r e g i e z n A r e n s u a L 5 201 z r ä 0. M 2 , itag Fre
15 Herausgabe: / 20 5 e b a Gemeindeverwaltung sg Au 4415 Lausen Telefon 061 926 92 60 Fax 061 926 92 61 e-mail:
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Druck: Offsetdruck Grauwiller Partner AG, 4410 Liestal e-mail:
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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Lausen (Gemeindehaus, Grammontstrasse 1) Montag und Donnerstag 10.00 –12.00 /14 .00 –17.00 Uhr Dienstag 07.30 –12.00 /14.00 –17.00 Uhr Mittwoch 10.00 –12.00 /14.00 –18.00 Uhr Freitag 10.00 –12.00 /14.00 –16.00 Uhr Für Besprechungen wird empfohlen, mit den zuständigen Funktionären der Gemeindeverwaltung vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren (auch vor oder nach den Schalteröffnungszeiten möglich). Sprechstunde des Gemeindepräsidenten: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P 061 922 09 92 oder Tel. G 079 875 25 88
Amtliche Mitteilungen REVIDIERTES PERSONALREGLEMENT GENEHMIGT Die Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Dezember 2014 hat die Änderung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Lausen einstimmig genehmigt. Nach dem unbenützten Ablauf der Referendumsfrist wurde das Personalreglement sowie die dazugehörigen Anhänge I und II der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft zur Genehmigung unterbreitet, welche nun ihrerseits die vorgenommenen Änderungen genehmigt hat. Das revidierte Personalreglement wird somit rückwirkend per 01. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
KLASSENBILDUNGEN 2015/2016 Der Gemeinderat hat auf Antrag des Schulrates und der Schulleitung der Klassenbildung für den Kindergarten und die Primarschule für das Schuljahr 2015/2016 zugestimmt. Es werden 6 Kindergärten mit teilweise reduzierten Pensen geführt. Auf Stufe Primarschule wurde beschlossen, gemäss Bildungsgesetz 2 neue 1. Primarklassen zu bilden. Ausserdem sind gemäss der üblichen Praxis entsprechend den Klassengrössen Pensenreduktionen bei den kleinen 2.-Primarklassen und Zusatzlektionen bei den grossen 4. und 5. Primarklassen vorgesehen. Im Weiteren wird der Erhalt der bestehenden Kleinklasse für 2015/2016 befürwortet.
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
WASSERSTATISTIK 2014 Gemäss der Statistik über die Wasserversorgung des Jahres 2014 (01. Januar – 31. Dezember) betrug der Gesamtverbrauch 315’440 m³ (Vorjahr: 314’312 m³) Wasser, wobei die Fördermenge insgesamt 315’497 m³ (Vorjahr: 321’560 m³) betrug. Die Differenz, bzw. der Verlust liegt bei 0 % (Vorjahr: 2.3 %). Der Gesamtverbrauch der „Haushalte und Kleinbetriebe“ lag bei 269’081 m³. Dies ergibt bei rund 5'100 Einwohner einen durchschnittlichen Verbrauch von ca. 53 m³ pro Jahr und pro Person. KANTONSBIBLIOTHEK: LESERINNEN UND LESER 2014 Wie die Kantonsbibliothek informiert, wurden im vergangenen Jahr insgesamt rund 830'000 Bücher und Medien ausgeliehen. Stark zugenommen haben die Ausleihen von E-Books. Aus Lausen waren per 31. Dezember 2014 insgesamt 1'050 (2013: 1’062) Personen oder 20.82 % der Einwohnerschaft als Leserinnen oder Leser in der Kantonsbibliothek eingeschrieben.
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RECHNUNG DER BÜRGERGEMEINDE 2014 Die Jahresrechnung 2014 der Bürgergemeinde Lausen schliesst mit einem Mehraufwand von Fr. 99'955.75 ab. Sie wurde vom Gemeinderat zuhanden der Rechnungsprüfungskommission verabschiedet und wird der Bürgergemeindeversammlung vom 19. Mai 2015 zur Genehmigung unterbreitet. KRANKE LINDE BEIM HOLZSCHOPF Leider musste festgestellt werden, dass die Linde beim Holzschopf der Bürgergemeinde wahrscheinlich vor ein bis zwei Jahren von einem Pilz befallen wurde, welcher das Lindensterben auslöste. Eine genauere Untersuchung des Baumes hat gezeigt, dass rund 50 % des Astwerkes bereits abgestorben oder dürr sind. Die noch grünen Äste weisen nur noch kleine Knospen auf. Bei einem derart starken Befall macht ein Rückschnitt der Kronenteile keinen Sinn. Zudem verbreiten sich Pilze durch Sporen und es wäre schade, wenn noch andere Linden ebenfalls angesteckt würden. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, diesen markanten Baum fällen zu lassen, resp. ihn durch einen neuen, jungen Baum zu ersetzen.
