WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG

Inhalt

Ansprechpartner

Stand 11/2005

Rundschreiben Produkte Hypothekenkreditgeschäft - Produktübersicht Annuitätendarlehen Ratendarlehen WL-FUTURE WL-HYPO-REAL WL-HYPO-SPEZIAL WL-PLUS Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit Darlehen mit Tilgungsaussetzung bis zu 10 Jahren gegen Ansparung in einen Investmentfonds, in eine inländische fondsgebundene Lebensversicherung oder in eine inländische fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen einen Bausparvertrag, eine inländische Kapitallebensversicherung oder eine inländische Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht KfW-Darlehen KfW-Wohneigentumsprogramm 10 Jahre Zinsbindung (124) über BB3 Auslandsfinanzierung Kommunalgeschäft Kommunaldarlehen Kassenkredite Public-Private-Partnership-Modell (PPP) Derivate und strukturierte Darlehen Schuldenportfoliomanagement Portfoliomanagement Baulandentwicklung Bewertung kommunaler Liegenschaften Privatisierungsberatung

Kreditmodelle WL-HYPO I WL-HYPO II WL-Vermittlungsgeschäft WL-Unterbeteiligung KREDIT online

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Inhalt

Service Technische Voreinstellungen BB3 WL-HIT BB3 – BB3-Funktionen – „Provisionsvorschau RBS Genoba“ „Übernahme der Beratungsergebnisse aus RBS Genoba in BB3“ – WL-BANK-Produkte VR-BankenPortal WL-FUTURE Beratungsnachweis (Kopiervorlage) Baugeldentwicklung (Kundeninformation) Information zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Kundeninformation) Sicherheitendokumente

Stand 11/2005

Bodenkreditbank AG

Ansprechpartner

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG

a n s p re ch p a r t n e r

Regionale Zuständigkeit: Niedersachsen

Clemens Schemmer Abteilungsdirektor, Prokurist Fon 0251 4905-270 Fax 0251 4905-112 [email protected]

Rolf Schönherr Referatsleiter Fon 0251 4905-260 Fax 0251 4905-110 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Timo Baecker Fon 0251 4905-267 [email protected] Christina Morlock Fon 0251 4905-264 [email protected]

Marion Müller Fon 0251 4905 -269 Fax 0251 4905 -110 [email protected]

Kerstin Elpert Fon 0251 4905-263 [email protected] Fax 0251 4905-110

Stand 09/2005

Sentmaringer Weg 1 48151 Münster www.wl-bank.de

Oliver Reeker Stellv. Referatsleiter Fon 0251 4905-265 Fax 0251 4905-110 [email protected]

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG

a n s p re ch p a r t n e r

Regionale Zuständigkeit: Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Münster, Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf, Berlin, Neue Bundesländer

Clemens Schemmer Abteilungsdirektor, Prokurist Fon 0251 4905 -270 Fax 0251 4905 -112 [email protected]

Dirk Blasig Referatsleiter Fon 0251 4905-290 Fax 0251 4905 -396 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Anja Neumann Fon 0251 4905-292 [email protected]

Katja Binder Fon 0251 4905-349 Fax 0251 4905-391 [email protected]

Christian Lohmann Fon 0251 4905-298 [email protected] Cordula Mehring Fon 0251 4905-294 [email protected] Margit Albers Fon 0251 4905-291 [email protected]

Stand 09/2005

Volker Saborny Fon 0251 4905-297 [email protected] Fax 0251 4905-396

Sentmaringer Weg 1 48151 Münster www.wl-bank.de

Bernhild Frandrup Stellv. Referatsleiterin Fon 0251 4905-293 Fax 0251 4905-396 [email protected]

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG

a n s p re ch p a r t n e r

Regionale Zuständigkeit: Regierungsbezirk Detmold

Clemens Schemmer Abteilungsdirektor, Prokurist Fon 0251 4905-270 Fax 0251 4905-112 [email protected]

Roland Schwenke Referatsleiter Fon 0251 4905-340 Fax 0251 4905-391 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Verena Mersmann Fon 0251 4905-346 [email protected]

Katja Binder Fon 0251 4905-349 Fax 0251 4905-391 [email protected]

Carmen Hüwe Fon 0251 4905-347 [email protected] Katja Schmid Fon 0251 4905-343 [email protected] Markus Kemna Fon 0251 4905-344 [email protected] Fax 0251 4905-391 Stand 09/2005

Sentmaringer Weg 1 48151 Münster www.wl-bank.de

Rainer Aschwer Stellv. Referatsleiter Fon 0251 4905-342 Fax 0251 4905-391 [email protected]

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a n s p re ch p a r t n e r

Regionale Zuständigkeit: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Clemens Schemmer Abteilungsdirektor, Prokurist Fon 0251 4905-270 Fax 0251 4905-112 [email protected]

Michael Giese Referatsleiter Fon 0251 4905-370 Fax 0251 4905-110 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Hildegard Nattler Fon 0251 4905-372 [email protected] Rainer Sträterhoff Fon 0251 4905-373 [email protected]

Fax 0251 4905-110

Stand 09/2005

Marion Müller Fon 0251 4905-269 Fax 0251 4905 -110 [email protected]

Sentmaringer Weg 1 48151 Münster www.wl-bank.de

Michael Anders Stellv. Referatsleiter Fon 0251 4905-371 Fax 0251 4905-110 [email protected]

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a n s p re ch p a r t n e r

Regionale Zuständigkeit: Regierungsbezirk Arnsberg, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen, Schermbeck

Clemens Schemmer Abteilungsdirektor, Prokurist Fon 0251 4905-270 Fax 0251 4905-112 [email protected]

Mechtild Fischer Referatsleiterin Fon 0251 4905-275 Fax 0251 4905-112 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Michael Brandl Fon 0251 4905-279 [email protected] Stefanie Silge Fon 0251 4905-274 [email protected] Susann Schrank Fon 0251 4905-277 [email protected] Fax 0251 4905-112

Stand 09/2005

Katja Binder Fon 0251 4905-349 Fax 0251 4905 - 391 [email protected] Marion Müller Fon 0251 4905-269 Fax 0251 4905-110 [email protected]

Sentmaringer Weg 1 48151 Münster www.wl-bank.de

Alfons Roer Stellv. Referatsleiter Fon 0251 4905-273 Fax 0251 4905-212 [email protected]

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a n s p re ch p a r t n e r

Treasury, Geld- und Kapitalmarktgeschäft Referat Öffentliche Kunden

Stand 09/2005

Sascha Aldag Abteilungsdirektor, Prokurist Fon 0251 4905-227 Fax 0251 4905-229 [email protected]

Robert Holl Stellv. Abteilungsleiter, Prokurist Fon 0251 4905-220 Fax 0251 4905-229 [email protected]

Treasury, Geld- und Kapitalmarktgeschäft

Referat Öffentliche Kunden

Markus Krampe Referatsleiter Öffentliche Kunden Fon 0251 4905-440 Fax 0251 4905-449 [email protected]

Sekretariat

Halit Anapa Fon 0251 4905- 239 [email protected]

Kirsten Jucknat Fon 0251 4905-441 [email protected]

Oliver Battling Fon 0251 4905-226 [email protected]

Lothar Keckeis Fon 0251 4905-444 [email protected]

Ivana Havrlikova Fon 0251 4905-223 [email protected]

Jörg Schunck Fon 0251 4905-442 [email protected]

Hermann Kallwey Fon 0251 4905-221 [email protected]

Peter Siegel Fon 0251 4905-443 [email protected]

Torsten Probst Fon 0251 4905-228 [email protected]

Nicola Trendelkamp Fon 0251 4905-445 [email protected]

Jochen Schader Fon 0251 4905-224 [email protected]

[email protected] Fax 0251 4905-449

Margret Tyburzy Fon 0251 4905-232 [email protected] [email protected] Fax 0251 4905-229

Petra Alichmann Fon 0251 4905-447 Fax 0251 4905-229 [email protected]

Sentmaringer Weg 1 48151 Münster www.wl-bank.de

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT

a n s p re ch p a r t n e r

Bodenkreditbank AG

Regionale Zuständigkeit: Aachen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Düsseldorf, Kreis Düren, Duisburg, Erftkreis, Kreis Euskirchen, Essen, Kreis Kleve, Köln, Mainz-Bingen, Mettmann, Neuss, Oberhausen, Rhein-Hunsrück, Kreis Wesel

Thomas Plum Direktor Niederlassungsleiter, Prokurist Fon 0211 778 -1540 Fax 0211 778 -1565 [email protected]

Andreas Pieper Referatsleiter Fon 0211 778-1550 Fax 0211 778 - 1 578 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Christoph Schmitz Fon 0211 778 -1562 [email protected]

Christel Knoblich Fon 0211 778 -1541 Fax 0211 778 -1565 [email protected]

Marion Zydek Fon 0211 778 -1548 [email protected] Franz-Josef Artz Fon 0211 778 -1552 [email protected]

Stand 09/2005

Ingrid Diste Fon 0211 778 -1545 [email protected] Kathrin Lex Fon 0211 778 -1572 [email protected] Fax 0211 778 -1578 Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf www.wl-bank.de

Klaus Peters Stellv. Referatsleiter Fon 0211 778 -1554 Fax 0211 778 -1578 [email protected]

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT

a n s p re ch p a r t n e r

Bodenkreditbank AG

Regionale Zuständigkeit: Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastel-Wittlich, Bonn, Kreis Heinsberg, Krefeld, Leverkusen, Mayen-Koblenz, Mönchengladbach, Neuwied, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg, Remscheid, Trier-Saarburg, Viersen, Westerwald, Wuppertal

