BAB 7, KWC-Anlage Seevetal km 21,100. Planfeststellung

Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen BAB 7, KWC-Anlage Seevetal km 21,100 Planfeststellung - Erläuterungsbericht - Aufgestellt: Verden, d...
Author: Berndt Hauer
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Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen

BAB 7, KWC-Anlage Seevetal km 21,100

Planfeststellung

- Erläuterungsbericht -

Aufgestellt: Verden, den 26.09.2012 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Im Auftrage: ……gez. Zulauf…………………

BAB 7, KWC-Anlage Seevetal, km 21,100 Unterlage 1

Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.2 1.2.1 1.2.2

DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME ..............................................................................3 Planerische Beschreibung ......................................................................................................3 Art und Umfang der Baumaßnahme ......................................................................................3 Lage im vorhandenen Straßennetz ........................................................................................4 Straßenbauliche Beschreibung ..............................................................................................4 Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik ................................................................4 Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik ..............................................................5

2 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.4

BEGRÜNDUNG DES VORHABENS .....................................................................................7 Vorgeschichte der Planung ....................................................................................................7 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ..............................................................................8 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens.............................................8 Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung ..............................................8 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse ...........................................................8 Verbesserung der Verkehrssicherheit ....................................................................................9 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ..........................................................9

3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.3 3.4

VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE ..................................................11 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ..........................................................................11 Beschreibung der untersuchten Varianten ...........................................................................12 Variantenübersicht ................................................................................................................12 Variante Null- Fall (kein Ausbau der bestehenden Rastanlage) ..........................................13 Umbau ..................................................................................................................................13 Ausbau..................................................................................................................................14 Beurteilung der Varianten .....................................................................................................15 Gewählte Linie ......................................................................................................................17

4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 4.13

TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME ......................................................18 Ausbaustandard ...................................................................................................................18 Entwurfs- und Betriebsmerkmale .........................................................................................18 Vorgesehene Verkehrsqualität .............................................................................................19 Gewährleistung der Verkehrssicherheit ...............................................................................19 Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes ....................................20 Linienführung ........................................................................................................................20 Zwangspunkte ......................................................................................................................20 Linienführung im Lageplan ...................................................................................................20 Linienführung im Höhenplan.................................................................................................21 Räumliche Linienführungen und Sichtweiten .......................................................................21 Querschnittsgestaltung .........................................................................................................22 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung ...........................................................22 Fahrbahnbefestigung............................................................................................................24 Böschungsgestaltung ...........................................................................................................25 Hindernisse in Seitenräumen ...............................................................................................26 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten ..................................................................26 Besondere Anlagen ..............................................................................................................27 Ingenieurbauwerke ...............................................................................................................27 Lärmschutzanlagen ..............................................................................................................27 Öffentliche Verkehrsanlagen ................................................................................................28 Leitungen ..............................................................................................................................28 Baugrund / Erdarbeiten ........................................................................................................30 Entwässerung .......................................................................................................................31 Straßenausstattung ..............................................................................................................38

5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2

ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ..............................................................41 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit .....................................................41 Bestand.................................................................................................................................41 Umweltauswirkungen ...........................................................................................................41 Naturhaushalt .......................................................................................................................42 Seite 1 von 69

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5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.2.5 5.3 5.3.1 5.3.2 5.4 5.4.1 5.4.2 5.5 5.6 5.7

Biotopfunktion .......................................................................................................................42 Habitatfunktion ......................................................................................................................43 Natürliche Bodenfunktionen .................................................................................................48 Grundwasserschutzfunktion/ Regulationsfunktion von Oberflächengewässern ..................50 Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion ............................................................51 Landschaftsbild .....................................................................................................................52 Bestand.................................................................................................................................52 Umweltauswirkungen ...........................................................................................................52 Kulturgüter und sonstige Sachgüter .....................................................................................53 Bestand.................................................................................................................................53 Auswirkungen .......................................................................................................................53 Artenschutz ...........................................................................................................................53 Natura 2000-Gebiet ..............................................................................................................54 Weitere Schutzgebiete .........................................................................................................54

6

MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN VERFAHREN .......................................................................................................................55

7

DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME .....................................................................66

8

VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN ...............................................................................68

Anlage 1

- Übersicht der untersuchten Varianten

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1

DARSTELLUNG DER BAUMAßNAHME

1.1 Planerische Beschreibung 1.1.1 Art und Umfang der Baumaßnahme Die vorliegende Planung umfasst den Umbau und die Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlage (Kleinraststätte mit Kiosk und WC bzw. KWC-Anlage) Seevetal an der Bundesautobahn 7 in Fahrtrichtung Flensburg bei Betriebs- km 21,1 im Bundesland Niedersachsen.

Die Bundesregierung möchte das bestehende Defizit bei den Lkw-Parkkapazitäten an deutschen Autobahnen beseitigen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.

Der Umbau und die Erweiterung erfolgt durch eine Neustrukturierung der vorhandenen Anlage unter Beibehaltung des vorhandenen Verzögerungsstreifens der A7 sowie des vorhandenen Rasthauses. Der Beschleunigungsstreifen auf die A7 ist aufgrund der Erweiterung der Anlage in Richtung Norden zu verlagern. Lkw-, Bus- und Pkw-Parkstände werden neu angeordnet, die Anzahl der Lkw-Parkstände wird erhöht. Durch Anordnung der Lkw-Parkstände zur BAB hin gewandt wird die bisherige Zufahrgasse zur Ausfahrgasse. Die Zufahrgasse für Pkw (im Bestand gleichzeitig Lkw-Ausfahrgasse) wird nun auch Zufahrgasse für Lkw. Die bewirtschaftete Rastanlage Seevetal wird in Richtung Norden erweitert. Eine rückwärtige Erschließung der Rastanlage wird nicht vorgesehen.

Der Umbau- und Erweiterungsbereich wird mit einer neuen Beleuchtungsanlage ausgestattet.

Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwall, -wand) an der A7 sind bereits vorhanden und bleiben zum Schutz der Anwohner und für den Erholungskomfort der Lkw-Fahrer erhalten bzw. werden an die erweiterte Rastanlage angepasst. Ein Sichtschutzwall zum Schutz der Anwohner wird zudem an der autobahnabgewandten Seite der Rastanlage angelegt.

Vorhabenträger für die Erweiterung der KWC-Anlage Seevetal ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden.

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1.1.2

Lage im vorhandenen Straßennetz

Die bewirtschaftete KWC-Anlage Seevetal befindet sich an der A7 in Fahrtrichtung Flensburg bei Betriebs- km 21,1 zwischen der Anschlussstelle Seevetal-Ramelsloh (38) und dem Horster Dreieck (37). Sie liegt zwischen den bewirtschafteten Rastanlagen mit Tankstelle, Rasthaus und Motel (TRM) Brunautal (A7 aus Richtung Hannover, Entfernung ca. 31 km) und TR Harburger Berge Ost (A7 Fahrtrichtung Flensburg, Entfernung ca. 10 km).

Die BAB 7 mit einer Gesamtlänge von ca. 960 km beginnt an der Grenze zu Dänemark in Fortsetzung der dänischen Autobahn M 50 (Kolding – Flensburg). Sie führt in südliche Richtung bis zur deutsch-österreichischen Grenze nahe Füssen. Die Weiterführung erfolgt durch die B 179 auf österreichischem Territorium in Richtung Fernpaß/Reutte.

Die bewirtschaftete KWC-Anlage Seevetal befindet sich im Land Niedersachsen, nördlich der Ortschaften Ramelsloh (südwestlich) und Ohlendorf (südöstlich) auf dem Gebiet der Gemeinde Seevetal.

1.2 Straßenbauliche Beschreibung 1.2.1 Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik Die an der A7 befindliche KWC-Anlage Seevetal ist mit der bestehenden Kapazität an LkwParkständen dem ständig ansteigenden Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen.

Folgende Parkstandkapazitäten sind im Bestand vorhanden: Tabelle 1: Parkstandkapazitäten Bestand KWC-Anlage Seevetal Lkw-Parkstände

12

Bus-/ Caravan-Parkstände

2

Pkw-Parkstände

29

Pkw/Anhänger-Parkstände

-

GST-Parkstreifen

-

Die KWC-Anlage ist über je einen Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen an die A7 angebunden.

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1.2.2

Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik

Durch die Erweiterung und Umgestaltung der KWC-Anlage Seevetal wird die Rastanlage in Fahrtrichtung Hamburg verlängert, was eine Verlagerung des Beschleunigungsstreifens in nördliche Richtung zur Folge hat. Das Ende des Beschleunigungsstreifens verschiebt sich gegenüber dem derzeitigen Zustand um ca. 110 m. Der Verzögerungsstreifen ist von der Maßnahme nicht betroffen und verbleibt im Bestand erhalten. Im Bereich der Rastanlagenzufahrt erfolgt eine Anpassung der Ausbaumaßnahme an den Bestand.

Sämtliche Parkstände werden über die Hauptfahrgasse (Fahrgasse 1) direkt erschlossen. Die Lkw-Parkmodule befinden sich in Fahrtrichtung links der Hauptfahrgasse, Bus- und PkwParkstände werden rechts der Hauptfahrgasse angeordnet.

Durch die geplante Trennung der Parkmodule für Lkw, Bus und Pkw entsteht eine klare und gut erkennbare Struktur, welche die Verkehrssicherheit erhöht.

Ein rasthausnahes Busparken bedingt kurze Wege zum Rasthaus ohne Fahrgassenquerungen sowie Sicherheit durch den der Fahrgasse abgewandten Busausstieg. Auch die Nutzer der Pkw-Parkstände können das Rasthaus ohne Fahrgassenquerung erreichen.

An der Fahrgasse 2 wird ein Längsparkstreifen für Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) angelegt. Der nördliche Bereich dieses Längsparkstreifens wird als Wiegeplatz mit Längsneigung von 0,5 % auf einer Länge von ca. 75 m ausgeführt.

Nach dem Umbau der KWC-Anlage stehen folgende Parkstände zur Verfügung: Tabelle 2: Parkstandkapazitäten Planung KWC-Anlage Seevetal Lkw-Parkstände

45

Bus-Parkstände

2

Pkw-Parkstände

24

Pkw/Anhänger-Parkstände

25 m

GST-Parkstreifen 1)

275 m

1)

Für Großraum- und Schwerlasttransporte wird ein Längsparkstreifen mit einer Breite von 4,5 m nach ERS vor-

gesehen. Seite 5 von 69

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Die geplante Erweiterung der KWC-Anlage Seevetal wurde aufgrund der bestehenden Zwangspunkte, wie die Erhaltung des bestehenden Rasthauses, des Waldgebietes im Süden und der nahen Wohnbebauung der Gemeinde Seevetal im Osten als langgestreckte Anlage entlang der BAB 7 geplant. Einen weiteren Zwangspunkt für die Erweiterung der KWCAnlage Seevetal bildet das nördlich verlaufende Brückenbauwerk (24004 - Überführung Buchwedelweg) über die BAB 7. Die Einordnung der Ausfahrt aus der KWC-Anlage erfolgte unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsabstände zum vorhandenen Brückenwiderlager. Es ist kein Eingriff in das Bauwerk vorgesehen. Die Böschung am Widerlager wird reduziert.

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2

BEGRÜNDUNG DES VORHABENS

2.1

Vorgeschichte der Planung

Bereits seit den 90er Jahren wird eine ständige Überlastung der KWC-Anlage Seevetal beobachtet. Der Umbau und die Erweiterung der KWC-Anlage sind dringend erforderlich.

Im Jahr 2008 wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Lkw-Parkraumerhebung für die Bundesautobahnen in Auftrag gegeben, welche von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt wurde. In Deutschland fehlen laut durchgeführter Zählung etwa 14.200 Lkw-Parkstände – davon 2.600 in Niedersachsen. Durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Verden wurden im Jahr 2009 Standortkonzepte für die KWC-Anlage Seevetal mit der Erweiterung auf 80 Lkw erarbeitet. Aufgrund des Widerstandes in der Gemeinde Seevetal wurden die Konzepte überarbeitet und weitere Möglichkeiten zur Reduzierung des Flächenverbrauchs der Anlage (u.a. durch Kolonnen- oder Kompaktparken) und zur Reduzierung der geplanten Parkstandzahlen und der Standortwechsel – letzteres mit negativem Ergebnis – in einer Parkstanduntersuchung für den Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Hamburg - Nordwest und der Anschlussstelle (AS) Soltau - Süd untersucht. Durch Überarbeitung und Anpassung des Standortkonzeptes konnte eine Reduzierung der Lkw-Parkstände auf 45 Lkw erreicht werden.

Dem für diese Parkstandzahl erarbeiteten Standortkonzept wurde am 05.04.2011 die Zustimmung des BMVBS erteilt. Es stellt das Ergebnis der vorangegangenen Untersuchungen dar wird nun zum Vorentwurf weiter entwickelt.

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2.2

Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Gem. § 17 Satz 2 FStrG i. m. §§ 3 und 3 b UVPG und Ziffer 14.3 der Anlage 1 besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer Bundesfernstraße. Ein Um- bzw. Ausbau vorhandener Anlagen zählt nach dem Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung (MUVS) in der Regel nicht dazu. Nur wenn eine Vorprüfung im Einzelfall (§ 3 c UVPG) ergibt, dass die Änderung/Ergänzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, verpflichtet dies den Vorhabenträger zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Entsprechend dem UVPG ist im Rahmen einer Vorprüfung zu prüfen, ob aufgrund von erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Die für das Projekt durchgeführte Vorprüfung stellt fest, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht:

Von dem Vorhaben sind keine entscheidungserheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Aufgrund der Art und des Umfanges der vorhabensbedingten Auswirkungen wird eine zwingende Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht erforderlich gehalten.

2.3 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 2.3.1 Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung Es sind keine Ziele der Raumordnung / Landesplanung bzw. Regional- und Bauleitplanung betroffen.

2.3.2

Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse

Die bestehende KWC-Anlage Seevetal entspricht auf Grund des stark gestiegenen Verkehrsaufkommens - insbesondere an Lkw - nicht mehr den heutigen Anforderungen und gültigen Richtlinien.

Im Bestand befinden sich in der Anlage 12 Lkw-Parkstände. Derzeit sind die Parkstände der KWC-Anlage Seevetal permanent belegt, in den Abend- und Nachtstunden sehr stark überbelegt. Dies hat zur Folge, dass gegenwärtig die Lkw in nicht für das Parken vorgesehenen Bereichen abgestellt werden. Es erfolgt auch ein Beparken der Zu- und Abfahrten der Rastanlage, der Fahrgassen sowie der Pkw-Parkstände. Seite 8 von 69

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Das Beparken der Zu- und Abfahrten sowie der Fahrgassen stellt einen erheblichen Sicherheitsmangel durch erhöhte Unfallgefahr und Einschränkungen für Rettungsfahrzeuge dar. Durch zugeparkte Fahrgassen wird zudem ein erhöhtes Rangieraufkommen beim Ein- und Ausparken erforderlich, was die Unfallgefahr für Fahrzeuge und Fußgänger weiter erhöht und eine zusätzliche Lärm- und Schadstoffbelastung darstellt. Die

Erweiterung

der

Lkw-Parkstände

ist

daher

dringend

erforderlich.

Das

Lkw-

Parkstandangebot wird mit 45 Lkw-Parkständen konzipiert.

Die KWC-Anlage und die BAB 7 verfügen im Bestand über Lärmschutzwände, welche die Anwohner und die Parkstände gegenüber der Autobahn abschirmen. Die Lärmschutzanlage entlang der BAB wird um ca. 30 m Richtung Norden verlängert, um auch die neuen LkwModule gegen den Lärm der durchgehenden Strecke abzuschirmen. Zum Schutz der Anwohner wird ein Sichtschutzwall hinter der Anlage errichtet, welcher sich auch positiv auf den Schallschutz auswirkt.

2.3.3

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Das Beparken der Fahrgassen bedingt Sicherheitsmängel, wie z.B. erhöhte Unfallgefahr und Einschränkungen für Rettungsfahrzeuge. In der Zu- und Abfahrt der Rastanlage abgestellte Lkw stellen ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr, welche sich nachts durch schlechte Sicht weiter erhöht, dar. Durch zugeparkte Fahrgassen wird ein erhöhtes Rangieraufkommen für ein- und ausparkende Fahrzeuge erforderlich, daraus resultieren erhöhte Unfallgefahr für Fahrzeuge und Fußgänger. Durch das zur Verfügung stellen ausreichender Parkstandkapazitäten sollen diese Mängel beseitigt werden.

2.4

Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen

Sanierung der Straßenentwässerung Durch derzeitiges widerrechtliches Parken abseits der ausgewiesenen Parkstände und außerhalb des geschlossenen Regenwassersystems besteht die Gefahr von Umweltbeeinträchtigungen durch auslaufende umweltbelastende Flüssigkeiten. Die bestehenden Straßenentwässerungseinrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen mit der Maßgabe einer Minimierung der Umweltbeeinträchtigungen durch

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Straßenabwasser nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG).

Mit der Erweiterung des Parkstandangebotes und der damit verbundenen Erneuerung der Entwässerungsanlagen im gesamten Umbau- und Erweiterungsbereich werden die vorgenannten Gefahren beseitigt und die Umweltbeeinträchtigungen minimiert. Die Forderungen der RiStWag 2002 zum Bauen in der in der Wasserschutzzone III b fließen in der Planung ein und verringern gleichermaßen das Gefahrenpotenzial der Beeinträchtigung des Grundwassers.

