Beratungsprotokoll zur Baufinanzierung Kundennummer

Beratungsprotokoll zur Baufinanzierung X Ausfertigung für Bausparkasse Kundennummer Ausfertigung für Antragsteller Gesprächsdaten beim Kunden Gesp...
Author: Eike Roth
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Beratungsprotokoll zur Baufinanzierung X Ausfertigung für Bausparkasse

Kundennummer

Ausfertigung für Antragsteller

Gesprächsdaten beim Kunden

Gesprächsort: Datum:

beim Vermittler

Uhrzeit:

telefonisch

BKM Hauptverwaltung Initiative Kunde

Dauer:

Initiative Vermittler IVD

Teilnehmer: Kauf

Verwendung:

Neubau

Modernisierung

Umbau

Umschuldung

AVD/Blankodarlehen

Anschlussfinanzierung

Angaben zum Vermittler Vorname:

Name:

Vermittler-Nr.:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Wohnort:

E-Mail:

Telefon:

Zust. IHK:

Registrierungs-Nr.:

Anbindung an folgendes Unternehmen:

Angaben zum Kunden Herr

Vorname:

Frau Titel:

Name:

Geburtsort:

Geburtsdatum:

Nationalität:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

dort wohnhaft seit:

Familienstand: Wohnort:

vorherige Anschrift:

Tel.-Nr. tagsüber:

E-Mail:

Güterstand:

Beruf:

Arbeiter

unbefristet u. ungekündigt beschäftigt seit:

befristet beschäftigt bis:

Arbeitgeber:

Anzahl der Beschäftigten: AG

GmbH

Ehe-/Lebenspartner

Herr

GmbH u. Co. KG

OHG

KG

e.G.

e.V.

Einzelkaufmann

Landwirt

freie Berufe

selbständig seit:

Jur. Person d. öffentl. Rechts

Nationalität: PLZ:

Sonstige

Familienstand: Wohnort:

vorherige Anschrift:

Güterstand:

Beruf:

Arbeiter

unbefristet u. ungekündigt beschäftigt seit:

befristet beschäftigt bis:

Arbeitgeber:

Anzahl der Beschäftigten: AG

arbeitslos

Rentner

Name:

Straße, Haus-Nr.: dort wohnhaft seit:

Beamte

Branche:

Privatperson

Geburtsort:

Geburtsdatum:

Probezeit

Vorname:

Frau Titel:

Angestellte

GmbH

GmbH u. Co. KG

OHG

KG

e.G.

e.V.

Angestellte

Probezeit

arbeitslos

Bankguthaben/ Bausparguthaben

EUR

Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen)

Rentner

Landwirt

freie Berufe

selbständig seit:

Branche:

Privatperson

Einzelkaufmann

Jur. Person d. öffentl. Rechts

Angabe zu Kindern (bitte für jedes Kind den Namen und das Geburtsdatum eintragen): Kind 1: , Kind 2: Kind 3: Kind 4: , Vermögen (das nicht für Finanzierung verwendet wird)

Beamte

Sonstige

Anzahl PKW:

, ,

Wertpapierguthaben

EUR

Sonstiges Eigenkapital

EUR

Todesfallsummen

Rückkaufswert/e

EUR

EUR

Einnahmen und Ausgaben – Ermittlung des monatlichen Überschusses (ohne Berücksichtigung des zu beantragenden Darlehens) Monatliche Ausgaben

Regelmäßiges mtl. Nettoeinkommen Kunde (Anzahl

)

EUR

Warmmiete

Regelmäßiges mtl. Nettoeinkommen Partner (Anzahl

)

EUR

Private Krankenversicherung, sonstige Versicherungen

EUR

Einkommen aus selbständiger Arbeit (nach Steuern)

EUR

Unterhaltsverpflichtungen

EUR

Unterhaltszahlungen

EUR

Aufwendungen für andere Immobilien

EUR

Kindergeld

EUR

Ratenkredit/Leasing bis

EUR

Netto-Mieteinnahmen (kalt)

EUR

Ratenkredit/Leasing bis

EUR

Einkünfte aus Kapitalvermögen

EUR

Bewirtschaftungskosten (gem. Tabelle auf Seite 5)

EUR

Sonstige Einnahmen

EUR

Lebenshaltungskosten (gem. Tabelle auf Seite 5)

EUR

Sonstige Ausgaben

EUR

Summe (ohne entfallende Miete u. entfallende Kreditraten)

EUR

Gehaltsnachweise bitte nur als Originalbelege einreichen! Summe

EUR

Gesamteinnahmen

Entfällt künftig

Gesamtausgaben EUR

ja

nein

EUR

Monatlicher Überschuss EUR

EUR

Seite 1

Monatliche Einnahmen

Angaben zu dem zu finanzierenden Objekt (bei Allgemeinen Verbraucherdarlehen/Blankodarlehen nicht erforderlich) Anschrift:

Baujahr:

Bundesland:

Kreis:

Geplanter Umzugstermin:

Baugrundstück Doppelhaushälfte Reiheneckhaus

Einfamilienhaus Einliegerwhg. Reihenmittelhaus

Bauweise:

Massivbau schlüsselfert. Haus Vollkeller

Nutzungsart:

Letzte Renovierung:

Zweifamilienhaus Dreifamilienhaus Wochenendhaus

Eigentumswohnung Anz. Zimmer Anz. Wohnungen

Fertighaus fast fertiges Haus Teilkeller

Holzhaus DG ausgebaut Fundamentplatte

Fachwerkhaus DG ausbaufähig/nicht ausgebaut

selbst genutzt

vermietet

teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet

Einwohner:

über 100.000

bis 100.000

bis 15.000

Lage:

Zentrum/Ortskern

Stadtrand/Ortsrand

Wohnlage:

bevorzugte Wohnlage

gute Wohnlage

durchschnittliche Wohnlage

Ausstattung:

komfortabel

gut

normal

Autostellpl.:

keiner

Objektart:

Einzelgarage

m2

ländlich

Doppelgarage

bis 10.000

Wohngebiet

Carport

EG OG DG Anz. Stockw. Aufzug

Mehrfamilienhaus Wohn- und Geschäftshaus Anz. Stockw. Aufzug

bis 5.000

Gewerbegebiet

Mischgebiet

eigener nicht überdachter Abstellplatz

Tiefgaragenstellplatz

selbstgenutzte Wohnfläche

m2

vermietete Wohnfläche

m2

Anzahl der Wohneinheiten:

Gewerbefläche

m

umbauter Raum

m

Anzahl der Gewerbeeinheiten:

2

3

Grundbuchangaben zu dem zu finanzierenden Objekt Amtsgericht

Grundbuch von

Flur

Flurstück

Band

Grundstücksgröße in m2

Wohnung Nr.

Blatt/Heft Miteigentumsanteil

Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter: Bei Erbbaurecht: bis

(Kalenderjahr)

Erbbauzins pro Jahr:

EUR

Erbbaurechtausgeber:

Erklärung des Vertriebspartners der BKM: Ich habe das Objekt des/der Kunden am von außen / von innen im Beisein des/der Kunden selbst besichtigt und mich davon überzeugt, dass es keine sichtbaren Mängel aufweist. Als Beleg für die Durchführung der Besichtigung habe ich Lichtbilder beigefügt. Bei Mängeln bitte einen Besichtigungsbericht mit detaillierten Angaben und Lichtbildern beifügen. EUR Aktueller Verkehrswert (geschätzt) Ich habe das Objekt des/der Kunden nicht besichtigt.

Ermittlung des Finanzierungsbedarfs Eigenmittel

Kaufpreis des Objektes:

EUR

davon Grundstücksanteil:

EUR

Erschließungskosten:

Bezahlte Grundstückskosten:

EUR

Bausparguthaben:

EUR

EUR

Weiteres Eigenkapital:

EUR

Baukosten Haus:

m3 x

EUR =

EUR

Eigenleistung:

EUR

Garage:

m3

EUR =

EUR

Sonstiges:

EUR

PKW-Abstellplatz/Carport:

EUR

Summe

EUR

Keller/Fundament:

EUR

Außenanlage

– Hausanschlüsse:

EUR

– Gehwege/Garten:

EUR

– Architektenhonorar:

EUR

– Behördenkosten/Notar:

EUR

Nebenkosten

x

– Finanzierungskosten:

EUR

– sonstige Nebenkosten:

EUR

Kosten für Modernisierung (Aufteilung siehe rechts):

EUR

Umbau-/Anbaukosten (Aufteilung siehe rechts):

EUR

Betrag Darlehensablösung/Anschlussfinanzierung:

EUR

Abzulösende Bank: Vorfälligkeitsentschädigung:

EUR

Sonstige Kosten für:

EUR

Summe

EUR

Gesamtkosten

Beschreibung und Aufteilung der Modernisierungs-/Umbaumaßnahmen Anbau:

EUR Innenausbau:

EUR

Einbauküche:

EUR Gehwege:

EUR

Heizungsanlage:

EUR Garten:

EUR

Hausanschlüsse:

EUR Dachsanierung:

EUR

Außenfassade:

EUR Fenster/Türen:

EUR

Elektroinstallation:

EUR Sanitäre Anlagen:

EUR

Sonstiges:

EUR

Weitere im Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte: Grundschuld:

EUR Restschuld:

EUR

Grundschuld:

EUR Restschuld:

EUR

Grundschuld:

EUR Restschuld:

EUR

Gesamte Eigenmittel EUR

Finanzierungsbedarf EUR

EUR

Seite 2

Gesamtkosten

Analyse der Ziele und Wünsche des Kunden Der Kunde wurde über folgende Themen informiert und nach seinen Präferenzen befragt: l Zinssicherheit für die Finanzierung

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Bei festen Zinsbindungen über die gesamte Laufzeit besteht kein Zinsänderungsrisiko. Kurzfristige Zinsbindungen bergen die Gefahr steigender Zinsen, steigender Monatsraten und – somit höherer Finanzierungskosten nach Ablauf der Zinsbindung. Bei bestimmten Finanzierungsprodukten bleiben die Raten konstant für die gesamte Laufzeit. – Bei einer Direkttilgung besteht für den nach Ablauf der Zinsbindung verbleibenden Darlehensbetrag keine Zinssicherheit, da das dann gültige Marktzins-Niveau heute nicht bekannt ist. – Bei Tilgungsaussetzung über Bausparen kann eine größere oder sogar vollständige Unabhängigkeit von zukünftigen Zinsentwicklungen erreicht werden. Für das Bausparkonto fallen – – Gebühren an und es können staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage) gewährt werden. Der zu Beginn aufgenommene Darlehensbetrag wird nicht – direkt getilgt, sondern nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindung durch Bausparguthaben und Bauspardarlehen reduziert bzw. komplett zurückgezahlt. Danach erfolgt die – Rückzahlung des zinssicheren Bauspardarlehens. l Direkttilgung

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Bei einer Direkttilgung auf ein Annuitätendarlehen reduziert sich das Darlehen ab dem ersten Monat der Ratenzahlung. – Für den verbleibenden Darlehensbetrag muss nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungszeit eine neue Zinsvereinbarung zu den dann gültigen Marktkonditionen geschlossen werden. – Diese Konditionen sind heute noch nicht bekannt. Um das Zinsrisiko auszuschließen bzw. zu reduzieren wäre ein entsprechend hoher Tilgungssatz zu vereinbaren oder eine Tilgungs– aussetzung über Bausparen zu wählen. l Niedrige Raten

