4 Zwecke und Aufgaben des Verbandes

Der Verein Der Verein IN VIA Kath. Mädchensozialarbeit im Bezirk Minden-Ravensberg-Lippe e. V. – unter dem Namen IN VIA Kath. Jugendbildungswerk - bes...
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Der Verein Der Verein IN VIA Kath. Mädchensozialarbeit im Bezirk Minden-Ravensberg-Lippe e. V. – unter dem Namen IN VIA Kath. Jugendbildungswerk - besteht seit über 40 Jahren mit dem Hauptsitz in Bielefeld und einer Nebenstelle in Herford. Das IN VIA Kath. Jugendbildungswerk wird in Kürze mit einer neuen Satzung arbeiten und firmiert dann unter dem Namen „IN VIA Bielefeld – Herford“. Die künftigen Aufgaben des Verbandes sind wie folgt festgelegt:

§ 4 Zwecke und Aufgaben des Verbandes (1) Der Verband widmet sich der Jugendhilfe, Bildung, Beratung, Begleitung, Erziehung, Förderung und der Unterstützung hilfebedürftiger Personen insbesondere der von Mädchen und Frauen, um sie auf ihrem Weg in die persönliche und berufliche Selbstständigkeit zu unterstützen. Er ist anerkannter Träger der Jugendhilfe und über das IN VIA Bildungswerk im Erzbistum Paderborn e.V. anerkannter Träger der Weiterbildung. (2) Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere: 1. Er engagiert sich in Gesellschaft und Kirche für Gerechtigkeit und Chancengleichheit, vor allem für junge Menschen und Frauen. 2. Er berät und qualifiziert junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf. 3. Er entwickelt Projekte und führt Maßnahmen der Jugendsozialarbeit durch. 4. Er qualifiziert und begleitet arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen beim (Wieder-) Einstieg in das Erwerbsleben und kann dazu Zweckbetriebe führen. 5. Er unterstützt Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg in ein integriertes Leben in Deutschland. 6. Er bietet Dienstleistungen und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen in besonderen Lebenslagen an. 6. Er ist Träger von schulischen Bildungsangeboten und Schulsozialarbeit. 7. Er engagiert sich aktiv in der Arbeitsmarktpolitik. 8. Er ist Träger des IN VIA Bildungswerkes Bielefeld -Herford in Kooperation mit anderen IN VIA Verbänden in der Diözese. (3) Er kann zur Durchführung seiner Aufgaben mit anderen Verbänden kooperieren und er kann juristische Personen gründen oder sich daran beteiligen.

Hauptamtlicher Vorstand: Der hauptamtliche Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass IN VIA als Dienst der Kirche Menschen – vornehmlich Frauen - in ihrem Bezirk erreicht. Aufgaben nach der neuen Satzung:

