FH Münster

Postfach 30 20

FB Oecotrophologie • Facility Management Prof. Dr. Fritz Titgemeyer

D-48016 Münster

An die Studierenden des ersten Studiensemesters des Fachbereichs

Corrensstr. 25 D-48149 Münster

Oecotrophologie • Facility Management

fon +49 251 83-65400 fax +49 251 83-65402 [email protected]

der FH Münster

www.fh-muenster.de

Aktenzeichen 2016_013

Auskunft erteilt Doris Welp

Seite 1/1 Münster, 19.07.2016

Bankverbindung HELABA Landesbank HessenThüringen BIC-Code: WELA DE DD IBAN-Nr.: DE 95 3005 0000 0001 2673 19

Information für Erstsemester der Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Oecotrophologie • Facility Management

Liebe Studentin, lieber Student, zu Ihrem ersten Studiensemester an der Fachhochschule Münster am Fachbereich Oecotrophologie • Facility Management (FB OEF) heiße ich Sie im Namen der Lehrenden, der Mitarbeiter sowie der Studierendenschaft herzlich willkommen. Wir begrüßen Sie am Montag, den 26. September 2016 um 10:00 Uhr im Hörsaal (Raum D 027), Corrensstraße 25, 48149 Münster. Die Orientierungswoche beginnt mit der Begrüßungsveranstaltung am 26. und endet mit einem GrillEvent am 29. September. Im Rahmen der Orientierungswoche wird es zudem ein Abendprogramm geben. Weitere Informationen finden Sie ab Mitte September auf unserer Internetseite (fhmuenster.de/oef).

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Fritz Titgemeyer (Dekan)

Information zur koordinierten Hochschulzulassung in NRW Die Universitäten und Fachhochschulen in NRW garantieren, dass alle Zulassungsbescheide den Bewerberinnen und Bewerbern spätestens bis zum 4. August 2016 zugegangen sind. Die vereinbarte Mindesteinschreibefrist ist der 14. August 2016. Mit anderen Worten: Wenn Sie sich an mehreren Hochschulen in NRW für Studiengänge mit Numerus Clausus (NC) beworben haben, können Sie in Ruhe abwarten, ob Sie eine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang bekommen. Spätestens am 4. August haben Sie alle Zulassungsbescheide der Hochschulen in NRW auf dem Tisch. Sollte Ihr Wunschstudiengang nicht dabei sein, wurden Sie für diesen Studiengang im Hauptverfahren nicht zugelassen. Sie können dann unter den Ihnen vorliegenden Zulassungsbescheiden entscheiden. Sie wählen einen Studiengang aus und schreiben sich nur an der entsprechenden Hochschule ein.

Wichtig: Wenn Sie schon vor dem . August eine Zulassung für Ihren Wunschstudiengang bekommen, reichen Sie bitte Ihre Unterlagen zur Einschreibung direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheides an der entsprechenden Hochschule ein. Durch das frühe Einreichen der Unterlagen helfen Sie den Hochschulen den Bearbeitungsstau zu reduzieren. Wenn Sie sich zu Beginn der Einschreibungsfrist immatrikulieren, ist eine mehr oder weniger tagesaktuelle Bearbeitung möglich. Die Bearbeitungszeit für Unterlagen, die erst zum Ende der Einschreibungsfrist in den Studierendensekretariaten eintreffen, kann deutlich länger dauern.

Neues Semesterticket zum Wintersemester 2016/2017

An der FH Münster wird zum Wintersemester 16/17 ein Online-Smartphone-Ticket eingeführt. Der Postversand des alten elektronischen Semestertickets entfällt. Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket? Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr MyFH-Portal ein. Dort finden Sie ab dem 1. August einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-Dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen. Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist.

Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem 01.08.2016 das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.08. bis zum 31.08. nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.09. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen. Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA. http://www.astafh.de/ Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster. AStA der FH Münster Robert-Koch-Str. 30 (im Keller) 48149 Münster

Tel.: 0251 836499-1 Fax: 0251 836499-0 [email protected]

Öffnungszeiten: Mo: 12-16 Uhr Di-Do: 10-16 Uhr Fr: 10-14 Uhr

Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster. Montag bis Freitag 08.00 bis 21.00 Uhr

Tel: 0251 83-64911 [email protected]

Studiengang:

Oecotrophologie (Bachelor)

Anlagen

Seite

Antrag auf Einschreibung

1–3

Zweitschrift Antrag auf Einschreibung für Ihre Unterlagen

4–6

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

7–8

Erklärung zum Vorpraktikum

9

Erklärung für das Prüfungsamt

10

Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen

11

Merkblatt zur Krankenversicherung

12

Erläuterungen zur Beglaubigung

13

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium

14 – 15 16

Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Antrag zur Einschreibung per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschriften (Antrag und Erklärung zum Vorpraktikum) heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen.

Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau Schnellen Postfach 30 20 48016 Münster

Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Studiengang:

Oecotrophologie (Bachelor)

Adressänderung?                                                                                                                                                                         Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online‐Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 3. Unterlagen zu Punkt 1. bis 9. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1.

Antrag auf Einschreibung  (Original mit Unterschrift)

2.

Zulassungsbescheid  (einfache Kopie)

3.

Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (259,54 €) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

4.

Personalausweis oder Pass  (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

5.

Zugangsberechtigung

  (einf.  Kopie oder Ausdruck bei Online‐Banking) 

a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife  (Abitur)   (beglaubigte Kopie) oder b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife   (beglaubigte Kopie) oder c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)  Nachweis des gelenkten Praktikums / des  einschlägigen Praktikums einschließlich  der             Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW oder  Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH‐Reife geführt hat)   (beglaubigte Kopie) oder d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber ‐ Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, da Unterlagen bereits eingereicht. Machen Sie hier bitte ein Kreuz, damit wir  wissen, dass die Unterlagen vorliegen.) oder e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber ‐ Zugangsprüfungszeugnis   (beglaubigte Kopie) und gegebenenfalls f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben)  (beglaubigte Kopie)   (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben (beglaubigte Kopie)    (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) Seite 1

6.

Besondere Zugangsvoraussetzungen a)  Nachweis des Vorpraktikums bzw. einer abgeschlossenen, fachbezogenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)  (s. Anlage Seite 8) und b) Kurzbericht über das Praktikum auf dem Formblatt des Fachbereichs   (einfache Kopie) https://www.fh-muenster.de/oecotrophologie-facility-management/downloads/vorpraktikum-formular.pdf. oder c) Erklärung zum Vorpraktikum und Kurzbericht (Original)  (s. Anlage Seite 8 u. 9)

7.

Nachweis über abgeleistete Dienste   (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr‐ oder Zivildienst   (beglaubigte Kopie) oder b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) oder c) Nachweis über einen mindestens 6‐monatigen Freiwilligendienst, der spätestens  bis zum 31.10.2016 abgeleistet sein  muss. Folgende Dienste werden anerkannt:  BFD, FSJ, FÖJ, EFD,  Weltwärts, Kulturweit, ADiA   (beglaubigte Kopie) oder d) Nachweis über einen mindestens 2‐jährigen Entwicklungsdienst   (beglaubigte Kopie) oder e) Nachweis über die Betreuung  eines Kindes oder einer/eines pflegebedürftigen  Angehörigen von mindestens 6‐monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes oder die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise oder gar stündliche Pflege oder Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt.  (beglaubigte Kopien) 

8.

Erklärung für das Prüfungsamt  (Original) (Formular s. Anlage Seite 10)

9.

Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische  Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungs‐  bescheinigung ‐ Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 8 und Merkblatt Anlage Seite 12)

Die Unterlagen zu Punkt 10. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer  anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren. 10. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) ‐ jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges ‐

11. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche (Notenspiegel) (Original)

Seite 2

12. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss  Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) ‐ mit Angabe des Studienganges  und Fachsemesters ‐ (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Die Angabe zu Punkt 14. müssen nur machen, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule  eingeschrieben sind oder waren und ein NRW.Bank‐Darlehen bezogen haben. 14. Erklärung zum NRW.Bank Darlehen Haben oder hatten Sie ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank?    ja

nein Fördernummer der NRW‐Bank

Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 11)

Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die  Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach  Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt.

Ort, Datum

Unterschrift (Vor‐ und Zuname)

Seite 3

Zweitschrift für Ihre Unterlagen

Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name:

Vorname:

Geburtsdatum:

Studiengang:

Oecotrophologie (Bachelor)

Adressänderung?                                                                                                                                                                         Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online‐Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen und unterschreiben Sie auf Seite 3. Unterlagen zu Punkt 1. bis 9. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1.

