Berufliche Grundbildung: Erlasse BBT

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 14.09.2011 Berufliche Grundbildung: Erlasse BBT (mg)...
Author: Eva Feld
7 downloads 3 Views 908KB Size
  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Berufliche Grundbildung: Erlasse BBT (mg) Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat folgende Verordnungen über die berufliche Grundbildung (VobeG) erlassen:

Fachmann/-frau Bewegungs- und Gesundheitsförderung EFZ Lehrzeit: 3 Jahre, SWISSDOC 0.721.39.0, 5.721.3.0, BBT-Nr. 85701 Vernehmlassung vom: 15. Oktober 2010 Erlassen am: 16. August 2011 In Kraft ab: 1. Januar 2012 1. Januar 2015 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel: Der Bildungsplan wird aufgeschaltet auf der Internetseite der OdA Bewegung und Gesundheit, Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz, www.bewegung-und-gesundheit.ch. Fachmann/-frau Leder und Textil EFZ Lehrzeit: 3 Jahre, SWISSDOC 0.330.8.0, 5.330.4.0, BBT-Nr. 36504 Vernehmlassung vom: 15. September 2010 Erlassen am: 5. Mai 2011 In Kraft ab: 1. Januar 2012 1. Januar 2015 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel: Die Verordnung über die berufliche Grundbildung ersetzt die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Carrosseriesattler/in vom 11. Mai 1988 sowie Sattler/in vom 20. November 2003. Der Bildungsplan wird aufgeschaltet auf der Internetseite von IG LETEX, www.ig-letex.ch. Feinwerkoptiker/in EFZ Lehrzeit: 4 Jahre, SWISSDOC 0.580.3.0, 5.580.7.0, BBT-Nr. 40312 Vernehmlassung vom: 8. Dezember 2010 Erlassen am: 16. August 2011 In Kraft ab: 1. Januar 2012 1. Januar 2016 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel: Die Verordnung über die berufliche Grundbildung ersetzt die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Feinwerkoptiker/in vom 7. April 1986. Der Bildungsplan wird aufgeschaltet auf der Internetseite des Verbandes Feinwerkoptiker/Glasbearbeiter www.feinwerkoptiker.ch.

© Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

 

INFObildung&beruf 2

 

Glaser/in EFZ Lehrzeit: 4 Jahre, SWISSDOC 0.450.13.0, 5.450.5.0, BBT-Nr. 40403 Vernehmlassung vom: 15. September 2010 Erlassen am: 18. August 2011 In Kraft ab: 1. Januar 2012 1. Januar 2016 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel: Die Verordnung über die berufliche Grundbildung ersetzt die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Glaser/in vom 28. Februar 1981. Der Bildungsplan wird aufgeschaltet auf der Internetseite des Schweizerischen Flachglasverbandes, www.sfv-asvp.ch. Milchtechnologe/-login EFZ Lehrzeit: 3 Jahre, SWISSDOC 0.210.22.0, 5.210.4.0, BBT-Nr. 21605 Vernehmlassung vom: 9. September 2010 Erlassen am: 24. August 2011 In Kraft ab: 1. Januar 2012 1. Januar 2015 Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel: Die Verordnung über die berufliche Grundbildung ersetzt die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften Milchtechnologe/-login vom 12. Juni 2001. Der Bildungsplan wird aufgeschaltet auf der Internetseite des Schweizerischen milchwirtschaftlichen Vereins SMV, www.milchtechnologe.ch.

Die gedruckte Version der oben genannten Verordnungen wird in einigen Wochen beim Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL, Vertrieb, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, erhältlich sein und zur Verfügung stehen auf der Internetseite des BBT www.bbt.admin.ch. 

© Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Büchsenmacher/in EFZ, in Vernehmlassung 

Durch die neue Verordnung werden Reglement und Lehrplan Büchsenmacher/in vom 04.10.1982 aufgehoben.



Gemeinsamer Unterricht mit den Polymechaniker/innen EFZ in der Berufsfachschule – ausgenommen die berufsspezifischen Handlungskompetenzbereiche im Umfang von 200 Lektionen.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2011 Mit Schreiben vom 1. September 2011 unterbreitet das BBT die Entwürfe zur Stellungnahme. Dazu stellt das BBT folgende Eckdaten zur Verfügung: Geschützter Titel Büchsenmacher/in EFZ Profile Profil G (grundlegende Anforderungen) Profil E (erweiterte Anforderungen) Lehrdauer 4 Jahre Gesamtbestand Lehrverhältnisse im Jahr 2009 5 Berufsbild Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher auf Stufe EFZ beschäftigen sich mit dem Herstellen und Reparieren von Privatwaffen und dem Reparieren von Hand- und Faustfeuerwaffen schweizerischer Ordonnanz. a. Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen und Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten an Waffen fachgerecht aus. b. Sie führen Änderungs-, Austausch-, Ergänzungs- und Montagearbeiten an Waffen aus. c. Sie stellen Teile für Waffen mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen fachgerecht und wirtschaftlich her. d. Sie übergeben die Waffen der Kundin oder dem Kunden sicher und instruieren sie gemäss waffengesetzlichen Grundlagen über wichtige Handhabungen und Manipulationen. e. Sie verkaufen Waffen und weitere Artikel und beraten die Kundschaft bei Arbeiten an Waffen fachgerecht. Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Büchsenmacher/in (EFZ)

0.580.2.0

INFObildung&beruf 2

 

f. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um. Bildung in beruflicher Praxis Im Durchschnitt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung: 3.75 Tage pro Woche Profil G 3.5 Tage pro Woche Profil E Trägerschaft Schweizerischer Büchsenmacher- und Waffenfachhändlerverband www.sbv-asa.ch

Sie finden die Entwürfe der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans auf der Internetseite des BBT unter www.bbt.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > in Vernehmlassung

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Gussformer/in EFZ, in Vernehmlassung 

Durch die neue Verordnung werden Reglement und Lehrplan Gussformer/in vom 23.12.2002 aufgehoben.



Gemeinsamer Unterricht mit den Produktionsmechaniker/innen EFZ in der Berufsfachschule – ausgenommen die berufsspezifischen Handlungskompetenzbereiche im Umfang von 180 Lektionen.

Vernehmlassungsfrist: 2. Dezember 2011 Mit Schreiben vom 2. September 2011 unterbreitet das BBT die Entwürfe zur Stellungnahme. Dazu stellt das BBT folgende Eckdaten zur Verfügung: Geschützter Titel Gussformer/in EFZ Fachrichtungen Dauerformen Verlorene Formen Lehrdauer 3 Jahre Gesamtbestand Lehrverhältnisse im Jahr 2009 49 Berufsbild a. Gussformerinnen und Gussformer EFZ organisieren die Produktionsprozesse anhand der betrieblichen und allgemeinen Vorgaben. b. Sie stellen Kerne her und richten Maschinen für Dauerformen ein. c. Sie stellen Kerne und Formen her, richten Maschinen und automatische Form- und Giessanlagen für Verlorene Formen gemäss Vorgaben ein. d. Sie schmelzen Legierungen um oder bauen sie beim Schmelzen von Eisen bzw. Nichteisenmetallen gemäss Vorgaben selbständig auf. e. Sie giessen Giessereiprodukte mit Dauerformen oder Verlorenen Formen und behandeln sie nach. f. Sie stellen die Qualität ihrer Produkte und der Prozesse sicher, unterhalten die Anlagen, Maschinen und Werkzeuge gemäss Vorgaben. g. Sie setzen bei all ihren Arbeiten die Vorschriften des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um.

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Gussformer/in (EFZ)

0.552.4.0

INFObildung&beruf 2

 

Bildung in beruflicher Praxis Im Durchschnitt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung: 4 Tage pro Woche. Trägerschaft Giesserei Verband der Schweiz GVS www.giesserei-verband.ch

Sie finden die Entwürfe der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans auf der Internetseite des BBT unter www.bbt.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > in Vernehmlassung

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Gusstechnologe/-login EFZ, in Vernehmlassung 

Durch die neue Verordnung werden Reglement und Lehrplan Gusstechnologe/-login vom 23.12.2002 aufgehoben.



