45. Jahrgang Donnerstag, den 8. Januar 2015 Woche 02. Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2015 WEIHNACHTSBAUM-SAMMLUNG

Herausgeber: Gemeindevewaltung Glottertal. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herbstritt o. V. i. A. 45. Jahrgang Donnerstag, den ...
Author: Meike Peters
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Herausgeber: Gemeindevewaltung Glottertal. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herbstritt o. V. i. A.

45. Jahrgang

Donnerstag, den 8. Januar 2015

Woche 02

Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2015

WEIHNACHTSBAUM-SAMMLUNG Die Feuerwehr führt am Samstag, den 17. Januar 2015 ab 8.00 Uhr eine Weihnachtsbaum-Sammlung durch. Damit Ihr Baum mitgenommen werden kann, ist es wichtig, dass Ihr Baum • rechtzeitig zur Abfuhr am Straßenrand und für die Einsammler gut sichtbar bereit gestellt, • vollständig abdekoriert ist. Die Feuerwehr ist angewiesen nicht vollständig abgeschmückte Bäume stehen zu lassen. Nicht mitgenommen Bäume sind vom Eigentümer selbst zu entsorgen oder bei einer Grünschnitt-Annahmestelle der ALB abzugeben. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie an: Abfallberatung des Landkreises ( 0761/2187-9707) www.breisgau-hochschwarzwald.de

Geschwindigkeitsmessung vom Landkreis durchgeführt: Datum: 20.12.2014 Zul. Höchstgeschwindigkeit: 40 Messpunkt: Talstraße Einsatzzeit: 8.58 - 12.15 Uhr Gemessene Fahrzeuge: 1567 Beanstandungen: 33 Höchstgeschwindigkeit: 60

Wohnungssuche für Flüchtlinge Die Gemeinde Glottertal sucht dringend Wohnungen oder ein Haus zur Unterbringung der Flüchtlinge. Mieter der Wohnung würde die Gemeinde sein. Bitte melden Sie freien Wohnraum bei Herrn Hilzinger, Tel. 9102-20

Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Carmina Brenner, bittet rund 48 000 Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung Am 5. Januar 2015 starten in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus 2015. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftsplichtig und werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftsplicht dient dazu, mit dem Mikrozensus repräsentative und aktuelle statistische Informationen bereitzustellen. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa 48 000 Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verplichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch In-formationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Der Einsatz der Laptops erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung und dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt. Neben der mündlichen Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröfentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröfentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter www.statistik-bw.de zur Verfügung.

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Landratsamt Emmendingen

tal mit Ausnahme der bebauten Ortslage.

- untere Flurbereinigungsbehörde -

Öfentliche Bekanntmachung

Es wird mit einer Fläche von rd. 581 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 15.12.2014 ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses.

1. Das Landratsamt Emmendingen - Untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet hiermit die Zusammenlegung WaldkirchSuggental/Wegelbach nach § 91 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 BGBl. I S. 546) an. Das Zusammenlegungsgebiet umfasst das Gebiet Wegelbachtal der Gemarkung Waldkirch und die gesamte Gemarkung Suggen-

2. An der Zusammenlegung sind beteiligt: als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Zusammenlegungsgebiet gehörenden Grundstücke; sie bilden die Teilnehmergemeinschaft; als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.

Zusammenlegungsbeschluss vom 15.12.2014

Gemeinde Glottertal Bürgermeisteramt - Gemeindeverwaltung Telefon 07684 9102-0 Fax 07684 9102-33 Öfnungszeiten:: Mo. - Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr Di. 15.00 bis 18.00 Uhr Bauhof Tourist-Information