Veranstaltungskalender für Lausen (siehe auch Inseratenteil) Mi.
25. März 2015
19.30 Uhr
Gemeinde Lausen
Mi. Do. Fr. So.
01. April 2015 02. April 2015 03. April 2015 05. April 2015
14.00 – 17.00 Uhr 20.00 – 22.00 Uhr Ab 19:00 10.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Senioren Regio Liestal Circus GO Wildsäu Lause Museumskommission
Gemeindesaal im 2. OG des Gemeindehauses Kugelstossanlage Sappeten Bei den Sportanlagen Ergolzstrasse 52 Ortsmuseum
Einwohnergemeindeversammlung Boulestart Circus GO "Circus für Dich" Karfreitagsschmaus Museum offen
* Weitere Infos unter www.lausen.ch – Anlässe
Redaktionsschluss nächste Ausgabe ist: Donnerstag, 26. März 2015, 12.00 Uhr Der Lausner Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinde Lausen. Er erscheint vierzehntäglich, jeden Freitag in den geraden Wochen. Verantwortlich für die Redaktion ist der Gemeindeverwalter. Politische Berichte und Leserbriefe werden im Lausner Anzeiger nicht publiziert. Inserationspreise: Grundgebühr Fr. 15.–, zusätzlich pro 1/ 8 Seite Fr. 35.–. Rabatte: Ortsvereine 50%, örtliche Geschäfte und Personen 20%. Rabattgewährungen nur bei druckfertigen Vorlagen (sonst bei Inseraten ohne Rabatt Zuschlag von 20%). Für politische Inserate wird kein Rabatt gewährt. Die Inseratvorlagen sind direkt an Offsetdruck Grauwiller Partner AG, Rheinstrasse 84, 4410 Liestal, Tel. 061 902 08 80, e-mail:
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Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE EINFÜHRUNG DES ZIVILGESETZBUCHES (EG ZGB) Die Volkwirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft unterbreitete die Änderung des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB): Ärztliche fürsorgerische Unterbringung (bei Gefahr im Verzuge) zur Vernehmlassung. Der Gemeinderat schliesst sich hierbei der Vernehmlassung des Verbands Basel-Landschaftlicher Gemeinden (VBLG) an, welcher das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderung begrüsst, mit der die fürsorgerische Unterbringung bei Gefahr im Verzuge durch Ärzte angeordnet werden kann, wie dies in allen anderen Kantonen bereits der Fall ist. Dadurch kann der bisher dafür erforderliche 24-Stunden-Pikettdienst der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden aufgehoben werden, was eine markante Kostenentlastung für die Gemeinden bringen wird. LANDRATSVORLAGE BETREFFEND PFLEGEFINANZIERUNG Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft unterbreitete den Entwurf einer Landratsvorlage betreffend Pflegefinanzierung, Nachzahlungen an Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen für das Jahr 2011 zur Vernehmlassung. Die Normkosten für die Pflegeleistungen in Alters- und Pflegeheimen wurden vom Regierungsrat auf 01. Januar 2011 festgelegt auf der Basis der damals verfügbaren Zahlen, die aus dem Kanton Aargau vorlagen. Aufgrund der im Kanton Basel-Landschaft bestehenden Zuständigkeit der Gemeinden für die Betreuung und Pflege im Alter hatten die Gemeinden die entsprechende Restfinanzierung ab Anfang 2011 zu übernehmen. Nachdem die Höhe der Normkosten in Frage gestellt wurde, veranlasste der Kanton sehr rasch ausführliche und aufwendige, von einer speziell eingesetzten Kommission begleitete Zeitmessungen in zehn Referenzheimen im Kanton Basel-Landschaft, um den effektiven Aufwand in Baselbieter Heimen zu eruieren. In der Folge wurden die mit einer längeren Geltungsdauer vorgesehenen Normkosten kurzfristig für das Jahr 2012 erhöht und die Gemeinden hatten eine entsprechend erhöhte Restfinanzierung zu übernehmen.
