Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Immobilien
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Dokument-ID: Version: Freigabedatum: Dokumenttyp: Ausgabedatum: Dokumenteigner:
70144 00 25.10.2007 tV 30.09.2014 Wagner Felix
Hardcopies unterliegen nicht dem Änderungsdienst! © Copyright by armasuisse, 3003 Bern 1/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Inhaltsverzeichnis 1
Information zur technischen Vorgabe
3
1.1
Ziel der technischen Vorgabe
3
1.2
Geltungsbereich
3
2
Allgemeines
4
3
Programmbeschreibung EXCEL-Arbeitsmappen
4
3.1
Das Wichtigste in Kürze
4
3.2
Wirtschaftliche Grundlagendaten
4
3.3
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energiesystemen
5
3.3.1
Programmbearbeitung und Eingabegrössen
6
3.4
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmassnahmen
7
3.4.1
Programmbearbeitung und Eingabegrössen
8
3.5
Spezieller Hinweis
9
4
Standardisierte Nutzungszeiten von Bauobjekten und Bauteilen
10
4.1
Bauobjekte
10
4.2
Bauteile
11
4.2.1
Gliederung
11
4.2.2
Vollständigkeit der Liste
11
4.2.3
Grundannahmen
11
4.2.4
Nicht berücksichtigte Faktoren
11
5
Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
12
6
Dokumenten-Information
19
6.1
Referenzierte Dokumente
19
2/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
1
Information zur technischen Vorgabe
1.1 Ziel der technischen Vorgabe Das Dokument ist ein Arbeitsmittel zur Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen, und legt den generellen Standard fest. Für die Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen sind die projektbezogenen Vorgaben wie Energiepreiszuschläge, Verhältnismässigkeit Wärmedämmung zu Raumlüftung, etc. zu berücksichtigen. 1.2 Geltungsbereich Die Technische Weisung „Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen“ umfasst folgende Dokumente: tV Technische Weisung Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung und Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden/Bauteilen (tV 70144) FO Beurteilung von Energiesystemen (FO 35844) FO Beurteilung von Energiesparmassnahmen (FO 35845) Diese tV „Technische Weisung Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen“ ist für die armasuisse Immobilien als Weisung verbindlich. Sie gilt für alle oberirdischen und unterirdischen Anlagen, in welchen haustechnische Systeme eingesetzt sind.
3/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
2
Allgemeines
Das ehemalige Amt für Bundesbauten hat im Juli 1997 im Rahmen der „Wirtschaftlichkeitsberechnung (WIRE) im Bau- und Liegenschaftwesen des Bundes“' eine EXCEL-Arbeitsmappe zur Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen veröffentlicht.
3
Programmbeschreibung EXCEL-Arbeitsmappen
3.1 Das Wichtigste in Kürze Die 2 EXCEL-Arbeitsmappen (FO 35844 Beurteilung von Energiesystemen und FO 35845 Beurteilung von Energiesparmassnahmen) erlauben eine einfache Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen. Mit dem Programm "Energiesysteme" können maximal 4 verschiedene Varianten von Energiesystemen auf ihre Wirtschaftlichkeit beurteilt und verglichen werden, z.B. eine konventionelle Heizung mit einer Wärmepumpen- und einer Holz-Heizung. Für die Beurteilung von Energiesparmassnahmen dient das Programm "Energiesparmassnahmen". Es können zahlreiche Einzelmassnahmen eingegeben, bewertet und anschliessend zu Paketen zusammengefasst werden. Eine Investitionsstrategie (Investitionen in Energiesysteme oder in Energiesparmassnahmen) kann durch