Amtliches Mitteilungsblatt

Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Mügeln mit den Ortsteilen Ablaß, Baderitz, Berntitz, Gaudlitz, Glossen, Grauschwitz, Kemmlitz,...
Author: Rainer Solberg
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Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt

der Stadt Mügeln mit den Ortsteilen Ablaß, Baderitz, Berntitz, Gaudlitz, Glossen, Grauschwitz, Kemmlitz, Lichteneichen, Lüttnitz, Mahris, Nebitzschen, Niedergoseln, Neubaderitz, Neusornzig, Ockritz, Oetzsch, Paschkowitz, Pommlitz, Poppitz, Querbitzsch, Remsa, Schleben, Schweta, Seelitz, Sornzig, Wetitz, Zävertitz, Zschannewitz

Freitag 8. Januar 2016

Nummer 1 Jahrgang 22

Impressum Mügelner Anzeiger · Das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Mügeln und des Abwasserzweckverbandes „Oberes Döllnitztal“ erscheint in der Regel 14tägig und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt · Herausgeber Stadtverwaltung Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln, Tel. (03 43 62) 41 00 · Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteiles Bürgermeister Johannes Ecke · Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil, einschließlich Anzeigenannahme, Satz und Druck Druckerei & Verlag Dober, Karl-Liebknecht-Straße 2, 04769 Mügeln, Tel. (03 43 62) 3 24 30, Fax 3 06 11, [email protected]

Nimm Dir Zeit zum Träumen, das ist der Weg zu den Sternen. Nimm dir Zeit zum Nachdenken, das ist die Quelle der Klarheit. Nimm Dir Zeit zum Lachen, das ist die Musik der Seele. Nimm Dir Zeit zum Leben, das ist der Reichtum des Lebens. Nimm Dir Zeit zum Freundlich sein, das ist das Tor zum Glück. Volksweisheit

Es beginnt ein neues Jahr. Wir stehen vor neuen Chancen und Möglichkeiten. Lassen Sie die alten Sorgen und Probleme hinter sich. Wir alle setzen große Erwartungen in das neue Jahr. Viel haben wir uns vorgenommen, wozu ich Ihre Unterstützung benötige. Nur gemeinsam werden wir Vieles anpacken und zum Ziel bringen. Die aktuellen Geschehnisse in Deutschland und in der Welt werden uns weiterhin in Atem halten. Lassen Sie uns die alltäglichen Herausforderungen angehen und bewältigen. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Jahr 2016 mit neuen Zielen und vor allem viel Gesundheit. Ihr Bürgermeister Johannes Ecke

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Mügelner Anzeiger

Wichtiges im Überblick

Stadtverwaltung Mügeln, Rathaus, Markt 1, 04769 Mügeln E-Mail: [email protected] · Internet: www.stadt-muegeln.de Telefon (03 43 62) 41 00 · Telefax (03 43 62) 4 10 46 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

Stadtverwaltung 9–12 und 13–15 Uhr 9–12 und 13–16.30 Uhr geschlossen (Termine nach Vereinbarung) 9–12 und 13–18 Uhr 9–12 Uhr

Stadtbibliothek im Rathaus, Telefon 4 10 31 Di 10–12 Uhr und 13.30–16.30 Uhr, Do 10–12 und 14–18 Uhr, Mo, Mi und Fr geschlossen Stadt-Museum sonnabends, 10.00–11.30 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenbetreuung Petra Hähnel, Telefon (03 43 62) 41 00

Bankverbindungen Stadtverwaltung Mügeln Sparkasse Leipzig: IBAN: DE46 8605 5592 1520 0037 37 BIC: WELADE8LXXX Deutsche Bank: IBAN: DE21 8607 0000 0331 2485 00 BIC: DEUTDE8LXXX VB Riesa: IBAN: DE09 8509 4984 0135 2116 05 BIC: GENODEF1RIE DKB Leipzig: IBAN: DE67 1203 0000 0001 3072 63 BIC: BYLADEM1001 Gläubiger ID DE 92 ZZZ 00000 116168

