ZURICH: Moped-Versicherung

ZURICH: Moped-Versicherung Leitfaden für Vermittler Stand 19.12.2016 GIU-MO / Moped Leitfaden/Vertrieb 12/2016 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeic...
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ZURICH: Moped-Versicherung Leitfaden für Vermittler Stand 19.12.2016

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Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................................................ 2 Einleitung ............................................................................................................................................................................. 4 1. Kurzübersicht ............................................................................................................................................................. 4 1.1 Richtlinien für die Zurich-MopedVersicherung ................................................................................................... 4 2. Ansprechpartner:........................................................................................................................................................ 5 3. Anmelden in Alina ...................................................................................................................................................... 6 4. Bestellen von Kennzeichen ........................................................................................................................................ 6 4.1 Nachbestellungen .............................................................................................................................................. 7 5. Aufruf Alina ................................................................................................................................................................ 8 6. Datenerfassung .......................................................................................................................................................... 9 6.1 Kundendaten erfassen ....................................................................................................................................... 9 6.2 Vertragsdaten erfassen .................................................................................................................................... 10 6.2.1 Allgemeine Vertragsdaten/Daten zur Beitragsermittlung ......................................................................... 10 6.2.2 Fahrzeugdaten ........................................................................................................................................ 11 6.3 Police drucken.................................................................................................................................................. 12 6.4 Vermittlerdaten ................................................................................................................................................. 13 6.5 Datenübermittlung ............................................................................................................................................ 13 6.6 Blancopolice / „unvollständige“ Anträge ........................................................................................................... 13 7. Versicherungsumfang .............................................................................................................................................. 14 7.1 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung .............................................................................................................. 14 7.2 Teilkasko .......................................................................................................................................................... 14 7.3 Teilkasko mit Elektro-Kasko ............................................................................................................................. 14 7.4 Teilkasko mit Elektro-Plus ................................................................................................................................ 14 8. Versicherbare Fahrzeuge / nicht versicherbare Fahrzeuge ..................................................................................... 15 8.1 versicherbare Fahrzeuge ................................................................................................................................. 15 Fahrräder mit Hilfsmotor .......................................................................................................................................... 15 Kleinkrafträder (zwei- und dreirädrig) ....................................................................................................................... 15 Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis 50 ccm, einer Leermasse von maximal 350 kg und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (§ 2 Nr. 12 FZV)...................................................................................... 15 Motorisierte Krankenfahrstühle (§ 2 Nr. 13 FZV)...................................................................................................... 15 Elektronische Mobilitätshilfen (Segway) ................................................................................................................... 15 Segways .................................................................................................................................................................. 15 Pedelecs .................................................................................................................................................................. 16 E-Bikes..................................................................................................................................................................... 16 8.2 Nicht versicherbare Fahrzeuge ........................................................................................................................ 17 9. Beitrag...................................................................................................................................................................... 17 10. fachliche Informationen ........................................................................................................................................ 18 10.1 Vertragsunterlagen........................................................................................................................................... 18 10.2 Betriebserlaubnis ............................................................................................................................................. 18 10.3 Verkehrsjahr ..................................................................................................................................................... 18 10.4 Versicherungsbestätigung ................................................................................................................................ 19 10.5 Wohnsitz/Standort außerhalb Deutschlands .................................................................................................... 19 10.6 Minderjährige Versicherungsnehmer ............................................................................................................... 19 10.7 Kopien .............................................................................................................................................................. 19 10.8 Beratungsprotokoll ........................................................................................................................................... 19 11. Prozesse .................................................................................................................................................................. 20 11.1 Verlust des Versicherungskennzeichen ........................................................................................................... 20 11.2 Versicherungsschein verloren oder unbrauchbar ............................................................................................. 20 11.3 Änderung des Versicherungsumfanges für das gleiche Fahrzeug ................................................................... 20 11.4 Risikowegfall .................................................................................................................................................... 21 11.4.1 Verschrottung ohne Ersatzversicherung: ...................................................................................................... 21 11.4.3 Verkauf ohne Vertragsübernahme: ............................................................................................................... 21 11.4.4 Verkauf mit Vertragsübernahme ................................................................................................................... 21 11.5 Fahrzeugwechsel ............................................................................................................................................. 22 11.6 Besitzwechsel .................................................................................................................................................. 22 11.7 Adressänderung (Wohnungswechsel / Umzug) ............................................................................................... 22 11.8 Bei Ausstellung verschriebener Versicherungsschein...................................................................................... 23 11.9 Tagestorno ....................................................................................................................................................... 23 11.10 Technische Änderungen am versicherten Fahrzeug........................................................................................... 23 11.10.1 Drosselung .............................................................................................................................................. 23 GIU-MO / Moped Leitfaden/Vertrieb 12/2016

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11.10.2 Öffnung.................................................................................................................................................... 23 11.11 Änderung des Fahrerkreis .......................................................................................................................... 24 11.11.1 Einschluss Fahrer unter 23 Jahre ............................................................................................................... 24 11.11.2 Ausschluss Fahrer unter 23 Jahre .............................................................................................................. 24 12. Beitragsinkasso / Abrechnung ................................................................................................................................. 25 13. Schadenbearbeitung ................................................................................................................................................ 25 14. Rückgabe unverkaufter Versicherungskennzeichen ................................................................................................ 25 15. Technische Voraussetzung/Hinweise zur Nutzung von Alina ............................................................................... 26 15.1 Hilfefunktionen ................................................................................................................................................ 26 15.2 Weitere wichtige Funktionen ............................................................................................................................ 26 15.3 Mögliche Probleme beim Erzeugen von Druckstücken .................................................................................... 26 15.3.1 Popupblocker ............................................................................................................................................... 27 15.3.2 Verschlüsselte Seiten nicht auf dem Datenträger speichern ....................................................................... 27 15.3.3 "Acrobat Reader Einstellungen" ................................................................................................................... 29 15.4 Passwort .......................................................................................................................................................... 30 16. Rote Versicherungskennzeichen.............................................................................................................................. 31

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Einleitung Das nachfolgende Dokument ist eine ausführliche Information zur Zurich-MopedVersicherung. In Alina finden Sie unter der Rubrik „Fachinformationen“ zusätzliche Informationen zu Alina und alle benötigten Formulare zur ADACMopedVersicherung.

1.