Gemeinsamer Unterricht mit den Polymechaniker/innen EFZ in der Berufsfachschule – ausgenommen die berufsspezifischen Handlungskompetenzbereiche im Umfang von 240 Lektionen.

Vernehmlassungsfrist: 2. Dezember 2011 Mit Schreiben vom 2. September 2011 unterbreitet das BBT die Entwürfe zur Stellungnahme. Dazu stellt das BBT folgende Eckdaten zur Verfügung: Geschützter Titel Gusstechnologe/-login EFZ Fachrichtungen Giessereimodellbau Profil G und Profil E Dauerformen Profil G und Profil E Verlorene Formen Profil G und Profil E Lehrdauer 4 Jahre Gesamtbestand Lehrverhältnisse im Jahr 2009 19 Berufsbild a. Gusstechnologinnen und Gusstechnologen EFZ analysieren Anfragen und Aufträge, legen das Verfahren anhand interner und externer Vorschriften und Normen fest und stellen damit die Qualität der Produkte sicher. b. Sie entwickeln Formen und Modelle, organisieren dafür die Produktionsprozesse gemäss interner und allgemeiner Vorgaben und beschaffen die dafür notwendigen Werkzeuge. c. Sie stellen Modelleinrichtungen manuell, konventionell-maschinell und computerunterstützt fachgerecht her. d. Sie stellen Kerne her und richten Maschinen für Dauerformen ein. e. Sie stellen Kerne und Formen her und richten Maschinen und automatische Form- und Giessanlagen für Verlorene Formen gemäss Vorgaben ein.

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Gusstechnologe/-login (EFZ)

0.552.2.0

INFObildung&beruf 2

 

f. Sie schmelzen Legierungen um oder bauen sie beim Schmelzen von Eisen bzw. Nichteisenmetallen gemäss Vorgaben selbstständig auf, giessen Giessereiprodukte mit Dauerformen oder Verlorenen Formen fachgerecht und behandeln sie nach. g. Sie stellen die Qualität ihrer Produkte und der Prozesse sicher, unterhalten die Anlagen, Maschinen und Werkzeuge gemäss Vorgaben, setzen bei all ihren Arbeiten die Vorschriften des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um. Bildung in beruflicher Praxis Im Durchschnitt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung: 3 1/2 Tage pro Woche Profil G 3 1/4 Tage pro Woche Profil E Trägerschaft Giesserei Verband der Schweiz GVS www.giesserei-verband.ch

Sie finden die Entwürfe der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans auf der Internetseite des BBT unter www.bbt.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > in Vernehmlassung

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Kaufmann/-frau EFZ Branche «Bauen und Wohnen» Kaufmännische Grundbildung: neue Branche «Bauen und Wohnen» Die neue Ausbildungs- und Prüfungsbranche wurde am 14. Juli 2011 vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT genehmigt. Mit der Inkraftsetzung der neuen Kaufmännischen Grundbildung (geplant auf 01.01.2012) wird die Branche «Bauen und Wohnen» die Branche «IG Fachgrosshandel» ersetzen. Baukette Schweiz, die Nachfolgeorganisation der IG Fachgrosshandel, vertritt die neue Branche. Zu den Mitgliedern gehören grössere Planungsbüros, Produzenten von Baustoffen und Möbeln, Gross- und Detailhandelsunternehmen, ausführende Betriebe aus den Bereichen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie weitere Dienstleistungs- und Recyclingbetriebe. Weitere Informationen Baukette Schweiz www.baukette.ch

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Kaufmann/-frau Bauen und Wohnen (EFZ), Basisbildung Kaufmann/-frau Bauen und Wohnen (EFZ), erw. Grundbildung Quelle: www.baukette.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

0.611.105.7 0.611.106.7

 

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Messerschmied/in EFZ, in Vernehmlassung 

Durch die neue Verordnung werden Reglement und Lehrplan Messerschmied/in vom 04.09.1986 aufgehoben.



Gemeinsamer Unterricht mit den Polymechaniker/innen EFZ in der Berufsfachschule – ausgenommen die berufsspezifischen Handlungskompetenzbereiche im Umfang von 80 Lektionen.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2011 Mit Schreiben vom 1. September 2011 unterbreitet das BBT die Entwürfe zur Stellungnahme. Dazu stellt das BBT folgende Eckdaten zur Verfügung: Geschützter Titel Messerschmied/in EFZ Profile Profil G (grundlegende Anforderungen) Profil E (erweiterte Anforderungen) Lehrdauer 4 Jahre Gesamtbestand Lehrverhältnisse im Jahr 2009 4 Berufsbild Messerschmiedinnen und Messerschmiede auf Stufe EFZ beschäftigen sich mit der Neuanfertigung, der Pflege, der Reparatur und dem Schärfen von Schneidwerkzeugen aller Art für die Industrie, das Handwerk, den Haushalt und die Freizeit. a. Sie führen Servicearbeiten, Reparaturen, die Pflege und das Schleifen an Schneidewerkzeugen fachgerecht aus b. Sie stellen Schneidwerkzeuge mit geeigneten Verfahren, Materialien, Werkzeugen und Maschinen fachgerecht und wirtschaftlich nach Kundenwunsch her. c. Sie verkaufen Schneidgeräte und beraten die Kundinnen und Kunden bei Arbeiten an diesen fachgerecht. d. Sie übergeben die Schneidwerkzeuge der Kundschaft sicher und instruieren sie fachgerecht.

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Messerschmied/in (EFZ)

0.580.23.0

INFObildung&beruf 2

 

e. Sie setzen bei ihren Arbeiten die Vorschriften des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit pflichtbewusst um. Bildung in beruflicher Praxis Im Durchschnitt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung: 3.75 Tage pro Woche Profil G 3.5 Tage pro Woche Profil E Trägerschaft Verband Schweizer Messerschmiedmeister und verwandter Berufe

Sie finden die Entwürfe der Verordnung über die berufliche Grundbildung und des Bildungsplans auf der Internetseite des BBT unter www.bbt.admin.ch > Themen > Berufsbildung > Berufliche Grundbildung > in Vernehmlassung

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Berufliche Grundbildungen EBA 2010 Ersetzt: INFObildung&beruf «Berufliche Grundbildungen EBA 2009» vom 30.06.2010

Statistik der meistgewählten beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest: neu abgeschlossene Lehrverträge 2010

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 28 29 30

Beruf Detailhandelsassistent/in EBA Büroassistent/in EBA Automobil-Assistent/in EBA Küchenangestellte/r EBA Logistiker/in EBA Schreinerpraktiker/in EBA Hauswirtschaftspraktiker/in EBA Haustechnikpraktiker/in EBA Mechanikpraktiker/in EBA Restaurationsangestellte/r EBA Reifenpraktiker/in EBA Metallbaupraktiker/in EBA Uhrenarbeiter/in EBA Agrarpraktiker/in EBA Pferdewart/in EBA Fleischfachassistent/in EBA Hotellerieangestellte/r EBA Strassenbaupraktiker/in EBA Lebensmittelpraktiker/in EBA Polybaupraktiker/in EBA Informatikpraktiker/in EBA Milchpraktiker/in EBA Kunststoffverarbeiter/in EBA Florist/in EBA Oberflächenpraktiker/in EBA Formenpraktiker/in EBA Grundbaupraktiker/in EBA Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktiker/in EBA Seilbahner/in EBA

Total Männer 1458 402 458 156 398 384 343 229 267 244 264 244 238 13 221 219 158 149 147 44 137 136 121 120 113 56 107 99 56 4 54 47 53 6 42 42 32 19 30 29 25 22 23 15 21 17 18 11 10 5 4 2 2 2 2 2 2

Frauen 1056 302 14 114 23 20 225 2 9 103 1 1 57 8 52 7 47 13 1 3 8 4 18 1 1 -

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Berufliche Grundbildung, EBA Quelle: Bundesamt für Statistik, Aufbereitung SDBB Info-Doku BSLB  © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

10.234.4.0

 

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Berufliche Grundbildungen EFZ 2010 Ersetzt: INFObildung&beruf «Berufliche Grundbildungen EFZ 2009» vom 30.06.2010

Statistik der meistgewählten beruflichen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis: neu abgeschlossene Lehrverträge 2010

