Anlage: Dokumentation Beteiligung Multiplikatoren Dokumentation Beteiligung Betroffene

Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB Goslar „Altstadt – östlicher Teil“ Anlage: Dokumentation Beteiligung Multiplikatoren Dokumentation Be...
Author: Judith Kolbe
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Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB Goslar „Altstadt – östlicher Teil“

Anlage:

Dokumentation Beteiligung Multiplikatoren Dokumentation Beteiligung Betroffene

Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für Goslar „Altstadt – östlicher Teil“ Beteiligung nach § 137 BauGB am 24.02.2015, 19:00 Uhr Altstadt, Obere Kirchenstraße, Gemeinderaum der ev.-luth. Kirchengemeinde Teilnehmer: Akteure / Multiplikatoren (siehe Teilnehmerliste im Anhang)

Themen. 1. 2. 3. 4.

Anlass Bestandsaufnahme Handlungsschwerpunkte Verfahrensfragen

1. Anlass. Frau Siegmeier fasst die Gründe und die Aufgabenstellung für die vorbereitenden Untersuchungen (im Weiteren: VU) kurz zusammen: -

zunehmende bauliche Defizite in der östlichen Altstadt hoher Finanzierungsbedarf für den Erhalt der Denkmale Erhalt des UNESCO Welterbes Einwerbung von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ab 2016.

Die von der Stadt beauftragten VU sind Grundlage für den Förderantrag. Nach einer umfassenden Aufnahme des Bestandes, insbesondere der baulichen und städtebaulichen Mängel und Missstände sowie der bestehenden Entwicklungshemmnisse werden Handlungsbedarfe und Maßnahmen definiert. Die Beteiligung von Akteuren im Gebiet soll dabei unterstützen, einen über die (technische) Bestandsaufnahme hinausgehenden Überblick über die Bedarfe im Gebiet und die erforderlichen Maßnahmen zu erhalten. Gleichzeitig ist über die Akteure/Multiplikatoren eine Verbreitung von Informationen über die geplante städtebauliche Sanierung beabsichtigt, um eine breite Mitwirkung der Bewohner und Eigentümer zu erreichen. Auf die Informationsveranstaltung/Betroffenenbeteiligung am 12.03.2015 wird hingewiesen. Die Teilnehmer bieten eine Unterstützung bei der Vorbereitung an, um die Teilnahme möglichst vieler Eigentümer/Betroffener zu erreichen. Seite 1 von 6

2. Ergebnisse der Bestandsaufnahme. Die bisherigen Ergebnisse der VU werden von Herrn Grundmann und Herrn Thiele zusammengefasst. Die sektorale Erfassung des Bestandes umfasste folgende Schwerpunkte: -

Gebäude: Nutzungen, baulicher Zustand, Leerstand Quartiere und Wohnumfeld fließender und ruhender Verkehr Freiräume und Aufenthaltsqualitäten. touristische Qualitäten

Abb. Maßnahmenplan

Hinweise der Teilnehmer: -

Die Kornstraße muss wegen der verkehrlichen Belastungen als Mangel in der Bestandsaufnahme erwähnt werden. Die Kornstraße ist die Ausfahrt aus dem Gebiet. Abweichend von den Aussagen im Bearbeitungsstand der VU ist der Kinderspielplatz am St. Annenhaus gut frequentiert. In einem Fall in der Breiten Straße (artwork, hahne-Druck) handelt es sich nicht um einen Leerstand, auch wenn es äußerlich so erscheint – bitte im Plan berichtigen.

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Auf Nachfrage wird die Methodik der Gebäudeerfassung erläutert. Bauliche Handlungsbedarfe wurden nach -

sichtbaren Mängeln (Dach, Fassaden, Fenster, ...) sichtbarer unterlassener Unterhaltung dem allgemeinen Zustand des Gebäudes und des Umfeldes vereinzelter Ansprache der Eigentümer/Bewohner

bewertet. Hinweise der Teilnehmer: -

In Einzelfällen stimmen die Ergebnisse der Gebäudeerfassung nicht mit den realen Zuständen überein. Die Teilnehmer bitten um Übermittlung des Bestandsplans. Auf dieser Grundlage werden Sie die Stadt/Frau Weber über eventuelle Abweichungen bzw. weitere Missstände und Mängel informieren.

Ergänzend wird auf die Überformung der Innenbereiche im nördlich der Breiten Straße gelegenen Quartier eingegangen. Die Wohngebäude entsprechen weder in ihrer baulichen Gestaltung noch in der Bauweise dem vorhandenen Gebäudebestand. Nach Auffassung der Bearbeiter der VU handelt es sich eigentlich um einen städtebaulichen Missstand, der jedoch nicht im Rahmen der geplanten städtebaulichen Sanierung beseitigt werden kann. Die Teilnehmer weisen darauf hin, dass es sich bei den Bewohnern dieser Gebäude teilweise um sozial benachteiligte Gruppen handelt. Es soll vermieden werden, dass von diesem Innenbereich negative Wirkungen auf die östliche Altstadt ausgehen. Abb. überformtes Innenquartier

3. Handlungsschwerpunkte. Aus Verfahrensgründen liegen die Handlungsschwerpunkte für die geplante städtebauliche Sanierung der „Altstadt – östlicher Teil“ in den Maßnahmengruppen: -

Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden Umbau von Gebäuden zur Anpassung an geänderte Nachfragen/Bedarfe Aufwertung des Wohnumfeldes/Innenhöfe an geänderte Nachfragen/Bedarfe gestalterische/funktionale Aufwertung der Freiräume Kirchenplatz und Ulrichscher Garten Aktivierung des Bereichs List-Hof

