Schimmelbefall. Das sollten Sie als Vermieter beachten

Haus & Grund Bayern informiert: Schimmelbefall Das sollten Sie als Vermieter beachten Sonnenstraße 11 | 80331 München | Telefon 089 / 5404133-0 | Fa...
Author: Maria Koenig
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Haus & Grund Bayern informiert:

Schimmelbefall Das sollten Sie als Vermieter beachten

Sonnenstraße 11 | 80331 München | Telefon 089 / 5404133-0 | Fax 089 / 5404133-55 [email protected] | www.haus-und-grund-bayern.de

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Schimmelbefall Das sollten Sie als Vermieter beachten Die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung dient in erster Linie der Gesundheit des Mieters. Wohnt der Mieter in einer schimmelfreien Wohnung, hat dies aber auch viele Vorteile für Sie als Vermieter. Zum einen möchten Sie nicht, dass Ihre Immobilie mit Schimmel befallen ist. Zum anderen hat der Mieter die Möglichkeit, die Miete unter Umständen um 30 Prozent oder mehr zu mindern, wenn der Schimmelbefall in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Breitet sich der Schimmel auf mehrere Zimmer aus, kann dies die Wohnung unter Umständen unbewohnbar machen und zu einem Totalausfall der Miete führen. Beseitigen Sie den Schimmel und sind die Beseitigungsmaßnahmen mit weiteren Beeinträchtigungen verbunden, kann dies Ihren Mieter dazu berechtigen, die Miete noch weiter zu mindern Kommt die Untersuchung des Schimmelbefalls zu dem Ergebnis, dass die Entstehung des Schimmels in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, drohen Ihnen bei einer durch diesen Schimmel verursachten Erkrankung Schmerzensgeldforderungen sowohl des erkrankten Mieters, aber auch möglicher anderer Bewohner. Da es sich um eine lebenslange und unter Umständen erhebliche Erkrankung handeln kann, kommen je nach Alter und konkreter gesundheitlicher Beeinträchtigung ganz erhebliche Schmerzensgeldbeträge in Betracht. Wenn die Krankenkasse Ihres Mieters die Ursache für den Schimmelbefall erkennt, wird sie sich zudem an Sie wenden und Sie auffordern, dass Sie die lebenslangen krankheitsbedingten Behandlungskosten übernehmen.

Inhaltsverzeichnis I.

Wenn der Mieter einen Schimmelbefall meldet .................................................... 1

II.

Vermeiden Sie Streit ............................................................................................ 1

III.

Fragen Sie einen Fachmann ................................................................................ 2

IV. Veranlassen Sie das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten .................................. 4 V.

Kümmern Sie sich um die Beseitigung des Schimmels ....................................... 5

VI. Und wenn die Ursache nicht aufgeklärt werden kann? ........................................ 6

Schimmelbefall – Das sollten Sie als Vermieter beachten

I. Wenn der Mieter einen Schimmelbefall meldet Der erste Schritt, nachdem Sie von Ihrem Mieter erfahren haben, dass es in seiner Wohnung zu einem Schimmelbefall gekommen ist, sollte stets sein, dass Sie sich den Schaden selbst ansehen. » Schauen Sie sich den Schimmelbefall an



 Die Besichtigung des Schimmelbefalls sollte sehr zeitnah geschehen. » Finden Sie keinen Schimmel und akzeptiert Ihr Mieter dies, ist nichts weiter zu veranlassen. » Haben Sie den Schimmel mit eigenen Augen gesehen, müssen Sie nach der Ursache für die Schimmelbildung suchen. Nur so können ein weiterer Schimmelbefall ausgeschlossen und mögliche Minderungs- und Schadensersatzansprüche Ihres Mieters beschränkt werden.  Wird der Schimmel lediglich entfernt und möglicherweise überstrichen, ohne dass der Mieter auch sein Heizund Lüftungsverhalten verändert oder unter Umständen ein Schaden in der Bausubstanz behoben wird, ist auch in Zukunft damit zu rechnen, dass es zu einem Schimmelbefall kommt.

