt

wurden,

wobei

Währungstauschverträge

die

höchsten

(1,3 Mrd. EUR)

Zuführungen und

die

die

UG 46

(426,9 Mio. EUR) betrafen.

140 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Rund 70 % der Rücklagen entfallen auf die Untergliederungen des BMF, es bestehen jedoch auch

bei

anderen

Ressorts

bedeutende

Rücklagenstände,

insbesondere

in

der

UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie (10 %), nachdem das BMVIT etwa die Hälfte der Versteigerungserlöse aus den LTE-Lizenzen (rd. 1 Mrd. EUR) im Jahr 2013 einer Rücklage zugeführt hat, der UG 43-Umwelt (3,7 %) und der UG 42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

(3,5 %).

Untergliederungen beispielsweise

aus

durch

Die

Bildung

der

unterschiedlichen Einsparungen,

Rücklagen

und

wenig

erfolgt

in

transparenten

Projektverzögerungen,

den

einzelnen

Gründen,

wie

Veranschlagungen

von

Zusagerahmen anstelle von Liquiditätserfordernissen bei Förderungen, unerwartete Mehreinnahmen oder Über- oder Unterbudgetierungen von Aus- bzw. Einzahlungen. Die Rücklagen sind vielfach bereits durch Förderungszusagen oder Verpflichtungen gebunden, weil z.B. der tatsächliche Mittelbedarf von der Umsetzung eines Programms abhängig ist und nicht mit dem Veranschlagungszeitpunkt zusammenfällt. Aus den Unterlagen ist jedoch nicht ersichtlich, inwieweit die freie Verfügbarkeit der in die Rücklage eingestellten Mittel gegeben ist oder ob diese bereits durch Verträge oder Projekte gebunden sind. Die Entnahme von Rücklagen kann entweder bereits bei der Veranschlagung budgetiert werden (dies ist aus Sicht des Budgetdienstes vorzuziehen, wenn ein konkreter Bedarf zum Budgeterstellungszeitpunkt absehbar ist) oder im Rahmen des laufenden Budgetvollzuges erfolgen.

In

den

Voranschlagswerten

für

2016

waren

Rücklagenentnahmen

iHv 511 Mio. EUR veranschlagt und wurden daher mit Jahresbeginn entnommen (davon 300 Mio. EUR für die Breitbandinitiative, die jedoch 2016 nicht zur Gänze benötigt werden). Rücklagenentnahmen im Vollzug erfolgten bis 30. September 2016 iHv 224,7 Mio. EUR, davon sind 148,4 Mio. EUR Entnahmen auf den Mehrbedarf in der UG 15-Finanzverwaltung aufgrund der Insolvenzen der AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG zurückzuführen. Weiters führten 2016 auch unterjährige Mehreinzahlungen zu Rücklagenbewegungen. Im BVA-E 2017 sind in 16 der 33 Untergliederungen Rücklagenentnahmen von insgesamt 417,3 Mio. EUR veranschlagt, mit denen die in der geplanten Novelle des BFRG 2017 – 2020 vorgesehene Auszahlungsobergrenze des BFRG von 77,1 Mrd. EUR überschritten werden kann. Die höchsten budgetierten Rücklagen sind in folgenden Untergliederungen vorgesehen: In der UG 46-Finanzmarktstabilität 150 Mio. EUR für Haftungen gem. FinStaG (Finanzmarktstabilitätsgesetz) und IBSG (Interbankmarktstärkungsgesetz)-Phönix-Garantie sowie 1,5 Mio. EUR für UNICITRAL (United Nations Commission on International Trade Law),

in

der

UG 41-Verkehr,

Innovation

und

Technologie

110 Mio. EUR für

die

Breitbandinitiative, in der UG 31-Wissenschaft und Forschung 42,5 Mio. EUR für den Klinischen Mehraufwand (Bauinvestitionen) und in der UG 13-Justiz ist mit 35,8 Mio. EUR der gleiche Betrag wie bereits im Vorjahr für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen. 141 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Nach Entnahme der im BVA-E 2017 bereits budgetierten Rücklagenverwendung verbleibt ein fiktiver Rücklagenrest iHv 18,2 Mrd. EUR, der in der obigen Tabelle zu den Gesamtauszahlungen im BVA-E 2017 in Beziehung gesetzt wurde. Der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch allfällige Rücklagenentnahmen im Vollzug