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Hinweise der Teilnehmer: -

Um den Wohn- und Erlebniswert im Gebiet zu verbessern, sollen mehr Spielplätze/Freiräume für Kleinkinder/Eltern vorgesehen werden.  Aufgrund der kleinteiligen und denkmalgeschützten Strukturen lassen sich Spielplätze und Aufenthaltsbereiche als Ergänzung zu den bereits vorhandenen kaum umsetzen. Die Herstellung von gebäude-/wohnungsbezogenen Aufenthaltsbereichen in Innenquartieren/Innenhöfen sind erklärtes Sanierungsziele und finden die grundsätzliche Zustimmung der Denkmalbehörden.  Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind auf dem Kirchenplatz und im Ulrichschen Garten vorgesehen – aber keine Spielplätze.

-

Im Gebiet fehlen Angebote in der Freizeitinfrastruktur und für die Zielgruppe Jugendliche.  Aufenthaltsbereiche für Jugendliche sind im Gebiet nur eingeschränkt umsetzbar. Die Teilnehmer sind jedoch darüber einig, dass im unmittelbaren Umfeld zur östlichen Altstadt ausreichend Freiräume (u.a. die Wallanlagen) bzw. Potenziale für die Herstellung von Aufenthaltsbereichen für jugendliche Zielgruppen vorhanden sind.  Gebäudebezogene Angebote für Jugendliche sind derzeit nicht im Maßnahmenplan vorgesehen. Zudem verfügt die Stadt Goslar über kein Eigentum in der östlichen Altstadt für die Herstellung von Räumen. Hier wird auf vorhandene Einrichtungen und Angebote von dritten Trägern und/oder in anderen Stadtteilen verwiesen.

-

Das Wohnumfeld in der östlichen Altstadt ist für Heranwachsende/Jugendliche nur bedingt geeignet. Das betrifft insbesondere den Kirchenplatz, der oft als Treff für Freilufttrinker und Drogenkonsumenten genutzt (missbraucht) wird.  Der Kirchenplatz kann sich so zum Angstraum entwickeln, der von Bewohnern und Passanten weitgehend gemieden wird.  Bauliche Maßnahmen können das Problem gar nicht oder nur gering lösen. Hier sind Maßnahmen der sozialen Fürsorge/Betreuung gefragt (die aber nicht Gegenstand des Maßnahmenplans im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sind).

-

Die östliche Altstadt ist touristisch wenig erschlossen. Es fehlen sog. Attraktoren.  Bereits in der Begehung mit den Denkmalbehörden wurde auf die Unternutzung des Breiten Tores und dessen Bedeutung als touristische Attraktion hingewiesen.  Aus Marketingaspekten ist es schwierig das Breite Tor als touristischen Anlaufpunkt zu entwickeln, wenn zwischen zentraler Altstadt und Breitem Tor keine weiteren Attraktoren vorhanden sind. Der Ulrichsche Garten kann als Aufenthaltsbereich zwischen der mittleren Altstadt und dem Breiten Tor aufgewertet werden.

-

Der gewerbliche Leerstand in der Breiten Straße nimmt strukturelle Ausmaße an; d.h., dass der Leerstand ohne Einwirkung „von außen“ und bauliche Anpassungen nicht mehr beseitigt werden kann.  Gegebenenfalls muss der Umbau in Wohnungen, bei entsprechender Nachfrage barrierefrei, in die Sanierungsziele aufgenommen werden. Seite 4 von 6

4. Verfahrensfragen. Die Schwerpunktsetzung auf den Erhalt und die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und bestehenden baulichen Anlagen lässt keinen sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen erwarten. Zudem sind Maßnahmen zur Neuordnung von Grundstücken (außer Aufwertung des Wohnumfeldes und Beseitigung von das Stadtdenkmal beeinträchtigenden baulichen Anlagen) und Erschließungsmaßnahmen nicht im Maßnahmenplan vorgesehen. Es ist sogar erklärtes Sanierungsziel, die Bodenpreise auf dem aktuellen Niveau zu halten, um Käufern (vor allem Familien mit und ohne Kinder) Anreize für den Erwerb von Gebäuden zu geben. Die Stadt Goslar muss daher die städtebauliche Sanierung im vereinfachten Verfahren umsetzen. Damit entfallen die Bestimmungen nach §§ 152 ff. BauGB. Zur Sicherung der Sanierungsziele und gezielten Vermeidung von Bodenwertsteigerungen sollen die Regelungen nach § 144 BauGB in der Sanierungssatzung beschlossen werden. Nach der Bestandsaufnahme wird vorgeschlagen, das vorgesehene Sanierungsgebiet gegenüber dem VU-Gebiet geringfügig zu verkleinern. So soll die westliche Grenze nach Osten verschoben werden, und zwar an die jeweils östlichen Ränder der Brüggemannstraße, der Oberen Kirchenstraße und der Schielenstraße. Im Süden des VU-Gebietes (im Bereich der Abzucht, der Kornstraße und des Schäferwalls) sollen die bereits sanierten und/oder gut erhaltenden Gebäude/Grundstücke ohne Handlungsbedarf nicht in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden. Über den Zuschnitt des Sanierungsgebietes und das vereinfachte Verfahren werden sich Programmbehörde und Stadt Goslar nach Antragstellung abstimmen. Das wurde bei einem Termin des OB und Frau Siegmeier mit dem Sozialministerium vereinbart.