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Wenn der Regierungsrat nun bei der vom Kantonsgericht für wenige Beschwerdeführer geforderten Überprüfung der Normkosten die Restfinanzierung für 2011 auf den Wert jener des Jahres 2012 erhöht und ohne rechtliche Notwendigkeit nachträglich eine Rechtsgrundlage schaffen will, um allen damaligen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sowie deren Erben für das Jahr 2011 höhere Beiträge zu entrichten bzw. die entsprechende Differenz nachzuzahlen, ist dies sein Entscheid. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden ist, wie er bereits mehrmals kundgetan hat, dezidiert der Meinung, dass, wenn der Regierungsrat sich für den Erlass eines Gesetzes mit rückwirkender Geltung entscheidet, der Kanton die entsprechenden Nachzahlungen vollumfänglich selbst zu finanzieren hat. Der Gemeinderat Lausen schliesst sich der Haltung des Verband Basellandschaftlicher Gemeinden vollumfänglich an. TEILREVISION DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES Durch die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft wurde die Teilrevision des Finanzausgleichgesetzes zur Vernehmlassung sowie die Totalrevision der Finanzausgleichsverfügung zur Anhörung unterbreitet. Der Gemeinderat schloss sich auch hier der Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden an, welcher diese Vorlage befürwortet. Der Verband hat den gesamten Revisionsprozess neutral begleitet und unterstützt. Dass die Vertretungen der verschiedenen Gruppen von Gemeinden einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben, ist angesichts der schwierigen Ausgangslage nicht selbstverständlich und sehr erfreulich. Allerdings muss nun auch zwingend und rasch eine neue Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in Angriff genommen und der nötige Spielraum für die Gemeinden bei der Aufgabenerfüllung geschaffen werden im Sinne der in der Charta von Muttenz geforderten Variabilität. Die Gemeinden müssen die Möglichkeiten bzw. die Instrumente für eine differenziertere und somit effizientere Aufgabenerfüllung erhalten, die dann zur Verfügung stehen, wenn die zur Abfederung der Auswirkungen der Revision vorgesehenen Übergangsbeiträge in fünf Jahren auslaufen.
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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AUS DER GEMEINDEKOMMISSION Im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der Gemeindekommission mit dem Gemeinderat vom 16. März 2015 standen vorrangig die Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 25. März 2015 zur Diskussion. Der grosse Brocken war dabei das Projekt für den Neubau des Schulhauses Rolle sowie der dazu notwendige Kredit in der Höhe von Fr. 10'420'000.00. Vor der Sitzung bestand für die Mitglieder der Gemeindekommission die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild über den heutigen Zustand des Schulhauses Rolle zu machen. In der nachfolgenden, sehr intensiven Diskussion wurde die Vorlage des Gemeinderates eingehend hinterfragt. Dabei wurde deutlich, dass die Gemeinde Lausen in jedem Fall ein grosses Investitionsvolumen zu bewältigen haben wird, unabhängig davon, wie der Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung ausfallen wird. Die Zustimmung zum Neubauprojekt bietet die zusätzliche Möglichkeit, mit einer Aufstockung des Gebäudes Platz für die Zentralisierung der Kindergärten im Dorfzentrum zu schaffen. Die Argumentation des Gemeinderates für den Neubau des Schulhauses Rolle war absolut stichhaltig und nachvollziehbar, weshalb die Gemeindekommission dem Gemeinderat das volle Vertrauen schenkt und dem Neubauprojekt einstimmig zugestimmt hat. Im Weiteren hat die Gemeindekommission die vorgesehene Reduktion der Sozialhilfebehörde Lausen von 7 auf 5 Mitglieder eingehend beraten. Die Argumentation des Gemeinderates war schlüssig, weshalb die Kommission der mit der Reduktion notwendig werdenden Änderung von § 2, Abs. 1, der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Lausen ebenfalls einstimmig zugestimmt hat. Sofern dieses Geschäft durch die Einwohnergemeindeversammlung verabschiedet wird, unterliegt es noch der Urnenabstimmung.
RADARMESSUNGEN DER POLIZEI BASEL-LANDSCHAFT IN LAUSEN Nachstehend können wir Sie über die von uns durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen informieren. Datum
Strasse
Fahrtrichtung
V max km/h
Kontrollzeitraum von
Anz. FZ
bis
Übertretungen Anzahl
in %
10.02.2015
Industriestrasse 28
Liestal / Ramlinsburgerstrasse
20
15:31
16:46
41
20
48.8 %
13.02.2015
Hauptstrasse
Liestal / Sissach
50
13:30
14:30
451
10
2.2 %
26.02.2015
Hauptstrasse
Sissach / Liestal
50
16:15
17:15
1105
21
1.9 %
Denken Sie daran: Passen Sie die Geschwindigkeit den vorgegebenen Begrenzungen an. Es erspart Geld und Ärger... und es kann Leben retten... Allzeit gute Fahrt
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern Über die Ostertage gelten die folgenden Öffnungszeiten: 01. April 2015 02. April 2015 03. April 2015 06. April 2015
Mittwoch Gründonnerstag Karfreitag Ostermontag
bis 18.00 Uhr geöffnet ganzer Tag geschlossen ganzer Tag geschlossen ganzer Tag geschlossen
In dringenden Fällen gibt der automatische Telefonbeantworter (061 926 92 60) der Gemeindeverwaltung Auskunft. Ab Dienstag, 07. April 2015, sind wir wieder für Sie da.
