Qualitätstag 2016

Herzlich Willkommen

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Qualitätstag 2016 Organisatorisches − Bitte Präsenzliste unterschreiben − Visieren: ob auf white list oder nicht! unbedingt mit Initialen (Kreuz ist ungültig) − Testathefte stempeln, in Pause / am Ende − TN Bestätigungen liegen am Schluss auf − Bitte keine Barzahlungen! Danke. EZ Schein auf der Homepage

Qualitätstag 2016 Inhalt und Ablauf des heutigen Q-Tages: -

SBK Quo vadis? Bericht aus der DV vom 16.06.2016 e - log Elektronischer Datenausgleich (EDI) Parlamentarische Initiative Netzwerke Profil Freiberufliche Pflege Schweiz PAUSE Einführung Schnittstellen Normen 5, 10,12 Diskussion und Erfahrungsaustausch in Gruppen mit Blitzlicht Support- und Koordinationsleistung KLV7 und A3 Andere Finanzierungsmöglichkeiten CURACASA wie weiter - Ausserordentliche HV 24.11.2016 Abschluss

SBK- Quo vadis SBK – ASI Choisystrasse 1 Postfach 8124 3001 Bern Tel. 031 388 36 36 [email protected] www.sbk-asi.ch 25.06.2016

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Die Geschichte hinter dieser Frage • 2004: Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes. Alle Berufe werden in die Bildungssystematik des Bundes integriert → die Pflegeausbildung wird nicht mehr vom SRK reglementiert. • Grundsatz in der Bildungsreform: Kein Abschluss ohne Anschluss → es entstehen neue Berufe. • Im SBK begann die Diskussion, ob z.B. FaGe’s in den Berufsverband aufgenommen werden sollen → die Meinungen waren seit Beginn gespalten. 25.06.2016

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Von allen geteilte Grundsätze • Der SBK ist ein nationaler Verband • Die diplomierte Pflegefachperson ist verantwortlich für den Pflegeprozess • Der SBK setzt fachliche Standards • Der Verband setzt sich ein für genügend qualifiziertes Pflegepersonal und sorgt dafür, dass der Anteil an diplomierten Pflegefachpersonen dem Bedarf entspricht • Der Verband setzt Standards in der formalen und nicht formalen Bildung der Pflegeberufe 25.06.2016

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Auftrag der DV 2015 an den ZV 1. Verschiedene Integrationsmodelle für die Berufsleute der Sekundarstufe II ausarbeiten. 2. Das Modell der Kollektivmitgliedschaft für die Fachverbände bis zur Entscheidungsreife ausarbeiten.

25.06.2016

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Die 4 angenommenen Anträge der Delegiertenversammlung SBK 2016: • Aufhebung Pflicht Doppelmitgliedschaft für Fachverbände. • Einführung Kollektivmitgliedschaft mit Vertretungsrechten an der DV und der PK des SBK. • Eigene Mitgliederkategorie HCA in den Gliedverbänden mit Vertretungsrechten an der DV. • Ein Verband HCA erhält dieselben Rechte wie ein Gliedverband an der DV und PK.

25.06.2016

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Qualitätstag 2016 e-log: − Was ist e-log? − Obligatorisch für alle Freiberuflichen Pflegefachpersonen (Pilotgruppe) − Ziel alle Pflegefachpersonen wenden e-log an − Ab Januar 2017 eingerichtet − Überprüfung durch Administratoren − Von wo kommt die Info wie einloggen (per Mail im April 2016) − Gesetzliche Grundlage (Vorbereitung zum aktiven Berufsregister)

Qualitätstag 2016 Elektronischer Datenausgleich - zB. die Rechnungstellung (EDI Electronic Data Interchange) Ist mit diversen Anbietern möglich: − − − −

Ärztekasse Billcare ASEBO (AseLa) Rai Homecare

Qualitätstag 2016 Ärztekasse: − Produktiver Einsatz mit XML-Dateien aus VeruA oder direkte Erfassung der Leistungen Genossenschaft (Einkauf ca. CHF 1‘000.00, wird wieder zurückerstattet) Kosten ca. 1.2% / Rechnung Mahnwesen / Inkasso etc. wird von Ärztekasse übernommen (im Preis inbegriffen) www.aerztekasse.ch