Braunschweig, am 20.03.2015 für die GOS mbH

gez. i.A. Thiele

Anlagen: - Teilnehmerliste

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Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für Goslar „Altstadt – östlicher Teil“ Beteiligung nach § 137 BauGB am 12.03.2015, 19:00 Uhr Altstadt, Obere Kirchenstraße, Saal der ev.-luth. Kirchengemeinde Teilnehmer: Anwohner (siehe Teilnehmerliste im Anhang)

Themen. 1. 2. 3. 4.

Anlass Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Handlungsschwerpunkte Verfahrensfragen Fragen, Hinweise und Anregungen der Bewohner

1. Anlass. Nach Vorstellung der Vertreter der Stadtverwaltung und der beiden Planungsbüros, die die vorbereitendenden Untersuchungen (im Weiteren: VU) bearbeiten, fasst Frau Siegmeier die Aufgabenstellung für die vorbereitenden Untersuchungen (im Weiteren: VU) kurz zusammen: -

Erfassung des Bestandes und Bewertung der Entwicklungsdefizite in der östlichen Altstadt. Aufstellung eines Maßnahmenplans. Ermittlung des Förderbedarfs. Einwerbung von Städtebauförderungsmitteln aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ab 2016. Umsetzung ist von der Mitwirkung und Beteiligung der Grundstückseigentümer und Bewohner abhängig.

2. Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Handlungsschwerpunkte. Die Ergebnisse der VU werden von Herrn Grundmann und Herrn Thiele zusammengefasst: -

Beschreibung und Begründung für den Umriss des Untersuchungsgebietes. Erfassung und Bewertung der städtebaulichen und baulichen Missstände. Aufnahme und Analyse von strukturellen und funktionalen Defiziten. Nachweis und Begründung der Notwendigkeit für die städtebauliche Sanierung. Aufstellung des Maßnahmenplans. Vorschlag Abgrenzung des Sanierungsgebietes. Vorschlag zum Sanierungsverfahren. Seite 1 von 5

Im Einzelnen wird auf folgende Besonderheiten eingegangen: -

Flächendenkmal. zusammenhängender Stadtgrundriss mit der „Oberstadt“, ablesbar an den Wallanlagen. sehr verdichtete und kleinstrukturierte Bebauung. nur in wenigen Fällen sind die Innenquartiere durch „moderne“ Gebäude überformt bzw. verfremdet worden. Leerstände in der Breiten Straße und in anderen Straßen / Bereichen. innerhalb des Untersuchungsgebiet nur wenige Grün- und Freiräume (u.a. Kirchenplatz und Ulrichscher Garten); jedoch hohe Aufenthaltsqualitäten durch die Wallanlagen. Defizite im Bereich Breites Tor (hoher Stellenwert bei den Denkmalbehörden). Belastungen durch den Durchgangsverkehr, unzureichende Angebote für den ruhenden Verkehr.

Ziele der beabsichtigten Sanierung: 1. -

Stärkung der Wohnfunktion Herstellung nachfrageorientierter Wohnungen durch Modernisierung und Umbau Nutzbarmachung und Aufwertung von Grünflächen/Innenhöfen erweiterte Angebote für Stell- und Parkplätze

2. Förderung der Nutzungsvielfalt - Reaktivierung von gewerblichen Leerständen/Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistung - Belebung der Innenhöfe 3. Schaffung von touristischen Anlaufpunkten - Herstellung von Anziehungspunkten/“Magneten“, u.a. durch Geschäfte und Aufenthaltsbereiche - Erweiterung des Wegesystems - Anbindung an die Wallanlagen

Maßnahmengruppen: -

bis auf wenige Ausnahmen besteht ein flächendeckender Handlungsbedarf bei der Modernisierung und Instandsetzung der denkmalgeschützten Gebäude. Unterteilung der Modernisierungsbedarfe nach Prioritäten (1. und 2.) Aufwertung des Kirchenplatz und des Ulrichschen Gartens. Nutzung des Breiten Tores. Veränderung des Verkehrsraums vor dem Breiten Tor. Verbesserung der Parksituation durch Wiederherstellung von Stellplätzen nach Abbruch der Parkpalette.

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3. Verfahrensfragen. Vorstellung Vorschlag und Kriterien für Abgrenzung des künftigen Sanierungsgebietes:

Sanierung wird im vereinfachten Verfahren umgesetzt, weil aus den geplanten Maßnahmen keine Bodenwertsteigerungen erwartet werden. Das hat den -

Wegfall der Bestimmungen der §§ 152 ff. BauGB (keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen) zur Folge. Aber ! Es wird der Erhalt der Bestimmungen der §§ 144/145 BauGB (Genehmigungsvorbehalte) empfohlen.

Über die Verfahrensart besteht ein Abstimmungsbedarf mit der Programmbehörde in Hannover. Es wird außerdem auf die Genehmigungsvorbehalte der Denkmalschutzbehörden hingewiesen. Nach den bereits erfolgten Gesprächen mit den Denkmalschutzbehörden wird die städtebauliche Erneuerung unterstützt. Im Interesse des Denkmalerhalts und des Erhalts des Gesamtensembles der östlichen Altstadt werden im Einzelfall, z.B. bei Zusammenlegungen von Grundrissen oder der Umgestaltung von Innenhöfen, konsensuale Entscheidungen in Aussicht gestellt. Abschließend wird auf den sogenannten Verfügungsfonds eingegangen. Dabei handelt es sich um ein Jahresbudget, das zu 50 % aus Fördermittel und 50 % aus Mitteln lokaler Akteure besteht. Aus diesem Budget können niedrigschwellige Aktionen der Bewohnerschaft und lokaler Akteure finanziert werden, um die Umsetzung der Sanierung und die Mitwirkung der Betroffenen zu unterstützen.