Abwasserzweckverband „Oberes Döllnitztal“, Mügelner Landstraße 4, Glossen, Frau Röber: Telefon (03 43 62) 23 84 11, [email protected], Frau Haubold: Telefon (03 43 62) 23 84 10, [email protected], Herr Wache: Telefon (03 43 62) 23 84 12, [email protected], Fax: (03 43 62) 23 84 14, Mo geschlossen (Termine nach Vereinbarung), Di 9–12 und 14–16.30 Uhr, Mi geschlossen (Termine nach Vereinbarung), Do 9–12 und 14–18 Uhr, Fr 9–12 Uhr Verwaltung städtischer Wohnungen HWV GmbH Döbeln Reparatur-Tel. (0 34 31) 65 11 Sprechzeit Büro Mügeln: Do 16–17.30 Uhr Stadtbad 3 24 04

Sportplatz 3 22 02

Pfarramt und Friedhofsverwaltung Kirchspiel Mügeln im Kirchgemeindebüro Mügeln, Johanniskirchhof 5, Telefon 3 24 12 Di 9.00–12.00 und 14.30–16.00 Uhr, Do 9.00–12.00 und 14.30–17.30 Uhr

Sprechzeiten der Krankenkassen: KKH-Allianz Herr Klömich, Fr.-Mehring-Str. 15, Di 13–19 Uhr, KKH-AllianzBriefkasten, www.kkh-allianz.de

Post-Agentur im Kinder- und Jugendmode-Geschäft Kerstin Unger, Dr.-Friedrichs-Straße 18: Mo–Fr 9.00–18.00 Uhr, Sa 9.00–11.30 Uhr

Bestattungen Wilfried Jacob: Dr.-Friedrichs-Str. 52, Mügeln, Tel. 3 25 16 Bestattungshaus Katscher: Zum Lehmberg 3, Mügeln, Tel. 4 42 58

Bekanntmachungen

Stadtverwaltung Mügeln

Bekanntmachung

Mügeln, 8. 1. 2016

Zur öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mügeln lade ich Sie für Donnerstag, den 14. 1. 2016 um 19.00 Uhr in den Sitzungsraum im Dachgeschoss des Rathauses Mügeln recht herzlich ein. Tagesordnung:

A Öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie Bestäti-

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Heizung/Sanitär-Störungsdienst Wochenendbereitschaft der Ausbau Mügeln GmbH nur über Funktelefon (01 72) 3 74 41 66 Haustechnik Mügeln, A. Baumert über Funktelefon (01 75) 1 71 07 56 envia-Störungsdienst Tag und Nacht (0 800) 2 30 50 70 MITGAS GmbH Stördienst Tag und Nacht (01 80) 2 20 09

OEWA Wasser und Abwasser GmbH Störungs-Notruf Trink- und Abrund um die Uhr (0 34 31) 65 57 00 wasser: allgemeine Fragen (0 34 31) 65 56 Fax (0 34 31) 6113 56 Elektro-Notdienst – Zentrale Service-Nummer (0 18 05) 23 24 22

BEREITSCHAFTSDIENSTE Vorwahl-Nummern für Oschatz 0 34 35, Dahlen/Calbitz 03 43 61, Wermsdorf 03 43 64, Mügeln 03 43 62

ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Praxisdienst an Wochenenden: Sonnabend 9–11 Uhr und 16–17 Uhr, Sonntag 10–11 Uhr und 16–17 Uhr Den diensthabendenArzt bei der Rettungsleitstelle erfragen (siehe Kasten)

ZAHNÄRZTE Sa, So, feiertags 9–11 Uhr 9./10. 1. Dipl.-Stom. Cornelia Rödel, Härtwigstr. 2, Oschatz, Tel.: 62 33 90 16./17. 1. Petra Schindelhauer, Böhlaer Str. 7, Wermsdorf, Tel.: 5 24 27 23./24. 1. Dipl.-Stom. Ulrich Schlechter, Friedhofstr. 1, Mügeln, Tel.: 3 21 20

APOTHEKEN – Der Notdienst beginnt um 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 8.00 Uhr 9. 1., 15. 1., 21. 1., 27. 1. Linden-Apotheke Oschatz, Telefon 9 88 66 20 10. 1., 16. 1., 22. 1., 28. 1. Löwen-Apotheke Oschatz, Telefon 92 02 30 11. 1., 17. 1., 23. 1., 29. 1. Löwen-Apotheke Dahlen, Telefon 5 00 15 12. 1., 1. 2., 7. 2., 13. 2. Apotheke am Marktkauf Oschatz, Tel. 9 02 80 13. 1., 19. 1., 8. 2. Schwanen-Apotheke Wermsdorf, Tel. 5 22 29 14. 1., 20. 1., 26. 1., 15. 2. Apotheke Oschatz West, Telefon 9 87 89 60 18. 1., 24. 1., 30. 1., 5. 2. Apotheke am Altmarkt Oschatz, Tel. 93 23 90 25. 1., 31. 1., 6. 2., 12. 2. Markt-Apotheke Mügeln, Telefon 3 24 46

Alle Angaben ohne Gewähr!

