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Google Inc/Alphabet Inc ISIN Währung FER-eKGV Mitarbeiter Marktkap. in Mio. EUR Unternehmenssitz FER Branchengruppe 1 FER Branchengruppe 4

US02079K3059 USD KGV-D 20-25 69.953 531.321,432 Mountain View IT/Telekommunikation Internet Service

EDA-Kriterien (Positiv-/Negativ-Kriteriologie)    

   

Rüstung Rüstung speziell Tierversuche Gentechnik  trifft zu

Atomenergie Erneuerbare Energie Umweltorientierung Global Compact Mitglied

 trifft nicht zu

Produkte und Dienstleistungen  Internetservice  Blogsoftware

 Suchmaschinen  E-Mail-Dienst

Top Fonds, welche verstärkt in Google Inc/Alphabet Inc investieren ISIN LU0073868852 IE00B5BMR087 LU0225737302 DE0008476524 LU0347184235

Fonds Edgewood US Select Growth A USD iShares Core S&P 500 U.E.USD Acc Morgan Stanley US Advantage A USD DWS Vermögensbildungsfonds I LD Pioneer Fd.U.S.Fund.Gro.A ND USD

FER Fonds-Rating     

EDA 66 51 61 54 56

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FER Bewertungskommentar Google Inc/Alphabet Inc ist der weltweit größte Internetkonzern und bekannt für die Suchmaschine Google und andere Internetdienste wie Gmail, YouTube oder Maps. – Nach der im August 2015 angekündigten Konzernumstrukturierung wurde der Name des Internetkonzerns im Oktober 2015 in „Alphabet“ umgeändert und in die neue Alphabet-Holding integriert. CEO Larry Page überließ die Führung dem langjährigen Google-Manager Sundar Pichai, der nun für die Bereiche Android, Chrome und Google Apps zuständig ist. – Google führte mit diversen Konkurrenten jahrelange Rechtsstreitigkeiten, u.a. wegen Patentverletzungen etc. – Im Streit um die Löschung persönlicher Daten aus der Google-Suchmaschine entschied ein Urteil des EuGH, dass jeder Bürger das Recht auf Löschung von sensiblen und persönlichen Daten aus der Ergebnisliste von Suchmaschinen hat. – Google ist laut Berichten des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in den im Sommer 2013 aufgedeckten „Prism-Skandal” verwickelt gewesen. Der Internetkonzern soll der NSA beim Ausspionieren und der Überwachung von Daten geholfen haben. – Datenschutzexperten sehen die Entwicklung des Unternehmens als besorgniserregend. Es kann nicht nachvollzogen werden, welche Benutzerdaten gespeichert und wofür diese Daten verwendet werden. Nun machen die EU-Datenschutzbehörden Druck auf Google und wollen die unkontrollierte Datensammelwut des Unternehmens stoppen, zum Teil auch mit Sanktionen, wie es Frankreich zuletzt vorgezeigt hat. Außerdem wird Google eine zu lange Speicherung der Daten vorgeworfen. Google reagiert weder auf Kritik von Datenschützern noch auf firmeninterne Anträge. – Aus einer Studie des Beratungsunternehmens Universum geht Google als weltweit attraktivster Arbeitgeber hervor. Wichtigste Karriereziele sind eine ausgewogene Work-Life-Balance, der Wunsch nach einer sicheren Stelle und intellektuelle Herausforderung. – Google ist bekannt für seine Offenheit für homosexuelle Partnerschaften. – In der jährlich durchgeführten Markenwert-Studie von „BrandZ“ konnte Google die bisherige Nummer eins Apple vom Thron stoßen und gilt nun mit einem Markenwert von knapp 230 Mrd. US-Dollar als wertvollstes Unternehmen der Welt. – Neuer Google-CEO Pichai möchte den Internetzugang in Indien verbessern und errichtete an 400 Bahnhöfen im ganzen Land gratis WLAN. Sein Ziel ist es, dass jeder Inder die Möglichkeit eines Internetzugangs hat.