Thomas Plum Direktor Niederlassungsleiter, Prokurist Fon 0211 778-1540 Fax 0211 778-565 [email protected]

Marco Schaub Stellv. Niederlassungsleiter, Referatsleiter, Prokurist Fon 0211 778-1555 Fax 0211 778-1547 [email protected]

Mitarbeiter/innen Bianca Thomas Fon 0211 778-1563 [email protected] Herbert Wigge 0211 778-1559 [email protected] Karin Roer Fon 0211 778-1574 [email protected]

Stand 09/2005

Matthias Rammrath Fon 0211 778-1573 matthias.rammrath @wl-bank.de Michael Klaus Fon 0211 778 -1567 [email protected] Peter Schatz Fon 0211 778-1551 [email protected]

Birgit Weber Stellv. Referatsleiterin Fon 0211 778 -1558 Fax 0211 778 -1547 [email protected]

Sekretariat Torsten Henke Fon 0211 778-1566 [email protected]

Christel Knoblich Fon 0211 778-1541 Fax 0211 778-1565 [email protected]

Veronika Josephs Fon 0211 778-1557 [email protected]

Fax 0211 778-1547

Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf www.wl-bank.de

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG

a n s p re ch p a r t n e r

Repräsentanz Berlin Regionale Zuständigkeit: Berlin und Neue Bundesländer

Jürg Schönherr Leiter der Repräsentanz Berlin Vertriebsdirektor Fon 030 220021-11 Fax 030 220021-50 [email protected]

Roland Faulian Kundenbetreuer Fon 030 220021-13 Fax 030 220021-50 [email protected]

Mitarbeiter/innen

Sekretariat

Elke Rother Fon 030 220021-14 [email protected]

Karin Schindler Fon 030 220021-10 Fax 030 220021-50 [email protected]

Sandra John Fon 030 220021-12 [email protected]

Fax 030 220021-50

Stand 09/2005

Friedrichstraße 60 10117 Berlin www.wl-bank.de

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT

Hypothekenkreditgeschäft

Produkte

Bodenkreditbank AG

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG

P ro d u k t e

Hypothekenkreditgeschäft - Produktübersicht (Produktbedingungen für den Wohnungsbau bis TEUR 300)

Standarddarlehen

Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit (nur Wohnungsbau)

WL-HYPO-REALDarlehen (nur Wohnungsbau)

WL-FUTURE-Darlehen

Darlehensart

Annuitätenund Festdarlehen

Annuitätenund Festdarlehen

Annuitätenund Festdarlehen

Annuitätenund Festdarlehen

Darlehenssumme

mind. TEUR 40 (Zinsaufschlag von 0,50 % p.a. bei Darlehen unter TEUR 40)

TEUR 50 bis TEUR 300 mit Regeltilgung von max. 2 % p.a.

TEUR 40 bis TEUR 300

mind. TEUR 40 (Zinsaufschlag von 0,50 % p.a. bei Darlehen unter TEUR 40)

Zinsbindung

frei wählbar

10-15 Jahre

10-15 Jahre

10 Jahre beginnend mit dem Auszahlungsdatum

Sondertilgung

s. Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit

jährlich einmalige Sondertilgungsmöglichkeit von max. 5 % des Darlehensbetrages mind. EUR 2.500 (nicht kumulierbar) Zeitpunkt ist frei wählbar

möglich

nicht möglich

Optionsprämie



einmalig 0,25 % des Darlehensbetrages





Beleihung

bis 80 % des Beleihungswertes (Zinsaufschlag von 0,15 % p.a. bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes)

bis 60 % des bis 80 % des Beleihungswertes Beleihungswertes (Zinsaufschlag von 0,15 % p.a. bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes)

Bearbeitungsgebühr

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

Auszahlung

100 %

100 % abzgl. Optionsprämie

100 %

100 %

nicht anwendbar mit



_

Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit

anwendbar mit



WL-HYPO-REAL

WL-FUTURE

WL-HYPO-REAL

Konditionen

s. Tableau

s. Tableau

0,10 % p.a. Zinsvorteil gegenüber den Standardkonditionen

derzeit 0,015 % Future-Prämie pro Monat auf 10-JahresKonditionen bis Darlehensabnahmetermin

Sonstiges







WL-FUTURE-Zeitraum max. 36 Monate (nur bei Umschuldung u. Prolongation)

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. ab dem 91. 3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionen- Tag nach Konditionenvereinbarung vereinbarung

3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionenvereinbarung

3 % p.a. ab Auszahlungsdatum auf den noch nicht valutierten Darlehensbetrag

Wertermittlungsgebühr

entfällt

entfällt

entfällt

WL-FUTURE

bis 80 % des Beleihungswertes (Zinsaufschlag von 0,15 % p.a. bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes)

Stand: 01/06

entfällt

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P ro d u k t e

Hypothekenkreditgeschäft - Produktübersicht

Stand 11/2005

(Produktbedingungen für den Wohnungsbau bis TEUR 300)

WL-HYPO-SPEZIAL

WL-PLUS

Darlehensart

Kombination von festen und flexiblen Darlehensteilen

Endfälliges Darlehen zur Zwischenfinanzierung von gebundenem Eigenkapital

Zinsbindung

Max. 10 Jahre

1 - 36 Monate

Sondertilgung

Darlehen frei rückzahl- nicht möglich bar (jeweils zum 30.06. bzw. 30.12.)

Zuschläge



0,5 % auf den Grundzins bei Zwischenfinanzierung von Verkaufserlösen von Immobilien

Beleihung

bis 80 % des Beleihungswertes

Abtretung/Verpfändung d. Vermögenswerte o. Ansprüche aus dem Kaufvertrag der Immobilie

Bearbeitungsgebühr

-

0,75 % fällig bei Auszahlung des ersten Darlehensteilbetrages

Auszahlung

100 %

100 %

Konditionen

s. Tableau

Grundzinssatz s. Tableau

Sonstiges

-

Zwischenfinanziert werden: Sparguthaben, Bausparguthaben, Festverzinsliche Wertpapiere, Lebensversicherungen, Verkaufserlöse v. Immobilien (s. Produktbedingungen in Produktbeschreibung)

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. ab dem 91. 3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionen- Tag nach Konditionenvereinbarung vereinbarung

Tilgung

Darlehen frei rückzahl- endfälliges Darlehen, bar (jeweils zum tilgungsausgesetzt 30.06. bzw. 30.12.) während Zinsbindung

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P ro d u k t e

Annuitätendarlehen Beim Annuitätendarlehen werden während des jeweiligen Zinsfestschreibungszeitraumes gleichbleibende Raten entrichtet. Annuitätendarlehen sind die heute meist vereinbarte Darlehensform. Die Bezeichnung stammt von der Art der Verzinsung und Tilgung des Darlehens ab. Die Annuität enthält einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Mit zunehmender Rückzahlung des Darlehens sinken die zu entrichtenden Zinsen. Da die Rate mindestens bis zum Ende des Zinsfestschreibungszeitraumes gleichhoch bleibt, nimmt bei sinkendem Zinsanteil der Tilgungsanteil zu. Die Annuität wird je nach vertraglicher Vereinbarung meistens in gleich bleibenden monatlichen Teilbeträgen gezahlt. Der von uns ermittelte anfängliche effektive Jahreszins (PAngV) berücksichtigt: – – – – –

monatlich nachträgliche Zahlung für Zinsen und Tilgung sofortige Tilgungsverrechnung 1 % Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen 1/2 tilgungsfreies Jahr eventuelle Disagiobeträge, die auf die Zeit der Zinsfestschreibung verteilt werden

Was Sie sonst noch wissen sollten Tilgungsrate

Mindestens 1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen

Auszahlungen

Nach Baufortschritt bzw. nach MaBV, 100 % Auszahlung

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionenvereinbarung; taggenaue Berechnung

Bearbeitungsgebühr

Keine

Kontoführungsgebühr

Keine

Teilvalutierungsaufschlag

Keiner

Zinsaufschläge

0,50 % bei Darlehen unter TEUR 40 0,15 % bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes 0,20 % bei Darlehen über 90 % des Beleihungswertes

Wertermittlungsgebühr





Stand 11/2005

Entfällt für Darlehen bis TEUR 300 bei Beleihung wohnwirtschaftlich und gemischt genutzter Objekte (gewerblicher Mietertrag maximal 1/3 der Gesamtmiete) In anderen Fällen 0,20 % des Darlehensbetrages, mindestens EUR 250

Absicherung

Erstrangige Briefgrundschuld mit 15 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 5 %; persönlich gegen die Darlehensnehmer und dinglich sofort vollstreckbar nach § 800 ZPO

Besondere Hinweise

Für gewerbliche Beleihungen sind Zinssätze sowie Tilgungsmodalitäten einzelfallbezogen mit uns abzustimmen.

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P ro d u k t e

Annuitätendarlehen Diese Darstellung zeigt den Verlauf eines Darlehens über TEUR 100 bei einem Nominalzins von 5,50 % p.a. und einer jährlichen Tilgung von 1 % p.a. Tilgung EUR Zins 7.000

6.000

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0 1

Stand 11/2005

5

10

15

20

25

30 Jahre

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P ro d u k t e

Ratendarlehen Beim Hypothekarkredit mit Ratentilgung bleibt der zu leistende Rückzahlungsbetrag (Tilgungsrate plus Zinsen) nicht gleich, sondern reduziert sich. Dies deshalb, weil die Tilgungsraten des Kredites über die vereinbarte Laufzeit konstant bleiben, der Zinsanteil jedoch durch die fortlaufende Tilgung der Gesamtschuld sinkt.