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Beruf Kaufmann/-frau (Profil B + E) Detailhandelsfachmann/-frau EFZ (Beratung und Bewirtschaftung) Fachmann/-frau Gesundheit EFZ Fachmann/-frau Betreuung EFZ Koch/Köchin EFZ Elektroinstallateur/in EFZ Polymechaniker/in EFZ Informatiker/in EFZ Zeichner/in EFZ Automobil-Fachmann/-frau EFZ Coiffeur/-euse EFZ Schreiner/in Logistiker/in EFZ Gärtner/in Maurer/in Landwirt/in EFZ Zimmermann/Zimmerin Maler/in Automobil-Mechatroniker/in EFZ Dentalassistent/in EFZ Sanitärinstallateur/in EFZ Pharma-Assistent/in EFZ Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ Automatiker/in EFZ Restaurationsfachmann/-frau EFZ Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ Bäcker/in-Konditor/in Metallbauer/in EFZ Montage-Elektriker/in EFZ Elektroniker/in EFZ Konstrukteur/in EFZ Laborant/in EFZ Heizungsinstallateur/in EFZ Fachmann/-frau Hauswirtschaft EFZ Bekleidungsgestalter/in Produktionsmechaniker/in EFZ Carrossier/in Lackiererei EFZ Grafiker/in EFZ Florist/in EFZ Polybauer/in EFZ Hotelfachmann/-frau EFZ Landmaschinenmechaniker/in EFZ Mediamatiker/in

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Berufliche Grundbildung, EFZ

Total Männer Frauen 11973 4420 7553 5715 2030 3685 3125 326 2799 2561 359 2202 2097 1311 786 2083 2041 42 1751 1695 56 1689 1549 140 1642 1119 523 1563 1520 43 1464 119 1345 1449 1300 149 1376 1197 179 1281 1003 278 1218 1208 10 1107 966 141 1056 1045 11 1015 670 345 1007 986 21 967 3 964 941 924 17 911 34 877 881 8 873 870 848 22 786 179 607 744 681 63 659 323 336 592 585 7 591 585 6 554 533 21 521 471 50 517 272 245 509 502 7 425 17 408 401 17 384 385 364 21 379 308 71 369 157 212 367 6 361 363 359 4 345 23 322 343 340 3 340 253 87

10.234.3.0

INFObildung&beruf 2

 

44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

Beruf Spengler/in EFZ Strassenbauer/in EFZ Forstwart/in EFZ Konditor/in-Confiseur/-euse Augenoptiker/in Drogist/in Fleischfachmann/-frau EFZ Anlagen- und Apparatebauer/in Lastwagenführer/in Carrossier/in Spenglerei EFZ Uhrmacher/in Praktiker/in Haustechnikplaner/in Polygraf/in EFZ Bodenleger/in Drucktechnologe/-technologin EFZ Geomatiker/in EFZ Gebäudetechnikplaner/in EFZ Plattenleger/in Multimediaelektroniker/in Tiermedizinische/r Praxisassistent/in EFZ Kosmetiker/in EFZ Netzelektriker/in Elektroplaner/in EFZ Gestalter/in Werbetechnik EFZ Gipser/in Zweiradmechaniker/in Polydesigner/in 3D EFZ Motorradmechaniker/in Automatikmonteur/in EFZ Metallbaukonstrukteur/in EFZ Diätkoch/-köchin EFZ Tierpfleger/in EFZ Pferdefachmann/-frau EFZ Milchtechnologe/-technologin Buchhändler/in EFZ Fotofachmann/-frau EFZ Gebäudereiniger/in Chemie- und Pharmatechnologe/-technologin EFZ Baumaschinenmechaniker/in EFZ Lebensmitteltechnologe/-technologin Uhrmacher/in (Rhabillage/Industrie) Fachmann/-frau Information und Dokumentation EFZ Kältemonteur/in Kaminfeger/in Innendekorateur/in Winzer/in EFZ Printmedienverarbeiter/in EFZ Zahntechniker/in EFZ Multimediagestalter/in Kunststofftechnologe/-technologin EFZ Anlagenführer/in EFZ Glaser/in Lüftungsanlagenbauer/in EFZ Podologe/Podologin EFZ Mikromechaniker/in Fahrzeugschlosser/in EFZ Gleisbauer/in EFZ Polymechaniker/in Gipser/in und Maler/in Telematiker/in EFZ Gemüsegärtner/in EFZ Weintechnologe/-technologin EFZ Goldschmied/in EFZ Fotograf/in

Total Männer Frauen 335 326 9 334 328 6 327 322 5 315 103 212 299 69 230 271 26 245 263 218 45 259 255 4 258 226 32 252 246 6 245 153 92 245 229 16 235 84 151 232 219 13 225 158 67 223 180 43 202 173 29 188 176 12 187 182 5 187 8 179 181 1 180 178 175 3 177 157 20 165 70 95 164 158 6 157 144 13 149 28 121 147 141 6 141 131 10 134 124 10 130 75 55 131 39 92 123 15 108 119 99 20 116 25 91 113 23 90 112 99 13 109 95 14 105 105 101 80 21 100 76 24 98 25 73 83 82 1 76 62 14 75 24 51 73 62 11 69 36 33 69 27 42 66 42 24 66 62 4 63 55 8 62 58 4 60 56 4 60 6 54 58 57 1 58 56 2 57 56 1 55 52 3 53 53 48 46 2 45 30 15 44 44 44 16 28 42 15 27

Quelle: Bundesamt für Statistik, Aufbereitung SDBB Info-Doku BSLB  © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Bau-Polier/in und Bauwerktrenn-Polier/in (BP), in Vernehmlassung 

Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 16. Juli 2011 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt folgende bisherige Reglemente über die Durchführung der Berufsprüfung:  Baupolier/in im Hochbau und Tiefbau vom 7. April 2000  Betontrennfachmann/-frau vom 11. Mai 1992

Kurzbeschreibung Bau-Polier/innen und Bauwerktrenn-Polier/innen vertreten die Unternehmung auf der Baustelle. Sie sind zuständig für die Vorbereitung der Ausführung, die Organisation und den Einsatz der Ressourcen, die Leitung und Überwachung der Leistungserbringung sowie für die Aufzeichnung und Auswertung der erbrachten Leistungen. Diese Handlungen müssen sie beherrschen:  Führen von Menschen  Betreuung von Lernenden  Sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Planung von Abläufen und Ressourcen  Anordnung, Ausführung und Überwachung der Leistungen  Dokumentation der Leistungserbringung und Vergleich der Vorgaben mit den Ergebnissen  Kontinuierliche Verbesserung Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:  Schweizerischer Baumeisterverband  Schweizerischer Verband der Betonbohr- und Betonschneidunternehmungen  Fachverband INFRA  Baukader Schweiz  Gewerkschaft Unia  Gewerkschaft Syna Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurer/in, als Bauwerktrenner/in, aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Baupolier/in (Hochbau oder Tiefbau) (BP) Betontrennfachmann/-frau (BP) Baupolier/in (Hochbau oder Tiefbau) (BP), Vorbereitung Betontrennfachmann/-frau (BP), Vorbereitung

0.430.8.0 0.430.39.0 7.430.8.0 7.430.21.0

INFObildung&beruf 2

 

b) nach Erwerb des Fähigkeitszeugnisses 4 Praxisjahre in einer Bauunternehmung beziehungsweise Bauwerktrennunternehmung nachweist, wovon 3 Jahre als Vorarbeiter/in oder Polier/in und davon mindestens 2 Jahre im Bereich des angestrebten Fachausweises. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Bau-Polier/in: Organisation (mündlich/schriftlich/praktisch), Produktion (mündlich/schriftlich), Administration (mündlich/schriftlich) Bauwerktrenn-Polier/in: Organisation (mündlich/schriftlich), Produktion (mündlich/schriftlich/praktisch), Administration (mündlich/schriftlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Bau-Polierin / Bau-Polier mit eidgenössischem Fachausweis  Bauwerktrenn-Polierin / Bauwerktrenn-Polier mit eidgenössischem Fachausweis  

Contremaîtresse / Contremaître maçon avec brevet fédéral Contremaîtresse / Contremaître de sciage d'édifice avec brevet fédéral

 

Capo muratrice / Capo muratore con attestato professionale federale Capo operatrice / Capo operatore al taglio edile con attestato professionale federale

Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Construction Site Foreman with Federal Diploma of Professional Education and Training  Construction Cutting Specialist Site Foreman with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Schweizerischer Baumeisterverband www.baumeister.ch Schweizerischer Verband der Betonbohr- und Betonschneidunternehmungen www.svbs.ch Fachverband INFRA www.infra-schweiz.ch Baukader Schweiz www.baukader.ch Gewerkschaft Unia www.unia.ch Gewerkschaft Syna www.syna.ch

Quelle: Bundesblatt, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Baubiologe/-biologin (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Baubiologe/-login (BP), in Vernehmlassung» vom 01.06.2011 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 28. Juni 2011 durch das BBT genehmigt.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für Baubiologe/-login / Bauökologe/login vom 3. April 2000.