Lärmschutzmaßnahmen Die KWC-Anlage Seevetal verfügt im Bestand bereits über aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von ca. 3 m hohen Wänden zwischen der Autobahn und der KWC-Anlage. Diese schotten nicht nur die Parkmodule vor Autobahnlärm ab, sondern bedingen auch eine Verbesserung der Immissionswerte im Umland.

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3

VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE 3.1

Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Darstellung und Begründung des Untersuchungsgebietes Die Parkstandkapazität der KWC-Anlage Seevetal wird durch den Ausbau wesentlich erweitert. Die Vorgabe der erforderlichen Parkstandzahlen resultiert aus der Stellplatzuntersuchung der NLStBV, GB Verden (siehe auch Kap. 1.2.2). Die Baumaßnahme umfasst außer den Verkehrsanlagen auch die Entwässerung und die Beleuchtung der gesamten Anlage sowie Lärmschutz und landschaftspflegerische Maßnahmen. Das vorhandene Rasthaus bleibt im Bestand erhalten.

Die Erweiterung der Anlage bedingt in jedem Fall den Eingriff in die landwirtschaftlich genutzten Flächen nordöstlich der bestehenden Anlage. Im weiteren Planungsverlauf sind hierfür Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß den Aussagen der LBP- Planung (Unterlagen 9 und 19) vorzusehen.

Schutzgüter / Schutzfunktionen des Untersuchungsgebietes Der Bezugsraum liegt östlich der Autobahn A7 und nördlich der Ortschaft Ohlendorf in der Gemeinde Seevetal.

Das Gebiet um Ohlendorf gehört zur naturräumlichen Einheit der „Luheheide“ (BfNLandschaftssteckbrief 64401) innerhalb der naturräumlichen Großeinheit „Lüneburger Heide und Wendland“. Die Luheheide erstreckt sich über das Gebiet zwischen Buchholz i.d. Nordheide und Lüneburg. Sie wird im Westen, Süden und Osten durch die Höhenzüge (Endmoränen) begrenzt, im Norden fällt das Gelände zum Urstromtal der Elbe ab. Charakteristisch für die Landschaft ist das bewegte Relief mit dem Tal der Seeve, die nach Norden hin entwässert. Das Gebiet weist eine große Heterogenität in Relief, Boden und Vegetation auf.

Die Niederungen der Gewässer sind meist grünlandgeprägt, außerhalb der Auenbereiche wechseln sich bewaldete Höhenrücken mit ackerbaulich genutzten Flächen ab.

Der Anteil der ackerbaulich genutzten Fläche hat sich in den letzten 100 Jahren stetig vergrößert, die verbliebenen Waldbestände sind zumeist noch standortheimisch, jedoch durch intensive forstliche Nutzung beeinträchtigt. Die Luheheide ist wegen ihrer reizvollen und abSeite 11 von 69

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wechslungsreichen Landschaft sowie ihrer Wälder ein wichtiges Erholungsgebiet der nahen Ballungsräume, wie z.B. Hamburg. Das ca. 14,5 ha große Untersuchungsgebiet (UG) wird stark durch die BAB 7 geprägt, die hier in Nord-Süd-Richtung verläuft und die Ballungsräume Hamburg und Hannover miteinander verbindet. Im Osten wird der Untersuchungsraum durch eine Geländekante zwischen dem Ohlendorfer Weg und der Straße „Im Lehmsaal“, im Norden durch den Buchwedelweg und im Westen durch die Autobahn mit der bestehenden Rastanlage begrenzt. Im Süden schließt sich ein Waldgebiet an, das die Ortslage von Ohlendorf gegenüber der BAB 7 abschirmt. Im diesem Bereich grenzen auch mehrere Grundstücke mit Wohnbebauung an das UG an. Hauptsächliche Landnutzungsform außerhalb bebauter oder bewaldeter Flächen ist der Ackerbau, Grünland kommt nur in einem kleinen Teilbereich im Südwesten des UG vor.

3.2

Beschreibung der untersuchten Varianten

Die Variantenuntersuchung beschränkt sich auf den Umbau bzw. den Ausbau am Standort Seevetal. Die mit negativem Ergebnis untersuchte Verlagerung der Parkstände an einen anderen Standort ist in der „Untersuchung ausreichender Parkstandkapazität für LKW im Zuge der BAB 7 zwischen AD HH-Nordwest und AS Soltau-Süd“ ausführlich beschrieben.

3.2.1

Variantenübersicht

Aufgrund des Stellplatzdefizites für Lkw an der A7 im Betrachtungsraum ist die Erweiterung des Stellplatzangebotes erforderlich. Im Ergebnis der „Untersuchung ausreichender Parkstandkapazität für LKW im Zuge der BAB 7 zwischen AD HH-Nordwest und AS Soltau-Süd“ (Parkstandkonzept) ist am Standort Seevetal die Erweiterung der bestehende Rastanlage Seevetal vorzusehen.

Im Rahmen der Vorplanung wurden an dem Vorzugsstandort mehrere Standortkonzepte zur Erweiterung des Lkw-Parkstandangebotes auf 80 Lkw gemäß Netzkonzept am Standort Seevetal untersucht. Die Vorzugsvariante der Standortkonzepte ist in Anlage 1, Bild 2 zum Erläuterungsbericht dargestellt.

Im Folgenden werden die am Standort Seevetal untersuchten Ausbauvarianten näher beschrieben. Seite 12 von 69

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3.2.2

Variante Null- Fall (kein Ausbau der bestehenden Rastanlage)

Es werden keine Änderungen an der Anlage vorgenommen. Die Anlage wird mit den vorhandenen 12 Lkw-Parkständen und den Pkw-Parkständen weiter betrieben. Das Kioskgebäude bleibt bestehen und es werden keine Maßnahmen zum Schutz der Anwohner umgesetzt. Die Überlastungserscheinungen der Verkehrsanlage mit den benannten Auswirkungen wird fortbestehen. Da langfristig mit steigenden Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, wird eine weitere Verschärfung der Situation eintreten.

3.2.3

Umbau

Für einen Umbau der bestehenden Anlage wurden 2 Varianten untersucht:

Variante 1 – Umbau im Bestand (siehe Anlage 1, Bild 1) Die vorhandene Kioskanlage bleibt bestehen. Die vorhandenen Zu- und Abfahrten werden nicht verändert. Die Lärmschutzwand zwischen Rastanlage und Autobahn bleibt erhalten. Im Rahmen der Planung wird die Anlage hinsichtlich ihrer Ausnutzung auf der bundeseigenen Fläche optimiert. Es werden ca. 3.100 m² Fläche neu versiegelt. So entstehen 25 weitere Lkw-Parkstände und die Gesamtzahl wird auf 37 Parkstände erhöht. Durch Errichtung eines Sichtschutzwalles auf der Ostseite wird die Anlage in das Landschaftsbild eingepasst. Der Wall wird unter Beibehaltung des Baumbestandes auf der angrenzenden Ackerfläche erstellt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird gering gehalten. Grunderwerb wird nur für den Sichtschutzwall notwendig. Das vorhandene Lärmniveau wird durch den bestandsnahen Ausbau und durch die Errichtung des Sichtschutzwalles nicht weiter verschlechtert.

Variante 2 – Umbau im Bestand - maximal (siehe Anlage 1, Bild 2) Die vorhandene Kioskanlage bleibt bestehen. Die vorhandene Zufahrt zur Rastanlage wird nicht verändert. Die Lärmschutzwand zwischen Rastanlage und Autobahn bleibt erhalten. Im Rahmen der Planung wird die Anlage hinsichtlich ihrer Ausnutzung bis zum nördlich gelegenen Brückenbauwerk optimiert. Es werden ca. 4.700 m² Fläche neu versiegelt. So entstehen 33 weitere Lkw-Parkstände und die Gesamtzahl wird auf 45 Parkstände erhöht. Seite 13 von 69

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Durch Errichtung eines Sichtschutzwalles auf der Ostseite wird die Anlage in das Landschaftsbild eingepasst. Der Wall wird unter Beibehaltung des Baumbestandes auf der angrenzenden Ackerfläche erstellt. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird gering gehalten. Der betroffene Baumbestand ist ersetzbar. Aus der Straßenplanung sind vorrangig Ackerflächen betroffen. Grunderwerb wird für den Sichtschutzwall und geringfügig für die Erweiterung bis zum Brückenbauwerk mit ca. 11.000m² erforderlich. Das vorhandene Lärmniveau wird durch den bestandsnahen Ausbau und durch die Errichtung des Sichtschutzwalles nicht weiter verschlechtert.

3.2.4

Ausbau

Der Ausbau entspricht dem am 16.09.2009 aufgestellten und mit dem BMVBS abgestimmten Konzept (siehe Anlage 1, Bild 3). Die vorhandene Kioskanlage bleibt bestehen. Die vorhandenen Zu- und Abfahrten werden nicht verändert. Die Lärmschutzwand zwischen Rastanlage und Autobahn bleibt erhalten. Im Rahmen der Planung werden die Parkstände neu geordnet und um 68 auf 80 LkwParkstände erweitert. Der Ausbau rückt teilweise näher an die vorhandene Wohnbebauung. Durch Errichtung eines Sichtschutzwalles auf der Ostseite wird die Anlage in das Landschaftsbild eingepasst. Es werden ca. 15.000 m² Fläche neu versiegelt und ca. 46.000 m² Fläche Grunderwerb für die Straßenplanung notwendig. Der betroffene Baumbestand ist ersetzbar. Aus der Straßenplanung sind vorrangig Ackerflächen betroffen. Durch den dann geringeren Abstand zur Wohnbebauung verändert sich die Lärmsituation.

Neben der eben beschriebenen Variante wurden für den Ausbau weitere 3 Varianten untersucht um eine Reduzierung des Flächenverbrauchs der Anlage (u.a. durch Kolonnen- oder Kompaktparken bzw. dem Tausch der Lage der Lkw- und Pkw-Parkstände) zur Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung zu erreichen. Da diese Varianten im Vergleich schlechter bewertet wurden als die Vorzugsvariante, werden sie im Folgenden lediglich kurz erwähnt.

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Variante - Tausch der Lkw- und Pkw-Parkstände (siehe Anlage 1, Bild 4). Im Rahmen der Planung wurden lediglich die Pkw- und Pkw-mit-Anhänger-Parkstände auf den Ackerflächen hinter dem Rasthaus angeordnet. Die Lkw-Parkstände werden auf den Flächen zwischen BAB und Rasthaus eingeordnet (analog Variante 1 - Umbau im Bestand Anlage 1, Bild 1). Diese Variante wurde verworfen, da keine zusätzlichen Lkw-Parkstände geschaffen werden konnten und dem Vorteil der Trennung der Nutzergruppen Lkw/Pkw die Nachteile der Annäherung an die Wohnbebauung und der erhöhte Flächenbedarf gegenüber standen.

Varianten – Kolonnenparken und Kompaktparken (siehe Anlage 1, Bild 5 und 6). In den beiden Varianten wurden die Lkw-Parkstände auf den Ackerflächen hinter dem Rasthaus eingeordnet. Mittels Telematik sollen mehrere Lkw hintereinander eine Parkreihe nutzen können und sich somit der Flächenverbrauch reduzieren. Der Anteil der versiegelten Fläche konnte zwar reduziert werden, der Flächenverbrauch und die Annäherung an die Wohnbebauung entsprechen jedoch dem der Vorzugsvariante, zusätzlich fallen Kosten für Telematik und Unterhaltung/Bewirtschaftung an. Die beiden Varianten wurden daher nicht weiter verfolgt.

3.3

Beurteilung der Varianten

Die Beurteilung der in Punkt 3.2 untersuchten Varianten beschränkt sich auf den Umbau bzw. den Ausbau am Standort Seevetal. Auch aus folgenden Gesichtspunkten ist der heutige Standort als Vorzugsstandort anzusehen:

Landespflegerische Gesichtspunkte Landschaftsbildveränderungen mit sehr weitreichender Fernwirkung sind bei einer Veränderung einer bereits bestehenden Anlage nicht zu erwarten, da der Gesamteindruck des Landschaftsraumes ebenfalls nur geringfügig beeinflusst wird.

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Verkehrstechnische Gesichtspunkte Die bestehende Anlage befindet sich in einem verkehrssicheren Streckenabschnitt der A7 südlich des Horster Dreiecks mit regelkonformem Abstand zu diesem. Aufgrund des geringen Abstandes zur vorgelagerten Anschlussstelle Seevetal-Ramelsloh ist hier ein 450 m langer Verflechtungsstreifen ausgebildet. Der zuständigen Polizeibehörde sind keine Unfälle zwischen zu- und abfahrenden Fahrzeugen im Bereich des Verflechtungsstreifens bekannt.

Bautechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte Beim Ausbau der bestehenden Anlage sind weniger Erdmassenbewegungen, Neuversiegelung und Grunderwerb notwendig, als an einem Neustandort. Die mit der Erweiterung am heutigen Standort mögliche Beibehaltung des bestehenden Nebenbetriebes (Rasthaus) verringern weiterhin die Gesamtkosten (Entschädigungen, Eigenkosten Konzessionsnehmer) der Maßnahme.

Ver- und entsorgungstechnische Gesichtspunkte Das Vorhandensein der zum Betrieb der Rastanlage erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen gewährleisten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit sowie ein Minimum an Erschließungskosten. Weiterhin beschränkt sich die Erweiterungsmaßnahme vorrangig auf das Gelände der bestehenden Rastanlage – Eingriffe bzw. bauliche Maßnahmen zur Herstellung von Ver- und Entsorgungsleitungen außerhalb der Anlage werden minimiert.

Durch die optimale verkehrliche Anbindung über die naheliegende Anschlussstelle kann auf eine rückwärtige Anbindung zur Bewirtschaftung der Rastanlage bzw. für Rettungsdienste verzichtet werden.

Umweltfachliche Gesichtspunkte Bestehende Einrichtungen werden in die erweiterte Anlage integriert und deutlich vorbelastete Flächen beansprucht.

Varianten am Standort Die ursprüngliche Netz-Konzeption sah am Standort Seevetal die Erweiterung der Rastanlage auf 80 Lkw-Parkstände vor. Diese ist nur durch einen Ausbau (siehe auch Kapitel 3.3.4) mit Nutzung der rückwärtigen Ackerflächen möglich. Aufgrund des Widerstandes der Gemeinde Seevetal wurde die Ausbauvariante verworfen.

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Mit Überarbeitung des Parkstandkonzeptes, konnte der Stellplatzbedarf am Standort Seevetal auf 45 Lkw-Parkstände reduziert werden. Diese erforderlichen Parkstände können durch einen Umbau der bestehenden Anlage mit weitest gehender Nutzung der bundeseigenen Flächen realisiert werden. Eine Annäherung an die bestehende Wohnbebauung ist nicht erforderlich.

Mit Umbauvariante 1 (siehe Kapitel 3.2.3) auf den Flächen der bestehenden Rastanlage können 37 Lkw-Parkstände realisiert werden. Der Parkstandbedarf kann damit nicht gedeckt werden. In Umbauvariante 2 können die gemäß Parkstandkonzept erforderlichen 45 Lkw-Parkstände erreicht werden. Hier ist ein geringfügiger Eingriff in landwirtschaftlich genutzte Flächen parallel zur Autobahn notwendig.

Umbauvariante 2 stellt daher das Optimum zwischen maximal realisierbarer Parkstandkapazität und minimaler zusätzlicher Beeinträchtigung von Mensch und Natur dar und wird daher in der Planung weiter verfolgt.

Wirtschaftlichkeit Durch die kompakte Ausführung der Anlage, wird die Länge der Fahrgassen auf ein Minimum reduziert, was sich positiv auf den Flächenverbrauch / Grunderwerb auswirkt. Der Verzögerungsstreifen kann im Bestand erhalten werden, ebenso die bestehende Vorwegweisung an der A7. Weiterhin werden der Umbau und die Erweiterung der Anlage in Lage und Höhe der Verkehrsanlagen bestandsnah ausgeführt. Diese Punkte wirken sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der gewählten Anlage aus.

Durch die Erweiterung können die bestehenden Gebäude des Nebenbetriebes gehalten werden.

3.4

Gewählte Linie

In dem vorliegenden RE-Entwurf ist, auf Grund der vorgenannten Kriterien, der Ausbau und die Erweiterung der bestehenden KWC-Anlage Seevetal gemäß dem Standortkonzept vorgesehen. Es erfolgt der maximale Umbau im Bestand (siehe Anlage 1, Bild 2) mit Nutzung der autobahnnahen Ackerflächen zwischen bestehender Rastanlage und dem nördlich gelegenen Brückenbauwerk. Seite 17 von 69

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4

TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME 4.1 Ausbaustandard 4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Die angesetzten Entwurfselemente für die vorliegende Planung entsprechen den Vorgaben aus den neuen „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, (ERS)“, Ausgabe 2011.

Der vorhandene Verzögerungsstreifen im Zuge der A7 bleibt im Bestand erhalten. Der bestehende Abzweig zur Rastanlage wird in Lage und Höhe aufgenommen. Der Übergangsbereich zwischen Bestand und Neubau ist entsprechend anzupassen. Gegenüber dem Bestand wird die Zufahrt zu den Lkw-Parkständen in die östliche Fahrgasse der Anlage (Fahrgasse 1) verlegt. Der Abzweig in die westliche Fahrgasse (Fahrgasse 2) jetzt nur noch Lkw-Ausfahrgasse und Fahrgasse für Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) - wird bestandsnah neu trassiert. Die Parkstände der verschiedenen Nutzergruppen schließen sich an die östliche Durchfahrgasse (Fahrgasse 1) beidseitig an. Im Norden der Anlage bindet die Fahrgasse 2 an die Durchfahrgasse (Fahrgasse 1) ein, welche anschließend in den Beschleunigungssteifen übergeht.