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4. Fragen, Hinweise und Anregungen der Bewohner und Betroffenen. -

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung soll bei der Modernisierung die Herstellung altersgerechter Wohnformen sowie das Zusammenleben mehrerer Generation berücksichtigt werden.  Die Herstellung von Barrierefreiheit – soweit bauliche möglich und aus Denkmalgründen zulässig – ist ein Maßnahmenschwerpunkt.

-

Kumulierbarkeit der Städtebauförderung mit Mitteln der KfW.  Es besteht kein Kumulierungsverbot, aber das Subsidiaritätsprinzip (nachrangiger Einsatz) der Städtebauförderung muss beachtet werden.

-

Zeitliche Verfügbarkeit der Fördermittel.  Bei erfolgreicher Programmanmeldung stehen erstmalig ab 2016 Fördermittel zur Verfügung. Aus den Erfahrungen der Abwicklung der Städtebauförderung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die konkrete Auszahlung erst ab 2017 erfolgt.

-

Maßnahmen im öffentlichen Raum.  Gemäß dem vorgestellten Maßnahmenplan haben private Vorhaben Priorität. Vorhaben im öffentlichen Raum sind außer am Breiten Tor, am Kirchenplatz und eventuell im Ulrichschen Garten geplant.

-

Verbesserung der Verkehrssituation. Negativer Einfluss auf die Wohnqualität.  Die Breite Straße ist ein aus gesamtstädtischer Sicht wichtiger Zugang in die Altstadt. Vorerst kann diese Funktion mangels Alternativen nicht aufgegeben werden.

-

Erreichbarkeit der Nahversorgung.  Nahversorger und vergleichbare Angebote sind wegen der Verlagerungen in die Oberstadt in der östlichen Altstadt nicht vorhanden. Es gibt jedoch Angebote in der Oberstadt, die mindestens teilweise fußläufig aus der östlichen Altstadt erreicht werden können. Die Angebote am Stadtrand sind nur mittels MIV erreichbar.

-

Maßnahmenprioritäten.  Die Leerstandsbeseitigung sowie die Modernisierung offensichtlicher baulicher Missstände hat obere Priorität (dunkelrote Legende im Maßnahmenplan). Alle anderen Gebäude weisen mindestens einen Teilbedarf auf, der im Verlauf der Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung konkretisiert werden muss. Dazu gehören auch Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der Gebäude.

-

Umsetzbarkeit bei unvermögenden Eigentümern.  Steuerung durch die Stadt nach Programmaufnahme (z.B. Förderung von Teilmaßnahmen oder Unterstützung bei Verkauf). Es wird keinen Zwang zur Sanierung geben. Wichtig ist der Erhalt der östlichen Altstadt als Gesamtensembles.

-

Kosten der Sanierung Seite 4 von 5

 Förderbedarf wird auf ca. 9 Mio. € geschätzt. Davon wird der Haushalt der Stadt bei entsprechender Zustimmung durch den Rat 3 Mio. € verteilt über mindestens 10 Jahre tragen.

Braunschweig, am 30.03.2015 für die GOS mbH

gez. i.A. Thiele

Anlagen: -

Teilnehmerliste

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Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB Goslar „Altstadt – östlicher Teil“

Anlage:

Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege Stellungnahme des Behindertenbeirates

NiedersächsischesLandesamt für Denkmalpflege Scharnhorststrasse

1, 30175 Hannover

Niedersächsisches Landesamt

für Denkmalpflege

Stadt Goslar

Fachdienst Stadtplanung Charley-Jacob-Straße 3

Bearbeitet von

38640 Goslar

Cordula Reulecke Thomas Kellmann Simone Thulke E-Mail thomas. kellmann@nld. niedersachsen. de

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

3. 1. 3. 3/09. 04. 2015

Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) B. 1-57720/4-7

Durchwahl (0511) 9255316

Hannover, 05. 05. 2015

Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz" für 2016 hier: Stellungnahme der Denkmalfachbehörde zur vorbereitenden Untersuchung der Stadt Goslar mit dem Gebiet „Altstadt - östlicher Teil" von April 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Anschreiben vom 09.04.2015 übersandten Sie uns den Vorabzug der Vorbereitenden Untersuchung (VU) zum Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz" mit der Bitte um Stellungnahme aus denkmalfachlicher Sicht. Diese Stellungnahme wurde von den Referaten B1 und B3 des NLD gemeinsam bearbeitet. Vorbemerkungen:

In einer vorausgegangenen Stellungnahme der Denkmalfachbehörde vom 15. 06. 2009 wurde die grundsätzliche Eignung des historischen Stadtkerns von Goslar für eine Aufnahme in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz" bereits festgestellt. Die Stadt Goslar beabsichtigt nun ein Teilgebiet der historischen Altstadt, den östlichen Teil mit der sogenannten Unterstadt um St. Stephan!, anzumelden. Frühzeitig wurde der Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 12. 02. 2015 vorgestellt und in einer Projektbesprechung mit dem beauftragten Planungsbüro und der Stadtverwaltung am 19. 03. 2015 erörtert. Anregungen der Denkmalfachbehörde wurden in die vorbereitende Untersuchung (Stand März 2015) teilweise eingearbeitet. Dies bedarf nun einer Ergänzung bzw. Konkretisierung:

Sanierungs- und Fördergebiet: Das in der VU vorgeschlagene Sanierungs- und Fördergebiet „Altstadt - östlicher Teil" von Goslar liegt innerhalb des Weltkulturerbes. Die dort vorhandenen städtebaulichen Mißstände wurden in der VU ausführlich dargestellt. Innerhalb dieser Grenzen ist zwischen dem nördlichen Bereich mit einer offenen und überwiegend jüngeren Bebauung und dem südlichen Bereich mit einer geschlossenen und überwiegend älteren Bebauung zu unterscheiden. Diese unterschiedlichen Merkmale sollten erhalten bleiben.