Polizeiposten Mügeln Rathaus Mügeln, 1. OG, Zimmer 20 Sprechzeiten: Dienstag 13.00–18.00 Uhr, Donnerstag 10.00–14.00 Uhr Telefon: (03 43 62) 4 10-24 Polizeirevier Oschatz 0 34 35/65 00 Polizei-Notruf 110 Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Notarzt (Rettungsleitstelle) 03 42 02/6 52 65

gung der Tagesordnung, Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom 8. 10. 2015 2. Bekanntgaben, allgemeine Informationen 3. Informationen aus dem Bauamt 4. Beratung über Kapazitätserweiterung der Kindertageseinrichtungen 5. Sonstiges B Nicht öffentlicher Teil

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Ecke Bürgermeister

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Der Stadtrat der Stadt Mügeln

Mügelner Anzeiger

fasste in seiner Sitzung am 17. 12. 2015 folgende Beschlüsse:

Beschluss Nr. 74/15 Beschluss über die Vergabe der Abbrucharbeiten Wohnhaus Markt 10, Mügeln Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Vergabe der Abbrucharbeiten für das Wohnhaus Markt 10 in Mügeln an die Firma C.A.T.E. Abbruch- und Umweltservice GmbH, Rostocker Straße 110, 04347 Leipzig, zum Angebotspreis von 12 661,60 € brutto.

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Ziege und einem Esel (siehe Fotos) auf der Rekultivierungsfläche Schwednitz angezeigt. Nach dem Zustand der Abfälle muss die Schlachtung der Tiere erst in den Tagen zuvor erfolgt sein. Am 23. 12. 2015 wurden die Schlachtabfälle unter Mithilfe der Agrargenossenschaft Naundorf-Niedergoseln e.G. durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt. Wer kann Hinweise zu dieser Ordnungswidrigkeit geben?

Anlage: Submissionsprotokoll vom 23. 11. 2015

Beschluss Nr. 75/15 Vergabe Lieferung und Einbau von Löschwasserbehältern in den OT Seelitz und Zschannewitz Der Stadtrat beschließt die Vergabe von Lieferung und Einbau zweier Löschwasserbehälter in den OT Seelitz und Zschannewitz an die Firma ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestraße 7, OT Terpitz, 04758 Liebschützberg zu einem Angebotspreis von 98 455,73 € brutto. Anlage: Vergabevorschlag vom 30. 11. 2015 mit Bieterliste vom 25. 11. 2015

Beschluss Nr. 76/15 Beschluss zur Annahme von Spenden Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Annahme von Spenden entsprechend Anlage 1.

Bitte um Hinweise aus dem Ordnungsamt

Illegale Ablagerung von Schlachtabfällen

Am 20.12.2015 wurde bei der Stadtverwaltung Mügeln die illegale Ablagerung von 145,00 kg Schlachtabfällen von einer exotischen

Schulen und Kindereinrichtungen

Weihnachten, ein Fest der Freude und des Schenkens

Reich beschenkt wurden wir, die Kita „Kleine Früchtchen“ Sornzig im Dezember mit einer großzügigen Geldspende von 300 Euro von dem Häuslichen Pflegedienst Döge aus Zävertitz. Vielen, vielen Dank! Schon zurTradition geworden, überraschten unsere Kinder die Bewohner mit einem kleinen Programm und selbstgebackenen Plätzchen.

