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Handbuch 2013/2014 der Regionalliga Mitte Inhaltsverzeichnis Verbandsadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Mitglieder der Paritätischen Kommission . . . . . . . 4 Anschriften der Vereine der RL Mitte . . . . . . . . . . 5 Schiedsrichteranschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Besetzungsreferenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Beobachter der RL Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bestimmungen der RL Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Durchführungsbestimmungen zur Meisterschaft der RL Mitte . . . . . . . . . . . . . . 24 Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der zweit- und dritthöchsten Leistungsstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 ÖFB-Richtlinien für die Regionalliga . . . . . . . . . . 38 Durchführungsbestimmungen für den Relegationsbewerb der zweit- und dritthöchsten Leistungsstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bestimmungen über Kooperationsverträge. . . . . 47 Bestimmungen über die Teilnahme von Amateurmannschaften der Vereine der Österreichischen Fußball-Bundesliga in den Bewerben der Landesverbände . . . . . . . . 51 Spieltermine der RL Mitte 2013/2014 . . . . . . . . . 56 Plan des Spielfeldes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

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Verbandsadressen

Mitglieder der Paritätischen Kommission Federführender Verband 2013/2014

Kärntner Fußballverband Präsident: KommR. Werner Lippitz GF Mag. Richard Watzke St. Ruprechter Straße 9 Postfach 66 9021 Klagenfurt Tel. 0463/54300 Fax 0463/54986 E-Mail: [email protected] Homepage: www.kfv-fussball.at

Kärntner Fußballverband Horst Nössler 9433 St. Andrä, Wölzing 23, Tel. 0664/1870871, [email protected] Mag. Florian Mitterbacher Neptunweg 3, 9020 Klagenfurt, Tel. 0676/3264265, [email protected] Silvo Kumer 9150 Bleiburg, Moos 27, Tel. 0664/1047402, [email protected] Erwin Svensek Tuschenkogelstraße 559/4, 9462 Bad St. Leonhard, Tel. 0664/6202091, [email protected]

Oberösterreichischer Fußballverband Präsident: Dr. Gerhard Götschhofer Landesdirektor: Heinz Kohl Daimlerstraße 37 4030 Linz Tel. 0732/658042 Fax 0732/658042-77 E-Mail: [email protected] Homepage: www.ofv.at

Oberösterreichischer Fußballverband Peter Karl Aigner 4150 Rohrbach, Am Schlosserhügel 9 Tel. 0664/1001632, 0676/88559 2006, [email protected] Konsulent Josef Falkner 4053 Haid, Kastanienweg 4, Tel. 0676/88559 2002 [email protected] Herbert Buchroithner 4621 Sipbachzell, Steinweg 2, Tel. 0676/88559 2008 [email protected] Adolf Pfeiffer 4710 Grieskirchen, Bahnhofstraße 8 Tel. 0676/5978043, [email protected]

Steirischer Fußballverband Präsident: Dr. Wolfgang Bartosch Direktor: Thomas Nußgruber Herrgottwiesgasse 134 Postfach 1007 8021 Graz Tel. 0316/271554 Tel. 0676/889441000 Fax 0316/273166 E-Mail: [email protected] Homepage: www.stfv.at

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Steirischer Fußballverband Vizepräsident Dir. Wolfgang Maier 8561 Söding, Packerstraße 219, Tel. 03137/228 DW 11, 0699/15478060, [email protected] Vizepräsident Franz Faist 8230 Hartberg, Flattendorf 181, Tel. 03332/6415719, 0664/1819320, [email protected] Gerhard Krois 8530 Deutschlandsberg, Ziegeleiweg 16 Tel. 0676/889442211, 0664/3269984 [email protected] Erich Amschl 8570 Voitsberg, Bahnweg 13 Tel. 0676/889445563, [email protected] 3

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Strafausschüsse

Anschriften der Vereine der Regionalliga Mitte

Federführender Verband 2013/2014 Kärntner Fußballverband Haus des KFV, St. Ruprechter Straße 9, 9021 Klagenfurt, Tel. 0463/54300, Fax 0463/54986 [email protected] Jeden Mittwoch ab 17.30 Uhr während der Meisterschaft. Spätestmöglicher Abgabetermin für Ausschlussberichte der Schiedsrichter: Montag, 24 Uhr Oberösterreichischer Fußballverband Der Strafausschuss tagt für Vereine der Regionalliga Mitte während der Meisterschaft ausschließlich in der Geschäftsstelle des OÖ Fußballverbandes in 4030 Linz (Daimlerstraße 37) an jedem Mittwoch von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr (sollte ein Mittwoch oder Donnerstag ein Feiertag sein, findet die Sitzung bereits am Dienstag zur selben Zeit statt). Schiedsrichterberichte müssen vom jeweiligen Schiedsrichter bis spätestens darauffolgenden Montag eingebracht werden. Steirischer Fußballverband Haus des StFV, Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz Tel. 0316/271554, 0676/889441000, Fax 0316/273166 [email protected] Jeden Dienstag ab 17 Uhr, wenn Montag oder Dienstag ein Feiertag, dann am folgenden Dienstag, 17 Uhr. Spätestmöglicher Abgabetermin für Ausschlussberichte der Schiedsrichter: Montag, 12 Uhr

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KÄRNTNER FUSSBALLVERBAND 9109 SK Austria Klagenfurt Südring 207, 9020 Klagenfurt, Tel. 0463/210888 [email protected] Peter Svetits, Tel. 0463/210888 Heimo Vorderegger, Tel. 0664/4466277 [email protected] 9002 SAK Celovec/Klagenfurt Durchlaßstraße 42/1, 9020 Klagenfurt Tel. 0664/3425534, [email protected] GF Präsident Marko Wieser, Tel. 0664/3425534 [email protected] Igor Ogris, Tel. 0664/1116555, [email protected] 9231 VSV Eduard Gattringer, Hausergasse 27, 9500 Villach Tel. 04242/5119438, 0664/3373307 [email protected], [email protected] Andreas Schaller, Tel. 0664/3362008, [email protected] Wolfgang Wallner, Tel. 0664/2204139, [email protected] 9110 RZ Pellets WAC Amateure Don-Bosco-Weg 1, 9400 Wolfsberg Tel. 04352/30688, [email protected] Präsident Ing. Dietmar Riegler Jürgen Schratter, Wolfgang Eberhard Tel. 0664/8011764 330, [email protected]

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OBERÖSTERREICHISCHER FUSSBALLVERBAND Union T.T.I. St. Florian Badstraße 1a, 4490 St. Florian, Tel. 07224/5598 [email protected], Homepage: www.stfl1.at Spielort: 4490 St. Florian, Badstraße 1a Präsident: KR Johann Höfler, Tel. 05/7505-0 Sportl. Leiter: Spat Wolfgang, Tel. 0664/4930950 [email protected] Sektionsleiter: Andreas Hofmann, Tel. 0676/885591010 [email protected] FC Pasching Poststraße 38, 4061 Pasching Tel. 07229/62390, Fax: DW 20 [email protected], Homepage: www.fcpasching.at Spielort: Waldstadion, Poststraße 38, 4061 Pasching Geschäftsführer: Norbert Schnöll [email protected] Teammanager: Manfred Kagerer, Tel. 0664/88912031 [email protected] Union Volksbank Vöcklamarkt Schulweg 6, 4870 Vöcklamarkt Tel. 0664/4240295, Fax 07682/372830 [email protected] Spielort: Sportzentrum Union Vöcklamarkt Schulweg 6, 4870 Vöcklamarkt Präsident: Ing. Gallus Pesendorfer Sportl. Leiter: Dir. Reinhard Köpl, Tel. 07682/337721 [email protected] Sektionsleiter: Robert Hingsamer, Tel. 0664/4240295 Clubmanager: Mario Kaufmann, Tel. 0676/9206466 LASK Linz Roseggerstraße 38, 4020 Linz Tel. 0732/603332-0, Fax 0732/603332-9, [email protected] Spielort: Stadion der Stadt Linz Ziegeleistraße 76, 4020 Linz Manager: Gerhard Klein, Tel. 0676/841968600 [email protected] Geschäftsstelle: Kerstin Günthner, Tel. 0676/841968770 [email protected] 6

SV Zaunergroup Wallern Dietmar Köck, Schallerbacherstraße 82, 4702 Wallern Tel. 07249/48908, [email protected] Spielort: Sportplatz SV Wallern Trattnachstraße 12, 4702 Wallern Präsident: Ing. Manfred Zauner Sektionsleiter: Dietmar Köck, Tel. 0664/4359331 [email protected] Sportlicher Leiter: Drechsel Herwig, Tel. 0676/5425006 [email protected] FC Blau Weiß Linz Lederergasse 67, 4020 Linz Tel. 0732/790050, Fax 0732/775042 [email protected] Spielorte: Donauparkstadion, Straßerau 3, 4020 Linz und Stadion der Stadt Linz, Ziegeleistraße 76, 4020 Linz Präsident: Hermann Schellmann Sportl. Leiter: Andreas Kindlinger, Tel. 0676/889447157 [email protected] SK Vorwärts Steyr Volksstraße NB, 4400 Steyr, [email protected] Spielort: Vorwärtsstadion Steyr, Volksstraße, 4400 Steyr Präsident: Dir. Jörg Rigger Sportlicher Leiter: Oliver Grünwald, Tel. 0664/1103768 [email protected]

STEIRISCHER FUSSBALLVERBAND 8197 SV Stein Reinisch Allerheiligen Allerheiligen 276, 8412 Allerheiligen, Tel. 0664/88665086 [email protected], www.svallerheiligen.at Obmann Christian Größ, Tel. 0664/88665086 [email protected] Sektionsleiter Reischl Andreas, Tel. 0664/1419543 Sportl. Leiter Rainer Rothdeutsch, Tel. 0664/240001 [email protected] Jugendleiter Christine Rojs, Tel. 0664/3536375 Schriftführerin Roswitha Walch [email protected] 7

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8411 KSV 1919 Ingrid Sekljic, Brandlgasse 25, 8605 Kapfenberg Tel. 03862/22070, [email protected] Präsident Fuchs Erwin Sektionsleiter Mag. Wieger Herbert, Tel. 0676/886767500 [email protected] Jugendleiter Sandor Farago, Tel. 0676/6024401 [email protected] Schriftführer Ingrid Sekljic, [email protected] 8145 SV Lafnitz Bernhard Loidl, Lafnitz 186, 8233 Lafnitz Tel. 03338/2207-0, Fax 03338/2207-24 [email protected], www.sv-licht-loidl-lafnitz.at Obmann Bernhard Loidl, [email protected] Sektionsleiter Josef Tripaum, 8233 Lafnitz 165 Jugendleiter Harald Kopper, Tel. 0676/7025432 [email protected] Schriftführer Helmut Burghard, Tel. 0664/4824153 [email protected] 8192 SC Kalsdorf Johann-Pauker-Gasse 20, 8401 Kalsdorf Tel. 03135/57377, Fax 03135/57377 [email protected], www.sc-kalsdorf.at Sektionsleiter Michael Sammt, Tel. 0664/3075957 [email protected] Sportl. Leiter Michael Sammt, Tel. 0664/3075957 [email protected] Schriftführer Patrick Trummer, Tel. 0664/132 74 43 [email protected] 8015 SK Puntigamer Sturm Graz Sternäckerweg 118, 8042 Graz Tel. 0316/771771-0, Fax 0316/771771-77 [email protected], www.sksturm.at Sektionsleiter Robert Jerovsek, Tel. 0660/2176641 [email protected] Jugendleiter Gilbert Prilasnig, Tel. 0676/886761715 [email protected]

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SCHIEDSRICHTER REGIONALLIGA MITTE 2013/2014 SCHIEDSRICHTER DES KFV Dorfer Heinz 9020 Klagenfurt, Dr.-Richard-Canaval-Gasse 33/5/2 Tel. 0650/3515412, 0676/889915005 [email protected] BSc Begusch Martin 9181 Feistritz/Ros., Helldorffgasse 281 Tel. 0676/889915002 [email protected] Bichler Rene 9500 Villach, Unterer Heidenweg 32/2 Tel. 0699/17205240, 0676/889915172 [email protected] Fröhlacher Thomas 9300 St. Veit/Glan, Herzog-Bernhard-Straße 6B-3 [email protected] Tel. 0676/83556523, 0676/889915154 Hausott Tanja 9524 St. Magdalen, Eichenweg 5 Tel. 0676/889915113 [email protected] Krassnitzer Manfred 9300 St. Veit/Glan, Leitengasse 33/15 Tel. 0676/889911057, 0676/886763035, [email protected] Krassnitzer Stefan 9300 St. Veit/Glan Tel. 0676/6666707, 0676/886763173 [email protected] Maier Christian 9300 St. Veit/Glan, Siebenaich 17 Tel. 0664/603944462, 0676/889915139 [email protected] Meschnark Gerhard Lukas 9556 Liebenfels, St. Leonhard 18 Tel. 0664/1908358, 0676/889915049 [email protected] 9

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Messner Günter 9100 Völkermarkt, Kreuzberglstraße 4 Tel. 0676/889915141, [email protected] Omerhodzic Senka 9020 Klagenfurt, Welzenegger Straße 53 Tel. 0650/9110951, 0676/889915021 [email protected] Trattnig Helmut 9170 Ferlach, Tratten 12 Tel. 0660/9900991, 0676/889915028 [email protected] DI Witschnigg Andreas 9500 Villach, Judendorfer Straße 7 J [email protected] Tel. 0676/886763152 Bakk. Wieser Thomas 9313 St. Georgen/Längsee, Bernaich 8 Tel. 0676/889915173, [email protected] Weichsler Arno 9812 Pusarnitz, Göriacher Straße 9 Tel. 0676/889915054, [email protected] Stossier Alexander 9020 Klagenfurt, Spitalbergweg 7 Tel. 0650/5004229, 0676/889915026 [email protected]

Wir suchen Schiedsrichter! Wenn du Interesse am Fußballsport und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn hast, entscheidungsfreudig, ein sportlicher Typ und älter als 16 Jahre bist, dann melde dich beim Kärntner Schiedsrichterkollegium, 9020 Klagenfurt, St. Ruprechter Straße 9, Tel. (0 46 3) 54 3 00-15, oder bei einem Schiedsrichter nach einem Spiel.