VERKEHRSBEHINDERUNG DURCH SANIERUNGSARBEITEN AN DER GASLEITUNG IN DER GRAMMONTBRÜCKE Aufgrund einer undichten Gasleitung im Brückenkörper der Grammontstrasse wird am Dienstag, 07. April 2015 mit den Bauarbeiten für die Sanierung der Leitung begonnen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Trottoir (Richtung Liestal) im Abschnitt zwischen der Liegenschaft Grammontstrasse 1 / Einfahrt Post bis zur Liegenschaft Grammontstrasse 3 für jeglichen Fussgängerverkehr gesperrt. Sämtliche Fussgänger müssen das gegenüberliegende Trottoir (Richtung Itingen) benutzen. Ein Durchgang durch den Baustellenabschnitt wird für die Fussgänger aus und in Richtung Kirchstrasse jederzeit gewährleistet sein. Die Verantwortlichen werden während den "Hauptverkehrszeiten" der Schule resp. des Kindergartens jeweils vormittags, mittags und abends eine Verkehrswache stellen, damit die Kinder sicher über die Strasse begleitet werden können. Aufgrund dieser Bauarbeiten ist auch nur ein eingeschränkter Durchgangsverkehr möglich, welcher mit einer Lichtsignalanlage geregelt wird. Wir bitten Sie, die Signalisationen und Anweisungen des Bauunternehmers sowie der Bauleitung zu beachten. Je nach Witterungsverhältnissen dauern die komplexen Bauarbeiten ca. 12 Wochen. Sämtliche Beteiligte setzen jedoch alles daran, dass die Arbeiten schnellstmöglich beendet werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
ZIVILSTANDSAMTLICHE MITTEILUNGEN Geburten:
Keine
Trauungen:
Keine
Todesfälle:
01.03.2015 04.03.2015
Frei-Granitz, Elisabeth Anna, 1931, Nuglar-St. Pantaleon SO, geschieden; Burri-Buchli, Magdalena Gertrud, 1951, Basel BS und Guggisberg BE, Ehefrau von Burri Heinrich.
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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VERHALTEN IN WALD UND FELD
Während der Hauptsetz- und Brutzeit von April bis Ende Juli sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
In der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht auch für Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen. Es ist Ihnen als Radfahrer oder Reiter nicht erlaubt, Waldstrassen zu verlassen. Als Naturfreund vermeiden Sie unnötigen Lärm, bleiben auf den Wanderwegen und benützen nur eingerichtete Feuerstellen. Jegliche Störungen beeinträchtigen die Aufzucht von Jungtieren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 35 des Kantonalen Jagdgesetzes, welcher während dieser Zeit für alle Hunde die Leinenpflicht vorschreibt, sowie § 10 des Kantonalen Waldgesetzes. Gleichzeitig möchten wir in Erinnerung rufen, dass in der Vegetationszeit (ab Ende März) die Kulturen zu schonen und die Felder und Wiesen durch Hunde oder Menschen nicht zu betreten sind. Das Gleiche gilt für das Befahren mit jeglichen Fahrzeugen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die Natur und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
FUNDBÜRO Am Schalter der Gemeindeverwaltung wurden folgende Fundgegenstände abgegeben: Datum: 10.03.2015
Fundgegenstand: Nokia Handy
Fundort: Hauptstrasse 87, Parkplatz
Die Eigentümer werden gebeten, die verlorenen Gegenstände umgehend abzuholen. Für Auffindungen gelten die Bestimmungen der Art. 720 ff ZGB. Gegenstände, die in den Schulhäusern und Turnanlagen verloren gegangen sind, werden in den dortigen Fundkästen angezeigt. Hierfür sind die Hauswarte zuständig.
BAUGESUCHE Avellina-Gunzinger Vincenzo und Daniela Weiherhofstrasse 33 4415 Lausen
Garagenanbau und gedeckter Sitzplatz Parz. 1883, Weiherhofstrasse 33
Für das Planauflageverfahren gilt die Anzeige im kantonalen Amtsblatt.
