Angebote Veranstaltungen. Theo livestream... 38

k r i z e b ejw rg ü b n e u ne & n e t i e z frei 7 1 0 2 e t angebo Angebote 2017 Geschäftsstelle: Freizeiten und Reisen Evangelisches Jugendwer...
Author: Gisela Roth
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k r i z e b ejw rg ü b n e u ne & n e t i e z frei 7 1 0 2 e t angebo

Angebote 2017 Geschäftsstelle:

Freizeiten und Reisen

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg

Jungscharzeltlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Poststraße 17 75305 Neuenbürg

Fußball-Camp . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Tel.: 07082 9480-60 Fax: 07082 9480-66

Fahrrad-Wochenende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

www.ejw-neuenbuerg.de [email protected]

Sommerzeltlager „Sola“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Kirchentag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 neu

Schau´n mer mal nach ... Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . 14 neu

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n Israel-Reise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Teendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Balaton-Freizeit des EJW Bezirk Calw . . . . . . . . . . . 24

Freizeitkonten:

Ferienspaß in Sprollenhaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Sparkasse Pforzheim Calw IBAN: DE78 6665 0085 0000 9944 99 BIC: PZHSDE66

Kinder-Sing-Woche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Volksbank Pforzheim IBAN: DE86 6669 0000 0000 8093 52 BIC: VBPFDE66

Einsteiger- und Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Seminare und Angebote für Mitarbeitende Ein Wochenende mit Martin Luther . . . . . . . . . . . . . . 32 Abend für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Seminartage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 eu

Können Sie den Freizeitbetrag für Ihr Kind / Ihre Kinder nicht aufbringen, scheuen Sie sich nicht, mit uns zu reden. Wir werden gemeinsam eine Lösung finden.

n Dankeschönabend für Mitarbeitende . . . . . . . . . . . . . 36

Veranstaltungen eu

n Theo livestream . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Konfitag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Termine Posaunenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Bildnachweise: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, privat, S. 9, www.kirchentag.de S. 15, o.: Marco2811 - fotolia.com, u.: Powel83 - fotolia.com S. 25, Evangelisches Jugendwerk Bezirk Calw S. 30+31, beide Anja Brunsmann - medienREHvier.de S. 33, Steffen Eichner - fotolia.com S. 36, Aquir - fotolia.com S. 43+46, alle Evangelische Kirchengemeinde Neuenbürg S. 44, Lucas Cranach der Ältere S. 47, Andreas Belle

KiBA-Days der Kirchengemeinde Neuenbürg . . . . . . 42 eu

n Luther-Benefiz-Dinner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Aussendungsgottesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Flutlicht-Neunmeterturnier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Das Festival . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kids-ChurchNight der Kirchengemeinde Neuenbürg . 49 Sonstiges Materialverleih . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Wichtige Hinweise und Reisebedingungen . . . . . . . . 57

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chen s i l e g n eva mit dem wegs r e t n u werk jugend 2017 im jahr Das Evangelische Jugendwerk (EJW) Bezirk Neuenbürg geht mit einem für alle Altersgruppen ausgebauten Angebot ins Jahr 2017. Wir sind überzeugt damit attraktive und relevante Freizeiten, Seminare und Veranstaltungen anzubieten, zu denen wir herzlich einladen. Von Sprollenhaus über Basel, Berlin und Hamburg bis in die Niederlande werden wir mit unseren Angeboten im Jahr 2017 reisen. Für Jugendliche und junge Erwachsene kann es mit unserer Israelreise am Anfang der Sommerferien noch weiter weg gehen. Mit dieser auf junge Leute zugeschnittenen Reise möchten wir, neben neuen kulturellen Eindrücken, auch zu einer theologischen Beschäftigung mit den Wurzeln unseres Glaubens im Land der Bibel anregen. Vom Rad fahren über´s Zelten bis hin zu einem Städtetrip und der Auseinandersetzung mit Martin Luther, reichen die Aktivitäten, zu denen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene einladen. Eines haben die unterschiedlichen Formate gemeinsam: sie wollen dazu beitragen Gemeinschaft zu erleben und das Leben zu genießen. Dabei laden wir ein Jesus Christus kennen zu lernen und ihm zu begegnen. Das EJW bietet jedoch nicht nur Freizeiten und Reisen an. Ein buntes Programm an Einzelveranstaltungen bereichert das Angebot in unserem Kirchenbezirk.

folgende Punkte besonders wichtig: Hervorragendes Betreuungskonzept Bei unseren Freizeiten setzen wir auf aktive Betreuung und dauerhafte Anwesenheit der Mitarbeitenden am Freizeitort. Unsere Betreuungsintensität ist wesentlich höher als der im Landesjugendplan vermerkte Betreuungsschlüssel. Unsere Veranstaltungen werden hauptsächlich von ehrenamtlich Mitarbeitenden durchgeführt und unterstützt. Wir legen großen Wert auf solide Ausbildung von Ehrenamtlichen durch unsere eigenen Schulungsprogramme. Aktiv im Kinderschutz Wir freuen uns, dass der Landkreis Calw uns aufgrund unserer Präventionsmaßnahmen im November 2016 das Siegel „Aktiv im Kinderschutz“ verliehen hat. Faires Preis-Leistungs-Verhältnis Unsere Freizeiten sind bei hervorragender Qualität so preiswert wie möglich. Der Freizeitpreis soll eine möglichst geringe Hürde für die Anmeldung darstellen. Unsere Freizeitpreise werden durch Zuschüsse, insbesondere durch den Landesjugendplan, die Landkreise und kirchliche Mittel, ermöglicht. Verpflegung: lecker, gesund und vielfältig Wir setzten bei unseren Angeboten ausschließlich geschultes Küchenpersonal ein. Für uns ist es selbstverständlich qualitativ gute Verpflegung auf unseren Freizeiten anzubieten. Wir möchten nicht nur bei den Freizeiten auf offene Kommunikation und Austausch setzen. Sprechen Sie uns bei Fragen und Anregungen gerne an. Wir wünschen Ihnen und Euch eine tolle (Frei-) Zeit mit dem EJW Bezirk Neuenbürg im Jahr 2017. Ihr/Euer

Neu ist in diesem Jahr die Kooperation mit unserem Nachbarjugendwerk in Calw und der Kirchengemeinde Neuenbürg. Beide treten bei den vorgestellten Angeboten als alleinige Veranstalter auf. Qualität ist für uns ein wichtiger Teil unserer Arbeit auf Freizeiten und Veranstaltungen. Deshalb sind uns

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Christian Klinke

Tobias Götz

Ehrenamtlicher Vorsitzender

Geschäftsführender Jugendreferent 5

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Jungschar mal anders Das Jungscharlager „JULA“ ist ein Angebot für alle Jungscharlerinnen und Jungscharler im Alter von 8 bis 13 Jahren in unserem Kirchenbezirk. Jedoch ist auch eine Anmeldung für Kinder möglich, die in keine Jungschar gehen. Das JULA ist genau das Richtige für dich, wenn du Lust auf drei Tage zelten und viel Action in der Natur hast. Wir wollen zusammen mit dir und deiner Jungschar eine spannende und ereignisreiche Zeit in Breitenberg erleben. Darauf könnt ihr euch schon heute freuen.

