Biologische Innovation in der Kosmetik

Biologische Innovation in der Kosmetik Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen F. Tatzber, Inst. f. Biochemi...
Author: Jan Adler
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Biologische Innovation in der Kosmetik Möglichkeiten der Kooperation von Kosmetikherstellern mit Forschungseinrichtungen F. Tatzber, Inst. f. Biochemical Engineering, Fachhochschule Technikum-Wien, Höchstädtplatz 5, 1200 Wien [email protected]

Für alle, die sie noch nicht kennen: Die Fachhochschule Technikum-Wien

Biotechnologische Bereicherungen in der Kosmetik in den letzten Jahren: (kein Anspruch auf Vollständigkeit) -

Technik: z.B. Emulgationstechnik Biochemie: z.B. Hyaluronsäure Gentechnik: z.B. Reindarstellung von Enzymen Zellkultur: z.B. Testmethoden, Stammzellen Algen(zell)kultur: z.B. Algenextrakte Pflanzenkultur: z.B. Phytosteroide, Vitamine Chemische Synthese: z.B. Verbesserte Isolationsmethoden Nanotechnik: z.B. verbesserte Oberflächeneigenschaften Biologie: z.B. Möglicher Verzicht auf Tiermodelle Computertechnologie: z.B. Molecular Modelling Pharmakologie: z.B. Aufklärung von Wirkmechanismen

Der Innovationsscheck der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Gefördert werden: • Studien zur Umsetzung innovativer Ideen (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung • Analyse des Technologietransferpotenzials • Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens (Prozess, Produkt, Technologie) • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (vor allem im Zusammenhang mit Analysen zum Innovationspotential des Unternehmens)

Nicht gefördert werden: (Teil 1/2) • Aufträge, für deren Abwicklung die Expertise einer Forschungseinrichtung nicht erforderlich ist • Aufträge oder Evaluierungen ohne Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter sowie reine Messund Prüfaufträge • Projektkonstellationen, bei denen die Forschungseinrichtung als Vermittler für Dritte fungiert bzw. selbst keine ausgewiesene Expertise im fachlichen Bereich besitzt • Investitionen in Anlagen und Betriebsmittel (Ankauf von Soft- u. Hardware etc.)

Nicht gefördert werden: (Teil 2/2) • Marktforschung (Meinungsumfragen), Marktstudien (Marktrecherchen, Konkurrenzanalysen), Marketing und Vermarktungsstudien sowie Werbung • reine Literatur- und Patentrecherchen • Erstellung von Business- und Finanzplanen • Standard-Trainings, Standard-Dienstleistungen • Besuch von Lehrveranstaltungen, Stipendien • Förderungsberatung und Antragserstellung • Vorhaben, die vor Antragsstellung in Auftrag gegeben worden sind

Die formalen Spielregeln für den Innovationsscheck: Wert: 5000.- € ohne Selbstbehalt (Auslaufmodell) Der Innovationsscheck ist ein Förderungsangebot für Kleinund Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von € 5.000,- mit dem Scheck bezahlen. KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

Die formalen Spielregeln für den Innovationsscheck Plus: Wert: 10.000.- € mit 20% Selbstbehalt und MWSt Der Innovationsscheck Plus € 10.000,- ist ein Förderungsangebot für Klein- und Mittelunternehmen in Österreich mit dem Ziel, ihnen den vertiefenden Einstieg in eine kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen. Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal € 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von € 10.000,(Förderintensität 80 %) bezahlen. KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.

Unsere „Haustiere“: Fettstammzellen

Stammzellen … … können sich in jede beliebige Körperzelle verwandeln. … kommunizieren mit ihrer Umgebung mit chemischen Stoffen … geben daher Botenstoffe in das umgebende Medium ab.

Kosmetische Projekte mit Stammzellen … gehen bisher von Stammzellhomogenaten aus. … haben daher eventuell ein Problem mit genetischem Material. Aber …

Kulturüberstände von Stammzellen … … haben kein Problem mit genetischem Material. … stellen möglicherweise einen wertvollen kosmetischen Rohstoff dar. … fallen an unserer Fachhochschule im Zuge unserer Forschungsarbeiten an. … können zu neuen kosmetischen Produkten führen. … besitzen einiges innovatives Potential.

Was wir sonst noch für Sie tun können: - Fertigprodukte mit Zellkultur auf (Umwelt)verträglichkeit testen. - Ihre Projekte im Rahmen von Diplomarbeiten oder Forschungskooperationen voranbringen.

So sehen sterile Kulturüberstände aus

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Falls Ihnen erst später Fragen oder Anmerkungen einfallen: Tel: 0650-8289237 E-Mail: [email protected]