Zum Einstieg in das Thema sind folgende Informationsquellen empfehlenswert:

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa Informationen für Europa Teil A Michael Osterauer, bfi Wien EU-Binnenmarkt - Wirtschaftsraum ohne Binne...
Author: Elmar Kuntz
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II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Informationen für Europa

Teil A

Michael Osterauer, bfi Wien

EU-Binnenmarkt - Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen

Inhaltsverzeichnis 1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2. Wichtige rechtliche Instrumente im Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3. Ökonomische Bedeutung des Binnenmarktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 4. Vorteile des europäischen Binnenmarktes, Unternehmen und Bürger im Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 5. Bilanz der österreichischen EU-Präsidentschaft im Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 6. Aktionsplan für den Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 7. Neuausrichtung des Binnenmarktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 8. Entscheidungsprozesse in Binnenmarktfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 9. EU-Industrie: Strukturwandel und Qualität sichern Wettbewerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . 12 10. Eckdaten über Wirtschaftsentwicklungen und Außenhandel in Deutschland, Niederlande und Österreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 11. Osterweiterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 12. Abkürzungsverzeichnis und weiterführende Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Lernziele Das folgende Modul soll dazu dienen, eine erste Grundlageninformation über den Europäischen Binnenmarkt zu bieten. Das Modul erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist eher darauf angelegt, Informationen zur Außenwirtschaft in der Europäischen Union in einfacher und übersichtlicher Form zusammenzustellen. Das Modul zum EU-Binnenmarkt beschäftigt sich nach einer allgemeinen Einführung mit folgenden Inhalten, wobei nach Möglichkeit danach getrachtet wurde, einige außenwirtschaftliche Daten der drei Länder Österreich, Deutschland und Niederlande zu erfassen.

Zum Einstieg in das Thema sind folgende Informationsquellen empfehlenswert: Für spezifische Informationen über die Situation in den EU-Mitgliedsstaaten (z.B. NL, D, A) ziehen Sie bitte die im Text ausgewiesenen Quellen heran. • [email protected] • www.oestat.ac.at • www.austriantrade.nl

EU-Dienstleistungsmanagement

1

Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

1. Einführung Der folgende Text ist im Wesentlichen eine Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Informationen, die didaktisch aufbereitet wurden, um einen bestmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten1. Der europäische Binnenmarkt ist ein „Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, die sogenannten vier Freiheiten, gewährleistet ist“. Der freie Warenverkehr wird durch eine Zollunion und die Beseitigung von mengenmäßigen Handelsbeschränkungen sichergestellt. Der freie Personenverkehr besteht in der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und in der Niederlassungsfreiheit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist das Recht natürlicher Personen auf Ausübung unselbständiger Erwerbstätigkeit in den anderen Mitgliedsstaaten der EU. Die Niederlassungsfreiheit ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf Niederlassung in den anderen Mitgliedsstaaten der EU zur Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten. Dienstleistungsfreiheit ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf die grenzüberschreitende Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Freier Kapitalverkehr bedeutet, dass Kapitalbewegungen zwischen den Mitgliedsstaaten keinen staatlichen Beschränkungen unterworfen sein dürfen. Der Binnenmarkt ist Teil der Römer Verträge aus dem Jahre 1958. Seit 1985 wurden die Bemühungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes intensiviert. Das Aufgehen von 15 Einzelmärkten in einem großen Binnenmarkt zur Sicherung des freien Wettbewerbs, zur Förderung der Produktion, zur Senkung der Preise sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen kann als größtes „angebotsseitiges“ Unterfangen in der Weltwirtschaft angesehen werden. Mit der weitgehenden Verwirklichung des Aktionsplan für den Binnenmarkt, der - 1997 beschlossen ein 18-monatiges, ambitioniertes Programm zum

besseren Funktionieren des Binnenmarktes vorsah, kann nun rechtzeitig mit der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dieser Integrationsprozess als abgeschlossen betrachtet werden. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin in vereinzelten Teilbereichen z.B. beim öffentlichen Auftragswesen oder bei der gegenseitigen Anerkennung. Daher werden nach Evaluierung der Ergebnisse des Aktionsplans (Herbst 1999) im Rahmen eines Follow-Up bestimmte neue Akzente gesetzt werden. Ferner ist vorgesehen, durch Neuausrichtung der Binnenmarktagenden eine stärkere Interaktion mit anderen Politikbereichen (z.B. Umwelt, Verbraucherinteressen) zu verwirklichen sowie bei der Erstellung der wirtschaftspolitischen Leitlinien, die federführend vom ECOFIN-Rat beschlossen werden, Binnenmarktaspekte verstärkt einzubeziehen. Der Erhöhung der Beschäftigung bzw. Senkung der Arbeitslosenquote gilt die besondere Aufmerksamkeit der Europäischen Union. Der Binnenmarkt auf der Basis seiner bisherigen Entwicklung und Implementierungsstandes, unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus bzw. Vertiefung - ist aufgefordert, zu dieser übergeordneten politischen Zielsetzung beizutragen.

II.

Informationen für Europa

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Teil A

2. Wichtige rechtliche Instrumente im Binnenmarkt Harmonisierung: Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften ist das bedeutendste Instrument zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Die auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinien müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt den Liberalisierungsvorgaben der (öffentlichen) Versorgung als rechtspolitisches Instrument: zu (z.B. Telekom, Energie, Gas). Gegenseitige Anerkennung: In manchen Bereichen ist die Harmonisierung kein zweckmäßiger Weg zur Verwirklichung des Binnenmarktes (insbesondere wenn die nationalen Rechtstraditionen und -systeme sehr verschieden sind). Mit der gegenseitigen Anerkennung nationaler Rechtsakte kann diese Lücke geschlossen werden.

3. Ökonomische Bedeutung des Binnenmarktes - einige Eckdaten

3.1. Bevölkerung (in Mio.) und Bruttoinlandsprodukt

20 15 10 5 0 -5 -10

1993

1994

Intra-Eu

Deutschland

Extra-EU

Gesamt

1995

1996

1997

Italien

1998

3.2. Wirtschaftswachstum des BIP (real) in % Das reale Wirtschaftswachstum der EU lag in den letzten 10 Jahren (1989 bis 1998) bei durchschnittlich 2,5 %. Quelle: WIFO

4,0 3,5

3,0 2,5

2,0 1,5

1,0 0,5

0 -0,5

-1,0 -1,5

-2,0 -2,5

-3,0

1

2

Konzipiert für einen Ausbildungszyklus des bfi-Wien „EU-Dienstleistungsmanagement

EU-Dienstleistungsmanagement

1996

1997 Österreich

1998

1999 Japan

2000 USA

EU

EU-Dienstleistungsmanagement

3

Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

1. Einführung Der folgende Text ist im Wesentlichen eine Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Informationen, die didaktisch aufbereitet wurden, um einen bestmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten1. Der europäische Binnenmarkt ist ein „Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital, die sogenannten vier Freiheiten, gewährleistet ist“. Der freie Warenverkehr wird durch eine Zollunion und die Beseitigung von mengenmäßigen Handelsbeschränkungen sichergestellt. Der freie Personenverkehr besteht in der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und in der Niederlassungsfreiheit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist das Recht natürlicher Personen auf Ausübung unselbständiger Erwerbstätigkeit in den anderen Mitgliedsstaaten der EU. Die Niederlassungsfreiheit ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf Niederlassung in den anderen Mitgliedsstaaten der EU zur Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten. Dienstleistungsfreiheit ist das Recht natürlicher und juristischer Personen auf die grenzüberschreitende Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Freier Kapitalverkehr bedeutet, dass Kapitalbewegungen zwischen den Mitgliedsstaaten keinen staatlichen Beschränkungen unterworfen sein dürfen. Der Binnenmarkt ist Teil der Römer Verträge aus dem Jahre 1958. Seit 1985 wurden die Bemühungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes intensiviert. Das Aufgehen von 15 Einzelmärkten in einem großen Binnenmarkt zur Sicherung des freien Wettbewerbs, zur Förderung der Produktion, zur Senkung der Preise sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen kann als größtes „angebotsseitiges“ Unterfangen in der Weltwirtschaft angesehen werden. Mit der weitgehenden Verwirklichung des Aktionsplan für den Binnenmarkt, der - 1997 beschlossen ein 18-monatiges, ambitioniertes Programm zum

besseren Funktionieren des Binnenmarktes vorsah, kann nun rechtzeitig mit der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dieser Integrationsprozess als abgeschlossen betrachtet werden. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin in vereinzelten Teilbereichen z.B. beim öffentlichen Auftragswesen oder bei der gegenseitigen Anerkennung. Daher werden nach Evaluierung der Ergebnisse des Aktionsplans (Herbst 1999) im Rahmen eines Follow-Up bestimmte neue Akzente gesetzt werden. Ferner ist vorgesehen, durch Neuausrichtung der Binnenmarktagenden eine stärkere Interaktion mit anderen Politikbereichen (z.B. Umwelt, Verbraucherinteressen) zu verwirklichen sowie bei der Erstellung der wirtschaftspolitischen Leitlinien, die federführend vom ECOFIN-Rat beschlossen werden, Binnenmarktaspekte verstärkt einzubeziehen. Der Erhöhung der Beschäftigung bzw. Senkung der Arbeitslosenquote gilt die besondere Aufmerksamkeit der Europäischen Union. Der Binnenmarkt auf der Basis seiner bisherigen Entwicklung und Implementierungsstandes, unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus bzw. Vertiefung - ist aufgefordert, zu dieser übergeordneten politischen Zielsetzung beizutragen.

II.

Informationen für Europa

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Teil A

2. Wichtige rechtliche Instrumente im Binnenmarkt Harmonisierung: Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften ist das bedeutendste Instrument zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Die auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinien müssen in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt den Liberalisierungsvorgaben der (öffentlichen) Versorgung als rechtspolitisches Instrument: zu (z.B. Telekom, Energie, Gas). Gegenseitige Anerkennung: In manchen Bereichen ist die Harmonisierung kein zweckmäßiger Weg zur Verwirklichung des Binnenmarktes (insbesondere wenn die nationalen Rechtstraditionen und -systeme sehr verschieden sind). Mit der gegenseitigen Anerkennung nationaler Rechtsakte kann diese Lücke geschlossen werden.