-2-

Auffällig ist, dass das städtebauliche Sanierungsgebiet im Westen nicht dem Untersuchungsgebiet folgt, sondern einen Straßenraum mit städtebaulichen Mißständen in seiner Längsrichtung durchschneidet. Dies ist nicht nachvollziehbar, da gerade hier ein dringender Handlungsbedarf bezüglich der Barrierefreiheit bei der Begehung festgestellt wurde. Zudem sollte ein Straßenzug immer als städtebauliche Einheit behandelt werden.

Die städtebaulich höchst bedeutsame Einheit des Breiten Tores wurde zwar in seiner

Ausdehnung erkannt, schlägt sich jedoch nicht in den Grenzen Untersuchungsgebietes nieder. Hier sind Korrekturen dringend erforderlich.

des

Handlungs- und Maßnahmeerfordernisse: Aus der Gegenüberstellung der Stärken und Schwächen werden Handlungs- und Maßnahmeerfordemisse abgeleitet, die untereinander zu Widersprochen führen können. Einerseits wird der Mangel an Freiflächen beklagt, Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung angemahnt und ein Uberangebot an Immobilien festgestellt, andererseits werden Baulücken für eine Neubebauung vorgesehen. Besonders nördlich der Breiten Straße würde dies zu erheblichen Zielkonflikten führen.

Durch die gesamte VU zieht sich eine deutliche Fokussierung auf „zielgerichtete Angebote für die zunehmenden Altersgruppen", gleichzeitig wird auch auf die „Bindung der jüngeren Altersgruppen" sowie auf Angebote für Familien mit Kindern verwiesen. Eine zielgerichtete aber nicht einseitige Ausrichtung auf bestimmte Altersgruppen ist sinnvoll. Ruhender und fließender Verkehr:

Ein entscheidender Faktor zur Behebung der städtebaulichen Mißstände ist die Regulierung des ruhenden und fließenden Verkehrs unter Einbeziehung von Fußgängern und Radfahrern. Defizite, die in der VU geltend gemacht werden, sind zum einen der starke Ziel- und Durchgangsverkehr zum zentralen Versorg u ngsbereich in der Oberstadt, der Mangel an wohnungsnahen Stellflächen für Anlieger und die Bevorzugung des motorisierten Verkehrs. Die Vernetzung barrierefreier Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer im Quartier bedarf der Verbesserung. Dabei sollte der historisch wichtige Bereich um das Breite Tor als östlicher Zugang auch für die touristische Erschließung der Altstadt einbezogen werden. Ein bereits vorgesehenes Verkehrsgutachten sollte nicht Gegenstand sondern Ausgangspunkt der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bilden. Maßnahmenplan, Kosten und Finanzierung: Bei Durchsicht der Maßnahmen- und Kostenübersichten fällt auf, dass die angesetzten Kosten der Gebäudemodernisierung mit rund 94 % der veranschlagten Gesamtkosten auffallend hoch angesetzt sind. Im Rahmen der Städtebauförderung sollte

notwendigerweise den Ursachen der städtebaulichen Mißstände mehr Beachtung gegeben werden. Nur wenn die konkreten Ursachen gezielt angegangen werden,

besteht auch Aussicht für einen Mlittelabfluss bei der privaten Gebäudemodernisierung. Verkehrsgutachten, Freiraumkonzepte und ein Leerstandskataster werden hierfür schon im Vorfeld der städtebaulichen Gesamtmaßnahme benötigt.

-3-

Derzeit werden im Maßnahmenplan (Abb. 51, S. 69) weder Kosten für Abbruch und Grundstückserwerb, noch für Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung und der Gestaltung im öffentlichen Raum geltend gemacht. Die veranschlagten Kosten zur Aufwertung und touristischen Erschließung für das Breite Tor werden der hohen Bedeutung und dem Umfang der Maßnahme nicht gerecht. Fazit: Die Aufnahme der „Altstadt - östlicher Teil" von Goslar in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz" wird unter den o. g. Voraussetzungen aus denkmalfachlicher Sicht als sinnvoll und notwendig erachtet, um den Bereich des historischen Stadtkerns in seiner Funktion als Standort für Wohnen, Gewerbe, Kultur und Tourismus zu erhalten und zu stärken.