Umwelt, Ethik und Wirtschaft Mitte August 2015 überraschte der Internetgigant Google mit der Ankündigung eines großangelegten Konzernumbaus. Auch Google-Chef Larry Page wurde im Zuge der Umstrukturierung von Sundar Pichai abgelöst, der schon lange als „Geheimwaffe“ von Googles galt. In den vergangenen Jahren war Pichai bereits hauptverantwortlich für das gesamte Smartphone-Betriebssystem Android und übernahm 2015 auch die Verantwortung für das gesamte Online-Geschäft des Internetkonzerns. Im Oktober 2015 wurde der Schritt in ein neues Google-Unternehmen schließlich zur Gänze vollzogen, der Internetkonzern wurde in die neue Konzernholding mit dem Namen Alphabet integriert. Alphabet Inc wurde als eine Ansammlung von vielen Sparten bzw. Konzernen beschrieben. Google Inc an sich wurde auch etwas „ausgedünnt“, u.a. wurden jene Bereiche, die sich nicht direkt mit dem Internet befassen wie die Sparte Life-Science (arbeitet derzeit beispielsweise an einer Kontaktlinse, die den Blutzuckerspiegel misst) oder die Sparte Calico (erforscht lebensverlängernde Lösungen), als eigenständige Sparten in Alphabet Inc integriert. Bei Google blieben dagegen der E-Mail Dienst Gmail, die Videoplattform YouTube, der Kartendienst Maps, der Fotodienst und das Betriebssystem Android. Larry Page, der derzeit mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, sieht die Umstrukturierung seines ehemaligen Google-Imperiums als große Chance für mehr und vor allem ambitioniertere Projekte. Er gibt auch Aufschluss über die Wahl des neuen Unternehmensnamens: „Alpha“ stehe für eine Rendite über der eigentlichen Zielmarke und „bet“ für eine „Wette“, woraus sich für ihn eine „Wette auf zukünftige Erträge“ ergebe. Nach Bekanntgabe der Konzernumstrukturierung herrschte kurze Zeit Verunsicherung unter Anlegern. Letztendlich verschwand lediglich der Name Google aus dem Aktiendepot, die Aktie wird seither unter dem Namen Alphabet gelistet – und dies gänzlich ohne Umbuchungen oder Ähnliches. Google führte insgesamt drei Aktien,