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SCHIEDSRICHTER DES OÖFV Biebl Klaus 4251 Sandl, Sandl 206 Tel. B 059133/4300, H 0664/88675132 Brandner Roland 4400 Steyr, Johann Puchstraße 8/7 Tel. B 07583/90500346, H 0676/885595005 Buchner Hans-Jürgen 4642 Sattledt, Wasserturmstraße 29 Tel. B 07242/78665, H 0664/4972207 Erlinger Manfred 4084 St. Agatha, Götzling 16 Tel. W 07277/27261, H 0680/1175767 Greinecker Christian 4072 Alkoven, Gstocket 1 Tel. H 0650/9876510 Dr. Haselbruner Stefan 4890 Frankenmarkt, Feldweg 22a Tel. W 07684/8031, H 0650/5128848 Ing. Heyss Maximilian 4600 Wels, Oberfeldstraße 48a Tel. H 0664/1827923 Karassek Patrick 4664 Oberweis/Laakirchen, Langthalerstraße 5 Tel. H 0699/11180170 Mag. Kitzmüller Philipp 4020 Linz, Johann-Sebastian-Bach Str. 26 Tel. H 0676/886763171 Klammer Christian 4030 Linz, Auwiesenstr. 15/1 Tel. W 0732/313489, H 0676/6201549 Leonfellner Gregor 4020 Linz, Wiener Straße 83 Tel. H 0664/1639476 Mag. (FH) Kühr Stefan 4209 Engerwitzdorf, Im Sonnendorf 8 Tel. H 0676/886763159 Oberlaber Peter 4060 Leonding, Forsthausstraße 15 Tel. H 0676/885592711 11

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Pumberger Johannes 4980 Antiesenhofen, Schärdingerstraße 31 Tel. W 07759/20172, H 0660/8162698

Grain Martin 8345 Hof bei Straden, Neusetz 13A Tel. 0664/4404807, [email protected]

Mag. Rothmann Andreas 4060 Leonding, Holzheimerstr. 21a Tel. H 0676/886763160; 0650/4420242

Hasanovic II Aldin 8054 Graz, Unterer Mühlweg 8/4 Tel. 0664/5246744, [email protected]

Mag. Schnetzer Christoph 4020 Linz, Lessingstraße 8 Tel. W 07223/89233, H 0650/9070385 Schüttengruber Clemens 4030 Linz, Vogelfängerweg 64c Tel. H 0676/3344456 Smolinski Roman 4292 Kefermarkt, Aistfeld 7 Tel. W 07947/7183, H 0650/2833685 Ing. Stangl Stefan 4663 Laakirchen, Wolfstraße 6/19 Tel. H 0676/886763189 SCHIEDSRICHTER DES STFV Adanitsch Gerd II 8430 Leibnitz, Ackergasse 2 Tel. 0676/886763001, [email protected] Baier II Julia Stefanie 8200 Gleisdorf, Ungerdorf 76/2 Tel. 0676/88992452, [email protected] Bauernfeind Gerald 8552 Eibiswald, Eibiswald 84 a/1 Tel. 0664/3269334, [email protected]

Hübler Richard, MMag. 8720 Knittelfeld, Glein 11 Tel. 0676/88944789, [email protected] Krainer Franz-Josef, Ing. 8333 Riegersburg, Altenmarkt 8a Tel. 0676/88992511, [email protected] Lamb Markus 8504 Preding, Preding 13 Tel. 0664/4063550, [email protected] Pucher Wolfgang 8010 Graz, Sackstraße 24/16 Tel. 0664/101749, [email protected] Rieberer Josef, Ing. 8734 Großlobming, Schlossweg 9 Tel. 0664/3867726, [email protected] Schuiki Gottfried 8524 Bad Gams, Hohenfeld 56 Tel. 0664/2110609, [email protected] Stainacher Robert 8850 Murau, Am Lärchberg 8a Tel. 0664/9188228, [email protected]

Birnstingl Christian 8151 Hitzendorf, Berndorf 64 Tel. 0664/1506986, [email protected]

Stockreiter Christian 8612 Tragöß, Großdorf 95 Tel. 0660/7326257, [email protected]

Brunner I Wilhelm 8181 Mitterdorf a.d.Raab, Pichl 142 Tel. 0664/2832595, [email protected]

Strasser II Klaus 8020 Graz, Wienerstraße 6 Tel. 0676/7776766, [email protected]

Ciochirca Christian-Petru 8010 Graz, Ortweinplatz 9 Tel. 0676/886763179, [email protected]

Zangerle Andreas 8020 Graz, Rankengasse 43/3 Tel. 0676/886763191, [email protected]

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BESETZUNGSREFERENTEN KÄRNTNER FUSSBALLVERBAND Reinhard Raminger Jamnigweg 28 a, 9065 Ebenthal Tel. 0676/889915270 [email protected] OBERÖSTERREICHISCHER FUSSBALLVERBAND Ferdinand Mittendorfer 4820 Bad Ischl, Kaltenbachstraße 40a Tel. 0676/885592106 [email protected] STEIRISCHER FUSSBALLVERBAND Franz Roschitz 8510 Stainz, Pichling 130 Tel. 0676/88992700 [email protected]

BEOBACHTER REGIONALLIGA MITTE 2013/2014 KÄRNTNER FUSSBALLVERBAND Gangl Hartwig Kornweg 10, 9500 Villach Tel. 0676/889911036, [email protected] Hauk Günter Tannenweg 3, 9300 Hörzendorf Tel. 0676/889911035, [email protected] Obwurzer Alois Bundesstraße 88, 9073 Lambichl Tel. 0676/889911034, [email protected] Osebitz Gottfried Hauptstraße 53, 9130 Leibsdorf Tel. 0676/889915018, [email protected] 14

Raminger Reinhard Jamnigweg 28a, 9065 Ebenthal Tel. 0676/889915270, [email protected] Zechner Franz Dr.-Richard-Canaval-Gasse 86, Klagenfurt Tel. 0664/1100377, [email protected]

OBERÖSTERREICHISCHER FUSSBALLVERBAND Baumann Siegfried 84359 Simbach a. Inn, Pfarrkirchener Straße 53 Tel. W 0049/8571924245, H 0049/15140403917 [email protected] Konsulent Brummeier Horst 4050 Traun, Steinweg 27 Tel. W 07229/72537, H 0676/886763008 [email protected] Buchner Johann 4642 Sattledt, Pollham 28 Tel. W 07244/8675, H 0664/3259010, 0676/885592128 [email protected] Faderl Wolfgang 4030 Linz, Vogelfängerweg 42 Tel. H 0676/885592130, [email protected] Finzinger Karl 4632 Pichl, Unterirrach 25 Tel. H 0676/885592105, [email protected] Finzinger Rudolf 4632 Pichl, Unterirrach 38 Tel. H 0676/885592104, [email protected] Gerner Manfred 4963 St. Peter/H., Hart 8 Tel. W 07722/64265, B 07722/808375, H 0699/11980282 [email protected] Hütter Karl 5270 Mauerkirchen, Ludwig-Kasper-Straße 3 Tel. W 07724/2118, H 0650/4257758, Fax 07724/2118 [email protected] 15

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Kerschbaummaier Kristian 4040 Linz, Franz-Kain-Weg 37 Tel. W 0732/712220, B 0732/69143574 H 0676/885595166, [email protected] Ing. Mayrhofer Martin 4040 Gramastetten, Pöstlingbergstraße 101 Tel. W 0732/736157, H 0676/885592109 [email protected] Pichler Helmut 4040 Linz, Im Bachlfeld 5 Tel. W 0664/2506171, H 0676/885592054 [email protected] Reitböck Herbert 4840 Vöcklabruck, Oberstadtgries 13/9 Tel. H 0664/5757870, [email protected] Schüttengruber Manfred 4030 Linz, Vogelfängerweg 62 Tel. B 0676/885592137, H 0676/3583580 Fax 0732/385300, [email protected] Stöbich Karl 4101 Feldkirchen/D. Lauterbachsiedlung 23 Tel. H 0676/885592110, [email protected] Wolkerstorfer Alois 4081 Hartkirchen, Hainbach 24 Tel. W 07273/8806, H 0664/73582227 Mail: [email protected] Zauner Bernhard 4102 Goldwörth, Weidenweg 6 Tel. H 0664/4233668, [email protected]

STEIRISCHER FUSSBALLVERBAND

Deller Karl, Dir. 8430 Leibnitz, M.-E.-Eschenbach-Gasse 31 Tel. 0676/88992727, [email protected] Eckhardt Wolfgang 8051 Graz, Oberbichlstraße 1 Tel. 0676/88992800, [email protected] [email protected] Hechtl Johann 8061 St. Radegund, Klöcklstraße 21 Tel. 0676/88992999, [email protected] Hudei Wilhelm 8605 Kapfenberg, P-Tunner-Gasse 7 Tel. 0699/11756905, [email protected] Kriendlhofer II Josef 8200 Gleisdorf, Wünschendorf 145 Tel. 0676/88992545, [email protected] Kump Helmut 8152 Stallhofen, Aichegg 67 Tel. 0676/88992401, [email protected] Meßner Stefan 8552 Eibiswald, Nr. 290 Tel. 0676/88676304, [email protected] Reinisch I Helmut 8573 Kainach, Nr. 144 Tel. 0676/88992444, [email protected] Reinisch II Andreas 8570 Voitsberg, Zangtaler Straße 111 Tel. 0664/2491851, [email protected] Robitsch Michael 8700 Leoben, Alma-Seidler-Straße 7 Tel. 0664/2931486, [email protected] Roschitz Franz 8510 Stainz, Pichling 130 Tel. 0676/88992700, [email protected] [email protected]

Baier I Erich 8492 Halbenrain, Halbenrain 28 Tel. 0676/88992451, [email protected]

Scherübl Günter 8112 Gratwein, O.-Krenn-Gasse 1 Tel. 0676/86640017, [email protected] [email protected]

Baumegger Martin 8020 Graz, Pflastergasse 3/1 Tel. 0664/2428182, [email protected]

Steindl Christian 8010 Graz, Keesgasse 6 Tel. 0676/88992684, [email protected]

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Bestimmungen der Regionalliga Mitte zur Durchführung einer gemeinsamen Meisterschaft der obersten Spielklassen der Landesverbände von Kärnten, Oberösterreich und Steiermark. Genehmigt vom Bundesvorstand des ÖFB nach Sitzungsbeschluss vom 17. November 1995. § 1 Vorbestimmungen Diese Richtlinien werden aufgrund des Beschlusses des Bundesvorstandes des ÖFB, vom 11. November 1992, 17. November 1995 und 23. Juni 1999, für den Bereich der Landesverbände Kärnten, Oberösterreich und Steiermark in Kraft gesetzt und ergänzen die vom ÖFB erlassenen Vorschriften und Bestimmungen für den Spielbetrieb. § 2 Begriffsbestimmungen 1. Der Bewerb führt den Namen „Meisterschaft der Regionalliga Mitte“ und ist für die hierzu qualifizierten Vereine des Kärntner Fußballverbandes (KFV), des Oberösterreichischen Fußballverbandes (OÖFV) und des Steirischen Fußballverbandes (StFV) verbindlich. 2. Die Vereine der Regionalliga Mitte gehören mit allen Rechten und Pflichten ihrem zuständigen Landesverband an, dem sie auch in allen Belangen unterstehen. Ausgenommen hiervon sind nur jene in diesen Richtlinien ausdrücklich bezeichneten Angelegenheiten des gemeinsamen Bewerbs. 3. Für teilnehmende Amateurmannschaften der Bundesligavereine gelten verbindlich die Bestimmungen über die Teilnahme von Amateurmannschaften der Bundesligavereine in den Bewerben der Landesverbände (Beschluss des Bundesvorstandes). 4. Die drei Landesverbände KFV, OÖFV und STFV delegieren zur einheitlichen Regelung des Spielbetriebes der Regionalliga Mitte Verbandsfunktionäre in die Paritätische Kommission, in welcher sie im Auftrag ihrer Verbände fungieren. 5. Es werden nachfolgend Verwaltungsstellen angegeben, die neu zu bilden sind: a) die Paritätische Kommission und b) der Spiel- und Klassenausschuss der Regionalliga Mitte. 18

6. Der Jugend- und Kontrollausschuss, der Beglaubigungsausschuss, der Straf- und Meldeausschuss und der Schiedsrichterausschuss eines jeden Landesverbandes ist auch für die Regionalliga Mitte seines Bereiches zuständig. § 3 Spiel- und Klassenausschuss 1. Zur Leitung der Meisterschaftsklasse ist ein Spiel- und Klassenausschuss zu bilden, welcher der Paritätischen Kommission untersteht. Der Spiel- und Klassenausschuss dient zur Wahrung der sportlichen und finanziellen Belange der Vereine der Regionalliga Mitte. Weiters obliegen ihm die wirtschaftlichen Belange, soweit sie den Spielbetrieb betreffen und im Nachfolgenden festgelegt werden. 2. Der Spiel- und Klassenausschuss setzt sich aus je einem bevollmächtigten Vertreter jedes der Regionalliga Mitte zugehörigen Vereines zusammen. 3. Die Vertreter sind von den Vereinen vor Beginn der Meisterschaft schriftlich namhaft zu machen. Diese müssen zur Abgabe von verbindlichen Erklärungen berechtigt sein, die durch den Verein nicht einseitig widerrufen werden können. Durch die Vereinsvertreter sind ein Obmann und ein Stellvertreter, sowie ein Schriftführer zu wählen. Der Obmann stimmt mit und dirimiert. 4. Der Obmann oder dessen Stellvertreter hat die Sitzungen nach der Sitzungsordnung des ÖFB zu leiten. Der Schriftführer hat die Verhandlungsschrift zu führen und sie nach Unterfertigung durch den Obmann an die beteiligten Verbände und Vereine zu übermitteln. 5. Dem Spiel- und Klassenausschuss obliegen die Entscheidungen in Streitigkeiten finanzieller, sportlicher oder verwaltungstechnischer Natur aus der gemeinsamen Meisterschaft zwischen den Vereinen. Er ist berechtigt, alle in diesen Bestimmungen ausdrücklich ihm zugewiesenen und festgehaltenen Angelegenheiten zu regeln. Alle anderen Angelegenheiten fallen in die Kompetenz der Paritätischen Kommission bzw. der einzelnen Landes-verbände. Dem Spiel- und Klassenausschuss obliegen insbesondere: a) Die Regelung der sich aus dem Spielbetrieb ergebenden gegenseitigen Verpflichtungen der Vereine 19