Was Sie sonst noch wissen sollten Tilgungsrate

Abhängig von Zinsbindungsfrist und Objekt. Eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren sollte nicht überschritten werden.

Effektivzinssatz

Wird einzelfallbezogen ermittelt und beinhaltet die vertraglich vereinbarten Konditionenbestandteile.

Auszahlungen

Nach Baufortschritt bzw. nach MaBV

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionenvereinbarung; taggenaue Berechnung

Bearbeitungsgebühr

Keine

Kontoführungsgebühr

Keine

Teilvalutierungsaufschlag

Keiner

Zinsaufschläge

0,50 % bei Darlehen unter TEUR 40 0,15 % bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes 0,20 % bei Darlehen über 90 % des Beleihungswertes

Wertermittlungsgebühr





Stand 11/2005

Entfällt für Darlehen bis TEUR 300 bei Beleihung wohnwirtschaftlich und gemischt genutzter Objekte (gewerblicher Mietertrag maximal 1/3 der Gesamtmiete) In anderen Fällen 0,20 % des Darlehensbetrages, mindestens EUR 250

Absicherung

Erstrangige Briefgrundschuld mit 15 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 5 %; persönlich gegen die Darlehensnehmer und dinglich sofort vollstreckbar nach § 800 ZPO

Besondere Hinweise

Für gewerbliche Beleihungen sind Zinssätze sowie Tilgungsmodalitäten einzelfallbezogen mit uns abzustimmen.

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Ratendarlehen Diese Darstellung zeigt den Verlauf eines Darlehens über TEUR 100 bei einem Nominalzins von 5,50 % p.a. und einer jährlichen Tilgungsrate von EUR 1.000. Tilgung Zins EUR 7.000

6.000

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0 1

Stand 11/2005

5

10

15

20

25

30 Jahre

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P ro d u k t e

WL-FUTURE

Stand 11/2005

Schon heute die aktuell günstigen Zinsen für morgen sichern! Bei auslaufenden Zinsbindungen in den nächsten drei Jahren können schon heute feste Konditionen für später vereinbart werden.

WL-FUTURE-Zeitraum

Maximal 36 Monate

WL-FUTURE-Zinsfestschreibung

10 Jahre Zinsfestschreibung, beginnend mit dem Auszahlungsdatum

WL-FUTURE-Zinssatz

10-Jahres-Kondition + Future-Prämie (Bitte erfragen Sie den Zinssatz individuell bei Ihren WL-BANK-Kreditbetreuern oder auf unserer Homepage www.wl-bank.de)

Zinsaufschlag

0,50 % bei Darlehen unter TEUR 40

Bereitstellungszinsen

Ab Auszahlungsdatum 3 % p.a. des noch nicht valutierten Darlehensbetrages

Beratungsnachweis

Der Beratungsnachweis ist vom Kunden zu unterschreiben; eine Kopiervorlage finden Sie in diesem Ordner unter „Service“.

Bonitätsunterlagen

Bitten Sie den Kunden, die Unterlagen drei Monate vor Auszahlung zu aktualisieren.

Sonstiges

Keine Sondertilgungsmöglichkeit In Kombination mit WL-HYPO-REAL möglich

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P ro d u k t e

WL-HYPO-REAL Die Kreditvermittlung erfolgt ausschließlich über BB3. Ihre Vorteile –

Wohnungsbaudarlehen zu Vorzugskonditionen



Baukredite mit 0,10 % p.a. unter Tableaukondition bei voller Provision



In Kombination mit WL-FUTURE möglich

Was Sie sonst noch wissen sollten

Stand 11/2005

Anwendbar mit

WL-HYPO I und WL-HYPO II

Beleihung

Wohnwirtschaftliche Beleihung im Realkreditbereich (60 %)

Darlehenssummen

TEUR 40 – TEUR 300

Zinsbindung

10 – 15 Jahre

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionenvereinbarung, taggenaue Berechnung

Bearbeitungsgebühr

Keine

Kontoführungsgebühr

Keine

Teilvalutierungsaufschlag

Keiner

Sonstiges

Kombiniert mit Sondertilgungsmöglichkeit, WL-FUTURE und Prolongationen; Übernahme von Notar-/Grundbuchkosten für Umschuldung/Ablösung

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P ro d u k t e

WL-HYPO-SPEZIAL Eine Kombination von flexiblen und festen Darlehensbestandteilen. Das Produkt WL-HYPO-SPEZIAL ist mit folgenden Produktmerkmalen ausgestattet: – Online-Antrag effizient und komfortabel über BB3 – Anwendbar mit WL-HYPO I, WL-HYPO II und WL-Vermittlungsgeschäft – Beleihungen bis TEUR 300

Was Sie sonst noch wissen sollten Darlehen 1:

- 10-jährige Zinsbindungsfrist zu Tableaukonditionen für 2/3 bzw. 3/4 des Darlehensbetrages - Tilgung mindestens 1 % - monatliche Zins- und Tilgungsverrechnung - Standardprovision je Kreditmodell (lfd. 0,25 % p. a. bzw. 1,5 % einmalig) - keine zusätzlichen Kosten bzw. Gebühren

Darlehen 2:

- 6-Monats-EURIBOR gekoppelter Zinssatz (zzgl. 0,90 % Marge) für 1/3 bzw. 1/4 des Darlehensbetrages - Zinsanpassungstermine jeweils zum 30.06. bzw. 30.12. - monatliche Zinsverrechnung - Darlehen frei rückzahlbar (jeweils zum 30.06. bzw. 30.12.) spätestens innerhalb von 10 Jahren nach Antragstellung - Vermittlungsprovision: lfd. 0,10 % p.a. auf die Restvaluta per 30.12. - Möglichkeit der Umwandlung in ein Darlehen mit langfristiger Zinsbindung gem. Konditionentableau (mindestens 1 % Regeltilgung vom Darlehensursprungsbetrag) - keine zusätzlichen Kosten bzw. Gebühren

Berechnungsbeispiele:

Immobilienfinanzierung gesamt 120.000,00 EUR zu Realkreditbedingungen:

Variante 1 (2/3 - 1/3): Darlehen 1: Betrag: 10 Jahreszinssatz gem. Tableau (TOP-Zins u. WL-HYPO-REAL berücksichtigt) Tilgung: anf. eff. Jahreszins:

Stand 11/2005

Variante 2 (3/4 - 1/4): 80.000,00 EUR

4,10 % 1,00 % oder 4,18 %

Darlehen 1: Betrag: 10 Jahreszinssatz gem. Tableau (TOP-Zins u. WL-HYPO-REAL berücksichtigt) Tilgung: anf. eff. Jahreszins:

90.000 EUR

4,10 % 1,00 % oder 4,18 %

Darlehen 2: Betrag: 40.000,00 EUR 6-Monats-EURIBOR zzgl. 0,90 % 3,074 % anf. eff. Jahreszins: 3,120 %

Darlehen 2: Betrag: 30.000,00 EUR 6-Monats-EURIBOR zzgl. 0,90 % 3,074 % anf. eff. Jahreszins: 3,120 %

Bei der Gesamtbetrachtung Variante 1 (Darlehen 1 und 2) ergibt sich der folgende Zinssatz: 3,76 % anf. eff. Jahreszins: 3,83 %

Bei der Gesamtbetrachtung Variante 2 (Darlehen 1 + 2) ergibt sich der folgende Zinssatz: 3,84 % anf. eff. Jahreszins: 3,91 %

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WL-PLUS Endfälliges Darlehen zur Zwischenfinanzierung von gebundenem Eigenkapital Zwischenfinanziert werden die hier aufgeführten, auf EURO lautenden Sicherheiten -

Sparguthaben bis zu 100 % des Auszahlungsbetrages bei Fälligkeit

-

Bausparguthaben bis 100 % zzgl. Darlehensanspruch

-

Festverzinsliche Wertpapiere öffentlicher Schuldner oder Kreditinstitute mit Sitz in der EU, der Schweiz, den USA oder Kanada, die mit mindestens A- von einer externen Ratingagentur geratet sind

-

Garantierte Ablaufleistungen von Lebensversicherungen deutscher Lebensversicherunggesellschaften

-

Bis zu 100% des Verkaufserlöses einer Immobilie nach Abzug der Ablösevaluten der auf der Immobilie lastenden Verbindlichkeiten aus bereits geschlossenen Kaufverträgen

Was Sie sonst noch wissen sollten Zinsbindung und Laufzeit

1-36 Monate (Zinsbindung und Laufzeit dürfen nicht voneinander abweichen)

Verzinsung

Der Grundzinssatz wird im Konditionentableau veröffentlicht

Zuschläge

Der Grundzins ist um 0,5 % p.a. bei der Zwischenfinanzierung von Verkaufserlösen von Immobilien zu erhöhen

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. auf den noch nicht valutierten Darlehensbetrag ab dem 91. Tag nach Konditionenvereinbarung

Bearbeitungsgebühr

0,75 % fällig bei Auszahlung des ersten Darlehensteilbetrages

Abnahmefrist

Die Hälfte der vereinbarten Laufzeit/ Zinsbindungsfrist, maximal 11 Monate

Besicherung

Abtretung / Verpfändung der jeweiligen Vermögenswerte oder der Ansprüche aus dem bereits geschlossenen Kaufvertrag der Immobilie

Tilgung

endfälliges Darlehen, für die Dauer der Zinsbindung tilgungsausgesetzt

Nicht anwendbar in Kombination mit

WL-FUTURE und Sondertilgung

Stand 11/2005

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Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit

Stand 11/2005



Für private Wohnungsbaudarlehen mit 10- bis 15-jähriger Zinsbindung



Annuitätendarlehen von TEUR 50 bis TEUR 300 mit Regeltilgung von maximal 2 % p.a.