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Niedrige Monatsraten sind verlockend, bedeuten aber auch, dass sich die Laufzeit der Finanzierung verlängert und sich die Gesamtkosten erhöhen. – Bei Eintritt in den Altersruhestand ist ggf. noch keine Schlusstilgung erfolgt. Dies ist bei Prüfung der Belastbarkeit und somit auch der Darstellbarkeit der Finanzierung zu berücksich-– – tigen. l Flexibilität bei der Rückzahlung/Sondertilgungen

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Es bestehen, je nach Produktart, verschiedene Möglichkeiten Sondertilgungen zu leisten (siehe Produktinformationsblatt). – Sonderzahlungen zugunsten von Bausparkonten oder Bauspardarlehen sind jederzeit kostenfrei möglich (Ausnahme: Mainzer Konstant Darlehen). l Absicherung im Todesfall/Risikolebensversicherung

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Wenn der Darlehensnehmer verstirbt, müssen die Erben/Familie für die Rückzahlung des Darlehens aufkommen, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Durch eine Risikolebens– versicherung kann dieses Risiko abgesichert werden. l Absicherung des Objektes

vorhanden

noch nicht vorhanden

– Das zu finanzierende Gebäude muss wertangemessen gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sein (Wohngebäudeversicherung). – Ein Nachweis über den Versicherungsschutz wird benötigt. l Öffentliche Fördermittel

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Je nach Finanzierungsmaßnahme und Bundesland können ggf. öffentliche Fördermittel beantragt werden. Die staatliche KfW-Bank unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen – Hausbau und -modernisierung, Eigentumserwerb und Energiespar-Investitionen mit zinsgünstigen Krediten und Förderungen.

Beratungsempfehlung Aufgrund der vorliegenden Informationen und der Berücksichtigung der Kundenwünsche und -präferenzen wird nachfolgend ein Finanzierungsvorschlag unter Einbezug der folgenden Darlehensprodukte unterbreitet. Für die ausgewählten Produkte wurde dem Kunden jeweils ein Produktinformationsblatt ausgehändigt. Mainzer Bau-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto (MBD mit BSV)

Mainzer Bau-Darlehen mit Direkttilgung (MBD direkt)

Mainzer Direkt-Darlehen (MDD)

Mainzer Garantie-Darlehen (MGD)

Mainzer Konstant-Darlehen (MKD)

Mainzer Forward-Darlehen mit Direkttilgung (MFD direkt)

Mainzer Forward-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto (MFD mit BSV)

Mainzer Bauspardarlehen über Wahlzuteilung (WAZU)

Mainzer Bauspardarlehen (BSD) KFW-Darlehen Programm:

Finanzierungsvorschlag des ermittelten Finanzierungsbedarfs von Produkt

Darlehensbetrag

Sollzins nom. p.a. (freibleibend)

EUR (siehe Seite 2) Tilgung p.a.

Zinsbindung in Jahren

Monatliche Rate

Sonstiges Darlehen Institut: Arbeitgeber bzw. öffentliche Mittel Summe

Summe

Ermittlung des monatlich zur Verfügung stehenden Restbetrages (Reserve) nach Abzug aller Ausgaben, Lebenshaltungskosten und Finanzierungsraten Monatlicher Überschuss (siehe Seite 1)

Monatliche Rate EUR

Monatlicher Restbetrag (Reserve) EUR

EUR

Seite 3



Übersicht der einzureichenden Unterlagen Benötigte Unterlagen

Modernisierung Umschuldung Umbau

Blankodarlehen

Neubau

Kauf fertiges Objekt

Kauf Bauplatz

8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8

8

8

8

8 8

8 8

8 8 8 8

Bauunterlagen (Bauzeichnungen/Grundriss, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Berechnung umbauter Raum)

8

8

8

8

Nachweis Wohngebäudeversicherung

8

8

8

8

8

8

8 8

8 8

8 8 8

8 8 8

Vollständige Kopie Personalausweis/Pass aller Darlehensnehmer Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (nicht EU-Ausländer) Einkommensnachweis im Original *) Ab dem 55. Lebensjahr: Nachweis voraussichtlicher Alterseinkünfte Scheidungsurteil inkl. Folgevereinbarungen Unterhaltstitel inkl. Kontoauszüge Kopie Einkommensteuerbescheid der letzten 2 Jahre Nachweis Zins- und Mieteinnahmen (Verträge + Kontoauszüge) Original-Kontoauszüge der letzten 8 Wochen (ab 10.000 EUR Darl.)

8 8 8 8 8

Eigenkapitalnachweis **) Aufstellung der Eigenleistung (ab einer Höhe von 10.000 EUR) Nachweis der noch laufenden Kredite

8

Nachweis weiterer Fremdmittel (Zusagen übrige Geldgeber)

Bescheinigung der Gemeinde über Bebaubarkeit, Erschließungsbeiträge und Nichtausübung des Vorkaufsrechtes

8

Grundstückskaufvertrag (liegt dieser nicht vor: Vertragsentwurf) Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung u. Aufteilungsplan

8 8 8

Werkvertrag für das Haus

8

Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag

Lichtbilder des Gebäudes, aufgenommen von versch. Seiten

8

Amtlicher Lageplan/Flurkarte

8 8

8 8

8 8 8 8 8

8 8

8 8

Bestätigung des Darlehensgebers über den Grund der Darlehensaufnahme und die Höhe der derzeitigen Forderung. Kopien der Darlehensverträge und Kontoauszüge

8

Eventuell vorhandenes Wertgutachten oder Wertgutachten eines von der Bausparkasse Mainz AG beauftragten Sachverständigen Bei Beleihungsobjekten in Bergbaugebieten: Nachweis über die mit dem Bergbauunternehmen wegen etwaiger Bergbauschäden getroffene Vereinbarung *)

**)

Arbeitnehmer: Rentner/Pensionär: Selbständige:

8

8

Notarieller Kaufvertrag (liegt dieser nicht vor: Vertragsentwurf)

Aktueller, unbeglaubigter Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)

Unterlagen anbei

8

8

8

8

8

8

8

Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate und die Gehaltsabrechnung vom Dezember des Vorjahres (bei Verlängerung/Anschlussfinanzierung ab 50.000 EUR Darlehen). Aktueller Renten-/Pensionsbescheid (bei Verlängerung/Anschlussfinanzierung ab 50.000 EUR Darlehen). Vollständige Bilanzen der letzten 3 Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, aktueller Einkommensteuerbescheid (alles unterschrieben). Nachweis private Krankenversicherung (bei Verlängerung/Anschlussfinanzierung ab 50.000 EUR Darlehen).

Bis 20.000 EUR genügt ein Kontoauszug im Original, ab 20.000 EUR ist zusätzlich der Nachweis der Herkunft bzw. eine Einzahlung auf ein Konto bei der BKM erforderlich. Die Erstellung eines Wertgutachtens wird im Einzelfall in Absprache mit dem Kunden von der BKM in Auftrag gegeben. Die Kosten hierfür trägt der Darlehensnehmer.

Bestätigung des Vermittlers Dieses Beratungsprotokoll wurde von mir nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vorliegenden Unterlagen und der Auskünfte des Kunden erstellt. Es konnte eine Beratungsempfehlung abgeben werden, die auf Seite 3 dokumentiert ist. Es konnte keine Beratungsempfehlung abgeben werden. Begründung: Sonstige Bemerkungen:

Absehbare Änderungen in der Zukunft (berufliche oder persönliche Situation des Kunden):

X Unterschrift des Vermittlers

Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Eine Ausfertigung dieses Beratungsprotokolls wurde mir/uns ausgehändigt. Ich/Wir habe/n eine Kunden-Erstinformation des Vermittlers nach Artikel 247 § 13 Abs. 2–4 EGBGB erhalten.

X

X

Ort, Datum

Unterschrift des/der Kunde/n

Seite 4

X Ort, Datum

F 6551/2– 12/2015

Die unverzügliche und unmittelbare Verwendung des/der Bausparguthaben/s und des/der Bauspardarlehen/s aus dem/den Vertrag/Verträgen Nr. zu wohnwirtschaftlichen Zwecken wird hiermit bestätigt.

Wertansätze für die monatlichen Bewirtschaftungskosten (Mindestbeträge) Der nachfolgenden Tabelle können die monatlichen Mindest-Pauschalbeträge, die für die Unterhaltung der verschiedenen Objektarten anzusetzen sind, entnommen werden: Objektart

Monatliche Bewirtschaftungskosten

Einfamilienhaus

200 EUR

Einliegerwohnung

40 EUR

Zweifamilienhaus

240 EUR

Dreifamilienhaus

280 EUR

Eigentumswohnung

200 EUR bzw. Hausgeld

Mehrfamilienhaus

2 EUR pro qm Wohnfläche

Wertansätze für die monatlichen Lebenshaltungskosten (Mindestbeträge)

Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Allgemein-Verbraucherdarlehen (Blankodarlehen)

Alleinstehende

600 EUR

1.800 EUR

Verheiratete

800 EUR

1.000 EUR

pro Kind

175 EUR

1.200 EUR

Seite 5

Nach Abzug aller Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Finanzierung stehen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Verpflichtungen sowie der Bewirtschaftungskosten für das Objekt müssen monatlich noch folgende Beträge zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben:

Antrag auf Abgabe eines Darlehensangebotes (Darlehensantrag) X Ausfertigung für Bausparkasse

Ausfertigung für Antragsteller

Kunden-Nr.

Werbemittel-Nr.

Interessenten-Nr.

Versand Darlehensangebot an Vermittler

Zu beachtender Termin: Kaufpreisfälligkeit am

Vermittler-Nr.

Anschlussfinanzierung zum

Nachweis

Darlehensablösung zum

Vermittler-Nr.

Gemeinsam

TOJ

Ich/Wir beantrage/n – für eigene Rechnung – die Abgabe eines Darlehensangebotes durch die Bausparkasse Mainz AG aufgrund der mir/uns erteilten Beratungsempfehlung gemäß dem beigefügten Beratungsprotokoll vom . Persönliche Angaben Antragsteller:

Frau Titel:

Herr

Vorname:

Name:

Geburtsdatum:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Ehepartner/Lebenspartner

Mitantragsteller

Vorname:

Herr

Wohnort:

Frau Titel:

Name:

Geburtsdatum:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Wohnort:

Ich bin/Wir sind in den letzten 5 Jahren zur eidesstattlichen Versicherung vorgeladen worden Es wurde schon einmal ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über mein/unser Vermögen eröffnet

ja ja

nein nein

Folgende Person/en ist/sind eine politisch exponierte Person (PEP), ein unmittelbares Familienmitglied einer PEP oder eine ihr nahe stehende Person (Erläuterungen auf Seite 3). Antragsteller Ehepartner/Mitantragsteller Beantragte Finanzierungsprodukte Mainzer Bau-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto-Nr. Darlehensbetrag:

Mainzer Bau-Darlehen mit Direkttilgung in Höhe von % p.a.

