2016. Neue Linde bei der Kirche

Informationsblatt 02/2016 Neue Linde bei der Kirche Gemeinderat Gampelen November 2016 Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 2. Dezember 2016, ...
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Informationsblatt 02/2016

Neue Linde bei der Kirche

Gemeinderat Gampelen November 2016

Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 2. Dezember 2016, 20:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Gampelen TRAKTANDEN Traktandum 1

Budget 2017 - Genehmigung

2

Traktandum 2

Definitive Einführung Schulsozialarbeit - Kreditbeschluss

11

Traktandum 3

Zusammenarbeit Feuerwehr Jolimont – Provisorium für 2 Jahre

12

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 2. Dezember 2016 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Gampelen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.

MITTEILUNGEN DES GEMEINDERATES UND DER VERWALTUNG Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während den Festtagen

13

Kehrichtabfuhr während den Festtagen

13

Verkauf Weihnachtsbäume

13

Gemeindeverwaltung – Personelles

13

Werkhof – Personelles

13

Hauswartung – Personelles

13

Öffnungszeiten Déchetterie Entre-Deux-Lacs 2017

14

Auswertung Umfrage Storchennest II vom Juni 2016

15

Bevölkerungsstatistik

18

Postversorgung Gampelen – Vorinformation und Umfrage

19

Blitzschutz

23

Energieberatung

25

Steuererklärung Information - www.taxme.ch

27

PROTOKOLL DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 3. JUNI 2016

28

1

Traktandum 1

Budget 2017 – Genehmigung

Das vorliegende Budget ist das zweite Budget nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften HRM2. Da noch kein Abschluss nach diesen neuen Vorschriften vorliegt, ist der Vergleich mit Vorjahreswerten schwierig. Das Budget 2017 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 201‘912.00. Im Zusammenhang mit diversen Bereinigungen im Rechnungsjahr 2015 wurde das Verwaltungsvermögen Ende 2015 komplett abgeschrieben. Dies entlastet sowohl die Jahresrechnung 2016 als auch die nach-folgenden Jahresabschlüsse. Steueranlage Die seit 2015 gültige Steueranlage bleibt auch im nächsten Jahr unverändert bei 1.29 Einheiten. Wegen der starken Bautätigkeit und damit verbundenen Bevölkerungszunahme kann mit einer weiteren Zunahme der Steuereinnahmen gerechnet werden. Investitionen Im Rechnungsjahr 2017 sind Investitionen von rund CHF 580‘000.00 geplant (Investitionsrechnung). Budgetiert ist die Kugelfangsanierung beim Schiessstand mit CHF 480‘000.00, wobei für die Gemeinde nach Abzug aller Beiträge, u.a. von Kanton und Militär, noch Kosten von etwas über CHF 70‘000.00 anfallen werden. Für den baulichen Unterhalt von Pfarrhaus wurden CHF 40‘000.00 budgetiert. Zudem sind für den Unterhalt der Gemeindestrassen CHF 60‘000.00 vorgesehen. Verschuldung Für Investitionen, Anlagen und Landerwerb (Parzellen BLS) wurde im Jahr 2016 zusätzliches Fremdkapital im Umfang von CHF 500‘000.00 benötigt. Ende Rechnungsjahr 2017 wird die Einwohnergemeinde Gampelen voraussichtlich noch über zinslose Darlehen im Umfang von CHF 674‘000.00 verfügen. Eigenkapital Die Gemeinde Gampelen verfügt beim Erstellen des Budgets über ein Eigenkapital von CHF 1‘505'323.48

Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Allgemeines Das Budget 2017 wurde nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt.

Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Art. T2-4 Abs. 1 GV) Da die Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2015 dem beantragten Nachkredit von CHF 750‘000.00 für zusätzliche Abschreibungen im Rechnungsjahr 2015 zugestimmt hat, konnte das Verwaltungsvermögen Ende 2015 komplett abgeschrieben werden.

Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF 25‘000.00 (maximale Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis.

2

Erläuterungen Allgemeines Das Budget 2017 basiert auf unveränderten Steueranlagen und Gebührenansätzen. Steueranlage

1.29 Einheiten

Liegenschaftssteuer

1.4 ‰ des amtlichen Wertes

Wassertarif

Grundgebühr Verbrauchsgebühr

Fr. Fr.

60.00 1.95 / m3

zzgl. MWST

Grundgebühr Verbrauchsgebühr

Fr. Fr.

200.00 2.65 / m3

zzgl. MWST

Grundgebühr Grundgebühr

Fr. Fr.

Abwasser Kehrichtgebühr Hundetaxe

70.00 / Person und Jahr 30.00 / Kind und Jahr

Fr. 100.00 / Hund (ohne Blindenführerhunde)

Erfolgsrechnung Erläuterung zur Entwicklung Personalaufwand Die Löhne der Verwaltung sind rund CHF 20‘000.00 niedriger budgetiert als bisher, da eine Mitarbeiterin ihr Pensum reduzieren wird. Die Löhne Werkhof sind aufgrund der Einarbeitungszeit des Nachfolgers von Alfred Dietrich um rund CHF 10‘000.00 höher budgetiert als 2016. Erläuterung zur Entwicklung Sachaufwand Der Sachaufwand liegt leicht über dem Budget 2016. Die nachfolgenden ausserordentlichen Ausgaben sind vorgesehen:     