Preis: 34,- €, 29,- € ister je w h c s e G , ngen: Leistu im Zelt chtung Programm a n r e b Ü ng, rpflegu Vollve

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Die An- und Abreise organisiert jede/r bzw. jede Jungschargruppe selbst. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular am Ende dieses Heftes. Den Anmeldeabschnitt gebt ihr dann bei den Mitarbeitenden in eurer Jungschar ab, die euch als Gruppe gemeinsam anmelden. Also frag deine Mitarbeitenden und sei dabei!

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Infos: e jw-neu jula@e

Iris Bittighofer 6

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Ort: Berlin : Termin ai 2017 .M 8 2 24. ss: eschlu Anmeld r 2017 rua 24. Feb Preis: ien) € Famil ahrt 87,- € F erkunft (42,nt 21,- € U rte auerka D € 98,ahre bis 25 J e) dliche : n hr e n a e g J t u r 5 J ntner, igte Ka rn bis 2 e e ß R d ä , n in m e r K E it ent ür Stud arte (Eltern m 54,- € f nk ie il m a F 158,- € kl. rten in rittska pe t in E : , n ap nge unsch Leistu gungsm ungsw und Ta h Buch n c li a r n e B e J in usweis Fahrta fos: e und In uerg.d euenb isation n n a g jw r e O r@ tighofe iris.bit ion operat t in Ko erk lg o w f d r n e e n Jug sfahrt e h c s li Die Bu nge m Eva mit de . lw a C Bezirk

Alle zwei Jahre versetzt der Kirchentag eine deutsche Stadt in den Ausnahmezustand. 2017 wird die beeindruckende Hauptstadt Berlin Gastgeber sein. Rund 100.000 Menschen kommen zusammen, um ein Fest des Glaubens zu feiern und über die Fragen der Welt nachzudenken. Eingeladen ist jede und jeder - unabhängig von Taufschein, Gebetsbuch, Einkommen oder Bildungsgrad. Das Veranstaltungsspektrum des Kirchentages ist so vielfältig wie das religiöse und gesellschaftliche Leben: soziale, ethische und politische Themen werden aufgegriffen. Neben Fragestellungen über eine gerechte Gestaltung einer globalisierten Welt, der Bewahrung der Schöpfung und der Würde des Menschen werden Gespräche über Theologie und Spiritualität geführt. Ob kleine Meditation oder große Open-Air-Bühne, Gottesdienste, Gebete und Bibelauslegungen, Konzerte aller Musikrichtungen, Theater und Comedy, Diskussionsforen oder Markt der Möglichkeiten - Kirchentag bedeutet: Fünf Tage volles Programm in rund 2500 Veranstaltungen. Die Fahrt zum Abschlussgottesdienst in Wittenberg ist nicht enthalten. Wir fahren am Sonntagmorgen direkt von Berlin zurück. Weitere Informationen unter: www.kirchentag.de Zur Anmeldung bitte umseitiges Anmeldeformular verwenden.

Iris Bittighofer 8

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ng u d l e anm

Miteinander ist einfach.

Hiermit melde ich mich / uns / meinen Sohn / meine Tochter zum Kirchentag vom 24.-28. Mai 2017 in Berlin an:

Wenn man einen Finanzpartner hat, bei dem Gemeinschaft großgeschrieben wird.

Name, Vorname:

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Das Schwarzwald-Einkaufserlebnis in der Glücksgemeinde Schömberg

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E-Mail: Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...): ck nach Schömberg! Zum Glück zum Bertsch! Zum Glü Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 9.00-12.30 Uhr und 14.00-18.30 Uhr



x Dauerkarte & Tagungsmappe für Verdiener (98,- €)



x Dauerkarte & Tagungsmappe ermäßigt (54,- €)



x Dauerkarte & Tagungsmappe für Familie (158,- €)



x Plätze im Gemeinschaftsquartier + Frühstück (21,- €; Familien 42,- €)



x Plätze im Bus (87,- €)

Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Reisebildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum: Unterschrift d. Teilnehmer / Personensorgeberechtigten:

www.modehaus-bertsch.de Samstag 9.00-16.00 Uhr

Modehaus Bertsch Lindenstr. 13-15 75328 Schömberg Telefon 07084/92 300

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ung: rpfleg Vollve d n u ng 15,- € nachtu 17 Geit Über r 20 a u n Preis m a ris 31. J schwiste 17 b 0 € 2 r ,a 5 u tt r 14 a b b e ra F en: ab 1. tagess 160,- € mit Mit g n u t ernach 17 hne Üb 20 Preis o anuar J . 1 bis 3 017 2 r a u r 110,- € b 1. Feb a € ,120 pirt, Cam p-T-Sh m a C , : ngen uppen ramm Leistu g in Gr ndprog trainin ll a b ß nd Abe u Fu s u a ng im H Bibel, nachtu l: Über a n io t op ender arkus B z und M

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Tobias Götz

Markus Bender

Training mit Ball und Bibel Das Fußball-Camp findet jeweils von 9.00 bis 18.30 Uhr auf dem Fußballplatz in Sprollenhaus statt. An dem Fußball-Camp kann als Tagesgast teilgenommen werden. Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit zur Übernachtung im schönen Freizeitheim Sprollenhaus inklusive Vollverpflegung und attraktivem Rahmenprogramm an. Bereits für 35 € mehr, kann somit das Fußball-Camp zu einem unvergesslichen sportlichen Freizeiterlebnis erweitert werden. In von Trainern begleiteten Kleingruppen für 6-11-Jährige und 12-16-Jährige gibt es Trainigsstationen, Torwarttraining sowie Spiele der Gruppen gegeneinander. In Kooperation mit Athleten für Christus e.V. werden wir unter dem Motto „Training mit Ball und Bibel“ die „schönste Nebensache der Welt“ (den Fußball) und die „wichtigste Hauptsache der Welt“ (den Glauben an Jesus Christus) miteinander verbinden. Das Fußball-Camp endet am Freitag mit der Siegerehrung, zu der auch Eltern und Freunde herzlich eingeladen sind. Auch bei den Campturnier-Spielen während der Woche, jeweils nachmittags, sind Zuschauer herzlich willkommen.