Kurzbeschreibung Baubiologen und Baubiologinnen sind in der Lage, in einem Bauprojekt baubiologische Grundsätze anzuwenden bzw. auszuführen. Sie bieten baubiologische Beratungsleistungen an, sind in der Lage, spezifisch baubiologische Abklärungen vor Ort und gemeinsam mit der Kundschaft durchzuführen und die Erkenntnisse daraus in ein Projekt umzusetzen, das baubiologischen Standards gerecht wird, umweltverträglich und gesundheitsfördernd ist. Dabei verfügen sie über spezifische Kenntnisse im Materialbereich und sind in der Lage, die Kosten für ein Objekt im Hinblick auf dessen Lebensdauer und Unterhalt zu optimieren. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie / Bauökologie SIB Zulassung zur Berufsprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) über zwei Jahre Berufspraxis in der Baubranche verfügt und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis aus der Baubranche oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt; oder b) über vier Jahre Berufspraxis in der Baubranche verfügt und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt; oder c) über sechs Jahre Berufspraxis in der Baubranche verfügt und eine Dokumentation von fünf selbst realisierten Projekten vorweisen kann; und über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Modulabschlüsse Neun von den folgenden zehn Modulabschlüssen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:  Modul 1: Hausbiographie  Modul 2: Gesundheit  Modul 3: Materialwahl Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Baubiologe/-login (BP) Baubiologe/-login (BP), Vorbereitung

0.420.5.0 7.420.6.0

INFObildung&beruf 2

 

      

Modul 4: Modul 5: Modul 6: Modul 7: Modul 8: Modul 9: Modul 10:

Innenraum Baubiologische Konstruktionen Alternative Energiekonzepte Wasserhaushalt und Elektrobiologie Architektur Nachhaltigkeit Marketing

Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Projektarbeit (schriftlich), Präsentation der Projektarbeit (mündlich), Befragung zur Projektarbeit (mündlich), Fallstudie (schriftlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Baubiologin / Baubiologe mit eidgenössischem Fachausweis  Ecobiologiste de la construction avec brevet fédéral  Esperto in bioecologia della costruzione con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Building Biologist with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie / Bauökologie SIB www.baubio.ch

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Baumeister/in, dipl. (HFP) 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 6. Juli 2011 durch das BBT genehmigt.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt die bisherige Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeister/innen vom 6. Juni 2007.

Kurzbeschreibung Die Kandidaten/-innen erbringen den Nachweis, dass sie über die notwendigen Handlungskompetenzen zur Führung einer Bauunternehmung verfügen. Sie beherrschen die unter ihrer Verantwortung laufenden Vorgänge und Handlungen ökonomisch, bautechnisch, gesetzeskonform, normkonform, ökologisch und sozial unter Beachtung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz sowie der Nachhaltigkeit. Diese Kompetenzen bezüglich Prozessen, Vorgängen und Handlungen müssen sie beherrschen:  Grundlagenwissen: Lernen, Regelwerke, Versicherungen, Mitarbeiterführung, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Bauphysik, Statik  Normative Unternehmensführung: Vision / Leitbild / Unternehmenspolitik, Unternehmenskonzepte  Strategische Unternehmensführung: Unternehmenszielsetzungen und Planungen, Gesellschaftsform, Unternehmensverbindungen, Bereichszielsetzungen und Bereichsplanungen, Marketingstrategie  Operative Unternehmensführung: operative Zielsetzungen, Organisationsplanung und -entwicklung, Ressourceneinsatz, Controlling  Dispositive Unternehmensführung: Auslastungsplan, Personal, Finanzen, Infrastruktur, Information, Auftragsbeschaffung, Auftragsabwicklung, Projektmanagement  System der Unternehmensführung: Messung, Analyse, Verbesserung Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) den Titel Techniker/in HF Bauführung, lngenieur/in FH, Architekt/in FH, Bauingenieur/in ETH oder Architekt/in ETH tragen darf oder eine gleichwertige Ausbildung besitzt und 3 Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist; oder b) den eidg. Fachausweis Bau-Polier/in, Bauwerktrenn-Polier/in oder Verkehrswegbau-Polier/in besitzt und 5 Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist; oder c) ein eidg. Fähigkeitszeugnis im Bauhauptgewerbe besitzt und 6 Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist; Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Baumeister/in, dipl. (HFP) Baumeister/in, dipl. (HFP), Vorbereitung

0.430.7.0 7.430.7.0

INFObildung&beruf 2

 

und d) über die erforderlichen Modulabschlüsse beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: Kompetenznachweis:  4.03 Unternehmensführung Typ B  4.04 Auftragsbeschaffung Typ B  4.05 Projektmanagement Typ B Mindestens je ein Kompetenznachweis des Typs A, B und C der drei folgenden Vertiefungsrichtungen:  4.06 Produktion Hochbau Typ A B C  4.07 Produktion Tiefbau Typ A B C  4.08 Produktion Verkehrswegbau Typ A B C 6 der 8 folgenden Kompetenznachweise:  4.01 Persönlichkeitsentwicklung Typ A  4.02 Recht Typ A  4.09 Bausanierung Typ A  4.10 Logistik Typ A  4.11 Baustellenadministration Typ A  4.12 Personalmanagement Typ B  4.13 Rechnungswesen Typ A  4.14 Projektbearbeitung Typ C Im Zeitpunkt der Prüfung dürfen die Kompetenznachweise nicht älter als 8 Jahre sein. Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Projektarbeit (schriftlich/mündlich), Fallstudien (schriftlich/mündlich) Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Dipl. Baumeisterin / dipl. Baumeister  Entrepreneur-construction diplômé/e  lmpresario costruttore diplomato/a Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Entrepreneur in Construction with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Schweizerischer Baumeisterverband (SBV) www.baumeister.ch 

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Detailhandelsmanager/in (HFP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Detailhandelsmanager/in (HFP), in Vernehmlassung» vom 01.06.2011 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 6. Juli 2011 durch das BBT genehmigt.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Höhere Fachprüfung im Detailhandel (Detailhandelsökonom/in) vom 7. Juni 1999 und tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Kurzbeschreibung Detailhandelsmanager und Detailhandelsmanagerinnen bilden die Schnittstelle zu den verschiedenen Anspruchsgruppen, die es innerhalb des Detailhandels zu berücksichtigen gilt: Kunden und Kundinnen, Mitarbeitende, Lieferanten, Politik und Öffentlichkeit. Das Arbeitsgebiet erstreckt sich über alle klassischen Führungsdisziplinen wie die Unternehmensführung, die Angebots- und Organisationsgestaltung, die finanzielle und personelle Führung sowie das Informations- und Kommunikationsmanagement. Detailhandelsmanager und -managerinnen agieren auf Basis ihres ganzheitlichen Wissens und verfügen über Kompetenzen der strategischen und operativen Führung im Detailhandel. Sie sind in der Lage, die Verkaufs- und Filialprozesse ganzheitlich zu planen und umzusetzen. Dabei gestalten sie den Budgetierungsprozess professionell und treffen Investitionsentscheidungen fundiert. Sie führen komplexere Aufgaben im Marketing und Verkauf durch (wie die Analyse des Kaufverhaltens von Kundinnen und Kunden und die saisonale und thematische Gestaltung des Point of Purchase) und halten sich über aktuelle Trends und Kundenbedürfnisse stets auf dem Laufenden. Sie betreuen die Einhaltung der Umsetzung der vorgegebenen Prozesse in ihrem Arbeitsbereich und führen ein souveränes Projektmanagement durch. Detailhandelsmanager/innen nehmen in all ihren Tätigkeiten einen unternehmerischen Blickwinkel ein und handeln diesem entsprechend. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Bildung Detailhandel Schweiz BDS Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) einen eidg. Fachausweis im Bereich der branchenspezifischen Berufsprüfungen besitzt und mindestens 3 Jahre Praxis in einer Kaderfunktion im Detailhandel nachweisen kann; oder b) ein Diplom einer Höheren Fachprüfung, ein Diplom einer Höheren Fachschule, einen Abschluss einer Fachhochschule oder einer Hochschule besitzt und mindestens 3 Jahre Praxis in einer Kaderfunktion im Detailhandel nachweisen kann; oder Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Detailhandelsmanager/in (HFP) Detailhandelsmanager/in (HFP), Vorbereitung