Honorare für eine Teilrevision der Ortsplanung von CHF 15‘000.00 Baulicher Unterhalt der Verwaltungsliegenschaften im Umfang von CHF 13‘700.00 (Umrüstung Telefonanlage, neue Brandmeldeanlage) Baulicher Unterhalt der Liegenschaften im Finanzvermögen CHF 30‘000.00 Baulicher Unterhalt der Schulliegenschaften für insgesamt CHF 35‘000.00 (Malerarbeiten Schulhaus, Ersatz Dachfenster und Teppiche, Anteil Anpassung Bühnentechnik MZH) Anschaffungen von Maschinen und Geräten für CHF 16‘500.00 (Reinigungssystem, Ersatz u.a. von Kühlschränken und CWS Hand- und WC-Papierhalterungen)

Erläuterung zur Entwicklung Öffentliche Sicherheit Da bei mehr als 15 Polizeieinsätzen pro Jahr die Kosten auf die Gemeinden abgewälzt werden, sind im Budget 2017 CHF 20‘000.00 dafür vorgesehen Erläuterung zur Entwicklung Feuerwehr Aufgrund des vorerst provisorischen Zusammenschlusses mit der Feuerwehr Jolimont werden für Gampelen ab 2017 kaum noch Kosten anfallen Erläuterung zur Entwicklung Steuerertrag Die ordentlichen Steuereinnahmen sind leicht höher budgetiert als im Jahr 2016. Aufgrund der starken Bevölkerungszunahme ist auch ein weiterer Anstieg der Steuereinnahmen zu erwarten. Die Steuereinnahmen der Juristischen Personen sind in den letzten Jahren angestiegen, scheinen sich jedoch im Jahr 2016 zu stabilisieren. Deshalb wurden sie für das Jahr 2017 nur leicht höher budgetiert. Auch sind aufgrund der weiterhin regen Bautätigkeit in den nächsten Jahren höhere Einnahmen aus der Liegenschaftsteuer zu erwarten. Sie wurden für das Jahr 2017 jedoch noch gleich wie Jahr 2016 mit insgesamt CHF 260‘000.00 budgetiert.

3

Erläuterungen zum Schulwesen Die Funktion Schule wurde wie im Jahr 2016 gemäss den vorliegenden Budgets des OSZ und des Gemeindeverbandes Schulimont budgetiert. Im Budget von Schulimont sind die Ausgaben für die besonderen Massnahmen sowie für die Schulsozialarbeit enthalten. Die Schülerbeiträge fliessen nach wie vor an die Gemeinden. Die Ausgaben für die Kindergarten- und Primarstufe sind trotz grösserer Schülerzahl etwas niedriger als im Jahr 2016. Grund dafür sind diverse Gründungskosten, welche nur in der Anfangszeit des Zusammenschlusses zum Schulverband Schulimont angefallen sind und nun wegfallen. Da auch beim Gemeindeverband Schulimont noch kein Jahresabschluss nach HRM2 vorliegt, beruht das Budget teilweise auf Schätzungen. Die Schülerzahl in Gampelen ist weiter-hin im Steigen begriffen. Erläuterungen zum Transferaufwand Für 2017 ist ein Beitrag an die Kindertagesstätte von CHF 15‘000.00 budgetiert. Jedoch wird die Kindertagesstätte ab 2017 eine Miete entrichten (rund CHF 30’000.00). Der Kreditbeschluss für den Beitrag an die Kita von CHF 10‘000.00 ab 2018 wird für die Gemeindeversammlung vom Frühjahr 2017 traktandiert. Erläuterungen zu den Finanzerträgen / übrigen Erträgen Im 2017 sind keine Einnahmen aus Mehrwertabschöpfung oder Buchgewinnen Veräusserung Finanzvermögen budgetiert. Die Mieteinnahmen aus dem Finanzvermögen (insbesondere Pfarrhaus und Dorfzentrum) wurden mit CHF 211‘000.00 budgetiert.

Investitionen Folgende Investitionen ins Verwaltungsvermögen sind für das Jahr 2017 budgetiert: Unterhalt Gemeindestrassen (Kreditbeschluss ausstehend) Kugelfangsanierung Schützenhaus (Kreditbeschluss ausstehend) Baulicher Unterhalt Pfarrhaus (Kreditbeschluss ausstehend) Nettoinvestitionen total

Fr. Fr. Fr. Fr.

60‘000.00 480‘000.00 40‘000.00 580‘000.00

Anlagen in Finanzvermögen (z.B. Umbau Pfarrhaus) werden neu direkt in die Bilanz und nicht mehr in die Investitionsrechnung verbucht

Ergebnis Allgemeine Übersicht

Jahresergebnis ER Gesamthaushalt SG 90 (Nettoertrag) Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt SG 900 (Nettoertrag) Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen SG 901 (Nettoertrag) Steuerertrag natürliche Personen SG 400 Steuerertrag juristische Personen SG 401 Liegenschaftssteuer SG 4021 Nettoinvestitionen SG 5 ./. 6

4

Budget 2017 184‘912.00

Budget 2016 47‘100.00

Jahresrechnung 2015 209‘562.40

201‘912.00

65‘900.00

164‘245.74

-17‘000.00

-18‘800.00

45‘316.66

1‘394‘072.00 181‘400.00 260‘000.00 580‘000.00

1‘341‘900.00 181‘000.00 260‘000.00 220‘000.00

1‘458‘762.05 128‘792.20 253‘036.85 382‘363.50

Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37, 39) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47, 49) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