Kurzübersicht

1.1

Richtlinien für die Zurich-MopedVersicherung

Ansprechpartner Vertrag Schaden Anwendungsbereich

Gültigkeitsdauer Beitrag Ausfertigung/ Eintragungen

Besonderes Gemäß Markierung

ADAC Autoversicherung AG, „ZURICH-MopedVersicherung“, 53289 Bonn, Tel.: 0228 268 2631, Fax: 0228-268 8889, E-Mail: [email protected] ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, Abt. TRS, Hansastr. 19, 80686 München Tel.: 089 7676 6590, Fax: 089 / 76 76 – 49 02, E-Mail: [email protected] Ausschließlich für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen; sie sind in Alina aufgeführt. -> rote Versicherungskennzeichen siehe gesonderte Arbeitsanweisung -> für elektronische Mobilitätshilfen ist eine Kasko nicht zulässig. -> die Nutzung als Selbstfahrervermietfahrzeug ist nicht zulässig – dies gilt auch bei geführten Touren mit elektronischen Mobilitätshilfen (Segway) Für das jeweils laufende Verkehrsjahr = Zeitraum vom 1. März - 28./29. Februar des Folgejahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird in Alina automatisch ermittelt. - Alle Felder bitte vollständig ausfüllen (insbesondere die Fzg.-Ident-Nr., komplett, mit allen 17 Stellen!). - Vorjahres-Versicherungskennzeichen bei Anschlussverträgen angeben. - Fahrzeugart und Fahrzeugdaten einschl. Hersteller-Schlüssel-Nr. der Betriebserlaubnis entnehmen. - Police mit Unterschriften versehen (eigene und VN). - Police mit Verbraucherinfo, PiB und Kennzeichen gegen Barzahlung aushändigen, kassierte Beiträge nicht an den Versicherer abführen! - Datenübermittlung an den Versicherer freigeben - Agt.-Durchschrift aufbewahren! - Policen/Kennzeichen sind Urkunden und damit wie Bargeld zu behandeln. Deshalb ist größte Sorgfalt erforderlich.

• ist zu veranlassen:

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2.

Ansprechpartner:

Bitte immer nur den zuständigen Ansprechpartner kontaktieren. Vorgang Ansprechpartner Bestellstatus Passwort zurücksetzen und technische Unterstützung bei Problemen bei der Erstanmeldung Moped Vertragsverwaltung Erreichbar: MO-FR 8-18 Uhr und SA 8-13 Uhr

Schaden

Rückfragen beim Umgang mit ALINA Fachliche Fragen zu Produkt / Underwriting ohne rote Kennzeichen Rote Versicherungskennzeichen für Bestandskunden

Rote Versicherungskennzeichen für Neukunden

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Mail an: [email protected] Mail an: [email protected]

Telefon: 0228 268 2631 Fax: 0228-268 8889 Mail: [email protected] Anschrift: ADAC Autoversicherung AG Zurich MopedVersicherung 53289 Bonn Telefon: 089 7676 6590 Fax: 089 / 7676 4902 Mail: [email protected] Anschrift: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Abt. TRS Hansastr. 19 80686 München zuständiger VL zuständiger VL Mail an: [email protected] unter Angabe des Vorjahreskennzeichens Fallen unter die Annahmerichtlinien und sind daher vorab mit dem zuständigen FK UC abzustimmen. Bei einer positiven Entscheidung per Mail an [email protected]. Die Entscheidung des UC ist beizufügen.

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3.

Anmelden in ALINA

Die erstmalige Anmeldung in Alina erfolgt im Maklerweb über folgenden Link: https://www.maklerweb.de/maklerweb/Privatkunden%20Kleingewerbe/PK%20%20FK/Kraftfahrt/Mopedversicherung Öffnen Sie dann das ADAC Vertriebsportal „ALINA“ Klicken Sie hier Anmeldeformular an, damit Sie zum Anmelde- und Bestellformular gelangen. Füllen Sie das Anmeldeformular bitte komplett aus. Neben Ihren Vermittlerdaten werden die Vermittlernummer, die Benutzerkennung des Maklerwebzugangs und die gewünschte Anzahl der Kennzeichen erfasst. Wenn Sie anschließend auf absenden klicken, werden die Daten automatisch an unseren Dienstleister „GKS“ übermittelt. Dort wird daraufhin Ihr Profil im Portal ALINA angelegt. Zeitnah werden Ihnen per Mail Ihre Zugangsdaten übermittelt.

Hinweis: Es erfolgt keine Prüfung, ob die angegebene Vermittlernummer mit den Agenturdaten zusammenpasst! Über die Agenturnummer werden die nachfolgenden Prozesse automatisch gesteuert. • • • • •

Übermittlung der Vermittlernummer an das Zurich-Betriebssystem Rückgabe der Vermittler-Partnerdaten an ALINA Policendruck mit den Vermittler-Partnerdaten Anlage des Moped-Kennzeichens im Zurich-Betriebssystem Belastung des Provisionskontos mit dem zu zahlenden Beitrag

Die Vermittlernummer, die bei der Anmeldung der Berechtigung für das Portal Alina angegeben wurde, wird der Benutzerkennung zugeteilt und in ALINA automatisch hinterlegt. Eine erneute Eingabe beim Aufruf von Alina erfolgt nicht. Melden Sie sich über Ihre Benutzerkennung in Alina an, die erfasste Vermittlernummer wird automatisch dem Vorgang zugewiesen und die zur Vermittlernummer gehörenden Partnerdaten (aus der Zurich-Partnerdatenbank) werden im Policendruck berücksichtigt. Nach dem klicken auf „Abschicken“, erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Daten erfolgreich übermittelt wurden. Die Daten werden automatisch an unseren Dienstleister „GKS“ übermittelt. GKS legt daraufhin das Profil im Portal ALINA an, versendet und übermittelt die Zugangsdaten. Bei Fragen zum Bestellvorgang wenden Sie sich bitte direkt per Mail an unseren Dienstleister GKS unter: [email protected].

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4.

Bestellen von Kennzeichen

Die Kennzeichenbestellung können Sie im Maklerweb über folgenden Link vornehmen: https://www.maklerweb.de/maklerweb/Privatkunden%20Kleingewerbe/PK%20%20FK/Kraftfahrt/Mopedversicherung Öffnen Sie dann das ADAC Vertriebsportal „ALINA“ Wenn Sie Zum Portal wählen, gelangen Sie zur Kennzeichnbestellung Nach Ergänzung der Daten wird die Bestellung durch „Absenden“ an den Dienstleister weitergeleitet. Die Kennzeichen werden innerhalb weniger Arbeitstage zugestellt. Die Bestellmenge sollte sich am Verbrauch des Vorjahres orientieren. Nachbestellungen sind jederzeit möglich. Größere Bestellmengen werden gekürzt. Sollte für eine Großverbindung eine höhere Bestellmenge (> 100 Kennzeichen) erforderlich sein, wenden Sie sich bitte per Mail an „[email protected]“. Bitte geben Sie die Vermittlernummer und den Grund für eine größere Bestellmenge an.

4.1

Nachbestellungen

Nachbestellungen sind jederzeit möglich. Siehe auch „Bestellen von Kennzeichen“.

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5.

Aufruf ALINA

ALINA ist eine WEB-basierte Anwendung und kann über den Link https://www.maklerweb.de/maklerweb/Privatkunden%20Kleingewerbe/PK%20%20FK/Kraftfahrt/Mopedversicherung aufgerufen werden. Über zum Portal gelangen Sie zum Portal „ALINA“ Nachdem Sie auf die Startseite gelangt sind, müssen folgende Felder gefüllt werden: Vertriebskanal Hier ist die Gesellschaft auszuwählen, über die der Mitarbeiter Geschäft vermittelt: 21 Zurich Versicherung AG 22 Zurich Versicherung AG (ehemals Patria) 52 Zurich Deutscher Herold 54 Bonnfinanz Vertriebsgruppe Hier sind die ersten zwei Zahlen Ihrer Postleitzahl auszuwählen. Vertriebsstelle Bitte wählen Sie Ihre eigene Agentur aus. Die Benutzerkennung und das Passwort, welches GKS übermittelt hat sind einzugeben. „Login“ ist anzuklicken. Bei der Erstanmeldung werden Sie aufgefordert, das Passwort zu ändern. Hinweis Passwortregeln: Das neue Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens eine Zahl, einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben und ein Sonderzeichen enthalten. Die letzten 13 Passworte dürfen nicht verwendet werden. Nach dem Anklicken unten rechts auf „Weiter“ gelangen Sie nach der Passwortänderung automatisch auf die Startseite.