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b) Die Festsetzung der Spiel- und Ersatztermine und Beginnzeiten, sowie des Terminkalenders mit Genehmigung der Paritätischen Kommission c) Die Festsetzung der Mindesteintrittspreise d) Die Festlegung der Anzahl von Pflichteintrittskarten 6. Dem Obmann des Spiel- und Klassenausschusses, bzw. im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter, obliegen: a) Die Ansetzung von Nachtrags- und Wiederholungsspielen b) Die Durchführung der Beschlüsse der Paritätischen Kommission c) Das Recht in Ausnahmefällen ausgefallene Spiele an Wochentagen anzusetzen, um den regulären Ablauf der Meisterschaft zu gewährleisten d) die Genehmigung von Verlegungen von Einzelspielen. 7. Bei Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder ist die Beschlussfähigkeit des Spiel- und Klassenausschusses gegeben. 8. Gegen Entscheidungen des Spiel- und Klassenausschusses bzw. dessen Obmann oder Stellvertreters steht den Betroffenen der Protestweg an die Paritätische Kommission gemäß der ÖFB-Rechtspflegeordnung als zweite Instanz offen. § 4 Beglaubigungsausschuss Die Beglaubigung der Spiele der Regionalliga Mitte erfolgt durch den Beglaubigungsausschuss des Landesverbandes, in dessen Bereich das Spiel stattgefunden hat. Die Bewerbsspiele der Regionalliga Mitte gelten, sofern nicht ein Einspruch oder Protest erhoben worden ist, nach 5 Tagen als beglaubigt. § 5 Schiedsrichterbesetzung 1. Die Schiedsrichterausschüsse der drei Landesverbände haben vor Beginn der Meisterschaft eine Liste jener Schiedsrichter der Paritätischen Kommission vorzulegen, welche für Regionalligaspiele geeignet erscheinen. Diese Liste darf nicht mehr als zwölf Schiedsrichter plus die Bundesligaschiedsrichter, plus 2 Talente für die Bundesliga des betreffenden Verbandes umfassen. Bei allen Spielen der Regionalliga Mitte werden die Schiedsrichter durch Beobachter des Landesverbandes, in dessen Bereich das Spiel ausgetragen wird, beobachtet. Die Beobachtungs-berichte werden jenem Landesverband über20

mittelt, dem der amtierende Schiedsrichter angehört. 2. Spiele dürfen nicht mit Schiedsrichtern und Assistenten besetzt werden, die dem Landesverband angehören, dem die beteiligten Vereine angehören. Spiele zwischen Mannschaften des gleichen Landesverbandes sind mit Schiedsrichtern und Assistenten des zuständigen Landesverbandes zu besetzen. Bei entscheidenden Spielen kann die Paritätische Kommission Umbesetzungen vornehmen, wobei in einem solchen Falle der Schiedsrichter keinem der drei beteiligten Landesverbände angehören darf. 3. Die Schiedsrichterausschüsse der Landesverbände nehmen die namentliche Besetzung vor. 4. Die Schiedsrichteranforderung hat spätestens 14 Tage vor dem Tag, an dem das Spiel stattfindet, an den zuständigen Landesverband, dem der Schiedsrichter angehört, zu erfolgen. 5. Jene Schiedsrichter, die im Talentekader der Bundesliga geführt werden und nicht aus der Region Mitte kommen, dürfen im Austauschwege zu den derzeit gültigen Entschädigungssätzen Spiele der Regionalliga Mitte leiten. 6. Ausschlussberichte sind über das Netzwerk Fußball-Online zu erstellen. Sollte das Netzwerk Fußball-Online nicht zur Verfügung stehen, müssen Ausschlussberichte am nächsten Tag bis spätestens 12 Uhr an den federführenden Verband, das ist für die Saison 2013/2014 der Kärntner Fußballverband, per Fax 0463/54986 oder per Email: [email protected] mitgeteilt werden. Dieser muss sie an die anderen Landesverbände weiterleiten. § 6 Strafausschuss (Strafa) Die der Regionalliga Mitte zugehörigen Vereine unter-stehen dem Strafausschuss ihres zuständigen Landesverbandes. In I. Instanz ist der Strafausschuss jenes Landesverbandes zuständig, dem der Verein angehört, gegen den selbst oder dessen Funktionäre, Mitglieder oder Spieler ein Verfahren eingeleitet wird. Bei Vergehen, für die auch Zeitstrafen verhängt werden könnten, sind Sperren für Pflichtspiele auszusprechen. Berufungsinstanz ist die Paritätische Kommission als zweite Instanz. Platzsperren gelten für die in Bewerben der Landesverbände tätigen Mannschaften nicht. 21

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§ 7 Paritätische Kommission 1. Die Befugnisse der Vorstände der Landesverbände gehen in Angelegenheiten des gemeinsamen Bewerbes auf die Paritätische Kommission der Regionalliga Mitte über. Diese fungiert als zweite Instanz bei Protestfällen. In Protestfällen wird der Vorsitz von jenem neutralem Verband geführt, der am Protest nicht unmittelbar beteiligt ist. 2. Der Paritätischen Kommission untersteht in Bezug auf den Bewerb der Regionalliga Mitte der Spiel- und Klassenausschuss. 3. Die Paritätische Kommission besteht aus neun Mitgliedern, wobei jeder Landesverband drei Mitglieder stellt; diese müssen Verbandsvorstandsfunktionäre sein und werden vom jeweiligen Landesverband namhaft gemacht. Gleichzeitig wird je Landesverband ein Ersatzmann nominiert, der bei Fehlen eines Mitgliedes stimmberechtigt ist. 4. Der jeweils federführende Verband stellt den Vorsitzenden, die beiden anderen Landesverbände nominieren jeweils einen Stellvertreter. Die Federführung und die Vorsitzenden der Paritätischen Kommission wechseln in der Reihenfolge Oberösterreich, Kärnten und Steiermark ab, wobei die Funktionsperiode mit dem Spieljahr begrenzt ist. Die Paritätische Kommission ist bei Anwesenheit von sieben Mitgliedern beschlussfähig. 5. Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem: a) die Bestätigung des neutralen Platzes bei Platzsperren, b) die Aufteilung der Unkosten bei mehrmaligen Anreisen infolge Spielunfähigkeit des Platzes (höhere Gewalt), c) die Behandlung begründeter Anträge zur Ablehnung von Schiedsrichtern für Spielleitungen von Spielen der Regionalliga Mitte, jedoch vor Beginn der Meisterschaft. 6. Der Vorsitzende veranlasst die Verlautbarung der gefassten Beschlüsse durch den federführenden Verband. 7. Die Paritätische Kommission ist berechtigt, Beschlüsse des Spiel- und Klassenausschusses aufzuheben. 8. Gegen Entscheidungen der Paritätischen Kommission steht das Rechtsmittel der Berufung oder eine Beschwerde wegen Verletzung der Satzungen des ÖFB oder der im § 12 Abs. 1 lit. d) bis f) der ÖFB-Satzungen 22

angeführten Bestimmungen an den Rechtsmittelsenat des ÖFB im Wege des federführenden Verbandes zu. § 8 Finanzielle Bestimmungen 1. Die Verbandsabgabe der Vereine der Regionalliga Mitte unterliegen den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Landesverbände und sind direkt an die Landesverbände abzuführen. 2. Die Protestgebühren betragen für einen Protest gegen Entscheidungen der ersten Instanz Euro 150,– und gegen Entscheidungen der Paritätischen Kommission als zweite Instanz Euro 300,–. 3. Protestgebühren sind an den federführenden Landesverband und Geldbußen an den zuständigen Landesverband zu entrichten. 4. Schiedsrichtergebühren: a) Für die Leitung eines Spieles (SA, SO, Feiertag) erhält das Schiedsrichterteam pauschal eine Abgeltung von 510,– Euro. Bei Wochentagsspielen (Montag bis Freitag) von 544,-Euro. Bei Spielen von zwei Mannschaften aus dem gleichen Landesverband (Derbys am FR, SA, SO, Feiertag) 420,– Euro. Bei Derbys an Wochentagsterminen (Montag bis Donnerstag) 453,– Euro. b) Entschädigung für abgesagte Spiele: Bei Absagen erhalten die Schiedsrichter und Assistenten nur die halben Entschädigungssätze nach lit. a), wenn die Anreise zum Wettspielort bereits erfolgte. § 9 Medaillen, Urkunden und Fairnesspreis Für den Meister der Regionalliga Mitte stellt der Landesverband, aus dem der Verein kommt, Medaillen und Urkunden (20 Spieler, 2 Betreuer) zur Verfügung. Die Meisterehrung erfolgt durch den jeweiligen Landesverband aus dem der Meister kommt. Der Gewinner des Fairnessbewerbes erhält von jenem Landesverband, dem er angehört, Euro 700,–. § 10 Gültigkeitsdauer Die Gültigkeit dieser Bestimmungen beginnt ab der Saison 2013/2014.

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Durchführungsbestimmungen zur Meisterschaft der Regionalliga Mitte 1. Pflichttermine a) Als Pflichttermine gelten der Freitag ab 19 Uhr mit Flutlichtanlage, sowie der Freitag ab 18 Uhr ohne Flutlichtanlage, der Samstag- und Sonntagnachmittag. Für Wettspiele von Vereinen des gleichen Landesverbandes gilt auch der Sonntagvormittag (10.30 Uhr) als Pflichttermin. Bei einer Spielterminänderung betreffend den bereits festgelegten Pflichttermin, Sonntagvormittag 10.30 Uhr, ist bei Einhaltung der 14-Tage-Verlegungsfrist das Einverständnis der Gastmannschaft unbedingt erforderlich. Der jeweilige Ostermontag und der jeweilige Pfingstmontag jeden Jahres gelten als Pflichttermine. Flutlichtspiele bedingen eine vom Landesverband genehmigte Flutlichtanlage. b) Meisterschaftsspiele der beiden letzten Runden müssen am selben Tag und zur selben Beginnzeit angesetzt werden. Spiele der letzten beiden Runden können, wenn sie keinen Einfluss mehr auf Auf- oder Abstieg oder sonstige Qualifikationen haben und beide Vereine ihre Zustimmung erteilen, vom Obmann des Spielausschusses verlegt werden. c) Den Spieltermin bestimmt der platzwählende Verein durch Eintragung ins Netzwerk „Fußball Österreich Online“ gemäß den von den Verbänden vorgegebenen Fristen. Die Bekanntgabe einer Spielverlegung muss schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem Spiel an den federführenden Verband erfolgen, mittels Eintragung des neuen Spieltermins im Netzwerk, wenn der im Spielplan festgelegte Spieltermin und/oder Austragungsort vom Heimverein geändert werden soll. d) Sollte durch ORF-TV-Live-Sonntagsspiele der Bundesligamannschaft eines Amateurvereins eine Verlegung des Spieles der Amateurmannschaft dieses Bundesligavereins erforderlich sein, ist diese Verlegung spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin ohne Zustimmung des Spielpartners der Regionalliga Mitte möglich. Davon ausgenommen sind Spiele der letzten beiden Meisterschaftsrunden. e) Die reisenden Vereine haben die Anreise zu den angesetzten Meisterschaftsspielen so einzurichten, dass eine 24

rechtzeitige Ankunft am Spielort gewährleistet ist. Der reisende Verein ist für ein verspätetes Eintreffen am Spielort voll und ganz verantwortlich. f) Tritt der anreisende Verein nicht zum ausgelosten Meisterschaftsspiel an, so ist ein von der Paritätischen Kommission vor der Meisterschaft festgelegtes Pönale an den Heimverein zu zahlen (1.453,– Euro). g) In Oberösterreich gilt ein Spielverbot am Karfreitag und zu Allerheiligen. In Kärnten und der Steiermark können zu diesen Terminen Spiele von Mannschaften des KFV und des STFV gegeneinander stattfinden. Ebenso können Spiele gegen Vereine des OÖFV stattfinden, sofern diese Vereine die Zustimmung zu diesem Termin erteilen. h) Bei Spielen am Sonntagvormittag sind den Schiedsrichtern die Übernachtungskosten zu bezahlen. i) Als Pflichttermin gelten die in den Durchführungsbestimmungen festgelegten Daten. Vorverlegungen sind in beiderseitigem Einverständnis möglich. j) Dem anreisenden Verein soll ein Massagetisch zur Verfügung gestellt werden. k) Bei der Auslosung der Spielpaarungen soll darauf geachtet werden, dass in der letzten Meisterschaftsrunde keine Derbys stattfinden. l) Zwischen Pflichtspielen in nationalem Bewerben muss ein Abstand von 48 Stunden liegen, wobei die Zeitspanne von Spielbeginn bis Spielbeginn zu berechnen ist. 2. Ausfallende Termine Bei Absage eines Freitagspieles ist der darauf folgende Sonntag der Nachtragstermin. Bei Absage eines Samstagoder Sonntagspieles ist der darauf folgende Dienstag Nachtragstermin. 3. Spielabsagen § 15 – Unbenützbarkeit von Plätzen infolge Elementargewalt (Meisterschaftsregeln des ÖFB) 1. Sollte bei Spielen der Platz infolge Elementargewalt (lang andauernder Regen, Überschwemmung, Schneefall, vereister Boden, usw.) bis zu dem Termin an dem das Spiel stattzufinden hätte, voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem veranstaltenden Verein das Recht zu, das Spiel unter Angabe der Gründe rechtzeitig abzusagen. 25

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2. In diesem Fall sind rechtzeitig schriftlich (Fax oder EMail) zu verständigen: a) der Obmann des Spiel- und Klassenausschusses b) der Gegner c) der Schiedsrichter 3. Die Paritätische Kommission hat das Recht, die Stichhaltigkeit einer solchen Absage überprüfen zu lassen. Missbrauch einer solchen zieht Geldstrafe und Punkteverlust nach sich. Das Spiel ist dem Gegner mit einer Tordifferenz von 3:0 gutzuschreiben. Spielabsagen am jeweiligen Spieltag können durch den Vorsitzenden des Spiel- und Klassenausschusses, der über die Obleute und deren Stellvertreter der Schiedsrichterkollegien der Landesverbände das Spielfeld durch einen qualifizierten Schieds-richter oder Beobachter überprüfen lässt, erfolgen, wenn die Gastmannschaft noch nicht auf Anreise ist. Ebenfalls können Spielfelder bei kritischen Situationen bereits am Vortag durch einen qualifizierten Schiedsrichter oder Beobachter kommissioniert und das Spiel abgesagt werden, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. Am Spieltag bleibt grundsätzlich, mit vorher angeführter Ausnahme, gültig, dass nur der nominierte Schiedsrichter das Spiel absagen kann. 4. Einsatz junger Spieler Für die Spielsaison 2013/2014 gilt Folgendes: vier Spieler mit Geburtstag 1. Jänner 1992 oder jünger auf dem Spielbericht, wovon einer in der Grundaufstellung aufscheinen muss. Jeder Verstoß gegen diese Regelung zieht eine Strafverifizierung des Spieles nach sich. Verstöße gegen diese Regelung ziehen Sanktionen gemäß § 103 der Rechtspflegeordnung des ÖFB (Punkteverlust und Tordifferenz mit 0:3) und eine Ordnungsstrafe nach sich. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch beide Vereine wird das Meisterschaftsspiel mit 0:0 Toren und 0 Punkten strafbeglaubigt. 5. Meisterschaftsbeginn Die Paritätische Kommission beschließt auf Antrag des Spiel- und Klassenausschusses jeweils den Beginn der Herbst- und Frühjahrsmeisterschaft. Früheste Beginnzeiten (ohne Wartezeit): Vom 11. bis 31. Jänner 14.00 Uhr 26

