Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Agenda der 1. Veranstaltung
Wesen der Umsatzsteuer Funktionsweise der Umsatzsteuer Prüfungsschema Gegenstand der Besteuerung Lieferungen und sonstige Leistungen Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb
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Umsatzsteuer
Wesen der Umsatzsteuer
Verkehrsteuer Objektsteuer Indirekte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer ) Harmonisierung im EG-Binnenmarkt!
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Umsatzsteuer
Funktionsweise der Umsatzsteuer
Brutto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug 1. Umsatz U1 FA
2. Umsatz U2
Nettokaufpreis 2.000 € + USt 380 €
USt VSt Zahllast
380 € 380 €
3. Umsatz U3
FA
Nettokaufpreis 4.000 € + USt 760 €
USt VSt Zahllast
760 € ./. 380 € 380 €
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Endverbraucher
FA
Nettokaufpreis 5.000 € + USt 950 €
USt VSt Zahllast
950 € ./. 760 € 190 €
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Umsatzsteuer
Prüfschema I. Steuerbarkeit (§ 1 UStG) Leistungsaustausch, Einfuhr oder innergemeinschaftlicher Erwerb ja
Unentgeltliche Wertabgabe?
nein
(steuerbar) (steuerbar)
ja
nein
II. Steuerpflicht (§ 4 UStG) ja
(steuerpflichtig)
Option nach § 9 UStG ja
nein (steuerfrei)
III. Steuersatz (§ 12 UStG) ermäßigter Steuersatz? (§ 12 Abs. 2 UStG) ja
VII. Berichtigung des Steuerausweises (§ 14c UStG) VIII. Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
nein allg. Steuersatz
IV. Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11 UStG) 1. 2. 3.
1. Bei Soll-Versteuerung (Regelfall) 2. Bei Ist-Versteuerung (§ 13 i.V.m. § 20 UStG) 3. Bei Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (§ 13b Abs. 1 UStG)
VI. Steuerschuldner (§§ 13a, 13b Abs. 2 UStG)
Steuerbefreiung? (§ 4 UStG) nein
V. Steuerschuld/ Entstehungszeitpunkt (§§ 13, 13b Abs 1 UStG)
IX. Haftung ( §§ 13c, 13d, § 25d UStG)
Entgelt bei Leistungsaustausch und innergemeinschaftlichem Erwerb durch Lieferung (Zoll) Wert bei der Einfuhr Einkaufspreis, Kosten bei unentgeltlichen Wertabgaben und innergemeinschaftlichem Verbringen
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung
Arten von Umsätzen Umsätze gem. § 1 Abs. 1 UStG
Nr.1: Lieferungen und sonstige Leistungen
Nr. 4: Einfuhr
Nr. 5: Innergemeinschaftlicher Erwerb
Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung
Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen (Nr. 1) Der Umsatzsteuer unterliegen... 1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die 2. ein Unternehmer 3. im Inland 4. gegen Entgelt 5. im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ erfüllt sein. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern PricewaterhouseCoopers
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Lieferungen/sonstige Leistungen
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ... Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne
Lieferungen § 3 Abs. 1 UStG
Sonstige Leistungen § 3 Abs. 9 UStG
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Lieferungen/sonstige Leistungen
Beispiele a) Die VW AG verkauft eine in Wolfsburg gelegene Lagerhalle an die Porsche SE. b) Die Yellow AG versorgt Frau Müller im Jahr 2007 mit Strom. c) Steuerberater Meyer verkauft seine Kundenkartei an einen Berufskollegen. d) Die Schneiderin Frau S kürzt die Hose und näht einen Knopf an.
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Unternehmer
... ein Unternehmer ... Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG) • Unternehmerfähigkeit - Natürliche Personen - Personengesellschaften - Juristische Personen • Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit - Wirtschaftliche Tätigkeit - Nachhaltigkeit - Einnahmeerzielungsabsicht Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern PricewaterhouseCoopers
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Unternehmer
• Selbständigkeit
- Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung - Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko - Keine Weisungsgebundenheit bei natürlichen Personen (Arbeitnehmer) oder juristischen Personen (Organschaft)
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Unternehmer
Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) •
Organgesellschaft: nur juristische Personen (z.B. GmbH, AG)
•
Organträger: jeder Unternehmer
•
Beherrschung - finanzielle Eingliederung - wirtschaftliche Eingliederung - organisatorische Eingliederung
Î Organträger ist Steuerschuldner Î Umsätze zwischen Organ und Organträger sind als Innenumsätze nicht umsatzsteuerbar Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern PricewaterhouseCoopers
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Inland
... im Inland ...
Inland
Ausland
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der Strandlinie und der deutschen Schiffe und Luftfahrzeuge außerhalb der Zollgebiete (sog. Exotengebiete) Gebiet der anderen EU-Staaten (z.B. Frankreich, Italien, Belgien usw.) mit Ausnahme bestimmter Exotengebiete (z.B. Kanarische Inseln) einschließlich Monaco und der Isle of Man Gebiet außerhalb der EU-Staaten (z.B. Schweiz, USA, Japan) sowie Exotengebiete
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Gemeinschaftsgebiet
Übriges Gemeinschaftsgebiet Drittland
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung - Inland
Nur Umsätze, die im Inland ausgeführt werden, können in Deutschland steuerbar sein Ausnahme • Lieferungen und sonstige Leistungen an Nichtunternehmer in Freihäfen und in Gewässern des Hoheitsgebiets (§ 1 Abs. 3 UStG)
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung - Inland
Beispiel Der in Hamburg lebende russische Musiker A tritt während einer Mittelmeerkreuzfahrt allabendlich auf einem britischen Luxusdampfer zur Unterhaltung der Gäste auf (Fall 1). Außerdem erfüllt er Engagements auf der Überfahrt von Bremerhaven nach Helgoland auf einem deutschen Schiff (Fall 2) und auf einem Flug von Hamburg nach München in einem amerikanischen Flugzeug (Fall 3).