§ 14 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes (1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ des Verbandes übertragen sind. Er leitet den Verband nach Maßgabe der von den Verbandsorganen festgelegten Grundsätze und Richtlinien sowie in Übereinstimmung mit staatlichen und kirchlichen Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung. Er hat das Recht und die Pflicht, das zur Erfüllung der Verbandsaufgaben Erforderliche zu veranlassen und durchzuführen. Er ist für die laufenden Geschäfte und die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des IN VIA Rates verantwortlich. (2) Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere: 1. Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des IN VIA Rates und der Mitgliederversammlung; 2. Erstellung und Vorlage des Tätigkeitsberichtes und des Wirtschaftsplans an den IN VIA Rat; 3. Aufstellung des Jahresabschlusses, gegebenenfalls des Lageberichtes und eines Berichtes zu juristischen Personen gemäß § 4 Abs. (2) Ziffer 10, an denen der Verband als (Mit-)Gesellschafter beteiligt ist, bis zum 30.06. des Folgejahres; 4. Wahrnehmung der Beziehung von IN VIA Bielefeld - Herford e.V. zum IN VIA Diözesanverband Paderborn für Mädchen- und Frauensozialarbeit e.V., den anderen IN VIA Verbänden in der Diözese, zu IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V. und den örtlichen Caritasverbänden. 5. Kontakt und Beziehungspflege zu kirchlichen Organisationen, Kommunen und Kooperationspartnern 6. die langfristige Sicherung der Existenz des Verbandes sowie seine inhaltliche und finanzielle Fort- und Weiterentwicklung 7. die Vertretung des Verbandes in kirchlichen, in staatlichen und sonstigen Gremien; 8. Zuständigkeit für alle Personalangelegenheiten, sofern nichts anderes in dieser Satzung geregelt ist; 9. regelmäßige Unterrichtung des IN VIA Rates über die Verbandsangelegenheiten sowie beratende Teilnahme an den Sitzungen des IN VIA Rates, sofern dieser im Einzelfall nichts anderes beschließt. (3) Der Zustimmung des IN VIA Rates bedürfen über die in § 11 Abs. (2) aufgeführten Geschäfte hinaus folgende Entscheidungen des Vorstandes: 1. der Erwerb, die Veräußerung, die Belastung von Grundstücken, die Aufgabe des Eigentums an Grundstücken sowie der Erwerb, die Änderung, die Veräußerung und die Aufgabe von grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken; 2. die Kreditaufnahme, die Darlehensvergabe, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Aufnahme und Gewährung von Bürgschaften oder Patronatserklärungen jeder Art, Garantieverpflichtungen sowie die Vornahme von Rechtsgeschäften von mehr als 50.000,00 €, sofern nicht bereits im Wirtschaftsplan beschlossen; 3. Gesellschaftsverträge, die Gründung anderer Rechtsträger oder die Beteiligung daran sowie Beteiligungsverträge jeder Art; 4. Personalentscheidungen im außertariflichen Bereich. (4) Der Vorstand trägt in besonderer Weise Sorge für die seelsorgliche Begleitung der Beschäftigten des Verbandes sowie für die Sicherung, Fort- und Weiterentwicklung der christlichen Identität des Verbandes.

(5) Der Vorstand stellt dem IN VIA Rat sowie eventuell gebildeten Ausschüssen und Kommissionen alle für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. (6) Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die satzungsgemäße Erfüllung der Verbandsaufgaben. (7) In wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren. (8) Er nimmt die Rechte und Pflichten des Verbandes als Dienstgeber im Sinne arbeitsund sozialrechtlicher Vorschriften wahr und ist Dienstvorgesetzter aller im Verband Beschäftigten. (9) Der Vorstand hat den IN VIA Rat über alle bedeutsamen Angelegenheiten des Verbandes zeitnah zu informieren, insbesondere über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, den Gang der Geschäfte und die Lage des Verbandes sowie die Geschäfte, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder die Liquidität des Verbandes von erheblicher Bedeutung sein können. Im Übrigen ist aus sonstigen wichtigen Anlässen unverzüglich eine Berichterstattung vorzunehmen. Als wichtiger Anlass ist auch ein dem Vorstand bekannt gewordener geschäftlicher Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der für die Lage des Verbandes von erheblichem Einfluss sein kann. (10) Der Vorstand ist verpflichtet, dem IN VIA Rat den geprüften Jahresabschluss sowie gegebenenfalls den Lagebericht und den geprüften Bericht zu juristischen Personen gemäß § 4 Abs. (2) Ziffer 10, an denen der Verband als (Mit-)Gesellschafter beteiligt ist, mit Prüfbericht spätestens bis zum 31.08. des Folgejahres vorzulegen, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.

