Beachten Sie: Das Alphabet-Die Buchstaben-Die Umlaute

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Author: Emma Tiedeman
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81.2 ISBN 5-0330-0104-8

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Beachten Sie: Das Alphabet-Die Buchstaben-Die Umlaute

LEKTION 1.

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( , ,

)

(das Buch), Infinitiv -en, -n (schreiben), .

(groß)

: -er, -in, -ung. -er , . : lehren ) – der Lehrer ( ), richten ( ) -der Richter ( ); 2) -in , . : der Lehrer ) – die Lehrerin ( ), der Arbeiter ( ) -die Arbeiterin ( ); 3) -ung , . -ung . : übersetzen ( ) - die Übersetzung ( ), untersuchen ) -die Untersuchung ( ). 1)

1. ( ) -er. . . besuchen, helfen, empfangen, verteidigen, absenden, fahren, ermitteln, richten, anklagen, besitzen, mitarbeiten, fälschen, rauben, finden, betrügen, verbrechen, freveln, beleidigen, benutzen, schädigen. 2.

-in.

. : der Mitarbeiter, der Lehrer, der Verbrecher, der Ankläger, der Richter, der Besucher, der Arzt, der Betrüger, der Verkäufer, der Leser, der Helfer. 3.

-ung. . : untersuchen, beschreiben, besprechen, sichern, schädigen, decken, benutzen, übersetzen, ermitteln, verteidigen, einrichten, einmischen, einschätzen, drohen, befragen, befreien, entlassen, beschuldigen, berechtigen, beleidigen, belasten, benachrichtigen, beobachten, sitzen, verhandeln, entscheiden, entschuldigen. 4.

. 4

. an – (fangen, geben, greifen, halten, klagen, gehören, nehmen, zeigen). ab - (geben, nehmen, schreiben, lehnen, lösen rüsten, schließen, führen). auf – (fordern, heben, rufen, stehen, tragen, lösen, decken, geben, hören, schreiben,

1. 2. 3. nehmen). 4. aus – (steigen, treten, geben, schreiben, liefern, bilden, fuhren, stellen, sagen, schließen, zahlen). 5. be – (weisen, schreiben, stimmen, suchen, urteilen, sitzen, gründen, arbeiten, schwören, setzen, strafen, schaffen, handeln, richten, sprechen, sorgen, schädigen). 6. ein – (steigen, stellen, ziehen, richten, nehmen, leiten, tragen, setzen, brechen, fuhren). 7. vor – (laden, lesen, haben, sich stellen, beugen, behalten, legen, täuschen). 8. ver – (antworten, anlassen, binden, bieten, brechen, urteilen, folgen, handeln, heiraten, hindern, leiten, sichern). 9. er – (füllen, finden, kennen, folgen, klären, pressen, schöpfen, setzen, ziehen). 10. ent – (lassen, lohnen, erben, führen, halten, ehren, werten, ziehen), 11. zer – (stören, reißen, schlagen, fallen, legen, brechen, streuen, setzen). 5.

. : un – (bewußt, beweisbar, besetzt, gewöhnlich, bestraft, beweglich, bestimmt, befangen, begründet, echt, ehrlich, fähig, erkannt, gerecht, gesetzlich, moralisch, möglich, schuldig). 6.

. : arbeiten, bearbeiten, mitarbeiten, Zusammenarbeit, Arbeiter,

Mitarbeiter; setzen, Gesetz, besetzen, versetzen, Versetzung, gesetzlich, ungesetzlich, gesetzwidrig; schreiben, Schreiber, Schreiben (n), beschreiben, Beschreibung; suchen, untersuchen, Untersuchung, versuchen, Versuch; verteidigen, Verteidiger, Verteidigung; klagen, anklagen, Anklage, Ankläger, Angeklagte; haften, Haft, verhaften, Verhaftete, Verhaftung; helfen, Hilfe, Helfer, mithelfen, Mithelfer, Mithilfe.

(Präsens) . . Präsens : ) ein Buch. Er sieht jetzt fern. ) Gewöhnlich stehe ich um 7 Uhr auf. ) ,

. , ,

,

: Ich lese

: Die Erde bewegt sich um die Sonne. ,

. : Nächstes Jahr fahre ich nach Deutschland. Sie treffen sich(um zehn Uhr/am 5. Juni) in Berlin. Morgen gehe ich ins Theater. r) , , : (Gestern ejlte ich zur Arbeit). Da fällt mir doch mitten auf der Straße ein, daß ich meine Geldbörse zu Hause vergessen habe. Ich kehre auf der Straße um ... .1949 trifft Thomas Mann in Weimar mit Johannes R. Becher zusammen. Präsens Singular ich mach-e

Plural wir mach-en 5

du mach-st er, sie, mach-t es

ihr mach-t sie mach-en Sie mach-en

, - .

2-

-d, -t, -m, -n 3-

,

,

-s-, -ss-. -ß-, -z-,

22-

-t. Singular ich arbeit-e, lasse, sitz-e, heiß-e du arbeit-e-st, läßt, sitz-t, heiß-t er, sie arbeit-et, läßt es sitz-t, heiß-t

Plural wir arbeit-en, sitz-en, heiß-en, lassen ihr arbeit-e-t, laßt sitz-t, heiß-t sie, arbeit-en, lass-en sitz-en, heiß-en

„ “

„ u“

Präsens

2-

3-

. Singular ich lauf-e, fahr-e du läuf-st, fähr-st er, sie, läuf-t, fähr-t es

Plural wir lauf-en, fahr-en ihr lauf-t, fahr-t sie lauf-en, fahr-en Sie lauf-en, fahr-en

„ " "

„i"

2-

3-

Präsens

„ie".

Singular ich lese, sehe du liest, siehst er, sie, liest, sieht es

Plural wir lesen, sehen ihr lest, seht sie lesen, sehen Sie lesen, sehen

1. , Präsens: 1. Du (laufen) schnell. 2. Mein Bruder (sehen) schlecht. 3. Meine Mutter (arbeiten) als Lektorin. 4. Du (fahren) langsam. 5. Meine Tochter (sprechen) fließend Deutsch. 6. Mein Großvater (schlafen) wenig. 7. Ihr (arbeiten) viel. 8. Du (übersetzen) richtig. 9. Mein Freund (helfen) mir bei der Arbeit. 10. Wer (halten) einen Vortrag? 11. (Sprechen) deine Tochter gut Englisch? 12. Wer (sitzen) rechts von dir? 13. Womit (fahren) du in die Hochschule? 14. Sie (sehen) jung aus. 15. An wen (schreiben) du diesen Brief? 16. Er (lesen) diesen Text ohne Fehler. 17. Du (nehmen) mein Wörterbuch. 18. Die Frau (tragen) einen Koffer. 19. Der Lehrer (geben) mir sein Lehrbuch. 2. 1. Was ...du? – Ich ... eine Zeitung. 2. Was …er? – Er ... einen Bleistift. 3. Was …dein Bruder? – Er ... eine Tasche. 4. Was …ihm der Lektor? – Er ... ein Buch. 5. Wer ...nach Hause? – Ich ... nach Hause. 6. Wer ...eine Brille? - Meine Oma ... eine Brille.

. lesen nehmen halten geben fahren tragen 6

7. Wer ...ihn nicht ins Zimmer? – Sie ... ihn nicht ins Zimmer. 3.

2-

lassen

3-

: Muster: Ich studiere Jura. Studierst du auch Jura? Studiert er auch Jura? 1. Ich fahre nach Hause mit der U-Bahn. 2. Ich lese gern Puschkins Gedichte. 3. Ich vergesse immer diese Regel. 4. Ich gebe meinen Kindern etwas Taschengeld. 5. Ich helfe meinen Freunden. 6. Ich arbeite viel im Sprachlabor. 7. Ich lasse meine Sachen im Übungsraum. 8. Ich verlasse mein Haus um 7 Uhr morgens. 9. Ich nehme an der Aufklärung dieses Vorfalls teil. 10. Ich lade alle Zeugen vor. 11. Ich spreche schon recht gut Deutsch. 12. Ich empfehle meinen Kollegen diese neue Methode. 13. Ich treibe gern Sport. 14. Ich schlafe unruhig. 4.

:

1. Ich spreche immer deutsch. Und du? 2. Er liest viele Bücher. Und du? 3. Mein Großvater sieht noch sehr gut. Und dein Großvater? 4. Ich fahre gern mit der Straßenbahn. Und du? 5. Sie hilft uns gern. Und ihre Freundin? 6. Dein Bruder trägt den Koffer. Und seine Schwester? 7. Dein Freund hilft ihr immer. Und du? 8. Dein kleiner Sohn läuft schnell. Und dein großer Sohn? 9. Professor Krause hält seine Vorlesung heute. Und Professor Heibig? 10. Ich nehme nicht viel Gepäck mit. Und du? 11. Mein Freund studiert gern Jura (Rechtswissenschaften). Und dein Freund? 5.

,

?

. 1. Nein, sie fährt nicht nach Leipzig. 2. Nein, er gibt mir kein Buch. 3. Nein, er liest nicht viel. 4. Nein, er spricht deutsch nicht richtig. 5. Nein, er arbeitet noch wenig. 6. Nein, er trägt eine Reisetasche. 7. Nein, das Kind liest dieses Buch nicht. 8. Nein, ich helfe meiner Frau im Haushalt nicht. 9. Nein, meine Großmutter sieht nicht sonderlich gut. 10. Nein, ich trage noch keine Brille. 11. Nein, meine Mutter fährt nach Berlin morgen. 12. Nein, jetzt arbeite ich wenig. 13. Nein, sie arbeiten viel. 7

6.

Präsens.

1. Ich lese ein interessantes Buch. 2. Ich laufe zum Bahnhof. 3. Ich trage eine schwere Reisetasche. 4. Ich helfe ihm beim Studium. 5. Ich sehe ihn ziemlich oft in der Bibliothek. 6. Ich sorge für meine Mutter. 7. In der Deutschstunde spreche ich nur Deutsch 8. Ich zeige die Flugtickets vor. 7.

.

1.

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. 11. . 14.

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. 17. .

? 19. 8.

,

wer, wie:

1. Anna übersetzt richtig. 2. Meine Mutter spricht deutsch schnell. 3. Du zeichnest gut. 4. Ich schreibe deutsch noch schlecht. 5. Dieser Mensch läuft langsam. 6. Der Fahrer fährt schnell. 7. Meine jüngere Tochter liest deutsch nicht sonderlich gut. 8. Mein Lehrer empfiehlt mir diesen Artikel sehr. 9. Ihr tanzt ganz gut. 10. Er trägt das Gedicht fabelhaft vor. 11. Dieser Jurastudent heißt Joseph. 9.

,

was:

1. Die Lektorin übersetzt den Text. 2. Meine Mutter schenkt mir das Buch. 3. Das Kind liest dieses Märchen sehr gern. 4. Du gibst mir diese Zeitung. 5. Du nimmst mein Heft. 6. Mein Vater verläßt das Haus um 8 Uhr morgens. 7. Sie kauft ein neues Auto. 8. Wir schreiben einen Brief. 9. Er empfiehlt mir diesen Beruf. 10. Der Lehrer erklärt mir eine neue Regel. 11. Der Kriminalist untersucht diese Sache. 10.

2-

.

Muster: Ich lese gern Krimis. Was liest du gern? 1. Ich vergesse die Namen so leicht ... du sie auch so leicht? 2. Ich fange jetzt mit der Arbeit an. Wann ... du an? 3. Ich empfehle den Gästen immer das Hotel „Vier Jahreszeiten". Was ...du ihnen? 8

4. Ich helfe ihm immer sonnabends. Wann ... du ihm? 5. Ich schlafe immer sechs Stunden. Wie lange ... du? 6. Ich treffe ihn heute nicht. Wann ... du ihn? 7. Ich spreche sofort mit dem Chef. Wann ... du mit ihm? 8. Ich esse gern Fisch. Was ... du gern? 9. Ich rate ihr, mit dem Zug zu fahren. Was ... du ihr? 10. Ich laufe hundert Meter in 14 Sekunden. Wie schnell ... du? 11. . 1. Die Diebe stehlen ein Auto. 2. Sie fahren zum Bahnhof. 3. Sie geben dafür viel Geld aus. 4. Die Gastgeber empfangen die Gäste. 5. Die Gäste betreten die Wohnung. 6. Nach dem Essen bezahlen die Gäste und verlassen das Restaurant. 7. Sie braten das Fleisch. 8. Die Kellner geben den Gästen die Speisekarten. 9. Sie waschen die Wäsche selbst. (reflexive Verben, Präsens) , « »).

sich ( 3Akkusativ sich unterhalten Präsens

Singular Ich unterhalte mich du unterhältst dich er, sie, es unterhält sich

, .

Plural wir unterhalten uns ihr unterhaltet euch sie unterhalten sich Sie unterhalten sich ,

, .

, : Dieses Hotel befindet sich in der Stadtmitte.

Wer verspätet sich zum Unterricht? , , (Jedes Jahr erhole ich mich an der Ostsee. Wo erholt er sich?) , (Jeden Sommer erholt sich mein Vater in einem Sanatorium). 1.

Präsens

:

1. Jeden Morgen wasche ich mich kalt. 2. Ich beschäftige mich mit dieser Sache schon einen Monat 3. Ich unterhalte mich darüber mit meinem Chef. 4. Manchmal verspäte ich mich zur Arbeit. 5. Ich bereite mich auf einen Test in Deutsch vor. 6. Ich interessiere mich für Musik. 2.

:

1. Das Hotel (sich befinden) in der Puschkinstraße. 2. Auf dem Lande (sich fühlen)mein Kind sehr wohl. 3. Mein kleiner Sohn (sich waschen) morgens kalt. 4. Meine Eltern (sich erholen) jeden Sommer auf der Krim. 5. Der Student (sich unterhalten) mit seinem Dozenten. 6. Meine Frau (sich freuen) auf den Urlaub. 7. Wer (sich fühlen) hier wohl? 8. Was (sich befinden) am Stadtrande? 9

9. (sich verspäten) du manchmal zum Unterricht? 10. Wir (sich ausruhen) immer nach dem Unterricht? 11. Du (sich vorstellen) die Sache zu einfach. 12. Er (sich verabschieden) von seinen Eltern. 13. Du bist ja ganz verändert. Ich (sich wundern) darüber. 3.

:

Muster: In der Twerskajastraße befindet sich das Hotel „Minsk". Und das Hotel „National"? – Das Hotel „National" befindet sich in der Straße Ochotnij Rjad. 1. Ich fühle mich an der Ostsee sehr wohl. Und du? 2. In diesem Jahr erholt er sich auf der Krim. Und seine Kinder? 3. Mein Haus befindet sich in der Herzenstraße. Und dein Haus? 4. Unsere Hörer unterhalten sich mit ihrem Dozenten nur deutsch. Und Ihre Hörer? 5. Sie verspätet sich manchmal zur Arbeit. Und du? 6. Ich entschuldige mich bei ihm dafür. Und du? 4.

. Muster: Nein, er benimmt sich unhöflich. Benimmt er sich höflich? 1. Nein, er erholt sich an der Ostsee. 2. Nein, das Hotel „Kosmos" befindet sich am Friedensprospekt. 3. Nein, mein Sohn wäscht sich immer kalt. 4. Nein, ich verspäte mich nicht zur Stunder 5. Nein, meine Wohnung befindet sich im 2. Stock. 6. Nein, ich freue mich auf das Wiedersehen mit ihm. 7. Nein, sie unterhält sich mit ihrem Dozenten deutsch. 8. Nein, die Mieter beschweren sich beim Hausmeister nicht. 9. Nein, morgen treffe ich mich mit ihm nicht am Bahnhof. 5.

:

:

1. Wo befindet sich die Russische Staatliche Bibliothek? 2. Befindet sich die Lomonossow-Universität in der Mitte der Stadt? 3. Wer wäscht sich jeden Morgen kalt? 4. Fühlst du dich bei uns wohl? 5. Erholt sich dein Vater auf dem Lande? 6. Wer unterhält sich mit dem Dozenten Große? 7. Freuen sich deine Kinder auf die Schulferien? 8. Bereitest du dich auf den Unterricht immer vor? 9. Wer verläuft sich in der Stadt? (ein Fremder, ein Tourist). 10. Wer kümmert sich um die Gäste? 6.

:

1.

. 2. . 4.

. 3. . 5.

. 6.

«

. 8.

»? 7.

. 9. . 10.

. (Modalverben im Präsens) , .

, , 10

.

:

Ich will nach Hamburg fahren. Wohin willst du fahren? Will er nach Hamburg fahren? : können – dürfen – müssen – sollen – ); wollen – mögen –

,

,

,

(

; );

,

(

, , ,

,

(

,

,

(ich will dir die Wahrheit sagen); (ich möchte ihn gern kennenlernen). mögen

: », : Ich mag diesen Menschen nicht. – Ich mag keine Süßigkeiten. –

« .

,

.

.

Präsens

wissen wissen

, sollen)

( ,

1-

3-

. wissen

Person Ich du er sie es wir ihr sie Sie

);

Präsens

können kann kannst

dürfen darf darfst

müssen muß mußt

sollen soll sollst

wollen will willst

mögen mag magst

wissen weiß weißt

kann

darf

muß

soll

will

mag

weiß

können könnt können können

dürfen dürft dürfen dürfen

müssen müßt müssen müssen

sollen sollt sollen sollen

wollen wollt wollen wollen

mögen mögt mögen mögen

wissen wißt wissen wissen

1.

:

1. Ich kann diesen Text ohne Wörterbuch nicht verstehen. 2. Er kann gut deutsch sprechen. 3. Wo können wir uns gut erholen? 4. Darf ich Sie fragen? 5. Kann ich Ihnen helfen? 6. Darf ich Ihnen helfen? 7. Hier darf man nicht rauchen. 8. Morgen muß ich mich auf das Seminar vorbereiten. 9. Ich soll dieses Verbrechen in 2 Wochen aufdecken. 10. Er soll diese Sache noch in dieser Woche klären. II. Darf man nach Hause gehen? 12. Ich fühle mich unwohl. Ich muß zum Arzt (gehen). 13. In diesem Sommer will mein Sohn zu seinen Großeltern fahren. 14. Sie will mir beim Studium helfen. 15. Wir wollen an der deutschen Sprache mehr arbeiten, 16. Wer will das tun? 17. Der Kriminalkommissar will alles wissen. Sie sollen ihm alles erzählen. 18. Ich kann gut fotografieren. 19. Ich will, aber ich kann das nicht machen. 20. Wann soll ich dir dieses Dokument zurückgeben? 21. Soll ich ihn selbst verhören? 22. Ich muß mich bei dir entschuldigen. 23. Kann ich etwas für Sie tun? 2. : 1. Ich will Kriminalist werden. 2. Ich kann diese Aufgabe selbst erfüllen. 3.1ch muß schon nach Hause gehen. 4. Ich soll das bis morgen ermitteln. 5. Ich darf diesen Fall selbst untersuchen. 6. Ich mag keinen Fisch essen. 3.

: 11

3. 1 Muster: – Können Sie Deutsch? – Ja, ich kann Deutsch. – Und Französisch? – Nein, Französisch kann ich nicht. 1. Können Sie Russisch? Und Spanisch? 2. Könnt ihr Schwedisch? Und Englisch? 3. Kannst du Deutsch? Und Polnisch? 4. Kann sie Russisch? Und Tschechisch? 3.2 Muster: – Können Sie diesen deutschen Text übersetzen? – Nein, ich kann leider nicht Deutsch. 1. Kannst du diesen englischen Brief schreiben? 2. Können Sie die Adresse deutsch schreiben? 3. Könnt ihr deutsche Bücher lesen? 4. Kann der Richter dieses deutsche Dokument lesen? 3.3

.

Muster:

– Kommst du morgen abend zu mir? – Ich kann leider nicht kommen. Ich habe keine Zeit. 1. Bleiben Sie noch einige Tage in Moskau? 2. Kannst du Englisch? 3. Fährst du mit nach Berlin? 4. Gehst du heute mit ins Kino? 5. Besuchst du morgen deine Eltern? 4. . 2. ? 5.

? 6. ? 8. . 11. ) ? 15.

(

: 1. . 4.

? 3.

) . 13. . 16. .

. 18. 5. Muster:

. 7. ? 9.

(

.

? 10. . 12. . 14. ? 17.

: – Ja, Sie dürfen diesen Fall selbst aufklären. – Darf ich diesen Fall selbst aufklären?

1. Ja, Sie sollen das selbst untersuchen. 2. Ja, du darfst dieses Buch mitnehmen. 3. Ja, du kannst ihm helfen. 4. Ja, er will Polizeibeamter werden. 5. Ja, er muß noch heute zum Arzt gehen. 6. Ja, du darfst diese Dokumente bekommen. 7. Ja, ich kann Ihnen meine Telefonnummer geben. 8. Ja, ihr dürft hier rauchen. 9. Ja, ich will dich morgen besuchen. 10. Ja, bei Grün darf man die Straße überqueren. 6.

. 1. Wir ( ) schon deutsch sprechen. 2. Ihr , ) dieses Dokument benutzen. 3. Ich ( ) mehr arbeiten. 4. Sie ( ) sofort zum Chef gehen. 5. ( ) du aufs Land fahren? 6. Er braucht meine Hilfe. Wir ( ) ihm helfen. 7. ) ich ihre Fragen sofort beantworten? 8. ( ) ich Sie fragen? 9. Wer ( ) das machen? 12

10. Ich ( ) diesen Fall untersuchen. 11. Der Täter ( Englisch sprechen. 7.

) alles selbst erzählen. 12. Sie (

.

) gut

.

1. Ich will nach Hause fahren. Und du? 2. Er kann diese Aufgabe machen. Und du? 3. Mein Freund will an die Ostsee fahren. Und seine Frau? 4. Wir können schon gut deutsch sprechen. Und sie? 5. Du darfst dieses Dokument benutzen. Und dein Kollege? 6. Deine Schwester will dir helfen. Und dein Bruder? 7. Der eine Täter will alles gestehen. Und der andere? 8. Ich soll meine Sache schon morgen beenden. Und du? 9. Ich muß um acht Uhr im Büro sein. Und du? 8. : 1. Kannst du schwimmen? 2. Der Verletzte kann schon laufen. 3. Ich kann Deutsch. 4. Er kann mir helfen, aber er will nicht. 5. Es soll und-muß so sein. 6. Du sollst das nicht (tun). 7. Was soll das bedeuten? 8. Der Angeklagte soll sofort zum Richter kommen? 9. Soll ich diesen Fall allein aufklären? 10. Ich muß es tun. 11. Alle Kinder müssen zur Schule gehen. 12. Sie will bei uns noch ein paar Tage bleiben. 13. Er weiß nicht, was er will. 14. Ich kann mit ein paar Worten den Vorfall beschreiben. 15. Du darfst hereinkommen. 17. Das darf niemand erfahren. 18. Niemand darf die Gesetze verletzen. 19. Ohne Zeugen darf man die Haussuchung nicht machen (halten). 20. Der Zeuge will Aussagen machen. 21. Du sollst nicht so viel rauchen. 9.

wissen

.

1. Ich weiß das genau. 2. Ich weiß noch nichts davon. 3. Ich weiß nur etwas davon. 10. . 1. Weißt du, wann er geboren ist? 2. Wer weiß etwas davon? 3. Ich weiß, daß ich wenig weiß, aber ich will mehr wissen. 4. Woher weißt du alles? 5. Leider weiß das niemand genau. 6. Wissen Sie etwas von diesem Verbrechen? 7. Ich weiß nicht, ob der Zug pünktlich ankommt. 8. Sie weiß nichts von diesem Vorfall. 9. Ich weiß etwas von dieser Stadt. 10. Ich weiß nur, daß er dieses Verbrechen selbst aufdecken will. 11. Weißt du, wer ihm geholfen hat? 12. Das wissen nur wenige. 13. Er hat von der Sache gewußt. 11. Muster:

: – Ja, er weiß das. – Weiß er das?

1. Ja, ich weiß das. 2. Ja, er weiß alles. 3. Nein, er weiß nichts davon. 4. Nein, das wissen wir noch nicht. 5. Ja, wir wissen das schon. 6. Nein, ich weiß nur etwas davon. 7. Nein, sie weiß wenig. 8. Nein, niemand weiß das genau.

Muster:

12. . Es ist schade, daß er uns nicht besuchen kann. Es ist schade, daß... 13.

.

. 13

1. Hier ... man nicht überholen. 2. Hier ... man parken. 3. Hier ... man auf die Kinder aufpassen. 4. Leider ... ich nicht länger bei euch bleiben, denn ich ... um 19 Uhr mit dem Zug nach Bonn fahren. 5. Tee oder Kaffee? Was... Sie? 6. Ich ... keinen Kaffee trinken; der Arzt hat s mir verboten. 7. Wo … du denn hin? ... du nicht einen Moment warten, dann gehe ich gleich mit it dir? 8. „Guten Tag! – Wir ... ein Doppelzirnmer mit Bad; aber nicht eins zur Straße. Es ... also ein ruhiges Zimmer sein." – „Ich ... Ihnen ein Zimmer zum Innenhof geben. ... Sie es sehen?" – „Ja, sehr gern". – „ ... wir Sie morgen früh wecken?" – „Nein, danke, wir ... ausschlafen". 9. Ich ... meinen Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörung verklagen, aber ich ... das nicht. 10. Kommst du heute Abend in die Disko? – Nein, ich... zu Hause bleiben und lernen. (das Futurum) Futurum Ich werde ihm helfen –

.

werden Präsens . lesen

Singular Ich werde lesen du wirst lesen er, sie, es wird lesen

:

Futurum

Plural wir werden lesen ihr werdet lesen sie werden lesen Sie werden lesen ,

.

1. 1. Ich werde dieses Verbrechen aufdecken. 2. Ich werde den Angeklagten selbst befragen. 3. Ich werde nächste Woche in Urlaub fahren.

.

2.

:

1. Er wird bald nach Hause fahren. 2. Ich werde ihm sehr gern helfen. 3. Du wirst ihn leicht erkennen. 4. Sie wird das nie tun. 5. Wer wird das untersuchen? 6. Mein Mann wird ihn nicht verteidigen. 7. Der Zeuge wird die Wahrheit sagen. 8. Ich werde als Richter arbeiten. 9. Sie wird ihm alles verzeihen. 10. Ich werde mich mit dieser Angelegenheit selbst beschäftigen. II. Es wird bald regnen. 12. Die Gerichtsverhandlung wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden. 3. (Futurum): 1. Ich beschäftige mich mit dieser Angelegenheit selbst. 2. Er macht diese Aufgabe noch heute. 3. Du untersuchst diesen Fall eine Woche. 4. Bald leiten wir ein Ermittlungsverfahren ein. 5. Der Kriminalist stellt die Ermittlung ein. 6. Der Angeklagte sagt die Wahrheit. 7. Der Polizeibeamte schließt das Verfahren ab. 8. Man wendet das Gesetz an. 9. Die Kriminalpolizei sucht nach dem Täter. 10. Er reicht eine Klage ein. 11. Sie zeigt ihren Sohn bei der Polizei an. 12. Er verstößt gegen das Gesetz. 13. Mein Freund arbeitet als Richter. 13. Das Konzert findet morgen statt. 14. Sie erfährt bald das Resultat. 15. Ich komme heute Abend bei dir vorbei. 4.

.

1.

. 2. . 5.

. 3.

. 4. . 6.

? 7.

. 8. . 11.

. 10. . 12.

. 13.

. 9. . 14.

. 5.

,

: 14

1. Wer wird diese Angelegenheit aufklären? 2. Wirst du ihm bei der Ermittlung helfen? 3. Wen wirst du heute besuchen? 4. Mit wem wird er noch sprechen? 5. Wer wird diesen Fall untersuchen? 6. Wer wird ihn empfangen? 7. Wer wird den Verletzten ins Krankenhaus bringen? 8. Wirst du ihn selbst verhören? 9. Wird der Zeuge P. die Wahrheit sagen? 10. Wird dieses Gesetz in Kraft treten? 6.

« ». Texterläuterungen

1. Als Sohn eines Arbeiters, Lehrers geboren sein – 2. Alle Hände voll zu tun haben – 3. Im ersten Studienjahr sein – 4. Ein Junge von 5 Jahren – 5. Sein Kind aus dem Kindergarten abholen – 6. Zur Schule gehen (die Schule besuchen) – 1.

« »

2.

« »

, ,

. .

. . . . . .

Text „A". Meine Familie Mein Name ist Viktor. Ich wurde am 3. April 19.. im Dorf Konstantinowo (Gebiet Moskau) des Moskauer Gebietes als Sohn eines Arbeiters geboren. Mein Vater heißt Iwan Petrowitsch. Er ist 55 Jahre alt. Jetzt ist er Rentner. Meine Mutter heißt Galina Pawlowna. Sie kann schon eine Rente beziehen, aber sie arbeitet noch als Geschichtslehrerin an einer Oberschule. 19.. habe ich das Abitur gemacht. Dann habe ich zwei Jahre bei der Armee gedient. Ich bin verheiratet und wohne jetzt in Moskau, Garibaldistraße 7, Wohnung 21. Ich habe nicht viele Verwandte. Meine Eltern leben im Dorf Konstantine wo. Seit einigen Wochen studiere ich an der Moskauer Juristischen Hochschule. Ich bin im ersten Studienjahr. Ich möchte Kriminalist werden. Meine Frau heißt Anna. Sie ist 28 Jahre alt. Meine Frau ist zur Zeit nicht berufstätig. Sie hat alle Hände voll zu tun, denn sie führt den Haushalt und sorgt für die Erziehung der Kinder. Vor einigen Jahren hat sie die Moskauer Staatliche Linguistische Universität absolviert. Sie ist Deutschlehrerin. Wir haben zwei Kinder: ein Mädchen von 8 Jahren und einen Jungen von 5 Jahren. Meine Tochter heißt Tanja. Sie geht zur Schule und lernt in der 2. Klasse. Sie, ist ziemlich fleißig. Unser Sohn besucht einen Kindergarten. Morgens bringe ich ihn dorthin und abends hole ich ihn aus dem Kindergarten ab. Ich habe noch Geschwister: zwei Brüder und eine Schwester. Mein ältester Bruder ist Ingenieur. Mein älterer Bruder ist Rechtsanwalt. Er hat die juristische Fakultät der Lomonossow-Universität absolviert. Meine Brüder leben in Kaluga. Im Sommer, wenn ich Urlaub habe, besuche ich sie gern.Meine Schwester arbeitet in einer Fabrik. Sie lebt in Moskau. Sie ist noch unverheiratet. Ich habe keine Großeltern. Sie sind vor zwei Jahren gestorben. Wir (alle Familienangehörigen) verstehen uns sehr gut. Ich helfemeiner Frau im Haushalt – gehe einkaufen, wasche das Geschirr ab, putze die Fenster, bringe die Wohnung in Ordnung, mache den Fußboden sauber, helfe den Kindern bei den Schularbeiten (Hausaufgaben). Abends ist die ganze Familie zu Hause. Wir sehen fern, lesen Zeitungen oder Zeitschriften, hören Musik, unterhalten uns. Un halb 11 gehen wir schlafen. .

„Meine Familie".

1. Wie heißt der Herr? 2. Warm ist Viktor geboren? 3. Wo wurde er geboren? 4. Wie heißt sein Vater? 5. Wie alt ist er? 6. Was ist Viktors Vater von Beruf? 7. Wie heißt seine Mutter? 8. Kann sie schon eine Rente beziehen? 9. Als was arbeitet sie? 10. In welchem Jahr hat Viktor das Abitur gemacht? 11.Hat er bei der Armee 15

zwei Jahre gedient? 12. Ist er verheiratet? 13. Wo wohnt er? 14. An welcher Hochschule studiert Viktor? 15. Ist er im ersten Studienjahr? 16. Was möchte er werden? 17. Warum ist seine Frau zur Zeit nicht berufstätig? 18. Wer sorgt für die Kinder? 19. Wie alt ist Viktors Frau? 20. Welche Hochschule hat sie absolviert? 21. Wieviel Kinder hat die Familie? 22. Gehen die beiden Kinder zur Schule? 23. Wer holt den Jungen aus dem Kindergarten ab? 24. Hat Viktor Geschwister? 4. 5.

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. 1.

1. Wie geht es dir? – ? ? 2. Sich geschmeichelt fühlen – 3. Stimmt das?– ? 4. Ein gebürtiger Leipziger – , 5. Recht haben– . 6. Kaum zu glauben – . 7. Der Gastdozent – , 8. Privat wohnen – . 9. In einem Hotel wohnen – . 10. J-m zur Verfügung stehen – ( ) 11. Die Naherholungszone – , 12. J-s Bekanntschaft machen – . 13. Ganz meinerseits – . 14. Einen unvergeßlichen Eindruck aufj-n machen – 15. Abschied nehmen von j-m – . 16. Es eilig haben – , . 17. Urteilen über j-n/etw. – ./ . 18. Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) – 6.

. .

.

.

. .

.

.

. .

Gespräch l Nikolai: Guten Tag, Michail! Ich freue mich, dich wiederzusehen. Hoffentlich geht es dir gut? Michail: Danke, nicht schlecht. Und wie geht es dir? Nikolai: In letzter Zeit geht es mir viel besser (Inzwischen kommt auf sie ein Herr zu). Nikolai: Oh, Herr Dr. Breit! Das ist aber nett, daß Sie gekommen sind. Darf ich Sie miteinander bekannt machen? (er stellt sie einander vor). Herr Breit, ein Kollege von mir. Und hier ist mein Freund Michail. Er arbeitet bei uns als Staatsanwalt. Michail: Sehr erfreut, Sie kennenzulernen. Breit: Ganz meinerseits. Michail: Wie geht es Ihnen bei uns? Breit: Danke, ausgezeichnet. Michail: Sie kommen wohl aus der BRD? Breit: Genau. Ich bin aus der BRD. Michail: Nach Ihrer Aussprache zu urteilen, leben Sie irgendwo in der südlichen Gegend. Stimmt das? Breit: Sie haben vollkommen recht. Ich lebe tatsächlich in Leipzig. Michail: Sind Sie in dieser Stadt auch geboren? Breit: Ja. Ich bin ein gebürtiger Leipziger. Michail: Sind Sie in Moskau privat oder dienstlich? Breit: Dienstlich. Ich bin Gastdozent an der Moskauer Lomonossow-Universität. Auf Einladung des DAAD halte ich Vorlesungen und Vorträge an der juristischen Fakultät. Michail: Sie und schon Dozent? Kaum zu glauben. Sie sehen sehr'jung aus. Wie alt sind Sie denn? Breit: Ich danke Ihnen für das Kompliment. Ich fühle mich geschmeichelt. Aber ich bin schon fast 40 Jahre alt. 16

Michail: Entschuldigen Sie meine Neugierde. Was sind Sie von Beruf? Breit: Jurist. Michail: An welcher Hochschule kann man bei Ihnen diesen Beruf erlangen? Breit: An der Humboldt-Universität, an der juristischen Fakultät. Michail: Wohnen Sie in Moskau privat oder in einem Hotel? Breit: Ich bin im Hotel „Universitetskaja" untergebracht. Ein Einbettzimmer mit allem Komfort steht mir zur Verfügung. Mein Zimmer liegt im 9. Stock. Aber das macht nichts. Das Hotel hat zwei Personenaufzüge. Ich bin damit sehr zufrieden. Michail: Da wohnen Sie in einem wunderschönen Viertel. In der Nähe des Hotels befinden sich die Berge und ein schöner Wald. Das ist unsere Naherholungszone. Michail: Wie lange sind Sie in Moskau? Breit: Seit einer Woche. Michail: Wie verbringen Sie Ihre Freizeit? Breit: Vormittags halte ich Vorlesungen oder nehme an verschiedenen Veranstaltungen der Universität teil. Nachmittags und abends gehe ich spazieren und lerne die Sehenswürdigkeiten der Stadt kennen. Michail: Wie gefällt es Ihnen bei uns? Breit: Ganz ausgezeichnet. Die Stadt hat auf mich einen unvergeßlichen Eindruck gemacht. Aber auch die Moskauer gefallen mir sehr. Sie sind so liebenswürdig und gastfreundlich. Michail: (Schaut auf seine Uhr und sagt): Nun muß ich leider Abschied nehmen. Ich habe es eilig. In einer halben Stunde beginnt eine Gerichtsverhandlung. Ich möchte zeitig kommen. Herr Dr. Breit, ich wünsche Ihnen einen recht angenehmen Aufenthalt in unserem Lande. Ich habe mich sehr gefreut Ihre Bekanntschaft gemacht zu haben. Hoffentlich werden wir uns bald wieder sehen. Auf Wiedersehen! Breit: Auf Wiedersehen! 7.

.

8.

,

.

kennen – wissen – kennen

, ,

, : Ich kenne Moskau ganz genau. Ich kenne seinen Bruder sehr

gut. Ich kenne seinen Namen. kennen nicht. Sie kennt keine Müdigkeit. wissen

, ,

: Er kennt Franz ,

, : Ich weiß nicht, ob er uns helfen wird. Weißt du, wann er dich besuchen wird? Weißt du, daß er mein Bruder ist? wissen :, nichts, etwas, viel, wenig, es, das, alles. kennen: einen Roman, den Direktor, das Land, das Ziel, die Aufgabe, die Theorie, die Gründe, die Umstände, seine Adresse. wissen: a) wissen, daß...; wo...; wie...; warum ...; warm ...; b) einen Ausweg, Rat, etwas Neues. 1. wissen kennen: Sie ... wohl unsere Stadt noch nicht? Nein, ich ... nur, daß es hier Interessantes zu sehen gibt. Ich ... nicht, wo wir beginnen sollen. Vielleicht beim Universitätshochhaus. Das ... ich bisher nur aus der Zeitung. Unsere Stadt 17

ist 850 Jahre alt. Haben Sie das schon ... ? Ja, ich ... die Geschichte Ihrer Stadt genau. 2. : 1. Weißt du, wo er wohnt? 2. Wissen Sie, wie man dorthin kommt? 3. Weißt du, was er beruflich macht? 4. Wissen Sie, wie man diese Aufgaben lösen kann? 5. Wissen Sie etwas von diesem Vorfall? 6. Weiß der Zeuge etwas über den Angeklagten? 7. Kennt der Zeuge den Angeklagten? 8. Kennst du seine Familie? 9. Kennt sie dich? 10. Wissen sie das alles genau. 11. Weiß jemand etwas über diesen Plan? 12. Wißt ihr, was ihr wollt? 3.

, wissen, kennen: Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Er weiß nicht, was er will. Ich weiß nicht, ob er mir bei der Arbeit helfen wird. Weißt du, wann die Gerichtsverhandlung zu Ende ist? Unsere Dozentin weiß viel auf diesem Gebiet. Leider weiß ich weder seinen Namen noch seine Adresse. Ich weiß nicht, was ich tun soll. Er weiß immer, was er will. Weiß sie, wo ihr Mann ist? Das weiß jedes Kind (= das ist allgemein bekannt). Weiß du schon das Neueste? Ich weiß mir keinen Rat (keine Hilfe). Ich weiß nur, daß er aus Hannover stammt. Ich will nichts davon wissen. Soviel ich weiß, war er gestern da. Woher kennen wir uns? Ich kenne sie von der Schule. Ich kenne ihn und seine Frau seit Jahren. Diese Stadt kennt mein kleiner Bruder sehr gut. Sie kennt Goethes Gedichte gut. Du kennst dich selbst sehr schlecht. Ich kenne den Weg genau. Man kennt ihn als zuverlässigen Menschen (als zuverlässig). Ich kenne ein gutes Mittel gegen Rheuma. Meine Schwester kennt ihn persönlich. Kennen Sie Herrn Krause? Ich kenne seine Schwächen. Von dieser Seite kennen wir ihn noch nicht. 4.

:

1. Wissen Sie etwas von diesem Täter? Kennen Sie diesen Täter? 2. Weißt du etwas von dieser Stadt? Kennst du diese Stadt? 3. Der Zeuge wußte etwas über den Angeklagen. Der Zeuge kannte den Angeklagten. 4. Wissen Sie etwas von diesem Vorfall? Kennen Sie diesen Vorfall? 5. Ich kenne den Weg. Ich weiß den Weg. 5. 1.

. . 3.

. 2. . 6. ,

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. 9. . 11.

wissen: ? 4.

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,

. 8. . 13. .

,

6. wissen kennen: 1. Ich ... schon alles. 2. Ich ... diesen Menschen sehr gut. 3. Woher... du es. 4. Ich ... zwei Fremdsprachen. 5. Jeder Milizionär ... diese Stadt sehr gut. 6. ... du diesen Weg? 7. ... sie viel? 8. Niemand ... das genau. 9. Ich ... nur seinen Bruder. 10. Ich ... daß ich nichts ....l 1.... du das schon? sorgen für (Akk) – 1.

., .

1. Sorgen Sie dafür, daß alles in Ordnung ist! 2. Meine Mutter sorgt immer für alles. 3. Dafür sorgt leider niemand. 4. Ich weiß nicht, wer dafür sorgen wird. 5. Wer wird dafür sorgen? 6. Die Miliz sorgt für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. 7. Die freiwilligen Helfer der Miliz sorgen für den Schutz der öffentlichen Ordnung. 8. Sorgen Sie für die Gäste, bitte! 18

2. : 1. Sorgt er für seine Kinder? 2. Sorgst du für deine Mutter? 3. Sorgt sie fllr ihre Eltern? 4. Sorgen die Lehrer für die Erziehung der Schüler? 5. Sorgt die Miliz für die Erziehung der Jugendlichen? 6. Sorgt die Miliz für öffentliche Ordnung und Sicherheit? 7. Sorgst du immer dafür? 8. Sorgt er schon selbst für seinen Lebensunterhalt? 3. , , : 1. Wer sorgt für den Schutz der öffentlichen Sicherheit? (die Miliz). 2. Wer sorgt für den Schutz der öffentlichen Ordnung? (Volkshelfer der Miliz). 3. Wer sorgt für seine Eltern? (die Kinder). 4. Wer sorgt für die Erziehung der Kinder? (die Eltern). 5. Wer sorgt für die Ordnung im Übungsraum? (die Diensthabende). 6. Wer sorgt für die Rentner? (der Staat). 7. Wer sorgt für die Gesundheit der Menschen? (die Ärzte). 8. Wer sorgt während deiner Abwesenheit für den Garten? (mein Nachbar). 4.

:

1.

? 2. . 3.

. 4.

. 5.

. 6.

. 7.

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. 9.

,

. .

1. Er sorgt immer

,

2. Wir sorgen immer

,

3. Sie sorgt wenig

, ,

sich unterhalten mit (Dat.), über (Akk.) –

..

.,

.

1. : 1. Der Kommissar P. unterhält sich oft mit seinen Mitarbeitern. 2. Mit wem unterhält sich der Kriminalbeamte? 3. Der Rechtsanwalt unterhält sich oft mit dem Angeklagten. 4. Meine Eltern unterhalten sich oft mit mir über mein Studium und Leben. 5. Der Milizionär unterhält sich mit dem Täter. 6. Unser Chef wird sich mit dir über diesen Diebstahl unterhalten. 7. Ich möchte mich mal mit Ihnen unter vier Augen unterhalten. 2. . 1. Sich unterhalten, der Kriminalist, mit, der Täter. 2. Mein Bruder, sich unterhalten, oft, mit, seine Eltern. 3. Er, sich unterhalten, darüber, sehr gern. 4. Der Polizist, sich unterhalten, mit, der Angeklagte. 5. Unser, der Lektor, sich unterhalten, oft. mit, uns, auf deutsch. 3.

.

: 1. Mit wem unterhält sich dein Kollege? (seine Schwester). 2. Mit wem willst du dich unterhalten? (mein Onkel). 3. Mit wem unterhält sich deine Mutter? (ihre Freundin). Mit wem unterhält sich dein Vater? (seine Kinder, sein Sohn, seine Tochter, mein Lehrer, Frau Müller). 4.

:

1.

. 2. . 3. . 4.

. 5. . 7.

? 6. . 19

wohnen (vi) – leben – .

,

;

1.

. wohnen, leben. 1. Meine Verwandten wohnen (leben) in der Stadt. 2. Meine Großeltem leben (wohnen) auf dem Lande. 3. Meine große Schwester wohnt in der Puschkinstraße 7. 4. Wir wohnen in einem Neubau, im 3. Stock. 5. Meine Großeltem leben noch. 6. Sie lebt nur für ihre Familie. 7. Mein Großvater wohnt jetzt bei uns. 8. Im Sommer lebt er auf dem Lande. 9. Leben und leben lassen. 10. Wovon soll ich leben? 2. wohnen leben: 1. Meine Großmutter ... auf dem Lande. 2. Ich ... in der Volginstraße. 3. Mein Großvater ... nicht mehr. 4. Meine Großmutter ist 70 Jahre alt, aber sie ... noch. 5. In welchem Stock... du? 6. Mein großer Bruder... auch in diesem Haus. Seine ältere Schwester ... in der Stadt. 8. Von seinem Gehalt kann er sehr gut.... 3. 1.

: . 3. . 6. . 9.

. 2. . 5. . 8.

5 . 7. Arbeit). kennenlernen (Akk.) –

(

.,

. 4. (von seiner

.)

1. : 1. Ich will diesen Menschen kennenlernen. 2. Es freut mich sehr, Sie kennenzulernen. 3. Sie werden ihn noch von einer ganz anderen Seite kennenlernen. 4. Der Rechtsanwalt soll diesen Zeugen unbedingt kennenlernen. 5. Ich will diese Stadt nächste Woche kennenlernen. 6. Ich möchte sie möglichst bald kennenlernen. 7. Wir haben uns in der BRD kennengelernt. 8. Du mußt ihn selbst kennenlernen. 9. Wir haben uns im Urlaub kennengelernt. 2. : 1. Willst du diesen Menschen kennenlernen? 2. Wen willst du kennenlernen? 3. Wirst du diesen Zeugen noch diese Woche kennenlernen? 4. Was möchtest du in unserer Stadt kennenlernen? 5. Kann ich sie kennenlernen? 6. Willst du seine Eltern kennenlernen? 7. Wann hast du ihn kennengelernt? 8. Hast du unsere Stadt bereits kennengelernt? 9. Wer will Sie kennenlernen? 3. ich will ( , kennenlernen.

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,

,

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,

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)

4. : 1. Ich will sie kennenlernen. 2. Meine Frau will diese Stadt noch heute kennenlernen. 3. Der Amtsrichter muß alle Zeugen kennenlernen. 5.

:

1.

. 2. . 4. . 6.

. 7.

? 8. besuchen (vt) –

? 3. . 5.

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.,

.).

1. : Ich will dich am Wochenende besuchen. Ich will meinen Freund besuchen. Sie besucht ihre Eltern jede Woche. Heute darf man den Kranken nicht besuchen? Darf ich sie am Sonntag besuchen? Diese Woche will ich 20

diese Ausstellung besuchen, Mein Sohn besucht die Schule. Ich will alle Theater Moskaus besuchen. Willst du das Puschkin-Museum besuchen? Er besucht die Vorlesungen nicht. Den Verletzten darf man noch nicht besuchen. 2. : 1. Wen willst du besuchen? 2. Welches Theater will dein Freund besuchen? 3. Besucht dein Sohn noch die Schule? 4. Kannst du uns am Sonntag besuchen? 5. Wer besucht die Vorlesungen für Kriminalistik? 6. Wann darfst du den Verletzten besuchen? 7. Besuchst du deine Eltern oft? 8. Kannst du mich heute abend besuchen? 9. Willst du dieses Konzert besuchen? 10. Wann besucht ihr uns mal wieder? 3. , : 1. Ich besuche meinen Eltern oft. 2. Ich werde meinen Freund am Wochenende besuchen. 4.

:

1.

. 2. . 4.

. 3. ? 6.

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2:

1. Worum geht es? – ? ? 2. Mir fehlen noch viele Wörter und Wendungen – 3. Die Oberschule -, -n – . 4. Das Abitur – . 6.

.

, . Dialog 2 Lebenslauf

A Klaus, hast du Zeit für mich? Mein Chef wünscht einen Lebenslauf von mir. Ich kann das aber allein nicht machen. Mir fehlen noch viele Wörter und Wendungen. Ich bin am 13. November 1972 in Moskau geboren. Alexander Surikow. Er lebt nicht mehr. Er war Arbeiter in einem Chemiebetrieb. 1988 habe ich die Oberschule absolviert. Nein. Ich habe 3 Jahre bei der Miliz gedient. Ich danke dir für deine Hilfe

B Natürlich. Worum geht es denn? Ich helfe dir gem. Komm, nimm bitte Platz! – So, nun sammeln wir erst einmal die Angaben für deinen Lebenslauf. Wann und wo wurdest du geboren? Wie heißt dein Vater? Welchen Beruf hatte er? Welche Schule hast du besucht? Hast du gleich nach dem Abitur mit dem Studium begonnen? So, ich glaube, das sind die wichtigsten Angaben für den Lebenslauf. Bitte schön. (Keine Ursache.)

1. . Muster:

– Wo wurden Sie geboren? – Ich wurde in der Hauptstadt Rußlands (in Moskau) geboren. – Wo bist du geboren? – Ich bin im Dorf Nowossjölki geboren. 21

2.

.

: Muster:

– Welchen Beruf hat dein Vater? – Was ist dein Vater (von Beruf)? – Er ist Schlosser. 3.

. :

Muster:

– Wann wurdest du geboren? – Wann wurden Sie geboren? – Ich wurde am 4. Januar 1973 geboren. 4. :

,

.

1. Er, im Jahre 1974, geboren sein/werden 2. Moskau, Oberschule, besuchen. 3. Verheiratet sein, Kinder, haben. 4. Vater, Arbeiter, sein. 5. Seit 1996, an der Juristischen Hochschule, studieren. 6. Seine Eltern, leben, im Dorf K. 7. Seine Großeltern, Rentner, sein. 5. : Muster:

A: – Meine Freundin arbeitet in einem Kaufhaus und bedient die Kunden. B: – Dann ist sie also Verkäuferin? A: – Ja, richtig, sie ist Verkäuferin.

1. Herr Müller fährt jeden Tag die Menschen zur Arbeit. 2. Mein Freund übersetzt jeden Tag viel. 3. Meine Frau arbeitet in einer Schule. 4. Ich bin in der Miliz tätig. 5. Herr Keller deckt Verbrechen auf. 6. Herr Lindner arbeitet in der Kriminalpolizei. 7. Mein Vater bezieht schon eine Rente. 8. Mein großer Bruder hat die Polizeischule absolviert. 9. Ich studiere Jura. 6. , : 1. Wie heißt du? 2. Wie alt bist du? 3. In welchem Jahr und am wievielten bist du geboren? 4. Wo bist du geboren? 5. Was bist du von Beruf? 6. Wann hast du das Abitur gemacht? 7. Seit wann studierst du an der Juristischen Hochschule? 8. Was willst du werden? 9. Hast du Eltern? 10. Sind deine Eltern schon Rentner? 11. Bist du verheiratet? 12. Wie groß ist deine Familie? 13. Wie heißt deine Frau? 14. Wie alt ist sie? 15. Als was arbeitet sie? 16. Seit wann dienst du bei der Miliz? 17. Hast du bei der Armee gedient? 18. Wie lange? 19. Wo wohnst du jetzt? 20. Seit wann lebst du in Moskau? 21. Wo hast du vorher gelebt? 22. Wieviel Kinder hast du? 23. Besuchen deine Kinder den Kindergarten oder die Schule? 24. Wer führt in deiner Familie den Haushalt? 25. Hilfst du deiner Frau im Haushalt? 26. Leben deine Großeltem noch? 7.

. : heißen, ... Jahre sein, geboren sein, ledig, verheiratet sein, die Oberschule absolvieren, an der Juristischen 22

Hochschule studieren, Jura studieren, berufstätig sein, aus einer (Bauern-) Arbeiterfamilie stammen, meine Eltern, Rentner, eine Rente beziehen, arbeiten als, bei der Armee dienen, meine Großeltern, meine Geschwister, meine Familie, von Beruf sein, leben, sterben, bei der Miliz dienen, als Kriminalbeamte tätig sein, Geschwister haben. 8.

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9. . 3.

: 1. . 5.

. 4. . 7.



. 10.



. 8. . 11.

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30

. 2. . 6. . 9. . 12. . 15.



. 17. . 18.



. ***

1.

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10. Muster:

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„das stimmt".

A: – Nikolai ist doch noch Student? B: – Ja, das stimmt.

1. Sie studieren doch an der Potizeischule? 2, Sie wohnen doch in Moskau? 3. Sie sind doch 30 Jahre alt? 4. Deine Frau ist doch Hausfrau? 5. Du studieret doch Jura? 6. Du bist doch verheiratet? 7. Deine Eltern leben doch im Dorf? 8. Deine Eltern sind doch schon Rentner? 11. : 1. Heißen, ich, Werner. 2. Eine Familie, kinderreich, haben, sie. 3. Den Haushalt, fuhren, meine Frau. 4. 20 Jahre alt, sein, meinjüngerer Bruder. 5. Meine Mutter, sein, Rentnerin. 6. Arbeiten als, mein Vater, Richter. 7. Sein, von Beruf, ich, Milizionär. 8. Buninstraße, wohnen, meine Eltern, in. 9. Berufstätig, sein, meine Großmutter. 10. Heißen, meine Tochter, Sweta, gehen, und, sie, zur Schule. 11. Ich, helfen, meine Eltern, im Haushalt, gern. 12. Wohnen, meine Schwester, die Turgenjewstraße, in. 12. Kriminalbeamte: Ihr Name und Vorname? Zeuge: Kurt Heinz. K: – Wann sind Sie geboren? Z: – Am 4. März 1974. K: – Wo sind Sie geboren? Z: – In Erfurt. K: – Was sind Sie von Beruf? Z: – Ingenieur. K: – Ihr Wohnort? Z: – Meißen. K: – Ihre Anschrift (Adresse), bitte! Z: – Meißen, Herderstraße 7. K: – Ich danke Ihnen für Ihre Aussagen. Auf Wiedersehen! Z: – Nichts zu dankeVi. Auf Wiedersehen! 13.

:

. 23

1. Machen Sie mich bitte mit ihm bekannt! 2. Ich möchte dich mit meiner Freundin bekanntmachen. 3. Darf ich Ihnen Herrn Flader vorstellen? 4. Er stellte mir seinen Kollegen vor. 5. Erlauben Sie/Gestatten Sie, daß ich mich Ihnen vorstelle? Mein Name ist Herbert/ Ich heiße Herbert Fleischer. 14.

.

:

1. Wie heißen Sie? – ... 2. Woher kommen Sie? – ... 3. Wie alt sind Sie?– ...4. Was sind Sie (von Beruf)? – … 5. Wo arbeiten Sie? – ... 6. Wo wohnen Sie? – ... 7. Sind Sie verheiratet? – ... 8. Was interessiert Sie? – ... 9. Sprechen Sie Deutsch? – ... 15.

.

?

A: Woher kommen Sie? : Das sage ich nicht. Aber Sie kennen diese Stadt. Es gibt dort ein Schiller-Haus. A: Jena. B: Nein. In dieser Stadt gibt es noch tin Goethe-Haus. A: Aha, jetzt weiß ich, wie diese Stadt heißt. Und Sie? Kennen Sie diese Stadt? 1.

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. Text „ " Franz Schubert, Komponist

Er wurde 1797 geboren. Schuberts Vater war Lehrer. Er erkannte die musikalische Begabung seines Sohnes und gab ihm selbst Geigenunterricht, aber Franz sollte den Beruf seines Vaters ergreifen und mußte deshalb ein Lehrerseminar besuchen. Das Studium interessierte ihn aber nicht, und die Schule langweilte ihn auch. Was die Schüler im Unterricht machten, war ihm egal. Schließlich verschaffte Vater Schubert seinem Sohn einen einjährigen Urlaub. Franz kehrte nie in den Schuldienst zurück. In seinem kurzen Leben komponierte Schubert acht Sinfonien, fünfzehn Streichquartette, zweiundzwanzig Sonaten, Opern und unzählige Lieder. 2.

,

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. 3. : Geburtstag, Geburtsort, Eltern, Schulbesuch, Abschlußprüfung, Studium an der Hochschule, Hobbys. 4. : 1957 Am 13. April wurde ich in Bonn geboren. Eltern: Klaus Werner, Lehrer, Maria Fis, geb. Fischer, Hausfrau. 1964-1976 Schulbesuch in Bonn und Chemnitz. Reifezeugnis des Goethe-Gymnasiums Chemnitz. 1977 Studium an der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau. Fachrichtung Maschinenbau. Abschlußprüfung im Oktober 1982. Sprachkenntnisse Englisch und Französisch mündlich und schriftlich. (Auslandsaufenthalte während der Schulferien.) Hobbys: Leichtathletik und Schwimmen (Aktives Mitglied im Sportverein Chemnitz.) Text „C" : 1)

,

; 24

2) 3)

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. Johann Sebastian Bach (Ein Hörverstehenstext)

J.S. Bach wurde am 21. März 1685 als Sohn eines Stadtpfeifers in Eisenach in Thüringen geboren. Er entstammt einer Familie, in der es mehr als 50 bekannte Musiker und auch bedeutende Komponisten gab. So war es ganz natürlich, daß der junge Johann Sebastian frühzeitig eine musikalische Ausbildung erhielt. Sein Vater erteilte ihm Violinunterricht. Nach dem Besuch der Lateinschule in Eisenach und Ohrdruf, wo er eine gute Allgemeinbildung erwarb, lernte er noch zwei Jahre an der Klosterschule in Lüneburg und verdiente sich nebenbei seinen Unterhalt als Sänger in der dortigen Michaelskirche. In Lüneburg lernte er die norddeutsche Orgelkunst kennen. Danach finden wir ihn an verschiedenen Orten Deutschlands. In den thüringischen Städten Weimar, Arnstadt und Mühlhausen war er als Violinist, Cembalist und Organist tätig. In Köthen bei Dessau fand Bach eine Anstellung als Hofkapellmeister. In den sechs Jahren seines dortigen Aufenthaltes am Fürstenhofe entstanden herrliche Karnmermusikwerke, Sonaten für Violine, die berühmten Brandenburgischen Konzerte. Im Jahre 1723 kam Bach nach Leipzig, um die frei gewordene Stelle des Thomaskantors (Leiter des Thomanerchores) zu übernehmen. Am 28. Juli 1750 starb J.S.Bach in Leipzig. Mehr als die Hälfte seiner Schaffenszeit hatte er in dieser Stadt verbracht. Es war die wichtigste und erfolgreichste Zeit für J.S.Bach als Komponisten und Musiker. In allen seinen Werken bringt J.S.Bach die Sehnsucht der Menschen nach Frieden, nach einem erfüllten persönlichen Dasein, nach Überwindung des Leidens zum Ausdruck. « die Familie, -, -n – der/die Familienangehörige, -n, -n – die Eltern (nur im Pl.) – der Vater, -s, Väter – die Mutter, -, Mütter – die Großeltern (nur im Pl.) – der Großvater, -s, -väter – die Großmutter, -, mütter – das Kind, -(e)s, Kinder – , der Sohn, -(e)s, Söhne – die Tochter -, Töchter – der Enkel, -s, – die Enkelin, -, -linnen – der Bruder, -s, Brüder – die Schwester, -, -n – der Vetter, -s, -n – die Kusine, -, -n – der Neffe, -n, -n – die Nichte, -, -n – der Onkel, -s, – die Tante, -, -n – die Schwiegermutter, -, mütter – ; der Schwiegervater, -s, -väter – ; der Schwiegersohn, -(e)s, -söhne – ( die Schwiegertochter, -, -töchter – die Frau, -, -en – ; der Mann, -(e)s, Männer – ; der/die Verwandte, -n, -n –

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25

der/die Bekannte, -n, -n – der Junge, -n, -n – , das Mädchen, -s, – , die Geschwister (nur im Pl.) – das Fräulein, -s, – , heißen (hieß, geheißen) vi – , Wie heißen Sie? – ? der Name, -ns, -n – ; der Vorname – der Familienname – gebären (gebar, geboren) vt – , Ich wurde am 5. April 1992 in Moskau geboren. Ich bin als Sohn (Tochter) eines Arbeiters (Bauern, Angestellten) geboren– ,( , ) das Alter, -s – alt ; Wie alt ist er? Er ist 21 Jahre alt. – ? 21 . die Rente, -, -n – eine Rente bekommen/beziehen – der Rentner, -s, –die Rentnerin, -, -rinnen – arbeiten (te, t) vi – 1) als+N. . Mein Vater arbeitet als Arzt in einem Krankenhaus. 2) in+D. . Meine Mutter arbeitet in einem Forschungsinstitut. 3) an+D. . Ieb arbeite am Vortrag „Biographie von F.Schiller", die Oberschule, -, -n – das Abitur, -s, -e – das Abitur machen – dienen (te, t) vi – bei der Miliz, Polizei, Armee dienen – , , berufstätig – Sein Bruder ist als Milizionär berufstätig. heiraten (te, t) vt, vi – ; verheiratet sein – ; ledig sein (unverheiratet sein) – ; wohnen (te, t) vi – , Wo wohnst du? Ich wohne in der Arbatstraße. Hörer Petrow wohnt bei Moskau (im Moskauer Gebiet). die Wohnung, -, -en – Ich habe eine Dreizimmerwohnung – leben (te, t) vi – Wir leben auf der Erde, in Rußland, in einer Großstadt – , , . sterben (starb, gestorben) vi – studieren (te, t) vi an+D.– Viktor studiert an der Juristischen Hochschule. lernen (te, t) vi – ; Boris lernt in einer Oberschule. werden (wurde, geworden) vi N. – . Ich werde Kriminalist – . der Beruf, -(e)s, -e – . Was sind Sie von Beruf? – ? Welchen Beruf haben Sie? – ? der Haushalt, -(e)s, - – den Haushalt führen – die Hausfrau, -, -en – 26

absolvieren (te, t) vt – ( ) Ich habe die Schule im vorigen Jahr absolviert. besuchen (te, t) vt – .; Er besucht seine Großeltern oft. Mein jüngerer Sohn besucht die Schule. der Kindergarten, -s, -gärten – die Kinderkrippe, -, -n – erziehen (erzog, erzogen) vt – sorgen (te, t) vi für + Akk.– ( ., .) angeben (gab an, angegeben) vt – , die Angaben – , die Personalien – , der Lebenslauf, -(e)s, -laufe – die Biographie, -, -n – die Adresse, -, -n – die Anschrift, -, -en – stammen (te, t) vi aus + D – , , Er stammt aus einer Arbeiterfamilie – / Herr Struck stammt aus München– . der Geburtsort, -(e)s, -e – das Geburtsdatum, -s, -ten – der Wohnort, -(e)s, -e – die Arbeitsstelle, -, -n – die Staatsbürgerschaft, -, – ; die Nationalität, -, -en – die Kindheit, -, ohne Pl – von Kindheit an – erwachsen – der/die Erwachsene, -n, -n – helfen (half, geholfen) vi – im Haushalt helfen – ( ) beim Studium, bei der Arbeit helfen – , sich gut verstehen – , fernsehen (sah fern, ferngesehen) vi – sich unterhalten mit + D., über +Akk. – . ., sich interessieren für + Akk. – .

LEKTION 2.

: ,

,

»(

. /

.

.

.





: », «

,

. .

,

,

)

. : die Hochschule, das :

, Jugendstrafrecht. . ,

»,

. . : die Dreizimmerwohnung, der Hochverrat, die Aufklärungsarbeit, der

Schreibtisch.

(

: -(e)s, -(e)n: der Staatsanwalt, das Studienjahr. ) ;

, 27

(

)

: der Ta´tort.

: 1. 2. 3. 4.

: die Bewährungszeit –

.

: der Tatort – : die Aufklärungsarbeit – : der Lebenslauf– .

. .

Aufgabe 1. Hören Sie die folgenden Zusammensetzungen. Achten Sie auf die Betonung der zusammengesetzten Wörter. Lesen Sie diese Wörter laut. Übersetzen Sie diese Zusammensetzungen ins Russische. Vergleichen Sie Ihre Übersetzungen mit den Übersetzungen eines Wörterbuches: 1. die Hochschule; 2. die Rechtswissenschaft; 3. das Innenministerium; 4. der Amtsrichter; 5. das Strafrecht; 6. das Strafprozeßrecht; 7. das Verwaltungsrecht; 8. das Zivilrecht; 9. das Studienjahr; 10. die Fremdsprache; II. der Lehrstuhl; 12. das Staatsrecht; 13. der Lesesaal; 14. die Sporthalle; 15. die Fachliteratur; 16. der Fachmann; 17. das Sprachlabor; 18. der Speiseraum; 19. der Lebensraum; 20. der Studienplan; 21. die Deutschstunde; 22. der Deutschunterricht; 23. das Lehrbuch; 24. der Freispruch; 25. die Freizeit; 26. der Hörsaal; 27. die Freizeitgestaltung; 28. die Freiheitsstrafe; 29. der Freiheitsentzug; 30. der Stützpunkt; 31. das Handelsrecht; 32. das Vertragsrecht; 33. das Gesellschaftsrecht. Aufgabe 2. Bilden Sie die Zusammensetzungen aus den folgenden Wörtern. Übersetzen Sie sie ins Russische. Vergleichen Sie Ihre Übersetzungen mit den Übersetzungen eines Wörterbuches: Muster:

lehren + das Buch = das Lehrbuch die Tat + der Ort = der Tatort

die Wörter + das Buch; das Leben + der Lauf; lehren + der Stuhl; lesen + der Saal; der Sport + die Halle; speisen + der Raum; fremd + die Sprache; studieren + das Jahr; innen + das Ministerium; strafen + das Recht; kriminal + der Beamte; das Fach + der Mann; strafen + der Prozeß + das Recht; die Verwaltung + das Recht; das Fach 4 die Literatur; selbst + das Studium; hören + der Saal; hoch + die Schule; das Fach + die Hochschule; die Sprache + das Labor; die Tat + der Ort + die Spur; die Tat + der Ort + die Besichtigung; die Tat + das Opfer; die Aufklärung + die Arbeit; die Stunden + der Plan; groß + die Mutter; groß + der Vater; das Deutsch + die Stunde; das Deutsch + der Unterricht; die Freiheit + der Entzug; kriminal + das Amt; die Kriminalität + die Bekämpfung; die Kriminalität + die Verhütung; der Bund + das Gericht; der Handel + das Recht. Aufgabe 3. Sprechen Sie die folgenden Zusammensetzungen dem Sprecher (dem Lektor) nach. Übersetzen Sie sie ins Russische. Prüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Übersetzungen mit Hilfe eines deutschrussischen,Wörterbuches. Zerlegen Sie diese Zusammensetzungen in die Bestandteile. Übersetzen Sie jedes Wort ins Russische. Muster: das Lehrbuch (

) = lehren (

) + das Buch (

)

1. der Hörsaal; 2. der Übungsraum; 3. das Sprachlabor; 4. das Studienbuch; 5. der Schreibtisch; 6. der Lehrkörper; 7. die Kriminalpolizei; 8. das Untersuchungsergebnis; 9. das Studienfach; 10. der Untersuchungsplan; 11. die Fachleute; 12. das Direktstudium; 13. die Hochschule; 14. der Lehrstuhl; 15. die Schreibmaschine; 16. die Reisetasche; 17. das Studienjahr; 18. die Rechtswissenschaften; 19. die Großmutter; 20. der Fragebogen; 21. die Rechtspflege; 22. die Rechtslehre; 23. die Freiheitsstrafe; 24. das Strafverfahren; 25. der Stadtplan; 26. das Handelsgesetzbuch; 27. die Sachbeweise; 28. die Sicherheitsmaßnahme; 29. die Lehreinrichtung; 30. die Ausbildungsstätte; 31. die Spezialdisziplin; 32. die Prüfungszeit; 33. die Zeugenaussage; 34. die Rechtsverletzung; 35. das Staats- und Verfassungsrecht.

: . : bekanntmachen – (

. +

) –

, ; stehenbleiben – (

– ) – 28

.

,

: Er

geht spazieren. Aufgabe 1. Hören Sie die folgenden zusammengesetzten Verben. Sprechen Sie sie dem Sprecher (dem Lektor) nach: 1. wiederholen; 2. untersuchen; 3. stattfinden; 4. fernsehen; 5. widersprechen; 6. festlegen; 7. teilnehmen; 8. festsetzen; 9. zurückkommen; 10. festnehmen; 11. freilassen; 12. zurückgeben; 13. feststellen; 14. zurückkehren; 15. freisprechen; 16. rechtfertigen; 17. zurücknehmen; 18. hochheben; 19. zurücklegen. Aufgabe 2. Obersetzen Sie die oben angeführten Verben ins Russische. Prüfen Sie Ihre Übersetzungen auf die Richtigkeit mit Hilfe eines deutsch-russischen Wörterbuches. Aufgabe 3. Zerlegen Sie die folgenden zusammengesetzten Verben in ihre Bestandteile. Bestimmen Sie, durch welche Redeteile die beiden Komponenten ausgedrückt sind: 1. zurückgeben; 2. fernsprechen; 3. teilnehmen; 4. festhalten; 5. vorbeifahren; 6. lobpreisen; 7. festsetzen; 8. freisprechen; 9. gewährleisten. 10. freilassen; II. weggehen. Aufgabe 4. Setzen Sie die Konjugation der Verben in den folgenden Sätzen fort: 1. Ich nehme an der Aufklärung dieser Straftat teil. 2. Jeden Abend sehe ich fern. 3. Ich mache mich mit diesem Fall bekannt. Aufgabe 5. Bilden Sie je zwei Sätze mit den folgenden Verben: stattfinden, Spazierengehen, stehenbleiben, wiederholen,

. . : weltbekannt, alltäglich, hochaktuell, minderjährig, vollwertig, zweistöckig. ,



: weltberühmt. Aufgabe 1. Hören Sie die folgenden Adjektive. Achten Sie auf die Betonung. Sprechen Sie sie dem Sprecher (dem Lektor) nach: zivilrechtlich, freiwillig, rechtmäßig, gesetzmäßig, verfassungsmäßig, verfassungswidrig, völkerrechtswidrig, volljährig, verantwortungsvoll, geständnisbereit, strafwürdig, handlungsfähig, erfolgreich, weltbekannt, wunderschön, hochprozentig, hochaktuell, höchstwahrscheinlich, unzurechnungsfähig, straffällig, strafrechtlich. Aufgabe 2. Übersetzen Sie die oben angegebenen Adjektive ins Russische. Vergleichen Sie Ihre Übersetzungen mit den Übersetzungen eines Wörterbuches. Aufgabe 3. Zerlegen Sie die folgenden Zusammensetzungen in ihre Bestandteile. Bestimmen Sie dabei, durch welche Redeteile die beiden Komponenten der zusammengesetzten Adjektive ausgedrückt sind: weltbekannt, ruhmreich, hochprozentig, alltäglich, wunderschön, federleicht, vielsprachig, einseitig, einspurig, zweispurig, hochberühmt, hochmodern, normwidrig. Aufgabe 4. Bilden Sie Sätze mit den folgenden Adjektiven: weltbekannt, erfolgreich, menschenleer, wunderschön, wolkenfrei, deutsch-russisch, schuldfrei, freiwillig, rechtswidrig. Aufgabe 5. Bilden Sie die Zusammensetzungen aus folgenden Bestandteilen. Übersetzen Sie sie ins Russische. Muster:

die Welt + bekannt = weltbekannt

1. der Erfolg + reich; 2. die Welt + berühmt; 3. die Sorgen + voll; 4. die Wolken + frei; 5. das Recht + 29

widrig; 6. die Verantwortung + voll; 7. das Gesetz + widrig; 8. die Strafe + frei; 9. hoch + bewußt; 10. frei + willig; 11. der Mangel + frei; 12. die Sitten + widrig; 13. die Sitten + los; 14. die Vernehmung + fähig; 15. der Schutz + bedürftig; 16. die Strafe+widrig; 17. die Schuld+frei; 18. die Gesellschaft+widrig; 19. die Norm + gerecht; 20. das Recht + fähig. (der Imperativ) , .

,

,

:

1. 22. 23. 4. 1-

; ; ; .

2-

.

2-

du machst du arbeitest du liest

.

1-

Imperativ Mach(e)! Arbeite! Lies!

Macht! Lest!

2-

Machen Sie! Lesen Sie! Machen wir! Lesen wir!

:

. .

« » ,

Du fährst – Fahr(e)!

. - ;

-d, -t, -tm, -dm, -chn, -gn.

ihr macht ihr lest Sie machen Sie lesen wir machen wir lesen

.

2-



Imperativ 2-

: ! „sein",

: 22-

. .

1-

.

– Sei bereit! – ! – Seid bereit! – ! – Seien Sie bereit! – – Seien wir bereit! –

! ! . :

:

Aufgabe 1. Hören Sie die folgenden Imperativsätze. Sprechen Sie sie dem Sprecher (dem Lektor) nach. Beachten Sie dabei die ausrufend-terminale Intonation und die logische Betonung in den Imperativsätzen. 1. Lies dieses Dokument durch! 2. Komm zu uns heute Abend! 3. Fahren wir heute Nachmittag zum Tatort! 4. Hilf mir beim Studium! 5. Helft uns bei der Aufklärung der Kriminalität! 6. Sorgen Sie immer fiir die öffentliche Ordnung und Sicherheit! 7. Untersuchen Sie diesen Fall gründlich! 8. Fahre schneller! 9. Gib mir 30

deine Aufnahmen! 10. Sieh dorthin! 11. Setz dich auf diesen Stuhl! 12. Macht euch mit dem Kriminalbeamten Z. bekannt! 13. Kommt zur Arbeit pünktlich! 14. Mach mich mit diesen Unterlagen bekannt! 15. Seien wir ernst! 16. Gib mir meinen Ausweis zurück! Aufgabe 2. Übersetzen Sie die oben angeführten Sätze ins Russische. Aufgabe 3. Bilden Sie vier Imperativformen von den folgenden Verben: helfen, schreiben, sehen, arbeiten, tragen, halten, fragen, beginnen. Aufgabe 4. Bilden Sie Imperativsätze der Höflichkeitsform: Muster:

– Wann fahren Sie nach Hause? (jetzt) – Fahren Sie jetzt nach Hause?

1. Wann beginnen Sie mit dem Unterricht? (heute) 2. Wann machen Sie mich mit diesem Fall bekannt? (jetzt). 3. Wann erzählen Sie mir davon? (gleich). 4. Wann helfen Sie mir bei der Aufklärung dieser Straftat? (heute). Aufgabe 5. Bilden Sie Imperativsätze mit der 2. Person Singular: Muster:

– Du fährst mit dem Taxi. – Fahr(e) mit dem Taxi!

1. Du liest richtig. 2. Du untersuchst diesen Fall sorgfältig. 3. Du hilfst dem Kriminalisten bei der Aufklärung des Verbrechens. 4. Du vernimmst alle Zeugen. 5. Du ißt langsam. 6. Du bist unaufmerksam. 7. Du sprichst mit dem Lektor deutsch. 8. Du machst ihn damit bekannt. 9. Du erzählst ihm davon. 10. Du sorgst für unsere Sicherheit. II. Du empfiehlst ihr diese Methode. 12. Du antwortest auf meine Fragen sofort. 13. Du besprichst diesen Fall mit deinem Chef. Aufgabe 6. Bilden Sie Imperativsätze mit der 1. Person Plural. Muster:

– Sie gehen zum Tatort zu Fuß. – Gehen wir zum Tatort zu Fuß!

1. Sie überprüfen diesen Fall. 2. Sie fragen den Zeugen noch einmal. 3. Sie helfen den Kriminalisten bei der Aufklärung der Kriminalität. 4. Sie bleiben am Tatort bis 9 Uhr. 5. Sie sprechen miteinander deutsch. 6. Sie fahren zur Arbeit mit dem Bus. 7. Sie untersuchen den Tatort nochmals. 8. Sie schließen mit dieser Firma einen Vertrag (ab). 9. Sie fahren dorthin mit dem Dienstwagen. Aufgabe 7. Bilden Sie Imperativsätze mit der 2. Person Plural. Muster:

– Lesen Sie richtig! – Lest richtig!

1. Fahren Sie schneller! 2. Lernen Sie diese Regel! 3. Machen Sie sich mit diesem Fall bekannt! 4. Seien Sie aufmerksam; 5. Helfen Sie einander bei der Arbeit! 6. Kommen Sie zum Unterricht pünktlich! 7. Nehmen Sie diese Dokumente mit! 8. Beschreiben Sie den Tatort! 9. Nehmen Sie daran teil! 10. Beweisen Sie Ihre Unschuld! 11. Beginnen Sie mit der Untersuchung noch heute! 12. Helfen Sie dem Verletzten! 13. Verhüten Sie die Kriminalität! 14. Verlieren Sie die Dokumente nicht! 15. Sprechen Sie nicht so laut! 16. Seien Sie nicht so nervös! Aufgabe 8. Ergänzen Sie die Aussagen nach dem Muster: Muster:

– Warum fährst du nicht nach Hause? – Fahre nach Hause! 31

1. Warum hilfst du uns bei der Untersuchung nicht? 2. Warum liest du dieses Dokument nicht? 3. Warum gibst du ihm seine Papiere nicht zurück? 4. Warum vernimmst du diesen Zeugen nicht? 5. Warum bist du unaufmerksam? 6. Warum liest du diese Fachzeitschrift nicht? 7. Warum erzählst du uns nichts davon? 8. Warum schaltest du das Radio nicht ein? 9. Warum besuchst du mich nicht? 10. Warum übersetzt du diesen Artikel nicht? 11. Warum bist du nicht fleißig? 12. Warum empfiehlst du diese Methode nicht? 13. Warum gibst du ihm sein Buch nicht zurück? 14. Warum rauchst du so viel? Aufgabe 9. Bitten Sie Ihren Freund oder Ihre Freundin um etwas! Gebrauchen Sie dabei die folgenden Verben: helfen, sprechen, warten, fahren, nehmen, arbeiten Muster:

– Gib mir das Buch bitte! – Gebt mir das Buch bitte! – Geben Sie mir das Buch bitte!

Aufgabe 10. Bilden Sie entsprechende Imperativsätze: 1. Du sprichst deutsch. 2. Wir arbeiten daran noch eine Stunde. 3. Sie fahren nach Hause. 4. Ihr bleibt am Tatort, bis die Kriminalpolizei kommt. 5. Du hilfst uns bei der Aufklärung dieses Verbrechens. 6. Ihr fragt alle Zeugen ab. 7. Sie empfehlen ihm diese neue Untersuchungsmethode. 8. Wir gehen sofort zum Tatort. 9. Du machst dich mit dieser Sache bekannt. 10. Ihr beschreibt das Äußere des Täters. 11. Sie befragen die Bürger in der Umgebung des Tatorts. 12. Du läufst sofort zum Chef. 13. Du störst mich. 14. Ihr sorgt für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung. 15. Wir sprechen mit ihm über diesen Diebstahl. Aufgabe 11. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche. 1. ! 2. , ! 4. ! 5. ! 7. ! 9. ! 10. ! 13. ! 15. ! 16. ! 18. ! 19. ! 21. ! ! 23. ! 25. ! 26. ! 28. ! 30. , 32. !

! 3. ! 8. ! 11. ! 14, ! 17.

,

, ! 6. , ! 12.

! 20. ! 22.

, ! 24.

! 27. ! 29. ! 31.

!

nicht

nicht kommt heute, sondern sein Vater. , Niemand hilft mir dabei. –

,

. . , : Er kommt nicht heute, sondern morgen. Nicht er : .

, nicht arbeitet jetzt nicht. Sie wohnt hier nicht. , , II, , , nicht : 1. Er wird an dieser Untersuchung nicht teilnehmen. 2. Sie hat die Bücher trotz der Empfehlung ihres Lektors nicht gekauft. 3. Anna steigt in Berlin nicht aus. 4. Sie ist nicht dumm. 5. Dieser junge Mann ist daran nicht schuld. 6. Mein Sohn wird nicht Jurist.

: Er

32

nein,

, , , : „Willst du noch ein Stückchen Kuchen?" – „Nein. Danke". Hilft diese Maßnahme bei der Vorbeugung der Kriminalität? – Nein, sie hilft bei der Vorbeugung der Kriminalität nicht. Aufgabe 1. Hören Sie die folgenden Sätze. Sprechen Sie sie dem Sprecher (dem Lektor) nach. Beachten Sie die Stellung des Negationswortes: 1. Ist der Arzt hier? – Nein, der Arzt ist nicht hier. 2, Ist der Täter alt? – Nein, er ist nicht alt. 3. Ist diese Sache schwer? – Nein, sie ist nicht schwer. 4. Kommt er immer pünktlich? – Nein, er kommt nicht immer pünktlich. 5. Ist das seine Frau? – Nein, das ist nicht seine Frau. 6. Wohnt der Zeuge in der Nekrassowstraße? – Nein, er wohnt in der Puschkinstraße. 7. Bist du fertig? – Nein, noch nicht. Aufgabe 2. Formulieren Sie die entsprechenden Fragen zu den folgenden Antworten: 1. Nein, er lebt nicht in Weimar. 2. Nein, ich studiere nicht die Rechtswissenschaften. 3. Nein, das Hotel liegt nicht in der Pokrowkastraße. 4. Nein, das sind nicht seine Eltern. 5. Nein, die Untersuchung dauert nicht lange. 6. Nein, er steigt in Leipzig nicht aus. Aufgabe 3. Negieren Sie die folgenden Sätze: 1. Mein Freund ist Jurist. 2. Er untersucht diesen Fall lange. 3. Dieses Hotel befindet sich in der Mozartstraße. 4. Er wird mit der Aufklärung dieser Straftat fertig. 5. Das ist seine Tochter. 6. Er fährt Auto. 7. Die Aufklärung dieses Falls dauert lange. 8. Er arbeitet als Staatsanwalt. 9. Wir steigen in Dresden aus. 10. Der Kriminalist hat die Aufklärung des Verbrechens beendet. 11. Der Arzt wird unbedingt kommen. 12. Er arbeitet in dieser Woche viel. 13. Der Ausländer will an der Bonner Universität studieren. Aufgabe 4. Setzen Sie in den folgenden Sätzen die Negation „nicht" an der richtigen Stelle ein: 1. Der Arzt untersucht den Patienten. 2. Wir warten auf das Auto. 3. Er wird an der Aufklärung dieses Falls teilnehmen. 4. Der Zug kommt pünktlich. 5. Der Verletzte ist gestorben. 6. Sie kommt heute. 7. Hat er die Wertsachen in den Tresor gelegt? 8. Der Täter hat sich ruhig verhalten. 9. Er ist schon zu Hause. 10. Verlassen Sie sich auf den Zufall. 1.1. Sein Verhalten war verdächtig. 12. Man hat den Täter schon gefunden. 13. Der Kriminalbeamte arbeitete mit Sorgfalt. 14. Meine Mutter wohnt in Moskau. Aufgabe 5. Beantworten Sie positive Entscheidungsfragen negativ: 1. Hat dein Freund sein Wort gehalten? 2. Kann sein Sohn Auto fahren? 3. Wohnst du in Twer? 4. Ist das Opfer gestorben? 5. Nimmt er an der Untersuchung teil? 6. Studiert er Medizin? 7. Will Boris Ingenieur werden? 8. Hat der Arzt den Verletzten schon untersucht? 9. Wird dieser junge Kriminalist allein damit fertig? 10. Wartet er auf den Bus Linie 7? 11. Arbeitet dein Freund als Rechtsanwalt? 12. Wohnt er noch bei seinen Eltern? 13. Hast du diesen Film schon gesehen? 14. Ist das deine Frau? kein kein

, ,

. ) ) «

« » », « . « »,

)

kein . kein : Ich sehe hier keine Straftat. – »: Kein Arzt kann den Verletzten retten. –

, : .

: Ich habe keinen Photoapparat mit. –

. Aufgabe 1. Setzen Sie die folgenden positiven Aussagesätze in die Negativsätze, übersetzen Sie sie ins Russische. 1. Hier liegt eine Karte. 2. Er hatte Angst. 3. Klaus hat einen Bruder und eine Schwester. 4. Der Kraftfahrer trank Bier. 5. Der Kriminalist hat eine Spur gefunden. 6. Der Kriminalbeamte hat die Hoffnung, diesen Fall erfolgreich zu beenden. 7. In diesem Dorf gibt es Stützpunkte der Öffentlichkeit und der Miliz. 8. Das sind 33

wichtige Indizien. 9. Ich habe Vater. 10. Das ist eine Straftat. 11. Der Fahrgast hatte eine Fahrkarte mit. 12. Das ist ein Hotel. 13. Der Festgehaltene hatte Papiere mit. 14. Der Fahrer hat einen Führerschein. Aufgabe 2. Negieren Sie die folgenden Sätze und beachten Sie dabei, wann „kein" und warm „nicht" stehen müssen: 1. Der Verletzte darf Aussagen machen. 2. Er arbeitet als Krimmalist. 3. Sie darf Kaffee trinken. 4. Der Dieb hat seine Schuld gestanden. 5. Der Fahrer hatte einen Führerschein. 6. Das Kind hat nur Vater. 7. Die Untersuchung dauert lange. 8. Die Befragung der Einwohner hatte Erfolg. 9. Der Verhaftete hat Papiere mit. 10. Hier hilft ein Mittel. 11. Ich traf ihn im Cafe. 12. Der Kriminalbeamte zweifelt an der Ehrlichkeit des Zeugen. 13. Der Arzt untersucht den physischen Zustand des Täters. 14. Er fährt Auto. 15. Seine Schwester ist als Richterin tätig. 16. Du untersuchst diesen Fall sorgfältig. 17. Viktor trifft sich mit seinen Kollegen im Klub. 18. Die Kriminalpolizei kam zu spät. 19. Unsere Tochter besucht uns in der nächsten Woche. 20. Der Milizmann braucht einen Fahrplan. 21. Der Richter braucht neue Beweise. 22. Wir haben eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen. 23. Sie haben den ganzen Tatort abgesucht. Aufgabe 3. Geben Sie eine negative Antwort auf die folgenden Fragen. Beachten Sie dabei, wann „nicht" oder „nein" verwendet werden und an welcher Stelle „nicht" stehen muß. 1. Brauchst du einen Stadtplan? 2. Brauchen Sie weitere Beweise? 3. Darf er Kaffee trinken? 4. Können Sie Auto fahren? 5. Ist das Opfer am Tatort gestorben? 6. Ist dein Bruder als Kriminalist tätig? 7. Befindet sich die Hochschule in der Poljan-kastraße? 8. Zweifelst du an der Richtigkeit der Aussagen dieses Zeugen? 9. Hat er Schuld? 10. Hat der Fahrer Bier getrunken? II. Ist das ein Verhör? 12. Ist das seine Schuld? 13. Wohnt sie jetzt in Berlin? 14. Beherrscht Alex eine Fremdsprache? 15. Ist der Chef da? 16. Ich das ein Hotel? 17. Kannst du fotografieren? 18.Hast du schon Kinder? 19. Ist dieser Herr aus Moskau? 20. Kommst du spät nach Hause? 21. Können Sie den Täter erkennen? Aufgabe 4. Wie würden Sie das russisch sagen? Artikel 16 : (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. (2) Kein Deutscher dar fan das Ausland ausgeliefert werden (GGB). (Grundgesetzbuch) Aufgabe 5. Ergänzen Sie „kein" oder „nicht": 1. Nein, das ist... Hotel. 2. Ich zeige ... Fotos 3. Monika kommt... pünktlich. 4. Die Verhandlung dauert... lange. 5. Ich kenne diese Frau ... . 6. Heinz arbeitet... als Anwalt. .7. Leider haben wir ... Beweise. 8. Ich will... Kaffee trinken. 9. Der Täter will ... Aussagen machen. 10. Herr Heller wohnt ... in Köln. 11. Die Gäste kommen heute ... . 12. Er will seine Schuld ... gestehen. 13. Das ist ... Verbrechen. 14. Das ist ... seine Schuld. 15. Allein wird er mit der Aufklärung dieser Straftat... fertig. 16. Das ist... Rechtsverletzung. 17. Der Staatsanwalt konnte die Schuld des Angeklagten ... beweisen. 18. Sie hatte ... Lust, ins Theater zu gehen. Aufgabe 6. Führen Sie ein ähnliches Gespräch: Du irrst dich! Er: „Guten Tag, Erika! Darf ich dich heute abend einmal besuchen?" Sie: „Ja, Herbert, komm um sieben Uhr!" Er: „Herbert? Du irrst dich. Ich bin doch gar nicht Herbert". Sie: „Das macht nichts. Ich bin ja auch nicht Erika". Aufgabe 7. Sagen Sie das russisch: 1. Ein Ausländer, der keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, muß unverzüglich ausreisen. 2. Über die Asylanträge entscheidet nicht die Ausländerbehörde, sondern „das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" in Zirndorf (Bayern) mit Außenstellen in den Bundesländern. 3. Ich werde nicht länger als eine Stunde auf ihn warten. 4. Der Kranke hat die ganze Nacht nicht geschlafen. 5. Gestern fand das Sinfoniekonzert nicht statt. 6. Wir fahren nächstes Jahr mit unseren Eltern nicht an die See. 7. Nicht du sollst die Arbeit machen, sondern dein Bruder. 8. Kein Mensch, kein Laut war zu hören. 9. Sie hatte keine Lust, nach Hause zu gehen. 10. Wir haben kein Geld. 11. Das ist kein Vergnügen. 12. Kein Mensch kümmert sich darum. 13. Unter keinen Umständen mache ich das. 14. Ich habe keine Beschwerden. 15. Er ist kein schlechter Student. 16. Das hat keine Wirkung. 17. Ich kenne keinen. 18. Ich kann kein Englisch. 19. Lust habe ich keine. 20. Geld hat er keins. 21. Keine weiß das besser als sie, 22. Ich kenne keinen, der das tut. 23. Es dauert keine zehn 34

Minuten. 24. Sie ist noch keine sechzehn Jahre alt. 25. Das glaubt dir keiner. 26. Ich kenne keinen von den beiden Jungen. (die Präpositionen) ,

durch

fllr

1) 2) 3) 1) 2) 3)

, ,

ohne um gegen

entlang bis

( 1) 2) ( 1) 2)

) ( ) (

(

Wir fahren darch den Wald. Ich gehe durch die Puschkinstraße. Der Zeuge wurde durch den Mord beseitigt. Das ist das Buch für dich. Er kämpft für seine Überzeugung. Die Aufgabe für morgen ist schwer. ) Ohne deine Hilfe mache ich das nicht Ohne Wörterbuch kann ich das nicht übersetzen. Um den Tisch stehen die Stühle. Um wieviel Uhr? Um 3 Uhr ist der Unterricht zu Ende. Ich bin gegen diesen Plan. , Die Verhandlung dauert gegen 3 Stunden. )

, )

wider

,

Wir gehen die Straße entlang. Ich brauche diese Fotos bis morgen. Bis 12 Uhr bin ich zu Hause. Bis Trier sind es noch etwa 130 Kilometer. Wider Willen, wider Erwarten

Aufgabe 1. Setzen Sie die eingeklammerten Wörter in den Akkusativ, übersetzen Sie diese Wortgruppen ins Russische. 1. durch (die Straße, der Wald, das Fenster, die BRD); 2. für (der Frieden, das Mädchen, die Verhandlungen, die Freilassung, du, er, dein Kollege, unser Sohn, mein Kind, dieser Hörer); 3. ohne (das Wörterbuch, die Familie, der Bruder, ich, wir, sein Freund, ihre Mutter, deine Unterstützung); 4. um (der Tisch, das Hotel, die Stadt, das Haus); 5. bis (3 Uhr, morgen, Montag, Mai, heute); 6. gegen (der Krieg, die Verhaftung, das Gesetz, er, du, dieser Plan, seine Entlassung); 7. entlang (der Fluß, das Ufer, das Dorf, die Straße); 8. wider (der Wille, das Erwarten, die Verordnung). Aufgabe 2. Ergänzen Sie die entsprechenden Präpositionen: 1. Sind diese Aufnahmen ... mich? 2. Sie kommt nach Hause ... 7 Uhr abends. 3. Mein Freund liest deutsche Zeitungen ... Wörterbuch. 4. Gib mir dein Buch ... zwei Tage. 5. Iß ... mich. Ich komme erst ... 8 Uhr abends zurück. 6. Sind Sie ... dieses Buch? 7. Die Hörer stehen ... ihren Lektor. 8. Gehen Sie die Puschkinstraße ... . 9. Alle Menschen der Welt kämpfen ... den Frieden. 10. Ich brauche diese Beweismaterialien ... Dienstag. II.... wann bleiben Sie in Moskau? 12. Der Unterricht beginnt ... 9 Uhr und ist... 2 Uhr nachmittags zu Ende. 13. Dieser Bus fahrt ... Lipezk. 14. Hier ist ein Brief... dich. 15. ... wieviel Uhr stehst du jeden Morgen auf? 16. Der erfolgreiche Kampf ... die Kriminalität erfordert eine Zusammenarbeit der Milizorgane mit der Bevölkerung. 17. Man leitet... ihn ein Ermittlungsverfahren ein. 18. Der Zeuge wurde ... seine Feinde beseitigt. 19. Wir sind... den Diebstahl versichert. Aufgabe 3. Setzen Sie „bis zu" ein. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. 1. ... Prüfung haben wir noch zwei Monate. 2. Die Straßenbahn fährt ... U-Bahnstation „Akademitscheskaja". 3. ... Mittagspause haben wir noch eine halbe Stunde. 4. Dieser Bus fährt direkt ... Roten Platz. 5. Der Trolleybus Linie 28 bringt Sie direkt ... U-Bahnstation „Universität". 6. Der Bus Linie 17 fährt nicht ... Mendelejewstraße. 7. Die Untersuchung muß ... Jahresende abgeschlossen werden. 8. Die Arbeit muß ... Ferien geschafft werden. 9. ... ersten September habe ich Urlaub. 10. Er muß seine Arbeit... Ende des Monates abgeben. II.... Urlaub muß ich noch viel erledigen. 35

Aufgabe 4. Beantworten Sie die folgenden Fragen: 1. Um wieviel Uhr stehst du gewöhnlich auf? 2. Um wieviel Uhr gehst du nach Hause? 3. Bis wann bleibst du heute auf der Arbeit? 4. Von wann und bis wann arbeitet dein Chef? 5. Durch welche Straßen fährt dieser Bus? 6. Für wen kaufst du diesen Fotoapparat? 7. Wer kann diesen Artikel ohne Wörterbuch übersetzen? 8. Fährst du bis zur Garibaldistraße mit der Straßenbahn? 9. Brauchst du diese Dokumente bis morgen? 10. Ist die Bibliothek von 9 bis 15 Uhr geöffnet? 11. Ist das ein Verstoß gegen das Gesetz? 12. Ist das ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung? 13. Hat er wider das Gesetz gehandelt? 14. Hat er bis (zum) 1. August Ferien? 15. Wirst du bis (zum) Donnerstag warten? 16. Ist er bis (zum nächsten) nächstes Jahr mit seiner Arbeit fertig? Aufgabe 5. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche; 1. ? 2. ? 4. . 5. ? 7. ? 9. 4 . 10. . 12.

. 17. . 19.

. 3. . 6. ? 8. ? II. . 13. . 15. . 18.

19

. 20.

3 . 14. . 16.

20 .

,

bei

binnen von

1)y 2) 3)

Ich wohne bei meinen Eltern. Bei der Tür. Bei anonymen Anzeigen. Ich habe keinen Paß bei mir. Die Schlacht bei Moskau. Dieser Fall ist binnen einem Monat aufzuklaren. Ein Brief von meinen Eltern. Von 3 bis 4 Uhr. Er ist von Moskau. Das Gesetz vom 1. August. Die Verhütung von Kriminalität. Die Plätze von Moskau.

1) 2) 3) 4)

von + Substantiv zu seit nach

1) 2) ( 1) 2) 3) (

Er geht zum Richter. Wir gehen zum Vortrag. Seit diesem Jahr studiere ich an der Juristischen Akademie. Nach der Arbeit treibt er Sport. Nach einem Monat. Morgen fliegt unsere Delegation nach Wien.

) (

) «

mit

4) 5) 1) 2) 3)

?»)

,

Nach oben. Nach links. Nach Vorschrift. Nach §61. Er war mit uns im Theater. Fahren Sie lieber mit dem Taxi. Der Einbrecher machte die Tür mit einem Dietrich auf.

,

, ;

aus außer

,

.

gegenüber laut

,

.

Aus Berlin; aus dem Zimmer; ein Messer aus Stahl. Außer dieser Straftat hat er noch eine Straftat begangen. Außer Schußweite. Unserem Haus gegenüber liegt ein Postamt Ihm gegenüber saß der Zeuge. Laut (dem) Bericht. 36

(mit) samt zufolge gemäß (meist juristisch gebraucht) entgegen dank zuliebe

,

,

:

,

Der Lastwagen ist (mit)samt (dem) Anhänger umgekippt. Dem Vertrag zufolge... Zufolge des Berichtes... Gemäß Artikel 6 des Gesetzes; der Verfassung gemäß.

,

Entgegen dem Befehl; dem Befehl entgegen. Dank seinem Fleiß; dank einem Zufall. Seiner Frau zuliebe wird er das tun. gegenüber, entgegen, gemäß, nach

.

Aufgabe l. Setzen Sie die eingeklammerten Wörter in den Dativ nach den folgenden Präpositionen: 1. bei (das Rathaus, der Haupteingang, die Tür, ich, wir, die Verwandten, mein Kind, ihre Tochter, diese Frau); 2. zu (der Kreml, die Post, das Stadion, die Freunde, du, ihr, dein Chef, seine Schwester, dieses Hotel); 3. nach (die Mittagspause, der Unterricht, das Fest, die Ferien, er, sie ( ), meine Meinung, dieser Bericht, Bonn, Rußland); 4. aus (das Auto, der Wagen, die Metro, die Zeitungen, es, Sie, ihre Worte, unsere Wohnung, dieses Gebäude); 5. mit (der Bus, die Straßenbahn, das Taxi, die Großeltern, sie ( ), du, wir, euer Lehrer, diese Aufgabe). Aufgabe 2. Übersetzen Sie die folgenden Wortgruppen ins Russische: 1. Nach § 2 Abschnitt l der Verfassung. 2. Gemäß § 5 des Gesetzes über Ord-nungswi'drigkeiten. 3. Die Vorbeugung von Straftaten. 4. Seit über einem Jahr. 5. Gemäß Artikel 3 des Strafgesetzbuches. 6. Die Aufklärung von Rechtsverletzungen. 7. Mit dem Messer. 8. Zur Ermittlung und Überführung von Kriminellen. 9. Nach der Ermordung. 10. Im Alter von 30 Jahren. 11. Bei dem Verbrecher. 12. Das Gesetz vom IS.April. 13.Nach der Untersuchung. 14.Aus Kursk. IS.Außer diesen Spuren. 16. Zum Tatort. 17. Dem Tatort gegenüber. 18. Durch das Aufbrechen von Türen. 19. Allen Erwartungen entgegen. 20. Nach links. 21. Nach einem Jahr. 22. Mit dieser Arbeitsmethode. 23. Von hier aus. 24. Der Gebrauchsanweisung gemäß. 25. Mit dem Auto fahren. 26. Entgegen dem Befehl. 27. Meiner Meinung nach. 28. Aus Angst. 29. Bei der Untersuchung. 30. Von dort. 31. Dank seinem Willen. 32. Beim Anblick des verunglückten Wagens. 33. Die Untersuchungen zur Aufklärung von Brennpunkten. 34. Dem Vortrag zufolge. 35. Seinem Vater zuliebe. 36. Laut Befehl, Gesetz, Vorschrift, Artikel, 4 ärztlichem Gutachten, beiliegendem Brief, den erhobenen polizeilichen Nachforschungen. 37. Gemäß der Straßenverkehrsordnung; seinem Wunsch gemäß; der Anordnung gemäß handeln; etwas der Vorschrift (der Bestimmung, dem Beschluß) gemäß durchführen. Aufgabe 2.1. Sagen Sie das russisch: 1. Das Gesetz wurde den Vorschlägen der Kommission gemäß geändert. 2. Gemäß Straßenverkehrsordnung ist der Angeklagte schuldig. 3. Dank einem Zufall wurde die Tat entdeckt.

der

Aufgabe 3. Beantworten Sie die folgenden Fragen: 1. Zu wem gehst du jetzt? 2. Handelt er entgegen der Vorschrift? 3. Befindet sich ihr Haus der Post gegenüber? 4. Wer sitzt Ihnen gegenüber? 5. Ist der Täter mit dem Auto gefahren? 6. Bist du aus Moskau? 7. Gehst du nach dem Unterricht sofort nach Hause? 8. Gibt es noch irgendwelche Spuren außer dieser? 9. Seit wann studierst du an der Juristischen Hochschule? 10. Hilft das bei der Aufklärung von Straftaten? 11. Führen diese Spuren zum Tatort? 12. Schreibst du mit dem Kugelschreiber? 13. Läufst du zum Unterricht? 14. Fahren Sie im Sommer nach Bulgarien? 15. War alles nach einem Jahr geklärt? 16. Fährt er nach der Verhandlung zum Flughafen? 17. Lag der Tote bei der Tür? 18. Gehst du zum Richter heute? Aufgabe 3.1. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische: 1. Fahre nach rechts! 2. Laut Gesetz ist der Alkoholausschank an Jugendliche verboten. 3. Laut dem Bericht des Zeugen war der Fahrer betrunken. 4. Viktor schreibt den Brief mit der Schreibmaschine. 5. Mit großem Interesse verfolge ich diese Untersuchung. 6. Wir müssen das Ziel binnen einer Stunde erreichen. 7. Die Maschine war außer Betrieb. 8. Außer dieser Vorladung waren noch viele andere an ihn gerichtet. 9. Ich habe darüber bei Puschkin gelesen. 10. Bei Glatteis ist besondere Vorsicht erforderlich. 11. Beim Einbruch soll man darüber sofort die Miliz benachrichtigen. 12. Bei Regen ist es schwer, gute Aufnahmen zu machen. 13. Ich 37

kaufe zwei Kilo Äpfel zu einer Mark. 14. Er verkaufte ihm das Haus nebst (zusammen mit) Garage. 15. Nach Jura ist Psychologie sein beliebtestes Studienfach. 16. Seit einem Monat warte ich auf Nachricht von ihr. 17. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Zutritt gestattet. Aufgabe 4. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche: 1. 3 . 2. ? 3. ? 5. , . 6. . 8. 25 . 9. . 10. . II. . 12. . 13. 3 . 14. . 15. 16. . . 17. 7 . 18. . 19. . 20. . 21. 1 . 22. . 23. . 25.