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Mügelner Anzeiger

Mehrmals im Jahr sind wir in Zävertitz zu Besuch und erfreuen die Senioren dort mit kleinen Liedern und Gedichten. Dies wird immer sehr gut angenommen und mit viel Beifall quittiert, was unseren Kindern natürlich sehr gut gefällt. Diesmal nutzten die Kinder und Erzieher die Gelegenheit und bedankten sich mit einem kleinen gebastelten Geschenk für die Spende. Das Geld werden wir gleich im neuen Jahr zur Anschaffung von zwei Fahrzeugen nutzen. Nochmals Vielen Dank! Die Kinder und Erzieher der Kita „Kleine Früchtchen“ Sornzig

„Lieber guter Weihnachtsmann, schau mich nicht so böse an, stecke deine Rute ein, ich will auch immer artig sein!“

So begrüßten die Mäuschen und Käfer der Kita „Sonnenblume“ den Weihnachtsmann zu ihrer Kinderweihnachtsfeier. Schnell verflog dann die kleine Spur Ängstlichkeit vor dem Weihnachtsmann, als die Kinder die ersten großen Geschenkepakete sahen und sowohl beim Herausholen aus dem großen Sack als auch beim Transport auf den Spielteppich kräftig mithalfen. Mutig sagten ein paar kleine Käfer und Mäuse ihr gelerntes Gedicht vorm Weihnachtsmann noch einmal auf und freuten sich über ihr Geschenk dafür.

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Nachdem der Weihnachtsmann sich verabschiedete, packten rasch die Kinder alle Geschenkpakete aus. Sogleich strahlten derenAugen über den Inhalt. Alle Kinder halfen mit beim Zusammenbauen des Ritterburgzeltes, der tollen Eisenbahn und des Puppenwagens samt Zubehör. Da konnte sich schon der eine oder andere geschickte Handwerker beweisen. Nach einer kleinen Stärkung mit unseren am Vortag selbst gebackenen Plätzchen konnte das Spiel beginnen. Alle Mäuschen und Käfer bedanken sich recht herzlich bei dem lieben Weihnachtsmann und all seinen Helfern, die zum Gelingen der schönen Kinderweihnachtsfeier beitrugen. Vor allem besonders bei Familie Ronny Löbnitz, die den Weihnachtssack mit so vielen tollen Geschenken füllte. Die Mäuschen und Käfer mit ihren Erzieherinnen der Kita „Sonnenblume“ Mügeln

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Mügelner Anzeiger

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Altersjubilare Januar 2016

Die Stadt Mügeln gratuliert all ihren Jubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit Rott, Ilse Klückmann, Horst Dinger, Gerda Rosse, Annerose Borrmann, Elfriede Althannß, Alfred Schulze, Luzie Schmalz, Ingeborg

Einsätze

Mügeln Mügeln Zävertitz Schweta Mügeln Mügeln Sornzig Neubaderitz

15. 1. 16. 1. 17. 1. 17. 1. 18. 1. 19. 1. 20. 1. 21. 1.

90 Jahre 75 Jahre 85 Jahre 80 Jahre 85 Jahre 85 Jahre 80 Jahre 85 Jahre

Freiwillige Feuerwehr

FF Mügeln 1. 12. 2015 in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr Unterstützung der FF Oschatz, weißes Pulver beim Arbeitsamt Oschatz 10 Kameraden im Einsatz, 4 Kameraden im Gerätehaus

FF Mügeln 15. 12. 2015 in der Zeit von 8.15 Uhr bis 10.45 Uhr Verkehrsunfall mit 2 Pkw S31 Abzweig Schweta 10 Kameraden im Einsatz, 2 Kameraden im Gerätehaus

FF Mügeln, FF Sornzig, FF Ablaß 23. 12. 2015 in der Zeit von 6.10 Uhr bis 9.30 Uhr Lkw drohte umzukippen, Ablaß Richtung Zaschwitz 23 Kameraden im Einsatz, 2 Kameraden im Gerätehaus

Aus dem Vereinsleben

Seniorenvereinigung Mügeln Einladung

Liebe Senioren, wir möchten Sie am Mittwoch, dem 20. Januar 2016 um 14.00 Uhr in die Gaststätte „Sachsenkrone“ Mügeln einladen.

