Ziel Zusammenfassende Meldungen (ZM) sind an die Finanzverwaltung per ELSTER/ERiC elektronisch und authentifiziert zu übermitteln (gemäß § 18a Abs. 1 UStG und der StDÜV). In der Agenda-Software kann der Versand auf zwei Wegen erfolgen: § über Agenda ZDÜ § über den Sofortversand direkt in Agenda FIBU
2.
Voraussetzungen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Für jeden Mandanten wird eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) benötigt. Die USt-IdNr. kann beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden: www.bzst.de.
Software-Zertifikat Per ELSTER kann die ZM nur im authentifizierten Verfahren an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Hierzu benötigen Sie ein Software-Zertifikat. Wenn Sie über kein Software-Zertifikat verfügen, registrieren Sie sich als Datenübermittler beim ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung: Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten.
Pflicht zur Abgabe Eine Zusammenfassende Meldung ist nur abzugeben, wenn im Meldezeitraum § innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder § innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder § innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausgeführt worden sind. Sogenannte »Nullmeldungen« sind nicht abzugeben.
3.
Vorgehensweise
Überblick 1. Mandant und Wirtschaftsjahr öffnen 2. Buchungen erfassen, die für die Zusammenfassende Meldung relevant sind 3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegen 4. Meldezeitraum und Abgabezeitraum wählen 5. Rechtliche Einstellungen bearbeiten 6. Handelt es sich um eine berichtigte Zusammenfassende Meldung? 7. Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. sofort versenden
1. Mandant und Wirtschaftsjahr öffnen ARBEITSPLATZ: »Mandant | Anwendungen & Favoriten | FIBU Jahr« durch Doppelklick öffnen.
2. Buchungen erfassen, die für die Zusammenfassende Meldung relevant sind 1.
»Bearbeitung | Buchungserfassung«.
2. Alle Buchungen erfassen, die für die ZM relevant sind. 3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei jeder Buchung erfassen, die in die ZM einfließen soll. Hinweis Falls mit Debitoren gebucht wird, kann die USt-IdNr. bereits in den Stammdaten der Debitoren hinterlegt werden: »Stammdaten | Offene Posten/Mahnwesen | Debitoren-Erfassung«. Die UStIdNr. wird dann automatisch in die Buchungen übernommen.
3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegen 1. In ARBEITSPLATZ wechseln. 2.
6. Handelt es sich um eine berichtigte Zusammenfassende Meldung? Wenn es sich um eine berichtigte ZM handelt, das Kontrollkästchen aktivieren:
7. Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. sofort versenden Hinweis Laut GoBD darf eine ZM nur für bereits festgeschriebene Abrechnungsnummern erstellt werden: Nr. 1251 Automatische Festschreibung von Abrechnungsnummern. Bereitstellung für Agenda ZDÜ Für Agenda ZDÜ bereitstellen = .
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen Sie über das Internet beim Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.de Klicken Sie in der rechten Navigationsleiste auf »Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer«. Füllen Sie im folgenden Fenster den Antrag aus. Senden Sie diesen Antrag über die Schaltfläche ab.
4.2.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachträglich ändern Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kann innerhalb der Buchungserfassung nachträglich geändert bzw. erfasst werden. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachträglich ändern 1.
»Bearbeitung | Buchungserfassung«.
2. Buchung mit Doppelklick in die Erfassungszeile holen. 3. In das Feld »BUGkto« wechseln. 4. Tastenkürzel drücken.
Maximale Zeichenanzahl bei Absenderangaben Beim Versand der Zusammenfassenden Meldungen ist bei den Absenderangaben nur eine bestimmte Länge der Adressdaten erlaubt. Wenn die Angaben die max. Zeichenanzahl überschreiten, werden die überzähligen Zeichen abgeschnitten. Feld
Maximale Zeichenanzahl
Name & Vorname bzw. Name & Ergänzung
30 Zeichen
Straße
30 Zeichen
Ort
30 Zeichen
Telefon
20 Zeichen
Hinweis Die Absenderangaben sind abhängig von den Einstellungen in ZDÜ. Sie werden in ZDÜ über den Menüpunkt »Optionen | ZDÜ-Optionen« gesteuert.
4.4.