? 4. . 7.

.

. 24. .

,

anßerhalb (an)atatt dank diesseits halber (steht nachgestellt) infolge inmitten innerhalb (innerhalb von) aufgrund während anläßlich anstelle jenseits i kraft längs mittels oberhalb seitens trotz um... willen ungeachtet unterhalb unweit, unfern zufolge zugunsten vermöge wegen zwecks anhand mangels

,

,

Wir wohnen außerhalb der Stadt Statt eines Vermögens hinterließ er uns nur Schulden. Dank seines raschen Handelns. Diesseits des Flusses. Besonderer Umstände halber mußte er seinen Wagen verkaufen.

( ) ,

1)

, 2)

, ,

, , ,

,

, , , , , , , , ,

, , ,

,

Er starb infolge eines Unfalls. Inmitten des Sees befindet sich eine Insel. Innerhalb des Gebäudes darf man nicht rauchen. Innerhalb eines Monates sollen wir die Arbeit schließen. Aufgrund der Aussagen zweier Zeugen wurde er verhaftet. Währenddes Urlaubs erholte ich mich auf der Krim. Anlässlich des Feiertages arbeiten wir heute nicht. Anstelle des wahren Täters. Jenseits des Flusses liegt ein Wald. Kraft seines Amtes ist er dazu berechtigt. Sie wanderten längs der Meeresküste. Diese Tür kann man nur mittels eines Schweißgerätes öffnen. Oberhalb des 1. Stockwerks brach ein Feuer aus. Seitens des Arztes gibt es keine Einwände dagegen. Trotz des Verbots machte er das wieder. Um der Kinder willen ließen sie sich nicht scheiden. Ungeachtet wiederholter Beschwerden. Das Feuer war unterhalb der 2. Etage ausgebrochen. Unweit des Tatortes. Einer Meldung zufolge Er hat diese Aussage zugunsten seines Sohnes gemacht. Vermöge seiner Beziehungen. Wegen des schlechten Wetters blieb ich zu Hause. Zwecks der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität. Er wurde anhand der (anhand von) Indizien ermittelt und überführt. Mangels ausreichender Beweise wurde der Angeklagte freigesprochen.

Aufgabe 1. Setzen Sie nach den folgenden Präpositionen den Genitiv ein: 38

1. Anläßlich (der Geburtstag, das Neujahr, die Feier, unsere Verlobung, dieses Ereignis, ihre Hochzeit); 2. (An) statt (die Vorlesung, das Seminar, der Unterricht, ein Rundfunkgerät, Blumen, eine Antwort, ich, mein Freund); 3. Außerhalb (die Stadt, das Gebäude, der Garten, die Grenzen, die Arbeitszeit, die Sprechstunde); 4. Dank (sein rasches Handeln, ihre Geduld, dein Fleiß, Ihre Ehrlichkeit, sein operativer Eingriff); 5. Diesseits (der Fluß, die See, das Meer, die Alpen, die Grenze); 6. (besondere Umstände, die Vollständigkeit, ihr ungebührliches Betragen, sein Alter, die Form, die Schwierigkeit, die Ordnung, die Ehre) halber; 7. Infolge (ein Unfall, der Nebel, der Regen, die zielgerichtete Zusammenarbeit, die Krankheit, das Verbot, der starke Schneefall); 8. Inmitten (das Zimmer, die Stadt, der See, Europa, die Parkanlagen, dieses Feld, eine erregte Menschenmenge, seine Kollegen); 9. Innerhalb (der Raum, das Haus, die Wohnung, ein Bezirk, die Woche, der Monat, das Semester, eine bestimmte Zeit, ein Jahr, diese Frist, die Ferien, die Dienstzeit); 10. Jenseits (der Kanal, die Grenze, der Wald, die Straße); 11. Kraft (sein Amt, das Gesetz, mein Einspruch); 12. Längs (der Weg, die Gasse, der Wald, das Feld); 13. Mittels (ein Hammer, ein Gerät, ein chirurgischer Eingriff, ein Schraubenzieher, zahlreiche Beobachtungen); 14. Oberhalb (das 1. Stockwerk, die Tür, das Dach, der Turm, das Dorf, die Brücke, der Nebenfluß, die Bäume); 15. Seitens (die Stadtverwaltung, der Arzt, die Eltern, der Kläger, einige Verwandte, das Untersuchungsorgan); 16. Trotz (das schlechte Wetter, der Protest, die Gefahr, zahlreiche Drohungen, das Verbot, der Regen); 17. Um (die Familie, der Sohn, die Kinder, unsere Freundschaft, seine Gesundheit, deine Autorität, meine Laufbahn) willen; 18. Ungeachtet (seine schlechte Kondition, wiederholte Beschwerden, die Gefahr, meine Bitte, der Brand, die Androhungen, die Kritik, ihr schlechtes Befinden); 19. Unterhalb (die 2. Etage, das 3. Stockwerk, der Berg, die Gürtellinie, der Weg, das Knie); 20. Unweit (der Tatort, das Hotel, die Brücke, der Wohnort, die Eisenbahnlinie, das Institut, unsere Hochschule, dieses Milizrevier, der Leichnam, die Stadtmitte); 21. Wegen (die Erkrankung, das schlechte Wetter, der Krieg, Mangel an Beweisen, die große Kälte); 22. Während (eine Stunde, die Verhandlung, der Krieg, das Verhör, die Sommerferien, mein Urlaub, diese Untersuchung); 23. (diese Meldung, der Vertrag, das Abkommen) zufolge; 24. Zugunsten (das Rote Kreuz, mein Bruder, seine Eltern, diese Frau, ihr Kollege); 25. Aufgrund (die Zeugenaussagen, der gefaßte Beschluß, dein Vorschlag, die Proteste von Arbeitnehmern, die Verfassung, das Aktiengesetz). Aufgabe 2. Übersetzen Sie die oben angeführten Wortgruppen ins Russische. Aufgabe 3. Beantworten Sie die folgenden Fragen nach dem Muster. Gebrauchen Sie in Ihren Antworten die in den Klammern angegebenen Wortgruppen. Muster:

– Warum versäumt er den Unterricht? – Wegen der Krankheit ( ).

1. Warum bleibt er am Wochenende zu Hause? ( 2. Wann erfährt sie das? ( , ). 3. Wo befindet sich der Tatort? ( , ). 4. Wie lange untersuchen Sie diesen Fall? ( 5. Wie handelt er? ( , 6. Wie ist es geschehen? (

, ,

, ,

,

, , ,

, , ,

). ,

, ,

,

), ). ). 39

7. Wo liegt die Juristische Hochschule Moskau? ( ),

«

»,

Aufgabe 4. Beantworten Sie die folgenden Fragen: 1. Wirst du mit der Aufklärung der Straftat innerhalb eines Monates fertig? 2. Machst du diese Arbeit wärend der Ferien? 3. Besuchst du statt des Vortrages die Vorlesung des Dozenten K.? 4. Befindet sich die Hochschule unweit Ihres Wohnortes? 5. Wer untersucht diesen Fall statt seiner? 6. Kommt er zur Arbeit wegen der Erkrankung nicht? 7. Liegt der Tatort außerhalb der Stadt? 8. Muß er seinen Wagen besonderer Umstände halber verkaufen? 9. Kann man diese Tür mittels eines Schweißgerätes öffnen? 10. Hat er das trotz des Verbots gemacht? 11. Handelt sie noch so ungeachtet wiederholter Beschwerden? 12. Kann man viele Einzelheiten während des Verhörs erfahren? 13. Kann man diese Sache dank seines raschen Handelns noch retten? 14. Liegt dieses Haus inmitten des Waldes? 15. Gibt es keine Einwände seitens des Arztes, daß der Verwundete schon Aussagen macht? 16. Ist dieser Unfall infolge des Nebels passiert? 17. Hat der Kriminalist während der Untersuchung alles Notwendige aufgeklärt? 18. Kann man die Spuren trotz des Regens noch finden? 19. Wurde er aufgrund der Zeugenaussagen freigesprochen? Aufgabe 5. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche: 1.

, «

. 2.

» .? 4.

. 3. . 5. . 6. (gesperrt sein). 7. . 9.

. 8. 10.

. . 11.

. 12. . 14.

. 13. . 15. . 17.

. 16. –

. 18.

«

»

. 20.

,

. 22. . 24. 3 . 28.

. 19. . 21.

. 23. . 25. (jmdn. zu 3 Monaten Gefängnis verurteilen). 26. (die Indizien). 27. .

, wo? ( wohin? (

an

auf

1) ( 2) y 3) 4) (

?)

?):

) An der Wand hängt ein Bild. Der Lektor hängt ein Bild an die Wand. Der Stuhl steht am Tisch. Stell den Stuhl an den Tisch! Ich studiere an der Juristischen Hochschule ) Die Fotos liegen auf dem Tisch. Ich lege die 40

hinter neben m über unter

, , 1) 2) 1) 2)

vor zwischen

,

Ich sitze hinter dir. Die Lampe steht neben dem Schrank. Ich stelle Die Dokumente liegen in meiner Aktentasche. Die Bücherregale hängen über dem Sofa. Ich hänge die Bücheregale über das Sofa. Unter dem Tisch liegt ein Teppich. Ich lege den Teppich unter den Tisch. Unter den Einwohnern gab es viele Zeugen. Einige Stuhle stehen vor dem Fernseher. Wir Zwischen dem Schrank und dem Bett steht ein Sessel. Ich stelle einen Sessel zwischen den Schrank und das Bett.

wann? (

?)

:

an, in, vor. : In diesem Monat fahre ich zu meinen Eltern. An diesem Montag haben wir keinen Unterricht. Vor einem Jahr wohnte ich in Kaluga. : auf, an, in , : Akkusativ auf+ das = aufs an + das = ans in + das = ins

Beispiele aufs Land – ( ans Ufer – ins Kino –

Dativ an + dem = am in + dem = im

Beispiele am Ufer – im Dorf–

,

,

)

Aufgabe 1. Bestimmen Sie den Kasus des Substantivs. Stellen Sie die entsprechenden Fragen zu jeder Wortgruppe: im Hotel, ins Hotel, auf dem Tisch, auf den Tisch, neben dem Haus, neben das Haus, am Bahnhof, am Freitag, in dieser Woche, in einem Jahr, aufs Land, in der Stadt, in die Stadt, ins Zimmer, im Zimmer, vor dem Eingang, vor den Eingang, zwischen dem Kühlschrank und dem Gasherd, zwischen den Kühlschrank und den Gasherd, hinter dem Sofa, hinter das Sofa, an die Wand, an der Wand. Aufgabe 2. Lesen Sie die Wortgruppen der Übung l laut und übersetzen Sie sie ins Russische. Aufgabe 3. Setzen Sie die eingeklammerten Substantive in den richtigen Kasus ein. Beantworten Sie diese Fragen, 1. Hast du an (der Dienstag) Deutsch? 2. Was liegt auf (der Tisch)? 3. Was legst du in (die Aktentasche)? 4. Wer tritt in (das Zimmer) ein? 5. Haben wir an (der Sonnabend) keinen Deutschunterricht? 6. Wer hängt die Karte an (die Wand)? 7. Hängt die Karte immer noch an (die Wand)? 8. Fährst du an (der Sonntag) auf (das Land)? 9. Verbringst du den Sonntag auf (das Land)? 10. Wer stellt den Tisch zwischen (der Schrank und das Bett)? 11. Steht der Tisch zwischen (der Schrank und das Bett)? 12. Setzt er sichan (dieser Tisch)? 13. Sitzt er an (dieser Tisch)? 14. Liegt der Tatorthinter (der Wald)? 15. Stellt er sein Auto hinter (das Haus)? 16. Steht das Auto hinter (das Haus)? 17. Setzt sich der Zeuge vor (der Untersuchungsrichter)? 18. Sitzt der Zeuge vor (der Untersuchungsrichter)? Aufgabe 4. Ergänzen Sie die folgenden Sätze. Übersetzen Sie die eingeklammerten russischen Wörter ins Deutsche: 1. Ich lege die Papiere in ( , , ). 2. Der Student geht in ( , , , ). 3. Wir stellen den Tisch vor ( , , , , , ). 4. Ich hänge das Bild neben ( , , , ). 5. Die Lampe hängt über ( , , , ). 41

Aufgabe 5. Verneinen Sie die folgenden Sätze nach dem Muster: Muster:

– Wir stellen den Tisch an die Wand (das Fenster). – Nein, wir stellen den Tisch nicht an die Wand, wir stellen ihn lieber ans Fenster.

1. Wir stellen den Schrank neben die Liege (das Regal). 2. Wir stellen die Stühle an den Tisch (das Sofa). 3. Wir legen die Bücher auf das Regal (der Tisch). 4. Wir stellen das Radio auf den Schrank (das Regal) 5. Wir stellen den Schrank zwischen den Sessel und das Sofa (das Bett und der Tisch). Aufgabe 6. Setzen Sie die richtigen Präpositionen ein (an, unter, in, vor, zwischen, hinter, über, neben): 1. Ich stelle die Blumen... den Tisch. 2. Ich setze mich... den Tisch. 3. Ich stelle die Bücher ... das Regal. 4. Ich lege diese Dokumente ... meine Aktentasche. 5. Der Lektor setzt sich... die Hörer. 6. Der Kriminalist legt die Fotos ... den Zeugen. 7. Ich hänge das Bild ... das Bett. 8. Er sitzt immer ... dem Studenten K. 9. Er setzt sich ... seine Frau und seinen Sohn. 10. Die Katze liegt nicht... dem Sessel, sondern sie liegt ... dem Sessel. 11. Ich lege die Fotokamera... den Schrank. 12. ... der Post ist das Lebensmittelgeschäft. 13. Wer wohnt... dem 3. Stock? 14. Der Angeklagte sitzt... dem Richter und dem Anwalt. 15. Ich bin ... dem ersten Studienjahr. 16. Ich studiere ... der Lomonossow-Universität. 17.... 12 und 13 Uhr essen wir zu Mittag. Aufgabe 7. Beantworten Sie die folgende Frage: Was steht und was liegt auf dem Tisch? Auf dem Tisch... (das Heft, das Messer, der Kugelschreiber, die Kanne, der Teller, die Bücher, das Glas, der Brief, die Blumenvase, die Tonbänder). Aufgabe 8. Setzen Sie „liegen" oder „legen" ein: A: Wo ... denn die Fotos? B: Vater ... sie immer in das lbum. A: Dort ... sie aber nicht. B: Sieh mal auf das Regal ! Vielleicht... sie auf diesem Regal. A: Ja, du hast recht. Hier ... sie. Aber wer ... sie nur dorthin? B: Ich weiß es nicht. ... sie dann bitte wieder ins Album! Aufgabe 10. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche: 1. ! 2. . 4. . 5. ) . 6. . 7. 8. . 9. . 11. . 12. . 13. ! 14. ! 16. . 17. ! 19. . 20. . 21. . 22. . . 24. . 26. .

. 3. ( . . 10. . 15. . 18. . 23. 9

17

.

. 25. . 27.

Aufgabe 11. Üben Sie nach folgendem Beispiel: Beispiel: – auf (der Küchentisch) legen; – Wo hast du das Geld gelassen? Hast du es vielleicht auf den Küchentisch gelegt? – Nein, auf dem Küchentisch liegt es nicht. 1. in (die Tasche) stecken; 2. hinter (die Bücher) legen; 3. in (die Schreibtischschublade) legen; 4. in (das Portemonnaie) stecken; 5. zwischen (die Seiten eines Buches) legen; 6. unter (das Radio) legen. 42

Aufgabe 12. Üben Sie mit anderen Präpositionen nach folgendem Beispiel: Beispiel: A: Wo liegt die Zeitung? B: Auf dem tisch: Du weißt doch, ich lege die Zeitungen immer auf den Tisch. Aufgabe 13. Ergänzen Sie „an (am)" oder „in (im)": , ... einer Woche, ... meinem Geburtstag,... Abend,... der Nacht, ... Jahre 1997, ... Samstag, ... diesem Augenblick, ... der Zeit vom 2. bis 9. Mai. Aufgabe 14. Übersetzen Sie ins Russische: 1. Er schlief bis in den Tag hinein. 2. Bis nächsten Donnerstag muß die Übersetzung fertig sein. 3. Bis zum Bahnhof will ich Sie gern begleiten. 4. Wir gingen durch den Wald. 5. Durch die Benutzung eines Notausgangs konnten sich die Bewohner retten. 6. Sie gingen den Bahnsteig entlang. 7. Ich tue alles für dich. 8. Für sein Alter ist er noch sehr rüstig. 9. Bitte geh für mich aufs Finanzamt. 10. Er schrieb das Protokoll Wort für Wort. 11. Ohne Sprachkenntnisse wirst du nie Chefsekretärin. 12. Er schlug mit der Faust gegen die Tür. 13. Ich bin gegen das Rauchen. 14. Wir saßen um den Tisch herum und diskutierten. 15. Um 20 Uhr beginnt die Tagesschau. 16. Wider Erwarten hat er die Stellung bekommen. 17. Aus Furcht verhaftet zu werden, verließ er die Stadt. 18. Entgegen den allgemeinen Erwartungen siegte die Oppositionspartei. 19. Dir gegenüber habe ich immer die Wahrheit gesagt. 20. Er hat seiner Ansicht entsprechend gehandelt. 21. Sie hat das sicher nicht mit Absicht getan. 22. Mit der Zeit werde ich ungeduldig. 23. Nach dem Gesetz darf uns der Hauswirt nicht kündigen. 24. Ich danke dir für deinen Brief vom 15.3.. 25. Er bringt seine Steuererklärung zum Finanzamt. 26. Wie sagt man das auf Deutsch (in der deutschen Sprache)? 27. Der Verdächtige wurde mangels ausreichender Beweise freigesprochen. 28. Aufgrund der Zeugenaussagen wurde der Beschuldigte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. 29. Anstelle des wahren Täters wurde ein Mann gleichen Namens verhaftet. Aufgabe 15. Machen Sie sich mit den Erläuterungen zum Text bekannt: 1. Das Ministerium des Innern (Mdl), das Innenministerium, das Ministerium für innere Angelegenheiten (MfiA) – ( ). 2. Der mehrstöckige Neubau – . 3. Das Abitur (die Hochschulreife) – . 4. Der Fachschulabschluß – . 5. die Fachübersetzerausbildung– . . 6. einen bedeutenden Platz einnehmen – . 7. die Wissensvermittlung – . 8. die Kader zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten – ( ). 9. gerichtet sein (auf+ Akk.) – . Aufgabe 1. Hören Sie den Text „A". Lesen Sie ihn laut. Übersetzen Sie ihn ins Russische. Text „A" Die Moskauer Juristische Hochschule Die Juristische Hochschule Moskau ist eine relativ junge Lehrstätte des Ministeriums für innere Angelegenheiten. Sie wurde 1975 gegründet. Sie liegt in der Volginstraße. Das ist ein mehrstöckiger Neubau. Das Studium an der Hochschule dauert 4 Jahre für Direktstudenten und 5 Jahre für Femstudenten, weil es hier Direkt- und Fernstudium gibt. Um das Studium aufnehmen zu können, ist die Hochschulreife (das Abitur) bzw. der Fachschulabschluß erforderlich. Immatrikuliert werden vorwiegend die Bewerber, die bereits einige Jahre in den Organen für innere Angelegenheiten gedient haben. Vorher aber haben die Studienbewerber einige Aufnahmeprüfungen erfolgreich zu bestehen: eine Prüfling in Russisch (ein Aufsatz), eine Prüfung in Geschichte des Vaterlandes, eine Prüfung in Staatskunde (Staatslehre) und noch eine Prüfung in sportlichen Leistungen. Außerdem unterziehen sich alle Bewerber einem Eignungsgespräch. Wenn die Studienbewerber bei den Prüfungen und dem Eignungsgespräch die nötige Punktzahl erreicht haben, werden sie an der Hochschule immatrikuliert. Über die Zulassung zum Studium entscheidet die Zulassungskommission der 43

Hochschule. Die Immatrikulierten nennt man bei uns Hörer Die Hörer erhalten ein Stipendium. Unsere Hochschule hat ein Wohnheim (Internat). Die Moskauer Juristische Hochschule verfugt über modern ausgerüstete Kabinette, Laboratorien, Übungsräume, Hörsäle, Seminarräume, Aula und Turnhallen, Die Hörer studieren viele Fächer, darunter Geschichte., Philosophie, Pädagogik, Psychologie usw. Es werden auch Spezialdisziplinen wie Strafrecht, Strafprozeßrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Kriminalistik, Kriminologie u.a. intensiv studiert. Als Fremdsprachen werden verbindlich Deutsch, Englisch oder Französisch gelehrt. Die Fremdsprache wird entsprechend den Vorkenntnissen und Studienwünschen gewählt. An der Juristischen Hochschule Moskau wird sogar die Fachübersetzerausbildung für das Fachgebiet Jura durchgeführt. Bei der Sprachkundigenausbildung werden neben den herkömmlichen auch moderne intensive und kommunikative Methoden sowie audiovisuelle Mittel verwandt. Zahlreiche Sprachlabors, die mit Recordern, Computern, Bildwerfern, Vorföhrungsapparaten, Kameras, Projektoren, Fernsehgeräten und anderen modernen Unterrichtsmitteln ausgerüstet sind, unterstützen den Lernprozeß. Am Ende des 2. Studienjahres (des 4. Semesters) schließt die Fremdsprachenausbildung mit einer Abschlußprüfung ab. Die künftigen Offiziere der Miliz beschäftigen sich mit der allgemeinen und gerichtlichen Fotografie, mit Maschineschreiben. Da der Dienst in den Rechtspflegeorganen auch Ausdauer und eine stabile Gesundheit erfordert, nimmt der Sport einen bedeutenden Platz bei der Ausbildung der künftigen Polizeibeamten ein. Alle Lehrstühle der Hochschule arbeiten aufs engste zusammen und sorgen nicht nur für die Wissensvermittlung, sondern auch für die Erziehung der Hörer. An der Hochschule lehren, forschen und wirken viele Professoren, Dozenten, Lektoren und Angestellte. Die Dozenten und Professoren halten Vorlesungen und leiten Seminare. Unsere Hochschule bildet hochqualifizierte Fachleute heran: Juristen, Kriminalisten, Kader zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten. Die Hörer absolvieren ein vierwöchiges Praktikum in den Organen für innere Angelegenheiten. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Studium der Fächer gewidmet, die fachliche Kenntnisse vermitteln und auf die Herausbildung der in diesem Dienstzweig notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten gerichtet sind. Als Hauptaufgabe des Lehr- und Erziehungsprozesses wird die größtmögliche Annäherung an die Bedingungen der Praxis betrachtet. Der Unterricht beginnt in der Regel um 9 Uhr und ist um 14 Uhr zu Ende. Nach dem Unterricht gehen die Hörer in die Mensa. Sie essen dort zu Mittag. Nach der Mittagspause machen die Hörer in den Lesesälen ihre Hausaufgaben. Sie arbeiten viel selbständig. Ferner haben sie manchmal Dienst, treiben aktiv Sport und beraten sich mit ihren Lektoren über verschiedene Fragen. Am Ende jedes Semesters legen die Studierenden einige Zwischenprüfungen und Prüfungen ab. Das Studium an der Moskauer Juristischen Hochschule ist schwer aber interessant. Aufgabe 2. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text: 1. Ist die Moskauer Juristische Hochschule eine junge Lehrstätte des Innenministeriums? 2. Wann wurde sie gegründet? 3. Wo liegt sie? 4. Was für ein Bau ist das? 5. Wie lange dauert das Studium an der Hochschule? 6. Hat unsere Hochschule nur Direktstudium? 7. Was ist für das Studium an der Hochschule erforderlich? 8. Wer wird an der Hochschule in erster Linie immatrikuliert? 9. Wieviel Aufnahmeprüfungen (Zulassungsprüfungen) muß man ablegen? 10. Wozu unterziehen sich die Bewerber einem Eignungsgespräch? 11. Wer entscheidet über die Zulassung zum Studium? 12. Wie nennt man die Immatrikulierten an der Hochschule? 13. Erhalten die Hörer ein Stipendium? 14. Wo wohnen die Hörer der Hochschule? 15. Welche Studienfächer studiert man an der Hochschule? 16. Welche Spezialdisziplinen werden an der Hochschule unterrichtet? 17. Welche Fremdsprachen studieren die Hörer? 18. Wer erteilt Unterricht? 19. Über welche technischen Mittel verfügt die Juristische Hochschule Moskau? 20. Womit beschäftigen sich noch die Hörer? 21. Warum nimmt der Sport in unserer Hochschule einen bedeutenden Platz ein? 22. Wofür sorgen die Lehrstühle? 23. Wer hält die Seminare ab? 24. Bildet unsere Hochschule hochqualifizierte Kader heran? 25. Welche Fachleute bildet .die Hochschule heran? 26. Wann und wie lange leisten die Hörer ein Praktikum in den Organen für innere Angelegenheiten ab? 27. Um wieviel Uhr beginnt der Unterricht? 28. Wann ist der Unterricht zu Ende? 29. Wann essen die Hörer zu Mittag? 30. Was machen die Hörer nach dem Unterricht? 31. Wann legen die Hörer ihre Zwischenprüfungen und Prüfungen ab? Aufgabe 3. Geben Sie den Inhalt des Textes „A" deutsch wieder. Aufgabe 4. Erzählen Sie über Ihre Hochschule. 44

Aufgabe 5. Fragen Sie Ihren Freund nach seiner Hochschule, nach seinem Studium. Aufgabe 6. Machen Sie sich mit den Erläuterungen zum Dialog bekannt: 1. ebenfalls – , ; 2. eine ganze Ewigkeit – ; 3. die Technische Universität– ; 4. der Diplomingenieur – ( 5. die Zulassungsprüfungen – ; 6. das Eignungsgespräch – ; 7. jmdm. zur Verfügung stehen – . ; 8. jmd. zu Besuch einladen – . .

);

Gespräch I Aufgabe 1. Hören Sie den Dialog zwischen Vadim und Peter. Führen Sie einen ähnlichen Dialog (Zwei ehemalige Mitschüler begegnen sich zufällig vor dem Kino „Rossija"). Peter Vadim Guten Abend, Vadim! Guten Abend, Peter! Ich freue mich sehr über unsere Begegnung! Ich ebenfalls! Ich glaube, wir haben uns eine ganze Ewigkeit nicht Ja, das stimmt. Inzwischen habe ich die Technische mehr gesehen. Universität absolviert. Nun bin ich Diplomingenieur. Und du? Bei mir ist es nicht so einfach. Zuerst habe ich zwei Und was machst du jetzt? Jahre bei der Armee und drei Jahre bei der Miliz gedient. Jetzt bin ich Hörer der Juristischen Hochschule Wano wurdest du an der Hochschule immatrikuliert? Moskau. Vor'einem halben Monat. Hast du schon mit dem Studium begonnen? Ja. Seit dem 1. September Welche Zulassungsprüfungen hattest du abzulegen? Vier Prüfungen. Eine Prüfung in Geschichte des Hattest du auch ein Eignungsgespräch? Vaterlandes, eine Prüfung in Staatskunde, eine Prüfung in Russisch (ein Aufsatz) und noch eine Prüfung in Sportleistungen. Jawohl. Vor den Aufnahmeprüfungen. Wieviel Punkte insgesamt hast du erreicht? 16 Punkte. Das war die nötige Punktzahl, deshalb Welche Fächer studiert man bei euch? wurde ich immatrikuliert. Nun bin ich im ersten Studienjahr. Hauptsächlich Rechtswissenschaften. Wir studieren Wer leitet die Seminare? Und wer hält die solche Spezialdisziplinen wie Strafrecht, Vorlesungen? Strafprozeßrecht, Staatsund Verfassungsrecht, Mietund Wohnungsrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Jugendrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Steuerrecht, Umweltrecht, Kriminologie, Kriminalistik u.a. Außerdem möchte ich Geschichte, Philosophie, Pädagogik, Psychologie nennen. Dozenten und Professoren Erfahrene Lektoren und Wer erteilt den Studenten Unterricht? Werden an Oberlektoren erteilen bei uns Unterricht. Ihrer Hochschule auch Fremdsprachen gelehrt? Selbstverständlich. Wir lernen Deutsch, Englisch und Wovon hängt die Wahl der Fremdsprache ab? Französisch. Das hängt von unseren Vorkenntnissen und Welche technischen Mittel stehen Ihnen zur Studienwünschen ab. Verfügung? Ganz verschiedene, z.B.: Recorder, Fernseher, Wie lange lernt man bei euch eine Fremdsprache? Computer, Projektoren, Plattenspieler usw. Wir haben 45

sogar vier Sprachlabors mit Kassetten- und Videorecordern und anderer moderner Technik. Zwei Jahre. Das Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist es, die Studierenden zu befähigen, sich in der Fremdsprache zu verständigen und die Fachliteratur zu lesen und zu verstehen. Unsere Hochschule bildet Juristen, Kriminalisten, Kader zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten heran. Ja, außer sonntags. Gelegentlich haben wir auch sonnabends unterrichtsfrei. Der Unterricht beginnt um 9 Uhr und ist um 14 Uhr zu Ende. Nein. Ich arbeite noch viel selbständig. Ich bereite im Lesesaal meine Hausaufgaben vor. Von 9 Uhr bis 20 Uhr.

Was ist das Ziel des Fremdsprachenunterrichts? Welche Fachleute bildet deine Hochschule heran?

Haben Sie jeden Tag Unterricht?

Wann beginnt der Unterricht? Gehst du nach dem Unterricht gleich nach Hause? Von wann und bis wann ist der Lesesaal geöffnet?

Nun muß ich weg. Vielleicht besuchst du uns einmal? Hier ist meine Adresse; Twerskajastraße 9, Wohnung 87. Das ist nicht weit vom Belorussischen Bahnhof. Ich erwarte dich also am Sonnabend. Vielen Dank für die Einladung. Ich komme gern. Also Na, dann tschüs! bis Sonnabend! Aufgabe 2. Erzählen Sie über die Fremdsprachenausbildung an Ihrer Hochschule. Aufgabe 3. Fragen Sie Ihren Freund über die Juristische Hochschule aus. Verwenden Sie dabei das folgende Wortmaterial: die Juristische Hochschule Moskau; liegen; die Volginstraße; gründen; die Zulassungsprüfungen ablegen; immatrikuliert werden an+D.; im 1. Studienjahr sein; Fachleute heranbilden; Kriminalisten, Juristen, Richter, Kader zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten; werden; Vorlesungen halten; Unterricht erteilen; Seminare leiten; eine Fremdsprache lernen; zur Verfügung stehen; das Sprachlabor; der Unterricht; beginnen; zu Ende sein; 6 Stunden Unterricht jeden Tag haben; sich auf den Unterricht vorbereiten; der Lesessai; die Bibliothek; geöffnet sein von 9 Uhr bis 20 Uhr; das Studium; dauern; das Stipendium erhalten; das Lieblingsfach. Aufgabe 4. Fragen Sie Ihren Freund danach, welche Disziplinen man an der Juristischen Hochschule Moskau studiert. Lexikalische Erläuterungen und Übungen lernen – studieren lernen « , ». « » « », : Er lernt Deutsch, Englisch, Französisch. lernen: Er lernt noch in der Schule. lernen . , : Das Kind lernte schnell lesen. studieren , : Ich studiere Jura. « », : Ich studiere an der Lomonossow-Universität. Aufgabe 1. Sagen Sie das auf Russisch. 1. Mein Sohn lernt das Gedicht auswendig. 2. Ich lerne nur eine Fremdsprache. 3. Mein Freund lernt Französisch. 4. Ich will nicht Englisch, sondern Deutsch lernen. 5. Dieser Hörer will Schreibmaschine schreiben lernen. 6. Meine Tochter lernt tanzen. 7. Mein Kleiner lernt noch in der Schule. 8. Lernen Sie die Vokabeln zu jeder Lektion? 9. Zuerst lernte ich Elektromonteur. 10. Ich habe im Leben gelernt, vorsichtig zu sein. II. In den letzten Jahren habe ich viel gelernt. 12. Sie lernt gerade, wie man einen Computer bedient. 46

Aufgabe 2. Beantworten Sie die Fragen. Muster:

– Ich lerne Deutsch. Und du? – Ich lerne Englisch.

1. Ich lerne Französisch. Und du? 2. Meine Schwester lernt noch in der Schule. Und deine Schwester? 3. Ich studiere an der Hochschule. Und du? 4. Sie studiert Jura. Und er? 5. Ich lerne die Vokabeln zu jeder Lektion. Und du? 6. Ich studiere gern das Fach Strafrecht. Und du? 7. Ich lerne nur eine Fremdsprache. Und du? 8. Ich studiere in Moskau. Und du? 9. Jeden Tag lerne ich die grammatischen Regeln. Und du? Aufgabe 3. Beantworten Sie die folgenden Fragen: 1. Was kann man lernen? 2. Wo kann man lernen? 3. Was kann man studieren? 4. Wo kann man studieren? Aufgabe 4. Sagen Sie, was richtig und was falsch ist. 1.Ich studiere in einer Oberschule. 2. Ich studiere ein Gedicht auswendig. 3. Er lerne an einer Universität. 4. Sie studiert Deutsch. 5. Wir lernen dieses Problem seit einem Jahr. 6. Ihr lernt Schach spielen, 7. Ich studiere diese Frage seit einem Monat. 8. Sie studieren tanzen. 9. Mein Sohn lernt gut. 10. Man kann nie genug lernen. 11. Das lernt sich leicht. 12. Ich studiere, Deutsch zu sprechen. Aufgabe 5. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche; 1. . 2. . 4. : . 6. . 7. . 8. . 10. . 13. .

. 3. ,

. 5. . 9.

. 11.

. ? 12. ? 14.

Aufgabe 6. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Seit dem 1. September studiere ich an der Moskauer Juristischen Hochschule. 2. An dieser Hochschule studiert man Jura. 3. Meine Schwester studiert an der philosophischen Fakultät der Lomonossow-Universität. Sie studiert Logik. 4. Ich muß noch drei Jahre studieren. 5. Seit einem Monat studiere ich. 6. Ich habe das Protokoll gründlich studiert. 7. Wir studieren auch Fachliteratur. 8. Dieses Problem studierte er schon seit einem Jahr. 9. Mein kleiner Bruder möchte an der Technischen Universität studieren. 10. Sie studiert jetzt im 4. Semester. 11. Der Polizist studiert den Ausweis. Aufgabe 7. Setzen Sie „lernen" oder „studieren" ein: 1. Ich ... an der Humboldt-Universität. 2. Sie ... an der juristischen Fakultät. 3. Seit zwei Monaten ... ich Jura. 4. Meine jüngere Schwester... noch in der 2. Klasse. 5. Er... ein Gedicht von Goethe auswendig. 6. An dieser Hochschule... man 4 Jahre. 7. Ich ... fotografieren. 8. Wir... Deutsch. 9. Die Hörer... die Vokabeln. 10. Ich ... Auto fahren. 11. Der Gelehrte ... dieses Problem seit einigen Jahren. 12. Der Kriminalist ... das Protokoll gründlich. 13. Man kann bei uns auch Computer bedienen.... 14. An welcher Hochschule ... du? 15. Er ... Jura an der Universität Bonn. 16. Ich möchte zuerst die Speisekarte .... lehren – unterrichten lehren « , , ». , : Ich lehre ihn das Fotografieren. Ich lehre ihn fotografieren. unterrichten : 1) , , : Ich unterrichte (ihn) in Deutsch. Sie unterrichtet in verschiedenen Klassen. 47

2) , , : Der Zeuge unterrichtete den Kriminalisten über den Vorfall. Aufgabe 1. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Meine Frau lehrt in einer Oberschule. 2. Mein Bruder lehrt an einer Hochschule. 3. Seine Mutter lehrt in den oberen Klassen. 4. Dozentin K. lehrt Deutsch. 5. Unser Freund lehrte uns Computer bedienen. 6. Wer hat dich das gelehrt? 7. Mein Lehrer lehrte mich alle Straftaten sorgfältig aufzuklären. 8. Er hat uns gelehrt, kritisch zu sein. 9. Die Geschichte lehrt, daß nichts Bestand hat. Aufgabe 2. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Dieser Lehrer unterrichtet die Schüler gut. 2. Ich unterrichtete die Hörer in Deutsch. 3. Ihr Mann unterrichtet schon seit einigen Jahren. 4. Jeder Lektor unterrichtet in verschieden Gruppen. 5. Der Zeuge unterrichtete den Kriminalisten über den Vorfall. 6. Ich muß dich noch über den Sachverhalt unterrichten. 7. Erst durch seinen Brief wurde ich von diesem Ereignis unterrichtet. 8. Ich bin darüber schlecht (gut) unterrichtet. 9. Sind Sie bereits unterrichtet? Aufgabe 3. Wählen Sie das richtige Wort: 1. Sie (unterrichtet, lehrt) an der Hochschule. 2. Er hat ihn über seine Abreise rechtzeitig (gelehrt, unterrichtet). 3. Man hat mich über diesen Vorfall genau (unterrichtet, gelehrt). 4. Sie (lehrt, unterrichtet) uns Deutsch zu sprechen. 5. Hast du ihn vom Tod seines Vaters schon (gelehrt, unterrichtet)? Aufgabe 4. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche: 1. . 2.

. 3. . 4.

. 5.

? 6. . 8.

. 9.

! 10. verfügen über + Akk. –

. 7.

4 .,

. 11.

.

.

Aufgabe 5. Sagen Sie die folgenden Sätze russisch: 1. Ich verfüge über überzeugende Beweise. 2. Leider verfüge ich über meine Zeit nicht. 3. Dieser Kriminalbeamte verfügt über gute Kenntnisse und reiche Erfahrungen. 4. Verfügen Sie über mich. 5. Du kannst über meinen Wagen verfügen. 6. Wir verfügen schon über einige Indizien. 7. Dieser Mensch verfügt über gute Beziehungen. 8. Leider verfügen wir über keine genauen Angaben. 9. Er verfügt über ein großes Vermögen. Aufgabe 6. Geben Sie vollständige Antworten auf die Fragen Ihres Gesprächspartners: 1. Wofür interessieren Sie sich besonders? ( , ). 2. Wofür interessierst du dich? ( , , , , , ). 3. Wofür interessiert er sich? ( , ).

, , ,

Aufgabe 7. Drücken Sie Ihr Bedauern aus! Muster:

– Fällt Ihnen Deutsch leicht? – Nein, diese Fremdsprache fällt mir leider schwer.

1. Besuchst du den Unterricht regelmäßig? 2. Arbeitest du an der Sprache viel? 3. Hast du dieses Verbrechen schon aufgeklärt? 4. Kannst du den Tatort beschreiben? 5. Kannst du den Täter erkennen? 6. Kann der Verletzte schon Aussagen machen? 48

7. Können wir die Spuren des Täters finden? 8. Kann dieser Zeuge uns bei der Aufklärung des Verbrechens helfen? 9. Kannst du mir das erklären? 10. Kannst du mich morgen anrufen? sich vorbereiten auf + Akk. –

.

Aufgabe 8. Gebrauchen Sie in Ihren Sätzen das Verb „sich vorbereiten". Muster:

– Im Juni finden die Prüfungen statt, (die Hörer) – Die Hörer bereiten sich auf die Prüfungen vor. 1. Im August finden die Zulassungsprüfungen statt (die Studienbewerber). 2. In der nächsten Woche findet der Gerichtsprozeß statt (der Richter). 3. Am Mittwoch findet ein Vortrag über die Verhütung der Kriminalität statt (der Kriminalbeamte). 4. In einem Monat findet der Kongreß der Kriminalisten statt (die Teilnehmer). 5. Im nächsten Jahr finden die Olympischen Sommerspiele statt (die Sportler). 6. Im 2. Semester legen die Studenten drei Examen ab (sie). Aufgabe 9. Verwandeln Sie die folgenden Sätze in die Imperativsätze nach dem Muster: Muster:

– Du bereitest dich auf den Unterricht vor.

1. Bereite dich auf den Unterricht vor! 2. Bereitet euch auf den Unterricht vor! 3. Bereiten Sie sich auf den Unterricht vor! 4. Bereiten wir uns auf den Unterricht vor! 1. Er lernt die Wörter und Redewendungen zu jeder Lektion. 2. Er studiert Jura. 3. Er untersucht diesen Vorfall gründlich. 4. Er beschäftigt sich mit gerichtlicher Medizin. 5. Er studiert die Akten. Aufgabe 10. Setzen Sie „nicht", „nichts", „niemand" oder „kein" ein: 1. Ich bereite mich... auf den Vortrag vor. 2. Er untersucht diese Sache .... 3. Er ist ... Kriminalist. 4. Es ist... Verhör. 5. Kannst du Deutsch sprechen? – Nein, ich kann ... Deutsch sprechen. 6. Fährst du zum Tatort? – Nein, ich fahre... zum Tatort. 7. Ist das ein Mord? – Nein, das ist... Mord. 8. Ich habe ... Beweise. 9. ... in unserer Gruppe lernt Französisch. 10. Das Fach „Strafrecht" fällt mir ... leicht. II. ... kann mir bei der Untersuchung helfen. 12. Der Zeuge wollte... Aussagen machen. 13. Ich wohne ... im Internat. 14. Die Turnhalle liegt ... oben. 15. Er ist... Rechtsanwalt. 16. Der Angeklagte wohnt... in Kaluga. 17. Der Chef kommt heute .... 18. Ich möchte ohne Arbeit... leben. 19. Sprich ... so laut! 20. Er hat... Angst. 21. Sie ist mit... zufrieden. 22.... ist einfacher als das. Aufgabe 11. Bestätigen Sie die folgenden Aussagen. Muster:

– Wo bereiten Sie sich auf den Vortrag vor? Im Lesesaal? – Ja, das stimmt. Ich bereite mich auf den Vortrag im Lesesaal vor.

l. Wann legst du die Prüfung m Deutsch ab? Am Ende des 2. Studienjahres? 2. Seit wann studierst du an der Juristischen Hochschule Moskau? Seit dem 1. September dieses Jahres? 3. Wo studierst du? An der Juristischen Hochschule? 4. Wo wohnstdu? In Moskau? 5. Wer untersucht diesen Fall? Hauptmann Volkov? 6. Welches Fach fällt ihm schwer? Das Strafprozeßrecht? 7. Wo liegt das Sprachlabor? Im Erdgeschoß? 8. Mit wem spricht der Lektor während des Unterrichts auf Deutsch? Mit dem Hörer Orlow? 9. Wer klärt die Kriminalität auf? Die Polizei? 10. Wer unterrichtet Sie in Deutsch? Dozentin K.? 11. Wer bereitet sich auf die Untersuchung vor? Der Kriminalkommissar? 12. Wer beschäftigt sich mit dieser Sache? Der Kriminalist N.? 13. Welche Fachleute bildet die Juristische Hochschule Moskau heran? Die Juristen? 14. Wer geht zum Vortrag „Aufdeckung und Aufklärung der Kriminalität"? Alle Hörer? 15. Wann gehen die Hörer ins Sprachlabor? Nach dem Unterricht? 16. Wohin legst du die Fotos? Auf den Tisch? 17. Wann fährst du zum Tatort? Am Nachmittag? 18. Wohin 49

legst du diese Dokumente? In den Safe? 19. Wohin hängst du diese Karte? An die Wand? 20. Wann hast du die Oberschule absolviert? Vor drei Jahren? 21. Wann wurdest du an der Hochschule immatrikuliert? Vor zwei Monaten? Aufgabe 12. Setzen Sie „keiner", „keines", „keine" ein: 1. Alle haben die Aufgaben gemacht, nur ich habe... gemacht. 2. Gestern waren alle Hörer im Praktikum, ... fehlte. 3. Herr P. hat einen Fotoapparat, ich habe.... . 4. Mein Freund hat ein Auto, ich habe noch .... 5. Alle Zeugen haben eine Vorladung bekommen, nur ich habe ... . 6. Gestern waren alle Studenten im Unterricht, ... war krank. 7. Die meisten Verbrecher hinterlassen irgendwelche Spuren, Nur dieser hinterließ ... . 8. ... weiß das besser als er. 9. Ich kenne ... von den beiden. 10. ... rührte sich. Aufgabe 13. Bilden Sie die Sätze aus folgendem Wortmaterial: 1. Studieren, an, die Hochschule, ich, seit, September. 2. Haben, ich, vier Zulassungsprüfungen, ablegen, erfolgreich. 3. Er, an, die Hochschule, immatrikuliert werden, vor, zwei Monate. 4. Viele Spezialdisziplinen, wir, studieren. 5. Man, studieren, Jura, hier. 6. Der Lektor K., mich, Deutsch, unterrichten, in. 7. Uns, lehren, Dozent R., die Kriminalität, aufklären. 8. Machen, vor, das Studium, ich, das Abitur, haben. 9. Drei Fremdsprachen, sein, uns, bei, obligatorisch. 10. Ich, das Fach „Zivilrecht", schwerfallen. 11. Deutsch, leichtfallen, er. Aufgabe 14. Lesen Sie den Text „B" und übersetzen Sie ihn mit Hilfe eines deutsch-russischen Wörterbuches ins Russische. (Einige Abschnitte sind mündlich und einige schriftlich zu übersetzen. Die Wahl der Abschnitte ist dem Lektor überlassen). Text „B" Humboldt-Universität zu Berlin Die Gründung einer Universität in Berlin war schon Ende des 18. Jahrhunderts im Gespräch. Wesentliche Impulse gingen nach 1800 von bedeutenden Wissenschaftlern dieser Zeit aus, so u.a. von Fichte und Schleiermacher, deren Reformideen auch die Universitätskonzeption Wilhelm von Humboldts beeinflußten. Danach sollte eine „Universitas litterarum" entstehen, in der die Einheit von Lehre und Forschung verwirklicht und die auf eine allseitige humanistische Bildung der Studierenden gerichtet ist, Bei ihrer Gründung im Oktober 1810 bestand die Berliner Universität aus den vier klassischen Fakultäten: Jura, Medizin, Philosophie, Theologie. Anfänglich stand der Universität die Königliche Bibliothek zur Verfugung. 1831 wurde eine Universitätsbibliothek eingerichtet. Die Alma mater berolinensis trug von 1828 bis 1945 den Namen „Friedrich-Wilhelms-Universität". 29 Nobelpreisträger waren im Verlaufe ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit mit der Berliner Universität verbunden und trugen zu einem bis heute anhaltenden ausgezeichneten wissenschaftlichen Ruf bei. Seit 1949 trägt die Universität Unter den Linden den Namen der Brüder Alexander und Wilhelm von Humboldt. Durch die deutsche Vereinigung 1990 wurde Berlin eine Stadt mit drei Universitäten. Mit Hilfe der universitären Zentralen Personal- und Strukturkommission und der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Struktur- und Berufungskommissionen gab sich die Humboldt-Universität neue wissenschaftliche Strukturen. Inhalte wurden evaluiert, verändert und neu definiert. Gleichzeitig wurde das gesamte Personal einer persönlichen und fachlichen Überprüfung unterzogen. Bisher wurden etwa 500 Wissensschaftler/innen ' neu bzw. erneut berufen. Ost- und westdeutsche Professor/innen sind zu jeweils etwa zur Hälfte vertreten. 13 Prozent der Berufenen sind Frauen. Im Ergebnis der inneruniversitären Neustrukturierung gliedert-sich die Humboldt-Universität heute in elf Fakultäten sowie die Zentralinstitute, Museum für Naturkunde und das neugegründete Großbritannien-Zentrum. Wie die anderen Berliner Universitäten wurde die Humboldt-Universität zu einer Kuratorialhochschule des Landes und verfugt seit 1992 über eine Präsidialverfassung. Zu dieser Zeit wurde erstmals in der Berliner Hochschulgeschichte eine Frau an die Spitze einer Universität gewählt. Heute werden an der Humboldt-Universität 224 Fachstudiengänge bzw. Studienfächerkombinationen angeboten. In 17 Disziplinen bestehen Diplom-Studiengänge, hinzu kommen die Diplom-Studiengänge Dolmetschen und Übersetzen in jeweils 12, darunter vielen osteuropäischen Sprachen. Das Magister-Studium kann in 63 verschiedenen Fächern absolviert werden, davon in 50 Fächern als 1. oder 2. Hauptfach und in 62 50

Fächern als Nebenfach. Zum Studiengangsangebot gehören schließlich die mit einer Staatsprüfung abschließenden Studiengänge Rechtswissenschaft, Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sowie das Hochschulexamen oder Kirchliche Examen im Fach Evangelische Theologie. Bis auf Kunst und Musik wird in allen daftlr vorgesehenen Fächern die komplette Breite der Lehramtsstudiengänge angeboten, einschließlich des Lehramts an Sonderschulen mit all seinen Spezialisierungsrichtungen. Für diese breite Palette waren im Wintersemester 1994/95 rund 24.500 Studierende eingeschrieben; fast 9% von ihnen kommen aus dem Ausland. Angebote für Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudien sind noch bescheiden, werden aber in den nächsten Jahren weiter ausgebaut. Darüber hinaus hat die Humboldt-Universität begonnen, die Fernstudien wieder anzubieten. Außerdem gibt es vielfältige Angebote im Bereich wissenschaftlicher Weiterbildung. Das Forschungsprofil der Universität umfaßt alle grundlegenden Wissenschaftsdisziplinen in der Mathematik, den Naturwissenschaften, Agrarwissenschaften, Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie der Humanmedizin. Die Universität gliedert sich in die Fakultäten und Zentralinstitute: Juristische Fakultät, Medizinische Fakultät, Philosophische Fakultät, Theologische Fakultät, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und andere Fakultäten, Museum für Naturkunde, Großbritannien-Zentrum, Sonderforschungsbereiche. Die HumboldtUniversität zählt gegenwärtig 500 Professoren, über 25.000 Studierende, 2.700 ausländische Studierende. Aufgabe 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text „B": 1. Wie heißt offiziell die Berliner Universität? 2. Warm wurde sie gegründet? 3. Wieviel Fakultäten zählte die Berliner Universität 1810? 4. Wann trug die Universität den Namen „Friedrich-Wilhelms-Universität"? 5. Wieviel Fachstudiengänge werden heute an der Humboldt-Universität angeboten? 6. Welche Fachleute bildet die Universität heran? 7. Wieviel Studierende waren im Wintersemester 1994/95 eingeschrieben? 8. Studieren an der Universität auch Ausländer? 9. Warum trägt die Universität den Namen der Brüder Alexander und Wilhelm von Humboldt? 10. Wissen Sie etwas über die Brüder von Humboldt (Wenn nicht, dann lesen Sie darüber in Brockhaus Enzyklopädie)? Aufgabe 2. Schreiben Sie und halten Sie einen Vortrag über den Lebensweg der Brüder von Humboldt! Aufgabe 3. Schreiben Sie ein kurzes Referat zum Text „B" auf Russisch. Aufgabe 4. Antworten Sie! Möchten Sie an der Berliner Universität studieren? Wenn ja, dann begründen Sie Ihren Wunsch. Aufgabe 5. Nennen Sie die Fakultäten der Universität, die im Text „B" erwähnt sind. Aufgabe 6. Verwandeln Sie den Text „B" in einen Dialog. Aufgabe 7. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text „C" mit Hilfe eines Wörterbuches (einige Auszüge schriftlich, einige mündlich). Text „C" Das Goethe-Institut Der vollständige Name des Instituts lautet: „Goethe-Institut zur Pflege der deutschen Sprache im Ausland und zur Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit". Das Goethe-Institut ist eine weltweit tätige Organisation zur Vermittlung deutscher Sprache und Kultur. Im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland nimmt es kulturpolitische Aufgaben im Ausland wahr. Das Goethe-Institut ist gemeinnützig und hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Seine Arbeit ist nichtgewinnbringend. Für seine Arbeit im Ausland erhält das Institut öffentliche Mittel von der BRD. Die Goethe-Institute in Deutschland tragen sich die Kosten durch Kursgebühren selbst. Die 151 Goethe-Institute in 78 Ländern bieten Kulturprogramme an, informieren über Deutschland, erteilen Deutschunterricht und bilden Deutschlehrer fort. Sie arbeiten eng mit den verschiedensten Partnern im Gastland zusammen. Jährlich lernen etwa 100.000 Sprachkursteilnehmer an den Instituten im Ausland, 23.000 an den Instituten in Deutschland. Weltweit gibt es etwa 14.000 51

Kulturveranstaltungen jährlich. Präsident ist Professor Hilmar Hoffmann. Die Zentral-venvaltung des GoetheInstituts hat Ihren Sitz in München. Deutsch lernen Sie am besten in deutscher Umgebung, d.h. in Deutschland. Das ist effizienter, geht schneller und macht mehr Spaß. Sie lernen nicht nur in der Klasse. Neben dem Unterricht haben Sie auch Kontakt mit Menschen an Ihrem Kursort. Je nach Vorkenntnissen werden die Kursbesucher in verschiedene Stufen eingeteilt. Die Einstufung zu Kursbeginn besteht aus einem schriftlichen Test und einem Interview. Alle Lehrerinnen und Lehrer des Goethe-Instituts haben eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine Spezialausbildung „Deutsch als Fremdsprache". Im Unterricht wechseln viele Übungs- und Arbeitsmethoden einander ab. Sie lernen: durch Interview, Diskussion, Rollenspiel, durch Arbeit mit der ganzen Klasse, zu zweit, in kleinen Gruppen und alleine. Die Unterrichtssprache ist von der ersten Stunde an Deutsch. Man lernt im Kurs alles, was man für die Kommunikation in deutscher Sprache braucht: korrektes Sprechen und gute Aussprache, Lesen, Schreiben und Grammatik. Der Kurspreis umfaßt auch die Benutzung der Mediothek. Man findet dort: Arbeitsplätze zum Selbstlernen, Zeitungen und Zeitschriften, Videofilme, Tonkassetten, Computerprogramme, Übungsbücher, Grammatiken, Lesetexte. Die Kontakt- und Kulturprogramme bieten den Kursteilnehmern vielfältige Möglichkeiten, mit Deutschen zu sprechen, Kultur in Deutschland zu erleben und Freundschaften zu schließen. Am Kursende erhalten Sie: eine Teilnahmebescheinigung auf Wunsch mit Bewertung; nach erfolgreichem Bestehen einer der Prüfungen des Goethe-Instituts ein Zeugnis. Sie können den Intensivkurs wählen. Die Intensivkurse bieten pro Woche 24 bis 30 Stunden Deutschunterricht ä 45 Minuten. In den Weihnachtsferien und an den Feiertagen gibt es keinen Unterricht. Aufgabe 1. Gliedern Sie den Text in einzelne Abschnitte. Aufgabe 2. Suchen Sie im Text „C" die Abschnitte, wo es sich handelt um: a) die Aufgaben und Ziele des Goethe-Instituts; b) die optimalen Lernbedingungen; c) die kompetenten Lehrer; d) die Unterrichtsmethoden; e) die Kursinhalte; f) die Mediothek; g) Kontakt und Kultur; h) die Dokumentierung der Fortschritte. Aufgabe 3. Erzählen Sie, was Sie über den Intensivkurs erfahren haben. Interessieren Sie sich für die Intensivkurse? Wenn ja, dann warum? Aufgabe 4. Fragen Sie Ihren Kommilitonen nach den Aufgaben und Zielen des Goethe-Instituts. Aufgabe 5. Antworten Sie! Warum lernt man Deutsch am besten in Deutschland? Aufgabe 6. Erzählen Sie Ihrem Studienkollegen über die Unterrichtsmethoden und Kursinhalte. Aufgabe 7. Erklären Sie! Was versteht man unter „Mediothek"? Aufgabe 8. Lassen Sie Ihre Kommilitonen die folgenden Fragen zum Text „C" beantworten: 1. Wie lautet der vollständige Name des Goethe-Instituts? 2. Was ist das Goethe-Institut? 3. Wer finanziert die Arbeit dieser Institute im Ausland und in der BRD? 4. Wer ist Präsident des Goethe-Instituts? 5. Wo ist der Sitz der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts? 6. Welche Lehrer dürfen am Goethe-Institut Unterricht erteilen? 7. Was lernt man im Kurs? 8. Haben die Kursteilnehmer die Möglichkeit, mit Deutschen zu sprechen, Kultur in Deutschland zu erleben und Freundaschaften zu schließen? Wenn ja, dann auf welche Art und Weise? 9. Wie werden die Lernfortschritte der Kursteilnehmer am Kursende dokumentiert? Aufgabe 9. Antworten Sie! Wußten Sie schon, daß es auch in Moskau das Goethe-Institut gibt? Erkundigen Sie sich bei Ihrem Lektor nach der Anschrift dieses Instituts. 52

Aufgabe 10. Führen Sie ein Gespräch über das Goethe-Institut! Aufgabe 11. Schreiben Sie die Fakten und Zahlen aus dem Text „C" heraus. Wovon zeugen sie? Aufgabe 12. Erzählen Sie Ihrem Studienkollegen über das Goethe-Institut! Bemühen Sie sich dabei, ihn für dieses Institut zu gewinnen! Aufgabe 13. Antworten Sie! Möchten Sie an diesem Institut Deutsch lernen? Wenn ja, dann begründen Sie Ihren Wunsch. Aufgabe 14. Schreiben Sie einen Brief auf Deutsch über das Goethe-Institut. Aufgabe 15. Was glauben Sie, wozu lernt man eine Fremdsprache überhaupt? Aufgabe 16. Nennen Sie ein Synonym für das Wort „Prüfer". Aufgabe 17. Nennen Sie die Antonyme für: „immatrikulieren", „eine Prüfung bestehen". Aufgabe 18. Sagen Sie! Welche Paraphrase paßt zum Ausdruck „der Prüfer": a) ,jmd., der geprüft wird"; b) ,jmd., der jmdn./etwas prüft". Aufgabe 19. Sagen Sie das mit einem Wort „Jmd., der geprüft wird". Aufgabe 20. Beantworten Sie die Fragen und informieren Sie darüber, was Sie jetzt erfahren, Ihren Studienfreund: Wußten Sie schon, daß ... a) die erste deutsche Universität im Jahre 1385 in Heidelberg gegründet wurde? b) die meisten Universitäten staatliche Einrichtungen sind und die deutschen Universitäten vom Staat (von den Ländern) finanziert werden? c) die deutschen Universitäten Lehrer, Sprach- und Kulturwissenschaftler, Jurisien, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Geistliche, Natur- und Agrarwissen-schaftler, Ingenieurwissenschaftler und Ärzte heranbilden? d) die deutschen Universitäten die akademischen Grade Diplom und Magister Artium sowie den Doktorgrad verleihen? e) die Universität allein das sogenannte Habilitationsrecht hat? Aufgabe 21. Lesen Sie, wie ein Wörterbuch den Begriff „habilitieren" erklärt: habilitieren – „eine längere wissenschaftliche Arbeit schreiben und dadurch die Berechtigung bekommen, an einer Universität, Hochschule (als Privatdozent oder Professor) zu lehren". Aufgabe 22. Stimmen Sie dieser Deutung zu: „Habilitation ist Berechtigung zum Lehren an der Universität"? *** Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „Heinrich Schliemann lernt Russisch". Heinrich Schliemann lernt Russisch Am 1. März 1844 erhielt ich eine Stelle als Korrespondent und Buchhalter in einer Firma in Amsterdam. Mein Gehalt betrug zuerst 1200 Frank. Als aber meine Vorgesetzten meinen Eifer sahen, gewährten Sie mir noch eine jährliche Zulage von 800 Frank. Da ich glaubte mich durch die Kenntnis der Russischen noch nützlicher machen zu können, fing ich an, auch diese Sprache zu studieren. Die einzigen russischen Bücher, die ich mir besorgen konnte, waren eine alte Grammatik, ein Lexikon und eine schlechte Übersetzung der „Aventures de Telemaque". Trotz aller meiner Bemühungen gelang es mir aber nicht, einen Russischlehrer zu finden, denn außer dem russischen Vizekonsul, Herrn Tannenberg, der mir keinen Unterricht geben wollte, befand sich damals niemand in Amsterdam, der ein Wort von dieser Sprache verstand. So fing ich denn mein neues Studium ohne Lehrer an und hatte mir in wenigen Tagen, mit Hilfe der Grammatik, die russischen 53

Buchstaben und ihre Aussprache eingeprägt. Dann nahm ich meine alte Methode wieder auf, verfaßte kurze Aufsätze und Geschichten und lernte sie auswendig. Da ich niemanden hatte, der meine Arbeiten verbesserte, waren sie ohne Zweifel sehr schlecht; doch bemühte ich mich, meine Fehler durch praktische Übungen vermeiden zu lernen, indem ich die russische Übersetzung der „Aventures de Telemaque" auswendig lernte. Um schnellere Fortschritte zu machen, engagierte ich einen armen Juden, der für vier Frank pro Woche allabendlich zwei Stunden zu mir kommen und meine russischen Übungen anhören mußte, von denen er keine Silbe verstand. Da die Zimmerdecken in den gewöhnlichen holländischen Häusern meist nur aus einfachen Brettern bestehen, kann man im Erdgeschoß oft alles vernehmen, was im dritten Stock gesprochen wird. Mein lautes Rezitieren wurde deshalb bald den anderen Mietern lästig. Sie beklagten sich bei dem Hauswirt, und so kam es, daß ich in der Zeit meiner russischen Studien zweimal die Wohnung wechseln mußte. Aber alle diese Unbequemlichkeiten konnten meinen Eifer nicht vermindern. Nach sechs Wochen schon schrieb ich meinen ersten russischen Brief an Wassilij Plotnikow, einen Kaufmann, mit dem meine Firma in Geschäftsbeziehungen stand. Bald war ich imstande, mich mit ihm und anderen russischen Kaulleuten, die zu Auktionen nach Amsterdam kamen, fließend in ihrer Muttersprache zu unterhalten. (Nach: Heinrich Schliemann, Selbstbiographie) Aufgabe 2. Beantworten Sie die Fragen zum Text: 1. Warum wollte H.Schliemann Russisch lernen? 2. Auf welche Art und Weise lernte er Russisch? 3. Aufweiche Schwierigkeiten stieß er beim Erlernen der russischen Sprache? 4. Welche Rolle spielte der Eifer von H.Schliemann beim Lernen des Russischen? 5. Wieviel Zeit brauchte H.Schliemann, um sich mit seinen russischen Kaufleuten in ihrer Muttersprache zu unterhalten? Aufgabe 3. Diskutieren Sie: 1. Was halten Sie von Schliemanns Methode? (Was finden Sie gut oder schlecht? Glauben Sie, daß Sie selbst mit dieser Methode Deutsch erlernen könnten?). 2. Welche Rolle spielen die Sprachbegabung, die Intelligenz und die Motivation beim Fremdsprachenlernen? 3. Was ist für den Lernerfolg in der Fremdsprache wichtig? 4. Wie wichtig ist das Selbststudium bei der Aneignung von Fremdsprachen? 5. Welche Rolle spielen die Fremdsprachen heutzutage? Aufgabe 4. Erzählen und diskutieren Sie. 1. Wozu braucht man beim Fremdsprachenerlernen die Grammatik? 2. Hat das Auswendiglernen von Wörterlisten einen Sinn? Wenn ja, dann begründen Sie Ihre Meinung, 3. Die Bedeutung des Sprachlabors beim Spracherwerb. Nennen Sie die Gründe dafür in knapper Form. Beginnen Sie so: „Erstens: ..., Zweitens: ..., Drittens: .... Aufgabe 5. Spielen Sie die Szene „Zum Studium in der BRD". Vier Rollen müssen besetzt werden: Vater, Mutter, Tochter (oder Sohn), ein Bekannter der Familie. Eine Tochter (ein Sohn) einer Familie möchte in der Bundesrepublik studieren. Ein Bekannter der Familie hat früher in der BRD studiert und rät der Tochter (dem Sohn), nicht dort zu studieren. Die Eltern sind noch nicht entschieden und stellen hauptsächlich Fragen und wollen genauere Informationen von der Tochter (dem Sohn) und dem Bekannten der Familie haben. Hier sind drei Argumente der Tochter (des Sohnes): keine finanziellen Probleme, besonders in den Ferien, aber auch während des Semesters kann man Geld verdienen; wie deutsche Studenten kann man nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Stipendium bekommen; nie allein und isoliert, weil es viele ausländische Studenten in Deutschland gibt; moderne Universitäten, hoher Stand der Wissenschaft (manche Studiengänge berücksichtigen direkt die Interessen ausländischer Studenten), viele Orientierungshilfen vor und bei Beginn des Studiums, gute Berufsaussichten bei der Rückkehr in die Heimat und moderne, komfortable Zimmer in Studentenheimen und bei Privatleuten. Wortschatz zum Thema „Die Hochschule", „Das Studium" die Hochschule, -, -n – die Moskauer Juristische Hochschule–

, . ; die. Juristische Hochschule Moskau –

. 54

studieren (te, t) vi/vt –1) an+D. . Ich studiere an einer Hochschule, Universität 2) . Er studiert Jura seit zwei Jahren. das Studium -s – ien 1) an+D. . Das Studium an der Juristischen Hochschule. 2) . Das Studium der Rechtswissenschaften fällt mir leicht. Das Studium aufnehmen – ( ) das Direktstudium – ( ) . das Abendstudium – das Fernstudium – . der Student, -en, -en – . der Jurastudent – , der Direktstudent – . der Abendstudent – . der Fernstudent – . der Lektor, -s, -toren – . der Dozent, -en, -en – . der Professor, -s, -en – . der Lehrkörper, -s – . der (Studien-) Bewerber, -s, – . immatrikulieren (te, t) vt an + D.– , . Die Juristische Hochschule Moskau immatrikuliert 800 Hörer. Sie wurde an der Lomonossow-Universität vor drei Monaten immatrikuliert. exmatrikulieren (te, t) vt aus + D. – , prüfen (te, t) vt – , . der Prüfer -s, – . die Prüfung -, -en – , . eine Prüfung abnehmen – . eine Prüfung ablegen/machen – , eine Prüfung bestehen – ( ) . bei/in einer Prüfung durchfallen – . eine Prüfung in Deutsch – . eine schwere, schriftliche, mündliche Prüfung ablegen – , , . eine Prüfung mit „gut" (mit der Note Vier) bestehen – „ "( ). jmdn. zu einer Prüfung zulassen – . . die Aufnahmeprüfung – ( ) . die Zulassungsprüfung – ( ) . die Staatsprüfung – . die Abschlußprüfung – . die Zwischenprüfung – . das Examen, -s, – . der Examenator, -s, -toren – . das Eignungsgespräch, -s, -e – ( ). der Punkt, -s, -e – ( ). Ich habe 16 Punkte bei den Aufnahmeprüfungen erreicht. die nötige Punktzahl erreichen – . die Note -, -n – , . eine gute/schlechte Note in Englisch bekommen . jmdm. eine Note geben – . . die Zensur, -, -en – , , . eine gute/schlechte Zensur in Logik bekommen . die Studienleistung, -, – . zulassen (ließ zu, zugelassen) vt zu+D.– . jmdn. zum Examen in Zivilrecht zulassen – . . die Zulassung, -, -en – ( .), ( .). die Zulassung zum Studium – . . 55

die Zulassungskommission, -, -en – . der Hörer, -s, – . das Stipendium, -s, -dien – , ein Stipendium erhalten/bekommen – das Wohnheim, -s, -e – . das Internat, -(e)s, -e – . das Laboratorium, -s, -rien – . das Sprachlabor, -s, -s – . der Übungsraum, -(e)s, -räume – . der Seminarraum, -(e)s, -räume – . der Hörsaale, -s, -säle – . der Lesesaal, -s, -säle – . die Aula, -, -len – . die Turnhalle, -, -n – . das Fach, -(e)s, Fächer – ( ). das Studienfach – . das Spezialfach – . die Disziplin, -, -en – , . die Spezialdisziplin – . die Geschichte, -, -n – . die Geschichte des Vaterlandes – . die Philosophie, -, -n – . die Pädagogik, -. -en – . die Psychologie, -, -n – . die Berufsethik, – . das Strafrecht, -(e)s – . das Strafprozeßrecht, -(e)s – . das Zivilrecht, -(e)s – . das Zivilprozeßrecht, -(e)s – . das Verwaltungsrecht, -(e)s – das Handelsrecht, -(e)s – . das Arbeitsrecht, -(e)s – . das Steuerrecht, -(e)s – . das Sozialrecht, -(e)s – . das Staats- und Verfassungsrecht – das Wirtschaftsrecht, -(e)s – . die Kriminalistik – . die Kriminologie – . die Fremdsprache, -, -n – . eine F. erlernen/aneignen – , . eine F. lernen – . eine F. beherrschen – . das Deutsch – . Er kann (beherrscht, versteht) Deutsch. Wir sprechen auf Deutsch. die deutsche Sprache – . der Lehrstuhl, -s, -stuhle – . der Lehrstuhl für Kriminalistik das Fachgebiet, -(e)s, -e – . die Fachrichtung, -, -en – . der Lernprozeß, -es, -e – . das Tonbandgerät, -s, -e – . der Kassettenrekorder -s, – . der Videorekorder, -s, – . der Bildwerfer, -s – , . der Computer, -s, – , . einen Computer bedienen – .

.

.

56

der Fernseher, -s, – . das Lernmittel, -s, – . die Anschauungsmittel – ( ). das Studienjahr, -(e)s , -e – ; . Ich bin im I. Studienjahr. das Semester, -s, – . das Sommersemester – . das Wintersemester – . Das Wintersemester beginnt im allgemeinen im Oktober, das Sommersemester im April. Er studiert im 4. Semester. das Ministerium, -s, -rien – . das Ministerium des Innern – . das Innenministerium – . das Ministerium für innere Angelegenheiten – . das Organ, -s, -e – . das Organ für innere Angelegenheiten – . das Rechtspflegeorgan – . die Vorlesung, -, -en – . eine Vorlesung in Philosophie halten – . das Seminar, -s, -e – . das juristische Seminar leiten/abhalten . die Konsultation, -, -en – . eine Konsultation geben/erteilen – . die Übung, -, -en –1) ; 2) . ausbilden (te, t) vt – ( ). Juristen ausbilden – . die Ausbildung, – PL ungebräuchlich – . heranbilden (te, t) vt – , , ( ). hochqualifizierte Fachleute heranbilden – . der Fachmann, -s, Fachleute – . der Jurist, -en, -en – . der Kriminalist, -en, -en–1) : 2) . absolvieren (te, t) vt–1) ( ). Ich habe die Oberschule im Jahre 1995 absolviert. 2) ( ). Die Hörer der Moskauer Juristischen Hochschule absolvieren das Praktikum in den Organen für innere Angelegenheiten. unterrichten (te, t) vt– 1) jmdn. in + D. ( . .), ( . .). Der Lektor M. unterrichtet uns in Verwaltungsrecht. 2) jmdn. über + Akk. . ., . Der Zeuge unterrichtete die Polizei über den Vorfall. der Unterricht, -s, ohne PL – ( ) , . (den) Unterricht erteilen – ( . ). den Unterricht versäumen – . dem Unterricht fernbleiben – . am Unterricht teilnehmen – . Der Unterricht beginnt um 9 Uhr. Der Unterricht ist um 14 Uhr zu Ende. Der Deutschunterricht fällt heute aus. die Fachhochschule – . lehren (te, t) vt – , . Meine Frau lehrt Deutsch in einer Oberschule. Mein Freund lehrt mich fotografieren. die Hausaufgabe, -, -n – . die Hausaufgaben vorbereiten/machen/anfertigen – . erwerben (a, o) vt – . Sie hat sich mit viel Fleiß und Eifer gute Sprachkenntnisse erworben. 57

verfügen (te, t) vi über + Akk. – ., . das Praktikum, -s, -ka – . das Praktikum absolvieren/ableisten/machen – schwerfallen (fiel schwer, schwergefallen) vi – Englisch fällt mir schwer. leichtfallen (fiel leicht, leichtgefallen) vi – . Deutsch fällt mir leicht. der Sport, -s, ohne PL – . Sport treiben – . aufnehmen (nahm auf, aufgenommen) vt in + Akk. – vorbereiten, sich (te, t) auf + Akk. – . Wir bereiten uns auf die Prüfungen (den Unterricht) vor. obligatorisch, verbindlich – . der Studentenausweis, -es, -e – . das Studienbuch, -es, -bücher – . kostenlos, gebührenfrei – . der Studiengang, -(e)s, -gange – , . der Stundenplan, -(e)s, -plane – ( ). der Fremdsprachenunterricht –

LEKTION 3. ), ;

: ,

.

(

,

.

.

:

. (Moskau, Berlin, Bonn, Wien).

: der Alte –

).

;



Angeklagte

.

, die Alte – ; der Anklagende



»

. , ; das Alte – , der Angeklagte – , die , die Reisende ; der Reisende –

. ,

. : das

Verbrechen –

; das Vorgehen –

; das Leben –

.

Aufgabe 1. Bilden Sie aus den folgenden Adjektiven, Partizipien und Infinitiven die entsprechenden Substantive! Schreiben Sie sie in Ihre Hefte ein! krank, alt, angeklagt, verletzt, verwundet, leben, schreiben, reisend, neu, bekannt, verwandt, geschädigt, verdächtig, auffinden,. aufsuchen, angestellt, verfahren, vorgehen, gefährdet, ersuchen, bestraft, verhaftet, prüfend, geprüft, schwach, angedroht, versichert, verschulden, versehen, vermögen, beschuldigt, stehlen, beauftragt, bedroht, vorgesetzt. Aufgabe 2. Übersetzen Sie die vorher gebildeten Substantive ins Russische. Überprüfen Sie Ihre Übersetzungen mit den Übersetzungen eines Wörterbuches. Aufgabe 3. Erklären Sie die Bildung der folgenden Substantive: Das Vertrauen, das Schreiben, das Leben, das Lesen, das Neueste, das Alte, das Entscheidende, der Entlassene, das Erreichte, der Bedrohte, das Wichtigste, das Verfahren, das Vermögen, das Bedenken, das Versehen, das Stehlen, das Vermeiden, der Versicherte, der Bevollmächtigte, der Bestrafte, das Ersuchen, der Angestellte, die Verdächtige, die Verwandte, seine Verwandten, die Bekannte, die Kranke, der Reisende, der Deutsche, die Geschädigte, der Verletzte, der Beschuldigte, der Beauftragte. Aufgabe 4. Übersetzen Sie die vorstehenden Substantive ins Russische! Überprüfen Sie Ihre Übersetzungen mit den Übersetzungen eines Wörterbuches! Aufgabe 5. Wie würden Sie das deutsch sagen? 58

, ,

, ,

,

,

,

,

,

,

,

,

,

, ,

, .

Aufgabe 6. Suchen Sie nach den deutschen Entsprechungen für die vorstehenden russischen Wörter! Der Angeklagte, die Bekannten, der Alte, das Leben, das Schreiben, die Verwandten, der Verletzte, der Verhaftete, der Verwundete, das Vertrauen, das Verfahren, der Deutsche, der Verdächtige, der Angestellte, das Verlangen, das Neueste, das Wichtigste, der Beschuldigte. (Personalpronomen) : ich – du – er – sie – es –

wir – ihr – sie – Sie –

,

.

3-

. Singular Person Kasus Nom. Gen. Dat. Akk.

1

2

ich meiner mir mich

3 Fern. sie ihrer ihr sie

Mask. er seiner ihm ihn

du deiner dir dich

Neutr. es seiner ihm es

Plural Person Nom. Gen. Dat. Akk.

1 wir unser uns uns Sie (

Sie

)

2 ihr euer euch euch

3 sie ihrer ihnen sie

3. Sagen Sie das bitte noch einmal. –

. ,

,

. Sie

, .

Aufgabe 1. Beachten Sie die Satzstellung mit Pronomen im Akkusativ und Dativ: I. Der Lehrer gibt dem Schüler das Buch nach dem Unterricht. 2. Der Lehrer gibt ihm das Buch. 3. Der Lehrer gibt es dem Schüler. 4. Der Lehrer gibt es ihm nach dem Unterricht. 5. Um 8 Uhr bringt mir der Briefträger die Post. 6. Aus München ruft mich mein Freund bestimmt nicht an. 7. Zum Glück hat es ihm der Lehrer nochmals erklärt. 8. Gestern hat er mir das Buch geliehen. 9. Vorgestern hat er es dem Studenten geliehen. 10. Gestern hat er es ihm geliehen. U. Ich habe mir die Hände gewaschen. 12. Ich habe sie mir mit Seife gewaschen. Aufgabe 1.1. Erklären Sie Ihren Kommilitonen an Hand der vorstehenden Sätze die Regeln der Stellung der Pronomen im Satz. Aufgabe 1.2. Fragen Sie Ihre Freunde und lassen Sie sie Ihre Fragen deutsch beantworten! 1. Reparieren Sie das Auto selbst? 2. Hast du die Fahrkarte gelöst? 3. Bringt er dich zum Bahnhof? 4. Wann 59

wird sie dich anrufen? 5. Welches Hobby haben Sie? 6. Was willst du werden? 7. Hast du ihm dabei geholfen? 8. Fahrt ihr sofort zum Tatort? 9. Wo essen wir zu Mittag? 10. Warm darf er den Verdächtigen festnehmen? 11. Möchtest du auch Kriminalist werden? 12. Wann haben sie den Diebstahl begangen? Aufgabe 2. Stellen Sie jemanden vor! Darf ich (

,

,

) dir vorstellen?

Aufgabe 3. Antworten Sie. Wem muß ich helfen? Du mußt ( ,

,

,

,

) helfen.

Aufgabe 4. Antworten Sie! 1. Wen sehen Sie oft im Puschkin-Museum? – Ich sehe oft (er, sie, ihr, du). 2. Wem gefällt dieses Bild? – Es gefällt (ich, du, es, er, sie, wir, ihr). 3. Wem gibt er das Buch? – Er gibt es (er, sie, du, ich, wir). Aufgabe 5. Fragen Sie und lassen Sie ihre Kommilitonen Ihre Fragen beantwoten! Mustert:

Wann stehst du auf? – Um 6 Uhr morgens. Und sie? Und er? Und ihr? Und Sie?

Aufgabe 6. Verneinen Sie folgende Aussagen! Gebrauchen Sie in Ihren Antworten die Personalpronomen. Muster:

Gehört dieser Kugelschreiber dem Jungen? – Nein, er gehört ihm nicht. 1. Hilft dein Vater deinem Bruder bei den Hausaufgaben ? 2. Erklärt der Lektor eine Regel? 3. Macht deine Schwester ihre Aufgaben abends? 4. Besucht dein Freund seine Eltern an jedem Wochenende? 5. Leihst du deinem Freund dein Auto? Aufgabe 7. Beantworten Sie folgende Fragen bejahend! Üben Sie zu zweit! Verwenden Sie dabei die Personalpronomen! Muster:

Kennen Sie meine Eltern? – Ja, ich kenne sie.

1. Hilfst du deinen Kollegen bei der Arbeit? 2. Siehst du deinen Chefjeden Tag? 3. Schreibt sie ihren Eltern oft? 4. Liest du schon Fachliteratur? 5. Braucht dein Bruder einen Recorder? 6. Schmeckt deiner Frau die Schokolade? 7. Haben deine Kollegen den Tatort schon fotografiert? 8. Wartet dein Freund auf dich an der Haltestelle? 9. Hat der Kriminalist die Arbeit gut organisiert? 10. Teilst du deinen Verwandten deine Ankunft mit? Aufgabe 8. Setzen Sie die Höflichkeitsform ein. Sprechen Sie zu zweit! A : Guten Morgen. Ich freue mich,... wieder zu sehen. Wie geht's ...? B: Danke, großartig. A: Darf ich ... zu einer Tasse Kaffee einladen? B: Ich danke ,.. für Ihre Einladung, aber leider habe ich es eilig. Vielleicht ein andermal! Aber vorher rufen ... mich bitte an. Aufgabe 9. Drücken Sie Ihre Hoffnung aus. Verwenden Sie dabei die Personalpronomen. Muster:

Wird Herr Schmidt auf deinen Freund warten? – Hoffentlich! Er hat ihn gebeten, auf ihn zu warten.

1. Wird dein Vater dich besuchen? 2. Wird der Kriminalist um 10 Uhr am Tatort sein? 3. Wird der Zeuge morgen kommen? 4. Wird dir dein Chef dabei helfen? 5. Holt er dich am Bahnhof ab? 60

6. Vernimmt der Richter den Zeugen heute? 7. Wird der Kriminalist den Tatort noch einmal untersuchen? 8. Liefert Ihnen die Firma die Ware kostenlos ins Haus? Aufgabe 10. Drücken Sie Ihre Freude aus! Ich freue mich, (

,

,

,

,.

,

) zu sehen!

Aufgabe 11. Ergänzen Sie die Pronomen. 1. Die Polizei hatte dem Fahrer den Führerschein entzogen. Nach einem Jahr gab ........ zurück. 2. Alle Kinder hören gern Märchen, und die Großeltem erzählen gern. 3. Der Dieb hatte einer Rentnerin die Handtasche gestohlen: Nach einer Stunde konnte man... ..., allerdings ohne Geld und Papiere, zurückgegeben. 4. In ihrem Testament vermachte die alte Dame ihren Verwandten ihr ganzes Vermögen. Der Notar ljeß...... durch die Bank überweisen. 5. Der Landwirt mußte das Gebäude wieder abreißen. Das Bauamt hatte......nicht genehmigt. 6. Der Verdächtige trug eine Sonnenbrille. Aber der Zeuge hat... trotz der Brille sofort erkannt, 7. Die Mutter hatte der Tochter nach dem Abitur eine Italienreise versprochen. ... wollte......voll finanzieren. (Possessivpronomen) : Personalpronomen ich du er, es sie wir ihr sie Sie

mein – dein – sein – ihr – unser – euer – ihr – Ihr –

Possessivpronomen meine – , deine – , seine – ihre – , unsere – , eure – , ihre – Ihre – ,

, ,

, , ,

, –

Kasus Nom. Gen. Dat. Akk.

.

Maskulinum dein, unser deines, unseres deinem, unserem deinen, unseren

Singular Neutrum dein, unser deines, unseres deinem, unserem dein, unser

Femininum deine, unsere deiner, unserer deiner, unserer deine, unsere

Plural Kasus Nom. Gen. Dat. Akk.

deine, unsere deiner, unserer deinen, unseren deine, unsere , «

«

» ,

Sie sich! Ich helfe meinem Kind – Du hilfst deinem Kind – Er hilft seinem Kind –

».

. Merken

. . . 61

Sie hilft ihrem Kind – Wir helfen unserem Kind – Ihr helft eurem Kind – Sie helfen ihrem Kind – Sie helfen Ihrem Kind –

. . . . .

Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch! 1. Ich begegne ihm und seiner Schwester. 2. Mein Vater kennt sie und ihren Mann. 3. Ich bin euch und euren Eltern dankbar. 4. Er ruft jeden Sonntag mich und meine Geschwister an. Aufgabe 2. Drücken Sie Ihr Bedauern aus! Verwenden Sie die eingeklammerten Wortgruppen! Muster:

Es ist schade, daß ich deinen Bruder nicht kenne. Es ist schade, daß ich ( , , , , , ,

Aufgabe 3. Stellen Sie jemanden vor! Darf ich Ihnen ( vorstellen?

,

, , ) nicht kenne.

,

,

)

Aufgabe 4. Sagen Sie das anders! Muster:

Das Buch gehört meinem Freund. Das ist sein Buch.

1. Die Tasche gehört ihr. 2. Die gehört ihm. 3. Die Wohnung gehört uns. 4. Der Kugelschreiber gehört dir. 5. Die Sachen gehören ihnen. Aufgabe 5. Vollenden Sie die Sätze! Ich lese mein Buch. Du liest... . Er liest... . Es liest... . Sie liest.... Wir lesen.... Ihr lest.... Sie lesen .... Sie lesen .... Aufgabe 6. Antworten Sie! Verwenden Sie in Ihren Antworten das angegebene Wortmateriae! 1. Wem hilfst du gern? ( , , , , Wen triffst du hier oft? ( , , , , , ).

). 2. ,

Aufgabe 7. Drücken Sie Ihren Dank aus. Ich bin (ihr Vater, Ihre Mutter, dein Freund, meine Freunde, mein Lektor, meine Eltern) sehr dankbar. Aufgabe 8. Drücken Sie Ihre Sicherheit aus! Ich bin sicher, daß es ( , , . , , , , , ) in unserer Stadt gefallen wird. Aufgabe 9. Drücken Sie Ihre Unsicherheit aus. Ich weiß nicht, ob es ( , , , , in dieser Stadt gefallen wird.

,

,

,

,

)

Aufgabe 10. Sagen Sie das anders! Muster:

Ich hoffe, daß du mich einmal besuchst. – Hoffentlich besuchst du mich bald einmal. 1. Ich hoffe, daß sie mich bald einmal anrufen. 2. Ich hoffe, daß Ihnen dieses Konzert gefallen hat. 3. Ich hoffe, daß du deinen Urlaub schön verbracht hast. 4. Ich hoffe, daß sie sich bei uns wohl fühlt. 5. Ich hoffe, daß 62

er die Straftat bald aufdeckt. 6. Ich hoffe, daß sie bald den Dieb ermitteln. 7. Ich hoffe, daß der Angeklagte dem Verteidiger die Wahrheit nicht verschweigt. Aufgabe 11. Setzen Sie die entsprechenden Pronomen ein! Üben Sie zu zweit. A Sag mal, Anton, wo wohnst ... eigentlich?

B Im Wohnheim. ... habe ein schönes Zimmer im zweiten Stock. Warum wohnst... nicht privat? Das Internatsleben ist interessant. Auch in Rußland wohnte ich in einem Heim. Warum wohnst... nicht bei... Eltern? ... Eltern leben in einem kleinen Dorf. ... Vater ist dort Tierarzt ... besuchte erst die Oberschule in Moskau und studierte dann an der Freien Universität Berlin. Das Dorf liegt aber etwa hundert Kilometer von Moskau entfernt. Hast... Geschwister? Ja, eine Schwester und einen Bruder. ... ist Wie alt ist... Schwester? Wohnt ... bei Eltern? dreiundzwanzig Jahre alt. Nein, ... ist Lehrerin an einer Oberschule in Moskau. Und ... Bruder? Wie alt ist...? ... ist zwölf Jahre alt. Er geht in die Schule. Entschuldige bitte! Ich war sehr neugierig! Das macht nichts. Aber ich interessiere mich auch für.... Familie. Mein Vater ist Arbeiter in einer Schuhfabrik. Meine Hast... keine Geschwister? Mutter ist Kindergärtnerin in demselben Betrieb. Nur eine Schwester .... ist noch klein; ... ist erst sechs (Jahre alt). Vielleicht besuchst... uns einmal? Gern. In den nächsten Tagen habe ich allerdings keine Zeit. Aber am Sonntag ist es möglich. Doch wo wohnst... eigentlich? Hier ist... Adresse: Gerberlstraße 40. Das ist nicht weit Vielen Dank! Also bis Sonntag! vom Hauptbahnhof. Ich erwarte ... also am Sonntag. Aufgabe 12. Antworten Sie! Gebrauchen Sie die entsprechenden Personalpronomen und die possessiven Pronomen. Muster:

Wie alt ist Ihr Vater? – Mein Vater ist sechzig (Jahre alt).

1. Wie alt ist dein Vater? ... vierzig (Jahre alt). 2. Wie alt ist Ihre Mutter? ...ist 45... 3. Wie alt ist deine Tante? ... 40 ... 4. Wie alt ist ihre Schwester? ... ist 12 ... 5. Wie alt ist dein Onkel? ... 25 ... 6. Wie alt ist Ihre Großmutter? ...ist 70... 7. Wie alt ist dein Großvater? ... 80 ... 8. Wie alt ist dein Freund? ... 21 .... Aufgabe 13. Antworten Sie! 1. Was ist Ihr Vater? 2. Was ist deine Mutter? 3. Was ist Ihr Freund? 4. Was ist Ihr Großvater? 5. Was ist seine Schwester? Aufgabe 14. Ergänzen Sie die passenden Personalpronomen im richtigen Kasus. – Hallo Dieter, wie geht es ... ? – Danke,... geht es gut. Und wie geht's ... und deiner Frau? – Bei ... ist alles in Ordnung. Übrigens, ... habe ein Buch für .... Das Buch ist sehr interessant. – ... danke .... 63

– Gib ... das Buch zurück, wenn du ... gelesen hast.... gehört meiner Schwester; meine Schwester hat das Buch auch noch nicht gelesen. Sag meiner Schwester, wie das Buch ... gefallen hat. Das wird ... interessieren. - ... komme nächste Woche ... und deine Eltern besuchen. Sag deinen Eltern schöne Grüße. Ruft ... an und sagt..., wann es ... paßt. Es gibt viel zu besprechen. *** 1. „Schickst... den Eltern eine Karte?" „Ich schicke ... keine Karte, ... schreibe ... einen Brief. 2. „Kommst ... morgen mit in die Disko?" „...weiß noch nicht. ... rufe ... heute Abend an und sage ... Bescheid." Aufgabe 15. Üben Sie zu zweit nach folgendem Muster. Muster:

Wo ist dein Mantel? Er ist hier.

1. Wo ist deine Uhr? 2. Wo ist dein Kugelschreiber? 3. Wo ist dein Lexikon? 4. Wo sind deine Arbeiten? 5. Wo sind deine Hefte? 6. Wo ist ihr Portemonnaie? 7. Wo ist seine Brieftasche? Aufgabe 16. Üben Sie zu zweit nach folgendem Muster. Muster:

Ist das Ihr Hut? – Ja, er gehört mir.

Ist das dein Wörterbuch? Ist das ihre Tasche? Ist das euer Cottage? Sind das seine Bücher? Sind das meine Handschuhe? Aufgabe 17. Sagen Sie das anders. Muster:

Die Tasche gehört mir – Das ist meine Tasche.

1. Das Wörterbuch gehört unserem Lehrer. Das ist... Wörterbuch. 2. Der Ausweis gehört meiner Kollegin. Das ist... Ausweis. 3. Die Taschen gehören uns. Das sind ... Taschen. 4. Die Spielzeuge gehören den beiden Kindern. Das sind ... Spielzeuge. 5. Der Garten gehört meinem Onkel. Das ist... Garten. 6. Die Villa gehört den Nachbarn. Das ist... Villa. Aufgabe 18. Ergänzen Sie das Possessivpronomen im Dativ. Das ist Herr Fischer mit... Familie, ... Frau, ... Sohn. Das ist Frau Weber mit... Kolleginnen,... Töchtern, ... Kind,... Nichte,... Neffen,... Söhnen. Grammatik

Imperfekt (Präteritum) – (

, ,

)

. :

+

-te- +

.

: untersuchen – untersuchte. ! -d, -t, -chn, -dm, -tm, -gn, -ffn, - . : warten – wartete, öffnen – öffnete. : + + fahren-fuhr; lesen – las; finden – fand. B 13.

:

64

Ich du er, sie, es wir ihr sie Sie

lebte lebt-est lebte lebte-n lebte-t lebte-n lebte-n kennen ( ,

gab gab-st gab gab-en gab-t gab-en gab-en )

-te-

:

kennen - kannte bringen - brachte nennen - nannte denken - dachte brennen - brannte -te –

.

.

ich du er, sie, es wir ihr sie, Sie

hatte, war, wurde, kannte, konnte, wölke, sollte, mußte, durfte, wußte; hattest, warst, wurdest, kanntest, konntes, wolltest, solltest, mußtest, durftest, wußtest; hatte, war, wurde, kannte, konnte, wollte, sollte, mußte, durfte, wußte; hatten, waren, wurden, kannten, konnten, wollten, sollten, mußten, durften, wußten; hattet, wart, würdet, kanntet, konntet, wolltet, solltet, mußtet, durftet, wußtet; hatten, waren, wurden, kannten, konnten, wollten, sollten, mußten, durften, wußten.

Aufgabe 1. Setzen Sie die Konjugation der folgenden Verben fort! 1. Ich arbeitete gestern acht Stunden. 2. Ich schrieb ein langes Protokoll. 3. Ich wurde Jurist. 4. Ich mußte am Nachmittag zum Tatort fahren. 5. Ich durfte den Zeugen verhören. 6. Ich dachte an diese Motive. 7. Ich fuhr gern auf der Autobahn. Aufgabe 2. Setzen Sie folgende Sätze in das Imperfekt! 1. Er hilft dem alten Mann auf der Straße. 2. Du fährst mit dem Auto zum Tatort. 3. Ich untersuche diese komplizierte Sache. 4. Wir suchen nach den Spuren des Täters. 5. Ich habe keine Beweise. 6. Der Fahrer ist an diesem Unfall Unschuld. 7. Er studiert Jura. 8. Du weißt nicht von diesem Fall. 9. Ihr sollt die Verkehrszeichen kennen. 10. Der Fahrer bremst scharf und hält an. 11. Mein Wagen hat einen Defekt und muß in die Werkstatt. Aufgabe 3. Setzen Sie den Text ins Präteritum. Herr Weber will ein Haus bauen. Er muß lange sparen. Auf den Kauf eines Grundstückes kann er verzichten, 65

denn er hat es schon. Er muß laut Vorschrift einstöckig bauen. Den Bauplan kann er nicht selbst machen. Deshalb beauftragt er einen Architekten; dieser soll ihm einen Plan für einen Bungalow machen. Der Architekt will nur 1700 Mark dafür haben; ein „Freundschaftspreis", sagt er. Einen Teil der Baukosten kann der Vater finanzieren. Trotzdem muß sich Herr Weber noch einen Kredit besorgen. Er muß zu den Banken, zu den Ämtern und zum Notar laufen.– Endlich kann er anfangen. Aufgabe 4. Lesen Sie diesen Text im Präteritum. Unterwegs nach Leipzig Am Freitagmorgen fahren Herr Rau, Inge, Eva, Jan, und Uwe mit dem Auto los. Plötzlich bemerkt Herr Rau, daß die Bremsen nicht in Ordnung sind. Ein Weiterfahren nach Leipzig ist nicht möglich. Er muß zurück nach Zwickau in die Werkstatt. Uwe schlägt vor, per Anhalter (Autostop) nach Leipzig zu fahren. Man nimmt den Vorschlag an. Sie legen den Treffpunkt in Leipzig fest: Haupteingang der Landwirtschaftsausstellung PritzAustel-Straße. Dann stellen sie sich zu zweit an die Straße nach Leipzig. Uwe und Eva werden von einem LKW (Lastkraftwagen) mitgenommen. Jan und Inge winken oft, aber sie haben kein Glück. Inge will es allein versuchen. Jan versteckt sich hinter einem Busch. Ein PKW (Personenkraftwagen) mit zwei jungen Männern kommt. Der Fahrer bremst scharf und hält an. Der Fahrer bittet Inge einzusteigen. Dann kommt plötzlich Jan. Der Fahrer ist einen Moment sprachlos, bleibt aber freundlich. Auch Jan darf einsteigen. Die beiden haben Glück. Der Trick gelingt ihnen. Aufgabe 5. Übersetzen Sie den vorstehenden Text ins Russische! Ein Student liest den Text satzweise laut und die anderen übersetzen ihn der Reihe nach. Aufgabe 5.1. Beantworten Sie folgende Fragen! 1. Wie glauben Sie, warum sich Jan versteckte? 2. Probierten Sie diesen Trick schon einmal? 3. Warum fahren Jan und Inge per Anhalter? 4. Wie beurteilen Sie das Verhalten des Fahrers des PKW(s) den jungen Leuten gegenüber? 5. Wie würden Sie selbst anstelle des Fahrers handeln? Aufgabe 6. Erzählen Sie über den gestrigen Tagesablauf im Präteritum. Benutzen Sie dabei die folgenden Stichwörter: erwachen, aufstehen, Morgengymnastik machen, sich waschen, frühstücken, eine Tasse Kaffee trinken, verlassen, zur Arbeit gehen, beginnen, dauern, zu Ende sein, fahren, zu Fuß gehen, warten, bleiben, zurückkehren, zu Abend essen, fernsehen, Zeitungen lesen, zu Bett gehen. Aufgabe 7. Sagen Sie das deutsch im Präteritum. B 7 , , . 8 , 3. . . , . , . . . , .

,

,

,

,

. 18

. . . ,

.

11

.

Aufgabe 8. Lesen Sie die folgenden Sätze. Beistimmen Sie die Zeitform. Übersetzen Sie diese Sätze ins Russische! 1. Wer war vor der Tat zuletzt am Ort des Einbruchs? 2. Geschah das Verlassen des Objektes zur üblichen Zeit? 3. Am Tatort traf man keine Personen an. 4. Am Tatort befanden sich keine fremden Gegenstände. 5. Der Täter hinterließ keine Spuren. 6. Man suchte nach diesem Täter einen ganzen Monat. 7. Zwei Räuber überfielen eine Bank und nahmen eine halbe Million Mark mit. 66

Aufgabe 9. Übersetzen Sie diesen Text ins Russische folgendermaßen: der Lektor liest den Text satzweise laut und die Studenten übersetzen ihn nach der Reihe Satz für Satz nach Gehör. Tagesablauf Er wachte zu spät auf, sprang sofort aus dem Bett, zerriß dabei die Bettdecke und warf das Wasserglas vom Nachttisch. Das machte ihn schon sehr ärgerlich. Er wusch sich nicht, zog sich in aller Eile an, verwechselte die Socken und band sich eine falsche Krawatte um. Er steckte nur schnell einen Apfel ein, verließ die Wohnung und rannte die Treppe hinunter. Die Straßenbahn fuhr ihm gerade vor der Nase weg. Er lief ungeduldig zehn Minuten lang an der Haltestelle hin und her. Er stieg eilig in die nächste Bahn, verlor aber dabei die Fahrkarte aus der Hand. Er drehte sich um, hob die Fahrkarte vom Boden auf, aber der Fahrer machte im selben Augenblick die automatischen Türen zu. Er hielt ein Taxi an, aber der Taxifahrer verstand die Adresse falsch und lenkte den Wagen in die falsche Richtung. So verging wieder viel Zeit. Er kam 35 Minuten zu spät in der Firma an, entschuldigte sich beim Chef und beruhigte die Sekretärin. Er schlief dann noch eine halbe Stunde am Schreibtisch. Aufgabe 10. Lesen Sie den Text „Tagesablauf in der Ichform (in der 1. Person Singular). Aufgabe 11. Erzählen Sie den Text „Tagesablauf möglichst textgenau nach. Aufgabe 12. Setzen Sie die Sätze dieses Textes ins Präsens und ins Perfekt! (Perfekt) ,

,

. : + Partizip II : Ich bin in die Stadt mit der U-Bahn gefahren. Ich habe nach den Spuren des Täters gesucht.

sein

haben

Ich habe mit dem Zeugen gesprochen. Du hast mit dem Zeugen gesprochen. Er, sie, es hat mit dem Zeugen gesprochen. Wir haben mit dem Zeugen gesprochen. Ihr habt mit dem Zeugen gesprochen. Sie haben mit dem Zeugen gesprochen. Sie haben mit dem Zeugen gesprochen. Ich bin ihm gestern begegnet. Du bist ihm gestern begegnet. Er, sie, es ist ihm gestern begegnet. Wir sind ihm gestern begegnet. Ihr seid ihm gestern begegnet. Sie sind ihm gestern begegnet. Sie sind ihm gestern begegnet. Partizip II ge-t: retten, – gerettet, arbeiten – gearbeitet. Partizip II : ge-, + + - n. : finden -gefunden. , -ieren, II ge-, : verfolgen – verfolgt; untersuchen – untersucht; beginnen – begonnen; studieren – studiert. , II ge67

: absuchen-abgesucht; mitnehmen mitgenommen. haben

:

1. 2. 3. 4. 5. 6.