Vom 11. bis 15. Februar 14.30 Uhr Vom 16. bis 28. Februar 15.00 Uhr Vom 11. bis 15. März 15.30 hr Vom 16. März bis Ende Normalzeit 16.00 Uhr Vom Anfang Sommerzeit bis 15. Okt. 16.15 Uhr Vom 16. Oktober bis 31. Dezember 14.00 Uhr Für Wochentagsspiele können nach Genehmigung durch den Spiel- und Klassenausschuss auch spätere Beginnzeiten angesetzt werden. 6. Schiedsrichterfragen – Onlinespielbericht Die Besetzung der Spiele erfolgt durch das Schiedsrichterreferat des jeweiligen Landesverbandes. Für die Meisterschaftsspiele der Regionalliga Mitte sind einheitlich ausnahmslos die Netzwerk-Online Spielberichte zu verwenden. Bei Ausfall des Netzwerkes ist der Spielbericht in Papierform auszufüllen. 7. Richtlinien der Regionalliga Mitte (RLM) für Sportstätten a) Allgemeines Die folgenden Richtlinien enthalten einerseits verbindliche Regelungen der RLM für die Genehmigung von Sportanlagen zur Teilnahme an der Meisterschaft der RLM, andererseits wichtige Hinweise auf allgemein gültige, verpflichtend einzuhaltende Bestimmungen. Sofern keine speziellen Bestimmungen in diesen Richtlinien enthalten sind, gelten die einschlägigen Regelungen und Empfehlungen der FIFA, UEFA und des ÖFB bzw. jene von diesen Verbänden anerkannten Normen. b) Genehmigung von Behörden Unabhängig von der Kommissionierung durch den zuständigen Landesverband müssen die Bewilligung nach dem Baugesetz und die Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz für die gegenständliche Sportanlage, als ortsfeste Betriebsstätte eingeholten werden (Baugesetz bzw. Veranstaltungsbehörde). c) Sportplatz Spielfeld: Pflichtspiele können sowohl auf natürlicher Unterlage (Rasen) als auch auf Kunstrasen ausgetragen werden. Das Kunstrasenspielfeld muss den UEFA/FIFAKriterien über Kunstrasenplätze entsprechen. Vor der Austragung von Pflichtspielen muss das Spielfeld vom 27

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zuständigen Landesverband kommissioniert und genehmigt sein. Jene Vereine, die über ein Kunstrasenspielfeld verfügen, das den UEFA-Kriterien über Kunstrasenplätze entspricht (mindestens 3. Generation mit Gummigranulatverfüllung), mit Noppensohlenschuhen bespielbar ist und vom zuständigen Landesverband gemäß den Vorschriften für die Sportstätten kommissioniert und für Pflichtspiele genehmigt wurde, können Meisterschaftsspiele auf diesem Kunstrasenspielfeld ohne Zustimmung des Spielpartners austragen. Zu Spielen bei Vereinen mit Kunstrasenplätzen müssen die Gastvereine verpflichtend Fußballschuhe für Kunstrasenplätze für ihre Spieler mitnehmen. Spielfeldgröße: Das Spielfeld muss rechtwinkelig sein. Länge: mindestens 100 m, höchstens 105 m Breite: mindestens 60 m, höchstens 68 m Maximale Spielfläche: 105 m x 68 m Fläche mit Sicherheitszonen max. 111 m x 72 m Bestehende Genehmigungen für Sportanlagen bleiben aufrecht. Durch die Paritätische Kommission der RLM kann in Sonderfällen eine Ausnahme genehmigt werden. Tore für Normspielfelder: Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Der Abstand zwischen den Innenkanten beträgt 7,32 m. Der Abstand zwischen der Unterkante der Querlatte und Boden 2,44 m. Stärke der Torstangen 10 bis 12 cm. Eckfahnen: Eckfahnen müssen mindestens 1,50 m über der Erdoberfläche sein und dürfen nach oben hin nicht spitz sein (keine Holz- oder Eisenstangen). Um jede Eckfahne ist ein Viertelkreis mit 1 m Radius im Spielfeld zu ziehen. Abstand der Barrieren von den Seitenoutlinien und Toroutlinien: Abstand der Barriere von der Seitenoutlinie bei bestehenden Anlagen mindestens 1,50 m. Bei Neuanlagen mindestens 2 m, bei den Betreuerbänken allerdings 2,50 m. Der Abstand von den Toroutlinien ist bei allen Anlagen mindestens 3 m. Sind hinter den Toren Mauern, Betonwände oder ähnliche Hindernisse ist ein Mindestabstand von 5 m notwendig. 28

Diese Regelung gilt bei Neukommissionierungen und für alle teilnehmenden Vereine ab der Saison 2012/2013. Die Barrieren haben aus festem Material (keine Ketten, Drähte oder Seile) zu bestehen. Die Werbetafeln sind so zu befestigen, dass diese nicht frei hängen und zwischen den Werbetafeln keine Zwischenräume bestehen. Markierungsmittel: Kreide, Sand, Sägespäne, Federweiß, flüssiges Mittel – keine ätzenden Mittel (z. B. Kalk) d) Betreuerbänke und technische Zone Betreuerbänke dürfen nur an einer Seitenoutlinie aufgestellt sein. Altbestand mindestens 1,50 m, Neuanlagen mindestens 2,50 m vom Spielfeldrand. Sie sollen von der Spielfeldmitte je mindestens 5 m entfernt sein. Die Bänke müssen für mindestens 8 Personen (4 m) vorgesehen werden und müssen überdacht sein. Alle Vereine müssen für einen Funktionär, einen Trainer, einen Masseur und fünf Ersatzspieler zwei Betreuerbänke für jeweils acht Plätze zur Verfügung stellen. Wenn ein Verein die örtlichen Möglichkeiten hat, kann er für maximal jeweils fünf Funktionäre und maximal fünf Ersatzspieler, sowohl für den Heim-, als auch für den Gastverein fest verankerte Sitzplätze zur Verfügung stellen, allerdings muss die Anzahl für den Heim- und den Gastverein ident sein. Eine Betreuerzone ist beidseitig jeder Betreuerbank (1 m seitlicher Abstand von der Betreuerbank und bis 1 Meter an die Seitenoutlinie heran) verpflichtend bei allen Bewerbsspielen im Rahmen der RLM zu markieren. Die Regionalligaschiedsrichter sind aufgefordert, eine schriftliche Meldung zu machen, sollten keine überdachten Betreuerbänke vorhanden, oder die Coachingzone nicht markiert sein. Bei Nichteinhaltung binnen vier Wochen nach Aufforderung durch den Landesverband überdachte Betreuerbänke zu errichten, wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von Euro 300,– verhängt. e) Gesicherter Abgang Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass sich die abgehenden Spieler und Schiedsrichter nicht mit dem Publikum kreuzen müssen. Die abgehenden Akteure nie an der Kantine vorbeigehen lassen. Ist für den Abgang ein Korridor mit Barrieren notwendig, muss dieser bei einseitigem Zugang des Publikums mindestens 3 m, bei beidseitigem Zugang mindestens 4 m breit sein. Für 29

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einen gesicherten Abgang der Spieler und Schiedsrichter vom Spielfeld zu den Kabinen haben die Vereine entsprechende Maßnahmen zu treffen (Ordnerdienst). Diese Regelung ist bei Neukommissionierungen, spätestens aber ab der Saison 2012/2013 zwingend einzuhalten. f) Erste Hilfe Im Sporthaus müssen ein fix montierter, entsprechend ausgestatteter Verbandskasten, eine Trage, eine Schiene, 2 Alufolien oder 2 Decken vorhanden sein. Eine Sanitätstasche ist kein Ersatz für den Erste-Hilfe-Kasten. g) Getränkeausschank Der Gebrauch von und die Konsumation aus Flaschen, Gläsern und Metalldosen ist im freien Sportgelände verboten. Demnach darf der Ausschank von Getränken nur in Papier- oder leichten Plastikbechern erfolgen. Es ist auch nicht gestattet, dass von Zuschauern Flaschen, Dosen oder Gläser auf die Fußballplätze mitgebracht werden. Bei Nichtbefolgung durch Kantineure und Kellner sind die veranstaltenden Vereine voll und ganz verantwortlich. Jede Übertretung wird allenfalls mit Platzsperre geahndet. h) Flutlichtanlagen Zurzeit genehmigt die Paritätische Kommission der RLM Flutlichtanlagen für Pflichtspiele mit einem Mindestwert von 150 Lux (Lux min 150). Dabei spielt die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung eine sehr wichtige Rolle. Zur Bestimmung der mittleren, horizontalen Beleuchtungsstärke ist das Spielfeld in gleich große Felder (10 m x 10 m) einzuteilen und die Beleuchtungsstärke in der Mitte jedes Feldes in ca. 20 cm Höhe zu messen. Bei Neukommissionierungen und ab der Saison 2012/2013 muss die Flutlichtanlage für Pflichtspiele in der RLM einen Mittelwert von 220 Lux (E med) erreichen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass ein höherer Mittelwert auf längere Sicht sinnvoller wäre, etwa 300 Lux. Nach Abschaltung der Flutlichtanlage muss eine notdürftige Beleuchtung möglich sein. Sowohl die Erstkommissionierung, wie auch die Kontrollkommissionierung kann auch von einem konzessionierten Unternehmen vorgenommen werden. Von diesem ist dem zuständigen Landesverband das Kommissionierungsprotokoll mit Bestätigung des Unternehmens 30

vorzulegen. Die theoretisch errechneten Werte können nicht verwendet werden, sondern nur die tatsächlich gemessenen Werte. Eine Kontrollkommissionierung muss alle drei Jahre vor Beginn der Meisterschaft oder bei vorliegenden Beschwerden erfolgen. Bestehende Genehmigungen für Flutlichtanlagen auf den Sportanlagen der RLM-Vereine bleiben aufrecht. i) Ordnerdienst Der Ordnerdienst hat bei den Meisterschaftsspielen der Regionalliga Mitte bei allen Spielen einheitlich aus neun Ordnern und einem Ordnerobmann zu bestehen. j) Musikeinspielungen Musikeinspielungen bei Spielunterbrechungen sind erlaubt. 8. Einnahmen Die Einnahmen aus sämtlichen Meisterschaftsspielen verbleiben dem platzwählenden Verein. Wurde das Spiel vom Schiedsrichter abgesagt und vom Spiel- und Klassen-ausschuss die Neuaustragung angeordnet, erhält der angereiste Verein eine Fahrtkostenentschädigung für die Hin- und Rückfahrt von Euro 1,50 pro gefahrenen Straßen-kilometer (kürzeste Route). Wird ein Wettspiel ohne Verschulden der beiden Vereine abgebrochen und für dieses Spiel eine Neuaustragung angeordnet, dann bleibt die Platzwahl gewahrt, die Nettoeinnahme ist jedoch zu teilen (Vorgang siehe Durchführungsbestimmungen für den Österr. Cup). 9. Proteste Grundsätzlich sind Proteste jeder Art vor Spielbeginn vom verantwortlichen im Spielbericht nominierten Funktionär dem Schiedsrichter gegenüber einzubringen, der diese im Spielbericht schriftlich festhalten muss. Nachträglich auftretende Protestgründe sind mit schriftlicher Anzeige beim federführenden Verband innerhalb von 7 Tagen ab dem Spieltermin geltend zu machen. Später eingebrachte Proteste sind wegen Fristüberschreitung abzuweisen. 10. Dressen Der veranstaltende Verein hat das Recht auf Dressenfarbwahl und muss den Gegner in der Verständigung davon in Kenntnis setzen. Der Gastverein ist verpflichtet, in anders31

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farbigen Dressen anzutreten. Unterlässt es der veranstaltende Verein, dem Gegner seine Dressenfarbe mitzuteilen, muss der Heimverein bei bestehender Notwendigkeit in solchen Dressenfarben antreten, die zu keiner Verwechslung Anlass geben können. Bei der Zurverfügungstellung einer Dressen-Garnitur vom Heimverein an den Gastverein sind 36,– Euro als Reinigungsgebühr an den Heimverein vor Ort zu entrichten. Jede Mannschaft darf auf der Spielkleidung in einheitlicher und diskreter Form werben. Für sämtliche Mannschaften in der Regionalliga Mitte ist die Verwendung von Rückennummern zwingend vorgeschrieben. Die Vereine sind zudem verpflichtet, auf dem Spielbericht die Spieler übereinstimmend mit der richtigen Rückennummer einzutragen. 11. Grußpflicht vor Beginn des Spieles Bei den Spielen aller Mannschaften hat vor Spielbeginn eine Begrüßung (Grußpflicht) zu erfolgen. Dazu stellen sich die Mannschaften, Schiedsrichter- und -assistenten auf dem Spielfeld in einer Linie Richtung Publikum auf und die links vom Schiedsrichter stehende Mannschaft schreitet am Schiedsrichter, den Schiedsrichterassistenten und den Spielern vorbei und reicht jedem die rechte Hand zum Gruß. Nach dem Spiel genügt die Verabschiedung durch die beiden Mannschaftskapitäne.