Antrag auf Einschreibung  (Original mit Unterschrift)

2.

Zulassungsbescheid  (einfache Kopie)

3.

Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (259,54 €) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

4.

Personalausweis oder Pass  (einfache Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 7)

5.

Zugangsberechtigung

  (einf.  Kopie oder Ausdruck bei Online‐Banking) 

a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife  (Abitur)   (beglaubigte Kopie) oder b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife   (beglaubigte Kopie) oder c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)  Nachweis des gelenkten Praktikums / des  einschlägigen Praktikums einschließlich  der             Bescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRW oder  Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollen Erwerb der FH‐Reife geführt hat)   (beglaubigte Kopie) oder d) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber ‐ Meister, fachtreue Bewerber (Nachweis entfällt, da Unterlagen bereits eingereicht. Machen Sie hier bitte ein Kreuz, damit wir  wissen, dass die Unterlagen vorliegen.) oder e) Nachweis für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber ‐ Zugangsprüfungszeugnis   (beglaubigte Kopie) und gegebenenfalls f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für ausländische Studienbewerber/innen und für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben)  (beglaubigte Kopie)   (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben (beglaubigte Kopie)    (Erläuterungen s. Anlage Seite 7) Seite4

Zweitschrift für Ihre Unterlagen

6.

Besondere Zugangsvoraussetzungen a)  Nachweis des Vorpraktikums bzw. einer abgeschlossenen, fachbezogenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)  (s. Anlage Seite 8) und b) Kurzbericht über das Praktikum auf dem Formblatt des Fachbereichs   (einfache Kopie) https://www.fh-muenster.de/oecotrophologie-facility-management/downloads/vorpraktikum-formular.pdf oder c) Erklärung zum Vorpraktikum und Kurzbericht (Original)  (s. Anlage Seite 8 u. 9)

7.

Nachweis über abgeleistete Dienste   (Sollten Sie keinen der u. a. Dienste abgeleistet haben, müssen Sie nichts einreichen.) a) Nachweis über geleisteten Wehr‐ oder Zivildienst   (beglaubigte Kopie) oder b) Nachweis über die Verpflichtung auf Zeit bei der Bundeswehr bis zur Dauer von drei Jahren (beglaubigte Kopie) oder c) Nachweis über einen mindestens 6‐monatigen Freiwilligendienst, der spätestens  bis zum 31.10.2016 abgeleistet sei n muss. Folgende Dienste werden anerkannt:  BFD, FSJ, FÖJ, EFD, Weltwärts, Kulturweit, ADiA   (beglaubigte Kopie)

 

oder d) Nachweis über einen mindestens 2‐jährigen Entwicklungsdienst   (beglaubigte Kopie) oder e) Nachweis über die Betreuung  eines Kindes oder einer/eines pflegebedürftigen  Angehörigen von mindestens 6‐monatiger Dauer bis zur Dauer von 3 Jahren. Die Betreuung des Kindes oder die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise oder gar stündliche Pflege oder Betreuung pro Woche wird nicht als Dienst anerkannt.  (beglaubigte Kopien) 

8.

Erklärung für das Prüfungsamt  (Original) (Formular s. Anlage Seite 10)

9.

Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische  Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungs‐  bescheinigung ‐ Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 8 und Merkblatt Anlage Seite 12)

Die Unterlagen zu Punkt 10. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereits an einer  anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren. 10. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (Original) ‐ jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges ‐

11. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche (Notenspiegel) (Original) Seite5

Zweitschrift für Ihre Unterlagen

12. Nur bei vorherigem Hochschulabschluss  Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) ‐ mit Angabe des Studienganges  und Fachsemesters ‐ (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Die Angabe zu Punkt 14. müssen nur machen, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule  eingeschrieben sind oder waren und ein NRW.Bank‐Darlehen bezogen haben. 14. Erklärung zum NRW.Bank Darlehen Haben oder hatten Sie ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank?    ja

nein Fördernummer der NRW‐Bank

Unterlagen zu Punkt 15 müssen nur eingereicht werden, wenn Sie noch minderjährig sind. 15. Einwilligung der Erziehungsberechtigten, dass Sie das Studium aufnehmen dürfen. (Formular s. Anlage Seite 11)

Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die  Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach  Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt.