: Ich habe keine Spuren gefunden. : Er hat sich auf die Prüfung gut vorbereitet. : Sie hat es selbst gewollt. haben « »: Ich habe keine Beweise gehabt. : Es hat 2 Stunden geregnet. , : Ich habe den ganzen Tag am Telefon gesessen. sein : 1. : Er ist zum Tatort gefahren. 2. , : Ich bin heute früh erwacht. 3. werden, sein, begegnen, mißlingen, gelingen, folgen, geschehen, vorkommen, passieren: Mein großer Bruder ist Richter geworden. Ich bin dem Täter eine Weile gefolgt. Was ist geschehen? Dieses Experiment ist nicht gelungen. Aufgabe 1. Lesen Sie folgende Sätze laut. Bestimmen Sie die Zeitform des Verbs. Übersetzen Sie diese Sätze ins Russische! 1. Er hat sich auf diese Untersuchung gut vorbereitet. 2. Hier ist ein Autounfall geschehen. 3. Sind Sie am Tatort gewesen? 4. Was ist geschehen? 5. Nach dem Unterricht ist mein Freund in der Hochschule geblieben. 6. Einmal bin ich diesem Täter schon irgendwo begegnet. 7. Der Geschädigte hat den Dieb nicht sofort erkannt. 8. Die Untersuchungsmethodik hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. 9. Der Passant hat sich an den Milizionär gewandt. 10. Welche Fächer hast du an der Hochschule im ersten Semester studiert? 11. Er hat alle Prüfungen mit der Note „ausgezeichnet" bestanden. 12. Im Sommer habe ich mich an der Ostsee erholt. 13. Die Stadt Minsk hat mir gut gefallen. 14. Der Fahrer ist zu schnell gefahren. 15. Er hat die Verkehrszeichen nicht beachtet Aufgabe 2. Hören Sie folgende Sätze. Drücken Sie Ihren Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen aus. Muster:

Mein großer Bruder hat an der Fachhochschule studiert. Hat er wirklich an der Fachhochschule studiert?

1. Die Kriminalisten sind schon gekommen. 2. Er hat keine Nachricht erhalten. 3. Er ist Kriminalbeamter geworden. 4. Der Chef ist von seiner Dienstreise zurückgekehrt. 5. Ich bin gestern in der Hochschule bis 20 Uhr geblieben. 6. Er hat diese komplizierte Sache aufgeklärt. 7. Der Prozeß hat stattgefunden. 8. Das Gericht hat ihn freigesprochen. Aufgabe 3. Beantworten Sie folgende Fragen deutsch! Gebrauchen Sie in Ihren Antworten das Perfekt. 1. Um wieviel Uhr bist du gestern erwacht? 2. Hast du Frühgymnastik gemacht? 3. Um wieviel Uhr hast du deine Wohnung verlassen? 4. Bist du in die Hochschule zu Fuß gegangen? 5. Bis wann bist du gestern in der Hochschule geblieben? 6. Hast du die Hausaufgaben im Lesesaal gemacht? 7. Um wieviel Uhr bist du nach Hause zurückgekehrt? 8. Womit bist du nach Hause gefahren? 9. Hast du nach dem Abendbrot ferngesehen? 10. Hast du gestern eine Zeitung gelesen? 11. Bist du um 22 oder um 23 Uhr zu Bett gegangen? 12. Wer hat 68

gestern im Unterricht gefehlt? 13. Bist du selbst gestern im Unterricht gewesen? 14. Hast du gestern viel geleistet? Aufgabe 4. Verneinen Sie die folgenden Fragesätze. 1. Hat man dich vom Bahnhof abgeholt? 2. Hast du alle Aussagen des Zeugen aufgeschrieben? 3. Hat er irgendwelche Spuren bemerkt? 4. Hast du ihm bei der Aufdeckung dieser Straftat geholfen? 5. Bist du zum Tatort zu Fuß gegangen? 6. Ist sie zum Bahnhof mit dem Taxi gefahren? 7. Haben Sie die Miliz sofort angerufen? Aufgabe 5. Erwidern Sie auf folgende Fragen. Muster:

Haben Sie meine Frage nicht verstanden? – Doch, ich habe sie verstanden.

1. Haben Sie keine Beweise gefunden? 2. Hast du den Zeugen noch nicht vernommen? 3. Hat der Zeuge nichts ausgesagt? 4. Sind Sie nicht in der Hochschule gewesen? 5. Haben Ihnen diese Fotos nicht gefallen? Aufgabe 6. Gebrauchen Sie im folgenden Dialog die Verben im Perfekt. Führen Sie mit Ihrem Freund anhand des Dialogs ein ähnliches Gespräch. A: Guten Tag, Herr Kollege. Sagen Sie bitte, wie geht es Ihrem Bruder ? Ich ... ihn lange nicht (sehen). B: Mein Bruder ... eine Woche krank (sein). A: Er schon beim Arzt (sein)... ? B: Er ... die Poliklinik (besuchen). A:... ihn die Ärzte (untersuchen)? B: Ja, sie ... ihn gründlich (untersuchen)? A:... er schon gesund (werden)? B: Noch nicht völlig. Aber es geht ihm schon wieder besser. A: Grüßen Sie bitte Ihren Bruder. Wir wünschen ihm gute Besserung. B: Vielen Dank, Herr Klein. Ich werde es ihm ausrichten. Aufgabe 7. Sagen Sie, daß Sie das bereits getan haben. Muster:

Lesen Sie dieses Protokoll. – Ich habe es schon gelesen.

1. Helfen Sie diesem jungen Kriminalisten. 2. Fotografieren Sie diese Spuren. 3. Bereiten Sie sich auf dieses Verhör vor. 4. Besuchen Sie diese Stadt unbedingt. 5. Bringen Sie Ihre Sachen in Ordnung. 6. Unterhalten Sie sich darüber mit Ihrem Chef 7. Rufen Sie ihn an. 8. Laden Sie alle Zeugen vor. 9. Schalten Sie das Radio aus. 10. Kaufen Sie ihr Blumen. Aufgabe 8. Beantworten Sie folgende Fragen! 69

Muster:

– Wann bist du in die Hochschule gegangen? – Nach dem Frühstück ( ).

1. Wann haben Sie ihn gesehen ? ( ) 2. Wann haben Sie Ihren Freund getroffen? ( 3. Wann sind Sie dort gewesen? ( ) 4. Wann haben Sie von dieser Straftat erfahren? ( 5. Wann ist er nach Lipezk gefahren? ( 6. Wann hat er dich besucht? ( ) 7. Wann ist es geschehen? ( )

) ) )

Aufgabe 9. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche. Gebrauchen Sie das Perfekt. 1. ? 2. ? 3. ? 4. ? 5. ? 7. ? 9. ? 10. .? 12. ? 14. ? 15. ? 16. ? 17. ? 18. ?

? 6. ? 8. ? 11. ? 13.

Aufgabe 10. Lesen Sie den Text im Perfekt. Dieter besuchte die Gemäldegalerie. Er besorgte sich eine Eintrittskarte für Studenten und bezahlte fünf Mark dafür. Er betrat den ersten Saal. Dort betrachtete er die Bilder der Künstler des 18. Jahrhunderts. Dieter blieb hier nicht so lange. Bald verließ er den Saal und gelangte in den nächsten Raum zu den Bildern der Maler des 19. Jahrhunderts. Hier verbrachte er viel Zeit. Er studierte jedes Bild ganz genau. Manchmal erkannte er den Maler schon an der Art der Technik. So verging die Zeit sehr schnell. Erst um 18 Uhr verließ er das Museum. Er war mit diesem Besuch sehr zufrieden. Aufgabe 11. Ergänzen Sie die Hilfsverben „haben" oder „sein". 1. Frau Lindner... am Sonntag um 8 Uhr in Düsseldorf angekommen. 2. Nachmittags ... sie durch die ganze Stadt gewandert. 3. Dabei... sie sich in der Innenstadt verlaufen. 4. Zuerst... sie selbst versucht, den richtigen Weg zum Hotel zu finden. 5. Das ... ihr aber nicht gelungen. 6. Dann... sie einen Passanten gefragt, der ihr aber auch nicht den richtigen Weg gezeigt... . 7. Schließlich... Sie dann ein Taxi gerufen und ... so zum Hotel zurückgefahren. 8. Am Dienstag... sie auf der Buchmesse in Frankfurt gewesen und... sich über die wichtigsten Neuerscheinungen informiert. 9. Am Mittwoch... sie mit 3 Autoren gesprochen und... mit ihnen zum Essen gegangen. 10. Am Donnerstagnachmittag ... sie sich verspätet, denn sie ... zu lange beim Stand eines Fremdsprachenverlags geblieben. 11 Ihre Verhandlungen ... insgesamt gut verlaufen, denn sie ... 3 Verträge erfolgreich abgeschlossen. 12. Abends ... sie todmüde nach Chemnitz zurückgeflogen. Aufgabe 12. Erzählen Sie den vorstehenden Text in der Ichform. Gebrauchen Sie dabei das Präteritum. Aufgabe 13. Setzen Sie die Sätze ins Präsens und Präteritum. 1. Ich habe ihm vertraut. 2. Der Professor hat die Frage des Studenten gar nicht begriffen. 3. Der Arzt hat meinem Vater das Rauchen verboten. 4. Seine Freundin hat seinen Eltern gefallen. 5. Wer hat die Gäste freundlich empfangen? 6. Gerd hat die Ampel nicht beachtet und leider einen Unfall verursacht. 7. Er hat mir alles genau erklärt. 8. Der Jurastudent hat die Prüfung in Staats -und Verfassungsrecht gut (mit „gut")bestanden. 9. Man hat den Park erweitert. 10. Ich habe den Bahnhof rechtzeitig erreicht. II. Man hat die Fußgängerzonen eingerichtet. 12. Der Chef hat doch nichts Unmögliches verlangt. 13. Man hat die Straßen der Innenstadt verbreitert und entlastet. 14. Warum hast du mir widersprochen? 15. Die Polizisten haben die Wohnung des angeklagten Betrügers durchsucht. Aufgabe 14. Lesen Sie die Sätze. Bestimmen Sie die Tempora (Zeitformen). Übersetzen Sie die Sätze aus dem (vom) Deutschen ins Russische. 1. Der Präsident hat das Gesetz unterschriebe.n. 2. Klaus hatte eine schlechte Note in Englisch bekommen. Er wollte es zu Hause nicht sagen, aber die Mutter durchschaute ihn sofort und fragte: „Bist du bei der Prüfung durchgefallen?" 3. Mein Onkel hat mich zum Abendbrot eingeladen. 4. Am 30.8.1990 hat man einen 70

umfassenden Einigungsvertrag abgeschlossen. 5. Ihm zufolge ist die DDR als Staat untergegangen. 6. Die beiden deutschen Staaten (die DDR und die BRD) haben sich zu einem einheitlichen Deutschland vereinigt. 7. Nachdem wir uns eine halbe Stunde ausgeruht hatten, setzten wir die Wanderung fort. 8. Nachdem der Bundestag das neue Gesetz beschlossen hatte, trat es in Kraft. 9. Vor dem Gesetz sind alle gleich. 10. Du wirst dich jetzt bei Frau Freitag entschuldigen. II. Heute Morgen bin ich meinem früheren Lehrer begegnet. (Plusquamperfekt)

sein gefahren.

+ Partizip II

: haben : Ich hatte die Stadt besichtigt. Er war nach Hause

Ich hatte gelesen, war gefahren. Du hattest gelesen, warst gefahren. Er, sie, es hatte gelesen, war gefahren. Wir hatten gelesen, waren gefahren. Ihr hattet gelesen, wart gefahren. Sie hatten gelesen, waren gefahren. : .

, , . Zuerst hatte er alles vorbereitet, und dann ging er zur

Arbeit. Nachdem mein Mann zur Arbeit gefahren war, brachte ich die Wohnung in Ordnung. Aufgabe 1. Lesen Sie die folgenden Sätze laut. Bestimmen Sie die Zeitform des Verbs, übersetzen Sie diese Sätze ins Russische. 1. Nachdem ich den Tatort fotografiert hatte, führ ich ins Milizrevier zurück. 2. Nachdem ich alle Dokumente vorbereitet hatte, legte ich sie dem Chef zur Unterschrift vor. 3. Nachdem er die Arbeit beendet hatte, fuhr er nach Hause. 4. Der Zeuge sagte, daß er den Täter vorher nicht gesehen hatte. 5. Er sagte seinem Vorgesetzten, daß er diese Sache schon abgeschlossen hatte. 6. Er bestand diese Prüfung mit „gut". Er hatte sich auf diese Prüfung sehr gut vorbereitet. 7. Nachdem er das Auto repariert hatte, setzte er seine Reise fort. 8. Die Passanten halfen dem verunglückten Fußgänger, den der Kraftfahrer überfahren hatte. 9. Nachdem die Miliz die Ursachen des Unfalls aufgeklärt hatte, durfte der Kraftfahrer weiter fahren. 10. Er verspätete sich zur Arbeit, weil er unterwegs eine Panne gehabt hatte. 11. Wir frühstückten heute um 8 Uhr. Wir hatten verschlafen. Aufgabe 2. Lesen Sie diese Sätze im Plusquamperfekt Aktiv. Übersetzen Sie sie ins Russische. 1. Er ist noch nicht von der Arbeit zurückgekommen. 2. Er hat unterwegs eine Panne gehabt. 3. Sie dankte der Miliz für die Aufklärung des Falls. 4. Das Gericht hat ihm den Führerschein entzogen. 5. Die Angehörigen des Verletzten drängten auf eine Bestrafung. 6. Ein Zeuge des Unfalls nennt ihn einen unerfahrenen Kraftfahrer. 7. Man bezeichnete ihn als einen rücksichtslosen Fahrer. 8. Die Passanten sorgen für den Abtransport des Verletzten ins Krankenhaus. 9. Der Kraftfahrer beschuldigt den Fußgänger der Unvorsichtigkeit. 10. Der Kraftfahrer hat den Fußgänger überfahren. 11. Die Miliz klärt die Ursachen des Unfalls. 12. Das Gericht klagt den Kraftfahrer der mangelnden Rücksichtnahme an. 13. Der Landtag verbot den Studenten die Demonstration. 71

Aufgabe 3. Lesen Sie die folgenden Sätze. Beatimmen Sie die Zeitform des Verbs. Übersetzen Sie sie ins Russische. 1. Nachdem (als) er sein eigenes Auto zum Stehen gebracht hatte, eilte er zu dem umgestürzten Fahrzeug. 2. Zuerst hatte er alle wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt besichtigt, dann führ er ins Hotel zurück. 3. Als der Fahrer das Protokoll unterschrieben hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen. 4. Als die Miliz den Unfallort besichtigt hatte, begann sie mit Zeugenvernehmung. 5. Nachdem der Zeuge das Äußere des Täters ausführlich beschrieben hatte, wurde er bald ermittelt und festgenommen. 6. Sie ging an die Universität Bonn. Vorher hatte sie 3 Semester in Leipzig studiert. 7. Mein Freund hat mich besucht, nachdem ich ihn eingeladen hatte. Aufgabe 4. Vervollständigen Sie die Sätze nach dem Muster. Muster:

Nachdem wir den Brief gelesen hatten,... (eine Antwort schreiben). Nachdem wir den Brief gelesen hatten, schrieben wir eine Antwort.

1. Nachdem ich alle Prüfungen bestanden hatte,... (an die Ostsee fahren), 2. Nachdem ich alle Hausaufgaben gemacht hatte,... (nach Hause fahren). 3. Nachdem er mich angerufen hatte, ... (diese Sache überprüfen). 4. Nachdem der Kriminalist den Tatort besichtigt hatte,... (die Zeugen abfragen). 5. Nachdem er diesen Fall aufgedeckt hatte.... (eine neue Sache beginnen). 6. Als ich zum Tatort gekommen war,... (keine Spuren finden). 7. Nachdem der Chef unsere Aufgabe erklärt hatte,... (einige Fragen stellen). 8. Nachdem ich zu Hause angekommen war,... (mein Freund anrufen). 9. Als er die Spuren des Täters fotografiert hatte, ... (die Fotos seinem Chef zeigen). 10. Nachdem ich die Fahrkarte gekauft hatte,... (zur Erholung ins Gebirge fahren). 11. Nachdem er gefrühstückt hatte,... (den Speiseraum verlassen), , (der Positiv)

(

) , : Das Mädchen ist

klug. : Meine Mutter ist (genauso, ebenso) so alt wie mein (der Komparativ) -er. : alt

Vater. Dieses Fach ist so schwer wie das andere. , ) , ,u – älter, groß – größer, jung –jünger. ( ) , als ( ): Die Tage im Mai sind länger als die Tage im April. Gestern war es kälter als heute. (der Superlativ) ( )+ – st. -d, -t, -s, -ß, -x, tz, -z, -st, – est. , : der längste Weg, der kürzeste Weg, das leichteste Fach, die komplizierteste Sache, die geeigneteste Untersuchungsmethode. , – , : am + -(e)sten: Dieser Weg ist am kürzesten. Er läuft am schnellsten. ( ) : gut – besser – am besten näh – näher – am nächsten 72

hoch – höher – am höchsten viel – mehr – am meisten gern – lieber – am liebsten : eine ältere Frau – längere Zeit – größere Massen – die höhere Mathematik – ein älterer Mann –

; ; ; ; ;

Aufgabe 1. Bilden Sie den Komparativ und den Superlativ mit einem Umlaut, übersetzen Sie die Adjektive ins Russische. Muster:

arm, ärmer, am ärmsten. alt, dumm, grob, hart, jung, kalt, klug, kurz, lang, scharf, stark, achwach, warm, gesund, groß.

Aufgabe 1.2. Bilden Sie Sätze mit diesen Adjektiven im Komparativ und Superlativ. Aufgabe 1.3. Bestimmen Sie die Stufe des Adjektives (Adverbs). Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. 1. Dieser Kriminalist ist (genauso) so erfahren wie der andere. 2. Hörer K. ist älter als Hörer A. 3. Der heißeste Monat ist der Juli. 4. Das ist der kürzeste Weg zum Bahnhof. 5. Berlin ist die am dichtesten bevölkerte Stadt der BRD. 6. Einen kürzeren Weg kenne ich leider nicht. 7. Dein Haus ist größer als meins. 8. Am Tatort sah ich einen älteren Mann. 9. Er war der beste Kriminalist in unterer Stadt. 10. Der Zeuge K. hat die Fragen am besten beantwortet. 11. Gold ist teurer als Silber. 12. Platin ist von allen Metallen am teuersten. Aufgabe 2. Sagen Sie, daß Sie mit den Behauptungen Ihres Gesprächspartners nicht einverstanden sind. Muster:

– Moskau ist kleiner als Bonn. Ist das wahr? – Nein, das ist nicht wahr. Moskau ist größer als Bonn.

1. Deutsch ist leichter als Englisch. Ist das wahr? 2. Dieses Fach ist leichter als das andere. Ist das wahr? 3. Die Prüfung in Strafrecht ist schwerer als die Prüfung in Zivilrecht. Ist das wahr? 4. Das alte Gebäude der Hochschule ist niedriger als das neue Gebäude. Ist das wahr? 5. Dieser Weg zum Tatort ist der kürzeste. Ist das wahr? 6. Das Auto ist schneller als das Flugzeug. Ist das wahr? 7. Herr K. spricht Deutsch am besten. Ist das wahr? Aufgabe 3. Sagen Sie, daß etwas Ihre Erwartungen übertroffen hat. Muster:

Der Wagen war teuer (erwarten). Der Wagen war teurer, als ich erwartet hatte.

1. Die Aufdeckung des Betmgs war schwer (glauben). 2. Der Schaden war klein (erwarten). 3. Die Stadt war alt (vermuten). 73

4. Der Weg war kurz (denken). 5. Die Lösung der Aufgabe war leicht (glauben).' 6. Die Sache war kompliziert (erwarten). 7. Die Fahrt dauerte lang (denken). Aufgabe 4. Antworten Sie! Muster:

– Was ist höher, das Hotel oder.das Wohnhaus? – Das Hotel ist höher als das Wohnhaus.

1. Wer ist größer, Sie oder Ihre Frau? 2. Wer ist älter, Ihr Vater oder Ihre Mutter? 3. Welches Fach ist schwerer, Deutsch oder Kriminalistik? 4. Wer ist jünger, Herr K. oder Herr P.? 5. Wer kommt nach Hause später, Sie oder Ihre Frau? 6. Was gefällt Ihnen besser, das Theater oder das Kino? 7. Wo erholst du dich besser, im Gebirge oder am Meer? 8. Wer lernt besser, Sie oder Ihr Freund? Aufgabe 5. Gebrauchen Sie in Ihren Sätzen den Komparativ. Muster:

– Mein Vater hat eine gute Uhr. (meine Mutter) – Meine Mutter hat eine bessere Uhr. 1. Sie wohnt in einer großen Stadt. (Ich) 2. Diese Hochschule hat ein modernes Labor, (unsere Hochschule) 3. Er arbeitet viel, (ich) 4. Sie spricht gut Deutsch, (ich) 5. Er geht oft ins Kino, (sie) 6. Inge lernt wenig. (Monika) 7. Mein Freund hat eine große Wohnung, (ich) 8. Ich kenne diese Stadt gut. (er) Aufgabe 6. Antworten Sie! 1. Wohin fährst du im Sommer am liebsten? 2. Welche Stadt hat dir am besten gefallen? 3. Was besuchst du öfter, das Theater oder das Kino? 4. Welches Gebäude ist in Moskau am höchsten? 5. Welcher Fluß ist in Europa am längsten? 6. Welcher Monat ist der heißeste? 7. Wer ist in Ihrer Gruppe am jüngsten? 8. Wer spricht besser als ich Deutsch? 9. Was gefällt Ihnen besser, das Schwarze Meer oder die Ostsee? 10. Was kostet mehr, das Radio oder der Fernseher ? 11. Wer wohnt von hier am weitesten? 12. Wer von euch arbeitet am meisten? 13. Ist Ihre Frau größer als Sie? 14. Dauert das Studium an Ihrer Hochschule länger als das Studium an der Lomonossow-Universität? Aufgabe 7. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Deutsche! 1. , . 2. , . 3. . 4. « » , « 5. 2 . 6. .

».

74

7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18.

,

.

,

.



. –

. .

.

.



. .–

. . , .

.

,

. ,

.

Aufgabe 8. Üben Sie den Komparativ. a. Muster:

Sprich bitte laut. Gut, ich werde jetzt lauter sprechen als bisher.

1. Lies bitte langsam. 2. Hör bitte gut zu. 3. Fahr, bitte vorsichtig! 4. Üb bitte viel! 5. Sprich bitte deutlich! 6. Schreib bitte schnell! 7. Sei bitte ordentlich! b. Muster:

Der Zug fahrt aber nicht sehr schnell. Das stimmt, er könnte schneller fahren. Da haben Sie recht/Ja, wirklich/Da bin ich ganz Ihrer Meinung, er könnte schneller fahren.

1. Die Straße ist aber nicht sehr sauber. 2. Klaus ist aber nicht sehr fleißig. 3. Der Busfahrer ist aber nicht sehr vorsichtig. 4. Die Reise ist aber nicht sehr billig. 5. Die Fußgänger gehen aber nicht sehr schnell über die Straße. c. Muster.

Kaffee (m) /stark. Dieser Kaffee ist aber nicht stark! Stimmt, er könnte stärker sein.

1. Essen (n) /billig. 2. Brötchen (PL) /frisch. 3. Äpfel (PL) /saftig. 4. Suppe (f) /warm. 5. Kellner (m) /höflich. d. Muster: Kleid (n) /modern. Ist das Kleid nicht modern? Es könnte moderner sein/Naja (umgangssprachlich), es könnte modemer sein. 1. Socken (PL) /warm. 2. Sakko (m) /billig. 3. Jacke (f) / warm. 4. Schuhe (PI.) bequem. 5. Miete (f) /hoch. Aufgabe 9. Gebrauchen Sie in den Fragen den Superlativ und veranstalten Sie dann ein Quiz. 1. Wo ist es (kalt)? 2. Wo regnet es am (viel)? 3. Wie heißt das (groß) Säugetier der Erde? 4. Wann ist die Sonne der Erde am (nah)? 5. Wann sind wir von der Sonne am (weit) entfernt? 6. Wie heißt das kleinste Säugetier der Erde? 7. Welches Tier kann am (schnell) laufen? 8. Welche Schlange ist am (giftig)? 9. Wie heißt der (große) Ozean? 10. Wie tief ist die (tief) Stelle des Meeres? (Lösungen: in der Antarktis, auf Hawai; der Blauwal, am 2. Januar, am 3. Juli, die Spitzmaus, die Antilope, die Kobra, der Pazifische oder Stille Ozean, 10900m.). Aufgabe 10. Üben Sie die Steigerungsstufen. a. Muster:

Reinhard läuft ... als Wolfgang (schnell/Dieter). Reinhard läuft schneller als Wolfgang. Aber Dieter läuft am schnellsten,

1. Im Zug reist man ... als im Bus. (bequem/im Flugzeug). 2. Der Amazonas ist... als der Mississippi.(lang/der Nil). 3. Der Sportler B. springt... als der Sportler A. (hoch/der Sportler C.) 4. Giesela spricht... Deutsch als Renate, (gut/ Erika). 5. Er ißt Rindfleisch ... als Schweinefleisch. (gern/Fisch). 75

b. Muster:

Die Wohnung ist nicht groß genug. Ich möchte eine größere Wohnung.

1. Die Sessel sind nicht bequem genug. 2. Die Möbel sind nicht elegant genug. 3. Das Fernsehbild ist nicht groß genug. 4. Der Mantel ist nicht leicht genug. 5. Die Einkaufstasche ist nicht groß genug. Aufgabe 11. Lesen Sie den nachstehenden Text und diskutieren Sie darüber in der Deutschstunde. Vorher aber machen Sie sich mit den folgenden Hinweisen und Redemitteln zur Durchführung einer Diskussion bekannt. Hinweise 1. Bei wichtigeren Diskussionen sollte man einen Diskussionsleiter wählen, der auf die Einhaltung der Regeln achtet. 2. Wer spricht, wird in der Regel nicht unterbrochen. Aber: Alle haben das Recht, sich zu Wort zu melden und in der Reihenfolge der Meldung auch tatsächlich zu Wort zu kommen. 3. Wenn jemand also zu lange redet und so das Recht der anderen verletzt, muß ihm das Wort entzogen werden.

Redemittel

Bitte lassen Sie mich ausreden. (Oder Diskussionsleiter:) Bitte unterbrechen Sie Herrn/Frau Z. nicht.

Entschuldigen Sie, daß ich Sie unterbreche, aber Sie haben Ihre Meinung nun lange genug dargestellt. (Oder Diskussionsleiter:) Bitte bringen Sie Ihr Argument jetzt zu Ende. Es liegen weitere Wortmeldungen vor. 4. Bemühen Sie sich um Kürze und Klarheit (u.a. eine Erstens..., zweitens ..., drittens .... Gliederung). Mehr als drei Argumente überfordern zumindest die Geduld der anderen Diskussionsteilnehmer. 5. Wenn Sie die notwendige Klarheit vermissen oder Können Sie vielleicht genauer sagen, was Sie etwas nicht verstehen, fordern Sie Klärung. damit/wie Sie das meinen? Den Anfang/Das zweite Argument/ ... habe ich nicht verstanden. 6. Diskutieren Sie miteinander, und reden Sie nicht aneinander vorbei. Sagen Sie also ausdrücklich: a) wo Sie jemandem zustimmen: Was eben/ vorhin über... gesagt wurde, ist völlig richtig. Ich meine außerdem ... b) wo Sie etwas ablehnen; Das Argument überzeugt mich nicht. Ich meine.... c) was Sie teilweise akzeptieren; Also, ich finde, es ist zwar richtig, daß .... Aber... sehe ich doch etwas anders. d) daß Sie einen neuen Gedanken in die Diskussion Bisher ist immer nur über ... gesprochen worden. Ich einbringen wollen. meine, wir sollten doch auch... berücksichtigen. Ein Diskussionstext Finden Sie das richtig? – Eine Diskussion Wir wollen heute über ein interessantes Buch diskutieren. Hier steht: 1. Ein Lokführer der Bundesbahn verdient monatlich etwa 1200 Mark. Er hat die Verantwortung für viele Menschen. Trotzdem verdient er weniger als eine Stewardeß der Lufthansa, die im Flugzeug das Frühstück serviert. 2. Ein Polizist verdient etwa 5000 Mark monatlich, also so viel wie eine Verkäuferin im Supermarkt. Die Zahlen sind übrigens von 1969. – Ja, bitte, Barbara? Ich finde es nicht richtig, daß eine Stewardeß mehr verdient als ein Lokführer. Ich möchte auch gern wissen, warum das so ist. Was meinen Sie, Hano? Vielleicht, weil Fliegen gefährlicher ist. Das stimmt nicht. Das Flugzeng ist das sicherste Verkehrsmittel der Welt. Ja, Manfred, was meinen Sie? Ich sage meine Meinung sofort, aber vorher habe ich noch eine Frage. Wieviel verdient ein Flugkapitän der Lufthansa? Das weiß ich nicht. Weiß jemand, wieviel ein Flugkapitän verdient? Ich glaube, ich habe einmal gelesen, daß er zwischen 5000 und 7000 Mark bekommt. 76

Das stimmt wohl ungefähr. Also, Manfred? Ich möchte den Lokführer mit dem Flugkapitän vergleichen. Die größten Flugzeuge fassen etwa 400 Passagiere. So viele Passagiere sind doch auch in einem Zug, nicht wahr? Das weiß ich nicht genau, aber ich nehme es an. Gut. Warum verdient dann der Flugkapitän mehr als der Lokführer? Ja, ich bin dagegen. Inge, was meinen Sie? Ich bin dafür. Der Pilot braucht eine längere Ausbildung, und die kostet mehr Geld. Richtig, das ist das Problem. Er hat aber auch einen interessanteren Beruf. Glauben Sie das? Nein, das glaube ich nicht. Nehmen wir an, er fliegt von Frankfurt nach New York. Dort geht er ins Hotel, und am nächsten Tag fliegt er wieder zurück. Das ist nicht interessanter als eine Zugfahrt von München nach Hamburg. Gut. Und die Polizisten? Ich möchte wissen, ob es wahr ist, daß ein Polizist nur 5000 Mark verdient. Nun, ich habe schon gesagt, daß die Zahlen von 1969 sind. Neuere Zahlen habe ich nicht. Aber das Verhältnis stimmt noch. Dann ist das die größte Ungerechtigkeit, die ich je gehört habe. Sie meinen, daß die Polizei zuwenig verdient? Ja, der Staat muß den Polizisten höhere Gehälter zahlen. Was meinen Sie? Aufgabe 12. Schreiben Sie aus dem Text alle Adjektive im Komparativ und Superlativ heraus. Vortextübungen Aufgabe 1. Bilden Sie die substantivierten Adjektive von „verletzen", „reisen", „schädigen", „krank"! Aufgabe 2. Übersetzen Sie die gebildeten Substantive ins Russische. Aufgabe 3. Wie ist das Wort „der/die Geschädigte" gebildet? Was bedeutet es? Aufgabe 4. Hören Sie folgende Wörter und Wortgruppen. Sprechen Sie sie dem Sprecher/Lektor nach! Die Hauptstadt, die Umgebung, das Zentrum, das Meisterwerk, die Schatzkammer, die Konferenz, die Riesenkanone, die Basilius-Kathedrale, das Denkmal, die Gedenkstätte, der Glockenturm, der Fernsehturm, das zwanzigstöckige Hotel, das Puschkin-Museum für bildende Künste, ein führendes Verkehrszentrum, gegenwärtig, der Sitz der Regierung, die Sehenswürdigkeit, die Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrsunfall, die Straßenkreuzung. Aufgabe 5. Wo liegt der Unterschied? Erklären Sie das russisch! 1. Er stellte ihm für diesen Zweck seinen Fotoapparat zur Verfügung. 2. Für die Aufdeckung dieses Diebstahls stand ihm ausreichendes Beweismaterial zur Verfügung. Aufgabe 6. Übersetzen Sie ins Russische! 1. Moskau ist der größte russische Verkehrsknoten und Binnenhafen. 2. Der 550 km lange Eisenbahnring verbindet die meist elektrifizierten Fernbahnen, der 109 km lange Autobahnring verbindet die Ausfallstraßen. 3. Zu den Flughäfen Moskaus gehören: Wnukowo, Domodedowo, Scheremetjewo und Bykowo. 4. Moskau wurde 1147 erstmals urkundlich erwähnt. 5. Im 16. Jahrhundert wurde Moskau zur russischen Hauptstadt. 6. 1713 wurde der Regierungssitz von Moskau nach Petersburg verlegt. 7. Seit 1918 ist Moskau die Hauptstadt Rußlands. 8. Die Allrussische Bibliothek ist eine der größten Bibliotheken der Welt. 9. Das Moskauer Künstletrheater wurde 1898 von Stanislawski und Nemirowitsch-Dantschenko gegründet und erwarb sich durch Gastspielreisen internationales Ansehen. Aufgabe 7. Lernen Sie. folgende Vokabeln und Redewendungen zum Thema „Die Stadt". Omnibus (Bus) m, -ses, -se – Auto n, -s, -s – . Wagen m, -s, – ; . PKW (Personenkraftwagen) m – . LKW (Lastkraftwagen) m, – . 77

Turm m, -(e)s, Türme – . Bahnhof m, -(e)s, -höfe – . sich orientieren – . Er orientiert sich nach dem Stadtplan sehr gut. Verkehrsschild n, -es, -er – . einspurig – , . Einwohner m, -s – . Kaufhaus n, -es, -häuser – . halten (ie, a) – . Haltestelle f, -, -n – . Hauptstadt f, -, Städte – . Hochhaus n, -es, -häuser – . U-Bahnstation f, -, -en – . Neubau m, -(e)s, Neubauten – . Sehenswürdigkeit f, -, -en – . sich auskennen – . Ich kenne mich in Moskau gut aus überqueren vt – . vorbeifahren an Dat. – . Gedenkstätte f -, -n – . vorbeigehen an Dat. – . Denkmal n, -s, -mäler – . besichtigen vt . gründen vt – . geradeaus – . Straßenkreuzung f, -, -en – . einsteigen (ie, ie) v;– ( .). aussteigen vi – ( .). umsteigen vi – , . passieren vt – . Fußgänger m, -s,– . Passant m, -en, -en – , . Bezirk m, -(e)s, -e – . Richtung f, -, en – , in Richtung Bahnhof– Motorrad n, -(e)s, -räder – . U-Bahn f; Metro f– . rege – , . um die Ecke biegen – . Straßenbahn f-, -en – . mit der Straßenbahn fahren – . Hotel n, -s, -s – . Verkehrsampel f, -, -n– , die Straßenverkehrsregeln einhalten– . für die Ordnung in der Stadt sorgen – Verkehr m, -s – . Bürgersteig m, -(e)s, -e – . Fußweg m, -s, -e – . Taxi n, -s, -s– . Ich nehme lieber ein Taxi – . Auskunft f, -, -künfte – , . j-n zum Bahnhof bringen – . . j-n vom/am Bahnhof abholen – . , sich erkundigen bei jemandem nach etw. – , habe mich in/bei der Auskunft erkundigt – seinem Befinden – ( ) . Panne f, -n – .

.

.

.

. . ., . Ich . Ich erkundigte mich nach

78

Autounfall m, -s, Unfälle – . j-m etw. zur Verfügung stellen – . . j-m zur Verfügung stehen – . . Autoreparaturwerkstatt f, -, – Werkstätten – . Fahrer m, -s, – , . Fahren ohne Führerschein – Fahren unter Alkoholeinfluß – Fahrerflucht f – . Autodiebstahl m -es, -stähle – . Autodieb m, -(e)s, -e – . Straßenverkehrsgefährdung f-, Straßenverkehrsordnung f -, – . Straßenverkehrsunfall m, -s, -Unfälle – . Verkehrsregel f-, -n – . Verkehrspolizei f-, -en – . Verkehrssicherheit f-, – . Verkehrsunfall m, -s, -Unfälle – . Hauptverkehrszeit f– . Unterführung f-, - – , . parken vi – . parken vt – , . Parkplatz m, -es, -platze – , . ein bewachter Parkplatz – . ein unterirdischer Parkplatz – . Verkehrsüberwachung f-, – . Fahrzeug n, -s, -e – . Führerschein n, -s, -e – , , Autoeinbrecher m, -s – , . Automarder m, -s – , . Autoknacker m, (salopp) – , . Autoraub m, -es, – . Polizeistreife f-, -. -n – . Streifenwagen m, -s, – . stoppen vt – ( ). anhalten vt (ie, a) – ( ). Autonummer f – . Nummernschild n, -es, -er – , , Verkehrszeichen (Pl) – . Verkehrszeichen beachten – . Kennzeichen , -s, – . Tiefgarage f, -n – . Autoservice m, -s – . Taxistand m,-es, -stände – . Dom m, -es, -e – ( ) . Schloßt n, -es, Schlösser – , . Stau m, -(e)s, -s/-e – . in Stau kommen, geraten – .

.

. ,

.

,

.

.

Synonyme Der Autoeinbrecher, der Autoknacker, der Automarder; sich orientieren, sich auskennen, sich zurechtfinden; die Hauptstadt, die Metropole; das Auto, der Wagen; rege, lebhaft; überqueren, passieren, gehen über Akk.; fragen, sich erkundigen; der Einwohner, der Bewohner. Antonyme 79

einsteigen/aussteigen; fahren/halten. Rektion der Verben vorbeifahren (u, a) an Dat. – ., . Wir sind gestern mit dem Auto an deinem Bruder/deinem Haus vorbeigefahren – / . vorbeigehen (i, a) an Dat. – ., . Er ging an mir vorbei, ohne mich zu begrüßen. – , . Er ging am Kino „Kosmos" vorbei – « ». einsteigen (ie, ie) in Akk. – , ( , ). Wir steigen in eine Straßenbahn ein,– . aussteigen (ie, ie) aus Dat. – , , . An der nächsten Haltestelle steigen wir aus dem Bus aus – . umsteigen (ie, ie) in Akk. – , ,( , ). Auf dem Marktplatz ist er in die Linie 10 umgestiegen.– ( ) 10. sich erkundigen (te, t) nach Dat. – , ., ., ., . Er erkundigte sich nach dem Weg ins Hotel „National".– / ». Übungen zur Aneignung des Wortschatzes Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. 1. Ich orientiere mich an der Karte sehr gut. 2. In dem Nebel war es schwer, sich zu orientieren. 3. Er orientierte sich nach dem Turm. 4. Ich kenne mich in dieser Stadt nicht aus. 5. An der nächsten Haltestelle steige ich aus. 6. Die Straßenbahn hielt, und ich stieg aus. 7. Alles aussteigen! 8. Das Aussteigen auffreier Strecke ist untersagt! 9. Der Zug hielt, und ich stieg ein. 10. Der Schaffner rief laut: „Einsteigen, bitte"! 11. Wenn Sie mit diesem Bus fahren, brauchen Sie nicht umzusteigen. 12. Sie müssen in die Straßenbahn Linie 5 umsteigen. 13. Der Bus hält nicht auf jeder Haltestelle. 14. Die Straßenbahn hielt, und wir stiegen aus. 15. Wir sind an einer Kirche vorbeigegangen. 16. Unser Bus ist soeben am Hotel „Kosmos" vorbeigefahren. 17. Ich mußte 10 Minuten an der Haltestelle warten. Aufgabe 2. Suchen Sie nach Antonymen für „aussteigen": umsteigen, halten, einsteigen, besteigen. Aufgabe 3. Suchen Sie nach den Synonymen für: 1. sich orientieren; 2. fragen; 3. passieren; 4. rege: sich erkundigen, lebhaft, verkehrsreich, überqueren, sich zurechtfinden, halten, sich auskennen, vorbeifahren. Aufgabe 4. Kann man das alles besichtigen? eine Wohnung, die Stadt, ein Schloß, den Dom, eine Gemäldesammlung, eine Ausstellung, einen Betrieb, eine alte Kirche, ein Rathaus. Aufgabe 5. Sagen Sie, was Sie in Moskau bereits besichtigt haben. Beginnen Sie mit „Ich habe ... besichtigt". Aufgabe 6. Wie würden Sie das mit einem Verb sagen? „Einen Wagen vorübergehend am Straßenrand oder auf einem Parkplatz abstellen". Aufgabe 7. Wußten Sie schon, daß das Verbot, an einer bestimmten Stelle zu parken, das Parkverbot heißt? Aufgabe 8. Sagen Sie das russisch! Lange suchte er einen Parkplatz. Endlich fand er einen bewachten Parkplatz. Er stelle seinen Wagen auf den Parkplatz. Der Polizist sagte, daß hier Parkverbot besteht/ist. Parken (ist hier) verboten. Der Dieb hat diese Gegenstände aus den parkenden Autos entwendet. Hier konnte ich eine Stunde lang parken. 80

Aufgabe 9. Antworten Sie! Darf man den Wagen in einer Nebenstraße/ am Stadtrand/ vor dem Haus/ an der Ecke/unter der Laterne parken? Aufgabe 10. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Ein Streifenwagen der Annaberger Polizei stoppte einen 17-jährigen Berliner wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn Berlin-Leipzig. 2. Heute Nachmittag hat sich in Leipzig ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Aufgabe 11. Setzen Sie das richtige Verb ein! Die Verben sind unten angegeben. 1. Der Zug ... an dieser Station nicht. 2. Wir ... in die U-Bahn ... und fuhren bis zum Stadtzentrum. 3. An der U-Bahnstation „Kiewskaja" ... und gingen zu Fuß zum Roten Platz. 4. Dort... wir alle Sehenswürdigkeiten, ... in den Bus ... und kehrten ins Hotel zurück. 5. Wir... in der Stadt schlecht..., darum kauften wir einen Stadtplan, (einsteigen, aussteigen; halten, besichtigen, umsteigen, sich auskennen). Aufgabe 12. Antworten Sie! Wodurch unterscheidet sich ein LKW von einem PKW? Aufgabe 13. Antworten Sie! Welche Verkehrsmittel stehen den Gästen von Moskau zur Verfügung? Aufgabe 14. Bilden Sie Kurzdialoge. Muster:

A: Wo ist die Bushaltestelle? B: Dort, siehst du sie denn nicht? A: Ach, dort, ja jetzt sehe ich sie.

Wo ist die Telefonzelle? Wo ist die U-Bahn? Wo ist das Juri-Dolgoruki-Denkmal? Wo ist die Auskunft? Wo ist der Bahnhof? Aufgabe 15. Drücken Sie Ihr Bedauern aus. Muster:

Verzeihung! Können Sie mir den Weg zum Belorussischen Bahnhof zeigen? – Da kann ich Ihnen leider nicht helfen.

1. Verzeihung, wo liegt das nächste Restaurant? 2. Verzeihung, wo liegt das Minin-und-Posharski-Denkmal? 3. Verzeihung, ich möchte zum Bolschoi-Theater. Sagen Sie mir bitte, wo ich aussteigen muß? 4. Verzeihung, ist dieser Weg zum Dostojewski-Museum? Aufgabe 16. Wie heißt der Mensch, der in Autos einbricht? Aufgabe 17. Wodurch unterscheiden sich die Synonyme? Autoknacher, Autoeinbrecher, Automarder. Aufgabe 18. Sagen Sie das mit einem Wort: „Kundendienst für die Pflege und Reparatur von Autos". Aufgabe 19. Hören Sie den Text „A". Lesen Sie den Text laut. Text „A" Moskau Moskau ist die Hauptstadt Rußlands und zählt über 10 Millionen Einwohner. Die Stadt liegt an den Ufern der Moskwa und hat eine schöne Umgebung. Heute ist Moskau das größte politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum Rußlands. Im Herzen der Hauptstadt befinden sich der Rote Platz und der Kreml. Gegenwärtig' ist der Kreml nicht nur eine Schatzkammer von Meisterwerken russischer Kultur, sondern auch der Sitz des Präsidenten. 1961 wurde im Kreml die Kongreßhalle errichtet. Hier werden 81

Kongresse, verschiedene Konferenzen abgehalten. Die Bühne des Kongreßpalastes wurde dem BolschoiTheater zur Verfügung gestellt. Weltbekannt sind die Sehenswürdigkeinen des Kreml und des Roten Platzes: der Kutafja-Turm, der TroizkiTurm, der Spasski-Turm mit Glockenspiel, der Nikolski-Turm, die Troizki-Brücke, die Riesenkanone „ZarPuschka", die Zar-Glocke, die Uspenski-Kathedrale, die Blagowestschenski-Kathedrale, die Basiliuskathedrale, die Rüstkammer und viele andere Denkmäler der russischen Baukunst. Links von der Basiliuskathedrale, bereits hinter dem Roten Platz, steht das zwanzigstöckige Hotel „Rossija", das mit seinen 3200 Zimmern 6000 Gästen Platz bietet. Der Straßenverkehr in Moskau ist sehr rege. Auf den Straßen der Hauptstadt sieht man viele Autos, Omnibusse, Straßenbahnen, Motorräder. Die Moskauer U-Bahn ist eine der schönsten in der Welt. In Moskau gibt es zahlreiche Sehenswürdigkeiten, darunter2 das Museum für Geschichte, das PuschkinMuseum für bildende Künste3, die Tretjakow-Gemälde-galerie (Schatzkammer russischer Kunst), den 533 m hohen Fernsehturm in Ostankino, ein Denkmal für die Bezwinger des Weltraums, die Staatliche Allrussische Bibliothek, den Zoo, das Allrussische Ausstellungszentrum4, das Panorama-Museum „die Schlacht bei Borodino", den Sportkomplex in Lushniki. Die beliebtesten Theater in Moskau sind: das Kleine Theater, das Mossowet-Theater, das Große Theater, das Künstlertheater5, das Taganka-Theater und viele andere. In Moskau befinden sich wichtige wissenschaftliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen: die Akademie der Wissenschaften Rußlands, die Lomonossow-Universität auf den Worobjewy Bergen, die Technische Universität, die Staatliche Pädagogische Universität, die Moskauer Linguistische Universität, viele Fachschulen, Berufsfachshulen, Gymnasien. Moskau ist eine Heldenstadt. Vor dem Grab des unbekannten Soldaten an der Kremlmauer brennt die Ewige Flamme. Im Jahre 1997 feierte Moskau sein 850-jähriges Jubiläum. In Moskau befinden sich viele Kaufhäuser. Moskau ist zugleich der größte Industriestandort Rußlands. Die wichtigsten Industriezweige sind: Elektrotechnik, Maschinenbau, Elektronik, polygraphische Industrie, Bekleidungsindustrie, chemische Industrie, Möbelindustrie, Nahrungsmittelindustrie usw. Moskau ist ein führendes Verkehrszentrum Rußlands mit nationaler und internationaler Bedeutung. ÜBUNGEN ZUR ENTWICKLUNG DER SPRECHFERTIGKEITEN Aufgabe 1. Machen Sie sich mit den Erläuterungen zum Text „A" bekannt. 1. Gegenwärtig – . 2. darunter – . 3. Das Museum für bildende Künste – . 4. Das Allrussische Ausstellungszentrum – 5. Das Künstlertheater – ( ).

.

Aufgabe 2. Übersetzen Sie den Text „A". Aufgabe 3. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text „A"! 1. Ist Moskau die Hauptstadt Rußlands? 2. Wieviel Einwohner zählt Moskau? 3. Ist Moskau das größte politische, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Zentrum Rußlands? 4. Welche Sehenswürdigkeiten befinden sich im Zentrum der Stadt? 5. Wann wurde der Kongreßpalast errichtet? 6. Wozu dient er? 7. Welche Sehenswürdigkeiten gibt es auf dem Gelände des Kreml und des Roten Platzes? 8. Wie heißt die größte Bibliothek Rußlands? 9. Welches Hotel in Moskau ist das höchste? 10. Wo liegt die Lomonossow-Universität? 11. Welche Theater Moskaus kennen Sie? 12. In welcher Straße liegt das Puschkin-Museum? 13. Was wissen Sie vom Verkehr in Moskau? 14. Welche Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt können Sie nennen? 15. Sind das Bolschoi-Theater und das Kleine Theater weltbekannt? 82

16. Welche Industriezweige gibt es in Moskau? 17. Wo liegt der Sitz der Regierung? 18. Wann und von wem wurde Moskau gegründet? 19. Warum zieht Moskau viele Touristen an? Aufgabe 4. Geben Sie den Inhalt des Textes deutsch wieder! Aufgabe 5. Hören Sie den Dialog. Lesen Sie ihn laut zu zweit. Führen Sie ein ähnliches Gespräch. Dialog 1 Fragen nach dem Weg Ein Ausländer: Verzeihung, können Sie mir sagen, wie ich zur nächsten Post komme? Milizionär: Die nächste Post ist in der Buninstraße. Es ist nicht weit von hier. Nehmen Sie die erste Querstraße links. Sehen Sie dort an der Laterne, wo das Auto steht. Sie gehen dann bis zur zweiten Kreuzung und biegen rechts ab. Auf der linken Seite sehen Sie dann schon das große helle Gebäude – das ist die Post. A: Wissen Sie zufällig, ob sie über Mittag (während Mittag) geöffnet ist? M: Es ist nur ein kleines Zweigpostamt; soviel ich weiß, ist es bis zwei Uhr geschlossen. Allenfalls ist vielleicht der Telegrammschalter geöffnet. A: Ich wollte gern ein Päckchen aufgeben. M: Da werden Sie um diese Zeit wohl zur Hauptpost gehen müssen. A: Ist es weit? M: Zu Fuß wäre es etwa eine knappe halbe Stunde, aber wenn Sie es eilig haben, nehmen Sie lieber die Straßenbahn. A: Und wo ist die nächste Haltestelle? M: Gleich hier um die Ecke, die zweite Querstraße links. Oder ist es die dritte? Nein, doch nicht. Die zweite Querstraße links also, dann sehen Sie schon die Schienen. Die Haltestelle ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite. A: Welche Linie muß ich denn nehmen? M: Sie können mit der Linie 15,17, 31 bis zur Zentralhaltestelle fahren und dort in die Linie l oder 4 umsteigen. A: Danke sehr für die freundliche Auskunft. Auf Wiedersehen! W. Auf Wiedersehen! Aufgabe 6. Übersetzen Sie die folgenden Redewendungen ins Russische. Die Straße überqueren; dieser Weg (diese Straße) führt (geht) zum Park. Wenn Sie die Straße (ent)lang gehen, stoßen Sie direkt auf das Hotel (kommen Sie direkt zum Hotel). Bitte, wo ist hier die nächste Milizwache, das nächste Milizamt, Milizrevier? Gehen Sie nur immer geradeaus weiter, bis Sie an die Brücke kommen. Biegen Sie dann hinter der Brücke in die zweite Gasse links ein. Ich habe mich verlaufen. Sagen Sie, bitte, wo ist hier die nächste U-Bahnstation? Gleich dort hinter dem Kino. Aufgabe 7. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Freund nach: a) der Geschichte Moskaus; b) den Sehenswürdigkeiten Moskaus; c) den Museen Moskaus; d) den Theatern Moskaus; e) den Industriezweigen Moskaus; f) den Hochschulen Moskaus; h) den Stadien Moskaus; Aufgabe 8. Führen Sie ähnliche Gespräche. Muster:

A: Entschuldigen Sie bitte, wie komme ich von hier zur Gemäldegalerie? M: Sie fahren am besten mit dem Bus. Mit der Linie 16 fahren Sie bis zum Postplatz, und dann 83

fragen Sie bitte noch einmal. A: M:

l Entschuldigen Sie bitte, wie komme ich von hier zum Belorussischen Bahnhof? ...

2 Passant: Wie komme ich von hier zum Triumphalnaja-Platz? M: Sie fahren am besten ( 33,

,

,

).

Aufgabe 9. Geben Sie Auskunft! Muster:

P: M:

P: Mit welcher Straßenbahn komme ich zur Gemäldegalerie? M: Sie fahren am besten mit der Linie 16 bis zur Lawruschinskigasse.

1 Mit welchem Bus komme ich zum Bolschoi-Theater? ... 2

P: M:

Wie komme ich von hier zum Roten Platz? ...

P: M:

3 Wie komme ich am besten zum Hotel „National" ...

4 Können Sie mir sagen, wo sich das Hauptpostamt (die Allrussische Bibliothek, das Juri-DolgorukiDenkmal, das Puschkin-Museum für bildende Künste, das Bolschoi-Theater befindet)? M: ... P:

Aufgabe 10. Antworten Sie! 1. Haben Sie schon den Kreml besichtigt? 2. Haben Sie schon die Gedenkstätten Moskaus besichtigt? 3. Haben Sie schon das Minin-Posharski-Denkmal besichtigt? 4. Haben Sie schon den Roten Platz besichtigt? 5. Was haben Sie schon in Moskau besichtigt? 6. Was hat Ihnen in unserer Stadt besonders gefallen? 7. Wo kann man in Moskau deutsche Bücher kaufen? 8. Wie komme ich zum Zentrum? 9. Wieviel kostet eine Fahrt? 10. Welcher Bus fährt zum Stadion? Aufgabe 11. Vervollständigen Sie die Sätze! Ich möchte ( , .) kennenlernen. Aufgabe 12. Antworten Sie auf die folgende Frage. Verwenden Sie die eingeklammerten Wörter. Muster:

Woran fahren die Touristen vorbei? Die Touristen fahren am Kino „Metropol" vorbei. Woran fahren die Touristen vorbei? (die U-Bahnstation, der Bahnhof, der Fernsehturm, das Hotel, das Gogoldenkmal) 84

Aufgabe 13. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Ich bin am Theater (an der Post, am Hotel, am Museum) eingesteigen. 2. Er ist am Belorussischen Bahnhof (an der Bibliothek, am Theater, am Zoo, an der Poliklinik) ausgestiegen. 3. Wir sind am Hotel „Minsk" (an der Post, an der Gemäldegalerie, am Restaurant) umgestiegen. Aufgabe 14. Sie wollen vom Leningrader Bahnhof zum Roten Platz fahren. Wie kommt man dorthin? Aufgabe 15. Geben Sie Auskunft! Ein Passant fragt Sie, wie man zur Bibliothek kommt (einsteigen, der Bus, umsteigen, fahren, an der vierten Haltestelle, aussteigen, das kleine Stück laufen). Aufgabe 16. Verneinen Sie die folgenden Fragen? 1. Fährt die Linie 3 bis zum Roten Platz? 2. Fährt die Linie 15 nur bis zum Hotel „Ukraina"? 3. Fährt die Linie 5 bis zum Alexandergarten? Aufgabe 17. Vervollständigen Sie die Sätze. Weißt du ( . , ,

,

)? 2. Wissen sie, ( )?

Aufgabe l. Hören Sie den Dialog! Übersetzen Sie ihn ins Russische. Führen Sie ein ähnliches Gespräch! Dialog 2 Gute Fahrt. (An der Autobahn) Ein Verkehrspolizist: Guten Tag! Haben Sie eine Panne? Kristina: Ja, ich muß das Rad wechseln. V: Darf ich Ihnen helfen? K: Das ist wirklich sehr freundlich. V: Sie kommen aus Prag? K: Ja, ich habe Urlaub. Ich fahre nach Berlin. Sagen Sie bitte, wo ist die nächste Tankstelle? V: Nicht weit von hier. An der Ausfahrt Fürstenwalde. K: Wie weit ist es bis Fürstenwalde? V: Etwa 15 km. So ich bin fertig. K: Das ist gut. Herzlichen Dank! V: Bitte, bitte. Keine Ursache. Gute Fahrt! Aufgabe 2. Sagen Sie diese Sätze russisch! Merken Sie sich diese Wendungen! 1. Können Sie mich bitte bis zur nächsten Werkstatt mitnehmen? Wo ist die nächste Werkstatt? Können Sie mich bitte abschleppen? Mein Wagen steht etwa zwei Kilometer von hier. Die Bremse (die Zündung, der Vergaser, die Lenkung) ist nicht in Ordnung. Die Scheinwerfer sind nicht in Ordnung. Wieviel kostet das? 2. In Dörfern und Städten darf man nicht schneller als 50 km/h fahren. Aufgabe 3. Stellen Sie sich vor. Ein Unfall ist passiert. Was würden Sie machen, bevor Miliz und Arzt kommen? Beginnen Sie mit „Ich würde ..." – am Unfall nichts verändern; – eventuell die Namen der Beteiligten feststellen; – mich um die Verletzten kümmern; – schwer verletzte Personen auf die Seite legen; – eventuell Notverbände anlegen. Aufgabe 4. Sagen Sie das deutsch! ?–

. 85

5. »

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Aufgabe 5. Sagen Sie das russisch! 1. Biegen Sie nach rechts (links, vom Weg) ab. 2. Wir sind an der Kreuzung abgebogen. 3. Ich bin nach links abgebogen. 4. Die Straße biegt ab. 5. Biegen Sie um die Ecke! Aufgabe 6. Lesen Sie die folgende Mitteilung! Ein Streifenwagen der Rosenheimer Polizei stoppte einen 19-jährigen Münchner auf der Autobahn München-Salzburg. Dem jungen Mann war es unbegreiflich, denn er war nicht zu schnell gefahren und immer auf der rechten Spur geblieben. Den Polizisten war der Wagen aufgefallen, weil das hintere Nummernschild nur noch an einer Schraube hing. Deshalb überprüften sie das Fahrzeug und stellten fest, daß es nicht zugelassen war und daß der Fahrer keinen Führerschein hatte. Der Vater des Fahrers hatte seinen PKW abgemeldet. Weil der junge Mann aber einen Ausflug ins Gebirge machen wollte, hatte er in einer Münchner Tiefgarage von einem anderen PKW das Kennzeichen abmontiert und es am Wagen seines Vaters festgeschraubt, Aufgabe 7. Antworten Sie auf folgende Fragen! 1. Warum hielt der Streifenwagen den 19-jährigen Fahrer an? 2. Welches Vergehen hat der junge Fahrer begangen? Aufgabe 8. Führen Sie anhand des Textes ein Gespräch zwischen den Polizisten und dem Fahrer. Aufgabe 9. Geben Sie den Inhalt dieser Mitteilung mit Ihren Ausdrucksmitteln deutsch wieder! Aufgabe 10. Sehen Sie die folgende Mitteilung durch! Ein schwerer Verkehrsunfall Frankfurt, 19. März (DPA) – Heute morgen hat sich in Neustadt ein schwerer Verkehrsunfall ereignet. Ein Personenwagen stieß an der Kreuzung Gerber-und Marktstraße mit einer voll besetzten Straßenbahn zusammen. Der PKW-Fahrer hatte die Verkehrszeichen nicht beachtet und wollte trotz des roten Lichtes rechts abbiegen. Spät sah er, daß eine Frau mit einem kleinen Kind über die Straße gehen wollte. Er mußte strak bremsen, der Wagen geriet ins Schleudern, stieß mit der Straßenbahn zusammen und überschlug sich. Der Fahrer und seine Begleiterin waren sofort tot, 2 Fahrgäste der Straßenbahn liegen jetzt schwer verletzt im Krankenhaus. Aufgabe 11. Geben Sie den Inhalt der Mitteilung deutsch wieder! Aufgabe 12. Antworten Sie! 1. Was hat sich in Neustadt heute Morgen ereignet? 2. Wie kam es zu diesem schweren Verkehrsunfall? 3. Wie waren die Folgen der Fahrlässigkeit des PKW-Fahrers? Aufgabe 13. Welche Lehre kann man daraus ziehen? Aufgabe 14. Üben Sie zu zweit! Beginnen Sie immer die Fragen mit „Verzeihung". 1. Ist dies der Weg zum Hotel „Berlin"? 2. Wie komme ich zum Zentrum? 3. Wo ist die nächste U-Bahnstation? 86

4. Ich möchte zum Stadion „Lushniki". Sagen Sie mir bitte, wo ich aussteigen muß. 5. Wieviel kostet eine Fahrt? 6. Wo kann ich parken? 7. Welcher Bus fährt zum Kino „Udarnik"? 8. Ich möchte zum Schauspielhaus „Sowremennik"? Wo muß ich umsteigen? 9. Fährt diese Straßenbahn zum Tscherjornuschkinskimarkt? 10. Wo ist bitte die Auskunft? Aufgabe 15. Antworten Sie! Üben Sie zu zweit. Beginnen Sie die Fragesätze immer mit „Verzeihung". Nach der Antwort danken Sie Ihrem Gesprächspartner für die Auskunft, Muster:

A: Verzeihung, wo kann ich deutsche Zeitungen kaufen? B: Am Kiosk um die Ecke. A: Danke für die Auskunft! Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Aufgabe 16. Drücken Sie Ihr Bedauern aus. Muster:

Könnten Sie mir bitte den Weg zum Hotel „Kosmos" zeigen? – Leider nicht. Ich bin hier selbst fremd.

1. Ist das Paket für mich schon da? 2. Kann ich bei Ihnen Zeitungen in englischer Sprache haben? 3. Kann ich von hier aus mit Bonn telefonieren? 4. Darf ich meinen Wagen direkt vor dem Hotel parken? 5. Kann ich meinen Wagen morgen abholen? Aufgabe 17. Üben Sie zu zweit! 1. Wann sind Sie (bist du) in Moskau angekommen?

Ich bin erst heute früh angekommen. erst gestern Abend erst gestern Mittag erst vorgestern erst vor einer Woche erst vor wenigen Tagen 2. Wie sind Sie (bist du) hierher gekommen? Ich bin mit dem Zug gefahren. Obus Eisenbahn Omnibus Taxi Flugzeug geflogen. 3. Wie lange bleiben Sie (bleibst du) in Moskau? Ich werde in Moskau nur ... bleiben ein paar Tage einen Tag eine Woche einen Monat 4. Sind Sie (bist du) in Moskau dienstlich (privat, Ich bin hier auf einer Dienstreise, als Tourist, auf als Tourist, zu Gast)? Einladung des Innenministeriums, geschäftlich. 5. Wo wohnen Sie (wohnst du) hier? Im Hotel „National", bei meinen Freunden, privat. 6. Welche Sehenswürdigkeiten Moskaus wollen Sie Ich habe vor, ... zu besuchen, (den Roten Platz, den (willst du) besichtigen? Kreml, den Dom, das Museum für Geschichte, die Tretjakow-Galerie, die Rüstkammer, die Ar-batstraße, das Puschkinmuseum für bildende Künste) 87

Aufgabe 18. Geben Sie Auskunft! A: Wie komme ich am besten zum Fernsehturm in Ostankino? B: Sie fahren am besten ... Aufgabe 19. Erklären Sie einem Ausländer, wo er sein Geld wechseln kann (wo sich die Nachtklubs befinden, wo das nächste Milizrevier liegt, wo sich ein Autoservice befindet). Sie wissen das alles nicht genau. Beginnen Sie die Sätze dehalb immer wie folgt: „Ich glaube,... ". Aufgabe 20. Lassen Sie Ihren Gesprächspartner die folgende Frage beantworten: Wie nennt man einen Menschen, der bei einem Autounfall einen Schädelbruch erlitten hat? (der Kranke, der Patient, der Verletzte) Aufgabe 21. Lesen Sie den folgenden Kurzdialog zu zweit. Führen Sie ein ähnliches Gespräch mit Ihrem Freund. – Fährst du nach Hause? – Nein, heute nicht. Ich muß erst noch meine Eltern besuchen. Sie wohnen draußen am Stadtrand. – Fährst du mit der U-Bahn? – Nein, mit der Straßenbahn. An der Zentralhaltestelle steige ich um und fahre dann mit dem Bus weiter. – Und wie kommst du nach Hause? – Entweder gehe ich ein Stück zu Fuß und fahre dann mit dem Bus, oder ich nehme gleich ein Taxi. – Na, dann tschüs bis morgen! Aufgabe 22. Erstatten Sie Anzeige! Ein Dieb hat Ihr Auto gestohlen. Aufgabe 23. Zeigen Sie an, daß jemand in Ihren Wagen eingebrochen ist. Aufgabe 24. Zeigen Sie den Autoraub an. Aufgabe 25. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Freund nach seiner Heimatstadt. Aufgabe 26. Berichten Sie über St.-Petersburg. Aufgabe 27. Stellen Sie sich vor. Sie sind ein Ausländer. Fragen Sie einen Kommilitonen nach den Sehenswürdigkeiten Moskaus. Aufgabe 28. Beschreiben Sie dem Ausländer, wie man am besten zur nächsten Autoreparaturwerkstatt kommt. Aufgabe 29. Stellen Sie sich vor. Sie sind ein Ausländer. Erkundigen Sie sich bei einem Milizionär nach einem Taxistand. Aufgabe 30. Führen Sie ein Gespräch zwischen einem Ausländer und einem Taxifahrer über den Fahrpreis laut Tarif! Aufgabe 31. Stellen Sie sich vor. Sie sind ein Hotelgast. Sie wollen ein Taxi benutzen. Bestellen Sie ein Taxi per Telefon. Aufgabe 32. Beschreiben Sie eine Taxifahrt! Verwenden Sie dabei folgende Wendungen: Ein Taxi holen, benutzen, kommen lassen, anrufen, bestellen, einem Taxi winken, nach einem Taxi telefonieren, ein Taxi besteigen, mit dem Taxi fahren, (sich Dat.) ein Taxi nehmen, ein Taxi hielt, bog um die Ecke, das Taxi wartete, bremste, das Taxi bezahlen, das Taxi hat... Rubel gekostet. Aufgabe 33. Antworten Sie. Warum benutzt man ein Taxi? Aufgabe 34. Erklären Sie dem Taxifahrer, wie man am besten von der Volgin-straße bis zum Kursker 88

Bahnhof kommt. Aufgabe 35. Führen Sie ein ähnliches Gespräch. An der Bushaltestelle A: Bitte, welche Linie geht zum Hotel „Berlin"? B: Das weiß ich nicht, ich bin nicht von hier. A: Wissen Sie, welcher Bus zum Hotel "Berlin" fahrt? C: Linie 62. A: Vielen Dank. Und wann geht der? C: In fünf Minuten. Text „B" Berlin – Hauptstadt der BRD Berlin umfaßt eine Fläche von 882,4 km und zählt über 3 Millionen Einwohner. Das Wappentier Berlins ist der Bär. Berlin besitzt eine schöne Umgebung. Die Stadt entstand im 13. Jahrhundert aus Siedlungen an der Spree Kölln und Berlin. Berlin ist die Hauptstadt der BRD. Heute ist Berlin das politsche, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der BRD. In Berlin befinden sich die Freie Universität Berlin, die Technische Universität Berlin, Humboldt-Universität, Hochschule für bildende und angewandte Kunst, Hochschule für Musik, Ökonomie, viele Bibliotheken (Staatsbi-blothek, Universitätsbibliothek). In Berlin gibt es zahlreiche Sehenswürdigkeiten: den Alexanderplatz, das Brandendurger Tor, den Fernsehturm, die Straße „Unter den Linden", das Ägyptische Museum, die deutsche Staatsoper, die Komische Oper, das Museum für deutsche Geschichte, das Alte Museum, die Nationalgalerie, das Pergamonmuseum, das Bodemuseum, den Kurfürstendamm, das Schiller-Theater mit Schloßpark-Theater, das Renaissance-Theater, die Schaubühne, das Museum für Völkerkunde, das Museum für Technik und Verkehr, Staatliche Museen Preußischer Kulturbesitz mit Gemäldegalerie und Nationalgalerie, Turmruine und Neubau der Kaiser-Wilhelm-Gädächtniskirche, das Museum für Deutsche Volkskunde, das Charlottenburger Schloß, das Antikenmuseum, das Reichstagsgäbaude in prunkvollem Neurenaissancestil, Kunstgewerbemuseum, Museum für Indische Kunst. Berlin ist die größte Industriestadt Deutschlands. Die wichtigsten Industriezweige sind Elektrotechnik, Elektronik, Gerätebau, Maschinenbau, polygraphische Industrie, Bekleidungsindustrie, chemische Industrie, Möbelindustrie, Nahrungs- und Genußmittelindustrie, Baustoffindustrie, Elektro-, Gas- und Wärmeenergieerzeugung usw. Die Industrie konzentriert sich an der Peripherie der kompakt gebauten Stadt. Berlin ist Verkehrsknotenpunkt und Handelszentrum Mitteleuropas. Berlin ist auch eine der führenden europaischen Kongreß- und Messestätten. Als Kunst- und Theaterstadt genießt es internationalen Ruf. In Berlin finden alljährlich Filmfestspiele statt. Zentrum im Westen der Stadt sind auch heute Kurfürstendamm, Tauentzien-und Kantstraße. Hier trifft man sich im Café, z.B. „bei Kranzler" oder im „Café des Westens", macht einen Einkaufsbummel durch elegante Boutiquen und Geschäfte in der Fasanenstraße. Allein wegen seiner Museen und Schlösser ist Berlin eine Kulturmetropole von internationalem Rang. Man denke nur an die Neue Nationalgalerie, die Dahlemer Museen, das Antikenmuseum, das Ägyptische Museum mit der Notfretete, der 3300 Jahre alten Schönheit aus dem Land am Nil, das Charlottenburger Schloß oder Schloß Bellevue. Erholung suchen die Berliner im Tiergarten oder an den Havelseen am Westrand der Stadt. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „B" durch! Aufgabe 2. Machen Sie eine Gliederung des Textes „B". Aufgabe 3. Beweisen Sie anhand der Beispiele aus dem Text, daß Berlin das größte kulturelle Zentrum der BRD ist. Aufgabe 4. Fragen Sie Ihren Freund nach den Bildungseinrichtungen in Berlin, nach den Museen. Aufgabe 5. Bestätigen Sie oder widerlegen Sie die Feststellung „Seit dem 9. Oktober 1949 ist Berlin die Hauptstadt der BRD"!. 89

Aufgabe 6. Berichten Sie Ihren Kommilitonen darüber, was Sie über Berlin aus dem Text „B" erfahren haben. Aufgabe 7. Stellen Sie zum Text „B" etwa 10 Fragen und lassen Sie Ihre Studienkollegen diese Fragen beantworten. Aufgabe 8. Fragen Sie Ihre Kommilitonen nach den Sehenswürdigkeiten in Berlin! Aufgabe 9. Antworten Sie! Waren Sie schon einmal in Berlin? Wenn ja, dann, was hat Sie in Berlin besonders beeindruckt? Aufgabe 10. Begründen Sie die Zweckmäßigkeit der Konzentration der Industrie an der Peripherie Berlins. Aufgabe 11. Zeigen Sie auf der Landkarte, wo Berlin liegt. Aufgabe 12. Schreiben Sie einen Aufsatz zum Thema „Berlin–Hauptstadt der BRD". Text „C" Bonn Bonn liegt in Nordrhein-Westfalen, in der Siebengebirgsbucht an beiden Ufern des Rheins. 1777 wurde die kurfürstliche Akademie gegründet, 1786 die Universität, die im 19. Jahrhundert zu einem Mittelpunkt des deutschen Geisteslebens wurde und sich heute in dem ehemaligen, nach den Kriegszerstörungen wiederhergestellten Stadtschloß befindet. An der Rheinischen Friedrich-W ilhelms-Universität wirkten unter anderem E.M. Arndt und A.W. von Schlegel. Die Stadt zählt über 300000 Einwohner. 1904 wurde Poppelsdorf eingemeindet, 1969 folgten die Städte Bad Godesberg und Beuel sowie weitere Vororte, und damit wurde Bonn zur Großstadt. Bonn ist heute hauptsächlich eine Verwaltungsstadt, und 56% seiner Erwerbstätigen sind in der Verwaltung beschäftigt. Die ehemalige Villenvorstadt an der Koblenzer Straße–inzwischen in die Adenauer-Allee umbenannt–ist seit 1949 zum Regierungsviertel geworden. Hier befinden sich: die Villa Hammerschmidt, die dem Bundespräsidenten als Residenz dient, das Palais Schaumburg mit seinem ausgedehnten Park (heute ist diese spätklassizistische Villa Sitz des Bundeskanzlers), das Bundeshaus (Parlament), zahlreiche Ministerien, Bundesbehörden und Wirtschaftsverbände sowie diplomatische Vertretungen. Die Industrie ist in Bonn von untergeordneter Bedeutung: polygraphische, Elektroindustrie, Leichtmetallwerke, keramische, chemischfarmazeutische Betriebe, Herstellung von Bürobedarf und-Möbeln. Im Süden von Bonn, der Stadtteil Bad Godesberg, befinden sich Gartenstadt und Kurort, Sitz von Behörden, diplomatischen Vertretungen, wissenschaftlichen Gesellschaften und Stiftungen und vielseitiger Industrie. 24 km nördlich von Bonn in (Porz)Wahn befindet sich der Flughafen Köln-Bonn. Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten Bonns gehört das Haus, in dem Beethoven seine Jugend verbrachte. Es steht in einem Hof der Altstadt, sein Geburtszimmer liegt im 1. Stock. Die Beethoven-Halle, in der alle zwei Jahre das Beethovenfest stattfindet, ist einer der schönsten Konzertsäle Deutschlands. In Beethovens Geburtshaus ist die größte und wertvollste Beethoven-Sammlung zusammengebracht. Das schöne Beethoven-Denkmal des Bildhauers Hähner schmückt heute den Münster-Platz. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität war 1818 gegründet. Bonn hat deshalb eine große Anzahl später berühmter Männer als Studenten in seinen Mauern gesehen, wie Heinrich Heine und Karl Marx. Die Zahl der Studierenden wird mit über 7000 angegeben. Heute besteht die Bonner Universität aus sieben Fakultäten: der katholisch-theologischen, der rechts- und staatswissenschaftlichen, der medizinischen, der philosophischen, der mathematischnaturwissenschaftlichen und der landwirtschaftlichen mit jeweils einem Dekan an der Spitze. Zusammen mit einigen Senatoren bilden die Dekane als Senat unter der Führung des Rektors die jährlich gewählte Selbstverwaltung, der ein Kanzler zur Seite steht. In Bonn gibt es eine pädagogische Hochschule und viele Fachschulen. Weitere Sehenswürdigkeiten Bonns sind: Theater, Landsmuseum, Städtische Kunstsammlungen, Museum Alexander Koenig (zoologisches Museum), romanisches Münster, Poppelsdorfer Schloß. Heute entstehen in Bonn neue Glas- und 90

Betonhochbauten. Aufgabe 1. Übersetzen Sie den Text „C" Aufgabe 2. Suchen Sie im Text „C" nach dem Satz, wo es sich um die rechts und staatswissenschaftliche Fakultät handelt. Lesen Sie diesen Satz laut und übersetzen Sie ihn ins Russische. Aufgabe 3. Erzählen Sie Ihrem Freund etwas aus der Geschichte Bonns. Aufgabe 4. Von wann bis warm war Bonn Hauptstadt der BRD? Aufgabe 5. Antworten Sie! Was versteht man unter „Senat"? Aufgabe 6. Beweisen Sie anhand der Textinformation, daß Bonn eine Verwaltungsstadt ist. Aufgabe 7. Fragen Sie Ihren Kommilitonen nach den Sehenswürdigkeiten in Bonn. Aufgabe 8. Erzählen Sie Ihrem Freund über die Fakultäten der Bonner Universität. Aufgabe 9. Fragen Sie Ihren Freund danach, wer das Beethoven-Denkmal geschaffen hat. Aufgabe 10. Lassen Sie Ihren Freund die Frage beantworten: „Wodurch ist die Bonner Universität bekannt?" Aufgabe 11. Lassen Sie Ihren Freund etwa 10 Fragen zum Text „C" stellen! Aufgabe 12. Antworten Sie! Was haben Sie Neues aus dem Text „C" erfahren? Aufgabe 13. Zeigen Sie auf der Karte, wo Bonn liegt. Aufgabe 14. Schreiben Sie einen Aufsatz über Bonn in deutscher Sprache! Text „D" Wien Wien ist die Hauptstadt und zugleich ein Bundesland Österreichs. Wien umfaßt ein Gebiet von 415 km2 und zählt über 1615000 Einwohner. Die Metropole liegt an der Donau und ist in 23 Bezirke eingeteilt. Die Hauptstadt wird vom Bürgermeister und 14 Stadträten verwaltet. Wien ist politisches Zentrum, Zentrum der Wissenschaften und der Kultur, Sitz des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, der Ministerien sowie ein führender Verkehrsknoten. Wien besteht über 2000 Jahre. Es war um 50 u. Z. als römisches Lager Vindobona gegründet, 1221 war Wien Hauptstadt und Residenz der Habsburger. Unter den Habsburgern erlebte Wien einen gewaltigen wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung. 1365 wurde die Universität Wien gegründet. 1529 und 1683 wurde Wien durch die Türken belagert. Im Jahre 1848 vollzog sich in Wien eine Revolution, die durch kaiserliche Truppen niedergeschlagen wurde. Seit 1921 ist Wien ein Österreichisches Bundesland. Während des zweiten Weltkriges wurde Wien stark zerstört. Am Wiederaufbau der Hauptstadt Österreichs nahmen auch sowjetische Soldaten aktiv teil. Wien ist Industriestandort Österreichs. Die Hauptzweige der Industrie sind: Maschinenbau, Lokomotiven, LKW, Elektrotechnik, Chemikalien, Möbel, Metallwaren, Papier, Lebensmittel, Erdölraffinerie, Modewaren. Die Stadt besitzt einen Flughafen, zahlreiche Häfen. Wien ist auch eine Messestadt. In Wien befinden sich wichtige wissenschaftliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen und zahlreiche Kulturstätten: eine Universität, eine Kunstakademie, zahlreiche Bibliotheken, eine Hochschule für angewandte Kunst, eine Hochschule für Musik und darstellende Kunst, die Wiener Staatsoper, das Burgtheater, viele Museen. Zu den Sehenswürdigkeiten Wiens gehören: der viel besuchte Vergnügunspark Prater, der Stephansdom, Kirchen, das Rathaus, die Hofburg, Belvedere (der ehemalige Sommersitz des Feldherrn und Türkenbezwingers Prinz Eugen 91

von Savoyen). Der Stephansdom mit dem hohen mächtigen Südturm ist Zentrum und Wahrzeichen der österreichischen Hauptstadt. Im Inneren des Doms gibt es zahlreiche Kunstwerke: Skultpturen und Reliefs an Grabsteinen, Statuen, Altäre und Heiligenbilder. In Wien lebten und wirkten viele weltberühmte Komponisten: Gluck, Haydn, Mozart, Beethoven, Schubert, Johann Strauß. Das Palais Albertina wurde 1781 erbaut und dient zur Aufbewahrung einer der größten graphischen Sammlungen der Welt. Zu den Meisterwerken der Albertina gehören die Werke von Dürer, Raffael, Rembrandt, Rubens. Heute ist Wien ein führendes Verkehrszentrum Österreichs. Aufgaben zum Text „D" Aufgabe 1. Lesen und übersetzen Sie den Text „D". Aufgabe 2. Gliedern Sie den Text „D". Aufgabe 3. Erklären Sie! Wie ist der Satz „Wien ist Hauptstadt und zugleich ein Bundesland" zu verstehen? Aufgabe 4. Antworten Sie. Was ist Belvedere, der Schönbrunnen? Aufgabe 5. Geben Sie Auskunft. Wann wurde Wien gegründet? Aufgabe 6. Wie glauben Sie, wodurch ist das bedingt, daß Wien eine viel besuchte Stadt ist? Aufgabe 7. Beurteilen Sie die Information des Textes „D". Aufgabe 8. Stellen Sie sich vor. Sie sind ein Mitarbeiter des Reisebüros in Wien. Wie würden Sie Wien empfehlen? Aufgabe 9. Antworten Sie! Ist Wien eine Reise wert? Wenn ja, dann begründen Sie Ihre Meinung. Aufgabe 10. Raten Sie! Wie heißt einer der größten österreichischen Komponisten (1756-1791), der ab 1781 in Wien wirkte? Er schuf zahlreiche Musikwerke, darunter „Figaros Hochzeit", „Zauberflöte" und ein Requiem. Er heißt...

LEKTION 4. es;

:

man;

,

,

;

;

, .



»(

,

,

).

man man 3-

. .

man 3-

Man sagt – . Man behauptet, du hättest kein Alibi. –

:

,

.

Merken Sie sich die Übersetzung der folgenden Wortgruppen Man darf– Man kann – Man muß –

. Man darf nicht – . Man kann nicht – , , . Man soll –

. ,

,

.

Aufgabe 1. Wie würden Sie das russisch sagen? 92

1. Man darf so viel nicht rauchen. 2. Man tut, was man kann. 3. Das darf man nicht tun. 4. Man denkt heute anders darüber. 5. Wie spricht man ihren Namen aus? 6. Man sagt, daß du krank wärest. 7. Das nennt man ein Verbrechen. 8. Man hat die Aufklärung dieser Straftat noch nicht beendet. 9. Seine Aussagen muß man überprüfen. 10. Man soll dafür dankbar sein. II. Man kann nicht jedem gefallen. 12. Man tut, was man soll. 13. Man sieht: er hat diese Straftat begangen. 14. Wenn man nach mir fragt, so sagen Sie: ich bin nach einer Stunde wieder hier. 15. Von hier kann man das Hotel schon sehen. 16. .Seine Schuld kann man wirklich nicht beweisen. 17. Man ist so alt, wie man sich fühlt. 18. Man muß lange warten, bis er seine Schuld gesteht. 19. Man hat ihn verleumdet. 20. Sonntags arbeitet man normalerweise nicht. Aufgabe 2. Antworten Sie auf folgende Fragen! 1. Darf man in der U-Bahn rauchen? 2. Kann man die Kriminalität bald bekämpfen? 3. Was darf man nicht fotografieren? 4. Darf man den Verdächtigen sofort festnehmen? 5. Wie lange klärt man dieses Verbrechen auf? 6. Hat man den Täter schon verhört? 7. Hat man den Taschendieb schon gefaßt? 8. Ißt man in diesem Gasthaus gut? Aufgabe 3. Sagen Sie deutsch! 1. « »? 4. . 10.

. 2.

. 3. . 5. ? 8.

. 6.

? 7. ? 9.

. es . ,

. Es regnet.– Wie geht es Ihnen –

, . Es friert mich – ?

, : .

Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch! 1. Es freut mich, daß er schuldfrei ist. 2. Es ist noch zu früh zum Aufstehen. 3. Es ist zu spät, nach den Spuren des Täters zu suchen. In der Nacht hat es stark geregnet. 4. Verzeihung, ich habe es eilig. 5. Es geht dem Verletzten schon besser. 6. Es ist heute ziemlich kalt. 7. Wie geht es deinen Eltern? – Danke, nicht schlecht. 8. Es klopft an der Tür. 9. Es grünt und blüht bereits überall. 10. Es ist schon dunkel. 11. Es ist halb sieben. 12. Es dunkelt. 13. In diesem Film handelt es sich um eine Kriminalgeschichte. Aufgabe 2. Bilden Sie Sätze aus folgendem Wortmaterial: 1. Im Herbst, regnen, es, oft. 2. Es, klopfen, die Tür, an. 3. Es, zur Pause, klingeln. 4. Im Zimmer, sein, es, dunkel. 5. Es, gefallen, mir, hier, gut. 6. Seit kurzem, gehen, mir, es, wieder, besser. 7. Im Winter, schneien, es, oft. 8. Gefallen, wir, sehr gut, die BRD, in, es. 9. Es, spät, sein, schon, ich, müssen, gehen, nach Hause. Aufgabe 3. Beantworten Sie folgende Fragen! 1. Wie geht es Ihnen heute? 2. Wann regnet es oft? 3. Ist es im Juli wärmer als im Mai? 4. In welchem Monat schneit es oft? 5. Ist es heute so kalt wie gestern? 6. Hat es Ihnen in der BRD gefallen? 7. Wie steht es mit dem Studium? 8. Hat es schon zur Pause geklingelt? 9. Handelt es sich in diesem Buch um eine Kriminalgeschichte?

,

,

zu, 93

: Der Kriminalist beginnt den Tatort zu untersuchen. , zu

: Er versucht, ein Porträt anzufertigen. zu : ) : hören, sehen, fühlen, spüren: Ich höre eine Frau sprechen; ) : Der Zeuge kann den Toten identifizieren; ) : Ich gehe einkaufen; r) : werden, bleiben, lernen, lehren, helfen, schicken, lassen: Das Auto blieb plötzlich stehen. Er hat mich schwimmen gelehrt. ! lernen, lehren, helfen zu , : Mein Chef lehrte mich, eine Straftat gründlich zu untersuchen.

um... zu (

) : Ich komme, um dir zu helfen –

,

. ohne ... zu (

. zu sagen, verließ er das Zimmer – , (an)statt ... zu ( : Statt dem Verletzten zu helfen, fuhr er weiter.– .

) « »: Ohne ein Wort . ) ,

Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. Beachten Sie die Verwendung der Partikel „zu". 1. Der Polizist stürzte sich ins Wasser, um das Kind zu retten. 2. Der Richter forderte den Zeugen auf, morgen am Lokaltermin teilzunehmen. 3. Der Junge erklärte, den Angeklagten gesehen zu haben. 4. Er fährt zum Tatort, um nach den Spuren des Täters zu suchen. 5. Der Richter forderte den Angeklagten auf, den Hergang der Tat zu schildern. 6. Mein Freund versprach, den Auftrag sofort auszuführen. 7. Anstatt seine Aufgaben zu erledigen, verbrachte er seine Zeit auf dem Sportplatz. 8. Der Chef bat mich, sofort zum Tatort zu fahren. 9. Heute habe ich keine Zeit, dir bei der Aufklärung dieser Straftat zu helfen. 10. Der Polizist stürzte sich ins Wasser, ohne sich zu besinnen. II. Er ging an mir vorbei, ohne mich zu begrüßen. 12. Der Fahrer fuhr weiter, ohne dem Verunglückten zu helfen. 13. Es ist verboten, hier zu fotografieren. 14. Ich freue mich. Sie kennenzulernen, 15. Ich rate dir, alle Zeugen zu vernehmen. 16. Statt zu arbeiten, ging er ins Kino. 17. Es freut mich, mit dir zusammenzuarbeiten. Aufgabe 2. Setzen Sie, wo nötig, die Partikel „zu" ein! 1. Ich will zuerst den Tatort (absuchen). 2. Der Polizist ließ den Fahrer (anhalten). 3. Hier darf man nicht (fotografieren). 4. Ich empfehle Ihnen, in erster Linie das Puschkin-Museum für bildende Künste (besuchen). 5. Ich bitte Sie (mitkommen). 6. Er fährt ins Krankenhaus, um den Verletzten (vernehmen). 7. Der Chef läßt dich den Verdächtigen (festnehmen). 8, Er lehrt mich (fotografieren). 9. Seit einem Monat lerne ich Auto (fahren). 10. Er hilft mir diese Verbrechen (aufklären). 11. Ich sehe eine Frau die Treppe (hinaufsteigen). 12. Der Zug fährt, ohne auf einer Station (halten), durch. 13. Ich habe große Lust, ins Grüne (fahren). 14. Der Verunglückte blieb auf der Straße (liegen), bis die Polizei kam. 15. Die Polizei ordnete an, die Wagen hinter das Haus (stellen). 16. Es ist notwendig, ein Protokoll (fuhren). 17. Er braucht zum Tatort nicht mehr (fahren). 18. Ich lasse mein Auto vor dem Haus (stehen). 19. Es galt, einen unbekannten Toten (identifizieren). Aufgabe 3. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische! 1. Um diese für die Beweisführung wichtigen objektiven Beweismittel zu erlangen, wurden die Wohnung des Seh. sowie alle Nebenräume systematisch durchsucht. 2. Der Angeklagte leugnete, das Auto gestohlen zu haben. 3. Ich habe vor, heute Abend ins Theater zu gehen. Aufgabe 4. Vervollständigen Sie die Sätze mit Infinitiv mit oder ohne zu. 1. Es notwendig.... 2.1ch bitte dich... . 3. Er lehrt mich... .4. Er verspricht mir ... . 5. Er schlägt vor, zum Tatort sofort... . 6. Jeder Bürger muß die bestehenden Gesetze ... 7. Ich kann ... . 8. Ich verbitte dir, das ... . 9. Er hat keine Zeit, ins Kino .... 10. Ich 94

bleibe hier ... . II. Ich muß die Wohnung ... . 12. Meine Frau hat Lust ... . 13. Das Gericht wird den Angeklagten .... 14. Die Verhandlung soll morgen .... (Numeralien/Zahlwörter) : 1. 2. 3.

(fünf); (der fünfte); (zwei Fünftel)

0 (Null)

12

.

1 eins 2 zwei 3 drei 4 vier 5 fünf 6 sechs

7 sieben 8 acht 9 neun 10 zehn 11 elf 12 zwölf

13 19 13 drei + zehn = dreizehn 14 vier + zehn = vierzehn 15 fünf+zehn = fünfzehn 18 acht + zehn = achtzehn 19 neun + zehn = neunzehn Ho: 16 sechzehn : 16 siebzehn 17 siebzehn 20 90 13 19): 40 vier + zig = vierzig 50 fünf + zig = fünfzig 60 sech + zig = ± sechzig 70 sieb + zig = siebzig 80 acht + zig = achtzig Ho: 20 zwanzig 30 dreißig 21 ,

zehn:

– zig (

99

,

, und.

:

21 einundzwanzig 68 achtundsechzig 32 zweiunddreißig 79 neunundsiebzig 43 dreiundvierzig 86 sechsundachtzig 54 vierundfünfzig 99 neunundneunzig 100 hundert 1000 tausend 1000000 eine Million 21

:

153 einhundertdreiundfünfzig/hundertdreiundfünfzig 1231 eintausendzweihunderteinunddreißig/tausendzweihunderteinunddreißig 5675236 fünf Millionen sechshundertfünfundsiebzigtausendzweihundertsechsunddreißig.

. 95

1 ein ( 4 viertel

1 ein ( 19 neunzehnte l – tel:

ein Viertel)

ein Neunzehntel)

2/5 5/18 18/19 Ho:

zwei Fünftel fünf Achtzehntel. achtzehn Neunzehntel 1/2 ein halb ( ); 1/3 ein Drittel ( ); 1/20 (ein Zwangzigstel) , -steh 1/21 ein Einundzwanzigstel 3/149 drei Hundertneunundvierzigstel Ho: 1/2 – eine Hälfte ( ) 11/2– anderthalb eineinhalb ( ) : 0,3 Null Komma drei; 0,0075 Null Komma Null Null (zwei Null) fünfundsiebzig; 1,115 eins Komma hundertfünfzehn

: 1) 2)

-t ,

20

-st,

20; .

der, die, das

,

: zwei: der(die, das) zweite ( , - , - ); zwanzig: der (die, das) zwanzigste ( , - , - ); : ein: der (die, das) erste ( , - , - ); drei: der (die, das) dritte ( acht: der (die, das) achte ( , - , - );

, - , - ); .

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

eins zwei drei vier fünf sechs sieben acht neun zehn elf zwölf dreizehn vierzehn fünfzehn sechzehn siebzehn achtzehn neunzehn zwanzig einundzwanzig

– der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das

erste zweite dritte vierte fünfte sechste siebente achte neunte zehnte elfte zwölfte dreizehnte vierzehnte fünfzehnte sechzehnte siebzehnte achtzehnte neunzehnte zwanzigste einundzwanzigste 96

30 40 50 60 70 80 90 100

dreißig vierzig fünfzig sechzig siebzig achtzig neunzig hundert

– der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das – der, die, das

,

dreißigste vierzigste fünfzigste sechzigste siebzigste achtzigste neunzigste hundertste

, ,

: Der l. September (der erste September) – ; am 9. Mai (am neunten Mai) – ; den 12. April (den zwölften April) – . , , « », « » : 1945 – im Jahre neunzehnhundertfünfundvierzig; 1918 – neunzehnhundertachtzehn.

. ,

-t

,

-st

.

Aufgabe 1. Lesen Sie diese Zahlen laut! 4 + 7 = 11 (4 und 7 ist 11; 4 plus 7 gleich 11); 11 – 5 = 6 (11 weniger 5 ist 6; 11 minus 5 gleich 6); 8 x 5 = 40 (8 mal 5 ist (gleich) 40); 35 : 7 = 5 (35 (geteilt) durch 7 ist 5). Aufgabe 2. Beachten Sie! 1/2 – einhalb; l 1/2 – eineinhalb (anderthalb); 21/2 – zweieinhalb; 0,5 – Null Komma fünf; 0,06 – Null Komma Null sechs; 1% – ein Prozent; 45% – fünfundvierzig Prozent; 1/3 – ein Drittel; 3/4 – drei Viertel. Aufgabe 3. Sprechen Sie dem Lektor nach! 1000 – tausend; 1001 – tausendeins; 1022 – tausendzweiundzwanzig; zwölftausendfünfhundertachtzehn; 1 000 000 – eine Million; 1 000 000 000 eine Milliarde; im Jahre (512) fünfhundertzwölf, im Jahre (1077) tausendsiebenundsiebzig, im Jahre (1989) neunzehnhundertneunundachtzig.

12518



Aufgabe 4. Sprechen Sie dem Lektor nach. der, die, das 1 – erste; 100 – hundertste; 1000 – tausendste; 102 – hundertzweite; 17 -siebzehnte; 20 – zwanzigste; 31 – einunddreißigste; 3 – dritte. Aufgabe 5. Zählen Sie von l bis 50! Aufgabe 6. Zählen Sie von 50 bis 100! Aufgabe 7. Lesen Sie die Zahlen! 3, 13, 30, 35, 87, 97, 293, 457. Aufgabe 8. Lesen Sie die Zahlen! 97

10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100, 1000. Aufgabe 9. Lesen Sie die Wortgruppen laut! Der 1. Mai, der 9. Mai, der 8. März, der 28. Februar, der 10. April. Aufgabe 10. Antworten Sie! Wieviel ist 2 + 3, 8 + 7, 33 + 7, 10 + 3, 17 + 13? Aufgabe 11. Wieviel ist 10 - 7, 25 - 5; 63 - 3; 97 - 10; 43 - 12? Aufgabe 12. Wieviel ist 8 x 3; 14 x 2; 20 x 3; 7 x 8? Aufgabe 13. Wieviel ist 30 : 6; 40 : 10; 56 : 8; 63 : 9? Aufgabe 14. Antworten Sie! 1. Der wievielte ist heute? (Welches Datum haben wir heute?) 2. Der wievielte war gestern, vorgestern? 3. Der wievielte ist morgen? 4. Der wievielte ist übermorgen? 5. Wie alt sind Sie? 6. In welchem Jahr wurden Sie geboren? 7. Warm wurde Tolstoi geboren? 8. Wann feiert man den Tag der deutschen Einheit (Seit 1991 am 3. Oktober)? 9. Wann wurde Moskau gegründet? 10. Wieviel Einwohner hat Moskau? 11. Den wievielten hatten wir gestern? 12. Welches Fest feiert man in Deutschland am 25. Dezember? 13. Wann erfolgte die Wiedervereinigung Deutschlands? (am. 3. Oktober 1990). Beachten Sie! 1. Bei Geldangaben liest man: DM14,32–vierzehn Mark zweiunddreißig DM 7,01 – sieben Mark eins DM -.52 – zweiundfunfzig Pfennig 2. Bei der Bezeichnung der Uhrzeiten unterscheidet man zwischen der offiziellen und der umgangssprachlichen Zeitangabe. Man fragt nach der Uhrzeit: Wie spät ist es? / Wieviel Uhr ist es? In der offiziellen Zeitangabe zählt man den Tag mit 24 Stunden so: 8.15 Uhr – acht Uhr fünfzehn (Minuten) 12.32 Uhr – zwölf Uhr zweiunddreißig 20.45 Uhr – zwanzig Uhr fünfimdvierzig 24.00 Uhr – vierundzwanzig Uhr 8.30 Uhr– acht Uhr dreißig 20.15 Uhr – zwanzig Uhr fünfzehn 0.25 Uhr – null Uhr fünfundzwanzig In der Umgangssprache gebraucht man eine andere Uhrzeitangabe: 7.00 – Es ist sieben (Uhr) (Es ist) sieben 7.05 Uhr – 5 (Minuten) nach sieben 7.15 Uhr – (ein) Viertel nach 7/Viertel acht 7.20 Uhr – zwanzig nach sieben/zehn vor halb acht 7.30 Uhr – halb acht 7.35 Uhr – 5 nach halb 8 7.40 Uhr – 10 nach halb acht/20 vor 8 7.45 Uhr – (ein) Viertel vor 8/ drei Viertel 8 7.50 Uhr –10 vor 8 8.00 Uhr – acht (Uhr) / (Es ist) acht. 1.00 Es ist ein Uhr/Es ist eins. Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch. 1. Meine Uhr geht vor. 2. Deine Uhr geht genau/richtig. 3. Seine Uhr geht nach. 4. Ich komme mit dem Zug um 7 Uhr abends an. 5. Auf/Nach meiner Uhr ist es jetzt fünf nach vier. 6. Meine Uhr geht jeden Tag zehn Minuten vor. 7. Es ist jetzt genau/Punkt zwölf Uhr. 8. Beim Gongschlag war es vierzehn Uhr. 9. Wir treffen uns 98

gegen zehn Uhr. Aufgabe 1.1. Sehen (Schauen) Sie auf die Uhr und sagen Sie, wie spät es jetzt ist/wann der Deutschunterricht begonnen hat und wann er beendet ist. Aufgabe 2. Sagen Sie das russisch. 1. Ich komme um 6 oder um halb sechs. 2. Ich komme um Viertel 7. 3. Ich komme um Viertel nach sechs. 4. Ich komme um Viertel vor 8. Aufgabe 3. Lesen Sie die folgenden Uhrzeiten auf verschiedene Weise! 95, 915; 925; 930; 9. Aufgabe 4. Antworten Sie auf folgende Fragen! 1. Wie spät ist es jetzt? 2. Wann fährt der Zug? 3. Wann beginnt die Untersuchung? 4. Wann essen Sie Abendbrot? 5. Um wieviel Uhr gehst du schlafen? 6. Wann ist die Besprechung? 7. Um wieviel Uhr beginnt die Vorstellung? 8. Wann beginnt die Vernehmung des Angeklagten? 9. Um wieviel Uhr fahren wir zum Tatort? 10. Um wieviel Uhr kommst du nach Hause? . 1.

.

Nom. Gen. Dat. Akk.

der/ein Vater des/eines Vaters dem/einem Vater den/einen Vater :

das/ein Kind des/eines Kindes dem/einem Kind(e) das/ein Kind

.

-s

-es. 2. . Nom. der/ein Junge Gen. des/eines Jungen Dat. dem/einem Jungen Akk. den/einen Jungen : ,

-( )n

.

3. ( Nom. die/eine Mutter Gen. der/einer Mutter Dat. der/einer Mutter Akk. die/eine Mutter

)

: . 4.

(

)

.

.

Nom. der Name Gen. des Namens Dat. dem Namen Akk. den Namen

das Herz des Herzens dem Herzen das Herz .

-s ,

: Inges Kleid,

Kurts Aufsatz. ,

s, ß, tz, z

,

.