EUR Sollzinsbindung:

Mainzer Direkt-Darlehen

30 Monate

48 Monate

Jahre

Sollzinssatz p.a.:

Mainzer Garantie-Darlehen

Konstantmodell

% Effektivzins

% mtl. Rate

EUR

Mainzer Konstant-Darlehen

Konstantmodell

Mainzer Forward-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto in Verbindung mit dem Bausparkonto-Nr. Mainzer Forward-Darlehen mit Direkttilgung von Darlehensbetrag:

EUR Sollzinsbindung:

Mainzer Bauspardarlehen

75%

EUR Sollzinssatz p.a.: 100%

KFW-Darlehen Programm: Jahre

tilgungsfreie Anlaufjahre

Sollzinssatz p.a.:

% Effektivzins

% mtl. Rate

EUR

Mainzer Bauspardarlehen über Wahlzuteilung bei Bausparkonto-Nr.

Darlehensbetrag: 50%

% p.a.

125%

150%

175%

% mtl. Rate 200 %

EUR. Wahl des Darlehensbetrages bei Wahlzuteilung: %

Risikoversicherung Ich/Wir möchte/n als versicherte Person/en dem Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag zwischen der BKM-Bausparkasse Mainz AG (Versicherungsnehmerin) und der INTER Lebensversicherung AG (Versicherer) beitreten. Der Einschluss in die Versicherung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch die BKM-Bausparkasse Mainz AG. Die auf Seite 4 abgedruckten Versicherungsbedingungen für die Risikoversicherung habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und erkenne/n sie an. Außerdem erkläre/n ich/wir meine/unsere Einwilligung in die umseitige Erklärung „Schweigepflichtentbindung“ nebst „Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz“. Folgende/s Darlehenskonto/en wird/werden in den Versicherungsschutz einbezogen:

Bei Bauspardarlehen wird der erstgenannte Vertragsinhaber gemäß den auf Seite 4 genannten Bedingungen zu 100% versichert. Sind Eheleute gemeinsam Vertragsinhaber, ist eine andere prozentuale Aufteilung möglich, die nachstehend vereinbart werden kann. Für alle anderen Darlehen kann mit dem Formular RV 15 eine Risikoversicherung vereinbart werden. Abweichende Aufteilung der Risikoversicherung:

Anteil in %

Name des 2. Versicherten

Anteil in %

Ich/Wir möchte/n nicht dem Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag zwischen der BKM-Bausparkasse Mainz AG (Versicherungsnehmerin) und der INTER Lebensversicherung AG (Versicherer) beitreten.

Seite 1

Name des 1. Versicherten

SEPA-Lastschriftmandat Bausparkasse Mainz AG, Kantstraße 1, 55122 Mainz (Gläubiger-ID DE05ZZZ00000090671) – Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Ich/Wir ermächtige/n die Bausparkasse Mainz AG, alle im Zusammenhang mit der Finanzierung bei der BKM stehenden Zins- bzw. Tilgungsleistungen sowie sofort fällige Gebühren für alle, auch künftige, auf den Namen des/der Antragssteller/s lautende Verträge mit der BKM von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Bausparkasse Mainz AG auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Bausparkasse Mainz AG wird den SEPA-Basislastschrift-Einzug spätestens einen Kalendertag vorab ankündigen. Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bitte buchen Sie bis auf Widerruf die fälligen Leistungen von meinem/unserem Konto ab: Kontoinhaber: Bankleitzahl

IBAN:

Kontonummer

D E

Bank: Bei vom Antragsteller abweichendem Kontoinhaber: Vorname:

Name:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Wohnort:

Unterschrift des Kontoinhabers, sofern dieser nicht der Antragsteller ist

Ort, Datum

Zahlungsauftrag Bitte überweisen Sie den höchstmöglichen Betrag an mich/uns selbst

so schnell wie möglich

wenn ich/wir abrufen

an

auf vorstehend genanntes Konto

Bankleitzahl

IBAN:

möglichst am

Kontonummer

D E

Bank: Erklärung aller Darlehensnehmer und Eigentümer Ich/Wir versichere/n, sämtliche Angaben in diesem Formular und bei den Anlagen wahrheitsgemäß, vollständig und nach heutigem Stand getätigt zu haben. Nicht ausgefüllte Rubriken dieses Formulares und der Anlagen gelten als nicht vorhanden und folglich als gestrichen. Änderungen in der Durchführung des Bauvorhabens, im Verwendungszweck und bei der Finanzierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bausparkasse Mainz AG. Sofern ein mit einem Mainzer Baudarlehen in Verbindung stehendes Bausparkonto aufgrund des Ergebnisses der Beleihungswertermittlung geändert werden muss, bevollmächtige/n ich/wir die Bausparkasse Mainz AG unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, das Bausparkonto zu ermäßigen, zu erhöhen, zu teilen oder mit einem anderen Bausparkonto zusammenzulegen. Die Bausparkasse Mainz AG darf das Grundbuch einsehen und auch einen Grundbuchauszug anfordern. Hierfür anfallende Kosten werden mir/uns bis zu einem Betrag von 20,00 EUR in Rechnung gestellt und von mir/uns übernommen. Grundbuchauszug soll von Bausparkasse Mainz AG angefordert werden Ich/Wir habe/n eine Durchschrift dieses Antrages erhalten. Ich weiß/Wir wissen, dass ein verbindliches Darlehensangebot nur durch die Bausparkasse Mainz AG in Mainz in schriftlicher Form erfolgt. Anderweitig mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen zu einer Darlehensgewährung sind nicht verbindlich. Ich/Wir habe/n die Erklärungen auf Seite 3 dieses Antrages, die auch die „Erklärung zur Schufa“ und die „Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und sonstige Erklärungen“ beinhalten, zur Kenntnis genommen und erkenne/n sie an.

X

X

Ort, Datum

Unterschrift Antragsteller/Ehepartner/Mitantragsteller/Grundstückseigentümer

Unterschrift des Vertriebspartners der BKM

Die BKM und ihre konzernverbundenen Unternehmen (INTER Krankenversicherung aG, INTER Lebensversicherung AG, INTER Allgemeine Versicherung AG, BKM-ImmobilienService GmbH), an die Ihre Daten übermittelt werden, speichern und nutzen Ihre Daten, um Ihnen Informationen und Angebote zu den von ihnen angebotenen Produkten per E-Mail, SMS oder Telefon zukommen zu lassen. Ja, hiermit erkläre ich mich einverstanden. Ich weiß, dass ich dieses Einverständnis jederzeit ohne Einfluss auf meine bei der BKM bestehenden Verträge widerrufen kann.

Legitimation Antragsteller (Titel, alle Vornamen und Namen lt. Ausweis) anhand

Gültig bis:

Gültig bis:

Vorname, Name, Mitarbeiter-Nr. des Vertriebspartners der BKM

F 6567/2–12/2015

Geburtsurkunde

Ausstellende Behörde:

Ehepartner/Mitantragsteller (Titel, alle Vornamen und Namen lt. Ausweis) anhand

Ausweis-Nr.:

Reisepass

Personalausweis

Reisepass

Geburtsurkunde

Ausstellende Behörde:

Unterschrift des Vertriebspartners der BKM

Seite 2

Ausweis-Nr.:

Personalausweis

Erklärung zur SCHUFA Der/Die Antragsteller/Ehepartner/Mitantragsteller erklären durch ihre Unterschrift/en: Ich willige ein, dass das Kreditinstitut der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredites übermittelt. Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldeten Leistungen trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder - ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die - bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich über die bevor- stehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diese Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferungen finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägen aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und SCORE- Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln.

Vollmacht und Einwilligungserklärung Die Bausparkasse Mainz AG sowie weitere an der Finanzierung beteiligte Institute sind berechtigt, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse des/der Darlehensnehmer/s einzuholen sowie das Grundbuch einzusehen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die von mir/uns gemachten Angaben überprüft werden können und ermächtige/n die Bausparkasse Mainz AG sowie alle weiteren an der Finanzierung beteiligten Institute, Auskünfte bei meiner/unserer Hausbank und bei Auskunfteien sowie bei meinem/unserem Arbeitgeber einzuholen. Einer diesbezüglichen Datenweitergabe an die Bausparkasse Mainz AG sowie an weitere an der Finanzierung beteiligte Institute durch meinen/unseren Arbeitgeber stimme/n ich/wir zu.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und sonstige Erklärungen Ich/wir willige/n ein, dass die BKM die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten in Dateien speichert, verarbeitet und auch für Werbezwecke nutzen darf. Ich/wir willige/n ferner ein, dass sich die aus meinen/unseren Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergebenden Daten zum Zwecke einer umfassenden Beratung und Betreuung an den jeweiligen Außendienstmitarbeiter bzw. Vertriebs-/Kooperationspartner (INTER Lebensversicherung AG Mannheim, INTER Krankenversicherung aG Mannheim, INTER Allgemeine Versicherung AG Mannheim, BKM ImmobilienService GmbH Mainz) übermittelt und auch dort gespeichert werden können. Diese Erklärung ist freiwillig. Ich/wir kann/können sie insgesamt oder teilweise ohne Einfluss auf den Vertrag jederzeit widerrufen. Hiermit beantrage/n ich/wir eine Immobilienfinanzierung. Ich/Wir bevollmächtige/n den Anbieter oder einen vom Anbieter eingeschalteten Dienstleister (nachstehend bezeichnet als „Anbieter“), hierfür erforderliche Unterlagen (Baufinanzierung, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an einen zur Finanzierung vorgesehenen Darlehensgeber weiterzuleiten, Konditionsangebote bei dem Darlehensgeber einzuholen und sämtlichen mit der Finanzierung zusammenhängenden Schriftverkehr (Darlehensvertragsangebot etc.) zur Weiterleitung an mich/uns entgegenzunehmen. Ausschließlich zum Zwecke der Ermittlung des für mich/uns vorteilhaftesten Darlehensangebotes und der Marktforschung willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere personenbezogenen Daten durch die Anbieter erhoben werden, damit sie dann unter Nutzung der Internetplattform europace® IPD an potentielle Darlehensgeber übermittelt, verarbeitet und genutzt werden können. Dabei sollen die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Marktforschung in anonymisierter Form genutzt und übermittelt werden. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass der Darlehengeber und die Anbieter folgende Daten erheben und sich gegenseitig übermitteln, sofern diese nicht bereits bekannt sind: – Sämtliche vorstehend genannten Antragsdaten (z.B. Name, Anschrift, Telefon, Beruf, Vermögensverhältnisse und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben) – Daten zur Baufinanzierung: Produktart, Abschluss des Vertrages, erfüllte oder noch zu erfüllende Auszahlungsvoraussetzungen, Valutierung, Saldo, Applikationsstatus, – Bearbeitungsstatus, Konditionen einer Prolongation. In diesem Rahmen entbinde/n ich/wir den Darlehensgeber zugleich vom Bankgeheimnis. Mir/Uns ist bekannt, dass die Informationen zwischen dem Darlehensgeber und dem Anbieter auch im Falle einer späteren Prolongation sowie Prüfzwecken dient. Diese Einwilligung ist freiwillig und wird sofort wirksam. Sie kann von mir/uns jederzeit schriftlich widerrufen werden. Mir/Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von einem Darlehensgeber selbst gegeben werden kann. Gegen mich/uns wurde/n bisher keine Zwangsmaßnahmen (z.B. Sachpfändung, Lohn- und Gehaltspfändung, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die wirschaftlichen Verhältnisse, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren) eingeleitet. Ich/Wir bin/sind meinen/unseren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß nachgekommen. Alle Angaben wurden von mir/uns vollständig und wahrheitsgemäß gemacht. Mir/Uns ist bewusst, dass falsche Angaben, die in meinem/unserem Auftrag an den Darlehensgeber weitergeleitet wurden, ggf. zur Vertragsaufhebung durch den Darlehensgeber führen können.