Seite | 3 Google A Shares (1 Stimmrecht pro Anteilsschein), Google B Shares (10 Stimmrechte pro Anteilsschein, nicht öffentlich gehandelt) und Google C Shares (0 Stimmrechte). Das wurde auch bei den neuen Alphabet-Aktien beibehalten werden, welche unter Alphabet A Shares usw. zu finden sind. Die Börsenkürzel GOOGL (A Shares) und GOOG (C Shares) sind allerdings bestehen geblieben. Aktionäre haben in erster Linie zwar ein Mitspracherecht über grundlegende Änderungen eines Unternehmens und können auf der Hauptversammlung darüber abstimmen, dennoch besitzen Noch-CEO Page und Mitgründer Brin die Mehrheit der B Shares (rund 52 % der Stimmrechte) und können daher auch ohne Zustimmung der Aktionäre eigenständig Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens treffen. Für Anleger besteht mit der neuen Alphabet Holding aber auch die Hoffnung, dass mehr Transparenz geschaffen und deutlicher sichtbar wird, welche Geschäftsbereiche des Unternehmens die „Cash Cows“ sind, welche Geschäftsbereiche hohe Entwicklungsaufwendungen haben, und bei welchen Geschäftsbereichen auf absehbare Zeit nicht mit marktreifen Produkten zu rechnen ist. Im Herbst 2016 wurde auch ein Aktienrückkauf in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar angekündigt. Der Internetkonzern gab im Herbst 2015 erstmals bekannt, wie „groß“ er ist: Demnach bestehe Google aus 2,0 Mrd. Codezeilen und einem Datenvolumen von insgesamt 86 Terabyte. Pro Woche werden etwa 15 Mio. Codezeilen verarbeitet und in 250.000 Dateien umgewandelt. Die Aktie des Unternehmens verzeichnet seit jeher einen starken Aufwärtstrend und erzielte im Herbst 2016 einen absoluten Rekordkurs von knapp 805 US-Dollar bzw. 738 Euro. Im Geschäftsjahr 2015 konnte die neue Konzernholding Alphabet den Umsatz noch weiter auf knapp 75 Mrd. US-Dollar steigern, der Nettogewinn verzeichnete ebenso ein deutliches Plus und belief sich auf 16,35 Mrd. USDollar. Dank der starken Google-Internetsparte konnte Alphabet auch mit hervorragenden Ergebnissen in das Geschäftsjahr 2016 starten. Im zweiten Quartal stiegen die Umsatzerlöse sogar um 21 % auf 21,5 Mrd. USDollar, auch der Gewinn schoss um ein Viertel nach oben auf 4,88 Mrd. US-Dollar. Dank der Umstrukturierung des Unternehmens und den guten Geschäftszahlen konnte Alphabet/Google 2016 sogar IT-Konzern Apple als wertvollstes Unternehmen der Welt vom Thron stoßen. Die Suchmaschine Google ist unangefochtene Nummer eins am globalen Suchmaschinenmarkt. Einer Statistik zufolge soll Google fast 92 % des Marktes einnehmen, bing und Yahoo! kommen je auf knapp 3 %, den Rest teilen sich Baidu, Yandex und sonstige eher ungekanntere Suchmaschinen. Google hält bis zu 30 Mrd. US-Dollar im Ausland für „Zukäufe“ bereit, wie aus Unterlagen der Börsenaufsicht SEC hervorging. Großkonzerne wie Google lagern einen großen Teil der Gewinne im Ausland, wodurch der USA Steuergelder in Milliardenhöhe entgehen. Google verwende das Geld eigenen Angaben zufolge, um ausländische Firmenübernahmen durchführen zu können. Die EU-Kommission hat nun ein Gesetz entworfen, das 2017 in Kraft treten und solche Steuerschlupflöcher für Großkonzerne stopfen soll. Im Herbst 2016 präsentierte Google sein erstes komplett selbstständig entwickeltes Smartphone „Pixel“ und will damit den großen Marktführern Apple und Samsung Konkurrenz machen. Das Smartphone ist mit „künstlicher Intelligenz“ ausgestattet, d.h. in dem Gerät ist ein vernetzter Lautsprecher integriert, der mit einem neuen digitalen Assistenten verbunden ist. Der Assistent soll ähnlich wie beispielsweise „Siri“ in iPhones funktionieren. Über den Lautsprecher „Home“ kann das Handy auf Sprachbefehl Aufgaben ausführen, Fragen beantworten und das vernetzte Zuhause steuern. „Home“ kann auf alles zugreifen, was Google weiß. Der Assistent sei zudem mit einem Emotionssensor ausgestattet, der die menschlichen Emotionen an der Art, wie dieser mit dem Assistenten spricht, erkennen kann. Dadurch soll jeder „Pixel“-Benutzer ein persönliches Google erhalten. Zusätzlich verfüge Angaben von Google zufolge „Pixel“ über die beste Kamera, die je in ein Smartphone eingebaut wurde. Bisher ist Google am Smartphonemarkt mit dem Gerät „Nexus“ bekannt, das gemeinsam mit den Handyherstellern LG oder HTC entwickelt wurde. In Zusammenarbeit mit Facebook baut Google derzeit das bisher schnellste Unterseekabel im Pazifik mit 120 Terabit. Es soll „Los Angeles und Hong Kong miteinander verbinden“ und werde sich auf eine Länge von fast 13.000 km belaufen.