Tel. 1639 Tel. 9104-0

Schurhammerschule

Tel. 9102-40/-41

Fax 9102-43 Borromä-Bücherei Tel. 9102-48 Öfnungszeiten: Mo. + Fr. 16.00 - 18.00 Uhr Mi. von 18.00 - 20.00 Uhr, Müll / Abfallwirtschaft Abfalltermine (siehe Abfallkalender) im Rathaus erhältlich Abfallberatung: Tel. 01802 254648 Gemeindeverwaltung: Tel. 9102-32 u. -14 Kompostpatin Frau Dr. Breitenfeldt: Tel. 07667 6346 Glas-Container Standorte: In den Engematten / bei Sportplätzen Kleider-Container Standorte: unterer Schulhof / Parkplatz Kirchplatz, Severin Grünschnitt - Öfnungszeiten Sammelstelle Glottertal Mi., 15.30 - 17.30 Uhr, Fr., 15.00 - 17.00 Uhr Sammelstelle Rankmatten Gundelingen Mi., 16.00 - 18.00 Uhr, Fr., 15.00 - 17.00 Uhr Sa., 11.00 - 14.00 Uhr Forstrevier Glottertal Gemarkung Unterglottertal, Föhrental, Ohrensbach, Gemeindewald Tel. 0761 53449 Gemarkung Oberglottertal Tel. 07660 941838 Markt der Bauern im oberen Pausenhof Freitag von 16.00 - 17.00 Uhr

Notrufe - Bereitschaften

Ärztliche Notfallpraxis für Erwachsene Tel. 0761/ 80 99 800 Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch notwendigen Hausbesuche koordiniert. Ärztliche Notfallpraxis für Kinder Tel. 0761 / 80 99 80 99 DRK-Krankentransport, Tel. 0761/19222 Feuerwehr und Rettungsdienst, Notruf Tel. 112 Polizei Notruf Tel. 110 Polizei Gundelingen Tel. 0761 503659-0 Feuerwehr Tel. 1611 Strom EnBW Regional AG, Bezirkszentrum Bleibach, Tel. 07685 91813-0. Bei Störungen in der Stromversorgung Tel. 0800 3629477 rund um die Uhr. Gas Badenova Entstörungsdienst Hotline: 08002 767767 Wasser/Abwasser Mobil 0172 7649782 Plege- und Sozialdienste Kirchliche Sozialstation, Elz/Glotter e.V. 79211 Denzlingen, Eisenbahnstrasse 14 Plege zu Hause Nachbarschaftshilfe Betreuungsgruppe für demenziell erkrankte Menschen Tagesplege, 08.00 - 16.30 Uhr

07666 7311 07666 90098-10 07666 90098-30 07666 90098-30 07666 8846299

DRK Plegedienst Informationen bei Margareta Disch, Sprechstunde immer mittwochs 09.00 - 11.00 Uhr Kirchstr. 1, Tel. 908103, Handy 0160 90723074 Förderverein für sozial-caritative Dienste St. Elisabeth e.V. Glottertal Kontakt: Frau Ingrid Löler, Tel. 527 GenerationenGemeinschaft Glottertal e.V. Rathausweg 16, Feuerwehrhaus BürgerBüro Öfnungszeiten: dienstags 10-11 Uhr und freitags 17-18 Uhr und nach Vereinbarung

Tel. 9081571

Sozial- und Familienservice des Maschinenrings Hauptstraße 33, 79312 Emmendingen, Tel. 07641 920880

Impressum: Herausgeber Gemeindeverwaltung Glottertal • verantwortlich für den amtlichen Inhalt: Bürgermeister Herbstritt o.V.i.A., Tel. 07684 91020 • Fax 07684 910233 • E-Mail: [email protected] • Internet: www.glottertal.de, für den übrigen Inhalt: Primo Verlag, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de

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Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Waldkirch-Suggental/Wegelbach“. Sie ist eine Körperschaft des öfentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Waldkirch-Suggental, Landkreis Emmendingen. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt einen Monat lang - vom ersten Tag seiner öfentlichen Bekanntmachung an gerechnet - im Rathaus von Waldkirch sowie im Rathaus Gutach und bei der Ortsverwaltung Suggental während der ortsüblichen Öfnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen in der Gemeinde ein. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Emmendingen - Untere Flurbereinigungsbehörde - Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monats-Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt EmmendingenUntere Flurbereinigungsbehörde - die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist. 4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt Emmendingen - Untere Flurbereinigungsbehörde - kann den früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn dies der Zusammenlegung dient. 4.3 Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feldund Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden, andernfalls muss die Untere Flurbereinigungsbehörde Ersatzplanzungen anordnen. 4.4 Auf den in das beschleunigte Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, nur mit Zustimmung der Unteren Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Andernfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen ist. 4.5 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 genannten Vorschriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden. 4.6 Neben den unter 4.1 bis 4.4 genannten Einschränkungen gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landratsamt Emmendingen - Untere Flurbe-

reinigungsbehörde - Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg erheben. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt Emmendingen- Untere Flurbereinigungsbehörde - eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öfentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. gez. Jäger