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Schau´n mer mal nach... Hamburg! „Schau´n mer mal“ drückt eine gespannte Gelassenheit aus. Dies soll auch unseren Aufenthalt in Hamburg ausmachen. Gespannt sein dürfen wir auf die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Bei einer Hafenrundfahrt werden wir hineingenommen in das Flair der Hansestadt. Einen Überblick verschaffen wir uns unter anderem bei einer Turmbesteigung des Michels bei Nacht..

Ort: rg Hambu : Termin 17 Juni 20 . 8 1 15. ss: eschlu Anmeld 17 i 20 31. Ma

Gelassen sein können wir, weil es auch Zeit zur freien Verfügung geben wird und somit persönliche Interessen vertieft werden können. Geistliche Impulse werden uns durch die Tage begleiten.

2017 Preis: anuar is 31. J b 017 € 2 r ,a 0 u 27 1. Febr b a € 289,-

Untergebracht sind wir in der Jugendherberge „Auf dem Stintfang“ an den Landungsbrücken. Ein echtes Highlight: der sensationelle Blick von der Panoramalobby auf den Hafen.

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g: Leitun Götz s ia b To erg.de

uenbu Infos: ejw-ne @ z t e o .g tobias 10 erzahl: ilnehm zahl: 13 r Min. Te e eilnehm Max. T

Tobias Götz 14

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d a r r h fa e d n e n woche l neu a t n i rhe . 6 . 5 2 23. en 6 Jahr

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: r Termin uni 2017 (Sta .J 23. - 25 ss: eschlu Anmeld 17 20 9. Juni

r 2017 Preis: Janua bis 31. 2017 r a u 59,- € 1. Febr b a € 69,-

veren, Voll gplätz ug in Z p m m e a ngen: lt auf C ckfahrt mit d e Z Leistu im chtung eug, Rü Überna Begleitfahrz , g n pflegu opf rnod K : und Ge g n n n u a it Le sserm im Wa Joach e

Der Weg ist das Ziel Im Juni 2017 erwartet dich eine sportliche Herausforderung mit super Gemeinschaft, guter Botschaft und wunderschöner Natur! An zwei Fahrtagen wollen wir mit dem Rad dem schönen Rheintalradweg bis nach Basel folgen (ca. 200 km). Dieses Angebot richtet sich dabei aber keinesfalls nur an „Rad-Profis“! Natürlich ist Voraussetzung, eine Grundfitness mitzubringen und Lust und Freude am Radfahren zu haben. Allerdings ist der Rheintalradweg gut ausgebaut und relativ eben. Zudem planen wir die Strecke mit einem Begleitfahrzeug zurückzulegen, sodass wir nur mit „leichtem“ Gepäck unterwegs sein werden. Zurück geht’s dazu noch mit der Bahn – wer also halbwegs „sattelfest“ ist, wird die Strecke gut packen! Es wird mit Sicherheit eine super Zeit und ein tolles Erlebnis! Also nicht lange überlegen und anmelden! Wir freuen uns auf dich!

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Infos: ejw-n d-we@ fahrra 10 erzahl: ilnehm zahl: 17 e T . in M er eilnehm Max. T

Joachim Wassermann & Gernod Kopf 16

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aki it dem tion m a r e p o In Ko ael des ands) kreis Isr inschaftsverb ren (Arbeits e m e G 16 Jah eller ene ab s h Liebenz c a Erw (junge) he und c li d n e g Für Ju Meer) , Totes ezareth n e Ort: G e m, Se erusale Israel hem, J le h t e B (u.a. : 7 Termin 7. August 201 – li u J 28.

Eine chtÜberna ung im Beduinen Camp

r 2017 Preis: Janua 17 bis 31. € r ,5 a u 20 1.29 1. Febr b a € 1.345,-

stück, nsion, it Früh Halbpe en: m g it g n m n u t u p t Leis nach ncam x Über eduine Reiseleitung Flug, 8 ng im B e, u t t it h r c t a rn en, Ein s s 1 x Übe u ib it Min Fahrt m pert inz Gep g: arl-He K Leitun d n u Götz Tobias e buerg.d neuen Infos: jw Reise e eise@ lte der israelr d Inha esten n u n e tion Am b f or m a Flyer. ter liche In lichen r z uen un h t a ü ä h f s c s u s z n Au a m e e n in in e r onli gibt es fordern ode n a g.de r h e u ic b gle neuen jw 2017 e l. . März israe zum 31 is b 5 1 erzahl: ilnehm 22 Min. Te erzahl: m h eilne Max. T

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Tobias Götz

Karl-Heinz Geppert

Den „Wurzeln unsers Glaubens“ begegnen und jede Menge Spaß in einem genialen Land erleben Auf engstem Raum drängt sich Jahrtausende alte Geschichte, faszinierende Natur und ein Volk mit großer Verheißung. Wir sind mit Kleinbussen flexibel und unabhängig unterwegs. Dadurch wird die Welt der Bibel lebendig und wir bekommen einen neuen Zugang zu vielen biblischen Geschichten. israel4you - faszinierend, einzigartig, cool - das Land und seine Menschen kennenlernen - die Bibel erleben wo sie sich ereignet hat - gehen wo Jesus ging - ultimativ: Beduinencamp in der Wüste Negev - fun and action an Land und im Wasser - israelische und palästinensische Jugendliche treffen und kennenlernen - reinschnuppern in ein soziales Projekt - einfach nur zuhören, wenn Menschen ihre Geschichte erzählen - Gebet und Lobpreis in Israel für Israel - einander verstehen lernen - Freunde werden