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
Einladung zum Frondiensttag AM SAMSTAG, 21. MÄRZ 2015 Im Jahre 1990 wurde der Lausner Frondiensttag ins Leben gerufen und wird seither jährlich mit grossem Erfolg durchgeführt. Der Frondiensttag hat auch dazu beigetragen, dass die Gemeinde mit einem Naturschutzpreis des Natur- und Heimatschutzes Baselland belohnt wurde. Folgende Arbeiten sollen nun in diesem Jahr ausgeführt werden: • Erneuerung Beschilderung Wanderweg Grammel • allgemeiner Unterhalt Bänkli • Bachputzete und Reinigung Einlaufwerk Dyg • Instandstellung Chilchberg-Wiese • Abschlussarbeiten am Chalchofen-Weiher • Unterhalt beim Einsiedler • allgemeine Schlagräumungsarbeiten, Zäune und Pflanzungen Während der Arbeit sowie anlässlich des von der Einwohnergemeinde gestifteten Znünis und Mittagessens soll auch die Kontaktpflege nicht zu kurz kommen. Ausserdem können wir wiederum auf die Mithilfe unserer bewährten Küchenequipe zählen. Und so wird das PROGRAMM des Frondiensttages vom 21. März 2015 aussehen: 08.30 Uhr
Besammlung auf dem Parkplatz MZH Stutz, vor dem Werkhof Stutz, Gruppeneinteilung und Abfahrt an die Einsatzorte
10.00 Uhr
Znünipause im Freien
12.30 Uhr
Abschluss der Arbeiten und Instandstellung der Geräte und Werkzeuge
anschliessend
Mittagessen in der Aula Mühlematt
Wir freuen uns jedenfalls schon jetzt auf die gemeinsamen Stunden und danken allen, welche sich an unserem Frondiensttag für einige Stunden in den Dienst der Gemeinde stellen und an diesem Samstag unserer Einladung folgen.
Chumm, mach au mit!!! Vereine, Bürgerkommission und Gemeinderat Nicht vergessen! Der Frondiensttag findet bei jeder Witterung statt. Wetterfeste Bekleidung und gutes Schuhwerk tragen mit zu Ihrer Sicherheit bei.
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Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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INFO JÄHRLICHE GEBÜHREN KABELNETZ Die Gemeinde Lausen stellt ihren Kunden ein modernes Kabelnetz zur Verfügung. Kabelnetze sind eine Kombination von Glasfaser- und Koaxialkabeln. Mit einem Kabelnetzanschluss können Sie von seinen Vorteilen profitieren: • Zugang zu über 60 digitalen Fernsehsendern, inkl. 27 in HD. Und das ohne ein zusätzliches Abo! • 2Mbit/s Internetanschluss inbegriffen • Keine Leistungseinbussen bei Mehrfachnutzung der digitalen Angebote • Alle Dienstleistungen aus allen Steckdosen bei Ihnen zu Hause Der Anschluss ans gemeindeeigene Kabelnetz ist mit einer sogenannten Netznutzungsgebühr verbunden. Darin enthalten sind der Service, die Wartung, der Unterhalt, sowie die Urheberrechtsgebühren und der Pikettdienst für das Netz. Diese Gebühren belaufen sich monatlich auf Fr. 13.15 pro Wohneinheit und sind unabhängig von allfälligen Zusatzdienstleistungen (z. Bsp. EBL Telecom und Cablecom) zu entrichten. Die Netznutzungsgebühr wird den Grundeigentümerschaften einmal jährlich mit den Wasser- und Abwassergebühren in Rechnung gestellt. Beziehen Sie Ihr Signal von einem anderen Anbieter (z. Bsp. Swisscom, Sunrise) so kann der jeweilige Fernsehanschluss gebührenpflichtig plombiert werden. Der Auftrag für die Plombierung muss schriftlich bei der Gemeinde Lausen eingereicht werden. Das entsprechende Formular für die Plombierung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Lausen (Verwaltung / Onlineschalter). Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Bau und Unterhalt, Telefon 061 926 92 76.
Tageskarte Gemeinde Mit der "Tageskarte Gemeinde" der SBB kann während eines ganzen Tages zu einem günstigem Preis die Schweiz bereist werden. Das Billet gilt in der 2. Klasse für das gesamte Streckennetz der SBB. Es ist kein zusätzliches Halbtaxabo erforderlich. Die Tageskarte gilt auch für die meisten Schifffahrtslinien, für Nahverkehrsmittel (Tram/Bus) und vereinzelt auch für Privat- und Bergbahnen. Broschüren mit detaillierten Angaben sind an den Abgabestellen und an den Bahnschaltern erhältlich. Die Gemeindeverwaltung nimmt Ihre Reservationen gerne via Internet (www.lausen.ch), persönlich oder telefonisch (061 926 92 60) entgegen.
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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METALLSAMMLUNG VOM FREITAG, 27. MÄRZ 2015 Die Metallsammlung (Eisen, Kupfer, Messing, Aluminium etc.) wird von der Firma Anton Saxer AG eingesammelt. Wir bitten Sie, das Altmetall vor 07.00 Uhr für die Abholung bei den markierten Sammelstellen bereitzustellen und ev. als "Altmetall" zu bezeichnen. Fremdteile sind zuvor vom Metall zu entfernen. Für die Entsorgung von Weissblechdosen sind die Container der öffentlichen Sammelstellen zu verwenden. Grosse Gegenstände wie Velos etc. (max. Gewicht 50 kg/max. Länge 1.50 m) sind wie das Sperrgut gebührenpflichtig und mit drei Kehricht-Gebührenmarken zu versehen.