Krankenversicherungsbeitrag bei Rentnern ändert sich erst ab März Für Rentner bleibt der Beitragssatz in der Krankenversicherung im Januar und Februar 2015 gleich. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung sinkt ab 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Rentenversicherung und Rentner tragen jeweils die Hälfte dieses Beitrags. Darüber hinaus kann jedoch jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der von den Mitgliedern alleine zu tragen ist. Für plichtversicherte Rentner gilt dieser Zusatzbeitrag aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab 1. März 2015. Für die Monate Januar und Februar 2015 hat der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag auf 0,9 Prozent festgeschrieben, so dass für Rentner für diese Zeit weiterhin ein Gesamtbeitrag von 15,5 Prozent gilt. Erst ab 1. März 2015 werden die Krankenversicherungsbeiträge aus Renten dann nach dem neuen Beitragssatz berechnet. Die betrofenen Rentner werden in der Regel wie bisher per Kontoauszug ihrer Bank informiert, wenn sich der aus ihrer Rente zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ändert. Auskunft und Beratung zu diesem Thema sowie zu allen Themen rund um Altersvorsorge, Rente und Rehabilitation gibt es bei der DRV Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

Planzenschutz - Sachkundelehrgang für Landwirte und Winzer Das Planzenschutzgesetz schreibt vor, dass alle Personen, die Planzenschutzmittel ausbringen, sachkundig sein müssen. Landwirte, Winzer, Gärtner usw. mit einer entsprechenden fachlichen Ausbildung sind sachkundig im Sinne dieses Gesetzes. Die Landwirtschaft in unserer Region ist geprägt durch einen hohen Anteil an Nebenerwerbslandwirten und Nebenerwerbs- und Hobbywinzern, die häuig keine entsprechende fachliche Ausbildung und damit auch keinen PlanzenschutzSachkundenachweis besitzen. Speziell bei dieser Gruppe besteht ein dringender Bedarf an fachlicher Schulung. Um diesen Bedarf abzudecken und um den Anforderungen des Planzenschutzgesetzes Genüge zu tun, veranstaltet das Landratsamt im kommenden Winter Planzenschutz - Sachkundelehrgänge für Landwirte (Ackerbau/Grünland) und Winzer. Ein Lehrgang umfasst sechs Unterrichtstermine und schließt mit einer ganztägigen Prüfung ab. Die Ausbildungsschwerpunkte sind Biologie von Krankheiten, Schädlingen und Nützlingen, Anwenderschutz, gesetzliche Regelungen sowie Mittelberechnung. Die Prüfungsgebühr beträgt 30,-€. Folgender Sachkundelehrgang wird angeboten: Lehrgang Ort / 1. Termin Folgetermine Prüfung Winzer Kaiserstuhl, Tuniberg und Glottertal Winzerkeller der Burkheimer Winzer

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21.01.2015 19.30 Uhr 28.01.2015 04.02.2015 11.02.2015 18.02.2015 25.02.2015 27.02.2015 Auf Grund der Bedeutung der Böschungsplege, z.B. in Zusammenhang mit der Reblausbekämpfung, wird der 25.02.2015 diesem Thema gewidmet sein und für den Landkreis Breisgau - Hochschwarzwald die dafür notwendige Sachkunde abdecken. An dem o.a. Sachkundelehrgang interessierte Personen sollten sich schriftlich unter Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum bis spätestens Mitte Dezember beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft, Europaplatz 3, 79206 Breisach (Fax-Nr.: 0761 2187-5899) anmelden. Weitere Auskünfte erteilen die Weinbauberater Burtsche und Zuberer (Tel.-Nr.: 0761 2187-5858 oder 2187-5828).