3. Ökonomische Bedeutung des Binnenmarktes - einige Eckdaten

3.1. Bevölkerung (in Mio.) und Bruttoinlandsprodukt

20 15 10 5 0 -5 -10

1993

1994

Intra-Eu

Deutschland

Extra-EU

Gesamt

1995

1996

1997

Italien

1998

3.2. Wirtschaftswachstum des BIP (real) in % Das reale Wirtschaftswachstum der EU lag in den letzten 10 Jahren (1989 bis 1998) bei durchschnittlich 2,5 %. Quelle: WIFO

4,0 3,5

3,0 2,5

2,0 1,5

1,0 0,5

0 -0,5

-1,0 -1,5

-2,0 -2,5

-3,0

1

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Konzipiert für einen Ausbildungszyklus des bfi-Wien „EU-Dienstleistungsmanagement

EU-Dienstleistungsmanagement

1996

1997 Österreich

1998

1999 Japan

2000 USA

EU

EU-Dienstleistungsmanagement

3

Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

II.

3.3. Beschäftigung (Arbeitslosenquote standardisiert in ausgewählten Mitgliedsstaaten)

Informationen für Europa

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Teil A

3.5. Außenhandel Exporte (nominell; in Prozent zum Vorjahr)

25 20 15

Quelle: WIFO

12

10 5

10

0 -5

8

-10 -15

6

1993

1994

1995

Intra-Eu

Deutschland

Extra-EU

Gesamt

1996

Italien

1997

1998

4 2

1996

1997

1998 D

08/1998

12/1998

O???

NL

1999

Importe (nominell; in Prozent zum Vorjahr)

20

Quelle: WIFO

10

15

EU

USA

5

Quelle: OECD; EUROSTAT

0

Ziel des Europäischen Binnenmarktes ist es, Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Beschäftigung zu garantieren. Eine Studie der Europäischen Kommission zum Thema „Wirkung und Wirksamkeit des Binnenmarktes“ aus 1996 kommt zu dem Schluss, dass (im Rahmen eines Einmaleffektes) das Einkommen der EU 1994 „binnenmarktbedingt“ um 1,1 bis 1,5% höher lag. Verantwortlich dafür war das Maßnahmenpaket, das 1992 zur weitgehenden Realisierung der vier Freiheiten führte. Die Schaffung von 300.000 bis 900.000 neuen Arbeitsplätzen

in der exportorientierten Wirtschaft sowie für eine Zunahme der ebenfalls beschäftigungswirksamen Investitionen in der EU in der Höhe von ca. 2,7% lassen sich ebenfalls auf die Maßnahmen zum besseren Funktionieren des Binnenmarktes aus dieser Zeit zurückführen. Nach den Jahren zweistelliger Arbeitslosenquoten in der EU während der laufenden Dekade (Höhepunkt 1994 mit 11,1%) weisen die jüngsten Daten nicht zuletzt aufgrund vereinter, konzertierter Aktionen wie z.B. „Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung“ oder „Aktionsplan für den Binnenmarkt“ erstmals wieder einstellige Werte auf.

-5 -10

1993

1994

Der Binnenmarkt ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für den Außenhandel. Der Export galt zwischen 1995 bis 1998 als der konjunkturstützende Faktor schlechthin. Der innergemeinschaftliche Warenaustausch erreichte in Österreich 1997 knapp 41%

Deutschland

Extra-EU

Gesamt

1996

Italien

1997

1998

des nationalen BIPs und zeigt weiter steigende Tendenz. Rund 64% der österreichischen Gesamtexporte und 71% der Gesamtimporte werden mit der EU abgewickelt.

60 Importe Deutschland

300

Importe Dänemark

50

3.4. Inflation Es zeigt sich, dass seit 1993 der Verbraucherpreisindex drastisch (erstmals seit 1955 auf unter 1%) zurückgegangen ist. Die Inflation bildet auf absehbare Zeit keine wirtschaftspolitische Gefahr.

1995

Intra-Eu

250

Exporte Deutschland

200

Exporte Dänemark

150

Angaben in 1.000 ECU Stand: 1999

40

100

30

500 20 0

Quelle: WIFO

5 EU

USA

Deutschland

Österreich

4

Gesamt

10

3 0 038 Österreich

032 Finnland

030 Schweden

018 Luxemburg

017 Belgien

2000

011 Spanien

1999

010 Portugal

1998

009 Griechenland

1997

008 Dänemark

1996

007 Irland

1995

006 United Kingdom

EU-Dienstleistungsmanagement

1994

005 Italien

4

1993

004 Deutschland

0

003 Niederlande

1

001 Frankreich

2

EU-Dienstleistungsmanagement

5

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Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

II.

3.3. Beschäftigung (Arbeitslosenquote standardisiert in ausgewählten Mitgliedsstaaten)

Informationen für Europa

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Teil A

3.5. Außenhandel Exporte (nominell; in Prozent zum Vorjahr)

25 20 15

Quelle: WIFO

12

10 5

10

0 -5

8

-10 -15

6

1993

1994

1995

Intra-Eu

Deutschland

Extra-EU

Gesamt

1996

Italien

1997

1998

4 2

1996

1997

1998 D

08/1998

12/1998

O???

NL

1999

Importe (nominell; in Prozent zum Vorjahr)

20

Quelle: WIFO

10

15

EU

USA

5

Quelle: OECD; EUROSTAT

0

Ziel des Europäischen Binnenmarktes ist es, Wachstum, Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Beschäftigung zu garantieren. Eine Studie der Europäischen Kommission zum Thema „Wirkung und Wirksamkeit des Binnenmarktes“ aus 1996 kommt zu dem Schluss, dass (im Rahmen eines Einmaleffektes) das Einkommen der EU 1994 „binnenmarktbedingt“ um 1,1 bis 1,5% höher lag. Verantwortlich dafür war das Maßnahmenpaket, das 1992 zur weitgehenden Realisierung der vier Freiheiten führte. Die Schaffung von 300.000 bis 900.000 neuen Arbeitsplätzen

in der exportorientierten Wirtschaft sowie für eine Zunahme der ebenfalls beschäftigungswirksamen Investitionen in der EU in der Höhe von ca. 2,7% lassen sich ebenfalls auf die Maßnahmen zum besseren Funktionieren des Binnenmarktes aus dieser Zeit zurückführen. Nach den Jahren zweistelliger Arbeitslosenquoten in der EU während der laufenden Dekade (Höhepunkt 1994 mit 11,1%) weisen die jüngsten Daten nicht zuletzt aufgrund vereinter, konzertierter Aktionen wie z.B. „Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung“ oder „Aktionsplan für den Binnenmarkt“ erstmals wieder einstellige Werte auf.

-5 -10

1993

1994

Der Binnenmarkt ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für den Außenhandel. Der Export galt zwischen 1995 bis 1998 als der konjunkturstützende Faktor schlechthin. Der innergemeinschaftliche Warenaustausch erreichte in Österreich 1997 knapp 41%

Deutschland

Extra-EU

Gesamt

1996

Italien

1997

1998

des nationalen BIPs und zeigt weiter steigende Tendenz. Rund 64% der österreichischen Gesamtexporte und 71% der Gesamtimporte werden mit der EU abgewickelt.

60 Importe Deutschland

300

Importe Dänemark

50

3.4. Inflation Es zeigt sich, dass seit 1993 der Verbraucherpreisindex drastisch (erstmals seit 1955 auf unter 1%) zurückgegangen ist. Die Inflation bildet auf absehbare Zeit keine wirtschaftspolitische Gefahr.

1995

Intra-Eu

250

Exporte Deutschland

200

Exporte Dänemark

150

Angaben in 1.000 ECU Stand: 1999

40

100

30

500 20 0

Quelle: WIFO

5 EU

USA

Deutschland

Österreich

4

Gesamt

10

3 0 038 Österreich

032 Finnland

030 Schweden

018 Luxemburg

017 Belgien

2000

011 Spanien

1999

010 Portugal

1998

009 Griechenland

1997

008 Dänemark

1996

007 Irland

1995

006 United Kingdom

EU-Dienstleistungsmanagement

1994

005 Italien

4

1993

004 Deutschland

0

003 Niederlande

1

001 Frankreich

2

EU-Dienstleistungsmanagement

5

Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

4. Vorteile des europäischen Binnenmarktes Die praktische Bedeutung des Binnenmarktes als größter Wirtschaftsraum der Welt besteht in einem barriere- und vor allem zollfreien Raum mit einer gemeinsamen Außengrenze (Außenzoll gegenüber Drittländern), aber auch in der Harmonisierung des Wirtschaftsrechts im Inneren. Die folgenden Bereiche sind besonders hervorzuheben: • Abschaffung der Zollformalitäten • Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung im Bereich der technischen Spezifikationen und Ausarbeitung europäischer Normen 3.6. Entwicklung der Direktinvestitionen (in Mrd. ÖS; netto) 80 70

passive Neuinvestitionen

60 50 40

aktive Neuinvestitionen

30

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Informationen für Europa

• globale Beschaffung im öffentlichen Sektor durch Gemeinschaftsvorschriften für öffentliche Aufträge • zunehmender Wettbewerb im europäischen Markt, daher Preissenkungen bei wichtigen Waren- und Produktgruppen • Liberalisierungen im Bereich der staatlichen Versorgungsunternehmen unter Beachtung des Qualitätsanspruchs führt ebenfalls zu mehr Wettbewerb und dadurch sinkenden Preisen für Konsumenten • regionale Spezialisierung durch Clusterbildung (z.B. Automobilcluster Steiermark); komparativer Wettbewerbsvorteil durch regionale Kompetenzzentren • Steigerung der Produktivität in den exportorientierten Sektoren, dadurch leichtere Erschließung neuer Exportmärkte • Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch beschleunigten Strukturwandel, insbesondere im industriellen Bereich • breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot • schnellere und billigere grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen • größere Mobilität für Arbeitnehmer und Nichterwerbstätige

Akzente für den Wirtschaftstreibenden zu Beschäftigung und Wohlstand in Europa beizutragen. Zum anderen gilt seine Aufmerksamkeit auch dem einzelnen Bürger, dem er neben den demokratischen Grundrechten zahlreiche weitere Rechte - basierend auf den vier Freizügigkeiten - verleiht. Die europäische Gerichtsbarkeit kann diese Ansprüche gegebenenfalls auch durchsetzen.