den Vergleich der Gestehungskosten mit dem Programm "Energiesysteme" und dem entsprechenden äquivalenten Energiepreis des Programms "Energiesparmassnahmen" (Wärme oder Elektrizität) bei ungefähr gleicher Betrachtungs-/Nutzungsdauer bestimmt werden. Die Wirtschaftlichkeit wird mit der dynamischen Annuitätenmethode berechnet. Die Berechnungsmethodik und ergänzende Hinweise finden Sie in SIA 480. Die Angaben in den Arbeitsmappen und in dieser Kurzanleitung sind ohne Gewähr. Es ist Sache des Anwenders, die Richtigkeit und die Plausibilität durch eine Kontrolle zu überprüfen. Es sind daraus keine Haftungsansprüche ableitbar. Die im Systemvergleich „Energiesysteme“ eingesetzten Investitionen können NICHT als Kosten in einem Kostenvoranschlag verwendet werden. 3.2 Wirtschaftliche Grundlagendaten Die Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert auf realen Zinssätzen, d.h. realem Kalkulationszinssatz und realen Kostensteigerungen: Die Grundlage der entsprechenden Werte bildet die SIA 480. Der Zuschlag für Externe Kosten (Umweltkosten) entspricht den Werten der SIA 480. Allgemeine Inflationsrate (reale Betrachtungsweise)
0,0 %
Kalkulationszinssatz (reale Betrachtungsweise)
2,0 %*
Wartungs-, Bedienungs- und UH-Kostensteigerung (real)
0,0 %
Energiepreise und Energiekostensteigerung Energieträger
Effektiver Endenergiepreis [Rp/kWh]
Zuschlag für Umweltkosten [Rp/kWh]
Berechnungspreis [Rp/kWh]
Reale Kostensteigerung pro Jahr (Endenergie)**
Elektr. (HT) (Winter)
ca. 13,0 bis 24,0
5,0
ca. 18,0 bis 29,0
1,0 %
Elektr. (NT) Winter
ca. 10,0 bis 20,0
5,0
ca. 15,0 bis 25,0
1,0 %
Elektr. (HT) Sommer
ca. 12,0 bis 20,0
5,0
ca. 17,0 bis 25,0
1,0 %
Elektr. (NT) Sommer
ca. 6,0 bis 10,0
5,0
ca. 11,0 bis 15,0
1,0 %
Heizöl (Extra Leicht)
ca. 4,5 bis 7,0 (ca. 50 bis 80 Fr./100 kg)
4,5
ca. 9,0 bis 11,5
1,5 %
4/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Energieträger
Effektiver Endenergiepreis [Rp/kWh]
Zuschlag für Umweltkosten [Rp/kWh]
Berechnungspreis [Rp/kWh]
Reale Kostensteigerung pro Jahr (Endenergie)**
ca. 6,5 bis 9,0
3,0
ca. 9,5 bis 12,0
1,0 %
ca. 4,0 bis 6,0 (ca. 36 3 bis 54 Fr./Sm )
1,5
ca.5,5 bis 7,5
0,5 %
Pellets
ca. 6,0 bis 8,0
1,5
ca. 7,5 bis 9,5
0.5%
Fernwärme
ca. 4,5 bis 8,0
Auf Anfrage
Erdgas Holz
* Wird durch armasuisse Immobilien vorgegeben ** Die reale Kostensteigerung bezieht sich nur auf den Endenergiepreis; für die Umweltkosten wird mit einer realen Kostensteigerung von 0,0 % gerechnet. Wenn die Wirtschaftlichkeit ohne Zuschläge für die Umweltkosten ermittelt werden soll, so kann nach Abschluss aller Eingaben eine zweite Version der Arbeitsmappe abgespeichert und ausgedruckt werden, in der alle Zuschläge für Umweltkosten auf Null gesetzt werden. 3.3 Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energiesystemen Mit dem Programm "Energiesysteme" kann eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von maximal 4 verschiedenen Varianten von Energiesystemen durchgeführt werden. Mit der sogenannten Annuitätenmethode werden die durchschnittlichen jährlichen Kosten (oder Erträge) einer Investition über ihre Betrachtungs-/Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der künftigen Preisentwicklung bestimmt. Die Berechnungen werden mit dem realen Zinssatz durchgeführt, d.h. für die Inflationsrate kann mit Null gerechnet werden. Von den geprüften Varianten ist diejenige die kostengünstigste, welche die tiefsten mittleren jährlichen Kosten über die Betrachtungs-/Nutzungsdauer aufweist. Die Gestehungskosten geben Auskunft über die Kosten pro erzeugte kWh Nutzenergie (Elektrizität oder Wärme) für das entsprechende Energiesystem. Sie können bei ungefähr gleicher Betrachtungs-/Nutzungsdauer mit dem äquivalenten Energiepreis im Programm "Energiesparmassnahmen" verglichen werden. Daraus ist ersichtlich, ob die Investitionen1 besser im Bereich Energieerzeugungsanlage getätigt oder für Energiesparmassnahmen eingesetzt werden. 2