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meinderat zu wählen. Alle Wahlberechtigten sind aufgefordert, beim Wahlvorstand bis zum 01. Februar 2015 Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von 10 Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die Einverständniserklärung der Kandidaten ist erforderlich. Vordrucke sind im Pfarrbüro erhältlich. Das Wählerverzeichnis kann vom 02. bis 09. Februar 2015 im zuständigen Pfarramt eingesehen werden. Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln durch persönliche Stimmabgabe gewählt werden. Andere Stimmzettel sind ungültig. Kumulieren ist zulässig. Sie können auch durch Briefwahl wählen. Briefwahlunterlagen sind im Pfarrbüro bis spätestens 12. März 2015 zu beantragen. Wahllokal: Gemeindehaus Im Severin: Samstag, 14.03. 15.00- 17.30 - 18.30 Uhr und 19.30 - 20.20 Uhr Sonntag, 15.03. 9.30 - 13.30 Uhr Die Wahlhandlung endet, wenn alle Wahllokale in der Seelsorgeeinheit geschlossen wurden. Der Wahlvorstand

Seniorenwerk – “Neujahrsempfang“ Lesekreis trift sich Im Rahmen des Arbeitskreises Kultur laden wir interessierte Leser und Leserinnen herzlich zum gemeinsamen Austausch über lesenswerte Literatur ein. Wir trefen uns das nächste Mal am Montag, den 19.01.2015 um 20:00 Uhr im Hotel „Schlossmühle“ (Frühstückszimmer, Hoteleingang) im Glottertal. Auf unserer Leseliste für diesen Termin steht das Buch „Der Traikant“ von Robert Seethaler. Wer Interesse hat, kann unverbindlich teilnehmen, auch wenn er das Buch noch nicht gelesen hat. Nähere Auskünfte erteilt Ingrid Löler unter Tel 07684 / 527

Evangelische Kirche Sonntag, 11.01., 9.00 Uhr Pfrin. König

Katholische Kirche Sonntag, 11.01. 10.15 Uhr Eucharistiefeier (B) 10.15Uhr Kindergottesdienst, ab 3 Jahre Beginn in der Kirche, dann Im Severin

Am 15. Januar um 14:30 Uhr im Severin.Wir wollen das neue Jahr 2015 mit Neujahrsbrezel und netter Unterhaltung beginnen. Es sind alle Seniorinnen und Senioren eingeladen. Wir freuen uns auf Euch.

Keine Angst vor dem Computer Auch im Jahr 2015 inden wieder Einsteigerkurse und Kurse für Fortgeschrittene für den Umgang mit dem Computer für „ältere“ Menschen ab 50 Jahren statt. Für den Anfängerkurs ab Montag, 12.01.2015 sind noch einige Plätze frei. Viele Menschen haben Berührungsängste mit dem Computer, doch sie wissen auch, dass es ohne Grundwissen über den Umgang mit dieser neuen Technik heute nicht mehr geht. In der Schurhammerschule Glottertal im erweiterten Computerraum bietet Hubert Strecker in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Glottertal für maximal 10 Interessierte Anfängerkurse und Fortgeschrittenenkurse an. Der Einsteigerkurs umfasst 8 Abende von 90 Minuten. Die Themen richten sich nach den Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmer/Innen. Die Kosten pro Teilnehmer betragen 55,00 Euro. Ihre Anmeldung und Fragen nimmt Hubert Strecker unter Tel. 07684/1471 gerne entgegen.

Nachtrefen der Sternsinger am Freitag, 16. Januar um 17.00 Uhr Im Severin. Termine zum Vormerken: Trefen der Vereinsvorstände am Mittwoch, 21. Januar, 20.00 Uhr Trefen der kirchlichen Gruppierungen am Montag, 26. Januar, 20.00 Uhr. Pfarrgemeinderatswahl Glottertal In der Seelsorgeeinheit sind insgesamt 20 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen. Das Wahlgebiet ist in Stimmbezirke eingeteilt. Es indet eine echte Teilortswahl statt. Im Stimmbezirk Glottertal St. Blasius sind 4 Mitglieder für den Pfarrge-

Wanderfreunde St. Peter – Glottertal 10.01. Achern-Mösbach Start nur Samstag!! 10./11.01. Ammerschwihr (Elsass) 17./18.01. Chalampe (Elsass) 24./25.01. Riquewihr (Elsass) 25.01. Waldau 31.01./01.02. Bantzenheim (Elsass)

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TTC Freitag, 16.01.15, 20 Uhr, TTC Glottertal - SPVGG Untermünsteral Freitag, 22.01.15, 20 Uhr , TTC Glottertal - TTC Ihringen II

Rehaklinik Glotterbad

in der Eichberghalle

Öfnungszeiten für Schwimmbad und Sauna: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils 16.30 bis 21.30 Uhr. Keine Zeitbegrenzung.