§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz sowie die Richtlinie 206/70/EG definieren politisch exponierte Personen wie folgt: Politisch exponierte Personen sind diejenigen natürlichen Personen, a) die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, b) und deren unmittelbare Familienmitglieder, c) oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen. zu a): Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, sind - Staatschefs, Regierungschefs, Ministerpräsidenten, – Minister und stellvertretende Minister und Staatssekretäre, - Parlamentsmitglieder, - Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, - Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken, - Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte und - Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne der o. g. Tätigkeiten ausgeübt hat, ist nicht mehr als politisch exponiert zu betrachten. zu b): Unmittelbare Familienmitglieder sind - der Ehepartner, - der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist, - die Kinder und deren Ehepartner und Partner, - die Eltern. zu c): Bekanntermaßen nahe stehende Personen sind: - jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält - jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde. Es ist mir/uns bekannt, dass ich/wir die Bausparkasse Mainz AG von einer Änderung des Status als PEP unaufgefordert und unverzüglich schriftlich unterrichten muss/müssen.

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Definition „politisch exponierte Person“ (PEP)

Versicherungsbedingungen für die Risikoversicherung gemäß § 8 bzw. § 17 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Bei Bauspardarlehen sowie allen Darlehen, die über einen Bausparvertrag zurückgezahlt werden, besteht eine fakultative Versicherungspflicht. Für Bau-Darlehen mit direkter Tilgung kann in Verbindung mit einem Bauspar(Abwicklungs-)konto eine Risikoversicherung freiwillig vereinbart werden. Die Kredite werden auf das Leben der Kreditnehmer versichert, die zu Beginn der Darlehensauszahlung nicht älter als 55 Jahre und nicht jünger als 15 Jahre sind. Die Risikoversicherung wird nach Maßgabe eines mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften bestehenden KollektivLebensversicherungsvertrages abgeschlossen. Der Kreditnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der mit einer Belehrung über das Rücktrittsrecht und einer Information des Versicherers über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages versehenen Darlehenszusage durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bausparkasse Mainz AG, Kantstraße 1, 55122 Mainz (rechtzeitiges Absenden genügt) zur Ausübung eines ihm zugestandenen Rücktrittsrechtes die Ermächtigung der Bausparkasse zum Abschluss der Risikoversicherung widerrufen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung bei der Bausparkasse. Hat der Kreditnehmer bereits eine hinreichende Lebensversicherung auf seine Person abgeschlossen, so begnügt sich die Bausparkasse auf Antrag des Kreditnehmers insoweit mit der Abtretung der Rechte aus dieser Versicherung. Der Kreditnehmer hat die von der Bausparkasse deswegen angeforderten Unterlagen und Nachweise unverzüglich beizubringen. Die Versicherung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die erste Auszahlung aus dem Darlehen erfolgt. Der versicherte Kreditnehmer erhält zu Beginn der Versicherung von der Bausparkasse eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über den Versicherungsschutz. Die Höhe der Versicherungssumme ist gleich dem bereitgestellten Darlehen. Sie beträgt jedoch auch bei mehreren Verträgen eines Versicherten höchstens 150.000 EUR. Anfangsdarlehen unter 1.000 EUR werden nicht versichert. In den Folgejahren bemisst sich die Versicherungssumme für das laufende Kalenderjahr nach dem Stand der insgesamt zum 1. Januar noch vorhandenen Restschuld und etwaiger noch bereitstehender Darlehensteile. Bei der Bestimmung der Versicherungssumme wird die jeweilige Kreditsumme (einschließlich etwaiger Bereitstellungen) um das auf dem zugeordneten Bausparkonto vorhandene Bausparguthaben vermindert. Die Versicherungssumme bleibt für die Dauer dieses Jahres unverändert. Die Versicherungssumme wird auf 100 EUR auf-/abgerundet. Die Versicherung endet mit dem 31. Dezember, wenn sich für das folgende Kalenderjahr eine Versicherungssumme von weniger als 1.000 EUR ergäbe; sie endet ebenfalls im Falle der Kündigung des Darlehens und zwar am Ende des zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Kalenderjahres. Die Versicherung erlischt spätestens zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Versicherte das 80. Lebensjahr vollendet hat. Sind bei einem Darlehen mehrere Personen Kreditnehmer, so meldet die Bausparkasse den erstgenannten Inhaber des Bausparvertrages zur Risikoversicherung an. Auf Antrag der Darlehensnehmer kann die Bausparkasse stattdessen oder zusätzlich im Rahmen des Höchstbetrages von 150.000 EUR den Ehepartner zur Risikoversicherung anmelden, sofern dieser Mitinhaber des Bausparvertrages ist. Versicherungsnehmerin ist die Bausparkasse. Versicherter und Beitragsschuldner gegenüber dem Versicherungsunternehmen ist der jeweilige Kreditnehmer; dieser erklärt sich dazu mit seiner Unterschrift auf dem Bausparantrag und dem Kreditvertrag einverstanden. Die Bausparkasse wird alle zur Begründung des Versicherungsschutzes und zur Geltendmachung des Versicherungsanspruches erforderlichen Handlungen im Namen und für Rechnung des Kreditnehmers vornehmen. Die Versicherungsbeiträge werden grundsätzlich jeweils zu Beginn des Kalenderjahres fällig, erstmals zum Versicherungsbeginn anteilig für die Monate bis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres. Die Bausparkasse belastet das Bausparkonto bei Fälligkeit mit dem jeweiligen Beitrag zuzüglich etwaiger öffentlicher Abgaben. Die Versicherung ist von Anfang an überschussberechtigt. Die Überschussanteile stehen dem jeweiligen Kreditnehmer zu; sie werden in vollem Umfang zur Kürzung des Versicherungsbeitrages verwandt. Die Versicherung wird beim Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer fällig. Der Tod des versicherten Kreditnehmers ist der Bausparkasse unverzüglich unter Vorlage der schriftlichen Bestätigung über den Versicherungsschutz und einer amtlichen Sterbeurkunde anzuzeigen. Bei Bauspardarlehen ist bei Tod innerhalb der ersten 3 Jahre nach Abschluss bzw. nach Eintritt in einen Bausparvertrag - bei allen anderen Darlehen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Beginn des Versicherungsschutzes - außerdem ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache einzureichen. Unwiderruflich Bezugsberechtigte für die Versicherungsleistung ist die Bausparkasse. Sie schreibt den Betrag als Sondertilgung dem Darlehenskonto gut. Bei Darlehen, die einer Zinsbindung unterliegen, kann dies mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein. Wenn die Versicherungsleistung die Darlehensforderung der Bausparkasse einschließlich geschuldeter Nebenleistungen übersteigt, wird die Differenz an die nach den Vereinbarungen oder nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigten Personen ausgezahlt. Die näheren Einzelheiten regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Bauspar-Risikoversicherung, die dem Kreditnehmer auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Jeglicher Schriftwechsel in Versicherungsfragen ist mit der Bausparkasse als der Bevollmächtigten des Versicherers (nicht mit dem Versicherer selbst) zu führen. Der jeweilige jährlich Versicherungsbeitrag beträgt pro 1.000 EUR Versicherungssumme für eine versicherte Person im Alter von Jahren 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

EUR 0,84 1,04 1,30 1,56 1,70 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,75 1,76 1,77 1,78

Jahren 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

EUR 1,80 1,88 1,98 2,10 2,24 2,39 2,57 2,78 3,02 3,30 3,59 3,92 4,28 4,69 5,14 5,63 6,19

Jahren 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65

EUR 6,81 7,51 8,29 9,16 10,13 11,18 12,29 13,47 14,73 16,09 17,56 19,15 20,88 22,76 24,80 27,00 29,42

Jahren 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

EUR 32,13 35,19 38,78 42,72 47,02 51,73 56,96 62,94 69,64 77,09 85,28 94,23 103,97 114,53 125,97

zuzüglich 12 EUR (Stückkosten).

Schweigepflichtentbindung Zum Zweck der Risikobeurteilung befreit die versicherte Person hiermit von ihrer Schweigepflicht - mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufbar - Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, soweit sie dort in dem anzeigepflichtigen Zeitraum, also längstens 10 Jahre vor Antragstellung, untersucht, beraten oder behandelt worden ist bzw. versichert war oder einen Antrag auf Versicherung gestellt habt. Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gilt diese Schweigepflichtentbindung entsprechend, und zwar bis zu 10 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt auch über den Tod der versicherten Person hinaus. Darüber hinaus befreit die versicherte Person zum Zweck der Prüfung der Leistungspflicht von ihrer Schweigepflicht - mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufbar - Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt waren. Diese Erklärung zur Prüfung der Leistungspflicht gilt auch über den Tod der versicherten Person hinaus. Vor jedem Einholen von Auskünften wird die versicherte Person vom Versicherer unterrichtet, wobei sie der konkret beabsichtigten Erhebung widersprechen kann. Für die in den vorgelegten Unterlagen aufgeführten Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden erteilt die versicherte Person bereits mit ihrer Unterschrift bzw. mit der Vorlage der Unterlagen die Einwilligung zu einer dortigen Erhebung; einer gesonderten Unterrichtung bedarf es in diesen Fällen nicht. Die versicherte Person hat statt der vorstehenden allgemeinen Schweigepflichtentbindung die Möglichkeit, sofern vom Versicherer konkret verlangt, nach freiem Ermessen im Einzelfall schriftlich zu erklären, ob oder inwieweit sie die entsprechenden Stellen von ihrer Schweigepflicht entbindet. Der versicherten Person ist bekannt, dass die Entscheidung für diese Alternative zur Verzögerung der Antragsannahme oder der Leistungsregulierung, zur Leistungskürzung oder gar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann, sollte sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen die Leistungspflicht nicht oder nur teilweise begründen lassen. Für jede entsprechende Schweigepflichtentbindung wird der Versicherer im Einzelfall eine angemessene Kostenbeteiligung in Höhe von 10 EUR verlangen. Sofern die versicherte Person jetzt oder zu jedem späteren Zeitpunkt diese Alternative wählen möchte, wird sie dies schriftlich erklären.

Die versicherte Person willigt ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Die versicherte Person willigt ferner ein, dass der Versicherer ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die für sie zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willigt die versicherte Person weiter ein, dass die Vermittler ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die versicherte Person bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das ihr zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen - auf Wunsch auch sofort - überlassen wird.