0.613.14.0 7.613.11.0

INFObildung&beruf 2

 

c) das Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, das Fähigkeitszeugnis der zweijährigen beruflichen Grundbildung im Detailhandel, das Diplom einer vom Bundesamt anerkannten Handelsmittelschule, ein Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und mindestens 6 Jahre Praxis nach dem entsprechenden Abschluss, davon 3 Jahre in einer Kaderfunktion im Detailhandel, nachweisen kann; und d) über die erforderlichen Modulabschlüsse beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:  Basismodul 1: Normative und strategische Führung  Basismodul 2: Wertschöpfungskette Detailhandel  Basismodul 3: Kundenprozesse betreuen  Basismodul 4: Organisationsgestaltung und -entwicklung  Basismodul 5: Führungssysteme und -prozesse  Basismodul 6: Finanzielle Führung  Basismodul 7: Informations- und Kommunikationsmanagement  Basismodul 8: Unterstützungsprozesse im Detailhandel Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Analyse einer Fallstudie (schriftlich), Präsentation der Analyse und Gruppendiskussion (mündlich), Vorgehenskonzept Fallstudie (schriftlich), Präsentation und Prüfungsgespräch mit Critical Incidents (mündlich) Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Detailhandelsmanager / Detailhandelsmanagerin mit eidgenössischem Diplom  Manager en commerce de détail avec diplôme fédéral  Manager nel commercio al dettaglio con diploma federale Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Retail Manager with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Bildung Detailhandel Schweiz BDS www.bds-fcs.ch 

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Einkaufsleiter/in (HFP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Einkaufsleiter/in (HFP), in Vernehmlassung» vom 04.05.2011 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 21. Juni 2011 durch das BBT genehmigt.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Höhere Fachprüfung für Einkäufer/innen vom 19. Oktober 1978.

Kurzbeschreibung Einkaufsleiter/innen nehmen im Einkauf von Unternehmen aller Branchen eine führende Rolle ein und sind in der Regel verantwortlich für die Gesamtkosten der Beschaffung von Sachgütern und Dienstleistungen. Dazu erarbeiten sie – von Unternehmenszielsetzungen abgeleitete – ganzheitliche Beschaffungskonzepte und implementieren diese in der Praxis. Für die Umsetzung der gewählten Strategie führen sie zielorientiert ein Team oder eine Abteilung und koordinieren andere ausführende Unternehmensbereiche. Einen Schwerpunkt bilden üblicherweise die Entwicklung und Pflege nachhaltig ausgerichteter Lieferantenbeziehungen: die Einkaufsleiter/innen profitieren dabei von ihrer vertieften Fach- und Methodenkompetenz in Gebieten wie Marktforschung, Sourcing-Strategien, Controlling, Lieferantenmanagement, Verhandlungsführung etc. Auf Unternehmensstufe oder bei interdisziplinären Projekten vertreten Einkaufsleiter/innen Anliegen mit fachlich fundiertem Wissen und tragen mit ihren Kenntnissen über Organisation und Führung (Leadership) dazu bei, Prozesse und Schnittstellen im Sinne der Gesamtunternehmung zu optimieren. Sie stehen dazu in engem Kontakt zu den Verantwortlichen aus Forschung und Entwicklung, Produktion, Logistik, Marketing und Verkauf etc. Im Gross- und Detailhandel übernehmen sie als Category Manager zudem wichtige absatzpolitische Funktionen. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Verein procure.ch Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine Matur oder einen gleichwertigen Ausweis erworben hat und sich danach über mindestens fünf Jahre Praxis in Materialwirtschaft, Beschaffung, Einkauf oder Logistik oder einem entsprechenden Unternehmensbereich ausweisen kann; oder b) einen eidg. Fachausweis besitzt und mindestens drei Jahre Praxis in einem unter Bst. a) genannten Unternehmensbereich ausweisen kann; Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Einkaufsleiter/in (HFP) Einkaufsleiter/in (HFP), Vorbereitung

0.613.42.0 7.613.28.0

INFObildung&beruf 2

 

oder c) ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einen universitären Abschluss besitzt und sich über mindestens zwei Jahre Praxis in einem der unter Bst. a) aufgeführten Unternehmensbereiche ausweisen kann; und d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Prüfung vorliegen:  Supply Chain Management  Volkswirtschaftslehre  Finanz- und Rechnungswesen  Projektmanagement  Qualitätsmanagement  Rechtliche Kenntnisse  Leadership Sechs dieser sieben Modulabschlüsse müssen innerhalb der letzten fünf Jahre bestanden worden sein. Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Steuergruppe SwissSupplyChain festgelegt. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Beschaffungscontrolling (schriftlich), Beschaffungsmarketing (schriftlich), Strategisches Lieferantenmanagement (schriftlich), Sourcing-Strategien (schriftlich), Diplomarbeit (schriftlich/mündlich), IT in der Beschaffung (mündlich), Unternehmensführung (mündlich), Internationales Vertragsrecht (mündlich), Verhandlungsführung (mündlich) Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Einkaufsleiter / Einkaufsleiterin mit eidg. Diplom  Responsable achats avec diplôme fédéral  Responsabile degli acquisti con diploma federale Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Purchasing Manager with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Verein procure.ch www.procure.ch

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Human Präparator/in (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Human Präparator/in (BP), in Vernehmlassung» vom 01.06.2011 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 4. Juli 2011 durch das BBT genehmigt.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für Präparatoren/-innen vom 30. November 1994.

Kurzbeschreibung Human Präparatoren/-innen mit eidg. Fachausweis sollen in der Lage sein, eine leitende Funktion in einem Betrieb wahrzunehmen und angehende Human Präparatoren/-innen auszubilden. Kompetenzen und Aufgaben:  Leitung eines medizinisch-technischen Teams  Organisation, Planung, Durchführung und Sicherstellung eines reibungslosen Präparations- und Autopsiebetriebs  Erstellen von Dienst- und Einsatzplänen  Erfüllen der Institutsziele  Ausbildung und Einführung neuer Mitarbeiter/innen  Betreuen von Studierenden während ihrer Praktika  Kompetenz zur Konzepterstellung, Organisation, Planung und Materialverwaltung  Mitarbeit bei Forschungsprojekten  Erstellen und Durchführen von Sicherheitsmassnahmen  Erarbeiten und Einführen neuer Entnahmetechniken  Fachgerechte Bewirtschaftung sämtlicher Asservate der medizinischen Abteilung  Fachgerechte Entsorgung unter Einhaltung des Datenschutzes  Kontakte mit Behörden, Kliniken, Angehörigen und Bestattungsfirmen  Pietätvoller Umgang mit den Verstorbenen  Kenntnisse der fotografischen Dokumentation  Grundkenntnisse der Chemie (z. B. Ansetzen von Lösungen, Rezyklieren von Alkohol / Xylol)  Wartung und Reparatur von Geräten und Instrumentarien  Beherrschen der betriebseigenen Informationssysteme, Kenntnisse der allgemein üblichen OfficeAnwendungen Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Verband Schweizerischer Human Präparatoren VSHP-ASPH-ASPU

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Human Präparator/in (BP) Human Präparator/in (BP), Vorbereitung

0.723.24.0 7.723.16.0

INFObildung&beruf 2

 

Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer: a) ein Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über eine mindestens 3-jährige Praxis als Human Präparator/in in der Schweiz verfügt; oder b) über eine mindestens 6-jährige Praxis als Human Präparator/in der Schweiz verfügt; und c) den Nachweis über mindestens 150 durchgeführte Autopsien oder 150 Kursleichen in der Anatomie erbringen kann; und d) ein mindestens 2-wöchiges Praktikum in einem Fremdbetrieb absolviert hat, wo sie oder er mit einem/einer Präparator/in mit eidg. Fachausweis zusammenarbeitete. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Autopsie und Präparation (praktisch), Berufskenntnisse (mündlich/schriftlich), chemische Kenntnisse (mündlich/schriftlich), kaufmännische Belange, Computer-Kenntnisse (mündlich/schriftlich), Gesetzeskunde, Unfallverhütung (mündlich), allgemeine Fachkenntnisse (mündlich/schriftlich/praktisch) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Human Präparator / Präparatorin mit eidgenössischem Fachausweis  Préparateur / Préparatrice humains avec brevet fédéral  Preparatore / Preparatrice umana con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Autopsy Technician with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Verband Schweizerischer Human Präparatoren VSHP-ASPH-ASPU www.vsapp.ch

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, dipl. (HFP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP), in Vernehmlassung» vom 30.03.2011 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 8. Juli 2011 durch das BBT genehmigt.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt das bisherige Reglement über die Höhere Fachprüfung für Heimleiter/innen vom 20. Oktober 1997. Die erste Abschlussprüfung nach neuer Prüfungsordnung findet im Jahr 2013 statt. In den Jahren 2011 und 2012 wird je eine Prüfung nach den Bestimmungen des Reglements vom 20.10.1997 durchgeführt.

Kurzbeschreibung Zweck der Prüfung ist es festzustellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten fähig sind, die operative Gesamtverantwortung für ein Unternehmen im sozialen bzw. im sozialmedizinischen Bereich mit gesellschaftspolitischem Auftrag wahrzunehmen. Dabei handelt es sich um stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen, welche über längere Zeit in der Einrichtung selbst, zu Hause bei den Klientinnen und Klienten oder in einem dezentralen Büro bzw. einer Praxis wesentliche Funktionen (wie Erziehung, Pflege, Ausbildung oder Beschäftigung) übernehmen, die die Klientinnen und Klienten oder deren Primärsystem nicht (nicht mehr oder noch nicht) selbständig erfüllen können. Die Inhaber/innen des eidg. Diploms verfügen über die erforderlichen Handlungskompetenzen, um eine entsprechende Organisation nach ethischen, unternehmerischen, betriebswirtschaftlichen, ökologischen und fachlichen (gerontologischen, sozialpädagogischen etc.) Grundsätzen in einem komplexen Umfeld zu führen. Besonderes Gewicht kommt dabei der Sozial- und Selbstkompetenz der Führungskräfte zu, da diese ein System gestalten und leiten, in welchem die Klientinnen und Klienten zum Teil stark abhängig sind und vielgestaltiger Unterstützung bedürfen. Von grosser Bedeutung ist zudem die Kompetenz, eine Kultur des Vertrauens, Lernens und der Reflexion aufzubauen. Trägerschaft / weitere Informationen Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:  Agogis Berufliche Bildung im Sozialbereich www.agogis.ch  Berufsverband Fachperson Betreuung Schweiz www.fachperson-betreuung.ch  bvsm.ch Berufsverband Sozialmanagement Schweiz www.bvsm.ch  curahumanis Fachverband für Pflege und Betreuung www.curahumanis.ch  CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz www.berufsbildung.curaviva.ch  INSOS Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderungen Schweiz www.insos.ch  TERTIANUM AG www.tertianum.ch Eine neue Website der Trägerschaft ist in Planung. Sie soll demnächst aufgeschaltet werden: www.examen-sozmed.ch.

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, dipl. (HFP) Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, dipl. (HFP), Vorbereitung

0.731.15.0 7.731.24.0

INFObildung&beruf 2

 

Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) einen Tertiärabschluss im Sozial- und Gesundheitswesen besitzt und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich nachweist; oder b) einen anderen Tertiärabschluss besitzt, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich nachweist und das notwendige Branchenwissen mit einer Aus-/ Weiterbildung von mindestens 20 Kurstagen dokumentiert; oder c) ein eidg. Fähigkeitszeugnis im Sozial- und Gesundheitswesen besitzt und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich nachweist; oder d) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis besitzt, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich nachweist und das notwendige Branchenwissen mit einer Aus-/ Weiterbildung von mindestens 20 Kurstagen dokumentiert; und e) 3 Jahre Führungserfahrung mindestens auf der Stufe Teamleitung nachweist und belegt, einen ganzen Bereich einer Institution im sozialen, sozialmedizinischen oder pflegerischen Bereich zu leiten bzw. geleitet zu haben; f) über die erforderlichen Kompetenznachweise bzw. Gleichwertigkeitsbescheinigungen verfügt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: 1. Führungsverständnis und Führungsverhalten als Teamleiterin, Teamleiter 2. Zielorientiertes Führen im Team 3. Organisation und Qualität der Teamarbeit 4. Grundlagen der Teamentwicklung und Zusammenarbeit 5. Planung, Durchführung und Evaluation von Führungsaufgaben (Integration) 6. Sich und andere führen 7. Personal 8. Organisation 9. Finanzen 10. Normatives und strategisches Management Inhalt und Anforderungen der einzelnen Kompetenznachweise sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Diplomarbeit (schriftlich, vorgängig erstellt), Präsentation und Fachgespräch zur Diplomarbeit (mündlich), Fallstudie (mündlich) Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Dipl. Institutionsleiterin / Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich  Directrice / Directeur d’institution sociale et médico-sociale diplomé/e  Direttrice / Direttore d‘istituzione sociale e sociosanitario diplomato/a Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Social Manager with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Leiter/in Technische Dokumentation, dipl. (HFP), in Vernehmlassung 

Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 30. August 2011 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist.

Kurzbeschreibung Leiter/innen Technische Dokumentation leiten eine Abteilung, welche technische Dokumente erstellt und gestaltet für:  Konsumprodukte  Geräte, Maschinen und Anlagen aller technischen Bereiche  Software Technische Dokumente können sein:  Transport-, Inbetriebnahme- und Ausserbetriebsetzungsanleitungen  Bedienungsanleitungen  Instandhaltungsanleitungen  Ersatzteilkataloge  Technische Prospekte und Datenblätter Leiter/innen Technische Dokumentation können:  die strategische Ausrichtung der technischen Dokumentation festlegen und so deren nachhaltige Entwicklung sichern  Dokumentationsprojekte planen, leiten und überwachen  die Verantwortung für die rechtliche und inhaltliche Konformität übernehmen  die relevanten IT-Werkzeuge definieren und beschaffen  Mitarbeiter/innen zielorientiert führen  ihren Verantwortungsbereich prozessorientiert organisieren  Kosten für Produkte und Dienstleistungen bestimmen  die eigenen Prozesse und Strukturen aufgrund von Ergebnissen und Zielen beurteilen und verbessern Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerische Gesellschaft für technische Kommunikation TECOM Zulassung zur Höheren Fachprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) das Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, den Abschluss einer höheren Berufsbildung oder höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt und Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Leiter/in Technische Dokumentation, dipl. (HFP) Leiter/in Technische Dokumentation, dipl. (HFP), Vorbereitung

0.811.34.0 7.811.27.0

INFObildung&beruf 2

 

b) den Nachweis von fünf Jahren Berufserfahrung erbringt (Bewerbungsschreiben mit Arbeitszeugnissen) und einen Eintrittstest besteht (Überprüfung des Wissensstandes) oder einen Abschluss als Technikredaktor/in mit eidg. Fachausweis oder einer Fachhochschule, Fachrichtung Technische Dokumentation, besitzt und c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:  Redaktionsmanagement (Modul 10)  Kommunikation im Unternehmen (Modul 11)  Personalführung (Modul 12)  Managementorientierte Betriebswirtschaft (Modul 13) Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Diplomarbeit (schriftlich, vorgängig erstellt), Präsentation (mündlich), Fachgespräch (mündlich) Titel Die Diplominhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Diplomierte Leiterin / Diplomierter Leiter Technische Dokumentation  Responsable diplômée / responsable diplômé de la documentation technique  Responsabile diplomata / responsabile diplomato della documentazione technica Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Chief Technical Writer with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Schweizerische Gesellschaft für technische Kommunikation TECOM www.tecom.ch 