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sola s u a h n sprolle 8. . 6 7 30. n von ädche n und M

ahren 8 - 13 J

nge Für Ju

Ort: nhaus Sprolle : 17 Termin 6. August 20 – li u J . 0 3 ss: eschlu Anmeld 17 0 2 14. Juli

15,- € Gerschwiste rabatt

r 2017 Preis: Februa bis 28. € 7 1 ,0 0 2 18 ärz ält ab 1. M ern erh 195,- € batt: terkind eizeitpreis. a r is r e w t h is c r s Ge en F Geschw ng von g auf d meldu äßigun eifend. m r E Bei An € r überg ind 15,reizeit jedes K mmerf o s t il g Dies ng, rpflegu gen: Vollve , n lt u t e Z is Le im chtung Überna usflug A , m m Progra elm ja Wilh g: und An Leitun e k n li nK Christia rg.de enbue jw-neu Infos: e @ r e rlag somme 30 erzahl: ilnehm 50 e T l: . h in a M erz eilnehm Max. T

Christian Klinke 20

SOLA? Sommerlager? Zeltlager? – Was ist denn das? Du schläfst mit deinen Freunden auf Feldbetten auf einem angelegten Zeltplatz in unseren robusten Gerüstzelten. Für deine Zeltgruppe ist in der Regel ein Team von zwei geschulten Betreuern zuständig. Diese sind jederzeit als deine Ansprechpartner da. Den Tag auf dem SOLA starten wir mit einem kurzen Bibelimpuls, um uns auf den Tag einzustimmen und diesen gemeinsam zu beginnen. Nach dem Frühstück kannst du unser Lagerthema hautnah erleben und mit in die Bibelgeschichte, die uns begleitet, einsteigen. Die Zeit bis zum Mittagessen verbringen wir zusammen bei vielfältigen Angeboten wie Basteln, der Herstellung selbstgebauter Dinge oder mit verschiedenen Sportangeboten, die du dir aussuchen kannst. Nach einer kleinen Mittagspause warten spannende Spiele, Stationsläufe oder Themennachmittage auf dich. Als Abendprogramm bereiten wir tolle Geländespiele oder spannende Teamaufgaben für dich vor. Auch Zeit am Lagerfeuer zum Singen und Geschichten erzählen wird nicht fehlen. Während der acht Tage Zeltlager warten aber auch einige ganz besondere Programmpunkte, wie beispielsweise ein Tagesausflug oder ein Nachmittag im Schwimmbad auf dich. Also worauf noch warten? Melde dich schnell an!

Anja Wilhelm 21

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Jugen

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Ort: Nied loon / Hooge

Deine Sommerferien sollen nicht langweilig sein, sondern du willst Spaß, Action und Gemeinschaft mit anderen …

: Termin ugust 2017 .A 3 2 14. – ss: eschlu Anmeld 17 20 28. Juli

15,- € Gerschwiste rabatt

2017 Preis: ebruar is 28. F b 7 € 1 ,0 370 ärz 2 ab 1. M jedes erhält 385,- € t: indern t k a r b e t a r . is ister preis schw Freizeit Geschw von Ge ldung uf den e a g m . n n d u A Bei äßig reifen ,- € Erm reizeitüberg Kind 15 rf e m m o ts Dies gil s, ngen: im Hau Leistu htung m c a m n a r r e g Üb d Pro Fahrt, ung un g le f p r Vollve

… dann bist du bei uns genau richtig! Dieses Jahr möchten wir mit euch für zehn Tage in die Niederlande. Wohnen werden wir in einem umgebauten Schafstall: „ De Schaapskooi“ im Süden der Niederlande. Wenn du Teil einer tollen Gemeinschaft sein willst, Spaß haben und eine tolle Zeit erleben möchtest, dann bist du hier genau richtig. Wir haben ein tolles Programm vor uns, bei dem wir auch Gelegenheit haben werden, Gott zu erleben und neu kennen zu lernen. Wir freuen uns auf dich und eine tolle Zeit mit dir!

g: Leitun r tighofe Iris Bit erg.de uenbu Infos: ejw-ne @ f r o teend 30 erzahl: ilnehm zahl: 36 e T . in M er eilnehm Max. T

Iris Bittighofer 22

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1 : ber 20 Termin t - 2. Septem s gu 20. Au

reiLandk alb des , h n r e le Preis: ß h u h beza nort a sätzlic it Woh u 495,- € m z e € d men r 35,en. n leide Teilneh erhalt müsse chüsse s lw u a Z C e s se kein für sie da wir en, in Zelt rkunft gen: e t n n u t U , is s u Le Reiseb ramm Fahrt im gung, Prog le f p r e v ll Vo eam ydt & T tian Se er: is it r e h b r C Mita ann, Hausm n: Claudia gunge ebedin is alw e C R k d ezir un talter werk B Verans ches Jugend glich. alw mö elis C g k n ir a z v e E gung EJW B r Verfü r beim line zu ind nu s n o n t e g h un ste Anmeld ldeformular me .de n A lw s a a c D ww.ejw i 2017 unter w 15. Ma is zum b 2 1 l: erzah ilnehm zahl: 20 Min. Te er m h e eiln Max. T

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Sommer, Sonne, Spaß, Action und natürlich Gott Das alles wollen wir gemeinsam mit euch am „ungarischen“ Meer genießen. Der Zeltplatz, liegt direkt am Seeufer, so dass es jederzeit möglich ist, noch kurz baden zu gehen. In unmittelbarer Nähe zu unserem Lager ist ein Strandbad, das Gelegenheiten bietet sich auszupowern oder einfach auch mal nur zu relaxen und die Sonne zu genießen. Touren in die nähere Umgebung mit dem Rad, zu Fuß, mit Boot und der Bahn werden uns begeistern. Egal ob am Strand, beim Lagerfeuer, beim morgendlichen Impuls, wir möchten gemeinsam immer wieder Gottes Nähe spüren. Auf zwei geniale Wochen mit Dir, freuen wir uns jetzt schon!

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Darauf kannst du dich freuen:

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Du hast Lust auf Natur pur, aber übernachtest lieber im Haus: Dann bist du bei uns genau richtig.