Die gesamte bauliche Gestaltung der Rastanlage ist mit den Einmündungswinkeln der Fahrgassen von 70 gon und Parkstandanordnungen mit 50 gon zur Fahrgasse auf richtungsweisenden Fahrverkehr ausgelegt.

Die Parkstände für Busse wurden nahe am Rasthaus geplant. Die Bus- und CaravanParkstände werden über die Durchfahrgasse (Fahrgasse 1) direkt angefahren. Parkstände für Pkw sowie Mobilitätsbehinderte verbleiben entsprechend dem Bestand in unmittelbarer Nähe des Rasthauses, um weiterhin kurze Wege zu sichern.

Die Umordnung der Fahrgassen bedingt eine Neuorientierung der Lkw-Fahrerhäuser in Richtung Autobahn. Aufgrund der vorhandenen und im Zuge der Erweiterung zu verlängernden Lärmschutzwand zur Autobahn ist jedoch ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet.

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Es wird weiterhin ein Längsparkstreifen für Großraum- und Schwerlasttransporte auf ca. 275 m Länge an der westlichen Lkw-Fahrgasse (Fahrgasse 2) geschaffen. Am nördlichen Ende des GST-Parkstreifens erfolgt die Einordnung eines Wiegeplatzes auf einer Länge von ca. 70 m. Dieser Bereich kann durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bzw. die Autobahnpolizei genutzt werden.

4.1.2

Vorgesehene Verkehrsqualität

Die vorgesehenen Parkstände gelten als ausreichend, um den Bedarf an Fahrzeugabstellmöglichkeiten für das Prognosejahr 2025 gemäß Parkstandkonzept zu decken. Um diese Kapazitäten zu erreichen, ist eine Erweiterung der bestehenden KWC-Anlage erforderlich. Mit der Erweiterung der KWC-Anlage Seevetal wird unter Einhaltung der erforderlichen Kapazitätsanforderungen an Parkständen eine moderne Anlage mit hoher Verkehrsqualität geschaffen.

Weiterhin wird ein Längsparkstreifen für GST neu geschaffen. Durch die Neuordnung der Bus- und Pkw-Parkstände sind diese zukünftig in unmittelbarer Nähe zum Rasthaus angeordnet. Fahrgassenquerungen sind für diese Nutzer nicht mehr erforderlich.

4.1.3

Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Die Parkmodule wurden für die einzelnen Fahrzeugarten grundsätzlich voneinander getrennt. Aufgrund der kompakten Anordnung nutzen alle Parkstandsuchenden jedoch eine gemeinsame Fahrgasse. Die Ausfahrt der Lkw erfolgt über die den Bus- bzw. PkwParkständen abgewandte Seite, so dass hier Konflikte ausgeschlossen sind.

Fahrgassenkreuzungen wurden vermieden. Die Anlage der Fahrgassen ist übersichtlich und schnell begreifbar.

Die Sichtverhältnisse an den Einmündungen sind gut und werden von baulichen Neuanlagen und Begrünungen frei gehalten. Eine beschilderte Vorfahrtsreglung ist derzeit nicht vorgesehen, es gilt rechts-vor-links.

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Die neuen Pkw-Parkstände nördlich des Rasthauses werden mit diesem durch neu angelegte Gehwege verbunden. Die Breite der Gehwege beträgt mindestens 1,80 m. Sämtliche Gehwegbeziehungen werden entsprechend den Forderungen für barrierefreies Bauen gestaltet. 4.2

Nutzung / Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes

Das gesamte umliegende Straßen- und Wegenetz wird durch die Erweiterung der KWCAnlage Seevetal nicht verändert. Die vorhandene Überführung des Buchwedelweges im Bereich der Ausfahrt aus der Rastanlage bleibt im Bestand erhalten.

Der Verzögerungsstreifen der A7 bleibt erhalten. Der Beschleunigungsstreifen an der A7 wird in Richtung Norden verlagert.

Eine rückwärtige Erschließung ist derzeit als Feldweg mit Tor vorhanden. Diese Zufahrt wird im Zuge der Baumaßnahme geschlossen und innerhalb der Rastanlage zurückgebaut.

4.3 Linienführung 4.3.1 Zwangspunkte Die verfügbare Fläche für die Erweiterung der KWC-Anlage Seevetal wird nach Norden hin durch die Überführung des Buchwedelweges, nach Süden durch das Waldgebiet und nach Osten durch das bestehende Rasthaus begrenzt.

Aufgrund der genannten räumlichen Zwangspunkte wurde eine kompakte Anlage geplant. Erweiterungsflächen innerhalb der Anlage werden nicht vorgesehen. Daraus ergibt sich im Wesentlichen eine parallel zur A7 verlaufende rechteckige Flächenkontur. Die Nutzungsart der erforderlichen Flächeninanspruchnahme wurde hauptsächlich als Ackerfläche eingestuft.

4.3.2

Linienführung im Lageplan

Die Fahrgassen der geplanten Rastanlage entsprechend den fahrgeometrischen Anforderungen der ERS, Ausgabe 2011. Die Mindestradien (jeweils der Kurveninnenradius) betragen Rmin = 17,5 m. Die Eckausrundungen der Ein- und Ausfahrt in die westliche Fahrgasse 2 wurden für die GST-Nutzung mit R = 50 m ausgeführt. Seite 20 von 69

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Die Zu- und Abfahrt der Rastanlage wurde fahrdynamisch gemäß RAA bemessen. Der Scheitelradius der Zufahrt wurde mit R = 105 m (A = 40) an den Bestand angelehnt. Der Scheitelradius der Abfahrt beträgt gem. RAA für V = 50 km/h R = 80 m (A = 30).

4.3.3

Linienführung im Höhenplan

Die Höhenzuordnung der Gesamtanlage ergibt sich aus den angrenzenden bzw. integrierten bestehenden baulichen Anlagen des Gesamtkomplexes. Das verbleibende Rasthaus mit Pkw-Parkplatz und die Zu- bzw. Abfahrt an die A7 erfordern eine bestandsnahe Höheneinordnung.

Die Fläche des Erweiterungsbereiches wird mit regelkonformen Längs- und Querneigungen beplant, deshalb ergeben sich geringe Höhenunterschiede innerhalb des Lkw-Parkmoduls. Der erforderliche Höhenausgleich zum Bestand erfolgt an der Außenbegrenzung der Anlage. Die Trassierung im Aufriss wurde im Bereich der Lkw-Parkstände hauptsächlich mit einer Längsneigung von 1,7 % ausgeführt. In Zu- und Abfahrt orientiert sich die Längsneigung an den angrenzenden Bestandsneigungen. Innerhalb der Anlage beträgt die maximale Längsneigung 5,5 % auf einem Teilstück der Fahrgasse 2. Am nördlichen Ende des GST-Parkstreifens erfolgt die Einordnung einer Längsneigung von 0,5 % auf einer Länge von ca. 70 m. Dieser Bereich kann durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bzw. die Autobahnpolizei als Wiegeplatz genutzt werden. Die Mindestlängsneigung von 0,5 % zur Gewährleistung der Entwässerung wird auch hier eingehalten. Die Längsneigungen ermöglichen eine Entwässerung ohne wartungsintensive Linienentwässerungsanlagen, sondern über die Neigung der Fahrbahn in Straßenabläufe.

Fahrdynamische Belange im Aufriss, wie z. B. die Einhaltung von Sichtbeziehungen in Kuppen sind bei den Flächenbeplanungen mit geringen Längsneigungswechseln nicht trassierungsrelevant.

4.3.4

Räumliche Linienführungen und Sichtweiten

Räumliche Überlagerungen der Entwurfselemente in Lage und Höhe kommen bei der Flächenbeplanung unter Ansatz der Mindestlängsneigungen nicht zum Tragen. Gleichfalls ist eine Überprüfung der Sichtweiten unter Berücksichtigung von Sichthindernissen in Seitenräumen nicht erforderlich. Die gem. RAA erforderliche Haltesichtweite von 55 m wird in Zuund Abfahrt eingehalten. Seite 21 von 69

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Sichtbeziehungen werden lediglich in der Lage bei Einmündungen mit Sichtdreiecken -15 muntersucht und auf dem Lageplan dargestellt. Die Verlängerung der Lärmschutzwand im Norden der Anlage wird nicht autobahnparallel sondern zur Rastanlage hin abgeknickt. Im Vergleich zur Bestandsituation verbessert sich dadurch die Einfahrsicht auf die BAB. Die Sichtbeziehung ist ab Ende der Einmündung der Fahrgasse 2 in die Fahrgasse 1 gegeben. Generell werden die erforderlichen Sichtbeziehungen bei der Ausstattung der Anlage mit Beschilderung, Fahrzeugrückhaltesystemen, Schallschutzeinrichtungen und landschaftspflegerischen Maßnahmen berücksichtigt.

4.4 Querschnittsgestaltung 4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Die angesetzten Entwurfselemente für die vorliegende Planung entsprechen den Vorgaben aus den „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, (ERS)“, Ausgabe 2011. Fahrgassenbreiten innerhalb der Parkmodule: • Fahrgasse mit angrenzenden Parkständen

6,50 m

für Lkw, Bus und Pkw

Fahrgassenbreiten außerhalb der Parkmodule: • Zu- und Abfahrt zur A7

5,50 m

Sonstige Abmessungen: • Gehwege

≥1,80 m (+ 0,70 m Überhangstreifen bei Schrägaufstellung Pkw)

• Befestigte Seitenstreifen neben Lkw-Parkständen

0,75 m

• Bankett Zu- und Abfahrt

1,50 m

• anschließende Mulde

1,50 m

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Tabelle 3: Abmessungen der Parkstände Fahrzeugart Lkw

Breite (*Schrägaufstellung 50 gon)

Tiefe / Länge

3,50 m (*)

18,00 m

3,00 m / 5,50 m (Sägezahnanordnung)

17,00 m

3,50 m (Längsparkstreifen)

25,00 m

Pkw

2,50 m (*)

5,50 m

Pkw Behindertenparkstände

3,50 m (*)

5,50 m

4,50 m (Längsparkstreifen)

275,00 m

Busse Pkw/Anhänger

Großraum- / Schwerlasttransporte (GST)

An Schrägparkständen für Lkw wurde nach ca. 7 - 8 Parkständen eine 4,0 m breite Trenninsel angeordnet. Querneigungen Alle Fahrgassen sowie alle GST-, Bus- und Pkw-Parkstände werden mit einer einseitigen Regelneigung q = 2,5 % versehen. Im Bereich der Lkw-Parkstände wird ein Dachprofil mit jeweils 2,5 % Neigung ausgebildet.

Damit ergeben sich im Querschnitt der Anlage zwei Querneigungs-Tiefpunkte. Des Weiteren soll kein anfallendes Oberflächenwasser von den Parkständen die Fahrgassen queren. Damit ergeben sich in den Längsachsen der Achsen 110 und 120 jeweils an beiden Rändern Entwässerungspunkte. Die Ausbildung erfolgt als Pflasterrinne mit Entwässerungsanlagen (Straßenabläufe).

Ausnahme von der Regelquerneigung gem. ERS bilden die Bereiche im Zuge der Zu- und Abfahrt der Hauptfahrgasse. Die Höchstquerneigung beträgt hier 4,5 % gem. RAA für eine Rampengeschwindigkeit von 50 km/h.

Fahrbahnverbreiterungen Alle Fahrgassen wurden für die jeweils maßgebende Fahrzeugart (hier: Lkw) fahrgeometrisch bemessen, um den Flächenverbrauch zu begrenzen. Mittels Schleppkurven wurde überprüft, dass alle auf den Plänen dargestellten Fahrmöglichkeiten auch realisierbar sind.

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4.4.2

Fahrbahnbefestigung

Die angesetzten Oberbauten für die Verkehrs- und Parkstandflächen gemäß RStO 01 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Tabelle 4: Übersicht Oberbauten Verkehrsfläche

Bauklasse n. RStO 01

Gesamtoberbaudicke

Bauweise

Zu- und Abfahrt, Fahrgasse 2 GST

II

75 cm

Asphaltoberbau gem. RStO 01 Tafel 1, Zeile 1

Fahrgasse 1 Lkw

III

70 cm

Asphaltoberbau gem. RStO 01 Tafel 1, Zeile 1

Parkstände GST, Beschleunigungstreifen A7

II

75 cm

Betonoberbau in Anlehnung an RStO 01 Tafel 2, Zeile 1.1

Parkstände Lkw, Bus, Pkw und Pkw-A

III

70 cm

Betonoberbau in Anlehnung an RStO 01 Tafel 2, Zeile 1.1

Gehwege, Pflasterstreifen

31 cm

Betonsteinpflaster RStO 01,Tafel 7, Zeile 1

Trenninsel im Lkw-Modul

136 cm

Baumsubstrat

(*1)

(*1) Die ungebundene Frostschutzschicht ist im Parkstandbereich des Lkw-Moduls mit Aussparungen für die Trenninseln herzustellen.

Gemäß den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag 2002) sind keine separaten Abdichtungen etc. notwendig. Die Pflasterrinnen an den Entwässerungspunkten sind aus Betonpflaster versetzt in 20 cm Beton gem. DIN 18318 frost-/tausalzbeständig herzustellen.

Die Befestigung der Umfahrung der Beckenanlage erfolgt mit 35 cm Schotterrasen.

Sämtliche Wege und Wegeverbindungen werden barrierefrei ausgebildet. Querungsstellen der Fahrgassen mit beidseitigen Bordabsenkungen sind nicht vorgesehen, da sämtliche Pkw- bzw. Busstellplätze dem Rasthaus zugewandt angeordnet werden. Im Bereich der Parkstände für Mobilitätsbehinderte, des Rasthauses sowie der Busparkstände werden Bordabsenkungen an den Gehwegen und Zwischeninseln vorgesehen. Seite 24 von 69

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Die Darstellung der Straßenquerschnitte ist der Unterlage 14 zu entnehmen.

Fahrbahnbegrenzung Die Fahrbahnbegrenzung ohne angrenzenden Gehweg bildet im Lkw- und GST-Bereich ein Flachbordstein aus Beton FB 300x250 (15 cm Anschlaghöhe).

Die Parkstandbegrenzung bei Pkw und Bus mit angrenzendem Gehweg ist mit Hochbord HB150/300 (12 cm Anschlag) auszuführen. Im Bereich der Parkstände für Mobilitätsbehinderte ist der Bord auf 3 cm Anschlag abzusenken.

Begrenzung der Trenninseln im Lkw-Modul Im Lkw-Modul werden die Inseln auf die bis unter die Trenninseln verlängerte Betonfläche der Parkstände mit aufgeklebten Flachbordsteinen FB 300x250 z.A. (auf 16 cm Anschlaghöhe gekürzt) begrenzt. Die Befestigung erfolgt mit Zweikomponentenkleber auf dem Beton.

Gehwege Die Gehwege erhalten als Abschluss zu den Grünflächen einen Beton-Tiefbordstein TB 80x200 ohne Anschlag.

Pflasterstreifen Die Pflasterstreifen im Bereich der Lkw-Parkstände erhalten als Abschluss zu den Grünflächen bzw. Mulden einen Beton-Tiefbordstein TB 80x200 ohne Anschlag.

Generell ist zu beachten, dass alle Betonkonstruktionen frost-/tausalzbeständig sein müssen. Es ist eine entsprechende Materialauswahl zu treffen.

4.4.3

Böschungsgestaltung

Die Böschungen werden als Regelböschungen nach RAS-Q 96, Bild 2 ausgebildet. Dabei sind die Böschungen mit einer Regelneigung 1:1,5 auszubilden.

Auf eine Ausrundung an den Neigungswechseln wird verzichtet, um die erforderlich Flächeninanspruchnahme und den damit verbundenen Folgemaßnahmen nicht zusätzlich zu vergrößern. Geringe Höhenunterschiede sollten im Bereich von Grünflächen flach verzogen werden, um Mäharbeiten und ähnliches zu vereinfachen (keine Regelböschungsneigung). Die Böschungen werden mit Rasenansaat auf 20 cm Oberboden begrünt. Seite 25 von 69

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Die Böschungen des Sichtschutzwalles werden mit 30 cm Oberboden versehen und bepflanzt.

4.4.4

Hindernisse in Seitenräumen

Aufgehende Bauteile in den Seitenräumen werden mit 0,75 m Abstand zur Fahrbahn eingeordnet. Im Lkw-Modul werden hauptsächlich die Beleuchtungsmasten in der Mitte der Trenninseln platziert. Zudem sind 2 Baumpflanzungen je Trenninsel geplant. In die Fahrbahn ragende Bauteile, wie z. B. wegweisende Beschilderung, sind unter Einhaltung des Lichtraumprofils von mind. 4,50 m Höhe zu montieren. Erforderliche Sichtbeziehungen werden beachtet.

4.5

Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten

Die angesetzten Entwurfselemente für die vorliegende Planung entsprechen den Vorgaben aus den „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, (ERS)“, Ausgabe 2011.

Aufgrund der kompakten Form der geplanten Rastanlage mit nur zwei Fahrgassen entsteht lediglich ein Abzweig im Bereich der Zufahrt und eine Einmündung im Bereich der Ausfahrt aus der Rastanlage (siehe auch Punkt 4.1.1).