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6.

Datenerfassung

6.1

Kundendaten erfassen

Zunächst müssen die Kundendaten erfasst werden. Der Aufruf ist über die linke Navigationsleiste möglich:

Alle Felder mit einem grauen Kästchen sind Pflichtfelder. Wir empfehlen möglichst alle Kundendaten einzugeben, denn diese werden in das Vermittlersystem übermittelt. Mit „weiter“ rechts unten gelangen Sie zurück auf die Startseite. Die Kundendaten werden übernommen.

Hinweis Lastschrift: Bitte keine Bankdaten eingeben. Die Zahlung per Lastschrift ist nicht möglich. Nur Bar-Inkasso ist möglich!

Hinweis Adressdaten: Die Adressdaten werden geprüft. Passen Straße und PLZ/Wohnort nicht zusammen, erhalten Sie eine Auswahl der möglichen Straßen und Postleitzahlenkombinationen angezeigt.

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6.2

Vertragsdaten erfassen

6.2.1 Allgemeine Vertragsdaten/Daten zur Beitragsermittlung Über die linke Navigationsleiste gelangen Sie auf die Seite zur Policenerstellung: Verkauf -> Mopedversicherung -> VSchein erstellen.

Versicherungsart Die Versicherungsart ist über die Listbox auszuwählen. Erstversicherung

->

Verträge, zu denen im neuen bzw. laufenden Verkehrsjahr noch kein Kennzeichen ausgegeben wurde.

Besitzwechsel

->

Verträge, zu denen das Fahrzeug verkauft wurde und der Vertrag auf den Erwerber übergehen soll.

Fahrzeugwechsel

->

Verträge, zu denen das bisherige Fahrzeug wegfällt (oder verkauft wurde) und ein Folgefahrzeug versichert werden soll

Verlust Kennzeichen/Police

->

Kennzeichen und/oder Police wurden verloren oder so beschädigt, dass diese nicht mehr gültig sind.

Hinweis: Bei den Vertragsarten Besitzwechsel, Fahrzeugwechsel und Verlust Kennzeichen/Police wird ein identischer Versicherungsumfang unterstellt. Soll der Versicherungsumfang geändert werden, muss dies per Änderungsantrag erfasst werden. Dem Kunden gegenüber dokumentieren wir den geänderten Versicherungsumfang durch eine Kopie des Änderungsantrags. Die Prämien für Deckungserweiterungen sind in einer Tabelle in ALINA hinterlegt und werden vom Vermittler bar kassiert. Die Abrechnung erfolgt wie üblich über Ihr Provisionskonto. Bei einer Reduzierung des Beitrages wird die Gutschrift von der Vertragsabteilung nach Eingang der Änderungsanzeige entsprechend veranlasst. Siehe auch Kapitel Besitzwechsel, Fahrzeugwechsel oder Deckungsänderung. Versicherungsbeginn Der gewünschte Versicherungsbeginn ist im Format TT.MM.JJJJ einzugeben. Hier sind Deckungsschutz sowie die Selbstbeteiligungen und Versicherungssummen auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass eine Datierung in die Zukunft nur bis maximal vier Wochen möglich ist! Fahrzeugart Hier ist die Fahrzeugart lt. Betriebserlaubnis auszuwählen. GIU-MO / Moped Leitfaden/Vertrieb 12/2016

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Versicherungsumfang Der gewünschte Versicherungsumfang ist in der Listbox auszuwählen Fahrer/Nutzer und Versicherungsnehmer unter 23 Jahre Sofern das Fahrzeug durch Personen unter 23 Jahre gefahren wird, ist entsprechend „Ja“ anzugeben. Gleiches gilt sofern das Alter des Versicherungsnehmers unter 23 Jahren liegt. Anhand des Geburtsdatums erfolgt eine entsprechende Plausibilitätsprüfung. Berechnen Der Beitrag wird in ALINA automatisch ermittelt, nachdem die oben beschriebenen Antragsdaten erfasst wurden. Sie können sich über „Berechnen“ den Beitrag für den ausgewählten Schutz anzeigen lassen. Veränderungen und Beispielrechnungen im Deckungsumfang sind zu diesem Zeitpunkt noch jederzeit möglich. Hierzu muss jeweils die Eingabe geändert werden und der Button „Berechnen“ erneut angeklickt werden. Über den Button „weiter“ wird die Erfassung der allgemeinen Vertragsdaten bzw. Daten zur Beitragsermittlung abgeschlossen.

6.2.2 Fahrzeugdaten Versicherungskennzeichen Hier ist das Kennzeichen, das gerade herausgegeben wurde in folgender Reihenfolge einzutragen: Zahlen, Buchstaben.

Hinweis: Seit dem Verkehrsjahr 2011 erfolgt eine automatische Prüfung: wurde das Kennzeichen von GKS für Ihre Vermittlernummer ausgegeben bzw. Stimmen Kennzeichen und die bei GKS für dieses Kennzeichen hinterlegte Agenturnummer nicht überein, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Die Eingabedaten sind zu prüfen. Wurde das Kennzeichen bereits für einen anderen Kunden mit Ihrer Vermittlernummer unter „unvollständige Anträge“ erfasst Die Eingabedaten sind zu prüfen, ggf. muss ein anderes Kennzeichen herausgegeben werden oder über die GKS der unvollständige Antrag gelöscht werden wurde das Kennzeichen im Bestandssystem bereits angelegt Die Eingabedaten sind zu prüfen und ggf. muss ein anderes Kennzeichen herausgegeben werden.

Fahrzeugdaten Fahrzeughersteller: Der Hersteller des versicherten Fahrzeugs ist aus der Listbox auszuwählen. Da die Daten an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt und dort geprüft werden, ist es zwingend erforderlich, dass der Hersteller den Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, damit unnötige Rückfragen vermieden werden. Die Hersteller-Nummer wird nach der Auswahl des Herstellers automatisch übernommen. Es ist zu prüfen, ob diese Nummer mit den Angaben in der Betriebserlaubnis (ABE) übereinstimmen. Gibt es eine Abweichung, ist die Auswahl des Herstellers – insbesondere, wenn ein Hersteller mehrere Hersteller-Nummern hat – anzupassen. Baujahr: Das Baujahr im Format JJJJ ist einzugeben.

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Fahrzeug-Identifikationsnummer: Die Fahrgestell-Nummer ist vollständig aus der Betriebserlaubnis zu übernehmen. Unvollständige Fahrgestell-Nummern werden durch das Kraftfahrtbundesamt zurückgewiesen, daher wurde an dieser Stelle eine Plausibilitätsprüfung eingebaut.