Die Kostenvorteile eines großen Binnenmarktes unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen in der Welt. Der Binnenmarkt fördert andererseits die Konvergenz und Kohäsion zugunsten der ärmeren Mitgliedsstaaten und unterstützt, wo notwendig, durch angemessene Gemeinschaftshilfe.

In dem „Raum ohne Binnengrenzen“ der Union Geschäfte tätigen, reisen, leben oder arbeiten, soll ebenso einfach sein wie in jedem Mitgliedsstaat.

Teil A

Der Binnenmarkt steht und fällt mit dem ihm entgegengebrachten Vertrauen: • dass alle zentralen Regeln erlassen sind; • dass sie vollständig und gerecht angewendet werden; • dass Probleme rasch angegangen werden; • dass die grundlegenden Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb uneingeschränkt eingehalten werden; • seitens der Verbraucher, dass Waren, Dienstleistungen und Informationen zuverlässig sind; seitens der beschäftigungsschaffenden Unternehmen, dass der Markt für sie arbeitet; • und generell, dass jede Regierung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes eintritt.

20 10

1993

1994

1995

1996

Quelle: OENB

Auch bei den Direktinvestitionen konnte seit der Teilnahme am EU-Binnenmarkt neben einer starken Ausweitung des Volumens insgesamt insbesondere bei den passiven Direktinvestitionen eine starke Zunahme festgestellt werden. Dies lässt den positiven Rückschluss auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich in der EU zu.

3.7. Konvergenzkriterien Die strenge Beobachtung der Konvergenzkriterien in den Mitgliedsstaaten sorgt für eine entsprechende Budgetdisziplin und damit für eine beachtliche wirtschaftliche Stabilität in ganz Europa. Der gelungene Start des EUROS bestätigt die gute Vorbereitung seiner Einführung durch die Mitgliedsstaaten und die Union.

6

EU-Dienstleistungsmanagement

1997

1998

Die Sozialpolitik stellt sich ergänzend die Aufgabe den vom Binnenmarkt ausgehenden Strukturwandel abzufedern und für einen fairen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit zu sorgen. Kommission und Mitgliedsstaaten sind daher aufgefordert, zusammenzuarbeiten, um die Sozialschutzsysteme zu modernisieren und sie beschäftigungsund unternehmensfreundlicher zu gestalten. Unternehmen und Bürger im Binnenmarkt Der Binnenmarkt stellt sich einerseits in den Dienst der Unternehmen, um durch (mikro-) ökonomische

Dennoch können in der Praxis beim Funktionieren des Binnenmarktes Probleme auftreten. In den überwiegenden Fällen wird es sich dabei um Informationsdefizite handeln, doch kann auch das Binnenmarktrecht direkt betroffen sein. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten sind jedoch an einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes interessiert. Daher wurde auf Basis des Aktionsplanes für den Binnenmarkt ein Rahmen zur Rechtsdurchsetzung und Problemlösung geschaffen, der in allen Mitgliedsstaaten einheitlich aufgebaut ist und sich als Dienstleister, Informant und Serviceeinrichtung für Unternehmer und Bürger versteht.

EU-Dienstleistungsmanagement

7

Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

4. Vorteile des europäischen Binnenmarktes Die praktische Bedeutung des Binnenmarktes als größter Wirtschaftsraum der Welt besteht in einem barriere- und vor allem zollfreien Raum mit einer gemeinsamen Außengrenze (Außenzoll gegenüber Drittländern), aber auch in der Harmonisierung des Wirtschaftsrechts im Inneren. Die folgenden Bereiche sind besonders hervorzuheben: • Abschaffung der Zollformalitäten • Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung im Bereich der technischen Spezifikationen und Ausarbeitung europäischer Normen 3.6. Entwicklung der Direktinvestitionen (in Mrd. ÖS; netto) 80 70

passive Neuinvestitionen

60 50 40

aktive Neuinvestitionen

30

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

Informationen für Europa

• globale Beschaffung im öffentlichen Sektor durch Gemeinschaftsvorschriften für öffentliche Aufträge • zunehmender Wettbewerb im europäischen Markt, daher Preissenkungen bei wichtigen Waren- und Produktgruppen • Liberalisierungen im Bereich der staatlichen Versorgungsunternehmen unter Beachtung des Qualitätsanspruchs führt ebenfalls zu mehr Wettbewerb und dadurch sinkenden Preisen für Konsumenten • regionale Spezialisierung durch Clusterbildung (z.B. Automobilcluster Steiermark); komparativer Wettbewerbsvorteil durch regionale Kompetenzzentren • Steigerung der Produktivität in den exportorientierten Sektoren, dadurch leichtere Erschließung neuer Exportmärkte • Sicherung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch beschleunigten Strukturwandel, insbesondere im industriellen Bereich • breiteres Waren- und Dienstleistungsangebot • schnellere und billigere grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen • größere Mobilität für Arbeitnehmer und Nichterwerbstätige

Akzente für den Wirtschaftstreibenden zu Beschäftigung und Wohlstand in Europa beizutragen. Zum anderen gilt seine Aufmerksamkeit auch dem einzelnen Bürger, dem er neben den demokratischen Grundrechten zahlreiche weitere Rechte - basierend auf den vier Freizügigkeiten - verleiht. Die europäische Gerichtsbarkeit kann diese Ansprüche gegebenenfalls auch durchsetzen.

Die Kostenvorteile eines großen Binnenmarktes unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen in der Welt. Der Binnenmarkt fördert andererseits die Konvergenz und Kohäsion zugunsten der ärmeren Mitgliedsstaaten und unterstützt, wo notwendig, durch angemessene Gemeinschaftshilfe.

In dem „Raum ohne Binnengrenzen“ der Union Geschäfte tätigen, reisen, leben oder arbeiten, soll ebenso einfach sein wie in jedem Mitgliedsstaat.

Teil A

Der Binnenmarkt steht und fällt mit dem ihm entgegengebrachten Vertrauen: • dass alle zentralen Regeln erlassen sind; • dass sie vollständig und gerecht angewendet werden; • dass Probleme rasch angegangen werden; • dass die grundlegenden Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb uneingeschränkt eingehalten werden; • seitens der Verbraucher, dass Waren, Dienstleistungen und Informationen zuverlässig sind; seitens der beschäftigungsschaffenden Unternehmen, dass der Markt für sie arbeitet; • und generell, dass jede Regierung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes eintritt.

20 10

1993

1994

1995

1996

Quelle: OENB

Auch bei den Direktinvestitionen konnte seit der Teilnahme am EU-Binnenmarkt neben einer starken Ausweitung des Volumens insgesamt insbesondere bei den passiven Direktinvestitionen eine starke Zunahme festgestellt werden. Dies lässt den positiven Rückschluss auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich in der EU zu.

3.7. Konvergenzkriterien Die strenge Beobachtung der Konvergenzkriterien in den Mitgliedsstaaten sorgt für eine entsprechende Budgetdisziplin und damit für eine beachtliche wirtschaftliche Stabilität in ganz Europa. Der gelungene Start des EUROS bestätigt die gute Vorbereitung seiner Einführung durch die Mitgliedsstaaten und die Union.

6

EU-Dienstleistungsmanagement

1997

1998

Die Sozialpolitik stellt sich ergänzend die Aufgabe den vom Binnenmarkt ausgehenden Strukturwandel abzufedern und für einen fairen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit zu sorgen. Kommission und Mitgliedsstaaten sind daher aufgefordert, zusammenzuarbeiten, um die Sozialschutzsysteme zu modernisieren und sie beschäftigungsund unternehmensfreundlicher zu gestalten. Unternehmen und Bürger im Binnenmarkt Der Binnenmarkt stellt sich einerseits in den Dienst der Unternehmen, um durch (mikro-) ökonomische

Dennoch können in der Praxis beim Funktionieren des Binnenmarktes Probleme auftreten. In den überwiegenden Fällen wird es sich dabei um Informationsdefizite handeln, doch kann auch das Binnenmarktrecht direkt betroffen sein. Die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten sind jedoch an einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes interessiert. Daher wurde auf Basis des Aktionsplanes für den Binnenmarkt ein Rahmen zur Rechtsdurchsetzung und Problemlösung geschaffen, der in allen Mitgliedsstaaten einheitlich aufgebaut ist und sich als Dienstleister, Informant und Serviceeinrichtung für Unternehmer und Bürger versteht.

EU-Dienstleistungsmanagement

7

Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

5. Bilanz der EU-Präsidentschaft Österreichs im Binnenmarkt Zentraler Punkt der Binnenmarktaktivitäten unter österreichischer Präsidentschaft war (und wird es unter deutscher und auch finnischer Präsidentschaft sein) der im Rahmen des Rates von Amsterdam beschlossene Aktionsplan für den Binnenmarkt. Im letzten halben Jahr wurden nennenswerte Fortschritte erzielt, die Umsetzung des Aktionsplans schreitet gut voran. Das Auslaufen des Aktionsplanes ist nun absehbar, auch wenn der ursprüngliche Zeitplan der Vollendung vor Inkrafttreten der dritten Stufe der WWU nicht ganz eingehalten werden konnte und noch erhebliche Bemühungen erforderlich sein werden. Daher gilt das Interesse nun den Vorstellungen der Kommission zur Evaluierung bzw. zum Follow-Up der daraus zu folgernden Maßnahmen – unter Berücksichtigung des in Cardiff eingeleiteten wirtschaftlichen Reformprozesses. Durch die vom Aktionsplan ausgehende Dynamik entstand in den Mitgliedsstaaten ein Bewusstsein für die Wichtigkeit einer rascheren und effizienteren Umsetzung der Rechtsvorschriften; dies manifestiert sich in verbesserten Umsetzungsstatistiken. Zur Zeit gelten noch 12,8% (gegenüber 26,7% im November 1997) der Binnenmarkt-Richtlinien als europaweit nicht umgesetzt. Im Binnenmarktanzeiger (Scoreboard) bestätigt auch die Kommission, dass in vielen Bereichen nennenswerte Fortschritte erzielt wurden und die Umsetzung der Maßnahmen gut voranschreitet. Mit den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft zur Mitteilung der Kommission über die „Wirksamere Gestaltung des Binnenmarktrechts“ soll daher für die Zukunft das politische Engagement der Mitgliedsstaaten und der Kommission für eine rasche und effiziente Umsetzung in einem kontinuierlichen, konstruktiven Dialog sichergestellt werden. Auch das Scoreboard wird weiterhin als ein zentrales Instrument zur Überprüfung der binnenmarktrelevanten Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Der Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften, sowohl auf Gemeinschafts- als auch einzelstaatlicher Ebene, kommt weiterhin höchste Priorität zu.