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Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Beratungsprotokoll zur Baufinanzierung

Kundennummer

X Ausfertigung für Antragsteller

Ausfertigung für Bausparkasse Gesprächsdaten beim Kunden

Gesprächsort: Datum:

beim Vermittler

Uhrzeit:

telefonisch

BKM Hauptverwaltung Initiative Kunde

Dauer:

Initiative Vermittler IVD

Teilnehmer: Kauf

Verwendung:

Neubau

Modernisierung

Umbau

Umschuldung

AVD/Blankodarlehen

Anschlussfinanzierung

Angaben zum Vermittler Vorname:

Name:

Vermittler-Nr.:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Wohnort:

E-Mail:

Telefon:

Zust. IHK:

Registrierungs-Nr.:

Anbindung an folgendes Unternehmen:

Angaben zum Kunden Herr

Vorname:

Frau Titel:

Name:

Geburtsort:

Geburtsdatum:

Nationalität:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

dort wohnhaft seit:

Familienstand: Wohnort:

vorherige Anschrift:

Tel.-Nr. tagsüber:

E-Mail:

Güterstand:

Beruf:

Arbeiter

unbefristet u. ungekündigt beschäftigt seit:

befristet beschäftigt bis:

Arbeitgeber:

Anzahl der Beschäftigten: AG

GmbH

Ehe-/Lebenspartner

Herr

GmbH u. Co. KG

OHG

KG

e.G.

e.V.

Einzelkaufmann

Landwirt

freie Berufe

selbständig seit:

Jur. Person d. öffentl. Rechts

Nationalität: PLZ:

Sonstige

Familienstand: Wohnort:

vorherige Anschrift:

Güterstand:

Beruf:

Arbeiter

unbefristet u. ungekündigt beschäftigt seit:

befristet beschäftigt bis:

Arbeitgeber:

Anzahl der Beschäftigten: AG

arbeitslos

Rentner

Name:

Straße, Haus-Nr.: dort wohnhaft seit:

Beamte

Branche:

Privatperson

Geburtsort:

Geburtsdatum:

Probezeit

Vorname:

Frau Titel:

Angestellte

GmbH

GmbH u. Co. KG

OHG

KG

e.G.

e.V.

Angestellte

Probezeit

arbeitslos

Bankguthaben/ Bausparguthaben

EUR

Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen)

Rentner

Landwirt

freie Berufe

selbständig seit:

Branche:

Privatperson

Einzelkaufmann

Jur. Person d. öffentl. Rechts

Angabe zu Kindern (bitte für jedes Kind den Namen und das Geburtsdatum eintragen): Kind 1: , Kind 2: Kind 3: Kind 4: , Vermögen (das nicht für Finanzierung verwendet wird)

Beamte

Sonstige

Anzahl PKW:

, ,

Wertpapierguthaben

EUR

Sonstiges Eigenkapital

EUR

Todesfallsummen

Rückkaufswert/e

EUR

EUR

Einnahmen und Ausgaben – Ermittlung des monatlichen Überschusses (ohne Berücksichtigung des zu beantragenden Darlehens) Monatliche Ausgaben

Regelmäßiges mtl. Nettoeinkommen Kunde (Anzahl

)

EUR

Warmmiete

Regelmäßiges mtl. Nettoeinkommen Partner (Anzahl

)

EUR

Private Krankenversicherung, sonstige Versicherungen

EUR

Einkommen aus selbständiger Arbeit (nach Steuern)

EUR

Unterhaltsverpflichtungen

EUR

Unterhaltszahlungen

EUR

Aufwendungen für andere Immobilien

EUR

Kindergeld

EUR

Ratenkredit/Leasing bis

EUR

Netto-Mieteinnahmen (kalt)

EUR

Ratenkredit/Leasing bis

EUR

Einkünfte aus Kapitalvermögen

EUR

Bewirtschaftungskosten (gem. Tabelle auf Seite 5)

EUR

Sonstige Einnahmen

EUR

Lebenshaltungskosten (gem. Tabelle auf Seite 5)

EUR

Sonstige Ausgaben

EUR

Summe (ohne entfallende Miete u. entfallende Kreditraten)

EUR

Gehaltsnachweise bitte nur als Originalbelege einreichen! Summe

EUR

Gesamteinnahmen

Entfällt künftig

Gesamtausgaben EUR

ja

nein

EUR

Monatlicher Überschuss EUR

EUR

Seite 1

Monatliche Einnahmen

Angaben zu dem zu finanzierenden Objekt (bei Allgemeinen Verbraucherdarlehen/Blankodarlehen nicht erforderlich) Anschrift:

Baujahr:

Bundesland:

Kreis:

Geplanter Umzugstermin:

Baugrundstück Doppelhaushälfte Reiheneckhaus

Einfamilienhaus Einliegerwhg. Reihenmittelhaus

Bauweise:

Massivbau schlüsselfert. Haus Vollkeller

Nutzungsart:

Letzte Renovierung:

Zweifamilienhaus Dreifamilienhaus Wochenendhaus

Eigentumswohnung Anz. Zimmer Anz. Wohnungen

Fertighaus fast fertiges Haus Teilkeller

Holzhaus DG ausgebaut Fundamentplatte

Fachwerkhaus DG ausbaufähig/nicht ausgebaut

selbst genutzt

vermietet

teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet

Einwohner:

über 100.000

bis 100.000

bis 15.000

Lage:

Zentrum/Ortskern

Stadtrand/Ortsrand

Wohnlage:

bevorzugte Wohnlage

gute Wohnlage

durchschnittliche Wohnlage

Ausstattung:

komfortabel

gut

normal

Autostellpl.:

keiner

Objektart:

Einzelgarage

m2

ländlich

Doppelgarage

bis 10.000

Wohngebiet

Carport

EG OG DG Anz. Stockw. Aufzug

Mehrfamilienhaus Wohn- und Geschäftshaus Anz. Stockw. Aufzug

bis 5.000

Gewerbegebiet

Mischgebiet

eigener nicht überdachter Abstellplatz

Tiefgaragenstellplatz

selbstgenutzte Wohnfläche

m2

vermietete Wohnfläche

m2

Anzahl der Wohneinheiten:

Gewerbefläche

m

umbauter Raum

m

Anzahl der Gewerbeeinheiten:

2

3

Grundbuchangaben zu dem zu finanzierenden Objekt Amtsgericht

Grundbuch von

Flur

Flurstück

Band

Grundstücksgröße in m2

Wohnung Nr.

Blatt/Heft Miteigentumsanteil

Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigter: Bei Erbbaurecht: bis

(Kalenderjahr)

Erbbauzins pro Jahr:

EUR

Erbbaurechtausgeber:

Erklärung des Vertriebspartners der BKM: Ich habe das Objekt des/der Kunden am von außen / von innen im Beisein des/der Kunden selbst besichtigt und mich davon überzeugt, dass es keine sichtbaren Mängel aufweist. Als Beleg für die Durchführung der Besichtigung habe ich Lichtbilder beigefügt. Bei Mängeln bitte einen Besichtigungsbericht mit detaillierten Angaben und Lichtbildern beifügen. EUR Aktueller Verkehrswert (geschätzt) Ich habe das Objekt des/der Kunden nicht besichtigt.

Ermittlung des Finanzierungsbedarfs Eigenmittel

Kaufpreis des Objektes:

EUR

davon Grundstücksanteil:

EUR

Erschließungskosten:

Bezahlte Grundstückskosten:

EUR

Bausparguthaben:

EUR

EUR

Weiteres Eigenkapital:

EUR

Baukosten Haus:

m3 x

EUR =

EUR

Eigenleistung:

EUR

Garage:

m3

EUR =

EUR

Sonstiges:

EUR

PKW-Abstellplatz/Carport:

EUR

Summe

EUR

Keller/Fundament:

EUR

Außenanlage

– Hausanschlüsse:

EUR

– Gehwege/Garten:

EUR

– Architektenhonorar:

EUR

– Behördenkosten/Notar:

EUR

Nebenkosten

x

– Finanzierungskosten:

EUR

– sonstige Nebenkosten:

EUR

Kosten für Modernisierung (Aufteilung siehe rechts):

EUR

Umbau-/Anbaukosten (Aufteilung siehe rechts):

EUR

Betrag Darlehensablösung/Anschlussfinanzierung:

EUR

Abzulösende Bank: Vorfälligkeitsentschädigung:

EUR

Sonstige Kosten für:

EUR

Summe

EUR

Gesamtkosten

Beschreibung und Aufteilung der Modernisierungs-/Umbaumaßnahmen Anbau:

EUR Innenausbau:

EUR

Einbauküche:

EUR Gehwege:

EUR

Heizungsanlage:

EUR Garten:

EUR

Hausanschlüsse:

EUR Dachsanierung:

EUR

Außenfassade:

EUR Fenster/Türen:

EUR

Elektroinstallation:

EUR Sanitäre Anlagen:

EUR

Sonstiges:

EUR

Weitere im Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte: Grundschuld:

EUR Restschuld:

EUR

Grundschuld:

EUR Restschuld:

EUR

Grundschuld:

EUR Restschuld:

EUR

Gesamte Eigenmittel EUR

Finanzierungsbedarf EUR

EUR

Seite 2

Gesamtkosten

Analyse der Ziele und Wünsche des Kunden Der Kunde wurde über folgende Themen informiert und nach seinen Präferenzen befragt: l Zinssicherheit für die Finanzierung

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Bei festen Zinsbindungen über die gesamte Laufzeit besteht kein Zinsänderungsrisiko. Kurzfristige Zinsbindungen bergen die Gefahr steigender Zinsen, steigender Monatsraten und – somit höherer Finanzierungskosten nach Ablauf der Zinsbindung. Bei bestimmten Finanzierungsprodukten bleiben die Raten konstant für die gesamte Laufzeit. – Bei einer Direkttilgung besteht für den nach Ablauf der Zinsbindung verbleibenden Darlehensbetrag keine Zinssicherheit, da das dann gültige Marktzins-Niveau heute nicht bekannt ist. – Bei Tilgungsaussetzung über Bausparen kann eine größere oder sogar vollständige Unabhängigkeit von zukünftigen Zinsentwicklungen erreicht werden. Für das Bausparkonto fallen – – Gebühren an und es können staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage) gewährt werden. Der zu Beginn aufgenommene Darlehensbetrag wird nicht – direkt getilgt, sondern nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindung durch Bausparguthaben und Bauspardarlehen reduziert bzw. komplett zurückgezahlt. Danach erfolgt die – Rückzahlung des zinssicheren Bauspardarlehens. l Direkttilgung

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Bei einer Direkttilgung auf ein Annuitätendarlehen reduziert sich das Darlehen ab dem ersten Monat der Ratenzahlung. – Für den verbleibenden Darlehensbetrag muss nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungszeit eine neue Zinsvereinbarung zu den dann gültigen Marktkonditionen geschlossen werden. – Diese Konditionen sind heute noch nicht bekannt. Um das Zinsrisiko auszuschließen bzw. zu reduzieren wäre ein entsprechend hoher Tilgungssatz zu vereinbaren oder eine Tilgungs– aussetzung über Bausparen zu wählen. l Niedrige Raten

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Niedrige Monatsraten sind verlockend, bedeuten aber auch, dass sich die Laufzeit der Finanzierung verlängert und sich die Gesamtkosten erhöhen. – Bei Eintritt in den Altersruhestand ist ggf. noch keine Schlusstilgung erfolgt. Dies ist bei Prüfung der Belastbarkeit und somit auch der Darstellbarkeit der Finanzierung zu berücksich-– – tigen. l Flexibilität bei der Rückzahlung/Sondertilgungen

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Es bestehen, je nach Produktart, verschiedene Möglichkeiten Sondertilgungen zu leisten (siehe Produktinformationsblatt). – Sonderzahlungen zugunsten von Bausparkonten oder Bauspardarlehen sind jederzeit kostenfrei möglich (Ausnahme: Mainzer Konstant Darlehen). l Absicherung im Todesfall/Risikolebensversicherung

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Wenn der Darlehensnehmer verstirbt, müssen die Erben/Familie für die Rückzahlung des Darlehens aufkommen, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Durch eine Risikolebens– versicherung kann dieses Risiko abgesichert werden. l Absicherung des Objektes

vorhanden

noch nicht vorhanden

– Das zu finanzierende Gebäude muss wertangemessen gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sein (Wohngebäudeversicherung). – Ein Nachweis über den Versicherungsschutz wird benötigt. l Öffentliche Fördermittel

wichtig

weniger wichtig

nicht gewünscht

– Je nach Finanzierungsmaßnahme und Bundesland können ggf. öffentliche Fördermittel beantragt werden. Die staatliche KfW-Bank unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen – Hausbau und -modernisierung, Eigentumserwerb und Energiespar-Investitionen mit zinsgünstigen Krediten und Förderungen.