Gegenüber dem Bestand wird die Zufahrt zu den Lkw-Parkständen in die östliche Fahrgasse 1 der Anlage verlegt. Der Abzweig in die westliche Fahrgasse 2 – jetzt nur noch LkwAusfahrgasse und Fahrgasse für GST – wird bestandsnah neu trassiert. Der Abstand zwischen Trenninselspitze der Zufahrt zur Rastanlage und diesem ersten Abzweig beträgt analog dem Bestand ca. 45 m. Gem. ERS soll dieses Maß mind. 70 m betragen. Aufgrund der Führung aller Fahrzeuge (Ausnahme: GST) über die Fahrgasse 1 in die Anlage und die gegebene Übersichtlichkeit der Zufahrt zur Rastanlage wird diese Unterschreitung des Mindestmaßes weiterhin toleriert. In Abstimmung mit dem Betriebsdienst und den zuständigen Behörden ist im weiteren Planungsverlauf zu klären, ob die Zufahrt zur Fahrgasse 2 durch weitere Maßnahmen (Beschilderung Verbot der Einfahrt, Baken) untersagt und nur Großraum – und Schwerlasttransporten / Sondertransporten gestattet wird. Die Parkstände der verschiedenen Nutzergruppen schließen sich an die Fahrgasse 1 beidseitig an.

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Im Norden der Anlage bindet die westliche Fahrgasse 2 an die Durchfahrgasse 1 ein, welche anschließend in den Beschleunigungssteifen übergeht. Der Abstand dieser Einmündung und der Trenninselspitze beträgt aufgrund des Zwangspunktes Brückenbauwerk ca. 50 m. Aufgrund der vorhandenen Übersichtlichkeit dieses Bereiches, der gestreckten Linienführung sowie dem leichten Längsgefälle der BAB wird diese Unterschreitung toleriert.

4.6

Besondere Anlagen

Bestehende Anlagen Das vorhandene Rasthaus (Eigentum Konzessionsnehmer) einschließlich der Außenanlagen bleibt in Bestand und Funktion erhalten. Es werden lediglich Anpassungen im Bereich der angrenzenden Gehwege erforderlich. Geplante Veränderungen an den vorhandenen Anlagen seitens des Konzessionsnehmers sind nicht bekannt.

Geplante Anlagen Es sind keine besonderen Anlagen geplant.

4.7

Ingenieurbauwerke

Die Errichtung von Ingenieurbauwerken ist im Zuge der Erweiterung der KWC-Anlage Seevetal nicht geplant. Unmittelbar nördlich der Rastanlage schließt das Brückenbauwerk 24004 Überführung Buchwedelweg über die A7 (Strecken-km 21,0) an. Ein Eingriff in das Bauwerk ist nicht geplant. Die unmittelbar unter dem Bauwerk bestehende Mulde und der Bankettbereich der BAB sind im Bestand in Betonpflaster ausgeführt. Die durch die geänderte Lage der Zufahrt zur BAB verlagerte Mulde und das Bankett werden analog dem Bestand im Bereich des Bauwerks in Betonpflaster ausgeführt.

4.8

Lärmschutzanlagen

Folgende bauliche Lärmschutzanlagen sind auf der Basis der Erläuterungen unter Punkt 6.1 im Zuge des Vorhabens geplant:

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Die vorhandene Lärmschutzwand zwischen Autobahn und KWC-Anlage wird im Bereich der Erweiterungsfläche um 30 m verlängert. •

Lärmschutzwand (beidseitig hochabsorbierend) – im Bereich Erweiterungsfläche Länge:

30 m

Höhe:

3,00 m

Material: Die Wahl des Materials wird im Zuge einer separaten Planung zur Gestaltung der Wände vorgenommen. Es wird empfohlen die Gestaltung an die vorhandene Lärmschutzwand anzupassen. Der Zugang Wand erfolgt aus Richtung KWC-Anlage – Parkstreifen GST. Gründung:

Alle Lärmschutzwände werden durch Pfähle gegründet.

Die vorhandene Lärmschutzwand im rückwärtigen Bereich der KWC-Anlage wird zurückgebaut und durch einen Sichtschutzwall (h = 4,60 m bis 6,30 m) ersetzt, welcher die gesamte KWC-Anlage zwischen dem südlich gelegenen Waldstück und dem nördlich angrenzenden Damm Buchwedelweg gegen die östlich angrenzende Umgebung abschirmt (siehe Kap 6.1).

4.9

Öffentliche Verkehrsanlagen

Im Bereich der bestehenden KWC-Anlage Seevetal sind keine Anlagen/Einrichtungen des öffentlichen Nah-/Fernverkehrs geplant bzw. betroffen.

4.10 Leitungen In der vorhandenen KWC-Anlage Seevetal befinden sich im Bestand Ver- und Entsorgungstrassen der Anlage sowie in der Randlage Längstrassen der Autobahn (siehe auch Unterlage 16.1 - Leitungsbestandsplan).

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Tabelle 5: Leitungen Nr. 1

Leitung/Kabel Regenwasserleitung DN150 bis DN400

Lage der Leitung

Maßnahmen

Längsentwässerung BAB im Bereich GST Parkstreifen sowie östlich des Beschleunigungsstreifens.

Teilweise Umverlegung und Sicherung der RW-Leitung im Bereich der Rastanlage und des Beschleunigungsstreifens.

Straßenentwässerungssystem der bestehenden Anlage.

Neubau des Oberflächenentwässerungssystems innerhalb der Anlage.

2

Schmutzwasserleitung PVC DN150 / Abwasserdruckleitung DN100 PVC - Entsorgung Rasthaus

Beginnend am Rasthaus östlich Sicherung der Leitung im Baubeder Anlage nach Süden verlau- reich in Abstimmung mit dem Eifend. Querung der BAB im Be- gentümer. reich der Zufahrt zur Rastanlage. Weiterer Verlauf westlich der BAB nach Süden bis AS. Genaue Lage unklar. Rückbau in Abstimmung mit dem Unmittelbar nördlich des Rast- Eigentümer hauses teilweise rückgebaute SW-Leitungen

3

Trinkwasserleitung

Östlich der Anlage

Keine weiteren Maßnahmen erforderlich

Zuleitung zur Anlage im östlichen Grundstückbereich

Keine weiteren Maßnahmen erforderlich

Bestehende Beleuchtungsanlage

Neubau der Beleuchtungsanlage im gesamten Bereich der Rastanlage

Erschließung vorh. Rasthaus 4

Eltleitung unterirdisch Erschließung Rasthaus Eltleitung unterirdisch Innere Erschließung vorh. Rastanlage

Beleuchtete Werbeträger

5

Fernmeldeleitung Erschließung Rasthaus Fernmeldeleitung Innere Erschließung Rastanlage

6

Gasleitung Erschließung Rasthaus

Bestimmung neuer Standort der Werbeträger im weiteren Planungsverlauf in Abstimmung mit dem Eigentümer. Daraus resultierend Leitungssicherung bzw. Umverlegung.

Freileitung entlang der östlichen Sicherung während der BaumaßGrundstücksgrenze nahme

Leitung unterirdisch zu Telefonzelle innerhalb der Anlage

Rückbau bzw. Verlegung der Telefonzelle und Zuleitung in Abstimmung mit dem Eigentümer im weiteren Verfahren

Zuleitung zur Anlage im östlichen Grundstückbereich

Keine weiteren Maßnahmen erforderlich

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Allgemeines Detaillierte Abstimmungen mit den Versorgungsträgern/Nutzern werden im fortführenden Genehmigungsverfahren durchgeführt und bei Erfordernis in der Unterlage präzisiert.

Bestehende und in der Lage verbleibende Leitungen und Kabel wurden entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand mit der Planung der Neutrassen koordiniert. Die Funktionalität der bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen sind während der gesamten Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. Entsprechende Pauschalkosten für Leitungssicherung/-umverlegung wurden in der Unterlage 13 erfasst.

4.11 Baugrund / Erdarbeiten

Baugrundverhältnisse Für das Vorhaben liegt die „Beurteilung des Baugrundes mit abfalltechnischer Zuordnung des Aushubmaterials“ der ELH Ingenieure, Hannover vom 14. Juli 2011 vor (siehe Unterlage 20). Im Bereich der Rastanlage ist ein Bodenaufbau von Geschiebedecksand über Schmelzwasserschichten aus zum Teil kiesigem Sand zu erwarten. Es ist von einem Grundwasserflurabstand von etwa 5,3 m bis knapp 7 m auszugehen.

Unterhalb des gebundenen Straßenaufbaus, der Pflasterung und des Mutterbodens stehen aufgefüllte Bodenschichten über Sand an. Im Sand sind stellenweise tonige, schluffige Sandzwischenschichten eingelagert. Diese aufgefüllten Bodenschichten sind größtenteils als kiesiger Sand ausgebildet, Schottertragschichten wurden nicht erkundet. Aushubboden ist den Bodenklassen 1, 3 und 4 zuzuordnen.

Das untersuchte Straßenausbaumaterial ist als Ausbauasphalt ohne teertypische Bestandteile in die Verwertungsklasse A einzuordnen und sollte einer möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden. Die untersuchten Böden sind den Werten gem. LAGA von Z0 bis Z2 zuzuordnen. Genauere Details sind dem genannten Baugrundgutachten zu entnehmen. Für Versickerungsanlagen ist von einem Bemessungs-kf-Wert von 3,0*10-5 m/s auszugehen.

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Weitere Angaben zur Verwendung der Böden, zur Herstellung des Planums, zum Einbau von Leitungen oder zur Versickerung sind dem genannten Gutachten zu entnehmen. Generell sind Erdarbeiten gemäß ZTV E-StB 09 auszuführen.

Altlastenuntersuchungen Für diese Planungsphase liegt keine Altlastenuntersuchung vor. In fortführenden Planungsphasen sind die ergänzenden Untersuchung/Auswertungen im Zuge Baugrundbewertung vorzunehmen. Bei Anfall von Altlasten ist das Baugrundgutachten durch ein Entsorgungskonzept zu ergänzen.

Kampfmittelfreiheit ist gegeben.

4.12 Entwässerung

Der Umbau und die Erweiterungsmaßnahmen der KWC-Anlage Seevetal erfordern eine Neukonzeption des Oberflächenwasser-Entwässerungssystems.

Die Entwässerung der KWC-Anlage erfolgt entsprechend den heutigen Anforderungen hinsichtlich einer Minimierung der Umweltbeeinträchtigungen.

Detailangaben mit hydraulischen Ansätzen und Berechnungen sind den Unterlagen 8 und 18 zu entnehmen.

Oberflächenentwässerung und Entwässerungssystem im Planungsbereich Die Ableitung des gesammelten Oberflächenwassers von Fahrbahnen und Parkflächen erfolgt mit einer Mindestquerneigung von 2,5 % zu den Querneigungstiefpunkten. In Längsrichtung wurde zur Entwässerung ein Mindestgefälle von 0,5 % gewählt. Der Ansatz des Längsgefälles ermöglicht den Einsatz von Punktentwässerungen (Straßenabläufen) statt von wartungsintensiven Linienentwässerungsanlagen.

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Das über Borde, Pflasterrinnen und Abläufe gesammelte Oberflächenwasser von Fahrbahnen, Parkflächen und Gehwegen wird den geplanten Regenwasserkanälen zugeführt. In der Anlage wurden vier Pflastermulden zur Sammlung und Abführung des Oberflächenwassers konzipiert. Die Entwässerung der Pflastermulden erfolgt über Straßenabläufe mit Abdeckung 500 x 500 (angrenzend an Lkw-Parkständen) bzw. 300 x 500 (angrenzend an Bus- und PkwParkständen), muldenförmig, für Belastung D400.

Der Abstand der Straßenabläufe wurde unter Ansatz einer Einzugsfläche von ca. 200-250 m² je Straßenablauf 300x500 mm bzw. ca. 400-500 m² je Straßenablauf 500x500 mm ermittelt. Die Entwässerung der Straßenabläufe erfolgt über Anschlussleitungen DN150 PE an die Sammelleitungen.

Kapazität der vorhandenen Vorflut und geplanter Bedarf durch die Erweiterung Das gesammelte Oberflächenwasser wird nach entsprechender Behandlung im Bereich der Rastanlage mittels Versickerungsbecken zur Versickerung gebracht. Details zur Entwässerungslösung sind den Unterlagen 8 und 18 zu entnehmen.

Neukonzipierung des Regenwassersystems: Verbleib bzw. Änderungen am vorhandenen Regenwassernetz: Das vorhandene Regenwassernetz im Bereich des Plangebietes verläuft entsprechend der Topografie von Süd nach Nord, das heißt in Richtung Hamburg.

Ab dem Bauwerk 24005 an der AS Seevetal-Ramelsloh bei km 21,65 verläuft in Fahrtrichtung Hamburg im östlichen Seitenstreifenbereich eine Regenwasserleitung DN300, in welche die Fahrbahn der Autobahn über Muldeneinläufe entwässert. Der Kanal passiert die Rastanlage Seevetal und verläuft (DN400) weiter Richtung Norden. Dieser Kanal muss in seiner Funktion weiterhin aufrechterhalten werden, da dieser zur Ableitung des Oberflächenwassers der Autobahnentwässerung aus südlicher in nördliche Richtung dient.

Im nördlichen Bereich der bestehenden Anlage sind an diesem Kanal Umbaumaßnahmen erforderlich. Durch die ungünstige Lage der vorhandenen Schächte in der neu geplanten Fahrbahn sind diese für eine weitere Nutzung nicht tragbar.

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Im Bereich des Knickpunktes des vorhandenen Kanals (ca. Strecken-km 21,6) ist ein neuer Schacht RS150 auf den vorh. Kanal zu setzen. Ausgehend von diesem erfolgt zwischen ca. Strecken-km 20+900 und 21+600 eine begradigte Neuverlegung des Regenwasserstranges bis zur Anbindung an den ersten vorhandenen Schacht nach dem Brückenbauwerk. Die neuen Schächte sind lagemäßig im Bereich der Mulde eingeordnet. An diesen Kanal erfolgt auch die Anbindung des Notüberlaufes aus dem Versickerungsbecken.

Im Bereich der vorhandenen KWC- Anlage existiert weiterhin ein vorhandener Regenwasserkanal, an welchen die bestehenden Straßenabläufe anbinden. Dieser Kanal wird über eine Abscheideranlage geführt und an den o.g. Kanal der Autobahn angebunden.

Die vorhandenen Regenwasserkanäle und Abscheider werden durch neu dimensionierte und den heutigen Erfordernissen entsprechende neue Anlagen ersetzt.

Geplantes Regenwassernetz: Die geplante Entwässerung der erweiterten Rastanlage entspricht dem heutigen Stand der Technik und führt zu einer Minimierung hinsichtlich der Umweltbeeinträchtigungen.

Ein Großteil des anfallenden Oberflächenwassers der geplanten Fahrbahnen, Parkflächen und Gehwege wird über Borde, Rinnen und Einläufe gesammelt und über einen neu geplanten Regenwasserstrang abgeführt.

Im Einfahrtsbereich zur Rastanlage erfolgt die Entwässerung der Fahrbahn entsprechend des Quergefälles in eine seitlich mitgeführte Entwässerungsmulde, welche im weiteren Fahrbahnverlauf endet. Das hier gesammelte Oberflächenwasser kann aufgrund des geeigneten Bodens versickert werden. Es wird eine 20 cm starke Passage des Oberbodens vorgesehen. Für ggf. überschüssiges Oberflächenwasser wird in der Mulde ein neuer Schacht mit Muldenablauf mit Anbindung an den geplanten Regenwasserschacht RS110 vorgesehen.

Der Beschleunigungsstreifen wird im Zuge der Maßnahme nach Norden verlängert. In Richtung Hamburg ist daher eine Verbreiterung der bestehenden Richtungsfahrbahn auf einer Länge von ca. 90 m um ca. 1,25 m erforderlich. Analog dem Bestand erfolgt die Entwässerung der Flächen entsprechend der vorhandenen Querneigung in eine Straßenmulde.

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Dieser Bereich befindet sich bereits in der Trinkwasserschutzzone III b und bedarf einer bautechnischen Maßnahme gemäß RiStWag. Die Überprüfung unter Berücksichtigung der vorliegenden Grundwasser- und Bodenwerte ergab, dass die Stufe I (Boden) zur Anwendung kommt, was bedeutet, dass die Ableitung über Straßengräben mit bewachsenem Boden mit mindestens 20 cm Mächtigkeit erfolgen kann. Dieser Sachverhalt wurde mit der zuständigen Wasserbehörde bereits abgestimmt und bei der Erarbeitung der Straßenquerschnitte entsprechend berücksichtigt.

Im Ausfahrtsbereich der Rastanlage ist durch die Verlängerung des Beschleunigungsstreifens und die entsprechende Anpassung der Entwässerungsmulde die abschnittsweise Neueinordnung des hier vorhandenen Entwässerungskanals erforderlich. Die Neuverlegung erfolgt in gleicher Rohrdimension, Sohlhöhe und gleichem Sohlgefälle wie vorhanden. Die lagemäßige Einordnung der neuen Schächte sollte möglichst der vorhandenen Lage in Anpassung an die geplante Entwässerungsmulde entsprechen. Der hier vorhandene, die Autobahn querende Entwässerungskanal DN1000, ist entsprechend an den neuen Schacht anzubinden, um die vorhandene Situation wieder herzustellen.

Auf eine separate Nachweisführung der o.g. Mulden kann in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde verzichtet werden, da es sich meist um bestehende Mulden handelt, bei denen abschnittsweise nur geringfügige lagemäßige Veränderungen der angeschlossenen befestigten Flächen vorgesehen sind. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund des sandigen Untergrundes eine relativ hohe spezifische Versickerungsrate von mind. 150 l/(s*ha) auf den Böschungen und den Rasenmulden zum Ansatz gebracht werden kann und damit ein verringerter Abfluss in diese Mulden stattfindet.