Qualitätstag 2016 Billcare: Produktiver Einsatz mit XML-Dateien aus VeruA Aufschaltgebühr: einmalig Fr. 125.Kosten pro übermittelte Rechnung Fr. 0.85 Verschiedene Angebote möglich, können separat eingekauft werden (z.B. auch Mahnwesen, treuhänderische Tätigkeiten), Online-Tool www.billcare.ch

Qualitätstag 2016 ASEBO (AseLa) Versand XML Rechnung, zB. VeruA: mit Email oder Web-Upload produktiver Einsatz: seit 2014 Dienstleistung: AseLa eRechnung Aufschaltgebühr: einmalig Fr. 50.Kosten: 0.15% vom Umsatz Verrechnung min. Fr 5.- / max. Fr. 10.- pro Monat) Infos auf Homepage: www.freiberufliche-pflege.ch/asela

Qualitätstag 2016 Rai Homecare − emed® steht für «Electronic Medical Record» − Tools: Evaluation / Einsatzplanung und Quittierung / Rapport / Leistungsnachweis und Abrechnung − emed® orientiert sich an den praktischen pflegerischen und ärztlichen Prozessen − Wahl zwischen einem Transaktionsmodell und einer monatlichen Gebühr pro Klient. Kontaktperson: Ralph Rechsteiner [email protected] Infos auf Homepage: www.emedswiss.ch

Qualitätstag 2016 Fazit?? Im Administrativvertrag vom 31. Mai 2011 steht unter Artikel 20 Übergangsbestimmungen, Punkt 3: Die elektronische Fakturierung wird innert fünf Jahren angestrebt. Der SBK und Curacasa empfehlen allen freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen, die elektronische Fakturierung einzuführen. Es kann mit ALLEN Krankenkassen elektronisch abgerechnet werden. Die Übermittlungsplattform passt die Zustellung an das System der KK an

Qualitätstag 2016 Parlamentarische Initiative: − 16.3.2011 eingereicht − div. Unternehmungen vom SBK zur Unterstützung − 2014: Nationalräte gehen mit auf Pflege - Einsätze − Erstes Quartal 2015: Initiative genehmigt − 4. Quartal 2015: Wahlen − 22.1.2016: Ablehnung des Bundesrates

Qualitätstag 2016 − Januar 2016: SGK schlägt flankierende Massnahmen vor. (Aufhebung Kontrahierungszwang und während nur 6 Jahren in Kraft) − Februar 2016: SBK schreibt SGK und Nationalräte an − Februar 2016: SBK Stakeholder-Konferenz mit Info wie weiter − Als Stakeholder (engl. „Teilhaber“) wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat. − 12.4.2016: Medienkonferenz − 27.4.2016: Ablehnung der Parlamentarischen Initiative durch den Nationalrat

Qualitätstag 2016 Aktuell:

Status Quo – alles beim Alten Nächstes Ziel:

VOLKSINITIATIVE

Qualitätstag 2016

Wir brauchen jede Stimme und jede Freiberufliche (Werdet aktiv und beginnt damit aktives Lobbying zu machen)

Qualitätstag 2016 SBK hat ein «Knochenjob» gemacht Wir danken dem SBK und allen Beteiligten für ihre Arbeit

Eine DANKES - Karte zirkuliert, wer mag,

bitte unterschreiben !!!

Qualitätstag 2016 Netzwerke: − Findet heraus, welche Netzwerke in eurer Umgebung vorhanden sind und/oder beginnt euch zu vernetzen − Austausch zB. in der Pause

Netzwerk...

Qualitätstag 2016 Profil Freiberufliche Pflege Schweiz − ist wie eine Stellenbeschreibung der FB zu verstehen WAS macht……. WER…….. WOMIT…… und WIE…..? − beschreibt die Kompetenzen einer FB Pflegefachperson − braucht es, um ein Bild der Freiberuflichen zu skizzieren − Ist in Anlehnung an die Qualitätsnormen CURACASA − formuliert

Profil Freiberufliche Pflege Schweiz

Qualitätstag 2016

«Profil Freiberufliche Pflege Schweiz» Aufschaltung Homepage CURACASA zur Vernehmlassung Oktober 2016 bis Januar 2017 Ziel Fertigstellung Profil: Frühjahr 2017

Qualitätstag 2016

PAUSE…. 20 MINUTEN….