im

vierten

Quartal

2016

(hier

erfolgen

im

Regelfall

die

höchsten

Rücklagenentnahmen) sowie durch eine am Jahresende 2016 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf noch verändern wird. Rücklagenbeträge, die entnommen werden, müssen zum Zeitpunkt der Entnahme finanziert werden. Die zusätzliche Entnahmemöglichkeit von Rücklagen im Vollzug wird vom BMF im Hinblick auf die unionsrechtlichen Defizitvorgaben und die Verpflichtung

zu einem

grundsätzlich ausgeglichenen Haushalt

weiterhin restriktiv

gehandhabt werden. Für das Finanzjahr 2017 sind für den Bereich der budgetierten Rücklagenentnahmen größtenteils Mittelverwendungsbindungen vorgesehen (siehe Pkt. 3.8), wodurch die Rücklagenentnahmen auf bestimmte Zwecke beschränkt und nur mit Genehmigung des Bundesministers für Finanzen verwendet werden können. Von den veranschlagten Rücklagen 2017 iHv 417,3 Mio. EUR wurden 297,9 Mio. EUR (71 %) gebunden. Können die Rücklagenentnahmen für das Finanzjahr 2017 jedoch nicht verwendet werden, wurde durch eine neue Bestimmung im BFG-E 2017 (Artikel XIV) geregelt, dass der nicht verwendete Rücklagenbetrag für die Folgeperioden erhalten bleibt. Das derzeitige System der Rücklagengebarung entspricht damit nicht der ursprünglichen Intention der Reform des Rücklagensystems im neuen Haushaltsrecht. Eine Bindung auf veranschlagte

Rücklagenentnahmen

Verwendungsmöglichkeit.

Der

führt

erforderliche

zu

einer

Antrag

auf

Einschränkung

der

Aufhebung

der

Mittelverwendungsbindung an das BMF kann zu höherem Verwaltungsaufwand bzw. deutlichen Verzögerungen führen. Im Rahmen der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform wurde daher vom Budgetdienst auch eine Reform des Rücklagensystems vorgeschlagen, die die weitere Bildung sehr hoher Rücklagenbestände beschränken und trotzdem eine Anreizwirkung sicherstellen soll.

142 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

11

Wirkungsorientierung als Budgetgrundsatz

Mit der Umsetzung des Grundsatzes der Wirkungsorientierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung umfasst der Budgetbeschluss des Nationalrates sowohl die Finanz- als auch Wirkungsinformationen und gibt damit Auskunft, welche Ziele sich Politik und Verwaltung setzen, durch welche Maßnahmen diese verfolgt werden und wie der Erfolg anhand von angestrebten Kennzahlenwerten aussieht.

11.1 Umsetzung der Angaben der Wirkungsorientierung im BVA-E 2017 Im

Vorjahr

wurden

die

Angaben

zur

Wirkungsorientierung

im

Rahmen

einer

Qualitätsoffensive von vielen Ressorts überarbeitet. Im Interesse der Kontinuität und Vergleichbarkeit blieben die Wirkungsziele und Kennzahlen in großen Teilen unverändert. Insgesamt wurden im BVA-E 2017 124 Wirkungsziele festgelegt, gegenüber dem Vorjahr sind dabei 5 Wirkungsziele neu hinzugekommen, 6 sind entfallen und 2 Wirkungsziele (UG 24-Gesundheit und Frauen) wurden zusammengelegt. Dies betrifft insbesondere den Rechnungshof, der mit der neuen Präsidentschaft sämtliche Wirkungsziele neu formuliert und damit neue Schwerpunkte festgelegt hat. Bei 20 Wirkungszielen wurden Änderungen (v.a. wurden Aspekte zusätzlich aufgenommen oder weggelassen) vorgenommen und 98 Wirkungsziele blieben gleich bzw. wurden nur geringfügig textuell angepasst. Folgende Wirkungsziele sind neu hinzugekommen: Tabelle 58:

Neu formulierte Wirkungsziele

UG

Wirkungsziel Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den Rechnungshof auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates

06-Rechnungshof

Gleichstellungsziel Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität Wirksame öffentliche Finanzkontrolle durch Stärkung der Kooperation mit anderen Kontrollinstitutionen

42-Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

Gleichstellungsziel Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Schülerinnen und Schülern in den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen

Quelle: BVA-E 2017, eigene Darstellung

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Der Budgetdienst hat zur besseren Übersicht sämtliche Wirkungsziele des BVA-E 2017 zu einer Wirkungsziel-Landkarte zusammengestellt und alle Änderungen (neu, entfallen, umformuliert mit inhaltlichem Aspekt, geringfügig umformuliert) entsprechend markiert.65 Im BVA-E 2017 wurden insgesamt 389 Maßnahmen genannt, die darlegen sollen, wie das jeweilige Wirkungsziel verfolgt wird. Anhand von 358 Indikatoren wird festlegt, welcher Erfolg jeweils erreicht werden soll. Von diesen Kennzahlen wurden insgesamt 55 neu angeführt, 205 sind gleich geblieben, 98 bereits verwendete Kennzahlen wurden geändert und 55 sind entfallen. Die Änderungen der Kennzahlen betrafen insbesondere die Berechnungsmethode, die Korrektur von Ist- und Zielwerten, die Ergänzung von Zielwerten oder die Ergänzung von Erläuterungen der Kennzahlen. Bei Indikatoren die dem Gleichstellungsziel zugeordnet sind, wurden oftmals zusätzlich getrennte Ziel- und Istwerte für Frauen und Männer angegeben. Die Änderungen betreffen oftmals eine Schärfung oder Präzisierung der Kennzahlen. Für

jede

Untergliederung

sollen

maximal

fünf

Wirkungsziele

die

Prioritäten

der

Untergliederung sowie die Kernaufgaben des haushaltsleitenden Organs abdecken. Von den 33 Untergliederungen haben 12 diese maximale Anzahl ausgenützt, 7 Untergliederungen haben nur 2 Wirkungsziele formuliert. Bei Untergliederungen, die große Politikfelder umfassen (wie die UG 30-Bildung oder die UG 41-Verkehr, Innovation und Technologie mit jeweils 3 Wirkungszielen) wäre eine stärkere Differenzierung vorteilhaft, weil der Politikbereich dadurch besser abdeckt werden könnte. Der Budgetdienst hat in seiner Analyse der besonderen Auszahlungsschwerpunkte und Querschnittsthemen den jeweiligen Themen erstmals die dazu festgelegten Wirkungsziele zugeordnet (siehe dazu Pkt. 6). Damit soll ersichtlich werden, welche zentralen Wirkungen die Regierung in einzelnen Themenbereichen erreichen will und wie diese ihrer Einschätzung nach (Zielerreichungsgrad aus den Berichten der Wirkungscontrollingstelle über die interne Evaluierung der Wirkungsorientierung) in den letzten Jahren bereits erreicht wurden. Eine

detaillierte

Analyse

der

Angaben

zur Wirkungsorientierung

auf

Ebene

der

Untergliederung enthält die jeweilige Untergliederungsanalyse des Budgetdienstes.

65

Link: BD - Wirkungsziel-Landkarte BVA-E 2017

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

11.2 Weiterentwicklung Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle legt dem Nationalrat jährlich einen Bericht über

die

Ergebnisse

der

ressortinternen

Evaluierungen

der

Angaben

der

Wirkungsorientierung des vorangegangenen Finanzjahres vor. Die Evaluierungen wurden im Unterausschuss

des

Budgetausschusses

anhand

einiger

in

der

Einführung

der

Wirkungsorientierung bereits fortgeschrittener Untergliederungen inhaltlich konstruktiv diskutiert, es wurde aber auch grundsätzlicher Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Wirkungsorientierung identifiziert. In den Erläuterungen zum Art. 51 B-VG wurde festgehalten, dass die Absicht stets handlungsleitend bleiben muss, die Steuerung der eingesetzten Mitteln nach beabsichtigten Wirkungen und Leistungen mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand vorzunehmen ist und den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung aussagekräftige und ohne unzumutbaren Aufwand verarbeitbare Informationen zur Hand zu geben sind, die diese für ihre Steuerungsaufgaben benötigen. Gleichzeitig sollen diese einer breiten, interessierten Öffentlichkeit deutlich machen, welche Zusammenhänge zwischen eingesetzten Mitteln und Wirkungen/Leistungen bestehen. Der Budgetdienst hat sich bereits mehrfach mit dem bisherigen Umsetzungsstand auseinandergesetzt. Weiterentwicklungspotentiale sieht er vor allem in einer Straffung und höheren Relevanz der Wirkungsinformationen, einer stärkeren Fokussierung anstelle von Vollständigkeit, einem stärkeren Bezug zum Budget und zur Ressourcensteuerung sowie einer stärkeren Berücksichtigung von ressortübergreifenden Zielsetzungen. Das derzeitige System der Wirkungsorientierung wirkt aber trotz der Qualitätsoffensive 2016 vielfach mit

Informationen

überladen

und ist

dadurch

verwaltungsaufwändig

und

unübersichtlich. Es vermittelt keinen raschen Überblick über einen Bereich bzw. über die Strategie der Bundesregierung in einem Politikfeld. Bei der Formulierung der Angaben der Wirkungsorientierung sollte auf die jeweilige Steuerungsebene zielgruppengerecht Bedacht genommen

werden.