13. Verständigungspflicht der Verbände der Regionalliga Mitte Vereinswechsel von Spielern außerhalb der Übertrittszeit des ÖFB und die Genehmigung von Spielgemeinschaften nach dem 20. Juni des jeweiligen Jahres werden erst dann rechtswirksam, wenn die beiden anderen Landesverbände der Regionalliga Mitte innerhalb einer Woche nach der jeweiligen Entscheidung verständigt worden sind. Gegen diese Entscheidung steht den Landesverbänden das Rechtsmittel an den ÖFB-Rechtsmittelsenat zu. 14. Freiwilliges Ausscheiden Beschluss der Paritätischen Kommission vom 6. Dezember 1996, 23. Mai 2003, 15. Februar 2008 und 16. Juni 2011: Wenn ein Verein freiwillig bis zum Beginn der Meisterschaft aus der Regionalliga Mitte ausscheidet, verbleibt der bestplatzierte Absteiger in der Regionalliga Mitte. Sollte dieser absteigen wollen, ebenfalls die weiteren Absteiger nicht in der Regionalliga Mitte verbleiben wollen, erhält diesen freien Platz immer jener Landesverband, der am wenigsten Vereine in der Regionalliga Mitte hat. Sollten zwei anspruchsberechtigte Verbände gleich viele Vereine in der Regionalliga Mitte haben, erhält jener Landesverband den freien Platz, der den besser platzierten Verein in der Endtabelle der abgelaufenen Meisterschaft in der Regionalliga Mitte stellt. Der jeweilige Landesverband kann über die entsprechende Nachnominierung eigenständig entscheiden.

12. Finanzordnung Nichterscheinen zur Spielausschusssitzung: Euro 250,– Eintrittspreise (Mindestpreise): Stehplätze: Euro 7,– Sitzplätze: Euro 8,– Ermäßigte Karten: Euro 5,– Pflichtkarten: für eine Gastmannschaft 35 Stück, für zwei Mannschaften 45 Stück. Den amtierenden Schiedsrichter und Assistenten ist auf Wunsch eine Freikarte auszufolgen. Verbandsfunktionäre mit einer Begleitperson haben bei allen Spielen der Regionalliga Mitte freien Eintritt, und es sind entsprechende Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel der Kampfmannschaft: Euro 1.453,– 32

15. Besondere Regelungen bzw. Auf- und Abstiegsbestimmungen a) Die Regionalliga Mitte besteht aus 16 Vereinen der Landesverbände Kärnten, Oberösterreich und Steiermark, wobei die Meisterschaft in Hin- und Rückrunde gespielt wird. b) Die Landesligameister aus Kärnten, Oberösterreich und Steiermark steigen in die Regionalliga Mitte auf. c) Die Zahl der absteigenden Vereine ergibt sich, wenn nach Durchführung des Auf- und Abstieges aus der unteren bzw. oberen Leistungsstufe die festgesetzte Vereinszahl von 16 erreicht wird. d) Vereine, die durch Fusion oder anderen Gründen aus der Regionalliga Mitte ausscheiden, sind am Ende der Meisterschaft in der Tabelle an letzte Stelle zu setzen und 33

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wird in seinem zuständigen Landesverband gemäß dessen Bestimmungen eingeteilt. e) Bei Verzicht eines Landesmeisters auf den Aufstieg in die Regionalliga Mitte entscheidet der Vorstand des jeweiligen Landesverbandes über die Nominierung eines anderen Vereines der Landesliga. f) Wenn der Erstplatzierte, ausgenommen Amateurmannschaft eines Bundesligavereines, der aktuellen Meisterschaft der Regionalliga Mitte um keine Lizenz bei der Bundesliga ansucht oder angesucht hat, werden dem Verein nach Ablauf der aktuellen Meisterschaft 13 (dreizehn) Punkte abgezogen. Es erfolgt dadurch eine Neuberechnung der Tabelle. Dadurch rückt der Zweitplatzierte der Tabelle auf den ersten Platz vor und wird somit Meister der Regionalliga Mitte. 16. Unvorhergesehene Fälle In allen nicht vorhergesehenen Fällen entscheidet die Paritätische Kommission im Sinne der Meisterschaftsregeln des ÖFB. Für die Meisterschaft der Regionalliga Mitte gelten grundsätzlich die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die ÖFB-Rechtspflegeordnung und das ÖFB-Regulativ in der jeweils gültigen Fassung.

Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der zweit- und dritthöchsten Leistungsstufe Gültig ab 1. Juni 2013

§ 1 Grundsätzliches 1) Am Ende des Meisterschaftsjahres steigt der Tabellenzehnte der zweithöchsten Leistungsstufe in die entsprechende Regionalliga ab. 2) Der Neuntplatzierte der zweithöchsten Leistungsstufe spielt in der Relegation um den Klassenerhalt. 3) Die jeweils relegationsberechtigten Vereine der drei Regionalligen (siehe § 3) spielen in der Relegation um den Aufstieg. 4) Die Sieger der Relegation sind berechtigt, im darauffolgenden Spieljahr am Bewerb der zweithöchsten Leistungsstufe teilzunehmen. Die Verlierer der Relegation verbleiben in der Regionalliga bzw. steigen in die entsprechende Regionalliga ab. 5) Regionalligavereine, die aus der Relegation als Verlierer hervorgehen, erhalten aus den Mitteln der Bundesliga eine Einmalzahlung in der Höhe von 50.000,– Euro. 6) Relegationsberechtigt sind ausschließlich Vereine, welche für das kommende Spieljahr eine BL-Lizenz erhalten haben. 7) Vereine der höchsten oder zweithöchsten Leistungsstufe, denen für das nächste Spieljahr keine BL-Lizenz erteilt wird oder die auf die Beantragung derselben verzichten, werden an die letzten Stellen der Meisterschaftstabelle der zweithöchsten Leistungsstufe gereiht und steigen in die 3. Leistungsstufe ab. Auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesliga sowie § 4 dieser Bestimmungen wird verwiesen. § 2 Modus 1) Für die Relegation wird für drei Spieljahre ein Spielmodus ausgelost, in welchem für jedes Jahr des dreijährigen Turnus ein relegationsberechtigter Verein einer anderen Regionalliga dem Neuntplatzierten der zweithöchsten Leistungsstufe zugelost wird. Die beiden jeweils verbleibenden Regionalligavereine spielen gegeneinan-

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der. Die Auslosung erfolgt durch das ÖFB-Cupkomitee vor Beginn des ersten Spieljahres des dreijährigen Turnus. 2) Die einander zugelosten Vereine spielen gegen-einander ein Hin- und ein Rückspiel nach den ÖFB- Meisterschaftsregeln. Es kommen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zur Anwendung. § 3 Teilnahmeberechtigung der Vereine der Regionalliga an der Relegation 1) Pro Regionalliga ist – vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 – jeweils teilnahmeberechtigt an der Relegation (kurz: relegationsberechtigter Regionalligaverein): 1) a) der jeweilige Meister einer Regionalliga mit BL-Lizenz 1) b) sofern der Meister einer Regionalliga über keine BLLizenz verfügt, der zweitplatzierte Verein mit BLLizenz. 2) Erhalten weder der Erst- noch der Zweitplatzierte einer Regionalliga eine BL-Lizenz, so erlischt das Recht zur Teilnahme an der Relegation auch für die weiteren Vereine dieser Regionalliga. Vorbehalten bleiben jedenfalls die Regelungen betreffend BL-Amateur-mannschaften in Abs. 3. 3) Vereine, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen (Amateurmannschaften der Bundesligavereine), sind keinesfalls berechtigt, an der Relegation teilzunehmen. In diesem Fall rücken jeweils die nächstplatzierten Vereine der jeweiligen Regionalliga, die von einem derartigen Hindernis nicht betroffen sind, nach und sind berechtigt, an der Relegation teilzunehmen, und gelten damit als relegationsberechtigter Regionalligaverein im Sinne dieser Bestimmungen. 4) Das Recht auf Teilnahme an der Relegation ist weder durch Verzicht noch durch Vereinbarung übertragbar.

teilte Gegner automatisch in die zweithöchste Leistungsstufe auf. 2) Erhalten drei Vereine der höchsten und/oder zweithöchsten Leistungsstufe keine BL-Lizenz, so steigen diese ab und die drei relegationsberechtigten Regionalligavereine steigen direkt auf. Für den Fall, dass zusätzlich eine Regionalliga keinen relegationsberechtigten Verein stellen kann, erfolgt durch das ÖFB-Präsidium eine Wertung sämtlicher an den drei Regionalligen teilnehmenden Vereine mit BL-Lizenz (abzüglich der relegationsberechtigten Vereine) nach bzw. analog zu § 9 der Meisterschaftsregeln. Die bestplatzierten Vereine steigen nach den relegationsberechtigten Regional-ligavereinen – abhängig von der Anzahl der absteigenden Vereine – in die zweithöchste Leistungsstufe auf. Diese Entscheidung ist endgültig. 3) Kann eine Regionalliga keinen relegationsberechtigten Regionalligaverein stellen, so steigt der laut Auslosung für die Relegation zugeteilte Gegner automatisch in die zweihöchste Leistungsstufe auf bzw. verbleibt dort. 4) Können zwei Regionalligen keinen relegationsberechtigten Regionalligaverein stellen, so steigt der relegationsberechtigte Regionalligaverein der dritten Regionalliga automatisch in die zweithöchste Leistungsstufe auf und der Neuntplatzierte der zweithöchsten Leistungsstufe verbleibt in derselben. 5) Kann keine der Regionalligen einen relegationsberechtigten Regionalligaverein stellen, so verbleiben der Neunt- und der Zehntplatzierte in der zweithöchsten Leistungsstufe. Erhalten darüber hinaus ein oder mehrere Vereine der höchsten oder zweithöchsten Leistungsstufe keine BL-Lizenz, so ist nach der Regelung des Abs. 2 vorzugehen. 6) In allen weiteren Sonderfällen entscheidet das ÖFB-Präsidium endgültig.

§ 4 Sonderfälle bei Nichterteilung einer BL-Lizenz an die Regionalligameister oder an Vereine der zweithöchsten Spielklasse 1) Erhalten zwei Vereine der höchsten und/oder der zweithöchsten Leistungsstufe keine Lizenz, so steigt der dem Neuntplatzierten laut Auslosung für die Relegation zuge-

Relegation Meister der Regionalligen 2013/2014: Die Paarungen lauten: Regionalliga Mitte – 9. der Heute für Morgen Ersten Liga Regionalliga West – Regionalliga Ost (Heimspielrecht im ersten bzw. zweiten Spiel wird noch gesondert durch den ÖFB ausgelost) Spieltermine: 3. und 6. Juni 2014

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ÖFB-Richtlinien für die Regionalliga Gültig ab 1. Juli 2011

§ 1 Organisation 1) Die Regionalliga ist die dritthöchste Leistungsstufe im ÖFB. 2) Die Regionalliga wird in drei Spielgruppen geführt: a) Regionalliga Ost: Vereine des BFV, des NÖFV, des WFV; b) Regionalliga Mitte: Vereine des KFV, des OÖFV, des StFV; c) Regionalliga West: Vereine des SFV, des TFV, des VFV. 3) Eine Spielgruppe besteht aus jeweils 16 Vereinen. 4) Die beteiligten Landesverbände jeder RegionalligaSpielgruppe haben in Entsprechung der ÖFB-Bestimmungen geeignete Strukturen zu schaffen und Bestimmungen zur Durchführung des Meisterschaftsbewerbes sowie insbesondere betreffend Auf- und Abstieg von und in die 4. Leistungsstufe, zu beschließen. § 2 Geprüfter Jahresabschluss 1) Sämtliche Vereine der Regionalligen müssen bis spätestens 31. Jänner des laufenden Spieljahres in der Regionalliga einen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften geprüften Jahresabschluss per 30. Juni des Vorjahres im Wege der Geschäftsstelle des jeweiligen Landesverbandes bei der zuständigen Paritätischen Kommission/Regionalligakommission einreichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachfrist bis zum 31. März gesetzt werden. Verstreicht auch diese Frist so wird von der zuständigen Paritätischen Kommission/ Regionalligakommission eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 2.500,– bis Euro 5.000,– verhängt. Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel an den ÖFBRechtsmittelsenat zulässig. Der Rechtsmittelsenat entscheidet in letzter Instanz endgültig. Es kommen die entsprechenden Bestimmungen der ÖFB-Disziplinarordnung und der ÖFB-Satzungen zu Anwendung. 2) Im ersten Spieljahr nach dem Aufstieg in die Regionalliga sind die Vereine von der Verpflichtung des Absatz 1 befreit. 38

3) Vereine, die im Falle einer entsprechenden sportlichen Qualifikation den Aufstieg in die Bundesliga anstreben, haben bereits am 1. Dezember des laufenden Spieljahres einen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften geprüften Jahresabschluss an die Österreichische Fußball-Bundesliga zu übermitteln. In diesem Fall kommt Absatz 2 nicht zur Anwendung. § 3 Nachwuchsförderung 1) Regionalligavereine sind verpflichtet, in der Meisterschaft mindestens vier laut ÖFB-Stichtagsbestimmungen für eine U-22-Mannschaft spielberechtigte Spieler in den Spielbericht einzutragen, wobei mindestens einer in der Grundaufstellung stehen muss. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird das Spiel strafverifiziert. 2) Regionalligavereine sind verpflichtet, hinsichtlich der Führung von Nachwuchsmannschaften die Bestimmungen ihres Landesverbandes einzuhalten. § 4 Lizenzierung für die Österreichische Fußball-Bundesliga 1) Jene Regionalligavereine, die im Falle der entsprechenden sportlichen Qualifikation einen Aufstieg in die zweithöchste Leistungsstufe (2. BL) anstreben, müssen sich während des laufenden Spieljahres in der Regionalliga dem Lizenzierungsverfahren der österreichischen Fußball-Bundesliga für das darauffolgende Spieljahr unterziehen. Im Lizenzierungsverfahren finden die Bestimmungen und A-Kriterien des Bundesliga-Lizenzierungshandbuches geltend für die zweithöchste Leistungsstufe in der jeweils gültigen Fassung (kurz: BL-Lizenzkriterien) Anwendung. 2) Von den BL-Lizenzkriterien gelten im Infrastrukturbereich für Regionalligavereine die folgenden Ausnahmen: a) Die BL-Lizenzkriterien für Flutlicht müssen zum Zeitpunkt der Lizenzentscheidung erfüllt werden. b) Die BL-Lizenzkriterien betreffend Zuschauerbereiche und Spielfeldgröße müssen erst bei Beginn des Spieljahres in der zweithöchsten Leistungsstufe erfüllt werden. c) Die BL-Lizenzkriterien betreffend die Sitzplätze müssen erst ab Beginn des zweiten Spieljahres in der 39

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Bundesliga erfüllt werden. Erforderlichenfalls ist der Nachweis eines den Bestimmungen des Abs. 1 und 2 entsprechenden und ab Saisonbeginn der zu lizenzierenden Spielzeit zur Verfügung stehenden Ausweichstadions entsprechend den BL-Lizenzkriterien zu erbringen. 3) Das Lizenzierungsverfahren und die damit zusammenhängenden Überprüfungen der Regionalligavereine erfolgen durch die Gremien der Österreichischen FußballBundesliga, wobei seitens des ÖFB ein namentlich zu nennender Vertreter (und für dessen Verhinderungsfall ein namentlich zu nennender Stellvertreter) beizuziehen ist. 4) Erhält ein Regionalligaverein für das kommende Spieljahr keine Lizenz, so ist er nicht berechtigt, an der Relegation teilzunehmen und/oder aufzusteigen.