Festdarlehen



Jährlich einmalige Sondertilgung von maximal 5 % des Darlehensbetrages vom 1. bis 15. Jahr der Zinsbindung; mindestens EUR 2.500 (nicht kumulierbar)



Der Zeitpunkt der Sondertilgung ist frei wählbar



Einmalige Optionsprämie von 0,25 % des Darlehensbetrages



Anwendbar mit WL-HYPO-REAL

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Eigenheimzulagedarlehen

Stand 11/2005

Ratendarlehen mit konstanter Tilgung durch Eigenheimzulage, Baukindergeld und ggf. Ökozulage –

Maximaler Darlehensbetrag in Höhe des Gesamtbetrages der Eigenheimzulage zuzüglich Baukindergeld und ggf. Ökozulage



Ratendarlehen mit konstanter Tilgung durch Eigenheimzulage und Baukindergeld zum 30.03. jeden Jahres



Monatliche nachträgliche Zinszahlung



Zinsbindung und Laufzeit betragen 8 Jahre



Jeweils gültige Konditionen für Darlehen mit 8-jähriger Zinsbindung



Keine Anwendung mit WL-HYPO-REAL

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Stand 11/2005

Darlehen mit Tilgungsaussetzung bis zu 10 Jahren gegen Ansparung in einen Investmentfonds, in eine inländische Fondsgebundene Lebensversicherung oder in eine inländische Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht –

Zinsbindung: 1 bis 15 Jahre



Tilgungsaussetzung nur für Finanzierungsanteile im Realkreditbereich bis 60 % des Beleihungswertes



Das Objekt dient wohnwirtschaftlichen Zwecken (Ein- und Mehrfamilienhäuser).



Das Wohnobjekt ist nicht älter als 10 Jahre.



Abtretung/Verpfändung der Lebensversicherung, der Rentenversicherung oder der FondsAnteile zugunsten der WL-BANK bzw. im Fall von WL-HYPO I zugunsten der Primärbank mit anschließender stiller Abtretung dieser Ansprüche an die WL-BANK.



Bei Rentenversicherungen Abtretung des Kapitalwahlrechts an die WL-BANK bzw. im Fall von WL-HYPO I an die Primärbank mit anschließender stiller Abtretung des Kapitalwahlrechts an die WL-BANK.



Anlage der Gelder in Fondsprodukte mit Vermögenswerten und Aktien/Beteiligungen in Europa und den OECD-Staaten



Die monatliche Ansparrate muss mindestens einer 1 %-igen Tilgung entsprechen. Sondereinzahlungen in den Fonds sind jederzeit möglich.



Tilgung ab 11. Jahr zwingend



Entspricht die Wertentwicklung der abgetretenen/verpfändeten Versicherung bzw. der abgetretenen/verpfändeten Fonds nicht dem regulären Tilgungsverlauf, behält sich die WL-BANK vor, eine höhere Ansparrate zu vereinbaren oder zusätzlich das Darlehen mit der vereinbarten regelmäßigen Tilgung zu versehen.

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Stand 11/2005

Darlehen mit Tilgungsaussetzung gegen einen Bausparvertrag, eine inländische Kapitallebensversicherung oder eine inländische Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht –

Zinsbindung: 1 bis 15 Jahre



Darlehen bis 80 % des Beleihungswertes für wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Objekte (Neubauten als auch Altbauten)



Tilgungsaussetzung für die Dauer der Zinsbindung



Abtretung/Verpfändung des Bausparvertrages, der Kapitallebensversicherung oder der Rentenversicherung zugunsten der WL-BANK bzw. im Fall von WL-HYPO I zugunsten der Primärbank mit anschließender stiller Abtretung dieser Ansprüche an die WL-BANK.



Bei Rentenversicherungen Abtretung des Kapitalwahlrechts an die WL-BANK bzw. im Fall von WL-HYPO I an die Primärbank mit anschließender stiller Abtretung des Kapitalwahlrechts an die WL-BANK.



Die monatliche Ansparrate muss mindestens einer 1 %-igen Tilgung entsprechen. Sondereinzahlungen in den Bausparvertrag sind jederzeit möglich.



Entspricht die Wertentwicklung des abgetretenen/verpfändeten Bausparvertrages bzw. der abgetretenen/verpfändeten Versicherung nicht dem regulären Tilgungsverlauf, behält sich die WL-BANK vor, eine höhere Ansparrate zu vereinbaren oder zusätzlich das Darlehen mit der vereinbarten regelmäßigen Tilgung zu versehen.

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Bodenkreditbank AG

KfW-Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kreditprogramme zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen KfW-Darlehen bieten wir in Verbindung mit Kapitalmarktdarlehen an. Aktuelle Kreditprogramme der KfW sind: –

KfW-Wohneigentumsprogramm (Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum)



KfW-Programm “Solarstrom erzeugen” (Finanzierung von kleinen Photovoltaik-Investitionen)



KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm (Finanzierung von Maßnahmenpaketen zur CO2-Einsparung in Wohngebäuden des Altbestandes)



KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 (Finanzierung von Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben sowie Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung im gesamten Bundesgebiet sowie von Rückbaumaßnahmen in den neuen Ländern und Berlin (Ost)). – Mindestdarlehenssumme: EUR 30.000

_

KfW-Programm “Ökologisches Bauen” (Finanzierung von energetisch hochwertigen Neubauten)

Weitere Informationen und Konditionen über die Kreditprogramme können Sie über uns erfahren oder direkt unter der Homepage der KfW -> www.kfw.de.

Stand 11/2005

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KfW-Wohneigentumsprogramm 10 Jahre Zinsbindung (124) über BB3 Darlehen aus dem Programm KfW-Wohneigentum können über BB3 beantragt werden. Hierbei übernimmt die WL-BANK das Kreditobligo. Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist mit folgenden Produktmerkmalen ausgestattet: – – – – – – – – –

Online-Antrag effizient und komfortabel über BB3 Anwendbar mit WL-HYPO I, WL-HYPO II und WL-Vermittlungsgeschäft Kann mit unserem Produkt WL-HYPO-REAL kombiniert werden Gilt in Kombination mit einem Kapitalmarktdarlehen der WL-BANK Rein wohnwirtschaftliche Beleihung bis maximal 90 % des Beleihungswertes Darlehenssummen für KfW-Wohneigentumsdarlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten, max. TEUR 100 Zinsbindung von 10 Jahren Einmalige Provision von 0,50 % (Die in BB3 ausgewiesene Provision ist hierbei nicht relevant.) Es gelten die aktuellen Rahmenbedingungen der KfW.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Stand 11/2005

Antragsformular

Gewährleistung durch die vermittelnde Bank, dass vor Datenübertragung über BB3 ein unterschriebener KfW-Antrag vorliegt. (EFW unter Art.-Nr. 2000203)

Darlehensvertrag

Der Vermittlerbank wird nach Zusage durch die KfW der Darlehensvertrag von der WL-BANK zur Verfügung gestellt.

Zinssatz/Reservierung

Die endgültige Festlegung des Zinssatzes erfolgt mit der Darlehenszusage durch die KfW. Daher ist eine Reservierung nicht möglich.

Finanzierungsplan

Ergänzend hierzu sind folgende Angaben zu erfassen: – Wohnfläche – Anzahl der Wohneinheiten – Beleihungswert – Information über Vorhabensbeginn, ggf. Termin des Finanzierungsgespräches – Hinweis, wenn bereits ein Kaufvertrag existiert – Anzahl der tilgungsfreien Jahre oder Anpassung in BB3

Besondere Hinweise

Bei Finanzierungen oberhalb von 80 % des Beleihungswertes sind der WL-BANK Objekt- und Bonitätsunterlagen einzureichen. Ergänzend gelten die jeweils gültigen „Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite – Endkreditnehmer –” der KfW.

Weitere Informationen und Konditionen über die Kreditprogramme können Sie über uns erfahren oder direkt unter der Homepage der KfW -> www.kfw.de.

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Auslandsfinanzierung

Stand 11/2005

Wir finanzieren Immobilien in Spanien und den Niederlanden!

Wohnobjekte Gewerbeimmobilien

– – – – –

Vielseitig nutzbare Geschäftsräume Büro- und Verwaltungsgebäude Handels- und Lagergebäude / Distributionsgebäude Verbrauchermärkte Gemischt genutzte Objekte

Mindestdarlehenssumme

TEUR 100

Zahlungsweise

Monatlich nachträglich

Absicherung

Eintragung einer erstrangigen EUR-Hypothek in Darlehenshöhe am Finanzierungsobjekt

Niederlande

Spanien

Darlehenshöhe

Maximal 80 % des Beleihungswertes der Immobilie

Maximal 50 % des Verkehrswertes des Beleihungsobjektes

Einmalige Bearbeitungskosten

0,50 % des Darlehensbetrages zuzüglich Fremdkosten

1 % des Darlehensbetrages zuzüglich Fremdkosten

Konditionen

www.wl-bank.de

www.wl-bank.de

Gutachterkosten

0,20 % (oder Kosten des von der WL-BANK beauftragten Gutachters)

Kosten des von der WL-BANK beauftragten Gutachters

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Kommunalgeschäft

Produkte

Bodenkreditbank AG

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Referat Öffentliche Kunden Als Pfandbriefinstitut hat die WL-BANK langjährige Erfahrung im Geschäft mit der öffentlichen Hand. Die WL-BANK fungiert innerhalb der WGZ BANK-Gruppe als Kompetenzcenter für die öffentlichen Kunden. Sie ist sowohl für den Produktvertrieb als auch für die Kundenbetreuung zuständig. Im Rahmen des Vertriebskonzeptes werden die Volksbanken und Raiffeisenbanken als ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg eingebunden: Zum einen stellen sie den regionalen Bezug zu den Städten und Gemeinden in ihrem Geschäftsgebiet her. Zum anderen werden die Volksbanken und Raiffeisenbanken durch die erweiterte Angebotspalette in der Wahrnehmung sowie im Wettbewerb in ihrem Geschäftsgebiet gestärkt. Hierdurch können die bestehenden Kontakte zu Bürgermeistern und Kämmerern intensiviert und ausgebaut werden. Unsere Erfahrungen und Kompetenzen für diesen Kundenkreis konzentrieren wir innerhalb der Abteilung Treasury, Geld- und Kapitalmarktgeschäft in dem Referat Öffentliche Kunden. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite in der Rubrik “Ansprechpartner”.