Obwohl die Mißstände benannt werden, fehlen ausreichend konkrete Aussagen zu den erforderlichen städtebaulichen Maßnahmen. Das Ansinnen einer Priorisierung der Gebäudemodernisierung ist nicht nachvollziehbar. Eine eindeutigere Darstellung der Einteilung in die Prioritäten 1 und 2, deren Inhalt sowie der Kosten wird erbeten. Das Sanierungs- und Fördergebiet ist im Bereich "Breites Tor" im Osten sowie im Bereich Schielenstraße, Obere Kirchstraße und Brüggemannstraße im Westen zu ergänzen. Mit freundlichem Gruß

Im Auftrage

Dr. Kellmann

Landkreis GoslarPostfach 311438631 Goslar

Stadt Goslar Fachbereich 3 | Fachdienst Stadtplanung Charley-Jacob-Straße 3 38640 Goslar

Besondere Soziale Hilfen Hilfe für kranke und behinderte Menschen Ansprechpartner(in) / Zimmer

Claudia Thiele / Zimmer 228 Durchwahl/Fax

05321 76-512 05321 7699-512 E-Mail

[email protected] Aktenzeichen

5.1.2.1 Ihre Nachricht, Ihr Zeichen Datum

13.04.2015 Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Altstadt – östlicher Teil“ in Goslar Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel des Behindertenbeirates ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Der Landkreis Goslar – Fachbereich Familie, Jugend und Soziales berät und begleitet den Behindertenbeirat im Rahmen einer formlosen Geschäftsführung und wurde in diesem Kontext von Ihnen beteiligt. Hierfür bedanke ich mich ganz herzlich. Da der ehrenamtlich arbeitende Behindertenbeirat nur ca. alle 2 Monate tagt (nächste Sitzung 15.04.), konnte er Ihre Anfrage in der nur sehr kurzen Beteiligungsfrist nicht adäquat beraten. Dies vorangestellt, nehme ich zu Ihrer Anfrage vom 24.03.15 allgemein Stellung: Generell gilt: Bei sämtlichen Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung und zur Sanierung des Altstadtbereichs sollten die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Beeinträchtigungen zu ganz unterschiedlichen Bedürfnissen führen. So geht es nicht nur um eine flächendeckende Identifizierung und Beseitigung von Barrieren für Rollstuhlnutzende und Gehbehinderte in allen Lebensbereichen sondern auch darum, festzustellen, wo Leit- und Orientierungshilfen bei Seh- aber auch Hörbehinderungen fehlen, wo Behindertenparkeinrichtungen fehlen oder sonstige Defizite bestehen, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder diese sogar verhindern. Nach überschlägiger Betrachtung Ihrer Kurzbeschreibung gehe ich davon aus, dass die Defizit- und Bedarfslage sowohl im Bereich Wohnen als auch in den Bereichen Tourismus, Kultur, Öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Parken und Einkaufen, Freizeit usw. besteht. Ich bitte, den Behindertenbeirat bei Ihren weiteren Planungen und Erhebungen erneut zu beteiligen. Um dem ehrenamtlich arbeitenden Gremium die Arbeit zu erleichtern, rege ich an, Ihre Terminvorgaben dabei etwas großzügiger zu gestalten sowie nach Möglichkeit Ferienzeiten zu berücksichtigen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

Claudia Thiele Postanschrift:

Postfach 31 14, 38631 Goslar

Hausanschrift: Klubgartenstraße 11, 38640 Goslar

Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 9 - 12 Uhr

Donnerstag 14 - 17 Uhr und nach Vereinbarung

Sparkasse Goslar/Harz (BLZ 268 500 01) Nr. 70001706 IBAN: DE11 2685 0001 0070 0017 06 BIC: NOLADE21GSL

Nordd. Landesbank (Nord/LB) (BLZ 250 500 00) Nr. 2480 2530 IBAN: DE15 2505 0000 0024 8025 30 BIC: NOLADE2HXXX

Telefon: 05321 76-0| www.landkreis-goslar.de Postbank Hannover(BLZ 250 100 30) Nr. 85 76 300 IBAN: DE46 2501 0030 0008 5763 00 BIC: PBNKDEFFXXX

Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB Goslar „Altstadt – östlicher Teil“

Anlage:

Ergebnisse der Beteiligung der TöB

Stadt Goslar Fachdienst Stadtplanung

Goslar, 14.04.2015 Mitteilung Nr. 2015/103-01 Protok.auszüge

Beratungsfolge - öffentlich -

Sitzung am

Ausschuss für Bauen und Umwelt

23.04.2015

Verwaltungsausschuss

05.05.2015

Rat der Stadt Goslar

12.05.2015

Beschlussvorschlag

Änderung

Betreff: Mitteilung zu den Vorbereitenden Untersuchungen für den östlichen Teilbereich der Altstadt Goslar "Altstadt-Östlicher Teil" zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" Bezug: SV-Nr. 2014/403 (Beschluss zur Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 (3) BauGB) Anlage/n: - Stellungnahme Landkreis Goslar (Naturschutz und Bodenschutz) - Stellungnahme Landkreis Goslar (Behindertenbeirat) - Stellungnahme IHK Braunschweig - Stellungnahme Stadtentwässerung Goslar GmbH

Mitteilung: Im Rahmen der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die im Weiteren genannten ggf. betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 BauGB beteiligt. Da bei Versand der Sitzungsvorlage Nr. 2015/103 die Beteiligungsfrist (13.04.2015) noch nicht abgelaufen war, wird mit dieser Mitteilung über die Ergebnisse der Behördenbeteiligung informiert. Beteiligte Stelle (Behörden/Ämter) 1 1.1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14. 15 16

Landkreis Goslar Landkreis Goslar - FB Familie, Jugend & Soziales Hilfe für kranke & behinderte Menschen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr IHK Braunschweig Landeskirchenamt Wolfenbüttel Polizeiinspektion Goslar Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Deutsche Post Real Estate Germany GmbH Stadtwerke Goslar Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar Deutsche Telekom Technik GmbH GMG Goslar Marketing GmbH Regionalbus Braunschweig GmbH Stadtentwässerung Goslar GmbH Nds. Landesamt für Denkmalpflege Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Kulturinitiative Goslar e.V. (Abstimmungsgespräch)