Durchführungsbestimmungen für den Relegationsbewerb zwischen der zweit- und dritthöchsten Leistungsstufe Gültig ab 1. Juli 2011

Präambel Diese Bestimmungen regeln die Durchführung der Relegation zum Aufstieg aus der dritten Leistungsstufe (Regionalliga) in die bzw. den Verbleib in der zweithöchsten Leistungsstufe (kurz: Relegation). Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung. § 1 Leitung, Organisation und Zuständigkeiten 1) Die Leitung, Durchführung und Überwachung dieses Bewerbes obliegt dem ÖFB-Komitee für Cup-Bewerbe (in der Folge kurz Cupkomitee). 2) Das Cupkomitee entscheidet in allen Angelegenheiten, soferne keine Sonderregelungen bestehen, in erster Instanz. Sämtliche vom Cupkomitee oder in Berufungsverfahren ausgesprochenen Strafen sind an den Österreichischen Fußball-Bund zu überweisen.

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3) Abgesehen von in diesen Bestimmungen gesondert geregelten Fällen steht gegen Beschlüsse des Cupkomitees den beteiligten Vereinen der schriftliche Protest an den Rechtsmittelsenat des ÖFB zu. Dieser ist binnen drei Tagen nach Zustellung der Entscheidung auszuführen und einzubringen. Die Protestgebühr beträgt Euro 250,– und verfällt bei Abweisung des Protestes zugunsten des ÖFB. Der Rechtsmittelsenat entscheidet in letzter Instanz endgültig. 4) Der Bewerb wird über „Fußball-Online“ administriert. Es obliegt dem Cupkomitee, die in diesem Zusammenhang auf Grundlage der ÖFB-Meisterschaftsregeln ergänzend zu erlassenden Regelungen zu beschließen. § 2 Bewerbsdurchführung und Spielmodus 1) Der Bewerb wird nach den Meisterschaftsregeln des ÖFB gespielt. 2) Die beiden gegeneinander gelosten Vereine spielen gegeneinander ein Hin- und ein Rückspiel. 41

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3) Der Sieger wird nach § 8 und 9 der Meisterschaftsregeln ermittelt, wobei bei gleicher Anzahl der Tore, die auswärts erzielten Tore doppelt gezählt werden. Ergibt auch diese Wertung keinen Sieger, ist im Rückspiel nach ergebnisloser Verlängerung der Sieger durch Schüsse von der Strafstoßmarke zu ermitteln. 4) Das Heimrecht ergibt sich durch die Auslosung. 5) Ein Platztausch ist nicht gestattet. 6) In außergewöhnlichen Fällen sowie aus Sicherheits- und infrastrukturellen Gründen (gemäß den infrastruk-turellen Richtlinien für den ÖFB-Cup) ist es der ÖFB-Geschäftsführung gestattet, die Austragung von Relegationsspielen im Stadion des Heimvereins zu untersagen und den Heimverein zu verpflichten, das Spiel in einem anderen Stadion auszutragen. § 3 Spielberechtigung 1) Zur Teilnahme an der Relegation ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist. Ausgenommen hiervon sind Spieler, deren Wechsel zu dem an der Relegation teilnehmenden Verein der aktuellen Sommerübertrittszeit zuzuordnen ist. 2) Die Beschränkungen des § 23 Abs. 3 der Meisterschaftsregeln finden Anwendung. 3) Es dürfen bis zu drei Spieler ausgewechselt werden. Bis zu fünf Ersatzspieler (einschließlich eines allfälligen Ersatztormannes) können vor Beginn nominiert werden und sind in die Passkontrolle einzubeziehen. Die Ersatzspieler haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Von diesen dürfen während des Spieles drei eingesetzt werden, ein Rücktausch ist nicht gestattet. § 4 Dressen Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. § 5 Termine und Beginnzeiten 1) Die Spieltage (§ 12 Abs. 4 Meisterschaftsregeln) werden durch das Cupkomitee bestimmt und sind in den Meisterschaftskalender einzubauen. Der genaue Spieltermin und der Spielort werden vom Heimverein dem Cupkomitee vorgeschlagen. Sie erhalten durch Zustim42

mung des Cupkomitees Gültigkeit. Danach hat die Eingabe in das Fußball-Online System durch den Heimverein zu erfolgen. 2) Bei der Festlegung der Spieltermine und der Beginnzeiten müssen allfällige fernsehvertragliche Verpflichtungen in Bezug auf den Spieltag zwingend berücksichtigt werden. 3) Sofern der Heimverein über eine kommissionierte Flutlichtanlage verfügt, können die Spiele auch bei Flutlicht zur Durchführung gelangen. 4) Zwischen Pflichtspielen in nationalen Bewerben müssen mindestens zwei spielfreie Tage liegen. § 6 Spielorganisation und Finanzielles 1) Für die Organisation eines Spieles ist jeweils jener der Teilnehmer verantwortlich der nach der Auslosung das Heimrecht hat. Er gilt als Veranstalter im Sinne der Meisterschaftsregeln. 2) Der Veranstalter ist für die Ballauflage während des Spiels (auch Ersatzbälle), für die notwendigen Vorkehrungen einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung sowie für die lokale Medienbetreuung zuständig. 3) Der Veranstalter behält die allfälligen Einnahmen und trägt die Kosten. 4) Die Reise und Aufenthaltskosten haben die anreisenden Teilnehmer selbst zu tragen. Kann ein Spiel wegen Schlechtwetter nicht durchgeführt werden und ist eine zweite Anreise erforderlich, so sind bei dieser der anreisenden Mannschaft die Reisekosten in der Höhe von Euro 1,30 brutto pro gefahrenen Straßenkilometer (kürzeste Route) durch den Heimverein zu ersetzen. Die Fahrtspesenvergütung unterbleibt, wenn die anreisende Mannschaft bis zum zweiten Spiel am Spielort verbleibt. Es besteht jedoch Anspruch auf einen Verpflegungskostenzuschuss (51 bis 200 km: Euro 110,–, über 200 km: Euro 220,–) gegen den Heimverein. 5) Der Veranstalter stellt beiden Mannschaften sowie dem Schiedsrichterteam ausreichend Getränke zur Verfügung. § 7 Vermarktungsrechte Sämtliche Vermarktungsrechte für den Relegationsbewerb liegen in Abstimmung mit den beteiligten Vereinen beim Österreichischen Fußball-Bund. 43

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§ 8 Beschaffenheit von Plätzen/Unbespielbarkeit 1) Die Austragung der Spiele ist nur auf kommissionierten und vom Vorstand des Landesverbandes bzw. von der Bundesliga genehmigten Sportanlagen (Natur – oder Kunstrasen) erlaubt. Für den Fall, dass die eigene Sportanlage nicht zur Verfügung steht, muss das Spiel auf einem geeigneten Platz in zumutbarer Nähe des Heimvereines ausgetragen werden. 2) Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementar-gewalten unbenutzbar, ist die ÖFB-Geschäftsstelle von der Absage zu verständigen. Der Gastverein hat für den Fall, dass er die Rechtmäßigkeit der Spielabsage durch den veranstaltenden Verein anzweifelt, das Recht, beim Cupkomitee eine Kommissionierung des Platzes durch einen Schiedsrichter zu verlangen. Sollten sich die Angaben des Heimvereines als richtig erweisen, trägt der Gastverein die Kosten der Kommissionierung. Entscheidet der Schiedsrichter, dass der Platz bespielbar ist, trägt die Kosten der Kommissionierung der Heimverein. Bei Missbrauch einer Absage entscheidet das Cupkomitee über die zu verhängende Strafe. 3) In allen anderen Fällen entscheidet ausschließlich der angeforderte Schiedsrichter über die Bespielbarkeit des Platzes. Die Kommissionierung des Platzes durch den Schiedsrichter hat mindestens 3 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin zu erfolgen. Die Pflicht zur Verständigung über eine Absage trifft jedenfalls den veranstaltenden Verein.

2) Im Falle eines Ausschlusses mittels Gelb/Roter Karte im Hinspiel ist der Spielerpass des betreffenden Spielers vom Schiedsrichter nicht einzubehalten. Der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Der betroffene Spieler ist automatisch für das Rückspiel gesperrt. Nach Ende der Relegation haben Gelb/Rote Karten keine Folgewirkung über das betreffende Spiel hinaus. 3) Im Falle von Ausschlüssen oder Anzeigen des Schiedsrichters sind die Strafinstanzen jenes Landesverbandes zuständig, denen ein durch eine reine Rote Karte ausgeschlossener oder vom Schiedsrichter angezeigter Spieler bei Meisterschaftsspielen unterliegt.

§ 9 Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme, Sanktions- und Sicherheitsmaßnahmen 1) Die Bestimmungen über das Nichtantreten richten sich nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung. 2) Die Verweigerung der Teilnahme am Relegationsbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen. 3) Das Cupkomitee ist berechtigt, als Sanktions- und/oder Sicherheitsmaßnahme den Vereinen den Verkauf oder die Weitergabe von Karten an bestimmte Personen oder bestimmte Personengruppen zu untersagen.

§ 13 Sicherheitsrichtlinien Die Sicherheitsrichtlinien für den ÖFB-Cup in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden.

§ 10 Verwarnungen und Ausschlüsse 1) Gelbe Karten aus der vorangegangenen Meisterschaft haben keine Bedeutung. Im Bewerb ausgesprochene Verwarnungen haben keine Folgewirkung. 44

§ 11 Beglaubigungen Die resultatsmäßige Beglaubigung der Spiele erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Tagen, sofern keine schriftliche Anzeige innerhalb dieser Frist an das Cupkomitee eingeht. Ein Protest gegen die automatische resultatgemäße Beglaubigung ist nicht möglich. § 12 Schiedsrichter 1) Die Schiedsrichterbesetzung und die Schiedsrichtergebühren richten sich nach der ÖFB-SchiedsrichterGebühren- und Besetzungsordnung. 2) Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, dass die von der FIFA vorgeschriebene „Technische Zone“ markiert ist.

§14 Infrastrukturelle Richtlinien Die infrastrukturellen Richtlinien für den ÖFB-Cup in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden. §15 Medienrichtlinien Die Medienrichtlinien für den ÖFB-Cup in der jeweils geltenden Fassung sind anzuwenden.

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§16 Sonstiges 1) In allen nicht ausdrücklich geregelten und unvorher-gesehenen Fällen sowie im Fall von Widersprüchen entscheidet das Cupkomitee des ÖFB. 2) Sämtliche in diesen Bestimmungen verwendeten Personenbezeichnungen sind auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden.

Bestimmungen über Kooperationsverträge Gültig ab 1. Juli 2011

§1 Anwendungsbereich Kooperationsverträge können abgeschlossen werden zwischen a) Vereinen der 1. Leistungsstufe und Vereinen der 2. Leistungsstufe b) Fußball-Akademien (AKA), die vom Landesverband geführt werden, und Vereinen der Österreichischen Fußball-Bundesliga (ÖFBL) c) Vereinen der ÖFBL und Vereinen der Regionalliga d) AKA, die über gemeldete Spieler verfügen, und Vereinen der Regionalliga. Verfügt eine AKA über keine gemeldeten Spieler, gelangt § 4 zur Anwendung.

Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Kärntner Fußballverband, St. Ruprechter Straße 9, 9020 Klagenfurt Satzherstellung und Produktion: Satz & Design Fellner, Ebentaler Straße 100, 9020 Klagenfurt, Telefon 0664/151 35 96, [email protected] 46

§ 2 Kooperationsverträge zwischen Vereinen der 1. Leistungsstufe (Stammverein) und der 2. Leistungsstufe sowie zwischen einer von einem Landesverband geführten AKA (Stammverein) und einem Verein der ÖFBL (1) Die Kooperationsspieler müssen für die U 22 spielberechtigt sein und bleiben bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet. (2) Für einen Spieler darf jeweils nur ein aufrechter Kooperationsvertrag bestehen. (3) Derartige Kooperationsverträge können während der Transferzeiten der ÖFBL abgeschlossen werden. (4) Als letzter Tag des Kooperationsvertrages gilt der 30. Juni des laufenden Spieljahres. (5) Kooperationsverträge können in der Winterübertrittszeit einvernehmlich aufgelöst und durch neue Kooperationsverträge ersetzt werden. (6) Für diese Kooperationsverträge sind ausschließlich die von der ÖFBL aufgelegten Vertragsformulare zu verwenden. Zusätzlich bedürfen Kooperationsverträge der Genehmigung der ÖFBL. (7) Für befristet freigegebene Spieler (§ 8 Abs. 5 ÖFB-Regulativ) dürfen keine Kooperationsverträge abgeschlossen werden. 47

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(8) Für die mit Kooperationsverträgen „verliehenen“ Spieler darf keine Entschädigung, welcher Art auch immer, verlangt werden. (9) Die Spieler sind sowohl für den Stamm- als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt. (10) In den Amateurmannschaften der Stammvereine dürfen diese Spieler nicht eingesetzt werden. (11) Der Stammverein ist berechtigt, pro Pflichtspieltermin einen Spieler pro Kooperationsmannschaft ohne Zustimmung, die restlichen nur mit Zustimmung der Kooperationsmannschaft anzufordern und zum Einsatz zu bringen. Eine schriftliche Anforderung muss bis spätestens zwei Tage (48 Stunden) vor dem nächsten Meisterschaftsspiel beim Kooperationsverein und durchschriftlich an die Geschäftsstelle der ÖFBL erfolgen. Finden an einem Pflichtspieltermin keine Meisterschaftsspiele des Stammvereines statt, ist eine Anforderung nicht möglich. (12) Der Abschluss eines Kooperationsvertrages gilt nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs. (13) An einem Spieltag dürfen diese Spieler nur einmal zum Einsatz kommen. (14) Die Kooperationsverträge sind zum Nachweis dem Schiedsrichter bei Vorlage des Spielerpasses beizulegen.