Produkt- und Leistungsspektrum Aus unserem umfangreichen Produkt- und Leistungsspektrum erstellen unsere Kundenbetreuer maßgeschneiderte Finanzkonzepte, die genau auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet sind. Wir bieten Ihnen: -

Kommunaldarlehen Kassenkredite Public-Private-Partnership-Modelle (PPP) Derivate und strukturierte Finanzierungen Schuldenportfoliomanagement Portfoliomanagement Baulandentwicklung Bewertung kommunaler Liegenschaften Privatisierungsberatung

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unser Produkt- und Leistungsspektrum für öffentliche Kunden ausführlich dar.

Stand 11/2005

WL-BANK WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT

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Produkt- und Leistungsspektrum für öffentliche Kunden (1/3) Kommunaldarlehen Kommunaldarlehen werden insbesondere an Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe vergeben. Die Konditionen werden auf Basis des aktuellen Kapitalmarktniveaus kalkuliert und i.d.R. als Tageskondition angeboten. Die Abgabe des Angebotes erfolgt üblicherweise telefonisch und immer zeitnah zur Entscheidung der Kommune. Des Weiteren können sich die Kommunen über Forwarddarlehen bereits heute das aktuell günstige Zinsniveau für auslaufende Zinsbindungen sichern. Die Einholung der erforderlichen Unterlagen, wie z.B. die Haushaltssatzung und die aufsichtsbehördliche Genehmigung, erfolgt durch die WL-BANK.

Kassenkredite Kassenkredite sind Kreditaufnahmen der Kommune zur Sicherung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfes. Die Konditionen werden auf Basis des aktuellen Geldmarktniveaus kalkuliert. Die Abgabe des Angebotes erfolgt üblicherweise telefonisch und immer zeitnah zur Entscheidung der Kommune. Die Einholung der erforderlichen Unterlagen, wie z.B. die Haushaltssatzung und die aufsichtsbehördliche Genehmigung, erfolgt durch die WL-BANK.

Public-Private-Partnership-Modelle (PPP) Bau, Betrieb und Unterhalt öffentlicher Einrichtungen werden aufgrund der derzeit angespannten Haushaltssituation zunehmend zur Herausforderung für viele Kommunen. Deshalb werden von den Kommunen verstärkt neue Wege geprüft und eingeschlagen. Das Stichwort hierzu lautet “PPP”. Diese Abkürzung steht für Public-Private-Partnership. Darunter versteht man die partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft bei der Realisierung öffentlicher Vorhaben und Projekte.

Stand 11/2005

Die WL-BANK bietet im Rahmen von PPP-Projekten die Finanzierung durch den Ankauf von Werklohnforderungen (Forfaitierung) an. Bei der Werklohnforfaitierung verkauft der private Auftragnehmer seine Forderungen aus einem Werkvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber an die WL-BANK und finanziert mit dem Forderungskaufpreis die Baukosten des Vorhabens. Diese Werklohnforderung wird durch die Kommune einredefrei gestellt. Die WL-BANK kann die Finanzierung damit zu kommunalkredit-orientierten Konditionen darstellen. Der Ankauf von Werklohnforderungen kann entweder schrittweise während der Bauphase (Mogendorfer Modell) oder nach vollständiger Abnahme des Bauvorhabens (Bund-Modell) erfolgen.

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Produkt- und Leistungsspektrum für öffentliche Kunden (2/3) Derivate und strukturierte Finanzierungen Derivate sind innovative Finanzinstrumente, die zur Zinssicherung und Optimierung der öffentlichen Haushalte eingesetzt werden. Insbesondere eignen sich hierfür derivative Zinsinstrumente wie Zinsswaps, Forwardswaps, Doppelswaps, Swaptions, Caps, Floors und Collars. Strukturierte Finanzierungen sind individuell gestaltbare Alternativprodukte zu den klassischen Kassenkrediten und Kommunaldarlehen. Durch die Einbindung von Derivaten, wie z.B. Caps, Collars oder Kündigungs- und Zinswandlungsrechte, können sich Vorteile gegenüber den herkömmlichen Finanzierungsformen ergeben.

Produktbeispiele: a) Zinsvariables Darlehen mit fester Annuität und Mindesttilgung Die Kommune zahlt eine feste Annuität, die aus einem variablen Zins und einer variablen Tilgung besteht. Durch die Vereinbarung einer Zinsobergrenze (Cap) legt die Kommune gleichzeitig die Mindesttilgung fest. Vorteile für die Kommune: Durch die feste Annuität steht die Haushaltsbelastung für die Kommune bereits bei Abschluss für die vereinbarte Laufzeit fest. Bei einem niedrigen variablen Zinssatz fließt ein großer Anteil der festen Annuität in eine erhöhte Tilgung, somit wird die Gesamtlaufzeit des Darlehens reduziert. Das Zinsänderungsrisiko ist durch die vereinbarte Zinsobergrenze begrenzt, wobei die vereinbarte Mindesttilgung gesichert bleibt.

b) Kassenkredit mit Gläubigerkündigungsrecht Die Kommune räumt der WL-BANK das Recht ein, die Zinsbindung zu einem fest vereinbarten Termin vorzeitig aufzulösen. Hierdurch kann die Kommune eine günstigere Zinskondition in der ersten Periode realisieren. Liegt das Zinsniveau zum Kündigungszeitpunkt unter dem Zinssatz des Kassenkredites, wird die WL-BANK den Kassenkredit voraussichtlich nicht kündigen, weil Sie aus dem Kredit eine höhere Verzinsung erzielt. Die Kommune partizipiert weiter von dem Vorteil, dass die Durchschnittsverzinsung unter dem Marktzins zum Abschlusszeitpunkt liegt. Stand 11/2005

Liegt das Zinsniveau zum Kündigungstermin über dem Zinssatz des Kassenkredits, wird die WLBANK den Kassenkredit voraussichtlich kündigen, weil sie am Markt eine höhere Verzinsung erzielt. Bis zu einem bestimmten Zinsniveau (Break even), welches bereits bei Abschluss berechnet werden kann, ist der Kassenkredit mit Gläubigerkündigungsrecht günstiger als der klassische Kassenkredit.

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Produkt- und Leistungsspektrum für öffentliche Kunden (3/3) Schuldenportfoliomanagement Zielsetzung des kommunalen Schuldenportfoliomanagements ist die Optimierung des kommunalen Kreditportfolios, z.B. durch die Reduktion der Zinsbelastung, die Minimierung von Zinsänderungsrisiken und die Steuerung von Zinsanpassungsterminen. Die WL-BANK bietet je nach Präferenz und Bedarf der Kommune eine einmalige Beratung oder ein langfristiges Betreuungskonzept an. In enger Abstimmung mit der Kommune wird nach erfolgter Analyse das Kreditportfolio bedarfsgerecht strukturiert. Vorteile für die Kommune: - Dauerhafte Entlastung des kommunalen Haushalts - Professionelle Betreuung durch die WL-BANK - Gewährleistung von Transparenz und bestmöglichen Marktkonditionen - Kompetenz- und Entscheidungshoheit bleiben bei der Kommune

Produkte aus der WGZ BANK-Gruppe Als zentraler Ansprechpartner für die öffentlichen Kunden in der WGZ BANK-Gruppe kann die WL-BANK auf sämtliche Produktbereiche der WGZ BANK-Gruppe zurückgreifen. Hierzu zählen insbesondere: Portfoliomanagement Im Rahmen des Portfoliomanagements arbeitet die WL-BANK eng mit der Abteilung Private Banking der WGZ BANK zusammen, die über langjähriges Know-how in der Vermögensverwaltung verfügt. Das aktive Management der Vermögenswerte erfolgt dabei unter Berücksichtigung der individuellen Anlagebedingungen des öffentlichen Kunden. Baulandentwicklung Die WL-BANK unterstützt in Zusammenarbeit mit der WGZ Immobilien + Treuhand (WGZ I+T) die Kommune bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen. Hierzu gehören u.a. die Ausarbeitung der Planung, die privatrechtliche Neuordnung der Grundstücksverhältnisse und die Übernahme der sonstigen Infrastrukturmaßnahmen.