Quelle: Bundesblatt, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Logistiker/in (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Logistiker/in (BP), in Vernehmlassung» vom 02.02.2011 

Die neue Prüfungsordnung wurde am 13. Juli 2011 durch das BBT genehmigt und tritt rückwirkend per 1. Mai 2011 in Kraft.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt die folgenden bisherigen Prüfungsordnungen über die Erteilung des eidg. Fachausweises vom 20. März 2008:  Warehouselogistiker/in  Distributionslogistiker/in

Fachrichtungen  Distribution  Lager  Produktion Kurzbeschreibung Logistiker/innen in den Fachrichtungen Distribution, Lager und Produktion sind Kaderleute im Bereich der Supply Chain und Logistik. Schwerpunkt ihres Arbeitsgebietes ist die Sicherstellung von Güterflüssen innerhalb und ausserhalb des Unternehmens. Sie leiten einen Teilbereich der Logistik ihrer Firma oder sind in kleineren Firmen für die gesamten Logistikprozesse verantwortlich, die sie vollumfänglich beherrschen. Mit ihrer Arbeit sorgen sie dafür, dass in ihrem Verantwortungsbereich die richtigen Güter zur richtigen Zeit in der richtigen Menge und Qualität am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Logistiker/innen mit Fachrichtung Distribution  planen, koordinieren und optimieren die Verteilungsprozesse der Güter an die Kundschaft und bilden damit ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Unternehmen und den Empfängern.  übernehmen die Verantwortung für die fachgerechte Kommissionierung und Bereitstellung der Güter für die Auslieferung.  sorgen für eine tadellose und den zu erwartenden Transportbeanspruchungen gerecht werdende Verpackung.  sorgen für die Spedition der Güter vom Unternehmen zum Kunden. Logistiker/innen mit Fachrichtung Lager  planen und organisieren die Annahme von Gütern.  sorgen für die fachgerechte Registrierung und Lagerung.  sind dafür verantwortlich, dass die richtigen Güter zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Qualität zur Verfügung stehen.  übernehmen die Verantwortung für die lückenlose Kontrolle und Dokumentation der Lagerbestände.

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Logistiker/in (BP) Logistiker/in (BP), Vorbereitung

0.617.7.0 7.617.7.0

INFObildung&beruf 2

 



analysieren die Lagerbestände und ziehen daraus die richtigen Schlüsse zur stetigen Verbesserung der Prozesse.

Logistiker/innen mit Fachrichtung Produktion  planen Layouts für optimierte Materialflüsse in der Produktion.  erstellen Termin- und Kapazitätsplanungen und arbeiten bei der Inbetriebnahme neuer Produktionsanlagen mit.  binden die logistischen Abläufe der Produktionsprozesse in den logistischen Gesamtprozess ein. Trägerschaft Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft: Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) Zulassung zur Berufsprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer: a) ein Fähigkeitszeugnis als gelernte/r Lagerist/in, Logistikassistent/in oder Logistiker/in EFZ besitzt und sich über mindestens 2 Jahre Praxis in einem der Logistikbereiche (Beschaffung, Produktion, Lager, Distribution) ausweisen kann; oder b) das Fähigkeitszeugnis einer anderen, vom BBT anerkannten, mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung, eine Matura oder einen anderen gleichwertigen Abschluss besitzt und sich über mindestens 3 Jahre Praxis in einem der Logistikbereiche (Beschaffung, Produktion, Lager, Distribution) ausweisen kann; und c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: a) Basismodulprüfungen SSC (BMSSC) 1 Supply Chain Management (Basiswissen) 2 Volkswirtschaftslehre (Basiswissen) 3 Finanz-/Rechnungswesen (Basiswissen) 4 Projektmanagement (Basiswissen) 5 Qualitätsmanagement (Basiswissen) 6 Selbstmanagement und Mitarbeiterführung 5 der 6 Modulabschlüsse (BMSSC) müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bestanden worden sein. Eine allfällig ungenügende Note eines Modulabschlusses darf nicht unter 3.0 liegen. b) Basismodulprüfungen SVBL (BMSVBL) Basismodulprüfung SVBL 1 (BMSVBL1) 1 Personalmanagement 2 Kundendienst Basismodulprüfung SVBL 2 (BMSVBL2) 1 Offerten/Kalkulation 2 Marketing 3 Rechtliche Grundlagen (fachbezogen) Basismodulprüfung SVBL 3 (BMSVBL3) 1 Logistikprozesse (SCM) 2 Beschaffungslogistik Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

INFObildung&beruf 3

 

3 Transport- und Speditionslogistik c) Spezifische Modulprüfung je nach gewählter Fachrichtung (SMSVBL) 1 Lagerlogistik oder 2 Distributionslogistik oder 3 Produktionslogistik Alle SVBL-Modulabschlüsse (BMSVBL und SMSVBL) müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bestanden worden sein. Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) und der Steuergruppe SSC festgelegt. Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende Teile: Fallstudie nach Fachrichtung (schriftlich), Präsentation der Fallstudie (mündlich), Beantwortung von Fragen (mündlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Fachrichtung Distribution  Logistiker / Logistikerin mit eidg. Fachausweis Fachrichtung Distribution  Logisticien / Logisticienne avec brevet fédéral spécialisation distribution  Manager in logistica con attestato professionale federale ramo distribuzione Fachrichtung Lager  Logistiker / Logistikerin mit eidg. Fachausweis Fachrichtung Lager  Logisticien / Logisticienne avec brevet fédéral spécialisation stockage  Manager in logistica con attestato professionale federale ramo magazzino Fachrichtung Produktion  Logistiker / Logistikerin mit eidg. Fachausweis Fachrichtung Produktion  Logisticien / Logisticienne avec brevet fédéral spécialisation production  Manager in logistica con attestato professionale federale ramo produzione Als englische Übersetzung wird empfohlen: Fachrichtung Distribution  Logistician specializing in Distribution with Federal Diploma of Professional Education and Training Fachrichtung Lager  Logistician specializing in Warehouse with Federal Diploma of Professional Education and Training Fachrichtung Produktion  Logistician specializing in Production with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) www.svbl.ch

Quelle: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

 

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Spezialist/in in Unternehmensorganisation (BP), in Vernehmlassung 

Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 5. Juli 2011 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung wird ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist.



Die neue Prüfungsordnung ersetzt die bisherige Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Organisatoren/-innen vom 2. Juli 2004.

Kurzbeschreibung Spezialisten und Spezialistinnen in Unternehmensorganisation sind die kompetenten Ansprechpartner in Unternehmen, Verwaltungen und anderen Organisationen in allen Fragen der Unternehmensorganisation. Sie bearbeiten sämtliche Aspekte der Unternehmensorganisation. In kleinen und mittelgrossen Unternehmen sind sie häufig auf Stufe Gesamtunternehmen, in grossen Organisationen auf Stufe einer Organisationseinheit eingesetzt. Sie arbeiten in entsprechenden Projekten aktiv mit und leisten wertvolle Beiträge. Sie sind in den Handlungsfeldern Struktur-, Prozess- und Projektmanagement ausgewiesene Spezialisten und Spezialistinnen. Insbesondere beherrschen sie in diesen Handlungsfeldern eine breite Palette von Methoden und Techniken. In den Handlungsfeldern Changemanagement, Qualitätsmanagement, ICTManagement, Betriebswirtschaft sowie Recht verfügen sie über ein Generalisten Know-how. Mit ihrer Themenkompetenz werden sie in entsprechenden interdisziplinären Teams beigezogen und decken insbesondere die relevanten organisatorischen Aspekte sowie Aufgaben in Zusammenhang mit der Umsetzung entsprechender Konzepte ab. Im Bereich der personalen Kompetenzen kennen sie Techniken und Instrumente, um geplanten Vorhaben insbesondere in der Umsetzungsphase zum Erfolg zu verhelfen. Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:  Kaufmännischer Verband Schweiz  Schweizerischer Arbeitgeberverband  Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management SGO  Schweizerischer Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO Zulassung zur Berufsprüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Organisator/in (BP) Organisator/in (BP), Vorbereitung