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15,- € Gerschwiste rabatt

17 ruar 20 Preis: 28. Feb 17 is b € ,155 ärz 20 des ab 1. M rhält je 170,- € dern e t: in t k a r b e t a r ister schwis reizeitpreis. Geschw von Ge f den F ldung e m g . n n A u au Bei reifend mäßig r E b € ü ,it erg 5 e 1 iz d e r in f K er t somm m Dies gil rogram ung, P g le f p r llve ngen: aus, Vo Leistu ng im H u t h c a Übern Dörr g: Dieter Leitun d und n la ie W Rahel erg.de uenbu Infos: ejw-ne @ s s a p feriens 20 erzahl: ilnehm 30 l: h a z Min. Te r nehme il e T . x Ma

Rahel Wieland 26

Wir werden tolle Tage in der wildromantischen Natur des Kegelbachtals rund um ein biblisches Thema erleben. Spiel, Spaß, Basteln, Lieder, Lagerfeuer und biblische Geschichten sowie eine tolle Gemeinschaft dürfen dabei natürlich nicht fehlen. Diese Freizeit wird im Freizeitheim in Sprollenhaus stattfinden. Hier sind wir mitten in der Natur und umgeben von tollen Attraktionen. Haben wir dich neugierig gemacht? Dann schnell anmelden, wir freuen uns auf Dich. Die Freizeit beginnt am Sonntagnachmittag und endet am Freitagnachmittag. Die An- und Abreise organisiert jeder selbst.

Dieter Dörr 27

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Kreative Kinder aufgepasst!

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ber 20 : Termin er – 3. Novem b o t k 28. O ss: eschlu Anmeld er 2017 ob 14. Okt

15,- € Gerschwiste rabatt

017 Preis: April 2 bis 30. 7 1 0 2 140,- € i a es ab 1. M ält jed 150,- € ern erh d : t in t k a r b e eis. hwist isterra izeitpr n Gesc er Geschw den Fre ung vo f bei ein ld u e d a m in g isterk Bei An äßigun w h m r c s E e € G ,Kind 15 uch, wenn ein et wurde. ta meld e g n a Dies gil eit erfreiz Somm , legung llverpf : o n e V , g s n u Leistu im Ha l chtung otenmateria N Überna d n mm u Progra tner

Diese Freizeit ist für euch, ihr Badewannen-Sänger, Drama-Queens, Klassen-Clowns, FingerfarbenLeonardos und Karaoke-Stars. Ob du dich schon ins Rampenlicht verliebt hast oder deine erste Bühnenerfahrung suchst – bei der KiSiWo bist du genau richtig. Wir werden eine Woche lang in Sprollenhaus gemeinsam ein Musical einstudieren. Ein abwechslungsreiches Programm mit viel Musik, Theater und Tanz, Spiel und Sport lässt sicher keine Langeweile aufkommen. Außerdem werden wir Gelegenheit haben, über Gott, das Thema des Musicals und die Welt zu reden. Egal ob du zwischen anderen Kindern im Chor mitsingen, ein echtes Solo singen oder gleich die Hauptrolle übernehmen willst - hier kannst du dein Talent zeigen. Und bei uns wurde auch schon so manches neues Talent entdeckt …

Gär g: Tobias Leitun ert und lw E a Andre

Die Termine für ein Vortreffen und die zwei Aufführungen werden rechzeitig bekannt gegeben.

rg.de enbue Infos: jw-neu e @ o kisiw

Die Kinder-Sing-Woche findet in Kooperation mit dem CVJM Heiningen statt.

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Andrea Elwert

Tobias Gärtner

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Damit du in der Jugendarbeit durchstarten kannst…. Der Einsteigerkurs ist für Leute, die schon in einer Gruppe mithelfen oder ganz neu in die Kinder-/ Jugendarbeit einsteigen wollen oder einfach mal schnuppern möchten, was evangelische Jugendarbeit bietet, anbietet und ausmacht. Der Grundkurs ist für Leute, die mindestens 15 Jahre alt sind und schon in einer Gruppe mitarbeiten oder im Jahr zuvor den Einsteigerkurs belegt haben.

: Termin 017 April 2 . 1 2 18. – :

ss eschlu Anmeld 17 20 4. April

Der Grundkurs ist die Basisschulung zum Erwerb des Qualifikationsnachweises JULEICA (www.juleica.de).

Preis: 45,- €

Die Kurseinheiten werden teilweise parallel durchgeführt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche gemeinsame Programmpunkte.

ung erpfleg s, Vollv Unterlagen ngen: u a H Leistu , im is chtung d Prax Überna in Theorie un g n Schulu s Götz r, Tobia e f o h ig g: Bitt Leitun er, Iris ea Kell Doroth e

rg.d Infos: enbue jw-neu info@e

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Nähere Informationen bekommst du nach der Anmeldung, kurz vor dem Kurs, in einem Infobrief. In der Regel übernehmen die Kirchengemeinden den Beitrag bzw. einen Teil davon. Bitte vor der Anmeldung mit dem Ortspfarrer/Ortsverantwortlichen für Jugendarbeit abklären!

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Mit Martin Luther in Sprollenhaus Bei dem Wochenende mit Martin Luther werden wir uns auf eine Reise in die Vergangenheit begeben und wollen dann mit dem dort gesammelten Wissen und den gewonnenen Erkenntnissen zurück in die Zukunft. Dies tun wir in drei Schritten:

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Reformation Wer und was prägte Luther? Wie prägte Luther? Was ist inzwischen in Vergessenheit geraten und ging der Ev. Kirche verloren?

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Transformation Gestern war gut. Doch was ist heute? Reformation jetzt. Bei mir….

Preis: 49,- €

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Vision Was soll morgen sein. Gibt es eine Vision für uns persönlich, unsere Gemeinden und ggf. unser Engagement im Reich Gottes?

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Am Sonntag ist der Gottesdienstbesuch im Rahmen des Bezirksposaunentages vorgesehen.