Stand 11/2005

Bewertung kommunaler Liegenschaften Die Kommunen werden durch die Umstellung von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung vor neue Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz kommunale Liegenschaften bewertet werden. Dazu gehören u. a. Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Grundstücke und Kanalisationssysteme. Die WL-BANK greift im Rahmen der Bewertung kommunaler Liegenschaften auf das Produkt- und Leistungsspektrum der WGZ I + T zu. Privatisierungsberatung Über die WGZ-BANK Tochter "Corporate Finance Beratung" bietet die WL-BANK den Kommunen eine Privatisierungsberatung an. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt hierbei in der individuellen Beratung und Betreuung der Kommune in allen relevanten Fragen zum Thema Privatisierung, wie z.B. zum Kauf und Verkauf von öffentlichen Unternehmen oder hinsichtlich der Rechtsformwahl.

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Kreditmodelle

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K re d i t m o d e l l e

WL-HYPO I Werden Sie zur Pfandbriefbank! Sie sagen Wohnungsbaudarlehen im eigenen Namen für Rechnung der WL-BANK zu.

Ihre Vorteile –

Konditionenhoheit



Bilanzwirksames Geschäft



Keine Anrechnung bei Grundsatz I



Kein Beitrag zum Sicherungsfonds



Laufende Provision mit individueller Berechnung der Provisionshöhe in BB3

Was Sie sonst noch wissen sollten Abschluss eines Rahmenvertrages notwendig Zusagekompetenz: Je Objekt maximal TEUR 300, bei mehreren Objekten maximal TEUR 500 je Darlehensnehmer (wohnwirtschaftliche Nutzung) Beleihung bis 80 % des Beleihungswertes Einzureichende Unterlagen: – Kopie des mit dem Kunden geschlossenen Darlehensvertrages mit Allgemeinen Darlehensbedingungen der WL-BANK und Übermittlung der Legitimationsdaten über BB3 inklusive Legitimationsprüfung – Lichtbilder des Beleihungsobjektes (bei Neubauten nach Fertigstellung) – Original-Forderungsabtretung Absicherung durch Briefgrundschuld in Darlehenshöhe

Stand 11/2005

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K re d i t m o d e l l e

WL-HYPO II Ihre Zusagekompetenz im Namen und für Rechnung der WL-BANK sichert Ihre Flexibilität und Ihren Marktauftritt! Sie sagen Wohnungsbaudarlehen im Namen und für Rechnung der WL-BANK zu.

Ihre Vorteile –

Konditionenhoheit



Nicht-bilanzwirksames Geschäft



Einmalprovision mit individueller Berechnung der Provisionshöhe in BB3

Was Sie sonst noch wissen sollten Abschluss eines Rahmenvertrages notwendig Zusagekompetenz: Je Objekt maximal TEUR 300, bei mehreren Objekten maximal TEUR 500, je Darlehensnehmer (wohnwirtschaftliche Nutzung) Beleihung bis 80 % des Beleihungswertes Einzureichende Unterlagen: – Original des mit dem Kunden geschlossenen Darlehensvertrages mit Allgemeinen Darlehensbedingungen der WL-BANK inklusive Legitimationsprüfung und Übermittlung der Legitimationsdaten über BB3 – Lichtbilder des Beleihungsobjektes (bei Neubauten nach Fertigstellung) – Einzugsermächtigung – Bei Kaufobjekten: Kaufvertrag in Kopie – Gegebenenfalls Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem Darlehensvertrag – Bestätigung der gesicherten Gesamtfinanzierung/Bonitätsangaben Absicherung durch Briefgrundschuld in Darlehenshöhe

Stand 11/2005

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K re d i t m o d e l l e

WL-Vermittlungsgeschäft Die individuelle Kreditvermittlung über BB3 mit Prüfung und Entscheidung des Antrags durch die WL-BANK.

Ihre Vorteile –

Die WL-BANK prüft und genehmigt den Darlehensantrag.



Die WL-BANK erteilt die Genehmigung über BB3 und



ermächtigt die Bank, den Darlehensvertrag im Namen der WL-BANK zu unterzeichnen.



Einmalprovision mit individueller Berechnung der Provisionshöhe in BB3.

Was Sie sonst noch wissen sollten Einzureichende Unterlagen: – Original des mit dem Kunden geschlossenen Darlehensvertrages mit Allgemeinen Darlehensbedingungen der WL-BANK inklusive Legitimationsprüfung und Übermittlung der Legitimationsdaten über BB3 – Lichtbilder des Beleihungsobjektes (bei Neubauten nach Fertigstellung) – Einzugsermächtigung – Bei Kaufobjekten: Kaufvertrag in Kopie – Gegebenenfalls Abtretung der Auszahlungsansprüche aus dem Darlehensvertrag Bestätigung der gesicherten Gesamtfinanzierung/Bonitätsangaben oder ersatzweise übliche Bonitätsunterlagen Absicherung durch Briefgrundschuld in Darlehenshöhe

Stand 11/2005

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K re d i t m o d e l l e

WL-Unterbeteiligung Sie sagen Wohnungsbaudarlehen, an denen sich die WL-BANK bis zu 100 % unterbeteiligt, im eigenen Namen zu.

Ihre Vorteile –

Nicht bilanzwirksames Geschäft; insofern keine Kosten, die in Relation zu Ihrer Bilanzsumme zu entrichten sind



Konditionenhoheit



Keine Anrechnung bei Grundsatz I



Kein Beitrag zum Sicherungsfonds



Laufende Provisionen mit individueller Berechnung der Provisionshöhe in BB3

Was Sie sonst noch wissen sollten Abschluß eines Rahmenvertrages notwendig Zusagekompetenz: Je Objekt maximal TEUR 300, bei mehreren Objekten maximal TEUR 500 je Darlehensnehmer (wohnwirtschaftliche Nutzung) Beleihung bis 80% des Beleihungswertes Einzureichende Unterlagen: –

– – –

Kopie des mit dem Kunden geschlossenen Darlehensvertrages mit den Allgemeinen Darlehensbedingungen der WL-BANK und Übermittlung der Ligitimationsdaten über BB3 inklusive Legitimationsprüfung Lichtbilder des Beleihungsobjektes (bei Neubauten nach Fertigstellung) Original-Forderungsabtretung

Absicherung durch Briefgrundschuld in Darlehenshöhe Stand 11/2005

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K re d i t m o d e l l e

KREDIT online „KREDIT online“ bietet Ihnen ein Online-Kreditantragstool für Baufinanzierungen im Internet mit integrierter Schnittstelle zu BB3*. Die automatische Weiterbearbeitung der Internetdaten in BB3 in Ihrem Hause gewährleistet eine effiziente und kostensparende Abwicklung. Die Produkte der WL-BANK können ebenso wie bankeigene Produkte angeboten werden. Vertragsabschluss und Legitimationsprüfung finden im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Bank statt. Erweitern Sie Ihren Vertriebsweg im Sinne des Multi-Channel-Bankings: Zur Geschäftsanbahnung und Kundenbindung! Ihre Vorteile –

Einfache Nutzung mit Workflow-Steuerung



Zeit-/Kostenreduktion



Flexibilität durch Kombination von Internetanfrage und Beratung vor Ort



Optionaler Miet- und Finanzierungsrechner



Automatische Übertragung von Bestandskundendaten aus der Kundenverwaltung der Bank über BB3 in die „KREDIT online”-Masken.



Versand von Teildaten und elektronische Kontaktaufnahme durch Kunden möglich

*Dieses Tool für die Homepages der Banken im GAD-Gebiet wurde in Zusammenarbeit von GAD und WL-BANK entwickelt. Die WL-BANK bietet keine Kreditanfrage per Internet für Privatkunden über ihre Homepage an.

Ansprechpartnerin Anne Görges Fon 0251 4905-216 Fax 0251 4905-219 [email protected]

Stand 11/2005

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Service

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Ss e rv i c e

Einmalige technische Voreinstellungen für Systemkoordinatoren Im Vorfeld der erstmaligen Nutzung von WL-HIT BB3 sind folgende Einstellungen im BB3-System einmalig vorzunehmen:

Kompetenzen Für die Produktverwaltung (Systemkoordinator): Profil$VBHYPG = Verkn.Produkte VB Für die Beratung (Berater / Sachbearbeiter): Profil$KDSHYP = Inform.Hypothekenbankdarl. GV4444 = Beraten mit Verbundprodukten Darlehen Für die Antragsbearbeitung (Berater /Sachbearbeiter): Profil$KDSGET = Genehmigen Antrag VB Für die Bearbeitung der Transferdaten (Berater / Sachbearbeiter): Profil$VBTB = Bearb.Verbund Transfer Profil$VBTL = Lösch.Verbund Transfer

Einbindung der WL-BANK Produkte Über die Menüpunkte 1=Geschäftsführungsbereich > 1=Institutsverwaltung > 3=Produktverwaltung > 1=Sparten/Konten > 3= Darlehen > 8=Produkte Verbundpartner können in den einzelnen Produktbereichen Annuitäten- und Festdarlehen die entsprechenden WL-BANK Produkte bankindividuell eingestellt werden. Unter Aktion 1=1. Auswahl HYP-Produkt für Verknüpfung wird zunächst eine Übersicht aller zur Verfügung stehenden WL-BANK Produkte angezeigt. Über die Aktion a=anzeigen können die kompletten Produktdaten eingesehen werden. Mit der Aktion n=neuanlegen erfolgt die Neuanlage eines spiegelgleichen hauseigenen Produktes mit Verknüpfung zum jeweiligen WL-BANK Produkt. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass bei jeder Aktualisierung des jeweiligen WL-BANK Produktes (Konditionen etc.) eine entsprechende Übernahme in das hauseigene Produkt automatisch vorgenommen wird.