6.3

Police drucken

Nachdem die Kunden-, Fahrzeug- und Vertragsdaten erfasst wurden und der Beitrag berechnet wurde, wird über den Button „Absenden inkl. Police drucken“ der Datensatz an das Zurich Bestandssystem übermittelt und verarbeitet. (Löst anschließend eine Belastung des Beitrages auf Ihrem Provisionskonto aus). Gleichzeitig wird die Erstellung der Police als PDF-Dokument angestoßen. Die Police kann nun ausgedruckt, dem Kunden ausgehändigt (Unterschriften beachten) und der Beitrag kassiert werden. Der Popupblocker muss vor dem Betätigen des Buttons „Absenden inkl. Police drucken“ deaktivert sein. Siehe auch Punkt 15.3. Wurde der Policendruck bereits veranlasst, kann der Vorgang am selben Tag über die Funktion „Tagesstorno“ bis 20:00 Uhr abends storniert werden und ein neuer Versicherungsschein mit den gewünschten Änderungen ausgestellt werden. Ab dem Folgetag muss ein von der ausgestellten Police abweichender Versicherungsumfang über den Prozessschritt „Änderung des Versicherungsumfang für das gleiche Fahrzeug“ dokumentiert werden. Für alle anderen beitragsrelevanten Änderungen (z.B. Fahrzeugart) muss der Vertrag per Änderungsmitteilung storniert werden (Kennzeichen und Police bitte einziehen) und ein neues Kennzeichen mit entsprechender Police ausgestellt werden. GIU-MO / Moped Leitfaden/Vertrieb 12/2016

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6.4

Vermittlerdaten

In den Zurich-Datenbanken hinterlegte Vermittlerdaten werden an ALINA übergeben und auf der Police angedruckt. Reklamationen zu Schreibweise o.ä. sind an die jeweiligen Zurich-Vertriebsstellen zu richten und dort zu korrigieren, da ALINA lediglich auf die bei Zurich bestehende Partnerdatenbank zugreift und Daten nicht selbst pflegt.

6.5

Datenübermittlung

Mit dem Betätigen des Druck-Buttons wird parallel zum Policendruck auch die Datenübermittlung an das Zurich Bestandssystem angestoßen. Eine Kopie an die Vertragsabteilung ist nicht notwendig – und nicht gewünscht. Policenkopien werden nicht bearbeitet.

6.6

Blancopolice / „unvollständige“ Anträge

Sie haben die Möglichkeit, über den Menüpunkt „unvollständige“ Anträge eine Blancopolice zu generieren. Diese kann handschriftlicht ergänzt und einem Kunden ausgehändigt werden (Kopie für Akte erforderlich). Im Anschluss sind die Daten in ALINA nachträglich zu erfassen und über den Druck-Button an das ZurichBestandssystem zu übermitteln. (Ausdruck der pdf ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich). ACHTUNG: Die Datennacherfassung ist unverzüglich vorzunehmen, da sonst keine Weiterleitung an das ZurichBestandssystem und die Folgesysteme – insbesondere an das Kraftfahrtbundesamt erfolgt. Im Fall einer polizeilichen Überprüfung könnte es für den Kunden zu unangenehmen Rückfragen führen, sofern das Kennzeichen beim Kraftfahrtbundesamt nicht registriert ist. Hier ist keine Rückdatierung möglich.

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7.

Versicherungsumfang

Angeboten werden:

7.1

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person (diese Deckung ist in der „ALINA“Anwendung hinterlegt) gesetzliche Deckung

7.2

Teilkasko (TK) mit 150,00 EUR Selbstbeteiligung

In der TK der ZURICH-MopedVersicherung sind folgende Leistungen enthalten: Diebstahl des Fahrzeuges Brand Kurzschluss an der Verkabelung Glasbruch Tierkollision mit jeglicher Art von Tieren bei der Fahrzeugnutzung Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung) Marderbiss – ohne Folgeschäden Der Akku zum Antrieb eines Elektrofahrzeugs ist im Rahmen der TK nicht versichert. Für diese Fahrzeuge stehen in der TK die Bausteine Elektro-Kasko (A.7.3) und Elektro-Plus (A.7.4) zur Verfügung.

7.3

Teilkasko mit Elektro-Kasko

Im Rahmen der Elektro-Kasko kann der Akku des Elektrofahrzeugs in der TK (7.2) mitversichert werden. Die TK mit Elektro-Kasko wird nur angeboten, wenn im Feld „Fahrzeugart“ die nachfolgende Auswahl getroffen wurde: • • •

7.4

Pedelecs ab 25 km/h bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit E-Bikes bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit Leichtkraftfahrzeug (max. 350 Kg) vierrädrig bis 45 km/h mit Akku-Antrieb

Teilkasko mit Elektro-Plus

Über die Leistungen der TK hinaus, ist der Akku gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist. Nicht versichert sind die nachfolgen aufgeführten Fälle: • • • • • • •

Vorsatz Kraftfahrt-sporliche Veranstaltungen (Rennen) Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt Schäden durch Kernenergie Schäden durch Verschleiß/Abnutzung Konstruktions- oder Materialfehler Chemische Reaktionen

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Die TK mit Elektro-Plus wird nur angeboten, wenn im Feld „Fahrzeugart“ die nachfolgende Auswahl getroffen wurde: • Pedelecs ab 25 km/h bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit • E-Bikes bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit • Leichtkraftfahrzeug (max. 350 Kg) vierrädrig bis 45 km/h mit Akku-Antrieb

8.

Versicherbare Fahrzeuge / nicht versicherbare Fahrzeuge

8.1

versicherbare Fahrzeuge

Im Rahmen der Moped-Versicherung können in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung alle Fahrzeuge versichert werden, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen:

Fahrräder mit Hilfsmotor (Leichtmofa, Mofa, Moped) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit -bis 45 km/h. -bis 50 km/h, sofern sie bis 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind; -bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind;

Kleinkrafträder (zwei- und dreirädrig) (Mokick) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit -bis 45 km/h (§ 2 Nr. 11 FZV), -bis 50 km/h, sofern sie bis 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind, -bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis 50 ccm, einer Leermasse von maximal 350 kg und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (§ 2 Nr. 12 FZV). Soll ein vierrädriges Leichtfahrzeug mit Akku-Antrieb versichert werden, treffen Sie bitte die Auswahl „Leichtkraftfahrzeug (max. 350 Kg) vierrädrig bis 45 km/h mit Akku-Antrieb“.

Motorisierte Krankenfahrstühle (§ 2 Nr. 13 FZV). Elektronische Mobilitätshilfen (Segway) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit > 6 km/h.

Segways Segway gehören zu den elektronischen Mobilitätshilfen und werden systemtechnisch als „Leichtmofa bis max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit“ erfasst. Grundsätzlich bieten wir für Segways keinen Kaskoversicherungsschutz an. Es besteht kein Versicherungsschutz für Selbstfahrervermietfahrzeuge. Dazu gehört jede gewerbsmäßige Vermietung an Dritte gegen Entgelt. Dies gilt auch für geführte Stadtrundfahrten oder sonstige Touren, wenn eine Teilnahmegebühr erhoben wird.

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Da ein entsprechender Hinweis deutlich auf dem Versicherungsschein platziert ist, vorstößt ein VN, der ein Segway an Dritte gegen Entgelt verleiht, gegen die Verwendungsklausel. In diesem Fall sind wir von der Leistungspflicht dem VN gegenüber befreit und leisten gegenüber einem geschädigten Dritten nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Jeder Schaden der darüber hinaus geht muss der VN aus eigener Tasche zahlen zuzüglich unserer Regressforderung. Da Personenschäden aufgrund der besonderen Bauart und Verwendung von Segways sehr wahrscheinlich sind, riskiert der VN ggf seine Existenz.