Qualitätstag 2016 Schnittstellenmanagement

Qualitätstag 2016 Input Schnittstellen:

Bild: B.Gähler

Qualitätstag 2016 Strategie «2020»: Krankheiten durch Früherkennung, Prävention und Langzeitversorgung vermeiden, die Selbstkompetenz der Bevölkerung stärken, unnötige Behandlungen und Komplikationen vermeiden. (BAG 2014) …mit dem Ziel: « die Menschen in unserem Land sollen mit ihrer Gesundheit kompetent und verantwortungsbewusst umgehen können und unser bewährtes Gesundheitssystem soll qualitativ hochstehend, finanzierbar und für alle zugänglich bleiben. (BAG, 2013)

Bild: BAG 2014

Qualitätstag 2016 Die vier Erfolgsfaktoren von nach Bachofner (2006) von Teamarbeit sind: Trust: Wertschätzung,

offene

Kommunikation

und

gegenseitige Akzeptanz = Vertrauen

Empowerment: Freiräume, selbstverantwortliches Entscheiden und Handeln = Ermächtigung

Alignment: gegenseitige

Unterstützung

und

gemeinsame

Zielausrichtung = Ausrichtung

Movement: umsetzen und Handeln, „Tun“ = Bewegung

Qualitätstag 2016 Die wesentlichen Elemente von Teamarbeit sind: Kommunikationskultur, Kommunikationswege, Informationspflichten, Besprechungskulturen sowie geklärte Verantwortlichkeiten und Kompetenzen (Koller/ Frauenelder 2008).

Schnittstellen-management Norm 5: Das Fachwissen und -können ist gesichert

Norm 10: Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes sind standardisiert

Norm 12: Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/ Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen.

Qualitätstag 2016 Norm 5: Das Fachwissen und -können ist gesichert. Kriterium a) Die freiberufliche Pflegefachperson sichert das eigene Fachwissen indem - der Zugang zu aktuellem und spezifischem Fachwissen sowie zu Ressourcenpersonen so geregelt ist und in Anspruch genommen wird, dass eine evidenzbasierte Fachexpertise begünstigt wird. - sie regelmässig Pflegesituationen selber und/oder mit Ressourcenpersonen und/oder intraprofessionell systematisch reflektiert. Das gewonnene Erfahrungswissen und der Lernwert sind ausgewiesen. - sie die Qualität ihres Fachwissen und -könnens kontinuierlich überprüft und entsprechend anpasst.

Qualitätstag 2016 Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum Kriterium a) zum Tragen kommen: Geregeltes Vorgehen: Organisiere ich die für mich relevante Fachliteratur oder andere relevante Medien, um mein Fachwissen- und können zu sichern? Habe ich verbindliche Vereinbarungen mit Ressourcenpersonen (Kontaktperson aus Fachverbänden, Interessengruppen (IG), Fachpersonen oder Fachstellen (z.B. Diabetesberatung, psychiatrische Dienste usw.), die ich bei Bedarf, z.B. bei Fachfragen kontaktieren kann? Tausche ich mich regelmässig mit BerufskollegInnen aus, bzw. bin ich in regelmässigem Kontakt mit anderen freiberuflichen Pflegefachpersonen (z.B. Mitgliedschaft und Teilnahme in einem Netzwerk, einer Interessengruppe, einem Journal Club, Intervisionsgruppen)?

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Qualitätstag 2016 Umsetzung: -

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Verfüge ich über die relevanten Medien (z.B. Fachliteratur, Leitlinien) mit denen ich mein Fachwissens sichern und weiterentwickeln kann? Überprüfe ich mein Fachwissen und –können? Wenn ja, wie? Nehme ich Intervisionen, Fallbesprechungen, Coachings, Fremdevaluationen oder Audits in Anspruch? Kann ich die Teilnahme/ Inanspruchnahme an/von Intervisionen, Fallbesprechungen, Coachings, Fremdevaluationen oder Audits mit Nachweisen belegen?