. 99

(Aristoteles1 Werke, Max' Briefe),

-ens (Hansens Bruder, Mariens Hut), von (die Briefe von

Moriz Arndt, der Hut von Marie). – s, Sehenswürdigkeiten. , (die Sehenswürdigkeiten des neuen Berlin(s).

.

-s

- , -el

-n .

: Berlins .

-er,

.

- n

-s ,

. Nom. die Tische, Schlüssel, Männer, Bären, Autos Gen. der Tische, Schlüssel, Männer, Bären, Autos Dat. den Tischen, Schlüsseln, Männern, Bären, Autos Akk. die Tische, Schlüssel, Männer, Bären, Autos Aufgabe 1. Gebrauchen Sie die eingeklammerten Substantive im nötigen Kasus. 1. Ich gebe (der Student) das Buch. 2. Mein Vater liest (der Brief). 3. Ich verstehe (dieser Satz) nicht. 4. Wann beginnt (der Prozeß). 5. Hat man (der Dieb) gefaßt. 6. Wie schreibt man (der Name des Verdächtigen)? 7. Er fragt nach (die Personalien). 8. Unterschreiben Sie bitte (das Protokoll). 9. Überprüfen Sie die Aussagen (dieser Zeuge) 10. Die Öffentlichkeit hilft (die Miliz) bei (die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung). 11. In (die Ferien) fahrt er in die Schweiz. Aufgabe 2. Setzen Sie die Endungen hinzu: 1. der Name d... Zeugen. 2. die Tasche ein... Frau. 3. das Heft d... Mädchen ... . 4. das Bild ein... bekannten Maler ....5. D... Chef gibt d... Mitarbeiter d... Ausweis. Aufgabe 3. Antworten Sie auf folgende Fragen: 1. Wem gibt der Lektor das Buch? (ein Student, ein Hörer, das Mädchen, der Schüler). 2. Wen vernimmt der Kriminalist? (ein Verdächtiger, ein Zeuge, der Dieb). 3. Was liest du? (ein Protokoll, das Dokument, ein Brief, die Aussagen, ein Urteil). 4. Wessen Ausweis liegt auf dem Tisch? (der Mitarbeiter, der Kriminalist, der Staatsanwalt). Aufgabe 4. Deklinieren Sie folgende Substantive! Der Mensch, der Name, der Herr, die Frau, der Hörer, der Kriminalist, der Dieb, der Verbrecher, das Buch, die Hunde, die Mitarbeiter, die Indizien, die Vorträge. Aufgabe 5. Gebrauchen Sie die Eigennamen im Genitiv. 1. Ich lese gern die Werke (Goethe). 2. Der Vortrag (Heibig) ist interessant. 3. Der Großvater liest (Gerhard) Briefe. 4. Er kennt die Sehenswürdigkeiten (Berlin). 5. Das bekannteste Museum (Dresden) ist die Gemäldegalerie. 6. Die Hauptstadt (Österreich) ist Wien. 7. Das bedeutende Museum (Bonn) ist (Beethoven) Geburtshaus. 8. (Dürer) Gemälde gefallen mir sehr gut. 9. (Wolfgang Amadeus Mozart) Oper „die Zauberflöte" gefällt mir besonders. Aufgabe 6. Beantworten Sie die Fragen bejahend! 1. Hat der Täter ein Auto benutzt? 2. Brauchen wir einen Hund? 3. Brauchst du einen Zeugen? 4. Fährst du zum Tatort allein? 5. Nimmst du an der Vernehmung der Zeugen teil? 6. Sind die Aussagen des Verbrechers zuverlässig? 7. Hat der Täter das Opfer lange beobachtet? 8. Hat die Polizei die Drogenhändler gefaßt? 9. Hast du die Fotos des Täters schon gesehen? 10. Befragt der Richter den Zeugen? II. Hat das Parlament das Gesetz 100

über den Export geändert?

1. jedesjede, dieser, dieses, diese) Maskulinum Nom. – Gen. – en Dat. – en Akk. – en 2. mein, ihr, euer), Maskulinum Nom. – er Gen. – en Dat. – en Akk. – en

(der, das, die) : Neutrum

Femininum –e – en – en –e

–e – en – en –e

kein

(ein, eine, ein), , Neutrum – es – en – en – es

(jeder,

(unser, dein, sein, :

, Femininuni –e – en – en –e

3. Maskulinum Nom. – er Gen. – en Dat. – em Akk. – en

1. beide, keine, welche mehrere, einige Nom. – Gen. – er Dat. – en Akk. – e

: Neutrum – es – en – em – es

Femininum –e – er – er –e

(die),

, –

alle, viele,

. 2. :

Aufgabe 1. Deklinieren Sie folgende Wortgruppen: Ein fleißiger Mitarbeiter, gute Arbeit, starker Wille, frischer Tee, frisches Brot, der erfahrene Kriminalist, ein schweres Verbrechen, der aufgeklärte Fall, schwere Anklage, die entwendeten Sachen, kein interessanter Fall, sein altes Auto, dieser junge Täter, einige neue Beweise, kalter Braten, ein ehrlicher Steuerzahler. Aufgabe 2. Lesen Sie folgende Wortverbindungen mit den Adjektivendungen: dieser alt...Herr, jeder tüchtig...Polizist, jene bös...Krankheit, jedes hoh...Fenster, beide gestohlen... PKW(s), ein verantwortungsvoll... Auftrag, höh... Ordnung, der zuverlässig... Schutz, welche neu... Aussagen, alle klein... Kinder, die gestellt... Aufgaben, viele belastend... Beweise, dieses hübsch... Mädchen, einige gute... Aufnahmen, die gestrig... Zeitung, viele wichtig... Papiere, kein interessant... Bericht. Aufgabe 3. Ergänzen Sie die Adjektivendungen! Mein treu... Freund, im erst... Stock, bei schlecht... Wetter, das Ergebnis der kriminalpolizeilich... Arbeit, vorbildlich... Ordnung, sein strafrechtlich... Handeln, sachlich... Beweismittel, ein subjektiv... Porträt, auf den 101

erst... Blick, die notwendig... Maßnahmen, viele entwendet... Dinge, bei gründlich... Betrachtung, wegen ein... schwer... Unfalls. Aufgabe 4. Lesen Sie den Satz mit richtigen Adjektivendungen: 1. Während der weiter... Suche nach dem Brandstifter stellten die Kriminalisten in der angrenzend... Kaufhalle eine zerschlagen... Scheibe an einem vergittert... Fenster fest. 2. Ich habe dir drei neu ... Zeitschriften mitgebracht. Vortextübungen Übungen zur Wortbildung Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Wörter. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Übersetzungen mit Hilfe eines Wörterbuches! a) einmal, jedesmal, vielmal(s), mehrmal(s), keinmal; b) zweifach, vielfach, mehrfach, mannigfach, fünffach, tausendfach; c) schuldlos, erfolglos, aussichtslos, ergebnislos, sorgenlos, nutzlos, spurlos, endlos, arbeitslos. Aufgabe 2. Also, welche Bedeutung haben die Halbsuffixe -mal, -los und das Suffix -fach? Aufgabe 3. Übersetzen Sie folgende Wörter: grenzen, Grenze (f), grenzenlos, Grenzgebiet (n), Grenzschutz (m). Aufgabe 4. Hören Sie folgende Wörter und Wortverbindungen. Sprechen Sie sie dem Sprecher nach! Die Schweiz, Österreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Polen, die BRD, der Status, das Abkommen, der (das) Quadratkilometer, der Südwesten, die Ostsee, die Hauptstadt, das Territorium, ein hochentwickelter Staat, die SPD, die CDU, die CSU, Sachsen-Anhalt, völkerrechtlich, Frankreich, Tschechien, die Slowakei, Liechtenstein. Aufgabe 5. Suchen Sie im Wörterbuch nach russischen Äquivalenten für: die Bevölkerungsdichte, durchschnittlich, der Bundestag, die Staatsgewalt, der Bundesrat, der Bundeshaushaltsplan, das Haushaltsjahr. Aufgabe 6. Antworten Sie! Aus welchen Wörtern besteht die Bundeshaushaltsplan"? Wie übersetzt man jedes Wort und die Zusammensetzung?

Zusammensetzung

„der

Aufgabe 7. Bilden Sie einige Ableitungen von „Gesetz". Dabei können Sie ein Wörterbuch zu Rate ziehen. ! gründen vt – Fläche f-, -n – , eine Fläche (ein Gebiet) von ... km2 umfassen– grenzen an Akk. – Grenze f-, -n zu Dat. – Ostsee f– Vereinigung f-, -en – See m -s, -n- Bodenschätze (Pl) – Bevölkerung f-, – Bevölkerungedichte f-, -n – die nationale Minderheit – betragen (u, a) vi – , sich belaufen auf Akk. – , die Bundesrepublik Deutschland – sich gliedern in Akk.– sich zusammensetzen aus Dat.– ( bestehen (a, a) aus Dat.–

... km2

.,

.) 102

das höchste gesetzgebende Organ – Staatsgewalt f – die Staatsgewalt ausüben – entlassen (ie, a) vt – Staatsoberhaupt n -es,– Bundesland n -es, – länder – ernennen vt – gleichberechtigt – Rechtsstaat m -es – die politische Macht ausüben – Amtssprache f-, -n – einteilen in Akk – bestätigen vt – Angestellte m, f-n, -n– , Beamte m, -n, -n – , Innenpolitik f – Gesetz n -es, -e – Außenpolitik f – entscheiden (ie, ie) über Akk ( Beschluß m -sses, Beschlüsse – einen Beschluß fassen – eine Politik betreiben/verfolgen – einhalten (ie, a) vt – Bundestag m, -(e)s, ohne Pl.– die Wahlen zum Bundestag – bestimmen vt – verwirklichen vt – Bundesrat m – , vertreten (a, e) vt– völkerrechtlich – Entwurf m -es, Entwürfe – Vorlage f-, -n – ( ) Grundgesetz n -es – Verfassung f, -en – verfassungsmäßig – , Regierungschef m -s, -s– Abgeordnete m -n, -n– , das Gesetz beschließen (o, ) – die Verwaltung f, en – , Wählbarkeit f – , wahlberechtigt – wählbar – , Bundesregierung f, -, -en – Rücktritt m-s – , ( Mißtrauensvotum n -s – auf Vorschlag des Bundeskanzlers – Bundesverfassungsgericht n -(e)s – Bundesversammlung f, -,– zählen vi –

)

)

: Synonyme: einteilen, sich gliedern; Schaffung (f), Gründung (f); See (f), Meer (n); etwa, circa, rundum; eintreten für, sich einsetzen für; angehören, vereinigen. 103

Antonyme: arm sein an Dat. – reich sein an Dat. –

.; .

Aufgabe 1. Gruppieren Sie die Wörter nach gemeinsamer Wurzel. Übersetzen Sie sie ins Russische. gründen, Grenze (f), Gründung (f), Gründer (m), grenzen, angehören, gehören, Begründer (m). Aufgabe 2. Suchen Sie nach den Synonymen für Gründung(f); betragen: die Bildung, das Gesetz, die Grundlage, die Schaffung, vereinigen, einhalten, zählen, sich belaufen. Aufgabe 3. Suchen Sie nach Antonymen für arm, die Außenpolitik: treu, fest, reich, die Sozialpolitik, die Staatspolitik, die Innenpolitik . Aufgabe 4. Setzen Sie das richtige Verb ein! Die Verben sind unten angegeben. 1. Die BRD ... im Osten an Polen. 2. Die BRD wurde 1949 ... . 3. Der SPD ... vorwiegend die Arbeiterklasse ... . 4. Die BRD ... 80 Millionen Einwohner. 5. Der Bundeskanzler ... die Richtlinien der Politik. 6. Der Bundespräsident ... die BRD völkerrechtlich. 7. Der Bundesrat...die Entwürfe der Gesezte. 8. Der Bundeskanzler ... über alle Grundfragen der Staatspolitik. 9. Die Bundesversammlung ... auf die Dauer von 5 Jahren den Bundespräsidenten. (wählen, vertreten, zählen, betragen, grenzen, gründen, bestimmen, bestätigen, festlegen, entscheiden, angehören). Aufgabe 5. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische! 1. Die BRD, im Zentrum Europas gelegen, umfaßt ein Territorium von 356854 km2. Die Hauptstadt der BRD Berlin hat etwa 4 Millionen Einwohner. 3. Die BRD verfügt über eine entwickelte Wirtschaft mit moderner Industrie und Landwirtschaft. 4. Im Mittelpunkt der Außenpolitik der BRD steht die Entwicklung der Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt. 5. Der Bundespräsident sorgt für die völkerrechtliche Vertretung der BRD. 6. Das Staatsoberhaupt in der BRD ist der Bundespräsident. 7. Der Leiter der Bundesregierung der BRD ist der Bundeskanzler. Aufgabe 6. Ergänzen Sie: 1. Die BRD wurde am 23. Mai 1949 .... 2. Die BRD ... in Mitteleuropa. 3. In der BRD ... etwa 80 Millionen Menschen. 4. Die BRD ... aus 16 Bundesländern. 5. Die Bevölkerungsdichte der BRD ... 245 Menschen je Quadratkilometer. 6. Der Schaden ...auf etwa 2000 DM. Aufgabe 7. Welches Wort paßt für diesen Satz? „Arm oder reich?" Die BRD ist an Bodenschätzen ... . Aufgabe 8. Welches Verb wählen Sie (gehören / gehören zu/ angehören)? 1. Die BRD ... der UNO ... . 2. Ostberlin und Westberlin ... jetzt wieder ... Deutschland. 3. ... dir dieses Buch? 4. Der SPD ... vorwiegend die Arbeiter. 5. Der Delegation ... der Bundeskanzler und der Bundespräsident... . 6. Die völkerrechtliche Vertretung der BRD... den Aufgaben des Bundespräsidenten der BRD. 7. Das... meinen Pflichten. 8. Das ... meiner Frau. 9. Das ... nicht hierher. 10. Die BRD ... der NATO. Aufgabe 9. Merken Sie sich folgende Abkürzungen! Die BRD (Bundesrepublik Deutschland) – Die UNO – Die SPD (die Sozialdemokratische Partei Deutschlands) – ) Die CDU (die Christlich-Demokratische Union) – (

. ( ) 104

Die CSU (die Christlich-Soziale Union) – XCC ( Die FDP (die Freie Demokratische Partei) – ( Die Partei der Grünen – Die PDS (die Partei des Demokratischen Sozialismus) – Der DGB (der Deutsche Gewerkschaftsbund) – ( Die EU(die Europäische Union) – ( Aufgabe 10. Übersetzen Sie ins Deutsche! 1. – 23 1949 . 3. . 5. 5 . 8. . 10. 4 . 12. 14. 882,4 . 16. – , .

) ) (

) )

)

. 2. –

. 4.

. 6.

80 , . II.

,

. ,

. 7. . 9.

. 13. 2

. 15. . 17.

– .

3,07 1990 .

.

Aufgabe 11. Hören Sie den Text „A". Übersetzen Sie ihn ins Russische. Text „A" Die Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland, ein hochentwickelter Industriestaat mit produktiver Landwirtschaft, entstand am 23. Mai 1949. Am 29. September 1990 ist der am 31. August in Berlin unterzeichnete Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR in Kraft getreten. Die Wiedervereinigung erfolgte am 3. Oktober 1990. Die Hauptstadt der BRD ist Berlin. Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Sie ist ein Rechtsstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die BRD gliedert sich in 16 Bundesländer: Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und SchleswigHolstein. Die Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen, die den Grundsätzen des Grundgesetzes entsprechen, und ihre eigenen Länderparlamente, Kabinette und Ministerpräsidenten. Die BRD liegt in der Mitte Europas. Sie grenzt an: Dänemark im Norden; die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich im Westen; Österreich und die Schweiz im Süden; Polen und die Tschechische Republik im Osten. Nahezu ein Drittel ihrer Fläche ist Wald. Alle Flüsse Westdeutschlands – mit Ausnahme der Donau und ihrer Nebenflüsse - fließen nach Norden hinab zum Meer. Das Staatsgebiet der BRD ist etwa 357.000 qkm groß. Die Bevölkerung der BRD beläuft sich auf über 80 Millionen Menschen. Die Bevölkerungsdichte der BRD beträgt 245 Menschen je Quadratkilometer. Die größten Gruppen nationaler Minderheiten sind Sorben, Dänen, Holländer, Friesen, Juden. In Westdeutachland sind etwa 3 Millionen arbeitende Ausländer (ausländische Arbeitnehmer). Das höchste gesetzgebende Organ der BRD ist der Bundestag. Er zählt 656 Abgeordnete, die auf 4 Jahre gewählt werden. Der Bundestag beschließt Gesetze, wählt den Bundeskanzler (und mittelbar durch ihn die Regierung), das Bundesverfassungsgericht und kontrolliert die öffentliche Verwaltung. Die Wahlen zum Bundestag erfolgen nach einem modifizierten Verhältniswahlrecht. Wahlberechtigt sind die Bürger über 18 Jahre, für die Wählbarkeit ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Die Parteien, die weniger als 5% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, erhalten keinen Sitz im Bundestag. Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern der Länderregierungen zusammen. Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Präsident des Bundesrates wird jährlich gewählt und ist in der Regel der Ministerpräsident eines Landes. Die Bundesversammlung wählt auf die Dauer von 5 Jahren den Bundespräsidenten. Der Bundespräsident ernennt und entläßt auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Minister. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt. Zu seinen Aufgaben gehören die völkerrechtliche Vertretung der BRD und die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten ernannt. Sein Amt endet durch den Zusammentritt des neuen Bundestages, durch ein Mißtrauensvotum und durch Rücktritt. Der Bundeskanzler 105

bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. 1955 trat die BRD der NATO bei. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union (EU) und der UNO. Politische Parteien Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist ihrer Mitgliederzahl nach die größte Partei Deutschlands, sie zählt circa 800 000 Mitglieder. Die Parteimitglieder sind zu 52% Arbeiter und zu 16% Angestellte, weiterhin Angehörige freier Berufe oder anderer Schichten. Die Partei der Grünen tritt hauptsächlich für Umweltschutz und Frieden ein. Im Bundestag sind heute sechs Parteien vertreten: die SPD, die Christlich-Soziale Union Deutschlands (CSU), die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Freie Demokratische Partei (FDP), die Grünen und die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS). Im Bundestag bilden die CDU und CSU eine gemeinsame Fraktion. Bei allen Wahlen beweist die Bevölkerung ein starkes politisches Interesse. Bei der letzten Bundestagswahl betrug die Wahlbeteiligung 84,3%. Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gelb. Währungseinheit der BRD ist die Deutsche Mark (1DM=100 Pfennig). Sie ist frei konvertierbar, d.h., sie kann jederzeit gegen jede fremde Währung zum jeweiligen Wechselkurs umgetauscht werden. Beschränkungen des Kapitalverkehrs mit dem Ausland bestehen nicht. Die BRD steht nach den USA an zweiter Stelle im Welthandel. Die Außenwirtschaft spielt eine entscheidende Rolle im Wirtschaftsleben der BRD. An der Spitze der Ausfuhrgüter der BRD stehen Kraftfahrzeuge, Maschinen aller Art, chemische und elektrotechnische Erzeugnisse. Auf der Einführseite haben Nahrungs- und Genußmittelindustrie das größte Gewicht. Eingeführt werden auch Rohstoffe und Energieträger (vorwiegend Erdöl und Erdgas). Zu den Handelspartnern der BRD gehört auch Rußland. Die größten Handelspartner der BRD sind jedoch die Niederlande und Frankreich. Jeder vierte Erwerbstätige in der BRD arbeitet direkt für Export. Eine derart große Abhängigkeit von der Außenwirtschaft hat folgenden Grund: die BRD ist ein dicht besiedeltes Industrieland mit nur sehr geringen eigenen Rohstoffvorkommen. Sie verfügt aber über einen hohen Stand der Technologie, eine gute Ausbildung der Bevölkerung und einen leistungsstarken Produktionsapparat. Die enge Verflochtenheit der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland bringt aber auch die Abhängigkeit mit sich. Die BRD ist anfällig gegen alle Störungen des Welthandels, weil Arbeitsplätze, Investitionen, Erträge und Lebensstandard von seiner Entwicklung abhängig sind. Stabile Weltwirtschaft, freier Handel und ein geordnetes Währungssystem sind deshalb wichtige Lebensbedingungen für die deutsche Volkswirtschaft. Die Amtssprache ist Deutsch. Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten Aufgabe 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text „A": 1. Wann entstand die BRD? 2. Wann haben sich die BRD und die DDR zum einheitlichen Deutschland vereinigt? 3. Wo liegt die BRD? 4. Ist die BRD ein hochentwickelter Industriestaat? 5. Wie groß ist die Fläche der BRD? 6. Wie heißt die Hauptstadt der BRD? 7. Welche Flüsse sind in der BRD die größten? 8. Ist die BRD reich an Bodenschätzen? 9. Wieviel Millionen Menschen leben in der BRD? 10. Aus wieviel Bundesländern besteht die BRD? II. An welche Länder grenzt die BRD? 12. Welche nationalen Minderheiten gibt es in der BRD? 13. Wer übt die Staatsgewalt in Deutschland aus? 14. Wie heißen die höchsten Staatsorgane Deutschlands? 15. Welche Aufgaben erfüllt der Bundestag? 16. Welche Außenpolitik betreibt die BRD? 17. Unterhält die BRD diplomatische Beziehungen mit Rußland? 18. Wieviel und welche Parteien sind heute im Bundestag vertreten? 19 Wann feiert man den Tag der deutschen Einheit? Aufgabe 2. Was glauben Sie, warum gibt es in der BRD mehrere Parteien? Aufgabe 3. Berichten Sie über den Staatsaufbau der BRD. Aufgabe 4. Berichten Sie über die Grundlagen staatlicher Ordnung. Aufgabe 5. Antworten Sie! Wer ist heutzutage der Bundeskanzler, der Bundespräsident? Aufgabe 6. Geben Sie den Inhalt des Textes nach folgender Gliederung deutsch wieder: 1) Territorium, 2) Bevölkerung, 3) Staatsaufbau, 4) Parteien. 106

Aufgabe 7. Fragen Sie Ihren Kommlitonen nach den Grenzen der BRD. Benutzen Sie dabei die Landkarte! Aufgabe 7.1. Suchen Sie auf der Karte nach sechzehn Bundesländern. Aufgabe 8. Lassen Sie Ihren Studienfreund folgende Fragen beantworten! 1. Welche Parteien gibt es in der BRD? 2. Ist die BRD reich an Bodenschätzen? 3. Was für ein Staat ist die BRD? 4. Wann wurde die BRD UNO-Mitglied? 5. Ist die BRD EU-Mitglied? 6. Wann trat die BRD der NATO bei? 7. Wie sieht die Bundesflagge aus? Aufgabe 9. Bestätigen Sie folgende Aussagen. Verwenden Sie folgende Ausdrücke: das stimmt. Sie haben vollkommen recht. 1. Die BRD ist ein hochentwickelter Industriestaat mit produktiver Landwirtschaft. 2. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. 3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Aufgabe 10. Führen Sie mit Ihrem Kommilitonen ein Gespräch zum Thema „die BRD". Aufgabe 11. Erzählen Sie Ihrem Freund alles, was Sie über die BRD erfahren haben. Aufgabe 12. Sprechen Sie mit Ihren Kommilitonen über die Zusammenarbeit der BRD mit Rußland. Aufgabe 13. Suchen Sie im Text „A" nach Bruchzahlen, Grundzahlen und Ordnungszahlen. Lesen Sie sie vor. Aufgabe 14. Schreiben Sie aus dem Text „A" je ein Beispiel für verschiedene Deklinationstypen der Substantive und Adjektive heraus. Aufgabe 15. Suchen Sie im Text „A" nach dem Abschnitt, wo es sich um das höchste gesetzgebende Organ der BRD handelt. Aufgabe 16. Nennen Sie die Aufgaben des Bundestages. Aufgabe 16.1. Sagen Sie das mit einem Wort: „Leiter der Bundesregierung in der BRD und in Österreich". Aufgabe 17. Antworten Sie! Wer ist das Staatsoberhaupt der BRD? Welche Aufgaben bzw. Obliegenheiten haben der Bundespräsident und der Bundeskanzler? Aufgabe 18. Suchen Sie im Text „A" nach den Antworten auf folgende Frage: Mit wieviel Jahren ist man in der BRD wahlberechtigt und wählbar? Lesen Sie diese Sätze vor. Aufgabe 19. Berichten Sie Ihrem Kommilitonen über die politischen Parteien in der BRD. Aufgabe 20. Antworten Sie! Was haben Sie über den Bundesrat erfahren? Aufgabe 21. Stellen Sie zum Text „A" etwa 10 Fragen und lassen Sie sie Ihre Studienfreunde beantworten! Aufgabe 22. Schreiben Sie einen Aufsatz zum Thema „Was weiß ich von der BRD?" Aufgabe 23. Antworten Sie! Wie heißt ein Staat, dessen Tätigkeit von Recht bestimmt und Gesetz begrenzt 107

ist? Aufgabe 24. Lesen Sie den Artikel 21 des Grundgesetzes für die BRD: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben." Wie lautet der ähnliche Artikel in unserer Verfassung?. Aufgabe 25. Erzählen Sie Ihren Kommilitonen über die Importe und Exporte der BRD. Verwenden Sie dabei folgende Redemittel: 1. Die BRD führt... ein. 2. Die BRD führt ... aus. Aufgabe 26. Ersetzen Sie in Ihren Aussagen die Verben „einführen", „ausführen" durch die Synonyme „importieren", „exportieren". Aufgabe 27. Antworten Sie: Wußten Sie schon, daß die Niederlande und Frankreich die größten Handelspartner der BRD sind? Nennen Sie die Gründe dafür. Aufgabe 28. Nennen Sie die Gründe und Ursachen für eine große Abhängigkeit der BRD von der Außenwirtschaft. Aufgabe 29. Suchen Sie im Text die Stellen heraus, wo über die negativen Seiten der Verflochtenheit der deutschen Wirtschaft mit dem Ausland gesagt wird. Aufgabe 30. Beantworten Sie die Frage anhand der Textinformation: Wofür/wogegen ist die BRD anfällig? Begründen Sie Ihre Behauptung. Aufgabe 31. Suchen Sie im Text den Abschnitt heraus, wo es sich um wichtige Lebensbedingungen für die deutsche Volkswirtschaft handelt. Womit hängt das Ihrer Meinung nach zusammen? Aufgabe 32. Können Sie sagen, was Rußland in die BRD exportiert und aus der BRD importiert? Text „B" Osterreich Die Republik Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa. Sie ist ein parlamentarischer Bundesstaat mit 9 Bundesländern: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark und Burgenland. 63% seines Territoriums entfallen auf Wälder, 18% auf Ackerland und 27% auf Wiesen und Weiden. Österreich befindet sich im Bereich des atlantisch geprägten Übergangsklimas. Seine Fläche beträgt 83856 km2. Die Bevölkerung zählt etwa 8 Millionen Einwohner bei der Bevölkerungsdichte von 89 Einwohnem/km2. Die Hauptstadt heißt Wien (1,5 Mio Menschen). Die größten Städte sind Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt u.a. Durch das Land strömt die Donau – der wichtigste Fluß Österreichs. Die Amtssprache ist Deutsch. In Österreich leben auch nationale Minderheiten: Kroaten, Slowenen, Italiener, Tschechen. Die meisten Bürger sind Gläubige: 84% Katholiken, 6% Protestanten. Osterreich ist nicht reich an Bodenschätzen. Hier kommen Eisenerz, Erdgas in geringem Maße vor. Die Vorkommen an Braunkohle, Blei, Zink, Magnesit, Kupfer, Salz werden ausgeführt. Alle anderen werden importiert. Österreich gehört zu den hoch entwickelten Industrieländern der Welt. Gegenwärtig besteht hier ein bedeutender staatsmonopolistischer Sektor in der Industrie. In Österreich sind solche Industriezweige wie: Schwerindustrie, Elektrotechnik, Holzverarbeitung, Chemie, Maschinenbau stark entwickelt. Österreich grenzt im Norden an die BRD und Tschechien, im Osten an Ungarn, im Süden an Jugoslawien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein. 996 wurde das Land erstmals in den Chroniken als Österreich erwähnt. 1156 wurde es zum Herzogtum und mit der Zeit zur Monarchie erhoben. Im November 108

1918 vurde nach dem Zerfall der österreichischungarischen Monarchie die Republik Österreich gebildet. 1938 hat sie sich nach dem Einmarsch der deutschen Truppen dem Deutschen Reich angeschlossen. Nach dem 2. Weltkrieg wurde es bis zum Jahre 1955 durch die 4 Großmächte besetzt. 1955 wurde der Staatsvertrag abgeschlossen. Laut dem Vertrag hat Österreich seine Unabhängigkeit sowie das Verbot des wirtschaflichen und politischen Anschlußes an Deutschland anerkannt. Außerdem hat es einen Beschluß über die immerwährende Neutralität gefaßt. Österreich ist seit 1955 Mitglied der UNO. Es wird in der Außenpolitik die Assoziierung mit EU angestrebt. Das höchste gesetzgebende Machtorgan ist das Parlament. Es besteht aus 2 Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat, dessen Abgeordnete von Landtagen ernannt werden. Beide Kammern sind zur Überprüfung der Tätigkeit der Bundesregierung befugt. An der Spitze der Republik steht der Bundespräsident, der vom Volke auf 6 Jahre gewählt wird. Er ernennt und entläßt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die Minister, vertritt die Republik nach außen usw. In Österreich gilt das von der österreichischen Monarchie übernommene und weitergeführte Recht. Der Oberste Gerichtshof hat seinen Sitz in Wien, darunter gibt es 4 Oberlandesgerichte, 18 Landes- und Kreisgerichte und 229 Bezirksgerichte. In Osterreich existiert das Mehrparteiensystem. Zu den größten Parteien gehören die Sozialistische Partei Österreichs (die SPÖ), die Österreichische Volkspartei (die ÖVP) sowie die Freiheitliche Partei Österrereichs (die FPÖ). Die größte Massenorganisation des Landes ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (der ÖGB) (1955 gegründet). Er vereinigt in seinen Reihen über 1,6 Mio Mitglieder. In Österreich besteht die Schulpflicht für Kinder vom 6. bis 15. Lebensjahr. Nach der vierklassigen Volksschule besucht die Mehrzahl der Kinder entweder die wenig gegliederte Volksschuloberstufe auf dem Lande oder die Hauptschule (4 Jahre). Die 9-jährigen allgemeinbildenden höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien) vermitteln die Hochschulreife, die zum Eintritt in die Universitäten und Hochschulen berechtigt. Nach der Hauptschule können auch berufsbildende mittlere oder höhere Schulen besucht werden. Die katholische Kirche übt einen starken Einfluß auf das Bildungswesen des Landes aus. Aufgaben zum Text „B" Aufgabe 1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text „B" ohne Wörterbuch. Aufgabe 2. Vollenden Sie die Sätze anhand des Textes „B": 1. Der Oberste Gerichtshof hat... 2. Das höchste gesetzgebende Machtorgan ist... 3. An der Spitze der Republik ... 4. In Österreich gilt das von der österreichischen Monarchie... Aufgabe 3. Welche Aussagen stimmen mit dem Text überein? 1. 2. 3. 4.

, 1955 .



. . –

.

. Aufgabe 4. Antworten Sie! Wieviel Parteien bestehen in Österreich? Ziehen Sie Nachschlagewerke zu Rate! Aufgabe 5. Antworten Sie! Stimmt das? 1. Das Parlament nimmt Gesetze an. 2. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat. Aufgabe 6. Suchen Sie im Text „B" nach den Angaben über die Bevölkerung und die Fläche Österreichs. Aufgabe 7. Berichten Sie über den Gesellschafts- und Staatsaufbau Österreichs. 109

Aufgabe 8. Gliedern Sie den Text „B" Aufgabe 9. Schreiben Sie ein Referat zum Thema „Österreich". Aufgabe 10. Schreiben Sie einen Brief an Ihren Kommilitonen. Erzählen Sie in diesem Brief alles Wichtige, was Sie aus dem Text „B" über Osterreich erfahren haben! Aufgabe 11. Wissen Sie noch etwas von Österreich? Wenn ja, erzählen Sie darüber Ihren Kommilitonen! Aufgabe 12. Bejahen oder verneinen Sie das: „Osterreich ist eine parlamentarische Demokratie mit Elementen eines Präsidialsystems". Aufgabe 13. Antworten Sie! Was zählt zu den Obliegenheiten des Bundespräsidenten Österreichs? Aufgabe 14. Sprechen Sie über die Gerichte Österreichs. Text „C" Die Schweiz Die Schweiz (amtlich deutsch – die Schweizerische Eidgenossenschaft) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Sie grenzt im Norden an die BRD, im Osten an Österreich und Liechtenstein, im Süden an Italien und im Westen an Frankreich. Die Schweiz umfaßt eine Fläche von 41293 km2. Die Einwohnerzahl beläuft sich zur Zeit auf etwa 7 Millionen. Die Hauptstadt ist Bern. Die Amtssprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch und Italienisch, seit 1938 ist Bündnerromanisch vierte Landessprache (nicht Amtssprache). Währung ist der Schweizer Franken. Verfassung: Die Schweiz ist nach der Verfassung vom 29.5.1874 ein demokratischer Bundesstaat, der seit 1978 aus 26 Kantonen besteht. Das grundgesetzgebende Organ ist die Bundesversammlung, die aus zwei Abteilungen (Kammern) besteht, dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat wird aus 200 Abgeordneten (Nationalräten) gebildet. Die Nationalräte werden im Proporzwahlverfahren (Verhältniswahlrecht) in kantonalen Wahlkreisen auf 4 Jahre gewählt. Beide Kammern beraten die jeweiligen Vorlagen getrennt. Sie wählen gemeinsam für 4 Jahre den Bundesrat, das oberste schweizerische Exekutivorgan, das aus 7 Mitgliedern besteht, die aus jeweils unterschiedlichen Kantonen stammen müssen. Sein Vorsitzender ist der von der Bundesversammlung für ein Jahr gewählte Bundespräsident. In den Ständerat, das föderative Organ, entsenden die einzelnen Kantone (Stände) je zwei Abgeordnete. Er besteht aus 46 Mitgliedern. Diese werden nach Kantonalen Vorschriften unmittelbar vom Volk nach Mehrheitswahlrecht auf vier Jahre gewählt. Die Regierungsgewalt liegt beim Bundesrat. Die Bundesversammlung wählt den Bundesrat, den Präsidenten, den Bundeskanzler sowie das Bundesgericht. Die einflußreichsten Parteien sind die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), die Schweizerische Volkspartei (SVP). Diese vier sind die am stärksten im Nationalrat vertretenen Parteien. Das Wappen zeigt ein schwebendes weißes Kreuz im roten Feld. Die in gleicher Weise gestaltete quadratische Nationalflagge wurde 1848 eingeführt. Die bekanntesten schweizerischen Schriftsteller sind M. Frisch, F. Dürrenmatt. In der Schweiz gibt es zahlreiche Museen und Kunstgalerien. In Zürich liegt das Kunsthaus, eine Sammlung von Werken aus dem Mittelalter bis heute, das Schweizerische Landsmuseum. In Basel befindet sich das Kunstmuseum–eines der bedeutendsten Museen Europas mit Gemälden von Cranach, Holbein, Picasso, Matisse. In Bern befindet sich das Historische Museum, das Kunstmuseum sowie das Naturhistorische Museum. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „C". Aufgabe 2. Antworten Sie mit vier Sätzen. Worum handelt es sich in diesem Text? . Aufgabe 3. Beantworten Sie folgende Fragen: 110

1. Wie heißt die Schweiz amtlich deutsch? 2. Was für ein Staat ist die Schweiz? 3. Welche Stadt ist die Hauptstadt der Schweiz? 4. Welche Sprachen werden in der Schweiz gesprochen? Welche Sprachen sind die Amtssprachen? 5. Welche wichtigen Staatsorgane gibt es in der Schweiz? 6. An welche Länder grenzt die Schweiz? 7. Wer ist das Staatsoberhaupt und der Regierungschef in der Schweiz? 8. Aus wieviel Kantonen besteht die Schweiz? 9. Wie sieht die Nationalflagge der Schweiz aus? Aufgabe 4. Berichten Sie über den Staatsaufbau der Schweiz! Aufgabe 5. Nennen Sie die Parteien der Schweiz! Aufgabe 6. Fragen Sie ihren Gesprächspartner nach der Bundesversammlung, dem Nationalrat, Ständerat, nach dem Bundesrat. Aufgabe 7. Vervollständigen Sie die Sätze! 1. Das grundgesetzgebende Organ ist... 2. Das Exekutivorgan ist... 3. Der Bundespräsident wird für ein Jahr... 4. Die Nationalräte werden im Proportionalwahlrecht... gewählt. Aufgabe 8. Bestätigen Sie durch das Tatsachenmaterial aus dem Text „C", daß die Schweiz ein demokratischer Bundesstaat ist. Aufgabe 9. Erkundigen Sie sich bei Ihren Kollegen nach den Museen, die sich in Bern, Zürich, Basel befinden. Aufgabe 10. Welche hervorragenden Schriftsteller der Schweiz kennen Sie? Ziehen Sie Nachschlagewerke zu Rate. Aufgabe 11. Begründen Sie Ihren Wunsch, die Schweiz zu besuchen. Aufgabe 12. Welcher weltbekannte Aufklärer und Philosoph wurde in Bern 1712 geboren? Aufgabe 13. Geben Sie den Inhalt des Textes „C" mit 10 Sätzen wieder! Aufgabe 14. Schreiben Sie einen Bericht in deutscher Sprache über die Schweiz. Aufgabe 15. Fertigen Sie eine Zusammenfassung des Textes „C" in deutscher Sprache an! Aufgabe 16. Sagen Sie das mit einem Wort: „Die Wahl, bei der die Vergabe der Mandate auf die verschiedenen Parteien nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen erfolgt". Aufgabe 17. Lesen Sie in einem Nachschlagewerk über die im Text „C" genannten Maler. Erzählen Sie darüber Ihren Kommilitonen.

LEKTION 5. zu + Infinitiv".

: :«

,

; », «

», «

», « », «

„sein + »,

».

111

(Passiv) :

.

,

,

(

. ,

: Wir beachten Ihre Anweisungen genau. ( ) , , , ( ( ). : Ihre Anweisungen werden von uns genau beachtet.

,

),

, , : Abends um 9 Uhr wird die Tür abgeschlossen. . II (Partizip II)

, ,

) ,

, werden

.

Passiv = werden + Partizip II Präsens: Präteritum: Perfekt: Plusquamperfekt: Futurum I: Futurum II:

Die Untersuchung wird abgeschlossen. Die Untersuchung wurde abgeschlossen. Die Untersuchung ist abgeschlossen worden. Die Untersuchung war abgeschlossen worden. Die Untersuchung wird abgeschlossen werden. Die Untersuchung wird abgeschlossen worden sein.

:

, II

II worden

ge-.

: ) : Die Straftat wird aufgeklärt. – . ) « » , : Die Straftat ist am Sonnabend begangen worden.– . Der Verdächtige wird morgen festgenommen.– . ) , ,. : Das Protokoll wird vom Rechtsanwalt gelesen.– . ( ), : a) von ), : von dem Sachverständigen (von den Sachverständigen) ( ); ) durch , , ), : durch einen Schuß – ; ) mit , ), : mit einem Dietrich – (Infinitiv Passiv) II werden. , : Die Aussagen des Zeugen N. müssen überprüft werden.– . H. .). Durch die geschickte Vernehmungsffihrung kann der Täter überführt werden. ,

(Zustandspassiv) sein

II 112

: Zustandspassiv = sein + Partizip II Präsens: Präteritum: Perfekt: Plusquamperfekt: Futurum 1:

Die Untersuchung ist abgeschlossen. Die Untersuchung war abgeschlossen. Die Untersuchung ist abgeschlossen gewesen. Die Untersuchung war abgeschlossen gewesen. Die Untersuchung wird abgeschlossen sein.

,

, : Diese Straftat ist aufgeklärt.–

. :

. .

sein

, .

Seine Schuld ist bewiesen. – Seine Schuld war bewiesen. –

: . . (Subjektloses Passiv) ,

),

(

).

.

,

. : Hier darf nicht geraucht werden!–

, ! Hier wird nicht gebadet. –

! „es":

Es wird sonntags nicht gearbeitet. Aufgaben zur Grammatik Aufgabe 1. Setzen Sie die Konjugation der Verben fort: 1. Ich werde über diesen Fall eingehend unterrichtet. 2. Ich wurde am Abend angerufen. 3. Ich bin freigesprochen worden. Aufgabe 2. Bestimmen Sie die Zeitform und die Art von Passiv. Übersetzen Sie diese Sätze ins Russische! 1. Durch diese Maßnahmen sollen Unfälle verhütet werden. 2. Dieser Umstand soll genauer untersucht werden. 3. Dabei wurden die Spurenverursacher festgestellt. 4. Der Tatverdächtige ist gestern ermittelt worden. 5. Es werden die notwendigen Sofortmaßnahmen unverzüglich eingeleitet. 6. An einigen Beispielen soll das erläutert werden. 7. Damit wird gewährleistet, Straftaten vorzubeugen. 8. Darauf wird immer geachtet. 9, Der Dieb ist schon gefaßt. 10. Nachdem ein Vernehmungsplan anhand der Beweismittel aufgestellt worden war, begann die Vernehmung des Angeklagten. II. Die Spuren des Täters sind vernichtet worden. 12. Bisher wurden die Verbrecher noch nicht verhaftet. 13. Es wurde beschlossen, einen Komplexplan zur Bekämpfung von Rauschgiftsucht auszuarbeiten. 14. Alle Arbeiten werden bei uns von Spezialisten ausgeführt werden. 15. Die Bevölkerung wurde durch Lautsprecher informiert. 16. Damit ist mir nicht geholfen. 17. Die Fenster waren weit geöffnet. 18. Beide Wechsel sind nicht gedeckt. 19. Herr H. ist über den Konkurs der Firma B. unterrichtet. Aufgabe 3. Formen Sie die folgenden aktivischen Sätze in das Vorgangspassiv um! 1. Der Kraftfahrer hat den Fußgänger überfahren. 2. Das Gericht entzieht ihm den Führerschein. 3. Die Polizei wird diesen Fall schnell aufklären. 4. Hier darf man nicht parken. 5. Man sucht Zeugen. 6. Die Miliz klärt die Ursachen des Unfalls auf. 7. Nicht alle Wünsche des Angeklagten kann man erfüllen. 8. Man hat den Dieb gefaßt. 9. Mein Vater wird mich morgen vom Bahnhof abholen. 10. Wir übersetzten den Text auf Seite 14 ohne Wörterbuch. II. Ich habe die Aufgabe richtig gelöst. Aufgabe 4. Formen Sie die folgenden Sätze aus dem Passiv in das Aktiv um! 1. Der Täter wird vom Kriminalbeamten des Betrugs bezichtigt. 2. Das Protokoll wird vom Kriminalisten F. angefertigt. 3. Der Fall 113

wurde geprüft. 4. Eine Anklage wird erhoben. 5. Die verdächtige Person wird in drei Stunden verhört werden. 6. Er ist von der Polizei durch den Brief verständigt worden. 7. Zuerst war der Dieb überfuhrt worden, dann wurde er zur Verantwortung gezogen. 8. Hier wird eine neue Straße gebaut. 9. Der Patient ist vor der Operation untersucht worden. 10. Die alten Häuser in der Stadtmitte werden jetzt endlich renoviert. 11. Nach dem Kulturprogramm wurde getanzt. Aufgabe 5. Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Passivsätzen! 1. Von wem wird das Protokoll angefertigt? (ein Kriminalbeamter). 2. Von wem wurden die Papiere überprüft? (die Polizei). 3. Von wem sind die Zeugen abgefragt worden? (das Gericht). 4. Wodurch wurde der Einbrecher schnell verhaftet? (die Sofortmaßnahmen der Miliz). 5, Von wem wurden die Aussagen gemacht? (der Augenzeuge des Vorfalls). 6. Wodurch ist das Urteil gemildert worden? (das offene Geständnis des Angeklagten). 7. Was wird heute im Fernsehen übertragen? (ein neuer Kriminalfilm). 8. Womit ist die Tür geöffnet worden? (der Schlüssel). 9. Womit wurde der Tresor geknackt? (ein Dietrich). 10. Wann kann dieses Verbrechen aufgeklärt werden? (nächste Woche). 11. Von wem wird der Verletzte vernommen werden? (der Kriminalist L.). Aufgabe 6. Setzen Sie die richtige Verbform ein! In welchem Zustand fand die Kriminalpolizei die Wohnung des Herrn X.? 1. Die Tür...weit...(öffnen). 2. Das Zimmer ... völlig ...(durchwühlen). Die Telefonleitung ... außerhalb der Wohnung ...(durchschneiden). 3. Alle Schränke... (aufreißen), die Schubkästen... (herausziehen, der Inhalt)... auf dem Boden ... (verstreuen). 4. Die Schreibtischfächer ...(aufbrechen) und (herausreißen). 5. Selbst die Bilder ... (abhängen) und der Teppich ... an einigen Stellen... (zurückschlagen). 6. Das Radio ... noch ...(anstellen), wahrscheinlich, um eventuelle Geräusche zu übertönen, das Licht ...jedoch ...(ausschalten). 7. Eine Gardine am Straßenfenster ... (zurückschieben), und das Fenster ... nur ...anlehnen). 8. Das Schloß des Hinterausganges ... mit erhem Dietrich ... (verriegeln). 9. Obwohl alle Behältnisse und Verstecke des Zimmers ... systematisch ... (durchsuchen),... nichts ... (entwenden). Der Junggeselle Z. ... seine Barschaft, mehrere hundert Mark, auf dem unaufgeräumten Tisch unter einer Zeitung liegenlassen. Aufgabe 7. Widersprechen Sie Ihrem Gesprächspartner nach dem Muster! Muster:

– Schließen Sie das Fenster. – Aber das Fenster ist doch schon geschlossen!

1. Unterzeichnen Sie das Protokol! 2. Ermitteln Sie Beweise! 3. Schließen Sie die Untersuchung ab! 4. Klären Sie diese Straftat auf. 5. Suchen Sie nach dem gestohlenen Wagen! 6. Sperren Sie dieses Gebäude ab! 7. Suchen Sie den Tatort ab! 8. Überprüfen Sie die Aussagen der Zeugen. 9. Vernehmen Sie den Angeklagten! 10. Durchsuchen Sie die Wohnung des Geschädigten. H. Bezahlen Sie die Miete! Aufgabe 8. Setzen Sie den folgenden Satz ins Präteritum und Perfekt Passiv: Die Ware wird zugesandt. Aufgabe 9. Setzen Sie die Passivsätze ins Aktiv. 1. Es wird in unserer Firma am Wochenende nicht gearbeitet. 2. Der Rechnungsbetrag wird noch heute an Sie überwiesen. 3. Ihm ist gekündigt worden. 4. Die Bestellung wird von uns innerhalb von zwei Wochen ausgeführt. 5. Ihre Sonderwünsche werden von uns berücksichtigt werden. 114

Aufgabe 10. Bilden Sie Passivsätze. Achten Sie dabei auf die Tempusform. 1. Man muß diese Waren unbedingt bestellen. 2. Man kann den Termin nicht weiter hinausschieben. 3. Den Vertrag muß man unbedingt einhalten. 4. Wir können Ihren Auftrag nicht erfüllen. 5. Wir könnten den Zahlungseingang nicht bestätigen. 6. Morgen eröffnet man die Hannover-Messe. 7. Ich habe die Rechnung per Überweisung bezahlt. 8. Bei uns bereitet man die Konferenzen sorgfältig vor. 9. Er hat mich umgehend über diese Neuentwicklung informiert. Aufgabe 11. Formulieren Sie eine Frage im Präteritum Passiv. Gebrauchen Sie dabei folgendes Wortmaterial: werden, er, anhand von Fingerabdrücken, überführen. Aufgabe 12. Üben Sie das Passiv. Der Deutschlektor liest die Aktivsätze, und die Studenten verwandeln sie in die Passivsätze. Muster:

– Wir beraten die Kunden. – Die Kunden werden beraten.

1. Wir holen die Fernseher ab und installieren sie. 2. Wir bringen die Geräte ins Haus. 3. Wir installieren Antennen. 4. Wir führen die neuesten Apparate vor. 5. Wir bedienen die Kunden höflich. 6. Wir machen günstige Angebote. Aufgabe 13. Lesen Sie folgende Sätze. Sagen Sie, welche Unterschiede sie haben: 1. Man muß den Verletzten sofort operieren./Der Verletzte muß sofort operiert werden. 2. Man mußte den Verletzten sofort operieren./Der Verletzte mußte sofort operiert werden. 3. Man hat den Verletzten sofort operieren müssen./Der Verletzte hat sofort operiert werden müssen. Aufgabe 14. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. Achten Sie dabei auf subjektlose Passivsätze. 1. Es wurde dem Verunglückten erst nach einem Tag geholfen. 2. In diesem Jahr wurden viele Birnen geerntet. 3. Er wird immer böse, wenn ihm gesagt wird, daß er unordentlich ist. 4. Dank einem Zufall wurde die Tat entdeckt. Aufgabe 15. Üben Sie zu zweit. l A: Warum sind Sie so aufgeregt? B: Es sind die Geheimdokumente entwendet worden. 2 A: Warum bist du so aufgeregt? B: Es wurde ein anderer Termin der Verhandlung festgelegt. 3 A: Warum ist er so aufgeregt? B: In seiner Nachbarschaft wird ein neues Atomkraftwerk gebaut. Aufgabe 15.1. Stellen Sie dieselbe Frage an Ihren Studienfreund und bitten Sie ihn, diese Frage in einem Passivsatz zu beantworten. Aufgabe 16. Üben Sie zu dritt. Ein Student stellt die Frage: „Was geschieht in einem Unrechtsstaat?". Ein anderer Student beantwortet diese Frage in einem Aktivsatz mit dem Indefinitpronomen „man". Der dritte Student setzt diese Antwort ins Passiv. Erfüllen Sie diese Aufgabe nach dem Muster. Muster: A: Was geschieht in einem Unrechtsstaat? (die Versammlungen und Kundgebungen verbieten) B: Man verbietet die Versammlungen und Kundgebungen. C: Die Versammlungen und Kundgebungen werden verboten. 115

1. alles vorschreiben; 2. das Volk belügen; 3. die Presse zensieren; 4. Parteigegner bedrohen; 5. Rundfunk und Fernsehen beherrschen; 6. die freie Meinung unterdrücken; 7. die Leute enteignen; 8. Unschuldige verurteilen; 9. die anders Denkenden verfolgen; 10. die Gefangenen mißhandeln; 11. Unschuldige ins Gefängnis stecken; 12. die politischen Gefangenen foltern. Aufgabe 17. Antworten Sie auf die Frage „Was war in letzter Zeit los in Moskau?". Üben Sie zu dritt nach dem Muster: Muster: A: Was war in letzter Zeit los in Moskau? B: Errichtung eines Mahnmals zur Erinnerung an die Opfer des Krieges. C: Ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer des Krieges wurde errichtet. 1. Ehrung eines Regisseurs und zweier Schauspieler. 2. Aufführung der Mozartoper „Zauberflöte". 3. Ausstellung der Gemälde der Nationalgalerie. 4. Vorführung von den Filmen des Filmregisseurs Wim Wenders. 5. Wiedereröffnung des Schauspielhauses „MChAT". 6. Ernennung des Regierungschefs auf Vorschlag des Parlaments. 7. Abhaltung von Wahlen eines Präsidenten. 8. Eröffnung der Konferenz der Vertreter der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International". 9. Austragung der internationalen Leichtathletikwettkämpfe. Aufgabe 18. Antworten Sie auf die Fragen nach folgendem Muster. Üben Sie zu zweit. Muster:

– Warum bist du so enttäuscht? (befördern) – Ich bin nicht befördert worden.

1. Warum gehst du nicht zum Vortrag? (informieren) 2. Warum kommst du nicht zur Party? (einladen) 3. Warum wehrst du dich nicht? (bedrohen) 4. Warum beschwerst du dich dafür bei deinem Chef nicht? (beleidigen) 5. Warum verklagst du ihn nicht vor Gericht? (mein Auto beschädigen) Aufgabe 19. Beantworten Sie die Fragen: 1. Mit welcher Abteilung möchte Herr Suchsland verbunden werden? 2. Kann die Wahrheit seiner Aussage bestritten werden? 3. Können Lebensmittel nach dem Ablauf des Verfallsdatums noch verkauft werden? 4. Sollen die beschädigten Exemplare so schnell wie möglich ersetzt werden? sein + zu + Infinitiv können : 1) « »+ : Diese Aufgabe ist leicht zu lösen. 2) « ( )» + ; 3) « » (« », « ») + sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: . sein

müssen.

; : Diese Aufgabe ist leicht zu lösen. : Für die Einleitung von Sofortmaßnahmen ( ) ,

,

.

Aufgabe l. Übersetzen Sie die folgenden Sätze mit Hilfe eines Wörterbuches ins Russische: 1. Bei Diebstahl des Scheckbuches ist die Notwendigkeit der Kontensperrung zu prüfen. 2. Das Fenster ist nur schwer zu schließen. 3. Folgende Besonderheiten sind bei der Tatortarbeit zu beachten. 4. Im Ergebnis der Tatortsicherung ist festzulegen, wo und wie der Tatort und dessen Umgebung nach vorhandenen Spuren und anderen Beweisgegenständen zu untersuchen sind. 5. Die Schuld dieses Täters ist schwer zu beweisen. 6. Die Beantwortung dieser Frage ist dem Sachverständigen zu überlassen. 7. Das Protokoll ist noch heute 116

abzuschicken. 8. Der Apparat ist leicht zu bedienen. 9. Die Prüfungen sind bis zur nächsten Woche abzulegen, 10. Zum Empfang des zweiten Programms ist der UFH-Knopf zu drücken. 11. In der Regel ist anfangs die Frage zu beantworten, ob die Beschädigungen überhaupt durch Schußwirkung entstanden sind. 12. Handlungen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, sind unter Strafe zu stellen. Aufgabe 2. Lesen Sie die Sätze laut. Formulieren Sie sie anders mit Hilfe der Modalverben „sollen", „müssen", „können" + Infinitiv Passiv, übersetzen Sie sie ins Russische. Muster:

– Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen zu überweisen. – Die Rechnung soll innerhalb von 15 Tagen überwiesen werden. 1. Die Fenster sind alle fünf Jahre zu streichen. 2. Die Schuld des Angeklagten ist nicht zu bestreiten. 3. Das Geld ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. 4. Die Welt ist noch zu retten. 5. Er ist durch niemanden zu ersetzen. 6. Die Schmerzen waren kaum zu ertragen. 7. Trotz der Bemühungen der Anwälte ist der Beschuldigte nicht mehr zu retten. 8. Fehlerhafte Exemplare sind unverzüglich zu entfernen. 9. Der Ausweis ist unaufgefordert vorzuzeigen. Aufgabe 3. Suchen Sie in den Texten „A" und „B" nach den Sätzen mit der Konstruktion „sein + zu + Infinitiv". Schreiben Sie die heraus und übersetzen Sie diese Sätze ins Russische. Vortextübungen Übungen zur Wortbildung Aufgabe 1. Zerlegen Sie die folgenden Zusammensetzungen in die Bestandteile. Übersetzen Sie sie ins Russische: die Sicherheitsorgane, die Staatsmacht, die Gesellschaftsordnung, der Straßenverkehr, die Straftat, das Sprengmittel, das Staatsorgan, die Landesbehörde, der Dienstzweig, die Staatsanwaltschaft, der Bundesgrenzschutz. Aufgabe 2. Bilden Sie die Zusammensetzungen mit Hilfe der folgenden Wörter: Muster: der Staat + die Gewalt = die Staatsgewalt 1. das Gesetz + das Buch; 2. die Ermittlung + das Verfahren; 3. das Haupt + die Aufgabe; 4. der Schutz + die Polizei; 5. beweisen + das Mittel; 6. zusammen + die Arbeit; 7. kriminal + der Beamte; 8. strafen + die Tat; 9. das Verbrechen + die Bekämpfung; 10. der Beweis + die Führung; II. das Verbrechen + die Aufklärung; 12. das Land + die Polizei + das Gesetz. Aufgabe 3. Übersetzen Sie die folgenden Adjektive. Merken Sie sich die Bedeutung des Suffixes „-bar": beweisbar, strafbar, haftbar, befahrbar, spürbar, lösbar, regulierbar, sichtbar, ersetzbar, brauchbar, machbar. Aufgabe 4. Leiten Sie aus folgenden Verben die Adjektive auf,,-bar" ab: danken, herstellen, beweisen, hören, nutzen, lesen, lösen, widerstehen, befahren, programmieren, essen. Aufgabe 5. Formen Sie die Sätze nach dem Muster um. Muster:

– Der Weg ist nicht mehr befahrbar. – Der Weg kann nicht mehr befahren werden. 1. Sein Verhalten ist nicht erklärbar, 2, Die Wahrheit seiner Aussagen ist beweisbar. 3. Falsche Urteile sind widerlegbar. 4. Die Wünsche der Menschen sind wandelbar und oft unerfüllbar. 5. Das Problem der Kriminalitätsbekämpfüng ist lösbar. 6. Dieses Gerät ist nicht mehr benutzbar. Aufgabe 6. Formulieren Sie die Sätze mit den Adjektiven auf„-bar" in die Sätze mit Passiv-Konstruktionen um. Muster:

– Das ist nicht machbar. 117

– Das kann nicht gemacht werden, 1. Der Termin ist nicht verschiebbar. 2. Der neue Plan ist durchführbar. 3. Er ist telefonisch erreichbar. 4. Mein Wunsch ist durchaus erfüllbar. 5. Dieses Projekt ist realisierbar. 6. Das wäre vermeidbar gewesen. 7. Seine Unschuld ist beweisbar. 8. Dieser Irrtum ist erklärbar. 9. Deine Uhr ist nicht mehr reparierbar. 10. Sind die Teile des Motors austauschbar? Aufgabe 7. Üben Sie zu zweit nach folgendem Muster: Muster: A: Ist diese Handtasche verschließbar? B: Wie bitte? / Was meinen Sie, bitte/Was sagten Sie, bitte? A: Ich meine: Kann man diese Handtasche verschließen? B: Ja (Nein), diese Handtasche ist (nicht) zu verschließen. 1. Sind diese Artikel zur Zeit noch lieferbar? 2. Sind die beschädigten Exemplare ersetzbar? 3. Ist der Beschluß noch abänderbar? 4. Ist die Tür verschließbar? Aufgabe 8. Übersetzen Sie die folgenden Wörter: vorbeugen, vorbeugend, Vorbeugung (f). Aufgabe 9. Hören Sie die folgenden Wörter und Wortverbindungen. Sprechen Sie sie dem Sprecher/dem Lektor nach: das Landgericht, die Sicherheitsorgane, die öffentliche Ordnung, der zuverlässige Schutz, schützen, die Sicherheit, gewährleisten, der Minister des Innern, die Kriminalitätsvorbeugung, die Bekämpfung der Kriminalität, die Grenzpolizei, die Schutzpolizei, die Bereitschaftspolizei, die Krimmalpolizei, die Verkehrspolizei, operative Verhütung, die Rauschgiftkriminalität, die Gesetzgebungsbefugnis, der Bundesgrenzschutz, das Landespolizeigesetz. Aufgabe 10. Suchen Sie im juristischen Wörterbuch nach russischen Entsprechungen für deutsche Wörter: Schutz (m), Gewährleistung (f), Staatsordnung (f), Befugnis (f), Vorbeugung (f), Gesetzlichkeit (f), Gesetzgebung (f), Bereitschaftspolizei (f), Exekutive (f) Gewaltkriminalität (f), Straftat (f), Aufklärung (f), einsetzen. Einsatzfähigkeit (f), Gefahr (f), Störung (f). Aufgabe 11. Übersetzen Sie folgende Wortverbindungen: die Bekämpfung von Straftaten, die Verhütung von Straftaten, die Bewältigung außergewöhnlicher Situationen, die polizeiliche Überwachung der Grenzen, der bewaffnete Angriff, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand des Bundes, die öffentliche Ordnung und Sicherheit, im Fall eines inneren Notstands, im Fall eines äußeren Notstands, eine strafbare Handlung. Aufgabe 12. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Überall in den Städten und Gemeinden genießt die Polizei das Vertrauen der Bevölkerung. 2. Der Fahrer eines Funkrades der Verkehrspolizei nimmt einen Auftrag des Stabs entgegen und übermittelt ihn an Verkehrsregler. 3. Die Tätigkeit der Polizei ist darauf gerichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewähleisten und den Kampf gegen die Kriminalität zu führen. : die Polizei -, -en – die Schutzpolizei – die Kriminalpolizei – die Verkehrspolizei – die Wasserschutzpolizei – die Bereitschaftspolizei – die Landespolizei – die Befugnis -, -se – die Gesetzgebungsbefugnis – das Organ -s, -s –

, ,

118

das Polizeiorgan – das Rechtspflegeorgan – die Sicherheit – ohne PL – die innere Sicherheit – die öffentliche Sicherheit – die Sicherheit gewährleisten – bekämpfen (te, t) vt – die Kriminalität bekämpfen – die Bekämpfung -, -en – die Bekämpfung der Kriminalität – die Verbrechensbekämpfung – verhüten (te, t) vt – , die Kriminalität verhüten – , die Verhütung -, -en – , die Verhütung der Kriminalität/die Kriminalitätsverhütung – vorbeugen (te, t) vi D. – , Die Polizei beugt der Kriminalität vor. – ( die Vorbeugung -, -en – , die Kriminalitätsvorbeugung – die Kriminalität -, – gegen die Kriminalität kämpfen/die Kriminalität bekämpfen – die Gewaltkriminalität – die Wirtschaftskriminalität – die Jugendkriminalität – die Rauschgiftkriminalität – , aufdecken (te, t) vt – , , die Aufdeckung -, -en – , aufklären (te, t) vt – ; Verbrechen aufklären – die Aufklärung -, -en – ; die Verbrechensaufklärung – die Aufklärung des Sachverhalts – das Verbrechen -s, – ein Verbrechen begehen/verüben – eines Verbrechens beschuldigen – ein Verbrechen aufdecken, untersuchen, aufklären –

)

,

.

,

ein gefährliches, schweres, vorsätzliches, unaufgeklärtes, brutales Verbrechen – , , , , ein Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, gegen die Person – , , der Verbrecher -s, – die Straftat -, -en – ; die Ordnungswidrigkeit -, -en – der Täter -s, – nach dem Täter fahnden/suchen – einen Täter ermitteln, ergreifen/fassen, festnehmen/verhaften, unschädlich machen, bestrafen, überführen – , , / , , , die Rechtsverletzung -, -en – die Ordnung -, -en – ; die Staatsordnung – die Gesellschaftsordnung – die Rechtsordnung –

,

119

die öffentliche Ordnung – die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung – ermitteln (te, t) vt – , , die Ermittlung -, -en – 1) , 2) 3) ; der Ermittler -s, – , ; das Ermittlungsverfahren -s, – das Verfahren -s, – , ( ) das Hauptverfahren – das Strafverfahren – ein gerichtliches Verfahren – ein Verfahren einleiten – ein Verfahren einstellen – die Handlung -, -en – eine gesellschaftsgefährliche, gesellschaftswidrige, gesetzwidrige, rechtswidrige, strafbare Handlung – , , , , bedrohen (te, t) vt – dienen (te, t) vt – bei der Polizei dienen – als Polizist dienen – der Dienst -es, -e – der Dienstzweig -es, -e – ( ) schützen (te, t) vt vor + D. – , ( ., .) der Schutz -es, ohne PL – , der Verfassungsschutz – der Bundesgrenzschutz – gewährleisten (te, t) vt – , die Gewährleistung -, – , sichern (te, t) vt – , die Sicherung -, – , der Beweis -es, -e – die Beweisfindung -, – die Beweisführung -, – ; der Befehl -s, -e – auf Befehl – die Überwachung -, -en – , die Gefahr -, -en – einsetzen (te, t) vt – , die Gesetzlichkeit -, – die Gesetzlichkeit verletzen – gegen die Gesetzlichkeit verstoßen – festnehmen (a, o) vt – , die Festnahme -, -n – , die Festnahme von Gesuchten – der/die Festgenommene -n, -n – ,- ; ,vernehmen (a, o) vt ; einen Zeugen, Geschädigten, Verdächtigen, Angeklagten, Festgenommenen vernehmen , , , , die Vernehmung -, -en – ; die Vernehmung von Zeugen – durchsuchen (te, t) vt – , einen Verhafteten, Strafgefangenen durchsuchen – , eine Wohnung durchsuchen – die Durchsuchung -, -en – 120

eine Durchsuchung vornehmen – die Durchsuchung bei Verdächtigen – verhaften (te, t) vt – , die Verhaftung -, -en – , der/die Verhaftete -n, -n – ,- ; ,die Strafverfolgung -, -en – zuständig sein für + Akk. – ( .), . Er ist für die Bearbeitung des Falls zuständig. Das Standesamt ist dafür zuständig, Geburtsurkunden auszustellen. gehören (te, t) vi zu + D.– , . die Entscheidung -, -en – eine Entscheidung treffen – der Erlass -es, -e – das Gesetz -es, -e – ein Gesetz beschließen/annehmen/verabschieden – ein Gesetz erlassen – ein Gesetz einhalten/befolgen – ein Gesetz abschaffen/aufheben – ein Gesetz verletzen – ein Gesetz bestätigen – der Kriminalbeamte -n, -n – der Kriminalist -n, -n – ; die Rechenschaft -, -en – Rechenschaft ablegen vor jmdm. über etw. Akk. – , . . halten (ie, a), sich an + Akk. – ., sich an ein Gesetz, ein Prinzip, eine Abmachung, einen Vertrag halten , , , beitragen (u, a) v; zu + D.– , . der Beitrag -es, -träge – ., . einen Beitrag zu + D. leisten – . fahnden (te, t) vi nach + D. – , nach einem flüchtigen Täter, einem entwichenen Sträfling fahnden , nach Vermißten fahnden – nach dem gestohlenen Wagen fahnden – die Fahndung -, -en nach + D. – die Großfahndung – , die Fahndung nach dem Mörder – die Fahndung einleiten, einstellen – , das Gutachten -s, – , ein Gutachten erstellen – ein Gutachten anfordern – ein Gutachten erstatten – ein Gutachten von Sachverständigen – der Sachbearbeiter -s, – , ein kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter – , der Sachverständige -n, -n – der Fall -s, Fälle – ( ) die Strafe -, -n – , eine Strafe setzen – eine Strafe verhängen über + Akk. – .; . unter Strafe stellen – , : Synonyme 121

Krimmalbeamte m, Kriminalist m; aufdecken, aufklären; Aufdeckung f, Aufklärung f; Verbrechen n, Straftat f; Verbrecher m, Täter m; verhüten, vorbeugen; Verhütung f, Vorbeugung f; festnehmen, verhaften; Festnahme f, Verhaftung f; Festgenommene m, f; Verhaftete m, f; gewährleisten, sichern, garantieren; Gewährleistung f, Sicherung f, Garantie f. Rektion der Verben beitragen (trug bei, beigetragen) vi zu + Dat. – . Das trägt zur Stärkung der öffentlichen Ordnung bei. – . gehören (te, t) vi zu + Dat. – , . Zu den Hauptaufgaben der Polizei gehören die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität. – . fahnden (te, t) vi nach + Dat. – , , ) Die Polizei fahndete nach dem Mörder. –

( .

Übungen zur Aneignung des Wortschatzes Aufgabe 1. Gruppieren Sie die Wörter je nach der Wurzel. Übersetzen Sie sie ins Russische: bestrafen, dienstlich, Gewährleistung, dienen, schützen, gehören, Aufklärung, beweisen, aufdecken, Strafe, Dienst, beweisbar, Schutz, strafbar, aufklären, gewährleisten, Bekämpfung. Aufgabe 2. Suchen Sie nach Synonymen für: das Delikt, der Kriminelle, der Kriminalpolizist, der Dienst, die Gefahr, der Kriminalist, die Strafe, das Verbrechen, die Überwachung, der Täter, die Straftat, die Gesetzlichkeit, der Kriminalbeamte, die Aufklärung, der Verbrecher, der Kriminalfall, die Vernehmung, die Fahndung. Aufgabe 3. Setzen Sie das richtige Verb ein. Die Verben sind unten angegeben. 1. Die Polizei ... die Bevölkerung vor den Verbrechern. 2. Er ... zu den besten Polizisten dieses Polizeireviers. 3. Die Polizei ... für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. 4. Alle vorbeugenden Maßnahmen der Polizei ... zur Stärkung der Rechtsordnung ... . 5. Diese Forschung ... friedlichen Zwecken. (beitragen, dienen, schützen, sorgen, gehören) Aufgabe 4. Übersetzen Sie die nachstehenden Wörter ins Russische und nennen Sie ihre Antonyme: Opfer, freilassen, Angriff, straffrei, Gesetzwidrigkeit, bedrohen, Gefahr. Aufgabe 5. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Russische: 1. Die Polizei sorgt für öffentliche Ordnung und Sicherheit. 2. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gehört zu den Aufgaben der Sicherheitsorgane. 3. Der Verdächtige hatte für seine Aussagen keine Beweise. 4. Das kann als ein Beweis dienen. 5. Das gerichtliche Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. 6. Alle Versuche der Polizei, den Täter zu ermitteln, waren fehlgeschlagen. 7. Weitere Ermittlungen sind erforderlich. 8. Seine Zeugenaussagen können zur Aufdeckung und Aufklärung dieser Straftat beitragen. 9. Die erzieherische Arbeit dient der Verhütung der Kriminalität. 10. Die Verkehrspolizei ist für den störungsfreien Straßenverkehr zuständig. 11. Er handelt im Auftrage seines Chefs. Aufgabe 6. Bilden Sie Sätze. Verwenden Sie das folgende Wortmaterial: 122

1. Die Aufrechterhaltung, sorgen, für, die Polizei, die öffentliche Ordnung. 2. Die Aufgaben, zu, die Polizei, gehören, die Verbrechensbekämpfung, und, die Verbrechensaufklärung. 3. Die gesamte Tätigkeit, dienen, die Polizei, der Schutz, der Staat. 4. Die Polizei, sein, in, die BRD, ein Ermittlungsorgan, auch, die Staatsanwaltschaft. 5. Diese Maßnahme, beitragen, zu, die Straftaten, die Vorbeugung. Aufgabe 7. Setzen Sie die unten stehenden Verben ein: 1. Die Polizei schaftspolizei, in die Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Bereitochaftpolizei. 2. Polizei hat die Aufgabe, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten .... 3. Die Kriminalpolizei soll alle strafbaren Handlungen ... und .... 4. Die Störungen ... das Leben und die Gesundheit der Menschen. 5. Die Kriminalität... die öffentliche Sicherheit. 6. Der Bundesgrenzschutz ... dem Bundesminister des Innern. 7. Der Bundesgrenzschutz ... die polizeiliche Überwachung der Grenzen. 8. Die Polizei... den Täter innerhalb von drei Tagen. (vorbeugen, ermitteln, aufdecken, sich gliedern, aufklären, beeinträchtigen, unterstehen, bedrohen, gewährleisten) Aufgabe 8. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? sich der Polizei stellen; bei der Polizei sein; Ärger mit der Polizei haben; zur Polizei (zu einer Dienststelle der Polizei) gehen; die Polizei regelt den Verkehr; die Polizei geht gegen die Demonstranten vor; die Polizei fahndet nach dem Verbrecher; die Polizei rufen/holen. Aufgabe 9. Bilden Sie Sätze mit den vorstehenden Wortgruppen. Aufgabe 10. Wählen Sie die passende Zusammensetzung im Russischen: die Polizeiaktion der Polizeiapparat das Polizeiaufgebot die Polizeiaufsicht die Polizeibehörde der Polizeichef der Polizeieinsatz die Polizeiverordnung die Polizeistreife Aufgabe 11. Merken Sie sich folgende Abkürzungen: die Kripo – die Kriminalpolizei – das BKA – das Burideskriminalamt – die Schupo – die Schutzpolizei – der Schupo – der Schutzpolizist – der BGS – der Bundesgrenzschutz – das GG – das Grundgesetz – , der Art. – der Artikel – ( ) Aufgabe 12. Hören Sie den Text „A". Lesen Sie ihn laut. Übersetzen Sie ihn ins Russische. Text „A" Die Polizei der Länder Die Polizei ist grundsätzlich ein Organ der einzelnen Bundesländer. Die Länder haben auf diesem Gebiet die Gesetzgebungsbefugnis, und so gibt es 16 verschiedene, in vielen wichtigen Fragen allerdings einander 123

ähnliche Landespolizeigesetze. Eine enge Zusammenarbeit der Länderpolizeien ist durch regelmäßig stattfindende Konferenzen der Innenminister der Länder, an denen der Bundesminister des Innern auch teilnimmt, gesichert. Die Aufgaben der Polizei sind vielseitig. In erster Linie ist sie verpflichtet, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten sowie die Kriminalität zu verhüten und zu bekämpfen. Das Polizeiorgan, mit dem die Bürger am häufigsten in Berührung kommen, ist die Verkehrspolizei. Nicht minder wichtig für die innere Sicherheit sind die allgemeine Schutz-, Bereitschafts- und Wasserschutzpolizei sowie die Kriminalpolizei, die als einziger Teil der polizeilichen Exekutive nicht uniformiert ist. Bei der Verbrechensbekämpfung gilt das besondere Augenmerk der Gewaltkriminalität, der Wirtschaftskriminalität, der Jugendkriminalität und der Rauschgiftkriminalität, außerdem in zunehmendem Maße dem politischen Extremismus und dem politisch motivierten Terror. Zur Heranbildung des polizeilichen Nachwuchses, zur Unterstützung des PolizeiEinzeldienstes bei polizeilichen Großeinsätzen und zur Bewältigung außergewöhnlicher Situationen unterhalten die Länder kasernierte und einheitlich ausgebildete Bereitschaftspolizeien mit 25000 Beamten. Die Bereitschaftspolizei wird durch den Bund einheitlich ausgestattet und auf ihre Einsatzfähigkeit ständig überprüft. Der Bundesgrenzschutz. Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine Polizei des Bundes: er untersteht dem Bundesminister des Innern. Die Gesamtstärke des BGS beträgt etwa 23000 Mann. Seine Hauptaufgabe besteht in der polizeilichen Überwachung der Grenzen. Er kontrolliert den die Grenzen überschreitenden Verkehr. Im Grenzgebiet hat er Gefahren abzuwehren und Störungen zu beseitigen. Der BGS sorgt auch für den Schutz von Bundesorganen (z.B. Bundespräsidentenamt und Bundeskanzleramt). Er wird ferner zu Sicherheitsaufgaben bei Staatsbesuchen und ähnlichen Ereignissen eingesetzt. Im Fall eines inneren Notstands können dem Bundesgrenzschutz besondere Aufgaben zufallen. Er kann insbesondere zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes eingesetzt werden. Im Fall eines äußeren Notstands (Verteidigungsfall), also bei einem bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet von außen, kann die Bundesregierung, wenn es erforderlich ist, den BGS im gesamten Bundesgebiet einsetzen. Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten Aufgabe 1. Beantworten Sie folgende Fragen zum Text „A": 1. Wem untersteht die Polizei in der BRD? 2. Wodurch ist eine enge Zusammenarbeit der Länderpolizeien gesichert? 3. Was gehöt zu den Hauptaufgaben der Polizei? 4. In welche Dienstzweige gliedert sich die Polizei der BRD? 5. Warum kommt die Verkehrspolizei mit den Bürgern am häufigsten in Berührung? 6. Worauf wird bei der Verbrechensbekämpfung das besondere Augenmerk gerichtet? 7. Wozu dient die Bereitschaftspolizei? Aufgabe 2. Definieren Sie den Begriff„der Bundesgrenzschutz". Aufgabe 3. Antworten Sie auf die nachstehenden Fragen: 1. Wem untersteht der Bundesgrenzschutz? 2. Wie hoch ist seine Gesamtstärke? 3. Worin besteht die Hauptaufgabe des BGS? 4. Wofür sorgt noch der BGS? 5. Wann wird der Bundesgrenzschutz eingesetzt? Aufgabe 4. Sprechen Sie über die Gliederung der bundesdeutschen Polizei. Aufgabe 5. Geben Sie den Inhalt des Textes „A" nach folgender Gliederung deutsch wieder: 1. Die Polizei ist ein Organ der einzelnen Bundesländer zur Aufrechterhaltung und Sicherung der öffentlichen Ordnung. 124

2. Die Tätigkeit der Polizei. 3. Die Aufgaben der Polizei. 4. Die Einteilung der Polizei. 5. Die Dienstzweige der Polizei. 6. Der Bundesgrenzschutz und dessen Aufgaben. Aufgabe 6. Fragen Sie Ihren Studienfreund nach den Aufgaben der Miliz in Rußand. Aufgabe 7. Erklären Sie! Unter welchen Umständen kann „der innere Notstand" ausgerufen werden? Aufgabe 8. Vervollständigen Sie den folgenden Satz: Als Ursachen für die Ausrufung eines äußeren Notstandes dienen ... Aufgabe 9. Erzählen Sie darüber, womit sich die Bereitschaftspolizei in der BRD beschäftigt. Aufgabe 10. Stellen Sie sich einen Besuch in einem bundesdeutschen Polizeirevier vor! Welche Fragen würden Sie einem Mitarbeiter des Polizeireviers stellen? Aufgabe 11. Wie beurteilen Sie die Strafe? Verwenden Sie dabei das passende Adjektiv. Ein Autofahrer hat seinen Wagen wiederholt unter Alkoholeinfluß gefahren. Der Führerschein wurde ihm weggenommen. Ich finde diese Strafe... (hart, gerecht, ungerecht, hoch). Aufgabe 12. Führen Sie mit Ihrem Studienfreund ein Gespräch zum Thema „Die Polizei der Länder". Aufgabe 13. Fragen Sie Ihren Kommilitonen nach den Dienstzweigen der Polizei in Deutschland. Aufgabe 14. Bestätigen Sie oder widerlegen Sie folgende Aussagen: 1. Zu den Aufgaben der Polizei gehören: Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität sowie der anderen Gefahren und Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, stimmt das? 2. Ihre Aufgaben löst die Polizei allein, stimmt das? 3. Die Überwachung der Gesetzlichkeit im Umgang mit Waffen, Sprengmitteln und Giften gehört nicht zu den Aufgaben der Polizei, stimmt das? 4. Die Dienstzweige der Polizei sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, stimmt das? Aufgabe 15. Drücken Sie Ihren Zweifel an der Richtigkeit der folgenden Behauptungen nach dem Muster aus. Muster:

– Die Kriminalität wird bald bekämpft.

1. Ich zweifle daran, daß die Kriminalität bald bekämpft wird. 2. Ich glaube nicht, daß die Kriminalität bald bekämpft wird. 3. Ich bezweifle, daß die Kriminalität bald bekämpft wird. 4. Es ist zweifelhaft, daß die Kriminalität bald bekämpft wird. 5. Es ist noch sehr fraglich, ob die Kriminalität bald bekämpft wird. 1. Zu den Aufgaben der Polizei gehört nur die Vorbeugung der Kriminalität. 2. Jeder Straftat kann vorgebeugt werden. 3. Die Polizei kann allein die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten. 4. Alle Straftaten werden aufgedeckt und aufgeklärt. 5. Alle Verbrecher werden schnell ermittelt und verhaftet. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „B". Text „B" Das Bundeskriminalamt 125

Das Bundeskriminalamt (BKA) mit Sitz in Wiesbaden und einer Hauptabteilung in der Nähe von Bonn ist die Zentralstelle für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Verbrechensbekämpfung. Es sammelt Nachrichten und Unterlagen für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung und wertet diese aus. Das BKA unterhält kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Einrichtungen und fungiert als Nationales Zentralbüro der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (INTERPOL). In Fällen schwerer Kriminalität nimmt das BKA die Strafverfolgung selbst wahr, z.B. bei international organisiertem Rauschgifthandel oder auf Ersuchen eines Bundeslandes. Die Sicherheitsgruppe Bonn des BKA schützt die Verfassungsorgane des Bundes und ihre Gäste. Die Mitarbeiterzahl des BKA wurde seit 1969 fast vervierfacht und beträgt nunmehr 3500. Dies war ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit in der BRD, insbesondere zur Bekämpfung von Gewaltverbrechen terroristischer Gruppen und zur Eindämmung der schweren Kriminalität überhaupt. Aufgabe 2. Antworten Sie auf die Frage „Warum ist der Text „B" so betitelt?". Aufgabe 3. Was ist das Bundeskriminalamt und wo liegt es? Aufgabe 4. Was können Sie über die Funktionen und Aufgaben des BKA berichten? Aufgabe 5. Warum wird in diesem Text die INTERPOL erwähnt? Aufgabe 6. Stimmt das, daß das BKA einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfimg und Eindämmung der schweren Kriminalität leistet? Aufgabe 7. Informieren Sie Ihre Studienfreunde kurz über das Bundeskriminamt. Aufgabe 8. Sehen Sie den Text „C" durch. Text „C" Die Verfassungsschutzbehörden Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegen ihre Beseitigung und Unterwanderung wird vom Grundgesetz als Verfassungsschutz definiert. Um den Verfassungschutz wirksam gewährleisten zu können, sammeln die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die Informationen über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen und werten diese für die Bundesund Landesregierungen, Exekutivbehörden und Gerichte aus. Ein weiteres Betätigungsfeld der Verfassungsschutzbehörden ist die Spionageabwehr, die Bekämpfung geheimdienstlicher Aktivitäten fremder Mächte auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassungsbehörde des Bundes und gleichzeitig Zentralstelle zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes ist das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln. Das BfV untersteht dem Bundesminister des Innern. Es arbeitet mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz zusammen. Der Verfassungsschutz ist ein reiner Nachrichtendienst. Er hat keine polizeilichen Exe-kutivbefügnisse. Eine Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern findet in mehrfacher Hinsicht statt. Sie wird durch die verantwortlichen Minister, die Parlamente und die Datenschutzbeauftragten wahrgenommen. Daneben unterliegt der Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Gerichte sowie durch die öffentliche Meinung, die Presse und den Rundfunk. Aufgabe 1. Worum handelt es sich in diesem Text? Aufgabe 2. Erklären Sie, wozu die Verfassungsschutzbehörden dienen. Aufgabe 3. Erzählen Sie Ihrem Studienkollegen über die Verfassungsschutzbehörden der BRD und deren Aufgaben. 126

Aufgabe 4. Stellen Sie zu diesem Text etwa 10 Fragen. Lassen Sie einen Studienfreund diese Fragen beantworten. Aufgabe 5. Schreiben Sie ein Resümee des Textes „C". Aufgabe 6. Schreiben Sie ein Kurzreferat der Texte „A", „B", „C". Aufgabe 7. Was halten Sie von Information der Texte „A", „B", „C"? Aufgabe 8. Machen Sie sich mit der folgenden Information bekannt. Die Interpol wurde 1923 in Wien gegründet. 1946 wurde sie neu gegründet. Die Interpol verfolgt Rauschgifthandel, Falschgeldherstellung, Schmuggel und andere Verbrechen im internationalen Maßstab. Die Interpol hat ihren Sitz in Lyon (Frankreich) und wirkt auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens nationaler Polizeibehörden (nicht einer staatlichen Vereinbarung). Aufgabe 9. Antworten Sie anhand der Textinformation auf folgende Fragen: 1. Was für eine Organisation ist die Interpol? 2. Wann wurde die Interpol gegründet? 3. Wo liegt der Sitz der Interpol? 4. Welche Verbrechen verfolgt die Interpol? 5. Aufweicher Grundlage wirkt die Interpol? Aufgabe 10. Warum wurde die Tätigkeit der Interpol Ende 30-er Jahre unterbrochen? Aufgabe 11. Ist Rußland Mitglied der Interpol? Wenn ja, dann seit wann? Aufgabe 12. Präzisieren Sie bitte, wieviel Länder heutzutage der Interpol angehören. Aufgabe 13. Möchten Sie in der Interpol arbeiten? Wenn ja, dann warum? Wissen Sie, welche Anforderungen an die Mitarbeiter der Interpol zur Zeit gestellt werden? Aufgabe 14. Wie ist die Wendung „unter Polizeiaufsicht stehen" zu verstehen? Aufgabe 15. Wie kann man das auf Deutsch anders sagen? „Verpflichtet sein, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden". Aufgabe 16. Wie glauben Sie, in welchen Fällen stellt man eine Person unter Polizeiaufsicht? Aufgabe 17. Lesen Sie den nachstehenden Dialog zu zweit laut. Die anderen Studenten übersetzen ihn Satz für Satz nach Gehör. Kommissar Z. denkt schnell Am Montagmorgen kommt Kommissar Z. gut gelaunt ins Büro. „Na, wie geht's?" fragt er seinen Kollegen. „Haben Sie ein schönes Wochenende gehabt?" „Danke, ja. Ich war beim Angeln". „Hätte ich mir denken können. Und – haben Sie Glück gehabt?" „Nee, diesmal nicht Bei dem Wetter!" „Was gibt's denn Neues?" „Einen Einbruchsdiebstahl, in der Nacht von Freitag auf Samstag, im Villenviertel". „Und was ist gestohlen worden?" „Ein wertvolles Buch". „Was? Ein Buch? Das müssen aber Spezialisten gewesen sein. Eine Gutenberg-Bibel, oder was?". „Das nicht, aber so was Ähnliches. Ist 50.000 Mark wert. Aber das ist noch nicht alles. In dem Buch lag eine seltene Briefmarke". 127

„Aha. Also doch Spezialisten. Die müssen das Haus aber gut gekannt haben. -Gibt es Hausangestellte?" „Nein". „Ist der Bestohlene versichert?". „Ja. Sehr hoch sogar. Mit 250.000 Mark". „Ein Haufen Geld. Und kann er beweisen, daß er das Buch und die Briefmarke gehabt hat?" „Ja, er hat beides von seinem Onkel geerbt. Der soll ein bekannter Briefmarkensammler gewesen sein. Wir haben sein Testament. Hier ist eine Kopie davon." „Und? Ist es echt?" „Das wird gerade geprüft." Kommissar Z. denkt nach. „Macht der Mann einen guten Eindruck?" „Oh ja. Sieht ziemlich reich aus. Er trägt teure Anzüge, und sein Haus ist gut eingerichtet." „Das sagt gar nichts. Wovon lebt er?" „Das ist nicht bekannt. Vielleicht von seiner Erbschaft?" „Ist geprüft worden, ob es den Onkel gegeben hat?" „Das wird gerade gemacht." „Eigentlich brauchen wir das nicht mehr," sagt Kommissar Z. „Schicken Sie einen Wagen hin und lassen Sie den Mann festnehmen." Aufgabe 18. Führen Sie ein ähnliches Gespräch anhand des vorstehenden Dialogs. Aufgabe 19. Überlegen Sie sich, wie der Kommissar Z. den Täter ermitteln konnte. Mit welchen Methoden hat er gearbeitet? (Analyse, Deduktion, Kombination). Aufgabe 20. Erzählen Sie die unten angegebene Geschichte im Präsens und im Perfekt. Dieter Wolf erhielt seine Entlassung. Das erschien ihm ungerecht. Er arbeitete mehrere Jahre in dieser Firma, kannte den Leiter und die Kollegen sehr gut und nannte sie beim Vornamen. Er dachte an Rache, wußte aber noch nicht wie. Im Traum sah er den Betrieb. Es war dunkel. Er nahm zwei Lappen, tränkte sie mit Benzin und legte damit in der Firma an zwei Stellen Feuer. Dann rannte er schnell weg. Dabei verlor er seinen Hausschlüssel. Ab und zu wendete er sich um. Tatsächlich! Die Firma brannte! Alles brannte! Die Feuerwehr schickte 4 Löschfahrzeuge. Der Firmaleiter nannte der Polizei die Namen der Entlassenen. Dieter Wolf war auch dabei. An einer Brandstelle fand man einen Schlüssel. Der Schlüssel paßte zu Wolfs Haustüren. Dieter mußte seine Tat gestehen. Er kam für zwei Jahre ins Gefängnis. Dieter wachte auf und fand seine Rachepläne nicht mehr so gut. Aufgabe 21. Erklären Sie, wie die Polizei dem angeblichen Täter auf die Spur kommen könnte, wenn Dieter Wolf seine Rachepläne verwirklichte. Aufgabe 22. Antworten Sie. Warum hat Dieter Wolf Ihrer Meinung nach seinen Racheakt nicht verübt? Wie würden Sie selbst an seiner Stelle handeln? Lehrstoff zum Selbststudium Aufgabe 1. Hören Sie diese Mitteilung im Sprachlabor: Achtung Autodiebstahl! In der Nacht vom Sonntag zum Montag ist in der Königsstraße ein blauer Personenwagen verschwunden. Er gehört einem bekannten Filmschauspieler. Der Wagen war an der rechten Straßenseite geparkt. Fußgänger hatten in der Nacht einen jungen Mann beobachtet. Er hatte sich längere Zeit in der Nähe des Wagens aufgehalten. Es ist möglich, daß er das Auto gestohlen hat. Der verdächtige junge Mann ist l ,74 m groß, schlank und hat einen Bart. Er trug eine Brille und hatte eine karierte Jacke sowie eine dunkle Hose an. Der Wagen, ein blauer Mercedes 300, trägt das Kennzeichen M-TR 840. Im Wagen lagen eine braune 128

Aktentasche und ein heller Damenhut. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Nachrichten über die verdächtige Person oder über den gestohlenen Wagen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. Aufgabe 2. Erzählen Sie Ihrem Studienfreund darüber, was Sie aus dieser Mitteilung erfahren haben. Aufgabe 3. Schreiben Sie die besonderen Merkmale des Verdächtigen ins Heft Aufgabe 4. Wie glauben Sie, reichen die genannten Merkmale aus, um den Verdächtigen zu ermitteln? *** Hier einige Hinweisefür die Studenten bei der selbständigen Arbeit am Text. Beachten Sie bei der Texterschließung: 1) die „Signalwörter", die dem Leser die Orientierung in der Textinformation erleichtern. Hierzu zählen solche Wörter wie Problem, Konflikt, Schwierigkeit, Zusammenhang, System, Grund, Ursache, Beweis, Folge, Konsequenz, Aspekt, Gesichtspunkt, Vorteil, Nachteil, Veränderung, Beispiel, Aussage, Klarstellung, Zusammenfassung, Bilanz, Ergebnis, Ziel, Aufgabe, Funktion, Verwendungszweck, Bestimmung, Verwendung ... und entsprechende Adjektive bzw. Verben wie z.B.: vorteilhaft, schwierig, problematisch, zusammenhängen, begründen, verursachen, beweisen usw. Solcherart Wörter haben über ihre Wortbedeutung hinaus die Funktion, auf vorausgehende oder folgende Informationen, Sätze, Abschnitte zu verweisen. Wir wollen das Gesagte am Beispiel mit dem Wort „Problem" verdeutlichen. Begegnet man etwa dem Wort Problem", kann man erwarten, daß der Text weitere Informationen dazu enthält, z.B. wie es zu dem Problem kommt, ob/und wie es gelöst wird und was daraus folgt. Deshalb ist es notwendig, diese und ähnliche Wörter besonders zu beachten, sich klarzumachen, welche Art von weiteren Informationen man zu diesen Wörtern erwarten kann und diese Informationen gezielt im Text zu suchen, 2) Mittel der Hervorhebung eines Begriffs, einer Aussage: Absatz, Titel, Untertitel, Fettdruck, Kursivdruck, Farbdruck, andere Schriftgröße, andere Schriftart, Ausrufezeichen; 3) sprachliche Hervorhebungsmittel wie z.B.: wichtig, aktuell, von Bedeutung sein, interessant, äußerst, sehr, in hohem Maße, überaus, vorwiegend, insbesondere, in erster Linie, vor allem, Haupt-, Grund-, es sei betont/hervorgehoben/unterstrichen, daß.... Mit diesen Sprachmitteln will man etwas betonen, um die Leser darauf aufmerksam zu machen. *** Lesen Sie den Text Kriminalistik (Ein Grundriß für Studium und Praxis) 1. Kriminalistik im wissenschaftlichen System Der Stellenwert der Kriminalistik in der Wissenschaft ist umstritten. Hierbei geht es insbesondere um das Verhältnis zur Kriminologie und zum Strafrecht. Dies dürfte jedoch lediglich eine akademische Streitfrage sein und keine praktische Bedeutung haben. Versucht man das Problem vor dem Hintergrund unseres gesellschaftlichen Systems zu lösen, so könnte folgender Weg gangbar sein: In demokratischen Gesellschaften werden die Entscheidungen von den Politikern getroffen. Sie bestimmen die Regeln, wie die Bürger des Landes vor Verbrechen und Verbrechern geschützt werden sollen und verabschieden dazu die erforderlichen Gesetze. Welche Gesetze zur Strafrechtspflege erlassen werden müssen, können sie mit Hilfe der Kriminalpolitik ermitteln. Diese Kriminalpolitik wiederum bedient sich der Systeme des Strafrechts, der Kriminologie und der Kriminalistik. Prüfen wir deren Inhalte. Das Strafrecht nennt die Tatbestände, qualifiziert die Schuld, legt das Prozeßverfahren fest und regelt den Strafvollzug. Die Kriminologie beschreibt die Erscheinungsformen der Verbrechen und bietet Erklärungsansätze für deren Ursachen an. 129

Die Kriminalistik nennt die Methoden der Verbrechensverhütung und Strafverfolgung mit Beweisfindung und Beweisführung. Sie bedient sich der Natur- und Geisteswissenschaften. Um sie im Detail zu verstehen, ist eine weitere Unterteilung in Teildisziplinen notwendig. Die Kriminalstrategie beschreibt das Gesamtkonzept kriminalpolizeilicher Verbrechensverhütung und Verfolgung und findet ihre praktische Anwendung auf der Ebene der Aufsichtsbehörden. Hier werden zum Beispiel Präventionsprogramme erarbeitet und die dafür erforderlichen Geldmittel zur Verfügung gestellt, oder die Einrichtung von Spezialdienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität oder der Organisierten Kriminalität beschlossen. Die Kriminaltaktik ist das planmäßige und fallorientierte Vorgehen des Kriminalisten bei Einzelfällen. Es ist das Ergebnis der Überlegungen, wie taktisch vorgegangen werden soll. Hierbei muß es sich nicht nur um einen Einzelfall handeln, sondern es kann auch ein Problem in einer bestimmten Region sein, z.B.: der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen in einer Gemeinde. Der Kommissariatleiter legt dabei fest, wie viele Kriminalisten zur Bekämpfung dieser Delikte eingesetzt werden. Aber auch der einzelne Sachbearbeiter überlegt seine taktische Vorgehensweise für den Einzelfall, z.B. die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen, die Festnahme von Gesuchten oder die Durchsuchung bei Verdächtigen. 2. Der Kriminalist Die erfolgreiche Anwendung der Kriminalistik, das bedeutet, die gerichtsfeste Beweisfindung und Beweisführung, hängt im wesentlichen von der Fähigkeit des Kriminalisten ab. Hierbei arbeitet er methodisch mit den Mitteln der Analyse, der Deduktion und der Kombination. Mit Hilfe der Analyse wird der Fall in seine Einzelteile oder Einzelprobleme zerlegt. So wird der Gesamtkomplex überschaubarer und die Teilbereiche erkennbarer. Erst jetzt werden die Einzelprobleme systematisch untersucht. Die Teilergebnisse können anschließend zusammengefügt und als Ganzes bewertet werden. Mit dieser Methode ist auch die Vergabe von Einzelaufträgen an verschiedene Teams möglich, ohne das Gesamtziel dadurch in Frage zu stellen. Die Deduktion macht sich die allgemeinen Erkenntnisse der Wissenschaften zunutze. Diese allgemeinen Erkenntnisse werden auf den Einzelfall übertragen. Ferner wird geprüft, ob sie auch dort anwendbar sind. Zum Beispiel befällt Menschen im allgemeinen tiefe Trauer, wenn ein naher Angehöriger plötzlich verstirbt. Dies müßte im Einzelfall auch so sein. Weicht ein Mensch von dieser erwarteten Reaktion ab, so muß der Kriminalist diesem Phänomen nachgehen. Mit der Kombination werden alle Erkenntnisse eines Falles in Beziehung gesetzt. Hiermit sollen alle Begehungsarten einer Tat, alle Verhaltens- und Benehmensmuster von Menschen und Tieren und die Motivfelder durchgespielt werden. Die Kombination muß wertfrei erfolgen, damit auch das für unmöglich Gehaltene mit in die Überlegungen einbezogen werden kann. Im Ermittlungsverfahren ist der Kriminalist Ermittler, führt das Verfahren, wertet die Beweise, zieht Schlußfolgerungen und ergreift die Initiative. Er bestimmt den Gang und den Umfang der Ermittlungen. Beweise, die er nicht erhoben hat, sind in der Regel weder durch staatsanwaltlich angeordnete Nachermittlungen noch durch Anträge in der Hauptverhandlung zu erbringen. Insofern bildet das polizeiliche Ermittlungsverfahren die wesentliche Grundlage für das Strafverfahren. Im Hauptverfahren dagegen wird der Kriminalist zum Zeugen, zum Berichterstatter, er hat über seine Handlungen Rechenschaft abzulegen. Außerdem muß er sich gefallen lassen, daß seine Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit geprüft werden. Der Kriminalist hat sich bei seinem Bemühen die Wahrheit zu ermitteln, an die Prinzipien Exaktheit, Gründlichkeit, Verantwortungsbewußtsein und Gewissenhaftigkeit zu halten. Exaktheit verlangt wohlerwogenes, sorgfältiges und genaues Vorgehen. Gründlichkeit heißt, bis auf den Grund gehend, die letzte Wahrheit suchend. Verantwortungsbewußtsein ist die freie Entscheidung, zu handeln oder zu unterlassen, in Anerkennung der Würde der Persönlichkeit. Und schließich Gewissenhaftigkeit ist das Bewußtsein über das innere Mitwissen bei eigenen Handlungen. Mit anderen Worten: Die Tatsache, sich selbst nicht betrügen zu können. 3. Organisation und Aufgaben der Kriminalpolizei Die polizeiliche Verbrechensbekämpfung umfaßt die Verhütung von Straftaten und deren Verfolgung. Sie erfolgt auf politischer und auftaktischer Ebene. Die Verbrechensbekämpfung auf politischer Ebene wird in den nationalen Gremien der Innenministerkonferenz (IMK), dem Arbeitskreis II (AK II), dem die zivilen Spitzenbeamten der Ministerien 130

angehören, und dem Unterausschuß der Leitenden Exekutivbeamten (UA-LEx), den Landeskriminaldirektoren und den Inspekteuren der Schutzpolizei, wahrgenommen. Hier werden die kriminalpolitischen Grundentscheidungen getroffen. Durch Gesetzesvorlagen sollen die Landesparlamente und das Bundesparlament den rechtlichen Rahmen bestimmen. Durch Verwaltungsanweisungen wird ein möglichst gleichartiges Handeln in allen Bundesländern und im Bund angestrebt. Dies erfolgt mit Verordnungen oder Erlassen. Auf internationaler politischer Ebene finden Ministertreffen statt und es tagt der Ausschuß der hohen zivilen Beamten. Die Bekämpfungsbereiche sind im TREV-Abkommen festgelegt. Es sind Terrorismus, Rassismus, Extremismus und Violence (Gewalt). Hier werden übernationale Abkommen angestrebt, die eine effektive Verbrechensbekämpfung über die eigenen Grenzen hinaus ermöglichen. Ähnliche Bemühungen finden auf dem Gebiet der internationalen Rauschgiftbekämpfüng statt, Die Verbrechensbekämpfung auf taktischer Ebene erfolgt national durch die Kreispolizeibehörden (KPB), die Kriminalhauptstellen (KHST), die Landeskriminalämter (LKA) und durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die Leiter der LKA und des BKA sind außerdem in der Arbeitsgemeinschaft der Kriminalpolizei (AG Kripo) zusammengeschlossen. Je schwerwiegender die Tat, je größer die Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bürger und je komplizierter die Aufklärung sich gestaltet, desto zentraler wird die Verbrechensbekämpfung vorgenommen. So ist gewährleistet, daß qualifiziertes und spezialisiertes Personal und eine aufwendige Technik effektiv eingesetzt werden können. Die Verhütung von Straftaten erfolgt durch die kriminalpolizeiliche Vorbeugung (Kapitel 21). Sie wird durch die Projektleitung für das Kriminalpolizeiliche Vorbeugungsprogramm des Bundes und der Länder (PL KPVP) und durch die Kommission Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfüng (KVK) organisiert. Die taktische internationale Verbrechensbekämpfung nimmt das BKA mit seinem Nationalen Zentralbüro (NZB) und als Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO) wahr. Damit wird der internationale Straftäter bekämpft und der Dienstverkehr mit ausländischen Polizei- und Justizdienststellen aufrechterhalten. Zur weltweiten Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität unterhält die IKPO die Ständige Arbeitsgruppe Rauschgift (STAR), der auch das BKA angehört. Neben einem umfassenden Informationsaustausch werden auch Verbindungsbeamte in Rauschgiftherstellerländer entsandt, um so die Verteilerringe und -routen besser kennen zu lernen. Die Kreispolizeibehörden (KPB) bekämpfen die Massenkriminalität und sind für die Gefahrenabwehr zuständig. Sie bilden die unterste Stufe aller Einrichtungen, die für die Verbrechensbekämpfung zuständig sind. Sie setzen Vorbeugungsprogramme um, betreiben Öffentlichkeitsarbeit, beraten die Bürger vor Ort und entwickeln Taktiken für die Strafverfolgung. Sie sind die Polizei des Bürgers, die als Ansprechpartner erreichbar ist. Die Kriminalhauptstellen (KHST) verfügen bereits über umfangreichere Ressourcen, um auch die schwere Kriminalität bekämpfen zu können. Sie sind personell stärker und qualifizierter ausgestattet und verfügen über umfangreiches kriminaltechnisches Gerät. Dies wird besonders deutlich durch das Vorhandensein des Kriminalpolizeilichen Erkennungsdienstes. Die KHST sind örtlich für mehrere KPB und sachlich für bestimmte schwerwiegende Katalogstraftaten zuständig. Sie können aber auch den Fall der KPB zur Bearbeitung überlassen, wenn die Umstände des Einzelfalles den Einsatz der KHST nicht erfordern. Mit ihren Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen unterstützen die KHST die KPB bei der Vorbeugung. Ganz besondere Aufgaben, wie die Bekämpfung von Entführung und Geiselnahme, werden von wenigen KHST für einen entsprechend größeren Bereich wahrgenommen. Die Landeskrimmalämter (LKA) sind die zentralen Dienststellen der Kriminalpolizei, die die Zusammenarbeit der Länder mit dem BKA sicherstellen. Sie unterhalten Einrichtungen für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen; sie haben alle für die polizeiliche Verhütung und Verfolgung von Straftaten bedeutsamen Unterlagen zu sammeln und auszuwerten. Sie unterrichten die KPB über den Stand der Kriminalität und über geeignete Maßnahmen zu deren Verhütung und. Verfolgung. Sie unterstützen die KPB bei der Wahrnehmung der eigenen Aufgaben, insbesondere durch die Entsendung der Beratergruppe, der Befund- oder Datenverarbeitungsgruppe. Die Strafverfolgung nehmen sie selbst wahr, wenn der Innenminister sie beauftragt, ferner wenn der Generalbundesanwalt, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft sie im Rahmen gemeinsamer Richtlinien darum ersuchen. Das Bundeskriminalamt (BKA) bekämpft die Straftäter, die sich international oder über die Grenzen eines Bundeslandes hinweg kriminell betätigen. Wie die LKA, unterhält es Sammlungen über Straftaten, die jedoch über den Bereich eines Bundeslandes hinaus Bedeutung haben. Über die Auswertung werden die LKA und die KPB unterrichtet, um so Zusammenhänge zu erkennen, die über ein Bundesland hinausgehen. Die 131

Strafverfolgung nimmt es selbst wahr bei besonderen Straftaten, die internationale Auswirkungen haben oder gegen Mitglieder oder Gäste der Verfassungsorgane gerichtet sind. Ferner dann, wenn eine zuständige Landesbehörde darum ersucht, der Bundesminister dies anordnet oder der Generalbundesanwalt darum ersucht oder einen Auftrag erteilt. Darüber hinaus ist das BKA für den persönlichen Schutz der Verfassungsorgane sowie für den inneren Schutz von Difenst-und Wohnsitz des Bundespräsidenten, der Bundesregierung und deren Gäste zuständig. Im übrigen unterhält das BKA Einrichtungen für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen und erstellt für die KPB Gutachten. Die internationale Verbindung zur IKPO unterhält es durch sein Nationales Zentralbüro. Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO) ist der Zusammenschluß von derzeit 151 Staaten zur Bekämpfung des internationalen Verbrechertums. Weil sich die Vollversammlung der IKPO 1923 in Wien als Telegrammadresse die Abkürzung INTERPOL gab, hat sich dieser Name umgangssprachlich durchgesetzt. Die IKPO ist ein Zusammenschluß von souveränen Staaten, die über keine Exekutivbeamte verfügen. Ihre Aufgabe ist die Forderung der Kommunikationstechnik und der elektronischen Datenverarbeitung, die Klärung von Grundsatzangelegenheiten, die internationale Fahndung durch Information, die Unterstützung von Ermittlungen durch Auskünfte und die Verbreitung von Präventionsprogrammen. Das Generalsekretariat der IKPO sitzt in Lyon (Frankreich). Das Unterbüro für Asien in Bangkok (Thailand) und das Unterbüro für Südamerika in Buenos-Aires (Argentinien). Die Arbeitssprachen sind Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch. Die IKPO hat keine Zuständigkeit in politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Angelegenheiten. Damit sind Landesverrat, Spionage, verbotene Vereinigungen, Straftaten von Politikern, Kriegs Waffenhandel u.v.a.m. tabu. Als problematisch stellt sich somit die Bekämpfung des Terrorismus dar, da dies von einigen Mitgliedsstaaten als politische Straftat und von anderen als allgemeine Gewaltkriminalität angesehen wird. Die Bemühungen um ein Europäisches Kriminalpolizeiamt (EUROPOL) befinden sich noch im Anfangsstadium der politischen Überlegungen. 4. Staatsschutz und Verfassungsschutz Im Bereich des Staatsschutzes und des Verfassungsschutzes gibt es eine organisatorische Trennung der Aufgabenwahrnehmung. Der Staatsschutz ist für die Bekämpfung der Straftaten nach §§80 bis 109 k STGB zuständig und wird von der Kriminalpolizei in den KHST, den LKA und dem BKA wahrgenommen. Damit ist der Staatsschutz Teil der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese Aufgabe wird von den Landesämtern und vom Bundesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. Sie sind keine Polizeien und haben keine polizeilichen Befugnisse. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen sie nachrichtendienstliche Mittel anwenden. Ihre Aufgaben bestehen darin, Nachrichten zu sammeln über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder der Länder gerichtet sind oder Verfassungsorgane zu gesetzwidrigem Verhalten verleiten wollen. Ferner wirken sie mit bei der Überprüfung von Personen, denen staatliche Geheimnisse anvertraut werden sollen oder die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und vefteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text. Konzentrieren Sie sich auf die Informationen zu den folgenden Fragen und beantworten Sie dann diese Fragen. 1. Was versteht man unter „Kriminalistik"? 2. Womit beschäftigt sich das Strafrecht? 3. Was hat die Kriminologie zum Gegenstand? 4. Mit welchen Rechtsgebieten ist die Kriminalistik eng verbunden? 5. Was bedeutet die Kriminalstrategie? 6. Was beinhaltet die Kriminaltaktik? 7. Womit beschäftigt sich der Kriminalist? 8. Welcher Methoden bedient sich der Krimmalist? 9. An welche Prinzipien muß sich der Kriminalist halten? 10. Was bedeuten Exaktheit, Gründlichkeit, Verantwortungsbewußtsein, Gewissenhaftigkeit? 11. In welche Behörden untergliedert sich die Kriminalpolizei? 12. Welche Aufgaben hat die Kriminalpolizei zu erfüllen? 13. Wodurch unterscheidet sich der Staatsschutz vom Verfassungsschutz? Aufgabe 2. Schreiben Sie auf Russisch einen Text: 1) über Kriminalistik; 2) über den Kriminalisten; 3) über die Kriminalpolizei. Aufgabe 3. Notieren Sie möglichst kurz – manchmal genügt ein Wort – die vier wichtigsten Punkte, über die 132

im Text gesprochen wird. Aufgabe 4. Hören Sie den Text stückweise und schreiben Sie ihn Satz für Satz auf. Aufgabe 5. Sagen Sie, bitte, aus welcher Quelle dieser Text stammt (ein Lehrbuch, eine Fachzeitschrift, ein Nachschlagewerk, eine Vorlesung). Bestimmen Sie die Textsorte. Bekräftigen Sie Ihre Meinung. Aufgabe 6. Geben Sie die wesentlichen Informationen des Textes schriftlich wieder. Die folgenden Redemittel können Sie als Hilfe benutzen: das Verhältnis der Kriminalistik zu anderen Rechtswissenschaften; Methoden und Prinzipien der Kriminalpolizei; Gliederung und Aufgaben der Kriminalpolizei; die Aufgaben des Staatsschutzes und des Verfassungsschutzes. Aufgabe 7. Lesen Sie die Überschrift. Worauf macht sie die Leser des Textes aufmerksam? Ist diese Überschrift Ihrer Meinung nach passend? Enthält sie die Kernaussage des nachfolgenden Textes? Wie würden Sie selbst den Text betiteln? Aufgabe 8. Antworten Sie. Aus wieviel Abschnitten besteht der Text? Wozu wird der Text in die Abschnitte eingeteilt? Finden Sie für jeden Textabschnitt eine passende Überschrift! Aufgabe 9. Wie würden Sie Abschnitt 2 betiteln? (Sie können aus den folgenden Vorschlägen eine Auswahl treffen. Begründen Sie Ihre Wahl). 1. Methoden und Grundsätze der Kriminalistik. 2. Anforderungen an einen Kriminalisten. 3. Aufgaben und Vorgehensweise des Kriminalisten. Aufgabe 10. Sagen Sie das auf Russisch. Was bedeuten die Attribute „Exaktheit", „Gründlichkeit", „Verantwortungsbewußtsein", „Gewissenhaftigkeit"? Aufgabe 11. Antworten Sie anhand der Textinformation. An welche Prinzipien muß sich der Kriminalist halten, um die Wahrheit zu ermitteln? Aufgabe 12. Begründen Sie die Wichtigkeit dieser Prinzipien bei der Ermittlung von Wahrheit. Aufgabe 13. Vollenden Sie die Sätze aus dem Text: 1. Darüber hinaus ist das BKA für den persönlichen Schutz der Verfassungsorgane .... 2. Das Bundeskriminalamt bekämpft.... 3. Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation .... 4. Der Verfassungsschutz dient... . Aufgabe 14. Suchen Sie aus dem Text die Sätze mit der Konstruktion „haben + zu + Infinitiv" heraus. Schreiben Sie sie auf. Übersetzen Sie sie ins Russische. Aufgabe 15. Suchen Sie aus dem Text die Sätze mit der Konstruktion „Modalverb + Infinitiv Passiv" heraus. Übersetzen Sie sie ins Russische. Aufgabe 16. Suchen Sie aus dem Text die Wörter auf„-bar" heraus. Welche Bedeutung hat dieses Suffix? Formulieren Sie die Bildungen mit ,,-bar" in die Passivsätze um. Aufgabe 17. Suchen Sie aus dem Text die Sätze heraus, in denen die folgenden Wörter und Redewendungen vorkommen. Wie würden Sie sie ins Russische übersetzen? ein Gutachten erstellen; eine Entscheidung treffen; vor Verbrechen schützen; Gesetze erlassen; Beweisführung; der Sachbearbeiter; abhängen; das Ermittlungsverfahren; sich halten; die Verhütung von Straftaten; der Staatsschutz; der Verfassungsschutz. 133

Aufgabe 18. Finden Sie im deutsch-russischen Wörterbuch russische Entsprechungen für folgende deutsche Wörter und Wendungen. Bilden Sie damit Ihre eigenen Sätze: ein Gutachten (über jmdn./etw.) anfordern; ein Gutachten erstellen; ein Gutachten vorlegen; bei jmdm. ein Gutachten einholen; zuständig sein (für etw.); sich halten (an etw.); Rechenschaft ablegen (über etw.); der Tatbestand; die Bekämpfung; das Delikt; ermitteln; Beweise erbringen; jmdm. ein Geheimnis anvertrauen; die Strafverfolgung wahrnehmen. Aufgabe 19. Antworten Sie kurz: 1. Was gehört zu den Aufgaben und zur Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes? 2. Wie heißt die Organisation, die Rauschgifthandel, Falschgeldherstellung, Schmuggel und andere Verbrechen im internationalen Maßstab verfolgt? 3. Welche Bekämpfungsbereiche sind im TREV-Abkommen festgelegt? 4. Welche Abkürzung gibt es für „Ein Europäisches Kriminalpolizeiamt"? Aufgabe 20. Ist die Information des Textes von praktischer Bedeutung? Beginnen Sie Ihre Antwort folgenderweise: Ich finde diesen Text... Aufgabe 21. Schreiben Sie ein Referat auf Deutsch über die Kriminalistik. Aufgabe 22. Stellen Sie Ihrem Kommilitonen die Frage „Wodurch unterscheidet sich die Kriminalistik von der Kriminologie?" Aufgabe 23. Schreiben Sie die Definition der Kriminalistik aus einem russischen Nachschlagewerk heraus. Vergleichen Sie diese Definition mit der deutschen Definition im Text „Kriminalistik". Welche Definition halten Sie für besser (genauer)? Begründen Sie Ihre Meinung. Lassen Sie auch Ihre Studienfreunde sich dazu äußern.