Die

Wirkungsziele

auf

Untergliederungsebene

sollten

einen

mittelfristigen Planungshorizont aufweisen, der insbesondere die Politik und die interessierte Öffentlichkeit als Zielgruppe anspricht. Auf Globalbudgetebene und Detailbudgetebene sollten die Angaben nach Ansicht des Budgetdienstes stärker auf die interne Steuerung abzielen und ein kürzerer Horizont maßgeblich sein. Die stärkere Berücksichtigung der Erfordernisse

der

jeweiligen

Budgetsteuerungsebene

würde

eine

Verschlankung,

Präzisierung und höhere Steuerungsrelevanz der Angaben der Wirkungsorientierung ermöglichen. 145 / 148

Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Die Wirkungsorientierung kann nur dann gut im Prozess der Haushaltsführung integriert werden,

wenn

sie

von

einem

Informations-

bzw.

Planungsinstrument

zu

einem

Steuerungsinstrument für die Politik weiterentwickelt wird.

11.3 Gleichstellung Frauen und Männer, Gender Budgeting Der Gleichstellungsaspekt ist die einzige wirkungsorientierte Zielsetzung, die auf jeder Ebene und im gesamten Kreislauf der Wirkungsorientierung zu berücksichtigen ist. Die Wirkungsorientierung soll sich dabei als wichtiges Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung erweisen. Im

BVA-E 2017

wurden

insgesamt

35

Gleichstellungsziele

angeführt.

Vier

Untergliederungen, UG 23-Pensionen – Beamtinnen und Beamte (die Gleichstellung wird jedoch

bei

den

Maßnahmen

UG 51-Kassenverwaltung

und

angesprochen),

UG 58-Finanzierungen,

UG

46-Finanzmarktstabilität,

Währungstauschverträge

legen

zumeist durchaus begründet kein Gleichstellungsziel fest. Sieben Gleichstellungsziele sind verwaltungsintern ausgerichtet, wie beispielsweise die Ziele von VfGH und VwGH mit der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern (mit Telearbeitsplätzen als Indikator) oder in der UG 14-Militärische Angelegenheiten und Sport, wo sich das Bundesheer als attraktiver Dienstgeber positionieren möchte (Indikator betrifft den Anteil der Soldatinnen im ÖBH; freiwillige Meldungen von Männern und Frauen für Kaderanwärterausbildung). Auch in der UG 10-Bundeskanzleramt spricht eines der beiden Gleichstellungsziele nur unmittelbar die Zielgruppe der MitarbeiterInnen des BKA an, obwohl sein Kompetenzbereich auch allgemein die Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten umfasst. Der überwiegende Teil der Gleichstellungsziele (rd. 80 %) ist jedoch auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet. Die Wirkungsziele umfassen den gesamten breiten Bereich der Gleichstellung und beinhalten insbesondere die bessere Verteilung der Erwerbsarbeit, die Verringerung des Gender Pay Gaps, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Geschlechtergerechtigkeit in der Bildung aber auch spezifische Einzelschwerpunkte,

wie

die

Lebenssituation

weiblicher

Insassen

im

Straf-

und

Maßnahmenvollzug, Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung oder die Erhöhung des Anteils der Frauen mit Anspruch auf Eigenpension.