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EU-Dienstleistungsmanagement

Dabei wird besondere Bedeutung auf die Qualität der Rechtsvorschriften (besser und benutzerfreundlich) sowie auf potentielle positive Auswirkungen auf die Beschäftigung zu legen sein. Mit verschiedenen Rechtvereinfachungsinitiativen (SLIM, BEST, Business Test Panel, Ergebnisse der Konferenz „Better Regulation Serves Employment“) wurde versucht, diesem Schwerpunkt gerecht zu werden. Besonderer Handlungsbedarf bestand und besteht auch weiterhin im technisch-industriellen Bereich des Normenwesens und bei der korrekten Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung sowie dem Schlüsseldossier des öffentlichen Auftragswesens. Eine weitere bedeutende Entwicklung stellt das Netzwerk von Problemlösungsmechanismen im Binnenmarkt dar, um „Irritationen“ im freien Warenund Dienstleistungsverkehr frühzeitig zu erkennen und rasch zu lösen. Neben den bekannten Lösungsansätzen (§169 Vertragsverletzungsverfahren oder IMAC-Behandlung) wurde dabei insbesondere ein bilaterales Netzwerk durch „formlose“ administrative Zusammenarbeit, als auch durch eine neue Verordnung ein Interventionsmechanismus installiert. In diesem Zusammenhang muss auch der Dialog mit Bürgern und Unternehmen erwähnt werden, der - als „Vertrauenspakt“ konzipiert - einen nicht unwesentlichen Beitrag zum besseren Verständnis und besseren Verankerung gemeinschaftlicher Aktivitäten bei den „Rechtsadressaten“ darstellen kann. Im legislativen Bereich konnten außerdem einige wichtige Dossiers verabschiedet (auszugsweise die Reform des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, der Rechtsschutz von Mustern und Modellen, Produkthaftung oder die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen) bzw. gute Fortschritte (Statut der Europäischen Aktiengesellschaft - ArbeitnehmerRL: nach 28 (!) Jahren beinahe abschlussreif; gegenseitige Anerkennung von Diplomen; Arzneimittel; Schutz des geistigen Eigentums; elektronischer Geschäftsverkehr) erzielt werden. Bei weiteren wichtigen Vorhaben (Gesellschaftsrecht: Übernahmeangebot, Geistiges Eigentum: Urheberrecht, Gebrauchsmuster, Informationsgesellschaft sowie bei Finanzdienstleistungen

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

und Steuern: „unlauterer Wettbewerb“) wurden erfolgreiche Vorarbeiten geleistet, um den zügigen Abschluss unter der nachfolgenden Präsidentschaft sicherzustellen. Abschließend sollte der Cardiff Economic Reform Process und seine Implikationen auf den Binnenmarkt Erwähnung finden. Basierend auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff (Juni 1998) ist auch der Binnenmarktrat aufgerufen, in seinem Verantwortungsbereich zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, die jeweils im Frühjahr im Rahmen des ECOFIN-Ministerrates (Rat der europäischen Finanzminister) beschlossen werden, beizutragen. Für die österreichische Präsidentschaft stellte sich daher die Aufgabe, die künftige Mitbefassung des Binnenmarktrates in relevanten Strukturfragen (mikroökonomisch ausgerichtet) organisatorisch vorzubereiten und einen entsprechenden Input zu liefern, ohne gleichzeitig die Arbeiten des Economic Policy Committee (EPC) zu duplizieren. Die Kompetenz des Binnenmarktrates im Rahmen des Reformprozesses von Cardiff steht mittlerweile außer Frage. Auch die Diskussion einer besseren Zusammenarbeit der mit strukturpolitischen Fragen und Binnenmarktangelegenheiten befassten Räte wurde in Gang gesetzt. Der interinstitutionellen Zusammenarbeit wird weiterhin große Bedeutung beigemessen.

Informationen für Europa

Teil A

6. Aktionsplan für den Binnenmarkt Der Europäische Rat von Amsterdam hat im Juni 1997 den „Aktionsplan zur Verwirklichung des Binnenmarktes“ beschlossen. Dieses Vorhaben der EU hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes in den folgenden vier Maßnahmenbereichen zu steigern: • die Vorschriften wirksamer gestalten • die hauptsächlichen Marktverzerrungen bewältigen • die sektorenspezifischen Schranken für die Marktintegration abbauen • den Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen Die Umsetzung des Aktionsplans wurde mit 1. Januar 1999 befristet, ein markanter Zeitpunkt, der mit dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschaftsund Währungsunion zusammenfiel. Damit sollte rechtzeitig mit der Einführung der europäischen Einheitswährung der europäische Binnenmarkt mit einem weiteren großen Schritt vorangetrieben werden. Zwar sind auch heute noch einige Maßnahmen ausständig, doch lässt sich aufgrund der bisherigen Bemühungen unter luxemburgischem, britischem, österreichischem und zuletzt deutschem EU-Vorsitz eine vollständige Realisierung in der zweiten Jahreshälfte 1999 absehen. Es werden daher seitens der Kommission erste Evaluierungsarbeiten zum Aktionsplan, über die erzielten Fortschritte sowie über die noch nicht umgesetzten Aktionen, vorbereitet und Überlegungen für ein „Follow-Up“ angestellt. Bis zum Herbst 1999 werden diese Überlegungen in einer Mitteilung der Kommission zusammengefasst werden. Sie ist die entsprechende Grundlage für Schlussfol-gerungen des Rates.

EU-Dienstleistungsmanagement

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Teil A

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II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

5. Bilanz der EU-Präsidentschaft Österreichs im Binnenmarkt Zentraler Punkt der Binnenmarktaktivitäten unter österreichischer Präsidentschaft war (und wird es unter deutscher und auch finnischer Präsidentschaft sein) der im Rahmen des Rates von Amsterdam beschlossene Aktionsplan für den Binnenmarkt. Im letzten halben Jahr wurden nennenswerte Fortschritte erzielt, die Umsetzung des Aktionsplans schreitet gut voran. Das Auslaufen des Aktionsplanes ist nun absehbar, auch wenn der ursprüngliche Zeitplan der Vollendung vor Inkrafttreten der dritten Stufe der WWU nicht ganz eingehalten werden konnte und noch erhebliche Bemühungen erforderlich sein werden. Daher gilt das Interesse nun den Vorstellungen der Kommission zur Evaluierung bzw. zum Follow-Up der daraus zu folgernden Maßnahmen – unter Berücksichtigung des in Cardiff eingeleiteten wirtschaftlichen Reformprozesses. Durch die vom Aktionsplan ausgehende Dynamik entstand in den Mitgliedsstaaten ein Bewusstsein für die Wichtigkeit einer rascheren und effizienteren Umsetzung der Rechtsvorschriften; dies manifestiert sich in verbesserten Umsetzungsstatistiken. Zur Zeit gelten noch 12,8% (gegenüber 26,7% im November 1997) der Binnenmarkt-Richtlinien als europaweit nicht umgesetzt. Im Binnenmarktanzeiger (Scoreboard) bestätigt auch die Kommission, dass in vielen Bereichen nennenswerte Fortschritte erzielt wurden und die Umsetzung der Maßnahmen gut voranschreitet. Mit den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft zur Mitteilung der Kommission über die „Wirksamere Gestaltung des Binnenmarktrechts“ soll daher für die Zukunft das politische Engagement der Mitgliedsstaaten und der Kommission für eine rasche und effiziente Umsetzung in einem kontinuierlichen, konstruktiven Dialog sichergestellt werden. Auch das Scoreboard wird weiterhin als ein zentrales Instrument zur Überprüfung der binnenmarktrelevanten Verpflichtungen zur Verfügung stehen. Der Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften, sowohl auf Gemeinschafts- als auch einzelstaatlicher Ebene, kommt weiterhin höchste Priorität zu.

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Dabei wird besondere Bedeutung auf die Qualität der Rechtsvorschriften (besser und benutzerfreundlich) sowie auf potentielle positive Auswirkungen auf die Beschäftigung zu legen sein. Mit verschiedenen Rechtvereinfachungsinitiativen (SLIM, BEST, Business Test Panel, Ergebnisse der Konferenz „Better Regulation Serves Employment“) wurde versucht, diesem Schwerpunkt gerecht zu werden. Besonderer Handlungsbedarf bestand und besteht auch weiterhin im technisch-industriellen Bereich des Normenwesens und bei der korrekten Anwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung sowie dem Schlüsseldossier des öffentlichen Auftragswesens. Eine weitere bedeutende Entwicklung stellt das Netzwerk von Problemlösungsmechanismen im Binnenmarkt dar, um „Irritationen“ im freien Warenund Dienstleistungsverkehr frühzeitig zu erkennen und rasch zu lösen. Neben den bekannten Lösungsansätzen (§169 Vertragsverletzungsverfahren oder IMAC-Behandlung) wurde dabei insbesondere ein bilaterales Netzwerk durch „formlose“ administrative Zusammenarbeit, als auch durch eine neue Verordnung ein Interventionsmechanismus installiert. In diesem Zusammenhang muss auch der Dialog mit Bürgern und Unternehmen erwähnt werden, der - als „Vertrauenspakt“ konzipiert - einen nicht unwesentlichen Beitrag zum besseren Verständnis und besseren Verankerung gemeinschaftlicher Aktivitäten bei den „Rechtsadressaten“ darstellen kann. Im legislativen Bereich konnten außerdem einige wichtige Dossiers verabschiedet (auszugsweise die Reform des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, der Rechtsschutz von Mustern und Modellen, Produkthaftung oder die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen) bzw. gute Fortschritte (Statut der Europäischen Aktiengesellschaft - ArbeitnehmerRL: nach 28 (!) Jahren beinahe abschlussreif; gegenseitige Anerkennung von Diplomen; Arzneimittel; Schutz des geistigen Eigentums; elektronischer Geschäftsverkehr) erzielt werden. Bei weiteren wichtigen Vorhaben (Gesellschaftsrecht: Übernahmeangebot, Geistiges Eigentum: Urheberrecht, Gebrauchsmuster, Informationsgesellschaft sowie bei Finanzdienstleistungen