Im Zuge der Erweiterung der Verkehrsflächen wird für die Straßen- und Parkflächenentwässerung eine komplette Neuverlegung von Regenwasserkanälen erforderlich. Gegen eine weitere Nutzung der vorhandenen Kanälen oder Anlagen spricht vor allem ihre ungünstige lagemäßige Einordnung gegenüber den neuen Verkehrsflächen sowie die geplante Regenwasserbehandlung und Versickerung.

Der derzeit vorhandene Regenwasserstrang im Bereich der Rastanlage wird fachgerecht abgebrochen bzw. verfüllt werden.

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Der neu geplante Regenwasserstrang ist lagemäßig ungefähr im mittleren Bereich der Rastanlage eingeordnet und verläuft größtenteils parallel zur Fahrbahn. Dadurch ist der Anschluss der beidseitig an den Fahrbahnrändern gelegenen neuen Straßenabläufe realisierbar. Die maximale Länge der Anschlusskanäle beträgt ca. 18,00 m.

Die Kontrollschächte sind so vorgesehen, dass sich diese im Bereich der Grünflächen bzw. der Verkehrsinseln befinden.

Der Regenwasseranschluss für das bestehende Rasthaus wird mittels eines neuen Kanals mit Anbindung an den geplanten Schacht RS115 neu hergestellt. Die derzeit vorhandenen Leitungen sind möglichst vorher zu fassen und an den geplanten Schacht RS116 anzubinden. Sohlhöhen dazu sind nicht bekannt. Diese sind für die weiterführenden Planungsphasen jedoch durch Aufmaß zu ermitteln.

Die Festlegung der Berechnungsgrundlagen erfolgte nach RAS-Ew (Ausgabe 2005). Der hydraulische Nachweis der Dimensionierung der geplanten Regenwasserkanäle wurde nach dem Zeitbeiwertverfahren gemäß ATV-Arbeitsblatt A118 vorgenommen.

Für die Berechnung wurden folgende Ausgangswerte angenommen:

- Berechnungsregen Qr15

= 102,8 l/s*ha

- Regenhäufigkeit

n

= 1,0

- Regendauer

T

= 15 min

- Zeitbeiwert für

T

= 15 min und n=1,0 nach ATV A118, Tafel 2: φ =1,0

Die Dimensionierung der Regenwasserkanäle erfolgte gemäß RAS-Ew ab einem Mindestdurchmesser von DN250 bis DN400.

Die hydraulischen Berechnungen zum geplanten Entwässerungssystem sind der Unterlage 18 zu entnehmen.

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Als Rohrmaterial sind bis einschließlich DN300 Steinzeugrohre, ab DN400 FBS- Beton- bzw. Stahlbetonrohre nach DIN 4032 vorgesehen. Für die Anschlussleitungen der Straßenabläufe sind ebenfalls Steinzeugrohre DN150 einzusetzen. Bei geringeren Überdeckungen als 1,0 m ist als Rohrmaterial PP SN8 zu verwenden. Für alle einzusetzenden Rohre sind durch den Baubetrieb die entsprechenden statischen Nachweise bei den jeweiligen Rohrherstellern abzufordern.

Bei den vorgesehenen Kontrollschächten sind je nach angeschlossenen Rohrdimensionen runde Schächte mit einem Innendurchmesser von 1000 mm bis 1200 mm vorgesehen. Es wird empfohlen die Schächte aus Betonfertigteilen gemäß DIN EN 1917, DIN 4034 Teil 1 herzustellen. Für den Anschluss der geplanten Rohre sind die je nach Rohrmaterial dafür genormten Anschlussstücke zu verwenden. Der Anschluss hat immer doppelgelenkig zu erfolgen. Die Lage der Schächte befindet sich grundsätzlich außerhalb der befahrbaren Bereiche. Bei den Schächten die im Bereich des unbefestigten Geländes liegen sind die Deckelhöhen an die vor Ort vorgefundene Situation anzupassen. Alle geplanten Schächte erhalten Abdeckungen der Art B125 mit Lüftungsöffnungen und eingehängtem Schmutzfänger. In den Schächten sind Edelstahlhülsen für Einstieghilfen an der Schachtwand vorzusehen.

Im Bereich der Grünflächen wird eine breitflächige Verteilung der anfallenden Oberflächenwässer zum Ansatz gebracht. Der anstehende Boden erweist sich als durchlässig und ist aus bodenmechanischer Sicht für eine Versickerung des Niederschlagswassers geeignet.

Eingriffe in bestehende Gewässer sind nicht vorgesehen.

Behandlung und Versickerung des Oberflächenwassers Unter Berücksichtigung der anstehenden topographischen und geologischen Verhältnisse sowie bedingt durch die ermittelte ausreichende Durchlässigkeit des anstehenden Baugrundes soll das gesammelte Oberflächenwasser noch im Bereich der Rastanlage in einem Versickerungsbecken dem Untergrund zugeführt werden. Grundwasser wurde am vorgesehenen Standort nicht angetroffen, so dass sich bezüglich der Beckensohle keine Zwangspunkte ergeben.

Gemäß der ATV-DVWK-M153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ sollte Oberflächenwasser aus Gebieten mit nicht auszuschließenden Verschmutzungen nicht ungereinigt in den Untergrund versickert werden. Seite 36 von 69

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Entsprechend dem Bewertungsverfahren nach dem ATV-DVWK-Merkblatt M153 wurde durch die Ermittlung der zulässigen Gewässerbelastung G und der zu erwartenden Abflussbelastung B die Notwendigkeit einer Regenwasserbehandlung vor der Versickerung geprüft.

Diese erfolgt durch die Vorschaltung eines Absetzbeckens mit Dauerstau und maximal 18 m/h Oberflächenbeschickung bei r

(15/1).

Die erforderliche Oberfläche des Absetzbeckens

wurde mit ca. 20 m² ermittelt. Durch die Anordnung einer schwimmenden Tauchwand können in Anpassung an den Wasserstand kontinuierlich zusätzlich Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten zurückgehalten werden. Die Tauchwand ist im hinteren Teil des Beckens anzuordnen. Das Absetzbecken ist entsprechend dicht auszuführen. Dazu ist das Becken mit einer PE- Folie zu dichten und mit Betonpflaster 100/200/80 gemäß DIN EN1338 zu befestigen

Die geplante Versickerung durch eine vorgesehene 20 cm bewachsene Deckschicht mit Oberboden stellt zwar bereits einen Vorgang mit einer gewissen Verminderung der stofflichen Belastung dar, jedoch erst durch die Aneinanderreihung der genannten Behandlungsanlagen kann die angemessene Reinigung erzielt werden.

Die lagemäßige Einordnung des geplanten Versickerungsbeckens im nordöstlichen Bereich der Anlage liegt in keiner ausgewiesenen Wasserschutzzone. Das geplante Volumen des Versickerungsbeckens von ca. 378 m3 wurde gemäß dem ATVDVWK- Arbeitsblatt A 138 mittels Näherungsverfahren ermittelt. Dafür wurden solange für verschiedene Dauerstufen entsprechende Speichervolumen ermittelt, bis sich ein maximaler Wert ergibt. Dabei wurde eine Bemessungshäufigkeit von n=0,1/ a zugrunde gelegt. Das Becken ist mit einer Böschungsneigung von ca. 1:2 bis 1:2,5 auszubilden. Die maximale Einstauhöhe ist mit ca. 1,0 m geplant.

Die vorhandene mittlere Versickerungsrate beträgt entsprechend den Berechnungen ca. 0,005 m³/s (5 l/s).

Als Notüberlauf wurde eine Leitung mit Anbindung an den vorhandenen in nördliche Richtung verlaufenden Regenwasserkanal der BAB-Entwässerung vorgesehen.

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Sowohl das Absetz- als auch das Versickerungsbecken können mit einem entsprechenden Reinigungsfahrzeug angefahren werden. Die gesamte Anlage ist mit einem Zaun entsprechend zu sichern.

Schmutzwasser Am vorhandenen Entwässerungskonzept der bestehenden Raststätte wird grundsätzlich nichts verändert. Durch die Erweiterungsmaßnahmen der Verkehrsflächen werden die bestehenden Schmutzwasserkanäle und Anlagen nicht wesentlich berührt. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über eine Pumpenanlage mit einer Druckleitung DN100 zur öffentlichen Schmutzwasserkanalisation Ramelsloh in südliche Richtung außerhalb der befestigten Straßenbereiche. In Abstimmung mit dem Leitungseigentümer und unter Kenntnis der genauen Lage sind im Bereich der Zufahrt zur Rastanlage ggf. Sicherungsmaßnahmen an der Leitung erforderlich.

Entwässerung im Wasserschutzgebiet IIIb Besondere bauliche Vorkehrungen an den Entwässerungsanlagen, sind in dem eingestuften Wasserschutzgebiet III a gemäß RiStWag 2002, nicht erforderlich.

4.13 Straßenausstattung Markierung/ Beschilderung Die Ausstattung der KWC-Anlage mit Markierungen, Beschilderungen, Schutz- und Leiteinrichtungen erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien. Von den einschlägigen Richtlinien abweichende Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

Die bestehende Vorwegweisung der A7 (Tafel – Maschener Kreuz 3000 m; Horster Dreieck 2000 m) bei ca. Strecken-km 21,0 muss aufgrund der neuen Lage der Zufahrt auf die BAB umgesetzt werden. Der neue Standort wird in den folgenden Planungsphasen definiert.

Fahrzeugrückhaltesysteme Innerhalb der Rastanlage sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Fahrzeugrückhaltesysteme vorgesehen.

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Im Bereich der Erweiterungsfläche ist die zu verlängernde Lärmschutzwand entlang der Autobahn mit einer ebenfalls zu verlängernden Schutzplanke (Verlängerung ca. 60 m) gem. Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS, Ausgabe 2009) abzusichern.

Im Bereich der Zufahrt wird das bestehende Fahrzeugrückhaltesystem gem. RPS angepasst. Das Brückenwiderlager im Bereich des Beschleunigungsstreifens ist der Gefährdungsstufe 3 RPS einzuordnen. Eine entsprechende Schutzeinrichtung mit mind. Aufhaltestufe 1 wird eingeordnet.

Absturzsicherungen Absturzsicherungen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erforderlich.

Einfriedungen Die KWC-Anlage Seevetal wird derzeit durch eine Zaunanlage gegen die Umgebung abgegrenzt. Künftig soll ein Sichtschutzwall zwischen dem südlich gelegenen Waldstück und dem nördlich angrenzenden Damm Buchwedelweg die gesamte KWC-Anlage gegen die östlich angrenzende Umgebung abschirmen. Der bestehende Zaun wird rückgebaut und eine neue Zaunanlage rastanlagenseitig vor dem Wall angeordnet. Zur Pflege des Walles sind entsprechende verschliessbare Toranlagen einzuplanen. Details erfolgen in der Ausführungsplanung.

Das Versicker- und das Absetzbecken werden durch Umzäunung mit Tor gesichert.

Beleuchtung Die gesamte KWC-Anlage wird durch eine Beleuchtungsanlage gemäß ERS, ausgestattet.

Im Lkw-Bereich werden Stahlrohrmasten, 12 m Höhe mit Doppelausleger mittig in den Trenninseln und seitlich der Lkw-Parkstände (100 Watt) angeordnet. Im GST-Bereich werden Stahlrohrmasten, 12 m Höhe mit Aufsatzleuchte ca. alle 50 m (100 Watt) angeordnet. Im Pkw-Bereich erfolgt die Ausleuchtung ca. alle 30 m mit Stahlrohrmasten, 8 m Höhe mit Aufsatzleuchte (70 Watt). Seite 39 von 69

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Die Ausleuchtung des Zu- und Abfahrtbereiches erfolgt durch Stahlrohrmasten, 8 m Höhe mit Aufsatzleuchte (70 Watt).

Als Leuchtmittel sind insektenfreundliche Natriumdampflampen vorgesehen. Die Beleuchtung wird tageslichtabhängig geschaltet und mit einer Leistungsreduzierung während der Nachtzeit gesteuert. Entsprechende Blenden zum Schutz der Umgebung der Rastanlage gegen Lichtimmissionen werden vorgesehen.

Die Stromversorgung erfolgt über Erdkabel in Schutzrohren. Dies ermöglicht Nachinstallationen.

Müllstandorte Standorte für Restmüllsammelbehälter werden auf den Trenninselspitzen vorgesehen. Weitere Standorte sowie ein Standort für das Duale System werden in der Ausführungsplanung konkretisiert. Sie werden in der Kostenberechnung (Unterlage 13) als Pauschale erfasst.

Sitzgruppen Gemäß ERS sollen 1 bis 2 Sitzgruppen je 10 Pkw-Parkständen auf bewirtschafteten Rastanlagen vorgesehen werden. Es werden daher 5 Sitzgruppen vorgesehen. Die genaue Lageeinordnung erfolgt in den folgenden Planungsphasen.

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5

ANGABEN ZU DEN UMWELTAUSWIRKUNGEN 5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit 5.1.1 Bestand

Südöstlich der Rastanlage befinden sich Wohngebiete der Ortslage Ohlendorf (reine Wohnbaugebiete gemäß FNP der Gemeinde Seevetal). Nördlich des UG schließt sich nach RROP (Landkreis Harburg 2000) ein Vorsorgegebiet für die Erholung an, das sich bis Maschen erstreckt. Der betrachtete Planungsraum besitzt nach dem RROP weiterhin eine Bedeutung als Vorranggebiet für die Trinkwasserversorgung.

5.1.2

Umweltauswirkungen

Anlagebedingt werden keine für das Schutzgut Mensch relevanten Flächen in Anspruch genommen.

Mit baubedingten Störungen durch Licht (Baufahrzeuge, Beleuchtung) und Baulärm ist zu rechnen. Durch das Entfernen von Vegetation sowie durch baubedingte Schadstoffemissionen / Staubentwicklungen durch den Baustellenbetrieb und -verkehr sind sektoral sowie temporär kleinklimatische bzw. lufthygienische Störungen möglich.

Bzgl. der betriebsbedingten Auswirkungen sind umfangreiche lärm- und schadstofftechnische Untersuchungen durchgeführt worden. Durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen werden die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung eingehalten. Hinsichtlich der Schadstoffbelastungen beschränken sich die höheren Belastungen weitestgehend auf den Straßennahbereich. Die Grenzwerte der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen werden eingehalten. Bezüglich detaillierteren Informationen wird auf die Kap. 5.6, 6.1 und 6.2 verwiesen.

Durch die Errichtung eines Sichtschutzwalles mit entsprechender Begrünung aus Gehölzen kann eine erhebliche Auswirkung auf die erholungsrelevanten Flächen vermieden werden.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Vorranggebietes für Trinkwasserversorgung kann ebenso verneint werden. Durch den Verkehr belastete Oberflächenwässer werden gesammelt und in einem Versickerungsbecken mit vorgeschalteten Absetzbecken eingeleitet. Damit kann ein Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser vermieden werden.

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5.2 Naturhaushalt 5.2.1 Biotopfunktion 5.2.1.1 Bestand Nachfolgend werden die planungsrelevanten Biotopstrukturen näher beschrieben. Die vorkommenden Biotope weisen alle eine mittlere Bedeutung auf (nach BIERHALS 2004).

Wälder Zwischen Ohlendorf und der vorhandenen Rastanlage liegt ein Kiefernforst (WZK). Die Fläche ist im Laufe der letzten 50 Jahren aufgeforstet worden. Die Waldfläche wird nach derzeitiger Planung nicht baulich in Anspruch genommen.

Gebüsche und Gehölzbestände Gehölzbestände finden sich entlang der Überführung des Buchwedelweges über die Autobahn (sonstiger standortgerechter Gehölzbestand, HPS) und am nordwestlichen Ortsrand von Ohlendorf (Feldgehölz, HN). Auf der Rastanlage selbst wachsen sonstige standortgerechte Gehölzbestände (HPS), Einzelbäume bzw. Baumgruppen (HBE) sowie Einzelsträucher (BE). Am nordöstlichen Rand des UG befindet sich eine Strauch-Baum-Hecke (HFM). Durch die Erweiterung der Rastanlage gehen einige dieser Gehölzstrukturen verloren.

Grünland Eine Grünlandfläche befindet sich nördlich des Weges „Im Lehmsaal“ in Form eines artenarmen Extensivgrünlandes trockener Mineralböden (GET). Die Flächen liegen aber außerhalb der überplanten Flächen und werden nicht beeinträchtigt.

Ruderalfluren Halbruderale Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte (UHM) kommen im Untersuchungsraum kleinflächig entlang der Straßen „Im Lehmsaal“, am „Buchwedelweg“ und in den Randbereichen der Rastanlage vor. Flächen im Umfeld der bestehenden Rastanlege gehen durch den Ausbau verloren.

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5.2.1.2 Umweltauswirkungen Baubedingte Inanspruchnahmen mit erheblichen Beeinträchtigungen von Biotopen liegen nicht vor. Die notwendigen Baustellungseinrichtungsflächen können im Bereich der vorhandenen Rastanlage untergebracht werde, zusätzliche Baustraßen außerhalb der anlagebedingt in Anspruch genommenen Flächen sind nicht notwendig. Allerdings sind baubedingte Beeinträchtigungen von nahe an dem Baufeld befindlichen Gehölzen durch Maschinen, Fahrzeuge und Lagerungen von Baumaterialien möglich.

Anlagebedingt entsteht der Verlust von Biotoptypen geringer bis mittlerer Bedeutung. Bei der Erweiterung der KWC-Anlage „Seevetal“ entsteht ein Verlust von 904 m² sonstigen standortgerechten Gehölzbestandes (HPS), 28 Einzelbäumen (HBE) und zwei Einzelsträuchern (Konflikt 1 B-2). Zudem kommt es zum Verlust von ca. 1.380 m² halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte (UHM).