Qualitätstag 2016 Norm 10: Der Beginn und der Abschluss des Pflegeeinsatzes sind standardisiert. Kriterium a) Die freiberufliche Pflegefachperson wendet bei Beginn und Abschluss des Pflegeeinsatzes ein definiertes Vorgehen an.

Qualitätstag 2016 Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum Kriterium a) zum Tragen kommen: Normative Grundlagen/ Geregeltes Vorgehen: -

Habe ich das Vorgehen beim Beginn und beim Abschluss eines Pflegeeinsatzes in einer normativen Grundlage definiert? Nutze ich ein anerkanntes Instrument für eine systematische Pflegebedarfsabklärung?

Qualitätstag 2016 Umsetzung: -

Erfolgt die Übernahme von Klienten systematisch nach dem definierten Vorgehen? Führe ich die systematische Pflegebedarfsabklärung/-Erfassung mit einem anerkannten Instrument durch? Erfolgt der Abschluss eines Pflegeeinsatzes systematisch nach dem definierten Vorgehen?

Qualitätstag 2016 Norm 12: Die Zusammenarbeit mit weiteren Anbietern/ Leistungserbringern ist Klienten- und auftragsbezogen. Kriterium a) Die freiberufliche Pflegefachperson stellt die zielorientierte Zusammenarbeit und Kommunikation mit allen weiteren am Behandlungs-/Versorgungsprozess beteiligten Anbietern/ Leistungserbringern sicher; der Informationsfluss ist geregelt.

Qualitätstag 2016 Folgende Überlegungen sollten in Ihrer Selbstevaluation zum Kriterium a) zum Tragen kommen: Geregeltes Vorgehen: Habe ich die Zusammenarbeit/ Kommunikation mit vor- und/oder nachgelagerten Stellen z.B. mit Spitälern, Heimen, SpitexOrganisationen, Rehakliniken, Hausärzten etc. geregelt?

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Qualitätstag 2016 Umsetzung: -

Sichert die Art und Weise der Zusammenarbeit und des Informationsflusses einen zusammenhängenden Gesamtprozess für meine Klienten?

Qualitätstag 2016

Schnittstellen-management Diskussion und Erfahrungsaustausch − In drei Gruppen – zu Norm 5, 10, 12 wählbar − Ev. eine Gruppe fachspezifisch - mit Fachperson

Qualitätstag 2016 Plenum

Blitzlicht….

…Jede Gruppe versucht ein Satz zur gemachten Diskussion und dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch zu formulieren

Qualitätstag 2016

1. KLV 7 a3 : Koordinationsleistung zu Lasten der KK 2. Kanton Bern: Support und Koordinationsleistung

KLV 7 a1

KLV 7 a2

KLV 7 a3

Qualitätstag 2016 Koordinations- und Supportleistungen zu Lasten Kanton Bern Auf diese Leistung soll selten und ausdrücklich NUR dann, wenn das KVG die Leistung nicht zahlt, zurückgegriffen werden!!!

Rapportliste Koordinationsleistungen unter http://www.sbk-be.ch/dienstleistungen/sozialpartnerschaft/freiberufliche.html

Qualitätstag 2016

Qualitätstag 2016 1. Was gehört im Kanton Bern zu den Koordinations- und Supportleistungen: a. Leistungen von Personen und Institutionen, welche beruflich an Beratung, Koordination, Support und Planung beteiligt sind (bsp. Mitarbeitende von Lungenliga, Sozialdienst, Pro Senectute, Alters- und Pflegeheim, Physiotherapie, Ergotherapie etc., d.h. Arzt oder nichtberuflich an der Krankenpflege Mitwirkende (Angehörige) sind ausgeschlossen (siehe KLV 7) b. Abklärungen im Spital, die mehr als 24 Stunden vor Austritt des Patienten/der Patientin vorgenommen werden müssen