GRÜNANNAHME VOM SAMSTAG, 28. MÄRZ 2015 Zwei Mal pro Monat findet bei der Sammelstelle Stutz eine kontrollierte Annahme von Grünabfällen statt. Im Frühling und Herbst wird dieses Angebot erweitert. Die Sammelstelle ist ab 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Grünabfuhr für alle gebührenpflichtig ist. Die Grüngebührenmarken können bei den üblichen Verkaufsstellen bezogen werden. Grobes Astmaterial, das gehäckselt werden kann, können Sie unentgeltlich an den Samstagen während der Grünannahme zur Sammelstelle Stutz bringen. Sie können auch grössere Steine aus Ihrem Garten während der Öffnungszeiten der Sammelstelle kostenlos deponieren.
GARTEN-, GERÄTEHÄUSCHEN UND VELOUNTERSTÄNDE SIND BEWILLIGUNGSPFLICHTIG Sommerzeit - Zeit für den Garten und Zeit zum Nachdenken über neue Gestaltungsmöglichkeiten. Vielleicht leistet man sich in diesem Jahr endlich das lange diskutierte Gartenhäuschen, den Geräteschuppen, das Mini-Gewächshaus oder den Velounterstand? Das Aufstellen einer solchen sogenannten "Kleinbaute" ist nicht ganz ohne, denn es ist bewilligungspflichtig. Unter Kleinbauten versteht man Gebäude mit einer Grundfläche von bis zu 12.0 m2 und einer maximalen Höhe von 2.50 m. Es gilt, bei der Abteilung Bau und Unterhalt ein Gesuchformular mit einigen Angaben zum Objekt und dessen Positionierung einzureichen. Die Bauanzeige an die benachbarten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erfolgt durch die Gemeindeverwaltung. Das Auflageverfahren dauert 10 Tage. Wenn die schriftliche Kenntnisnahme der benachbarten Grundeigentümer mit den Baueingabeplänen vorgelegt wird, wird kein Auflageverfahren durchgeführt. Zwischen der Kleinbaute und der Parzellengrenze müssen mindestens zwei Meter liegen - es sei denn, es liege ein schriftliches Einverständnis der betreffenden Nachbarschaft vor. Der Nachbarschaft wird damit selbstverständlich automatisch das gleiche Recht eingeräumt. Auf dem Gesuchsformular, welches bei der Abteilung Bau und Unterhalt bezogen werden kann, sind die Richtlinien detailliert aufgeführt. Der Gemeinderat ist bestrebt, die vollständig eingereichten Gesuche innert kürzerster Zeit zu bewilligen. Auf Wunsch können sich Interessenten auch direkt bei der Abteilung Bau und Unterhalt beraten lassen. Sie finden das Gesuch auch unter: www.lausen.ch - Verwaltung - Online-Schalter - Baugesuch für Kleinbauten.
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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HÄCKSELDIENST DER GEMEINDE
Samstag, 18. April 2015, ab 08.00 Uhr Um das eigene Kompostieren zu fördern, bietet die Gemeinde ein Häckseln (Schreddern) von Baum- und Strauchschnittgut an. Das Häckseln wird von Landwirt Heinz Plattner, Mühlegasse 2, besorgt. Aus Kosten- und Zeitgründen wird eine Mithilfe der Anlieferer erwartet. Der genaue Zeitplan an jedem Ort kann zum voraus nicht abgeschätzt werden. Am Morgen ist das Häckseln im nördlichen Dorfteil der Hauptstrasse und am Nachmittag im südlichen Dorfteil (Furlen), vorgesehen. Das Häckselgut (nur hartes, hackbares Material, wie z.B. Äste) ist auf diesen Termin am Strassenrand vor der Liegenschaft bereitzustellen (gute Zufahrt erforderlich). Allfälliges Material auf der Strasse ist nach dem Häckseln sofort wegzuräumen. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, senden Sie bitte den nachstehenden Talon an die Gemeindeverwaltung. Das Häckseln bis max. 10 Minuten ist gratis. Jeder weitere m3 kostet Fr. 5.–. Für die Bezahlung wird nach dem Häckseln ein Einzahlungsschein abgegeben. Ausserhalb dieser Aktion kann Heinz Plattner auch direkt für das Häckseln von Material angefordert werden (Tel. 061 921 22 37). Die Äste können auch unentgeltlich an den Samstagen während der Grünannahme zur Sammelstelle "Stutz" gebracht werden.
Der/die Unterzeichnende meldet sich für das Häckseln an: Name:
Vorname:
Standort Grünzeug:
Adresse:
Tel.-Nr.:
Datum:
Unterschrift:
Betrag für weitere
m3 loses Material à Fr. 5.–
Total (innert 30 Tagen zu überweisen auf PC-Konto 40-1202-3)
Fr.