CHF CHF CHF

3‘501‘350.00 3‘534‘162.00 32‘812.00

Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung

CHF CHF CHF

76‘900.00 261‘700.00 184‘800.00

Operatives Ergebnis

CHF

217‘612.00

Ausserordentlicher Aufwand (SG 38) Ausserordentlicher Ertrag (SG 48) Ausserordentliches Ergebnis

CHF CHF CHF

36‘000.00 3‘300.00 -32‘700.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

CHF

184‘912.00

Investitionsausgaben Investitionseinnahmen

CHF CHF

580‘000.00 0.00

Ergebnis Investitionsrechnung

CHF

580‘000.00

Investitionsrechnung

Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen WB Darlehen VV WB Beteiligungen VV Abschreibungen Investitionsbeiträge Zusätzliche Abschreibungen Einlagen in das Eigenkapital Aufwertung Finanzvermögen Entnahmen aus dem Eigenkapital Selbstfinanzierung Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung (gem. Ziff. 3.2.2)

90 33 35 45 364 365 366 383 389 4490 489

+ + + + + + + -

SG 5 ./. 6

Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)

5

CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF

184‘912.00 4‘000.00 191‘500.00 -41‘000.00 0.00 0.00 0.00 36‘000.00 0.00 0.00 -3‘300.00

CHF

261‘800.00

CHF

580‘000.00

CHF

-208‘888.00

Ergebnis Allgemeiner Haushalt Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

CHF CHF CHF

2‘795‘500.00 2‘811‘312.00 15‘812.00

Finanzaufwand (SG 34) Finanzertrag (SG 44) Ergebnis aus Finanzierung

CHF CHF CHF

76‘900.00 259‘700.00 182‘800.00

Operatives Ergebnis

CHF

198‘612.00

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis

CHF CHF CHF

0.00 3‘300.00 3‘300.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

CHF

201‘912.00

Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

CHF CHF CHF

330‘500.00 279‘500.00 -51‘000.00

Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung

CHF CHF CHF

0.00 0.00 0.00

Operatives Ergebnis

CHF

-51‘000.00

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis

CHF CHF CHF

0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

CHF

-51‘000.00

Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser

Kommentar: Mit HRM2 werden die Anschlussgebühren (40‘000 Franken) direkt in die Erfolgsrechnung verbucht und in das Bilanzkonto Werterhalt eingelegt.

Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand (SG 30, 31, 33, 35, 36, 37) Betrieblicher Ertrag (SG 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47) Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

CHF CHF CHF

301‘450.00 382‘450.00 81‘000.00

Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung

CHF CHF CHF

0.00 0.00 0.00

Operatives Ergebnis

CHF

81‘000.00

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis

CHF CHF CHF

36‘000.00 0.00 -36‘000.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

CHF

45‘000.00

6

Kommentar: Mit HRM2 werden die Anschlussgebühren (60‘000 Franken) direkt in die Erfolgsrechnung verbucht und in das Bilanzkonto Werterhalt eingelegt.

Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

CHF CHF CHF

73‘900.00 60‘900.00 -13'000.00

Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung

CHF CHF CHF

0.00 2‘000.00 2‘000.00

Operatives Ergebnis

CHF

-11‘000.00

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis

CHF CHF CHF

0.00 0.00 0.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

CHF

-12‘000.00

Erfolgsrechnung Zusammenzug Gliederung nach Sachgruppen Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Konto Sachgruppenliederung ER

3

Budget 2017 Aufwand Ertrag

Total

3'861'162.00

Aufwand

3'614'250.00

Netto Aufwand 30

Personalaufwand

33

34

Sach- und übriger Betriebsaufwand Netto Aufwand Abschreibungen Verwaltungsvermögen Netto Aufwand Finanzaufwand

Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen

36

Transferaufwand

Ausserordentlicher Aufwand

525'600.00

585'750.00

525'600.00

576'500.00 585'750.00

4'000.00

576'500.00

10'000.00 4'000.00

76'900.00

10'000.00 47'900.00

76'900.00

191'500.00

47'900.00

188'500.00 191'500.00

2'141'950.00

Netto Aufwand 38

3'864'300.00

498'150.00

Netto Aufwand

3'975'300.00

3'864'300.00

498'150.00

Netto Aufwand

35

3'975'300.00

3'614'250.00

Netto Aufwand

31

3'861'162.00

Budget 2016 Aufwand Ertrag

188'500.00 2'226'500.00

2'141'950.00 36'000.00

2'226'500.00 210'500.00

7

Rechnung 2015 Aufwand Ertrag

Netto Aufwand 39

Interne Verrechnungen

36'000.00 80'000.00

Netto Aufwand 4

Ertrag Netto Ertrag

40

Netto Ertrag 41

42

43

48

49

Abschlusskonten

2'000.00

Abschluss Erfolgsrechnung

2'000.00 2'000.00

261'700.00 261'700.00

253'400.00 253'400.00

41'000.00 41'000.00

191'000.00 191'000.00

472'240.00 472'240.00

503'200.00 503'200.00

3'300.00 3'300.00

3'300.00 3'300.00

83'300.00 83'300.00 246'912.00

Netto Aufwand 90

872'300.00 872'300.00

2'000.00

Interne Verrechnungen Netto Ertrag

9

879'550.00

Ausserordentlicher Ertrag Netto Ertrag

39'000.00 39'000.00

879'550.00

Transferertrag Netto Ertrag

1'964'200.00 1'964'200.00

39'000.00

Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Netto Ertrag

46

3'911'400.00

39'000.00

Finanzertrag Netto Ertrag

45

3'911'400.00

Verschiedene Erträge Netto Ertrag

44

3'799'162.00

2'017'072.00

Entgelte Netto Ertrag

78'800.00

2'017'072.00

Regalien und Konzessionen Netto Ertrag

78'800.00 80'000.00

3'799'162.00

Fiskalertrag

210'500.00

83'000.00 83'000.00

62'000.00

111'000.00

184'912.00 246'912.00

Netto Aufwand

62'000.00

63'900.00 47'100.00

111'000.00

184'912.00

63'900.00 47'100.00

Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung Erfolgsrechnung Konto Funktionale Gliederung ER Total 0

Allgemeine Verwaltung Netto Aufwand

Budget 2017 Aufwand Ertrag

Budget 2016 Aufwand Ertrag

3'861'162.00

3'861'162.00

3'975'300.00

3'975'300.00

392'150.00

66'500.00

510'100.00

58'100.00

325'650.00

8

452'000.00

Rechnung 2015 Aufwand Ertrag

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

117'500.00

88'900.00

Netto Aufwand 2

Bildung

28'600.00 883'050.00

Netto Aufwand 3

4

248'640.00

Kultur, Sport und Freizeit, Kirche

37'100.00

Netto Ertrag

14'100.00

Gesundheit

100.00

51'200.00

Soziale Sicherheit

7

8

9

Verkehr und Nachrichtenübermittlung Netto Aufwand Umweltschutz und Raumordnung Netto Aufwand

597'600.00 31'800.00

47'200.00

100.00

3'100.00

100.00 685'000.00

667'900.00

357'500.00

116'400.00

865'350.00

801'050.00

397'800.00

Netto Ertrag

33'900.00 458'012.00

115'900.00 281'900.00

859'100.00

64'300.00 113'300.00

5'000.00 680'000.00

241'100.00

79'400.00

Netto Ertrag

254'700.00

15'400.00

671'000.00

Volkswirtschaft

Finanzen und Steuern

852'300.00

100.00

Netto Aufwand

6

254'100.00 18'000.00

634'410.00

Netto Aufwand 5

272'100.00

801'300.00 57'800.00

78'400.00

112'700.00

34'300.00 2'372'072.00

1'914'060.00

288'600.00

2'326'300.00

2'037'700.00

Investitionsrechnung Zusammenzug Investitionsrechnung nach funktionaler Gliederung Konto

Investitionsrechnung Funktionale Gliederung

Budget 2017 Aufwand Ertrag

Budget 2016 Aufwand Ertrag

Total

580'000.00

220'000.00

0.00

Netto Aufwand 0

Allgemeine Verwaltung

1

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

580'000.00 0.00

0.00

480'000.00

0.00

Netto Aufwand 2

Bildung

220'000.00

0.00

0.00

100'000.00 100'000.00

3

Kultur, Sport und Freizeit, Kirche

0.00

0.00

4

Gesundheit

0.00

0.00

5

Soziale Sicherheit

0.00

0.00

9

88'965.25

4'200.00 84'765.25

480'000.00

Netto Aufwand

Rechnung 2016 Aufwand Ertrag

6

7

Verkehr und Nachrichtenübermittlung Netto Aufwand Umweltschutz und Raumordnung

60'000.00

0.00

80'000.00

60'000.00 0.00

0.00

80'000.00

Volkswirtschaft

9

Finanzen und Steuern

4'200.00 84'765.25

40'000.00

Netto Aufwand 8

88'965.25

40'000.00 0.00

0.00

40'000.00

0.00

Netto Aufwand

220'000.00

40'000.00

Netto Ertrag

220'000.00

Antrag des Gemeinderates a)

Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.29 Einheiten

b)

Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.4 ‰ des Amtlichen Wertes

c)