II. Vermeiden Sie Streit Ein Streit über die Ursache für den Schimmelbefall ist sehr kostspielig und raubt Ihnen Zeit und Nerven. Der Ausgang des Disputs ist obendrein nur schwer vorhersehbar. Gelingt es einen Streit zwischen Ihnen und Ihrem Mieter wegen des Schimmelbefalls zu vermeiden, hat dies in der Regel auch zur Folge, dass das aufgeworfene Problem wesentlich schneller gelöst werden kann. Dies hat meist auch einen positiven Einfluss auf zukünftige Problemstellungen. » Führen Sie die Gespräche auf einer sachlichen Ebene



 Um das Problem schnell und effizient zu lösen, müssen Sie und Ihr Mieter stets versuchen, den Schimmelbefall nicht zu einem persönlichen Konflikt werden zu lassen.  Dies erfordert erhebliche Disziplin der Gesprächspartner und gelingt deshalb nur selten.  Wie es (leider) häufig zu Konflikten zwischen Vermietern und Mietern kommt, zeigt der folgende beispielhafte Sachverhalt: Ein Mieter entdeckt Schimmel in seiner Wohnung. Er weiß, dass er dies seinem Vermieter melden muss. Er hat jedoch Angst vor diesem Gespräch, da er sich bereits sicher ist, dass sein Vermieter ihm vorwerfen wird, nicht ordnungsgemäß gelüftet und geheizt zu haben. Letztlich ruft er in einer sehr angespannten Stimmung bei seinem Vermieter an. Es kommt, wie es kommen muss: der Vermieter erkundigt sich als erstes nach dem Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters. Die Stimmung zwischen Mieter und Vermieter wird gereizt und schließlich eskaliert die Situation zu einem Streit. Der Mieter zahlt seine Miete nicht mehr vollständig, persönliche Gespräche finden nicht mehr statt. Die Kommunikation wird nur noch über Rechtsanwälte geführt. Letztlich muss ein Gericht entscheiden, was die Ursache für den Schimmelbefall ist. Es laufen erhebliche Rechts– anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten auf. Erst nach vielen Monaten ist das Problem gelöst und das zuvor gute Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter komplett zerstört.

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Schimmelbefall – Das sollten Sie als Vermieter beachten

» Führen Sie die Gespräche persönlich



 Ein direktes Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Mieter analysiert die Situation in der Regel schneller und klarer und führt damit zu einer sachlicheren Bewertung der Ausgangslage als die umständliche Abfassung eines Briefes.  Der direkte Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Mieter schafft Vertrauen, wenn er mit den Zielsetzungen geführt wird, dass ein Konflikt vermieden und so bald wie möglich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll.  Es ist sehr wichtig, dass Fragen niemals als Vorwürfe formuliert werden. Auch gut gemeinte Lösungsvorschläge, wie der Hinweis auf das ordnungsgemäße Heiz- und Lüftungsverhalten, können vom Mieter häufig als Angriff missverstanden werden. Hierauf ist stets Rücksicht zu nehmen. Führt das Gespräch ungewollt dazu, dass der Gesprächspartner sich persönlich angegriffen fühlt, kann mit der Bitte um Entschuldigung schnell wieder auf eine sachliche Ebene zurückgekehrt und ein nervenaufreibender Konflikt vermieden werden.

» Sollten Dritte in die Problemlösung einbezogen werden?



 Um eine schnelle Lösung des Problems nicht zu gefährden, ist es häufig sinnvoll, zunächst das persönliche Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Führt dies zu keiner Lösung des Problems, erhalten Sie bei Ihrem Haus & Grund-Verein schnell und kostenlos Rat und eine neutrale Einschätzung, ob im Ernstfall der Gang vor ein Gericht und damit die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll und erforderlich ist.

