Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328

Studienordnung für den Teilstudiengang Biologie für das Lehramt an Gymnasien mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 21. Januar 1998 Gemäß § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes hat der Fachbereich Biologie der Philipps-Universität Marburg die folgende Studienordnung erlassen. §1 Geltungsbereich Diese Studienordnung orientiert über einen sinnvollen Aufbau des Teilstudiengangs ”Biologie für das Lehramt an Gymnasien” (im folgenden kurz als ”Biologie (Lehramt)” bezeichnet) sowie über die gestellten Anforderungen und soll dadurch Planung und Durchführung des Studiums erleichtern. Sie regelt Ziel, Aufbau und Gliederung des Studiums auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233), der Ordnung der Schulpraktika im Rahmen der schulpraktischen Studien der Studierenden des Lehramts an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 6. Oktober 1997 (StAnz.45/1997, S. 3427) sowie der Zwischenprüfungsordnung der Philipps-Universität für Studierende des Lehramts an Gymnasien in den jeweils gültigen Fassungen. §2 Studiendauer Der Fachbereich Biologie stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das den Studierenden ermöglicht, nach vier Semestern die Zwischenprüfung abzulegen und sich nach weiteren vier Semestern zur fachwissenschaftlichen Prüfung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu melden. §3 Studienbeginn Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. §4 Studienvoraussetzungen Über die Hochschulzugangsberechtigung oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung hinaus bestehen keine weiteren Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums der Biologie (Lehramt). Von den Studierenden wird ein besonderes naturwissenschaftliches Interesse erwartet. Studierende, die Chemie (Lehramt) nicht als weiteres Fach wählen, müssen sich zusätzlich chemisches Grundlagenwissen erwerben. Es ist für die Vermittlung biologischer Zusammenhänge in der Schule unerlässlich. §5 Ziele und Inhalte des Studiengangs (1) Der Studiengang Biologie (Lehramt) soll die für die Ausübung des Lehrerberufs an Gymnasien erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln sowie die Einbettung der Biologie in ihr ethisches Umfeld, die Auswirkungen der Biologie auf die Gesellschaft und die Zusammenhänge zwischen Mensch und Umwelt bewusst machen.

(2) Dazu gehören folgende Lehrinhalte: (a) im fachwissenschaftlichen Bereich

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 A Allgemeine Biologie 1. Evolution 2. Grundlagen der Genetik 3. Allgemeine Ökologie, Naturschutz und Umwelt 4. Entwicklungsbiologie 5. Grundkenntnisse einheimischer Tier- und Pflanzenarten B Botanik 1. Anatomie, Morphologie und Systematik der Pflanzen 2. Grundlagen der Physiologie der Pflanzen 3. Pilze, Bakterien, Viren, einschließlich Aspekte der Mikrobiologie C Zoologie 1. Funktionelle Organisation ausgewählter Tierstämme und Systematik 2. Grundlagen der Physiologie der Tiere 3. Verhalten D Humanbiologie 1. Herkunft und Stellung des Menschen 2. Funktionelle Morphologie der Organsysteme 3. Fortpflanzung und Entwicklung 4. Humangenetik 5. Gesundheit und Krankheit, Immunbiologie 6. Biologische Aspekte menschlichen Verhaltens (b) im fachdidaktischen Bereich A Theorie und Begriffsgeschichte in der Biologie B Didaktik des Biologieunterrichts C Lehrpläne für den Biologieunterricht D Methoden, Medien und Arbeitsweisen (einschließlich außerschulisches Lernen) E Ethische und gesellschaftliche Aspekte der modernen Biologie einschließlich Natur- und Umweltschutz F Sexualerziehung und Gesundheitserziehung Die genannten Lehrinhalte entsprechen den in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter (Gymnasium, Fach Biologie) aufgeführten Prüfungsbereichen. Sie werden in den Lehrveranstaltungen gemäß Anhang I im Grundstudium eingeführt und im Hauptstudium vertieft und erweitert. §6 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium von vier Semestern Dauer. Voraussetzung für ein erfolgreiches Hauptstudium ist die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums und das Bestehen der Zwischenprüfung. (2) Das Grundstudium umfasst einen Pflichtbereich von 38 Semesterwochenstunden, von denen 18 Semesterwochenstunden auf Vorlesungen und 20 Semesterwochenstunden auf Praktika, Übungen, Kurse und Exkursionen entfallen. (3) Das Hauptstudium umfasst im Pflicht- und Wahlpflichtbereich 34 Semesterwochenstunden, von denen 11 Semesterwochenstunden auf Vorlesungen und 23 Semesterwochenstunden auf Kurse, Praktika, Übungen, Seminare und Exkursionen entfallen. Werden die schulpraktischen Studien im Fach Biologie absolviert, so kommen 6 Semesterwochenstunden hinzu.