Kapitalkosten
*
1
+
Wartungs-, Bedien-, UH-Kosten
*
Mittelwertfaktor
+
Energiekosten
*
Mittelwertfaktoren
=
Jährliche Kosten (Zum heutigen Zeitpunkt)
Grundprinzip
Kapitalkosten →
+
Mittlere W+B-, UH-Kosten
+
Mittlere Energiekosten
=
Mittlere jährliche Kosten (Über die Betrachtungs-/ Nutzungsdauer)
Die Datei "Energiesysteme“ ist als Arbeitsmappe aufgebaut und ist in folgende 6 Arbeitsblätter unterteilt: Titelblatt Zusammenfassung Energiesysteme Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4
1 2
Wenn die Gestehungskosten tiefer sind als der äquivalente Energiepreis, so sind Investitionen in Energiesysteme zweckmässiger Kapitalkosten = Investitionsausgaben x Annuität 5/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
3.3.1 Programmbearbeitung und Eingabegrössen1 Die nachfolgende Beschreibung soll eine kurze Übersicht über die Eingabegrössen und die Bearbeitung der Arbeitsblätter geben. Grundsätzlich sollen die einzelnen Arbeitsblätter der Reihe nach bearbeitet werden (Titelblatt, Zusammenfassung Energiesysteme, Variante 1 bis 4). Arbeitsblatt
Eingabegrössen
Titelblatt
Schritt 1:
Projektinformationen über die Anlage und die Beteiligten. (Die Wirtschaftseinheit und das Gebäude)
Schritt 2:
Wirtschaftliche Grundlagendaten Realer Kapitalzinssatz in %, Vorgabe armasuisse Immobilien Hinweis: Nominalzinssatz minus nominale Teuerung ergibt realer Kapitalzinssatz Reale W+I Teuerungsrate in [%] Energieträger aufführen und effektive Endenergiepreise am Anlageort und Energiepreisezuschläge in Rp./kWh Reale Energiepreisteuerung/Energieträger in [%]
Schritt 3:
Variantenbeschreibung (Die Variantenbezeichnung der entsprechenden Variante wird auf sämtliche Arbeitsblätter übertragen)
Schritt 4:
Energieproduktion in [MWh/a] auf der Stufe Nutzenergie (Energie, welche bsp. für die Raumwärme zur Verfügung steht) zur Ermittlung der Gestehungskosten
Schritt 5:
Auswirkungen auf die Energiebuchhaltung in [MWh/a] Endenergie. Dabei sind die Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand massgebend und dementsprechend einzutragen. Auf die Berechnungen haben diese Angaben keinen Einfluss
Zusammenfassung Energiesysteme
Variante 1 bis 4
1. Jährliche Kapitalkosten Schritt 6:
Bezeichnung der Bauteile als Text eingeben
Schritt 7:
Investitionsausgaben in Franken für den Bauteil Berücksichtigung des Restwerts (von bestehenden Anlagen) Mit der Wirtschaftlichkeitsrechnung sollen die zukünftigen Ausgaben minimiert werden; in der Vergangenheit getätigte Investitionen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ein Restwert ist zu berücksichtigen, wenn beim Verkauf des Anlageteils (heutiger Zeitpunkt der Investition) ein Verkaufserlös erzielt werden kann. In diesem Fall sind die Neuinvestitionen um den Verkaufserlös zu reduzieren. Zukünftige "Einnahmen" oder "Ausgaben" Allfällige zukünftige "Einnahmen" oder "Ausgaben" im Laufe der durchschnittlichen Nutzungsdauer einer untersuchten Variante müssen mit dem Realzinssatz auf den Anfangszeitpunkt abdiskontiert werden.