Pedelecs Pedelec sind Fahrräder und fallen daher erst ab einer durch den Motor unterstützten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 25 km/h unter die Mopedversicherung. Der manuelle Pedalantrieb wird mit einer Batterie oder einem Akku ergänzt, so dass längere Strecken oder Steigungen mit geringerem Kraftaufwand bewältigt werden können. Versicherungspflichtige Pedelecs werden systemtechnisch als „Pedelecs ab 25 km/h bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit“ erfasst. Vor Ausgabe des Versicherungskennzeichens ist sicher zu stellen, dass es sich um ein versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt, da die Regelungen der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen nicht anzuwenden und wir daher vollständig leistungsfrei sind. Hinweis Nicht unter versicherungskennzeichenpflichtig sind die nachfolgend beschriebenen Fahrzeuge: Pedelecs sind nicht versicherungspflichtig, wenn die bauartbedingte, durch den Motor unterstützte Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h und die Motorleistung max. 250 Watt beträgt. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug über eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis max. 6 km/h verfügt. Für diese Fahrzeuge besteht aufgrund der fehlenden gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kaskoversicherungen ohne entsprechenden KH-Vertrag zeichnen wir nicht).

E-Bikes E-Bikes sind Fahrräder, welche vollständig oder tretunterstützend (bei Tretunterstützung handelt es sich um Pedelecs) von einem Elektromotor angetrieben wird. E-Bikes werden systemtechnisch als „Leichtmofa bis max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit“ erfasst, wenn sie über eine Motorleistung von max. 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/ und max. 45 km/h werden systemtechnisch als „E-Bikes bis max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit“ erfasst. Für E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h finden die Regelungen für Versicherungskennzeichen keine Anwendung. Diese sind mit einem amtlichen Kennzeichen zu versehen.

E-Scooter Ein Elektromotorroller, in Kurzform auch Elektroroller, E-Scooter oder E-Roller genannt, ist ein Motorroller mit elektrischem Antrieb. Die Energieversorgung erfolgt aus einer Traktionsbatterie mit mehreren Akkumulatorzellen. Für einen Elektro-Scooter braucht man auf öffentlichen Straßen und Wegen eine Betriebserlaubnis (ABE) und ein Mofakennzeichen, das automatisch eine Haftpflichtversicherung einschließt. Der TÜV Hessen beispielsweise rät, einen Scooter nur zusammen mit der erforderlichen Betriebserlaubnis zu kaufen, die der Verkäufer mitliefern muss. Ist keine Betriebserlaubnis vorhanden, darf der Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Um einen Scooter bis 25 km/h zu fahren, muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofaprüfbescheinigung haben. Bei Geräten bis 45 km/h ist sogar der Führerschein Klasse A oder M erforderlich, bei Höchstgeschwindigkeiten über 45 km/h der Führerschein Klasse A.

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8.2

Nicht versicherbare Fahrzeuge

Im Rahmen der Moped-Versicherung können die nachfolgenden Fahrzeuge nicht versichert werden: Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h, da diese nicht zulassungs- und versicherungspflichtig sind. Fahrräder ohne Hilfmotor Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn dieser der Unterstützung des Tretantriebs dient und wenn die bauartbedingte, durch den Motor unterstützte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h und die Motorleistung max. 250 Watt beträgt (Pedelec bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und 250 Watt Motorleistung). Selbstfahrervermietfahrzeuge

9.

Beitrag

Die Beiträge richten sich nach der Art der zu versicherbaren Fahrzeuge sowie nach dem Versicherungszeitraum, Versicherungsform und dem Fahreralter: • • • • • •

Kfz-Haftpflicht Kfz-Haftpflicht und Teilkasko Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Elektro-Kasko Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Elektro-Plus VN/Fahreralter bis 22 Jahre VN/Fahreralter ab 23 Jahre

Die Differenzierung nach dem VN/Fahreralter gilt nicht für WKZ006 (maschinell angetriebene Krankenfahrstühle).

Wichtig: Die Beiträge sind bar zu kassieren und verbleiben in der Agentur. Nach Übermittlung der Antragsdaten wird der Beitrag dem Provisionskonto der Agentur belastet.

Die nach dem Versicherungsbeginn gestaffelten Beiträge für das jeweilige Versicherungsjahr werden in ALINA automatisch berechnet. Zusätzlich sind dort die Beitragstabellen hinterlegt.

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10. Fachliche Informationen 10.1 Vertragsunterlagen Die Police (inklusiv Produktinformationsblatt) und das EU-Vermittlerprotokoll zur ZURICHMopedVersicherung werden über die ALINA-Anwendung als pdf generiert und können auf weißem DIN-A4Papier ausgedruckt werden. Wichtig: Der Popupblocker muss für die Anzeige und den Druck der pdf-Police deaktiviert werden (siehe auch „Druckpobleme“). Nach dem Ausdruck der Police ist diese von Ihnen (Bestätigung über die Aushändigung der Unterlagen an den Kunden und den Erhalt des Beitrags) und vom Kunden (bestätigt die Kenntnisnahme der wesentlichen Informationen und den Erhalt der Unterlagen) zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist die Police nicht gültig. Eine Kopie der unterschriebenen Police ist beim Vermittler aufzubewahren. Die Verbraucherinformation muss gemeinsam mit dem Kennzeichen ausgehändigt werden und enthält nicht nur die Bedingungen sondern auch weitere wichtige Hinweise für den Kunden.

10.2 Betriebserlaubnis Die Ausgabe eines Versicherungskennzeichens ist nur zulässig, wenn der Kunde eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug vorlegt, die den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht: EG-Typgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausstellt wurde Nationale Typgenehmigung, aus der hervorgeht, dass der Fahrzeugtyp den geltenden Bauvorschriften entspricht Einzelgenehmigung für das zu versichernde Fahrzeug Für Fahrzeuge, zu denen keine entsprechende Betriebserlaubnis vorliegt, darf kein Versicherungskennzeichen ausgegeben werden. Eine ausländische Betriebserlaubnis kann nur anerkannt werden, wenn diese von einem Mitgliedsstaat der EU ausgegeben wurde und der EG-Typgenehmigung entspricht. Für Fahrzeuge der ehemaligen DDR – vor 1991 hergestellt – kann es vorkommen, dass keine Betriebserlaubnis vorhanden ist. In diesen Fällen muss beim zuständigen Straßenverkehrsamt eine Betriebserlaubnis beantragt werden bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vorgelegt werden.

10.3 Verkehrsjahr Das Verkehrsjahr beginnt am 01.03. eines Jahres und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Zu diesem Zeitpunkt verfällt die Mopedpolice. Eine gesonderte Kündigung ist nicht notwendig.