Betriebsbedingte Auswirkungen sind durch die Nutzung des Rastplatzes möglich (Einwirkungen von Lärm, Licht und Schadstoffen). Der Ausbau bedingt im Bereich der bestehenden Anlagen (A7 / Rastplatz) eine Verschiebung der vorhandenen Immissionsbelastungen und wird als nicht erheblich klassifiziert.

5.2.2 Habitatfunktion 5.2.2.1 Bestand Avifauna Planungsrelevante Arten: •

Feldlerche, Star, Turmfalke

Die Feldlerche ist sowohl in Niedersachsen als auch in Deutschland als gefährdet eingestuft (RL 3, vgl. KRÜGER & OLTMANNS 2007). Aufgrund der Vorbelastung der Flächen sind Brutvorkommen der Art nur in größerer Entfernung zum Fahrbahnrand zu erwarten (Effektdistanzen bis zu 500 m ab Fahrbahnkante BAB 7 (nach GARNIEL ET. AL 2007/ 2010)). Die unmittelbar vom Ausbau der KWC-Anlage betroffenen Flächen haben aktuell nur eine sehr geringe Bedeutung für die Art.

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Als Nahrungsgast der Ackerflächen und -ränder wurde der Turmfalke festgestellt. Dieser ist eine streng geschützte Art nach BArtSchV, zudem ist er in Anhang A der EGVogelschutzverordnung geführt. Auf der Roten Liste Niedersachsen ist die Art in der Vorwarnliste vertreten. Der in Niedersachsen/Bremen auf der Vorwarnliste geführte Star kommt gelegentlich als Nahrungsgast auf den Flächen der Grünanlagen der KWC-Anlage vor.

Fledermäuse Planungsrelevante Arten: •

Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus

Aufgrund der Habitatausstattung hat die Ausbaufläche der KWC-Anlage im Allgemeinen nur eine mittlere bis geringe Bedeutung für die lokale Fledermausfauna. Hinzu kommt, dass der Bereich durch die Autobahn und die Windkraftanlage bereits vorbelastet ist.

Entlang des Waldrandes liegen regelmäßig genutzte Jagdstrecken der Zwergfledermaus und ggf. der Rauhautfledermaus. Weitere Arten können aufgrund der Habitatausstattung nicht ausgeschlossen werden. Der Kiefernmischwald hat eine Funktion als potenzieller Quartierstandort. Der Bereich hat eine mittlere Bedeutung für die lokale Fledermausfauna.

Mit den Baum- und Strauchhecken entlang der bestehenden Rastanlage und im Norden des Untersuchungsgebiets gehen sporadisch genutzte Jagdgebiete der Zwergfledermaus und ggf. von Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus verloren. Die Strukturen haben im Allgemeinen eine mittlere Bedeutung für die lokale Fledermausfauna.

5.2.2.2 Umweltauswirkungen Avifauna Die Bauaktivitäten können die bereits vorliegenden Beeinträchtigungen für störempfindliche Arten (z. B. Feldlerche) zusätzlich verstärken. Während des Baubetriebes ist mit Beunruhigungen durch Lärm, Licht sowie Staubentwicklungen zu rechnen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche sind baubedingt nicht betroffen, da es durch die aktuelle Nutzung und Vorbelastungen durch die bestehende BAB mit hoher Wahrscheinlichkeit in den entsprechenden Bereichen keine Brutplätze der Art gibt. Aus umfangreichen Untersuchungen hinsichtlich der Verteilung von Brutrevieren u. a. der Feldlerche entlang von Straßen (GARNIEL ET AL.

2007, 2010) geht hervor, dass Feldlerchen mit ihren Brutrevieren hohe Abstände zu Seite 44 von 69

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Verkehrsstraßen einhalten. Neben den Auswirkungen des Verkehrslärms werden weitere Störreize (Licht, Bewegung) als Ursache vermutet.

Der Forschungsbericht stellt für die Feldlerche fest, dass bei einer Verkehrsmenge von > 50.000 Kfz/24h die Eignung von Flächen als Bruthabitat mit zunehmender Nähe zur Trasse kontinuierlich abnimmt. In dem Raum von 0 - 100 m zum Verkehrsweg beträgt die Bruthabitateignung nahezu 0 %. Da eine Beeinträchtigung der Art durch Individuenverlust nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist eine Bauzeitenregelung zur Freimachung der in Anspruch zu nehmenden Ackerflächen erforderlich. Die vorübergehenden, potenziell auftretenden indirekten Störungen auf angrenzenden Ackerflächen werden unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahme als nicht erheblich bewertet, da es dadurch nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population kommt.

Feldlerchen benötigen zur Anlage ihrer Nester eine lockere, nicht zu dichte Vegetationsstruktur, möglichst mit einer lückigen, artenreichen Krautschicht. Das bedeutet, die Eignung von Ackerflächen in der heute intensiv genutzten Agrarlandschaft hängt stark von der jeweils angebauten Feldfrucht und der Bearbeitungsintensität ab. Entsprechend hoch ist die Fluktuation bei der Brutplatzwahl. Feldlerchen weisen zwar eine hohe lokale Ortstreue zu ihrem Brutgebiet auf, suchen dort aber die geeignetsten Flächen zur Anlage der Brutreviere auf. Eine hohe Nistplatz- oder sogar Nesttreue ist nicht ausgeprägt. D.h., letztlich wird die Verteilung der Brutvorkommen von der jeweils aktuellen Bewirtschaftung und Bearbeitung der Ackerflächen bestimmt. Der bau- und anlagebedingte Verlust einer Fläche, die aufgrund der erheblichen Vorbelastungen aus dem Betrieb der BAB 7 bereits jetzt nur geringe bis sehr geringe Bedeutung als Brutplatz dieser Art erreicht, hat keinen signifikanten Einfluss auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der Art. In der unmittelbaren Umgebung des Eingriffsbereichs sind ausreichend große landwirtschaftlich genutzte Flächen vorhanden, die ein entsprechendes, jährlich kleinräumig wechselndes Brutplatzangebot für diese Art anbieten.

Es ist keine erhebliche Beeinträchtigung und damit kein Verbotstatbestand gem. § 44 (1) Nr. 2 abzuleiten.

Durch die anlagebedingte Beseitigung von Gehölzen kommt es zum Verlust potenzieller Bruthabitate der Avifauna (Konflikt 1 B-2). Im Zuge dessen kommt es zu einer baubedingten Beeinträchtigung der Avifauna durch Gehölzverluste. Durch eine Festlegung von Gehölzfällterminen können hierbei erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Seite 45 von 69

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Dementsprechend ist ein Fällzeitraum nur in der Zeit vom 01.10 bis 28./29.02. festzulegen. Da die Fällarbeiten außerhalb der Brutzeiten liegen, kommt es nicht zum Eintritt der einschlägigen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände.

Des Weiteren kommt es anlagebedingt zur Überbauung von 7.466 m² Acker. Die betroffenen Areale sind schon heute wegen der erheblichen Vorbelastungen aus dem Betrieb der vorhandenen BAB kein wertvoller Lebensraum für seltene oder gefährdete Arten. Es handelt sich um allgemein verbreitete und wenig strukturierte Bestände. Der Verlust von potenziellem Lebensraum für die Avifauna ist daher nicht erheblich. Der Kiefernwaldbestand südlich der KWC-Anlage wird nicht durch den Ausbau der Anlage beeinträchtigt, damit kommt es für die hier vorkommenden Arten nicht zum Eintritt der einschlägigen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände.

Fledermäuse Baubedingte Auswirkungen Die wichtigsten Habitatstrukturen für Fledermäuse innerhalb der Erweiterungsfläche der KWC-Anlage begrenzen sich auf den Waldrandbereich des südlich gelegenen Laubmischwaldes und die Baum- und Strauchhecken im Osten entlang der bestehenden Rastanlage.

Da der überwiegende Teil der von den Baumaßnahmen betroffenen Flächen Ackerflächen sind, die für die festgestellten Fledermausarten nur eine sehr geringe Bedeutung als Lebensraum haben, kommt es durch das Bauvorhaben zu keinen baubedingten Beeinträchtigungen. Bei nächtlicher Bauaktivität im Zeitraum vom Anfang März bis Ende Oktober kann es zu vorrübergehenden Beunruhigungen durch Fahrzeuge, Lärm und Licht kommen, was eine Störung der im Bereich jagenden Arten Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus und ggf. Rauhautfledermaus bedeuten würde. Erhebliche Beeinträchtigungen sind damit jedoch nicht verbunden.

Anlagebedingte Auswirkungen Dauerhafte anlagebedingte Auswirkungen für die festgestellten Fledermausarten entstehen durch Rodung von Gehölzen. Durch die Rodungen der Baum- und Strauchhecken (östlich und im Norden der Fläche) gehen regelmäßige bzw. sporadisch genutzte Jagdgebiete der Zwergfledermaus, der Breitflügelfledermaus, vermutlich auch der Rauhautfledermaus verloren. Seite 46 von 69

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Wenn im Zuge der Baumaßnahmen ältere Bäume gerodet werden sollten, ist nicht auszuschließen, dass es zur Zerstörung von Quartieren von Fledermäusen kommen kann (Konflikt 1 B-6). Eine Rodung der Gehölze ist außerhalb der Brut- und Setzzeit (siehe Avifauna) durchzuführen. In dieser Zeit kann jedoch eine Nutzung von Höhlenbäumen durch Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden. Eine Kontrolle der Gehölze vor Rodung durch eine fachkundige Person ist notwendig, um eine eventuelle Tötung von Fledermäusen zu vermeiden. Der Ausbau der KWC-Anlage hat mit hoher Wahrscheinlichkeit keine erhebliche Auswirkung auf die lokalen Fledermauspopulationen. Alle festgestellten Fledermausarten können erfolgreich in angrenzende Bereiche ausweichen. Durch die Neuschaffung entsprechender Strukturen wie Baum- und Strauchhecken im Rahmen der Kompensation nach Eingriffsregelung und der Gestaltung der Anlage (Bepflanzung mit Gehölzen im Umfeld der Anlage) bleibt die ökologische Funktion als Jagdgebiet der vorkommenden Arten im direkten Umfeld erhalten. Der mögliche Verlust einzelner, potenziell als Tages-, Sommer- oder Balzquartier geeigneter Höhlenbäume führt nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen, weil in der Umgebung im räumlichen Zusammenhang ausreichend große Gehölzbestände mit ähnlicher Ausprägung vorhanden sind und erhalten bleiben. Fledermäuse sind der natürlichen Dynamik des Höhlenangebots insofern angepasst, als dass sie Gebiete besiedeln, die ein so großes Höhlenangebot als geeignete Quartiere bieten, dass ein regelmäßiger Wechsel zwischen den Quartieren und ein Ausweichen vor Störungen an einzelnen Quartieren oder sogar bei deren Verlust immer möglich ist. D. h., der Verlust einzelner (potenzieller) Quartiere führt nicht zu einer Beeinträchtigung, die eine Verschlechterung der lokalen Population zwingend zur Folge hat. Durch die oben genannten Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen nach Eingriffsregelung kommt es nicht zum Eintritt einer der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

Betriebsbedingte Auswirkungen Die betriebsbedingten Auswirkungen der KWC-Anlage sind Beunruhigungseffekte durch Fahrzeuge, Lärm und Licht in der nächtlichen Aktivitätsphase der Fledermäuse. Über die Effekte von Lichteinwirkung auf Lebensräume von Fledermäusen ist wenig bekannt. Als Licht meidend gelten einige Arten der Gattung Myotis. Andererseits existieren auch Anlockungseffekte, wenn Insekten zu Lichtquellen hingezogen und in Folge dessen Fledermäuse angelockt werden. Die anlockende Wirkung von stationäSeite 47 von 69

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rer Straßenbeleuchtung ist für die Breitflügelfledermaus, den Großen Abendsegler und die Zwergfledermaus bekannt.

Dieser Anlockeffekt hat allerdings eine begrenzte räumliche

Reichweite. Eine erhebliche negative Auswirkung auf die lokalen Fledermauspopulationen ist damit nicht verbunden. Der Ausbaubereich der KWC-Anlage hat keine bzw. nur eine sehr geringe Funktion als Jagdgebiet der festgestellten Fledermausarten. Zudem können die Tiere in angrenzende Bereiche ausweichen, wodurch die ökologische Funktion als Jagdgebiet der vorkommenden Arten im direkten Umfeld erhalten bleibt.

Mit einer Umgrenzung der KWC-Anlage durch entsprechende Gehölzpflanzungen im Rahmen der Kompensation nach Eingriffsregelung wird mittelfristig eine Abschirmung der Lichtemissionen zu den angrenzenden Flächen erreicht.

5.2.3 Natürliche Bodenfunktionen 5.2.3.1 Bestand Einen vollständigen Funktionsverlust infolge Versiegelung und Verdichtung hat der Boden in den überbauten und befestigten Flächen der befestigten Straßen und Wege erfahren.

Dadurch kann der Boden seine ökologische Funktionsfähigkeit (z. B. Filter-, Speicher- und Pufferfunktion) nicht mehr wahrnehmen. Zudem stellen die Emissionen von Schadstoffen eine starke Beeinträchtigung dar.

Substanzen wie Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Benzol (C6H6), Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2) und Russpartikel (PM) sind Produkte der Verbrennungsprozesse in Kraftfahrzeugen und führen, ebenso wie die Schmutz- und Schadstoffe aus Bremsen, korrosiven Prozessen, Verschleiß, Straßen- und Reifenabrieb, Schmier- und Treibstoffen, zur Bodenverunreinigung.

Kritisch müssen auch Emissionen der Kraftfahrzeuge betrachtet werden, die zu den nicht abbaubaren (persistenten) Stoffen gehören. Blei spielt bei diesen Problemen keine Rolle mehr, da es in Kfz-Treibstoffen nicht mehr enthalten ist. Relevant sind vor allem die Schwermetalle (Cadmium, Zink) und im begrenzten Umfang PCB, Dioxine und Kohlenwasserstoffe (PAK). Sie reichern sich im Laufe der Zeit an und stellen ab bestimmten Schwellenwerten ein direktes Risiko dar. Weitere Vorbelastungen ergeben sich durch den Stoffeintrag von der Landwirtschaft (Nitrate, Pestizide) sowie Stoffeinträge durch andere Nutzungen (Nitrateintrag, Müll, etc.). Seite 48 von 69

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Entsprechend sind zur Bewertung der Lebensraum- und Archivfunktion der Böden folgende Kriterien bedeutsam bzw. weisen diese Böden eine hohe bis sehr hohe Bedeutung auf (NLWKN 2006, JUNGMANN 2004): •

Besondere Standorteigenschaften



Naturnähe



Naturgeschichtliche Bedeutung



Kulturgeschichtliche Bedeutung



Seltenheit

Die Braunerde-Podsolböden weisen dementsprechend keine besondere Bedeutung auf.

5.2.3.2 Umweltauswirkungen Im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Rastplatzanlage werden Flächen neu versiegelt. Hierbei wird der Oberboden vor Beginn der Bauarbeiten abgetragen, in Mieten aufgesetzt und nach Abschluss der Bauarbeiten auf die zu begrünenden Flächen aufgetragen. Die für Verkehrszwecke benötigten Flächen werden entweder mit Asphalt oder mit Betonverbundsteinen befestigt und zukünftig als Rastplatz und Fahrgasse genutzt.

Baubedingte Inanspruchnahmen von Böden liegen nicht vor. Die notwendigen Baustellungseinrichtungsflächen können im Bereich der vorhandenen Rastanlage untergebracht werden, zusätzliche Baustraßen außerhalb der anlagebedingt in Anspruch genommenen Flächen sind nicht notwendig.

Während der Bauphase sind grundsätzlich Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge durch Baufahrzeuge (Treib- und Schmierstoffe, Öle) in den Boden möglich. Zudem kann es zur Verdichtung von Oberboden kommen. Diese Belastungen sind meist räumlich eng begrenzt und können durch entsprechende Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden.

Anlagebedingt ergibt sich eine Neuversiegelung von 6.806 m², die zu einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen führt. Die in Anspruch genommenen Böden sind von allgemeiner Bedeutung. Neben der Versiegelung erfolgen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen auch durch Überbauung und Überformung der Bodenstruktur im Bereich von Gräben, Mulden, Sichtschutzwällen und Grünflächen (ca. 7.705 m²). Seite 49 von 69

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Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen sind durch den Ausbau nicht zu erwarten. Mit möglichen Stoffeinträgen in die direkte Umgebung des Rastplatzes (Nitrateintrag, Eintrag von Staub, Stickoxiden, Salz, Reifenabrieb, Öl, Treibstoff, Kühlflüssigkeit, Müll) kann zwar gerechnet werden, die Beeinträchtigung wird allerdings aufgrund der hohen Vorbelastung als nicht erheblich klassifiziert.

5.2.4 Grundwasserschutzfunktion/ Regulationsfunktion von Oberflächengewässern 5.2.4.1 Bestand Grundwasser Die Ergiebigkeit des Grundwassers ist mit einer Grundwasserneubildungsrate von 200 250 mm/a im Bereich des Kiefernforstes und mit 300-350 im Bereich der Rastanlage und der umgebenden Ackerflächen als mittel bis hoch zu bewerten. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist trotz einer hohen Durchlässigkeit der oberflächennahen Gesteine überwiegend als hoch, im südlichen Untersuchungsraum als Mittel zu bewerten (LBEG (2011)). Dies liegt vor allem daran, dass der obere Grundwasserleiter nicht oberflächennah ansteht und erst in ca. 15-20 m Tiefe anzutreffen ist. Dementsprechend wurde die Bedeutung des Grundwassers im Untersuchungsraum zusammenfassend mit der Wertstufe „mittel“ klassifiziert. Im Bereich der versiegelten und überbauten Flächen ist die Grundwasserneubildungsrate stark reduziert. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ist eine Belastung durch Düngemittel (v. a. Nitrate, Sulfate, Chloride) und Pestizide anzunehmen. Weitere Belastungen erfolgen durch den bestehenden Straßenbetrieb, insbesondere dort, wo Oberflächenwasser ungehindert im Boden versickern kann.