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

und Steuern: „unlauterer Wettbewerb“) wurden erfolgreiche Vorarbeiten geleistet, um den zügigen Abschluss unter der nachfolgenden Präsidentschaft sicherzustellen. Abschließend sollte der Cardiff Economic Reform Process und seine Implikationen auf den Binnenmarkt Erwähnung finden. Basierend auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff (Juni 1998) ist auch der Binnenmarktrat aufgerufen, in seinem Verantwortungsbereich zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, die jeweils im Frühjahr im Rahmen des ECOFIN-Ministerrates (Rat der europäischen Finanzminister) beschlossen werden, beizutragen. Für die österreichische Präsidentschaft stellte sich daher die Aufgabe, die künftige Mitbefassung des Binnenmarktrates in relevanten Strukturfragen (mikroökonomisch ausgerichtet) organisatorisch vorzubereiten und einen entsprechenden Input zu liefern, ohne gleichzeitig die Arbeiten des Economic Policy Committee (EPC) zu duplizieren. Die Kompetenz des Binnenmarktrates im Rahmen des Reformprozesses von Cardiff steht mittlerweile außer Frage. Auch die Diskussion einer besseren Zusammenarbeit der mit strukturpolitischen Fragen und Binnenmarktangelegenheiten befassten Räte wurde in Gang gesetzt. Der interinstitutionellen Zusammenarbeit wird weiterhin große Bedeutung beigemessen.

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Teil A

6. Aktionsplan für den Binnenmarkt Der Europäische Rat von Amsterdam hat im Juni 1997 den „Aktionsplan zur Verwirklichung des Binnenmarktes“ beschlossen. Dieses Vorhaben der EU hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Binnenmarktes in den folgenden vier Maßnahmenbereichen zu steigern: • die Vorschriften wirksamer gestalten • die hauptsächlichen Marktverzerrungen bewältigen • die sektorenspezifischen Schranken für die Marktintegration abbauen • den Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen Die Umsetzung des Aktionsplans wurde mit 1. Januar 1999 befristet, ein markanter Zeitpunkt, der mit dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschaftsund Währungsunion zusammenfiel. Damit sollte rechtzeitig mit der Einführung der europäischen Einheitswährung der europäische Binnenmarkt mit einem weiteren großen Schritt vorangetrieben werden. Zwar sind auch heute noch einige Maßnahmen ausständig, doch lässt sich aufgrund der bisherigen Bemühungen unter luxemburgischem, britischem, österreichischem und zuletzt deutschem EU-Vorsitz eine vollständige Realisierung in der zweiten Jahreshälfte 1999 absehen. Es werden daher seitens der Kommission erste Evaluierungsarbeiten zum Aktionsplan, über die erzielten Fortschritte sowie über die noch nicht umgesetzten Aktionen, vorbereitet und Überlegungen für ein „Follow-Up“ angestellt. Bis zum Herbst 1999 werden diese Überlegungen in einer Mitteilung der Kommission zusammengefasst werden. Sie ist die entsprechende Grundlage für Schlussfol-gerungen des Rates.

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Teil A

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II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

7. Neuausrichtung des Binnenmarktes: Schwerpunkte für die nächsten Jahre Der Binnenmarkt ist ein dynamisches Gebilde, dessen „Realisierung oder vollständige Implementierung“ sich kaum auf einen bestimmten Zeitpunkt fixieren lässt. Zwar verringert sich allmählich das Volumen der insgesamt umzusetzenden Richtlinien, doch werden gleichzeitig die (politischen) Aufgaben immer wieder neu ausgerichtet. Anlässlich des Binnenmarktrates vom Februar 1999 sprach sich eine überwältigende Mehrheit der verantwortlichen Minister für eine stärkere Interaktion von Binnenmarktagenden mit anderen Politikbereichen aus. Dies bedeutet, dass in Zukunft der Bezug zu Umweltaspekten, Verbraucherschutzgedanken oder Bürger- und Unternehmensinteressen wesentlich intensiviert werden soll. Im laufenden Jahr werden vorrangig drei Themenkomplexe zu behandeln sein: 7.1. Evaluierung und Follow-Up zum Aktionsplan für den Binnenmarkt Die Kommission präzisierte im Rahmen des Binnenmarkt-Ministerrates am 21. Juni 1999 ihre Vorstellungen für die Neuausrichtung (New Approach) des Binnenmarktes. Nach der weitgehenden rechtstechnischen Finalisierung ist zu prüfen, wie die Regeln auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene funktionieren („reale Röntgenaufnahme“). Zentraler Bestandteil der Überlegungen der Kommission ist das Zusammenspiel langfristiger, strategischer Ziele sowohl auf Unionsebene (z.B. Wohlstand, Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum) als auch im Bereich des Binnenmarktes (z.B. Strukturpolitik, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit), mit kurzfristigen, rasch umzusetzenden Maßnahmen („deliverables“). Der Input für operative Aktivitäten kann einerseits durch die strukturpolitische Ausrichtung des Binnenmarktes im Rahmen des Cardiff-Prozesses erfolgen, zum anderen durch den Einsatz verschiedener Monitoring-Instrumente wie den Binnenmarktanzeiger oder das Feedback aus

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EU-Dienstleistungsmanagement

dem Dialog mit Bürgern und Unternehmen oder das Arbeitsprogramm der drei Präsidentschaften. Mittels regelmäßiger Evaluierung sollen Stärken und Schwächen der Maßnahmen festgestellt werden. Dieser mündliche Bericht der Kommission über ihre Absichten wurde allgemein sehr positiv aufgenommen. Bis zum Jahresende soll jedenfalls ein mit den Mitgliedsstaaten akkordiertes, zukunftsweisendes Konzept vorliegen. 7.2. Interaktion Binnenmarkt und Umwelt Aufgrund der Ergebnisse der europäischen Räte von Cardiff (Juni 1998) und Wien (Dezember 1998) und Köln (Juni 1999) sind die Verantwortlichen für Binnenmarkt und Umwelt aufgefordert, inhaltlich stärker zu kooperieren. Im Juni 1999 legte die Kommission eine Mitteilung betreffend Binnenmarkt und Umwelt vor, die die Grundlage für die nächsten Arbeiten darstellt. Die Ratsarbeitsgruppe „Binnenmarkt – horizontale Fragen“ wird auf der Basis der Kommissionsmitteilung Schlussfolgerungen für den Binnenmarkt-Ministerrat im Dezember 1999 vorbereiten. Darüber hinaus soll auch dem Europäischen Rat von Helsinki ein Bericht zu diesem Thema vorgelegt werden. 7.3. Wirtschaftsreformprozess von Cardiff Der Wirtschaftsreformprozess von Cardiff bemüht sich um Strukturverbesserungen auf den Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkten sowie um die bessere Übereinstimmung von mikro- und makroökonomischen Instrumenten. Auf diese Weise soll die Beschäftigungssituation in Europa weiter verbessert und zu Wachstum und Wohlstand beigetragen werden. Die strukturpolitischen Überlegungen werden in die jedes Frühjahr vom ECOFIN-Rat (Rat der Finanzminister) zu beschließenden Grundzüge der Wirtschaftspolitik eingebracht. Der Binnenmarktrat ist aufgefordert, aus seinem Verantwortungsbereich Beiträge hiezu beizusteuern.

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

8. Entscheidungsprozesse in Binnenmarktfragen Inhaltlich stellt der Binnenmarkt eine breitgestreute horizontale Materie dar, die von Fragen der Informationsgesellschaft über Lebensmittelrecht, gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, dem Normenwesen, der gegenseitigen Anerkennung (z.B. Diplomen, spezifischen Produktregelungen), bis hin zu verschiedenen Umweltaspekten reicht. Stärker als in anderen Bereichen müssen daher die Inhalte koordiniert und die interministerielle Zusammenarbeit auf nationaler Ebene eingefordert werden. Das Arbeitsgremium, in dem die Dossiers verhandelt werden, ist die Ratsarbeitsgruppe (RAG), in der alle Mitgliedsstaaten, das Generalsekretariat des Rates als Unterstützung für den Vorsitz und die Kommission vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Repräsentant der jeweiligen Präsidentschaft. Spezifische Fragen werden von den nationalen Experten aus den jeweiligen Ministerien oder Behörden in den einzelnen RAGs behandelt, z.B. Fragen des Übernahmerechts in der RAG „Gesellschaftsrecht“ oder Fragen des elektronischen Geschäftverkehrs in der RAG „Informationsgesellschaft“. Allgemeine Querschnittsfragen des Binnenmarktes werden jedoch in der RAG „Binnenmarkt - horizontale Fragen“ besprochen, in der Österreich durch eine gemeinsame Delegation von Wirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt vertreten ist. Sollte nun ein Thema abschlussreif erscheinen, so wird es auf die Tagesordnung eines der Binnenmarkt-Ministerräte gesetzt, die im allgemeinen zweimal pro Halbjahr tagen. Dort kann das Dossier entweder formal oder inhaltlich (als politische Einigung oder gemeinsamer Standpunkt) beschlossen werden. Jedoch nicht nur Rechtssetzungsakte (Richtlinien, Verordnungen) finden Eingang in die Tagesordnung, auch wirtschaftspolitische Agenden (z.B. Initiativen zur Rechtsvereinfachung) werden verstärkt behandelt. Schließlich ist die Kompetenz

Informationen für Europa

Teil A

des Rates (neben der führenden Rolle des ECOFIN-Rates) für die europäische Wirtschaftspolitik im Rahmen des Cardiff-Economic-Reform-Prozesses (Harmonisierung der Europäischen Wirtschaftspolitiken unter dem Beschäftigungsaspekt) von größter Bedeutung. Bevor jedoch ein „abschlussreifes“ Dossier den Ministern vorgelegt wird, muss es sich noch dem Verfahren im AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) unterziehen. Der AStV tagt wöchentlich und behandelt sämtliche Ratsagenden. Der AStV wird jedoch nicht von den nationalen Experten, sondern von den Experten der Ständigen Vertretung beschickt, Österreich wird dabei vom Bundeskanzleramt vertreten. Neben diesen Gremien ist noch auf den IMAC (Internal Market Advisory Commity) zu verweisen, der in der Regel viermal jährlich unter Vorsitz der Europäischen Kommission tagt und in dem bestimmte Querschnittsmaterien (ohne Beschlussfassung) diskutiert werden. Besonderes Augenmerk des Ausschusses für Binnenmarktfragen gilt der Problemlösung bei Binnenmarktbeschwerden. Der Binnenmarkt-Ministerrat wiederum findet ca. zweimal in jedem Halbjahr statt. Im Rahmen dieses Rates wird über binnenmarktrelevante Richtlinien sowie verschiedene wirtschaftspolitische sowie wirtschaftsrechtliche Fragestellungen (z.B. Fragen der Rechtsvereinfachung, Normung) beraten. Darüber hinaus entwickelte sich der Binnenmarkt-Ministerrat im letzten Jahr zum zentralen Diskussionsforum für die europäische Strukturpolitik.