Seite | 4 2014 hat das EU-Parlament angekündigt, die Marktmacht der Internetkonzerne in Europa begrenzen zu wollen, allen voran Internetgigant Google. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufspaltung von Google in Europa in den Suchmaschinendienst (Marktanteil in Europa von 90 %) und andere Dienste wie den Weltkartenservice Maps. Seit über sechs Jahren laufen kartellrechtliche Untersuchungen der EUKommission gegen Google. Dem Konzern wird vorgeworfen, Mitbewerber aus dem Markt zu drängen, u.a. indem eigene Produkte und Dienste in der Suchmaschine oder auf dem Internetportal Google Shopping bevorzugt werden. Im Visier der Kartellbehörde steht auch das Google Betriebssystem Android, dem Ähnliches angelastet wird. Im April 2015 gingen die Kartellwächter einen Schritt weiter und reichten bei Google aufgrund Missbrauchs der Marktmacht eine formelle Beschwerde ein. Sollte der Internetkonzern demnächst nicht einlenken oder mit der EU einen Lösungsvorschlag aushandeln, droht ihm eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 6,2 Mrd. Euro. Ein Dorn im Auge sind Smartphone-Herstellern beispielsweise die vorinstallierten Google-Apps auf den Telefongeräten, welche mit dem Betriebssystem Android laufen. Smartphone-Hersteller sind verpflichtet, solche Apps in ihren Geräten zu integrieren, um von Google Zugang zum Android-Play-Store zu erhalten. Die EUKommission möchte solch eine Vorgehensweise von Google und auch von anderen Betriebssystementwicklern künftig verbieten, weil den Smartphone-Herstellern dadurch ganz offensichtlich verwehrt wird, auf andere Suchmaschinenanbieter zurückzugreifen. Nicht jeder Handyhersteller hat die finanziellen Möglichkeiten, ein eigenes Betriebssystem zu entwickeln und ist daher auf Googles Android angewiesen. Die EU-Kommission möchte im Zuge der baldigen Urteilsverkündung Google auch eine hohe Strafzahlung verhängen. Mehr als 80 % aller Smartphones laufen mit dem Android-Betriebssystem. Seit dem Jahr 2005 führt Google einen Rechtsstreit mit dem US-Autorenverband um die Digitalisierung von Büchern für den Internetservice Google Books. Für die klagende Autoren-Partei stellt dies eine Verletzung des Urheberrechts dar. Google argumentierte allerdings, dass die Digitalisierung den Buchabsatz vorantreiben würde, da die Leser die Werke über Google Books leichter finden könnten. Mitte Oktober 2015 entschied ein US-Gericht zugunsten von Google und erklärte die Digitalisierung als rechtsgültig. Die kurzen Textausschnitte, die Google bei Suchanfragen aus den Büchern biete, verletzten dem Urteil zufolge nicht die Rechte der Buchautoren. Der Autorenverband wollte das Urteil nicht hinnehmen und legte daraufhin eine Berufungsklage am Obersten US-Gericht in Washington (Supreme Court) ein. Doch auch der Supreme Court stellte sich hinter Google und lehnte die Berufungsklage Mitte April 2016 endgültig mit der Begründung ab, Googles Digitalisierung der Bücher sei rechtens, weil der Konzern die Bücher nicht zur Gänze veröffentlicht, sondern nur Textauszüge davon und der fairen Umgang mit Büchern deshalb nicht gefährdet werde. Der US-Autorenverband zeigte sich sichtlich enttäuscht über das endgültige Urteil und geht nun von einem sehr großen potentiellen Schaden für Autoren aus. Jährlich digitalisiert Google mehr als eine Million Bücher weltweit, bisher sind es insgesamt über 30 Millionen, dies entspricht einer Menge von etwa einem Viertel aller weltweit veröffentlichten Bücher. Googles Ziel ist es, jedes einzelne Buch der Welt aus der Vergangenheit und der Gegenwart zu digitalisieren. Dank des im Frühjahr 2016 gefällten Urteils zugunsten des Internetkonzerns steht Google nun nichts mehr im Wege, dieses Ziel in den kommenden Jahren zu erreichen. Nach einem jahrelangen Patentstreit schlossen Google und Mitbewerber Apple 2014 Frieden und zogen die gegenseitigen Klagen zurück. Apple wollte sich vor der Konkurrenz des Google-Betriebssystems Android schützen, im Zentrum der Klagen befanden sich auch die ehemalige Google-Tochter Motorola sowie SmartphoneHersteller Samsung, die das Google-Betriebssystem nutzen. Google und Apple hätten sich Berichten zufolge sogar darauf geeinigt, bei einigen Aspekten der Patentrechtsreform künftig zusammenzuarbeiten. Google führte auch mit seinem Mitbewerber Microsoft einen jahrelangen Patentstreit, der im Oktober 2015 beendet wurde. Im Zentrum der insgesamt 20 Klagen befanden sich die Mobiltelefone der beiden Unternehmen sowie Patente für die Spielkonsole Xbox und Windows-Produkte von Microsoft. Google und Microsoft sollen, ähnlich wie im oben angeführten Patentstreit mit Apple, künftig enger zusammenarbeiten, um bessere Lösungen im Bereich Patentrecht zu erarbeiten.