Fr.
Gemeindeverwaltung, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen (Zustellung bis am Mittwoch, 15. April 2015)
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Energiespartipps der Kochen mit Köpfchen Kochen und Backen machen einen gewichtigen Anteil des Stromverbrauchs im Haushalt aus. Hier ist das Verhalten von Köchinnen und Köchen entscheidend.
Auch bei Kochherden gibt es grosse technologische Entwicklungen. Der Wechsel von den alten Gusskochplatten zu den Keramikkochfeldern ist mehrheitlich vollzogen und bringt eine klare Verbesserung des Kochkomforts. Dank etwas kürzeren Kochzeiten sinkt auch der Stromverbrauch leicht. Noch weniger Strom brauchen so genannte Induktionskochfelder. Bei dieser neuesten Technologie entfällt die Verbrennungsgefahr am Herd, weil nur noch die Pfannen erhitzt werden. Das Kochfeld wärmt sich nur durch die Abwärme der Pfanne. Auch moderne Backöfen brauchen weniger Strom als alte. Die technische Entwicklung erhöht in erster Linie den Backkomfort. Grundsätzlich gilt: Vorheizen ist in den meisten Fällen (Ausnahme: Gebäck aus Blätterteig und Hefegebäck) unnötig und verursacht nutzlose Energieverluste. Tipps: • Deckel drauf: Kochen in offenen Pfannen ist wie Heizen eines Gebäudes ohne Dach. Weil der Wasserdampf entweicht, muss dem Kochgut ständig neue Hitze zugeführt werden. Kochen mit Deckel braucht rund 30% weniger Energie. Wenn die Wände der Pfannen nicht isoliert sind, geht unnötig viel Wärme verloren. • Dampfkochtopf und Isolierpfanne: Die Kochzeit wird bis zu 70% verkürzt und entsprechend auch der Strombedarf reduziert. In der Isolierpfanne bleibt zudem das Essen bis zu 2 Stunden warm. • Wasserkocher: Wasser sieden in einem separaten Wasserkocher braucht 50% weniger Strom als in der Pfanne. • Übrigens: Achten Sie bei allen Pfannen darauf, dass der Boden flach und trocken ist. Stimmt auch die Kochplatte mit der Pfannengrösse überein, spart dies viel Energie. • Und last but not least: Das Drei-Minuten-Ei in einer Pfanne mit 1 cm Wasser und Deckel darauf braucht 50% weniger Strom als die Zubereitung in einer Pfanne voll siedendem Wasser.
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21. März ± 17. April 2015 Datum Jeden Montag 09: 00 ² 11:00 Uhr Jeden Montag 09:30 Uhr
Veranstaltung
Fachstelle für Altersfragen
der Gemeinde Lausen Information zu Fragen im Altersbereich sowie Beratung für Heimeintritte und Finanzierung Auskunft: Frau Sylvia Lüdin, 061 921 40 76 oder
[email protected]
Walking und Nordic-Walking
Leitung: Herr Fritz Felder, 061 921 16 31
Jeden Montag 16:45 ² 17:45 Uhr
Gymnastik
Jeden Mittwoch Ab 1.April 14:00 Uhr
Boule in Bubendorf
Jeden Donnerstag 18:45 ² 19:45 Uhr Mittwoch 25. März 14:30- 16.30 Uhr Dienstag 31.März 14:30 Uhr Donnerstag 2. + 16. April 12:00 Uhr
Auf der Zunzgerhard
Pro Senectute beider Basel
für SeniorenInnen
Leitung: Frau Frieda Tschudin-Heer, Liestal, 061 921 38 20
Treffpunkt Im Spitex-Zentrum Bettenachweg 4 Lausen Parkplatz Sperrmatt Zunzgen Turnhalle Bifang OG Lausen Sportanlage Sappeten Bubendorf
Senioren Regio Liestal
Gymnastik 60+ Frauen Kontakt: Frau Käthi Tschudin, 061 921 90 25
Senioren- Spielnachmittag Reformierte Kirchgemeinde
Leitung: Rosmarie Egeler, 061 921 69 74
Lausner- Seniorentreff
1DFKPLWWDJVDXVIOXJLQVÅ:DOGKDXV´ Anmeldung erforderlich. Treffpunkt Galerie Bifang. Abholdienst Frau Lisbeth Wallmeier 061 921 07 12 Kontakt: Frau Regula Grauwiler 061 921 56 11
Mittagstisch
Reformierte Kirchgemeinde und Alterskommission Lausen An-/Abmeldung und Abholwünsche bis Dienstag 31. März bzw. 14. April an Tel. : 079 304 35 99
OG Turnhalle Bifang Lausen
Niklaus- Huus
Galerie Bifang Lausen
Niklaus-Huus
Ab 16.4. Beginn Sommerteam mit Herrn G. Breva
Mittwoch 15. April 14:15 ² 16:00 Uhr Mittwoch 15. April Tagesausflug
Bibel-Studiennachmittag
Im Niklaus-Huus
Reformierte Kirche
Leitung: Dorli Hintermeister
061 921 28 49
Wandergruppe Lausen Schnottwil ² Buechibärg / Kyburg
Wanderleiterin: Frau Seline Jakob, 061 921 08 33
Allgemeine Informationen Daten, Veranstaltungen, Anlässe an die unterstehende Adresse melden.