III. Fragen Sie einen Fachmann Unabhängig von der Schuldfrage ist es im Interesse von Ihnen und Ihrem Mieter, dass der Schimmel so bald wie möglich beseitigt und weiterer Befall verhindert wird. Hier lohnt es sich unter Umständen den Rat eines Sachverständigen einzuholen. » Lassen Sie einen Sachverständigen den Schimmelbefall begutachten



 Nicht immer kann der Schimmelbefall auf ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückgeführt werden. Nachdem Sie den Schimmelbefall selbst in Augenschein genommen haben, sollten Sie deshalb stets die Meinung eines Sachverständigen einholen.  Dies hat entscheidende Vorteile: » Bereits eine kurze Untersuchung des Schimmelbefalls durch einen Experten führt in vielen Fällen zu einer hinreichenden Aufklärung des Problems. Wenn keine Bauwerksfeuchte gefunden wird, ist der Schimmel bei moderneren Gebäuden oftmals auf das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen. Dieses kann dann entsprechend angepasst werden. » Die Meinung eines Fachmanns findet häufig Akzeptanz bei dem betroffenen Mieter. » Der finanzielle Aufwand für eine erste Einschätzung eines Sachverständigen ist meist überschaubar. So ist es in einem ersten Schritt ausreichend, dass dieser nur nach offensichtlichen Baumängeln (z.B. undichte Regenrinnen) sucht und die betroffenen Zimmer auf Feuchtigkeit im Mauerwerk überprüft. Dafür verlangt ein Sachverständiger häufig weniger als 300 Euro, wenn auf ein schriftliches Ergebnis verzichtet oder nur eine kurze Ergebniszusammenfassung gewünscht wird. Das ist auch ausreichend, da sich ein solches Gutachten in einem möglichen Gerichtsverfahren nicht zur abschließenden Beweisführung eignet. Wird erst in einem Gerichtsprozess ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt, hat dies zwar den Vorteil, dass die Kosten durch eine möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Häufig kann die bereits zuvor eingeholte Einschätzung eines Sachverständigen aber dazu beitragen, dass das Problem erst gar nicht von einem Gericht entschieden werden muss. So sparen Sie und Ihr Mieter sich viel Geld und ihr Verhältnis wird wesentlich weniger belastet.

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 Wenn die Einschätzung des Sachverständigen zu einer einvernehmlichen Klärung der Sachlage führen soll, sollte der Sachverständige beim Mieter Akzeptanz finden. Sie sollten sich deshalb gemeinsam auf einen konkreten Sachverständigen einigen. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, bietet es sich an, die Auswahl der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu überlassen. Dort sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige registriert. Im Idealfall sollte die Auswahl nur unter Architekten oder Bauingenieuren getroffen werden, die sich insbesondere mit Bauwerksschäden beschäftigen, im Idealfall sogar schwerpunktmäßig mit dem Feuchte- und Wärmeschutz.

» Wurde Bauwerksfeuchte festgestellt?



 Stellt der Sachverständige Bauwerksfeuchte fest, müssen Sie diese beseitigen.

» Wurde keine Bauwerksfeuchte festgestellt?



 Wird keine Bauwerksfeuchte festgestellt, liegt ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters nahe. » Ist der Mieter mit dem Ergebnis der Begutachtung einverstanden, braucht keine weitergehende Aufklärung betrieben werden, sondern der Mieter sollte sein Heiz- und Lüftungsverhalten entsprechend anpassen (siehe unten). » Ist der Mieter mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, kann entweder eine weitergehende Aufklärung oder ein selbständiges Beweisverfahren veranlasst werden (siehe unten).  Tritt später – obwohl der Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten entsprechend angepasst hat – erneut Schimmel auf, sollte eine weitergehende Aufklärung veranlasst werden (siehe unten).

» Ist eine weitergehende Aufklärung sinnvoll?



 Nicht immer kann die Ursache für den Schimmelbefall sofort gefunden werden. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ob eine weitergehende außergerichtliche Aufklärung veranlasst werden sollte oder es ratsam ist, ein gerichtliches Verfahren in Form eines selbständigen Beweisverfahrens zu veranlassen (siehe unten). Eine weitergehende außergerichtliche Aufklärung sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn auch zu erwarten ist, dass diese die Ursache für den Schimmelbefall mit hoher Wahrscheinlichkeit herausfindet.  Eine einfache Kontrollfrage lautet: „Würde der Sachverständige die weitere Aufklärung auch dann betreiben, wenn er selbst betroffen wäre und die Kosten tragen müsste?“

» Ist ein selbständiges Beweisverfahren sinnvoll?



 Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Prozess durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, zum Beispiel um aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden. Ein eigenes Verfahren ist deshalb notwendig, weil ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Sachverständiger nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter.  Das selbständige Beweisverfahren hat den Vorteil, dass am Ende die Ursache für den Schimmel feststeht. Es hat den Nachteil, dass ein erheblicher finanzieller Aufwand betrieben werden muss: » Das Gutachten eines Sachverständigen, der ausschließlich den Zustand des Bauwerks untersucht, nicht aber den vorgefundenen Schimmel, kostet zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Weitere Untersuchungen erhöhen den Aufwand erheblich. » Außerdem fallen Gerichtskosten an. » Zudem entstehen beachtliche Anwaltskosten. Das selbständige Beweisverfahren können Sie zwar auch ohne Rechtsanwalt veranlassen, dies ist jedoch in der Regel nicht empfehlenswert.

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Schimmelbefall – Das sollten Sie als Vermieter beachten

IV. Veranlassen Sie das richtige Heiz- und Lüftungsverhalten Wurde der Schimmelbefall durch ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters ausgelöst, sollte folgendes beachtet werden. » Informieren Sie Ihren Mieter über das ordnungsgemäße Heiz- und Lüftungsverhalten



 Heizt und lüftet Ihr Mieter nicht ordnungsgemäß und ist es deshalb zu einem Schimmelbefall in der Wohnung gekommen, kann er dies nicht zum Anlass nehmen, die Miete zu mindern oder andere Ansprüche geltend zu machen. Der Mieter sollte deshalb schon bei Vertragsschluss über das ordnungsgemäße Heiz- und Lüftungsverhalten informiert werden.  Heutzutage ist das Wissen über ein ordnungsgemäßes Heiz- und Lüftungsverhalten bereits sehr weit verbreitet bzw. kann sehr leicht in Erfahrung gebracht werden. Deshalb ist es fraglich, ob es tatsächlich notwendig ist, dass der Mieter darüber extra aufgeklärt werden muss. Da dieses Wissen aber keineswegs als sicher vorausgesetzt werden kann, ist es in jedem Fall zu empfehlen, den Mieter bei Abschluss des Mietvertrags darüber zu informieren.  Haus & Grund hat ein Informationsblatt über das ordnungsgemäße Heiz- und Lüftungsverhalten erstellt. Ihr Haus & Grund-Verein stellt es Ihnen gerne zur Verfügung. Die Wohnung sollte mehrmals täglich für ca. zehn Minuten stoßgelüftet werden. Die Luftfeuchtigkeit sollte nicht mehr als 60 % betragen. Zudem sollte die Wohnung auf mindestens 20°C beheizt werden, im Schlafzimmer reicht eine Temperatur von 16°C. Auch bei bzw. nach Tätigkeiten, die besonders viel Feuchtigkeit produzieren, wie zum Beispiel Kochen, Wäschetrocknen oder Duschen sollte unbedingt gelüftet bzw. möglicherweise vorhandene Lüftungseinrichtungen genutzt werden. Auch auf andere Begebenheiten, die viel Feuchtigkeit hervorrufen, sollte das Lüftungsverhalten angepasst werden (z.B. Aquarien).

» Lassen Sie Ihren Mieter die Feuchtigkeit und Temperatur in der Wohnung überwachen