Rechtliche Einstellungen In den rechtlichen Einstellungen legen Sie fest, ob die Zusammenfassende Meldung: § freiwillig monatlich abgegeben wird (§ 18a Abs. 1 UStG) und § wann die sonstigen Leistungen gemeldet werden sollen (monatlich oder vierteljährlich). »Transfer | Bereitstellen Zusammenfassende Meldung | Schaltfläche: Einstellungen öffnen«
Freiwillige monatliche Abgabe Die Regelung hierzu lautet: Werden die Grenzen für die monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nicht überschritten, kann die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres übermittelt werden. Wird diese Regelung nicht in Anspruch genommen, ist dies in der Zusammenfassenden Meldung anzuzeigen. Option
Erläuterung
Keine Anzeige nach § 18a Abs. 1 Wählen Sie diese Option, wenn die Zusammenfassende Meldung UStG für den Meldezeitraum Kalenderjahr, Quartal oder bereits für den Meldezeitraum Monat abgegeben wird. Ich gebe die ZM künftig freiwillig monatlich ab
Wählen Sie diese Option, wenn die Zusammenfassende Meldung künftig freiwillig monatlich abgegeben werden soll.
Die Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG wird widerrufen
Wählen Sie diese Option, wenn die Zusammenfassende Meldung freiwillig monatlich abgegeben wird und künftig wieder vierteljährlich abgegeben werden soll.
Sonstige Leistungen ab 01.07.2010 Sonstige Leistungen im Sinne § 3a Abs. 2 UStG (Kennziffer 21 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung) sind bei monatlicher Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für den letzten Monat des Kalendervierteljahres zu melden (§ 18a Abs. 2 Satz 2 UStG n. F.). Gemäß § 18a Abs. 3 Satz 1 können diese jedoch auch im Entstehungsmonat übermittelt werden. Option
Erläuterung
Sonstige Leistungen monatlich
Wählen Sie diese Option, wenn die sonstigen Leistungen monatlich gemeldet werden sollen.
Optionen wählen und auf klicken. Der Einfachheit halber empfehlen wir, bei monatlicher Abgabe der Zusammenfassenden Meldung die sonstigen Leistungen ebenfalls monatlich zu melden.
4.5.
Zusammenfassende Meldung bei Rumpfwirtschaftsjahr oder abweichendem Wirtschaftsjahr Beginnt das Wirtschaftsjahr nicht zum ersten eines Monats bzw. eines Quartals oder endet das Wirtschaftsjahr nicht zum letzten Tag des Monats bzw. Quartals, ist die korrekte Ermittlung der für die ZM relevanten Buchungen nicht möglich. Übermitteln Sie die Zusammenfassende Meldung in diesem Fall über das ElsterOnline-Portal: www.elsteronline.de/eportal
1. Melden Sie sich mit Ihrem Software-Zertifikat an. Klicken Sie anschließend auf den Menüpunkt »Formulare«. 2. Unter dem Menüpunkt »Umsatzsteuer« finden Sie den Aufruf für das Formular der Zusammenfassenden Meldung. 3. Hier ist die Zusammenfassende Meldung manuell zu erfassen.
4.6.
Kontenaufstellung der ZM-relevanten Konten Automatikkonten Konto (SKR 04/03) Bezeichnung
Kontenfunktion
4125/8125
Steuerfreie EU-Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
74000
4724/8724
Erlösschmälerungen steuerfr. EU-Lief.
74000
4848/8828
Erlöse Verk. Sachanl. stf. § 4 Nr.1b UStG/BG
74000
6888/8808
Erlöse Verk. Sachanl. stf. § 4 Nr. 1b UStG/BV
74000
6932/2402
Forder.verluste aus stfr. EU-Lieferungen
74000
4336/8336
Nicht steuerbare s. Leistung § 18b UStG
45000
4742/8742
Gewährte Skonti s. Leistung § 18b UStG
44000
4743/8743
Gew. Skonti steuerfreie EU-Lieferungen
65000
4130/8130
Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft
68000
Steuerschlüssel + gewünschtes Konto
5.
Steuerschlüssel
Bezeichnung
Generalumkehr zu Steuerschlüssel
47
Nicht steuerbare sonstige Leistungen
87
11
Steuerfreie EU-Lief. an Abn. mit UStIdNr
61
Wichtige Informationen Nr. 1192 Zusammenfassende Meldung – Meldezeiträume Nr. 1202 § 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner Nr. 1251 Automatische Festschreibung von Abrechnungsnummern