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Referenten: .de

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Prof. Dr. Bernd Brandl (Lehrstuhl für Kirchen- und Missionsgeschichte an der Internationalen Hochschule Liebenzell) Pfr. Steffen Kaupp (Projektreferent für “Lust auf andere – milieusensible Jugendarbeit“ im Evang. Jugendwerk in Württemberg)

Tobias Götz 32

Prof. Dr. Bernd Brandl Pfr. Steffen Kaupp

Tobias Götz (Bezirksjugendreferent im Evangelischen Jugendwerk Bezirk Neuenbürg) 33

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Für Mitarbeitende in den Gemeinden des Kirchenbezirks Neuenbürg und des Jugendwerks

Für Mitarbeitende in den Gemeinden des Kirchenbezirks Neuenbürg und des Jugendwerks

Termin und Ort: 7. April 2017, Evang. Gemeindehaus, Calmbach

Termine und Orte: 20. Mai 2017, Ludwig-Hofacker-Haus, Bad Wildbad 18. November 2017, Martin-Luther-Gemeindehaus, Birkenfeld

Beginn: 18.30 Uhr Der Mitarbeiterabend ist ein Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EJW und der Kirchengemeinden. Er ist ein Angebot zum Austausch, zur Gemeinschaft und zur Vernetzung innerhalb des Bezirks. Wir beginnen mit einem gemeinsamen Essen, zu dem ihr eingeladen seid. Danach gibt es einen geistlichen Impuls, Infos und die Möglichkeit über Themen, die euch bewegen, ins Gespräch und in den Austausch zu kommen. Gegen später besteht die Möglichkeit zu Gesellschaftsspiel-Partien.

#austausch #läuftbeiuns #bezirksweit #networking #gemeinschaft #erleben #spaß #gutezeit #leben #feiern 34

Beginn: jeweils 9.15 Uhr Ende: 17.30 Uhr Beim Seminartag im Mai stehen mehrere praxisrelevante Seminare zur Auswahl, die von qualifizierten Referenten durchgeführt werden (z.B. zum Thema Mobbing oder Projektorientierte Jugendarbeit). Im November bieten wir einen musikalischen Seminartag an: Zum einen mit einem Cajón-Workshop mit Ulli Baral und in Zusammenarbeit mit musikplus ein Gesangsseminar mit Claus-Peter Eberwein. Infos: [email protected] Zu den Seminartagen gibt es jeweils gesonderte Ausschreibungen.

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n ö h c s danke ür f d n e ab e d n e t i e b r a t i m ad b d l i w bad . 1 1 . 4 2 Für Mitarbeitende des EJW Bezirk Neuenbürg Termin und Ort: 24. November 2017, Bad Wildbad Freut euch auf einen exklusiven und besonderen Abend im Forum König-Karls-Bad in Bad Wildbad. Detailierte Infos und Einladungen zu dem Abend, der ein Dankeschön für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendwerks ist, folgen im Sommer 2017.

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se t t o g jugend rk i z e b e im t s n e i d 2017 23. - 26. 2.

Teendays Ev. Gemeindehaus Ottenhausen

27. 2. - 3. 3. Jugendwoche „ProJeCt-TV“ Ev. Gemeindehaus in Gräfenhausen 18. 3.  biG mac Jugendgottesdienst 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg 1. 7.  biG mac Jugendgottesdienst 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg 21. 10.  biG macJugendgottesdienst 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg 2. 12.  biG mac Jugendgottesdienst 19.00 Uhr, Gemeindehaus Schlossberg in Neuenbürg

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theo m a e r t s live rg e b m ö sch r a u r b e f / r a u n ja

g a t i f n ko rg ü b n e neu 4. 2. Ein Angebot für alle Konfigruppen im Kirchenbezirk

Ein Angebot des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg für alle ab 18 Jahren Im Bezirk in Kooperation mit dem CVJM Langenbrand und der evang. Kirchengemeinde Schömberg Theo Livestream ist ein neues Angebot, bei dem es um die theologische Auseinandersetzung mit interessanten Lebens- und Glaubensfragen geht. Die theologischen Inputs kommen per Livestream.

Weitere Infos:

Der Konfitag 2017 „Herz zu verschenken“ findet in der Stadthalle und im Gymnasium Neuenbürg statt. Das Thema des Konfitags lehnt sich – wie immer – an die Jahreslosung an: „Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch.“ (Hesekiel 36,26) Der Konfitag beginnt um 14 Uhr mit Halleneinlass, um 14.15 Uhr mit einem Jugendgottesdienst. Danach sind alle Gruppen in der Team-Challenge gefordert. Nach einem leckeren Imbiss tritt der christliche Illusionskünstler Mr. Joy auf. Der Konfitag endet mit der Siegerehrung der Team-Challenge. Ende der Veranstaltung ist ca. um 20.30 Uhr. Infos: [email protected]

Starten wird der Kurs mit einer Auftaktveranstaltung am 14. Januar 2017 im Bernhäuser Forst. Dann folgen die vier Livestreams mit Chat und Diskussionsforen. Mit dem großen Finale am 11. Februar 2017 im Bernhäuser Forst endet Theo Livestream. Für Start up und Finale im Bernhäuser Forst organisieren wir jeweils eine gemeinsame Fahrt. Die Übertragungen finden vom 15.1. - 5.2. jeweils sonntags von 18.30 - 19.30 Uhr im CVJM- und Gemeindehaus in Langenbrand (Pfarrwiesenweg 2) statt. Koordination / Infos: [email protected] 38

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it e b r a n e posaun Im Kirchenbezirk Neuenbürg gibt es eine aktive und lebendige Posaunenarbeit. In fünf Chören musizieren Jugendliche und Erwachsene gemeinsam. Die Posaunenchöre Gräfenhausen/Ottenhausen und Schömberg treffen sich zu ihren jeweiligen Proben am Montagabend. Die Chöre in Neuenbürg, Neusatz und Sprollenhaus proben jeweils am Mittwochabend. Am Wochenende vom 10.-12. Februar 2017 ist eine gemeinsame Bezirksveranstaltung der Chöre geplant. Die gemeinsame Probe wird unterstützt durch einen Landesreferenten des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Herzlich eingeladen sind auch Bläserinnen und Bläser, die früher mal in einem Posaunenchor gespielt haben oder zugezogen sind. s-

Bezirk entag posaun .2017 in am 15.10 ürg Neuenb

Für Fragen und Informationen steht der Bezirksposaunenwart Edgar Theurer gerne zur Verfügung. Kontakt: [email protected] oder telefonisch unter 07084 7309.