LEKTION 6.

: .

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», « », «

», «

».

, , , : Heute untersuchen wir den Tatort, morgen vernehmen wir den Angeklagten. , . Der Richter kommt, und der Prozeß beginnt. , . : und – , a; aber – ; oder – ; sondern – a; denn – , , . , : Ich bleibe heute zu Hause, denn meine Eltern wollen mich besuchen. Ich besuche ihn heute nicht, sondern er besucht mich. Der Untersuchungsrichter fragte, und der Verdächtige antwortete. : also – ; dann – , ; darum, deshalb, deswegen – ; trotzdem – ; und zwar – ; dennoch – , ; folglich – , , ; sonst – ; außerdem – . : : Der Zug hat wenige Minuten Aufenthalt, deshalb müssen wir uns sehr beeilen. Mein Freund hat mich nicht besucht, aber er hat mir einen Brief geschrieben. Du mußt fleißig arbeiten, dann hast du im Leben Erfolg. Mein Freund will Jurist werden, darum studiert er jetzt Rechtswissenschaften. , : sowohl ... als auch – ... , nicht nur ... sondern auch – ... , weder.. noch – ... , bald ... bald – ... , teils... teils – , entweder... oder – ... , ... .: Teils will er sein Haus verkaufen, teils will er es aber auch behalten. Unser Chef arbeitet nicht nur sehr viel, sondern er spielt auch jeden Tag Tennis. Bald muß er im Büro arbeiten, bald muß er Geschäftsreisen machen. (und, aber, denn, oder, entweder... oder, sowohl ... als auch, sondern, nicht nur... sondern auch) : , 134

: Ich besuche ihn heute nicht, sondern er besucht mich. Du gehst entweder nach Hause, oder du bleibst hier, (bald ... bald, halb ... halb, teils ... teils, und zwar, sonst, außerdem, trotzdem, dann, darum, deshalb, deswegen) . : Das Wetter war gut, deshalb konnten wir gute Aufnahmen machen. Es regnete in Strömen, trotzdem fuhren wir zum Tatort. : : Entweder fahre ich mit dem Zug oder mit dem Dienstwagen. Sie schreibt mir bald Briefe, bald Postkarten. Sowohl ich als auch mein Freund studieren Rechtswissenschaften. Ich spreche weder Deutsch noch Englisch. Aufgabe 1. Lesen Sie die Sätze laut. Übersetzen Sie sie ins Russische: 1. Peter ist faul, aber Hans ist fleißig. 2. Das Wetter ist schön, trotzdem bleiben wir zu Hause. 3. Es regnet nicht, deshalb fahren wir sofort zum Tatort. 4. Er muß sofort zum Arzt, denn er fühlt sich unwohl. 5. Ich habe ihm meine Hilfe angeboten, doch er wollte es nicht. 6. Mein Freund kann nicht mit mir in die Ferien fahren, also muß ich allein fahren. 7. Bald schreibt er mir einen Brief, bald telefoniert er mit mir. 8. Bald fährt er mit der Eisenbahn, bald fliegt er mit dem Flugzeug. 9. Der Verletzte soll sofort ins Krankenhaus, dann bleibt er am Leben. 10. Morgen verreise ich, deshalb muß ich heute meinen Koffer packen. 11. Ich komme heute später nach Hause, denn ich habe noch etwas zu erledigen. 12. Der Kollege war krank, (und) deshalb konnte er zum Dienst nicht kommen. 13. Die Straßen sind heute vereist, deshalb müssen die Fahrer langsam fahren. 14. Entweder fährst du zum Tatort, oder du vernimmst den Festgenommenen. 15. Weder hat er Zeit für mich, noch hilft er anderen. 16. Seien Sie bitte so freundlich und helfen Sie mir bei der Aufklärung dieses Falls! 17. Die BRD ist arm an Bodenschätzen, trotzdem entwickelt sich ihre Industrie sehr schnell. 18. Ich habe dafür weder Zeit noch Geld. 19. Er wollte weder essen noch (wollte er) trinken. 20. Nächstes Jahr fahren wir im Urlaub entweder nach Italien oder nach Frankreich (oder vielleicht in die Schweiz). 21. Entweder bist du jetzt still oder du gehst ins Bett. 22. Sowohl er als auch sie hören gern Musik. 23. Ich mag beides, sowohl die Berge, als auch das Meer. 24. Er ist sowohl Sänger als auch Schauspieler. 25. Sie ist nicht nur eine gute Schauspielerin, sondern auch eine gute Sängerin. Aufgabe 2. Wählen Sie die richtige Konjunktion. 1. Ich fühle mich unwohl, (trotzdem, deshalb, denn) muß ich zum Arzt gehen. 2. Meine Eltern kommen heute nicht, (aber, und, sonst) waren sie schon hier. 3. Der Zeuge wurde eingeladen, (aber, und dann, oder, deshalb) begann die Verhandlung. 4. Mein Freund muß Kriminologie lernen, (darum, denn, oder) er will Kriminalist werden. 5. Wir können noch den Verdächtigen nicht festnehmen, (darum, deshalb, denn, und, trotzdem) wir haben bis jetzt keine Beweise. 6. Der Angeklagte war unschuldig, (denn, sonst, sondern, deshalb) sprach ihn das Gericht frei. 7. Alle Zeugen wurden abgefragt, (oder, deshalb, und) das Gericht zog sich zur Beratung zurück. 8. Es fehlte noch an Beweisen, (denn, oder, und, darum) konnte kein Urteil 'gesprochen werden. 9. Ich bin sehr müde, (trotzdem, darum, folglich) muß ich noch etwas arbeiten. 10. Die medizinische Hilfe kam zu spät, (und, darum, dann, oder) der Verletzte starb am Unglücksfallort. 11. Er ist nicht mehr ausgegangen, (denn, darum, aber) er war sehr müde. Aufgabe 3. Machen Sie aus zwei Sätzen eine Satzreihe! Gebrauchen Sie „denn" oder „darum": 1. Der Zeuge kann heute nicht kommen. Er ist krank. 2. Der Dieb beging mehrere Diebstähle. Er wurde mit Gefängnis bestraft. 3. Es mangelte an Beweisen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. 4. Der Verdächtige konnte nicht verhaftet werden. Er hatte sein Alibi bewiesen. 5. Dieses Testament gilt nicht. Der Notar hat die Unterschrift nicht beglaubigt. Aufgabe 4. Vervollständigen Sie die Sätze! 1. Er gestand seine Schuld, deshalb ... 2. Er beging eine Straftat, deshalb ... 3. Es regnete stark, darum ... 4. Ich würde ihm gern helfen, aber ... 5. Man wies ihm seine Schuld nach, und ... 6. Wir müssen uns beeilen, sonst... 7. Der Kriminalist konnte das Verbrechen schnell aufdecken, denn ... 135

8. Das Gericht mußte den Angeklagten freisprechen, denn ... 9. Der Dieb wurde auffrischer Tat ertappt, deshalb ... 10. Mehrere Randalierer mußte die Polizei festnehmen, denn ... Aufgabe 5. Sagen Sie, wodurch unterscheiden sich folgende Aussagen? 1. Das Wetter ist schlecht, deshalb bleibe ich zu Hause (Ich bleibe zu Hause, denn das Wetter ist schlecht). 2. Er hatte ein Alibi, deshalb wurde er nicht festgenommen (Er wurde nicht festgenommen, denn er hatte ein Alibi). Aufgabe 6. Verbinden Sie die Sätze mit „und". Wiederholen Sie das Subjekt nicht, wenn zwei Hauptsätze das gleiche Subjekt haben. Achten Sie auf die Satzgliedstellung. 1. Die Verkäuferin irrte sich. Sie schrieb eine zu hohe Rechnung aus. 2 Ich ließ ihn stehen. Ich rannte davon. 3. Ich bleibe hier. Ich erledige meine Arbeit. 4. Die Dame rief bei der Polizei an. Sie erzählte ihr Erlebnis. 5. Die Dame beschrieb den Mann. Sie gab den Ort und die Uhrzeit genau an. Drei Polizisten machten sich auf die Suche nach dem Rauschgifthändler. 6. Er kam nach Hause. Er sagte kein Wort. Er holte eine Flasche Bier aus dem Kühlschrank. Er setzte sich vor den Fernsehapparat. 7. Er hörte ihm kurz zu. Er war sofort dagegen. Aufgabe 7. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? 1. Entweder helft ihr ihm, oder ihr laßt ihn in Ruhe. 2. Sie verlor ihr Vermögen, aber sie war nicht unglücklich. 3. Wir beklagten uns nicht, sondern wir begannen von vorn. 4. Es war schon kalt und die Jäger waren halb erfroren. 5. Er wollte gern Dichter werden, jedoch hatte er zu wenig Talent. 6. Sie wollte gern Schauspielerin werden, jedoch hatte sie zu wenig Begabung. 7. Ich beeilte mich sehr, doch ich kam trotzdem zu spät/doch kam ich trotzdem zu spät. 8. Gewiß, er hat sein Ziel erreicht, aber doch nicht ohne unsere Hilfe. 9. Ist sie wirklich krank oder sie tut nur so? 10. Er bringt immer Blumen oder Süßigkeiten mit. 11. Ich konnte mit ihr nicht sprechen, denn sie war verreist. 12. Ich habe nicht dich gefragt, sondern ihn. 13. Er war nicht nur arm, sondern (er war) auch krank und einsam. Aufgabe 8. Verbinden Sie die Sätze mit „denn", „bald ... bald", „darum", „deshalb", „aber", „oder", „sondern", „und". Wählen Sie die passende Konjunktion. 1. Gerhard will ins Hochgebirge. Er klettert gern. Seine Frau ist davon nicht begeistert. 2. Hannelore bleibt dieses Jahr zu Hause. Sie will Geld sparen. Sie will nächstes Jahr zu ihrem Bruder nach Wien fliegen. 3. Herbert und Erika fliegen nicht nach Spanien. Sie fahren mit ihren Kindern an die Nordsee. Für die Kinder ist ein raues Klima besser, sagt der Arzt. 4. Horst möchte im Urlaub in den Süden fahren. Er liebt die Sonne und das Meer. 5. Iß nicht so hastig. Es ist ungesund. 6. Fahr nicht so schnell. Es ist gefährlich. 7. Er hatte seinen Paß verloren. Er ging zur Polizei. 8. Wir erwarten Gäste. Ich muß jetzt gehen. 9. Meine Mutter stammt aus Deutschland. Sie interessiert sich für deutsche Kunst. 10. Der Vortrag war schrecklich langweilig. Die Zuhörer schliefen langsam ein. II. ...ist der Patient optimistisch, ... ist er ganz verzweifelt. 12. Das Benzin wird immer teurer. Immer mehr Menschen fahren mit dem Zug. 13. Sie hat hohes Fieber. Sie bleibt im Bett liegen. 14. Ich verdiene viel. Ich kann mir eine Villa kaufen. Aufgabe 9. Verbinden Sie die Sätze entsprechend mit „deshalb", „darum", „deswegen". 1. Die Waren sind aus Glas. Man muß vorsichtig mit dem Paket umgehen, (deshalb). 2. Die Firma hat noch Schuhe auf Lager. Sie widerruft ihre Bestellung (deshalb). 3. Der Kunde ist verärgert. Die Lieferung ist nicht termingemäß angekommen (darum). 4. Die Firma liefert nicht mehr. Sie hat Konkurs gemacht (deshalb). 5. Die Summe stimmt nicht. Die Rechnung wird nicht bezahlt (deswegen). 6. Herr Heller entschuldigt sich. Er ist unfreundlich gewesen (darum).

. , , war, traf ich dort meinen Nachbarn. –

. , ,

: Als ich am Sonntag im Theater .

: 136

,

,

,

. diese Untersuchung schon abgeschlossen hat. –

: Ich weiß, daß er .

, :

,

,

,

. ,

,

: ,

,

.

, wen? (

), was? ( ,

, ,

), wem? (

).

: (

).

daß

Ich weiß, daß er mir bei der Arbeit helfen wird. ,

)

ob

Er fragte mich, ob ich das Porträt schon angefertigt hatte.

) wer

Alle wissen, wer ihm geholfen hat. )

was

Der Richter ahnte, was der Angeklagte sagen wird.

) warum

Ich verstehe nicht, warum er das gemacht hat. )

wonach )

Kannst du mir sagen, wonach dich der Polizist gefragt hat?

Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. 1. Kannst du mir erklären, warum er freigesprochen worden ist? 2. Der Angeklagte muß beweisen, daß er ein Alibi hat. 3. Weißt du, warum der Prozeß erst um 12 Uhr beginnt? 4. Der Junge sagte, daß er sich dafür nicht mehr interessierte. 5. Ich zweifle daran, daß er seine Schuld gestehen wird. 6. Der Richter fragte den Angeklagten, ob er schon einen Verteidiger gewählt hat. 7. Der Zeuge wußte nicht, was er noch aussagen sollte. 8. Der Kriminalist vermutete, wer ins Haus eingebrochen war. 9. Der Polizist fragte den Fahrer, warum er dem Verletzten nicht geholfen hatte. 10. Der Rechtsanwalt wußte nicht, wie er dem Angeklagten helfen konnte. 11. Es beunruhigt mich, daß die Jugendkriminalität nicht abnimmt. 12. Endlich ermittelte der Kriminalist, wer der Täter war. Aufgabe 2. Beginnen Sie die nachstehenden Sätze mit den Hauptsätzen: a) Ich weiß,..., b) Man sagt,..., c) Ich habe gehört, ...; d) Weißt du eigentlich,...? e) Denkst du,...? Muster:

Er wird die Wahrheit sagen. Denkst du, daß er die Wahrheit sagen wird?

1. Die Jugendkriminalität hat abgenommen. 2. Er ist ein strenger Richter. 3. Der Täter hat keine Spuren hinterlassen. 4. Der Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. 5. Er wird mehrerer Verbrechen angeklagt. 6. Das Verbrechen ist unaufgeklärt. 7. Man hat ihn zu Unrecht verdächtigt. 8. Er ist des Mordes verdächtig. 9. Der Richter wird ihn freisprechen. 10. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. 11. Er hat seine Schuld geleugnet. 12. Der Verbrecher hat den Mord gestanden. Aufgabe 3. Vollenden Sie die Sätze. Ich möchte wissen,

wer ... was... 137

warum... wem... warm... wo... wohin... wofür... wonach... Aufgabe 4. Formen Sie die Hauptsätze um. Ergänzen Sie sie mit einem daß-Satz. Schreiben Sie sie in Ihre Hefte ein. Muster:

Man behauptete,... Es wurde behauptet, daß bald eine neue Handelsschule eröffnet wird.

1. Man berichtete, ...2. Man stellte die Behauptung auf, ...3. Man nahm an,...4. Man äußerte die Absicht, ... 5. Man befürchtete, ... 6. Man gab bekannt, ... 7. Man teilte mit,... 8. Die Umweltschützer stellen fest,... Aufgabe 5. Übersetzen Sie ins Russische. 1. Erkundige dich bitte, ob Post für uns gekommen ist 2. Ich habe aus der Zeitung/durch einen Freund/ von einem Freund erfahren, daß er gestorben ist. 3. Ich habe mich am Bahnhof erkundigt, warm der nächste Zug nach Essen fährt. 4. Ich bin sicher, daß sie eine Stelle an der Universität bekommt. 5. Ich nehme an, daß sie uns die Antwort gibt. Aufgabe 6. Vollenden Sie die Sätze mit daß-Sätzen. Muster:

Sie dachte, daß ... (Ich werde sie anrufen). Sie dachte, daß ich sie anrufen werde.

1. Gib doch zu, daß ... (Du hast gelogen). 2. Ich kann einfach nicht glauben, daß ... (Er wollte das machen). 3. Versprich mir, daß... (Du fährst vorsichtig). 4. Ich versichere dir, daß ... (Ich habe dir alles gesagt). 5. Sie können versichert sein, daß... (Die Sache verhält sich so). 6. Aus gut informierten Kreisen war zu hören, daß ... (Die Gipfelkonferenz wird verschoben), 7. Es läßt sich nicht bestreiten, daß ... (Er hat diesen Terrorakt verübt). 8. Er teilte mit, daß... (Er wird nächste Woche verreisen). 9. Seine Frau behauptete, daß ... (Ihr Mann ist nicht zu Hause). 10. Ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ...(Ich habe unsere Verabredung vergessen). 11. Ich glaube, daß ... (Er wird kommen). 12. Er befurchtet, daß ... (Er wird entlassen). 13. Wir verlassen uns darauf, daß... (Sie liefern Ihre Waren rechtzeitig). 14. Wir hoffen, daß... (Sie werden bis Ende August liefern). 15. Es freut uns, daß... (Sie verstehen unsere Lage). Aufgabe 7. Übersetzen Sie folgende Sätze. Beachten Sie die Satzgliedstellung im Nebensatz. Bestimmen Sie die Verbform. 1. Es ist klar, daß der Festgenommene sofort verhört werden muß. 2. Es ist klar, daß der Festgenommene sofort verhört werden mußte. 3. Es ist klar, daß der Zeuge sofort hat befragt werden müssen. Aufgabe 8. Bilden Sie ähnliche Sätze nach dem Vorbild der obigen. Aufgabe 9. Wiederholen Sie Ihre Frage in indirekter Form. Üben Sie zu zweit. Muster:

– Wann können Sie uns die bestellten Waren liefern? - Wie bitte? – Ich möchte wissen, wann Sie uns die bestellten Waren liefern können.

1. Wann kommt die Lieferung bei uns an? 2. An wen haben Sie das Fax geschickt? 3. Sind Sie mit dem Vorschlag einverstanden? 4, Können Sie uns einen Preisnachlaß von 10% geben? 5. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf diese Waren? 6. Können Sie die Lieferung an die neue Adresse schicken? 7. Warum haben Sie die Bestellung rückgängig gemacht? 8. Warum haben die Sakkos kleine Webfehler? 9. Ist die Garantiezeit schon abgelaufen? 10. Welche Lieferfrist hat die Firma? II. Mit wem in der Firma haben Sie gesprochen? 12. 138

Kommt die Lieferung noch diesen Monat? 13. Haben Sie der Firma schon ein Fax geschickt? 14. Wann bestätigen Sie Ihren Auftrag? Aufgabe 10. Beantworten Sie die Frage: „Woher wissen wir, daß das Wetter in Italien (in der Schweiz, in Österreich) zur Zeit angenehm ist?" Aufgabe 11. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Deutsche. Beginnen Sie jedes Mal mit „Niemand weiß,..." Muster:

Niemand weiß, Niemand weiß, weswegen sie uns verlassen hat.

1. ...,

. 2. ..., . 5...., . 9....,

. 13.....

.

. 3. ..., . 6. ..., . 10. ..., . 14....,

. 4. ..., . 8. ..., . 12. ..., , 16....,

. 7...., . 11. ..., . 15....,

. Aufgabe 12. Üben Sie zu zweit nach folgendem Muster. Verwenden Sie dabei Wendungen wie: „Ich weiß leider auch nicht, ...;" „Ich kann Ihnen auch nicht sagen, ...;" „Mir ist leider auch nicht bekannt,..." Muster:

Wo kann ich mein Gepäck abgeben? Ich kann Ihnen auch nicht sagen, wo Sie Ihr Gepäck abgeben können. 1. Wo kann ich hier eine Auskunft bekommen? 2. Um wieviel Uhr muß ich wieder hier sein? 3. Wann soll das Flugzeug aus Dresden ankommen? 4. Wo kann ich hier ein Flugticket bekommen? 5. Warum können die Flugzeuge heute von hier nicht starten? 6. Um wieviel Uhr muß ich wieder im Büro sein? 7. Hat der Bus eine Klimaanlage? 8. Was kostet die Fahrt? 9. Gehen wir zum Mittagessen in ein Restaurant oder müssen wir das Essen mitnehmen? (Temporalsätze) : wann? (

), wie lange?

), wie oft ? ( ), seit wann? ( ), bis wann? ( ). wenn ( ), während ( ), nachdem ( ), solange ( ), bis ( ), bevor ) . als , wenn , : 1. Als ich in Minsk ankam, warteten schon meine Freunde auf mich auf dem Bahnhof. – , . 2. Immer wenn ich ihn einlade, hat er keine Zeit.– , , . 3. Mein Vater freute sich immer, wenn ich ihn besuchte. – , . Aufgabe 1. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Wenn mein Freund morgen kommt, dann hole ich ihn vom Bahnhof ab. 2. Immer wenn ich ihn anrufe, ist er nicht zu Hause. 3. Während der Zeuge Aussagen machte, notierte der Kriminalist alles sehr genau. 4. Nachdem seine Schuld bewiesen worden war, wurde er zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. 5. Während der Kriminalist eine neue Aufklärungsmethode erklärte, hörten die Studierenden ihm aufmerksam zu. 6. Als das Protokoll angefertigt worden war, ließ es der Untersuchungsrichter den Zeugen unterschreiben. 7. Nachdem man dem Angeklagten einige Aufnahmen gezeigt hatte, gab er die Tat zu. 8. Der Polizist wartete am Unfallort, bis die Kriminalpolizei kam. 9. Sobald er zum Tatort gekommen ist, ruft er uns an. 10. Bevor Sie den Verhafteten vernehmen, machen Sie sich zuerst mit den Polizeiakten bekannt. 11. Bevor ein Gesetz angenommen wird, muß es vorher von der Öffentlichkeit erörtert werden. 12. Während du den Tatort noch einmal untersuchst, frage ich die Zeugen ab. 13. Es vergeht viel Zeit, bis du diesen komplizierten Fall aufgeklärt hast. Aufgabe 2. Antworten Sie! 1. Was tun Sie gewöhnlich, bevor Sie eine Reise machen? 2. Was tust du, wenn du abends nach Hause kommst? 3. Was nehmen Sie mit, wenn Sie zum Tatort fahren? 4. Was tat der Richter, als der Zeuge vereidigt 139

war? 5 . Was tat der Untersuchungsrichter, als die Zeugin Aussagen machte? 6. Als was ist er tätig, nachdem er die juristische Fakultät absolviert hat? 7. Wie spät war es, als Sie das Haus verließen? 8. Was tat der Polizist, bis der Unfallwagen kam? Aufgabe 3. Setzen Sie „wenn" oder „als" ein. 1. ... sie Deutsch spricht, konzentriert sie sich besonders auf die Grammatik. 2. ... er kürzlich in Berlin war, hat er sich in der Innenstadt verlaufen. 3. Herr Brandt war etwas nervös,... er mit der österreichischen Firma telefoniert hat. 4.... Sie in Frankfurt am Main sind, sollten Sie unbedingt die Paulskirche besichtigen. 5. Ich rufe Sie an, ...ich hier fertig bin. 6. Besuchen Sie unseren Stand,... Sie auf der Buchmesse sind. 7. Ich habe vorhin mit Herrn Glück gesprochen. Seine Sitzung war schon vorbei, ... ich bei ihm angerufen habe. 7. ... ich gestern Frau Luscher sprechen wollte, war ihr Telefon ständig besetzt. Aufgabe 4. Übersetzen Sie ins Russische. Beachten Sie den Unterschied im Gebrauch von „wenn" und „als". 1. Wenn Herr Rösler nächste Woche nach Leipzig fährt, besucht er seine Freundin. 2. Als Herr Rösler in Leipzig war, hat er seine Freundin besucht. 3. Immer, wenn Herr Rösler in Leipzig ist, wohnt er im Hotel „Merkur". 4. Wenn Ihr Kunde nicht rechtzeitig zahlt, dann schicken Sie ihm zunächst eine Zahlungserinnerung. 5. Immer wenn er in Leipzig war, hat er seine Eltern besucht. Aufgabe 5. Setzen Sie die richtige Konjunktion ein („wenn" oder „als"). 1. ... ich damals nach Italien gefahren bin, gab's noch keine Terroristen. 2. Ich sage den Zollbeamten immer, ... ich etwas zu verzollen habe. 3. Ich glaube, sie suchen nach Rauschgift,... sie den Wagen so genau untersuchen. 4. ... ich neulich in Basel über die Grenze fuhr, haben die Zollbeamten einem Studenten das halbe Auto auseinander, genommen. 5. Jedesmal (immer)... der Wecker klingelt, stehe ich sofort auf. 6. ... ich noch jung war, gab es noch keine Videogeräte. Aufgabe 6. Verwandeln Sie die ersten Sätze in Nebensätze mit „als" oder „wenn". 1. Gestern traf ich meine Freundin auf der Straße. Ich freute mich sehr. 2. Er kam aus dem Urlaub zurück. Er brachte immer viele Ansichtskarten mit. 3. Ich war im vorigen Herbst in Bern. Ich besuchte meine Bekannten. 4. Der Junge war zehn Jahre alt. Da starben seine Eltern. 5. Man senkte den Vorhang. Ich verließ das Theater. 6. Ich hatte in den Semesterferien Zeit. Ich ging immer Geld verdienen. Aufgabe 7. Verbinden Sie die Sätze mit „während" oder „bevor". Muster:

Er konnte studieren. Er mußte eine Prüfung machen. – Bevor er studieren konnte, mußte er eine Prüfung machen. 1. Ich betrete das Lokal. Ich schaue mir die Preise auf der Speisekarte vor der Tür an. 2. Ich bestelle mein Essen. Ich studiere die Speisekarte. 3. Ich warte auf das Essen. Ich lese die Zeitung. 4. Ich esse. Ich wasche mir die Hände. 5. Ich warte auf den zweiten Gang. Ich betrachte die Gäste und suche nach alten Bekannten. 6. Ich esse. Ich unterhalte mich mit den Gästen an meinem Tisch. 7. Ich bezahle. Ich bestelle mir noch einen Kaffee. 8. Ich trinke meinen Kaffee. Ich werfe noch einen Blick in die Tageszeitung. 9. Ich gehe. Ich zahle. Aufgabe 8. Ebenso mit den Konjunktionen „bevor" oder „während". Muster:

– Vor seinem Examen will er zwei Semester in die USA gehen. – Bevor er sein Examen macht, will er zwei Semester in die USA gehen.

1. Vor den Semesterferien muß er eine Klausur schreiben. 2. Während ihrer Arbeit fürs Examen findet sie wenig Zeit für ihre Familie. 3. Vor Sonnenaufgang steht er schon auf und macht sich an die Arbeit. 4. Vor ihrer Heirat wohnte sie in einem möblierten Zimmer. 5. Seine Frau kannte er schon vor dem Studium. 6. Sie hatte vor dem Studium eine Krankenschwesternausbildung mitgemacht. 7. Während seines Aufenthalts in den USA kann er bei seinem Onkel wohnen. 8. Vor dem Verlassen der Universität will er promovieren. 9. Während des Studiums arbeitet er an seiner Doktorarbeit. Aufgabe 9. Übersetzen Sie ins Russische. 140

1. Solange er studierte, war sie berufstätig. 2. Solange der Dichter in Venezuela lebte, achrieb er nur wenige Gedichte. 3. Während er in seine Arbeit vertieft ist, hört er weder die Klingel noch das Telefon. 4. In dem Scheidungsurteil bestimmte der Richter, daß die Frau das Haus und das Grundstück behalten sollte, während der Ehemann leer ausging. 5. Während früher die Post zweimal am Tage ausgetragen wurde, kommt der Briefträger jetzt nur noch einmal und samstags bald überhaupt nicht mehr. 6. Sobald der Streit ausbrach, zog er sich zurück. Aufgabe 10. Setzen Sie das eingeklammerte Verb in die richtige Tempusform. 1. Nachdem ich (frühstücken), begann ich zu arbeiten. 2. Nachdem der Redner seinen Vortrag (beenden), setzte eine lebhafte Diskussion ein. 3. Nachdem der Kursleiter die Kursteilnehmer (begrüßen), begeben sich alle in den Speiseraum. 4. Nachdem die Gäste Platz genommen haben, (beginnen) der erste Redner seinen Vortrag. 5. Nachdem die Kursteilnehmer zu Abend gegessen hatten, (sitzen) sie noch eine Zeit lang zusammen und (sich unterhalten). Aufgabe 11. Setzen Sie die passende Konjunktion „bis" oder „seit" ein. Erzählen Sie diese Geschichte nach. 1.... seine Eltern gestorben waren, lebte der Junge bei seiner Tante. Dort blieb er, ... er 15 Jahre alt war. ... er die Hauptschule verlassen hatte, trieb er sich in verschiedenen Städten herum. Er lebte von Gelegenheitsarbeiten, ... er in die Hände einiger Gangster fiel. ... er bei diesen Leuten lebte, verübte er noch Einbrüche, überfiel Banken und stahl Autos, ... er dann schließlich von der Polizei festgenommen wurde. ... er nun im Gefängnis sitzt, schreibt er an seiner Lebensgeschichte. ... er in zwei Jahren entlassen wird, will er damit fertig sein. Aufgabe 12. Formulieren Sie die Sätze nach folgendem Muster um. Muster:

1. Seit dem Unfall kann der Verletzte nicht mehr Tennis spielen. – Seitdem er einen Unfall gehabt hat, kann er nicht mehr Tennis spielen. 2. Bis zur Heirat unserer Tochter haben wir etwa 20 000 Mark gespart. – Bis unsere Tochter heiratet, haben wir 20 000 Mark gespart.

1. Seit der Fertigstellung der Bahnstrecke zwischen S. und M. können die Züge hier viel schneller fahren. 2. Bis zur Entdeckung des ersten Betäubungsmittels mußten die Menschen bei Operationen große Schmerzen aushallen. 3. Seit der Einführung der 5-Tage-Woche ist die Freizeitindustrie stark angewachsen, 4. Bis zur Einrichtung von sogenannten Frauenhäusern wußten manche Frauen nicht, wo sie Schutz vor ihren aggressiven Männern finden konnten. 5. Bis zur Einführung der 25-Stunden-Woche werden wohl noch viele Jahre vergehen. Aufgabe 13. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Russische. Beachten Sie die Bedeutung der temporalen Konjunktionen. 1. Ich warte im Büro, bis der Kunde anruft. 2. Während sie den Kontoauszug ausdruckt, kimgelt das Telefon. 3. Die Firma wartet auf Zahlungseingang, nachdem sie den Kunden gemahnt hat. 4. Die Assistentin kontrolliert das Konto, bevor sie den Kunden mahnt. Aufgabe 14. Bilden Sie aus den folgenden Satzteilen temporale Nebensätze mit „bevor", „während" oder „nachdem", Ersetzen Sie dabei jeweils das Nomen, das die Aktion bezeichnet, durch das passende Verb. Muster:

Vor der zweiten Mahnung kontrolliert der Buchhalter die Zahlungseingänge = Bevor der Buchhalter zum zweiten Mal mahnt, kontrolliert er die Zahlungseingänge.

1. Vor der Abreise will sie noch die Korrespondenz erledigen. 2. Während der Arbeit denkt er häufig an seinen Urlaub. 3. Vor der letzten Mahnung ruft die Assistentin den Kunden an. 4. Nach dem Telefongespräch druckt sie den Kontoauszug aus. 5. Nach der Organisation der Konferenz bestellt sie sofort die Flugtickets. 6. Während ihres Telefonats kommt die aktuelle Post. 7. Nach dem Ende der Konferenz ruft sie Taxis für die 141

Teilnehmer. 8. Vor der Besprechung der wichtigsten Punkte mit dem Abteilungsleiter muß sie das MarketingMeeting organisieren. 9. Vor dem Weiterleiten der Mahnung an die Rechtsabteilung informiert die Referentin den Kunden. Aufgabe 15. Verbinden Sie die Sätze mit „bevor", „während", „nachdem". Beginnen Sie mit dem Nebensatz. Die entsprechenden Konjunktionen sind in den Klammern angegeben. 1. Die Firma leitet rechtliche Schritte ein. Sie spricht mit ihrem Rechtsanwalt. (bevor) 2. Er setzt sich an seinen Schreibtisch. Er holt sich eine Tasse Kaffee. (bevor) 3. Sie kommt ins Büro. Sie zieht ihre Jacke aus. (nachdem) 4. Der Anrufer nennt das Kodewort. Erbekommt die gewünschte Information. (nachdem) 5. Er liest die Antwort. Er telefoniert mit der Hausbank seiner Firma.(nachdem) 6. Sie gibt einen Text in den Computer ein. Sie druckt ihn aus. (nachdem) 7. Die Bank erteilt die Auskunft. Sie kontrolliert den Anrufer. (bevor) 8. Er schickt das Fax an die Buchhaltung. Er sucht die Faxnummer der Abteilung heraus. (bevor) 9. Er telefoniert mit einem Kunden. Seine Kollegin bringt das Antwortfax.(während) 10. Sie sucht die Nummer im Verzeichnis. Das Telefon klingelt. (während). (Kausalsätze) warum? ( ), aus welchem Grunde? ( ) weil, da. da , weil : Da ich mich unwohl fühlte, ging ich zum Arzt. – , . Es war schwer, diese Straftat aufzuklären, weil der Täter keine Spuren hinterlassen hatte. – , . weih Warum fahrst du nicht mit uns? – Weil ich keine Zeit habe. Aufgabe 1. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? 1. Seine Schuld konnte man leicht nachweisen, weil es viele Zeugen dieser Straftat gab. 2. Ich ging zum Arzt, weil ich krank war. 3. Da die Polizei eine große rechtserzieherische Arbeit mit den Jugendlichen leistet, nimmt die Jugendkriminalität ab. 4. Der Richter unterbrach die Verhandlung, weil Experten hinzugezogen werden mußten. 5. Der Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein lückenloses Alibi hatte. 6. Da der Untersuchungsrichter an der Richtigkeit der Aussagen des Zeugen P. zweifelte, wollte er alles selbst überprüfen. 7. Ein erfahrener Kriminalist muß sich mit diesem Fall beschäftigen, weil diese Sache sehr kompliziert ist. 6. Da es die ganze Nacht geregnet hatte, konnten die Kriminalisten keine Spuren finden. 9. Mein Freund studiert Jura, weil er Rechtsanwalt werden will. Aufgabe 2. Beantworten Sie folgende Fragen mit „weil"; Muster:

Warum kommt er zum Unterricht nicht? – Weil er krank ist.

1. Warum hat man den Angeklagten freigesprochen? 2. Warum konnte die Kriminalpolizei keine Spuren des Täters finden? 3. Warum wollte die Zeugin keine Aussagen machen? 4. Warum wurde der Verdächtige sofort festgenommen? 5. Warum hat in der BRD die Jugendkriminalität abgenommen? 6. Warum studierst du die Rechtswissenschaften? 7. Warum wurde der Fahrer von der Polizei angehalten? 8. Warum wurde der Angeklagte zu lebenslänglicher Strafe verurteilt? 9. Warum haben Sie die Polizei nicht sofort benachrichtigt? 10. Warum haben Sie dem Verletzten nicht geholfen? II. Warum willst du nicht aufs Land fahren? 12. Warum sind Sie bei Rot weitergefahren? 13. Warum wurde dem Fahrer der Führerschein entzogen? Aufgabe 3. Verwandeln Sie die Satzreihen in kausales Satzgefüge: Muster:

Er fühlt sich unwohl, deshalb geht er zum Arzt. Da er sich unwohl fühlt, geht er zum Arzt.

1. Der Film ist interessant, deshalb gehe ich ins Kino. 2. Der Fall ist nicht kompliziert, deshalb wirst du damit schnell fertig. 3. Ich habe keine Zeit, darum kann ich dir nicht helfen. 4. Ich möchte Staatsanwalt werden, 142

darum studiere ich Rechtswissenschaften. 5. Ich will zum Tatort fahren, darum nehme ich meinen Fotoapparat mit. 6. Ich wohne ziemlich weit vom Bahnhof, darum nehme ich ein Taxi. 7. Wir kennen die besonderen Kennzeichen des Täters, darum können wir ihn schnell ermitteln, Aufgabe 4. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. 1. Da eine Bergwanderung im Schnee gefährlich ist, hat man uns geraten, darauf zu verzichten. 2. Weil man starke Schneefälle vorausgesagt hatte, mußten wir unseren Ausflug verschieben. 3. Leider muß ich den Termin am Dienstag absagen, weil ich kurzfristig verhindert bin. 4. Da Herr Bergmann dringend nach Münster fahren muß, ist er deshalb den ganzen Tag nicht zu erreichen. Aufgabe 5. Vollenden Sie die Sätze mit kausalen Nebensätzen. Muster:

Er konnte beim Fußball nicht mitspielen, weil er auf die Kinder seiner Nachbarin aufpassen mußte. Ich konnte nicht mitspielen, weil...

1. Ich habe zum Arzt gehen müssen. 2. Ich hatte keine Zeit. 3. Ich habe zu einer Geburtstagsparty gehen müssen. 4. Ich bin entlassen worden und habe mir einen neuen Job suchen müssen. 5. Ich habe das Auto in die Werkstatt bringen müssen. 6. Ich habe mich bei meiner neuen Firma vorstellen müssen. Aufgabe 6. Antworten Sie mit einem weil-Satz auf folgende Fragen. Muster:

Warum bist du nicht in Weimar? (hier zu tun haben) – Weil ich hier zu tun habe.

1. Wamm haben Sie den Bericht nicht gelesen? (keine Zeit) 2. Wamm haben Sie kein Taxi genommen? (kein Geld) 3. Warum bist du so spät gekommen? (mein Auto, kaputt) 4. Wamm haben Sie nicht angerufen? (keine Telefonnummer) 5. Warum können Sie die Ware nicht liefern? (nicht mehr vorrätig) 6. Wamm schicken Sie uns die Ware so spät? (Produktionsprobleme) Aufgabe 7. Verbinden Sie die Sätze entspechend mit „weil", „da", „denn". 1. Die Waren sind aus Glas. Man muß vorsichtig mit dem Paket umgehen, (denn) 2. Der Kunde ist verärgert. Die Ware ist nicht pünktlich gekommen, (weil) 3. Die Summe stimmt nicht. Die Rechnung wird nicht bezahlt, (denn) 4. Die Firma liefert nicht. Sie hat Konkurs gemacht, (weil) 5. Die Firma hat noch viele Computer auf Lager. Sie widerruft ihre Bestellung, (weil) 6. Frau Fischer hat die falsche Bestellnummer angegeben. Sie ärgert sich. (denn) Aufgabe 8. Antworten Sie auf die Frage „Warum bist du froh?" nach folgendem Muster. Üben Sie zu dritt. Muster:

A: Warum bist du froh? B: Ich habe die Prüfung in Deutsch mit „gut" bestanden, deshalb bin ich froh. C: Ich bin froh, weil ich die Prüfung in Deutsch mit „gut" bestanden habe.

1. Ich habe neue Möbel gekauft. 2. Ich habe endlich die Möglichkeit, meine Ferien in der Schweiz zu verbringen. 3. Ich habe eine nette Freundin gefunden. 4. Ich habe einen gut bezahlten Job bekommen. 5. Der Firmenchef hat mich für meinen Fleiß gelobt. 6. Ich gehe nächste Woche in Urlaub. 7. Ich habe eine gute Note im Fach „Strafrecht" bekommen. Aufgabe 9. Antworten Sie mit einem weil-Satz auf die Frage: „Wamm sind Sie schlecht gelaunt?" Jeder Student hat einen anderen Grund. 1. Ich bin im Examen durchgefallen. 2. Ich habe mein Portemonnaie verloren. 3. Ich habe bei den Mädchen keinen Erfolg. 4. Das Wetter ist schlecht. 5. Ich kann meine Arbeit nicht termingemäß abliefern. 6. Die 143

Lieferung ist noch nicht gekommen. 7. Ich bin durch die Prüfung gefallen. Aufgabe 10. Erklären Sie den Grund Ihrer Verspätung mit „weil"-Sätzen. Muster: A: Warum sind Sie nicht rechtzeitig zum Unterricht gekommen? B: Weil ich auf/an einer falschen Station ausgestiegen bin. 1. Ich habe verschlafen. 2. Der Bus hatte eine Panne, 3. Ich bin in den falschen Bus gestiegen. 4. Die Straße war wegen eines Verkehrsunfalls gesperrt. 5. Der Zug hatte eine Stunde Verspätung. 6. Ich hatte Magenschmerzen. (Konditionalsätze)

), falls , , , «

: „unter welcher Bedingung?" ( ) ): Wenn du mir hilfst, dann gehen wir nach Hause zusammen. . Falls es regnet, fahre ich nicht aufs Land. – . . so. . »: Hilfst du mir, so helfe ich dir. – ,

wenn

.

Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. 1. Liegen die erforderlichen Beweise nicht vor, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung, bei der Ermittlung des Täters kommen. 2. Käme mein Freund jetzt, so gingen wir spazieren. 3. Wenn er jetzt einverstanden wäre, dann könnte der Vertrag unterschrieben werden. 4. Falls ich morgen Zeit habe, besuche ich dich. 5. Hätte ich Zeit, würde ich mir den Kriminalfilm ansehen. 6. Wenn es nicht regnet, so unternehmen wir einen Ausflug. 7. Wenn er seine Schuld eingesteht, wird man ihm das verzeihen. 8. Wenn der junge Untersuchungsrichter es allein nicht schafft, dann bekommt er Hilfe. 9. Wenn ich mich nicht täusche, trug der Täter eine Brille. 10. Falls du kommst, gehen wir ins Theater. 11. Falls wir dem Täter auf die Spur kommen, müssen wir ihn sofort festnehmen. 12. Wenn er bei Rot nicht weitergegangen wäre, wäre dieses Unglück nicht geschehen. Aufgabe 2. Vollenden Sie die Sätze! 1. Er hilft dir, wenn... 2. Rufen Sie mich an, falls... 3. Solltest du am Zeitungskiosk vorbeikommen, so ... 4. Frage alle Zeugen ab, wenn ... 5. Ich besuche dich morgen, falls ... 6. Meine Eltern freuen sich immer, wenn ... 7. Wir könnten die Straftat schneller aufklären, wenn ... 8. Wir könnten den Täter festnehmen, falls ... 9. Er bekommt das väterliche Erbe, wenn ... 10. Wir können die Kriminalität bekämpfen, wenn... Aufgabe 3. Drücken Sie Ihren Wunsch höflich aus! Muster:

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ... (dieses Buch zeigen). – Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir jetzt gleich dieses Buch zeigen könnten.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir jetzt gleich ... (bei der Aufdeckung dieser schwierigen Straftat helfen); (die Arbeitsweise dieses Geräts erklären); (diese Übersetzung anfertigen); (bei dieser schwierigen Arbeit helfen); (den Tatort fotografieren). Aufgabe 4. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. Achten Sie auf die Satzgliedstellung in den konditionalen Nebensätzen. 1. Falls ich ihn noch treffe, was ich aber nicht glaube, will ich ihm das Päckchen gern geben. 2. Treffe ich ihn noch, was ich aber nicht glaube, will ich ihm das Päckchen gern geben. 3. Wenn ich das Stipendium bekomme, kaufe ich mir als Erstes ein Motorrad. Bekomme ich das Stipendium, kaufe ich mir als Erstes ein Motorrad. 4. Wenn der Angeklagte die Wahrheit sagt, so muß er freigesprochen werden. 5. Wenn Ihnen das Angebot gefällt, (dann) bestellen Sie diese Waren. 6. Wenn Sie innerhalb von drei Wochen bezahlen, können Sie 3% Skonto abziehen. 144

Aufgabe 5. Suchen Sie in den folgenden Sätzen die Bedingung und die Folge. Verbinden Sie dann die beiden Sätze. Beginnen Sie jeweils mit: Wenn ... 1. Die Firma verpackt die Sache nicht fachgemäß. Wir nehmen die Lieferung nicht an. 2. Wir können bald mit den neuen Kopierern arbeiten. Die Firma Canon liefert sie in Kürze. 3. Ich rufe dich an. Ich habe Zeit. 4. Sie geben uns 10% Rabatt. Wir bestellen die Computer bei Ihnen. 5. Die Firma zahlt nicht pünktlich. Wir können ihr keinen Rabatt gewähren. 6. Wir können Ihnen entgegenkommen. Sie geben uns den Auftrag. 7. Sie rufen uns an. Sie haben an unserem Angebot Interesse. 8. Wir können die Ware nicht mehr annehmen. Die Firma liefert zu spät. 9. Die gelieferten Waren sind von guter Qualität. Sie können mit weiteren Aufträgen rechnen. 10. Die Firma nimmt das Angebot an. Sie schließt damit einen Kaufvertrag ab. Aufgabe 6. Formulieren Sie die Satz um. Beginnen Sie jeweils mit dem konjugierten Verb und verwenden Sie „dann" im Hauptsatz. Muster:

Wenn Sie die Angebote verglichen haben, (dann) bestellen Sie. Haben Sie die Angebote verglichen, dann bestellen Sie.

1. Wir können die Ware nicht annehmen. Die Firma liefert zu spät. 2, Die Firma nimmt das Angebot an. Sie schließt damit einen Kaufvertrag ab. 3. Die gelieferten Waren sind von guter Qualität. Sie können mit weiteren Aufträgen rechnen. 4. Man nimmt ein festes Angebot an. Man muß die Ware abnehmen und bezahlen. 5. Wir können Ihnen preislich entgegenkommen. Sie geben uns den Auftrag. 6. Unser Trainer berät sie gerne. Sie haben Sonderwünsche. 7. Sie stellen die Mängel fest. Sie müssen sofort reklamieren. Aufgabe 7. Übersetzen Sie ins Russische. Bilden Sie ähnliche Sätze. 1. Sollten Ihre Preise konkurrenzfähig sein, erhalten Sie größere Aufträge. 2. Sollte meine Frau anrufen, sagen Sie ihr, daß ich spät komme. 3. Sollte es regnen, bleiben wir zu Hause. (Attributsätze/Relativsätze) : welcher? ( ), was für ein? ( ) der(die, das) welcher (welche, welches). . : Der Zeuge nannte alle besonderen Kennzeichen des Täters, die er kannte. – , . Der Täter, nach dem die Polizei fahndet, ist spurlos verschwunden.– , , . , , : Der Täter, dessen Akten Sie jetzt lesen, ist schon festgenommen,– , , . ,

: wo ( ), wohin ( ), woher ( ): Er verläßt nach dem Studium die Stadt, wo er 5 Jahre gelebt hat.– , 5 . : der (die, das), welcher (welche, welches ) – ( , ). .

Kasus Nom.

Maskulinum der

Singular Nenti-nm das

Plural Femlninum die

die 145

Gen. Dat. Akk.

dessen dem den

dessen dem das

deren der die

deren denen die

Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch! 1. Die Polizei fahndet nach dem Täter, der eine schwere Straftat begangen hat. 2. Der Kriminalist, dem du helfen willst, ist bei uns erst vor kurzem eingestellt. 3. Der Fall, für den du dich interessierst, ist schon abgeschlossen. 4. Das Auto, dessen Bremsen nicht in Ordnung sind, darf nicht gefahren werden. 5. Die Sache, mit der du dich beschäftigst, ist äußerst kompliziert. 6. Der Zeuge, dessen Aussagen unklar waren, wurde nochmals vernommen. 7. Die Studenten, denen Sie helfen wollen, kommen heute zur Konsultation. 8. Dresden ist eine Stadt, die durch seine Gemäldegalerie weltbekannt ist. 9. Der Kaukasus, wohin Sie reisen wollen, zählt zu den schönsten Gebirgen. 10. Goethe hat sich in Leipzig, wo er einige Jahre studiert hat, auch mit Malerei beschäftigt. Aufgabe 2. Bilden Sie Attributsätze! Muster:

Ich lese ein Buch. Das Buch ist interessant. – Das Buch, das ich lese, ist interessant.

1. Auf dem Tisch liegt ein Brief. Ich habe ihn gestern bekommen. 2. Das Haus ist ein Neubau. Wir wohnen in diesem Haus. 3. Da steht ein Auto. Wir fahren mit diesem Auto zum Tatort. 4. Gestern sah ich mir einen Kriminalfilm an. Er war sehr spannend. 5. Hier sind die Fotos. Unser Chef hat nach diesen Fotos gestern gefragt. Aufgabe 3. Antworten Sie! 1. Wie heißt das Buch, das du jetzt liest? 2. Wo läuft der Film, über dessen Inhalt du mir erzählt hast? 3. Wo wohnt der Zeuge, der diese Aussagen gemacht hat? 4. Wie heißt die Abteilung der Polizei, die selbständig oder im Auftrage der Staatsanwaltschaft Straftaten untersucht und durch Ermittlung sowie Sicherung der Beweise einer strafbaren Handlung Voraussetzungen zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens schafft? 5. Wie heißt der Mensch, der Verbrechen untersucht? Aufgabe 4. Verbinden Sie die Sätze mit dem Relativpronomen im Genitiv. Muster:

Die Bibliothek ist jetzt geschlossen. Ihre Räume werden renoviert. – Die Bibliothek, deren Räume renoviert werden, ist jetzt geschlossen.

1. Der Schriftsteller lebt jetzt in Österreich. Seine Romane waren immer große Erfolge. 2. Man hat das Rathaus abreißen wollen. Seine Räume sind dunkel und schlecht zu heizen. 3. Die Verkehrspolizei beruhigte die Eltern. Ihr Sohn war bei einem Unfall leicht verletzt worden. 4. Der Geiger mußte das Konzert absagen. Sein Instrument war gestohlen worden. 5. Die Bürger jubelten. Ihre Proteste hatten schließlich zum Erfolg geführt. 6. Der Richter ließ sich von den Zeugen nicht täuschen. Ihre Aussagen waren widersprüchlich. 7. Verärgert stand er vor den verschlossenen Türen der Bank. Ihre Öffnungszeiten hatten sich geändert. 8. Für den Russen war es schwer, sich zurechtzufinden. Seine Fremdsprachenkenntnisse waren sehr gering. 9. Die Angeklagte wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ihre Schuld war erwiesen. 10. Kurz nach 18 Uhr kam ich zur Post. Ihre Schalter waren aber inzwischen geschlossen. (Finalsätze)

damit ( ,

: wozu? ( , ), zu welchem Zweck? ( ) ): Ich kaufe einen Stadtplan, damit ich mich in der Stadt besser orientiere. – .

Aufgabe 1. Übersetzen Sie ins Russische. 1. Der Hörer arbeitet sehr fleißig, damit er auf die Prüfung gut vorbereitet ist. 2. Ein kleiner Hinweis genügte 146

dem Schüler, damit er die Aufgabe löste. 3. Er rief mich an, damit ich ihm die Telefonnummer unseres Lehrers gebe. 4. Die Polizei tut alles, damit die Jugendkriminalität abnimmt. 5. Ich nehme gleich eine Tablette, damit ich endlich schlafen kann. 6. Ich schaltete das Radio aus, damit es mich nicht störte. 7. Der Chef wiederholte die Aufgabe, damit seine Mitarbeiter ihn besser verstehen. 8. Er muß sich beeilen, damit er den Zug noch erreicht. 9. Ich habe ihn angerufen, damit er mich morgen besucht. 10. Er fährt an die Ostsee, damit er sich erholt. 11. Wir werden große Anstrengungen unternehmen, damit derartige Rechtsverletzungen nicht mehr vorkommen. 12. Der Verbrecher reist ins Ausland, damit er von der Polizei nicht verhaftet wird. Aufgabe 2. Verwandeln Sie den Finalsatz in die Infmitivkonstruktion „um ... zu" Sagen Sie, wann ist es möglich? Muster:

Er beeilt sich, damit er den Zug erreicht. Er beeilt sich, um den Zug zu erreichen.

1. Der Kriminalist fahrt zum Tatort, damit er den Tatort untersucht. 2. Der Junge braucht dringend das Lehrbuch, damit er sich auf die Prüfung vorbereitet. 3. Er fährt an die Ostsee, damit er sich dort erholt. 4. Ich komme nach Berlin, damit ich Jura studiere. 5. Ich nehme ein Taxi, damit ich nicht zu spät auf den Bahnhof komme. 6. Ich gehe in das Warenhaus, damit ich mir einen neuen Hut aussuche. 7. Ich fahre nach Hamburg, damit ich die Stadt kennenlerne. Aufgabe 3. Beantworten Sie folgende Fragen mit „damit" und „um ... zu". Muster:

– Warum triffst du diese Maßnahmen? (ein Delikt verhüten). – Damit ich ein Delikt verhüten kann. – Um ein Delikt zu verhüten.

1. Weshalb fordert die Polizei einen Paß? (eine Person feststellen) 2. Weshalb fuhr der Kriminalist zum Tatort? (den Tatort untersuchen) 3. Wozu hat man alle Zeugen vorgeladen? (Aussagen machen) 4. Wozu unternimmt man eine Auslandsreise? (das Land kennenlernen). 5. Wozu kauft man sich einen Stadtplan? (sich in der Stadt orientieren) 6. Weshalb stehen Verkehrspolizisten auf den großen Plätzen der Stadt? (Unglücksfälle verhüten) 7. Warum gehen wir zum Arzt? (helfen) 8. Weshalb fährt man im Sommer an die See? (sich erholen) 9. Warum geht man zur Post? (ein Paket abholen, ein Telegramm aufgeben) 10. Wozu erzählen Sie mir das? (es wissen). Aufgabe 4. Verbinden Sie die beiden Sätze mit „damit". 1. Viele Vermieter geben aber eine Anzeige unter Chiffre auf. Die Leute sollen ihnen nicht das Haus einrennen. 2. Wir haben die Wohnung genau vermessen. Die Möbel sollen später hineinpassen. 3. Laß uns rechtzeitig gehen. Wir müssen nicht den Zug verpassen. 4. Ich beeilte mich. Niemand sollte mir zuvorkommen. 5. Wir suchen Kontakt zu deutschen Unternehmen. Wir können unsere Produkte auf dem deutschen Markt vertreiben. 6. Sie können einen Überblick über unser Produktionsprogramm gewinnen. Wir legen einige Prospekte bei. 7. Die Firma Bärenbräu AG. sucht einen neuen Markt in Rußland. Sie will ihren Absatz erhöhen. 8. Wir brauchen zuverlässige Lieferanten. Unsere Produkte sollen rechtzeitig auf den Markt kommen. 9. Die Qualität ist uns sehr wichtig. Unsere Kunden sollen zufrieden sein. Vortextübungen Übungen zur Wortbildung Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Wörter! Erklären Sie die Wortbildung: schriftlich, unermüdlich, westlich, tätlich, dienstlich, strafrechtlich, tödlich, bestechlich, absichtlich, ähnlich, verkäuflich, väterlich, monatlich, bedrohlich, richterlich, gesetzlich, vertraulich, möglieh, güterrechtlich, widerrechtlich, polizeilich, heimlich. Aufgabe 2. Bilden Sie von folgenden Verben und Substantiven entsprechende Adjektive aut -lieh. bestechen, ähneln, Tod, verantworten, Strafrecht, Tat, Absicht, Vater, Dienst, ertragen, verkaufen, Schrift, bedrohen, Richter, Gesetz, vertrauen, folgen, Polizei, Grundsatz. 147

Aufgabe 3. Suchen Sie die russischen Entsprechungen für folgende Adjektive im Wörterbuch nach: widerspruchsvoll, ehrenvoll, gefahrvoll, verdienstvoll, wirkungsvoll, hoffnungsvoll, machtvoll, temperamentvoll, verantwortungsvoll. Aufgabe 4. Bilden Sie Adjektive auf -voll von folgenden Substantiven: Verantwortung, Wert, Verständnis, Qual, Hoffnung, Gefahr, Ehre, Widerspruch, Angst. Aufgabe 5. Sagen Sie, welche Bedeutung hat das Suffix-voll? Aufgabe 6. Nennen Sie die russischen Entsprechungen für: aufschlußreich, einflußreich, ereignisreich, erfahrungsreich, erfolgreich, ergebnisreich, folgenreich, farbenreich, verkehrsreich, traditionsreich, zahlreich, umfangreich. Aufgabe 7. Bilden Sie Adjetetive auf -reich von folgenden Substantiven: Farbe, Erlebnis, Einfluß, Chance, Erfolg, Hilfe, Inhalt, Kontrast, Verantwortimg, Ruhm, Lehre, Konflikt, Ereignis. Aufgabe 8. Also, welche Bedeutung hat das Suffix -reich? Beachten Sie! 1. „Gemäß" als Präposition mit Dativ wird meist juristisch gebraucht (vor–oder nachgestellt) und drückt aus: entsprechend, in Übereinstimmung mit, nach, zufolge, laut, z.B. : ihren Anordnungen gemäß, gemäß Artikel l des Grundgesetzes; 2. „- gemäß" als zweite Komponente der Zusammensetzungen hat gleiche Bedeutungen (wie es etwas vorsieht, entsprechend), z.B.: ordnungsgemäß, termingemäß; 3. „-mäßig" als zweite Komponente der Zusammensetzungen drückt aus: wie es ... verlangt/vorsieht; in Bezug auf; was... betrifft; im Hinblick auf; hinsichtlich des ..., der...; in der Art von jmdm., etw,; aufgrund von, z.B.: gewohnheitsmäßig, statusmäßig, klimamäßig, vorschriftsmäßig, schulmäßig; 4. „- gerecht" drückt aus: gemäß; wie es etw. erfordert/ nötig macht; wie es etw. vorsieht, z.B.: termingerecht, bedarfsgerecht. Aufgabe 1. Lesen Sie folgende Zusammensetzungen und sagen Sie, wie sie gebildet werden: vereinbarungsgemäß, pflichtgemäß, rechtmäßig, zahlenmäßig, vertragsgemäß, verfassungsgemäß, verfassungsmäßig, vorschriftsgemäß, vorschriftsmäßig, traditionsgemäß, rechtmäßig, gesetzmäßig, statutengemäß, satzungsgemäß, regelmäßig, ordnungsgemäß, textgemäß, zeitgemäß, planmäßig, vertragsmäßig, rangmäßig, ordnungsmäßig, zweckmäßig, befehlsgemäß, plangemäß, pflichtgemäß, vereinbarungsgemäß, Aufgabe 2. Übersetzen Sie die Zusammensetzungen ins Russisch. Aufgabe 3. Umschreiben Sie die Bedeutung der vorstehenden Zusammensetzungen. Muster:

Verfassungsgemäß = der Verfassung gemäß; gesetzmäßig = einem Gesetz entsprechend; ordnungsgemäß = einer bestimmten Ordnung entsprechend.

Aufgabe 4. Sagen Sie das mit einem Wort: der Verfassung gemäß; dem jeweiligen Vertrag entsprechend; einer bestimmten Ordnung entsprechend; einer Zeit gemäß/entsprechend; der Satzung gemäß; dem Recht nach; gemäß einer Vereinbarung; der Tradition gemäß/dem Brauch gemäß; der Vorschrift entsprechend/gemäß; gemäß einer Vereinbarung; dem Text entsprechend. Aufgabe 5. Antworten Sie! Sind das Synonyme?: Verfassungsmäßig/konstitutionell; gesetzmäßig/gesetzlich, rechtmäßig/gesetzlich; vertragskonform/vertragsgemäß; vertragsgerecht/vertragsgemäß.

legitim/rechtmäßig;

Aufgabe 6. Antworten Sie. Welche Bedeutung hat -widrig? Gesetzwidrig=gegen das Gesetz verstoßend; verfassungswidrig=gegen die Verfassung verstoßend; ordnungswidrig=gegen eine Verordnung/amtliche Vorschrift verstoßend; polizeiwidrig=polizeilichen 148

Anordnungen zuwiderlaufend; vertragswidrig=einem Vertrag zuwiderlaufend/ihm nicht entsprechend; rechtswidrig=gegen das Recht verstoßend; regelwidrige=gegen die Regeln, Vorschriften verstoßend/ ihnen nicht entsprechend. Aufgabe 7. Raten Sie mal! Welches Halbsuffix drückt in Bildungen mit Substantiven – selten mit Adjektiven – aus, daß die beschriebene Person oder Sache gegen etwas gerichtet ist, verstößt, in Widerspruch zu etwas steht? ... Aufgabe 8. Nennen Sie die Antonyme für: verfassungswidrig, gesetwidrig, ordnungswidrig, statutenwidrig, regelwidrig.

rechtswidrig,

vorschriftswidrig,

vertragswidrig,

Aufgabe 9. Sagen Sie das mit einem Wort: gegen das Gesetz verstoßend, gegen eine Verordnung verstoßend, den polizeichlichen Anordnungen zuwiderlaufend, gegen das Recht verstoßend, gegen die Statuten verstoßend, einem Vertrag zuwiderlaufend/nicht vertragsgemäß; gegen die Regeln, Vorschriften verstoßend/ihnen nicht entsprechend. Aufgabe 10. Übersetzen Sie folgende Wortgruppen ins Russische: verfassungswidrige Bestrebungen, nach pflichtmäßiger Prüfung, regelmäßige Beiträge der Partei; die rechtmäßige Haft, ein rechtmäßiger Gerichtsbeschluß; sich regelwidrig verhalten, ein regelmäßiger Dienst, Unterricht; eine vertragsgemäße Lieferung der Waren; sein rechtmäßiges Eigentum; verfassungsmäßige Befugnisse, eine gesetzwidrige Handlung; der gesetzmäßige Besitzer; verfassungsmäßig beschränkte Monarchie; ein rechtmäßiger Ansprach; ein ordnungswidriges Verhalten im Verkehr, eine termingemäße Fertigstellung; eine Arbeit termingemäß einreichen; etwas ordnungsgemäß melden; eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung; der gesetzmäßige Eigentümer; der gesetzmäßige Erbe, die verfassungsmäßige Regierung. Aufgabe 11. Lesen Sie folgende Zusammensetzungen und erklären Sie, wie sie gebildet wurden: bedarfsgerecht, formgerecht, fristgerecht, termingerecht, familiengerecht, maßstabsgerecht, marktgerecht, formgerecht. Aufgäbe 12. Übersetzen Sie die vorstehenden Zusammensetzungen ins Russische! Aufgabe 13. Stimmt das? 1. Bedarfsgerecht = dem Bedarf entsprechend; 2. Fristgerech = unter Einhaltung einer bestimmten Frist; 3. Termingerecht = gemäß einem Termin. Aufgabe 14. Sagen Sie! Haben die folgenden Vokabeln gleiche Bedeutungen? Termingerecht/termingemäß; 2. vertragsgerecht/vertragsmäßig; 3. vertragskonform/vertragsgemäß; fristgemäß/fristgerecht.

1. 4.

Aufgabe 15. Zerlegen Sie die folgenden Wörter in die Bestandteile! Übersetzen Sie die Wörter ins Russische. Ziehen Sie das juristische deutsch-russische Wörterbuch zu Rate: verordnungsgemäß, termingemäß, traditionsgemäß, pflichtgemäß, plangemäß, gesetzesgemäß, statutengemäß, vertragsgemäß, verfassungsgemäß, vorschriftsgemäß, gewohnheitsgemäß, wunschgemäß. Aufgabe 16. Zerlegen Sie folgende Adjektive in entsprechende Wortgruppen. Muster: befehlsgemäß – dem Befehl gemäß. vorschriftsgemäß, bestimmungsgemäß, wunschgemäß, versassungsgemäß, erfahrungsgemäß, traditionsgemäß.

wahrheitsgemäß,

Aufgabe 17.1. Bestimmen Sie die Bedeutung des Suffixes -gemäß. Aufgabe 18. Bilden Sie Sätze mit den Adjektiven auf -gerecht, -gemäß. 149

Aufgabe 19. Schreiben Sie alle Wörter aus dem Text heraus, die zur Wortfamilie „anklagen" gehören. Aufgabe 20. Sagen Sie anhand der Definitionen eines Lexikons, wodurch sich ein Staatsanwalt von einem Rechtsanwalt unterscheidet? Aufgabe 21. Definieren Sie den Begriff„die Kriminalität". Nehmen Sie ein Nachschlagewerk zu Hilfe. Aufgabe 22. Suchen Sie im Text „A" nach den Wörtern mit der Wurzel „Urteil". Schreiben Sie sie heraus und übersetzen Sie sie ins Russische. Aufgabe 23. Sagen Sie, aus welchen Wörtern bestehen die Zusammensetzungen „Rechtsungültigkeit", „Rechtsverletzung"? Aufgabe 24. Lernen Sie die Wörter und Wendungen zum Thema „Staats -und Verfassungsrecht". das Staats- und Verfassungsrecht – die Verfassung, -en – das Grundgesetz – , das Bundeswahlgesetz – einen Einigungsvertrag abschließen der Vermittlungsausschuß – , die Anrufung Internationaler Instanzen – erwähnen vt – die Charta der Vereinten Nationen – die Satzung des Europarates – die friedliche Beilegung von Streitigkeiten – , die Grundrechte schützen – das Übereinkommen über diplomatische Beziehungen treffen – (

)

die Schlußakte der Konferenz für Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – ( ) der Nordatlantikpakt – ( ; 1949 .) das Statut des Internationalen Gerichtshofes – mit qualifizierter Mehrheit – der Rechtssatz – ; die Rechtsgleichheit – ; in Einklang stehen .; .; das Abkommen -s,– , , ein Abkommen schließen (treffen) – , das Handelsabkommen – betreffend die Gesetze – ( ) ; der Hüter und Wächter der Verfassung – die Gewaltenteilung – die Unantastbarkeit der Menschenwürde -das Persönlichkeitsrecht – die Gewissensfreiheit – die Meinungsfreiheit – , die Kunstfreiheit – die Wissenschaftsfreiheit – die Vereinigungsfreiheit – , die Freizügigkeit – ) der Haushaltsplan – die Berufsfreiheit – die Staatsgewalt –

; ;

150

wirksam werden – ; die Zuständigkeit – ; ; , die Entlastung – ; .; der Ausnahmezustand – den Ausnahmezustand erklären – das Mißtrauensvotum – die Regierung stürzen – ( ) die Exekutive – die Legislative – Einhalt gebieten – ; ; .; die Einhaltung – das Staatsangehörigkeitsrecht – , gegenzeichnen; (zeichnete gegen, hat gegengezeichnet); (einen Vertrag, ein Dokument) – , ( , ) die Gegenzeichnung des Gesetzes durch den Kanzler – ( ) . Steuern erheben , ) – , das Gesetz -es, -e – zustimmungsbedürftige Gesetze – , , das Bundesgesetzblatt – das Inkrafttreten eines Gesetzes – ausfertigen vt – ( ) verkünden vt –, , ( ) der Bundesrechnungshof– die Verwaltungsbehörden – das Umweltrecht – das Verwaltungsrecht – das Steuerrecht – Vorkehrungen treffen – ( ) rechtliches Gehör – sich verschulden – ; die Rechtskraft des Urteils – die Judikative – ein Gesetz beschließen – eine Gesetzesvorlage einbringen – den Bundestag auflösen – den Antrag auf Erhebung der Anklage stellen – ( ) das Gesetz ändern, aufheben – , der Bundestag tritt zusammen – die Mehrheit erreichen – das Wahlrecht besitzen – die Wiederwahl – das vierzigste Lebensjahr vollenden – einen Artikel aufheben – ( der Wahlgang – ; die Bundesversammlung einberufen – der Zusammentritt des Bundestages – die Mehrheit der Stimmen erhalten – die Verwirkung von Grundrechten – das Recht verwirken – das Gesetz gilt – zur Verschwiegenheit verpflichtet sein – das Gesetz anwenden – der Unterzeichnerstaat –

; )

, 151

satzungsgemäß – zuständig für etw. (Akk.) sein –

, ,

Er ist dafür zuständig – ( Wer ist für die Bearbeitung des Falls K. zuständig? die Streitigkeit – ; die Streitigkeiten beilegen – ( ) die Befugnis -,-se – , die Befugnisse zu etw. haben – . befugt (zu etw.) sein – , ernennen (ernannte, ernannt) vt, – j-n zu etw./als etw. ernennen – ( . ., . die Ernennung – vertreten (a, e) – , der Vertreter -s,– , die Vertretung – ; der Stellvertreter – , entlassen (i, a) vt – , die Entlassung – , gesetzgebend – der Gesetzgeber – die Gesetzgebung – gesetzlich – gesetzlich geschützt – die Gesetzlosigkeit – die Gesetzeskraft – , das Gesetzeswerk – , , das Gesetzbuch – , die Initiative geht von j-m aus – . einen Gesetzesentwurf vorlegen – / unterbreiten vt – ( ) . j-m (einen Plan, einen Vorschlag, eine Vorlage) unterbreiten – , , ) Stellung nehmen zu etwas – . im Falle der Billigung – j-m (einen Antrag, einen Entwurf, das Budget) vorlegen – , , Änderungsvorschläge machen – . der Ausschuß -es, – Schüsse – , j-n an j-n/etw. verweisen – , . .

, )

)

. .

;

.

Übungen zur Aneignung der Wörter und Wendungen Aufgabe 1. Beachten Sie die Rektion der folgenden Verben. gehören zu + D– , .; rechnen zu + D– , , , zählen zu + D– , , Aufgabe 2. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. Achten Sie dabei auf die Rektion der Verben. 1. Zu diesen Gesetzen rechnen vor allem das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz. 2. Zur rechtlichen Grundordnung unseres Staatswesens gehören eine Reihe anderer Gesetze. 3. Zum Staatsrecht gehören aber auch die Vorschriften, die den Kreis der Staatsangehörigen eines Staates bestimmen (das Staatsangehörigkeitsrecht. 4. Er rechnet zu den Wohlhabenden. 5. Ich rechne ihn zu meinen Freunden. 6. Er zählt zur Elite im Land. 7. Kritiker zählen sie zu den bedeutendsten zeitgenössischen Autorinnen. 8. Ich zähle 152

ihn zu meinen Freunden. 9. Er kann sich zu den erfolgreichsten Politikern des Landes zählen. 10. Er zählt schon zu unserer Familie. Aufgabe 3. Übersetzen Sie ins Russische. 1. Ausführende Gesetze sind mit einfacher Mehrheit abänderbar. 2. Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswirdrig ist, kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden. Aufgabe 4. Welches Verb (schützen oder einhalten) paßt für diese Substantive? das Leben/die Staatsordnung/das private Eigentum/die Interessen . Aufgabe 5. Ersetzen Sie das Verb „beachten" durch das Verb „befolgen". Übersetzen Sie diesen Satz ins Russische. Ich beachte Gesetze, Ratschläge, Regeln, Vorschriften, Vorschläge. Aufgabe 6. Vollenden Sie den Satz. Ich halte (

,

,

,

,

) ein.

Aufgabe 7. Antworten Sie. Paßt das „sich halten an Akk." für all diese Substantive? Übersetzen Sie den Satz ins Russische. Du mußt dich an dein Versprechen, an unsere Abmachungen, an die Gesetze, an einen Vertrag, an die Regem, an die Tatsachen, an eine Vorlage, an die Wahrheit halten. Aufgäbe 7.1. Wie heißt das auf Russisch? 1. Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. 2. Alter schützt vor Torheit nicht. Aufgabe 8. Nennen Sie die Synonyme für „vor allen Dingen", die im Text „A" vorkommen. Aufgabe 9. Welche Entsprechungen kennen Sie im Russischen für: die geltenden Gesetze; ein Gesetz (im Parlament) einbringen; ein Gesetz beraten, ein Gesetz verabschieden; ein Gesetz erlassen; ein Gesetz beschließen; ein Gesetz in Kraft setzen; ein Gesetz außer Kraft setzen; ein Gesetz einhalten; ein Gesetz brechen; ein Gesetz übertreten; ein Gesetz verletzen, gegen ein Gesetz verstoßen; ein Gesetz zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs; das Gesetz zum Schutz der Jugend; ein Gesetz annullieren; ein Gesetz anwenden; ein strenges Gesetz; ein einschneidendes Gesetz; der Entwurf hat bereits Gesetzeskraft. Aufgabe 10. Bilden Sie Sätze mit den vorstehenden Wendungen. Aufgabe 11. Was paßt zusammen? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

1) ein Gesetz einbringen 2) das Gesetz tritt außer Kraft 3) ein Gesetz erlassen 4) das Gesetz tritt in Kraft 5) ein Gesetz befolgen/einhalten 6) ein Gesetz anwenden 7) ein Gesetz verletzen 8) ein Gesetz annehmen/beschließen

Aufgabe 12. Bilden Sie Sätze mit den obigen Wendungen. Aufgabe 13. Antworten Sie. Was versteht man unter „das Gesetz des Dschungels" ? Wenn Sie das nicht wissen, dann nehmen Sie ein Wörterbuch zu Hilfe. Aufgabe 14. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? 1. Das Gesetz ist gescheitert. 2. Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu. 3. Der Bundespräsident hat keine Befugnisse im Ausnahmezustand. 4. Die Aufgabe der Exekutive ist es, zu regieren und zu verwalten. 5. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz zu, so wird es nach Gegenzeichnung durch den für die Vorlage zuständigen Ressortminister oder den Kanzler vom Bundespräsidenten ausgefertigtund im Bundesgesetzblatt verkündet. 6 153

Der Bundesrat verzichtet auf Anrufung des Vermittlungsausschusses. 7. Das neue Gesetz sieht das vor. 8. Ich stehe auf dem Boden der Gesetze. 9. Ich verhalte mich den Gesetzen entsprechend. 10. Er geriet mit dem Gesetz in Konflikt. II. Er wurde straffällig. 12. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aufgabe 15. Was versteht man unter „das Einspruchsgesetz"? Sehen Sie im Lexikon dieses Wort nach. Welche Entsprechung dafür gibt es im Russischen? Aufgäbe 16. Setzen Sie fehlende Wörter sinngemäß ein. 1. Der Bundesrat ... bei der Gesetzgebung. 2. Bei den sogenannten Einspruchsgesetzen kann der Bundestag das Veto des Bundesrates allerdings ... . 3. Ohne Zustimmung ist das Gesetz... . 4. Um die Auffassungen zwischen Bundestag und Bundesrat .......ein sogenannter Vermittlungsausschuß, der aus je einem Vertreter der 10 Länder und ebenso vielen Bundestagsabgeordneten... . 5. Nicht alles, was für die genannten obersten Staatsorgane..., ist im Grundgesetz enthalten. 6. Staatsorgane... Staatsaufgaben..., ... Staatsgewalt....... Staatsfunktionen. 7. Der Gesetzgeber... der Bundestag. (überwinden, sein, füngieren, zusammengesetzt sein, gelten, ausüben, wahrnehmen, ausgleichen, scheitern, mitwirken, erfüllen). TEXT A Staats- und Verfassungsrecht 1. Gesetzliche und völkerrechtliche Grundlagen Das Grundgesetz ist der wichtigste Teil unseres Staatsrechts. Um jedoch die rechtliche Grundordnung unseres Staatswesens vollständig zu erfassen, muß man wissen, daß ihr noch eine Reihe anderer Gesetze gehören, die das Grundgesetz als formelles Verfassungsrecht, das nur mit qualifizierten Mehrheiten abänderbar ist (dazu II), ausführen und ergänzen. Zu diesen Gesetzen rechnen vor allem das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, das Abgeordnetengesetz, das Parteiengesetz, das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz mit seinen zahlreichen Ergänzungen und nicht zuletzt die Verfassungen der Länder. Nach dem Beitrittsbeschluß der DDR am 23.8.1990 mit Wirkung vom 3. 10. 1990 wurde am 30.8.1990 ein umfassender Einigungsvertrag abgeschlossen. Ihm zufolge ist die DDR als Staat untergegangen; die fünf Länder der ehemaligen DDR sind Teil der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz gilt nunmehr als Verfassung auch im beigetretenen Gebiet. Über dieses Deutschland-Recht hinaus ist Deutschland vor allem in das Recht der Europäischen Gemeinschaften, das (supranationale) Europäische Recht, eingebunden. Für den Einzelnen besonders bedeutsam sind hierbei die Europäische Menschenrechtskonvention und der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sowie die über Europa hinausreichenden internationalen UN-M'enschenrechtspakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Sie schützen vor allem Grundrechte des Individuums und erlauben im Falle ihrer Verletzung die Anrufimg internationaler Instanzen. Wenn hier nur einige Verträge und Dokumente erwähnt werden, so ist für diese Auswahl ein gewisser Zusammenhang zum Staats- und Verfassungsrecht maßgebend: – Charta der Vereinten Nationen vom 26.6.1945(SA II1); – Satzung des Europarates vom 5.5.1949; – der Konferenz für Internationale Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1.8.1975 (KSZE); – Nordatlantikvertrag vom 4.4.1949 (NATO ); – Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.4.1961; – Wiener Übereinkommen über das Recht der Vertage vom 23.5.1969; – Europäisches Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten vom 29.4.1975; – Statut des Internationalen Gerichtshofes vom 26.6.1945; – IV. Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs vom 18.10.1907 (Haager Landkriegsordnung); – Einheitliche Europäische Akte vom 27/28.2 .1986. 2. Die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz Worum es in diesem Beitrag geht, ist, an das Staats- und Verfassungsrecht heranzuführen und mit Grundbegriffen und Einrichtungen dieses Rechtsgebietes vertraut zu machen. Im Vordergrund wird dabei das Grundgesetz stehen. Es enthält die fundamentalen Vorschriften für unser staatliches Leben. Zugleich bildet es 154

die Grundlage für die gesamte nationale Rechtsordnung. Es „konstituiert" (verfaßt) unseren Staat; seit dem Beitritt der DDR zum Staatsverbund der Bundesrepublik Deutschland gilt es für den (wiedervereinigten) Staat der Deutschen. Staatsverfassungen – das ist aus der Geschichte aller Staaten bekannt – sind stets besonders wichtige Rechtsnormen. Aber die Existenz einer Verfassung allein genügt noch nicht, um einen Staat zu einem freiheitlichen, gewaltengeteilten und demokratischen Rechtsstaat zu machen, also zu einem Staat, in dem nicht ein Diktator, eine Militär-Junta oder eine Parteiclique nach ihrem Willen herrschen, sondern eine Staatsgewalt, die Menschenwürde, Recht und Freiheit verpflichtet, aus periodisch stattfindenden, freien und geheimen Wahlen hervorgegangen ist („Volkssouveränität") und deren Maßnahmen in einem rechtlich geordneten Verfahren Zustandekommen und von unabhängigen Richtern überprüfbar sind. Der Verfassungsstaat ist nur dann real, wenn die Verfassung den politischen Prozeß auch wirklich reguliert, wenn sich die Inhaber der politischen Macht den Normen der Verfassung unterordnen. Übungen zum Text „A" Aufgabe 1. Lesen Sie den Titel und die Untertitel des Textes „A" und sagen Sie, worum es in diesem Text geht. Aufgabe 2. Suchen Sie im Text nach den Abschnitten, wo die europäischen Verträge und Dokumente, an die sich das deutsche Recht hält, erwähnt werden. Schreiben Sie sie in Ihre Hefte ein. Aufgabe 3. Sehen Sie im Lexikon nach, was diese Verträge und Dokumente beinhalten. Autgabe 4. Suchen Sie im Text nach den Antworten auf die Fragen: 1. Wann erfolgte der Beitritt der DDR zum deutschen Staatsverbund? 2. Wodurch wurde das gesetzlich bekräftigt? Aufgabe 5. Antworten Sie! Was bildet die gesetzlichen Grundlagen der BRD? Aufgabe 6. Begründen Sie die Behauptung „Das Grundgesetz ist der wichtigste Teil des Staatsrechts der BRD". Aufgabe 7. Nennen Sie die Gesetze, die das Grundgesetz ausführen und ergänzen. Aufgabe 8. Antworten Sie! Warum ist Ihrer Meinung nach das Deutschland-Recht in das Europäische Recht eingebunden? Aufgabe 9. Was verbinden Sie mit dem Begriff „das Grundgesetz?" Aufgabe 10. Bringen Sie die Satzteile in die richtige Reihenfolge. 1. Das Grundgesetz; sein, der wichtigste Teil, unser Staatsrecht. 2. Nach, der Beitrittsbeschluß der DDR, am 23.8.1990, mit Wirkung vom 3.10.1990, wurde, abgeschlossen, ein umfassender Einigungsvertrag. 3 Das Grundgesetz, gelten, auch, im beigetretenen Gebiet, nunmehr, als Verfassung. 4. Sie, schützen, Grundrechte des Individuums, vor allem, erlauben, und, im Falle ihrer Verletzung, internationale Instanzen, die Anrufung. Aufgabe 11. Vollenden Sie die Sätze aufgrund des Textes „A". 1. Um jedoch die rechtliche Grundordnung unseres Staatswesens vollständig zu erfassen,... .2. Wenn hier nur einige Verträge und Dokumente erwähnt werden, so .... 3. Aber die Existenz einer Verfassung allein ... Aufgabe 12. Antworten Sie! Was bildet die Grundlage für die gesamte nationale Rechtsordnung? Schreiben Sie den Satz, der die Antwort auf diese Frage enthält, aus dem Text heraus. Aufgabe 13. Unter welchen Bedingungen ist Ihrer Meinung nach der Verfassungsstaat real? Aufgabe 14. Lesen Sie den Text „A" noch einmal und fassen Sie die wichtigsten Punkte des Textes zusammen. 1. Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit... 155

2. Der zweite Abschnitt behandelt die Probleme ... TEXT B Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz als zentrale Herrschafts- und Werteordnung. Das Grundgesetz ist die deutsche Staatsverfassung, nachfolgend der Reichsverfassung von 1871 und der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Sie enthält die Rechtssätze höchsten Ranges, die die Ordnung des Staates hinsichtlich seiner grundlegenden Organisation, Form und Struktur sowie das grundlegende Verhältnis des Staates zu den Bürgern regeln. Kürz: es ist die zentrale Herrschafts - und Werteordnung im Staate. In diesem Sinne finden wir im Grundgesetz, ähnlich den meisten freiheitlichdemokratischen Verfassungen nach dem Vorbild der ersten modernen Verfassungen wie der. amerikanischen von 1787 oder der französischen von 1791 und der ihr eingefügten Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, Vorschriften, die die Organisation, die Struktur und die Funktionen des Staates regeln sowie einen ersten, an die Spitze gestellten Abschnitt, der die Grundrechte enthält. In diesen Grundrechten vor allem findet sich die Werteordnung. Sinn der neuzeitlichen, in Rechtsnormen niedergelegten Verfassung ist, die Staatsmacht zu begrenzen, berechenbar und kontrollierbar zu machen sowie Freiheitlichkeit, Rechtsgleichheit und politische Teilhaberechte ein für allemal zu sichern. Höchstrangigkeit bedeutet: Alle staatlichen Äußerungen, Gesetze, behördliche Maßnahmen, Gerichtsurteile, müssen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (Art. l Abs. 3, Art. 20 Abs.3 GG). Daß dies beachtet wird, darüber wacht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es ist somit Hüter und Wächter der Verfassung. Art. 79 Abs. 3 GG nennt in seiner Verweisung auf Art. l und 20 GG die bedeutsamsten Teile des gesamten Verfassungswerkes. Sie kennzeichnen unseren Staat als freiheitlich-grundrechtliche, parlamentarischdemokratische, gewaltengeteilte, föderative, soziale und rechtsstaatliche Republik. 2. Die Grundrechte (Art. l bis 19,33,38,101 bis 104) a) Ausgehend von der Vorstaatlichkeit und der Unantastbarkeit der Menschenwürde wird in Artikeln l bis 19,33,38 und 101 bis 104 GG ein umfangreicher Katalog von Grundrechten gewährt, die sich folgendermaßen einteilen lassen; – klassische individuelle Freiheitsbereiche, wie Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht, körperliche Integrität, Gewissensfreiheit, Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Wohnungsfreiheit, Rechtsgleichheit, kurz: persönliche Freiheit; – ökonomische Entfaltungsrechte, wie Vertragsfreiheit, Garantie des Eigentums und Erbrechts, Berufsfreiheit, kurz: ökonomische Freiheit; – politische Mitwirkungsrechte, wie Wahlrecht, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Petitionsfreiheit, Parteifreiheit, Zugang zu öffentlichen Ämtern, kurz: politische Freiheit; – justizielle Grundrechte, wie Justizgewährung, Unabhängigkeit der Gerichte, gesetzlicher Richter, rechtliches Gehör, Verbot von Ausnahmegerichten und willkürlicher Verhaftung, keine Strafe ohne Gesetz, Waffengleichheit im gerichtlichen Verfahren, kurz: justizielle Garantien. b) Die Grundrechte gewähren dem Einzelnen unmittelbar geltende Rechte gegen die Staatsgewalt, auch gegen den Gesetzgeber, selbstredend gegen alle Behörden (Art. l Abs. 3 GG). Sie können bei allen Gerichten durchgesetzt werden, nicht zuletzt beim Bundesverfassungsgericht durch Verfassungsbeschwerde jedes Einzelnen (Art. 93 Abs. l Nr. 4a GG), wenn nicht die sachlich zuständige Gerichtsbarkeit (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte) schon vorher für Beachtung gesorgt hat. Die Verfassungsbeschwerde hat sich als bedeutsames Rechtsschutzmittel zur Durchsetzung der Grundrechte erwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat bei Anrufung nach Grundrechtsverletzungen zahlreiche für Verständnis und Verwirklichung der Grundrechte weitreichende Urteile erlassen, nicht zuletzt Gesetze, behördliche Maßnahmen und gerichtliche Urteile wegen Grundrechtsverstoßes aufgehoben. Man kann sagen, die Grundrechte sind dadurch eigentlich erst voll wirksam geworden. Die Verfassungsbeschwerde spielt beim Bürger eine große Rolle. 3. Die Staatsstrukturbestirnmungen (Art. 20ff. GG): a) Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Republik, keine Monarchie, b) Sie ist eine Demokratie. Grundgesetzliche Demokratie gewährleistet ein Mehrparteiensystem (Art, 21 GG), d.h. freie Gründung von politischen Parteien, die ihrerseits demokratisch organisiert sein müssen, also ihre Organe durch freie Wahlen der Mitglieder bestimmen. Wie das im einzelnen funktioniert, regelt das Parteiengesetz vom 24.7.1967 in der Fassung vom 15.2.1984. 156