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10.4 Versicherungsbestätigung Anders als bei der "Pkw-Haftpflichtversicherung" wird hier der Abschluss einer Versicherung nicht über die Vorlage der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer bei der Zulassung geprüft; die vorgeschriebene gültige Versicherung wird in diesem Fall anhand des Versicherungskennzeichens am Fahrzeug und dem dazugehörenden Versicherungsschein nachgewiesen. Der Versicherungsschein ist zusammen mit der Betriebserlaubnis daher vom Fahrer immer mitzuführen und bei einer Kontrolle entsprechend vorzulegen. Der Versicherungsschein ist eine Ablaufpolice und verliert mit dem Ablauf des Verkehrsjahres seine Gültigkeit.

10.5 Wohnsitz/Standort außerhalb Deutschlands Liegt der Wohnsitz des VN außerhalb Deutschlands darf kein Versicherungskennzeichen ausgegeben werden. Dies gilt auch, wenn der VN zwar eine deutsche Anschrift hat, dass Fahrzeug aber über die übliche Reisedauer von 6 Wochen im Ausland genutzt wird.

10.6 Minderjährige Versicherungsnehmer Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben; dabei kann ohne weiteres der komplette Versicherungsschein zur Unterschrift dem Jugendlichen mit nach Hause gegeben werden. Erst nach der Unterschrift des Erziehungsberechtigten darf das Versicherungskennzeichen und das Original des Versicherungsscheines ausgehändigt werden. Die Prämie ist vor Aushändigung des Versicherungsscheines zu kassieren.

10.7 Kopien Kopien der Vertragsunterlagen (Police, Änderungsmitteilungen, o.ä.) sind in der Agentur aufzubewahren. Es gelten die gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

10.8 Beratungsprotokoll Zur vorgeschriebenen Beratungsdokumentation steht dem Vermittler das Beratungsprotokoll als pdf-Datei zur Verfügung.

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11. Prozesse 11.1 Verlust des Versicherungskennzeichen Bei Verlust des Versicherungskennzeichen auf Grund von Diebstahl, verloren gegangen oder Beschädigung ist wie folgt zu verfahren: • • • • • • • • • •

Der VN muss den "alten" Original-Versicherungsschein zurückgeben Das Formular „Verlustanzeige für Versicherungsschein/ kennzeichen“ ist auszufüllen und in Vermittlerbüro und mit dem Original-Versicherungsschein aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten) Eine neue Police im Vertriebssystem ALINA über „Verlust Kennzeichen/Police“ ist auszustellen VN erhält die neue Police sowie das neue Kennzeichen ausgehändigt VN neue Police unterschreiben lassen Die Kopie der Police wird im Vermittlerbüro aufbewahrt/ archiviert Bei unveränderter Deckung/Nutzerkreis wird keine Prämie kassiert Ändern sich Deckung und/oder Nutzerkreis ist der Differenzbeitrag zu kassieren Die Daten werden von ALINA an den Zurich Betriebssystem übermittelt Bitte keine Policenkopie an die Vertragsabteilung senden!

11.2 Versicherungsschein verloren oder unbrauchbar Bei Verlust des Versicherungsscheins oder wenn dieser nicht mehr lesbar ist, ist wie folgt zu verfahren: • • • • • • • • • • •

Der VN muss das "alte" Versicherungskennzeichen zurückgeben Das Formular „Verlustanzeige für Versicherungsschein/ kennzeichen“ ist auszufüllen Das Formular, das bisherige Kennzeichen und der bisherige Versicherungsschein sind im Vermittlerbüro aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten) Eine neue Police im Vertriebssystem ALINA über „Verlust Kennzeichen/Police“ ist auszustellen VN erhält die neue Police sowie Kennzeichen ausgehändigt VN neue Police unterschreiben lassen Die Kopie der Police wird im Vermittlerbüro aufbewahrt/archiviert Bei unveränderter Deckung/Nutzerkreis wird keine Prämie kassiert Ändern sich Deckung und/oder Nutzerkreis ist der Differenzbeitrag zu kassieren Die Daten werden von ALINA an das Zurich Betriebssystem übermittelt Bitte keine Policenkopie an die Vertragsabteilung senden!

11.3 Änderung des Versicherungsumfanges für das gleiche Fahrzeug Wünscht der Kunde eine Änderung des Versicherungsumfangs für das gleiche Fahrzeug ist wie folgt zu verfahren: • • • • • •

Das Formular „Vertragserweiterung“ ist auszufüllen und zu unterschreiben Die Prämie ist in ALINA unter „Prämien-TK-Einschluss“ (Tarifblatt – nicht elektronisch) zu ermitteln Das Formular ist an die Vertragsabteilung (siehe Formular) zu senden Dem VN ist eine Kopie des Formulars als Versicherungsnachweis auszuhändigen Eine Kopie des Formulars ist im Vermittlerbüro aufzubewahren Der ermittelte TK-Betrag ist zu kassieren

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11.4 Risikowegfall 11.4.1 Verschrottung ohne Ersatzversicherung: • • • •

Die bisherige Police und das Kennzeichen sind vom VN zurückzufordern und im Vermittlerbüro aufzubewahren Das Formular „Veräußerungsanzeige zur Mopedversicherung“ ist auszufüllen und an die Vertragsabteilung zu senden Eine Kopie dieses Formular ist im Vermittlerbüro aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten). Die Restprämie wird durch die ADAC Autoversicherung AG auf das angegebene Konto des VN überwiesen oder per Scheck ausgezahlt

11.4.3 Verkauf ohne Vertragsübernahme: Das versicherte Fahrzeug wird verkauft und der Käufer möchte die Versicherung nicht übernehmen: • • • •

Die bisherige Police und das Kennzeichen sind vom VN zurückzufordern und im Vermittlerbüro aufzubewahren Das Formular „Veräußerungsanzeige zur Mopedversicherung“ ist auszufüllen und an die Vertragsabteilung zu senden Eine Kopie dieses Formulars ist im Vermittlerbüro aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten). Die Restprämie wird durch die ADAC Autoversicherung AG auf das angegebene Konto des VN überwiesen oder per Scheck ausgezahlt

11.4.4 Verkauf mit Vertragsübernahme Das versicherte Fahrzeug wird verkauft und der Käufer möchte den Versicherungsvertrag übernehmen: • • • • • • • • • • •

Die bisherige Police und das Kennzeichen sind vom VN zurückzufordern und im Vermittlerbüro aufzubewahren Das Formular „Veräußerungsanzeige zur Mopedversicherung“ ist auszufüllen und an die Vertragsabteilung zu senden Eine Kopie dieses Formulars ist im Vermittlerbüro aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten). Eine neue Police im Vertriebssystem ALINA mit dem Vermerk "Besitzwechsel" ist für den Fahrzeugkäufer auszustellen Der neue VN erhält PiB, Verbraucherinformation und neue Police sowie ein neues Kennzeichen ausgehändigt VN neue Police unterschreiben lassen. Die Kopie der Police wird im Vermittlerbüro aufbewahrt/ archiviert Die Daten werden von ALINA an das Zurich Betriebssystem übermittelt Bitte keine Policenkopie an die Vertragsabteilung senden! Bei unveränderter Deckung/Nutzerkreis wird keine Prämie kassiert Ändern sich Deckung und/oder Nutzerkreis ist der Differenzbeitrag zu kassieren

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ACHTUNG: Mit Übernahme der Versicherung haften Verkäufer (alter VN) und Käufer (neuer VN) gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Prämie. Daher erfolgt keine Erstattung der Restprämie an den bisherigen VN. Der Ausgleich der bereits bezahlten Prämie an den Verkäufer kann nur durch den Käufer erfolgen. Dies müssen Verkäufer und Käufer miteinander vereinbaren. Sollte es sich gleichzeitig auch um eine Risiko-Erhöhung handeln, z. Bsp. Einschluss einer Teilkasko oder eines jungen Fahrers, bitte den Differenzbetrag kassieren.