Iris Weber Verfasser/in

Stellungnahme vom 08.04.2015 13.04.2015

Anregungen siehe Stellungnahme siehe Stellungnahme

27.03.2015 26.03.2015

keine Anregungen siehe Stellungnahme

02.04.2015

keine Anregungen

13.04.2015

siehe Stellungnahme Verlängerung der Abgabefrist

26.03.2015

siehe Stellungnahme

FBLin Marion Siegmeier Fachbereichsleitung/ Betriebsleitung

Dr. Oliver Junk Oberbürgermeister

Behandlung der Stellungnahmen aus § 139 BauGB

Der Landkreis Goslar teilt bezüglich des Naturschutzes mit, dass bei der Sanierung von Gebäuden und sonstigen Anlagen mit geschichtlicher und bauhistorischer Bedeutung der Artenschutz nach § 44 Abs. 1 ff. BNatSchG zu beachten ist. Dies gilt insbesondere soweit das Planungsgebiet in der Zukunft auch auf die Wallanlagen ausgeweitet werden sollte. Gegebenenfalls werden Gutachten zur Erfassung und Bewertung von Eingriffen und zur Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange erforderlich. Es wird auf die bestehenden Naturdenkmale hingewiesen. Die bestehende Verordnung wird derzeit überarbeitet und voraussichtlich Mitte des Jahres tritt die Neufassung in Kraft.  Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Das vorgeschlagene zukünftige Sanierungsgebiet weist keine Flächen der Wallanlagen aus. Die Naturdenkmale sind in den Vorbereitenden Untersuchungen gekennzeichnet. Der Landkreis Goslar weist im Zusammenhang mit dem Bodenschutz auf die Bodenplanungsgebietsverordnung (BPG-VO) hin, in welcher der Umgang mit schadstoffbelasteten Böden geregelt ist. Sofern im Zusammenhang mit den Städtebauförderungsmaßnahmen auch Baumaßnahmen durchgeführt werden und dabei Bodenaushub anfällt, sind bei der Entsorgung die Vorgaben der Verordnung über das Bodenplanungsbiet Harz im Landkreis Goslar zu berücksichtigen. Das Plangebiet der Vorbereitenden Untersuchungen befindet sich im Teilgebiet 1 der Verordnung. Es wird ferner mitgeteilt, dass sich im Planbereich auch Altlastenverdachtsflächen befinden. Abrissmaßnahmen (z. B. Entsiegelungen) oder Erdbewegungen auf solchen Flächen sind im Einzelfall mit der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Goslar abzustimmen. Die Regelungen der BPG-VO gelten grundsätzlich nicht auf Altlastenverdachtsflächen oder Altlasten.  Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Bei den Vorbereitenden Untersuchungen „Altstadt Östlicher Teil“ handelt es sich um eine Konzeptplanung mit grundsätzlichen Zielen. Die Verdachtsflächen von Altlasten sind in den Vorbereitenden Untersuchungen dargestellt. Die Stellungnahme des Landkreises Goslar wird Bestandteil der Anlagen zum Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen mit einem entsprechenden redaktionellen Hinweis auf die Bodenplanungsgebietsverordnung im Kapitel 6.7 „Beteiligung von Betroffenen und TöB“. Die Bodenplanungsgebietsverordnung und die Altlastenverdachtsflächen sind bei späteren Genehmigungsverfahren zur berücksichtigen. Der Landkreis Goslar teilt hinsichtlich Besonderer Sozialer Hilfen - Hilfe für kranke und behinderte Menschen mit, dass bei sämtlichen Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung und zur Sanierung des Altstadtbereichs die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden sollten. Dabei ist zu beachten, dass unterschiedliche Beeinträchtigungen zu ganz unterschiedlichen Bedürfnissen führen. So geht es nicht nur um eine flächendeckende Identifizierung und Beseitigung von Barrieren für Rollstuhlnutzende und Gehbehinderte in allen Lebensbereichen, sondern auch darum, festzustellen wo Leit- und Orientierungshilfen bei Seh- aber auch Hörbehinderungen fehlen. Nach überschlägiger Betrachtung der Kurzbeschreibung gehe der Landkreis Goslar davon aus, dass die Defizit- und Bedarfslage sowohl im Bereich Wohnen als auch in den Bereichen Tourismus, Kultur, Öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Parken und Einkaufen, Freizeit usw. besteht.  Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Bei den Vorbereitenden Untersuchungen „Altstadt Östlicher Teil“ handelt es sich um eine Konzeptplanung mit grundsätzlichen Zielen.