Genehmigung Budget 2017 bestehend aus: Aufwand

Ertrag

Gesamthaushalt Aufwand-/Ertragsüberschuss

CHF CHF

3‘676‘250.00

3‘861‘162.00 184‘912.00

Allgemeiner Haushalt Aufwand-/Ertragsüberschuss

CHF CHF

2‘872‘400.00

3‘074‘312.00 201‘912.00

SF Wasserversorgung Aufwand-/Ertragsüberschuss

CHF CHF

313‘500.00

269‘500.00 44‘000.00

SF Abwasserentsorgung Aufwand-/Ertragsüberschuss

CHF CHF

301‘450.00

382‘450.00 45‘000.00

SF Abfall Aufwand-/Ertragsüberschuss

CHF CHF

73‘900.00

60‘900.00 11‘000.00

10

Traktandum 2

Definitive Einführung Schulsozialarbeit – Kreditbeschluss

Ausgangslage «Schulsozialarbeit soll die Schulen von der Bearbeitung komplexer sozialer Probleme und erheblicher erzieherischer Herausforderungen entlasten. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen in der Schule und unterstützt die Lehrpersonen bei der Früherkennung von sozialen Problemen, welche den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen gefährden und den Unterricht belasten. Folgekosten sollen vermieden oder vermindert werden.» (Antrag von Regierungsrat und Kommission an den bernischen Grossen Rat, Herbst 2011) Die regionale Sozial- und Vormundschaftskommission Erlach beauftragte im Jahr 2011 eine Projektgruppe mit Mitgliedern aus Politik, Schulen, Behörden, Sozialdienst, Kinder- und Jugendarbeit und Erziehungsberatung, eine Bedarfsanalyse durchzuführen und anschliessend ein Konzept zur Einführung der Schulsozialarbeit auszuarbeiten. Neben den 15 Verbandsgemeinden des Regionalen Sozialdienstes Erlach waren zusätzlich die Gemeinden Mörigen, Sutz-Lattrigen, sowie Twann-Tüscherz und Ligerz beteiligt. Die Gemeindeversammlung von Gampelen hat am 17. Mai 2013 der dreijährigen Pilotphase «Schulsozialarbeit» und der Aufgabenübertragung an den regionalen Sozialdienst (Sitzgemeinde Erlach) zugestimmt und den entsprechenden Kredit, von CHF 9'200.00 Betriebskosten pro Jahr, genehmigt.

Arbeitsaufnahme Schulsozialarbeit Per August 2014 startete das auf drei Jahre befristete Pilotprojekt «Schulsozialarbeit». Von verschiedenen Standorten aus erbringen die Schulsozialarbeitenden ambulant den Schulen des erweiterten Gemeindeverbandes folgende Dienstleistungen:     

Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen und der Schulleitungen Elternberatung Informations- und Kooperationsleistungen Mitwirkung Früherkennung und Prävention (Schulen)

Ergebnisse der Evaluationen der Projektphase Während der dreijährigen Projektphase wurden zwei Evaluationen von einem externen Team durchgeführt. Das Fazit: Die Schulsozialarbeit ist erfolgreich etabliert und leistet qualitativ hochstehende Arbeit. Von den befragten Personen wird sie als gewinnbringende Arbeit für alle Beteiligende angesehen.

Kosten Die Gesamtkosten für das Schuljahr 2014/15 beliefen sich auf ca. CHF 300'000.00. Die Verteilung erfolgt nach Schülerzahlen. Für die Gemeinde Gampelen ergaben sich Betriebskosten von CHF 6‘710.00 pro Jahr. Der Gemeinderat erachtet es als notwendig und sinnvoll, die Schulsozialarbeit im bisherigen Rahmen weiterzuführen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die definitive Einführung der Schulsozialarbeit und der Aufgabenübertragung an den regionalen Sozialdienst (Sitzgemeinde Erlach) ab 2017 zuzustimmen und den entsprechenden jährlichen wiederkehrenden Kredit zu genehmigen.

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die definitive Einführung der Schulsozialarbeit per 2017 ohne Stellenaufstockung.

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Traktandum 3 für 2 Jahre

Zusammenarbeit Feuerwehr Jolimont – Provisorium

Ausgangslage Die Feuerwehr Gampelen war bis anhin selbständig. Aufgrund von neuen und strengeren Vorgaben der Gebäudeversicherung Bern GVB hat sich die Gemeinde Gampelen zur Zusammenarbeit mit einer anderen Feuerwehr entschlossen. An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2015 war einem Reglement für die Aufgabenübertragung im Bereich Feuerwehr zugestimmt worden. Damals war ein Zusammenschluss mit der Feuerwehr Ins geplant. Die Feuerwehr Ins ist jedoch wegen Restrukturierungen frühestens in fünf Jahren zu einem Zusammenschluss bereit. Gespräche mit dem Verantwortlichen der GVB haben ergeben, dass ein Aufschub um diese fünf Jahre von der GVB nicht akzeptiert wird. Eine neue Lösung wurde nun mit dem Verband Feuerwehr Jolimont gefunden. Nach Verhandlungen wird die Feuerwehr Gampelen für zwei Jahre provisorisch aufgenommen. Dies mit der Möglichkeit einer anschliessenden definitiven Aufnahme. Für die Gemeinde Gampelen bietet sich hier eine sehr gute Gelegenheit, welche zudem kostenneutral ist.

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die provisorische Zusammenarbeit der Feuerwehr Gampelen mit dem Verband Feuerwehr Jolimont für die nächsten zwei Jahre. Die Ermächtigung für Verhandlungen zur definitiven Aufnahme in den Verband Feuerwehr Jolimont.

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Verschiedenes MITTEILUNGEN DES GEMEINDERATES UND DER VERWALTUNG Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während den Festtagen Die Gemeindeverwaltung ist in der Altjahreswoche (26. – 30. Dezember 2016) jeweils morgens während den normalen Öffnungszeiten geöffnet: 08.00 – 11.00 Uhr Die AHV-Zweigstelle bleibt geschlossen. Am Montag, 2. Januar 2017 bleibt die ganze Gemeindeverwaltung geschlossen. Für Notfälle beachten Sie die Durchsage auf dem Telefonbeantworter. Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, besinnliche Festtage und ein erfolgreiches, glückliches 2017.

Kehrichtabfuhr während den Festtagen Die Kehrichtabfuhr vom Donnerstag, 22. Dezember 2016 und Donnerstag, 29. Dezember 2016 findet wie gewohnt statt.