 Ist die Wohnung mit Geräten (Thermo-Hygrometern) ausgestattet, die sowohl die Temperatur (Thermometer) als auch die Feuchtigkeit (Hygrometer) messen, kann Ihr Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten kontrollieren und entsprechend daran ausrichten. » Zeigt die Auswertung zu niedrige Temperaturen (weniger als 20°C) oder eine zu hohe Feuchtigkeit (mehr als 60 %), sollte Ihr Mieter sein Heiz- und Lüftungsverhalten entsprechend anpassen. » Verstärkt Ihr Mieter seine Heiz- und Lüftungsbemühungen bis an die Grenze der Zumutbarkeit und kann dennoch keine Luftfeuchtigkeit im Normbereich erreicht werden, liegt unter Umständen ein Baumangel vor oder es bestehen erhebliche Schwächen bei der Dämmung des Gebäudes. In diesem Fall muss zur Vermeidung von Schimmel der Mangel am Gebäude aufgeklärt und beseitigt werden.  Thermo-Hygrometer kosten ca. 30 Euro. Idealerweise sollte in jedem Zimmer ein solches Gerät stehen. Wurden dem Mieter solche Geräte bei der Übergabe der Wohnung zur Verfügung gestellt, sollte dies dokumentiert werden. Spätestens bei Schimmelbefall sollte jeder befallene Raum mit einem solchen Gerät ausgestattet werden.  Wenn Sie Ihrem Mieter ein solches Gerät zur Verfügung stellen, sollten Sie ihn auch über die Anwendung dieses Gerätes sowie über die für wünschenswert gehaltenen Grenzwerte informieren.

» Erfordert die vermietete Wohnung ein außergewöhnliches Heiz- und Lüftungsverhalten?



 Je nachdem wie alt ein Gebäude ist und ob es bauliche Besonderheiten aufweist, kann es sein, dass ein über den üblichen Standard hinausgehendes außergewöhnliches Heiz- und Lüftungsverhalten notwendig ist.  Muss in einer Wohnung über das übliche Maß hinaus gelüftet werden, um einen Schimmelbefall zu vermeiden, so müssen Sie Ihren Mieter darüber aufklären. Haben Sie dies versäumt, müssen Sie nachweisen, dass der Mieter das notwendige Maß auch ohne Aufklärung kannte.

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Schimmelbefall – Das sollten Sie als Vermieter beachten

» Ist das notwendige Heiz- und Lüftungsverhalten Ihrem Mieter zumutbar?



 Der Mieter ist zu keinem unzumutbaren Heiz- und Lüftungsverhalten verpflichtet.  Der Beweis, dass die Wohnung durch zumutbares Heiz- und Lüftungsverhalten schimmelfrei gehalten werden kann, ist schwierig zu führen. Die Antwort hängt von vielen Parametern ab, insbesondere vom Baustandard, von den Wetterverhältnissen und davon, wie viel Feuchtigkeit ein durchschnittlicher Mieter mit seinem konkreten Wohnverhalten produziert. Erst auf Grundlage dieser Informationen kann ermittelt werden, welches Heiz- und Lüftungsverhalten notwendig ist, um eine Entstehung von Schimmel zuverlässig zu vermeiden.  Manche Wohnungen müssen technisch nachgerüstet werden, damit ein Schimmelbefall durch ein zumutbares Heiz- und Lüftungsverhalten vermieden werden kann. Denkbare technische Veränderungen sind zum Beispiel eine bessere Dämmung oder die Schaffung von Lüftungseinrichtungen.

» Wurden an dem Gebäude Veränderungen vorgenommen?



 Hatte ein früherer Mieter keine Probleme mit Schimmel, liegt bei Schimmelbefall die Vermutung nahe, dass der neue Mieter für diesen verantwortlich ist. Das Auftreten des Schimmels kann aber auch durch Verbesserungen am Gebäude verursacht worden sein, wenn das Lüftungsverhalten auf diese neue Situation nicht entsprechend angepasst wurde.  Wurden an dem Gebäude etwa neue Fenster eingebaut, aber die Dämmung des restlichen Gebäudes nicht verbessert, muss der Mieter sein Lüftungsverhalten entsprechend anpassen. Lüftet der Mieter nicht in stärkerem Maße, kann an bestimmten Stellen der Wohnung die Wärme besonders schnell nach außen transportiert werden. Insbesondere an diesen „Wärmebrücken“, aber auch an den zu kühlen Wänden kann sich sonst schnell Schimmel bilden.