Oberflächenwasser Im Untersuchungsraum befinden sich keine relevanten Oberflächengewässer.

5.2.4.2 Umweltauswirkungen Da der Boden über seine Filter- und Pufferfunktionen direkt auf den Grundwasserhaushalt und Grundwasserschutz wirkt, können die in Kapitel "Boden" beschriebenen Auswirkungen unter diesem Aspekt z. T. auch auf das Schutzgut Wasser übertragen werden. Baubedingt können durch die Bauarbeiten Schadstoffe in das Grundwasser eingebracht werden. Sie können während der Bauphase durch Emissionen von Fahrzeugen und über Baustellenabwässer oder durch Leckagen von Fahrzeugen und Geräten erfolgen. Die Beeinträchtigungen sind temporär, aber erheblich. Seite 50 von 69

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Anlagebedingte Versiegelungen reduzieren die Infiltration des Niederschlagswassers in den Boden. Dadurch wird die Grundwasserneubildung vermindert und gleichzeitig der Oberflächenabfluß erhöht (ca. 6.806 m²). Die Beeinträchtigung wird als erheblich klassifiziert.

Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen sind durch den Ausbau nicht zu erwarten. Mit möglichen Stoffeinträgen in die direkte Umgebung des Rastplatzes (Nitrateintrag, Eintrag von Staub, Stickoxiden, Salz, Reifenabrieb, Öl, Treibstoff, Kühlflüssigkeit, Müll) kann zwar gerechnet werden, die Beeinträchtigung wird allerdings aufgrund der hohen Vorbelastung als nicht erheblich klassifiziert.

5.2.5 Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion 5.2.5.1 Bestand Die südlich der Rastanlage gelegenen Waldflächen sind von besonderer lufthygienischer Bedeutung, da sie einen Beitrag zur Filterung von Luftschadstoffen und Rückhalt von Immissionen aus dem Straßenverkehr leisten (vgl. LRP HARBURG (1994)).

Vorbelastungen bestehen durch die vorhandenen versiegelten Flächen der 6-spurigen Autobahn und die lufthygienischen Auswirkungen durch den Verkehr auf der Hauptverkehrstrasse.

5.2.5.2 Umweltauswirkungen Während der Bauzeit sind temporäre baubedingte Emissionen zu erwarten, die unter Berücksichtigung der Vorbelastungen als nicht erheblich klassifiziert werden.

Anlagebedingte Versiegelungen bewirken zwar kleinklimatische Veränderungen, diese werden allerdings aufgrund der Vorbelastungen ebenfalls als nicht erheblich bewertet. Der Verlust der Gehölze verursacht eine Erhöhung der Immissionen in den Randbereichen, da entsprechende Schutzfunktionen (Puffer- und Filterfunktionen) verloren gehen (ca. 1.324 m²). Die Beeinträchtigungen sind als erheblich zu bewerten. Betriebsbedingt ergeben sich für die lufthygienische Situation vor Ort geringfügige Mehrbelastungen durch das Starten und Anfahren der Fahrzeuge. Gemessen an der Vorbelastung durch die A7 stellt dies jedoch keine erhebliche zusätzliche Beeinträchtigung im Vergleich zum Ist-Zustand dar. Seite 51 von 69

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5.3 Landschaftsbild 5.3.1 Bestand Die umgebenden Ackerflächen besitzen nur eine geringe Landschaftsbildqualität. Die Waldbestände (Kiefernforste) südlich des Rastplatzes sowie die den Rastplatz einrahmenden Gehölze inklusiv derer am Buchwedelweg weisen eine mittlere Landschaftsbildqualität auf. Besondere Qualitäten hinsichtlich des Landschaftsbildes liegen nicht vor, Erholungsgebiete mit regionaler Bedeutung sind ebenso nicht vorhanden.

Außerhalb der Anlagen wird die Natürlichkeit des Landschaftsbildes durch die Ackerflächen negativ beeinflusst. Ein weiterer negativer Faktor sind die nördlich des Buchwedelweges befindlichen Windkraftanlagen. Vor allem aber durch die Verkehrstrasse der BAB 7 besitzt der Landschaftsraum eine erhebliche Vorbelastung.

5.3.2

Umweltauswirkungen

Die visuelle Verletzlichkeit einer Landschaft ist die Empfindlichkeit ihres Erscheinungsbildes gegenüber menschlichen Einflüssen. Der vom Eingriff betroffene Bereich liegt in dem Naturraum „Luhe-Heide“. Der Rastplatz ist teilweise von sonstigen standortgerechten Gehölzbeständen umgeben, in der Umgebung sind landwirtschaftlich genutzten Landschaften zu finden. Diese sind überwiegend durch die vorhandenen Gehölzstrukturen von der bestehenden Anlage abgeschirmt.

Der Eigenartverlust der Naturräume durch den menschlichen Einfluss ist durch die bestehende A7, den vorhandenen Rastplatz sowie durch die nördlich des Buchwedelweges befindlichen Windenergieanlagen deutlich sichtbar.

Baubedingt sind temporäre visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes infolge der Baumaschinen und Materiallager möglich, die aufgrund der Vorbelastungen als nicht erheblich bewertet werden. Die anlagebedingte Beseitigung der trassenbegleitenden Gehölze (ca. 1.324 m²) führt zum Verlust bedeutsamer Einbindungs- und Sichtschutzelemente. Die Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch den Gehölzverlust werden entsprechend ihrer Ausprägung als erheblich eingestuft.

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Betriebsbedingt sind visuelle Auswirkungen des Landschaftsbildes durch auf dem Rastplatz parkende Fahrzeuge gegeben, die unter Berücksichtigung der Vorbelastungen als nicht erheblich klassifiziert werden. Lichtemissionen in der Nacht haben aufgrund des Geländes bzw. fehlender Siedlungsstrukturen im Umfeld keine Bedeutung.

5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 5.4.1 Bestand Im Untersuchungsgebiet sind keine besonderen Kulturgüter vorhanden. Als Sachgüter sind die Rastanlage sowie die Ackerflächen zu nennen.

5.4.2

Auswirkungen

Im vom Ausbau betroffenen Bereich sowie im Bereich von Ersatzmaßnahmen verkleinert sich die für die ansässigen Landwirte nutzbare Ackerfläche. 5.5

Artenschutz

Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ergeben sich trotz des Vorkommens einiger weniger artenschutzrechtlich als relevant zu beachtender Tierarten aus den Gruppen der Säuger und Vögel im Untersuchungsgebiet zur geplanten Autobahn keine rechtlichen Konsequenzen, die eine Ausnahmeprüfung erforderlich machen. Unter Einhaltung und Berücksichtigung der geplanten, geeigneten, teilweise artspezifisch wirksamen landschaftspflegerischen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann das Eintreten bau-, anlage- und betriebsbedingter Beeinträchtigungen verhindert oder soweit vermindert werden, dass die einschlägigen Verbotstatbestände nach § 44 (1) nicht eintreten.

Artenschutzrechtlich relevante Arten im Untersuchungsgebiet: Avifauna •

Feldlerche, Star, Turmfalke

Fledermäuse •

Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus

Die möglichen Auswirkungen auf o.g. Arten sind unter 5.2.2.2 nachzulesen. Aufgrund entsprechender Vermeidungsmaßnahmen (v.a. 2.3 V und 2.5 V) und Ausgleichsmaßnahmen nach Eingriffsregelung (v.a. 4.2 A) ergeben sich keine Verbotstatbestände nach § 44(1). Seite 53 von 69

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5.6

Natura 2000-Gebiet

Im Untersuchungsraum befinden sich keine Natura-2000 Gebiete.

5.7

Weitere Schutzgebiete

Der Beschleunigungsstreifen nördlich des Bauwerkes Buchwedelweg befindet sich in einem Wasserschutzgebiet III b. Besondere bauliche Vorkehrungen an den Entwässerungsanlagen, sind in dem eingestuften Wasserschutzgebiet III a gemäß RiStWag 2002, nicht erforderlich.

Naturschutzrechtlich geschützte Bereiche sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Etwa einen Kilometer östlich liegt das Landschaftsschutzgebiet „Buchwedel und Umgebung“ (WL 23). Weitere Schutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile sind nicht vorhanden.

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6

MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN VERFAHREN 6.1

Lärmschutzmaßnahmen

In der Unterlage 17.1 ist die Schallimmissionsprognose zum Vorhaben enthalten. Für die Ermittlung des Gesamtkonzeptes für den Lärmschutz sind drei Schritte durchzuführen: •

Lärmvorsorge



Lärmschutz für Lkw-Fahrer



Verbesserung beim Lärmschutz im Bereich von Rastanlagen

Lärmvorsorge Als erster Schritt ist zu prüfen, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine wesentliche Änderung im Sinne des §1 (2) der 16. BImSchV handelt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Um- und Erweiterungsbau einer Rastanlage. Die Rastanlage ist eine Nebenanlage der BAB 7 und muss mit der Autobahn zusammen betrachtet werden. Durch die Erweiterung der Rastanlage nach Norden und die Erhöhung der Kapazitäten der Rastanlage erhöhen sich die Beurteilungspegel, ausgehend von der Rastanlage und der Bundesautobahn 7, an der schutzbedürftigen Bebauung gering um maximal 1 dB(A). Eine Erhöhung der Beurteilungspegel von bzw. auf 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts kommt nicht vor. Damit handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung und es besteht kein Anspruch auf Lärmvorsorge dem Grunde nach.

Lärmschutz für Lkw-Fahrer Der Lärmschutz beim Um- und Ausbau von Rastanlagen an bestehenden Bundesfernstraßen sollte auch für die Lkw-Fahrer auf der Rastanlage gewährleistet sein. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Bundes im Rahmen der Lärmsanierung. Grundlage hierfür bildet der Straßenbauplan-Titel 741 39. Um den Nachtgrenzwert, ausgehend vom Straßenverkehrslärm der A7, von 65 dB(A) auf der gesamten geplanten Rastanlage für die Lkw-Fahrer zu gewährleisten, darf die bestehende 318,60 Meter lange Wand zwischen der BAB 7 und der Rastanlage an ihrem nördlichen Ende nicht auslaufen sondern muss um 30,00 Meter verlängert werden. Die Höhe des neuen Wandabschnittes muss 3,00 Meter betragen.

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Verbesserung beim Lärmschutz im Bereich von Rastanlagen Eine weitere freiwillige Leistung des Bundes im Rahmen der Lärmsanierung beim Neu-, Umund Ausbau von Rastanlagen an bestehenden Bundesfernstraßen ist die Verbesserung beim Lärmschutz im Bereich von Rastanlagen. Grundlage ist der RS BMVBS 02.03.2009, Straßenbauplan-Titel 741 34. Ausgehend vom Straßenverkehrslärm der BAB 7 und dem Lärm ausgehend von der Rastanlage sowie unter der Berücksichtigung der bestehenden und der unter Punkt „Lärmschutz für Lkw-Fahrer“ neu bemessenen Lärmschutzwand besteht Anspruch auf Lärmsanierung, wenn die zulässigen Grenzwerte nach § 2 (1) 16. BImSchV überschritten werden. Zur Kompensation der vorhandenen Überschreitungen zulässiger Immissionsgrenzwerte an zehn Gebäuden ist somit die Einordnung passiver Schutzmaßnahmen erforderlich. Ist die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen aufgrund festgestellter Grenzwertüberschreitungen nachgewiesen, so ist vorrangig auf aktive Maßnahmen, d.h. auf Maßnahmen an der Emissionsquelle zu orientieren. Um den Vollschutz der Wohnbebauung zu erreichen, müssen der 318,60 Meter lange vorhandene, sowie der 30,00 Meter lange neue Wandabschnitt eine Höhe von 5,35 Meter erreichen. Welche Variante gewählt wird, ist ein Abwägen der Verhältnismäßigkeit zwischen den Kosten der aktiven Lärmschutzmaßnahmen und dem angestrebten Schutzzweck. Weiter vertiefende Aussagen und Untersuchungsergebnisse enthält die Unterlage 17.1.

6.2

Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Für die Maßnahme wurde ein „Luftschadstoffgutachten zur Erweiterung der KWC-Anlage Seevetal im Zuge der A7“ erstellt (siehe Unterlage 17.2). Im Ergebnis der Untersuchung ist aus lufthygienischer Sicht festzustellen, dass der betrachtete Ausbau der KWC-Anlage an der nächstgelegenen Bebauung geringe Erhöhungen der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastungen, aber keine Überschreitung der geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit erwarten lässt.

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6.3

Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten

Der Beschleunigungsstreifen nördlich des Bauwerkes Buchwedelweg befindet sich in einem Wasserschutzgebiet IIIb. Besondere bauliche Vorkehrungen an den Entwässerungsanlagen, sind in dem eingestuften Wasserschutzgebiet III a gemäß RiSTWag 2002, nicht erforderlich. (siehe auch Kapitel 4.12 – Entwässerung)

6.4 Vermeidungsmaßnahmen 6.4.1 Straßenbautechnische Vermeidungsmaßnahmen In den straßentechnischen Entwurf sind die weiter konkretisierten straßenbautechnischen Vermeidungsmaßnahmen integriert. Sie tragen dazu bei, dass mögliche Beeinträchtigungen dauerhaft ganz oder teilweise vermieden werden (z.B. Brückenbauwerke, Leiteinrichtungen).

Die einzige Vermeidungsmaßnahme, die dieser Kategorie zugeordnet werden kann, ist die Errichtung eines Zaunes zur Abgrenzung der Rastanlage zum Umland (Maßnahme 1VWildschutzzaun). Damit wird vermieden, dass größere Tiere aus der Umgebung der Rastanlage auf die Fahrbahnen des Rastplatzes und der BAB 7 gelangen.

6.4.2

Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme

Neben den straßenbautechnischen Vermeidungsmaßnahmen sind weitere Maßnahmen geplant, die dem Schutz von Fauna und Flora, des Bodens und der Gewässer während des Baubetriebes dienen. Sie beziehen sich dementsprechend auf temporäre Gefährdungen von Natur und Landschaft (siehe u.a. RAS LP 4 - Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen sowie die DIN-Normen zur Vegetationstechnik im Landschaftsbau 18915 - Bodenarbeiten, 18918 - Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen, 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen). Hierzu zählen insbesondere temporäre Einzäunungen, Bauzeitenregelungen, Anweisungen zum Umgang mit Boden und entsprechende Verhaltensauflagen. Konzeptionell sind die Vermeidungsmaßnahmen wesentlicher Inhalt der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Naturschutzfachlich begründete Vermeidungsmaßnahmen sind in den Maßnahmenblättern (vgl. Unterlage 9.3) dokumentiert und in den Maßnahmenplänen (vgl. Unterlage 9.2) entsprechend gekennzeichnet.

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Grundsätzlich sind folgende planungsrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu unterscheiden: •

Vermeidungsmaßnahmen nach § 15 Abs. 1 BNatSchG



Vermeidungsmaßnahmen/ vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG

CEF - Maßnahmen stellen aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderliche Vermeidungsmaßnahmen sowie „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ zur Erhaltung der ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungsstätten und Ruhestätten dar („Measures to ensure the continued ecological functionality of breeding sites and resting places“).

Nachfolgende Maßnahmen sind geplant: 2.1 V - Schutz wertvoller Vegetationsbestände/Biotope nach RAS-LP -4 Die nah an der KWC liegenden Gehölze und Einzelbäume, die nicht entfernt werden müssen, sind durch einen Bauzaun gem. RAS-LP 4 zu schützen. Eine endgültige Festlegung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung bzw. im Rahmen der örtlichen Baubegleitung.

Bodenüberdeckungen im Wurzelbereich sind zu vermeiden. Wo sie unumgänglich sind, muss der Wurzelbereich nach RAS-LP 4 geschützt werden. Abgrabungen im Wurzelraum erhaltenswürdiger Gehölze sind nach DIN 18915 unzulässig bzw. nur manuell durchzuführen. Langfristige Austrocknungen von Wurzelräumen sind durch Wurzelvorhänge zu vermeiden. Zudem sind im Bereich der Baumkronentraufe das Befahren mit Baumaschinen und Materialablagerungen sowie die mechanische Beschädigung der Gehölze zu verhindern.

2.2 V - Erhalt der natürlichen Bodenstruktur Zum Schutz des Oberbodens und zum Erhalt der natürlichen Bodenstruktur sind die entsprechenden DIN-Normen (z.B. DIN 18300, DIN 18915) und Richtlinien (RAS-LP 2) zu beachten. Auf Abtragsflächen wird der Oberboden abgetragen und gesondert gelagert und vor Verdichtung sowie Vermischung bzw. Verunreinigung durch Schadstoffe, insbesondere pflanzenschädliche Stoffe (z. B. Öle), geschützt. Boden, der durch Öle, Fette, Benzin oder andere pflanzenschädliche Stoffe verschmutzt ist, ist auszutauschen. Die Zwischenlagerung erfolgt abseits vom Baubetrieb (Ackerflächen) in geordneten Bodenmieten.