Stand 11/2005

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S e rv i c e

WL-HIT BB3 WL-HIT BB3 bietet Ihnen viele Vorteile… - Keine unproduktive Doppelerfassung von Objekt-, Kunden- und Kontendaten - Keine Papieranträge - Kein „Springen“ zwischen verschiedenen PC-Programmen - Keine Verzögerungen bei Auszahlungen - Kein Produktpflegeaufwand durch Bereitstellung der Produktdaten, z.B. bei Zinssatzänderungen

Mit WL-HIT BB3 Synergieeffekte nutzen ... - Zeitersparnis durch Einmaleingabe - Provisionskalkulation - Kostenersparnis - Einfache Kommunikation

Mit WL-HIT BB3 alle Kompetenzen vor Ort … - Konditionenhoheit - Zusagekompetenz

Mit WL-HIT BB3 ist vieles möglich … - Erstellung eines Finanzierungsplans - BB3-Kreditantrag = WL-BANK-Antrag - Einheitliche Beleihungswertermittlung - Unverbindliche Konditionenreservierung - Produktunabhängige Provisionswahl (laufend/einmalig) - Anbindung der WL-BANK-Produkte an die Beratungssoftware GENOBA GUI - Profit-Center-Rechnung

Mit WL-HIT BB3 am Markt … - Tagesaktuelle Konditionen - Information bei Konditionenänderung am Vortag (WL-PREVIEW) - Individueller Zinssatz - Einfluss auf Höhe und Art der Vermittlungsprovision

Stand 11/2005

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BB3-Funktionen Informationen – Auswertungen – Abfragen Abfrage von Verbundkundenbeziehungen Über die Listmaske „KGVM1001 - Verbundkundenbeziehungen“ können Sie einsteigen. Nach Eingabe der Kontonummer Ihres Kunden und Auswahl von „1 - Übersicht” erhalten Sie eine Aufstellung der vorhandenen Verbundkundenbeziehungen des Kunden. Anschließend über die Eingabe „I - Info Vertragsdaten Verbund” werden die bei der WL-BANK geführten Darlehenskonten aufgelistet. Durch die Aktion „X - Auswahl” werden folgende Felder angezeigt: – – – – – – – – –

WL Kundennummer Darlehensnummer Name WL-BANK Währung Produkt Festzinsende Zinssatz Verwendungszweck Objekt

– – – – – – – – –

Kundennummer Kontonummer Vorname WL-BANK Produktbereich Kontensaldo Darlehensbetrag Tilgungssatz Monatliche Annuität Berater

Profit-Center-Rechnung Seit dem BB3-Release 2.6.0 bietet Ihnen die WL-BANK als Verbundpartner Profit-Center-Daten für das Vermittlungsgeschäft unter BB3. Nutzen Sie einfach die Möglichkeit mehr über die Provisionshöhe und deren Zuordnung zu jedem Berater, Sachbearbeiter oder jeder Filiale zu erfahren. Diese Information können Sie komfortabel über das BB3-Bestellwesen (Bestellung Nr. 22/28) monatlich abrufen. Sie müssen nur den Fälligkeitsschlüssel für die Bestellung auf „täglich” setzen.

Über folgende Datenfelder erhalten Sie eine Übersicht:

Stand 11/2005

– – – – – – – – – – – –

Institutsnummer Filial-Nummer Primärbank SL Verbundpartner-Geschäft Kontonummer Nachname Betrag Einmalprovision Datum Festzinsende Datum letzte Buchung Produktbereichsnummer Bestandsprovision in % Verwendungszweck Summe Einmalprovision lfd. Jahr

– – – – – – – – – – – –

Institutsnummer extern Bedienerbez. Berater Primärbank Kundennummer Vorname Ursprünglicher Darlehensbetrag Valuta 1. Auszahlung Datum letzte Änderung Kz Einmalprovision gebucht Produktnummer Art Finanzierungsobjekt Währungsschlüssel Summe Einmalprovision Vorjahr

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“Provisionsvorschau RBS Genoba” “Übernahme der Beratungsergebnisse aus RBS Genoba in BB3” In der Beratung des Kunden mit WL-BANK-Produkten kann über den Button „Konditionen” und den Reiter „Provisionsvorschau” die Kalkulation der Provisionen vorgenommen werden. Hierzu wird die Art des Vermittungsgeschäfts WL-HYPO I, WL-HYPO II oder Standardvermittlung eingegeben und anschließend der Button „Kalkulation” gedrückt. Danach kann das Beratungsergebnis aus RBS Genoba nach BB3 übertragen werden. Über den Reiter „Vertrag” wird mit dem Button „Speichern” das Beratungsergebnis aus RBS Genoba nach BB3 übertragen. Somit ist sichergestellt, dass die Beratung des Kunden nur einmal erfasst werden muss. Die Weiterverarbeitung der Beratungsergebnisse in BB3 erfolgt genauso, als ob die Beratung in BB3 selbst durchgeführt worden ist: Der Berater hat verschiedene Auswahlmöglichkeiten für die Bearbeitung der WL-BANK-Produkte: -> -> -> -> ->

-> -> -> ->

Punkt 2. „Marktbereich” Punkt 7. „Beraterprogramme” Punkt 2: „Beratung Darlehen” Punkt 4. „Beratung mit Ergebnisdaten” Sie befinden sich jetzt auf der Maske „KDSM4931”. Bitte geben Sie hier die „Kundennummer” oder den „Bezeichner”, unter dem das Beratungsergebnis abgespeichert wurde, ein. Enter-Taste Sind mehrere Darlehensberatungen zu diesem Kunden gespeichert, erscheint eine Auflistung der Beratungsergebnisse der Darlehen dieses Kunden. Vor das entsprechende WL-BANK-Darlehen setzt der Berater jetzt ein “B” für Bearbeiten des Darlehens. Enter-Taste

Hier hat der Berater verschiedene Auswahlmöglichkeiten für die Bearbeitung der WL-BANK-Produkte:

Stand 11/2005

-> -> -> -> ->

F14: „Sichern Reservierung” F16: „Druck” F17: „Tilgungsplan” F20: „Provision” F21: „Antrag”

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WL-BANK Produkte Folgende Produkte sollten im Produktbereich 2 = Annuitätendarlehen und Produktbereich 3 = Festdarlehen angelegt und mit denen der WL-BANK verknüpft werden. Siehe hierzu auch Seite 26 im WL-HIT BB3 KOMPAKT Benutzerhandbuch. Die Produktnummern können selbstverständlich gemäß Ihrer eigenen Produktphilosophie verändert werden. Produktnummer

Bezeichnung des Produktes

105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115

Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau

5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung

150 151 152 153 154 155 161 162 163

WL-HYPO-REAL WL-HYPO-REAL WL-HYPO-REAL WL-HYPO-REAL WL-HYPO-REAL WL-HYPO-REAL WL-PLUS WL-PLUS WL-PLUS

10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre

Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung Zinsfestschreibung

910 911 912 913 914 915

Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau Wohnungsbau

10 11 12 13 14 15

mit mit mit mit mit mit

Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

Sondertilgung Sondertilgung Sondertilgung Sondertilgung Sondertilgung Sondertilgung

Die Produkte 110-113 und 150-153 müssen für das Produkt WL-FUTURE genutzt werden. Im Produktbereich 4 = Darlehen mit konstanter Tilgung kann das Produkt Akt

Produktnr. 902

Bezeichnung des Produktes Eigenheimzulagedarlehen

Stand 11/2005

und im Produktbereich 2 = Annuitätendarlehen das Produkt Akt

Produktnr. 400

Bezeichnung des Produktes KFW-Wohneigentum 10 Jahre Zinsfestschreibung

angelegt werden bzw. verknüpft werden.

WL-HYPO-SPEZIAL Akt

Produktnr.

Bezeichnung des Produktes

180

WL-HYPO-SPEZIAL

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VR-BankenPortal Das VR-BankenPortal ist eine zentrale Informationsplattform für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im genossenschaftlichen FinanzVerbund. In diesem Portal finden Sie zahlreiche Informationen zu verschiedenen Verbundpartnern. Der Auftritt der WL-BANK informiert Sie insbesondere über: - Allgemeine Informationen zu unserem Unternehmen und unseren Geschäftsfeldern, - Unser umfangreiches Produkt- und Leistungsspektrum, wie Sie es auch in diesem Produktordner vorliegen haben, - Die aktuellen Konditionen für Immobilienfinanzierungen, - Aktuelle Geschäftszahlen, wie z.B. unseren Geschäftsbericht, - Unsere Flyer als pdf-Download, - Die aktuelle Präsentation für Investor-Relations. Der Zugriff auf das VR-BankenPortal ist kostenlos nach Abschluss einer Nutzungsvereinbarung möglich. Sie können das Portal an jedem Arbeitsplatz nutzen, auch wenn dieser keinen Internet-Zugang hat! Sprechen Sie uns für weitere Informationen oder die Zusendung der Nutzungsvereinbarung bitte an! Ansprechpartnerinnen Laura Dertmann Fon 0251 4905-210 Fax 0251 4905-219 [email protected]

Stand 11/2005

Anne Görges Fon 0251 4905-216 Fax 0251 4905-219 [email protected]

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Auf einen Blick Produktbedingungen für den Wohnungsbau bis TEUR 300* Standarddarlehen

Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit (nur Wohnungsbau)

WL-HYPO REALDarlehen (nur Wohnungsbau)

WL-FUTURE-Darlehen

Darlehensart

Annuitätenund Festdarlehen

Annuitätenund Festdarlehen

Annuitätenund Festdarlehen

Annuitätenund Festdarlehen

Darlehenssumme

mind. TEUR 40 (Zinsaufschlag von 0,50 % p.a. bei Darlehen unter TEUR 40)

TEUR 50 bis TEUR 300 mit Regeltilgung von max. 2 % p.a.