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Tagesordnung:

Mügelner Anzeiger

• Wahl des neuen Vorstandes und seiner Organe

Um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten, bitten wir alle Mitglieder, die gesundheitlich in der Lage sind, um ihre Teilnahme. An diesem Mittwoch entfällt der Kaffeenachmittag im Seniorenstübl. Marina Bartels

Allgemeines

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Jagdgenossenschaft Ablaß

Der Vorstand und die Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Ablaß laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ablaß zum Wildessen ein. Geladen wird am Freitag, dem 5. 2. 2016, um 18.00 Uhr in die Gastätte Schweta (Bowlingbahn). Teilnahmemeldungen bitte bis zum 28. 1. 2016 an M. Kretzschmar, Telefon 03 43 62 / 3 31 71 oder S. Kretzschmar, Telefon 03 43 62 / 3 21 74 Der Rassegeflügelverein Mügeln und Umgebung 1878 e. V. führt seine jährliche Ausstellung am 16. 1. und 17. 1. 2016 im Park Schweta in der Turnhalle durch. Hierbei findet auch eine Tombola mit vielen Preisen statt. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Geöffnet ist am Sonnabend, 16. 1. 2016 von 9.00–17-00 Uhr und am Sonntag, 17. 1. 2016, von 10.00–15.00 Uhr. Die Mitglieder des RGV Mügeln würden sich über viele Besucher freuen. Die Ausstellungsleitung

Einladung

Der KGV „Grünes Tal e.V.“ Mügeln lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 29. 1. 2016, um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Sachsenkrone“ ein. Es erfolgt auch die Kassierung von: – Wassergeld 2015 – Pacht 2016 und – Zahlung der nicht geleisteten Arbeitsstunden gez. S. Karl Vereinsvorsitzender

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchspiels Mügeln in 04769 Mügeln

Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABI. S. A33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der EvangelischLutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat das Ev.Luth. Kirchspiel Mügeln die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe in Mügeln, Schweta und Altmügeln beschlossen: § 1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat, 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat, 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist

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Mügelner Anzeiger

1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht – für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung. – für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte. – für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. – für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. § 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist bis zum 30. September des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 250,00 € 1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 500,00 € 2. 2.1 2.1.1 2.1.2

Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) für Sargbestattungen Einzelstelle Doppelstelle

2.2 für Urnenbeisetzungen 2.2.1 Einzelstelle 2.2.2 Doppelstelle 2.3

600,00 € 1200,00 € 600,00 € 1200,00 €

Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach 2.1.1. 30,00 € nach 2.1.2 60,00 € nach 2.2.1 30,00 € nach 2.2.2 60,00 €

II. Gebühren für die Bestattung: 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre)

200,00 €

1.2 1.3 1.4

Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre) Urnenbeisetzung Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger

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550,00 € 360,00 € 35,00 €

III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.

IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 25,00 € pro Grablager. Diese Gebühr ist bis zum 30. September des laufenden Jahres zu entrichten.

V. Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und Friedhofskapelle/ Feierhalle: 1. Gebühr für die Benutzung der Feierhalle pro Benutzung 1.1 Friedhof Mügeln: 210,00 € 1.2 Friedhof Schweta: 100,00 € 1.3 Friedhof Altmügeln: 135,00 € 1.4 Benutzung des Aufbahrungsraumes 40,00 € 1.5 Benutzung der Feierhalle bei stiller Beisetzung 40,00 €

VI. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühren enthalten die Kosten für Erstgestaltung, Grabnutzung, Grabpflege, Friedhofsunterhaltung, Grabmal und Namensnennung, Beisetzungsgebühr und die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre). 1.. Urnengemeinschaftsanlage pro Beisetzung 2820,00 €

B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 35,00 € 2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer baulicher Maßnahmen 20,00 € 3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 35,00 4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung gemäß § 8 5. Überlassung eines Exemplars der Friedhofsordnung gemäß § 8 6. Bearbeitungsgebühr zur Adressfindung gemäß § 8, mindestens 30,00 € 7. Umschreibung von Nutzungsrechten gemäß § 8 8. Mahngebühren gemäß § 8, mindestens 6,00 €

§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. § 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtsblatt von Mügeln und in den Schaukästen der 3 Friedhöfe. (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt Mügeln.

§ 10 lnkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit lnkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 7. 3. 2013 außer Kraft.

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Mügelner Anzeiger

Kirchennachrichten

Sonntag, der 24. Januar 2016, Septuagesimae 10.30 Uhr Schweta, Pfrn. Krautkrämer Sonntag, der 31. Januar 2016, Sexagesimae 10.30 Uhr Schweta, Pfr. Riese

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