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Das Regierungsprogramm sieht vor, dass die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle die zentrale Koordinierung der Gleichstellung vornehmen soll. Im Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2015 wurden die Gleichstellungsziele zusammengeführt und den Clustern Arbeitsmarkt und Bildung, Schutz vor Gewalt, Familie und Beruf, Rechte und Rechtssicherheit,

Gesundheit,

Sensibilisierung

und

Kompetenzentwicklung,

Entscheidungspositionen und -prozesse bzw. Infrastruktur und Umwelt zugeordnet. Eine solche nachträgliche Clusterung verbessert zwar die Informationsgrundlage etwas, kann jedoch eine vorher festgelegte Strategie mit entsprechenden Schwerpunkten und einem

Zusammenwirken

der

verschiedenen

Ressorts

bei

der

Umsetzung

dieser

Querschnittsmaterie keinesfalls ersetzen. In den Budgetunterlagen oder im Strategiebericht sind die Gleichstellungsziele nicht zusammenfassend dargestellt und in keine konkrete Strategie eingebettet, obwohl alle Ressorts Gleichstellungsaspekte berücksichtigen müssen. Zur

besseren

Übersicht

hat

der

Budgetdienst

zum

BVA-E 2017

eine

Gleichstellungsziel-Landkarte zusammengestellt, die sämtliche Gleichstellungsziele und die dazugehörigen Maßnahmen und Indikatoren beinhaltet und alle Änderungen zum Vorjahr (neu, entfallen, umformuliert mit inhaltlichem Aspekt, geringfügig umformuliert) markiert. 66 Anhand der Indikatoren ist auch ersichtlich, inwieweit die Zielzustände, die sich die Regierung für die letzten Jahre vorgenommen hat, tatsächlich erreicht wurden. Die Wirkungsorientierung soll als Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung fungieren. Gender Budgeting als Analyse- und Steuerungsinstrument, das Mittelallokationen zu Gleichstellungszielen in Bezug bringt, ist im BVA-E 2017 nur in Einzelfällen verankert. Nur wenige Wirkungsziele zielen direkt auf die Verbindung zum Budget ab, wie in der UG 22-Pensionsversicherung, die die Erhöhung des Anteils der Frauen, die einen Anspruch auf Eigenpension erwerben, erreichen will, oder in der UG 16-Öffentliche Abgaben, die durch das Abgabensystem die gleichmäßige Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern unterstützen möchte. Der Großteil der Gleichstellungsziele, Maßnahmen und Indikatoren bleibt ohne direkten Bezug und spricht die grundsätzliche Ungleichstellung bei beiden Geschlechtern an.

66

Link: BD - Gleichstellungsziel-Landkarte BVA-E 2017

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Budgetdienst – Budgetanalyse 2017

Zwei Untergliederungen (UG 16-Öffentliche Abgaben, UG 24-Gesundheit und Frauen) sprechen den Gender Pay Gap als einen zentralen Indikator für die Gleichstellung an und referenzieren auf den Gender Pay Gap auf Basis der Bruttolohnstunden gemäß Eurostat. Die Zielwerte des Indikators sind in beiden Untergliederungen im Wesentlichen gleich formuliert und sollen bis 2018 22,1 % erreichen. Österreich liegt 2014 laut Statistik Austria (Stand: 4. November 2016) bei 22,2 % und damit deutlich über dem EU 28-Durchschnitt von 16,7 %. Der Gender Pay Gap in Österreich reduzierte sich von 25,5 % im Jahr 2006 auf 22,2 % im Jahr 2014. Laut Statistik Austria zählt Österreich im europäischen Vergleich zu den Ländern, die eine hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen aufweisen. Nur in sieben Mitgliedstaaten (Finnland, UK, Estland, Niederlande, Deutschland, Dänemark und Schweden) war die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen höher als in Österreich. Im Jahresdurchschnitt 2015 lag die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-jährigen Frauen in der EU-28 bei 60,4% (Männer 70,8%). Im Rahmen der Wirkungsorientierung strebt die UG 20-Arbeit für 2018 für die Beschäftigungsquote von Frauen von 15 bis 64 Jahren einen Zielzustand von ≥64,5 % (Istzustand 2015: 63,8 %) und von 25- bis 44-Jährigen von ≥76 % (Istzustand 2015: 76,2 %) an. Allerdings liegt dem eine andere Berechnungsmethode67 zugrunde und daher sind die Werte mit jenen der Statistik Austria nicht unmittelbar vergleichbar. Die Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Wirkungsorientierung im Haushaltskreislauf kann die nötigen Voraussetzungen schaffen, um die Gleichstellung weiter voranzutreiben und Gender Budgeting als wirksames Instrument einzusetzen, es müsste dazu aber von den Zielen und Maßnahmen her inhaltlich wesentlich besser koordiniert werden.

67

Verhältnis von beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger registrierten, unselbständig und selbständig beschäftigten Frauen zwischen 15 und 64 bzw. 25 und 44 Jahren zur weiblichen Wohnbevölkerung derselben Altersgruppe

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