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 (4) Der zeitliche Umfang der einzelnen Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs ist im Studienplan (Anhang I) festgelegt. Die hier in Verbindung mit den §§ 7 und 8 näher beschriebenen Lehrveranstaltungen stellen die unverzichtbaren Grundlagen des Biologiestudiums für das Lehramt an Gymnasien dar. Zur Vertiefung wird die Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studierenden empfohlen. (5) In Ergänzung zu dem in den Vorlesungen und Seminaren vermittelten theoretischen Wissen bilden die Kurse, Praktika und Übungen - dem Charakter der Biologie als experimenteller Wissenschaft entsprechend - einen besonders wichtigen Teil des Studiums. Exkursionen vermitteln den Studierenden die für den Lehrerberuf notwendigen Fähigkeiten und verhelfen ihnen zu einem Überblick über die komplexen Zusammenhänge in der freien Natur. §7 Inhalte des Grundstudiums (1) Der wesentliche Bestandteil dieses Studienabschnitts ist der Erwerb grundlegender Kenntnisse in den Teilgebieten Allgemeine Biologie, Botanik, Zoologie und Humanbiologie. Dazu treten die für das Verständnis der Biologie unerlässlichen Grundlagen in Chemie. (2) In Kursen, Praktika, Übungen und Exkursionen werden neben den Lehrinhalten einfache Methoden für die beschreibende Untersuchung von Lebewesen vermittelt. Die Lehrinhalte sind in Anhang II genannt. §8 Inhalte des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium dient unter Einbeziehung der fachdidaktischen Aspekte der Vertiefung im Studienfach Biologie. Physiologische Aspekte erweitern die im Grundstudium erworbenen morphologischen und anatomischen Kenntnisse von Tieren und Pflanzen. Die Humanbiologie wird unter anderem im Bereich der Entwicklungs- und Immunbiologie fortgeführt und vertieft. Die Lehrinhalte sind in Anhang II genannt. (2) Die naturwissenschaftliche Vorgehensweise und das experimentelle Arbeiten übt die für den Lehrerberuf notwendige Fähigkeit, Themengebiete selbständig zu erarbeiten und zu strukturieren. (3) Der Fortgeschrittenen-Bereich dient der Erarbeitung schulnaher Versuche oder der Vertiefung biologischer Zusammenhänge und ermöglicht auf diese Weise interessensspezifische Schwerpunktsetzungen, auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Hausarbeit. Im Fortgeschrittenen-Bereich sind die Veranstaltungen frei wählbar. Außerdem sind je zwei ganztägige Exkursionen in Botanik und Zoologie nachzuweisen. -Praktika für schulnahe Versuche: Hier werden experimentelle Inhalte des Biologieunterrichts anhand geeigneter Demonstrationsversuche geübt. -Praktika für Fortgeschrittene: Um der Vielfalt der Biologie gerecht zu werden, wird das Basiswissen des Grundstudiums in einem Praktikum für Fortgeschrittene, das aus dem Angebot der Fachgebiete frei wählbar ist, ergänzt. Die Teilnahme ermöglicht gleichzeitig den Einblick in ein Forschungsgebiet des Fachbereichs und befähigt die Studierenden zur Mitarbeit an der Lösung wissenschaftlicher Probleme. Die Teilnahme an mehreren Praktika wird empfohlen. -Ganztägige Exkursionen: In der Zoologie und Botanik sind je zwei ganztägige Exkursionen erforderlich. Statt an eintägigen kann auch an mehrtägigen Exkursionen teilgenommen werden. (4) Während des Hauptstudiums erfolgen die schulpraktischen Studien zweiter Praktikumsabschnitt, die wahlweise in einem der beiden Unterrichtsfächer absolviert werden. Sie dienen der Planung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtseinheiten

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 unter fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Gesichtspunkten. Werden sie im Fach Biologie abgeleistet, bestehen die Vorbereitungs- und Begleitveranstaltung aus dem fachdidaktischen Seminar und dem vierstündigen Seminar ”Schulpraktische Studien”. Beide Seminare gehen auf die Grundlagen und Ziele des Biologieunterrichts in der Schule ein. §9 Leistungsnachweise (1) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Studienfach Biologie (Lehramt) sind folgende vier Leistungsnachweise zu erbringen. 1. Botanisches Anfängerpraktikum und Kurs Pilze, Bakterien, Moose, Algen und Farne 2. Botanische Bestimmungsübungen und Exkursionen 3. Zoologisches Anfängerpraktikum und Kurs Biologie der Wirbeltiere und des Menschen 4. Zoologische Bestimmungsübungen und Exkursionen (2) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach Biologie sind - zusätzlich zu den Anforderungen für die Zwischenprüfung - folgende fünf Leistungsnachweise zu erbringen: 1. Tierphysiologischer Kurs* und Pflanzenphysiologischer Kurs (*alternativ: tierverbrauchsfreier Grundkurs Physiologie) 2. Kurs Grundlagen der Genetik und Humangenetik 3. Ökologischer Kurs mit Exkursionen 4. Fortgeschrittenen-Bereich: Praktikum für schulnahe Versuche oder Praktikum für Fortgeschrittene; außerdem 4 ganztägige Exkursionen 5. Schulpraktische Studien zweiter Praktikumsabschnitt und fachdidaktisches Seminar (Falls die schulpraktischen Studien nicht im Fach Biologie gewählt werden, ist nur das fachdidaktische Seminar erforderlich.) (3) Für die Vergabe der Leistungsnachweise können neben der regelmäßigen und aktiven Teilnahme eine oder mehrere der folgenden Leistungskriterien herangezogen werden: Schriftliche oder mündliche Einzelwertung; Planung und Auswertung experimenteller Arbeiten im Labor oder im Freiland; Bearbeitung von Objekten und deren wissenschaftliche Interpretation mit den in der Lehrveranstaltung benutzten Hilfsmitteln; Berichte über Geländepraktika (Exkursionen); Aufarbeitung, Zusammenfassung und Problematisierung von wissenschaftlicher Literatur; Regelmäßige und in nennenswertem Umfang erfolgreiche schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen; Gruppenarbeiten, bei denen der individuelle Anteil der Arbeit des Einzelnen nachprüfbar erkennbar sein muss. Diese Auflistung umfasst eine Auswahl und schließt andere Arten der Leistungsüberprüfung nicht aus. Die Art der Leistungskontrolle wird jeweils zu Beginn der Veranstaltung von den Lehrenden bekannt gegeben. (4) Genügt die erbrachte Leistung nicht den Anforderungen, so kann sie zweimal wiederholt werden, davon eine Wiederholung bis zum Beginn des folgenden Semesters. Bei Nichtbestehen im zweiten Wiederholungsfall muss die Lehrveranstaltung erneut absolviert werden. § 10 Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Die Anerkennung und Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen regelt der Vorsitzende des Ausschusses für die Zwischenprüfung bzw. das Wissenschaftliche Prüfungsamt für das Lehramt an Gymnasien der Philipps-Universität Marburg.

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 §11 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung steht eine Beauftragte oder ein Beauftragter des Fachbereichs Biologie zur Verfügung. Der Name kann dem Vorlesungsverzeichnis und Anschlägen entnommen werden. Darüber hinaus stehen grundsätzlich alle Professorinnen und Professoren zur Studienberatung zur Verfügung. (2) Über die Lehrveranstaltungen eines jeden Semesters gibt das Vorlesungsverzeichnis der Philipps-Universität Marburg Auskunft. Nähere Erläuterungen über das Lehrangebot können dem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Biologie entnommen werden. (3) Für Studienanfänger findet zu Semesterbeginn eine Studieneinführung statt. § 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie regelt das Studium für Studierende, die ihr Studium ab Wintersemester 2000/2001 aufnehmen. §13 Übergangsbestimmungen Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können auf eigenen Wunsch ihr Studium nach dieser Studienordnung fortsetzen. Sie sollen dies dem Wissenschaftlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Gymnasien der Philipps-Universität Marburg anzeigen. Marburg, 18. Mai 2000 Prof. Dr. Renate Renkawitz-Pohl Dekanin des Fachbereichs Biologie

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 Anhang I Studienplan für den Teilstudiengang Biologie (Lehramt) und Zuordnung der Prüfungsbereiche zu den Lehrveranstaltungen Grundstudium

Vorlesungen 1. Semester: Allgemeine Zoologie 2. Semester: Allgemeine Botanik Biologie der Wirbeltiere und des Menschen 3. Semester: Grundlagen der Genetik Tierphysiologie 4. Semester:

Kurse, Praktika, Übungen, Exkursionen, Seminare 1. Semester: Zoologisches Anfängerpraktikum 2. Semester: Botanisches Anfängerpraktikum Kurs Biologie der Wirbeltiere und des Menschen 3. Semester: Kurs Pilze, Bakterien, Moose, Algen und Farne Zoologische Bestimmungsübungen 4. Semester: Botanische Bestimmungsübungen Botanische Exkursionen Zoologische Exkursionen