Beratungsempfehlung Aufgrund der vorliegenden Informationen und der Berücksichtigung der Kundenwünsche und -präferenzen wird nachfolgend ein Finanzierungsvorschlag unter Einbezug der folgenden Darlehensprodukte unterbreitet. Für die ausgewählten Produkte wurde dem Kunden jeweils ein Produktinformationsblatt ausgehändigt. Mainzer Bau-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto (MBD mit BSV)

Mainzer Bau-Darlehen mit Direkttilgung (MBD direkt)

Mainzer Direkt-Darlehen (MDD)

Mainzer Garantie-Darlehen (MGD)

Mainzer Konstant-Darlehen (MKD)

Mainzer Forward-Darlehen mit Direkttilgung (MFD direkt)

Mainzer Forward-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto (MFD mit BSV)

Mainzer Bauspardarlehen über Wahlzuteilung (WAZU)

Mainzer Bauspardarlehen (BSD) KFW-Darlehen Programm:

Finanzierungsvorschlag des ermittelten Finanzierungsbedarfs von Produkt

Darlehensbetrag

Sollzins nom. p.a. (freibleibend)

EUR (siehe Seite 2) Tilgung p.a.

Zinsbindung in Jahren

Monatliche Rate

Sonstiges Darlehen Institut: Arbeitgeber bzw. öffentliche Mittel Summe

Summe

Ermittlung des monatlich zur Verfügung stehenden Restbetrages (Reserve) nach Abzug aller Ausgaben, Lebenshaltungskosten und Finanzierungsraten Monatlicher Überschuss (siehe Seite 1)

Monatliche Rate EUR

Monatlicher Restbetrag (Reserve) EUR

EUR

Seite 3



Übersicht der einzureichenden Unterlagen Benötigte Unterlagen

Modernisierung Umschuldung Umbau

Blankodarlehen

Neubau

Kauf fertiges Objekt

Kauf Bauplatz

8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8 8 8 8 8

8 8 8 8

8

8

8

8 8

8 8

8 8 8 8

Bauunterlagen (Bauzeichnungen/Grundriss, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung, Berechnung umbauter Raum)

8

8

8

8

Nachweis Wohngebäudeversicherung

8

8

8

8

8

8

8 8

8 8

8 8 8

8 8 8

Vollständige Kopie Personalausweis/Pass aller Darlehensnehmer Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (nicht EU-Ausländer) Einkommensnachweis im Original *) Ab dem 55. Lebensjahr: Nachweis voraussichtlicher Alterseinkünfte Scheidungsurteil inkl. Folgevereinbarungen Unterhaltstitel inkl. Kontoauszüge Kopie Einkommensteuerbescheid der letzten 2 Jahre Nachweis Zins- und Mieteinnahmen (Verträge + Kontoauszüge) Original-Kontoauszüge der letzten 8 Wochen (ab 10.000 EUR Darl.)

8 8 8 8 8

Eigenkapitalnachweis **) Aufstellung der Eigenleistung (ab einer Höhe von 10.000 EUR) Nachweis der noch laufenden Kredite

8

Nachweis weiterer Fremdmittel (Zusagen übrige Geldgeber)

Bescheinigung der Gemeinde über Bebaubarkeit, Erschließungsbeiträge und Nichtausübung des Vorkaufsrechtes

8

Grundstückskaufvertrag (liegt dieser nicht vor: Vertragsentwurf) Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung u. Aufteilungsplan

8 8 8

Werkvertrag für das Haus

8

Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag

Lichtbilder des Gebäudes, aufgenommen von versch. Seiten

8

Amtlicher Lageplan/Flurkarte

8 8

8 8

8 8 8 8 8

8 8

8 8

Bestätigung des Darlehensgebers über den Grund der Darlehensaufnahme und die Höhe der derzeitigen Forderung. Kopien der Darlehensverträge und Kontoauszüge

8

Eventuell vorhandenes Wertgutachten oder Wertgutachten eines von der Bausparkasse Mainz AG beauftragten Sachverständigen Bei Beleihungsobjekten in Bergbaugebieten: Nachweis über die mit dem Bergbauunternehmen wegen etwaiger Bergbauschäden getroffene Vereinbarung *)

**)

Arbeitnehmer: Rentner/Pensionär: Selbständige:

8

8

Notarieller Kaufvertrag (liegt dieser nicht vor: Vertragsentwurf)

Aktueller, unbeglaubigter Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)

Unterlagen anbei

8

8

8

8

8

8

8

Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate und die Gehaltsabrechnung vom Dezember des Vorjahres (bei Verlängerung/Anschlussfinanzierung ab 50.000 EUR Darlehen). Aktueller Renten-/Pensionsbescheid (bei Verlängerung/Anschlussfinanzierung ab 50.000 EUR Darlehen). Vollständige Bilanzen der letzten 3 Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, aktueller Einkommensteuerbescheid (alles unterschrieben). Nachweis private Krankenversicherung (bei Verlängerung/Anschlussfinanzierung ab 50.000 EUR Darlehen).

Bis 20.000 EUR genügt ein Kontoauszug im Original, ab 20.000 EUR ist zusätzlich der Nachweis der Herkunft bzw. eine Einzahlung auf ein Konto bei der BKM erforderlich. Die Erstellung eines Wertgutachtens wird im Einzelfall in Absprache mit dem Kunden von der BKM in Auftrag gegeben. Die Kosten hierfür trägt der Darlehensnehmer.

Bestätigung des Vermittlers Dieses Beratungsprotokoll wurde von mir nach bestem Wissen und Gewissen anhand der vorliegenden Unterlagen und der Auskünfte des Kunden erstellt. Es konnte eine Beratungsempfehlung abgeben werden, die auf Seite 3 dokumentiert ist. Es konnte keine Beratungsempfehlung abgeben werden. Begründung: Sonstige Bemerkungen:

Absehbare Änderungen in der Zukunft (berufliche oder persönliche Situation des Kunden):

X Unterschrift des Vermittlers

Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Eine Ausfertigung dieses Beratungsprotokolls wurde mir/uns ausgehändigt. Ich/Wir habe/n eine Kunden-Erstinformation des Vermittlers nach Artikel 247 § 13 Abs. 2–4 EGBGB erhalten.

X

X

Ort, Datum

Unterschrift des/der Kunde/n

Seite 4

X Ort, Datum

F 6551/2– 12/2015

Die unverzügliche und unmittelbare Verwendung des/der Bausparguthaben/s und des/der Bauspardarlehen/s aus dem/den Vertrag/Verträgen Nr. zu wohnwirtschaftlichen Zwecken wird hiermit bestätigt.

Wertansätze für die monatlichen Bewirtschaftungskosten (Mindestbeträge) Der nachfolgenden Tabelle können die monatlichen Mindest-Pauschalbeträge, die für die Unterhaltung der verschiedenen Objektarten anzusetzen sind, entnommen werden: Objektart

Monatliche Bewirtschaftungskosten

Einfamilienhaus

200 EUR

Einliegerwohnung

40 EUR

Zweifamilienhaus

240 EUR

Dreifamilienhaus

280 EUR

Eigentumswohnung

200 EUR bzw. Hausgeld

Mehrfamilienhaus

2 EUR pro qm Wohnfläche

Wertansätze für die monatlichen Lebenshaltungskosten (Mindestbeträge)

Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Allgemein-Verbraucherdarlehen (Blankodarlehen)

Alleinstehende

600 EUR

1.800 EUR

Verheiratete

800 EUR

1.000 EUR

pro Kind

175 EUR

1.200 EUR

Seite 5

Nach Abzug aller Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Finanzierung stehen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Verpflichtungen sowie der Bewirtschaftungskosten für das Objekt müssen monatlich noch folgende Beträge zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben:

Antrag auf Abgabe eines Darlehensangebotes (Darlehensantrag) Ausfertigung für Bausparkasse

X Ausfertigung für Antragsteller

Kunden-Nr.

Werbemittel-Nr.

Interessenten-Nr.

Versand Darlehensangebot an Vermittler

Zu beachtender Termin: Kaufpreisfälligkeit am

Vermittler-Nr.

Anschlussfinanzierung zum

Nachweis

Darlehensablösung zum

Vermittler-Nr.

Gemeinsam

TOJ

Ich/Wir beantrage/n – für eigene Rechnung – die Abgabe eines Darlehensangebotes durch die Bausparkasse Mainz AG aufgrund der mir/uns erteilten Beratungsempfehlung gemäß dem beigefügten Beratungsprotokoll vom . Persönliche Angaben Antragsteller:

Frau Titel:

Herr

Vorname:

Name:

Geburtsdatum:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Ehepartner/Lebenspartner

Mitantragsteller

Vorname:

Herr

Wohnort:

Frau Titel:

Name:

Geburtsdatum:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Wohnort:

Ich bin/Wir sind in den letzten 5 Jahren zur eidesstattlichen Versicherung vorgeladen worden Es wurde schon einmal ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über mein/unser Vermögen eröffnet

ja ja

nein nein

Folgende Person/en ist/sind eine politisch exponierte Person (PEP), ein unmittelbares Familienmitglied einer PEP oder eine ihr nahe stehende Person (Erläuterungen auf Seite 3). Antragsteller Ehepartner/Mitantragsteller Beantragte Finanzierungsprodukte Mainzer Bau-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto-Nr. Darlehensbetrag:

Mainzer Bau-Darlehen mit Direkttilgung in Höhe von % p.a.