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Das Jugendwerk unterstützt und ergänzt die kirchliche Jugendarbeit in den Kirchengemeinden. Das geschieht unter anderem auch dadurch, dass es im Jugendwerk ganz unterschiedliche Materialien gibt, die ihr ausleihen könnt für Gruppen, Freizeiten oder Gemeindeaktionen. Bei den Kindern sehr beliebt ist unsere 5 x 6 Meter große Hüpfburg. Freunden des runden Leders können wir unseren Mega-Kicker anbieten. Doch wir haben auch viele weitere begeisternde Spiele wie Bumball, Teppich-Curling, Weykick oder Leiter-Golf ... Darüber hinaus haben wir zahlreiche Gesellschaftsspiele und Bücher für die Praxis der Jugendarbeit. Geocachingfans können bei uns bis zu fünf GPS-Geräte leihen. Infos zu Verfügbarkeit und Leihgebühren erhaltet ihr auf unserer Internetseite oder in der Geschäftsstelle bei [email protected]. Aktuelle Preise für unseren VW-Bus findet ihr ebenfalls auf unserer Internetseite. Verleihanfragen für den Bus können direkt an Andrea Elwert (07082/7100) gerichtet werden.

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Auf den Spuren der verlorenen Luthergeschichten Wir laden alle Kinder von der 1.-7. Klasse ein, bei den KiBA-Days 2017 mit dabei zu sein! KiBA-Days, was soll das sein? Die KiBA-Days sind unsere legendären Kids-BibelAbenteuer-Tage in den Faschingsferien. Wir treffen uns jeden Tag von 14.00 – 17.00 Uhr um gemeinsam zu singen, zu spielen, zu basteln, Geschichten zu hören und in Kleingruppen in der Bibel zu forschen! Sei mit dabei und finde mit uns die verlorenen Luthergeschichten! Falls du es nicht bis zum 1.3.17 aushalten kannst, bist du schon am 20.1.17 zu einem ersten KiBA-Days-Spezial von 15.00 – 18.00 Uhr nach Neuenbürg ins Gemeindehaus Buchberg eingeladen!

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Wir freuen uns auf DICH!

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Infos: buerg@ .neuen in n o k dia 96 /9400 07082

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r e h t u l r e n n i d z i f e n e b s u a h n e sproll 13.5. Ein fröhlich-frommer Abend voller Genuss Der Förderverein des EJW lädt am 13.5.2017 um 18.30 Uhr zu einem exklusiven Benefizerlebnis mit Markus & Pierre ins neue Freizeitheim nach Sprollenhaus ein. Aufgetischt wird ein „Luther-Dinner“ in vier Gängen mit Gerichten aus dem 15. Jahrhundert, kombiniert mit Kochkunst von heute. Mittendrin ist Martin Luther, er erzählt Anekdoten, hält Tischreden und gibt den ein oder anderen Witz zum Besten. Luther war der große Reformator, der Bibelübersetzer, der visionäre Denker. Aber Luther war auch Genießer, Feinschmecker und Gourmet. Diese Verbindung wollen Markus und Pierre aufleben lassen. Der eine ist Eventkoch aus dem Ländle und der andere Leiter der Jüngerschaftsschule der Liebenzeller Mission. In die Rolle Martin Luthers schlüpft Andreas Brecht, Pastor der Missionsberg-Gemeinde in Bad Liebenzell. Der Reinerlös kommt vollständig der Finanzierung des Freizeitheims Sprollenhaus zugute. Das Dinner kostet 95,- € inklusive Softdrinks und korrespondierender Weine (ein Glas pro Gang). Platzkarten sind ab sofort in der Geschäftsstelle des EJW in Neuenbürg erhältlich. Übernachtung mit Frühstück kann optional für 20,- € dazugebucht werden. Zuschläge: 15,- € EZ, 5,- € DZ/p.P. Veranstalter: Förderverein des EJW Bezirk Neuenbürg Infos und Buchungen: [email protected] 44

in e r e v r förde Dafür brennen wir: Wer denkt nicht gerne zurück an romantische und abenteuerliche Stunden vor dem Lagerfeuer auf Jugendfreizeiten? Wir meinen dieses Feuer muss weiterbrennen – für Kinder, Jugendliche und für alle, die es mal waren. Hier im Evangelischen Kirchenbezirk Neuenbürg – durch eine Kinder- und Jugendarbeit, die neben Gemeinschaftserlebnissen wie Freizeiten, Veranstaltungen auch Wertevermittlung und Orientierung zum Inhalt hat. In den vergangenen 25 Jahren ist dank vieler aktiver Mitglieder und Freunde vieles gefördert und unterstützt worden (z.B. Mitfinanzierung einer Jugendreferentenstelle, Aussendungsgottesdienste und Jungschar-Ballontage). Das Jugendwerk und der Förderverein haben sich schon sehr lange ein eigenes Freizeitheim gewünscht. Dieser Traum wurde in Sprollenhaus Wirklichkeit. Im Juli 2015 wurde das neue Haus offiziell eingeweiht. Der Förderverein ist aktiv an der weiteren Gestaltung und Nutzung von Haus und Zeltplatz beteiligt. Zündeln Sie erfolgreich mit uns weiter! Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: Andreas Rägle, Vorsitzender [email protected], Tel. 07082/7223 Unsere Bankverbindung für einmalige oder regelmäßige Spenden: Förderverein Evang. Jugendwerk Bezirk Neuenbürg e.V. Sparkasse Pforzheim Calw IBAN DE02666500850002181789 BIC PZHSDE66XXX

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s g n u d n e s s u a t s n e i d gottes aus h n e l l o spr 23. 7.

t h c a n t h c i l t flu s u a h n e l l o r p s 22. 9.

Ein Angebot für Freizeitteilnehmende, Mitarbeitende, Eltern und Freunde des Jugendwerks. Ein guter Start in den Freizeitensommer Bei unserem Aussendungsgottesdienst senden wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Freizeiten aus. Gottes guter Segen soll sie und die Teilnehmenden begleiten.

Ein Angebot für alle Ballsportbegeisterten, in Kooperation mit dem 1. FC Sprollenhaus

Herzliche Einladung besonders an die Familien der Freizeitteilnehmenden. Dieser Tag ist eine tolle Gelegenheit Infos rund um das Jugendwerk zu erhalten, Gemeinschaft in der Jugendwerksfamilie zu erleben und miteinander Gott zu loben.

Am 22. 9. veranstalten wir im Rahmen einer Flutlichtnacht das 3. Flutlicht-Neunmeterturnier. Los geht´s um 19 Uhr auf dem Sportgelände in Sprollenhaus. Gespielt wird in Fünferteams.