Verkauf Weihnachtsbäume Datum: Zeit: Ort:

Samstag, 17. Dezember 2016 09.00 - 10.00 Uhr Parkplatz Werkhof/Feuerwehrmagazin

Gemeindeverwaltung – Personelles Anfangs Oktober 2016 hat Sandra Baumann aus Wileroltigen ihre befristete Stelle als Verwaltungsangestellte bei der Einwohnergemeinde Gampelen angetreten (Pensum 80 % - 100%). Sie übernimmt die Mutterschaftsvertretung von Barbara Dietrich, welche ab Februar 2017 ihre Arbeit wieder aufnehmen wird. Sandra Baumann wird anschliessend bis Ende Mai 2017 in der Buchhaltung arbeiten. Mitte November 2016 wird zudem Anita Jenni aus Tschugg ihre Arbeit bei der Einwohnergemeinde Gampelen aufnehmen (Pensum 40 %). Frau Jenni ist als Mutterschaftsvertretung von Sonja Gugger bis voraussichtlich Mitte März 2017 angestellt. Frau Gugger wird im Juni 2017 ihre Arbeit in der Gemeindeverwaltung mit reduziertem Pensum (bisher 85% neu 50%) wieder aufnehmen. Anita Jenni war an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2016 zur Wiederwahl als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2016-2019 vorgeschlagen und gewählt worden. Obwohl sie aufgrund ihrer befristeten Anstellung in der Gemeindeverwaltung den Rechnungsabschluss 2016 nicht wird prüfen können, verzichtet der Gemeinderat auf die Wahl eines weiteren Mitgliedes für die Rechnungsprüfungskommission, da Anita Jenni die Aufgabe im Jahr 2018 wieder als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission fungieren wird.

Werkhof – Personelles Alfred Dietrich geht im April 2017 in seine wohlverdiente Pension. Während über 30 Jahren war Alfred Dietrich für die Gemeinde Gampelen als Gemeindearbeiter tätig. Wir danken ihm sehr herzlich für seinen stets grossen und unermüdlichen Einsatz und wünschen ihm viel Ruhe, Entspannung und gute Gesundheit für die Zeit nach seiner Pensionierung. Seine blumigen Erzählungen werden wir vermissen! Im Januar 2017 tritt André Gfeller als Mitarbeiter Werkhof die Nachfolge von Alfred Dietrich an. Andreas Burkhart, der Gemeindearbeiter von Gals, wird weiterhin 30% für Gampelen arbeiten.

Hauswartung – Personelles Frau Pia Hiltbrunner aus Erlach tritt am 1. Januar 2017 eine 30%-Stelle als Mitarbeiterin Hauswartung an. Sie unterstützt Monika Wenger, welche ab 2017 ihr Arbeitspensum von 75% auf 50% reduzieren wird. 13

Öffnungszeiten Déchetterie Entre-Deux-Lacs 2017 Ordentliche Öffnungszeiten ab 2. Januar 2017 Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 – 18:00

Mittwoch Donnerstag

09:00 – 12:00

14:00 – 17:00

09:00 – 18:00

Freitag

09:00 – 12:00

Samstag

08:00 – 12:00

14:00 – 17:00 geschlossen

Die Déchetterie ist während Feiertagen wie folgt geschlossen: Weihnachten 2016

24.12.2016 (mittags) bis 26.12.2016

Neujahr

31.12.2016 (mittags) bis 02.01.2017

1. März

01.03.2017

Karfreitag / Ostermontag 14.04.2017 bis 17.04.2017 1. Mai

01.05.2017

Auffahrt

25.05.2017 und 26.05.2017

Pfingstmontag

05.06.2017

Bundesfeier

01.08.2017

Bettags Montag

18.09.2017

Weihnachten 2017

24.12.2017 (mittags) bis 26.12.2017

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Auswertung Umfrage Storchennest II vom Juni 2016 Total Stimmberechtigte Total Eingaben

592 100.00 % 9 1.52 %

Instandstellung Rasen ja nein

3 5

33 % 56 %

keine Angabe

1

11 %

Instandstellung Rasen

11% 33% ja nein 56%

keine Angabe

Teich (als Reservoir) mit Wasser aus Gummenbach ja 1 11 % nein 7 78 % keine Angabe 1 11 %

Teilprojekt Storchennest

11%

11% ja nein keine Angabe

78%

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Aus dem Schulalltag Am 15. August begannen 227 Kinder und 23 Lehrpersonen das zweite Schulimont Jahr. Wie zum Start im 2015 werden in diesem Schuljahr 4 Kindergärten und 8 Schulklassen geführt. Die Klassenzuteilungen für das Schuljahr 2017/2018 werden sobald als möglich bekanntgegeben. Die provisorische Einteilung wird im November mit dem Schulinspektorat besprochen. Im Anschluss erfolgt die definitive Zusage durch die Erziehungsdirektion. In Lüscherz bezogen die Kinder am 1. Schultag den neuen Kindergarten an der Stutzstrasse 8. Mit grossem Engagement war während der Sommerferien alles schön eingerichtet worden.

Für die geleistete Arbeit und die gutgeheissenen Investitionen in den vergangenen Monaten bedanken wir uns bei allen Beteiligten herzlich. Es macht Freude, den Kindern in den hellen Räumlichkeiten zu begegnen.