EUR Sollzinsbindung:

Mainzer Direkt-Darlehen

30 Monate

48 Monate

Jahre

Sollzinssatz p.a.:

Mainzer Garantie-Darlehen

Konstantmodell

% Effektivzins

% mtl. Rate

EUR

Mainzer Konstant-Darlehen

Konstantmodell

Mainzer Forward-Darlehen mit Tilgung über Bausparkonto in Verbindung mit dem Bausparkonto-Nr. Mainzer Forward-Darlehen mit Direkttilgung von Darlehensbetrag:

EUR Sollzinsbindung:

Mainzer Bauspardarlehen

75%

EUR Sollzinssatz p.a.: 100%

KFW-Darlehen Programm: Jahre

tilgungsfreie Anlaufjahre

Sollzinssatz p.a.:

% Effektivzins

% mtl. Rate

EUR

Mainzer Bauspardarlehen über Wahlzuteilung bei Bausparkonto-Nr.

Darlehensbetrag: 50%

% p.a.

125%

150%

175%

% mtl. Rate 200 %

EUR. Wahl des Darlehensbetrages bei Wahlzuteilung: %

Risikoversicherung Ich/Wir möchte/n als versicherte Person/en dem Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag zwischen der BKM-Bausparkasse Mainz AG (Versicherungsnehmerin) und der INTER Lebensversicherung AG (Versicherer) beitreten. Der Einschluss in die Versicherung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung durch die BKM-Bausparkasse Mainz AG. Die auf Seite 4 abgedruckten Versicherungsbedingungen für die Risikoversicherung habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen und erkenne/n sie an. Außerdem erkläre/n ich/wir meine/unsere Einwilligung in die umseitige Erklärung „Schweigepflichtentbindung“ nebst „Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz“. Folgende/s Darlehenskonto/en wird/werden in den Versicherungsschutz einbezogen:

Bei Bauspardarlehen wird der erstgenannte Vertragsinhaber gemäß den auf Seite 4 genannten Bedingungen zu 100% versichert. Sind Eheleute gemeinsam Vertragsinhaber, ist eine andere prozentuale Aufteilung möglich, die nachstehend vereinbart werden kann. Für alle anderen Darlehen kann mit dem Formular RV 15 eine Risikoversicherung vereinbart werden. Abweichende Aufteilung der Risikoversicherung:

Anteil in %

Name des 2. Versicherten

Anteil in %

Ich/Wir möchte/n nicht dem Kollektiv-Lebensversicherungsvertrag zwischen der BKM-Bausparkasse Mainz AG (Versicherungsnehmerin) und der INTER Lebensversicherung AG (Versicherer) beitreten.

Seite 1

Name des 1. Versicherten

SEPA-Lastschriftmandat Bausparkasse Mainz AG, Kantstraße 1, 55122 Mainz (Gläubiger-ID DE05ZZZ00000090671) – Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt Ich/Wir ermächtige/n die Bausparkasse Mainz AG, alle im Zusammenhang mit der Finanzierung bei der BKM stehenden Zins- bzw. Tilgungsleistungen sowie sofort fällige Gebühren für alle, auch künftige, auf den Namen des/der Antragssteller/s lautende Verträge mit der BKM von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Bausparkasse Mainz AG auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Bausparkasse Mainz AG wird den SEPA-Basislastschrift-Einzug spätestens einen Kalendertag vorab ankündigen. Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bitte buchen Sie bis auf Widerruf die fälligen Leistungen von meinem/unserem Konto ab: Kontoinhaber: Bankleitzahl

IBAN:

Kontonummer

D E

Bank: Bei vom Antragsteller abweichendem Kontoinhaber: Vorname:

Name:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ:

Wohnort:

Unterschrift des Kontoinhabers, sofern dieser nicht der Antragsteller ist

Ort, Datum

Zahlungsauftrag Bitte überweisen Sie den höchstmöglichen Betrag an mich/uns selbst

so schnell wie möglich

wenn ich/wir abrufen

an

auf vorstehend genanntes Konto

Bankleitzahl

IBAN:

möglichst am

Kontonummer

D E

Bank: Erklärung aller Darlehensnehmer und Eigentümer Ich/Wir versichere/n, sämtliche Angaben in diesem Formular und bei den Anlagen wahrheitsgemäß, vollständig und nach heutigem Stand getätigt zu haben. Nicht ausgefüllte Rubriken dieses Formulares und der Anlagen gelten als nicht vorhanden und folglich als gestrichen. Änderungen in der Durchführung des Bauvorhabens, im Verwendungszweck und bei der Finanzierung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bausparkasse Mainz AG. Sofern ein mit einem Mainzer Baudarlehen in Verbindung stehendes Bausparkonto aufgrund des Ergebnisses der Beleihungswertermittlung geändert werden muss, bevollmächtige/n ich/wir die Bausparkasse Mainz AG unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, das Bausparkonto zu ermäßigen, zu erhöhen, zu teilen oder mit einem anderen Bausparkonto zusammenzulegen. Die Bausparkasse Mainz AG darf das Grundbuch einsehen und auch einen Grundbuchauszug anfordern. Hierfür anfallende Kosten werden mir/uns bis zu einem Betrag von 20,00 EUR in Rechnung gestellt und von mir/uns übernommen. Grundbuchauszug soll von Bausparkasse Mainz AG angefordert werden Ich/Wir habe/n eine Durchschrift dieses Antrages erhalten. Ich weiß/Wir wissen, dass ein verbindliches Darlehensangebot nur durch die Bausparkasse Mainz AG in Mainz in schriftlicher Form erfolgt. Anderweitig mündlich oder schriftlich abgegebene Erklärungen zu einer Darlehensgewährung sind nicht verbindlich. Ich/Wir habe/n die Erklärungen auf Seite 3 dieses Antrages, die auch die „Erklärung zur Schufa“ und die „Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und sonstige Erklärungen“ beinhalten, zur Kenntnis genommen und erkenne/n sie an.

X

X

Ort, Datum

Unterschrift Antragsteller/Ehepartner/Mitantragsteller/Grundstückseigentümer

Unterschrift des Vertriebspartners der BKM

Die BKM und ihre konzernverbundenen Unternehmen (INTER Krankenversicherung aG, INTER Lebensversicherung AG, INTER Allgemeine Versicherung AG, BKM-ImmobilienService GmbH), an die Ihre Daten übermittelt werden, speichern und nutzen Ihre Daten, um Ihnen Informationen und Angebote zu den von ihnen angebotenen Produkten per E-Mail, SMS oder Telefon zukommen zu lassen. Ja, hiermit erkläre ich mich einverstanden. Ich weiß, dass ich dieses Einverständnis jederzeit ohne Einfluss auf meine bei der BKM bestehenden Verträge widerrufen kann.

Legitimation Antragsteller (Titel, alle Vornamen und Namen lt. Ausweis) anhand

Gültig bis:

Gültig bis:

Vorname, Name, Mitarbeiter-Nr. des Vertriebspartners der BKM

F 6567/2–12/2015

Geburtsurkunde

Ausstellende Behörde:

Ehepartner/Mitantragsteller (Titel, alle Vornamen und Namen lt. Ausweis) anhand

Ausweis-Nr.:

Reisepass

Personalausweis

Reisepass

Geburtsurkunde

Ausstellende Behörde:

Unterschrift des Vertriebspartners der BKM

Seite 2

Ausweis-Nr.:

Personalausweis

Erklärung zur SCHUFA Der/Die Antragsteller/Ehepartner/Mitantragsteller erklären durch ihre Unterschrift/en: Ich willige ein, dass das Kreditinstitut der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredites übermittelt. Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldeten Leistungen trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder - ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die - bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich über die bevor- stehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diese Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferungen finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägen aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und SCORE- Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln.

Vollmacht und Einwilligungserklärung Die Bausparkasse Mainz AG sowie weitere an der Finanzierung beteiligte Institute sind berechtigt, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse des/der Darlehensnehmer/s einzuholen sowie das Grundbuch einzusehen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die von mir/uns gemachten Angaben überprüft werden können und ermächtige/n die Bausparkasse Mainz AG sowie alle weiteren an der Finanzierung beteiligten Institute, Auskünfte bei meiner/unserer Hausbank und bei Auskunfteien sowie bei meinem/unserem Arbeitgeber einzuholen. Einer diesbezüglichen Datenweitergabe an die Bausparkasse Mainz AG sowie an weitere an der Finanzierung beteiligte Institute durch meinen/unseren Arbeitgeber stimme/n ich/wir zu.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und sonstige Erklärungen Ich/wir willige/n ein, dass die BKM die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten in Dateien speichert, verarbeitet und auch für Werbezwecke nutzen darf. Ich/wir willige/n ferner ein, dass sich die aus meinen/unseren Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergebenden Daten zum Zwecke einer umfassenden Beratung und Betreuung an den jeweiligen Außendienstmitarbeiter bzw. Vertriebs-/Kooperationspartner (INTER Lebensversicherung AG Mannheim, INTER Krankenversicherung aG Mannheim, INTER Allgemeine Versicherung AG Mannheim, BKM ImmobilienService GmbH Mainz) übermittelt und auch dort gespeichert werden können. Diese Erklärung ist freiwillig. Ich/wir kann/können sie insgesamt oder teilweise ohne Einfluss auf den Vertrag jederzeit widerrufen. Hiermit beantrage/n ich/wir eine Immobilienfinanzierung. Ich/Wir bevollmächtige/n den Anbieter oder einen vom Anbieter eingeschalteten Dienstleister (nachstehend bezeichnet als „Anbieter“), hierfür erforderliche Unterlagen (Baufinanzierung, Objekt- und Bonitätsunterlagen etc.) an einen zur Finanzierung vorgesehenen Darlehensgeber weiterzuleiten, Konditionsangebote bei dem Darlehensgeber einzuholen und sämtlichen mit der Finanzierung zusammenhängenden Schriftverkehr (Darlehensvertragsangebot etc.) zur Weiterleitung an mich/uns entgegenzunehmen. Ausschließlich zum Zwecke der Ermittlung des für mich/uns vorteilhaftesten Darlehensangebotes und der Marktforschung willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere personenbezogenen Daten durch die Anbieter erhoben werden, damit sie dann unter Nutzung der Internetplattform europace® IPD an potentielle Darlehensgeber übermittelt, verarbeitet und genutzt werden können. Dabei sollen die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Marktforschung in anonymisierter Form genutzt und übermittelt werden. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass der Darlehengeber und die Anbieter folgende Daten erheben und sich gegenseitig übermitteln, sofern diese nicht bereits bekannt sind: – Sämtliche vorstehend genannten Antragsdaten (z.B. Name, Anschrift, Telefon, Beruf, Vermögensverhältnisse und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben) – Daten zur Baufinanzierung: Produktart, Abschluss des Vertrages, erfüllte oder noch zu erfüllende Auszahlungsvoraussetzungen, Valutierung, Saldo, Applikationsstatus, – Bearbeitungsstatus, Konditionen einer Prolongation. In diesem Rahmen entbinde/n ich/wir den Darlehensgeber zugleich vom Bankgeheimnis. Mir/Uns ist bekannt, dass die Informationen zwischen dem Darlehensgeber und dem Anbieter auch im Falle einer späteren Prolongation sowie Prüfzwecken dient. Diese Einwilligung ist freiwillig und wird sofort wirksam. Sie kann von mir/uns jederzeit schriftlich widerrufen werden. Mir/Uns ist bekannt, dass eine verbindliche Darlehenszusage nur von einem Darlehensgeber selbst gegeben werden kann. Gegen mich/uns wurde/n bisher keine Zwangsmaßnahmen (z.B. Sachpfändung, Lohn- und Gehaltspfändung, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die wirschaftlichen Verhältnisse, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren) eingeleitet. Ich/Wir bin/sind meinen/unseren Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer ordnungsgemäß nachgekommen. Alle Angaben wurden von mir/uns vollständig und wahrheitsgemäß gemacht. Mir/Uns ist bewusst, dass falsche Angaben, die in meinem/unserem Auftrag an den Darlehensgeber weitergeleitet wurden, ggf. zur Vertragsaufhebung durch den Darlehensgeber führen können.