Ort, Datum

Unterschrift (Vor‐ und Zuname)

Seite 6

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Studiengang:

Zu 3.

Oecotrophologie (Bachelor)

Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der Fachhochschule Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Der Zahlungsnachweis gehört zu den Einschreibungsunterlagen und muss zusammen mit den weiteren Dokumenten zur Einschreibung eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Sollte der Zahlungseingang nicht erfolgen, wird Ihr Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben. Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende) sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) – mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters ein. (s. Punkt 13 des Antrags auf Einschreibung)

Zu 4.

Personalausweis oder Pass In der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber (Meister und fachtreue Bewerber) müssen die Kopie des Passes bzw. des Personalausweises nicht einreichen. Er liegt bereits vor.

Zu 5. f) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule besucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php

Zu 5. g) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber, die im Ausland die Schule besucht haben Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Bezirksregierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hochschulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf.

Seite 7

Zu 6. a) Erläuterungen zum Vorpraktikum Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis über ein achtwöchiges studiengangbezogenes Praktikum. Das Praktikum muss vor Studienbeginn (ca. Mitte September), spätestens bis zum 30. September abgeleistet sein. Einschlägige Berufsausbildungen und der Abschluss auf einer Fachoberschule für Ernährung und Hauswirtschaft werden auf das Praktikum angerechnet. Zusätzlich zu dem Praktikumsnachweis muss ein Kurzbericht erstellt werden, der zusammen mit dem Praktikumsnachweis im Service Office für Studierende eingereicht wird. Ausführliche Informationen zur Ausgestaltung des Praktikums, zu den einschlägigen Berufsausbildungen und zum Kurzbericht finden Sie unter dem u. a. Link. Regelungen zum Vorpraktikum: https://www.fh-muenster.de/oecotrophologie-facility-management/downloads/vorpraktikum_ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kontaktbüro des Fachbereichs. https://www.fh-muenster.de/oecotrophologie-facility-management/studium/kontakt-oecotrophologie.php

Zu 6. b) Erklärung zum Vorpraktikum Sollten Sie das Vorpraktikum noch nicht vollständig absolviert haben, reichen Sie bitte die Erklärung zum Vorpraktikum ein (Formular siehe Anlage Seite 9). In dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie das Praktikum bis zu dem in dieser Erklärung angegebenen Zeitpunkt abgeleistet haben und den Nachweis sowie den Kurzbericht unaufgefordert im Service Office für Studierende einreichen werden. Sollten Sie den Nachweis bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht erbracht haben, können Sie nicht eingeschrieben werden.

Zu 8.

Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 10)

Zu 9.

Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Mehr Informationen auf Seite 11 der Anlage und auf unseren Internetseiten: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/krankenversicherung.pdf

Seite 8

Erklärung zum Vorpraktikum

Name:

_________________________________

Vorname: _________________________________ Geb.-Dat.: _________________________________

Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Oecotrophologie (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum abzuleisten und den Nachweis sowie den Kurzbericht unaufgefordert spätestens bis zum 30.09.2016 im Service Office für Studierende vorzulegen. Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung nur vorgenommen werden kann, wenn ich den Nachweis des Praktikums fristgerecht im Service Office für Studierende einreiche.

Münster, den _________________

_____________________ (Unterschrift)

(bitte hier abtrennen!)

ZWEITSCHRIFT

(für Ihre Unterlagen)

Erklärung zum Vorpraktikum Name:

_________________________________

Vorname: _________________________________ Geb.-Dat.: _________________________________

Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang Oecotrophologie (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Vorpraktikum abzuleisten und den Nachweis sowie den Kurzbericht unaufgefordert spätestens bis zum 30.09.2016 im Service Office für Studierende vorzulegen. Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung nur vorgenommen werden kann, wenn ich den Nachweis des Praktikums fristgerecht im Service Office für Studierende einreiche.

Münster, den _________________

_____________________ (Unterschrift)

Seite 9

Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular. Name

Vorname

Geburtsdatum

Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster

Ich erkläre hiermit folgendes: Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen:

1.

ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge:

nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n)

in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern

nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden:

2.

Hochschule: Studiengang: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:

3.

ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen.