Seite | 5 Nach wie vor am Laufen befindet sich der langjährige Java-Rechtsstreit mit dem Konkurrenten Oracle. Java ist eine objektorientierte Programmiersprache und gehört seit 2010 Oracle. Google wurde von Oracle zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von mehr als 9,0 Mrd. US-Dollar aufgefordert, weil der Internetkonzern Oracles Java-Schnittstellen (sogenannte APIs, application programming interfaces) im Android-Betriebssystem nutzt. Ende September 2015 entschied ein US-Gericht vorerst zugunsten von Oracle und bestätigte damit ein früheres Gerichtsurteil, wonach Oracle Copyright-Ansprüche auf Java-APIs hat. Eine von Oracle eingereichte Patentklage wurde allerdings abgewiesen. Google musste danach beweisen, dass der Konzern die Java-APIs unter fairen Bedingungen genutzt hat. Dies gelang Google auch, im Mai 2016 wurde das Urteil widerrufen und ein Geschworenengericht entschied letztendlich zugunsten von Google mit der Begründung, der Internetkonzern würde Oracles Rechte an Java nicht verletzen. Auch einige Mitbewerber Googles zeigten sich erleichtert über das Urteil. Sie befürchteten bei einer Niederlage Googles gegen Oracle eine regelrechte Klagewelle bezüglich Urheberrechtsverletzungen von Programmiersprachen. Die Antikorruptions-Organisation Transparency International kritisierte im November 2014, dass die weltweit größten Konzerne immer noch zu wenige Finanzinformationen über ihre Auslandsaktivitäten bekanntgeben würden. 90 der 124 untersuchten Unternehmen würden keinerlei Auskünfte darüber geben, wie viel sie im Ausland Steuern zahlen. Transparency International vergab diesen Unternehmen äußerst schlechte Transparenznoten. Die schlechteste Bewertung erhielt die Bank of China, gefolgt vom Autokonzern Honda Motor. Auch die großen Technologiekonzerne Google, IBM, Amazon und Apple haben in der Studie enttäuschend abgeschnitten. Transparenz wird vor allem hinsichtlich des Geldflusses zwischen Unternehmen und Regierung gefordert. Immer mehr IT-Konzerne präsentieren sich selbst als umweltfreundlich und nachhaltig. Während beispielsweise Mitbewerber Apple für seine Rechenzentren bereits zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen nutzt, hinkt Google damit noch stark hinterher. Immer noch soll der Anteil an fossilen Energieträgern, davon hauptsächlich Kohle, bei 36 % liegen – dies ist alles andere als umweltfreundlich. Google musste sich für die fehlende