Auch der Aussenraum nimmt Gestalt an. Spielgeräte und ein grosser Sandkasten regen zum Bewegen und Spielen an. Sträucher entlang der Abgrenzung zum Parkplatz, welche feine Früchte liefern werden, tragen auf natürliche Weise zum Lernen bei und laden in den kommenden Jahren zum Naschen ein. Im laufenden Quartal erwarten die Eltern und Dorfbewohner eines jeden Schulstandortes diverse Anlässe, an welchen sich die Lehrpersonen mit den Kindern zusammen über Begegnungen und Besucher freuen. Reservieren Sie sich doch, was Sie interessiert. Einen Lichterumzug mit den Kindergartenkindern können Sie am10. November in Gampelen, am 11. November in Tschugg und am 30. November mit den Kindergarten- und Schulkindern in Gals erleben. Am 29. November gibt es in Lüscherz eine Sternennacht ab 18 Uhr (Verschiebedatum 1. Dezember). Die Weihnachtsfeier in Vinelz findet am 20. Dezember statt und diejenige in Tschugg am 22. Dezember.

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Spezielle Anlässe unterbrechen den ordentlichen Unterricht: die ersten Zahnarztbesuche sind vorbei, einzelne Unterstufenklassen werden ins Theater gehen, die Mittelstufenkinder nutzen den Zukunftstag, um einen Einblick in die Berufswelt zu erhaschen. Am letzten Freitag haben die Lehrerinnen der 3. und 4. Klassen zudem mit dem Schwimmunterricht begonnen. Seit der Schliessung des Hallenbades St. Johannsen können wir nur noch ein Training für das Bestehen des Wassersicherheitschecks anbieten. Der Schwimmunterricht ist auf viermal beschränkt. In dieser Zeit ist es unmöglich, den Nichtschwimmern das Schwimmen beizubringen. Deshalb sind wir enorm froh, wenn die Kinder das Schwimmen mit den Eltern oder in einem Schwimmkurs erlernen. Die Wintermonate bieten dazu eine günstige Gelegenheit. Die Tage werden kürzer. Morgens ist es länger dunkel. Für die Sicherheit auf dem Schulweg ist das Tragen einer Leuchtweste oder eines Leuchtgurtes sehr hilfreich. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kinder entsprechend auszurüsten. Danke für Ihre Mithilfe. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erfreuliche Kindergarten- und Schulerlebnisse. Unsere Türen sind stets offen für einen Besuch. Für das Schulimont Team Annemarie Schild Schulleiterin

Symbolbild

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Bevölkerungsstatistik

Einwohner am 01.11.2016 Davon Ausländer Wochenaufenthalter Zuzüge 01.11.2015 - 31.10.2016 Wegzüge 01.11.2015 - 31.10.2016 Geburten 01.11.2015 - 31.10.2016 Todesfälle 01.11.2015 - 31.10.2016

879 162 3 156 108 16 10 18

Postversorgung Gampelen – Vorinformation und Umfrage

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Umfrage Poststelle Aufgrund der Digitalisierung gibt es immer weniger Aufträge, die über die Post laufen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob ein Postschalter in der Gemeinde Gampelen noch rentabel ist. Die Gemeinde ist mit den verantwortlichen Personen der Post zusammengesessen und hat dazu zwei alternative Lösungen gefunden, welche nun zu prüfen sind:

Hausservice (Montag bis Freitag)

Der Postschalter wird an die Haustüre verlegt. Mit einem Schild am Briefkasten wird das Zustellpersonal darauf hingewiesen, dass der Kunde oder die Kundin ein Postgeschäft erledigen möchte. Dienstleistungsangebot:    

Aufgabe von Briefen und Paketen (In- oder Ausland) Kauf von Briefmarken Ein- und Auszahlung Geldbezüge

Berufstätige können ihre Sendungen in den Briefkasten legen und mit dem Steckschild kennzeichnen. Das Zustellpersonal nimmt diese Sendungen mit. Zudem wird ein öffentlicher Briefeinwurf bestimmt, welcher mindestens einmal am Tag (ausser am Sonntag) geleert wird. Vorteile für Gemeinde und Bevölkerung -

Ganzes Postangebot zu Hause Ideal für nicht mobile Kunden Langjährige positive Erfahrungen

Nachteile -

Postfächer werden nicht mehr angeboten. Avisierte Sendungen (Pakete, eingeschriebene Briefe) sind bei der Poststelle in Ins abzuholen.

Der Hausservice wird bereits in den Gemeinden Tschugg, Gals, Thielle und Vinelz geführt, insgesamt an über 1‘300 Standorten in der Schweiz. Die Kundenzufriedenheit ist sehr hoch.