Positivrechtlich hat das Grundgesetz das bundesstaatliche Prinzip durch eine Reihe von Vorschriften und Instituten ausgeformt: – Bund und Länder sind Staaten mit je eigenen Zuständigkeiten (Art. 28 Abs. l, Art. 30, 70ff, 92ff, 104aff. GG); Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht (Art. 31 GG); der Bund kann auf die Länder durch Aufsicht, Weisung und Zwang einwirken, und umgekehrt – wirken die Länder bei der Bundeswillensbildung, vor allem durch den Bundesrat (Art. 50ff. GG), mit. – Möglichkeit der Neugliederung des Bundesgebiets nach Art. 29 GG, was Bedeutung nach dem Beitritt der fünf DDR-Länder gewinnen könnte. Art. 30 GG normiert eine Kompetenzvermutung zugunsten der Länder. Der Bund muß also seine Zuständigkeit stets aus dem Grundgesetz beweisen. Im Bereich der Gesetzgebung liegt freilich durch die Vielzahl der dem Bund zugewiesenen Materien (Art. 73 bis 75 GG) das Schwergewicht beim Bund. Den Ländern ist hauptsächlich der kulturelle, kommunale und polizeiliche Bereich verblieben. 4. Die obersten Staatsorgane (Art, 38 bis 69 GG) a) Der Bundestag ist (neben den Landtagen, Kreistagen und Gemeinderäten) das einzige volksgewählte und damit unmittelbar demokratisch legitimierte Organ. Das Grundgesetz nennt ihn daher an der Spitze der Staatsorgane. Seine innere Organisation ist leicht verständlich in den Art. 39ff. GG geregelt. Zur Zeit gehören ihm 656 voll stimmberechtigte Abgeordnete an. Aufgaben des Bundestages sind: die Wahl oder Bestimmung bestimmter weiterer Staatsorgane, besonders des Bundeskanzlers (Art. 63 GG), der Hälfte der Bundesverfassungrichter (Art. 94 GG), des Wehrbeauftragten (Art. 45b GG); an der Wahl des Bundespräsidenten ist der Bundestag zur Hälfte beteiligt (Art. 54 GG), ebenso ist er an der Wahl der Bundesrichter beteiligt (Art. 95 Abs. 2 GG). Der Bundestag hat ferner die Exekutive zu kontrollieren. Darin entfalten sich vor allem das parlamentarische Regierungssystem: Anfragen, Untersuchungsausschüsse, Empfehlungen, Kritik, gegebenenfalls Abwahl, Rechenschaftslegung, Haushaltsbeschluß und Entlastung. Das Parlament ist sonach Repräsentant des Volkes, Forum der Öffentlichkeit, auf dem die Willensbildung durch das Volk Eingang in die Staatswillensbildung findet. Am augenfälligsten tritt der Bundestag jedoch als Gesetzgeber hervor. Kein förmliches Gesetz kommt ohne seinen Beschluß zustande (Art. 77 Abs. l Satz l GG). Auch über den Haushaltsplan, das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzgebarung, und über die Aufnahme von Krediten, also die Staatsverschuldung, beschließt er (Art. 110 Abs. 2, Art. 115 GG). Schließlich muß er bestimmten Verträgen mit auswärtigen Staaten zustimmen (Art. 59 Abs. 2 GG). b) Nach dem Bundestag nennt das Grundgesetz in der Reihe der obersten Staatsorgane den Bundesrat (Art. 50ff). Er ist das föderative Bundesorgan, in dem alle Länder Mitglieder sind, und zwar je nach Größe mit drei, vier, fünf oder sechs Stimmen (Art. 51 Abs. 2 GG). Ausgeübt wird das Stimmrecht durch Regierungsmitglieder der Länder, die nach allen Landesverfassungen, ebenso wie die Bundesregierung vom Bundestag von ihren Landesparlamenten gewählt sind. Auch der Bundesrat ist daher demokratisch legitimiert. Die Länder können ihre jeweiligen Stimmen nur einheitlich abgeben (Art. 51 Abs. 3 GG). Der Bundesrat ist ferner mitwirkungsbedürftig bei Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59 Abs. 2 GG), er wählt die Hälfte der Bundesverfassungsrichter (Art. 94 Abs. l GG), seine Mitglieder haben Rederecht im Bundestag (Art. 43 Abs. 2 GG), wie umgekehrt die Bundesminister im Bundesrat (Art. 53 Satz 2 GG). Die Bundesregierung hat den Bundesrat „über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten" (Art. 53 Satz 3 GG). c) Ein besonderes oberstes Staatsorgan ist die Bundesversammlung, die „aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden", besteht (Art. 54 Abs. 3 GG). Ihre einzige Aufgabe ist, den Bundespräsidenten, das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, zu wählen. Der Bundespräsident ist kein regierendes Staatsoberhaupt (wie etwa in den USA oder Frankreich). Er hat auch keine Befugnisse im Ausnahmezustand, er ist auch nicht Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Seine Aufgabe ist nach dem Grundgesetz eine stärker repräsentative und integrierende. Er ist vor allem Mahner und Ratgeber, Verkörperung des Staates in seiner ungebrochenen Einheit (Staatsbesuche). Er kann keine eigene Politik machen, hat aber darüber zu wachen, daß Schaden für das deutsche Volk abgewendet wird (Art. 56 GG). In diesem Sinne kommen ihm rechtswahrende Kontrollfunktionen zu und vereinzelt auch politische Entscheidungsbefugnisse, so etwa bei der Auflösung des Bundestages nach Art. 63 Abs. 4 oder Art. 68 GG. Die meisten seiner Amtshandlungen bedürfen der Gegenzeichnung durch die Regierung (Art. 58 GG). Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre; anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. d) Der Abschnitt über die Bundesregierung (Art. 62 ff. GG) regelt vorwiegend die Zusammensetzung und Bildung dieses Staatsorgans. Die Bundesregierung, das Kabinett, besteht aus dem Bundeskanzler und den 157

Bundesministern für einzelne Ressorts. Nur der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, in den ersten beiden Wahlgängen mit der absoluten Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages, später mit einfacher Mehrheit (Art. 63 GG ). Die Bundesminister werden durch den Bundeskanzler bestimmt (Art. 64 GG), freilich praktisch nicht ohne Absprache mit den Parlamentsfraktionen, die die Bundesregierung bilden. Gestürzt kann die Regierung nur werden, wenn zusammen mit dem Ausspruch des Mißtrauens durch den Bundestag zugleich ein neuer Bundeskanzler gewählt wird (sog. konstruktives Mißtrauensvotum, Art. 67 GG). Im Kabinett hat der Bundeskanzler eine starke Position: Er bestimmt die Richtlinien der Politik, leitet die Geschäfte der Regierung (Art. 65 GG), er allein kann die Vertrauensfrage stellen (Art. 68 GG), kurz: er ist der Chef. e) Oberstes Staatsorgan ist auch das Bundesverfassungsgericht. Schon oben ist es als Hüter der Verfassung bezeichnet. Dieses höchste Gericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die auf 12 Jahre vom Bundestag und Bundesrat je zur Hälfte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Sie müssen „Volljuristen" sein, d.h. grundsätzlich die beiden juristischen Staatsprüfungen abgelegt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit allen Staatshandelns zu überwachen. Zu diesem Zweck hat es umfassende Zuständigkeiten; seine Entscheidungen sind allgemein verbindlich, binden insbesondere alle Staatsorgane und haben teilweise Gesetzeskraft. Es entscheidet insbesondere über: – Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen über den Umfang ihrer Rechte und Pflichten nach dem Grundgesetz (Organstreitigkeiten), – Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern (föderative Streitigkeiten), – die Vereinbarkeit von Gesetzen und Verordnungen mit der Verfassung auf Antrag bestimmter Staatsorgane oder Vorlage von Gerichten (Normenkontrolle ), – die Anklage gegen den Bundespräsidenten bei vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes, Parteienverbot und Grundrechtsverwirkung, – Verfassungsbeschwerden der Bürger bei Grundrechtsverletzungen sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände bei Verletzung der Selbstverwaltungsgarantie. Alle Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts zählt § 13 B VerfGG auf; dort sind auch die entsprechenden Grundgesetzartikel in Bezug genommen. f) Nicht alles, was für die genannten obersten Staatsorgane gilt, ist im Grundgesetz enthalten. Diese Organe haben auch mehr oder weniger umfangreiche Geschäftsordnungen erlassen. Vereinzelt sind auch ausführende Gesetze maßgeblich, wie etwa das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.7.1975, das Abgeordnetengesetz vom 18.2.1977 (zuletzt geändert mit Gesetz vom 26. 1. 1987), das Bundesministergesetz vom 27.7.1971, das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vom 25.4.1959. Als staatsrechtlich bedeutsame Vorschriften gehören sie zum Verfassungsrecht im materiellen Sinne, ohne Bestandteil des förmlichen Verfassungsrechts zu sein. Sie sind daher mit einfacher Mehrheit abänderbar. 5. Die Staatsfunktionen (Art.. 20, 30, 70 bis 115 GG) Staatsorgane nehmen Staatsaufgaben wahr, üben Staatsgewalt aus, erfüllen Staatsfunktionen. Seit alters her hebt man drei staatliche Hauptflinktionen besonders hervor: Gesetzgebung (Legislative); Regierung und Vollziehung oder Verwaltung (Exekutive); Rechtsprechung (Judikative). Diese drei (materiellen) Tätigkeiten werden auch nach dem Grundgesetz von drei (formellen, organisatorischen) Gewalten wahrgenommen, wobei jede Funktion jeweils besonders einer Organgruppe zugeteilt ist, also die Gesetzgebung dem Bundestag (und Bundesrat), die Verwaltung der Regierung und ihren nachgeordneten Verwaltungsbehörden, die Rechtsprechung den Gerichten. In diesem Zusammenhang spricht man von der Dreiteilung der Gewalten (Funktionen), deren Hauptzweck ist, daß dem Bürger um der Wahrung seiner Freiheit willen nicht eine massierte Staatsgewalt gegenübertritt, sondern getrennte Gewalten, die sich gegenseitig hemmen und kontrollieren. Diese Trennung ist nicht vollkommen durchgeführt: Abgeordnete des Parlaments sind z.B. häufig Regierungsmitglieder, die Exekutive erläßt Rechtsverordnungen, wenngleich nur beschränkt (vgl. Art. 80 GG); nur für die Rechtsprechung gilt: sie darf nur durch Gerichte ausgeübt werden (Art. 92,97 GG). Immerhin ist die Dreiteilung im Grundsatz maßgeblich. f) Gesetzgeber ist, wie schon dargelegt, der Bundestag (Art. 70ff. GG). Teils ist er ausschließlich zuständig (Art. 71,73 GG), teils konkurriert er mit den Landesparlamenten (Art. 72,74,74a GG), teils werden seine Rahmengesetze von den Landtagen ausgefüllt (Art. 15 GG). Immer aber wirkt der Bundesrat bei der Gesetzgebung mit, sei es, daß er berechtigt ist, Einspruch einzulegen, sei es, daß er dem Gesetz zustimmen muß (Art. 77, 78 GG). Bei den sog. Einspruchsgesetzen kann der Bundestag das Veto des Bundesrates allerdings überwinden (Art. 77 Abs. 4 GG), bei den zustimmungsbedürftigen Gesetzen ist dies nicht möglich. Ohne Zustimmung ist das Gesetz gescheitert. Um die 158

Auffassungen zwischen Bundestag und Bundesrat auszugleichen, fungiert ein sog. Vermittlungsausschuß, der aus je einem Vertreter der 16 Länder und ebenso vielen Bundestagsabgeordneten zusammengesetzt ist. Mit dem Beitritt der fünf Länder der DDR wird er auf 32 Mitglieder erweitert. Ob ein Gesetz zustimmungsbedürftig ist oder nicht, ist häufiger Streitpunkt und nicht selten auch Gegenstand von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen. Übungen zum Text „B" Aufgabe 1. Lesen Sie zuerst den Titel und die Untertitel des Textes „B". Worauf weisen sie hin? Aurgabe 2. Lesen Sie den ganzen Text durch und sagen Sie, ob diese Überschriften am besten zu diesem Text passen. Begründen Sie Ihre Meinung. Verwenden Sie dabei die Konjunktionen „da", „weil", „deshalb". Aurgabe 3. Sehen den Text „B" durch und sagen Sie, wie er gegliedert ist. Wozu dient die Gliederung eines Textes? Aufgabe 4. Suchen Sie im Text die Stellen heraus, die den Begriff „das Grundgesetz" näher definieren. Aufgabe 5. Antworten Sie. Was diente als Vorbild für das Grundgesetz der BRD? Aufgabe 6. Vervollständigen Sie die Sätze aus dem Text „B" 1. In diesem Sinne finden wir ... . 2. Sie kennzeichnen unseren Staat als ... . 3. Die Grundrechte gewähren dem Einzelnen ... . 4. Grundgesetzliche Demokratie gewährleistet ... . 5. Der Bundestag ist... . 6. Der Bundesrat ist ferner... . 7. Ein besonderes oberstes Staatsorgan ist.... Aufgabe 7. Stellen Sie Ihrem Kommilitonen zehn Fragen zum Text und lassen Sie ihn diese Fragen beantworten. Derjenige, der die Frage beantwortet hat, stellt dann seine Frage. Aufgabe 8. Was wird im Grundgesetz verankert? Aufgabe 9. Wie kennzeichnet das Grundgesetz den Staat? Aufgabe 10. Was verbinden Sie mit dem Begriff,. „Höchstrangigkeit"? Aufgabe 11. Welches Organ ist Hüter und Wächter der Verfassung? Aufgabe 12. Notieren Sie die Wörter, die das Grundgesetz kennzeichnen. Aufgabe 13. Zählen Sie die Grundrechte auf. Aufgabe 14. Bestätigen Sie oder widerlegen Sie die Behauptungen. 1. Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht. 2. Den Ländern ist hauptsächlich der kulturelle, kommunale und polizeiliche Bereich verblieben. Aufgabe 15. Welche Aufgaben hat der Bundestag? Aufgabe 16. Ersetzen Sie die Konstruktion, „haben+zu+lnfinitiv" durch Synonyme: Der Bundestag hat ferner die Exekutive zu kontrollieren. Aufgabe 17. Antworten Sie. Warum spielt die Verfassungsbeschwerde beim Bürger eine große Rolle? Aufgabe 18. Übersetzen Sie schriftlich den Abschnitt 4 a ins Russische. Aufgabe 19. Nennen Sie die obersten Staatsorgane der BRD. 159

Aufgabe 20. Berichten Sie Ihrem Kommilitonen über die Aufgaben des Bundestages. Aufgabe 21. Fragen Sie Ihre Kommilitonen nach dem Bundesrat, nach der Bundesversammlung. Aufgabe 22. Antworten Sie. Wieviel Jahre beträgt die Amtszeit des Bundespräsidenten? Aufgabe 23. Welche Befugnisse und Aufgaben hat der Bundespräsident? Haben die Präsidenten Rußlands und der BRD die gleichen Funktionen und Befugnisse? Äußern Sie sich dazu. Aufgabe 24. Fragen Sie Ihren Studienkollegen nach der Zahl der Abgeordneten des Bundestages. Aufgabe 25. Erzählen Sie kurz über die Zusammensetzung der Bundesregierung. Aufgabe 26. Sind Sie mit der Behauptung „Der Bundespräsident ist ein Symbol der Einheit des Staates" einverstanden? Wenn ja, dann begründen Sie Ihre Meinung. Aufgabe 27. Erzählen Sie über die Bundesregierung alles, was Sie aus dem Text „B" Abschnitt 4 d erfahren haben. Aufgabe 28. Womit beschäftigt sich der Bundeskanzler? Aufgabe 29. Suchen Sie im Text „B" nach dem Abschnitt, wo es sich um das Bundesverfassungsgericht handelt. Aufgabe 30. Fragen Sie Ihre Studienkollegen nach: a) der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes; b) nach der Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes; c) den Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Aufgabe 31. Worüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht? Schreiben Sie die Antworten auf diese Frage aus dem Text heraus und übersetzen Sie sie ins Russische. Aufgabe 32. Welche Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden im Text genannt. Nehmen Sie Stellung dazu. Aufgabe 33. Wozu braucht man ein Mehrparteiensystem? Äußern Sie sich dazu. Aufgabe 34. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist. 1. Der Bundespräsident ist kein regierendes Staatsoberhaupt. 2. Der Bundespräsident hat Befugnisse im Ausnahmezustand. 3. Der Bundespräsident ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Aufgabe 35. Wie heißen: a) der Bundespräsident Deutschlands und b) der Bundeskanzler Deutschlands? Wenn Sie das nicht wissen, präzisieren Sie das bei Ihren Studienfreunden. Text „ " DER WEG DER GESETZGEBUNG* * Auch diese kann der Bundesrat an den Vermittlungsausschuß leiten, was jedoch die Zustimmungsbedürftigkeit nicht berührt. Ebenso sind Bundestag und Bundesregierung befugt, wegen solcher Vorlagen die Einberufung des Verniittlungsausschusses zu verlangen.

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a) Am Gesetzgebungsverfahren sind, wie dargestellt, alle obersten Staatsorgane beteiligt. Diese Anteilnahme und die gewisse Umständlichkeit und Langwierigkeit des Verfahrensablaufes sind berechtigt, wenn man bedenkt, daß das Gesetz im Staat der Gegenwart die für den Bürger wichtigste Äußerung der Staatsgewalt ist. Unser Leben wird durch Gesetze reguliert (boshaft: von der Wiege bis zur Bahre). Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 6000 Bundesgesetze ergangen. Zu Recht wird darüber nachgedacht, dieser „Gesetzesflut" Einhalt zu gebieten. b) Aufgabe der Exekutive ist es, zu regieren und zu verwalten. Die Regierung plant, initiiert, leitet die Staatsangelegenheiten; die Verwaltung führt aus. Das eine erleben Sie durch die Medien (Presse, Hörfunk, Fernsehen), das andere im täglichen leben, wenn Sie Amtsstellen aufsuchen. Wichtige Materien, die von den Verwaltungsbehörden wahrgenommen werden, sind in den Kapiteln Sozialrecht, Straßenverkehrsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht und im sonstigen Verwaltungsrecht zusammengestellt. c) Bei aller Scheu, die der Bürger vor den Gerichten hat, sind sie doch die Garanten des Rechtsstaates. Sie wachen darüber, daß jeder in allen Angelegenheiten sein Recht findet, sei es im Streit mit anderen Bürgern, sei es in Strafsachen, sei es in den Angelegenheiten, in denen der Staat anordnet und befiehlt oder eine Leistung verweigert oder verfassungswidrige Gesetze erläßt. Immer lassen sich unabhängige Gerichte anrufen; welche, das regeln die einzelnen Prozeßordnungen und das Gerichtsverfassungsgesetz. Damit diese Gerichte auch wirklich nur am Maßstab des Rechts entscheiden, haben Verfassung und Gesetze wichtige Vorkehrungen 161

getroffen: Sachliche und persönliche Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 GG), rechtliches Gehör der Prozeßbeteiligten (Art. 103 Abs. l GG), gesetzlich geordnetes Verfahren, Instanzenzug, Rechtskraft des Urteils. Darüber unterrichten Sie näher die schon erwähnten Gerichtsverfassungs und Prozeßgesetze. Sie regeln vor allen Dingen, welches Gericht für eine Streitsache zuständig ist: Zivilgericht, Strafgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht, Sozialgericht. d) Damit alle Staatsaufgaben ordentlich wahrgenommen werden können, braucht der Staat Geld. Für 1990 sind die Ausgaben allein des Bundes auf fast 400 Milliarden DM veranschlagt. Den Löwenanteil verschlingt der Sozialbereich (soziale Sicherung, Zuschüsse an die Sozialversicherung, Kindergeld, Kriegsopferversorgang usw.), sodann die Verteidigung und – leider – der Schuldendienst. Dieses Geldbesorgt sich der Staat vor allem über Steuern. Welche Steuern erhoben werden, zählt zumindest in den wichtigsten Fällen Art. 106 GG auf, im übrigen das Steuerrecht. Diese Einnahmen müssen vollständig erfaßt, ordnungsgemäß und sparsam bewirtschaftet werden. Dafür sorgt der jährlich aufzustellende Haushaltsplan (Art. 110 GG); seine Einhaltung wird vom Bundesrechnungshof kontrolliert (Art. 114 GG). Er muß in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. Aber leider kann sich der Staat im Gegensatz zum Privaten leicht, zu leicht verschulden, um sein Defizit zu decken (Art. 115GG). Zum Staatsrecht gehören aber auch die Vorschriften, die den Kreis der Staatsangehörigen eines Staates bestimmen: das Staatsangehörigkeitsrecht. (Aus dem Beck-Rechtsberater. Einführung in das deutsche Recht, 1995) Übungen zum Text „C" Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „C". Aufgabe 2. Was zeigt uns das abgedruckte Schaubild? Aufgabe 3. Beschreiben Sie den Weg, den ein Gesetz bis zum Inkrafttreten nimmt. Aufgabe 4. Erzählen Sie darüber, wie ein Gesetz in Ihrem Heimatland (in Rußland) entsteht. Die folgenden Stichwörter können Ihnen beim Aufbau Ihrer Beschreibung behilflich sein: beteiligte Organe, Initiative, Beratung, Zustimmung, Veröffentlichung, Gültigkeit, in Kraft treten. Aurgabe 5. Beantworten Sie folgende Fragen. 1. Warum sind Ihrer Meinung nach die Gerichte die Garanten des Staates? 2. Auf welche Art und Weise besorgt sich der Staat das Geld? 3. Gehört zum Staatsrecht auch das Staatsangehörigkeitsrecht? Aufgabe 6. Also, was verbinden Sie mit dem Begriff „Staats- und Verfassungsrecht?" Aufgabe 7. Würden Sie dieser Definition zustimmen? „Staatsrecht bedeutet Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die den Staat, besonders seinen Aufbau, seine Aufgaben und das Verhältnis, in dem er zur Gesellschaft steht, betreffen". Aufgabe 8. Sagen Sie das mit einem Wort „Die in der Verfassung enthaltenen Rechtsnormen". Wählen Sie das Richtige (Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht). Aufgabe 9. Antworten Sie. Was braucht der Staat, damit alle Staatsaufgaben ordentlich wahrgenommen werden können? Aufgabe 10. Wie glauben Sie, welcher Bereich verschlingt den Löwenanteil von den Ausgaben? Was wird im Text „C" darüber ausgesagt? Aufgabe 11. Müssen die Einnahmen vollständig erfaßt, ordnungsgemäß und sparsam bewirtschaftet werden? Äußern Sie sich dazu. Aufgabe 12. Wie heißt die oberste Prüfungsstelle, die die Einhaltung des Haushaltsplans kontrolliert? 162

Aufgabe 13. Wodurch wird Ihrer Meinung nach das Leben der Menschen reguliert? Aufgabe 14. Ist die Behauptung falsch oder richtig? „Die Regierung plant, initiiert, leitet die Staatsangelegenheiten, und die Verwaltung führt sie aus". Aufgabe 15. Lesen Sie den Text„C" noch einmal und antworten Sie auf folgende Fragen: 1. Wem steht die Gesetzgebung grundsätzlich zu? 2. Wer kann Gesetzesvorschläge oder Gesetzentwürfe einbringen? 3. Was erfahrt man über Regierungsvorlagen? 4. Welche Funktionen hat der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren? 5. Wie viele Lesungen sind in der Regel notwendig? 6. Welche Rolle spielt ein Vermittlungsausschuß? 7. Wer kann den Vermittlungsausschuß anrufen? 8. Welche zwei Gesetzestypen werden angeführt? 9. Kann der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zum Scheitern bringen, die nicht seiner'ausdrücklichen Zustimmung bedarf? 10. Wann ist das Gesetz abgeschlossen in Kraft getreten? Aufgabe 16. Vergleichen Sie jetzt den Weg der Gesetzgebung in der BRD mit dem in Ihrem Heimatland. Aufgabe 17. Halten Sie auf Grund der Texte „A", „B", „C" ein Kurzreferat über das Staats- und Verfassungsrecht. Als Redemittel können Sie benutzen: Im ersten Teil des Referats werde ich ... darstellen/ich mich mit ... beschäftigen/ich auf...eingehen. Soviel zu... .Ich komme jetzt zu.../Nun ein Blick auf... .Im zweiten Teil des Referats werde ich mich mit... beschäftigen. Lehrstoff zum Selbststudium Grundgesetz für die BRD (Bonn 1995) II. Der Bund und die Bundesländer Art. 20 /Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht/ (1) Die BRD ist ein demokratischer sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Art. 22 /Bundesflagge/ Die Bundesflagge ist schwarz- rot-gold. Art. 25 /Völkerrecht und Bundesrecht/ Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Art. 31 /Vorrang des Bundesrechtes/ Bundesrecht bricht Landesrecht. Art. 32 /Auswärtige Beziehungen/ (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes. Art. 33 /Staatsbürgerliche Gleichstellung der Deutschen, Berufsbeamtentum/ (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. III. Der Bundestag Art. 38 /Wahl/ (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. Art. 39 /Wahlperiode, Zusammentritt, Einberufung/ (1) Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens fünfündvier-zig, spätestens siebenundvierzig Monate nach 163

Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt. (2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen. (3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Art. 40 /Präsident, Geschäftsordnung/ (1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Gesellschaftsordnung. (2) Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden. Das GG wurde am 22. Mai 1949 angenommen. IV. Der Bundesrat. Art. 50 /Aufgaben/ Durch den Bundesrat wirken alle Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Art. 51 /Zusammensetzung/ (1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. (2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als 6 Millionen Einwohnern fünf Stimmen. Art. 52 /Präsident, Geschäftsordnung/ (1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. (2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. (3) Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. V. Der Bundespräsident Art. 54 /Wahl/ (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. (2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert 5 Jahre. (3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. (4) Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen. (6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Art. 59 /Völkerrechtliche Vertretung des Bundes/ (1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völlkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten. Art. 60 /Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten; Begnadigungsrecht/ (1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus) VI. Die Bundesregierung Art. 62 /Zusammensetzung/ Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Art. 63 /Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers/ (1) Der Bundeskanzler wird aufVorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. Art. 64 /Ernennung und Entlassung der Bundesminister/ (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Art. 65 /Befugnisse in der Bundesregierung/ Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Art. 66 /Unvereinbarkeit/ Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, 164

kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Art. 69 Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. VII. Die Gesetzgebung des Bundes Art. 70 /Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern/. (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbeflignisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung. Art. 73 /Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, Katalog/ Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde; 3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung u.a. Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Übungen zum Lehrstoff zum Selbststudium Aufgabe 1. Werfen Sie einen raschen Blick auf die hier abgedruckten Texte aus dem Grundgesetz der BRD. Aufgabe 2. Charakterisieren Sie kurz den Aufbau der Texte und ihre sprachlichen Besonderheiten. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text „Der Bund und die Bundesländer" und übersetzen Sie ihn satzweise ins Russische, ohne ein Wörterbuch zu Hilfe zu nehmen. Aufgabe 4. Übersetzen Sie die Texte III, IV, V schriftlich. Geben Sie dem Lektor Ihre Übersetzungen zum Prüfen ab. Aufgabe 5. Suchen Sie in den Texten V, VII nach den Antworten auf folgende Fragen: 1. Aus wem besteht die Bundesregierung? 2. Wie erfolgt die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers? 3. Auf wessen Vorschlag und von wem werden die Bundesminister ernannt und entlassen? 4. Welche Befugnisse hat die Bundesregierung? 5. Wen ernennt der Bundeskanzler zu seinem Stellvertreter? 6. Was ist dem Bundeskanzler und den Bundesministern gesetzlich verboten? Aufgabe 6. Lesen Sie den Text VII und sprechen Sie über die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Aufgabe 7. Schreiben Sie aus dem Text VII die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes heraus. Erzählen Sie Ihrem Kommilitonen über die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. Aufgabe 8. Antworten Sie. Von wem werden die Bundesgesetze beschlossen? Aufgabe 9. Berichten Sie möglichst kurz über den Bundestag und den Bundesrat. Nennen Sie ähnliche oberste Organe in Ihrem Heimatland. Aufgabe 10. Welche Funktionen übt der Bundeskanzler und der Bundespräsident aus? Zählen Sie sie auf. Aufgabe 11. Überfliegen Sie den Text „Grandgesetz für die BRD" und sagen Sie, in welchen Artikeln die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in der Gesetzgebung angeführt sind. Aufgabe 12. Äußern Sie sich darüber. Nach Artikel 66 des Grundgesetzes dürfen der Bundeskanzler und die Bundesminister kein besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Aufgabe 13. Vergleichen Sie die Auszüge aus dem Beck-Rechtsberater „Einführung in das deutsche Recht" mit den Auszügen aus dem „Grandgesetz für die BRD", 165

1. Welche strukturellen Unterschiede weisen sie auf? 2. Wodurch unterscheiden sie sich voneinander in sprachlicher und logischer Hinsicht? (Knappheit, sachbetontes Informieren, Amtssprache, vereinfachte Darstellung, Verdeutlichung, populäre Darstellung, Eindeutigkeit, Distanziertheit des Autors, Allgemeinverständlichkeit, erlebnisbetontes Informieren, subjektive Einstellung des Autors, Interpretation, Rubrik, Disposition); 3. Welche Adressaten haben die beiden Textsorten (Für wen sind sie geschrieben?)? Aufgabe 14. Antworten Sie. Wozu dient das juristische Lehrbuch und wozu dient das Grundgesetz (die Verfassung der BRD)? Folgende Stichwörter können Ihnen helfen: Allgemeinbildung, Jurastudium, Juristen, Justiz, Rechtssetzung, Rechtsprechung, Rechtsverwirklichung. Aufgabe 15. Schreiben Sie einen Aufsatz über den Staatsaufbau der BRD.

LEKTION 7. : „lassen + sich + Infinitiv", , I II . :« ( », « », «

„haben + zu + Infinitiv", , )

, », « ».

„haben + zu + Infinitiv" , , , ). . : Er hat noch zu arbeiten. = Er muß arbeiten. Er hat mir nichts zu befehlen. = Er ist nicht berechtigt, mir zu befehlen. Ich habe nichts mehr zu hoffen. = Ich kann nichts mehr hoffen. Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch. 1. Was hast du zu berichten? 2. Du hast mir nichts vorzuschreiben. 3. Ich habe mit dir zu reden. 4. Ich habe noch zu arbeiten. 5. Wir haben noch eine Stunde zu fahren. 6. Das Kind hat zu gehorchen. 7. Er hat nichts zu befehlen. 8. Mein Freund hat noch 3 Jahre zu studieren. 9. Ich habe viel zu berichten. 10. Ich habe nichts mit dir zu reden. 11. Er hat hier nichts zu bestimmen. 12. Ich habe noch einen Zeugen zu befragen. 13. Der Mann hat diese Arbeit zu machen. Aufgabe 2. Sagen Sie das anders. Gebrauchen Sie je nach dem Sinn: müssen, berechtigt sein, können. 1. Hat er denn noch viel zu sagen? 2. Du hast zu schweigen. 3. Ich habe nichts mehr auszusagen. 4. Der Zeuge hat das Protokoll zu unterzeichnen. 5. Du hast anzufangen. 6. Der Verdächtige hat zu schweigen. 7. Was habe ich zu bezahlen? 8. Was hast du hier zu suchen? 9. Ich habe noch den Staatsanwalt anzurufen. 10. Jeder Angeklagte hat einen Verteidiger zu wählen. Aufgabe 3. Antworten Sie. Was hat die Kriminalpolizei bei der Tatortuntersuchung zu beachten? Sie hat ... (den Geschädigten vernehmen, den Tatort absichern, den Tatort fotografieren, weitere Fakten sammeln, die Zeugen befragen, operative Spurenauswertung durchführen). Aufgabe 4. Ersetzen Sie das Modalverb durch die Konstruktion „haben + zu + Infinitiv". 1. Als Student muß man viel lernen. 2. Der Zeuge muß die Wahrheit sagen. 3. Das muß ich meinem Chef noch heute mitteilen. 4. Ich muß noch den Wagen gut reinigen. 5. Der Richter sagt zu dem Angeklagten: „Wenn ich Sie frage, müssen Sie antworten". 6. Der Kriminalist muß alle Zeugen befragen. 7. Sie müssen die Polizei sofort anrufen. 8. Der Staatsanwalt muß die Ergebnisse der Untersuchung überprüfen. 9. Jeder Fahrer muß die Verkehrszeichen beachten. 10. Der Staatsanwalt ist berechtigt, über die Gesetzlichkeit der Untersuchungsorgane zu wachen. Aufgabe 5. Lesen Sie zuerst folgende Sätze, übersetzen Sie sie ins Russische. Sagen Sie auf Russisch, welche Bedeutung Ihrer Meinung nach die Konstruktion „haben + zu + Infinitiv" hat: 1. Er hat noch einen weiten Weg zurückzulegen. 2. Der Herr Doktor hat noch einen Patienten zu behandeln, bevor er für Sie Zeit hat. 3. Hast du jetzt nichts zu tun? 4. Du hast hier nichts zu suchen, verschwinde! 5. Zur Zeit habe ich viel zu tun. Rufe mich in einer Viertelstunde an. 6. Wir haben noch eine Stunde zu fahren. Dann kommen wir am Ziel an. 7. Du hast zu gehorchen. 8. Er hat hier nichts zu befehlen. 9. Wir habe'n den Eindruck, 166

daß die Firma mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen hat. 10. Die Reisenden haben an der Grenze ihre Pässe vorzuzeigen. 11. Der Autofahrer hat regelmäßig die Beleuchtung seines Wagens zu prüfen. Aufgabe 6. Ersetzen Sie in den Sätzen der Übung 5 „haben + zu + Infinitiv" durch „müssen + Infinitiv". Aufgabe 7. Verwandeln Sie die folgenden Sätze in die Sätze mit „haben + zu + Infinitiv", wo es möglich ist. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. 1. Jeder Mensch muß auf sein Gewicht achten. Er muß viel trainieren. Er muß gesund leben und auf manchen Genuß verzichten. 2. Der Autofahrer muß die Verkehrsregeln kennen und beachten. Er muß in den Ortschaften die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Er muß die Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen. Er muß der Polizei, der Feuerwehr und dem Krankenwagen auf jeden Fall Vorfahrt gewähren. Der Autofahrer muß seinen Führerschein immer mitfuhren. Er muß nach einer bestimmten Anzahl von Kilometern die Reifen erneuern. 3. Der Zollbeamte muß unter bestimmten Umständen das Gepäck der Reisenden untersuchen. Das Gepäck verdächtiger Personen muß ggf. auf Rauschgift untersucht werden. Dabei können (u.U.=unter Umständen) Spürhunde zu Hilfe genommen werden. 4. Der Nachtwächter muß in der Nacht seinen Bezirk abgehen. Er muß die Türen kontrollieren. Unverschlossene Türen müssen geschlossen werden. Besondere Vorkommnisse müssen sofort gemeldet werden. 5. Das Gesetz schreibt vor, daß das Gericht darüber entscheiden muß. 6. Der Untersuchungsrichter muß vor dem Beginne der Vernehmung den Beschuldigten ermahnen, daß er die ihm vorzulegenden Fragen bestimmt, deutlich und der Wahrheit gemäß beantworte. (§199, StPO Österreichs). Aufgabe 8. Lesen Sie §199(2) StPO Österreichs, übersetzen Sie das ins Russische. Äußern Sie sich dazu. § 199(2) „Nach der Vernehmung über die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten hat ihm der Untersuchungsrichter das Verbrechen oder Vergehen, dessen er beschuldigt ist, im allgemeinen zu bezeichnen und ihn zu veranlassen, daß er sich über die den Gegenstand der Anschuldigung bildenden Tatsachen in einer zusammenhängenden, umständlichen Erzählung äußere." „lassen + sich + Infinitiv" können: Die Tür läßt sich leicht öffnen. = Die Tür kann man leicht öffnen. = Die Tür kann leicht geöffnet werden. = . Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch. 1. Das Material läßt sich gut bearbeiten. 2. Dieser Fall läßt sich leicht klären. 3. Das Fenster ließ sich nicht mehr öffnen. 4. So etwas läßt sich nur eine gewisse Zeit aushallen. 5. Ich will mal nachsehen, was sich da machen läßt. 6. Ich glaube, das läßt sich irgendwie machen. 7. Hier läßt es sich leben. 8. Darüber läßt sich reden. 9. Seine Schuld läßt sich kaum nachweisen. 10. Dieser Konflikt läßt sich noch durch die Konfliktkommission schlichten. II. Die Spuren lassen sich noch fotografieren. 12. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Anzahl von Verbrechen heutzutage zugenommen hat. 13. Da läßt sich nichts mehr ändern. Aufgabe 2. Sagen Sie das anders. Verwenden Sie die Konstruktion „lassen + sich + Infinitiv". 1. Das kann man nicht mehr machen. 2. So kann man das nicht mehr aushallen. 3. Daran kann man nicht mehr zweifeln. 4. Man kann schon jetzt sagen, daß diese Straftat bald aufgedeckt wird. 5. Mit dieser Erfindung kann man viel Geld einsparen. 6. Diesen Mangel kann man leicht beseitigen. 7. Den Schaden kann man wiedergutmachen. Aufgabe 3. Sagen Sie das anders. Muster:

Der Fall läßt sich leicht aufdecken. Der Fall kann leicht aufgedeckt werden.

1. Der Konflikt läßt sich noch schlichten. 2. Darüber läßt sich reden. 3. Das Problem läßt sich lösen. 4. Diese Frage läßt sich noch nicht beantworten. 5. Der Zettel läßt sich kaum lesen. 6. Diese Aussage läßt sich überprüfen. 7. Der Hergang der Rowdyhandlungen läßt sich völlig rekonstruieren. 8. Dieses Vorgehen läßt sich schwer erklären. 9. Das läßt sich leicht machen. 10. Die Schuld des Täters läßt sich leicht nachweisen. 167

Aufgabe 4. Lesen Sie folgende Sätze, übersetzen Sie sie ins Russische. 1. Es läßt sich nicht erklären, warum sie am Unterricht nicht teilgenommen hat. 2. Warum sie am Unterricht nicht teilgenommen hat, läßt sich nicht erklären. 3. Das Auto läßt sich noch reparieren. 4. Das Altpapier läßt sich leicht wiederverwerten. 5. Die Wahrheit seiner Aussage läßt sich nicht bestreiten. 6. Der Termin läßt sich auf nächste Woche verschieben. 7. Diese Mängel lassen sich sofort beseitigen. 8. Der Wein läßt sich trinken. 9. Das läßt sich nicht mehr beweisen. Aufgabe 5. Formulieren Sie die obigen Sätze mit Hilfe des Modalverbs „können" um. Aufgabe 6. Suchen Sie nach den Sätzen mit gleicher Bedeutung. Wie würden Sie diese Sätze im Russischen wiedergeben? „Die Schuld des Angeklagten kann nicht bestritten werden." a) Die Schuld des Angeklagten ist nicht zu bestreiten. b) Die Schuld des Angeklagten ist unbestreitbar. c) Die Schuld des Angeklagten läßt sich nicht bestreiten. Aufgabe 7. Ersetzen Sie die Konstruktion „sein + zu + Infinitiv" durch das Passiv mit Modalverben. Muster:

An der Grenze sind die Pässe vorzuzeigen = An der Grenze müssen die Pässe vorgezeigt werden.

1. Die alte Maschine ist nicht mehr zu reparieren. 2. Das ist weder zu beweisen noch zu rechtfertigen. 3. Sein Verhalten ist nicht zu erklären. 4. Die Aussagen sind auf die Genauigkeit zu prüfen. 5. Die Schwierigkeiten sind nicht zu vermeiden.

, . : dürfen (im Präteritum Konjunktiv), scheinen, mögen (im Präsens Indikativ), können, müssen (im Präsens Indikativ und Präteritum Konjunktiv). Präteritum Indikativ, . , dürfen, . müssen. können, dürfen , : 1. Morgen könnte das Wetter besser sein. 2. Vor einer Stunde ist er weggegangen. Jetzt dürfte er schon zu Hause sein. ( ) II: 1. Ich glaube, daß der Kriminalist am Tatort ist. – Der Kriminalist scheint am Tatort zu sein. – Der Kriminalist dürfte /mag/kann/könnte/muß(müßte) am Tatort sein. 2. Ich glaube, daß er am Tatort gewesen ist. – Er scheint am Tatort gewesen zu sein. – Er muß/mag/dürfte/müßte am Tatort gewesen sein. : , , Lösung zu sein.–

,

,

, wollen ,

, sollen ).

, ,

,

, , : Das scheint die beste

. . II . , : Der Zeuge will den Täter am Tatort gesehen haben.– . (1 II) . , .

, 168

. ,

: , : 1. Der Angeklagte soll kürzlich einen weiteren Diebstahl begangen haben.– . 2. Der Geschädigte soll schwer krank sein.– ,

,

. ,

.

Aufgabe 1. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? 1. Ihre Aussage mag richtig sein. 2. Der Verletzte möchte 40 Jahre alt sein. 3. Sie sieht blaß und schmal aus. Sie muß krank gewesen sein. 4. Seine Aussagen könnten stimmen. 5. Der Zeuge dürfte recht haben. 6. Auf den Straßen gibt es viele Pfützen. Sie muß das vergessen haben, sonst wäre sie schon hier. 7. Es müßte jetzt eigentlich zur Pause läuten. 8. Die Akten können verloren sein. Ich kann sie nirgends finden. 9. Heute abend dürfte es ein Gewitter geben. 10. Es dürfte nicht schwer sein, seine Schuld zu beweisen. II. Er scheint eine Straftat begangen zu haben. 12. Der Verdächtige will ein Alibi gehabt haben. 13. Er will das gehört haben. 14. Der Fall K. scheint sehr verzwickt zu sein. 15. Die Zeugin will den Täter später wieder getroffen haben. 16. Er soll den Täter später wieder getroffen haben. 17. Du scheinst gestern abend lange gearbeitet zu haben. 18. Trotz der Dunkelheit will er die Autonummer erkannt haben. Aufgabe 2. Drücken Sie Vermutung/Behauptung anders aus! 1. Der Zeuge behauptet, den Täter später wieder getroffen zu haben. 2. Ich glaube, daß er am Tatort ist. 3. Ich glaube, daß er am Tatort gewesen ist. 4. Ich glaube, sie ist 20 Jahre alt. 5. Ich glaube, diese Aussage ist richtig. 6. Ich habe in der Zeitung gelesen, daß der Minister zurücktritt. 7. Ich habe gehört, daß der Angeklagte eine schwere Tat begangen hat. 8. Er behauptet, daß er das gesehen hat. 9. Man behauptet, er habe ihn später wieder getroffen, 10. Sie behauptet, den Täter gestern gesehen zu haben. 11. Man behauptet, der Angeklagte sei schuldlos. 12. Er behauptet, den Dieb später getroffen zu haben. Aufgabe 3. Vergleichen Sie folgende Sätze mit den Sätzen der Übung 4 und sagen Sie, welche Sätze gleiche Bedeutungen haben. 1. Er behauptet, es (nicht) gewußt zu haben. 2. Er meint, er sei ein Kenner der Malerei. 3. Es ist sicher allen bekannt. 4. Das kann/wird wohl möglich sein. 5. Es wird wohl ratsam sein, jetzt zu gehen. 6. Es ist wahrscheinlich, daß diese Zeitung die größte Leserzahl hat. 7. Man sagt/glaubt, daß er reich ist. 8. Man sagt, daß der Anführer der Bande festgenommen worden ist. 9. Wahrscheinlich ist er der Täter. 10. Das ist wahrscheinlich nicht schwierig.il. Wahrscheinlich ist sie bald da. 12. Es ist wahrscheinlich allen bekannt. 13. Es ist wahrscheinlich möglich. 14. Es ist wohl ratsam, jetzt zu gehen. 15. Man glaubt/sagt, er habe gekündigt. 16. Marta sieht blaß und schmal aus; sie ist angeblich krank/man behauptet, daß sie krank ist/Ich glaube, sie ist krank/Ich nehme an, daß sie krank ist. 17. Man behauptet/man sagt, daß dieser Roman sehr spannend ist. 18. Es ist höchst/sehr wahrscheinlich, daß sie auf ihre Tochter sehr stolz sind. 19. Das ist sehr wahrscheinlich, daß sein Großvater weit über 70 ist. 20. Der Bus hat zwei Stunden Verspätung, da ist etwas allem Anschein nach passiert/da ist höchstwahrscheinlich etwas passiert. 21. Zu welchem Professor gehst du? – „Zu Professor Suchsland, ich habe gehört/Mir haben andere Studenten gesagt, daß er alles verständlich erklärt. 22. Der Angeklagte will die Zeugin nie gesehen haben. Aufgabe 4. Lesen Sie folgende Sätze und erklären Sie, welche subjektive Bedeutung das jeweilige Verb ausdrückt. 1. Er soll ja sehr reich sein. 2. Der Anführer der Bande soll festgenommen worden sein. 3. Er dürfte der Täter sein. 4. Das dürfte nicht schwierig sein. 5. Sie dürfte bald da sein. 6. Er will es (nicht) gewußt/gesehen haben. 7. Er will ein Kenner der Malerei sein. 8. Es dürfte allen bekannt sein. 9. Das dürfte wohl möglich sein. 10. Es dürfte ratsam sein, jetzt zu gehen. 11. Diese Zeitung dürfte die größte Leserzahl haben. 12. Er soll gekündigt haben. 14. Marta sieht blaß und schmal aus; sie muß krank gewesen sein. 15. Dieser Roman soll sehr spannend sein. 16. Sie müssen auf ihre Tochter sehr stolz sein. 17. Sein Großvater muß weit über 70 sein. 18. Der Bus hat schon zwei Stunden Verspätung, da muß etwas passiert sein. 19. „Zu welchem Professor gehst du?" - „Zu Professor Suchsland, er soll alles verständlich erklären". 20. Der Angeklagte will die Zeugin nie gesehen haben. Aufgabe 5. Lesen Sie folgende Sätze und übersetzen Sie sie ins Russische. Ersetzen Sie in den folgenden 169

Sätzen die Ausdrücke der Vermutung oder Überzeugung durch die angegebenen Modalverben. Muster:

Ich habe gehört, daß der Bundeskanzler sich zur Zeit in Rußland aufhält, (sollen). Der Bundeskanzler soll sich zur Zeit in Rußland aufhalten.

1. Der Angeklagte behauptet, von drei betrunkenen Gästen in der Gaststätte angegriffen worden zu sein, (wollen). 2. Man ist überzeugt, daß der Angeklagte sich in großer Angst und Aufregung befunden hat. (müssen) 3. Man hat den Mann verurteilt; aber er war unschuldig, so wird gesagt. (sollen) 4. Er hat vielleicht recht, (mögen) 5. Sicherlich hat der Angeklagte die Tat nur im ersten Schrecken begangen. (können) 6. Ich frage mich, wie dem Angeklagten wohl zumute war. (mögen) 7. Er behauptet, daß er die 15 Kilometer lange Strecke in zwei Stunden gelaufen ist. (wollen) 8. Sie hat angeblich ihr ganzes Vermögen an eine Hilfsorganisation verschenkt, (sollen) 9. Der Zeuge behauptet, daß er den Unfall genau gesehen hat. (wollen) 10. Wie war das nur möglich? Es war doch 23 Uhr und wahrscheinlich stockdunkel. (müssen) Aufgabe 6. Lesen Sie den folgenden Zeitungsartikel und erklären Sie die Bedeutung der Modalverben. Wieder ist der Polizei ein Raubüberfall gemeldet worden. Drei Unbekannte sollen in der Vetterstraße einen 27 Jahre alten Baumeister aus Dortmund überfallen und niedergeschlagen haben. Nach Angaben der Polizei soll einer der Täter dem Baumeister in die Jackentasche gegriffen und Ausweispapiere sowie Schlüssel entwendet haben. Vorher will der Uberfallene in einer Wirtschaft in der Wartburger Straße gewesen sein, in der sich auch die Täter befunden haben sollen. Beim Bezahlen können die Täter gesehen haben, daß er einen größeren Geldbetrag – es soll sich um etwa 1000 Mark gehandelt haben – bei sich führte. „Das muß der Anlaß gewesen sein, daß die Kerle mir folgten und mich dann überfielen", meinte der Baumeister. Aufgabe 7. Setzen Sie das passende Modalverb in der richtigen Form ein und erklären Sie, warum Sie dieses subjektive Modalverb gewählt haben. 1. Es ... heute Nacht sehr kalt gewesen sein, die Straßen sind ganz vereist. 2. Der Chef ist vor fünf Minuten weggegangen. Er ... eigentlich noch nicht im Büro sein. 3. „Er ... ein Vermögen von 3 bis 4 Millionen besitzen, glaubst du das?" – „Also das ... übertrieben sein. Es ... sein, daß er sehr reich ist, aber so reich sicher nicht". 4, Diese Schauspielerin... 70 Jahre alt sein, so steht es in der Zeitung. Sie sieht doch aus wie fünfzig. 5. Es ist schon 9 Uhr. Der Briefträger... eingentlich schon da gewesen sein. 6. Den Ring ... sie geschenkt bekommen haben, aber das glaube ich nicht. Futur I

Futur II

Futur I , , Futur II

. Er wird (wohl, gewiß, vielleicht) krank sein. – ),

,

(

-

.

, : Der Vater wird seinen Sohn (vielleicht/ wohl) gestern besucht haben.– . Futur II , Morgen wird er den Wagen repariert haben.– ,

, : .

Aufgabe 1. Sagen Sie das russisch. 1. Er wird wohl seine Schuld gestehen. 2. Sie wird sich jetzt auf die Prüfung vorbereiten. 3. Der Kriminalbeamte wird wohl am Tatort sein. 4. Der Dieb wird jetzt im Hotel sein. 5. Er wird sicher nicht ohne Absicht gekommen sein. 6. Der Chef wird krank gewesen sein. 7. Es werden ungefähr 2 Menschen gewesen sein. 8. Er wird sich wohl verlaufen haben. 9. Auf der Treppe sind Schritte zu hören. Der Dieb wird wohl gekommen sein. 10. Sie werden sich wohl kennen. 11. Das wird wohl so sein. 12. Das Unfallauto wird wohl zu spät gekommen sein. 13. Der Täter wird wohl die Stadt verlassen haben. 14. Sie wird es wohl vergessen haben. Aufgabe 2. Formulieren Sie die obigen Sätze anders.

170

( ) : vermutlich, wahrscheinlich, vielleicht, bestimmt, gewiß, sicher, zweifellos, angeblich: , , , , , . . : Sie kann (mag, dürfte) schon verreist sein. – Sie ist vermutlich (wahrscheinlich, vielleicht) schon verreist. Er muß am Tatort sein.–Er ist bestimmt (gewiß, sicher, zweifellos) am Tatort. Er will (soll) gestern bei seinen Eltern gewesen sein. – Er ist angeblich gestern bei seinen Eltern gewesen.

,

Aufgabe 1. Ersetzen Sie die Modalverben in den folgenden Sätzen durch entsprechende Modalwörter. 1. Der Chef muß im Urlaub sein. 2. Ihm dürfte dieser Täter bereits bekannt sein. 3. Der Zeuge will den Angeklagten gesehen haben. 4. In diesem Fall mag der Angeklagte im Recht sein. 5. Sie dürfte die Geldtasche gestohlen haben. 6. Wenn der Kriminalist pünktlich weggefahren ist, kann er schon am Tatort sein. Aufgabe 2. Drücken Sie die Vermutung mit Hilfe der entsprechenden Modalverben aus. 1. Wahrscheinlich hat er einen Diebstahl begangen. 2. Sie sind vermutlich ins Kino gegangen. 3. Er wird vermutlich morgen kommen. 4. Der Zeuge hat den Täter angeblich selbst gesehen. 5. Zweifellos hat der Polizist seine Untersuchung schon abgeschlossen. 6. Der Festgenommene hat vermutlich das Auto entwendet. 7. Bestimmt wird er diese Straftat sehr bald aufklären. 8. Er ist in seinem Urlaub vielleicht an die Ostsee gefahren, Aufgabe 3. Führen Sie ähnliche Gespräche! Muster:

A: Wo ist der Chef? B: Vermutlich ist er im Urlaub.

Aufgabe 4. Wie würden Sie Ihre Vermutung anders ausdrücken? Ich vermute, daß der Angeklagte freigesprochen wird. Autgabe 5. Sagen Sie auf Russisch. Beachten Sie dabei die Verstärkungsmittel. 1. Das habe ich keinesfalls gesagt. 2. Sie darf keinesfalls später als um sechs Uhr weggehen. 3. Diese Aufgabe ist schwer, aber keinesfalls unlösbar. 4. Dieser Student ist keineswegs dumm. 5. Das war keineswegs böse Absicht. 6. Das ist keineswegs besser. 7. Ich hatte keineswegs die Absicht, dich zu kränken. 8. „War sie verärgert?" - „Keineswegs". 9. Ich darf keinesfalls dieses Staatsgeheimnis verraten. 10. „Nimmst du mein Angebot an?" – „Keinesfalls!" 11. Das Gesetz wird ohne Zweifel verabschiedet. 12. Es war ohne Zweifel/zweifelsohne ein Mord. Aufgabe 6. Setzen Sie zur Verstärkung Ihrer Forderung „auf keinen Fall", „unter (gar) keinen Umständen" ein. Muster:

Sie ruinieren die Gesundheit der Menschen durch den Lärm. Die Gesundheit der Menschen darf auf keinen Fall (unter gar keinen Umständen) ruiniert werden.

1. Die Menschen verschmutzen nach wie vor die Flüsse. 2. Sie vergraben radioaktiven Müll in die Erde. 3. Sie verraten dieses Geheimnis. 4. Einige Staaten werfen Atommüll ins Meer. 5. Sie verunreinigen die Seen. 6. Sie verpesten die Luft. 7. Sie vernichten bestimmte Vogelarten. 8. Die Betriebe mit überholten Technologien verseuchen die Erde. 9. Sie vergiften Pflanzen und Erde. Aufgabe 7. Üben Sie zu zweit nach folgendem Muster: Muster:

Bedauerst du denn deine Absage nicht? – Doch, natürlich bedaure ich sie. 171

1. Wanderst du denn nicht gern? 2. Plauderst du denn nicht gern mit Kollegen? 3. Zweifelst du denn nicht an der Wahrheit seiner Aussage? 4. Handelst du denn nicht mit den Verkäufern? 5. Lieferst du denn deine Arbeit nicht ab? 6. Regelst du denn deine Steuerangelegenheiten nicht selbst1? 7. Wechselst du dein Geld denn nicht? 8. Änderst du denn nicht deine Reisepläne? (Pronominaladverbien) . , wo , da : Wofür sorgt die Miliz? – ? Die Miliz sorgt für Ordnung und Sicherheit.– . Die Polizei der BRD sorgt auch dafür. – . (an, aus, über . .), -r-: Worin besteht seine Schuld? – ? , . , : Die Kriminalisten sprechen über die Resultate der Untersuchung. ) : Die Kriminalisten sprechen darüber. ( ). ,

, Wir sprechen über diesen Täter.– : Wir sprechen über ihn.

: . . ,

. dich? –

: sich beschäftigen mit –

. Womit beschäftigst du

? , .

träumen von... Wovon träumen Sie? sich interessieren für... Wofür interessiert sich dein Bruder?

: ... ? . ? 172

Aufgabe 1. Übersetzen Sie ins Russische. 1. Woran denkst du? 2. Wovon träumst du? 3. Worauf hoffst du noch? 4. Frage ihn danach. 5. Sorgen Sie dafür! 6. Wofür sorgt die Miliz? 7. Wovon will er dir erzählen? 8. Wovon will er ihm erzählen? 9. Interessiert er sich auch dafür? 10. Wonach hat er dich gefragt? 11. Hat der Kriminalist deinen Freund auch danach gefragt? 12. Worin besteht die Aufgabe der Miliz? 13. Bist du damit zufrieden? 14. Womit ist er unzufrieden? 15. Wodurch unterscheidet sich diese Aufldärungsmethode? 16. Woran kannst du dich noch erinnern? 17. Der Verletzte kann sich an nichts mehr erinnern. 18. Willst du ihm dabei helfen? 19. Woran arbeitet jetzt der Kriminalist? 20. Sei damit zufrieden. Aufgabe 2. Bestätigen Sie die folgenden Aussagen! Muster:

Er interessiert sich für Kriminalistik. Ich interessiere mich auch dafür.

1. Er träumt von diesem Beruf. 2. Er hat den Festgenommenen nach seinem Alibi gefragt. 3. Er denkt oft an diesen Fall. 4. Mein Bruder nimmt oft an den Ausflügen teil. 5. Sie interessiert sich für Kunst. 6. Mein Freund hat ihm für seine Hilfe gedankt. 7. Ich erinnere mich sehr deutlich an diese Straftat. 8. Mein Kollege hat ihn um dieses Buch gebeten. 9. Er glaubt an seine Ehrlichkeit. 10. Er beschäftigt sich mitjuristischen Problemen. Aufgabe 3. Präzisieren Sie die Aussage Ihres Kommilitonen. Üben Sie zu zweit. Muster:

A: Ich frage ihn nach seiner Adresse. B: Wonach fragst du ihn? A: Nach seiner Adresse.

1. Mein Kollege bittet mich um Hilfe. 2. Viele Zeugen können sich an diesen Unfall erinnern. 3. Ich beschäftige mich mit der Aufklärung dieser Straftat. 4. Der Chef ist mit seiner Arbeit zufrieden. 5. Er arbeitet jetzt an dem Thema „Die Kriminalitätsvorbeugung". 6. Er wartet auf einen Brief von seinen Eltern. 7. Ich habe ihn vor einer Gefahr gewarnt. Aufgabe 4. Antworten Sie. 1. Worin besteht der Unterschied zwischen dem Beschuldigten und dem Angeklagten? 2. Worum handelt es sich in diesem Beitrag? 3. Wonach hat sich der Freund erkundigt? 4. Wonach sucht der Kriminalist? 5. Womit bist du unzufrieden? 6. Wer ist für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verantwortlich? 7. Woran ist der Angeklagte schuld? 8. Hat man den Angeklagten dafür verurteilt? 9.Hat man dem Zeugen dafür gedankt? 10. Haben Sie sich darüber gefreut? II. Kann man daran glauben? 12. Hast du mit ihm darüber gesprochen? 13. Woran zweifelst du? 14. Wonach strebst du? 15. Woran arbeitest du? 16. Worauf bestehst du? 17. Worüber streiten Sie miteinander? Aufgabe 5. Ergänzen Sie die jeweiligen Präpositionen oder Pronominaladverbien. Gespräch zwischen einem Chef (C) und seiner Sekretärin (S) S: Abteilungsleiter Große möchte ... Ihnen sprechen; es geht... seine Gehaltserhöhung. : Im Augenblick habe ich keine Zeit mich ... zu kümmern.. S: Wollen Sie ... dem Kongreß der Textilfabrikanten teilnehmen? C: Schreiben Sie, daß ich ... die Einladung danke, meine Teilnahme hängt aber ... ab, wie ich mich gesundheitlich fühle. S: Hier ist eine Dame, die sich ... die Stelle als Büroangestellte bewirbt. C: Sagen Sie ihr, sie möchte sich schriftlich ... die Stelle bewerben. Ich kann ja nicht... alle Zeugnisse verzichten. S: Vorhin hat sich Frau Freitag ... ihre Arbeitsbedingungen beklagt. Sie kann sich nicht... gewöhnen in einem Zimmer voller Zigarettenqualm zu arbeiten. C: Sagen Sie ihr, sie kann sich ... verlassen, daß in den nächsten Tagen ein Rauchverbot ausgesprochen wird. S: Der Betriebsleiter hält nichts ..., daß die Arbeitszeiten geändert werden. C: O.k. S: Ich soll Sie ... erinnern, daß Sie Ihre Medizin einnehmen. 173

C: Ja, danke; man kann sich doch ... Sie verlassen. S: Unsere Abteilungsleiterin entschuldigt sich ... Ihnen; sie kann ... der Besprechung nicht teilnehmen, sie leidet... starken Kopfschmerzen. C: Ich hoffe ... baldige Besserung. S: Sie hatten die Auskunftei Detex ... Informationen über die Firma Schüssler gebeten. Die Auskunftei warnt Sie ..., mit dieser fast bankrotten Firma Geschäfte zu machen. Aufgabe 6. Setzen Sie die fehlenden Pronominaladverbien ein. 1. Er glaubt selbst... nicht. 2. Du kannst dich ... verlassen, daß ich am diesem Kurs teilnehme, denn ich interessiere mich .... 3. Er hatte... gerechnet, daß sich seine Verwandten ... kümmern werden. 4. Seit Jahren beschäftigen sich die Wissenschaftler ... und streiten sich..., welches die richtige Lösung ist. Man kann ihnen nur... raten, endlich mit dieser Diskussion aufzuhören. 5. Der Angestellte beklagte sich beim Personalchef..., daß er noch immer keine Lohnerhöhung bekommen hat. 6. Meine Frau denkt gar nicht ..., sparsam zu sein. 7. Er ist ein älterer Herr und kann sich ... nicht so schnell gewöhnen. 6. Ich möchte dich jetzt... bitten, mich ... zu entschuldigen. 9. Die Frauen unseres Betriebs beschweren sich ..., daß die Gemeinde keinen Kindergarten einrichtet. Sie bittet sie ..., einen betriebseigenen Kindergarten aufzumachen. Das hängt natürlich ... ab, wie viele Kinder dafür in Frage kommen. Aufgabe 7. Ergänzen Sie „woran, worüber, worauf, wovon, wofür, womit". 1. Es stehen noch zwei Rechnungen zur Bezahlung aus, ... wir Sie aufmerksam machen wollen. 2. Sie wollen die Rechnung erst in zwei Monaten bezahlen, ... wir nicht ganz einverstanden sind. 3. Definieren Sie bitte genau,... die Kreditwürdigkeit der Firma abhängt. 4. Erklären Sie genau,... Sie sich informieren wollen. 5. Sagen Sie uns bitte,... Sie interessiert sind. 6. Sie haben uns mit dieser Information sehr geholfen,... wir Ihnen dankbar sind. Aufgabe 8. Schreiben Sie einen Brief an die Firma Z, Gebrauchen Sie nach Möglichkeit die Pronommaiadverbien. Wichtig: Wenn Sie eine Auskunft benötigen: 1. Legen Sie dar, warum Sie eine Auskunft benötigen. 2. Teilen Sie knapp und präzise mit, was Sie wissen wollen, 3. Versprechen Sie absolute Verschwiegenheit. 4. Stellen Sie eine eventuelle Gegenleistung in Aussicht. Aufgabe 9. Suchen Sie im folgenden Text die Verben mit ihrer jeweiligen Präposition. Schreiben Sie sie heraus und bilden Sie Ihre Sätze damit. Geben Sie den Inhalt dieses Textes sinngemäß wieder. Die russische Firma N.P. interessiert sich für den Intensivkurs in Deutsch in München, da sie mit dem Vertrieb ihrer Produkte in Deutschland und Österreich beginnen will. Einige Manager sollen an Sprachkursen teilnehmen, damit sie sich mit den Kunden verständigen können. Die Firma erkundigt sich bei der Handelskammer nach den Adressen von Sprachkursen. Die Firma bittet auch das Goethe-Institut um weitere Informationen, speziell bezüglich Kurstypen, Terminen und Kursdauer. Es hängt natürlich auch vom Preis ab, welche Kurse gebucht werden. Einige Mitarbeiter verfügen schon über Deutschkenntnisse. Sie bereiten sich auf den Kurs für Fortgeschrittene vor – und keiner von ihnen zweifelt am Erfolg des Kurses. Sie freuen sich schon auf ihren Aufenthalt in München, da sie sich vor Ort ganz auf die Fremdsprache konzentrieren können. In München gewöhnen sie sich schnell an die neue Umgebung. Sie denken nur manchmal an ihre Firma, denn hauptsächlich beschäftigen sie sich mit der deutschen Grammatik. Sie sprechen mit ihren Kollegen den ganzen Tag Deutsch und freuen sich über die Fortschritte, die sie jeden Tag machen. Vortextübungen Aufgabe 1. Lernen Sie folgende Vokabeln und Redewendungen. Anklage/-n – 174

eine Anklage, gegen jmdn. (-wegen Gen.) erheben – .; Angeklagte m, f-n,-n – , Ankläger m-s.-.– Bürgschaft f-, -en – ( , Einspruch m -s, -Sprüche – , , Einspruch erheben – ( ) eine Strafe ohne Freiheitsentzug – eine Lehre aus etw. (Dat.) ziehen – Im Durchschnitt – strafrechtlich – , verhüten vt. – , ( die Angriffe gegen das private Eigentum – Taschendiebstahl m -s, -stähle – Begehungsweise f-, -n – ( Taschendieb m -es, -e – Entwendung f-, -en – , , entwenden vt – , , Rückfalltäter m -s, – ( ) die Einleitung von Sofortmaßnahmen – die Einleitung der Fahndung – Tatortbesichtigung f-, -en – Tatort m-es, -e– ( ), Tatortsicherung f -, –

.(

.).

)

.

)

)

(

)

. ,

, .

Täterermittlung f-, -en – ( Betrug m -(e)s, – , einen Betrugt begehen/verüben – betrügen (o, o) vt – , Betrüger m -s, – , , Anzeigenentgegennahme f -, -n– Rowdytum n -s, – erster Angriff– , Angriff m gegen die Person – Gewalttätigkeit f -, -en – , Gewaltdelikt n -es, -e – Belästigung f-, -en – , Mißachtung f -, -en – , Körperverletzung f-, -en – Sexualstraftat f-, -en – Vergewaltigung f-en – , vergewaltigen vt – , Vergewaltiger m -s – Nötigung f-, -en – , Mißbrauch m -es – Sexualdelikt n -es, -e – Gewaltanwendung f-, -en – Einbruchsdiebstahl m – Einsteigediebstahl m – Nachschlüsseldiebstahl m – Diebstahl aus Wohnungen – Verkehrsstraftat f-, -en – stehlen (a, o) vt – , Raubkriminalität f-, – , Bewährung f-, – , ,

) ,

,

,

,

, ,

(

) ,

,

(

) (

)

175

die Bekämpfung der Jugendkriminalität – der Rückgang der Kriminalität – die Sicherheitsorgane – Rechtserziehung f-, – unter Berücksichtigung (Gen.) – , die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit – die Verurteilung auf Bewährung/Bewährungsverurteilung f anklagen vt (Gen. oder wegen Gen.) – , Er wurde des Diebstahls/wegen des Diebstahls angeklagt. beschuldigen vt (Gen.) – . . Beschuldigung f-, -en – eine Beschuldigung gegen jmdn. erheben – . Beschuldigte m, f-n, -n–, Rauschgift n -es, -e – Rauschgiftsucht f, – Rauschgiftsüchtige m -n, -n– Rauschgiftkriminalität f – , Rauschgifthandel m – Rauschgiftdelikt n – , Rauschgiftfahndung f– Droge (umg.) f-n – Drogenabhängige m -n,-n – Drogensucht f – Rauschgifthändler m-s – Drogensüchtige m -n,-n – Raubüberfall m -s, -falle – Verbrecher m -s, – Verbrechen w -s – ein Verbrechen, begehen – Prostitution f – der Prostitution nachgehen – Prostituierte f-n, -n – sich prostituieren – Sittlichkeitsverbrechen n -s – Sittlichkeitsverbrecher m, -s – , Sittlichkeitsdelikt n -es, -e – Sittenpolizei f-,-en – sittenwidrig , Sittlichkeit f – , Sittennorm f-, -en – Sitten (PL) – , sittenlos – , jmdm. etw. zur Last legen – , ., Freizeitgestaltung f – ( ) eine rowdyhafte Handlung begehen = eine Rowdyhandlung begehen – ), Bewährungsfrist f– , sich bewähren – , , Du hast dich als zuverlässiger Mitarbeiter bewährt. Abschaffung der Todesstrafe – beeinträchtigen vt ,( . mit aller Entschlossenheit – einen Beitrag leisten zu etw. (Dat.) – .

,

.

,

,

.

176

ehrenamtliche Arbeit – die Wiedergutmachung des Schadens – Jugendgefängnis n, -ses, -se – die Jugendstrafanstalt f -, -en –

, (

)

(

)

Strafvollzugseinrichtung f-, -en –

Synonyme entwenden, stehlen; verhüten, vorbeugen; Droge (f), Rauschgift (n); Anklage (f), Beschuldigung (f), Bezichtigung (f); anklagen, bezichtigen, beschuldigen; Delikt (n). Vergehen (n), Verbrechen (n), Straftat (f); Diebstahl (m), Entwendung (f).

Antonyme verurteilen/freisprechen; Verurteilung (f)/Freispruch (m); anklagen/verteidigen; beschuldigen/freisprechen. Rektion der Verben jmdn. beschuldigen Gen. – . Er wurde des Diebstahls beschuldigt.– jmdn. anklagten (Gen./wegen Gen.) – Er wurde wegen eines Betrugs angeklagt – jmdn. bezichtigen (Gen.) – . Er wurde des Mordes bezichtigt. – jmdm. etw. (Akk.) stehlen – . Er hat ihr eine Uhr gestohlen. – jmdm. etw. (Akk.) entwenden – Er hat ihm die Brieftasche entwendet.– sich bewähren als (Nom.) – Er bewährte sich als Abteilungsleiter –

. .

. .

. . .,

. . .,

.

. .

.

. ,

,

.

Aufgabe 1. Aus welchen Wörtern bestehen folgende Zusammensetzungen? 1. die Jugendkriminalität; 2. die Rauschgiftkriminalität; 3. die Rauschgiftsucht; 4. die Kriminalitätsvorbeugung. Aufgabe 2. Wie würden Sie die Bedeutung des Wortes „die Kriminalitätsbekämpfung" erschließen? Aufgabe 3. Welche Bedeutung haben die Zusammensetzungen „die Erziehungsgefahrdung, die Eigentumsstraftat", wenn ihre Komponenten folgende Bedeutungen haben: die Erziehung – ; die Gefährdung – , ; das Eigentum – , ; die Straftat – . Aufgabe 4. Sehen Sie die Bedeutung des Wortes „Kidnapping" im juristischen Nachschlagewerk nach. Erläutern Sie diesen Begriff. Aufgabe 5. Suchen Sie das deutsche Äquivalent für „ Straftäter, der Sträfling. Aufgabe 6. Welches Wort paßt für „ Kriminalitätsuntersuchung, Kriminalitätsvorbeugung.

" aus: die Straftat, der Straftatbestand, der

"?: Kriminalitätsbekämpfung,

Aufgabe 7. Bilden Sie Substantive auf– er von folgenden Verben: rauben, erpressen, erziehen, mitarbeiten, 177

schmuggeln. Aufgabe 8. Definieren Sie den Begriff „die Sittenpolizei". Ziehen Sie ein Lexikon zu Rate! Aufgabe 9. Bilden Sie ein Substantativ auf–keit vom Adjektiv „sittenwidrig". Übersetzen Sie das gebildete Substantiv ins Russische. Aufgabe 10. Nennen Sie die Synonyme für „das" Delikt. Aufgabe 11. Wie kann man das anders sagen „bezichtigen"? Aufgabe 12. Welche Synonyme gibt es für „Beschuldigung". Aufgabe 13. Nennen Sie Antonyme für: verurteilen, verteidigen, Verurteilung. Aufgabe 14. Sagen Sie russisch. 1. Er hat sich als treuer Freund bewährt. 2. Diese Methode hat sich gut bewährt. 3. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 4. Der Dieb erhielt drei Monate Gefängnis mit Bewährung. 5. Das ist ein bewährtes Mittel. 6. Er ist ein bewährter Fachmann. Aufgabe 15. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Herr K. wird des Diebstahls angeklagt, 2. Man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben. 3. Herr F. wird des Mordes beschuldigt. 4. Herr J. wird eines Vergehens bezichtigt. 5. Herr K., hat ihm die Uhr entwendet. 6. Der Dieb hat ihr Schmuck gestohlen. Aufgabe 16. Wie würden Sie das mit einem Verb bezeichnen, jmdm. etwas zur Last legen"? Aufgabe 17. Wie heißt der Mensch, der vor Gericht Klage erhebt? Aufgabe 18. Wie sagt man das anders: „Vor Gericht eine Klage gegen jmdn. erheben"? Aufgabe 19. Wie heißt der Mensch, der vor Gericht angeklagt ist? Aufgabe 20. Nennen Sie ein bedeutungsähnliches Verb für „entwenden"! Aufgabe 21. Wie heißt der Mensch, der stiehlt? Aufgabe 22. Sind die folgenden Wörter Synonyme?: sittenlos, sittenwidrig. Aufgabe 22. Bilden Sie davon die Substantive. Aufgabe 23. Wie würden Sie die vorstehenden Wörter ins Russische übersetzen? Aufgabe 24. Das Wort „Rauschgift" bedeutet „ ". Wie würden Sie die folgenden Komposita ins Russische übersetzen?: Rauschgiftdelikt, Rauschgiftfahndung, Rauschgiftgefahr, Rauschgifthandel, Rauschgiftkriminalität, Rauschgiftmißbrauch, Rauschgiftprozeß, Rauschgiftschmuggel. Aufgabe 25. Wie heißt die Krankheit mit einem Wort? „Krankhafte Gier, die jmdn. zwingt nach einem bestimmten Rauschmittel zu greifen oder Sucht nach Rauschgift." Aufgabe 26. Wie heißt der Mensch, der der Rauschgiftsucht verfallen ist oder der an Rauschgiftsucht leidend ist? 178

Aufgabe 27. Wie heißt das mit einem Wort „Gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen durch eine weibliche Person"? Aufgabe 28. Wie heißt eine weibliche Person, die sich gewerbsmäßig Männern für sexuelle Handlungen anbietet? Aufgabe 29. Sagen Sie das anders mit einem Verb: „sich gewerbsmäßig Männern für sexuelle Handlungen anbieten". Aufgabe 30. Sprechen Sie über die Ursachen der Prostitution in Rußland. Aufgabe 31. Sprechen Sie über die Verhütung und Bekämpfung der Prostitution. Aufgabe 32. Wußten Sie schon, daß verbotene (gesetzwidrige) Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren (oft mit dem Ziel der Zollhinterziehung) Schmuggel bedeutet? Aufgabe 33. Wie heißt die Ware, die geschmuggelt wurde? Aufgabe 34. Wie heißt der Mensch, der schmuggelt? Aufgabe 35. Wo liegt der Unterschied zwischen „der Angeklagte" und „der Ankläger"? Aufgabe 36. Die Abteilung der Kriminalpolizei, die sich besonders mit Sexualdelikten, unerlaubtem Glückspiel o.Ä. befaßt, bezeichnet man im Deutschen das Sittendezernat. Stimmt das? Zum Zwecke der Vergewisserung schlagen Sie das in einem Lexikon (Wörterbuch/Brockhaus Enzyklopädie/C. Grifelds. Rechtswörterbuch, Beck'scher Ratgeber Recht) nach. Aufgabe 37. Was bezeichnen die Wörter „Kidnappen", „Kidnapper", Nehmen Sie ein Wörterbuch zu Hilfe. Aufgabe 38. Sagen Sie das mit einem Wort: „Einen Menschen, besonders ein Kind entführen, um Lösegeld zu erpressen oder politische Forderungen zu stellen". Aufgabe 39. Nennen Sie die Synonyme für: Menschenräuber, Entführung eines Menschen; Menschen-, Kindesraub. Aufgabe 40. Bilden Sie mit folgenden Wörtern einen Satz: 1. Der Angeklagte, erhalten, 3 Monate, Gefängnis, Bewährung, mit. 2. Dieser, Mann, jung, sich verhalten, sittenwidrig. Aufgabe 41. Erklären Sie den Unterschied zwischen folgenden Wortgruppen: ein sittenloser Mensch, ein sittlicher Mensch. Aufgabe 42. Sagen Sie, von welchem Verb sich das jeweilige Nomen herleitet. 1. Verhütung 2. Vorbeugung 3. Bekämpfung 4. Bedrohung 5. Bewährung 6. Verurteilung 7. Verletzung 8. Gewährleistung 9. Beschuldigung 10. Aufklärung (von Straftaten) 11. Verfolgung (von Straftaten) Aufgabe 43. Was paßt zusammen? Bilden Sie mit diesen Wendungen Sätze. 1. Beschuldigungen gegen j-n 1. nehmen 2. in Haft 2. bekämpfen 3. die Kriminalität 3. erheben 4. den Angeklagten zu einer Strafe 4. verurteilen 5. Erhebungen 5. vornehmen 6. Anklage gegen j-n 6. stehen 7. Unter Anklage Aufgabe 44. Hören Sie den 1. Teil des Textes „A". Notieren Sie in Stichworten die wichtigste Information 179

dieses Abschnittes. Text A I Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland der Versuch eines Lagebildes Organisierte Kriminalität wird sich zu einer entscheidenden Herausforderung für die innere Sicherheit der 90er Jahre entwickeln. Die Öffnung nach Osten schafft neue Tatgelegenheiten und beschleunigt damit diesen Prozeß. Infolge fehlender Statistikdaten über Organisierte Kriminalität gestaltet es sich schwierig, einen Lageüberblick über die Organisierte Kriminalität in der Bundesrepublik zu geben. Organisierte Kriminalität ist grundsätzlich in jedem gewinnversprechenden Deliktbereich denkbar. Die Schwerpunkte liegen jedoch in den Bereichen der qualifizierten Eigentumskriminalität, der Wirtschaftskriminalität, der Waffen- und Falschgeldkriminalität sowie nicht zuletzt der Rauschgiftkriminalität. Organisierte Kriminalität ist eine qualifizierte Form der Verbrechensbegehung, die von subtilen Taktiken und Techniken gekennzeichnet ist. Aufwendige und geradezu stabsmäßige Tatplanung, perfekte Arbeitsteilung unter Einbeziehung von zum Teil hochspezialisierten Mittätern sowie marktorientierte Beuteverwertungsstrategien sind die hervorstechenden Merkmale der Organisierten Kriminalität. Straftaten der Organisierten Kriminalität sind neben dem Gewinnstreben von dem Streben nach Machtaufbau und -erhalt getragen. Zur Durchsetzung und Sicherung der Machtansprüche sind Einschüchterung und Gewalt bis hin zum Mord gängige Mittel, wenngleich sich mit zunehmendem Organisationsgrad die Anwendung immer subtilerer Machtmittel beobachten läßt. Straftäter der Organisierten Kriminalität unternehmen vielfältige Anstrengungen, ihre Erfolge zu legalisieren und gesellschaftliche Anerkennung zu erzielen. Dabei nutzen sie Mittel der Korrumpierung und bahnen Kontakte zu Personen des öffentlichen Lebens an. Die Zukunft der Organisierten Kriminalität wird nach Expertenmeinung in den Deliktbereichen Rauschgiftkriminalität, Wirtschaftskriminalität, Straftaten im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und Umweltkriminalität liegen. II (Kurzfassung) Menschenhandel – Erfahrungen einer Sonderkommission in einem besonderen Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität Eine Sonderkommission der Fachinspektion für Organisierte Kriminalität bei der Polizeidirektion Hannover bearbeitete von Oktober 1987 bis zum Ende des Jahres 1989 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Bordellbetreiber wegen des Verdachts des Menschenhandels und anderer Delikte. Hauptbeschuldigte waren ein 45jähriger ehemaliger Bäcker und seine 39jährige thailändische Ehefrau. Unter Einbeziehung verwandschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen nach Thailand hatten die Beschuldigten einen Menschenhändlerring aufgezogen. Kopf der Organisation in Bangkok war die Mutter der Thailändischen Täterin. Eine weitere Tochter dieser Frau war bereits seit 1980 an der Betreibung von Bordellen in Hannover beteiligt. Ein Netz von Anwerbern suchte insbesondere in den ärmlichen Gebieten im Norden Thailands, aber auch in Bangkok selbst Frauen auf und bot ihnen an, sie als Serviererinnen in Restaurants und Bars nach Deutschland zu vermitteln. Interessentinnen mußten Kreditverbindlichkeiten von bis zu 17 000 DM eingehen. In Deutschland wurden die Frauen unter Drohungen und mit Gewalt dazu gezwungen, in den Bordellen der Täter die Prostitution auszuüben. Wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und gemeinschaftlicher Zuhälterei wurden die Täter rechtskräftig zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. III (Kurzfassung) Bekämpfung der Organisierten Kriminalität – Weichenstellung durch die Politik notwendig! 180

Organisierte Kriminalität (OK) – und hier insbesondere der illegale Drogenhandel – stellt angesichts zunehmender Internationalisierung, ansteigenden Organisationsgrads und fortschreitender Professionalisierung der Täter eine existentielle Bedrohung von Staat und Gesellschaft dar. Der Selbstbehauptungswille des Staates wird in Frage gestellt. Organisiertes Verbrechen ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung des demokratischen Rechtsstaates. Zur Bekämpfung der OK reichen organisatorische und administrative Mäßnahmen allein nicht aus: herkömmliche Ermittlungs- und Aufklärungsmethoden versagen. Deshalb müssen auch in der Gesetzgebung neue Wege beschriften werden. Der Deutsche Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität" vorgelegt, mit dem u.a. neben Strafverschärfung für verschiedene Delikte der OK eine Vermögensstrafe und ein Geldwäschetatbestand eingeführt werden, der Schutz gefährdeter Zeugen verbessert und der Einsatz verdeckter Ermittler auf eine tragfähige rechtliche Grundlage gestellt werden soll. Vor dem Hintergrund der internationalen Dimension des organisierten Verbrechens müssen nationale Bekämpfungskonzepte in eine international abgestimmte Gesamtstrategie gebunden werden. Die Weichenstellung zur Bekämpfung der OK ist sowohl nationale als auch internationale Aufgabe und Herausforderung für die Sicherheitspolitik. Die Erfahrungen anderer Staaten zeigen, daß Gegenstrategien frühzeitig anzusetzen sind, um einer Verfestigung krimineller Strukturen im OK-Bereich wirksam entgegenzutreten. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „A". Versuchen Sie, den Hauptinhalt des Textes „A" ohne Wörterbuch zu verstehen. Aufgabe 2. Suchen Sie im Text nach den Antworten auf die folgenden Fragen! 1. Welche Art von Kriminalität wird zum Hauptproblem für die innere Sicherheit der BRD? 2. Was beschleunigt den Prozeß der Herausbildung der Organisierten Kriminalität? 3. Liegt ein Lageüberblick über die OK von heute in der BRD vor? 4. In welchen Bereichen ist die OK denkbar? 5. In welchen Bereichen dominiert die OK? 6. In welchen Deliktsbereichen wird die Zukunft der OK nach Expertenmeinung liegen? 7. Wie kann man einer Verfestigung krimineller Strukturen im OK-Bereich wirksam entgegentreten? 8. Zu welchen Mitteln greift die OK zur Durchsetzung und Sicherung der Machtansprüche? Aufgabe 3. Suchen Sie im Text nach dem Abschnitt, in dem es um die hervorstechenden Merkmale der OK geht? Aufgabe 4. Definieren Sie anhand der Textinformation den Begriff „Organisierte Kriminalität"! Vergleichen Sie diese Definition mit der Definition in einem russischen Nachschlagewerk. Aufgabe 5. Übersetzen Sie Absatz 4 möglichst textgenau. Halten Sie diese Definition für exakt und vollständig? Möchten Sie etwas selbst zu der Auffassung des Fachexperten hinzufügen? Aufgabe 6. Erklären Sie, warum die OK vorwiegend in den enormen Profiten zu treffen ist. Aufgabe 7. Teilen Sie diesen Standpunkt? „Der kriminalistische Bekämpfungsansatz der Zukunft muß vor allem initiativ, deliktübergreifend und personen- bzw. organisationsbezogen sein. Offensive Erkenntnisgewinnung muß man bereits bei der Bekämpfung erkannter Täterstrukturen ansetzen, bevor OK-verdächtige Straftaten offenkundig werden. Jegliches Zuwarten bis hin zur konkreten Tatausführung fördert die Verfestigung krimineller Strukturen". Aufgabe 8. Kommentieren Sie die obigen Behauptungen! Aufgabe 9. Führen Sie eine Diskussion über das Thema „Die OK in Rußland"! Aufgabe 10. Betrachten Sie das Problem der Kriminalität von verschiedenen Standpunkten aus! 181

Aufgabe 11. Merken Sie sich folgende Begriffe: Umweltkriminalität, Menschenhandel, Computerkriminalität. Was verbinden Sie mit diesen Begriffen?

Wirtschaftskriminalität,

Aufgabe 12. Stimmt das, daß die Bekämpfung der OK eine nationale und internationale Aufgabe ist? Begründen Sie diesen Standpunkt. Aufgabe 13. Antworten Sie anhand der Information des Textes „A" Teil III: Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der OK müssen getroffen werden? Aufgabe 14. Lesen Sie § 180b StGB. Nehmen Sie Stellung dazu. (1) Wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer dritten Person vornehmen oder von einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll. (2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1. auf eine andere Person in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder; 2. auf eine Person unter 21 Jahren einwirkt, sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, oder sie dazu bringt, diese aufzunehmen oder fortzusetzen. (3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar. Aufgabe 15. Lesen Sie §181. „Schwerer Menschenhandel". Erzählen Sie Ihrem Kommilitonen darüber, was Sie erfahren haben. Suchen Sie nach dem entsprechenden Paragraphen im StGB der Russischen Föderation. Stellen Sie Gemeinsames und Unterschiedliches fest. Kommentieren Sie das. (1) Wer eine andere Person. 1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution bestimmt, 2. durch List anwirbt oder gegen ihren Willen mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List entführt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer dritten Person vornehmen oder von einer dritten Person an sich vornehmen lassen, oder 3. gewerbsmäßig anwirbt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Aufgabe 16. Lesen Sie diese Zeitungsnotiz und sagen Sie, welche Arten von Delikten hier erwähnt sind. Kommen derartige Verbrechen auch bei uns vor? Wenn ja, dann nennen Sie die Ursachen dafür. Aus dem Profitstreben der Monopole erwachsen vielgestaltige Verbrechen: Steuerschwindel, massive Korruption im Konkurrenzkampf um Staatsaufträge, illegale Preisdiktate, Arzneimittel- und Lebensmittelfälschungen, Umweltzerstörung, Aktienfälschungen und -manipulationen, Kredit- und Subventionsschwindel, Befreiben von Schwindeluntemehmen, Massenbetrug an Konsumenten, Konkurs- und Versicherungsbetrug u.a. (Frakfurter Allgemeine) Aufgabe 17. Lesen Sie den Text ohne Wörterbuch. Wie bewerten Sie die Überschrift? Text B Verbrechensbekämpfung Absolute Sicherheitsgarantien kann kein Rechtsstaat seinen Bürgern bieten. Weder die ideologische Fixierung der extremen Linken, die Polizei dürfe fast nichts tun, noch die der extremen Rechten, die Polizei 182

dürfe fast alles tun, erweist sich als ein ernstzunehmender Beitrag zur Verhinderung der Kriminalität. Da ein Rechtsstaat nicht nur Angriffe von außen, sondern auch von innen abzuwehren hat, insofern kriminelle Handlungen den sozialen Frieden und den Bestand der Rechtsordnung gefährden, stellt die Verbrechensbekämpfung eine gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Staatsbürger dar. Wirksame, elementare Schutzmaßnahmen gegen Kriminalität ergreifen Bürger, wenn sie aus Verantwortung für unsere plurale Gesellschaft grundgesetzkonforme Rechtsnormen bewußt einhalten und sich die Bedeutung der Grundwerte für ein kultiviertes, humanes Zusammenleben bewußt machen. Um Massendelikte, organisiertes Verbrechen und weitere zunehmende Kriminalitätsformen effektiv bekämpfen zu können, wurde ein systematisches Präventionskonzept entwickelt. Allerdings ruft ein nahezu unbegrenztes Ausweiten der Präventionsmaßnahmen ethische Bedenken im Blick auf Unkontrollierbarkeit, Unverhältnismäßigkeit und mögliche Willkür hervor. Ethisch läßt sich das Strafrecht als ein herkömmliches Instrument der Verbrechensbekämpfung kaum noch mit den Zweckbestimmungen der Rache und Vergeltung, der Abschreckung und Wiedergutmachung, der Sozialschädlichkeit und des Sicherheitsbedürfnisses der Bürger legitimieren. Ein ethisch vertieftes Strafrecht setzt einerseits das Prinzip der persönlichen Freiheit, Verantwortung und Tatschuld sowie die Bereitschaft und Fähigkeit des Straftäters zur Umkehr und andererseits den Grundsatz der sozialbedingten Mitverantwortung der Gesellschaft voraus. Denn wenn gesellschaftliche Strukturen normwidriges Verhalten in Form von raffinierten Verführungskünsten und Konsumzwängen fördern, dann müssen solche bedenklichen Rahmenbedingungen in strafrechtliche Überlegungen und Maßnahmen einbezogen werden. Human-ethische Gesichtspunkte des Strafvollzuges legen großen Wert darauf, daß Inhaftierte eine faire Chance zur Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft erhalten und Finanzierungsmaßnahmen für Justizvollzugsanstalten in einem moralisch vertretbaren Verhältnis zu Resozialisierungsmaßnahmen stehen. Vorwürfe, die gegen die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung erhoben werden, sollten rechtlich wie ethisch sorgfältig geprüft werden. Auch wenn der Polizeibeamte/die Polizeibeamtin in besonderer Weise zu Kriminalitätsbekämpfiing verpflichtet ist, kann nicht die Maxime, Erfolg um jeden Preis, der Maßstab für polizeiliche Strafverfolgung und Ermittlung sein, sondern den Vorzug verdienen auch in der Verbrechensbekämpfung die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sich nicht von unkontrollierten Wut- und Haßgefühlen gegenüber brutalen Straftätem leiten zu lassen, die Pflicht zur Eigensicherung zu beachten, das Verbrechen zu verabscheuen und zugleich die Menschenwürde des Normverletzers zu achten, all das stellt hohe ethische Anforderungen an jeden Polizeibeamten/jede Polizeibeamtin im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Kein Zweifel, ein Nachlassen des gesellschaftlichen Konsenses in Fragen Kriminalität und Kriminalitätsbekämpfung schränkt die diesbezüglichen Bemühungen der Polizei ein. Aufgaben zum Thema – Wie beurteilen Sie das Präventionskonzept aus ethischer Sicht? – An welche ethischen Grundsätze sollte polizeiliche Verbrechensbekämpfung, die präventive wie die repressive, gebunden sein? – Bestimmte politische Gruppen sprechen der Polizei das Recht ab, präventiv tätig zu werden. Sie betrachten dieses als Polizeistaatsmethoden. Setzen Sie sich ethisch mit diesem Standpunkt auseinander. – Erörtern Sie, warum Verbrechensbekämpfung nicht alleinige Aufgabe der Polizei sein kann! – Wie bewerten Sie das Anzeigeverhalten der Bürger im Rahmen der polizeilichen Verbrechensbekämpfung? – Welche ethische Bedeutung messen Sie dem Strafrecht im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung zu? Wie stehen Sie zu der These „Strafe ist sittlich erlaubt, wenn auf humanere Weise das Vertrauen in die Rechtsordnung nicht gesichert werden kann. Strafe ist sittlich richtig, soweit sie die Verantwortungsfähigkeit des Täters im Horizont der objektiven Rechtsgüterordnung möglich macht oder seine Verantwortungbereitschaft erhöht"? – Halten Sie die Todesstrafe für ethisch vertretbar? – Vereinzelt werden Stimmen laut, die eine Abschaffung der Freiheitsstrafe aus humanen Gesichtspunkten fordern. Wie beurteilen Sie ethisch eine solche Forderung? Welche ethischen Prinzipien erscheinen Ihnen für einen humanen Strafvollzug in unserem demokratischen Rechtsstaat wichtig? – Welche ethischen Kriterien sprechen Ihrer Meinung nach für das Resoziali-sierungskonzept? – Medienberichte über Kriminalität setzen die Polizeibehörde vielfach unter Erfolgsdruck. Inwieweit darf die Polizei ihre Verhörmethoden und weiteren Fahndungsmaßnahmen intensivieren, ohne ethische Grundsätze 183

zu verletzen? – Welche Auswirkungen haben Begnadigungen von Terroristen oder Amnestien von Kriminellen auf das Rechtsbewußtsein von Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen und Bürgern? – Kritiker werfen der Polizei vor, sie würde selektiv wahrnehmen und selektiv ermitteln. Wie würden Sie derartige Vorhaltungen unter ethischem Aspekt beantworten? Text C Jugend und Polizei Selbstfmdung und Persönlichkeitsentfaltung der Jugendlichen in unserer Gesellschaft sind vielfachen Schwierigkeiten ausgesetzt: Begrenztes Angebot an Ausbildungsplätzen, Unsicherheiten beim Eintritt in die Berufswelt, ein verwirrender Pluralismus identitätszersetzender Gesellschaftspraktiken, der Jugendlichen eine Übernahme von lebensbejahenden, sinnstiftenden Wertsystemen erschwert. Die Folgen davon sind bei der Jugend vielfach die Einstellung der Ambivalenz gegenüber dem, worauf Erwachsene Wert legen, das Suchen nach alternativen Lebensformen und neuen Leitbilderri, die in unserer permissiven, „vaterlosen" Gesellschaft fehlen, das Anfälligvverden für Identitätskrisen, insofern Heranwachsende an den Praktiken unserer Konsumgesellschaft leiden. Ihren Entwicklungs- und Reifungsprozeß noch nicht abgeschlossen, fühlen sich die – in formaler Hinsicht–jungen Erwachsenen häufig konfrontiert mit einer Umwelt, mit der sie innerlich nicht klarkommen. Die Zunahme konkurrierender Definitionen von „Jugend" erklärt sich u.a. dadurch, daß unsere Gesellschaft Jugend nicht nur als eine zeitlich begrenzte Altersstufe und Entwicklungsphase zwischen Kindheit und Erwachsensem, sondern auch als Wert, Ideal bzw. Idol betrachtet. Daraus ergeben sich eine Reihe von Abgrenzungsund Integrationsproblemen. Auffallenderweise nimmt die Anzahl der „Jugendlichen" quantitativ zu, während die Zugehörigkeitskriterien zum Jugendalter immer fragwürdiger werden. Die in ihrer Identitätsfindung noch unfertigen Jugendlichen sollen vielfach dem von Erwachsenen aufgestellten Wertmaßstab Jugend entsprechen, ohne daß die heranwachsende Generation derartiges will oder kann. Eine in tiefgreifenden Wandlungen bzw. Umbrüchen befindliche Gesellschaft verändert nochmals den Status der Jugendlichen, denn es sind nicht mehr die Erwachsenen, die auf alle anstehenden Probleme, z.B. Umweltschutz, Energieversorgung, internationale Spannung und wirtschaftliche Kontakte zur Dritten Welt, eine allgemeingültige, zufriedenstellende Lösung wissen. Da die nachfolgende Generation über Zukunftsprobleme und Überlebenschancen verständlicherweise mitsprechen und mitentscheiden will, dürfen abweichende Meinungen und alternative Standpunkte den Gegensatz zur Erwachsenenwelt verschärfen. Hier Brücken der Verständigung zu bauen und Abhilfe zu schaffen ist die neue und alte Generation gemeinsam, unsere gesamte Gesellschaft aufgerufen. Die Polizei allein kann das nicht leisten. Denn ihr fällt primär nicht die Aufgabe zu, „Entwicklungshilfe" für Jugendliche zu leisten, sondern ihr Augenmerk aufgefährdete, tatverdächtige oder straffällig gewordene Jugendliche zu richten. Das Legalitätsprinzip verpflichtet jeden Polizeibeamten/jede Polizeibeamtin zum Einschreiten gegen normabweichende Bürger, unabhängig davon, ob sie im Alter eines Erwachsenen oder Minderjährigen stehen. Um jedoch nicht das Feindbild einer repressiven, jugendfeindlichen Einrichtung aufkommen zu lassen und um der Eigenart der jungen Menschen gerecht werden zu können, sollte der Polizei sehr daran gelegen sein, das rechte Verständnis für den Sozialisationsprozeß der Jugendlichen mit all seinen Schwierigkeiten aufzubringen. Kontaktbrücken zur Jugend zu bauen und das Vertrauen der neuen Generation zu gewinnen. Dabei unkonventionelle Wege zu beschreiten, soweit die Gesetzeslage das zuläßt, eröffnet neue Perspektiven in das Verhältnis der Polizei zur Jugend. Innerhalb der Polizei gibt es auch Jugendliche. Sie können genauso wie ihre Altersgenossen Rücksicht auf Vorbereitung und Einübung in die Erwachsenenrolle verlangen, haben aber darüber hinaus noch die Pflicht, für Jugendliche außerhalb der Polizei Verständnis aufzubringen. Hier persönlichkeits- und verhaltensbezogene Orientierungshilfe anzubieten fällt in das Aufgabengebiet der Berufsethik. Aufgabe 1. Sehen Sie den Text „Jugend und Polizei" durch. Aufgabe 2. Gliedern Sie den Text. Aufgabe 3. Welche aktuellen Probleme werden in diesem Text aufgeworfen? 184

Aufgabe 4. Schreiben Sie ein Referat darüber in russischer Sprache! Aufgabe 5. Was versteht man unter „Ambivalenz"? Wie wird dieser Terminus in einer Enzyklopädie erklärt? Aufgabe 6. Stellen Sie zehn Fragen zum Text „C" und lassen Sie Ihre Kommilitonen diese Fragen beantworten. Aufgabe 7. Berichten Sie über die Probleme „Jugend und Polizei" in unserem Land. Übungen zur Entwicklung der Sprachfertigkeiten Aufgabe 1. Beantworten Sie folgende Fragen: 1. Welche Tendenz hat die Kriminalität in der BRD in den letzten Jahren? 2. Welche Delikte treten in der BRD auf? 3. Welche Rolle spielt die Amnestie/ die Begnadigung bei der Vorbeugung der Straftaten? 4. Welche Faktoren tragen zur Verhütung und Bekämpung der Kriminalität bei? 5. Beeinflussen die Entwicklung des Rechtsbewußtseins und die ständige Vervollkommnung der Rechtsordnung die Verringerung der Kriminalität? 6. Was steht im Zentrum der Vorbeugung von Straftaten? Welche Rolle spielt die Aufklärung aller Straftaten bei der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfüng? 7. Welche Rolle spielt die Strafverfolgung bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen? 8. Welche vorbeugenden Maßnahmen halten Sie für empfehlenswert? 9. Was halten Sie von Rechtserziehung und Rechtspropaganda bei der Bekämpfüng und Verhütung von Straftaten? 10. Welche Ursachen und Bedingungen begünstigen Ihrer Meinung nach die Kriminalität? 11. Wie sind die Rückfalltaten zu verhüten und zu bekämpfen? 12. Womit hängt das zusammen, daß die Kriminalität in der BRD nicht abnimmt? Aufgabe 2. Sprechen Sie von der komplexen Vorbeugung von Straftaten. Aufgabe 3. Wie steht es mit Kriminalität in Rußland? Aufgabe 4. Welche Straftaten werden in unserem Land begangen? Aufgabe 5. Welche Arten von Verbrechen herrschen in Rußland vor? Aufgabe 6. Sprechen Sie über die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität in unserem Land. Aufgabe 7. Wodurch wird die Kriminalität in unserem Land verursacht? Aufgabe 8. Kommentieren Sie den § l StGB. Keine Strafe ohne Gesetz. Der Paragraph lautet: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde". Aufgabe 9. Nehmen Sie Stellung zum Artikel 102 GG (BRD): „Die Todesstrafe ist abgeschafft". Enthält die Verfassung der Russischen Föderation einen ähnlichen Artikel? Warum sprechen sich viele Menschen Ihrer Ansicht nach gegen die Abschaffung der Todesstrafe aus? Womit begründen Sie Ihren Standpunkt? Bringen Sie Ihre eigene Einstellung zu diesem Problem zum Ausdruck. Aufgabe 10. Diskutieren Sie darüber in Ihrer Gruppe. Aufgabe 11. Wie beurteilen Sie diese Empfehlung? Verwenden Sie das passende Adjektiv. „Es gehört zum Humanismus unserer Gesellschaft, den Anwendungsbereich von Straftaten ohne Freiheitsentzug, einschließlich der Geldstrafen, schrittweise auszubauen." Ich finde das ... (gesetzwidrig, human, unbegründet, ungerecht, unverdient). Aufgabe 12. Führen Sie eine Diskussion zum Thema „Die Vor- und Nachteile der Abschaffung der Todesstrafe". 185

Aufgabe 13. Wie glauben Sie, warum ist die Todesstrafe in vielen Ländern, darunter in Rußland, nicht abgeschafft? Gebrauchen Sie dabei folgendes Wortmaterial: Erstens ...; Zweitens ...; Drittens...; Viertens ...; also... Aufgabe 14. Führen Sie in der Gruppe eine Diskussion über das Thema „Ursachen und begünstigende Bedingungen der Straftaten". Verwenden Sie dabei folgende Wendungen! Ich vertrete folgenden Standpunkt... Ich vertrete ebenfalls den Standpunkt wie ..., daß... Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ... Der Standpunkt... ist nicht richtig. Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß ... Ich kann den Standpunkt, daß ... nicht teilen. Aufgabe 15. Führen Sie eine Diskussion über das Thema „Die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in Rußland". Verwenden Sie folgende Wendungen: Meiner Überzeugung nach... Ich bin davon fest/völlig überzeugt, daß ... Ich bin der Ansicht, daß ... Ich zweifle daran, daß ... Ich bezweifle, daß... Es läßt sich nicht bestreiten, daß ... Ich stimme Ihnen zu ... Allem Anschein nach... Nach diesen Angaben... Aufgabe 16. Vergewissem Sie sich, daß Sie die Aufgabe richtig verstanden haben! Muster:

Habe ich richtig verstanden? Ich soll zum Tatort fahren.