TEUR 50 bis TEUR 300

mind. TEUR 40 (Zinsaufschlag von 0,50 % p.a. bei Darlehen unter TEUR 40)

Zinsbindung

frei wählbar

10-15 Jahre

10-15 Jahre

10 Jahre beginnend mit dem Auszahlungsdatum

Sondertilgung

s. Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit

jährlich einmalige Sondertilgungsmöglichkeit von max. 5 % des Darlehensbetrages mind. EUR 2.500 (nicht kumulierbar) Zeitpunkt ist frei wählbar

möglich

nicht möglich

Optionsprämie



einmalig 0,25 % des Darlehensbetrages





Beleihung

bis 80 % des Beleihungswertes (Zinsaufschlag von 0,15 % p.a. bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes)

bis 60 % des bis 80 % des Beleihungswertes Beleihungswertes (Zinsaufschlag von 0,15 % p.a. bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes)

Bearbeitungsgebühr

entfällt

entfällt

entfällt

entfällt

Auszahlung

100 %

100 % abzgl. Optionsprämie

100 %

100 %

nicht anwendbar mit



_

Darlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit

anwendbar mit



WL-HYPO REAL

WL-FUTURE

WL-HYPO REAL

Konditionen

s. Tableau

s. Tableau

0,10 % p.a. Zinsvorteil gegenüber den Standardkonditionen (für Prolongationen und Eigenheimzulagedarlehen gelten keine WL-HYPO REAL-Konditionen)

derzeit 0,018 % Future-Prämie pro Monat auf 10-JahresKonditionen bis Darlehensabnahmetermin

Sonstiges







WL-FUTURE-Zeitraum max. 36 Monate (nur bei Umschuldung u. Prolongation)

Bereitstellungszinsen

3 % p.a. ab dem 91. 3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionen- Tag nach Konditionenvereinbarung vereinbarung

3 % p.a. ab dem 91. Tag nach Konditionenvereinbarung

3 % p.a. ab Auszahlungsdatum auf den noch nicht valutierten Darlehensbetrag

Wertermittlungsgebühr

entfällt

entfällt

entfällt

WL-FUTURE

bis 80 % des Beleihungswertes (Zinsaufschlag von 0,15 % p.a. bei Darlehen über 80 % des Beleihungswertes)

Stand 11/2005

entfällt

* Informationen zu unserem Produkt WL-HYPO SPEZIAL und WL-Plus finden Sie im separaten Produktblatt

WL-FUTURE Beratungsnachweis Der/Die Darlehensnehmer und die Bank haben innerhalb dieses Darlehensvertrages eine Festzinsvereinbarung für 10 Jahre getroffen. Die Zinsvereinbarung beginnt mit dem im Vertrag genannten Auszahlungsdatum. Die Kündigungsfrist für das gesetzliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach § 489, Abs. 1, Ziffer 3 BGB beginnt auch für WL-FUTURE-Darlehen mit dem vollständigen Empfang der Darlehensmittel. Der/Die Darlehensnehmer bestätigt/bestätigen, von der Bank informiert worden zu sein, dass dieser Zinssatz endgültig ist und Änderungen des Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt keinen Einfluss auf den Vertrag haben. Für den Darlehensnehmer besteht eine Abnahmeverpflichtung auch für den Fall, dass die Marktkonditionen zum Anpassungstermin günstiger sind als der gesicherte Zinssatz.

Ergänzung der Allgemeinen Darlehensbedingungen Ziffer 17 Der/Die Darlehensnehmer verpflichtet/verpflichten sich, innerhalb von 3 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Auszahlungsdatum gegenüber der WL-BANK die Auszahlungsvoraussetzungen zu schaffen und das Darlehen abzunehmen. Wird das Darlehen bis zu diesem Termin nicht oder nur teilweise abgenommen, oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht geschaffen, behält sich die WL-BANK einen Rücktritt vom Darlehensvertrag vor. Die Berechnung einer Entschädigung gem. Ziffer 3 Abs. 1 der Allgemeinen Darlehensbedingungen bleibt der WL-BANK vorbehalten.

Drei Monate vor Darlehensauszahlung aktualisiert der Darlehensnehmer seine Bonitätsunterlagen gegenüber der Bank.

Ort, Datum

Unterschrift Darlehensnehmer

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Baugeldentwicklung 1970 – 2005 Bei einem Immobilienkredit von EUR 100.000 mit 10-jähriger Zinsbindung, 100 % Auszahlung und 1 % Tilgung beträgt Ihre monatliche Belastung EUR 400 (Basis: Nominalzins 3,80 %).

Diese Grafik stellen wir Ihnen auch gerne als Poster zur Verfügung!

Stand 11/2005

Ansprechpartnerin Astrid Nietsch Fon 0251 4905-215 Fax 0251 4905-219 [email protected]

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Information zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes – §§ 48 bis 48d EStG)

I.

Zu Beginn des Jahres 2002 ist ein Steuer-Gesetz in Kraft getreten, das die illegale Betätigung im Baugewerbe eindämmen soll. Danach sind nicht nur Unternehmer, sondern auch viele Privatpersonen seit dem 01. Januar 2002 verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen für empfangene Bau- oder Reparaturleistungen vom Rechnungsbetrag 15 % einzubehalten und an das für den Erbringer der Leistung (= Leistenden) zuständige Finanzamt abzuführen. Dieses Informationsblatt soll Ihnen ermöglichen, sich einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu verschaffen. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Grundlage des o.g. 15 %igen Steuerabzugs zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ist das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S.2267).

II.

Betroffen von der Abzugspflicht sind alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts und alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Umsatzsteuerlich ist nach § 2 Abs.1 UStG Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. Erfasst werden damit auch solche Unternehmer, die dem § 2 UStG zwar zuzuordnen sind, jedoch von einer Steuerzahlung befreit sind oder für die Vereinfachungsregeln nach § 19 UStG gelten. Von einer Steuerzahlung befreit sind gemäß § 4 UStG u.a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit. Die Abzugsverpflichtung betrifft lediglich den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers. Wird eine Bauleistung ausschließlich für den nichtunternehmerischen, d.h. den privaten Bereich eines Unternehmers erbracht, findet der Steuerabzug nicht statt.

III.

Stand 11/2005

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einbehaltung des Steuerabzugs gelten nur, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung, d.h. der Zahlung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs.1 EStG vorlegt oder die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr insgesamt die Freigrenze von TEUR 5 voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 48 Abs.2 Satz 1 EStG). Die Freigrenze von TEUR 5 erhöht sich auf TEUR 15, wenn der Leistungsempfänger allein deshalb abzugspflichtig ist, weil er ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr.12 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausführt (=umsatzsteuerbefreite Vermietungsumsätze). Eine Ausnahme von der Steuerabführungspflicht gilt auch für solche Vermieter, die über nicht mehr als zwei Wohnungen verfügen.

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IV. Der Leistungsempfänger hat gemäß § 48a Abs.1 Satz 1 EStG bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem er die Gegenleistung, d.h. die Zahlung erbracht hat (Anmeldungszeitraum), eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck dem für den Leistenden zuständigen Finanzamt einzureichen. In der Anmeldung sind die für diesen Leistenden im Anmeldungszeitraum erbrachten Gegenleistungen einzeln anzugeben und daraus für den Anmeldungszeitraum der Steuerabzugsbetrag zu berechnen. Der Abzugsbetrag ist am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und an das für den Leistenden zuständige Finanzamt für dessen Rechnung abzuführen (§ 48a Abs.1 Satz 2 EStG). Die Adressen der zuständigen Finanzämter bzw. Konto-Nummern können regelmäßig beim Leistenden erfragt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich Informationen über das Internet unter www.finanzamt.de zu verschaffen. Entsprechende Hinweise kann schließlich auch jedes Finanzamt geben.

V.

Stand 11/2005

Wie bereits obenstehend erläutert, erhebt dieses Informationsblatt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern dient lediglich dazu, dem Kunden einen kurzen Überblick über die seit dem 01. Januar 2002 geltenden Regelungen der §§ 48 bis 48d des Einkommensteuergesetzes zu vermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass für vorstehende Hinweise keine Haftung übernommen wird. Zu Fragen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt bzw. Steuerberater.

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Sicherheitendokumente Sicherheitendokumente gehen der WL-BANK je nach Kreditmodell als Original (O) oder als Kopie (K) zu.

Kreditmodell

Grundbuchliche Absicherung WLHYPO I

WLHYPO II

Vermittlungs- WL-Untergeschäft beteiligung



Grundschuldbrief

0

0

0

0



Grundschuldteilabtretungserklärung (seit dem Tage der Bewilligung der Grundschuld bzw. Übergang des Rechtes)

0

0

0

0

Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde

0

0

0

0



Beglaubigter Grundbuchauszug bei Buchgrundschuld, unbeglaubigter Grundbuchauszug bei Briefgrundschuld

– K

0 K

0 K

K



Grundschuldzweckerklärung

K

0

0

K



Bei Erbbaurechten Stillhalteerklärung des Grundstückseigentümers

K

0

0

K

K

O

O

K

K/0

0

0

K



Sonstige Sicherheitendokumente –

Darlehensvertrag



Bürgschaftsurkunde



Abtretungserklärung der Rechte und Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen sowie aus Bausparverträgen

K

0

0

K



Lebensversicherungspolice

K

0

0

K



Forderungsabtretung beim Kreditmodell WL-HYPO I

0





0

Stand 11/2005