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7. Neuausrichtung des Binnenmarktes: Schwerpunkte für die nächsten Jahre Der Binnenmarkt ist ein dynamisches Gebilde, dessen „Realisierung oder vollständige Implementierung“ sich kaum auf einen bestimmten Zeitpunkt fixieren lässt. Zwar verringert sich allmählich das Volumen der insgesamt umzusetzenden Richtlinien, doch werden gleichzeitig die (politischen) Aufgaben immer wieder neu ausgerichtet. Anlässlich des Binnenmarktrates vom Februar 1999 sprach sich eine überwältigende Mehrheit der verantwortlichen Minister für eine stärkere Interaktion von Binnenmarktagenden mit anderen Politikbereichen aus. Dies bedeutet, dass in Zukunft der Bezug zu Umweltaspekten, Verbraucherschutzgedanken oder Bürger- und Unternehmensinteressen wesentlich intensiviert werden soll. Im laufenden Jahr werden vorrangig drei Themenkomplexe zu behandeln sein: 7.1. Evaluierung und Follow-Up zum Aktionsplan für den Binnenmarkt Die Kommission präzisierte im Rahmen des Binnenmarkt-Ministerrates am 21. Juni 1999 ihre Vorstellungen für die Neuausrichtung (New Approach) des Binnenmarktes. Nach der weitgehenden rechtstechnischen Finalisierung ist zu prüfen, wie die Regeln auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene funktionieren („reale Röntgenaufnahme“). Zentraler Bestandteil der Überlegungen der Kommission ist das Zusammenspiel langfristiger, strategischer Ziele sowohl auf Unionsebene (z.B. Wohlstand, Beschäftigung, nachhaltiges Wachstum) als auch im Bereich des Binnenmarktes (z.B. Strukturpolitik, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit), mit kurzfristigen, rasch umzusetzenden Maßnahmen („deliverables“). Der Input für operative Aktivitäten kann einerseits durch die strukturpolitische Ausrichtung des Binnenmarktes im Rahmen des Cardiff-Prozesses erfolgen, zum anderen durch den Einsatz verschiedener Monitoring-Instrumente wie den Binnenmarktanzeiger oder das Feedback aus

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dem Dialog mit Bürgern und Unternehmen oder das Arbeitsprogramm der drei Präsidentschaften. Mittels regelmäßiger Evaluierung sollen Stärken und Schwächen der Maßnahmen festgestellt werden. Dieser mündliche Bericht der Kommission über ihre Absichten wurde allgemein sehr positiv aufgenommen. Bis zum Jahresende soll jedenfalls ein mit den Mitgliedsstaaten akkordiertes, zukunftsweisendes Konzept vorliegen. 7.2. Interaktion Binnenmarkt und Umwelt Aufgrund der Ergebnisse der europäischen Räte von Cardiff (Juni 1998) und Wien (Dezember 1998) und Köln (Juni 1999) sind die Verantwortlichen für Binnenmarkt und Umwelt aufgefordert, inhaltlich stärker zu kooperieren. Im Juni 1999 legte die Kommission eine Mitteilung betreffend Binnenmarkt und Umwelt vor, die die Grundlage für die nächsten Arbeiten darstellt. Die Ratsarbeitsgruppe „Binnenmarkt – horizontale Fragen“ wird auf der Basis der Kommissionsmitteilung Schlussfolgerungen für den Binnenmarkt-Ministerrat im Dezember 1999 vorbereiten. Darüber hinaus soll auch dem Europäischen Rat von Helsinki ein Bericht zu diesem Thema vorgelegt werden. 7.3. Wirtschaftsreformprozess von Cardiff Der Wirtschaftsreformprozess von Cardiff bemüht sich um Strukturverbesserungen auf den Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkten sowie um die bessere Übereinstimmung von mikro- und makroökonomischen Instrumenten. Auf diese Weise soll die Beschäftigungssituation in Europa weiter verbessert und zu Wachstum und Wohlstand beigetragen werden. Die strukturpolitischen Überlegungen werden in die jedes Frühjahr vom ECOFIN-Rat (Rat der Finanzminister) zu beschließenden Grundzüge der Wirtschaftspolitik eingebracht. Der Binnenmarktrat ist aufgefordert, aus seinem Verantwortungsbereich Beiträge hiezu beizusteuern.

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

8. Entscheidungsprozesse in Binnenmarktfragen Inhaltlich stellt der Binnenmarkt eine breitgestreute horizontale Materie dar, die von Fragen der Informationsgesellschaft über Lebensmittelrecht, gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, dem Normenwesen, der gegenseitigen Anerkennung (z.B. Diplomen, spezifischen Produktregelungen), bis hin zu verschiedenen Umweltaspekten reicht. Stärker als in anderen Bereichen müssen daher die Inhalte koordiniert und die interministerielle Zusammenarbeit auf nationaler Ebene eingefordert werden. Das Arbeitsgremium, in dem die Dossiers verhandelt werden, ist die Ratsarbeitsgruppe (RAG), in der alle Mitgliedsstaaten, das Generalsekretariat des Rates als Unterstützung für den Vorsitz und die Kommission vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Repräsentant der jeweiligen Präsidentschaft. Spezifische Fragen werden von den nationalen Experten aus den jeweiligen Ministerien oder Behörden in den einzelnen RAGs behandelt, z.B. Fragen des Übernahmerechts in der RAG „Gesellschaftsrecht“ oder Fragen des elektronischen Geschäftverkehrs in der RAG „Informationsgesellschaft“. Allgemeine Querschnittsfragen des Binnenmarktes werden jedoch in der RAG „Binnenmarkt - horizontale Fragen“ besprochen, in der Österreich durch eine gemeinsame Delegation von Wirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt vertreten ist. Sollte nun ein Thema abschlussreif erscheinen, so wird es auf die Tagesordnung eines der Binnenmarkt-Ministerräte gesetzt, die im allgemeinen zweimal pro Halbjahr tagen. Dort kann das Dossier entweder formal oder inhaltlich (als politische Einigung oder gemeinsamer Standpunkt) beschlossen werden. Jedoch nicht nur Rechtssetzungsakte (Richtlinien, Verordnungen) finden Eingang in die Tagesordnung, auch wirtschaftspolitische Agenden (z.B. Initiativen zur Rechtsvereinfachung) werden verstärkt behandelt. Schließlich ist die Kompetenz

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Teil A

des Rates (neben der führenden Rolle des ECOFIN-Rates) für die europäische Wirtschaftspolitik im Rahmen des Cardiff-Economic-Reform-Prozesses (Harmonisierung der Europäischen Wirtschaftspolitiken unter dem Beschäftigungsaspekt) von größter Bedeutung. Bevor jedoch ein „abschlussreifes“ Dossier den Ministern vorgelegt wird, muss es sich noch dem Verfahren im AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) unterziehen. Der AStV tagt wöchentlich und behandelt sämtliche Ratsagenden. Der AStV wird jedoch nicht von den nationalen Experten, sondern von den Experten der Ständigen Vertretung beschickt, Österreich wird dabei vom Bundeskanzleramt vertreten. Neben diesen Gremien ist noch auf den IMAC (Internal Market Advisory Commity) zu verweisen, der in der Regel viermal jährlich unter Vorsitz der Europäischen Kommission tagt und in dem bestimmte Querschnittsmaterien (ohne Beschlussfassung) diskutiert werden. Besonderes Augenmerk des Ausschusses für Binnenmarktfragen gilt der Problemlösung bei Binnenmarktbeschwerden. Der Binnenmarkt-Ministerrat wiederum findet ca. zweimal in jedem Halbjahr statt. Im Rahmen dieses Rates wird über binnenmarktrelevante Richtlinien sowie verschiedene wirtschaftspolitische sowie wirtschaftsrechtliche Fragestellungen (z.B. Fragen der Rechtsvereinfachung, Normung) beraten. Darüber hinaus entwickelte sich der Binnenmarkt-Ministerrat im letzten Jahr zum zentralen Diskussionsforum für die europäische Strukturpolitik.

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Teil A

Informationen für Europa

II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

9. EU-Industrie: Strukturwandel und Qualität sichern Wettbewerbsfähigkeit Die Industrieminister der Europäischen Union kamen am 9. November 1999 in Brüssel zu einer formellen Ratstagung zusammen. Auf der Tagesordnung standen vor allem Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, zur KMU-Politik und zur Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in die Industriepolitik. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen der Strukturwandel und die Anpassung in der verarbeitenden Industrie, wo eine Analyse der Europäischen Kommission Defizite ausweist. Die Minister wollten dabei das Augenmerk auf die Bedeutung einer wirtschaftsnahen Ausbildung und der Anwendung innovativer Technologien für die Qualität eines Produktionsstandortes lenken. Neben einem den neuen Informations- und Kommunikationstechniken angepassten primären Ausbildungsweg bedürfe es dabei dringend auch Möglichkeiten und Anreizen zu permanentem Lernen als wesentlicher Voraussetzung für die Innovationskraft von Wirtschaft und Gesellschaft. Auch der Bereich der „industrienahen Dienstleistungen“ - erstmals im Vorjahr im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft thematisiert verdiene angesichts seiner Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für das Wirtschaftswachstum stärkere Beachtung durch die Wirtschaftspolitik. Um auf diesem umfassenden Feld die gemeinsamen Interessen an verbesserter Wettbewerbsfähigkeit besser berücksichtigen zu können, sind Gespräche mit der Industrie selbst sowie mit den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen notwendig: Dieser „soziale Dialog“ könne den notwendigen Strukturwandel erleichtern. Notwendig seien aber auch konkrete Maßnahmen, damit die in den vielfältigen Analysen gefundenen Ergebnisse nicht bloß „zur Kenntnis genommen“ werden, sondern dank deren Umsetzung die europäische Industrie auch tatsächlich weiterbringen.