Redaktion: Alterskommission Lausen Katrin Schmidt, Hupperstrasse 62, 4415 Lausen Tel: 061 922 24 88 / Em@il:
[email protected]
Redaktionsschluss für die nächste Agenda 60plus: Dienstag,7. April für den Amtsanzeiger vom Freitag 17. April 2015
Weitere Infos und Anmeldung bei der Wanderleiterin
Lausner Anzeiger · Freitag, 20. März 2015 · 5/2015
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Medizinische Notfallversorgung Oberes Baselbiet Im Notfall, was tun - wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist lebensbedrohliche Notfälle nicht lebensbedrohliche Notfälle
144 oder 112 061 261 15 15
Sanitätsnotruf
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abwesend anwesend
Dr. Wirz Dr. med. F. Rohrer
Tel. Nr. 061 921 55 90
Spitex Lausen plus Bettenachweg 4, 4415 Lausen e-mail:
[email protected] Homepage: www.spitex-lausenplus.ch
Hauspflege und Geschäftsleitung: 061 921 07 05
Gemeindeschwester: 061 921 07 09
Direkt telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag 09.00 –11.00 Uhr Montag und Donnerstag 14.00–16.00 Uhr
Frau Sylvia Lüdin
Öffentliche Sprechstunde und direkt telefonisch erreichbar: Montag – Freitag 16.00 –17.00 Uhr Übrige Zeiten Telefonbeantworter
Übrige Zeit Telefonbeantworter
Fahrdienst und Senioren für Senioren Autofahrdienst, Vermittlung, Information und Anmeldung: Erika Stauffer, Tel. 077 461 66 22 Montag – Freitag 8.30 – 18 Uhr
Mütter- und Väterberatung Beratungsnachmittage: Terminvereinbarung und telefonische Beratung:
2x pro Monat mit Voranmeldung von 14.00 – 17.00 Uhr Bettenachweg 4, im Gebäude der Spitex Lausen plus Mittwoch und Freitag von 8.00 – 9.00 Uhr Frau Petra Abt, Tel. 079 244 25 03
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Fachstelle für Altersfragen Fachstelle für Altersfragen der Gemeinde Lausen Bettenachweg 4, 4415 Lausen
[email protected] Sprechstunde unter 061 921 40 76 jeweils Montag, 09.00–11.00 Uhr. Während der übrigen Zeit gibt der Telefonbeantworter Auskunft.
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Hauptzentrale: 061 926 926 0 / Übrige, direkte Nummer (letzte Stelle): FAX: 1, Gemeindeverwalter: 2, Leiter Finanzen und Steuern: 3, Bereichsleiterin Steuern: 4, Leiter Bau und Unterhalt: 6, Leiterin Soziale Dienste: 8, Brunnmeister: 079 407 97 05. Ausserhalb der Bürozeiten gibt der automatische Anrufbeantworter Auskunft. Pikettdienst der Hauswarte während den Wochenenden: Tel. 061 926 20 12
Sprechstunden: Gemeindepräsident: Peter Aerni, Winterhalde 7, Freitag, 17.15 bis 18.30 Uhr. Anmeldung erwünscht über Tel. P 061 922 09 92 oder Tel. G 079 875 25 88 Brunnmeister: Thomas Wiesner, Hauptstrasse 4a, 4441 Thürnen, Tel. 079 407 97 05
Präsident Schulrat: Martin C. Huber, Hupperstrasse 92, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel. 061 921 90 22 (während Geschäftszeiten) Kindergarten und Primarschule Lausen: Schulleitung Thomas Bühler, 061 921 14 50, Primarschule: Urs Beyeler, 061 921 32 83, Kindergarten: Corinne Löw, 061 931 25 27. Anmeldungen erwünscht über Tel. Schule 061 921 81 45 oder Privattel. Fax 061 921 00 39 Evangelisch-reformiertes Pfarramt: Nach Vereinbarung – Pfr. Hardy Meyer, Tiergartenstrasse 5, Tel. 061 921 58 65 Römisch-katholisches Pfarramt: Rheinstrasse 20 b, 4410 Liestal, nach Vereinbarung. Anmeldung erwünscht über Tel. Nr. 061 927 93 50, Pfarrhaus (Kontaktperson: Peter Messingschlager)