Der Gottesdienst beginnt um 11.00 Uhr. Nach dem Gottesdienst sorgt der Förderverein für das leibliche Wohl. Infos: [email protected]

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir erbitten jedoch die Anmeldungen bis 20. September per E-Mail an: [email protected] Bei der Anmeldung sind anzugeben: - ein Teamname - Name, Alter und Ort der einzelnen Spieler - Benennung eines Teamkapitäns Das Neunmeterturnier beginnt mit einer Gruppenphase, die in eine Finalrunde führt. Pro Spiel hat jeder Spieler einen Schuss. Die Turnierregeln gibts unter www.ejw-neuenbuerg.de Weitere Infos: [email protected] oder 07082 948060

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Foto Titel: iStock / Martin Dimitrov

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Ort: ürg b Neuen hberg, c u B s ehau : emeind Termin sches G li e g n a r Ev h U 21.15 17.00 017 von 2 r e b o g: 31. Okt Leitun m a e T th und Kunra Ulrike Infos: th n Ku ra Ulrike 55 8 5 / 2 8 070 gen für Jun

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ten i e b r a mit Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg lebt vom Einsatz vieler unterschiedlicher Personen. Das vielfältige ehrenamtliche Engagement ermöglicht erst unsere wichtige Arbeit. Mitmachen kann grundsätzlich jeder der Freude und Motivation hat sich in der christlichen Kinder- und Jugendarbeit einzubringen. Das Beste: Wer sich einsetzt profitiert selbst! Du wirst Teil einer tollen Gemeinschaft, setzt dich für junge Menschen und unsere Gesellschaft ein und erwirbst nebenbei Kenntnisse und Fähigkeiten, die dir auch in der Berufswelt oder deiner Familie nützlich sein können.

ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Name, Vorname: Weiblich

Männlich

Geschwisterrabatt

Geburtsdatum: Anschrift:

Alle Angebote des Jugendwerks werden gestaltet oder unterstützt von ehrenamtlichen Teams. Du bist herzlich eingeladen nach Talent und Möglichkeiten mitzumachen.

Telefon:

Du hast Lust im Jugendwerk mitzuarbeiten? Möglich ist das beispielsweise in der Freizeitarbeit, bei Veranstaltungen wie Konfitag oder Jungschartag.

Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):

Dir fehlt was in unserem Jugendwerk? Du hast eine tolle Idee, die du umsetzen und für die du dich einsetzen möchtest? Dann suche dir Mitstreiter und melde dich bei uns und teile uns deine Idee mit: [email protected] oder [email protected] Wir freuen uns darauf. Mehr über das Jugendwerk und auch über die Leitlinien für unsere Mitarbeitenden erfährst du auf unserer Internetseite: www.ejw-neuenbuerg.de.

E-Mail:

Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum:

Unterschrift des Teilnehmers:

Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):

ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Name, Vorname: Weiblich

Männlich

Geschwisterrabatt

Geburtsdatum: Anschrift:

Telefon: E-Mail: Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):

An das

Evang. Jugendwerk

Bezirk Neuenbürg

Poststr. 17

75305 Neuenbürg

Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum:

Unterschrift des Teilnehmers:

Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen): 52

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ng u d l e anm Hiermit melde ich mich / meinen Sohn / meine Tochter an zur Teilnahme an folgender: Freizeit/Schulung: Name, Vorname: Weiblich

Männlich

Geschwisterrabatt

Geburtsdatum: Anschrift:

Telefon: E-Mail: Bemerkungen (Vegetarier, Allergien, Unverträglichkeiten, ...):

An das

Evang. Jugendwerk

Bezirk Neuenbürg

Poststr. 17

75305 Neuenbürg

Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person den Weisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird. Teilnahme am Baden, Bootfahren, Bergwandern ist unter Aufsicht erlaubt. Bitte senden Sie mir einen Zuschussantrag zu (Mehr Infos dazu: Wichtige Hinweise Punkt 8, S. 46) Ich erkläre mein Einverständnis zur Veröffentlichung von Freizeitbildern auf denen der/die TN zu sehen ist (z.B. in ejw Rundbrief, Zeitung, Internet). Die Veröffentlichung darf ohne weitere Nachfrage erfolgen. Datum:

Unterschrift des Teilnehmers:

Unterschrift der Personensorgeberechtigten (bei Minderjährigen):

Hinweise und Reisebedingungen Liebe Freizeitteilnehmerin, lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, sind diese Reisebedingungen Bestandteil des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmerin/Teilnehmer) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651 a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, Poststraße 17, 75305 Neuenbürg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung/Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.

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Evang. Jugendwerk

Bezirk Neuenbürg

Poststr. 17

75305 Neuenbürg

4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 57

6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Neuenbürg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweis Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 7,50 €. Übersicht der Einkommensgrenzen: (Angaben in Klammern sind für Beamte) Personenanzahl Paare Alleinerziehend 2 Pers. - € 1.689,- (1.589,-) 3 Pers. € 2.327,- (2.188,-) € 1.992,- (1.873,-) 4 Pers. € 2.630,- (2.472,-) € 2.294,- (2.157,-) 5 Pers. € 2.932,- (2.756,-) € 2.597,- (2.441,-) 6 Pers. € 3.235,- (3.040,-) € 2.899,- (2.725,-) 7 Pers. € 3.538,- (3.324,-) € 3.202,- (3.009,-) 8 Pers. € 3.840,- (3.608,-) € 3.505,- (3.293,-) Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Die endgültige Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium erst nach der Freizeit. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg.

Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. 58

b) Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. f) Der TN wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Nr. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge) sowie sonstigen Verträgen auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Für die Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit 59

zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften…), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1. Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.4. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 60

4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reise-leistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Flugreisen Bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 % vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 45 % ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60 % am Anreisetag und bei Nichtantritt 90% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 61

6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 62

c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen 9.1. Der RV informiert den TN entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung (Reiseanmeldung) über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 9.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den TN informieren. 9.3. Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den TN unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 9.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf den Internet-Seiten des RV oder direkt über http://air-ban.europa.eu abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen. 10. Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder 63

b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 10.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.

Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Neuenbürg wird vertreten durch den Vorsitzenden Christian Klinke und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenz-Adresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Neuenbürg Poststraße 17 75305 Neuenbürg Telefon: (07082) 94 80 - 60 Fax: (07082) 94 80 – 66 E-Mail: [email protected]

11. Verjährung, Datenschutz 11.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 11.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1. und 11.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 11.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie des TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 12. Rechtswahl und Gerichtsstand 12.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 12.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20151013

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