Ort und Datum

___________________________________ Unterschrift (Vor- und Zuname)

Seite 10

Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerberinnen und Studienbewerber und minderjährige Studierende

Hiermit willige ich als alleiniger gesetzlicher Vertreter bzw. wir als gemeinschaftliche gesetzliche Vertreter Name der Mutter..................................................................................................................................... , Name des Vaters.................................................................................................................................... , Anschrift................................................................................................................................................... darin ein, dass mein bzw. unser Sohn/meine bzw. unsere Tochter Name .............................................................................. , Geburtsdatum ............................................. Anschrift...................................................................................................................................................

an der Fachhochschule Münster ein Studium in einem Studiengang seiner/ihrer Wahl aufnimmt. Die Einwilligung umfasst alle Willenserklärungen und Handlungen, die für die Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und die sonstige Durchführung des Studiums erforderlich sind.

Die Kopie/n meines/unserer Personalausweise/s (Erziehungsberechtigte) liegt dieser Generaleinwilligung bei.

_______________________________________________________________________________ Unterschrift gesetzliche Vertreterin, Ort, Datum

_______________________________________________________________________________ Unterschrift gesetzlicher Vertreter, Ort, Datum

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Merkblatt

Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sie sind… a) gesetzlich versichert Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein Meldeformular zu erhalten. Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus, dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung oder freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus, welches von der Hochschule auszufüllen ist. Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen. b) privat versichert Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die gesetzliche Krankenkasse.) Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. c) ausländischer Studienbewerber aus der EU Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte oder, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer), anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E 106 oder 109) nachweisen.

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Die Beglaubigung Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen Rechtsanwälte, Sparkassen, Krankenkassen, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

 einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),

 die Unterschrift des Beglaubigenden und  den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 1.

Einschreibungsordnung Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie hier: https://www.fh-muenster.de/uploads/amtliche_bekanntmachungen/1_2016.pdf

2.

Erneute Auswahl nach einem Dienst Studieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an der Fachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin oder den Studienbewerber vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr oder ihm aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/dienst-info.pdf

3.

Rückmeldung Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per E-Mail aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für das Wintersemester). Der Versand der E-Mail erfolgt an Ihren FH-E-Mail-Account. Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.B. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt. Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: https://www.fh-muenster.de/rueckmeldung

4.

E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster. Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene E-MailAdresse regelmäßig – in der Regel täglich – abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen:

https://webmail.fh-muenster.de/src/login.php

Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myFH-Portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Seite 14

Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / 83-64911 (Münster) +49 (0) 2511 / 9-62654 (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten:

Montag - Freitag 8 - 21 Uhr Samstag 9 - 16 Uhr (während der Vorlesungszeit)

5.

zentrale Lernplattform ILIAS Die zentrale Lernplattform ILIAS bietet neben studienbegleitenden Lerninhalten unter anderem kostenfreie Selbstlernkurse oder einen persönlichen Arbeitsraum zur Dateiablage an. Einloggen können Sie sich mit der zentralen FH-Kennung (s. Punkt 4). https://ilias.fh-muenster.de/ilias

6.

Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen können Sie am besten online mitteilen. https://www.fh-muenster.de/adresse_aendern

7.

Ausbildungsförderung Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, 48151 Münster,  (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, 48041 Münster. http://www.studentenwerk-muenster.de/ Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster oder an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 – International Office -, Hüfferstraße 27, 48149 Münster. https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php

8.

Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), 48149 Münster,  +49 251 83-64991. In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. http://www.astafh.de/ Dort unter AStA – Büro ► Semesterticket

9.

Wohnungs-/Zimmersuche Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, 48151 Münster  +49 251 837-0 (Wohnheime); http://www.studentenwerk-muenster.de/ Stadt Münster: http://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/wohnungsvermittlung/studierende.html Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt,  +49 2551 962214. Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewiesen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden. http://www.meldebox.de/Umzug-Muenster-Westfalen/Einwohnermeldeamt/Muenster,-Westfalen-Mitte-89057/ http://www.meldebox.de/Umzug-Steinfurt/Einwohnermeldeamt/Steinfurt-90008/ Seite 15

Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster:

1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.B. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr. www.fh-muenster.de/serviceoffice

2. Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen. www.fh-muenster.de/zsb

3. International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich „Internationales“. www.fh-muenster.de/internationaloffice

4. Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. www.fh-muenster.de/bibliothek

5. Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. www.fh-muenster.de/careerservice Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie, ... finden Sie auch unter: www.fh-muenster.de/studienberatung Seite 16