V. Kümmern Sie sich um die Beseitigung des Schimmels » War ein anfänglicher Baumangel Ursache für den Schimmel?



 Wenn der Schimmelbefall auf einen Baumangel der Wohnung zurückzuführen ist, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorlag, sind Sie dafür verantwortlich, dass der Schimmel beseitigt wird. » Ihr Mieter kann Ihnen eine Frist zur Beseitigung des Schimmels setzen und den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn Sie den Schimmel trotzdem nicht beseitigen. » Außerdem steht dem Mieter ein Anspruch auf Erstattung seines Kündigungsfolgeschadens zu. Hierzu zählen zum Beispiel Umzugskosten und umzugsbedingte Aufwendungen für die Einrichtung der neuen Wohnung. Unter Umständen müssen Sie auch die Mehrkosten für eine teurere Ersatzwohnung bezahlen, und zwar solange, bis die mangelhafte Wohnung ebenfalls diese Miethöhe erreicht hätte oder Sie sich vom Vertrag hätten trennen können. » Zudem kann der Mieter von Ihnen Schadensersatz verlangen, zum Beispiel wenn er durch den Schimmel erkrankt.  Tritt der Baumangel der Wohnung erst nach Abschluss des Mietvertrags auf, kann der Mieter von Ihnen Schadensersatz nur verlangen, wenn der Mangel wegen eines Umstands entstanden ist, den Sie zu vertreten haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den durch einen Baumangel verursachten Schimmel nicht unverzüglich beseitigen. Sie sollten deshalb die Ursache für den Schimmelbefall so schnell wie möglich aufklären und gegebenenfalls die Beseitigung des Schimmels veranlassen. Ihr Mieter kann von Ihnen keinen Schadensersatz verlangen, wenn er Ihnen den Schimmelbefall nicht sofort gemeldet hat und nicht mehr aufgeklärt werden kann, ob eine durch den Schimmel verursachte Erkrankung des Mieters bei rechtzeitiger Anzeige und Beseitigung des Schimmels nicht eingetreten wäre.

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» War das Heiz- und Lüftungsverhalten Ihres Mieters Ursache für den Schimmel?



 Wenn der Schimmelbefall auf das Heiz- und Lüftungsverhalten Ihres Mieters zurückzuführen ist, muss Ihr Mieter den Schimmel beseitigen, wenn ihm ein ordnungsgemäßes Heiz- und Lüftungsverhalten zumutbar war.

» Wurde der Mieter über die geplante Beseitigung informiert?



 Entscheiden Sie sich dazu, den Schimmel zu beseitigen, sollten Sie Ihren Mieter so bald wie möglich darüber informieren. Dabei sollten Sie Ihren Mieter insbesondere auch darüber benachrichtigen, wann er mit einer Beseitigung rechnen kann.

VI. Und wenn die Ursache nicht aufgeklärt werden kann? Nicht immer kann die Ursache für den Schimmelbefall gefunden werden. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wer die Ursache für den Schimmelbefall beweisen muss, und damit zu wessen Lasten es in einem möglichen Verfahren vor Gericht geht, wenn dies nicht möglich ist. » Was müssen Sie beweisen?



 Mindert Ihr Mieter wegen des Schimmelbefalls die Miete, müssen: 1. Sie zunächst beweisen, dass die Ursache für den Schimmel kein Baumangel ist, also dass das Gebäude oder die Heizung keine Mängel aufweist. 2. Da Sie dadurch die in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Ursachen ausgeschlossen haben, muss Ihr Mieter dann beweisen, dass er ordnungsgemäß gelüftet und geheizt hat, wenn er die Miete mindern möchte.

» Was muss Ihr Mieter beweisen?



 Begehrt Ihr Mieter Schadensersatz wegen dem Schimmelbefall, zum Beispiel weil er durch den Schimmel erkrankt ist: 1. ist der Mieter in der Pflicht die Mängel an der Bausubstanz zu beweisen oder jedenfalls, dass er ordnungsgemäß gelüftet und geheizt hat. 2. Gelingt ihm dies, müssen Sie sich entlasten. Sie müssen beweisen, dass keine Baumängel vorliegen oder Sie diese nicht erkennen konnten.

Noch Fragen offen? Mit dieser Checkliste soll nur ein Überblick gegeben werden. Wenn Sie noch Fragen zur richtigen Strategie bei Schimmelbefall haben, dann nutzen Sie das Beratungsangebot Ihres Haus & GrundVereins.

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