Imkerverein Glottertal e.V.

Preise: Eintritt Schwimmbad für Kinder/Jugendliche 6 - 16 Jahre 2,20 € für Erwachsene 2,80 €. Eintritt Saunalandschaft (Finnische Sauna, Dampfsauna, Biosauna) mit Schwimmbad für Erwachsene 9,00 €. Saunanutzung erst ab 16 Jahren.

Einladung zum Neujahrskafee Am Sonntag 11.01.2015, 15:00 Uhr, trefen wir uns wieder zum gemütlichen Neujahrskafee auf dem Dilgerhof, Oberglottertal. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Landfrauen Bezirkslandfrauentag in Buchenbach am Samstag, den 17. Januar, Beginn 13.30 Uhr. Musikalisch umrahmt wird der Nachmittag vom Landfrauenchörle St. Peter. Abfahrt am Samstag um 12.45 Uhr beim Rathaus. Anmeldung bei Barbara,Tel. 1327 bis spät. 10. Januar. Allen Vereinsmitgliedern wünschen wir ein frohes, gesundes, erfolgreiches neues Jahr!

Aufruf an alle Wagenbauer und Fußgruppen Narri Narro und Triibl Tröple.... Kaum ist Weihnachten vorbei – dann goht’s schon wieder dagege; d.h. wir brauchen eure Anmeldungen. Für die Umzüge am Fasnetfreitag, 13.02.2015 und am Fasnetsonntag, 15.02.2015 brauchen wir deshalb ganz schnell eure Anmeldungen. Wir bitten so bald wie möglich um telefonische Anmeldung bis spätestens Samstag, 07. Februar 2015 bei Peter Beck Tel.: 724, oder Evelyn Hoch Tel: 9339, beide sind täglich erreichbar ab 16.00 Uhr. Wir freuen uns jetzt schon auf viele bunte und ideenreiche Wagen und Gruppen. Also ruft an, damit wir planen können. Danke. Triibl-Tröple

Theaterabende SV RW Glottertal Im Rahmen der Jahresfeier fand wieder die Premiere des Theaterstückes unserer Theatergruppe statt. Wie immer legten sich die von Regisseurin Susi Rieder hervorragend eingestellten Theaterspieler- und Spielerinnen voll ins Zeug. Gekonnt setzten diese das Drehbuch um. Viele Lacher sind garantiert! Der Titel unserer aktuellen Auführung lautet „Lass die Sau raus“, ein Lustspiel in 3 Akten von Andreas Wening. Wie gewohnt veranstalten wir wieder ein buntes Rahmenprogramm mit einer Tombola und musikalischer Gestaltung. Termine: Samstag 10. Januar 2015 und Samstag 17. Januar 2015. Beginn ist jeweils um 20:00 Uhr in der Eichberghalle Glottertal. Eintrittspreise: Im Vorverkauf € 7,00. An der Abendkasse € 9,00. Die Abendkasse ist jeweils ab 18:00 Uhr geöfnet. Karten für beide Veranstaltungen sind ab 15. Dezember bei der Tourist Info im Glottertal erhältlich. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher zu diesen Veranstaltungen.

Saunatücher sind mitzubringen. Montags und freitags gemischte Sauna; mittwochs nur Damen.