Qualitätstag 2016 2. Was gehört im Kanton Bern NICHT zu den Koordinationsund Supportleistungen, kann aber via ärztliche Verordnung der Krankenkasse verrechnet werden: (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a, 1,2,3) a. Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes…………… (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a 1) b. Beratung des Patienten/ der Patientin sowie…………….…. (KLV Art. 7 Abs 2 lit a. 2) c. Koordination der Massnahmen sowie Vorkehrungen im Hinblick auf Komplikationen in komplexen und instabilen Pflegesituationen durch spezialisierte Pflegefachpersonen (KLV Art. 7 Abs 2 lit. a 3)

Qualitätstag 2016

Andere Finanzierungsmöglichkeiten als über die Versicherer (KK, IV,UVG,MV)

Qualitätstag 2016 Andere Finanzierungsmöglichkeiten • • • • • •

Hilflosenentschädigung /Ergänzungsleistungen Assistenzbeitrag der IV Prämienverbilligungen/Gebührenerlass (KK, BillAG) Beiträge aus Zusatzversicherungen (HH-Hilfen) Sozialamt / Pro Senectute / Pro Infirmis Die FB Pflegefachperson als Unternehmer/In selbst zB. als „Werbung“, „Akquisitionskosten“, „Investition“, „Allgemeiner Pflegeaufwand“

www.ahv-iv.ch

Qualitätstag 2016 Hilflosenentschädigung (HL) Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Qualitätstag 2016 Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV? − AHV – BezügerIn ist − Wer in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos ist − Seit mindestens einem Jahr und ununterbrochen hilflos ist keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus einer Unfalloder Militärversicherung erhält

Qualitätstag 2016 Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung ? Die mtl. HL-Entschädigung beträgt bei einer Hilflosigkeit: − leichten Grades - 235 Franken − mittleren Grades - 588 Franken − schweren Grades - 940 Franken Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und steuerfrei.

Qualitätstag 2016

Qualitätstag 2016 Ergänzungsleistungen EL erhalten Personen, welche − eine Altersrente beziehen − in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben − Verwandtenunterstützung unmöglich ist

Assistenzbeitrag der IV

Qualitätstag 2016 Assistenzbeitrag der IV BezügerInnen einer Hilflosenentschädigung (HL), die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind - aber dennoch zu Hause leben möchten Der Assistenzbeitrag geht an den/die PatientIn und ermöglicht ihm/ihr eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.

Qualitätstag 2016 HL/EL/IV Assistenzbeitrag beantragen: WER? − Sozialamt/Sozialdienste von Organisationen − Betroffene und Angehörige − Freiberufliche Pflegefachpersonen WO? Bei den Ausgleichskassen - www.ahv-iv.ch

Prämienverbilligungen BEFREIUNG VON DEN RADIO- UND FERNSEHGEBÜHREN Voraussetzungen: • Sie beziehen Ergänzungsleistungen • Sie sind im Pflegeheim Nur auf ein schriftliches Gesuch hin

Beiträge von…. / Amt/ Beratungsstellen - Beiträge aus Zusatzversicherungen (zB. für HH-Hilfen)

Versicherer

Sozialamt

- Sozialamt /Sozialdienst zB. Beistandschaft

Beratungsstellen

- Pro Senectute PATIENT

- Pro Infirmis

Die FB Pflegefachperson als Unternehmer/In Zeit investieren, zB. als - „Werbung“ - „Investition“

Investition

- „Aquisitionskosten“ Teil der Vertriebskosten, die aufgewendet werden, um beim Kunden Aufträge zu erzielen, dh. Kunden anzusprechen, zu informieren und zum Kauf zu bewegen (Bewirtungskosten, Präsentationskosten, Reisekosten, in manchen Ländern auch Bestechungsgelder)

Aquisition

NEUKUNDE

Qualitätstag 2016

FRAGEN ? ERGÄNZUNGEN?

CURACASA wie weiter?

Ausserordentliche HAUPTVERSAMMLUNG Donnerstag, 24.November 2016 In Luzern

Qualitätstag 2016 Abschluss − Karte für den SBK unterschreiben − Vielen Dank für Eure Teilnahme − Teilnahmebestätigungen und Stempel − Bitte die Auswertung Q-Tag ausfüllen

Qualitätstag 2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Bild: B.Gähler

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