Kindersicherung in dem Appstore Google Play verantworten. Kindern war es dadurch möglich, an den Smartphones und Tablets ihrer Eltern ohne Zustimmung Apps und Inhalte herunterzuladen, wodurch hohe Kosten entstanden sind. Die Beschwerden der Eltern gehen dabei bis ins Jahr 2011 zurück. Im September 2014 einigten sich Google und die US-Handelskommission FTC schließlich auf einen Vergleich, wonach Google den Eltern rund 19 Mio. US-Dollar zurückzahlen musste. Auch Konkurrent Apple musste zu Jahresbeginn in einem ähnlichen Fall Schadensersatz an betroffene Eltern zahlen. Google wurde in den im Sommer 2013 aufgedeckten „Prism-Skandal” verwickelt. Medienkonzernen wurde eine geheime Präsentation der NSA zugespielt, wonach die größten Internet- und Telekommunikationskonzerne der NSA seit Jahren direkten Zugriff auf Nutzerdaten wie gespeicherte Suchanfragen und Inhalte von E-Mails, übertragenen Daten und Live-Chats gewährt haben – Google den Anschuldigungen zufolge seit dem Jahr 2009. Andere in den Skandal verwickelte IT-Konzerne sind Apple, Microsoft, Facebook oder Yahoo. Europas Datenschutzbehörden kritisieren Google aufgrund seiner Weigerung, die Nutzungsbedingungen an das EU-Datenschutzrecht anzupassen. Während Google behauptet, dass seine Nutzungsbestimmungen mit dem EU-Recht konform gehen, drohen die Behörden mit Sanktionen. Stein des Anstoßes ist, das Google Nutzerdaten aus unterschiedlichen Diensten (z.B. YouTube, Gmail usw.) gesammelt auswertet. Damit werde oft ohne Wissen der Nutzer ein übergreifendes Profil erstellt. Auch werden Dauer und Art der Datenspeicherung kritisiert. Im Mai 2014 gab es einen Durchbruch im Bereich Datenschutz: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss Google Verweise auf sensible und persönliche Daten aus der Ergebnisliste von Suchmaschinen herausnehmen. Der Bürger hat demnach einen einklagbaren Anspruch auf Löschung sämtlicher persönlicher Daten. Die EU-Kommission begrüßte das „Recht auf Vergessenwerden“. Google selbst zeigte sich dagegen weniger erfreut: „Dies ist ein sehr enttäuschendes Urteil für Suchmaschinenbetreiber und OnlineVerleger“. Einen Rückschlag musste Google im Herbst 2015 auch in Frankreich erleiden. Die französische Datenschutzbehörde CNIL urteilte, dass Google bestimmte Daten von französischen Nutzern weltweit löschen muss. Eine Berufung des Internetkonzerns wurde abgelehnt. Sollte Google nicht umgehend mit der Löschung