SWS

Prüfungsbereiche nach § 5.2

4

A1, A4, C1; b (A)

4 3

B1, B2, B3; b (A) A1, A4, C1 D1-3, b (A)

3 4

A2, B3, D4, D5 C2, C3, D5, D6

SWS

Prüfungsbereiche nach § 5.2

3

A1, C1

3 3

B1 A1, C1, D2, D3

3

A5, B1, B3, D5

3

A3, A5, C1, C3

3 1 1

A3, A5, B1 A3, A5, B1 A3, A5, C1

Zwischenprüfung

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Vorlesungen

Hauptstudium SWS

5. Semester: Entwicklungs- und Immunbiologie Pflanzenphysiologie 6. Semester: Grundlagen der Ökologie, des Natur- und Umweltschutzes 7. und 8. Semester: Vorlesung und Seminar zur Humanbiologie Kurse, Praktika, Übungen, Exkursionen, Seminare 5. Semester: Fachdidaktisches Seminar Schulpraktische Studien 2. Abschnitt Kurs Grundlagen der Genetik und Humangenetik 6. Semester: Tierphysiologischer Kurs* Pflanzenphysiologischer Kurs Ökologischer Kurs mit Exkursionen 7. und 8. Semester: Fortgeschrittenen-Bereich: Praktika für schulnahe Versuche Praktika für Fortgeschrittene ganztägige Exkursionen

Prüfungsbereiche nach § 5.2

2 4

A4, B3 ,D3 ,D5; b (F) B2, B3

3

A3, A5; b (E)

2

C3, D1-6; b (F)

SWS

Prüfungsbereiche nach § 5.2

2 61 3

b (A-F) b (A-F) A2, A4, D4, D5

4 4 4

C2, D2, D5, D6, C3 B2, B3 A3, A5; b (E)

6

b (B, C, D)

1

sofern die schulpraktischen Studien im Fach Biologie absolviert werden. *alternativ: tierverbrauchsfreier Grundkurs Physiologie Anhang II Schlüssel zu den angebotenen Lehrinhalten gemäß Anhang I Die folgenden Lehrinhalte entsprechend § 5.2 werden im Grundstudium eingeführt: A1 Evolution A2 Grundlagen der Genetik A3 Allgemeine Ökologie, Naturschutz und Umwelt A4 Entwicklungsbiologie A5 Grundkenntnisse einheimischer Tier- und Pflanzenarten B1 Anatomie, Morphologie und Systematik der Pflanzen B2 Grundlagen der Physiologie der Pflanzen

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 14/2001 vom 2. April 2001 S. 1328 B3 Pilze, Bakterien, Viren, einschließlich Aspekte der Mikrobiologie C1 Funktionelle Organisation ausgewählter Tierstämme und Systematik C2 Grundlagen der Physiologie der Tiere C3 Verhalten D1 Herkunft und Stellung des Menschen D2 Funktionelle Morphologie der Organsysteme D3 Fortpflanzung und Entwicklung D4 Humangenetik D5 Gesundheit und Krankheit, Immunbiologie D6 Biologische Aspekte menschlichen Verhaltens Die folgenden Lehrinhalte entsprechend § 5.2 werden im Hauptstudium eingeführt oder mit steigendem Niveau erweitert: A2 Grundlagen der Genetik A3 Allgemeine Ökologie, Naturschutz und Umwelt A4 Entwicklungsbiologie A5 Grundkenntnisse einheimischer Tier- und Pflanzenarten B2 Grundlagen der Physiologie der Pflanzen B3 Pilze, Bakterien, Viren, einschließlich Aspekte der Mikrobiologie C2 Grundlagen der Physiologie der Tiere C3 Verhalten D1 Herkunft und Stellung des Menschen D2 Funktionelle Morphologie der Organsysteme D3 Fortpflanzung und Entwicklung D4 Humangenetik D5 Gesundheit und Krankheit, Immunbiologie D6 Biologische Aspekte menschlichen Verhaltens b(A) Theorie und Begriffsgeschichte in der Biologie b(B) Didaktik des Biologieunterrichts b(C) Lehrpläne für den Biologieunterricht b(D) Methoden, Medien und Arbeitsweisen (einschließlich außerschulisches Lernen) b(E) Ethische und gesellschaftliche Aspekte der modernen Biologie einschließlich Natur- und Umweltschutz b(F) Sexualerziehung und Gesundheitserziehung