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EU-Dienstleistungsmanagement

Zur Diskussion standen auch die Ergebnisse des KMU-Forums von Helsinki und der Bericht der Europäischen Kommission über die mit den Mitgliedsstaaten abgestimmten Aktionen. Diese Aktionen stellten aus österreichischer Sicht ein Instrument dar, das einen europäischen Mehrwert schafft. Die bisher behandelten Themen sollten jedoch noch stärker mit anderen Aktivitäten der EU zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen abgestimmt werden. Auch sollte bei der Präsentation von „besten Praktiken“ das jeweilige regionale und nationale Umfeld, das konkrete Maßnahmen erforderlich gemacht hat, besser beleuchtet und objektiv nachvollziehbare Evaluierungselemente aufgenommen werden. Berücksichtigung hat bei der Ratstagung auch das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung gefunden. Besprochen wurde die Forderung, bei industriepolitischen Entscheidungen drei Nachhaltigkeitskriterien - Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Soziales - zu erfüllen. Überlegungen seien anzustellen, wie die Regierungen unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit den Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen für Eco-Management und Ökoeffizienz bieten, diesem Ziel entgegenstehende Beihilfen abschaffen und Zwangsmaßnahmen auf eine bloß ergänzende Bedeutung reduzieren können.

II.

Kaufmännisches Grundwissen für Europa

10. Eckdaten über Wirtschaftsentwicklung und Außenhandel in Deutschland, Niederlande und Österreich Angesichts der weiterhin guten europäischen Fundamentaldaten (niedriges Zinsniveau, geringe Inflation, Wiedererstarken der heimischen Nachfrage) ist kaum damit zu rechnen, dass das europäische Wirtschaftswachstum unter das Potentialwachstum (Prognose 2,25 %) abgleiten könnte. Dies umso mehr, als die Geldpolitik bisher die Wachstumsbeschleunigung unterstützte und von der Fiskalpolitik in nächster Zeit kaum restriktive Impulse zu erwarten sind. Allerdings verläuft die Wirtschaftsentwicklung innerhalb Europa weiterhin sehr unterschiedlich.

Informationen für Europa

Teil A

die Niederlande 2,7 %, Spanien 2,3 % und die anderen EU-Länder weniger als 2,0 % der österreichischen Gesamtexporte dar. Die geografische Verteilung der österreichischen Importe ist ähnlich: Frankreich mit 4,7 % der österreichischen Gesamtimporte, die Niederlande mit 3,3 %, Großbritannien mit 3,0 % und Belgien mit 2,4 %. Im Jahr 1997 betrugen die Anteile der Teilnehmerländer der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien) 55,4 % der österreichischen Gesamtexporte und 63,7 % der österreichischen Gesamtimporte.

Während in Frankreich und den Niederlanden dank einer kräftigen heimischen Nachfrage mit relativ hohen Wachstumsraten zu rechnen ist und auch die Kohäsionsländer (insb. Spanien, Portugal) ihr rasantes Wachstumstempo beibehalten dürften, wird für Deutschland damit gerechnet, dass sich das Wirtschaftswachstum im Wesentlichen dem Potentialwachstum (von etwa 2,25 %) angleichen wird. Im Vereinigen Königreich neigt sich der Konjunkturzyklus nunmehr deutlich seinem Ende zu. Österreichs Warenhandel ist auf die Nachbarländer konzentriert. Deutschland ist weiterhin das wichtigste Partnerland mit 35,1 % der österreichischen Gesamtexporte (ATS 250,9 Mrd.) und 41,7 % der Gesamtimporte (ATS 329,3 Mrd.) im Jahre 1997. Die unterschiedliche Export- und Importverknüpfung der österreichischen Wirtschaft mit der Europäischen Union ist deshalb vor allem auf den Handel mit Deutschland zurückzuführen. Darüber hinaus ist der negative Saldo des Warenaustausches mit Deutschland mit ATS 78,5 Mrd. – mit einer Deckungsquote von rund 75 % - für das Handelsbilanzdefizit Österreichs ausschlaggebend. Weiter entfernt liegende EU-Länder tragen mit eher geringfügigen Anteilen zum Warenhandel bei. Großbritannien stellte 1997 4,1 %, Frankreich 4,1 %,

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9. EU-Industrie: Strukturwandel und Qualität sichern Wettbewerbsfähigkeit Die Industrieminister der Europäischen Union kamen am 9. November 1999 in Brüssel zu einer formellen Ratstagung zusammen. Auf der Tagesordnung standen vor allem Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, zur KMU-Politik und zur Einbeziehung der nachhaltigen Entwicklung in die Industriepolitik. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen der Strukturwandel und die Anpassung in der verarbeitenden Industrie, wo eine Analyse der Europäischen Kommission Defizite ausweist. Die Minister wollten dabei das Augenmerk auf die Bedeutung einer wirtschaftsnahen Ausbildung und der Anwendung innovativer Technologien für die Qualität eines Produktionsstandortes lenken. Neben einem den neuen Informations- und Kommunikationstechniken angepassten primären Ausbildungsweg bedürfe es dabei dringend auch Möglichkeiten und Anreizen zu permanentem Lernen als wesentlicher Voraussetzung für die Innovationskraft von Wirtschaft und Gesellschaft. Auch der Bereich der „industrienahen Dienstleistungen“ - erstmals im Vorjahr im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft thematisiert verdiene angesichts seiner Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für das Wirtschaftswachstum stärkere Beachtung durch die Wirtschaftspolitik. Um auf diesem umfassenden Feld die gemeinsamen Interessen an verbesserter Wettbewerbsfähigkeit besser berücksichtigen zu können, sind Gespräche mit der Industrie selbst sowie mit den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen notwendig: Dieser „soziale Dialog“ könne den notwendigen Strukturwandel erleichtern. Notwendig seien aber auch konkrete Maßnahmen, damit die in den vielfältigen Analysen gefundenen Ergebnisse nicht bloß „zur Kenntnis genommen“ werden, sondern dank deren Umsetzung die europäische Industrie auch tatsächlich weiterbringen.

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Zur Diskussion standen auch die Ergebnisse des KMU-Forums von Helsinki und der Bericht der Europäischen Kommission über die mit den Mitgliedsstaaten abgestimmten Aktionen. Diese Aktionen stellten aus österreichischer Sicht ein Instrument dar, das einen europäischen Mehrwert schafft. Die bisher behandelten Themen sollten jedoch noch stärker mit anderen Aktivitäten der EU zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen abgestimmt werden. Auch sollte bei der Präsentation von „besten Praktiken“ das jeweilige regionale und nationale Umfeld, das konkrete Maßnahmen erforderlich gemacht hat, besser beleuchtet und objektiv nachvollziehbare Evaluierungselemente aufgenommen werden. Berücksichtigung hat bei der Ratstagung auch das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung gefunden. Besprochen wurde die Forderung, bei industriepolitischen Entscheidungen drei Nachhaltigkeitskriterien - Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Soziales - zu erfüllen. Überlegungen seien anzustellen, wie die Regierungen unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit den Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen für Eco-Management und Ökoeffizienz bieten, diesem Ziel entgegenstehende Beihilfen abschaffen und Zwangsmaßnahmen auf eine bloß ergänzende Bedeutung reduzieren können.

II.

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10. Eckdaten über Wirtschaftsentwicklung und Außenhandel in Deutschland, Niederlande und Österreich Angesichts der weiterhin guten europäischen Fundamentaldaten (niedriges Zinsniveau, geringe Inflation, Wiedererstarken der heimischen Nachfrage) ist kaum damit zu rechnen, dass das europäische Wirtschaftswachstum unter das Potentialwachstum (Prognose 2,25 %) abgleiten könnte. Dies umso mehr, als die Geldpolitik bisher die Wachstumsbeschleunigung unterstützte und von der Fiskalpolitik in nächster Zeit kaum restriktive Impulse zu erwarten sind. Allerdings verläuft die Wirtschaftsentwicklung innerhalb Europa weiterhin sehr unterschiedlich.

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die Niederlande 2,7 %, Spanien 2,3 % und die anderen EU-Länder weniger als 2,0 % der österreichischen Gesamtexporte dar. Die geografische Verteilung der österreichischen Importe ist ähnlich: Frankreich mit 4,7 % der österreichischen Gesamtimporte, die Niederlande mit 3,3 %, Großbritannien mit 3,0 % und Belgien mit 2,4 %. Im Jahr 1997 betrugen die Anteile der Teilnehmerländer der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien) 55,4 % der österreichischen Gesamtexporte und 63,7 % der österreichischen Gesamtimporte.