(mit der Untersuchung, Ende Februar, fertig sein); (den Verdächtigen vernehmen); (den Zeugen vorladen); (die Haussuchung machen); (den Fall K. übernehmen); (einen Staatsanwalt konsultieren); (die Anklageakten dem Chef zustellen); (die Aussagen des Zeugen P. überprüfen); (den Hergang der Tat rekonstruieren); (das Protokoll fuhren). Aufgabe 17. Drücken Sie Ihre Unsicherheit aus. Verwenden Sie dabei folgende Wendungen: Es ist zweifelhaft, ob... . Es ist noch sehr fraglich, ob... . Es ist noch ungewiß, ob .... Es ist noch unbestimmt, ob .... Es ist unsicher, ob .... Muster: Es ist unsicher, ob er heute kommt. 1. Er wird dir bei der Aufklärung helfen. 2. Sie wird kommen. 3. Du schaffst das allein. 4. Das Gesetz wird vom Parlament verabschiedet. 5. Sie werden uns bei der Arbeit helfen. 6. Sie wird dich heute anrufen. 7. Er wird noch kommen. 8. Der Staatsanwalt wird die Schuld des Angeklagten beweisen. 9. Der Täter wird den Mord gestehen. 10. Der Angeklagte wird verurteilt. 11. Die Zeugin wird vor dem Gericht die Wahrheit sagen. 12. Er hat ein Alibi. 13. Er hat einen Diebstahl begangen. Aufgabe 18. Sprechen Sie zu folgenden Problemen. Vor- und Nachteile einer Verurteilung auf Bewährung, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe? Beginnen Sie die Sätze mit: Ich kann die Auffassung über ... (darüber) nicht teilen; Ich bin der Auffassung, daß ...; Meiner Auffassung nach ...; Ich muß meine Auffassung über ... ändern; Sie haben eine falsche Auffassung, daß .... Aufgabe 19. Wodurch können Ihrer Meinung nach die Ursachen der Kriminalität verringert werden? Aufgabe 20. Äußern Sie sich zum Problem der komplexen Vorbeugung von Straftaten. 186

Aufgabe 21. Führen Sie eine Diskussion zum Thema „Die Rolle der Rechtspropaganda und Rechtserziehung bei der Verhütung von Straftaten". Aufgabe 22. Bestätigen Sie die folgende Feststellung „Die politische und ökonomische Stabilität des Landes sowie die Berücksichtigung sozialer Belange der Bürger trägt zur Verringerung der Kriminalität bei". Aufgabe 23. Widerlegen oder bekräftigen Sie die Aussage: „In der positiven Entwicklung der Jugendkriminalität sind die Wirkungen rechtlicher Jugendpolitik deutlich erkennbar". Stimmt das? Aufgabe 24. Bestätigen Sie die Aussage „Stimmt es, daß Kriminalisten, Staatsanwälte und Richter durch ihre zuverlässige Arbeit zu sichern haben, daß Straftaten aufgedeckt, aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden?" Aufgabe 25. Widerlegen Sie die folgende Äußerung: „Die breitgefächerte Differenzierung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit trägt nicht zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität bei". Verwenden Sie dabei folgende Wendungen: „Das ist keineswegs so, daß ..."; „Es stimmt nicht, was Sie da sagen"; „Ihre Behauptung, daß ... entspricht nicht der Wahrheit"; „Sie irren sich in der Behauptung, daß ..."; „Ich glaube, Sie irren sich in diesem Punkt"; „Ihre Feststellung sei unbegründet"; „Die Praxis dagegen zeigt, daß ..." Aufgabe 26. Nennen Sie Arten von Straftaten. Aufgabe 27. Lassen Sie Ihren Kommilitonen die Gewaltdelikte klassifizieren. Aufgabe 28. Fassen Sie die Hauptgedanken der Texte „A", „B", „C" in 10 Sätzen zusammen. Aufgabe 29. Gestalten Sie ein Gespräch zu dem Thema „Wie kann die Kriminalität bekämpft werden?" Aufgabe 30. Was halten Sie von der Information der Texte „A", „B", „C"? Aufgabe 31. Stellen Sie sich vor. Sie sind ein Kriminalbeamter. Nehmen Sie eine Anzeige bei Diebstahl und unbefugter Benutzung von Kraftfahrzeugen! Verwenden Sie dabei das angegebene Frageprogramm. 1. Wann wurde das Fahrzeug abgestellt? (Genaue Zeitangabe, wann das KFZ letzmalig gesehen wurde). 2. Wann wurde das Fehlen des KFZ festgestellt, von wem? 3. Wo wurde das KFZ abgestellt (Genaue Bezeichnung des Abstellortes, wie Straße, Hausnummer, Hof, Garage, unter Laterne u.a. – bei freiem Gelände markante Punkte angeben: Fahrrichtung). 4. War das Fahrzeug gesichert und wie? (Art der Sicherung: Seil- oder Kettenschloß, Schloßsicherung, Türschloß, Gang eingelegt, Kerzen ausgeschraubt usw.). 5. Was war es für ein Fahrzeug? (Fahrzeugart, Typ, polizeiliches Kennzeichen, Motor- und Fahrgestellnummer, Reifennummer, Farbe , genau beschreiben). Bei mehrfarbigen Fahrzeugen die Farbe der einzelnen Teile bezeichnen (Farbidentifikator vorlegen). Tachostand, Tankinhalt, Inhalt der Reservekanister, besondere Merkmale am Fahrzeug, wie Verzierungen, Lackschäden, Beulen, Lackausbesserungen, Roststellen, Ladung des Fahrzeuges: 6. Welche Gegenstände befanden sich im Fahrzeug bzw. am Fahrzeug? (Auch Maskottchen, Werkzeuge, Gepäck usw. angeben und beschreiben). 7. Baujahr des Fahrzeuges und in welchem Zustand befand es sich? 8. Welche Defekte hat das Fahrzeug? (springt schwer an, läßt sich schwer schalten, defekte Beleuchtung, erkennbare Reparaturstellen). 9. Stand das Fahrzeug allein oder waren in der Nähe noch andere Fahrzeuge ab-gestelt? 10. Welche Licht- und Witterungsverhältnisse herrschten zum Zeitpunkt des Abstellens? 11. Von wem wurde das Abstellen des Fahrzeuges beobachtet? 12. Wurde das Fahrzeug schon einmal unbefugt benutzt? (Wenn ja, Tatzeit, wurde Täter ermittelt, Personalien des Täters). 13. War das Fahrzeug von allen Seiten frei sichtbar oder war es teilweise verdeckt? 14. Wurde das Fahrzeug immer an einer bestimmten Stelle und zu einer bestimmten Zeit abgestellt? 187

15. Welchen Personen waren diese Umstände bekannt? Aufgabe 32. Nehmen Sie eine Anzeige bei einem VK-Unfall. Verwenden Sie dabei das folgende Frageprogramm: 1. Datum und Uhrzeit der Unfallmeldung. 2. Zeit des Unfalls. 3. Unfallort. 4. Personalien des Mitteilenden. 5. Art des Unfalls. 6. Anzahl der Verletzten und Toten. 7. Ist ein Arzt oder Krankentransportwagen anzufordern? (Wenn ja, sofort veranlassen). 8. Beteiligte Fahrzeuge. 9. Wurden Maßnahmen zur Sicherung des Unfallortes eingeleitet? (Ggf. Weisungen erteilen). 10. Rufnummer zwecks Rückrufgeben lassen. Aufgabe 33. Bestimmen Sie die Aufgaben der Verkehrspolizei und die der Kriminalpolizei bei der Verkehrsunfallaufhahme. I 1. Sicherung des Unfallortes; 2. Aufrechterhaltung des Verkehrs; 3. Durchführung von Absperrungs- und Umleitungsmaßnahmen; 4. Spurensuche; 5. Sicherung von Spuren vor der Vernichtung; 6. Fertigung der Verkehrsunfallanzeige; 7. Fertigung des Unfallortbefundsberichtes; 8. Fertigung einer maßstabgerechten Zeichnung; 9. Fertigung von Aufnahmen des Unfallortes; 10. Feststellung von Beteiligten und Zeugen. II 1. Weiterführende Suche und Sicherung von Spuren; 2. Fotografische Sicherung von Spuren, insbesondere Detail- und Mikroaufnahmen; 3. Ermittlung von Beteiligten und Zeugen und deren Befragung/Vernehmung; 4.Einleitung von Fahndungsmaßnahmen; 5. Durchführung von Rekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei; 6. Vorbereitung und Planung der über den Erstangriff hinausgehenden Untersuchungshandlungen. Aufgabe 34. Stellen Sie sich ein Verkehrsdelikt vor: Einer von Ihnen ist ein Kriminalist, der andere ist ein außenstehender Zeuge. Vernehmen Sie den Zeugen bei Verkehrsdelikten. Verwenden Sie dabei folgendes Frageprogramm: 1. Standort des Zeugen. 2. Blickrichtung des Zeugen. 3. Von wo und in welcher Richtung bewegte er sich? 4. Wurde er durch ein Geschehen abgelenkt (Grad der Aufmerksamkeit)? 5. Durch was wurde er auf die am Unfall Beteiligten aufmerksam? 6. In welcher Richtung bewegten sich unfallbeteiligte Personen und Fahrzeuge? 7. Mit welcher Geschwindigkeit bewegten sich diese? 8. Auf welchen Erkenntnissen beruht die Schätzung der Geschwindigkeit. (Erfahrungen persönlicher Art)? 9. Wie weit befanden sich die Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Erkennens von Zeugen entfernt? (Untersuchungsexperiment) 10. Wie war das Verhalten der Beteiligten unmittelbar vor dem Unfall? 11. Wie geschah der Unfall? (exakte Schilderung des Hergangs)? 12. Stand das Fahrzeug nach dem Unfall? 13. Wurde der Stand der Fahrzeuge nach dem Unfall verändert? 14. Warum und durch wen wurde der Stand der Fahrzeuge, die Lage Täter und Verletzter oder anderer Gegenstände verändert? 15. Wie waren die Sicht-, Witterungs- und Fahrbahnverhälmisse zum Zeitpunkt des Unfalls? 16. Wurden Äußerungen von den Beteiligten zum Zustandekommen! des Unfalls gemacht? 17. Welche Personen haben ebenfalls den Verkehrsunfall beobachtet? 18. Meinung zur Ursache (Schuldfrage) des Unfalls. 19. Erkennbare physische und psychische Verfassung der Unfallbeteiligten (Alkohol-, Arzneimitteleinwirkung usw.). Aufgabe 35. Würden Sie sich von den folgenden Prinzipien bei der Tatortarbeit leiten?: 1. Ruhe bewahren; 2. Nichts überstürzen–besonnen vorgehen; 3. Systematisch und planvoll vorgehen; 4. Unbefugte fernhalten; 5. Gründlichkeit4, 6. Kein Tatort ohne brauchbare Spur; 7. Alle Spuren sichern – über ihre Verwendung als Beweismittel später entscheiden; 8. Eigene Spuren kennzeichnen. Aufgabe 36. Vernehmen Sie/Befragen Sie die Unfallbeteiligten/ Beschuldigten bei Verkehrsdelikten! Verwenden Sie dabei Fragenkomplexe unter Beachtung der vorgenannten Aspekte. Aufgabe 37. Widersprechen Sie Ihrem Gesprächspartner. Üben Sie zu zweit nach folgendem Muster: Muster: Das Parlament hat das Gesetz beschlossen. Nein, das stimmt nicht, es hat das Gesetz nicht beschlossen; (Statt „nein, das stimmt nicht" können Sie auch sagen: Nein, ganz im Gegenteil, ...; Nein, das ist nicht wahr, ...; Nein, da irren Sie sich,...; Nein, da sind Sie im Irrtum,...) 1. Der Arzt hat dem Kranken das Medikament verschrieben. 2. Der Angeklagte hat dem Richter seine Unschuld bewiesen. 3. Der Bürgermeister hat dem Brautpaar die Urkunden gegeben. 4. Der Angestellte hat 188

dem Chef seine Kündigungsabsicht verschwiegen. 5. Die Zollbehörde hat dem Ausländer die Einreise verweigert. 6. Die Polizei hat dem Busfahrer den Führerschein entzogen. 7. Der Dieb hat dem Junggesellen die ganze Wohnungseinrichtung gestohlen. 8. Die Diebesbande hat den Fahrgästen im Schlafwagen das Geld entwendet. 9. Die Lügen helfen den Politikern immer. 10. Diese Firma zählt zu Ihren regelmäßigen Kunden. II. Dieses Gesetz tritt zwanzig Tage nach der Verkündung in Kraft, (vierzehn Tage nach der Verkündung). 12. Eine Vorlage für ein neues Gesetz wurde schon eingebracht. Aufgabe 38. Bilden Sie selbständig mit folgenden Wörtern und Wendungen Sätze: 1. Angenommen, daß der Angeklagte, die Wahrheit, sagen, so, müssen, er, freigesprochen werden. 2. Derzeit, vorsehen, das Gesetz, daß, der Beschuldigte, jedenfalls, dann, bedürfen, ein Verteidiger, wenn, die Untersuchungshaft, schon, zwei Monate, gedauert hat (§182 StPÖ, Österreich). 3. Jeder dem Gericht Eingelieferte, sein, von, unverzüglich, der Untersuchungsrichter, längstens, aber, binnen 48 Stunden, zu, vernehmen. 4. Der Untersuchungsrichter, die Vorerhebungen und Voruntersuchungen, zu führen haben. 5. Die gerichtliche Verfolgung, die Straftiaren Handlungen, eintreten, nur, auf Antrag, ein Ankläger. Aufgabe 39. Übersetzen Sie die von Ihnen gebildeten Sätze ins Russische. Kommentieren Sie diese Artikel aus der StPÖ Österreichs. Aufgabe 40. Lesen Sie folgende Sätze. Übersetzen Sie sie ins Russische. Beachten Sie die Bedeutungsunterschiede. Schreiben Sie die festen Verbindungen heraus und bilden Sie damit Ihre Sätze. 1. Man bringt die Konferenz gegen Mitternacht zum Abschluß. Die Konferenz wird gegen Mitternacht zum Abschluß gebracht. Gegen Mittemacht kommt die Konferenz zum Abschluß. 2. Man setzte das Gesetz in Kraft. Das Gesetz wurde in Kraft gesetzt. Das Gesetz trat in Kraft. 3. Gegen diese Willkür müssen wir jetzt Protest einlegen. Gegen diese Willkür wurde der Protest des Staatsanwalts erhoben. Aufgabe 41. Lesen Sie §146, §147 StGB. Wie beurteilen Sie das festgesetzte Strafmaß? Verwenden Sie das passende Adjektiv. Beginnen Sie dabei mit: „Ich finde diese Strafe... (gesetzwidrig, rechtmäßig, human, begründet, unbegründet, unverdient, hoch, hart, abschreckend, mild, schwer)." §146. Geldfälschung, (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder 3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern l oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. § 147. Inverkehrbringen von Falschgeld. (1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Aufgabe 42. Lesen Sie folgende Sätze. Übersetzen Sie sie ins Russische. Beachten Sie die Bedeutung der Verben. Bilden Sie selbst mit diesen Verben ähnliche Sätze. 1. Man klagt ihn wegen des Diebstahls, des Mordes, des Meineids an. 2. Sie bezichtigt ihn der Unehrlichkeit. 3. Die Polizei überführte ihn des Mordes. 4. Man verdächtigte den Zeugen der Lüge, des Diebstahls. Ausgabe 43. Lesen Sie folgende Sätze. Bitte achten Sie auf folgende Unterschiede: 1. Ich freue mich auf das Wochenende. Ich freue mich über dein Geschenk. 2. Wir interessieren uns für Ihr Angebot. Wir sind an Ihrem Angebot interessiert. Wir haben Interesse an Ihrem Angebot. 3. Seit 5 Jahren zählt diese Firma zu unseren regelmäßigen Kunden. Man zählt G. zu den bedeutendsten Historikern des vorigen Jahrhunderts. Hier zählen Leistungen, nicht die großen Worte. Aufgabe 44. Ergänzen Sie die Präpositionen. Erzählen Sie diese Geschichte nach. 189

Herr Albrecht nimmt ebenfalls... dem Deutschkurs in München teil. Er beschäftigt sich schon lange ... der deutschen Sprache; auch ... der Stadt München hat er großes Interesse. Er freut sich schon... das nächste Wochenende, denn er interessiert sich besonders ... die Sehenswürdigkeiten. Er will entweder den Englischen Garten oder das Deutsche Museum besuchen;das hängt ... Wetter ab. Da am Samstag die Sonne erscheint, erkundigt sich Herr Albrecht ... der Hotelrezeption ... dem Weg zum Englischen Garten. Er bittet... einen Stadtplan und verläßt das Hotel. Aufgabe 45. Wie sagt man das auf Russisch? die Bekämpfung der Kriminalität, Organisierte Kriminalität, Organisiertes Verbrechen, die Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels. Aufgabe 46. Wie heißt Teil der Polizei, der die Aufgabe hat, Verbrechen zu untersuchen? Wählen Sie das Richtige (Schutzpolizei; Verkehrspolizei; Bundesgrenzschutz, Grenzpolizei, Kriminalpolizei). Aufgabe 47. Was verbinden Sie mit dem Begriff „Schmerzensgeld"? Wie wird dieser Terminus im deutschrussischen Wörterbuch übersetzt? Aufgabe 48. Wie läßt sich das mit einem Wort sagen? – „Entschädigung in Geld für einen erlittenen immateriellen Schaden". Aufgabe 49. Sagen Sie. Haben folgende Sätze gleiche Bedeutungen?: 1. Ihm wurden zwei Morde zur Last gelegt. 2. Er wurde zweier Morde beschuldigt. 3. Man behauptet, daß er zwei Morde begangen (verübt) hat. 4. Er wurde eines Mordes bezichtigt. Aufgabe 49.1. Schreiben Sie die Verben und Wendungen aus den obigen Sätzen heraus. Geben Sie ihre Rektion an. Bilden Sie selbst einige Sätze mit den angeführten Verben und Wendungen. Beachten Sie die Rektion. Aufgabe 50. Stellen Sie sich vor. Sie sind ein Kriminalkommissar. Ein Einbruchsdiebstahl wurde begangen. Nehmen Sie nach folgendem Frageprogramm eine Anzeige auf! 1. Wer ist Eigentümer des gestohlenen Gegenstandes? 2. Wer war vor der Tat zuletzt am Ort des Einbruchs? 3. Waren alle Türen, Fenster und Behältnisse verschlossen und die üblichen Sicherungsvorkehrungen getroffen? 4. Ist betreffender Person beim Weggang vom Objekt etwas Besonderes aufgefallen? (Personen, abgestellte Fahrzeuge usw.) 5. Geschah das Verlassen des Objektes zur üblichen Zeit? 6. Wann und unter welchen Umständen erhielt der Anzeigeerstatter vom Ereignis Kenntnis? 7. Wurden verdächtige Geräusche wahrgenommen? 8. Wurden am Tatort Personen angetroffen? Welche? 9. Welche Wahrnehmungen wurden bei der Tatfeststellung gemacht? 10. Wo und wie lagen die Glasscheiben, Holzsplitter oder Teile zerstörter Gegenstände, Werkzeuge usw.? 11. Welche Gegenstände waren nicht am üblichen Platz? 12. Welche fremden Gegenstände befanden sich am Tatort? 13. Welche Gegenstände wurden entwendet? (exakte Beschreibung und Wen der Gegenstände, Verwendungszweck). 14. Wer hatte Kenntnis davon? 15. Welche Veränderungen wurden vom Anzeigeerstatter oder anderen Personen am Tatort vorgenommen? Auch eine Unterhaltung (Ein Polizist und ein Jugendlicher) P: J: P: J: P: J: P: J: P: J:

Wo waren Sie gestern abend? Warum wollen Sie das wissen? Ich habe Sie gefragt, wo Sie gestern waren? In einer Diskothek. In welcher? Im Big Apple. Wo ist die? In der Türkenstraße. Gehen Sie da oft hin? Sooft ich Lust habe. 190

P: J: P: J: P: J: P: J: P: J: P: J:

Und wie oft ist das? Zwei- bis dreimal in der Woche. Sind Sie dort bekannt? Ich glaube schon. Fragen Sie doch den Besitzer. Darf ich Ihren Ausweis sehen? Den habe ich nicht bei mir. Haben Sie Ihren Führerschein bei sich? Hier! Und jetzt sagen Sie mir endlich, was Sie von mir wollen? Letzte Nacht sind Autos beschädigt worden, am Stadtpark. Was habe ich damit zu tun? Sie treffen sich doch auch mit anderen Jugendlichen im Stadtpark. Ja. Aber ich beschädigte keine Autos! ***

J: K. J: K: K: J:

Hier habt ihr gelesen? Was denn? Da haben Marder ( , ) die Gummis an Autos zerfressen. Guten Appetit! Sehr komisch. Gar nicht komisch. Mich hat gestern ein Polyp (der Polyp salop = Polizist Schutzmann – gefragt, wo ich vorgestern abend war. Immer die Jugendlichen.

),

Aufgaben zum Dialog Aufgabe 1. Hören Sie den Dialog. Aufgabe 2. Lesen Sie den vorstehenden Dialog zu zweit! Aufgabe 3. Übersetzen Sie ihn ins Russische nach Gehör! Aufgabe 4. Führen Sie ein ähnliches Gespräch! Aufgabe 5. Antworten Sie! Warum wurde der Jugendliche vom Polizisten ausgefragt? Aufgabe 6. Wie glauben Sie? Hatte der Polizist das Recht oder den Grund, den Jungen festzuhalten und ihn auszufragen? Ist das nicht eine Verletzung der Menschenrechte? Äußern Sie sich dazu von verschiedenen Standpunkten aus. Aufgabe 7. Sprechen Sie über das Verhältnis zwischen der Polizei und Jugend in Ihrem Land. Aufgabe 8. Hören Sie die folgende Kurzgeschichte und geben Sie sie sinngemäß wieder. Ein junger Mann stand vor Gericht. Er hatte einige Zeit in einer Druckerei gearbeitet. Dort hatte er sich seine Kenntnisse angeeignet. Er hatte falsche Fünfzigmarkscheine hergestellt. Er war vorsichtig gewesen und hatte nur nachts gearbeitet. Man hatte ihn erwischt. Der Hausmeister war aufmerksam geworden und hatte ihn bei der Polizei angezeigt. Er hatte ihn einige Male nachts in den Keller schleichen sehen. Der Richter war dem Angeklagten freundlich gesinnt. Der junge Mann war arbeitslos und hatte sofort alles gestanden. Eine Gefängnisstrafe von zwei bis drei Jahren war ihm sicher. Geldfalschen muß hart bestraft werden. Zu Beginn der Verhandlung las der Richter die Anklageschrift vor. Dann waren alle Beweisstücke aufgezählt: Der nachgemachte Kellerschlüssel, die Druckplatten und die falschen Fünfzigmarkscheine. Der Gerichtsdiener war gebeten worden, diese Sachen auf den Richtertisch zu legen. Der Gerichtsdiener war ein ordentlicher Mensch. Man mußte den Geschworenen die Sachen einzeln zeigen. Zum großen Erstaunen des Richters fehlte das Falschgeld. Man konnte das fehlende Beweisstück nicht finden. Die Polizei hatte den Fall bearbeitet und das Beweismaterial gesammelt. Die Antwort war kurz: „Die Fünfzigmarkscheine haben wir Ihnen am 3. dieses Monats durch die Post überweisen lassen". 191

Lehrstoff zum Selbststudium Aufgabe 1. Sehen Sie den nachstehenden Zeitungsbeitrag durch! (Süddeutsche Zeitung) Zahl rechtsextremer Gewalttaten stieg um mehr als SO Prozent Bonn (dpa) – Die Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten in Deutschland ist im vergangenen Jahr drastisch gestiegen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verzeichnete mit fast 2300 Straftaten einen Anstieg von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, 17 Menschen wurden getötet und zahlreiche zum Teil schwer verletzt. 90 Prozent der Anschläge und Übergriffe waren gegen Ausländer gerichtet. Täter seien vor allem Jugendliche und Heranwachsende gewesen, sagte der Bundesminister Seiters. Eine zentrale Steuerung durch rechtsextremistische Organisationen sei nicht festgestellt worden. Doch seien im militanten Bereich „erste Anzeichen von Rechtsterrorismus zu verzeichnen". Die Statistik der Verfassungsschützer weist für das vergangene Jahr 2285 Gewaltdelikte „mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation" aus. 54 Prozent mehr als 1991(1483). Bei den Brandund Sprengstoffanschlägen wurde der stärkste Anstieg verzeichnet: von 383 auf 701. 77mal wurden jüdische Friedhöfe, Mahnmale und sonstige Gebäude geschändet, doppelt so viele wie im Vorjahr. Von 894 ermittelten Tatverdächtigen waren etwa 70 Prozent Jugendliche und Heranwachsende, nur zwei Prozent waren älter als 30 Jahre. Nach absoluten Zahlen liegt bei den Ländern Nordrhein-Westfalen mit 513 Taten an der Spitze, gefolgt von Baden-Württemberg (256), Brandenburg (229) und Mecklenburg-Vorpommern (184). In Hamburg mit 36 und Bremen mit zwei registrierten Fällen wurden die wenigsten rechtsextremistischen Gewalttaten verübt. Bezogen auf jeweils 100000 Einwohner liegt Nordrhein-Westfalen allerdings in der Mitte der Liste. Sie wird angeführt von Mecklenburg-Vorpommern (Quote 9,52) vor Brandenburg (8,83), Schleswig-Holstein (4,19), dem Saarland (4,19),Sachsen-An-halt (3,59) und Sachsen (3,35). Seiters verwies aufeinen Rückgang der ausländerfeindlichen Straftaten seit vergangenem November. Mit 70 Fällen liege der Januar im Monatsmittel deutlich unter dem Vorjahr. Der Minister führte diese Entwicklung unter anderem auf die von ihm ausgesprochenen Verbote dreier neonazistischer Gruppierungen zurück. Außerdem seien der geplante Stellenabbau beim Verfassungsschutz gestoppt sowie beim Bundeskriminalamt eine neue Gruppe für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und terrorismus eingerichtet worden. Die Polizei in Schwerin hat laut AFP am Samstag 17 Jugendliche festgenommen, die Teilnehmer einer Demonstration gegen Ausländerfeindlichkeit mit rassistischen Parolen starten. Rund tausend Menschen hatten in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns mit Kreuzen, Fackeln und Taschenlampen gegen Ausländerhaß demonstriert. Aufgabe 2. Erzählen Sie Ihren Kommilitonen, worum es sich in diesem Zeitungsartikel handelt. Aufgabe 3. Kommentieren Sie diese Nachricht. Aufgabe 4. Womit hängt das Ihrer Meinung nach zusammen, daß die Gewalttaten in Deutschland drastisch gestiegen sind? Aufgabe 5. Lesen Sie den folgenden Text. Nehmen Sie die Information des Textes zur Kenntnis. Taschendiebstahl Taschendiebstähle treten überwiegend als Einzelstraftaten, jedoch auch als Straftatenhäufüngen oder Brennpunkte in Erscheinung und richten sich vorrangig gegen das persönliche Eigentum. Aufgrund situativer Bedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit Personenkonzentrationen in den Hauptgeschäftszeiten und im Berufsverkehr kommen sie an bestimmten Ortlichkeiten (wie in Kaufhäusern und Verkehrsmitteln) verstärkt vor. Die Spezifik der Begehung von Taschendiebstählen besteht darin, daß die Täter vorrangig Geldbörsen, Brieftaschen und andere Behältnisse, in denen sie Bargeld oder Wertgegenstände vermuten, unmittelbar aus der Bekleidung sowie aus Taschen und anderen mitgefühlten Behältnissen der Geschädigten unter Ausnutzung der jeweiligen Umstände entwenden. Die strafrechtliche Abgrenzung des Taschendiebstahls zum Raub von Taschen und anderen Behältnissen gemäß § 252 StGB erfolgt, in dem geprüft wird, ob eine gewaltsame 192

Wegnahme der Sache vorliegt bzw. der Besitz einer entwendeten Sache gewaltsam oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben und Gesundheit gesichert wurde. Für Taschendiebstähle ist im Gegensatz zum Raub charakteristisch, daß die unmittelbare Wegnahme der Sache von den Geschädigten nicht bemerkt und der Diebstahl oft erst später festgestellt wird. Aufgabe 5.1. Antworten Sie. Wo treten die Diebstahle in der Regel auf? Aufgabe 6. Definieren Sie die Straftat „Taschendiebstahl"! Aufgabe 7. Wo liegt die Grenze zwischen Taschendiebstahl und Raub von Taschen? Aufgabe 8. Was ist für Taschendiebstähle charakteristisch? Aufgabe 9. Sehen Sie den Text „Diebstähle" durch! Geben Sie den Inhalt des Textes auf Russisch wieder. Diebstähle Einbruchsdiebstahl, Nachschlüsseldiebstahl und Einsteigediebstahl sind die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Deliktarten. Im Gegensatz zum Diebstahl, bei dem nur eine einfache Wegnahmehandlung vollzogen wird, verwirklicht der Täter beim Einbruchsdiebstahl sein Tatziel dadurch, in dem er unter Anwendung von Gewalt vordringt. Die Gewaltanwendung richtet sich vorwiegend gegen Gebäude, Räume, Behältnisse und umschlossene Sachen. Neben körperlicher Gewaltanwendung werden häufig Werkzeuge benutzt. Bei Nachschlüsseldiebstahl verschafft sich der Täter mittels eines schloßfremden Werkzeuges oder eines nicht zum Schloß gehörenden Schlüssel Zutritt zu verschlossenen Räumen oder öffnet Behältnisse. Täter verwendet auch unberechtigt in Besitz gebrachte, zum Schloß gehörende Schlüssel. Diese Begehungsweise tritt auch oft im Zusammenhang mit Einbruchsdiebstählen in Erscheinung. Täter nutzt auch begünstigende Umstände aus und verwendet in Briefkästen, Lichtkästen, unter Abtretern, in Fenstern, Schubkästen u.a. Verstecken abgelegte, zum Schloß gehörende Schlüssel. Unter Einsteigediebstahl werden Straftaten verstanden, bei denen der Täter in umschlossene oder umfriedete Grundstücke, Räume oder Gebäude einsteigt und daraus Geld, Gegenstände und Sachen entwendet. Es wird lediglich eine bestimmte Art des Vergehens des Täters ausgedrückt. Er nutzt stehende Zugangsmöglichkeiten aus, ohne Gewalt zur Überwindung des Hindernisses, beispielsweise, beim Einsteigen durch Fenster, Öffnungen und Dachluken, Kelleröffnungen usw. anzuwenden. Um sein Tatziel zu erreichen, geht der Täter auf verschiedene Art und Weise vor (mittels Einsteigen, Aufbrechen, Nachschlüssel), so daß die Begehungsarten auch in kombinierter Form angewendet werden. Aufgabe 10. Suchen Sie im Text die Antworten auf folgende Fragen: 1. Welche Arten von Diebstählen gibt es? 2. Wodurch unterscheiden sie sich voneinander: Einbruchsdiebstahl, Nachschlüsseldiebstahl und Einsteigediebstahl? 3. Was ist die Zielsetzung des Täters bei Diebstahl? Aufgabe 11. Schreiben Sie die Antworten in Ihre Hefte ein! Aufgabe 12. Was könnten Sie als Verhütung der Diebstähle empfehlen? Aufgabe 13. Besprechen Sie das Problem „Diebstähle" von allen Seiten! Aufgabe 14. Lesen Sie § 242 StGB Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Aufgabe 15. Kommentieren Sie das. Aufgabe 16. Nehmen Sie die Information aus § 243 StGB zur Kenntnis. Besonders schwerer Fall des Diebstahls, (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu 193

zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter: 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, eine Wohnung, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, 3. gewerbsmäßig stiehlt. Aufgabe 17. Vergleichen Sie §242, §243 StGB mit den entsprechenden Paragraphen des StGB der Russischen Föderation. Stimmen Sie in allen Punkten Uberein? Geben Sie Ihren Kommentar dazu ab. (Strafgesetzbuch 30. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag. München. 1996). Text N l (Ein Hörverstehenstext) Gegenstand und Aufgabe des Strafprozessrechts Wir besitzen 2 große Gesetzgebungswerke, die das menschliche Verbrechen zum Gegenstand haben: das StGB vom 15. Mai 1871 und die Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877. Während das StGB die Voraussetzungen der Strafbarkeit, die Arten der Strafe und die sonst auf Grund eines mit Strafe bedrohten Verhaltens zu verhängenden staatlichen Maßnahmen im einzelnen beschreibt, befaßt sich die Strafprozeßordnung mit den Formen der Verbrechensermittlung und regelt den Ablauf des Verfahrens von der Anzeige bis zu Strafvollstreckung. Man bezeichnet das Strafverfahrensrecht auch als formelles Strafrecht im Gegensatz zum materiellen Strafrecht, das im StGB enthalten ist. Die für den Strafprozeß wesentlichen Vorschriften sind allerdings nicht sämtlich in der StPO zu finden. Daneben spielt namentlich das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 eine erhebliche Rolle. Es bestimmt die sachliche Zuständigkeit, den Aufbau und die Zusammensetzung der einzelnen Gerichte, die Organisation der Staatsanwaltschaft und die allgemeinen, nicht auf den Strafprozeß beschränkten Grundsätze für den äußeren Ablauf der gerichtlichen Tätigkeit. Das Strafprozeßrecht hat eine doppelte Aufgabe. Es soll Verfahrensformen zur Verfügung stellen, die eine Überführung des Schuldigen und damit den Schutz der Gesellschaft vor dem Verbrechen mit größtmöglicher Sicherheit gewährleisten; es soll aber gleichzeitig Vorsorge dafür treffen, daß ein Unschuldiger nicht verurteilt und daß in seine persönliche Freiheit so wenig eingegriffen wird, wie es mit dem Ziel der Verbrechensbekämpfung für irgend vereinbar ist. Da nun Schuld oder Unschuld im Laufe des Verfahrens erst ermittelt werden sollen, muß das Gesetz die Notwendigkeit energischen Eingreifens gegenüber dem möglicherweise Schuldigen mit dem Gebot, den Freiheitsraum des vielleicht doch Unschuldigen zu wahren, in jedem Stadium der Ermittlungen durch sorgfältige Interessen zum Ausgleich bringen. Hinzu kommt, daß selbst der Schuldige gegenüber dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden keineswegs rechtlos ist. Da in einem Rechtsstaat die Menschenwürde, die dem Verbrecher wie jedem anderen eigen ist, unter keinen Umständen angetastet werden darf, muß der Gesetzgeber auch unter diesem Aspekt zulässige und unzulässige Ermittlungsmethoden voneinander abgrenzen. Zugespitzt formuliert: Die Normen des Strafverfahrensrechts sollen nicht nur den Schutz des einzelnen durch das Strafrecht verwirklichen, sondern ihn auch vor dem Strafrecht, d.h. vor jeder Möglichkeit polizeistaatlicher Übergriffe der Strafvervolgungsorgane, nachhaltig schützen. Bevor wir doch auf dieses Thema eingehen, wollen wir uns ein Bild verschaffen, wie nach geltendem Recht ein Strafverfahren abläuft. Lassen Sie mich zu Beginn der heutigen Vorlesung wie gewöhnlich den Inhalt der letzten in Stichworten rekapitulieren, ehe ich zu dem für heute angekündigten Thema „Ablauf eines Strafverfahrens" komme. Also: Für den Gang eines Zivilprozesses waren zu erläutern die Klageerhebung und die Fälle, in denen die Klage durch einen Rechtsanwalt eingebracht werden muß, der Inhalt der Klageschrift (Sie erinnern sich: Parteien, Streitgegenstand, Klagegrund und Antrag), die Zustellung der Klageschrift und die Klagemöglichkeit, im schriftlichen Vorverfahren Erklärungen und Beweismittel einzubringen sowie die Ladung, die mündliche Verhandlung und, falls die Klage weder zurückgenommen noch ein Vergleich erreicht wird, das Urteil. Heute nun soll der Gang eines Strafverfahrens zunächst in groben Zügen dargestellt werden. Das Strafverfahren wird nicht von den Parteien beherrscht: aufgrund des Offizialprinzips ist den staatlichen Organen die Pflicht auferlegt, den Straftäter zu verfolgen und abzuurteilen. Sobald also der Verdacht einer 194

strafbaren Handlung besteht, muß die Strafverfolgung von Amts wegen einsetzen. Der Staatsanwaltschaft steht ein Anklagemonopol zu, ausgenommen die Privatklage. Der Wille des Verletzten spielt dabei keine Rolle, außer bei Antragsdelikten. Die Strafverfolgungsorgane haben aber in der Regel aufgrund des Legalitätsprinzips die Pflicht zum Einschreiten. Lassen wir diese Bereiche erst einmal beiseite: sie werden uns später noch eingehender beschäftigen. 1. Das Verfahren beginnt mit der Strafanzeige, die von jedem, von uns bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht erstattet werden kann. Es setzt danach das Ermittlungsverfahren ein, in dem die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu erforschen hat, d. h. sie muß für die Beweiserhebung Zeugen und den Beschuldigten befragen oder durch die Polizei befragen lassen. Auch die Spurensicherung gehört zu diesen vorbereitenden Maßnahmen, ggf. auch der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls wegen Verdunkelungsoder Fluchtgefahr. Auf diesem Teil der Voruntersuchung also Haftbefehl, Haftbefehlsgründe und Untersuchungshaft, wird später noch einzugehen sein. Das schließlich zusammengebrachte Entlastungs-wie Belastungsmaterial ist zu prüfen. Ergibt sich nun ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten, so erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage durch Einreichimg einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. 2. Das Gericht prüft nun in dieser 2. Stufe des Verfahrens, ob die Verdachtsmomente zur Eröffnung eines Hauptverfahrens ausreichen. Selbstverständlich wird dem Angeschuldigten die Klageschrift zur Stellungnahme zugestellt. Nur dann, wenn das Gericht in der Vorprüfung zu der Ansicht kommt, daß dem Angeschuldigten mit aller Wahrscheinlichkeit die Tat nachzuweisen und mit einer Verurteilung zu rechnen ist, beschließt es die Eröffnung der Hauptverhandlung. 3. Der Eröffhungsbeschluß läßt die Anklage zur Hauptverhandlung zu, die die dritte und wichtigste Stufe des Strafverfahrens ist. Der Vorsitzende des Gerichts setzt den Termin fest, lädt alle Zeugen und läßt die notwendigen Beweismittel herbeischaffen. In der Hauptverhandlung wird nach Verlesung der Anklageschrift der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen und der ihm zur Last gelegten Straftaten vernommen, wobei er nicht zur Aussage gezwungen ist. Es werden die Zeugen vernommen, die ggf. auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen bzw. über die Folgen einer wissentlich falschen Aussage unter Eid belehrt werden müssen. Zudem werden alle Beweismittel ausgewertet. Nach Abschluß der Beweisaufnahme folgen das Plädoyer des Staatsanwalts, der einen Strafantrag mit dem vom Gesetz für die abzuurteilende Straftat vorgesehenen Strafmaß stellt, und das Plädoyer des Verteidigers, der Freispruch beantragt oder um eine milde Strafe bitten wird. Danach hat der Angeklagte das letzte Wort. Das Gericht zieht sich anschließend zur Beratung zurück, die nicht öffentlich ist. Nach dieser Beratung verkündet der Vorsitzende das Urteil, das im Strafmaß durchaus den Antrag des Staatsanwalts sowohl unter- als auch überschreiten kann. Der Verurteilte kann das Urteil annehmen, oder aber er, sein Verteidiger wie auch der Staatsanwalt können gegen das Urteil Berufung einlegen. Dies also in groben Zügen zu Ihrer ersten Information der Ablauf eines Strafverfahrens. (Fachsprache Deutsch. Rechtswissenschaft. Lese- und Arbeitsbuch. Lothar Jung. Max Hueber Verlag. 1994). Aufgabe 1. Merken Sie sich die folgenden Abkürzungen. Nennen Sie die russischen Entsprechungen dafür: StGB – das Strafgesetzbuch: StPO – die Strafprozeßordnung. Aufgabe 2. Lesen Sie vor dem Hören des Textes die folgenden Aufgaben. 1. Was haben zwei Gesetzgebungswerke (das StGB und die StPO) zum Gegenstand? Worum handelt es sich im diesem Text? Antworten Sie in zwei Sätzen. 2. Wieviel Abschnitte hat der Text? 3. Was wird in den einzelnen Abschnitten angesprochen? Notieren Sie dabei nur Stichwörter, die als Überschriften dienen kennen? 4. Was wird als besonders wichtig hervorgehoben? Wodurch wird das erreicht? Aufgabe 3. Bestimmen! Sie die Textsorte. Bekräftigen Sie Ihren Standpunkt durch spezifische sprachliche Mittel und Textstruktur. Was hat ein Vortrag bzw. eine Vorlesung zum Ziel? Aufgabe 4. Worum handelt es sich in diesem Text? Sagen Sie das in einem Satz. Wie können Sie die Richtigkeit Ihrer Antwort überprüfen? 195

Aufgabe 5. Beantworten Sie die Fragen zum Text: 1. Welche Gesetzgebungswerke haben das menschliche Verbrechen zum Gegenstand? 2. Was beschreibt das StGB? 3. Womit befaßt sich die StPO? 4. Wie bezeichnet man das Strafverfahren anders? 5. Warum spielt das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877 eine erhebliche Rolle? 6. Worin besteht die doppelte Aufgabe des Strafprozeßrechts? 7. Auf welche Art und Weise soll die Schuld oder Unschuld ermittelt werden? 8. Wie wird die Menschenwürde in einem Rechtsstaat geschützt? Aufgabe 6. Suchen Sie im Text nach einem Abschnitt, wo es sich um die Darstellung des Gangs eines Strafverfahrens handelt. Aufgabe 7. Sehen Sie Absatz l durch und schildern Sie die 1. Stufe des Verfahrens. Aufgabe 8. Lesen Sie Absatz 2 und antworten Sie, was dem Gericht in der 2. Stufe obliegt. Aufgabe 9. Übersetzen Sie Absatz 3. Lassen Sie Ihren Studienfreund über die Schritte berichten, die die 3.Stufe des Strafverfahrens vorsieht. Aufgabe 10. Wie glauben Sie, warum nennt man die 3. Stufe des Strafverfahrens die wichtigste? Aufgabe 11. Antworten Sie. a) Wann hat der Angeklagte das letzte Wort? b) Wann kann der Verurteilte gegen das Urteil Berufung einlegen? c) Wann verkündet der Vorsitzende das Urteil? Aufgabe 12. Erklären Sie den Unterschied zwischen „der Angeklagte" und „der Verurteilte"? Ziehen Sie ein Nachschlagewerk zu Rate. Aufgabe 13. Hören Sie den Text noch einmal. Machen Sie sich Notizen. Fassen Sie anschließend den Inhalt zusammen. Aufgabe 14. Geben Sie eine Gliederung des Textes. Aufgabe 15. Schreiben Sie aus dem Text Wörter, Ausdrücke und Wendungen heraus, die das Rechtsgebiet „Strafprozeßordnung" kennzeichnen. Aufgabe 16. Schreiben Sie für die folgenden Zusammensetzungen und Wendungen russische Entsprechungen: 1. Zulässige Ermittlungsmethoden 2. die Verbrechensermittlung 3. die Verbrechensbekämpfung 4. das Strafverfahrensrecht 5. die Strafvollstreckung 6. das Strafprozeßrecht 7. die Strafverfolgungsorgane 8. das Strafverfahren 9. die Klageschrift 10. die Beweismittel einbringen Aufgabe 17. Nennen Sie die russischen Äquivalente für: ein arbeite-, familien-, strafzivilrechtliches Verfahren; ein Verfahren anstrengen, einleiten, eröffnen, aussetzen, abschließen, einstellen, wiederaufnehmen, niederschlagen; ein Verfahren läuft; in ein (schwebendes) Verfahren eingreifen; ein Berufungs-, Disziplinar-, Gerichts-, Strafverfahren; einen Prozeß anstrengen, gegen j-n führen, gewinnen, verlieren, wiederaufnehmen; ein öffentlicher Prozeß. Bis zum Prozeß sitzt er in Untersuchungshaft. Aufgabe 18. Bilden Sie mit den vorstehenden Wörtern und Wendungen Ihre eigenen Sätze und schreiben 196

Sie sie in Ihre Hefte ein. Aufgabe 19. Passen folgende Übersetzungen zusammen? 1. das Antragsdelikt – , 2. das Urteil annehmen – 3. gegen das Urteil eine Berufung einlegen – 4. die Hauptverhandlung – 5. Freispruch beantragen –

,

,

Aufgabe 20. Erklären Sie. Aus welchen Wörtern besteht die Zusammensetzung „die Strafverfolgungsbehörden"? Übersetzen Sie zuerst die Zusammensetzung und dann jedes Wort des Kompositums ins Russische. Benutzen Sie dabei das Wörterbuch. Aufgabe 21. Im Vorlesungstext finden wir den Terminus, das „Legalitätsprinzip". Wußten Sie schon, daß dieser Begriff im deutschen Wörterbuch wie folgt definiert wird: „Das Legalitätsprinzip: Pflicht der Staatsanwaltschaft, die strafbaren Handlungen zu verfolgen."? Wie wird dieser Terminus im russischen Rechtswörterbuch erklärt? Aufgabe 22. Sie finden im Text den Begriff „das Offizialprinzip". Lesen Sie jetzt die Übersetzung und die Erklärung dieses Begriffs, wie sie im deutschrussischen Rechtswörterbuch zu finden sind: Offizialprinzip – , . Aufgabe 23. Im Text tauchen einige Abkürzungen auf. Finden Sie sie heraus und lösen Sie sie auf. Aufgabe 24. Erklären Sie nun, was Sie mit dem Begriff „Strafprozeßordnung" verbinden. Aufgabe 25. Lesen Sie die Definition des Begriffes „Juristendeutsch". Sind Sie der gleichen Meinung? Begründen Sie Ihre Meinung. „Juristendeutsch (oft abwertend): durch komplizierte, pedantisch genaue und oft weitschweifige Formulierungen gekennzeichnete, schwer verständliche Ausdrucksweise der Juristen". (Duden. Deutsches Universalwörterbuch.) Aufgabe 26. Bilden Sie Sätze. Gebrauchen Sie das Präteritum. Schreiben Sie die Sätze in Ihre Hefte ein. 1. Zu einem Monat, mit Bewährung, verurteilen, das Gericht, der Angeklagte. 2. Er, werden, ein Diebstahl, bezichtigen. 3. Der Angeklagte, werden, das Verbrechen, überführen. Aufgabe 27. Lesen Sie, wie das Rechtswörterbuch den Begriff „Gesetz" erklärt: Gesetz: Der Begriff „Gesetz" wird in doppeltem Sinne verwendet. Gesetz im materiellen Sinne ist jede Rechtsnorm, d.h. jede hoheitliche Anordnung, die für eine unbestimmte Vielzahl von Personen allgemein verbindliche Regelungen enthält. Gesetz im formellen Sinne ist jeder Beschluß der zur Gesetzgebung zuständigen Organe, der im verfassunmäßig vorgesehenen förmlichen Gesetzgebungsverfahren ergeht, ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet ist (Ausfertigung, Verkündung von Rechtswissenschaften). (Rechtswörterbuch C. Greifeids. 12., neubearbeitete Auflage. C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. München. 1994). Aufgabe 28. Vergleichen Sie diese Definition mit der in einem russischen Rechtswörterbuch. Äußern Sie sich dazu. Aufgabe 29. Erklären Sie. Was verbinden Sie mit dem Begriff „Resozialisieren"? Beginnen Sie dabei mit „Resozialisieren heißt..."; „Unter Resozialisieren verstehe ich ..."; „Resozialisieren bedeutet...". Aufgabe 30. Ein Wörterbuch definiert den Begriff „Resozialisieren" wie folgt: „Nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe (mit den Mitteln der Pädagogik, Medizin und Psychotherapie) schrittweise wieder in die 197

Gesellschaft eingliedern". Wie stehen Sie zu diesem Problem? Mit welchen Mitteln läßt sich dieses Problem effektiv lösen? Aufgabe 31. Hören Sie den Text noch einmal und fassen Sie anschließend die wesentlichen Informationen zusammen (zuerst mündlich, dann schriftlich). Aufgabe 32. Schreiben Sie ein Kurzreferat über Gegenstand und Aufgaben des Strafprozeßrechts. Aufgabe 33. Fassen Sie einen Kurzbericht über das Strafverfahren in der BRD ab. Text N 2 Strafrecht Auch das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht. Seine besondere Bedeutung erfordert jedoch eine etwas genauere Betrachtung. Es ist die Aufgabe des Strafrechts, wichtige Rechtsgüter, die für das friedliche Zusammenleben der Menschen unentbehrlich sind, besonders zu schützen. Dieser Schutz soll dadurch gewährleistet werden, daß für bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen (Straftaten), durch welche solche Rechtsgüter geschädigt werden, Strafen angedroht und gegebenenfalls auch verhängt werden. Die staatliche Strafe ist immer ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit desjenigen, den sie betrifft. Im Rechtsstaat, der ja Eingriffe der Staatsgewalt in die Freiheit des einzelnen begrenzen soll, kann deshalb nicht jedes beliebige schutzwürdige Interesse durch strafrechtliche Normen geschützt werden. Nicht für jede beliebige Störung des gesellschaftlichen Zusammenlebens kann die staatliche Rechtsordnung eine Strafe androhen. Historisch gesehen hat das staatliche Strafrecht die private Rache abgelöst. Ein Instrument der Unterdrückung und der Barbarei war das Strafrecht während der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland. Diese Erfahrung ist ein wichtiger Grund dafür, daß durch das Grundgesetz die staatliche Strafe an besonders enge Voraussetzungen gebunden ist. Das rechtsstaatliche Strafrecht orientiert sich deshalb an der besonderen Sozialschädlichkeit eines Verhaltens oder einer Handlung. Es verlangt außerdem, daß die Bedeutung eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die im Falle seiner Verletzung verhängte Strafe in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, und daß die Voraussetzungen für die Androhung und Verhängung einer Strafe genau bestimmt sind. Ohne Ubertreibung kann man sagen, daß die Ausgestaltung des Strafrechts ein Prüfstein der Rechtsstaatlichkeit ist. Das Grundgesetz sichert die rechtsstaatlichen Grundsätze des Strafrechts durch eine Reihe von Bestimmungen. Es gebietet (Art. 103 Abs. 2), daß eine Tat nur dann bestraft werden darf, wenn die Strafbarkeit vor Begehung der Tat gesetzlich geregelt war. Diese Vorschrift enthält zwei wichtige Forderungen. Erstens muß im voraus so genau wie möglich feststehen, welche Handlungen oder Verhaltensweisen mit Strafe bedroht sind. Und zweitens muß auch die Strafandrohung selbst (Art und Höhe der Strafe) bereits zum Zeitpunkt der Straftat gesetzlich bestimmt sein. Rückwirkende Strafgesetze würden die Rechtssicherheit als Voraussetzung rechtlich geschützter Freiheit zerstören; sie sind deshalb immer unzulässig. Diese Vorschriften der Verfassung lassen sich in der Regel zusammenfassen: keine Straftat ohne Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz („nulla poena sine lege"). Vom Rückwirkungsverbot ausgenommen ist allerdings die Anwendung späterer gesetzlicher Regelungen, wenn sich diese zugunsten des betroffenen Straftäters auswirken. In Art. 103 Abs. 3 verbietet das Grundgesetz die mehrmalige Bestrafung wegen derselben Tat (Verbot der Doppelbestrafung). Nach Art. 102 ist die Todesstrafe abgeschafft; und Art. 104 enthält besondere Rechtsgarantien für den Betroffenen im Fall einer Freiheitsentziehung. Ein Hauptproblem des Strafrechts liegt in der Frage, welche Zwecke die Strafe verfolgt. Auf diese Frage gibt es verschiedene Antworten: Sühne und Vergeltung Frühere Auffassungen sahen den Zweck der Strafe in Sühne oder Vergeltung. Durch die Sühne sollte der Täter, der das Recht gebrochen hatte, wieder mit der Gemeinschaft versöhnt werden. Strafe als Vergeltung zielt auf einen Ausgleich der Schuld, die der Straftäter auf sich geladen hat. In diesem Verständnis von Strafe ist allein die begangene Tat maßgeblich; der Täter soll eine seiner Tat entsprechende Strafe erleiden. Wer den Sinn der Strafe in der Vergeltung sieht, läßt die Frage nach nützlichen Auswirkungen der Strafe für den Täter und für die Gemeinschaft außer acht. Auch wenn Strafe als Vergeltung im Einzelfall „gerecht" sein mag, so ist sie doch ungeeignet, sozialschädliches Verhalten in der Zukunft zu verhindern. 198

Abschreckung und Vorbeugung Dies ist das erklärte Ziel anderer Straftheorien, die den Zweck der Strafe in der „Prävention", das heißt der Abschreckung und der Vorbeugung gegen künftige Straftaten, sehen. Zu unterscheiden sind die „Generalprävention" und die „Spezialprävention". Für die Theorie der Generalprävention liegen der Zweck und der Rechtfertigungsgrund der Strafe darin, daß sie positive Auswirkungen für die Allgemeinheit hat. Die Bestrafung eines Täters soll anderen ein warnendes Beispiel sein und sie ihrerseits zur Gesetzestreue anhalten. Strafe als Spezialprävention soll dagegen bezwecken, den Täter selbst von der Begehung künftiger Straftaten abzuhalten. In der Gegenwart steht dabei die „Resozialisierung" des Straftäters, seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft, im Vordergrund. Je für sich allein genommen, kann keine der beiden Auffassungen befriedigen. Denn der Zweck der Generalprävention könnte dazu verleiten, um der Abschreckung anderer willen besonders schwere Strafen anzudrohen. Die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für Kaufhausdiebstahl würde möglicherweise tatsächlich Diebstähle seltener machen; sie wäre jedoch unvereinbar mit dem schon erwähnten rechtsstaatlichen Grundsatz, daß die Schwere der Straftat der Schwere der Strafe entsprechen muß. Wäre demgegenüber ausschließlich das Ziel der Spezialprävention maßgebend, dann könnten selbst schwere Straftaten ungeahndet bleiben, wenn sie aus einer ungewöhnlichen Situation heraus erfolgten und die Gefahr einer Wiederholung durch denselben Täter nicht bestünde. In der Wirklichkeit staatlichen Strafens sind deshalb Spezialprävention und Generalprävention zumeist aufeinander bezogen. Das Strafgesetzbuch Es gibt heute eine große Zahl strafrechtlicher Vorschriften. Kernstück des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch. In seinem Allgemeinen Teil enthält es grundsätzliche Vorschriften über die Merkmale strafbarer Handlungen und über die Rechtsfolgen einer Straftat. Der Besondere Teil beschreibt die mit Strafe bedrohten Tatbestände und die jeweilige Strafandrohung im einzelnen. Obwohl das Strafgesetzbuch, dessen Normen im Kern auf die Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sehr umfangreich ist, erfaßt es nicht alle Arten von Straftaten, die in der modernen Gesellschaft möglich sind. Hinzu kommen zahlreiche Strafvorschriften, die in anderen Gesetzen enthalten sind. So ist beispielsweise der Straftatbestand der Steuerhinterziehung im Steuerrecht geregelt; andere Gesetze mit Strafbestimmungen, sind etwa das Tierschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Dies macht das moderne Strafrecht im ganzen unübersichtlich und auch schwer verständlich. Während die Strafwürdigkeit vieler Tatbestände ihre Grundlagen im allemeinen Rechtsbewußtsein der Bürger hat und von außerrechtlichen sozialen Normen getragen wird (zum Beispiel Mord und Totschlag, Diebstahl und Erpressung), zwingt die gesellschaftliche und technische Entwicklung immer wieder zum Erlaß neuer Strafvorschriften, die erst im Laufe der Zeit in das allgemeine Rechtsbewußtsein eingehen (zum Beispiel beim Umweltschutz oder beim Datenschutz). Verbrechen und Vergehen Die Sanktionen, die das Strafrecht androht, unterscheiden sich nach der Schwere der Tat und den Arten möglicher Straftaten. In der Bewertung der Schwere einer Tat unterscheidet das Strafrecht der Bundesrepublik zwischen Verbrechen und Vergehen. Ein Verbrechen ist eine Straftat gegen ein von der Rechtsordnung als besonders wichtig eingestuftes Rechtsgut. Um ein Vergehen handelt es sich, wenn das verletzte Rechtsgut als nicht ganz so wichtig eingestuft wird oder wenn es sich um eine weniger schwere Tat gegen ein besonders wichtiges Rechtsgut handelt. So können beispielsweise Straftaten gegen das Leben sowohl Verbrechen (Mord) als auch Vergehen (fahrlässige Tötung) sein. Wer mit seinem Auto vorsätzlich mit hoher Geschwindigkeit einen Fußgänger überfährt und dabei tötet, begeht einen Mord; wer leichtfertig zu schnell fährt und damit einen Fußgänger ums Leben bringt, ist der fahrlässigen Tötung schuldig. Ordnungswidrigkeiten Neben Verbrechen und Vergehen gibt es im Recht der Gegenwart die sogenannten Ordnungswidrigkeiten. Dies sind rechtswidrige Handlungen, die einer Straftat nahe kommen, im strafrechtlichen Sinne aber dennoch keine Straftaten sind (zum Beispiel Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die durch eine Geldbuße geahndet werden). In diese Ausgliederung kleinerer Regelverletzungen aus dem Strafrecht drückt sich der rechtsstaatliche Grundsatz aus, daß der Staat erst dann strafen darf, wenn mildere Sanktionen gegen ein sozialschädliches Verhalten nicht ausreichen. Strafverfahren und Strafen Sehr bedeutsam für die Qualität der Rechtsordnung ist schließlich die Durchführung des Strafverfahrens selbst. Jedes Strafverfahren ist ein schwerwiegender und möglicherweise folgenreicher Konflikt zwischen der Staatsgewalt und dem straffällig gewordenen Bürger. Die Begrenzung der Staatsgewalt und ihre Bindung an 199

Verfahrensregeln sind deshalb in einem solchen Fall besonders bedeutsam. In der rechtsstaatlichen Ordnung ist vor allem der Grundsatz wichtig, daß eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei erwiesen ist („in dubio pro reo"). Als Strafen kennt das moderne Recht die Freiheits- und die Geldstrafe. Strafe setzt aber Schuld voraus. Ein schuldunfähiger Täter (zum Beispiel ein Geisteskranker) kann deshalb nicht bestraft werden. Gegen ihn können aber besondere Maßregeln (zum Beispiel die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden, wenn er für die Allgemeinheit gefährlich ist. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text 2 und bemühen Sie sich, den Hauptinhalt des Textes zu verstehen, ohne ein Wörterbuch zu Hilfe zu nehmen. Beachten Sie dabei in erster Linie die Überschriften des Textes, die Ihnen bei der Texterschließung hilfreich sein können. Aufgabe 2. Welches Rechtsgebiet wird im Artikel eingehend definiert? Aufgabe 3. Was verbinden Sie mit dem Begriff„Strafrecht"? Aufgabe 4. Überfliegen Sie den Artikel und fassen Sie die wichtigsten Punkte des Beitrages zusammen. Aufgabe 5. Stellen Sie Ihrem Kommilitonen je zwei Fragen zu jedem einzelnen Abschitt und lassen Sie ihn antworten. Aufgabe 6. Geben Sie Ihre eigene Gliederung des Beitrages. Aufgabe 7. Suchen Sie im Text nach den Antworten auf folgende Fragen. Schreiben Sie sie in Ihre Hefte ein. 1. Welchen Zweck haben die Strafen? 2. Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Strafrecht? 3. Welche Aufgabe hat das Strafrecht? 4. Worin liegt das Hauptproblem des Strafrechts? 5. Worin besteht der Unterschied zwischen der „Generalprävention" und der „Spezialprävention"? 6. Wozu dient das Strafgesetzbuch? 7. Wodurch unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen voneinander? Definieren Sie diese Begriffe. 8. Welche Arten von Strafen kennt das moderne Recht? Aufgabe 8. Berichten Sie kurz über Strafverfahren und Strafen in der BRD und Rußland. Aufgabe 9. Erklären Sie Ihrem Studienfreund, was man unter „Ordnungswidrigkeiten" versteht. Aufgabe 10. Schreiben Sie die Straftaten auf, die im Text

2 erwähnt sind.

Aufgabe 11. Antworten Sie. 1. Wieviel Abschnitte hat der Artikel? 2. Was wird in den einzelnen Abschnitten angesprochen? 3. Was wird in dem Artikel als besonders beachtenswert herausgestellt? 4. Wie bewerten Sie selbst die Information dieses Beitrags? 5. Können Sie sich vorstellen, warum der Autor die Überschrift „Strafrecht" gewählt hat? 6. welchen Problemen beschäftigt sich der Autor im Abschnitt „Abschrekkung und Vorbeugung" besonders und warum? Aufgabe 12. Schreiben Sie auf Deutsch und auf Russisch eine Zusammenfassung des Beitrags „Strafrecht".

LEKTION 8. (Partizipialgruppen); ;

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-ieren, ge-: suchen – gesucht, richten – gerichtet. , ge) : abfragen – abgefragt, einstellen – II

-en: nehmen – genommen. ) , beweisen – bewiesen, ergreifen – ergriffen. II II ,

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ge-: vernehmen – vernommen, ;

, : Kurt setzte sich erschöpft auf eine Bank. – . Sie fand die Wohnung ausgeraubt. – . II " : Der Zug traf verspätet ein. –

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, Der vernommene Zeuge machte wichtige Aussagen. – angekommene Delegation führ mit dem Bus ins Hotel „Metropol". – « ».

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. : Die neuen Untersuchungsmethoden anwendend, ,

, – können wir diese Straftat schneller aufklären, – . ,

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. . lächelnd.– Platz. –

, : Er grüßte mich . In Moskau angekommen, begab ich mich sofort zum Roten .

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( ) II Leipziger Messe ausgestellten Maschinen sind verkauft worden.

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1 : Die auf der

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, , : Den von ihm gestern gemachten Vorschlag halte ich für unerfüllbar. 1. . 2. , , , , , , Die in diesem Jahr gebauten neuen Häuser haben allen Komfort. . , ( 1 , von ihm bestandene Prüfung war sehr kompliziert. – gegen ihn eingeleitete Prozeß wird nicht lange dauern.– . I

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„zu" 1 ,

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( ) , : Der zu lesende Text = Der Text muß/kann gelesen werden. l , „zu" , : die aufzuklärende Straftat. : ) , ; ) , « » , 1; ) , : Die zu lösenden Aufgaben haben große Bedeutung für die Sicherung der öffentlichen Ordnung. 1. , , . 2. . 3. . 1 „zu" . . , , : die noch in dieser Woche zu überprüfenden Angaben – , . Aufgabe 1. Suchen Sie nach dem Partizip 1. 1. Sie sprach zögernd. 2. Der sich nähernde Zug kommt pünktlich. 3. Das unterschriebene Protokoll liegt im Safe. 4. Rauchend saß er im Sessel. S. Die angewandte Untersuchungsmethode ist schon veraltet. 6. 202

Schweigend beobachtete er den Zeugen. 7. Die gefundenen Sachen muß man ins Fundbüro abgeben. 8. Die versprochene Hilfe kam nicht. 9. Die überprüfenden Aussagen des Verdächtigen sind widersprüchlich. 10. Meine Kinder kamen ganz außer Atem angerannt. 11. Das angenommene Gesetz trat in Kraft. Aufgabe 2. Wo ist das Partizip II? 1. Der entscheidende Augenblick kam. 2. Das ist eine entschiedene Sache. 3. Er lieferschreckt davon. 4. Sie wurde verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. 5. Lachend antwortete er mir. 6. Die Soldaten marschierten singend in die Stadt ein. Aufgabe 3. Bilden Sie das Partizip l von den folgenden Verben: untersuchen, verhören, ermitteln, prüfen, fahren, lesen, vollziehen, einhalten, bestimmen, gelten, entlasten, schweigen Aufgabe 4. Bilden Sie das Partizip II von den folgenden Verben: anklagen, festnehmen, versprechen, verletzen, ermitteln, lesen, untersuchen, freisprechen, einleiten, begehen, ankommen, beweisen, finden, absuchen, beschuldigen, verhaften, treffen, anerkennen. Aufgabe 5. Sagen Sie russisch: die versprochene Hilfe, das begangene Verbrechen, der fahrende Wagen, die handelnde Person, die bewährte Methode, die getroffenen Maßnahmen, die vollziehende Gewalt, die gefundenen Sachen, die hinterlassenen Spuren, der gewählte Abgeordnete, die einhaltenden Regeln, die verübte Straftat, der ermittelte Täter, der entwendete Gegenstand, Diebstahle aus bereitgestellten oder auf Zwischenstationen haltenden Zügen, die geplante Reise, ein überzeugender Beweis, ein überzeugter Mensch, im entscheidenden Augenblick, das gelesene Buch, der vernommene Zeuge, der vernehmende Kriminalist. Aufgabe 6. Sagen Sie das anders. Muster:

das gelesene Buch = Das Buch ist gelesen worden.

1. Der eingefahrene Zug. 2. Die ermittelten Täter. 3. Der begangene Diebstahl. 4. Die gefundenen Gegenstände. 5. Die angewandte Methode. 6. Die aufgeklärte Straftat. 7. Der verletzte Mann. 8. Das gefällte Urteil. 9. Die gelieferten Beweismittel. 10. Der zum Tode verurteilte Verbrecher. 11. Die entwendeten Sachen. Aufgabe 7. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische: 1. Das 1989 vom Kriminalistischen Institut herausgegebene Handbuch „Erster Angriff hat in der polizeilichen und kriminalistischen Ermittlungs- und Untersuchungspraxis breiten Eingang gefunden und sich gut bewährt. 2. Beim Gebrauch der im Handbuch enthaltenen Empfehlungen ist stets von der jeweils herrschenden konkreten Situation am Tatort, den individuellen Umständen und Bedingungen auszugehen, welche die zu untersuchende Einzelstraftat charakterisieren. 3. Häufig ist eine zielgerichtete Befragung der Geschädigten nach einem unmittelbaren Kontakt mit verdächtigen Personen erforderlich. 4. In Anbetracht der vorgelegten Beweise gab der Verdächtige beide Straftaten zu. 5. Ständig eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Strafvollzugseinrichtungen und Jugendstrafanstalten zu gewährleisten, ist von entscheidender Bedeutung. 6. Zuerst erfragte der die Anzeige entgegennehmende Kriminalist gezielt alle Informationen, die zur Einleitung der Sofortmaßnahmen notwendig waren. 7. Die zu ermittelnden Täter hinterließen keine Spuren. Aufgabe 8. Bilden Sie das partizipiale Attribut aus folgenden Wörtern: 1) die Maßnahmen, vorbeugen; 2) der Verdacht, begründen; 3) das Gesetz, beschließen; 4) die Aufgabe, erfüllen. Aufgabe 9. Welche Entsprechungen gibt es im Russischen für: a) vorbeugende Maßnahmen; b) das gefällte Urteil; c) der festgenommene Täter; d) die durchgeführte Untersuchung; e) das geltende Recht; f) der besichtigte Tatort. Aufgabe 10. Stimmen die angegebenen Übersetzungen der folgenden Sätze? 203

1. Dann atmete er erleichtert auf.– . 2. Die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts über die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit sind geltendes Recht-. . Aufgabe 11. Formen Sie die Attributsätze in erweiterte Attribute um. 1. Der Kriminalist sprach von der Untersuchung, die vor kurzem abgeschlossen worden war. 2. Der Zug, der sich nähert, kommt pünktlich. 3. Eine Untersuchung, die gut vorbereitet ist, hilft bei der Aufklärung einer Straftat. 4. Die Aufgabe, die gelöst werden muß, ist ziemlich kompliziert. Aufgabe 12. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. Formulieren Sie die Sätze mit Partizipialkonstruktionen in die Relativsätze um. Erklären Sie die Bildung der Partizipien, die in den nachstehenden Sätzen vorkommen. Muster:

Nicht mehr beachtete Vorschriften müssen geändert werden. = Vorschriften, die nicht mehr beachtet werden, müssen geändert werden.

1. Am Arbeitsplatz verletzte Personen sind voll versichert. 2. Der meinen Antrag bearbeitende Beamte hat sich viel Zeit genommen. 3. Der in Moskau ankommende Bundeskanzler begrüßte die Journalisten. 4. Der verspätet angekommene deutsche Außenminister wurde besonders herzlich empfangen. 5. Ein tiefschlafendes Kind sollte man nicht wecken. 6. Die auf die Polizisten schießenden Banditen wurden festgenommen. 7. Der telefonisch herbeigerufene Krankenwagen mußte aber nicht die Kinder, sondern eine zufällig vorübergehende alte Dame ins Krankenhaus bringen, wo sie wegen eines Nervenschocks behandelt werden mußte. 8. Den Verfolgern entkommen, versteckte sich der Einbrecher in einer Scheune. 9. Die in der Rechnung genannte Menge stimmt nicht mit der tatsächlichen Liefermenge überein. 10. Ihren Zahlungsbedingungen entsprechend haben wir 3% Skonto abgezogen. 11. Um einen Rechtsstreit vor einem ordentlichen Gericht zu vermeiden, wird bei Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern oft vereinbart, daß eventuell auftretende Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren (Arbitrageverfahren) beigelegt werden sollen. 12. Aufgrund von nicht widerlegenden Tatsachen bewies der Verteidiger die Unschuld des Angeklagten. Aufgabe 13. Bilden Sie aus den Relativsätzen Partizipialkonstruktionen: 1. Die alte Vase, die im Keller gefunden worden ist, stammt aus dem Mittelalter. 2. Der Redner, der auf eine Statistik der zunehmenden Luftverschmutzung hinwies, begründete die Notwendigkeit härterer Gesetze. 3. Die Exemplare, die beschädigt sind, sollten so schnell wie möglich ersetzt werden. 4. Das Ergebnis der Untersuchung, das in der Presse veröffentlicht wurde, war für niemanden überraschend. 5. Die Steuererklärungen, die man leicht bearbeiten kann, werden von den Finanzbeamten bevorzugt. 6. Das deutsche Strafrecht gilt für die Taten, die im Inland begangen werden. Aufgabe 14. Lesen Sie § 241 StGB (1): Übersetzen Sie ihn ins Russische mit Hilfe eines deutsch-russischen Wörterbuches. „Wer einen anderen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehnde Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" Aufgabe 15. Bringen Sie das oben formulierte Gesetz mit einem Wort zum Ausdruck. Als Hilfe können Ihnen dienen: Diebstahl, Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung. Aufgabe 16. Suchen Sie die Partizipien heraus. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. §257 StPO (Österreich): „Nachdem der Vorsitzende die Verhandlung für geschlossen erklärt, zieht sich der Gerichtshof zur Urteilsfmdung in das Beratungszimmer zurück" §246(1): „Nach der Vernehmung des Angeklagten sind die Beweise in der vom Vorsitzenden bestimmten Ordnung vorzuführen und in der Regel die vom Ankläger vorgebrachten Beweise zuerst aufzunehmen." §200 (1): „Die an den Beschuldigten zu richtenden Fragen dürfen nicht unbestimmt, dunkel, mehrdeutig oder 204

verfänglich sein." Aufgabe 17. Wie würden Sie das russisch sagen? 1. Im Gefängnis hat ihm ein Auftragskiller des verstorbenen Drogenkönigs ein paar Dienste geleistet. 2. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe /StGB, § 257 (2)/. 3. Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat /StGB, § 26/. 4. Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat /StGB, § 27 (1)/. Aufgabe 18. Antworten Sie: Wußten Sie schon, daß ... a) die deutsche Sprache an neunter Stelle in der Liste der am meisten gesprochenen Sprachen auf der Welt steht? b) über 90 Millionen auf der Welt lebende Menschen Deutsch als Muttersprache sprechen? c) 65 Prozent der die Schweiz bevölkernden Menschen Deutsch als Muttersprache sprechen? d) die am häufigsten gesprochene Sprache der Welt Chinesisch ist?

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205

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206

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könnten könntet könnten könnten

möchten möchtet möchten möchten

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wollten wolltet wollten wollten

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würden kommen würdet kommen würden kommen würden kommen

: Konjunktiv II (er führe, er wäre gefahren).

Konjunktiv I (er fahre, er werde fahren, er sei

: 1) 2) besuchen. – 3)

, . , man,

10 4)

: Es lebe die Freiheit! ,

,

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, . : Man nehme zehn Tropfen ein. –

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es sei betont es sei erwähnt es sei gesagt

es sei + Partizip II », « » : es sei genannt –

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es sei hinzugefugt es sei darauf hingewiesen

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: Hätte ich mehr Freizeit! – früher erzählt hätte! –

! fast, beinahe « » , : Ich wäre fast vorbeigelaufen. – . Er hätte sich beinahe verspätet. – . 2) wenn « » , : Ich hätte dir gern geholfen, wenn du mich darum gebeten hättest. – , . , : Wären Sie bei Rot stehengeblieben, so wäre Ihnen nichts passiert. – , . 3) als, als ob, als wenn – « », » , : Sie tut (so), als ob sie vorher davon nichts gewußt hätte. – , ( ) . Auf der Straße ist es so dunkel, als wäre/sei sie nicht beleuchtet. – , . ,



. ,

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«

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können, .

:

Ich möchte heute zum Tatort fahren.– I . , 1 , : An deiner Stelle würde ich ihm helfen.– . Wenn ich Zeit hätte, würde ich ihm helfen.– , . I , : Wenn wir Zeit hätten, würden wir zu Fuß gehen ( gingen wir zu Fuß).– , .

, . . daß .

, ,

, .

. , , : Er sagt, daß er krank sei. Er sagt, er sei krank.– , . , , : Mein Freund sagt, daß er das Protokoll schon gelesen habe./ Mein Freund sagt, er habe das Protokoll schon gelesen.– , . , , : Er sagte, daß er sie besuchen werde. – , . ( 13) , – , – 1, : Er fragte, ob wir Zeit hätten ( haben).– , . 209

Wenn ich Zeit hätte, würde ich dich besuchen ( besuchte ich dich).– . Sie sagten, sie hätten diesen Roman schon früher gelesen ( , .

, haben gelesen).–

Aufgabe 1. Bestimmen Sie die Zeitform des Konjunktivs in den folgenden Sätzen: 1. Er sagte, er komme/käme mit dem Abendzug. 2. Sie sagte, daß sie mit dem Abendzug gekommen wäre. 3. Der Zeuge benahm sich, als sähe er den Täter zum ersten Mal. 4. Er tat so, als ob er daran nicht teilgenommen hätte. 5. Er sagt, er werde/würde bald zurückkommen. 6. Der Festgenommene hat zugegeben, daß er mir die Uhr gestohlen habe. Aufgabe 2. Übersetzen Sie die folgenden Sätze ins Russische: 1. Er tat so, als ob er sich an das Datum nicht erinnern könnte. 2. Der Verdächtige benahm sich so, als hätte er nichts begriffen. 3. Wenn du Lust hättest, könnten wir am Sonntag ins Theater gehen. 4. Ich würde gern ins Kino gehen, aber ich habe leider Dienst. 5. Ich würde gern mitgehen, wenn ich keinen Dienst hätte. 6. Aber wenn es geregnet hätte, hätten wir die Spuren nicht fotografiert. 7. Ohne die Aussagen des Zeugen X. hätten wir dieses Verbrechen nicht aufgeklärt. 8. Wenn wir belastende Beweise hätten, könnte der Angeklagte den Diebstahl zugeben. Aufgabe 3. Formulieren Sie die Wünsche als einfache Sätze nach dem Muster. Muster:

Ich wünsche mir, daß schlechtes Wetter vorbei ist. – Wenn schlechtes Wetter doch (schon) vorbei wäre!

1. Ich wünsche mir, daß ich jetzt Ferien habe. 2. Ich wünsche mir, daß die Prüfungen vorbei sind. 3. Ich wünsche mir, daß der Verletzte am Leben bleibt. 4. Ich wünsche mir, daß ich nach Hause fahren kann. Aufgabe 4. Sagen Sie das auf Russisch: 1. Wären Sie nur bei Rot stehengeblieben! 2. Wären Sie doch bei Rot nicht weitergegangen! 3. Wenn Sie doch auf den Gegenverkehr geachtet hätten! 4. Wenn er seine Schuld vorher gestanden hätte! Aufgabe 5. Wie würden Sie einen Verdächtigen vernehmen? Beginnen Sie Ihre Antwort mit der Wendung „Ich würde..." Aufgabe 6. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische: 1. Beinahe hätte man den jungen Mann verurteilt. 2. Beinahe wäre ich bei der Prüfung in Strafrecht durchgefallen. 3. Um ein Haar hätte ich den Dieb ermittelt. 4. Er wäre fast freigesprochen worden. 5. Der Chef sagt zum Mitarbeiter, er solle mitkommen. 6. Sie hätten langsamer fahren sollen. 7. Ohne deine Hilfe könnte ich die Untersuchung nicht so schnell abschließen. 8. Der rote „Volvo" hätte mich um ein Haar überfahren. 9. Um ein Haar hätte das schiefgehen können. 10. Er wäre beinahe verunglückt. 11. Fast hätten wir uns verlaufen. Aufgabe 7. Was würden Sie tun, wenn Sie eine Straftat aufklären sollten? Beginnen Sie Ihre Erzählung mit der Wendung „Ich würde ..." Aufgabe 8. Was würden Sie tun, wenn Sie jetzt Ferien hätten? Beginnen Sie folgenderweise: Wenn ich jetzt Ferien hätte, würde ich ... Aufgabe 9. Wozu dient hier der Konjunktiv? 1. Er gab zu, daß er uns betrogen habe. 2. Der Fahrer behauptete, er habe auf die Verkehrszeichen geachtet. 3. Ich glaube nicht, daß er seine Schuld eingestehen werde. 4. Der Junge sagte, er hätte diese Straftat nicht verübt. Er fugte hinzu, er sei Unschuld. Auf die Frage, ob er ein Alibi habe, antwortete er bejahend. Aufgabe 10. Sagen Sie, worin besteht der Unterschied? 1. Wenn er mir doch die Wahrheit sagte (oder: sagen würde)./ Wenn er mir doch die Wahrheit gesagt hätte! 2. Wenn er mitfahren würde./Wenn er mitgefahren wäre! 210

3. Wüßte ich doch/bloß seine Adresse./ Hätte ich doch/bloß seine Adresse damals gewußt. Aufgabe 11. Bilden Sie Wunschsätze in der Gegenwartsform. Muster:

Ich bin krank. – Wenn ich doch gesund wäre/Wäre ich doch gesund!

1. Sie kommt nicht zurück. 2. Ich habe Angst. 3. Er hat nicht viel Zeit. 4. Der Bus kommt nicht. 5. Es ist so dunkel. 6. Ich verdiene wenig Geld. 7. Du kannst nicht gut Deutsch sprechen. 8. Der Busfahrer fährt langsam. 9. Die Fernsehsendung kommt spät. 10. Sie stellt das Radio laut. II. Das Auto ist teuer. 12. Er spricht undeutlich. 13. Ihr arbeitet langsam. 14. Ich habe keine Wohnung. Aufgabe 12. Bilden Sie Wunschsätze mit oder ohne „wenn". Achten Sie auf die Zeit. Sagen Sie diese Sätze auf Russisch. 1. Ich werde von der Polizei angehalten. 2. Ich darf nicht schneller fahren. 3. Er schenkte der Stadt sein ganzes Vermögen. 4. Meine Schwester war nicht auf der Geburtstagsparty. 5. Sie kann nicht die Ausstellung besuchen. 6. Wir hatten keine Lust, auf den Bus zu warten. 7. Du hast mich nicht besucht, als du hier warst. 8. Sie ist nicht hier geblieben. Aufgabe 13. Bilden Sie Wunschsätze in der Vergangenheitsform. Muster:

Du hast mir nicht mitgeteilt, wann du kommst. – Wenn du mir doch nur mitgeteilt hättest, wann du kommst.

1. Du hast mir nicht geschrieben, daß du Ferien hast. 2. Ich habe nicht gewußt, daß du nach Österreich fahren willst. 3. Ich habe keine Möglichkeit gehabt, Deutsch zu lernen. 4. Du hast mir nicht gesagt, was du vorhast. 5. Ich habe nicht genug Geld gespart, um mir einen Bungalow zu kaufen. Aufgabe 14. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische. Beachten Sie die Bedeutung und Anwendungsbereiche des Konjunktivs. 1. Wenn ich genug Geld hätte, würde (oder: kaufte) ich mir eine Jacht kaufen. 2. Wenn ich Zeit hätte, käme ich zu meinen Eltern. Ich käme zu ihnen, wenn ich Zeit hätte. 3. Wenn ich gestern Zeit gehabt hätte, wäre ich zu euch gekommen. 4. Hätte ich Zeit, (so) käme ich zu dir. 5. Sie mußte ein Taxi nehmen, sie wäre sonst zu spät gekommen. 6. Es wäre besser gewesen, wir hätten mit ihm vorher telefoniert. 7. Wenn er mich zum Verstoß gegen das Gesetz zwänge, träte ich aus der Firma aus. 8. Wenn der Kriminalist den Täter fragen würde, berichtete er ihm wichtige Einzelheiten von seiner Straftat. Aufgabe 15. Sagen Sie, was besser wäre. Muster:

– Der Angeklagte sagt nicht die volle Wahrheit. – Es wäre besser, wenn der Angeklagte die volle Wahrheit sagte./ Es wäre besser, wenn der Angeklagte die volle Wahrheit sagen würde.

1. Er kauft sich kein neues Auto. 2. Der Motorradfahrer trägt keinen Schutzhelm. 3. Er geht nicht zum Arzt und läßt sich nicht untersuchen. 4. Sie kümmert sich nicht um ihr Examen. 5. Der Angestellte kommt nicht pünktlich zum Dienst. 6. Der Hausbesitzer erhöht die Miete. 7. Die Stadt baut keine Fußgängertunnel in unserem Bezirk. Aufgabe 16. Verwenden Sie in den obigen Sätzen die Vergangenheitsformen. Muster: – Es wäre besser gewesen, wenn er Aussagen gemacht hätte. Aufgabe 17. Verbinden Sie die nachstehenden Sätze zu einem Satzgefüge mit einem irrealen Bedingungssatz mit oder ohne „wenn". Beachten Sie besonders das Tempus. 211

Muster:

– 1. Er findet mein Buch nicht. Er schickt es mir nicht. – Wenn er mein Buch fände, schickte er es mir (oder: würde er es mir schicken). – 2. Ich habe von seinem Vorhaben nichts gewußt. Ich habe sie nicht gewarnt. – Hätte ich von seinem Vorhaben gewußt, hätte ich sie davor gewarnt.

1. Der Ausländer hat den Beamten falsch verstanden. Er ist in den falschen Zug gestiegen. 2. Der Fahrgast hat keinen Fahrschein gehabt. Er hat vierzig Mark Strafe zahlen müssen. 3. Es gibt nicht genügend Studienplätze. Nicht alle Bewerber können Jura studieren. 4. Der Geschäftsinhaber hatte keine Alarmanlage installiert. Die Diebe konnten unbemerkt eindringen und bestimmte Gegenstände mitnehmen. Aufgabe 18. Vollenden Sie die Bedingungssätze und verwenden Sie dabei den Konjunktiv II. 1. Hätten die Politiker rechtzeitig verhandelt.....2. Wäre ich nicht so schnell gefahren, so... . 3. Wäre der Bus pünktlich gekommen, so... . 4. Würde er aus dem Gefängnis fliehen, ... . 5. Wäre er nicht auf die Party seines Freundes gegangen..... 6. Hätte sie dem Finanzamt nicht einen Teil ihres Einkommens verschwiegen, ... . 7. Hätte er nicht so viel durcheinander getrunken, so .... 8. Ginge ich nicht in der Nacht durch den Stadtpark,.... Aufgabe 19. Antworten Sie auf die Fragen mit einem irrealen Bedingungssatz. Was würden Sie machen, wenn... 1. Sie eine Million Rubel im Toto gewonnen hätten? 2. Jemand in der Nähe um Hilfe riefe? 3. Sie Ihre Brieftasche mit allen Papieren verloren hätten? 4. Ihre Wohnung plötzlich in Brand käme? 5. Sie zufällig auf der Straße eine Geldbörse fanden? Aufgabe 20. Bilden Sie Sätze mit „sonst" oder „andernfalls". Der Nachsatz steht bei dieser Übung immer in der Vergangenheitsform des Konjunktivs II. Muster:

– Er mußte aufhören zu rauchen (ihn, der Arzt, nicht mehr behandeln) – Er mußte aufhören zu rauchen, sonst hätte ihn der Arzt nicht mehr behandelt.

1. Mein Nachbar hat mich in ein langes Gespräch verwickelt, (ich, nicht so spät, zu dir kommen). 2. Er nahm seinen Studentenausweis mit. (er, den normalen Fahrpreis bezahlen müssen) 3. Gut, daß du endlich zurückkommst (ich, dich, durch die Polizei, suchen lassen) 4. Mein Bruder mußte ein Taxi nehmen, (er, zu spät, zum Bahnhof kommen) Aufgabe 21. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? 1. Würdest du mir tatsächlich Geld leihen? 2. Könnten Sie mir vielleicht sagen, wie ich zum Flughafen „Wnukowo" komme? 3. Würden Sie mir bitte einen Gefallen tun? 4. Wurden Sie vielleicht gegen 9 Uhr noch mal anrufen? 5. So, das war's für heute! 6. Das hätten wir geschafft. Aufgabe 22. Bilden Sie höfliche Fragen. Muster:

– Nehmen Sie alle Sachen mit? 1) Würden Sie bitte alle Sachen mitnehmen? 2) Könnten Sie bitte alle Sachen mitnehmen? 3) Würden Sie so freundlich sein und alle Sachen mitnehmen? (..., alle Sachen mitzunehmen?) 4) Würden Sie mir den Gefallen tun und alle Sachen mitnehmen? (..., alle Sachen mitzunehmen?) 5) Dürfte ich Sie bitten, alle Sachen mitzunehmen?

1. Helfen Sie mir den Wagen anzuschieben? 2. Nimmst du dieses Päckchen mit zur Post? 3. Schicken Sie mir die Waren ins Haus? 4. Wird der Eilbrief heute noch zugestellt? 5. Kommen Sie gegen 6 Uhr noch mal vorbei? 6. Reichen Sie bitte den Pfeffer? 7. Geben Sie mir noch eine Scheibe Brot? 8. Bringen Sie mir noch eine Tasse Kaffee? Aufgabe 23. Sagen Sie das auf Russisch: 212

1. Damit sei die Sache vergessen. 2. Seien wir froh, daß alles vorbei ist. 3. Die Strecke N sei 8 cm. Man schlage von B aus einen Halbkreis über C. 4. Er bat mich freundlich, ich möge mich nicht so aufregen. 5. Der Lektor befahl uns scharf, wir sollten aufhören, über das Wahlergebnis zu diskutieren. Aufgabe 24. Setzen Sie den folgenden Text in die indirekte Rede. Beginnen Sie mit „Der Verteidiger sagte, man ...". Der Verteidiger sagte: „Man muß, wenn man ein gerechtes Urteil fällen will, die Kindheit und Jugendheit des Angeklagten kennen. Als dieser vier Jahre alt war, starb seine Mutter. Sein Vater war ein stadtbekannter Trinker. Der Angeklagte hat noch drei Jahre mit seinem Vater zusammengelebt. Eine Tante, die den Haushalt führte, mochte ihn nicht und schlug ihn oft. Als der Angeklagte sieben Jahre alt war, nahm man den ganz verwahrlosten Jungen aus dem Haushalt seines Vaters und steckte ihn in ein Waisenhaus, wo er bis zu seinem 15. Lebensjahr blieb. Nach seiner Entlassung kehrte der Junge zu seinem Vater zurück. Dieser veranlasste den Jungen immer wieder zu Diebstählen in Warenhäusern und Lebensmittelgeschäften. Mit 16 Jahren wurde der Jugendliche zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht gestellt und von diesem in eine Jugendstrafanstalt eingewiesen. So hat der Angeklagte nie ein normales, geregeltes Leben kennengelernt, er hat den Schutz und die Nestwärme nie erfahren, die eine Familie einem Heranwachsenden im Allgemeinen bietet. Das muß bei der Verurteilung des Angeklagten berücksichtigt werden". Aufgabe 25. Erzählen Sie den obigen Text in der indirekten Rede nach. Aufgabe 26. Verwandeln Sie die direkte Rede in die indirekte und umgekehrt. Ein ärztliches Gutachten. Professor S. über den Angeklagten A.: „ Es handelt sich bei dem Angeklagten um einen überaus einfältigen Menschen. Seine Antworten auf die Fragen nach seiner Kindheit lassen auf schwere Störungen im häuslichen Bereich schließen. So antwortete er auf die Frage: „Haben Ihre Eltern Sie oft geschlafen?" mit der Gegenfrage: „Welche Eltern meinen Sie? Den mit den grauen Haaren hasse ich, aber die beiden Frauen mit den Ohrringen besuchen mich manchmal im Gefängnis und bringen mir Kaugummi mit". Offensichtlich wuchs der Angeklagte in derart ungeordneten Familienverhältnissen auf, daß nur äußere Anhaltspunkte wie graues Haar oder Ohrringe in ihm einige Erinnerungen wachrufen. In einem so gestörten Hirn wie dem des Angeklagten gleiten Erinnerungen und Vorstellungen ineinander, Fakten verlieren an Realität, und unwichtige Eindrücke nehmen plötzlich einen bedeutenden Platz ein." An die Geschworenen gewandt erklärte Professor B.: „Beachten Sie, daß ein Mensch, der nicht angeben kann, wer seine Eltern sind, für ein Verbrechen, das er unter Alkoholeinfluß begangen hat, nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten" nicht oder nur unter der Bedingung strafmildernder Umstände verantwortlich gemacht werden darf. Aufgabe 27. Was halten Sie von der Information aus dem oben angeführten Text? Äußern Sie sich dazu. Soll das Gericht Ihrer Meinung nach ein ärztliches Gutachten immer berücksichtigen? Begründen Sie Ihre Meinung. Vortextübungen Übungen zur Wortbildung Aufgabe 1. Übersetzen Sie folgende Wörter. Vergleichen Sie Ihre Übersetzungen mit denen im Wörterbuch: statthaft, schuldhaft, gewissenhaft, zweifelhaft, lasterhaft, standhaft, lebhaft, wahrhaft, wohnhaft. Aufgabe 2. Zerlegen Sie folgende Wörter in die Bestandteile: unabhängig, untreu, verantwortlich, unstatthaft, richterlich, ungesetzlich, persönlich, staatlich, gesellschaftlich, rechtlich. Aufgabe 3. Welche Bedeutung hat das Präfix un-? Übersetzen Sie folgende Wörter: unstatthaft, unzulässig, untreu, unmenschlich, unbestechlich, unbegründet, unbewacht, unbewiesen, unbrauchbar, unumgänglich. 213

Aufgabe 4. Bilden Sie Substantive mit dem Suffix -keit: menschlichverantwortlichgesetzlichwirksam-

unabhängigaufrnerksammöglichgrausam-

Aufgabe 5. übersetzen Sie die gebildeten Substantive ins Russische. Aufgabe 6. Bilden Sie die Substantive mit dem Suffix -nis. Übersetzen Sie die gebildeten Substantive ins Russische. Geben Sie das grammatische Geschlecht der Substantive an. Benutzen Sie dabei als Berater das deutsch-russische Wörterbuch. verstehenerlaubensich ereignenverzeichnenzeugen-

kennenerlebenerzeugengedenken-

Aufgabe 7. Schreiben Sie alle Wörter aus dem Text „A" heraus, die zur Wortfamilie „richten" gehören. Aufgabe 8. Erklären Sie anhand der Deutungen des Wörterbuches den Unterschied zwischen „Verantwortung" und „Verantwortlichkeit". Aufgabe 9. Übersetzen Sie folgende Wörter: das Gesetz, das Gesetzblatt, die Gesetzlichkeit, die Gesetzesverletzung, die Gesetzesvorlage, das Strafgesetz, die Gesetzgebung, das Gesetzbuch, der Gesetzentwurf, die Gesetzeskraft. Aufgabe 10. Nennen Sie möglichst viele Wörter der Wortfamilie „das Recht". Aufgabe 11. Suchen Sie im juristischen Wörterbuch nach russischen Entsprechungen für: Gesetzlichkeit, Rechtspflege, Gerechtigkeit, Gesetzmäßigkeit, Rechenschaftspflicht, allgemeinverbindlich, Rechtsvorschrift, Rechtsprechung, schuldhaft, Pflichtverletzung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch. Aufgabe 12. Aus wieviel Wörtern bestehen die Zusammensetzungen „Generalbundesanwalt", „Bundesverfassungsgerichtsgesetz"? Wie werden jedes Wort und die Zusammensetzungen übersetzt? Aufgabe 13. Lernen Sie folgende Vokabeln und Redewendungen: Recht n, -(e)s, -e — die Grundrechte — das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Arbeit, Erholung, Bildung, Wohnung, soziale Fürsorge, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung — , , , , , , , das Petitionsrecht, das Asylrecht, das Erbrecht — , , ein Recht ausüben, haben/besitzen, verletzen, einräumen, genießen — , in die Grundrechte eingreifen — Würde f, -,— die Würde des Menschen (die Menschenwürde) — verletzen; gegen die Menschenwürde verstoßen) Freiheit f, -, -en — die Handlungsfreiheit —

,

,

,

(die Menschenwürde achten,

214

die Glaubensfreiheit — die Gewissens- und Bekenntnisfreiheit — die Meinungsfreiheit — die Pressefreiheit — die Versammlungsfreiheit — die Vereinigungsfreiheit — ; die Berufsfreiheit — Gleichheit f, -, -en — die Gleichheit vor dem Gesetz — gleichberechtigt — Gleichberechtigung f-, ohne Pl. — die Gleichberechtigung von Mann und Frau — unverletzlich — Pflicht f -, -en — , die Wehrpflicht — , die Dienstpflicht — ; v erpflichten (te, t) vt zu + Dat.— . zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet sein — , , Verpflichtung f -, -en — ; die Verpflichtung zum Ersatzdienst, zur Amtsverschwiegenheit — ( ), Briefgeheimnis n, -ses, -se — Postgeheimnis n, -ses, -se — Freizügigkeit f-, ohne Pl.— Verbot n, -(e)s, -e — , das Verbot über etw. (Akk.) verhängen — das Verbot aufheben — das Verbot der Zwangsarbeit — Freiheitsentziehung f-, -en — anordnen (te, t) vt — , ,

,

(

),

Anordnung f, -, -en — , , einen Haftbefehl, Durchsuchungsbefehl anordnen — , Staatsangehörigkeit f-, ohne Pl. — , jmdm. die Staatsangehörigkeit entziehen — . Volksvertretung f-, -en — wenden, sich an + Akk. — .( .) sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständige Stelle wenden — ( ) Rechtsprechung f, ohne Pl.— , die Rechtsprechung ausüben — Gerichtsorganisation f-, ohne Pl. Gericht n, -(e)s, -e — das Bundesverfassungsgericht — das Bundesgericht — das Oberste Bundesgericht — das Amtsgericht — , das Landgericht — , das Oberlandesgericht — Richter m, -s, — jmdn. zum Richter bestellen — . einen Richter vor Ablauf seiner Amtszeit entlassen — 215

einen Richter des Amtes entheben — einen Richter in den Ruhestand versetzen — Gerichtshof w, -es, -höfe — , der Bundesgerichtshof— Senat m, -(e)s, -e — , Staatsanwalt m, -(e)s -walte — , der Generalstaatsanwalt — der Generalbundesanwalt — der Oberstaatsanwalt — der Amtsanwalt — Staatsanwaltschaft f-, -en — Anklagebehörde f -, -n — , Amt n, -(e)s, Ämter — 1. ; 2. ein Amt antreten — , ein Amt ausüben — ein Amt bekleiden — ( sein Amt niederlegen — jmdn. seines Amtes entheben — etw. kraft seines Amtes entscheiden —

,

) ,

, .

von Amts wegen — ; ; das Richteramt — , Zuständigkeit f-, -en — , , Aufsicht f, -en — die Aufsicht über jmdn./etw. (Akk.) ausüben — ., . die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit, über das Strafverfahren, über die Strafvollstreckung — , , weisungsberechtigt — Vorgesetzte m/f, -n, -n — , die Anweisungen der Vorgesetzten — Folge leisten (Dat.) — , , . (einem Befehl, einem Rat, einer Anweisung, einer Aufforderung) Verdacht gegen imdn. (Akk.) hegen/schöpfen — . in/unter Verdacht stehen — Verdacht erregen — in Verdacht geraten/kommen — , hinreichender Tatverdacht — verdächtig — , sich verdächtig machen — verdächtig eines Verbrechens sein Verdächtige m/f, -n, -n — ,jmdn verdächtigen (te, t) vt (Gen.) — . . jmdn. des Diebstahls, des Mordes verdächtigen — . Legalitätsprinzip n, -s — ; einschreiten (i, i) vt — , Anzeige f-, -n — , ( eine Anzeige entgegennehmen — eine Anzeige erstatten — , , anzeigen vf (gegen jmdn./ wegen einer Sache) — Diebstahl /bei der Polizei/ anzeigen) Sachverhalt m, -es, -e — den Sachverhalt klären, untersuchen, feststellen —

,

)

,

:

,

(einen Dieb, einen

, 216

Umstand m, -(e)s, Umstände — belastende/erschwerende Umstände — entlastende/mildernde Umstände — Zwangsmaßnahme f, -n — festnehmen vt — , Festnahme f-, -n — , vorläufige Festnahme — Beschlagnahme f -, -n — , Untersuchung f-, - n — Untersuchungshaft f-, nur Sg. — in Untersuchungshaft sein, sitzen aus der Untersuchungshaft entlassen — durchsuchen (te, t) vt — Durchsuchung f-, -en — , Befehl m, -s, -e — ; ; der Haftbefehl — der Durchsuchungsbefehl — obliegen (oblag, oblegen) v; —

, ,

,

(

(

)

.)

.

,

.

Es obliegt dem Gericht, den Beweis zu erbringen.— . Die Entscheidung über diese Sache obliegt der Staatsanwaltschaft — . Verfahren n, -s, — , das Gerichtsverfahren — das Ermittlungsverfahren — ein Verfahren einleiten, einstellen, beantragen — , , Ein Verfahren gegen jmdn./etwas erheben — , das Strafverfahren — beantragen (te, t ) vt , , erheben (o, o) W— , eine Anklage/Beschuldigung gegen jmdn. (Akk.) erheben — Beschwerde einreichen/einlegen — / ; einen Einspruch gegen etw. (Akk.) erheben — . einen Anspruch auf etw. (Akk.) erheben — .,

(

;

) .