Im Einzelnen beinhalten die Aufgaben: 1. Aufgaben in den Organen des Verbandes Berichterstattung an den IN VIA Rat und die Mitgliederversammlung, fristgerechte Einberufung der Sitzungen und Versammlungen, Erstellung der notwendigen Unterlagen 2. Aufgaben im Personalbereich a) b) c) d) e) f) g) h) i) j)

Sorge für die Einhaltung der genehmigten Stellenpläne Einstellung von Mitarbeitern Kündigung und Entlassung von Mitarbeitern Genehmigung von genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten Erstellung von Zeugnissen und Beurteilungen Dienst- und Fachaufsicht aller MitarbeiterInnen Durchführung von Mitarbeiterkonferenzen/Dienstbesprechungen Mitarbeiterfortbildung Anwendung der AVR Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung

3. Aufgaben im Verwaltungsbereich

a) b) c) d)

Dienst- und Fachaufsicht über die Personal- und Finanzbuchhaltung Erstellen der Haushaltspläne und Controlling Erstellen der Jahresrechnung Mitwirken im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung durch die Prüfungsgesellschaft e) Abschluss von Versicherungen 4. Aufgaben im Hinblick auf die Caritasverbände a) b)

Gegenseitige Information über aktuelle vorhaben und Veränderungen Mitglied der Vertreterversammlung der Caritasverbände

5. Aufgaben im Hinblick auf Kommunen a) Ansprechpartner für fachspezifische Fragen der Mädchen-/Jugend-/ Frauensozialarbeit und Migrationsarbeit b) Mitgliedschaft in fachspezifischen Gremien: Vertretung des Caritasverbandes im Jugendwohlfahrtsausschuss (durch Caritasverband (Frau Mösenmeier) gewährleistet) c) Vertreten der Anliegen von IN VIA d) Beantragung von Zuschüssen e) Termingerechte Vorlage von Verwendungsnachweisen 6. Aufgaben im Hinblick auf den Verband IN VIA im Erzbistum Paderborn a) b) c) d) e) f)

Teilnahme an Geschäftsführerinnenkonferenzen Mitglied in Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften des Caritasverbandes Mitglied der Generalversammlung des Diözesanverbandes Vertretung der Interessen von IN VIA Termingerechte Vorlage der Jahresrechnung, der Jahresvoranschlages und von Verwendungsnachweisen Beantragung von Zuschüssen (Spiel 77, Solidaritätsfonds)

7. Aufgaben im Hinblick auf Verbände der freien Wohlfahrtspflege und anderer Einrichtungen a) Ansprechpartnerin für fachspezifische Fragen b) Mitgliedschaft in fachspezifische Gremien (z.B. AK Jugendarbeitslosigkeit, berufliche Orientierung von Alleinerziehenden) c) Vertretung der Anliegen von IN VIA d) Beantragung von Zuschüssen e) Termingerechte Vorlage von Verwendungsnachweisen 8. Aufgaben im Hinblick auf überörtliche Stellen (Land, Landschaftsverband, europ. Sozialfonds …) a) Zusammenarbeit mit der Kath. Heimstattbewegung b) Beantragung von Landesmitteln c) Beantragung von Bundesmitteln: Agentur für Arbeit, Jobcenter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesjugendplan d) Termingerechte Vorlage von Verwendungsnachweisen 9. Aufgaben im Hinblick auf den Deutschen Verband IN VIA a) b) c) d)

Teilnahme an der Mitgliederversammlung Vorlage von Statistiken Beantragung von Zuschüssen Termingerechte Vorlage von Verwendungsnachweisen

e) Mitarbeit bei Arbeitstagungen f) Einholen von Stellungnahmen und Grundaussagen 10. Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit (Zeitungsartikel, Faltblätter, Präsenz in den Pfarrgemeindenachrichten, Präsens auf Infoveranstaltungen z. B. VHS) 11. Qualitätsmanagement a) Anwendung der Vorgaben aus dem Qualitätshandbuch b) Vorbereitung und Teilnahme an internen und externen Audits c) Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems im Rahmen der Qualitätsarbeit der IN VIA Verbände auf Diözesanebene