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(12) § 3 Kooperationsverträge zwischen Vereinen der ÖFBL oder AKA, die über gemeldete Spieler verfügen (als Stammverein) und Vereinen der Regionalliga (1) Vereine der ÖFBL dürfen pro Spieljahr bis zu zwei Spieler Kooperationsverträge mit jedem Verein der Regionalliga schließen. (2) Jeder Verein der Regionalliga darf pro Spieljahr bis zu vier Spieler (Ausnahme: U-18-Spieler) über Kooperationsverträge aus der ÖFBL zum Einsatz bringen. (3) Die Kooperationsspieler der Vereine der ÖFBL bzw. AKA der Vereine der ÖFBL müssen für die U 22 spielberechtigt sein und bleiben beim Stammverein angemeldet. (4) Die Vereine der Regionalliga können ohne zahlenmäßige Beschränkung Spieler der AKA einsetzen. 48

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(15) (16)

Spieler der ÖFBL bzw. AKA sind pro Spieljahr als Kooperationsspieler nur für einen Verein der Regionalliga spielberechtigt. Die Entscheidung über die Zurverfügungstellung eines AKA-Spielers für einen Kooperationsverein der Regionalliga obliegt dem jeweiligen sportlichen Leiter der AKA. Durch den Einsatz als Kooperationsspieler in einer Kampfmannschaft eines Vereines der Regionalliga dürfen für den AKA-Spieler keine Nachteile in Bezug auf Berufs-/Schul- und fußballspezifische Ausbildung entstehen. Derartige Kooperationsverträge können während der Transferzeiten der Landesverbände abgeschlossen werden. Als letzter Tag des Kooperationsvertrages gilt der 30. Juni des laufenden Spieljahres. Die Kooperationsverträge können in der Winterübertrittszeit einvernehmlich aufgelöst und durch neue Kooperationsverträge ersetzt werden. Für diese Kooperationsverträge sind ausschließlich die von der ÖFBL aufgelegten Vertragsformulare zu verwenden. Zusätzlich bedürfen sie der Bestätigung der Paritätischen Kommission des bewerbsführenden Landesverbandes der jeweiligen Regionalliga. Für befristet freigegebene Spieler (§ 8 Abs. 5 ÖFB-Regulativ) dürfen keine Kooperationsverträge geschlossen werden. Für die mit Kooperationsverträgen „verliehenen“ Spieler darf keine Entschädigung, welcher Art auch immer, verlangt werden. Die Spieler sind sowohl für den Verein der ÖFBL bzw. AKA sowie den Verein der Regionalliga spielberechtigt. In den Amateurmannschaften der Stammvereine dürfen diese Spieler nicht eingesetzt werden. Der Stammverein bzw. der sportliche Leiter der AKA ist berechtigt, pro Pflichtspieltermin einen Spieler pro Kooperationsmannschaft ohne Zustimmung, die restlichen Spieler nur mit Zustimmung des Kooperationsvereines, anzufordern und zum Einsatz zu bringen. 49

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Eine schriftliche Anforderung muss spätestens zwei Tage (48 Stunden) vor dem nächsten Meisterschaftsspiel beim Kooperations-verein und durchschriftlich an die Paritätische Kommission des bewerbsführenden Landesverbandes erfolgen. Finden an einem Pflichtspieltermin keine Meisterschaftsspiele des Vereines der ÖFBL bzw. AKA statt, ist eine Anforderung des Spielers nicht möglich. (17) Der Abschluss eines Kooperationsvertrages gilt nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs. (18) An einem Spieltag dürfen diese Spieler nur einmal zum Einsatz kommen. (19) Die Kooperationsverträge sind in der Regionalliga zum Nachweis dem Schiedsrichter bei Vorlage des Spielerpasses beizulegen. Der federführende Verband der jeweiligen Paritätischen Kommission hat nach der Transferzeit eine Liste aller Kooperationsspieler an alle Vereine der Regionalliga zu schicken. § 4 Ergänzende Bestimmungen für den Fall, dass für einen Spieler, für den bereits eine gesonderte Vereinbarung zwischen seinem Stammverein und einer Landesverbands-AKA, die über keine eigenen gemeldeten Spieler verfügt, besteht, ein Kooperationsvertrag gemäß § 2 oder § 3 abschlossen wird (1) Der Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen Stammverein und Kooperationsverein erfordert überdies die Zustimmung des sportlichen Leiters der AKA. (2) Der Spieler ist für die Mannschaft der AKA, seinen Stammverein und den jeweiligen Kooperationsverein spielberechtigt. (3) Für einen Spieler darf jeweils nur ein aufrechter Kooperationsvertrag bestehen, wobei die zwischen dem Stammverein und der AKA bestehende Vereinbarung nicht als Kooperationsvertrag zu werten ist. (4) Bei einer Rückforderung von AKA und Stammverein geht die Anforderung von der AKA vor.

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Bestimmungen über die Teilnahme von Amateurmannschaften der Vereine der Östereichischen Fußball-Bundesliga in den Bewerben der Landesverbände § 1 Verpflichtung zur Stellung einer Amateurmannschaft durch einen Verein der 1. Leistungsstufe (1) Die Vereine der 1. Leistungsstufe sind verpflichtet, eine Amateurmannschaft zu stellen. (2) Diese soll in der höchsten Klasse des Landesverbandes spielen. Im Einstiegsjahr kann die Amateurmannschaft auch eine Leistungsstufe darunter eingeteilt werden. Die Einteilung obliegt den Landesverbänden, doch ist eine sportlich ansprechende Lösung anzustreben. § 2 Recht zur Stellung einer Amateurmannschaft durch einen Verein der 2. Leistungsstufe (1) Die Vereine der 2. Leistungsstufe haben das Recht, eine Amateurmannschaft zu stellen. (2) Diese soll in der zweithöchsten Leistungsstufe des Landesverbandes spielen. Für Vereine der 2. Leistungsstufe soll auch einvernehmlich ein Einstieg weiter unten – je nach Leistungspotential des Vereins – möglich sein. Dies sollte bei bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Landesverbänden vereinbart werden. Bei Nennung einer Amateurmannschaft eines Vereines der 2. Leistungsstufe muss sich dieser verpflichten, mit dieser Amateurmannschaft mindestens 3 Spieljahre lang an der Meisterschaft des jeweiligen Landesverbandes teilzunehmen. § 3 Nichtteilnahme Ein Verein der 1. Leistungsstufe, der seiner Verpflichtung zur Teilnahme nicht nachkommt, hat eine Pönale von Euro 7.500,– zugunsten des betreffenden Landesverbandes zu entrichten, ein Verein der 2. Leistungsstufe eine Pönale von Euro 3.750,–, wenn er sich anmeldet und danach nicht teilnimmt. 51

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§4 Aufstiegsrecht Für die Amateurmannschaften der Vereine der Bundesliga besteht ein Aufstiegsrecht. Dieses reicht bis in die Spielklasse unterhalb jener der jeweiligen Kampfmannschaft und höchstens bis zur 3. Leistungsstufe. Die Amateurmannschaft muss zumindest eine Spielklasse unter der Kampfmannschaft spielen. Gegebenenfalls ist sie in Folge des Abstiegs der Kampfmannschaft ebenfalls zum Abstieg in eine niedrigere Spielklasse verpflichtetet. § 5 Spielberechtigung (1) In der Amateurmannschaft dürfen höchstens 4 Spieler, die nicht mehr für die U 23 spielberechtigt sind, zum Einsatz kommen bzw. am Spielbericht nominiert werden. Die Torleute sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Für die nachstehenden Einsatzregelungen ist es unerheblich, ob an einem Spieltag das Spiel der Kampfmannschaft vor oder nach dem Spiel der Amateurmannschaft stattfindet. (2) Spielt ein Spieler an einem Spieltag mehr als eine Halbzeit bzw. 45 Minuten (exkl. Nachspielzeit) in der Kampfmannschaft, so ist er a) in dem am selben Spieltag stattfindenden Spiel der Amateurmannschaft bzw. – sofern am selben Spieltag kein Spiel der Amateurmannschaft stattfindet – in dem nächsten Spiel der Amateurmannschaft b) und in dem darauf folgenden Spiel der Amateurmannschaft nicht spielberechtigt. (3) Für einen Spieler, der noch für die U 22 spielberechtigt ist, gilt die Beschränkung des Abs. 2 lit. b nicht. (4) Spielt ein Spieler in einem der letzten beiden Spiele des Meisterschaftsbewerbes der Kampfmannschaft mehr als eine Halbzeit bzw. 45 Minuten (exkl. Nachspielzeit), so ist er für die restlichen Spiele im noch laufenden Meisterschaftsbewerb der Amateurmannschaft nicht spielberechtigt. Ist der Spieler noch für die U 22 spielberechtigt, so gilt diese Beschränkung nur für den Fall, dass er mehr als eine Halbzeit bzw. 45 Minuten (exkl. Nachspielzeit) am letzten Spiel des Meisterschaftsbewerbes der Kampfmannschaft teilgenommen hat. 52

(5) Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit werden für die Frage der Spielberechtigung nach Abs. 2 und 3 die Einsätze in der Kampfmannschaft des abgebenden Vereines herangezogen. (6) Für die in diesem Paragraphen erläuterte Spielberechtigung, werden lediglich die Einsätze in der Meisterschaft herangezogen. Die Spiele bzw. Einsätze im ÖFB-Cup sind nicht in die Berechnungen mit einzubeziehen. § 6 Sonderregelung Übertrittszeit Spieler, die zwischen dem Ende der Sommerübertrittszeit für Landesverbandsvereine und dem Ende der Sommerübertrittszeit für Bundesligavereine für einen Verein der Bundesliga angemeldet werden, dürfen bis zur nächsten Übertrittszeit nur dann in deren Amateurmannschaften eingesetzt werden, wenn sie für die U 23 spielberechtigt sind. § 7 Reservemannschaften Die Amateurmannschaften der Bundesligavereine sind von der Verpflichtung, eine Reservemannschaft stellen zu müssen, befreit. Eine freiwillige Teilnahme ist jedoch möglich. § 8 Schiedsrichterkosten und Eintrittskarten Der Bundesligaverein übernimmt auch für die Auswärtsspiele der Amateurmannschaft die Kosten des Schiedsrichterteams und stellt für den Fall, dass das Spiel der Amateurmannschaft als Vorspiel zum Spiel der Kampfmannschaft des Bundesliga-Vereins stattfindet, dem Landesverbandsverein 50 Freikarten (und 2 VIP–Karten) zur Verfügung. § 9 Meldung der Amateurmannschaften Die Amateurmannschaften müssen für das jeweils kommende Spieljahr bis 30. April bei den Landesverbänden gemeldet werden, wobei mitzuteilen ist, ob auch eine Reservemannschaft teilnimmt. Mögliche Aufsteiger müssen ebenfalls bis 30. April ihre Absichtserklärung beim Landesverband deponieren. § 10 Spieltermine Die Ansetzung der Spiele gegen Amateurmannschaften an Sonntagen wird seitens des ÖFB dringend empfohlen. 53

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Abschlusstabelle der RL Mitte 2012/2013 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

LASK Linz FC Pasching SAK Klagenfurt SC Kalsdorf Villacher SV Union St. Florian USV Allerheiligen SG Austria Klagenfurt FC Gratkorn SV Wallern Union Vöcklamarkt Sturm Graz (A) SV Kapfenberg 1919 (A) SV Feldkirchen DSV Leoben Grazer AK

30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30

21 21 13 12 12 11 10 9 9 7 8 9 8 5 3 0

7 5 10 9 9 6 8 10 9 15 11 6 7 10 12 30

2 4 7 9 9 13 12 11 12 8 11 15 15 15 15 0

75:15 64:19 54:48 62:48 46:40 34:37 46:52 40:48 50:53 24:31 38:46 35:49 29:49 36:69 32:61 0:0

68 66 47 43 43 37 36 35 34 34 33 31 29 23 19 0

Top-10-Torjäger 2012/2013 1. Radovan Vujanovi 2. Daniel Sobkova 3. Darijo Bišcan Marco Heil Armend Spre o 6. Manuel Gerner 7. Casanova Tadej Trdina Kevin Vaschauner 10. Thomas Hirschhofer Marco Reich

LASK Linz 32 FC Pasching 22 SAK Klagenfurt 16 SC Kalsdorf 16 USV Allerheiligen 16 Union Vöcklamarkt 14 FC Pasching 12 SC Kalsdorf 12 SV Feldkirchen 12 Kapfenberger SV 1919 (A) 11 Villacher SV 11

(3) (4) (0) (2) (2) (0) (0) (1) (0) (3) (0)

Zuschauerstatistik 2012/2013 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

54

Mannschaft Summe Grazer AK 10.852 LASK Linz 19.967 Union Vöcklamarkt 11.450 FC Pasching 10.700 SG Austria Klagenfurt 9.350 SV Wallern 7.534 Villacher SV 6.950 SC Kalsdorf 5.573 SV Feldkirchen 5.800 DSV Leoben 5.697 SAK Klagenfurt 4.650 USV Allerheiligen 4.673 Union St. Florian 4.458 FC Gratkorn 4.100 Sturm Graz (A) 3.384 Kapfenberger SV 1919 (A) 3.443 insgesamt 118.581

Spiele 6 14 14 14 15 15 15 14 15 15 14 15 15 14 14 15 224

Schnitt 1.809 1.426 1.818 1.764 1.623 1.502 1.463. 1.398 1.387 1.380 1.332 1.312 1.297 1.293 1.242 1.230 1.529

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Spieltermine – Regionalliga Mitte 2013/14 1. Runde Fr, 02.08.2013 Fr, 02.08.2013 Fr, 02.08.2013 Fr, 02.08.2013 Fr, 02.08.2013 Fr, 02.08.2013 Sa, 03.08.2013 Sa, 03.08.2013

19:00 19:00 19:00 19:00 19:00 19:00 18:30 19:00

2. Runde Fr, 09.08.2013 Fr, 09.08.2013 Fr, 09.08.2013 Fr, 09.08.2013 Fr, 09.08.2013 Sa, 10.08.2013 So, 11.08.2013 So, 11.08.2013

19:00 Kalsdorf – Allerheiligen 19:00 Austria Klagenfurt – St. Florian 19:00 Wallern – KSV Amateure 19:00 Pasching – Vorwärts Steyr 19:00 BW Linz – Lafnitz 18:00 SAK – LASK Linz 16:00 WAC Amat. – Vöcklamarkt 16:00 Sturm Graz Amateure – VSV

3. Runde Fr, 16.08.2013 Fr, 16.08.2013 Fr, 16.08.2013 Fr, 16.08.2013 Sa, 17.08.2013 Sa, 17.08.2013 Sa, 17.08.2013 Sa, 17.08.2013

19:00 19:00 19:00 19:00 18:00 18:30 18:30 19:00

Kalsdorf – Sturm Graz Amateure Allerheiligen – BW Linz Vorwärts Steyr – Wallern St. Florian – SAK WAC Amat. – LASK Linz Vöcklamarkt – VSV KSV Amateure – Austria Klagenfurt Lafnitz – Pasching

Allerheiligen – Sturm Graz Amateure Vorwärts Steyr – BW Linz LASK Linz – Austria Klagenfurt Vöcklamarkt – SAK VSV – WAC Amat. KSV Amateure – Pasching St. Florian – Wallern Lafnitz – Kalsdorf

4. Runde Di, 13.08.2013 Di, 20.08.2013 Di, 20.08.2013 Di, 20.08.2013 Di, 20.08.2013 Di, 20.08.2013 Di, 20.08.2013 Di, 20.08.2013

19:00 Pasching – St. Florian 18:00 Kalsdorf – Vorwärts Steyr 18:00 SAK – VSV 18:30 Austria Klagenfurt – Vöcklamarkt 19:00 Allerheiligen – Lafnitz 19:00 Wallern – LASK Linz 19:00 BW Linz – KSV Amateure 19:00 Sturm Graz Amateure – WAC Amat.