-

. eine Klage gegen jmdn. auf etw. (Akk.) erheben — . Rechtsmittel einlegen — Hauptverhandlung f — Vollstreckung f-, -en — die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen — die Vollstreckung des Urteils — s die Vollstreckungsbehörde — Strafvollstreckung f — Klage f-, -n — , , eine Klage gegen jmdn. erheben — . eine Klage auf Schadenersatz — eine Klage einreichen, abweisen, stattgeben (Dat.) zurückweisen, zurückziehen, an das Gericht abgeben — , , , , , Klage auf Nichtigkeit einer Ehe —

,

eine Klage auf Zahlung der Schulden — Kläger m, -s, — , 217

Rechtsanwalt m, -(e)s, -walte — , Rechtspflege f -, nurSg.— , verteidigen (te, t) vt — jmds Interessen vor Gericht verteidigen — . Verteidiger m, -s, — , wahrnehmen (a, o) vt— , jmds. Interessen wahrnehmen — . Beistand , -(e)s, -stände — , Anwalt , -(e)s, Anwälte — , , Anwalt konsultieren) — , Mandant m, -en, -en — , ( ), Klient m, -en, -en — ( ) Verantwortung f-, -en — zur Verantwortung ziehen — die Verantwortung Übernehmen — die Verantwortung tragen, auferlegen — , Verantwortlichkeit f-, -en — Rechtsverletzung f-, -en — Verbrechen n, -s, — Vergehen n, -s, — ,( ) verstoßen (ie, o) gegen + Akk. — . Verstoß m, -es, -stoße — verletzen (te, t) vt— Verletzung f -, -en — die Rechtsverletzung — die Gesetzesverletzung — Schuld f -, -en — eine Schuld eingestehen/anerkennen — eine Schuld leugnen — jmds. Schuld beweisen — . die Schuld an + Dat. tragen — . schuldig — , eines Verbrechens schuldig sein — jmdn. für schuldig /) . schuldig sprechen — sich schuldig bekennen — Schuldige m/f, -n, -n, — ,der/die Unschuldige – ,Eingabe f -, -n — , eine Eingabe einreichen — eine Eingabe prüfen — haften (te, t) viför etw. (Akk.) — Schaden m, -s, Schäden — einen Schaden verursachen/zufügen — einen Schaden decken/ersetzen — wachen (te, t) vi über + Akk.— ., ., . anklagen (te, t) vt (Gen./wegen+Gen.) — Ankläger m, -s,— Angeklagte m/f, -n, -n — ,Anklage f -, -n — Anklage vertreten — j-m etwas zur Last legen — Ihm wurden 5 Morde zur Last gelegt. — Leitung f — ,

(sich Dat. einen Anwalt nehmen, einen

.

,

, . , .,

., .

.,

.,

.,

.

, 5

. 218

Versehollenheitssache f, -, -en — die Wahrnehmung fremder Interessen — ermitteln vt — Ermittlungsrichter, m — Rechtsanwaltordnung f — Rechtspflege f — , Richteramt n — , Sozietät f — , Geschäftsbesorgungsvertrag m — unstatthaft — , Erfolgshonorar n, -s -e— , die Gebührenordnung für Rechtsanwalt — Vergütung f -, -en — , die Untersuchungsbehörde — , Rektion der Verben und verbalen Redewendungen gehören zu Dat. — / ./ Die Staatsanwaltschaft ist staatliches Organ der Rechtspflege, zu dessen Aufgaben besonders die Durchführung von Ermittlungsverfahren und die Anklageerhebung in Strafsachen gehören. wenden (a, a), sich anj mdn. (Akk.) mit etw. (Dat.) — .( .) . Er wandte sich mit einer Beschwerde an die übergeordnete Gerichtsinstanz. — . Folge leisten Dat. — , . Der Zeuge leistete der gerichtlichen Vorladung unverzüglich Folge.— . Aufsicht ausüben über (Akk.) — ., . Die Staatsanwaltschaft übt die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit aus.— . verdächtigen (te, t) vt (Gen.) — . . Die Polizei verdächtigt diesen Rückfalltäter des Mordes.— . verstoßen (ie, o) vi gegen (Akk.) — . Man darf nicht gegen das Gesetz verstoßen.— . haften (te, t) vifür (Akk.) — , . Für die Schäden haftet das staatliche Organ.— . wachen (te, t) vi über (Akk.) — ., ., ., . Wer wacht über die Strafvollstreckung?— ? Übungen zur Aneignung des Wortschatzes Aufgabe 1. Gruppieren Sie die Wörter je nach der Wurzel. Übersetzen Sie sie ins Russische: Gesetzlichkeit, gesetzlich, Gerechtigkeit, Gesetz, Gericht, Gesellschaft, Gesetzgebung, Geschworene, Gesetzesverstoß, Geständnis, Gesetzlosigkeit, Gesamtheit, Gesichtspunkt, gesichert. Aufgabe 2. Suchen Sie nach Synonymen für: 1) verletzen; 2) Staatsanwalt; 3) Rechtsanwalt; 4) Verantwortlichkeit;. 5) beschuldigen; 6) Prozeß; 7) Rechtsprechung; 8) schützen; 9) Straftat (vernehmen, Verfahren, Schuldige, Rechtsordnung, verstoßen, richten, Ankläger, Mandant, Verantwortung, Vollstreckung, Klage, anklagen, Anzeige, verdächtigen, Verteidiger, Verteidigung, Rechtspflege, verteidigen, Verbrechen, Freiheit, Pflicht, Recht). Aufgabe 3. Suchen Sie nach den Antonymen für: 1) Rechtsanwalt; 2) anklagen; 3) Gesetzlosigkeit; 4) Recht; 5) Befehl; 6) einhalten; 7) schuldlos (Durchsuchung, Amt, Zuständigkeit, verteidigen, Staatsangehörigkeit, Verbot, wachen, verletzen. Beschlagnahme, schuldig, Schuld, Staatsanwalt, Richter, Briefgeheimnis, Pflicht, Beschwerde, Gesetzlichkeit, Freizügigkeit, unverletzlich, Angeklagte, Würde). Aufgabe 4. Korrigieren Sie die Rektion der Verben: a) haften über + Akk.; b) verstoßen für + Akk.; c) 219

wenden, sich gegen + Akk.; d) verletzen an + Dat. Aufgabe 5. Was bedeutet das Wort „der/die Geschworene"? Aufgabe 6. Geben Sie mit Hilfe des Lexikons eine Definition des Begriffs „Gesetzlichkeit". Aufgabe 7. Antworten Sie: 1. Wer trägt die Verantwortung für die Erziehung der Kinder? 2. Soll jeder Bürger für ein Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? 3. Wer übernimmt die Verantwortung dafür? 4. Ist die materielle Verantwortlichkeit dafür festgelegt? 5. Wofür trägt die Polizei die Verantwortung? Aufgabe 8. Setzen Sie die Konjugation im Präsens, Imperfekt, Perfekt und Futurum fort: „Ich trage die Verantwortung dafür." Aufgabe 9. Wo ist der Unterschied zwischen den Begriffen „Verbrechen" und „Vergehen"? Aufgabe 10. Erläutern Sie mit Hilfe des Lexikons den juristischen Begriff„die Rückwirkung". Aufgabe 11. Übersetzen Sie folgende Wörter: die Haft, verhaften, der Verhaftete, die Verhaftung, inhaftieren, die Inhaftierung, die Untersuchungshaft, der Haftbefehl, in Haft nehmen, aus der Haft entlassen, der Häftling. Aufgabe 12. Streichen Sie das unpassende Substantiv: Man muß den Termin, die Frist, den Plan, die Norm, das Programm, die Bestimmung, die Vorschrift, das Verbot, das Versprechen, die Anordnung, die Abmachung, das Recht, das Gesetz einhalten. Aufgabe 13. Sagen Sie! Wer wirkt gewöhnlich an einem Gerichtsprozeß mit? Zählen Sie alle Prozeßbeteiligten auf Deutsch auf. Bitten Sie Ihre Studienfreunde, diese Wörter ins Russische zu übersetzen. Aufgabe 14. Lesen Sie den Text „A" und übersetzen Sie jeden Artikel ins Russische zuerst mündlich und dann schriftlich. Text A Grundgesetz für die BRD Grundrechte Artikel 1. /Menschenwürde/ (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. (2). /Handlungsfreiheit, Freiheit der Person/ (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Art. 3. /Gleichheit vor dem Gesetz/ (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden Art 4. /Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit/ (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens oder die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Art. 5. /Meinungsfreiheit/ (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und aus 220

allgemeinen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Art. 6. /Ehe und Familie, nichteheliche Kinder/ (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schütze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Art. 7. /Schulwesen/ (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Art. 8. /Versammlungsfreiheit/ (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Art. 9. /Vereinigungsfreiheit/ (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Art. 10. /Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis/ (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Femmeldegeheimnis sind unverletzlich(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Art. 11. /Freizügigkeit/ (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Art. 12. /Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit/ (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. Art. 12a. /Wehr- und Dienstpflicht/ (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. (2) Wer aus Gewissensgründen Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Art. 13. /Unverletzlichkeit der Wohnung/ (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzüge und auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organen angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Art. 14. /Eigentum, Erbrecht, Enteignung/ (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Art. 16. /Staatsangehörigkeit, Auslieferung, Asylrecht/ (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Art. 17. /Petitionsrecht/ (1) Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Die Rechtsprechung Art. 92. /Gerichtsorganisation/ Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Art. 97. /Richterliche Unabhängigkeit/ (l) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. (2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder 221

ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amt entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes. Art. 101. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Art. 103. (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. Art. 104. (1) Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Eingreifen in eigenem Gewahrsam halten. (3) Jeder wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm die Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen. (4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. *** Gesetz über das Bundesverfassungsgericht 1 [Stellung und Sitz des Gerichtes] (1) Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Vertassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. (2) Der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes ist Karlsruhe. 2 [Senate, Wahl der Richter] (1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten. (2) In jeden Senat werden acht Richter gewählt. (3) Die Richter jedes Senats werden aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt. Gewählt werden sollen nur Richter, die wenigstens 3 Jahre an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sind. 3 [Qualifikation für das Richteramt] (1) Die Richter müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben, zum Bundestag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Bundesverfassungsgerichtes zu werden. (2) Sie müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem deutschen Richtergesetz besitzen. (3) können weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Mit ihrer Ernennung scheiden sie sich aus solchen Organen aus. 4 [Amtszeit der Richter] (1) Die Amtszeit der Richter dauert 12 Jahre, längstens bis zur Altersgrenze. (3) Altersgrenze ist das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet. Aufgabe 1. Finden Sie in der Verfassung der Russischen Föderation die entsprechenden Artikel. Aufgabe 2. Erklären Sie in wenigen Worten den Unterschied zwischen den Begriffen „Menschenrechte" und „Bürgerrechte". Sie können ein Lexikon zu Hilfe nehmen. Aufgabe 3. Versuchen Sie den Inhalt jedes Artikels mit einem Wort oder einer Wortgruppe sinngemäß wiederzugeben. Muster:

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. – Staatsangehörigkeit

Aufgabe 4. Ein Student liest einen Artikel laut und der andere Student hat die Nummer und die Überschrift des jeweiligen Artikels zu nennen. Folgende Redemittel können Ihnen dabei hilfreich sein: 222

1) es handelt sich um Artikel X., da es hier um ... geht; 2) das ist Artikel Z, denn ... 3) es kann nur Artikel B. sein, weil... 4) das ist Artikel H....; 5) dafür spricht...; 6) das kann nur Artikel M. sein, da hier .... Aufgabe 5. Antworten Sie! Worum handelt es sich in Artikel 3; in Artikel 5; in Artikel 13. Schreiben Sie Ihre Antworten in die Hefte ein. Aufgabe 6. Sagen Sie, welche Einscnränkungsmöglichkeiten der Grundrechte erwähnt werden. Aufgabe 7. Worum geht es in Art. 17 (1). Aufgabe 8. Interpretieren Sie Art. 103 (l, 2, 3). Aufgabe 9. Was erfahren wir aus Art. 104(1,2,3,4)? Findet man einen identischen Artikel in der russischen Verfassung? Aufgabe 10. Lesen Sie das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht. Erzählen Sie Ihren Kommilitonen, was Sie über Stellung und Sitz des Gerichtes erfahren haben. Aufgabe 11. Antworten Sie anhand der Textinformation, welche Anforderungen an den deutschen Richter gestellt werden. Aufgabe 12. Finden Sie im Text „A" die Antworten auf folgende Fragen und äußern Sie sich zu diesen Problemen: 1. Wie lange dauert die Amtszeit der Richter? 2. Welche Altersgrenze für die Richter wird im Gesetz festgelegt? Aufgabe 13. Finden Sie aus dem deutsch-russischen Wörterbuch die russischen Entsprechungen für die folgenden Wendungen heraus. Schreiben Sie sie auf. Bürgerliches Recht; öffentliches Recht; kanonisches Recht (katholisches Kirchenrecht); das Recht anwenden, vertreten, verletzen, brechen, beugen, mit Füßen treten; gegen/wider das Recht, nach dem geltenden Recht handeln; gegen Gesetz und Recht verstoßen. Aufgabe 14. Was paßt zusammen? Recht sprechen ein Recht ausüben ein Recht geltend machen ein Recht verwirken sein Recht suchen sein Recht fordern sein Recht behaupten sein Recht bekommen von Rechts wegen Recht beugen

,

,

Aufgabe 15. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? Nehmen Sie ein Wörterbuch zu Hilfe: ein verbrieftes Recht; ein privates, unveräußerliches Recht; die demokratischen Rechte; die elterlichen Rechte; das Recht des Stärkeren; das Recht auf Arbeit, auf Unverletzlichkeit der Person; das ist sein (gutes) Recht; das Recht dazu haben, etwas zu tun; dazu hat er kein Recht; seine Rechte überschreiten, mißbrauchen; jmds. Rechte wahren, wahrnehmen; jmdm. ein Recht verweigern, absprechen; jmds. Rechte verletzen, 223

anfechten, antasten; jmdm. ein Recht entziehen; jmdm. die staatsbürgerlichen Rechte aberkennen; auf seinem Recht bestehen; von seinem Recht Gebrauch machen. Aufgabe 16. Bilden Sie mit den obigen Ausdrücken und Wendungen Sätze im Präteritum und Futurum l Aktiv. Aufgabe 17. Setzen Sie das passende Wort am Anfang des Satzes ein. Sagen Sie, welches Gesetz solch ein Recht enthalten kann. ...regelt vorwiegend die Begründung, die Dauer und die Beendigung des Rechts zum Aufenthalt in der BRD. Text B Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft ist die im 19. Jahrhundert nach französischem Vorbild entstandene staatliche Untersuchungs- und Anklagebehörde im Strafverfahren. In der BRD wird das Amt der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) und bei den Oberlandesgerichten (OLG) im Rahmen ihrer erstinstanzlichen Zuständigkeit durch den Generalstaatsanwalt ausgeübt, der der Aufsicht und Leitung des Bundesjustizministers untersteht und seinerseits gegenüber den Bundesanwälten weisungsberechtigt ist. Im übrigen ist die Organisation der Staatsanwaltschaft Ländersache. Leiter der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten ist der Generalstaatsanwalt; er untersteht dem jeweiligen Justizminister (Senator) des Landes und ist seinerseits Vorgesetzter der Leitenden Oberstaatsanwälte bei den Landgerichten seines Bezirkes. Diesen unterstehen wiederum die Staats- und Amtsanwälte des Landgerichts und der diesem zugeordneten Amtsgerichte. Die Staatsanwälte genießen nicht das Privileg sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit wie die Richter; sie haben den Anweisungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten. Die Staatsanwaltschaft hat beim Verdacht-von Straftaten in der Regel von Amts wegen nach dem Legalitätsprinzip einzuschreiten; sie hat Anzeigen von Straftaten entgegenzunehmen und mit der Polizei, die Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft ist, oder den Gerichten (Ermittlungsrichtern) den Sachverhalt zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände zu ermitteln und hervorzuheben (§160 Abs. 2 STPO). Der Staatsanwaltschaft steht das Recht zu, bestimmte Zwangsmaßnahmen (z.B. vorläufige Festnahme, Beschlagnahme, Durchsuchung, Untersuchung, Untersuchungshaft) entweder (bei Gefahr im Verzüge) selbst anzuordnen oder sie beim zuständigen Richter zu beantragen. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Entscheidung darüber, ob das Verfahren einzustellen oder bei hinreichendem Tatverdacht Anklage zu erheben ist (Opportunitätsprinzip). In der Hauptverhandlung vertritt sie die Anklage; sie kann – auch zugunsten des Angeklagten Rechtsmittel einlegen. Die Staatsanwaltschaft ist außerdem Vollstreckungsbehörde (Strafvollstreckung). Für Verfahren, die zur Zuständigkeit der Jugendgerichte gehören, werden Jugendstaatsanwälte bestellt, die erzieherisch befähigt und erfahren sein sollen. In Zivilsachen besitzt die Staatsanwaltschaft eine begrenzte Mitwirkungsbefugnis, so in Verschollenheitssachen und bei Klagen auf Nichtigkeit einer Ehe. Staatsanwalt ist ein nichtrichterlicher Beamter, dessen Ausbildung der des Richters (Justizausbildung) entspricht. Entsprechend dem Richterrat der Richter werden Staatsanwaltsräte als Personalvertretungen der Staatsanwaltschaft nach landesgesetzlichen Regeln gewählt. *** Rechtsanwalt ist ein Anwalt (Jurist), der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwalting zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird. Einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltordnung(BRAO) vom 1.08.1959. Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges und selbständiges Organ der Rechtspflege; er übt einen freien Beruf aber kein Gewerbe aus. Er kann insbesondere handeln als Prozeßbevollmächtigter, Verteidiger, Beistand, Vertreter oder Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Zum Rechtsanwalt kann nur derjenige 224

zugelassen werden, wer die Befähigung zum Richteramt (also das zweite juristische Staatsexamen) besitzt oder als Rechtsanwalt, der bereits in einem Staat der EU zugelassen ist, die Ermittlungsprüfung nach dem Gesetz über die Ermittlungsprüfüng für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 6.07.1990 bestanden hat. Der Rechtsanwalt kann seinen Beruf allein, in einer Sozietät, in einer Bürogemeinschaft oder als Angestellter ausüben. Das Rechtsverhältnis des Rechtsanwaltes zu seinen Mandanten (Klienten) beruht auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag. Zur Annahme eines Mandats ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet. In bestimmten Fällen ist ihm die Annahme eines Mandats verwehrt, besonders bei Interessenkollision oder wenn von ihm erwartet würde, seine Berufspflichten zu verletzen. Für seine Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung, die sich nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwalt (BRAGO) vom 26.07.1957 (mit späteren Änderungen) richtet, danach erhält er bestimmte (Mindest-)Gebühren, deren Höhe sich nach dem Gegenstandswert richtet, sofern keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Ein Erfolgshonorar ist unstatthaft. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „B". Beantworten Sie folgende Fragen zum Text: 1. Was diente als Vorbild für die Staatsanwaltschaft der BRD? 2. Durch wen wird in der BRD das Amt der Staatsanwaltschaft ausgeübt? 3. Wem untersteht der Generalstaatsanwalt? 4. Ist die Organisation der Staatsanwaltschaft ausschließlich Ländersache? .5. Sind die Staatsanwälte genauso unabhängig wie die Richter? 6. Welche Obliegenheiten und Befugnisse hat die Staatsanwaltschaft? 7. Welche Zwangsmaßnahmen darf die Staatsanwaltschaft selbst anordnen? 8. Unter welchen Bedingungen steht der Staatsanwaltschaft das Recht zu, bestimmte Zwangsmaßnahmen beim zuständigen Richter zu beantragen? 9. Welche Funktionen übt die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung aus? 10. Welche Anforderungen werden an die „Jugendstaatsanwälte" gestellt? 11. In welchem Bereich ist die Mitwirkungsbefugnis der Staatsanwaltschaft begrenzt? Aufgabe 2. Im Text tauchen einige Abkürzungen auf. Lösen Sie sie auf. Aufgabe 3. Was versteht man unter dem Begriff„Legalitätsprinzip"? Aufgabe 4. Wie heißt das im Deutschen « »? Finden Sie im Text deutsche Entsprechung für diese russische Wortverbindung, wenn Sie Schwierigkeiten haben. Aufgabe 5. Sagen Sie das mit einem Wort „Jurist, der die Interessen des Staates wahrnimmt, besonders als Ankläger in Strafverfahren, heißt...." Aufgabe 6. Ist diese Definition Ihrer Meinung nach akzeptabel? „Die Staatsanwaltschaft ist das staatliche Organ der Rechtspflege, zu dessen Aufgaben besonders die Durchführung von Ermittlungsverfahren und die Anklageerhebung in Strafsachen gehören". Aufgabe 7. Erzählen Sie das Wichtigste darüber, was Sie aus dem Text „B" über die Staatsanwaltschaft erfahren haben. Aufgabe 8. Antworten Sie auf folgende Fragen: 1. Wer darf als Anwalt tätig sein? 2. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Richter? 3. Wessen Interessen nimmt der Anwalt wahr? 4. Wie kann der Rechtsanwalt seinen Beruf ausüben? 5. Als was darf der Rechtsanwalt handeln? 6. Worauf beruht das Rechtsverhältnis des Rechtsanwalts zu seinen Mandanten? 7. In welchen Fällen ist dem Rechtsanwalt die Annahme eines Mandats verwehrt? 8. Wie wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts vergütet? Aufgabe 9. Lösen Sie die Abkürzung „BRAGO" auf. Was schreibt diese Verordnung vor? Aufgabe 10. Wie würden Sie auf Deutsch « sagen?

,

»

Aufgabe 11. Im Text „Rechtsanwalt" begegnet uns der Satz „Ein Erfolgshonorar ist unstatthaft". Interpretieren Sie diesen Satz. 225

Aufgabe 12. Wo liegt der Unterschied zwischen „Mandant" und „Mandat"? Aufgabe 13. Wie läßt sich das mit einem Wort ausdrücken? „Jemand, der einen Rechtsanwalt damit beantragt hat, ihn (vor Gericht) zu vertreten". Aufgabe 14. Suchen Sie im Text über den Rechtsanwalt das Synonym für das Substantiv „Mandant". Aufgabe 15. Kann man Ihrer Meinung nach den Begriff„das Mandat" folgenderweise erläutern? „Das Mandat ist der Auftrag an einen Rechtsanwalt, einen juristisch zu beraten oder (vor Gericht) zu vertreten". Aufgabe 15.1. Bezeichnen Sie das mit einem Wort „Das Honorar, dessen Höhe sich nach dem Erfolg des Produktes richtet". Aufgabe 15.2. Wußten Sie schon, daß der Kunde eines Rechtsanwalts im Deutschen „der Klient" heißt? Aufgabe 16. Erzählen Sie Ihren Kommilitonen alles, was Sie aus dem Text „Rechtsanwalt" über die Tätigkeit und Funktionen eines Verteidigers erfahren haben. Aufgabe 17. Übersetzen Sie folgende Fragen ins Deutsche und lassen Sie Ihre Studienfreunde sie mit einem Wort beantworten: 1. ? 3.

? 2. ?

Aufgabe 18. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische: 1. Der Verteidiger beantragt Freispruch für seinen Mandanten. 2. Der Anwalt übernahm das Mandat. 3. Der Anwalt hat Herrn X. als Mandanten angenommen Text Ausbildungsweg eines Juristen Das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz (JAG) sagt: „Ziel der Juristenausbildung ist der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verpflichtete Jurist, der die Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich auf Grund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann". Zu diesem Zweck absolviert der angehende Jurist erst ein Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung (Referendarexamen) abschließt. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst, kurz Referendarzeit genannt. Es dauert zweieinhalb Jahre. In dieser Zeit durchwandert der Referendar verschiedene praktische Ausbildungsstationen in Justiz und Verwaltung. Es werden während dieser Zeit Referendarabzüge gezahlt. Am Ende dieses Ausbildungsabschnittes steht die zweite Juristische Staatsprüfung (Assessorexamen). Im Universitätsstudium beschäftigt sich der zukünftige Jurist mit den drei großen Rechtsgebieten: Zivilrecht, Staats- und Verfassungsrecht und Strafrecht. Aufgabe 1. Lesen Sie den Text. Beantworten Sie folgende Fragen: 1. Wodurch wird das Ziel der Juristenausbildung an der Universität Trier festgelegt? 2. Welche Prüfungen müssen abgelegt werden? 3. Mit welchen Rechtsgebieten muß sich der Student während seines Studiums beschäftigen? Aufgabe 2. Berichten Sie über den Ausbildungsweg eines Juristen in der BRD? Aufgabe 3. Begründen Sie kurz, warum Sie eine Ausbildung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft gewählt haben. 226

Aufgabe 4. Antworten Sie! Welches Berufsziel haben Sie? Streben Sie eine Spezialisierung im Bereich der Rechtswissenschaften an? Aufgabe 5. Notieren Sie die Wörter, die den Ausbildungsgang eines Juristen kennzeichnen. Aufgabe 6. Lesen Sie einen Auszug aus der Biographie eines Juristen. Erzählen Sie ihn in der indirekten Form nach. Ich habe seit 1970 an den Universitäten Bonn, Tübingen und Berlin studiert. Das erste juristische Staatsexamen habe ich 1975 in Heidelberg abgelegt. Danach war ich zwei Jahre lang Assistent an der Uni Göttingen. Anschließend habe ich in Hamburg über ein rechtswissenschaftliches Thema promoviert. Ich habe hier in Hamburg auch den Referendardienst gemacht. Einen Teil davon habe ich in London bei einem Rechtsanwalt absolviert. Referendardienst, das ist der Vorbereitungsdienst, der sich an die Erste Juristische Staatsprüfung anschließt und mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung endet. Aufgabe 7. Führen Sie mit Ihrem Kommilitonen auf Grund des Textes ein Interview. Aufgabe 8. Erzählen Sie über Ihren eigenen Ausbildungsweg. Text C 1. Öffentliches Recht Das öffentliche Recht umfaßt zunächst einmal das Verfassungs- und Staatsrecht. Darunter sind diejenigen Rechtsnormen zu verstehen, welche die wesentlichen Organisationsmerkmale des Staates und die Grundlagen seines Verhältnisses zum Bürger betreffen. Die Verfassung gilt als rechtliche Grundordnung und als normativer Rahmen für die gesamte Rechtsordnung. Zum Staatsrecht gehören aber auch rechtliche Regeln, die nicht in der Verfassung enthalten, aber für das Funktionieren der Staatsorgane notwendig sind, zum Beispiel das Wahlrecht für den Bundestag. Verwaltungsrecht Das umfangreichste und für den Alltag des Bürgers wichtigste Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist das Verwaltungsrecht. Es umfaßt das von den staatlichen oder kommunalen Behörden anzuwendende Recht und betrifft alle Rechtsbereiche, die die verwaltende und ordnende Tätigkeit des Staates regeln. Das Verwaltungsrecht ist jedoch mehr als ein Fahrplan fiir die Behörden; es dient auch dem Schutz des Bürgers vor willkürlichem Verwaltungshandeln. Das Handeln der öffentlichen Verwaltung ist heute hochgradig verrechtlicht. Dies folgt aus dem Verfassungsprinzip des Rechtsstaates, demzufolge alle Beziehungen zwischen der Staatsgewalt und dem Bürger solche des Rechts sind. Dies fuhrt aber auch dazu, daß die Vielfalt rechtlicher Normen, die für das Handeln der Verwaltung maßgeblich ist, vom einzelnen Bürger kaum noch zu durchschauen ist. Der moderne Staat hat eine Fülle von Verwaltungsaufgaben zu erledigen, die sich kaum auf einen Nenner bringen lassen. Eine Orientieningshilfe bietet die Aufteilung in Ordnungs-, Leistungs- und Planungsverwaltung. Die Ordnungsverwaltung ist die älteste Form des Verwaltungshandelns; sie erfüllt das gesellschaftliche Bedürfnis nach Ordnung und Sicherheit. In erster Linie sind hier die Aufgaben der Polizei zu nennen. Die Ordnungsverwaltung ist dadurch charakterisiert, daß sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben Eingriffe in die Freiheit und das Eigentum der Bürger vornehmen muß. Das Verwaltungsrecht zielt darauf ab, solche Eingriffe der Staatsgewalt unter Kontrolle zu halten. Die Leistungsverwaltung nimmt im modernen Sozialstaat einen immer größeren Raum ein. Ihre Aufgaben kann man allgemein mit dem Begriff der Daseinsvorsorge kennzeichnen. Dazu gehören so unterschiedliche Aufgaben wie die Müllbeseitigung, die Energieversorgung, die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Verkehrsmitteln oder die Sozialfürsorge. Die Planungsverwaltung hat die Aufgabe, künftige Entwicklungen im Interesse der Bürger vorausschauend zu planen. Als ein Beispiel kann hier die Planung des Straßen- und Wohnungsbaus angeführt werden. Den vielfältigen Aufgaben der modernen Verwaltung trägt die Vielgestaltigkeit des Verwaltungsrechts Rechnung. Es gliedert sich in das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Besondere Verwaltungsrecht. Im Allgemeinen Verwaltungsrecht sind die für alle Zweige der Verwaltung geltenden allgemeinen Grundsätze 227

zusammengefaßt, zum Beispiel die Vorschriften über die grundlegenden Organisationsmerkmale der Verwaltung und die Formen des Verwaltungshandelns. Das Besondere Verwaltungsrecht regelt die einzelnen Aufgabenbereiche der Verwaltung und umfaßt beispielsweise das Polizeirecht, das Schulrecht, das Baurecht, das Beamtenrecht und das Verkehrsrecht. Steuerrecht Ein besonders wichtiges Teilgebiet des Verwaltungsrechts ist das Steuerrecht. Es regelt, welche Arten von Steuern es gibt, nach welchen Grundsätzen sie erhoben werden und wie sich das Steueraufkommen auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Ein ausgebautes Steuersystem ist die Voraussetzung für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben. Die Erhebung von Steuern belastet aber den Bürger in besonderer Weise; die Verteilung der Steuerlast wirft schwierige Probleme der sozialen Gerechtigkeit auf. Nicht zuletzt deshalb ist das Steuerrecht überaus kompliziert. Für die verschiedenen Arten von Steuern (zum Beispiel Einkommenssteuer, Mineralölsteuer, Branntweinsteuer) gibt es jeweils besondere rechtliche Regelungen, so daß das Steuerrecht für den Normalbürger so etwas wie ein Buch mit sieben Siegern ist. Sozialrecht Im modernen Sozialstaat spielt auch das Sozialrecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts eine immer größere Rolle. Dazu gehören vor allem das Recht der sozialen Sicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung), aber auch andere staatliche Leistungsbereiche (zum Beispiel Arbeitsförderung, Berufsbildungsförderung). In der Entwicklung des Sozialrechts kommt der Wandel der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse deutlich zum Ausdruck. Es dient in besonderer Weise der individuellen Existenzsicherung, der Förderung und Erhaltung der Arbeitskraft des einzelnen, dem sozialen- Ausgleich und der Umverteilung materieller Güter. Der Bedürftige hat einen Rechtsanspruch auf soziale Hilfe, gleichgültig, ob er seine Notlage selbst verschuldet hat oder nicht. Durch staatliche Fürsorgeleistungen soll dem Hilfsbedürftigen ein Leben ermöglicht werden, das der Würde des Menschen entspricht. Finanzierung und Verteilung der Sozialhilfe sind ein Beispiel dafür, daß das Gerechtigkeitsproblem immer wieder neu gelöst werden muß. Die notwendigen Aufwendungen für die Sozialhilfe werden aus staatlichen Mitteln bestritten, zu denen der einzelne Steuerzahler nach Maßgabe seiner individuellen Leistungsfähigkeit beiträgt. Die Verteilung der Sozialhilfe erfolgt dagegen ausschließlich aufgrund persönlicher Bedürftigkeit. Gegenwärtig ist die Finanzierung der Sozialhilfe ein besonders schwieriges Problem, weil wegen der hohen Arbeitslosigkeit immer mehr Menschen auf sie angewiesen sind. 2. Privatrecht Das Privatrecht ordnet die Beziehungen der einzelnen Menschen und der gesellschaftlichen Gruppen zueinander. Die Gesellschaft besteht aus vielfältigen sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den einzelnen oder Gruppen von einzelnen. In diesen Beziehungen stehen sich häufig gegensätzliche Wünsche oder Interessen gegenüber. Es ergibt sich die Frage, was eine Person einer anderen gegenüber tun darf oder von ihr verlangen kann. Was soll zum Beispiel geschehen, wenn der Käufer nach der Bezahlung einer gekauften Ware feststellt, daß diese fehlerhaft war, der Verkäufer aber behauptet, er habe die Ware in fehlerfreiem Zustand abgegeben? Häufig werden Verträge abgeschlossen, durch die die beteiligten Personen ihre jeweiligen Interessen zum Ausgleich bringen wollen. Was aber soll geschehen, wenn es über den Inhalt solcher Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu Meinungsverschiedenheiten kommt? Die Antwort auf solche Fragen findet sich in den Regelungen des Privatrechts. Es bestimmt, allgemein gesagt, die rechtlichen Positionen, die für das Verhältnis der Bürger untereinander maßgeblich sein sollen. Es weist ihnen Berechtigungen zu und legt ihnen Verpflichtungen auf. Es regelt, nach welchen rechtlichen Grundsätzen Interessenkonflikte gelöst werden sollen. Das Bürgerliche Recht Der Kern des Privatrechts ist das sogenannte Bürgerliche Recht, welches im umfangreichen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergelegt ist. Der Grundgedanke des Bürgerlichen Rechts ist die Vorstellung, daß jedermann frei sein soll, seinen eigenen Lebensbereich selbst zu gestalten, daß er dabei aber eingegangene 228

Verpflichtungen und die Rechte anderer beachten muß. Dies können wir uns am Beispiel der Vertragsfreiheit verdeutlichen. Beim Abschluß eines Vertrages geht es um den Austausch von Gütern und Dienstleistungen, wobei ein jeder selbst entscheiden kann, ob er die von dem anderen angebotenen Bedingungen annehmen will oder nicht. Ist ein Vertrag aber einmal abgeschlossen, dann sind die Vertragspartner an ihre Vereinbarungen gebunden; jeder kann vom anderen die Leistung, zu der sich dieser verpflichtet hat, verlangen und dieses Recht notfalls mit Hilfe der Gerichte durchsetzen. Die Vorschriften des BGB sind für das rechtlich geordnete Alltagsleben von zentraler Bedeutung. Ein Überblick über die wichtigsten Regelimgsbereiche mag dies verdeutlichen: Das BGB gliedert sich in fünf Teile, sogenannte „Bücher". Das erste Buch, der Allgemeine Teil, enthält diejenigen Vorschriften, die für alle Regelungsbereiche des Bürgerlichen Rechts gemeinsam gelten. Dazu gehören z.B. Vorschriften über das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts (etwa eines Vertrages) und Vorschriften darüber, wer Rechtsgeschäfte selbständig und wirksam abschließen kann. Das zweite Buch beschäftigt sich mit dem Schuldrecht, das die möglichen Ansprüche einer Person gegen eine andere regelt. Darin finden sich beispielsweise Vorschriften über Kauf und Verkauf, die Miete von Wohnungen, über Darlehen und Schenkungen und über die Pflicht zum Schadenersatz, wenn jemand fremdes Eigentum schuldhaft beschädigt. Das dritte Buch enthält Vorschriften über Besitz und Eigentum und die sich daraus ergebenden Beziehungen zwischen einzelnen Personen. Im vierten Buch ist das Familienrecht geregelt, vor allem die rechtlichen Wirkungen einer Ehe und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Das fünfte Buch schließlich trifft Vorschriften über das Erbrecht. Sondergebiete: Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht Einige Rechtsgebiete, die eigentlich dem Regelungsbereich des Bürgerlichen Rechts angehören, haben sich im Laufe der Zeit zu Sondergebieten des Privatrechts entwickelt. Dazu gehören beispielsweise das Arbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, und das Handels- und Wirtschaftsrecht, das sich wiederum in mehrere Teile gliedert. Anpassung an gewandelte Lebensverhältnisse Das umfangreiche, mehr als zweitausend Paragraphen umfassende Bürgerliche Gesetzbuch gilt bereits seit dem Jahre 1900. Der Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse hat jedoch immer wieder dazu geführt, einzelne Regelungen zu ändern und neuen Lebensbedingungen anzupassen. Wie im Sozialrecht kommt auch in den Vorschriften des Privatrechts der soziale Wandel besonders deutlich zum Ausdruck. Dies gilt beispielsweise für die Entwicklung des Ehe- und Familienrechts, welches heute der gewandelten Stellung der Frauen in der Gesellschaft Rechnung trägt, und für das Mietrecht, das heute den Mieter wesentlich besser schützt, als dies ursprünglich der Fall war. Neue Vorschriften sind hinzugekommen. So haben etwa die Abhängigkeiten der Verbraucher von der marktbeherrschenden Stellung von Großunternehmen neue Schutzbedürmisse hervorgerufen, die zur entsprechenden gesetzlichen Regelung geführt haben. Verbindliche Wertentscheidung Die Normen des Privatrechts enthalten in ihrer Gesamtheit Vorschriften darüber, wie das geordnete Zusammenleben der Menschen in der Rechtsgemeinschaft ablaufen soll. Sie bringen damit verbindliche Wertentscheidungen über die Ordnung der Gesellschaft zum Ausdruck. Dabei steht auch das Privatrecht unter dem Verfassungsgebot des Sozialstaates. Es bezieht sich auf jeweils besondere Ausschnitte aus der Vielfalt sozialer Beziehungen und ordnet und stabilisiert diese durch seine Vorschriften. Verwaltungshandeln und Rechtsschutz Die Rechtsanwendung durch den Staat begegnet dem Bürger zunächst in der Alltäglichkeit des Verwaltungshandelns. Im Rechtsstaat sind alle Beziehungen zwischen Staat und Bürger rechtlich geordnet; der einzelne hat einen Rechtsanspruch darauf, daß sich die staatlichen Organe rechtmäßig verhalten. Das Grundgesetz schreibt vor, daß die vollziehende Gewalt (die Verwaltung) an „Gesetz und Recht" gebunden ist (Artikel 20). 229

Bindung an Recht und Gesetz Diese Bindung an „Gesetz und Recht" ist die Grundlage rechtsstaatlicher Verwaltung. Sie bedeutet zweierlei: – Es gilt der „Vorrang des Gesetzes". Dieser Grundsatz besagt, daß die Verwaltung keine Maßnahmen treffen darf, die gegen bestehende Rechtsvorschriften (Verfassung, Gesetze, Rechtsverordnungen der Regierung) verstoßen würden. – Es gilt der „Vorbehalt des Gesetzes". Dieser Grundsatz besagt, daß die Verwaltung nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu durch ein Gesetz ermächtigt worden ist. Sie benötigt für alle Maßnahmen, die in den Freiheitsraum des Bürgers eingreifen, eine gesetzliche Grundlage. Diese muß die Befugnisse der Verwaltung genau bestimmen und begrenzen, weil durch freiheitsbeschränkende Maßnahmen verfassungsmäßig garantierte Grundrechte des Bürgers betroffen sind. Der Vorbehalt des Gesetzes gilt aber nicht nur für die Ordnungsverwaltung, sondern weitgehend auch für Verwaltungshandeln, durch welches dem einzelnen Bürger staatliche Leistungen gewährt werden. Verwaltungsakt Die Organe der öffentlichen Verwaltung machen von ihren Kompetenzen gegenüber dem Bürger durch sogenannte „Verwaltungsakte" Gebrauch. Dieser Begrifmmschließt alle Entscheidungen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die gegenüber dem Bürger rechtswirksam sind. Dazu gehören so unterschiedliche Maßnahmen wie die Einberufung zum Wehrdienst, die Verkehrsregelung durch die Polizei, die Einteilung eines Steuerbescheides durch das Finanzamt oder die Gewährung von Sozialhilfe. Allen diesen Maßnahmen ist gemeinsam, daß sie rechtliche Vorschriften (z.B. das Wehrpfiichtgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Steuergesetze oder das Sozialhilfegesetz) aufden jeweiligen Einzelfall anwenden. Rechtliche Regeln allgemein und abstrakt Rechtliche Vorschriften treffen ihre Regelungen nicht für einen konkret vorliegenden Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Anzahl möglicher Fälle in der Zukunft. Gesetzliche Regeln sind allgemein und abstrakt. Sie sind allgemein, weil sie sich nicht an einen im voraus bestimmten, sondern an einen Ungewissen Kreis von Adressaten wenden; und sie sind abstrakt, weil sie nicht auf einzelne konkrete Vorkommnisse zielen, sondern an jeweils typische Merkmale denkbarer Einzelfälle anknüpfen. Unbestimmte Rechtsbegriffe Viele Gesetze enthalten solche unbestimmten Rechtsbegriffe. So wird z.B. im Polizeirecht die Aufgabe der Polizei allgemein umschrieben: „Die Polizei hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist." In der Tat ist die größtmögliche Genauigkeit der Gesetze wichtig, weil hinter dem Recht der staatliche Machtapparat steht, der seine Durchsetzung erzwingen kann. Auf der anderen Seite ist aber die Erfüllung dieses Genauigkeitsgebots nicht immer möglich, weil kein Einzelfall dem anderen völlig gleicht. Rechtsschutzgarantie Stünde der einzelne Bürger der Verwaltung schutzlos gegenüber, dann könnte von einer rechtlichen Bindung der Staatsgewalt keine Rede mehr sein. Das Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4) bestimmt deshalb: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt – d.h. vor allem: durch die Maßnahmen der Verwaltungsbehörden–in seinen Rechten verletzt glaubt, hat die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen. Diese Möglichkeit mildert die Wirkungen des Über- und Unterordnungsverhältnisses von Staat und Bürger ab. Die Verwaltung muß immer damit rechnen, daß ihre Maßnahmen gerichtlich überprüft werden könnten. Die Rechtsschutzgarantie schließt also eine Selbstherrlichkeit der staatlichen Verwaltung in ihrem Verhältnis zum Bürger aus. 230

Aufgabe 1. Lesen Sie die Überschriften des Textes „C" und stellen Sie Vermutungen über den Inhalt des Textes an. Aufgabe 2. Bevor Sie den Text „Öffentliches Recht" lesen, konzentrieren Sie sich auf die Information zu folgenden Fragen, beantworten Sie dann diese Fragen. 1. Welche Rechtsgebiete umfaßt das öffentliche Recht? 2. Welches Rechtsgebiet ist das umfangreichste und für den Alltag des Bürgers das wichtigste Teilgebiet des öffentlichen Rechts? 3. Weshalb ist das Verwaltungsrecht von großer Bedeutung für die Bürger? 4. In welche Arten läßt sich die Verwaltung aufteilen? 5. Welche Verwaltungsaufgaben hat der moderne Staat zu erledigen? 6. Wodurch unterscheiden sich das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Besondere Verwaltungsrecht? 7. Womit beschäftigt Sich das Steuerrecht? 8. Was versteht man unter „Sozialrecht"? Aufgabe 3. Nachdem Sie den Text „Öffentliches Recht" gelesen haben, sagen Sie nun, was Sie mit dem Begriff „öffentliches Recht" verbinden. Aufgabe 4. Lesen Sie jeden Absatz des Textes noch einmal und charakterisieren Sie kurz jedes Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts. Aufgabe 5. Antworten Sie! Warum steht im öffentlichen Recht das Verfassungsund Staatsrecht im Vordergrund? Aufgabe 5. Kommentieren Sie die Behauptung „Gegenwärtig ist die Finanzierung der Sozialhilfe ein besonders schwieriges Problem, weil wegen der hohen Arbeitslosigkeit immer mehr Menschen auf sie angewiesen sind." Aufgabe 6. Wieviel Abschnitte enthält der Text „Öffentliches Recht"? Charakterisieren Sie kurz den Aufbau des Textes. Aufgabe 7. Vollenden Sie den Satz aus dem Text „Ein besonders wichtiges Teilgebiet des Verwaltungsrechts ist...". Aufgabe 8. Schreiben Sie aus dem Text alle Wörter und Wendungen heraus, die das Rechtsgebiet „öffentliches Recht" kennzeichnen. Aufgabe 9. Fragen Sie Ihre Kommilitonen nach dem öffentlichen Recht in Deutschland. Aufgabe 10. Antworten Sie! Halten Sie die Information des Textes für wissenswert und inhaltsreich? Aufgabe 11. Halten Sie in Ihrer Studiengruppe einen Kurzvortrag zum Thema „öffentliches Recht". Aulgabe 12. Lesen Sie den Text „Privatrecht" ohne Wörterbuch. Aufgabe 13. Erzählen Sie Ihren Kommilitonen darüber, was Sie aus dem Text erfahren haben. Aufgabe 14. Suchen Sie im Text nach den Antworten auf folgende Fragen: 1. Was ist der Kern des Privatrechts? 2. Was ist der Grundgedanke des Bürgerlichen Rechts? 3. Womit beschäftigt sich das Bürgerliche Gesetzbuch? 4. Wie gliedert sich das Bürgerliche Gesetzbuch? 5. Was behandelt jedes Buch? 6. Welche Rechtsgebiete haben sich zu Sondergebieten des Privatrechts entwickelt? 7. Was bedeutet die Bindung an „Gesetz und Recht"? 8. Was verbinden Sie mit dem Begriff „Verwaltungsakte"? 9. Womit hängt das zusammen, daß gesetzliche Regeln allgemein und abstrakt sind? 10. Was versteht man in Deutschland unter „Rechtsschutzgarantie"? 231

Aufgabe 15. Lesen Sie den Abschnitt „Unbestimmte Rechtsbegriffe" noch einmal und äußern Sie sich dazu. Aufgabe 16. Antworten Sie! Welche Aufgabe hat die Polizei der BRD? Aufgabe 17. Stellen Sie in Stichworten zusammen, was Sie dem Text „C" über das öffentliche Recht und Privatrecht entnehmen können. Aufgabe 18. Schreiben Sie ein Kurzreferat über das öffentliche Recht und Privatrecht. Aufgabe 19. Sehen Sie das Schaubild und erzählen Sie Ihrem Kommilitonen über öffentliches Recht und Privatrecht.

Aufgaben und Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten Aufgabe 1. Hören Sie den Dialog „Kripo, Kuli und ein Junge". Aufgabe 2. Sprechen Sie den Dialog dem Sprecher nach. Aufgabe 3. Lesen Sie den Dialog zu dritt. Aufgabe 4. Übersetzen Sie den Dialog nach Gehör. Kripo, Kuli und ein Junge „Der Junge habe den Kugelschreiber stehlen wollen", sagte der Verkäufer. „Er habe die Kasse nicht gefunden," sagte der Junge. Es geschah in einem Kölner Kaufhaus. Der Junge, 14 Jahre alt, hatte den Kugelschreiber aus dem, Regal genommen – wie das so üblich ist. Der Junge hatte den direkten Weg zur Kasse nicht gefunden – wie das so vorkommt. Ein Verkäufer hält den Jungen fest und bringt ihn ins Büro. Ein Hausdetektiv verhört den Jungen. Der Wert des „gestohlenen Gegenstandes" wird festgestellt: 65 Pfennig. Ein Protokoll wird angefertigt. Zwei Polizeibeamte fahren den Jungen zur Wache. Ein Polizeibeamter verhört den Jungen. Zwei Polizeibeamte fahren den Jungen nach Hause zehn Kilometer hin, zehn Kilometer zurück. Ein Polizeibeamter formuliert eine Anzeige. Die Anzeige geht an die Kripo. Beamtinnen der weiblichen Kriminalpolizei vernehmen den Jungen. Ein Protokoll wird angefertigt. Das Protokoll geht an die Staatsanwaltschaft. Der Fall wird geprüft, die Anklage erhoben. Die Anklage geht ans Gericht und an das Vormundschaftsgericht. Das Vormundschaftsgericht prüft. Ein Protokoll wird angefertigt. Das geht an das Jugendamt. Das Jugendamt leitet weiter an den Sozialdienst .... 232

Und hier fällt dem Sachbearbeiter etwas auf: daß es um 65 Pfennig geht, daß der Aufwand der Behörden schon mehr als das Hundertfache erreichen wird. Der Sachbearbeiter will die Sache einstellen. Aber: Das Gericht erläßt einen Eröffhungsbeschluß, verschickt ihn an alle Beteiligten, setzt einen Verhandlungstermin, verschickt ihn an alle Beteiligten.... Der Mitarbeiter des Sozialdienstes: „Allein für das Porto könnte man ein ganzes Sortiment von Kugelschreibern kaufen". Aber darum, freilich, geht es nicht. Die Verhandlung – ganz groß: ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Protokollführer, ein Justizwachtmeister, ein Jugendgerichtshelfer, eine Mutter, ein Junge – der Angeklagte. Acht Personen. Das Ergebnis – ganz klein: der Staatsanwalt: „... eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen, dieselbe sich rechtswidrig anzueignen .... Diebstahl nach Paragraph 224 StGB ...". Vernehmung des Angeklagten. Der Richter fragt den Jungen: „Wie war das denn... Da am Kugelschreiberstand... Erzähl mal...". Der Junge: „Ich hatte das Geld ja in der Hand ... Ich wollte zur Kasse...". Vernehmung des Zeugen. Der Richter fragt den Verkäufer: „Hätte der Junge Geld in der Hand?". „Ja", sagte er, ,Ja. Siebzig Pfennig, glaub' ich!" Der Zeuge beschwört es. Das Verfahren wird eingestellt. Der Protokollführer fragt den Zeugen: „Hatten Sie Verdienstausfall und Fahrtkosten und so?" Der Zeuge: „Taxi, 16 Mark". Nur Vermutungen Gespräch zwischen dem Verkäufer, der glaubte, den Jungen bei einem Diebstahl ertappt zu haben, und einer Kundin, die sich für den Vorfall interessiert und für den Jungen Partei ergreift. Verkäufer: „Ich bin sicher, daß der Junge den Kugelschreiber stehlen wollte. Ich habe das genau beobachtet." Kundin: „Das ist nicht bewiesen." Verkäufer: „Man sieht das einem doch an. Meinen Sie nicht?" Kundin: „Was haben Sie denn gesehen? Sie waren doch gerade dabei, mich zu bedienen." Verkäufer: „Als ich für Sie den Kassenzettel ausschrieb, habe ich zufällig aufgeschaut und gesehen, daß der Junge mit dem Kugelschreiber zum Ausgang wollte." Kundin: „Ach, der Junge hielt also den Kugelschreiber offen in der Hand? Könnte es nicht so gewesen sein, daß er bereits gezahlt hatte?" Verkäufer: „An der Kasse war er aber nicht. Die ist ja ganz woanders. Nicht am Ausgang." Kundin: „Aber es wäre ja durchaus möglich, daß der Junge die Kasse gesucht hat. Er hatte ja das Geld für den Kugelschreiber in der Hand." Verkäufer: „Hinterher kann das jeder sagen. Ich glaube das nicht." Kundin: „Wer wird denn immer gleich so schlecht von den Menschen denken. Wenn Sie mich fragen, so hat der Junge den Kugelschreiber nicht stehlen wollen." Aufgabe 5. Führen Sie ein ähnliches Gespräch. Aufgabe 6. Antworten Sie! Was wird mit Hilfe dieses Dialogs kritisiert? Aufgabe 7. Antworten Sie! Kommt etwas Ähnliches auch bei uns vor? Wenn ja, dann warum. Aufgabe 8. Lesen Sie den Text. Übersetzen Sie ihn ohne Wörterbuch. Im Bußgeldkatalog kostet ein „weggeworfenes" Schrottauto 1000 Mark Strafe München (SZ). Seit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs haben Umweltverschmutzer nichts mehr zu lachen. Wer zum Beispiel eine leere Zigarettenschachtel oder ein Taschentuch wegwirft, muß bereits 10 Mark bezahlen. Schon erheblieh teurer kommt die illegale Ablagerung alter Autoreifen. Für Mengen bis zu 5 Stück wird ein Bußgeld bis zu 200 Mark erhoben, wer noch mehr alte Reifen irgendwo ablagert, muß bis zu 1000 Mark bezahlen. Ebenfalls bis zu 1000 Mark kostet ein abgestelltes Schrottauto und wer sein Auto ausbrennt, kann mit einem Bußgeld bis zu 3000 Mark bestraft werden. Nun müssen es die Autobesitzer aber durchaus nicht darauf ankommen lassen. Es gibt heute bereits in der 233

ganzen Bundesrepublik Möglichkeiten, das Autowrack loszuwerden. Eine nahezu ideale und zudem kostenlose Möglichkeit bietet München an: der Fahrzeughalter meldet sein Auto bei der Zulassungsstelle ab, geht zur nächsten Polizeidienststelle, füllt eine Verzichtserklärung aus, gibt den entwerteten KFZ-Brief und die Schlüssel ab und kümmert sich dann um nichts mehr. In verschiedenen anderen Städten nimmt sich die städtische Müllabfuhr kostenlos der alten Autos an. Aufgabe 9. Erzählen Sie, worum es in diesem Text geht. Aufgabe 10. Äußern Sie Ihre Stellungnahme zu dem neuen Bußgeldkatalog in der BRD. Aufgabe 11. Antworten Sie! Möchten Sie einen solchen Bußgeldkatalog bei uns einführen? Wenn ja, dann begründen Sie die Zweckmäßigkeit eines solchen Bußgeldkatalogs. Aufgabe 12. Antworten Sie! Wußten Sie schon, daß die Gerechtigkeit bei den Griechen mit Schwert, bei den Römern mit Schale, Füllhorn, Zweig, Zepter, zuweilen auch mit einer Waage dargestellt wurde und das Mittelalter als Symbol Schwert und Waage, zum Teil auch die Augenbinde verwandte? Aufgabe 13. Antworten Sie! Wie lassen sich die Funktionen der Rechtsprechung zusammenfassend charakterisieren? Aufgabe 14. Bilden Sie mit folgenden Wendungen die Sätze im Präsens: vor einem Gericht klagen; vor einem Gericht Klage erheben; sich an ein Gericht wenden; die Klage zurückziehen. Aufgabe 15. Wie kann man das auf Russisch sagen? 1. Die Beweislast liegt dem Kläger ob/obliegt dem Kläger. 2. Es obliegt ihm, dies - zu tun. 3. Das zählt zu seinen Obliegenheiten (Pflichten, Aufgaben). 4. Die Entscheidung obliegt der Behörde. 5. Die Anordnung einer Hausdurchsuchung obliegt grundsätzlich dem Richter /§ 140 (4) StPOÖ/. Aufgabe 16. Antworten Sie! Sind „Recht sprechen", „Gerichtsurteile fällen", „richten" Synonyme? Aufgabe 17. Sagen Sie das mit einem Wort „Bei Gerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der zusammen mit dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilt und das Maß der Strafe festlegt" (Richter, Anwalt, Verteidiger, Untersuchungsrichter, Schöffe). Aufgabe 18. Antworten Sie! Wußten Sie schon, daß ein Richter, der bei Strafverfahren die Voruntersuchung leitet, im Deutschen Untersuchungsrichter heißt? Aufgabe 19. Hier ist etwas vertauscht. Bringen Sie die Sätze in Ordnung. 1. Die Einwohner bringen dem Briefträger die Post. 2. Der Kunde fragt den Verkäufer nach seinen Wünschen. 3. Der Erbe schreibt sein Testament. 4. Der Student prüft den Professor. 5. In dem Buchstaben fehlt ein Wort. 6. Der Gefängnisinsasse befreit den Aufseher. 7. Der Straftäter verhaftet den Polizisten. 8. Der Zeuge befragt den Richter. 9. Der Bundespräsident beschimpft die Demonstranten. 10. Der Automal konstruiert einen Ingenieur. 11. Der Zeuge glaubt dem Richter. 12. Der Doktorand berät den Professor. Aufgabe 20. Lesen Sie: „Berufung und Revision sind Rechtsmittel." Stimmt das? Aufgabe 21. Lesen Sie die Definition des Begriffs „Rechtsmittel" und sagen Sie, ob sie exakt ist. „Ein rechtliches Mittel, mit dem man jemand erreichen will, daß ein Urteil noch einmal überprüft wird, damit eine andere Entscheidung getroffen wird." Aufgabe 22. Sagen Sie das mit einem Wort: jmdn. im/in Verdacht haben gegen jmdn. einen bestimmten Verdacht hegen einer Straftat verdächtige Person 234

jmd., der unter einen Verdacht geraten ist Richter, der über Durchsuchungen, Haftbefehle u.Ä zu entscheiden hat Aufgabe 23. Nennen Sie die russischen Entsprechungen für: ein Verfahren anstrengen, einleiten, eröffnen, ausset/en, abschließen, einstellen, wiederaufnehmen, niederschlagen, unterbrechen; ein Verfahren läuft; in ein Verfahren eingreifen. Aufgabe 24. Welche deutschen Entsprechungen kennen Sie für: ; ); ( ); ; .

; ; ); ;

;

Aufgabe 25. Wie sagt man das auf Russisch? Klage auf Zahlung der Schulden; eine Klage prüfen; eine Klage abweisen; das Gericht hat der Klage stattgegeben; gegen jmdn. eine Klage erheben; er will gegen die Firma R. klagen; ich werde auf Schadenersatz klagen; die Festnahme des Verbrechers erfolgte gestern; vorläufige Festnahme; unrechtmäßige Festnahme. Die Polizei nahm bei der Demonstration sechs Randalierer fest. Bei seiner Festnahme leistete der Rückfalltäter Widerstand. Der Verbrecher wurde sofort festgenommen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Aufgabe 26. Bilden Sie Sätze. 1. Die Entscheidung, obliegen, die Behörde. 2. Es, das Gericht, der Beweis, obliegen, erbringen. 3. Der Kläger, die Beweislast, obliegen. 4. Es, obliegen, er, dies, tun. Aufgabe 27. Erklären Sie, was man im Deutschen unter dem Begriff „Opportunitätsprinzip" versteht. Welcher russische Terminus entspricht ihm? Nennen Sie sein Antonym aus dem Wortschatz zur Lektion 6. Aufgabe 28. Sagen Sie, wie heißt der Mensch, dessen Beruf es ist, über die Gesetze zu informieren und die Leute in einem Gerichtsprozeß zu vertreten? (Staatsanwalt, Richter, Zeuge, Rechtsanwalt, Angeklagte) Aufgabe 29. Übersetzen Sie folgende Wortgruppen und Sätze ins Russische: ein unbegründeter Verdacht; ein begründeter Verdacht; ein Verdacht bestätigt sich; ein Verdacht richtet sich gegen ihn; ein Verdacht fällt auf ihn; nicht den leisesten/geringsten Verdacht haben; einen Verdacht hegen; er setzte sich dem Verdacht, Kassiber zu schmuggeln; man ließ ihn auf einen bloßen Verdacht verhaften; er steht im Verdacht der Spionage; er steht unter dem dringenden Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben; sie wurde in einen falschen Verdacht gebracht; es besteht ein Verdacht, daß sie ermordet wurden; ich wurde wegen Verdachts auf Drogenhandel festgenommen; er ist über jeden Verdacht erhaben; er ist der Tat verdächtig. Aufgabe 30. Wie würden Sie das auf Russisch sagen? 1. Sie verdächtigte ihn, gelogen zu haben. 2. Die Polizei verdächtigte ihn, das Geld entwendet zu haben. 3. Man hat ihn zu Unrecht, unschuldig, falsch verdächtigt. Aufgabe 31. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische und legen Sie die deutschen Aussagen aus: Die Grundrechte zielen darauf, das Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu ordnen. Sie sollen einen Bereich individueller Freiheit schützen, in den der Staat nicht eindringen und über den er nicht verfügen darf. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes sollen den individuellen Lebensraum des einzelnen schützen. Sie garantieren die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung und sichern die freie Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben – zum Beispiel das Recht, einen Beruf eigener Wahl zu erlernen oder das Recht, sich nach eigenem Belieben einem Verein anzuschließen. In ihrer Gesamtheit bezeichnen sie einen unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit, vor dem die staatliche Rechtsetzungsbefugnis haltmachen muß. Das Grundgesetz bestimmt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Es gebietet darüber hinaus ausdrücklich die 235

Gleichberechtigung von Männern und Frauen, und es verbietet die rechtliche Diskriminierung aus rassischen, religiösen, politischen und sozialen Gründen. Aufgabe 32. Antworten Sie! Wodurch unterscheidet sich die Verfassung von den übrigen Nonnen des Rechts und worin liegt ihre Bedeutung für die staatliche Rechtsordnung im ganzen? Erörtern Sie diese Frage am Beispiel der Verfassung der BRD. Aufgabe 33. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische: 1. Über eine Bestellung würden wir uns freuen. 2. Durch den Termin würden auch wir in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Text 1. Lehrstoff zum Selbststudium Rechtsprechung Zum Streit um die Geltung des Rechts im Einzelfall kann es aber nicht nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sondern auch zwischen einzelnen Bürgern kommen. Für die Entscheidung solcher Rechtskonflikte hat die staatliche Rechtsordnung besondere Institutionen eingerichtet: die Gerichte. Ihre Aufgabe ist die Rechtsprechung, das heißt in Fällen bestrittenen oder verletzten Rechts verbindlich und unparteiisch in einem besonderen Verfahren zu entscheiden, was rechtens ist. Im Rechtsstaat hat die Ausgestaltung der Rechtsprechung eine herausragende Bedeutung. Die Wahrung des Rechts in allen rechtlich geordneten Lebensverhältnissen (zwischen Bürger und Staat und zwischen den Bürgern) setzt voraus, daß sich die Rechtsprechung innerhalb geordneter Verfahren und nach festgelegten Regeln vollzieht. Richterliche Unabhängigkeit Die Grundvoraussetzung rechtsstaatlicher Rechtsprechung liegt in der Unabhängigkeit der Gerichte von den übrigen Zweigen der Staatsgewalt. Die Verfassung der BRD trägt dieser Voraussetzung dadurch Rechnung, daß sie die Aufgabe der Rechtsprechung den Richtern anvertraut und deren Unabhängigkeit garantiert. Die richterliche Unabhängigkeit hat zwei Seiten. Der Richter ist sachlich unabhängig. Er unterliegt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben keinen Weisungen und ist allem dem Gesetz unterworfen. Der Richter ist aber auch persönlich unabhängig. Er kann nicht abgesetzt und nicht gegen seinen Willen an ein anderes Gericht versetzt werden. Beide Seiten der richterlichen Unabhängigkeit dienen dem Ziel, eine unparteiische Rechtsprechung zu ermöglichen. Die Bindung der Richter an die Gesetze bedeutet zweierlei: Zum einen hat der Richter das materielle (inhaltliche) Recht auf den Streitfall anzuwenden, über den er eine Entscheidung trifft; zum anderen hat sich der Richter an das formelle Recht, das Verfahrensrecht, zu halten, das seine Tätigkeit steuern soll. Im Rechtsstaat ist die Einhaltung strenger Verfahrensvorschriften keine bloße Formsache; sie ist vielmehr notwendig, weil die Entscheidung eines Gerichts die Geltung des Rechts im Einzelfall erzwingt und damit den staatlichen Herrschaftsanspruch gegenüber dem Bürger letztverbindlich zum Ausdruck bringt. Verfahrensvorschriften Einige wichtige Merkmale des rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens sollen deshalb genannt werden: – Grundlegend wichtig ist die Verfassungsvorschrift des „gesetzlichen Richters". Dieser Grundsatz bedeutet, daß die Zuständigkeit eines Gerichtes und seine personelle Besetzung durch gesetzliche Regelungen im voraus, d.h. bevor eine Rechtsangelegenheit zu verhandeln ist, so genau wie möglich bestimmt sein müssen. Im Hinblick aufeinen konkreten Fall darf die personelle Zusammensetzung eines Gerichts nicht geändert werden. Wäre dies anders, so könnte die Unparteilichkeit der Rechtsprechung Schaden nehmen. Damit hängt auch das Verbot von Ausnahmegerichten zusammen. Ein Ausnahmegericht wäre ein Gericht, das abweichend von der gesetzlich geregelten Zuständigkeit eigens für die Entscheidung bestimmter Fälle eingerichtet würde. - Es macht die Eigenart der Rechtsprechung aus, daß sie nicht von sich aus, sondern nur auf Antrag tätig wird. Der Bürger, der in einen Konflikt mit der staatlichen Verwaltung verwickelt ist oder sich mit einem 236

anderen Bürger streitet, muß selbst entscheiden, ob er seine Angelegenheit durch eine Klage vor Gericht bringen will. („Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter".) Im Strafprozeß, in dem die Staatsgewalt dem Bürger gegenübersteht, ist es die Aufgabe des Staatsanwalts, als Ankläger tätig zu werden. – Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren sind in der Regel öffentlich und folgen dem Grundsatz mündlicher Verhandlung. Es dient dem Schutz des Bürgers vor Gericht, z.B. im Strafprozeß, wenn die Verhandlung seiner Angelegenheit nicht im Verborgenen stattfindet. Nur unter bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen kann im Einzelfall die Öffentlichkeit von der Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden. Es gibt allerdings auch Gerichtsentscheidungen, die im schriftlichen Verfahren ergehen; dies gilt vor allem für Entscheidungen der Revisionsgerichte, auf die noch näher eingegangen wird. – Ein faires Gerichtsverfahren fordert die Garantie des „rechtlichen Gehörs". Dies bedeutet, daß sich in einem Gerichtsverfahren jeder zu seinem Fall äußern kann und daß ein Gericht nur solche Tatsachen berücksichtigen darf, zu denen sich alle Prozeßbeteiligten äußern konnten. – Gerichtliche Entscheidungen sind begründungspflichtig. Das Gericht muß den Sachverhalt, über den es entscheidet, darlegen und seine Entscheidung unter rechtlichen Gesichtspunkten begründen. Nur eine mit Gründen versehene Gerichtsentscheidung kann von den Prozeßbeteiligten kritisiert und gegebenfalls von einem anderen Gericht (in einer „höheren Instanz") überprüft werden. Tatbestand und Rechtsfolge Ihrer Aufgabe, Recht zu sprechen, kommen die Gerichte nach, indem sie die allgemeingültigen Normen der Gesetze aufeinen bestimmten Fall anwenden. Die Gesetze sehen vor, daß eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll, wenn ein bestimmter Tatbestand (Sachverhalt) vorliegt: Wer einem anderen eine fremde Sache wegnimmt, um sich diese rechtswidrig anzueignen (Tatbestand), soll wegen Diebstahls bestraft werden (Rechtsfolge). Wer einem anderen einen Schaden zufügt (Tatbestand), soll Schadenersatz leisten (Rechtsfolge). Die Gerichte sprechen die konkrete Rechtsfolge im Hinblick aufeinen bestimmten Tatbestand aus. Im Idealfall ist also die Entscheidung eines konkreten Falles schon im vorhinein durch die gesetzlichen Bestimmungen genau festgelegt. Die Verwirklichung einer solchen Idealvorstellung von Rechtsprechung hat jedoch Grenzen. Die Entscheidungen der Gerichte sind durch gesetzliche Regelungen nicht vorprogrammiert. Trotz ihrer Bindung an die Gesetze verbleiben den Gerichten erhebliche Spielräume eigener Entscheidung, die sie ausfüllen müssen, um dem Recht im Einzelfall Geltung zu verschaffen. Klärung des Sachverhalts Die Voraussetzung dafür, daß in einem Gerichtsverfahren überhaupt Rechtsnormen angewendet werden können, ist ein rechtlich bedeutsamer Sachverhalt. Das Gericht findet aber auch den Sachverhalt nicht fertig vor. Das Problem, das der Richter zu entscheiden hat, wird ihm von einem klagenden Bürger oder einer Instanz der öffentlichen Gewalt (z.B. dem Staatsanwalt im Strafprozeß) vorgelegt. Die Tatsachen, um die es geht, sind aber zwischen den Prozeßbeteiligten häufig strittig. Für die Klärung des Sachverhalts kennt das gerichtliche Verfahren verschiedene Beweismittel (z.B. Zeugenvernehmung, Gutachten von Sachverständigen), deren Würdigung in der Verantwortung des Gerichts liegt. Die Rolle, die der Richter bei der Aufklärung des Sachverhalts zu spielen hat, hängt im einzelnen vom Verfahrensgegenstand ab. Bedeutsame Unterschiede gibt es hier zwischen dem Strafprozeß (in dem der Staatsanwalt als Vertreter der Staatsgewalt einen Bürger wegen Verletzung strafrechtlicher Normen anklagt) auf der einen Seite, und dem Zivilprozeß (in dem sich einzelne Bürger als Kläger und Beklagte gegenüberstehen) auf der anderen Seite. Es lohnt sich, auf diese Unterschiede kurz einzugehen, weil sie noch einmal die jeweils verschiedenen Regelungsabsichten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts verdeutlichen. Anklageverfahren im Strafprozeß Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war der Strafprozeß ein „Inquisitionsverfahren" ( von lateinisch „inquisitio = Untersuchung, Aufklärung, Erforschung), in dem der Richter Ankläger und Urteilender in einer Person war. Der moderne rechtsstaatliche Strafprozeß ist dagegen ein „Akkusationsverfahren" (Anklageverfahren), in dem der Staatsanwalt eine Strafsache untersucht und das Verfahren in Gang setzt und 237

der unabhängige Richter entscheidet. Diese Aufgabentrennung hat das Ziel, die objektive Wahrheit (soweit sie feststellbar ist) zu ermitteln und dabei zugleich die Rechte des Angeklagten gegenüber der Staatsgewalt zu schützen. Der Richter hat die Aufgabe, den Sachverhalt zu ermitteln. Er ist dabei nicht an die vom Staatsanwalt vorgelegten Beweise gebunden, sondern er kann aus eigener Initiative Zeugen laden oder sonstige Beweismittel heranzuziehen. Im Strafprozeß ist der Richter (innerhalb der Regeln der Strafprozeßordnung) „Herr des Verfahrens". Wenn das Verfahren begonnen hat, kann es ihm der Staatsanwalt nicht mehr durch eine Zurücknahme der Anklage entziehen; und selbst ein Geständnis des Angeklagten bindet ihn nicht, wenn er es für falsch hält. Parteiherrschaft im Zivilprozeß Anders verhält es sich im Zivilprozeß. Hier geht es um die Rechtsansprüche privater Prozeßbeteiligter, über diese Ansprüche können sie frei verfügen; jede „Partei" kann ihren Prozeß so führen, wie sie ihn führen will. Das bedeutet, daß die Prozeß gegner über den Inhalt des Rechtsstreits entscheiden können; der Richter kann sich nur auf die von den Prozeßparteien vorgelegten Beweise stützen (also nicht von Amts wegen eigene Nachforschungen anstellen); und er ist daran gehindert, etwas zu entscheiden, was die Parteien nicht beantragt haben. Eine Klage kann, auch zurückgenommen werden oder die Prozeßgegner können sich gütlich einigen. Man spricht deshalb von der „Parteiherrschaft" im Zivilprozeß. Sachverhalt und Rechtsnorm Strafprozeß und Zivilprozeß sind für die Gesellschaft gleichermaßen wichtig. Aber das staatliche Interesse an einem privaten Rechtsstreit ist weniger groß als bei einer Verletzung strafrechtlicher Normen. Aus diesem Grund sind die Befugnisse des Richters bei der Aufklärung des dem Prozeß zugrunde liegenden Sachverhalts unterschiedlich ausgestaltet. Neben der Aufklärung des Sachverhalts ist auch die Frage, ob der Sachverhalt der Anwendungsfall einer bestimmten Rechtsnorm ist, häufig sehr schwierig. Der wichtigste Grund dafür liegt in der Unbestimmtheit der Sprache. Durch die Verwendungjuristischer Fachausdrucke ist die Sprache der Gesetze zwar im allgemeinen genauer als die Umgangssprache. Auch sie kommt jedoch nicht ohne alltagssprachliche Ausdrücke aus und ist deshalb im einzelnen oft ungenau. Die Gerichte sind also mit ganz ähnlichen Problemen konfrontiert wie die staatliche Verwaltung, die Rechtsvorschriften gegenüber dem Bürger anzuwenden hat – mit dem Unterschied allerdings, daß die Gerichte solche Zweifelsfragen letztverbindlich zu entscheiden haben. Wenn die gesetzliche Vorschrift selbst keine zweifelsfreie Antwort zuläßt, dann muß das Gericht den Sinn der Vorschrift erst ermitteln. Gesetzesauslegung Diese Sinnermittlung geschieht durch die Auslegung der Gesetze. Die Gesetzesauslegung ist eine wichtige Aufgabe der Gerichte. Sie ist immer dann notwendig, wenn die Bedeutung rechtlicher Begriffe im Einzelfall genau bestimmt werden muß. Sie ist unausweichlich, weil auch noch so genaue gesetzliche Vorschriften nicht alle denkbaren Fälle durch allgemeine Bestimmungen exakt regeln können. Bei der Auslegung der Gesetze werden der Wortlaut der gesetzlichen Regelung, ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften und der mit der Regelung verfolgte Zweck in Betracht gezogen. Rechtsprechung und Rechtssicherheit Bei der Entscheidung rechtlicher Zweifelsfragen sind die vielen einzelnen Gerichte, die jeden Tag Recht zu sprechen haben, jedoch nicht aufsich allein gestellt. Mit der Entscheidung von Zweifelsfragen setzt jedes Gericht Maßstäbe für die künftige Bewertung unklarer Rechtsbegriffe. Auf diese Weise gewinnen rechtliche Vorschriften, die in der sprachlichen Form der Gesetze unklar geblieben sind, allmählich klare Konturen. Die Rechtsprechung trägt damit zur Fortbildung des Rechts bei. Dies gilt vor allem für die Entscheidungen der Revisionsgerichte, an denen sich die übrigen Gerichte orientieren. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit lassen sich die Funktionen der Rechtsprechung zusammenfassend folgendermaßen charakterisieren: Die Gerichte schützen die Rechtssicherheit, indem sie den allgemeinen Vorschriften der Gesetze im Einzelfall Geltung verschaffen. Zur Rechtssicherheit tragen sie aber auch dadurch 238

bei, daß sie rechtsverbindliche Entscheidungen dort treffen, wo die Bedeutung der in Frage kommenden Rechtsnormen nicht eindeutig ist. 2. Der Aufbau der Gerichtsbarkeit In der Bundesrepublik Deutschland ist die rechtsprechende Gewalt in fünfselbständige Gerichtszweige aufgegliedert. Neben der Ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es die Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Begriff der Ordentlichen Gerichtsbarkeit erklärt sich aus der geschichtlichen Entwicklung und bedeutet keine Hervorhebung gegenüber den anderen Gerichtszweigen. Sie ist der geschichtliche Stamm, aus dem sich die übrigen Zweige der Gerichtsbarkeit entwikkelt haben. Strafgerichte und Zivilgerichte Die Ordentliche Gerichtsbarkeit umfaßt Strafgerichte und Zivilgerichte. Den Strafgerichten obliegt die Anwendung des Strafrechts. Sie fuhren Prozesse durch, denen die Staatsanwaltschaft eine Verletzung strafrechtlicher Normen vorwirft. Die Zivilgerichte sind für die Entscheidung bürgerlicher (ziviler) Rechtsstreitigkeiten zuständig, also immer dann, wenn sich der Streitgegenstand zwischen einzelnen Bürgern (Kläger und Beklagtem) aufvorschriften des Privatrechts bezieht (z.B. bei Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis oder einem Kaufvertrag). Aus der Zuständigkeit der Zivilgerichte herausgenommen ist jedoch das Arbeitsrecht als ein heute besonders wichtiges Sondergebiet des Privatrechts. Verwaltungsgerichte Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Gerichtszweig, der zuständig für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt ist. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bietet dem Bürger Rechtsschutz, wenn er sich durch eine Maßnahme der öffentlichen Verwaltung in seinen Rechten verletzt glaubt. Die Verwaltungsgerichte entscheiden, wenn der Bürger bei Alltagskonflikten mit den Verwaltungsbehörden gerichtlichen Schutz begehrt. Die Verwaltungsgerichte haben zunehmend aber auch über wichtige Konflikte der politischgesellschaftlichen Entwicklung zu entscheiden, zum Beispiel bei Streitigkeiten um die Genehmigung des Baus von Kernkraftwerken. Finanzgerichte und Sozialgerichte Aus der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert. Die Finanzgerichte sind bei Streitigkeiten um Verwaltungsakte der Finanzbehörden (Steuerbescheide) zuständig. Da das moderne Steuerrecht außerordentlich kompliziert ist, ist die Möglichkeit, ein Finanzgericht anzurufen, ein wichtiger Rechtsbehelf für den Bürger, der die rechtmäßige Anwendung bestimmter steuerrechtlicher Vorschriften durch das Finanzamt in seinem Fall bezweifelt. Sehr bedeutsam ist auch die Sozialgerichtsbarkeit, die bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung (z.B. Kranken-, Renten-und Unfallversicherung) zu entscheiden hat. Arbeitsgerichte Die Einrichtung einer besonderen Arbeitsgerichtsbarkeit entspricht der herausragenden Bedeutung des Arbeitslebens in der modernen Gesellschaft. In die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich auf Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis beziehen (z.B. Konflikte um die Lohnzahlung oder die Rechtmäßigkeit von Kündigungen). Die Arbeitsgerichte sind auch zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien, also zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (z.B. bei Konflikten um die Rechtmäßigkeit eines Streiks) und bei Konflikten um die betriebliche Mitbestimmung. Instanzen Die verschiedenen Gerichtszweige sind also Einrichtungen der Rechtsprechung für die einzelnen Gebiete des Rechts. Innerhalb der einzelnen Gerichtszweige gibt es jeweils mehrere Instanzen, die einander über- bzw. 239

untergeordnet sind. Die Instanzen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit sind – von unten nach oben – die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Die übrigen Gerichtszweige sind dreistufig aufgebaut, mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit, die nur zwei Instanzen hat. Besondere Verfahrensordnungen für die einzelnen Gerichtszweige regeln im einzelnen, welche Instanz zuständig ist, wenn eine bestimmte Rechtsangelegenheit vor Gericht gebracht werden soll. Diese Regelungen richten sich nach der Art und Bedeutung der betreffenden Angelegenheit und sind im einzelnen sehr kompliziert. Die Instanzen der einzelnen Gerichtszweige unterscheiden sich auch hinsichtlich der personellen Zusammensetzung der Gerichte (Zahl der Richter, Mitwirkung von Laienrichtern). Das Verfahrensrecht ist deshalb so kompliziert, weil es auf die Besonderheiten der jeweils anhängigen Rechtsstreitigkeit abstellen muß. Es ist sehr wichtig, weil es der Rechtssicherheit dient und Willkür ausschließt. Die Verfahrensgesetze regeln die Einteilung des Gerichtsverfahrens, den Ablauf des Prozesses und die Beweiserhebung, das Zustandekommen des Urteils und die Voraussetzungen für die Anrufung eines übergeordneten Gerichts (einer übergeordneten Instanz) nach ergangenem Urteil. Der letztgenannte Punkt ist für die Rechtsprechung im Rechtsstaat besonders wichtig. Die an einem Prozeß Beteiligten haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein gerichtliches Urteil anzufechten, um es durch ein Gericht der höheren Instanz nachprüfen zu lassen. Der Fall wird dann von einer bzw. zwei weiteren Instanzen überprüft. Berufung und Revision Die wichtigsten Rechtsmittel, die den Prozeßbeteiligten dafür zur Verfügung stehen, sind die „Berufung" und die „Revision". Bei der Berufung wird die angefochtene Gerichtsentscheidung von der höheren Instanz sowohl hinsichtlich des Sachverhalts als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten überprüft, also im ganzen neu aufgerollt. Bei der Revision hingegen wird der zugrunde liegende Sachverhalt nicht erneut überprüft; es wird vielmehr nur geprüft, ob das untergeordnete Gericht das Recht in dem betreffenden Fall richtig angewandt hat. Revisionsgerichte sind in der Regel die obersten Gerichtshöfe eines jeden Gerichtszweiges. Die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen ein ergangenes Gerichtsurteil einzulegen, ist unter zwei Gesichtspunkten für die rechtsstaatliche Ordnung bedeutsam. Zum eineu enthalten gerichtliche Entscheidungen, wie alle menschlichen Erkenntnisse, die Möglichkeit von Fehlem und Irrtümern. In ihrer Überprüfung durch ein höheres Gericht liegt die Chance, mögliche Fehler zu korrigieren und damit den Rechtsschutz zu verstärken. Dies ist im Einzelfall für den Betroffenen von ausschlaggebender Bedeutung. Zum anderen soll die Überprüfung von Rechtsfragen durch ein höheres Gericht einer Zersplitterung des Rechts entgegenwirken, die ja wegen der Mehrdeutigkeit vieler rechtlicher Begriffe möglich wäre. Die Revisionstätigkeit der obersten Gerichte dient der Vereinheitlichung der Gesetzesauslegung und damit der gleichen Anwendung des geltenden Rechts Verfassungsgericht Eine Sonderstellung im Aufbau der Gerichtsbarkeit nimmt in der Bundesrepublik die Verfassungsgerichtsbarkeit ein. Sie hat die Aufgabe, den Geltungsanspruch der Verfassung als rechtlicher Grundordnung des Gemeinwesens zu gewährleisten. Anders als die übrigen Gerichte wendet sie nicht gesetzliche Vorschriften auf den Einzelfall an; ihr obliegt es vielmehr, das gesamte staatliche Handeln einschließlich der Gesetzgebung selbst an den Normen des Grundgesetzes zu messen. Wirksamkeit des Rechtsschutzes Die breite Auffächerung des Justizsystems bezweckt, im ganzen gesehen, einen möglichst sachgerechten und lückenlosen Rechtsschutz. Ihre Kehrseite liegt aber in einer gewissen Schwerfälligkeit der Rechtsprechung und in deren Undurchsichtigkeit für den einzelnen Bürger. Es wird befürcntet, daß die Kompliziertheit der verschiedenen Rechtswege und auch das Risiko hoher Prozeßkosten Barrieren sind, die für sozial schwächere Bürger den Zugang zu den Gerichten erschweren, während gleichzeitig der Geschäftsanfall bei den Gerichten immer größer wird. Oft mindert die lange Prozeßdauer durch die verschiedenen Instanzen hindurch die tatsächliche Wirksamkeit des Rechtsschutzes. Die beabsichtigte Entlastung der Justiz und die Vereinfachung des Gerichtsverfahrens dürfen jedoch keine Verminderung des Rechtsschutzes zur Folge haben. 240

Aufgabe 1. Hören Sie den Text ganz. Notieren Sie dabei in Stichwörtem die Informationen, die Sie verstanden haben. Hören Sie den Text dann noch einmal und vervollständigen Sie nach dem Hören Ihre Notizen und ordnen Sie sie nach wesentlichen und weniger wichtigen Informationen. Aufgabe 2. Hören Sie jeden Abschnitt des Textes, stellen Sie je zwei Fragen zu jedem Abschnitt und lassen Sie Ihre Kommilitonen diese Fragen beantworten. Aufgabe 3. Nennen Sie die Aufgaben der Rechtsprechung. Aufgabe 4. Erläutern Sie, was Sie mit den Begriffen „Rechtsprechung", „Gericht" verbinden. Aufgabe 5. Erklären Sie den Ausdruck „das ist rechtens". Aufgabe 6. Drücken Sie den folgenden Satz anders aus: „Diesem Organ obliegt die Rechtsprechung". Aufgabe 7. Antworten Sie! Wie sind die staatlichen Gerichte aufgeteilt? Aufgabe 8. Was sind „ehrenamtliche Richter"? Aufgabe 9. Womit befassen sich die im Text aufgeführten Gerichtsbarkeiten? Aufgabe 10. Erläutern Sie, welche Aufgaben Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Rechtspfleger haben. Aufgabe 11. Suchen Sie im Text nach der Antwort auf die Frage „Wodurch ist die Gerichtsbarkeit in erster Linie geregelt?" Aufgabe 12. Lesen Sie den Text noch einmal und schreiben Sie Ihren eigenen Artikel darüber. Aufgabe 13. Tragen Sie alle Wörter und Wendungen des Textes, die die Gerichtsbarkeit kennzeichnen, in Ihre Vokabelhefte ein. Text Zusammenfassung In dieser Lektion ist versucht worden, die wesentlichen Merkmale des Rechts darzustellen und seine Bedeutung für menschliches Zusammenleben verständlich zu machen. Die wichtigsten Gesichtspunkte sollen noch einmal zusammengefaßt werden. Wir haben das Recht als eine besondere Form sozialer Normen kennengelernt. Soziale Normen bringen zum Ausdruck, wie sich die Menschen im Umgang mit anderen verhalten sollen. Die Besonderheit des Rechts liegt darin, daß seine Geltung durch eine höchste Instanz in der Gesellschaft, den Staat, garantiert und durchgesetzt wird. Wir sprechen daher von der Erzwingbarkeit des Rechts durch den Staat, durch die es sich von anderen gesellschaftlichen Normen unterscheidet. Als eine besondere Form sozialer Normen hat sich das Recht in einer langen geschichtlichen Entwicklung herausgebildet. Es ist nicht möglich, historisch allgemeingültige Aussagen darüber zu machen, welche sozialen Regeln in jeweils verschiedenen Gesellschaften die Besonderheiten rechtlicher Normen gehabt haben. Ein wichtiger Einschnitt in der Rechtsgeschichte liegt aber in der Unterscheidung zwischen traditionalem und modernem Recht. Über lange geschichtliche Epochen hinweg lag der Geltungsgrund des Rechts darin, daß es althergebracht war. Auch wenn die politische Obrigkeit neue rechtliche Regeln erließ, wurden diese daran gemessen, ob sie mit dem im Einklang standen, was schon immer gegolten hatte. Der Geltungsgrund des Rechts änderte sich mit der Entstehung des neuzeitlichen Staates. Das moderne Recht gilt, weil es von der Staatsgewalt gesetzt wird. Neue rechtliche Regeln setzen ältere außer Kraft. Es gilt nicht mehr der Vorrang des alten, sondern des jüngeren Rechts. Die Vielzahl rechtlicher Regeln im modernen Staat läßt sich unter zwei Hauptgesichtspunkten aufgliedern. Unter dem ersten Gesichtspunkt kann man die Rechtsordnung mit einem Stufenbau vergleichen, in dem es mehrere Arten rechtlicher Regeln gibt, die sich nach ihrem Rang unterscheiden und in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung zueinander stehen: Die Verfassung geht den Gesetzen vor, diese wiederum den 241

Rechtsverordnungen und Satzungen. Die Regelungen der jeweils unteren Stufe müssen mit den höherrangigen Normen im Einklang stehen und dürfen ihnen nicht widersprechen. Der zweite Gesichtspunkt gliedert die rechtlichen Normen nach der Eigenart der gesellschaftlichen Beziehungen, die sie regeln sollen. In diesem Sinne unterscheidet man die Gebiete des öffentlichen und des privaten Rechts. Die genannten Gesichtspunkte sind formaler Art. Mit dem Begriff des Rechts verbinden sich auch immer inhaltliche Vorstellungen von „Richtigkeit" und „Gerechtigkeit". Der Inhalt rechtlicher Ordnungen ist dem geschichtlichen Wandel unterworfen. Die Vorstellungen von richtigem und gerechtem Recht haben sich mit der historischen Entfaltung menschlicher Lebensmöglichkeiten verändert. Welche inhaltlichen Grundsätze die Rechtsordnung einer bestimmten Gesellschaft zum Ausdruck bringt, hängt von ihrem Entwicklungsstand, dem Kräfteverhältnis zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen und der Art der politischen Herrschaftsordnung ab. Das moderne Recht ist ein Ergebnis politischer Entscheidungen. Es macht jeweils bestimmte Wertvorstellungen verbindlich, welche die Rolle der einzelnen Bürger und der gesellschaftlichen Gruppen untereinander und im Verhältnis zur Staatsgewalt festlegen. Im demokratischen Verfassungsstaat ist der Inhalt des Rechts nicht beliebig. Die rechtliche Grundordnung des politischen Gemeinwesens, nämlich die Verfassung, zeichnete den Rahmen für die Ausgestaltung der Rechtsordnung vor. Jede einzelne rechtliche Regel muß sich inhaltlich am Maßstab von Freiheit und Gleichheit messen lassen. Die verfassungsstaatliche Rechtsordnung versucht, den Zwangscharakter jeglichen Rechts mit dem politischen Ordnungsprinzip einer freien Gesellschaft zu versöhnen. Ihre Normen schützen den einzelnen vor willkürlichen Eingriffen der Staatsgewalt und vor Übergriffen anderer und bieten ihm damit geordnete, freilich nicht unbegrenzte, Möglichkeiten freier Entfaltung. Ohne Recht wäre das Zusammenleben der Menschen in der modernen Gesellschaft nicht denkbar. Das Recht ermöglicht die soziale integration, sichert den inneren Frieden und steuert gesellschaftliche Geschehensabläufe. Seine inhaltlichen und formalen Regeln dienen gleichermaßen der Konfliktvorbeugung und der Konfliktlung. Das Recht erfüllt seine Aufgaben, wenn es beachtet wird. Bei Konflikten um seine Geltungsansprüche stellt es Verfahren und Institutionen der Konfliktlösung bereit. In diesem Zusammenhang ist besonders die Aufgabe der Gerichte hervorgehoben worden, Konflikte um das Recht letztverbindlich zu entscheiden. Die Grundvoraussetzung für die Geltung des Rechts liegt freilich darin, daß seine Regeln freiwillig befolgt werden. Die Einsicht in die Notwendigkeit des Rechts ist eine der wichtigsten Bedingungen für friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft. Aufgabe 1. Werfen Sie einen raschen Blick auf den Text „Zusammenfassung". Beachten Sie den Aufbau dieser Textsorte. Aufgabe 2. Lesen Sie die Zusammenfassung und achten Sie auf die Formulierungen und die Darstellungsform des Textes. Aufgabe 3. Geben Sie die strukturellen, sprachlichen und inhaltlichen Merkmale an, die diese Textsorte kennzeichnen: 1. Strenge Strukturierung (z.B. Absätze) des Textes. 2. Kürze (geringe Länge) des Textes. 3. Knappe Darstellung des Sachverhaltes. 4. Knappe Inhaltsangabe. 5. Die Mitteilung des Wesentlichen. 6. Sachlich-betonte Information. Aufgabe 4. Schreiben Sie eine ähnliche Zusammenfassung auf Russisch. Aufgabe 5. Bereiten Sie zu Hause eine Diskussion über das deutsche Recht vor. Diskutieren Sie darüber in Ihrer Gruppe. Beim Diskutieren können Ihnen einige Redeformeln behilflich sein. Hier bringen wir eine kleine Liste solcher Redewendungen, die zum Ausdruck bestimmter Sprechabsichten/Intentionen dienen. Sie...

Sie können sagen: 242

intschuldigung, wenn ich Sie unterbreche, ch möchte ... . Ich ... greifen in die Diskussion ein. habe da/dazu eine Frage ... . Ich möchte fragen, ob .... Darf ch bitte eine Bemerkung dazu machen ... . Sie sagten vorhin/eben .... Wie Sie schon sagten .... Sie sagten ... beziehen sich auf einen Diskussionsbeitrag. sehr richtig, daß .... Sie wollten doch zu ... noch etwas sagen. Ich bin der gleichen Meinung. Das ist vollkommen richtig. Ich ... äußern Zustimmung. finde auch, daß .... Sie haben recht, daß .... Dazu/Zu ... möchte ich noch sagen ... . Dazu/Zu ... ist noch zu ergänzen .... Hier muß noch gesagt werden ... . Es ist noch ... machen eine Ergänzung. hinzuzufügen.... Ich bin zwar Ihrer Meinung, aber... . Das ist richtig, aber ... . Ich ... bringen einen Einwand vor. halte (es) nicht für richtig .... Es ist falsch .... Da bin ich ganz anderer Meinung. Es stimmt doch (überhaupt) nicht ... . Es ist (völlig) falsch ... . Da muß ich Ihnen ... erheben Widerspruch. widersprechen, denn/weil.... Es läßt sich jetzt/hier nicht jede Frage beantworten ... . Ich hoffe/glaube, daß man abschließend sagen/zusammenfassen ... kommen zum Abschluß kann.... Abschließend/Zum Schluß möchte ich (noch) .... Ich danke für... /dafür, daß ... Aufgaben zu den Schaubildern Aufgabe 1. Sehen Sie das Schaubild „Öffentliches Recht und Privatrecht" und erläutern Sie das. Aufgabe 2. Sehen Sie das Schaubild. „Rechtswege – Rechtsmitel" und stellen Sie die wichtigsten Gerichtsbarkeiten und die Organe der Rechtsprechung dar. Aufgabe 2.1. Stellen Sie dar, womit sich die einzelnen Bereiche der Gerichtsbarkeit allgemein befassen, und durch welche Instanzen ein Verfahren der einzelnen Bereiche gehen kann. Aufgabe 3. Lesen Sie den Text „Der Bundesgerichtshof und erzählen Sie Ihrem Kommilitonen darüber. Benutzen Sie zur Veranschaulichung das Schaubild. Aufgabe 4. Lesen Sie den Text „Das Bundesverfassungsgericht" und übersetzen Sie ihn ins Russische. Vergleichen Sie das Bundesverfassungsgericht mit dem in Rußland. Stellen Sie dabei Gemeinsames und Unterschiedliches fest. Aufgabe 5. Geben Sie die Antworten auf folgende Fragen: 1. Wodurch unterscheiden sich der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht? 2. Womit beschäftigt sich der Bundesgerichtshof? 3. Womit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht? Der Bundesgerichtshof Der Bundesgerichtshof in Kartsruhe ist Oberes Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen. Er wurde mit dem Ziel errichtet, die Rechtseinheit in der Bundesrepublik zu wahren. Seine Entscheidungen sind, ähnlich wie die des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig, richtungweisend für die Rechtsprechung der übrigen Gerichte. Die Mitglieder des Bundesgerichtshofs (Präsident, Vorsitzender Richter und Richter) werden durch den Bundesminister der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuß gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. Die beim Bundesgerichtshof bestehenden Zivil- und Strafsenate, deren Zahl der Bundesminister der Justiz festsetzt, entscheiden in der Besetzung von fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Daneben gibt es besondere Senate für Patentsachen (Patentsenat), für Kartellangelegenheiten (Kartellsenat), für Anwalts-und Notar-Sachen usw. Der Bundesgerichtshof ist im wesentlichen Revisionsinstanz, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist er 243

zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Revision gegen Endurteile der Oberlandesgerichte sowie in Sonderfällen gegen Urteile der Landgerichte (Sprungrevision), in Strafsachen obliegt dem Bundesgerichtshof die Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der großen Strafkammern der LG und der großen Strafsenate der OLG. Reuhtsweae – Rechtsmittel

Grundsätzlich entscheidet der Bundesgerichtshof durch seine erkennenden Zivil-und Strafsenate. Für besondere Fälle sind je ein Großer Senat für Zivil- und Strafsachen errichtet. Sie sind mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs und acht Richtern besetzt, die jeweils aufzwei Jahre bestellt sind. Die Zuständigkeit der Großen Senate ist gegeben, wenn ein Zivil- oder Strafsenat in einer Rechtsfrage von einer früheren Entscheidung eines Senats oder Großen Senats abweichen will. Außerdem kann ein Zivil- oder Strafsenat eine Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Wenn ein Zivilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats (oder umgekehrt) abweichen will, muß darüber der Vereinigte Große Senat entscheiden. Dieser Senat setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs sowie sämtlichen Mitgliedern der beiden Großen Senate.

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Das Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes (§ l Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG). Es entscheidet grundsätzlich verfassungsrechtliche Fragen, unterzieht aber auch politische Fragen einer rechtlichen Würdigung. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden, in bestimmten Fällen haben seine Entscheidungen Gesetzeskraft. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, noch entsprechenden Landesorganen angehören dürfen. Drei Richter jedes Senats müssen mindestens drei Jahre an einem obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein. Die Amtszeit der Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre, längstens bis zum 68. Lebensjahr. Die Richter jedes Senats werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewähl. Dabei erfolgt die Wahl der vom Bundestag zu berufenden Richter indirekt durch zwölf Wahlmänner, die aufvorschlag der Fraktionen aus der Mitte des Bundestags bestimmt wurden, während der Bundesrat die von ihm zu berufenden Richter direkt mit zwei Dritteln der Stimmen seiner Mitglieder wählt. Bundestag und Bundesrat benennen im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und seinen Stellvertreter. Die im Bewußtsein der Öffentlichkeit wichtigsten Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts liegen in der Überprüfimg der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Normenkontrolle) und in der Entscheidung über Verfassungsbeschwerden. Die Zuständigkeit im einzelnen ergibt sich aus Art. 93 GrundgesetzGG), zusammenfassend aus § 13 BVerfGG. Danach befindet das Gericht u. a. über – die Verwirkung von Grundrechten (Art, 18 GG) – die Verfassungswidrigkeit von Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) – Beschwerden in Wahlprüfungsangelegenheiten (Art. 41 Abs. 2 GG) – Richteranklagen (Art. 98 Abs. 2 u. 5 GG) – Auslegung des Grundgesetzes (Art. 93 Abs. l Nr. l GG) – die Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz (Art. 93 Abs. l Nr. 2 GG) – Verfassungsbeschwerden von jedermann wegen Verletzung der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt (Art. 93 Abs. l Nr. 4 a GG) – Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung (Art. 93 Abs. l Nr. 4 b GG).

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs AbwAG AFG AGB AGBG AktG Art AsylVfG AusIG BAG BBiG BDSG BetrAVG BGB BGB1.1 BGB1. BGH BImSchG BNatSchG BörsG BT-Drucks BtmG BUrIG BVerfG BVerfGE BVerfGG BVerwG BVerwGE BWahIG BWVollzO CMR

Absatz Abwasserabgabengesetz ArbeitsfÖrderungsgesetz Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aktiengesetz Artikel Asylverfahrensgesetz Ausländergesetz Bundesarbeitsgericht Blutalkohol-Konzentration Berufsbildungsgesetz Bundesdatenschutzgesetz Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Teil I Bundesgesetzblatt Teil II Bundesgerichtshof Bundesimmissionsschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz Börsengesetz Bundestagsdrucksache Betäubungsmittelgesetz Bundesurlaubsgesetz Bundesverfassungsgericht Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts (zitiert nach Band und Seite) Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesverwaltungsgericht Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts (zitiert nach Band und Seite) Bundeswahlgesetz Bundeswehrvollzugsordnung bzw. beziehungsweise Übereinkommen über den Beförderungsverkehr im internationalen 246

d.h. ErbStG EStG e. V f. ff. GenG GG GmbH GmbHG GüKG GVG GWB HGB i.d.F in Verb, mit JArbSchG JGG KG KSchG LFZG LG MHG MuSchG Nr. OLG OWiG PartG RuStAG RVO S. s. SchwbG SGB l (IV, X) sog. StGB StPO StVG StVO StVollzG StVZO TVG u.a. usw. VersG vgl. v. H. VO VwGO VwVfG WHG WStG z.B.

Straßengüterverkehr vom 19. 5. 1956 das heißt Erbschaftssteuergesetz Einkommensteuergesetz eingetragener Verein der (die) folgende die folgenden Genossenschaftsgesetz Grundgesetz Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Güterkraftverkehrsgesetz Gerichtsverfassungsgesetz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Handelsgesetzbuch in der Fassung in Verbindung mit Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendgerichtsgesetz Kommanditgesellschaft Kündigungsschutzgesetz Lohnfortzahlungsgesetz Landgericht Gesetz zur Regelung der Miethöhe Mutterschutzgesetz Nummer(n) Offene Handelsgesellschaft Oberlandesgericht Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Parteiengesetz Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz Reichsversichemngsordnung Seite, Satz siehe Schwerbehindertengesetz Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (bzw. Viertes, Zehntes Buch) sogenannt Strafgesetzbuch Strafprozeßordnung Straßenverkehrsgesetz Straßenverkehrs-Ordnung Strafvollzugsgesetz Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Tarifvertragsgesetz unter anderem und so weiter Versammlungsgesetz vergleiche vom Hundert Verordnung Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungsverfahrensgesetz Wasserhaushaltsgesetz Wehrstrafgesetz zum Beispiel 247

ZPO

Zivilprozeßordnung

............................................................................................................................................................ 3 : , . : , , . . : », « »....................................................................................................................... 4 LEKTION 2. : . : , , . : « », « », « » ( , . , . )...................................................................................................... 27 LEKTION 3. : . : ( ), , ; ; . :« » (Moskau, Berlin, Bonn, Wien). ........................................................................................ 58 LEKTION 4. : man; es; , , ; , ; . :« »( , , )........................... 92 LEKTION 5. : , ; „sein + zu + Infinitiv". : », « », « », « », « », « »......111 LEKTION 6. : , . : », « », « », « »..............................................................................................................................134 LEKTION 7. : „haben + zu + Infinitiv", „lassen + sich + Infinitiv", , I II , , . :« ( ) », « », « », « ».........................................................................166 LEKTION 8. : I II; (Partizipialgruppen); ; I „zu" ; . : », « », « ( , , )», « », « », « », « », », « », « », « », « », « », « », « », « »............................................................................200 Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................................................246 LEKTION 1.

,

.

.

25.11.99 . 60x90/16. 21,5 . . 10 000 . 77.

040018

.8.953. .206.1.99. 22.01.2001 . 5 «

1995

22.01.99 .

1996 . » 248

129090, , 31 . (095)281 6760

« 143200, .

». ,

.

, 93.

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