0.616.3.0 7.616.5.0

INFObildung&beruf 2

 

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, ein Maturitätszeugnis (alle Typen), ein vom Bund anerkanntes Handelsdiplom oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und seit dessen Erwerb über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis verfügt; oder b) über mindestens sechs Jahre einschlägige Berufspraxis verfügt. Prüfung Die Prüfung umfasst folgende Teile: Organisation (schriftlich), Projektmanagement (schriftlich), ICT (schriftlich), Fachgespräch Betriebswirtschaft/Recht (schriftlich), Individuum und Gruppe (mündlich/schriftlich), Meeting und Präsentation (mündlich), themenübergreifende Fallstudie (schriftlich) Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:  Spezialist / Spezialistin in Unternehmensorganisation mit eidgenössischem Fachausweis  Spécialiste en organisation d‘entreprise avec brevet fédéral  Specialista in organizzazione di impresa con attestato professionale federale Als englische Übersetzung wird empfohlen:  Certified Specialist in Business Organisation with Federal Diploma of Professional Education and Training Weitere Informationen Kaufmännischer Verband Schweiz www.kvschweiz.ch Schweizerischer Arbeitgeberverband www.arbeitgeber.ch Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management SGO www.sgo.ch Schweizerischer Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO www.swico.ch

Quelle: Bundesblatt, www.bbt.admin.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Textilwirtschafter/in HF 

Der Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der höheren Fachschulen Textilwirtschaft wurde am 9. Juni 2011 durch das BBT genehmigt.

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung ermöglicht einen Einstieg in eine anspruchsvolle kaufmännische Management- oder Spezialistenfunktion in der dynamischen Welt der Mode und Textilien. Sie richtet sich auch an Personen mit branchenfremder Vorbildung. Das Berufsumfeld ist geprägt von schnell wechselnden Modethemen, von komplexen Beschaffungs- und Produktionsprozessen und dem Trend zur Globalisierung. Dies erfordert neben Fach- und Führungskompetenzen auch Sozial- und Handlungskompetenzen und die Fähigkeit, in Zusammenhängen zu denken und mit anderen Kulturen umzugehen. Textile Business Manager/innen (dipl. Textilwirtschafter/innen HF) arbeiten in Firmen der gesamten Textil- und Modeindustrie wie z. B. Produktionsbetrieben, Detailhandelsunternehmen, Modeagenturen, bei Grosshändlern und Logistikdienstleister/innen. Sie sind in Kaderpositionen tätig z. B. als Head Buyer (Einkaufsleiter/innen), Categorymanager (Warenmanager/innen), Sales Manager (Verkaufsleiter/innen), Handelsvertreter/innen, Projektleiter/innen Marketing. Sie arbeiten an konzeptionellen und strategischen Entscheidungen im Unternehmen mit und sind für den Erfolg des Unternehmens mitverantwortlich.

Inhalte

Drei Studienschwerpunkte bestimmen die Inhalte der Ausbildung:  Vertiefte Fachkenntnisse über die gesamte textile Wertschöpfungskette sowohl modischer als auch technischer Textilien und Bekleidung vom Entwurf bis zum fertigen Produkt beim Kunden  Vertieftes betriebswirtschaftliches Wissen und Managementkenntnisse  Kenntnisse in Kommunikations- und Führungstechniken Besonderer Wert wird während der Ausbildung darauf gelegt, dass die Studierenden das Gelernte in Fallstudien und Projekten (einzeln und im Team) auf betriebliche Probleme anwenden. Dadurch werden vernetztes Denken, lösungsorientiertes Handeln und die Fähigkeit zum Planen geschult. Im letzten Semester erstellen die Studierenden eine Diplomarbeit.

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Textilwirtschafter/in HF, dipl. Höhere Fachschulen HF Textilwirtschaft (inkl. NDS)

0.310.15.0 7.310.7.0

INFObildung&beruf 2

 



Zulassung

Abgeschlossene berufliche Grundbildung im textilen oder kaufmännischen Bereich oder gleichwertiger Abschluss (andere berufliche Grundbildung, Maturität, Fachmittelschule) und Abschluss als Fashion Assistant STF oder Textilkaufmann/-frau STF oder halbjähriges Branchenpraktikum. (Mit Abschluss Textilkaufmann/-frau STF ist ein Einstieg ins 2. Studienjahr möglich.)  Berufliche Tätigkeit von mindestens 50 % in der Textil-/Modebranche (Voraussetzung für die eidgenössische Anerkennung). Es wird empfohlen, ein Arbeitspensum von 70 % nicht zu überschreiten. Bei einer Grundbildung ohne betriebswirtschaftlichen Teil ist der Besuch von Vorkursen erforderlich. Über geeignete Kurse informiert die Schule.

Studiengebühr

Je nach Kantonsbeitrag Fr. 4250.-- bis Fr. 7290.-- pro Semester

Dauer

3 Jahre berufsbegleitend Unterricht an einem Tag und einem Abend pro Woche

Beginn

Jeweils im August

Kursorte

Der Studiengang wird in Zürich und Wattwil angeboten.

Abschluss / Titel

Dipl. Textilwirtschafter/in HF (eidg. anerkanntes Diplom) und Bachelor (Hons) in Textile Business Management (anerkannt von der University of Wales und dem Vereinigten Königreich)

Weitere Informationen

Schweizerische Textilfachschule STF Wasserwerkstrasse 119 8037 Zürich Telefon 044 360 41 51 [email protected] www.textilfachschule.ch

 

Quelle: Schweizerische Textilfachschule STF, www.textilfachschule.ch   © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011

  Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

14.09.2011

Zollexperte/-expertin HF 

Der Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der höheren Fachschulen Zollverwaltung wurde am 9. Juni 2011 durch das BBT genehmigt.

Kurzbeschreibung

Der Studiengang baut auf den Qualifikationen der Sekundarstufe II auf und wird in einem ersten Teil mit der Berufsprüfung Zollfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis abgeschlossen. Ein bis zwei Jahre nach der Berufsprüfung kann bei entsprechender Eignung und bestandenem Selektionsverfahren eine Weiterbildung an der Höheren Fachschule Zollverwaltung in Angriff genommen werden. Diese Weiterbildung befähigt, anspruchsvolle Sachbearbeitungsaufgaben auf Stufe Zollkreisdirektion bzw. Oberzolldirektion sowie Führungsverantwortung zu übernehmen. Sie endet mit dem Titel Zollexperte/Zollexpertin HF.

Ablauf

Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Zollexperte/-expertin HF, dipl. Höhere Fachschulen HF Zollverwaltung (inkl. NDS)

0.625.9.0 7.625.6.0

INFObildung&beruf 2

 

Zulassung

1. Teil (Zollfachmann/-frau; Dauer: 2 Jahre)  Maturität oder andere Mittelschule (FMS, WMS, HMS), 3-jährige Handelsschule oder gut abgeschlossene mindestens 3-jährige berufliche Grundbildung, vorzugsweise im kaufmännischen oder technischen Bereich  Alter zwischen 18 und 32 Jahren  Bürgerrecht der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein oder Niederlassungsbewilligung C  Sehr gute Deutsch- oder Französischkenntnisse, gute Kenntnisse einer zweiten Landessprache  Fahrausweis Kat. B (oder Bereitschaft, diesen innerhalb von zwei Jahren zu erwerben) 2. Teil (Zollexperte/-expertin)  1 – 2 Jahre Berufspraxis als Zollfachmann/-frau  Bestandenes Selektionsverfahren

Lohn

Vom ersten Ausbildungstag an wird ein voller Lohn bezahlt.

Dauer

4 Jahre (inkl. 1. Teil)

Ausbildungsorte

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Ausbildungszentrum der Zollverwaltung in Liestal, die praktische Ausbildung direkt bei einer Zollstelle an der Grenze oder im Inland.

Abschluss / Titel

Dipl. Zollexperte/-expertin HF (eidg. anerkanntes Diplom)

Weitere Informationen

Eidgenössische Zollverwaltung EZV Monbijoustrasse 40 3003 Bern [email protected] www.ezv.admin.ch/ezv

 

Quelle: www.ezv.admin.ch/ezv  © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 14.09.2011