Kontaktadresse bei Fragen Poststelle Murten Frau Eva Bigler Telefon 058 454 41 31 E-Mail [email protected]

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Postagentur

Dritte betreiben im Auftrag der Post das Postgeschäft. In Frage kommen insbesondere Landenbetreiber. Die Postgeschäfte werden während den Öffnungszeiten des Partners angeboten. Dienstleistungsangebot:     

Aufgabe von Briefen und Paketen (In- und Ausland) Abholung avisierte Postsendungen Bargeldlose Einzahlungen mit der PostFinance Card und den Maestro-Karten Bargeldbezug bis maximal CHF 500.00 (CHF 50.- sind immer garantiert) Kauf von Briefmarken

Ein öffentlicher Briefeinwurf wird installiert. Leerung: unter der Woche am Abend und Samstagvormittag. Bei genügend Interessenten wird geprüft, ob Postfächer angeboten werden (Voraussetzung sind genügend Platz und der Empfang von durchschnittlich drei Sendungen pro Tag). Der Agenturpartner muss folgende Kriterien erfüllen: Juristische Person, keine Betriebsferien, 30 Stunden Mindestöffnungszeiten an mindestens 5 Tagen pro Woche. Das Agenturpersonal untersteht dem Postgeheimnis und wird vor der Eröffnung durch die Post ausgebildet. Postagenturen werden bereits in Kallnach (Denner) und Walperswil (Volg) angeboten. Es gibt mittlerweile über 800 Agenturen in der Schweiz. Die Kundenzufriedenheit ist sehr hoch. Vorteile für Gemeinde und Bevölkerung -

Das Dorf behält eine eigene Post Falls der Partner umfangreiche Öffnungszeiten anbietet, profitieren auch Berufstätige Stärkung des Agenturpartners Synergienutzung im Dorf

Kontaktadresse bei Fragen und/oder Interesse an der Führung einer Postagentur Poststelle Murten Frau Eva Bigler Telefon 058 454 41 31 E-Mail [email protected]

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Inputs zur aktuellen Situation: -

Stark verändertes Kundenverhalten (E-Mail / SMS / E-Banking) Starkes Defizit im Poststellennetz Hohe Konzentration an Poststellen im nahen Umkreis von Gampelen (starke Poststelle in Ins) Poststelle Gampelen:

-

Tiefes Aufgabevolumen und seit Jahren rückläufige Entwicklung Stark defizitäre Poststelle Keine Option für die Post ist die starke Einschränkung der Öffnungszeiten (Blockzeit am Voroder Nachmittag) Zukünftiges Modell: Postagentur oder Hausservice

-

Die Einführung der neuen Post-Lösung ist im 2. Halbjahr 2017 geplant

 Umfrage Ich bevorzuge das Modell □ Hausservice

□ Postagentur

Weitere Bemerkungen, Ideen und Partnervorschläge

Abgabe bis spätestens am 15. Dezember 2016 Gemeindeverwaltung Gampelen, Oberdorfstrasse 14, 3236 Gampelen

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Blitzschutz Nur 17.4% aller Häuser in Gampelen sind gegen Blitze geschützt Bis zu 2‘500.00 Franken für freiwillige Blitzschutzsysteme Ittigen, im Mai 2016 – Jeder dritte Brand im Kanton Bern wird durch einen Blitzeinschlag ausgelöst. Die Folge sind Gebäudeschäden in Millionenhöhe. Dennoch sind nur 13% der Gebäude mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet. Mit ihrer Aktion «Blitzschnell blitzsicher» möchte die Gebäudeversicherung Bern (GVB) nun Abhilfe schaffen: Sie unterstützt Hauseigentümer mit bis zu 2‘500.00 Franken bei der Installation von freiwilligen Blitzschutzsystemen. 501 Häuser gibt es in Gampelen - doch nur 87 davon sind mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet. Denn vorgeschrieben sind Blitzschutzsysteme in der Schweiz nur für grosse Gebäude oder solche mit einer hohen Personenbelegung wie Schulen, Krankenhäuser, Bahnhöfe oder Kirchen. Für Privathäuser ist die Installation eines Blitzschutzsystems hingegen freiwillig. Fehlendes Bewusstsein «Vielen Hauseigentümern ist gar nicht bewusst, dass auch bei Neubauten nicht automatisch ein Blitzschutzsystem errichtet wird», erklärt Theo Bühlmann, Leiter Prävention und Intervention der GVB. «Oder sie vertrauen auf den Schutz durch eine Wettertanne oder ein höheres Gebäude in der Nachbarschaft.» Doch dass diese schützen, ist ein Mythos: Je nach Windrichtung schlägt der Blitz trotzdem in das eigene Haus ein, auch wenn ein höheres Objekt direkt nebenan steht. Sinnvolle Investition Ein Blitzschutzsystem schützt nicht nur Menschen, Tiere und das Gebäude, sondern auch elektronische Geräte und andere Wertsachen im Haus. Die GVB lanciert deshalb eine breit angelegte Aufklärungskampagne und schenkt ihren Kundinnen und Kunden bis zu 2500 Franken an die Installationskosten eines freiwilligen Blitzschutzsystems. Wie ein Blitzschutzsystem funktioniert, was man über die Installation wissen muss und wie Hauseigentümer ihren Zuschuss erhalten, ist auf der Webseite www.gvb.ch/blitz beschrieben.

Grafik Blitzschutzsystem

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Blitzschutzsystem auf einem Flachdach

Blitzschutzsystem auf einem Schrägdach

Verbindung der Ableitung mit der Erdung

Kontakt Stephanie Kriesel Leiterin Kommunikation Gebäudeversicherung Bern Papiermühlestrasse 130 3063 Ittigen Telefon 031 925 16 18 Fax 031 925 16 16 [email protected] www.gvb.ch

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Energieberatung

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Steuererklärung Information - www.taxme.ch

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