Schritt 8
Nutzungsdauer in Jahren
2. Jährliche Wartungs-, Bedienungs- und Unterhaltskosten Schritt 9:
Bauteil-/Servicebeschrieb als Text eingeben, z.B: Brennerservice oder Heizungsanlage (Fremd- und Eigenleistung berücksichtigen)
Schritt 10:
Bauteil-/Anlagewert in Franken und [%] des Anlagewerts Variante: Pauschalbetrag in Franken eingeben
1
Farbmarkierung bei den Eingabegrössen: Grau hinterlegte Zellen: Nicht gesperrte Zellen; Eingabe möglich; Rote Zahlenangaben: Programmvorschlag; d.h. vom von armasuisse Immobilien definierte Grundlagendaten (Veränderungen im Normalfall nicht notwendig); Schwarze Angaben: Schreibgeschützt 6/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Arbeitsblatt
Eingabegrössen Der Pauschalbetrag und der Prozentsatz des Bauteil-/ Anlagewertes werden automatisch summiert. Vorschläge für die Ermittlung der Wartungs-, Bedienungs- und Unterhaltskosten 3. Jährliche Energiekosten Schritt 11:
Grundgebühr in Franken und pro Energieträger
Schritt 12:
(End)-Energieverbr. pro Energieträger in [kWh/a] Die Grundgebühr wird im Bereich Elektrizität automatisch auf die 4 Tarifstufen entsprechend dem Verbrauch verteilt.
4. Betrachtungsdauer Schritt 13:
Die EXCEL-Arbeitsmappe ermittelt die durchschnittliche Nutzungsdauer pro Variante. Für den Variantenvergleich wird die grösste durchschnittliche Nutzungsdauer der verschiedenen Varianten als Betrachtungszeitraum definiert (es wird angenommen, dass der Ersatz der Anlagen zu real konstanten Preisen erfolgen kann). Für spezielle Berechnungen kann die Betrachtungsdauer unter "Eingabe Betrachtungsdauer" definiert werden, was für übliche Variantenvergleiche normalerweise nicht notwendig ist.
Wichtige Programmberechnungen a)
Kapitalkosten
=
b)
Wartungs-, Bedienungs- und UH-Kosten
c)
Energiekosten
d)
Wärme- und Stromgestehungskosten (Wertigkeit des Stroms geschätzt: 3)
=
Wärme
=
Elektrizität
=
Investitionsausgaben
∑ Energieverbrauch
x
Annuitätsfaktor
=
Pauschal und/oder prozentual vom Anlagewert (s. Schritt 10)
x
spez. Berechnungspreis (Energie) + Grundgebühr
Mittlere jährliche Kosten (Wärmeproduktion + 3 x Elektrizitätsproduktion) Mittlere jährliche Kosten (Elektrizitätsproduktion + 0,333 x Wärmeproduktion)
3.4 Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Energiesparmassnahmen Mit dem Programm "Energiesparmassnahmen" kann eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von verschiedenen Energiesparmassnahmen durchgeführt werden. Mit der so genannten Annuitätenmethode werden die durchschnittlichen jährlichen Kosten einer Energiesparmassnahme ermittelt und den durchschnittlichen Energiekosten-Einsparungen über ihre Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der künftigen Preisentwicklung gegenübergestellt. Die Berechnungen werden mit dem realen Zinssatz durchgeführt, d.h. für die Inflationsrate kann mit Null gerechnet werden. Von den geprüften Massnahmen sind diejenigen wirtschaftlich, welche positive mittlere jährliche Erträge über die Nutzungsdauer" ausweisen. Der äquivalente Energiepreis quantifiziert einerseits das Kosten/Nutzen-Verhältnis einer Energiesparmassnahme und andererseits kann dieser auch mit den Wärme- bzw. Stromgestehungskosten im Programm "Energiesysteme" verglichen werden, sofern die Nutzungsdauer der Energiesparmassnahme ungefähr der Betrachtungsdauer des Energiesystems entspricht. Daraus ist ersichtlich, ob die Investitionen besser im Bereich Energieerzeugungsanlage getätigt oder für Energiesparmassnahmen eingesetzt werden.
7/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Energiekosteneinsparungen
*
Mittelwertfaktoren
+
Einspar. Grundgebühren
*
1,1
-
Kapitalkosten
*
-
Zusätzl. W- + B-, UHKosten
*
=
Jährliche Erträge (Zum heutigen Zeitpunkt)
Grundprinzip
Mittl. Energiekosteneinsparungen →
+
Mittlere Einspar. Grundgebühren
1
-
Kapitalkosten
Mittelwertfaktor
+
Mittlere zusätzl. W- + B-, UH-Kosten
=
Mittlere jährliche Erträge (Über die Nutzungsdauer)
Die Datei "Energiesparmassnahmen" ist als Arbeitsmappe aufgebaut und ist in folgende 4 Arbeitsblätter unterteilt: Titelblatt Massnahmenliste 1. Massnahmenpaket 2. Massnahmenpaket 3.4.1 Programmbearbeitung und Eingabegrössen1 Die nachfolgende Beschreibung soll eine kurze Übersicht über die wichtigen Eingabegrössen und die Bearbeitung der Arbeitsblätter geben. Grundsätzlich sollen die einzelnen Arbeitsblätter der Reihe nach bearbeitet werden (Titelblatt, Massnahmenliste, Massnahmenpaket). Arbeitsblatt
Eingabegrössen
Titelblatt
Schritt 1:
Projektinformationen über die Wirtschaftseinheit und die Beteiligten.
Schritt 2:
Wirtschaftliche Grundlagendaten Realer Kapitalzinssatz in %, Vorgabe der armasuisse Immobilien Hinweis: Nominalzinssatz minus nominale Teuerung ergibt realer Kapitalzinssatz Reale W+I Teuerungsrate in [%] Energieträger aufführen und effektive Endenergiepreise am Anlageort und Energiepreiszuschläge in Rp./kWh Reale Energiepreisteuerung pro Energieträger in [%]
Schritt 3:
Definition des Wärmeerzeugungssystems: Diese ist notwendig, um die Energieerträge im Wärmebereich aufgrund der Endenergieeinsparung zu ermitteln. Die Summe der verschiedenen Energieträger muss dabei 100% betragen. Zu jedem aufgeführten Energieträger ist ein Nutzungsgrad (Wirkungsgrad der Anlage) zuzuordnen (evtl. geschätzt).
Schritt 4:
Massnahmennummer und Massnahmenbeschrieb
Schritt 5:
Nutzungsdauer in Jahren (evtl. kleiner, abhängig von der vorgesehenen Nutzung)
Schritt 6:
Totale Investitionsausgaben der Massnahme in SFr.
Schritt 7:
Anteil Energie (energiebezogene Wertsteigerung gegenüber dem heutigen Zustand); d.h. der für die Wirtschaftlichkeitsberechnung relevante Anteil, in SFr. Die Differenz zwischen totalen Investitionsausgaben und dem Anteil Energie ergeben die Kosten, die dem Unterhalt (Werterhaltung) zuzuordnen sind (Programmberechnung).
Schritt 8:
Elektrizitätseinsparung (Mehrverbrauch mit negativem Vorzei-
Massnahmenliste
1
Farbmarkierung bei den Eingabegrössen: Grau hinterlegte Zellen: Nicht gesperrte Zellen; Eingabe möglich; Rote Zahlenangaben: Programmvorschlag; d.h. von armasuisse Immobilien definierte Grundlagendaten (Veränderungen im Normalfall nicht notwendig); Schwarze Angaben: Schreibgeschützt 8/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Arbeitsblatt
Eingabegrössen chen) in [kWh/a]
1. und 2. Massnahmenpaket
Schritt 9:
Aufteilung der Elektrizitätseinsparung in [%] der versch. Tarifstufen (evtl. geschätzt), z.B: 40, 10, 40, 10
Schritt 10:
Wärmeeinsparung in [kWh/a] (Mehrverbrauch mit negativem Vorzeichen) auf der Stufe Nutzenergie
Schritt 11:
Einsparungen von Grundgebühren und leistungsabhängigen Kosten (Wärme und Elektrizität) in Franken (Mehrkosten mit negativem Vorzeichen eingeben)
Schritt 12:
Zusätzliche Wartungs-, Bedienungs- und Unterhaltskosten für Fremd- und Eigenleistungen in Franken (Minderaufwendungen mit negativem Vorzeichen eingeben)
Schritt 13:
Kopieren von ausgesuchten Energiesparmassnahmen vom Arbeitsblatt "Massnahmenliste" auf das Arbeitsblatt "Massnahmenpaket". Die Massnahmenpakete sollen dabei nach der Wirtschaftlichkeit, dem Realisierungszeitpunkt und der technischen und betrieblichen Machbarkeit gebildet werden.
Schritt 14:
Zusätzliche Zeilen einfügen für weitere Energiesparmassnahmen Nicht bearbeitete Zeilen (eine Energiesparmassnahme besteht immer aus 2 Zeilen) markieren (ganze Zeile) Kopieren Gewünschte Einfügeposition (Zeile) markieren (vor TOTAL) Zellen einfügen (Inhalte einfügen, nur Werte)
Wichtige Programmberechnungen a)
Kapitalkosten = Energie (Investitionskosten) x Annuitätsfaktor
b)
Energiekosteneinsparungen: Summe von Elektrizität = ∑ El. Einsparung x Anteil pro Tarifstufe x spez. Berechnungspreis (Elektrizität) Wärme = ∑ Wärmeeinsparung x (Anteil Energieträger/Nutzungsgrad) x spez. Berechnungspreis (Energieträger) Einsparungen von Grundgebühren
c)
Heute jährliche Erträge = ∑ Energiekosteneinsparungen – Kapitalkosten – zusätzlich W + B, UH-Kosten
d)
Mittlere jährliche Erträge = analog c); jedoch unter der Berücksichtigung der Mittelwertfaktoren
e)
Äquivalenter Energiepreis (Basis: Mittlere jährliche Kosten / Einsparungen; Wertigkeit des Stroms geschätzt: 3; negative äquivalente Energiepreise werden nicht angezeigt) Wärme
=
Elektrizität
=
(Zusätzl. W + B, UH-Kosten) + Kapitalkosten – Einsparungen Grundgebühr (Wärmenutzenergie-Einsparung + 3 x Elektrizitäts-Einsparung) (Zusätzl. W + B, UH-Kosten) + Kapitalkosten – Einsparungen Grundgebühr (Elektrizitäts-Einsparung + 0,333 x Wärmenutzenergie-Einsparung)
3.5 Spezieller Hinweis Im Menü bearbeiten darf der Befehl „Ausschneiden“ nicht verwendet werden.
9/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
4
Standardisierte Nutzungszeiten von Bauobjekten und Bauteilen
Die standardisierten Nutzungszeiten sind als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsrechnungen anzuwenden. Sie entsprechen einer angenommenen durchschnittlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes, eines Bau- oder Anlageteils oder einer Komponente davon. Die Nutzungszeiten gelten nur für marktgängige Gebäude, d.h. für solche, die auch von privaten Institutionen ohne grosse Umbaukosten genutzt werden können und die zugleich innerhalb der Bauzonen liegen. Anderenfalls sind die voraussichtlichen Nutzungszeiten mit armasuisse Immobilien abzusprechen. 4.1 Bauobjekte Die Nutzungsdauer eines Bauobjektes als Gesamtes wird primär bestimmt durch die Änderungen der Nutzungsanforderungen und der Umgebungssituation im Laufe der Zeit den architektonischen/kunsthistorischen Wert die Bauweise den Installationsgrad Sekundären Einfluss haben: die tatsächliche Beanspruchung durch Benutzung und Umwelteinflüsse die Bauqualität die Unterhaltstätigkeit, Wartung und Bedienung Unter der Annahme von üblichen Grössen bei den sekundären Einflussfaktoren werden für die folgenden Nutzungen als maximale Nutzungszeiten bis zu einer umfassenden Neustrukturierung oder Aufgabe festgelegt: Wohnen
60 Jahre
Industrie
20 Jahre
Verwaltung
50 Jahre
Forschung
30 Jahre
Gewerbe
40 Jahre
Lehre und Ausbildung
40 Jahre
Die Nutzungszeiten für weitere Bauobjekte können anhand des nachstehenden Schemas abgeschätzt werden (Jahre): Bauweise
Installationsgrad gering
mittel
hoch
massiv
60 Jahre
50 Jahre
40 Jahre
gemisch
50 Jahre
40 Jahre
30 Jahre
leicht
40 Jahre
30 Jahre
20 Jahre
Installationsgrad gering:
unbeheizt, wenig Elektro, Lüftung, Sanitär
mittel:
Normalstandard Elektro, Lüftung, Sanitär
hoch:
klimatisiert, viel Elektro, Lüftung, Sanitär
Bauweise massiv:
Tragkonstruktion und Bauhülle Massivkonstruktion
gemischt:
Tragkonstruktion massiv, Bauhülle Leichtkonstruktion
leicht:
Tragkonstruktion und Bauhülle Leichtkonstruktion
Der jeweils tiefere Wert aus den beiden Darstellungen ist massgebend im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. 10/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
4.2
Bauteile