Während in Frankreich und den Niederlanden dank einer kräftigen heimischen Nachfrage mit relativ hohen Wachstumsraten zu rechnen ist und auch die Kohäsionsländer (insb. Spanien, Portugal) ihr rasantes Wachstumstempo beibehalten dürften, wird für Deutschland damit gerechnet, dass sich das Wirtschaftswachstum im Wesentlichen dem Potentialwachstum (von etwa 2,25 %) angleichen wird. Im Vereinigen Königreich neigt sich der Konjunkturzyklus nunmehr deutlich seinem Ende zu. Österreichs Warenhandel ist auf die Nachbarländer konzentriert. Deutschland ist weiterhin das wichtigste Partnerland mit 35,1 % der österreichischen Gesamtexporte (ATS 250,9 Mrd.) und 41,7 % der Gesamtimporte (ATS 329,3 Mrd.) im Jahre 1997. Die unterschiedliche Export- und Importverknüpfung der österreichischen Wirtschaft mit der Europäischen Union ist deshalb vor allem auf den Handel mit Deutschland zurückzuführen. Darüber hinaus ist der negative Saldo des Warenaustausches mit Deutschland mit ATS 78,5 Mrd. – mit einer Deckungsquote von rund 75 % - für das Handelsbilanzdefizit Österreichs ausschlaggebend. Weiter entfernt liegende EU-Länder tragen mit eher geringfügigen Anteilen zum Warenhandel bei. Großbritannien stellte 1997 4,1 %, Frankreich 4,1 %,

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II. Kaufmännisches Grundwissen für Europa

11. Osterweiterung Seit dem „Europäischen Rat von Helsinki“ im Dezember 1999 haben sich die Anforderungen der Osterweiterung in ihrer Dynamik und Geschwindigkeit beschleunigt. Damals wurde beschlossen, sechs neue Applikanten (Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakei) in die Beitrittsverhandlungen aufzunehmen; die Türkei erhielt Kandidatenstatus und ist nun in die Heranführungsstrategie im Rahmen der Beitrittspartnerschaften eingebunden. Und ein Schlagwort belebt seit Helsinki die Verhandlungen: Das „Prinzip der Differenzierung“ mag für den Nichteingeweihten ein weiterer technokratischer Ausdruck Brüsseler Prägung sein, für die Kandidatenländer bedeutet es hingegen die Möglichkeit, ein individuelles Tempo bei der EUAnnäherung vorzulegen und nicht im Pulk vorwärts trotten zu müssen. Das Tempo ist abhängig davon, wie rasch ein Land den Acquis Communautaire der Union, also den gemeinschaftlichen Besitzstand von Rechtsvorschriften und Regeln, übernimmt und auch praktisch umsetzt. Nach dieser Strategie steht es den Kandidaten aus der zweiten Runde, mit denen seit Februar 2000 verhandelt wird, offen, die schon länger in Verhandlungen befindlichen Bewerber der ersten Runde einzuholen oder gar zu überrunden. Der Acquis besteht aus 31 Kapiteln, wie die so schwer verdaulichen Brocken wie freier Waren-, Personen-, Dienstleistungsverkehr oder Landwirtschaft und leichter zu bewältigende wie Bildung, Wissenschaft und Forschung, Klein- und Mittelbetriebe oder Außenbeziehungen. Aus letzteren setzt sich auch das Paket von Themenkomplexen zusammen, mit denen die Verhandlungen mit jedem Bewerber der zweiten Runde am 15. Februar 2000 gestartet wurden. Der Hintergedanke: Rasches Vorankommen und Anschluss an die erste Gruppe stärkt die Motivation. Daneben verhandelt jedes Land über ein oder mehrere Kapitel, für die es schon gerüstet scheint. Diese Differenzierung soll verhindern, dass die Gespräche ins Stocken gera-

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ten, weil man sich über zu viele nicht ausgegorene Kapitel hermachte. Gleichzeitig wirkt die Möglichkeit, individuell vorpreschen zu können, stimulierend auf die Anstrengungen in der Umsetzung des Acquis, so die Absicht der Differenzierungs-Strategen. Immerhin wurden in den letzten Monaten für jedes Land der Helsinki-Gruppe zwischen vier und sieben Kapitel (mit Malta als Spitzenreiter) abgeschlossen. Indes warfen sich die Bewerber aus der ersten Runde in die Verhandlungen über sämtliche noch ausstehende Kapitel (ausgenommen Institutionen, die ja erst nach der Reform durch die Regierungskonferenz angegangen werden können), und da geht es naturgemäß zäher zu: Fragen der Landwirtschaft, Freizügigkeit oder der Regionalpolitik hob man sich nicht unabsichtlich bis zum Schluss auf. Schon tönt es von „Verzögerungstaktik“, „Rückschlägen“ oder „mangelndem Entgegenkommen“ in Richtung Brüssel. Erst kürzlich verlautbarte der slowenische Premierminister Andrej Bajuk, dass es in seinem Land „gewisse Zweifel“ gebe, ob der südliche Nachbar Österreichs tatsächlich in der Union willkommen sei. Die Euroskepsis vor allem bei den Vorreiter-Ländern steigt. Beklagt wird zudem vehement, dass der Kommission kein konkreter Beitrittstermin zu entlocken ist. Inzwischen setzte eine lebhafte Schätzerei ein, wer ab wann dabei sein könnte, während die Kommission offiziell davon spricht, bis 2006, dem Ende ihrer Amtszeit, die ersten neuen Mitgliedsstaaten aufzunehmen. An die ursprünglichen Termine 2002 und 2003 glaubt kaum jemand mehr.

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Kaufmännisches Grundwissen für Europa

12. Abkürzungsverzeichnis und weiterführende Literatur ÖSTAT Österreichisches Statistisches Zentralamt Hintere Zollamtsstr. 2b 1033 Wien Tel.: 71128/0 Fax: 711 28-7728 www.oestat.ac.at OENB Österreichische Nationalbank Otto Wagner-Platz 3 1090 Wien Tel.: 40420/0 www.oenb.co.at WIFO Institut für Wirtschaftsforschung Arsenal, Objekt 20 1030 Wien Tel.: 7982601/0 Fax: 7989386 www.wifo.ac.at WKÖ Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstr. 63 1045 Wien Tel.: 50105/0 Fax: 50206/250 www.wk.or.at BMwA Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1 1010 Wien Tel.: 71100/0 www.bmwa.gv.at

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EUROSTAT Europäisches Statistisches Zentralamt L-2920 Luxembourg Tel.: (352) 4301-32086, Fax (352) 4301-33029 OECD Organisation for Economic Cooperation and Development 2, rue Andre` Pascal 75775 Paris Cedex 16 Tel.: 01 45 24 82 00, Fax (33 1) 45 24 94 38 Wirtschaftskammer Österreich Export bringt Wohlstand Bericht 1998 Tel.: 50105-4318 Fax: 50105-255 e-mail: [email protected] Wirtschaftsstudio des Österreichischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseums Österreichs Wirtschaft im Überblick 98/99 Österreichische Handelskammer in den Niederlanden www.austriantrade.nl Deutsche Handelskammer in Österreich Wiedner Hauptstraße 142 1050 Wien Tel.: 54514170 Fax: 5452259 Außenhandelsstelle Österreichs in Berlin www.oesterreich.org [email protected] Tel.: 49 30 2386200

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11. Osterweiterung Seit dem „Europäischen Rat von Helsinki“ im Dezember 1999 haben sich die Anforderungen der Osterweiterung in ihrer Dynamik und Geschwindigkeit beschleunigt. Damals wurde beschlossen, sechs neue Applikanten (Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakei) in die Beitrittsverhandlungen aufzunehmen; die Türkei erhielt Kandidatenstatus und ist nun in die Heranführungsstrategie im Rahmen der Beitrittspartnerschaften eingebunden. Und ein Schlagwort belebt seit Helsinki die Verhandlungen: Das „Prinzip der Differenzierung“ mag für den Nichteingeweihten ein weiterer technokratischer Ausdruck Brüsseler Prägung sein, für die Kandidatenländer bedeutet es hingegen die Möglichkeit, ein individuelles Tempo bei der EUAnnäherung vorzulegen und nicht im Pulk vorwärts trotten zu müssen. Das Tempo ist abhängig davon, wie rasch ein Land den Acquis Communautaire der Union, also den gemeinschaftlichen Besitzstand von Rechtsvorschriften und Regeln, übernimmt und auch praktisch umsetzt. Nach dieser Strategie steht es den Kandidaten aus der zweiten Runde, mit denen seit Februar 2000 verhandelt wird, offen, die schon länger in Verhandlungen befindlichen Bewerber der ersten Runde einzuholen oder gar zu überrunden. Der Acquis besteht aus 31 Kapiteln, wie die so schwer verdaulichen Brocken wie freier Waren-, Personen-, Dienstleistungsverkehr oder Landwirtschaft und leichter zu bewältigende wie Bildung, Wissenschaft und Forschung, Klein- und Mittelbetriebe oder Außenbeziehungen. Aus letzteren setzt sich auch das Paket von Themenkomplexen zusammen, mit denen die Verhandlungen mit jedem Bewerber der zweiten Runde am 15. Februar 2000 gestartet wurden. Der Hintergedanke: Rasches Vorankommen und Anschluss an die erste Gruppe stärkt die Motivation. Daneben verhandelt jedes Land über ein oder mehrere Kapitel, für die es schon gerüstet scheint. Diese Differenzierung soll verhindern, dass die Gespräche ins Stocken gera-

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12. Abkürzungsverzeichnis und weiterführende Literatur ÖSTAT Österreichisches Statistisches Zentralamt Hintere Zollamtsstr. 2b 1033 Wien Tel.: 71128/0 Fax: 711 28-7728 www.oestat.ac.at OENB Österreichische Nationalbank Otto Wagner-Platz 3 1090 Wien Tel.: 40420/0 www.oenb.co.at WIFO Institut für Wirtschaftsforschung Arsenal, Objekt 20 1030 Wien Tel.: 7982601/0 Fax: 7989386 www.wifo.ac.at WKÖ Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstr. 63 1045 Wien Tel.: 50105/0 Fax: 50206/250 www.wk.or.at BMwA Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1 1010 Wien Tel.: 71100/0 www.bmwa.gv.at

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EUROSTAT Europäisches Statistisches Zentralamt L-2920 Luxembourg Tel.: (352) 4301-32086, Fax (352) 4301-33029 OECD Organisation for Economic Cooperation and Development 2, rue Andre` Pascal 75775 Paris Cedex 16 Tel.: 01 45 24 82 00, Fax (33 1) 45 24 94 38 Wirtschaftskammer Österreich Export bringt Wohlstand Bericht 1998 Tel.: 50105-4318 Fax: 50105-255 e-mail: [email protected] Wirtschaftsstudio des Österreichischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseums Österreichs Wirtschaft im Überblick 98/99 Österreichische Handelskammer in den Niederlanden www.austriantrade.nl Deutsche Handelskammer in Österreich Wiedner Hauptstraße 142 1050 Wien Tel.: 54514170 Fax: 5452259 Außenhandelsstelle Österreichs in Berlin www.oesterreich.org [email protected] Tel.: 49 30 2386200

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