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Bei einer längeren Lagerung (>2 Monate) wird der Boden zum Schutz vor Erosion und Austrocknung mit einer Zwischenbegrünung nach DIN 18915 versehen. Der Oberboden wird im Bereich der Bankette, Böschungen und Wälle bzw. dort, wo eine Ansaat oder Bepflanzung vorgesehen ist, wieder aufgebracht. Erosionsgefährdete Flächen sind möglichst schnell zu begrünen. Die Maßnahme trägt sowohl zum Schutz des Bodens als auch zum Schutz des Grundwassers bei.

2.3 V– Zeitliche Beschränkung der Fällarbeiten (ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28./29.02.) und Kontrolle auf Fledermausquartiere Für alle vom Vorhaben betroffenen Vogelarten ist die vorgesehene zeitliche Beschränkung von Fällarbeiten (Baufeldfreimachung) auf den Zeitraum zwischen dem Ende der Brutsaison (Ende September) und dem Beginn der nächsten Brutsaison (Anfang März) im Hinblick auf die Verbote des § 44 BNatSchG relevant. Die Entfernung bzw. der Abtransport der gerodeten Gehölzstrukturen (Bäume, Sträucher) muss ebenso bis Ende Februar erfolgen. Durch diese Maßnahme werden Beeinträchtigungen potenzieller Brutstandorte (Nester, Gelege, nicht flügge Jungvögel) aller Vogelarten durch Inanspruchnahme oder erhebliche Störungen vermieden (vgl. BNatSchG § 39 (5) Nr. 2 i. V. § 44 Abs. 1). Bei Durchführung der Maßnahme kommt es bezüglich dieses Konfliktes nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Zudem stellt die Maßnahme sicher, dass während der Fällarbeiten die Funktion der Gehölze als Lebensraum für Vögel nicht besteht. Bei Rodungen der Gehölze ist im Vorfeld von einer fachkundigen Person eine Kontrolle der Gehölze auf Quartiere von Fledermäusen (Baumhöhlen und –spalten) durchzuführen um eine Tötung von Fledermäusen zu vermeiden.

2.4 V - Zeitliche Beschränkung der Räumung von Ackerflächen nur im Zeitraumes vom 01.10. bis 28./29.02. Im Zusammenhang mit den Brutvorkommen der Feldlerche, die potenziell auf allen Ackerflächen vorhanden sein können, muss hier zur Vermeidung des Eintretens des Verbotstatbestandes nach § 44 BNatSchG eine Beschränkung des Oberbodenabschubs auf den Zeitraum vom 01.10 bis zum 28./29.02. eingehalten werden (Baustelleneinrichtung). Die Baustelleneinrichtung auf der Erweiterungsfläche (Ackerfläche) darf nur innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen, damit eine Zerstörung möglicherweise vorhandener Nester und Gelege und die damit verbundene Tötung von Individuen dieser Arten sicher vermieden wird. So kommt es nicht zu Individuenverlusten und es tritt keine erhebliche Störung ein.

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Hier besteht prinzipiell die Möglichkeit, vorab den Oberboden auf den vom Ausbau betroffenen Ackerflächen abzuschieben, so dass die Vögel keine Brutreviere etablieren. Durch die geplante Maßnahme werden baubedingte Beeinträchtigungen von Vögeln der offenen Feldflur vermieden. Bei Durchführung der Maßnahme kommt es bezüglich dieses Konfliktes nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung.

2.5 V – Verwendung umweltverträglicher Leuchtmittel zur Platzbeleuchtung Zur Vermeidung von anlagebedingten Beeinträchtigungen durch Lichteffekte (Anlockwirkung von Insekten und nachfolgend auch die Insekten jagenden Fledermäusen) sind zur Beleuchtung des Geländes umweltverträgliche Leuchtmittel mit einer geringen Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden.

2.6 V – Vermeidung von Schadstoffeinträgen Um die Gefährdung des Grundwassers so gering wie möglich zu halten, sind Einrichtungen von bauzeitlichen Wartungs-, Reinigungs- und Betankungseinrichtungen ausschließlich auf befestigten Flächen anzulegen. Boden, der durch Öle, Fette, Benzin oder andere pflanzenschädliche Stoffe verschmutzt ist, ist auszutauschen. Die Verwendung von technisch einwandfreiem Gerät sowie Boden schonender Maschinen ist anzustreben, ebenso der Einsatz umweltverträglicher Schmier- und Betriebsstoffe.

Tabelle 6: Vermeidungsmaßnahmen Maßnahme 1V

Beschreibung Wildschutzzaun

2.1 V

Schutz wertvoller Vegetationsbestände/Biotope nach RAS-LP -4, Begrenzung des Baubetriebes

2.2 V

Erhalt der natürlichen Bodenstruktur

2.3 V

Zeitliche Beschränkung der Fällarbeiten (ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28./29.02. eines Jahres) und Kontrolle auf Fledermausquartiere

2.4 V

Zeitliche Beschränkung der Räumung von Ackerflächen nur im Zeitraumes vom 01.10. bis 28./29.02. eines Jahres (Baustelleneinrichtung)

2.5 V

Verwendung umweltverträglicher Leuchtmittel zur Platzbeleuchtung

2.6 V

Vermeidung von Schadstoffeinträgen

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6.5 Landschaftspflegerische Maßnahmen 6.5.1 Gestaltungsmaßnahmen Gestaltungsmaßnahmen dienen der Einbindung der Bauwerke in die Landschaft und beschränken sich auf die Verminderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.

3.1 G – Ansaat von Landschaftsrasen Zur Gestaltung der Grünflächen auf dem umgestalteten Rastplatz, den Banketten, Gräben incl. deren Böschungen und Randstreifen erfolgt die Ansaat eines Landschaftsrasens (ca. 8.394 m², Verwendung von Niedersachsenmischung gem. NLStBV). Diese Flächen werden im Rahmen der Straßenunterhaltung intensiv gepflegt. Die Maßnahme wird nicht im Rahmen der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt.

3.2 G – Pflanzung von Einzelbäumen Im Bereich der Grünflächen und der Inseln zwischen den Parkständen werden insgesamt ca. 37 Einzelbäume gepflanzt. Zur Verwendung kommen ausschließlich folgende heimische Arten:

Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Hänge-Birke (Betula pendula), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winter-Linde (Tilia cordata)

Tabelle 7: Gestaltungsmaßnahmen Maßnahme

Beschreibung

3.1 G

Ansaat von Landschaftsrasen

3.2 G

Pflanzung von Einzelbäumen

6.5.2

Fläche

8.394 m² 37 Stück

Ausgleichsmaßnahmen

Ein Ausgleich ist erreicht, wenn durch die geplanten Maßnahmen die Auswirkungen auf ein unerhebliches Maß gesenkt bzw. die beeinträchtigten Funktionen unter Berücksichtigung des räumlichen und funktionalen Zusammenhangs regeneriert werden können.

Im Bereich des Rastplatzes werden folgende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Seite 61 von 69

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Tabelle 8: Ausgleichsmaßnahmen Maßnahme

Beschreibung

4.1 A

Entsiegelung

4.2 A

Pflanzung von standortgerechten Gehölzen

Summe

Fläche 689 m² 7.626 m² 8.315 m²

Insgesamt können auf 8.315 m² Fläche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.

4.1 A – Entsiegelung Befestigte Flächen, die nicht mehr benötigt werden, werden entsiegelt und mit Landschaftsrasen eingegrünt (insgesamt ca. 689 m²) bzw. mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Dies bewirkt eine Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Hierdurch können Beeinträchtigungen durch Neuversiegelungen anteilig ausgeglichen werden. Nach Abtrag der Deck- und Tragschichten ist der Untergrund zu lockern. Anschließend wird zwischengelagerter Oberboden unter Beachtung der in Maßnahme 2.2 V enthaltenen Vermeidungsvorgaben aufgetragen. Auf den Flächen werden zum Teil zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes Einzelbäume gepflanzt (vgl. 3.2 G/ 3.3G).

Das Ausgangsmaterial der ehemals befestigten Flächen wird einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

Die Maßnahme dient überwiegend zur Kompensation von Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Grundwasserschutzfunktion.

4.2 A – Pflanzung von standortgerechten Gehölzen Um die KWC-Anlage in die Landschaft zu integrieren und sie abzuschirmen, werden östlich der Anlage auf dem Lärmschutzwall sowie auf Restflächen zwischen Lärmschutzwall, Regenrückhaltebecken und Rastanlage standortgerechte Gehölze (ca. 7.626 m²) gepflanzt.

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Die strauchbetonte Bepflanzung (ca. 80 - 90 %) erfolgt in Abhängigkeit von den Standorteigenschaften mit den in der Maßnahmenkartei aufgeführten Arten. Zur Minderung der Erosionsschäden wird eine Ansaat mit Gräsern und Kräutern vorgenommen. Es gelten die Grundsätze der RAS LP 2 und die DIN 18916. Zudem werden ca. 37 neue Einzelbäume auf der Rastanlage gepflanzt (vgl. 3.2 G). Die Pflanzungen übernehmen Gestaltungs-, Schutz-, Puffer-, und Immissionsschutzfunktionen und Kompensieren sowohl die Beeinträchtigungen von Biotop- und Habitatfunktion als auch die durch Gehölzverlust entstehenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Lokalklimas.

6.5.3

Ersatzmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich folgender zusätzlicher Kompensationsbedarf:

Der verbleibende Kompensationsbedarf von insgesamt 927,5 m² wird im Komplex mit dem extern zu leistenden Kompensationsbedarf der Anlage Hasselhöhe (9.540,5 m²) gemeinsam hinter der Anlage Hasselhöhe auf Restflächen des Grundstückes 25/4 umgesetzt. Vorgesehen sind hier lockere Gehölzpflanzungen mit einem umgebenden Saumstreifen, der als halbruderale Gras- und Staudenflur geplant ist. Hier werden somit auf insgesamt 10.468 m² Fläche Ersatzmaßnahmen für die Rastanlagen Seevetal und Hasselhöhe umgesetzt. Die von der Anlage Seevetal extern zu leistende Kompensationsmenge wird Teil des die Gehölzpflanzung umlaufenden halbruderalen Saumes.

Tabelle 9: Ersatzmaßnahmen Maßnahme 5.1 E

Beschreibung Anlage von halbruderalen Gras und Staudenfluren

Summe Ersatzmaßnahmen für Rastanlage Seevetal

Fläche 927,5 m²

927,5 m²

5.1 E – Anlage von halbruderalen Gras und Staudenfluren In den entsprechenden Bereichen erfolgen die Aufgabe der Ackerbaulichen Nutzung und die Entwicklung eines Saumes mit krautiger Vegetation als Lebensraum diverser Tierarten. Es erfolgt eine extensive Pflege durch Mahd im Abstand von 2-4 Jahren zur Offenhaltung der Flächen. Seite 63 von 69

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6.5.4

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Die Pflegemaßnahmen beginnen bereits bei der Bodenvorbereitung. Hauptpflegeziele im fahrbahnnahen Bereich sind die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit sowie die Erhaltung der Böschungssicherheit unter weitestmöglicher Berücksichtigung des Naturschutzes (Pflegemaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit).

Um die Aufgaben der Böschungssicherung durch die Bepflanzung zu gewährleisten, muss die Pflanzung die folgenden Qualitätsziele aufweisen, wobei neben den Pflegemaßnahmen auch eine entsprechende Pflanzenauswahl wichtig ist: •

baldmögliches Erreichen der für den Schutzzweck erforderlichen Höhe



lange anhaltende Dauer der Schutzfunktionen



schneller Kronenschluss zur Unterdrückung von konkurrierendem Gras- und Krautwuchs

Bei der Pflanzenauswahl sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: •

Auswahl von standortgerechten und bodenständigen Gehölzen:



möglichst große Standfestigkeit bei Wind-, Eis- und Schneedruck



gute Regenerationsfähigkeit der Gehölze (d. h. gutes Stockausschlagsvermögen)



gute Schnittverträglichkeit der Gehölze

In der kritischen Anfangsphase werden Bepflanzungen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Wildschutzzäune, Drahthosen oder Vergallungsmittel vor Wildschäden (Verfegen, Verbiss, Schälen) geschützt.

Grundsätzlich werden für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege die Vorgaben nach DIN 18 916 RAS-LP 2, dem „Merkblatt für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil Grünpflege“ sowie die ZTV Baum-StB 04 angewandt.

Um den Erfolg bzw. das Erreichen der Entwicklungsziele der geplanten Vermeidungs-, Gestaltungs-, und Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten, sind Herstellungs- und Funktionskontrollen vorzunehmen.

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6.6

Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete

Um die Anlage wird ein Sichtschutzwall angeordnet, um die Blickbeziehung des Umlandes auf die Rastanlage zu unterbrechen. Der Wall wird mit einer Höhe zwischen ca. 4,50 m und 6,30 m über Gelände angelegt. Dieser soll eine Sichtbeziehung vom Obergeschoss des nächstgelegenen Wohngebäudes (Augpunkt in 5,2 m Höhe über Gelände) auf parkende Lkw (Zielpunkt in 4,0 m Höhe über Fahrbahn) unterbinden. Zusätzlich findet eine Bepflanzung des Walles mit Gehölzen statt (siehe Unterlage 9 und 19).

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7

DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME

Zeitliche Abwicklung Die Baumaßnahme kann nach Erlangung des Baurechtes sowie nach Abschluss der Grunderwerbsverhandlungen durchgeführt werden. Für die Erweiterung und den Umbau der KWCAnlage Seevetal wird eine Bauzeit von ca. einem Jahr vorgesehen.

Die Aussagen der Landespflege zur zeitlichen Abwicklung für Rodungen und Baufeldfreimachung (siehe Kapitel 6.4) sind zu beachten.

Verkehrsführung im Baufeld und Bauabschnitte Maßgebend für die Festlegung von Zwangspunkten im Zuge der Baudurchführung, ist die Vorgabe der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Rastanlage während der gesamten Bauphase. Auf Grund des vor genannten Sachverhaltes muss das Vorhaben abschnittsweise realisiert werden. Die Erarbeitung des Bauablaufs erfolgt in Abstimmung mit dem Betriebsdienst und dem Konzessionsnehmer in den weiteren Planungsphasen.

Baufeldfreimachung: Die Aussagen der Landespflege zur zeitlichen Abwicklung für Rodungen und Baufeldfreimachung (siehe Kapitel 6.4) sind zu beachten.

Bautabuflächen In Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer sind mögliche Bautabuflächen in unmittelbarer Nähe des Rasthauses abzustimmen. Innerhalb des Baufeldes sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Bautabuflächen zu berücksichtigen. Aus landespflegerischer Sicht zu schützende Bereiche sind zu beachten.

Erschließung der Baustelle Die Erschließung der Baumaßnahme erfolgt über das öffentliche Straßen- und Wegenetz der A7. Der Baustellenverkehr muss unter Aufrechterhaltung der Funktionalität innerhalb der Rastanlage erfolgen.

Umleitungen -

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Forderungen für Bauen in der Wasserschutzzone III b, sind gemäß RiStWag 2002 während der gesamten Bauzeit zu beachten.

Umgang mit Altlasten Derzeit sind keine Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet bekannt. In fortführenden Planungsphasen sind die spezifischen Untersuchung/Auswertungen im Zuge Baugrundbewertung vorzunehmen. Bei Anfall von Altlasten ist das Baugrundgutachten durch ein Entsorgungskonzept zu ergänzen.

Kampfmittelfreiheit ist gegeben.

Grunderwerb Für die Erweiterung werden unmittelbar an die Rastanlage angrenzende Grundstücke, überwiegend landwirtschaftliche Flächen, als Erwerb und vorübergehende Inanspruchnahme benötigt.

Da es sich um die Erweiterung einer bestehenden Rastanlage handelt, treten keine neuen Durchschneidungen von Flurstücken auf. Die Inanspruchnahme von Flurstücken erfolgt aus Richtung der BAB bzw. der Rastanlage und der Zugang/Zufahrt ist generell über die bestehenden Wegebeziehungen möglich. Ein Flurbereinigungsverfahren ist somit nicht erforderlich.

Die vorhandene Verkehrsanlage befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Für externe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Flächen zu erwerben.

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VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN

A7

Autobahn mit Nummerierung

AS

Autobahnanschlussstelle

ATV-DVWK

Abwassertechnische Vereinigung – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall

dB(A)

Dezibel (A-bewertet)

ERS

Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen, Ausgabe 2011

FNP

Flächennutzungsplan

FStrG

Bundesfernstraßengesetz

GST

Großraum- und Schwerlasttransport

KWC-Anlage

Kiosk und WC-Anlage

LAGA

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

LBP

Landschaftspflegerischer Begleitplan

RAA

Richtlinie für die Anlage von Autobahnen

RAS-LP 4

Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4

RAS-Q 96

Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Querschnitte, Ausgabe 1996

RiStWag 2002

Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten von 2002

RLS-90

Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990

RM

Rastanlage mit Rasthaus und Motel

Rmin

Mindestradius

RPS

Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch FahrzeugRückhaltesysteme, Ausgabe 2009

RROP

Regionales Raumordnungsprogramm

RStO 01

Richtlinien für den Standardisierung des Oberbaues von verkehrsanlagen, Ausgabe 2001

TRM

Rastanlage mit Tankstelle, Rasthaus und Motel Seite 68 von 69

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UG

Untersuchungsgebiet

WHG

Wasserhaushaltsgestz

ZTV E-StB 09

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009

16. BImSchV

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990

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Bild 1: Variante 1 - Umbau im Bestand

Bild 2: Variante 2 - Umbau im Bestand - maximal

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Bild 3: Vorzugsvariante Standortkonzept September 2009

Bild 4: Variante - Tausch Lkw- und Pkw-Parkstände

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Bild 5: Variante - Kolonnenparken

Bild 6: Variante - Kompaktparken

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