§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz sowie die Richtlinie 206/70/EG definieren politisch exponierte Personen wie folgt: Politisch exponierte Personen sind diejenigen natürlichen Personen, a) die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, b) und deren unmittelbare Familienmitglieder, c) oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen. zu a): Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, sind - Staatschefs, Regierungschefs, Ministerpräsidenten, – Minister und stellvertretende Minister und Staatssekretäre, - Parlamentsmitglieder, - Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, - Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken, - Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte und - Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne der o. g. Tätigkeiten ausgeübt hat, ist nicht mehr als politisch exponiert zu betrachten. zu b): Unmittelbare Familienmitglieder sind - der Ehepartner, - der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist, - die Kinder und deren Ehepartner und Partner, - die Eltern. zu c): Bekanntermaßen nahe stehende Personen sind: - jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen und Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält - jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde. Es ist mir/uns bekannt, dass ich/wir die Bausparkasse Mainz AG von einer Änderung des Status als PEP unaufgefordert und unverzüglich schriftlich unterrichten muss/müssen.

Seite 3

Definition „politisch exponierte Person“ (PEP)

Versicherungsbedingungen für die Risikoversicherung gemäß § 8 bzw. § 17 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Bei Bauspardarlehen sowie allen Darlehen, die über einen Bausparvertrag zurückgezahlt werden, besteht eine fakultative Versicherungspflicht. Für Bau-Darlehen mit direkter Tilgung kann in Verbindung mit einem Bauspar(Abwicklungs-)konto eine Risikoversicherung freiwillig vereinbart werden. Die Kredite werden auf das Leben der Kreditnehmer versichert, die zu Beginn der Darlehensauszahlung nicht älter als 55 Jahre und nicht jünger als 15 Jahre sind. Die Risikoversicherung wird nach Maßgabe eines mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften bestehenden KollektivLebensversicherungsvertrages abgeschlossen. Der Kreditnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der mit einer Belehrung über das Rücktrittsrecht und einer Information des Versicherers über den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages versehenen Darlehenszusage durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bausparkasse Mainz AG, Kantstraße 1, 55122 Mainz (rechtzeitiges Absenden genügt) zur Ausübung eines ihm zugestandenen Rücktrittsrechtes die Ermächtigung der Bausparkasse zum Abschluss der Risikoversicherung widerrufen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung bei der Bausparkasse. Hat der Kreditnehmer bereits eine hinreichende Lebensversicherung auf seine Person abgeschlossen, so begnügt sich die Bausparkasse auf Antrag des Kreditnehmers insoweit mit der Abtretung der Rechte aus dieser Versicherung. Der Kreditnehmer hat die von der Bausparkasse deswegen angeforderten Unterlagen und Nachweise unverzüglich beizubringen. Die Versicherung beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die erste Auszahlung aus dem Darlehen erfolgt. Der versicherte Kreditnehmer erhält zu Beginn der Versicherung von der Bausparkasse eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über den Versicherungsschutz. Die Höhe der Versicherungssumme ist gleich dem bereitgestellten Darlehen. Sie beträgt jedoch auch bei mehreren Verträgen eines Versicherten höchstens 150.000 EUR. Anfangsdarlehen unter 1.000 EUR werden nicht versichert. In den Folgejahren bemisst sich die Versicherungssumme für das laufende Kalenderjahr nach dem Stand der insgesamt zum 1. Januar noch vorhandenen Restschuld und etwaiger noch bereitstehender Darlehensteile. Bei der Bestimmung der Versicherungssumme wird die jeweilige Kreditsumme (einschließlich etwaiger Bereitstellungen) um das auf dem zugeordneten Bausparkonto vorhandene Bausparguthaben vermindert. Die Versicherungssumme bleibt für die Dauer dieses Jahres unverändert. Die Versicherungssumme wird auf 100 EUR auf-/abgerundet. Die Versicherung endet mit dem 31. Dezember, wenn sich für das folgende Kalenderjahr eine Versicherungssumme von weniger als 1.000 EUR ergäbe; sie endet ebenfalls im Falle der Kündigung des Darlehens und zwar am Ende des zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Kalenderjahres. Die Versicherung erlischt spätestens zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Versicherte das 80. Lebensjahr vollendet hat. Sind bei einem Darlehen mehrere Personen Kreditnehmer, so meldet die Bausparkasse den erstgenannten Inhaber des Bausparvertrages zur Risikoversicherung an. Auf Antrag der Darlehensnehmer kann die Bausparkasse stattdessen oder zusätzlich im Rahmen des Höchstbetrages von 150.000 EUR den Ehepartner zur Risikoversicherung anmelden, sofern dieser Mitinhaber des Bausparvertrages ist. Versicherungsnehmerin ist die Bausparkasse. Versicherter und Beitragsschuldner gegenüber dem Versicherungsunternehmen ist der jeweilige Kreditnehmer; dieser erklärt sich dazu mit seiner Unterschrift auf dem Bausparantrag und dem Kreditvertrag einverstanden. Die Bausparkasse wird alle zur Begründung des Versicherungsschutzes und zur Geltendmachung des Versicherungsanspruches erforderlichen Handlungen im Namen und für Rechnung des Kreditnehmers vornehmen. Die Versicherungsbeiträge werden grundsätzlich jeweils zu Beginn des Kalenderjahres fällig, erstmals zum Versicherungsbeginn anteilig für die Monate bis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres. Die Bausparkasse belastet das Bausparkonto bei Fälligkeit mit dem jeweiligen Beitrag zuzüglich etwaiger öffentlicher Abgaben. Die Versicherung ist von Anfang an überschussberechtigt. Die Überschussanteile stehen dem jeweiligen Kreditnehmer zu; sie werden in vollem Umfang zur Kürzung des Versicherungsbeitrages verwandt. Die Versicherung wird beim Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer fällig. Der Tod des versicherten Kreditnehmers ist der Bausparkasse unverzüglich unter Vorlage der schriftlichen Bestätigung über den Versicherungsschutz und einer amtlichen Sterbeurkunde anzuzeigen. Bei Bauspardarlehen ist bei Tod innerhalb der ersten 3 Jahre nach Abschluss bzw. nach Eintritt in einen Bausparvertrag - bei allen anderen Darlehen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Beginn des Versicherungsschutzes - außerdem ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache einzureichen. Unwiderruflich Bezugsberechtigte für die Versicherungsleistung ist die Bausparkasse. Sie schreibt den Betrag als Sondertilgung dem Darlehenskonto gut. Bei Darlehen, die einer Zinsbindung unterliegen, kann dies mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden sein. Wenn die Versicherungsleistung die Darlehensforderung der Bausparkasse einschließlich geschuldeter Nebenleistungen übersteigt, wird die Differenz an die nach den Vereinbarungen oder nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigten Personen ausgezahlt. Die näheren Einzelheiten regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Bauspar-Risikoversicherung, die dem Kreditnehmer auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Jeglicher Schriftwechsel in Versicherungsfragen ist mit der Bausparkasse als der Bevollmächtigten des Versicherers (nicht mit dem Versicherer selbst) zu führen. Der jeweilige jährlich Versicherungsbeitrag beträgt pro 1.000 EUR Versicherungssumme für eine versicherte Person im Alter von Jahren 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

EUR 0,84 1,04 1,30 1,56 1,70 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,74 1,75 1,76 1,77 1,78

Jahren 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

EUR 1,80 1,88 1,98 2,10 2,24 2,39 2,57 2,78 3,02 3,30 3,59 3,92 4,28 4,69 5,14 5,63 6,19

Jahren 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65

EUR 6,81 7,51 8,29 9,16 10,13 11,18 12,29 13,47 14,73 16,09 17,56 19,15 20,88 22,76 24,80 27,00 29,42

Jahren 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

EUR 32,13 35,19 38,78 42,72 47,02 51,73 56,96 62,94 69,64 77,09 85,28 94,23 103,97 114,53 125,97

zuzüglich 12 EUR (Stückkosten).

Schweigepflichtentbindung Zum Zweck der Risikobeurteilung befreit die versicherte Person hiermit von ihrer Schweigepflicht - mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufbar - Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, soweit sie dort in dem anzeigepflichtigen Zeitraum, also längstens 10 Jahre vor Antragstellung, untersucht, beraten oder behandelt worden ist bzw. versichert war oder einen Antrag auf Versicherung gestellt habt. Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gilt diese Schweigepflichtentbindung entsprechend, und zwar bis zu 10 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt auch über den Tod der versicherten Person hinaus. Darüber hinaus befreit die versicherte Person zum Zweck der Prüfung der Leistungspflicht von ihrer Schweigepflicht - mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufbar - Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden, die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt waren. Diese Erklärung zur Prüfung der Leistungspflicht gilt auch über den Tod der versicherten Person hinaus. Vor jedem Einholen von Auskünften wird die versicherte Person vom Versicherer unterrichtet, wobei sie der konkret beabsichtigten Erhebung widersprechen kann. Für die in den vorgelegten Unterlagen aufgeführten Ärzte, Pflegepersonen, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden erteilt die versicherte Person bereits mit ihrer Unterschrift bzw. mit der Vorlage der Unterlagen die Einwilligung zu einer dortigen Erhebung; einer gesonderten Unterrichtung bedarf es in diesen Fällen nicht. Die versicherte Person hat statt der vorstehenden allgemeinen Schweigepflichtentbindung die Möglichkeit, sofern vom Versicherer konkret verlangt, nach freiem Ermessen im Einzelfall schriftlich zu erklären, ob oder inwieweit sie die entsprechenden Stellen von ihrer Schweigepflicht entbindet. Der versicherten Person ist bekannt, dass die Entscheidung für diese Alternative zur Verzögerung der Antragsannahme oder der Leistungsregulierung, zur Leistungskürzung oder gar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann, sollte sich aufgrund der verbleibenden Informationsquellen die Leistungspflicht nicht oder nur teilweise begründen lassen. Für jede entsprechende Schweigepflichtentbindung wird der Versicherer im Einzelfall eine angemessene Kostenbeteiligung in Höhe von 10 EUR verlangen. Sofern die versicherte Person jetzt oder zu jedem späteren Zeitpunkt diese Alternative wählen möchte, wird sie dies schriftlich erklären.

Die versicherte Person willigt ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/ oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Die versicherte Person willigt ferner ein, dass der Versicherer ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führt und an die für sie zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willigt die versicherte Person weiter ein, dass die Vermittler ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die versicherte Person bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das ihr zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen - auf Wunsch auch sofort - überlassen wird.

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Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz