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Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin

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15. November 2010

Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Facility Management (an der Beuth Hochschule für Technik im FB IV, an der HTW Berlin im FB Ingenieurwissenschaften II) vom 14. Juli 2010 Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) . . . . . .

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Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Facility Management (an der Beuth Hochschule für Technik im FB IV, an der HTW Berlin im FB Ingenieurwissenschaften II) vom 14. Juli 2010 Abschluss: Master Of Science (M.Sc.). . . . . . . .

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Herausgeber Die Hochschulleitung der HTW Berlin Treskowallee 8 10318 Berlin Redaktion Rechtsstelle Tel. +49 30 5019-2813 Fax +49 30 5019-2815

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BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN und

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang

Facility Management vom 14. Juli 2010

Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.) Für die Beuth Hochschule: Auf Grund von § 71 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches IV der Beuth Hochschule für Technik Berlin (Beuth Hochschule für Technik) am 22. Oktober 2010 die folgende Erste Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Facility Management vom 01. April 2005 (AM. TFH Berlin 26. Jahrgang Nr. 142) erlassen:∗

Für die HTW Berlin: Auf Grund von § 17 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/02) in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches 2 (Ingenieurwissenschaften II) der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 14. Juli 2010 die folgende Erste Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Facility Management vom 13. April 2005 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/05) beschlossen:∗

∗ Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt am 15.11.2010

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Artikel 1 Umbenennung der Hochschulen In der Prüfungsordnung wird die Bezeichnung der Hochschule als „Technische Fachhochschule Berlin“ oder „TFH Berlin“ durchgängig ersetzt durch die Bezeichnung „Beuth Hochschule für Technik Berlin“ oder „Beuth Hochschule für Technik“ und die Bezeichnung der Hochschule als „Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin“ oder „FHTW Berlin“ durchgängig ersetzt durch die Bezeichnung „Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin“ oder „HTW Berlin“.

Artikel 2

§3

Modul- und Fachnoten

Abs. 2 wird ersetzt durch: „Studierende müssen sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des 1. Prüfungszeitraumes entweder für den 1. Prüfungszeitraum oder für den 2. Prüfungszeitraum Online zur Prüfung anmelden.“

Abs. 3 wird ersetzt durch: „Bei Nichtbestehen der Prüfung im 1. Prüfungszeitraum ist eine Wiederholung der Prüfung im 2. Prüfungszeitraum möglich, dazu ist eine Neuanmeldung erforderlich. Bei der Wahl des 2. Prüfungszeitraumes ist bei Nichtbestehen ein weiterer Versuch frühestens im nachfolgenden Prüfungszeitraum möglich; zur Wiederholungsprüfung ist eine Neuanmeldung erforderlich.“

Artikel 3

§ 11

Verhinderung, Verweigerung, Rücktritt von Prüfungen

Abs. 1 bis 3 werden ersetzt durch: Abs. 1 „Ein Leistungsnachweis ist mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten, wenn der oder die Studierende zur Prüfung erschienen ist und den Leistungsnachweis verweigert.“ Abs. 2 „Eine nicht wahrgenommene Prüfung, für die eine Prüfungsanmeldung erfolgte, wird nicht als Prüfungsversuch gewertet. Prüfungsverhinderungsgründe für das Versäumnis einer Prüfung sind nicht nachzuweisen.“

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Artikel 4 Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin und in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth Hochschule für Technik in Kraft.

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BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN und

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang

Facility Management vom 14. Juli 2010

Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Für die Beuth Hochschule: Auf Grund von § 71 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches IV der Beuth Hochschule für Technik Berlin (Beuth Hochschule für Technik) am 22. Oktober 2010 die folgende Erste Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Facility Management vom 11. Mai 2005 (AM. TFH Berlin 28. Jahrgang Nr. 56) erlassen:∗

Für die HTW Berlin: Auf Grund von § 17 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/02) in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches 2 (Ingenieurwissenschaften II) der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 14. Juli 2010 die folgende Erste Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Facility Management vom 18. April 2007 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 34/07) beschlossen:∗

∗ Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestätigt am 15.11.2010

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Artikel 1 Umbenennung der Hochschulen In der Prüfungsordnung wird die Bezeichnung der Hochschule als „Technische Fachhochschule Berlin“ oder „TFH Berlin“ durchgängig ersetzt durch die Bezeichnung „Beuth Hochschule für Technik Berlin“ oder „Beuth Hochschule für Technik“ und die Bezeichnung der Hochschule als „Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin“ oder „FHTW Berlin“ durchgängig ersetzt durch die Bezeichnung „Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin“ oder „HTW Berlin“.

Artikel 2

§3

Modul- und Fachnoten

Abs. 2 wird ersetzt durch: „Studierende müssen sich spätestens zwei Wochen vor Beginn des 1. Prüfungszeitraumes entweder für den 1. Prüfungszeitraum oder für den 2. Prüfungszeitraum Online zur Prüfung anmelden.“

Abs. 3 wird ersetzt durch: „Bei Nichtbestehen der Prüfung im 1. Prüfungszeitraum ist eine Wiederholung der Prüfung im 2. Prüfungszeitraum möglich, dazu ist eine Neuanmeldung erforderlich. Bei der Wahl des 2. Prüfungszeitraumes ist bei Nichtbestehen ein weiterer Versuch frühestens im nachfolgenden Prüfungszeitraum möglich; zur Wiederholungsprüfung ist eine Neuanmeldung erforderlich.“

Artikel 3

§ 10

Verhinderung, Verweigerung, Rücktritt von Prüfungen

Abs. 1 bis 3 werden ersetzt durch: Abs. 1 „Ein Leistungsnachweis ist mit „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten, wenn der oder die Studierende zur Prüfung erschienen ist und den Leistungsnachweis verweigert.“ Abs. 2 „Eine nicht wahrgenommene Prüfung, für die eine Prüfungsanmeldung erfolgte, wird nicht als Prüfungsversuch gewertet. Prüfungsverhinderungsgründe für das Versäumnis einer Prüfung sind nicht nachzuweisen.“

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Artikel 4 Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der HTW Berlin und in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth Hochschule für Technik in Kraft.