Mit der Schulfremdenprüfung zur/zum Erzieherin/Erzieher Am Mittwoch, 14. Januar, gibt es eine Informationsveranstaltung zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum zur staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin. Die Veranstaltung beginnt um 13.30 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Freiburg, Lehener Straße 77. Zielgruppe der Veranstaltung sind Männer und Frauen, die sich als Kinder-pleger/innen weiter entwickeln möchten oder eine Berufstätigkeit im sozial-pädagogischen Arbeitsfeld nachweisen und noch über keinen Berufsabschluss verfügen. Auch für Wiedereinsteiger/innen, die nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten wollen oder können und sich für diesen Beruf interessieren, kann die Veranstaltung der erste Schritt in eine neue beruliche Zukunft sein. Der Vortrag informiert über die Voraussetzungen zur Zulassung zur Schulfremdenprüfung und wie man sich gezielt darauf vorbereiten kann.

Edith-Stein-Schule In drei Jahren zum Abitur Agrar- Gesundheitswissenschaftliches wissenschaftliches Gymnasium • Natur- und Umweltschutz • Gesundheit • Agrarbiologie • Medizin • Agrarwirtschaft • Pharmazie • Planzenzüchtung • Plege • Tierhaltung • Sozialmanagement • Biotechnologie • Psychologie NEU an der Edith-Stein-Schule für Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft und Sozialplege in Freiburg Kontakt: Edith-Stein-Schule, Bissierstr. 17, 79114 Freiburg 0761-201-7766 o. -7436 [email protected] www.hls-freiburg.de Infoabende: Di, 13.01.2015, 18:30 und 10.02.2015, 19:30 an der EStS Im Konzerthaus Freiburg: 04./05.02.2015 ab 16:30 / 8:30

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KESS erziehen Ein Elterntraining für Eltern, Mütter und Väter .....damit der Familienalltag noch besser gelingt. Termine 2015 - Abendgruppe (19.30 - 21.30 Uhr) Montag: 19.01., 26.01., 02.02., 09.02., 23.02. Kosten: 50 € für Einzelne, 80 € für Paare, 7,50 € Elternhandbuch Auf Nachfrage kann Ermäßigung vereinbart werden. Ort: Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald, Alois-Eckert-Straße 6, 79111 Freiburg Anmeldung: Tel.: 0761 - 89 65 461 Email: [email protected] Nähere Informationen: www.caritas-breisgau-hochschwarzwald.de

Donnerstag, den 8. Januar 2015

ren deutlicher geworden. Es wird bis heute kontrovers diskutiert. Der Referent Prof. Dr. Hans-Otto Mühleisen vermittelt, was man heute von diesem weltweit bekannten Benediktiner weiß, mit dessen Namen sich der 2013 erstmals in der vormaligen Abtei verliehene Friedenspreis der deutschen Mennoniten verbindet. Die Veranstaltung des Bildungswerks indet am Montag, 12. Januar 2015 um 20 Uhr im Pfarrheim St. Peter statt.

Bildungshaus Kloster St. Ulrich - SOLOTANZ - Leben als Single

Bildungswerks St. Märgen - St. Peter

Zwischen Sehnsucht und Freiheit, dazwischen bewegt es sich, das Leben als Single. Wie jede andere Lebensform bringt auch diese ganz spezielle Themen und Herausforderungen mit sich. Zu hören, wie andere Singles damit umgehen ist ebenso hilfreich, wie Impulse an die Hand zu bekommen, die neue Denkrichtungen und Perspektiven eröfnen. Und nicht zuletzt ist das Wochenende eine schöne Gelegenheit, nette Stunden unter interessanten Menschen zu verbringen.

Michael Sattler - Vom st. petrischen Prior zum Begründer der süddeutschen Täufer. Das Schicksal des wohl aus Staufen gebürtigen Mönchs, späteren Täufers und Märtyrers Michael Sattler ist erst seit wenigen Jah-

Seminar vom 23. – 25. Januar 2015. Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, 79283 Bollschweil, Tel. 07602/9101-0, www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de

Neue Kurse im Glottertal Rückenschule für Damen und Herren Die sanfte Alternative für Ihre Wirbelsäule Mo., 18.00 bis 19.00 Uhr und Di., 9.45 bis 10.45 Uhr

Damengymnastik Mo., 19.00 bis 20.00 Uhr und Di., 8.45 bis 9.45 Uhr

Wo: Im Severin Info: Fr. Bogmann, Tel. 0 76 45 / 91 66 26 AB

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