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Die Belange Behinderter müssen in der weiteren konzeptionellen Vorbereitung und Durchführung der Sanierung berücksichtigt werden. Die Stellungnahme des Landkreises Goslar wird Bestandteil der Anlagen zum Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen mit einem entsprechenden redaktionellen Hinweis im Kapitel 6.7 „Beteiligung von Betroffenen und TöB“. Die IHK Braunschweig teilt mit, dass im Untersuchungsgebiet zahlreiche Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe ansässig sind, die Mitglieder der Industrie- und Handelskammer Braunschweig sind. Im Sinne einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels und Dienstleistungsgewerbes befürwortet die IHK Braunschweig in diesem Zusammenhang die vorgesehene Orientierung an den bereits definierten Leitzielen ,,Schaffung von touristischen Anlaufpunkten in der Unterstadt", „Nutzungsmischung und Funktionsvielfalt stärken" sowie „Bestand, für Wohnen, Arbeiten und Dienstleistungen entwickeln und qualifizieren."  Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtentwässerung Goslar GmbH teilt mit, dass das Abflussvermögen des derzeit vorhandenen Regenwasserkanals im Kreuzungsbereich des Breiten Tores bei Starkregenereignissen zu Überflutungen im Bereich der Straßenführung unterhalb des Breiten Tores in Richtung Breite Straße führt. Des Weiteren entsteht dadurch ein Rückstau in den Regenwasserkanälen der historischen Altstadt (Breite Straße, Korn,- Bäcker-, und Mauerstraße) und führt damit zu Abflussschwierigkeiten der einzelnen Grundstücksanschlüsse. Um zukünftig die nachweislich stärker werdenden Niederschlagsereignisse schadlos ableiten und damit die Bausubstanz der historischen Gebäude schützen zu können, ist eine Aufweitung des Kanals von DN 700 auf DN 1000 über eine Länge von 75 m im Kreuzungsbereich Breites Tor notwendig. Eine Kostenschätzung ergab eine Nettobaukostensumme von ca. 150.000 € inkl. Planungsleistungen. Die Stadtentwässerung Goslar GmbH bittet um Prüfung, ob diese Sicherungsmaßnahme im Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz" integriert werden kann.  Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung ist bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Da im Maßnahmenplan der Vorbereitenden Untersuchungen keine Straßenbaumaßnahmen für die Förderung vorgesehen sind, können keine separaten Kosten für die Niederschlagsentwässerung der Straßen gefördert werden. Über eine anteilige Förderung im Bereich des Breiten Tores kann erst auf der Grundlage der entsprechenden Konzepte und Gutachten beraten werden. Die Stellungnahme der Stadtentwässerung Goslar GmbH wird Bestandteil der Anlagen zum Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen mit einem entsprechenden redaktionellen Hinweis im Kapitel 6.7 „Beteiligung von Betroffenen und TöB“. Am 26.03.2015 fand ein Abstimmungsgespräch mit der Kulturinitiative Goslar e.V. (Herr Bodsack) statt. Im Zusammenhang mit der Vorbereitenden Untersuchung wurde mitgeteilt, dass die in den Vorbereitenden Untersuchungen als Maßnahme vorgeschlagene gestalterische und funktionale Aufwertung des Ulrichschen Gartens befürwortet wird. Auf dem Grundstück befindet sich ein renovierungsbedürftiges Taubenhaus, welches derzeit wahrscheinlich von Fledermäusen genutzt wird. Es wird angeregt das Taubenhaus als touristische Attraktion zu renovieren. Derzeit ist der Ulrichsche Garten nur über das Tor und eine Treppe von der Breiten Straße zu erreichen. Um den Ulrichschen Garten barrierefrei (Kinderwagen, Rollstuhl) zu erreichen, sollte langfristig ein niveaugleicher Zugang von der Unteren Kirchstraße gesichert werden. Für die Unterhaltung des Gartens mit größeren Maschinen und für die Renovierung des Taubenhauses wird ein Zugang von der Unteren Kirchstraße benötigt.

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Mit der Öffnung des Ulrichschen Gartens zur Stephaniekirche wäre eine bessere Nutzbarkeit des Gartens durch die Kirche gegeben. Auf schon erarbeitete Nutzungskonzepte für den Ulrichschen Garten wird verwiesen. Im westlichen Bereich des Ulrichschen Gartens befindet sich noch ein Keller, welcher über eine Treppe am Nordostrand des Grundstücks zu erreichen ist. Dieser Keller sollte auch unter Beachtung von Sicherungsaspekten aus Sicht der Kulturinitiative zugeschüttet werden, insofern er nicht unter Denkmalschutz steht. Die Nutzung einer Teilfläche des Ulrichschen Gartens als Café Außenfläche wird befürwortet. In diesem Zusammenhang sollte auch die angrenzende Nordfassade der Bäckerei saniert werden.  Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Das Taubenhaus wurde im Vorentwurf der Vorbereitenden Untersuchungen nicht erfasst, da die Zugänglichkeit des Gartens nicht möglich war. Im Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen wurde das Taubenhaus als sanierungsbedürftig eingestuft. Das Gebäude der Bäckerei wird in den Vorbereitenden Untersuchungen als sanierungsbedürftig gekennzeichnet. Die Vorschläge zur besseren Zugänglichkeit des Ulrichschen Gartens sollten im Rahmen der weiteren Freiflächenplanung berücksichtigt werden. Bei Umsetzung des Kellerrückbaus ist die Untere Denkmalpflege zu beteiligen. Die Anregungen der Kulturinitiative Goslar e.V. werden Bestandteil der Anlagen zum Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen mit einem entsprechenden redaktionellen Hinweis im Kapitel 6.7 „Beteiligung von Betroffenen und TöB“. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat um Verlängerung der Abgabefrist gebeten, die Stellungnahme mit Abwägung wird zeitnah nach Eingang nachgereicht. Aus den bisher eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine inhaltlichen Änderungen der Vorbereitenden Untersuchungen. Das Ergebnis dieser Trägerbeteiligung wird dem Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen als Anlage (mit entsprechenden Hinweisen im Kapitel 6.7. "Beteiligung von Betroffenen und TöB") beigefügt.

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