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung - Entgeltlichkeit
... gegen Entgelt ... Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG) Voraussetzungen 1.Vorhandensein von Leistendem und Leistungsempfänger 2.Vorliegen eines Leistungsaustauschs (Leistung und Gegenleistung) 3.Innerer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung (Leistung richtet sich auf den Erhalt einer gewollten, erwartbaren oder erwarteten Gegenleistung) Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern PricewaterhouseCoopers
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung - Entgeltlichkeit
Beispiele •
Ein Arzt behandelt in seiner Praxis einen Patienten unentgeltlich.
•
Der Bäcker- und Konditormeister U hat in Koblenz eine Bäckerei und in Neuwied ein Café. Die Bäckerei liefert Kuchen und Brötchen gegen Rechnungserteilung und Bezahlung an das Café.
•
Der Tennisverein Paderborn erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag von 500 €. Nichtmitglieder zahlen für die einstündige Platzbenutzung 15 €. Eine Trainerstunde kostet – auch für Mitglieder – 25 €.
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung - Entgeltlichkeit
d)
Der Unternehmer U versendet mit der Deutschen Bahn AG Waren an den Abnehmer A in Dresden. Während des Transports wird ein Teil der Waren so beschädigt, dass er nicht mehr verkauft werden kann. Die Deutsche Bahn zahlt U dafür eine Entschädigung.
e)
Student Findig beteiligt sich bei der Vorstellung seiner Geschäftsidee im Rahmen von des Wettbewerbes plug&work von hannoverimpuls. Er erhält er den 1. Preis für seine Geschäftsidee zuerkannt und auf sein Bankkonto wird ein Preisgeld in Höhe von 10.000 € überwiesen.
f)
Der Steuerberater Gierig erbringt Steuerberatungsleistungen an seinen Mandanten. Nachdem Gierig die Steuererklärung erstellt hat, aber bevor er seine Rechnung schreibt, wird der Mandant insolvent, er ist nicht mehr in der Lage zu zahlen.
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Unternehmen
... im Rahmen seines Unternehmens ausführt. - Unternehmenseinheit - Grund- und Hilfsgeschäfte - Beginn und Ende unternehmerischer Tätigkeit • Vorbereitungshandlungen • Problematik des erfolglosen Unternehmers - Unternehmensvermögen • Gemischt genutzte Gegenstände • Unternehmenstypische Gegenstände • Vertretbare Sachen Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern PricewaterhouseCoopers
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Unternehmen
Ein Studienreferendar verkauft und übergibt in Koblenz sein gebrauchtes Fahrrad an eine Schülerin für 50,- €. b) Ein Arzt behandelt in seiner Praxis in Bonn einen Patienten „auf Krankenschein“. c) Studienrat A, Bonn, übt nebenberuflich als Fachbuchautor für einen deutschen Verlag eine schriftstellerische Tätigkeit aus, für die er ein Honorar bezieht. d) Der Verlag Gabler befindet sich zu 100% im Besitz der Bertelsmann AG. Gabler lässt 25.000 Exemplare der Steuerlehre 1 herstellen. Nach der Produktion übergibt der Gabler-Verlag diese Bücher zum Absatz an die Vertriebsgesellschaft der Bertelsmann AG (VVA) in Gütersloh. a)
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung – Unternehmen
e)
f)
Schneider ist Angestellter eines Industrieunternehmens in Paderborn. Außerdem ist er Eigentümer einer Eigentumswohnung in Bielefeld, die er für 1.000 € monatlich vermietet hat. Architekt Kowalski in Bremen bewirkte im letzten Kalenderjahr Leistungen gegenüber verschiedenen Bauherren. Außerdem verkaufte er seinen PC, der überwiegend beruflichen Zwecken diente und ein gebrauchtes Klavier, welches seine Frau nutzte.
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung
Steuerbarkeit der Einfuhr (Nr. 4) Der Umsatzsteuer unterliegt ... 1. die Einfuhr 2. von Gegenständen 3. im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg.
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung - Einfuhr
• • •
• •
Erhebung und Verwaltung durch die Zollverwaltung (Bundesebene) Neuer Einfuhrbegriff seit dem 1.1.2004 Drittlandsgegenstand gelangt in das Inland und Vorgang ist im Inland steuerbar • Nicht steuerbar, wenn in einem Zollverfahren befindlich (aktive Veredelung, Versandverfahren) Gegenstandsbegriff (Leistungsimport nicht erfasst!) Inland (= Definition wie bei Lieferungen und sonstigen Leistungen) zusätzlich die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg als deutsches Zollgebiet (nicht Inland i.S.d. UStG)
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung
Steuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (Nr. 5) Der Umsatzsteuer unterliegt ... 1. der innergemeinschaftliche Erwerb 2. im Inland 3. gegen Entgelt. Details in einer späteren Veranstaltung
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Umsatzsteuer
Gegenstand der Besteuerung
Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG) • Unternehmen oder gesondert geführter Betrieb (wirtschaftlich selbständig) • im Ganzen (wesentliche Betriebsgrundlage/n) • entgeltlich oder unentgeltlich • an Unternehmer übertragen oder in eine Gesellschaft eingebracht • Wirkung auf Vorsteuerabzugsberichtigung über § 15a Abs. 10 UStG ) Umsätze sind nicht steuerbar Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern PricewaterhouseCoopers
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