4.2.1 Gliederung Die Liste „Bauteile“ ist in Anlehnung an die an die Methode „Element-Kosten-Gliederung“ (EKG) strukturiert. Die EKG wie schon der Name ausdrückt - zielt generell darauf ab, die Kosten pro Bauelement auszuweisen. Bei Investitionsrechnungen und beim Bauwerksunterhalt muss aber der Tatsache Rechnung getragen werden, dass innerhalb eines definierten Elements sehr unterschiedliche Nutzungszeiten auftreten können. Aus diesem Grunde musste bei verschiedenen Kapiteln von der EKG Gliederung abgewichen werden. 4.2.2 Vollständigkeit der Liste Es wird bewusst darauf verzichtet, zu allen Kapiteln Zahlenwerte zu Verfügung zu stellen, in einer ersten Phase werden nur diejenigen Kapitel behandelt, die im Hinblick auf Investitionen für energietechnische Massnahmen und den Bauwerksunterhalt vordringlich scheinen. armasuisse Immobilien sieht in diesem Sinne vor, die Liste bei entsprechendem Bedürfnis zu überarbeiten. 4.2.3 Grundannahmen Bei der Festlegung der Nutzungszeiten wurde angenommen, dass die Bau- und Anlageteile in einem mittleren Bereich bezüglich Bauqualität und Beanspruchung liegen und dass Wartung und Bedienung/Kleinunterhalt in einem üblichen Rahmen durchgeführt werden. Bei Ueberschreiten der angegebenen Nutzungszeiten ist - je nach Bau- oder Anlageteil - ein grösserer Aufwand für Wartung und Bedienung oder Reparaturen zu erwarten, die Funktion kann eingeschränkt sein oder der Bauteil entspricht nicht mehr den üblichen aesthetischen oder hygienischen Anforderungen. Da die Nutzungszeit von Bauteilen aus sehr dauerhaften Materialien vor allem durch die Nutzung des Bauwerkes an sich bestimmt wird, wurde die Nutzungszeit der Bauteile generell auf 75 Jahre limitiert. 4.2.4 Nicht berücksichtigte Faktoren Weitere Faktoren, die die Nutzungszeit von Bau- und Anlageteilen wesentlich beeinflussen wie: vorzeitige Nutzungsänderungen. Es ist bei jedem Projekt vorgängig bei armasuisse Immobilien abzuklären, ob eine zukünftige Nutzungsänderung geplant bzw. wahrscheinlich ist. Probleme bei der Beschaffung von Ersatzteilen Kompatibilität von bestehenden mit neuen Komponenten Modetrends Notwendige Anpassungen/notwendiger Ersatz von intakten Bauteilen bei Erneuerung des "schwächsten Gliedes" sind in den Zahlen nicht berücksichtigt. Im konkreten Fall, wenn aufgrund der oben genannten Faktoren oder speziell hoher Belastung von vorne herein eine reduzierte Nutzungszeit wahrscheinlich ist, sind die Nutzungszeiten entsprechend zu verkürzen. Eine Verlängerung ist nicht statthaft. Die Nutzungszeit von Bauteilen sind ebenfalls zu verkürzen, wenn die Nutzungs- oder Restnutzungszeit des Gebäudes tiefer liegt.
11/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
5
Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
Teil 1: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
12/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Teil 2: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
13/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Teil 3: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
14/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Teil 4: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
15/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Teil 5: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
16/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Teil 6: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
17/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
Teil 7: Standardisierte Nutzungszeiten von Bauteilen in Jahren
18/19
Dok-ID/Vers
70144/00
tV (technische Vorgabe) Beurteilung von Energiesystemen und Energiesparmassnahmen; Einführung / Programmbeschreibung und standardisierte Nutzungszeiten von Gebäuden / Bauteilen Immobilien
6
Dokumenten-Information
6.1
Referenzierte Dokumente
Dokumente des Managementsystems
Sprache
Typ
MS-Nr.
Dokumentenbezeichnung
d
FO
35844
Beurteilung von Energiesystemen
FO
35845
Beurteilung von Energiesparmassnahmen
f
i
e
19/19
Dok-ID/Vers
70144/00