Seite | 6 der Daten beginnen, werde der Konzern den Nutzern Schadensersatz leisten müssen. Frankreich gilt als erstes Land in Europa, das dem Internetkonzern Sanktionen auferlegt hat. Neu entwickelt wird von Google eine Smart-Glass, eine Computer-Brille mit Kamera und einem kleinen, integrierten Bildschirm. Die Möglichkeiten der Brille reichen von Abruf von Informationen über unbemerktes Filmen bis hin zu einer Gesichtserkennungsfunktion. Kritiker warnen vor Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Aufgrund der scharfen Kritik gab Google bekannt, dass vorerst keine Gesichts- oder Stimmerkennungen für die Datenbrille zugelassen werden. Um die Suchergebnisse mit größtmöglicher Zielgenauigkeit an entsprechende Werbeeinschaltungen koppeln zu können, braucht Google möglichst viele Informationen über seine Nutzer. Datenschützer kritisieren, dass sich Google dadurch zu einem allmächtigen Konzern entwickelt hat, der über jeden Online-Nutzer Profile erstellt und die Informationsgesellschaft beherrscht. Durch den hohen Marktanteil hat Google ein Quasi-Monopol auf den Zugang zu den Informationen im Internet. Welche Benutzerdaten genau erfasst werden und wie diese Daten verwendet werden, ist schwer nachzuvollziehen. Datenschutzexperten werfen Google eine zu lange Speicherung der Suchanfragen und den damit in Verbindung stehenden IP-Adressen zur Auswertung dieser Anfragen vor. Der Konzern wird beschuldigt, seine Konkurrenten in der Internet-Suchmaschine zu benachteiligen. Man wirft Google eine sogenannte „Suchzensur“ vor, da bestimmte Websites und Online-Angebote der Konkurrenz in den Hintergrund gedrängt bzw. auf „hintere Seiten“ verbannt werden. 2013 wurde Google erstmals wegen vermeintlicher Manipulation der Suchergebnisse zum Nachteil seiner Konkurrenten verklagt, konnte die Klage aber umgehen, da die US-Wettbewerbskommission FTC keine „Beweise“ finden konnte. Ende September 2015 geriet Google erneut ins Visier der US-Wettbewerbshüter: Angaben des Marktbeobachtungsunternehmens International Data Corp zufolge läuft das Google-Betriebssystem Android auf mittlerweile vier von fünf Smartphones weltweit. Ersten Untersuchungen zufolge soll Google seine eigenen Dienste auf Android möglicherweise bevorzugen und die Konkurrenz verdrängen. Die FTC soll die Ermittlungen gemeinsam mit dem USJustizministerium leiten, welche sich noch in den Anfängen befinden würden. Es sei Angaben zufolge aber noch nicht sicher, ob die Ermittlungen in offizielle Untersuchungen müden würden. Die russische Wettbewerbsbehörde hat in einem Kartellverfahren gegen Google im Herbst 2015 geurteilt, dass der Internetkonzern bei seinen Anwendungen für Smartphones mit Android alle Anbieter gleichberechtigen soll, allen voran der russische Suchmaschinenkonzern Yandex, welcher sich extrem benachteiligt fühle. Google soll nämlich seine Apps und Anwendungen paketweise in Smartphones vorinstallieren lassen, wodurch den anderen App-Anbietern der Zugang erschwert werde. Sollte Google den Forderungen in Russland nicht nachkommen, drohen dem Konzern Strafzahlungen in Höhe von 15 % des Jahresumsatzes mit Apps. Im Sommer 2011 musste Google rund 500 Mio. US-Dollar Bußgeld aufgrund illegaler Apotheken-Werbung zahlen, um die seit dem Jahr 2009 laufenden Ermittlungen in diesem Fall zu beenden und das Verfahren stillzulegen. Es soll sich hierbei um kanadische Online-Apotheken gehandelt haben, mit denen der Internetkonzern seit 2003 einen Werbevertrag geführt hatte. Die Einfuhr und der Vertrieb von Medikamenten ausländischer Pharmakonzerne sei jedoch in den USA verboten, da diese Pharmazeutika über kein Zertifikat der Food and Drug Administration FDA verfügen. Laut dem US-Justizministerium soll sich Google dieser Straftat durchaus bewusst gewesen sein. Internet-Apotheken können den Kunden auch ohne Rezept verschreibungspflichtige Pharmazeutika zukommen lassen – für diese Produkte werden natürlich auch zusätzliche Gebühren für Internet-Händler verlangt. Google soll zudem indirekt an den illegalen Importen der Medikamente mitverdient haben. In Australien wurde Google im April 2012 wegen irreführender Werbung verurteilt. Verbraucher sollen mit Werbeanzeigen, die über den Ergebnissen der Google-Suche aufscheinen, getäuscht worden sein. Im Buch „Die Google-Falle“ wird der Suchmaschinenbetreiber scharf kritisiert. Die Vorwürfe reichen von unkontrollierter Datensammelwut, Datenschutzverletzungen bis hin zur Missachtung von Menschenrechten. Laut