5. Runde Fr, 23.08.2013 Fr, 23.08.2013 Fr, 23.08.2013 Sa, 24.08.2013 Sa, 24.08.2013 Sa, 24.08.2013 Sa, 24.08.2013 So, 25.08.2013

19:00 19:00 19:00 18:00 18:00 18:30 19:00 17:00

56

St. Florian – BW Linz Vöcklamarkt – Wallern WAC Amat. – SAK Vorwärts Steyr – Allerheiligen VSV – Austria Klagenfurt KSV Amateure – Kalsdorf Lafnitz – Sturm Graz Amateure LASK Linz – Pasching

6. Runde Fr, 30.08.2013 Fr, 30.08.2013 Fr, 30.08.2013 Fr, 30.08.2013 Fr, 30.08.2013 Sa, 31.08.2013 Sa, 31.08.2013 So, 01.09.2013

18:30 Austria Klagenfurt – WAC Amat. 19:00 Kalsdorf – St. Florian 19:00 Allerheiligen – KSV Amateure 19:00 Wallern – VSV 19:00 BW Linz – LASK Linz 16:15 Sturm Graz Amateure – SAK 19:00 Lafnitz – Vorwärts Steyr 15:00 Pasching – Vöcklamarkt

7. Runde Fr, 06.09.2013 Fr, 06.09.2013 Sa, 07.09.2013 Sa, 07.09.2013 Sa, 07.09.2013 Sa, 07.09.2013 Sa, 07.09.2013 So, 08.09.2013

19:00 19:00 16:15 17:00 17:00 17:00 18:00 17:00

8. Runde Fr, 13.09.2013 Fr, 13.09.2013 Fr, 13.09.2013 Fr, 13.09.2013 Fr, 13.09.2013 Sa, 14.09.2013 Sa, 14.09.2013 So, 15.09.2013

19:00 Kalsdorf – Vöcklamarkt 19:00 Allerheiligen – LASK Linz 19:00 Wallern – SAK 19:00 Pasching – WAC Amat. 19:00 BW Linz – VSV 17:00 Vorwärts Steyr – KSV Amateure 19:00 Lafnitz – St. Florian 16:00 Sturm Graz Amateure – Austria Klagenfurt

9. Runde Fr, 20.09.2013 Fr, 20.09.2013 Fr, 20.09.2013 Fr, 20.09.2013 Sa, 21.09.2013 Sa, 21.09.2013 Sa, 21.09.2013 Sa, 21.09.2013

19:00 19:00 19:00 19:00 16:00 16:15 17:00 17:00

10. Runde Fr, 27.09.2013 Fr, 27.09.2013 Fr, 27.09.2013 Fr, 27.09.2013 Sa, 28.09.2013 Sa, 28.09.2013 Sa, 28.09.2013 So, 29.09.2013

19:00 Kalsdorf – WAC Amat. 19:00 Allerheiligen – VSV 19:00 Pasching – Austria Klagenfurt 19:00 BW Linz – SAK 17:00 Vorwärts Steyr – LASK Linz 17:00 KSV Amateure – St. Florian 19:00 Lafnitz – Vöcklamarkt 16:00 Sturm Graz Amateure – Wallern

Vöcklamarkt – BW Linz WAC Amat. – Wallern Vorwärts Steyr – Sturm Graz Amateure KSV Amateure – Lafnitz VSV – Pasching SAK – Austria Klagenfurt St. Florian – Allerheiligen LASK Linz – Kalsdorf

St. Florian – Vorwärts Steyr LASK Linz – Lafnitz Vöcklamarkt – Allerheiligen WAC Amat. – BW Linz VSV – Kalsdorf Austria Klagenfurt – Wallern KSV Amateure – Sturm Graz Amateure SAK – Pasching

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16. Runde Fr, 08.11.2013 Sa, 09.11.2013 Sa, 09.11.2013 Sa, 09.11.2013 Sa, 09.11.2013 Sa, 09.11.2013 Sa, 09.11.2013 Sa, 09.11.2013

18:30 LASK Linz – WAC Amat. 14:00 Sturm Graz Amateure – Kalsdorf 14:00 Pasching – Lafnitz 14:00 Wallern – Vorwärts Steyr 14:00 Austria Klagenfurt – KSV Amateure 14:00 SAK – St. Florian 14:00 VSV – Vöcklamarkt 15:30 BW Linz – Allerheiligen

18:00 Sturm Graz Amateure – Pasching 18:30 Kalsdorf – Austria Klagenfurt 19:00 Allerheiligen – SAK 15:00 KSV Amateure – Vöcklamarkt 16:00 Vorwärts Steyr – VSV 16:00 BW Linz – Wallern 17:00 St. Florian – LASK Linz 18:00 Lafnitz – WAC Amat.

17. Runde Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014 Sa, 08.03.2014

15:00 15:30 15:30 15:30 15:30 15:30 15:30 15:30

13. Runde Fr, 18.10.2013 Fr, 18.10.2013 Fr, 18.10.2013 Fr, 18.10.2013 Sa, 19.10.2013 Sa, 19.10.2013 Sa, 19.10.2013 So, 20.10.2013

18:30 19:00 19:00 19:00 14:00 15:00 15:30 16:00

18. Runde Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014 Sa, 15.03.2014

15:30 Sturm Graz Amateure – Allerheiligen 15:30 Kalsdorf – Lafnitz 15:30 BW Linz – Vorwärts Steyr 15:30 Pasching – KSV Amateure 15:30 Wallern – St. Florian 15:30 Austria Klagenfurt – LASK Linz 15:30 SAK – Vöcklamarkt 15:30 WAC Amat. – VSV

14. Runde Fr, 25.10.2013 Fr, 25.10.2013 Fr, 25.10.2013 Fr, 25.10.2013 Fr, 25.10.2013 Sa, 26.10.2013 Sa, 26.10.2013 So, 27.10.2013

18:30 LASK Linz – Vöcklamarkt 19:00 Kalsdorf – Pasching 19:00 Allerheiligen – Wallern 19:00 Vorwärts Steyr – SAK 19:00 St. Florian – VSV 15:00 KSV Amateure – WAC Amat. 18:00 Lafnitz – Austria Klagenfurt 15:00 Sturm Graz Amateure – BW Linz

19. Runde Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014 Sa, 22.03.2014

15:00 16:00 16:00 16:00 16:00 16:00 16:00 16:00

15. Runde Sa, 02.11.2013 Sa, 02.11.2013 Sa, 02.11.2013 Sa, 02.11.2013 Sa, 02.11.2013 Sa, 02.11.2013 Sa, 02.11.2013 So, 03.11.2013

14:00 14:00 14:00 14:30 15:30 16:00 16:00 16:00

20. Runde Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014 Sa, 29.03.2014

16:00 Sturm Graz Amateure – Lafnitz 16:00 Allerheiligen – Vorwärts Steyr 16:00 Kalsdorf – KSV Amateure 16:00 BW Linz – St. Florian 16:00 Pasching – LASK Linz 16:00 Wallern – Vöcklamarkt 16:00 Austria Klagenfurt – VSV 16:00 SAK – WAC Amat.

11. Runde Fr, 04.10.2013 Fr, 04.10.2013 Fr, 04.10.2013 Sa, 05.10.2013 Sa, 05.10.2013 Sa, 05.10.2013 Sa, 05.10.2013 So, 06.10.2013

19:00 19:00 19:00 16:00 16:00 16:00 16:15 16:00

12. Runde Fr, 11.10.2013 Fr, 11.10.2013 Fr, 11.10.2013 Sa, 12.10.2013 Sa, 12.10.2013 Sa, 12.10.2013 Sa, 12.10.2013 Sa, 12.10.2013

58

St. Florian – Sturm Graz Amateure LASK Linz – KSV Amateure Vöcklamarkt – Vorwärts Steyr VSV – Lafnitz SAK – Kalsdorf Wallern – Pasching Austria Klagenfurt – BW Linz WAC Amat. – Allerheiligen

LASK Linz – Sturm Graz Amateure Vöcklamarkt – St. Florian Wallern – Kalsdorf Pasching – BW Linz Austria Klagenfurt – Allerheiligen VSV – KSV Amateure SAK – Lafnitz WAC Amat. – Vorwärts Steyr

VSV – LASK Linz Austria Klagenfurt – Vorwärts Steyr Pasching – Allerheiligen SAK – KSV Amateure BW Linz – Kalsdorf Vöcklamarkt – Sturm Graz Amateure Wallern – Lafnitz WAC Amat. – St. Florian

VSV – Sturm Graz Amateure Allerheiligen – Kalsdorf Vöcklamarkt – WAC Amat. LASK Linz – SAK St. Florian – Austria Klagenfurt KSV Amateure – Wallern Vorwärts Steyr – Pasching Lafnitz – BW Linz

VSV – SAK Vorwärts Steyr – Kalsdorf Lafnitz – Allerheiligen Vöcklamarkt – Austria Klagenfurt LASK Linz – Wallern St. Florian – Pasching KSV Amateure – BW Linz WAC Amat. – Sturm Graz Amateure

59

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26. Runde Fr, 09.05.2014 Fr, 09.05.2014 Fr, 09.05.2014 Sa, 10.05.2014 Sa, 10.05.2014 Sa, 10.05.2014 Sa, 10.05.2014 Sa, 10.05.2014

19:00 Allerheiligen – WAC Amat. 19:00 Kalsdorf – SAK 19:00 BW Linz – Austria Klagenfurt 16:15 Sturm Graz Amateure – St. Florian 16:15 Vorwärts Steyr – Vöcklamarkt 16:15 Pasching – Wallern 17:00 KSV Amateure – LASK Linz 19:00 Lafnitz – VSV

16:15 Sturm Graz Amateure – Vorwärts Steyr 16:15 Lafnitz – KSV Amateure 16:15 Allerheiligen – St. Florian 16:15 Kalsdorf – LASK Linz 16:15 BW Linz – Vöcklamarkt 16:15 Pasching – VSV 16:15 Wallern – WAC Amat. 16:15 Austria Klagenfurt – SAK

27. Runde Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014 Di, 13.05.2014

18:00 18:00 18:00 18:00 18:00 18:00 18:00 19:00

23. Runde Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014 Sa, 19.04.2014

16:00 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15

28. Runde Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014 Sa, 17.05.2014

16:15 Sturm Graz Amateure – LASK Linz 16:15 St. Florian – Vöcklamarkt 16:15 KSV Amateure – VSV 16:15 Vorwärts Steyr – WAC Amat. 16:15 Lafnitz – SAK 16:15 Allerheiligen – Austria Klagenfurt 16:15 Kalsdorf – Wallern 16:15 BW Linz – Pasching

24. Runde Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014 Sa, 26.04.2014

16:15 Sturm Graz Amateure – KSV Amateure 16:15 Vorwärts Steyr – St. Florian 16:15 Lafnitz – LASK Linz 16:15 Allerheiligen – Vöcklamarkt 16:15 Kalsdorf – VSV 16:15 BW Linz – WAC Amat. 16:15 Pasching – SAK 16:15 Wallern – Austria Klagenfurt

29. Runde Fr, 23.05.2014 Fr, 23.05.2014 Fr, 23.05.2014 Fr, 23.05.2014 Fr, 23.05.2014 Fr, 23.05.2014 Fr, 23.05.2014 Sa, 24.05.2014

16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 19:00 18:00

25. Runde Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014 Sa, 03.05.2014

16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 17:00

30. Runde Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014 Fr, 30.05.2014

18:00 Sturm Graz Amateure – Vöcklamarkt 18:00 LASK Linz – VSV 18:00 St. Florian – WAC Amat. 18:00 KSV Amateure – SAK 18:00 Vorwärts Steyr – Austria Klagenfurt 18:00 Lafnitz – Wallern 18:00 Allerheiligen – Pasching 18:00 Kalsdorf – BW Linz

21. Runde Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014 Sa, 05.04.2014

16:00 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15 16:15

22. Runde Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014 Sa, 12.04.2014

60

VSV – Wallern St. Florian – Kalsdorf KSV Amateure – Allerheiligen Vorwärts Steyr – Lafnitz WAC Amat. – Austria Klagenfurt Vöcklamarkt – Pasching LASK Linz – BW Linz SAK – Sturm Graz Amateure

VSV – BW Linz Vöcklamarkt – Kalsdorf LASK Linz – Allerheiligen St. Florian – Lafnitz KSV Amateure – Vorwärts Steyr SAK – Wallern WAC Amat. – Pasching Austria Klagenfurt – Sturm Graz Amateure

WAC Amat. – Kalsdorf Vöcklamarkt – Lafnitz LASK Linz – Vorwärts Steyr St. Florian – KSV Amateure Austria Klagenfurt – Pasching SAK – BW Linz Wallern – Sturm Graz Amateure VSV – Allerheiligen

Austria Klagenfurt – Kalsdorf SAK – Allerheiligen WAC Amat. – Lafnitz Vöcklamarkt – KSV Amateure LASK Linz – St. Florian Wallern – BW Linz Pasching – Sturm Graz Amateure VSV – Vorwärts Steyr

Pasching – Kalsdorf Wallern – Allerheiligen Austria Klagenfurt – Lafnitz SAK – Vorwärts Steyr WAC Amat. – KSV Amateure Vöcklamarkt – LASK Linz BW Linz – Sturm Graz Amateure VSV – St. Florian

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