11.5 Fahrzeugwechsel Möchte der Versicherungsnehmer nach dem Verkauf oder der Verschrottung seines Fahrzeuges ein neues Fahrzeug mit gleichem Versicherungsumfang wie bisher versichern, müssen Versicherungsschein und Versicherungskennzeichen vom alten Fahrzeug zurückgegeben und Ersatzdokumente für das neue Fahrzeug ausgestellt werden. Der Altvertrag wird entsprechend beendet. • • • • • • • • • •

Die bisherige Police und das Kennzeichen sind vom VN zurückzufordern und im Vermittlerbüro aufzubewahren Das Formular „Fahrzeugwechsel zur Mopedversicherung“ ist auszufüllen und im Vermittlerbüro aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten). Eine neue Police im Vertriebssystem ALINA mit dem Vermerk "Fahrzeugwechsel" ist für den Fahrzeugkäufer auszustellen Der neue VN erhält das PiB, die Verbraucherinformation und die neue Police sowie ein neues Kennzeichen ausgehändigt VN neue Police unterschreiben lassen Die Kopie der Police wird im Vermittlerbüro aufbewahrt/ archiviert Die Daten werden von ALINA an das Zurich Betriebssystem übermittelt Bitte keine Policenkopie an die Vertragsabteilung senden! Bei unveränderter Deckung/Nutzerkreis wird keine Prämie kassiert Ändern sich Deckung und/oder Nutzerkreis ist der Differenzbeitrag zu kassieren

ACHTUNG: Sollte es sich gleichzeitig auch um eine Risiko-Erhöhung handeln, z. Bsp. Einschluss einer Teilkasko oder eines jungen Fahrers, bitte den Differenzbetrag kassieren.

11.6 Besitzwechsel Siehe „Verkauf mit Vertragsübernahme“.

11.7 Adressänderung (Wohnungswechsel / Umzug) Die ausgefüllte und unterschriebene “Veränderungsanzeige“ ist umgehend direkt per Fax (Fax: 0228-268 8889) an die Vertragsabteilung zu senden. Eine Kopie der Veränderungsanzeige ist dem Kunden auszuhändigen. Das Original ist im Vermittlerbüro aufzubewahren.

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11.8 Bei Ausstellung verschriebener Versicherungsschein Bei der Aushändigung der Unterlagen wird festgestellt, dass auf dem Versicherungsschein irgend ein Fehler (FIN, Schreibfehler in Straße oder Name, falsches Risiko etc.) angedruckt wurde. Am Tag der Erstellung kann der Datensatz über den Menüpunkt „Tagesstorno“ gelöscht werden und ein neuer Versicherungsschein ausgestellt werden. Ab dem Folgetag muss der Vertrag per Änderungsmitteilung storniert werden (Kennzeichen und Police bitte einziehen) und ein neues Kennzeichen mit entsprechender Police ausgestellt werden.

11.9 Tagestorno Mit der Funktion „Tagesstorno“ kann ein bereits übermittelter Antragssatz – am Tag der Erstellung – gelöscht und das betroffene Kennzeichen nochmals vergeben werden.

Hinweis: Ein Tagesstorno kann nur am selben Tag bis 20:00 Uhr nach dem Policendruck (und der damit verbundenen Datenübermittlung) über ALINA durchgeführt werden. Spätere Stornierungen müssen per Fax oder Mail an die Vertragsabteilung übermittelt werden. Die betroffenen Kennzeichen dürfen nicht mehr verwendet werden.

11.10 Technische Änderungen am versicherten Fahrzeug Veränderung der eingetragenen Geschwindigkeit:

11.10.1

Drosselung

Wird eine Drosselung der in der Allgemeinen Betriebserlaubnis eingetragenen Geschwindigkeit vorgenommen (z.B. wenn die Höchstgeschwindigkeit durch technische Maßnahmen eingeschränkt wird) ist keine Mitteilung erforderlich.

11.10.2

Öffnung

Bei einer Leistungssteigerung müssen Versicherungsschein und Kennzeichen zurückgegeben und neue Dokumente mit den geänderten Fahrzeugdaten ausgestellt werden: • Der VN muss das "alte" Versicherungskennzeichen und den Versicherungsschein zurückgeben • Das Formular „Änderungsmitteilung für Versicherungsschein/-kennzeichen“ ist auszufüllen und handschriftlich der Vermerk „technische Änderung am Fahrzeug / Erhöhung der Geschwindigkeit“ zu ergänzen und an die Vertragsabteilung 0228 – 268 8889 zu senden. • Das bisherige Kennzeichen und der bisherige Versicherungsschein sind im Vermittlerbüro aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten) • Eine neue Police im Vertriebssystem ALINA über „Verlust Kennzeichen/Police“ ist auszustellen • Der VN erhält die neue Police sowie Kennzeichen ausgehändigt • VN neue Police unterschreiben lassen. • Die Kopie der Police wird im Vermittlerbüro aufbewahrt/archiviert • Bei unveränderter Deckung/Nutzerkreis wird keine Prämie kassiert GIU-MO / Moped Leitfaden/Vertrieb 12/2016

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• • •

Ändern sich Deckung und/oder Nutzerkreis ist der Differenzbeitrag zu kassieren Die Daten werden von ALINA an das Zurich Betriebssystem übermittelt Bitte keine Policenkopie an die Vertragsabteilung senden

11.11 Änderung des Fahrerkreises 11.11.1 Einschluss Fahrer unter 23 Jahre • • • • • • •

Wünscht der Kunde eine Änderung des Fahrerkreises für das gleiche Fahrzeug ist wie folgt zu verfahren: Das Formular „Vertragserweiterung“ ist auszufüllen und zu unterschreiben Die Prämie ist in ALINA unter „Einschluss Fahrer bis 22 Jahre“ (Tarifblatt – nicht elektronisch) zu übermitteln Das Formular ist an die Vertragsabteilung (siehe Formular) zu senden Dem VN ist eine Kopie des Formulars als Versicherungsnachweis auszuhändigen Eine Kopie des Formulars ist im Vermittlerbüro aufzubewahren Der ermittelte Differenzbeitrag ist zu kassieren

11.11.2 Ausschluss Fahrer unter 23 Jahre Wünscht der Kunde eine Änderung des Fahrerkreises für das gleiche Fahrzeug ist wie folgt zu verfahren: • Das Formular „Vertragserweiterung“ ist auszufüllen und zu unterschreiben • Das Formular ist an die Vertragsabteilung (siehe Formular) zu senden • Dem VN ist eine Kopie des Formulars als Versicherungsnachweis auszuhändigen • Eine Kopie des Formulars ist im Vermittlerbüro aufzubewahren Der Differenzbeitrag wird durch die ADAC Autoversicherung AG auf das angegebene Konto des VN überwiesen oder per Scheck ausgezahlt

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12. Beitragsinkasso / Abrechnung Die Abrechnung der Prämien zur ZURICH-MopedVersicherung sowie der Provision erfolgt wie bisher über das Vermittlerkonto.

13. Schadenbearbeitung Meldet der VN einen Schadenfall, stellen Sie dem VN bitte eine Verbindung zur Schadenabteilung her. Die Schadenregulierung für die ZURICH-MopedVersicherung erfolgt durch die ADAC-Schutzbrief VersicherungsAG / Abteilung TRS. Bitte senden Sie Unterlagen zur Schadenregulierung an folgende Abteilung: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Abt. TRS 81362 München Tel.: 089/ 76 76 6590 Fax.: 089/ 76 76 49 02 E-Mail: [email protected] Eine Leistungszusage darf nicht erteilt werden! Bestehende Regulierungsvollmachten der Zurich gelten nicht für die Zurich-MopedVersicherung! Verwenden Sie bitte ausschließlich für schriftliche Schadenmeldungen die für Moped-Schäden vorhandenen Schadenformulare. Diese finden Sie im Vertriebsportal ALINA unter Fachinformationen > Informationen.

14. Rückgabe unverkaufter Versicherungskennzeichen Alle nicht verkauften Versicherungs-Kennzeichen müssen Sie nach Ablauf des Versicherungsjahres (jeweils 28./29.02. eines Kalenderjahres) ordnungsgemäß vernichten. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichen „ungültig“ gemacht werden z.B. durch Zerschneiden, Stanzen oder verbiegen z.B. über einer Tischkante. Bitte dokumentieren Sie die Vernichtung und archivieren Sie die Dokumentation, damit bei eventuellen behördlichen Rückfragen der Verbleib bestätigt werden kann.

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15. Technische Voraussetzung/Hinweise zur Nutzung von ALINA Voraussetzung für die technische Nutzung von ALINA ist ein handelsüblicher PC und Drucker. ALINA wurde für Microsoft Internet Explorer optimiert und erfordert für die Druckstückerstellung einen Adobe Acrobat Reader. Eventuell arbeitet ALINA mit anderen Browsern nicht korrekt! Siehe auch Kapitel „Druckprobleme“. Hinweis: Ab der Version 6.0.2900... enthält der Internet Explorer einen Popupblocker, um unerwünschte WerbePopups bei Zugriffen auf das Internet zu vermeiden. Leider verhindert der Popupblocker auch den Zugriff auf Druckseiten. Er muss daher für die Verwendung von ALINA deaktiviert werden. (siehe weiter unten bzw. Kapitel Druckprobleme). Generell sollte beim Arbeiten mit ALINA nicht die Vor-und Zurück Funktion des Internet Explorers verwendet werden. Dies kann zu Datenverlust in den Eingabemasken führen!

15.1 Hilfefunktionen Es befindet sich jeweils rechts neben dem Eingabefeld ein Fragezeichen. Dort sind Hinweise zum entsprechenden Feld beschrieben. Zusätzlich unterstützt ALINA durch Hinweise und kommentierte Fehlermeldungen. Fehlt z.B. ein Eintrag, so weist ALINA automatisch darauf hin. Entspricht eine Eingabe nicht den fachlichen Plausibilitäten, macht ALINA darauf aufmerksam.

15.2 Weitere wichtige Funktionen Sind unter dem Menüpunkt Verwaltung zu finden. • Im Tagesjournal werden alle an diesem Tag in der Vertriebsstelle über ALINA verkauften Produkte aufgelistet. • In der sogenannten Druckhistorie können alle Dokumente, die erstellt wurden, bis zu fünf Tage nach dem Erstelldatum wieder aufgerufen und wenn nötig nochmals ausgedruckt oder dem Kunden per Mail geschickt werden.

15.3 Mögliche Probleme beim Erzeugen von Druckstücken Voraussetzung für den Druck der Policen sind die nachfolgenden individuellen Einstellungen im lokalen System:

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15.3.1

Popupblocker

Voraussetzung für den Druck ist die Deaktivierung des Popupblockers:

15.3.2

Verschlüsselte Seiten nicht auf dem Datenträger speichern

Internet Explorer > Menü > Extras > Internetoptionen

> runterscrollen > unter dem Punkt "Sicherheit" muss die Checkbox "Verschlüsselte Seiten nicht auf dem Datenträger speichern" deaktiviert sein. GIU-MO / Moped Leitfaden/Vertrieb 12/2016

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15.3.3

"Acrobat Reader Einstellungen"

Normalerweise wird das PDF in einem separaten Browserfenster dargestellt.

Bei Verwendung von Firefox öffnet sich dieses Fenster:

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Popupfenster blockieren nicht deaktiviert, sondern eine Ausnahme definieren:

15.4 Passwort Das Zugangspasswort erhalten Sie nach dem Anmelden im Maklerweb zum Portal Alina von der GKS per Mail übermittelt. Beim ersten Aufruf von Alina werden Sie aufgefordert das Passwort zu ändern: Passwortregeln: Das neue Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens eine Zahl, einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben und ein Sonderzeichen enthalten. Die letzten 13 Passworte dürfen nicht verwendet werden. Nach dem Anklicken unten rechts auf „Weiter“ gelangen Sie nach der Passwortänderung automatisch auf die Startseite. Haben Sie Ihr Passwort vergessen oder wurde das Passwort nach mehreren Fehlversuchen automatisch gesperrt, kann eine Rücksetzung des Passworts unter der nachfolgenden E-Mail in der Zeit von MO-FR von 6.00 Uhr - 20.30 Uhr und SA von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr beantragt werden: [email protected]. Aus IT Sicherheitsgründen müssen die Anfragen per Mail gestellt werden. Da der Absender geprüft wird, sollte die Mail von der Mailadresse erfolgen, welche bei der Anmeldung hinterlegt wurde. Bitte geben Sie zusätzlich Ihre Vermittlernummer an.

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16.

Rote Versicherungskennzeichen

Versicherer der roten Versicherungskennzeichen ist die Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland. Zur zulässigen Verwendung verweist § 28 Fahrzeugzulassungsverordnung ausschließlich auf § 16 FVZ, welche die Verwendung der roten Dauerkennzeichen für (Teile-)Hersteller, Werkstätten und Händler regelt. Weitere Verwendungsmöglichkeiten, z.B. gemäß den Richtlinien des roten Oldtimerkennzeichens, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, so dass die Kennzeichen nur an (Teile-)Hersteller, Händler und Werkstätten erfolgen darf. Eine Ausgabe außerhalb des berechtigten Personenkreises werden wir ablehnen. Zur Prüfung wird ggf. ein entsprechender Nachweis angefordert z.B. die Gewerbeanmeldung. Für Bestandskunden (im vorangegangenen Verkehrsjahr wurde ein rotes Versicherungskennzeichen ausgegeben), welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, richten Sie Ihre Bestellung bitte per Mail an: [email protected]. Bitte geben Sie das Vorjahreskennzeichen oder die VersicherungsscheinNummer an. Für Neukunden richten Sie Ihre Anfrage bitte zunächst an das zuständige Underwriting-Center. Bitte beachten Sie, dass rote Versicherungskennzeichen zu den unerwünschten Risiken gehören und ohne entsprechende Geschäftsverbindung nicht gezeichnet werden.

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