Seite | 7 dem Autor dieses Buches gebe es zahlreiche Patente auf Methoden, mit denen Internet-Nutzer verfolgt, analysiert und kategorisiert würden. Der neue Google CEO Sundar Pichai möchte den Internetzugang in seinem Heimatland Indien stark erweitern und es jeden Inder ermöglichen, einen Zugang zum Internet zu erhalten. Bisher hat der Großteil der Bevölkerung noch keinen Internetzugang. Auf 400 Bahnhöfen in Indien wurde 2016 ein offenes WLAN eingerichtet. Google hat im September 2015 eine Spendenwebsite ins Leben gerufen, über die Google-Nutzer mit ihrer Google Wallet für die Flüchtlingshilfe in Europa spenden können. Das besondere dabei ist, dass Google die gespendeten Beträge verdoppelt – zumindest gilt dies bis zu einer Obergrenze von 5,0 Mio. Euro. Die Spenden werden den vier Hilfsorganisationen UNHCR, Ärzte ohne Grenzen, Save the Children und International Rescue Committee zur Verfügung gestellt. In der jährlich durchgeführten Markenwert-Studie von BrandZ konnte Google im Jahr 2016 den langjährigen Markenführer Apple vom Thron stürzen und gilt nun als weltweit wertvollste Marke. Der Markenwert von Google wurde auf 229,2 Mrd. US-Dollar errechnet, nur knapp dahinter befindet sich Apple mit 228,5 Mrd. USDollar. Google gilt als zukunftsweisender Innovationstreiber. Laufend entwickelt der IT-Konzern neue Produkte, Services und Gadgets wie z.B. Google Glass oder Google Car, signifikante Investitionen im Bereich der künstlichen Intelligenz und der weltweite, geräteübergreifende Vormarsch des eigenen Betriebssystems Android. Google entwickelt derzeit ein selbstfahrendes Automobil, das Google Car, und präsentierte den Prototypen im Herbst 2015 der Öffentlichkeit, die Google Cars ähneln einem größeren Fiat 500. In Testfahrten weichen sie Hindernissen wie Autos, Radfahrer oder Menschen aus. Google gab an, dass Google Car in spätestens vier Jahren auf den Markt kommen soll. Einige Experten aus der Automobilbranche gehen allerdings davon aus, dass es das selbstfahrende Google Car schwer haben werde, sich am Markt etablieren zu können, u.a. wegen dem seltsamen Design des Fahrzeugs. Konsumenten würden doch auch Wert auf das „Äußere“ legen. Aus einer Studie des Beratungsunternehmens Universum geht hervor, dass Google als weltweit attraktivster Arbeitgeber gilt. Es wurden zwei Ranglisten erstellt, eine für Wirtschaftsstudenten und eine für Ingenieur- und Informatikstudenten. Sowohl bei den Wirtschaftswissenschaftlern als auch bei den Ingenieuren und Informatikern konnte sich Google gegen sämtliche Konkurrenzunternehmen durchsetzen. Als wichtigstes Karriereziel wurde eine ausgewogene Work-Life-Balance angegeben, gefolgt vom Wunsch nach einer sicheren Arbeitsstelle und nach intellektueller Herausforderung. Befragt wurden ca. 200.000 Studenten der zwölf größten Volkswirtschaften der Welt. Außerdem ist Google bekannt für seine Offenheit gegenüber homosexuellen Partnerschaften und kann auch damit bei Arbeitnehmern punkten.

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